scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Umweltschutz als international öffentliches Gut: Komparative Kostenvorteile und Verhandlungsgewinne

Arnold, Volker

Abstract

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

Full text

Arnold, Volker Article Umweltschutz als international öffentliches Gut: Komparative Kostenvorteile und Verhandlungsgewinne Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Arnold, Volker (1984) : Umweltschutz als international öffentliches Gut: Komparative Kostenvorteile und Verhandlungsgewinne, Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 104, Iss. 2, pp. 111-129, https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291573 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Umweltschutz als international öffentliches Gut: Komparative Kostenvorteile und Verhandlungsgewinne1 Von Volker Arnold Wichtige Umweltprobleme sind von grenzüberschreitender Bedeutung. Einen Ansatzpunkt zur theoretischen Analyse dieser Probleme bietet die Theorie international öffentlicher Güter. Dort wird i. d. R. unterstellt, daß jede politische Einheit bei ihrer Entscheidung über die bereitzustellende Menge des öffentlichen Gutes davon ausgeht, daß die Ausbringungsmengen der anderen Einheiten festliegen und durch die eigene Entscheidung nicht beeinflußt werden. In diesem Beitrag wird gezeigt, daß bei realistischeren Verhaltensannahmen (1) komparative Kostenvorteile ausgenutzt und (2) mögliche Verhandlungsgewinne realisiert werden. 1. Einleitung Es besteht in Wissenschaft und Praxis weitgehende Einigkeit darüber, daß bestimmte Umweltprobleme von grenzüberschreitender Bedeutung sind und konsequenterweise nur auf internationaler Ebene gelöst werden können. So bedroht — in Abhängigkeit von den großklimatischen Bedingungen — die Luftverschmutzung, die von industriellen Ballungsgebieten und Großfeuerungsanlagen ausgeht, selbst weit entfernte Regionen und Länder. Ihr Abbau bringt deshalb über Gebiets- und Landesgrenzen hinweg Vorteile. Ein anderes Beispiel für die internationale Bedeutung von Umweltschutzmaßnahmen ist die Verbesserung der Wasserqualität von Grenzflüssen und -seen. Man denke in diesem Zusammenhang an die Bemühungen zum Abbau der Verschmutzung von Rhein, Werra, Bodensee und Ostsee. Insbesondere bei den Bemühungen zur Verbesserung der Wasserqualität des Rheines ist die internationale Zusammenarbeit bereits weit gediehen. Andererseits zeigt gerade dieses Beispiel sehr deutlich die Schwierigkeiten einer solchen Zusammenarbeit auf. Am 29. April 1963 wurde in Bern die „Vereinbarung über die internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung" unterzeichnet. Der Vertrag wurde unterzeichnet durch die Regierungen der Bundesrepu- 1 Ich danke den Teilnehmern am Volkswirtschaftlichen Seminar der Fernuniversität Hagen — insbesondere Herrn Dr. Harald Dyckhoff — für wertvolle Anregungen. 8 Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1984/2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 112 Volker Arnold blik Deutschland, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreiches der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Durch eine Zusatzvereinbarung trat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft am 3. Dezember 1976 dieser Vereinbarung bei. Die Aufgaben der Kommission werden im Artikel 2 der Vereinbarung festgelegt. Dort heißt es: „1. Die Kommission soll a) alle notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung von Art, Ausmaß und Ursprung der Verunreinigung des Rheins vorbereiten, sie durchführen und die Ergebnisse auswerten, b) den unterzeichneten Regierungen geeignete Maßnahmen zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung vorschlagen, c) die Grundlagen für etwaige Abmachungen zwischen den unterzeichneten Regierungen über den Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen vorbereiten." Aufgrund der Vorarbeiten der Kommission wurde am 3. Dezember 1976 das „Chemieabkommen"2 unterzeichnet. Es