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IMK Inflationsmonitor: Staatliche Maßnahmen verhindern noch stärkeren Rückgang der Inflation im Januar 2024

Dullien, Sebastian,Tober, Silke

Abstract

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Full text

Dullien, Sebastian; Tober, Silke Research Report IMK Inflationsmonitor: Staatliche Maßnahmen verhindern noch stärkeren Rückgang der Inflation im Januar 2024 IMK Policy Brief, No. 164 Provided in Cooperation with: Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation Suggested Citation: Dullien, Sebastian; Tober, Silke (2024) : IMK Inflationsmonitor: Staatliche Maßnahmen verhindern noch stärkeren Rückgang der Inflation im Januar 2024, IMK Policy Brief, No. 164, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/286384 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ POLICY BRIEF IMK INFLATIONSMONITOR Staatliche Maßnahmen verhindern noch stärkeren Rückgang der Inflation im Januar 2024 Sebastian Dullien, Silke Tober IMK Policy Brief Nr. 164 · Februar 2024 Seite 1 von 13 IMK INFLATIONSMONITOR Staatliche Maßnahmen verhindern noch stärkeren Rückgang der Inflation im Januar 2024 Sebastian Dullien und Silke Tober1 Zusammenfassung Mit 2,9 % lag die Inflationsrate trotz preiserhöhender Maßnahmen der Bundesregierung sehr deutlich unter der Inflation im Dezember 2023 (3,7 %) und auf dem niedrigsten Niveau seit Juni 2021. Entscheidend war, dass die Preise für Haushaltsenergie und Kraftstoffe trotz beendeter Preisbremsen und dem stark erhöhten CO2-Preis unter dem Vorjahresniveau lagen und damit die Inflation dämpften. Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke erhöhten sich ebenfalls verlangsamt, wenn auch mit 4,2 % noch erheblich. Ohne die vorzeitige Beendigung der Preisbremsen, die Rückkehr zum üblichen Mehrwertsteuersatz bei Speisen in Gaststätten und die höhere CO2-Bepreisung wäre die Inflation um rund einen halben Prozentpunkt niedriger ausgefallen und hätte damit bereits zu Jahresbeginn 2024 nahe dem Inflationsziel der EZB in Höhe von 2 % gelegen. Ähnliches gilt für die auf Basis des harmonisierten Verbraucherpreisindex berechnete Inflationsrate, die die Europäische Zentralbank (EZB) besonders im Fokus hat. Die HVPI-Inflation lag im Januar 2024 mit 3,1 % etwas höher als die VPI-Inflation. Dies ist auf eine andere Zusammensetzung des Warenkorbs und die jährliche Anpassung der Gewichte zurückzuführen. Die Inflationsraten für unterschiedliche Haushaltstypen in verschiedenen Einkommensklassen, deren Gewichte aus der Einkommensund Verbrauchsstichprobe stammen, bewegten sich im Januar 2024 innerhalb einer Spanne von 2,2 % und 2,8 %. Vor einem Jahr hatte die Spanne noch 2,6 Prozentpunkte betragen. Damals hatten zudem einkommensschwache Haushalte – wie im gesamten Jahr 2022 – die höchsten Inflationsraten zu verzeichnen, da sich Nahrungsmittel und Haushaltsenergie als Güter des Grundbedarfs besonders stark verteuerten. Im Januar 2024 war die Inflationsrate für Familien mit hohem Einkommen am höchsten. Die Inflation im Euroraum geht bereits seit längerem stärker zurück als von der EZB erwartet. Zugleich dämpft die ausgeprägt restriktive Geldpolitik die Wirtschaft, die zum wiederholten Male schwächer ausfiel als in den Prognosen der EZB. Selbst wenn die EZB in dieser Gemengelage weiterhin eine restriktive Geldpolitik für erforderlich hält, sollte sie angesichts der geänderten Datenlage zumindest den Restriktionsgrad zeitnah verringern. 