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Qualitative und quantitative Aspekte des Flächenverbrauchs

Schöbel, Sören

Abstract

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Schöbel, Sören Book Part Qualitative und quantitative Aspekte des Flächenverbrauchs Provided in Cooperation with: ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft Suggested Citation: Schöbel, Sören (2025) : Qualitative und quantitative Aspekte des Flächenverbrauchs, In: Jacoby, Christian Klee, Andreas (Ed.): Nachhaltige Flächennutzung durch Raumund Umweltplanung, ISBN 978-3-88838-447-9, Verlag der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover, pp. 33-59, https://doi.org/10.60683/pnh9-7c59 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/329528 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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(2025): Nachhaltige Flächennutzung durch Raumund Umweltplanung. Hannover, 33-59. = Arbeitsberichte der ARL 39. https://doi.org/10.60683/6naz-dy47 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ 33QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Sören Schöbel QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Gliederung 1 Einleitung 1.1 Statusfrage Siedlungsbau 1.2 Rückkehr der Energieproduktion 2 Flächenverbrauch aus qualitativer Sicht 2.1 Definitionen und Differenzierungen 2.2 Auswirkungen des Flächenverbrauchs – Entzug von Flächenwirksamkeit 3 Fallstudien 3.1 Fallstudie Einfamilienhaus 3.1.1 Allgemeine Daten 3.1.2 Untersuchte Fälle 3.1.3 Ergebnisse der Nachkartierung 3.2 Freiflächen-Solaranlagen 3.2.1 Allgemeine Daten 3.2.2 Untersuchte Fälle 4 Folgerungen und Vorschläge Literatur Kurzfassung Die negativen Folgen des Flächenverbrauchs liegen in einem Entzug von Flächenwirksamkeit freier, kollektiver Güter: Habitate, Ressourcen, Landschaft, Freiraum. Die Folgen müssen qualitativ und quantitativ erfasst werden, wenn nach Legitimität und Multifunktionalität unterschieden werden soll. In diesem Beitrag wird dies für die Typen „Freistehendes Einfamilienhaus“ (EFH) und „Freiflächen-Solaranlage“ (FFA) versucht. Fallbeispiele zum Einfamilienhaus zeigen, dass auf Privatgrundstücken eine Begrenzung der negativen Wirkungen sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht unterlaufen wird, während flächensparendes Bauen mit Gemeinschaftsflächen sowohl ökologisch wie sozial qualitative Vorteile bringt. Bei Freiflächen-Solaranlagen zeigt sich, dass für ökologische Differenzierungen Kriterien vorliegen, dem Erhalt sozialer Qualitäten aber die zunehmende Größenentwicklung entgegensteht. Für beide Inanspruchnahmen wird empfohlen, sie durch in kollektiver Nutzung verbleibende, multifunktionale Landschaftsgerüste anzureichern. Schlüsselwörter Landschaft – ökologische Qualität – soziale Qualität – Einfamilienhaus – Energiewende – Freiflächen-Solaranlage 34 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Qualitative and Quantitative Aspects of Space Consumption Abstract The negative consequences of land consumption lie in a withdrawal of land effectiveness of free, collective goods: habitats, resources, landscape, open space. This must be recorded qualitatively and quantitatively if a distinction is to be made between legitimacy and multifunctionality. In this article, this is attempted for the types “detached single-family house” and “open space solar installation”. Case studies on the detached single-family house show that on private properties a limitation of negative effects is undermined both qualitatively and quantitatively, whereas landsaving construction with common areas brings qualitative advantages both ecologically and socially. In the case of open space solar installations, it is shown that criteria exist for ecological differentiation, but that the preservation of social qualities is opposed by the increasing development of size. For both uses, it is recommended that they be enriched by multifunctional landscape frameworks remaining in collective use. Keywords Landscape – ecological quality – social quality – detached single-family house – energy turnaround – open space solar installation 1 Einleitung Der Flächenverbrauch, aus planerischer Sicht die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungsund Verkehrszwecke, physisch, sozial und ökologisch aber – wie gezeigt werden wird: nur oder auch darüber hinaus – die bauliche Inanspruchnahme zuvor unbebauter Freifläche, gilt als eines der drängendsten Umweltprobleme. Boden, der bebaut wird, steht für organismische Prozesse, die Grundlage allen Lebens