Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Eine Wirkungsanalyse: Analyse und Ansätze für eine Reform der Winterbauförderung
Abstract
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Full text
Schade, Andreas Book — Digitized Version Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Eine Wirkungsanalyse: Analyse und Ansätze für eine Reform der Winterbauförderung Sozialökonomische Schriften, No. 8 Provided in Cooperation with: Peter Lang International Academic Publishers Suggested Citation: Schade, Andreas (1995) : Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Eine Wirkungsanalyse: Analyse und Ansätze für eine Reform der Winterbauförderung, Sozialökonomische Schriften, No. 8, ISBN 978-3-631-75046-9, Peter Lang International Academic Publishers, Berlin, https://doi.org/10.3726/b13602 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/182974 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Eine Wirkungsanalyse Analyse und Ansätze für eine Reform derWinterbauförderung SOZIALÖKONOMISCHE SCHRIFTEN Andreas Schade
Das Thema der ganzjährigen Beschäftigung durch Winterbau ist seit einigen Jahrzehnten Gegenstand der wirtschafts- und sozialpolitischen Diskussion. Andreas Schade analysiert die Auswirkungen der für die Bauwirtschaft konzipierten gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Zielgrößen Produktion, Einkommen und Beschäftigung und zeigt Alternativen auf. Das Buch stellt einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Auseinandersetzung um eine Reform des Förderprogramms für den Bausektor (Wegfall des Schlechtwettergeldes) dar. Andreas Schade wurde 1964 in Hoya/Weser geboren. Von 1984 bis 1991 studierte er Wirtschaftsingenieurwesen der Fachrichtung Maschinenbau an der Technischen Hochschule Darmstadt. Von 1991 bis 1992 studierte er an der University of Colorado at Boulder/USA. 1995 erfolgte die Promotion. SOZIALÖKONOMISCHE SCHRIFTEN Andreas Schade Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Eine Wirkungsanalyse
Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Eine Wirkungsanalyse Analyse und Ansätze für eine Refonn der Winterbauförderung
Sozialökonomische Schriften Herausgegeben von Bert Rürup Band8 ~ PETER LANG Frankfurt am Main• Berlin • Bern • New York- Paris . Wien
Andreas Schade Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft- Eine Wirkungsanalyse Analyse und Ansätze für eine Reform der Winterbauförderung ~ PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Open Access: The online version of this publication is published on www.peterlang.com and www.econstor.eu under the international Creative Commons License CC-BY 4.0. Learn more on how you can use and share this work: http://creativecommons. org/licenses/by/4.0. This book is available Open Access thanks to the kind support of ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. ISBN 978-3-631-75046-9 (eBook) Die Deutsche Bibliothek -CIP-Einheitsaufnahme Schade, Andreas: Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft : eine Wirkungsanalyse ; Analyse und Ansätze für eine Reform der Winterbauförderung / Andreas Schade. -Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; New York ; Paris ; Wien : Lang, 1995 (Sozialökonomische Schriften ; Bd. 8) Zugl.: Darmstadt, Techn. Hochsch., Diss., 1995 ISBN 3-631-48878-5 NE:GT :p D 17 ISSN 0172-1747 ISBN 3-631-48878-5 © Peter Lang GmbH Europäischer Verlag der Wissenschaften Frankfurt am Main 1995 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Printed in Germany 1 2 3 4 5 6 7
Geleitwort V Geleitwort Fertigstellung und Erscheinung dieser Arbeit zu Beginn des Jahres 1995 wird man - angesichts der Auseinandersetzung um den Wegfall des "Schlechtwettergeldes" und des beginnenden Dialoges zwischen Bauwirtschaft und der Gewerkschaft IG Bau- Steine-Erden um eine "tarifliche" Lösung der typischen witterungsbedingten Lohnausfälle dieser Branche -als einen "Glücksfall" bezeichnen müssen, da mit dieser von Herrn Schade vorgelegten Analyse ein wichtiger Beitrag zur Rationalisierung der Diskussion über diese für die Baubranche wichtigen Frage geleistet wird. Dieser Rationalisierungsbeitrag besteht darin, daß Herr Schade in der ganzjährigen Beschäftigung nicht eine a prioristische Notwendigkeit sieht, sondern er sich darum bemüht, diese zunächst nur "plausible" Forderung sozialpolitisch, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich zu begründen und er zudem eine in dieser Form neue Wirkungsanalyse der derzeitigen Regelung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Arbeitslosenzahlen und das Arbeitsvolumen sowie die korrespondierenden eiru.:ommensmäßigen Effekte vorlegt. Der Verfasser gibt sich ferner -erfreulicherweise -nicht mit einer analytischen Durchdringung und empirischen Aufhellung der bisherigen Regelungen zufrieden, sondern hat zudem den "politischen" Mut, ein eigenständiges Tarifmodell vorzulegen. Es ist der Arbeit und dem Verfasser zu wünschen, daß sowohl die Ergebnisse seiner Arbeit, als auch sein tarifpolitischer Vorschlag in der laufenden Auseinandersetzung die gebührende Beachtung finden mögen. Prof Dr. Dr. h.c. Bert Rürup
ABBILDUNGSVERZEICHNIS XIII Abbildung 51: Saisonfaktoren der Nettoproduktion für das Bauhauptgewerbe 1986 -1992 .................................................................................. 150 Abbildung 52: Saisonfaktoren der Nettoproduktion im Bauhauptgewerbe ............ 151 Abbildung 53: Vergleich der geleisteten Arbeitsstunden in 1.000 Stunden im Bauhauptgewerbe zwischen "Sommer" und "Winter" .................... 155 Abbildung 54: Vergleich der geleisteten Arbeitsstunden je Beschäftigten und Tag im Bauhauptgewerbe ............................................................ 162 Abbildung 55: Zusammenhang zwischen Arbeitsstundendifferenz und Witterung„ 167 Abbildung 56: Tägliche Arbeitszeitentwicklung je Beschäftigten .......................... 170 Abbildung 57: Zusammenhang zwischen Arbeitsstundendifferenz und Witterung„ 171 Abbildung 58: Bruttolohnsumme in Mio. DM im Bauhauptgewerbe 1954-1959... 173 Abbildung 59: Bruttolohnsumme in Mio. DM im Bauhauptgewerbe 1960-1968 ... 174 Abbildung 60: Bruttolohnsumme in Mio. DM im Bauhauptgewerbe 1969-1971 ... 174 Abbildung 61: Bruttolohnsumme in Mio. DM im Bauhauptgewerbe 1972-1985 ... 175 Abbildung 62: Bruttolohnsumme in Mio. DM im Bauhauptgewerbe 1986-1992 ... 175 Abbildung 63: Saisonfaktoren der Bruttolohnsumme im Bauhauptgewerbe ........... 176 Abbildung 64: Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten im Bauhauptgewerbe 1954- 1959 .................................................................................. 177 Abbildung 65: Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten im Bauhauptgewerbe 1960- 1968 .................................................................................. 178 Abbildung 66: Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten im Bauhauptgewerbe 1969-1971 .................................................................................. 178 Abbildung 67: Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten im Bauhauptgewerbe 1972 -1985 .................................................................................. 179 Abbildung 68: Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten im Bauhauptgewerbe 1986 -1992 .................................................................................. 179 Abbildung 69: Saisonfaktoren der Bruttolohnsumme in DM/Beschäftigten ........... 180 Abbildung 70: Gegenüberstellung von Zahlungen und Stunden im Rahmen der Förderungsmaßnahmen zur "Ganzjährigen Beschäftigung" ............ 194 Abbildung 71: Ausfallstunden und Lohnausgleich je Bauarbeiter .......................... 198 Abbildung 72: Zusammenhang zwischen Ausfallstunden je Bauarbeiter und Witterungsverlauf................................................................ 200 Abbildung 73: Zusammenhang zwischen Ausfallstunden je Bauarbeiter und Witterungsverlauf ................................................................ 201 Abbildung 74: Einkommenseffekte der SWG-Regelung ...................................... 208 Abbildung 75: Entwicklung von SWG je Ausfallstunde zum Ecklohn in% .......... 210
XIV ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 76: Ausgaben der BA an Arbeitslosen- und Schlechtwettergeld getrennt nach Wirtschaftszweigen in Prozent.. 214 Abbildung 77: Einnahmen und Ausgaben aus der WB-Umlage in Mio. DM..... 219 Abbildung 78: Wintergeld je Baustellenbeschäftigten und Gesamtergebnis 226 Abbildung 79: Verteilung des witterungsbedingten Arbeitsausfalles von 90 Stunden auf die Monate November bis März....... 240 Abbildung 80: Witterungsbedingter Arbeitsausfall 1960-1968 . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 7 Abbildung 81: Witterungsbedingter Arbeitsausfall 1969-1971............ . . . . . . . . . . . . . . 25 7 Abbildung 82: Witterungsbedingter Arbeitsausfall 1972-1985 258 Abbildung 83: Witterungsbedingter Arbeitsausfall 1986-1992 258
ABKÜRZUNGS VERZEICHNIS XV Abb. Abs. a.F. AFG ANBA AO ArbStättV Aufl. AVAVG Az B BA BAVAV Betr. BGB BGBI. BR-Drucks. BRTV BSE BSP BT-Drucks. BT-Drs. bzw. C d.h. DIW EG EStG f FAZ ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abbildung Absatz alte Fassung Arbeitsförderungsgesetz Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit(svermittlung und Arbeitslosenversicherung) Anordnung Arbeitsstättenverordnung Auflage Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Aktenzeichen Beobachtung( en) .. .. .. . Bundesanstalt für Arbeit Bundsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Betreff Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesratsdrucksache Bundesrahmentarifvertrag Bau-Steine-Erden Bruttosozialprodukt Bundestagsdrucksache Bundestagsdrucksache beziehungsweise Celsius ..... das heißt Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Europäische Gemeinschaft Einkommenssteuergesetz folgende Seite Frankfurter Allgemeine Zeitung
XVI ff Hrsg. IAB i.d.F. insbes. i.S. i.V.m. IG-Bau IKZ J JD Jg. Kap. LStDV M MD Mio. MKZ Mrd. ND n.F. NM Nr. o.V. PWF Rd.Erl. RG RKW RVO S. SA SF sog. Sp. SWG SYPRO folgende Seiten . . . . . . . . . Herausgeber ABKÜRZUNGS VERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Interministerieller Arbeitsausschuß Bauwirtschaft in der Fassung insbesondere im Sinne in Verbindung mit Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden Investitionskostenzuschuß Jahr(e) Jahresdurchschnitt (Gesamtdurchschnitt) Jahrgang Kapitel (Abschnitt) Lohnsteuerdurchführungsverordnung Monat(e) Monatsdurchschnitt (Phasendurchschnitt) Million( en) Mehrkostenzuschuß Milliarde( n) Niederschlagsdauer neue Fassung Niederschlagsmenge Nummer ohne Verfasserangabe Produktive Winterbauförderung Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit Rationalisierungs-Gemeinschaft Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft Reichsversicherungsordnung Seite Saisonausschlag (Schwankungsdifferenz, Variationsbreite) Saisonfaktor sogenannt Spalte Schlechtwettergeld Systematik der Wirtschaftszweige für das Baugewerbe
ABKÜRZUNGS VERZEICHNIS XVII sz TV u.a. UKB ULAK usw. u.U. vgl. v.H. vo VTV WB WG wz z.B. Ziff. ZVK Sommerzeit (Monatsdurchschnittszahlen der Monate April bis Oktober) Tarifvertrag und andere, unter anderem Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes Urlaubs- und Lohnausgleichskasse und so weiter unter Umständen vergleiche vom Hundert Verordnung Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Winterbau Wintergeld Winterzeit (Monatsdurchschnittszahlen der Monate November bis März) zum Beispiel Ziffer Zusatzversorgungskasse
1. KAPITEL KAPITEL 1 1. Einführung Die Erkenntnis, daß witterungsbedingte Einflüsse die Bauwirtschaft in ihrer ganzjährigen kontinuierlichen Beschäftigung erheblich behindern, ist nicht neu. Bereits im vorigen Jahrhundert hat es in Deutschland unter den Sozialpolitikern immer wieder Diskussionen über die Problematik der saisonalen oder auch "berufsüblichen" Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft gegeben.1 Auch in zahlreichen anderen Ländern befaßte man sich mit dem Problem des Bauens im Winter. Beispielsweise gab es in Nordamerika schon um die Jahrhundertwende eine umfangreiche Winterbautätigkeit zur Bewältigung großer Bauaufgaben. Insbesondere militärische Bauten sind hier zu nennen, da deren Fertigstellung durch Witterungseinflüsse nicht verzögert werden durfte. In der ehemaligen Sowjetunion sind Winterbauten aus dem Jahr 1929 bekannt, bei denen unter Vollschutz2 und bis zu Außentemperaturen von -40°C gearbeitet worden ist.3 Die in Deutschland geführte Diskussion über den "Winterbau" bzw. die "Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft" hat erst nach 1945 wegen des enorm gesteigerten Baubedarfs infolge der Kriegszerstörungen eine erhöhte Bedeutung gewonnen. Erste Ergebnisse der einsetzenden Diskussion gehen auf den Winter 1948/49 im Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg zurück. Hier wurden erstmalig Unterstützungsleistungen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslose des Baugewerbes eingeführt; d.h. " ... die Betriebe zahlten bei Arbeitsausfall in den Wintermonaten für mindestens 16 Stunden in der Doppelwoche Lohn und die Arbeitsämter leisteten eine nach Steuerklassen abgestufte Ausfallunterstützung. "4 Verfolgt man die Geschichte der diesbezüglichen Bestrebungen und Maßnahmen weiter, so läßt sich erkennen, daß erst ab Mitte der 50er Jahre ernsthafte und praktivgl. Schleicher, E., Ratgeber für das Bauen im Winter, S.9. 2 Umhüllung des gesamten Bauwerkes zum Schutz vor Witterungseinflüssen, vgl. hierzu ausführlich Kap. 3.1.3. Schutzmaßnahmen, S.98ff. 3 vgl. Hampe, K.-H., Winterbau-Technologie, S.7. 4 vgl. Heberer, O./K.uhn, A./Wagner, H.-G., Kurzarbeitergeld/Winterbauförderung, S.84.
