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Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung und der Markt für Unternehmenskontrolle

Breuer, Wolfgang

Abstract

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Breuer, Wolfgang Article Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung und der Markt für Unternehmenskontrolle Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Breuer, Wolfgang (1997) : Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung und der Markt für Unternehmenskontrolle, Kredit und Kapital, ISSN 0023-4591, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 30, Iss. 2, pp. 219-249, https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/293350 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Problemstellung Das deutsche Bankensystem gliedert sich traditionell in drei Sektoren: Genossenschaftsund Sparkassensektor stehen gleichberechtigt neben dem Sektor der sogenannten privaten Geschäftsbanken. Obwohl gerade in den letzten Jahrzehnten erhebliche Konvergenzprozesse zu einer stärkeren Annäherung der relevanten Merkmale dieser drei Sektoren geführt haben,1 bestehen doch nach wie vor nicht vernachlässigbare Unterschiede. Seit langem schon hat man sich in der Bankbetriebslehre mit der Frage auseinandergesetzt, worin die einzelnen Stärken und Schwächen der drei Sektoren ebenso wie die Ursachen für ihr kontinuierliches Nebeneinander zu sehen sind. Seit den siebziger Jahren erhielt die Forschung dabei neue Impulse aus dem Bereich der insbesondere von Jensen/Meckling (1976) für die Betrachtung finanzwirtschaftlicher Fragen eingeführten Prinzipal-Agenten-Theorie. Insbesondere setzten sie sich mit dem Problem auseinander, daß das Management einer Unternehmung eigennützig seinen Interessen bei der Geschäftsführung folgt, ohne auf die Präferenzen der Anteilseigner Rücksicht zu nehmen, denen typischerweise an der Verfolgung von Gewinnoder Marktwertmaximierungszielen gelegen sein wird. Manager hingegen werden diesen Zielen wegen ihrer vergleichsweise geringen Erfolgsbeteiligung weit weniger Bedeutung schenken und statt dessen eher auf den Konsum sogenannter Perquisites abzielen. Hierunter versteht man den im Rahmen von Geschäftsführertätigkeiten auftretenden Konsum nicht-monetärer Güter. Zu nennen sind insbesondere mangelnder Arbeitseinsatz, unnötig hoher Ressourcenverbrauch sowie die Realisation von Machtund Imagezielen.2 Je mehr Spielraum man Managern ι Vgl. z.B. Schierenbeck/Hölscher (1992), S. 79. 2 Vgl. z.B. Hax/Hartmann-Wendels/ υ. Hinten (1988). Speziell zum Wachstumsstreben von Managern siehe Jensen (1986), (1989) sowie Stulz (1990). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 220 Wolfgang Breuer bei der Verfolgung dieser Fehlanreize läßt, um so ungünstiger wird sich die Ertragslage der Unternehmung darstellen. Ist der Kreis der Gesellschafter einer Unternehmung gering, so kann von ihnen eine effiziente direkte Kontrolle der Geschäftsführer durchaus noch wahrgenommen werden. Bei sehr vielen „kleinen" Gesellschaftern wird jedoch keiner zur Aufwendung von Kontrollaktivitäten bereit sein und vielmehr jeder auf die Kontrollmaßnahmen anderer Gesellschafter vertrauen. Es ergibt sich ein typisches Free-rider-Problem, das in seiner Konsequenz dazu führt, daß keiner der Gesellschafter wirksame Kontrollen durchführt und das Management weitgehend ungehindert seinen angestrebten PerquisitesKonsum realisieren kann. Überträgt man die gerade skizzierten Überlegungen auf die einzelnen Bankensektoren, so wird man im ersten Ansatz zu dem Schluß kommen, daß insbesondere bei Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken in der Form der Publikums-AG die Management-Fehlanreize evident sein sollten. Im Sparkassensektor liegt mit der überwiegend gegebenen kommunalen Trägerschaft grundsätzlich kein großer Gesellschafterkreis vor. Die skizzierten Management-Fehlanreize können demnach hier wie auch bei Privatbanken mit überschaubarem Gesellschafterkreis nicht akut werden. Bei Genossenschaftsbanken gibt es eine Vielzahl von Mitgliedern, die als letzte Entscheidungsinstanz der Genossenschaftsbank fungieren und von denen jeder i.d.R. nur über eine Stimme verfügt, also beherrschende Mitglieder mit signifikanter Stimmenzahl grundsätzlich nicht auftreten können.3 Gleiches gilt definitionsgemäß für eine Publikums-AG. Somit scheint bei Kreditgenossenschaften wie bei Publikums-AGs die Ausnutzung der Möglichkeit breit gestreuter Risikoteilung in jeweils entsprechender Weise zu Problemen der Management-Anreizsteuerung zu führen. Tatsächlich gibt es aber einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Sektoren. Bei Banken in der Rechtsform der AG besteht nämlich stets wenigstens die Möglichkeit, daß ein Investor einen größeren Anteil an der AG erwirbt, eine solche Möglichkeit besteht bei Genossenschaftsbanken hingegen nicht, da dort jedes Mitglied i.d.R. nur über eine Stimme verfügt. Diese Möglichkeit der Übernahme der Banken-AG durch einen neuen Großaktionär ist nun ihrerseits geeignet, das Management-Steuerungsproblem zu lindern: Sofern der Vorstand der Banken-AG in allzu exzessiver Weise seine eigenen Bedürfnisse über das Ertragsziel der Aktionäre stellt, werden die geminderten Ertragsaussich3 Vgl. z.B. Schramm (1982), S. 26. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 221 ten zu sinkenden Aktienkursen führen, die wiederum den Aufkauf der Aktien für einen Großanleger attraktiv erscheinen lassen. Nach dem Erwerb der Aktienmehrheit wird der neue Großaktionär das alte Management gegen ein neues, effizient arbeitendes austauschen können. Aufgrund dieses drohenden Arbeitsplatzverlustes werden Manager deswegen schon im vorhinein dazu angehalten, den Ertragszielen der Aktionäre Rechnung zu tragen. Im Idealfall sollten die Anreizprobleme über diesen Mechanismus drohender Übernahme vollständig gelöst werden können. Bei Kreditgenossenschaften fehlt es an diesem Korrekturelement in Form eines Marktes für Unternehmensübernahmen (Market for Corporate Control). Im Rahmen der gerade skizzierten theoretischen Analyse würde man demnach zu dem Schluß gelangen, daß Banken in Form einer Publikums-AG bei wenigstens genauso guter Möglichkeit zur breit gefächerten Risikoteilung gegenüber Kreditgenossenschaften einen deutlichen Effizienzvorteil hinsichtlich der Managementsteuerung genießen. Hieraus resultiert zwangsläufig die Frage, wieso es überhaupt noch Kreditgenossenschaften gibt. Verschärft wird die Fragestellung noch dadurch, daß gerade der Genossenschaftssektor sich in den letzten Jahrzehnten durch ein besonders starkes Wachstum ausgezeichnet hat.4 Dieses Expansionsstreben ging einher mit einer zunehmenden Konzentration: Immer weniger Institute mit immer höherer durchschnittlicher Mitgliederzahl prägen zunehmend das Erscheinungsbild des Genossenschaftssektors,5 so daß sich gemäß den einleitenden Ausführungen die Problematik der Managementsteuerung noch zugespitzt haben sollte. Kennzeichen des Wachstums der Kreditgenossenschaften war überdies eine Ausdehnung des sogenannten Nicht-Mitgliedergeschäfts,6 d.h., es wurden zunehmend Transaktionen mit Kunden abgewickelt, die nicht zugleich Mitglieder der jeweiligen Kreditgenossenschaft sind. Da das Ziel einer Genossenschaft in der „Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder" zu sehen ist, ist eine Ausdehnung des Nicht-Mitgliedergeschäfts auf den ersten Blick als eine Abkehr von der traditionellen Genossenschaftsidee zu betrachten. Wie der Genossenschaftssektor trotz all dieser a priori nachteilig wirkenden Aspekte seine Stellung behaupten und z.T. sogar ausbauen konnte, ist die Fragestellung des vorliegenden Beitrags. 4 Vgl. z.B. Aschhoff/Henningsen (1985), S. 65ff. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung des genossenschaftlichen Bankensektors finden sich z.B. in ο. V. (1996), S. 6. 5 Vgl. Wiedemann (1992), S. 84ff., Schramm (1982), S. 29f., Büschgen (1991), S. 49. 6 Vgl. Wiedemann (1992), S. 81 f. 15 Kredit und Kapital 2/1997 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 222 Wolfgang Breuer Im weiteren soll gezeigt werden, daß ein fehlender Markt für Unternehmenskontrolle nicht nur Nachteile für die Mitglieder einer Kreditgenossenschaft mit sich bringt, sondern sehr wohl auch von Vorteil sein kann. Denn wenn das Management im Rahmen seines Strebens nach Wachstum und Macht statt reiner Gewinnmaximierung eine Zielsetzung wie etwa die der Erlösmaximierung verfolgt, so ist damit auf den Märkten c.p. ein aggressiveres Verhalten verbunden, das zu höheren Marktanteilen als bei reiner Gewinnmaximierung führt.7 Dieser Effekt kann im Rahmen einer oligopoltheoretischen Betrachtung dazu führen, daß eine Genossenschaftsbank per Saldo höhere Gewinne als eine Banken-AG erwirtschaftet, obwohl nicht nur das Management der Banken-AG sich im Gegensatz zum Vorstand der Kreditgenossenschaft rein gewinnmaximierend verhält, sondern außerdem aufgrund der Managementfehlanreize die Kreditgenossenschaft über eine ungünstigere Kostenstruktur verfügt als die Banken-AG. Dies ist Gegenstand des folgenden Abschnitts II. Hierbei wird ferner nachgewiesen, daß auch die erreichbare Wohlfahrt der Banken-Aktionäre unter der der Mitglieder der Kreditgenossenschaft liegen kann. Voraussetzung für dieses Ergebnis ist jedoch, daß die Kreditgenossenschaft in hinreichendem Umfang NichtMitgliedergeschäft betreibt. Nicht-Mitglieder sind nämlich nicht am Gewinn der Genossenschaft beteiligt und tragen demnach letzten Endes zu einer günstigeren Ertragssituation der Genossenschaftler bei. Man könnte vermuten, daß die gleichzeitige Existenz von Geschäftsund Genossenschaftsbanken im betrachteten Modellkontext grundsätzlich ausgeschlossen ist, weil je nach konkreter Modellsituation die eine oder die andere Rechtsform zu einer höheren Wohlfahrt für ihre Träger führt. Abschnitt III jedoch belegt, daß das Gegenteil der Fall ist. Denn statt des Vergleichs zweier simultan am Markt agierender Unternehmensformen (Banken-AG und Genossenschaftsbank) geht es hierbei um die Frage, ob man mittels einer Banken-AG oder aber mittels einer Kreditgenossenschaft in einen Markt eintritt, auf dem auch noch andere Unternehmen agieren. Hierbei kann es sich unter Wohlfahrtsaspekten sehr wohl etwa lohnen, die Rechtsform der Genossenschaft zu wählen, um auf diese Weise ein aggressiveres Absatzverhalten des Managements zu erreichen, auch wenn im resultierenden Gleichgewicht die Banken7 Die Möglichkeit, daß ein Abweichen des Managements von reiner Gewinnmaximierung hin zu einem aggressiveren Absatzverhalten nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile mit sich bringen kann, wurde wohl zum ersten Mal in einem Beitrag von Fershtman/ Judd (1987) angesprochen. Konkret wurde dabei von den Autoren das Ziel der Umsatzmaximierung als Alternative bzw. Ergänzung zum Ziel der Gewinnmaximierung diskutiert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 223 Aktionäre ein