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Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung

Deppisch, Sonja,Geißler, Gesa,Poßer, Christian,Schrapp, Linda

Abstract

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Full text

Deppisch, Sonja; Geißler, Gesa; Poßer, Christian; Schrapp, Linda Article Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung Raumforschung und Raumordnung / Spatial Research and Planning Provided in Cooperation with: Leibniz-Forschungsnetzwerk "R – Räumliches Wissen für Gesellschaft und Umwelt | Spatial Knowledge for Society and Environment" Suggested Citation: Deppisch, Sonja; Geißler, Gesa; Poßer, Christian; Schrapp, Linda (2022) : Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung, Raumforschung und Raumordnung / Spatial Research and Planning, ISSN 1869-4179, oekom verlag, München, Vol. 80, Iss. 1, pp. 80-96, https://doi.org/10.14512/rur.66 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/251977 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Vor diesem Hintergrund steht in Frage, wie die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme sowie alle Leistungen, die diese bereitstellen, ausreichend in der Steuerung der Raum- und Flächenentwicklungin Deutschland berücksichtigt, gesichert und entwickelt werden können und wie die gesellschaftliche Relevanz von Ökosystemleistungen auch in der räumlichen Planung ihren Niederschlag finden kann. Derzeit werden in der Praxis der räumlichen Planung in Deutschland kaum Chancen gesehen, dass neue Verfahren etabliert werden können, die auf dem Ökosystemleistungs- Ansatz basieren und dazu führen könnten, diesen umfassend in die Planung zu integrieren. Allerdings ist die Modernisie- Dr. Sonja Deppisch, Forschungsbereich Globaler Wandel und raumbezogene Strategien, HafenCity University Hamburg, Henning-Voscherau-Platz 1, 20457 Hamburg, Deutschland [email protected] Dr. Gesa Geißler, Institut für Landschaftsentwicklung, ErholungsundNaturschutzplanung, UniversitätfürBodenkultur Wien,Peter- Jordan-Straße 65, 1180 Wien, Österreich [email protected] Prof. Dr. Christian Poßer, Fachgebiet Stadtökologie und angewandtes Umweltrecht, Fachhochschule Erfurt, Schlüterstraße R402, 99089 Erfurt, Deutschland [email protected] Dr.LindaSchrapp,InstitutfürÖkologieundLandschaft,Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Weihenstephaner Berg 17, 85354 Freising, Deutschland [email protected] © 2021 Deppisch; licensee oekom verlag. This Open Access article is published under a Creative Commons Attribution 4.0 International License. rung von formellen und informellen Planungsinstrumenten längerfristig angelegt, wozu der Ökosystemleistungs-Ansatz sowohl methodisch als auch konzeptionell einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Deshalb wird in vorliegendem Beitrag diskutiert, wie der Ökosystemleistungs-Ansatz kurz- bis mittelfristigen Eingang in die formelle räumliche Planung finden kann und welcher gesellschaftliche und ökologische Mehrwert darüber generiert werden kann. Dazu werden die Chancen und Risiken unterschiedlicher Implementierungen erwogen und einzelne Ansatzpunkte näher ausgeführt. Schlüsselwörter: Ökosystemleistungen formelle räumliche Planung Raumentwicklung Modernisierung von PlanungsinstrumentenFlächennutzungsplanung  Bebauungsplanung Maritime Raumordnung Approaches to integrate ecosystem services in formal spatial planning Abstract Due to global changes and changes in land use, ecosystems and their services are increasingly affected.Against this background, it is questionable how ecosystems and the services they provide can be better and sufficiently takeninto account in land-use planning as well as spatial development in Germany. Currently little chance is seen to establish new ecosystem service-based processes that would be comprehensively integrated in the spatial planning practice in Germany. However, modernisation of formal and informal planning instruments is conceived in a long-term perspective.The ecosystem serviceapproachcanessentiallycontributetothismodernisation methodically as well as conceptually. Therefore, this paperdiscussespossibilitieshowtointegratetheecosystemser- vice approach in formal spatialplanning in a short to medium term and which societal and ecological added value can be 80 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung generated. Chances and risks of different implementation options will be discussed and specific approaches outlined. Keywords: Ecosystem services Formal spatial planning  Spatial development Modernisation of planning instruments Preparatory land use planning Land use planningMaritime spatial planning 1 Einleitung Ökosystemleistungen (ÖSL) ermöglichen eine ganzheitliche Betrachtung der komplexen Verflechtungen zwischen Ökosystemen und Gesellschaft. Dabei hebt das Konzept der Ökosystemleistungen hervor, in welchen Bereichen die Ökosysteme für die Gesellschaft versorgende, regulierende und kulturelle Leistungen erbringen, auf welche die Menschen für ihr Wohlergehen angewiesen sind. Auch rückt damit die ökosystemare Grundlage gesellschaftlichen Wirtschaftens und Handelns sowie des menschlichen Lebens in den Vordergrund. Diese Verbindungen werden im ÖSL-Kaska- densystem (Haines-Young/Potschin 2009) verdeutlicht: Biophysische Strukturen und Prozesse beeinflussen die räumliche Verteilung von Ökosystemfunktionen, welche wiederum die Grundlage für Ökosystemleistungen bilden, denen ein Wert oder Nutzen durch die Gesellschaft zugeschrieben wird. Studien zu Ökosystemleistungen sind vielfältig und haben seit