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100 Jahre Reichsgemeinschaft der Verbände selbständiger vereideter Landmesser

Reichert, Frank

Abstract

In Reaktion auf die Verstaatlichungsbestrebungen des „Beirats für Vermessungswesen“ gründete sich am 10. Oktober 1925 die „Reichsgemeinschaft der Verbände selbständiger vereideter Landmesser“, in dem der seit 1882 bestehende „Verband selbstständiger beeideter Landmesser in Sachsen e.V.“ eine gewichtige Rolle spielte. Ausgehend vom 100-jährigen Jubiläum will der Vortrag an die Geschichte und das Schicksal der Reichsgemeinschaft und ihrer sächsischen Mitgliedsorganisation, ihre Beziehung zum D.V.W. sowie an den ersten Vorsitzenden Arthur Gawehn (1868-1934) aus Dresden erinnern.

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Wintervortragsreihe HTW Dresden, Fakultät Geoinformation & DVW Sachsen am 9. Dezember 2025 „100 Jahre Reichsgemeinschaft der Verbände selbständiger vereideter Landmesser“ In Reaktion auf die Verstaatlichungsbestrebungen des „Beirats für Vermessungswesen“ gründete sich am 10. Oktober 1925 die „Reichsgemeinschaft der Verbände selbständiger vereideter Landmesser“, in dem der seit 1882 bestehende „Verband selbstständiger beeideter Landmesser in Sachsen e.V.“ eine gewichtige Rolle spielte. Ausgehend vom 100-jährigen Jubiläum will der Vortrag an die Geschichte und das Schicksal der Reichsgemeinschaft und ihrer sächsischen Mitgliedsorganisation, ihre Beziehung zum D.V.W. sowie an den ersten Vorsitzenden Arthur Gawehn (1868-1934) aus Dresden erinnern. f, .., _ ~e peutscher Vel ve r r11essungswf postsch ec kk o~ 111 , ze lc h en , v„eer Ze i chen : Reich sg eme i nschaft der Verbände se l bständ i ger vereideter Landmesser · -\ 1. t\\CT. '\931 · :_~1 rJ 11 -- A nschrift : Lan d me s ser G awahn , Ores da nA. 1, Al tm ar k\ 5 )i; '..---" Verband sefb tlf "dt ge r Verrne.sungsinganieu re In Pr11uD11n Ev. /lo och,l fl : V•• "'••• ••·•l •I• •' •"' Th . Or l"'"'' t-t anno" •' s .. Ake .a: l•"'tratJ• 3 Verband ,11tb •ttndl ge r b e11 Jd e111r Landmesser •· V, Sachsen /lno chrlft : L. •• d rn••••• Flach , F ro ltal be i O, .. do• ot,,r• Or••dn•' S tr • 8• 13' Verband c,ttentllcher ve reidig ter Ka tas-tergeome te r Jn worternberg E. V, .ano chrlll : Kot 11 1tor11 •o m• t •• Hlr • c h•• • St•ttllorl Soflen1troB• :10 verband 19lbat1ndlg11r v11r11 J d11t11r Geomet er und Verrn•••ungs -lngenieu re In Baden • · V. Anichrlfl : Solb•llndlg•r •••• l d• .. , O•om•I•• Slr•cld•I • H• ld •l b ••II • l(aloerll,_ee 72 Verein der sefbstllndfgen Mecklenburg l se-h en beefdeten Vermessungs · und Kult ur i ngen J eu re An1chrlfl: 't'• • "'• .... • 11 •· und Ku lturlngenlall• Burm•l•I•• Ro•toclt In M•c kl •n bur g, J o ~•n -Albr• chtSlratl.l 3 Dresden den 16 . Oktober ~l . An den De ut sc he n Ve r e in fü r Vermessu n gswese n Z • H. „ errn Vermess un sr~ t e -r Randnotiz in der ZfV vor 100 Jahren 478 diese e berech i jedes ~ H„V,LKi , dem o·_ Mitteilungen der Geschäftsstelle. , Zeitsehlift für Verm'38sm1gswesen 1925. s werden von niemand Beträge eingezogen, die nich t n Zweifeln zu begegnen, teile ich auch noch mit, daß V. selbstverständlich Mitglied der Landesfachgruppe aus der Fachgruppe bedingt auc ·h den Austritt au s Ab :t eine Vereinfachung in der Einziehung der Beiträge dadurch le Beiträge auch für den D„V.W„ durch den Kassen- , wart der arra--e-sracfigruppe, also nur noch durch eine Stelle eingezogei;i we rden. r B u d d e n d i e k, 1 Stadtvermessungs-Direktor ! Reichsgemeinschaft der Verbände selbständiger vereideter Landmesser _. Die nachstehenden. Verbände: 1„ Verband selbständiger vereideter Landmesser in Preußen, 2. Verband öffentlicher vereidigter . Katastergeometer in Württemberg . 