Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2040
Abstract
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Full text
Sujata, Uwe; Weyh, Antje; Fuchs, Michaela Research Report Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2040 IAB-Regional. IAB Sachsen, No. 1/2025 Provided in Cooperation with: Institute for Employment Research (IAB) Suggested Citation: Sujata, Uwe; Weyh, Antje; Fuchs, Michaela (2025) : Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2040, IAB-Regional. IAB Sachsen, No. 1/2025, Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB), Nürnberg, https://doi.org/10.48720/IAB.RES.2501 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/319497 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
IAB-Regional, IAB Bayern Nr|JJJJ 0 IAB-REGIONAL Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz 1|2025 IAB Sachsen Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2040 Uwe Sujata, Antje Weyh, Michaela Fuchs ISSN 1861-1354
Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2040 Uwe Sujata (IAB Sachsen) Antje Weyh (IAB Sachsen), Michaela Fuchs (IAB Sachsen-Anhalt-Thüringen) IAB-Regional berichtet über die Forschungsergebnisse des Regionalen Forschungsnetzes des IAB. Schwerpunktmäßig werden die regionalen Unterschiede in Wirtschaft und Arbeitsmarkt – unter Beachtung lokaler Besonderheiten – untersucht. IAB-Regional erscheint in loser Folge in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und wendet sich an Wissenschaft und Praxis.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ................................................................................................................... 4 1 Einleitung ........................................................................................................................... 5 2 Vorgehensweise .................................................................................................................. 6 2.1 Literaturüberblick zum künftigen Bedarf an Pflegearbeitskräften .................................... 6 2.2 Modellrechnungen ............................................................................................................... 7 2.2.1 Altersbedingter Ersatzbedarf .................................................................................... 8 2.2.2 Nachfragebedingter Erweiterungsbedarf ................................................................ 9 2.2.3 Aussagekraft der Modellrechnungen...................................................................... 10 3 Datengrundlage ................................................................................................................ 12 4 Altersbedingter Ersatzbedarf ............................................................................................ 14 5 Nachfragebedingter Erweiterungsbedarf .......................................................................... 18 5.1 Demografischer Wandel in Sachsen .................................................................................. 18 5.2 Zahl der Pflegebedürftigen ................................................................................................ 21 5.3 Pflegekräfte pro Pflegebedürftigen ................................................................................... 23 5.4 Zukünftige Zahl der Pflegebedürftigen und Beschäftigten .............................................. 24 6 Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Sachsen ................................................ 27 7 Zusammenfassung und Fazit ............................................................................................ 31 Literatur ................................................................................................................................. 34
IAB-Regional Sachsen 1|2025 4 Zusammenfassung Der demografische Wandel führt dazu, dass zukünftig mehr ältere und weniger junge Menschen in Sachsen leben werden. Dies hat grundlegende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Pflege, denn mit der zunehmenden Zahl der Älteren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, für deren Versorgung wiederum mehr Beschäftigte benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wird die mögliche Entwicklung des Bedarfs an Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege bis zum Jahr 2040 für Sachsen insgesamt und für die einzelnen Kreise dargestellt. Hierbei unterscheiden die Modellrechnungen zwischen dem altersbedingten Ersatzbedarf und dem nachfragebedingten Erweiterungsbedarf und beinhalten zusätzlich Szenarien zum Renteneintrittsalter und zum Umgang mit den aktuell vorhandenen Personalengpässen in der Pflege. Mit der weiter steigenden Zahl älterer Menschen in Sachsen wird auch die professionelle Pflege an Bedeutung gewinnen. So steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, von 88.478 in 2023 auf rund 96.120 in 2040, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, von 49.676 auf rund 55.540. Die Modellrechnungen zeigen, dass sich der Umfang der benötigten Beschäftigten, die direkt mit Pflegetätigkeiten befasst sind, in der ambulanten Pflege von heute 14.916 Vollzeitäquivalenten auf bis zu 16.650 erhöhen müsste. In der stationären Pflege sollte der Umfang von 20.691 Vollzeitäquivalenten in 2023 auf rund 23.600 in 2040 steigen. Dabei fällt in beiden Bereichen der altersbedingte Ersatzbedarf größer aus als der nachfragebedingte Erweiterungsbedarf. Der Ersatzbedarf betrifft bis zu 45 Prozent des Beschäftigungsvolumens sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Pflege gleichermaßen, während der Erweiterungsbedarf eine Zunahme des Beschäftigungsvolumens von bis zu 12 bzw. 14 Prozent bis zum Jahr 2040 erforderlich macht. Die tatsächliche Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Pflegebranche hängt allerdings nicht nur vom Renteneintrittsalter der Beschäftigten ab, sondern auch von Veränderungen der Rahmenbedingungen der Pflege. Der künftige kleinräumige Bedarf wird zusätzlich von regionsspezifischen Entwicklungen, wie z. B. stark unterschiedlicher Demografie zwischen den Großstädten und den Landkreisen, innerhalb Sachsens geprägt. Keywords Altersstruktur, Modellrechnung, Pflegebedürftige, Pflegebeschäftigung, Sachsen Danksagung Wir bedanken uns ganz herzlich bei Doris Wiethölter und Gabriele Wydra-Somaggio für die inhaltliche Mitlese und bei Daniel Jahn für die redaktionelle Bearbeitung.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 5 1 Einleitung Aufgrund des demografischen Wandels, der sich im Rückgang und in der Alterung der Bevölkerung äußert, ist deutschlandweit mit einer deutlichen Zunahme der Zahl älterer Personen zu rechnen. Von dieser Entwicklung wird die Pflegebranche in doppelter Weise betroffen sein, da es einerseits aufgrund der steigenden Anzahl älterer Menschen auch deutlich mehr Pflegebedürftige geben wird. Anhand von Modellrechnungen kommen beispielsweise Schwinger/Klauber/Tsiasioti (2020) zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von 3,3 Millionen im Jahr 2017 auf 3,9 Millionen im Jahr 2030 und auf 4,4 Millionen im Jahr 2040 erhöhen dürfte. Andererseits sinkt die Zahl der jüngeren und auf dem Arbeitsmarkt aktiven Personen (Fuchs/Söhnlein/Weber 2021), sodass sich die Frage nach der künftigen professionellen Versorgung der Pflegebedürftigen stellt. Zusätzlich gewinnt sie vor dem Hintergrund des bereits heute existierenden bundesweiten Arbeitskräfteengpasses in den zentralen Berufen der Pflegebranche an Relevanz (vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2024). Sachsen ist unter den einzelnen Bundesländern besonders stark vom demografischen Wandel betroffen (vgl. Fuchs/Weyh 2018). Für die Pflegebranche muss mit entsprechend großen Auswirkungen gerechnet werden (vgl. Fuchs et al. 2018). Innerhalb Sachsens sind zudem beträchtliche regionale Unterschiede im künftigen Bedarf an professionellem Pflegepersonal zu erwarten. Ziel dieser Studie ist es, anhand von Modellrechnungen den möglichen Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege ausgehend von 2023 bis zum Jahr 2040 für Sachsen und die einzelnen Kreise zu ermitteln. Sie stellt damit eine Aktualisierung und Erweiterung der Vorausberechnung in Fuchs et al. (2018) dar. Die Gegenüberstellung der Kreisergebnisse ermöglicht es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Entwicklung