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Regelungen zu Forschungsdatenmanagement und Guter wissenschaftlicher Praxis für Promovierende in Satzungen, Promotionsordnungen und -programmen an Universitäten in Deutschland

Kandler, Philipp

Abstract

Das Working Paper untersucht, welche verpflichtenden Regelungen Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) und Forschungsdatenmanagement (FDM) im Promotionsprozess an Universitäten in Deutschland verankern. Es betrachtet dazu Regelungen, die über die Verpflichtungen im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft hinausgehen. Dazu zählen die verpflichtende Vermittlung (Kurse) sowie die Verankerung in Betreuungsvereinbarungen und Verpflichtungserklärungen für GWP sowie Pflichten zur Archivierung und Publikation von Forschungsdaten. Das Working Paper identifiziert und analysiert dazu Leitlinien (GWP-Satzungen, Promotionsordnungen und Curricula von Promotionsprogrammen). Die genannten Regelungen sind an Universitäten in Deutschland bisher nur vereinzelt zu finden. Zwei GWP-Satzungen und vier universitätsweite Promotionsordnungen in Deutschland enthalten eine Verpflichtung für Promovierende, Kurse zu GWP zu besuchen. Hinzu kommen separate Verpflichtungserklärungen, GWP zu befolgen (fünf universitätsweite Regelungen) und die ausdrückliche Verankerung von GWP in Betreuungsvereinbarungen (eine universitätsweite Regelung), die zwar die Sichtbarkeit des Themas stärken, aber rechtlich keine zusätzlichen Verpflichtungen schaffen. Bei den an FDLink beteiligten Universitäten finden sich in vier Promotionsordnungen der Fakultäten Verpflichtungen zum Besuch einer Veranstaltung zur GWP sowie ebenfalls Verpflichtungserklärungen und die Verankerung von GWP in der Betreuungsvereinbarung. Verpflichtungen zur Archivierung von Forschungsdaten finden sich ebenfalls vereinzelt in einrichtungsweiten Promotionsordnungen an Universitäten in Deutschland und in den Promotionsordnungen der Fakultäten der an FDLink beteiligten Universitäten. Die Verankerung von FDM und GWP in GWP-Satzungen, Promotionsordnungen und -programmen ermöglicht eine flächendeckende Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen dieser Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens an Promovierende. Da die meisten Regelungen aus den letzten Jahren stammen, kann mit einer Zunahme gerechnet werden. Die Beispiele in dieser Publikation können dabei eine Orientierung bieten, wie die Vermittlung und Umsetzung von GWP und FDM in Promotionsordnungen und Curricula für Promovierende verankert werden kann. Die Publikation entstand im Kontext des DFG-geförderten Projekts "FDLink - Rahmenbedingungen für Kulturwandel und gemeinsame Servicelandschaft stärken" im Arbeitspaket 5: FDM-spezifisches Curriculum für Promovierende. Ergänzt wird die Publikation durch eine Datentabelle (FDLink_AP5_RegelungenZuGWPUndFDM_Tabelle.xlxs) und eine Übersicht zum Wortlaut der Regelungen (FDLink_AP5_RegelungenZuGWPUndFDM_Uebersicht.pdf).

Full text

Regelungen zu Forschungsdatenmanagement und Guter wissenschaftlicher Praxis für Promovierende in Satzungen, Promotionsordnungen und -programmen an Universitäten in Deutschland Philipp Kandler Freie Universität Berlin 2025 2 | Philipp Kandler DIE AUTORINNEN Philipp Kandler 0000-0002-5701-4820 HERAUSGEBER Freie Universität Berlin mit Projektschwerpunkt FDM-spezifisches Curriculum für Promovierende (AP 5). Diese Publikation wurde im Rahmen des Verbundprojekts „FDLink“ durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert – Projektnummer: 534 689 364 IMPRESSUM Regelungen zu Forschungsdatenmanagement und Guter wissenschaftlicher Praxis für Promovierende in Satzungen, Promotionsordnungen und -programmen an Universitäten in Deutschland von Philipp Kandler ist lizensiert unter der Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) ZITATIONSVORSCHLAG Kandler, P. (2025). Regelungen zu Forschungsdatenmanagement und Guter wissenschaftlicher Praxis für Promovierende in Satzungen, Promotionsordnungen und -programmen an Universitäten in Deutschland. https://doi.org/10.5281/zenodo.17949211 DOI https://doi.org/10.5281/zenodo.17949211 FDLink Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 3 Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................................................. 4 2. Methodisches Vorgehen ...................................................................................................................... 6 2.1 Berücksichtigte Dokumente ........................................................................................................... 6 2.2 Datengrundlage ............................................................................................................................. 7 3. Ergebnisse ........................................................................................................................................... 7 3.1 Verbindliche Regelungen zu GWP in Satzungen oder Ordnungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis der Universitäten ....................................................................................................................... 8 3.1.1 Verpflichtung zum Besuch einer Veranstaltung zu GWP........................................................ 8 3.1.2 GWP in Betreuungsvereinbarungen ....................................................................................... 9 3.1.3 Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung von GWP .............................................................. 9 3.2 Universitätsweite verbindliche Regelungen zu GWP für Promovierende ...................................... 9 3.3 Verbindliche Regelungen zur GWP durch einzelne Fakultäten oder Promotionsprogramme in den Universitäten in FDLink ............................................................................................................... 10 3.3.1 Verpflichtung zum Besuch einer Veranstaltung zu GWP...................................................... 11 3.3.2 GWP in Betreuungsvereinbarungen ..................................................................................... 