scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

IMK Inflationsmonitor: Inflation zu Jahresbeginn 2025 trotz staatlich bedingter Preiserhöhungen bei 2,3 %

Tober, Silke

Abstract

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

Full text

Tober, Silke Research Report IMK Inflationsmonitor: Inflation zu Jahresbeginn 2025 trotz staatlich bedingter Preiserhöhungen bei 2,3 % IMK Policy Brief, No. 187 Provided in Cooperation with: Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation Suggested Citation: Tober, Silke (2025) : IMK Inflationsmonitor: Inflation zu Jahresbeginn 2025 trotz staatlich bedingter Preiserhöhungen bei 2,3 %, IMK Policy Brief, No. 187, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/312920 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ POLICY BRIEF IMK INFLATIONSMONITOR Inflation zu Jahresbeginn 2025 trotz staatlich bedingter Preiserhöhungen bei 2,3 % Silke Tober IMK Policy Brief Nr. 187 · Februar 2025 Seite 1 von 12 IMK INFLATIONSMONITOR Inflation zu Jahresbeginn 2025 trotz staatlich bedingter Preiserhöhungen bei 2,3 % Silke Tober1 Zusammenfassung Die Inflationsrate in Deutschland verringerte sich im Januar 2025 wie erwartet auf 2,3 %, nachdem sie im Dezember 2024 bei 2,6 % gelegen hatte. Dabei schwächte sich der Anstieg der Preise von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren deutlich ab (1,9 % nach 2,8 % im Dezember 2024). Auch die Kernrate verringerte sich, und zwar um 0,3 Prozentpunkte auf 2,8 %, während die Preise für Energie mit -1,6 % ebenso stark zurückgingen wie im Dezember 2024. Der Rückgang der Inflationsrate erfolgte, obwohl zu Jahresbeginn zahlreiche staatliche Maßnahmen preistreibend wirkten und die Preise für Versicherungsdienstleistungen stark zulegten. Demgegenüber verharrte der Anstieg des für die Europäische Zentralbank besonders relevanten harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Januar 2025 bei 2,8 %. Entscheidend war, dass sich der Inflationsbeitrag von Pauschalreisen auf 0,4 Prozentpunkte verdoppelte. Zudem wirkten sich die staatlichen Einflüsse wie der Preisanstieg beim Deutschlandticket um 18 % und bei den sozialen Dienstleistungen infolge einer höheren Gewichtung stärker aus. Entsprechend erhöhte sich die Teuerung bei Dienstleistungen merklich – von 4,6 % auf 5,1 % –, während sie im nationalen Verbraucherpreisindex etwas nachließ. Die Energiepreise im HVPI gingen zudem weniger stark zurück als im Dezember (-1,3 % nach -1,5 %). Damit liegt die deutsche HVPIRate erneut deutlich über dem Euroraum-Durchschnitt und zieht die geldpolitisch wichtige Inflationsrate im Euroraum nach oben. Die Inflationsraten der neun hier betrachteten Haushaltstypen in verschiedenen Einkommensklassen lagen im Januar 2025 zwischen 1,7 % und 2,4 %. Im Jahresverlauf dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und sowohl in Deutschland als auch im Euroraum bei 2 % einpendeln. Zugleich stagniert die Wirtschaft im Euroraum und in Deutschland. Daher sind eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch öffentliche Investitionen und ein Ende der geldpolitischen Restriktion dringend erforderlich. Besonders in der Verantwortung steht die Bundesregierung: Sie muss die Investitionen ankurbeln und die Energiepreise senken. Da die Leitzinsen trotz der fünf Zinssenkungen seit Juni 2024 noch auf einem Niveau sind, das die Wirtschaft dämpft, sollte die EZB die geldpolitischen Zügel zügig weiter lockern. 