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HoF | Policy Paper Hochschule in der ungesicherten Demokratie Ansatzpunkte zur Stärkung der Resilienz Halle-Wittenberg 2025 Justus Henke | Peer Pasternack DOI: 10.5281/zenodo.17951293
HoF | Policy Paper 2 Die aktuellen politischen Entwicklungen sind dergestalt, dass sowohl die demokratische Einbettung als auch die rechtliche Situation von Hochschulen und Forschungsinstituten Erosionsrisiken unterliegen. Das kann als unabwendbar hingenommen oder ihm kann entgegengearbeitet werden. Im Falle des letzteren kann es schwerlich um eine bloße Stabilisierung des herkömmlichen Zustands gehen, hat sich dieser doch als untauglich erwiesen, das Entstehen der Erosionsrisiken zu verhindern. Benötigt werden akut eine ungeschönte Situationsincl. Ursachenanalyse, eine Risikoanalyse und Handlungsprogramme zur Bearbeitung der Risiken. Worum es dabei gehen sollte, wird hier an drei konkreten Themen verdeutlicht: die Verantwortung der Hochschulbildung, der Umgang mit wissenschaftlichen und wissenschaftlich-politischen Kontroversen sowie die Risiken für die Finanzierung des Wissenschaftssystems. Diese Wortmeldung aus dem Institut für Hochschulforschung (HoF) schöpft aus vielfältigen Forschungserfahrungen: in der DDR-, also Diktaturund der Ostdeutschland-, also Transformationsforschung, zahlreichen Studien zu Hochschulen in demografisch herausgeforderten Regionen, Untersuchungen zum Wissenstransfer, zur Third Mission und zur Wissenschaftskommunikation sowie aus Forschungen zur Hochschule in ihrer demokratischen Verfasstheit und ihren politischen Umweltbezügen. https://www.hof.unihalle.de/hof-fis/themendossiers/ Inhalt 1. Lehre und Studium: „Verantwortliches Handeln in der Demokratie“ (§ 7 HRG) ......................................................... 4 2. Wissenschaftliche vs. politische Kontroversen ............................ 11 3. Hochschulund Wissenschaftsfinanzierung ................................ 17 4. Handlungserfordernisse und -optionen ....................................... 20
HoF | Policy Paper 3 Herkömmlich galt lange Zeit als ausgemacht, dass in Hochschulen und Forschungsinstituten drei Elemente voll integriert seien: • die rechtliche Situation (Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie), • die demokratische Einbettung (öffentliche und staatliche Akzeptanz, Selbstverwaltung) und • die akademische Kultur (Diskursivität, Wahrheitsstreben). Sie seien aufeinander abgestimmt, bezögen sich jeweils aufeinander und stabilisierten sich so gegenseitig. Diesen Elementen sind weitere Aspekte nachgelagert, die die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems gewährleisten: finanzielle Ressourcen, Governance und Management, Qualifikationsund Nachwuchssysteme, internationale Vernetzung, Ethik sowie Innovation und Wissens-/Technologietransfer. Inzwischen steht am Möglichkeitshorizont ein Auseinanderfallen der drei Kernelemente, indem jedes einzelne Erosionsrisiken unterliegt. Teilweise haben sich einige solcher Risiken auch bereits realisiert. Hier gibt es grundsätzlich zwei Optionen: Die (weitere) Erosion kann als unabwendbar hingenommen oder ihr kann entgegengearbeitet werden. Entscheidet man sich für letzteres, liegt eines nahe: Es kann schwerlich um eine bloße Stabilisierung des herkömmlichen Zustands gehen, hat sich dieser doch als untauglich erwiesen, das Entstehen der Erosionsrisiken zu verhindern. Stattdessen braucht es (1) ein ungeschöntes Bild der Situation, in der sich Hochschulen und Forschungsinstitute heute befinden, (2) eine Risikoanalyse und (3) Handlungsprogramme zur Bearbeitung der Risiken: • Die Situationsanalyse kann vor allem dann informativ sein, wenn sie eine Ursachenanalyse einschließt. • Die Risikoanalyse kann vor allem dann nützlich sein, wenn sie zur Beschreibung möglicher Zukunftsszenarien führt: In solchen werden die Schlüsselfaktoren herausgearbeitet (und damit bewusst gemacht), die Kipp-Punkte künftiger Entwicklungen sein können. • Das Entwerfen von Handlungsprogrammen kann dann bei den identifizierten Ursachen ansetzen und auf die – wahlweise herbeizuführenden oder zu vermeidenden – Kipp-Punkte zielen. Zu gliedern wäre nach denkbaren Eskalationsstufen. Jedenfalls sollten sich die Wissenschaft heute eine Frage stellen: Wie kann sie es vermeiden, dass sie sich in einigen Jahren die Frage stellen muss, warum sie sich damals nicht die Frage gestellt hat, wie es vermieden werden kann, dass sie einst die Frage stellen muss, warum sie seinerzeit nicht angemessen auf vorhandene Risikosignale reagiert hat. Zugleich kann diese Frage zu neuen Antworten hinsichtlich notwendiger