1 Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor, [email protected] Dr. Silke Tober, Referatsleitung Geldpolitik, [email protected] Seite 2 von 13 Energiepreise sinken trotz CO2-Preiserhöhung und beendeter Preisbremsen Die Inflationsrate in Deutschland lag im Januar 2024 mit 2,9 % fast 6 Prozentpunkte niedriger als im Januar 2023 (8,7 %). Vor einem Jahr hatte die Preissteigerungsrate für Haushaltsenergie bei 36,5 % gelegen – für Erdgas sogar bei 57,4 % –, Kraftund Schmierstoffe verteuerten sich damals um 7,0 % und Nahrungsmittel sowie alkoholfreie Getränke um 19,2 %. Zudem näherte sich die Kernrate infolge der höheren Energiepreise mit 5,4 % ihrem Höhepunkt. Demgegenüber waren die Preise für Kraftstoffe und Haushaltsenergie im Januar 2024 um 2,0 % bzw. 3,4 % niedriger als ein Jahr zuvor. Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lag nur noch bei 4,2 % und die Kernrate bei 3,2 % (Abbildung 1). Auch die für die Europäische Zentralbank entscheidende HVPI-Inflation ist deutlich von 9,2 % vor einem Jahr auf 3,1 % gesunken und die Kernrate betrug nur noch 3,4 % (Abbildung 1 und Infobox). Dass die Energiepreise gefallen sind, obwohl der CO2-Preis zum Jahresbeginn um 15 Euro auf 45 Euro je Tonne erhöht wurde und die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme beendet wurden, ist insbesondere auf zwei Faktoren zurückzuführen: Erstens sind die Börsenpreise für Strom und Erdgas seit ihren Höhepunkten im Jahr 2022 massiv gefallen (Abbildung 2), was sich wegen der längerfristigen Lieferverträge der meisten Haushalte erst mit erheblichen Verzögerungen im Verbraucherpreisindex niederschlägt. Zweitens gab es zu Jahresbeginn 2023 infolge der Sanktionen gegen Russland vorübergehende Raffinerieengpässe, die den Dieselpreis erhöhten. Entsprechend ist der Dieselpreis in den vergangenen 12 Monaten um 6,7 % gefallen, während Superbenzin nur um 0,4 % preiswerter wurde. Im Vergleich zu Dezember 2023 verteuerten sich die Kraftstoffe um 1,0 %, wobei die Erhöhung des CO2-Preises für sich genommen und bei vollständiger Überwälzung die Kraftstoffpreise um 2,6 % und die Inflationsrate um 0,09 Prozentpunkte erhöhte. Ohne die CO2-Preiserhöhung wären die Kraftstoffpreise entsprechend um 1,6 % gegenüber Dezember 2023 gefallen. Abbildung 1: Inflation und Kerninflation in Deutschland Januar 2015 – Januar 2024 Veränderungen der Indizes gegenüber Vorjahresmonat, in % Quellen: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des IMK. 2,9 3,2 3,1 3,4 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Verbraucherpreisindex (VPI) VPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) HVPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Inflationsziel der EZB Seite 3 von 13 Besonders stark fiel der Preisrückgang bei Heizöl aus (-14,3 %). Auch gegenüber Dezember 2023 war der Heizölpreis rückläufig, obwohl die CO2-Preiserhöhung für sich genommen einen Anstieg um mehr als 6 % bewirkt und die Inflationsrate um 0,03 Prozentpunkte erhöht haben dürfte. Dagegen ist der Erdgaspreis seit Januar 2023 um 3,0 % gestiegen und lag um 2,2 % über dem Niveau von Dezember 2023. Der CO2-Preiseffekt beträgt bei Erdgas 2,4 % für den Preisanstieg und 0,04 Prozentpunkte für die Inflation. Hinzu kommt der Preisanstieg bei jenen Haushalten, deren Erdgaspreis im Januar 2024 noch über dem Preis der Gaspreisbremse in Höhe von 12 ct/kWh lagen. Eine genaue Quantifizierung ist nicht möglich, da keine Informationen dazu vorliegen, wie stark die Erdgaspreise gefallen wären, wenn die Preisbremse nicht vorzeitig beendet worden wäre. Unter der Annahme eines Rückgangs um 3 %, ergibt sich ein Preisbremseneffekt von knapp 3 % auf den Erdgaspreis und von 0,05 Prozentpunkten auf die Inflationsrate. Der zusammengefasste Effekt dieser beiden Maßnahmen ist mit einer Erhöhung des Gaspreises um gut 5 % bzw. der Inflationsrate um knapp 0,1 Prozentpunkten zwar erheblich, aber nicht annähernd vergleichbar mit der geopolitisch