1 Dr. Silke Tober, Referatsleitung Geldpolitik, [email protected] Seite 2 von 12 Anstieg der Nahrungsmittelpreise merklich geringer Die Inflationsrate in Deutschland war im Januar 2025 mit 2,3 % wie erwartet niedriger als im Vormonat (2,6 %). Besonders stark schwächte sich der Anstieg der Preise von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ab (1,9 % nach 2,8 % im Dezember 2024). Auch die Kernrate ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak verringerte sich nennenswert von 3,1 % auf 2,8 % (Abbildung 1),2 wobei die Teuerung bei Dienstleistungen leicht auf 4,0 % abnahm und die Teuerung der Waren in der Kernrate um 0,3 Prozentpunkte auf 1,0 %. Die Preise für Energie gingen mit -1,6 % ebenso stark zurück wie im Dezember 2024. Die Teuerungsrate von Nahrungsmitteln im engen Sinne schwächte sich im Januar auf 0,8 % ab (Dezember 2024: 2,0 %). Abgeschwächt haben sich auch die Teuerungsraten von alkoholfreien Getränken (5,8 % nach 7,3 %), Alkohol (1,4 % nach 2,6 %) und Tabakwaren (5,8 % nach 6,9 %). Abbildung 1: Inflation und Kerninflation in Deutschland Januar 2015 – Januar 2025 Veränderungen der Indizes gegenüber Vorjahresmonat, in % Quellen: Eurostat; Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. Von den 132 Nahrungsmitteln, die im Verbraucherpreisindex enthalten sind,3 waren 56 im Januar 2025 preiswerter als ein Jahr zuvor, besonders deutlich Zucker (-25,7 %), Zwiebeln, Knoblauch und Ähnliches (-14,0 %), Kartoffeln (-12,6), Tomatenketchup (-9,3 %), Tomaten (-9,2 %) und Möhren (-9,0 %). Lediglich zwei Nahrungsmittel hatten eine zweistellige Preis2 Die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Kernrate verringerte sich auf 2,9 % von 3,3 % im Dezember 2024. Das Statistische Bundesamt lässt dabei neben Energie nur Nahrungsmittel im engen Sinne unberücksichtigt, während hier in Einklang mit Eurostat Nahrungsmittel im weiten Sinne und damit einschließlich von Getränken und Tabakwaren herausgerechnet werden. 3 Infolge der turnusgemäßen Änderungen im Erhebungskatalog in Vorbereitung auf das neue Basisjahr 2025 enthalten die 10-Steller der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums seit Dezember 2024 nur noch 132 Nahrungsmittel und damit 36 weniger als zuvor. 2,3 2,8 2,8 3,6 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Verbraucherpreisindex (VPI) VPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) HVPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Inflationsziel der EZB Seite 3 von 12 steigerungsrate, und zwar Butter (32,6 %) und Schmalz (10,0 %). Auf dem Höhepunkt im Februar 2023 hatten 146 von 168 Nahrungsmitteln Teuerungsraten von 10 % oder mehr. In der längeren Betrachtung von fünf Jahren – also seit vor der Pandemie und den darauffolgenden Krisen – haben sich Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke um 34,6 % verteuert, wobei Quark (86,5 %), Olivenöl (76,4 %), Kekse (74,6 %) und Butter (61,0 %) zu den Spitzenreitern gehören. Ein Grund für den Anstieg der Nahrungsmittelpreise sind die globalen Agrarrohstoffpreise, die im Monat nach der russischen Invasion der Ukraine ihren Höhepunkt erreichten und im Januar 2025 noch 22,8 % höher waren als fünf Jahre zuvor (Abbildung 2). Auch die stark gestiegenen Energiepreise, die