Ein CO₂-Preis als Instrument der Klimapolitik: Notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht
Abstract
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Full text
Thomas, Stefan et al. Working Paper Ein CO₂-Preis als Instrument der Klimapolitik: Notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht Wuppertal Papers, No. 195 Provided in Cooperation with: Wuppertal Institute for Climate, Environment and Energy Suggested Citation: Thomas, Stefan et al. (2019) : Ein CO₂-Preis als Instrument der Klimapolitik: Notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht, Wuppertal Papers, No. 195, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:wup4-opus-73407 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/202017 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
195_Wuppertal Paper | Juli 2019 Ein CO2-Preis als Instrument der Klimapolitik: notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht Stefan Thomas Manfred Fischedick Lukas Hermwille Felix Suerkemper Johannes Thema Maike Venjakob unter Mitwirkung von Vera Aydin Sascha Samadi
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH II | Wuppertal Institut Herausgeber: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Döppersberg 19 42103 Wuppertal www.wupperinst.org Autorinnen und Autoren: Dr. Stefan Thomas, Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut, E-Mail: [email protected] Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick, Vizepräsident des Wuppertal Instituts Lukas Hermwille, Projektleiter im Forschungsbereich Internationale Klimapolitik, Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut Felix Suerkemper, Projektleiter im Forschungsbereich Energiepolitik, Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut Johannes Thema, Projektleiter im Forschungsbereich Energiepolitik, Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut Maike Venjakob, Projektleiterin im Forschungsbereich Energiepolitik, Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut unter Mitwirkung von Vera Aydin, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich Energiepolitik, Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut Dr. Sascha Samadi, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich Sektoren und Technologien, Abteilung Zukünftige Energie- und Industriesysteme, Wuppertal Institut „Wuppertal Papers“ sind Diskussionspapiere. Sie sollen frühzeitig mit bestimmten Aspekten der Arbeit des Instituts vertraut machen und zu kritischer Diskussion einladen. Das Wuppertal Institut achtet auf ihre wissenschaftliche Qualität, identifiziert sich aber nicht notwendigerweise mit ihrem Inhalt. Wuppertal, Juli 2019 ISSN 0949-5266 Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Keine Bearbeitung 4.0 International. Die Lizenz ist abrufbar unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | III Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 4 2 Stand der Debatte und Ziel dieses Wuppertal Papers 5 3 Warum ein CO2-Preis notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht ist 6 4 Fazit 17 5 Literaturverzeichnis 18
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 4 | Wuppertal Institut 1 Hintergrund Trotz des Kohleausstiegs wird Deutschland die verpflichtenden Klimaziele für 2020 und ohne weitere Maßnahmen auch jene für 2030 verfehlen. Es drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Der Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, 2018) zum 1,5-Grad-Ziel sowie die Proteste der Fridays-for-Future-Bewegung haben die Dringlichkeit eines raschen Klimaschutzes wieder neu auf die öffentliche und politische Agenda gehoben. Damit scheint sich nun ein politisches Möglichkeitsfenster für eine verschärfte Klimapolitik in Deutschland zu öffnen. Ein Preis für das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2) gilt seit vielen Jahren als ein essenzieller klimapolitischer Baustein zur langfristigen Dekarbonisierung aller Sektoren. Allerdings schien dies bisher jenseits des politisch Machbaren; inzwischen wird er wenigstens diskutiert. In der Debatte um den CO2- Preis ist eine Streifrage, ob er nur als ein Mittel zum Zweck zum Erreichen verbindlicher sektoraler Klimaziele dienen soll, als Teil eines ganzen Pakets von Instrumenten und Maßnahmen umgesetzt werden müsste; oder ob ein flächendeckender CO2-Preis das zentrales Instrument der Klimapolitik sein soll, anstelle verbindlicher Ziele. Einige Akteure – darunter nach manchen Meldungen auch die Bundeskanzlerin – streben letzteres offenbar an. Dieses Wuppertal Paper macht deutlich, dass dies ein falscher Ansatz wäre: Ein CO2-Preis kann sektorale Ziele und Instrumente nicht ersetzen. Seine volle Wirkung kann er nur entfalten, wenn er komplementär zu sektorspezifischen Klimaschutzinstrumenten eingeführt wird. Das Erreichen der Klimaziele setzt auch voraus, die Steuereinnahmen teilweise dafür einzusetzen, um sektorspezifische Klimaschutzinstrumente zu verstärken. Die Ziele würden dadurch mit geringerem CO2-Preis bei gleichzeitig höheren Kostenentlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und sogar die öffentlichen Haushalte erreichbar als wenn die Politik allein auf einen CO2-Preis setzen würde.
