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Empfehlung zur Erstellung des FTI-Pakts 2027-29

Austrian Council for Sciences, Technology, and Innovation

Abstract

Die vorliegende Empfehlung folgt dem gesetzlichen Auftrag an den FORWIT, die Bundesregierung bei der Erstellung des FTI-Pakts 2027-29 zu unterstützen. Sie konzentriert sich vor allem auf Prioritäten und mögliche Optimierungen innerhalb des FTI-Pakts. Konkret werden im Folgenden zunächst (I) allgemeine konzeptionelle Anregungen skizziert, die aus Sicht des Rats berücksichtigt werden sollten, um die Wirkungsfähigkeit des FTI-Paktes zu steigern. In ihrem Hauptteil (II) folgt die Empfehlung der Struktur der FTI-Strategie 2030 entlang der dort festgelegten drei Ziele und insgesamt acht Handlungsfelder. Den Abschluss (III) bilden Beobachtungen, welche das zukünftige Zusammenspiel der im FTI-Pakt geregelten Maßnahmen mit anderen Instrumenten sowie die Rahmenbedingungen für forschungs- und innovationspolitischen Maßnahmen in Österreich betreffen – und damit wiederum die Wirksamkeit des FTI-Pakts maßgeblich beeinflussen.

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Empfehlung Seite 1 DOI: 10.5281/zenodo.16929442 Empfehlung für die Erstellung des FTI-Pakts 2027-29 12. SEPTEMBER 2025 Die vorliegende Empfehlung folgt dem gesetzlichen Auftrag an den FORWIT, die Bundesregierung bei der Erstellung des FTI-Pakts 2027-29 zu unterstützen. Sie konzentriert sich vor allem auf Prioritäten und mögliche Optimierungen innerhalb des FTI-Pakts. Konkret werden im Folgenden zunächst (I) allgemeine konzeptionelle Anregungen skizziert, die aus Sicht des Rates berücksichtigt werden sollten, um die Wirkungsfähigkeit des FTI-Pakts zu steigern. In ihrem Hauptteil (II) folgt die Empfehlung der Struktur der FTI-Strategie 2030 entlang der dort festgelegten drei Ziele und insgesamt acht Handlungsfelder. Den Abschluss (III) bilden Beobachtungen, die das zukünftige Zusammenspiel der im FTI-Pakt geregelten Maßnahmen mit anderen Instrumenten und die Rahmenbedingungen für forschungsund innovationspolitische Maßnahmen in Österreich betreffen – und damit wiederum die Wirksamkeit des FTI-Pakts maßgeblich beeinflussen. (I) Allgemeine Anregungen zur Ausarbeitung Der FORWIT begrüßt ausdrücklich, dass die zentrale Bedeutung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs auch im neuen Regierungsprogramm anerkannt wird. Er mahnt die Bundesregierung, eine dieser Bedeutung gerecht werdende Entwicklungsund Wachstumsperspektive für den anstehenden FTI-Pakt sicherzustellen. Der FORWIT mahnt zugleich alle FTI-Akteure – FTI-Ressorts, Agenturen und Forschungseinrichtungen – danach zu trachten, die in ihrem jeweiligen Einflussbereich zur Verfügung gestellten Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Für die Periode 2027-29 erfährt der FTI-Pakt seine dritte Auflage. Zugleich ist dies das letzte Mal, dass die Ziele und Handlungsfelder der FTI-Strategie 2030 als Referenz festgelegt sind. Es ist zweckmäßig, den nächsten FTI-Pakt nach der nunmehr etablierten Art und Weise zu verfassen. Zugleich sollte darauf abgezielt werden, bestehende Instrumente und Vorhaben auf ihre Aktualität und Wirksamkeit zu hinterfragen und auf inkrementelle Verbesserungen hinzuarbeiten. Das betrifft insbesondere die Anzahl der Maßnahmen, die den einzelnen Handlungsfeldern unterlegt werden und die die konkrete Operationalisierung des FTIPakts darstellen. Hier könnte die Bundesregierung Anstrengungen setzen, die sektionsund ministerienübergreifende Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, und zwar auch dahingehend, dass gemeinsame Maßnahmen entwickelt werden und auf die mögliche Zusammenlegung teilweise immer noch kleinteiliger Programmlinien und Mechanismen hingewirkt wird. Zum Gelingen des FTI-Pakts trägt außerdem wesentlich bei, dass die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter optimiert werden. So sollte die Empfehlung Seite 2 Bundesregierung den regulatorischen Voraussetzungen für innovatives Unternehmertum, Risikokapital und wissenschaftliche Karrieren als flankierende Maßnahmen zum FTI-Pakt besonderes Augenmerk schenken. (II) Inhaltliche Empfehlungen Der FORWIT gibt im Folgenden für jedes der acht Handlungsfelder wenigstens eine, höchstens aber drei Empfehlungen ab, die hohe Priorität haben. Damit werden die vorrangig zu behandelnden Themenfelder und Programme hervorgehoben; zugleich wird deutlich, wo aus Sicht des Rates das Potential für Synergien bzw. gegebenenfalls auch das bewusste Zurückziehen von Maßnahmen bestehen könnte. Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken Handlungsfeld 1a: Forschungsund Technologieinfrastruktur KI hat den Status einer Querschnittstechnologie unserer Zeit erlangt und es ist absehbar, dass die damit verbundene Transformation tief in die Gesellschaft (Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Forschung) hineinwirken wird. Der FORWIT empfiehlt, diese Transformation möglichst proaktiv zu gestalten: KI erfordert state-of-the-art-Hardware, aber auch professionelle Services und vor allem verfügbare Daten. Konkret wird empfohlen, die bereits konstituierte AI Factory als zentrale Einrichtung aufzubauen und zügig Schnittstellen zu bestehenden Einrichtungen (insbesondere Forschungsrechenzentren und Austrian Microdata Center) herzustellen. Dabei ist moderner Datenschutz (Stichwort differential privacy) sicherzustellen. Die bedarfsgerechte Dimensionierung der Forschungsinfrastrukturen in Österreich und der österreichischen Beteiligungen an internationalen Forschungsorganisationen ist durch den Forschungsinfrastruktur Aktionsplan 2030 grundsätzlich sichergestellt. Der FORWIT empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung des Bestehens einer adäquaten Nachfrage bzw. Nutzung durch österreichische Unternehmen und Forscher:innen. Dabei sind die zukünftige Verfügbarkeit und Weiterentwicklung dieser Infrastrukturen mitzudenken. Handlungsfeld 1b: Europa Der FORWIT empfiehlt, Kofinanzierungen für EU-Forschungsprojekte auf eine systematische, solide und nachhaltige Grundlage zu stellen. Ein solcher Mechanismus kann auch ausserhalb des FTI-Pakts gestaltet werden, bräuchte allerdings eine Strategie, wie Priorisierungen unter EU-Projekten vorzunehmen sind. Zusätzlich sollte dasselbe, flexible Instrument auch gut bewertete, aber nicht finanzierte EU-Projekte (etwa seals of excellence) zumindest partiell ermöglichen. Ein im Bereich der europäischen Integration anzustrebendes Ziel ist die Teilnahme von österreichischen Unternehmen und Forscher:innen an den zu erwartenden Initiativen zur europäischen Weltraum-, Dual-Useund Verteidigungsforschung. Der FORWIT empfiehlt, insbesondere in diesem Bereich den von Österreich eingeschlagenen Weg fortzuführen und sich in Anschluss an den Heitor-Bericht für einen signifikanten Bürokratieabbau im Forschungsbereich (radical simplification) einzusetzen. Der FORWIT empfiehlt, das Thema Forschungssicherheit unter Berücksichtigung der europäischen Referenzrahmen und Empfehlungen in Österreich systemweit – das heißt über Ressortgrenzen hinweg – zu koordinieren und mit möglichst einheitlichen, aber den Zielgruppen angepassten Standards und Prozessen zu verfolgen. Empfehlung Seite 3 Handlungsfeld 1c: Internationalisierung Der FORWIT empfiehlt, der Ansiedlung internationaler Technologieunternehmen, insbesondere von Forschungsund Entwicklungsabteilungen im unterrepräsentierten Softwarebereich höchste Priorität einzuräumen. Dies würde inländische Karriereperspektiven im Segment der höchstqualifizierten österreichischen Informatik-Absolvent:innen schaffen und gefragte internationale Fachkräfte anziehen. Vor allem würde es zu einer ausgewogeneren Diskussion von IT-Themen in Österreich beitragen und den Standort insgesamt signifikant aufwerten – mit Synergien zu den benachbarten Regionen Bayern und Schweiz. Ziel 2: Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren Handlungsfeld 2a: Grundlagenforschung Der FORWIT empfiehlt, das Budget des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF), der als zentrale Säule des