HoF | Policy Paper 4 Anpassungen im Hochschulsystem führen, also Impulse für die Hochschulentwicklung setzen. Die notwendige analysegeleitete Strategie möchten wir nachfolgend an drei konkreten Themen verdeutlichen, die Brenngläser für eine aktuelle Risikobewertung bilden: die Verantwortung der Hochschulbildung, der Umgang mit wissenschaftlichen und wissenschaftlich-politischen Kontroversen sowie die Risiken für die Finanzierung des Wissenschaftssystems. Zugrunde liegt den drei Themen eine gemeinsame Doppelfrage: Was leistet die Wissenschaft für die demokratische Resilienz der Gesellschaft, und wie kann sie ihre dafür nötige eigene Resilienz stärken? 1. Lehre und Studium: „Verantwortliches Handeln in der Demokratie“ (§ 7 HRG) In den letzten 20 Jahren ist es erwünschtermaßen zu einer deutlich gesteigerten Heterogenität der Studierendenschaft gekommen. Das bewirkt auch Diversifizierungen der politischen Orientierungen. Vergleicht man die Studierenden mit anderen Bezugsgruppen hinsichtlich der Präsenz populistischer Neigungen, so zeigt sich: Sie liegen derzeit noch unter dem Wert für die Gesamtbevölkerung und deutlich unter dem Wert für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt. Aber die Aufgeschlossenheit für demokratieabstinente Lösungen bestehender Probleme reicht inzwischen weit in die Mittelund damit auch in die Bildungsschichten hinein (vgl. Zick et al. 2023; Decker 2024). Populismusneigungen unter Studierenden im Vergleich Datenquellen: Multrus et al. (2022: 5), Albert et al. (2024: 17), Brettschneider (2024: 17)
HoF | Policy Paper 5 Gibt der Umstand, dass 85 Prozent der Studierenden keine populistischen Neigungen erkennen lassen, Anlass zur Beruhigung? Oder von den Voraussetzungen her gefragt: Stärken das Studium und die heute realisierte akademische Lehre demokratische Orientierungen und Handlungsfertigkeiten bei den Studierenden? Trivial ist diese Frage nicht: Studierende werden nach ihrem Hochschulabschluss oder einige Jahre später zu einem beträchtlichen Teil mittlere und höhere Entscheiderpositionen besetzen – in öffentlicher Verwaltung und Politik, Medien, Bildungsund Gesundheitswesen, Kultur, Wissenschaft oder Wirtschaft. Damit werden sie berufliche Rollen einnehmen, in denen fortwährend folgelastige Entscheidungen zu treffen, umzusetzen und zu vertreten sind. Ob die Inhaber.innen solcher Entscheiderrollen demokratisch ertüchtigt sind oder nicht, prägt dann ihr Handeln. Entsprechend formuliert das – insoweit auch fortgeltende – Hochschulrahmengesetz bereits seit 1976 einen gewichtigen Auftrag an die Hochschulen: Sie sollen die Studierenden zu „verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ befähigen (§ 7 HRG). Die 2017 von der KMK beschlossenen Musterrechtsverordnung enthält in der Dimension „Persönlichkeitsbildung“ ähnlich gerichtete Vorgaben, die bei der Akkreditierung von Studiengängen beachtet werden müssen (insbes. § 11 Abs. 1 MRVO). Wie wird das eingelöst? Dazu ergibt eine nähere Betrachtung mehr beunruhigende Erkenntnisse als beruhigende (siehe Behm et al. 2025). Angesichts erodierender demokratischer Normen gewinnt der HRG-Auftrag indes an Dringlichkeit. Zur diesbezüglich aktuellen Situation an den deutschen Hochschulen werden vor allem folgende Aspekte erkennbar: An der übergroßen Mehrheit der Hochschulen dominiert Ratlosigkeit, wie demokratische Orientierungen und Handlungsfertigkeiten durch das Studium gefördert werden könnten. Zwar gibt es punktuelle Ausnahmen innerhalb einzelner Hochschulen (denen sich unterschiedliche Wirksamkeiten zuschreiben lassen). Doch vor allem dort, wo entsprechende Anstrengungen unter dem Titel „Demokratiebildung“ laufen, handelt es sich überwiegend um Aktivitäten in curricularen Randbereichen: im Studium Generale, in wahlobligatorischen Modulen „Allgemeine Schlüsselqualifikationen“ oder in Vortragsreihen. Häufig wird Robert Mertons Feststellung herangezogen, dass wissenschaftliche Methodik und demokratische Gesellschaft in einem Näheverhältnis zueinander stünden. Zwischen wissenschaftlicher Praxis Akademiker.innen nehmen herausgehobene berufliche Rollen ein. Ob sie demokratisch ertüchtigt wurden oder nicht, prägt dabei ihr Handeln
HoF | Policy Paper 6 und demokratischen Orientierungen gebe es Synergien, da beide auf den Prinzipien der Offenheit, Gleichheit und kritischen Überprüfung beruhten (Merton 1942). Doch gibt es weder Anzeichen dafür, dass die Akkumulation von Wissen gleichsam automatisch demokratischen Orientierungen stärkt, noch bewahrheitet sich die Vermutung, dass häufiger Kontakt mit einer deliberativen Diskussionskultur allein zu diesem Ziel beiträgt. Die Ermöglichung demokratischer Teilhabe und Ausprägung demokratischer Orientierungen ist vor allem in Dokumenten der organisationalen Schauseite (etwa Leitbildern für die Lehre) präsent. Die Umsetzung des demokratiebezogenen Bildungsauftrags wird in den Hochschulleitungen oder im Qualitätsmanagement Lehre ganz überwiegend nicht explizit thematisiert. Entsprechend hat dies bislang auch kaum Eingang in die Profilbildung und strategischen Entwicklungspläne gefunden. Zwar werden dem Thema eine Vielzahl an Phänomenen zugerechnet: weltoffene und tolerante Hochschulkultur, Querschnittsaufgaben wie Diversity oder Nachhaltigkeit, Schlüsselkompetenzen, deliberative LehrLernformen, Partizipation qua akademischer und