Das Amt und die Kolonien: Ein schwieriges Kapitel deutscher Außenpolitik
Abstract
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Full text
Zollmann, Jakob Article Das Amt und die Kolonien: Ein schwieriges Kapitel deutscher Außenpolitik WZB-Mitteilungen: Quartalsheft für Sozialforschung Provided in Cooperation with: WZB Berlin Social Science Center Suggested Citation: Zollmann, Jakob (2024) : Das Amt und die Kolonien: Ein schwieriges Kapitel deutscher Außenpolitik, WZB-Mitteilungen: Quartalsheft für Sozialforschung, ISSN 2943-6613, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin, Iss. 183 (1/24), pp. 51-, https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2024/f-26075.pdf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/327896 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Das Amt und die Kolonien Ein schwieriges Kapitel deutscher Außenpolitik Jakob Zollmann In den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts tat sich für das Deutsche Reich die Möglichkeit auf, ein Kolonialreich in Gebieten außerhalb Europas zu errichten. Reichskanzler Otto von Bismarck selbst hatte sich zwar lange gegen Kolonien ausgesprochen, und auch in Politik und Presse gab es durchaus kritische Stimmen. Aber die Zeichen standen auf Expansion – auch wenn vom Gesetzgeber lieber von „Schutzgebieten“ als von „Kolonien“ gesprochen wurde. Es wurde davon ausgegangen, dass europäische Staaten das Recht hätten, „herrenlose“ Territorien zu besetzen beziehungsweise zu annektieren. Außerdem gab es den völkerrechtlichen Brauch, „Schutzverträge“ mit indigenen Autoritäten abzuschließen. Die völkerund staatsrechtliche Verankerung der Kolonien im Verfassungsgefüge des deutschen Kaiserreichs habe ich in einem Aufsatz untersucht: Welche Vorbilder gab es? Würde das Deutsche Reich seine Souveränität über die Gebiete erklären müssen? Wer müsste dem zustimmen? Die betroffenen Menschen in Afrika und der Südsee? Benachbarte Kolonialmächte wie Großbritannien, Frankreich oder Portugal? Bismarck wollte aus den Kolonien „keinen parlamentarischen Exerzierplatz“ machen. Entsprechend bestimmte das „Schutzgebietsgesetz“ von 1886: „Die Schutzgewalt in den deutschen Schutzgebieten übt der Kaiser im Namen des Reiches aus.“ Der Kaiser war damit ermächtigt, gesetzesgleiche Rechtsverordnungen zu erlassen, die weitgehend im Auswärtigen Amt ausgearbeitet wurden. Der größte Teil des deutschen Kolonialrechts beruhte also auf Verordnungsrecht und nicht auf Parlamentsrecht. Immerhin gaben jährliche Debatten im Reichstag zum Budget der Kolonien kritischen Parlamentariern Gelegenheit, die Kolonialpolitik im Allgemeinen und das Verhalten einzelner Beamter zu skandalisieren. Im „Schutzgebietsgesetz“ und den auf seiner Grundlage erlassenen kolonialen Verordnungen blieben die Kompetenzabgrenzungen zwischen einzelnen Verwaltungszweigen, der Zentrale in Berlin und den Gouverneuren und Bezirksämtern in den Kolonien unklar. Streitigkeiten und eine sich selbst lähmende Verwaltung waren die Folge. Trotz vielfacher Rufe nach einer Reform des deutschen Kolonialrechts bis 1914 hatten der monarchische Obrigkeitsstaat und seine leitenden Beamten jedoch kein Interesse daran, möglichst eindeutige Gesetze zu formulieren, an die auch die Kolonialverwaltungen vor Ort und in Berlin gebunden gewesen wären. Der Aufsatz ist Teil eines Buchprojekts über das Auswärtige Amt und die Kolonien, für das in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zeitgeschichte München – Berlin Experten und Expertinnen ausgewählt wurden. Das seit 1870 bestehende Auswärtige Amt setzt damit seine Bemühungen fort, die eigene Vergangenheit und die Verstrickungen seines leitenden Personals in moralisch zweifelhafte politische Entscheidungen erforschen zu lassen. Nachdem 2010 die breit rezipierte Studie „Das Amt und die Vergangenheit – Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ für Aufsehen gesorgt hatte, wuchs in den letzten Jahren das allgemeine Interesse an der Geschichte des deutschen Kolonialreichs. Die kolonialen Aktivitäten des Auswärtigen Amts sollen breit in ihre sozialen, kulturellen und politischen Kontexte eingeordnet werden. Eine Analyse des Rechts und seiner Funktionen in der kolonialen Ordnung ist dabei unverzichtbar. Jakob Zollmann ist Gastwissenschaftler der Forschungsprofessur Global Constitutionalism. Sein Aufsatz findet sich hier: Jakob Zollmann: „‚Schutz‘, ‚Protektorat‘, ‚Kolonie‘. Das Auswärtige Amt und die Entwicklung des deutschen Kolonialrechts“. In: Carlos Alberto Haas/Lars Lehmann/Brigitte Reinwald/David Simo (Hg.): Das Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte, Erinnerung, Erbe. München: C.H.Beck 2024, S. 45-78. Aus der aktuellen Forschung 51