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Dem Erhalt der Luzerner Krebse auf der Spur

Hiltmann, Kathrin

Abstract

Dieser Text entstand im Rahmen des Seminars «Sachen machen: Dinge als Quellen der Kulturanalyse» bei Prof. Dr. Marianne Sommer, Universität Luzern; durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Museum Luzern, 2025. Abstract: Im Museum Luzern befindet sich ein kleines, unscheinbares Holzstück, ca. 12 cm lang und 3 cm im Durchmesser, das als «Krebsmass» aus dem 18. Jahrhundert identifiziert wurde. Auf dem Objekt befinden sich das Wappen von Luzern sowie die Inschrift «Approbiate Nadel (wägen) für Krebss zu Sempach 1754». Es gelangte 1941 ins Museum Luzern, jedoch ohne genauere Angaben zu seiner Verwendung. Das Krebsmass könnte zur Regulierung des Krebsfangs auf dem Sempachersee gedient haben, etwa zur Festlegung einer Mindestfanggrösse der Krebse oder der Maschengrösse von Reusen. Die Fischereiordnung von 1755 und die Historie des Sempachersees deuten darauf hin, dass das Objekt als Teil regulativer Massnahmen zum Schutz der Krebspopulation diente. Auch ein Gespräch mit einem modernen Berufsfischer legt nahe, dass das Krebsmass wohl eher als offizielles Kontrollinstrument zur Überprüfung der Fanggrösse denn als Strickholz zur Herstellung von Reusen verwendet wurde. Ein Beleg eines solchen Verwendungszwecks, die Dauer seiner Nutzung sowie die Existenz weiterer identischer Objekte bleiben jedoch ungeklärt.

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1 Dem Erhalt der Luzerner Krebse auf der Spur Verwendungsmöglichkeiten eines historischen Krebsmasses Kathrin Hiltmann Abstract Im Museum Luzern befindet sich ein kleines, unscheinbares Holzstück, ca. 12 cm lang und 3 cm im Durchmesser, das als «Krebsmass» aus dem 18. Jahrhundert identifiziert wurde. Auf dem Objekt befinden sich das Wappen von Luzern sowie die Inschrift «Approbiate Nadel (wägen) für Krebss zu Sempach 1754». Es gelangte 1941 ins Museum Luzern, jedoch ohne genauere Angaben zu seiner Verwendung. Das Krebsmass könnte zur Regulierung des Krebsfangs auf dem Sempachersee gedient haben, etwa zur Festlegung einer Mindestfanggrösse der Krebse oder der Maschengrösse von Reusen. Die Fischereiordnung von 1755 und die Historie des Sempachersees deuten darauf hin, dass das Objekt als Teil regulativer Massnahmen zum Schutz der Krebspopulation diente. Auch ein Gespräch mit einem modernen Berufsfischer legt nahe, dass das Krebsmass wohl eher als offizielles Kontrollinstrument zur Überprüfung der Fanggrösse denn als Strickholz zur Herstellung von Reusen verwendet wurde. Ein Beleg eines solchen Verwendungszwecks, die Dauer seiner Nutzung sowie die Existenz weiterer identischer Objekte bleiben jedoch ungeklärt. Keywords Krebsmass, Krebsfang, Sempachersee, Fischerei im 18. Jahrhundert, Fangmindestmass Dieser Text entstand im Rahmen des Seminars «Sachen machen: Dinge als Quellen der Kulturanalyse» bei Prof. Dr. Marianne Sommer, Universität Luzern; durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Museum Luzern, 2025. Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. 