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | 5 2 Stand der Debatte und Ziel dieses Wuppertal Papers Bisher existiert ein CO2-Preis nur im Rahmen des EU-Emissionshandels für die Stromwirtschaft und die Schwerindustrie. Künftig könnten auch Verkehr und Gebäude abgedeckt werden. Da die Ausweitung des EU- Emissionshandelssystems (ETS) auf neue Sektoren bürokratisch langwierig ist und das Bundesumweltministerium dies auch als juristisch nicht umsetzbar einschätzt, scheint eine nationale CO2-Besteuerung möglich. Sie könnte Anreize schaffen, um klimaschädliches Verhalten anzupassen. Technisch müsste dies als CO2-basierte Komponente der Energiesteuer auf die verschiedenen Energieträger umgesetzt werden. In den vergangenen drei Jahren wurden in Deutschland gut ein Dutzend verschiedene Vorschläge (u.a. Agora, 2018a; CO2 Abgabe, 2017; Edenhofer / Schmidt, 2018; FÖS, 2017; Prognos, 2017, FÖS, 2019; IMK, 2019; DIW, 2019) für eine CO2-Besteuerung veröffentlicht, mit teils sehr großen Unterschieden, wie etwa: n bezüglich der Höhe (zwischen 20 und 180 Euro pro Tonne), n in den abgedeckten Sektoren (mit oder ohne Strom), n bei der Ausgestaltung (nur zusätzliche CO2-basierte Komponente zur Energiesteuer oder komplette Umstellung der Energiebesteuerung auf CO2-Basis), n in der Motivation (nur Setzen auf die Klimaschutzwirkung des Preissignals oder auch Gewinnung von Mitteln für zusätzliche Klimaschutzinvestitionen oder für die Senkung der Strompreise, um Sektorkopplung anzureizen) und n in der Mittelverwendung (für zusätzliche Klimaschutzinvestitionen, die Senkung der Strompreise oder/und für eine pauschale Rückerstattung an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen). Dieses Wuppertal Paper dient daher dazu n die mögliche Klimaschutzwirkung eines CO2-Preises zu analysieren, allein und im Gesamtpaket von Instrumenten zum Klimaschutz, n die Möglichkeiten der Mittelverwendung zu analysieren und zu bewerten, n dadurch den Dschungel der Argumente und Motivationen in den bestehenden Vorschlägen zu lichten und n aus der Analyse ein Modell zu skizzieren, das den Anforderungen von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit sowie Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit am besten gerecht wird und damit der Bundesregierung als Anregung bei der Entscheidung über Einführung und Ausgestaltung eines CO2-Preises dienen kann. Im Folgenden werden diese Fragen anhand von neun Thesen mit einem abschließenden Fazit ergründet.
