Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
Abstract
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Full text
Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) (Ed.) Research Report Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) RatSWD Output Series, 8. Berufungsperiode, No. 1 Provided in Cooperation with: German Data Forum (RatSWD) Suggested Citation: Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) (Ed.) (2025) : Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD), RatSWD Output Series, 8. Berufungsperiode, No. 1, Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD), Berlin, https://doi.org/10.17620/02671.95 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/312123 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) Output 8. Berufungsperiode (2023-2026) 1
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 1 Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 2 Akkreditierung von Forschungsdatenzentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 2.1 Akkreditierungskriterien und ergänzende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 2.1.1 Pflichtkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 2.1.2 Sollkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 2.1.3 ErgänzendeInformationenzumFDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2. Akkreditierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 3 Qualitätssicherung der akkreditierten FDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.1 Monitoring der FDZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.2 Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.3 Beschwerdestelle und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Mitwirkende bei der Erstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
| 3 Vorbemerkungen DerRatfürSozial-undWirtschaftsdaten(RatSWD)setztsichfüreinentransparentenundstandardisierten ProzessbeimZugangzusensiblenForschungsdatenein.UmdieBereitstellungvonqualitativhochwertigen DatenfürdieWissenschaftsystematischsicherzustellen,akkreditiertderRatSWDseit2008Forschungsdatenzentren(FDZ).DieseerfüllengemeinsameQualitätsstandards–etwabeiderErhebung,Aufbereitung undAnonymisierung,Speicherung,Dokumentation,BereitstellungundQualitätssicherungvonsensiblen ForschungsdatenunterBerücksichtigungdatenschutzrechtlicherundethischerRahmenbedingungen.DieFDZ gewährleisteneinumfangreichesDienstleistungsportfoliofürdieDatennutzendenundverbessernihrAngebot kontinuierlich.GemeinsametechnischeundorganisatorischeLösungsmodelleerleichternForschendeneinen nutzungsfreundlichenundqualitätsgesichertenDatenzugang. DerRatSWDhatfürdieAkkreditierungderFDZeinenKriterienkatalogentwickelt,derzumeinendieEinhaltung relevanterStandardsdurchneueFDZsicherstellt,zumanderenauchalsGrundlagefürdieregelmäßigeQualitätssicherunginnerhalbderbestehendenFDZ-Landschaftdient.Seit2010werdendieseMindeststandards regelmäßigüberarbeitetundanaktuelleEntwicklungenundRahmenbedingungenangepasst.Zuletztwurden dieAkkreditierungskriterien2017imRahmeneinerHandreichungdesRatSWD1festgelegt. EinegemeinsameArbeitsgemeinschaftdesRatSWDunddesStändigenAusschussesForschungsdateninfrastruktur(FDIAusschuss),demdezentralen,föderativenNetzwerkdervomRatSWDakkreditiertenFDZ,hat 2024denKriterienkatalogmitdemZieleinerKonkretisierung,SchärfungundleichterenVerständlichkeitder Anforderungenüberarbeitet. 1 RatSWD[RatfürSozial-undWirtschaftsdaten](2017):QualitätssicherungdervomRatfürSozial-undWirtschaftsdaten (RatSWD)akkreditiertenForschungsdatenzentren(FDZ).RatSWDOutput8(5).https://doi.org/10.17620/02671.4