2 Ein unscheinbares Stück Holz Vor mir lag ein unscheinbares, nicht allzu grosses, rundes Stück Holz. Es war 12 cm lang, hatte einen Durchmesser von 3 cm und eine gleichmässige, wohl gedrechselte Oberfläche. Es fühlte sich glatt und geschmeidig an und bei näherer Betrachtung verwandelte sich dieser kleine, unscheinbare Gegenstand zusehends. Zuerst fiel mir auf, dass der längliche Gegenstand zum Ende der einen Seite hin schmal zuläuft. Des Weiteren lässt sich auf der runden Schnittfläche des anderen Endes ein vereinfacht dargestelltes Wappen erkennen. Das Bild ist leicht verschwommen, die Ränder sind nicht mehr gestochen scharf. Das Wappen scheint dasjenige von Luzern zu sein, mit einem spiegelverkehrten «S» im linken Teil des Wappens. Über die ganze Länge des Objekts findet sich ein filigraner Schriftzug. Dieser wurde wie folgt entziffert: «Approbiate Nadel (wägen) für Krebss zu Sempach 1754». Die Schrift scheint mit einem feineren Werkzeug auf das Holzstück appliziert worden zu sein. Dennoch gibt es auch hier einige Stellen, die verschwommen und unscharf sind. Abb. 1: Hölzernes Krebsmass mit Beschriftung, 1754, HMLU 01494 (Foto: © Museum Luzern, David Nunes) 3 Das Objekt gelangte im November 1941 durch den damaligen Präsidenten des Historischen Vereins der V Orte (heute Historischer Verein Zentralschweiz) in die Sammlung des Museums Luzern. Seither trägt es die Inventarnummer HMLU 01494 und wird im Inventar des Museums als Krebsmass aufgeführt, ohne zusätzliche Angaben oder Informationen. Meine Neugier war geweckt und zugleich eröffnete die Ausgangslage zahlreiche Fragen: Wieso wird das Objekt als Krebsmass bezeichnet? Was genau wurde damit gemessen? Hat dieser Gegenstand die Mindestlänge für zu fangende Krebse vorgegeben? Oder wurde damit die Maschengrösse von Netzen festgelegt, welche für den Krebsfang im Einsatz waren? Wie lange war das Krebsmass auf dem Sempachersee im Einsatz? Wurde das Krebsmass als Instrument eingesetzt, um den Krebsfang zu regulieren? Im Namen welcher Obrigkeit? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, führte mich die Spurensuche nach meinem ersten Besuch im Museum Luzern unter anderem ins Staatsarchiv Luzern, in verschiedene Bibliotheken und indirekt auch in unser Nachbarland Deutschland. Nicht zuletzt lenkte mich dieser kleine, doch nicht ganz so unscheinbare Gegenstand auch an den Sempachersee. An den Ort, an dem dieses Objekt im 18. Jahrhundert mutmasslich im Einsatz war. Ein unauffälliges Objekt unter vielen Wie bereits erwähnt, wurde das Krebsmass, dieses kleine, alte Stück Holz, im November 1941 durch den Historischen Verein der V Orte (HVVO) dem Museum Luzern übergeben. Der ursprüngliche Besitzer des Objekts schien mir ein geeigneter Anhaltspunkt für meine Nachforschungen zu sein. Insbesondere als meine allerersten Befragungen von Historikern und Fachpersonen aus dem Bereich Fischerei keine Antworten brachten. Keiner der von mir kontaktierten Experten hatte vor meiner Anfrage je von einem Krebsmass gehört, womit sie auch keine Kenntnis davon haben konnten, wie dieser Abb. 2: Seitenansicht Krebsmass mit Wappen, 1754, HMLU 01494 (Foto: © Museum Luzern, David Nunes) Abb. 3: Seitenansicht Krebsmass, 1754, HMLU 01494 (Foto: © Museum Luzern, David Nunes) 4 hölzerne Gegenstand im 18. Jahrhundert verwendet wurde. Deshalb konzentrierten sich die Nachforschungen anfänglich auf den ursprünglichen Besitzer des Objekts, den HVVO. Der 1843 gegründete Verein entstand aus dem Bedürfnis, die regionale Geschichtsforschung voranzutreiben, entsprechende Ergebnisse zu vermitteln und ganz generell das Verständnis und Interesse für gesellschaftliche Fragen zu fördern. 