Raumentwicklung im Alpenland Schweiz
Abstract
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Full text
Lezzi, Maria Article Raumentwicklung im Alpenland Schweiz Raumentwicklung – ARL-Journal für Wissenschaft und Praxis Provided in Cooperation with: ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft Suggested Citation: Lezzi, Maria (2024) : Raumentwicklung im Alpenland Schweiz, Raumentwicklung – ARL-Journal für Wissenschaft und Praxis, ISSN 2943-5951, Verlag der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover, Vol. 54, Iss. 01, pp. 15-19, https://doi.org/10.60683/xceg-cw88 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/303275 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
15 THEMA Sind die Menschen in der Schweiz ein besonders flä chensparendes Volk? Der Gedanke ist nicht abwegig. Tat sächlich leben und arbeiten 95 Prozent der 8,8 Millionen Schweizer Bevölkerung (Stand Ende 2022) auf nur rund 200.000 Hektar. Das ist die Gesamtfläche überbauter Bau zonen und diese machen nicht einmal fünf Prozent der Flä che der Schweiz aus (Lezzi 2023: 6). Aber ganz so einfach ist es nicht. Vier Entwicklungen haben die Schweizer Raumplanung in den letzten zehn Jah ren geprägt. Flächeneffizienz 1: Bauzonenmoratorium zeigte Wirkung Der Schweiz ist es gelungen, dass die Bauzonenfläche in den letzten Jahren kaum zugenommen hat. Die geringe Zu nahme ist größtenteils auf präzisere Erhebungsmethoden zurückzuführen. Ein weiterer Grund für die Stabilität ist die erste Revision des Raumplanungsgesetzes – kurz RPG1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Mai 2014 wurde ein Bauzonenmoratorium verhängt. Solange die Kantone ihre Richtplanung nicht an das RPG1 angepasst und der Bundesrat diese Anpassung genehmigt hatte, durften sie ihre Bauzonenfläche nicht vergrößern. Der letzte revidierte Richtplan – derjenige des Kantons Tessin – wurde im Herbst 2022 vom Bundesrat genehmigt (Lezzi 2023). Ziel von RPG1 ist die Siedlungsentwicklung nach in nen. Es soll an geeigneten Standorten kompakt gebaut wer den, d. h. an bereits bestehenden weitgehend überbauten Gebieten mit angemessenem Anschluss an den öffentli chen Verkehr. Es sollen keine intakten Landschaften ver baut werden. Die Kantone und die Gemeinden arbeiten derzeit daran, diese Vorgaben im Rahmen ihrer Nutzungs planung umzusetzen. Konkret bedeutet dies, im Bestand lebenswerte Siedlungen zu schaffen und wo nötig auch überdimensionierte Bauzonen zurückzuzonen. Neueinzo nungen bleiben die Ausnahme. Das ist eine äußerst an spruchsvolle Aufgabe, zumal die Schweizer Bevölkerung weiterhin wächst. Die Bauzonenfläche pro Kopf ist in den letzten zehn Jahren von 309 m2 auf 282 m2 gesunken (Lezzi 2023; ARE 2022). Das gebremste Wachstum der Bauzonenfläche zeigt sich besonders deutlich in den ländlichen Räumen und den Berggebieten. Hier hat die Bauzonenfläche in den letzten Jahren sogar leicht abgenommen. Heute liegen 22 Prozent der Bauzonenflächen in diesen Gemeinden, obwohl diese flächenmäßig rund 60 Prozent der Schweiz ausmachen. Im Kanton Graubünden beispielsweise machen die Bauzonen nur knapp ein Prozent der Gesamtfläche aus (Lezzi 2023; ARE 2022). Wo weniger Menschen leben, fahren auch weniger Züge und Busse. Die Bauzonen in den ländlichen Gemein den und Berggebieten sind vorwiegend gering bis gar nicht durch öffentlichen Verkehr erreichbar. In den Kantonen Glarus und Wallis beispielsweise sind nur knapp 16 Prozent der Bauzonen sehr gut bis mittelmäßig erschlossen. Die restlichen 84 Prozent sind mit dem ÖV schlecht bis gar nicht erreichbar (ARE 2022). Aus der Bauzonenstatistik des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) von 2022 geht ebenfalls hervor, dass vor allem in städtischen Gebieten die Grundstücke innerhalb der Bauzonen überbaut werden. Flächeneffizienz 2: Stabilisierung der Anzahl der Gebäude außerhalb der Bauzonen als neue Vorgabe Die Entwicklung der Bauzonen ist aber nur eine der prägen den und zudem erfreulichen Entwicklungen der Raumpla nung. Die andere, schleichende Entwicklung, nämlich die Bautätigkeit außerhalb der Bauzonen, geht in die entgegen gesetzte Richtung. Jedes Jahr sind über 700 Hektar Sied lungsfläche außerhalb der Bauzonen hinzugekommen. 