trat am 1. Februar 1979 in Kraft. „Es ist eine Rahmenvereinbarung und muß durch Vereinbarungen über konkrete Maßnahmen, insbesondere über Schadstoffbegrenzungen und Sanierungsfristen, ergänzt werden3." Das ebenfalls am 3. Dezember 1976 unterzeichnete „Chloridübereinkommen"4 wurde hingegen von der französischen Regierung nicht ratifiziert5. Das Übereinkommen sieht in Artikel 2 folgendes vor: „(1) Die Ableitungen von Chlorid-Ionen in den Rhein werden zumindest um 60 kg/s Chlorid-Ionen (Jahresdurchschnitt) verringert. Dieses Ziel wird im französischen Hoheitsgebiet schrittweise verwirklicht. (2) Zum Zweck der Durchführung der Verpflichtung aus Absatz 1 wird die französische Regierung nach Maßgabe des Anhangs I dieses Übereinkommens eine Anlage zum Einbringen in den elsässischen Untergrund errichten lassen, um die Ableitung der Elsässischen Kaligruben um eine erste Menge in Höhe von 20 kg/s Chlorid-Ionen für eine Dauer von zehn Jahren zu verringern..." Hinsichtlich der Finanzierung ist in Artikel 7 folgendes vereinbart: „(1) Die sich aus dem in Artikel 2 Absatz 2 vorgesehenen Einbringungen einschließlich der Vorarbeiten ergebenden Kosten werden von der französischen Seite übernommen. (2) Die nachstehenden Vertragsparteien leisten einen pauschalen Beitrag zu den Gesamtkosten in Höhe von einhundertzweiunddreißig Millionen Französischen Franken, die wie folgt aufgeteilt werden: 2 Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung. 3 Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (1982), 10. 4 Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride. s „Die französische Regierung teilte, nachdem sie Gewißheit gewonnen hatte, die Nationalversammlung werde den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Chloridübereinkommens ablehnen, am 3. Dezember 1979 mit, daß sie an den Zielen des Übereinkommens festhält, dieses jedoch in der vorliegenden Fassung nicht ratifizieren kann". Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (1980), 19/20. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschulz als international öffentliches Gut 113 Königreich der Niederlande Bundesrepublik Deutschland .... Schweizerische Eidgenossenschaft vierunddreißig Prozent dreißig Prozent sechs Prozent Die Beiträge werden spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens geleistet." Weiterhin arbeitet die Kommission an dem Entwurf eines Übereinkommens über die Wärmebelastung des Rheins6. Eine ähnliche Zusammenarbeit strebt die Bundesrepublik mit der DDR an. „Vordringlichste Umweltprobleme sind Gewässerverunreinigungen. An erster Stelle steht die Belastung der Werra und Weser durch Kaliabwässer aus der DDR. Die Bundesregierung bemüht sich nachdrücklich um eine einvernehmliche Lösung dieses Problems. Die DDR hat sich inzwischen im Grundsatz bereiterklärt, Gespräche über diese Fragen aufzunehmen. Angesichts der Komplexität der Materie kann jedoch nicht mit schnellen Ergebnissen gerechnet werden7'8." Einen Ansatzpunkt zur theoretischen Analyse der entsprechenden Probleme bietet die Theorie international öffentlichen Gütern9. Solche Güter lassen sich wie folgt definieren: Ist ein öffentliches Gut in einer politischen Einheit (Gemeinde, Region, Nation) bereitgestellt, so steht die entsprechende Menge nicht nur den Mitgliedern dieser Einheit, sondern auch denjenigen mindestens einer weiteren politischen Einheit zur Verfügung, ohne daß es bei der Nutzung zu gegenseitigen Beeinträchtigungen kommt und ohne daß irgendein Mitglied von der Nutzung ausgeschlossen werden kann. Der Abbau der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung und die Verbesserung der Wasserqualität von Grenzgewässern sind gute Illustrationsbeispiele für solche international öffentlichen Güter. Bei der theoretischen Analyse der mit der Bereitstellung solcher Güter verbundenen Probleme ist man bisher in der Regel von der folgenden Verhaltensannahme ausgegangen: Jede einzelne politische Einheit geht bei ihren Entscheidungen über die bereitzustellende Menge des öffentlichen Gutes davon aus, daß die Ausbringung der anderen politischen Einheit festliegt und durch die eigene Entscheidung nicht beeinflußt wird. Dies entspricht der Verhaltensweise von Cournotschen Dyopolisten10. Wie bei der Cournot-Lösung werden auch hier Reaktionsfunktionen 6 Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (1982), 22. 