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Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)

Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)

Abstract

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Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) (Ed.) Research Report Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) RatSWD Output Series, 8. Berufungsperiode, No. 1 Provided in Cooperation with: German Data Forum (RatSWD) Suggested Citation: Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) (Ed.) (2025) : Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD), RatSWD Output Series, 8. Berufungsperiode, No. 1, Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD), Berlin, https://doi.org/10.17620/02671.95 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/312123 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) Output 8. Berufungsperiode (2023-2026) 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 1 Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 2 Akkreditierung von Forschungsdatenzentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 2.1 Akkreditierungskriterien und ergänzende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 2.1.1 Pflichtkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 2.1.2 Sollkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 2.1.3 ErgänzendeInformationenzumFDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2. Akkreditierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 3 Qualitätssicherung der akkreditierten FDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.1 Monitoring der FDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.2 Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.3 Beschwerdestelle und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Mitwirkende bei der Erstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 | 3 Vorbemerkungen DerRatfürSozial-undWirtschaftsdaten(RatSWD)setztsichfüreinentransparentenundstandardisierten ProzessbeimZugangzusensiblenForschungsdatenein.UmdieBereitstellungvonqualitativhochwertigen DatenfürdieWissenschaftsystematischsicherzustellen,akkreditiertderRatSWDseit2008Forschungsdatenzentren(FDZ).DieseerfüllengemeinsameQualitätsstandards–etwabeiderErhebung,Aufbereitung undAnonymisierung,Speicherung,Dokumentation,BereitstellungundQualitätssicherungvonsensiblen ForschungsdatenunterBerücksichtigungdatenschutzrechtlicherundethischerRahmenbedingungen.DieFDZ gewährleisteneinumfangreichesDienstleistungsportfoliofürdieDatennutzendenundverbessernihrAngebot kontinuierlich.GemeinsametechnischeundorganisatorischeLösungsmodelleerleichternForschendeneinen nutzungsfreundlichenundqualitätsgesichertenDatenzugang. DerRatSWDhatfürdieAkkreditierungderFDZeinenKriterienkatalogentwickelt,derzumeinendieEinhaltung relevanterStandardsdurchneueFDZsicherstellt,zumanderenauchalsGrundlagefürdieregelmäßigeQualitätssicherunginnerhalbderbestehendenFDZ-Landschaftdient.Seit2010werdendieseMindeststandards regelmäßigüberarbeitetundanaktuelleEntwicklungenundRahmenbedingungenangepasst.Zuletztwurden dieAkkreditierungskriterien2017imRahmeneinerHandreichungdesRatSWD1festgelegt. EinegemeinsameArbeitsgemeinschaftdesRatSWDunddesStändigenAusschussesForschungsdateninfrastruktur(FDIAusschuss),demdezentralen,föderativenNetzwerkdervomRatSWDakkreditiertenFDZ,hat 2024denKriterienkatalogmitdemZieleinerKonkretisierung,SchärfungundleichterenVerständlichkeitder Anforderungenüberarbeitet. 