höheres Wohlfahrtsniveau realisieren. In entsprechender Weise ist aber auch der gegenteilige Fall denkbar: Man wählt die kostengünstigere Rechtsform der Banken-AG, obwohl im Gleichgewicht die Mitglieder der konkurrierenden Kreditgenossenschaft zu einem höheren Wohlfahrtsniveau gelangen. In Abschnitt IV schließlich wird der Frage nachgegangen, inwiefern man bei den Geschäftsbanken überhaupt von einer effizienten Funktionsweise des Marktes für Unternehmensübernahmen ausgehen kann. Tatsächlich werden hier wohl in der Regel Friktionen wirksam, deren Konsequenzen für den Vorteilhaftigkeitsvergleich von Kreditgenossenschaft und Banken-AG jedoch ambivalent sind. Abschnitt V schließt den Beitrag mit einem Fazit. II. Oligopol-Wettbewerb zwischen Genossenschaftsbank und Banken-AG 1. Die Modellannahmen Im folgenden sollen einige Effekte hergeleitet werden, die im Rahmen herkömmlicher Betrachtungen normalerweise ausgeklammert werden. Da es vor allem um Existenznachweise für die interessierenden Phänomene geht, ist es gerechtfertigt, einen möglichst einfachen Modellrahmen zu definieren. Konkret werden eine Banken-AG und eine Kreditgenossenschaft im Rahmen eines Zwei-Zeitpunkte-Modells bei Sicherheit betrachtet.8 Auf dem Einlagenmarkt konkurrieren beide Banken simultan um die knappen Mittel potentieller Einleger. Bezeichnet man mit E die insgesamt den beiden Banken in t = 0 angebotenen Einlagen und mit r H = 1 + iH die je erhaltene Geldeinheit (GE) Einlage in t = 1 zu gewährende Rückzahlung - im weiteren kurz und ungenau „Einlagenverzinsung" genannt -, so sei folgender Zusammenhang unterstellt: (1) r H = a+ + b+ · Ε (α+, b+ > 0), d.h., zur Vereinfachung werde eine lineare Einlagen-Angebots-Funktion vorausgesetzt. Mit Ε ι als die von der Banken-AG und E2 als die von der Kreditgenossenschaft in t = 0 nachgefragten Einlagen gilt natürlich im Gleichgewicht Ε = Ει + E2. Im Rahmen von (1) bezeichnet a+ die min8 Sofern man Risikoneutralität annimmt und damit auf Erwartungsgrößen abstellt, läßt sich die ganze Analyse unmittelbar auch auf den Fall bei Risiko beziehen. 15* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 224 Wolfgang Breuer destens zu überschreitende Einlagenverzinsung, damit Einlagen E > 0 von den Einlegern angeboten werden. b+ gibt an, welche Zinsreaktion durch die Erhöhung des insgesamt von den Banken nachgefragten Einlagenvolumens um 1 GE im Gleichgewicht ausgelöst wird. Je größer b+ ist, desto stärker reagiert die Einlagenverzinsung im Gleichgewicht auf Nachfrageänderungen. Ebenso wie auf dem Einlagenmarkt treten die beiden Banken auch auf dem Kreditmarkt simultan auf. Seien die jeweils angebotenen Kreditvolumina mit Κ ι bzw. Κ2 bezeichnet, so werden insgesamt von beiden Banken zusammen Kredite im Umfang von Κ = Κι + K2 in t = 0 angeboten. Mit r s = 1 -f is als gegebener Rückzahlung je in t = 0 aufgenommer GE Kredit - kurz und ungenau als „KreditVerzinsung" bezeichnet - soll von folgender Kredit-Nachfrage-Funktion ausgegangen werden: (2) r s = a~ - b~ • Κ (α" , b~ > 0). Ebenso wie die Parameter a+ und b+ aus (1) lassen sich auch die Parameter a~ und b~ aus (2) interpretieren. a~ bezeichnet die Prohibitivverzinsung, ab der keinerlei Kredite von den Subjekten mehr nachgefragt werden. b~ gibt an, wie stark sich eine Erhöhung des von den Banken insgesamt angebotenen Kreditvolumens um 1 GE auf die gleichgewichtige Kreditverzinsung auswirkt. Während die Parameter b+ und b~ grundsätzlich in keiner direkten Beziehung zueinander stehen, erfordert eine sinnvolle ökonomische Betrachtung im weiteren a~ > a+. Andernfalls nämlich stellen potentielle Einleger ihre Mittel den Banken nur zu Zinssätzen zur Verfügung, die von den potentiellen Kreditnehmern in keinem Falle bezahlt werden. Es wäre somit für eine Bank unmöglich, positive Nettoerlöse aus dem Kreditund Einlagengeschäft zu realisieren. Schließlich sind noch die Eigenmittel M*(i = 1,2) der beiden Banken zu berücksichtigen. Für beide Banken gilt damit in t = 0 eine Liquiditätsrestriktion der Form K{ < Mi + Ei(i = 1,2). Da annahmegemäß die einzige Verwendung der erhaltenen Einlagen in der Kreditvergabe zu sehen ist, kann hierbei sogar von Κι = Mi + Ei(i = 1,2) ausgegangen werden. Es vereinfacht die Darstellung, wenn man von Mi = 0 ausgeht. Dies kann so interpretiert werden, daß die Eigenmittel der beiden Banken in t = 0 nicht (mehr) in liquider Form vorliegen, sondern etwa bereits investiv für die Anschaffung von erforderlichen Betriebsmitteln verwendet wurden und somit Kreditvergabe allein aus Einlagen zu finanzieren ist. Da den Eigenmitteln von Banken tatsächlich nur eine nachOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 225 geordnete Bedeutung zukommt, ist diese Vereinfachung in der Modellierung durchaus nicht völlig unsachgerecht. Tatsächlich würden exogen vorgegebene Bestände Mi > 0 auch inhaltlich nichts an den Herleitungen ändern, wohl aber die Darstellung deutlich komplizieren, da man für Μι > 0 mit der Netto-Einlagen-Nachfrage Ei = Ki - Mi(i = 1,2) der beiden Banken statt Ei = Ki arbeiten müßte. Mit M* = 0 hingegen stimmen Ei und Ki unmittelbar überein, so daß die weitere Betrachtung von vornherein auf die Ermittlung optimaler Kreditvolumina beschränkt werden kann. Das Kreditund das Einlagengeschäft verursachen bei den Banken schließlich auch noch „reale" Produktionskosten, die sich zum Beispiel aus der Informationssammlung und -Verarbeitung im Rahmen der Kreditvergabe und -Verwaltung ebenso ergeben wie