sind, in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Neben der Vielfalt an Arten sind von einem Rückgang unverbauter Freiflächen auch Ernährung, Trinkwasser und viele andere menschliche Lebensgrundlagen irreversibel betroffen. Der allergrößte Teil baulicher Flächeninanspruchnahme verwandelt zudem frei zugängliche, verwobene Landschaft in private bzw. funktionsdefinierte Zonen, sodass mit dem Flächenverbrauch auch ein kollektives Gut verloren geht. Es ist daher bundesweit, wie auch in Bayern, erklärtes umweltpolitisches Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Während es in der Planung üblich ist, von allgemeingültigen Richtwerten auszugehen, etwa für Anteile an baulich nutzbaren Grund-, Freioder Biotopflächen, Verkehrsanbindungen, Infrastrukturausstattungen, Lärmimmissionen, scheint es kaum umsetzbar, zur Begrenzung des Flächenverbrauchs eine „gesellschaftlich notwendige Fläche pro Kopf der Bevölkerung“ oder eine „räumliche Belastungsgrenze“ zu definieren. Zu komplex, oder zu wenig erforscht, sind strukturell – topografisch, historisch – bedingte, also „genetische“ teilräumliche Unterschiede im Flächenverbrauch (Schöbel 2019: 32). Statt einer theoretischen Grenze wird eine pragmatische Formel gesetzt, um den Prozess wenigstens zu verlangsamen. Diese Formel besagt, dass der Flächenverbrauch pro Zeiteinheit – in der Regel angegeben als Hektar pro Jahr oder Tag – halbiert werden soll. So setzt die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf eine 35QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Begrenzung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag – also eine Halbierung des Wertes von 2017 und ein Viertel des Durchschnitts der Jahre 1993 bis 2003 (Bundesregierung 2021: 270). Forderungen, die Neuinanspruchnahme in fernerer Zukunft sogar auf „null“ zu setzen, müssen mit dem Zusatz „netto“ versehen werden, weil schon durch Wanderungen von Industrie und Bevölkerung teilräumlich Neuinanspruchnahmen kaum verhindert werden können. 1.1 Statusfrage Siedlungsbau Schon ohne positive Wanderungssalden bestehen bei Kommunen Widerstände gegen eine verbindliche Begrenzung des Flächenverbrauchs (Bayerischer Gemeindetag 2018). Sie verweisen auf einen von wachsenden Raumansprüchen geprägten Wettbewerb, basierend auf allgemeiner Wohlstandszunahme, sozialem Strukturwandel und Standardanhebungen, wie der Zunahme von Singleund Duo-Haushalten (Landeshauptstadt München 2022; vgl. StMB 2021), einer Ausweitung des Einzelhandelsangebots und der Logistik sowie steigenden Raumansprüchen des produzierenden und dienstleistenden Gewerbes. Quantitativer Haupttreiber ist der Wohnungsbau. Die Standards der Baunutzungsverordnung zementieren niedrige Bebauungsdichten (vgl. PV 2022), die von den Wohnenden und Bauwilligen als zu erhaltender oder anzustrebender Status verstanden werden, wie Proteste gegen Nachverdichtungen in Großstädten zeigen, oder die Bilanzen zur Umsetzung des §  13b BauGB1 (BMI 2020). Gerade in peripheren ländlichen Kommunen wird der Wettbewerb um junge Bevölkerung nach wie vor über das Angebot an privaten Bauflächen entschieden. Nach den Grundsätzen der Raumordnung wäre hier zu unterscheiden zwischen legitimen Ansprüchen auf Wachstum und Angleichung der Lebensverhältnisse, wie Bildung von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten, Diversifizierung der Lebensstile, Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen, Mobilität, Sicherheit im Straßenverkehr, und weniger legitimen Ansprüchen auf „Reichtumskonsum“, wie Spekulation mit Bauland oder Schaffung von Zweitwohnsitzen. Eine solche Priorisierung nach Legitimität von Belangen muss auch im kommunalen Wettbewerb gelten. Während für nachzuordnende Ansprüche vor allem strenge quantitative Grenzen von Flächeninanspruchnahmen notwendig erscheinen, muss bei unabweisbaren Belangen umso mehr erreicht werden, qualitative Standards zur Begrenzung der negativen Wirkungen der Flächeninanspruchnahme durchzusetzen. Das bedeutet vor allem, längst etablierte, qualitative Typologien und Regeln für naturhaushaltsund sozialwirksame Standards bei der baulichen Inanspruchnahme wirksam durchzusetzen. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist. 36 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG 1.2 Rückkehr der Energieproduktion Klimakrise und Kriege zeigen, dass unsere Volkswirtschaft neben dem Flächenverbrauch im Inland große „ökologische Fußabdrücke“ in anderen Ländern hinterlässt. Importe von Energie und Waren, Exporte von Freizeit und auch Naturschutzprojekte im Ausland stellen immer auch ein Exterritorialisieren produktiver und konsumtiver Flächeninanspruchnahmen dar, deren Bedarfe im eigenen Land entstehen. Das System gerät mit Rückschlägen der Globalisierung an Grenzen. Die diskutierte Rückverlagerung von strukturrelevanten Wirtschaftsbereichen, aber auch der Verantwortung für die Biodiversität nach Europa und Deutschland bedeutet hier zusätzlichen Flächendruck. Dies gilt besonders für die Energiewende. Schon die Subventionierung für Biogas und Biosprit haben zu einer Intensivierung der Landnutzung geführt: So gingen zwischen 2003 und 2007 vor allem deswegen täglich 94  ha Dauergrünland verloren (Jedicke 2011: 97). Doch dieser Prozess, der erhebliche Auswirkungen auf die Biodiversität hat (EEA 2006), taucht in der Statistik der Flächeninanspruchnahme nicht auf. Wenn nun aber nur die Hälfte des von der Bundesregierung bis 2030 geplanten Zuwachses der Photovoltaik – in sieben Jahren von 60 auf 215  GWp (BMWK 2022) – auf Freiflächen realisiert wird, müsste die Statistik eine Neuinanspruchnahme von täglich 30  ha an Sonderbaugebieten ausweisen2. Die Unabweisbarkeit einer dezentralen und regenerativen Energiewende legt damit ebenfalls nahe, quantitative und qualitative Standards neu zu justieren. Auch hier geht es um die Durchsetzung von alternativen Typologien sozial und ökologisch multifunktionaler Freiflächen-Solaranlagen, für die es aber, anders als im Siedlungswesen, noch keine etablierten Modelle gibt. Mit der Siedlungsund Energieversorgung sind damit zwei Beispiele beschrieben, die eine qualitative Ergänzung quantitativer Begrenzungsziele nahelegen. Ein entsprechender Versuch soll hier unternommen werden. Eine solche differenzierte Betrachtung wird schon vom Grundsatz her durch das Gleichbehandlungsund Abwägungsgebot nahegelegt, birgt auch die Gefahr von „Whataboutisms“, kann aber die zentralen Probleme der Flächeninanspruchnahme aufzeigen. „Zusätzliche Maßnahmen zur qualitativen Flächenbewertung und zur Vermeidung von Zerschneidung sind ebenfalls notwendig, stehen aber mit einer Mengenbeschränkung (…) nicht im Konflikt“ (Léon/ Renn 2005: 135). 2 Ausgegangen wird von 1MWp/ha. Für Niedersachsen (13% der Bundesfläche) sieht das Landesraumordnungsprogramm 2022 vor, dass bis 2040 65GWp installiert werden, davon allerdings nur 15GW auf Freiflächen (Niedersächsische Landesregierung 2022: 15). Aber auch dies bedeutet über 18 Jahre eine tägliche Neuinanspruchnahme von 2,3ha für Photovoltaik-Freiflächenanlagen allein in diesem Bundesland. 37QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS 2 Flächenverbrauch aus qualitativer Sicht 2.1 Definitionen und Differenzierungen Als Flächenverbrauch wird statistisch die Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlich genutzten oder naturbelassenen Flächen in „Siedlungsund Verkehrs - fläche“ (SuV) erfasst. Zur Siedlungsund Verkehrsfläche zählen damit vollständig bis teilweise versiegelte Flächen, wie Gebäude für Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Versorgung, sowie Verkehrsflächen. Allerdings erfasst diese Definition – je nach Erhebungsmethode – aufgrund des Dominanzprinzips bei der Zuordnung (vgl. Meinel/Schumacher 2009) auch unversiegelte Flächen, wie Grün-, Sportund Freizeitanlagen, Friedhöfe, Hausgärten, Siedlungs-Abstandsgrün und Verkehrsbegleitgrün sowie unbebaute Baugrundstücke3, schließlich auch Freiflächen-Solaranlagen. So werden als Siedlungsund Verkehrsfläche auch Flächen erfasst, die etwa gegenüber einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung einen höheren sozialen und ökologischen Wert aufweisen können. Ansätze für die Formulierung solcher Standards in der Stadtund Landschaftsplanung liegen für ökologische Ziele vor (Biotopflächenfaktor (Boetticher/Fisch 1988), Versiegelungsabgabe), für soziale Standards wird bisher auf Best-Practice-Beispiele zurückgegriffen. Dass auch solche ‚Wertsteigerungen‘ mit einem Verlust von Fläche für Nahrungsproduktion verbunden ist, bleibt unbenommen. Umgekehrt wären qualitativ zum Flächenverbrauch auch Landnutzungsänderungen zu zählen, die zu versiegelungsähnlichen und zugänglichkeitsbeschränkenden Wirkungen führen, wie Abbauflächen (Kiesabbau, Torfabbau, Braunkohletagebau) sowie Bodenabtragungen, -abdeckungen oder -verdichtungen für Lageroder Veranstaltungsflächen. Zu Abbauflächen sind Zahlen verfügbar. 