FTI-Systems anerkannt wird, aufzustocken und abzusichern. Neben der finanziellen Ausstattung ist dabei für einen weiterhin steigenden Erfolg der Grundlagenforschung in Österreich entscheidend, dass der FWF sowohl über Programmkonditionen wie Overhead-Zahlungen, als auch über Programminitiativen wie Exzellenzcluster (und deren Priorisierung relativ zu anderen Programmen) nicht nur eigenständig entscheiden darf, sondern auch vorgabenfrei und flexibel – vor allem ohne Vorgaben, die über den FWF verteilte Mittel binden. Die Einwerbung von wissenschaftlich hochwertigen Drittmitteln sollte stärker als bisher auch über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen (insbesondere der Universitäten) beanreizt werden. Der FORWIT empfiehlt, die klinische Forschung in Österreich weiter voranzutreiben. Österreich hat aufgrund der in den letzten Jahrzehnten verfolgten, erfolgreichen Etablierung eines international beachteten Life Science Clusters – mit exzellenten Universitätskliniken, einer engagierten wissenschaftlichen Community und potenziell auch einem breiten Zugang zu Gesundheitsdaten – das Potenzial, ein führender Studienstandort für klinische Forschung zu werden, der erhebliche wirtschaftliche Wirkung zeigen könnte. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, braucht es neben der Stärkung bestehender Programme – insbesondere der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) – auch adäquate rechtliche Rahmenbedingungen für die Datennutzung und zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen. Handlungsfeld 2b: Angewandte Forschung Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) trägt wesentlich zur Dissemination wissenschaftlicher Ergebnisse von Hochschulen in die Industrie bei. Der FORWIT empfiehlt, das Budget der CDG daher auf eine solide, verlässliche Basis zu stellen. Der FORWIT empfiehlt, die öffentlich geförderte angewandte Forschung konsequent auf Programme und Projekte mit genuin innovativem und potenziell disruptivem Charakter zu fokussieren. Wenn dieses Kriterium von den Agenturen bei Förderentscheidungen angewendet wird, sollten auch innovative Ansätze zur Identifikation von disruptiven Potenzialen erprobt werden, wie etwa eine systematische best case-Analyse („Würde das bestmögliche Projektergebnis – wenn auch risikobehaftet – zu disruptivem Impact führen?“). Komplementär dazu könnten bei der Mittelvergabe an Unternehmen die Koppelung an privates Kapital sowie der Wachstumspfad der geförderten Unternehmen noch gewichtigere Rollen als bisher spielen. Der FORWIT empfiehlt, öffentliche Mittel für Risikokapital (auch über Agenturen) generell behutsam einzusetzen, und vorrangig strukturelle Instrumente wie Dachfonds und rechtliche wie regulatorische Maßnahmen voranzutreiben, die eine private Finanzierung von Start-ups ermutigen. Empfehlung Seite 4 Handlungsfeld 2c: Klimaund Energieziele Die in der FTI-Strategie und im Regierungsprogramm hervorgehobene Bedeutung der Klimaund Energietransformation ist dringlicher denn je; die durch diese Transformationen entstehenden Wettbewerbschancen für die österreichische Industrie sollten daher intensiv weiter vorangetrieben werden. Der FORWIT empfiehlt, flankierend die öffentliche Beschaffung strategisch und innovativ auszurichten und insbesondere in allen Bereichen, die Klimaund Energieziele betreffen, offensiv einzusetzen. Gleiches gilt für den Einsatz regulatorischer Maßnahmen. Ziel 3: Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen Handlungsfeld 3a: Humanressourcen Der FORWIT empfiehlt – in Fortsetzung der Bestimmungen im FTI-Pakt 2024-26 – eine Priorisierung jener Maßnahmen, die das Vertrauen in Wissenschaft und Demokratie steigern und unternehmerisches Denken fördern können. Auch die Maßnahmen zur Förderung von Frauen, der tertiären Ausbildung von Maturant:innen aus traditionell bildungsfernen Bevölkerungsteilen und von Fachkräften in den MINTBereichen sollten fortgesetzt werden. Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wird wesentlich davon abhängen, wie gut es gelingt, neue Technologien wie etwa KI in die Lehre und in das upund reskilling der Arbeitskräfte zu integrieren – sowohl inhaltlich als auch operativ. Der FORWIT empfiehlt, diesen Aspekt bei allen Maßnahmen zur Entwicklung von Humanressourcen mitzudenken und mit dem nötigen Nachdruck voranzutreiben. Eine Novelle des Universitätsgesetzes hat zentrale Voraussetzungen für die flächendeckende Einrichtung institutioneller (d.h. fachlich nicht eingeengter), strukturierter (d.h. mit Lehrinhalten und institutionsweit einheitlichen Regeln ausgestatteten) Doktoratsprogramme geschaffen. Dadurch muss die wichtige Modernisierung der Doktoratsausbildung mittelfristig nicht mehr von der Forschungsförderung vorangetrieben werden. Der FORWIT empfiehlt, entsprechende Mittel freizuspielen und Studierende in institutionellen Doktoratsprogrammen teilweise über Leistungsvereinbarungen zu finanzieren. Handlungsfeld 3b: Internationalisierung Der FORWIT empfiehlt die strategische, gezielte Anwerbung qualifizierter Studierender aus aller Welt (inklusive Doktorand:innen). Dazu braucht es eine nationale Strategie, die auch die administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen setzt, etwa wie sich Universitäten Studierende aus Drittländern aussuchen können, wie sie diese gegebenenfalls für Kosten aufkommen lassen oder auch unterstützen können und wie diese nach Abschluss des Studiums Arbeitsplätze in Österreich finden können. Maßnahmen, die bereits etablierte ausländische Wissenschaftler:innen nach Österreich bringen wollen, sind zu begrüßen, aber durch eine vorausschauende Fokussierung auf ausländische Studierende, die in der Vergangenheit oft in die USA gegangen wären, zu ergänzen und mittelfristig zu ersetzen. (III) Weiterführende Beobachtungen Österreichische FTI-Politik ist eine Erfolgsgeschichte: Sie mobilisiert einen international verhältnismäßig hohen Anteil öffentlicher Mittel für Forschungsund Innovationstätigkeiten. Dies ist das Ergebnis einer nahezu dreißigjährigen Anstrengung, globaler Spitzenreiter im Bereich Forschung und Innovation zu werden. Neben anderen, schon länger etablierten Instrumenten – wie etwa die Hochschulfinanzierung und die indirekte F&E-Förderung – ist der FTI-Pakt seit 2021 als ein zentrales Instrument etabliert, um diese Mittel zu verteilen. Empfehlung Seite 5 Die im Juni 2025 abgeschlossene Halbzeitevaluierung der FTI-Strategie 2030 hat ebenso wie der jährliche FTI-Monitor des FORWIT deutlich gemacht, dass der hohe Mitteleinsatz noch nicht jene Wirkung erbringt, die im Vergleich mit anderen FTI-starken Ländern erwartet werden könnte. Daraus lässt sich ableiten, dass die FTI-Landschaft insgesamt effizienter gestaltet werden könnte – und zwar durch Optimierungen sowohl innerhalb der zentralen Instrumente als auch zwischen diesen Instrumenten und gemeinsam mit anderen relevanten Politikfeldern. Auch wenn sich die vorliegende Empfehlung auf die Ausgestaltung des FTI-Pakts 2027-29 konzentriert, ist es dem FORWIT ein Anliegen, abschließend darauf hinzuweisen, dass dieses Instrument selbst in einem breiteren Kontext zu sehen ist. Dies betrifft sowohl das Zusammenspiel mit anderen zentralen Instrumenten der Bundesregierung als auch die Rahmenbedingungen, die zur Wirkung des FTI-Pakts und der anderen Instrumente beitragen. Zusammenspiel des FTI-Pakts mit anderen Instrumenten Betreffend das Zusammenspiel des FTI-Pakts mit anderen forschungsund innovationspolitischen Instrumenten möchte der FORWIT darauf hinweisen, dass er wesentliches Potenzial für eine Wirkungssteigerung des Einsatzes der Bundesmittel für Forschung und Innovation durch eine systemische Betrachtung der bestehenden Steuerungsund Finanzierungsinstrumente sieht. Die Vorbereitung der im Regierungsprogramm für 2027 vorgesehenen internationalen Evaluierung des österreichischen FTI-Systems wäre ein geeigneter Anlass, gezielt eine solche systemische Perspektive einzunehmen und die Weiterentwicklung und Optimierung des FTI-Systems als Ganzes anzustreben. Dazu können zwei spezifische Anmerkungen gemacht