aufholende Lohnentwicklung nach den hohen Inflationsraten der Jahre 2022 und 2023 und das Klima spielten eine bedeutende Rolle. Wären die Preise um durchschnittlich 2 % im Jahr gestiegen – was dem Inflationsziel der EZB entspricht –, hätten sie sich innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 10,4 % erhöht. Lediglich Birnen (10,1 %), Süßstoff (10,7 %) und Bananen (12,0 %) hatten Preissteigerungen in dieser Größenordnung, geringere Anstiege verzeichneten nur tiefgefrorene Meeresfrüchte (4,6 %) sowie vegetarische oder vegane Getreideund Gemüseprodukte (6,8 % bzw. 9,6 %). Abbildung 2: Internationale Energieund Agrarrohstoffpreise Index 2019=100, Januar 2019 – Januar 2025 Quellen: EZB; FAO; Macrobond; U.S. Energy Information Administration; Berechnungen des IMK. Kraftstoffpreise dämpfen Inflation etwas weniger stark Die Energiepreise waren im Januar 2025 mit -1,6 % ebenso stark rückläufig wie im Dezember 2024 und verringerten die Inflationsrate um 0,1 Prozentpunkte. Unter den drei großen Energieträgern für Haushaltsenergie verringerte sich der Preis für Erdgas mit -4,1 % am stärksten 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250 275 300 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Nahrungsmittelpreisindex (FAO, USD) Rohöl (Brent, EUR) 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 1.600 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Erdgas (ICE Dutch TTF Daily, 1st Pos., EUR) Erdgas (Henry Hub, USA, USD) Strompreis (EPEX Spot, Day-Ahead, EUR) Seite 4 von 12 (Dezember 2024: -1,3 %), gefolgt von Strom mit -3,6 % (Dezember 2024: -2,9 %) und Heizöl mit -3,3 % (Dezember 2024: -8,2 %).4 Fernwärme verteuerte sich um 9,8 %, nach 30,7 % im Dezember 2024. Insgesamt war Haushaltsenergie im Januar 2025 2,5 % günstiger als ein Jahr zuvor. Demgegenüber verbilligten sich Kraftstoffe mit -0,1 % kaum noch (Dezember 2024: -3,3 %). Dass die Kraftstoffpreise überhaupt geringer waren, obwohl der Rohölpreis gegenüber Januar 2024 gestiegen ist, der Euro zum US-Dollar abgewertet hat und der höhere CO2-Preis einen Aufschlag von rund 3 Cent je Liter bedeutet, ist insbesondere auf den Dieselpreis zurückzuführen, der um 0,9 % geringer ausfiel. Aber auch der Preis für Superbenzin erhöhte sich nur um 0,1 %. Beides deutet auf eine Entspannung von Engpässen in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg hin. Verglichen mit Januar 2020 lagen die Energiepreise insgesamt im Januar 2025 um 37,1 % höher, darunter Haushaltsenergie um 45,1 % und Kraftstoffe um 26,7 %. Am höchsten war der Preisanstieg in dem Fünfjahreszeitraum bei Kohlebriketts (96,1 %), gefolgt von Erdgas (84,6 %), Fernwärme (73,9 %), Flüssiggas (68,1 %), Brennholz und Holzpellets (36,3 %), Heizöl (33,1 %) und Strom (25,3 %). Rückgang der Kernrate durch staatliche Einflüsse gebremst Die Kernrate ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke und Tabak ist zwar merklich auf 2,8 % gesunken, verharrt aber insbesondere wegen staatlicher Einflüsse auf hohem Niveau. Während sich die Waren in der Kernrate (alle Waren ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke und Tabak) um 1,0 % verteuerten (Dezember 2024: 1,3 %), legten die Dienstleistungspreise noch um 4,0 % zu, nach 4,1 % im Vormonat. Bei den Dienstleistungspreisen, die einen Anteil von 65,2 % an der Kernrate haben, zeigt sich