Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
Abstract
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Full text
Wanger, Susanne; Hartl, Tobias; Hummel, Markus; Yilmaz, Yasemin Research Report Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen IAB-Forschungsbericht, No. 20/2024 Provided in Cooperation with: Institute for Employment Research (IAB) Suggested Citation: Wanger, Susanne; Hartl, Tobias; Hummel, Markus; Yilmaz, Yasemin (2024) : Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, IAB-Forschungsbericht, No. 20/2024, Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB), Nürnberg, https://doi.org/10.48720/IAB.FB.2420 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/306570 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
IAB-FORSCHUNGSBERICHT Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung 20|2024 Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Susanne Wanger, Tobias Hartl, Markus Hummel, Yasemin Yilmaz ISSN 2195-2655
Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Susanne Wanger (IAB), Tobias Hartl (IAB), Markus Hummel (IAB), Yasemin Yilmaz (IAB) In der Reihe IAB-Forschungsberichte werden empirische Analysen und Projektberichte größeren Umfangs, vielfach mit stark datenund methodenbezogenen Inhalten, publiziert. The IAB Research Reports (IAB-Forschungsberichte) series publishes larger-scale empirical analyses and project reports, often with heavily dataand method-related content.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 3 In aller Kürze • Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) ist Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und ermittelt die Zeitreihen zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. • Im Jahr 2024 fand eine Generalrevision der Daten der VGR statt. Diese wurde innerhalb der IAB-AZR dazu genutzt, die Datenquellen der einzelnen Arbeitszeitkomponenten zu überprüfen und zu aktualisieren, revidierte Datenstände einzuarbeiten sowie bislang nicht verwendete statistische Datengrundlagen in die Berechnungen zu integrieren. • Die IAB-AZR wurde für alle Komponenten in voller Tiefe bis zum Jahr 1991 überarbeitet, so dass, wie in der VGR üblich, lange Zeitreihen ohne methodisch-statistische Brüche bis zum aktuellen Rand (2. Quartal 2024) zur Verfügung stehen. • Insgesamt ergaben sich durch die Überarbeitungen nur geringfügige Veränderungen bei den geleisteten Arbeitsstunden. Die Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen weicht in einzelnen Jahren bei den Veränderungsraten um -0,3 bis +0,2 Prozentpunkte von den bisherigen Ergebnissen ab. Beim Arbeitsvolumen sind Abweichungen zwischen -0,2 bis +0,1 Prozentpunkte zu den bisherigen Ergebnissen zu verzeichnen. • Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 46,0 Millionen Personen einen neuen Höchststand. Nach den neuen Ergebnissen lag die Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen bei rund 1.335 Stunden, das geleistete Arbeitsvolumen aller Erwerbstätigen summierte sich auf 61,44 Milliarden Stunden.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 4 Inhalt In aller Kürze ............................................................................................................................ 3 Inhalt ........................................................................................................................................ 4 Zusammenfassung ................................................................................................................... 6 Summary .................................................................................................................................. 7 Danksagung .............................................................................................................................. 8 1 Einleitung ........................................................................................................................... 9 2 Die IAB-Arbeitszeitrechnung ............................................................................................. 10 3 Arbeitszeitkomponenten, Datenquellen und Revisionsbedarf .......................................... 11 3.1 Erwerbstätigenzahlen ........................................................................................................ 12 3.2 Teilzeitquote ...................................................................................................................... 13 3.3 Arbeitstage ......................................................................................................................... 15 3.4 Tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit.......................................................... 16 3.5 Urlaub und sonstige Freistellungen .................................................................................. 17 3.6 Krankenstand ..................................................................................................................... 18 3.6.1 Datenquelle und Berechnung ................................................................................. 18 3.6.2 Entwicklung des Krankenstandes .......................................................................... 20 3.6.3 Korrektur in der IAB-Arbeitszeitrechnung .............................................................. 23 3.7 Kurzarbeit ........................................................................................................................... 23 3.8 Überstunden und Arbeitszeitkonten ................................................................................. 26 3.8.1 Datenquellen ........................................................................................................... 26 3.8.2 Entwicklung der bezahlten, unbezahlten und transitorischen Überstunden ....... 27 3.9 Arbeitskampf ...................................................................................................................... 28 3.10 Mehrfachbeschäftigungen ................................................................................................. 30 3.11 Ausgleich für Kalendereffekte ........................................................................................... 31 3.12 Selbstständige und mithelfende Familienangehörige ..................................................... 33 4 Veröffentlichung ............................................................................................................... 34 5 Aggregierte Ergebnisse für Arbeitszeit und Arbeitsvolumen .............................................. 35 5.1 Arbeitszeit........................................................................................................................... 35 5.2 Arbeitsvolumen .................................................................................................................. 36 5.3 Entwicklung von Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen ................................................. 36 6 Ausblick ............................................................................................................................ 38 Literatur ................................................................................................................................. 40
IAB-Forschungsbericht 20|2024 5 Anhang: Zeitreihen der IAB-AZR .............................................................................................. 43 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ 47 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ 47 Impressum ............................................................................................................................. 48