2 1. KAPITEL sehe Anstrengungen unternommen wurden, den winterlichen Arbeitsausfall zu überwinden. Der Grund für das verhältnismäßig späte Interesse am kontinuierlichen Bauen in Deutschland lag einerseits in der hohen Arbeitslosigkeit, die den Arbeitsmarkt noch Ende der 40er und Anfang der 50er Jahre kennzeichnete. Bis dahin galt die vielfach anzutreffende Meinung, daß es zumindest vom sozialen Standpunkt aus betrachtet nicht notwendig sei, sich um den Winterbau zu bemühen, " ... weil es bei gleichem Produktionsvolumen immer noch wichtiger ist, einer größeren Anzahl von Bauarbeitern in der Saison die Chance der Arbeitsaufuahme zu geben, als einer kleineren Zahl von Bauarbeitern eine ganzjährige Beschäftigung zu garantieren. "5 Andererseits werden auch ökonomische Gründe für das verhältnismäßig späte Interesse am kontinuierlichen Bauen in Deutschland angeführt. So ist beispielsweise Riester der Auffassung, daß die Behandlung des Problems der saisonalen Arbeitslosigkeit traditionell mehr die ökonomische, als die sozialpolitische Problematik ins Auge gefaßt hatte.6 Schon allein die Tatsache, daß die Problematik der Saisonarbeitslosigkeit vorwiegend nur in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität aufgegriffen wurde, wenn infolge Arbeitskräftemangels die Entwicklungskurve der Produktionsleistung zu stagnieren begann, ist für Riester bezeichnend. Erst jetzt erinnerte man sich der saisonalen Kräftereserven und glaubte, sie ohne weiteres für den erwünschten Kapazitätszuwachs nutzbar machen zu können. Besonders in der Bauwirtschaft spielen solche Bestrebungen eine traditionsreiche Rolle. Bereits Ende der zwanziger Jahre, als die Baukonjunktur einen gewissen Höhepunkt erreichte, wurde untersucht, " ... ob man nicht die für die Bauwirtschaft typischen winterlichen Produktionslücken unter den Bedingungen einer normalen Marktwirtschaft zum Zwecke eines nachhaltigen Kapazitätszuwachses schließen könnte."7 5 vgl. Petz, G., Lohnausgleich bei Arbeitsausfall im Winter, S.51 !ff. 6 Anmerkung: Dies gilt insbesondere für den Zeitraum vor 1959. 7 vgl. Riester, F., Die Verhütung und Überwindung saisonaler Arbeitslosigkeit, insbesondere im Baugewerbe, als arbeitsmarktpolitische Aufgabe, S. l.
1. KAPITEL 3 1.1. Begriffliche Bestimmungen und Abgrenzungen An dieser Stelle soll eine Begriffsbestimmung und -abgrenzung vorgenommen werden. Dies ist notwendig, weil in der Literatur eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen zur "Winterbauterminologie" existieren und die Abgrenzung häufig nicht eindeutig ist. Deshalb wird eine Auseinandersetzung mit der Terminologie einerseits dazu beitragen, mögliche und noch vorhandene Begriffsverwirrungen zu beseitigen. Andererseits soll eine Basis für eine einheitliche und exakte Ausdrucksweise geschaffen und die Verwendung möglicher Synonyme aufgezeigt werden. Die folgenden untrennbar mit dieser Arbeit verbundenen Begriffe werden daher näher erläutert und machen auch die Schwierigkeiten einer scharfen Abgrenzung der Termini untereinander deutlich. 1.1.1. Ganzjährige Beschäftigung Schon die Definition des Begriffes "Ganzjährige Beschäftigung" bringt erhebliche Probleme mit sich. Begrundet vor allem durch die Tatsache, daß der Begriff Beschäftigung in unterschiedlichem Sinne, d.h. betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich oder sozialpolitisch zu verstehen ist. Die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise, insbesondere bei untemehmenspolitischen Entscheidungen, meint mit Beschäftigung häufig nur die " ... Beschäftigung von Menschen. "8 Die Volkswirtschaftslehre hingegen differenziert weiter und versteht unter dem Begriff Beschäftigung die " ... Ausnutzung der vorhandenen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Der Bestand an Arbeitskräften und die Kapazität der Produktionsanlagen bestimmen die volkswirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten. "9 Eine weitere Definitionsmöglichkeit liefert die Sozialpolitik, die Beschäftigung meist als Pendant zur Arbeitslosigkeit sieht und den Begriff somit als " ... Vermeidung von Arbeitslosigkeit"10 charakterisiert, wobei Arbeitslosigkeit hier wie folgt verstanden werden soll: " ... Als Arbeitslose gelten Personen ohne Arbeitsverhältnis, die als Arbeitssuchende beim Arbeitsamt registriert sind. Nach § 102 8 vgl. Mellerowics, K., Beschäftigungspolitik, Sp. 7l 9ff. 9 vgl. Henrichsmeyer, W ./Gans, O./Evers, I., Einführung in die Volkswirtschaftslehre, S. 319. 10 vgl. Willeke, E., Arbeitslosigkeit. (I) Allgemeines, S.305ff.
4 1. KAPITEL AFG sind Personen dann als arbeitslos zu registrieren, wenn sie vorubergehend ohne Beschäftigungsverhältnis sind oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben." 11 Aufgrund der unterschiedlichen Begriffsdefinitionen stellt sich nun die Frage, was den Gesetzgeber bewogen hat, im AFG den Titel "Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" zu verwenden. Hier bietet sich die Schlußfolgerung an, den Beschäftigungsbegriff im sozialpolitischen Sinne anzuwenden, da das AFG der Sozialgesetzgebung zuzurechnen ist. Dieser Interpretation widerspricht allerdings die Tatsache, daß es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein kann, wenn er von einer "Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" spricht, jegliche im Jahresverlauf auftretende Arbeitslosigkeit dieses Wirtschaftszweiges zu bekämpfen. Vielmehr müssen hier wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen gemeint sein, die mit dem Ziel eingesetzt werden sollen, die für die Bauwirtschaft typische Saisonarbeitslosigkeit zu beseitigen. Ohne an dieser Stelle näher auf die Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung des Wortes "Saison" 12 eingehen zu wollen, sollen unter "Saisonarbeitslosigkeit" entsprechend der Definition Willekes " ... alle periodischen, ins Negative gehenden Beschäftigungsschwankungen, die in ihrer zeitlichen Dauer begrenzt und zugleich an bestimmte Zeitabschnitte im Jahr gebunden sind" 13 , verstanden werden. Diese Saisonarbeitslosigkeit kann auf unterschiedlichen Ursachen beruhen und tritt in einer Reihe von Wirtschaftszweigen mehr oder weniger ausgeprägt auf. 14 Von besonderer Bedeutung ist sie in der Bauwirtschaft, wo sie alljährlich mit Einsetzen des Winters ein ungewöhnlich hohes Ausmaß annimmt und im allgemeinen Sprachgebrauch deshalb auch als "Winterarbeitslosigkeit" bezeichnet wird. Eine nähere Betrachtung der Förderungsmaßnahmen des AFG belegt ebenfalls die Tatsache, daß der Gesetzgeber unter "Ganzjähriger Beschäftigung" offenbar nicht nur die Vermeidung von Saisonarbeitslosigkeit versteht, sondern vielmehr " ... durch Leistungen der Produktiven Winterbauförderung" 15 die ganzjährige Beschäftigung fördern will. D.h. der Gesetzgeber bezieht in den Beschäftigungsbegriff die produk- 11 vgl. Brümmerhoff, D., Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, S.171. 12 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2.1. Saisonschwankung, S.50ff. 13 vgl. Willeke, E., Arbeitslosigkeit. (1) Allgemeines, S.307. 14 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2.2. Ursachen der Saisonschwankungen, S.53ff. 15 §74 AFG, Allgemeines, Absatz 2.
1. KAPITEL II Obwohl bereits viel über die Notwendigkeit einer "Ganzjährigen Beschäftigung" bzw. "Kontinuierlichen Bautätigkeit" geschrieben und gesprochen worden ist, sollen die folgenden Ausführungen wesentliche sozialpolitische, betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe, die aus qualitativen Gesichtspunkten für eine Förderung bzw. Realisierung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft sprechen, aufzeigen. 1.2.1. Die sozialpolitische Sichtweise Um die Bedeutung der "Ganzjährigen Beschäftigung" aus sozialpolitischer Sicht verstehen und beurteilen zu können, ist es zunächst erforderlich, über die Ursachen und die Notwendigkeit staatlicher Sozialpolitik grundsätzlich nachzudenken. Die Entstehung der Sozialpolitik ist vor allem auf die Existenz von Unterschieden in den politischen, persönlichen und wirtschaftlichen Rechten sowie in den Verfügungsmöglichkeiten über wirtschaftliche Güter (Einkommen, Vermögen) zwischen sozialen Gruppen (Schichten, Ständen, Klassen) zurückzuführen. Die Existenz dieser Unterschiede kann im Extremfall derartige soziale Spannungszustände verursachen, daß der innere Frieden und damit die Existenz einer Gesellschaft bzw. eines Staates bedroht werden, wenn nicht durch eine entsprechende Sozialpolitik die allgemeine "Soziale Frage", d.h. " ... die Frage des friedlichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der in ihren wirtschaftlichen Lebensbedingungen, Lebensgewohnheiten und Lebensanschauungen weit voneinander entfernten Schichten, Ständen, Klassen eines Volkes", gelöst wird. 38 Im Verlauf der geschichtlichen Entwicklung wurde diese elementare soziale Frage grundsätzlich gelöst, als im Zuge der allmählichen Verwirklichung der Ideen der Aufklärung und des Liberalismus die vorindustriellen Gesellschaftsstrukturen mit ihren für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung eingeschränkten Rechts- und einseitigen Abhängigkeitsverhältnissen aufgelöst wurden. Eine wesentliche Rolle spielten dabei die Aufhebung der Leibeigenschaft und Hörigkeit sowie die Einführung und Sicherung elementarer Grundrechte wie Vertragsfreiheit, Freizügigkeit, Koalitionsfreiheit, Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl und freies Wahlrecht.39 38 vgl. Tönnies, F., Die Entwicklung der sozialen Frage, S.7.
12 1. KAPITEL Mit Beginn des Industriezeitalters entwickelte sich, unterstützt durch die eben angeführten Maßnahmen, eine schnell wachsende Schicht persönlich freier, aber verrnögens- und besitzloser Menschen, die ihren Lebensunterhalt nur durch die vertragliche Verwertung ihrer Arbeitskraft sichern konnten. Dies geschah allerdings unter menschenunwürdigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, so daß diese Menschen am Rande des Existenzminimums leben mußten, gesellschaftlich nicht akzeptiert und politisch ohne Einfluß waren. Ihre Existenz und die ihrer Familien war im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Altersschwäche oder Tod unmittelbar bedroht. Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit staatlicher Sozialpolitik deutlich, die sich unmittelbar aus der Schutzlosigkeit der Arbeiter im Falle des Eintritts der oben genannten Risiken ergab. 40 Betrachtet man die Auffassungen über das, was die Sozialpolitik bewirken soll, so sind im Laufe der Zeit sicherlich Veränderungen in den Zielvorstellungen der Sozialpolitik festzustellen. Die Sicherung des Existenzminimums für den Fall der oben genannten Notlagen war das Hauptziel zu Beginn des Industriezeitalters. Im Verlauf ihrer weiteren Entwicklung trat insbesondere die Arbeiterfrage 41 , als neue soziale Frage, in den Mittelpunkt der Sozialpolitik. 42 Hier wurde auf der Grundlage eines starken wirtschaftlichen Wachstums vor allem der Auf- und Ausbau der Arbeitnehmerschutzpolitik und der Arbeitsmarktpolitik vorangetrieben. Daß die Sicherung der Existenz bei fehlenden Möglichkeiten oder Fähigkeiten zum Erwerb ausreichenden Arbeitseinkommens jedoch nur ein Teilbereich staatlicher Sozialpolitik ist, zeigen Art, Umfang und Niveau der sozialpolitischen Leistungen der Gegenwart. Diese haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in einer Weise entwikkelt, daß nahezu alle Lebensbereiche durch sozialpolitische Vorschriften und Maßnahmen reguliert bzw. beeinflußt werden. So gehören beispielsweise auch Wohnungs-, 39 vgl. Larnpert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, S.13ff. 40 vgl. Patsch, M., Prinzipien und Formen sozialer Sicherung in nichtindustriellen Gesellschaften, S.56ff. und Fischer, W., Soziale Unterschichten im Zeitalter der Frühindustrialisierung, S.242ff. 41 Anmerkung: Die Arbeiterfrage läßt sich vereinfacht umschreiben, " ... als die soziale und sozialpolitische Problematik, die sich aus den wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensrnru;tänden der in Deutschland entstehenden Schicht der Industriearbeiter ergab", vgl. hierzu Lampert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, S.19. 42 vgl. Tennstedt, F., Sozialgeschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S.47ff.
