Kinderschutz und Schulentwicklung – ein integrativer Ansatz für Schulstandorte
Abstract
Gewalt und bewusste Übergriffe gegen Menschen jedes Alters stellen gesellschaftliche Realitäten dar, diese betreffen alle Schichten und Institutionen innerhalb unserer Gesellschaft. Die UN-Kinderrechts- konvention formuliert die Verpflichtung zum Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr). Ab dem Schuljahr 2024/25 ist laut BMB (2023) jede Schule verpflichtet, ein schulisches Kin- der- und Jugendschutzkonzept zu verfassen. Dieser Beitrag beschreibt einen Prozess der Schulentwick- lungsbegleitung zur Implementierung in einer steirischen Modellregion. Diese Schulen mit sehr unter- schiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden durch ein Team der PH Steiermark im Entwicklungsprozess begleitet.
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phpublico Fachzeitschrift für Bildung und Erziehung Dezember 2025 Schule entwickeln beraten führen 1 5
114 115 Literaturverzeichnis Bundesministerium für Bildung. (o.J.). Qualitätsmanagement für Schulen. Quelle: https://www.qms.at/ Letzter Zugriff: 12.7.2025. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). (2024). Ausrichtung der Schulentwicklungsberatung in Österreich – Weißbuch. Quelle: https:// pubshop.bmbwf.gv.at/index.php?rex_media_type=pubshop_download&rex_media_file =schulentwicklungsberatung_wb.pdf. Letzter Zugriff: 12.7.2025. Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 102/2014. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/ GeltendeFassung.Wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10000138. Letzter Zugriff: 14.9.2025. Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 (WV) https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung. wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=100 09600. Letzter Zugriff: 14.9.2025. Europaschule Linz. (2022). 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Wiesbaden: Springer VS. S. 35-49. Schulentwicklungsberatung Michaela Rossmann & Katharina Harrer Monika Gigerl, Elke Knoll & Manuela Radler Kinderschutz und Schulentwicklung – ein integrativer Ansatz für Schulstandorte Gewalt und bewusste Übergriffe gegen Menschen jeden Alters stellen gesellschaftliche Realitäten dar, diese betreffen alle Schichten und Institutionen innerhalb unserer Gesellschaft. Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert die Verpflichtung zum Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr). Ab dem Schuljahr 2024/25 ist laut BMB (2023) jede Schule verpflichtet, ein schulisches Kinderund Jugendschutzkonzept zu verfassen. Dieser Beitrag beschreibt einen Prozess der Schulentwicklungsbegleitung zur Implementierung in einer steirischen Modellregion. Diese Schulen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden durch ein Team der PH Steiermark im Entwicklungsprozess begleitet. Die UN-Kinderrechtskonvention erkennt Kinder und Jugendliche als eigene Rechtsträger:innen an (Schnurr, 2019) und formuliert vier Grundprinzipien: Recht auf Gleichbehandlung, Vorrang des Kindeswohls, Recht auf Leben und Entwicklung sowie Achtung vor der Meinung des Kindes (UNICEF Österreich, 2023). Das Bundes-Kinderund Jugendhilfegesetz basiert darauf und betont die Förderung der Entwicklung, Schutz vor Gewalt und Beteiligung (Pfadt & Mandl, 2018). In Österreich sind Teile der UN-Konvention im Bundesverfassungsgesetz wirksam, das das Kindeswohl, Schutzrechte, Beteiligung und Gewaltverbot verankert. Der Begriff Kindeswohl sichert die Befriedigung der Grundbedürfnisse auf physischer und psychischer Ebene, wobei der Kindeswille das Recht auf Mitsprache betrifft (Maywald, 2019). Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine Bedrohung für Entwicklung oder Gesundheit erkennbar ist, die bei Weiterführung zu Beeinträchtigungen führen kann. Erziehungsberechtigte sind primär verantwortlich, bei Verstößen wirken pädagogische Fachkräfte, die verpflichtet sind, Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu melden (Pfadt & Mandl, 2018). Schulen spielen eine zentrale Rolle in der Gewaltprävention, etwa durch die nationale Strategie zur Gewaltprävention (BMB, 2023). 1 Gewalt in Gesellschaft und Schule Gesellschaftlich und pädagogisch ist Gewalt komplex und vielschichtig. Neben sichtbaren Verletzungen zählen auch schädliche Handlungen gegen den Willen des Opfers dazu. Vernachlässigung zeigt sich in körperlicher, erzieherischer, kognitiver oder emotionaler Form, häufig bei sozio-ökonomisch belasteten Familien (Herrmann et al., 2022). Körperliche Gewalt umfasst Schläge, Tritte oder Verbrennungen, mit langfristigen seelischen Folgen. Psychische Gewalt ist die häufigste Form, etwa durch verbale Beleidigungen oder Ignoranz, während sexualisierte Gewalt von Kommentaren bis zu schweren Straftaten reicht (Maywald, 2019). Mediale Gewaltformen wie Cybermobbing und Online-Missbrauch nehmen zu; bereits jedes zweite Kind nutzt ein eigenes Handy, und die Meldungen zu digitalem Missbrauch haben sich verdoppelt (Educational Group, 2023). Handelnde Personen an Schulen sind sowohl Opfer als auch Täter:innen von Gewalt, wobei psychische Gewalt durch Lehrkräfte häufig unbemerkt bleibt (Avenarius, 2014). Betroffene Kinder leiden an körperlichen und psychischen Folgen wie Verletzungen, psychosomatischen Störungen, Verhaltensauffälligkeiten oder posttraumatischen Belastungsstörungen (Herrmann, 2022). In Österreich wird körperliche Gewalt im häuslichen und schulischen Bereich strafrechtlich verfolgt, im schulischen Kontext ist psychische Gewalt durch Pädagog:innen jedoch häufiger, etwa durch Demütigungen oder überzogene Strafen (Avenarius, 2014). Auch diese Verhaltensweisen sind in der Kinderrechtekonvention und in Schulgesetzen untersagt. Das Schweigen der Kinder, oft aus Angst, Schulentwicklungsberatung Monika Gigerl, Elke Knoll & Manuela Radler Gigerl, M., Knoll, E. & Radler, M. (2025). Kinderschutz und Schulentwicklung – ein integrativer Ansatz für Schulstandorte. phpublico, 15, S. 115-119. https://doi.org/10.5281/zenodo.17577031
116 117 3 Kinderund Jugendschutzkonzepte als Schulentwicklungsmaßnahme Kinderschutz ist weit mehr als eine rechtliche Verpflichtung – er ist ein zentraler Bestandteil professioneller Haltung und Schulentwicklung. Schulen sind Lernund Lebensorte, in denen Kinder und Jugendliche täglich einen großen Teil ihrer Zeit verbringen. Pädagog:innen tragen daher eine besondere Verantwortung, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Schutzräume zu schaffen und Übergriffen wirksam vorzubeugen. Mit der gesetzlichen Vorgabe zur Erstellung schulischer Kinderund Jugendschutzkonzepte wird dieser Auftrag nicht nur sichtbar, sondern auch verbindlich. Entscheidend ist jedoch, Schutzkonzepte nicht als isoliertes Regelwerk zu begreifen, sondern sie im Rahmen einer strukturierten und partizipativen Schulentwicklung zu verankern. Wirksame Schutzkonzepte berücksichtigen Organisations-, Personalund Unterrichtsentwicklung (Wichmann et al., 2023). Sie gewinnen an Qualität, wenn Leitbilder, Verhaltenskodizes und Interventionsabläufe gemeinsam mit Schüler:innen, Erziehungsberechtigten und Pädagog:innen entwickelt werden (Beckmann, Ehlting & Klaes, 2025). Dadurch entsteht eine Kultur der Mitgestaltung, die demokratische Schulkultur stärkt und Kinderschutz nachhaltig am Standort verankert. Studien