ihrer prominenten Thematisierung im „Millennium Ecosystem Assessment“ (MEA 2005) kontinuierlich zugenommen. Eine Übersicht über verschiedene Typologien und Klassifizierungssysteme, Schlüsselbegriffe sowie Quantifizierungs- und Kartierungsansätze ist beispielsweise in Hermann, Schleifer und Wrbka (2011) zu finden. Durch den globalen Wandel und Änderungen der Raum- und Flächennutzung werden Ökosysteme und ihre Leistungen zunehmend beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund steht in Frage, wie die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme sowie alle Leistungen, die diese bereitstellen, ausreichend in der Steuerung der Raum- und Flächenentwicklung in Deutschland berücksichtigt, gesichert und entwickelt werden können und wie die gesellschaftliche Relevanz von Ökosystemleistungen auch in der räumlichen Planung ihren Niederschlag finden kann. Bereits vorliegende Untersuchungen deuten darauf hin, dass sich in aktuellen Planwerken in Deutschland, sowie auch international, ausdrückliche Bezüge zu einigen bestimmten Ökosystemleistungen finden lassen, eine umfassende Berücksichtigung aller Ökosystemleistungen sowie ihrer tatsächlichen Nachfrage aber nicht erfolgt (vgl. Hansen/Frantzeskaki/McPhearson et al. 2015; Heiland/Kahl/Sander et al. 2016; Naturkapital Deutschland – TEEB DE 2016; Deppisch/Heitmann/Lezuo et al. 2020). Dafür werden unterschiedliche mögliche Gründe angeführt. Diese sind unter anderem die fehlende gesetzliche Grundlage oder der Mangel an Umsetzungsbeispielen und methodischen Ansätzen für alle Ökosystemleistungen. Weiterhin müsste bei einer umfangreichen Integration eine vollständig neue Planungssystematik entwickelt und an Planerinnen und Planer kommuniziert werden (Schrapp/ Garschhammer/Meyer et al. 2020: 20). In diesem Beitrag soll es allerdings weniger um diese potenziellen Gründe gehen. Ausgehend von vorhandenen fallstudienbezogenen empirischen Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen werden potenzielle Wege und Möglichkeiten diskutiert, wie Ökosystemleistungen in Raumordnung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung integriert werden können. Hervorzuheben ist dabei der besondere Charakter dieses Beitrages als Diskussionsbeitrag aus Forschung und Praxis, der keinen Anspruch auf eine Erörterung aller Möglichkeiten erhebt. Betrachtet werden nur gesamträumliche Planungsinstrumente, keine auf Einzelvorhaben bezogenen Instrumente wie das Raumordnungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das vorhabenbezogene Fachplanungsrecht. Angesichts der Vielfalt des Planungssystems in Deutschland sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es genügend Verfahren und Instrumente gibt, um die Leistungen von Ökosystemen sichern und entwickeln zu können. Auch gibt es bereits einige Anknüpfungspunkte für bestimmte Ökosystemleistungen, die explizit adressiert werden, zum Beispiel durch die Landschaftsplanung. Dennoch zeigt sich in den Planungsergebnissen, dass mitunter andere Belange, wie zum Beispiel die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung und damit verbundene finanzielle Einnahmen für Kommunen, ein höheres Gewicht in der Abwägung erhalten als das Angebot an und die Nachfrage nach Ökosystemleistungen im betreffenden Stadt- oder Gemeindegebiet. Bereits seit Längerem werden die Frage nach einer potenziellen Integration von Ökosystemleistungen vor allem in die Landschaftsplanung diskutiert, Schnittstellen zu vorhandenen Methoden und Prozessen aufgezeigt und Integrationswege vorgeschlagen (Koschke/Fürst/Lorenz et al. 2013; Albert/Aronson/Fürst et al. 2014; Naturkapital Deutschland – TEEB DE 2016; Szücs/ Garschhammer/Meyer et al. 2019; Schrapp/Garschhammer/ Meyer et al. 2020). Dabei ist die Landschaftsplanung nicht die einzige Fachplanung, die Ökosystemleistungen berührt. Sie weist zwar mit den von ihr betrachteten Schutzgütern und Landschaftsfunktionen sehr große Schnittmengen zu den Ökosystemleistungen auf, ist aber grundsätzlich nach ihrem aktuellen fachplanerischen Zuschnitt nicht für alle Ökosystemleistungen zuständig, wie unter anderem Versorgung mit genetischen und medizinischen Ressourcen, biologische Schädlingsregulierung, Naturgefahrenregulierung, Lawinenschutz (Schrapp/Garschhammer/Meyer et al. Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 81 S. Deppisch et al. 2020: 35). Überdies bedarf eine tatsächliche Sicherung von Ökosystemleistungen einer unmittelbaren Integration in die querschnittsorientierte Raumordnung und Bauleitplanung. Darauf weist auch der „Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ hin (WBGU 2020). Er fordert, einen integrierten Landschaftsansatz zu entwickeln und diesen vor allem durch die existierenden Planungsinstrumente, wie die Raumordnung, umzusetzen (WBGU 2020:8). Allerdings werden vor allem in der Praxis der räumlichen Planung in Deutschland kaum Chancen gesehen, dass neue Verfahren etabliert werden können, die auf dem Ökosystemleistungs-Ansatz basieren und dazu führen könnten, diesen umfassend in die Planung zu integrieren. Es wird vor allem auf die bereits vorhandene große Zahl von Planungsinstrumenten und Planungsverfahren verwiesen und eine Vermeidung neuer Instrumente mit zusätzlichem Aufwand angemahnt. Dies erfolgt auch im Kontext zunehmender Anfragen von Investoren. Zudem wird die Gefahr der Überfrachtung der vorhandenen formellen Planwerke befürchtet, sollten noch neue Darstellungen erbracht werden. Allerdings ist die Modernisierung von Planungsinstrumenten längerfristig angelegt, wozu der Ökosystemleistungs-Ansatz sowohl