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Gesundheitsfachberufe im Überblick: neues Serviceangebot des BIBB

Zöller, Maria

Abstract

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Zoller, Maria Research Report Gesundheitsfachberufe im Überblick: neues Serviceangebot des BIBB Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 153 Provided in Cooperation with: Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB), Bonn Suggested Citation: Zoller, Maria (2014) : Gesundheitsfachberufe im Überblick: neues Serviceangebot des BIBB, Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 153, ISBN 978-3-88555-972-6, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0035-0540-8 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/236117 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ WISSENSCHAFTLICHE DISKUSSIONSPAPIERE Maria Zöller Gesundheitsfachberufe im Überblick Neues Serviceangebot des BIBB WISSENSCHAFTLICHE DISKUSSIONSPAPIERE Heft 153 Maria Zöller Gesundheitsfachberufe im Überblick Neues Serviceangebot des BIBB Unter Mitarbeit von: Markus Linten Sabine Prüstel Anja Dorothee Schmickler Jörg Schröder Petra Steiner Die WISSENSCHAFTLICHEN DISKUSSIONSPAPIERE des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden durch den Präsidenten herausgegeben. Sie erscheinen als Namensbeiträge ihrer Verfasser und geben deren Meinung und nicht unbedingt die des Herausgebers wieder. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Veröffentlichung dient der Diskussion mit der Fachöffentlichkeit. Impressum Print Copyright 2014 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn Umschlaggestaltung: CD Werbeagentur Troisdorf Herstellung: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn Bestell-Nr.: 14.153 Printed in Germany Bundesinstitut für Berufsbildung Arbeitsbereich 1.4 – Publikationsmanagement/Bibliothek Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Internet: www.bibb.de E-Mail: [email protected] ISBN 978-3-88555-972-6 Impressum Online Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative Commons Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 Deutschland). Weitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative- Commons-Infoseite www.bibb.de/cc-lizenz Diese Netzpublikation wurde bei der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet und archiviert. Internet: www.bibb.de/veroeffentlichungen Inhaltsverzeichnis Abbildungen .............................................................. 4 Tabellen .................................................................. 6 Abkürzungen .............................................................. 7 Das Wichtigste in Kürze ..................................................... 8 1Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in Gesundheitsfachberufen ........... 9 2Modernisierungspotenzial der Ausbildungen ............................. 11 2.1 Struktur der Aus- und Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen ............... 11 2.2 Qualifikation des Berufsbildungspersonals ................................... 12 2.3 Berufsbildungsstatistik der Gesundheitsfachberufe ............................ 12 3Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen ................................ 14 3.1 Altenpflegerin/Altenpfleger ............................................... 14 3.2 Diätassistentin/Diätassistent .............................................. 18 3.3 Ergotherapeutin/Ergotherapeut ............................................ 21 3.4 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ................................................... 24 3.5 Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger ........... 28 3.6 Hebamme/Entbindungspfleger ............................................ 32 3.7 Logopädin/Logopäde .................................................... 36 3.8 Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister ........................................................... 39 3.9 Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik/Medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik ................................ 42 3.10 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent .................................................. 46 3.11 Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent ..................................................... 50 3.12 Orthoptistin/Orthoptist .................................................. 54 3.13 Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent ..... 57 3.14 Physiotherapeutin/Physiotherapeut ........................................ 60 3.15 Podologin/Podologe .................................................... 63 3.16 Rettungsassistentin/Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter ...... 66 3.17 Veterinärmedizinisch-technische Assistentin/Veterinärmedizinisch-technischer Assistent .............................................................. 70 4Projekte, Publikationen und Portale ..................................... 74 Inhalt WDP 153 3 5Literaturverzeichnis .................................................... 76 5.1 Literaturverzeichnis ..................................................... 76 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen ............................. 77 Abstract ................................................................ 103 Abbildungen Abb. 1: Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen insgesamt im Schuljahr 2011/12 ......................................... 9 Abb. 1a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger 2007/08 bis 2011/12 ....................... 17 Abb. 1b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ................... 17 Abb. 2a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten 2007/08 bis 2011/12 .................... 20 Abb. 2b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 ................ 20 Abb. 3a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten 2007/08 bis 2011/12 .................. 23 Abb. 3b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 ............... 23 Abb. 4a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 2007/08 bis 2011/12 ....................... 27 Abb. 4b: Anteil der Schüler/-innen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 .. 27 Abb. 5a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 2007/08 bis 2011/12 ............................ 31 Abb. 5b: Anteil der Schüler/-innen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ....... 31 Abb. 6a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger 2007/08 bis 2011/12 ................................. 35 Abb. 6b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ............ 35 Abb. 7a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden 2007/08 bis 2011/12 ........................................ 38 Abb. 7b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden in Prozent nach Schulart von 2007/08 bis 2011/12 ......................... 38 Abb. 8a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin/zum Masseur und medizinischen Bademeister 2007/08 bis 2011/12 ................................................. 41 Abb. 8b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin/zum Masseur und medizinischen Bademeister nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ............................. 41 4WDP 153 Inhalt Abb. 9a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinischtechnischen Assistentin für Funktionsdiagnostik/zum Medizinischtechnischen Assistenten für Funktionsdiagnostik 2007/08 bis 2011/12 .......... 45 Abb. 9b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Assistentin für Funktionsdiagnostik/zum Medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik in Prozent nach Lernort 2007/08 bis 2011/12 ........................................................... 45 Abb. 10a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinischtechnischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten 2007/08 bis 2011/12 ............................ 49 Abb. 10b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten in Prozent nach Lernort 2007/08 bis 2011/12 ......... 49 Abb. 11a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinischtechnischen Radiologieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten 2007/08 bis 2011/12 ............................... 53 Abb. 11b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Radiologieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten nach Schulart in Prozent von 2007/08 bis 2011/12 ......................... 53 Abb. 12a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten 2007/08 bis 2011/12 ........................ 56 Abb. 12b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 .................. 56 Abb. 13a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin/zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten 2007/08 bis 2011/12 ........................................ 59 Abb. 13b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Pharmazeutischtechnischen Assistentin/zum Pharmazeutischen Assistenten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 .......................................... 59 Abb. 14a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten 2007/08 bis 2011/12 .............. 62 Abb. 14b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ............. 62 Abb. 15a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen 2007/08 bis 2011/12 ........................................ 65 Abb. 15b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen in Prozent nach Schulart von 2007/08 bis 2011/12 ......................... 65 Abb. 16a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten 2007/08 bis 2011/12 ............ 69 Abb. 16b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 ............ 69 Abb. 17a: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin/zum Veterinärmedizinischtechnischen Assistenten 2007/08 bis 2011/12 ............................. 73 Abb. 17b: Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Veterinärmedizinischtechnischen Assistentin/ zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 ............................. 73 Inhalt WDP 153 5 Tabellen Tab. 1: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger von 2007/08 bis 2011/12 ................... 16 Tab. 2: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten von 2007/08 bis 2011/12 ................. 19 Tab. 3: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten von 2007/08 bis 2011/12 .............. 22 Tab. 4: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung von 2007/08 bis 2011/12 ................... 26 Tab. 5: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung von 2007/08 bis 2011/12 ........................ 30 Tab. 6: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger von 2007/08 bis 2011/12 ............................. 34 Tab. 7: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden von 2007/08 bis 2011/12 ....................... 37 Tab. 8: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin/zum Masseur und medizinischen Bademeister von 2007/08 bis 2011/12 .............................................. 40 Tab. 9: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinischtechnischen Assistentin für Funktionsdiagnostik/zum Medizinischtechnischen Assistenten für Funktionsdiagnostik von 2007/08 bis 2011/12 ...... 44 Tab. 10: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinischtechnischen Laboratoriumsassistenten von 2007/08 bis 2011/12 .............. 48 Tab. 11: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinischtechnischen Radiologieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten von 2007/08 bis 2011/12 ............................ 52 Tab. 12: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten von 2007/08 bis 2011/12 ..................... 55 Tab. 13: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin/zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten von 2007/08 bis 2011/12 .................................... 58 Tab. 14: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten von 2007/08 bis 2011/12 ........... 61 Tab. 15: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen von 2007/08 bis 2011/12 ..................................... 64 Tab. 16: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten von 2007/08 bis 2011/12 ......... 68 Tab. 17: Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin/zum Veterinärmedizinischtechnischem Assistenten von 2007/08 bis 2011/12 ......................... 72 6WDP 153 Inhalt Abkürzungen AltPflG Altenpflegegesetz AltPflAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers DiätAssG Diätassistentengesetz DiätAssAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Diätassistentin/des Diätassistenten ErgThG Ergotherapeutengesetz ErgThAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Ergotherapeutin/des Ergotherapeuten KrPflG Krankenpflegesetz KrPflAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege HebG Hebammengesetz HebAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger LogopG Logopädengesetz LogAPrO Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden/Logopädinnen MPhG Masseur- und Physiotherapeutengesetz MB-APrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure/Masseurinnen und medizinische Bade meister/-innen MTAG Gesetz über technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-Gesetz) MTA-APrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin NotSanG Notfallsanitätergesetz NotSan-APrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter OrthoptG Orthoptistengesetz OrthoptAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten PharmTAG Gesetz über den Beruf des/der pharmazeutisch-technischen Assistenten/Assistentin PTA-APrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-techn. Assistentinnen/Assistenten PhysThAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen PodG Podologengesetz PodAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen RettAssG Rettungsassistentengesetz RettAssAPrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten BBiG Berufsbildungsgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung BMFSFJ Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend BMG Bundesministerium für Gesundheit HwO Handwerksordnung Abkürzungen WDP 153 7 3Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen Die nachfolgenden Ergebnisse beziehen sich auf die bundesrechtlich geregelten Gesundheits fachberufe mit einem Abschluss außerhalb BBiG/HwO. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Berufsgesetze und die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen dieser nichtärztlichen Heilberufe. Die Entwicklung der Schüler/-innenzahlen wird pro Ausbildungsgang dargestellt. 3.1 Altenpflegerin/Altenpfleger Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) vom 17.11.2000 (BGBl. I S.1513) in der Neufassung vom 25.08.2003 (BGBl. I S.1690) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2013 (BGBl. l S.446) ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26.11.2002 (BGBl. l S.4418, 4429) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. l S.2515) Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer tigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. […] Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen (§3 Abs.1 AltPflG). ►Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie 1. der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder 2. der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, oder 3. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung (§6 AltPflG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (2.100 Stunden6) und einer praktischen Ausbildung (2.500 Stunden7). Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt (§4 Abs.1 Satz 1–3 AltPflG). 6Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 AltPflAPrV. 7Ebd. 14 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 ►Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: Die Berufsbezeichnungen „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist (§1 Satz 1 AltPflG). Die Erlaubnis nach §1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1. die durch dieses Gesetz vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die jeweils vorge schriebene Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Absatz 1 AltPflG).8 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahl in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Alten pfleger von 2007/08 bis 2011/12 Insgesamt steigen die Schüler/-innenzahlen seit 2007/08 kontinuierlich an. Allerdings ist im Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 6,6% im ersten Schuljahr zu ver zeichnen (s. Tabelle 1 bzw. Abb.1a). Der Männeranteil liegt im Betrachtungszeitraum relativ konstant bei ca. 20% (s. Abb.1a). Die Altenpflegeausbildung ist von den Gesundheitsfachberu fen die einzige Ausbildung, die in drei Schularten angeboten wird. Über die Hälfte der Schü ler/-innen wird in Berufsfachschulen unterrichtet. Der Anteil der Schüler/-innen an Fachschulen liegt unter 7%. Die Ausbildung der übrigen Schüler/-innen erfolgt an Schulen des Gesundheits wesens (s. Abb.1b). 8Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Alten pflegegesetz – AltPflG. 