2020 wurden hierfür täglich 7,7  ha Fläche beansprucht, wobei „4,4  ha auf den Abbau von Bauund Industriemineralien, 1,9  ha auf den Abbau von Torf und 1,4  ha auf den Abbau von Braunkohle“ entfielen.4 Hier bestehen Bezüge zu unserem Fokus: Kiesabbau wäre zum Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr hinzuzurechnen. Der Braunkohletagebau müsste, ebenso wie die Biomasseerzeugung, in Relation zur Alternative Freiflächen-Solaranlage gesetzt werden. Um auch dies zu veranschaulichen: Der Tagebau Garzweiler liefert in den 100 Jahren seiner Laufzeit circa 400  GWh/ha5, eine Solar-Freifläche mit 0,5  GWh/ha und Jahr müsste achtmal mehr Fläche beanspruchen, um in 100 Jahren die gleiche Strommenge bereitzustellen. Das betont die Herausforderungen, wenn die fossile Energieproduktion durch erneuerbare Energien im Land ersetzt werden soll, macht aber auch deutlich, dass „Flächenverbrauch“ qualitative Differenzierungen nahelegt, denn Boden und Landschaft werden durch die Solaranlage nicht tiefgreifend verändert, durch Kohleabbau aber zerstört. 3 Ab 2017 in Bayern nicht mehr in der SuV-Statistik enthalten. 4 https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/ flaechenverbrauch-fuer-rohstoffabbau#neu-in-anspruch-genommene-flache-durch-rohstoffabbauim-tagebau (17.07.2024). 5 Zugrundeliegende Annahmen: Flözstärke 30m, 35t Braunkohle/m2, 1,15MWh/t Energiegehalt, 45% Wirkungsgrad im Kraftwerk, entspricht 390GWh/ha Stromertrag, ohne Betriebsund Rekultivierungsaufwand. 38 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Auf der anderen Seite sind auch Flächennutzungen zu betrachten, die eine Inanspruchnahme durch Überbauung darstellen, auf der Fläche selbst aber den Verlust substituieren. Solches mag bisher vernachlässigbar sein, wenn es sich aber um erwünschte Maßnahmen handelt, müssen auch sie erfasst werden, wie begrünte Dächer und Fassaden sowie urbane Landwirtschaft (Dosch 2008). Schließlich verursachen, auch ohne Bebauung, intensive Bewirtschaftungsformen Bodenveränderungen, die in den Auswirkungen genauso erheblich sein können, obwohl sie mit hoher Produktivität zur Nahrungsproduktion beitragen. Diese sind noch schwerer zu erfassen, müssten in einer Gesamtbilanz aber berücksichtigt werden, wie Bodendegradationen, Humusverluste, Stoffeinträge und Strukturveränderungen sowie Auskoppelung von Atmo-, Pedo-, Hydround Biosphäre-Interaktionen durch Gewächshausund Folienanbau6, schließlich, noch schwieriger quantitativ zu fassen, Entdifferenzierung und Verarmung von Landschaftsstrukturen. Aus umweltplanerischer Sicht erschien es bisher nicht sinnvoll, zwischen diesen baulichen und wirtschaftenden Inanspruchnahmen in der Bilanzierung nicht nur allgemeine, sondern auch operationale Zusammenhänge herzustellen. Wenn es aber künftig um die Herausbildung von ökologisch und sozial multifunktionalen Nutzungstypologien geht, müssen diese Sektoren in der räumlichen Planung zusammengeführt werden, wie Lebenszyklen in einem Building Information Modeling (BIM). 2.2 Auswirkungen des Flächenverbrauchs – Entzug von Flächenwirksamkeit Die Inanspruchnahme zuvor unbebauter Freifläche verursacht direkt und indirekt ökologische, ökonomische und soziale Verluste oder Verarmungen: an Biotopwirksamkeiten als Habitate und ihres Verbundes sowie an Naturhaushaltswirksamkeit für Bodenfruchtbarkeit, Trinkwasserneubildung, Schadstofffilterung und Kohlenstoffbindung, Abflussverzögerung und Hochwasserschutz. Sie betreffen aber auch Freiraum und Landschaft mit ihren sozialen Qualitäten in mehreren Dimensionen: > Qualitäten des öffentlichen Raums als Sphäre emanzipierter Freiheiten (Simmel 1903; Arendt 1960; Bahrdt 1961; Beck 1995). Sie liegen in der Zugänglichkeit, Durchlässigkeit, Offenheit, Gastlichkeit von Stadt und Siedlung, aber auch von Landschaft (vgl. Schäfer 2018; Schöbel 2018). Solche Qualitäten gehen etwa durch bauliche oder funktionale Abschließungen, Absperrungen und Abschottungen verloren. > Qualitäten des kohäsiven Raums als ‚sozialer Kitt‘ zwischen Schichten und Milieus. Sie betreffen formelle Begegnungsorte wie Mitten, Gemeinschaftsflächen, Parks, Straßen und Plätze mit Aufenthaltsqualitäten (Schöbel 2011: 55). Sie werden 6 Zum Anbau unter Folie sind keine Flächenangaben verfügbar, es wird aber von einer starken Zunahme ausgegangen (vgl. https://www.lwg.bayern.de/folieneinsatz, 17.07.2024; Deutscher Bundestag 2020). 39QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS durch Trennungen und Dominanzen geschwächt, etwa wenn Zentren nur dem Kommerz oder Straßen ausschließlich dem Autoverkehr dienen. > Qualitäten des inklusiven Raums für die ‚soziale Einbindung‘ von nicht zur dominanten Kultur gehörenden Partikularkulturen. Sie verbergen sich in informellen Orten, sind „Ränder und Nischen“ (Ipsen 2001: 35) mit ungeplanten Aufenthalts-, Entfaltungsund Begegnungsmöglichkeiten, die durch ‚Bereinigung‘ von Brachen und Restflächen gefährdet werden (Bauer/Schöbel 2021: 61). > Qualitäten des freien Raums und der freien Landschaft als zugleich menschliche und freie Natur – und gesellschaftlich produzierter Raum. Sie liegen in der szenischen Erfahrbarkeit und Überschaubarkeit von Stadt und Landschaft, in der materiellen Aneigenbarkeit von Freiraum, in der räumlichen Möglichkeit für schöpferische Beiträge zu den kollektiven Werken („oeuvres“) Stadt und Landschaft (Lefèbvre 2016: 106) und werden durch Privatisierung und Funktionsdefinition entzogen. > Qualitäten des differenziellen Raums. Sie liegen in der strukturellen Mischung und Überlagerung von Nutzungen sowie in der Vermittlung zwischen globalem und lokalem, öffentlichem und privatem Raum (Lefèbvre 1976; Schöbel 2021) und werden durch Segregation und Homogenisierung eingeschränkt. Die negativen Folgen des Flächenverbrauchs liegen also in einem Entzug von Flächenwirksamkeit für die Existenz freier, kollektiver und meritorischer Güter: Habitate, Ressourcen, Landschaft, Freiraum. Diese Flächenwirksamkeit lässt sich nur qualitativ und quantitativ erfassen. Dies soll zu den beiden Flächeninanspruchnahmen „Freistehendes Einfamilienhaus“ und „Freiflächen-Solaranlage“ versucht werden. 3 Fallstudien Für das Ziel, vermeidbare Flächeninanspruchnahme quantitativ zu begrenzen und gleichzeitig nicht vermeidbare Inanspruchnahmen so zu qualifizieren, dass die negativen Effekte gering ausfallen, liegen für die beiden hier zu diskutierenden Typen Konzepte vor – sie heißen „flächensparendes Bauen“ und „naturverträgliche Solarenergie“. Während ersteres seit Anfang der 1980er Jahre thematisiert wird (Simonis 1981), ist dies bei naturverträglichen Freiflächen-Solaranlagen seit Ende der 1990er Jahre ebenfalls der Fall (Teggers-Junge 1999). Nun dürfte bezüglich der quantitativen Begrenzung eigentlich davon ausgegangen werden, dass flächensparendes Bauen hierzu beiträgt, naturverträgliche Solaranlagen nicht, weil sie mehr Fläche benötigen. Werden nun aber in den künftigen Statistiken die naturhaushaltsund auch sozialwirksamen Flächenanteile der beiden Nutzungstypen differenziert erhoben, können sich diese Annahmen relativieren. Dies soll in den folgenden Fallstudien untersucht werden. 46 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Abb. 3: Auswertung der tatsächlich realisierten Grundstücksgrößen und Gebäudegrundflächen in den untersuchten Siedlungen / Eigene Darstellung / Daten: ALKIS der Bayerischen Vermessungsverwaltung, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 47QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Freie, kollektive und meritorische Flächenwirksamkeiten Hüttenthaler Feld Unterfeld Am Eichenbühl Ökologische Qualitäten Biotopwirksamkeit Habitat (Altbäume, Wiesen, Obstgehölze etc.) + im gesamten Gebiet Altbestände und naturnahe Hecken, extensiv gepflegte Rasen und Staudenflächen, Gemüsebeete - in den Gärten und Hecken vorherrschend immergrüne Exoten, ‚Golfrasen‘, sehr wenige Obstbäume und extensiv gepflegte Rasen, kleine Grünanlage mit extensiver Pflege o in den Gärten im Norden Großbäume, in den kleinen Gärten verhältnismäßig viele kleinere Gehölze, Hecken und extensiv gepflegte Rasen, Gemüsebeete Biotopwirksamkeit Verbund (Durchlässigkeit für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien etc.) + Gärten und Nebenstraßen mit netzartiger Verbindung und Durchlässigkeit - Straßen und Einfriedungen wenig verbunden bzw. durchlässig o großer Teil durchlässiger Gärten, entlang der Kanäle und Gitterroste eingeschränkt Naturhaushaltwirksamkeit (bezüglich Versiegelung) + für mittelgroße Grundstücke geringer Versiegelungsanteil - für große Grundstücke hoher Versiegelungsanteil o für kleine Grundstücke vergleichsweise mittlerer Versiegelungsanteil, durchgehend extensiv begrünte Dächer Soziale Qualitäten Freiraum / Landschaft … des öffentlichen Raums + die neue und historische Allee und die Wohnstraßen bilden ein offenes Raumgerüst, die vielfältigen Verzahnungen mit der Landschaft (s.  u.) wirken zusätzlich als öffentlicher Raum - einzelne Durchstichwege, eine Grünfläche am westlichen Rand und ein breiterer Weg entlang des nördlichen Gebietsrandes verbinden die insgesamt geschlossen wirkenden Schleifenund Stichstraßenräume -/o einzelne Durchwegungen und Grünzug vernetzen gerüstartig, als abgestuftes System die Schleifenund Stichstraßenräume, so dass diese im Innern halboffen wirken; dies gilt allerdings kaum für Verbindungen zu anderen