Zusammenfassung Im vorliegenden Forschungsbericht wird über den Anlass, die Methodik und die Ergebnisse der Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) berichtet. Die IAB-AZR ist in die VGR des Statistischen Bundesamtes eingebunden und liefert regelmäßig lange, vergleichbare Zeitreihen zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Da für die IAB-AZR die für die VGR verbindlichen Konzepte und Definitionen maßgeblich sind, ergeben sich aus der Generalrevision 2024 der VGR auch Änderungen für die IAB-AZR. Im Rahmen der Generalrevision 2024 waren keine weitreichenden methodischen Änderungen vorgesehen. Die im Jahr 2014 eingeführten internationalen VGR-Konzepte des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) behalten ihre Gültigkeit und werden sich erst mit der nächsten Generalrevision 2029 grundlegend ändern. So werden derzeit sowohl die Systematik der Wirtschaftszweige (NACE) als auch das ESVG überarbeitet und neu gefasst. Die Generalrevision 2024 wurde innerhalb der IAB-AZR zum Anlass genommen, die Datenquellen der einzelnen Arbeitszeitkomponenten zu überprüfen und zu aktualisieren, revidierte Datenstände einzuarbeiten sowie bislang nicht verwendete statistische Datengrundlagen in die Berechnungen zu integrieren. Um Brüche in den Zeitreihen möglichst zu vermeiden, werden die Ergebnisse für Deutschland rückwirkend bis 1991 neu berechnet. Eine wesentliche Bezugsgröße, die aus der VGR in die IAB-AZR einfließt, ist die Erwerbstätigenrechnung (ETR) des Statistischen Bundesamtes. Da diese im Rahmen der VGRRevision ebenfalls neu berechnet wurde, wurden auch diese Zeitreihen differenziert nach Stellung im Beruf in der IAB-AZR aktualisiert. Änderungen ergaben sich weiterhin bei der Berechnung der Zahl der Mehrfachbeschäftigten, der Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit sowie der Jahresarbeitszeit der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Darüber hinaus wird auf aktuelle Herausforderungen bei der Modellierung einzelner Arbeitszeitkomponenten hingewiesen, beispielsweise bei der Berechnung des Krankenstandes. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte nach neuer Berechnung im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 46,0 Millionen Personen einen neuen Höchststand. Im Gegensatz dazu ist die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere aufgrund der gestiegenen Teilzeitquote kontinuierlich gesunken. In der Summe haben die Erwerbstätigen im Jahr 2023 61,44 Milliarden Stunden gearbeitet, was noch unter dem Stand der Jahre vor der Covid-19-Pandemie liegt. Der Revisionsbedarf war insgesamt gering: Die Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen weicht in einzelnen Jahren bei den Veränderungsraten um -0,3 bis +0,2 Prozentpunkte von den bisherigen Ergebnissen ab. Beim Arbeitsvolumen sind Abweichungen zwischen -0,2 bis +0,1 Prozentpunkte zu den bisherigen Ergebnissen zu verzeichnen. Der Forschungsbericht ist wie folgt gegliedert: Nach einer kurzen Erläuterung des konzeptionellen Rahmens des Rechenwerkes der IAB-AZR wird ein Überblick über die Datenquellen, die Berechnungsmethoden sowie die Entwicklung der einzelnen
IAB-Forschungsbericht 20|2024 7 Arbeitszeitkomponenten gegeben und beschrieben, welche Auswirkungen die Generalrevision auf die jeweiligen Zeitreihen hatte. Daran schließt sich ein kurzer Abschnitt mit den gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen zu Arbeitszeit und Arbeitsvolumen an und stellt diese dem Ergebnisstand vor der Revision gegenüber. Summary This research report details reasons, methodology and results of the revision of the IAB Working Time Measurement Concept („IAB-Arbeitszeitrechnung“; IAB-AZR) as part of the 2024 general revision of the German National Accounts („Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“; VGR). The IAB-AZR is integrated into the national accounts of the Federal Statistical Office and regularly provides long comparable time series on hours worked in Germany. Since the concepts and definitions of the national accounts are binding for the IAB-AZR, the 2024 general revision of the VGR implies also changes for the IAB-AZR. The 2024 general revision did not provide for any extensive methodological changes. The existing concepts of the European System of Accounts (ESA) for international national accounts introduced in 2014 will remain valid and will only change fundamentally with the next general revision in 2029. Both the classification of economic activities (NACE) and the ESA itself are currently being reviewed and revised. In the context of the 2024 general revision the opportunity was taken to review and update the data sources for each component of hours worked, to incorporate revised data and to integrate previously unused statistical data bases into the calculations. In order to minimise discontinuities in the time series, the results for Germany are newly calculated for the years back to 1991. A key reference value from the national accounts that feeds into the IAB-AZR is the Employment Statistics (“Erwerbstätigenrechnung”; ETR) of the Federal Statistical Office. As these were also recalculated as part of the revision of the national accounts, the corresponding time series differentiated by occupational status were as well updated in the IAB-AZR. There were also changes in the calculation of the number of persons in multiple jobholding, the number of hours lost due to short-time work, and the annual hours worked by the self-employed and assisting family members. Furthermore, reference is made to current challenges in the modelling of individual working time components, for example in the context of measuring sick leave. According to new calculations, the number of persons employed reached a new high in 2023 with an annual average of 46.0 million. In contrast, the average annual hours worked of the labour force have fallen continuously in recent decades, particularly due to the growing rate of parttime employment. In total, the persons employed worked 61.44 billion hours in 2023, but this is still below the level of the years before the Covid-19 pandemic. All in all, the need for revision was little: For individual years, the annual hours worked by the labour force deviate from the previous results by -0.3 to +0.2 percentage points in the rates of change. In terms of volume of work, there are deviations of between -0.2 and +0.1 percentage points from the previous results.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 8 The research report is structured as follows: After a brief outline of the conceptual framework of the IAB-AZR calculations, an overview of data sources, statistical methods as well as changes in each component of hours worked is given, and the effects of the general revision on the respective time series are described. This is concluded by a short section providing the macroeconomic results on working time and volume of work, as well as a comparison with the results prior to the revision. Danksagung Für Kritik, Anregungen und Ergänzungen danken wir Herrn Walther Adler, Herrn Felix Appler, Herrn Michael Braig, Frau Sigrid Fritsch, Herrn Thorsten Haug sowie Frau Ricarda Senger vom Statistischen Bundesamt. Für den Inhalt bleiben die Autoren allein verantwortlich.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 15 Abbildung 3: Entwicklung der Teilzeitquote der abhängig Beschäftigten 1991-2023, Jahresdurchschnitte in Prozent Anmerkungen: Die marginal Beschäftigten werden erst ab dem Berichtsjahr 2003 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht, deshalb kann die Quote der marginal Beschäftigten erst ab diesem Jahr ausgewiesen werden. Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB Die Teilzeitquote gibt den prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten wieder (vgl. Abbildung 3). Sie stieg zwischen 1991 und 2023 von 18,5 auf 39,2 Prozent. Die Quote der marginal Beschäftigten, also der Anteil der marginal Beschäftigten an allen Beschäftigten, lag 2023 bei 11,6 Prozent und ist seit ihrem Höchststand im Jahr 2006 (17,1 %) rückläufig. Rund ein Drittel aller Teilzeitbeschäftigten waren demnach im Jahr 2023 marginal beschäftigt. Insgesamt entspricht die Teilzeitquote mit Ausnahme der Jahre ab 2020 dem Niveau vor der Revision. Die Abweichungen in den Jahren ab 2020 von +0,1 bzw. +0,2 Prozentpunkten ab 2022 sind vor allem auf die etwas höhere Anzahl marginal Beschäftigter in der Erwerbstätigenrechnung nach neuer Berechnung zurückzuführen. 3.3 Arbeitstage Bei der Berechnung der potenziellen Arbeitstage wird durchgängig von einer Fünftagewoche ausgegangen. Diese gängige Annahme geht davon aus, dass Arbeitnehmer, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen arbeiten, einen Freizeitausgleich an anderen Tagen erhalten. Die Anzahl der potenziellen Arbeitstage ergibt sich somit aus der Anzahl der Kalendertage abzüglich der Samstage, Sonntage und jener Feiertage, die im Betrachtungszeitraum nicht auf Samstag oder Sonntag fallen. Regionale Feiertage, die nicht bundesweit gelten, werden zur Berechnung der Durchschnittswerte mit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Länderebene gewichtet. Die unterschiedliche Anzahl der jährlichen Arbeitstage hat einen nicht unerheblichen unregelmäßigen Einfluss auf die Jahresarbeitszeit. Der Einfluss der Arbeitstage auf die tarifliche/betriebsübliche Jahresarbeitszeit ist in der Komponententabelle der IAB-AZR (vgl. IAB 2024) unter dem Punkt „Arbeitstage-Effekt“ dargestellt. Dieser gibt die prozentuale
