Ausbildungen für Unternehmer in Mittel- und Kleinbetrieben: Projekt im Rahmen des wissenschaftlichen Austauschprogramms zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden
Abstract
EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.
Full text
van Hattem, Rob Research Report Ausbildungen für Unternehmer in Mittel- und Kleinbetrieben: Projekt im Rahmen des wissenschaftlichen Austauschprogramms zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 18 Provided in Cooperation with: Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB), Bonn Suggested Citation: van Hattem, Rob (1996) : Ausbildungen für Unternehmer in Mittel- und Kleinbetrieben: Projekt im Rahmen des wissenschaftlichen Austauschprogramms zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 18, ISBN 978-3-88555-593-3, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0035-0056-6 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/235990 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/
Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 18 Rob van Hattem AUSBILDUNGEN FÜR UNTERNEHMER IN MITTEL- UND KLEINBETRIEBEN Projekt im Rahmen des wissenschaftlichen Austauschprogramms zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung • Der Generalsekretär
Die WISSENSCHAFTLICHEN DISKUSSIONSPAPIERE erscheinen als Namensbeiträge ihrer Verfasser und geben deren Meinung und nicht unbedingt die des Herausgebers/der Herausgeber wieder. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Veröffentlichung dient der Diskussion mit der Fachöffentlichkeit. Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des ehemaligen Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (Förderungskennzeichen: G 5023.00) gefördert. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Zentrum Innovation Berufsausbildungen Betriebsleben (CIBB) in 's-Hertogenbosch, Niederlande. Vertriebsadresse Bundesinstitut für Berufsbildung 10702 Berlin Copyright by Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin und Bonn Herstellung: Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin Textgestaltung: Gabriele Lange Umschlag: Hoch Drei, Berlin Druck: Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin Printed in Germany ISBN 3-88555-593-X Gedruckt auf Recyclingpapier, hergestellt aus 100 % Altpapier. Diese Netzpublikation wurde bei Der Deutschen Bibliothek angemeldet und archiviert. URN. urn:nbn:de:0035-0056-6 Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative Commons Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 3.0 Deutschland). Das Werk wird durch das Urheberrecht und/oder einschlägige Gesetze geschützt. Jede Nutzung, die durch diese Lizenz oder Urheberrecht nicht ausdrücklich gestattet ist, ist untersagt. WWeitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative Commons-Infoseite http://www.bibb.de/cc-lizenz
VORWORT Das Thema Der wirtschaftliche Zusammenschluß innerhalb von Europa und das Streben nach einem gemeinsamen europäischen Markt ist ein vielbesprochenes und aktuelles Thema. Zukünftige Handelsstrukturen nehmen in der Diskussion gegenwärtig einen hohen Stellenwert ein. Die Annahme, daß der Handelsbereich einer der ersten Bereiche ist, der tatsächlich mit einem europäischen Charakter konfrontiert wird, scheint berechtigt. Es liegt denn auch auf der Hand, daß der europäische Zusammenschluß auch seine Auswirkung auf die (Berufs-)Ausbildungen in diesem Bereich haben wird. Bis heute bekommt der Handelsbereich innerhalb der Berufsbildung nicht die Aufmerksamkeit, die er verdient. In mehreren Veröffentlichungen und auf internationalen Symposien und Konferenzen wird der Mittel- und Kleinbetrieb als einer der wichtigsten Kernpunkte in der zukünftigen europäischen Politik bezeichnet. Im Mittel- und Kleinbetrieb nimmt der Unternehmer eine sehr zentrale Stelle ein; er ist die Achse in dem wirtschaftlichen Prozeß und von ihm hängt schließlich ab, ob und in wie fern der europäische Handelsmarkt in der Praxis Gestalt gewinnt. Das Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb hat in den verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten daher auch die nötige Aufmerksamkeit bekommen. Ein systematischer Vergleich z. B. des Inhaltes von Ausbildungen für das Unternehmertum hat jedoch noch kaum stattgefunden, weil die Unterschiede in Regelgebung und Struktur zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten einen dergleichen Vergleich erschwerten. Dieser Bericht versucht dies zu ändern. Der Bericht Bedingung für das Zustandekommen dieses Berichts ist natürlich die Bereitschaft, den Nutzen und die Notwendigkeit einer europäischen Zusammenarbeit und die Abstimmung auf dem Gebiet der Berufsausbildungen zu erkennen. Dieser Bericht ist an erster Stelle gemeint für diejenigen, die an Berufsausbildungen in Deutschland oder den Niederlanden beteiligt sind. Auch für Beteiligte aus anderen europäischen Ländern kann die vorgelegte Information wertvolle Angaben enthalten. Außerdem kann die angewandte Arbeitsweise beispielhaft sein für neu zutentwickelnde bilaterale oder multilaterale Initiativen auf dem Gebiet der vergleichenden Untersuchung innerhalb des berufsbildenden Unterrichts. Ziel dieses Berichts ist denn auch, einen besseren Einblick zu gewinnen in die Bereitschaft zum Investieren in europäische Berufsausbildungen von allen, die daran beruflich beteiligt sind, und das Erwecken einer größeren Neugier. Auf bilateraler Ebene haben das Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) in Berlin und das Zentrum Innovation Berufsausbildungen Betriebsleben (CIBB) in 's-Hertogenbosch 1989 mit der Konkretisierung dieses Vorhabens angefangen. Beide Institute haben ihre Absichten in einem Vertrag zur Zusammenarbeit festgelegt. Ein Aspekt aus diesem Vertrag zur Zusammenarbeit ist das Auswechseln von Mitarbeitern zwischen beiden Instituten. 1990 hat ein Mitarbeiter des BIBB für Studienzwecke die Niederlande besucht und, anläßlich dieses Besuches, einen Bericht vorgelegt (Berufsausbildung in den Niederlanden, Strukturprobleme, Reformdiskussion und Entwicklungslinien, BIBB/CIBB 1991). Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis eines Aufenthaltes des Verfassers in Deutschland im Herbst 1991. Mit dieser gemeinsamen Herausgabe zeigen BIBB und CIBB nach außen hin die fruchtbare Zusammenarbeit.
Der Besuch des Verfassers in Deutschland wurde durch das internationale Auswechslungsprogramm der Carl Duisberg Gesellschaft in Köln, das aus den Mitteln des ehemaligen Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft finanziert wird, ermöglicht. Außerdem ist für alle, die uneigennützig ihre Zeit und ihr Sachverständnis der Untersuchung zur Verfügung gestellt haben, ein Dankeswort angebracht. Eine vollständige Liste aller Gesprächspartner ist aufgenommen als Anlage I. Drs. Rob van Hattem Anmerkung: Der Lesbarkeit halber wurde dieser Bericht in der männlichen Form geschrieben. Wenn in diesem Bericht von Deutschland gesprochen wird, wird damit das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik gemeint. Die neuen Bundesländer bleiben dabei außer Betracht.
INHALT Vorwort Kapitel 1 Kapitel 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Kapitel 3 3.1 3.2 Kapitel 4 4.1 4.2 Kapitel 5 5.1 5.2 5.3 Kapitel 6 6.1 6.2 Kapitel 7 Einführung Fragestellung und Untersuchungsmethoden Beschränkung des Untersuchungsgebietes Untersuchungsfragen Untersuchungsmethoden Planung Realisierung Mittel- und Kleinbetriebe in Deutschland Ein allgemeiner Überblick Regelgebung und Politik Ausbildungssysteme: ein allgemeiner Überblick Das deutsche Bildungssystem Das niederländische Bildungssystem Ausbildungen zum Unternehmertum Deutschland Die Niederlande Ein Vergleichsmodell Die Unternehmerkomponente in Berufsausbildungen zum Unternehmer Deutschland Die Niederlande Schlußfolgerungen Zum Schluß Liste der Literatur Anlagen Anlage I: Liste mit Gesprächspartnern Anlage II: Interviewbogen erste Periode Anlage III: Interviewbogen zweite Periode Seite 7 7 8 8 9 9 9 11 11 15 18 18 19 28 28 29 30 33 33 35 40 41 42