1. KAPITEL 13 Familien- und Bildungspolitik sowie Einkommens- und Vermögensumverteilungspolitik und Sozialhilfepolitik zur staatlichen Sozialpolitik der Gegenwart. 43 Trotz unterschiedlicher Zielsetzungen im Zeitablauf wird es die wichtigste Aufgabe der Sozialpolitik bleiben, die menschliche Existenz bestmöglich abzusichern. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit der staatlichen Sozialpolitik der Gegenwart im Grunde aus den folgenden drei Tatsachen:44 -Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist auf das Arbeitseinkommen als Existenzgrundlage angewiesen. Bei Eintritt vorübergehender oder dauernder Erwerbsunfähigkeit oder bei Auftreten unplanmäßiger Ausgaben durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Invalidität und Alter wäre diese Existenzgrundlage gefährdet, wenn nicht soziale staatliche Sicherungseinrichtungen bestünden. -Es gibt Gesellschaftsmitglieder, die überhaupt nicht oder nur sehr begrenzt in der Lage sind, ihre Existenz durch Arbeitsleistungen und den damit verbundenen Erwerb von Ansprüchen auf staatliche Sozialleistungen abzusichern. -Die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit durch eine gleichmäßigere Verteilung der Chancen für den Erwerb von Bildung, Einkommen und Vermögen sowie eine Verringerung nicht leistungsgebundener Einkommens- und Vermögensunterschiede gehört zur gesellschaftspolitischen Zielsetzung. Aufgrund der beschriebenen sozialen Notlagen und Risiken, die jeden einzelnen betreffen können, erklärt sich die Bedeutung der Sozialpolitik auch für unsere Gesellschaft. Dies zeigt sich vor allem in der Summe der sozialpolitischen Leistungen, die rund ein Drittel des Sozialproduktes ausmachen und damit sehr nachhaltig die Lebenslage von Millionen Menschen beeinflussen. Infolgedessen steht die ökonomische und politische Auseinandersetzung um die Sozialpolitik häufig im Mittelpunkt des Interesses. Unstrittig ist allerdings die Tatsache, daß Arbeitslosigkeit als ein zentrales soziales Risiko angesehen wird, weil sie die materielle Existenz der Betroffenen unrnittel- 43 vgl. Bäcker, G./Bispinck, R./Hofemann, K./Naegele, G., Sozialpolitik und soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland, Band 1: Arbeit, Einkommen, Qualifikation, S.28ff. 44 vgl. hierzu auch Widmaier, H. P., Klassifikation sozialpolitischer Bedürfnisse, in: Sozialpolitik und Wohlfahrtsstaat, S.47ff. und Lampert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, S.112ff.
14 1. KAPITEL bar gefährdet. Daher ist es ein Hauptanliegen der Sozialpolitik, dem Arbeitnehmer die Sicherheit des Arbeitsplatzes bestmöglich zu garantieren. 45 In der Bauwirtschaft spielt das zentrale soziale Risiko der Arbeitslosigkeit, mit allen negativen Folgewirkungen für die betroffenen Bauarbeiter, eine besondere Rolle. Hervorgerufen durch Saisonschwankungen, insbesondere durch den Rückgang der winterlichen Bautätigkeit, steigt in diesem Wirtschaftszweig in den Wintermonaten regelmäßig die saisonale Arbeitslosigkeit so stark an, daß nahezu jeder zweite männliche Arbeiter des Baugewerbes bei Winterbeginn seinen Arbeitsplatz verliert und im Durchschnitt etwa acht bis zehn Wochen arbeitslos bleibt.46 Durch diese winterlichen Produktions- und Beschäftigungsrückgänge werden Einkommenskontinuität und -si- tuation der Bauarbeiter besonders negativ beeinflußt. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis des Bauarbeiters fortbesteht oder aufgelöst wird. Für den Fall des winterlichen Produktionsrückganges, in dem das Arbeitsverhältnis des Bauarbeiters fortbesteht, entfällt der Lohnanspruch für ausgefallene Arbeitsstunden. Nach §4 Nr. l BRTV-Bau wird " ... der Lohn nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit gezahlt. "47 Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsleistung infolge ungünstiger Witterung unmöglich wird.48 D.h. bei Arbeitsausfall aus Witterungsgründen entstehen dem Betrieb, abgesehen von den vollen Krankenkassenbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für Schlechtwetterausfallzeiten, keine Personal- bzw. Lohnkosten. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in §4 BRTV-Bau erschöpfend aufgezählt. Die Aufzählung zeigt, daß selbst für den Fall des Arbeitsmangels kein Lohnanspruch des Arbeitnehmers existiert, da Arbeitsmangel nicht zu den in §4 BRTV-Bau aufgezählten Ausnahmen von dem Grundsatz des §4 Nr. l BRTV-Bau gehört. Im Extremfall -d.h. keine Arbeitsleistung aufgrund von Arbeitsmangel und/oder witterungsbedingtem Arbeitsausfall -ist es also möglich, daß der Lohnanspruch des Bauarbeiters bei bestehendem Arbeitsverhältnis entfällt. 45 vgl. hierzu Lampert, H., Ein wesentliches sozialpolitisches Ziel (Finalziel) ist " ... die Sicherung und Erhöhung der materiellen Freiheit für alle durch Absicherung individueller Erwerbschancen", in: Lehrbuch der Sozialpolitik, S.328. 46 Hinweis: Diese Aussage gilt nur bis zur Einführung der SWG-Regelung im Dezember 1959, vgl. hierzu auch Kap. 3.3.1. Arbeitsmarktpolitische Effekte der getroffenen Förderungsmaßnahmen, S. l 17ff. 47 Anmerkung: In Abweichung von §616 BGB (Vorübergehende Verhinderung) und vom Lohnfortzahlungsgesetz besteht der Lohnanspruch in der Bauwirtschaft nach §4 BRTV-Bau (Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall, !.Allgemeines) nur für wirklich geleistete Arbeitszeit. 48 §4 Nr.5.1 BRTV-Bau.
1. KAPITEL 15 Falls das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, erhält der arbeitslose Bauarbeiter anstelle des Arbeitseinkommens Arbeitslosengeld. Die Höhe dieses Arbeitslosengeldes, das zur finanziellen Überbrückung der winterlichen Arbeitslosigkeit aus Mitteln der Sozialversicherung gezahlt wird, beträgt im Durchschnitt nur etwa 65% des normalen Arbeitsentgeltes (63% bzw.68% des Nettolohnes), und das, obwohl das Arbeitslosengeld in der Regel nach dem durchschnittlichen Lohn der letzten dreizehn Wochen errechnet wird, in denen der Verdienst aufgrund der im Herbst üblichen Überstunden überdurchschnittlich hoch ist. 49 Die Beschäftigungspause bewirkt zusätzlich eine erhebliche Verminderung der Altersrenten bei den Bauarbeitern, weil Ausfallzeiten durch Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung als geminderte Beitragszeiten in Höhe des Arbeitslosengeldes gewertet werden. ferner erhalten die Bauarbeiter im Krankheitsfall während der Arbeitslosigkeit nur ein Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes und nicht in Höhe ihres letzten Verdienstes.50 Das Urlaubsgeld wird ebenfalls gemindert und betriebliche Ansprüche auf Treueprämien für langjährige Betriebszugehörigkeit, auf Zuschüsse zur Altersversorgung etc. kann sich der Bauarbeiter aufgrund der winterlichen Arbeitspause in der Regel nicht erwerben. Die arbeitslosen Bauarbeiter werden gezwungenermaßen versuchen, diese Lohnausfälle durch anderweitige Nebenverdienste zu kompensieren. Daher muß damit gerechnet werden, daß die erhöhte Arbeitslosenzahl auch zu mehr Schwarzarbeit führt, die mit weiteren Mindereinnahmen an Steuern und Sozialbeiträgen verbunden ist. Der Rückgang der winterlichen Bautätigkeit bzw. der Anstieg der Saisonarbeitslosigkeit hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Einkommensverhältnisse sondern beeinflußt die gesamte Lebenssituation des einzelnen Bauarbeiters und seines sozialen Umfeldes. So führt die Einschränkung des materiellen Lebensstandards, ausgelöst durch den Verlust bzw. die Verringerung des Arbeitseinkommens, zu einer Einengung der sozialen und politischen Betätigungsmöglichkeiten und einer Belastung des Familienlebens. Denn selbst ein relativ gut ausgebautes Netz sozialer Sicherungsmaßnahmen kann ein kontinuierliches Arbeitseinkommen nie vollständig ersetzen. Die 49 vgl. Ewald, N., Der Angriff auf das Schlechtwettergeld, S.17, in: Rundschreiben der IG Bau- Steine-Erden, Abteilung Bundesvorsitzender vom 10.8.93. SO Hinweis: Als Folge der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft haben sich die finanziellen Bezüge im Krankheitsfall und die Ansprüche aus der Rentenversicherung erheblich verbessert, vgl. hierzu Kap. 3.3.3.2. Erklärungsmöglichkeiten, S.183f.
16 1. KAPITEL Ursachen hierfür liegen vor allem in der Tatsache, daß der erreichte Lebensstand weitgehend durch fixe Kosten bestimmt wird und nicht mehr finanziert werden kann. 51 Das Risiko der latenten Unsicherheit und Unstetigkeit des Arbeitseinkommens macht eine längerfiistige Lebensplanung ohne soziale Absicherung unmöglich. In dem Maße, wie das Arbeitseinkommen unsicher ist oder ganz ausfällt, wird auch der Unterhalt der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen gefährdet, denn in einer hochindustrialisierten, arbeitsteiligen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland müssen die meisten, für die persönliche Lebensführung notwendigen Sachgüter und Dienstleistungen gekauft werden. Eigenproduktion und Naturaltausch spielen heute so gut wie keine Rolle mehr. Damit wird die Verfügung über Geld zu einer entscheidenden Voraussetzung für den individuellen Lebensstandard. Je höher das Einkommen, um so besser ist die Versorgung mit materiellen (Nahrungsmittel und Bekleidung, Wohnung, Kraftfahrzeug, Medien etc.) und immateriellen (soziale Kontakte und Kommunikation, Bildung und kulturelle Betätigung etc.) Gütern. 52 Ganz allgemein läßt sich sagen, daß heute eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ohne ausreichendes Einkommen nicht möglich ist. Dabei ist nicht nur die Höhe des Einkommens für die Lebenslage entscheidend, sondern auch die Tatsache auf welche Weise die Bauarbeiter ihr Einkommen erhalten. Es macht einen qualitativen Unterschied, ob ein eigenes, kontinuierliches Arbeitseinkommen bezogen wird oder ob die Existenzsicherung auf staatlichen Sozialleistungen beruht. Im Fall der staatlich unterstützten Existenzsicherung lassen sich weitere negative Auswirkungen für den Arbeitnehmer des Baugewerbes erkennen. Durch die permanente soziale und wirtschaftliche Unsicherheit wird ein gewisses Minderwertigkeitsgefühl der Bauarbeiter im Vergleich zu anderen Berufsgruppen verstärkt und das Sozialprestige geschwächt. 53 51 vgl. Riester, F., Die Verhütung und Überwindung saisonaler Arbeitslosigkeit, insbesondere im Baugewerbe, als arbeitsmarktpolitische Aufgabe, S.38ff. und Bäcker, G./Bispinck, R./Hofemann, K./Naegele, G., Sozialpolitik und soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland, Band l: Arbeit, Einkommen, Qualifikation, S.83ff. 52 vgl. Bäcker, G./Welzmüller, R, Materielle Sicherung durch Arbeits- und Sozialeinkommen - Strukturelle Veränderungen und veneilungspolitische Konsequenzen, in: Perspektiven der Vollbeschäftigung, S.23ff. 53 vgl. lfo-lnstitut für Winschaftsforschung, Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Winterbauförderung, S.25ff.
