Innovation und Diffusionshemmnisse in einem Reallabor der Abwasserwirtschaft
Abstract
Eine geänderte Gesetzeslage erschwert es ab 2029 Kläranlagenbetreibern, Klärschlämme bodenbezogen zu verwerten. Das Projekt CarboMass hat sich mit der regionalen Wiederverwendung eines pyrolysierten Klärschlamm-Biomasse-Gemisches als Haldenabdeckung befasst und dabei Diffusionshemmnisse in der Kreislaufwirtschaft entdeckt.
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6|2025 FÜR ANWENDUNGSBEZOGENE WISSENSCHAFT UND KUNST Impressum Nachhaltige Wasserwirtschaft – HAW als Treiber für Innovationen Breuer, Uta; Hinz, Elmar: Innovation und Diffusionshemmnisse in einem Reallabor der Abwasserwirtschaft In: Die Neue Hochschule, 2025-6, S. 16–19. Permalink: https://doi.org/10.5281/zenodo.17398097 Persistent Identifier bei der Deutschen Nationalbibliothek: https://nbn-resolving.org/ urn:nbn:de:101:1-2025021236 Herausgeber: hlb-Bundesvereinigung e. V. Godesberger Allee 64 | 53175 Bonn Telefon: 0228 555 256-0 Chefredakteur: Prof. Dr. Jörg Brake Kirschgartenstraße 19 67146 Deidesheim Telefon: 06326 218 119 3 joerg.brak[email protected] (verantwortlich im Sinne des Presserechts für den redaktionellen Inhalt) Redaktion: Dr. Karla Neschke Telefon: 0228 555 256-0 karla.neschk[email protected] Gestaltung und Satz: Nina Reeber-Laqua, www.reeber-design.de Herstellung: Wienands Print + Medien GmbH Linzer Straße 140 | 53604 Bad Honnef Erscheinung: zweimonatlich Verbandsoffiziell ist die Rubrik „hlb aktuell“. Alle mit Namen der Autorin/des Autors versehenen Beiträge entsprechen nicht unbedingt der Auffassung des hlb sowie der Mitgliedsverbände. ISSN 0340-448 x
16 DNH 6 | 2025 NACHHALTIGE WASSERWIRTSCHAFT – HAW ALS TREIBER FÜR INNOVATIONEN Permalink: https://doi.org/10.5281/zenodo.17398097 Innovation und Diffusionshemmnisse in einem Reallabor der Abwasserwirtschaft Eine geänderte Gesetzeslage erschwert es ab 2029 Kläranlagenbetreibern, Klärschlämme bodenbezogen zu verwerten. Das Projekt CarboMass hat sich mit der regionalen Wiederverwendung eines pyrolysierten Klärschlamm-Biomasse-Gemisches als Haldenabdeckung befasst und dabei Diffusionshemmnisse in der Kreislaufwirtschaft entdeckt. Prof. Dr. Uta Breuer und Prof. Dr. Elmar Hinz Ein Schwerpunkt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektverbundes in dem Programm „REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft“ war die Frage, wie die Zusammenarbeit von Kommunen gestärkt werden kann. Kommunen sollen die Kreislaufführung von Stoffen aktiv verbessern und damit die Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen steigern. Der Verbund der Hochschulen Nordhausen umfasste u. a. eine Landgemeinde aus Thüringen sowie zwei kommunale Zweckverbände unterschiedlicher Größe in zwei Bundesländern. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ab 2029 stark eingeschränkt, womit eine noch übliche Verwertungsmethode größtenteils entfällt. Betroffen sind große Abwasserbehandlungsanlagen, die für die Reinigung von ca. 65 Prozent der in Deutschland anfallenden Abwässer zuständig sind (Hinz, Grzeschniok 2024). Zwar wurden 2022 von deutschlandweit über 1,6 Millionen Tonnen Klärschlammtrockenmasse ca. 80 Prozent thermisch behandelt. Weiter war in den vergangenen Jahren eine Zunahme der thermischen Behandlung durch Klärschlammverbrennungsanlagen (Monoverbrennungsanlagen) zu beobachten. Erklärt werden kann diese Veränderung aber zum einen mit dem seit 2005 bestehenden Deponierungsverbot von Klärschlamm und zum anderen mit der beschlossenen Neuordnung der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV), die auch die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm regelt (Roskosch, Heidecke 2018). Aktuell werden die Verbrennungskapazitäten weiter ausgebaut – fraglich ist allerdings, ob die Verbrennung von Klärschlamm der zunehmend