1 EINFÜHRUNG International vergleichende Untersuchung ist ein schwieriges Thema. Dies gilt auch, und vielleicht wohl gerade, für einen internationalen Vergleich von Berufsausbildungssystemen und die Konsequenzen der Wahl von Systemen für die Organisation und Ausführung von Berufsausbildungen auf nationaler Ebene. Kennzeichnend für einen internationalen Vergleich von Berufsausbildungen ist, daß beide Blickwinkel (also das System wie die Ausführung) nur im Verhältnis zu einander ihre Bedeutung bekommen (können). Es ist, mit anderen Worten, sinnlos, den Inhalt von Berufsbildungen miteinander zu vergleichen, ohne dabei den nationalen, gesellschaftlichen, sozio-kulturellen und schulpädagogischen Kontext zu berücksichtigen. Es ist jedoch genauso falsch, anzunehmen, daß ein Vergleich auf Systemebene von Nutzen sein kann für eine internationale Abstimmung von Berufsbildungen, wenn die konkreten Konsequenzen von der Wahl eines Systems nicht in die Beurteilung einbezogen werden. Dazu ist es notwendig, die Berufsausbildungsinitiativen im Detail zu betrachten. In diesem Bericht wurde versucht, eine Kopplung zwischen beiden Blickwinkeln zu machen. Aus dem Entwurf des Aufbaus dieser Veröffentlichung wird einiges deutlich. Kapitel 2 bis 4 behandeln die Systemseite der Veröffentlichung. In Kapitel 2 wird dem Untersuchungsaufbau und der Verantwortung methodischer und untersuchungstechnischer Entscheidungen Aufmerksamkeit gewidmet. In Kapitel 3 wird der Mittel- und Kleinbetrieb in Deutschland an Hand einer begrenzten Anzahl von Aspekten einer näheren Betrachtung unterworfen; zwischenzeitlich wird auf mehreren Punkten der Vergleich mit der niederländischen Situation gemacht. Kapitel 4 ist im allgemeinen Sinne den Ausbildungssystemen von Deutschland und den Niederlanden gewidmet. Die übrigen Kapitel beziehen sich mehr auf den Inhalt der Ausbildungen, die zum Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb ausbilden. So handelt Kapitel 5 z.B. von den Ausbildungen für das Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb in beiden Ländern. Kapitel 5 wird abgeschlossen mit einem Vergleichsmodell, anhand dessen in der Zukunft ein gezielter, inhaltlicher Vergleich von Berufsausbildungen in verschiedenen Ländern möglich wird. In Kapitel 6 wird global eingegangen auf die Unterschiede qua Ausbildungsinhalt zwischen drei Berufen aus verschiedenen Bereichen. Dabei wird die Unternehmerkomponente aus drei niederländischen Ausbildungen mit dem Unternehmerteil aus dem Meisterlehrgang verglichen. Als beispielmäßige Ausarbeitungen wurden gewählt: Elektro-Installateur; ein Beispiel aus dem industriellen Bereich; Maurer; ein Beispiel aus dem handwerklichen Bereich; Einzelhandelskaufmann/-frau; ein Beispiel aus dem Bereich Einzelhandel. In Kapitel 7 werden die Schlußfolgerungen aus der Untersuchung gezogen. Der Bericht wird abgeschlossen mit einem Quellenverzeichnis und drei Anlagen. 2 FRAGESTELLUNG UND UNTERSUCHUNGSMETHODEN Dieser Bericht ist die schriftliche Wiedergabe einer Untersuchung der "Ausbildungen für Unternehmer in Mittel- und Kleinbetrieben" die im Rahmen eines wissenschaftlichen Auswechslungsprogramms im Herbst 1991 ausgeführt wurde. Die Ausgangspunkte und Ziele der Untersuchung wurden im Detail festgelegt im gleichnamigen Projektvorschlag, welcher im April 1991 in 's- Hertogenbosch veröffentlicht wurde. In dem Projektvorschlag wurden auch der Untersuchungsauf-
bau und die -Verantwortung festgelegt. Dieses Kapitel geht kurz ein auf die wichtigsten Punkte aus diesem Projektvorschlag. 2.1 Beschränkung des Untersuchungsgebietes Wegen des Umfangs des Untersuchungsgebietes, das alle Mittel- und Kleinbetriebe umfaßt, wurde beschlossen, eine Funktionsgruppe (eine Gruppe Berufstätiger, die alle dieselbe Funktion ausüben) detailliert zu untersuchen. Auf diese Gruppe ist die Untersuchung weiter konzentriert. Die Funktion des Unternehmers ist aus zwei Gründen die geeignetste: - Der Unternehmer ist verantwortlich für das Einführen neuer Entwicklungen in die Berufspraxis; namentlich Unternehmer haben Einblick in die Veränderungen, die hervorgerufen werden durch den europäischen Zusammenschluß, und vor allem, welche Konsequenzen diese Veränderungen haben (oder: haben müßten) für das gute Funktionieren ihres Betriebes und das dazu benötigte Können. - Die Schlüsselstellung, die der Unternehmer einnimmt; der Unternehmer ist wie kein anderer ein selbständig operierender Funktionär. Vom Blickwinkel der Ausbildung aus ist namentlich interessant, wie die Selbständigkeit in dem Ausbildungsangebot reflektiert wird. Außerdem nimmt der Unternehmer eine Schlüsselstellung in dem gesamten wirtschaftlichen Prozeß ein. Er hat im Mittel- und Kleinbetrieb sicherlich am meisten direkt zu tun mit den (wirtschaftlichen) Vorschriften. 2.2 Untersuchungsfragen Entsprechend dem Untersuchungsplan (siehe 2.4: Planung) wurden zwei Untersuchungsfragen gestellt, die in Abschnitten beantwortet werden mußten. 1. Welche Rahmen gibt es für das selbständige Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb in Deutschland? Um einen systematischen Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden zu ermöglichen, war es notwendig, in der ersten Untersuchungsphase Informationen zu sammeln über die aktuellen Vorschriften in Deutschland. Viele Vergleichsversuche scheitern bereits in dieser Phase, weil sie die Einschränkungen und Möglichkeiten die die Vorschriften bieten, nicht oder zu wenig beachten. Dies gilt sicherlich für die Vorschriften hinsichtlich des selbständigen Unternehmertums. In der ersten Phase spielt die Untersuchung sich auf Makro-Ebene ab. 2a. Welche Bildungs wege für den Unternehmer im Mittel- und Kleinbetrieb gibt es in Deutschland? 2b. Welche Kennzeichen haben die verschiedenen Bildungswege? Nachdem in der ersten Phase der deutsche Kontext für Ausbildungen zum selbständigen Unternehmer beschrieben wurde, mußte die zweite Phase mehr Klarheit über den Inhalt dieser Ausbildungen verschaffen. Die zweite Phase der Untersuchung bewegt sich auf Meso- und Mikro-Ebene. Die Beantwortung der Untersuchungsfragen 1 und 2 zusammen sollte einen Endbericht ermöglichen mit dem Titel "Ein Lehrplanvergleich von Unternehmerausbildungen für den Mittel- und Kleinbetrieb in den Niederlanden und Deutschland". Außerdem sollte in den Niederlanden eine Konferenz mit demselben Nahmen durch das CIBB organisiert werden.
2.3 Untersuchungsmethoden In der Untersuchung wurden zwei Untersuchungsmethoden verwendet: a. Desk-Research b. Gespräche/Interviews A. Desk-Research Bei der Beantwortung der beiden Untersuchungsfragen hat Desk-Research eine relativ große Rolle gespielt. Auf Grund der vorhandenen Literatur über den Unternehmer im Mittel- und Kleinbetrieb und dessen Ausbildungen in beiden Ländern, wurde auf die gestellten Fragen global eine Antwort erhalten. B. Gespräche /Interviews Die Ergebnisse des Desk-Researches bildeten den Ausgangspunkt für Gespräche, die als Ziel hatten, die Information weiter zuzuspitzen. Diese ergänzende Information wurde, bei Untersuchungsfrage 1 wie 2, erhalten durch vorstrukturierte Interviews. Als Gesprächspartner haben bei der Beantwortung von Untersuchungsfrage 1 vor allem Vertreter von Behörden und Organisationen, die tätig sind auf dem Gebiet des Unternehmers im Mittel- und Kleinbetrieb, fungiert. Interviews haben auch eine wichtige Rolle gespielt bei der Beantwortung von Untersuchungsfrage 2. Für die Beantwortung von Untersuchungsfrage 2 wurden Gespräche geführt mit Vertretern von Instanzen, die direkt an den Ausbildungen für das Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb beteiligt sind. Die Namen von Gesprächspartnern und Informanten hat das CIBB in der Vorbereitung der Besuche in Deutschland nach Rücksprache mit dem BIBB aufgestellt. 2.4 Planung Der Besuch in Deutschland fand in zwei Perioden von jeweils zwei Wochen statt. Die erste Periode Ende September/Anfang Oktober 1991; die zweite Periode Ende November/Anfang Dezember 1991. 2.5 Realisierung Dem Projektvorschlag gemäß wurde der Besuch in Deutschland ausgeführt in zwei Perioden. Die erste Periode dauerte vom 22. September bis zum 5. Oktober und wurde bestimmt durch die Untersuchung des politischen Hintergrundes des Mittel- und Kleinbetriebes in Deutschland und (damit) der Beantwortung der Untersuchungsfrage 1 (siehe 2.2.: Untersuchungsfragen). Die erste Woche dieses Zeitraums wurde speziell verwendet für das Sammeln von Informationen durch Interviews. Mit diesem Ziel vor Augen wurde, dem Besuch vorabgehend, ein Interviewleitfaden erstellt. Dieser diente als Richtlinie für alle Gespräche in der ersten Periode. Punkte der Aufmerksamkeit waren unter anderem: - Die wirtschaftliche Umrahmung des Unternehmertums im Mittel- und Kleinbetrieb (zum Beispiel in der Form einer Gesetzgebung für die Niederlassung.) - Die Sozialpartner, die eine Rolle spielen für die Politik hinsichtlich des Unternehmertums im Mittel- und Kleinbetrieb. - Die Vorschriften, die für das Unternehmertum im Mittel- und Kleinbetrieb gelten. - Die allgemeinen Trends und Entwicklungen, die hinsichtlich des Unternehmertums im Mittel- und Kleinbetrieb sichtbar sind.