studentischer Selbstverwaltung, aber auch studentische Aktivitäten jenseits dieser formalen Strukturen. Doch zugleich finden sich Hemmnisse berichtet: der normative Gehalt des demokratischen Bildungsauftrags, damit eng zusammenhängend ein ungeklärtes Verhältnis von Wissenschaft und Politik (gilt hier ein Gebot der Neutralität?) respektive Wissenschaft und Demokratie, fachkulturelle Unterschiede mit differenzierten Zugangshürden zur Thematik, mehr oder weniger starke Taktungen der Studiengänge, didaktische Herausforderungen und fehlende zeitliche Ressourcen. Eine schwer zu ignorierende Rahmenbedingung all dessen ist: Den Hochschulen werden neben dem studentischen Erwerb demokratiebezogener Kompetenzen auch zahlreiche weitere normative Anliegen und Querschnittsthemen angesonnen. So sollen sie Nachhaltigkeitsorientierung verankern, besondere Verantwortung für die Entwicklung von Lösungsansätzen für gesellschaftliche Fragestellungen wahrnehmen, sich mit den möglichen Folgen der Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinandersetzen, zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensund Umweltbedingungen beitragen, strukturellen Benachteiligungen entgegenwirken, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt fördern und Diversitätssensibilität ausbilden, ihren Studierenden Medienkompetenz vermitteln, deren Kooperationsund Teamfähigkeit stärken usw. usf. (vgl. z.B. § 4 Abs. 1–10 Berliner Hochschulgesetz). Zugleich aber müssen die Studiengänge vor Überforderungen geschützt werden. Damit ist ein gewichtiges Problem angesprochen: Auf welche Weise lassen sich allgemeine Bekenntnisse der Hochschulen zur Stärkung demokratischer Überzeugungen und Handlungsfertigkeiten curricular umsetzen?
HoF | Policy Paper 7 Eine Antwort ließe sich wohl in folgender Richtung finden: Weniger die zahlreichen o.g. Anliegen selbst sollten im Vordergrund stehen, sondern die Voraussetzungen, welche das Erreichen der Anliegen ermöglichen können. Denn Studierende, die dann Absolvent.innen sind, müssen in die Lage versetzt werden, die genannten und vergleichbare Anliegen bewerten, ihre Relevanz für konkrete Handlungssituationen einschätzen, daran anschließend Entscheidungen treffen und diese in berufliches und sonstiges gesellschaftsrelevantes Agieren umsetzen zu können. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, erscheint auch deshalb sinnvoll, weil die normativen Anliegen und Querschnittsthemen im Grundsatz thematisch nicht begrenzbar sind. In dieser Perspektive geht es dann nicht um „Demokratiebildung“, sondern darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die künftigen Absolvent.innen „zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ befähigt sind. Was wären diese Voraussetzungen konkret? Wir nennen vier: Urteilsfähigkeit: Akademiker.innen müssen in herausfordernden Situationen sicher handeln können. Dazu braucht es individuelle Befähigungen, selbstständig komplexe Sachverhalte zu erkennen, diese methodisch geleitet und kritisch zu analysieren, einzuordnen und zu bewerten – kurz: wissenschaftlich basierte Urteilsfähigkeit. Sie ist die Voraussetzung für kompetentes Entscheiden, dem sich in komplexen Berufsrollen nicht ausweichen lässt, für das Organisieren von Problemlösungen und das Steuern von Prozessen. Dies gilt vor allem dann, wenn es für auftretende Probleme noch kein erprobtes Problemlösungswissen gibt. Deshalb ist wissenschaftlich basierte Urteilsfähigkeit auch insofern ein schwer abweisbares Studienziel, als sich auf nichtwissenschaftlicher Basis nur das Bekannte und Gegebene beurteilen lässt. Konfliktfähigkeit: Situationen beurteilen und aus diesen heraus Entscheidungen treffen zu müssen, ist anspruchsvoll. Denn in sozialen Konstellationen sind Interessen, Wissen, Einsichten und Kompromissbereitschaft typischerweise uneinheitlich. Daher benötigt souveränes Agieren in solchen Konstellationen Konfliktfähigkeit: Konflikte müssen ausgehalten, moderiert, entweder allseits akzeptabel oder aber durch Spannungen erzeugende Entscheidungen aufgelöst werden. Eine akademische Lehre, die als ein zentrales Ziel ihrer Umsetzung formuliert, Konflikte zu meiden, steht der Ausbildung von Konfliktfähigkeit entgegen. Kommunikationsfähigkeit: Wer Entscheidungen trifft, muss diese Entscheidungen auch intersubjektiv vermitteln, also kommunizieren können. Wer über Kommunikationsfähigkeiten Akademische Lehre, die Konflikte meiden möchte, steht der nötigen Ausbildung von Konfliktfähigkeit entgegen