1 RatSWD[RatfürSozial-undWirtschaftsdaten](2017):QualitätssicherungdervomRatfürSozial-undWirtschaftsdaten (RatSWD)akkreditiertenForschungsdatenzentren(FDZ).RatSWDOutput8(5).https://doi.org/10.17620/02671.4 4 | 1 Gremien An der Akkreditierung und regelmäßigen Überprüfung und Sicherung der Qualität der akkreditierten ForschungsinfrastruktursindverschiedeneAkteurebeteiligt. Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) DerRatSWDisteinunabhängigesGremiumvon empirisch arbeitenden Wissenschaftler:innen sowie Vertreter:innen wichtiger öffentlicher EinrichtungenzurDatenerhebunginDeutschland. ErberätseitseinerGründung2004dieBundesregierung und die Regierungen der Länder zur Forschungsdateninfrastruktur. Der RatSWD unterstützt das Modell der Forschungsdatenzentren (FDZ), welches der Wissenschafteinenflexiblenundumfangreichen ZugangzusensiblenDatenermöglicht.Seit2008 akkreditiertderRatSWDaufGrundlagetransparenterKriterienFDZundüberprüftdieQualitätder Forschungsdateninfrastrukturregelmäßig. Evaluationskommission Eine Evaluationskommission setzt sich aus MitgliederndesRatSWDunddesFDIAusschusses zusammenundsolleinefürdenEinzelfallkompetenteBeurteilungderArbeiteinesbestimmtenFDZ sicherstellen. Monitoringkommission Der FDI Ausschuss wählt die MonitoringkommissionausseinenMitgliedern.Erbestimmtjeweils sechs Mitglieder für jede Berufungsperiodedes RatSWD,davonzweialsVertretungen.Diebeiden VorsitzendendesRatSWDsindständigeGästeder Monitoringkommission. DieMonitoringkommissionbegleitetdieAkkreditierungneuerFDZundMaßnahmenzurQualitätssicherungderbestehendenForschungsdateninfrastrukturdesRatSWD. Ständiger Ausschuss Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) DerFDIAusschussbildeteindynamischesdezentrales Netzwerk, das den Austausch der vom RatSWDakkreditiertenFDZfördert.Erunterstützt dieArbeitdesRatSWDmitseinerExpertiseinder praktischen Umsetzung und Bereitstellung von Forschungsdateninfrastrukturen. DerFDIAusschusssetztsichausVertreter:innen der vom RatSWD akkreditierten FDZ sowie den beidenVorsitzendendesRatSWDzusammen. | 5 2 Akkreditierung von Forschungsdatenzentren DieAkkreditierung vonForschungsdatenzentren(FDZ)durch den Rat fürSozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)aufBasisdefinierterKriterienisteinwesentlichesElementderQualitätssicherungderForschungsdateninfrastrukturindenSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften.UmdemübergeordnetenZieleinernachhaltigenVerbesserung und Erweiterung des Angebots an Forschungsdaten für die Wissenschaftgerechtzuwerden,hatderRatSWDdieKriterienfürdieAkkreditierungsogewählt,dasssiedie grundlegenden,zweckdienlichenAufgabenvonFDZabbilden. UnterschiedenwerdenPflichtkriterienundSollkriterien.FDZ,dieeineAkkreditierunganstreben,solltensich bereitsimVorfeldderAntragsstellungandiesenKriterienorientieren,dasiedievoneinemFDZerwarteten DienstleistungenundAngebotefürForschendebeschreiben. InAbschnitt2.1.1werdendiePflichtkriteriendargestellt,derenErfüllungVoraussetzungfüreineAkkreditierungist.Abschnitt2.1.2erläutertdieSollkriterien,derenEinhaltunggrundsätzlichvoneinemantragstellendenFDZerwartetwird,fürdiejedochbegründeteAusnahmenmöglichsind.InAbschnitt2.1.3sindweitere Aspektebenannt,dieimAkkreditierungsprozesserhobenwerden,umdenGesamteindruck(z.B.