60 Hektar davon sind Gebäudeflächen. Als Folge des Struktur wandels in der Landwirtschaft und der Tierschutzvorschrif ten entstehen große Ställe. Und nicht zu vernachlässigen ist die zunehmende Versiegelung des Gebäudeumschwun ges [laut der Nomenklatura des Schweizer Bundesamtes für Statistik bezeichnet Gebäudeumschwung Flächen, die einem Gebäude zugeordnet werden können und meist zu einem Grundstück gehören] (ARE 2023a: 9 f.). Damit geht Kulturland (landwirtschaftliche Nutzfläche und Sömme Maria Lezzi RAUMENTWICKLUNG IM ALPENLAND SCHWEIZ
16 THEMA rungsgebiete, d. h. saisonal genutzte Alpweiden) in der Landwirtschaftszone verloren. Gleichzeitig verschwinden jährlich an die 500 Landwirtschaftsbetriebe. Der Druck ist groß, leerstehende Gebäude außerhalb der Bauzonen nicht abzureißen, sondern umzunutzen. In diesen umgenutzten Gebäuden wohnen dann häufig nichtlandwirtschaftliche Personen, sei es als Erstwohnungsbesitzende oder als Zweitwohnungsbesitzende (sogenannte „Zweitheimi sche“), und Letztere sind nicht begeistert von den Lärm und Geruchsbelästigungen der primären Landnutzung. Nutzungskonflikte sind daher vorprogrammiert. Diese Probleme wollen Bundesrat und Parlament mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes – kurz RPG2 – lösen. Die Revision wurde im Herbst 2023 nach über fünfjährigen Verhandlungen von beiden Räten ein stimmig verabschiedet. Ziel ist es, die Zahl der Gebäude und die Bodenversiegelung außerhalb der Bauzonen zu sta bilisieren sowie den Vorrang der Landwirtschaft zu stärken. Das Bundesgesetz sieht dafür folgende Instrumente vor: > Anpassung der kantonalen Richtpläne und Genehmi gung durch den Bund innerhalb von fünf Jahren, > Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude (finanziert u. a. aus der kantonalen oder kommunalen Planungsmehrwertabschöpfung) sowie > Sanktionen (jeder Neubau bedingt den Abbruch eines Gebäudes, wenn die 5JahresFrist nicht eingehalten wird). In Zusammenarbeit mit den Kantonen haben die Ar beiten zur Umsetzung von RPG2 – wie die Anpassung der Raumplanungsverordnung, die Ergänzung des Leitfadens für kantonale Richtplanung oder Abklärungen zur Daten erhebung und zu den Finanzierungen für mögliche Bundesbeiträge – begonnen. Sie werden sehr herausfor dernd sein. Dies ist insbesondere auch auf eine Neuerung zurückzuführen: den Gebietsansatz. Künftig können die Kantone in bestimmten Gebieten von den engen Vorgaben des Bundesrechts zum Bauen außerhalb der Bauzonen ab weichen und mehr Nutzungen zulassen, wenn dadurch ei nerseits die raumplanerische Gesamtsituation verbessert wird und andererseits die Mehrnutzung kompensiert wird. Dies bedingt Anpassungen der kantonalen behördenver bindlichen Richtplanung und der kommunalen, eigentü merverbindlichen Nutzungsplanung. Damit hoffen wir, in Zukunft regionalen Besonderheiten besser Rechnung tra gen zu können, ohne für jede Fallkonstellation einen eige nen, für die ganze Schweiz gültigen Gesetzesartikel ein führen zu müssen. Vertreter/innen vor allem aus den Berggebieten sehen darin die lang ersehnte Möglichkeit, ihre zum Teil beengten und nicht mehr zeitgemäßen Wohn verhältnisse stärker als bisher verbessern, d. h. sich ver größern zu können. Auch der Tourismus sieht Chancen. Umweltorganisationen, Landschaftsschützer/innen sowie landwirtschaftliche Kreise hingegen begleiten die Arbeiten am RPG2 und dessen Umsetzung kritisch. Vieles ist neu und wurde noch nie erprobt. Einige neue Ausnahmebestim mungen sind hauptsächlich dem freundeidgenössischen Kompromiss geschuldet. [Das politische System der Schweiz basiert auf Kompromissbereitschaft: Das soge nannte Konkordanzsystem gründet auf der kontinuier lichen Suche eines Gleichgewichts oder Kompromisses zwischen den Parteien und den verschiedenen sprachli chen, sozialen und politischen Kulturräumen, welche die Schweiz ausmachen.] Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum Die Raumentwicklung in der Schweiz sieht sich neben der Flächeneffizienz zunehmend mit weiteren, gesellschaftli chen Herausforderungen konfrontiert. In den Medien wird seit rund eineinhalb Jahren eine „Wohnungsnot“ heraufbe schworen. Davon kann keine Rede sein, denn die am 1. Juni 2023 ausgewiesene Leerwohnungsziffer liegt gesamt schweizerisch bei 1,15 Prozent (und nicht unter einem Prozent). In Städten und in Tourismusgemeinden ist die Situation allerdings angespannt und diese Anspannung nimmt weiter zu. Zudem sind immer mehr Regionen und Marktsegmente betroffen. Wir gehen davon aus, dass die Schweiz auf eine Wohnungsknappheit zusteuert, da An gebot und Nachfrage auf dem Schweizer Wohnungsmarkt seit geraumer Zeit auseinanderklaffen (WBF 2024). Seit 2018 ist die Wohnbautätigkeit rückläufig. Bauma terialien sind teurer geworden und die Hypothekarzinsen gestiegen, was Anlagealternativen im Vergleich zu Immobi lien attraktiver macht. Es fehlt an (Bau)Fachkräften. Re gulierungen und Rechtsmittelverfahren bei Planungs und Baubewilligungsverfahren durch Nachbarn, Behörden oder Organisationen werden überdies als Erklärungen für die Knappheit ins Spiel gebracht. Möglicherweise spielen dabei auch die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (insbe sondere RPG1) und – in den Tourismusgemeinden – die Umsetzung und Wirkungsweise des Zweitwohnungsgeset zes (ZWG) eine gewisse Rolle. Evidenzbasierte und ge samtschweizerische Grundlagen fehlen allerdings. Das ARE hat Ende 2023 eine Studie in Auftrag gegeben, die folgende Fragen beantworten soll: > Welche Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Wohnbautätigkeit und des Wohnungsangebots in den Schweizer Gemeinden im Laufe der Zeit? > Wie stark sind die Wirkungszusammenhänge? > Welche regionalen und raumtypischen Unterschiede lassen sich nachweisen? Für das Jahr 2023 wurden rund 43.000 neue Woh nungen prognostiziert. 2018 waren es 53.000. Und die Aus sichten für die Wohnbautätigkeit sind nicht vielverspre chend, im Gegenteil. Die erteilten Baubewilligungen für Neubauten sind zwischen 2016 und 2023 um über 30 Pro zent zurückgegangen. Entsprechend wird die Neubautätig keit noch stärker sinken.
17 THEMA Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hingegen hoch: Die Zuwanderung nimmt seit 2022 wieder zu und wird zu einem großen Teil durch den Fachkräftemangel getrieben. Zudem steigen durch die Alterung der Gesellschaft und veränderte Lebensstile die Zahl der Haushalte und der Flä chenbedarf pro Person. Bei dem skizzierten Rückgang der Wohnbautätigkeit und einer geschätzten Wohnungsnachfrage in der Größen ordnung von 50.000 Einheiten pro Jahr ist künftig somit ein Defizit von 7.000 bis 10.000 Wohnungen pro Jahr wahr scheinlich (WBF 2024). Die Folgen einer solchen Entwicklung sind bereits heute spürbar. Die Angebotsmieten steigen, zeitversetzt auch die Bestandsmieten. Steigende Energiepreise erhö hen die Wohnkosten insgesamt. Perspektivisch werden auch Haushalte des Mittelstandes Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Entsprechend wird die Wohnungsknappheit häufiger in den Medien themati siert. Um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Mai 2023 die Behörden von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, die Bau und Immobilienwirtschaft, die Mieterverbände so wie Fachverbände der Architektur und der Raumplanung zu einem Runden Tisch eingeladen. Der zweite Runde Tisch fand am 13. Februar 2024 statt. Dabei wurde ein Aktions plan mit einem Mix von Maßnahmen verabschiedet (WBF 2024). Diese lassen sich in folgende Bereiche unterteilen: a Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umset zen; b Planungs und