IAB-Forschungsbericht 20|2024 16 Veränderung der tariflichen/betriebsüblichen Arbeitszeit gegenüber dem Vorjahr aufgrund einer Erhöhung oder Verringerung der potenziellen Arbeitstage wieder. 3.4 Tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit Die tarifliche Arbeitszeit ist eine der einflussreichsten Komponenten der AZR und spiegelt vorrangig die langfristige Arbeitszeitentwicklung wider. Sie wird für Vollzeitbeschäftigte vereinbart und gibt damit häufig auch den Bezugsrahmen für die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten vor. Allgemein versteht man unter Vollzeit die tariflich bzw. betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit. Aus amtlicher Quelle ist die tarifliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten durch Tariflohnstatistiken des Statistischen Bundesamtes (vgl. Bick/Decker 2013) belegt. Dort wird die Entwicklung der tariflichen Einkommen und Arbeitszeit der Arbeitnehmer in Deutschland zusammen mit den Tarifverdienstindizes erfasst. Zur Deckung von Lücken werden zusätzlich Informationen aus dem Tarifarchiv des Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und dem Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgenommen. Viele Branchen haben im Tarifprozess arbeitsrechtliche Öffnungsklauseln und flexible Arbeitszeitregelungen vereinbart; da aber die tatsächliche Nutzung dieser zahlreichen Varianten auf Unternehmensebene in der Statistik nicht erfasst oder ausgewertet wird, gilt die tarifliche Arbeitszeit als Referenzgröße für einen bestimmten Zeitraum. Diese Datenquellen umfassen allerdings nur die wöchentlichen Arbeitsstunden der Arbeitnehmer in tariflich geregelten Betrieben. In den vergangenen Jahren ist ein Rückgang der Tarifbindung zu beobachten (Hohendanner/ Kohaut 2024). Damit einhergehend vereinbaren Betriebe ohne Tarifvertrag zum Teil abweichende Arbeitszeitstandards: So unterscheiden sich tarifvertraglich vereinbarte (Wochen-)Arbeitszeiten signifikant von jenen in nicht tarifgebundenen Betrieben (Wanger/Hartl/Zimmert 2019). Dies muss in der IAB-AZR berücksichtigt werden, da sonst die Arbeitszeit zu niedrig geschätzt würde. Basierend auf Daten des IAB-Betriebspanels wird deshalb für jede Branche ein Korrekturfaktor geschätzt, der diesen Effekt kompensiert (vgl. hierzu die Ausführungen in Wanger/Hartl/Zimmert 2019). Angaben zur tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit beziehen sich typischerweise auf Vollzeitbeschäftigte. Aus Angaben von Haushaltsbefragungen (Mikrozensus, SOEP) sowie der monatlichen Verdiensterhebung4 des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten sowie geringfügig Beschäftigten ermittelt. Hierzu werden aus dem Verhältnis der Arbeitszeiten von regulären Teilzeitbzw. geringfügig Beschäftigten zu denen von Vollzeitbeschäftigten wirtschaftszweigspezifische Arbeitszeitfaktoren ermittelt. Die Ergebnisse werden dann auf die tariflichen bzw. üblichen Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten angewendet (zur Modellspezifikation siehe auch Wanger/Hartl/Zimmert 2019). 4 Im Jahr 2022 hat die neu eingeführte (monatliche) Verdiensterhebung die drei ehemaligen Verdienststatistiken des Statistischen Bundesamtes – die Verdienststrukturerhebung, die Vierteljährliche Verdiensterhebung sowie die freiwilligen Verdiensterhebungen – abgelöst.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 17 Abbildung 4: Wochenarbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer 1991-2023, in Stunden 10,0 12,5 15,0 17,5 20,0 22,5 25,0 27,5 30,0 32,5 35,0 37,5 40,0 Wochenarbeitszeit Vollzeit Wochenarbeitszeit Teilzeit Wochenarbeitszeit gesamt Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB Abbildung 4 veranschaulicht die Entwicklung der Wochenarbeitszeit im Beobachtungszeitraum 1991 bis 2023. Die tarifliche/betriebsübliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei 38,2 Stunden (1991: 39,1 Stunden). Aufgrund des seit 2005 kontinuierlich sinkenden Anteils der Minijobs an allen Teilzeitbeschäftigungen steigt die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten seit 2005 an. Im Jahr 2023 lag sie bei rund 18,2 Stunden. Bezogen auf alle Vollund Teilzeitbeschäftigten betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 30,4 Stunden. Durch die Aktualisierungen haben sich nur geringe Änderungen ergeben. Insbesondere die Wochenarbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten liegt aufgrund von Änderungen in der Binnenstruktur der Teilzeitbeschäftigung (höherer Anteil marginal Beschäftigter) etwas niedriger. Dies führt ab 2021 zu einer geringeren durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten von durchschnittlich -0,1 Stunden im Vergleich zu den Ergebnissen vor der Revision. 3.5 Urlaub und sonstige Freistellungen Der Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche laut Bundesurlaubsgesetz 20 Arbeitstage im Jahr. Viele Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen enthalten jedoch für Arbeitnehmer günstigere Regelungen. Insgesamt beträgt der Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte in Deutschland sechs Wochen im Jahr (vgl. Wanger/Hartl/Hummel 2022). In der IAB-AZR werden der tarifliche Regelurlaub sowie sonstige Freistellungen ausgewiesen. Dabei wird der tarifliche Regelurlaub auf Basis von Statistiken des WSI-Tarifarchivs ermittelt (Schulten 2024). Insgesamt ist die Datenlage zum Urlaubsgeschehen in Deutschland sehr dünn. Befragungen zum Urlaubsanspruch sowie genommenem Urlaub der Arbeitnehmer in Deutschland gibt es nur sehr unregelmäßig. Diese zeigen, dass Beschäftigte den ihnen zustehenden Urlaub nicht voll in Anspruch nehmen. Teilweise werden Urlaubstage ins
IAB-Forschungsbericht 20|2024 18 nächste Kalenderjahr übertragen, auf Langzeitkonten gutgeschrieben; ein Teil der Urlaubstage verfällt aber auch oder wird bestimmten Beschäftigtengruppen, wie beispielsweise Minijobbern, vorenthalten (Schnitzlein 2011; Saborowski/Schupp/Wagner 2004). Die Zeitreihen der IAB-AZR spiegeln den Urlaubsanspruch und nicht die Urlaubsausschöpfung durch die Beschäftigten wieder.5 Die Ansprüche auf tarifvertraglichen Regelurlaub lagen 2023 bei 29,7 Tagen. Neben dem tariflichen Jahresurlaub werden unter dieser Komponente auch sonstige Freistellungen erfasst. Das sind Sondereffekte durch Kinderkrankentage, durch Sonderurlaube für besondere persönliche Ereignisse, ehrenamtlichen Einsatz oder Schwerbehinderungen. Überschlägige Berechnungen ergeben rund einen durchschnittlichen Ausfalltag pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Jahr. Das Tarifarchiv des WSI liefert zusätzlich Informationen zu Sonderurlauben, die in einigen Wirtschaftszweigen üblich sind und daher ebenfalls in der IAB-AZR enthalten sind. Auch Zeiten des Mutterschaftsurlaubs werden unter dieser Komponente berücksichtigt. Basierend auf der IAB-Beschäftigtenhistorik und der Personalstandstatistik wird die Anzahl beschäftigter Frauen im Mutterschutz ermittelt. Das entsprechende Volumen der verlorenen Arbeitsstunden kann über die Schutzzeiten von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt berechnet werden. Insgesamt belief sich die Zahl der Urlaubsund sonstigen Freistellungstage auf 31 Tage pro Kalenderjahr. Die vierteljährliche Verteilung des Jahresurlaubs erfolgt mithilfe der monatlichen Tourismuserhebung des Statistisches Bundesamtes, die die Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben umfasst. Bei der Arbeitszeitkomponente Urlaub und sonstige Freistellungen haben sich durch die Generalrevision 2024 nur geringfügige Änderungen ergeben. Der Urlaubsanspruch fällt ab 2021 aufgrund der veränderten Wirtschaftszweigstruktur der Beschäftigung etwas höher aus und führt im Vergleich zu den Ergebnissen vor der Revision zu einer leichten Erhöhung des regulären Urlaubs um durchschnittlich 0,1 Tage. 3.6 Krankenstand 3.6.1 Datenquelle und Berechnung Ein weiterer wichtiger Faktor für die Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden ist der krankheitsbedingte Arbeitsausfall der Beschäftigten. Ausgangspunkt ist der Krankenstand, der monatlich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht wird. Die Krankenstandsquote gibt den monatlich erhobenen Krankenstand in Prozent der Pflichtund freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Lohnfortzahlung von mindestens sechs Wochen an (BMG 2024a). Der als „arbeitsunfähig“ erfassbare Personenkreis ist somit begrenzt. Der Krankenstand ist eine stichtagsbezogene, amtliche Erfassung und umfasst die am Monatsersten arbeitsunfähig gemeldeten Pflichtmitglieder, einschließlich der Nachmeldungen bis zum 8. Tag des Folgemonats. Dabei werden kurzzeitige Arbeitsunfähigkeiten von bis zu drei Tagen untererfasst (Busch 2021). Dies dürfte allerdings durch die Nichterfassung 5 Im Rahmen eines IAB-Projektes wird gegenwärtig untersucht, inwiefern die Nichtinanspruchnahme von Urlaubstagen bei abhängig Beschäftigten durch wirtschaftszweigspezifische Korrekturfaktoren berücksichtigt werden kann. Ziel ist es, einer Überschätzung des Urlaubsvolumens der Beschäftigten entgegenzuwirken. Die Untersuchung basiert auf einer Betriebsund einer Beschäftigtenbefragung.