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Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen – oekonomische Utopie oder Notwendigkeit?

Bontrup, Heinz-J.

Abstract

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Full text

Bontrup, Heinz-J. Article Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen – oekonomische Utopie oder Notwendigkeit? Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics Provided in Cooperation with: Edward Elgar Publishing Suggested Citation: Bontrup, Heinz-J. (2005) : Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen – oekonomische Utopie oder Notwendigkeit?, Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics, ISSN 2195-3376, Metropolis-Verlag, Marburg, Vol. 02, Iss. 1, pp. 95-114, https://doi.org/10.4337/ejeep.2005.01.10 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/277042 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Non-material forms of participation are mainly concerned with shop fl oor participation. Material participation, on the other hand, focuses on wage and salary earners who share in their company’s profi ts and /or in other fi rm capital. Under such a scheme, the profi t is divided between shareholders and employees, thereby enabling the latter to earn a higher income and to accumulate wealth. Th e paper begins with a description of the complex rationale for profi t and gain sharing and capital sharing plans. It will also look at problems resulting from a microeconomic perspective. Furthermore, the article deals with the requirements for genuine profi t and gain and capital sharing plans, as they exist in practice. Finally the consequences of such a scheme for the economy as a whole will be discussed in detail. JEL classifi cations: D, E, L . Einleitung Die Forderung nach einer Gewinn- und /oder Kapitalpartizipation der ArbeitnehmerInnen (auch abschätzig als »Volkskapitalismus« bezeichnet) hat eine lange theoretische Tradition, die bis ins . Jahrhundert zurück reicht; ohne dass es allerdings bis heute zu einer wirklich * Fachhochschule Gelsenkirchen. Ich danke den anonymen GutachterInnen für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für hilfreiche und konstruktive Kommentare. Womöglich verbliebene Schwächen gehen selbstverständlich zu meinen Lasten. Korrespondenzanschrift: Prof. Heinz-J. Bontrup, Fachhochschule Gelsenkirchen, Abteilung Recklinghausen, Fachbereich Wirt - schaftsrecht, August-Schmidt-Ring , D- Recklinghausen, E-mail: [email protected] Ersteinreichung des Artikels am 27.06.2003, endgültig akzeptiert am 22.10.2004 © I. Zeitschrift für Ökonomie, Jg. 2 (2005), H. 1, S. 95 –114 96 I. Zeitschrift für Ökonomie umfassenden Umsetzung gekommen wäre. Weltweit hat nur eine Minderheit von Unternehmen Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungsmodelle umgesetzt (Wilke :  ff .): »Ein prominentes frühes Beispiel war die Ford Motor Company , die vornehmlich aus Gründen der Produktivitätssteigerung und zwecks Verminderung der hohen Fluktuation den Mindestlohn erhöhte und eine Gewinnbeteiligung einführte.« (Priewe / Havighorst : ) In Deutschland ist bisher selbst seit Gründung der »Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V.« (AGP) im Jahr  und trotz einer weitgehenden politischen Zustim mung und Unterstützung der AGP ein empirisch relevanter Penetrierungsgrad nicht erreicht worden (Schuler :  ff .). Auch die EU-Kommission beschäftigt sich seit  mit Gewinnbeteiligungen von ArbeitnehmerInnen in so genannten PEPPER-Berichten (»Promotion of Employee Participation in Profi ts and Enterprise Results«). Demnach sollen Gewinnbeteiligungen als echte Partizipationen unternehmensbezogen der gesamten Belegschaft, oder wenigstens einem großen Teil, zugute kommen und regelmäßig gewährt werden. Hierbei wird zwischen einer geldmäßigen Gewinnbeteiligung und einer so genannten aufgeschobenen Gewinnbeteiligung unterschieden; bei letzterer handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung. Diese soll in erster Linie im arbeitgebenden Unternehmen erfolgen, wobei allerdings auch die Verwendung der Gewinnbeteiligung an anderen Unternehmen nicht ausgeschlossen wird (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften ). Obwohl keine exakten empirischen Daten vorliegen und auch bei empirischen Untersuchungen nicht immer deutlich wird, was überhaupt eine Gewinn- und /oder Kapital beteiligung ist und was damit letztlich gemessen wird (nicht selten spricht man in Unter suchungen allgemein von »Erfolgs- oder Mitarbeiterbeteiligungen« (vgl. Voß et al. ), dürfte bezogen auf echte Gewinnbeteiligungsmodelle die Zahl der Unternehmen in Deutschland nur marginal sein (Bontrup / Springob : ). Bei den Kapitalbeteiligungen schätzt man die Zahl der Unternehmen auf etwa . mit gut zwei Millionen ArbeitnehmerInnen und rund , Milliarden € Beteiligungskapital. Von diesen , Milliarden € entfallen aber allein fast elf Milliarden € oder  Prozent auf Belegschaftsaktien, die von ca. , Millionen abhän gig Beschäftigten gehalten werden (Tofaute : ). Der nur geringe Verbreitungsgrad von Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungen ist zunächst einmal wenig überraschend. Denn wieso sollen abhängig Beschäftigte am Gewinn und /oder Kapital von Unternehmen beteiligt werden? Dies implizierte ein zutiefst nicht systemkonformes Verhalten. Schließlich gesteht man in marktwirtschaftlich-kapitalistischen Ordnungen den Gewinn auf Grund des unternehmerischen Kapitalrisikos ausschließlich den KapitaleignerInnen (ShareholderInnen) zu. Warum sollten sie den Gewinn mit ihren Beschäftigten teilen, wenn es doch eher eine unternehmerische (permanente) Zielsetzung ist, die Löhne und die so genannten Lohnnebenkosten zu senken, um so ceteris paribus mehr Gewinn und Kapital für sich selbst zu realisieren bzw. maximale Kapitalrenditen im Kapitalakkumulationsprozess zu erzielen? In einem Vortrag an der Universität Freiburg i. Br. über die »Beteiligung der Arbeiter am Fabrikgewinn« setzte sich als erster  Ritter von Buß mit dieser Frage kritisch auseinander und kam zu dem Ergebnis, dass die Gewinnbeteiligung ein Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen 97 Widerspruch zum Grundgedanken kapitalistischer Ordnungssysteme sei. Der Unternehmer würde dies als einen »Eingriff in die unternehmerische Freiheit« und in sein »Eigentum« nicht akzeptieren. Schließlich müsse man den Gewinn als »Ersatz für erlittene Verluste« und als »Wagnisprämie« verstehen (zitiert bei Gaugler : ). Bis heute sind denn auch Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungen von einer tiefen Ablehnung im Arbeitgeberlager gekennzeichnet. Dies gilt jedoch erstaunlicherweise auch für das Gewerkschaftslager (vgl. Pitz , Maier-Mannhart ). Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung kann man dabei aber beobachten, dass materielle Partizipationsmodelle – zumindest bei den Arbeitgebern – auf eine größere Zustimmung stoßen, wenn sich die Wirtschaft in einer Krise befi ndet. In solchen Situatio nen ist von Seiten der Arbeitgeber der Ruf nach einer Beteiligung der Arbeit nehmerIn nen an den Verlusten groß, während in Wachstumsphasen das Interesse der Arbeitgeber an einer Gewinnbeteiligung erlischt und sich die Gewerkschaften off ensichtlich bereits mit einer Ausschöpfung des gesamtwirtschaftlichen Verteilungsspielraums zufrieden geben. Vor diesem Hintergrund ist das Jahr  fast als ein Paradigmenwechsel in Sachen materieller Beteiligung einzustufen. Zum ersten Mal kam es hier zu einer gemeinsamen Erklärung zwischen dem Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hinsichtlich einer größeren materiellen Partizipation der abhängig Beschäftigten an den jeweiligen Unternehmensergebnissen. In der Erklärung heißt es, dass »auf der Grundlage der Flächentarifverträge […] auf betrieblicher Ebene eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg angestrebt und damit der unterschiedlichen Ertrags- und Wettbewerbssituation der Unternehmen Rechnung getragen werden […]« soll (Putzhammer : ). Unklar bleibt hier aufgrund der nicht exakten Defi nition von »Beteiligung« allerdings, wie dies im Einzelnen konkret aussehen soll. . Begründungen für und gegen Gewinn- und /oder Kapitalbeteilungen Die Diskussion um die Quelle des Gewinns und seine Verteilung wurde zuerst durch die Arbeitswerttheorie der klassischen Nationalökonomie untersucht (vgl. Hofmann , Zinn ). Demnach ist nur die Arbeitskraft in der Lage, einen