4 | 1 Gremien An der Akkreditierung und regelmäßigen Überprüfung und Sicherung der Qualität der akkreditierten ForschungsinfrastruktursindverschiedeneAkteurebeteiligt. Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) DerRatSWDisteinunabhängigesGremiumvon empirisch arbeitenden Wissenschaftler:innen sowie Vertreter:innen wichtiger öffentlicher EinrichtungenzurDatenerhebunginDeutschland. ErberätseitseinerGründung2004dieBundesregierung und die Regierungen der Länder zur Forschungsdateninfrastruktur. Der RatSWD unterstützt das Modell der Forschungsdatenzentren (FDZ), welches der Wissenschafteinenflexiblenundumfangreichen ZugangzusensiblenDatenermöglicht.Seit2008 akkreditiertderRatSWDaufGrundlagetransparenterKriterienFDZundüberprüftdieQualitätder Forschungsdateninfrastrukturregelmäßig. Evaluationskommission Eine Evaluationskommission setzt sich aus MitgliederndesRatSWDunddesFDIAusschusses zusammenundsolleinefürdenEinzelfallkompetenteBeurteilungderArbeiteinesbestimmtenFDZ sicherstellen. Monitoringkommission Der FDI Ausschuss wählt die MonitoringkommissionausseinenMitgliedern.Erbestimmtjeweils sechs Mitglieder für jede Berufungsperiodedes RatSWD,davonzweialsVertretungen.Diebeiden VorsitzendendesRatSWDsindständigeGästeder Monitoringkommission. DieMonitoringkommissionbegleitetdieAkkreditierungneuerFDZundMaßnahmenzurQualitätssicherungderbestehendenForschungsdateninfrastrukturdesRatSWD. Ständiger Ausschuss Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) DerFDIAusschussbildeteindynamischesdezentrales Netzwerk, das den Austausch der vom RatSWDakkreditiertenFDZfördert.Erunterstützt dieArbeitdesRatSWDmitseinerExpertiseinder praktischen Umsetzung und Bereitstellung von Forschungsdateninfrastrukturen. DerFDIAusschusssetztsichausVertreter:innen der vom RatSWD akkreditierten FDZ sowie den beidenVorsitzendendesRatSWDzusammen.
| 5 2 Akkreditierung von Forschungsdatenzentren DieAkkreditierung vonForschungsdatenzentren(FDZ)durch den Rat fürSozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)aufBasisdefinierterKriterienisteinwesentlichesElementderQualitätssicherungderForschungsdateninfrastrukturindenSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften.UmdemübergeordnetenZieleinernachhaltigenVerbesserung und Erweiterung des Angebots an Forschungsdaten für die Wissenschaftgerechtzuwerden,hatderRatSWDdieKriterienfürdieAkkreditierungsogewählt,dasssiedie grundlegenden,zweckdienlichenAufgabenvonFDZabbilden. UnterschiedenwerdenPflichtkriterienundSollkriterien.FDZ,dieeineAkkreditierunganstreben,solltensich bereitsimVorfeldderAntragsstellungandiesenKriterienorientieren,dasiedievoneinemFDZerwarteten DienstleistungenundAngebotefürForschendebeschreiben. InAbschnitt2.1.1werdendiePflichtkriteriendargestellt,derenErfüllungVoraussetzungfüreineAkkreditierungist.Abschnitt2.1.2erläutertdieSollkriterien,derenEinhaltunggrundsätzlichvoneinemantragstellendenFDZerwartetwird,fürdiejedochbegründeteAusnahmenmöglichsind.InAbschnitt2.1.3sindweitere Aspektebenannt,dieimAkkreditierungsprozesserhobenwerden,umdenGesamteindruck(z.B.