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 19 von beschäftigten Arbeitnehmern ohne gesetzliche Versicherungspflicht tendenziell kompensiert werden, da diese Beschäftigtengruppe geringere Ausfallzeiten haben. In die gleiche Richtung zielt die Tatsache, dass der Krankenstand für alle Versicherten mit einem Krankengeldanspruch ausgewiesen ist, also auch Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) von Beziehern von Arbeitslosengeld I umfasst. Deren Anteil liegt gegenwärtig bei rund 2 Prozent (BMG 2024a). Diese Personengruppe ist zwar relativ selten, aber im Durchschnitt länger krankgemeldet (TK 2023; bifg 2023). Ein Vergleich der Krankenstände auf Basis von Stichtagen im Vergleich zu Totalauszählungen6 der AU-Tage zeigt, dass die Stichtagsbetrachtung den Krankenstand leicht unterzeichnet (Busch 2021). Auch gibt es Fälle, in denen Beschäftigte noch während ihrer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Insgesamt gibt es eine Reihe von Faktoren, die die Statistik zum Krankenstand überoder auch unterzeichnen, die also zum Teil auch gegenläufige und sich aufhebende Wirkungen haben können. Neben den genannten Schwachpunkten, der untererfassten kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeiten und der nichterfassten Arbeitnehmer ohne gesetzliche Versicherungspflicht, bringt vor allem der stichtagsbezogene Charakter der amtlichen Krankenstandstatistik Probleme mit sich (Busch 2021). Besonders augenscheinlich werden diese, wenn der Monatserste auf einen beweglichen Feiertag oder ein Wochenende fällt und sich dadurch die Zahl der Krankschreibungen deutlich unterhalb des Niveaus gewöhnlicher Werktage bewegt. Es treten dadurch starke künstliche Schwankungen sowohl in der ursprünglichen als auch in der saisonbereinigten Zeitreihe des offiziellen Krankenstands auf, die keiner substantiellen Ursache geschuldet sind. Indem Feiertage und Wochenenden unmodifiziert Berücksichtigung finden, ist der Effekt des Krankenstandes auf die Arbeitszeit schwer festzustellen und nur mit Verzerrungen messbar. Für die Reduktion der Arbeitszeit sind nur Krankschreibungen an potenziellen Arbeitstagen maßgeblich. Ferner seien die festen Feiertage genannt, die stets den Monatsersten betreffen, wie zum Beispiel Neujahr oder den Tag der Arbeit. Während diese wieder naturgemäß das Niveau des arbeitstäglichen Krankenstandes verfälschen, führen sie auch dazu, dass die Saisonstruktur der Krankschreibungen, also deren durchschnittliche Verteilung über die Monate eines Jahres, anhand der offiziellen Statistik nicht präzise abzulesen ist (vgl. Abbildung 5). Für diese Unterschiede in der Saisonstruktur sowie für die Auswirkungen beweglicher Feiertage, die nur gelegentlich auf einen Monatsersten fallen, erfolgt eine modellbasierte Korrektur. Das Verfahren wird in Wanger, Weigand und Zapf (2014) erläutert. Da die monatlichen Statistiken des BMG nicht nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt sind, werden die monatlichen bzw. jährlichen Gesundheitsberichte von Betriebsund Allgemeinen Ortskrankenkassen (BKK und AOK) verwendet (vgl. Knieps/Pfaff 2023; Badura et al. 2023), um die sektorspezifischen Zahlen in einem Top-down-Ansatz zu berechnen. Die jährlichen Gesundheitsberichte geben die nach Alter und Geschlecht standardisierten Krankenstände für verschiedene Wirtschaftszweige wieder, um Repräsentativität für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erreichen. 6 Im Rahmen der KG 2 Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Totalauszählung der AU-Fälle eines Jahres vorgenommen. Diese liegt allerdings erst mit deutlichem Nachlauf vor und ermöglicht keine monatliche, zeitnahe Betrachtung.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 20 Abbildung 5: Krankenstandsquoten nach Monaten Januar 2018 – August 2024, in Prozent Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024), BMG © IAB Bei der Interpretation der Krankentage ist zu beachten, dass sich diese in der IAB-AZR nur auf die potenziellen Arbeitstage eines Jahres beziehen. Die Krankentage liegen deshalb im Niveau niedriger als die AU-Tage, die von Krankenkassen veröffentlicht werden, da sich diese auf ein Kalenderjahr beziehen und auch Wochenendtage mit einbeziehen. So werden in der IAB-AZR für das Jahr 2023 15,1 Krankentage bei einer Krankenstandsquote von 6,07 Prozent und 249,4 potenziellen Arbeitstagen ausgewiesen. Bezieht man die Quote hingegen auf 365 Kalendertage, würde dieselbe Quote rund 22,1 AU-Tagen entsprechen. 3.6.2 Entwicklung des Krankenstandes Die Entwicklung des Krankenstandes wird auch von einer Reihe struktureller Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise der Veränderung der Branchenund Beschäftigtenstruktur, den Tätigkeitsund Anforderungsprofilen von Berufen (z. B. Rückgang körperlich schwerer Arbeiten), den Arbeitsbedingungen und der Entwicklung der Arbeitszeiten. In der langfristigen Betrachtung war der durchschnittliche Krankenstand von Mitte der 1990er Jahre bis Mitte der 2000er Jahre zunächst rückläufig und erreichte im Jahr 2007 mit 3,3 Prozent den bisher niedrigsten Wert nach der Wiedervereinigung. Seither stiegen die Krankenstandquoten trendmäßig und lagen im Jahresdurchschnitt 2021 bei rund 4,4 Prozent (vgl. Abbildung 6). Der demografische Wandel, also die altersspezifische Zusammensetzung der Erwerbstätigen, beeinflusst ebenso die Entwicklung des Krankenstandes. So hat sich der Altersaufbau der Erwerbstätigen nach oben verschoben und das Durchschnittsalter in den Betrieben steigt, zusätzlich auch die Erwerbsbeteiligung der Älteren aufgrund der Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Rentenbezug (RKI 2015). Die Auswertung von AU-Tagen nach dem Lebensalter zeigt, dass ältere Beschäftigte zwar seltener krank sind als jüngere Beschäftigte, allerdings sind ältere Beschäftigte pro Fall länger krank. Deshalb fallen die AU-Tage bei älteren Beschäftigten wesentlich höher aus als bei den Beschäftigten im jüngeren und mittleren
IAB-Forschungsbericht 20|2024 21 Lebensalter (Meyer/Meinicke/Schenkel 2023). Durch eine wachsende Zahl älterer Beschäftigter tendiert der Krankenstand nach oben (Busch 2021). Abbildung 6: Entwicklung der Krankenstandsquote 1991-2023, Jahresdurchschnitte in Prozent Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024) © IAB Im Jahr 2022 ist ein außergewöhnlicher, sprunghafter Anstieg des Krankenstandes zu verzeichnen. Seitdem liegt der jahresdurchschnittliche Krankenstand bei 6 Prozent und darüber. Für dieses höhere Krankenstandniveau wird eine Reihe von Faktoren verantwortlich gemacht, die im Folgenden aufgeführt werden und die sich auch gegenseitig beeinflussen und überlagern können. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden die AUBescheinigungen automatisch an die Krankenkassen weitergeleitet (BDA 2024). Dabei wird über eine technische Schnittstelle die Krankmeldung (am gleichen Tag) von der ärztlichen Praxis an die Krankenversicherung geschickt. Die Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, den Durchschlag der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse abzuschicken. Außerdem müssen mit diesem Verfahren die Arbeitnehmer die eAU nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden AU-Daten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten ab. Ursprünglich war vorgesehen, die eAU zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen (Haufe 2024). Dabei war eine stufenweise Einführung geplant: Die erste Phase umfasste die verpflichtende Übermittlung der eAU von den Arztpraxen an die Krankenkassen. In Phase zwei sollten dann ab dem 1. Juli 2022 die Arbeitgeber mit ihrem digitalen Abrufverfahren in den Prozess der eAU integriert werden. Mangels flächendeckender Software in den Arztpraxen konnte die Umsetzung zunächst nicht realisiert werden, so dass die Arztpraxen bis zum 31. Dezember 2022 zweigleisig