methodisch als auch konzeptionell einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag diskutiert, wie der Ökosystemleistungs-Ansatz kurz- bis mittelfristigen Eingang in die formelle räumliche Planung auf kommunaler und regionaler Ebene (an Land) bzw. Bundesebene (auf See) finden kann und welcher gesellschaftliche und ökologische Mehrwert darüber generiert werden kann. Dazu werden die Chancen und Risiken unterschiedlicher Implementierungen erwogen und einzelne Ansatzpunkte zu Integrationsmöglichkeiten in bestehende Planungsinstrumente sowie deren Ergänzungen näher ausgeführt. Zu berücksichtigen ist, dass in diesem Beitrag ausdrücklich nur ausgewählte Vorschläge zur Diskussion gestellt werden. Eine umfassende Darstellung aller denkbaren Möglichkeiten sowie juristischer Details würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen und muss weiterführenden Arbeiten vorbehalten bleiben. Vielmehr soll mit diesem Beitrag der Diskurs zu konkreten und spezifischen Vorschlägen zur Integration von Ökosystemleistungen in die formellen Instrumente der räumlichen Gesamtplanung in Deutschland begonnen und der bereits begonnene Diskurs zur Landschaftsplanung und zur maritimen Raumordnung fortgeführt werden. Im folgenden Kapitel wird die mögliche Integration von Ökosystemleistungen in die Raumordnung auf der Ebene der Regionalplanung diskutiert, bevor in Kapitel 3die Diskussion über die Integration in das Baurecht geführt wird. In Kapitel 4wird ein diskursiver Blick auf die sektoralen Fachplanungen insbesondere der Landschaftsplanung geworfen und deren Eingang in die gesamträumlichen Planwerke betrachtet, bevor im fünften Kapitel auf die maritime Raumordnung eingegangen wird. Dabei wird jeweils der aktuelle Stand in Forschung und Praxis kurz umrissen, der potenzielle Mehrwert einer Integration von Ökosystemleistungen in diese Planungsinstrumente inklusive der Nachsteuerungsmöglichkeiten erörtert sowie das Potenzial des Vorschlages diskutiert. Schließlich werden die Diskussionen im sechsten Kapitel in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst und übergreifend betrachtet. 2Integrationvon Ökosystemleistungen in die Raumordnung am Beispiel der Regionalplanung Die Regionalplanung bietet als überörtliche und überfachliche Planung einen auf den ersten Blick sehr gut geeigneten Ansatz, um hier Ökosystemleistungen direkt zu integrieren und darüber in Steuerungshinsicht eine Top-down-Vorgabe für die kommunale Bauleitplanung zu leisten. Dabei stehen der Regionalplanung unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, wie die Festlegung der Raumstruktur und der Bestimmung von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten. Zudem ist der Umweltbericht als Ergebnis der verpflichtenden Strategischen Umweltprüfung bei den regionalplanerischen Festlegungen zu berücksichtigen, was eine weitere Möglichkeit wäre, Ökosystemleistungen in die Regionalplanung einfließen zu lassen. Von Vorteil ist einerseits, dass der Regionalplan sich auf eine Gebietskulisse bezieht, die über die Gemeindegrenzen hinausgeht und in der stärker auf reale ökosystemare Bezüge eingegangen werden und über die kommunalen Eigeninteressen hinausgedacht werden kann. So können auch die Räume, in welchen die spezifischen Ökosystemleistungen bereitgestellt werden mit den Räumen der konkreten Nachfrage (zumindest teils) zusammengebracht werden. Dadurch können auch Stadt-Umland-Beziehungen eingebracht werden. Die Planerinnen und Planer sind bereits daran gewöhnt, sich mit einer Fülle an unterschiedlichen Informationen und Daten auseinanderzusetzen und sehr verschiedene Belange an den Raum gegeneinander und untereinander abzuwägen. Allerdings wird durch den Zusatz der Ökosystemleistungen auch eine Überkomplexität der regionalplanerischen Aufgabe befürchtet – mit nach sich ziehenden Schwierigkeiten bei der Vermittlung der Planinhalte (Albert/Hauck/Buhr et al. 2014). 82 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung 2.1 Unmittelbare Integration von Ökosystemleistungen über weitergehende Interpretation und Anpassung des Raumordnungsgesetzes 2.1.1 Integration über Interpretation gegebener Möglichkeiten Generell und übergreifend regelt bereits § 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG)1, dass als Leitvorstellung eine nachhaltige Raumentwicklung zu verfolgen ist, die die verschiedenen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Auch in den Grundsätzen in § 2 ROG finden sich einige Bezüge und insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch auf Ökosystemleistungen hin interpretiert werden können. Im Folgenden wird eine offene Sammlung verschiedener Interpretationsspielräume und Regelungsmöglichkeiten im Raumordnungsgesetz ausgebreitet, die als soweit auslegbar eingeschätzt werden, dass sie bereits jetzt unter dem geltenden Recht Ansatzpunkte für eine Integration der Ökosystemleistungen in die Regionalplanung bieten. Eine abschließende und konkrete Erörterung dieser Punkte sollte in nachfolgenden Forschungsarbeiten unter Einbezug expliziten juristischen Fachverstandes erfolgen. FürdieLeitvorstellungin§1ROGbietetderÖkosystem- leistungs-Ansatz über die Erfassung und Bewertung von Angebot an und Nachfrage nach Ökosystemleistungen sowie des Potenzials für versorgende, regulierende und kulturelle Ökosystemleistungen bereits jetzt umfangreiche Grundlagen für planerische Entscheidungen in Hinblick auf eine integrierte soziale, wirtschaftliche und ökologische Interpretation nachhaltiger Raumentwicklung. Bei den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 ROG) gibt es eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, deren Auslegung Spielräume für den Einbezug von Ökosystemleistungen eröffnet, beispielsweisein§2Abs.2Nr.1ROG:„ausgeglichenesoziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“, „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“, „nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation sind zu unterstützen“, „Entwicklungspotenziale sind zu sichern und Ressourcen nachhaltig zu schützen“ sowie „Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sind langfristig offenzuhalten“. Gerade mit einer stärkeren Berücksichtigung von Ökosystemleistungen im Planungsprozess lässt sich eine Grundlage dafür schaffen, langfristige Handlungsoptionen auf regionaler Ebene aufrechtzuerhalten. Als weiteres Beispiel kann § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG herangezogen werden. Unbestimmt und in Richtung von Ökosystemleis- 1Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 geändert worden ist. tungen interpretierbar ist hier vor allem ein „ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem“ zum Beispiel bezüglich regulierender Ökosystemleistungen. Zudem finden sich in § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG Grundsätze zu Kulturlandschaften, die in Richtung der kulturellen Ökosystemleistungen stärker interpretiert werden können. Und schließlich bietet § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG einige Ansatzpunkte der weitergehenden Interpretation, unter anderem mit vielfältigen Bezügen zu Ökosystemen und ökosystemaren Bestandteilen. Darüber hinaus könnten Ökosystemleistungen bei Ausnahmen und Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG ein stärkeres Gewicht erlangen. Auch könnten vermutlich bereits jetzt beträchtliche Festlegungen zur Raumstruktur in § 13 Abs. 5 ROG mit Bezug zu Ökosystemleistungen getroffen werden, wenn die aktuelle Regelung als nur beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung aufgefasst wird. 2.1.2 Integration über Anpassungen des Raumordnungsgesetzes Über grundsätzliche Nachsteuerungsmöglichkeiten für eine stärkere Positionierung ökologischer systemarer Zusammenhänge und von Ökosystemleistungen über die Leitvorstellung und Grundsätze der Raumordnung hinausgehend, kanndarübernachgedachtwerden,in§2Abs.2Nr.2S.6 ROG den Satzteil „so weit wie möglich“ zu streichen. Dann würde es nur noch heißen, dass weitere Zerschneidungen der freien Landschaft und von Waldflächen zu vermeiden sind (statt „so weit wie möglich zu vermeiden“). Dementsprechend klarer und weisender ist diese Fassung dann für den Anwendungskontext als die bereits oben ausgeführte aktuelle Regelung mit Interpretationsspielraum. Allerdings werden durch diese Streichung nicht alle Ökosystemleistungen begünstigt. Insbesondere einige der regulierenden sowie der kulturellen Ökosystemleistungen können dadurch unterstützt werden. Weitergehend angedacht werden könnte auch eine Einführung einer zusätzlichen Sperrklausel bei den Ausnahmen und Zielabweichungen (§ 6 ROG), die sich explizit auf Ökosystemleistungen und ökosystemare Zusammenhänge bezieht, doch scheint dies zum derzeitigen Zeitpunkt als nur schwer umsetzbar und wird hier nicht weiter ausgeführt, da hier noch Forschungsbedarf besteht. Der Regionalplan hat den Vorteil, dass er top-down regelt und dementsprechend Flächen für bestimmte Ziele sichern kann über für die kommunale Bauleitplanung verbindliche Festlegungen. Diese Vorgaben erfolgen über die Ziele der Raumordnung. Eine besondere Möglichkeit ist die Auflistung von Zielen als Vorranggebiete (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG). Im Rahmen von Vorbehaltsgebieten (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG) als Grundsätze der Raumordnung können darüber hinaus besondere Abwägungsmöglichkeiten dargestellt werden. Über diese Festlegungen kann betreffenden Ökosystemleistungen ein besonderes Gewicht in der Abwä- Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 83 S. Deppisch et al. gung bei der Flächennutzung beigemessen werden. Gerade multifunktionale Effekte von Flächen für verschiedene Ökosystemleistungen – statt der Förderung einzelner Ökosystemleistungen zum Nachteil anderer wie zum Beispiel bei Monokulturen zu Lasten der Landschaftsästhetik oder des Lebensraumes und Arterhaltes – können als Grundlage für raumplanerische Entscheidungen dienen – sei es als Beitrag zur Lösung von Landnutzungskonflikten und zur Generierung von Synergien (Galler/Albert/von Haaren 2016) oder als Beitrag zum Voranbringen von interkommunaler Kooperation (Tobias 2013), was auch insbesondere in Stadt- Umland-Diskussionen eine gewisse Rolle spielen könnte. Voraussetzung, damit dies erfolgen kann, ist allerdings die Möglichkeit der umfassenden Erfassung der Ökosystemleistungen im Planungsgebiet sowie deren standardisierte Bewertung (Hauck/Schweppe-Kraft/Albert et al. 2013: 234–235), die keine großen zusätzlichen (bereits knappen) personellen Ressourcen der räumlichen Planung bindet, sondern im Aufwand nicht nur machbar, sondern auch praktisch durchführbar ist. Hierfür stellt die Forschung bereits Ansätze zur Verfügung, sodass zwar noch keine vollständige Erfassung und Bewertung aller Ökosystemleistungen, deren Angebot und Nachfrage und deren Wechselbeziehungen möglich ist (Geneletti/Cortinovis/Zardo et al. 2020: 69). Es sind aber bereits vor allem qualitative Instrumente zur (auch interaktiven oder partizipatorischen) Auswahl in der Region relevanter Ökosystemleistungen und deren Erfassung und Bewertung gegeben (Hauck/Schweppe-Kraft/Albert et al. 2013: 