aus der Führung der Einlagenkonten und der Bereitstellung damit verbundener Dienstleistungen wie etwa der des Zahlungsverkehrs.9 Konkret seien diese Kosten durch zwei Kostenfunktionen Ci(Ki,Ei) und C2(K 2iE2) erfaßt, die beide bereits auf den Zeitpunkt t = 1 bezogen seien. Da sich Ki und Ei aufgrund von Mi = 0 entsprechen, können beide Funktionen auch in vereinfachter Form Ci(Ki) und C2(K 2) dargestellt werden. Der Funktionsverlauf werde überdies durch die Annahme quadratischer Kostenfunktionen noch weiter konkretisiert: Ci(Ki) = Ci · K\ und C2(K 2) = c2 · Kl (ci, c2 eJR+, c2 > ci). Die hierdurch zum Ausdruck gebrachte Annahme progressiv steigender Kosten im „Real"-Bereich der Banken dürfte ähnlich plausibel sein wie die entsprechende Annahme für die Produktionskosten von Industrieunternehmungen. Tatsächlich könnte man jedoch auch ohne größere Probleme statt progressiv steigender Kosten Verläufe lineare Kostenfunktionen unterstellen, ohne daß dies substantiell an den noch herzuleitenden Ergebnissen etwas ändern würde. Insbesondere lassen sich zu jedem Modell mit quadratischen Kostenfunktionen Ci(Ki) = Ci · K\ und C2(K 2) = c2 · K\ beliebig viele verwandte mit linearen Kostenfunktionen CJ" = cj" · Ki und C2 = · K2 sowie Ξ 2 · Ci - K\ und cj > cj" formulieren, wobei (üC^Kg) das Gleichgewicht im Modell mit quadratischen Kostenfunktionen beschreibt. In solchen neuen Modellen wird das Gleichgewicht ebenfalls über (Kl, Kl) beschrieben und lassen sich grundsätzlich die gleichen qualitativen Ergebnisse wie im Ausgangsmodell bei quadratischen Kostenfunktionen herleiten. 9 Vgl. zu den Grundlagen einer bankbetrieblichen Produktionsund Kostentheorie etwa υ. Hinten (1973). Siehe auch Β ens ton / Smith (1976), Baltensperger / Milde (1987). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 226 Wolfgang Breuer Zu erläutern ist außerdem die Annahme c2 > Ci : Als Konsequenz eines funktionsfähigen Marktes für Unternehmensübernahmen könne das Management einer Banken-AG dem Fehlanreiz zu exzessivem Ressourcenverbrauch und geringerem Arbeitseinsatz nicht in der gleichen Weise wie bei einer Kreditgenossenschaft nachgeben. Die Kostensituation der Kreditgenossenschaft gestalte sich dementsprechend grundsätzlich ungünstiger als die der Banken-AG. Schließlich sei noch angenommen, daß das Management der BankenAG wegen der Gefahr einer etwaigen Unternehmensübernahme durch einen Großanleger strikt auf das Ziel der Gewinnmaximierung hinsichtlich des Zeitpunktes t = 1 verpflichtet sei, während das Management der Kreditgenossenschaft seinem reinen Wachstumsstreben nachgehen könne. Dieses Wachstumsstreben kann man auf unterschiedliche Art und Weise modellmäßig operationalisieren. Insbesondere wäre daran zu denken, daß das Management der Kreditgenossenschaft den Kreditrückzahlungsbetrag r s · K2 des Zeitpunktes t = 1 maximiert, da dieser Betrag als Ausdruck der Größe und der Macht der Bank interpretiert werden kann. Andererseits hat die Kreditgenossenschaft jedoch Verpflichtungen auf der Einlagenseite zu erfüllen, und ein durchaus vertretbarer Ansatz wäre dementsprechend, die Nettoerlöse (r s - r H) · Κ2 aus dem Kreditund Einlagengeschäft als Zielgröße des (eigennützig handelnden) Managements der Kreditgenossenschaft aufzufassen. Dieser Ansatz würde auch gut mit der Annahme c2 > Ci korrespondieren, da lediglich der (gewinnreduzierende) reale Ressourcenverbrauch damit aus der Management-Zielfunktion ausgeblendet wird und gerade dieser ja ohnehin annahmegemäß exzessiv vom Management ausgelebt wird. Deswegen wird im weiteren angenommen, daß das Management der Kreditgenossenschaft als Zielgröße (r s - r H) · K2 wählt. Auch hier hätte jedoch ein Übergang zu der alternativen Zielfunktion r s · K2 keine materiellen Auswirkungen auf die zu zeigenden Ergebnisse. Beide Unternehmen entscheiden simultan über ihre angestrebten Kreditund damit implizit auch über ihre Einlagenvolumina. Grundsätzlich könnte man die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Banken in zweierlei Weise modellieren: Bei Bertrand-Wettbewerb würde jedes Management seine Zielfunktion unter der Annahme gegebener gebotener bzw. verlangter Zinssätze seitens der anderen Unternehmung maximieren. Bei Cournot-Wettbewerb würde jedes Unternehmen hingegen das angebotene Kreditund nachgefragte Einlagenvolumen des jeweiligen Wettbewerbers als gegeben unterstellen. Aufgrund der Homogenität der von den beiden Banken nachgefragten bzw. angebotenen Güter ist eine OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 233 als die einer Banken-AG sein kann und das erklärte Ziel der Kreditgenossenschaft in der Förderung der Wirtschaft und des Erwerbs ihrer Mitglieder besteht, erhält man hier doch stets, daß die Banken-AG ein höheres Wohlfahrtsniveau ihrer Aktionäre gewährleisten kann als die Kreditgenossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern. Tatsächlich ist dieses Ergebnis sogar außerordentlich robust: Im wesentlichen sind fünf Prämissen hinreichend, um es für fast beliebige Modellkontexte zu reproduzieren: (1) Ci(Ki) und C2(K 2) seien linear oder progressiv steigende Kostenfunktionen mit Ci{K) < C2{K) für alle Κ > 0 und Ci(0) = C2(0) = 0. (2) Im Gleichgewicht gelte G\ > 0. (3) Im Gleichgewicht gelte: K\ < K2. (4) Alle Einleger tätigen gleich hohe Einlagen e, alle Kreditnehmer fragen gleich hohe Kredite k nach. Das gesamte Kreditvolumen einer Bank entspricht ihrem Einlagenvolumen. (5) Zwischen den Kunden und den Mitgliedern einer Kreditgenossenschaft besteht Personenidentität, die Banken-AG verfügt nicht über mehr Aktionäre als Kunden. Unabhängig davon, aufgrund welcher Mechanismen sich für einen den obigen fünf Annahmen genügenden Modellkontext Gleichgewichtslösungen r* Hl r* Si Κ*λ und K* 2 herleiten lassen, kann doch immer folgende Überlegung angestellt werden: TH + ne 2 + nk rH + 1 <*2 r*s - rH - Kl - TH + 1 rs - r* H - Ci(K\Y Kl . rH + 1 α ι r*s - - ci(Kir - = Φι,.