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Gewerkschaften und Protestantismus in den 1960er bis 1980er Jahren: Kooperation - Kontroversen - "kritische Solidarität"

Owetschkin, Dimitrij

Abstract

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Full text

Owetschkin, Dimitrij Working Paper Gewerkschaften und Protestantismus in den 1960er bis 1980er Jahren: Kooperation - Kontroversen - "kritische Solidarität" Working Paper Forschungsförderung, No. 382 Provided in Cooperation with: The Hans Böckler Foundation Suggested Citation: Owetschkin, Dimitrij (2025) : Gewerkschaften und Protestantismus in den 1960er bis 1980er Jahren: Kooperation - Kontroversen - "kritische Solidarität", Working Paper Forschungsförderung, No. 382, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/327985 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Ausgehend von der Ebene des DGB werden die Handlungsund Einstellungsmuster sowie das Verhältnis der gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteure zueinander untersucht, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzungen um Mitbestimmung und Humanisierung der Arbeitswelt, Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung, Streik und Aussperrung. Einen besonderen Aspekt stellt dabei die brisante Problematik der kirchlichen Arbeitsverhältnisse dar, also der Kirche in ihrer Funktion als Arbeitgeber. Dr. Dimitrij Owetschkin ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für soziale Bewegungen der Ruhr-Universität Bochum. Forschungsschwerpunkte: Gewerkschaftsgeschichte, Geschichte sozialer Bewegungen, Kirchliche Zeitgeschichte. ORCID-ID: 0000-0002-1325-4240 © 2025 by Hans-Böckler-Stiftung Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf www.boeckler.de „Gewerkschaften und Protestantismus in den 1960er bis 1980er Jahren“ von Dimitrij Owetschkin ist lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (BY). Diese Lizenz erlaubt unter Voraussetzung der Namensnennung des Urhebers die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung des Materials in jedem Format oder Medium für beliebige Zwecke, auch kommerziell. (Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/de/legalcode) Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (z. B. mit Quellenangabe gekennzeichnete Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge) erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber. ISSN 2509-2359 OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 3 Inhalt Abkürzungen .......................................................................................... 5 Zusammenfassung ................................................................................. 7 1. Einleitung ......................................................................................... 11 1.1 Das Verhältnis von Gewerkschaften und Protestantismus: Entwicklung, Strukturen, Voraussetzungen ............................... 11 1.2 Die evangelische Industrieund Sozialarbeit als maßgeblicher Akteur in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche ...................................................... 19 2. Gewerkschaften und Protestantismus vor dem Problem der Unternehmensmitbestimmung ......................................................... 27 2.1 Die Mitbestimmungsstudie der Sozialkammer im Widerstreit .... 28 2.2 Die Mitbestimmungsdiskussion nach der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen .................................................... 40 3. Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung am Arbeitsplatz ...... 44 3.1 Kontroversen im Kontext der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ................................................... 44 3.2 Gewerkschaften und Mitbestimmung am Arbeitsplatz in den 1980er Jahren ........................................................................... 53 3.3 Gewerkschaftliche und kirchliche Ansätze zwischen Differenz und Komplementarität ................................................ 55 4. Humanisierung der Arbeit als gewerkschaftspolitisches und sozialethisches Problem .................................................................. 58 4.1 Gewerkschaften und Humanisierung ........................................ 58 4.2 Kirchliches Engagement in der Humanisierungsfrage und das Verhältnis zur Gewerkschaftspolitik .................................... 62 5. Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung als Konfliktfeld und gemeinsame Herausforderung ......................................................... 68 5.1 Gewerkschaftliche Positionen vor dem Hintergrund der Beschäftigungskrise .................................................................. 68 5.2 Die Stellung der Arbeitslosigkeitsproblematik in den Beziehungen zwischen gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteuren ................................................................................... 71 OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 4 5.3 Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt zwischen Kritik an der Kirche und „kritischer Solidarität“ mit den Gewerkschaften ....... 79 5.4 Rolle und Funktionen des kirchlichen Engagements ................. 88 6. Streik und Aussperrung zwischen Gesetzgebung und Solidarität .... 91 6.1 Gewerkschaften und die Auseinandersetzungen um das Aussperrungsrecht .................................................................... 91 6.2 Evangelische Industrieund Sozialarbeit im Konflikt der Interessen ................................................................................. 93 7. Gewerkschaften und Arbeitgeber Kirche: Der Konflikt um das kirchliche Arbeitsrecht .................................................................... 100 7.1 Die Entwicklung der arbeitsrechtlichen Regelungen in der evangelischen Kirche .............................................................. 100 7.2 ÖTV, DGB und der „dritte Weg“ .............................................. 103 7.3 Evangelische Industrieund Sozialarbeit in der innerkirchlichen Auseinandersetzung ...................................... 110 7.4 Der Stellenwert des kirchlichen Arbeitsrechts in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche ............... 116 8. Fazit............................................................................................... 118 Literatur .............................................................................................. 126 Archive .......................................................................................... 126 Weitere Quellen und Literatur ........................................................ 126 Glossar zu Strukturen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit ... 155 OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 5 Abkürzungen AdsD Archiv der sozialen Demokratie AEU Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland AFG Arbeitsförderungsgesetz AHGR Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets AkfA Evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (ursprünglich „Aktionsgemeinschaft für Arbeiterfragen“) Arbed Aciéries réunies de Burbach-Eich-Dudelange ASIA Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Sozial-, Industrieund Arbeiterpfarrer ASS Arbeitsgemeinschaft evangelischer Sozialsekretärinnen und Sekretäre BAG Bundesarbeitsgericht BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BEA Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmer CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands CGB Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands CSU Christlich-Soziale Union in Bayern DBK Deutsche Bischofskonferenz DEKT Deutscher Evangelischer Kirchentag DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DPG Deutsche Postgewerkschaft EAB Evangelische Arbeitnehmerbewegung EAF Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen EAN Evangelische Arbeitnehmerschaft EKD Evangelische Kirche in Deutschland EKHN Evangelische Kirche in Hessen und Nassau EKiR Evangelische Kirche im Rheinland EKvW Evangelische Kirche von Westfalen epd Evangelischer Pressedienst EZA Evangelisches Zentralarchiv GdED Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands GSA Gemeinsame Sozialarbeit der Konfessionen im Bergbau HBV Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen HdA Humanisierung des Arbeitslebens IG Industriegewerkschaft IGBE Industriegewerkschaft Bergbau und Energie IG CPK Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik KDA Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt MAN Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg NGG Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 6 NRW Nordrhein-Westfalen ÖTV Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr VEA Verband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen WSI Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliches Institut OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 7 Zusammenfassung Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften verstanden sich seit ihrer Neubegründung nach 1945 als Einheitsgewerkschaften, in denen verschiedene weltanschauliche – d. h. auch christliche – Traditionen integriert waren. Damit gewannen für den DGB als politischen Akteur die Beziehungen zu den Kirchen zunehmend an Bedeutung. Seit der Nachkriegszeit übten beide Großkirchen einen gewichtigen Einfluss auf politische Debatten und Entscheidungsprozesse aus. Im Protestantismus zogen die Anerkennung und die Übernahme öffentlicher Verantwortung durch die Kirche eine verstärkte Hinwendung zur Problematik der Wirtschaftsordnung, der Arbeitswelt, der arbeitenden Menschen – und in diesem Zusammenhang auch zu den Gewerkschaften – nach sich. Jedoch war das Verhältnis zwischen den Gewerkschaften und der evangelischen Kirche noch über längere Zeit von Misstrauen und Fremdheit geprägt, die u. a. mit überkommenen Traditionen des Mehrheitsprotestantismus sowie der gegenseitigen lebensweltlichen Distanz zusammenhingen. Erst ab etwa den 1960er Jahren konnte dieses Verhältnis zunehmend verbessert werden. Die Voraussetzungen dafür wurden vor allem durch das Eintreten der evangelischen Kirche für die Einheitsgewerkschaft im Jahre 1955 geschaffen. In den 1950er Jahren entstanden zudem Strukturen, in deren Rahmen die Beschäftigung der Kirche mit Fragen der Wirtschaft und der Arbeitswelt institutionalisiert wurde. Dazu gehörten auch die Einrichtungen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit, denen in den Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der evangelischen Kirche eine maßgebliche Bedeutung zukam. Die Formen, Institutionen und beteiligten Akteure, aber auch die Handlungsund Interaktionsebenen dieser Beziehungen waren jedoch, bedingt durch die traditionell plurale Verfassung des Protestantismus, überaus vielfältig. Darüber hinaus war das Verhältnis beider Organisationen in hohem Maße personenabhängig. Eine zentrale Rolle spielte dabei Heinz Oskar Vetter, der von 1969 bis 1982 DGB-Vorsitzender war und zugleich der Kammer für soziale Ordnung sowie der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehörte. Angesichts dieser Vielfalt und vor dem Hintergrund des Forschungsstandes, bei dem neben der Geschichte des sozialen Protestantismus vorwiegend die Aktivitäten der kirchlichen – und weniger der gewerkschaftlichen – Akteure im Vordergrund stehen, analysiert das Working OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 8 Paper die Relevanz der Beziehungen zur evangelischen Kirche für die gewerkschaftliche Politik anhand von deren zentralen Themenfeldern. Ausgehend von der Ebene des DGB werden dabei die Handlungsund Einstellungsmuster sowie das Verhältnis der gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteure in den Auseinandersetzungen um Mitbestimmung und Humanisierung der Arbeitswelt, Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung, Streik und Aussperrung untersucht. Schließlich wird auch die für dieses Verhältnis besonders brisante Problematik der Kirche als Arbeitgeber thematisiert. Aus den Ergebnissen der Untersuchung wird deutlich, dass sich die Beziehungen des DGB zu den einzelnen protestantischen Akteuren im Laufe der 1960er bis 1980er Jahre zwar im Zeichen einer Annäherung und einer zunehmenden Zusammenarbeit entwickelten, zugleich aber auch mit einigen Spannungsfeldern einhergingen. Die Relevanz dieser Beziehungen für die gewerkschaftliche Politik war von der jeweiligen Ebene und den beteiligen Akteuren abhängig. Differente Beziehungsmerkmale und -muster traten zum einen auf der Ebene der offiziellen Gremien und Kontakte und zum anderen auf der Ebene der evangelischen Industrieund Sozialarbeit hervor. Auf offizieller Ebene erfüllten die Kontakte der gewerkschaftlichen und kirchlichen Führungsvertreter vielfach repräsentative Funktionen und dienten der Demonstration der guten Beziehungen von beiden Organisationen. Demgegenüber spiegelte sich in den „offiziellen“ Äußerungen kirchlicher Gremien zu Problemen der Arbeitswelt die ambivalente kirchliche Stellung in kontroversen gesellschaftlichen Debatten wider. Obwohl die Gewerkschaften in die kirchlichen Diskussionsprozesse einbezogen wurden, zeichneten sich die „offiziellen“ kirchlichen Texte – bedingt durch in den kirchlichen Gremien gleichermaßen vertretene heterogene soziale Interessen – durch Uneindeutigkeit aus. In der Studie der Sozialkammer der EKD zur Mitbestimmung von 1968 standen z. B. Positionen, die bei der Zusammensetzung von Aufsichtsräten eine volle Parität nach dem Montanmodell befürworteten, und solche, die diese Parität ablehnten, weitgehend unverbunden nebeneinander. Vor diesem Hintergrund wurden die Ausgewogenheit und die mangelnde Konsequenz der kirchlichen Äußerungen von den Gewerkschaften kritisiert. Dennoch erfüllten diese Äußerungen für sie eine bedeutende Unterstützungsfunktion und dienten als legitimatorische Ressource sowie als „Schützenhilfe“ bei der Verfolgung und Durchsetzung ihrer Forderungen. Das Verhältnis der Gewerkschaften zu den Äußerungen und Aktivitäten der kirchlichen Akteure war durch gewerkschaftliche Kompetenzund Funktionszuschreibungen an die Kirche bedingt. Aus Sicht der Gewerk- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 15 Hintergrund stieß seine Begrüßungsansprache auf großes mediales Interesse und öffentliche Resonanz.1 Exemplarisch war in dieser Hinsicht der Empfang des DGB für Vertreter der Kirche im Dezember 1965 in Düsseldorf aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Ratserklärung von 1955 (Welt der Arbeit 1965). Als hoch repräsentatives Ereignis, an dem von protestantischer Seite neben dem Ratsvorsitzenden Präses Kurt Scharf zahlreiche Mitglieder des Rates und der Sozialkammer der EKD sowie Vertreter der evangelischen Industrieund Sozialarbeit und seitens des DGB Mitglieder des Geschäftsführenden Bundesvorstandes und der größere Teil der Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und der DGB-Landesbezirke teilnahmen, fand der Empfang eine „lebhafte Anteilnahme von Presse, Funk und Fernsehen“ (Stimme der Arbeit 1966b, S. 14). Auch Scharfs Würdigung von Funktionären wurde viel beachtet und hinterließ einen „nachhaltigen Eindruck“. In diesem Kontext bedeutete die Hinwendung der Kirche zu den Gewerkschaften als Gesprächspartner, wie Scharf betonte, die Anerkennung der hohen Bedeutung des DGB „für die gesellschaftliche, ökonomische und kulturelle Zukunft Deutschlands“ (Stimme der Arbeit 1966b, S. 15). Dass die Annäherung zwischen der evangelischen Kirche und dem DGB jedoch auch ein Jahrzehnt nach 1955 teilweise noch fragil war, zeigten in der Folge des Empfangs in Düsseldorf Irritationen über – widersprüchliche – Äußerungen Scharfs in einem Interview mit der „Welt der Arbeit“. Aus der faktischen Existenz der christlichen Gewerkschaften folgte für ihn die Aufgabe der Kirche, die auf die Hilfe zu einem sinnvollen Miteinander beider Gewerkschaftsorganisationen im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gesamtgesellschaft ausgerichtet sein sollte. Auch „ein gewisses Rivalisieren zwischen dem DGB und den christlichen Gewerkschaften“ war laut dem Interview „gar nicht einmal negativ zu beurteilen“, obwohl Scharf gleichzeitig erneut die besondere Bedeutung der Einheitsgewerkschaft hervorhob, „die ihr niemand anders abnehmen kann“ (Scharf 1965, S. 8). Diese Äußerungen wurden insbesondere vonseiten des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) als eine Zustimmung der Kirche zu christlichen Gewerkschaften und zur Konkurrenz beider Organisationen – und damit als eine Revision der bisherigen kirchlichen Haltung – ausgelegt (Stimme der Arbeit 1966a; van Dam 2010, S. 245). Eine solche Interpretation musste daraufhin von Scharf dementiert werden, der die unverän1 Henry Lillich: Bericht für den Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Herrn Präses D. Scharf und den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Landesbischof D. Lilje, 29. November 1962. In: Evangelisches Zentralarchiv 99/390. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 16 derte Position der EKD zur Einheitsgewerkschaft bekräftigte und an die christlichen Gewerkschaften appellierte, keine „Sonderreservate“ anzustreben (Stimme der Arbeit 1966c, S. 21; Welt der Arbeit 1966). Dienten die offiziellen Begegnungen und Gespräche zwischen den Spitzen von DGB und EKD in den 1960er Jahren zu einem großen Teil der öffentlichen Bestätigung ihrer guten Beziehungen, wenngleich dabei zunehmend auch sachliche Fragen wie die EKD-Denkschrift zur Eigentumsbildung oder die Mitbestimmungsproblematik zur Sprache kamen, wurden in den beiden darauffolgenden Jahrzehnten bei solchen Treffen stärker Diskussionen um drängende ökonomische und gesellschaftliche Probleme in den Mittelpunkt gerückt. Dazu gehörten in erster Linie die Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung. Die Gespräche sollten dadurch nicht nur die positive Entwicklung der Beziehungen zwischen DGB und EKD, sondern auch ihre übereinstimmende Sicht auf diese Probleme und nicht zuletzt ihre gemeinsamen Bemühungen um deren Lösung dokumentieren. Vor diesem Hintergrund gingen aus solchen Spitzentreffen in den 1980er Jahren auch einige gemeinsame öffentliche Erklärungen des DGB und der EKD hervor. Unterhalb der offiziellen Ebene entwickelte sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Kirche vor allem in Gestalt von Arbeitskontakten und -beziehungen, die zwischen einzelnen Personen, Gliederungen oder Einrichtungen beider Organisationen entstanden und sich zunehmend intensivierten. Zu einem großen Teil fanden diese Kontakte und Beziehungen im Rahmen der Bildungsarbeit statt (Veller 1973, S. 52). Gewerkschaftsvertreter traten vielfach als Referenten bei kirchlichen Tagungen und Veranstaltungen auf, während kirchliche Amtsträger und Mitarbeiter an Schulungsund Bildungsveranstaltungen der Gewerkschaften teilnahmen.2 Von kirchlichen Einrichtungen wurden zudem spezielle Lehrgänge für Gewerkschaftsfunktionäre oder Betriebsräte durchgeführt (Veller 1973, S. 27–31). Manche Veranstaltungen, beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufsund Interessengruppen, wurden von kirchlichen und gewerkschaftlichen Gliederungen oder Einrichtungen auch gemeinsam verantwortet.3 Im Kontext solcher Kontakte konnte die Zusammenarbeit gewerkschaftlicher und kirchlicher Akteure teilweise institutionalisiert werden, sodass etwa örtliche oder regionale kirchlich-gewerkschaftliche Arbeits2 DGB-Empfang für Vertreter der EKD am 7. Dezember 1965 in Düsseldorf. Beispiele von konkreten Arbeitsbeziehungen zwischen der Evangelischen Kirche und dem DGB. In: DGB-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie, 5/DGAI001860. 3 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 17 kreise entstanden.4 Eine maßgebliche Rolle spielten dabei wiederum – wie noch zu zeigen sein wird – Strukturen, Einrichtungen und Personen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit. Bezeichnend für die Phase der späten 1950er und ersten Hälfte der 1960er Jahre war die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Kirche – in die auch andere Akteure einbezogen wurden – in NordrheinWestfalen (NRW) im Zusammenhang mit der Landesarbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben“. In Kooperation zwischen dem DGB-Landesbezirk NRW, dem Sozialamt der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und dem Sozialethischen Ausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) – denen sich später die Friedrich-Ebertund die Friedrich-Naumann-Stiftung anschlossen – sowie unter Beteiligung katholischer Stellen wurden Informationsseminare für Gewerkschaftsfunktionäre in Form von Dreiwochenkursen veranstaltet. In diesen Kursen, die genauso wie die daraus hervorgegangene Publikation „Menschenwürdige Gesellschaft“ (Staatsbürgerliche Bildungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen 1963) auf große Resonanz stießen, wurden aus den Perspektiven der evangelischen Sozialethik, der katholischen Soziallehre, des demokratischen Sozialismus und des Liberalismus gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen diskutiert (Veller 1973, S. 54–55; Wörmann 1989, S. 2–3; Jablonowski 1987b, S. 57). Durch eine solche Kooperation entwickelte sich eine ständige Arbeitsverbindung, die sich in der Herausbildung eines Arbeitskreises „Kirche–Gewerkschaft“ niederschlug (Veller 1973, S. 54–55). Die Bedeutung dieser Kooperationsformen bestand u. a. darin, dass sie einerseits zum Abbau von Vorurteilen und einer unvoreingenommenen Sicht auf die Gewerkschaften beitragen konnten und andererseits, aus kirchlicher Perspektive, die Behandlung sozialethischer Fragen in gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltungen ermöglichten (Sohn 2014, S. 8). Auch die Gewerkschaften konnten dadurch ihre Positionen und Anregungen in kirchliche Debatten einbringen und sich am Entstehungsprozess kirchlicher Stellungnahmen, vor allem der Denkschriften, beteiligen.5 Zudem hatten die Kontakte und die Zusammenarbeit der gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteure Auswirkungen auf die innergewerkschaftliche Diskussion. So wurde beispielsweise der Entwurf für das Grundsatzprogramm des DGB im nordrhein-westfälischen Arbeitskreis „Kirche–Gewerkschaft“ beraten und die Ergebnisse der Aussprachen fanden Eingang in die Änderungsanträge des DGB-Landesbezirks auf dem 4 Ebd. 5 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 18 außerordentlichen Bundeskongress von 1963, der das Grundsatzprogramm verabschiedete (Dahlhaus 1965, S. 10). Zugleich waren die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche in hohem Maße personenabhängig. Ab den 1960er Jahren wurden führende Gewerkschaftsfunktionäre in kirchliche Organe und Gremien auf EKD-Ebene wie die Synode und die Sozialkammer oder auch in das Präsidium des DEKT berufen. Am prominentesten war dabei Heinz Oskar Vetter, der 1964 noch als Zweiter Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie (IGBE) Mitglied der Kammer für soziale Ordnung wurde und während der 1970er und der ersten Hälfte der 1980er Jahre als EKD-Synodaler fungierte (Owetschkin 2021). Vetter gehörte darüber hinaus einigen anderen Gremien im kirchlichen Bereich wie z. B. dem Redaktionsbeirat des Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatts oder dem Vorstand des Vereins der Freunde der Evangelischen Sozialakademie Friedewald an. Besonders eng war er – u. a. biografisch bedingt – mit der Industrieund Sozialarbeit und ihren Einrichtungen in Westfalen verbunden, wo er in den 1960er Jahren auch den Vorsitz des landeskirchlichen Sozialausschusses innehatte. Außer Vetter arbeiteten in der Sozialkammer der EKD während der 1960er bis 1980er Jahre, in unterschiedlichen zeitlichen Abschnitten, der Leiter der Mitbestimmungsabteilung beim DGB-Bundesvorstand KarlHeinz Sohn, der Leiter des Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB (WSI) Heinz Markmann und der Vorsitzende der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) Günter Volkmar, der in den 1980er Jahren auch der Synode der EKD angehörte, mit. In der Synode war in diesem Jahrzehnt zudem zeitweilig Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB Siegfried Bleicher vertreten. Solche personellen Verbindungen ermöglichten es den Gewerkschaften, sich an der Diskussion der Fragen der Arbeitswelt im kirchlichen Raum unmittelbar zu beteiligten, zur kirchlichen Meinungsbildung in diesem Bereich beizutragen und gewerkschaftliche Standpunkte – die in der einen oder anderen Form in entsprechende kirchliche Texte einfließen konnten – einzubringen. Auf der anderen Seite erhoffte man sich auch innerhalb der Kirche, durch kirchlich engagierte Gewerkschafter und die Aufgeschlossenheit der Gewerkschaftsführung – nicht zuletzt auch des von 1962 bis 1969 amtierenden konfessionslosen Vorsitzenden Ludwig Rosenberg – gewisse Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftspolitische Diskussion im DGB zu bekommen.6 6 Henry Lillich: Bericht für den Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Herrn Präses D. Scharf und den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Landesbischof D. Lilje, 29. November 1962. In: Evangelisches Zentralarchiv 99/390. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 19 So stellte der Bundesgeschäftsführer der AkfA Henry Lillich gegenüber der EKD-Spitze im Zusammenhang mit den offiziellen Kontakten zwischen der EKD und dem DGB anlässlich des Bundeskongresses von 1962 intensive Verbindungen zu kirchlichen Stellen und Einrichtungen seitens der neugewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Bundesvorstandes Günter Stephan und Wilhelm Haferkamp, die selbst der evangelischen Kirche angehörten, heraus. Besonders hervorgehoben wurde von Lillich dabei auch die „betont evangelisch[e]“ Orientierung von Karl-Heinz Sohn, der neben seiner gewerkschaftlichen Funktion beim DGB aktiv in der evangelischen Industrieund Sozialarbeit im Rheinland und auf der Bundesebene mitarbeitete.7 1.2 Die evangelische Industrieund Sozialarbeit als maßgeblicher Akteur in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche Wie bereits erwähnt, nahm die evangelische Industrieund Sozialarbeit in den Beziehungen zwischen dem Protestantismus und den Gewerkschaften eine zentrale Stellung ein. Diese Stellung ergab sich aus der funktionalen Ausrichtung dieses kirchlichen Tätigkeitsfeldes auf die Fragen der Arbeitswelt und der Arbeitnehmerschaft, die sich nach 1945 aus mehreren unterschiedlichen Impulsen – ökumenischen Einflüssen, der Arbeit der evangelischen Akademien oder den Aktivitäten der Gossner-Mission in Mainz-Kastel – speiste (Sohn 2014, S. 4–6). In den 1950er Jahren bildeten sich zudem institutionalisierte Strukturen der Industrieund Sozialarbeit heraus. Zu ihnen gehörten vor allem Zusammenschlüsse auf Bundesebene wie die 1951 gegründete AkfA, in der alle evangelischen Stellen, Organisationen, Personen und Einrichtungen mit Bezug zur Arbeitswelt vertreten waren, und die 1956 entstandene Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Sozial-, Industrieund Arbeiterpfarrer (ASIA). Im Jahre 1953 wurde zudem die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Sozialsekretärinnen und Sekretäre (ASS) ins Leben gerufen (Jablonowski 1987b, S. 57; Sohn 2014, S. 6). Zugleich formierten sich auch evangelische Arbeitnehmerorganisationen wie die Evangelische Arbeiterbzw. (ab 1962) Arbeitnehmerbewegung (EAB) und die Evangelische Arbeitnehmerschaft (EAN). Während die EAB in der Tradition der evangelischen Arbeitervereine des 19. Jahr7 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 20 hunderts stand und sich stark an dem katholischen Pendant, der Katholischen Arbeiterbewegung, orientierte (Schroeder 1994, S. 229–231; Schroeder 1992, S. 300–317), ging die in Landesverbänden organisierte EAN aus der Männerarbeit bzw. dem Evangelischen Arbeiterwerk hervor. Dementsprechend war sie nicht vereinsförmig strukturiert und stärker kirchlich integriert (Vokkert 1973, S. 30–37; Sohn 2014, S. 4). Einen zusätzlichen Anstoß und eine Intensivierung erfuhr die evangelische Industrieund Sozialarbeit durch die EKD-Synode in Espelkamp im Jahre 1955 unter dem Hauptthema „Die Kirche und die Welt der Arbeit“ (Bismarck 1955; Jablonowski 1987b, S. 57–63; Jähnichen 1987b, S. 25– 26). In diesem Kontext kristallisierten sich auch unterschiedliche Formen oder Modelle der Industrieund Sozialarbeit heraus, die von betriebsbezogenen Tagungen über die gesellschaftspolitisch orientierte Bildungsarbeit bis zu der auf eine Aktivierung von Gruppen zielenden „gesellschaftspolitischen Aktion“ reichten (Veller 1973, S. 14–37; Jähnichen 1987b, S. 26–27). Einen Sondertypus stellte die Gemeinsame Sozialarbeit der Konfessionen im Bergbau (GSA) dar, die allerdings auf Initiative der Unternehmerseite entstand. Die GSA war in erster Linie auf eine Bewältigung zwischenmenschlicher Probleme im Betrieb und die Realisierung bzw. Stärkung der betrieblichen „Mitarbeitergemeinschaft“ durch gemeinsame Tagungen für Angehörige unterschiedlicher Stufen der betrieblichen Hierarchie gerichtet (Jablonowski 1987b, S. 56–57; Veller 1973, S. 39–40; Lukas 2024; Rehlinghaus 2021). Seit dieser frühen Phase gehörten Beziehungen zu den Gewerkschaften zu einem der zentralen Aufgabenbereiche der evangelischen Industrieund Sozialarbeit. Unmittelbar nach der Gründung der AkfA wurden von ihr – teilweise schon zuvor bestehende – Kontakte zur Gewerkschaftsführung aufgenommen, sodass bereits im Februar 1952 ein erstes Treffen mit Vertretern des DGB stattfand (Stimme der Arbeit 1977a; Treidel 2001, S. 129–130; Smolarski 2020, S. 105). Diese Frühphase war jedoch noch wesentlich von den Auseinandersetzungen um die Gründung der christlichen Gewerkschaften, den Minderheitenschutz und die Gruppenbildung geprägt. Dadurch bestanden seitens der Gewerkschaften noch Befürchtungen um die Herausbildung einer möglichen christlichen Konkurrenzorganisation in Gestalt der AkfA, die von dieser bei gegenseitigen Kontakten entkräftet werden mussten (Smolarski 2020, S. 105–106; Vokkert 1973, S. 57). Erst ab der zweiten Hälfte der 1950er und zumal in den 1960er Jahren konnten die Beziehungen zwischen den Einrichtungen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit und den Gewerkschaften stärker vertieft und OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 21 intensiviert werden. 1967 wurde auch auf der Ebene der AkfA ein Arbeitskreis „Kirche und Gewerkschaft“ gebildet, dem hauptamtliche Vertreter verschiedener Gewerkschaften wie der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdED), der Deutschen Postgewerkschaft (DPG) oder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) angehörten (Stimme der Arbeit 1967). Ein besonderer Stellenwert in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche kam evangelischen Sozialsekretärinnen und -sekretären zu, die, selbst aus der Arbeitswelt kommend, häufig Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter oder Betriebsratsmitglieder waren und nach einer Ausbildung in der Evangelischen Sozialakademie Friedewald in den kirchlichen Dienst übernommen wurden (Vokkert 1973, S. 39–46; Sohn 2014, S. 6; Treidel 2001, S. 141–144). Auf diese Weise konnten sie kirchliche Kontakte zu Betrieben, Betriebsräten und Gewerkschaften, gleichsam personell verkörpert, aufrechterhalten und ausbauen (Veller 1973, S. 49). In den 1960er und 1970er Jahren fanden mehrfach Umstrukturierungen der AkfA und ihrer Einrichtungen und Organisationen statt. Ab 1962 setzte sich die AkfA – die nunmehr Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen hieß – aus nur noch zwei Trägern zusammen, der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Werke und Einrichtungen einerseits und der EAN, die 1971 im Zuge der Strukturreform der EKD mit der EAB zum Bundesverband evangelischer Arbeitnehmer (BEA) fusionierte, andererseits (Lillich 1971, S. 52; Lillich 1962). Im Jahre 1974 wurde schließlich der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) gegründet, der seitdem anstelle der aufgelösten Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Werke und Einrichtungen neben dem BEA eine der beiden Trägergruppen der AkfA bildete. Die ASIA löste sich dabei ebenfalls auf, während die ASS fortbestand (Sohn 2014, S. 6). Mit der Gründung des KDA wurde erstmals eine Zusammenfassung der landeskirchlichen hauptamtlichen Industrieund Sozialarbeit auf Bundesebene geschaffen (Stimme der Arbeit 1974b). Als funktionaler Dienst mit Koordinierungsund Förderungsaufgaben entwickelte sich der KDA während der 1970er und 1980er Jahre zu einer Einrichtung, die zu einem maßgeblichen Austauschund Kooperationspartner für den DGB und seine Gewerkschaften wurde. Die Grundlage dieser engen und produktiven Beziehungen bildete die weitgehende Übereinstimmung des KDA – dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumeist selbst Gewerkschaftsmitglieder waren – mit gewerkschaftlichen Orientierungen und Positionen. Ungeachtet der Heterogenität seiner Akteure, theologischen Orientierungen und landeskirchlichen Traditionen bildeten die Kritik am Vorrang ökonomischer Interessen, an mit diesen Interessen verbundenen Macht- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 22 verhältnissen und an enthumanisierenden Tendenzen in der Arbeitswelt sowie das parteiliche Eintreten für Schwache und Unterprivilegierte eine wesentliche Grundlage des KDA-Handelns. Vor diesem Hintergrund trat der KDA mit Erklärungen, Stellungnahmen und Positionspapieren zu zentralen Themen der Arbeitswelt und der Arbeitsgesellschaft auf. Zu diesen Themen gehörten u. a. Mitbestimmung, Humanisierung der Arbeit, Streik und Aussperrung, Arbeitslosigkeit oder Armut. Nicht zuletzt setzte sich der KDA aber auch mit der Problematik der Tarifverträge in der Kirche auseinander. Dabei wurden in seinen Texten gewerkschaftliche Standpunkte weitgehend unterstützt und unter sozialethischen Aspekten reflektiert bzw. vertieft. Gleichwohl gingen die Einstellungen des KDA zum Teil über die gewerkschaftlichen Positionen hinaus oder enthielten kritische Anfragen an die gewerkschaftliche Politik. Daraus resultierten mitunter einige Spannungen und Differenzen mit dem DGB oder mit den einzelnen Gewerkschaften, die allerdings – angesichts des mittlerweile gewachsenen Vertrauensverhältnisses zwischen beiden Akteursgruppen – zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen ihrer Beziehungen führten (Sohn 2014, S. 7–8). Einen bedeutenden Faktor für das Handeln des KDA, der sich auch auf sein Verhältnis zu den Gewerkschaften auswirkte, stellte seine als schwierig oder labil wahrgenommene innerkirchliche Lage dar. Zum einen waren die Beziehungen zwischen dem KDA und dem BEA innerhalb der AkfA, als hauptund nebenamtlichem Zweig der evangelischen Industrieund Sozialarbeit, durch Reibungen und Konflikte geprägt. Diese Konflikte reichten partiell noch in die 1950er Jahre zurück, als die EAB – wenn auch nicht geschlossen – die Gründung der christlichen Gewerkschaften befürwortet hatte und 1955 aus der AkfA austrat (van Dam 2010, S. 202–203; Treidel 2001, S. 146; Schroeder 1994, S. 229–231). Den Hintergrund der Zerwürfnisse zwischen beiden Trägern der AkfA in den 1970er und 1980er Jahren bildeten persönliche Spannungen, eine besonders für Streitund Konfliktfälle ungünstige Satzungskonstruktion sowie politische Meinungsverschiedenheiten zwischen dem „linken“ KDA und den eher konservativ orientierten Teilen des BEA, vor allem der EAB.8 Im Kontext der Auseinandersetzungen um das KDA-Papier zur EKD-Synode von 1982 „Jenseits der Vollbeschäftigung“, das u. a. systemkritische Elemente enthielt und von dem sich der BEA distanzierte, kam 8 Protokoll der 6. Vertreterversammlung des KDA 5./7. Juni 1984 in Dassel. Anlage 5. Dr. Walter Sohn: Bericht des Vorsitzenden, S. 3–4. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11986. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 23 es zum offenen Bruch, und die AkfA zerfiel im Jahre 1984 (Sohn 2014, S. 8–9).9 Dabei traten mehrere EAN-Landesverbände aus dem BEA aus und bildeten im gleichen Jahr einen Verband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (VEA), der weiterhin mit dem KDA kooperierte (Stracke 1986, S. 106; Stracke 1988, S. 54–55). Schließlich wurden 1987 die verschiedenen Gruppierungen – KDA, VEA und BEA – in einer Evangelischen Konferenz für Arbeitnehmerfragen erneut vereinigt (KDA 1987; Stracke 1988, S. 54–55). Trotz der internen Spannungen und Differenzen konnten der KDA und der BEA in den 1970er Jahren im Rahmen der AkfA auch eine Reihe gemeinsam getragener Stellungnahmen und Erklärungen veröffentlichen. Gleichwohl wurden dabei mitunter, wie etwa in der Stellungnahme zum Entwurf des DGB-Grundsatzprogramms von 1981, unterschiedliche Akzente und Orientierungen in ein und demselben Text vereinigt (AkfA 1980b). Eine besondere Relevanz für die Beziehungen des KDA zu den Gewerkschaften besaß jedoch ein weiterer Aspekt seiner innerkirchlichen Situation. Aufgrund seiner Lage an der Schnittstelle von gesellschaftlichen, industriellen und innerkirchlichen Konflikten war er innerhalb der Kirche zum einen mit dem Gegendruck arbeitgebernaher Positionen – die u. a. durch den 1966 gegründeten Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer (AEU) vertreten wurden – und mit Maßregelungen einzelner seiner Mitarbeiter konfrontiert. Zum anderen sah er sich der Infragestellung seiner Rolle und Funktionen sowie Delegitimierungsversuchen seiner als „einseitig“ kritisierten Äußerungen und Initiativen seitens der Kirchenleitungen gegenüber. Dabei wurde dem KDA, der keinen Status als kirchenoffizielles Organ besaß, sondern eine privatrechtliche Vereinigung darstellte, die Berechtigung abgesprochen, formal für die Kirche zu sprechen.10 Dadurch wurde auch seine Vermittlerrolle, etwa beim Zustandekommen der Kontakte zwischen den Kirchenleitungen und den Gewerkschaftsspitzen, infrage gestellt.11 Vor diesem Hintergrund wirkten die Beziehungen zwischen dem KDA und dem DGB im Sinne von Unterstützung und Hilfe gewissermaßen in 9 6. Ordentliche Vertreterversammlung 5./7. Juni 1984 in Haus Solling, Dassel, „Ortsbestimmung des KDA in Kirche und Gesellschaft“, Materialien für die Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe 3: Der Konflikt zwischen dem KDA und dem „Bundesverband evangelischer Arbeitnehmer“ (B. E. A.) in seiner gesellschaftspolitischen und kirchenpolitischen Dimension. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11979. 10 Präsident Hammer an Horst Echternach, 16. Januar 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/6344; Präsident Johann Frank, Landeskirchenamt Hannover, an Präsident Hammer, Kirchenkanzlei, 4. Februar 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11959. 11 Präsident Hammer an Horst Echternach, 16. Januar 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/6344. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 24 beide Richtungen. Einerseits wurden die gewerkschaftlichen Aktivitäten im kirchlichen Raum, so etwa in der Synode oder bei offiziellen Gesprächen mit der EKD – bedingt nicht zuletzt durch persönliche Kontakte von Vetter –, mit Vertretern des KDA abgestimmt und Vorlagen für die Gewerkschaftsseite bei diesen Anlässen häufig von KDA-Vertretern vorbereitet. Andererseits erhofften sich auch die Einrichtungen der Industrieund Sozialarbeit vom DGB eine Unterstützung und „Rückendeckung“ bei innerkirchlichen Schwierigkeiten oder bei Bemühungen, die eigene Position innerhalb der Kirche aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern.12 In einem solchen Kontext verteidigte beispielsweise Vetter auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des DGB-Vorsitzenden den KDA gegen Angriffe im Zusammenhang mit dessen Synodenpapier von 1982, das, wie erwähnt, eine zum Teil radikale Kritik an der bestehenden Wirtschaftsordnung enthielt (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt 1982). Als diese Angriffe nunmehr von Otto Schlecht, dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und einem der Beteiligten am „LambsdorffPapier“, das mit zum Bruch der sozialliberalen Koalition beigetragen hatte, ausgingen (Schlecht 1982), entgegnete Vetter auf sie nicht nur mit sozioökonomischen, sondern auch mit theologischen Argumenten (Vetter 1983). In den 1980er Jahren, zeitlich etwa parallel zum Zerbrechen der AkfA, trat zudem eine weitere Institution auf, in der gewerkschaftliche und kirchliche Vertreterinnen und Vertreter zusammenarbeiteten. Der Ökumenische sozialethische Arbeitskreis Kirche–Gewerkschaft, der ab 1984 eine Reihe von Erklärungen und Stellungnahmen zu Fragen wie Streik und Aussperrung, Arbeitszeitverkürzung und Flexibilisierung oder Arbeit in einer solidarischen Gesellschaft veröffentlichte, stellte eine informelle Gruppierung von einzelnen Personen dar. Neben prominenten Gewerkschaftern wie Franz Steinkühler, Detlef Hensche und Werner Vitt arbeiteten darin katholische und evangelische Sozialethiker und Wissenschaftler wie Friedhelm Hengsbach oder Siegfried Katterle sowie führende Vertreter des KDA mit. Bemerkenswerterweise gehörte Vetter – der wie erwähnt zu dem Zeitpunkt nicht mehr DGB-Vorsitzender war – dem Arbeitskreis als Vertreter der evangelischen Seite an. Zwar besaß der Arbeitskreis keine offizielle, „amtliche“ Legitimation. Seine Mitglieder wurden denn auch nicht als Repräsentanten der Kirchen, des KDA oder der Gewerkschaften formal delegiert. Jedoch stellte aus 12 Henry Lillich an Wilhelm Kaltenborn, 1. Februar 1980. In: DGB-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie, 5/DGAI001864; Eduard Wörmann an Heinz Oskar Vetter, 3. November 1971. In: ebd., 5/DGAK000276. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 31 ten letzten Endes zu keiner Einigung zumal in der überaus umstrittenen Frage nach der Zusammensetzung der Aufsichtsräte. Dadurch konnte das Prinzip des „stellvertretenden Konsenses für die Gesellschaft“, an dem sich die Tätigkeit der Kammer orientierte, nicht realisiert werden (Jähnichen 1987a, S. 156–157). Die „Sozialethischen Erwägungen zur Mitbestimmung in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland“ wurden daraufhin im November 1968 vom Rat der EKD nicht als Denkschrift, sondern lediglich als „Studie“ herausgegeben. Somit fanden in diese Ausarbeitung divergierende bzw. gegensätzliche Auffassungen gleichermaßen Eingang. Die Mitbestimmungsstudie ging davon aus, dass es sich bei der Mitbestimmung „nicht nur um ein wirtschaftliches, rechtliches und politisches, sondern im tiefsten Grund um ein sozialethisches Problem“ handelte (EKD 1968, S. 89, Abschnitt 1). In dieser Perspektive folgte Mitbestimmung aus „ineinandergefügten Rechten“ von – aufeinander angewiesenen – Kapitaleignern und Arbeitnehmern (EKD 1968, S. 97, Abschnitt 14), wodurch die Faktoren Eigentum und Arbeit potenziell als gleichwertig anerkannt wurden (Jähnichen 1987b, S. 30; Brakelmann 1972, S. 218). Der Begriff des Eigentums schloss dementsprechend, wie es an einer vielzitierten Stelle der Studie hieß, „nicht das Recht zur Herrschaft über Menschen ein“ (EKD 1968, S. 97, Abschn. 14). Damit orientierte sich die Studie an der sozialethischen Leitidee der „Partnerschaft“ (EKD 1968, S. 92, Abschn. 5, S. 106–107), deren konkrete Ausprägung die Mitbestimmung darstellte, die aber auch gegensätzliche Standpunkte und Konflikte nicht ausschloss (Jähnichen 2009, S. 14–15; Jähnichen 1994, S. 285; Jähnichen 1987b, S. 30). Zur Realisierung einer solchen Partnerschaft plädierte die Ausarbeitung der Sozialkammer für „ein Bündel gleichzeitiger Maßnahmen“, die, neben der entsprechenden Ausgestaltung von Mitbestimmungsmöglichkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder der „planmäßige[n] Entwicklung einer betrieblichen Personalund Sozialpolitik“, auch eine „Mitwirkung am Arbeitsplatz“ etwa im Rahmen von Arbeitsgruppen einschließen sollten (EKD 1968, S. 106–107, Abschn. 24– 25). Bezogen auf das Mitbestimmungsmodell in der Montanindustrie wurden sowohl dessen Vorzüge dargelegt als auch „berechtigte Bedenken“ gegen seine Übertragung auf andere Branchen geäußert. Diese Bedenken hingen mit Befürchtungen im Hinblick auf weitreichende Einflussmöglichkeiten der Gewerkschaften in Wirtschaft und Gesellschaft sowie eine potenzielle Abhängigkeit des Arbeitsdirektors von den Gewerkschaften zusammen, die demnach allesamt zu einer Gefährdung der Tarifautono- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 32 mie und freien Lohnaushandlung führen konnten (EKD 1968, S. 105–106, Abschn. 23). Eine solche arbeitgebernahe Sicht stand in der Kammer der gewerkschaftlichen Position gegenüber, die die paritätische Mitbestimmung befürwortete. Besonders deutlich schlugen sich die von den Kammermitgliedern vertretenen gegensätzlichen sozialen und wirtschaftlichen Interessen sowie die daraus resultierende Uneindeutigkeit der kirchlichen Positionierung in der Frage nach der Besetzung der Aufsichtsräte nieder. Zu dieser Frage wurden in der Studie sowohl Mehrheitsals auch Minderheitsvoten wiedergegeben, die nebeneinanderstanden. Eine Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Lösung wurde von der Kammer als nicht zu ihrer Aufgabe gehörend abgelehnt. Von einer knappen Mehrheit der Kammermitglieder wurde eine unterparitätische Konstruktion befürwortet, bei der der zur vollen Parität der Arbeitnehmerseite fehlende Teil der Aufsichtsratssitze vom Vertrauen beider Parteien abhängig gemacht werden sollte, während eine Minderheit den gewerkschaftlichen Standpunkt der uneingeschränkten Parität vertrat. Die restlichen Mitglieder lehnten hingegen das Konzept der Kammermehrheit als eine zu starke Einschränkung der Kapitalrechte ab (EKD 1968, S. 109–110, Abschn. 28). Die zur Hälfte auswärtigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die von den Gewerkschaften, Betriebsräten und Belegschaften zu nominieren waren, sollten nach dem Vorschlag der Studie, genauso wie die aus dem Betrieb kommenden Aufsichtsratsmitglieder, in einem direkten oder indirekten Verfahren von den Beschäftigten gewählt werden (EKD 1968, S. 110, Abschn. 29). Damit wurden in der Ausarbeitung der Sozialkammer Vorstellungen zur Neugestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Betrieb und Unternehmen systematisch entwickelt und theologisch-sozialethisch begründet. Ihrem Anspruch nach sollte die Studie einen Beitrag zur „sachlichen Urteilsbildung“ leisten und einer „falschen Frontenbildung“ entgegenwirken, ohne eine „verbindliche Lehrmeinung“ darzustellen (EKD 1968, S. 86–87). Vor diesem Hintergrund wurde sie breit in der Öffentlichkeit rezipiert, wenngleich dabei auch die Frage nach der Legitimation einer kirchlichen Äußerung zur Mitbestimmung in der Wirtschaft eine relevante Rolle spielte und die öffentliche Resonanz in der Umbruchsituation der späten 1960er Jahre nur relativ kurzfristig anhielt (Smolarski 2020, S. 341–363; Riedner, S. 395–397). Im Mittelpunkt der – durchaus kontroversen – öffentlichen Rezeption der Studie standen jedoch weniger ihre sozialethischen Aspekte, sondern in erster Linie die Vorschläge zur Ausgestaltung der Mitbestimmungsinstitutionen auf Unternehmensebene. Für die Gewerkschaften waren die OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 33 Ergebnisse der Studie in der Hinsicht enttäuschend, als sie die gewerkschaftliche Forderung nach einer vollen Parität im Aufsichtsrat nicht unterstützte. Dennoch wies der DGB in einer kurzen Erklärung auf „sehr bemerkenswerte und interessante Aspekte“ in der Ausarbeitung der Sozialkammer hin, die „einer sorgfältigen Prüfung wert“ seien, äußerte zugleich aber auch sein Bedauern, „dass sich die Studie nicht zu einem klaren und eindeutigen Ergebnis über das Verhältnis von Arbeitnehmern und Kapitalgerbern in der Unternehmensordnung hat durchringen können“ (DGBBundespressestelle 1968). Unter einer ähnlichen Überschrift wurden auch in der „Welt der Arbeit“ jene Stellen der Studie abgedruckt, in denen der Begriff des Eigentums und sein Verhältnis zur Arbeit, Vorzüge der und Bedenken gegen die Montanmitbestimmung sowie die Mehrheitsund Minderheitsauffassungen zur Zusammensetzung der Aufsichtsräte dargelegt wurden (Welt der Arbeit 1968a). Differenziert setzte sich Georg Neemann, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB, mit der Mitbestimmungsstudie in der Zeitschrift der evangelischen Industrieund Sozialarbeit auseinander. Er würdigte die Ausarbeitung der Sozialkammer als einen Beitrag zur Mitbestimmungsdiskussion, dem auch dann Anerkennung gebührte, wenn man „den Ergebnissen der Analysen und den Schlussfolgerungen nicht in allen Punkten beipflichten“ konnte (Neemann 1969, S. 5). Neemann hob die Formulierung der grundsätzlichen Haltung der Kirche zur Mitbestimmung positiv hervor, bemängelte jedoch ebenfalls die Vermeidung konsequenter Schlussfolgerungen aus sozialethischen Überlegungen im Sinne der Befürwortung von voller Parität. Diese Inkonsequenz ging für ihn auf eine „Fehleinschätzung sowohl der Steuerungsfunktion des Kapitals in einer wettbewerblichen Marktwirtschaft als auch der Interessenlage der Arbeitnehmer“ zurück (Neemann 1969, S. 5). Mit zum Teil deutlich kritischeren Akzenten wurde die Studie in der „Quelle“ und der „Welt der Arbeit“ besprochen. „Die Quelle“ sah in der Ausarbeitung der Sozialkammer einen „lauen Kompromiss“, der aus der fehlenden Bereitschaft vor allem der konservativen und wirtschaftsfreundlichen Mitglieder der Kammer – wie des Kammervorsitzenden und Leiters der Evangelischen Akademie Bad Boll Eberhard Müller – resultierte, volle Konsequenzen aus den richtig erarbeiteten sozialethischen Prämissen zu ziehen (Die Quelle 1968). In dieser Hinsicht stimmte die Zeitschrift mit der internen Einschätzung des DGB überein, die die Ergebnisse der Studie auf die Durchsetzung „bestimmte[r] konservative[r] Strömungen innerhalb der Sozialkammer“ zurückführte (Testorf 2017, S. 166). Auch in der „Welt der Arbeit“ wurde OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 34 von einem ihrer Redakteure, dem ehemaligen Sozialsekretär Erwin Ortmann, der selbst in der evangelischen Industrieund Sozialarbeit aktiv war, der Mitbestimmungsstudie nur ein „begrenzter Wert“ attestiert. Für Ortmann blieb die von der Kammer vorgeschlagene und mit nur knapper Mehrheit verabschiedete Regelung zur Besetzung der Aufsichtsräte weit hinter der allgemeinen politischen Diskussion und speziell den Vorstellungen und Überlegungen sowohl des DGB als auch der CDUSozialausschüsse oder der sozialdemokratischen Partei zur Reform des Mitbestimmungsrechts zurück (Ortmann 1968). Bemerkenswerterweise rief Ortmanns Artikel Einspruch vonseiten Eberhard Müllers sowie des Geschäftsführers der Sozialkammer und späteren Präses der EKD-Synode Cornelius von Heyl hervor, der vor allem gegen die mitgeteilten Abstimmungsergebnisse in der Kammer gerichtet war (Welt der Arbeit 1968b).18. Sowohl Müller als auch von Heyl bestanden darauf, dass die Studie als Ganzes beinahe einstimmig verabschiedet wurde, während sich das knappe Ergebnis lediglich auf den Abschnitt über die Zusammensetzung der Aufsichtsräte bezog. Diese Interventionen – die sich im Falle Müllers auch gegen den Journalisten und Rundfunkredakteur Günther Windschild richteten (Smolarski 2020, S. 343–348) – waren wohl dadurch bedingt, dass der mögliche öffentliche Eindruck der Uneinigkeit innerhalb der Kammer der Funktion und angestrebten verständigungsorientierten Wirkung ihrer Ausarbeitungen als „stellvertretendem Konsens“ oder „Kompromiss der Sachverhalte“ (Müller 1978) entgegenstand. So hielt von Heyl dem Ortmann-Artikel auch vor, zum „unzutreffenden Bild“ in der Öffentlichkeit beizutragen, als sei die Kirche gegen die Mitbestimmung.19 Die gewerkschaftlichen Reaktionen auf die Mitbestimmungsstudie spiegelten die Situation wider, in der sich die Gewerkschaften um die Wende zu den 1970er Jahren vor dem Hintergrund der politischen Konstellationen in der Auseinandersetzung um die Mitbestimmung befanden, und brachten zugleich wesentliche Einstellungen und Orientierungen in ihrem Verhältnis zur Kirche zum Ausdruck. Die sozialethische Begründung der Mitbestimmung durch eine kirchliche Stellungnahme konnte dabei einerseits als zusätzliche Legitimation und Unterstützung der gewerkschaftlichen Forderungen – gewissermaßen im Sinne einer „Schützenhilfe“ – interpretiert werden. Andererseits war die gewerkschaftliche Kritik an der mangelnden Konsequenz der kirchlichen Äußerungen auch durch Rollenzuschreibungen an die Kirche bedingt, die sich auf deren Funktionen, Kompetenzund Zuständigkeits18 Cornelius A. von Heyl an Erwin Ortmann, 22. November 1968. In: Evangelisches Zentralarchiv 99/435. 