Gewinn dadurch zu produzieren, dass das entsprechende Wertgrenzprodukt der Arbeit größer ist als der ausgezahlte Lohn für die erbrachte Arbeit. Anders formuliert: Der von den Unternehmen angeeig nete »Wert der Arbeit« ist mehr wert als der »Tauschwert der Arbeitskraft« in Form des ausgezahlten Lohnes. Dies haben von Adam Smith über Karl Marx bis zu John Stuart Mill alle klassischen Nationalökonomen so gesehen. Mill (, : ) brachte dies in seinen  veröff entlichten »Principles of Political Economy«, die über viele Jahrzehnte als die »Bibel« der Ökonomen bezeichnet wurde, mit einem Satz auf den Punkt: »Der Grund des Profi ts ist, dass Arbeit mehr produziert, als zu ihrem Unterhalt erforderlich ist.« Die Diff e- 98 I. Zeitschrift für Ökonomie renz fällt aber auf Grund der Eigentumsverhältnisse und wegen des Kapitalvorschusses während des Kapitalakkumulationsprozesses den KapitaleignerInnen zu. Ansonsten würde der gesamte Ertrag der Arbeit den Beschäftigten gehören. Hier liegt der Grundgedanke von Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungsmodellen: Ihr Kern ist nicht, den heutigen GewinnempfängerInnen etwas wegzunehmen, sondern den Beschäftigten zurückzugeben, was sie durch ihre Arbeit geschaff en haben. Man könnte es auch so formulieren: Je höher die gesamtwirtschaftliche Gewinnsumme, desto mehr wird den produktiv Tätigen vorenthal ten. Dass dabei der Faktor Arbeit unter kapitalistischen Bedingungen bei der Verteilung der arbeitsteilig generierten Wertschöpfung regelmäßig zu kurz kommt, beschrieb schon Adam Smith; es zeigt sich heute an der völlig disproportionalen Verteilung von Einkommen und Vermögen in allen entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften. In einer empi rischen Studie stellten Krelle et al. () für die alte Bundesrepublik fest, dass nur , Prozent der Bevölkerung im Jahr  über  Prozent des Produktivvermögens (dazu zählen i. w. S. Produktionsmittel) besaßen, und eine jüngste Schätzung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag ergab, dass nach der Wiedervereinigung etwa drei Prozent der Bevöl kerung in Gesamtdeutschland über  Prozent des Produktivvermögens verfügen (vgl. Bundesregierung ); sich also kaum etwas an der Verteilungsschiefl age in  Jahren geändert hat. Auch beim Geldvermögen ist eine sehr ungleiche Verteilung zu konstatieren. Hier besitzen in Deutschland gerade einmal , Prozent der Bevölkerung  Prozent und zehn Prozent der Bevölkerung gut  Prozent des gesamten Geldvermögens in Höhe von insgesamt rund , Billionen €. Dagegen müssen sieben Millionen Menschen (, Prozent der Bevölkerung) mit weniger als  € im Monat auskommen (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung , Becker / Hauser (Hg.) , Deutsche Bundesbank (Hg.) , Bundesregierung (Hg.) ). Vor dem Hintergrund der arbeitswerttheoretischen Begründung hat zunächst der Ökonom Johann Heinrich von Th ünen die Diskussion über eine Gewinn- und /oder Kapital beteiligung der ArbeitnehmerInnen stark positiv beeinfl usst. Er formulierte  nicht nur drei Ziele einer Gewinn- und Kapitalbeteiligung, sondern setzte diese auch auf seinem Gut Tellow in Mecklenburg konkret in die Praxis um. Er wollte erstens mit einer solchen Beteiligung eine erhöhte Integration und Identifi kation der ArbeiterInnen mit dem Unternehmer und dem Unternehmen erzielen. Zweitens sollte die Kaufkraft der ArbeitnehmerInnen durch Ausbezahlung der Zinsen für die Th esaurierung der Gewinnanteile bis zur Pensionierung gesteigert und drittens eine Vermögensansammlung für die nachberufl iche Lebensphase der ArbeitnehmerInnen sichergestellt und zur Vererbung an die nachfolgende Generation ermöglicht werden. Ein Gutachten von Plener et al. () auf Veranlassung des Vereins für Socialpolitik kam genauso wie die Untersuchungen von Gilman / Katscher () und Marshall () zu ähnlichen positiven Ergebnissen. Auch andere Autoren wie Brentano,  So stellte Smith  fest: »Der bedauernswerte Arbeiter, der gewissermaßen das ganze Gebäude der menschlichen Gesellschaft auf seinen Schultern trägt, steht in der untersten Schicht dieser Gesellschaft. Er wird von ihrer ganzen Last erdrückt und versinkt gleichsam in den Boden, so dass man ihn auf der Oberfl äche gar nicht wahrnimmt.