und im künftigen Bedarf festzustellen, aber auch gezielt auf regionale Besonderheiten aufmerksam zu machen. Dadurch können die Akteure vor Ort für die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Pflegebranche sensibilisiert werden und geeignete Strategien für die künftige Sicherung des Beschäftigungsbedarfs entwickeln. Die Modellrechnungen unterscheiden zwischen dem altersbedingten Ersatzbedarf und dem nachfragebedingten Erweiterungsbedarf an Beschäftigung. Zusätzlich werden die künftige Zahl der Pflegebedürftigen und die für ihre direkte Pflege benötigten Beschäftigten anhand verschiedener Szenarien berechnet, die sich auf das Renteneintrittsalter sowie auf den Umgang mit den bereits aktuell vorhandenen Personalengpässen in der Pflege beziehen. Die Studie umfasst insgesamt sieben Kapitel. Kapitel 2 gibt einen ausführlichen Überblick über bisherige Vorausberechnungen sowie über den Aufbau der Modellrechnungen zum Ersatzund Erweiterungsbedarf. Außerdem wird die Aussagekraft der Modellrechnungen diskutiert. In Kapitel 3 erfolgt ein Überblick über die für die Vorausberechnungen verwendeten Daten zu den Pflegebedürftigen und den Beschäftigten mit Pflegetätigkeiten in der Pflegebranche. Die Berechnungen zum altersbedingten Ersatzbedarf sind Gegenstand von Kapitel 4, während die Szenarien zum nachfragebedingten Erweiterungsbedarf in Kapitel 5 vorgestellt werden. Die Ergebnisse beider Berechnungen werden schließlich in Kapitel 6 zusammengeführt und geben
IAB-Regional Sachsen 1|2025 6 Aufschluss über das gesamte Ausmaß der künftig benötigten Beschäftigung in der ambulanten und stationären Pflege. Kapitel 7 beschließt die Studie mit einem Fazit. 2 Vorgehensweise Dieses Kapitel befasst sich mit dem Aufbau der Modellrechnungen zum zukünftigen Beschäftigungsbedarf in der Pflege. Als Hintergrund dafür erfolgt im ersten Schritt ein Überblick über bisherige Studien zum zukünftigen Arbeitskräftebedarf in Deutschland und ausgewählten Bundesländern sowie über die jeweilige Vorgehensweise. Im Anschluss werden die beiden Komponenten der Modellrechnungen – der altersbedingte Ersatzbedarf und der nachfragebedingte Erweiterungsbedarf – vorgestellt. 2.1 Literaturüberblick zum künftigen Bedarf an Pflegearbeitskräften Modellrechnungen zum zukünftigen Bedarf an Pflegearbeitskräften in Deutschland wurden schon von verschiedenen Autor*innen durchgeführt. Pohl (2010, 2011) präsentiert Modellrechnungen für Deutschland und die Bundesländer bis 2030 und arbeitet dabei mit verschiedenen Szenarien. Im Basisszenario wird angenommen, dass sich die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die verschiedenen Versorgungsformen, d. h. auf die Versorgung durch Angehörige, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime in Zukunft nicht ändern wird. Im Alternativszenario unterliegt diese Verteilung Änderungen. Weiterhin werden Produktivitätsfortschritte in der Erbringung von Pflegedienstleistungen berücksichtigt, die sich in einer Verbesserung der Relation zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen niederschlagen. Kochskämper (2018) konzentriert sich auf die künftige Zahl der Pflegebedürftigen in den Bundesländern bis zum Jahr 2035. Sie berechnet ein Basisszenario, in dem u. a. die altersspezifischen Prävalenzraten konstant bleiben und ein optimistisches Szenario, in dem sie entsprechend der gestiegenen Lebenserwartung in höhere Altersjahre verschoben werden. Die Berechnungen verdeutlichen, dass sich alle Bundesländer auf eine Zunahme in der Zahl der Pflegebedürftigen einstellen müssen. Schwinger/Klauber/Tsiasioti (2020) basieren ihre Projektion bis zum Jahr 2060 auf Daten nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017. Berechnet werden ein reines Demografiemodell sowie drei Szenarien, die steigende Pflegebedürftigkeit, eine regionale Angleichung der Personalkennzahlen und Veränderungen im Versorgungssetting thematisieren. Die Resultate belegen ebenfalls eine deutliche Ausweitung der Zahl der Pflegebedürftigen und des erforderlichen Pflegepersonals. Weiterhin geht eine Berufsund Branchenprojektion von Maier et. al. (2024) davon aus, dass anteilig das Gesundheitsund Sozialwesen bis 2040 die Branche mit den meisten Erwerbstätigen sein wird. Die Autoren erwarten eine deutliche Zunahme des Beschäftigungsbedarfs in diesem Bereich. Diese Entwicklung zeichnet sich auch in Projektionen auf Bundesländerebene u. a. für Sachsen ab (Schneemann et al. 2025). Einige Studien stellen explizit einzelne Bundesländer in den Mittelpunkt. Kotte/Stöckmann (2021) untersuchen den Personalbedarf in der Pflegebranche Mecklenburg-Vorpommerns bis
IAB-Regional Sachsen 1|2025 7 2035 auf Kreisebene. Für Thüringen bieten Knabe/May (2017) eine Vorausberechnung der Zahl der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals für den Zeitraum von 2015 bis 2035. Unter Verwendung der Pflegestatistik betrachten die Autorinnen den Ersatzund Erweiterungsbedarf separat für die stationäre und die ambulante Pflege. Knabe/May (2024) berechnen die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2042 unter Berücksichtigung der Effekte der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2017 für Thüringen und die Kreise Thüringens. Eine detaillierte Vorausberechnung für die Kreise Thüringens für Pflegebedürfte und Pflegebeschäftigte findet sich in Fuchs (2019). Fuchs/Fritzsche (2022) ermittelten für Sachsen-Anhalt und dessen Kreise sowohl einen altersbedingten Ersatzbedarf als auch einen nachfragebedingten Erweiterungsbedarf bis zum Jahr 2035. Für Brandenburg befasst sich eine Studie anhand von Vorausberechnungen der Zahl der Pflegebedürftigen und des Bedarfs an Pflegefachkräften mit der Frage, welche Arbeitskräftebedarfe entstehen würden, wenn die aktuellen Verhältnisse stabil blieben (MASGF 2015). Der Hessische Pflegemonitor1 wiederum hat als elektronisches Informationssystem das Ziel, allen Verantwortlichen in der Pflege zuverlässige Daten zum Beschäftigtenstand, zum Pflegearbeitsmarkt und zu künftigen Entwicklungen zur Verfügung zu stellen. Sowohl für Hessen insgesamt als auch für die einzelnen Kreise können hierzu umfangreiche Daten und Informationen abgerufen werden. Pohl/Sujata/Weyh (2012) analysieren speziell für die Kreise in Sachsen, wie sich der künftige Bedarf an Pflegearbeitskräften bis zum Jahr 2030 entwickeln könnte. Sie differenzieren zwischen ambulanter und stationärer Pflege und berücksichtigen neben einem Status-Quo-Szenario auch eine Variante, in der die Versorgung durch Angehörige im Vergleich zur professionellen Pflege eher zurückgeht. Zudem werden Produktivitätsfortschritte in der Pflege mit einbezogen. In allen Szenarien steigt die Zahl des benötigten Pflegepersonals bis 2030. In einer Aktualisierung von Fuchs et. al. (2018) stehen vorrangig der Pflegearbeitsmarkt in 2017 bzw. dessen vergangene Entwicklung sowie Verlaufsanalysen zur Berufsund Beschäftigungstreue im Fokus. Die enthaltene Vorausschau basiert auf der Methodik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen und geht von deutlichen Zunahmen des Personals um bis zu einem Drittel in der Pflegebranche von 2015 bis 2030 aus. Das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Freistaates Sachsen (SMS 2022) geht in seiner Vorausberechnung bis 2035 von einer stark steigenden Zahl Pflegebedürftiger und damit im Zusammenhang stehend einer deutlichen Zunahme an benötigtem Pflegepersonal in Höhe von +31 Prozent in der stationären und +21 Prozent in der ambulanten Pflege zwischen 2017 und 2035 aus. Die vorliegende Studie stellt in Anlehnung an Fuchs/Fritzsche (2022) eine Aktualisierung der bisherigen Pflegevorausberechnungen des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung für Sachsen dar. Auf Basis der Jahres 2023 werden unterschiedliche Szenarien zum altersbedingten Ersatzbedarf und nachfragebedingten Erweiterungsbedarf bis 2040 erstellt. 2.2 Modellrechnungen Im Folgenden werden die beiden Bestandteile der Modellrechnungen – der altersbedingte Ersatzbedarf und der nachfragebedingte Erweiterungsbedarf – näher vorgestellt und die 1 Der Hessische Pflegemonitor ist ein elektronisches Informationssystem, das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in Auftrag gegeben wurde. Er kann unter http://www.hessischer-pflegemonitor.de eingesehen werden (abgerufen am 31.03.2025).