16 • Förderung der Beratung von Dritten. • proportionale und gerechte Verteilung finanzieller Mittel für die verschiedenen Länder. C. Organisationen und Instanzen Soweit die MKB-Politik die Ausbildung zum Unternehmer betrifft, so stützt sie sich auf die Organisationen und Instanzen, die für die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung verantwortlich sind. Die folgenden Informationen sind teilweise der CEDEFOP-Schrift "Die Rolle der Sozialpartner in der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung: Bundesrepublik Deutschland" entnommen. Diese Schrift ist in unserem Zusammenhang deshalb interessant, da in ihr nicht nur auf die Berufsausbildung, sondern auch auf die schwieriger zu übersehende Situation in der beruflichen Weiterbildung eingegangen werden. Man kann sicherlich behaupten, daß die die Berufsbildung betreffende Situation und Politik in Deutschland relativ stabil ist. Das Berufsbildungssystem ist stark in der deutschen Gesellschaft verwurzelt. Ein Kennzeichen ist die starke Verbundenheit zwischen Berufsausbildung und Wirtschaft. Wesentlich ist hier die intensive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. Besondere Bedeutung hatte in diesem Zusammenhang das Berufsbildungsgesetz von 1969, das den Gewerkschaften paritätische Mitwirkungsrechte in den relevanten politischen Ausschüssen und Gremien einräumte. Was die Festlegung von Zielen, Inhalten und Anforderungen der Ausbildungstätigkeit betrifft, so können wir feststellen, daß hier Institutionen auf nationaler, sektoraler und regionaler Ebene verantwortlich sind. Darüber hinaus spielt, soweit es speziell die Berufsausbildung betrifft, die Länderebene eine wichtige Rolle. Auf nationaler Ebene ist der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung das gesetzliche Gremium, in dem Bund, Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften mit gleicher Stimmenzahl vertreten sind. Aufgabe des Hauptausschusses ist die Beratung der Bundesregierung in grundlegenden Aspekten der Berufsbildungspolitik. Wichtig ist seine Rolle auch bei der Neuordnung von Berufen. Denn er empfiehlt mit den Voten der Sozialpartner dem zuständigen Bundesminister, eine Ausbildungsordnung zu erlassen. Obwohl der Hauptausschuß formal nur für die betriebliche Seite der Berufsbildung zuständig ist, so stellt er auch ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen Bund und Ländern dar, die für die schulische Seite der Ausbildung verantwortlich sind. Auf Länderebene gibt es in jedem Bundesland Landesausschüsse für berufliche Bildung, die mit Vertretern der obersten Landesbehörden sowie Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmern besetzt sind. Generelle Aufgabe dieser Ausschüsse ist, die jeweiligen Landesregierungen in Fragen der Berufsbildung zu beraten. Auf Sektorebene spielen Arbeitgeberverbände und Einzelgewerkschaften eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen. Bei Fortbildungsordnungen jedoch, zu denen die Meisterausbildungsgänge gehören, spielen sie weniger eine aktive Rolle. Hier sind häufig Fachverbände und/oder nichtgewerkschaftliche Berufsverbände aktiv, um durch eine Fortbildungsordnung einen Weiterbildungsgang anerkannt zu bekommen. Um zu diesem Ziel zu gelangen, sind die Fachverbände und Berufsverbände letztlich dann wieder auf die Spitzenorganisationen auf sektoraler und nationaler Ebene angewiesen (Streeck u.a. 1987, S. 42). Auf regionaler Ebene sind Berufsbildungsausschüsse bei den Kammern eingerichtet. Ihnen gehören je sechs Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie sechs Vertreter der Berufsschulen an. Letztere haben allerdings nur beratende Stimme, da die Ausschüsse allein für die betriebliche Berufsausbildung zuständig sind. Was die Berufsausbildung betrifft, hat diese regionale Ebene weniger Bedeutung für die Festlegung von Zielen, Inhalten und Anforderungen der Ausbildungstätigkeit, sondern insbesondere für deren Finanzierung, ihre Durchführung und Verwaltung sowie für ihre Überwachung. Anders ist es hingegen in der Weiterbildung. Die Kammern können im Bereich der
17 außerschulischen Weiterbildung Regelungen für Fortbildungsprüfungen erlassen, die entweder nur in einem Kammerbezirk oder (im Extremfall) auch im gesamten Bundesgebiet angeboten werden können (Streeck u.a. 1987, ebenda). So werden im Verzeichnis von Regelungen für die berufliche Fortbildung und Umschulung für das Jahr 1993 nicht weniger als 1895 Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen ausgewiesen. Darüber hinaus sind die Kammern sehr aktiv in der Durchführung von Lehrgängen der Aufstiegsfortbildung, zu der auch die Ausbildung zum Unternehmer zählt, wo- bei solche Lehrgänge als (nationale) Fortbildungsberufe anerkannt sein können, häufiger aber darunter angesiedelt sind. Wichtigstes Grundmuster der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den bildungspolitischen Akteuren ist die 'Konsenspolitik', die im übrigen auch ein Kennzeichen der politischen Kultur der Bundesrepublik ist. Diese Politik kommt nicht nur in der Einbeziehung der sozialen Gruppen zum Ausdruck, sondern auch in dem sogenannten Konsensprinzip bei der Ordnung der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Danach überläßt der Bund als Verordnungsgeber in Selbstbindung den an der Berufsbildung Beteiligten (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kultusminister der Länder) die Regelung ihrer Angelegenheiten, solange sie nicht gegen die Interessen des Bundes handeln. Dieses Konsensprinzip gewährleistet in der Berufsbildungspraxis die weitgehende Akzeptanz der staatlich verordneten Aus- und Fortbildungsregelungen. D. Gebiete der Politik und Intervention des Staates Auch, weil sie im Rahmen dieser Studie nicht relevant sind, geht diese Studie nicht weiter ein auf gesetzliche Vorschriften und Maßnahmen, die im allgemeinen wichtig sind für Mittel- und Kleinbetriebe. Das EIM hat darüber im Detail eine vorzügliche Beschreibung gegeben (siehe Abbildung 5). Abbildung 5: Vergleich der MKB-Politik in Deutschland und den Niederlanden auf zehn politischen Gebieten Politische Gebiete Steuerpolitik Bezirkspohtik Unterricht Niederlassungspolitik Finanzierung Aufklärung und Beratung Technologie und R&D Anlieferung und Beauftragung Exportpolitik Arbeitsmöglichkeit die Niederlande + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ ++ + West-Deutschland + ++ + +++ + ++ ++ 0 ++ 0 Legenda: o = keine oder nahezu keine politischen Maßnahmen + = relativ wenige politische Maßnahmen ++ = relativ viele politische Maßnahmen +++ = relativ sehr viele politische Maßnahmen (nur gewerblich) Quelle: Die MKB-Politik in den Ländern der EG. Teil 2: eine vergleichende Untersuchung, EIM. Zoetermeer, 1990
18 Zwei Teilgebiete, die wichtig sind für das Unternehmertum und außerdem noch direkt auf einander bezogen sind, werden im folgenden weiter ausgearbeitet. An dieser Stelle gehen wir näher auf die Niederlassungspolitik ein, während die Regelungen auf dem Gebiet der (Berufs)Ausbildung in Kapitel 4 an die Tagesordnung kommen. E. Niederlassungspolitik Unternehmer in den Bereichen Industrie und Handel dürfen sich in Deutschland im Prinzip frei niederlassen. Die einzige Bedingung, die formell gestellt wird, ist, daß der Unternehmer im Besitz von einem sogenannten Gewerbeschein oder von einer Gewerbeerlaubnis ist. In der Praxis rät der Betriebsberater der Kammer, bei der der Gewerbeschein beantragt wird, dem angehenden Unternehmer, einen kurzen Unternehmerkurs bei der Berufskammer zu absolvieren. Auch hinsichtlich der Fortbildung haben die Kammern eine wichtige beratende Rolle für den Unternehmer. Im handwerklichen Bereich muß der Unternehmer den Titel "Meister" tragen und bei einer Handwerkskammer eingetragen sein. Im allgemeinen gilt, daß die Gesetzgebung hinsichtlich der Niederlassungspolitik bei verschiedenen Instanzen geregelt ist. Als allgemeine Basisgesetzgebung gelten die Gewerbeordnung und das Handelsgesetzbuch. Spezifischere Regelungen pro Bereich findet man in der Handwerksordnung und in der Gesetzgebung hinsichtlich des fachlichen Könnens im Kleinhandel. Notiz: In den Niederlanden gilt bislang (noch) eine viel stringentere Niederlassungspolitik, namentlich hinsichtlich der Bereiche (Einzel-)Handel und Industrie. Zur Zeit der Untersuchung geriet die heutige Niederlassungsgesetzgebung unter großen Druck, unter anderem durch den Einfluß der europäischen Zusammenschlusses und durch das Entfallen der Grenzen im europäischen Binnenmarkt. Die Diskussion auf diesem Punkt neigt zu einer Lockerung der Niederlassungsgesetzgebung hin. Die Anzahl und die Festlegungen der Niederlassungsbedingungen im einzelnen werden wahrscheinlich in den Niederlanden in der nahen Zukunft beträchtlich beschränkt. Es wird übrigens deutlich sein, daß die veränderte Niederlassungsgesetzgebung in den Niederlanden zur Zeit der Untersuchung ein komplizierender Faktor gewesen ist bei der Ausführung der Untersuchung, der Analyse der Ergebnisse und beim Formulieren der Schlußfolgerungen. 4 AUSBILDUNGSSYSTEME: EIN ALLGEMEINER ÜBERBLICK 4.1 Das deutsche Ausbildungssystem Für den deutschen Leser ist es nicht notwendig, das deutsche Ausbildungs- und Weiterbildungssystem hier ausführlich darzustellen. Aus niederländischer Perspektive sind folgende Merkmale interessant: - Im Gegensatz zum niederländischen 'leerlingswezen' hat das duale System der Berufsausbildung ein weitaus höheres gesellschaftliches Ansehen. Dies spiegelt sich auch in den Anteilen von Schulabgängern wider, die in das duale System einströmen. Überraschend ist auch, daß eine Ausbildung im dualen System für Abiturienten eine gewissen Anziehungskraft hat. - Wie im niederländischen 'leerlingswezen' konzentrieren sich die Auszubildenden in Deutschland vor allem auf Klein- und Mittelbetriebe. Überraschend ist aber, daß sich rund zwei Drittel der Auszubildenden auf 30 Ausbildungsberufe konzentrieren. Daraus ist zu schließen, daß die Ausbildung im dualen System eine beachtliche Breite haben muß.
19 - Das Durchschnittsalter der Auszubildenden in Deutschland beträgt 19 Jahre. - Im Gegensatz zu den Niederlanden gibt es im dualen System praktisch kaum eine vertikale Differenzierung von beruflichen Ausbildungen, sondern ein formal einheitliches Fachkräfteniveau, das in der Regel durch eine drei bis dreieinhalbjährige Ausbildung erreicht werden kann. - Zentral im Konzept des dualen Systems steht die Idee, daß der Betrieb die Endverantwortung für die berufliche Ausbildung trägt und damit die Kopplung zwischen Berufsausbildung und Arbeitsmarkt wesentlich enger ist als in den Niederlanden. - Nach der erfolgreich absolvierten Berufsausbildung und einer anschließenden Tätigkeit als Fachkraft im erlernten Beruf kann eine Aufstiegsfortbildung angeschlossen werden. Für alle Handwerke gibt es Meisterprüfungsordnungen, und es werden Fortbildungslehrgänge angeboten, die auf die Meisterprüfung vorbereiten. Nach bestandener Meisterprüfung ist der Absolvent befugt, einen entsprechenden Handwerksbetrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. - Anders als in den Niederlanden gibt es im dualen System hauptberufliche Ausbilder, die eine Ausbildereignungsprüfung ablegen müssen (soweit sie nicht eine Meisterausbildung abgeschlossen haben). 4.2 Das niederländische Bildungssystem Die untenstehende Information wurde für einen wichtigen Teil der "Berufsausbildung und Schulung in den Niederlanden" entnommen (L. Römkens, CIBB, 1992). Wir geben zuerst eine Übersicht des niederländischen Bildungssystems.