überbereits umgesetzteArbeitsschritteoderlängerfristigeingeplanteRessourcendesantragstellendenFDZ)zuergänzen. DerAblauf des AkkreditierungsverfahrenswirdinAbschnitt2.2beschrieben.DerAbschnittbehandeltfür denFall,dasseinFDZbeiAntragstellungnochnichtalleAkkreditierungskriterienerfüllt,auchdieMöglichkeit einervorläufigenAkkreditierung. DasgegenseitigeProfitierenvonErfahrungenundExpertiseisteinzentralesElementderAkkreditierungdurch denRatSWD.DeswegennehmenalleakkreditiertenFDZaktivamgemeinsamenAustauschundanderGremienarbeitzurVerbesserung der Forschungsdateninfrastrukturteil.DerStändigeAusschussForschungsdateninfrastruktur(FDI Ausschuss)istdaszentraleGremiumsowohlfürdieZusammenarbeitzwischenden LeitungenderFDZalsauchfürdieKooperationdesRatSWDmitdenFDZ(insbesondereüberdieMonitoringkommission).MitderAkkreditierungverknüpftderRatSWDdieErwartung,dasseinFDZregelmäßigin denSitzungendesFDIAusschussesvertretenistundsichandessenAktivitäten(z.B.themenspezifischen Arbeitsgruppen)beteiligt.Seit2024bietetderFDIAusschussinteressiertenAkteurenmitDatenkompetenz (z.B.einschlägigenRepositorienundForschungsverbünden,internationalenForschungsdateninfrastrukturen oderProjektendesForschungsdatenmanagements)dieMöglichkeit,denständigenGaststatus ohne Akkreditierungzubeantragen. ZurkontinuierlichenSicherstellungderQualitäteinesFDZimSinnedernachfolgenddargestelltenKriterien nehmenallevollständigundvorläufigakkreditiertenFDZjährlichaneinemMonitoringdurchdenRatSWD teil.DortstellensieInformationenzuihremAngebotundihrenTätigkeitenimvorangegangenenKalenderjahr bereit(Abschnitt3.1).StellensichdabeigrundlegendeMängelheraus,setztderRatSWDeineKommissionzur EvaluationdesentsprechendenFDZein(Abschnitt3.2). AlsweitereMaßnahmezurQualitätssicherungweisenFDZaufihrerWebseiteundüberanderegeeignete KanäleaufdieBeschwerdestelledesRatSWDhin(Abschnitt3.3),sodassDatennutzendedieMöglichkeit haben,ProblemebeiderDatenbereitstellungoderderEinhaltungderAkkreditierungskriterieneinesakkreditiertenFDZandenRatSWDalsübergeordneteInstanzzuadressieren. 2.1 Akkreditierungskriterien und ergänzende Informationen ImFolgendenwerdendiePflichtkriterien(Abschnitt2.1.1)undSollkriterien(Abschnitt2.1.2)alsVoraussetzung fürdieAkkreditierungeinesFDZdurchdenRatSWDerläuternddargestellt.Außerdemwerden weitere Merkmalegenannt,dieinErgänzungzudenAkkreditierungskriterienerhobenwerden,umdieRahmungdes antragstellendenFDZbessereinordnenzukönnen(Abschnitt2.1.3). 