Ortsteilen oder der angrenzenden Landschaft 48 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Freie, kollektive und meritorische Flächenwirksamkeiten Hüttenthaler Feld Unterfeld Am Eichenbühl … des kohäsiven Raums + die Mischflächen im Straßenland, die gemeinsame, „freiwachsende Hecke“ zwischen den Grundstücken, konzeptionell der geplante Anger16 und Streuobstwiesen zwischen Wohnhöfen bieten vielfältige Begegnungsanlässe - nur im westlichen Erweiterungsteil existiert auf einer wohl durch das Relief erzwungenen Restfläche eine Grünanlage mit Spielplatz, jedoch ohne Funktion als zentraler Ort für die Siedlung + das von Wegen begleitete Entwässerungssystem aus Kanälen und Mulden zwischen Gärten, Straßen, Grünzug und Retentionsfläche bildet wie die Garagenhöfe einen kollektiven Aktionsund Verantwortungsraum, zentrale Grünfläche mit Spielplatz und Aufenthaltsgelegenheiten … des inklusiven Raums + für eine junge Siedlung vergleichsweise viele Nischen und Ränder: Schluchtwald, Wäldchen, Weiher als relativ undefinierte Freiräume mit informellem Charakter - außer einem Planstraßenzwickel zum Feldweg im Süden, dem Wäldchen im Nordwesten und der östlich angrenzenden Aue, d.  h. Rändern der angrenzenden Kulturlandschaft, gibt es in der Siedlung selbst keine undefinierten Nischen mit informeller Begegnungsqualität + vor privaten Gärten einige Bänke im öffentlichen Straßenraum und Sitzgruppe am Wendehammer, Pfade zwischen den Wendehämmern, auch die Retentionsmulde und Grünfläche am westlichen Garagenhof besitzen Charakter als informelle Begegnungsorte 16 Bisher nicht realisiert, derzeit Maisacker. 49QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Freie, kollektive und meritorische Flächenwirksamkeiten Hüttenthaler Feld Unterfeld Am Eichenbühl … des freien Raums + das Konzept der räumlichen und strukturellen Verzahnung „Typologie der 15 Landschaftselemente“ und das kollektive Pflanzen und Pflegen bieten aktive Teilhabe an kollektiv produziertem Raum und Natur - die Siedlungsräume ermöglichen weder eine aktive Mitgestaltung der Landschaft noch szenische Verbindung zu außerhalb des Plangebietes liegenden Hochpunkten, zum Bachtal oder zur Hangsituation o die Kanäle und Mulden sind ein gestalteter, aktivierender, kollektiver Umgang mit der an sich problematischen Lage in Bezug auf Entwässerung (Hang, Lehmboden) … des differenziellen Raums + die Mischung mit dem Typus „Wohnhof“17; verschieden großer und erweiterbarer Wohnund Nebengebäude, die Mischflächen und Hausvorbereiche in den Straßen und die Gebäudestellung als Sichtschutz bieten Differenzen und zugleich Vermittlungen zwischen privatem und öffentlichem Raum - eine vorhandene Vielfalt an Alltagspraktiken des Wohnens besteht im getrennten Nebeneinander privater Räume; der große Anteil völlig abschottender Sichtschutzhecken und -wände und die reinen Asphaltstraßen bieten keine Vermittlung zwischen privatem und öffentlichem Raum o die Gemeinschaftsgaragenhöfe und die leichte Abstufung bei Grundstücksund Gebäudegrößen sowie niedrige Zäune und Hecken als vermittelnder Sichtschutz erlauben und vermitteln eine gewisse Vielfalt von Nutzungstypen, jedoch nur im Innern der Siedlung, das nach außen dadurch auch homogen wirkt Tab. 2: Qualitative Bewertung freier, kollektiver und meritorischer Flächenwirksamkeiten 17 Bisher nur als einzelnes Modellprojekt realisiert. 50 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Dabei lässt sich zusammenfassend sagen, dass auf Privatgrundstücken eine Begrenzung der negativen Wirkungen des Flächenverbrauchs sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht unterlaufen wird: > Die Zunahme der Größe von Baugrundstücken (vgl. Abb. 1) zeigt sich auch in den untersuchten Gebieten, durch Zusammenlegungen innerhalb der vormaligen Plangebiete und durch großzügigere Ausweisungen in Erweiterungen. Im Ergebnis gibt es in allen drei untersuchten Gebieten sehr kleine, flächensparend bebaute Wohngrundstücke wie auch sehr große. > In allen Gebieten gibt es einen hohen Durchschnitt sowie „Ausreißer“ hinsichtlich der Versiegelungsanteile in den privaten Freiflächen. Neben dem Problem der Schottergärten, die sich auf das Baugebiet mit lockerer Bebauung konzentrieren, gibt es in allen Gebieten Grundstücke mit extrem hohem, aber auch einzelne mit sehr geringem Versiegelungsanteil. > Der Anteil von naturnah gestalteten und gepflegten Gärten ist, das Hüttenthaler Feld ausgenommen, insgesamt gering. Im Gebiet mit lockerer Bauweise dominieren, neben versiegelten Auffahrten, Stellplätzen, Terrassen, Garagen und