1 Die Gründung dieses regionalen Vereins, welcher sich auf die fünf Orte 2 Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug fokussierte, lässt sich als logische Konsequenz nach der Entstehung des Dachvereins der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz (AGGS) im Jahr 1841 betrachten. 3 In den Jahren nach dessen Gründung entstanden in der gesamten Schweiz zahlreiche regionale historische Vereine. 4 «Der Fünförtige stand aber in Luzern nicht allein da, sondern war von Beginn an darauf ausgerichtet gewesen, kantonale Sektionen zu gründen, um regional und vor Ort tätig sein zu können; denn ohne Rückhalt in der lokalen Bevölkerung war in den Kantonen nichts zu erreichen.» 5 So entstand beispielsweise auch im Jahr 1862 eine Sektion in Beromünster. 6 Gemäss dem Inventar des Museums Luzern stammt das Krebsmass aus dem Erbe einer gewissen Familie Dangel aus Beromünster und gelangte dann über den HVVO schlussendlich in den Besitz des Museums. Gut möglich, dass das Krebsmass Teil einer grösseren Sammlung war, welche als Schenkung an die regionale Sektion Beromünster (oder auch an eine andere regionale Sektion wie z.B Sursee) ging, bevor sie letzten Endes in den Besitz des HVVO gelangte. Schenkungen machten den Grossteil aller Objekte aus, welche der HVVO in seine Sammlung integrieren durfte. 7 Angesichts des Umstandes, dass es sich beim Krebsmass vermutlich um einen einzelnen Gegenstand unter vielen handelte und nur ein Minimum an Informationen erfasst wurde, endete diese Spur im Nichts, da weder der aktuelle Vereinspräsident über zusätzliche Informationen verfügte noch der Zweig der damaligen Besitzerfamilie auffindbar war. 8 Das Wissen um die Herkunft des Objekts war jedoch nicht die einzige Spur. Auch das Einsatzgebiet könnte weitere Informationen liefern, denn wie Hans Peter Hahn, ein deutscher Ethnologe, über die materielle Kultur schreibt: «Nicht ein einzelnes Objekt als solches, sondern seine Umgebung und das Miteinander mit anderen Dingen entscheidet über ihre Bedeutungen.» 9 Da der Sempachersee, die Krebse und deren Fang eindeutig zur nahen Umgebung des Krebsmasses gehört haben mussten, erhoffte ich mir durch die Verfolgung dieser Spur weitere Hinweise auf die Verwendung des Objekts. 5 Crustacea - eine kurze Umweltgeschichte der Krebse im Sempachersee Krebse oder auch Krebstiere sind ein Unterstamm innerhalb der Gliederfüsser und umfassen rund 67’000 heute bekannte Arten. Sie zeichnen sich durch eine grosse Vielfalt an Formen aus, bedingt durch die evolutionäre Anpassung an unterschiedliche Lebensbedingungen. Sie kommen in allen Lebensräumen vor, die das Meer oder Süsswasser zu bieten haben. Bei Krebsen, welche in Süsswasser heimisch sind, spricht man von Flusskrebsen. In der Schweiz gibt es verschiedene heimische Flusskrebsarten, darunter den Edelkrebs (Astacus astacus) und den Steinkrebs (Austropotamobius torrentium). Der Edelkrebs ist die grösste aller Flusskrebsarten in unserem Land. 10 In den Jahrzehnten vor 1800 musste man sich keine Gedanken um die Flusskrebspopulationen in Schweizer Seen und Flüssen machen. Die Fischerei, inklusive der Krebsfischerei, trug lange Zeit zur Deckung des Nahrungsbedarfs bei. Fische wie auch Krebse erfüllten die «wichtige Funktion der geschmackgebenden Beilage» 11 und waren auch als Fastenspeise begehrt. 