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 6 | Wuppertal Institut 3 Warum ein CO2-Preis notwendig, aber nur im Gesamtpaket wirkungsvoll und sozial gerecht ist These 1: Die Einführung eines CO2-Preises ist sinnvoll, insbesondere in den Verkehrs- und Gebäudesektoren, die bislang nicht in den EU- Emissionshandel einbezogen sind, um stärkere Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen. Seit der sogenannten ökologischen Steuerreform der Jahre 1998 bis 2002 haben sich die Energiesteuersätze für Heizenergie und Kraftstoffe in Deutschland nicht geändert, sind also auch nicht erhöht worden. Im gleichen Zeitraum sind die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen. Der Anteil der Heizenergie- und Verkehrskosten an den Ausgaben von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist seither also ebenso zurückgegangen, ebenso wie der Anteil der umweltbezogenen Steuern an den gesamten Steuereinnahmen (FÖS, 2016). Das ist ein grundfalsches Preissignal, zumal aktives Handeln für Klimaschutz immer dringlicher wird (IPCC, 2018) und 2015 das Pariser Klimaabkommen mit seinen Zielen beschlossen wurde, die auch für Deutschland gelten. Das Umweltbundesamt schätzt die Schadenskosten der Treibhausgase auf 180 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent (UBA, 2019). Es ist daher notwendig und sinnvoll, die Energiebesteuerung wieder an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Zugleich sollte sie mehr auf den CO2-Gehalt der einzelnen Energieträger basieren, um stärkere Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen. These 2: Ein CO2-Preis kann die bestehenden Instrumente etwa zur Förderung von Energieeinsparung oder erneuerbaren Energien verstärken aber nicht ersetzen. Er muss mit verstärkten Maßnahmen des „Förderns, Forderns und Informierens“ sowie der Infrastruktur- und Technologieentwicklung gekoppelt werden. Grund dafür sind die zahlreichen Hemmnisse für die Umsetzung von Maßnahmen, die nichts mit dem Energiepreis zu tun haben. Sie werden genauso wenig durch höhere Energiepreise überwunden wie auch Transaktionskosten für das Finden und Umsetzen von Klimaschutzmaßnahmen. All das führt dazu, so zeigt die Empirie, dass kurz- und teilweise auch mittelfristig die Energienachfrage und die Treibhausgasemissionen wenig auf Änderungen der Energiepreise reagieren. Um die Hemmnisse zu überwinden und Transaktionskosten zu reduzieren, bedarf es sektoren- und technologiespezifischer Politikinstrumente. Ein CO2-Preis wirkt aber durchaus dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf Preise reagieren und kann mittelfristig Märkte verändern. In der energieintensiven Industrie etwa ist ein effizienter Umgang mit Energie eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch hier bestehen zahlreiche Hemmnisse. Eines die größten ist in der Industrie die Erwartung, dass sich Investitionen innerhalb kurzer Zeit (meist maximal drei Jahre) bezahlt machen. Ein effizienter Umgang mit Energie geschieht noch weniger, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihren
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | 7 Energieverbrauch nicht hinterfragen, kaum Handlungsmöglichkeiten haben oder vor diversen sonstigen Hürden stehen. Im Gebäudebereich etwa tragen Mieterinnen und Mieter die Energiekosten, investieren aber müssen Vermieterinnen und Vermieter. Auch für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet ein realistischer CO2-Preis kaum zusätzliche Anreize vorzeitig in die energetische Sanierung zu investieren, zumal diese Investitionen häufig auch jetzt schon ökonomisch sinnvoll wären. Ein CO2-Preis allein wird daher wenig Einfluss auf die Sanierungsrate haben, es sei denn er wäre extrem hoch. Die Sanierungsrate müsste aus Klimasicht von derzeit circa 1 Prozent auf mindestens 3 Prozent steigen, um den Gebäudebestand bis Mitte des Jahrhunderts nahezu klimaneutral zu gestalten, wie es Ziel der Bundesregierung ist (BMU und BMWI, 2010). Dies gelingt nur mit einem Bündel von Maßnahmen des „Förderns, Forderns und Informierens“, die gezielt auch nichtmonetäre Hemmnisse adressieren und ausreichend Fachkräfte für die Umsetzung schulen. Nach den Untersuchungen des Wuppertal Instituts müssten die Mittel dafür auf rund 5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt werden (Thomas et al., 2013). Im Verkehrsbereich sind Vermeidungskosten besonders hoch und die Preissensibilität gering: Viele Wege sind kurzfristig nicht vermeidbar, weniger fahren oft keine Option. Bei der Kaufentscheidung für das nächste Fahrzeug könnte ein CO2-Preis aber zugunsten von sparsameren oder gleich elektrisch betriebenen Modellen ausschlaggebend sein. Die Emissionen je Kilometer zu senken wird allerdings nicht ausreichen. Noch wichtiger ist die Vermeidung von Verkehr und die Verlagerung auf klimafreundliche Verkehrsmittel wie dem ÖPNV. Dafür benötigt es zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, um den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr attraktiver zu gestalten. Auch bei der Entwicklung neuer Technologien kommt das Instrument CO2- Bepreisung an seine Grenzen. Bislang gibt es zum Beispiel keine marktreifen Verfahren für CO2-freien Stahl, Zement oder Aluminium bzw. die Wasserstofftechnologie im Verkehrssektor. Selbst politisch heute kaum vorstellbare CO2-Preise von mehreren hundert Euro pro Tonne CO2 werden allein kaum ausreichen, um gänzlich neue Technologien zu entwickeln. Die Dekarbonisierung stellt die energieintensive Grundstoffindustrie vor eine existenzielle Herausforderung: Die Unternehmen müssen enorme Investitionssummen aufbringen, bei gleichzeitiger Unsicherheit ob sich die Technologien im globalen Wettbewerb umsetzen lassen, und ob die CO2-frei erzeugten Produkte bei den Konsumenten die zumindest für eine Übergangszeit höheren Produktionskosten erwirtschaften können. Daher braucht es Forschungsprogramme und ggf. eine auf die Dekarbonisierung ausgerichtete industriepolitische Strategie, um die Entwicklung entsprechender Verfahren zu unterstützen und Kosten gezielt zu senken. Nur im Zusammenwirken eines CO2-Preises mit sektor- und technologiespezifischen Instrumenten des Förderns, Forderns und Informierens sind daher die deutschen Energiewende- und Klimaschutzziele für das Jahr 2030 und ein treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 erreichbar.
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 8 | Wuppertal Institut These 3: Wenn zumindest ein guter Teil der Staatseinnahmen aus dem CO2-Preis für Klimaschutzmaßnahmen verwendet wird, können nicht nur die Energie- und Klimaziele eher erreicht werden. Es sinken auch die Gesamtkosten aller Steuerzahlenden stärker und die Staatseinnahmen sind höher als bei alternativen Verwendungen. Die Höhe des CO2-Preises ist allein nicht entscheidend für dessen Klimaschutzwirkung. Es kommt sehr darauf an, wie die eingenommenen Mittel verwendet werden1. Sie fließen jedenfalls zunächst in den Bundeshaushalt. Mithilfe eines politischen Beschlusses könnten – gleichzeitig mit der Einführung des CO2-Preises – aus dem Bundeshaushalt vor allem Mittel für folgende drei Zwecke bereit gestellt werden: 1. für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, die zudem die Energiekosten wieder verringern 2. für eine direkte Rückerstattung an die Bevölkerung und betroffenen Unternehmen 3. für die Senkung der Stromsteuer und/oder der EEG-Umlage, um die Verwendung von Strom für Wärme und Elektromobilität, also die sogenannte Sektorenkopplung, anzureizen. Aus verschiedenen Gründen erscheint die dritte Option derzeit noch nicht sinnvoll (vgl. Thesen 5 und 7 im Folgenden). Sehr sinnvoll ist dagegen die erste Option. Sie nutzt die Einführung eines CO2-Preises, um Mittel für mehr gezielte Förderung zu generieren und so die Energie- und Klimaziele erreichbar zu machen. Die Notwendigkeit dafür wurde oben bei der These 2 begründet. Wichtig sind aber drei Erkenntnisse: 1. Für die Förderung der Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, um die sektoralen Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, werden voraussichtlich lediglich 5 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich benötigt (vgl. Thomas et al., 2013): für den Bereich Energieeffizienz zusätzlich rund 3 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber heutigen Haushaltsmitteln; zusätzlich Mittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Förderung der öffentlichen Verkehre sowie der erneuerbaren Energien im Wärmebereich und der Infrastruktur für Elektromobilität und Speicher. Diese Summen entsprechen dem Aufkommen aus einem eher moderaten CO2-Preis (vgl. These 8). 