3„ Verban .d selbständiger beeideter Landmesser in Sachsen , 4„ Verein der selbständigen. Mecklenburgischen b~eideten . Vermessungs- ' und Kulturirigenieure sind am Sonnabend , den 10„ Okt . 1925 in Stuttgart zusamme.n. getreten und haben sich daselbst zu einer „Reichsgemeinschaft der Ver - bände selbständiger vereideter Landmesser " zusammengeschlossen_ Die Reichsgemeinschaft hat die Aufgabe, die Belange der angeschlossenen Verbände und deren Verbandsmitglieder zu wahren und zu fördern in ideeller und materieller Beziehung. Die Geschäftsstelle der Reichs -gemeinschaft be - findet sich in Breslau 2,. Am Hauptbahnhof 4_ • .. • MIT ,T·E·I LUNGE o suzen e .. ; ,, . ~ Als Manuskript gedruckt für die Mitglieder des 1 DEUTSCHEN V E R~E INS F q R VER ME S SUN . G S WESEN (D. V. W.) in der britischen Zone Herausgegeben im ~uftrag d'es Vorstandes des D.V. W. (brit. Zone) vom Vorsitzenden Prof. Dr.~ Egbert Ha r'b e rt, (20 b) Braunschweig, Fasanenstr. 31, Tel.: 12 59 - Geschäfts s 1" e l l e, des D. V. 'vV.: (20a).Hann-over, Georg- · str. 23 III, Tel.: 242 96 (Büro des Herrn ö. b Verm.-lng. Nüsse) - D. V. W .-Postscheckkonto ist Hannover 52572 ' . 0 · k t o b e r 1 9 4 8-, Zur Neubegründung· des D. V. W. 1n der bri.tischen Zone Auf einer von etwa 30 Fachgenossen besuchten Versammlung war in Hannover am 24. Juni 1947 ein vorbereitender Aus~ch.uß Z\lr Neubegründung · des DVW, zunächst in der brit. Zone, eingesetzt worden. Seine Aufgaben sollte es vorweg sein-, als Grundlage für die · Zulassung des DVW ,,Satzu:r:igen" auszua , rbeiten. Unter dem 29. Oktober 1947 wurde dann von dem ,· ,Verwaltungsamt · . für Wirtschaft'· . des Amerik. und Brit. Besatzungsgebietes in Minden die Registrierung· des DVW · in der brit. Zone _ vollzögen. Ferner wurde am 12. Januar 1948 der Verein als „D •e u t scher , . V e ~ein für V e -r m e s s u n g s wes e n" (DYW) l;>eim Amtsgericht in Ha:Q.I1over ' in das Vereinsregister unter der Nr. 248 eingetragen. - ... . Vorstand im Sinne des -§ 26 des BGB sind der Vorsitzende, der stellvertret~nde Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Von dein vorbereitenden Ausschuß wurde .der Vorstand vorläufig mit den Herren , H a r b e r t als Vorsitzender, N ü s s e als steJlvertr. Vorsitzender und Schriftführer und Ne d d er m e y er als Schatzmeister besetzt. Durch einen Aufruf vom 3: März 1948 wurde zwecks endgültiger - Regelung al/er schwebenden Fragen zu ein~r konstituierenden Mitglfederversammlung des DVW ih der brit. Zone zum 29. · April • Deutscher Vereilt fOr erme ::;un s we sen ln v. Nr. w;--s'l-f Kat. Nr. X'I~ Deutscher Verein für Vermessung wesen C. 2.b Landesverein Sachsen Satzung Beschlossen in der Mitgliederversammlung zu Freiberg am 2. November 1924. Errichtung. § 1. Der Landesverein Sachsen des Deutschen Vereins für Vermessungswesen (D.V.W.), hervorgegangen aus dem Sächsischen Landmesserverein, bildet den Zusammenschluß aller im Freistaat Sachsen wohnhaften Mitglieder des D.V.W. Als Gründungsjahr des Vereins gilt das Gründungsjahr 1854 des Sächsischen Landmesservereins. Zweck und Mitgliedschaft. § 2. Für den Zweck des Vereins und die Mitgliedschaft sind sinngemäß die Bestimmungen der Satzung des D. V. W. maßgebend (z. Zt. §§ 2 - 8 der Satzung vom 25. Sept 1921, Z. f. V. 1925, S. 281). Personen, die keiner Landesfachgruppe angehören können, sind mit Zustimmung des Landesausschusses als unmittelbare Mitglieder des Landesvereins zu führen. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder zahlen einen für jedes Geschäftsjahr festzusetzenden Beitrag. Geschäftsführung und Verwaltung. § 3. Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern des Landesvereins. § 4. In der Regel tagt jedes Jahr eine Mitgliederversammlung. Zeit und Ort der Tagung, sowie die Tagesordnung bestimmt der Vorstand. SATZUNG in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung in Heidelberg vom 11. Juni 2022. § 1 NAME, SITZ, GERICHTSSTAND 1. Die in der Bundesrepublik zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure schließen sich auf freiwilliger Grundlage zum Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI) als Berufsstand zusammen. 2. Dieser führt die Tradition der am 28.02.1898 gegründeten Vereinigung selbständiger in Preußen vereideter Landmesser zu Berlin und ihrer Nachfolgeorganisationen fort. Verbandszeitschrift 1899-1914 1920-1934 V.s.v.L.- Mitteilungen 1/1910 Otto Flach * 4. Mai 1872 in Plauen, † 27. Jan. 1952 in Freital … vertreten durch Albert Lochner in Freiberg und Bruno Schäfer in Löbau 1898 : „Verein geprüfter und verpflichteter Geometer im Königreich Sachsen“ ... V.s.v.L.- Mitteilungen 1911, S. 149, zugleich ZfV Beschluss vom 14.Mai 1922: Satzung und Eintragung ins Vereinsregister 27. Juli 1921: Reichspräsident Ebert beruft den Beirat für das Vermessungswesen Zur Förderung und allmählichen Vereinheitlichung des Vermessungswesens im gesamten Deutschen Reiche ... 3. Tagung Beirat für Vermessungswesen 27./28. Nov. 1924 in Dresden: „Suckow rollte im Beirat das Problem der Verstaatlichung des Vermessungswesens auf.“ ZfV 1925, S. 271: Richtlinien für den Beiratsausschuss V am 28. April 1925 zur Verstaatlichung stellt, ,,der Beirat wolle sich darüber äußern, welche Stellung er zu der Frage der Verstaatlichung des Vermessungswesens in den Ländern ' ein- ,. t" nimm . Der Vorsitzende des Beirats überwies den Antrag dem Ausschusse v· des Beirats zur Beratung. Dieser Beratung wurden folgende Richtlinien zu .., grunde gelegt: „ 1. Die Verstaatlichung · des Vermessungswesens soll sich nicht auf das ganze Vermessungswesen beziehen, sondern es kann nur die Verstaat- . lichung der Urkundsmessungen in Betracht kommen. Dazu gehören insbesondere diejenigen Messungen, die die Fe-ststellung von Grenzen zum Gegenstande haben, aber . auch Nivellements, die öffentliche Glaub- . würdigkeit beanspruchen, wie z. -B. die Feststellung der Höhe von M~rkpfählen bei W ehren u. dgl. 2. Das Wort „Verstaatlichung" ist im weiten Sinne auszulegen. Gemeint ist darunter, daß Urkundsmessungen von öffentlich angestellten Beamten und nicht von vereideten Landmessern, die das Ver1nessungswesen als Geschäftsbetrieb ausüben, ausgeführt werden. 3. Grundsätzlich ist die Verstaatlichung im Sinne von Nr. 1 und 2 zu er~ streben. Es verträgt sich nicht mit dem Charakter von Urkundsmes -- V.s.v.L.-Nachrichten S. 99+ Abdruck des Protokolls des Ausschusses V S. 100 f. https://www.altesdresden.de/index.htm?get_haus=altmq06 Protokoll vom 14. Mai 1922 aus der Vereinsakte Vereinba:ru~sen zwischen D.V.W. und B.G. bet~~.aen Anschluss de:r Reichssemeinscha~ an den D. Vo W. Besprochen am 23.Januar 1931 mit den Herren Oberregierung - rat K:racke und Ve:rn1essungsrat Böttcher in Berlin im Russischen Hof'. (Fach Diktat des Herrn Böttcher niede~geschrieben.) 1~ Die R.G. ist für den selbständigen Landmesser das unterste Glied nach der Satzung des D.v. w. 2.) Jedes M itglied des R .G. muss M itglied des D.V. ~. sein; kein selbständige~ Landmesser kann r .ütglied aes D.v.w. sein, ohne I fi tglied a er R. G. zu sein. 3.) Ehemalige Beamte, die im wesentlichen selbständige Praxis ausüben, müssen der R.G. angehören. 4.) Die R.G. wir eigne Kassenführung haben. 5.) Die Beitxäge an den n.v.w~ betragen halbjährlich RM 10.