IAB-Forschungsbericht 20|2024 22 fuhren und neben der digitalen Übermittlung weiterhin eine Krankschreibung auf Papier in dreifacher Ausfertigung ausstellen mussten, die dann wie bisher von den Arbeitnehmern an den Arbeitgeber übermittelt werden musste. Seit dem 1. Januar 2023 wurde die eAU flächendeckend umgesetzt. Die Versicherten müssen also keine Ausfertigung der Papier-AU mehr an die Krankenkassen schicken, dieser Prozess läuft nun automatisiert. Diese Verfahrensumstellung zeigt, dass die Übermittlung der Papier-AU an die Krankenkassen bei kurzen Erkrankungen häufig unterblieben sein dürfte, weil Versicherte keinerlei Anreize dazu hatten. So war nur bei längeren Erkrankungen, z.B. wenn Krankengeld bezogen werden musste, die Übersendung der AUBescheinigung an die Krankenkasse für die Versicherten wichtig. Das bedeutet, dass der Krankenstand in Teilen untererfasst war und es durch die eAU jetzt zu einer merklich vollständigeren Erfassung kommt (GKV 2024). Es gibt allerdings verschiedene Fälle, in denen auch aktuell noch keine digitale Bescheinigung möglich ist. Hierzu zählen z.B. die Erkrankung eines Kindes (Kinderkrankengeld), privat versicherte Beschäftigte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland sowie für Minijobs in Privathaushalten. Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde im März 2020 die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung eingeführt. Um Arztpraxen zu entlasten und die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern, wurde das übliche Verfahren der Krankschreibung gelockert. Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig waren, konnten nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden; eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege war einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich (KBV 2020). Da den Beschäftigten empfohlen wurde, sich bereits bei leichten Krankheitssymptomen krankzumelden, um Kolleginnen und Kollegen zu schützen, fiel in Folge die Zahl der AU-Fälle aufgrund von Atemwegserkrankungen höher aus. Sonderregeln zur telefonischen Krankschreibung waren mit Unterbrechungen zwischen März 2020 und März 2023 in Kraft. Seit dem 7.12.2023 gibt es eine dauerhafte Regelung: bei leichten Erkrankungen ist eine telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Kalendertage möglich (KBV 2023). Nachwirkungen der Corona-Pandemie Aufgrund der in den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossenen Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln kam es nach Beginn der Pandemie zunächst zu keinem außergewöhnlichen Anstieg des Krankenstands. Vielmehr fielen im Jahr 2021 die normalerweise in den Monaten Februar und März eines Jahres zu beobachtenden Grippeund Erkältungswellen mit erhöhten Fehlzeiten aus und die Krankenstände bewegten sich auf einem Niveau, das sonst eher in den Sommermonaten typisch ist (bifg 2023). Im Zuge rückläufiger Corona-Schutzmaßnahmen und vermehrter Kontakte sowie ansteckender Virusvarianten nahmen ab Ende 2021 die Krankenstände aufgrund erhöhter Infektionen deutlich zu. So waren auch im weiteren Jahresverlauf 2022 ungewöhnlich hohe Werte festzustellen. Dazu dürften auch der gänzliche Wegfall der Hygieneregeln und damit verbundene Nachholeffekte beim Infektionsgeschehen beigetragen haben sowie Verhaltensänderungen bei Beschäftigten, die nun sensibler mit der Ansteckungsgefahr bei Erkrankungen umgehen (Groll 2023).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 23 Eine Analyse des BMG (2024b) kommt zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung der gemeldeten Krankenstände seit 2021 nicht mit entsprechenden Aufwüchsen in nachgelagerten Bereichen wie z.B. Krankengeldbezügen oder Krankenhausbehandlungen einhergeht. Zudem trifft diese Erhöhung zeitlich auffällig mit den Einführungsphasen der eAU zusammen und alle Altersgruppen sind in ähnlichem Ausmaß betroffen. Vor allem aber konzentriert sich der Anstieg auf tendenziell leichtere und kurz andauernde Erkrankungsarten und kürzere AU-Fälle sowie auf Versichertengruppen, bei denen vor 2021 versichertenseitig wenig Anreiz zur Übermittlung der Papier-AU an die Krankenkassen bestand. Deshalb dürfte der erhöhte gemeldete Krankenstand maßgeblich auf „Meldeeffekte“ zurückzuführen sein (BMG 2024b). 3.6.3 Korrektur in der IAB-Arbeitszeitrechnung Wie dargestellt dürfte in der Vergangenheit der Krankenstand untererfasst gewesen sein, da viele Krankschreibungen den Krankenversicherungen nicht gemeldet wurden („Meldeeffekt“). Dieser Effekt müsste in den Zeitreihen der IAB-AZR rückwirkend korrigiert werden. Jedoch erschwert die Vielzahl der dargestellten, sich überlagernden Einflussfaktoren eine verlässliche Einschätzung zur Größe der Meldeeffekte zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Wichtige Statistiken zum Krankenstand7 liegen aufgrund des langen Nachlaufs derzeit noch nicht für die Jahre nach 2020 vor. Der bisher beobachtete Zeitraum nach der Pandemie bzw. nach Einführung der eAU noch zu kurz, um deren Auswirkung herauszufiltern. Deshalb kann eine Identifikation und klare Korrektur der Meldeeffekte innerhalb der Zeitreihe der Krankenstandsquote in der IAB-AZR rückwirkend zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verlässlich vorgenommen werden. Die Daten zum Krankenstand werden deshalb fortlaufend analysiert und eine präzise Bestimmung und Korrektur wird erst in den kommenden Jahren mit dem Vorliegen weiterer Datenpunkte und länger verfügbarer Zeitreihen angestrebt. Deshalb entspricht die Zeitreihe der Krankenstandsquote der Berechnung vor der Generalrevision. Da es durch die Einbindung der IAB-AZR in die VGR grundsätzlich nur im Rahmen von Generalrevisionen möglich ist, modellund datenbasierte Änderungen an der gesamten Zeitreihe vorzunehmen, steht eine Überprüfung der Krankenstand-Komponente auf der Agenda für die Generalrevision 2029. 3.7 Kurzarbeit Die Nutzung von Kurzarbeit ermöglicht eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Über das Ausmaß der Kurzarbeit wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich berichtet (Statistik der BA 2024a). Seit der Neuregelung der Kurzarbeit im Jahr 2007 unterscheidet das deutsche System drei Arten von Kurzarbeit: Neben Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen und saisonaler Kurzarbeit ist die sogenannte „Transfer-Kurzarbeit“ für Unternehmen möglich, die aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen auf Unternehmensebene mit einem dauerhaften Verlust von Arbeitsplätzen konfrontiert sind. Die Kurzarbeiterzahlen und Arbeitsausfälle werden 5 Monate 7 Bezüglich der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es insbesondere drei regelmäßige Statistiken: monatliche Mitgliederstatistik KM 1: Krankenstand, Jahresstatistik; KG 2: Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage, Jahresstatistik; KG 8: Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage nach Krankheitsarten. Bei Redaktionsschluss lag die KM 1 Statistik bis Juli 2024, die KG 2 Statistik bis zum Jahr 2022 und die KG 8 Statistik bis zum Jahr 2020 vor.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 24 nach dem jeweiligen Berichtsmonat veröffentlicht und können dann zusammen mit den durchschnittlichen Arbeitsausfällen in die IAB-AZR übernommen werden. Abbildung 7: Kurzarbeitende 1991-2023, Jahresdurchschnitte in Tausend Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB Abbildung 7 veranschaulicht die Entwicklung der Kurzarbeitenden im Zeitraum 1991 bis 2023. Nach hohen Ausfällen durch Kurzarbeit zu Beginn der 1990er Jahre in Ostdeutschland aufgrund der Wiedervereinigung, gingen die Kurzarbeiterzahlen wieder deutlich zurück. Bei den nachfragebedingen Einbrüchen während der Finanzund Wirtschaftskrise 2008/2009 spielte die Reduzierung der Arbeitszeit über die Kurzarbeit eine herausragende Rolle für die Anpassung des Arbeitsvolumens an die schwächere Auftragslage. Auch in der Covid-19-Pandemie wurde die Möglichkeit zur Kurzarbeit massiv genutzt. Anders als in der Finanzkrise, in der sich die Kurzarbeit hauptsächlich auf das Produzierende Gewerbe beschränkte, wurde während der Pandemie die Kurzarbeit in vielen Branchen sehr stark genutzt. Die Zahl der Kurzarbeitenden wird nach dem Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung in fünf Größenklassen erfasst: bis 25 Prozent, über 25 bis 50 Prozent, über 50 bis 75 Prozent, über 75 bis 99 Prozent sowie 100 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit. Der durchschnittliche Arbeitsausfall gibt den Anteil der Arbeitszeit an, um den sich im Mittel die Arbeitszeit bei jedem Kurzarbeitenden reduziert. Der Arbeitsausfall gestaltet sich je nach Anspruchsgrundlage sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2019 lagen die Ausfälle bei der konjunkturellen Kurzarbeit bei 29 Prozent, bei der saisonal bedingten Kurzarbeit etwas höher mit 35 Prozent und bei der Transfer-Kurzarbeit am höchsten mit 83 Prozent (Wanger 2020).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 31 Der Nebenerwerbstätigkeitseffekt gibt den Effekt der Mehrfachbeschäftigung auf die durchschnittliche tatsächliche Jahresarbeitszeit aller Beschäftigten wieder („Um wie viele Stunden erhöht sich die tatsächliche Arbeitszeit eines Beschäftigten aufgrund der geleisteten Stunden in den Mehrfachbeschäftigungen?