1. KAPITEL 17 Im einzelnen wirken sich die winterlichen Arbeitseinschränkungen und Arbeitsunterbrechungen vor allem auf die Schaffung und Pflege der sog. "human relations" äußerst ungünstig und störend aus, zumal deren Zustandekommen im Baugewerbe durch den nicht-stationären Charakter der Produktionsstätten ohnehin erheblich beeinträchtigt wird. Desweiteren werden durch die zu Beginn des Winters üblichen und zahlreichen Entlassungen nicht nur einzelne Arbeitsgruppen, sondern oftmals ganze Betriebsgemeinschaften aufgelöst, so daß die geknüpften Kontakte zwischen den Arbeitskräften, sowie ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten und Unternehmern immer wieder unter- bzw. abgebrochen werden. Ein betriebliches Zusammengehörigkeitsgefühl kann nicht aufkommen und Arbeitsfreude bzw. Arbeitswilligkeit werden nicht gerade gefördert. Außerdem behindert eine hohe Fluktuation die Möglichkeiten, die " ... Arbeitnehmer im Betrieb organisch und rationell in die Willensbildung einzubauen, um dadurch die nachteiligen Folgen der Fremdbestimmtheit der Arbeitsverhältnisse für die Arbeitnehmer zu überwinden. "54 Die Ausführungen haben die negativen Folgewirkungen für den Bauarbeiter und sein soziales Umfeld, ausgelöst durch die Saisonarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft, aus sozialpolitischer Sicht aufgezeigt. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die zentrale Voraussetzung für ein stetiges, zur individuellen Verwirklichung erforderliches Einkommen eine kontinuierliche Beschäftigung ist. Die Möglichkeit dieser kontinuierlichen Beschäftigung ist jedoch den auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesenen Bauarbeitern faktisch verwehrt, so daß eine eigenständige, selbstverantwortliche Problemlösung unmöglich wird. Aus diesem Grund ist eine solidarische Risikoabsicherung nicht nur sinnvoll, sondern für den Bestand der Gesellschaftsordnung notwendig. Inwieweit diese Absicherung dem Markt, d.h. der individuellen Vorsorge überlassen werden kann, welche Leistungen für wen erbracht werden sollen und wie sie zu finanzieren sind, ist Gegenstand der Sozialpolitik. Mit der Sozialpolitik kommen somit soziale Interessen und Bedürfnisse der abhängig Beschäftigten zur Geltung. Daß eine Beschäftigungskontinuität aber nicht nur günstige Auswirkungen auf die sozialen Verhältnisse der Bauarbeiter ausübt, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftliche Gründe für eine Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft sprechen, sollen die folgenden Ausführungen belegen. 54 vgl Schwarzfischer, J., "Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Sozialpolitik" in: Betriebliche Sozialpolitik und soziale Betriebspolitik", S.53.
18 1. KAPITEL 1.2.2. Die betriebswirtschaftliche Sichtweise Nachdem die Gründe aus sozialpolitischer Sicht für eine Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft aufgezeigt wurden, darf die betriebswirtschaftliche Sichtweise nicht vernachlässigt werden. Infolge des marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland kommt ihr sogar eine besondere Bedeutung zu, da letztendlich die Marktteilnehmer, also Bauherr und Bauunternehmer, entscheiden, ob im Winter gebaut wird oder nicht.55 Die folgenden Ausführungen sollen daher klären, welche positiven Aspekte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von einer Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft ausgehen. Bei der Untersuchung des betriebswirtschaftlichen Nutzens der ganzjährigen Beschäftigung ist zwischen einem qualitativen und quantitativem Aspekt zu unterscheiden. Die Ermittlung des qualitativen Nutzens erstreckt sich auf die Untersuchung der die Unternehmensziele56 fördernden oder hemmenden Einflußfaktoren einer ganzjährigen Beschäftigung. Das Ergebnis ist zwar in Geldeinheiten nicht bewertbar, jedoch bei der Entscheidung für oder gegen den Winterbau von Bedeutung. Ein kurz-, mittel oder langfristiger qualitativer Nutzen der "Kontinuierlichen Bautätigkeit" bzw. "Ganzjährigen Beschäftigung" kann grundsätzlich durch alle Maßnahmen entstehen, die dazu dienen, Unternehmensziele zu erreichen bzw. zu sichern. D.h. betriebswirtschaftlicher Nutzen ist immer dann festzustellen, wenn Unternehmensziele mehr gefördert als beeinträchtigt werden. Die der qualitativen Nutzenbetrachtung zugrunde liegenden positiven Effekte des Winterbaues sollen hier anhand der folgenden Unternehmensziele bezüglich des Absatzmarktes, des Personalwesens und der Produktion aufgezeigt werden:57 Absatzziele: Die ganzjährige Bautätigkeit ermöglicht eine Vergrößerung der Bauleistung insgesamt. Falls eine Umsatzausweitung nicht realisiert werden kann, so erlaubt doch die Verteilung der Bauleistung auf die Wintermonate eine Reduzie- 55 vgl. Kießling, A., Winterbau lohnt sich -Wirtschaftlichkeit spielt die wichtigste Rolle, in: Beratende Ingenieure, Heft 12, 1974, S.4. 56 Zur ausführlichen Diskussion von Unternehmenszielen vgl. Heinen, E., Grundlage betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, S.89ff. 57 vgl. hierzu ausführlich Hampe, K.-H., Winterbau-Technologie, Planung, Vergabe, Ausführung, S.67ff.
1. KAPITEL 19 rung der vorzuhaltenden Kapazitäten und damit ihre gleichmäßigere und bessere Auslastung. Das Angebot von Winterbauleistungen kann von entscheidender Bedeutung für die Auftragserteilung sein, weil der Auftraggeber dadurch zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt sein Bauobjekt nutzen kann. Schließlich kann ein Unternehmen, das Winterbau betreibt, seine Marktposition ausbauen. -Personalziele: Erhebliche saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall und damit im Bedarf an Arbeitskräften führen zu negativen Auswirkungen durch eine erhöhte Fluktuationsrate, die durch Winterbau vermindert werden kann. Im einzelnen reduziert eine kleinere Fluktuationsrate vor allem den Aufwand für Entlassungen und Einstellungen sowie den Aufwand für Ausbildung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. 58 -Produktionsziele: Winterliche Bautätigkeit fördert wesentliche Produktionsziele, wie vertragsgerechte, fristgemäße und wirtschaftliche Herstellung der geforderten Leistungen. So entfällt beispielsweise der Aufwand für die turnusmäßige Überwachung von stillgelegten Baustellen sowie für deren gegebenenfalls mehrmaliges Aus- und Anlaufen. 59 Durch Schutzmaßnahmen kann auch an Tagen weitergearbeitet werden, an denen auf ungeschützten Baustellen die Arbeiten ruhen. Dadurch werden die Kapazitäten besser genutzt und die Fertigungszeiten verkürzt, weil der Leistungsgrad auf geschützten Baustellen in der Regel höher ist als auf den ungeschützten. Insgesamt werden die Störungen im Bauablauf durch die Reduzierung der Witterungsabhängigkeit verringert und damit die Termineinhaltung positiv beeinflußt und erleichtert. Falls trotz Schutzmaßnahmen extreme Witterungsbedingungen die Stillegung einer Baustelle erforderlich machen, sind die Bedingungen beim Wiederanlaufen wesentlich günstiger als auf einer ungeschützten Baustelle. Bei der Entscheidung für oder gegen eine "Kontinuierliche Bautätigkeit" aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten spielen aber nicht nur die genannten qualitativen Aspekte, sondern vor allem auch der quantitative -aus der Differenz von Aufwand und Ertrag errechnete -Nutzen einer winterlichen Baumaßnahme eine ent- 58 Eine Verringerung der Fluktuationsrate hat auch in sozial- und wirtschaftspolitischer Hinsicht positive Auswirkungen, vgl. hierzu Ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung: Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Winterbauförderung, S.55ff. 59 Durch eine " ... kontinuierliche Beschäftigung werden die zusätzlichen Kosten eines "Stop-and- go"-Betriebes der Baustelle vennieden", vgl. hierzu Nolte, R., Winterbau verbessert Rentabilität und Wirtschaftlichkeit -Eine Chance zum Überleben, in: Bauwirtschaft, Heft 41, Oktober 1984, S.1409.
20 !. KAPITEL scheidende Rolle. D.h. für den Baubetrieb bzw. den Bauunternehmer ist es in erster Linie von Bedeutung, zu wissen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine ganzjährige Beschäftigung bzw. kontinuierliche Bautätigkeit die Kostenstruktur positiv beeinflußt und damit für den Betrieb insgesamt ökonomische Vorteile bringt.60 Aus diesem Grund beschränken sich die folgenden Betrachtungen vorwiegend auf die Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Kosteneffekte einer verstärkten Winterbautätigkeit. Daß eine erhöhte winterliche Bauproduktion das Kostengefüge in den Baubetrieben beeinflußt, ist unbestritten. So entstehen durch das Bauen im Winter sowohl zusätzliche Kosten als auch Minderkosten. Zu den Mehrkosten, die aufgrund spezifischer Aufwendungen des Winterbaues nötig sind, gehören beispielsweise: -Einmalige Kosten für die Baustelleneinrichtung, d.h. für An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau der Schutzeinrichtungen zum Winterfestmachen der Baustelle. -Zeitabhängige Kosten, z.B. Vorhalte- bzw. Mietkosten für die Winterbaugeräte und Schutzeinrichtungen. -Leistungsabhängige Kosten, z.B. Mehraufwendungen für Energie (Beleuchtung und Heizung) und zusätzliche Arbeiten (Zu- und Abdecken der Baustoffe, Schneeräumen, Enteisen, etc.). Demgegenüber stehen die folgenden Minderkosten und/oder Erträge, die sich teilweise auch aus der qualitativen Nutzenbetrachtung der Unternehmensziele ableiten lassen: -Zusätzliche Deckungsbeiträge: D.h. eine kontinuierliche Bautätigkeit bzw. eine Verringerung der witterungsbedingten Stillstandszeiten führt zu kontinuierlichen Rechnungslegungen und Zahlungseingängen und daher zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen. 60 vgl. Sommer, M., Winterbau -Kriterium ist die Wirtschaftlichkeit, S.82, in: bau-zentralblatt, Heft 21, 1981.
1. KAPITEL 27 her in einer durch die erhöhte baugewerbliche Kapazitätsausnutzung verursachten durchschnittlichen Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Kapazitätsauslastung. 85 Ein weiterer wesentlicher volkswirtschaftlicher Aspekt zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft liegt in der Gefährdung der ökonomischen Stabilität des bestehenden beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystems. 86 Denn bei der Finanzierung der Sozialleistungen läßt sich ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben87 nur dann garantieren, wenn sich beide Größen im Gleichschritt entwickeln. Steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen, entstehen in den eigenständigen Haushalten der Sozialversicherungsträger unmittelbar Finanzierungsdefizite, d.h. die Höhe des Leistungszuwachses übersteigt den Zuwachs der Beitragszahlung oder die Zahl der Leistungsempfänger nimmt stärker zu als die Zahl der Beitragszahler. Erhöhungen der Beitragssätze oder Leistungskürzungen werden erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das Verhältnis von Leistungsempfängern und Beitragszahlern verschiebt sich immer dann, wenn die sozialen Risiken und Tatbestände, die den Leistungsbezug erforderlich machen, zunehmen und/oder die Zahl der Beschäftigten sinkt. Diese negative Verschiebung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Leistungsempfängern entsteht vor allem durch Arbeitslosigkeit. Der Einfluß der Arbeitslosigkeit auf die Finanzlage ist deswegen so gravierend, weil ein niedriger Beschäftigungsstand Ausgaben- und Einnahmenseite gleichermaßen negativ berührt. Dem steigenden Finanzbedarf auf der einen Seite, steht eine durch dieselben Ursachen verschlechterte Einnahmesituation auf der anderen Seite gegenüber. D.h. mit rückläufiger Beschäftigtenzahl sinken bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen die Beitrags- und die Steuereinnahmen, während gleichzeitig -durch die hohe Zahl von Arbeitslosen -wachsende Ausgaben und damit gesamtwirtschaftliche Kosten verursacht werden. 88 85 Laut eines Gutachtens des Ifo-Institut von 1976 entstehen durch Stillstandszeiten beim Bauhauptgewerbe jeden Winter volkswirtschaftliche Verluste in der Größenordnung von durchschnittlich 11 Mrd. DM; vgl. Rationalisierung aus der Sicht der Baubeteiligten, Gutachten des Ifo-lnstituts für Wirtschaftsforschung, S.348, München, 1976. 86 vgl. Adamy/Steffen, Finanzierungsprobleme des Sozialstaates in der Beschäftigungskrise. Sozialpolitik zwischen solidarischer Sicherung und marktkonformer Funktionalität, S.8lff. und Bieback, K.-J., Die Sozialversicherung und ihre Finanzierung, S.34ff. 87 Die Einnahmen errechnen sich bei gegebenem Beitragssatz aus dem Produkt der Zahl der Beitragszahler und der Höhe der Arbeitseinkommen, die der Beitragszahlung zugrunde liegen. Die Ausgaben aus dem Produkt der Zahl der Leistungsempfllnger und der Höhe der Leistungen. 88 vgl. Bieback, K.-J., Das Sozialleistungssystem in der Krise, in: Zeitschrift für Sozialreform 10- 12/1985.
