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NW-FVA Waldschutzinfo 2025-05

Hein, Christof; Hurling, Rainer; Lipphardt, Katharina; Hemmer, Ludwig

Abstract

Waldschutzinfo Nr. 2025-05 der Nordwestdeutschwen Forstlichen Versuchsanstalt zum Thema Käfer an Nadelholz und an Eiche sowie Neuzulassungen Pflanzenschutzmittel.

Full text

 Abteilung Waldschutz  Stand: 24.11.2025 1 Waldschutzinfo Nr. 2025-05 Käfer an Nadelholz und an Eiche sowie Neuzulassungen Pflanzenschutzmittel Borkenkäfer in Nadelholz In vielen Gebieten unseres Zuständigkeitsbereiches hat sich die Situation bei den Borkenkäfern im vergangenen Sommer weiter entspannt. Nach einem normalen Beginn der Buchdrucker-Flugsaison erfolgte überwiegend eine durchschnittliche Entwicklung der angelegten Bruten. Der Erfolg der zweiten Generation wurde durch aktive Gegenmaßnahmen der Betriebe und die auf den meisten Standorten trotz der Frühjahrsdürre noch ausreichende Wasserversorgung der Fichte weitgehend begrenzt bzw. gänzlich verhindert. Hilfreich waren dabei auch die Witterungsbedingungen zur Mitte des Sommers und der sehr aufnahmefähige Holzmarkt mit oftmals sehr schneller Abfuhr der meisten Sortimente. Dennoch sollten neu gefundene Befallsbereiche weiterhin sorgfältig saniert werden, um die Ausgangskäferzahl für die kommende Saison möglichst gering zu halten. Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und die Kiefernborkenkäfer traten nur lokal in Erscheinung. Diese Arten verursachten fast durchweg nur als zweite Generation Stehendbefall. Die erste Generation entwickelte sich zumeist in nicht rechtzeitig abgefahrenen oder behandelten Poltern und Resthölzern aus dem letzten Wintereinschlag. Zur Vorbeugung weiterer Schäden sollte daher ab Beginn der kommenden Käfersaison grundsätzlich das an der Waldstraße lagernde Holz im Auge behalten werden, um bei Besiedlung durch solche Arten mit Hilfe von Abfuhr, Schälung oder im Notfall Pflanzenschutzmaßnahmen die Käfer am Ausflug zu hindern. Prachtkäfer an Eiche Aktuell zeichnet sich eine deutliche Erholung vieler – aber nicht aller – Eichenbestände durch günstige Witterungsbedingungen im zurückliegenden Jahr (ausreichende Wasserversorgung und überwiegend moderatere Temperaturen) ab. Auch in den bisherigen Schadensschwerpunkten finden sich neben Einzelbäumen auch ganze Bestände, die sowohl deutliche Abwehrreaktionen gegen den Käfer (Kallusbildung) als auch eine recht geringe Neubefallsrate durch Prachtkäfer aufweisen. Allerdings sind in vielen Bäumen noch vitale ältere Larvenstadien vorhanden, die direkt vor oder nach dem Winter in die Verpuppung treten und im kommenden Sommer ausfliegen werden. Solche Eichen sollten unter Beachtung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belange spätestens bis zur Flugsaison (ab Mitte Mai nächsten Jahres) aus den Beständen entfernt werden, um die immer noch erhöhte Prachtkäferpopulation weiter abzusenken. Dies ist wichtig, weil die genannte Erholung der Eichen gerade erst eingesetzt hat und zu befürchten ist, dass eine erneute Dürresituation oder ein möglicher Kahlfraß (z. B. durch die Eichenfraßgesellschaft) die erreichte Regeneration sehr schnell aufzehren würden und die Bäume wieder anfällig für Prachtkäferbefall werden lassen. NW-FVA Waldschutzinfo 2025-05 2 Gänge der Larve des