20 4.2.1 Übersicht Abbildung 6: Das niederländische Bildungssystem
21 Grundschule Die Grundschule ist bestimmt für Schüler von 4 bis 12 Jahre; der Unterricht umfaßt acht geschlossene Jahre. Sonderunterricht Spezieller Unterricht ist eingerichtet für Schüler, die infolge geistiger, sinnlicher oder körperlicher Handikaps mehr und andere Hilfe beim Lernen brauchen. Sekundarunterricht Der sekundäre Unterricht umfaßt den Unterricht, der gegeben wird nach der Grundschule; Schüler in dem Alter von 12 bis ca. 18 Jahre besuchen die Schulen im weiterführenden Unterricht. Zum Teil findet der Sekundarunterricht statt in der schulpflichtigen Zeit (bis 16 Jahre), und teils darüber hinaus. Nach der Grundschule kann man aus vier Schultypen wählen. Ziel ist es, Anfang der neunziger Jahre den Sekundarunterricht nach der Grundschule neu zu strukturieren. Die nun noch zu unterscheidenden Schultypen müssen während der ersten drei Jahre (12- 15jährige) integriert werden. Die Basisbildung umfaßt dann die Grundschule und die ersten Jahre des Sekundarunterrichts; das gemeinsame Unterrichtsprogramm umfaßt 14 Fächer. Danach kann der Schüler in den höheren Sekundarunterricht oder den berufsvorbereitenden Unterricht einmünden. Die vier Schultypen nach der Grundschule, die zusammen die erste Hauptströmung im Sekundarunterricht bilden, sind: - Der Vorbereitende Wissenschaftliche Unterricht (VWO) Die Unterrichtsdauer dieses Schultyps ist sechs Jahre. Er gibt eine Vorbereitung auf ein Studium an einer Universität oder innerhalb der höheren Berufsbildung. - Der Höhere Allgemeine Sekundarunterricht (HAVO) Die Unterrichtsdauer dieses Schultyps ist fünf Jahre; er ist vor allem gedacht als Vorbereitung auf die höhere Berufsbildung. - Der Mittlere Allgemeine Sekundarunterricht (MAVO) Der Mittlere Allgemeine Sekundarunterricht hat eine Unterrichtsdauer von vier Jahren. Die MAVO-Schulen sind eine Vorbereitung auf die mittlere Berufsbildung. Viele, die diese Ausbildung beendet haben, machen jedoch den Schritt zum Höheren Allgemeinen Sekundarunterricht (viertes Lehrjahr), oder sie landen im "leerlingswezen". - Die vorbereitende Berufsbildung (VBO) In den ersten zwei Jahren dieses Schultyps werden allgemeine Fächer unterrichtet, während in den letzten zwei Jahren, neben allgemeinen Fächern, vorbereitende Fächer gegeben werden. Mit einem VBO-Zeugnis kann der Schüler dem "leerlingswezen" und der mittleren Berufsbildung zuströmen. Die zweite Hauptströmung im Sekundarunterricht wird gebildet durch die kurze und lange Berufsbildung und dem "leerlingswezen". Unter 4.2.2. gehen wir weiter auf die niederländische Berufsbildung ein. Höherer Unterricht Der höhere Unterricht kennt zwei Komponenten: - Die Höhere Berufsbildung (HBO) Die HBO ist ein Anschluß an die höheren Formen vom weiterführenden Unterricht: vorbereitender wissenschaftlicher Unterricht, höherer allgemeiner Sekundarunterricht; (langer) mittlerer Berufsbildung. Später in diesem Kapitel gehen wir etwas näher auf die HBO ein.
22 - Der Wissenschaftliche Unterricht (WO) Diejenigen, die ein Zeugnis des vorbereitenden wissenschaftlichen Unterrichts und der höheren Berufsbildung haben, können zur Universität zugelassen werden. Erwachsenenbildung Die Erwachsenenbildung umfaßt eine Vielfalt an Bildungseinrichtungen, nämlich: - Elementarbildung Die Elementarbildung besteht aus Bildungsaktivitäten für Erwachsene die es ihnen ermöglichen sollen, persönlich und im gesellschaftlichen Leben funktionieren zu können. Die Verantwortung für die Programmierung der Elementarbildung liegt auf lokaler Ebene. - Sekundäre Allgemeine Erwachsenenbildung (VAVO) Diese Ausbildung hat das Ziel, Erwachsenen eine zweite Chance zu bieten. Es wird ihnen ermöglicht, nachträglich ein Zeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (MAVO-HAVO) oder des vorbereitenden wissenschaftlichen Unterrichts zu erwerben. Auch ist es möglich, kurze orientierende Ausbildungen zu besuchen, damit der Sprung zur Berufsbildung für Erwachsene gemacht werden kann. - Berufsbildung Die Berufsbildung für Erwachsene umfaßt eine Skala an Vorkehrungen, gedacht für Arbeitsuchende, Arbeitnehmer und Unternehmer. - Fernuniversität (OU) Die OU ist gedacht für Erwachsene, die nicht imstande sind, dem regulären wissenschaftlichen Unterricht beizuwohnen, oder weil sie einen Arbeitsplatz kombinieren mit einem Studium. 4.2.2 Formen von Berufsbildung Das Lehrlingswesen Jugendliche ab ihrem sechzehnten Lebensjahr und Erwachsene können eine Ausbildung innerhalb des Lehrlingswesens mitmachen. Teilnehmer am Lehrlingswesen bekommen als Lehrling eine praktische Ausbildung in einem Betrieb, wo sie als Arbeitnehmer angestellt sind. Außerdem empfangen sie ergänzenden und unterstützenden Unterricht an einer Schule für Berufsbildung innerhalb des Gebietes, in dem sie wohnen und arbeiten. In der Praxis heißt dies, daß man von Lehrlingen und Arbeitnehmern sprechen kann: in dem Lehrstellenvertrag wird festgelegt, daß die Fachausbildung in dem Betrieb stattfindet und in dem Arbeitsvertrag wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben. Organisatorisch wird die Praxisausbildung dem Arbeitgeber überlassen. Der Lehrbetrieb verpflichtet sich, den Lehrling/Arbeitnehmer eine Ausbildung in dem Betrieb für den betreffenden Beruf zu geben. Der Lehrmeister oder Praxisausbilder als gesetzlich ansprechbare Person innerhalb des Lehrbetriebes gibt acht, daß der Lehrling/Arbeitnehmer die Praxisaufgaben aus dem Praxis-/Arbeitsheft ausführt. Der Lehrling muß von dem Betrieb die Gelegenheit bekommen, ergänzende Schulbildung zu belegen. Dieser Unterricht findet oft während eines Tages in der Woche statt. Innerhalb der Schule wird sowohl dem Lehrstoff "Fachtechnik" (Anteil ca. 2/3) wie allgemeinen Fächern Aufmerksamkeit gewidmet. Jede Branche kennt ein nationales Organ, mit dem der Lehrling/Arbeitnehmer zu tun hat. In den Niederlanden gibt es deren momentan noch über dreißig. Das nationale Organ pro Branche wird verwaltungsmäßig getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie von den Vertretern der Schulen.