HoF | Policy Paper 8 verfügt, gebietet zugleich über eine wesentliche Voraussetzung, um sich kompetent in demokratischen Prozessen bewegen zu können. Vor den Hochschulen steht hier insbesondere die Aufgabe, ihre Studierenden für milieuübergreifende Kommunikation zu ertüchtigen. Denn Inhaber.innen herausgehobener Berufspositionen dürfen nicht nur mit ihresgleichen kommunikationsfähig sein, sondern auch mit Personen, die andere soziale, kulturelle, politische und/oder Bildungshintergründe haben. Schließlich wird es kaum jemand im Beruf oder in anderen gesellschaftlichen Kontexten allein mit homogenen Teams, Belegschaften, Schulklassen, Geschäftspartnerinnen, Patientenschaften, Teilöffentlichkeiten usw. zu tun haben. Die drei bisher genannten Fähigkeiten gemeinsam haben eine weitere zur elementaren Voraussetzung: die Befähigung zum Umgang mit Uneindeutigkeit. Hochschulabsolvent.innen finden sich als Inhaber herausgehobener Berufsrollen fortwährend in Situationen wieder, die widersprüchlich, ambivalent oder durch Ambiguität gekennzeichnet sind. Sie müssen folglich in der Lage sein, sich in solchen Situationen methodisch geleitet und auf diese Weise souverän zu bewegen. Nur so können sie nachvollziehbare Entscheidungen treffen, Konflikte aushalten oder lösen und angemessen kommunizieren. Den Umgang mit Uneindeutigkeit zu erarbeiten, ist im übrigen seit langem die Begründung für eine forschungsgebundene Hochschullehre – und eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass diese öffentlich finanziert wird. Sollen solche Fähigkeiten ausgebildet werden, sind sie als Studienziele zu formulieren und curricular mit der Ausbildung von Fachlichkeit zu verbinden. Letztere müssen sie ebenso stärken wie über sie hinausführen. Das gilt auch für Studiengänge, in denen sich vordergründig nicht sofort aufdrängt, wie diese dazu beitragen könnten, ihre Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einer freiheitlichen, demokratischen und sozialen Gesellschaft zu ertüchtigen, also etwa Mineralogie oder Informatik. Nebenbei erwähnt: Diese Studienziele sind auch diejenigen, mit denen sich eine Bewältigung der ‚KI-Krise‘ in der akademischen Lehre realisieren lässt. Zum Beispiel setzt Medienkompetenz Urteilsfähigkeit voraus: Studierende müssen beurteilen können, wann KI-generierte Inhalte plausibel, aber falsch sind, welche methodischen Grenzen KISysteme haben und wo menschliche Expertise unverzichtbar Inhaber.innen herausgehobener Berufspositionen dürfen nicht nur mit ihresgleichen kommunikationsfähig sein Mit den demokratiebezogenen Studienzielen lässt sich auch die ‚KI-Krise‘ in der akademischen Lehre bewältigen
HoF | Policy Paper 9 bleibt. Konfliktfähigkeit wird durch KI neu herausgefordert, etwa in Aushandlungen um die Legitimität von KI-Nutzung, um Prüfungsformate oder um intellektuelle Redlichkeit – hier müssen Studierende lernen, nicht nur in technischen, sondern auch ethischen und professionellen Dilemmata zu operieren. Kommunikationsfähigkeit gewinnt an Bedeutung, weil transparent gemacht werden muss, wie KI genutzt wurde, und KI-Ergebnisse für verschiedene Stakeholder eingeordnet und vermittelt werden müssen. Schließlich ist der Umgang mit Uneindeutigkeit zentral, denn der KI-Kontext ist von Ambiguität geprägt: Regelungen sind im Fluss, technische Möglichkeiten entwickeln sich rasant, ethische und rechtliche Fragen sind ungeklärt. Wer immer eindeutige Handlungsanweisungen erwartet, ist in diesem Umfeld handlungsunfähig. Die Reduzierung zahlreicher normativer Anliegen und Querschnittsthemen, die in der akademischen Lehre berücksichtigt werden sollen, auf vier auszubildende Fähigkeiten ist aber nur vordergründig eine inhaltliche Reduzierung. Tatsächlich kann damit eine Erweiterung der Möglichkeiten erreicht werden – oder Komplexitätssteigerung durch Komplexitätsreduktion (Luhmann 1998: 506f.). Zum einen lässt sich so der Einwurf berücksichtigen, man könne nicht mit immer weiteren überfachlichen Anliegen die ohnehin vollen Curricula unablässig mit immer „noch etwas“ befrachten. Zum anderen setzen Urteils-, Konfliktund Kommunikationsfähigkeiten incl. der Befähigung zum Umgang mit Uneindeutigkeit an den Voraussetzungen dafür an, gesellschaftlich für relevant erachteten Anliegen überhaupt Geltung verschaffen zu können. Wirksam werden kann dies aber erst dann, wenn es in Lehrveranstaltungen realisiert wird. Die konzeptionellen Grundlagen dafür gibt es, müssen also nicht erst entwickelt werden (vgl. statt vieler Schmohl/Philipp 2021). Deliberative Lehr-Lern-Formen, d.h. solche, die auf Abwägung und kollektives Beratschlagen orientiert sind, oder projektbasiertes Lernen z.B. liegen ausgearbeitet vor. Sie gründen auf einer konstruktivistischen Didaktik. Bei dieser fungiert die oder der Lehrende nicht als Unterrichtender, sondern als Moderator und Coach eines Prozesses, der im übrigen von allen Beteiligten gleichermaßen getragen wird. Als Grundsatz gilt dabei: so viel Instruktionsdesign wie nötig und so viel konstruktivistische Didaktik wie möglich. Das Ziel ist, Sachund Methodenwissen sowie Handlungsfertigkeiten in einem Prozess zu erarbeiten, der weniger instruierend ist als individuell und innerhalb der Lernergruppe selbstkonstruierend vonstatten geht. Vier Beispiele: Im Medizinstudium ließe sich das Erarbeiten und Training von ArztPatienten-Gesprächen flächendeckend einführen – nachdem es bereits seit 2012 in der Ärztlichen Approbationsordnung steht und 2015 vom Medizinischen Fakultätentag beschlossen wurde.