“). Die Revision 2024 hatte diesbezüglich fast durchweg einen negativen Effekt. So fällt über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 der Nebenerwerbstätigkeitseffekt jahresdurchschnittlich um 0,2 Stunden niedriger aus. Er ist pro Beschäftigten zwischen -0,8 Stunden (Jahr 1994) niedriger bzw. 0,4 Stunden (Jahr 2010) höher als vor der Revision ausgefallen (vgl. Abbildung 12). Abbildung 12: Nebenerwerbstätigkeitseffekt 1991-2023, in Stunden je Beschäftigten 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 22,0 24,0 26,0 28,0 30,0 32,0 Bisheriges Ergebnis Neues Ergebnis Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: Mai bzw. August 2024). © IAB 3.11 Ausgleich für Kalendereffekte Je nachdem, ob Feiertage auf Werktage fallen oder ob das laufende Jahr ein Schaltjahr ist, ergeben sich Unterschiede in der potenziellen Zahl der Arbeitstage (vgl. hierzu auch Erläuterungen zum Arbeitstage-Effekt in Abschnitt 3.3). Die Abweichungen von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage über viele Jahre werden zu einem gewissen Grad durch Anpassungen der Überstundenund Arbeitszeitkonten ausgeglichen (Deutsche Bundesbank 2012). Zumindest ein Teil der Auswirkungen auf die Arbeitszeit wird jedoch durch letztere nicht abgedeckt. Ein zusätzlicher Wochenendtag oder Feiertag führt nicht zu null Arbeitsstunden, da ein gewisser Anteil an Arbeit unverzichtbar ist und entweder auch an Feiertagen oder Wochenenden geleistet wird oder zu kürzeren Pausen und anderen unbeobachteten Arbeitszeitflexibilitäten führt. Dies spiegelt sich in der Wirtschaftsleistung wider, die sich nicht proportional zur Entwicklung der Arbeitstage ändert: Eine Erhöhung der Zahl der Arbeitstage um ein Prozent führt im Durchschnitt zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um 0,3 % (Deutsche Bundesbank 2012).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 32 In den bisher diskutierten Komponenten führt jedoch die sich ändernde Zahl der Arbeitstage zu einer proportionalen Änderung des Arbeitsvolumens. Dies hätte eine zu volatile Produktivitätsentwicklung aufgrund von Kalendereffekten zur Folge. Daher sind branchenspezifische Arbeitszeitelastizitäten erforderlich, um den Zusammenhang zwischen einer Änderung der Anzahl der Arbeitstage und einer Änderung des Arbeitsvolumens zu approximieren. Diese Arbeitszeitelastizitäten sollen messen, um wie viele Stunden sich die Jahresarbeitszeit ändert, wenn mehr oder weniger Arbeitstage zur Verfügung stehen; letztere gehen deshalb nicht eins zu eins in die Jahresarbeitszeit ein. Da geeignete Daten zur Schätzung dieser Effekte nicht verfügbar sind, entsprechen in der IAB-AZR die Elastizitäten den von der Deutschen Bundesbank berechneten Arbeitstagelastizitäten der Produktion. Diese Elastizitäten geben an, um wie viel Prozent die Produktion steigt, wenn die potenzielle Arbeitszeit aufgrund eines zusätzlichen Arbeitstags um ein Prozent verlängert wird. Der geschätzte Arbeitstageffekt spiegelt die Differenz zwischen der Produktion an einem normalen Arbeitstag und der Produktion an einem Wochenendtag wider. Zur Ermittlung der Ausgleichsstunden aufgrund der Elastizitäten kleiner als eins berechnen wir zunächst die langfristige Arbeitszeit, die sich aus dem Durchschnitt der potenziellen Arbeitstage nach Quartalen der letzten 20 Jahre und der tariflich vereinbarten Arbeitszeit im jeweiligen Jahr ergibt. Durch Abzug der tariflich vereinbarten Arbeitszeit des betrachteten Jahres von dieser langfristigen Jahresarbeitszeit erhalten wir eine Stundenabweichung vom langfristigen Durchschnitt. Diese zusätzlichen oder reduzierten Stunden gegenüber dem langfristigen Durchschnitt werden nicht vollständig in die Jahresarbeitszeit einberechnet, sondern nur zu einem Bruchteil, der durch die Elastizitäten der Arbeitstage gegeben ist. Die verbleibenden Stunden sind die Ausgleichsstunden, die im Rahmen der Komponente „Anpassung an Kalenderunterschiede“ berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Kalendereffekten bei den abhängig Beschäftigten führt dazu, dass in Perioden mit Abweichungen der potenziellen Arbeitstage vom langfristigen Mittel die Spitzen in den Veränderungsraten des Arbeitsvolumens gedämpft werden und flacher ausfallen (vgl. Abbildung 13).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 33 Abbildung 13: Einfluss der Komponente „Ausgleich für Kalendereinflüsse“ auf das Arbeitsvolumen der abhängig Beschäftigten 1991-2023, Veränderung zum Vorquartal in Prozent -10,0 -8,0 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2021 2022 2023 ohne Ausgleichsstunden mit Ausgleichsstunden Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB 3.12 Selbstständige und mithelfende Familienangehörige Neben den Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter werden im Messkonzept auch die Arbeitszeiten von Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen berücksichtigt. Im Vergleich zu den Beschäftigten ist bei der Berechnung des Arbeitsvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen der Komponentenansatz deutlich reduziert, denn nur ein Teil der Arbeitszeitkomponenten der Beschäftigten ist für die Berechnungen relevant (vgl. Abbildung 1). Die wichtigsten Quellen für die Berechnung der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit von Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sind der Mikrozensus und das SOEP, die, soweit dies aufgrund der Datenverfügbarkeit möglich war, aktualisiert wurden. Bereits in der Generalrevision 2019 wurden die verschiedenen Berechnungsannahmen überprüft und angepasst. Für eine ausführliche Darstellung siehe auch Wanger, Hartl und Zimmert (2019). Änderungen ergaben sich in der Generalrevision 2024 durch die Anpassung der Berechnungsmethode zum genommenen Urlaub der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Bislang entsprachen die Urlaubstage unterproportional (Faktor von 0,67 bzw. in der Landwirtschaft 0,5) dem Urlaub der Beschäftigten in einem festen Basisjahr. Mit der Generalrevision 2024 wurden die Berechnungen nun so angepasst, dass der jährliche Urlaub der Selbstständigen nun jeweils anteilig dem entsprechenden Wert des tariflichen Urlaubsanspruchs der Beschäftigten im gleichen Kalenderjahr (differenziert nach Region und Wirtschaftszweig) entspricht. Die Anpassungen der Berechnungen führen zu einer niedrigeren Arbeitszeit im Vergleich zu den bisherigen Ergebnissen, wie in Abbildung 14 dargestellt ist. Vor der Revision lag die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit je Selbstständigen im Jahr 2023 bei rund 1.793 Stunden, nach der Revision waren es rund 1.779 Stunden (-0,8 %).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 34 In den 1990er Jahren war die Jahresarbeitszeit der Selbstständigen noch deutlich höher, seit 2001 sinkt sie kontinuierlich, denn Teilzeitarbeit hat auch bei den Selbstständigen deutlich an Gewicht gewonnen. Dies liegt an dem steigenden Anteil von selbstständigen Frauen und dem von Solo-Selbstständigen (Wanger 2020). Bei beiden Gruppen liegt die Teilzeitarbeit deutlich höher als bei den restlichen Selbstständigen (Mai/Marder-Puch 2013). Abbildung 14: Jahresarbeitszeit der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen 1991-2023, in Stunden 1.700 1.800 1.900 2.000 2.100 2.200 2.300 2.400 Bisheriges Ergebnis Neues Ergebnis Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: Mai bzw. August 2024). © IAB 4 Veröffentlichung Die Ergebnisse der IAB-AZR werden in unterschiedlichen Medien regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Umfangreiche Quartalsund Jahresdaten mit den wichtigsten Ergebnissen zu den einzelnen Komponenten der IAB-AZR werden in Pressemitteilungen auf den Internetseiten des IAB veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Der jeweils aktuelle Stand der Zeitreihen der Komponententabelle der IAB-AZR kann auf der Homepage des IAB unter https://iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/ kostenlos abgerufen werden (IAB 2024). Darüber hinaus sind hier ebenfalls Zeitreihen zur geschlechtsspezifischen Untergliederung der gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse zu Erwerbstätigkeit, Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen verfügbar. Die Ergebnisse zu den geleisteten Arbeitsstunden der IAB-AZR sind wichtige Grundlagen für Analysen und Projektionen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, denn die Erwerbstätigenzahl allein spiegelt nur einen Teil der Arbeitsmarktlage wider. Aus diesem Grund finden sich Ergebnisse und erste Schätzungen zu Arbeitszeit und Arbeitsvolumen außerdem in den Kurzfristprojektionen des IAB zum Arbeitsmarkt, die zweimal jährlich als Kurzbericht erscheinen (Bauer et al. 2024).