6 | Pflichtkriterien 2.1.1 Pflichtkriterien EineVoraussetzungfürdieAkkreditierungeinesFDZistdieErfüllungvonfünf Pflichtkriterien,diedie KernmerkmaleallervomRatSWDakkreditiertenFDZabbilden.BeidenPflichtkriterienhandeltessichum zwingend einzuhaltende Bedingungen für eine vollständige Akkreditierung . SollteeinFDZzumZeitpunktderAntragstellungnur die Pflichtkriterien P1, P2 und P3einhaltenunddarüber hinausalleweiterenVoraussetzungenerfüllen,kanneinFDZvorläufig akkreditiertwerden(vgl.Abschnitt2.2). P1 Das FDZ-Angebot muss sensible Daten beinhalten, die originär sind und einen erkennbaren Mehrwert für die vom RatSWD vertretenen Disziplinen bieten. DieBetreuungvonsensiblen(imSinnevonschützenswerten2)Forschungsdaten–insbesonderemit BezugaufPersonen,Haushalteund/oderBetriebebzw.Unternehmen–zähltzudenKernmerkmalenund zurwesentlichenExpertisedervomRatSWDakkreditiertenFDZ.EinausschließlichesAngebotvonOpen Data,d.h.einausschließlichesAngebotvonnichtsensiblenundnichtzugangsbeschränktenDaten,ist nichtakkreditierungswürdig.3 DarüberhinausmüssendievomFDZangebotenenDatenbeständeoriginärsein,d.h.siedürfennicht bereitsinidentischerFormüberandereFDZodersonstigeDatenanbieterzurVerfügunggestelltwerden („Doppelhosting“). ZudemmüssendieDatenfürdieForschungindenSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaftensowieverwandtenDisziplineneinenerkennbarenMehrwertimSinneeinerRelevanzfür empirischeFragestellungenbesitzen. P2 Das FDZ muss geeignete Vorkehrungen getroffen haben, um den Schutz und die Sicherheit der sensiblen Forschungsdaten unter bestmöglicher Berücksichtigung der Forschungsinteressen zu gewährleisten. Um sensible Forschungsdaten verarbeiten und bereitstellen zu können, muss ein FDZ geeignete Maßnahmenimplementierthaben,diedensicherenUmgangmitdenDatensowiederenSchutzgewährleistenundgleichzeitigdieInteressenderForschunganeinermaximalenInformationstiefewahren. ZusolchenMaßnahmenzählentechnischeVorkehrungen(z.B.unterschiedlicheDatenzugangswege4) ebensowieorganisatorischeRegelungen(z.B.AnonymisierungskonzepteoderderEinsatzvonNutzungsbedingungenund-verträgen5). DasFDZmussmindestenseinenkontrolliertenZugangsweg6zumDatenangebotanbieten,deraufklar definiertenundallgemeineinsehbarenRegelungenbasiert.DieseRegelungensindtypischerweiseinForm vonDatennutzungsverträgeno.Ä.dokumentiertundvonderWebseitedesjeweiligenFDZfreiabrufbar. DerZugangzudenDatendarfnichtvoneinergemeinsamenPublikationmitMitarbeitendenderdatenbereitstellendenInstitutionabhängigsein.7 2 DerBegriff„sensibleDaten‘“stehthierallgemeinfüralleArtenvonInformationen,dievorunberechtigterOffenlegung geschütztsind.ErumfassteineVielzahlvonKategorien,darunterpersonenbezogeneDaten,Geodaten,Finanz-,Gesundheits-oderGeschäftsinformationen. 3 DieAkkreditierungeinesFDZmiteinemzusätzlichenOpen-Data-Angebotistmöglich.EinsolchesAngebotwirdbegrüßt, sofernesdasAngebotsensiblerDatennichtersetzt. 4 EineÜbersichtüberverschiedeneDatenzugangswegesowieHinweiseaufdiefürdieOffenheiteinesZugangsbzw. dieAnonymisierungsbedürftigkeitderDatenrelevantenMerkmalefindensichin:Hoffstätter&Linne(2022).Datenzugang.EinführungindasThemaZugangzuDatenderSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften inForschungsdatenzentren.KonsortSWDWorkingPaper4/2022.KonsortiumfürdieSozial-,Verhaltens-,Bildungs-und Wirtschaftswissenschaften(KonsortSWD).https://doi.org/10.5281/zenodo.7347064 5 EinMustervertragfürdieBereitstellungvonForschungsdatenimIn-undAuslandunterBerücksichtigungderDSGVO inklusiveErläuterungenzurechtlichenFragenistenthaltenin:Schallaböck,J.,Hoffstätter,U.,Buck,D.,&Linne,M.