weiterhin eine breitangelegte Abschwächung von hohem Niveau aus, allerdings verzeichnen einige Dienstleistungen weiterhin verstärkte Preisanstiege. Stärker als im Dezember 2024 war der Preisanstieg bei Flügen (16,2 % nach 9,3 %), bei der kombinierten Personenbeförderung (11,6 % nach 3,4 %), bei Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (10,1 % nach 7,6 %), bei stationären Gesundheitsdienstleistungen (8,0 % nach 6,1 %), bei den Briefund Paketdienstleistungen (7,7 % nach 1,3 %), bei der Wasserversorgung (6,0 % nach 5,4 %) und bei Pauschalreisen (6,8 % nach 6,7 %). Am stärksten, aber weniger stark als im Dezember 2024 stiegen mit 19,3 % die Prämien für Versicherungsdienstleistungen im Verkehr, darunter Kfz-Versicherungsprämien mit 20,8 % (Dezember 2024: 37,7 %). Abgeschwächt hat sich die Teuerung beispielsweise auch bei Dienstleistungen für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (4,6 % nach 4,8 %), bei Gaststätten (4,7 % nach 6,6 %), bei Übernachtungen (3,3 % nach 3,4 %), Friseurleistungen und anderen Dienstleistungen für die Körperpflege (2,8 % nach 3,0 %) und im Bildungswesen (4,7 % nach 5,0 %). Im Vergleich zu Januar 2020 verteuerten sich Dienstleistungen um 16,7 % und Waren ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke und Tabak um 15,8 %, und damit deutlich weniger stark als 4 Einschließlich der Betriebskosten von Zentralheizungen. Betrachtet man nur die Haushalte mit eigenem Gasanschluss bzw. eigener Ölheizung wie in den Pressemitteilungen von Destatis, betrug die Teuerungsrate im Januar 2025 0,5 % bei Erdgas und -1,2 % bei Heizöl. Seite 5 von 12 Energie und Nahrungsmittel im weiten Sinne. Dabei sanken beispielsweise die Preise für Bahntickets um 8,3 % und für Monatskarten im Verbundverkehr um 27,9 %, allerdings verteuerten sich Einzeloder Tageskarten im Verbundverkehr um 25,7 %. Die Preise für Telefone sowie andere Geräte für die Kommunikation verringerten sich seit Januar 2020 um 8,8 %, die Preise für Personal-Computer sogar um 10,8 %. Rund ums Auto wurde es deutlich teurer: Die Preise für Pkw stiegen seit Januar 2020 um 27,7 %, darunter Gebrauchtwagenpreise um 42,3 %, die Preise für Ersatzteile und Zubehör um 20,8 %, für Wartung und Reparatur um 32,8 % und für die Kfz-Versicherung um 55,6 %.5 Haushaltsspezifische Teuerung ähnlich wie im Dezember 2024 Die Inflationsraten der neun im IMK Inflationsmonitor monatlich betrachteten Durchschnittshaushalte (siehe Anhang) lagen im Januar 2025 zwischen 1,7 % und 2,4 %. Abbildung 3 zeigt die auf der Grundlage von 30 Ausgabenpositionen berechneten haushaltsspezifischen Inflationsraten und die Beiträge der 12 zusammengefassten Ausgabenpositionen zu der jeweiligen Inflationsrate sowie zum Anstieg des nationalen und des harmonisierten Verbraucherpreisindex.6 Die Teuerungsrate von Familien und Alleinlebenden im unteren Einkommenssegment lag mit 1,7 % am niedrigsten, da diese Haushalte weniger stark von den deutlich anziehenden Preisen im Gastgewerbe, bei sozialen Dienstleistungen, insbesondere der Altenpflege, bei Versicherungen und bei Pauschalreisen betroffen sind. Ebenfalls am unteren Rand war die Teuerungsrate von Alleinlebenden mittleren Einkommens und von Alleinerziehenden mit Kind (1,9 %), bei denen die Preissteigerungen in den Bereichen Freizeit und Kultur und Andere Dienstleistungen (insbesondere soziale Dienstleistungen, Versicherungen) etwas stärker zu Buche schlugen. Am oberen Rand befanden sich einkommensstarke Familien (2,2 %) und Alleinlebende (2,4 %), bei denen sich Gaststättenbesuche und Übernachtungen stärker auswirkten und die sich verbilligende Haushaltsenergie weniger stark. Einkommensstarke Alleinlebende hatten zudem mit 0,3 Prozentpunkten den höchsten Inflationsbeitrag der Gesundheitsausgaben. 