12 3.3.3 Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung von GWP ............................................................ 13 3.4 Verbindliche Regelungen zu FDM für Promovierende ................................................................ 14 4. Diskussion und Zusammenfassung .................................................................................................. 15 5. Referenzen ........................................................................................................................................ 16 4 | Philipp Kandler 1. Einleitung1 Das DFG-geförderte Verbundprojekt „FDLink – Rahmenbedingungen für Kulturwandel und gemeinsame Servicelandschaft stärken“ der sechs Berliner und Brandenburgischen Universitäten Universität Potsdam (UP), Technische Universität Berlin (TU), Humboldt-Universität zu Berlin (HU), Europa-Universität Viadrina – Frankfurt/Oder (EUV), Freie Universität Berlin (FU) und Brandenburgische-Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU Cottbus-Senftenberg)) hat zum Ziel, den Ausbau von Verantwortungsstrukturen und Informationskompetenzen und somit eine gezielte Übersetzungsleistung von institutionellen zu überinstitutionellen Serviceleistungen im Forschungsdatenmanagement (FDM) zu fördern. Die FDM-Kontaktstellen der Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, Bedarfe der Forschenden gezielt, nicht nur vor dem Hintergrund der eigenen, sondern auch der übergreifenden Angebote einzuordnen und ihnen die geeigneten Werkzeuge zu vermitteln. Dabei stehen vor allem Strategien zur vereinfachten Etablierung und Förderung von FDM an den Fakultäten, die organisatorische Verankerung an den Häusern sowie Trainings-, Schulungsund Beratungsprogramme im Vordergrund (Dreyer et al., 2024, S. 5–6). An der FU Berlin wird im Arbeitspaket 5 (AP5) ein niedrigschwelliges FDM-Schulungskonzept entwickelt, das in Kursen für Promovierende zur Guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) eingesetzt werden kann. Ausgangspunkt ist, dass Kurse zur GWP zunehmend verpflichtend sind. FDM als zentraler Bestandteil der GWP ist darin berücksichtigt, wird bisher aber nicht durchgehend systematisch und umfassend vermittelt. Hier setzt FDLink mit der Erarbeitung eines FDM-Curriculums an, das von Dozierenden und Trainer*innen in GWP-Kurse integriert werden kann (Dreyer et al., 2024, S. 11–12). Eine flächendeckende und systematische Vermittlung von grundlegendem FDM an Promovierende kann auf diese Weise erreicht werden, ohne dass zusätzliche Verpflichtungen zu FDM-Schulungen eingeführt werden müssen. Dieses Working Paper untersucht, welche Regelungen GWP im Promotionsprozess an Universitäten2 in Deutschland verankern. Außerdem betrachtet es, welche Vorgaben für den Umgang mit Forschungsdaten im Rahmen der Promotion bestehen. Beides wurde bisher nicht systematisch untersucht. Dazu identifiziert und analysiert es Leitlinien (GWP-Satzungen, Promotionsordnungen und Curricula von Promotionsprogrammen) bezüglich Regelungen zu Verpflichtungen zur Weiterbildung oder zur Implementierung konkreter Maßnahmen zu GWP und FDM für Promovierende, die über die ohnehin durch die GWP-Satzungen bestehende Pflicht zur Einhaltung der GWP hinausgehen. Das Working Paper gibt einen qualitativen und quantitativen Überblick und vertieft diesen bis zur Ebene der Fakultäten und einzelner Promotionsprogramme für die am Projekt FDLink beteiligten Universitäten. Es argumentiert für die Bedeutung verpflichtender Regelungen als Ergänzung zu den in GWP-Satzungen enthaltenen Selbstverpflichtungen und diskutiert die Reichweite durch eine Verankerung auf unterschiedlichen Ebenen (Universität, Fakultät, Promotionsprogramme). Die Analyse bietet konkrete Beispiele, wie Bestimmungen formuliert und implementiert werden, die FDM-Stellen und weitere Akteure, die an der Vermittlung von FDM und GWP an Promovierende beteiligt sind, dabei unterstützen können gegenüber Entscheidungsträger*innen an der Hochschule für die Einführung entsprechender Regelungen zu argumentieren. Im Rahmen des AP5 von FDLink sind die Ergebnisse relevant, da sie Anknüpfungspunkte für die systematische Integration von FDM in GWPKursen bieten und damit eine Grundlage für ein Konzept zur Integration eines FDM-Curriculums in GWP-Kurse sind (Kandler & Söring, 2025). 1 Ich danke den Kolleg*innen im Projekt FDLink, insbesondere der Projektleiterin von AP5, Sibylle Söring, sowie Britta Anstötz und Thomas Weitner von der Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität an der FU Berlin für ihre kritischen Anmerkungen zu dieser Publikation. 2 Die Analyse berücksichtigt neben öffentlichen Vollund Technischen Universitäten auch Universitäten in privater und kirchlicher Trägerschaft sowie pädagogische und theologische Hochschulen, sofern sie über ein eigenes Promotionsrecht verfügen (Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz, o. J.). Eine Übersicht zur Situation an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist von Interesse, eine Einbeziehung wäre für den Kontext dieser Analyse aber zu umfangreich gewesen. Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 5 Die Bedeutung des FDM für die GWP zeigt sich im 2019 veröffentlichten Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), wo Forschungsdaten auf der ersten (Leitlinien) und zweiten Ebene (Erläuterungen) prominent berücksichtigt sind (DFG, 2025). Leitlinie 7 regelt die Kenntlichmachung aller im Forschungsprozess verwendeten „Daten, Organismen, Materialien und Software“ (Erläuterungen), Leitlinie 12 die Dokumentation „alle[r] für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen“, Leitlinie 13 die öffentliche Zugänglichmachung von Forschungsergebnissen (Leitlinie) nach den FAIR-Prinzipien (Erläuterungen). Leitlinie 17 verpflichtet die Forschenden zur Archivierung: „Wissenschaftler*innen sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrundeliegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf“, der im Regelfall auf zehn Jahre nach Veröffentlichung festgelegt wird (Erläuterungen). Über die Forschungsdaten und -ergebnisse sollen außerdem zum „frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte“ getroffen werden (Leitlinie 10, Erläuterungen) (DFG, 