(2023). MustervertragDatennutzungKonsortSWD(3.0.0).Zenodo.https://doi.org/10.5281/zenodo.10409864 6 Dazuzählenz.B.DownloadmitZugangsprüfung,Gastwissenschaftsarbeitsplätze,derDatenzugangviaRemoteDesktop oderkontrollierteDatenfernverarbeitung. 7 DieseRegelunggreiftauch,wennFDZ-MitarbeitendeindividuelleDatensatzzuschnittefürexterneDatennutzendezur BearbeitungbestimmterForschungsfragenangefertigthaben.DieBereitstellungvon(individuellzugeschnittenen) DatensätzenundeinediesbezüglicheBeratunggehörtzudenKernaufgabeneinesakkreditiertenFDZundistalsServiceleistungdesFDZzuverstehen,nichtaberalsgenuinerBeitragzumwissenschaftlichenInhaltderPublikationvonDatennutzenden(sieheLeitlinie14„Autorenschaft“desDFG-Kodex„LeitlinienzurSicherungguterwissenschaftlicherPraxis“, https://zenodo.org/records/6472827).SelbstverständlichkanndieUnterstützungdurchMitarbeitendeeinesFDZin Fußnoten,imVorwortoderineinerDanksagunggewürdigtwerden. Pflichtkriterien | 7 P3 Das FDZ muss eine qualitätsgesicherte Aufbereitung und Dokumentation des Datenangebots inklusive eines Mindestmaßes an datenspezifischen Serviceleistungen sicherstellen. NebendenForschungsdatenselbstisteineausreichendeDokumentationdieserDatenbereitzustellen, dieaufgeeignetenStandardsbasiert.DieDatendokumentationkanndabeisehrunterschiedlicheMaterialienbzw.Arbeitshilfenumfassen(insbesondereInstrumente,Codebücher,Feld-undMethodenberichte, Variablenbeschreibungen,Kontextinformationen),dieinverschiedenenFormatenvorliegenundüber einenvariierendenGradanDetailliertheitverfügenkönnen. ZentralesKriteriumfürdieAngemessenheitderDokumentationundweitererArbeitshilfenistdieErmöglichungeineseigenständigenundkorrektenUmgangsmitdenDatendurchexterneDatennutzende8 . Ferneristzugewährleisten,dassdieangebotenenForschungsdatenimRahmenderAufnahmebzw. AufbereitungdurchdasFDZeinerQualitätsprüfung,beispielsweiseaufDatensicherheit(Anonymisierung/ Pseudonymisierung),VollständigkeitderDatenoderNachvollziehbarkeitderDatenaufbereitung,unterzogenwurden. ZudemmussesinnerhalbdesFDZqualifiziertesPersonalmitKenntnisdesDatenangebotsgeben,welches externeDatennutzendebeiAnfragenzudenDatenberatenkann. P4 Das FDZ muss über die institutionellen Voraussetzungen für ein operatives Geschäft verfügen. DieinstitutionellenVoraussetzungen,diedemFDZdenBetriebeinesoperativenGeschäftsermöglichen, sindvorhanden.ZudiesenVoraussetzungenzählenvorallempersonelleRessourcen,diedemArbeitsaufkommenundAufgabenspektrumdesFDZgenügen9,RäumlichkeitenundeinegeeigneteIT-Infrastruktur. P5 Das FDZ muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Verträge o. Ä. mit externen Datennutzenden nachweisen können. DerRatSWDdefiniertexterneDatennutzendealsPersonen,diezumZeitpunktderBeantragungdes DatenzugangsinkeinemBeschäftigungsverhältnismitdemjeweiligenFDZbzw.derTrägereinrichtung desFDZstehen.StudierendeeinerHochschule,andiedasFDZggf.angegliedertist,zählenalsexterne Datennutzende. NichtalsexterneDatennutzendegeltenPersonen,dieselbstDatengebendederbeantragtenDatensind („Primärforschende“)oderdieimRahmeneinesgemeinsamenProjektsaufBasisderbeantragtenDaten