12 Um die lokale Bevölkerung auch tatsächlich mit genügend und vor allem auch preiswertem Fisch einzudecken, musste das gefangene Gut zuerst auf dem lokalen Markt angeboten werden; es bestand eine sogenannte Marktpflicht. 13 Sogenannte Krättler (Hausierer) durften nur den Überschuss aufkaufen, um diesen dann ausserhalb des Gebiets weiterzuverkaufen. 14 Auch am Sempachersee war die Fischerei über Jahrhunderte hinweg ein fester Bestandteil des damaligen Lebens. Davon zeugen unter anderem die Aufzeichnungen der Gründung einer Fischbruderschaft aus dem Jahr 1573 oder ein Kreuz auf dem Kreuzhubel in Oberkirch am Sempachersee, welches als Grusszeichen für Fischer diente. 15 Insbesondere der Krebsbestand war offenbar zu jener Zeit sehr gross. «So sollen im 16. Und 17. Jahrhundert an Sonnund Feiertagen die Bauern in Scharen an die Ufer des Sees gekommen sein, um Krebse (Astacus astacus, Edelkrebs) zu fangen.» 16 Dieses gezeichnete Bild erscheint heute nur schwer vorstellbar, denn der Edelkrebs gilt in der Schweiz seit längerer Zeit als gefährdet. Bereits im Jahr 2010 gab es im Kanton Luzern lediglich noch 25 nachgewiesene Vorkommen. Aufgrund dieser besorgniserregend tiefen Populationsgrösse der Krebse veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 2011 den «Aktionsplan Flusskrebse Schweiz» und nannte darin «eine Reihe von Massnahmen für den Schutz und die Erhaltung der einheimischen Bestände sowie zur Bekämpfung der Ausbreitung invasiver exotischer Arten» 17 . Diese invasiven Arten (3 Arten aus Amerika, 1 Art aus Osteuropa) sind es, die den einheimischen Arten seit rund 50 Jahren das Leben erschweren, sie verdrängen und dazu beigetragen haben, dass deren Existenz heute gefährdet ist. 18 Eine weitere Gefahr für die einheimischen Krebse ist eine akut verlaufende Pilzkrankheit, welche Krebspest genannt wird. Sie führt fast immer zum Tod der Tiere. Im Jahr 1860 wurde in Italien das 6 erste Mal von der Krebspest berichtet und die Krankheit hat sich, ausgehend von diesem ersten Ausbruch, in ganz Europa ausgebreitet. 19 Einheimische Flusskrebsarten werden in der Schweiz heute kaum mehr gefangen; in den Jahren 2020 und 2021 verzeichnet das BAFU in seiner Fischereistatistik lediglich 100 gefangene Edelkrebsexemplare. Für den Kanton Luzern bzw. den Sempachersee liegen keine Daten vor. 20 Aber auch heute noch ist der Umgang mit Krebsen im Kanton Luzern stark reguliert; Schonzeiten müssen eingehalten werden und der Fang von Krebsen bedarf einer Bewilligung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Diese legt die Auflagen und Bedingungen fest, welche sich wiederum unter anderem auf den nationalen Aktionsplan beziehen. 21 Die heute in der Schweiz geltenden Gesetze sind juristisch verankerte Reaktionen auf beobachtete Veränderungen und Gefahren. Es geht um das Bewahren der einheimischen Arten durch eine schonende Nutzung oder allenfalls gar ein Fangverbot. Das Krebsmass, ein disziplinarisches Instrument der Obrigkeit? Am Sempachersee erkannten die verantwortlichen Männer des 18. Jahrhunderts bereits die Bedrohungen einer Überfischung. Und auch sie reagierten mit dem Erlass wechselnder Gesetze und Bestimmungen auf beobachtete Veränderungen der Krebsvorkommen in ihrem See. Bemerkenswert ist, dass schon in der ersten bekannten schriftlichen Fischereiordnung betreffend dem Sempachersee aus dem Jahr 1421 «alle heute noch angewendeten Schonmassnahmen angeführt waren» 