23 Die Aufklärung über das Lehrlingswesen und die sozial-pädagogische Betreuung des Lehrling/Arbeitnehmers erfolgt durch die regional operierenden Organisationen. Das Lehrlingswesen ist eine konjunkturabhängige Ausbildungsform. Diese Konjunkturabhängigkeit läßt sich direkt ablesen an der Anzahl Teilnehmer an dem Lehrlingswesen. Infolge des wirtschaftlichen Konjunkturrückgang war am Anfang der achtziger Jahre die Rede von einem Tief. Durch das Betonen der gemeinsamen Verantwortung von Regierung und Sozialpartnern für Berufsausbildung und Fachbildung, durch eine Vielfalt von finanziellen Föderungsmaßnahmen und durch das Verschwinden der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 27 Jahren hat sich die Zahl der Teilnehmer in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre verdoppelt. Die Anzahl beträgt momentan etwa 130.000. Die Mittlere Berufsbildung Die mittlere Berufsbildung (Tagesunterricht mit Praktika) schließt an die vorbereitende Berufsbildung oder den mittleren Sekundarunterricht an. Die lange Variante dieses Unterrichtstyps hat eine Kursdauer von maximal 4 Jahren. Innerhalb der mittleren Berufsbildung unterscheidet man vier Bereiche: - Der Bereich Technik Dieser Bereich umfaßt den mittleren technischen Unterricht, den mittleren Laborunterricht und den mittleren nautischen Unterricht. - Der Bereich Dienste und Gesundheitspflege In diesem Bereich werden neun Ausbildungen gegeben. - Der Bereich Verwaltung und Wirtschaft Hierzu rechnet man den mittleren Unterricht für das Gaststättengewerbe, die mittlere touristische und rekreative Ausbildung, die mittlere Mittelstandsausbildung und die mittlere wirtschaftliche und Verwaltungsausbildung. - Die mittlere landwirtschaftliche Ausbildung Die kurze Variante innerhalb der mittleren Berufsbildung, die 1979 zustande kam, bietet Jugendlichen ab 16 Jahre eine Möglichkeit, zum beginnenden Berufstätigen ausgebildet zu werden. Die Abschlußebene der berufsausbildenden Programme kann man vergleichen mit der Ebene der primären Ausbildungen im Lehlingswesen. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bis drei Jahre. Das Sammeln von Erfahrungen in der Praxis mittels Praktika ist ein wichtiger Teil dieser Ausbildung. Die lange Variante der mittleren Berufsbildung hat in den achtziger Jahren im Vergleich zu der kurzen Variante und dem Lehrlingswesen ziemlich isoliert gearbeitet. In den Jahren 1990 und 1991 wurden in organisatorischer Hinsicht die kurze und lange Variante der mittleren Berufsbildung zusammengefügt (Sektorformung durch Zusammenschluß). Regierung und Sozialpartner wollen dem Lernen in der Praxis einen größeren Platz im Unterricht geben, damit die mittlere Berufsbildung mehr an die sozialen und technologischen Entwicklungen angepaßt wird. Die Höhere Berufsbildung Die höhere Berufsbildung ist zugänglich für diejenigen, die ein Zeugnis des vorbereitenden wissenschaftlichen Unterrichts besitzen, der höheren allgemeinen Sekundärbildung und der langen mittleren Berufsbildung. Dieser Bildungstyp kennt die folgenden Bereiche: • landwirtschaftlicher Unterricht; • Lehrerausbildungen; • technische Bildung; • Bildung für die Gesundheitssorge;
24 • sozial-pädagogische Bildung; • Kunstbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre. In den vergangenen Jahren haben in der höheren Berufsbildung wichtige Entwicklungen stattgefunden; genannt werden kann die Tatsache, daß sowohl mehrere Schulen als auch unterschiedliche Schultypen in Schulzentren zusammengefaßt wurden. Das Ergebnis davon ist, daß nun die Rede ist von 85, meist multisektoralen Hochschulen. Die HBO zielt primär auf die Vorbereitung auf eine zukünftige Berufstätigkeit, während die Universität das wissenschaftliche Studium besonders betont. Nicht auszuschließen ist, daß beide Hochschultypen in Zukunft stärker zusammen arbeiten werden. Ausbildung von Arbeitsuchenden Die Niederlande kennen relativ viele Formen der Bildung für Arbeitsuchende. Im folgenden gehen wir kurz auf die Instrumente und Einrichtungen ein, die stark bezogen sind auf die Entwicklung des Bildungswesens und der mittleren Berufsbildung. - Zentren für (administrative) Fachausbildung Die Zentren für Fachbildung bieten sowohl technische Ausbildungen als auch Ausbildungen auf dem Verwaltungsgebiet an. Die Zentren bilden Arbeitslose aus für Stellungen, für die es Vakanzen gibt; auch Arbeitende können hier ausgebildet werden. Die praxisnahen Programme der technischen Bildungszentren können auch als Praktikumteil der gleichartigen Ausbildungen im Lehrlingswesen betrachtet werden. - Zentren für Berufsorientierung und Berufstätigkeit (CBB) Die 28 Zentren für Berufsorientierung und Berufstätigkeit sind Instanzen der Gemeinde, die mit staatlichen Geldern subventioniert werden. Diese Zentren sind gedacht für Gruppen mit einer besonders schwachen Position auf dem Arbeitsmarkt. Die Ziel des CBB ist, mit Teilnehmern eine Arbeitseinpassung (für ungeschulte Arbeit) oder die Zulassung zu Ausbildungen (Zentren für Fachbildung/Lehrlingswesen), die für die Arbeitseinpassung notwendig sind, zu erreichen. - Primäre Berufsgezielte Erwachsenenbildung (PVBE) Die PBVE ist kein Bildungsinstitut. Es ist eine Subventionsmaßnahme auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung. Beim Ausbilden werden bestehende, edukative Einrichtungen benutzt: Lehrlingswesen, Zentren für Fachbildung; Zentren für Berufsorientierung und Berufstätigkeit; Schulen für allgemeine Erwachsenenbildung. Wichtigste Punkte der PBVE sind: • Gezielt auf Teilnehmer mit einer niedrigen Bildungsebene; • Die Ausbildungen sind darauf ausgerichtet, eine schnelle Arbeitseinführung zu realisieren; • Die Ausbildungen kennen berufsorientierende, qualifizierende und verbindende Elemente. Den qualifizierenden Teil der Ausbildung kann man vergleichen mit den primären Ausbildungen im Lehrlingswesen. - Fachschulen für Frauen Die neun Fachschulen für Frauen sind teils eine Initiative des Frauenbundes innerhalb des größten Arbeitnehmervereins in den Niederlanden. Die Schulen sind gemeint für Frauen mit wenig oder keiner Berufsausbildung. Die Ausbildungen sind zugänglich für Frauen ab 25 Jahre, die noch nicht am Arbeitsprozeß teilgenommen haben, oder in diesen Prozeß zurückkehren wollen. - Beitragsregelung Fachausbildung Lehrlingswesen Diese Beitragsregelung ist gedacht als Unterstützung und Verstärkung des Praktikumkomponenten des Lehrlingswesens.
25 Die Regelung besteht daraus, daß Ausbildungsfonds die von den sozialen Partnern verwaltet werden Subventionen verschafft werden. Diese Fonds können Geld an Arbeitgeber weiterschleusen, die eine Lehr-/Arbeitsstelle im Lehrlingswesen zur Verfügung stellen wollen oder an eine Gruppe von Arbeitgebern, die Ausbildungseinrichtungen durch alternative Praktikumlehrstellen innerhalb des Bildungswesens für Jugendliche und arbeitsuchende Erwachsene schaffen können. Seit dem 1. Januar 1991 sind Regierung und Sozialpartner gemeinsam verantwortlich für die Arbeitsbeschaffung. Auf nationaler Ebene ist das Zentrum Verwaltung Arbeitsbeschaffung (CBA) verantwortlich für politische Entwicklungen und die Zuweisung von Mitteln; auf Bezirksebene ist eine Regionale Verwaltung Arbeitsbeschaffung (RBA) verantwortlich für die Operationalisierung und Ausführung der Arbeitsbeschaffungspolitik. Dies bedeutet auch, daß die Instanzen, die von der Regierung und Arbeitsbeschaffung subventioniert werden, so viel wie möglich die Ausbildung für die Arbeitsbeschaffung übernehmen. Schulung für Arbeitnehmer und Unternehmer Die niederländischen Unternehmer geben jährlich Milliarden Gulden für Ausbildungen und Training aus. Dieser Betrag steigt noch immer wegen der Zunahme von Abmachungen über Ausbildung und freie Tage für Ausbildung in den Tarifverträgen. Insgesamt boten 1990 1.200 Institute ca. 15.000 Betriebsausbildungen an. Neue Untersuchungsergebnisse ergeben, daß die Kosten dieser Ausbildungen über 7.5 Milliarden Gulden betragen; 2.9% der Bruttolohnsumme. Die wichtigsten Anbieter auf diesem Markt sind: • Unabhängige Ausbildungs- und Trainingsinstitute unterschiedlicher Größe und Spezialisierungsgrad • subventionierte Ausbildungsinstanzen Diese Ausbildungsinstanzen (zum Beispiel für höhere und mittlere Bildung; Lehrlingswesen) zielen auf die gewerbliche Wirtschaft mit "Vertragsausbildung". Die Anzahl der Ausbildungsinstanzen wächst noch immer. Dies hängt unter anderem mit der Tatsache zusammen, daß Ausbildungen noch immer ohne Genehmigung stattfinden können. Da die Verbraucher jedoch preis- und qualitätsbewußter werden, beginnt ein Verdrängungswettbewerb. Die Aufmerksamkeit für "human resource development" in den neunziger Jahren wird den Wettbewerb in Ausbildungen noch verstärken. 4.2.3 Gesetzgebung in bezug auf die Berufsausbildung und Schulung Lange Zeit ist eine zentralistische Politik, wobei die Regierung die Bildung durch Gesetzgebung und Regelungen lenkt, kennzeichnend gewesen für die niederländische Bildung. Zwischen der nationalen Regierung und der befugten Behörden der Schulen für die Grund- und Sekundärbildung ist im Laufe der Jahre ein Modell gewachsen, bei dem die Regierung verantwortlich ist für die Instandhaltung eines ausreichenden Systems für die Bildung; durch die Inspektion und eine zentrale Prüfung führt sie diese Aufgabe aus. Die zuständige Behörde ist verantwortlich für den Lehrinhalt, das Lehrmaterial und die pädagogisch-didaktische Vorgehensweise. Anfang der achtziger Jahren hat sich dieses Verwaltungsmodell herauskristallisiert. Das Ergebnis war eine Betrachtungsweise, aufgrund deren Instanzen einen möglichst großen eigenen Spielraum bei der Ausführung ihrer Aufgaben haben müssen. Die Rolle der Regierung soll sich bei dieser Betrachtungsweise konzentrieren auf das Formulieren von Zielen, das Festlegen von allgemeinen Bedingungen, Qualitätsbewachung und eine gezielte Anwendung der Mittel. Die Gesetzgebung muß
32 Unternehmerkomponente aus dem Fortbildungslehrgang, der zum Meisterstatus ausbildet. Die Kernkriterien sind teils der studierten Literatur , teils auch eigener Erfahrungen entnommen worden. Zusammen liefern sie untenstehende Basis für ein Beschreibungsmodell, gerichtet auf das Schaffen von Transparenz. Natürlich kann das Modell angepaßt werden, sowohl auf der horizontalen Achse (Berufe, Lehrwege), als auch auf der vertikalen Achse (Kriterien). Abbildung 7: Das Vergleichsmodell Vergleich Unternehmenskomponente Berufsausbildungen 1. Zulassungsforderungen 2. Dauer 3. Verhältnis Theorie-Praxis 4. Prüfungsmethode 5. gesellschaftlicher Wert 6. Legitimation 7. Prüfungsforderungen/globaler Inhalt Lehrplan Niederlande Lehrlingswesen 1 2 3 Niederlande M.B.O. 123 Niederlande C.B.O. 123 Deutschland Fortbildungslehrgang Erläuterung: • Die Ziffern 1, 2 und 3 auf der horizontalen Achse stehen für verschiedene Berufe, zum Beispiel Elektro-Installateur, Maurer und Einzelhändler. • Die Kriterien 1 bis 7 auf der vertikalen Achse sind wie folgt beschrieben: Abs.l. Zulassungsbedingungen: Unter Zulassungsbedingungen wird die Vorbildung verstanden, an der Aspirant-Kursist teilgenommen haben muß, um an der Ausbildung teilnehmen zu dürfen. Abs.2. Dauer: Unter Dauer wird die Standarddauer verstanden, die die Ausbildung für das Ausbilden des Kursisten zum Examen beansprucht. Abs.3. Verhältnis Theorie-Praxis: Bei diesem Kriterium wird beschrieben, wieviel Zeit in der Ausbildung verwendet werden muß für theoretische, beziehungsweise praktische Bildung. Abs.4. Prüfungsmethode: Beschrieben wird, auf welche Weise geprüft wird; das heißt mündlich und/oder schriftlich und/oder praktisch. Abs.5. Gesellschaftlicher Wert: Bei dieser Kategorie wird beschrieben, welchen gesellschaftlichen Status das erworbene Diplom oder Zertifikat hat. Abs.6. Legitimation: Beschrieben wird, unter wessen Aufsicht die Ausbildung fällt und wer die Ausbildung verwaltet.