berücksichtigten Idee der Kreislaufwirtschaft entspricht. In deutschen und europäischen Programmen zur Kreislaufwirtschaft wird nachrangig das Potenzial der Wasserund Abwasserwirtschaft als Teil dieser (politischen) Wachstumsstrategie anerkannt. Bevor diese Branche aber zu einem Innovationsmotor wird, haben die betroffenen Betriebe verschiedene regu - lative und ökonomische Herausforderungen zu lösen (Scheele, Holländer 2019). So haben Wasserverund Abwasserentsorger als Netzindustrie beispielsweise bei Zukunftsinvestitionen aufgrund des sehr hohen Kapitalbedarfs besondere Finanzierungschwierigkeiten. Von der ebenfalls einschlägigen Regulatorik rund um das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind auch Bereiche wie die Bauwirtschaft oder die Textilindustrie betroffen. Ob mit die Kreisläufe stärkenden Umweltinnovationen volkswirtschaftlich „Green Growth“ (Döring 2025) erreicht werden kann, hängt in Simulationsrechnungen maßgeblich von Annahmen zur Regulierung ab: Politisch wird in Europa eine „absolute Entkopplung“ des Wachstums mit mindestens konstanter Umweltwirkung bei weiterhin steigender Wirtschaftsleistung angestrebt. Damit Unternehmen entsprechende Angebote schaffen, werden zwar Anrei - ze für Umweltinnovationen u. a. mit finanziellen Förderprogrammen gesetzt. Bei allen Ansätze des De-Growth, Green-Groth und Post-Growth fallen aber sich teilweise widersprechende Handlungsempfehlungen sowie deutliche Unsicherheiten über die Reaktionen der Nachfrage auf. PROF. DR. UTA BREUER Professorin für biologische und chemische Verfahrenstechnik [email protected] PROF. DR. ELMAR HINZ Professor für Verwaltungswissenschaften [email protected] ORCID 0009-0003-1838-3791 beide: Hochschule Nordhausen Weinberghof 4 Foto: privatFoto: privat
17 DNH 6 | 2025 NACHHALTIGE WASSERWIRTSCHAFT – HAW ALS TREIBER FÜR INNOVATIONEN Die deutsche Wasserund Abwasserwirtschaft gilt als innovationsträge. Die vornehmlich kommunalen Wasserverund Abwasserentsorgungsunternehmen als Zentren der Wertschöpfung sind nur Anwender von anderswo produzierten Forschungsund Entwicklungsergebnissen (Scheele, Holländer 2019, EFI 2025). So sind im Zeitraum von 2017 bis 2021 von Wasserverund Abwasserentsorgungsunternehmen lediglich 20 bzw. 33 Patente angemeldet worden (EFI 2025). Institutionell habe sie ihr Innovationssystem an ihre Interessenverbände wie den DVGW und dort den Water-Innovation-Circle delegiert. Gleichzeitig sind ihre zukünftigen Herausforderungen durch hochspezifische, fachliche Erwägungen wie die Konzeption resilienter Versorgungsstrukturen, effizienter und effektiver Technologien geprägt. Unbestritten ist dennoch, dass der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion für Konzepte wie die Kreislaufwirtschaft hat und zu ihrer Diffusion beitragen sollte. In dem Projekt CarboMass konnte nach Laborversuchen an der Hochschule Nordhausen bei einem Thüringer Abwasserzweckverband eine Pilotanlage zur Klärschlammpyrolyse errichtet und durch weitere Versuche die Haldenrekultivierung mit dem aus Pyrolysat und Kompost erzeugten Bodenersatzstoff CarboMass erprobt werden. Technisch wurde somit für einen Einzelfall eine Alternative zur Klärschlammverbrennung demonstriert. Eingebunden in die Standard-Prozesse der Kläranlage werden aus feuchtem Klärschlamm durch die Pyrolyse trockene Pellets. Der dann durch Mischung mit Kompost erzeugte Bodenersatzstoff erhält den Phospor im Klärschlamm für Pflanzen, die zur Abdeckung und Rekultivierung von Abraumhalden aus dem Kalibergbau eingesetzt werden. Die Versuche zum rekultivierenden Pflanzenkreislauf auf Testflächen zur Abdeckung einer dieser Kalihalden zeigen sogar im Vergleich zum bisher verwendeten Material, dass mit CarboMass deutlich mehr Bewuchs erreicht werden kann. Außerdem ist die Wasserhaltekapazität der Klärschlamm-Pellets höher. Das Eluat der