« (Smith : ) Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen 99 Schmoller und Wagner befürworteten gegen Ende des . Jahrhunderts Gewinn- und /oder Kapital beteiligungen (Gaugler : ). Zielsetzungen waren fast immer einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte. So wurde der »soziale Frieden« in den Unternehmen und der Gesellschaft zur Stützung kapitalistischer Ordnungssysteme genauso betont wie die »Steige rung der Ertragslage der Unternehmen« durch eine höhere »Motivation und Identifi kation« der ArbeitnehmerInnen mit den Unternehmen. Gerade dieser einzelwirtschaftliche Aspekt steht heute im Mittelpunkt der verstärkt angeführten personalwirtschaftlichen Ziele, die sich im Wesentlichen aus dem Trans formations problem des ökonomisch unbestimmten Arbeitsvertrags ergeben. Da im Unterschied zu jeder anderen Ware beim Kauf der Ware Arbeitskraft nicht das Eigentum auf den Käufer (also das Unternehmen) übergeht, entsteht ein Transformationsproblem beim Arbeitsvermögen mit womöglich nicht unbeträchtlichen Transaktionskosten und Risiken für den Arbeitgeber (Drumm :  ff .). Auch nach der Konsumierung der Arbeitskraft durch das Unternehmen bleibt der /die abhängig Beschäftigte nämlich EigentümerIn seiner /ihrer Ware. Damit ist dann nicht sicher gestellt, dass während des Arbeitsprozesses auch sein /ihr ganzes Arbeitsvermögen transferiert wird. Dies verlangt im unternehmerischen Produktions- und Verwertungsprozess nach einer adäquaten Personalpolitik, nach einem Personalmanagement, das die Einfl ussnahme auf Motivation und Identifi kation der Arbeitskräfte erhöht. Hierdurch sollen letztlich eine zielorientierte Steigerung der Arbeitsproduktivität und ein kooperatives (teamorientiertes) Denken sowie eine emotionale Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen generiert werden (vgl. Schneider / Zander ). Man möchte in fi naler Betrachtung den »Arbeitskraftunternehmer« (vgl. Pongratz / Voß ) generieren, und dieser müsse auch am Gewinn und /oder Kapital des Unternehmens beteiligt werden (vgl. Wunderer (Hg.) ). Die in der vielfältigen Literatur zu Gewinn- und Kapitalbeteiligungsmodellen insgesamt meist nur schwierig auf einen Nenner zu bringenden, mit diesen Modellen verfolgten ordnungs-, sozial- und unternehmenspolitischen Ziele wurden zu Beginn des . Jahr hunderts auch von der noch jungen Betriebswirtschaftslehre eingefordert (vgl. Aschmann ). Bei dem hier im Gegensatz zu heute noch vorliegenden Selbstverständnis der ersten betriebswirtschaftlichen Autoren (Schmalenbach, Nicklisch, Dietrich u. a.) über ihre Wissenschaft wurde die Auff assung vertreten, dass es nicht die Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre sei zuzuschauen, »ob und wie irgend jemand sich ein Einkommen oder Vermögen verschaff t. Sinn unserer Lehre ist lediglich zu erforschen, wie und auf welche Weise der Betrieb seine gemeinwirtschaftliche Produktivität beweist.« (Schmalenbach : ) Für Heinrich Nicklisch ist es daher die Aufgabe von Unternehmen, eine wirtschaftliche Bedarfsdeckung sicherzustellen, und nicht, dafür Sorge zu tragen, möglichst maximale Gewinne zu erzielen. Gewinn könne auf »anständige oder unanständige Weise (z. B. durch Raubbau an Natur und Menschen) entstehen. Wirtschaftlichkeit ist immer anständig.« (Nicklisch : ) Die Verteilung von Gewinn wird hier noch aus der Vorstel lung vom Unternehmen als Gemeinschaft abgeleitet. So postuliert denn auch Rudolf Dietrich in 100 I. Zeitschrift für Ökonomie konsequenter Haltung: Empfänger des Gewinns sei das Unternehmen und nicht, wie allgemein angenommen, dessen KapitaleignerInnen. Die Beschäftigten hätten, weil sie ihre Arbeitskraft und ihr geistiges Kapital im Betrieb einsetzten, die gleichen Eigen tums rechte am Ertrag wie der »Betriebsherr« (Dietrich : ). Deshalb sei dieser auch weder den Beschäftigten noch dem Gewinn gegenüber uneingeschränkter Herrscher (Dietrich : ). Eine ähnliche Argumentation vertritt Nicklisch: Vom Standpunkt der »Betriebs gemeinschaft« aus betrachtet seien Löhne und Gehälter keine Kosten, sondern vorgeschossene Ertragsanteile (Nicklisch : ). Lohn- und Gehaltszahlungen bildeten deshalb nur den ersten Akt der Ertragsverteilung (Nicklisch : , ). Den zweiten Akt