Schwimmbädern, intensiv gemähte Rasenflächen und immergrüne Exoten die Freiflächen. > Ebenfalls das Hüttenthaler Feld ausgenommen vermitteln die Siedlungen einen sehr introvertierten Charakter. Dazu tragen die Stichund Schleifenstraßen bei, zu denen in den OBB-Arbeitsblättern gesagt wird, dass damit die Zahl doppelseitig erschlossener Grundstücke reduziert werden könne (OBB 2001: 33). Solche Sackgassenerschließungen mögen auch die Aufenthaltsqualität einer Wohnstraße für spielende Kinder erhöhen, führen aber zu undurchlässigen Siedlungsteilen. In den vorgestellten Siedlungen wird dies teilweise durch Fußwegverbindungen wie Gassen, Mistwege und Durchgänge vermieden, die aber oft nur für Ortskundige Durchlässigkeit signalisieren. > Nach der in den OBB-Arbeitsblättern vertretenen Theorie liegt der Gebrauchswert einer Wohnanlage „gleichermaßen begründet in den nicht einsehbaren privaten Freiräumen und den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten in den öffentlichen Flächen“ (OBB 2001: 13). Danach würden die im Gebiet mit lockerer Bebauung in den älteren, aber auch in ganz neu bebauten Abschnitten zu massiven visuellen Abschottungen gegenüber dem öffentlichen bzw. gemeinschaftlichen Straßenraum zur Wohnumfeldqualität beitragen, was aber gerade nicht der Fall ist, weil die hohen Hecken und Wände keinerlei Vermittlungsabsicht zwischen der öffentlichen und der privaten Sphäre (gestalteter Übergangsraum) erkennen lassen. Der Sichtschutz für die privaten Bereiche sollte in den öffentlichen Raum hinein nicht abweisend wirken, weil sonst dessen Aufenthaltsqualität und Kommunikationsmöglichkeiten leiden. 51QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS > Der Vergleich aller drei Siedlungen zeigt, dass das größte quantitative Einsparpotenzial eher in der Größe der privaten Grundstücke liegt, während die Erschließungsfläche stark von der Lagesituation und der gewählten Struktur abhängig ist und vor allem qualitativ zur Reduktion von negativen sozialen und ökologischen Wirkungen des Flächenverbrauchs beitragen kann. 3.2 Freiflächen-Solaranlagen 3.2.1 Allgemeine Daten Für Freiflächen-Solaranlagen existieren keine Mindestoder Höchstgrenzen für ihre Ausdehnung oder ihre Moduldichte. Da die Anlagen baurechtlich nicht privilegiert sind, müssen sie durch Bebauungspläne als Sondergebiete ausgewiesen werden. Schon wegen des damit verbundenen Planungsaufwandes sind die Anlagen heute in der Regel mehrere Hektar groß und je nach Entfernung zu einem geeigneten Einspeisepunkt verlangen Investoren ebenfalls Mindestgrößen. Aus sicherheitsund versicherungstechnischen Gründen sind in Deutschland alle Anlagen eingezäunt und meist durch Kameras überwacht. Da die Module bei rechtwinkliger Ausrichtung zur Sonne, das heißt einem Aufstellwinkel von 35-45°, lange Schatten werfen, wurde früher nur maximal ein Drittel der ausgewiesenen und eingezäunten Fläche mit Modulen überdeckt. Heute sind, wegen der stark gesunkenen Kosten für die Module, auch geringere Winkel und damit dichtere Anordnungen möglich, sodass durchschnittlich mit der Hälfte der Fläche 1  MWh/ha*a erzeugt werden. Bei einer Ost-West-Ausrichtung mit einem Winkel von 15° können mehr als drei Viertel einer Fläche überdeckt werden, so sind bis zu 1,45  GWh/ha*a möglich (Badelt/Niepelt/Wiehe et al. 2020: 11). Abb. 4: Größenzunahme von Photovoltaik-Freiflächenanlagen / Datenquelle: Wikipedia „Liste von Solarkraftwerken in Deutschland“ 52 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Die ökologischen Wirkungen der Anlagen sind inzwischen gut erforscht (Herden/ Rassmus/Gharadjedaghi 2009; KNE 2022). Auch wenn es artenund ortsspezifisch größere Unterschiede, ‚Gewinner‘ und ‚Verlierer‘ gibt, kann als Faustregel gelten: Je lockerer die Module angeordnet werden, desto mehr habitatwirksame Fläche entsteht neu, zumindest wenn die Fläche zuvor intensiv ackerbaulich genutzt wurde und nun extensiv gepflegt wird, oft durch Schafbeweidung. Für bestimmte Arten können sogar altersgemischte Populationen begründet werden, wenn die Fläche besonders groß ist (BNE 2019). Durch die Umzäunung entstehen aber auch Barrieren etwa für größere Säuger. Abbildung 4 zeigt die Größenzunahme von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Leistungspeak). Außer einer Steigerung von Modul-Wirkungsgraden ist der Leistungspeak vor allem auf eine Zunahme der Modulgesamtfläche zurückzuführen. 