überbereits umgesetzteArbeitsschritteoderlängerfristigeingeplanteRessourcendesantragstellendenFDZ)zuergänzen. DerAblauf des AkkreditierungsverfahrenswirdinAbschnitt2.2beschrieben.DerAbschnittbehandeltfür denFall,dasseinFDZbeiAntragstellungnochnichtalleAkkreditierungskriterienerfüllt,auchdieMöglichkeit einervorläufigenAkkreditierung. DasgegenseitigeProfitierenvonErfahrungenundExpertiseisteinzentralesElementderAkkreditierungdurch denRatSWD.DeswegennehmenalleakkreditiertenFDZaktivamgemeinsamenAustauschundanderGremienarbeitzurVerbesserung der Forschungsdateninfrastrukturteil.DerStändigeAusschussForschungsdateninfrastruktur(FDI Ausschuss)istdaszentraleGremiumsowohlfürdieZusammenarbeitzwischenden LeitungenderFDZalsauchfürdieKooperationdesRatSWDmitdenFDZ(insbesondereüberdieMonitoringkommission).MitderAkkreditierungverknüpftderRatSWDdieErwartung,dasseinFDZregelmäßigin denSitzungendesFDIAusschussesvertretenistundsichandessenAktivitäten(z.B.themenspezifischen Arbeitsgruppen)beteiligt.Seit2024bietetderFDIAusschussinteressiertenAkteurenmitDatenkompetenz (z.B.einschlägigenRepositorienundForschungsverbünden,internationalenForschungsdateninfrastrukturen oderProjektendesForschungsdatenmanagements)dieMöglichkeit,denständigenGaststatus ohne Akkreditierungzubeantragen. ZurkontinuierlichenSicherstellungderQualitäteinesFDZimSinnedernachfolgenddargestelltenKriterien nehmenallevollständigundvorläufigakkreditiertenFDZjährlichaneinemMonitoringdurchdenRatSWD teil.DortstellensieInformationenzuihremAngebotundihrenTätigkeitenimvorangegangenenKalenderjahr bereit(Abschnitt3.1).StellensichdabeigrundlegendeMängelheraus,setztderRatSWDeineKommissionzur EvaluationdesentsprechendenFDZein(Abschnitt3.2). AlsweitereMaßnahmezurQualitätssicherungweisenFDZaufihrerWebseiteundüberanderegeeignete KanäleaufdieBeschwerdestelledesRatSWDhin(Abschnitt3.3),sodassDatennutzendedieMöglichkeit haben,ProblemebeiderDatenbereitstellungoderderEinhaltungderAkkreditierungskriterieneinesakkreditiertenFDZandenRatSWDalsübergeordneteInstanzzuadressieren. 2.1 Akkreditierungskriterien und ergänzende Informationen ImFolgendenwerdendiePflichtkriterien(Abschnitt2.1.1)undSollkriterien(Abschnitt2.1.2)alsVoraussetzung fürdieAkkreditierungeinesFDZdurchdenRatSWDerläuternddargestellt.Außerdemwerden weitere Merkmalegenannt,dieinErgänzungzudenAkkreditierungskriterienerhobenwerden,umdieRahmungdes antragstellendenFDZbessereinordnenzukönnen(Abschnitt2.1.3).
6 | Pflichtkriterien 2.1.1 Pflichtkriterien EineVoraussetzungfürdieAkkreditierungeinesFDZistdieErfüllungvonfünf Pflichtkriterien,diedie KernmerkmaleallervomRatSWDakkreditiertenFDZabbilden.BeidenPflichtkriterienhandeltessichum zwingend einzuhaltende Bedingungen für eine vollständige Akkreditierung . SollteeinFDZzumZeitpunktderAntragstellungnur die Pflichtkriterien P1, P2 und P3einhaltenunddarüber hinausalleweiterenVoraussetzungenerfüllen,kanneinFDZvorläufig akkreditiertwerden(vgl.Abschnitt2.2). P1 Das FDZ-Angebot muss sensible Daten beinhalten, die originär sind und einen erkennbaren Mehrwert für die vom RatSWD vertretenen Disziplinen bieten. DieBetreuungvonsensiblen(imSinnevonschützenswerten2)Forschungsdaten–insbesonderemit BezugaufPersonen,Haushalteund/oderBetriebebzw.Unternehmen–zähltzudenKernmerkmalenund zurwesentlichenExpertisedervomRatSWDakkreditiertenFDZ.EinausschließlichesAngebotvonOpen Data,d.h.einausschließlichesAngebotvonnichtsensiblenundnichtzugangsbeschränktenDaten,ist nichtakkreditierungswürdig.3 DarüberhinausmüssendievomFDZangebotenenDatenbeständeoriginärsein,d.h.siedürfennicht