28 1. KAPITEL In gesamtfiskalischer Betrachtungsweise setzen sich die Kosten der Arbeitslosigkeit dabei im einzelnen aus den Mehrausgaben an Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen für Arbeitslose und den Sozialhilfe- und Wohngeldzahlungen zusammen. Bei den Mindereinnahmen sind insbesondere die geringeren Steuereinnahmen und die reduzierten Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken- und Rentenversicherung) zu nennen. Die durch ansteigende Arbeitslosigkeit bedingte gegenläufige Entwicklung, zwischen sinkenden Beitragseinnahmen und steigenden Leistungsausgaben, betrifft daher zuerst die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. D.h. bereits nach kurzer Zeit werden die finanziellen Grenzen dieser Versicherung erreicht. 89 Diese Tatsache zeigt, daß es sich bei Arbeitslosigkeit -anders als bei Krankheit, Alter oder Invalidität -um ein nicht versicherbares Risiko handelt. Aber auch Renten- und Krankenversicherung werden in dem Maße negativ beeinflußt, in dem Beitragszahler aus der solidarischen Risikofinanzierung herausfallen. So müssen beispielsweise die Renten entsprechend der Urnlagefinanzierung von weniger Beitragszahlern finanziert werden, als dies ohne Arbeitslosigkeit der Fall gewesen wäre. Es läßt sich daher festhalten, daß Arbeitslosigkeit -insbesondere die winterliche Massenarbeitslosigkeit der Bauwirtschaft -die gesamte Finanzierungsbasis der Sozialversicherung gefährdet. Dabei ist es im Prinzip unerheblich, ob die Sozialleistungen über das beitragsfinanzierte Sozialversicherungssystem oder über die steuerfinanzierten öffentlichen Haushalte abgewickelt werden, weil sinkende Beschäftigten- und steigende Arbeitslosenzahlen die Relation von Beitrags- und Steuerzahlern zu Leistungsempfängern immer im negativen Sinne verschieben. 90 Nicht die Sozialpolitik ist daher zu teuer und gefährdet die ökonomische Stabilität, sondern die Arbeitslosigkeit ist zu teuer und gefährdet die Finanzierung der Sozialpolitik. Alle wirtschafts- und arbeitszeitpolitischen Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit tragen insofern dazu bei, die Finanzierungsgrundlage des Sozialleistungssystem zu sichern, d.h. die Beseitigung der Saisonarbeitslosigkeit und der Schlechtwetterausfallzeit in der Bauwirtschaft trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung der Sozialversicherung bei. 89 vgl. Bieback, K.-J., Die Sozialversicherung und ihre Finanzierung, S.34ff. und Kieselbach/Wacker (Hrsg.), Individuelle und gesellschaftliche Kosten der Arbeitslosigkeit, S.85ff. 90 vgl. Bieback, K.-J., Die Sozialversicherung und ihre Finanzierung, Frankfurt, S.34ff. und Bäcker, G./Bispinck, R./Hofemann, K./Naegele, G., Sozialpolitik und soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland, Band 1: Arbeit, Einkommen, Qualifikation, S.28f.
1. KAPITEL 29 Aus diesem Grund und den bereits angeführten Wachstumseffekten, als Folge der Realisierung bzw. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft begründet sich auch die Notwendigkeit einer "Ganzjährigen Beschäftigung" aus volkswirtschaftlicher Sicht. 1.3. Problemstellung Mit einem Zitat aus dem Jahr 1931, läßt sich die Problemstellung dieser Arbeit bzw. das Kernproblem der Bauwirtschaft -die saisonale Arbeitslosigkeit -treffend charakterisieren. In einem Vorwort zu einer Untersuchung über die Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland heißt es: "Kein sozialökonomisches Problem besitzt gegenwärtig eine so tragische Aktualität, wie das der Arbeitslosigkeit. " 91 Für die Bauwirtschaft hat dieses Zitat noch bis weit in die 50er Jahre hinein Gültigkeit, denn bis 1959 fiel die monatliche Produktion des Bauhauptgewerbes im Winter - verglichen mit der im Sommer liegenden Saisonspitze 92 - auf weniger als die Hälfte zurück. Meßkriterium hierfür ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, die sich um mehr als 50% verringerte. 93 Waren beispielsweise im Juli 1958 noch 242 Millionen Stunden geleistet worden, so sank die Zahl im Februar 1959 auf 112 Millionen Stunden.94 Die Folge davon war, daß auch auf dem Arbeitsmarkt die Zahl der männlichen Arbeitslosen aus dem Baugewerbe im Winter drastisch anstieg, d.h. zwischen dem Höhepunkt und Tiefpunkt der Bausaison um ein Vielfaches zunahm. Dieses starke Absinken der Bauproduktion im Winter, verbunden mit einem erheblichen Anstieg der Saisonarbeitslosigkeit, insbesondere in den Monaten Januar und Februar jeden Jahres, gehörte zu den charakteristischen Merkmalen der Bauwirtschaft bis Ende der fünfziger Jahre. Daß sich dieser Zustand, trotz der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bauwirtschaft, nicht schon längst geändert hatte, lag in der Tatsache, daß die mit dem saisonalen Produktions- und Beschäftigungsrückgang einhergehenden Probleme zu Beginn der 50er Jahre noch als zweitrangig eingestuft wurden. Im 91 vgl. Fricke, R., Die Ursachen der Arbeitslosigkeit, S.8. 92 vgl. Ifo-lnstituts für Wirtschaftsforschung e. V, Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Winterbauförderung, Gutachten. 93 vgl. Kap. 3.3.2.1.1. Geleistete Arbeitsstunden, S.14lff. 94 vgl. Bundesanstalt für Arbeit, Bauen im Winter, Erfahrungsbericht, Nürnberg 1966.
30 1. KAPITEL Vordergrund standen damals die Bemühungen, die anderen Arten der Arbeitslosigkeit, die einen unmittelbaren Massennotstand bildeten, zu beseitigen. 95 Erst mit zunehmendem Beschäftigungsgrad Mitte der SOer Jahre wurde die besondere Problematik in der Bauwirtschaft wieder aufgegriffen. Diese nun ernsthaften Bemühungen führten schließlich 1959 zu konkreten Ergebnissen, als im Rahmen des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG die "Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" eingeführt wurden. Wenn auch heute noch -nach rund 30jähriger Winterbauförderung - im Winter wesentlich weniger Bauarbeiten ausgeführt werden als in der übrigen Zeit des Jahres, so nennen die Beteiligten dafür zahlreiche Gründe, von denen die meisten immer wieder auf einen gemeinsamen Ursprung zurückgeführt werden: Die Behinderung des Bauens durch die ungünstigen, zum Teil widrigen Witterungsverhältnisse während der Winterzeit. Neben diese, nicht zu ändernden Naturgegebenheiten, treten aber auch andere, oft traditionelle, Einflüsse und Einstellungen, sowie institutionelle Hinderungsgründe verschiedener Art, die dem Winterbau abträglich sind. 96 Als weitere Ursachen für das Zurückgehen der Bauarbeiten während der Winterzeit, werden von den Betroffenen insbesondere noch die Auftragslage, die Finanzlage der Betriebe, die schwierige Kalkulation der Kosten des Winterbaues und die nicht abschätzbaren Kosten der durch Witterungsverhältnisse verursachten Arbeitspausen angeführt. 97 Aufgrund dieser Feststellung liegt die Schlußfolgerung nahe, daß die im Verlauf der Jahre von 1959 bis heute eingesetzten gesetzlichen und tariflichen Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung, von denen noch ausführlich die Rede sein wird, mehr oder weniger versagt hätten. Dabei übersieht man jedoch, daß die Bezeichnung "Ganzjährige Beschäftigung" ein komplexes Problem urnreißt.98 Ein abschließendes Urteil über die Wirksamkeit der in der Bundesrepublik insgesamt getrof- 95 vgl. Bundesministerium für Arbeit, Abteilung Statistik (Hrsg.), Analyse der westdeutschen Arbeitslosigkeit, S.13, Bonn, September 1952. 96 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2.2. Ursachen der Saisonschwankungen, S.53ff. 97 vgl. Sehlieder, E., Den Bauunternehmern wird zuviel zugemutet -Noch kann vom winschaftlichen Erfolg des Winterbaus nicht die Rede sein, S.4. 98 vgl. Geerling, C., Winterbau und winterliche Arbeitslosigkeit, S.615, in: Der Bau und die Bauindustrie, 1 L Jg., Nr.22, 1958.
1. KAPITEL 31 fenen Förderungsmaßnahmen läßt sich somit erst dann abgeben, wenn man alle Aspekte des zu behandelnden Problems dargestellt und die Effektivität der Maßnahmen in Bezug auf die jeweils betrachtete Teilproblematik untersucht hat.99 1.4. Zielsetzung Ziel und Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es daher, die Bestrebungen und Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, von ihren Anfängen in den Süer Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt, zu analysieren. Dabei werden insbesondere diejenigen Maßnahmen untersucht und quantifiziert, die aufgrund ihres Förderungsumfanges der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft dienen und zu einer Glättung des bauwirtschaftlichen Geschehens führen können. Basis und Hintergrund der Untersuchung der vorliegenden Arbeit, bilden die im Verlauf der Zeit gesetzten Schwerpunkte durch die Veränderungen der gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen, zum Bauen im Winter. Aus diesen jeweils neuen Regelungen lassen sich eigenständige spezielle "Förderungszeiträume" ableiten, die unabhängig voneinander analysiert und vergleichend bewertet werden. Schließlich wird versucht, sinnvolle Alternativen zur Lösung der Beschäftigungsproblematik in der Bauwirtschaft aufzuzeigen. Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist also eine zweifache: -Sie soll einerseits darlegen, inwieweit es mit Hilfe des bislang eingesetzten wirtschafts- und sozialpolitischen Instrumentariums gelungen ist, unter Berücksichtigung eines zugrundeliegenden Zielsystems, den alljährlichen Produktions- und Beschäftigungsrückgang zu stoppen. -Sie soll andererseits Möglichkeiten aufzeigen, wie man -möglichst unter Vermeidung von Zielkonflikten -die Förderungsmaßnahmen erweitern, verbessern und gegebenenfalls neu gestalten müßte, um eine höhere Effektivität zu erzielen. 99 Ähnliche Überlegungen finden sich in: Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, Drucksache IV/643, Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Vorschriften zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft nach Artikel VI des zweiten Änderungsgesetzes zwn AVAVG vom 7. Dezember 1959, 27. September 1962 (im folgenden zitiert als BT- Drucks. IV/643).
32 1. KAPITEL Eingebunden werden diese Analysen und Überlegungen in einen besonders aktuellen Rahmen zur Thematik der "Ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft". Einerseits werden, durch die gegenwärtig geführte Diskussion um die ersatzlose Streichung des seit dem Winter 1959/60 bestehenden Schlechtwettergeldes zum 1. Januar 1996100, die Tarifvertragsparteien unter einen gewissen Zeitdruck gesetzt. Andererseits sind sich die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes darin einig, " ... daß unmittelbar nach Beendigung der Einkommens-Tarifverhandlungen 1994 mit der Umsetzung der Vereinbarung vom 19. Mai 1992, begonnen wird_l0 1 Aufgrund dieser Vereinbarung, werden die Tarifvertragsparteien in Verhandlungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen und die Möglichkeiten einer Verstetigung desselben, sowie über bauspezifische Lösungen der Wochen- und Jahresarbeitszeit, eintreten. Diese Verhandlungen werden sich auch mit der Lösung der Probleme befassen müssen, die sich aus dem vorgesehenen Wegfall der Schlechtwettergeldregelung ergeben. Die gefundenen tariflichen Regelungen sollen dann zum 1. Januar 1996 in Kraft treten. " 102 1.5. Vorgehensweise und Abgrenzung Es gibt bereits eine Vielzahl von Veröffentlichungen über den Winterbau. Besonders die Fachzeitschriften des Baugewerbes greifen dieses Problem immer wieder auf. Doch beschränken sich diese Ausführungen durchweg auf die Behandlung von Teil- bzw. Einzelfragen, und zwar in der Regel ohne sie in den Rahmen des Ganzen zu stellen. Veröffentlichungen, die sich eingehender mit der komplexen Winterbauproblematik auseinandersetzen sind großenteils älteren Datums, so daß die Auswirkungen der Förderungsmaßnahmen gar nicht oder nur zum Teil berücksichtigt werden konnten.103 lOO Anmerkung: Überlegungen der Bundesregierung, das SWG betreffend, sind nicht neu. Schon 1984 wurden im Zuge der Haushaltsberatungen zur Konsolidierung der Staatsfinanzen Entlastungen auch im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit beschlossen. Damals sollten durch Senkung der Leistungssätze beim Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld von 68 auf 63 v.H. für Leistungsempfänger ohne Kinder, 940 Mio. DM und durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten des Schlechtwettergeldbezuges für den ersten Tag im Monat zu übernehmen, weitere 100 Mio. DM, eingespart werden; vgl. hierzu Brocksiepe, G., Mehr Arbeitslose durch Verteuerung des Winterbaus, S.15. 101 Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien vom 10. März 1994 in Leipzig. 102 Hinweis: Nach dem Abschluß der Lohnrunde 1992 haben sich die Tarifvertragsparteien in der Vereinbarung vom 19 Mai 1992 darüber verständigt, zu verhandeln, wie in der Baubranche eine ganzjährige Beschäftigung gesichert werden kann. Zu solchen Gesprächen, die damals noch 1995 in eine tarifvertragliche Regelung münden sollten, hatten sich beide Tarifparteien beim Tarifabschluß 1992 verpflichtet.