Testflächen zeigt bei den in Thüringen für die Haldenabdeckung als Referenz genutzten Kontrollwerten nur bei einem von neun Inhaltsstoffen eine Abweichung, sodass zwar noch Forschungsund Optimierungsbedarf erkennbar ist – eine mögliche Umweltgefährdung jedoch als technisch grundsätzlich lösbar eingestuft werden kann. Die regionale Verwendung dieses Bodenersatzstoffs spart zudem CO₂: Feuchter Klärschlamm mit viel Volumen muss nicht zu überregional und nur für diesen Zweck neu errichteten Verbrennungsanlagen transportiert werden. Parallel zu den technischen Projektzielen wurden die kommunalwirtschaftlichen und -rechtlichen Folgen dieser einzelbetrieblichen Invention zur Vorbereitung einer Skalierung des Ansatzes untersucht. Verwaltungswissenschaftlich (Bogumil, Jann 2020) muss der optimistischen Annahme des Förderprogramms, dass Kommunen und die Zusammenarbeit von Kommunen Treiber der Kreislaufwirtschaft sein könnten, skeptisch begegnet werden: Der öffentliche Sektor ist gerade kommunal sehr heterogen. Errichtet wurde die Pyrolyseanlage bei einem der fünf Abwasserzweckverbände im untersuchten Landkreis, die alle unterschiedlich groß sind und die Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung betrieblich leicht unterschiedlich lösen. Ein anderer Verband dominiert hingegen die Wasserversorgung. In dem vergleichend untersuchten Landkreis des Nachbarbundeslandes war die Wasserund Abwasserversorgung der Gemeinden bereits weitestgehend in einem Verband mit mehreren Kläranlagen zentralisiert. Innerhalb des in Thüringen untersuchten Landkreises sind manche Zweckverbände durch spezifische Zweckvereinbarungen und mit physischen Verbindungsleitungen verbunden. Darüber hinaus bestehen informelle Kooperationen, die ad hoc für kollegiale Gefälligkeiten, z. B. zur Nutzung von Spezialgeräten, aktiviert werden können (Hinz, Klages 2024). In der vergleichenden Regionsanalyse fiel auf, dass zwar die Rechtsstrukturen der Wasserund Abwasserzweckverbände ähnlich sind, sich aber die betriebliche Ausgestaltung der Aufgabenerfüllung – u. a. aufgrund übergeordneter Regeln, individueller Entwicklungsgeschichten, Größe und topografischer Gegebenheiten – stark voneinander unterscheiden. Im Bundesländervergleich ähneln sich die Steuerungsansätze abstrakt. Vermutet werden muss also, dass die bundesweite Skalierung einer erfolgreichen Lösung der Kreislaufwirtschaft in dieser Branche immer mit Herausforderungen verbunden sein wird (Hinz, Klages 2024). Ohne Zweifel gibt es unter den über 10.000 deutschen Kommunen und ihren zahlreichen selbstständigen und unselbstständigen Einrichtungen zwar erfolgreiche Beispiele der Kreislaufwirtschaft – darüber hinaus kann eine Idee in dem Ökosystem öffentlicher Sektor aber nur skalieren, wenn sie fachlich akzeptiert, rechtlich zulässig, ökonomisch tragfähig und politisch gewollt ist. Angesichts der dauerhaft finanziell angespannten Lage der Kommunen sowie der gebührenfinanzierten Haushalte der Wasserund Abwasserwirtschaft sollte im Projekt CarboMass ganz besonders die Ökonomik vertiefend untersucht werden: In einem heterogenen institutionellen Umfeld mit hoher fachlicher Professionalität könnten sich ökonomisch tragfähige Lösungen nach einigen erfolgreichen Einsätze trotz institutioneller Beharrungskräfte gut verbreiten lassen. Die Ökonomik hat für mögliche Kooperationen unter den Zweckverbänden und ihren Trägerkommunen besondere Bedeutung. Interkommunale Kooperation umfasst alle Formen der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften, bei denen zwei oder mehr Partner freiwillig zusammenarbeiten, um regionale Belange von gemeinsamem Interesse wahrzunehmen (BMVBS, BBR 2008). Mithilfe des Kriteriums der Verbindlichkeit können Zusammenarbeit, die auf einen eher informellen Austausch hindeutet, und Kooperation, die einen rechtlich definierten Rahmen mit konkretem Leistungsaustausch voraussetzt, unterschieden werden (Hinz, Klages 2024). Diese