233–234). Problematisch wird dies allerdings noch in der Bewertung bei Konflikten zwischen einzelnen Ökosystemleistungen (Fürst/Opdam/Inostroza et al. 2014: 1436) oder ab wann eine Fläche als besonders wertvoll durch eine Bereitstellung multipler Ökosystemleistungen angesehen wird, was wiederum einer standardisierten Bewertung bedarf. Überdies erscheint die Frage noch offen, wie solche eher qualitativen Bewertungen (insbesondere im Hinblick auf Angebot und Nachfrage kultureller Ökosystemleistungen) für ihren Einbezug in formelle Planungsverfahren gerichtsfest ausgestaltet werden können. Auch hier scheint nur eine Standardisierung weiter zu helfen. Vorranggebiete von Flächen mit einem hohen und multiplen Angebot an Ökosystemleistungen oder einem hohen Potenzial an Ökosystemleistungen bieten den Vorteil, dass die Flächen über kommunale Eigeninteressen hinaus gesichert sind. Nachteile oder Herausforderungenbestehen dann allerdings in einer potenziellen Überfrachtung des Planes mit einer zusätzlichen Darstellung, einer voraussichtlichen Überlagerung mit anderen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten bei der flächenbezogenen Überschneidung verschiedener Ziele und Grundsätze sowie der herausfordernden Frage danach, mit welchen gesellschaftlichen Wertigkeiten eine Verbindung bei der Bewertung der erfassten Ökosystemleistungen hergestellt werden soll. So spielt bei den Ökosystemleistungen nicht nur ihr Angebot in einer Region eine Rolle, sondern auch die Frage, wie die Nachfrage nach allen Ökosystemleistungen in einer Region erfasst und bewertet werden kann. Vorzugsweise sollte dies auch unter der Bewertung ihrer Verteilung oder ihres Vorhandenseins als ,ausreichend‘, ,begrenzt‘ etc. zusammen mit der Nachfrage erfasst und eingeordnet werden, um darüber dann die Vorranggebiete ausreichend und gerichtsfest begründen zu können. Allerdings werden damit noch größere Ansprüche an die planerische Letztabwägung und die Nachweisführung dazu gestellt, was Scholich (2018: 2843) schon für den Artenschutz als sehr schwierig ansieht. Um Ökosystemleistungen einführen zu können, ist eine Anpassung der rechtlichen Vorgabe im Raumordnungsgesetz dahingehend nötig, dass Festlegungen zu Ökosystemleistungen, oder gegebenenfalls zu Flächen mit multiplem oder dichtem Ökosystemleistungs-Angebot, in den Raumordnungsplänen enthalten sein sollten. Dies wäre zum Beispiel leistbar über einen eigenen extra ,ÖSL-Punkt‘ bei den Festlegungen in § 13 Abs. 5 ROG. Einfacher umsetzbar wäre voraussichtlich eine Ergänzung der Aufzählungen unter § 13 Abs. 5 Nr. 2 ROG (Freiraumstruktur) um weitere Ökosystemleistungen oder gar multipel und in hoher Dichte dargebotener Ökosystemleistungen und wichtiger systemarer Zusammenhänge. Über Vorbehaltsgebiete multipler Ökosystemleistungs- Angebote und -Potenziale besteht der Vorteil, dass den kommunalen Entscheidungen eine Abwägungsvorgabe gegeben wird, sodass die Ökosystemleistungen zwar nicht gleichermaßen gesichert werden können wie bei einem Vorranggebiet, aber zumindest eine gewisse Sicherheit durch das Abwägungsgebot entfaltet werden könnte. Auch hier, genauso wie bei den Vorranggebieten, bestehen die Herausforderungen der umfassenden Erfassung und Bewertung, für die bislang eher auf Teillösungsangebote aus der Wissenschaft zurückgegriffen werden kann. Zudem besteht die Problematik des Umganges mit Konflikten zwischen verschiedenen Ökosystemleistungen. Für letztgenannten Fall wird eine einheitliche Vorgabe besonders schwierig, auch hier sind wiederum gesellschaftliche Werthaltungen gefragt. 2.2 Mittelbare Integration über die Strategische Umweltprüfung sowie über Fachplanungen Eine mittelbare Integration von Ökosystemleistungen in die Regionalplanung ist hauptsächlich über zwei verschiedene Wege denkbar. Möglich ist zum einen eine explizite Erweiterung der Fachplanungen, deren Aufgabe es ist, Ökosystemleistungen zu sichern. Bereits in der Landschaftsplanung besteht eine größere Schnittmenge, weshalb ein nachfolgen- 84 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung des Kapitel in diesem Beitrag gesondert darauf eingeht. Der Vorteil dieses Weges ist, dass eine Überfrachtung der Regionalplanung vermieden wird, die Ansätze zum Erfassen und Bewerten teilweise bereits vorhanden sind und angepasst werden müssten sowie dass damit eine ausführliche fachliche Grundlage für die Regionalplanung gegeben ist. Nachteil ist dann allerdings, dass mitunter Ökosystemleistungen durch das Raster der fachlichen Zuständigkeiten fallen können, die Nachfrage nach Ökosystemleistungen eventuell nur eine untergeordnete Rolle spielt und eine systematische Zusammenschau aller Ökosystemleistungen und ihrer Wechselbeziehungen auf der regionalen Ebene fehlt. Eine solche Zusammenschau müsste dann durch die Regionalplanung systematisch im Rahmen einer eigenen gesamträumlichen Bewertung erfolgen. Zudem würden Flächen mit einem besonders multiplen oder dichten Angebot an Ökosystemleistungen (sogenannte Hotspots) nur zum Teil erfasst oder müssten im raumordnerischen Prozess identifiziert werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Fachplanung wie zum Beispiel die Landschaftsplanung per se nicht rechtsverbindlich ist, sondern dass deren Inhalte über die Regionalplanung aufgenommen und rechtsverbindlich werden müssen (Albert/Hauck/Buhr et al. 2014: 1309), sie also die regionalplanerische Abwägung ,überstehen‘ müssen. Dieser Weg bedürfte einer Anpassung aller für die jeweiligen Fachplanungen relevanten rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Einbezuges von Angebot