belegen, dass die Qualität der Umsetzung wesentlich von einer klaren Steuerung durch die Schulleitung, kontinuierlicher Professionalisierung sowie von der Bereitschaft zur kollegialen Auseinandersetzung abhängt (Müller et al., 2018). Die Einbettung in standortspezifische Schulentwicklungsprozesse eröffnet zusätzliche Synergien (Muik & Wallner, 2021): Verfahren wie Risikound Potenzialanalysen oder regelmäßige Evaluationszyklen sind längst etablierte Qualitätsinstrumente. Werden diese konsequent genutzt, wird Kinderschutz nicht als Zusatzaufgabe, sondern als integraler Bestandteil schulischen Qualitätsmanagements verstanden (Maywald, 2019). Gegenwärtig werden Schulentwicklungsprozesse in der Steiermark exemplarisch an Pilotschulen umgesetzt. Erste Erfahrungen deuten darauf hin, dass Schulentwicklung hier nicht nur Voraussetzung, sondern auch Katalysator erfolgreicher Kinderschutzarbeit sein kann. 4 Schulentwicklungsbegleitung bei der Implementierung der Kinderund Jugendschutzkonzepte Die Vorgabe zur Implementierung erfordert die Mitwirkung von Lehrenden, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen, somit kann dieser Prozess exemplarisch für demokratische Schulentwicklung stehen. Das Ziel dieses Prozesses ist es nicht nur, Strategien zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen am Schulstandort zu entwickeln, sondern darüber hinaus ein Team zum Kinderund Jugendschutz zu installieren und mit Handlungsvollmacht auszustatten. Die Modellregion mit fünf Pilotschulen besteht aus einem Pflichtschulcluster (vier VS und eine MS), einer PTS, einer AHS und einer HLW. Diese Schulen mit unterschiedlichen Voraussetzungen (in Standorten, Größe, Zusammensetzung der Kolleg:innenund Schüler:innenschaft sowie Alter der Lernenden) werden seit Oktober 2024 bei der Erstellung und Implementierung der Schutzkonzepte begleitet. Das Paket an Begleitmaßnahmen beinhaltet ein Kick-Off mit dem Gesamtkollegium, die Auftragsklärung mit der Schulleitung, ein Treffen mit dem Schulentwicklungsteam zur Planung der Schritte und Formulierung des Zeitplans. Nachfolgend besteht das Angebot, eine SchilF für das Kollegium sowie die Prozessbegleitung des Teams gemäß der Ziele des Schulentwicklungsplans in Anspruch zu nehmen und auch im Schuljahr 2025/26 weiterzuführen. Die Begleitung erfolgt teils in Präsenz, teils online, teils in Kleingruppen und teils in Plenarsitzungen, gesamt betrachtet liegt der Fokus dabei sowohl auf der Inhaltsals auch auf der Prozessebene. Die Konzepterstellung erfolgt in fünf Schritten: Entscheidung für die Entwicklung, Bildung einer Projektgruppe, Sensibilisierung, Analyse der Ausgangslage sowie Umsetzung von Maßnahmen für Veränderungen. Besonders wichtig ist die Risikoanalyse, die Gefährdungsfaktoren im schulischen Umfeld identifiziert, während die Potenzialanalyse vorhandene präventive und interventive Abläufe prüft (Wichmann et al., 2023). Den Startpunkt bildet an jeder Schule das themengebundene Kick-off: Dabei wird das Kollegium für die Thematik sensiSchulentwicklungsberatung Monika Gigerl, Elke Knoll & Manuela Radler erschwert die Ahndung. Laut Expert:innen tolerieren Lehrkräfte häufig auch psychische Gewalt unter Schüler:innen (Avenarius, 2014). Die Zahl sexualisierter Übergriffe im Schulkontext wird von Mädchen zu 24% und von Burschen zu 11% berichtet, meist durch männliche Lehrkräfte (Kindler, 2014). Sexualisierte und sexuelle Gewalt zeigen Machthierarchien auf und erfordern interventives sowie präventives Handeln im Schulsystem. Die Häufigkeit von Übergriffen hängt stark von der jeweiligen Schulkultur und Haltung der Lehrkräfte ab (Kindler, 2014). Alle präventiven Maßnahmen