3.1 Altenpflegerin/Altenpfleger WDP 153 15 Tabelle 1 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 15.432 15.512 19.447 21.871 20.424 darunter: Frauen 12.335 12.591 15.562 17.111 15.966 darunter jeweils in Berufsfachschulen 7.917 8.019 10.639 11.797 10.466 darunter Frauen 6.306 6.539 8.584 9.401 8.223 Schulen des Gesundheitswesens 6.257 6.227 7.310 8.445 8.169 darunter Frauen 4.960 4.954 5.689 6.380 6.240 Fachschulen 1.258 1.266 1.498 1.629 1.789 darunter Frauen 1.069 1.098 1.289 1.330 1.503 Schüler/-innen insgesamt 41.104 41.553 46.174 51.965 55.966 darunter Frauen 32.409 33.297 37.135 41.428 44.270 darunter jeweils in Berufsfachschulen 21.062 21.176 24.237 27.577 29.201 darunter Frauen 16.629 16.988 19.544 22.247 23.360 Schulen des Gesundheitswesens 17.262 17.514 18.772 20.942 22.987 darunter Frauen 13.485 13.879 14.863 16.282 17.753 Fachschulen 2.780 2.863 3.165 3.446 3.778 darunter Frauen 2.295 2.430 2.728 2.899 3.157 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 16 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 1a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger 2007/08 bis 2011/12 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 41.104 41.553 46.174 51.965 55.996 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 32.409 33.297 37.135 41.428 44.270 8.695 8.256 9.039 10.537 11.696 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 1b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 51,2 42,0 51,0 42,1 52,5 53,1 52,2 40,7 40,3 41,1 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % in Fachschulen in % 6,8 6,9 6,9 6,6 6,8 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.1 Altenpflegerin/Altenpfleger WDP 153 17 3.2 Diätassistentin/Diätassistent Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen (Diätassistentengesetz – DiätAssG) vom 08.03.1994 (BGBl. I S.446) zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. l S.2515) ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss APrV) vom 01.08.1994 (BGBl. I S.2088) zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbeson dere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungsthera peutische Beratungen und Schulungen durchzuführen (Ausbildungsziel) [§3 DiätAssG]. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlos sene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbil dung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 DiätAssG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (3.050 Stunden9) und einer praktischen Ausbildung (1.400 Stun den10) (§4 Satz 1 DiätAssG). ►Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: Wer die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ oder „Diätassistent“ führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 DiätAssG). Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht aus gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 DiätAssG).11 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahl in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätas sistenten 2007/08 bis 2011/12 Die Schüler/-innenzahlen sinken seit 2007/08 kontinuierlich (s. Tabelle 2 bzw. Abb.2a). Im Schuljahr 2011/12 ist ein Rückgang um -42,2% im Vergleich zu 2007/08 zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt im Betrachtungszeitraum bei ca. 90% (s. Abb.2a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich eine prozentuale Umkehr zwischen den beiden Schultypen, an denen ausgebildet wird. Im Schuljahr 2011/12 wurden 68,8% der Schüler/-innen an Schulen des Gesundheits- 9Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 DiätAssAPrV. 10 Ebd. 11 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Diätas sistentengesetz – DiätAssG. 18 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 wesens und 31,2% an Berufsfachschulen ausgebildet (s. Abb.2b). Während die Anzahl der Schüler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens nahezu konstant blieb, erfolgte der Rück gang der Schüler/-innenzahlen fast ausschließlich an den Berufsfachschulen. Tabelle 2 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 1.050 906 809 743 584 darunter: Frauen 939 828 730 649 503 darunter jeweils in Berufsfachschulen 574 439 327 276 121 darunter Frauen 506 396 285 222 93 Schulen des Gesundheitswesens 476 467 482 467 463 darunter Frauen 433 432 445 427 410 Schüler/-innen insgesamt 3.032 2.693 2.459 2.094 1.754 darunter Frauen 2.750 2.442 2.237 1.895 1.560 darunter jeweils in Berufsfachschulen 1.826 1.479 1.171 850 547 darunter Frauen 1.641 1.320 1.042 742 457 Schulen des Gesundheitswesens 1.206 1.214 1.288 1.244 1.207 darunter Frauen 1.109 1.122 1.195 1.153 1.103 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 3.2 Diätassistentin/Diätassistent WDP 153 19 Abbildung 2a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten 2007/08 bis 2011/12 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 3.032 2.693 2.459 2.094 1.754 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 2.750 2.442 2.237 1.895 1.560 282 251 222 199 194 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 2b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 60,2 39,8 43,5 45,1 47,6 40,6 31,2 52,4 59,4 68,8 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 20 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 3.3 Ergotherapeutin/Ergotherapeut Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin/des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz – ErgThG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S.1246) zuletzt geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515) ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergo therapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I S.1731) zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: In den rechtlichen Grundlagen ist kein Ausbildungsziel definiert. Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung sind in der Anlage 1 der ErgThAPrV aufgeführt. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Zur Ausbildung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist (§4 Abs.2 ErgThG). ►Ausbildungsdauer: Die dreijährige Ausbildung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten umfasst mindestens den in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.700 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1.700 Stunden (§1 Abs.1 ErgThAPrV). ►Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeich nung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ ausüben will, bedarf der Erlaubnis (§1 Absatz 1 ErgThG). Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Ergotherapeuten/Ergothe rapeutinnen bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht aus gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 ErgThG).12 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahl in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergo therapeuten von 2007/08 bis 2011/12 Die Schüler/-innenzahlen sinken seit 2007/08 kontinuierlich (s. Tabelle 3 bzw. Abb.3a). Im Schuljahr 2011/12 ist ein Rückgang um 23,7% im Vergleich zu 2007/08 zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt im Betrachtungszeitraum bei knapp unter 90% (s. Abb.3a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass der Rückgang der Schüler/-innenzahlen fast ausschließlich an Berufs fachschulen erfolgte und eine prozentuale Umkehr mit einer Verteilung von 53,3% der Schü ler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens und 46,5% an Berufsfachschulen (s. Abb.3b) im Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Schuljahr 2007/08 deutlich wird. Die Anzahl der Schü ler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens blieb nahezu konstant. 12 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Ergothe rapeutengesetz -ErgThG 3.3 Ergotherapeutin/Ergotherapeut WDP 153 21 Tabelle 3 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeu ten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 4.498 3.960 3.833 3.637 3.590 darunter: Frauen 3.948 3.514 3.419 3.197 3.142 darunter jeweils in Berufsfachschulen 2.585 2.176 1.940 1.713 1.652 darunter Frauen 2.282 1.930 1.738 1.515 1.448 Schulen des Gesundheitswesens 1.913 1.784 1.893 1.924 1.938 darunter Frauen 1.666 1.584 1.681 1.682 1.694 Schüler/-innen insgesamt 13.342 12.318 11.382 10.624 10.183 darunter Frauen 11.782 10.976 10.161 9.459 9.029 darunter jeweils in Berufsfachschulen 7.810 6.924 6.016 5.178 4.739 darunter Frauen 6.955 6.167 5.392 4.634 4.211 Schulen des Gesundheitswesens 5.532 5.394 5.366 5.446 5.444 darunter Frauen 4.827 4.809 4.769 4.825 4.818 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 22 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 3a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeu ten 2007/08 bis 2011/12 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 13.342 12.318 11.382 10.624 10.183 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 11.782 10.976 10.161 9.459 9.029 1.560 1.342 1.221 1.165 1.154 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 3b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten in Prozent nach Schulart 2007/08 bis 2011/12 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 58,5 41,5 56,2 43,8 52,9 48,7 46,5 47,1 51,3 53,5 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.3 Ergotherapeutin/Ergotherapeut WDP 153 23 Tabelle 5 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 19.720 19.401 21.046 21.702 21.412 darunter: Frauen 15.937 15.733 16.884 16.976 16.425 darunter jeweils in Berufsfachschulen 2.095 2.093 2.312 2.431 2.211 darunter Frauen 1.656 1.646 1.768 1.842 1.573 Schulen des Gesundheitswesens 17.625 17.308 18.734 19.271 19.201 darunter Frauen 14.281 14.087 15.116 15.134 14.852 Schüler/-innen insgesamt 55.609 55.588 57.134 59.172 59.857 darunter Frauen 44.812 45.029 46.244 47.346 47.186 darunter jeweils in Berufsfachschulen 6.010 6.014 6.230 6.492 6.559 darunter Frauen 4.691 4.729 4.875 5.008 4.898 Schulen des Gesundheitswesens 49.599 49.574 50.904 52.680 53.298 darunter Frauen 40.121 40.300 41.369 42.338 42.288 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 30 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 5a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 2007/08 bis 2011/12 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 55.609 55.588 57.134 59.172 59.857 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 44.812 45.029 46.244 47.346 47.186 10.797 10.559 10.890 11.826 12.671 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 5b Anteil der Schüler/-innen in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 100 % 10,8 89,2 10,8 89,2 10,9 11,0 11,0 89,1 89,0 89,0 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.5 Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger WDP 153 31 3.6 Hebamme/Entbindungspfleger Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz – HebG) vom 04.06.1985 (BGBl. I S.902), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S.1348)* Anlage geändert durch VO vom 17.12.2007 (BGBl. I S.2945). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1987 (BGBl. I S.929), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, während der Schwanger schaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (§5 HebG). Die Ausbildung hat insbesondere die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Heb amme und den Entbindungspfleger befähigen, mindestens die in Artikel 40 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr.L255 S.22, 2007 Nr.L271 S.18) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in eigener Verantwortung durchzuführen (§1 Absatz 3 HebAPrV). ►Vorbehaltene Tätigkeiten (§4 HebG): (1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzte nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger“ sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des §1 Abs.2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird. ►(2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiter ist Voraussetzung: 1. Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abge schlossene zehnjährige Schulbildung oder 2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber a. eine mindestsens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder b. eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder 3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer (§7 HebG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (1.60019) und einer praktischen Ausbildung (3.000 Stunden20) §6 Abs.1 HebG. ►Voraussetzungen für die Berufszulassung: Wer die Berufsbezeichnung „Hebamme“ oder „Ent bindungspfleger“ führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 HebG). 19 Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 HebAPrV. 20 Ebd. 32 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht aus gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Absatz 1 HebG).21 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbin dungspfleger 2007/2008 bis 2011/2012 Die Schüler/-innenzahlen sind im Betrachtungszeitraum relativ stabil mit einem leichten Anstieg von 1.849 im Schuljahr 2007/08 auf 1.895 im Schuljahr 2011/12. Damit ist ein Zuwachs von 2,5% zu verzeichnen (s. Tabelle 6 bzw. Abb.6a). Der Frauenanteil liegt im glei chen Zeitraum ununterbrochen bei 100% (s. Abb.6a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass über 90% der Schüler/-innen in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden (s. Abb.6b). 21 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Hebam mengesetz – HebG. 3.6 Hebamme/Entbindungspfleger WDP 153 33 Tabelle 6 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 634 670 644 672 641 darunter: Frauen 634 670 644 672 641 darunter jeweils in Berufsfachschulen 65 63 44 62 60 darunter Frauen 65 63 44 62 60 Schulen des Gesundheitswesens 569 607 600 610 581 darunter Frauen 569 607 600 610 581 Schüler/-innen insgesamt 1.849 1.867 1.896 1.913 1.895 darunter Frauen 1.849 1.867 1.896 1.913 1.895 darunter jeweils in Berufsfachschulen 186 187 185 185 184 darunter Frauen 186 187 185 185 184 Schulen des Gesundheitswesens 1.663 1.680 1.711 1.728 1.711 darunter Frauen 1.663 1.680 1.711 1.728 1.711 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 34 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 6a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger 2007/08 bis 2011/12 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 1.849 1.867 1.896 1.913 1.895 Schüler/-innen ingesamt Männer 00000 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 6b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 100 % 10,1 89,9 10,0 90,0 9,8 9,7 9,7 90,2 90,3 90,3 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.6 Hebamme/Entbindungspfleger WDP 153 35 3.7 Logopädin/Logopäde Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf des Logopäden/der Logopädin (LogopG) vom 07.05.1980 (BGBl. I S.529), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden/Logopädinnen (LogAPrO) vom 01.10.1980 (BGBl. I S.1892), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: in den rechtlichen Grundlagen ist kein Ausbildungsziel definiert. Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung sind in der Anlage 1 LogAPrV aufgeführt. ►Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähri ger Dauer (§4 Abs.2 LogopG). ►Ausbildungsdauer: Die dreijährige Ausbildung für Logopäden/Logopädinnen umfasst min destens den in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht (1.740 Stun den) und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung (2.100 Stunden) (§1 Abs.1 LogAPrO). ►Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeich nung „Logopädin“ oder „Logopäde“ ausüben will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 LogopG). Die Erlaubnis nach §1 wird erteilt, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Logopäden bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 LogopG).22 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logop äden 2007/2008 bis 2011/2012 Nach einem leichten Anstieg der Schüler/-innenzahlen im Schuljahr 2008/09 auf 3.966 (+2,2%) gehen die Zahlen im Betrachtungszeitraum auf 3.782 im Schuljahr 2011/12 (−2,5% im Vergleich zum Schuljahr 2007/08) zurück (s. Tabelle 7 bzw. Abb.7a). Der Frauenanteil liegt im Betrachtungszeitraum bei 94% (s. Abb.7a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass der prozentuale Anteil der Schüler/-innen, die in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet wer den, kontinuierlich von 71,5% im Schuljahr 2007/08 auf 78,8% im Schuljahr 2011/12 steigt. Der prozentuale Anteil der Schüler/-innen an Berufsfachschulen geht im gleichen Zeitraum von 28,5% auf 21,2% zurück (s. Abb.7b). 22 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Logopä dengesetz – LogopG. 