bedingten ungefähren Verdopplung des Erdgaspreises ab Mitte 2021 auf über 12 ct/kWh.2 Da der Preis für Neuabschlüsse laut Verivox Mitte Februar 2024 bei 7 ct/kWh lag, werden die Gaspreise bis weit in das laufende Jahr hinein merklich dämpfend wirken, allerdings mit Ausnahme des Monats März, da die Mehrwertsteuererhöhung den angelegten Preisrückgang überkompensieren dürfte. Abbildung 2: Internationale Energieund Agrarrohstoffpreise Index 2019=100, Januar 2014 – Januar 2024 Quellen: EZB; FAO, Macrobond; U.S. Energy Information Administration; Berechnungen des IMK. Strom war im Januar 2024 um 6,8 % billiger als ein Jahr zuvor und ist trotz beendeter Preisbremse und auch seit Dezember 2023 im Preis gesunken (-0,8 %). Da die Laufzeit der Lieferverträge bei Erdgas und Strom wie auch der Verlauf der jeweiligen Börsenpreise ähnlich sind 2 Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich, da die Energiepreisund Verbraucherpreisstatistiken des Statistischen Bundesamts nicht genau übereinstimmen. -100 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 2019 2020 2021 2022 2023 Erdgas (TTF, EUR) Erdgas (Henry Hub, USD) Nahrungsmittelpreisindex (FAO, USD) Elektrizität (EEX DE/LU, EUR) Rohöl (Brent, EUR) Seite 4 von 13 (Abbildung 2), liegt es nahe, dass die Gaspreisbremse den Erdgaspreis stärker gebremst hat als die Strompreisbremse den Strompreis, sodass das Ende der Energiepreisbremsen stärker auf den durchschnittlichen Gaspreis wirkte als auf jenen für Elektrizität. Diese Einschätzung deckt sich mit den Preisen für Neuabschlüsse von Verivox, die im Januar 2023 mit 40,6 ct/kWh nur wenig über dem gebremsten Preis von 40 ct/kWh lagen, während der Erdgaspreis bei Neuabschlüssen bei 13,5 ct/kWh deutlich höher lag als der gebremste Preis von 12 ct/kWh.3 Unter der Annahme, dass der Strompreis zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 bei Weitergelten der Energiepreisbremsen um 1,5 Prozentpunkte stärker gefallen wäre, hat das vorzeitige Ende der Strompreisbremse die Inflation im Januar um 0,04 Prozentpunkte erhöht. Besonders stark wirkte die Preisbremse bei Fernwärme, sodass die Preise im Januar 2024 um 17,3 % gegenüber Dezember 2023 emporschnellten und um 13,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats lagen. Trotz des niedrigen Gewichts von Fernwärme am Verbraucherpreisindex (3,3 %) bewirkte der Preisanstieg gegenüber Dezember 2023 eine Erhöhung der Inflationsrate um 0,07 Prozentpunkte. Mehrwertsteuererhöhung im Gastgewerbe verdeckt breit angelegte Abschwächung des Preisauftriebs Weiter verlangsamt hat sich der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken (4,2 %, nach 21,2 % im März 2023 und 19,2 % im Januar 2023). Im Januar 2024 verzeichneten nur noch 41 der 168 Produkte in der Kategorie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ zweistellige Preissteigerungsraten, im Februar 2023 waren es 146. Zugleich stieg die Zahl der Nahrungsmittel mit einer Teuerungsrate von 2 % oder darunter von 3 auf 48. Dabei sind 29 dieser Produkte in den vergangenen 12 Monaten sogar im Preis gefallen, besonders stark Sonnenblumenöl und Ähnliches (-21,6 %), Butter (-17,5 %), tiefgefrorenes Obst (-11,4 %), Vollmilch (-10,7 %) und Schnittkäse (-8,0 %). Die Kernrate ohne Berücksichtigung von Energie, Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ist trotz der Mehrwertsteuererhöhung im Gastgewerbe mit 3,2 % unverändert geblieben; ihren Höhepunkt hatte sie mit 5,6 % im März 2023.4 Rechnerisch lässt die Mehrwertsteuer die Preise von Speisen in Gaststätten um 11,2 % steigen, was die Inflation um 0,2 Prozentpunkte erhöht bzw. die Kernrate um 0,3 Prozentpunkte.5 Tatsächlich sind die Preise für Gaststättendienstleistungen insgesamt gegenüber Januar 2023 um 6,6 % gestiegen und seit Dezember 2023 nur um 2,2 %. Da die Preise für Gaststättendienstleistungen aber seit Mitte 2020 ununterbrochen gestiegen sind, obwohl die Zusatzbelastungen durch die Pandemie entfallen und die Energiepreise deutlich gesunken sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Gastgewerbetreibenden bisher mit Blick auf die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung auf Preissenkungen verzichtet haben. 