7 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (1980), 50. 8 Für weitere Aktivitäten siehe: Kommission der Europäischen Gemeinschaft (1981). 9 Olson and Zeckhauser (1967), Olson and Zeckhauser (1970), Breton (1970), Pauly (1970), Ng (1971), Sandler and Shelton (1972), Conolly (1972), Riesling (1974), Sandler (1975), Riesling (1976), Sandler and Culyer (1982 a), Sandler and Culyer (1982 b). 10 Sandler and Culyer (1982 b), 707. 8* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 114 Volker Arnold YA = fA (yß) yß = fB (YA) abgeleitet11, mit deren Hilfe dann das „independent adjustment equilibrium" W bestimmt wird12: Abb. I Die der Cournot-Lösung des Dyopolproblems für private Güter zugrundeliegende Verhaltensannahme ist nicht sehr realistisch. Erkennen die Konkurrenten nämlich ihre Entscheidungsinterdependenz, so werden sie ihre Aktivitäten so aufeinander abstimmen, daß sie beide einen höheren Gewinn erzielen. Das kann erreicht werden, indem die Produktion — teilweise oder gänzlich — zu dem kostengünstiger produzierenden Dyopolisten verlagert wird und indem Einigkeit darüber erzielt wird, die Gesamtproduktion zurückzunehmen. 11 Hierbei stehen YA und YB für die jeweils von den politischen Einheiten A und B bereitgestellten Mengen des öffentlichen Gutes. Siehe Breton (1970), 894. 12 Besteht die politische Einheit A aus N Konsumenten mit identischen Cobb-Douglas-Nutzenfunktionen: und sieht sich diese Einheit mit einer linearen Transformationskurve XA — aA — (bA/aA) YA konfrontiert, so ergibt sich bei Beachtung der Markträumungsbedingungen XA = N • xA und YA + YB = yA die folgende lineare Reaktionsfunktion: YA=ß-«YB mit OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschutz als international öffentliches Gut 115 So wie die Cournotsche Verhaltensannahme bei privaten Dyopolisten kritisiert wird, so ist sie auch im Rahmen der hier zu diskutierenden Modelle bemängelt worden. Denn so wie im Cournotschen Gleichgewicht der gemeinsame Gewinn der beiden Dyopolisten nicht maximal ist, so ist das „independent adjustment equilibrium" nicht pareto-opti- mal13. „Since independent adjustment equilibrium does not lead to Pareto optimality, it appears to be a naive assumption to presuppose that the regions would never discover that it is in their mutual best interest to cooperate in determining the public good production within the respective regions14." Darüber hinaus zeigen die eingangs angeführten Beispiele deutlich, daß solche Kooperationen in der Realität stattfinden bzw. angestrebt werden. Das „independent adjustment equilibrium" ist nicht pareto-optimal, — weil komparative Kostenvorteile nicht ausgenutzt werden und — weil mögliche Verhandlungsgewinne nicht realisiert werden. Mit dem ersten Problem haben sich vor allem Olson und Zeckhauser beschäftigt. „In brief, the theory of externalities and collective goods has to be combined with the theory of comparative advantage15." „The relatively most efficient producer of a given external economy should specialize' in that externality, and receive different spillovers or ordinary goods in return16." Mit dem zweiten Problemkreis haben sich Conolly17 und Riesling18 beschäftigt. Für den Fall, daß das öffentliche Gut gehandelt werden kann und eine — nicht erklärte — Spezialisierung bereits stattgefunden hat, leitet Conolly eine Kontraktkurve ab, die die pareto-optimalen Verhandlungslösungen beschreibt19. Riesling läßt andererseits zwar komparative Kostendifferenzen zu, ist dann aber nur in der Lage, den Verhandlungsbereich einzugrenzen — die Ableitung der pareto-optima- len Verhandlungsergebnisse erfolgt nicht20. Das Anliegen dieses Beitrages ist es, für international öffentliche Güter die pareto-optimalen Verhandlungslösungen festzulegen. Die Lösung dieser Aufgabe impliziert die Bestimmung der — an den kom- 13 Breton (1970), 895, Pauly (1970), 576. 