36 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Tabelle 7 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 1.381 1.357 1.375 1.334 1.326 darunter: Frauen 1.278 1.271 1.271 1.239 1.252 darunter jeweils in Berufsfachschulen 397 346 345 247 297 darunter Frauen 372 324 315 223 283 Schulen des Gesundheitswesens 984 1.011 1.030 1.087 1.029 darunter Frauen 906 947 956 1.016 969 Schüler/-innen insgesamt 3.880 3.966 3.923 3.861 3.782 darunter Frauen 3.578 3.702 3.688 3.621 3.553 darunter jeweils in Berufsfachschulen 1.107 1.043 1.019 854 803 darunter Frauen 1.031 978 950 788 743 Schulen des Gesundheitswesens 2.773 2.923 2.904 3.007 2.979 darunter Frauen 2.547 2.724 2.738 2.833 2.810 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 3.7 Logopädin/Logopäde WDP 153 37 Abbildung 7a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden 2007/08 bis 2011/12 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 5.000 3.578 3.880 3.702 3.966 3.688 3.621 3.553 3.923 3.861 3.782 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 302 264 235 240 229 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 7b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden in Prozent nach Schul art von 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 100 % 28,5 71,5 26,3 73,7 26,0 22,1 21,2 74,0 77,9 78,8 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 38 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 3.8 Masseurin und medizinische Bademeisterin/ Masseur und medizinischer Bademeister Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26.05.1994 (BGBl. I S.1084), zuletzt geändert durch Artikel 45 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister sowie Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen (MB-APrV) vom 06.12.1994 (BGBl. I S.3770), zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbeson dere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Lin derung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben (§3 MPhG). ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbil dung nach §4 MPhG ist: 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer (§5 MPhG). ►Ausbildungsdauer: Der Lehrgang mit theoretischem und praktischem Unterricht (2.230 Stun den23) und einer praktischen Ausbildung (800 Stunden24) dauert zwei Jahre und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Die praktische Tätigkeit dauert sechs Monate und ist nach der staatlichen Prüfung abzuleisten (§4 MPhG). ►Voraussetzungen für die Berufszulassung: Wer die Berufsbezeichnung „Masseurin und medizi nische Bademeisterin“ oder „Masseur und medizinischer Bademeister" führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 MPhG). Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Absatz 1 MPhG).25 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Masseurin und medizin ischen Bademeisterin/zum Masseur und medizinischen Bademeister 2007/2008 bis 2011/2012 Die Schüler/-innenzahlen sinken seit 2007/08 kontinuierlich (s. Tabelle 8 bzw. Abb.8a). Mit 2.638 Schüler/-innen insgesamt im Schuljahr 2011/12 ist im Vergleich zu 2007/08 (mit 3.667 Schülern und Schülerinnen) ein Rückgang um 28,1% zu verzeichnen. Der Frauenanteil ist im Betrachtungszeitraum leicht rückläufig und liegt im Schuljahr 2011/12 bei 59,8%. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil noch bei 62,3% (s. Abb.8a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass die prozentuale Verteilung der Schüler/-innen im Schuljahr 2007/08 noch ausgewogen war, im 23 Stundenanteil gemäß §1 Absatz1 MB-APrV. 24 Ebd. 25 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Mas seur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG. 3.8 Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister WDP 153 39 3.10 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/ Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl. I S.1402), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S.922), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, bei Personen, die eine Erlaubnis nach §1 Nr.1 (Anm: Medizinisch-techn. Laboratoriumsassistent/-in) anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordiagnostische Untersuchungsgänge in der Kli nischen Chemie, der Hämatologie, der Immunologie, der Mikrobiologie sowie Histologie und Zytologie durchzuführen (§3 Nr.1 MTAG). ►Vorbehaltene Tätigkeiten nach §9 Abs.1 Nr.1 MTAG: Auf dem Gebiet der Humanmedizin dür fen ausgeübt werden, die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 Nr.1: a. die technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen Untersuchungsmaterials, technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diag nose, b. Durchführung von Untersuchungsgängen in der morphologischen Hämatologie, Immun hämatologie und Hämostaseologie einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle, c. Durchführung von Untersuchungsgängen in der Klinischen Chemie einschließlich Ergeb niserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle, d. Durchführung von Untersuchungsgängen in der Mikrobiologie, Parasitologie und Immu nologie einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle; ausgenommen von den unter den Buchstaben b bis d genannten Tätigkeiten sind einfache klinisch-chemische Analysen sowie einfache qualitative und semiquantitative Untersuchun gen von Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen und Blut. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlos sene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufs ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 MTAG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (3.170 Stunden29) und einer praktischen Ausbildung (1.230 Stun den30) (§4 Satz 1 MTAG). ►Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Labo ratoriumsassistent“, 2. „Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Radiolo gieassistent“, 29 Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 Nr.1 MTA-APrV. 30 Ebd. 46 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 3. „Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinisch-techni scher Assistent für Funktionsdiagnostik“ oder 4. „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ (technische Assistenten in der Medizin) führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 MTAG). Die Erlaubnis nach §1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat (§4 MTAG), 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt ( §2 Abs.1 MTAG).31 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur Medizinisch-tech nischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassis tenten von 2007/08 bis 2011/2012 Die Schüler/-innenzahlen sinken seit 2007/08 kontinuierlich (s. Tabelle 10 bzw. Abb.10a). Mit 3.573 Schülern sowie Schülerinnen insgesamt im Schuljahr 2011/12 ist im Vergleich zu 2007/08 (mit 4.357 Schülern und Schülerinnen) ein Rückgang um 18,0% zu verzeichnen. Der Frauenanteil ist im Betrachtungszeitraum leicht rückläufig und liegt im Schuljahr 2011/12 bei 81,8%. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil noch bei 86,3% (s. Abb.10a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass über 80% der Schüler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens aus gebildet werden, mit leicht steigender Tendenz. Der prozentuale Anteil der Schüler/-innen, die an Berufsfachschulen ausgebildet werden, liegt im Schuljahr 2011/12 bei 16,0%. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil bei 18,4% (s. Abb.10b). 31 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Gesetz über technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin – MTAG. 3.10 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent WDP 153 47 Tabelle 10 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 1.567 1.474 1.376 1.439 1.225 darunter: Frauen 1.348 1.255 1.148 1.162 976 darunter jeweils in Berufsfachschulen 278 236 245 212 148 darunter Frauen 237 194 192 159 107 Schulen des Gesundheitswesens 1.289 1.238 1.131 1.227 1.077 darunter Frauen 1.111 1.061 956 1.003 869 Schüler/-innen insgesamt 4.357 4.136 3.936 3.795 3.573 darunter Frauen 3.760 3.551 3.371 3.172 2.922 darunter jeweils in Berufsfachschulen 801 743 719 656 570 darunter Frauen 672 621 593 513 435 Schulen des Gesundheitswesens 3.556 3.393 3.217 3.139 3.003 darunter Frauen 3.088 2.930 2.778 2.659 2.487 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 48 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 10a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten 2007/08 bis 2011/12 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 5.000 3.760 4.357 3.551 4.136 3.371 3.172 2.922 3.936 3.795 3.573 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 597 585 565 623 651 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 10b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassisten tin/zum Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten in Prozent nach Lernort 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 18,4 81,6 18,0 82,0 18,3 17,3 16,0 81,7 82,7 84,0 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.10 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent WDP 153 49 3.11 Medizinisch-technische Radiologieassistentin/ Medizinisch-technischer Radiologieassistent Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über technische Assistenten und Assistentinnen in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl. I S.1402), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S.922), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, bei Personen, die eine Erlaubnis nach §1 Nr.2 anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren in der Radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren, die erforderlichen Untersuchungs gänge durchzuführen sowie bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin mitzuwirken (§3 Nr.2 MTAG) ►Vorbehaltene Tätigkeiten nach §9 MTAG: Auf dem Gebiet der Humanmedizin dürfen ausge übt werden 1. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 Nr.2: a. Durchführung der technischen Arbeiten und Beurteilung ihrer Qualität in der Radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren einschließlich Qualitätssiche rung, b. technische Mitwirkung in der Strahlentherapie bei der Erstellung des Bestrahlungsplanes und dessen Reproduktion am Patienten einschließlich Qualitätssicherung, c. technische Mitwirkung in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie einschließ lich Qualitätssicherung, d. Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin; die Röntgenverordnung vom 8. Januar 1987 (BGBl. L S.114) bleibt unberührt. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlos sene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufs ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 MTAG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (2.800 Stunden32) und einer praktischen Ausbildung (1.600 Stun den33) (§4 Satz 1 MTAG). ►Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Labo ratoriumsassistent“, 2. „Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Radiolo gieassistent“, 3. „Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinisch-techni scher Assistent für Funktionsdiagnostik“ oder 32 Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 Nr.2 MTA-APrV. 33 Ebd. 50 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 4. „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ (technische Assistenten in der Medizin) führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 MTAG). Die Erlaubnis nach §1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat (§4), 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 MTAG).34 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Radiologieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten von 2007/08 bis 2011/12 Die Schüler/-innenzahlen sind im Zeitverlauf relativ konstant mit leicht steigender Tendenz (s. Tabelle 11 bzw. Abb.11a). Im Schuljahr 2011/12 befinden sich insgesamt 2.751 Schüler/-innen in der Ausbildung. Der Frauenanteil ist im Betrachtungszeitraum leicht rückläufig und liegt im Schuljahr 2011/12 bei 72,2%. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil noch bei 77,1% (s. Abb.11a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass im Betrachtungszeitraum dreiviertel der Schüler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden, mit leicht steigender Tendenz. Im Schuljahr 2011/12 liegt der Anteil bei 79,6% (s. Abb.11b). 34 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Gesetz über technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin -MTAG. 3.11 Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent WDP 153 51 Tabelle 11 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Radiolo gieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 982 989 978 1.042 977 darunter: Frauen 748 746 737 756 678 darunter jeweils in Berufsfachschulen 215 223 214 199 172 darunter Frauen 156 178 161 137 115 Schulen des Gesundheitswesens 767 766 764 843 805 darunter Frauen 592 568 576 619 563 Schüler/-innen insgesamt 2.701 2.697 2.723 2.727 2.751 darunter Frauen 2.083 2.046 2.067 2.014 1.986 darunter jeweils in Berufsfachschulen 684 680 662 609 560 darunter Frauen 528 521 505 449 392 Schulen des Gesundheitswesens 2.017 2.017 2.061 2.118 2.191 darunter Frauen 1.555 1.525 1.562 1.565 1.594 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 52 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 11a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Radiolo gieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten 2007/08 bis 2011/12 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2.701 2.697 2.723 2.727 2.751 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 2.083 2.046 2.067 2.014 1.986 618 651 656 713 765 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 11b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Medizinisch-technischen Radiologieassistentin/zum Medizinisch-technischen Radiologieassistenten nach Schulart in Prozent von 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 25,3 74,7 25,2 74,8 24,3 22,3 20,4 75,7 77,7 79,6 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.11 Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent WDP 153 53 3.12 Orthoptistin/Orthoptist Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz – OrthoptG) vom 28.11.1989 (BGBl. I S.2061), zuletzt geändert durch Artikel 54 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV) vom 21.03.1990 (BGBl. I S.563), zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen, insbesondere bei der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens bei Schielerkrankungen, Sehschwächen und Augenzittern mitzu wirken (§3 OrthoptG). ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlos sene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbil dung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 OrthoptG). ►Ausbildungsdauer: Die dreijährige Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (1.700 Stunden35) und einer praktischen Ausbildung (2.800 Stunden36) (§4 OrthoptG). ►Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeich nung „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ ausüben will, bedarf der Erlaubnis (§1 Absatz 1 OrthoptG). Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat (§4), 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 OrthoptG). ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten 2007/08 bis 2011/12 Mit insgesamt 123 Schülern sowie Schülerinnen im Schuljahr 2011/12 ist die Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten die Ausbildung unter den Gesundheitsfachberufen mit der geringsten Schüler/-innenzahl. (s. Tabelle 12 bzw. Abb.12a). Der Männeranteil ist im Betrach tungszeitraum kontinuierlich auf 6,5% gestiegen. Im Schuljahr 2007/08 gab es keinen Schüler in der Ausbildung (s. Abb.12a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich, dass dreiviertel der Schü ler/-innen in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden. Im Schuljahr 2011/12 lag der Anteil bei 75,6%, im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil bei 69,5%. Der prozentuale Anteil der Schüler/-innen an Berufsfachschulen geht im gleichen Zeitraum von 23,5% im auf 24,4% zurück (s. Abb.12b). 35 Stundenanteil gemäß Anlage 1 und 2 der OrthoptAPrV. 36 Ebd. 54 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Tabelle 12 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 37 61 38 37 57 darunter: Frauen 37 59 35 35 53 darunter jeweils in Berufsfachschulen 10 14 15 8 14 darunter Frauen 10 12 14 8 12 Schulen des Gesundheitswesens 27 47 23 29 43 darunter Frauen 27 47 21 27 41 Fachschulen 00000 darunter Frauen 00000 Schüler/-innen insgesamt 118 134 134 124 123 darunter Frauen 118 132 129 117 115 darunter jeweils in Berufsfachschulen 36 33 36 33 30 darunter Frauen 36 31 34 31 27 Schulen des Gesundheitswesens 82 101 98 91 93 darunter Frauen 82 101 95 86 88 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 3.12 Orthoptistin/Orthoptist WDP 153 55 Abbildung 14a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiothera peuten 2007/08 bis 2011/12 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 17.402 25.087 16.918 24.526 16.367 15.516 14.854 24.032 23.097 22.557 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 7.685 7.608 7.665 7.581 7.703 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 14b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 31,1 68,9 29,0 71,0 27,2 24,2 21,8 72,8 75,8 78,2 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 62 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 3.15 Podologin/Podologe Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG) vom 04.12.2001 (BGBl. I S.3320), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18.12.2001 (BGBl. I S.12), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbeson dere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlas sung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken (§3 PodG). ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung nach §4 ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abge schlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abge schlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 PodG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staat lichen Prüfung ab (§4 Satz 1 und 2 PodG). Die Ausbildung für Podologinnen und Podologen umfasst mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unter richt von 2000 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1000 Stunden (§1 Abs.1 PodAPrV). ►Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach §10 Abs.1 geführt werden (§1 Abs.1 PodG). Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Absatz 1 PodG).41 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podo logen von 2007/08 bis 2011/12 Die Schüler/-innenzahlen steigen im Betrachtungszeitraum von 1.036 im Schuljahr 2007/08 auf 1.344 im Schuljahr 2011/12. Damit ist ein Zuwachs von 29,7% zu verzeichnen (s. Tabelle 41 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Podolo gengesetz – PodG. 3.15 Podologin/Podologe WDP 153 63 15 bzw. Abb.15a). Der Männeranteil liegt im Schuljahr 2011/12 bei 10,7%; im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil bei 12,4% (s. Abb.15a). Betrachtet man die prozentuale Verteilung der Schüler/-innen nach Schulart zeigt sich, dass 76,8% der Schüler/-innen im Schuljahr 2011/12 in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil bei 60,6%. Der prozentuale Anteil der Schüler/-innen an Berufsfachschulen sank demzufolge von 39,4% auf 23,1% (s. Abb.15b). Tabelle 15 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 542 560 615 600 516 darunter: Frauen 458 502 554 535 446 darunter jeweils in Berufsfachschulen 199 177 158 140 126 darunter Frauen 181 167 145 127 113 Schulen des Gesundheitswesens 343 383 457 460 390 darunter Frauen 277 335 409 408 333 Schüler/-innen insgesamt 1.036 1.163 1.222 1.306 1.344 darunter Frauen 904 1.023 1.096 1.170 1.200 darunter jeweils in Berufsfachschulen 408 383 349 296 312 darunter Frauen 379 355 327 273 286 Schulen des Gesundheitswesens 628 780 873 1.010 1.032 darunter Frauen 525 668 769 897 914 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 64 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 15a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen 2007/08 bis 2011/12 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 1.600 904 1.036 1.023 1.163 1.096 1.170 1.200 1.222 1.306 1.344 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 132 140 126 136 144 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 15b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen in Prozent nach Schul art von 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 39,4 60,6 32,9 67,1 28,6 22,7 23,1 71,4 77,3 76,8 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.15 Podologin/Podologe WDP 153 65 3.16 Rettungsassistentin/Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters tritt am 01. Januar 2014 in Kraft und löst das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 ab. Im Rahmen der Neu regelung wurde eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung vorgenommen. Neben der Anhebung der Ausbildungsdauer von bisher zwei Jahren auf drei Jahre enthält die Neuregelung eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und definiert Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung (vgl. BMG 2013). Hinweis: Vor dem Hintergrund der Modernisierung der Ausbildung werden die rechtlichen Grund lagen für beide Ausbildungsgänge dargestellt. Die Entwicklung der Schüler/-innenzahlen für den Zeitraum 2007/08 bis 2011/12 beziehen sich folgerichtig ausschließlich auf die Ausbildung zur Ret tungsassistentin/ zum Rettungsassistenten. Für die Informationen zur Ausbildung wird auf das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – Not SanG) und die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bezug genommen. ►Rettungsassistentin/Rettungsassistent Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassis tentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 (BGBl. I S.1384), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 02.12.2007 (BGBl. I S.2686). Gesetz aufgeh. durch Art.5 Satz 2 G v.22.5.2013 I1348mWv 1.1.2015. ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07.11.1989 (BGBl. I S.1966), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 02.12.2007 (BGBl. I S.2686). Verordnung aufgeh. durch §26 Satz 2V 2124–24–1 v. 16.12.2013mWv 1.1.2015. ►Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäterge setz – NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. L S.1348) ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Not San-APrV) vom 16.12.2013 (BGBl. L S.4280). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entspre chend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugs-wissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kom petenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbe sondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außer dem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrank ten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestim mung in ihr Handeln mit einzubeziehen (§4 Abs.1 NotSanG)42. 42 S. dazu auch §4 Absatz2 NotSanG. 66 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung nach diesem Gesetz ist, 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. im Fall einer Ausbildung a. an einer staatlichen Schule (§5 Abs.2 Satz 1) aa. der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder bb. eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, b. im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (§8 NotSanG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeit form höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab (§5 Absatz 1). Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter nach §5 Absatz 1 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes umfasst mindestens 1. den in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 1.920 Stunden, 2. die in der Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswa chen mit einem Umfang von 1.960 Stunden und 3. die in Anlage 3 aufgeführte praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 Stunden (§1 Abs.1 NotSan-APrV). ►Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: Wer die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 NotSanG). Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1. die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 NotSanG).43 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten von 2007/08 bis 2011/2012 Die Schüler/-innenzahlen steigen im Betrachtungszeitraum von 3.835 im Schuljahr 2007/08 auf 4.664 im Schuljahr 2011/12. Damit ist ein Zuwachs von 21,6% zu verzeichnen (s. Tabelle 16 bzw. Abb.16a). Der Männeranteil liegt im Zeitverlauf stabil bei ca. 74% (s. Abb.16a). Betrachtet man die prozentuale Verteilung der Schüler/-innen nach Schulart zeigt sich, dass 86,5% der Schüler/-innen im Schuljahr 2011/12 in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil bei 83,4%. Der prozentuale Anteil der Schü ler/-innen an Berufsfachschulen sank demzufolge von 16,6% auf 13,5% (s. Abb.15b). 43 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Notfall sanitätergesetz - NotSanG. 3.16 Rettungsassistentin/Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter WDP 153 67 Tabelle 16 Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsas sistenten von 2007/08 bis 2011/12 Berichtsjahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang 3.598 3.619 3.564 4.015 4.168 darunter: Frauen 932 990 949 1.010 1.069 darunter jeweils in Berufsfachschulen 628 677 592 582 620 darunter Frauen 216 268 208 169 196 Schulen des Gesundheitswesens 2.970 2.942 2.972 3.433 3.548 darunter Frauen 716 722 741 841 900 Schüler/-innen insgesamt 3.835 4.047 4.166 4.439 4.664 darunter Frauen 977 1.089 1.070 1.097 1.208 darunter jeweils in Berufsfachschulen 636 677 601 603 630 darunter Frauen 217 268 212 175 199 Schulen des Gesundheitswesens 3.199 3.370 3.565 3.836 4.034 darunter Frauen 760 821 858 922 1.009 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2, Berufliche Schulen, Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstellung 68 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 Abbildung 16a Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsas sistenten 2007/08 bis 2011/12 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 5.000 977 3.835 1.089 4.047 1.070 1.097 1.208 4.166 4.439 4.664 Schüler/-innen ingesamt Frauen Männer 2.858 2.958 3.096 3.342 3.456 Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Darstel lung Abbildung 16b Anteil der Schüler/-innen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten nach Schulart in Prozent 2007/08 bis 2011/12 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 100 % 16,6 83,4 16,7 83,3 14,4 13,6 13,5 85,6 86,4 86,5 in Berufsfachschulen in %in Schulen des Gesundheitswesens in % Basis: Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 2 , Wiesbaden 2008 bis 2012; eigene Berech nungen 3.16 Rettungsassistentin/Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter WDP 153 69 3.17 Veterinärmedizinisch-technische Assistentin/ Veterinärmedizinisch-technischer Assistent Rechtliche Grundlagen ►Gesetz über technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl. I S.1402), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S.2515) ►Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten/Assistentinnen in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S.922), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S.3005). Informationen zur Ausbildung ►Ausbildungsziel: Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, bei Personen, die eine Erlaubnis nach §1 Nr.4 (MTAG) anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordi agnostische Untersuchungsgänge in der Lebensmittelanalytik, der Lebensmitteltoxologie, der Spermatologie sowie der in Nummer 1 genannten Gebiete (Anm: der Klinischen Chemie, der Hämatologie, der Immunologie, der Mikrobiologie sowie Histologie und Zytologie) durchzuführen (§3 Nr.4 MTAG). ►Vorbehaltene Tätigkeiten nach §9 Abs.2: Auf dem Gebiet der Humanmedizin dürfen die fol genden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 Nr.1 ausgeübt werden: a. technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen Untersuchungsmaterials, technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diagnose, b. Durchführung von Untersuchungsgängen in der morphologischen Hämatologie, Immun hämatologie und Hämostaseologie einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle, c. Durchführung von Untersuchungsgängen in der Klinischen Chemie einschließlich Ergeb niserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle, d. Durchführung von Untersuchungsgängen in der Mikrobiologie, Parasitologie und Immu nologie einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle; ausgenommen von den unter b bis d genannten Tätigkeiten sind einfache klinisch-chemische Analysen sowie einfache qualitative und semiquantitative Untersuchungen von Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen und Blut. ►Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbil dung ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlos sene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufs ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (§5 MTAG). ►Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (3.170 Stunden44) und einer praktischen Ausbildung (1.230 Stun den45) (§4 Satz 1 MTAG). ►Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Labo ratoriumsassistent“, 2. „Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Radiolo gieassistent“, 44 Stundenanteil gemäß §1 Abs.1 Nr.4 MTA-APrV. 45 Ebd. 70 WDP 153 Daten und Fakten zu Ausbildungsgängen 3 3. „Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinisch-techni scher Assistent für Funktionsdiagnostik“ oder 4. „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ (technische Assistenten in der Medizin) führen will, bedarf der Erlaubnis (§1 Abs.1 MTAG). Die Erlaubnis nach §1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat (§4), 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (§2 Abs.1 MTAG).46 ►Entwicklung der Schüler/-innenzahlen in der in der Ausbildung zur „Veterinärmedizi nisch-technische Assistentin" /zum "Veterinärmedizinisch-technischer Assistent" (technische Assistenten in der Medizin) 2007/08 bis 2011/2012 Die Schüler/-innenzahlen sind seit 2007/08 rückläufig (s. Tabelle 17 bzw. Abb.17a). Mit 168 Schüler/-innen insgesamt im Schuljahr 2011/12 ist im Vergleich zu 2007/08 (mit 236 Schü ler/-innen) ein Rückgang um -28,8% zu verzeichnen. Der Frauenanteil ist im Betrachtungszeit raum leicht rückläufig und liegt im Schuljahr 2011/12 bei 83,3%. Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil noch bei 89,7% (s. Abb.17a). In Bezug auf die Schulart zeigt sich eine prozentuale Umkehr zwischen den beiden Schultypen, an denen ausgebildet wird. Im Schuljahr 2011/12 wurden 60,7% der Schüler/-innen an Schulen des Gesundheitswesens und 39,3% an Berufs fachschulen ausgebildet (s. Abb.17b). Im Schuljahr 2007/08 lag der Anteil der Schüler/-innen an Berufsfachschulen bei 58,1%. 46 Für eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung siehe Gesetz über technische Assistenten in der Medizin – MTAG. 3.17 Veterinärmedizinisch-technische Assistentin/Veterinärmedizinisch-technischer Assistent WDP 153 71 reich vor und vergleicht diese miteinander. Im Mittelpunkt steht eine Qualifikationsanalyse für die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflegerin/des Gesundheits- und Krankenpflegers, der Phyiotherapeutin/des Physiotherapeuten und der Medizinisch-technischen Assistentin/des Medizinisch-technischen Assistenten Funktionsdiagnostik. (Hrsg.; BIBB-Doku) Bildung im Gesundheitsbereich: Forschung und Entwicklung zur beruflichen und hoch schulischen Bildung. Festschrift für Barbara Knigge-Demal/Marisa Kaufhold [Hrsg.]; Elke Rosowski [Hrsg.]; Mirko Schürmann [Hrsg.]; Barbara Knigge-Demal [Gefeierte/r]. – Münster: Lit-Verlag, 2014. – 348 S.: Literaturangaben, Abb., Tab. – (Bildungs- und Versorgungsforschung im Gesundheitsbereich; 2). – ISBN 978-3-643-12467-8 „Der Gesundheitsbereich ist seit Jahrzehnten einem ständigen Wandel ausgesetzt. Ein wach sender Bedarf an Versorgungsleistungen sorgt für qualitative und quantitative Veränderungen. Dies hat Konsequenzen für die berufliche und akademische Bildung in den Gesundheitsberufen. Die Beiträge in diesem Band greifen die bildungsrelevanten Entwicklungen in den Gesundheits berufen auf und diskutieren daraus resultierende Konsequenzen aus unterschiedlichen Blick winkeln. Mit der Initiierung und Durchführung vielfältiger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten hat Barbara Knigge-Demal die Entwicklung der Gesundheitsberufe bereichert.“ Die Festschrift gliedert sich in: I. Entwicklungen und Perspektiven beruflicher und hochschulischer Bildung in den Gesundheitsberufen; II. Einblicke in Forschung und Praxis hochschulischer Bil dung; III. Einblicke in Forschung und Praxis beruflicher Bildung. (Verlag; BIBB-Doku) Strukturelle Rahmenbedingungen in der Altenpflege: Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Altenpflegeeinrichtungen – eine Fallstudie (Teil 1)/Kerstin C. Freund. – Literaturangaben, Abb, Tab. In: Pflegewissenschaft. – 16 (2014), H.2, S.88–100 „Mit zunehmendem Fachkräftemangel, insbesondere in der Altenpflege, werden vermehrt Stimmen laut, die den Einsatz spezialisierter, akademisierter Pflegekräfte fordern. Dazu müssen Aufgaben, Zuständigkeiten und Versorgungspfade in den Einrichtungen bekannt sein. Im Rah men eines Fallstudiendesigns wurden unter Anwendung eines Experten(-Facharbeiter)-Work shops die Aufgaben und Zuständigkeiten erhoben und Versorgungspfade beschrieben. Im Ergeb nis wurden neun Aufgabenkomplexe identifiziert, die sich in fachliche und administrative Schwerpunkte unterteilen. Über Screenings wird entschieden, welche weiteren Professionen einbezogen und Aufgaben an diese delegiert werden können. Sollen spezialisierte, akademi sierte Pflegekräfte in der Langzeitpflege eingesetzt werden, sind zunächst deren Aufgaben zu definieren und die bestehenden Versorgungspfade anzupassen.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Die Vernachlässigung der Langzeitpflege in Vorschlägen zur generalistischen Ausbil dungsreform: Gesichtspunkte für eine Öffnung der Diskussion vor ihrer Schließung/Ralf Twenhöfel. – Literaturangaben. In: Pflegewissenschaft. – 16 (2014), H.3, S.178–193 „Bestrebungen einer Reform der Pflegeausbildung mit der Zielsetzung eines generalistischen Abschlusses scheiden seit langem die Geister. Derzeit formieren sich die Gegner, deren Kritik das Format von Großveranstaltungen erreicht. Vom Standpunkt der Altenpflege prüft die folgende Darlegung die Argumente auf beiden Seiten und gelangt zu dem Ergebnis, dass zum derzeitigen Zeitpunkt weder ein abschließendes Pro noch ein Contra angebracht ist. Denn jede Position hat normative Implikationen, die bislang keineswegs hinreichend bedacht worden sind. Die Zielset zung einer Reform sollte weniger technisch verstanden werden und sich nicht darauf beschrän ken, die Ausbildung an steigende (‚komplexe‘) Berufsanforderungen anzupassen, um die Quali tät der Pflege zu sichern. Vom Standpunkt der Altenpflege müsste die Schlüsselfrage einer 78 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 Reform vielmehr lauten: Wie wollen wir im Alter leben und welche Pflege und Pflegeausbildung benötigen wir dafür!