5 Der kräftige Anstieg der Versicherungspreise für private Fahrzeuge um mehr als 50 % seit Januar 2020 ist schwer mit den oben genannten Preissteigerungen bei Pkw, bei Ersatzteilen sowie bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen in Einklang zu bringen, selbst unter Berücksichtigung erhöhter Reparaturkosten im Schadensfall infolge technologischer Neuerungen, der gestiegenen Entlohnung im Versicherungsgewerbe und höherer medizinischer Kosten. Das wirft die Frage auf, ob die Versicherungsunternehmen übermäßig auf eine Aufforderung der Finanzaufsicht BaFin Ende 2023 reagiert haben, die Prämien zu erhöhen (BaFin 2023). Die Aufforderung an einen Sektor, die Preise zu erhöhen, statt beispielsweise Kostensenkungen auch bei den Rückversicherern anzumahnen, erscheint zudem aus wettbewerbspolitischer Sicht problematisch. 6 Die 30 Ausgabenpositionen sind in Tabelle 2 des Anhangs wiedergegeben. Die 12 Untergruppen weichen von den 12 Abteilungen des Verbraucherpreisindex ab, um die besonders einflussreichen Gütergruppen gezielt auszuweisen. Entsprechend wurde die Haushaltsenergie aus der Abteilung 4 (Wohnen) herausgelöst und die Kraftund Schmierstoffe aus der Abteilung 7 (Verkehr). Mit dem Ziel der Übersichtlichkeit wurden dann Abteilungen 1 und 2 in die Untergruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusammengefasst und das Bildungswesen (Abteilung 10) mit einem geringen Gewicht von durchschnittlich 0,9 % am Warenkorb der Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) zugeschlagen. Seite 6 von 12 Abbildung 3: Haushaltsspezifische Inflationsraten und Inflationsbeiträge im Januar 2025 in % bzw. Prozentpunkten VPI: Verbraucherpreisindex, HVPI: Harmonisierter Verbraucherpreisindex. Inflationsbeiträge beim HVPI berechnet als Ribe-Beiträge nach Eurostat (2018). Quellen: Eurostat, Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. Mit 0,7 Prozentpunkten war die Spanne der haushaltsspezifischen Inflationsraten ebenso hoch wie im Dezember 2024. Einkommensschwache Familien liegen seit dreizehn Monaten am bzw. sehr nah am unteren Rand, nachdem sie über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 stets die höchste Teuerungsrate aufwiesen. Im Oktober 2022 hatte die Differenz zwischen den Teuerungsraten mit 3,1 Prozentpunkten ihren Höhepunkt erreicht, wobei die einkommensschwachen Haushalte mit 11,0 % (Familien) bzw. 10,5 % (Alleinlebende) die höchste Teuerung zu verkraften hatten. Einkommensstarke Alleinlebende hatten damals mit 7,9 % die mit Abstand niedrigste Inflationsrate. 