· Auf die gleiche Weise läßt sich allgemeingültig Φ^ k < Φ*2 k nachweisen. Die Ursache für diese Resultate liegt letzten Endes darin, daß bei einer Kreditgenossenschaft im Falle ausschließlichen Mitgliedergeschäfts die Gewinnbeteiligung der Genossen maßgeblich von der (ungünstigen) Kostenseite bestimmt wird. Schon die Kosten liegen jedoch über denen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 234 Wolfgang Breuer bei der Banken-AG, die überdies ihren Gewinn nicht an alle Kunden, sondern nur an die zahlenmäßig geringere Gruppe der Aktionäre ausschüttet. Es ergibt sich im vorliegenden Modellkontext demnach zwingend, daß ohne Nicht-Mitgliedergeschäft die Kreditgenossenschaft unter Wohlfahrtsaspekten der Banken-AG selbst dann unterlegen ist, wenn der von der Kreditgenossenschaft erwirtschaftete Gesamtgewinn über dem der Banken-AG liegt. Zu einem anderen Ergebnis kann man allerdings dann gelangen, wenn die betrachtete Kreditgenossenschaft auch Nicht-Mitgliedergeschäft betreibt. Im Extremfall verfügt die Kreditgenossenschaft über die gleiche Anzahl η von (Gründungs-) Gesellschaf tern wie auch die Banken-AG, ohne daß weitere Kunden als Mitglieder zugelassen werden. Unter dieser Voraussetzung sind Φ2β = e · r* H + G*2/η und Φ^ = k · r* s - G*2/n, und für den Vergleich der Wohlfahrtsposition eines Genossenschaftlers mit der eines Banken-Aktionärs kommt es lediglich auf das Verhältnis von G2 zu G\ an. Wie oben dargelegt, kann sich hier nun tatsächlich die Überlegenheit der Kreditgenossenschaft gegenüber der Banken-AG in bezug auf die „Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder" ergeben. Das aggressivere Absatzverhalten ist demnach allein nicht hinreichend, um die Defizite aus der fehlenden Managementkontrolle zu kompensieren. Erst ein ausreichend hohes Maß an Nicht-Mitgliedergeschäft zur „Subventionierung" der Genossenschaftler ermöglicht es letzteren, günstigere Wohlfahrtspositionen als Banken-Aktionäre zu erreichen. Natürlich ist die gerade hergeleitete Bedeutung des Nicht-Mitgliedergeschäfts abzuschwächen, wenn man eine Betrachtung bei Risiko und allgemeiner Risikoscheu unterstellt. Dann werden nämlich zusätzlich zu den gerade vorgestellten Überlegungen Risikoteilungsaspekte relevant, die einer allzu geringen Mitgliederzahl entgegenstehen. Aber auch unter Berücksichtigung von Risikoteilungsaspekten behalten die obigen Herleitungen ihre Relevanz insofern, als ein alleiniges Abstellen auf die Maximierung des Anteils der Mitglieder an der Gesamtzahl der Kunden der Erreichung eines hohen Nutzenniveaus für die Mitglieder keineswegs förderlich sein muß. III. Wohlfahrtsvergleich für verschiedene Marktstrukturen In der Regel werden im Modellkontext des Abschnitts II entweder die Banken-Aktionäre oder die Genossenschaftler ein höheres Wohlfahrtsniveau realisieren. Daraus läßt sich jedoch nicht herleiten, daß die eine OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 235 oder die andere Rechtsform langfristig aus dem Markt gedrängt wird. Um dieser Frage nachzugehen, ist es nämlich nicht angemessen, einfach nur für das obige Cournot-Duopol die Wohlfahrtsniveaus von Aktionären und Genossenschaftlern zu vergleichen. Vielmehr muß man die Rechtsformwahl als solche endogenisieren. Eine typische angebracht erscheinende Fragestellung ist etwa die folgende: Betrachtet werden zwei Gruppen von η ι bzw. n2 Entscheidungssubjekten, die simultan jeweils eine Bank gründen. Als Rechtsformen stehen ihnen die der AG sowie die Genossenschaftsform zur Verfügung. Nach der Wahl der Rechtsform schließt sich die simultane Ermittlung der jeweiligen Kreditund Einlagenvolumina im Rahmen eines Cournot-Duopols in der in Abschnitt II beschriebenen Weise an. Kreditgenossenschaften verhalten sich dabei (netto-)erlös-, Banken-AGs hingegen gewinnmaximierend (Abbildung 1). In Anbetracht der Ergebnisse aus Abschnitt II sei ferner angenommen, daß die Kreditgenossenschaft über die Gründungsmitglieder hinaus keine weiteren Kunden als Mitglieder aufnimmt. Stufe 1 Stufe 2 Zeit Für beide Banken Gleichgewicht im wird Rechtsform Cournot-Duopol festgelegt wird realisiert Abbildung 1 Die Frage ist nun, ob unter Beachtung der in Abschnitt II dargelegten Zusammenhänge die Wahl der Genossenschaftsform durch die eine Gruppe von Subjekten und die Wahl der AG als Rechtsform durch die andere Gruppe überhaupt ein iVash-Gleichgewicht konstituieren kann. Da die Analyse hierbei noch um einiges schwieriger als im Abschnitt II wird, dürfte es zur Wahrung eines Mindestmaßes an Übersichtlichkeit gerechtfertigt sein, die Darstellung einmal mehr zu vereinfachen. In Abschnitt II wurden zwei Wohlfahrtsmaßstäbe Φίιβ und (i = 1, 2) eingeführt, je nachdem, ob das betrachtete Subjekt als Einleger oder aber als Kreditnehmer aufzutreten beabsichtigte. Man könnte sich hierbei allerdings auch vorstellen, daß im Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsform noch gar nicht klar ist, ob ein Subjekt konkret als Einleger oder aber als Kreditnehmer in Erscheinung