ineinerKooperationspartnerschaftmitderTrägereinrichtungbzw.demFDZstehen. EingeeigneterNachweisfürdieExistenzvonexternenDatennutzendenistdieEinreichungvonmindestens fünfderinsgesamtbiszurAntragstellungabgeschlossenenVerträgezurNutzungdesDatenangebotsdes FDZ. 2.1.2 Sollkriterien DieErfüllungdernachfolgendaufgelistetenvier Sollkriterien(S1bisS4)wirdvoneinemantragstellenden FDZgrundsätzlicherwartet.Abweichungendavonschließen–imUnterschiedzudenPflichtkriterien–eine vollständigeAkkreditierungnichtperseaus,siesindjedochhinreichendzubegründen.Mithinbestehtein EntscheidungsspielraumfürAusnahmenbeiderbegründetenNichterfüllungvonSollkriterien,z.B.aufgrund gesetzlicherVorschriften.KanneinFDZnachvollziehbardarlegen,dassesdiefraglichenKriteriennachträglich erfüllenkann,sokannderRatSWDeinFDZzunächstvorläufigakkreditieren(vgl.Abschnitt2.4). 8 ZurDefinitionvonexternenDatennutzendensiehePflichtkriteriumP5. 9 vgl.auchergänzendeInformationI3. 8 | Sollkriterien S1 Das FDZ soll die Gleichbehandlung von Forschenden bei der Nutzung und beim Zugang zu seinen Forschungsdaten sicherstellen. Für das Datenangebot des FDZ soll die Prämisse eines gleichberechtigten und fairen Zugangs für ForschendeinnerhalbderjeweiligenRegelungenzurDatennutzung(z.B.festgelegtinVerträgenoder gesetzlichenRegelungen)gelten.EineBeschränkungdesDatenzugangsaufwissenschaftlicheEinrichtungen,diemitunabhängigerForschungbetrautsind,istdamitnichtalsUngleichbehandlungzuwerten. DieDefinitionvonEmbargosoderSperrfristenbezüglichderNutzungvonDatenistmöglich,sollaber vonangemessenerDauer,zeitlichoderzweckgebundenbefristet,begründbarundtransparentsein. FernersolldasFDZseinDatenangebotkostenfreifürForschungszweckezurVerfügungstellen.Sofern KostenfürdenDatenzuganganfallen,istdasentsprechendeEntgeltmodelltransparentdarzustellen. VergünstigungenfürStudierendeundähnlichePrivilegiengeltennichtalsUngleichbehandlung. S2 Das FDZ soll selbstständige Forschungsaktivitäten nachweisen können, idealerweise auf Basis des eigenen Datenangebots. Die forschende Auseinandersetzung mit dem eigenen Datenangebot gewährt einen zusätzlichen AspektderDatenexpertise,dereinemhochwertigenBeratungsservicegegenüberanderenForschenden zugutekommt,diemitdiesenDatenarbeiten.EigeneForschungsaktivitätentragenzudemwesentlich zurSicherungderQualitätderbereitgestelltenDatenbei.InsofernsolldasFDZdafürSorgetragen,dass MitarbeitendenArbeitszeitfüreigeneForschungzurVerfügungsteht. S3 Das FDZ soll das gemäß den Pflichtkriterien für Forschungszwecke bereitgestellte Datenangebot einer Einrichtung bündeln. ImSinneeiner möglichsteinfachenund nutzungsfreundlichenOrientierungsolldasDatenangebot einerEinrichtungnichtaufmehrereFDZinnerhalbderEinrichtungverteiltsein.VonderEinheitzwischen Einrichtung und FDZ kann nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen zugunsten mehrerer FDZ innerhalbeinerEinrichtungabgesehenwerden. S4 Das FDZ soll die von ihm bereitgestellten Daten über persistente Identifikatoren registrieren. FürdieZitationundAuffindbarkeitvonForschungsdatensowiedieReplizierbarkeitvonAnalysenaufBasis dieserDatensindpersistenteIdentifikatoren(PID)vonzentralerBedeutung.DasFDZsolldieeindeutige ReferenzierbarkeitseinesDatenangebotsüberdieRegistrierungundAusweisungvonPIDs(z.B.DOIs– DigitalObjectIdentifier,handleoderalternativerIdentifikatoren)gewährleisten. 