2025). Im Jahresbericht für 2024 des Ombudsgremiums für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland zählt der Umgang mit Daten/Datennutzung mit 11 % zu den häufigsten Anfragen, nach Autorschaftsfragen und -konflikten und gleichauf mit Plagiatshinweisen sowie Fragen zu Ombudsverfahren/Vertraulichkeit. Das Themenspektrum zu Daten und Datennutzung umfasst „Publikationsrechte für wissenschaftliche Erkenntnisse, die Verweigerung der Herausgabe von Forschungsdaten und -ergebnissen, Datennutzungsregelungen in Kooperationsprojekten, und Datennachnutzung [sowie] den Umgang mit Daten rund um einen Institutsoder Stellenwechsel von Wissenschaftler:innen“ (Ombudsman für die Wissenschaft, 2025, S. 15). FDM als zentralen Aspekt der GWP behandelt das Ombudsgremium auch als eines von drei Themen im Projekt „Dialogforen zur Stärkung wissenschaftlicher Integrität“ (Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland, o. J.). Die zuständige Referentin des Projektes, Katrin Frisch (2023), argumentiert in einem Artikel, dass systematisches FDM zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beiträgt und präventiv bei Konflikten um Autorschaft und Datennutzung wirkt, zum Beispiel durch Datennutzungsvereinbarungen. Trotz der Bedeutung von FDM als Teil der GWP ist es noch nicht systematisch Teil der wissenschaftlichen Ausbildung, beispielsweise in der Promotion. Gommel et al. (2021) resümieren auf Basis einer nicht repräsentativen Befragung unter Teilnehmenden (vorwiegend Promovierende) von GWP-Kursen, dass FDM von den meisten Promovierenden während der Promotion nicht systematisch thematisiert wurde. Sie diagnostizieren in ihrer Untersuchung zu „Wissen und Nichtwissen von Nachwuchsforschenden“ dabei „Defizite in der Kommunikation über wichtige GWP-Themen“ als „Folge unzureichender Unterweisung oder […] Konsequenz eines fehlenden Bewusstseins, das sich durch Generationen von Forschenden im Sinne einer inherited unawareness fortsetzt“ (Gommel et al., 2021, S. 61–62). Eine Schlussfolgerung ist, dass die Vermittlung von GWP aktiv erfolgen muss: „Es ist nicht zielführend, auf eine wirksame GWP-Vermittlung durch Aushändigung des gedruckten Regelwerks oder durch einen Verweis auf das Dokument im Arbeitsvertrag zu hoffen. Die konkreten Inhalte und Vorgaben sind so bedeutsam für die Einhaltung der GWP, dass sie mit Nachwuchsforschenden explizit besprochen werden müssen, weil sie erst dann im Forschungsalltag zur Anwendung gebracht werden können.“ (Gommel et al., 2021, S. 59) Vorgaben zu GWP und FDM für Promovierende sind auf unterschiedlichen Ebenen geregelt – in Satzungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis universitätsweit, in Promotionsordnungen für alle Promovierenden einer Universität (im Fall einer Rahmenpromotionsordnung) bzw. einer Fakultät sowie in Promotionsstudienordnungen oder durch Vorgaben eines Promotionsprogramms/einer Graduiertenschule für alle Angehörigen des Programms/der Einrichtung. Systematisch beschrieben sind in dieser Übersicht Regelungen, ohne deren Erfüllung der Abschluss der Promotion (im Falle von Ordnungen) bzw. des Promotionsprogramms nicht möglich ist, da nur über sie eine Verpflichtung 6 | Philipp Kandler abgeleitet werden kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung in der Übersicht ist, dass die Regelungen über die des DFG-Kodex hinausgehen, der von allen Hochschulen verpflichtend umgesetzt werden muss, um Fördermittel der DFG erhalten zu können und der daher die Grundlage der GWPSatzungen bildet (DFG, 2025, S. 27). Die Vermittlung von GWP, vor allem an Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, ist ein wichtiges Anliegen des DFG-Kodex, die Umsetzung ist dort aber nicht konkret geregelt und bleibt den Hochschulen überlassen. Leitlinie 2 legt fest, dass als Teil des Berufsethos „[d]ie Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens […] zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung“ beginnt und Wissenschaftler*innen aller Karriereebenen verpflichtet sind, ihren Kenntnisstand diesbezüglich aktuell zu halten. Verantwortlich für die Einhaltung und Vermittlung der GWP und die Betreuung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen sind die Leitungen der wissenschaftlichen Einrichtungen (Leitlinie 3) sowie der Arbeitseinheiten (Leitlinie 4). Grundlage der vorliegenden Analyse der Verankerung von Verpflichtungen zu GWP und FDM für Promovierende sind öffentlich zugängliche Webseiten der Universitäten mit Promotionsrecht in Deutschland und insbesondere ihrer Graduiertenzentren. Nach dieser Einleitung wird im zweiten Abschnitt das methodische Vorgehen dargestellt. Im dritten erfolgt die Präsentation der Ergebnisse. Diese ist unterteilt in vier Unterabschnitte: zu Regelungen in GWP-Satzungen der Universitäten, zu einrichtungsweit gültigen Verpflichtungen für Promovierende, zu Regelungen in Promotionsordnungen und Promotionsprogrammen an Fakultäten für das Fallbeispiel der am Projekt FDLink beteiligten Universitäten sowie zu Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten. Abschließend folgen eine kurze Diskussion und Zusammenfassung. 2. Methodisches Vorgehen 2.1 Berücksichtigte Dokumente Für die Analyse wurden öffentlich zugängliche Informationen über Bestimmungen zu GWP und FDM für Promovierende ausgewertet. Die Datensammlung erfolgte zwischen November 2024 und Februar 2025 für die an FDLink beteiligten Universitäten und zwischen März und Juli 2025 für die weiteren Universitäten mit Promotionsrecht in Deutschland. Die Analyse für die sechs am Projekt FDLink beteiligten Universitäten erfolgte dabei bis zur Ebene der einzelnen Fakultäten und Promotionsprogramme. Deutschlandweit wurden für Universitäten mit Promotionsrecht nur einrichtungsweite Regelungen berücksichtigt, keine Regelungen, die nur für einzelne Fakultäten gültig sind. Konkret wurden folgende Dokumente und Informationsquellen herangezogen:3 Für alle Universitäten: • Satzung zur Guten wissenschaftlichen Praxis • Webseite des Graduiertenzentrums;4 wenn kein Graduiertenzentrum besteht zentrale Webseite mit Informationen zur Promotion • Webseite zur Guten wissenschaftlichen Praxis für Promovierende; wenn keine eigene Seite für Promovierende existiert, allgemeine Webseite zur Guten wissenschaftlichen Praxis • Universitätsweit gültige Promotionsordnung oder Rahmenpromotionsordnung,5 sofern vorhanden 3 Eine Übersicht der Ergebnisse lässt sich der Datentabelle (FDLink_AP5_RegelungenZuGWPUndFDM_Tabelle.xlxs) entnehmen. Die Regelungen sind im Wortlaut im beigefügten pdf-Dokument (FDLink_AP5_RegelungenZuGWPUndFDM_Uebersicht.pdf) aufgeführt. Hier findet sich auch eine detaillierte Übersicht zu den Regelungen an den Universitäten in FDLink. 