bereitsinidentischerFormüberandereFDZodersonstigeDatenanbieterzurVerfügunggestelltwerden („Doppelhosting“). ZudemmüssendieDatenfürdieForschungindenSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaftensowieverwandtenDisziplineneinenerkennbarenMehrwertimSinneeinerRelevanzfür empirischeFragestellungenbesitzen. P2 Das FDZ muss geeignete Vorkehrungen getroffen haben, um den Schutz und die Sicherheit der sensiblen Forschungsdaten unter bestmöglicher Berücksichtigung der Forschungsinteressen zu gewährleisten. Um sensible Forschungsdaten verarbeiten und bereitstellen zu können, muss ein FDZ geeignete Maßnahmenimplementierthaben,diedensicherenUmgangmitdenDatensowiederenSchutzgewährleistenundgleichzeitigdieInteressenderForschunganeinermaximalenInformationstiefewahren. ZusolchenMaßnahmenzählentechnischeVorkehrungen(z.B.unterschiedlicheDatenzugangswege4) ebensowieorganisatorischeRegelungen(z.B.AnonymisierungskonzepteoderderEinsatzvonNutzungsbedingungenund-verträgen5). DasFDZmussmindestenseinenkontrolliertenZugangsweg6zumDatenangebotanbieten,deraufklar definiertenundallgemeineinsehbarenRegelungenbasiert.DieseRegelungensindtypischerweiseinForm vonDatennutzungsverträgeno.Ä.dokumentiertundvonderWebseitedesjeweiligenFDZfreiabrufbar. DerZugangzudenDatendarfnichtvoneinergemeinsamenPublikationmitMitarbeitendenderdatenbereitstellendenInstitutionabhängigsein.7 2 DerBegriff„sensibleDaten‘“stehthierallgemeinfüralleArtenvonInformationen,dievorunberechtigterOffenlegung geschütztsind.ErumfassteineVielzahlvonKategorien,darunterpersonenbezogeneDaten,Geodaten,Finanz-,Gesundheits-oderGeschäftsinformationen. 3 DieAkkreditierungeinesFDZmiteinemzusätzlichenOpen-Data-Angebotistmöglich.EinsolchesAngebotwirdbegrüßt, sofernesdasAngebotsensiblerDatennichtersetzt. 4 EineÜbersichtüberverschiedeneDatenzugangswegesowieHinweiseaufdiefürdieOffenheiteinesZugangsbzw. dieAnonymisierungsbedürftigkeitderDatenrelevantenMerkmalefindensichin:Hoffstätter&Linne(2022).Datenzugang.EinführungindasThemaZugangzuDatenderSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften inForschungsdatenzentren.KonsortSWDWorkingPaper4/2022.KonsortiumfürdieSozial-,Verhaltens-,Bildungs-und Wirtschaftswissenschaften(KonsortSWD).https://doi.org/10.5281/zenodo.7347064 5 EinMustervertragfürdieBereitstellungvonForschungsdatenimIn-undAuslandunterBerücksichtigungderDSGVO inklusiveErläuterungenzurechtlichenFragenistenthaltenin:Schallaböck,J.,Hoffstätter,U.,Buck,D.,&Linne,M.(2023). MustervertragDatennutzungKonsortSWD(3.0.0).Zenodo.https://doi.org/10.5281/zenodo.10409864 6 Dazuzählenz.B.DownloadmitZugangsprüfung,Gastwissenschaftsarbeitsplätze,derDatenzugangviaRemoteDesktop oderkontrollierteDatenfernverarbeitung. 7 DieseRegelunggreiftauch,wennFDZ-MitarbeitendeindividuelleDatensatzzuschnittefürexterneDatennutzendezur BearbeitungbestimmterForschungsfragenangefertigthaben.DieBereitstellungvon(individuellzugeschnittenen) DatensätzenundeinediesbezüglicheBeratunggehörtzudenKernaufgabeneinesakkreditiertenFDZundistalsServiceleistungdesFDZzuverstehen,nichtaberalsgenuinerBeitragzumwissenschaftlichenInhaltderPublikationvonDatennutzenden(sieheLeitlinie14„Autorenschaft“desDFG-Kodex„LeitlinienzurSicherungguterwissenschaftlicherPraxis“, https://zenodo.org/records/6472827).SelbstverständlichkanndieUnterstützungdurchMitarbeitendeeinesFDZin Fußnoten,imVorwortoderineinerDanksagunggewürdigtwerden.