14 Sandler (1975), 28/9. is Olson and Zeckhauser (1967), 47. iß Olson and Zeckhauser (1970), 516. 17 Conolly (1972), 73 - 77. is Kiesling (1974), 408-411. 10 Conolly (1972), 74. so Kiesling (1974), 408. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 116 Volker Arnold parativen Kostenvorteilen orientierten — optimalen internationalen Arbeitsteilung. 2. Die Bedingungen für Pareto-Optimalität Die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für ein Pareto- Optimum sollen für das folgende Modell abgeleitet werden: — Es gebe zwei politische Einheiten A und B mit N bzw. M Konsumenten. Wanderungen zwischen den beiden Einheiten finden nicht statt. — Die streng quasi-konkaven Nutzenfunktionen dieser Konsumenten lauten: und Uj B = Uj B(xj B,y) i = l M Dabei sei x ein privates Konsumgut und y das international öffentliche Gut — etwa die Wasserqualität eines Grenzflusses. Es gelte: 3 V\ dU\ 3 Uj B 3 U>B > 0 ; — > 0 ; > 0 und — > 0 dx\ dy dxl B 3 y sowie Ua (0, y) = U\ (x{ A, 0) = 0 und Uj B(0,y) = Ui B(xi B,0) = 0 d. h. beide Güter sind wesentlich, so daß x{ A > 0, xj B > 0 und y > 0 gilt. — Die produzierten Mengen Xr (r = A, B) des privaten Gutes werden vollständig konsumiert: B N.M. % xr= r = A i = 1 j = 1 — Die produzierte Menge des öffentlichen Gutes YA + Yß wird von allen Konsumenten in vollem Umfang genutzt: B ZY' = y r=A — Die Produktionsbedingungen in beiden Einheiten lassen sich durch die folgenden konkaven Transformationsfunktionen beschreiben: Fr {Xr, yr) ;> o r = A,B mit X'>0 und Yr > 0 21. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschutz als international öffentliches Gut 117 Die zu maximierende Lagrange-Funktion lautet dann: L = V\ (x\,y) + 2 Ü'a] + 2 < [^(4,2/) - VjB] + [ 2 xr - Z x\- 2 xjB] + i2 [ 2 v - y] r = A i^.l j = 1 r = A B + 2 M'F>'{X-,Yr) r = A Die Kuhn-Tucker-Bedingungen für ein Maximum dieser Funktion lauten: (1) (2) (3) (4) (5) (6) 3L 3 L 3*A 3L 3 4 3L 3 y 3 L 3 X'' 3 L du\ —r- Ai 3x1 1 A 3 x\ 0 - X< = 0 - /l z = 2, .. ., N j = 1, . . ., M u Ji ß 3 y i=2 3 2/ • 3 üL + 2 oi * 5 = 1 3 y Aus (1) bis (4) folgt: h ~ llT ! Fr = 0 für X' > 0 3 Xr ^ 0 für X'- = 0 3 Fr = 0 für yr > 0 ~dyr~ ^ 0 für Yy' = 0 3 y v = A, B r = A, B ¿9 = o (7) y , y " t-i 3 U\ ^ fii 3 3 i = i dy i = i Ja 3*4 Für den Fall, daß beide Güter in beiden Einheiten produziert werden (Xr > 0, Yr > 0; r = A, B), ergibt sich aus (5) und (6): (8) 3 Fr 3 yr 3 Fr 3 Xr dXr ~dYr~ r = A,B 21 Im dargestellten Modell ist Y ein öffentliches Konsumgut. Der sicherlich interessante Fall, daß das öffentliche Gut auch ein Input bei der Produktion des privaten Gutes ist, wird nicht analysiert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 118 Volker Arnold was zusammen mit (7) die entsprechende Samuelson-Bedingung: (9) ergibt. dXA dYA N dx\ M dxj B i = i dy j = i dy dXn dY» Für den Fall, daß sich zumindestens eine der beiden Einheiten völlig spezialisiert, gilt: Wenn XA > 0 und YA > 0 , dann XD > 0 und YB> 0 oder wenn X^Ound Y^>0 , dann XB > 0 und YB > 0 , denn — in jeder Einheit wird immer mindestens eines der beiden Güter produziert, und — es können sich nicht beide Einheiten auf das gleiche Gut spezialisieren. Im folgenden wird nur der zweite Fall untersucht — die Ergebnisse gelten spiegelbildlich für den ersten. Aus (5) und (6) folgt: 3 FA (8') —f— ^ so daß gilt: (9') 3 YA 3 FA 3 XA dXA dyß dXA und (8") ¿2 N dXA M dx\ 2 2 —r1 i=i dy j=i dy 3 Fß 3 YB dFB 3 XD dYB dXB dXB dYH Dies ist die modifizierte Samuelson-Bedingung, die den Fall der völligen Spezialisierung umfaßt. Für den in der Literatur oft untersuchten Spezialfall linearer Transformationsfunktionen gilt: FA (XA, YA) = aA - XA - bA aA bß YA = 0 und FB (XB, YB) =aB - XB D YB = 0 