Baubewilligungsverfahren stärken und beschleunigen; c Genügend preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohn raum schaffen. Die Umsetzung liegt bei den zuständigen Partnern und verändert die Zuständigkeiten zwischen den Staats ebenen nicht. In der Schweiz ist es Aufgabe der Bau und Immobilienwirtschaft, Wohnraum zu schaffen. Der Staat setzt dafür die Rahmenbedingungen. Finanzielle Maßnah men sind derzeit politisch und finanziell nicht spruchreif. Das wären z. B. ein Vorkaufsrecht der Gemeinden für ge meinnützigen Wohnungsbau oder die Förderung von preis günstigen Mietwohnungen oder Wohneigentum durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften (d. h. die Reaktivierung einer seit 2007 vorläufig nicht ange wendeten Gesetzesbestimmung) (WBF 2024). Die Raumplanung ist in besonderem Maße aufgeru fen, zur Lösung beizutragen und das Wohnraumangebot nachhaltig zu verbessern. Schnelle Lösungen mit Blick auf die Wohnungsknappheit gibt es nicht. Wir sind aber gefor dert, die Innenentwicklung konsequent umzusetzen, die Verfahren (inkl. Mitwirkungs, Einsprache und Rechtsmit telverfahren) wo möglich zu beschleunigen, ohne dabei Abstriche bei der Qualität zu machen, und einfacher und kostengünstiger zu bauen. Mit Interesse verfolgen wir, als Schweizerische Raumplanung, daher auch die aktuelle Dis kussion in Deutschland, insbesondere auch zum Gebäude typ E [„E“ im Sinne von „Einfach Bauen“ oder „Experimen telles Bauen“]. Exkurs: Blick in die touristischen Hotspots der Alpen Die Immobilienpreise in den touristischen Hotspots sind stark gestiegen. Dies liegt primär an der steigenden Nach frage nach Zweitwohnungen. Die Gründe dafür sind vielfäl tig: Die geringen Zinsen in der Vergangenheit haben Immo bilienanlagen attraktiv gemacht, und die CovidPandemie sowie die Möglichkeit, vermehrt mobil oder im Homeoffice zu arbeiten, haben die Nachfrage nach Zweitwohnungen erhöht. Der Bau von neuen Zweitwohnungen ist hingegen stark limitiert. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsan teil von über 20 Prozent ist seit der Annahme der Zweit wohnungsinitiative im Jahr 2012 der Bau neuer Zweitwoh nungen grundsätzlich verboten. Davon sind vor allem alpine Tourismusregionen betroffen. Das in der ersten Wirkungsanalyse von 2021 fest gestellte Überangebot an Zweitwohnungen ist vielerorts praktisch verschwunden (siehe Ergebnisse des Zweitwoh nungsmonitorings von IC Infraconsult 2023 im Auftrag des ARE sowie ARE 2023b). In der Folge hat auch die Nachfra ge nach altrechtlichen Wohnungen zugenommen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die bereits vor der Annah me der Zweitwohnungsinitiative bestanden. Sie sind in der Nutzung frei und werden in vielen Fällen als Erstwohnun gen genutzt. Für die Eigentümer/innen ist es jedoch finan ziell sehr attraktiv, altrechtliche Wohnungen als Zweitwoh nungen zu verkaufen oder zu vermieten (ARE 2023b). Für die einheimische Wohnbevölkerung, Zugezogene sowie Beschäftigte im Dienstleistungssektor sind die Woh nungspreise in den touristischen Hotspots dadurch oft un erschwinglich geworden. Die Umnutzung von Erst zu Zweitwohnungen und die Schwierigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden, lösen Verdrängungen, Abwanderun gen und damit auch längere Pendlerwege aus. Neben sozi alpolitischen Fragen hat die Wohnungsknappheit daher im mer mehr Auswirkungen auch auf Umwelt, Ressourcen und Infrastruktur. Ältere Menschen ziehen eher in zentralere Talgemeinden oder in die nächstgelegene Agglomeration (z. B. VispBrig, Chur, Martigny, Monthey, Interlaken). Er werbstätige hingegen wandern in Gemeinden ab, wo güns tig gemietet oder Wohneigentum erworben werden kann. Im Kanton Bern sind dies beispielsweise Zweisimmen, Fru tigen, Interlaken und Spiez. Im Kanton Graubünden sind dies Chur, Zernez, Poschiavo, das Unterengadin oder auch Tirano (I) und Chiavenna (I) (ARE 2023b). Kantone und Gemeinden können Maßnahmen ergrei fen, um die Umnutzungen von Erstwohnungen in Zweit wohnungen einzuschränken. Dazu gehören beispielsweise vorgeschriebene Erstwohnungsanteile bei Um und Ersatz neubauten oder die Vergabe von Bauland im Baurecht mit