Pflichtkriterien | 7 P3 Das FDZ muss eine qualitätsgesicherte Aufbereitung und Dokumentation des Datenangebots inklusive eines Mindestmaßes an datenspezifischen Serviceleistungen sicherstellen. NebendenForschungsdatenselbstisteineausreichendeDokumentationdieserDatenbereitzustellen, dieaufgeeignetenStandardsbasiert.DieDatendokumentationkanndabeisehrunterschiedlicheMaterialienbzw.Arbeitshilfenumfassen(insbesondereInstrumente,Codebücher,Feld-undMethodenberichte, Variablenbeschreibungen,Kontextinformationen),dieinverschiedenenFormatenvorliegenundüber einenvariierendenGradanDetailliertheitverfügenkönnen. ZentralesKriteriumfürdieAngemessenheitderDokumentationundweitererArbeitshilfenistdieErmöglichungeineseigenständigenundkorrektenUmgangsmitdenDatendurchexterneDatennutzende8 . Ferneristzugewährleisten,dassdieangebotenenForschungsdatenimRahmenderAufnahmebzw. AufbereitungdurchdasFDZeinerQualitätsprüfung,beispielsweiseaufDatensicherheit(Anonymisierung/ Pseudonymisierung),VollständigkeitderDatenoderNachvollziehbarkeitderDatenaufbereitung,unterzogenwurden. ZudemmussesinnerhalbdesFDZqualifiziertesPersonalmitKenntnisdesDatenangebotsgeben,welches externeDatennutzendebeiAnfragenzudenDatenberatenkann. P4 Das FDZ muss über die institutionellen Voraussetzungen für ein operatives Geschäft verfügen. DieinstitutionellenVoraussetzungen,diedemFDZdenBetriebeinesoperativenGeschäftsermöglichen, sindvorhanden.ZudiesenVoraussetzungenzählenvorallempersonelleRessourcen,diedemArbeitsaufkommenundAufgabenspektrumdesFDZgenügen9,RäumlichkeitenundeinegeeigneteIT-Infrastruktur. P5 Das FDZ muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Verträge o. Ä. mit externen Datennutzenden nachweisen können. DerRatSWDdefiniertexterneDatennutzendealsPersonen,diezumZeitpunktderBeantragungdes DatenzugangsinkeinemBeschäftigungsverhältnismitdemjeweiligenFDZbzw.derTrägereinrichtung desFDZstehen.StudierendeeinerHochschule,andiedasFDZggf.angegliedertist,zählenalsexterne Datennutzende. NichtalsexterneDatennutzendegeltenPersonen,dieselbstDatengebendederbeantragtenDatensind („Primärforschende“)oderdieimRahmeneinesgemeinsamenProjektsaufBasisderbeantragtenDaten ineinerKooperationspartnerschaftmitderTrägereinrichtungbzw.demFDZstehen. EingeeigneterNachweisfürdieExistenzvonexternenDatennutzendenistdieEinreichungvonmindestens fünfderinsgesamtbiszurAntragstellungabgeschlossenenVerträgezurNutzungdesDatenangebotsdes FDZ. 2.1.2 Sollkriterien DieErfüllungdernachfolgendaufgelistetenvier Sollkriterien(S1bisS4)wirdvoneinemantragstellenden FDZgrundsätzlicherwartet.Abweichungendavonschließen–imUnterschiedzudenPflichtkriterien–eine vollständigeAkkreditierungnichtperseaus,siesindjedochhinreichendzubegründen.Mithinbestehtein EntscheidungsspielraumfürAusnahmenbeiderbegründetenNichterfüllungvonSollkriterien,z.B.aufgrund gesetzlicherVorschriften.KanneinFDZnachvollziehbardarlegen,dassesdiefraglichenKriteriennachträglich erfüllenkann,sokannderRatSWDeinFDZzunächstvorläufigakkreditieren(vgl.Abschnitt2.4). 8 ZurDefinitionvonexternenDatennutzendensiehePflichtkriteriumP5. 9 vgl.auchergänzendeInformationI3.