1. KAPITEL 33 In der vorliegenden Arbeit wird deshalb der Versuch unternommen, die Saisonproblematik der Bauwirtschaft in ihrer weit verzweigten Gesamtheit zu erfassen. Mit besonderer Gründlichkeit wird dabei die Entwicklung des eigentlichen Kernproblems -d.h. die Entwicklung der Produktionsausfälle im Bauhauptgewerbe während der Winterzeit und die dadurch ausgelöste Saisonarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft - unter Berücksichtigung der jeweils getroffenen Förderungsmaßnahmen analysiert. Die Vorgehensweise des Verfassers bei der nachfolgenden Untersuchung der Gesamtproblematik zur "Ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft", soll hier kurz skizziert werden: Im Anschluß an dieses Kapitel wird zunächst ein Überblick über die Bauwirtschaft in Deutschland gegeben. Dieser Überblick beinhaltet die Darstellung der Bedeutung der Bauwirtschaft für die Gesamtwirtschaft, ihre betriebsstrukturelle Entwicklung sowie Besonderheiten des deutschen Baugewerbes und eine baukonjunkturelle Prognose. Im weiteren Verlauf des zweiten Kapitels werden dann die Saisonschwankungen in der Bauwirtschaft und ihre Ursachen sowie Wirkungen dargelegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden die verschiedenartigen Gründe für eine Förderung der ganzjährigen Beschäftigung deutlich. Es schließen sich die Ausführungen über die bisherige Entwicklung (1959-1992) der unterschiedlichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Förderungsmaßnahmen an, verbunden mit einer ausführlichen Diskussion der Zielvorstellungen der am Baugeschehen Beteiligten. Im Rahmen des dritten Kapitels werden die Wirkungen der getroffenen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft analysiert. Da die Untersuchung jedoch mit einigen Einschränkungen verbunden ist, werden diese zunächst aufgezeigt. So muß beispielsweise auf eine ausführliche Diskussion der technischen Gesichtspunkte des Winterbaues verzichtet werden, weil eine der- 103 Beispielhaft genannt seien hier vor allem Riester, F., Die Verhütung und Überwindung saisonaler Arbeitslosigkeit, insbesondere im Baugewerbe, als arbeitsmarktpolitische Aufgabe, Diss. Köln, 1959 und Krämer, K., Der Winterbau -Gesamt- und einzelwirtschaftliche sowie soziale Probleme seiner Förderung zur Ausschaltung der saisonalen Produktionsschwankungen im Baugewerbe Westdeutschlands, Diss. Essen, I 967 sowie Bellingen, K., Die Effektivität der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Diss. Köln, 1975.
34 1. KAPITEL artige Untersuchung über den Rahmen dieser Arbeit hinausginge. Ungeachtet dieser Tatsache, ist der Verfasser zu der Ansicht gelangt, daß die Winterbautechnik ohnehin so weit fortgeschritten ist, daß sie kein entscheidendes Hindernis für eine winterliche Bautätigkeit mehr darstellt. 104 Auch die anderen Einschränkungen des Kapitel 3 .1. spielen im Rahmen der Untersuchung nur eine untergeordnete Rolle, so daß der Versuch, die Saisonproblematik in ihrer Gesamtheit zu erfassen, nicht beeinträchtigt wird. Nach der Formulierung der Untersuchungskriterien in Kapitel 3.2. werden dann die Auswirkungen der Förderungsmaßnahmen auf die ganzjährige Beschäftigung, vor allem quantitativ aber auch qualitativ, analysiert. Dies geschieht ausführlich im Rahmen der Wirkungsanalyse des Kapitel 3.3., bei der arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitische - d.h. insbesondere einkommenspolitische -Effekte im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. In Kapitel 3.4. werden die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich dieser einzelwirtschaftlichen Bewegungsgrößen zusammengefaßt. Im Rahmen des vierten Kapitels wird eine abschließende Beurteilung der derzeit gültigen und im Zeitablauf getroffenen Förderungsmaßnahmen vorgenommen. Als Basis dieser Bewertung dienen einerseits die ermittelten Ergebnisse der Wirkungsanalyse und andererseits die geleisteten Zahlungen (SWG, Lohnausgleich, WG, MKZ, IKZ und WB-Umlage) sowie die geleisteten bzw. ausgefallenen Arbeitsstunden (SWG-Ausfallstunden, WG-Stunden, MKZ-Stunden) im Zusammenhang mit den Winterbauförderungsmaßnahmen. Mit der Analyse dieser Zahlungs- und Leistungsströme ist eine relativ genaue Quantifizierung einzelner Effekte möglich. In diesem Zusammenhang werden auch die alternativen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft untersucht. Dabei werden sowohl mögliche Änderungen der gesetzlichen als auch der tariflichen Regelungen betrachtet. Unter möglichen Änderungen versteht der Verfasser dabei vor allem diejenigen Änderungen, die im Rahmen der aktuellen Diskussion der am Baugeschehen Beteiligten, d.h. insbesondere der Tarifpartner aber auch der Bundesregierung, eine Rolle spielen. 104 vgl. hierzu ausführlich Kap. 3.1.2. Technik des Winterbaues, S.97-98.
1. KAPITEL 35 Den Abschluß der Arbeit bildet daher ein in Ansätzen vorgestelltes Tarifmodell, bei dem die wesentlichen Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Förderung aufgezeigt werden sollen. Wie bereits erwähnt, werden die Analysen und Überlegungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft in eine besonders aktuelle politische Diskussion eingebunden, die auch Handlungsbedarf bei den Tarifvertragsparteien erforderlich gemacht hat. Diese Tarifverhandlungen werden nach letztem Kenntnisstand des Verfassers im Spätherbst 1994 beginnen.
36 2. KAPITEL KAPITEL 2 2. Bauwirtschaft in Deutschland In Anbetracht der zentralen Bedeutung der Bauwirtschaft für die gesamte Volkswirtschaft 105 ist eine Untersuchung des bauwirtschaftlichen Beitrages zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum von großem Interesse. Denn nur durch eine nähere Analyse des Bausektors können die Auswirkungen der Winterbauförderungsmaßnahmen, vor allem auf Beschäftigung und Produktion in der Bauwirtschaft, " ... sowie gesamtwirtschaftliche Multiplikatoreffekte in ihrer Größenordnung richtig eingeschätzt und quantifiziert werden." 106 2.1. Strukturanalyse und Bedeutung der Bauwirtschaft Im Zusammenhang mit der Bauwirtschaft spricht man oft von der Schlüsselstellung dieses Wirtschaftszweiges für die Volkswirtschaft.107 Diese Tatsache wird deutlich, wenn man zu einer rein sektoralen Betrachtungsweise der Bauwirtschaft auch die von ihr ausgehenden Beziehungen und Verflechtungen zu anderen Wirtschaftszweigen der Volkswirtschaft analysiert. Kriterien hierfür sind ein Vergleich der im Baugewerbe Beschäftigten mit der Gesamtbeschäftigtenzahl, eine Übersicht über die Beiträge des Baugewerbes zum gesamten Inlandsprodukt, ein Vergleich der Bauinvestitionen mit den gesamten Anlageinvestitionen, sowie eine Gegenüberstellung von Bauvolumen und Bruttosozialprodukt und schließlich eine Darstellung der engen Verflechtung des Baugewerbes mit anderen Wirtschaftszweigen. 105 vgl. hierzu ausführlich Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, Volkswirtschaftliche Ausstrahlungen der Bauwirtschaft, Gutachten. I06 Hinweis: Versuche zur Quantifizierung des Multiplikators sind mehrfach angestellt worden; vgl. hierzu Bopp, E./Willeke, R, Konjunktursteuerung durch Bauwirtschaft?, S.8 und auch Pause, H., Argumente zur wirtschaftspolitischen Situation der Bauwirtschaft, S.13. 107 vgl. hienu ausführlich Ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, Volkswirtschaftliche Ausstrahlungen der Bauwirtschaft, Gutachten und Willeke, R, Möglichkeiten der Verstetigung der Baunachfrage durch Konjunkturprogramme, S.2111'.
2. KAPITEL 43 Abb il dum z: 7 Reale Veräl)de ~-11 n, v9n) Ja q v~dumen ~ng :JJ §~t '1i~ !JI y 9rj 3 !\ (;Jn.~ ,fü:jr Jahr Bau - BSP Jahr Bau- BSP Jahr Bau - BS P Jahr Bau - BS P vo l urnen vo lumen volwnen vo l umen 1951 5,3 9,4 1961 4,8 4,3 1 971 7,8 3,0 1981 -4 ,7 0,1 1952 5,4 9,0 1962 4,8 4,6 1972 7,3 4,3 1982 -3 ,8 - 1, 1 1953 17,6 8,4 1963 2,7 2,8 1973 0,6 4,8 1983 0,8 1,9 1954 7,8 7,1 1964 12,7 6,6 1974 -8 ,5 0,1 1984 0,8 3,1 1955 13,5 11,8 1965 4,0 5,3 1975 -8,3 -1,3 1985 -8 ,6 1,8 1956 6,9 7,5 1966 3,4 2,9 1976 2,3 5,5 1986 2,7 2,2 1957 1,7 5,9 1967 -4, 7 -0 ,2 1977 0,7 2,6 1987 0,0 1,5 1958 3,3 4,1 1968 1, 1 5,7 1978 1,3 3,4 1988 4,7 3,7 1959 12,6 7,5 · 1969 2,7 7,5 1979 2,9 4,0 1989 5,0 3,8 1960 6,3 8,8 1970 5,9 5,0 1980 1,8 1,0 1990 5,2 4,5 $1.Q>m 8,0 e.o "' , fc 1 0i 1) 3 ,i t: ""''1i (iJ i ·· tf:"l io pr; , ,o , \H it ' ' fl' ',' lic r' Ho ,< ' T'~ Quelle: Hauptverband der Deutschen Bawndustne (Hrsg.), Bauwirtschaft im Zahlenbild 1993, Grafik 2; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Bauvolwnensberechnung; Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch 92, S.655 und Fachserie 18 Reihe 1.2, Konten und Standardtabellen 1993 sowie eigene Berechnungen. raum einen gleichbleibenden Anteil von fast 50% des Bauvolumens beanspruchte. Die restlichen 50% teilen sich, grob gerechnet, Wirtschaftsbau sowie Öffentlicher- und Verkehrsbau etwa zur Hälfte, d.h. jeweils 25%. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich jedoch bemerkenswerte Anteilsverschiebungenen, die im folgenden beschrieben werden. 1 um z: Abb'ld 8 l!i tf&M &züsal n neij' ~&u fii 1 :1 <t ~\Pi:üi6 l'!QD~t1S t iQ1Y o ?t ·lfWtF . ~-:•::··· · - - -- - .... - - .... Jlllr -- -und Jahr -- -- Jlllr ---- ... ... ... .. ... v,,. ... ... V,, , --- 1950 48 ,1 26,0 25 ,8 1970 42,3 25,8 31 ,9 1982 48 ,9 26,2 24,9 1956 46,4 25,7 27,9 1971 45,0 26,1 28,9 1963 51 ,0 26,2 22,8 1960 45,8 28,4 25,8 1972 48,9 25,1 26,0 1984 51 ,2 26,0 22,8 1961 45 ,1 28,1 26,8 1973 50,2 24,8 25,0 1985 48,6 27,2 24,2 1962 44,6 26,6 28,8 1974 47,5 24,4 28,1 1988 46,7 28,0 25,3 1963 43,0 24,2 32,8 1975 46,6 24,6 28,9 1987 46,1 28,8 25,1 1964 42,4 23,5 34,1 1976 48,3 24,9 26,8 1986 46,2 28,9 24,8 1965 43,6 24,4 32,0 1977 49,4 25,0 25,6 1989 46,2 29,7 24,2 1966 45,3 24 ,3 30,4 1 1178 49,5 24,4 26,1 1990 48,5 29,2 22,3 1967 47,5 23 ,6 28,9 1979 49 ,7 24,5 25,8 1991 49,3 29,5 21 ,2 1968 46,9 23,4 29,8 1980 49,4 24,9 25,7 1992 50,4 29,1 20,6 196G 44,5 24,8 30,7 1 981 49 ,2 25,4 25,5 XXX XXX XXX XXX Quelle: Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und eigene Berechnungen. 122 bis 1960 ohne Berlin (West) und das Saarland.