4 „Graduiertenzentrum“ bezieht sich auf Einrichtungen, die prinzipiell allen Promovierenden einer Universität offenstehen. Dies umfasst keine Graduiertenschulen, die lediglich verschiedene disziplinäre Graduiertenschulen oder Graduiertenprogramme bündeln. 5 Die Promotionsordnungen wurden in der pdf-Version nach folgenden Stichwörtern durchsucht: Gute, Praxis, Integrität, Daten. Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 7 Für die Universitäten in FDLink zusätzlich: • Promotionsordnungen6 • Rahmenordnungen der Graduiertenzentren • Regelungen für Promovierende in strukturierten Promotionsprogrammen7 o Promotionsstudienordnungen o Curricula o Webseiten der Promotionsprogramme 2.2 Datengrundlage Als Ausgangspunkt wurde eine Suche nach Universitäten mit Promotionsrecht in Deutschland auf der Seite des von der Hochschulrektorenkonferenz angebotenen Hochschulkompass durchgeführt (Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz, o. J.). Die International Psychoanalytic University Berlin wurde ausgeschlossen, da sie nach eigenen Angaben nicht über das Promotionsrecht verfügt. Auf dieser Grundlage wurde eine Liste in Excel angelegt, die 112 Universitäten umfasst. Als 113. Eintrag wurde die Charité – Universitätsmedizin Berlin aufgenommen, die formell der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin zugehörig ist, aber über eine eigene GWP-Satzung und Promotionsordnung verfügt. Bei 11 Universitäten konnte die aktuelle GWP-Satzung online nicht gefunden werden. 3. Ergebnisse Die Auswertung unterscheidet nach Regelungen auf drei Ebenen: 1) Regelungen in GWP-Satzungen, die universitätsweit für alle wissenschaftlich Tätigen gültig sind 2) Universitätsweite Regelungen für Promovierende zum Beispiel in Rahmenpromotionsordnungen oder bei nur einer bestehenden Promotionsordnung sowie allgemeine Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion, über die öffentlich informiert wird 3) Regelungen für Promovierende an einzelnen Fakultäten oder in Promotionsprogrammen. Dies wurde nur für das Fallbeispiel der an FDLink beteiligten Universitäten untersucht. In den Dokumenten finden sich drei Arten von Vorgaben zu GWP für Promovierende, die über die ohnehin durch die GWP-Satzungen bestehende Pflicht zur Einhaltung der GWP hinausgehen. Erstens gibt es Verpflichtungen, eine Veranstaltung zur GWP zu besuchen. Dabei kann es sich entweder um einen von der Universität angebotenen Kurs handeln oder die Promovierenden können aus einem Kursangebot auswählen und sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten zu erwerben. Zum Teil werden auch durch Selbstlernkurse erworbene Zertifikate anerkannt. Ein Abschluss der Promotion ist ohne den Nachweis der Absolvierung des Kurses nicht möglich. Zweitens gibt es Regelungen, dass ein Bekenntnis zu GWP in die Betreuungsvereinbarung aufzunehmen ist bzw. sich dort die Betreuenden zur Vermittlung von GWP und/oder alle Beteiligten zur Einhaltung verpflichten. Drittens gibt es Verpflichtungserklärungen, in denen die Promovierenden bestätigen, die GWP einzuhalten. Diese sind zusätzlich zu entsprechenden Passagen in Betreuungsvereinbarungen und der Versicherung, dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde, abzugeben. Alle Regelungen finden sich in Promotionsordnungen häufiger als in GWP-Satzungen. Regelungen zur expliziten Erwähnung von GWP in Betreuungsvereinbarungen und Verpflichtungserklärungen, GWP zu befolgen, stärken zwar die Sichtbarkeit des Themas, schaffen aber keine zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen, da die 6 Die Promotionsordnungen wurden in der pdf-Version nach folgenden Stichwörtern durchsucht: Gute, Praxis, Integrität, Daten. 7 Strukturierte Promotionsprogramme umfassen unter anderem disziplinäre oder fachübergreifende Graduiertenschulen, Promotionsstudiengänge, drittmittelfinanzierte Graduiertenkollegs oder Promovierendenprogramme im Rahmen von Verbundforschungsprojekten. Gemeinsam haben sie, dass der Abschluss des Programms nur möglich ist, wenn ein vorgegebenes Curriculum absolviert wird. 8 | Philipp Kandler Einhaltung der GWP bereits durch die übergreifenden einrichtungseigenen Satzungen festgeschrieben ist. Bei den Regelungen zu FDM kann zwischen Vorgaben zur Publikation und zur Archivierung (ohne Publikation) von Forschungsdaten unterschieden werden. 3.1 Verbindliche Regelungen zu GWP in Satzungen oder Ordnungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis der Universitäten Die GWP-Satzungen der Universitäten werden vom Akademischen Senat beschlossen und sind verbindlich für alle an der Einrichtung wissenschaftlich tätigen Personen. Sie setzen den DFG-Kodex um und orientieren sich dabei zum Teil an der Struktur der Mustersatzung der Hochschulrektorenkonferenz (2022). Einige Satzungen enthalten eigene Paragraphen zum wissenschaftlichen Nachwuchs oder zur Prävention. 3.1.1 Verpflichtung zum Besuch einer Veranstaltung zu GWP In ihrer GWP-Satzung sehen nur zwei Universitäten den Besuch eines Kurses zu GWP vor. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin sieht vor, dass alle Promovierenden und Habilitierenden „verpflichtet [sind], an mindestens einem Kurs zur Guten wissenschaftlichen Praxis an der Charité teilzunehmen“ (2024, §3 Abs. 4). Der Nachweis muss mit dem Antrag zur Eröffnung des Promotionsbzw. Habilitationsverfahrens eingereicht werden. Die Verpflichtung kann durch das Ansehen einer einstündigen Videoaufzeichnung erfüllt werden. Die Technische Universität Dresden sieht für das gesamte wissenschaftliche Personal eine Schulung zur GWP vor (2022, §3 Abs. 3). Dazu kann entweder ein 1,5tägiger synchroner Kurs belegt oder ein dreistufiges Zertifikat erworben werden, für das das Absolvieren des Selbstlernkurses der GRADE (Goethe Research Academy for Early Career Researchers),8 eines eigenen Selbstlernkurses der TU Dresden und eines zweistündigen, interaktiven Workshops zu Fallbeispielen notwendig sind (Technische Universität Dresden, o. J.). In einigen Satzungen finden sich zumindest Soll-Bestimmungen und Selbstverpflichtungen. Die Freie Universität Berlin strebt in ihrer Satzung an, dass „[a]lle Promovierenden […] vor Einreichung der Dissertation mindestens einen Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis besucht haben [sollen]“ (2024d, §3 Abs. 1). Eine Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Unterrichtung des wissenschaftlichen Personals in GWP formuliert die Georg-August-Universität Göttingen, wobei nicht definiert ist, wie diese umgesetzt wird (2021, §2 Abs. 4). Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sieht in §5 Abs. 2 der GWP-Satzung vor, dass „[d]ie Fakultäten […] das Thema gute wissenschaftliche Praxis in die Methodenkurse der Graduiertenschulen [integrieren]“ (2022, §5 Abs. 2). Auch die Universität Leipzig verpflichtet sich „Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis […] bereits in den Veranstaltungen des Grundbzw. Bachelorstudiums“ zu vermitteln (2025, §1 Abs. 3, Punkt 3). Viele GWP-Satzungen legen fest, dass die Fakultäten für die Verankerung von GWP in der Lehre verantwortlich sind, ohne allerdings konkrete Vorgaben zur Umsetzung zu machen oder eine Nachweispflicht für Promovierende, Studierende oder wissenschaftliches Personal vorzusehen, zum Beispiel in der GWP-Satzung der Uni Potsdam: „Die Fakultäten stellen sicher, dass die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens einschließlich dieser Satzung fester Bestandteil der Ausbildung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses ist und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung erfolgt.“ (Universität Potsdam, 2022a, §2 Abs. 2) 8 Das Graduiertenzentrum GRADE der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat einen ca. einstündigen Selbstlernkurs entwickelt, der von anderen Hochschulen lizenziert werden kann (Goethe Graduate Academy (GRADE), o. J.). Im April 2025 wurde außerdem ein im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA) entwickelter ca. zehnstündiger Selbstlernkurs veröffentlicht (Berlin University Alliance, o. J.). Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 9 3.1.2 GWP in Betreuungsvereinbarungen Einige Satzungen sehen den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuer*in verpflichtend vor oder empfehlen diese (zum Beispiel: Humboldt-Universität zu Berlin (2023, §3 Abs. 2); Technische Universität Berlin (2023, §6)). Für die Berliner und Brandenburger Hochschulen ist der Abschluss von Betreuungsvereinbarungen bereits im Berliner Hochschulgesetz von 2025 (Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG), 2025, §35 Abs. 2) bzw. im Brandenburgischen Hochschulgesetz von 2024 (Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG), 2024, §§32 Abs. 8) vorgeschrieben. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die hier nicht untersucht wurden. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung wird auch in der dritten Ebene9 des DFGKodexes empfohlen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, o. J.-a). Explizit wird die Berücksichtigung von GWP in der Vereinbarung durch eine GWP-Satzung allerdings nur in einem Fall, dem der privaten Constructor University in Bremen, vorgeschrieben (2024, §3 Abs. 2). 3.1.3 Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung von GWP GWP-Satzungen von vier Universitäten sehen vor, dass Promovierende mit dem Antrag auf Zulassung (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (2022, §5 Abs. 2), Justus-Liebig-Universität Gießen (2024, §2 Abs. 4), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (2022, §11 Abs. 3b)) oder mit der Abgabe der Dissertationsschrift (Universität Leipzig (2025, §1 Abs. 3 Punkt 4)) Erklärungen abgeben, in der sie die Einhaltung der GWP bestätigen. An der Zeppelin Universität (Friedrichshafen) muss das gesamte wissenschaftliche Personal bei Einstellung eine „Compliance-Erklärung“ zur GWP unterschreiben (2022, §1 Abs. 3). Auch an der Universität Leipzig müssen die Mitarbeitenden schriftlich bestätigen, dass sie über die Grundsätze der GWP aufgeklärt wurden (2025, §1 Abs. 3 Punkt 5) 3.2 Universitätsweite verbindliche Regelungen zu GWP für Promovierende Dieser Unterabschnitt führt Regelungen zu verpflichtenden Kursen zu GWP für Promovierende auf, die sich außerhalb der GWP-Satzungen finden. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich universitätsweite Vorgaben. Einige Universitäten verfügen über Rahmenpromotionsordnungen, deren Inhalte für alle Fakultäten gültig sind. Spezialisierte Hochschulen mit Promotionsrecht haben zum Teil nur eine Promotionsordnung und sind daher in dieser Sektion vermutlich überrepräsentiert. Für diese Übersicht wurden außerdem die Webseiten der Graduiertenzentren (bzw. wo diese nicht bestehen, zentrale Webseiten mit Informationen für Promovierende) sowie die Webseiten zur GWP durchgesehen. Verpflichtungen zu GWP-Kursen finden sich in universitätsweit gültigen Promotionsordnungen an vier Universitäten: • Universität Konstanz (2025, §6 Abs. 2): Nachweis bei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens • Technische Universität Nürnberg (2023, §8 Abs. 2): Teilnahme als Teil des strukturierten Promotionsverfahrens • Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung – Otto-Beisheim-Hochschule (Vallendar) (2021, §10 Abs. 5, §12 Abs. 2): Nachweis bei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens • Zeppelin Universität (Friedrichshafen) (2022, §9 Abs. 1): Absolvierung im ersten Jahr nach Zulassung Die Universität Hohenheim (2023, Anlage 1) regelt in der Promotionsvereinbarung, die eine Anlage zur Promotionsordnung ist, dass die Promovierenden sich zur Teilnahme an mindestens einem Kurs zur GWP verpflichten. 9 Die sogenannte „Dritte Ebene“ des DFG-Kodex enthält fachspezifische und allgemeine Konkretisierungen der Leitlinien (DFG, o. J.