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschutz als international öffentliches Gut 125 In Abbildung VI sind mit Ta Ta und Tb Tb die beiden streng konkaven Transformationsfunktionen der politischen Einheiten A und B eingezeichnet. Die gemeinsame Transformationsfunktion TT läßt sich daraus wie folgt gewinnen27. Für jede vorgegebene Menge des Gutes X ist die gemeinsam in beiden Einheiten maximal noch produzierbare Menge des Gutes Y dann erreicht, wenn dX-i cLXK ~ cLY^ = ~ dYli gilt28. Diese Bedingung ist beispielsweise in den Punkten M und N erfüllt. Addiert man diese Punkte, so erhält man mit R einen Punkt auf der gemeinsamen Produktionsmöglichkeitengrenze. Analog lassen sich alle weiteren Punkte dieser Grenze konstruieren. Sind Q und S wiederum diejenigen Punkte, die dem „independent adjustment equilibrium" (YA, YB) der Abbildung I entsprechen, so ist P der gemeinsame Produktionspunkt. P liegt wiederum innerhalb des gemeinsamen Produktionsmöglichkeitenblocks. Das „independent adjustment equilibrium" ist also auch in diesem Fall in der Regel nicht effi- 27 Malinvaud (1972), 90. Siehe auch Hicks (1939), 701 - 706. 28 Siehe Bedingung (9). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 126 Volker Arnold zient29. Im dargestellten Fall wird die gemeinsame Produktionsmöglichkeitengrenze — ausgehend von Q und S — erreicht, wenn sich die Einheit B verstärkt der Produktion des privaten Gutes X und die Einheit A verstärkt der Produktion des öffentlichen Gutes Y widmen. Für den Fall, daß auf der gemeinsamen Produktionsmöglichkeitengrenze produziert wird — was entsprechende Verhandlungen zwischen den politischen Einheiten voraussetzt — läßt sich die Menge aller pareto-optimalen Verhandlungslösungen nach dem von Shibata entwickelten und oben bereits angewendeten Verfahren ermitteln: Abb. VII In Abbildung VII ist Abbildung VI um die gesellschaftlichen Indifferenzlinien der beiden politischen Einheiten ergänzt. Die Verbindungslinie der Tangentialpunkte ABCD gibt alle möglichen Pareto-Optima an30. Wechselseitig vorteilhafte Verhandlungen sind in der geränderten Ellipse möglich. 29 Nur für den Fall, daß zufällig die Punkte S und Q sich dadurch auszeichnen, daß dXl _ dXB ~~ dY^i = ~ ~dY B gilt, wird im „independent adjustment equilibrium" effizient produziert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschutz als international öffentliches Gut 127 Einigen sich beide Einheiten auf den Punkt C, so müssen insgesamt die Mengen OX* und OY* der beiden Güter produziert werden. Die zugehörigen Produktionspunkte auf den Transformationsfunktionen der beiden politischen Einheiten sind M und N. Einheit B muß Einheit A durch Lieferungen des privaten Gutes zu einer Ausdehnung des öffentlichen Gutes veranlassen. Abschließend soll der Erklärungswert der entwickelten Lösung am Beispiel des eingangs angeführten „Chloridübereinkommens" demonstriert werden. Die Wasserqualität des Rheins kann etwa im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung in den Anliegerstaaten verbessert werden, indem entweder die Anlieger das verschmutzte Wasser entsprechend aufbereiten oder indem die Franzosen das Salz anderweitig verbringen. Die Franzosen haben dabei sicherlich komparative Kostenvorteile. Korrekterweise sieht das Übereinkommen vor, daß die Franzosen aktiv werden. Von einer entsprechenden Maßnahme profitieren alle Anliegerstaaten. Konsequenterweise haben diese angeboten, sich an der Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen zu beteiligen. Die Vielzahl der möglichen Verhandlungsergebnisse führte dazu, daß die Franzosen „pokern". Obwohl die Anliegerstaaten zum Teil die vereinbarten Finanzierungsbeiträge bereits überwiesen haben31, setzen die Franzosen auf erneute Verhandlungen — offensichtlich um das Verhandlungsergebnis in ihrem Sinne zu verbessern. Zusammenfassung Wichtige Umweltprobleme sind von grenzüberschreitender Bedeutung und mithin nur auf internationaler Ebene lösbar. Einen Ansatzpunkt