IAB-Regional Sachsen 1|2025 8 Berechnungsweise erläutert. Die Modellrechnungen beziehen sich dabei auf die Kombination aus Pflegebranche und Pflegeberufen. Beide Bedarfe werden separat für die stationäre und ambulante Pflegebranche quantifiziert und unterscheiden zusätzlich bei den Modellannahmen zwischen zwei verschiedenen Varianten bzw. Szenarien. Abbildung 1 gibt einen schematischen Überblick über die einzelnen Bausteine. Abbildung 1: Schematischer Aufbau der Modellrechnungen Quelle: Eigene Zusammenstellung. © IAB 2.2.1 Altersbedingter Ersatzbedarf Damit die Relation von pflegebedürftigen zu pflegebeschäftigten Personen bis zum Jahr 2040 auf dem Niveau des Jahres 2023 bleiben kann, müssen die ausscheidenden Beschäftigten wieder ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf beziffert dabei denjenigen Umfang an Beschäftigung, der in den kommenden Jahren durch altersbedingtes Ausscheiden von Pflegekräften entsteht.2 Die Datengrundlage hierfür bilden die Einzeljahresangaben aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Berechnungen erfolgen rein mechanisch, indem bestimmt wird, wie viele Beschäftigte bis zum Ende des Betrachtungszeitraums das Renteneintrittsalter erreicht haben werden und damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Eventuelle jährliche Schwankungen finden hierbei keine Berücksichtigung, da mit jährlichen Durchschnittswerten gearbeitet wird. Für das Renteneintrittsalter lassen sich verschiedene Annahmen treffen. Derzeit liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und wird bis zum Jahr 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.3 Viele Ältere scheiden jedoch schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, so dass das tatsächliche Renteneintrittsalter niedriger ist. Im Jahr 2023 lag das durchschnittliche Zugangsalter in Versichertenrenten (insbesondere Rente wegen Alters und Rente wegen 2 Es gibt viele weitere Gründe für das Ausscheiden aus den Pflegeberufen (vgl. Fuchs/Weyh 2018), die hier jedoch nicht berücksichtigt werden. 3 Vgl. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-GesetzlicheRentenversicherung/Altersrenten/altersrenten.html (abgerufen am 31.03.2025). Zukünftige Zahl des Pflegepersonals Altersbedingter Ersatzbedarf 🡪quantifiziert den Umfang an Beschäftigung, der in den kommenden Jahren durch altersbedingtes Ausscheiden von Pflegekräften entsteht Ambulante Pflege Gesetzliches Renteneintrittsalter Tatsächliches Renteneintrittsalter Stationäre Pflege Gesetzliches Renteneintrittsalter Tatsächliches Renteneintrittsalter Nachfragebedingter (Erweiterungs-)Bedarf 🡪quantifiziert den Umfang an Beschäftigung, der in den kommenden Jahren durch die (zunehmende) Zahl an Pflegebedürftigen entsteht Ambulante Pflege Status QuoSzenario Szenario Reduzierung Personalengpässe Stationäre Pflege Status QuoSzenario Szenario Reduzierung Personalengpässe
IAB-Regional Sachsen 1|2025 15 Abbildung 3: Altersstruktur der Beschäftigten mit Pflegetätigkeiten in der sächsischen Pflegebranche 2023, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. © IAB Wie in Kapitel 2.2.1 dargelegt, wird die Vorausberechnung für den altersbedingten Ersatzbedarf gemäß zwei Varianten durchgeführt, die das Renteneintrittsalter pauschal entweder auf 62 oder 67 Jahre festlegen. In Variante 1 sind die Beschäftigten, die im Jahr 2040 mit 62 Jahren in Rente gehen, im Jahr 2023 45 Jahre alt. In Variante 2 sind die Beschäftigten, die im Jahr 2040 mit 67 Jahren in Rente gehen, im Jahr 2023 50 Jahre alt. Der altersbedingte Ersatzbedarf berechnet sich damit für den gesamten Zeitraum aus dem Anteil der 45 (50)-Jährigen und Älteren an allen Beschäftigten in der Pflege im Jahr 2023 (vgl. dazu auch Fuchs 2019). Ungenauigkeiten bei der Berechnung des altersbedingten Ersatzbedarfs entstehen ggf. durch Personen, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus beschäftigt sind oder die Pflegebranche schon vor dem Renteneintritt verlassen. Die in Kapitel 2.2.1 aufgeführten Studien zum Ersatzbedarf enthalten keine Informationen darüber, ob und wie diese Personen in den Berechnungen berücksichtigt werden. In Sachsen waren im Juni 2023 in der ambulanten Pflege 57 VZÄ beschäftigt, die älter als 67 Jahre waren. Dies entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent an allen VZÄ (stationäre Pflege: 65 VZÄ oder 0,3 %). Der Anteil der über 62-Jährigen lag bei 5,0 Prozent in der ambulanten und bei 5,9 Prozent in der stationären Pflege (751 bzw. 1.217 VZÄ). Da ein Renteneintritt mit 67 bzw. 62 Jahren für diese Gruppen nicht modelliert werden kann, wird der altersbedingte Ersatzbedarf in Übereinstimmung mit Knabe/May (2017) als die Zahl der Pflegebeschäftigten definiert, die im Jahr 2023 unter Variante 1 mindestens 45 Jahre alt (Variante 2: mindestens 50 Jahre) waren. Im Jahr 2023 waren in Sachsen 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (in VZÄ) 45 Jahre und älter (vgl. Tabelle A 4 im Anhang). Diese werden unter den Annahmen der Variante 1 (Rente mit 62) bis 2040 in Rente gegangen sein und müssen damit rein altersbedingt ersetzt werden, wenn der Beschäftigungsumfang konstant gehalten werden soll. Wie Tabelle 2 und Tabelle 3 zeigen, liegt der altersbedingte Ersatzbedarf in der ambulanten und stationären Pflege mit jeweils 45 Prozent unter diesem Gesamtwert. Pro Jahr würden im Durchschnitt in Variante 1 Stellen mit einem Volumen von rund 370 bzw. 523 VZÄ neu besetzt werden müssen, um die Zahl der altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten konstant zu halten. 100 200 300 400 500 600 700 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 Anzahl VZÄ Altersjahre stationäre Pflege ambulante Pflege
IAB-Regional Sachsen 1|2025 16 Unterstellt man in Variante 2 einen künftigen Renteneintritt mit 67 Jahren, reduziert sich der altersbedingte Ersatzbedarf für alle Beschäftigten aufgrund der fünf Altersjahrgänge, die entsprechend länger im Erwerbsleben bleiben, auf 39 Prozent. Der Anteil der mindestens 50Jährigen Beschäftigten im Jahr 2023 mit einer Pflegetätigkeit liegt in der ambulanten Pflege bei 34 Prozent und in der stationären Pflege bei 36 Prozent (vgl. Tabelle 2 und Tabelle 3). Pro Jahr müssten im ambulanten Bereich demnach Stellen mit einem Volumen von rund 281 VZÄ und im stationären Bereich von 410 VZÄ altersbedingt nachbesetzt werden. In den einzelnen Kreisen Sachsens fällt der altersbedingte Ersatzbedarf sehr unterschiedlich aus. Tabelle 2 beinhaltet die Vorausberechnungen für die ambulante Pflege. Legt man ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren zugrunde (Variante 1), dann müsste im Vogtlandkreis mit dem größten Ersatzbedarf zu rechnen sein: im Jahr 2023 waren 51 Prozent der Beschäftigten (in VZÄ) 45 Jahre und älter. Bis 2040 werden dort Personen im Umfang von 369 VZÄ den ambulanten Bereich altersbedingt verlassen haben. Pro Jahr müssten damit also im Schnitt Personen in einem Volumen von 21 VZÄ neu eingestellt werden, um den rein altersbedingten Verlust zu kompensieren. Auch in den Landkreisen Görlitz und Zwickau (jeweils 48 %) ist der Ersatzbedarf recht hoch. Am geringsten sind die Kreisfreien Städte Chemnitz (38 %), Dresden (39 %) und Leipzig (40 %) betroffen, die eine jüngere Bevölkerungsstruktur aufweisen als die Landkreise. Tabelle 2: Altersbedingter Ersatzbedarf der Pflegeberufe in der ambulanten Pflege in den Kreisen Sachsens bis 2040 Kreis 2023 Pflegearbeitskräfte 2040 Variante 1: Rente mit 62 2040 Variante 2: Rente mit 67 Insgesamt pro Jahr Insgesamt pro Jahr VZÄ VZÄ Prozent VZÄ VZÄ Prozent VZÄ Chemnitz, Stadt 691 266 38 15 177 26 10 Erzgebirgskreis 1.373 647 47 36 496 36 28 Mittelsachsen 1.214 549 45 31 427 35 24 Vogtlandkreis 717 369 51 21 288 40 16 Zwickau 1.431 694 48 39 535 37 30 Dresden, Stadt 1.535 594 39 33 422 27 23 Bautzen 1.224 564 46 31 410 33 23 Görlitz 1.153 549 48 30 417 36 23 Meißen 1.087 510 47 28 394 36 22 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1.368 607 44 34 466 34 26 Leipzig, Stadt 1.930 780 40 43 593 31 33 Leipzig 704 319 45 18 252 36 14 Nordsachsen 489 222 45 12 173 35 10 Sachsen 14.916 6.668 45 370 5.050 34 281 Anmerkung: Rundungsbedingte Differenzen möglich. Die Angaben pro Jahr geben den durchschnittlichen Bedarf pro Jahr an. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. © IAB Gemäß Variante 2 (Rente mit 67) sinkt der Ersatzbedarf in jedem Kreis zwar, die Reihenfolge unter den Kreisen ändert sich aber kaum. So ergibt sich der größte Ersatzbedarf für den Vogtlandkreis (40 %) sowie dem Landkreis Zwickau (37 %). Den geringsten Bedarf weisen Chemnitz und Dresden auf (26 % bzw. 27 %).