HoF | Policy Paper 16 tie“ zu übernehmen? Oder wäre es angemessener, die demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen einer freien Wissenschaft zu betonen, sich dabei aber nicht unkritisch mit einer politisch kanonisierten Demokratiepraxis zu identifizieren? Letzteres könnte aus zwei Gründen sachlich angemessener sein: • Erstens ist unter der bestehenden demokratischen Praxis genau die Situation entstanden, die vielfältige Gefährdungen der demokratischen Ordnung birgt. • Zweitens entspricht es nicht der sozialen Innovationsrolle von Wissenschaft, wenn sie sich selbst als Vertreterin eines Status quo, also der Stagnation statt der Veränderung markiert. Zu den potenziell gefährdeten Gütern gehört die Wissenschaftsfreiheit. Das ist hier gegen das bislang gängige Argument zu betonen, diese verfüge über starke verfassungsrechtliche Absicherungen. Denn bei deutlicher Veränderung von Mehrheiten kann auch das pulverisiert werden, zumal selbst die Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 (3) GG nur so ‚ewig‘ gilt, wie sie von Institutionen verteidigt wird. Hochschulen und Forschungsinstitute sollten selbstredend zu diesen Verteidigern zählen, z.B. indem sie, wie erwähnt, eine belastbare Haltung haben, die keine Fördermittel braucht, um beibehalten zu werden. Diese Haltung kann sich schon heute bewähren, etwa im klugen Umgang mit parlamentarischen Anfragen. Solche werden von AfD-Fraktionen intensiv genutzt, um einzelne Forschungsund Lehrgebiete in den Status der Fragwürdigkeit zu rücken (vgl. bspw. afg 2019). Hier können es Hochschulen unter Verweis auf die Forschungsund Lehrfreiheit ablehnen, auf parlamentarische AfD-Anfragen hin Listen von z.B. Postkolonialforschung betreibenden Personen zusammenzustellen (vgl. Joswig 2025). Denn tun sie es, dann werden diese Listen auf Parlamentsportalen veröffentlicht und markieren so personalisierte Angriffsziele. Zu hoffen ist aber auch, dass die Organisationen der Wissenschaft – HRK, Allianz der Wissenschaftsorganisationen, Verwaltungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen – darauf vorbereitet sind, ihre Mitglieder in derartigen Fragen kompetent beraten zu können. Mittelfristig wird es ggf. auch Beratungsbedarfe in juristischen, haushalterischen oder krisenkommunikativen Fragen geben. Ein starkes Signal der Wissenschaftsgemeinschaft Es widerspricht der sozialen Innovationsrolle von Wissenschaft, wenn sie sich selbst als Vertreterin eines Status quo, also der Stagnation statt der Veränderung markiert Ein starkes Signal der Wissenschaftsgemeinschaft wären innerdeutsche Exil-Optionen für angegriffene Forschungsgruppen
HoF | Policy Paper 17 wäre es, wenn dereinst innerdeutsche Exil-Optionen für angegriffene Forschungsgruppen offeriert würden. Das müsste dann wohl bereits heute prophylaktisch vorbereitet werden. 3. Hochschulund Wissenschaftsfinanzierung Die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems ist untrennbar mit der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen verknüpft – ein nachgelagerter Aspekt der Governance, der jedoch die Stabilität der drei Kernelemente (Recht, Demokratie, Kultur) unmittelbar beeinflusst. Während die rechtliche Situation durch Artikel 5 Absatz 3 GG die Freiheit der Wissenschaft gewährleistet, zeigt die Ökonomie des Systems, dass diese Garantie ohne eine gesicherte materielle Grundlage in die Erosion geraten kann. Mit Blick auf die politische Ökonomie der Finanzierungsarchitektur ist zunächst festzustellen: Die Hochschulen operieren mit einem jährlichen Budget von rund 38 Milliarden Euro (ohne Hochschulmedizin), das indes in einem historisch gewachsenen, hochkomplexen Geflecht. Ein kritischer Befund ist hier das inhärente Missverhältnis zwischen Grundmitteln und disponiblen Programmmitteln: Die laufenden Trägermittel der Länder, die klassische Kernfinanzierung, machen nur etwa 60 Prozent der öffentlichen Gelder für das Hochschulsystem insgesamt aus (Henke/Pasternack 2025). 40 Prozent der Mittel sind vergleichsweise leicht disponibel – sie stammen zum größten Teil aus Programmen, Wettbewerben und befristeten Pakten, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist. Diese Struktur hat eine ungesunde Tendenz zur Projektförmigkeit etabliert, bei der ein Teil der Daueraufgaben über befristete Töpfe finanziert wird. Dies schließt die Gefahr ein, dass die demokratische Einbettung – die öffentliche und staatliche Akzeptanz – in Zeiten politischen Gegenwinds in finanzielle Erpressbarkeit umschlägt. Hinzu kommt, dass für den Umfang öffentlich unterhaltener Wissenschaft kein Optimum definierbar ist. Da die Aufnahmekapazität moderner Gesellschaften für Forschungsleistungen prinzipiell unbegrenzt ist, wird die Höhe der Mittel zur reinen Aushandlungsmasse. Wenn zudem bedeutsame Vergleichsfälle, wie die USA, zunehmend ihre Vorbildfunktion verlieren, fehlt die normative Orientierung, was die Legitimation von Kürzungen vereinfacht. Das Risiko eines Auseinanderfallens der Kernelemente wird durch die Finanzierungsarchitektur in konkrete, zeitlich gestaffelte KippPunkte überführt. Die Gefahr ist nicht nur hypothetisch. Sie realisiert sich entlang dreier Zeithorizonte: Für den Umfang öffentlich unterhaltener Wissenschaft ist kein Optimum definierbar. Daher ist dieser politisch disponibel