Eichenprachtkäfers ohne Gegenreaktion des Baumes. Die Larven können verschwenderisch mit dem Brutraum umgehen. (Alle Fotos: C. Hein) Durch einsetzende Gegenwehr der Eiche (Kallusbildung) räumlich eingeengte Larvengänge im aktiven Fraßbereich der Prachtkäferlarve Kallusgewebe weist im Anschnitt eine „blumenkohlartige“ Struktur auf. NW-FVA Waldschutzinfo 2025-05 3 Sollten sich die günstigen Witterungsbedingungen in den kommenden Jahren weiter fortsetzen, könnte sich die Mehrzahl der Eichenbestände regenerieren und den Befall durch Eichenprachtkäfer wieder fast vollständig abwehren. Bei diesen Gegebenheiten wären dann keine weiteren Sanitärhiebe erforderlich. Eichenkernkäfer Ebenso rückläufig ist in vielen Gebieten die Anzahl stehend vom Eichenkernkäfer frisch besiedelter Eichen. In den letzten Jahren wurde diese Besiedlung vor allem durch den abgestorbenen Bast nach Prachtkäferbefall erst ermöglicht. Es liegen bisher keine Erfahrungen vor, ob bzw. wie schnell überlebende Eichen solche Befallsstellen des Eichenkernkäfers überwallen. Sicher ist jedoch, dass der Schaden durch die Bohrgänge im Holz erhalten bleibt. Bei diesjährigem Neubefall sollte daher zur Sicherung des Holzwertes – zumindest bei wertvollen Stämmen – über deren Fällung und Verarbeitung nachgedacht und werden, bevor der bisher noch im Splint siedelnde Kernkäfer im kommenden Frühjahr bis ins Kernholz vordringt. Einbohrungen des Kernkäfers durch abgestorbenen Bast in der direkten Umgebung von Prachtkäfergängen (hier mit Larve) Bohrgang des Eichenkernkäfers. Eine Erweiterung des Brutbildes in das Kernholz hinein erfolgt meist erst im folgenden Frühjahr. NW-FVA Waldschutzinfo 2025-05 Herausgeber: Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, Abteilung Waldschutz Grätzelstraße 2, 37079 Göttingen https://doi.org/10.5281/zenodo.17669433 4 Zulassungssituation Pflanzenschutzmittel gegen Käfer Die bereits mehrfach verlängerte Altzulassung von „KARATE FORST flüssig“ endet am 31.12.2025. Danach gilt eine Abverkaufsfrist im Handel von weiteren sechs Monaten bis zum 30.06.2026. Insgesamt besteht eine Aufbrauchfrist vorhandener Bestände des Mittels von 18 Monaten bis zum 30.06.2027. Dieses Mittel mit der Kennnummer 005618-00 kann bis dahin mit allen darin zugelassenen Indikationen eingesetzt werden, also weiterhin auch im Polterschutz gegen Borkenkäfer. Am 08.08.2025 wurde die 2017 beantragte Neuzulassung von „Karate Forst Fluessig“ (ACHTUNG: Schreibweise beachten!), Kennnummer 025618-00, beschieden. Das neue Mittel mit gleichem Wirkstoff ist für zwei Jahre – bis zum 31.08.2027 – zugelassen und enthält nur noch eine Indikation: Gegen den Großen braunen Rüsselkäfer. Alle anderen im Vorgängerprodukt enthaltenen Indikationen sind entfallen, auch die Behandlungsmöglichkeiten von Holzpoltern. Neu im Forst zugelassen ist seit dem 13.10.2025 das Pflanzenschutzmittel „LANZARTA“ gegen den Großen braunen Rüsselkäfer mit der Kennnummer 00B216-00. Die Zulassung enthält zwei Indikationen, eine zur Spritzung von Kulturpflanzen mit tragbaren Spritzen nach dem Pflanzen, eine zur Behandlung in Spritzkammern unmittelbar vor der Auspflanzung. Details hierzu finden Sie in den jeweiligen Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (https://psmzulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/).