IAB-Regional Sachsen 1|2025 17 Bei Betrachtung der stationären Pflege wird deutlich, dass sich die Altersstruktur der Beschäftigten im Vergleich zur ambulanten Pflege regional unterscheidet, denn die Kreise sind in ihrer Rangfolge etwas anders aufgestellt (vgl. Tabelle 3). Betrachtet man die Variante 1 (Rente mit 62), so tritt der höchste Ersatzbedarf nicht im Vogtlandkreis auf, sondern im Landkreis Bautzen. Im Jahr 2023 waren dort 52 Prozent der Beschäftigten mindestens 45 Jahre alt. Im Durchschnitt müssten also pro Jahr Stellen mit einem Volumen von ca. 47 VZÄ im stationären Bereich neu besetzt werden. Im Landkreis Görlitz ist der Ersatzbedarf in der stationären Pflege ebenfalls überdurchschnittlich hoch (51 %). Der geringste Ersatzbedarf zeigt sich wiederum für Leipzig und Dresden (38 % bzw. 39 %). Betrachtet man die Gesamtbeschäftigung, haben der Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, der Vogtlandkreis und der Landkreis Leipzig mit jeweils 53 Prozent im Kreisvergleich die höchsten Anteile an Beschäftigten, die mindestens 45 Jahre alt sind (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. im Anhang). In Variante 2 (Rente mit 67) ergeben sich zwar wiederum leichte Unterschiede in der Rangfolge der Regionen, das große Bild ändert sich aber kaum (vgl. Tabelle 3). So weisen auch hier der Landkreis Bautzen den höchsten Anteil (41 %) und Leipzig sowie Dresden die geringsten Anteile (28 % bzw. 29 %) an mindestens 50-jährigen Beschäftigten, gemessen in VZÄ, auf. Tabelle 3: Altersbedingter Ersatzbedarf der Pflegeberufe in der stationären Pflege in den Kreisen Sachsens bis 2040 Kreis 2021 Pflegearbeitskräfte 2040 Variante 1: Rente mit 62 2040 Variante 2: Rente mit 67 Insgesamt pro Jahr Insgesamt pro Jahr VZÄ VZÄ Prozent VZÄ VZÄ Prozent VZÄ Chemnitz, Stadt 1.221 511 42 28 393 32 22 Erzgebirgskreis 2.032 971 48 54 764 38 42 Mittelsachsen 1.846 931 50 52 726 39 40 Vogtlandkreis 1.187 526 44 29 416 35 23 Zwickau 1.743 807 46 45 663 38 37 Dresden, Stadt 2.489 960 39 53 730 29 41 Bautzen 1.624 841 52 47 667 41 37 Görlitz 1.780 906 51 50 693 39 39 Meißen 1.249 604 48 34 499 40 28 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1.192 555 47 31 442 37 25 Leipzig, Stadt 2.146 816 38 45 608 28 34 Leipzig 1.220 540 44 30 416 34 23 Nordsachsen 962 445 46 25 359 37 20 Sachsen 20.691 9.411 45 523 7.376 36 410 Anmerkung: Rundungsbedingte Differenzen möglich. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. © IAB Zusammenfassend müssen in Sachsen mindestens pro Jahr jeweils Stellen mit einem Volumen von rund 370 VZÄ in der ambulanten und bis zu rund 520 in der stationären Pflege nachbesetzt werden, wenn die altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten rein rechnerisch vollständig ersetzt werden sollen. Dieser altersbedingte Ersatzbedarf in Sachsen verteilt sich in unterschiedlichem Maße auf die einzelnen Kreise, wobei die ländlichen Regionen tendenziell eine
IAB-Regional Sachsen 1|2025 18 ältere Belegschaft haben als die beiden Großstädte Dresden oder Leipzig. Aufgrund dessen müssen vor allem in ländlichen Regionen größere Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der Arbeitskräfte künftig konstant zu halten. 5 Nachfragebedingter Erweiterungsbedarf Nachdem in Kapitel 4 mit dem altersbedingten Ersatzbedarf der erste Teil des künftigen Bedarfs an Pflegearbeitskräften quantifiziert wurde, erfolgen in diesem Kapitel die Berechnungen für den zweiten Teil. Der nachfragebedingte Erweiterungsbedarf befasst sich damit, wie viel zusätzliche Beschäftigung in den kommenden Jahren benötigt wird, um die steigende Zahl an Pflegebedürftigen adäquat versorgen zu können. Dazu erfolgt in Kapitel 5.1 ein kurzer Überblick zum demografischen Wandel in Sachsen. Er bildet die Grundlage für die Bestimmung der künftigen Zahl der Pflegebedürftigen in Kapitel 5.2. Die Vorausberechnungen zum künftigen Beschäftigungsvolumen sind schließlich Inhalt von Kapitel 5.3. 5.1 Demografischer Wandel in Sachsen Die Zahl der künftigen Pflegebedürftigen leitet sich grundlegend von der demografischen Entwicklung ab. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Veränderungen bei den Hochbetagten (80 Jahre und älter), da unter ihnen der Anteil der Pflegebedürftigen besonders hoch ist. Für Sachsen wird in der 8. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung die Zahl der Einwohner pro Kreis nach einzelnen Altersgruppen bis 2040 fortgeschrieben (vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2023). Sachsen wird zwischen 2023 und 2040 mit einem Rückgang der Gesamtbevölkerung von 6 Prozent rechnen müssen, der in den jüngeren und mittleren Altersgruppen besonders stark ausgeprägt ist (vgl. Abbildung 4). Die Zahl der über 65Jährigen wird voraussichtlich dagegen um knapp 5 Prozent ansteigen.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 19 Abbildung 4: Entwicklung der Bevölkerung in Sachsen nach Altersgruppen 2023 bis 2040, Veränderung in Prozent Anmerkung: Variante V2 (mittlere Variante) Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040; eigene Berechnungen. © IAB Aufgrund der deutlichen Zunahme der Zahl der Älteren wird der Altenquotient – hier definiert als Anteil der über 80-Jährigen an allen Einwohner*innen – in Sachsen von 9,3 Prozent im Jahr 2023 auf 10,4 Prozent im Jahr 2040 steigen. Dabei existieren erhebliche Unterschiede zwischen den Kreisen (vgl. Abbildung 5). Die geringsten Altenquotienten weisen im Jahr 2023 die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden auf (7,4 und 8,5 %). Sie dürften sich voraussichtlich jeweils noch auf 6,6 Prozent bzw. 7,9 Prozent im Jahr 2040 leicht verringern. Demgegenüber liegt der Altenquotient im Landkreis Görlitz bei überdurchschnittlichen 10,7 Prozent, und bis 2040 ist eine Steigerung auf 13,0 Prozent zu erwarten. Ähnlich verläuft die Entwicklung im Erzgebirgskreis (von 9,6 % auf 13,3 %) und dem Vogtlandkreis (von 10,5 % auf 12,8 %). -6,0 4,4 0,3 -7,9 -8,1 -12,5 Insgesamt 80 und älter 65-79 45-64 15-44 0-14
IAB-Regional Sachsen 1|2025 20 Abbildung 5: Altenquotient in Sachsen nach Kreisen 2023 und 2040 Quelle: GeoBasis-DE/BKG 2018; Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040; eigene Berechnungen. © IAB B a u t z e n 9 , 9 % G ö r l i t z 1 0 , 7 % L e i p z i g 9 , 1 % C h e m n i t z 9 , 9 % L e i p z i g , S t a d t 7 , 4 % M i t t e l s a c h s e n 9 , 8 % N o r d s a c h s e n 8 , 8 % V o g t l a n d k r e i s 1 0 , 5 % D r e s d e n 8 , 5 % E r z g e b i r g s k r e i s 9 , 6 % M e i ß e n 1 0 , 3 % S ä c h s i s c h e S c h w e i z - O s t e r z g e b i r g e 1 0 , 0 % Z w i c k a u 1 0 , 1 % 2023 B a u t z e n 1 2 , 0 % G ö r l i t z 1 3 , 0 % L e i p z i g 1 0 , 5 % C h e m n i t z 1 0 , 3 % L e i p z i g , S t a d t 6 , 6 % M i t t e l s a c h s e n 1 1 , 9 % N o r d s a c h s e n 1 0 , 7 % V o g t l a n d k r e i s 1 2 , 8 % D r e s d e n 7 , 9 % E r z g e b i r g s k r e i s 1 3 , 3 % M e i ß e n 1 2 , 0 % S ä c h s i s c h e S c h w e i z - O s t e r z g e b i r g e 1 1 , 4 % Z w i c k a u 1 2 , 2 % 2040
IAB-Regional Sachsen 1|2025 21 5.2 Zahl der Pflegebedürftigen Für Sachsen liegen für das Jahr 2023 Angaben zu den Pflegebedürftigen in der ambulanten und stationären Pflege sowie zu den Empfängern von Pflegegeld vor (vgl. Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen9). Von den insgesamt 363.152 Pflegebedürftigen wurden 313.476 durch Angehörige, ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste versorgt. Davon nutzten 88.478 Pflegebedürftige ambulante bzw. Betreuungsdienste. 49.676 Personen waren vollstationär in Pflegeheimen untergebracht. Für die Berechnung des künftigen Bedarfs an Personal in der Pflegebranche sind lediglich die ambulante und die stationäre Betreuung von direktem Interesse. Die entsprechende Zahl der Pflegebedürftigen, die 2023 in Sachsen durch professionelles Pflegepersonal betreut wurden, lag demnach bei 138.154 Personen (38 % aller Pflegebedürftigen). Abbildung 6: Altersgruppenund geschlechtsspezifische Prävalenzraten für Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen 2023, Angaben in Prozent weiblich männlich Anmerkung: Die Prävalenzrate bezeichnet den Anteil der Pflegefälle in der ambulanten und der stationären Pflege an der Bevölkerung in Prozent. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; eigene Berechnungen. © IAB Die Ermittlung der Zahl der Pflegebedürftigen in professioneller Pflege für das Jahr 2040 erfolgt anhand der altersgruppenund geschlechtsspezifischen Prävalenzraten aus dem Jahr 2023. Diese geben Auskunft über die jeweiligen Anteile der Pflegefälle in der ambulanten und der stationären Pflege in den einzelnen Altersgruppen der Bevölkerung. Sie sind in Abbildung 6 dargestellt. Deutlich erkennbar bei beiden Geschlechtern ist der deutlich steigende Anteil der Pflegebedürftigen bei den über 85-Jährigen in beiden Pflegearrangements, der so auch in den einzelnen Kreisen zu beobachten ist. In der Gruppe der 80bis 84-Jährigen waren insgesamt rund 11 Prozent der Männer und rund 18 Prozent der Frauen in professioneller Pflege, davon wurden knapp zwei Drittel ambulant versorgt. In der Gruppe der 85bis 89-Jährigen waren rund 9 https://www.statistik.sachsen.de/html/pflegebeduerftige.html?_cp=%7B%22accordion-content8420%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%221%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22ac cordion-content-8420%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D (abgerufen am 02.04.2025). 0,2 0,9 1,5 2,6 5,6 11,9 22,4 31,0 0,1 0,4 0,6 1,0 2,4 5,7 13,1 30,3 unter 60 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 und älter Altersgruppen (in Jahren) ambulante Pflege stationäre Pflege 0,2 1,1 1,6 2,4 4,1 7,6 15,2 27,3 0,1 0,6 1,0 1,3 2,0 3,6 7,7 18,2 unter 60 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 und älter Altersgruppen (in Jahren) ambulante Pflege stationäre Pflege