tritt. Nimmt man an, daß jedes Subjekt mit einer A-priori-Wahrscheinlichkeit von je 50 % damit OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 236 Wolfgang Breuer rechnet, auf der zweiten Spielstufe als Einleger oder als Kreditnehmer von jeweils genau k = e = 1 Geldeinheit auf zutreten, und unterstellt man ferner Risikoneutralität der Beteiligten, dann ergibt sich als Ansatzpunkt für einen neuen einheitlichen Wohlfahrtsmaßstab der Erwartungswert über die beiden in Abschnitt II genutzten Wohlfahrtsmaßstäbe:14 Da eine Multiplikation der Differenz aus (12) mit 2 ohne Bedeutung für Wohlfahrtsvergleiche ist, bietet sich die Definition des folgenden einheitlichen Wohlfahrtsmaßstabes an: Je kleiner Φ * (i = 1, 2) ist, um so besser ist es für die Träger der Bank i. Damit kann nun im Wege der Rückwärtsinduktion ermittelt werden, welche Wohlfahrtspositionen die beiden Gruppen von Individuen je nach gewählten Rechtsformen im Rahmen des Cournot-Duopols erreichen können. 1. Gleichgewichte im Cournot-Duopol Haben sich beide Gruppen für die Wahl der Rechtsform einer AG entschieden, verfügen beide Banken über eine quadratische Kostenfunktion mit gleichem Kostenparameter ci, d.h. Ci(Ki) = C\ · Kl,c 2(K 2) = cι · K\. Die Managements beider Unternehmen verhalten sich gewinnmaximierend. Die Gleichgewichtsallokationen können damit grundsätzlich genauso wie in Abschnitt II bestimmt werden. Als erstes sind die Reaktionsfunktionen der beiden Unternehmen zu ermitteln. Infolge symmetrischer Annahmen sind die Reaktionsfunktionen bei beiden Banken strukturgleich. Man erhält konkret: Kl{K2) = 2 · (b\ Cl) - 2 . (b\ Cl) ' (14) b Kl{Kl) = 2 .(b + d) " 2 · (b + Ci) ' Kl' 14 Weil geringe Werte für Φ^ und hohe Werte für Φί β bevorzugt werden, muß man bei der Erwartungswertbildung von -Φ^ und Φί)β bzw. von Φ^ und -Φί)β ausgehen, um für beide Wohlfahrtsmaßstäbe Gleichgerichtetheit der Höhenpräferenzen zu gewährleisten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 237 Simultane Lösung des durch (14) beschriebenen Gleichungssystems liefert η K\ = K* 2 K* = K\ + K* 2 = 3 · ò + 2 · Ci ' 2 • α (15) r* s - r* H = a - b · Κ* = a 3 · ò + 2 · ci ' b + 2 · ci 3 · b + 2 · ci ' g; = G;=P* - κ; - Cl · κ\2 = α2 • o k ( o ., *2 _ „2 6 + C1 (3 · b + 2 · ci)a b + 2 ' ci 2 2 b + ci /· -, ox = a 3 · ò + 2 · Ci a (3 · b 42 · Ci)2 (ΐ = 1'2)" Auf die gleiche Art und Weise können die Gleichgewichtsallokationen für den Fall zweier Kreditgenossenschaften hergeleitet werden. Hier gilt Ci(Ki) = c2 · Ki,C2(K2) = c2 · K\. Man erhält für das resultierende Gleichgewicht * * α = K2 = Κ* = K\ + K*2 = 3 b' 2 · a 3b' (16) r* s - r* H = a - b • K* = j • a, G[ = Gl = (r* - r* H) - K\ - c2 · K? = a2 · •.-ï—ï····^-·«· Die resultierende Gleichgewichtsallokation für den Fall einer BankenAG und einer Kreditgenossenschaft schließlich wurde bereits in Abschnitt II grundsätzlich beschrieben. 2. Gleichgewichtige Rechtsformentscheidungen Je nachdem, wie die erreichbaren Wohlfahrtsniveaus für eine BankenAG und eine Kreditgenossenschaft je nach betrachteter Marktstruktur differieren, werden sich unterschiedliche (Nash-) Gleichgewichte für die Rechtsformwahl einstellen können. Genaugenommen bedeutet die Rechtsformwahl hier nichts anderes als die Auswahl einer von zwei denkbaren Reaktionsfunktionen und damit verbundenen Kostenstrukturen. Notwendig und hinreichend dafür, daß ein Markt mit je einer 16 Kredit und Kapital 2/1997 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 238 Wolfgang Breuer Banken-AG und einer Kreditgenossenschaft ein Gleichgewicht konstituiert, ist die Erfüllung der folgenden beiden Ungleichungen:15 1 2 9 b - c2 ò + 2 · Ci 2 . & + Ci — a — — · a · > a · — — · a • τ, 3 rii 9 b2 3 0 + 4 -Ci m (3 · b 44 · Ci)2 ' b + 2 · Ci _2_ 2 b + Ci (17) α ' 3 · b 42 · ci ~Vj'a ' (3 · b + 2 · Cl)2 b + 2 · ci _ _2_ 2 (b + 2 · Ci)2 · (b - c2) >a" 3-04-4· Ci" Wj'a b2 · (3 · b + 4 · Ci)2 ' mit z,je{l,2},z ^ j. Die erste Ungleichung stellt sicher, daß für die eine Gruppe von Πι Subjekten die Wahl der Rechtsform einer AG die beste Reaktion auf eine angenommene Wahl der Rechtsform Kreditgenossenschaft durch die konkurrierende Gruppe darstellt. Analog wird durch die zweite Ungleichung sichergestellt, daß für die andere Gruppe von Subjekten die Gründung einer Kreditgenossenschaft die beste Reaktion auf die angenommene Etablierung einer Banken-AG durch die Konkurrenz darstellt. In entsprechender Form ließen sich Gleichgewichtsbedingungen für das Auftreten zweier Banken-AGs oder zweier Kreditgenossenschaften formulieren. Die Auflösung der beiden Ungleichungen aus (17) nach c2 liefert nach einigen elementaren Umformungen c2 > b Cl · 5" · (15 · α · b + 16 · α · Ci + 9 · b2 · η* + 12 · b · Ci · nj, α (3 · b + 4 · ci) b · ci 1 (18) C2< α ' (b + 2-Ci)2.(3.b + 2-Ci)2 • (15 · a · b3 + 48 · a · b2 · cx + 48 · a • b · c\ + 16 · a • c\ + 9 · b4 · rij + 36 · b3 · Ci · rij + 44 · b2 · rij • c\ + 16 · b · c3 · η,). Beide Ungleichungen können ohne Widersprüche simultan erfüllt sein, z.B. für a = 31550,b = 0,627, cx = 0,342 und c2 = 0,35 bei < 9712 und rij = 19420.16 Aufgrund der Komplexität dieser beiden Ungleichun15 Implizit unterstellt ist hierbei, daß die insgesamt η ι + n2 Subjekte unabhängig von der vorliegenden Marktform auch tatsächlich alle als Einleger oder Kreditnehmer auftreten können, also kein Gleichgewicht realisiert wird, in dem ein Teil der Aktionäre bzw. Genossen gar nicht am Markt in Erscheinung tritt. Andernfalls wäre für manche Subjekte der über (17) definierte Wohlfahrtsmaßstab keine adäquate Zielgröße. 