3.2.2 Untersuchte Fälle Die bislang größte zusammenhängende Freiflächen-Solaranlage Bayerns wurde im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen errichtet (vgl. Abb. 5). „Schornhof“ erstreckt sich über 150 Hektar vom Südrand in das Königsmoos an der Donau und gliedert sich in mehrere Teilflächen, die Flurstücke zusammenfassen und so die für das Donaumoos charakteristischen schmalen Moorhufenstreifen weitestgehend aufheben, was auf einem großen Teil der betreffenden Fläche jedoch vorher schon der Fall war. Die nördliche Teilfläche wird durch einen circa 40 Meter breiten Korridor für Ausgleichsmaßnahmen geteilt, der bestehenden Wegen folgt und ihren Gehölzbestand erhält, sowie einen weiteren unter der Hochspannungsleitung. Die Modulflächen sind kompakt, um „den Korridor zwischen beiden Teilflächen möglichst breit zu belassen“ (Kufeld 2019: 94). Die nur ein Sechzigstel der Fläche von Schornhof bedeckende Freiflächen-Solaranlage Kwekerij in den Niederlanden (vgl. Abb. 6) wird ökologisch als hochwertig eingestuft (Oudes/Stremke 2021: 65). Die Besonderheit liegt aber darin, dass die Solaranlage als integrierter Landschaftspark gestaltet ist, das heißt, sie ist vollständig zugänglich und bildet den größten Teil des Parkes selbst. Bis auf wenige Module, die sich außerhalb befinden, ist der Bereich durch einen niedrigen Edelkastanien-Staketenzaun und nachts durch verschlossene Tore eingefriedet. Die Umspannanlagen sind in zentralen, mit Kletterpflanzen begrünten Metallgitter-Boxen zusammengefasst. Oudes/Stremke (2021: 131) zählen für die Anlage ganze 14 verschiedene ökonomische, ökologische und kulturelle Funktionen auf. 53QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Abb. 5: Photovoltaik-Freiflächenanlage Schornhof, Oberbayern / Eigene Darstellung / Digitales Orthophoto DOP10 der Bayerischen Vermessungsverwaltung, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Umgriffen sind Flächen, die im Satellitenbild bereits Photovoltaik-Module tragen und solche, die im Bayern-Atlas den Zusatz „Solar“ tragen (Stand: 6/2024) Auch hier werden im Folgenden die Ergebnisse des quantitativen und qualitativen Vergleichs tabellarisch zusammengefasst (vgl. Tab. 3 und 4). 54 39 _ NACHHALTIGE FLÄCHENNUTZUNG DURCH RAUMUND UMWELTPLANUNG Quantitäten Schornhof Kwekerij (Hengelo, NL) Gesamtgröße / größtes eingezäuntes Teilstück 150 ha / 40 ha 7,1 ha / - Modulreihen: maximale Höhe, Tischbreite 3,5 m, 6 m 1,5 m, 3,5-5 m Leistung / Jahresertrag 120 MWp / 110 GWh 2 MWp / unbekannt Tab 3: Quantitativer Vergleich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen Abb. 6: Solar-Landschaftspark De Kwekerij bei Hengelo, Niederlande / Foto: Schöbel 55QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ASPEKTE DES FLÄCHENVERBRAUCHS Freie, kollektive und meritorische Flächenwirksamkeiten Schornhof De Kwekerij (Hengelo, NL) Ökologische Qualitäten Biotopwirksamkeit Habitat (Altbäume, Wiesen, Obstgehölze etc.) „Schaffung eines großflächig extensiv bewirtschafteten abgeschlossenen und damit beruhigten Raumes“ (Kufeld 2019: 93) sowie Ausgleichsflächen und Korridore mit altem Gehölzbestand, Extensivgrünland, Hochstaudenfluren, Flachmulden und Kleingewässern (Bebauungsplan) Trocken-Nässestandorte, Vegetationspuffer, Schlaf-, Nestund Überwinterungsgelegenheiten, erhaltene Bestandsvegetation (Oudes/ Stremke 2021: 131) Biotopwirksamkeit Verbund (Durchlässigkeit für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien etc.) Zaun für Niederwild durchgängig niedriger, durchlässiger Zaun Naturhaushaltwirksamkeit (bezüglich Versiegelung) ‚passive‘ Moor-Wiedervernässung durch Sperrung von Drainagen (Kufeld 2019: 93), keine ‚aktive‘ Grundwasser-Anhebung (BN 2022) Positive Effekte gegenüber der vorherigen intensiven Ackernutzung Soziale Qualitäten Freiraum / Landschaft … des öffentlichen Raums o bestehende Hauptwege mit Gehölzen bleiben erhalten und werden, wie auch der Siedlungsrand, durch gewidmete Landschaftspflege-Flächen, aber auch private Grünflächen begleitet. Offenheit, Zugänglichkeit und Durchlässigkeit sind durch die Ausdehnung und fehlende Wegealternativen sehr eingeschränkt + Eingänge, Eingangsbereich, Einfriedung und Wegeführung wirken offen, zugänglich, im Norden und Osten etwas eingeschränkt durchlässig, insgesamt einladend und gastlich … des kohäsiven Raums - bis auf geplante Infopavillons (Kufeld 2019: 96) keine Begegnungsorte + Sitzgruppe, Bänke und Tische, Spazierpfade und Brücken setzen soziale Treffpunkte … des inklusiven Raums o soweit die Wege und Pflegeflächen nicht abgesperrt werden, besteht ein Potenzial für informelle Begegnungsorte o aufgrund der Überlagerung von Funktionsstrukturen Potenzial für informelle Begegnungsorte, begrenzt durch Regeln und Kontrolle