IAB-Regional Sachsen 1|2025 22 23 Prozent der Männer und mehr als ein Drittel der Frauen und unter den 90-Jährigen und Älteren bei den Männern knapp jeder zweiter und bei den Frauen rund 60 Prozent auf professionelle Pflegeunterstützung angewiesen. Dabei entfiel die größte Bedeutung weiterhin auf die ambulante Pflege, wobei die stationäre Pflege mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnt. Die Pflegebedürftigen in ambulanter und stationärer Pflege verteilen sich sehr ungleich auf die einzelnen Kreise Sachsens. Wie Abbildung 7 zeigt, leben mit Abstand die meisten Pflegebedürftigen in den Städten Leipzig und Dresden. Dies verwundert nicht, da dort die meisten Einwohner in einem sächsischen Kreis wohnen. Um die Vergleichbarkeit zwischen den Kreisen herzustellen, werden die Pflegebedürftigen daher in Relation zu den Einwohner*innen gesetzt. In dieser Betrachtung liegt – bezogen auf alle Pflegebedürftigen – der Landkreis Görlitz an der Spitze mit 48 Pflegebedürftigen je 1.000 Einwohner*innen, gefolgt vom Erzgebirgskreis (41 Pflegebedürftige je 1.000 Einwohner*innen) und dem Landkreis Zwickau mit 39 Pflegebedürftigen je 1.000 Einwohner*innen. Die günstigste Relation zwischen Einwohnern und Pflegebedürftigen haben hingegen die Städte Leipzig (26) und Dresden (28). Abbildung 7: Zahl der Pflegebedürftigen in professioneller Pflege insgesamt und je 1.000 Einwohner in den Kreisen Sachsens 2023 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gemeinsames Statistikportal der Statistische Ämter des Bundes und der Länder; eigene Berechnungen. © IAB Die Bedeutung des ambulanten und stationären Bereichs variiert ebenfalls recht stark zwischen den Kreisen (vgl. Abbildung 7). In Sachsen kommen im Durchschnitt in der ambulanten Pflege 22 und in der stationären Pflege 12 Pflegebedürftige auf 1.000 Einwohner. Innerhalb des 0 5.000 10.000 15.000 Nordsachsen Leipzig Leipzig, Stadt Sächsische Schweiz-… Meißen Görlitz Bautzen Dresden, Stadt Zwickau Vogtlandkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis Chemnitz, Stadt Pflegebedürftige absolut ambulante Pflege stationäre Pflege 0 10 20 30 40 50 Pflegebedürftige je 1.000 Einwohner
IAB-Regional Sachsen 1|2025 23 Bundeslands variiert die Zahl der Pflegebedürftigen je 1.000 Einwohner zwischen 16 (Leipzig, Stadt) und 34 (Landkreis Görlitz) in der ambulanten Pflege, und zwischen 10 (Städte Dresden und Leipzig) und 15 (Erzgebirgskreis) in der stationären Pflege. Ein Grund für die großen regionalen Differenzen dürfte unter anderem die Verfügbarkeit von Pflegedienstleistungen vor Ort sein. Ergebnisse aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Beschäftigung in der Pflegebranche auf die kreisfreien Städte und die größeren Städte innerhalb der Landkreise konzentriert (Fuchs/Weyh 2018 und Fuchs/Fritzsche 2022). Dies legt nahe, dass sich die Pflegeheime wie auch die Betriebssitze der ambulanten sozialen Dienste zum Großteil in den Städten befinden und die Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege, die in den restlichen Gebieten Sachsens wohnen, von dort aus teilweise mit betreut werden oder aber für die stationäre Pflege dort hingezogen sind. 5.3 Pflegekräfte pro Pflegebedürftigen In Sachsen gab es zum Stichtag 30. Juni 2023 35.607 VZÄ mit Pflegetätigkeiten in der Pflegebranche, davon 14.916 VZÄ in der ambulanten und 20.691 VZÄ in der stationären Pflege (vgl. Tabelle 1). Bezogen auf die 88.478 Pflegebedürftigen, die in der ambulanten Pflege versorgt werden, ergibt das eine Relation von 0,17 VZÄ pro Pflegebedürftigen (vgl. Tabelle 4). In der stationären Pflege stehen den 20.691 VZÄ 49.676 Pflegebedürftige gegenüber, was eine Relation von 0,43 VZÄ pro Pflegebedürftigen ergibt (vgl. Tabelle 5). In den einzelnen Kreisen fallen die Betreuungsrelationen unterschiedlich hoch aus und unterscheiden sich zudem zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Für den ambulanten Bereich sind die Kreisdaten 2023 in Tabelle 4 enthalten. Die höchste Betreuungsrelation ergibt sich für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wo den 5.187 Pflegebedürftigen ein Beschäftigungsvolumen von 1.368 VZÄ gegenübersteht. Auf einen Pflegebedürftigen kommt demnach ein Beschäftigungsvolumen von 0,26 VZÄ. Auch in der Stadt Leipzig ist die Betreuungsrelation mit einem Wert von 0,20 recht hoch. Die geringste Betreuungsrelation in der ambulanten Pflege in Höhe von 0,13 hat hingegen der Landkreis Leipzig, wo auf die 5.372 Pflegebedürftigen nur ein Beschäftigungsvolumen von 704 VZÄ kommt. Es folgen die Landkreise Nordsachsen und Görlitz sowie die Stadt Chemnitz (jeweils 0,14). In der stationären Pflege weist Görlitz die höchste Betreuungsrelation unter den Kreisen aus (vgl. Tabelle 5). Für 3.437 Pflegebedürftige steht ein Beschäftigungsvolumen von 1.780 VZÄ bereit, was eine Relation von 0,52 ergibt. Es folgen die Landkreise Meißen (0,49) und Bautzen (0,47). Die niedrigste Betreuungsrelation von 0,34 zeigt die Stadt Leipzig, die Stadt Chemnitz und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Vogtlandkreis liegen mit einer Relation von 0,37 und 0,38 leicht darüber. Die aufgezeigten Betreuungsrelationen unterliegen, wie oben beschrieben, Fachkräfteengpässen. Unter Berücksichtigung der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen wären die Betreuungsrelationen sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Pflege leicht höher, wobei sie sich in den Kreisen Sachsens maximal um 0,01 Prozentpunkte gegenüber dem Basisszenario erhöhen, was zunächst wenig scheint, aber nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Vorausberechnungen hat.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 24 5.4 Zukünftige Zahl der Pflegebedürftigen und Beschäftigten Für die Ermittlung der Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2040 wird angenommen, dass die altersgruppenspezifischen Prävalenzraten aus dem Jahr 2023, die in Abbildung 6 für Sachsen dargestellt sind, auch im Jahr 2040 Bestand haben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Anteile der Pflegebedürftigen in ambulanter und stationärer Pflege pro Altersgruppe und Geschlecht konstant bleiben. Folglich werden – für jeden Kreis separat – für die Berechnung der Zahl der Pflegebedürftigen in ambulanter und stationärer Pflege im Jahr 2040 die altersgruppen-, geschlechtsund kreisspezifischen Prävalenzraten aus dem Jahr 2023 mit der Zahl der entsprechenden Einwohner im Jahr 2040 gemäß der 8. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts des Freistaates Sachsen multipliziert. Anhand der Betreuungsrelation, deren Wert im Basisszenario als konstant über die Zeit vorausgesetzt wird, lässt sich dann die künftig benötigte Zahl an Pflegebeschäftigten ermitteln. Zu beachten ist hierbei, dass aktuell in der professionellen Pflege viele Fachkräfte fehlen. Diese Unterausstattung mit Pflegekräften wird bei dieser Vorgehensweise mit fortgeschrieben. Der tatsächliche Bedarf wird dadurch unterschätzt. Im Alternativszenario wird versucht, zumindest einen Teil dieser Engpässe zu berücksichtigen. Für dieses gelten dieselben Prävalenzraten wie im Basisszenario, aber die Betreuungsrelationen zwischen Pflegebedürftigen und Beschäftigten wird verändert, indem die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen in 2023, Berücksichtigung finden. Demzufolge wird ein etwas höherer Personalschlüssel für 2023 ermittelt, der dann konstant bis 2040 den Vorausberechnungen zugrunde gelegt wird. Für die ambulante Pflege sind die Ergebnisse beider Szenarien – dem Basisszenario und dem Alternativszenario – in Tabelle 4 für die Kreise und Sachsen insgesamt dargestellt. Gemäß den getroffenen Annahmen im Basisszenario dürfte sich die Zahl der Personen, die sich in ambulanter Pflege befinden, von insgesamt 88.478 im Jahr 2023 auf gut 96.120 Personen im Jahr 2040 erhöhen. Dies entspricht einer Zunahme von 9 Prozent über den gesamten Zeitraum oder von durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr. Im Basisszenario dürfte der Bedarf an Pflegearbeitskräften (in VZÄ) im ambulanten Bereich ebenfalls um rund 9 Prozent steigen, was pro Jahr einem Beschäftigungsvolumen von im Schnitt rund 70 VZÄ entspricht. Betrachtet nach einzelnen Kreisen dürfte die Zahl der ambulant betreuten Pflegebedürftigen und des benötigten Beschäftigungsvolumens in Nordsachsen am stärksten steigen (+16 %). Es folgen der Landkreis Leipzig (+15 %) sowie der Erzgebirgskreis und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (beide +12 %). Der geringste nachfragebedingte Erweiterungsbedarf ist hingegen in Chemnitz (+1 %) und in Dresden (+4 %) zu erwarten. Das Alternativszenario für die ambulante Pflege unterstellt eine Erhöhung der Betreuungsrelation, die durch die Einbeziehung gemeldeter offener Stellen bzw. deren angenommene Besetzung vorhandene Arbeitskräfteengpässe versucht zu berücksichtigen. Die derart approximierten Potenziale bringen im Vergleich zum Basisszenario eine stärkere Zunahme der künftig benötigten Pflegebeschäftigten mit sich. Wie in Tabelle 4 ersichtlich ist, dürfte sie bis zum Jahr 2040 12 Prozent statt der 9 Prozent des Basisszenarios betragen. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Wachstumsrate von 0,6 Prozent. Pro Jahr würden dann rund 100 VZÄ zusätzlich benötigt. Die Kreise mit den höchsten benötigten Zuwachsraten sind wiederum Nordsachsen (+19 %) sowie der Landkreis Leipzig und der Erzgebirgskreis (jeweils +18 %). Der geringste Anstieg zeichnet sich für Chemnitz (+2 %) und Görlitz (+8 %) ab.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 31 Unterschiede zwischen den Kreisen ergeben sich hingegen im Vergleich des minimalen (Variante 2 und Basisszenario) und maximalen (Variante 1 und Alternativszenario) Gesamtbeschäftigungsbedarfes. In den kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig bestehen diesbezüglich die größten Unterschiede, währenddessen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Nordsachsen der Abstand zwischen minimalen und maximalen Gesamtbeschäftigungsbedarf am geringsten ausfallen (vgl. Tabelle 6). 7 Zusammenfassung und Fazit Ausgehend vom Jahr 2023 quantifiziert diese Studie den künftigen Beschäftigungsbedarf bis zum Jahr 2040 in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen. Der künftige Bedarf ergibt sich dabei aus dem altersbedingten Ersatzbedarf, der daraus resultiert, dass die älteren Beschäftigten in Rente gehen, und dem nachfragebedingten Erweiterungsbedarf, der den künftigen Mehrbedarf aufgrund der Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen abbildet. Für beide Bedarfe werden jeweils zwei Szenarien zugrunde gelegt, die sich auf das Renteneintrittsalter und den Umgang mit derzeit bestehenden Personalengpässen beziehen. Für die Berechnung der Bedarfe wird dabei in Variante 1 ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren angenommen, das in Variante 2 in Anlehnung an die künftige Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ansteigt. Für die Berechnung des nachfragebedingten Ersatzbedarfs wird grundsätzlich die Annahme gesetzt, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in den Altersgruppen bis 2040 konstant bleiben wird, sich die Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen also alleine aus der stärkeren Besetzung der älteren Altersgruppen ergibt. Während dann im Basisszenario der im Jahr 2023 bestehende Betreuungsschlüssel fortgeschrieben wird, berücksichtigt das Alternativszenario in der Pflege vorhandene Personalengpässe, indem bei der Ermittlung des Betreuungsschlüssels die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen bzw. deren angenommene Besetzung berücksichtigt werden, was sich dann in einem höheren Personalbedarf 2040 niederschlägt. Die Modellrechnungen weisen darauf hin, dass in den kommenden Jahren ein deutlicher Mehrbedarf an Pflegebeschäftigung notwendig ist. Im Jahr 2023 umfasste die Beschäftigung in der ambulanten Pflege in Sachsen ein Volumen von 14.916 VZÄ. Unter den gesetzten Annahmen müssen bis 2040 insgesamt Stellen in einem Umfang zwischen 6.340 und 8.400 VZÄ wieder bzw. neu besetzt werden, um den künftigen Bedarf abzudecken. Der größte Teil entfällt mit bis zu 6.668 VZÄ auf den altersbedingten Ersatzbedarf. Veränderungen im Renteneintrittsalter haben dabei nicht unerhebliche Auswirkungen, denn ein früherer Renteneintritt und damit ein kürzerer Beschäftigungsverbleib in der Pflege erhöht den Ersatzbedarf um rund ein Viertel. Einen weiteren Einfluss auf den Mehrbedarf an Pflegearbeitskräften hat nicht nur die Erhöhung der Zahl Pflegebedürftiger, sondern außerdem die beschäftigungserhöhenden Effekte, die dem Alternativszenario der Berücksichtigung von Personalengpässen zugrunde liegen. Die Zahl der zusätzlich zum Bestand von 2023 zu generierenden und neu zu besetzenden Stellen (in VZÄ) müsste zwischen 1.290 (Basisszenario) und 1.730 (Alternativszenario) liegen, was einer notwendigen Zuwachsrate der Beschäftigung (in VZÄ) zwischen 9 und 12 Prozent bis zum Jahr 2040 oder zwischen 0,5 und 0,6 Prozent pro Jahr entspricht.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 32 In der stationären Pflege gab es im Jahr 2023 in Sachsen Stellen mit einem Beschäftigungsvolumen von 20.691 VZÄ. Auch hier übertrifft der altersbedingte Ersatzbedarf den nachfragebedingten Erweiterungsbedarf deutlich. Bis zum Jahr 2040 reduziert sich das Beschäftigungsvolumen zwischen 7.376 und 9.411 VZÄ aufgrund des Eintritts in das Rentenalter und muss ersetzt werden, um das Beschäftigungsniveau konstant zu halten. Das entspricht bis zu 45 Prozent des Personalbestands von 2023. Gemäß den Modellrechnungen zum Erweiterungsbedarf werden zusätzlich noch weitere 2.440 bis 2.910 Stellen (in VZÄ) benötigt. Das entspricht einer notwendigen Wachstumsrate des Beschäftigungsvolumens zwischen 12 und 14 Prozent bis zum Jahr 2040 oder zwischen 0,7 und 0,8 Prozent pro Jahr. Die Kreise innerhalb Sachsens sind sowohl in der ambulanten als auch der stationären Pflege in einem unterschiedlichen Ausmaß von der Deckung des künftigen Arbeitskräftebedarfs gefordert. Im Bereich der ambulanten Pflege ist der prozentual größte Ersatzbedarf im Vogtlandkreis zu erwarten, der geringste hingegen in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig. Beim Erweiterungsbedarf steht Nordsachsen an der Spitze, während Chemnitz das Ende des Kreisrankings beschließt. Im Bereich der stationären Pflege ändert sich das Bild geringfügig beim Ersatzbedarf. Die prozentual meisten Rentenabgänge ergeben sich für Bautzen, die wenigsten wiederum für die Städte Dresden und Leipzig. Der Erweiterungsbedarf dürfte ebenfalls für Nordsachsen stark ausfallen und je nach Szenario für Chemnitz und den Vogtlandkreis oder Görlitz am geringsten. Gemeinsam ist allen Kreisen, dass – wie auch in Sachsen insgesamt – der altersbedingte Ersatzbedarf grundsätzlich höher ausfällt als der nachfragebedingte Erweiterungsbedarf. Dies gilt sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege. Insbesondere die Modellrechnungen auf der Kreisebene beinhalten Einschränkungen, was die Ergebnisse anbelangt. So weisen die teils großen Unterschiede in der Zahl der Pflegebedürftigen und Pflegearbeitskräfte zwischen manchen kreisfreien Städten und ihren Umlandkreisen darauf hin, wie stark sich die Ergebnisse ändern können, wenn eine größere ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung ihren Standort über die Kreisgrenze verlegt oder neu eröffnet. Diese Besonderheiten auf der kleinräumigen Ebene können in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt werden. Ebenso können „übliche“ Berufs-, Branchenund/oder Regionswechsel (siehe hierzu Fuchs et a. 2018) nicht einbezogen werden. Für Maßnahmen, die darauf abzielen, in den kommenden Jahren ein ausreichendes Potenzial an Arbeitskräften in den besonders betroffenen Regionen, aber auch in Sachsen insgesamt bereitzustellen, gibt es eine Fülle an Ansatzpunkten. Einen zentralen Hebel könnte die Arbeitszeitverlängerung von Teilzeitbeschäftigten und der Wiedereinstieg von Berufsaussteigern darstellen. Wie eine Studie von Auffenberg et al. (2022) zeigt, liegt hierin ein großes Potenzial. Wichtige Voraussetzungen für die Rückkehr und Stundenerhöhung stellen dabei eine wertschätzende Führungskultur, mehr Zeit für die Pflege – garantiert durch eine bedarfsorientierte Personalbemessung, verlässliche Arbeitszeiten, Tarifbindung und eine höhere Bezahlung – sowie das Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung dar. Außerdem gilt es, in Weiterbildungsmaßnahmen zu investieren. Gerade Arbeitslose im Helferbereich der Pflegeberufe stellen ein Potenzial dar, das stärker genutzt werden sollte (Fuchs 2016). Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Attraktivität der Beschäftigung im Pflegebereich, die – neben den oben genannten Aspekten – nicht zuletzt mit dem generellen Image sowie der Entlohnung der Pflegeberufe (vgl. dazu Mann et al. 2021) in Verbindung steht.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 33 Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen könnte eine zunehmende Digitalisierung im Pflegebereich zu einer Reduzierung des benötigten Personals führen. So zeigen Fuchs/Fritzsche (2022), dass Digitalisierungsprozesse in der Pflege zu Arbeitserleichterungen bzw. zu einer Reduzierung der Arbeitslast der Beschäftigten und damit letztendlich zu einem geringeren Zusatzbedarf an Arbeitskräften führen können.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 34 Literatur Arndt, Franziska, Jurek Tiedemann & Dirk Werner (2024): Die Fachkräftesituation in Gesundheitsund Sozialberufen. KOFA kompakt / Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung 2024,07, Köln. Auffenberg, Jennie, Becka, Denise; Evans, Michaela; Kokott, Nico; Schleicher, Sergej; Braun, Esther (2022): „Ich pflege wieder, wenn…“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften. Ein Kooperationsprojekt der Arbeitsnehmerkammer Bremen, des Instituts Arbeit und Technik Gelsenkirchen und der Arbeitskammer des Saarlandes. Kurzfassung. https://arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Politik/Rente_Gesundheit_ Pflege/Bundesweite_Studie_Ich_pflege_wieder_wenn_Kurzfassung.pdf (abgerufen am 01.06.2022). Carstensen, Jeanette; Seibert, Holger; Wiethölter, Doris (2024): Internationalisierung der Pflege – Pflegekräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ihr Beitrag zur Fachkräftesicherung. IABForschungsbericht 22/2024, Nürnberg. Deutsche Rentenversicherung Bund (2024) (Hrsg.): Rentenversicherung in Zeitreihen, DRVSchriften, Band 22, Sonderausgabe der DRV, Oktober 2024: Berlin. https://statistik-rente.de/drv/ (abgerufen am 31.03.2025). Dudel, Christian (2015): Vorausberechnung des Pflegepotentials von erwachsenen Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern. In: Sozialer Fortschritt, Heft 1–2, S. 14–26. Flake, Regina; Kochskämper, Susanna; Risius, Paula; Seyda, Susanne (2018): Fachkräfteengpass in der Altenpflege, In: IW -trends. Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung 45 (3). Fuchs, Michaela (2019): Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Thüringen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2035. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen-Anhalt-Thüringen Nr. 2, Halle/Saale. Fuchs, Michaela (2016): Der Pflegearbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt. Aktuelle Situation und zukünftige Entwicklungen. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen-Anhalt-Thüringen Nr. 5, Halle/Saale). Fuchs, Michaela; Fritzsche, Birgit (2022): Der zukünftige Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege in Sachsen-Anhalt: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2035. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen-AnhaltThüringen Nr. 2, Halle/Saale. Fuchs, Michaela; Richter, Bernd, Sujata, Uwe; Weyh, Antje (2018): Der Pflegearbeitsmarkt in Sachsen. Aktuelle Situation und zukünftige Entwicklungen. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen Nr. 2, Chemnitz. Fuchs, Michaela; Weyh, Antje (2018): Demografischer Wandel und Arbeitsmarkt. Auswirkungen auf Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. In: Blätter der Wohlfahrtspflege, 165. Jg., Heft 2, S. 50– 53.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 35 Fuchs, Michaela; Weyh, Antje (2013): Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Fachkräftesituation im Pflegebereich in Mitteldeutschland. Eine Analyse für Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Jg. 56, H. 8, S. 1048–1055. Fuchs, Johann; Söhnlein, Doris; Weber, Brigitte (2021): Projektion des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060: Demografische Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen. IAB-Kurzbericht Nr. 25, Nürnberg. Inkinen, Saara; Schroeder, Wolfgang (2024): Pflegenotstand in der Altenpflege: Exit, Voice und Loyalty. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 77, H. 3, S. 210-218. Knabe, Susanne; May, Yvonne (2017): Thüringen 1042: Ergebnisse der Pflegevorausberechnung. In: Statistisches Monatsheft Thüringen, 24. Jg., Heft 12, S. 29–36. Knabe, Susanne; May, Yvonne (2024): Zukünftige Entwicklung im Bereich des Gesundheitswesens in Thüringen bis 2035 - Teil 1: Pflegebedürftige und Pflegepersonal. In: Statistisches Monatsheft Thüringen, 31. Jg., Heft 3, S. 44–55. https://statistik.thueringen.de/analysen/Aufsatz-03a2024.pdf (abgerufen am 21.06.2024) Kochskämper, Susanna (2018): Die Entwicklung der Pflegefallzahlen in den Bundesländern. Eine Simulation bis 2035. IW-Report 33/18, Köln. Kotte, Volker; Stöckmann, Andrea (2021): Zum Beschäftigungsbedarf in der Pflege MecklenburgVorpommerns bis 2035: Modellrechnungen für die ambulante und stationäre Pflege auf Kreisebene. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nord, Nr. 3, Kiel. Maier, Tobias; Kalinowski, Michael; Schur, Alexander; Zika, Gerd; Schneemann, Christian; Mönnig, Anke; Wolter, Marc Ingo (2024): Weniger Arbeitskraft, weniger Wachstum. Ergebnisse der achten Welle der BIBB-IAB-Qualifikationsund Berufsfeldprojektionen bis zum Jahr 2040. BIBB Report 18. Jahrgang, Heft 1, November 2024, Bonn. Mann, Dominik; Kuttner, Sean-Pascal; Wesirow, Julius Georgi; Bachmann, Lukas; Körner, Anna Marie; Grabbe, Yannis; Rothe, Laura; Schueler, Lisa; Lang, Julia; Fuchs, Michaela (2021): Applaus allein reicht nicht - wie können Pflegeberufe attraktiver werden? In: Wirtschaftsdienst, Vol. 101, No. 12, S. 950–952. Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) (Hrsg.) (2015): Brandenburger Fachkräftestudie Pflege, Potsdam. Pohl, Carsten (2011): Demografischer Wandel und der Arbeitsmarkt für Pflege in Deutschland: Modellrechnungen bis zum Jahr 2030. In: Pflege & Gesellschaft, 16. Jg., Heft 1, S. 36–52. Pohl, Carsten (2010): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Deutschland: Modellrechnungen für die Bundesländer bis zum Jahr 2020. In: Comparative Population Studies – Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, 35. Jg., Heft 2, S. 357–378. Pohl, Carsten; Sujata, Uwe; Weyh, Antje (2012): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Sachsen – Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2030. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen, Nr. 2, Chemnitz.
IAB-Regional Sachsen 1|2025 36 Schneemann, Christian; Bernhardt, Florian; Kalinowski, Michael; Maier, Tobias; Zika, Gerd; Wolter, Marc Ingo (2025): Auswirkungen des Strukturwandels auf die Arbeitsmarktregionen und Bundesländer in der langen Frist – Qualifikationsund Berufsfeldprojektionen bis 2040. IABForschungsbericht 3/2025, Nürnberg. Schwinger, Antje; Klauber, Jürgen; Tsiasioti, Chrysanthi (2020): Pflegepersonal heute und morgen. In: Jacobs K., Kuhlmey A., Greß S., Klauber J., Schwinger A. (Hrsg.): Pflege-Report 2019. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-58935-9_1 (abgerufen am 04.01.2022). Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) (2022): Zweite Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen 2022. Oktober 2022, Dresden. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2024): Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, Nürnberg. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Grundlagen: Qualitätsbericht - Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Qualitätsbericht der Statistik der BA, Nürnberg. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2021): Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil, Nürnberg, November 2021. Statistisches Bundesamt (2020a): 4,1 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2019. Pressemitteilung Nr. 507 vom 15. Dezember 2020, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_507_224.html (abgerufen am 04.01.2022). Statistisches Bundesamt (2020b): Pflegestatistik 2019. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2009): Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 mit Erläuterungen, Wiesbaden. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2023): 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040, https://www.bevoelkerungsmonitor.sachsen.de/bevoelkerungsvorausberechnung.html (abgerufen am 02.04.2024).