3 Vgl. https://www.verivox.de/strom/strompreise/ und https://www.verivox.de/gas/gaspreise/. 4 Die von Destatis veröffentlichte Kernrate in Höhe von 3,4 % im Januar 2024 lässt neben Energie nur Nahrungsmittel im engeren Sinne unberücksichtigt, während hier in Einklang mit Eurostat Nahrungsmittel im weiten Sinne und damit einschließlich von Getränken und Tabakwaren herausgerechnet werden. 5 Berechnet unter der Annahme, dass Getränke, die durchgängig dem normalen Mehrwertsteuersatz unterlagen, 30 % der Gaststättendienstleistungen ausmachen und dass 60 % der Speisen in FastfoodRestaurants (Tillar 2023) und 10 % der Speisen in Restaurants und Kantinen nicht vor Ort gegessen werden und damit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Seite 5 von 13 Infobox: Harmonisierter Verbraucherpreisindex mit jährlich angepassten Gewichten Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist neben dem nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) eine zweite Grundlage für die Inflationsmessung. Der HVPI wird in allen EU-Ländern nach der gleichen Methode berechnet und ermöglicht es daher, die Inflationsraten der einzelnen Länder zu vergleichen und eine Inflationsrate für den Euroraum und für die EU zu berechnen. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex ist der zentrale Maßstab für das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank. Dabei wird eine Rate von 2 % in der mittleren Frist als Preisstabilität definiert und angestrebt. Beide Verbraucherpreisindizes basieren auf tiefster Gliederungsebene auf denselben Preisdaten. Zwischen dem VPI und dem HVPI gibt es folgende Unterschiede: - Selbstgenutztes Wohneigentum findet im HVPI anders als im VPI keine Berücksichtigung, mit der Folge, dass die übrigen Güterarten entsprechend höhere Gewichte haben. Im HVPI des Jahres 2024 haben Mietzahlungen ein Gewicht von 7,3 %, während im VPI tatsächliche und unterstellte Mieten zusammen ein Gewicht von 18,0 % haben. - Der HVPI ist ein Kettenindex mit der Preisbasis Dezember des Vorjahres, dessen Gewichte jährlich auf Grundlage der privaten Konsumausgaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angepasst werden. Infolge der Pandemie geschieht dies aktuell auf Basis des Vorjahres statt des Vorvorjahres. Gegenüber 2023 haben sich die Gewichte anders als in den Jahren davor nur wenig geändert. Die höhere HVPI-Rate (3,1 %) im Vergleich zur VPI-Rate (2,9 %) ist im Wesentlichen auf das höhere Gewicht der Nahrungsmittel, der Ausgaben für Bekleidung, Freizeit und Kultur sowie Gaststätten und Restaurants und das höhere Gewicht der anderen Waren und Dienstleistungen, zu denen Körperpflege und Versicherungen gehören, zurückzuführen (Tabelle 1). Sie alle lieferten 0,1 Prozentpunkte mehr zur HVPI-Inflation als zur VPI-Inflation und überkompensierten damit den geringeren Inflationsbeitrag von Mieten, Nebenkosten und Instandhaltung (Abbildung 3). Trotz des deutlich höheren Gewichts von Strom, Gas und anderen Brennstoffen (Haushaltsenergie) im HVPI war der Inflationsbeitrag mit -0,2 Prozentpunkten ebenso hoch wie im VPI, und zwar, obwohl auch der Preisrückgang mit 3,7 % höher war als im VPI (3,4 %). Das liegt daran, dass der Preisanstieg seit Dezember 2023 beim HVPI mit einem höheren