44 2. KAPITEL Während sich in den 50er und 60er Jahren, dies zeigt die Abbildung 7, Bauvolumen und Bruttosozialprodukt noch parallel entwickelten (8/8=100% bzw. 3, 7 /4,4=84, 1 %), blieb die Bautätigkeit seit Anfang der 70er Jahre hinter dem allgemeinen Wirtschaftswachstum zurück (1/2,8=35,7% bzw. 0,4/2,2=18,2%). Begründet ist diese Tatsache vor allem durch den Nachholbedarf nach den Kriegsfolgen. Die 50er Jahre, sogenannte Nachkriegsjahre, waren von einer enormen Aufbauleistung der durch den 2. Weltkrieg zerstörten Bausubstanz gekennzeichnet. So gab es beispielsweise auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland123 2,3 Millionen zerstörte Wohnungen. Hinzu kamen 14 Millionen Flüchtlinge, die aufgenommen werden mußten.124 Daraus folgte, daß der Wohnungsneubau in dieser Zeit seinen Höhepunkt mit einem Anteil von fast 40% des Bauvolumens hatte, d.h. das Wohnungsbauvolumen bestand fast ausschließlich aus Neubauten. Dieser "Neubauanteil" hat im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung verloren und betrug in den 80er Jahren nur noch 28%, wie sich auch anhand der Gesamtzahl von 20 Millionen in Westdeutschland -Zeitraum 1950 bis 1992 -gebauten Wohnungen belegen läßt. Hieraus ergeben sich durchschnittlich 475.000 fertiggestellte Wohnungen pro Jahr. Seit dem Rekordergebnis von 1973 mit 714.000 fertiggestellten Wohnungen war der Trend, abgesehen von kurzen Unterbrechungen stark rückläufig und hatte 1988 mit 208.000 seinen Tiefstand. Auch die 375.000 Wohnungen von 1992 liegen noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Dementsprechend angestiegen ist der Anteil der Altbauerneuerung, der Ende der 80er Jahre fast 50% des Wohnungsbauvolumens ausmachte. 125 In den 60er Jahren war das beherrschende Thema der baupolitischen Diskussion die angebliche "Überhitzung" der Baukonjunktur. Kennzeichnend dafür war die Verordnung zur Erteilung eines Baugenehmigungsstopps.126 Der Anteil der öffentlichen Hand am Bauvolumen stieg in dieser Zeit auf rund 34%127 des Gesamtbauvolumens, da vor allem der Straßenbau, speziell der Autobahnbau, forciert betrieben wurde. Aber auch die erste Baurezession 1966/67 fiel in diesen Zeitraum.128 123 ohne Saarland und Berlin (West). 124 vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Bauwirtschaft im Zahlenbild 1991, Grafik 2: Langfristige Entwicklung des Bauvolumens in Westdeutschland. 125 vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Bauwirtschaft im Zahlenbild 1991, Grafik 4, Entwicklung des Bauvolumens 1950-1990, Zusammensetzung. 126 Gesetz vom 8. Juni 1962 zur Einschränkung der Bautätigkeit. 127 vgl. auch Abbildung 8: 1964. 128 vgl. auch Abbildung 7: Reale Veränderungen von Bauvolumen und BSP zum Vorjahr.
2. KAPITEL 45 Die 70er Jahre begannen mit einer Periode des "Bau-Booms", an die sich allerdings die zweite Baurezession (1973-75) nahtlos anfügte. Ein nachhaltiger Rückgang des öffentlichen Bauvolumens war aufgrund erschwerter Finanzierungsverhältnisse ebenfalls festzustellen. Die dritte und einschneidenste Baurezession folgte zu Beginn der 80er Jahre und setzte sich unter Einschluß einer Stagnationsphase bis 1987 fort. 129 In dieser Zeit ging die Zahl der Beschäftigten im Baugewerbe von 2, 126 Millionen 1980 auf 1,801 Millionen 1987 zurück. Erst gegen Ende der 80er Jahre, ausgelöst vor allem durch die Wiedervereinigung Deutschlands, kam es wieder zu einer spürbaren Belebung der Bautätigkeit 130 Für die zukünftige Entwicklung der Bauwirtschaft bezieht sich der Verfasser auf zwei umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen des lfo-lnstituts für Wirtschaftsforschung, die den Bedarf an Bauten aller Art in Deutschland prognostizieren. Die erste Studie "Baubedarf-Perspektive bis 2000",131 ausgehend vom Stand 1987, bezieht sich aufWestdeutschland. Aufgrund der getroffenen Annahmen wird ein Gesamtbaubedarf für den 13jährigen Untersuchungszeitraum ermittelt Der sich daraus ergebende durchschnittliche jährliche Baubedarf von 286 Milliarden DM liegt rund 36% über dem tatsächlichen Bauvolumen von 1987, was nicht mit einer jährlichen Steigerung um 36% verwechselt werden darf 132 Noch dramatischer als für Westdeutschland ist das Ergebnis der zweiten Studie. Sie ermittelte nach den gleichen wissenschaftlichen Methoden den "Baubedarf in den neuen Bundesländern bis 2005",133 und errechnete auf der Basis des Jahres 1990 einen aggregierten Baubedarf von 2,4 Billionen DM. Ausgehend von einem Bauvolumen- Ost von rund 43 Mrd. DM im Jahr 1990, müßte die Bauproduktion Jahr für Jahr real 15% zunehmen, um den ermittelten Baubedarf bis zum Jahr 2005 zu realisieren. 134 129 vgl. auch Abbildung 7: Reale Veränderungen von Bauvolumen und BSP zum Vorjahr. 130 vgl. auch Abbildungen 2 und 7. 131 vgl. lfo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, Baubedarf-Perspektive bis 2000, Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie von Karin Behring, München, 1989. 132 vgl. lfo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, Baubedarf-Perspektive bis 2000, Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie von Karin Behring, S.331-333, München, 1989. 133 vgl. lfo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, ifo studien zur bauwirtschaft 18, Baubedarf in den neuen Bundesländern bis 2005 von Erich Gluch, München, 1992. 134 vgl. lfo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, ifo studien zur bauwirtschaft 18, Baubedarf in den neuen Bundesländern bis 2005 von Erich Gluch, S.224-227, München, 1992.
46 2. KAPITEL Provisorische Hochrechnungen erlauben eine Addition des Baubedarfs West und Ost, der in der folgenden Abbildung 9 dargestellt ist. Die sich daraus ergebende Summe von 8,3 Billionen DM bis zum Jahr 2005 ist fast das Dreifache des gesamten deutschen Bruttosozialproduktes von 1992. 135 Abbildun: 9 Gesamter Baubedarf der Jahre 1991 bis 2005 in Preisen von 1990 Wohnen Wirt$Choh und Energieversorgung Verkehr Umweltschutz und was·serversOfgung Soziale/Kulturelle lnfrostruklur Westdeutschland Mrd. DM 2865 ~1803 1275 528 ~1178 775 403 ~625 430 IQ5 ~558 3QQ 168 Ostdeutschland 3840 Q75 Gesamt 8319 Mrd. DM ~ ......., Kommunikq,1ion ~ 155 105 50 Vergleich Ist/Soll ilwd DM) Sonstiges ~ 160 110 50 300 Boubedorl pro Jahr im Zeithorizont 1987 2000 1991 2005 200 100 0 1) In Preisen von 1980 ohne Hochrechnung 2) In Preisen von 1990 Quelle: Für Westdeutschland: Jfo Baubedarfsstudie West far 1988 bis 2000, Hochgerechnet (BBIV) auf 1991 bis 2005 und für Ostdeutschland: Jfo Baubedarfsstudie Ost far 1991 bis 2005, Informationsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V., Nr.7/92. Reale Wachstumsraten von 15% pro Jahr liegen jedoch deutlich über realistischen Erwartungen für das durchschnittliche Wachstum der Gesamtwirtschaft bzw. des Bausektors bis zum Jahr 2005. Der gesamte Baubedarf wird also innerhalb des analysierten Zeitraumes nicht gedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund wird die For- 135 vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Bauwirtschaft im Zahlenbild 1993, Grafik 6.
2. KAPITEL 47 derung nach ganzjähriger Beschäftigung besonders aktuell. Die Baubedarfsprognosen des lfo-Instituts geben der Entwicklung der Bauwirtschaft eine gute Ausgangsposition und zeigen die Notwendigkeit auf, vorhandene Kapazitätsreserven stärker und gezielter nutzbar zu machen. 2.1.4. Besonderheiten in der Bauwirtschaft Um die Wirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen aufbauwirtschaftliche Aktivitäten abschätzen zu können, ist die Kenntnis einiger besonderer Gegebenheiten bei der Leistungserstellung der Bauwirtschaft erforderlich, da diese in gleicher Intensität in anderen Wirtschaftsbereichen nicht auftreten. 136 Im Hinblick auf die ganzjährige Beschäftigung sind hier vor allem die Markt- und Produktionsbedingungen zu nennen, die das Baugeschehen maßgeblich beeinflussen. Die Struktur des Baumarktes ist, wie bereits erwähnt, durch eine große Anzahl vorwiegend kleinerer und mittlerer Betriebe gekennzeichnet. Diesen Bauleistungsanbietern steht eine vielgestaltige Gruppe von Nachfragern gegenüber. Hierbei erscheint die öffentliche Hand,137 neben den privaten Bauherren, gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und gewerblichen Unternehmen mit einem Viertel des Bauvolumens als der dominierende Nachfrager nach Bauleistungen.138 In einigen Bereichen, wie z.B. im Straßenbau, ist die öffentliche Hand praktisch der einzige Nachfrager. Dennoch deutet die Vielzahl der Anbieter und Nachfrager des gesamten Bausektors dem Anschein nach auf eine polypolistische Marktstruktur hin. 139 Die Realität hingegen schränkt die Zahl der Marktteilnehmer, durch die außerordentliche Verschiedenartigkeit der einzelnen Bauleistungen und die sich daraus ergebenen Anforderungen an die personelle und maschinelle Ausstattung der Baubetriebe, sowie den räumlich eng begrenzten Aktionsradius der kleinbetrieblichen Bauunternehmen, verbunden mit der Standortgebundenheit der Bauvorhaben, erheblich ein. 140 Daher 136 vgl. Kirner, W./Guicciardi, R./Menkhoff, H./Zinkhahn, W., Enquete über die Bauwirtschaft, S.727ff. 137 Anmerkung: Die Bauausgaben der öffentlichen Hand umfassen die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von Gemeinden- und Zweckverbänden (Gebietskörperschaften), ferner von Bahn, Post und Bundeswehr (einschließlich NATO) im gesamten Bundesgebiet. 138 vgl. auch Abbildung 8. 139 vgl. Schmidbauer, H., Allokation, technischer Fortschritt und Wettbewerbspolitik, S.127 und S.129.
48 2. KAPITEL kann es den Baumarkt für die Gesamtheit der Bauleistungen oder auch nur einen regionalen Ausschnitt überhaupt nicht geben. Vielmehr ist er " ... die Summe unzähliger einzelner Fälle von ad-hoc Marktbildungen, die durch Anfragen einzelner Interessenten für jeweils ein spezielles individuelles Objekt zustandekommen." 141 Die produktionsbedingten Besonderheiten der Bautätigkeit sind im Rahmen dieser Arbeit von großer Bedeutung. Kennzeichnend für die Unternehmen der bauausführenden Wirtschaft ist, daß sie lediglich als Anbieter von Bauleistungen fungieren und in der Regel das Produktionsprogramm nicht selbst bestimmen können. Der genaue Leistungsinhalt nach Art des herzustellenden Bauwerks, sämtliche Termine, wie z.B. Baubeginn und Baufertigstellung sowie die Baumethode werden normalerweise durch den Auftraggeber bestimmt. 142 Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bauwirtschaft und vielen anderen Industriezweigen, die ihre Erzeugnisse für einen anonymen Markt produzieren. Man spricht daher auch von dem Absatzrisiko der übrigen Industriezweige und dem Auftragsrisiko in der Bauwirtschaft.143 Aufgrund der Tatsache, daß die Nachfrager nach Bauleistungen auf den gesamten Produktionsablauf einwirken können und die Bauwirtschaft in aller Regel nicht auf Lager produzieren kann, haben Nachfrageschwankungen im Bereich des Baugewerbes nahezu unmittelbare Auswirkungen auf die Bauproduktion, die sich nur durch ein noch vorhandenes Auftragspolster verzögern. Diese ausgeprägte Abhängigkeit von der Nachfrage hat zur Folge, daß die bauausführende Wirtschaft für zu erwartende Auftragserteilungen gezwungen ist, bestimmte Geräte- und Arbeitskräftepotentiale vorzuhalten, was schließlich zu einer erhöhten Fixkostenbelastung bei den Baubetrieben führt. 144 Da wirtschaftliche Produktionsmethoden meistens mit hohen Investitionskosten verbunden sind, die eine kontinuierliche Auslastung voraussetzen, können sowohl Rationalisierungsbestrebungen als auch technische Weiterentwicklungen in den Betrieben beeinträchtigt werden.145 Eine 140 Hinweis: Die gemachten Aussagen erklären auch den Trend zu mehr spezialisierten Baubetrieben der Abbildung 6. 141 vgl. Brüggemann, H., Baumarkt-Enfant terrible der Marktwirtschaft?, S.16. 142 vgl. Gluch, E./Söffner, F., Auswirkungen der Baunachfrage auf die Struktur der bauausführenden Wirtschaft, S.12. 143 vgl. Gluch, E./Söffner, F., Auswirkungen der Baunachfrage auf die Struktur der bauausführenden Wirtschaft, S.17. 144 vgl. Fricke, W., Kosten und Kostenrechnung im Saisonbetrieb, S.22.