IAB-Forschungsbericht 20|2024 35 Das Statistische Bundesamt publiziert quartalsweise die wirtschaftszweigspezifischen Ergebnisse zu den geleisteten Arbeitsstunden zusammen mit den Erwerbstätigenzahlen und der Bruttowertschöpfung. Die Zeitreihen sind über die Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes abrufbar.9 Darüber hinaus finden sich die Ergebnisse der IAB-AZR zu den geleisteten Arbeitsstunden zusammen mit weiteren Indikatoren auf den Internetseiten von Eurostat (Eurostat 2024) und können dort für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für weitere europäische Staaten abgerufen werden. Wie erläutert führen Revisionen im Hinblick auf datenbedingte oder methodische Änderungen dazu, dass aktuelle Zeitreihen regelmäßig von früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuellste Veröffentlichungsstand maßgeblich und ersetzt früher veröffentlichte Zeitreihen. 5 Aggregierte Ergebnisse für Arbeitszeit und Arbeitsvolumen 5.1 Arbeitszeit Mit der Revision der Erwerbstätigenrechnung haben sich Höhe und Struktur der Erwerbstätigenzahlen sowie deren Untergruppen nur geringfügig verändert (vgl. Abschnitt 3.1). Auch die beschriebenen Überarbeitungen in der IAB-AZR führen nur zu begrenzten Auswirkungen auf die Zeitreihen zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Insgesamt betrachtet ist die ausgewiesene Jahresarbeitszeit der Beschäftigten und der Erwerbstätigen im Zuge der Revisionsarbeiten im Schnitt etwas gesunken (vgl. Tabelle 1 und Tabelle 2 im Anhang). Über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 wurde die Arbeitszeit der Beschäftigten durchschnittlich um rund 0,8 Stunden pro Jahr (-0,1 %) nach unten revidiert. Die Abweichungen lagen in den einzelnen Beobachtungsjahren zwischen –0,5 Prozent (Jahr 2023) und +0,2 Prozent (Jahr 2009). Im Ausgangsjahr 1991 betrug die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit je beschäftigten Arbeitnehmer vor und nach der Revision rund 1.479 bzw. 1.478 Stunden. Nach alter Rechnung betrug die durchschnittliche Arbeitszeit der Beschäftigten im Jahr 2023 rund 1.301 Stunden, nach der Revision waren es rund 1.295 Stunden (-0,5 %). Bei der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit je Erwerbstätigen (also einschließlich Selbstständiger und mithelfender Familienangehöriger) zeigt sich ein recht ähnliches Bild: Über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 wurde diese durchschnittlich um rund 1,3 Stunden jährlich (-0,1 %) nach unten revidiert. Vor und nach der Revision lag die Arbeitszeit der Erwerbstätigen im Jahr 1991 bei rund 1.554 Stunden. In Bezug auf das Jahr 2023 ist die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen jedoch von rund 1.343 Stunden vor der Revision auf rund 1.335 Stunden nach der Revision gesunken (-0,6 %). Die Abweichungen lagen in den 9 Der Themenbereich 81000 der Datenbank GENESIS-Online enthält die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Geleistete Arbeitsstunden finden sich beispielsweise in den Tabellen 81000-0015, 81000-0016 oder 810000114. Die Fachserien 18 des Statistischen Bundesamtes, in der bislang auch die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Destatis 2024d) veröffentlicht werden, werden voraussichtlich eingestellt.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 36 einzelnen Beobachtungsjahren zwischen -0,6 Prozent (Jahr 2023) und +0,1 Prozent (Jahr 2009) im Vergleich zu vor der Revision. 5.2 Arbeitsvolumen Die durch die Revision im Schnitt niedrigere geleistete Jahresarbeitszeit der abhängig Beschäftigten bzw. aller Erwerbstätigen führt trotz etwas höherer Personenzahlen zu einem niedrigeren Arbeitsvolumen (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4 im Anhang). Über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 wurde das geleistete Arbeitsvolumen der Beschäftigten im Schnitt jährlich um fast 3,1 Millionen Stunden nach unten revidiert, die Abweichungen lagen um bis zu 0,2 Prozent (Jahr 2009) höher bzw. -0,3 Prozent (Jahr 2022) niedriger als vor der Revision. Mit den revidierten Ergebnissen zu Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit ergibt sich bei den Beschäftigten vor und nach der Revision für das Jahr 1991 ein Arbeitsvolumen von rund 52,20 Milliarden Stunden. Für das Jahr 2023 wurde nach der Revision ein Arbeitsvolumen von rund 54,59 Milliarden Stunden ermittelt, vor der Revision lag das Arbeitsvolumen bei rund 54,72 Milliarden Stunden (-0,2 %). Spiegelbildlich verhält es sich beim geleisteten Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen (also einschließlich der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen). Dieses wurde über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 im Schnitt um 25,1 Millionen Stunden jährlich nach unten revidiert. Die Abweichungen liegen zwischen -0,4 (Jahr 2023) niedriger bzw. bis zu 0,1 Prozent (Jahr 2009) höher als nach alter Rechnung. Bei den Erwerbstätigen wurde nach der Revision für das Jahr 1991 ein Arbeitsvolumen von rund 60,39 Milliarden Stunden berechnet, vor der Revision waren es rund 60,41 Milliarden Stunden. Für das Jahr 2023 ergibt sich nach neuer Rechnung ein Arbeitsvolumen von rund 61,44 Milliarden Stunden, vor der Revision waren es rund 61,67 Milliarden Stunden (-0,4 %). 5.3 Entwicklung von Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen Abbildung 15 und Abbildung 16 veranschaulichen die Entwicklung der Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit, der Jahresarbeitszeit und des Arbeitsvolumens im Zeitraum 1991 bis 2023. Die Zahl der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichte im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen neue Höchststände. Im Gegensatz dazu ist die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Beschäftigten in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere aufgrund der stetig gestiegenen Teilzeitquote kontinuierlich gesunken. Dies hatte einen deutlichen Rückgang der Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen bzw. je Beschäftigten zur Folge.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 37 Abbildung 15: Entwicklung von Beschäftigung, Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen 1991-2023, Jahresdurchschnitte, Indexwerte (1991 = 100) 80 85 90 95 100 105 110 115 120 125 Beschäftigte Arbeitnehmer Arbeitszeit Arbeitsvolumen Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB In der Summe haben die abhängig Beschäftigten im Jahr 2023 aber trotzdem so viel gearbeitet wie noch nie. Insgesamt haben sie rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Zwar stieg auch das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen im Jahr 2023 auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Vergleich zu 2019, also vor der Covid-19-Pandemie, lag es aber noch niedriger, insbesondere da der Rückgang des Arbeitsvolumen der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen das Niveau dämpfte.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 38 Abbildung 16: Entwicklung von Erwerbstätigkeit, Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen 1991-2023, Jahresdurchschnitte, Indexwerte (1991 = 100) 80 85 90 95 100 105 110 115 120 125 Erwerbstätige Arbeitszeit Arbeitsvolumen Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung (Stand: August 2024). © IAB 6 Ausblick Die IAB-AZR stellt das Schlüsselprodukt hinsichtlich der in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden dar. Ein umfassendes Monitoring der Bestimmungsfaktoren von Arbeitszeit und Arbeitsvolumen ist eine notwendige Voraussetzung für adäquate Arbeitsmarktanalysen. Die IABAZR bietet die Möglichkeit – ausgehend von den verschiedenen Arbeitszeitkomponenten – das Arbeitszeitgeschehen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht detailliert zu beschreiben. Grundlegende Überarbeitungen der IAB-AZR können jeweils nur im Rahmen von Generalrevisionen der VGR durchgeführt werden, die in fünfjährigen Abständen stattfinden. Die IAB-AZR ist konzeptionell so angelegt, dass sie den spezifischen Anforderungen, die sich im Zeitablauf immer wieder durch neue oder veränderte Konzepte der VGR ergeben, durch eine kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung und Neuerungen in der statistischen Methodik flexibel Rechnung tragen kann. Die IAB-AZR ist ein komplexes Datenprodukt, das durch die Verknüpfung einer Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen in einer immer weiter verbesserten Methodik entsteht. Allerdings können eingehende Datenquellen zum Teil einen sehr langen Nachlauf bei der Veröffentlichung aufweisen, wie aktuell beispielsweise die Daten des SOEP. Da möglichst frühzeitig aktuelle Ergebnisse der IAB-AZR zur Verfügung stehen sollen, müssen die Arbeitszeitkomponenten zunächst auf der Basis noch unvollständiger Datengrundlagen modellbasiert geschätzt werden. So können statistische Informationen zum Teil erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung eingearbeitet und damit die Ergebnisse sukzessive verbessert werden. Die IAB-AZR ist daher als „work in progress“ zu verstehen; so wirft bereits die nächste Generalrevision im Jahr 2029 ihre Schatten voraus: Die VGR basieren auf international