zielen darauf ab, (sexualisierte) Übergriffe und Gewalthandlungen zu verhindern oder zu reduzieren. Die primäre Prävention arbeitet vorbeugend, um neue Fälle zu vermeiden, während die sekundäre Prävention im Verdachtsfall frühzeitig eingreift. Bei bereits bestehenden Folgen setzt die tertiäre Prävention auf Unterstützung bei der Bewältigung (Körner et al., 2016). Ein funktionierendes Kinderschutzsystem integriert präventive und interventionale Maßnahmen in den Erziehungsund Bildungsalltag. Nur Kinder, die umfassend informiert und zu einem starken Selbstbewusstsein erzogen werden, können ihre Kräfte in Gefahrensituationen zur Selbstverteidigung nutzen. Maywald (2019) betont die Bedeutung einer kompetenten Vorbereitung im Interventionsfall sowie planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen. 2 Kinderund Jugendschutzkonzepte als Präventionsinstrumente Ab Herbst 2024 starteten in Österreich die Einführung von Kinderund Jugendschutzkonzepten an allen pädagogischen Einrichtungen. Laut BMB (2023) ist jede Schule verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern und erfordert mehrere Überarbeitungen. Die zentrale Frage lautet, welche Begleitungsund Unterstützungsmaßnahmen bei der Implementierung, Evaluierung und Anpassung helfen können (Wichmann et al., 2023). Ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch bietet Schulen Richtlinien für den professionellen Umgang mit Verdachtsfällen und schafft Handlungssicherheit. Es hilft, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren. Solche Konzepte legen Qualitätsmerkmale fest, von denen Schule, Lehrkräfte, Lernende und deren Sorgeberechtigte profitieren. Allerdings ist es nicht möglich, ein Schutzkonzept in wenigen Punkten zu erstellen und einmalig umzusetzen, sondern dieses erfordert neben einer entsprechenden Grundhaltung die Sensibilisierung, lebende Prozesse und Strukturen, die in den Schulalltag eingebettet sind, (Kindler, 2014). Bestandteile des Kinderund Jugendschutzkonzeptes sind u.a. ein Leitbild, das sich dem Gewaltschutz verpflichtet (Beckmann et al., 2025). Dieses legt die Vorgangsweisen im Verdachtsfall fest (Organisationsentwicklung) und weist Zuständigkeiten und Entscheidungen des Personals im Schulalltag aus (Personalentwicklung). Festgelegt werden themenbezogene Fortbildungen zur Sensibilisierung und Erweiterung des Wissensstandes mit hinterlegter Zeitleiste (Körner et al., 2016). Die Formulierung eines Verhaltenskodex für Pädagog:innen und nicht pädagogisches Personal umfasst verbindliche Vereinbarungen zur professionellen Beziehungsgestaltung sowohl zum Schutz der Erwachsenen als auch zum Schutz der Lernenden. Im Sinne der UN-Kinderrechtekonvention ist die Mitbestimmung und Beteiligung der Schüler:innen eine tragende Säule auch im Kinderund Jugendschutz (Beckmann et al., 2025). Das Schutzkonzept schreibt fest, wann, wie und von wem die Lernenden über eigene Rechte und Pflichten informiert werden, welche Beschwerdemöglichkeiten an der Schule bestehen und wer bei Anlassfällen als Pädagog:in kontaktiert werden kann. Auch die Einrichtung einer niederschwelligen „Sorge-Sprechstunde“ für individuelle Kontaktaufnahme sowie die Behandlung der Themen Kinderrechte und Kinderund Jugendschutz im Klassenunterricht in unterschiedlichen, altersgerechten Themenfeldern (Unterrichtsentwicklung) werden im Konzept vereinbart und verschriftlicht. Richtlinien zur Einbindung der Erziehungsberechtigten beschreiben im Vorfeld die bewusst geplanten Kommunikationsinhalte und Kanäle (Körner et al., 2016). Schulentwicklungsberatung Monika Gigerl, Elke Knoll & Manuela Radler