18 DNH 6 | 2025 NACHHALTIGE WASSERWIRTSCHAFT – HAW ALS TREIBER FÜR INNOVATIONEN Unterscheidung wird zwar selten explizit vorgenommen – durch Leistungsaustausch entstehende ökonomische Kooperationsvorteile brauchen aber eine verlässliche Verteilungsregel. Nur so können bei der Entwicklung der Zusammenarbeit politische Entscheidungsträger abwägen, ob die aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich freiwillige Kooperation mögliche Autonomieverluste aufwiegt. Auch für die Zielgruppen öffentlicher (Pflicht-)Leistungen ist eine Kooperation von Gebührenhaushalten nur sinnvoll, wenn für die Bürgerinnen und Bürger als Abnehmende und Finanzierende des Betriebs ein ökonomischer Vorteil entsteht. So haben sich in Thüringen und in anderen Bundesländern bereits Abwasserbeseitigungspflichtige zusammengeschlossen, um gemeinsam weitere Verbrennungskapazitäten für die Klärschlammentsorgung zu schaffen und so den regulatorischen Anforderungen zu genügen. Dort wird aber nicht erprobt, wie mit neuen Ansätzen Ziele der Kreislaufwirtschaft erreicht werden könnten – im Mittelpunkt steht die rechtssichere Entsorgung des regulatorisch als Abfall eingestuften Klärschlamms, selbst wenn die ökonomischen Folgen des Beitritts zu diesen Zweckverbänden noch ungewiss sind. Die genauen Betriebskosten der errichteten Pyrolyseanlage konnten aufgrund ihrer Laufzeit im Dauerbetrieb von bisher unter einem Jahr jedoch nicht umfassend ausgewertet werden. Für die Investitionskosten hat sich im Verlauf des Projektes herausgestellt, dass die Wirtschaftlichkeit von Kläranlagen stark durch planmäßige Investitionszuschüsse der Länder geprägt ist. Der insoweit finanzielle Regulator Bundesland hat für Zukunftsinvestitionen der Kreislaufwirtschaft also eine herausragende Rolle und steuert die Verteilung der Finanzmittel mit von den Regulierten vorgelegten Konzepten (Hinz, Klages 2024). In beiden untersuchten Bundesländern dominiert in den sogenannten Abwasserbeseitigungskonzepten der Anschluss weiterer Nutzer an die Abwassernetze. Spezialgesetzliche Regeln verhindern zudem den gemeinsamen Betrieb einer Pyrolyseanlage durch unterschiedliche Kläranlagenbetreiber. Für kommunalen Klärschlamm gilt nach § 15 Absatz 3 AbfKlärV in der Fassung vom 27. September 2017 ein Vermischungsverbot. Demnach müssten Klärschlämme unterschiedlicher Abwasserbeseitigungspflichtiger im Vorfeld der Pyrolyse getrennt gelagert, der Pyrolysevorgang separat voneinander durchgeführt und die Anlage zwischen den einzelnen Durchgängen gereinigt werden (Hinz, Grzeschniok 2024). Durch die Neuordnung der AbfKlärV wurde nach § 3a Absatz 2, S. 1, 2 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden Fassung zwar die Möglichkeit zur gemeinsamen Phosphorrückgewinnung geschaffen – fraglich ist allerdings, inwiefern dies mit dem weiterhin bestehenden Vermischungsverbot vereinbar ist und ob die Pyrolyse als Phosphorrückgewinnungsverfahren eingestuft wird. Weiter sind die für den Verwendungsvorschlag von CarboMass verbindlichen Vorgaben zu den Materialien, die bei Abdeckungsmaßnahmen auf Kalihalden eingesetzt werden dürfen, Bestandteil des jeweiligen bergbaurechtlichen Betriebsplans. Diese Einzelfallentscheidungen orientierten sich hinsichtlich der Grenzwerte, die für die jeweiligen Abdeckungsmaterialien einzuhalten sind, in Thüringen an einer Handlungsempfehlung. Sollten die bestehenden Regulierungsunsicherheiten dazu führen, dass das Klärschlamm-Carbonisat nicht für die Kalihaldenrekultivierung, sondern anderweitig genutzt werden muss, würde das bisher fehlende standardisierte Verfahren zum Ende der Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG dazu führen, dass jeder im Sinne der Kreislaufwirtschaft aus Recyclingmaterial entwickelte, potenziell