22 . Nun stellt sich die Frage, welche Gesetze im 18. Jahrhundert in Bezug auf den Krebsfang galten, also zu jener Zeit, in der das vorliegende Krebsmass wohl in Gebrauch war. Aufgrund welcher Beobachtungen reagierte man mit welchen Gesetzen? Diente das Krebsmass als ein Werkzeug, um ein neu erlassenes Gesetz durchzusetzen? Oder stand dessen Nutzung überhaupt nicht im Zusammenhang mit einem geltenden oder neu eingeführten Gesetz? Am 4. Januar 1755 erlassen Schultheiss 23 und Rat der Stadt Luzern eine neue Ordnung. Diese senden sie als Brief an Aegidius Ignaz von Fleckenstein 24 , den damaligen Seevogt zu Sempach. Die Ordnung bestimmt Folgendes: «Wie die Lehenfischer zu Sempach und Sursee in dem Krebssfangen sich verhalten sollen» 25 . Der Sitz des Seevogts befand sich seit dem Jahr 1426 in Sempach 26 und dessen Haupttätigkeit bestand vor allem in der Rechnungsführung. 27 Der Lehenfischer bezeichnet einen «Fischer, welcher das Fischwasser und das Recht zu fischen von jemand zu Lehen trägt» 28 . Ihren Ursprung haben die Lehen im 9. Jahrhundert. Sie beschreiben ein Prinzip, bei dem ein Grundbesitzer (Lehnsherr) ein Gut als Gegenleistung für eine Tätigkeit respektive Pflicht an einen seiner Männer verlieh. 29 Am Sempachersee gab es unterschiedlich grosse 7 Fischerlehen. Die Stadt Sursee beispielsweise besass zwei grosse Lehen und musste über die Fänge auf dem See Meldung an den Seevogt erstatten, der dann wiederum anhand der Fangzahl eine Taxe festlegte, die entrichtet werden musste. 30 Die zu Beginn des Jahres 1755 verfasste Ordnung umfasste sechs Punkte, die künftig zu beachten und einzuhalten waren. Erwähnt wurden die Krebsbären, welche nicht zu klein sein und nicht in der Nacht eingeholt werden durften. Wobei der Begriff (Krebs)Bären in Zusammenhang mit der Fischerei ein altes Wort für Reuse ist und einen geflochtenen oder geknoteten Korb zum Fischoder Krebsfang beschreibt. 31 Des Weiteren sollten auch jährliche Fangzahlen erfasst werden und der fünfte Punkt dieser Ordnung besagte schliesslich, dass alle «kleinen Krebße, welche sich unter dem Mäß befinden, widerum in den See geworffen werden.» 32 Abb. 4: Ordnung betreffend den Krebsfang auf dem Sempachersee, 1755, Staatsarchiv Luzern Signatur AKT 11S/288, S.7 (Foto: Kathrin Hiltmann) 8 Diese Ordnung scheint Aufschluss darüber zu geben, in welchen Bereichen das sogenannte Krebsmass zum Einsatz hätte kommen können. Einerseits könnte es Verwendung als sogenanntes Strickholz, früher auch «Brittli» genannt, gefunden haben. Ein solches wurde zum Knüpfen von Netzen verwendet. Die Breite bzw. der Durchmesser des «Brittlis» definierte die Maschenweite. 33 Die zweite Verwendungsmöglichkeit bezieht sich auf den fünften Punkt der oben genannten Ordnung. Krebse, welche sich unter dem Mass befanden, sollen zurück in den See geworfen werden. Dabei wird nicht klar, wo dieses Mass angesetzt war bzw. welche Grösse als zulässig galt und welche nicht. Ein Blick über die Landesgrenze sowie auf die heutigen Fischereibestimmungen in der Schweiz können diesbezüglich aufschlussreich sein. In der bayerischen Landtsordnung aus dem Jahr 1598 findet sich eine beinahe identische Formulierung. Ein Krebs darf nicht gefangen werden, es sei denn «er hab dann das obgesetzt mass mit Hals und Körper ohne die Schär.» 