18 THEMA der Vorgabe zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) sieht sol che Maßnahmen vor. Gemäß der von IC Infraconsult 2023 durchgeführten Erhebung sind aber erst wenige Gemein den dabei, diese umzusetzen. In Pontresina, einem Dorf im Oberengadin mit rund 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Zweit wohnungsanteil von 65 Prozent, will die Gemeinde eine Zweitwohnungsabgabe einführen. Besitzer/innen von Fe rienwohnungen sollen eine jährliche Abgabe entrichten. Je mehr die Wohnung genutzt wird, desto geringer wäre die Abgabe. Für „warme Betten“ – das heißt eine Wohnung, die 150 Tage und mehr pro Jahr von Touristinnen/Touristen bewohnt wird – würde die Abgabe entfallen. Die so erziel ten Einnahmen würden in einen kommunalen Fonds zur Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum fließen. Die Maßnahme ist umstritten, wie die öffentliche Debatte dazu zeigt. Am 8. Januar 2024 startete das einmonatige Mitwir kungsverfahren. Entschieden wird schließlich in einer Ge meindeversammlung (Versammlung der Stimmberech tigten von Pontresina). Auch der Kanton hat hier noch ein Wort mitzureden (Gemeinde Pontresina 2024; Zucker 2024). Anfang 2024 fand unter der Federführung des ARE zusammen mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Erfahrungsaustausch statt, um Gemeinden in Touris musgebieten beim Erhalt von bezahlbaren Erstwohnungen zu unterstützen. Geplant ist, gute Beispiele zu sammeln, Ar beitshilfen zu entwickeln und damit eine der Maßnahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit umzusetzen (ARE 2024). Beschleunigung und Orientierung Bereits vor dem Runden Tisch „Wohnungsknappheit“ wur den immer wieder Beschleunigungsmaßnahmen für die Planung als Lösungsstrategie vorgeschlagen. In der Schweiz erhofft man sich dadurch z. B. eine schnellere und vermehr te Produktion von erneuerbaren Energien aus Sonne (v. a. PhotovoltaikFreiflächenanlagen), Wind und Wasserkraft. Dementsprechend wurden verschiedene Gesetzeserlasse verabschiedet, die entweder von der Bundesversammlung, dem eidgenössischen Parlament („Solarexpress“, „Wind express“) oder vom Bundesrat („Sichere Stromversor gung“Erlass) angestoßen wurden. Zum Letztgenannten findet im Frühsommer 2024 eine Referendumsabstim mung auf nationaler Ebene statt. Das ARE war im Weiteren federführend bei der Erarbeitung des Beschleunigungser lasses für national bedeutsame Energieproduktionsanla gen. Einige Stichworte aus der bundesrätlichen Botschaft dazu lauten: > Festlegung von Eignungsgebieten im Richtplan; konzen trierte, kantonale (statt teilweise kommunale) Plange nehmigungsverfahren; > nur noch ein letztinstanzlicher kantonaler Gerichtsent scheid; > Einsprachemöglichkeit nur für nationale Verbände; Re gelfristen von 180 Tagen für Behörden und Gerichte. Die Vorlage befindet sich aktuell in der parlamentari schen Beratung und kann folglich noch wesentliche Ände rungen erfahren (UVEK 2024). ARLPräsident Prof. Dr. Axel Priebs (2023) sagte an lässlich des 50jährigen Jubiläums der Landesarbeitsge meinschaft BadenWürttemberg der ARL am 10. Novem ber 2023 in Stuttgart: „Neben der Nutzung der Beschleunigungspotenziale sollten wir uns stärker auf unsere Kernkompetenzen mit tatsächlichem Gestaltungspotenzial konzentrieren!“. Er wies zudem darauf hin, dass es „(…) in unsicherem Gelände und bei schlechter Sicht wichtig ist, die Richtung zu kennen, die zum Ziel führt. Da bei sind manchmal Umwege und Neuorientierung wichtig.