marktgängige Sekundärrohstoff ein deutliches Diffusionshemmnis hat. Unklar ist, wie für einen Stoff die Nachfrage belegt werden kann, wenn der Markt noch entwickelt werden muss. Derartige Umweltinnovationen können folglich nur mithilfe von öffentlicher Förderung vorangetrieben werden, hätten aber für entkoppelten Green Growth kein belastbar quantifizierbares Skalierungspotenzial als ökonomischen Entwicklungsanreiz – private Investitionen sind dann unwahrscheinlich. Vor der Neuordnung der AbfKlärV wurde durch den Nationalen Normenkontrollrat eine Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt. Durch dieses Verfahren sollen beabsichtigte Wirkungen und unbeabsichtigte Nebenwirkungen von Rechtsnormen analysiert werden (Jantz, Veit 2019). In der Gesetzesfolgenabschätzung zur AbfKlärV wird unterstellt, dass bisher bodenbezogen verwertete Klärschlämme thermisch behandelt werden. Als jährliche Gebührenerhöhung für Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung werden mindestens 0,30 Euro pro Einwohner angenommen, soweit Verbrennungskapazitäten regional verfügbar sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, wird mit einer jährlichen Gebührenerhöhung von mindestens 4,40 Euro pro Einwohner gerechnet. Die Gesetzesfolgenabschätzung geht also auch für die Phosphorrückgewinnung von thermischer Verwertung aus, berücksichtigt keine alternativen Behandlungsverfahren von Klärschlamm und prognostiziert höhere Abwassergebühren aufgrund von Bauinvestitionen und Betrieb von Monoverbrennungsanlagen. Der öffentliche Sektor ist ein komplexes Geflecht organisierter Interessen unterschiedlicher Rationalitäten. Institutionelle Beharrungskräfte aufgrund regional zersplitterter Zuständigkeiten mögen ein Diffusionshemmnis sein. Die zentrale Erkenntnis des Projektes CarboMass ist aber, dass trotz kommunaler Zuständigkeiten für die betrachteten öffentlichen Leistungen das Zusammenwirken des Rechtsrahmens und die Rechtsauffassungen der unterschiedlichen, den betrieblichen Sachverhalt genehmigenden Behörden sowie der resultierende Abstimmungsbedarf ein deutliches Diffusionshemmnis ist. Im Wettstreit politischer Ideen wird die Kreislaufwirtschaft an Akzeptanz verlieren, wenn für vorbildliches
19 DNH 6 | 2025 NACHHALTIGE WASSERWIRTSCHAFT – HAW ALS TREIBER FÜR INNOVATIONEN Verhalten verteilte Anreize in der Umsetzung mit hohen (Bürokratie-)Lasten verbunden sind. Für eine bessere Rechtssetzung (Jantz, Veit 2019) sollten Verfahren entwickelt werden, mit denen ein Rahmen für längerfristige gesellschaftliche Transformationsund Innovationsprozesse geschaffen wird und bei der Diffusion einer Idee (Rogers 2003) relevante Regelsysteme nicht widersprüchlich werden, wie beispielsweise das Ende der Abfalleigenschaft im KrWG. Auch darüber hinaus könnten Diffusionsprozesse für Green Growth in der deutschen Wasserund Abwasserwirtschaft unterstützt werden: –Zur Finanzierung von Innovationen in kommunalen (Gebühren-)Haushalten sollten Regelförderungen wie Investitionszuschüsse in Abwasserbeseitigungskonzepten stärker auf die Erprobung neuer, anderswo bereits erfolgreicher Ideen ausgerichtet werden. So könnte die Nutzung etablierter Ansätze zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung mit der Weiterentwicklung neuer Lösungen verbunden werden. –Lose Kooperationen zwischen näheren und ferneren Partnern in Innovationssystemen rund um stabile Wertschöpfungskerne öffentlicher Leistungsproduktion begünstigen Diffusionsund Ideenentwicklungsprozesse. Derartige Austauschformate müssen z. B. halbjährlich im Regelbetrieb mit Fokus auf Effizienzund Effektivitätssteigerungen, nicht auf fachliche oder politische Interessenvertretung etabliert werden. Fördermittelgeber sollten darauf achten, dass neben neuen Innovationssystemen auch idealerweise ohne Förderung entstandene Innovationssysteme unterstützt