-b). 16 | Philipp Kandler Im Bereich FDM gibt es ebenfalls nur vereinzelte Vorgaben. An einigen Universitäten bzw. Fakultäten der an FDLink beteiligten Universitäten müssen die Promovierenden ihre Forschungsdaten gemeinsam mit der Dissertation einreichen bzw. sich die Betreuungspersonen zur Aufbewahrung über zehn Jahre verpflichten. Nur in einem Fall gibt es eine partielle Pflicht zur Publikation. Auch hier gilt, dass sich diese Regeln meist in Promotionsordnungen befinden. Zwar ist der Anteil von Einrichtungen, die eine verpflichtende Vermittlung von GWP oder konkrete Maßnahmen zur Implementierung von GWP und FDM für Promovierende vorsehen, die über die Bestimmungen des DFG-Kodex hinausgehen, noch klein (s. Graphik 1). Allerdings zeigt sich, dass die Mehrzahl der Vorgaben zu FDM und GWP erst in den letzten Jahren eingeführt wurden. An der FU Berlin gab es zum Zeitpunkt der Einrichtung der Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität 2021 beispielsweise nur in der Promotionsordnung eines Fachbereichs die Verpflichtung zum Besuch eines GWP-Kurses.20 Mittlerweile sind drei weitere Promotionsordnungen hinzugekommen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Verpflichtungen durch zukünftige Reformen von Promotionsordnungen zunehmen. Die hier genannten Beispiele aus unterschiedlichen Universitäten können dabei Orientierung bieten, wie die Vermittlung von GWP und die Umsetzung von FDM in Promotionsordnungen oder anderen Dokumenten der Curricula für Promovierende integriert werden kann. 5. Referenzen Berlin University Alliance. (o. J.). E-Learning Module ‚Good Research Practice for Doctoral Researchers’ [Webseite]. Abgerufen 9. Juli 2025, von https://www.berlin-universityalliance.de/en/commitments/promoting-talent/projekte/gwp/index.html Bernstein Center for Computational Neuroscience Berlin. (o. J.). Summary of PhD Program Regulations. Abgerufen 10. Juli 2025, von https://www.bccn-berlin.de/files/BCCN/download_area-PhDprogram/PhD_Program_regulations_BCCNBerlin.pdf Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) (2024). https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbghg#32 BTU Cottbus–Senftenberg. (2017). Rahmenordnung für Promotionsverfahren an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg (PromRahmenO) vom 05. Oktober 2017. Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus–Senftenberg, 36, 2–23. https://www-docs.btu.de/youngacademics/public/PromRahmenO%20fin_06%2010%2017.pdf Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. (2022). Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Amtliche Mitteilungen, 41(64). https://uol.de/uni/amtliche_mitteilungen/datei/?file=AM2022-064_Ordnung_gutewissenschaftliche_Praxis.pdf&ts=1752012000 Center of Infection Biology and Immunity. (o. J.). ZIBI Graduate School Berlin. Abgerufen 10. Juli 2025, von https://www.zibi-berlin.de/training/zibi-graduate-school/index.html Charité – Universitätsmedizin Berlin. (2024). Satzung der Medizinischen Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (GWP-Satzung Fakultät). Amtliches Mitteilungsblatt, 314, 2412–2423. https://habilitation.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/sonstige/habilitation/downloads/Satzun g_GWP_12-2024.pdf Constructor University. (2024). Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Constructor University. https://constructor.university/sites/default/files/202407/Statutes%20for%20Safeguarding%20good%20research%20practice_Constructor%20University_D E_official_signed.pdf 20 Die erste Verpflichtung zum Besuch eines GWP-Kurses in den für diese Übersicht untersuchten Satzungen und Ordnungen findet sich in der Promotionsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der FU Berlin von 2019 (Freie Universität Berlin, 2020b, §7 Abs. 7). Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 17 CRC 1636: Elementary Processes of Light-Driven Reactions at Nanoscale Metals. (o. J.). About the IRTG [Webseite]. Universität Potsdam. Abgerufen 10. Juli 2025, von https://www.unipotsdam.de/en/sfb1636/research/irtg/organization Deutsche Forschungsgemeinschaft. (o. J.-a). Betreuung in den frühen wissenschaftlichen Karrierestufen [Webseite]. Abgerufen 9. Juli 2025, von https://wissenschaftlicheintegritaet.de/kommentare/betreuung-in-fruehen-wissenschaftlichen-karrierestufen/ Deutsche Forschungsgemeinschaft. (o. J.-b). Struktur und Inhalt des Portals [Webseite]. Abgerufen 8. Dezember 2025, von https://wissenschaftliche-integritaet.de/struktur-und-inhalt-des-portals/ Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2025). Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct. https://doi.org/10.5281/ZENODO.14281892 Dreyer, M., Kuhnau, P., Brandtner, A., Christof, J., Kostädt, P., Börner, C., Humboldt-Universität zu Berlin, European University Viadrina, Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin, University of Potsdam, & Brandenburg University of Technology (BTU). (2024). Projekt FD-Link: Rahmenbedingungen für Kulturwandel und gemeinsame Servicelandschaft stärken. https://doi.org/10.5281/ZENODO.14288783 ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin. (2013). Promotionsordnung der ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin für die Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften vom 24.09.2013. https://escp.eu/sites/default/files/PDF/Programmes/PhD/Promotionsordnung_ESCP_Europe__Fassung_24.09.2013.pdf Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). (2016a). Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Amtliche Bekanntmachungen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 22(4), 5–16. https://www.europauni.de/de/universitaet/einrichtungen/stabsstellen/justiziariat/amtlichebekanntmachungen/_dateien/ambek-2016-04.pdf Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). (2016b). Promotionsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Amtliche Bekanntmachungen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 22(3), 3–14. https://www.europauni.de/de/universitaet/einrichtungen/stabsstellen/justiziariat/amtlichebekanntmachungen/_dateien/ambek-2016-03.pdf Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). (2020). Promotionsordnung für die Kulturwissenschaftliche Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 05.06.2019 (Neufassung). Amtliche Bekanntmachungen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 26(1), 71–97. https://www.europa-uni.de/de/universitaet/einrichtungen/stabsstellen/justiziariat/amtlichebekanntmachungen/_dateien/ambek-2020-01.pdf Freie Universität Berlin. (2016). Promotionsordnung zum Dr. Rer. Nat./Ph. D. des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 35, 564–573. https://www.fuberlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2016/ab352016.pdf Freie Universität Berlin. (2018). Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 21, 436–446. https://www.bcp.fu-berlin.de/graduiertenzentrum/ordnung-formulare/_Ressourcen/ab212018.pdf Freie Universität Berlin. (2020a). Ordnung für das Promotionsstudium „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies“ an der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 11, 125–137. https://www.geisteswissenschaften.fuberlin.de/friedrichschlegel/curriculum/ordnungen/2020-03-02-Ordnung-fuer-dasPromotionsstudium.pdf Freie Universität Berlin. (2020b). Promotionsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 24, 504–511. https://www.fuberlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2019/ab242019.pdf Freie Universität Berlin. (2021). Promotionsordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 25, 454–464. https://www.imp.fu-berlin.de/fbv/prom-habil/Promotionsordnungen/Promotionsordnung-Mathematikund-Informatik-01_12_2021---deutsch.pdf 18 | Philipp Kandler Freie Universität Berlin. (2022). Bericht des Präsidiums. 2018-2022. https://www.fuberlin.de/einrichtungen/praesidium/_medien/praesidiumsbericht_2022.pdf Freie Universität Berlin. (2023a). Erste Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 36, 1513–1514. https://www.geisteswissenschaften.fuberlin.de/studium/downloadbereich/Promotion-mit-AeO/Aeo.pdf Freie Universität Berlin. (2023b). Erste Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 36, 1510–1512. https://www.imp.fu-berlin.de/fbv/prom-habil/Promotionsordnungen/ab362023.pdf Freie Universität Berlin. (2024a). Promotionsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 13, 549–558. https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2024/ab132024.pdf Freie Universität Berlin. (2024b). Promotionsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die Verleihung des Grades Doktor der Naturwissenschaften (Dr. Rer. Nat.). Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 8, 392–399. https://www.vetmed.fuberlin.de/service/fachbereichsverwaltung/promotionshabilitationsbuero/_promotionsbuero_downloads/rer_nat/1-Promotionsordnung-Dr-rer-nat.pdf Freie Universität Berlin. (2024c). Promotionsordnung zum Dr. Rer. Pol./Ph.D. des Fachbereichs Politikund Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 17, 678–687. https://www.polsoz.fuberlin.de/nachwuchsfoerderung/downloads/promo_rerpol_2024.pdf Freie Universität Berlin. (2024d). Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin, 2, 17–27. https://www.fuberlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2024/ab022024.pdf Frisch, K. (2023). Wie Forschungsdatenmanagement und gute wissenschaftliche Praxis voneinander profitieren. Zeitschrift Für Bibliothekswesen Und Bibliographie, 70(6), 318–325. https://doi.org/10.3196/186429502370653 Georg-August-Universität Göttingen. (2021). Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen, 49, 1240–1275. https://www.unigoettingen.de/de/document/download/c6e4deff5a60555672f48371c34809dc.pdf/AM%20I%20Nr.49,11 %2005.pdf Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) (2025). https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlrHSchulGBE2011V35P35 Goethe Graduate Academy (GRADE). (o. J.). „Gute Wissenschaftliche Praxis in der Promotion“ [Webseite]. Goethe-Universität Frankfurt am Main. Abgerufen 9. Juli 2025, von https://www.grade.unifrankfurt.de/53981968/Gute_Wissenschaftliche_Praxis_in_der_Promotion? Gommel, M., Verse, J., Nolte, H., & Sponholz, G. (2021). Gute wissenschaftliche Praxis: Wissen und Nichtwissen von Nachwuchsforschenden. Bioethica Forum. https://doi.org/10.24894/BF.2021.14005 High Dimensional Nonstationary Time Series. (o. J.). Qualification programme 2018-2022 [Webseite]. Humboldt-Universität zu Berlin. Abgerufen 10. Juli 2025, von https://www.wiwi.huberlin.de/de/forschung/irtg/general-information-rtg/qualificationprogramme#courses Hochschulrektorenkonferenz. (2022). Mustersatzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Entschließung der 33. Mitgliederversammlung der HRK am 10. Mai 2022 in Leipzig. https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/2022-05-10_HRK-MVEntschliessung_Mustersatzung_GWP.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2018). Promotionsordnung der Juristischen Fakultät. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 27(54), 3–9. https://gremien.huberlin.de/de/amb/2018/54/54_2018_promoo_jur_fak_druck.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2022). Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 31(56), 3–17. https://fakultaeten.huberlin.de/de/lewi/karriere/graz/formulare/56_2022_promo-lewi_druck.pdf Regelungen zu FDM und GWP für Promovierende | 19 Humboldt-Universität zu Berlin. (2023). Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 32(18), 3–14. https://gremien.huberlin.de/de/amb/2023/18/18_2023_satzung-gwp-hu-berlin_druck.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024a). Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Philosophy and History of Ancient Science“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(85), 3–26. https://www.berliner-antikekolleg.org/bergsas/programme/aphil-histas/pdfs/85_aphil_histas_amb_HU.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024b). Ordnung für das Promotionsstudium „Landschaftsarchäologie und Architektur“/ „Landscape Archaeology and Architecture“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(86), 3–27. https://www.berliner-antike-kolleg.org/bergsas/programme/laa/pdfs/86_laa_amb_HU.