33 6 DIE UNTERNEHMERKOMPONENTE IN AUS- UND FORTBILDUNGEN IN AUSGEWÄHLTEN BERUFEN Im folgenden wird anhand der Ausbildungsphasen 'Grund- und Fachbildung', 'Fortbildung' und 'Nach der Meisterausbildung' in drei ausgewählten Berufen gezeigt, wie man sich die Fähigkeiten zum Unternehmer oder (beim Industriemeister in der Regel) zum Leiter größerer Unternehmenseinheiten erwerben kann. 6.1 Deutschland Elektroinstallateur Elektroinstallateur ist ein Beruf, der in der Deutschen Berufsausbildung zwei Erscheinungsformen hat; eine handwerkliche und eine industrielle. Obwohl in der Ausbildung zu beiden Formen eine nennenswerte Überlappung besteht, richten wir uns in diesem Kapitel auf die industrielle Variante. Elektroinstallateur ist einer der sechs, bei Verordnung geregelte, "staatlich" anerkannten Berufe in dem Elektro-Bereich. Seit Anfang 1986 sind diese Berufe durch eine neue Ausbildungsordnung geregelt. Die vorgeschriebene Vermittlung fachübergreifender Kompetenzen kann als erster Beitrag zur Vermittlung von Unternehmerfähigkeiten gewertet werden. Wenn er die Ausbildung nach dem dualen System abgeschlossen hat, kann er sich anschließend vorbereiten auf die sogenannte Meisterprüfung. Um an dieser Prüfung teil zu nehmen, muß der Kandidat- Meister drei Jahre als vollwertige Arbeitskraft in einem Betrieb tätig sein. Während dieser Zeit kann er einen sogenannten "Industriemeisterlehrgang" durchlaufen. In diesem Lehrgang gibt es einen Unterschied zwischen einem fachspezifischen und einem fachüberschreitenden Teil. Auf den fachspezifischen Teil gehen wir hier nicht ein; es betrifft den Ausbau der fachtechnischen Fähigkeiten, die der Elektroinstallateur durch die Ausbildung gemäß dem dualen System erworben hat. Der fachübergreifende Teil ist aus Sicht dieses Berichtes viel interessanter, weil der Meisterkandidat nun viel nachdrücklicher solches Wissen und solche Fähigkeiten erlernen muß, die notwendig sind, um zumindest größere Bereiche wenn nicht sogar ganze Abteilungen von Industriebetrieben mit Erfolg leiten zu können. Die Industriemeisterausbildung zielt also nicht unmittelbar darauf ab, um selbst einen Industriebetrieb leiten zu können. Gleichwohl enthält sie viele Unternehmer-Elemente, wie sie auch für die Meisterausbildung im Elektrohandwerk vorgeschrieben sind1. Zur Information und Illustration ist am Ende dieses Kapitels ein Überblick des Abschnitts "Grundlagen für kostenbewußtes Handeln" aus den Fortbildungslehrgängen aufgenommen. Inhaltlich zeigt dieser Abschnitt viele Übereinstimmungen mit dem Inhalt der Unternehmerausbildungen und -kursen in den Niederlanden. Das Erlernen zusätzlicher Unternehmerfähigkeiten fällt fast ohne Ausnahme unter den Nenner Weiterbildung. Nach dem Bestehen der Meisterprüfung kann der Elektroinstallateur sich natürlich noch durch spezifische Kurse weiterbilden/spezialisieren. Diese werden von der Industrie- und Handelskammer angeboten und haben keinen verpflichtenden Charakter. Weil das Angebot der Kammer sich stark in Umfang und Art der Kurse unterscheidet, ist es nicht möglich und sinnvoll, einen Überblick zu geben. 1 Falls ein Industriemeister selbst einen Elektrohandwerksbetrieb eröffnen will, so muß er die Meisterprüfung für das Elektrohandwerk ablegen. Auf Grund der Überlappungen von Industrie- und Hadnwerksmeisterausbildung können aber relevante Teile der Industriemeisterausbildung und - prüfung für die Meisterprüfung im Handwerk anerkannt werden.
34 Maurer Maurer ist ein Beruf, der von je her innerhalb der handwerklichen Welt einen Platz gehabt hat. Er ist das letzte Mal in den siebziger Jahren neu geordnet. Wenn der Lehrling die Ausbildung nach dem dualen System abgerundet hat, kann er sich, wie bei dem Elektroinstallateur, vorbereiten auf die Meisterprüfung. Um an dieser Prüfung teilnehmen zu können, muß der Lehrling drei Jahre als vollwertige Arbeitskraft in einem Betrieb tätig sein. Während dieser Zeit kann er einen den Meisterlehrgang verfolgen. Auch für den Maurerberuf wird ein Unterschied gemacht zwischen einem fachspezifischen und einem fachüberschreitendem Teil. Wir stellen also dasselbe fest wie bei der Industriemeisterausbildung im Elektrobereich. Der Unterschied ist, daß die Maurermeisterausbildung darauf abzielt, den Maurermeister zu befähigen, selbst als Unternehmer einen eigenen Betrieb leiten zu können. Vor allem in dem fachübergreifenden Teil des Meisterlehrganges werden entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten aufgelistet. Wenn der Maurer einen Beruf sucht außerhalb der Grenzen seiner ursprünglichen Ausbildung, kann er zum Beispiel bautechnischer Berater werden. Bedingung ist, daß er die Facharbeiterprüfung bestanden hat, mindestens zwei Jahre als Maurer in der Praxis gearbeitet hat, und eine passende Ausbildung an einer Fachschule folgt. Die Ausbildung zum bautechnischen Berater dauert 4 Semester. Eine andere Möglichkeit ist das Folgen von einer Ausbildung zum diplomierten Bauaufseher. Bedingungen dafür sind, er muß die Meisterprüfung bestanden haben, danach 1,5 Jahre Praxiserfahrung haben und die Ausbildung Bauleiter an einer Fachoberschule folgen. Die Ausbildung dauert zwei Semester. Eine Möglichkeit, die auch des öfteren gebraucht wird, ist das Folgen einer Ausbildung zum Diplom-Ingenieur an einer Fachhochschule. Für kurze Nachbildungskurse haben auch die Handwerkkammern in den verschiedenen Bundesländern ein ausgebreitetes Angebot. Einzelhändler Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel ist in gewissem Maße ein Beruf, der einigermaßen abweicht von den übrigen Berufen. Dies wird einerseits befördert dadurch, daß der gesetzliche und gesellschaftliche Status der Handelsberufen abweicht von den Berufen im Handwerk und (in geringerem Maße) von den industriellen Berufen mit einem handwerklichen Charakter. Auf Grund organisatorischer und technischer Veränderungen, aber auch durch Veränderungen in Sortimenten und Branchenverfließung ist auch für den Bereich Kleinhandel eine neue Ausbildungsstruktur entstanden. Diese ist außerdem stärker als vorher abgestimmt auf die zugenommenen Verwaltungsaufgaben und auf bewußtere und besser informierte Kunden. Die wichtigsten Unterschiede mit der alten Ausbildungsstruktur sind: • eine Spezialisierung der Ausbildungsinhalte nach 20 Fachgebiete • eine Reduktion von mehr Verwaltungsaufgaben zu Gunsten der Aufmerksamkeit für die Beratung von Kunden; • das Erlernen von sozialen Fähigkeiten in Form einer praktischen Übung eines Verkaufgespräches; • eine Vorbereitung auf Unternehmerfähigkeiten wie Planung, Verwaltung und Kontrolle; • konkrete Formulierung von Lehrinhalte durch die Lehrziele direkt mit dem Ausbildungsbetrieb und dem geführten Sortiment zu verbinden; • eine bessere Abstimmung in der Zeit zwischen Praxisausbildung und den Lehrinhalten der Berufsschule. Im Prinzip ist es dem Kaufmann/Kauffrau nach dem Gesetz erlaubt, einen Laden oder Betrieb anzufangen. Obwohl es mit der Einführung der Neuordnung sicher mehr Aufmerksamkeit gibt für Un-
35 temehmerfähigkeiten, kann ruhig behauptet werden, daß sich die Ausbildung für einen wichtigen Teil stützt auf fachtechnische, vor allem aber auf Aufgaben, die auf den Verkauf abzielen. Die Weiterbildung für den Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel ist vor allem eine Angelegenheit der Industrie- und Handelskammer. Sie haben ein sehr ausgebreitetes Angebot für die Handelsberufe. Problematisch ist die Tatsache, daß das Angebot der verschiedenen Kammern inhaltlich und strukturell stark unterschiedlich sein kann. Dies gilt nicht nur für die Lehrinhalte der verschiedenen Kurse und Ausbildungen, aber auch zum Beispiel für die Zulassungsanforderungen. Im Allgemeinen kann man sagen, daß für Kurse, die für Unternehmerfähigkeiten ausbilden (Handelsfachwirt zum Beispiel) eine mehrjährige Praxis-Erfahrung erwünscht ist, verbunden mit der Möglichkeit, in einem Laden leitende- und verwaltungsmäßige Aufgaben auszuführen. Im Rahmen diese Berichts ist es nicht möglich und sinnvoll, einen Überblick über aller Weiterbildungsinitiativen zu geben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung und die individuellen Kammern veröffentlichen jedes Jahr einen derartigen Überblick (siehe auch Literaturliste.) 6.2 Die Niederlande Elektroinstallateur Wenn wir den Ausbildungsweg des Niederländischen und Deutschen Elektroinstallateurs vergleichen, fallen sofort zwei Dinge auf. An erster Stelle ist in Deutschland die Rede von einem uniformen System das bis zur Meisterprüfung weiterläuft. In den Niederlanden ist die Zahl der Ausbildungswege größer. Elektroinstallateur kann man werden durch den schriftlichen Unterricht, durch das Lehrlingswesen, durch den Tagesunterricht (MTS) und durch die kursorische Unternehmerausbildungen. Die letzte Variante gleicht im Aufbau noch am meisten dem Prinzip der oben geschilderten Industriemeisterlehrgängen. An zweiter Stelle ist die Grenze zwischen initieller Bildung und Fortbildung in den Niederlanden viel weniger deutlich als in Deutschland. Dies gilt nicht nur im formellen Sinne, sondern auch beim Anbieten der Lehrthemen. In Deutschland bekommt der Kandidat-Elektro-Installateur erst und fast ausschließlich seine Fachausbildung. Danach folgt (eventuell) die Vermittlung von Unternehmerfähigkeiten. In den Niederlanden werden Unternehmerfähigkeiten bereits in der Ausbildung zu vermitteln gesucht, um später ausführlich darauf zurückzukommen. Auf Grund der studierten Dokumentationen ist auch die Schlußfolgerung, daß es qua Ausbildungsinhalt letztendlich wenig Unterschiede zwischen dem deutschen und niederländischen Elektroinstallateur gibt, gerechtfertigt. Der Unterschied liegt vor allem in dem Gegensatz Uniformität-Pluri- formität der Ausbildung und der Reihenfolge von Lehrthemen. Maurer Obwohl ein Unterschied im Status besteht zwischen dem industriellen Beruf des Elektroinstallateurs und dem handwerklichen Beruf des Maurers, fallen sofort die Übereinstimmungen zwischen den Ausbildungsstrukturen beider deutscher Ausbildungen auf. Bei einem Vergleich der Berufe des Elektroinstallateurs und des Maurers lautet die Schlußfolgerung dann auch, daß die Ausbildungsstrukturen sich stark ähneln. Wenn wir die deutsche Maurerausbildung vergleichen mit den Ausbildungen, die in den Niederlanden zu diesem Beruf ausbilden, können wir zu einer gleichen Schlußfolgerung kommen wie bei dem Elektroinstallateur. Das deutsche System garantiert mehr Uniformität in der Ausbildung, sicher bis