“ Der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan böten Orientierung in unsicheren Zeiten. Das gilt auch für die Schweiz. Damit wir Herausforde rungen – wie Klimawandel, technologische Entwicklungen, Bevölkerungswachstum oder die Versorgung mit Energie, Wasser und Nahrungsmitteln – besser bewältigen, den Wandel gestalten und als Chance nutzen können, brauchen wir eine gemeinsame Vorstellung davon, wie die Schweiz im Jahr 2050 aussehen soll. Zu diesem Zweck aktualisiert das ARE im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und in Zusammenarbeit mit Bundesstellen, den Kantonen, Städten und Gemeinden das Raumkonzept Schweiz, den tripartiten räumlichen Orientierungsrahmen von 2012. Eine öffentliche Konsultation ist für Ende 2024 geplant (siehe auch: www.raumkonzept-schweiz.ch). Gemäß dem heutigen Arbeits und Diskussionsstand würde das aktualisierte Raumkonzept folgende Zielelemen te enthalten: lebenswert, vielfältig, vernetzt. Die Lebens grundlagen sollen dauerhaft gesichert sein. In allen Regio nen der Schweiz kann nachhaltig gewirtschaftet und gelebt werden. Literatur ARE – Bundesamt für Raumentwicklung (2022): Bauzonenstatistik Schweiz 2022 – Statistik und Analysen. Bern. ARE – Bundesamt für Raumentwicklung (2023a): Monitoring Bauen ausserhalb der Bauzonen – Standbericht. Bern. ARE – Bundesamt für Raumentwicklung (2023b): Die Umnutzung von Erst in Zweitwohnungen steigt an – strukturelle Veränderungen im Berggebiet nehmen zu. Medienmitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung, 9. Mai 2023. https://www.are.admin.ch/are/de/home/medienundpublikationen/ medienmitteilungen/medienmitteilungenimdienst.msgid94936. html (25.02.2024). ARE – Bundesamt für Raumentwicklung (2024): Dokumentation Erfahrungsaustausch ‘Erstwohnraum in Tourismusgebieten im Alpenraum’. Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wohnungswesen und Staatssekretariat für Wirtschaft (Hrsg.). Bern. https://www.are.admin.ch/dam/are/de/dokumente/recht/dokumente/ bericht/erfaerstwohnraum.pdf.download.pdf/Erfa%20Wohnen%20 im%20Berggebiet_Dokumentation%20der%20Ergebnisse.pdf (28.02.2024).
19 THEMA Gemeinde Pontresina (2024): Öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Teilrevision des Gesetzes über Zweitwohnungen der Gemeinde Pontresina und zur Einführung von anderen Massnahmen zur Linderung der Wohnungsnot. https://www.gemeindepontresina.ch/fileadmin/user_upload/pdf/news/ Responsive_PDF_Fragbogen_fuer_Mitwirkungsverfahren.pdf (25.02.2024). IC Infraconsult et al. (2023): Monitoring und Analyse des Vollzugs und der Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes. Schlussbericht. Im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung und des Staatssekretariats für Wirtschaft. Bern. Lezzi, M. (2023): Werden die TourismusDestinationen in den Bergen zugebaut? In: montagna 10, 67. Priebs, A. (2023): Landes und Regionalplanung – Leistungsträger in Zeiten der Auf und Umbrüche. Vortrag auf der Jubiläumsveranstal tung „50 Jahre Raumordnung, Landes und Regionalplanung in Baden Württemberg“ am 10.11.2023 in Stuttgart. UVEK – Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (2024): Sichere Stromversorgung. https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/energie/ stromversorgungssicherheit.html#770537113 (17.02.2024). WBF – Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (2024): Aktionsplan Wohnungsknappheit. Runder Tisch vom 13. Februar 2024. Bern. https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/home/dokumentation/nsbnews_ list.msgid100019.html (25.02.2024). Zucker, A. (2024): Wohnungsnot in den Bergen. Zweitwohnungs besitzer verdrängen Familien. In: NZZ – Neue Züricher Zeitung am Sonntag, 10. Februar 2024. DR. MARIA LEZZI ist seit Juli 2009 Direktorin des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) mit Sitz in Bern. Von 1996 bis 2001 war die promovierte Geo graphin stellvertretende Geschäftsführerin der Regio Basiliensis, der Schweizer Partnerin in der internationalen Zusammenarbeit in der Grenzregion am Oberrhein. Danach leitete sie acht Jahre lang die Hauptabteilung Planung im Hochbau und Planungsamt des Kantons BaselStadt. Tel +41 58 462 40 51 [email protected]