“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Wohin geht die Reise? Zukunft der Altenpflege: ein Berufsbild am Scheideweg/Martina Hasseler. In: Altenpflege: Vorsprung durch Wissen. – 39 (2014), H.1, S.19–30 In der öffentlichen Diskussion wird die generalistische Pflegeausbildung als ein Ausweg aus dem Fachkräftedilemma angepriesen. Die Autorin beleuchtet die Diskussion um die Pflegeausbildung und den Pflegeberuf in Deutschland und erörtert, warum die Altenpflege einen Paradig menwechsel braucht. (BIBB-Doku) ►2013 Abwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbe reich: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/14579). – 12 S. In: Drucksachen: Drucksachen des Deutschen Bundestages/Deutscher Bundestag. – (2013), H. Drucksache 17/14716 vom 6.9.2013 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714716.pdf [Zugriff: 23.9.2013] Vor dem Hintergrund der Anwerbung von Pflegefachkräften im Ausland fragt die Fraktion Die Linke unter anderem, welche Aktivitäten und Programme der Bundesregierung der Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Entwicklungsländern dienen, in welchen Ländern und durch welche Organisationen um Fachkräfte geworben wird und wie die Gefahr eingeschätzt wird, dass die Entwicklungsländer durch den Verlust ihrer ausgebildeten Fachkräfte in ihrer Entwick lung gebremst werden. In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) sich bei der Anwerbung ausländischer Gesundheits- und Pflegefachkräfte inner halb der Europäischen Union auf die vier Hauptzielländer Griechenland, Italien, Portugal und Spanien konzentriert. Seit Anfang dieses Jahres habe die BA zudem Absprachen mit den Arbeits verwaltungen von Serbien, Bosnien-Herzegowina, den Philippinen und Tunesien über die Ver mittlung von Pflegefachkräften getroffen. Dieser Vermittlungsprozess werde von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt. Auch mit der chinesischen Arbeitsverwaltung habe die BA eine „projektbezogene Vermittlungsabsprache“ über die Beschäf tigung von 150 Pflegekräften in der Altenpflege getroffen, heißt es in der Antwort. Die Kritik, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der Abwerbung von Fachkräften für die Herkunftsländer wesentlich höher seien als ihr Nutzen, wird nicht geteilt. (BIBB-Doku) Akademische Grundbildung in der Pflege in der Schweiz/Lilli Mühlherr. – 13 S.: graf. Darst., Tab. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H. Spezial Nr.6 HT2013 http://www.bwpat.de/ht2013/ft14/muehlherr_ft14-ht2013.pdf [Zugang 25.10.2013] „In diesem Beitrag werden einige zentrale Elemente der akademischen Grundbildung in der Pflege in der Schweiz dargestellt. Seit 2006 ist die Fachkraftausbildung grundsätzlich in der Bil dungssystematik auf der Tertiärstufe verankert, neben der Ausbildung an Höheren Fachschulen ist eine akademische Fachkraftausbildung, die sowohl zum Bachelorabschluss als auch zur Berufsbefähigung führt, regulär vorgesehen. Derzeit werden ca. 10% der Pflegelernenden an Fachhochschulen (FH) qualifiziert. Der Beitrag fokussiert maßgebliche strukturelle Bildungsent wicklungen in der Schweiz, die zum jetzigen Modell geführt haben, stellt die Schweizer Bil 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 79 dungssystematik im Schwerpunkt Pflege vor, kennzeichnet die Bachelorstudiengänge an der Universität Basel und den Fachhochschulen, insbesondere an der Zürcher Hochschule für ange wandte Wissenschaften, und erörtert die didaktischen Ansätze zur Gestaltung des Theorie- Praxis-Transfers im Rahmen der integrierten Praktika.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Anerkennung von beruflichen Kompetenzen/Astrid Schürhoff; Barbara Schubert. In: Die Schwester, der Pfleger: die führende Fachzeitschrift für Pflegeberufe; offizielles Organ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V.. – 52 (2013), H.2, S.164–166 An deutschen Hochschulen werden beruflich erworbene Kompetenzen im Pflegebereich inzwischen anerkannt. Das bedeutet, dass beruflich qualifizierte Pflegeexperten den Zugang zur Hochschule auch ohne Abitur erhalten und ihre Qualifikationen auf ein Studium angerechnet werden. Der Beitrag geht auf diese beiden Möglichkeiten ein und verdeutlicht diese anhand eines Fallbeispiels. (BIBB-Doku) Ansprüche und Problematik kompetenzorientierter Abschlussprüfungen im dualen Sys tem der Berufsausbildung: eine Analyse am Beispiel des Ausbildungsberufes Augenopti ker/-in/Ines Triphaus-Giere. – Hamburg: Bachelor + Master Publ., 2013. – 92 S. – ISBN 978-3-95549-243-4 „Für die (meist) jungen Erwachsenen stellt das Bestehen der Berufsabschlussprüfung einen Meilenstein in ihrer Biographie dar. Die Allokationsfunktion sowie die identitätsbildende Funk tion der neuerlangten Berufszugehörigkeit haben eine hohe individuelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Aus dieser Bedeutung der beruflichen Abschlussprüfung ergeben sich qualitative Anforderungen an die Gestaltung und Durchführung der Prüfung, die sich mit der Erhebung der Handlungskompetenz zum Leitbild der beruflichen Bildung gewandelt und erhöht haben. Den Konstrukteuren beruflicher Abschlussprüfungen stellt sich die allgemeine Problematik der Kompetenzerfassung, sowie die Frage, anhand welcher Indikatoren eine kom petenzorientierte Prüfungsgestaltung umzusetzen ist, um berufliche Handlungskompetenz valide erfassen zu können.“ (Verlag, BIBB-Doku) Arbeitsmarktanalyse im Tätigkeitsfeld Biomedizinische Analytik/Ute Maurer. – Literaturan gaben, Abb., Tab. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.7/8, S.427–433 „Die Überführung der verschulten Ausbildungen diverser MTD-Berufe in Fachhochschulstu diengänge stellt einen großen Umbruch innerhalb dieses Sektors dar. Besonders deutlich zeigt sich dies durch die Bildungsmöglichkeiten auf akademischer Ebene, bestehend aus Bachelor-, Master- und Doktorats/PhD-Studium. Speziell im Bereich der Biomedizinischen Analytik wird dadurch eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes begünstigt. Ziel dieser Studie ist es, die am der zeitigen Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationsanforderungen und Kompetenzen zu identifizieren und hinsichtlich der Ausbildungsinhalte des FH Curriculums zu vergleichen. Zudem erfolgt eine Bezugnahme auf das laut FH-MTD-Gesetz vorgeschriebene Anforderungsprofil. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung widmet sich der Frage, inwieweit sich Auswirkungen des Strukturwandels auf den Arbeitsmarkt in der Biomedizinischen Analytik zeigen bzw. gemäß welchen Anforderungen das Ausbildungssystem anzupassen wäre.“ (Autorenreferat, BIBB- Doku) Arbeitsmigration in der stationären Altenpflege in Deutschland im Kontext der Anerken nung von ausländischen Berufsqualifikationen/Tibor Pintér. – Hamburg: Diplomica Verlag, 80 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 2013. – VIII, 107 S.: Literaturverz., Tab., Abb. – Zugl.: Berlin, Univ., Magisterarbeit, 2013. – ISBN 978-3-8428-9355-9 „Gegenstand dieser Arbeit ist der Fachkräftemangel in der stationären Altenpflege. Die Arbeitsmigration von ausländischen Fachkräften wird als eine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels vorgestellt. Zudem spielen die rechtlichen Vorschriften hin sichtlich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland eine zentrale Rolle. Zunächst werden die Herausforderungen, vor denen die Altenpflege in Deutschland steht, beschrieben. Dabei wird auf den demografischen Wandel sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Anschließend werden grundlegende Begrifflichkeiten im Kontext der Pflege und der Altenpflege definiert und thematisch eingeordnet. Darauf aufbau end werden die Arbeitsmigration sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen (Zuwanderungs gesetz und Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) vorgestellt und in Bezug zur Altenpflege in Deutschland gebracht. Es wird aufgezeigt, wie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte in der Praxis erfolgen könnte und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Aufgaben von Pflegeassistent/-innen im Rahmen abgestufter Qualifikationen/Sabine Muths; Ingrid Darmann-Finck. – 18 S.: graf. Darst., Tab. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H. Spezial Nr.6 HT2013 http://www.bwpat.de/ht2013/ft14/muths_darmann-finck_ft14-ht2013.pdf [Zugang 25.10.2013] „Der Beitrag beschreibt die Methoden und Ergebnisse einer empirischen Untersuchung des Aufgabenprofils der generalistischen Pflegeassistenz in Abgrenzung zur Fachkrafttätigkeit. Als Unterscheidungskriterium zwischen Pflegeassistenz und Fachkrafttätigkeit wurden Aspekte der Stabilität von Pflegesituationen sowie der Reichweite von Verantwortlichkeit in der Pflege iden tifiziert. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden Schlussfolgerungen für die Curriculum entwicklung gezogen. Für die Konzeption eines Bildungsgangs für Pflegeassistenz sind darüber hinaus die besonderen Entwicklungserfordernisse der Lerngruppe bedeutsam. Es wird erörtert, welche Potenziale ein solcher Bildungsgang für die Teilnehmer/-innen bietet und anhand wel cher didaktischen und pädagogischen Konzepte sie bei ihrem Lern- und Bildungsprozess unter stützt werden können.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Fachkräftesituation im Pflegebereich in Mitteldeutschland: eine Analyse für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen/Michaela Fuchs; Antje Weyh. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz. – 56 (2013), H.8, S.1048–1055 http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00103–013–1743–0/fulltext.html [Zugriff: 17.1.2014] Mitteldeutschland ist vom demografischen Wandel besonders stark betroffen. Vor diesem Hin tergrund analysiert der Beitrag die Fachkräftesituation im Pflegebereich in Mitteldeutschland und leitet Trendaussagen für das Jahr 2025 ab. Um mögliche Engpässe zu identifizieren, wurde neben den gängigen Indikatoren (Verhältnis Arbeitsloser zu gemeldeten offenen Stellen, Vakanzdauer der gemeldeten Stellen, kurz- und langfristiger Beschäftigungstrend, Ersatzbe darf) der Lohn als zentraler Ausgleichsmechanismus zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnach frage in den Pflegeberufen betrachtet. Für Mitteldeutschland zeigen sich vor allem Engpässe bei Krankenschwestern/Krankenpflegern und Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen sowie Sozialpflegern/Sozialpflegerinnen, die sich durch den demografischen Wandel in Zukunft noch verstärken 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 81 werden. Zum einen steigt mit zunehmender Alterung der Bevölkerung die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen und zum anderen sinkt mit der Erwerbsbevölkerung auch das Angebot an professionellen Pflegekräften. Nach eigenen Modellrechnungen dürften 2025 in Mitteldeutsch land 18.100 bis 31.700 mehr Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) benötigt werden, um die zunehmende Zahl an Pflegebedürftigen zu betreuen. (BIBB-Doku) Berufliche Grundbildung Fachleute Gesundheit in der Schweiz: Laufbahnziel oder Sprung brett?/Ines Trede; Irene Kriesi. – Literaturangaben, Abb., Tab. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 42 (2013), H.4, S.14–17 „Mit einer grundlegenden Bildungsreform der nicht universitären Gesundheitsberufe im Jahr 2002 verfolgte die Schweiz das Ziel, ein durchlässiges Bildungssystem mit Qualifizierungsmöglichkeiten auf verschiedenen Niveaus zu etablieren, um dem Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden. Teil davon war die Etablierung der neuen dualen beruflichen Grundbildung Fachfrau/ Fachmann Gesundheit (FaGe) mit darauf aufbauenden Ausbildungsmöglichkeiten auf tertiärem Niveau. FaGe zählt heute zu einem der meistgewählten Grundbildungsberufe. Doch ist der Beruf auch attraktiv genug, um seine Absolventinnen und Absolventen in der Gesundheitsbranche zu halten – entweder als Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit oder in einer anschließenden tertiären Laufbahnoption? Diese Frage wurde anhand einer nationalen Längsschnittstudie untersucht. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass hinsichtlich der Berufsattraktivität noch Optimierungspotenzial besteht.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Berufliche Identität als Dimension beruflicher Kompetenz: Entwicklungsverlauf und Ein flussfaktoren in der Gesundheits- und Krankenpflege/Renate Fischer. – Bielefeld: Bertels mann, 2013. – 334 S.: Literaturverz., Abb., Tab. – (Berufsbildung, Arbeit und Innovation: Dis sertationen/ Habilitationen; 26). – Zugl.: Bremen, Univ., Diss., 2013. – ISBN 978-3-7639-5231-1 „Wie entwickeln sich berufliche Identität und berufliches Engagement in der Pflege? Für ihre Dissertation zu diesem Thema hat die Autorin über 500 Auszubildende, Gesundheits- und Kran kenpfleger/-innen aus Deutschland sowie Schweizer Pflege-Studierende befragt. Weitere Impulse gab eine Gruppendiskussion mit Pflegenden mit langer Berufserfahrung. Frageschwer punkte waren die Bereiche Ausprägung und Verlauf der Ausbildung sowie positive und negative Einflussfaktoren auf das berufliche Selbstverständnis der Befragten. Die Ergebnisse der Befra gung wurden mit Befunden anderer Berufsausbildungen im dualen System verglichen. Aus den Ergebnissen entstehen Vorschläge zur Gestaltung der Pflegeausbildung und zur Entwicklung tragfähiger beruflicher Kompetenzen. Dabei berücksichtigt die Autorin die aktuelle Diskussion um Generalisierung, Akademisierung und die Einstiegsqualifikation in die Pflegeausbildung.“ (Verlag, BIBB-Doku) Berufliche Schlüsselprobleme als Grundlage einer kompetenzorientierten Fachdidaktik Ergotherapie/Renate von der Heyden. – 23 S.: Literaturangaben. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H.24 www.bwpat.de/ausgabe24/heyden_bwpat24.pdf [Zugriff: 17.9.2013] „Die Ausbildungssituation in den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist in Deutschland problematisch. In der Berufspraxis steigen die Anforderungen zunehmend, die Ausbildung sel ber erfolgt jedoch weiterhin unter ungünstigen Bedingungen. Für eine Lehrtätigkeit berechtigen ein Abschluss im angesprochenen Beruf sowie einschlägige Berufserfahrung. Orientierung in der Lehrtätigkeit bieten formal die bundesweit gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die Fächer mit den entsprechenden Zeitvorgaben auflisten. Im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Fachhochschule Bielefeld wurde für die fachschulische Ausbildung in der Ergotherapie 82 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 der Entwurf einer Fachdidaktik empirisch sowie theoriegeleitet entwickelt. In Anlehnung an aktuelle berufspädagogische Prinzipien sollte der Entwurf kompetenzorientiert angelegt wer den. Voraussetzung einer kompetenzorientierten Fachdidaktik ist die Identifizierung berufsspe zifischer Kompetenzanforderungen. Hierzu wurden einerseits berufspraktisch tätige Ergothera peuten zu ihren Tätigkeiten sowie deren Durchführung befragt. Andererseits wurden Vertreter des Gesundheitswesens, mit einer ausgewiesenen Expertise zu den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Gesundheitsfachberufe, zum Thema befragt. Die Interviews wurden qualita tiv ausgewertet und durch Kompetenzanforderungen, die in der Fachliteratur beschrieben wer den, ergänzt. Um eine internationale Anschlussfähigkeit der deutschen Ergotherapieausbildung zu integrieren, wurden im Rahmen der qualitativen Analyse, als übergeordnete Kategorien die Kompetenzbereiche des europäischen TUNING-Projektes gewählt. Im Beitrag sollen zentrale Befragungsergebnisse in Form von Schlüsselproblemen dargestellt sowie Implikationen für die Ausbildung abgeleitet werden.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku) Berufsbild mit Zukunft!/Gregor Benedikt Ottawa. In: Die Schwester, der Pfleger: die führende Fachzeitschrift für Pflegeberufe; offizielles Organ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. – 52 (2013), H.10, S.1032–1034 „Der Bedarf an pflegerischen Studienassistenten – sogenannten Study Nurses – nimmt bei der Durchführung klinischer Untersuchungen immer mehr zu. Das Berufsbild ist jedoch unscharf, da es eine allgemein anerkannte Berufsbezeichnung und Ausbildung bislang nicht gibt. Die Tätig keit als Study Nurse stellt eine klassische Schnittstellenposition im Bereich klinischer Studien dar. Stellt die Tätigkeit einer Study Nurse dennoch eine attraktive Alternative für Pflegekräfte dar? Der Autor wägt Chancen und Risiken ab.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Do it yourself – Video-Fallsituationen für die kompetenzorientierte Berufsbildung/Thomas Koch; Stefanie Krebs. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.9, S.486–498 „Filme sind nicht nur Medien des Erzählens oder der Information, sondern ein probates Mittel um Bildungsprozesse auszulösen. Dabei ermöglichen die bewegten Bilder eine weitreichende Fremderfahrung: Situationen aus dem Berufsfeld, die Auszubildende nicht aus dem eigenen Erleben kennen, können ihnen per Video plastisch vor Augen geführt werden. Dafür braucht es keine professionellen Filmemacher. Beachtet man ein paar Regeln, können Fallsituationen aus dem Berufsalltag auch von Ausbildern oder Lehrpersonen auf Video gebannt werden.“ Im Bei trag werden die Planungsinstrumente für das Erstellen von Videofilmen – das Exposé, das Dreh buch und der Drehplan – vorgestellt. (Autorenreferat, BIBB-Doku) Editorial Fachtagung 14 „Pflegebildung im Zeichen des demographischen Wandels“/Ingrid Darmann-Finck; Manfred Hülsken-Giesler. – 5 S. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H. Spezial Nr.6 HT2013 http://www.bwpat.de/ht2013/ft14/editorial_ft14-ht2013.pdf [Zugang 25.10.2013] „Der demographische Wandel stellt die Akteure im Berufsfeld Pflege vor erhebliche Heraus forderungen: In den nächsten Jahrzehnten wird durch die quantitative Zunahme des Pflegebedarfs einerseits und das Sinken des familialen Pflegepotenzials andererseits ein erhöhter Bedarf an professioneller Pflege prognostiziert. Darüber hinaus stellen sich neue qualitativ-inhaltliche Anforderungen, die u.a. darauf abheben, dass auch pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der Häuslichkeit versorgt werden können. Die öffentliche Debatte wird dominiert durch Arbeitgeberverbände auf der einen und Arbeitnehmerverbände auf der anderen Seite, aber auch durch die Bundesärztekammer oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die gelei 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 83 tet durch ihre jeweiligen Partikularinteressen eine Modernisierung der Pflege und der Pflegebildung seit Jahren verhindern. Diese Rahmenbedingungen prägen auch die Bildungsreformen und den Stand der Umsetzung dieser Reformen, die auf der Fachtagung 14 „Pflegebildung im Zeichen des demographischen Wandels“ diskutiert wurden und die darauf abzielen, den zukünftigen Bedarfen gerecht zu werden. Pflegebildungspolitisch besteht ein zentraler Ansatz in der Entwicklung eines abgestuften Qualifikationsmodells von der Betreuungsassistenz bis hin zur/zum Pflegenden mit Masterabschluss oder Promotion, um so Zugänge zum Berufsfeld Pflege für Menschen unterschiedlicher Allgemeinbildung anzubieten, sowie in der Schaffung von Durchstiegsmöglichkeiten und in der Zusammenführung der Ausbildungen in der (Kin der-)Krankenpflege und der Altenpflege. In der bwp@ werden ausgewählte Beiträge, die sich mit unterschiedlichen Stufen eines solchen Qualifikationsmodells beschäftigen, veröffentlicht. Erneut kann auch im Rahmen der Fachtagung Pflege festgestellt werden, dass Modernisierungs bestrebungen der Pflegebildung von politischer Seite nicht mit der notwendigen Konsequenz umgesetzt werden. Vielmehr zeigen sich die Vorbehalte etwa in der halbherzigen Akademisie rung der Pflegeerstausbildung und der zögerlichen Einrichtung von (klinisch ausgerichteten) Masterprogrammen. Auf einer inhaltlichen Ebene weisen die Impulse und Diskussionen der Fachtagung auf die dringliche Notwendigkeit hin, die Qualifikations- und Aufgabenprofile der neuen, ausdifferenzierten Bildungsprogramme in der Pflege – am besten empirisch und theore tisch begründet – zu explizieren.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Einführung in die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“/Dag Danzglock. – 6 S. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H. Spezial Nr.6 HT2013 http://www.bwpat.de/ht2013/ft14/danzglock_ft14-ht2013.pdf [Zugang 25.10.2013] „Eine Arbeitsgruppe auf Fachebene, bestehend aus Vertreter/innen der Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie jeweils vier Ländervertreter/ innen aus der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, hat im März 2012 „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufsgesetzes“ vorgelegt, die die Grundlage für den weiteren politischen Entscheidungsprozess bilden sollen. In dem Beitrag erläutert Danzglock, Mitglied der Arbeitsgruppe aus dem Niedersächsischen Kultus ministerium, die Vorschläge der Arbeitsgruppe.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Ergebnisorientierte Schulcurricula: Matrix zur Formulierung und Evaluation von Lerner gebnissen für den Bereich pflegeberufliche Bildung/Juliane Dieterich. – Literaturangaben, Abb, Tab. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.4, S.208–215 „Die Outcomes beruflicher Bildung sind im Zuge der europäischen Bemühungen um die Transparenz von Bildungsabschlüssen sowie im Kontext der Orientierung am Leitziel der beruf lichen Handlungskompetenz verstärkt in den Fokus der berufs- und pflegepädagogischen Debatte gerückt. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag dargestellt, welche Bedeutung einer differenzierten, verständlichen Formulierung von Lernergebnissen für den schulischen Teil der Ausbildung zukommt. Insbesondere wird beschrieben, wie diese Herausforderung im Rah men schulischer Lehrplanarbeit an Pflegeschulen mit Hilfe einer zweidimensionalen Matrix (Anderson/Krathwohl, 2001) systematisch unterstützt werden kann.“ (Autorenreferat, BIBB- Doku) 84 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 Evaluation von Lernprozessen in der Praxis: Perspektiven auf der Basis einer empirischen Studie zum informellen Lernen in der praktischen Pflegeausbildung/Annerose Bohrer. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.6, S.353–366 „Empirische Erkenntnisse über das informelle Lernen in der praktischen Pflegeausbildung bie ten wichtige Anhaltspunkte für die Reflexion und Gestaltung von Evaluationen in der Praxis. Im Beitrag stehen Erkenntnisse über verborgene Strategien der Lernenden zum Selbständigwerden in der Pflegepraxis im Vordergrund. Diese Erkenntnisse können sinnvoll in die zukünftige Eva luationspraxis einbezogen werden.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Evidenzbasierte Unterrichtsentwicklung durch mehrperspektivische Evaluation: ein methodisch abgesichertes Verfahren zur Verbesserung von Unterrichtsqualität/Karin Rei ber; Bärbel Wesselborg. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.6, S.367–371 „Das im Beitrag vorgestellte Verfahren greift die von einer Arbeits- und Forschungsgruppe um Andreas Helmke entwickelten und evaluierten Methoden und Instrumente „Evidenzbsierte Methoden der Unterrichtsdiagnostik und -entwicklung“ (EMU) auf und adaptiert sie für die Unterrichtsentwicklung in der Pflegeausbildung. Evidenzbasierung ist im Zusammenhang mit Evidence based Nursing and Caring (EbN) bekannt. EbN steht für eine Pflegepraxis, die bei pflegespezifischen Entscheidungen externe Edidenz einbezieht, d.h. vorliegende Ergebnisse der Pflegeforschung im Rahmen eines elaborierten Verfahrens erschließt und implementiert. Der Beitrag wendet Evidenzbasierung darauf an, Evaluation gezielt zur Unterrichtsentwicklung zu nutzen, indem sie einerseits auf der Basis empirisch abgesicherter Qualitätsmerkmale von Unterricht erfolgt und andererseits verschiedene Akteursperspektiven in die Auswertung einbe zogen werden.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Fachkräfte gesucht – Rekrutierungsprobleme im Gesundheitswesen/Carina Himsel; Anne Müller; Michael Stops; Ulrich Walwei. – Literaturangaben, Abb., Tab. In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik. – 62 (2013), H.8/9, S.216– 226 „Das Gesundheitswesen ist ein für die gesellschaftliche Wohlfahrt besonders wichtiger Teilar beitsmarkt. Es verzeichnet seit längerem ein rasantes Wachstum in Umsatz und Beschäftigung. Der Beitrag untersucht die Rekrutierungsposition des Gesundheitswesens anhand verschiedener Indikatoren für die Beschäftigungsentwicklung und das Stellenbesetzungsgeschehen. Es finden sich klare Hinweise, dass das Gesundheitswesen schon derzeit beträchtliche Rekrutierungspro bleme aufweist und auch zukünftig mit erheblichem Fachkräftebedarf zu rechnen sein wird. Ohne weitere Anstrengungen dürfte dieser aber nur schwer zu decken sein. Vor diesem Hinter grund werden Handlungsoptionen diskutiert, die auf die Identifikation zusätzlichen Arbeitskräfteangebots für das Gesundheitswesen als auch auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Unternehmen der Branchen zielen.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Hochschulische Weiterbildung im Kontext der modernen Pflegebildung/Johannes Grund mann. – 6 S. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2013), H. Spezial Nr.6 HT2013 http://www.bwpat.de/ht2013/ft14/grundmann_ft14-ht2013.pdf [Zugang 25.10.2013] „Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie der internationalen wie natio nalen Entwicklung der Pflegewissenschaft, erfahren die inhaltlichen Anforderungen an eine 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 85 berufsbegleitende Pflegebildung in Deutschland aktuell eine Veränderung, die über traditionelle Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr ausreichend aufgefangen werden kann. Zeitgleich ist eine zunehmende Öffnung der Hochschulen erkennbar, wissenschaftliche Erkenntnisse über Weiterbildungsangebote direkt, also unter Absehung von formalen Zugangsvoraussetzungen, an berufliche Akteure weiterzugeben. Auch mit Blick auf die Berufsgruppe der professionell Pflegenden machen diese korrelativen Neuausrichtungen eine Auseinandersetzung mit entspre chend erkennbaren Herausforderungen notwendig. Der vorliegende Beitrag thematisiert in die sem Zusammenhang Fragen der hochschulischen Weiterbildung mit Blick auf Aspekte des Anschlusses an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, Fragen der didaktischen Herangehens weisen sowie Fragen der Einbindung in die hochschulpolitische Ausrichtung Konzept offene Hochschule.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Innovation der Pflegeausbildung durch Lernportfolios/Mechthild Löwenstein; Karl-Heinz Sahmel. – Literaturangaben, Abb., Tab. In: Pflegewissenschaft. – 15 (2013), H.1, S.43–54 „Die vielfältigen Veränderungen der Lehr-Lernkultur in der Pflegeausbildung machen sowohl eine grundsätzliche als auch eine sehr konkrete Auseinandersetzung erforderlich. Auf der prinzi piellen Ebene gilt es, die breiten Anregungen des Konstruktivismus kritisch zu hinterfragen und konstruktiv mit Perspektiven von Bildung zu verknüpfen. Der Blick auf die Subjektbindung von Lernen sollte nämlich nicht die Notwendigkeit von Bildung und die pädagogische Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen verhindern. Zur Förderung der Lernkompetenz in der Pflegeausbildung werden auf der konkreten Ebene Lernstrategien thematisiert und darüber hinaus mit krite riengeleiteten Lernportfolios angeleitet und individuell geübt. Gezielte Reflexionen über das eigene Lernen (Metakognition) sind das Herzstück der Portfolioarbeit. Lernprozesse aus der Per spektive der Schüler werden sichtbar und der Selbst- und Fremdreflexion zugänglich. Das Nach denken über das eigene Lernen findet dabei auf zwei Ebenen statt. Einerseits werden im Verlauf der Ausbildung Erkenntnisse zu immer komplexer werdenden Pflegethemen festgehalten und andererseits die Planung, Strukturierung und Überprüfung individueller Lernprozesse reflektiert. Der Erfolg der Lernportfolios bemisst sich an der Realisierung der Prinzipien Partizipation, Kommunikation und Transparenz. Weiterhin sind der Aufbau einer Vertrauenskultur, die Dia log, Kooperation und wertschätzenden Umgang unter Lehrern und Schülern fördert, Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Portfolioarbeit. Die Implementierung von Lernportfolios lassen nicht nur Lernbiografien von Schülern und Lehrern sichtbar werden, sondern können darüber hinaus wichtige Hinweise zur Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung der Pflegeausbildung geben.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Konkurrenz von akademischer und nicht akademischer Bildung – mehr als ein Phäno men?/Friedhelm Schütte. – Literaturangaben, Abb., Tab. In: Akademisierung der Berufswelt?/Eckart Severing [Hrsg.]; Ulrich Teichler [Hrsg.]; Bettina Alesi [Mitarb.]; u.a.. – Bielefeld. – (2013), S.43–62 http://www.kibb.de/cps/rde/xbcr/SID-704F493D-84441D69/kibb/ a12_voevz_agbfn_13_3.pdf [Zugriff 11.07.2013]. – ISBN 978-3-7639-1158-5 „Der Bologna- und der Brügge-Kopenhagen-Lissabon-Prozess verändern die Bildungsland schaft in Europa grundlegend. Die akademische Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutsch land erhält eine neue Struktur. Indirekt davon betroffen ist die nicht akademische Ausbildung – insbesondere vollschulische berufliche Bildungsgänge. Die Frage nach der Konkurrenz von aka demischer und nicht akademischer (Berufs-)Bildung konzentriert sich insofern auf berufliche Bildungsangebote mit hoher Wissenschaftsorientierung. Damit rücken beispielsweise die soge nannten Gesundheitsberufe in den Mittelpunkt der Analyse. Die institutionelle Transformation 86 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 und systemische Konkurrenz von akademischer und nicht akademischer Bildung auf dem Hin tergrund von Flexibilisierung, Bildungsaspiration und beruflicher Mobilität exemplarisch aufzu zeigen ist Absicht des Beitrags.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Krankenpflege im Nationalsozialismus/Hilde Steppe [Hrsg.]. – 10., aktual. und erw. Aufl. – Frankfurt/Main: Mabuse-Verl., 2013. – 355 S.: Literaturangaben, Abb., Tab. – ISBN 978-3-925499-35-7 „Dieses Standardwerk in der Pflege informiert kompakt und umfassend über die Kranken pflege während des Nationalsozialismus. In zusammenfassenden Darstellungen und Zeitzeugen berichten vermittelt das Werk Einblicke in die Krankenpflegeausbildung im "Dritten Reich" und die Pflege im Zweiten Weltkrieg. Ausführlich thematisiert das Buch die Gefolgschaft und den Widerstand des Pflegepersonals bei den PatientInnenmorden in der Psychiatrie. Die Neuauflage wurde um aktuelle Forschungsergebnisse aus den Pflege- und Geschichtswissenschaften erwei tert: Darunter Beiträge zu institutionalisierter Altenpflege und jüdischer Krankenpflege im Nationalsozialismus sowie Analysen der Arbeit von Krankenschwestern im Konzentrationslager. Außerdem wird die Rolle der Hebamme vor und nach 1945 dokumentiert.“ (Verlag, BIBB-Doku) Neue Wege für die Pflege: die Idee einer generalistischen Pflegeausbildung/Irene Waller- Kächele. In: Orientierung: Fachzeitschrift der Behindertenhilfe. – (2013), H.2, S.30–31 „Die Debatte um eine Weiterentwicklung der Pflegeausbildung hat bereits eine lange Tradi tion. Aktuell werden die Diskussionen so geführt, als ginge es um Fragen der Zusammenführung der Ausbildungen für ‚benachbarte‘ Berufe wie der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und altenpflege. Im Grunde aber müsste die Debatte mehr darauf bezogen werden, dass die Pflege in allen Bereichen ihre Bildungswege, Inhalte und Berufsprofile neu ausrichten und weiterentwickeln muss“, so die Autorin vom Evangelischen Werk für Kirche und Entwicklung. Angesichts der Differenzierung von Aufgaben im Pflegebereich hält sie eine generelle Neudefinition der Pflege-Profession für notwendig. Modellversuche zeigen, dass übergreifende Berufsprofile mög lich sind. (BIBB-Doku) Pflegepädagogik studieren in Baden-Württemberg/Karin Reiber; Sascha Mosbacher- Strumpf. – Literaturangaben, Abb. In: Berufsbildung: Zeitschrift für Praxis und Theorie in Betrieb und Schule. – 67 (2013), H.143, S.29–31 „Studiengänge der Pflegepädagogik ersetzen im Rahmen der Akademisierung die bisher übli che Form der Lehrerbildung in den Pflegeberufen. Mit der Gesetzesnovelle für die Pflegeberufe ist eine Hochschulqualifikation für die Lehrtätigkeit an berufsqualifizierenden Pflegeschulen ab 2004 verbindlich. Das Forschungsprojekt ‚Die Zukunftsfähigkeit der Pflegepädagogik in Baden- Württemberg‘ wird in Kooperation der Hochschulen Esslingen und Ravensburg-Weingarten durchgeführt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finanziert. Das Projekt erhebt auf Basis einer Verbleibstudie (Vollerhebung), wie sich die Pflegepädagogik-Absolventen beider Hochschulen im Beschäftigungssystem positionieren, ggf. weiter qualifizieren und welche Entwicklungsherausforderungen und -potenziale daraus abzuleiten sind.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Praxisbegleitung als Lehrauftrag in den Berufsfeldern Gesundheit und Pflege: Positionen, Befunde, Forschungsbedarfe/Frank Arens. – Literaturangaben. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik. – 109 (2013), H.1, S.108–129 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 87 In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik. – 61 (2012), H.9, S.227–236 „Angesichts des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass sich die Situation in der Pflege weiter verschärfen wird, da dem starken Anstieg des Pflegebedarfs ein rückläufiges pro fessionelles Pflegeangebot gegenübersteht. Insofern macht der Beitrag anhand einer repräsenta tiven Stichprobe von Pflegekräften in Reutlingen deutlich, welche Stellschrauben den relevan ten Entscheidungsträgern in der Pflege zur Verfügung stehen, um einen Fachkräftemangel letztlich doch noch abzuwehren. Der Beitrag unterscheidet zwischen berufsspezifischen Fakto ren, die betriebsübergreifend zu diskutieren sind sowie betriebsbezogenen Einflussgrößen, die direkt von den einzelnen Einrichtungen zu beeinflussen sind. Als Zielgröße wird hierbei der Berufsausstieg der befragten Pflegekräfte analysiert, da sich durch diese Herangehensweise wichtige Erkenntnisse für eine Steigerung des Arbeitskräfteangebots gewinnen lassen. Darüber hinaus werden neue Erkenntnisse im Ausbildungsbereich der Altenpflegekräfte generiert, da insbesondere Auszubildende in jungen Jahren häufig vorzeitig den Beruf verlassen." (Autorenreferat, BIBB-Doku) Berufstreue in Gesundheitsberufen in Berlin und Brandenburg: die Bindung der Ausbil dungsabsolventen an den Beruf: ausgewählte Gesundheitsberufe im Vergleich/Doris Wie thölter. – Nürnberg: IAB, 2012. – 37 S.: Literaturverz., Abb., Tab. – (IAB-Regional: Berlin-Bran denburg; 3/2012). http://doku.iab.de/regional/BB/2012/regional_bb_0312.pdf [Zugriff 23.11.2012] „Angesichts des befürchteten Fachkräftemangels im Gesundheitssektor wird in dieser Studie die Frage untersucht, wie stark die Bindung der Ausbildungsabsolventen ausgewählter Gesund heitsberufe an ihren ursprünglich erlernten Beruf bzw. einen verwandten Gesundheitsberuf ist. Diese Studie bestätigt die bereits vorliegenden Ergebnisse, dass zwischen den Berufen große Unterschiede in der Berufsbindung bestehen. Die der Untersuchung zugrunde liegende 1993er Ausbildungskohorte der hier zur Analyse ausgewählten Gesundheitsberufe verzeichnet in Ber lin, Brandenburg, Ost- und Westdeutschland auch 15 Jahre nach Beendigung der Ausbildung noch eine hohe allgemeine Beschäftigungsquote, unabhängig von ihrem erlernten Beruf. Dabei zeigen examinierte Krankenpflegekräfte einen deutlich höheren Beschäftigungsgrad als Kran kenpflegehelfer und Altenpfleger/-pflegehelfer. Bei der Betrachtung der Berufstreue, also der Frage, wie viele noch im erlernten Beruf tätig sind, differieren die Ergebnisse zwischen den aus gewählten Berufen und Regionen erheblich.15 Jahre nach Ausbildungsende sind je nach Region deutlich weniger Krankenpflegehelfer und Altenpfleger/-pflegehelfer tätig als examinierte Kran kenschwestern/-pfleger. Wird bei der Analyse die berufliche Flexibilität zwischen den verwand ten Berufen berücksichtigt, fallen die Ergebnisse für die Krankenpflegehelfer und Altenpfleger/-pflegehelfer günstiger aus. Dies dürfte sich, wie die nachfolgende Analyse zeigt, durch einen hohen Anteil an Berufswechslern zwischen den verwandten Berufen im Gesundheitsbe reich erklären.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku) Beschäftigte und Beschäftigungsstrukturen in Pflegeberufen: eine Analyse der Jahre 1999 bis 2009/Michael Simon. – Hannover, 2012. – 72 S.: Literaturverz., Tab. http://www.fh-hannover.de/fileadmin/media/doc/pp/Simon__2012__Studie_zur_Beschaefti gung_in_Pflegeberufen.pdf [Zugriff 6.7.2012] Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fach kräften in der Pflege diskutiert. Bislang fehlt es aber an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen. Zuver lässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten die amtlichen Teilstatistiken des Gesundheitswesens: die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitations einrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals 94 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbe reitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999–2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Daten zur Zahl der Auszubil denden und Absolventen sowie Absolventinnen von Pflegeausbildungen bietet darüber hinaus die Fachserie 11 Reihe 2 „Berufliche Schulen“. In der Studie werden zunächst die zentralen Begriffe geklärt und die für das Thema relevanten amtlichen Statistiken kurz vorgestellt, die Methoden der Datenerhebung aber auch die Grenzen der Aussagekraft dieser Statistiken erläu tert. Daran anschließend werden die Ergebnisse einer Zusammenführung der Daten der genann ten Teilstatistiken vorgestellt. Die Analyse der Daten ergibt unter anderem, dass die Zahl der Pflegefachkräfte deutlich niedriger ist als angenommen und im Betrachtungszeitraum in allen Pflegeberufen eine überproportionale Zunahme der Teilzeitbeschäftigung zu verzeichnen ist. Da dies für die gegenwärtige Diskussion über einen Fachkräftemangel in der Pflege von besonderer Bedeutung ist, wird in einem gesonderten Abschnitt darauf näher eingegangen. (BIBB-Doku) Ein blinder Fleck? Arbeitsbelastung von Pflegeschülern und Pflegestudenten: Ergebnisse aus einem Gesundheitsförderungsprojekt/Michael Schilder; Ulrike Höhmann; Anke Metzen rath; Michael Roloff. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.10, S.559–568 „Gesundheitsförderungsprojekte stellen aktuell einen beliebten Versuch dar, die Arbeitsbelas tung in den Pflegeberufen zu senken. Allerdings haben diese Projekte häufig bereits examinier tes Pflegepersonal zur Zielgruppe. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege ist es aber von zentraler Bedeutung, die Situation der Pflegeschüler und der Pflegestudenten im Hinblick auf deren Belastungserleben und auf ggf. darauf bezogene Unterschiede in den beiden Gruppen hin zu untersuchen, um deren Verbleib im Beruf zu sichern und gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen. Der Beitrag stellt exemplarisch empirische Ergebnisse aus einem Gesundheitsförderungsprojekt vor. Diese beinhalten Erkenntnisse zu den Hauptbelastungsfakto ren von Pflegeschülern und -studenten und verweisen auf zentrale Unterschiede in der Belas tungswahrnehmung dieser beiden Gruppen.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Doppelqualifizierende Ausbildung für medizinische Fachberufe: Bericht über einen Bre mer Schulversuch/Gitta ; Gitta Lampe-Kowald. – Literaturangaben. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.36–37 „Vor dem Hintergrund einer expansiven Entwicklung im Gesundheitsbereich besteht die Not wendigkeit, qualifiziertes Personal auszubilden und die Attraktivität einer Berufsausbildung zu erhöhen. In diesem Zusammenhang gewinnen duale Ausbildungsberufe, die als doppelqualifizierende Bildungsgänge konzipiert sind, an Bedeutung. Ausgehend von einem Besuch des Köl ner Barbara von-Sell-Berufskollegs, das eine Doppelqualifizierung für medizinische Fachberufe bereits seit zehn Jahren anbietet, ist am Schulzentrum Walle in Bremen ein entsprechender Schulversuch mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 eingerichtet worden. Über dessen bishe rige Entwicklung wird hier berichtet.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Erfahrungen individueller und pauschaler Anrechnung beruflich erworbener Kompeten zen von Pflege- und Gesundheitsfachkräften auf pflegepädagogische Studiengänge/Mirko Schürmann. – 19 S.: Literaturverz. In: Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. – (2012), H.23 http://www.bwpat.de/ausgabe23/schuermann_bwpat23.pdf [Zugriff: 1.3.2013) 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 95 „In diversen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (z.B. im Rahmen der ANKOM-Initiative) wurden an der Fachhochschule Bielefeld in der Lehreinheit Pflege und Gesundheit Verfahren zur pauschalen und individuellen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen von Studie renden entwickelt. Aufbauend auf diese langjährigen Erfahrungen und Ergebnisse der qualitäts gesicherten Anrechnung wurde ein kombiniertes Verfahren implementiert, das sich mittlerweile erfolgreich etabliert hat. Auf Basis einer detaillierten Beschreibung des Anrechnungsverfahrens werden weiterhin die Erfahrungen der beteiligten Akteure und Forscher/-innen mit der Anrech nung beruflicher Kompetenzen allgemein und mit dem spezifischen Verfahren beschrieben. Fokussiert werden Einschätzungen zu Ressourcen und Belastungen auf Ebene der Hochschule und ihrer Mitarbeiter/-innen, dem antizipierten Nutzen von Anrechnungsverfahren sowie die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Insgesamt liefert der Beitrag einen Überblick zu Entwicklungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Anrechnungsverfahren. Aus den beschriebenen Erfahrungen und Erkenntnissen werden Empfehlungen für die berufliche und akademische Bildung abgeleitet.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku) Fachkräftemangel in der Pflege: Konzepte, Strategien, Lösungen/Uwe Bettig [Hrsg.]; Mona Frommelt [Hrsg.]; Roland Schmidt [Hrsg.]. – Heidelberg: medhochzwei Verlag, 2012. – XI, 372 S. – (Gesundheitswesen in der Praxis). – ISBN 978-3-86216-078-5 „Der Fachkräftemangel in der Pflege nimmt weiter zu und ist derzeit das wohl größte Problem der Pflegeeinrichtungen. Das Buch zeigt den Ist-Zustand auf und diskutierte besondere Aspekte wie ältere Arbeitnehmer in der Pflege, rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Pflegereform(en). Die Besonderheiten des Marktes, so z.B. die Internationalisierung des Arbeitsmarktes (Ausweitung Osteuropa), Konkurrenz der Versorgungssettings und rechtliche Rahmenbedingungen wie die Fachkraftquote werden dargelegt und ggf. hinterfragt. Ziel ist es hier, den Rahmen zu skizzieren, innerhalb dessen Lösungen zum Fachkraftmangel gefunden werden müssen. Es werden bereits zahlreiche innovative Ansätze in Einrichtungen innerhalb aber auch außerhalb des Pflegemarktes umgesetzt. Diese werden im Werk vorgestellt und auf ihre Übertragbarkeit in die Pflege diskutiert. Best-Practice-Modelle, innovative Ideen aber auch traditionelle Instrumente, die sich in anderen Bereichen und Branchen bewährt haben, werden vorgelegt.“ (Verlag, BIBB-Doku) Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege: Bestandsaufnahme der aktuell wesentlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven/Falk Arians. – Literaturangaben. In: Hessische Blätter für Volksbildung: Zeitschrift für Erwachsenenbildung in Deutschland. – (2012), H.1, s. 64–72 „Moderne professionelle Altenpflege ist auf das gelingende lebenslange Lernen der Pflegekräfte angewiesen. Der Beitrag zeigt in kritischer Weise die rechtlichen Hintergründe dieser Bil dungsangebote auf und thematisiert die schwierige Arbeitssituation der Pflegekräfte. Zentrales Element ist die Bezugnahme auf die Lerntheorie von Klaus Holzkamp und seine Vorstellungen expansiver Lernprozesse. Diese Lerntheorie dient als Folie, auf der Aspekte des subjektiven Sinns von Bildungsbemühungen in der Altenpflege diskutiert werden. In den Beitrag fließen Bei spiele aus einer noch laufenden Hamburger Studie zu Lerngründen und Lernwiderständen älte rer Pflegekräfte ein. Der Beitrag soll auf einen nötigen Perspektivenwechsel bei der Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften hinweisen und damit zusammenhängend Desiderata für die erziehungswissenschaftliche Forschung benennen. Darüber hinaus sollen die Rolle und Umset zung der gesetzgeberischen Vorgaben in diesen Bereich problematisiert werden.“ (Autorenrefe rat, BIBB-Doku) 96 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 „Gute Pflege hat ihren Preis – bilden wir aus, wen wir brauchen?“/Andreas Lauterbach. – Literaturangaben, Abb., Tab. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.5, S.261–266 „In nahezu allen europäischen Ländern herrscht ein Mangel an qualifizierten Pflegekräften. Auch in Deutschland wird sich dieser Mangel in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für den Pflegeberuf. Zudem zeigen internatio nale Studien, dass insbesondere die Pflegenden in Deutschland deutlich unzufriedener mit ihrem Beruf sind. So gaben in der letzten europäischen Studie zur Berufszufriedenheit in der Pflege (NEXT-Study) gerade einmal 46 Prozent der Pflegenden an, mit ihrem Beruf zufrieden zu sein. Damit gehört Deutschland mit Polen und der Slowakei zu den Schlusslichtern, während beispielsweise die Niederlande und Norwegen jeweils Werte von 80% und mehr erreichen. An der Spitze der Demotivatoren stehen fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten und die Arbeits platzsituation. Dabei sind es gerade die jungen und die gut qualifizierten Pflegenden, die den Ausstieg ganz besonders erwägen. Verschärft wird das Problem durch die Abwanderung ins bes ser bezahlte und attraktivere Ausland.“ Im Beitrag werden vier zentrale Lösungsvorschläge zur Pflegepolitik betrachtet: (1) Steigerung der Ausbildungszahlen, (2) Import von zusätzlichen Pflegekräften aus dem Ausland, (3) Akademisierung, (4) Steigerung der Attraktivität und Differenzierung der Niveaus der Pflegeberufe. (Autorenreferat, BIBB-Doku) „Ich denk mal, dass andere Bereiche [...] die mit Handkuss aufnehmen“: Einschätzung von Pflegedienstleitungen zum Einsatz von Absolventen des dualen Pflegestudiengangs in der direkten Pflege/Katharina Lüftl; Andrea Kerres. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.1, S.39–50 „Pflege dual“ ist ein ausbildungsintegrierendes Studienmodell der Katholischen Stiftungsfach hochschule (KSFH) München, dessen inhaltliche Schwerpunkte auf der gerontologischen Pflege und der Palliativpflege liegen. Die Lernenden absolvieren dabei parallel zu einer beruflichen Ausbildung in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Krankenpflege ein pflegewissenschaftliches Bachelorstudium. Die enge Verzahnung von Ausbildung und Studium wird auf der Grundlage eines Kooperationsbündnisses mit verschiedenen Berufsfachschulen realisiert. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie die Leitungen des Pflegedienstes in den kooperieren den Praxiseinrichtungen den Bachelorstudiengang „Pflege dual“ bewerten und wie sie planen, die Absolventen/Absolventinnen in ihren Einrichtungen einzusetzen. Es werden Zwischenergeb nisse der Untersuchung vorgestellt, die im Rahmen von Interviews und schriftlichen Befragun gen bei den Leitungen des Pflegedienstes erhoben wurden. (BIBB-Doku) Implementierung gesundheitsfördernder Konzepte an einer Berufsschule für Pflegeberufe/Walter Anton; Jasmin Schön. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.3, S. 179–183 „Aufgrund des steigenden Bedarfs, wachsender Anforderungen, berufspolitischer Verände rungen und curricularer Umstrukturierungen der Berufsausbildungen im Gesundheitswesen besteht die Notwendigkeit, die Situation der Auszubildenden in den Pflegeberufen in Bezug auf die eigene Gesunderhaltung genauestens zu analysieren. Unter Berücksichtigung der institutio nellen und personellen Voraussetzungen und Ressourcen soll ein praktisches Konstrukt zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Pflegeausbildungen entwickelt und implementiert werden. Die Umsetzung des entwickelten Präventionskonzeptes fördert und stärkt die persönliche Gesunderhaltung der Auszubildenden sowie deren Selbst- und Gesundheitskompetenz zur Bewältigung der Anforderungen des beruflichen und privaten Alltags.“ (Autorenreferat, BIBB- Doku) 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 97 Integrierte und modularisierte Altenpflege- und Heilerziehungspflegeausbildung (HEPAP)/Walter Anton. – Literaturangaben, Abb. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.2, S.99–104 „Die Ausbildungen der Pflegeberufe mussten sich im Zeitalter eines veränderten demografischen Bevölkerungswachstums sowie gesellschaftlicher, gesetzlicher, didaktischer und berufs politischer Einflüsse in den letzten Jahren wechselnden Rahmenbedingungen anpassen und neuen Herausforderungen stellen. Die Entwicklung innovativer Ausbildungskonzepte unter der Berücksichtigung der Aspekte Integration, Modernisierung, Modularisierung sowie Flexibilität und Durchlässigkeit zum Hochschulsystem, meist in Form von zeitlich befristeten Modellprojek ten, brachte deutschlandweit neue Ausbildungsimpulse. Während die pflegerischen Ausbildun gen der Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege in vielfäl tigen Modellen eine Verknüpfung erfahren haben, ist bisher nur einmal der Versuch einer Integration der Altenpflege- und Heilerziehungspflegeausbildung praktikabel und mit Erfolg in die Tat umgesetzt worden.“ Im Beitrag wird das HEPAP-Ausbildungsmodell vorgestellt, das vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und damit einhergehenden Anforderungen an das Berufsbild die Auszubildenden integriert ausbildet und nach 3,5 Jahren beide Bildungs abschlüsse (Altenpfleger und Heilerziehungspfleger) vergibt. (Autorenreferat, BIBB-Doku) Kranken- und Altenpflege – was ist dran am Mythos vom Ausstiegs- und Sackgassenberuf?/Anja Hall. – Literaturangaben, Tab. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.16–19 „Bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern wie auch in der Öffentlichkeit gelten Pflegeberufe als wenig attraktiv. Schichtarbeit und sowohl körperlich als auch psychisch belastende Arbeitsbedingungen bei schlechter Bezahlung und geringen Karrierechancen werden als Gründe angeführt. Die Behauptung, dass Pflegekräfte bereits nach einer kurzen Erwerbsphase aus ihrem Beruf aussteigen, erscheint vor diesem Hintergrund zwar plausibel, ist jedoch bisher kaum empi risch untermauert. Was ist also dran an den Thesen vom Pflegeberuf als Ausstiegs- und Sackgas senberuf? Bleiben gelernte Kranken- und Altenpfleger/-innen tatsächlich nur wenige Jahre in ihrem Beruf und haben diejenigen, die in diesem Beruf verbleiben, nur geringe Aufstiegschan cen? Untersucht werden diese Fragen auf Basis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, die auch einen Vergleich mit anderen Berufen erlaubt. Das Ergebnis: Pflegeberufe sind besser als ihr Ruf.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Masterplan Bildung Pflegeberufe: Zwischenbericht/Bundesamt für Berufsbildung und Tech nologie [Hrsg.]