Gewicht (6,1 %) einfließt als der Preisrückgang im Verlauf von 2023 (5,5 %). Seite 6 von 13 Bei zahlreichen anderen Gütern und Dienstleistungen fielen die Preisanstiege geringer aus als im Dezember 2023 und als auf ihrem jeweiligen Höhepunkt, beispielsweise bei Möbeln und anderem Haushaltszubehör (2,5 %, nach 3,2 % im Dezember 2023 und 9,8 % im Dezember 2022), bei Fahrzeugen (4,3 %, nach 4,8 % im Dezember 2023 und mehr als 9 % von April bis Dezember 2022), bei elektrischen Geräten für die Körperpflege (3,0 %, nach 3,6 % im Dezember 2023 und 8,7 % im Juli 2023), bei Verbrauchsgütern für die Körperpflege (4,0 %, nach 4,3 % im Dezember 2023 und 15,1 % im Februar 2023), bei Veterinärdienstleistungen (0 % wie im Dezember 2023, nach 23,6 % im November 2023 und 37,5 % in den Monaten davor) und bei Unterkünften (5,0 % nach 6,3 % im Dezember 2023 und 9,7 % im März 2023). Inflationsunterschiede zwischen den Haushaltsgruppen gering Im monatlichen IMK Inflationsmonitor wird seit Anfang 2022 anhand von haushaltsspezifischen Inflationsraten untersucht, wie sich die hohen Preisschocks seit Mitte 2021 auf unterschiedliche Haushaltsgruppen auswirken (Dullien/Tober 2023a-i; Tober 2023). Die haushaltsspezifischen Inflationsraten werden wie die Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes als Veränderung der gewichteten Verbraucherpreise zum Vorjahresmonat berechnet. Während allerdings bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten weiterhin die Einkommensund Verbrauchsstichprobe die Grundlage für die Ausgabenanteile bildet, berechnet das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex seit 2023 auf Grundlage von Gewichten, die primär aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgeleitet werden (Statistisches Bundesamt 2023, Dullien und Tober 2023b). Abbildung 3 zeigt die auf der Grundlage von 30 Ausgabenpositionen berechneten haushaltsspezifischen Inflationsraten und die Beiträge von 12 zusammengefassten Ausgabenpositionen zur jeweiligen Inflationsrate der neun repräsentativen Haushaltsgruppen sowie für die Verbraucherpreisinflation insgesamt.6 Die haushaltspezifischen Inflationsraten stellen exemplarisch repräsentative Haushaltsgruppen für verschiedene Haushaltstypen mittleren Einkommens dar sowie jene am unteren und oberen Rand. Dabei handelt es sich jeweils um Durchschnittshaushalte, also weder Haushalte mit Ölheizung, Gasheizung, Kohleofen oder Wärmepumpe noch Haushalte, die die Mobilität primär mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Verkehr, dem Kleinwagen oder dem SUV bestreiten oder Haushalte, die überwiegend tierische Nahrungsmittel essen, Vegetarier sind oder vegan leben. Stattdessen fließen in die Teuerungsrate der durchschnittliche Verbrauch von Öl, Gas, Kohle und Strom ein ebenso wie die durchschnittlichen Ausgaben der jeweiligen Haushaltsgruppe für verschiedene Nahrungsund Verkehrsmittel. Die Haushalte am unteren Rand haben überwiegend Anspruch auf monetäre Sozialleistungen. Sofern sie dabei Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (also EmpfängerInnen von Bürgergeld, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und 6 Die 30 Ausgabenpositionen sind in Tabelle 2 des Anhangs wiedergegeben. Die 12 Untergruppen weichen von den 12 Abteilungen des Verbraucherpreisindex ab, um die besonders einflussreichen Gütergruppen gezielt auszuweisen. Entsprechend wurde die Haushaltsenergie aus der Abteilung 4 (Wohnen) herausgelöst und die Kraftund Schmierstoffe aus der Abteilung 7 (Verkehr). Mit dem Ziel der Übersichtlichkeit wurden dann Abteilungen 1 und 2 in die Untergruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusammengefasst und das Bildungswesen (Abteilung 10) mit einem Gewicht