IAB-Regional Sachsen 1|2025 37 Anhang Tabelle A 1: Abgrenzung der Pflegeberufe nach der Klassifikation der Berufe Ausgabe 2010 (KldB 2010) KldB 2010 – Code KldB 2010 – Bezeichnung 81 Medizinische Gesundheitsberufe 813 Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe 8130 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (ohne Spezialisierung) 81301 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – Helferund Anlerntätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege, deren Tätigkeiten in der Regel keine speziellen Fachkenntnisse erfordern. Angehörige dieser Berufe unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Pflege von Patienten und Patientinnen. 81302 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen. 8131 Berufe in der Fachkrankenpflege 81313 Berufe in der Fachkrankenpflege – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Fachkrankenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe sind mit der eigenständigen Pflege und mitverantwortlichen Betreuung von Patienten und Patientinnen in jeweils spezifischen medizinisch-pflegerischen Fachgebieten betraut. 8132 Berufe in der Fachkinderkrankenpflege 81323 Berufe in der Fachkinderkrankenpflege – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Fachkinderkrankenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe pflegen und betreuen eigenständig verletzte oder erkrankte Säuglinge, Kinder und Jugendliche in bestimmten medizinisch-pflegerischen Fachgebieten. 8138 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 81382 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „813 Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe betreuen und versorgen unter der Anleitung von Ärzten und Ärztinnen kranke oder verletzte Menschen, z. B. in Betrieben und Gemeinden. 81383 Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheitsund Krankenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „813 Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe betreuen und versorgen entsprechend der ärztlichen Anweisungen z. B. Stomapatienten und -patientinnen vor und nach einer Operation. 8139 Aufsichtsund Führungskräfte – Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe 81393 Aufsichtskräfte – Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Gesundheitsund Krankenpflege, im Rettungsdienst oder in der Geburtshilfe, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten, z. B. im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich oder im organisatorisch-verwaltenden Bereich, erfordern. Sie übernehmen die Verantwortung für Planung und Organisation der Patientenbetreuung und beaufsichtigen Gesundheitsfachkräfte. 81394 Führungskräfte – Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
IAB-Regional Sachsen 1|2025 38 KldB 2010 – Code KldB 2010 – Bezeichnung Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben in der Gesundheitsund Krankenpflege, im Rettungsdienst oder in der Geburtshilfe, welche einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen und ein entsprechend hohes Kenntnisund Fertigkeitsniveau erfordern. Sie leiten, verwalten und evaluieren Pflegedienste, Geschäftseinrichtungen in Krankenhäusern und Kliniken, Rettungswachen und ähnliche Organisationen. 82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflegeund Wellnessberufe, Medizintechnik 821 Altenpflege 8210 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) 82101 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten in der Regel keine speziellen Fachkenntnisse erfordern. Angehörige dieser Berufe erledigen einfache zuarbeitende (Routine-)Tätigkeiten und unterstützen Pflegefachkräfte in Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, bei sozialen Diensten und in privaten Haushalten. 82102 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe betreuen und pflegen ältere Menschen und unterstützen sie bei alltäglichen Aufgaben. 82103 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe betreuen und pflegen ältere Menschen und unterstützen sie bei alltäglichen Aufgaben. 8218 Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 82182 Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und die in der übergeordneten Systematikposition „821 Altenpflege“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe betreuen und pflegen ältere Menschen und haben sich auf ein Tätigkeitsfeld, z. B. auf Rehabilitationsmaßnahmen, spezialisiert. 82183 Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten, z. B. in der Onkologie oder Palliativund Hospizpflege, erfordern, und die in der übergeordneten Systematikposition „821 Altenpflege“ nicht anderweitig erfasst sind. Angehörige dieser Berufe betreuen und pflegen ältere Menschen und haben sich auf ein Fachgebiet der Altenpflege spezialisiert. 8219 Führungskräfte – Altenpflege 82194 Führungskräfte – Altenpflege Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben in der Altenpflege, welche einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen und ein entsprechend hohes Kenntnisund Fertigkeitsniveau erfordern. Sie planen, organisieren und leiten den Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen, stellen die Versorgung der Senioren und Seniorinnen sicher, überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards und planen den Personaleinsatz. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2021).
IAB-Regional Sachsen 1|2025 39 Tabelle A 2: Abgrenzung der Pflegebranche nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ 2008 Kode WZ 2008 – Bezeichnung 87.1 Pflegeheime 87.10 Pflegeheime 87.10.0 Pflegeheime Diese Unterklasse umfasst: - Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen dienen. Nach Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung sind sie darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der betroffenen Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen: • Altenpflegeheime • Genesungsheime mit Pflegekomponente • Erholungsheime mit Pflegekomponente • Pflegeeinrichtungen für Behinderte 87.3 Altenheime; Altenund Behindertenwohnheime 87.30 Altenheime; Altenund Behindertenwohnheime 87.30.0 Altenheime; Altenund Behindertenwohnheime Diese Unterklasse umfasst die Unterbringung und Pflege von älteren und behinderten Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, und die nicht allein leben möchten, in Heimen. Dazu zählt üblicherweise die Unterbringung, Verpflegung, Aufsicht und Hilfe im täglichen Leben wie Haushaltsführung. Gelegentlich sind diesen Einheiten auch separate Pflegestationen angeschlossen. Diese Unterklasse umfasst: - Tätigkeiten von: • Altenheimen ohne oder mit geringfügigen Pflegeleistungen, in denen alte Menschen, die bei der Aufnahme zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im Stande, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden • Einrichtungen für betreutes Wohnen mit in sich abgeschlossenen Wohnungen, die in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, möglichst lange ein selbstständiges Leben zu führen 88.1 Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 88.10 Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 88.10.1 Ambulante soziale Dienste Diese Unterklasse umfasst: - soziale, Beratungs-, Fürsorgeund ähnliche Dienstleistungen, die durch staatliche oder private Einrichtungen, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdiensten, für ältere Menschen und Behinderte in deren Wohnung oder anderweitig erbracht werden: • Ambulante Pflege für ältere Menschen oder behinderte Erwachsene • Besuchsdienste für ältere Menschen und Behinderte 88.10.2 Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter Diese Unterklasse umfasst: - soziale, Beratungs-, Fürsorge-, Weitervermittlungsund ähnliche Dienstleistungen, die durch staatliche oder private Einrichtungen, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdiensten, für ältere Menschen und Behinderte erbracht werden: • Tagespflege für ältere Menschen oder behinderte Erwachsene • Berufliche Rehabilitation sowie Qualifikationsmaßnahmen für Behinderte, sofern der Ausbildungsaspekt nicht im Vordergrund steht Quelle: Statistisches Bundesamt (2009).
IAB-Regional Sachsen 1|2025 40 Tabelle A 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Pflegetätigkeit in der Pflegebranche in den Kreisen Sachsens nach der Arbeitszeit 2023 Kreis Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflege insgesamt Gesamt Vollzeit Teilzeit VZÄ Gesamt Vollzeit Teilzeit VZÄ Gesamt Vollzeit Teilzeit VZÄ Chemnitz, Stadt 905 317 588 691 1.594 472 1.122 1.221 2.499 789 1.710 1.912 Erzgebirgskreis 1.799 403 1.396 1.373 2.653 376 2.277 2.032 4.452 779 3.673 3.405 Mittelsachsen 1.591 478 1.113 1.214 2.410 467 1.943 1.846 4.001 945 3.056 3.060 Vogtlandkreis 940 171 769 717 1.549 340 1.209 1.187 2.489 511 1.978 1.904 Zwickau 1.875 493 1.382 1.431 2.275 593 1.682 1.743 4.150 1.086 3.064 3.173 Dresden, Stadt 2.012 730 1.282 1.535 3.249 1.020 2.229 2.489 5.261 1.750 3.511 4.024 Bautzen 1.604 418 1.186 1.224 2.120 367 1.753 1.624 3.724 785 2.939 2.848 Görlitz 1.511 268 1.243 1.153 2.324 532 1.792 1.780 3.835 800 3.035 2.933 Meißen 1.425 302 1.123 1.087 1.631 328 1.303 1.249 3.056 630 2.426 2.337 Sächsische SchweizOsterzgebirge 1.793 802 991 1.368 1.556 429 1.127 1.192 3.349 1.231 2.118 2.560 Leipzig, Stadt 2.530 1.185 1.345 1.930 2.802 1.168 1.634 2.146 5.332 2.353 2.979 4.077 Leipzig 923 281 642 704 1.593 356 1.237 1.220 2.516 637 1.879 1.924 Nordsachsen 641 186 455 489 1.256 259 997 962 1.897 445 1.452 1.451 Sachsen 19.549 6.034 13.515 14.916 27.012 6.707 20.305 20.691 46.561 12.741 33.820 35.607 Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. © IAB