HoF | Policy Paper 18 Kurzfristige Kipp-Punkte (6 bis 12 Monate): Bundeshaushalt und Veto-Macht Die leicht disponiblen Programmund Paktmittel sind der unmittelbarste Angriffspunkt. Bund-Länder-Programme, die lediglich auf Verwaltungsvereinbarungen nach Artikel 91b GG beruhen, unterliegen dem Haushaltsvorbehalt von Bundestag und Landtagen. Der in Förderausschreibungen typische Passus „Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht“ ermöglicht es, diese Mittel durch einfachen Beschluss zu streichen. Dieser Kipp-Punkt wird durch das Einstimmigkeitsprinzip in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verschärft: Da BundLänder-Programme im Wissenschaftsbereich die Zustimmung aller 16 Länder erfordern, besitzt jedes einzelne Land faktisch Blockadeund Vetomacht. Dies betrifft nicht nur Nischenbereiche, sondern auch Großprogramme wie den Pakt für Forschung und Innovation, der vor allem die außeruniversitäre Forschung unterhält. Mittelfristige Kipp-Punkte (1 bis 3 Jahre): Erosion auf Länderebene und Personal Auf Länderebene kann die Erosion über die Haushaltshoheit und nachgelagerte Aspekte der Governance erfolgen. Denkbar ist die gezielte Schwächung: Landtage können Hochschuletats kürzen oder Zielvereinbarungen neu verhandeln, um unliebsame akademische Bereiche (z.B. bestimmte Geisteswissenschaften oder Klimaforschung) finanziell auszutrocknen. Hier wird die demokratische Einbettung (parlamentarische Mehrheit) direkt gegen die akademische Kultur (Diskursivität, thematische Vielfalt) in Stellung gebracht. Hinzu kommt die Aushöhlung des Nachwuchssystems: Die extreme Befristungsquote (90 Prozent des wissenschaftlichen Personals ohne Professuren, siehe BuWiK 2025) macht das Personal zum verwundbarsten Glied. Ein Einstellungsstopp, weil Finanzmittel wegfallen, höhlt das System binnen kurzer Zeit aus, ohne dass das rechtliche Element Kündigungsschutz greifen würde. Langfristige Kipp-Punkte (3 bis 7 Jahre): Neuverhandlung und strategische Verschiebung Die weitreichendsten Kipp-Punkte sind die Neuverhandlungen der großen Finanzierungspakte (PFI, Zukunftsvertrag) zwischen 2028 und 2030. In dieser Phase können über die bloße Kürzung hinaus grundlegende Werte verschoben werden, indem etwa Gleichstellungsoder DiversityVerpflichtungen getilgt werden. Die Politisierung von Governance-Strukturen wie Hochschulräte und die Nutzung von Genehmigungsvorbehalten bei Berufungen sind nachgelagerte Management-Hebel, die langfristig das akademische Profil und damit die akademische Kultur verändern können.
HoF | Policy Paper 19 Das Entwerfen von Handlungsprogrammen muss direkt bei den identifizierten Ursachen ansetzen und auf die Vermeidung der beschriebenen Kipp-Punkte zielen. Angesichts der Tatsache, dass sich der herkömmliche Zustand als anfällig erwiesen hat, muss die Strategie auf eine strukturelle Härtung abzielen: Handlungsbereich I: Härtung der Grundfinanzierung Hier braucht es Dynamisierung und Diversifizierung. Die Grundfinanzierung an Inflation und Tarife zu koppeln, verschiebt die Hochschulfinanzierung in Teilen von der Exekutive in die Legislative. Kürzungen würden nicht durch Unterlassen erfolgen, sondern müssten einen aktiven politischen Akt (Gesetzesänderung) erfordern. Ebenso ist Diversifizierung anzustreben. Die extreme Staatsabhängigkeit des Systems schafft Verwundbarkeit. Die Stärkung unabhängiger Finanziers (Stiftungen, AlumniFonds) schafft Puffer gegen politische Eingriffe. Handlungsbereich II: Die Stabilisierung der Rechtsbasis Reform des Art. 91b GG und Ende der Einstimmigkeit: Programme von systemischer Relevanz müssen aus der haushaltsrechtlichen Prekarität in rechtlich gesicherte Strukturen überführt werden. Das Vetorecht einzelner Länder muss gelockert oder aufgehoben werden, um Blockaden zu verhindern und die demokratische Einbettung innerhalb des föderalen Systems funktionsfähig zu halten. Handlungsbereich III: Das Qualifikationsund Nachwuchssystem sichern: Die ausstehende Reform des WissZeitVG bekommt eine zusätzliche Relevanz: Eine Erhöhung des Anteils unbefristeter Stellen stabilisiert den Mittelbau und verhindert die einfache Aushöhlung des Personalkörpers. Dies ist die unmittelbarste Schutzmaßnahme gegen mittelfristige politische Aushungerung. Die Wissenschaft kann es heute nicht vermeiden, sich die Frage zu stellen, wie sie sich wirksam gegen diese Erosionsrisiken wappnen kann, bevor in einigen Jahren nur noch die Frage bleibt, warum seinerzeit nicht angemessen auf die vorhandenen Risikosignale reagiert wurde. Sollen Blockaden verhindert werden, ist das Vetorecht einzelner Länder zu lockern oder aufzuheben