36 zur Ebene der Weiterbildung. Außerdem ist auch bei der Ausbildung zum Maurer das deutsche System viel länger und strikter ausgerichtet auf fachtechnische Inhalte. Letztendlich, wenn die Unternehmerfähigkeiten in den Fortbildungslehrgängen vermittelt worden sind, unterscheidet sich die Startposition für die Berufsausübung zum Unternehmer wenig bis nicht von der von den niederländischen Kollegen. Einzelhändler Entsprechend der Art des Berufes wird in der dreijährigen Ausbildung zum/zur Kauf mann/Kauf frau im Einzelhandel den Unternehmerfähigkeiten mehr Aufmerksamkeit gewidmet als in den zwei vorhergehenden Berufen. Doch steht auch die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel stark im Zeichen der Fachtechnik. Die wirklichen Unternehmerfähigkeiten werden in der Weiterbildung behandelt. Angesichts der Tatsache, daß die Weiterbildung keinen verpflichtenden Charakter hat im Hinblick auf das Leiten eines eigenen Betriebes, muß die Schlußfolgerung sein, daß die Untemehmerfähigkeiten in den regulären Deutschen Ausbildungen innerhalb des deutschen Handelsbereiches, im Vergleich zur niederländischen Situation, untervertreten sind. Die Qualifikation und Ausbildung des Unternehmers wird der persönlichen Initiative und der Wirkung des Marktmechanismus überlassen. In den Niederlanden hat es bis heute einen Schutz in Form einer ziemlich weit ausgearbeiteten Niederlassungsgesetzgebung für den Einzelhandel gegeben. Die Gesetzgebung stellt für den Inhalt der Ausbildungen entsprechende Anforderungen.
37 Abbildung 8: Grundlagen für kostenbewußtes Handeln 1. Aus der Volkswirtschaftslehre a) Produktionsformen 1) Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre 2) Volkswirtschaft und Betrieb 3) Weltwirtschaft, Volkswirtschaft und Betrieb b) Wirtschaftssysteme 1) Grundbegriffe 2) Frühformen des Wirtschaften 3) Marktwirtschaftliche Systeme 4) Zentralverwaltungswirtschaft 5) Mischformen des Wirtschaftens 6) Vor- und Nachteile der Wirtschaftssysteme 7) Weltmarkt, Industrienationen, Dritte Welt c) Nationale und internationale Unternehmens- und Organisationsformen und deren Zusammenschlüsse 1) Grundbegriffe nach BGB und HGB 2) Unternehmensformen 3) Unternehmenszusammenschlüsse d) Nationale und internationale Organisationen und Verbände der Wirtschaft 1) Ursachen und Ziele für Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Organisationen und Verbänden 2) Organisationen der Arbeitnehmer 3) Organisationen und Verbände der Arbeitgeber 4) Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern u.a. Zusammenschlüsse 5) Internationale Zusammenschlüsse unter wirtschaftlicher Zielsetzung 2. Aus der Betriebswirtschafslehre a) Betriebsorganisation aa) Aufbauorganisationen 1) Der Industriebetrieb 2) Begriff und Aufgaben der Organisation 3) Formelle und informelle Organisation 4) Ziele und Aufgaben der Aufbauorganisation bb) Arbeitsplanung 1) Personalplanung 2) Betriebsstättenplanung 3) Betriebsmittelplanung 4) Werkstoffplanung 5) Raum- und Transportplanung 6) Fertigungsarten- und Produktplanung 7) Arbeitszeitplanung cc) Arbeitssteuerung 1) Fertigungsprogramme 2) Fertigungsaufträge 3) Termin-, Material- und Betriebsmitteldisposition dd) Arbeitskontrolle 1) Aufgabe und Bedeutung der Arbeitskontrolle 2) Organisatorische Eingliederung 3) Auswirkungen der Arbeitskontrolle
38 b) Organisations- und Informationstechniken 1) System und Systemtechnik 2) Organisationsmittel und -techniken c) Kostenrechnung 1) Einführung in Aufgaben, Aufbau, Ziele und Teilgebiae des betrieblichen Rechnungswesens 2) Kostenartenrechnung 3) Kostenstellenrechnung 4) Kostenträgerrechnung 5) Wirtschaftlichkeitsrechnung II Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln 1. Aus dem Grundgesetz a) Grundrechte 1) Historische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland 2) Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland 3) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland b) Gesetzgebung 1) Zuständigkeitsabgrenzung, ausschließlich Gesetzgebung, konkurrierende Gesetzgebung 2) Verfahren der Gesetzgebung 3) Untergesetzliche Rechsnormen c) Rechtsprechung 1) Allgemeines 2) Bundesgerichte, Landesgerichte, Zuständigkeiten 3) Arbeitsgerichtsbarkeit 4) Sozialgerichtsbarkeit 5) Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Arbeits-und Sozialrecht a) Arbeitsvertragsrecht 1) Aufbau und Grundlagen des Rechts des Arbeitsverhältnisses 2) Das Arbeitsverhältnis in individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Hinsicht b) Arbeitsschutzrecht einschließlich Arbeitssicherheitsrecht 1) Entstehung und Entwicklung 2) Gesetze und andere Rechtsgrundlagen 3) Einhaltung, Überwachung und Organisation 4) Gesetze zum Schutz besonderer Gruppen 5) Bedeutung der Arbeitssicherheit c) Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht 1) Betriebsverfassungsrecht 2) Bundespersonalvertretungsgesetz sowie Personalvertretungsgesetze der Länder 3) Mitbestimmungsrecht d) Tarifvertragsrecht 1) Koalitionsrecht 2) Tarifvertragsrecht 3) Arbeitskämpfe e) Sozialversicherungsrecht 1) System der sozialen Sicherung 2) Leistungen und Finanzierung der Soziäversicherung 3) Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
39 3 Umweltschutzrecht 1) Allgemeines Umweltrecht 2) Gesetze und Rechtsgrundlagen 3) Organisation und Zuständigkeiten 4) Betriebsbeauftragte 5) Schadenshaftung 6) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten III Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb 1. Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen a) Entwicklungsprozeß des einzelnen 1) Persönliche Entwicklung und gesellschaftlicher Einfluß b) Gruppenverhalten 1) Grundlagen der Gruppentheorie und 4s Gruppenverhaltens 2) Betriebliche Organisation und Gruppenstruktur 3) Besonderheiten im Verhalten von unterschiedlichen Gruppen von Arbeitnehmern 2. Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten a) Arbeitsorganisation und soziale Maßnahmen 1) Menschliche Arbeit und Arbeitssystem 2) Bedingungen industrieller Arbeit 3) Elemente der Arbeitsorganisation und ihre Auswirkungen auf die Mitarbeiter 4) Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit 5) Leistungsfähigkeit und -bereitschaft b) Arbeitsplatz- und Betriebsgestaltung 1) Konzepte zur Planung der Arbeitswelt 2) Bedingungsfaktoren menschengerechter Gestaltung der Arbeit 3) Mitbestimmung und Mitwirkung bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit c) Führungsgrundsätze 1) Begriffsdefinitionen 2) Führungsgrundsätze und gesellschaftliche Bedingungen 3) Umsetzung von Führungsaufgaben in die betriebliche Praxis 3. Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb a) Rolle des Industriemeisters 1) Stellung und Funktion des Industriemasters im Betrieb 2) Erwartungen an den Industriemeister als Führungskraft 3) Industriemeister im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen b) Kooperation und Kommunikation 1) Kooperation im Betrieb 2) Kommunikation im Betrieb c) Führungstechniken und Führungsverhalten 1) Psychologische Grundlagen der Mitarbeiterführung 2) Entscheidung, Weisung und Kompetenz 3) Spezielle Führungsprobleme 4) Mitarbeiterbeurteilung 5) Einführung neuer Mitarbeiter 6) Leistungskontrolle 7) Konflikte und Konfliktlösung