an und Nachfrage nach den jeweils betreffenden Ökosystemleistungen. Dies ist angesichts vieler raumbedeutsamer Fachplanungen ein sehr aufwendiger Prozess. Eine zweite Möglichkeit einer mittelbaren Integration kann über eine Erweiterung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Regionalplan um Ökosystemleistungen erfolgen. Der Vorteil besteht in der Erweiterung eines bestehenden Instrumentes, das bereits Schnittmengen mit Ökosystemleistungen aufweist, insbesondere bezogen auf deren Angebot. Nachteil ist auch hier, dass die planerische Abwägung überstanden werden muss und durch die Strategische Umweltprüfung selbst als Verfahrensinstrument keine Wirkungen für die inhaltlichen Abwägungsentscheidungen entfaltet werden. Dieser Weg bedürfte einer Ergänzung der Aufzählung in § 8 Abs. 1 ROG um Ökosystemleistungen oder der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG um Ökosystemleistungen und wichtiger systemarer Zusammenhänge. Voraussichtlich ist dafür auch eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben zur Erweiterung der Strategischen Umweltprüfung um Ökosystemleistungen in der nationalen Umsetzungin§40UVPG 2nötig, auch und gerade in Hinblick 2Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021. auf dessen Schutzgüterkatalog. Eine dafür zwar nicht notwendige, aber für die Erreichung eines gemeinsamen Standards in der Europäischen Union mögliche Ergänzung wäre darüber hinaus die Anpassung der entsprechenden Europäischen Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung. Bereits in§8Abs.3ROGistfestgehalten,dassdie„Umweltprüfung mit anderen Prüfungen zur Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen verbunden werden“ kann, sodass hier voraussichtlich kurzfristig Methoden zur Angebotsermittlung und teilweise auch, zum Beispiel beim Thema Gesundheit, die Nachfrage nach Ökosystemleistungen mit ermittelt und bewertet werden könnten. Eine Ergänzung könnte zudem Anlage 2 zum ROG im Punkt 2.3 erfahren, die die Kriterien für den Verzicht auf eine erneute Umweltprüfung wegen Geringfügigkeit aufzählt, indem zusätzlich noch multiple und dicht dargebotene Ökosystemleistungen und solche mit systemarer Bedeutung aufgenommen werden. 2.3 Praxisorientierte Einschätzung Einschätzungen aus der Planungs- und Raumordnungspraxis im Rahmen einer qualitativen Ad-hoc-Befragung und weiterer Praxis-Wissenschafts-Interaktionen zur Integration der Ökosystemleistungen in die räumliche Planung fallen unterschiedlich aus. So steht auf der einen Seite die Einschätzung, dass eine direkte Integration in den Regionalplan auch über sich überlagernde Darstellungen möglich ist, ohne zu dessen Überfrachtung zu führen. Auf der anderen Seite jedoch wird die Position vertreten, dass der Regionalplan bereits viele Darstellungen sehr unterschiedlicher Belange an den Raum beinhaltet, sodass durch zusätzliche Darstellungspflichten durchaus Schwierigkeiten in der Darstellbarkeit hervorgerufen werden können. Hier kann die in Kapitel 2.1 diskutierte Anpassung der Regelungen Anregungen bieten, ohne dass zwangsläufig ein bunter Strauß an neuen Darstellungen notwendig wird. Über die indirekte Integration über die Strategische Umweltprüfung (vgl. Kapitel 2.2) wird dieses Problem gar nicht erst aufgeworfen. In Frage gestellt oder Kritik geübt wird an der bisherigen Unübersichtlichkeit der Ansätze zur Erfassung und Bewertung von Ökosystemleistungen und an einem immensen Aufwand für eine umfassende Erfassung und Bewertung dieser Daten. Teilweise erfolgt dies auch über den Hinweis darauf, dass es neben den ökosystemaren auch viele andere Belange in Hinblick auf eine überfachliche Raumordnung abzuwägen gilt. Allerdings wird auch die Notwendigkeit des überfachlichen Blickes auf Ökosystemleistungen gesehen, insbesondere in Hinsicht auf solche Leistungen, die von keiner konkreten fachplanerischen Zuständigkeit erfasst werden. Überdies wird die Ebene des Regionalplanes als hilfreiche Vor- Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 85 S. Deppisch et al. gabe für die kommunale Bauleitplanung angesehen, auch hinsichtlich Hürden in der Abwägung, wenn Ökosystemleistungen und hier besonders Flächen mit einem dichten und multiplem Angebot gesichert werden sollen. Damit der Ökosystemleistungs-Ansatz Umsetzungsrelevanz in der Planungspraxis entfalten kann, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. So ist nicht nur eine Standardisierung der Erfassungs- und Bewertungsmethoden von Ökosystemleistungen, auch in ihren Wechselbeziehungen untereinander, und eine Handreichung, welche Ökosystemleistungen auf welcher Planungsebene besondere Relevanz entfalten, erforderlich, sondern auch eine rechtliche Vorgabe hierzu, ohne die eine Umsetzungsrelevanz aus Praxissicht kaum erreicht werden kann. 3 Ökosystemleistungen in der Bauleitplanung und umweltrelevante Belange im Baurecht 3.1 Vorbereitende Bauleitplanung Zur direkten Integration von Ökosystemleistungen in den Flächennutzungsplan gibt es bislang kaum Forschungsergebnisse, lediglich zur Integration von Ökosystemleistungen in vorhabenbezogene Verfahren, vor allem in die Umweltverträglichkeitsprüfung (z. B. Rehhausen/Günther/Odparlik et al. 2018). Bezogen auf die räumliche Gesamtplanung wird die mittelbare Integration über die Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan als wertvoll angesehen (Geneletti 2016; Rehhausen/Günther/Odparlik et al. 2018). Dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird also eine potenziell bedeutsame Rolle zugeschrieben, seine Flexibilität einerseits und seine Bereicherung durch die