2. Für jeden Euro, der beispielsweise in Energieeffizienzprogramme fließt, spart der jeweilige Nutznießer über die kommenden Jahre fünf bis zehn Euro an Energiekosten ein (Thomas et al., 2013). Die Verwendung der Einnahmen aus einem CO2-Preis für Klimaschutzmaßnahmen ist für die Steuerzahlenden also ökonomisch vorteilhafter als jede andere Art der Rückerstattung. Zu beachten ist dabei allerdings, dass diejenigen, die den Nutzen aus den geförderten Investitionen erhalten, sicher auch die CO2-Preise oder -Steuern –––– 1 Wird der CO2-Preis über eine Steuer eingeführt, dann gibt es die Möglichkeit seine Höhe und damit die Einnahmen direkt festzusetzen. Bei Ausweitung des EU-Emissionshandels würde sich die Höhe des Preises und der Einnahmen aus der Knappheit der Zertifikate ergeben. Preis und Einnahmen können somit nur indirekt über die Festlegung der Zertifkatmengen gesteuert werden (vgl. hierzu auch These 6).
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | 15 Strom sollte in diesen ersten Stufen einer neuen CO2-Bepreisung nicht teurer werden als bisher, weil der Strompreis bereits zahlreiche und, mit der EEG- Umlage für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher in den verschiedenen Sektoren nennenswerte, Abgaben enthält. Möglich wäre daher, zur CO2- Bepreisung beim Strom den gleichen zusätzlichen Steuersatz wie für Heizenergie und Kraftstoffe auch auf die fossilen Energieinputs zur Stromerzeugung zu erheben aber zugleich die Stromsteuer entsprechend der zusätzlichen Einnahmen im Stromsektor zu senken. Wenn die Input-Besteuerung der Stromerzeugung nicht umsetzbar erscheint, ließen sich auch durch einen Mindestpreis im EU-ETS ähnliche Auswirkungen erzeugen4. Weitergehende Strompreis-Senkungen sind derzeit und in den kommenden Jahren nicht sinnvoll (vgl. These 7). Eine Verdoppelung der Steuereinnahmen ließe sich erreichen, indem das Kerosin für den Flugverkehr wie Superbenzin besteuert würde. Die bisherige Befreiung entspricht einer Subvention von 12 Milliarden Euro pro Jahr. Würde diese Subvention gestrichen, führte dies zu staatlichen Mehreinnahmen von jährlich mindestens zehn Milliarden Euro, wenn man von einem Rückgang der Flüge von etwa zehn Prozent ausgeht (Grießhammer, 2019). These 9: Mittelfristig sollte der CO2-Preis jedoch steigen, mit entsprechend höherer Rückerstattung. Die zusätzliche Rückerstattung sollte nicht direkt erfolgen sondern in eine grundsätzliche Umstellung der Energiesteuern auf eine CO2-Basis münden. Bei Strom kann auch die EEG-Umlage abgesenkt werden. Beispielsweise beträgt der CO2-Preis in der Schweiz schon heute knapp 100, in Schweden mehr als 120 Euro pro Tonne CO2 (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, 2018; World Bank und Ecofys, 2018). Schon bei der Einführung des CO2-Preises sollte er mit der Ankündigung einer mittelfristigen grundsätzlichen Umstellung, Vereinfachung und Verlagerung der Bepreisung von Strom zu Gas, Öl und Kohle verbunden werden. Dies würde durch steigende CO2- basierte Steuersätze sowie durch deren Ausdehnung auch auf fossile Energieinputs zur Stromerzeugung erfolgen, bei gleichzeitiger Absenkung der Stromsteuer und ggf. Absenkung der EEG-Umlage oder anderer Strompreisbestandteile, möglicherweise auch teilweise Absenkung der bisherigen Energiesteuer auf Heiz- und Kraftstoffe. Das Ziel ist eine vollständige Umstellung der Energiesteuern auf eine CO2-basierte Bepreisung. Bei Kraftstoffen würde jedoch der Infrastrukturanteil der bisherigen Energiesteuern erhalten bleiben. In einer oder mehreren weiteren Stufen könnte diese Umstellung gegen Ende der 2020er Jahre abgeschlossen sein. –––– 4 Ein solcher Mindestpreis existiert bereits im Vereinigten Königreich und nun wollen auch die Niederlande einen Mindestpreis einführen: https://www.energate-messenger.de/news/192289/niederlande-ziehen- untergrenze-fuer-co2-preis-ein Bleiben die Zertifikatspreise im EU-Emissionshandel auf dem 2019 erreichten Niveau oder steigen weiter, ist übrigens ohnehin im Vergleich zu 2016 mit 3,5 Euro Milliarden pro Jahr an Mehreinnahmen zu rechnen, die für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen (eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle).