stellten »Maßnahmen der Gewinnverteilung« an die ArbeitnehmerInnen dar, die Nicklisch als »natür liches Recht« bezeichnet (Nicklisch : ). Neben den aufgezeigten Begründungen für eine Gewinnbeteiligung wird aber auch auf eine Vielzahl von einzelwirtschaftlichen Problemen und womöglich negativen Wirkungen von Gewinnbeteiligungen verwiesen. Da Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungsmodelle in eine marktwirtschaftlich-kapitalistische Wirtschaft eingebunden sind und auch bleiben, entsteht zunächst einmal das Problem, dass nicht alle Gewinne auf leistungskonformen Faktoren basieren, sondern auch durch die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen sowohl an Absatzals auch an Beschaff ungsmärkten entstehen können. Hierdurch kommt es zu Gewinnumverteilungsprozessen, wobei die mehr oder weniger zufällige Zugehörigkeit der MitarbeiterInnen zu marktbeherrschenden Unternehmen diese laufend mit höheren Gewinnanteilen versehen würde als MitarbeiterInnen in Unternehmen, die einem Konkurrenzdruck ausgesetzt sind. Auf Grund dieses Vorteils könnten sich die marktbeherrschenden Unternehmen zusätzlich die besten MitarbeiterInnen an den Arbeitsmärkten aussuchen und weitere Wettbewerbsvorsprünge erzielen. Diese Vorteilsgenerierung, so könnte man weiter kritisieren, gilt selbst ohne Marktmachteinfl üsse, weil der Erfolg von Unternehmen auch von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit, unterschiedlichen Konjunk tur- und Marktphasenverläufen bis hin zu heterogenen Managementfähigkeiten in den einzelnen Unternehmen abhängig ist. Diese grundsätzlichen Probleme kann man jedoch nicht einer Gewinnbeteiligung anlasten. Hier würde die Kausalität auf den Kopf gestellt. Um dennoch solche sicher negativen Wirkungen auszuschalten, bedarf es einer adäquaten Mittelstands-, Industrie-, Wettbewerbs- und Kartellrechtspolitik bis hin zu einer staatlichen Fiskal- und Geldpolitik und  Der Begriff »Betriebsgemeinschaft« fi ndet sich zuerst bei Rudolf Dietrich. Nicklisch hat ihn betriebswirtschaftlich ausgebaut. Er betont dabei den wertschaff enden Charakter der Arbeit und lehnt entsprechend die neoklassische Begründung der Lohnfi ndung in Form der Grenzproduktivitäts - theorie ab. Er fordert eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten, bestreitet eine Berechtigung des Kapitalgewinns ohne eigene Arbeit und begrüßt die Mitbestimmungsregelungen des Betriebsrätegesetzes von  und des Artikels  der Weimarer Verfassung über die Einrichtung von Arbeiter- und Wirtschaftsräten auf betrieblicher, regionaler und volkswirtschaftlicher Ebene. Seine ethisch begründeten Normen der »Betriebsgemeinschaft«, wie Verantwortung, Pfl ichtgefühl und Gewissen, fi nden später eine weitgehende Entsprechung in der nationalsozialistischen Propaganda, die Nicklisch veranlasst, den »neuen Staat« in der ihm eigenen Sprache emphatisch zu begrüßen (Hundt : , Krell :  ff .). Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen 101 nicht zuletzt einer weit gehenden Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen zur Kontrolle des Managements in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch ist das Argument, eine betriebliche Gewinnbeteiligung sei innovationsfein dlich, da den guten Unternehmen (genauer deren KapitaleignerInnen) die Quasi-Monopolren ten (Extraprofi te) genommen würden, nicht zutreff end, weil gerade durch die Gewinnbeteili gung zusätzlich mitarbeiterInnenzentrierte Innovationspotenziale motivational freigesetzt werden können. Gewinnbeteiligungen könnten aber auch negative Beschäf tigungswirkungen zeitigen, weil bei zusätzlichen Personaleinstellungen der ausgeschüttete Pro-Kopf- Gewinn sinken könnte. Dies träfe aber nur dann zu, wenn die zusätzlichen Beschäftigten ein niedrigeres Wertgrenzprodukt der Arbeit in Relation zu ihren ausgezahlten Löhnen schaff en würden als die bereits beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Davon ist aber zunächst einmal nicht auszugehen. Außerdem implizieren Gewinnbeteiligungen grundsätzlich gesamtwirtschaftliche positive Wachstums- und damit auch Beschäftigungswirkungen (vgl. dazu Abschnitt ). . Echte versus unechte Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungen Bei