Integration von Ökosystemleistungen andererseits hervorgehoben (Geneletti 2016). Allerdings werden dabei die Vorschläge zur Umsetzung in der deutschen Praxis bislang als nicht genügend eingeschätzt (Rehhausen/Günther/Odparlik et al. 2018: 111). Überdies wird der mittelbaren Integration der Fachplanung eine besondere Rolle attestiert. Sowohl beim Umweltbericht als auch bei der Landschaftsplanung sind die dort formulierten auf Ökosystemleistungen bezogenen Belange in der Abwägung mit anderen Belangen an die Flächennutzung wegwägbar. Und auch hier ergibt sich, wie bei der Regionalplanung auch, die Problematik, dass Ökosystemleistungen ohne konkrete fachplanerische Zuordenbarkeit durch das Raster fallen können. Die unmittelbare Integration in den Flächennutzungsplan und seine Darstellungen wird aufgrund der bereits vorhandenen Dichte des Planes aus der Praxis kritisch angesehen und eine Überfrachtung befürchtet. Allerdings wird – soweit bei Datenerfassung und -bewertung zu Angebot an und Nachfrage nach Ökosystemleistungen umfassend möglich – eine Übersicht über systemare Zusammenhänge als hilfreich erachtet – als Abwägungsgrundlage für die Identifizierung beziehungsweise den Ausschluss von Flächen zur Bebauung. Mit generellem Blick auf den Flächennutzungsplan lässt sich diskutieren, dass dieser zwar nur behördenverbindlich ist. Er wird aber – rein theoretisch zumindest – als erforderliche Vorgabe für die nachfolgende, dann direkt rechtsverbindliche Ebene des Bebauungsplanes (vgl. Kapitel 3.2) eingeschätzt. Über den Flächennutzungsplan kann zuerst eine gesamtstädtische Sicherung von Ökosystemleistungen erfolgen. Voraussetzung für eine solche Sicherung in praktischer Hinsicht ist jedoch, dass es in der städtischen Planungspraxis überhaupt zu regelmäßigen Neuaufstellungen von Flächennutzungsplänen kommt und nicht an diesen vorbei die Bebauungspläne aufgestellt werden. Nachfolgend wird ein konkreter Vorschlag zur Integration von Ökosystemleistungen in die Umweltprüfung zur Diskussion gestellt sowie – auch gültig für die verbindliche Bauleitplanung – eine Änderung der „Bodenschutz-, Umwidmungssperr- und Klimaschutzklausel“ im Baugesetzbuch.3 3.1.1 Integration von Ökosystemleistungen in den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan In Verfahren der Aufstellung von Flächennutzungsplänen besteht im Rahmen der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) die Pflicht zur Erstellung von Umweltberichten, die nach einzelnen Schutzgut-Kategorien gegliedert werden. Insgesamt sind Ökosystemleistungen als Querschnittsthema bereits auf dieser Planungsebene tragfähig berücksichtigt. Da sich Ökosystemleistungen jedoch als Gesamtleistung des Naturhaushaltes auch ausdrücklich auf den Nutzen für die Menschen beziehen (Naturkapital Deutschland – TEEB DE 2016: 362), ist eine Berücksichtigung dieser Ökosystemleistung in nahezu allen Flächennutzungsplänen unzureichend. Eine verbesserte Einbeziehung von Ökosystemleistungen in den Aufstellungsprozess von Flächennutzungsplänen ergäbe sich durch eine Erweiterung der häufig in den dazugehörigen Umweltberichten zur Fokussierung eingesetzten detaillierteren Flächensteckbriefen oder Flächenbeschreibungen um den Punkt ,Ökosystemleistungen‘. Dies würde zu einer näheren und speziellen Betrachtung von Ökosystemleistungen mit anschließender Berücksichtigung im Abwägungsprozess führen. Es wäre damit kein neues Instrument in die formelle Planung einzuführen, lediglich eine Ände- 3Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 geändert worden ist. 86 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 Ansätze zur Integration von Ökosystemleistungen in die formelle räumliche Planung rung der Anlage 1 zum Baugesetzbuch, die die Inhalte des Umweltberichtes in der Bauleitplanung regelnd abbildet. Da der Flächennutzungsplan ein vorbereitender Bauleitplan ist, der nicht direkt eine Planungsrealisierung auslöst, ist zu vermuten, dass die mögliche Erweiterung der Umweltprüfung und des Umweltberichtes um Ökosystemleistungs- Belange zu weniger Widerstand aus den Reihen der Investoren, der Zivilgesellschaft und der kommunalen Politik führen wird, als dies in der verbindlichen Bauleitplanung zu erwarten ist. 3.1.2 Rahmensetzung für die Bauleitplanung: Bodenschutz-, Umwidmungssperr- und Klimaschutzklausel Im Baugesetzbuch sind drei Schutzklauseln (Bodenschutz-, Umwidmungssperr- und Klimaschutzklausel) verankert (§ 1a Abs. 2 und 5 BauGB) und werden in der kommunalen Praxis angewandt. Die Formulierung des Grades des Anwendungsvollzuges durch den Normengeber schwächt jedoch durch die Wahl einer „Soll-Vorschrift“ die stringente Umsetzung und damit den Schutz, den der Gesetzgeber ursprünglich intendiert hatte. Diese Vorschriften, textlich in § 1a Abs. 2 und 5 BauGB gefasst als „soll schonend umgegangen werden“ und „soll berücksichtigt werden“ sind eine mehr oder minder starke Empfehlung des Gesetzgebers, für den Regelfall aber ist die Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben. Die Kommunen haben damit ein ,begrenztes Ermessen‘, das bei fehlerhafter Anwendung oder Unterlassen weniger stark geahndet werden kann. Sollten die Belange in den Verfahren nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden, führt dies nicht zwingend zur Nichtigkeit der Rechtsnorm (hier: einem Flächennutzungsplan oder einem Bebauungsplan). Es besteht also in der Phase der Erarbeitung von Bauleitplänen bisher nicht der erforderliche Druck, die Schutzfunktion durchzusetzen. Darüber hinaus ist der Begriff der Ökosystemleistungen im Baugesetzbuch noch nicht einmal