zur theoretischen Analyse der entsprechenden Probleme bietet die Theorie der international öffentlichen Güter. In diesem Beitrag wird der Bereich der paretooptimalen Verhandlungslösungen für die bereitzustellende Menge des international öffentlichen Gutes Umweltschutz abgeleitet. Darüber hinaus wird gezeigt, daß die Realisierung eines solchen Optimums die Verwirklichung einer an den komparativen Kostenvorteilen orientierten internationalen Arbeitsteilung voraussetzt. so Die entsprechende Samuelson-Bedingung wurde oben abgeleitet: (9) dXA N 2 dx\ M + 2 j = i dxl dX* dYn dy j= i dy 31 Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (1980), 20. 9 Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1984/2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 128 Volker Arnold Summary Important effects of environmental problems are not limited by national borders. Consequently they can only be solved by international agreements. A starting point for the analysis of the corresponding problems is the theory of international public goods. In this contribution the area of pareto-optimal bargaining solutions is derived. Furthermore it is shown that the realization of such an optimum implies that the international division of labour corresponds to the principle of comparative advantage. Literatur Breton, A. (1970), Public Goods and the Stability of Federalism. Kyklos 23, 882 - 902. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (1980), Zehn Jahre Deutschlandpolitik — Die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1969 - 1979, Bericht und Dokumentation. Conolly, M. (1972), Trade in Public Goods: A Diagrammatic Analysis. Quarterly Journal of Economics 86, 61 - 78. Hicks, J. R. (1939), Foundation of Welfare Economics. Economic Journal 49, 696 - 712. Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (1980), Tätigkeitsbericht 1979, Koblenz. — (1982), Tätigkeitsbericht 1980, Koblenz. Kiesling, H. (1974), Public goods and the possibilities for trade. The Canadian Journal of Economics 7, 402 - 417. — (1976), A Model for Analyzing the Effects of Government Consolidation in the Presence of Public Goods. Kyklos 29, 233 - 255. Kommission der Europäischen Gemeinschaft (1981), Entwurf Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für den Umweltschutz 1982 - 1986, Brüssel. Malinvaud, E. (1972), Lectures on Microeconomic Theory. Amsterdam, London. Ng, Y.-K. (1971), Public Goods and the Stability of Federalism: An Extension. Kyklos 24, 562/3. Olson, M. Jr. and R. Zeckhauser (1967), Collective Goods, Comparative Advandtage, and Alliance Efficiency, in: R. N. Mc Kean (ed.), Issues in Defense Economics, New York, London, 25 - 48. — / — (1970) The Efficient Production of External Economics. The American Economic Review 60, 512 - 517. Pauli/, M. V. (1970), Optimality, Public Goods, and Local Governments: A Theoretical Analysis. Journal of Political Economy 78, 572 - 585. Samuelson, P. A. (1955), Diagrammatic Exposition of a Theory of Public Expenditure. The Review of Economics and Statistics 37, 1226 - 1232. Sandler, T. (1975), Pareto Optimality, Pure Public Goods, Impure Public Goods, and Multiregional Spillovers. Scottish Journal of Political Economy 22, 25 - 38. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14 Umweltschutz als international öffentliches Gut 129 — and R. Shelton (1972), Fiscal Federalism, Spillovers and the Export of Taxes. Kyklos 25, 736 - 753. — and A. J. Culyer (1982 a), Joint Products and Interjurisdictional Spillovers: Some Public Goods Geometry. Kyklos 35, 702 - 709. — /— (1982 b), Joint Products and Multijurisdictional Spillovers. Quarterly Journal of Economics 96, 707 - 716. Shibata, H. (1971), A Bargaining Model of the Pure Theory of Public Expenditure. Journal of Political Economy 79, 1 - 29. Takayama, A. (1972), International Trade. An Approach to the Theory. New York, et al. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.2.111 | Generated on 2023-04-04 12:05:14