HoF | Policy Paper 20 4. Handlungserfordernisse und -optionen Im Lichte der hier angestellten Analyse wird deutlich: Es geht darum, wissenschaftliche Prinzipien unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen zu wahren und weiterzuentwickeln – etwa durch die Klärung, dass kein Neutralitäts-, sondern ein Abwägungsgebot gilt, oder dass Objektivität als intersubjektive Nachvollziehbarkeit zu verstehen ist, die epistemologisch in den Wissenschaften aber auf vielfältige Weise hergestellt wird. Diese begrifflichen Präzisierungen müssten dann nicht nur für die Forschung, sondern auch für die Lehre und die externe Wissenschaftskommunikation handlungsleitend sein. Für unser Forschungsfeld, die Wissenschaftsund Hochschulforschung, bedeutet dies, dass neue analytische Zugriffe erforderlich werden, die in der Lage sind, die Situation der Wissenschaft auch unter Bedingungen des „sanften Autoritarismus“ (Randeria 2024) zu erfassen. Die bislang dominierenden neo-institutionalistischen und systemtheoretischen Ansätze setzen typischerweise eine gesicherte Demokratie voraus – fehlt diese stabile Voraussetzung, verlieren sie einen Teil ihrer Erklärungskraft. Mögen neue Analyseansätze für Deutschland derzeit auch noch nicht zwingend nötig sein, so sind sie es doch bereits heute für aussagekräftige internationale und ländervergleichende Studien. Was folgt aus diesen Analysen für die Praxis? Die nachfolgende Übersicht fasst zentrale Risiken und mögliche Handlungsoptionen zusammen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern versteht sich als Orientierungsrahmen für unterschiedliche Akteure im Wissenschaftssystem – von Lehrenden und Studierenden über Institutsund Hochschulleitungen bis hin zu wissenschaftspolitischen Entscheidungsträger.innen.
HoF | Policy Paper 21 Übersicht zu Handlungserfordernissen und -optionen Themenfeld Risiken Bearbeitungen Lehre und Studium Hochschulabsolvent.innen ohne gefestigte demokratische Orientierungen und Handlungsfähigkeiten Perspektivenänderung: statt zahlreicher normativer Anliegen oder „Demokratiebildung“: Voraussetzungen für demokratische Orientierungen und Handlungsfähigkeiten schaffen – in allen Studiengängen Konzentration auf wenige, aber wirksame überfachliche Kompetenzen Urteilsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Befähigung zum Umgang mit Uneindeutigkeit entsprechende Lehr-Lern-Formen, z.B.: deliberative Lehr-Lern-Formen projektbasiertes Lernen Service-Learning-Projekte Bewältigung praktischer Krisen als Seminarund Übungsthema öffentliche Wahrnehmung der Hochschulen spontane Nachvollziehbarkeit von Kritiken Angriffsflächen (Peer-Reviewund Replikationskrisen, Promotionsskandale, akademischer Kapitalismus usw.) deutlich reduzieren Identifizierung von Staat und Wissenschaft Entscheidung: identifikatorische Rede von „unserer Demokratie“ oder wissenschaftliche Differenzierung von demokratischen Ansprüchen und gegebener Demokratiepraxis? Forschungsund Lehrthemen AfD-Infragestellungen von „Agenda-Forschung“ hochschulische Haltung auch jenseits von Fördermitteln entwickeln wissenschaftlichen Status (z.B. durch offene Fragestellungen und empirische Irritierbarkeit) überzeugend darlegen können kein Neutralitätsgebot, aber: Abwägungsgebot als Standard Unentbehrlichkeit aufgrund gesellschaftlicher Problemlagen überzeugend darlegen können Vermeidung selektiver Thematisierungen von Benachteilungen Berechtigung zur Diskursbeteiligung allein aufgrund wissenschaftlicher Satisfaktionsfähigkeit, nicht aufgrund normativer Kriterien parlamentarische Anfragen keine Herausgabe von personenbezogenen Daten
HoF | Policy Paper 22 Themenfeld Risiken Bearbeitungen politische Entwicklung AfD-Regierung(sbeteiligung) siehe nachfolgend Unvorbereitetsein prophylaktische Situationsund Risikoanalyse: potenzielle Kipp-Punkte identifizieren Entwerfen von Handlungsprogrammen Vorbereitungen der Wissenschaftsorganisationen, um juristische, haushalterische oder krisenkommunikative Beratungsbedarfe ihrer Mitglieder bedienen zu können Finanzen Blockade von Bund-LänderVereinbarungen Mitwirkungspflicht des Bundes gesetzlich verankern Mehrheitsstatt Einstimmigkeitsprinzip Streichung von Programmmitteln Umwandlung nichtinstitutioneller Förderungen in institutionelle frühere Entfristungen im Mittelbau über Reform des WissZeitVG Aufbau von privatem Stiftungskapital bzw. Zustiftungen, mit dem gefährdete Lehrund Forschungsbereiche unterstützt werden können politisch gebundene Drittmittel Überführung von Drittmitteln aus den Ministerien in unabhängige Fördereinrichtungen wie DFG und ggf. künftig DAFG Kürzung laufender Zuschüsse gemeinsamer öffentlicher Protest der Wissenschaftseinrichtungen unabhängig von je konkreter Betroffenheit: Vermeidung des Zulassens von Vereinzelungen gesetzliche Verankerung von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich Strukturen politisch besetzte Hochschulräte gesetzliche Verankerung der Parität interner und externer Mitglieder in Hochschulräten qualifizierte Vetorechte transparente Besetzungsverfahren Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie innerdeutsche Exil-Optionen für angegriffene Forschungsgruppen