8 | Sollkriterien S1 Das FDZ soll die Gleichbehandlung von Forschenden bei der Nutzung und beim Zugang zu seinen Forschungsdaten sicherstellen. Für das Datenangebot des FDZ soll die Prämisse eines gleichberechtigten und fairen Zugangs für ForschendeinnerhalbderjeweiligenRegelungenzurDatennutzung(z.B.festgelegtinVerträgenoder gesetzlichenRegelungen)gelten.EineBeschränkungdesDatenzugangsaufwissenschaftlicheEinrichtungen,diemitunabhängigerForschungbetrautsind,istdamitnichtalsUngleichbehandlungzuwerten. DieDefinitionvonEmbargosoderSperrfristenbezüglichderNutzungvonDatenistmöglich,sollaber vonangemessenerDauer,zeitlichoderzweckgebundenbefristet,begründbarundtransparentsein. FernersolldasFDZseinDatenangebotkostenfreifürForschungszweckezurVerfügungstellen.Sofern KostenfürdenDatenzuganganfallen,istdasentsprechendeEntgeltmodelltransparentdarzustellen. VergünstigungenfürStudierendeundähnlichePrivilegiengeltennichtalsUngleichbehandlung. S2 Das FDZ soll selbstständige Forschungsaktivitäten nachweisen können, idealerweise auf Basis des eigenen Datenangebots. Die forschende Auseinandersetzung mit dem eigenen Datenangebot gewährt einen zusätzlichen AspektderDatenexpertise,dereinemhochwertigenBeratungsservicegegenüberanderenForschenden zugutekommt,diemitdiesenDatenarbeiten.EigeneForschungsaktivitätentragenzudemwesentlich zurSicherungderQualitätderbereitgestelltenDatenbei.InsofernsolldasFDZdafürSorgetragen,dass MitarbeitendenArbeitszeitfüreigeneForschungzurVerfügungsteht. S3 Das FDZ soll das gemäß den Pflichtkriterien für Forschungszwecke bereitgestellte Datenangebot einer Einrichtung bündeln. ImSinneeiner möglichsteinfachenund nutzungsfreundlichenOrientierungsolldasDatenangebot einerEinrichtungnichtaufmehrereFDZinnerhalbderEinrichtungverteiltsein.VonderEinheitzwischen Einrichtung und FDZ kann nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen zugunsten mehrerer FDZ innerhalbeinerEinrichtungabgesehenwerden. S4 Das FDZ soll die von ihm bereitgestellten Daten über persistente Identifikatoren registrieren. FürdieZitationundAuffindbarkeitvonForschungsdatensowiedieReplizierbarkeitvonAnalysenaufBasis dieserDatensindpersistenteIdentifikatoren(PID)vonzentralerBedeutung.DasFDZsolldieeindeutige ReferenzierbarkeitseinesDatenangebotsüberdieRegistrierungundAusweisungvonPIDs(z.B.DOIs– DigitalObjectIdentifier,handleoderalternativerIdentifikatoren)gewährleisten. 