eingeführt. Im Sinne des Schutzes von Ökosystemleistungen wäre in § 1a BauGB als erstes der Anspruch auf Schutz der Ökosystemleistungen eindeutig zu formulieren. Die bisherige ,Soll-Vorschrift‘ bei den Schutzklauseln lässt den Kommunen einen großen Ermessensspielraum. Bei einer „Muss- Vorschrift“ wäre dagegen beim Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen kein Ermessen zulässig und die Kommune müsste die vorgesehene Rechtsfolge als „gebundene Entscheidung“ herbeiführen. § 1a BauGB sollte entsprechend folgende Formulierungen enthalten: „ist schonend umzugehen“ oder „muss schonend umgegangen werden“ und „ist zu berücksichtigen“ oder „muss berücksichtigt werden“. Eine Verletzung einer solchen „Muss-Vorschrift“ führt zur Nichtigkeit einer Rechtsnorm (hier: Flächennutzungsplan), wenn sie einer Normenkontrolle (nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO)4unterzogen wird, was in der kommunalen Praxis nicht selten der Fall ist. Zu diskutieren wäre hier, ob durch die Schärfung des § 1a BauGB auf der einen Seite eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema der Ökosystemleistungen und den Folgen ihrer Beseitigung gefordert wird, was zur Erhaltung von bisher wenig geschützten Ökosystemleistungen führen kann. Auf der anderen Seite werden die Kosten der jeweiligen Planaufstellung, so bleibt zu vermuten, aufgrund zu erbringender Gutachten steigen und sich die Verfahren verzögern. 3.2 Verbindliche Bauleitplanung 3.2.1 Umweltbericht zum Bebauungsplan Wie bei den Flächennutzungsplänen sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Schutzgüter in der Umweltprüfung und damit im Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB darzustellen und zu bewerten, analog der Erarbeitung, allerdings auf einer anderen Maßstabsebene. Auf dieser Planungsebene ist der Ansatz der Ökosystemleistungen ebenfalls nicht gesetzlich geregelt und damit ist dieser Belang nicht gesichert. Wie vorgenannt bei den Umweltprüfungen und Umweltberichten zu Flächennutzungsplänen wäre eine Erweiterung der Betrachtung von Ökosystemleistungen im Rahmen der Erarbeitung der Umweltprüfungen und Umweltberichte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein zielführender Schritt. Auch in diesem Fall wäre kein neues Instrument in die formelle Planung einzuführen, sondern es wäre die Anlage 1 BauGB, wie oben beschrieben, um die Belange der Ökosystemleistungen zu ergänzen. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass die Umweltberichte, die in den überwiegenden Fällen von den Investoren (als die häufigsten Auslöser von Bebauungsplanverfahren) erbracht werden müssen, prognostiziert aufwendiger und damit kostenintensiver werden könnten. Möglicherweise werden diese Ökosystemleistungs-Belange bzw. deren dann vorgeschriebene Bearbeitung in den Verfahren als erweiterter Raumwiderstand auf der einen Seite (Investoren sowie Planerinnen/Planer) und/oder als erweitertes Schutzinstrument auf der anderen Seite (institutioneller Naturschutz, Nichtregierungsorganisationen) wahrgenommen. Die Erweiterung von Umweltprüfung und Umweltbericht in Bebauungsplanverfahren um die Einbeziehung von Ökosystemleistungen ist sicherlich kritischer zu bewerten als in Verfahren der Aufstellung von Flächennutzungsplänen. 4Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991, die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 geändert worden ist. Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2022) 80/1: 80–96 87 S. Deppisch et al. Ökosystemleistungen auf dem weiten Terrain der räumlichen Planung nicht vollständig ist oder abschließend sein kann. Eine weitergehende Herausforderung besteht darüber hinaus in zwei Bereichen, die nicht im Fokus dieses Beitrags stehen. Die Bereitstellung harmonisierter Daten sowie standardisierter Methoden im Vorfeld bleibt ebenso essenziell für eine erfolgreiche Integration wie die Beantwortung der entscheidenden Frage nach der Operationalisierbarkeit, selbst wenn die rechtlichen Grundlagen im Sinne des vorliegenden Beitrags angepasst bzw. modifiziert werden. Ein weiterer Forschungsbedarf besteht in diese Richtung. Förderhinweis Teile dieses Beitrags entstanden in Verbindung zu geförderten Forschungsprojekten. Sonja Deppisch dankt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die Förderung von ÖSKKIP unter dem Förderkennzeichen FKZ 01LC1604A. Linda Schrapp dankt dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Förderung des Projektes „Ökosystemleistungen in der Landschaftsplanung“ unter dem Förderkennzeichen FKZ 3515 82 3000. Danksagung Das Team der Autorinnen und Autoren dankt den Diskussionspartnerinnen und Diskussionspartnern aus Forschung und Praxis sowie zwei anonymen Reviewern für wertvolle Hinweise. Literatur Ahrendt, K.; Ruljevic, I.; Müller, F. (2019): Einsatz von geographischen Informationssystemen zur Ermittlung der Ökosystemleistungen von Küstenlinien. In: Rostocker Meeresbiologische Beiträge 29, 47–54. Albert, C.; Aronson, J.; Fürst, C.; Opdam, P. (2014): Integrating ecosystem services in landscape planning. Requirements, approaches, and impacts. In: Landscape Ecology 29, 8, 1277–1285. https://doi.org/10.1007/s10980-014- 0085-0 Albert, C.; Hauck, J.; Buhr, N.; von Haaren, C. (2014): What ecosystem services information do users want? Investigating interests and requirements among landscape and regional planners in Germany. In: Landscape Ecology 29, 8, 1301–1313. https://doi.org/10.1007/s10980- 014-9990-5 Albert, C.; von Haaren, C.; Galler, C. (2012): Ökosystemdienstleistungen. 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