. – Bern, 2012. – 27 S.: Tab. http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01539/01541/index.html?lang=de&down load=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfX14fmym162epYb g2c_JjKbNoKSn6A- [Zugriff 16.4.2014] „Das Gesundheitswesen der Schweiz steht vor grossen personellen Herausforderungen. Wird der erhöhte Bedarf an Gesundheitsfachpersonen nicht durch eine markante Steigerung in der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen gedeckt, sind personelle Engpässe in den nächsten Jahren zu erwarten. Im Masterplan Bildung Pflegeberufe werden zahlreiche Projekte koordiniert oder neu lanciert, verschiedene sind bereits umgesetzt, andere Projekte haben einen hohen Arbeitsstand erreicht. Der vorliegende Bericht enthält Detailinformationen zum Stand der ein zelnen Projekte. Mehr Ausbildungsabschlüsse in Pflegeberufen ist eine entscheidende Vorausset zung dafür, dass die Gesundheitsversorgung in der Schweiz auch in Zukunft funktioniert. Damit der steigende Personalbedarf in der Pflege aus dem Inland gedeckt werden kann, braucht es deutlich mehr Ausbildungsplätze und attraktive, arbeitsmarktorientierte Berufsprofile. Hier 98 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 setzt der Masterplan Bildung Pflegeberufe an, der von 2010 bis 2015 verbundpartnerschaftlich die notwendigen Maßnahmen koordiniert und umsetzt.“ (Textauszug; BIBB-Doku) Die Mischung macht’s! – Erfahrungen mit neuen Berufsprofilen Pflege in der Schweiz/Iris Ludwig; Elke Steudter; Harry Hulskers. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.29–31 „Im Zuge der neuen Systematik der Berufsbildung wurden neue Berufsprofile entwickelt und in die pflegerische Praxis integriert. Der Gesundheitsberuf „Fachfrau/Fachmann Gesundheit“, der vor zehn Jahren geschaffen wurde sowie die zunehmende Akademisierung der Pflegeberufe in der Schweiz, haben die Zusammenarbeit in den bestehenden Pflegeteams verändert. Diesen Veränderungen muss auf unterschiedlichen Ebenen begegnet werden. Der Beitrag zeigt die Aus wirkungen im Zuge dieser Neuerungen. Der Fokus liegt dabei auf den praktischen Erfahrungen, die bisher gesammelt werden konnten.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Ein neuer Name für Pflegeberufe in Deutschland/Barbara Zimmer; Adelheid Kuhlmey; Dag mar Dräger. – Literaturangaben, Tab. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.6, S.369–375 „Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes werden aller Wahrscheinlichkeit nach die drei Pflegeberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als auch die Altenpflege unter dem Dach eines neuen Namens zu einem Beruf zusammengeführt. Bisher haben sich die Verantwortlichen noch nicht auf eine konkrete Berufsbezeichnung ver ständigen können. Deshalb möchte der folgende Beitrag eine Diskussion zu einer möglichst passgenauen und zukunftsorientierten Berufsbezeichnung für die neugeordnete Berufsform der Pflege anstoßen. Zunächst werden dafür einige Funktionen vorgestellt, die den Berufsbezeich nungen im Allgemeinen zugeschrieben werden. Nach einem kurzen Abriss über die Entwicklun gen der Pflegeprofession in Deutschland1 werden dann verschiedene Positionen diskutiert, von denen hier angenommen wird, dass sie für die neue Namensgebung mitentscheidend sein könn ten. Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung von zuvor festgelegten Anforderungskriterien ein Vorschlag für eine mögliche Berufsbezeichnung unterbreitet und zur Diskussion gestellt.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Pflege zwischen Ökonomisierung und Professionalisierung – das Beispiel der Alten- und Langzeitpflege in Österreich/Maria Dammayr. – Literaturangaben. In: Arbeit: Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik. – 21 (2012), H.4, S.263–277 „Der Beitrag thematisiert ambivalente Entwicklungen in der Professionalisierung des Pflegeberufs und wie sich diese entlang von Umstrukturierungsprozessen durch Ökonomisierung darstellen. Dazu werden zunächst die Organisation der Langzeitpflege, verschiedene Betreu ungsformen und Berufsfelder, Beschäftigtenanteile und Qualifikationsstrukturen entlang empi rischer Studien vorgestellt. Anschließend wird, mit Blick auf die durch Ökonomisierung verän derten Rahmenbedingungen sowohl für Organisationen als auch für die Beschäftigten in der Pflegepraxis, auf jene Spannungen und Widersprüchlichkeiten verwiesen, wie sie im Hinblick auf Arbeitsbelastungen und das professionelle Selbstverständnis erfahrbar werden. Dass dabei jene der Profession angeeignete ‚Ethik der Fürsorge‘ zur Disposition steht, was zu weitreichen den Konsequenzen für den Pflegebereich insgesamt führen kann, wird abschließend herausge stellt.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 99 Pflegeakademisierung in Deutschland – Bedarf und Angebot: Ergebnisse einer exploratorischen, qualitativen Analyse/Anke Simon. – Literaturangaben, Tab. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.10, S.548–558 „Die vorliegende Untersuchung zeigt erste Ergebnisse einer Bedarfs- und Angebotsanalyse zur Pflegeakademisierung in Deutschland. Für die exploratorische, qualitative Bedarfsanalyse wur den acht strukturierte Experteninterviews durchgeführt (theoretical sampling). Die Angebots analyse umfasst 23 grundständige Studiengänge und basiert auf der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring. Die Experteninterviews unterstreichen den wachsenden Bedarf an grundständig studierten Pflegekräften. Entgegen des nahezu einhelligen Meinungsbildes bei Bedarf, Nutzen und gewünschten Kompetenzen akademischer Pflegekräfte ist bezüglich potenzieller Einsatzfel der und Aufgabenbereiche der Absolventen zumindest in Teilen eine ausgeprägte Unsicherheit bzw. Unklarheit in der Praxis festzustellen. Wie die Inhaltsanalyse der Curricula bzw. Modul handbücher zeigt, überwiegen ausbildungsintegrierende bzw. -verzahnte Studiengänge deut lich. Neben vielen strukturellen und curricularen Ähnlichkeiten unterscheiden sich die Studien inhalte in vielschichtigen Aspekten.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Pflegemarkt: Drohendem Arbeitskräftemangel kann entgegengewirkt werden/Erika Schulz. In: IWD: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft. – 38 (2012), H.51/52, S.3– 17 „Von der Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen Herausforderungen für die Langzeitpflege sind alle europäischen Staaten betroffen. Wie die einzelnen Staaten gegenwärtig die Pflege organisieren und finanzieren, welchen Stellenwert die familiäre Pflege im System der Pflege hat und mit welcher Entwicklung auf dem Pflegemarkt gerechnet wird, sind Fragen, die im Rahmen des Projekts „Assessing Needs of Care in European Nations“ (ANCIEN). Ein zentrales Forschungsthema ist die Analyse und Vorausschätzung der Nachfrage und des Angebots an for meller professioneller Pflege und an familiärer Pflege. Das DIW Berlin war dabei für Deutsch land zuständig. Die im Beitrag vorgestellten Ergebnisse sind Teil der für dieses Projekt durchge führten Analysen.“ Bedingt durch die demografische Entwicklung ist mit einer großen Lücke auf dem Pflegemarkt zu rechnen. Diese Entwicklung muss jedoch nicht zwangsläufig eintreten – so die Ergebnisse der Studie. Zum einen könnten Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftean gebots – wie etwa verstärkte Zuwanderungen, eine Erhöhung der Vollzeiterwerbstätigenquote, ein längeres Verbleiben im Pflegearbeitsmarkt und die Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes auch für Männer – dem entgegenwirken. Zum anderen könnten die Pflegebedarfe durch ein anderes Gesundheitsverhalten, medizinischen Fortschritt sowie verstärkte Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen weniger stark steigen, als rein demografisch errechnet. Würde es gelingen, die Pflegeraten um fünf Jahre in höhere Altersjahre zu verschieben, dann würde sich die Lücke auf dem Pflegemarkt merklich reduzieren. (Autorenreferat, BIBB-Doku) Praxisbegleitung in der Altenpflegeausbildung aus berufs- und schulrechtlicher Perspek tive/Frank Arens. – Literaturangaben. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.7/8, S.408–414 Im Beitrag werden die Ergebnisse einer Untersuchung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Altenpflegegesetz in den einzelnen Bundesländern vorgestellt, um das Instrument der Praxisbegleitung näher zu bestimmen und hierdurch Orientierungen für eine zu entwickelnde Pflegedidaktik der Praxisbegleitung zu entwickeln. Ziel der Praxisbegleitung soll die Verbindung von Altenpflegeschule und Altenpflegepraxis sein. Die Aufgaben der Lehrkräfte im Rahmen der Praxisbegleitung können in schülerinnenbezogene und praxisanleiterinnenbezo 100 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 gene Aufgaben unterschieden werden. Die Schülerinnen sind von den Lehrkräften in den Ein richtungen zu besuchen, zu betreuen, zu unterstützen, zu beraten, anzuleiten, zu überprüfen und zu beurteilen. Die Beratung und Unterstützung der Praxisanleitenden soll der Entwicklung pädagogischer Kompetenz dienen. (BIBB-Doku) Qualifiziert in die Zukunft – der Beitrag eines sektoralen Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Altenpflege/Barbara Knigge-Demal; Gertrud Hundenborn. – Lite raturangaben. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.20–23 „Der soziodemografische Wandel stellt den Beschäftigungsbereich der Altenpflege vor ent scheidende Herausforderungen. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung ist insbesondere eine Personalentwicklung gefragt, welche auf die vorhandenen Ressourcen der Beschäftigten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Kompetenzprofile und auf die dif ferenzierten Anforderungen des Beschäftigungsbereichs gleichermaßen ausgerichtet ist. Sekto rale Qualifikationsrahmen können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit dem „Entwurf eines Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen“, der in diesem Beitrag vorgestellt wird, ist erstmals für Deutsch land ein Modell entwickelt worden, welches eine gestufte und anschlussfähige Beschreibung von Anforderungs- und Qualifikationsprofilen für diesen Bildungs- und Beschäftigungsbereich vornimmt.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Qualifizierungswege in den Gesundheitsberufen und aktuelle Herausforderungen/Maria Zöller. – Literaturangaben, Abb. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.5–10 Qualification pathways in the health professions and current challenges <en.>. http://www.bibb.de/en/63272.htm [Zugriff 21.10.2013] „Mit rund 4,8 Millionen Beschäftigten ist das Gesundheitswesen der größte und expansivste Wachstums- und Beschäftigungsmarkt in Deutschland. Veränderungen der Versorgungsbedarfe als Folge des demografischen Wandels, zunehmende Komplexität des Versorgungsauftrags und neue Anforderungen an Interprofessionalität sind die Herausforderungen der Zukunft. Sie haben Auswirkungen auf die zukünftigen Qualifikationserfordernisse und damit auch auf die Qualifizierung. Doch welche (Qualifizierungs-)Wege führen in das Gesundheitswesen? Der Bei trag strukturiert und systematisiert die heterogene und unübersichtliche Landschaft der nichtakademischen Ausbildungsberufe und stellt – ausgehend von den unterschiedlichen Rechts grundlagen – die relevanten Ausbildungsgänge mit derzeit insgesamt ca. 330.000 Schülerinnen und Schülern bzw. Auszubildenden (berufsbildungs-)systemübergreifend dar (vgl. Abb.1.). Darstellungen zu Weiterbildungsoptionen, zu aktuellen Entwicklungen und ein Ausblick auf die mögliche Weiterentwicklung der Berufsbildung in diesem Bereich runden den Beitrag ab.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Soziale Kompetenzen von medizinischen Fachangestellten messen: Entwicklung eines Verfahrens im Projekt CoSMed/Agnes Dietzen; Moana Monnier; Tanja Tschöpe. – Literaturan gaben, Abb. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.24–28 „Soziale Kompetenzen haben gerade in personenbezogenen Dienstleistungsberufen, bei denen der Umgang mit Menschen im Vordergrund steht, einen großen Einfluss auf die erfolgrei che Ausübung der Tätigkeit. In den Gesundheits- und Pflegeberufen betrifft dies neben der 5.2 Auswahlbibliografie zu Gesundheits(fach)berufen WDP 153 101 Abstimmung im Team in erster Linie den Umgang mit Patientinnen und Patienten, deren Erle ben und Verhalten häufig von Ängsten, Sorgen oder Schmerzen geprägt ist. „Immer freundlich bleiben“ – das ist eine Anforderung, die in Experteninterviews häufig genannt wird. Doch was verbirgt sich hinter dieser einfachen Formel? Der Beitrag beschreibt, auf welchem Weg das Pro jekt CoSMed Antworten auf diese Frage sucht, um die sozialen Kompetenzen von Medizinischen Fachangestellten messbar zu machen.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Wie lernen Auszubildende in der Pflege?: eine empirische Studie über Lernprozesse/Olaf Stoffel. – Literaturangaben. In: Pflegewissenschaft. – 14 (2012), H.4, S.217–222 „Die empirische Studie untersucht die Aufnahme, Verarbeitung und Speicherung von Infor mationen bei Auszubildenden in der Altenpflege. In über 50 Prozent der Fälle spielt das Visuelle eine zentrale Rolle beim Erstkontakt mit Umweltanforderungen wie z.B. angebotenen Lernin halten. Die auditive und kinästhetische Ebene ist vor allem für die konkrete Bearbeitung und Speicherung von Inhalten bedeutsam. Die Kenntnis der individuellen Wahrnehmungsmuster der Lernenden ist unabdingbar für eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung. Nicht die Lernenden müssen sich anpassen an Unterrichtskonzepte, sondern die Lehrenden an die individuellen Lern voraussetzungen der Adressaten." (Autorenreferat, BIBB-Doku) Eine zukunftsorientierte Pflegebildung?: Anmerkungen zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe/Frank Weidner; Thomas Kratz. – Literaturangaben, Abb. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis: BWP. – 41 (2012), H.6, S.11–14 „Aufgrund der demografischen Entwicklung hin zu einer Gesellschaft des längeren Lebens bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl an erwerbsfähigen Erwachsenen in Deutschland werden die Anforderungen an die Pflegeberufe weiter steigen. Erforderlich sind daher angemessene und flexible Qualifizierungswege, die auf die zukünftigen Pflegebedarfe und die entsprechenden Angebote ausgerichtet sind. Eine dazu im Jahr 2010 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Anfang 2012 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe vorgelegt, auf dessen Grundlage ein neues Pflegeberufegesetz entstehen soll. Dies findet vor dem Hintergrund euro päischer Entwicklungen mit dem Ziel statt, die Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegeberufen anzuheben. Im Beitrag werden Kernaussagen des Eckpunktepapiers vorgestellt und hinsichtlich ihrer Zukunftsorientierung diskutiert.“ (Autorenreferat, BIBB-Doku) Zusammenstellung: Markus Linten, Sabine Prüstel; Bundesinstitut für Berufsbildung 102 WDP 153 Literaturverzeichnis 5 Abstract Demografische Entwicklung, Fachkräfteman gel, Entwurf eines neuen Pflegeberufegesetzes, Akademisierung der Pflege- und Therapieberufe, Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte, EU- Richtlinie, EU-Mobilität – die Qualifizierung in Gesundheitsfachberufen ist derzeit gekenn zeichnet durch vielfältige Entwicklungen. Ver stärkt werden in diesem Zusammenhang Anfragen zur Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (außerhalb BBiG/ HwO) auch an das BIBB herangetragen: Wel che Ausbildungsgänge gibt es und wer ist zuständig? Warum ist das BIBB für die Gesund heitsfachberufe nicht zuständig? Das wissenschaftliche Diskussionspapier fasst die Ergebnisse der statistischen Analysen der bundesrechtlich geregelten nicht-akade- mischen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen zusammen. Darüber hinaus werden Ansatzpunkte zur Modernisierung der Ausbil dungen aufgezeigt. Ergänzend werden For schungsprojekte und Publikationen des Bun desinstituts für Berufsbildung sowie Hinweise zu Portalen mit weiterführenden Informatio nen übersichtlich dargestellt. Abgerundet wird der Bericht durch eine aktuelle BIBB-Auswahl bibliografie zu Gesundheitsfachberufen. ►Schlagworte Gesundheitsfachberufe Altenpflege Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpflege Therapieberufe Notfallsanitäter/-in Medizinisch-technische Assistenten/Assistentinnen Berufliches Bildungspersonal in Gesundheits fachberufen Demographic change, the shortage of skilled workers, the drafting of a new law governing the care occupations, the academisation of nursing and therapy occupations, a training and qualifications initiative in the old-age care sector, the transfer of medical tasks to nursing staff, an EU Directive and EU mobility – train ing in the healthcare professions is currently characterised by diverse development. Within this context, increasing numbers of enquiries regarding initial and continuing training in the healthcare occupations (outside the scope of the Vocational Training Act, BBiG, and the Crafts and Trades Regulation Code, HwO) are also being addressed to BIBB. What training courses are there and who is responsible? Why is BIBB not responsible for the specialist healthcare occupations? The present Academic Research Discussion Paper summarises the results of the statistical analyses of non-academic training courses in healthcare occupations governed by Federal Government law. It also highlights starting points for the modernisation of training. Clear summaries of research projects and publica tions of the Federal Institute for Vocational Education and references to portals containing further information are also presented, as is a current BIBB selected bibliography on the healthcare occupations. ►Keywords Healthcare occupations Old-age care General/children’s nursing Therapy occupations Emergency paramedics Medical laboratory assistants Vocational training staff in healthcare occupations Abstract WDP 153 103