2.1.3 Ergänzende Informationen zum FDZ DienachfolgendaufgeführtenAspektestellenkeineverpflichtendenVoraussetzungenfürdieEntscheidung bezüglichderAkkreditierungeinesFDZdar.AuchwenneineAuskunftzudenergänzendenInformationenI1 bisI8füreineAkkreditierungvorliegenmuss,dienendieInformationenlediglichalszusätzlicheHinweisezur BeurteilungderGesamtsituationeinesantragstellendenFDZ. I1 Motivation zur Gründung des FDZ UmdenAntragaufAkkreditierungbessereinordnenundentsprechendeUnterstützunganbietenzu können,isteshilfreich,dieMotivezurGründungeinesFDZzuverstehen.DazulegtdasFDZdar,welcher AnlassdenAnstoßfürdieAntragstellunggegebenhatundwelchenMehrwertessichinfolgeeinerAkkreditierungdurchdenRatSWDerhofft. I2 Überschneidung und Abgrenzung zu anderen Einrichtungen der Forschungsdateninfrastruktur InAnbetrachtderVielfaltanbereitsakkreditiertenFDZundderenthematischerHeterogenitätsind ÜberschneidungenundQuerverbindungennichtunwahrscheinlich.Daheristeswichtigzuspezifizieren,
Impressum Herausgeber: RatfürSozial-undWirtschaftsdaten(RatSWD) Geschäftsstelle AmFriedrichshain22 10407Berlin [email protected] https://www.ratswd.de Redaktion: Dr.AnnaFräßdorf Gestaltung/Satz: ClaudiaKreutz Berlin,Januar2025 RatSWD Output: DieRatSWDOutputSeriesdokumentiertdieArbeitdesRatSWDinseiner8.Berufungsperiode (2023–2026).InihrwerdenseineStellungnahmenundEmpfehlungenveröffentlichtundaufdiesem WegeinerbreitenLeserschaftzugänglichgemacht. DieGeschäftsstelledesRatSWDwirdalsTeilvonKonsortSWDimRahmenderNFDIdurchdie DeutscheForschungsgemeinschaft(DFG)gefördert-Projektnummer:442494171. DieseVeröffentlichungistunterderCreative-Commons-Lizenz(CCBY4.0)lizenziert: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ AusgenommenvonderobengenanntenLizenzsindTeile,AbbildungenundsonstigesDrittmaterial, wennandersgekennzeichnet. DOI: 10.17620/02671.95 Zitationsvorschlag: RatSWD(RatfürSozial-undWirtschaftsdaten).(2025).Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD). (RatSWD OutputSeries,8.BerufungsperiodeNr.1).Berlin.https://doi.org/10.17620/02671.95
www.ratswd.de Der Rat für Sozialund Wirtschaftsdaten (RatSWD) berätseit2004dieBundesregierung unddieRegierungenderLänderinFragenderForschungsdateninfrastrukturfürdieempirischenSozial-,Verhaltens-undWirtschaftswissenschaften.ImRatSWDarbeitenzehndurch WahllegitimierteVertreterinnenundVertreterdersozial-,verhaltens-undwirtschaftswissenschaftlichenFachdisziplinenmitzehnVertreterinnenundVertreternderwichtigstenDatenproduzentenzusammen. DerRatSWDistTeildesKonsortiumsfürdieSozial-,Verhaltens-,Bildungs-undWirtschaftswissenschaften(KonsortSWD)inderNationalenForschungsdateninfrastruktur(NFDI).Er verstehtsichalsinstitutionalisiertesForumdesDialogeszwischenWissenschaftundDatenproduzentenunderarbeitetEmpfehlungenundStellungnahmen.Dabeiengagiertersichfür eineInfrastruktur,diederWissenschafteinenbreiten,flexiblenundsicherenDatenzugang ermöglicht.DieseDatenwerdenvonstaatlichen,wissenschaftsgetragenenundprivatwirtschaftlichenAkteurenbereitgestellt.DerzeithatderRatSWD40Forschungsdatenzentren (Stand:01.01.2025)akkreditiertundfördertderenKooperation.