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 16 | Wuppertal Institut Die Gesamthöhe der Energiesteuern würde somit ungefähr bei dem Niveau verbleiben, das mit dem anfänglich moderaten zusätzlichen CO2-Preis von 50 Euro pro Tonne CO2 erreicht wurde – allerdings mit zusätzlichen Inflationsausgleich in der Zukunft. Denn dieses Niveau reicht aus, um die für den Klimaschutz erforderlichen Mittel zu generieren. Denkbar ist auch die Übernahme des Schweizer Modells, nach welchem die Steuer automatisch angepasst wird, sollten Wirkungen auf den Verbrauch fossiler Energien nicht ausreichend sein.
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | 17 4 Fazit Eine CO2-Bepreisung hat zweifellos eine wichtige Lenkungswirkung für den Kauf und Einsatz von effizienten Produkten und Anlagen. Die volle Wirkung erzeugt sie aber erst, wenn die eingenommenen Mittel richtig verwendet werden. Ein moderater Einstieg von 30 bis 50 Euro pro Tonne bei Gebäuden und Verkehr würde zunächst ausreichende Mittel generieren, um sektorale Politiken und Infrastrukturmaßnahmen besser finanzieren zu können und so die Energie-, Verkehrs- und Klimaziele 2030 zu erreichen. Damit würden auch mögliche Strafzahlungen an die EU vermeiden. Gleichzeitig könnte etwa die Hälfte der Einnahmen durch einen geeigneten Rückerstattungsmechanismus einen sozialen Ausgleich schaffen. Dazu tragen auch die sektoralen Klimaschutzpolitiken bei, speziell für Energieeffizienz: Jeder investierte Euro spart auf längere Sicht den Nutznießenden 5 bis 10 Mal so viel ein wie ein direkt zurückerstatteter Euro. Auch für die öffentlichen Haushalte sind dann zusätzliche Nettoeinnahmen zu erwarten. Es kommt aber darauf an, mit der Förderung von Gebäudesanierung und effizienten Geräten, aber auch erneuerbaren Energien gezielt einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Eine mutige CO2-Bepreisung ist überfällig. Sie ist aber nicht das „ultimative“ Instrument der Klimapolitik. Das Pariser Klimaabkommen gibt das Ziel vor: Alle Sektoren müssen umgehend auf einen Dekarbonisierungspfad einschwenken. Ohne einen CO2-Preis wird es kaum möglich sein, die Ziele des Pariser Abkommens einzuhalten. Angesichts der vielfältigen sektorenspezifischen Herausforderungen braucht es aber ein ganzes Paket sich ergänzender Maßnahmen. Ein CO2- Preis ist dabei ein zentraler Baustein. Sich allein darauf zu verlassen wäre aber zu kurz gegriffen. Der Politik in Deutschland ist der Mut zu wünschen, nun rasch einen solchen Schritt zu einer wirksamen und sozial ausgewogenen CO2-Bepreisung zu gehen. Die Energiesteuern auf Heizenergien (auch für die Industrie) und Kraftstoffe könnten in drei Jahresschritten um eine Klimaschutzkomponente bis auf 50 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden. Dabei könnte jeweils die Hälfte der Einnahmen für die notwendigen zusätzlichen sektoralen Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen werden, die sicher Zeit brauchen, um auf vollen Umfang ausgebaut zu werden. Die andere Hälfte sollte Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen direkt zurückerstattet werden. Die Strompreise sollten nicht weiter steigen, aber auch nicht gesenkt werden, solange der Anteil erneuerbarer Energien unter 60 Prozent beträgt. Die neuen Technologien für Flexibilität sowie Stromeinsatz für Verkehr und Wärme, die bei Überschreiten der 60-Prozent-Schwelle gebraucht werden, auch heute zum Teil schon regional aufgrund von Netzengpässen, sollten bis dahin besser gezielt gefördert werden.