40 7 SCHLUSSFOLGERUNGEN Im konkreten Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es an erster Stelle den Unterschied in der Zahl der Ausbildungswege. Kennt Deutschland im Grunde genommen ein uniformes System innerhalb der Berufsausbildung, so gibt es in den Niederlanden durchgehend drei bis vier Ausbildungswege. Hinsichtlich des Vergleichs der Unternehmerausbildungen für Mittel- und Kleinbetriebe fällt folgendes auf: 1. Die letztendliche Qualifikation von Berufstätigen als Folge der von ihnen absolvierten Ausbildung in den untersuchten Berufen ergibt keine großen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden. 2. Der Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden liegt für die untersuchten Berufe speziell in der Reihenfolge, in der die Lehrthemen angeboten werden, und dem Zeitpunkt, zu dem Unternehmerfähigkeiten erlernt werden. Im Allgemeinen kann man sagen, daß Unternehmerfähigkeiten in den Niederlanden früher behandelt werden als in den deutschen Ausbildungen für dieselben Berufe. Die deutsche Ausbildung hat mehr und länger Aufmerksamkeit für die fachtechnische Bildung. In der Praxis heißt dies, daß die Trennung zwischen initieller Bildung und Weiterbildung für die untersuchten Berufe zwischen Deutschland und den Niederlanden verschieden ist. 3. Zusatzbemerkung zur Schlußfolgerung zwei ist, daß das Maß, in dem sich der Unterschied manifestiert, abhängig ist von zwei Faktoren: • der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen die betreffende Ausbildung ressortiert (man vergleiche zum Beispiel die Gesetzgebung hinsichtlich der Niederlassung für den Einzelhandel in den Niederlanden und dem Fehlen einer entsprechenden Regelung in Deutschland). der Charakter des untersuchten Berufes. Wenn die Unternehmerfähigkeiten mehr zum zentralen Aufgabenpaket eines bestimmten Berufes gehören, wird der Unterschied Deutschland - Niederlande weniger stark (man vergleiche zum Beispiel den Beruf des Einzelhändlers). 4. Die letzte Schlußfolgerung dieser Untersuchung lautet, daß der Vergleich von Berufsausbildungen eine sehr dynamische Angelegenheit ist. Nicht nur ändern sich unter dem Einfluß der europäischen Zusammenarbeit viele Angelegenheiten auf nationaler Ebene (das beste Beispiel ist die Änderung bezüglich der Niederlassungsgesetzgebung in den Niederlanden zur Zeit der Untersuchung); auch werden immer mehr Maßnahmen getroffen, die Auswirkungen haben für mehrere europäische Länder zugleich. Dies sorgt für eine Situation, worin "Wahrheiten" nur kurz diesen Status besitzen. Für die erwünschte Flexibilität und gleichzeitig gezielt auf das Herstellen von Transparenz im internationalen Vergleich von Berufsausbildungen muß der Vergleich in Zukunft gerichtet sein auf eine beschränkte Anzahl von essentiellen Kernkriterien. Ein Vorschlag zu einem Vergleichsmodell für einen zukünftigen internationalen Vergleich von Berufsausbildungen wurden in Abschnitt 5.3. präsentiert
41 Zum Schluß Bleibt nur noch die Frage, ob die vorliegende Untersuchung erfolgreich ist. Obwohl es während der Ausführung und dem Zustandebringen des Berichts Abänderungen und Anpassungen gegeben hat, denke ich trotzdem, daß eine positive Antwort auf diese Frage angesagt ist. Der internationale Vergleich von Berufsausbildungen ist nämlich auch eine Frage von Fallen und Aufstehen. Der Autor dieser Veröffentlichung hat diese Erfahrung persönlich erleben dürfen. Trotz, oder vielleicht gerade dank der widerspenstigen Materie denke ich, daß diese Veröffentlichung einerseits Information verschafft über Unternehmerausbildungen in Deutschland und den Niederlanden, und andererseits als Basis dienen kann, für einen effizienten und sinnvollen Vergleich von Berufsausbildungen in der Zukunft. Ein jeder, der nach dem Lesen dieser Veröffentlichung die Herausforderung angehen will, wünsche ich viel Erfolg. In der Hoffnung, daß dieser Bericht Sie auf gute Ideen gebracht hat, und verdeutlicht hat, welche Fallen Sie vermeiden müssen. R. van Hartem
Anlagen
Anlage I Datum 23-09-91 24-09-91 25-09-91 26-09-91 27-09-91 30-09-91 01-10-91 02-10-91 04-10-91 17-10-91 25-11-91 Liste mit Gesprächspartnern Institut/Gesprächspartner Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn, Frau Stockmann, Herr von Bardeleben Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Bonn, Frau Haugg, Herr Maslankowski Carl Duisberg Gesellschaft, Köln Frau Krüger, Frau Nijsten Zentralstelle für Berufsbildung im Deutschen Einzelhandel, Hauptstelle des Deutschen Einzelhandels, Köln, Herr Malcher, (Herr Schellenberger) Institut für Mittelstandsforschung, Bonn, Herr Clemens Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Reuling Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Walter-Lezius Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Pütz Forschungsstelle für den Handel, Berlin Herr Spannagel Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Reuling Deutsche Industrie- und Handelstag Bonn, Frau Kümmerlein Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Institutssitzung Forschungsschwerpunkte
26-11 -91 Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Berlin, Frau Lötsch, Herr Klein 27-11-91 Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Reuling 28-11 -91 Handwerkskammer zu Berlin, Berlin, Herr Babel, Herr Blunk Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Blötz 29-11-91 Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Frau Ramlow Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Weiß 03-12-91 Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin, Herr Reuling 05-12-91 Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Düsseldorf, Herr Glaubitz 06-12-91 Carl Duisberg Gesellschaft, Köln, Frau Krüger, Frau Nijsten 09-12-91 Deutsche Handwerkskammertag, Bonn, Herr Brüggeman Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk Düsseldorf, Frau Kramer, Frau Mehnert 10-12-91 Handwerkskammer Düsseldorf Düsseldorf, Herr May
Anlage II Interviewbogen erste Periode Fragen in bezug auf die Rolle des Institutes in Hinsicht auf den Klein- und Mittelbetrieb in Deutschland 1. Mit welchen Kriterien hantiert das Institut für die Definierung des Klein- und Mittelbetriebes? 2. Welche Rolle spielt das Institut im Feld des Klein- und Mittelbetriebes ? • Aufgabe? • Theoretisch oder praktisch beschäftigt? 3. Welche Spezialgebiete gibt es innerhalb des Institutes in Hinsicht auf die Dienstleistung zum Feld des Klein- und Mittelbetriebes? 4. Welche Regeln und Gesetze sind relevant in Hinsicht auf Unternehmer im Klein- und Mittelbetrieb und in bezug auf die Aufgaben des Institutes? 5. In welcher Weise wird das Institut vom Feld des Klein- und Mittelbetriebes (verwaltungsmäßig) legitimiert? Allgemeine Fragen in bezug auf Unternehmer im Klein- und Mittelbetrieb in Deutschland 6. Welche Regeln und Gesetze sind im allgemeinen relevant für Unternehmer im Klein- und Mittelbetrieb in Deutschland? 7. Welche Organisationen (Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverbände) spielen eine Rolle in der politischen Lenkung von Klein- und Mittelbetrieben? 8. Welche Strukturen und Institutionen sind beschäftigt mit der Beratung im Rahmen von Klein- und Mittelbetrieben? 9. In welcher Weise findet die relative Autonomie der Bundesländer zurück in die Führung des Staatsgeschäftes für den Klein- und Mittelbetrieb. • Praktische Beispiele? • Konsistenz oder Verzettelung? • Vorzug für Geschäftssitz? 10. Welche allgemeinen Entwicklungen signalisieren Sie in bezug auf Unternehmer (in bestimmten Branchen oder Sektoren) im Klein- und Mittelbetrieb? 11. In welcher Weise ist der Berufsinhalt vom Unternehmer im Klein- und Mittelbetrieb festgelegt (z.B. Ausbildungs- oder Berufsprofile)?
Anlage III Interviewbogen zweite Periode Allgemeine Fragen in bezug auf die Rolle der Kammer in Hinsicht auf den Klein- und Mittelbetrieb im Bundesland a. Mit welchen Kriterien hantiert das Institut für die Definierung des Klein- und Mittelbetriebes? b. Welche Rolle spielt das Institut im Feld des Klein- und Mittelbetriebes? • Aufgabe? • Theoretisch oder praktisch beschäftigt? c. Welche Spezialgebiete gibt es innerhalb des Institutes in Hinsicht auf der Dienstleistung zum Feld des Klein- und Mittelbetriebes? d. In welcher Weise wird das Institut vom Feld des Klein- und Mittelbetriebes (verwaltungsmäßig) legitimiert? Spezielle Fragen zu den ausgewählten Branchen/Berufen B. BEREICH HANDWERK: MAURER e. Für welche Berufe bilden Sie aus? Welches Berufsprofil oder Berufsbild liegt der Aus- oder Weiterbildung zugrunde? f. Welche Inhalte der Ausbildungsordnung für den Beruf Maurer beziehen sich mehr oder weniger direkt auf Unternehmerfertigkeiten? g. Gibt es für die Aus- oder Weiterbildung einen Ausbildungsrahmenplan? Wenn ja, wie ist der aufgebaut? h. Welche Inhalte haben die Weiterbildungslehrgänge, die im Rahmen der Weiterbildung durch die Kammern angeboten werden? i. Auf welche Zielgruppen sind die Weiterbildungslehrgänge gerichtet? j. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer mitbringen? k. Welche Inhalte bietet die Aus- oder Weiterbildung? 1. Wo findet die Aus- oder Weiterbildung statt? m. Wie lange dauert die Aus- oder Weiterbildung? n. Wie ist das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis in der Ausbildung? o. Welche Inhalte hat die praktische Ausbildung? p. Können mit der Aus- oder Weiterbildung Diplome oder Zertifikate erworben werden? q. Sind irgendwelche Berechtigungen mit dem Bildungsabschluß verbunden (z.B. Zugang zu weiteren Weiterbildungsgängen? Zugang zu bestimmten Berufspositionen)? r. Wie hoch ist die Abbruchquote bei Ihren Aus- oder Weiterbildungslehrgängen? s. Welche Veränderungen im Aus- oder Weiterbildungsangebot haben in den letzten Jahren stattgefunden? Welche sind für die Zukunft angestrebt?