sämtlichen Begründungen für Gewinn- und /oder Kapitalbeteiligungen fehlt aber noch eine exakte Defi nition, was genau unter einer solchen materiellen Partizipation der abhängig Beschäftigten zu verstehen ist. Dies ist schon alleine deshalb wichtig, weil sowohl in der Literatur als auch in der betrieblichen Praxis bis heute sowohl echte als auch unechte Modelle gemeint sind und auch zur Anwendung kommen. Als echte Gewinnbeteiligungen können nur solche Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern eingestuft werden, die als gewinnabhängige Zahlungen zusätzlich zum tarifvertraglich vereinbarten (festen) Lohn gewährt werden. Dies impliziert neben einer Lohn- und Gehaltszahlung auf Basis einer produktivitätsorientierten bzw. am verteilungsneutralen Spielraum (Produktivitätsrate plus tatsächliche Infl ationsrate) orientierten Lohnpolitik eine Beteiligung der abhängig Beschäf tigten am Gewinn der Unternehmen. Die Verteilung des Gewinns erfolgt dabei nach seiner Versteuerung. Daher sind echte Gewinnbeteiligungen immer nur als eine Form der Gewinnverwendung nach Steuern zu Gunsten des Faktors Arbeit zu interpretieren. Alle anderen Formen einer materiellen Beteiligung, die neben dem vertraglich abgesicherten (individuellen) Arbeitsentgelt als zusätzliche Erfolgsbeteiligungen für besondere Leistungen wie mehr Umsatz, Kosteneinsparungen oder auch mehr Wertschöpfung etc. gewähren, aber als Personalaufwand in den Erfolgsrechnungen der Unternehmen ver-  Hier wird nicht auf die Zielinfl ationsrate der Zentralbank abgestellt, sondern auf die tatsächlich eintretende Infl ationsrate. Nur diese ist maßgeblich für den Reallohn und damit für die Kaufkraft der ArbeitnehmerInnen. Dadurch weitet sich womöglich bei Lohnsteigerungen, die in den Preisen weitergewälzt werden, der verteilungsneutrale Spielraum aus. Dies berührt aber eine Gewinnbeteiligung, die als echte Gewinnbeteiligung erst nach Ausschöpfung des jeweiligen Verteilungsspielraums einsetzt, in keiner Weise. 102 I. Zeitschrift für Ökonomie rechnet werden, mindern dagegen den zu versteuernden und potenziell zu verteilenden Gewinn des Unternehmens und stellen daher auch in dem hier verstandenen Sinne keine echte Gewinnbeteiligung dar. Streng von echten Gewinnbeteiligungen abzugrenzen sind die unechten Gewinn beteiligungen, die von Arbeitgebern und ihren Verbänden sowie von zumeist neoklassischen ÖkonomInnen propagiert und gefordert werden. Hierbei soll es zu einer Umsetzung von ertrags-/gewinnabhängigen Entgeltgestaltungen in Flächen- oder Haustarifverträgen kommen. Ziel ist hierbei immer, durch Lohnfl exibilisierungen und Lohnsenkungen die so genannte »Mindestlohnarbeitslosigkeit« zu bekämpfen. Beim Vorliegen von Löhnen oberhalb eines markträumenden Gleichgewichtslohns müssten, so wird neoklassisch argumentiert, die realen Lohnabschlüsse unterhalb der Produktivitätsrate liegen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in diesem Zusammenhang fest: »Die Th ese einer generellen Reallohnzurückhaltung – denkt man sie zu Ende – hat enorme Konsequenzen. Wenn die Reallöhne bei Unterbeschäftigung, ganz gleich welche Ursachen die Arbeitslosigkeit hat, immer hinter der Produktivitätszunahme zurückbleiben müssen, bei Vollbeschäftigung aber lediglich im Ausmaß des Pro duktivitätsfortschritts zunehmen dürfen, sinkt der Anteil der Arbeitnehmereinkom men am Volkseinkommen permanent. Bei Arbeitslosigkeit muss die Lohnquote nämlich nach dieser Th ese sinken, bei Vollbeschäftigung muss sie konstant bleiben. Eine Empfehlung für die Lohnpolitik, die einen abnehmenden Trend der Lohnquote zur Folge hat, ist aber abwegig, weil am Ende selbst eine Lohnquote von Null nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Nur eine ins Absurde gesteigerte Vernachlässigung der Nachfrageseite einer Marktwirtschaft kann zu einer solchen Empfehlung führen.