von durchschnittlich 0,9 % am Warenkorb und einer aktuell unauffälligen Preisentwicklung der Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) zugeschlagen. Seite 7 von 13 Erwerbsminderung), hatten sie 2022 eine spürbar geringere Inflationsbelastung als vergleichbare Haushalte ohne soziale Leistungen, da die massiv verteuerten Ölund Gasrechnungen vom Staat beglichen wurden. Im Jahr 2023 war dies weniger ausgeprägt, da sich Haushaltsenergie weniger stark verteuerte und zum Ende des Jahres sogar billiger wurde, während die Nahrungsmittelpreise im Jahresdurchschnitt abermals merklich zulegten und die Strompreise, die auch von Leistungsbeziehenden zu tragen sind, deutlich anstiegen. Abbildung 3: Haushaltsspezifische Inflationsraten und Inflationsbeiträge im Januar 2024 in % bzw. Prozentpunkten, Jahresrate VPI: Verbraucherpreisindex, HVPI: Harmonisierter Verbraucherpreisindex Inflationsbeiträge beim HVPI berechnet als Ribe-Beiträge nach Eurostat (2018). Mehrere Angaben der „Paare mit 2 Kindern (2.000-2.600 €)“ sind laut Statistischem Bundesamt wegen einer geringen Zahl von Haushalten, die Angaben gemacht haben, sehr unsicher. Eine Darstellung der Methodik findet sich in Tober (2022a). Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. Im Januar 2024 verzeichneten einkommensschwache Alleinlebende die niedrigste Teuerungsrate (2,0 %); die höchste Teuerungsrate hatten Familien mit hohem Einkommen (2,8 %). Die Inflationsraten der anderen Haushaltsgruppen lagen zwischen 2,2 % und 2,7 % (Abbildung 3). Die Spanne der Teuerungsraten betrug damit 0,8 Prozentpunkte. Im Oktober 2022 hatte sie mit 3,1 Prozentpunkten ihr Maximum erreicht. „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren“ lieferten bei einkommensschwachen Alleinlebenden einen Inflationsbeitrag von 0,9 Prozentpunkten verglichen mit 0,4 Prozentpunkten bei einkommensstarken Alleinlebenden. Auch bei einem Anstieg der Preise dieser Gütergruppe um 2 % – dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank – gäbe es einen Unterschied bei den 0,5 0,3 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,8 0,7 0,7 0,7 -0,2 -0,2 -0,3 -0,2 -0,2 -0,2 -0,3 -0,4 -0,3 -0,3 -0,2 0,8 0,9 0,9 0,7 0,6 0,6 0,7 0,9 0,7 0,6 0,4 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,2 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,1 -0,1 0,1 0,2 0,3 0,3 0,4 0,2 0,3 0,4 0,4 0,4 0,2 0,4 0,4 0,4 0,3 0,4 0,2 0,3 0,5 0,4 0,3 0,2 0,3 0,4 0,5 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,6 0,7 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 2,9 3,1 2,2 2,6 2,8 2,7 2,4 2,0 2,4 2,4 2,7 -0,5 0,5 1,5 2,5 3,5 VPI HVPI Paare, 2 Kinder 2000-2600€ Paare, 2 Kinder 3600-5000€ Paare, 2 Kinder ≥5000€ Paare 3600-5000€ Alleinerziehende, 1 K 2000-2600€ Alleinlebende <900€ Alleinlebende 1500-2000€ Alleinlebende 2000-2600€ Alleinlebende ≥5000€ Mieten, Nebenkosten, Wohnungsinstandhaltung Haushaltsenergie Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Nachrichtenübermittlung Kraftund Schmierstoffe für Fahrzeuge Verkehr ohne Kraftund Schmierstoffe Bekleidung und Schuhe Freizeit und Kultur Gaststättenund Übernachtungsdienstleistungen Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände Gesundheitspflege Andere Dienstleistungen, Bildungswesen Inflationsrate Impressum Herausgeber Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Telefon +49 211 7778-312, Mail [email protected] Die Reihe „IMK Policy Brief“ ist als unregelmäßig erscheinende Online-Publikation erhältlich über: https://www.imk-boeckler.de/de/imk-policy-brief-15382.htm ISSN 2365-2098 Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz: Namensnennung 4.0 International (CC BY). 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