- 6.) Der D.V. ·• erklärt sich be:reit, fü:r wi:rtschaf ' tlich sch :waohe f[itglieder auf Antrag der Verbände de!' R. G. den l itgliedsbei t:rag 6.) Der D.V.V '. erklärt sich bexeit, für wirtschaftlich schwache Wdtglieder auf Antrag der Verbände der R.G. den Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte herabzusetzen. ?~) · Die R.G. erhält Sitz und Stim me im G-A. des D.V.Vi. (Dafür muss zunächst eine Satzungsänderung auf dex nächsten M itgliederversammlung des D.v. w. er~olgen.) Auf die Anfrage an die beiden Vertreter des D.V.~. über unsexe Grundforderungen: a) Verbehördlichung des 1/ermessungswesens, b) Abänderung der RGO und Umarbeitung des Feldmesserreglements erhielten w ir diesen Bescheid: Zu a) O.R.R. Kracke hält persönlich die Verbehördliohung fü:r erwünscht, als Vorsitzender des D.V. Wo nimmt er eine abwartende Stellung ein. V.R. Böttcher ist gegen die Verbehördlichung des Vermessungswesens. Zu b) Beide Herr en unterstützen restlos unsere Bestrebungen gegen die AbänderQng der RGO. Sie treten ferner dafür ein, dass wir aus dem§ 36 der RGO heyauskommen und in einem neuen Paragr~fen, Sehr geehrt ,r Herr Kalle e! Auf Ihre Anfra e vom 2. v. Ii~. teile ich Tonen auf Veranlassung dnseres Vorsitzenden ergebenst mit ; zu a) Mitglieder in Preussen rd. 300, in Sachs n 71, WiiTttenber 24 ' Baden 11 und Mecl:lenburg "-. 1./1 l ~M"u - zu b) -itglieder des D.v . v. in Preussen 84, in den übrigen Freistaaten nmch unbekam1t, da die Antwor ten auf meine nfragen erst dem.nächst eintreffen werden. - Mit kollegialem Grusse! "" 2- , 7 ( . ;I '>-, , ,t,_,,,,}tl, Jvt• . I re e uf e letz ut eh n e • 1 ., e en a 1 .. t 1931 e e ehl ie fre e 0 e f. '-' r rl a . Re V s e i e r , i t er Re eh · e 0 t .., cha d r e e i e . e esser t e a l , d ei Ta 28. i 31 • .lfto r zu n _. run s ,.. ,. -s d e r ..,hsnr ·s m 27 .7 • . 921 i '?7· C,, 13. Februar 1933: bisheriger Kassierer Kurt Willberg (* 28. Mai 1891 in Dresden, † 11. Jan. 1959 in Bautzen) löst Otto Flach als Vorsitzenden ab ZfV 1938, S.190 Eingliederung in den D.V.W. Satzung . des Bezirksvereins der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Hauptvermessungsbezirk III (Sachsen) e. V. 1. Er r ich tun g. § 1. Der Bezirksverein der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im H~uptver~essungsbezirk III (Sachsen) bildet den Zusammenschluß der in dem Bezirke der Hauptvermessungsabteilung III _ (Sachsen) zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Er ist eingetragener Verein und hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Bautzen. § 2. Der Bezirksverein ist dem Deut~chen Verein für Vermessungswesen (DVW.) im Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT.) angegliedert. 2. Zweck. § 3. Der Bezirksverein ist der Träger der nach der Begründung des Gesetzes vom 3. Juli 1934 über die Neuordnung des Vermessungswesens (RGBI. I S. 534) ,vor- · gesehenen Selbstverwaltung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Bezirk der Hauptvermessungsabteilung III (Sachsen). Der Zweck der Bezirksvereine ist a) über Wahrung der Berufsehre der ö. b. Vermessungsingenieure vom 20. I. 193S (RGBl. I S. 40) zu wachen , b) für Einsatzbereitschaft und ·v erantwortungsbewußtsein des gesamten Berufsstandes der ö.b.Vermessungsingenieure Soroe zu tragen , c) das nach § 18 der Berufsordnung geforderte Vertrauensverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu pflegen. 3. M it g 1 i e d s c h a f t. § 4. Mitglied des Bezirksvereins kann jeder vom Reichsminister des Innern . zugelassene ö.b.Vermessungsingenieur werden, der Mitglied des Deutschen Vereins .für Vermessungswesen ist. . Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945: Auflösung NSBDT einschließlich DVW