« (Arbeitskreis Konjunktur : ) Obwohl der gesamtwirtschaftliche Verteilungsspielraum in Deutschland schon lange nicht mehr ausgeschöpft wird (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik :  ff .) und es zu einer beträchtlichen Zunahme von Öff nungsklauseln in den Flächentarifverträgen gekommen ist (vgl. Bispinck ), die weder mehr Wachstum noch mehr Beschäftigung gebracht haben, werden trotzdem in neoliberaler Manier weitere Lohnsenkungen gefordert. Dies soll auch verdeckt über unechte Gewinnbeteiligungen durchgesetzt werden. ArbeitnehmerInnen sollen dabei Lohneinbußen bei schlechter wirtschaftlicher Lage hinnehmen. Die Unternehmen, so wird argumentiert, könnten dann durch Lohnkürzungen ihre Position im Wettbewerb besser anpassen und Arbeitsplätze sicherer machen, weil durch die Über nahme eines Einkommensrisikos der ArbeitnehmerInnen das Beschäftigungsrisiko minimiert würde. Dies wird heute längst auf Grund der oben genannten Öff nungsklauseln prak tiziert. In Gewinnzeiten käme es dagegen zu einem Verteilungsvorteil für ArbeitnehmerInnen. Die Einkommen könnten oberhalb der ansonsten tarifl ich vereinbarten Entgelte liegen (vgl. Sachverständigenrat  /  und  / , Weitzman  und , Sinn ). Dies entspricht aber lediglich schon immer gewährten übertarifl ichen Lohnzahlungen in Form von Eff ektivverdiensten, die auf Grund einer Lohndrift von den Tarifverdiensten abweichen (Deutsche Bundesbank : ). Eine solche gewinnabhängige Entgeltzahlung hat aber Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen 109 andererseits im Vergleich zum Einkommen, bei einem hier zumeist gar nicht vorhandenen Vermögen, eine zu hohe (potentielle) Nachfrage in den unteren Einkommensschichten gibt. Im Kern geht es letztlich um den grundsätzlichen makroökonomischen Zusammenhang, dass aufgrund der Zusammensetzung des Volkseinkommens aus den Aggregaten Lohn- und Gewinneinkommen die LohneinkommensempfängerInnen selbst bei einer Kon sum quote von eins den Produktionswert allein nicht realisieren können. Erst wenn auch die Gewinneinkommen (ohne Staat und Außenhandel) voll nachfragewirksam werden, indem sie entweder investiert oder konsumiert werden, wird der Produktionswert realisiert. Dies gilt selbst als klassisch-neoklassische Kausalität. Anders ausgedrückt: »Die Gewinne entstehen durch die Ausgaben der Gewinnempfänger, geben sie viel aus, so sind die Gewinne entsprechend hoch, und knausern sie, so sind auch die Gewinne mager.« (Zinn : ) Die Unternehmer in Summe – dies gilt natürlich nicht für den Einzelnen – können dabei, wie Keynes feststellte, soviel konsumieren wie sie wollen, ihr Gewinn wird dadurch ceteris paribus nicht gemindert, sondern vermehrt. Keynes fasste diesen Sachverhalt in seinem Th eorem vom »Krug der Witwe« wie folgt zusammen: »Welchen Teil ihrer Gewinne demnach die Unternehmer auch für den Konsum verwenden, der Vermögenszuwachs zugunsten der Unternehmer bleibt der gleiche wie zuvor. Somit sind die Gewinne, als eine Quelle der Kapitalakkumulation bei den Unternehmern, unerschöpfl ich wie der Krug der Witwe, wie viel davon auch immer einer ausschweifenden Lebensführung dient.« (Keynes :  f.) Sobald aber aus hohen Einkommen eine relativ sinkende gesamtwirtschaftliche konsumtive Nachfrage resultiert (marginale Konsumquote kleiner eins) und diese wegen hieraus resultierender zurückgehender Nachfragedynamik auch nicht durch entsprechend steigende Investitionen kompensiert wird (was bei einem Mangel an ausbleibender gewinnträchtiger Konsumnachfrage der Fall ist), realisiert sich die Wertsumme einer Produktion nicht, so dass letztlich auch Gewinne ausbleiben. Die Folge des Konsum- und Investitionsattentismus sind schließlich Lohnkürzungen und Entlassungen, so dass es zu einem weiteren Ausfall an gesamtwirtschaftlicher Nachfrage und noch mehr sich verschlechternden Absatz- und Gewinnmöglichkeiten für die Unternehmen kommt. Das auf diese Weise entstehende neue Gleichgewicht zwischen gesamtwirtschaftlicher Ersparnis und Investition ist das keynesia - nische »Gleichgewicht bei Unterbeschäftigung«, also ein stabiles Gleichgewicht zwischen An - gebot und Nachfrage auf Güter- und Geldmärkten bei unterausgelasteten Arbeitsmärk ten.  Dass trotzdem während der er Jahre in den USA der Konsum für Wachstum und Be schäftigung gesorgt hat, liegt hier neben einer drastischen Abnahme des Sparens an einer steigenden kreditfi nanzierten Konsumzunahme, die durch eine verantwortungsvolle expansive Geldpolitik mit einer reichlichen Kreditversorgung möglich wurde. Außerdem glaubten im Zuge der New Economy viele US-amerikanische private Haushalte auf Grund des Booms an den Aktienmärkten (etwa die Hälfte der Haushalte in den USA besitzt Aktien!) reich geworden zu sein und gaben entsprechend mehr Geld aus, als sie eigentlich hatten (Huff schmid :  ff .). 