IAB-Forschungsbericht 20|2024 39 vereinbarten Regeln und Konzepten. Diese werden in regelmäßigen Abständen angepasst und weiterentwickelt, um veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und neue ökonomische Sachverhalte auch weiterhin adäquat und vergleichbar abbilden zu können. So wird sich in den europäischen Statistiken die Klassifikation der Wirtschaftszweige, der sogenannte NACE10-Code ändern, um technologischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen besser Rechnung tragen zu können. Ab 2025 wird die neue NACE Rev. 2.1 für europäische Statistiken und ab 2029 dann auch in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet werden (European Commission 2023). Last, not least ist davon auszugehen, dass mit der kommenden VGR-Generalrevision 2029 eine Neufassung des bisherigen ESVG 2010 Geltung haben wird. Die Grundlage dieses erneuerten ESVG bildet das demnächst erscheinende System of National Accounts (SNA) 2025: Es enthält mit dem Kapitel 16 „Labour“ einen völlig überarbeiteten Abschnitt zum Themenkomplex Arbeit, der zahlreiche neue arbeitsmarktstatistische Merkmale und neue Differenzierungen enthalten wird. Sie sollen eine erheblich umfangreichere und tiefergehende statistische Darstellung des Arbeitsmarktes ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass dies auch die IAB-AZR vor größere Herausforderungen stellen wird. 10 Der Begriff NACE leitet sich von dem französischen Titel „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“ ab. Die NACE ist die für den EU-Bereich gültige Systematik der Wirtschaftstätigkeiten. Diese wurde aus der International Standard Industrial Classification (ISIC) der UNO abgeleitet und in ihrer Erstfassung im Jahr 1990 in der damaligen EG eingeführt. Die NACE wird jeweils mit aktualisierten Versionen der ISIC harmonisiert, man kann sie sozusagen als europäische Version der ISIC auffassen. Die derzeit aktuelle Version ist die NACE Rev. 2, die 2025 durch die NACE Rev. 2.1 abgelöst wird.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 40 Literatur Badura, Bernhard; Ducki, Antje; Baumgardt, Johanna; Meyer, Markus; Schröder, Helmut (2023): Fehlzeiten-Report 2023. Zeitenwende - Arbeit gesund gestalten. Springer-Verlag, Berlin. Bauer, Anja; Gartner, Hermann; Hellwagner, Timon; Hummel, Markus; Hutter, Christian; Wanger, Susanne; Weber, Enzo; Zika; Gerd (2024): IAB-Prognose 2024: Die Beschäftigung steigt, aber die Arbeitslosigkeit auch. IAB-Kurzbericht Nr. 6. BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) (2024): Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Unternehmen. 12.03.2024, Abruf am 13.08.2024. Bick, Miriam; Decker, Jörg (2013): Neuberechnung des Index der Tarifverdienste verbessert Kohärenz der Verdienststatistiken. In: Wirtschaft und Statistik, Bd. 10, S. 745–752. bifg (BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung) (2023): Barmer Gesundheitsreport 2023. Risikofaktoren für psychische Erkrankungen. Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse – Band 41, Abruf am 13.08.2024. BMG (Bundesgesundheitsministerium) (2024a): Mitglieder und Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), GKV-Mitglieder, mitversicherte Angehörige, Beitragssätze und Krankenstand, Abruf am 13.08.2024. BMG (Bundesgesundheitsministerium) (2024b): Krankenstand – mögliche Effekte der eAU und realer Krankenstand. Präsentation des BMG (Referat 225) vom 28. März 2024. Busch, Klaus (2021): Die Arbeitsunfähigkeit in der Statistik der GKV. In: Badura/Ducki/Schröder/Meyer (Hrsg.) Fehlzeiten-Report 2021: Betriebliche Prävention stärken – Lehren aus der Pandemie. Springer-Verlag Berlin, S. 781–800. Destatis (Statistisches Bundesamt) (2022): Erwerbstätigenrechnung (ETR) im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Abruf am 13.08.2024. Destatis (Statistisches Bundesamt) (2024a): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Revisionen der VGR, Abruf am 13.08.2024. Destatis (Statistisches Bundesamt) (2024b): Erwerbstätigkeit – Abweichungen zwischen Erwerbstätigenrechnung und Mikrozensus bei der Zahl der Erwerbstätigen, Abruf am 13.08.2024. Destatis (Statistisches Bundesamt) (2024c): Erwerbstätigkeit im Juni 2024 leicht gestiegen – Erwerbstätigenzahl 0,4 % höher als im Vorjahresmonat. Pressemitteilung Nr. 293 vom 31. Juli 2024. Destatis (Statistisches Bundesamt) (2024d): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Inlandsproduktberechnung. Vierteljahresergebnisse 1. Vierteljahr 2024, Fachserie 18 Reihe 1.2, Abruf am 13.08.2024. Deutsche Bundesbank (2012): Kalendarische Einflüsse auf das Wirtschaftsgeschehen. In: Monatsbericht Dezember, S. 53–63. Dribbusch, Heiner; Schulten, Thorsten; Luth, Marlena Sophie; Janssen, Thilo (2024): WSI 2023 – ein langes und turbulentes Arbeitskampfjahr, WSI Report Nr. 95, Düsseldorf.
IAB-Forschungsbericht 20|2024 47 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Komponenten der IAB-Arbeitszeitrechnung ................................................................ 10 Abbildung 2: Teilzeitbeschäftigung in der IAB-AZR ............................................................................ 13 Abbildung 3: Entwicklung der Teilzeitquote der abhängig Beschäftigten ........................................ 15 Abbildung 4: Wochenarbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer ................................................... 17 Abbildung 5: Krankenstandsquoten nach Monaten .......................................................................... 20 Abbildung 6: Entwicklung der Krankenstandsquote ......................................................................... 21 Abbildung 7: Kurzarbeitende .............................................................................................................. 24 Abbildung 8: Durchschnittlicher Arbeitsausfall der Kurzarbeitenden .............................................. 25 Abbildung 9: Entwicklung der bezahlten und unbezahlten Überstunden je Beschäftigten ............ 27 Abbildung 10: Saldenveränderung auf Arbeitszeitkonten ................................................................... 28 Abbildung 11: Arbeitskampfeffekt je Beschäftigten ............................................................................ 29 Abbildung 12: Nebenerwerbstätigkeitseffekt ...................................................................................... 31 Abbildung 13: Einfluss der Komponente „Ausgleich für Kalendereinflüsse“ auf das Arbeitsvolumen der abhängig Beschäftigten ............................................................... 33 Abbildung 14: Jahresarbeitszeit der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen....... 34 Abbildung 15: Entwicklung von Beschäftigung, Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen ................... 37 Abbildung 16: Entwicklung von Erwerbstätigkeit, Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen ............... 38 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gegenüberstellung der neuen und bisherigen Ergebnisse zur Jahresarbeitszeit je Beschäftigten ................................................................................................................. 43 Tabelle 2: Gegenüberstellung der neuen und bisherigen Ergebnisse zur Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen .............................................................................................................. 44 Tabelle 3: Gegenüberstellung der neuen und bisherigen Ergebnisse zum Arbeitsvolumen der Beschäftigten ................................................................................................................. 45 Tabelle 4: Gegenüberstellung der neuen und bisherigen Ergebnisse zum Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen .............................................................................................................. 46
Impressum IAB-Forschungsbericht 20|2024 Veröffentlichungsdatum 24. September 2024 Herausgeber Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Nutzungsrechte Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de Bezugsmöglichkeit dieses Dokuments https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb2024.pdf Bezugsmöglichkeit aller Veröffentlichungen der Reihe „IAB-Forschungsbericht“ https://iab.de/publikationen/iab-publikationsreihen/iab-forschungsbericht/ Website https://iab.de ISSN 2195-2655 DOI 10.48720/IAB.FB.2420 Rückfragen zum Inhalt Susanne Wanger Telefon: 0911 179-3024 E-Mail: susanne.wang[email protected]