HoF | Policy Paper 23 Literatur Alle URLs im November/Dezember 2025 abgerufen AfD (2025): Zeit für Deutschland. Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, Berlin; URL https://www. afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bund estagswahlprogramm2025_web.pdf afg [Arbeitsgemeinschaft der Frauenund Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen] (2019): Überblick: Kleine Anfragen & Schriftliche Anfragen der AfD bzgl. Gender Studies & Gleichstellung an Hochschulen; URL https://frauenbeauftragte.charite.de/fileadmin/ user_upload/microsites/beauftragte/frauenbea uftragte/Meldungen_u_Veranstaltungen/2020_u nd_früher/Ueberblick-Anfragen-AfD-2019-0529 .pdf Albert, Mathias/Gudrun Quenzel/Frederick de Moll u.a. (2024): Jugend 2024 – 19. Shell Jugendstudie. Pragmatisch zwischen Verdrossenheit und gelebter Vielfalt, Beltz, Weinheim. Backhaus-Maul, Holger/David Jahr (2021): Service Learning, in: Tobias Schmohl/Thorsten Philipp (Hg.), Handbuch Transdisziplinäre Didaktik, Transcript Verlag, Bielefeld, S. 289–300; URL https://www.degruyterbrill.com/document/doi/ 10.1515/9783839455654-027/pdf Behm, Britta/Ulrich Kohler/Peer Pasternack (Hg.) (2025): Schafft Wissen Demokratie? Gesellschaftlich-demokratische Teilhabe als Dimension des Studienerfolgs, Springer VS, Wiesbaden; URL https://link.springer.com/book/10.100 7/978-3-658-48981-6 Brettschneider, Frank (2024): Demokratie-Monitor 2024, Universität Hohenheim, Hohenheim; URL https://t1p.de/demokratie-monitoring-2024 BuWiK (Hrsg.) (2025): Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025: Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland, wbv Publikation, Bielefeld; DOI: 10.3278/6004603bw Decker, Oliver/Johannes Kiess/Ayline Heller/Elmar Brähler (Hg.) (2024): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen. Leipziger Autoritarismus Studie 2024, Psychozial-Verlag, Gießen; URL https://ww w.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/ stiftung/02_Wissenschaftsportal/02_Infoseiten/ 2024_LAS/LAS2024_OBS.pdf Forsa (2025): dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst 2025“. Der öffentliche Dienst aus Sicht der Bevölkerung, Berlin. URL https://www.dbb. de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pd fs/2025/250903_Buergerbefragung_oeffentliche r_Dienst_Hauptbefragung_aktuell_.pdf Henke, Justus/Peer Pasternack (2025): Hochschulfinanzierung – Hochschulsystemfinanzierung, in: Peer Pasternack/Gabi Reinmann/Christian Schneijderberg (Hg.), Hochschulforschung. Nomos Verlag, Baden-Baden, S. 589–600; DOI: 10.5771/9783748943334-589 Jäkel, Julia/Thomas de Maizière/Peer Steinbrück/ Andreas Voßkuhle (2025): Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Abschlussbericht, Herder Verlag, Freiburg i.Br.; URL https://www.ghst. de/fileadmin/images/01_Bilddatenbank_Websit e/Demokratie_staerken/Initiative_f%C3%BCr_ei nen_handlungsf%C3%A4higen_Staat/Abschlus sbericht/Abschlussbericht_neu.pdf Joswig, Gareth (2025): Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft, in: taz, 14.10. 2025. URL https://ta z.de/AfD-hetzt-gegen-Hochschulen/!6116589/ Kerst, Christian/Martin Kroher/Julia Steinkühler (2024): Heterogene Studierendenschaft. Sozialstruktur und Studiensituation der Studierenden in Deutschland, in: Forschung & Lehre 5/2024, S. 362–363. URL https://www.forschung-und-lehre. de/heftarchiv/ausgabe-5/24 Luhmann, Niklas (1998): Die Gesellschaft der Gesellschaft, Suhrkamp, Frankfurt a.M. Multrus, Frank/Susanne Strauß/Thomas Hinz (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu populistischen Tendenzen unter Studieren-den, DZHW, Hannover; URL https://www.dzhw.eu/pdf/pub_brief/dzhw_brief _07_2022.pdf Randeria, Shalini (2024): Soft Authoritarianism, Ethno-Nationalism, and the Backlash Against Women’s Rights in Europe, auf: Polity 2024; URL https://polity.lk/soft-authoritarianism-ethno-nat ionalism-and-the-backlash-against-womensrights-in-europe-shalini-randeria/ Schmohl, Tobias/Thorsten Philipp (Hg.) (2021): Handbuch Transdisziplinäre Didaktik, unt. Mitarb. v. Johanna Schabert, Transcript Verlag, Bielefeld; URL https://www.degruyterbrill.com/do cument/doi/10.1515/9783839455654/pdf?licen seType=open-access Zick, Andreas/Beate Küpper/Nico Mokros (Hg.) (2023): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23, Dietz, Bonn; URL https:// www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=91 776&token=3821fe2a05aff649791e9e7ebdb18e abdae3e0fd
HoF | Policy Paper 24 Impressum HoF Policy Paper © HoF Halle-Wittenberg 2025 Hrsg. vom Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Collegienstraße 62, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491 466 254; https://www.hof.uni-halle.de