110 I. Zeitschrift für Ökonomie Um aus dieser »Falle« (defl atorische Lücke) zu entkommen, forderte Keynes in ers ter Linie eine expansive Geldpolitik und eine kreditfi nanzierte staatliche Investitionsnach frage. Aber auch eine Umverteilung von den höheren zu den niedrigeren Einkommen aufgrund der geringeren Konsumneigung der oberen Einkommens- und Vermögensschichten stand auf seiner Agenda. Dies würde die Gesamtnachfrage und damit Produktion und Be schäf ti gung erhöhen. Mit dem Umverteilungsargument lässt sich auch begründen, warum Nominallohnsenkungen schädlich sind: »Sofern sie nicht vollständig in Preissenkungen weitergegeben werden, führen sinkende Nominallöhne zu Gewinnsteigerungen; daraus folgt eine Umverteilung von den Lohneinkommen zu den Gewinneinkommen und also eine Absenkung der durch - schnittlichen Konsumneigung. Lohnsenkungen würden somit […] nicht zu einer Beseitigung der Arbeitslosigkeit, sondern im Gegenteil zu ihrer Erhöhung führen.« (Willke : ) Als Umverteilung zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage untauglich ist aber auch eine von den Gewerkschaften geforderte »expansive Lohnpolitik« (Agartz :  ff .), die nicht nur eine nominale Lohnsteigerung auf der Basis von Produktivität und Infl a tion einfordert, sondern als dritte Komponente eine Umverteilung zu Gunsten der Arbeit nehmerInnen. Dazu müsste der nominale Lohnabschluss oberhalb des verteilungsneutralen Spielraums liegen. Hierdurch würde die gesamtwirtschaftliche Lohnquote zu Lasten der Gewinnquote steigen. Dies wird aber kaum gelingen. In Zeiten von Arbeitslosigkeit gelingt es den Gewerkschaften nicht einmal, den verteilungsneutralen Spielraum in den Tarif verhandlungen durchzusetzen. Aber selbst unterstellt, es käme zu einer expansiven Lohn politik, so würden die Unternehmen hierauf mit Preissteigerungen (insbesondere in einer hoch konzentrierten Wirtschaft) reagieren. Dies führt nicht nur zu infl ationären Prozes sen, sondern in Folge höchstwahrscheinlich zu einer restriktiven Geldpolitik der Zen tralbank, die wiederum wachstums- und beschäftigungsmindernd wirkt. Will man demnach den notwendigen Umverteilungsprozess, ohne staatliche Interventionen in den Marktprozess, in Form einer womöglich redistributiven Vertei lungs politik herbeiführen (Bontrup :  ff .), so bietet sich dafür nur noch eine Gewinn betei ligung, im Sinne der zuvor beschriebenen echten Gewinnbeteiligung, der Arbeit nehme rIn nen an. Die in Relation zur gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zu große (funktionslose) Gewinnquote würde dadurch zur Lohnquote umverteilt, ohne dass es zu negativen Preiseff ekten käme. Gleichzeitig würde dadurch eine verringerte gesamtwirtschaftliche Sparquote realisiert. Ein großer Teil der Gewinnbeteiligung – insbesondere bei den ArbeitnehmerInnen mit einem relativ geringen Lohneinkommen und einer marginalen Sparquote von Null – ginge in den Konsum. In Folge würden auch die Investitionen zulegen. Hierdurch könnten Wachstums- und Beschäftigungseff ekte ausgelöst und die defl atorische Lücke wenn auch nicht geschlossen, so aber zumindest verkleinert werden. Der Staat müsste sich im Rahmen eines defi cit  Nicht zuletzt wegen dieser geforderten Umverteilung ist Keynes »sozialistischer Umtriebe« bezichtigt worden. Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen 111 spending zur Krisenbekämpfung marktwirtschaftlich endogener Prozesse weniger verschulden. Gleichzeitig wäre auch eine größere Vermögensbildung in ArbeitnehmerInnenhand möglich. Mittlere Einkommensschichten wären in der Lage, ihre Gewinnbeteiligung in eine echte Kapitalbeteiligung umzuwandeln. Aufgrund des hieraus resultierenden Zins- und Zinseszinseff ektes käme es zusätzlich zu mehr gleich verteilter Kaufkraft und zu einer Auflösung, wenn auch nur langfristig, der ansonsten immer größer werdenden endogenen Tendenz zur Polarisierung von Einkommen und Vermögen in kapitalistischen Systemen. 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