118 119 bilisiert, die formalen Vorgaben der Implementierung der Kinderund Jugendschutzkonzepte werden vorgestellt und diskutiert. Anschließend wird zur IST-Standserhebung durch die Projektgruppe (Kinderund Jugendschutzteam) die Umsetzung einer Potentialund Risikoanalyse geplant. Dazu ist es vorab nötig, den Begriff Gewalt von (zufälligen) Grenzverletzungen und (geplanten) Übergriffen zu unterscheiden. Im Sinne des Umgangs mit Krisen ist auch das Case-Management bei Gewaltverdacht zu betrachten. Im nachfolgenden Schritt werden Themenfelder für die weitere Bearbeitung in Teams fixiert. In allen Pilotschulen wird der Verhaltenskodex für Lernende und Lehrkräfte diskutiert, für häufige oder heikle Situationen werden teilweise Vereinbarungen neu getroffen. Die Frage der Sicherheit des Gebäudezugangs und der Ausschluss schulfremder Personen aus dem Gebäude beschäftigt alle Schulen. Die Optionen zur Partizipation aller Schulpartner:innen sowie für ein niederschwelliges Beschwerdemanagement führen teils zu Diskussionen im Kollegium: Ein Feedbackund Beschwerdesystem setzt die Bereitschaft der beteiligten Personen voraus, sich auch auf Kritik oder Veränderungsprozesse einzulassen. Im Kontext der Personalentwicklung kann am Commitment aller zur Gewaltprävention und zum Kinderschutz weitergearbeitet werden. Die Verankerung der Präventionsarbeit in den einzelnen Klassenstufen, die Themensetzungen sowie die Zuständigkeit für die Durchführung beschäftigt im Sinne der Unterrichtsentwicklung auch alle Schulen. Das verschriftlichte Kinderund Jugendschutzkonzept gibt laut verbindlicher Vorlage des BMB die inhaltlichen Fragestellungen vor. Wird die Erstellung des Konzeptes als Prozess verstanden, stimmt das Kollegium nach der Beschreibung der Ausgangslage über die Ziele und Maßnahmen ab. Diese Schritte gilt es nachfolgend zu priorisieren, in einen realistischen Zeitplan zu übertragen und die Evaluation der Zielsetzungen miteinzuplanen. Die Umsetzung und Weiterführung dieses Vorhabens sind nun stets im Kontext schulspezifischer, aktueller Herausforderungen zu betrachten. 5 Fazit Im Rahmen der Schulentwicklungsbegleitung zur Implementierung der Schutzkonzepte wurden zentrale Meilensteine erreicht: Die Bedeutung der Schutzkonzepte ist verankert, Erstfassungen liegen vor und werden in definierten Zyklen fortgeschrieben. Die hierfür erforderliche Verbindlichkeit – etwa Leitlinien zu einer Null-Toleranz-Haltung gegenüber Übergriffen und Gewalt – wird über schulische Vereinbarungen, Verfahrensketten und Gremienarbeit schrittweise hergestellt und kommuniziert (Wallner, 2018; Muik & Wallner, 2021). Die Taktung der Umsetzung sowie die Inanspruchnahme von Begleitangeboten erfolgen bedarfsgerecht und standortspezifisch. Die Literatur betont die Bedeutung eines Whole-School-Approach sowie die Rolle der Schulleitung für Steuerung, Professionalisierung und nachhaltige Verankerung (Müller et al., 2018; Muik & Wallner, 2021). Entsprechend ist die Verantwortung für Implementierung und Evaluation der Kinderund Jugendschutzkonzepte in der Führungsaufgabe der Schulleitung verankert. Ein schulisches Kinderund Jugendschutzteam wirkt hierbei operativ und beratend; die Prozessbegleitung stellt Verfahren, Vorlagen und Qualifizierungsangebote zur Verfügung, um die verlässliche Umsetzung zu ermöglichen. Literaturverzeichnis Avenarius, H. (2014). Psychische Gewalt gegen Kinderein juristischer Blick auf unzulässiges professionelles Handeln in Schulen. In: Prengel, A. (Hrsg.). Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen: Band 1: Praxiszugänge. Opladen, Berlin, Toronto: Budrich, S. 119-123. Beckmann, K.; Ehlting, Th. & Klaes, S. (2025). 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