16 Sofern man voraussetzt, daß jeweils die eine Hälfte der rti bzw. rij Subjekte als Einleger auftritt und die andere Hälfte als Kreditnehmer, ist für diese Werte OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 239 gen dürfte es jedoch kaum realisierbar sein, allgemeine Aussagen zur Auswirkung von Parametervariationen auf die Möglichkeit eines Gleichgewichts mit je einer AG und einer Kreditgenossenschaft herzuleiten. Einzig hinsichtlich der Bedeutung von n^ und rij sind grundsätzliche Anmerkungen möglich. Da die Parameter α, b und C\ nur positive Werte annehmen können, sind die beiden Ungleichungen aus (18) um so eher erfüllt, je kleiner die Anzahl Ui von Gesellschaftern der potentiellen Banken-AG und je größer die Anzahl von Gesellschaftern der potentiellen Kreditgenossenschaft ist. Kleine Gruppen von Subjekten werden nämlich eher an hohen Gewinnen als an niedrigen Zinsspannen interessiert sein und deswegen tendenziell die Rechtsform der AG bevorzugen. Für größere Gruppen von Subjekten verhält es sich gerade anders herum, so daß für diese der Tendenz nach die Rechtsform der Kreditgenossenschaft besonders attraktiv ist. Wichtiger als dieser Zusammenhang dürfte jedoch die Erkenntnis sein, daß tatsächlich unter den getroffenen Annahmen Gleichgewichte denkbar sind, in denen Kreditgenossenschaften und Banken-AGs gleichzeitig am Markt auftreten. IV. Banken-AGs und der Markt für Unternehmenskontrolle Bislang wurde stets vorausgesetzt, daß das Management einer BankenAG sich infolge der Gefahr feindlicher Übernahmen streng gewinnmaximierend verhält. Ungeklärt blieb allerdings der konkrete Mechanismus, der zu dieser Verhaltensweise führen sollte. Tatsächlich dürfte eine derart rigide Form der Management-Disziplinierung in aller Regel selbst dann nicht gewährleistet werden können, wenn potentielle Großinvestoren zur Übernahme „ineffizient" geführter Unternehmen bereitstehen. Zur Veranschaulichung der Problematik soll die Wettbewerbssituation zwischen einer Kreditgenossenschaft und einer Banken-AG aus Abschnitt II nochmals aufgegriffen werden. Konkret stelle man sich folgenden Ablauf der Geschehnisse vor (siehe Abbildung 2): Auf der ersten Stufe bestimmen die Manager der beiden Banken über ihren jeweiligen Kostenparameter sowie ihre angestrebten Kreditund Einlagenvolumina. Diese Entscheidungen seien durch die vorhandenen Manager im weiteren nicht mehr zu ändern, da die „Entscheidungen" andernfalls bedeutungslos wären. Auf der zweiten Stufe bestehe nun jedoch die Möglichkeit, auch sichergestellt, daß jeder Aktionär bzw. Genösse entsprechend seinen Wünschen am Markt auftreten kann. 16: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 240 Wolfgang Breuer daß ein Großinvestor ein Angebot zur Übernahme der Gesamtheit der Aktien der Banken-AG unterbreitet. Die Aktionäre seien zum Verkauf ihrer Anteile bereit, sofern der (zweckmäßigerweise auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisation bezogene) gebotene Kaufpreis ihnen eine marginale Verbesserung ihres Wohlfahrtsniveaus ermöglicht. Damit muß ihnen zum einen ihr vom bisherigen Management in Aussicht gestellter Gewinn je Aktie vergütet werden. Zum anderen führte ein Eigentümerwechsel typischerweise zu einer Reduktion des angestrebten Kreditund Einlagenvolumens, wodurch die Kreditzinssätze steigen und die Einlagenzinssätze fallen würden. Auch dieser Sekundäreffekt müßte von den Aktionären und dem übernahmewilligen Großinvestor bei der Beurteilung bzw. der Festlegung des Übernahmegebots beachtet werden. Zunächst sei von dieser Komplikation jedoch abgesehen. Strenggenommen ist diese Vereinfachung nur gerechtfertigt, wenn die Banken-Aktionäre selbst nicht als Kreditnehmer oder Einleger auftreten oder aber der Gewinn je Aktionär so stark über den denkbaren Gleichgewichtsverzinsungen r* s und r* H liegt, daß die etwaigen Zinseffekte nahezu vernachlässigbare Auswirkungen für die Wohlfahrtsposition der Aktionäre haben. In jedem Fall ist die Vernachlässigung dieses Aspekts aber insofern vertretbar, als ohne sie die volle Funktionsfähigkeit des Market for Corporate Control zweifelsfrei nicht gegeben ist: Schon der in Frage stehende Sekundäreffekt eröffnet dem Management der Banken-AG nämlich Möglichkeiten zur Abweichung vom gewinnmaximierenden Verhalten. Im folgenden wird zu zeigen sein, daß aber auch bei dieser eine Übernahme erleichternden Modellierung keineswegs das in Abschnitt II beschriebene CournotGleichgewicht resultiert. Sofern eine Übernahme gelingt, kann der neue Großaktionär eine umfassende Restrukturierung durchführen, die sowohl die Kostenseite Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Zeit Manager legen geplante Kostenparameter sowie Kreditund Einlagenvolumina fest Großinvestor kann Übernahme der Banken-AG anbieten Gleichgewicht im Cournot-Duopol wird realisiert Abbildung 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 241 als auch das angestrebte Kreditund Einlagenvolumen betrifft. Das ursprüngliche Management wird im Falle eines Eigentümerwechsels abgelöst. Falls mit diesen Reorganisationsmaßnahmen zusätzliche Ressourcenverbräuche verbunden sind, resultiert augenscheinlich eine weitere Quelle der Ineffizienz des Übernahmemarktes. Deswegen sei auch hiervon abstrahiert. Die Frage ist, ob wenigstens beim gerade vorgestellten Ablauf der Geschehnisse sichergestellt ist, daß sich der Vorstand der Banken-AG so