2.1.3 Ergänzende Informationen zum FDZ DienachfolgendaufgeführtenAspektestellenkeineverpflichtendenVoraussetzungenfürdieEntscheidung bezüglichderAkkreditierungeinesFDZdar.AuchwenneineAuskunftzudenergänzendenInformationenI1 bisI8füreineAkkreditierungvorliegenmuss,dienendieInformationenlediglichalszusätzlicheHinweisezur BeurteilungderGesamtsituationeinesantragstellendenFDZ. I1 Motivation zur Gründung des FDZ UmdenAntragaufAkkreditierungbessereinordnenundentsprechendeUnterstützunganbietenzu können,isteshilfreich,dieMotivezurGründungeinesFDZzuverstehen.DazulegtdasFDZdar,welcher AnlassdenAnstoßfürdieAntragstellunggegebenhatundwelchenMehrwertessichinfolgeeinerAkkreditierungdurchdenRatSWDerhofft. I2 Überschneidung und Abgrenzung zu anderen Einrichtungen der Forschungsdateninfrastruktur InAnbetrachtderVielfaltanbereitsakkreditiertenFDZundderenthematischerHeterogenitätsind ÜberschneidungenundQuerverbindungennichtunwahrscheinlich.Daheristeswichtigzuspezifizieren, Impressum Herausgeber: RatfürSozial-undWirtschaftsdaten(RatSWD) Geschäftsstelle AmFriedrichshain22 10407Berlin [email protected] https://www.ratswd.de Redaktion: Dr.AnnaFräßdorf Gestaltung/Satz: ClaudiaKreutz Berlin,Januar2025 RatSWD Output: DieRatSWDOutputSeriesdokumentiertdieArbeitdesRatSWDinseiner8.Berufungsperiode (2023–2026).InihrwerdenseineStellungnahmenundEmpfehlungenveröffentlichtundaufdiesem WegeinerbreitenLeserschaftzugänglichgemacht. DieGeschäftsstelledesRatSWDwirdalsTeilvonKonsortSWDimRahmenderNFDIdurchdie DeutscheForschungsgemeinschaft(DFG)gefördert-Projektnummer:442494171. DieseVeröffentlichungistunterderCreative-Commons-Lizenz(CCBY4.0)lizenziert: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ AusgenommenvonderobengenanntenLizenzsindTeile,AbbildungenundsonstigesDrittmaterial, wennandersgekennzeichnet. DOI: 10.17620/02671.95 Zitationsvorschlag: RatSWD(RatfürSozial-undWirtschaftsdaten).(2025).Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD). (RatSWD OutputSeries,8.BerufungsperiodeNr.1).Berlin.https://doi.org/10.17620/02671.95 www.ratswd.de Der Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) berätseit2004dieBundesregierung unddieRegierungenderLänderinFragenderForschungsdateninfrastrukturfürdieempirischenSozial-,Verhaltens-undWirtschaftswissenschaften.ImRatSWDarbeitenzehndurch WahllegitimierteVertreterinnenundVertreterdersozial-,verhaltens-undwirtschaftswissenschaftlichenFachdisziplinenmitzehnVertreterinnenundVertreternderwichtigstenDatenproduzentenzusammen. DerRatSWDistTeildesKonsortiumsfürdieSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften(KonsortSWD)inderNationalenForschungsdateninfrastruktur(NFDI).Er verstehtsichalsinstitutionalisiertesForumdesDialogeszwischenWissenschaftundDatenproduzentenunderarbeitetEmpfehlungenundStellungnahmen.Dabeiengagiertersichfür eineInfrastruktur,diederWissenschafteinenbreiten,flexiblenundsicherenDatenzugang ermöglicht.DieseDatenwerdenvonstaatlichen,wissenschaftsgetragenenundprivatwirtschaftlichenAkteurenbereitgestellt.DerzeithatderRatSWD40Forschungsdatenzentren (Stand:01.01.2025)akkreditiertundfördertderenKooperation.