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 18 | Wuppertal Institut 5 Literaturverzeichnis Agora Energiewende (2015). Die Sonnenfinsternis 2015: Vorschau auf das Stromsystem 2030 Herausforderungen für die Stromversorgung in Systemen mit hohen Anteilen an Wind- und Solarenergie. Abgerufenvon https://www.agoraenergiewende.de/veroeffentlichungen/die-sonnenfinsternis-2015-vorschau-auf- das-stromsystem-2030/ Agora Energiewende (2018a). Eine Neuordnung der Abgaben und Umlagen auf Strom, Wärme, Verkehr. Optionen für eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung von Energieerzeugung und Energieverbrauch.Abgerufen von https://www.agoraenergiewende.de/fileadmin2/Projekte/2017/Abgaben_Umlagen/ 147_Reformvorschlag_Umlagen-Steuern_WEB.pdf Agora Energiewende / Agora Verkehrswende (2018b). Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt. Die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands bei Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft nach der EU-Effort- Sharing-Entscheidung und der EU-Climate-Action-Verordnung. Berlin: Agora Energiewende und Agora Verkehrswende. Agora Energiewende (2018c). Die Energiewende im Stromsektor: Stand der Dinge 2018. Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick auf 2019. Analyse. Berlin: Agora Energiewende. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (2019). Warum eine Einbeziehung des Verkehrssektors in den Europäischen Emissionshandel nicht möglich ist. Berlin: BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (2010). Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung: Energiekonzept der Bundesregierung. Berlin: BMU, BMWi. CO2 Abgabe e.V. (2017). Welchen Preis haben und brauchen Treibhausgase? Für mehr Klimaschutz, weniger Bürokratie und sozial gerechtere Energiepreise. Diskussionspapier des CO2 Abgabe e.V. Abgerufenvonhttps://co2abgabe.de/wpcontent/uploads/2017/06/Diskussionspapier_CO2_Abgabe_Stand_2017_06_18.pdf Deutscher Bundestag (2019): Plenarprotokoll 19/106. Stenografischer Bericht. 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch den 26. Juni 2019. Abgerufen von http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19106.pdf#P.12991 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (2019). Für eine sozialverträgliche CO2-Bepreisung. Stefan Bach, Niklas Isaak, Claudia Kemfert, Uwe Kunert, Wolf-Peter Schill, Nicole Wägner, Aleksandar Zaklan. Diskussionsvorhaben „CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussion von Wirkungen und alternativen Entlastungsoptionen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Abgerufen von https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.635193.de/diwkom pakt_2019-138.pdf
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Wuppertal Institut | 19 Edenhofer, O., Schmidt, C. (2018). Eckpunkte einer CO2-Preisreform. Berlin: PIK/MCC. Essen: RWI. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) (2016). Die Finanzierung Deutschlands über Steuern auf Arbeit, Kapital und Umweltverschmutzung. Abgerufenvonhttp://www.foes.de/pdf/2016-07-Hintergrundpapier- Steuerstruktur.pdf Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) (2017). Energiesteuerreform für Klimaschutz und Energiewende. Konzept für eine sozial- und wettbewerbsverträgliche Reform der Energiesteuern und ein flächendeckendes Preissignal. Von: Lena Reuster, Matthias Runkel, Florian Zerzawy, Swantje Fiedler, Alexander Mahler. Im Auftrag des Deutschen Naturschutzring DNR. Abgerufen vonhttp://www.foes.de/pdf/2017-11-Energiesteuerreform.pdf Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) (2019). Lenkungs- und Verteilungswirkungen einer klimaschutzorientierten Reform der Energiesteuern. Florian Zerzawy, Swantje Fiedler unter Mitarbeit von Johanna Kresin. Forschungsvorhaben „Künftige Finanzierung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ (FKZ UM 17433160). Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Abgerufen von http://www.foes.de/pdf/2019-07- FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf Frankfurter Rundschau (FR) (2019). Energiekosten steigen nicht viel stärker als andere Preise. Frankfurter Rundschau v. 13.06.2019. Abgerufen von https://www.fr.de/wirtschaft/energiekosten-steigen-nicht-viel-staerker-als- andere-preise-zr-12412869.html Grießhammer, R. (2019). Die Befreiung des Flugverkehrs von der Steuer ist skandalös. In: Frankfurter Rundschau v. 26.06.2019. Abgerufenvon https://www.fr.de/meinung/subventionsabbau-statt-flugsteuer-12698800.html Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) (2019). Wirtschaftliche Instrumente für eine klima- und sozialverträgliche CO2-Bepreisung. LOS 2: Belastungsanalyse. Gutachten. Vorläufige Fassung des Abschlussberichts, unkorrigiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Sebastian Gechert, Katja Rietzler, Sven Schreiber, Ulrike Stein. Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler- Stifung. Abgerufen von https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_bmu_gutachten_co2.pdf Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (2018). Global Warming of 1.5 °C. Summary for Policymakers. Geneva, Switzerland: IPCC. Prognos (2017). Klimafreundliche & soziale Ausgestaltung einer Reform der Energiesteuer im Wärmemarkt, Foliensatz. KfW Bankengruppe (2012). Wirkungen der Förderprogramme „Energieeffizientes Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffiziente Infrastruktur“ der KfW auf öffentliche Haushalte: Förderjahr 2011. Jülich: Jülich Forschungszentrum. Abgerufenvon https://www.kfw.de/Download-
195_Wuppertal Paper Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH 20 | Wuppertal Institut Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-alle-Evaluationen/STE- Research-Report-Wirkungen-der-Förderprogramme-Energieeffizientes-Bauen- Sanieren-und-Infrastruktur-der-Kfw-auf-öffentliche-Haushalte-2011.pdf. Thomas, S., Hennicke, P., Bierwirth, A., Venjakob, M., Hauptstock, D., Kiyar, D., ... & Vondung, F. (2013). Vorschlag für eine Bundesagentur für Energieeffizienz und Energiesparfonds (BAEff). Wie die Ziele der Energiewende ambitioniert umgesetzt und die Energiekosten gesenkt werden können. Wuppertal: Wuppertal Institut. Umweltbundesamt (UBA) (2019). CO2-Bepreisung in Deutschland. Ein Überblick über die Handlungsoptionen und ihre Vor- und Nachteile. Dessau-Roßlau: UBA. Abgerufenvon https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files /medien/376/publikationen/factsheet_co2-bepreisung_in_deutschland_ 2019_07_03.pdf Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (2018). Sachstand. Die CO2-Abgabe in der Schweiz, Frankreich und Großbritannien. Mögliche Modelle einer CO2-Abgabe für Deutschland. WD 8 - 3000 - 027/18 (12.04.2018). Abgerufenvon https://www.bundestag.de/blob/559622/266b55977294ca9f45956c5d398173be/ wd-8-027-18-pdf-data.pdf World Bank and Ecofys (2018). State and Trends of Carbon Pricing 2018 (May), by World Bank, Washington, DC. Abgerufenvon https://openknowledge.worldbank.org/handle/10986/29687