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024c). Ordnung für das Promotionsstudium „Sprachen und Kulturen der Seidenstraße“/ „Languages and Cultures of the Silk Road“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(87), 3–26. https://www.berliner-antikekolleg.org/bergsas/programme/silk-road/pdfs/87_silk-road_amb_HU.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024d). Ordnung für das Promotionsstudium „Sprachen und Texte antiker Kulturen“/ „Ancient Languages and Texts“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(84), 3–27. https://www.berliner-antikekolleg.org/bergsas/programme/alt/84__alt_amb_HU.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024e). Promotionsordnung der Sprachund literaturwissenschaftlichen Fakultät. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(16), 3–16. https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/16/amb_16_slf-promotionsordnung2024_final.pdf Humboldt-Universität zu Berlin. (2024f). Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, 33(71), 3–18. https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2024/71/amb_71__2024_promo_wiwi_amb.pdf Justus-Liebig-Universität Gießen. (2024). Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen, 1–15. https://www.uni-giessen.de/de/mug/5/pdf/forschung/5_00_10_1_1ae_2023 Kandler, P., & Söring, S. (2025). Integrationskonzept für ein FDM-spezifisches Curriculum für Promovierende. Ergebnisse und Empfehlungen. https://doi.org/10.5281/ZENODO.17811815 Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland. (o. J.). Dialogforen zur Stärkung der guten wissenschaftlichen Praxis [Webseite]. Abgerufen 8. Juli 2025, von https://ombudsgremium.de/dialogforen-2/ Ombudsman für die Wissenschaft. (2025). Jahresbericht 2024 an die DFG und die Öffentlichkeit. https://ombudsgremium.de/wp-content/uploads/2025/06/Jahresbericht-2024_Ombudsman-fuer-dieWissenschaft.pdf Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen. (o. J.). Wissenschaftliche Integrität [Webseite]. Abgerufen 9. Juli 2025, von https://www.rwth-aachen.de/go/id/efbfc RTG Minor Cosmopolitanisms. (o. J.). Qualification Programme [Webseite]. Universität Potsdam. Abgerufen 10. Juli 2025, von https://www.unipotsdam.de/en/minorcosmopolitanisms/about/qualification-programme Statistisches Bundesamt. 2025. Statistik der Promovierenden 2024 [Statistischer Bericht]. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-ForschungKultur/Hochschulen/Publikationen/_publikationen-innen-hochschulen-promovierende.html Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. (2022). Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Verkündungsblatt, 306, 1–11. https://www.tiho-hannover.de/fileadmin/01_Verwaltung/Forschung/VKB_306_2022.pdf 20 | Philipp Kandler Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz. (o. J.). Hochschulkompass. Ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz. Suchergebnis. Hochschultyp: Universitäten mit Promotionsrecht: Ja [Webseite]. Abgerufen 8. Juli 2025, von https://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschulsuche/search/1.html?tx_szhrksearch_pi1% 5Bhstype%5D%5B1%5D=1&tx_szhrksearch_pi1%5Bprom%5D=1&tx_szhrksearch_pi1%5Bresults_at _a_time%5D=100 Technische Universität Berlin. (2023). Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Berlin. Amtliches Mitteilungsblatt, 76(16), 129–135. https://www.tu.berlin/ub/szf/schulungberatung/e-learning-kurs Technische Universität Dresden. (o. J.). Gute wissenschaftliche Praxis [Webseite]. Technische Universität Dresden. Abgerufen 18. September 2025, von https://tu-dresden.de/ga/qualifizierung/gutewissenschaftliche-praxis Technische Universität Dresden. (2022). Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen. Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden, 4, 104–120. https://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDFDateien/2022-04/12_sonstO01.06.2022.pdf Technische Universität Nürnberg. (2023). Promotionsordnung der Technischen Universität Nürnberg. https://www.utn.de/files/2024/12/230401_Promotionsordnung_L0.pdf Universität Hohenheim. (2023). Promotionsordnung der Universität Hohenheim für die Fakultäten Agrar-, Natur-, sowie Wirtschaftsund Sozialwissenschaften. Amtliche Mitteilungen, 1461, 3–33. https://www.unihohenheim.de/fileadmin/uni_hohenheim/Forschung/Promotion/Promotionsordnungen_und_Formulare/ PromO_2023.pdf Universität Konstanz. (2025). Promotionsordnung. https://www.uni-konstanz.de/studieren/imstudium/pruefungen/pruefungsordnungen/promotionsordnung/ Universität Leipzig. (2025). Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. https://www.unileipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/2025_Satzung_Gute_Wissenschaftliche_Praxis_DE.pdf Universität Potsdam. (2013). Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam. Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam, 19, 1126– 1133. https://www.unipotsdam.de/fileadmin/projects/ambek/Amtliche_Bekanntmachungen/2013/ambek-2013-19-11261133.pdf Universität Potsdam. (2022a). Neufassung der Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft— Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam“. Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam, 3, 26–34. https://www.unipotsdam.de/fileadmin/projects/senat/Kommissionen/11_WFK/ambek-2022-3-26-34.pdf Universität Potsdam. (2022b). Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam. Amtliche Bekanntmachungen, 13, 460–466. https://www.unipotsdam.de/fileadmin/projects/ambek/Amtliche_Bekanntmachungen/2022/Ausgabe_13/ambek-2022013-460-466.pdf Universität Stuttgart. (2019). Promotionsordnung der Universität Stuttgart. Amtliche Bekanntmachung, 14, 2–23. https://www.f04.uni-stuttgart.de/documents/Promotionsordnung-2019.pdf Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung - Otto-Beisheim-Hochschule. (2021). Promotionsordnung für die Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung (WHU)—OttoBeisheim-Hochschule. https://www.whu.edu/fileadmin/CONTENT/whu.edu/1_Programs/1.6_Doctoral_Program/WHU_Promot ionsordnung_vom_06.04.2021.pdf Zeppelin Universität. (2022). Ordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Zeppelin Universität. https://www.zu.de/infowAssets/forschung/dokumente/forschungsfoerderung/sicherung-gute-wiss-praxis-2022.pdf