0,5 0,3 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,8 0,7 0,7 0,6 -0,1 -0,1 -0,2 -0,2 -0,1 -0,2 -0,2 -0,3 -0,2 -0,2 -0,1 0,3 0,3 0,4 0,3 0,2 0,3 0,3 0,4 0,3 0,2 0,2 0,4 0,5 0,3 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,5 0,2 0,2 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 -0,1 -0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 0,7 0,7 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 2,3 2,8 1,7 2,0 2,2 2,1 1,9 1,7 1,9 2,1 2,4 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 VPI HVPI Paare, 2 Kinder 2000-2600€ Paare, 2 Kinder 3600-5000€ Paare, 2 Kinder ≥5000€ Paare 3600-5000€ Alleinerziehende, 1 K 2000-2600€ Alleinlebende <900€ Alleinlebende 1500-2000€ Alleinlebende 2000-2600€ Alleinlebende ≥5000€ Mieten, Nebenkosten, Wohnungsinstandhaltung Haushaltsenergie Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Nachrichtenübermittlung Kraftund Schmierstoffe für Fahrzeuge Verkehr ohne Kraftund Schmierstoffe Bekleidung und Schuhe Freizeit und Kultur Gaststättenund Übernachtungsdienstleistungen Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände Gesundheitspflege Andere Dienstleistungen, Bildungswesen Inflationsrate Seite 7 von 12 Tabelle 2: Ausgewählte haushaltsspezifische Inflationsbeiträge im Januar 2025 Inflationsbeiträge in Prozentpunkten Paar, 2 Kinder 2.000–2.600 € Paar, 2 Kinder 3.600–5.000 € Alleinlebende < 900 € Alleinlebende ≥ 5.000 € Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 0,4 0,3 0,4 0,2 Miete, Nebenkosten, Instandhaltung 0,6 0,6 0,8 0,6 Haushaltsenergie -0,2 -0,2 -0,3 -0,1 Kraftund Schmierstoffe 0,0 0,0 0,0 0,0 Verkehr ohne Kraftstoffe 0,3 0,3 0,3 0,4 Freizeit und Kultur 0,2 0,2 0,1 0,3 Gastgewerbe 0,2 0,3 0,2 0,3 Übrige Konsumausgaben 0,3 0,5 0,3 0,7 Inflationsrate in % 1,7 2,0 1,7 2,4 Die Inflationsbeiträge summieren sich gegebenenfalls rundungsbedingt nicht zur Inflationsrate oder zu den Summen im Text. Quellen: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des IMK. HVPI-Inflation unverändert bei 2,8 % Die für die Geldpolitik wichtige HVPI-Inflation lag im Januar 2025 unverändert bei 2,8 %. Zwar wirkte auch hier die abgeschwächte Teuerung bei Nahrungsmitteln dämpfend, aber die Kernrate ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke und Tabak erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 3,6 %. Ausschlaggebend war, dass die Dienstleistungspreise nicht wie im nationalen Verbraucherpreisindex weniger stark zulegten, sondern mit 5,1 % um 0,5 Prozentpunkte stärker. Entscheidend für diese gegenläufige Entwicklung sind die Pauschalreisen, und zwar aus drei Gründen: Erstens sind sie im HVPI höher gewichtet als im VPI. Zweitens sind sie anders als im VPI im Januar 2024 mit 7,8 % deutlich stärker gestiegen als im Dezember 2024 (7,1 %). Drittens wirkt sich der starke monatliche Rückgang der Preise gegenüber Dezember weniger aus, da das Gewicht der Pauschalreisen für das Jahr 2025 merklich geringer ausfällt als im Jahr 2024. Entsprechend betrug der Inflationsbeitrag der Pauschalreisen im Januar 2025 0,4 Prozentpunkte nach 0,2 Prozentpunkten im Dezember 2024, während der VPI-Inflationsbeitrag unverändert bei 0,1 Prozentpunkten lag. Aber auch die Erhöhung des Deutschlandtickets um 18 % im Januar 2025 wirkt sich im HVPI stärker aus als im VPI, da im HVPI Bahntickets und Tickets im Verbundverkehr höher gewichtet sind. Ähnliches gilt für die Dienstleistungen sozialer Einrichtungen, deren Gewicht im Jahr 2025 zudem gestiegen ist, so dass sich der starke monatliche Preisanstieg zu Jahresbeginn stärker niederschlägt. Darüber hinaus wirken die Erhöhungen der Netzentgelte und des CO2-Preises infolge einer höheren Gewichtung von Haushaltsenergie und Kraftstoffen stärker als im VPI. Da die