19 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 35 bereiche bei gesellschaftspolitischen Fragen, Problemen und Konflikten bezogen. Diese Aspekte und Zusammenhänge traten bereits während der Vorbereitung der Studie in der Kammer hervor. Im Zuge der abschließenden Beratungen wandte sich Vetter beispielsweise gegen die Formulierung des Abschnitts 23 über die Montanmitbestimmung, der neben der Würdigung der Vorzüge des Montanmodells auch einige gewerkschaftskritische Elemente enthielt und vor allem die allgemeine Einführung dieses Modells nicht befürwortete (Riedner 1994, S. 385). In diesem Kontext waren auch Spannungen bezeichnend, die zwischen dem DGB und Karl-Heinz Sohn entstanden. Sohn, der nach seinem Ausscheiden aus der Mitbestimmungsabteilung des DGB 1966 Professor an der Sozialakademie Dortmund und Vorstandsmitglied der Krupp-Stiftung sowie 1969 Vorsitzender des Sozialethischen Ausschusses der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde, trat noch vor der Verabschiedung der Studie in einigen Veröffentlichungen für einen Kompromissvorschlag zur Sitzverteilung im Aufsichtsrat ein. Sein Vorschlag zur Zusammensetzung der Aufsichtsräte sah die Hälfte der Sitze für Anteilseigner, zwei Sechstel für Arbeitnehmer und ein Sechstel für von beiden Gruppen gemeinsam gewählte Vertreter vor (Stimme der Arbeit 1968; Smolarski 2020, S. 341–342). Aufgrund dieser Auffassung, der das später verabschiedete Modell der Kammermehrheit entsprach, dementierte der DGB jede Verbindung zu Sohn und seiner Position und lehnte es ab, ihn als Vertreter der Arbeitnehmerseite in der Kammer zu betrachten (Smolarski 2020, S. 323).20 Vetters Position und Wirken in der Sozialkammer betrafen demgegenüber in erster Linie grundsätzliche Fragen nach der Aufgabe und dem Zweck einer kirchlichen Stellungnahme. So wandte er sich generell gegen das Bestreben der Kammer, eine Vermittlung gegensätzlicher Positionen in der Frage der Zusammensetzung der Aufsichtsräte „mit Hilfe rechnerischer Mittelung durch eine kirchliche Äußerung“ zu erreichen (Riedner 1994, S. 373). Für ihn musste diese Frage von den Beteiligten selbst entschieden werden und gehörte somit nicht zur Aufgabe der Kirche. Bemerkenswerterweise wurde diese Auffassung innerhalb der Kammer auch vom Vertreter der Unternehmerseite Glinz unterstützt (Riedner 1994, S. 373). Den Hintergrund der von Vetter vertretenen Position bildeten das Verständnis der kirchlichen Rolle und die damit verbundenen Erwartungen an die Kirche, die auch insgesamt für das Verhältnis der Gewerkschaften zu kirchlichen Akteuren prägend waren. Im Hinblick darauf wurde die Kir20 Heinz O. Vetter an Eberhard Müller, 20. September 1968. In: Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets, Bestand IGBE, IGBE 3162. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 36 che von den Gewerkschaften aufgefordert, „nicht länger einem einseitig ballastführenden Kompromissdenken verhaftet [zu] bleiben“, „die politische Mittellinie zu verlassen, Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung zu machen oder klare und eindeutige Konzeptionen zu entwickeln“ (Vetter 1971a, S. 76). Aus einer solchen Perspektive sollte die u. a. in der Mitbestimmungsstudie von der Kirche richtigerweise erkannte Unvereinbarkeit von persönlicher Abhängigkeit und Fremdbestimmung des Menschen in der Arbeitswelt mit den christlichen Prinzipien bzw. der sozialethischen Forderung nach Selbstbestimmung – im Einklang mit den gewerkschaftlichen Vorstellungen – zur Konsequenz führen, für eine wirkliche Mitbestimmung und volle Gleichberechtigung einzutreten, anstatt wirkungslos bleibende Modelle auszuarbeiten (Vetter 1971b; Vetter 1971a, S. 76). Eine „Drittel-Gleichberechtigung“, wie Vetter noch während der Beratungen in der Sozialkammer bemerkte, konnte es nicht geben (Riedner 1994, S. 375). Somit wurde der Kirche in diesem Verständnis eine gesellschaftspolitische Rolle zugeschrieben, die über diejenige eines bloßen „geschäftige[n] Makler[s] zwischen den Interessen“ hinausging. Die Kirche sollte vielmehr, ohne in Konkurrenz zu den Parteien und Gewerkschaften zu treten, „auch für diese Gruppen ein Mahner sein, der immer wieder an die unverzichtbaren Grundsätze humaner Gestaltung erinnert“ (Vetter 1980b, S. 136). Im Hinblick darauf konnte auch die Mitbestimmungsstudie mit ihrem grundlegenden sozialethischen Teil als ein Beitrag zu diesem Rollenverständnis verstanden werden. Während sich die gewerkschaftlichen Reaktionen auf die Mitbestimmungsstudie der Sozialkammer zwischen der Anerkennung der sozialethischen Begründung und der Kritik an der mangelnden Konsequenz und der Uneindeutigkeit bewegten und entsprechende Rollenerwartungen und Forderungen an die Kirche und ihre öffentlichen Stellungnahmen zum Ausdruck brachten, traten in der kirchlichen Diskussion der Mitbestimmungsfrage auch weitgehende Differenzierungen im Hinblick auf die unterschiedlichen kirchlichen Akteure und ihre jeweiligen Positionierungen hervor. Die relative Uneindeutigkeit oder ein Kompromissund Vermittlungscharakter waren dabei, bedingt durch die widerstreitenden Interessen innerhalb der Kirche selbst, in erster Linie für die „offiziellen“ kirchlichen Äußerungen kennzeichnend. Hingegen waren weitere, eigenständige Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge zum Mitbestimmungsproblem aus dem kirchlichen Raum teilweise anders ausgerichtet und setzten eigene, divergierende Akzente. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 37 Bereits im Bereich der Industrieund Sozialarbeit wurden solche Differenzierungen und unterschiedlichen Akzentuierungen deutlich. So wurde in der Stellungnahme der AkfA zur Mitbestimmungsstudie, in der diese Studie insgesamt genauso wie die Herausstellung der „Gleichrangigkeit der Interessen der Eigentümer und der Arbeitnehmer am Unternehmen“ oder die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erweiterung der Mitbestimmungsrechte begrüßt wurden, besonders die sozialethische Begründung der Mitbestimmung hervorgehoben (AkfA 1969). Demgegenüber bejahten die EAB und die EAN, als evangelische Arbeitnehmerorganisationen, in ihrer gemeinsamen Erklärung zwar ebenfalls die Partnerschaft in der Wirtschaft, hielten aber die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Mitbestimmung für nicht ausreichend. Zudem forderten sie eine Verbesserung des Betriebsverfassungsrechts sowie eine rechtliche Verankerung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgruppe (EAB/EAN 1969). Für den sozialkritisch und links orientierten Teil der Industrieund Sozialarbeit hingegen, den exemplarisch der Leiter des Seminars der Gossner-Mission in Mainz-Kastel Horst Symanowski verkörperte, setzte sich die Mitbestimmungsstudie mit ihren „Sowohl-als-auch-Erwägungen“ dem Vorwurf aus, „nur der Stabilisierung der gegenwärtigen Zustände“ zu dienen und „nicht den Weg in eine veränderte Gesellschaft“ – wie sie etwa das DGB-Grundsatzprogramm anvisierte – zu weisen (Symanowski 1971, S. 55, 60). Gleichwohl sah auch Symanowski die Bedeutung der Studie in der grundsätzlichen Befürwortung der Mitbestimmung, die dadurch einen sozialethischen Stellenwert erhielt, und würdigte ebenso die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer Mitbestimmung am Arbeitsplatz (Symanowski 1971, S. 55, 57–58). Deutlich erkennbar wurden die unterschiedlichen Ansätze zur Erörterung des Mitbestimmungsproblems außerdem in einer weiteren kirchlichen Ausarbeitung, den „Grundsätzlichen Überlegungen zur Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ des Sozialausschusses der Evangelischen Kirche von Westfalen vom Februar 1969. Die AkfA wandte sich dagegen, beide Texte gegeneinander auszuspielen, und betrachtete sie als eine gegenseitige Ergänzung (Stimme der Arbeit 1969). Die westfälische Vorlage wurde von einem Arbeitskreis unter der Leitung von Vetter, der selbst Vorsitzender des landeskirchlichen Sozialausschusses war, und Peter Heyde, dem Leiter des Sozialamtes der EKvW, weitgehend parallel zu der in der Sozialkammer vorbereiteten Mitbestimmungsstudie erarbeitet. Zwischen beiden Gremien bestanden während dieser Zeit auch einige Spannungen (Smolarski 2020, S. 312–313, 354– 355). Im Gegensatz zur Ausarbeitung der Sozialkammer verzichtete das OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 38 Papier des westfälischen Sozialausschusses auf die Entwicklung eines eigenen konkreten Modells zur Neuordnung der (Unternehmens-)Mitbestimmung. Neben den theologisch-sozialethischen Ausführungen wurden in dem Text u. a. die Wandlungen der Vorstellungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände zur Mitbestimmung, die Abhängigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb und die Stellung der Führungskräfte erörtert (Sozialausschuß der EKvW 1969). Im Vordergrund der westfälischen Vorlage stand jedoch nicht so sehr die Idee der „Partnerschaft“, sondern – trotz einiger Skepsis im Vorfeld –21 das Problem der Macht, des legitimen Machtgebrauchs und der Machtkontrolle in der Wirtschaft. In diesem Kontext wurde Mitbestimmung als ein Beitrag zur Überwindung des Ohnmachtsgefühls der arbeitenden Menschen in ihrer Arbeitswelt betrachtet. Die zur Beteiligung an Entscheidungen notwendigen Mitbestimmungsinstitutionen, als Organe der Interessenvertretung im Betrieb, erschienen dabei als „Ausdruck des Selbstverständnisses der Arbeitnehmerschaft“ (ebd., S. 307). Zugleich wurde in dem Text auch das Recht der gewerkschaftlichen Organisation betont, Forderungen nach Mitbestimmung zu verfolgen. Dadurch stellte sich Mitbestimmung nicht ausschließlich als „Sache der Arbeitnehmer“ dar, sondern wurde auch explizit als „Sache ihrer Gewerkschaften“ anerkannt (ebd., S. 307). Die westfälische Vorlage, die damit, verglichen mit der Ausarbeitung der Sozialkammer, gegenüber den Gewerkschaften und ihren Positionen offener war, wirkte allerdings vor allem innerkirchlich und erlangte keine umfangreiche öffentliche Resonanz. Breit öffentlich rezipiert wurden Ende der 1960er Jahre hingegen andere protestantische Wirkungsformen, in denen die Problematik der Mitbestimmung gleichermaßen thematisiert und diskutiert wurde, wie etwa Politische Nachtgebete und evangelische Kirchentage. Im Mittelpunkt ihrer öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung standen dabei jedoch nicht die Mitbestimmungsfragen, sondern innerkirchliche Kontroversen und Konflikte um eine „(Links-)Politisierung“ von Kirche und Religion bzw. um „moderne Theologien“ (Lepp 2016, S. 113–118). Gleichwohl wurde über diese kirchlichen Veranstaltungen im Kontext der Mitbestimmungsdiskussion auch in der gewerkschaftlichen Presse berichtet. 21 Erich Wolf: Bericht über Gespräche, die ich mit einigen Herren aus Westfalen geführt habe über die weiteren Möglichkeiten und Perspektiven der Bemühungen zur Mitbestimmungsfrage, insbesondere in Bezug auf die Arbeiten der Sozialkammer, Bad Boll, 29. September 1967, S. 7–8. In: Evangelisches Zentralarchiv 656/416. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 39 Politische Nachtgebete, die zwischen 1968 und 1972 regelmäßig von einer ökumenischen Gruppe um die prominente evangelische Theologin Dorothee Sölle zu brisanten gesellschaftlichen und politischen Themen – wie z. B. Vietnamkrieg, Strafvollzug, Entwicklungshilfe oder Obdachlosigkeit – in Köln organisiert und durchgeführt wurden, stellten gewissermaßen einen „gottesdienstlichen Beitrag der Kirche zur 68er-Bewegung“ dar (Cornehl 2012, S. 265). Sie waren zum Teil von massiven Konflikten mit dem Präses der rheinischen Landeskirche Joachim Beckmann und dem Kölner katholischen Bischof Kardinal Josef Frings begleitet und wurden auch innerkirchlich kontrovers diskutiert (Cornehl 2012, S. 266–270). Unter diesen Bedingungen fand in Köln im Juni 1969 – und ein weiteres Mal im November 1970 – ein Politisches Nachtgebet zur Problematik der Mitbestimmung statt. Wie der Bericht über diese Veranstaltung in der „Quelle“ herausstellte, wurde Mitbestimmung dabei aus christlicher Sicht als Instrument der Eindämmung von Herrschaft nachdrücklich unterstützt. Auch die Ausweitung der paritätischen Mitbestimmung, die allein durch den DGB und seine Gewerkschaften zu verwirklichen war, wurde angesichts einer fremdbestimmten Ordnung als eine Maßnahme zur Verminderung des Leidensdrucks auf den Menschen befürwortet (Die Quelle 1969). Bezeichnenderweise wurde in der Diskussion während der Veranstaltung deren Organisatoren sowohl von „links“ wie auch von „rechts“ vorgeworfen, „sich einseitig die DGB-Auffassungen zu eigen gemacht“ zu haben (ebd., S. 308). Eine ähnliche Übereinstimmung mit den gewerkschaftlichen Positionen und Forderungen wurde auch auf dem evangelischen Kirchentag im Juli 1969 in Stuttgart deutlich. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Demokratie“ trug Fritz Vilmar von der Bildungsabteilung der IG Metall in einer gesellschaftskritischen Perspektive weitergehende Forderungen zu einem umfassenden System der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, im Betrieb, im Unternehmen und in der Gesamtwirtschaft vor und stellte sie dem in der Studie der Sozialkammer formulierten „allzu vagen, eingeschränkten Ja zur Mitbestimmung“ entgegen (Vilmar 1970b, S. 472). Diese Forderungen wurden in einer von der Evangelischen Arbeitnehmerschaft eingebrachten Entschließung der Arbeitsgruppe übernommen (DEKT 1970, S. 483–484). Im Hinblick darauf hob auch Erwin Ortmanns Artikel über den Kirchentag in der „Quelle“ auf eine „Nachbarschaft“ der „christlich geprägten und gelebten Brüderlichkeit“ zur gewerkschaftlichen Politik ab und interpretierte solche Brüderlichkeit als eine gegenseitige Ergänzung zur paritätischen Mitbestimmung (Ortmann 1969, S. 348). Somit diente die Herausstellung der Übereinstimmung zwischen den gewerkschaftlichen Forderungen und den christlich begründeten Prinzipien, aus denen das Eintreten für die paritätische Mitbestimmung abge- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 40 leitet wurde, erneut der Bestätigung und Unterstützung der gewerkschaftlichen Position in den politischen Auseinandersetzungen um die Mitbestimmungsfrage. Dieses Muster blieb auch in den 1970er und teilweise 1980er Jahren erhalten, als das Mitbestimmungsthema angesichts neuer Krisenund Problemlagen in den Hintergrund trat. 2.2 Die Mitbestimmungsdiskussion nach der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen Im Umfeld der Verfassungsklage der Arbeitgeber gegen das 1976 verabschiedete Mitbestimmungsgesetz, die u. a. zum Austritt der Gewerkschaften aus der Konzertierten Aktion führte, spitzten sich die Auseinandersetzungen um die Grundsätze und Wirkungen der Mitbestimmung abermals zu. In dieser Situation waren es vor allem die (umstrukturierte) AkfA und zumal der neugebildete KDA, welche mit die Gewerkschaften solidarisch unterstützenden Erklärungen auftraten, während seitens der „offiziellen“ kirchlichen Gremien auf der Ebene der EKD keine Stellungnahmen erfolgten. Bereits kurz vor der Gesetzesverabschiedung kritisierten der BEA und der KDA im Einklang mit den Gewerkschaften die Regelungen des Mitbestimmungsgesetztes wegen des einseitigen Übergewichts der Kapitalseite. Für beide Teile der AkfA standen diese Regelungen nach wie vor im Widerspruch zu den sozialethischen Grundsätzen und konnten „nur als eine Übergangslösung“ in Richtung einer „vollen Gleichberechtigung des Faktors Arbeit“ betrachtet werden (Stimme der Arbeit 1976b). Die Arbeitgeberklage vor dem Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin erneut eine Solidarisierung der AkfA mit dem DGB sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Verfassungsbeschwerde und deren Auswirkungen unter sozialethischen Gesichtspunkten zur Folge. Beide Aktivitäten der evangelischen Industrieund Sozialarbeit fanden auch in der „Welt der Arbeit“ Beachtung. Stellte die Verfassungsklage der Arbeitgeber für den DGB einen Angriff auf die Verfassung, die Arbeitnehmerschaft, die Gewerkschaften und die Tarifautonomie (Gewerkschaftliche Monatshefte 1978) sowie einen Versuch, „den Status quo und die eigenen Herrschaftspositionen verfassungsrechtlich [zu] zementieren“ (Stimme der Arbeit 1977d, S. 104), dar, bedeutete sie auch aus der Perspektive der AkfA bzw. des KDA eine „besonders schwerwiegende Belastung des Verhältnisses zwischen den Tarifparteien“. Die Verfassungsbeschwerde zeugte somit davon, „dass die OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 47 Diese Einschätzung bezog sich vor allem auf die „Thesen zur Mitbestimmung im Arbeitsprozess“, die im Anhang des Buches von Symanowski und Vilmar abgedruckt wurden. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Ausgestaltung der Mitbestimmungsstrukturen am Arbeitsplatz wurden von Vilmar Ende der 1960er Jahre in die innergewerkschaftliche Diskussion eingebracht und bildeten einen relevanten Impuls für die Debatten um die Novellierung des Mitbestimmungsrechts und eine Demokratisierung der betrieblichen Arbeitsbeziehungen. Die „Thesen zur Mitbestimmung im Arbeitsprozess“ richteten sich, ausgehend von den Arbeitserfahrungen in der Industrie, gegen die Bevormundung des arbeitenden Menschen durch die Arbeitsorganisation, die damit zu seiner Entmündigung als „instrumentelle Arbeitskraft“ und letzten Endes zu seiner Dehumanisierung führte (Symanowski/Vilmar 1963, S. 121–122). Diese Stoßrichtung besaß auch demokratietheoretische Implikationen. Wie die Ausarbeitung hervorhob, konnte aus dem zum bloßen Objekt und passiven Befehlsempfänger im Betrieb herabgesetzten Menschen kein verantwortlicher, eine demokratische Gesellschaft mittragender und mitgestaltender Staatsbürger werden (Symanowski/Vilmar 1963, S. 122). Dadurch fügte sich dieser Text in den im Übergang zu den 1960er Jahren einsetzenden Diskurs um eine Demokratisierung und Liberalisierung der Bundesrepublik ein, in dessen Mittelpunkt die Diskrepanz zwischen der politischen und der gesellschaftlichen Demokratisierung bzw. zwischen traditionellen Einstellungen und Verhaltensmustern und der sozioökonomischen und technischen Entwicklung stand (Scheibe 2002). Die Notwendigkeit einer unmittelbar am Arbeitsplatz ansetzenden Mitbestimmung wurde in den Thesen jedoch vor allem aus den unzureichenden Wirkungen der Mitbestimmungsinstitutionen auf Betriebsund Unternehmensebene abgeleitet, die die konkrete Situation des einzelnen Arbeitnehmers und der einzelnen Arbeitnehmerin nicht wesentlich zu ändern vermochten. Vor diesem Hintergrund wurden in der Ausarbeitung Vorschläge zur Reform der Betriebsverfassung formuliert, die die Etablierung von Besprechungen am Arbeitsplatz auf der Ebene von Arbeitsgruppen oder Abteilungen vorsahen, für deren Durchführung der Betriebsrat verantwortlich sein sollte (Symanowski/Vilmar 1963, S. 123–125). Dadurch sollte ein Beitrag zur Subjektwerdung des arbeitenden Menschen im Arbeitsprozess geleistet werden. Gerade solche Arbeitsgruppenbesprechungen – und noch stärker die Institution der Arbeitsgruppensprecher – wurden um die Wende zu den 1970er Jahren, vermittelt durch Vilmar, zum Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen innerhalb der Gewerkschaften. Den Hintergrund der ge- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 48 werkschaftlichen Debatte um die Mitbestimmung am Arbeitsplatz bildeten einerseits Versuche zur Überwindung der wahrgenommenen „Betriebsferne“ der Gewerkschaften und der gewerkschaftlichen Politik sowie der damit verbundenen Passivität und Desinteressiertheit seitens der Mitglieder, die u. a. eine „betriebsnahe Tarifpolitik“ einschlossen (Vilmar 1968, S. 472–473; Koopmann 1979, S. 703). Andererseits war diese Kontroverse durch Spannungen und Konflikte um die Rolle der „Basis“ und die Basisorientierung der Gewerkschaften bedingt, mit denen auch die – großenteils von Vertrauensleuten ausgehende – Kritik am Gewerkschaftsapparat und seiner Entfremdung von jener „Basis“ bzw. an der Verselbstständigung und Oligarchisierung der Mitbestimmungsorgane verbunden war (Teigelkamp 1973, S. 271; Milert/ Tschirbs 2012, S. 459–462). Den unmittelbaren Anlass für die Auseinandersetzungen bildeten jedoch Initiativen aus den Reihen der Gewerkschaften zur Novellierung der Mitbestimmungsgesetzgebung, die noch zur Zeit der Großen Koalition entwickelt wurden. In einem solchen Kontext veröffentlichte Vilmar 1968 in den „Gewerkschaftlichen Monatsheften“ seine Vorschläge zur Verankerung von Arbeitsgruppenbesprechungen in der Betriebsverfassung, die später von ihm revidiert und weiterentwickelt wurden (Vilmar 1968; Vilmar 1970a). Auch Hans Matthöfer, der wie Vilmar in der Bildungsabteilung der IG Metall tätig und zudem Mitglied der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion war, trat kurz darauf mit einem eigenen, in der Stoßrichtung mit Vilmar übereinstimmenden Entwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes auf (Matthöfer 1968; Abelshauser 2009, S. 189–193). Vilmars Vorschläge zielten auf eine Überwindung der Objektsituation des Menschen im Betrieb, eine Demokratisierung der Arbeitsorganisation und dementsprechend auf die Etablierung einer Mitbestimmung nicht für, sondern unmittelbar durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst (Vilmar 1971, S. 19). Damit sollten diese Vorschläge die im Wesentlichen repräsentative – und in dieser Hinsicht für Vilmar nicht hinreichende – Mitbestimmungskonzeption des DGB durch direkte Beteiligungsformen ergänzen und der Gefahr entgegenwirken, dass sich anstelle einer „Gegenmacht“ eine „Gegenbürokratie“ etablierte (Vilmar 1973, S. 162). Als Element einer „basisdemokratischen betrieblichen Strategie“ sollte die Mitbestimmung am Arbeitsplatz durch „elementare Kollektive“, die Arbeitsgruppen, u. a. zur Aktivierung der Belegschaften beitragen (Vilmar 1971, S. 14–15, 19–20). Im Hinblick darauf deckten sich die Intentionen des gesellschaftskritischen Teils der evangelischen Industrieund Sozialarbeit und der linken basisorientierten gewerkschaftlichen Richtungen. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 49 Wie Vilmar schrieb, gelangte somit ein „über das allgemeine kompromisslerische sozialethische Gerede offizieller Kirchenverlautbarungen hinausgewachsener, konkret sozialkritisch gewordener christlicher Personalismus […] zu den gleichen betriebsdemokratischen Konsequenzen wie die systemkritische gewerkschaftliche und betriebspolitische Theorie“ (Vilmar 1971, S. 20). Einer solchen Mitbestimmung am Arbeitsplatz wurden weitreichende Funktionen und eine über den Betrieb hinausgehende Bedeutung zugeschrieben. Mit der Überwindung der Objektstellung der Arbeitnehmer – als „stummer Befehlsempfänger“, wie ein zeitgenössisch häufig verwendeter Ausdruck lautete – sollte sie auch Politisierungsund Mobilisierungsprozesse der Belegschaften an der „Basis“, etwa durch eine Sichtbarmachung unterdrückter Konflikte, befördern, das Selbstbewusstsein der abhängig Beschäftigten stärken und den Übergang zu deren Selbstorganisation und schließlich Selbstverwaltung ermöglichen. Im Hinblick darauf bildete die Mitbestimmung am Arbeitsplatz in Vilmars Konzept eine konstitutive Voraussetzung für die Mitbestimmung des Betriebsrats und einen Faktor, durch den auch die gewerkschaftliche Präsenz im Betrieb gestärkt werden konnte (Vilmar 1971, S. 15–16, 50– 52; Vilmar 1973, S. 167–169). In diesem Zusammenhang beinhalteten die Vorschläge von Vilmar und Matthöfer zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes zum einen eine Verankerung von Arbeitsgruppenbesprechungen zur Mitbestimmung der Beschäftigten in allen sie unmittelbar betreffenden Fragen, die – in Übereinstimmung mit den Thesen des Seminars in Mainz-Kastel – unter Einbeziehung des Betriebsrats durchgeführt werden sollten. Zum anderen sahen sie die Etablierung von durch die Arbeitsgruppen zu wählenden Arbeitsgruppensprechern vor. Innerhalb der Gewerkschaften lösten diese Vorschläge eine kontroverse Diskussion aus (Vilmar 1971, S. 22–28, 31–49; Vilmar 1981, S. 279–287; Koopmann 1979, S. 712–726; Huss/Schmidt 1972). Im Zuge der Kontroverse wurden Vilmars und Matthöfers Initiativen von Otto Brenner ebenso wie von Heinz Oskar Vetter und den gewerkschaftlichen Leitungsgremien abgelehnt und Vilmar selbst schied aus der Bildungsabteilung der IG Metall aus. Auf Kritik stieß insbesondere die Etablierung von Arbeitsgruppensprechern als einer weiteren Interessenvertretungsinstanz zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft, die als Konkurrenz zu den bestehenden Vertretungen wie dem Betriebsrat und dem gewerkschaftlichen Vertrauenskörper – zumal vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer Wahl von Unorganisierten – sowie als Gefährdung der Einheit der Interessenvertretung wahrgenommen wurde. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 50 Auch im Falle einer Personalunion zwischen Arbeitsgruppensprechern und Vertrauensleuten wurde die Unterstellung der Letzteren unter die betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht und damit eine Einschränkung ihrer Handlungsspielräume befürchtet (Vilmar 1970a, S. 139–140). Zu den weiteren gewichtigen Einwänden gegen die Vorschläge zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz gehörten die Gefahr eines isolierten, „egoistischen“ Handelns aufseiten der Arbeitsgruppen sowie daraus resultierender potenzieller Konflikte mit dem Betriebsrat, die geringe Relevanz der Arbeitsplatzebene für Entscheidungen über die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen oder Produktionsabläufe und nicht zuletzt Versuche der Unternehmer, die Idee einer arbeitsplatznahen Mitbestimmung in ihrem Sinne aufzugreifen und verschiedene Mitbestimmungsinstitutionen gegeneinander auszuspielen (Vilmar 1970a, S. 138–142). Unter diesen Bedingungen versuchte Vilmar, die Kritik an seinem Konzept zu entkräften. 1969/70 legte er einen zusammen mit weiteren Funktionären im IG-Metall-Vorstand formulierten revidierten Entwurf vor, in welchem die Wahl von Arbeitsgruppensprechern, um eine feste Institutionalisierung eines neuen „Amtes“ zu vermeiden, nunmehr bloß als eine Möglichkeit vorgeschlagen und eine Beteiligung des Betriebsrats an den Gruppenbesprechungen vorgesehen wurde (Vilmar 1970a, S. 136). In einem solchen Kontext wurden 1970 „Überlegungen zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz“ des Amtes für Industrieund Sozialarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) veröffentlicht, die unter maßgeblicher Beteiligung von Symanowskis Seminar entstanden waren und aus Sicht von Vilmar „die beste, konkreteste ‚offizielle‘ Stellungnahme und Begründung für die Mitbestimmung am Arbeitsplatz“ darstellten (Vilmar 1971, S. 21; Vilmar 1973, S. 169). In dieser Ausarbeitung wurde gleichermaßen eine mögliche Wahl von Arbeitsgruppensprechern „von Fall zu Fall“ – zur Verhinderung von deren Verselbstständigung gegenüber der Gruppe – vorgeschlagen und dem Betriebsrat in allen strittigen Fragen ein Mitentscheidungsrecht zugesprochen (EKHN 1970). Somit stimmte Vilmar erneut mit der durch das Seminar in Mainz-Kastel repräsentierten Richtung der evangelischen Industrieund Sozialarbeit überein. Dennoch blieb die Haltung der Gewerkschaften zur Einrichtung von neuen Formen und Strukturen einer Mitbestimmung am Arbeitsplatz, bis auf vereinzelte Initiativen wie etwa bei der DPG (Vilmar 1971, S. 28, 70– 72), vorwiegend kritisch oder skeptisch. Diese Haltung war durch die Situation in den Betrieben Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre bedingt, die durch – in spontanen Arbeitsniederlegungen verstärkt zutage tretende – Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen etablierten Betriebsräten und Vertrauensleu- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 51 ten, zwischen sich professionalisierenden oder „oligarchisierenden“ betrieblichen Interessenvertretungen und basisund partizipationsorientierten Strömungen unter den Gewerkschaftsmitgliedern geprägt war (Wassermann 2002, S. 39–40). Vor diesem Hintergrund waren es vielfach Betriebsräte großer Werke, die in der Installierung von Arbeitsgruppensprechern bzw. in der Übertragung dieser Funktion an Vertrauensleute die Entstehung einer potenziellen Kontrollinstanz und damit eine Gefährdung ihrer Einflussmöglichkeiten und ihrer Macht sahen (Milert/Tschirbs 2012, S. 468–469). Wie Vilmar vermutete, befürchteten sie zudem aufgrund ihrer eigenen Konfliktunfähigkeit eine Artikulation von Konflikten an der „Basis“ (Vilmar 1981, S. 283–284). Aus der Gewerkschaftsperspektive konnte demgegenüber, bei aller Anerkennung im Prinzip, die Einführung neuer Mitbestimmungsinstitutionen am Arbeitsplatz zu einer Schwächung der bestehenden Mitbestimmungsstrukturen und einer Aufsplitterung der Solidarität führen (Vetter 1970, S. 2–3). In diesem Kontext erschienen nach der Verabschiedung des novellierten Betriebsverfassungsgesetzes, in dem die Mitwirkungsrechte der einzelnen Beschäftigten am Arbeitsplatz teilweise verbessert wurden (Vilmar 1973, S. 169–171; Wassermann 2002, S. 42), die Erwartungen an die Mitbestimmung am Arbeitsplatz im Sinne einer Mobilisierung der „Basis“ gegen Fremdbestimmung und Bürokratien oder eines Ansatzes zur Arbeiterselbstverwaltung aus DGB-Sicht als wirklichkeitsfremde Wunschvorstellungen (Balduin 1973, S. 183, 187). Solche Vorstellungen berücksichtigten demnach nicht die existierenden Machtverhältnisse und die gewerkschaftlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, aber auch die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten selbst (Balduin 1973, S. 187). Außerdem ließen sie die konkreten Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf die Arbeitsbedingungen großenteils außer Acht (Trautwein-Kalms/Gerlach 1980, S. 31–32). Gleichwohl war eine Mitbestimmung am Arbeitsplatz auch aus der Perspektive der gewerkschaftlichen Organisation nicht entbehrlich. Allerdings sollte sie primär gewerkschaftsbezogene Funktionen im Sinne der Stärkung des Selbstbewusstseins, der Solidaritätsbereitschaft und -fähigkeit der Mitglieder und der Erhöhung der gewerkschaftlichen Durchsetzungskraft erfüllen und konnte somit, als Teil einer Einheit, zusammen mit der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen, nur von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten getragen werden (Balduin 1973, S. 184–185). Der Kern der gewerkschaftlichen Skepsis gegenüber einer Institutionalisierung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz lag allerdings auf einer anderen Ebene. Unter dem Gesichtspunkt der Situation des arbeitenden OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 52 Menschen vermochten aus Sicht der Gewerkschaften keine neuen, zusätzlichen Institutionen am Arbeitsplatz an sich diese Situation grundlegend zu verbessern und mehr Entfaltungsund Gestaltungsräume zu gewährleisten. Der Grund dafür bestand, wie Vetter herausstellte, in der entscheidenden Abhängigkeit der gesamten Existenz des Menschen von seiner Arbeitswelt (Vetter 1973, S. 9; vgl. auch Balduin 1973, S. 187). Folglich konnte nur eine Veränderung bzw. Umgestaltung der Arbeit und ihrer Bedingungen selbst – „nach sozialen, gesundheitlichen und schöpferisch-gestalterischen Gesichtspunkten“ – einen wirklichen Zugewinn an arbeitsplatzbezogener Mitbestimmung ermöglichen (Balduin 1973, S. 187). Dadurch flossen die Ansätze zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz in die Debatten und Initiativen zur Humanisierung der Arbeitswelt ein (vgl. Kapitel 4), die ab den frühen 1970er Jahren zunehmend in den Vordergrund traten und bei denen Fragen der Institutionen eine geringere Rolle spielten (Leminsky 1985, S. 153; Bock-Rosenthal/Hachmeister/Sorge 1977, S. 10–14). Die Hinwendung zur qualitativen Tarifpolitik – wie sie sich exemplarisch im viel beachteten Lohnrahmentarifvertrag der IG Metall für Nordwürttemberg/Nordbaden aus dem Jahre 1973 äußerte – erschien in diesem Kontext gewissermaßen als „tarifpolitisches Pendant zur Diskussion um die Mitbestimmung am Arbeitsplatz“ (Milert/Tschirbs 2012, S. 483; vgl. auch Balduin 1973, S. 187). Unter diesen Bedingungen wurden einige Ansätze zur arbeitsplatznahen Beteiligung der Beschäftigten, wenngleich ohne systematische Verknüpfung mit der Idee einer Mitbestimmung am Arbeitsplatz, auch experimentell erprobt (Leminsky 1985, S. 153). Zugleich ließ das gewerkschaftliche Interesse an diesem Thema jedoch nach und die eher „akademisch“ geführte Debatte entfaltete in konzeptioneller Hinsicht innerhalb der Gewerkschaften keine breite Wirkung (Trautwein-Kalms/Gerlach 1980, S. 32; Stein/Reisacher 1980, S. 28–30). Die kirchlichen Beiträge zu dieser Debatte, wie die Ausarbeitungen des Seminars in Mainz-Kastel, der ebenfalls auf Initiative von Symanowski formulierte Abschnitt zur „Mitwirkung am Arbeitsplatz“ aus der Mitbestimmungsstudie der Sozialkammer (EKD 1968, S. 107) oder die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Demokratie auf dem Kirchentag von 1969 (DEKT 1970, S. 483–484), wurden auf der einen Seite, auch über Vilmars Bezugnahmen hinaus, in den Gewerkschaften durchaus zur Kenntnis genommen. Zudem beteiligten sich Gewerkschaftsvertreter an Diskussionen über dieses Thema auf Tagungen im kirchlichen Raum. Auf der anderen Seite wurde in den Gewerkschaften selbst die Gestaltung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz jedoch vorwiegend als ein Problem im Rahmen einer innergewerkschaftlichen Auseinandersetzung – und OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 53 nicht als ein auf Impulse aus der evangelischen Industrieund Sozialarbeit zurückgehender Ansatz – diskutiert. Gleichwohl beeinflussten die Konzepte der Industrieund Sozialarbeit in diesem Bereich unmittelbar einen praktischen Versuch zur Umsetzung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz im Sinne einer Demokratisierung des Betriebs, wie er ab Ende der 1960er Jahre in der Firma Opel Hoppmann in Siegen unternommen wurde (Belitz 2021). Das bei Opel Hoppmann implementierte Modell beinhaltete neben einer weitreichenden Mitbestimmung sowohl bei wirtschaftlichen als auch bei betrieblichen Entscheidungen auch eine Gewinnbeteiligung der Beschäftigten sowie – ab 1974 – eine „Neutralisierung des Kapitals“ durch die Übertragung aller Geschäftsanteile der Firma auf eine gemeinnützige Stiftung. Während in der Leitung des Unternehmens eine volle Mitbestimmung durch einen paritätisch zusammengesetzten Wirtschaftsausschuss bestand, wurde diese Mitbestimmungsebene „von unten“ durch flächendeckend gebildete Arbeitsgruppen bzw. -teams ergänzt, die sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschlossen und umfassende Mitwirkungsund Beteiligungsrechte am Arbeitsplatz besaßen (Hoppmann/Stötzel 1981; Wächter/Döll-Jochmann 2009). Eine zentrale Rolle bei der Entstehung und Entwicklung des Siegener Mitbestimmungsmodells spielten die Ausarbeitungen des Seminars für kirchlichen Dienst in der Industrie bzw. des hessen-nassauischen Amtes für Industrieund Sozialarbeit, Veranstaltungen der Evangelischen Sozialakademie Friedewald und Anstöße der evangelischen Sozialethik (Belitz 2021). Bezeichnenderweise wurde dieses Modell auch als ein Projekt im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens“ (vgl. Kapitel 4.1) gefördert und von Fritz Vilmar wissenschaftlich begleitet (Vilmar 1981). 3.2 Gewerkschaften und Mitbestimmung am Arbeitsplatz in den 1980er Jahren Indessen wurde mit Beginn der 1980er Jahre die Problematik einer Mitbestimmung am Arbeitsplatz unter veränderten Bedingungen und im Zusammenhang mit der verstärkten Bedeutung der Tarifpolitik von den Gewerkschaften wiederaufgenommen. Einen maßgeblichen Hintergrund bildeten dabei die Krise des Fordismus und der tayloristischen Arbeitsorganisation sowie die damit verbundenen beteiligungsorientierten Managementkonzepte im Zuge der sogenannten „Japanrezeption“, in denen – als „Partizipation im Unterneh- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 54 mensinteresse“ (Leminsky 1985, S. 157) – Verfahren zur Delegation von Verantwortung nach unten und zur direkten Arbeitnehmerbeteiligung, etwa im Rahmen von Gruppenarbeit und Qualitätszirkeln, erprobt wurden (Kißler/Greifenstein/Schneider 2011, S. 118–128). In diesem Kontext wurde 1984 vom DGB ein Konzept zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz verabschiedet (DGB-Bundesvorstand 1986, S. 19– 20). Darin wurden in Abgrenzung von den „modernen Führungsmethoden“ und Managementstrategien zur Arbeitnehmerbeteiligung Elemente direkter Partizipation in das Gesamtsystem der Interessenvertretung integriert (DGB-Bundesvorstand 1985a; vollständige Fassung in: Meyn et al. 2011, S. 257–266). Das Konzept knüpfte auch insofern an die Diskussionen der späten 1960er und frühen 1970er Jahre an, als es einerseits auf die Stärkung des Einflusses der Beschäftigten auf die Gestaltung ihrer Arbeit und damit auf die Förderung ihrer Selbstverwirklichung und der Humanisierung der Arbeit gerichtet war. Andererseits wurden dabei zusätzliche Interessenvertretungsinstitutionen wie Arbeitsgruppensprecher abgelehnt. Statt solcher Institutionen sollten die Betriebsund Personalräte die Möglichkeit bekommen, Arbeitskreise einzurichten, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen mit Vertrauensleuten, Betriebsratsmitgliedern, Expertinnen und Experten Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen erarbeiten konnten (DGB-Bundesvorstand 1985a, S. 181–184). Damit behielt der Betriebsrat – dem auch die Vorschläge vorzulegen waren – eine übergeordnete Stellung gegenüber den direkten Beteiligungsformen der Beschäftigten. Das DGB-Konzept spiegelte die Situation wider, in der sich die Gewerkschaften vor dem Hintergrund der unternehmerischen Rationalisierungsstrategien, neuen Technologien und der Differenzierung der betrieblichen Strukturen (Leminsky 1985, S. 157; Kißler/Greifenstein/Schneider 2011, S. 120–121) sowie der sich verschärfenden, mit zunehmender bzw. fortdauernder (Massen-)Arbeitslosigkeit und Betriebsschließungen einhergehenden (Struktur-)Krise befanden. Zugleich wurde dieses Konzept auch als Folge von Tendenzen eines „Wertewandels“ wahrgenommen, der ein verstärktes Interesse der Arbeitnehmerschaft an der „qualitativen“ Gestaltung der Arbeitsbedingungen nach sich zog (Leminsky 1985, S. 157). Dennoch blieb der arbeitsplatzbezogene Beteiligungsansatz des DGB aus den 1980er Jahren, wie in der Mitbestimmungsforschung einige Jahrzehnte später festgestellt wurde, „ohne praktische Relevanz“ (Kißler/Greifenstein/Schneider 2011, S. 132). Auch innerhalb der evangelischen Industrieund Sozialarbeit fanden die gewerkschaftlichen Überlegungen zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz zwar Beachtung (Michalik/Schuck OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 55 1985; Bobke 1988), jedoch ging damit angesichts der als akut wahrgenommenen Problemlagen, wie vor allem der anhaltenden Arbeitslosigkeit oder der Zukunft der Arbeit, keine umfassende Diskussion im Kontext der eigenen Ansätze aus dem kirchlichen Raum einher. 3.3 Gewerkschaftliche und kirchliche Ansätze zwischen Differenz und Komplementarität Im Ganzen wurden in der Problematik der Mitbestimmung am Arbeitsplatz erneut die unterschiedlichen Orientierungen der gewerkschaftlichen und der kirchlichen Ansätze deutlich, die sich auch auf andere Bereiche der Beziehungen zwischen beiden Organisationen maßgeblich auswirkten und die Gestaltung dieser Beziehungen insgesamt prägten. Die Grundlage des kirchlichen Ansatzes bildete eine personalethische Orientierung, bei der die Situation des Individuums und sein Wohl im Mittelpunkt standen. Daraus resultierte auch die vorrangige Behandlung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz – bei der es um den Einfluss auf die konkrete Gestaltung der den arbeitenden Menschen unmittelbar betreffenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation ging – gegenüber anderen Mitbestimmungsebenen und -strukturen (Veller 1973, S. 42–44). Dieser Ansatz, der bereits in der Mitbestimmungserklärung des EKDRates von 1950 zum Ausdruck kam, war einerseits integrationistisch ausgerichtet. Eine solche Ausrichtung wurde beispielsweise in der Erklärung der EAB und EAN zur Mitbestimmungsstudie 1969 deutlich (Jablonowski 1987b, S. 99), in der die Mitbestimmung im Rahmen von Arbeitsgruppenbesprechungen u. a. als Mittel erschien, um die Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit im Betrieb und ihre Mitarbeit „beim Vollzug unbequemer Maßnahmen“ zu fördern (EAB/EAN 1969). Andererseits ließ sich der personalethisch orientierte Ansatz aber auch emanzipatorisch wenden. Dadurch verschoben sich die Zielsetzungen der Mitbestimmung am Arbeitsplatz von einer partnerschaftlichen Integration in den betrieblichen Zusammenhang hin zur Aufhebung der Fremdbestimmung, Gewinnung der Mündigkeit und einer weitreichenden Demokratisierung des Betriebs (Symanowski 1971, S. 56–60; Veller 1973, S. 42–44). Im Hinblick darauf berührte sich dieser Ansatz, wie er exemplarisch durch das Seminar in Mainz-Kastel vertreten war, mit den Intentionen der kritischen, basisorientierten gewerkschaftlichen Strömungen bzw. Grup- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 56 pierungen, stieß dabei aber gleichermaßen an die Grenzen des gewerkschaftlichen Organisationsinteresses. Aus der Perspektive der Gewerkschaftsorganisation stand nicht die Mitbestimmung des Individuums an seinem Arbeitsplatz oder in der Arbeitsgruppe im Zentrum der gewerkschaftlichen Initiativen und Politik, sondern primär die Ebene des Unternehmens und des Betriebs im Sinne einer kollektiven bzw. organisierten und solidarischen Interessenvertretung, zumal jeder Arbeitsplatz stets in eine Abteilung, einen Betrieb, ein Unternehmen – bis hin zur gesamten Wirtschaft – eingebunden war (Leminsky 1969, S. 35; Leminsky 1985, S. 151). Dementsprechend waren die Bestrebungen der Gewerkschaften in erster Linie auf die Stärkung der Organisation und die Einordnung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz in die bestehenden gewerkschaftlichen bzw. betrieblichen Interessenvertretungsstrukturen gerichtet. In dieser Hinsicht zielten für Vetter alle gewerkschaftlichen Mitbestimmungsvorstellungen auf die Verbesserung der Situation des einzelnen Arbeitnehmers oder der einzelnen Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz (Vetter 1970, S. 2). Den gewerkschaftlichen Ansatzpunkt bildete somit nicht die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer an sich, sondern als Teile eines Kollektivs, und ihre Herauslösung aus diesem Kollektivzusammenhang musste zu ihrer Manipulierbarkeit, zur Verminderung ihrer Abwehrfähigkeit und zur Gefährdung der Gesamtsolidarität der Arbeitnehmerschaft führen (Leminsky 1985, S. 156). Bedingten die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in der Mitbestimmungsproblematik kontroverse Diskussionen innerhalb der Gewerkschaften und waren die Orientierungen an der „Basis“ innerhalb der evangelischen Industrieund Sozialarbeit auch mit gewerkschaftskritischen Implikationen verbunden (Sohn/Struppek 1977, S. 11; Symanowski 1971, S. 59), so schlossen sich beide Ansätze zur Mitbestimmung nicht grundsätzlich aus. Sie ließen sich als zwei folgerichtige und für sich berechtigte Perspektiven und Herangehensweisen deuten, die sich aus den jeweiligen spezifischen Voraussetzungen, Orientierungen und Zielsetzungen bzw. Kompetenzen und Interessen der Akteure ergaben und eher komplementär zueinander verhielten. Wie der Sozialethiker Günter Brakelmann in den 1980er Jahren im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der Kirche rückblickend reflektierte, bedurfte es in der Frage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz „eines sehr langen Dialoges“ zwischen beiden Organisationen, um dem jeweiligen Gesprächspartner die eigene Position – die vorrangige Orientierung am Wohl der Person in ihrer unmittelbaren Arbeitswelt auf der einen und die Herausstellung des Institutionsund Macht- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 63 Im Jahre 1977, zu Vetters 60. Geburtstag, erschien zudem ein Heft der Mitteilungen des Sozialamtes mit Beiträgen zur Humanisierung der Arbeitswelt, die aus dem Arbeitskreis „Kirche und Industrie“ in Westfalen hervorgegangen waren und sowohl mit den gewerkschaftlichen Vorstellungen übereinstimmende Ansätze als auch einige gewerkschaftskritische Aspekte enthielten (Sozialamt der EKvW 1977). Innerhalb der evangelischen Industrieund Sozialarbeit entwickelte sich das Humanisierungsthema in den 1970er Jahren zu einem bedeutenden Arbeitsschwerpunkt. Mit der Gründung des KDA auf Bundesebene 1974 wurde ein Fachausschuss zur Humanisierung gebildet, der u. a. Kontaktarbeit mit Institutionen aus Wissenschaft und Politik betrieb sowie Humanisierungskonzeptionen der Gewerkschaften, Arbeitgeber und der am HdA-Programm beteiligten Forschungsinstitutionen – zur Bestimmung und Konkretisierung des eigenen Standorts – auswertete (Weiser 1987, S. 519; Riedel 1976). Darüber hinaus erarbeitete der Fachausschuss Seminarmodelle zur Reflexion der Gefährdungen von Menschlichkeit im Arbeitsprozess (Weiser 1987, S. 519). Mit seinen Aktivitäten führte er die Arbeit der ASIA fort, die auf ihrer letzten Jahrestagung 1974 mit Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern betriebsdemokratische Modelle und Strategien zur Erweiterung der Handlungsund Entscheidungsspielräume der arbeitenden Menschen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen einer Humanisierung der Arbeit sowie die Problematik der Herrschaft im Betrieb diskutierte (Stimme der Arbeit 1974a). Auch auf regionaler Ebene fanden entsprechende Aktivitäten statt. In Baden-Württemberg wurde beispielsweise in der evangelischen Akademie Bad Boll ein vierzehntägiger Kurs zur Humanisierung der Arbeit in Zusammenarbeit mit dem DGB-Landesbezirk veranstaltet, der im Rahmen des HdA-Programms gefördert wurde und in dem Gewerkschaftsmitglieder Ursachen und Zusammenhänge von Konflikten im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz besprachen und Handlungsmodelle zur Veränderung der Situation der einzelnen Beschäftigten erarbeiteten (Gehring 1980, S. 50). Die evangelischen Kirchentage boten ebenfalls ein breites öffentliches Forum zur Diskussion des Humanisierungsproblems unter Einbeziehung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Betriebsratsangehörigen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 1973 in Düsseldorf sprach mit Karl Buschmann von der Gewerkschaft Textil und Bekleidung zum ersten Mal ein Gewerkschaftsvorsitzender im Rahmen des Kirchentages. In seinem Vortrag über Arbeit und Freizeit ging er auch auf Fragen der Humanisierung ein, ohne allerdings die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der Kirche zu thematisieren (Buschmann 1973). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 64 Zwei Jahre später, auf dem Kirchentag in Frankfurt, wurden einige Aspekte und Probleme der Humanisierung u. a. mit Beteiligung von Werner Vitt, dem Zweiten Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik (IG CPK), und Vertretern der Industrieund Sozialarbeit reflektiert sowie im Rahmen des „Marktes der Möglichkeiten“ diskutiert. Die sozialethischen Grundsätze und Perspektiven einer Humanität in der Arbeit wurden dabei von Günter Brakelmann (1975a) erörtert. Für die evangelische Industrieund Sozialarbeit und ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften bedeuteten all diese Aktivitäten zum einen die Herausarbeitung und Klärung des eigenen Standpunkts in der Auseinandersetzung mit den gewerkschaftlichen Positionen, wodurch konvergierende wie divergierende Momente zutage traten. Zum anderen knüpfte ihr Engagement an die Kooperationen der gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteure im Bereich der – betriebsbezogenen oder überbetrieblichen – Bildungsarbeit an und trug, u. a. durch die Verbindung zum HdA-Programm, auch zur Erarbeitung bzw. Konkretisierung von Handlungsmodellen auf diesem Gebiet bei. Im Ganzen jedoch wurden die Rolle bzw. die Kompetenzen des KDA als einer kirchlichen Einrichtung im Hinblick auf die Problematik der Humanisierung vor allem in einem übergreifenden, theologisch-sozialethischen Sinne verstanden. In dieser grundlegenden, von der Frage nach dem Menschenverständnis und der Bedeutung der Menschlichkeit in der Arbeitswelt ausgehenden Perspektive erschien die Humanisierung der Arbeit auch als „eine entscheidende Aufgabe der Verkündigung“, die nur in Solidarität und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, d. h. auch den Gewerkschaften, wahrgenommen werden konnte (Fahlbusch 1977a, S. 122). Da es aus einer solchen Sicht keine christlichen „Programme oder Rezepte für politische und technische Lösungen zur Humanisierung der Arbeit“ geben konnte, vermochte der KDA, wie sein Vorsitzender Wilhelm Fahlbusch betonte, „nur die Grundsatzfrage nach den Voraussetzungen und Auswirkungen der Arbeitswelt [zu] stellen“. Bei der konkreten Umsetzung war der KDA dementsprechend „an alle anderen verwiesen, die über den notwendigen Sachverstand und über das politische Instrumentarium verfüg[t]en, um die Humanisierung voranzubringen“ (Fahlbusch 1977a, S. 122). Humanisierung der Arbeitswelt stellte sich somit für die evangelische Industrieund Sozialarbeit im Wesentlichen als ein sozialethisches Problem dar. Im Hinblick darauf besaß ihr Humanisierungsansatz auch vielfache Berührungspunkte mit den gewerkschaftlichen Vorstellungen und Strategien. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 65 Bereits die Ausarbeitung zur theologischen Problematik der „Qualität des Lebens“ trat beispielsweise für den Vorrang der Gesellschaftsgegenüber der Wirtschaftspolitik, der qualitativen Zielsetzungen wie etwa sozialer Gerechtigkeit gegenüber der quantitativen Gewinnorientierung oder des Solidaritätsgegenüber dem Individualprinzip ein. Darüber hinaus hob sie die Notwendigkeit eines Abbaus von Herrschaft und struktureller Gewalt hervor (Becker et al. 1974). Auch die von Günter Brakelmann formulierten sozialethischen Grundsätze zur Humanisierung gingen von der Priorität der Arbeit gegenüber dem Eigentum bzw. Kapital aus und stellten den gesellschaftsverändernden Charakter des Humanisierungskonzepts heraus (Sondermann 2023, S. 225–239, 254–262). Dadurch entsprachen sie – wenn auch nicht in all ihren Konsequenzen – ebenfalls weitgehend den gewerkschaftlichen Humanisierungsforderungen. So war für Vetter die wahre Humanisierung der Arbeit „nicht ohne Eingriffe in die privatwirtschaftliche Investitionsautonomie und den privatwirtschaftlichen Konkurrenzmechanismus“ möglich (Vetter 1974, S. 37; Vetter 1975, S. 62–63). In Übereinstimmung damit hoben auch Brakelmanns sozialethische Überlegungen auf den Konflikt zwischen einer an den wirklichen Humanund Sozialbedürfnissen des arbeitenden Menschen orientierten Produktionsordnung und den Rahmenbedingungen eines kapitalistisch organisierten Wirtschafssystems ab (Brakelmann 1975a, S. 247, 254; Brakelmann 1975b, S. 657–658). Gleichwohl ergaben sich aus den unterschiedlichen Zugängen zur Problematik der Humanisierung seitens der Gewerkschaften und der evangelischen Industrieund Sozialarbeit auch Spannungen und Differenzen. Die Spannungsfelder betrafen zum einen die Frage nach dem Menschenbild und zum anderen die Umsetzung der Humanisierungsvorstellungen in der gewerkschaftlichen Politik. In einer Analyse der gewerkschaftlichen Einstellungen zur Humanisierung für den Humanisierungsausschuss des KDA – die sich allerdings vorwiegend auf Materialien zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit stützte und andere gewerkschaftliche Aussagen oder Texte weitgehend unberücksichtigt ließ – wurden z. B. das Fehlen einer Reflexion über das Bild des Menschen und der Einfluss eines tayloristischen und individualistischen Menschenverständnisses innerhalb der Gewerkschaften kritisiert (Riedel 1976, S. 153). Ein weiterer Kritikpunkt betraf u. a. das gewerkschaftliche Misstrauen gegenüber der als „Sozialtechnik“ abgewerteten autonomen Gruppenarbeit. Aus der Perspektive der KDA-Analyse erschienen für die Gewerkschaften die arbeitenden Menschen somit gleichsam als unmündig und nur in Verbindung mit der gewerkschaftlichen Organisation zur Humanität OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 66 fähig (Riedel 1976, S. 153). Auch die Wahrnehmung von Verantwortung war demnach nur kollektiv, durch die Gewerkschaften, möglich, ohne dass dabei, bei allen Verweisen auf die Machtfrage, die Problematik der eigenen, gewerkschaftlichen Macht reflektiert worden wäre (Riedel 1976, S. 153). Eine solche Kritik war vielfach durch die spezifischen Voraussetzungen bedingt, die die Positionen der Gewerkschaften und des KDA auf diesem Gebiet jeweils bestimmten und bereits in der Mitbestimmungsfrage deutlich hervortraten (vgl. Kapitel 3). Standen für die evangelische Industrieund Sozialarbeit, sozialethisch begründet, die menschliche Person und ihre Situation in der Arbeitswelt bzw. am Arbeitsplatz – also die Erfahrung der unmittelbar Betroffenen – im Vordergrund, bildete den gewerkschaftlichen Schwerpunkt die Organisation bzw. die (kollektive) Interessenvertretung. In diesem Kontext stimmten zwar die Vertreter der Industrieund Sozialarbeit mit der gewerkschaftlichen Position etwa in der Betonung der notwendigen Verknüpfung von Humanisierung und Mitbestimmung überein. Jedoch lag aus der evangelischen Sicht auch hier der Akzent auf der Mitbestimmung am Arbeitsplatz (Becker et al. 1974, S. 167), sodass die Frage nach der Rolle der „Basis“ bei der Humanisierung wiederum zu manchen Spannungen im Verhältnis zwischen dem KDA und den Gewerkschaften führte (Sohn 1980b, S. 143–144). Darüber hinaus wurde von den Gewerkschaften stärker die materielle, „quantitative“ Seite der Humanisierung betont und als tarifpolitische Aufgabe verfolgt, während innerhalb der evangelischen Industrieund Sozialarbeit die gewerkschaftliche Neigung kritisiert wurde, die Belastungen am Arbeitsplatz mitunter weniger durch die Abschaffung von deren Quellen als vielmehr durch das Aushandeln von Zulagen zu kompensieren und der Instrumentalisierung der Arbeit insgesamt nicht hinreichend entgegenzuwirken (Stimme der Arbeit 1974a, S. 77; Sohn/Struppek 1977, S. 19). In der übergreifenden Perspektive der Industrieund Sozialarbeit standen somit für die Gewerkschaften in ihrer Humanisierungspolitik vor allem deren Umsetzung in konkrete tagespolitische Themen im Vordergrund, während die Klärung grundlegender – theologisch-anthropologischer – Fragen demgegenüber zurücktrat (Becker/Wörmann 1973, S. 438–439). All diese Divergenzen in der Herangehensweise zur Problematik der Humanisierung konnten zum Teil, wie beispielsweise in Westfalen, zu Verständigungsschwierigkeiten bei den Kontakten zwischen der Industrieund Sozialarbeit und Gewerkschaftsvertretern führen (HBS/KDA 1990, S. 6–7), zumal für die Gewerkschaften mit der sich verschärfenden Wirtschaftskrise auch im Humanisierungskontext die Sicherung von Einkommen und Beschäftigung zunehmend in den Vordergrund rückte. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 67 Insgesamt jedoch wurden die kritischen Anfragen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit an die gewerkschaftlichen Positionen und Konzepte zur Humanisierung der Arbeitswelt weniger als Ausdruck eines Gegensatzes, sondern eher einer „kritischen Gesprächspartnerschaft“ (Sozialamt der EKvW 1977, S. 3) im Rahmen eines gemeinsamen Aufgabenfeldes und wiederum als Ansatzpunkt zur Ergänzung und Erweiterung der gewerkschaftlichen Positionen aus sozialethischer Perspektive wahrgenommen (Riedel 1976, S. 153). Für die Gewerkschaften selbst bedeuteten die Kontakte zu den kirchlichen Akteuren und die Beteiligung an der kirchlichen Tagungsund Bildungsarbeit oder den Kirchentagen großenteils die Möglichkeit zum Austausch sowie zur Einbringung und Diskussion der eigenen Standpunkte und Ansätze in der Humanisierungsfrage. Im Verhältnis zur Vorrangstellung der Tarifpolitik, die sich – im Sinne einer „Humanisierung der Arbeit aus eigener Kraft“ (Leminsky 1980) – unter den Bedingungen der Krise verstärkt auf den Rationalisierungsund Dequalifizierungsschutz sowie die Beschäftigungssicherung richtete, kam den kirchlichen, vor allem sozialethisch orientierten Humanisierungsansätzen für die Gewerkschaften ein eher geringerer Stellenwert zu. In der Problematik der Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung, die ab Mitte der 1970er Jahre das Humanisierungsthema zunehmend überlagerte bzw. in den Hintergrund treten ließ, wurde aus Gewerkschaftsperspektive jedoch erneut die Positionierung der kirchlichen Akteure gegenüber den gewerkschaftlichen Forderungen und Aktionen, in erster Linie im Sinne einer Unterstützung oder teilweise auch einer Bündnispartnerschaft, relevant. Zugleich implizierte auch diese Problematik weiterhin einen Humanisierungsaspekt, der damit an die Diskussionsstränge der ersten Hälfte des Jahrzehnts anschloss. Im Hinblick darauf erschien etwa die Verkürzung der Arbeitszeit, verbunden mit der Etablierung eines qualitativ veränderten Freizeitverständnisses, ebenfalls als ein Teil der Humanisierungsstrategie, der nicht zuletzt gesellschaftspolitische Dimensionen besaß (Hergenhan 1979). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 68 5. Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung als Konfliktfeld und gemeinsame Herausforderung 5.1 Gewerkschaftliche Positionen vor dem Hintergrund der Beschäftigungskrise Die Beschäftigungskrise, die sich in der Folge der Ölpreiskrise von 1973 entwickelte und in einer steigenden oder auf hohem Niveau stagnierenden (Massen-)Arbeitslosigkeit manifestierte, rückte ab der zweiten Hälfte der 1970er Jahre zunehmend ins Zentrum der gewerkschaftlichen Politik. Überlagert und verschärft wurde sie durch den wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel, der mit dem Niedergang der alten Industrien, dem Aufstieg der Mikroelektronik und der Expansion des Dienstleistungssektors einherging. Unter diesen Bedingungen, die für die Gewerkschaftsbewegung eine Verengung ihrer Handlungsspielräume bedeuteten (Platz 2018, S. 11– 40), betraf das Problem der Arbeitslosigkeit die Gewerkschaften einerseits als Arbeitsmarktparteien und Akteure der industriellen Beziehungen bzw. auch als politische Akteure. Andererseits war dieses Problem auch mit dem – ambivalenten und innerhalb des DGB nicht einheitlich geregelten (Schneider 2000, S. 366) – Verhältnis der gewerkschaftlichen Organisation zu ihren arbeitslosen Mitgliedern oder zu Erwerbslosen insgesamt verbunden. In einem solchen Kontext gewannen die Sicherung der Beschäftigung und die Steigerung der Beschäftigtenzahlen für die Gewerkschaften eine erhöhte Priorität (Voigt 2017, S. 296–300). Zu diesem Zweck wurden vom DGB 1977 Forderungen zu einem Beschäftigungsprogramm aufgestellt, die neben einer Beschleunigung des qualitativen Wachstums durch entsprechende Investitionen und der „sozialen Beherrschung der Produktivitätsentwicklung“ nicht zuletzt verschiedene Formen der Arbeitszeitverkürzung umfassten (DGB-Bundesvorstand 1982b, S. 15–16). Die Arbeitslosigkeit erschien somit für die Gewerkschaften nicht nur als ein wirtschaftliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem, zu dessen Überwindung sowohl staatliches Handeln wie auch Aktivitäten anderer gesellschaftlicher Akteure beitragen sollten. Hatte der Staat aus gewerkschaftlicher Sicht Voraussetzungen für die Realisierung des Rechts auf Arbeit zu schaffen, betonten die Gewerkschaften und ihre führenden Vertreter wie Vetter oder Breit den Wert der OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 69 Arbeit als einer über die bloße materielle Existenzsicherung hinausgehenden sinnerfüllenden Tätigkeit sowie deren soziale Funktionen im Sinne der Schaffung von zwischenmenschlichen Kontakten oder der Erhöhung des Selbstwertgefühls (DGB-Bundesvorstand 1982a, S. 276). Arbeit stellte in gewerkschaftlicher Perspektive „mehr als ein notwendiges Übel“ dar, sie sollte, wie Vetter verdeutlichte, auch „die schöpferische Entfaltung des Menschen“ ermöglichen (Vetter 1980a, S. 9–10). Dementsprechend musste ein Verlust von Arbeit vor allem eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „in ihrer sozialen und menschlichen Existenz“ – etwa im Sinne von Einbußen an menschlichen Beziehungen zu Freunden und Arbeitskollegen und einem „Höchstmaß an sozialer Unsicherheit“ (Stimme der Arbeit 1976a) – bedeuten (Vetter 1980a, S. 10). Obwohl diese menschliche Seite der Arbeitslosigkeit nicht im Vordergrund der gewerkschaftlichen Politik stand, beanspruchten die Gewerkschaften, auch die Interessen von Arbeitslosen zu vertreten und dadurch – gerade als gesellschaftliche Verantwortung tragende Einheitsgewerkschaften – nicht lediglich Verbände von Arbeitsplatzbesitzern zu sein (Vetter 1980a, S. 7, 9). Der gewerkschaftliche Einsatz für Arbeitslose, nicht zuletzt gegen deren Diffamierung als arbeitsscheu oder -unwillig, erschien somit – im Kontext der Unteilbarkeit des Rechts auf Arbeit – als Ausdruck einer Solidarität, die sich auf die gesamte Arbeitnehmerschaft, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus, erstreckte. Für Vetter stand ein solcher Einsatz auch im Interesse der Arbeitenden selbst, da der Druck der „Reservearmee der Arbeitslosen“ eine disziplinierende Wirkung auf die noch Beschäftigten ausübte und dadurch deren Bereitschaft zum Widerstand schwächte (DGB-Bundesvorstand 1978, S. 194–195). Im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Politik in der Frage der Arbeitslosigkeit stand jedoch vielfach die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung, die von intensiven öffentlichen Auseinandersetzungen begleitet wurde. In dieser Forderung, die eine alte gewerkschaftliche Tradition fortsetzte, verbanden sich mehrere Aspekte. Neben der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bildete die Verkürzung der Arbeitszeit – die selbst nicht zu höheren Belastungen am Arbeitsplatz führen durfte – für die Gewerkschaften auch ein Element der Humanisierung der Arbeit und einen Beitrag zur Verbesserung der Beteiligung von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und ihren Familien am gesellschaftlichen Leben. Darüber hinaus sollte diese Verkürzung durch die Erleichterung der Aufgabenerfüllung im Familienbereich auch die Chancengleichheit der Frauen in der Arbeitswelt fördern (DGB 1980, S. 11–15; DGB 1981, S. 42, Nr. 5). Somit stellte die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung, ins- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 70 besondere in Form einer 35-Stunden-Woche, für die Gewerkschaften eine Antwort sowohl auf die Krise des Wohlfahrtsstaates als auch auf Prozesse der Individualisierung der Lebensführung dar (Süß 2012, S. 150). Formen und Wege der Arbeitszeitverkürzung blieben innerhalb der Gewerkschaften allerdings umstritten. Während die IG Metall, wenn auch nicht ohne interne Kontroversen, ebenso wie die IG Druck und Papier für das Modell einer kürzeren Wochenarbeitszeit eintrat und diese Forderung in harten Arbeitskämpfen durchzusetzen versuchte, zogen etwa die IG CPK, die NGG oder die IGBE eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit vor (Bahnmüller 1985, S. 32–49; Müller-Jentsch 1990, S. 381–383; Hemmer/Milert/Schmitz 1990, S. 428–433). Der DGB sprach sich in diesem Zusammenhang für ein gemeinsames, jedoch branchenabhängig differenziertes Vorgehen aus, bei dem die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitverkürzung den zuständigen Tarifvertragsparteien überlassen bleiben sollte (DGB-Bundesvorstand 1982a, S. 278; vgl. auch ebd., Antragsteil, Antrag 202, S. 294–295). Gleichwohl enthielt das Aktionsprogramm des Gewerkschaftsbundes aus dem Jahre 1979 im Hinblick auf die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnund Gehaltsausgleich als Zielperspektive die 35-Stunden-Woche. Darüber hinaus wurde eine Einschränkung von Mehrarbeit und Überstunden gefordert (DGB 1979a, S. 23). Vor einem solchen Hintergrund kam der gesamtgesellschaftlich überaus relevanten und kontroversen Problematik der Arbeitslosigkeit und ihrer Bekämpfung auch für die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der evangelischen Kirche – die dabei zum Teil auch eine neue Dimension bekamen (Jähnichen 2016, S. 41) – eine zentrale Rolle zu. Diese Rolle hing u. a. damit zusammen, dass unter den Bedingungen der Krise und des wirtschaftlichen Strukturwandels nicht nur die Frage der Kompetenzund Aufgabenzuschreibungen an die Kirche oder der kirchlichen Positionierungen gegenüber den gewerkschaftlichen Forderungen, sondern auch der Aspekt des gemeinsamen Handelns im Sinne des konkreten Zusammenwirkens von beiden Organisationen bzw. ihren Gliederungen oder Teilen auf unterschiedlichen Ebenen in den Vordergrund trat. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 71 5.2 Die Stellung der Arbeitslosigkeitsproblematik in den Beziehungen zwischen gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteuren Während für die Gewerkschaften und ihre Politik vor allem die Frage nach kirchlicher Unterstützung oder nach möglichen Bündnispartnerschaften maßgeblich war, verbanden sich für die Kirche die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung bei der Suche nach Lösungen der Beschäftigungskrise oder bei der sozialethischen Diskussion über den Wert der Arbeit mit konkreten Hilfsund Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene vor Ort. Auch in dieser Hinsicht gestalteten sich die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der Kirche je nach Ebenen und beteiligten Akteuren unterschiedlich. Auf repräsentativer Ebene waren es Spitzentreffen und -gespräche zwischen dem DGB-Bundesvorstand und dem Rat der EKD, in denen die Positionen, das Handeln und das Zusammenwirken beider Organisationen eingehend besprochen wurden und aus denen u. a. gemeinsame (Presse-)Erklärungen des DGB und der EKD hervorgingen. Evangelische Kirchentage, in deren Rahmen seit 1975 Fragen der Arbeitslosigkeit sowie der Zukunft der Arbeit und der Arbeitsgesellschaft prominent erörtert wurden, dienten dabei gleichermaßen als Diskussions-, Austauschund Begegnungsforen zwischen den gewerkschaftlichen und den kirchlichen Akteuren. Im Hinblick darauf fand auch das Treffen zwischen dem DGB und der EKD in Nürnberg im Jahre 1979 auf Einladung Vetters anlässlich des dortigen Kirchentages statt, und zwei Jahre später, beim Kirchentag in Hamburg, kam es zu einem gemeinsamen Besuch des EKD-Ratsvorsitzenden Eduard Lohse mit dem DGB-Vorsitzenden Vetter in einem MAN-Werk (Leich 1981). Besonders exemplarisch erschienen in dieser Hinsicht die Kirchentage von 1985 in Düsseldorf und 1987 in Frankfurt. Diese Kirchentage fanden unter aktiver und intensiver Beteiligung von hochrangigen Gewerkschaftsrepräsentantinnen und -repräsentanten wie u. a. Günter Volkmar (HBV), Hermann Rappe (IG CPK) und Monika WulfMathies (ÖTV) statt (Welt der Arbeit 1987b; Hüsson 1985; Wischer 1985). Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter waren dabei auch auf dem „Markt der Möglichkeiten“ vertreten und gestalteten Einzelveranstaltungen und Podiumsgespräche oder etwa, wie 1985, einen Gottesdienst mit (Hüsson 1985). Auf dem Kirchentag in Frankfurt 1987 nahm beispielsweise Jochen Richert, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes, am Fo- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 72 rum „Arbeitslosigkeit und Armut“ teil, während sich Volkmar und der zweite Vorsitzende der NGG Erich Herrmann an der vom Geschäftsführer der Hans-Böckler-Stiftung Frank von Auer geleiteten Diskussionsrunde „Wo Milch und Honig fließen – Verteilung von Chancen – Verteilung von Arbeit – Verteilung von Wohlstand“ beteiligten (Welt der Arbeit 1987b; Bonin 1987, S. 604–620). Mit dem Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes Siegfried Bleicher, der zugleich auch in der EKD-Synode vertreten war, gehörte in den 1980er Jahren zudem erstmals ein Repräsentant des DGB dem Präsidium des DEKT an (Welt der Arbeit 1985). Stellten die Kirchentage vor allem Foren oder Anlässe für Begegnungen und Kontakte zwischen Vertretern der Gewerkschaften und der Kirche dar, kam für die kirchlichen Orientierungen und Positionsbestimmungen in der Frage der Arbeitslosigkeit und ihrer Bekämpfung neben Beratungen und Beschlüssen der Synoden der EKD und teilweise auch ihrer einzelnen Gliedkirchen insbesondere der Studie der Sozialkammer von 1982 eine zentrale Bedeutung zu (Kirchenkanzlei der EKD 1982). Im Hinblick darauf hatte sich die Synode der EKD in Saarbrücken im Jahre 1977 erstmals in einer ausführlicheren Entschließung zur Arbeitslosigkeit geäußert (Kirchenkanzlei der EKD 1978, S. 518–520). Die Synode von 1982 in Berlin-Spandau behandelte das Arbeitslosigkeitsproblem hingegen im breiteren Kontext des Themas „Sinn und Wandel der Arbeit in der Industriegesellschaft“ und verabschiedete auf dieser Grundlage eine Kundgebung zur „Verantwortung der Kirche für die Arbeitswelt heute“ (Kirchenamt der EKD 1983, S. 700–707). Aus den Synodaltagungen von 1986 und 1989 gingen schließlich spezielle Beschlüsse zur Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit hervor (EKD 1986; EKD 1989). Die kurz vor der Synode von 1982 veröffentlichte Studie der Kammer für soziale Ordnung zur „Solidargemeinschaft von Arbeitenden und Arbeitslosen“ wurde in der Öffentlichkeit ebenfalls viel beachtet und kontrovers diskutiert. Bei der Erarbeitung der Studie verliehen die Vertreter der Gewerkschaftsseite in der Kammer, Heinz Markmann vom WSI und Günter Volkmar von der HBV, den gewerkschaftlichen Positionen Nachdruck und brachten zugleich gewerkschaftliche Kritik zum Ausdruck. Diese Positionen wurden auch vom KDA, dessen Vorsitzender Walter Sohn ebenso der Sozialkammer angehörte, geteilt und unterstützt. Dem KDA kam im Kontext der Arbeitslosigkeit in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche erneut eine besondere Stellung zu. Diese Stellung war nicht nur dadurch bedingt, dass innerhalb des KDA gewerkschaftsnahe Orientierungen maßgeblich waren. Die evangelische Industrieund Sozialarbeit gehörte zudem neben der Diakonie auch zu denjenigen kirchlichen Strukturen und Handlungsfel- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 79 und der Mitarbeit der Gewerkschaftsvertreter in kirchlichen Gremien. Von der evangelischen Industrieund Sozialarbeit hingegen wurden die Einstellungen, Forderungen und Kritik der Gewerkschaften weitgehend geteilt und zum Teil weitergeführt. Die Situation und die Rolle des KDA waren im Hinblick darauf dadurch gekennzeichnet, dass er zum einen innerkirchlich eine eigene, kritisch ausgerichtete Position vertrat. Zum anderen agierte er an der Schnittstelle bzw. in enger Verbindung zu den Gewerkschaften, was jedoch eine Kritik an diesen nicht ausschloss und auch im Bereich des praktischen Handelns, d. h. der Arbeitslosenarbeit auf regionaler oder lokaler Ebene, nicht spannungsfrei blieb. 5.3 Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt zwischen Kritik an der Kirche und „kritischer Solidarität“ mit den Gewerkschaften Für die evangelische Industrieund Sozialarbeit entwickelte sich die Problematik der Arbeitslosigkeit und ihrer Auswirkungen bereits ab Mitte der 1970er Jahre zu einem zentralen Schwerpunkt ihres Handelns. Bedingt durch ihre besondere Nähe zur Welt der Erwerbsarbeit wurden dabei auf der Ebene der landeskirchlichen Ämter, in Kirchenkreisen und vor Ort vielfältige Aktivitäten entfaltet. Diese Aktivitäten waren auf der einen Seite darauf gerichtet, die unmittelbar Betroffenen – sowohl bei drohender Entlassung, etwa infolge von Betriebsschließungen, als auch bei der Bewältigung der schwierigen Lebenssituation oder bei der Selbstorganisation – zu stärken und zu unterstützen sowie Bildungsmaßnahmen und Beschäftigungsprojekte zu initiieren. Auf der anderen Seite zielte das Handeln des KDA auch auf ein gegen die soziale Spaltung der Gesellschaft gerichtetes Engagement, auf die Herstellung von Öffentlichkeit für Probleme der Arbeitslosen, die Vertretung ihrer Belange in der politischen Diskussion und auf eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Zukunft und Bedeutung der Arbeit, mit deren gerechter Verteilung und mit alternativen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsmarktes (Weiser 1987, S. 519; Riemann 2014, S. 14; Sohn 2014, S. 8). Bereits 1975 forderte die AkfA in einer Stellungnahme zum Arbeitslosigkeitsproblem eine aktive Arbeitsmarktpolitik, setzte sich für eigene Maßnahmen seitens der Kirchen zur Hilfe für Arbeitslose ein und unter- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 80 stützte Beschlüsse des im gleichen Jahr stattfindenden DGB-Bundeskongresses zur Überwindung der Arbeitslosigkeit (Stimme der Arbeit 1975). Ebenfalls 1975 wurde von der evangelischen Industrieund Sozialarbeit eine Tagung veranstaltet, auf der Vertreter der landeskirchlichen Ämter die Problematik der Arbeitslosigkeit und Möglichkeiten ihrer Überwindung diskutierten. 