34 Im Gegensatz zur Ordnung in Bezug auf den Sempachersee aus dem Jahr 1755 findet sich einige Seiten vor dieser Formulierung eine Abbildung. Auf dieser ist ein Krebs zu sehen und darüber steht geschrieben: «Krebsmass». Weitere Abbildungen in der bayerischen Landtsordnung geben beispielsweise auch Masse für Karpfen, Barben oder Hechte an. Auch hier wird jedoch weder direkt bei der Abbildung noch im darauffolgenden Text klar, wie diese Masse genau verstanden werden sollten. Gab es eine beiliegende Masstabelle, welche weitere Angaben machte? Oder waren die Abbildungen maßstabsgetreu und dienten selbst als Mass? Oder kam in diesem Fall ein Stück Holz mit den richtigen Massen zum Einsatz, welches als Krebsmass bezeichnet wurde? Ein Blick in die aktuellen kantonalen Fischereiordnungen in der Schweiz gibt einen weiteren Anhaltspunkt. So gelten heute beispielsweise in den Kantonen Aargau und Zürich Mindestfangmasse von 12 cm für Edelkrebse. 35 Wenn wir uns an den Anfang des vorliegenden Texts, an die Objektbeschreibung, erinnern, so stellen wir fest, dass unser hölzernes Objekt ebenfalls eine Länge von 12 cm besitzt. Ein Zufall? Welcher Verwendungszweck, jener zur Bestimmung der Mindestfanglänge oder jener als Strickholz, ist plausibler? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, entschloss ich mich, dem Sempachersee einen Besuch abzustatten und mit einem Berufsfischer das Gespräch zu suchen. Anmerkungen eines modernen Berufsfischers Der Fischereibetrieb der Gebrüder Thomas und Andreas Hofer liegt direkt am Sempachersee. Den Betrieb führen sie bereits in dritter Generation und «die beiden Berufsfischer-Meister bewirtschaften nebst einem Teil des Sempachersees auch den 9 Baldeggersee» 36 . Bereits im Vorfeld meines Gesprächs habe ich Thomas Hofer von meiner Spurensuche erzählt und ihm die Fotos des Krebsmasses weitergeleitet. Als ich am 10. Juni 2025 vor Ort eintraf, hatte er in einem Nebengebäude des Haupthauses einige Objekte vorbereitet, die er mir zeigen wollte: Einerseits eine Krebsreuse, welche er nach altem Vorbild selbst nachgebaut hatte, andererseits auch defekte Netze mit verschiedenen Maschengrössen und den dazugehörigen Strickhölzern für die entsprechenden Reparaturen. Bei einer Demonstration davon, wie ein Strickholz zum Einsatz kommt, lernte ich, dass Krebsreusen mit ihren relativ kleinen Maschen ein kleines Strickholz (mit geringem Durchmesser) erfordern. Das hölzerne Krebsmass aus dem Museum hat mit 3 cm einen deutlich zu grossen Durchmesser, um tatsächlich als Strickholz für eine Krebsreuse gedient zu haben. Abb. 5: Krebsreuse nach altem Vorbild, hergestellt von Thomas Hofer (Foto: Thomas Hofer) Mit dieser neuen Erkenntnis schien eine der beiden Hypothesen über den Verwendungszweck des Krebsmasses unwahrscheinlich. Die Verwendung des Krebsmasses als Hilfestellung zur Bestimmung der Mindestfanglänge von Krebsen hingegen schien weiterhin plausibel. Das entsprach auch Thomas Hofers Einschätzung. Des Weiteren hat er aus seiner eigenen Perspektive als Fischer zwei interessante Beobachtungen gemacht. Einerseits bemerkte er, dass sich die Schrift auf dem Objekt wie auch das Objekt selbst in einem sehr guten Zustand befinden. Aus diesem Grund vermutete er, dass das Objekt nicht als alltäglicher Gebrauchsgegenstand der Fischer auf dem See gedient hat. Ansonsten würde es aufgrund der konstanten Feuchtigkeit, der es bei der Arbeit ausgesetzt gewesen wäre, stärkere Abnutzungsspuren aufweisen.