werden: →Bisher ist der FTI-Pakt ein zu den Finanzierungsmethoden der Hochschulen weitgehend parallel geschaltetes Instrument. Tatsächlich interagieren diese Instrumente aber. Die u.a. von OECD und Expert:innen empfohlene Stärkung der im externen Wettbewerb allozierten öffentlichen Mittel für die Universitäten würde einerseits einer Änderung der universitären Finanzierungsmechanik bedürfen, andererseits implizieren, dass den gut eingespielten, aber vergleichsweise niedrig dotierten Förderagenturen wie FWF und CDG mehr Mittel zur Verfügung gestellt würden. →Eine wichtige Steuerungsinstanz der FTI-Politik betrifft die organisationale Ebene. Analog zu der (die Hochschulstrategie 2040 vorbereitenden) Analyse des Hochschulsystems durch den FORWIT könnte es zweckmäßig sein, auch eine Analyse des außeruniversitären Forschungssektors in Österreich vorzunehmen. Eine solche Analyse könnte ihrerseits Grundlage einer RTOStrategie sein, die die Segmentierung dieses Sektors adressiert. Rahmenbedingungen für eine hohe Wirkkraft des FTI-Pakts Zu den weiteren Rahmenbedingungen, die die Wirkung des FTI-Pakts wie auch der anderen forschungsund innovationspolitischen Instrumente der Bundesregierung grundlegend beeinflussen, sind folgende Punkte festzuhalten. 1. Österreichs Forschungsund Innovationspolitik ist im internationalen Vergleich förderungsund angebotslastig. Parallel zur Ausarbeitung des FTIPakts 2027-29 sollten auch bestehende Ansätze, mit denen die Innovationsnachfrage – z.B. durch eine innovative öffentliche Beschaffung und ambitionierte regulatorische Standards – verstärkt werden kann, wieder in den Fokus gerückt und auch mit der nunmehr europaweit an Bedeutung gewinnenden Sicherheitsund Verteidigungsthematik in Verbindung gebracht werden. Empfehlung Seite 6 2. Österreich profitiert von einem FTI-starken Europa weit mehr als durch Rückflüsse. Die aktive Teilnahme am europäischen Integrationsprozess sollte strategisch wie kommunikativ weiter gestärkt werden. Besonders sollte sich Österreich für die Vollendung des Binnenmarkts einsetzen, insbesondere die Schaffung eines EU-weiten Kapitalmarkts. Dieser würde maßgeblich dazu beitragen, dass europäische technologieintensive Unternehmen wachsen und global wettbewerbsfähig bleiben können, und dadurch technologische Abstände der EU zu China und den USA verringert werden (vgl. dazu die Empfehlungen der Berichte von Letta, Draghi und Heitor). 3. Österreich sollte die Europäische Kommission darin unterstützen, Anreize für verstärkte nationale Investitionen der Mitgliedstaaten in Forschung und Innovation zu entwickeln. Bei den gemeinsamen Bemühungen zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums (ERA) gilt es sicherzustellen, dass die konkreten Bedürfnisse der Forschenden im Mittelpunkt stehen. Dafür sollten insbesondere länderübergreifende, kollaborative Forschungsprojekte und Maßnahmen zur europäischen Vereinheitlichung wissenschaftlicher Karrieren verstärkt unterstützt werden. 4. Ein mittelfristig anzustrebendes Ziel wäre der Ausbau der wissenschaftlichen, insbesondere universitären Kapazitäten zur Analyse des FTI-Systems und der entsprechenden Politikoptionen. Dies wäre von Vorteil sowohl für eine portfoliobasierte FTI-Förderung (z.B. durch die Identifikation relevanter Technologieentwicklungen) als auch für Wirkungsanalysen FTI-politischer Maßnahmen (z.B. Kausalanalysen auf Basis von Mikrodaten) und würde Anschluss an die international bereits intensiv diskutierte Frage nach neuen Wegen zur Forschungsförderung (auch unter Einbindung von KI) bieten. Abschließend möchte der FORWIT betonen, dass Österreich im FTI-Bereich in den letzten Jahrzehnten viel erreicht hat. Allerdings befindet sich die Republik derzeit fiskal-, wirtschaftsund geopolitisch in einer schwierigen Lage. Ein bloßes „Weiter wie bisher“ wird unseren Wohlstand nicht langfristig sichern können. Umso wichtiger ist es für die Zukunft Österreichs, in den FTI-Anstrengungen nicht nachzulassen und zugleich an lokalen wie auch systemischen Optimierungen zu arbeiten.