verhält, wie es in Abschnitt II beschrieben wurde. Um diese Frage zu beantworten, ist das gestellte Problem mittels Rückwärtsinduktion zu lösen. Zunächst ist demnach darzulegen, wie sich der neue Großaktionär im Rahmen der Unternehmensrestrukturierung verhalten wird. Der Großaktionär wird in jedem Fall eine effiziente Kostenstruktur realisieren, also für die Implementierung des Kostenparameters Ci statt c2 > Ci sorgen. Da die Kreditvergabeentscheidung der konkurrierenden Kreditgenossenschaft bereits festliegt, hat der Großaktionär seinen Gewinn unter der Prämisse des bekannten Kreditangebots der Kreditgenossenschaft zu maximieren. Betrachtet man damit den Großaktionär für den Fall einer gelungenen Übernahme im Verhältnis zur Kreditgenossenschaft, so befindet er sich augenscheinlich in der Rolle eines Stackelberg-Folgers, da zunächst die Kreditgenossenschaft und dann erst die Banken-AG ihr Kreditund Einlagenvolumen verbindlich fixiert. Will das Management der Banken-AG die feindliche Übernahme verhindern, so muß es durch sein Verhalten für die Realisation eines Gewinns sorgen, der wenigstens dem maximal durch den Großaktionär nach Übernahme erreichbaren Gewinn entspricht. Denn dann kann der Großinvestor durch die Unternehmensübernahme keine positiven Gewinne erzielen. Der Vorstand der Banken-AG wird dementsprechend die Kostenstruktur Ci implementieren müssen. Beim Kreditangebot bleibt dem Management ebenfalls nichts anderes übrig, als für gegebene Erwartung über das Kreditvolumen K2 den Gewinn der Banken-AG zu maximieren. Nur so kann nämlich die drohende Übernahme vermieden werden. Ein entscheidender Unterschied betrifft nun allerdings das Verhalten der Kreditgenossenschaft. Das Management der Kreditgenossenschaft ist sich der drohenden Übernahme bei der Banken-AG sehr wohl bewußt und kann diesen Umstand für seine Zwecke nutzen. Statt nämlich einfach für gegebene Erwartungen über das Kreditvolumen Κ ι der Banken-AG das nettoerlösmaximierende Kreditvolumen zu realisieren, kann das Management der Kreditgenossenschaft berücksichtigen, daß spätestens nach erfolgreicher Übernahme dafür Sorge getragen wird, daß OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 242 Wolfgang Breuer das Kreditangebot der Banken-AG für gegebenes Kreditvolumen der Kreditgenossenschaft gewinnmaximierend ist. Die Kreditgenossenschaft kann sich demnach wie ein Stackelberg-Führer verhalten. Das heißt, sie wird die in Abschnitt II ermittelte Reaktionsfunktion Κχ(Κ2) der Banken-AG bei der Ermittlung ihrer erlösmaximierenden Verhaltensweise antizipierend berücksichtigen. Dem Management der Banken-AG bleibt dementsprechend im Gleichgewicht nichts anderes übrig, als die Rolle des Stackelb er g -Folgers anzunehmen. Diese Konstellation ist eine unmittelbare Implikation der Annahme, daß die Manager der beiden Unternehmungen auf Stufe 1 der Geschehnisse ihre Handlungen endgültig fixieren. Um zu einem Cournot-Duopol der Art wie in Abschnitt II zu gelangen, müßte man annehmen, daß nur der Vorstand der Banken-AG sich auf der Stufe 1 bereits glaubwürdig binden kann, nicht aber das Management der Kreditgenossenschaft. Mit anderen Worten müßte man für den Fall ohne Übernahmegefahr die Stackelberg-Führerschatt der Banken-AG voraussetzen. Diese Annahme dürfte deutlich unplausibler sein als die der zeitlichen Symmetrie in den Bindungsmöglichkeiten beider Managements. Auch von praktischer Seite dürfte die Rolle der Stackelberg-Folgerschatt übernahmebedrohter Unternehmen nicht ganz so abwegig sein, wie es zunächst erscheinen mag. Denn jede Übernahme und damit verbundene Reorganisation kostet Zeit und führt zum partiellen Hinterhinken hinter der Konkurrenz. Genau dieser Zusammenhang, wenngleich überspitzt, kommt auch im hier betrachteten mehrstufigen Oligopolspiel zum Ausdruck. Der Entscheidungskalkül der Kreditgenossenschaft zur Ermittlung von Κ2 lautet damit: [r s{K l + K2) - r H(K l + K2)} · K2 - max.! (19) q b mitKl = 2.(b + Cl) " 2 - (b + Cl) K2· Als notwendige Bedingung erster Ordnung ergibt sich hieraus: (20) K* 2 = 2b' Durch Einsetzen in die Reaktionsfunktion Ki(K2) aus (3) erhält man als Gleichgewichtswert für K\\ (21) K*l 4 · (b + Ci) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08 Kreditgenossenschaften, Managementsteuerung 249 Résumé Coopératives de crédit, gestion de management et le marché du contrôle d'entreprises Le choix de la forme juridique d'une entreprise, ici concrètement d'une banque, peut être interprété comme un moyen pour justifier de manière crédible l'intervention ou la non-intervention en vue d'influencer le management. En choisissant la forme juridique de la coopérative, on renonce à utiliser de marché du contrôle d'entreprises pour discipliner le management; ce qui peut être pour les associés plus avantageux que la forme juridique de la société anonyme. En effet, vu l'absence de menace de reprise, le management d'une coopérative de crédit peut mieux poursuivre des objectifs tels que ceux de pouvoir et de croissance que ne peut le faire une banque SA. Le déplacement de parts de marché entre les institutions de crédit considérées dans le cas de structures de marché oligopolistiques peut aussi apporter des avantages ex post aux associés de la coopérative. Pour qu'un tel effet positif se produise, il faut cependant que la coopérative ait suffisamment d'opérations avec des non-membres. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.30.2.219 | Generated on 2023-01-16 13:09:08