1976 wurde schließlich ein eigener Fachausschuss des KDA auf der Bundesebene zur Arbeitslosigkeit gegründet (Riemann 2014, S. 13). In einem solchen Kontext leistete der KDA wesentliche Hilfe und Unterstützung bei der Einrichtung und Vernetzung von Arbeitslosentreffs, -initiativen und -zentren, von Ausbildungs-, Produktionsoder Recyclingwerkstätten (Jablonowski 1989b, S. 24). Die Tätigkeiten des KDA auf diesem Gebiet waren jedoch, nicht zuletzt in Bezug auf seine innerkirchliche Stellung, auch mit Schwierigkeiten und Problemen verbunden. Der steigende Anteil am Ressourcenaufwand im Bereich der Erwerbslosigkeit führte zu einem dadurch bedingten Rückgang bei seinen Aktivitäten im Hinblick auf die (betriebliche) Arbeitswelt (Sohn 2014, S. 8). Dadurch sah sich der KDA – auch wegen der größeren Zustimmung für diesbezügliches Engagement innerhalb der Kirche – mit der Gefahr konfrontiert, „einseitig zu einer Einrichtung für kirchliche Arbeitslosenarbeit“ zu werden. Vor diesem Hintergrund wurden beide scheinbar alternativen Tätigkeitsbereiche des KDA in seinem Beitrag zur Synode der EKD von 1982 durch die Deutung der sich verstärkenden Arbeitslosigkeit als Äußerung „einer umfassenden Krise des gesamten bisherigen Systems der Erwerbsarbeit“ auf inhaltlich-konzeptioneller Ebene miteinander verknüpft (Sohn 2014, S. 8). Auch im Hinblick auf das Verhältnis zu den gewerkschaftlichen Akteuren entwickelte sich sein Engagement im Problemfeld der Arbeitslosigkeit nicht ohne Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten gingen zum einen darauf zurück, dass die Gewerkschaften eine Arbeitslosenarbeit – im Verhältnis zur Interessenvertretung der Arbeitenden – nicht als ihren vorrangigen Aufgabenbereich betrachteten. Zum anderen konnte aus gewerkschaftlicher Sicht die Gefahr einer Kompetenzüberschreitung bzw. einer Einmischung in die gewerkschaftlichen Zuständigkeiten vonseiten der kirchlichen Einrichtungen, die die Gründung von Arbeitsloseneinrichtungen und die Selbstorganisation von Arbeitslosen anstießen oder unterstützten, entstehen (Jablonowski 1989b, S. 25). Befürchtet wurde nicht zuletzt die Formierung einer selbstständigen Arbeitslosenvereinigung, die gewissermaßen neben dem DGB gestanden hätte. In diesem Zusammenhang nahmen die Gewerkschaften – bis auf OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 81 Beobachter von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der IG Metall – auch nicht am ersten Bundeskongress der Arbeitsloseninitiativen 1982 in Frankfurt teil, an dessen Vorbereitung der KDA beteiligt war (Müller-Jentsch 1990, S. 410; Riemann 2014, S. 14). Nichtsdestotrotz wurden innerhalb des DGB – entgegen der EKD-internen Wahrnehmung – durchaus die persönliche und soziale Situation von Arbeitslosen sowie deren (gewerkschaftliche) Interessenvertretung thematisiert und reflektiert. Besonders ab Anfang der 1980er Jahre entwickelte sich zunehmend eine gewerkschaftliche Kooperation mit kirchlichen Stellen und dem KDA im Bereich der Arbeitslosenarbeit, wie am Beispiel von NRW deutlich wird (DGB NRW 1984). So war bereits 1979 bei einem Treffen des DGBBundesvorstandes mit dem KDA im Hinblick auf den Einsatz für (Langzeit-)Arbeitslose die Entwicklung eines Bildungsmodells mit einer sozialpädagogischen „Vorlaufphase“ in kirchlicher Trägerschaft vereinbart worden, an die sich eine von Arbeitsverwaltungen, dem DGB und Berufsförderungswerken getragene berufsbezogene Phase anschließen sollte.40 Ungeachtet anfänglicher Schwierigkeiten und Probleme beteiligten sich die Gewerkschaften zusammen mit Kommunen, kirchlichen Institutionen und Wohlfahrtsverbänden zunehmend auch an der Trägerschaft von Arbeitslosenzentren (DGB NRW 1984, S. 68–75; Jablonowski 1989b, S. 24–30). Gleichwohl schien im DGB Anfang der 1980er Jahre noch einige Zurückhaltung gegenüber solchen Aktivitäten im Bereich der Arbeitslosenarbeit zu bestehen. In diesem Kontext wandte sich Vetter – gleichsam im Sinne jener EKDintern vermuteten Erwartung einer „Schützenhilfe“ von der Kirche – an die evangelische Industrieund Sozialarbeit mit der Aufforderung, an den DGB-Bundeskongress von 1982 zu appellieren.41 Durch diese Aktion sollte u. a. die Kooperation zwischen Arbeitsloseninitiativen im kirchlichen Raum und den Gewerkschaften unterstützt werden. Eine wesentliche Zielsetzung des KDA bei seinem Zusammenwirken mit den Gewerkschaften im Rahmen seiner Arbeitslosenarbeit bestand darin, einer Entsolidarisierung der Arbeitnehmerschaft entgegenzuwirken und deren Aufspaltung in Arbeitende, für die die Gewerkschaften zuständig waren, und in von den Kirchen zu betreuende Arbeitslose sowie ein Ausspielen beider Gruppen gegeneinander zu verhindern (Jablonowski 1989b, S. 26). In den Auseinandersetzungen und Konflikten um die Lohn40 Protokoll der Sitzung des KDA-Vorstandes am 6./7.9.1979 in Gladbeck, Kreiskirchenamt, S. 4. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11959. 41 Rüdiger Weiser an die landeskirchlichen Ämter für Industrieund Sozialarbeit und den Vorstand des KDA, 17. März 1982, In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11964. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 82 und Arbeitszeitpolitik stellte er sich dementsprechend erneut an die Seite der Gewerkschaften und vertrat mit diesen übereinstimmende Positionen. Eine solche Positionierung führte dabei, bedingt durch die (amts)kirchliche Haltung zum Lohnverzicht und zur Arbeitszeitverkürzung, zu einer Kritik des KDA an der Kirche selbst. Zugleich enthielt seine Position, ungeachtet der grundsätzlichen Unterstützung für die Gewerkschaften, auch einige gewerkschaftskritische Implikationen, die mit differierenden Orientierungen, Interessenlagen und Ansatzpunkten des Handelns von gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteuren zusammenhingen. Der gewerkschaftliche Standpunkt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurde vom KDA vor allem in der Frage der Arbeitszeit(-Regelungen) unterstützt. In dieser Hinsicht betonten Vertreter der evangelischen Industrieund Sozialarbeit insbesondere den Aspekt der Interessen und Bedürfnisse von Beschäftigten, nicht zuletzt in Bezug auf ihr Familienleben, und den Gesichtspunkt der Humanisierung der Arbeit. In einer 1980 – bezeichnenderweise zusammen mit der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und auf deren Initiative – veröffentlichten Stellungnahme der AkfA wurde Zeit als „soziale Kategorie“ gedeutet und eine Arbeitszeitverkürzung als eine Möglichkeit angesehen, „das Maß der notwendig fremdbestimmten Arbeit zu verringern“. Im Einklang mit den gewerkschaftlichen Vorstellungen und Forderungen stellte die Reduktion der Arbeitszeit für beide evangelischen Arbeitsgemeinschaften einen Beitrag zur gerechten Verteilung von Arbeit und einer ausgewogenen Rollenverteilung in der Familie dar und durfte nicht durch Rationalisierungsmaßnahmen oder höhere Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kompensiert werden (AkfA/EAF 1980, S. 164–165). Auch in der Frage nach dem Lohnausgleich bei einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit teilte der KDA weitgehend die gewerkschaftliche Position. Zwar wurde noch 1977 von der AkfA die Überlegung Vetters zur Möglichkeit einer Arbeitszeitverkürzung ohne vollen Lohnausgleich – als letztes Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – begrüßt (Stimme der Arbeit 1977b; Fahlbusch 1977b). Ende der 1970er und in den 1980er Jahren jedoch wandte sich die evangelische Industrieund Sozialarbeit verstärkt gegen solche Lohneinbußen. Damit verbunden war auch die allgemeine Frage nach Verzichtleistungen und „Opfern“ seitens der Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmerschaft als Beitrag zur Überwindung der Arbeitslosigkeit oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Im Hinblick darauf trat der KDA-Bundesvorstand 1983 mit einer eingehenden Erklärung zum Fall Arbed Saarstahl auf, die in Kooperation mit betroffenen Betriebsräten und Gewerkschaftern entstanden war OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 83 und in der exemplarisch seine Positionen dargelegt, reflektiert und begründet wurden (KDA 1983). Das KDA-Papier richtete sich in erster Linie gegen Forderungen von Staat, Banken und Arbeitgebern nach einem „Sonderopfer“ der Beschäftigten von Saarstahl – d. h. nach deren Verzicht auf Lohnund Gehaltsanteile zur Erhaltung der Arbeitsplätze –, enthielt aber auch eine explizite Kritik an der Haltung der Kirche. Das „Sonderopfer“ der Belegschaft und der IG Metall bestand dabei in der Zustimmung zur Gewährung eines zinslosen „Darlehens“ für das Unternehmen in Höhe eines Monatslohns, das auf zwei Jahre verteilt und in zwei Raten rückzahlbar war (Lauschke 2007, S. 272–275). Die als einseitig und als Ausübung von Druck wahrgenommenen Opferund Verzichtsforderungen wurden vom KDA als Teil einer öffentlichen Kampagne gedeutet, die gegen die Gewerkschaften gerichtet war. Wie das Papier hervorhob, zielte diese Kampagne auf die Entzweiung zwischen Beschäftigten und ihren Gewerkschaftsvertretern, die Verhinderung autonomer gewerkschaftlicher Politik, die Einschränkung gewerkschaftlicher Handlungsräume und damit letztlich auf eine Umwandlung der Gewerkschaften „von einer durchsetzungsfähigen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in einen Erfüllungsgehilfen der Interessen des Kapitals und in ein Disziplinierungsorgan für die Arbeitnehmer“ (KDA 1983, S. 2–3, 6–7, Zitat auf S. 7). Eine solche dezidierte Parteinahme und Unterstützung für die Gewerkschaften durch den KDA – die auch eine Forderung nach Etablierung gesamtwirtschaftlicher Mitbestimmung in Form von Wirtschafts-, Sozialund Branchenräten, wie sie u. a. auch das Aktionsund das Grundsatzprogramm des DGB von 1979 bzw. 1981 enthielt, einschloss (KDA 1983, S. 9, 15) – stand jedoch der kirchlichen Haltung in diesen Fragen gegenüber, wie sie beispielhaft im Synodenbeschluss von 1977 und der Studie der Sozialkammer von 1982 zum Ausdruck kam. Vor diesem Hintergrund war die Kritik des KDA-Papiers auch gegen die kirchliche Position gerichtet, wenngleich der KDA seine Ausarbeitung „nicht als Konfrontationspapier, sondern als Ergänzung“ zur Sozialkammerstudie betrachtete (Stimme der Arbeit 1983a). Im Zentrum der kritischen Einwände des KDA stand, wie bereits erwähnt, die Problematik des Verzichts. Der Kirche wurde dabei, wiederum im Einklang mit der gewerkschaftlichen Kritik, vorgeworfen, Opfer und Verzicht nur den Arbeitnehmern und Sozialleistungsempfängern, nicht aber den Arbeitgebern oder Selbstständigen zuzumuten. So war in der EKD-Studie mit Blick auf Unternehmer denn auch „nicht von Opfern, sondern von ‚Entscheidungsspielräumen‘ und ‚Verantwortung‘ für die Arbeitsplätze“ die Rede (KDA 1983, S. 8). Zwar beinhaltete OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 84 die Studie durchaus auch Forderungen an Unternehmer, die u. a. eine mittelfristige Personalpolitik, mehr Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen für Gewerkschaften im Falle von Lohnverzicht, wie z. B. Arbeitszeitverkürzung, oder etwa mehr Teilzeitarbeit, Jobsharing und besondere Arbeitsplätze fürs Wochenende einschlossen (Kirchenkanzlei der EKD 1982, S. 52–53, Abschnitt 92). Jedoch konnte dabei aus Sicht des KDA keine Rede von „Opfern aller“ sein; auch die Forderung nach Wochenendarbeitsplätzen stand für ihn in einem bemerkenswerten „Widerspruch zu früheren Forderungen der EKD nach einem Abbau von Sonntagsarbeit“ (KDA 1983, S. 9). Somit war die Kirche aus der Perspektive der evangelischen Industrieund Sozialarbeit „an der Einseitigkeit der Verzichtspropaganda und damit an der Förderung von Umverteilungsmechanismen in verkehrter Richtung nicht unbeteiligt“ und vernachlässigte dadurch zudem ihre eigenen institutionellen Interessen genauso wie „die Interessen und Bedürfnisse der ihr anempfohlenen Menschen“ (KDA 1983, S. 7, 10). Während die Kirchen zu den größten Trägern der auch durch öffentliche (Sozialversicherungs-)Leistungen finanzierten sozialen Einrichtungen gehörten, nahmen sie, wie das KDA-Papier herausstellte, die Kürzungen solcher Leistungen und Zuschüsse ohne eine öffentliche Mobilisierung hin und gaben sie stattdessen an die Betroffenen weiter. In eine ähnliche Richtung zielte auch die Kritik an den kirchlichen Überlegungen zu einem „Soziallohnsystem“ im Rahmen des zweiten Arbeitsmarktes, durch das – etwa mit den Instrumenten des „dritten Weges“, d. h. des kirchlichen Arbeitsrechts (vgl. Kapitel 7) – Tarifverträge unterlaufen werden konnten (KDA 1983, S. 10–11). Auch diese Überlegungen waren für den KDA Folge einer innerhalb der Kirche verbreiteten „Opfergesinnung“ und „Verzichtsmentalität“, die auf eine „mangelnde Nähe zu den Interessen der Arbeitnehmer und eine fühlbare Distanz zu den erreichten grundlegenden Verteilungsmechanismen“ zurückgingen (KDA 1983, S. 11). In dieser Hinsicht stimmte der Standpunkt des KDA erneut mit der gewerkschaftlichen Haltung überein. Es war insbesondere die – durch die Problematik der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen unmittelbar betroffene – Gewerkschaft ÖTV, deren Vorsitzende Monika Wulf-Mathies die Ablehnung des „dritten Wegs“ wie des „zweiten Arbeitsmarkts“ gleichermaßen bekräftigte und auch kirchliche Verzichtsforderungen ausdrücklich kritisierte (Wulf-Mathies 1983). Mit seiner Positionierung in der Frage des Lohnverzichts und der Arbeitszeitverkürzung unterstützte der KDA somit dezidiert die gewerkschaftliche Politik. Dadurch bezog er, im Unterschied zur „offiziellen“ kirchlichen Haltung, Stellung für die Gewerkschaften, auch in den Ausei- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 85 nandersetzungen und Arbeitskämpfen um die 35-Stunden-Woche (vgl. Kapitel 6). Während die Sozialkammer, wie in der Entgegnung ihres Geschäftsführers auf die Kritik des KDA betont wurde, ihre Verzichtsforderungen keineswegs als einseitig und den Gedanken einer „Solidargemeinschaft“ vielmehr als Einbeziehung aller Gruppen in die Solidaritätspflicht verstanden wissen wollte (Winkler 1983), hob der KDA nicht nur den Aspekt der sozialen bzw. Verteilungsgerechtigkeit hervor. Darüber hinaus kritisierte er grundsätzlich den zunehmenden Verlust des „Sozialen“ in der Marktwirtschaft und „das strukturelle Übergewicht des Kapitals“, durch dessen Übermacht in Krisenzeiten die Arbeitnehmerschaft „in eine Situation prinzipieller Erpressbarkeit“ geriet (KDA 1983, S. 6, 13). Die gewerkschaftsnahe Position des KDA schloss dabei jedoch auch einige Spannungsfelder und Differenzen zur Position der Gewerkschaften – für welche dadurch umgekehrt die Kooperation mit dem KDA nicht immer „bequem“ wurde – sowie eine Kritik an der gewerkschaftlichen Politik ein (Sohn 2014, S. 7). Wie in der Frage der Mitbestimmung oder Humanisierung waren diese Differenzen vor allem durch die Orientierung der evangelischen Industrieund Sozialarbeit an den Interessen der unmittelbar Betroffenen und weniger an denjenigen der gewerkschaftlichen Organisation bedingt. Neben der Frage nach der Interessenvertretung der Arbeitslosen in ihrem Bezug zu den Gewerkschaften oder nach der Verteilung und Abgrenzung der kirchlichen und der gewerkschaftlichen Kompetenzen waren es u. a. Konflikte zwischen lokalen und überregionalen Interessenlagen bei Werkschließungen, besonders bei größeren Unternehmen, bei denen solche divergierenden Einstellungen und Positionen deutlich hervortraten (Sohn 2014, S. 7). Dabei unterstützten kirchliche Akteure bei drohenden Betriebsstilllegungen oder (Massen-)Entlassungen vielfach vor allem die dadurch direkt betroffene Arbeitnehmerschaft. Im Hinblick darauf fanden vor Ort bzw. auf der Gemeindeund Kirchenkreisebene zwar auch – allerdings ebenso nicht immer spannungsfreie – Aktionskontakte oder gemeinsame Aktivitäten mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern statt (Jablonowski 1989b, S. 38–45; Jähnichen 1989, S. 76–78). Die Gewerkschaftsleitungen befürworteten jedoch solche begrenzten lokalen oder regionalen Aktionen oft allenfalls als eine Möglichkeit, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Wie etwa der IG-Chemie-Vorsitzende Hermann Rappe verdeutlichte, sollte dabei vielmehr – nicht zuletzt aufgrund der Gefahr der Schließung von anderen Teilbetrieben oder Werken des betroffenen Unternehmens – der gesamte Zusammenhang zwischen OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 86 der Wirtschaftspolitik und der Arbeitslosigkeit und nicht die Lösung eines punktuellen Problems vor Ort im Vordergrund stehen (Rappe 1984, S. 75). Darüber hinaus ging von Teilen des KDA, bedingt durch ihre Nähe zu kritisch-oppositionellen Gruppierungen innerhalb der gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessenvertretungen sowie zu den Anliegen von neuen sozialen Bewegungen, auch eine grundsätzlichere Kritik an den Gewerkschaften und ihrer Politik aus. Diese Kritik richtete sich in erster Linie gegen die weitgehende Integration der Gewerkschaften in das bestehende Wirtschaftssystem und die damit verbundene gewerkschaftliche „Alternativlosigkeit“ zu diesem System. Im Hinblick auf das Problem der Arbeitslosigkeit konnte eine solche „Alternativlosigkeit“ aus Sicht der KDA-Vertreter für die Gewerkschaften zur Gefahr der eigenen Handlungsunfähigkeit führen (Schwerdt 1980a, S. 16). Gleichwohl bewegten sich auch diese Einwände im Rahmen jener „kritischen Solidarität“ oder „solidarischen Kritik“, die sowohl vom KDA als wesentliches Element seiner Beziehungen zu den Gewerkschaften angesehen wie auch vom DGB und seinen Vertretern anerkannt wurde (Vetter 1982, S. 12). Verbanden sich in der Positionierung des KDA Parteinahme und Unterstützung für die Gewerkschaften und deren Forderungen mit der Kritik an der „einseitigen“ Haltung der Kirche, erhielt diese Position in den Stellungnahmen des 1983 entstandenen Ökumenischen sozialethischen Arbeitskreises Kirche–Gewerkschaft eine vertiefte sozialethisch-theologische Grundierung und Reflexion. An diesem Arbeitskreis waren neben prominenten Gewerkschaftern wie Vetter, Detlef Hensche oder Franz Steinkühler evangelische und katholische Sozialethiker und Wirtschaftswissenschaftler sowie Vertreter des KDA – wenngleich allesamt nicht in einer „offiziellen“ Funktion – beteiligt. Mit seinem viel beachteten Memorandum „Teilen der Arbeit ist gefordert“ griff der Arbeitskreis 1984 in die öffentliche Diskussion um die Problematik der Arbeitszeitverkürzung und Arbeitslosigkeit ein. Die Aussagen und Analysen des KDA-Papiers aufgreifend, vertiefend und weiterführend, betrachtete auch der kirchlich-gewerkschaftliche Arbeitskreis die Politik der Unternehmerseite und ihrer öffentlichen Unterstützer im Arbed-Konflikt als einen gegen die Gewerkschaften gerichteten „Klassenkampf von oben“ und die Auseinandersetzung um die Arbeitszeitverkürzung insgesamt als einen Machtkampf zwischen Arbeit und Kapital (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 30–31). Im Vordergrund standen für ihn die sozialethischen Aspekte, die der Problematik der Arbeitszeitverkürzung innewohnten. Zu diesen Aspekten OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 87 gehörten der Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und die Zielperspektive einer „wirksameren Versöhnung von Arbeit und Leben“. Bedeutete eine Verkürzung der Arbeitszeit unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit eine „gerechtere Verteilung der vorhandenen Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit“ (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 12), war sie im Kontext der Versöhnung von Arbeit und Leben, erneut im Einklang mit den gewerkschaftlichen Vorstellungen, mit der Humanisierung der Arbeitswelt verbunden. Somit sollte sie etwa Bestrebungen zu einem „Abbau der Arbeitsdichte“ genauso wie zur „Ermöglichung von mehr Kommunikation in der Arbeit“ einschließen (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 18). Auch in der Frage nach Lohnverzicht versus Lohnausgleich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die 35-Stunden-Woche bezog der Arbeitskreis explizit Stellung an der Seite der Gewerkschaften. Dabei forderte er – u. a. mit Blick auf die Sozialkammerstudie von 1982 – vor allem eine stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber in die „Solidargemeinschaft“ und einen entsprechenden Solidaritätsbeitrag der Unternehmerseite zur Überwindung der Arbeitslosigkeit (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 2, 24). In Erweiterung und Vertiefung der Argumentationen des KDA-Papiers wies das Memorandum zum „Teilen der Arbeit“ auf den faktisch geleisteten Solidaritätsbeitrag der Gewerkschaften hin, die durch die Hinnahme realer Lohneinbußen in vorausgegangenen Jahren „sich und ihren Mitgliedern bereits ein Solidaritätsopfer zugemutet“ hätten, und hob den „eigenen sozialethischen Stellenwert“ dieser gewerkschaftlichen „Vorleistung“ hervor (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 24). Im Hinblick darauf wurde vom Arbeitskreis in einem weiteren Memorandum aus dem Jahre 1987, das an die Ausarbeitung von 1984 anknüpfte, auch die Arbeitgeberforderung nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit – anstelle von deren allgemeiner Verkürzung – kritisiert. Mit ihren Folgen von Arbeitsintensivierung und Entsolidarisierung, Vereinzelung und Verlust an öffentlichem Engagement sowie dem Abbau von Wochenendund Sonntagskultur musste die Flexibilisierung demnach zu einem „Verlust an Stabilität in den persönlichen und gesellschaftlichen Lebensformen“ und zur „Gefahr einer Unterwerfung menschlicher Bedürfnisse unter die einseitigen Interessen ökonomischer Rationalisierung“ führen (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1987, S. 24). Durch eine solche Positionierung in den Konflikten um Arbeitslosigkeit, Arbeitszeit und Verzichtleistungen waren die Kritik des ökumenischen Arbeitskreises und die damit verbundenen Forderungen wiederum auch an die Adresse der Kirchen gerichtet. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 88 Ausgehend von der Deutung der Beschäftigungskrise als eines gesellschaftlichen Umverteilungsprozesses von unten nach oben, dessen Existenz in den „offiziellen“ kirchlichen Äußerungen übergangen worden sei, forderte der Arbeitskreis von den Kirchen statt lediglich karitativer Maßnahmen und Appelle an die Opferbereitschaft von Einzelnen ein „parteiliches Wort“ zugunsten der Armen und Benachteiligten (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984b, S. 4). In dieser Forderung nach – den christlichen sozialethischen Traditionen verpflichteter – eindeutiger Positionierung und Parteinahme in den sozialen und ökonomischen Auseinandersetzungen und Konflikten trafen sich erneut die Rollenerwartungen der Gewerkschaften und der evangelischen Industrieund Sozialarbeit an die (Amts-)Kirche. 5.4 Rolle und Funktionen des kirchlichen Engagements Im Ganzen erfüllte das Engagement der Kirche bzw. kirchlichen Akteure in der Frage der Bewältigung der Arbeitslosigkeit und der Arbeitszeitverkürzung für die Gewerkschaften – zumal in der Situation, in der sich diese in der Defensive befanden – eine wesentliche Unterstützungsfunktion. Als öffentliche Unterstützung und als Beiträge zu gewerkschaftlichen Diskussionen und Aktionen wurden dabei neben den Ergebnissen der Treffen des EKD-Rates und der DGB-Spitze vor allem Entschließungen der Landessynoden gewürdigt (DGB-Bundesvorstand 1986, S. 3) – wie die der westfälischen Landessynode von 1983, die sich für Arbeitszeitverkürzungen in unterschiedlicher Gestalt und „in sozial und rechtlich abgesicherter Form“ aussprach (Stimme der Arbeit 1983b, S. 123). Weitreichende Anerkennung fand darüber hinaus das Memorandum des Ökumenischen sozialethischen Arbeitskreises zum „Teilen der Arbeit“ (Welt der Arbeit 1984; DGB-Bundesvorstand 1986, S. 3–4). Die Ausarbeitung der EKD-Sozialkammer von 1987 lieferte aus gewerkschaftlicher Perspektive ebenfalls wichtige Anstöße zur Auseinandersetzung mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und zu gemeinsamen Aktivitäten in diesem Bereich (DGB-Bundesvorstand 1990, S. 78). Auch in der Beteiligung der Kirche(n) an gemeinsamen Protesten gegen (drohende) Betriebsstilllegungen, wie etwa Anfang der 1980er Jahre bei den Adler-Werken in Frankfurt, sahen die Gewerkschaften „öffentliche Zeichen des Miteinanders“ (Breit 1982). In Vetters Worten stellten diese gemeinsamen Aktionen „einen praktischen Anschauungsunterricht, wie die Kirchen den Gewerkschaften helfen können, Probleme zu lösen“, dar (Groß 1981). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 95 die zur „gesellschaftlichen Desintegration“ führen konnte (Stimme der Arbeit 1980b, S. 4). Mit ihren „Sozialethischen Überlegungen“ schloss die AkfA dadurch vielfach an die Argumentationslinien des Sozialethikers Günter Brakelmann an. Im Jahre 1979 unterzog Brakelmann mit seiner Arbeitsgruppe das Aussperrungsrecht – als „gewerkschaftsschädigend bis gewerkschaftsfeindlich“ und als „Fremdkörper“ im Rahmen der freiheitlichen Sozialordnung – einer kritischen Analyse (Brakelmann 1980b, S. 311–312). Ausgehend von der Priorität der Arbeit vor dem Kapital stellte er nachdrücklich den sozialethischen Wert des Streiks als eines aktiven Versuchs der sozial und ökonomisch Schwächeren heraus, einen Ausgleich gegen den strukturell Stärkeren zu gewinnen. In den Forderungen der Streikenden trat demnach „ein Stück ihres Selbstbestimmungsrechtes, das sich nicht zu allen Bedingungen am rechtlich zugesicherten Letztbestimmungsrecht der Arbeitgeber brechen lassen will“, hervor (Brakelmann 1980b, S. 308). Im Gegensatz dazu bedeutete die Aussperrung für Brakelmann ein Instrument der Unternehmer, das „durch bloße Machtdemonstration“ auf die Vermeidung einer produktiven Konfliktregelung gerichtet war und dadurch „in die Nähe einer reinen Vergeltungsmaßnahme“ rückte (Brakelmann 1980b, S. 310). Sowohl die Stellungnahme der AkfA als auch die Ausarbeitung Brakelmanns, die sich beide weitgehend mit den gewerkschaftlichen Auffassungen und Forderungen deckten, fanden in den Gewerkschaften Beachtung und wurden in der gewerkschaftlichen Presse abgedruckt (Welt der Arbeit 1980a; Welt der Arbeit 1980b; Brakelmann 1980b). Vor dem Hintergrund der öffentlichen Auseinandersetzungen um das Mittel der Aussperrung und seine Rechtmäßigkeit – unter den Bedingungen der Wirtschaftsund Arbeitsmarktkrise – bedeuteten die Beiträge aus der evangelischen Industrieund Sozialarbeit und der evangelischen Sozialethik eine zusätzliche Stützung der gewerkschaftlichen Position. Innerkirchlich blieben sie jedoch, worauf noch zurückzukommen sein wird, umstritten. Mit der Verschärfung und Ausweitung der Kontroversen um die Aussperrung im Kontext der Arbeitskämpfe von 1984, des „Franke-Erlasses“ und der Novellierung des § 116 AFG griffen kirchliche Akteure erneut in die Auseinandersetzungen an der Seite der Gewerkschaften ein. Neben dem KDA war es nunmehr vor allem der kurz zuvor gegründete Ökumenische sozialethische Arbeitskreis Kirche–Gewerkschaft, der in einer Reihe von Stellungnahmen argumentativ zugunsten der gewerkschaftlichen Positionen Stellung bezog und diese Positionen ein weiteres Mal sozialethisch untermauerte. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 96 In seiner ersten Erklärung zu Streik und Aussperrung, die Anfang Mai 1984, kurz vor Beginn des Arbeitskampfs in der Metallindustrie, veröffentlicht wurde, betonte der Arbeitskreis erneut die prinzipielle Nichtgleichwertigkeit von Streik und Aussperrung als Mittel im Tarifkonflikt und bekräftigte die Ablehnung der Aussperrung als Instrument der Produktionsmittelbesitzer zur Durchsetzung ihres Machtvorteils auch gegen die organisierte Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmerschaft (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984a, S. 35–36). Den sozialethischen Hintergrund bildete auch hier das Prinzip des Vorrangs der Arbeit vor dem Kapital. Diese Erklärung zielte auf eine breite öffentliche Wirkung und wurde u. a. allen Arbeitsund Sozialgerichten sowie Bundestagsabgeordneten zugesandt (Segbers 1984, S. 80). Sie enthielt bereits, in Übereinstimmung mit der gewerkschaftlichen Position, auch die Forderung nach Zahlung von Kurzarbeitergeld an „kalt“ Ausgesperrte (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984a, S. 39), die kurz darauf im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des § 116 AFG in den Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzungen rückte. Zu den Änderungsplänen des § 116 veröffentlichte der Arbeitskreis zwei weitere Stellungnahmen, in denen diese Pläne als Verletzung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit zugunsten einer Parteinahme für die Arbeitgeber, als Angriff auf die Tarifautonomie, eine wesentliche Beeinträchtigung der gewerkschaftlichen Streikfähigkeit und im Allgemeinen als kontraproduktiv bewertet wurden (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1985; Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1986). Auch diese Stellungnahmen wurden von den Gewerkschaften als Unterstützung und „Schützenhilfe“ in ihren umfassenden Aktionen gegen die Novellierung des § 116 – die auch einen Kampf um die öffentliche Meinung darstellten – aufgenommen. Vor diesem Hintergrund fanden Argumentationen des ökumenischen Arbeitskreises, speziell aus seiner Erklärung von 1985, Eingang in das Memorandum des DGB über die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit aus dem gleichen Jahr, das u. a. ein Kapitel zur christlichen Sozialethik enthielt (DGB-Bundesvorstand 1985b, S. 204). Die Solidarisierung der evangelischen Industrieund Sozialarbeit mit den Gewerkschaften im Kampf gegen die Aussperrung setzte sich auch nach der Verabschiedung der Änderungen des AFG fort. Der Ökumenische sozialethische Arbeitskreis hob in seiner Ausarbeitung zur Arbeitszeitverkürzung und Flexibilisierung von 1987 – auch angesichts der Tarifauseinandersetzungen in jenem Jahr – ein weiteres Mal nachdrücklich die für die Gewerkschaften negativen Wirkungen des novellierten § 116 im Sinne einer Verschiebung der Kräfteverhältnisse, d. h. der OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 97 Stärkung der Kapitalseite und Schwächung ihrer Kompromissbereitschaft, hervor (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1987, S. 25–26). Ebenfalls 1987 nahmen Vertreter der Industrieund Sozialarbeit beider Konfessionen an der vom DGB veranstalteten wissenschaftlichen Konferenz zu „Streikrecht, Demokratie und Sozialstaat“ teil. Dabei bekräftigten sie ihre Unterstützung des gewerkschaftlichen Kampfes und die Ablehnung der Aussperrung u. a. als „moralische[r] Diskriminierung“ der arbeitenden Menschen (Ledeganck 1987, S. 126). Die Solidarisierung der evangelischen Industrieund Sozialarbeit mit den Gewerkschaften beschränkte sich jedoch nicht auf öffentliche Stellungnahmen und sozialethische Ausarbeitungen. Wie teilweise bereits bei früheren Arbeitskämpfen (Junge Kirche 1979), wurden im Zuge des Streiks von 1984 vor allem auf lokaler und regionaler Ebene kirchliche Vertreter und Einrichtungen im Bereich der Arbeitswelt – genauso wie weitere Gruppierungen beider Kirchen – unmittelbar Teil der Auseinandersetzungen, was entsprechende Gegenreaktionen der Arbeitgeberseite nach sich zog (Werner 1984; Segbers 1984). Auf Bundesebene bezog die Vertreterversammlung des KDA im Juni 1984 – ebenso wie der Ökumenische sozialethische Arbeitskreis in seiner Erklärung vom Mai dieses Jahres (Ökumenischer sozialethischer Arbeitskreis 1984a, S. 35) – vor dem Hintergrund des Tarifkonflikts abermals Stellung an der Seite der Gewerkschaften und würdigte deren Handeln als solidarische Aktion zur Neuverteilung der Arbeit zugunsten der Arbeitslosen. Dabei forderte das KDA-Gremium erneut ein Verbot der Aussperrung und veranlasste eine Spende an den gewerkschaftlichen Solidaritätsfonds (Hermanni 1989, S. 223–225; Segbers 1984, S. 80).42 Unterdessen rief auch das Amt für Industrieund Sozialarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu Spenden für ausgesperrte Metallarbeiter auf und schickte zusammen mit katholischen Gruppen und Einrichtungen allen Frankfurter Kirchengemeinden Fürbittenvorschläge für die Streikenden und Ausgesperrten, die besonderes Aufsehen erregten. Der Frankfurter Arbeitgeberverband protestierte gegen diese Aktion und sprach kirchlichen Vertretern die Berechtigung ab, in einer Tarifrunde Partei zu ergreifen und gewerkschaftliche Forderungen zu unterstützen (Segbers 1984, S. 81; Werner 1984, S. 47). Diese Kontroversen gingen zudem mit Kirchenaustrittsdrohungen einher. Schließlich blieben am Ende des Arbeitskampfes Vertreter der Arbeitgeber bei der Veranstaltung anlässlich der Amtseinführung des Sozi42 Sozialer Friede in Gefahr. Erklärung der Vertreterversammlung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt in der EKD in Dassel am 7.6.1984. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11986. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 98 alpfarrers in Frankfurt Walter Sohn, der gleichzeitig Vorsitzender des KDA auf Bundesebene war, fern (Werner 1984, S. 47). Auch in den Auseinandersetzungen um die Novellierung des § 116 AFG entfalteten einzelne Vertreter und Einrichtungen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit Aktivitäten, die auf die Ablehnung der Arbeitgeberseite stießen. Im Hinblick darauf zeigte sich der damalige Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Brakelmann – so in einer Veranstaltung vor Betriebsund Personalräten im Dezember 1985 – ebenfalls solidarisch mit dem DGB hinsichtlich der Forderung nach der Beibehaltung dieses Paragraphen (Hermanni 1989, S. 270). Eine scharfe Kritik rief in dieser Situation insbesondere eine Initiative des KDA-Vorsitzenden Walter Sohn im März 1986 hervor. Zusammen mit Mitarbeitern des Amtes für Industrieund Sozialarbeit der EKHN richtete er einen Appell an Kirchengemeinden und startete in Verbindung damit eine Unterschriftenaktion für die uneingeschränkte Erhaltung des Streikrechts und gegen eine Änderung des § 116 (Hermanni 1989, S. 270–271). Aufgrund dieser Aktion, die auf die Unterstützung der „organisierte[n] Arbeitnehmerschaft im Kampf gegen die Schwächung ihrer Gegenmacht“ zielte, warf der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU Albrecht Martin den Vertretern der Industrieund Sozialarbeit „Klassenkampfdenken des 19. Jahrhunderts“ und einen „demagogischen Missbrauch der Bibel“ vor (Hermanni 1989, S. 271). Somit kamen in den Auseinandersetzungen um die Problematik von Streik und Aussperrung sowohl die parteiliche Positionierung der Industrieund Sozialarbeit zugunsten der gewerkschaftlichen Forderungen als auch die spannungsgeladene Situation des KDA an der Schnittstelle von innerund außerkirchlichen Konflikten in einer markanten Weise zum Ausdruck. Während eine solche Positionierung für die Gewerkschaften in der öffentlichen Auseinandersetzung eine „Schützenhilfe“ und eine zusätzliche sozialethische Begründungsressource bedeutete, hatte sie – und zumal die offensiven Solidarisierungsaktionen des KDA – Angriffe und Delegitimierungsversuche seitens der Arbeitgeber zur Folge. Darüber hinaus riefen seine Aktivitäten auch innerhalb der Kirche Gegenreaktionen hervor, die von Vertretern der Arbeitgeberpositionen ausgingen. Die Kirchenleitungen folgten unter diesen Bedingungen eines innerkirchlichen Konflikts von gegensätzlichen sozialen Interessen der Konstitutionslogik kirchenleitenden Handelns, die zu einer eine eindeutige Parteinahme vermeidenden Linie formaler Ausgewogenheit führte (Willems 2001, S. 82–85). Vor diesem Hintergrund kritisierte der EKD-Ratsvorsitzende Lohse während der Tarifauseinandersetzungen von 1984 die Fürbittenvorschläge der hessen-nassauischen Industrieund Sozialarbeit als „einseitig“ (Segbers 1984, S. 81). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 99 Auch die „offizielle“ Erklärung der EKD und der DBK zum Tarifkonflikt vom Juni 1984 enthielt einen Appell an beide Tarifparteien, im Interesse des Gemeinwohls und der Arbeitslosen keine Lösungen, die Vorteile für Einzelne oder Gruppen zulasten anderer verschaffen sollten, zuzulassen und vielmehr „ohne Rücksicht auf Prestigedenken zu einem Kompromiss zu kommen“ (Lohse/Höffner 1984). In diesem Kontext führten „einseitige“ Stellungnahmen der AkfA oder des KDA – wie bereits die Ausarbeitung zu Streik und Aussperrung aus dem Jahre 1980 – innerkirchlich zur Hinterfragung ihres Mandats aufgrund der Befürchtung, solche Stellungnahmen könnten in der Öffentlichkeit als Meinung „der“ Kirche wahrgenommen werden.43 Für die Gewerkschaften hingegen stellten die Kirchen als Großorganisationen einen objektiv gegebenen politischen (Macht-)Faktor dar. Dadurch übten sie, wie etwa Ernst Breit in seiner Einführung zur DGBKonferenz über Streikrecht, Demokratie und Sozialstaat abermals betonte, auch bei einem Verzicht auf das Beziehen einer konkreten Position in Streitfragen und Konflikten de facto eine politische Wirkung aus, da auch ein solcher Verzicht eine implizite Parteinahme bedeutete. Für Breit und die Gewerkschaften bestand somit die Frage vor allem darin, auf welche Weise die Kirche politisch wirkte (Breit 1987, S. 14; Breit 1986, S. 109), und in diesem übergreifenden Kontext waren für sie auch das „einseitige“ und parteiische Engagement der evangelischen Industrieund Sozialarbeit im Problemfeld von Streik und Aussperrung genauso wie deren Solidarisierung mit den Gewerkschaften verortet. 43 Präsident Johann Frank, Landeskirchenamt Hannover, an Präsident Hammer, Kirchenkanzlei, 4. Februar 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11959. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 100 7. Gewerkschaften und Arbeitgeber Kirche: Der Konflikt um das kirchliche Arbeitsrecht Neben den Kontaktfeldern, den übereinstimmenden Positionen, der Zusammenarbeit und den gemeinsamen Aktivitäten, die – ungeachtet einzelner Differenzen oder Spannungen – in den thematischen Bereichen wie Mitbestimmung, Humanisierung und Arbeitslosigkeit zwischen den Gewerkschaften und der evangelischen Kirche bestanden, war das Verhältnis beider Organisationen besonders in den 1970er und 1980er Jahren durch den Konflikt um das kirchliche Arbeitsrecht belastet. Im Unterschied zu den genannten Bereichen bezog sich dieser Konflikt auf die Kirche bzw. kirchliche Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber und damit als Akteure der industriellen Beziehungen, die den Gewerkschaften als Interessenvertretungen der Arbeitnehmerschaft gegenüberstanden. Da der DGB keine Tarifpartei bildete, betrafen die Auseinandersetzungen um die Regelung der Arbeitsbeziehungen in kirchlichen Einrichtungen vor allem die Gewerkschaft ÖTV (Wiede 2022; Broockmann 1996/2006). Gleichwohl wirkten sich diese Auseinandersetzungen auch auf die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der Kirche auf der Ebene des DGB aus, berührten sie doch grundlegende Fragen des gewerkschaftlichen wie kirchlichen Selbstverständnisses. Dem KDA bzw. der evangelischen Industrieund Sozialarbeit kam auch in dieser Hinsicht eine eigenständige Rolle zu, die einerseits durch ihre spezifische Nähe zu den Gewerkschaften und den gewerkschaftlichen Positionen und andererseits – damit verbunden – durch ihre ambivalente innerkirchliche Lage bedingt war. 7.1 Die Entwicklung der arbeitsrechtlichen Regelungen in der evangelischen Kirche Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen zwischen gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteuren standen arbeitsrechtliche Regelungen für Beschäftigte im kirchlichen Bereich. Dabei bestanden beide Großkirchen unter Berufung auf ihre verfassungsrechtlich garantierte Autonomie auf der eigenständigen, von jeder „Fremdbestimmung“ freien Gestaltung dieser Regelungen. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 101 Bereits bei der Vorbereitung und Beratung des Betriebsverfassungsund später des Personalvertretungsgesetzes in der ersten Hälfte der 1950er Jahre hatten intensive politische Einflussnahmen und Interventionen kirchlicher Stellen zur Herausnahme der Kirchen aus dem Geltungsbereich dieser Gesetze geführt (Smolarski 2020, S. 173–250; Jähnichen 2015, S. 29–36). Die Gewerkschaften strebten hingegen eine Übertragung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Vertretungen auch auf den kirchlichen Bereich und vor allem den Abschluss von Tarifverträgen an. Vor einem solchen Hintergrund trat zunehmend eine Diskrepanz zwischen der arbeitsrechtlichen Sonderstellung der Kirche und deren Befürwortung einer Arbeitnehmermitbestimmung in der Wirtschaft hervor, wie sie in der Erklärung des EKD-Rates von 1950 und nicht zuletzt in der Studie der Sozialkammer von 1968 zum Ausdruck gebracht wurde (Smolarski 2020). Diese wahrgenommene Diskrepanz stellte einen wesentlichen Faktor im Streit um die Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen in den 1970er und 1980er Jahren dar. Auch bei der zweiten Säule des dualen Systems der industriellen Beziehungen – der Tarifautonomie – führten die Annäherungsprozesse und die Intensivierung der Kontakte zwischen der Kirche und den Gewerkschaften im Zuge des Eintretens der EKD für die Einheitsgewerkschaft und der stärkeren kirchlichen Hinwendung zu Problemen der Arbeitswelt im Kontext der EKD-Synode in Espelkamp nicht zu einer Einigung über Tarifverträge. Als einzige Landeskirche schloss lediglich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Schleswig-Holstein 1960 einen Tarifvertrag mit der ÖTV und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft ab, der allerdings einen Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen beinhaltete (Jähnichen 2015, S. 39–40; Jähnichen 2012, S. 297–298). Angesichts dieser Situation setzte der Rat der EKD 1957 eine theologische Kommission zur Regelung kirchlicher Arbeitsverhältnisse ein, die 1959 Leitsätze zur Frage der Tarifverträge beschloss (EKD 1959b). Ebenfalls 1957 wurde seitens des vom bekannten evangelischen Sozialethiker Heinz-Dietrich Wendland geleiteten Instituts für Christliche Gesellschaftswissenschaften an der Universität Münster ein Votum zur Frage eines Tarifvertragsabschlusses mit den Gewerkschaften in Schleswig-Holstein vorgelegt (in: Klute/Segbers 2006, S. 95–98), das nachdrücklich für Tarifverträge plädierte und deren grundsätzliche sozialethische Bedeutung herausstrich (Jähnichen 2015, S. 39–40; Jähnichen 2012, S. 297–298). Gegenüber dieser Minderheitsposition würdigten die Leitsätze der EKD-Kommission – der Wendland ebenso angehörte – den Tarifvertrag zwar als „Element der sozialen Rechtsund Friedensordnung“ sowie als OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 102 Mittel zum Ausgleich der Interessen. Dabei erkannten sie auch das Recht der Arbeitnehmer in der Kirche auf die Mitwirkung bei der Gestaltung eigener Arbeitsbedingungen an (EKD 1959b, S. 109, 111). Zugleich lehnten sie jedoch jeden „Versuch, Tarifverhandlungen und tarifvertragliche Maßnahmen nur als Mittel des Klassenkampfes zu benutzen“, als „Missbrauch“ ab und bestanden auf der Notwendigkeit, „bei der Anwendung der Grundsätze des Tarifvertragswesens“ die Struktur und die Rechtsordnung der Kirche sowie das Wesen der kirchlichen „Dienstgemeinschaft“ zu berücksichtigen (ebd., S. 109–110). Die Möglichkeit von Streik und Aussperrung im kirchlichen Raum wurde dabei grundsätzlich bestritten (ebd., S. 111–112). Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Landeskirchen bei ihren Beratungen 1959 gegen den Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften aus und schlugen stattdessen einen „dritten Weg“ vor, der sich sowohl von einer einseitigen Bestimmung durch den Arbeitgeber als auch von einer Tarifvereinbarung unterschied und zur Regelung der kirchlichen Arbeitsbeziehungen die Bildung paritätischer landeskirchlicher Kommissionen für arbeitsrechtliche Fragen vorsah (EKD 1959a). Ebenso wie im Bereich der Betriebsverfassung spielte in der kirchlichen Argumentation auch hier der Verweis auf die Notwendigkeit einer Rücksichtnahme auf die Situation der Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik eine relevante Rolle. Die Debatten um das kirchliche Arbeitsrecht intensivierten sich unter den Bedingungen der Mitbestimmungsinitiative des DGB und der Reformpolitik der sozialliberalen Koalition am Ende der 1960er und in der ersten Hälfte der 1970er Jahre (Jähnichen 2015, S. 41–42; Jähnichen 2012, S. 300–301). Jedoch wurden bei der Novellierung des Betriebsverfassungsund des Personalvertretungsgesetzes (1972 bzw. 1974) durch erneute kirchliche Interventionen die Ausnahmeregelungen für die Kirchen beibehalten (Smolarski 2020, S. 374–395). Auch auf der tariflichen Ebene wurde nach internen Diskussionen und Beratungen 1976 vom Rat der EKD eine Richtlinie „für ein Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“ erlassen (Rat der EKD 1976). Diese Richtlinie empfahl den Landeskirchen den „dritten Weg“, d. h. ein Verfahren, das konsensuale Vereinbarungen durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen aus Arbeitgeberund Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern sowie – im Falle einer Nichteinigung – einen ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Schlichtungsausschuss vorsah, der eine endgültige Entscheidung treffen sollte (Jähnichen 2015, S. 42–44; Jähnichen 2012, S. 301–304; Wiede 2022, S. 34). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 103 Ende der 1970er Jahre wurden in den meisten Landeskirchen entsprechende arbeitsrechtliche Gesetze verabschiedet. Die im Jahre 1977 aus den Landeskirchen von Hamburg, Lübeck, Eutin und Schleswig-Holstein gebildete Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche blieb dabei allerdings, als Rechtsnachfolger, weiterhin bei dem tarifvertraglichen Weg (Jähnichen 2015, S. 44–45; Jähnichen 2012, S. 304–305). Den theologischen Hintergrund der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bildete der Gedanke der besonderen kirchlichen „Dienstgemeinschaft“, die sich auf den kirchlichen Auftrag bezog und in der ihrem Wesen nach weder ein Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit noch gegensätzliche oder divergierende Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern existieren konnten (Beyer/Nutzinger 1991, S. 46–53). Dieser Gedanke spiegelte allerdings historisch eine patriarchalische Praxis der Arbeitsbeziehungen in der Kirche wider und stellte eine nachträgliche Theologisierung von rechtlichen Kategorien dar (Jähnichen 2015, S. 38). Mit seinen Konnotationen aus der Zeit des Nationalsozialismus war er vielfach von einem hierarchisch strukturierten Gesellschaftsbild geprägt und trug zur Verdeckung von Machtverhältnissen in der Kirche bei (Jähnichen 2015, S. 36–38, 52). In den Auseinandersetzungen zwischen den gewerkschaftlichen und kirchlichen Akteuren um die Regelung der kirchlichen Arbeitsbeziehungen in den 1970er und 1980er Jahren kam dem Begriff und dem Verständnis von „Dienstgemeinschaft“ denn auch eine zentrale Bedeutung zu. 7.2 ÖTV, DGB und der „dritte Weg“ Wie eingangs erwähnt, betrafen die Auseinandersetzungen um die Regelung der kirchlichen Arbeitsbeziehungen unmittelbar in erster Linie die ÖTV als Tarifpartei. Als zuständige Gewerkschaft führte sie bereits ab den 1950er Jahren Gespräche mit der EKD. Einen Gegenstand dieser Gespräche bildete neben Tariffragen vor allem die Mitarbeit der Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter in der arbeitsrechtlichen Kommission der EKD (Broockmann 1996/2006, S. 108–112). Während im Zuge der Bemühungen um eine Weiterentwicklung des kirchlichen Dienstrechts in der ersten Hälfte der 1970er Jahre in den Kirchen eine einheitliche Regelung der Mitarbeitervertretungen bzw. arbeitsrechtlichen Fragen – kontrovers – diskutiert bzw. angestrebt wurde (Smolarski 2020, S. 402–405), wurde die ÖTV bei der Neuberufung der arbeitsrechtlichen Kommission der EKD im Jahre 1975 nicht berücksichtigt. Das führte zu Irritationen aufseiten der Gewerkschaft, die eine Beteiligung in OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 104 dieser Kommission forderte (Broockmann 1996/2006, S. 111; Kleine Vennekate 2015, S. 255; Jähnichen 2015, S. 42; Jähnichen 2012, S. 301). Gleichwohl bemühte sich die ÖTV auch nach der Verabschiedung der EKD-Richtlinie von 1976 um die Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Kontakte zur Kirche. Vor diesem Hintergrund fanden ab 1977 erneute Treffen mit Vertretern der EKD statt, die jedoch wiederum keine Annäherung in der strittigen Frage der Tarifverträge brachten (Broockmann 1996/ 2006, S. 112–113). Da seitens der EKD noch Unsicherheit und zum Teil Misstrauen gegenüber der Aufnahme von direkten Gesprächen mit der ÖTV bestanden, waren kirchliche Vertreter bestrebt, die Problematik der Kirche als Arbeitgeber zunächst mit dem DGB zu diskutieren.44 So fand das Treffen von EKD und ÖTV im September 1977 erst nach dem Gespräch zwischen dem Rat der EKD und dem Bundesvorstand des DGB im Juli dieses Jahres statt. Anfang der 1980er Jahre war der DGB auch an weiteren Treffen zwischen der EKD und der ÖTV beteiligt (Broockmann 1996/2006, S. 113–114). Die gewerkschaftlichen Bestrebungen und Forderungen nach tarifvertraglichen Vereinbarungen mit den Kirchen waren u. a. dadurch bedingt, dass besonders im Zuge der Expansion des kirchlichen Wohlfahrtssektors, speziell der Diakonie und der Caritas, seit Mitte der 1960er Jahre die Zahl der kirchlichen Beschäftigten in beiden Konfessionen erheblich zunahm (Jähnichen 2015, S. 23–24). Für den evangelischen Bereich ging man im DGB 1977 von 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.45 In beiden Kirchen und ihren Einrichtungen insgesamt waren am Ende der 1970er Jahre ca. 600.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt (Broockmann 1979, S. 39). Im Übergang zu den 1990er Jahren waren es bereits fast 900.000 (Beyer/Nutzinger 1991, S. 266). Dabei bestand die Problematik aus gewerkschaftlicher Perspektive auch darin, dass der Organisationsgrad dieser Beschäftigten schätzungsweise nur bei drei bis fünf Prozent lag (Beyer/Nutzinger 1991, S. 266; Herborg 1985, S. 281). Unter diesen Bedingungen lief die Haltung der ÖTV in der Kontroverse um das kirchliche Arbeitsrecht auf eine dezidierte Ablehnung des „dritten Weges“ hinaus, in dem sie einen Angriff auf die Tarifautonomie und die Tarifpolitik der Gewerkschaften ebenso wie eine Verdrängung von Interessengegensätzen sah (Broockmann 1979, S. 41; Smolarski 2020, S. 406–409). Daraus resultierte auch die Weigerung der Gewerkschaft, 44 Abteilung Vorsitzender. Vermerk. Betr. Punkt 3 des Gespräches mit dem Rat der EKD am 9.7.1977 „Die Kirche als Arbeitgeber“, 4. Juli 1977. In: DGB-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie, 5/DGCS000085. 45 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 111 zu nehmen, um die Diskussionen und Gespräche auf Spitzenebene zu ermöglichen und zu befördern.50 Seine Aufgaben im Hinblick auf die Unterstützung der Gewerkschaften sah er dabei vornehmlich in der Beratung und der Mitwirkung an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen, so etwa in der Hilfe für die ÖTV bei der Weiterbildung der Funktionäre für die Fachgruppe Kirchliche Mitarbeiter.51 Auch an der Vorbereitung der Gespräche zwischen Kirche und Gewerkschaften im Jahre 1977 war der KDA mittelbar beteiligt.52 Allerdings erwiesen sich diese Bemühungen aus Sicht des KDA als nicht erfolgreich. In ihrer „Makler“-Rolle wurde die evangelische Industrieund Sozialarbeit, bedingt nicht zuletzt durch ihre innerkirchlich als gewerkschaftsnah wahrgenommene Haltung, von der eigenen Kirche nicht akzeptiert (Sohn 1980b, S. 142). Erst vor diesem Hintergrund veröffentlichte der KDA 1978 ein von seiner Vertreterversammlung verabschiedetes „Memorandum zur Frage von Tarifverträgen in der Kirche“, in dem er, u. a. mit theologischen Argumenten, nachdrücklich Stellung zugunsten tarifvertraglicher Vereinbarungen mit den Gewerkschaften bezog (KDA 1978). Die Notwendigkeit der Tarifverträge ergab sich für den KDA aus mehreren gewichtigen Gründen. Zum einen folgte sie aus dem „durch und durch weltliche[n]“ Charakter der kirchlichen Institution. Dementsprechend bestanden auch in der kirchlichen Arbeitswelt „weltlich normale Interessengegensätze“, die zu ihrem Ausgleich ein vernünftiges, allgemeines und öffentlich anerkanntes Verfahren – wie es die Tarifautonomie darstellte – benötigten (KDA 1978, S. 75). Im Hinblick darauf bedurfte die Kirche solcher „höchst irdischer Ordnungen“ auch „zum Schutze vor eigenem Fehlverhalten“ (Schwerdt 1982, S. 52). Zum anderen ermöglichte der Abschluss von Tarifverträgen aus Sicht des KDA die Herstellung eines konstruktiven Verhältnisses und einer institutionalisierten, d. h. nicht länger vor allem personell geprägten Beziehung zwischen den Gewerkschaften und der Kirche (Sohn 1980b, S. 141; Sohn 1980a, S. 32–33). Darin konnte für ihn nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des allgemeinen Verhältnisses zwischen Kirche und Arbeitnehmerschaft bestehen. Eine institutionell geregelte und gesicherte Beziehung zu den Gewerkschaften als Tarifpartner lag, wie Vertre50 Tätigkeitsbericht des KDA 1976–1978, S. 3. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11952; Niederschrift der Ergebnisse der KDA-Vorstandssitzung am 21./22.10.1977 in Frankfurt/Main, Dominikanerkloster, S. 2. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11950. 51 Evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Vorberichte für die Mitgliederversammlung der AkfA und die Vorstandssitzung des KDA (17. Februar 1977), S. 9. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11949; Tätigkeitsbericht des KDA 1976–1978, S. 3. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11952. 52 Ebd. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 112 ter des KDA betonten, auch im Eigeninteresse der Kirche (Sohn 1980b, S. 141–142). Aufgrund einer solchen vertraglichen Bindung konnten die Gewerkschaften nicht zuletzt „mit innerkirchlichen Problemen bekanntgemacht werden“ und wären damit eher bereit, ihrerseits der Kirche zur Seite zu stehen und sie gerade in Situationen zu unterstützen, in denen sie selbst Hilfe benötigen würde (KDA 1978, S. 87; Sohn 1980a, S. 33). Schließlich resultierte für den KDA aus dem besonderen kirchlichen Auftrag – auch als „Dienstgemeinschaft“ – eine Vorbildoder Modellfunktion der Kirche und ihrer Einrichtungen für die „Welt“. Unter diesem Gesichtspunkt sollten kirchliche Ordnungen für ihre Beschäftigten in erster Linie bessere, gerechtere Bedingungen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht bzw. im Sinne von mehr Mitbestimmung und Demokratisierung schaffen, die den „weltlichen Regelungen jeweils einige Schritte voraus“ (Schwerdt 1977, S. 138) und damit „nachfolgefähig“ wären (Schwerdt 1982, S. 52–53). Durch solche Bedingungen konnten demnach auch „Zeichen für die Verbesserung und Veränderung weltlicher Verhältnisse“ gesetzt werden (Schwerdt 1982, S. 53). Mit diesen Argumenten positionierte sich der KDA nicht nur auf der Seite der Gewerkschaften und ihrer Forderungen. Sein Eintreten für Tarifverträge ging zudem mit einer – teilweise befreiungstheologisch konturierten – Kritik an der Kirche einher, in der sich auch seine ambivalente innerkirchliche Stellung widerspiegelte. Dadurch war die Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht mit den innerkirchlichen Kontroversen um die Stellung, Rolle und Funktionen der Kirche in Gesellschaft und Politik verbunden, deren Hintergrund jeweils unterschiedliche Kirchenverständnisse bildeten. Die Kritik des KDA im Zusammenhang mit der Regelung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse richtete sich in erster Linie gegen die Harmonisierung dieser Verhältnisse und damit die Leugnung und Verdrängung der Weltlichkeit der Kirche (KDA 1978, S. 75). Solche Verdrängungsund Leugnungsprozesse waren aus Sicht des KDA symptomatisch für eine „Vergötzung“ der Kirche, die etwa in der Berufung auf die kirchliche „Autonomie“ und der Verweigerung tarifvertraglicher Abschlüsse als einer vermeintlichen „Fremdbestimmung“ zum Ausdruck kam (KDA 1978, S. 75). Wie man bereits in den Verhandlungen zwischen der EKD und der ÖTV 1977 dem Standpunkt der Kirchenleitungen entgegenhielt (Thimme 1977, S. 38), wurde die „autonome“ und „nicht fremdbestimmte“ Kirche dennoch mit öffentlichen Mitteln gefördert, übernahm „in ihrer Verwaltung alle Gesetze der weltlichen Bürokratie“ und schloss durchaus Verträge mit dem Staat über den kirchlichen Unterricht, die Militäroder die Gefange- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 113 nenseelsorge (KDA 1978, S. 75). Die Nichtanerkennung der Weltlichkeit der Kirche führte somit zu einer „insularen Sonderregelung“ unter Bezug auf die besondere kirchliche Arbeitsund Dienstgemeinschaft. Diese „Dienstgemeinschaft“ wurde jedoch, wie KDA-Vertreter betonten, von der Kirche als bereits existent behauptet und vorausgesetzt, während sie „erst durch Konflikte und Auseinandersetzungen hindurch immer wieder neu geschaffen werden“ musste (Schwerdt 1980b, S. 52–53; Schwerdt 1982, S. 52–53). Solche „klerikalen Sonderinstitutionen“, die von der immer noch bestehenden Verhaftung der Kirche in „obrigkeitlichen, hierarchischen Strukturen und Verhaltensweisen“ zeugte, standen aus Sicht des KDA auch im Widerspruch zur kirchlichen Bejahung der – „weltlichen“ – Einheitsgewerkschaft und zur Ablehnung der Gründung von eigenen christlichen Gewerkschaften durch die EKD im Jahre 1955 (Schwerdt 1982, S. 51–52). Die Diskrepanz in kirchlichen Aussagen über die Gewerkschaften und die Tarifautonomie bezogen auf die Wirtschaft oder den öffentlichen Dienst einerseits und den eigenen Raum andererseits bildete somit auch hier einen der wesentlichen Aspekte in den Kontroversen um das kirchliche Arbeitsrecht. Der KDA verwies in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften wiederholt auf den Gegensatz zwischen der kirchlichen Anerkennung der Gewerkschaften und der Tarifverträge als Elemente einer sozialpartnerschaftlichen Ordnung in der Wirtschaft und der schroffen Ablehnung tarifvertraglicher Regelungen im eigenen Bereich, die nunmehr als Instrumente des Klassenkampfes erschienen (KDA 1978, S. 76; Sohn 1980b, S. 142). Diese Diskrepanz ergab sich für den KDA aus der Unkenntnis und dem Unverständnis der meinungsbildenden und Entscheidungen vorbereitenden bzw. treffenden kirchlichen Stellen gegenüber den Gewerkschaften und ihrem Selbstverständnis genauso wie gegenüber der Zusammensetzung der gewerkschaftlichen Tarifkommissionen, zu denen nicht zuletzt kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehörten (KDA 1978, S. 76). Innerhalb der Kirche waren damit nach seiner Wahrnehmung auch Unkenntnis und Unverständnis hinsichtlich der Aufgaben und der Tätigkeit der evangelischen Industrieund Sozialarbeit verbunden (Sohn 1980b, S. 142; Sohn 1980a, S. 33–34). Führte eine solche Unkenntnis zur kirchlichen Befürchtung einer „Fremdbestimmung“ durch die Gewerkschaften, resultierte für den KDA aus Tarifverträgen, im Gegenteil, nicht eine gewerkschaftliche „Fremd-“, sondern vielmehr „ein Stück Mitbestimmung“, die von den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst, „gestärkt durch ihre Organisation“, ausgeübt wurde (Schwerdt 1982, S. 53). Vor diesem Hintergrund wirkte OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 114 sich die Ablehnung von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften durch die Kirche und die Schaffung eigener arbeitsrechtlicher Sonderregelungen im Sinne des „dritten Weges“ auch auf die Situation der evangelischen Industrieund Sozialarbeit als einer kirchlichen Institution aus. Aus der Perspektive des KDA beeinträchtigte diese Ablehnung nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Arbeit im Bereich der Arbeitswelt selbst (Schwerdt 1980b, S. 52). Die „insulare Sonderregelung“ und die damit verbundene Gleichsetzung der ideellen, erst herzustellenden „Dienstgemeinschaft“ mit den existierenden Arbeitsverhältnissen in der Kirche führten dadurch auch zu einer Relativierung der Kritik, die der KDA an manchen gewerkschaftlichen Positionen übte, und belasteten zudem seine Solidarität mit der eigenen Kirche (Schwerdt 1980b, S. 53). Somit bewegte sich der KDA in den Kontroversen um das kirchliche Arbeitsrecht in einem Spannungsfeld zwischen kirchlichen Ansprüchen und gewerkschaftlichen Forderungen, zwischen theologischen Legitimationen und den Interessen der Beschäftigten im Raum der Kirche. Sein Eintreten für Tarifverträge und gegen den „dritten Weg“ ging zudem mit einer Zuspitzung der innerkirchlichen Auseinandersetzungen einher. Brachte bereits das „Memorandum zur Frage von Tarifverträgen in der Kirche“ dem KDA „keine zusätzlichen Freunde“ im kirchlichen Bereich (Sohn 1980b, S. 142), traten besonders im Konflikt um das gewerkschaftliche Zutrittsrecht zu kirchlichen Einrichtungen weitere Differenzen und Spannungen zwischen der evangelischen Industrieund Sozialarbeit und kirchenleitenden Stellen hervor. Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts über den Fall Volmarstein veröffentlichte der Vorstand der AkfA 1981 eine Stellungnahme, in der dieser Beschluss als eine erhebliche Belastung für das Verhältnis von Gewerkschaften und Kirche beurteilt wurde. Aus Sicht der evangelischen Industrieund Sozialarbeit führte die Gerichtsentscheidung zu einer weiteren Einengung der – ohnehin eingeschränkten – Möglichkeiten für eine gewerkschaftliche Interessenvertretung im kirchlichen Bereich (AkfA 1981, S. 75). Dabei kritisierte die AkfA auch die Haltung der Kirche, die sich ihre „Dienstgemeinschaft“ gewissermaßen gesetzlich erstreiten und vom Staat absichern ließ und durch die Beanspruchung des Beschlusses nicht ihre Eigenständigkeit, sondern vielmehr ihre Angst demonstrierte. Mit dem Hinweis auf die Erklärung der nordelbischen und der berlin-brandenburgischen Landeskirchen gegenüber der ÖTV, die bisherige Praxis des gewerkschaftlichen Zutritts beibehalten zu wollen, rief die AkfA die kirchlichen Arbeitgeber auf, die Entscheidung des Gerichts in ihren Einrichtungen gleichfalls nicht anzuwenden (AkfA 1981). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 115 In eine ähnliche Richtung zielte die Stellungnahme der Evangelischen Akademie Bad Boll, die eng mit der Industrieund Sozialarbeit verbunden war und in der sich auch die Bundesgeschäftsstelle der AkfA und des KDA befand. Im Zusammenhang mit der Klage der Orthopädischen Anstalten und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte die Akademie ebenso den Gegensatz der Praxis der Kirche als Arbeitgeber, die die gewerkschaftliche Betätigung als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behinderte, zur kirchlichen Bejahung und Unterstützung der Einheitsgewerkschaft und damit die Diskrepanz „zwischen gewerkschaftsfreundlichen Worten und gewerkschaftsfeindlichem Verhalten“ heraus (Stimme der Arbeit 1981). Diese Diskrepanz musste sich demnach negativ auf die Bemühungen der Industrieund Sozialarbeit zum Aufbau des Vertrauens zur Arbeitnehmerschaft und zu „ihrer legitimen Interessenvertretung“ auswirken. Im Hinblick darauf erklärte die Akademie – auch gegenüber dem DGB –,53 einen freien Zutritt für Gewerkschaftsbeauftragte jederzeit zu gewährleisten, und appellierte, genauso wie die AkfA, an alle kirchlichen Stellen und Einrichtungen, diesem Beispiel zu folgen (Stimme der Arbeit 1981). In Bayern führte eine solche Positionierung zu einem Konflikt zwischen der Industrieund Sozialarbeit und der Leitung der Landeskirche. In einem Brief an den Landesbischof Johannes Hanselmann forderte die landeskirchliche Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Februar 1982 in ähnlicher Weise wie die AkfA auf Bundesebene kirchliche Einrichtungen dazu auf, von dem durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Verweigerungsrecht hinsichtlich des gewerkschaftlichen Zugangs keinen Gebrauch zu machen, um eine Brüskierung des DGB zu vermeiden. Wie die bayerische Aktionsgemeinschaft dabei betonte, bedeutete die gesetzliche Rechtmäßigkeit einer Maßnahme noch nicht ihre Legitimität in sozialethischer Hinsicht (epd 1982b). Bei der Landeskirchenleitung stieß dieser Aufruf auf scharfe Ablehnung. Der bayerische Landeskirchenrat bezeichnete es seinerseits als „unerträglich“, das oberste bundesdeutsche Gericht durch Nichtbeachtung von dessen Entscheidungen zu brüskieren, und warf den Vertretern der Industrieund Sozialarbeit vor, mit ihrem Vorstoß zu Streit, Unruhe und Unfrieden beizutragen (epd 1982a). 53 Christoph Bausch, Evangelische Akademie Bad Boll an Lothar Zimmermann, Vorsitzender des Landesbezirks Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbundes, 3. Juli 1981. In: DGB-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie, 5/DGAI001857. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 116 7.4 Der Stellenwert des kirchlichen Arbeitsrechts in den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Kirche Im Hinblick auf das Verhältnis von Gewerkschaften und Kirche spiegelten sich in den Auseinandersetzungen um das kirchliche Arbeitsrecht und die gewerkschaftliche Betätigung in kirchlichen Einrichtungen bezeichnende Handlungsund Einstellungsmerkmale bzw. -muster der gewerkschaftlichen und der kirchlichen Akteure wider, die durch ihre jeweiligen Strukturen und ihre entsprechende innerorganisatorische Stellung bedingt waren. Während sich der KDA mit seinen gewerkschaftsnahen und kirchenkritischen Positionen in einer Spannung zu kirchenleitenden Stellen befand, war das Handeln der ÖTV vor allem durch ihre Funktionen als Tarifpartei und für die Organisierung und Betreuung kirchlicher Beschäftigter zuständige Gewerkschaft bestimmt. Für die Aktivitäten des DGB in diesem Bereich waren hingegen auch übergreifende Motive, Überlegungen und Strategien bedeutsam, die seine Rolle als Dachverband und als politischer Akteur (Hassel 2003, S. 198–110) prägten. Insofern standen Probleme der arbeitsrechtlichen Regelungen in der Kirche für den DGB und seine Beziehungen zur Kirche von der Mitte der 1970er bis in die 1980er Jahre nicht so sehr im Mittelpunkt. Zu einem zentralen Thema in diesen Beziehungen wurde vor allem die Problematik der Arbeitslosigkeit und ihrer Bekämpfung. Unter den Bedingungen der wirtschaftlichen Krise und der Defensivsituation, in der sich der DGB zunehmend befand, hob er stärker gemeinsame Orientierungen und Aufgaben, die weitgehende Übereinstimmung in den zentralen Problemen der Arbeitswelt – zumal in der Frage der Arbeitslosigkeit (Leich 1981, S. 55) – und nicht zuletzt auch eine potenzielle Bündnispartnerschaft zwischen den Gewerkschaften und der Kirche vor dem Hintergrund der gemeinsamen Herausforderungen hervor (Breit 1982, S. 89–90). Dabei wurden zwar Fragen der Tarifverträge und des „dritten Weges“, wie gezeigt, vom DGB bei seinen Kontakten und Gesprächen mit der EKD oder im kirchlichen Raum selbst durchaus thematisiert, die Forderungen der ÖTV aktiv unterstützt und die Positionen der Kirche kritisiert. Jedoch stellten z. B. Vetter oder Breit gleichzeitig ausdrücklich die im Großen und Ganzen positive, „erfreuliche“ Entwicklung der Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und der Kirche, bis hin zur Entstehung einer Art „Zielund Handlungsgemeinschaft“ in vielen Punkten, heraus (Stimme der Arbeit 1980c; Stimme der Arbeit 1977c), während innerhalb des KDA OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 117 eine solche Einschätzung bezeichnenderweise als zu optimistisch wahrgenommen wurde.54 In diesem Kontext betonte Vetter „die Notwendigkeit der bewährten und weithin vertrauensvollen Zusammenarbeit der Kirche mit den Repräsentanten der Gewerkschaften“ auch in der Problematik der Kirche als Arbeitgeber – u. a. zwecks „Beseitigung von Unklarheiten im gegenseitigen Verständnis unter Berücksichtigung der gewerkschaftlich bekannten Besonderheiten kirchlichen Dienstes“ (Stimme der Arbeit 1977c) – und differenzierte in den Auseinandersetzungen um das gewerkschaftliche Zutrittsrecht zwischen der Haltung der „Kirche“ und „mancher ihrer Einrichtungen“ (Leich 1981, S. 55). Bei den Gesprächen zwischen dem DGB und der EKD im Jahre 1980, bei denen wiederum die Bewältigung von Arbeitslosigkeit im Fokus stand, sollte zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen für das Verhältnis beider Organisationen die Problematik der Tarifverträge – wenngleich sie von Vetter durchaus angesprochen wurde (Vetter 1980a, S. 16–17; DGBBundesvorstand 1982b, S. 4) – als Diskussionspunkt weitgehend ausgeklammert werden.55 Einen relevanten Faktor bildete dabei nicht zuletzt auch der Verweis auf die formale Nichtzuständigkeit des DGB.56 Im Ganzen erschien die Problematik der Tarifverträge aus der Perspektive des DGB und seiner Beziehungen zur EKD einerseits als eine „offene Frage“ (Stimme der Arbeit 1980c) und ein Spannungsfeld, das „Konfliktpotenzial und Interessenkollisionen“ in sich barg (Breit 1986, S. 110). Die Ablehnung von Tarifvertragsabschlüssen stellte dementsprechend ein Hindernis für eine noch stärkere und engere Zusammenarbeit und ein viel „selbstverständlicher[es]“, „wirklich befriedete[s]“ Verhältnis von Gewerkschaften und Kirche dar (Stimme der Arbeit 1980c; Vetter 1977, S. 135). Andererseits gehörten zu diesem Verhältnis auch geteilte Grundlagen. Für Vetter genauso wie für Breit boten sie durchaus die Möglichkeit, gemeinsame Anliegen in gemeinsamer Verantwortung der Gewerkschaften und der Kirche – welche zugleich zum Verlassen von politischer Neutralität und zur Parteinahme für Schwache und Unterprivilegierte aufgefordert wurde – zu verfolgen, ohne die Unterschiede zwischen beiden Organisationen zu verwischen (Vetter 1977, S. 132–136; Breit 1986, S. 109–110). 54 Protokoll der Sitzung des KDA-Vorstandes am 24./25.1.1980 in Frankfurt/Main, Dominikanerkloster, S. 5. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/11959. 55 DGB und EKD: Thema Tarifverträge blieb ausgeklammert. Erstes Gespräch nach drei Jahren sollte nicht belastet werden. epd Zentralausgabe 176 vom 12. September 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/17711. 56 Präsident Hammer an Horst Echternach, 16. Januar 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/6344; Notiz über die Diskussion im Rat zum Thema EKD/DGB am 11. Juli 1980. In: Evangelisches Zentralarchiv 2/6345. OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 118 8. Fazit Die Beziehungen des DGB zur evangelischen Kirche und zu den einzelnen protestantischen Akteuren entwickelten sich im Laufe der 1960er, 1970er und 1980er Jahre im Zeichen einer Annäherung und einer zunehmenden Zusammenarbeit, die unterschiedliche Formen und Ausprägungen annahm, aber auch mit fortbestehender Distanz und einigen Spannungsfeldern zwischen beiden Organisationen bzw. ihren Gliederungen einherging. Die Relevanz und die Auswirkungen dieser Beziehungen im Hinblick auf die gewerkschaftliche Politik – die in jenen Jahrzehnten u. a. in den Auseinandersetzungen um Mitbestimmung, Humanisierung der Arbeit, Arbeitslosigkeit oder Streik und Aussperrung deutlich wurden – waren jedoch von der jeweiligen Ebene und den jeweils beteiligen Akteuren abhängig. Im Allgemeinen traten dabei differente Beziehungsmerkmale und -muster zum einen auf der Ebene der offiziellen Gremien und Kontakte und zum anderen auf der Ebene der evangelischen Industrieund Sozialarbeit hervor. Auf offizieller Ebene erfüllten die Kontakte und Zusammenkünfte der gewerkschaftlichen und kirchlichen Führungsvertreter vielfach repräsentative Funktionen und dienten der Demonstration der guten Beziehungen sowie der gemeinsamen Bemühungen beider Organisationen zur Lösung tiefgreifender gesellschaftlicher Probleme, allen voran der Arbeitslosigkeit. Demgegenüber spiegelte sich in den „offiziellen“ Äußerungen und Stellungnahmen kirchlicher Organe und Gremien, wie der Sozialkammer, der Synode und des Rates der EKD, zu Problemen der Arbeitswelt oder der Wirtschaftsund Sozialordnung die ambivalente kirchliche Stellung in kontroversen gesellschaftlichen Debatten wider. Obwohl die Gewerkschaften – so vor allem im Rahmen der Sozialkammer – in die kirchlichen Diskussionsund Meinungsbildungsprozesse einbezogen wurden, zeichneten sich die „offiziellen“ kirchlichen Texte vorwiegend durch Ausgewogenheit, Uneindeutigkeit und eine fehlende Festlegung auf eine bestimmte Position in der Kontroverse aus. Bedingt durch heterogene, u. a. auch gegensätzliche soziale Interessen, die in den kirchlichen Gremien wie in der Kirche insgesamt vertreten und teilweise organisiert waren, sowie durch die damit verbundene potenzielle Gefahr innerkirchlicher Konflikte (Willems 2007, S. 328–329), stellten die „offiziellen“ Äußerungen das Ergebnis eines internen Aushandlungsund Integrationsprozesses und insofern eines Kompromisses dar (Sohn 1980a, S. 34–35; Brakelmann 1980c, S. 56–57). OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 119 In der Studie der Sozialkammer zur Mitbestimmung von 1968 standen z. B. die eine volle Parität nach dem Montanmodell befürwortenden bzw. ablehnenden Positionen zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten weitgehend unverbunden nebeneinander. Die Denkschrift zur Arbeitslosigkeit aus dem Jahre 1982 sprach sich ebenfalls sowohl für eine Arbeitszeitverkürzung als auch gegen einen vollen Lohnausgleich aus. Auch die Erklärung des EKD-Rates und der Deutschen Bischofskonferenz von 1985 beinhaltete einen Appell an die Gewerkschaften, Arbeitgeber und den Staat gleichermaßen, eigene Interessen zurückzustellen und gemeinsam im Sinne eines Sozialpakts zu handeln. In einer ähnlichen Weise forderte die Stellungnahme der Vorsitzenden des EKD-Rates und der DBK zum Tarifkonflikt von 1984 beide Tarifparteien zum Verzicht auf Vorteile für einzelne Beteiligte und zum Erreichen eines Kompromisses auf. Vor diesem Hintergrund wurden die Uneindeutigkeit, mangelnde Konkretion und Konsequenz, Ausgewogenheit oder auch, wie im Falle der Arbeitslosigkeitsdenkschrift, eine einseitige Ausrichtung der kirchlichen Äußerungen zulasten der Arbeitnehmerschaft von den Gewerkschaften kritisiert. Nichtsdestotrotz erfüllten diese Äußerungen für sie eine bedeutende Unterstützungsfunktion und dienten somit als „Schützenhilfe“ bei der Verfolgung und Durchsetzung ihrer Forderungen. Im Hinblick darauf stellten die sozialethische Begründung der Mitbestimmung durch ein kirchliches Dokument oder das Eintreten der Kirche für gemeinsame Lösungsstrategien bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine zusätzliche legitimatorische Ressource für das gewerkschaftliche Handeln dar. Obwohl die Stellungnahmen der kirchlichen Gremien und die Spitzengespräche zwischen Gewerkschaften und Kirche hinsichtlich ihrer Wirkung zum Teil skeptisch beurteilt wurden, besaßen sie aus gewerkschaftlicher Sicht einen Öffentlichkeitseffekt und konnten zudem eine gewisse Legitimationsund Absicherungsfunktion für die – auch gemeinsame – Arbeit vor Ort erfüllen (HBS/KDA 1990, S. 31–32, 38). Gleichzeitig war das Verhältnis der Gewerkschaften zu den Äußerungen und Aktivitäten der kirchlichen Akteure vielfach durch gewerkschaftliche Kompetenzzuschreibungen an die Kirche bedingt. Aus gewerkschaftlicher Perspektive kamen der Kirche, abgesehen von karitativen und seelsorgerlichen Aufgaben, vor allem sozialethische Kompetenzen zu, die sich auf allgemeine gesellschaftliche und soziale Probleme und deren Bewältigung bezogen. In einem solchen Rahmen sollte die Kirche, neben der konkreten Hilfe – etwa der Beratung, Unterstützung und Betreuung von Arbeitslosen –, nachdrücklich auf jene Probleme hinweisen, die Bedeutung von Werten OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 120 und von Rechten des arbeitenden Menschen hervorheben und sich für deren Verwirklichung einsetzen. Die Ausarbeitung von „exakte[n], politisch entscheidungsreife[n] Modelle[n]“ und Gesetzesvorschlägen (Vetter 1977, S. 133–134) oder, wie bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, von konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gehörte für die Gewerkschaften hingegen nicht zu den kirchlichen Kompetenzen, sondern lag im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsmarktparteien bzw. des Staates. Die Kirche sollte vielmehr, ohne die Aufgaben von Parteien und Gewerkschaften zu übernehmen, für diese Gruppen ein „Mahner“ sein (Vetter 1980b, S. 136). Den Hintergrund solcher Kompetenzzuschreibungen und -abgrenzungen vonseiten der Gewerkschaften bildeten das Verständnis der Rolle und Funktionen der Kirche als gesellschaftlichen und politischen Akteurs und damit zusammenhängende Erwartungen und Forderungen. Aus gewerkschaftlicher Perspektive war das kirchliche Handeln nach wie vor weitgehend durch ein problematisches Verhältnis zur Arbeitswelt geprägt. Für Vetter hing dieses Verhältnis mit den überkommenen historischen Bindungen der Kirche an die Herrschenden, dem zumeist bürgerlichen Sozialprofil ihrer Amtsträger, aber auch mit dem kirchlichen Schwerpunkt auf der Glaubensverkündigung bzw. der Seelund Fürsorge auf der Ebene der Person zusammen. Dadurch blieben der Kirche, mit ihrem Streben nach Ausgleich, Kompromiss und Versöhnung, solche gesellschaftlichen Bereiche fremd, die mit Macht, Interessen und Konflikten verbunden waren (Vetter 1980a, S. 14–15; Vetter 1982, S. 10–11). Vor diesem Hintergrund forderten die Gewerkschaften die Kirche auf, die „politische Mittellinie“, ein einseitiges Kompromissdenken und „den Boden einer Scheinneutralität“ zu verlassen (Vetter 1971a, S. 76; Vetter 1977, S. 134), zu den gesellschaftlichen Missständen und Ungerechtigkeiten nicht – was ansonsten einer Billigung gleichkäme – zu schweigen und zugunsten von Schwachen, Abhängigen und Ohnmächtigen Partei zu ergreifen (Vetter 1971a, S. 78; Vetter 1977, S. 133). Die Kirche stellte sich dadurch nicht bloß als Forum oder Mittler, sondern als eine politische, parteiliche und streitbare Kirche dar. Eine in diesem Sinne wirkende Kirche sollte demnach nicht nur zur Bewältigung von Arbeitslosigkeit, Armut oder Benachteiligung beitragen. Darüber hinaus hatte sie sich auch – an der Seite der Gewerkschaften – mit moralischer und theologischer Autorität für die Überwindung der Ursachen dieser gesellschaftlichen Probleme und insofern für eine Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen einzusetzen. Dabei musste die Kirche, wie Vetter herausstellte, nicht „quasi zur Klassenorganisation“ werden und nicht „blind“ gewerkschaftliche Forderungen übernehmen, sondern, durchaus unabhängig, eigene, sachver- OWETSCHKIN: GEWERKSCHAFTEN UND PROTESTANTISMUS | 127 AkfA – Evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (1981): Stellungnahme des Vorstandes der Evang. Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AkfA) zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.2.1981. In: Stimme der Arbeit 23, S. 75–76. AkfA/EAF – Evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen / Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (1980): Arbeitszeitverkürzung. 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