werden. –Reallabore sind Forschungsprojekte mit der Praxis. Wissenschaftliche Partner gehören zum betrieblichen Innovationssystem. Bei komplexen Zusammenhängen wie in der Kreislaufwirtschaft sollte es aber Aufgabe der Wissenschaft sein, Reallabore mit quasi-experimentellen Designs durchzuführen. Sollen Reallabore zu besserer Regulierung führen, muss die Anzahl der durchgeführten Experimente die relevante Vielfalt einzelbetrieblicher Entscheidungssituationen abbilden. Öffentliche Förderung sollte dabei gerade für Experimente mit in einem begrenzten Projektzeitraum realistisch zu bearbeitenden Fragestellungen zugänglich sein. –Rechtsunsicherheiten in der Kreislaufwirtschaft könnten durch eine Clearing-Stelle auf Bundesebene geklärt werden: Für Normenadressaten und Normvollzieher könnten durch Rechtsaufklärung unterschiedliche Interpretationen und Genehmigungspraktiken transparent werden. Ergänzend könnten Innovationsagenturen der Länder dazu beitragen, dass bereits im geltenden Recht angelegte Ermessensspielräume und Experimentierklauseln potenziellen Adressaten bekannt sind und von genehmigenden Behörden angewendet werden. –Im Gesetzgebungsverfahren sollten Normadressaten und Normvollziehern direkt und nicht nur über ihre politischen Interessenvertreter wie Fachverbände beteiligt werden. Der Gesetzgeber würde so eine ergänzende Perspektive der betrieblichen Praxis erhalten und könnte auf Basis von Szenarien alternative Ansätze in Gesetzesentwürfen zulassen. Prüfverfahren wie die Gesetzesfolgeabschätzung sollten methodisch ergänzt werden, sodass intendierte und nicht intendierte Wirkungen bei den Adressaten entlang der betroffenen Wertschöpfungskerne verglichen werden können. –Für längerfristige gesellschaftliche Transformationsund Innovationsprozesse könnte erwogen werden, für ausgewählte Aufgabenbereiche wie z. B. der Wasserund Abwasserversorgung interessierten Kommunen umfassende Freiheit zur Entwicklung eigener Regelsysteme zu geben. In den nordischen Ländern haben diese „free commune experiments“ mit entsprechender Risikoübernahme des Staates einige Innovationsimpulse setzen können. Alternativ wäre zu erwägen, EU-Recht weniger spezifisch in deutsches Bundesund Landesrecht zu übertragen. BMVBS; BBR (Hrsg.): Kooperation zentraler Orte in schrumpfenden Regionen. In: Werkstatt: Praxis Heft 53. Bonn 2008. Bogumil, Jörg; Jann, Werner: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Wiesbaden: Springer VS 2020. Döring, Thomas: 50 Jahre „Grenzen des Wachstums“. Von der Wachstumszur Post-Wachstumsökonomie? In: APuZ, Nr. 3–4, 2022, S. 18–23. EFI: Gutachten 2025. Berlin 2025. Hinz, Elmar; Grzeschniok, Katarina: Gesetzesänderungen und deren reale Umwelt in der Abwasserwirtschaft: Wie kann Regulierung besser gelingen? 2024. https://www.kommunen-innovativ.de/gesetzesaenderungen-und-deren-reale-umwelt-der-abwasserwirtschaft.html – Abruf am 20.10.2025. Hinz, Elmar; Klages, Victoria: Abwasserwirtschaft und vernetzte Geschäftsmodelle öffentlicher Wertschöpfung. Herausforderungen interkommunaler Zusammenarbeit. 2024. www.kommunen-innovativ.de/abwasserwirtschaft-und-vernetzte-geschaeftsmodelle-oeffentlicher-wertschoepfung. html – Abruf am 20.10.2025. Jantz, Bastian; Veit, Sylvia: Entbürokratisierung und bessere Rechtssetzung. In: Veit, Sylvia; Reichard, Christoph; Wewer, Göttrik (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungsreform. Wiesbaden: Springer VS 2019, S. 509–520. Rogers, Everett M.: Diffusion of Innovations. New York: Free Press 2003. Roskosch, Andrea; Heidecke, Patric: Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Dessau-Roßlau 2018. Scheele, Ulrich; Holländer, Robert: Wasserwirtschaft im Wandel. In: Mühlenkamp, Holger; Schulz-Nieswandt, Frank; Krajewski, Markus; Theuvsen, Ludwig (Hrsg.): Öffentliche Wirtschaft. Baden-Baden: Nomos Verlag 2019, S. 526–573.