2. KAPITEL 49 kontinuierliche Produktion und Beschäftigung sind daher, bei wechselnden Anfall an Bauaufträgen und langen Zeiten der reinen Bereitstellung, kaum möglich. Ein weiteres typisches Merkmal ist die Einzelfertigung. Zwar ist in geringem Umfang auch Serienfertigung -vor allem in einigen Bereichen des Hochbaus, z.B. Fertighäuser - zu beobachten, doch herrscht die für eine spezielle Funktionserfüllung ausgerichtete Einzelfertigung eindeutig vor. Der wichtigste Unterschied der Bauwirtschaft zu anderen Wirtschaftszweigen liegt jedoch in der Witterungsabhängigkeit des Baugeschehens und den daraus resultierenden Schwierigkeiten für die Bauproduktion. Inwieweit diese Witterungsabhängigkeit das Baugeschehen tatsächlich beeinflußt, in dem sie Schwankungen in Bauproduktion und Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit verursacht, soll im Rahmen der Wirkungsanalyse des dritten Kapitels untersucht und sofern möglich auch quantifiziert werden. In diesem Zusammenhang sind auch die im Verlauf der Jahre getroffenen Maßnahmen, zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft146 und ihre Wirkungen zu überprüfen. Bevor jedoch die einzelnen Förderungsmaßnahmen näher analysiert werden, zeigen die folgenden Abschnitte die verschiedenen Ursachen und Wirkungen der Saisonbewegungen, sowie grundsätzlich mögliche (Abschnitt 2.3.) und getroffene (Abschnitt 2.4.) Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, auf 145 vgl. Willeke, R , Möglichkeiten zur Verstetigung der Baunachfrage durch Konjunkturprogranune, S.16. 146 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.4. Zeitlicher Abriß der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung, S.64ff.
50 2. KAPITEL 2.2. Saisonbewegungen und deren Problematik für die Bauwirtschaft Typische Wirtschaftsbewegungen, die auf verschiedene Einflüsse zurückzuführen sind, lassen sich in der Entwicklung einer jeden Volkswirtschaft bzw. eines jeden Wirtschaftszweiges erkennen. 147 In der Bauwirtschaft bezeichnet man die besonders ausgeprägten Wirtschaftsbewegungen als Saisonschwankungen oder Saisonbewegungen und charakterisiert das Baugewerbe selbst häufig als Saisongewerbe.148 2.2.1. Saisonschwankung An dieser Stelle ist darzulegen, was unter Saisonschwankung bzw. Saisonbewegung im einzelnen zu verstehen ist, und wie sie gegenüber anderen Einflüssen, denen die Volkswirtschaft im Zeitablauf unterliegt, abgegrenzt werden kann. Ausgangspunkt der Überlegung ist der Saisonbegriff Auf die Diskussion der Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung und den damit verbundenen Auslegungsmöglichkeiten des Wortes Saison149 soll hier verzichtet werden. Statt dessen wird die in den Wirtschaftswissenschaften und der Statistik heute übliche Definition von Saison, als " ... eine regelmäßig im Jahresablauf wiederkehrende Periode, die minimal einen Monat und maximal ein Jahr andauert150 und in der durch jahreszeitlich bedingte Einflüsse wirtschaftliche Vorgänge in relevanter Weise verändert werden", verwendet. rn In Anlehnung an die Definition bezeichnet Rösinger diese " .. .in gleichen Zeitabständen wiederkehrenden Bewegungen, die durch an bestimmte Termine und Jahreszeiten gebundene Wirtschaftsveränderungen entstehen", 152 als Saisonschwankungen. zusammenfassend ist also festzustellen: Die Saison beschreibt einen bestimmten Zeitraum 147 vgl. Schumpeter, J. A., Konjunkturzyklen, S.184 und Fricke, W., Kosten und Kostenrechnung im Saisonbetrieb, S.4ff. 148 vgl. Krämer, K., Der Winterbau, S.27ff. 149 Das Wort "Saison" ist etwa im 17.Jahrhundert aus dem Französischen (la saison = die Jahreszeit) in die deutsche Sprache übernommen worden. Etymologisch ist es auf das lateinische Wort "satio" (=Saatzeit) zurückzuführen, welches wiederum von "serere" säen abgeleitet ist Im Laufe der Jahrhunderte hat sein Sinn verschiedene Änderungen erfahren, die irnn1er wieder Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten gaben. Im deutschen Sprachgebrauch nahm "Saison" die Bedeutung von "Haupttätigkeit des Jahres" an; vgl. hierzu ausführlich Bibliographisches Institut (Hrsg.), Etymologie, S.305 sowie Schultz, K. H., Die Ökonomik des Saisonbetriebes, S. I. 150 vgl. Anliker, M., Unternehmung und Saisonschwankungen, S. I L 15I vgl. Schulz, K. H., Die Ökonomik des Saisonbetriebes, S.3. 15 2 vgl. Rösinger, F., Die Frage der Saisonschwankungen im Bauwesen, S.8.
2. KAPITEL 51 innerhalb eines Jahres und Saisonschwankungen sind Bewegungen einer Größe im Jahresverlauf. Dabei gilt die Einschränkung, daß dieser Begriff nicht, was vielfach üblich ist, auf alle Arten von rhythmischen Ausschlägen angewendet werden kann, sondern -entsprechend der Bezeichnung "Saison" -lediglich auf die jahreszeitlichen Schwankungen. 153 Für eine nähere Charakterisierung der Saisonschwankungen ist es notwendig, zunächst eine Abgrenzung gegenüber anderen, insbesondere ähnlich gearteten Bewegungen im Wirtschaftsablauf vorzunehmen. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Bewegungen kann hier nur eine verkürzte Darstellung gegeben werden, 154 die sich auf die wesentlichen Bewegungsformen beschränkt. Man unterscheidet: 1. Fortlaufende kontinuierliche Änderungen in gleichbleibender Richtung: Die genannte Bewegungsform beschreibt in der Regel die Tendenz einer langfristigen Entwicklung, wie die stetige Zunahme einer beobachteten Größe (z.B. das Wachstum einer Volkswirtschaft) und wird daher als Trend bezeichnet. 155 2. Fortlaufende kontinuierliche Änderungen mit wechselnder Richtung: Hier wird zwischen regelmäßig wiederkehrenden periodischen Schwankungen und unregelmäßigen, aperiodischen (sogenannten irregulären) Schwankungen unterschieden. Als irreguläre Schwankungen einer Zeitreihe werden gewöhnlich die Auswirkungen all jener Faktoren zusammengefaßt, die mit Trend, Konjunktur und Saison nicht in Beziehung gebracht werden können, sogenannte Störfaktoren.156 Dies sind z.B. Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder auch die Wiedervereinigung Deutschlands. Die regelmäßig wiederkehrenden periodischen Schwankungen werden nach der Stärke der Schwankung und der Dauer der Zyklen charakterisiert. Nach der Zyklusdauer können kurz-, mittel- und langfristige Schwankungen unterschieden werden. 157 153 vgl. Fürst, G./Spilker, H., Störungen der kurzfristigen Wirtschaftsbeobachtung durch jahreszeitliche und andere wiederkehrende Einflüsse, S.203. 154 vgl. hierzu ausführlich Fricke, W., Kosten und Kostenrechnung im Saisonbetrieb, S.4ff. 155 vgl. Anderson, 0., Trend, S.405-408. 156 vgl. Göppl, H./Kranz, 0., Statistik, betriebliche, Sp.3713. 157 Anmerkung: Die langfristigen Schwankungen auch als "lange Wellen" oder "freie Schwingungen" bezeichnet werden durch ihre sehr langen und relativ unbestimmten Zyklen (Periodizitäten von 50 bis 60 Jahre) charakterisiert. Sie haben im Rahmen dieser Aibeit nur untergeordnete Bedeutung; vgl. hierzu ausführlich Kondratieff, N. D., Die langen Wellen der Konjunktur, S.573-609.
52 2. KAPITEL Zur Verdeutlichung der gemachten Ausführungen stellt die folgende Abbildung die soeben beschriebenen Komponenten einer Zeitreihe beispielhaft graphisch dar. Abbildun 10 Die Korn onenten einer Zeitreihe 700 Wirkliche Reihe 6oo lrr cgul l rc Schwankung Saisonale Sc hwankung Konjunkturelle Schwankung Trend- Entwi c klung 65<> ··· ·· ··· ·· · . ... . 6oo 400 431 ····· ~_;------- , h1II Quelle: Heribert Meffert, Marketing, 7. Aufl., Wiesbaden 1986, S.222. Nach: John C. G. Boot/Edwin B. Cox, Statistical Analysis for Managerial Decisions, 2. Aufl., New York u.a. 1974, S.446 Zu den kurzfristigen periodischen Schwankungen mit einer Periodenlänge von längstens einem Jahr gehören auch die Saisonschwankungen. 158 Die mittelfristigen periodischen Schwankungen mit einer Zykluslänge von etwa vier bis sieben Jahren werden im allgemeinen als Konjunkturschwankungen bezeichnet. 159 Sie unterscheiden sich von den Saisonschwankungen vor allem dadurch, daß sie neben einer längeren Zyklusdauer keinen so streng rhythmischen Verlauf aufweisen, d.h. ihr Auftreten unterliegt einer geringeren Regel- und Gleichmäßigkeit. Zudem erfassen sie meist die 158 vgl. Schäfer, E./Knoblich, H., Grundlagen der Marktforschung, S.218. 159 vgl. Vosgerau, H.-J, Konjunkturtheorie, S.478ff.
2. KAPITEL 59 Maße eine Anpassung des Einsatzes der Produktionsfaktoren an die jeweilige Beschäftigungslage möglich ist Diese Anpassungsfähigkeit wird in der Literatur auch als Elastizität von Betrieben bezeichnet. 190 Die Wirkungen von absatzbedingten Saisonschwankungen bzw. saisonal schwankenden Nachfragevolumen, können saisonal schwankende Absatzmengen und Preise sein. Diese können wiederum saisonale Beschäftigungsschwankungen für Arbeitskräfte und Betriebsmittel verursachen und schließlich zu Leerkosten führen. Aber auch saisonal schwankende Umsatzerlöse sind eine Folge von absatzbedingten Saisonschwankungen. Durch diesen schwankenden Kapitalrückfluß aus dem Umsatzprozeß entsteht ein saisonal schwankender Geldbedarf 191 So kann sich in der Nicht-Saison ein höherer Kreditbedarf ergeben, da in dieser Zeit weiterhin gewisse Kosten anfallen (wie z.B. Gehaltskosten und Fremdkapitalzinsen), denen aber geringere oder keine Umsatzerlöse gegenüberstehen. Insofern treten besondere Probleme im Finanzbereich auf 192 Die Ausführungen zeigen, daß Saisonschwankungen unabhängig von ihren Ursachen Auswirkungen auf die Beschaffung, die Produktion, den Absatz und die Finanzwirtschaft haben. So können ähnliche Wirkungen bei verschiedenen Ursachen auftreten. Das Ausmaß der Wirkungen von Saisonschwankungen ist überdies von der konkreten Ausprägung der jeweiligen Saisonschwankung, wie der Dauer, der Stärke und der Häufigkeit des Saisonausschlages, abhängig. Es bleibt daher Aufgabe - im Rahmen der Wirkungsanalyse des dritten Kapitels -zu klären, wie groß die Saisonschwankungen einzelner wirtschaftlicher Größen in der Bauwirtschaft tatsächlich sind und sofern möglich, den Anteil der verschiedenen Verursachungsarten an den Saisonschwankungen zu bestimmen. Bevor allerdings damit begonnen wird, mögliche Ansätze zur Berechnung der Saisonschwankungen zu diskutieren und diese zu quantifizieren, sollen im folgenden Abschnitt die konzeptionellen Möglichkeiten -getrennt nach gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Maßnahmen -zur Realisierung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft kurz aufgezeigt werden. In Anlehnung an diese Unterteilung erfolgt dann in Abschnitt 2.4. ein Überblick über die tatsächliche Entwicklung der 190 vgl. Riebe!, P., Die Elastizität des Betriebes, S.87ff. 191 vgl. Mellerowicz, K., Kosten und Kostenrechnung, Verfahren, Teil 1: Allgemeine Fragen der Kostenrechnung und Betriebsabrechnung, S.430. 192 Zu den spezifischen Problemen der Finanzplanung in Saisonbetrieben siehe Pesch, H. J., Finanzplanung in Saisonindustrien, S.103ff.
60 2. KAPITEL Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland. An diesen zeitlichen Abriß der Förderungsmaßnahmen schließt sich eine ausführliche Diskussion der Gründe an, die zu den entsprechenden gesetzlichen, tariflichen und sonstigen Förderungsmaßnahmen geführt haben. Der Verfasser verspricht sich von dieser Vorgehensweise ein besseres Verständnis der Problematik zur "Ganzjährigen Beschäftigung", sowie die Aufdeckung eventueller Widersprüche oder Zielkonflikte in der Diskussion der Beteiligten und Ansatzpunkte zur Quantifizierung der Problematik. 2.3. Die konzeptionellen Möglichkeiten zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft Bei den Ausführungen in diesem Kapitel geht es darum einmal aufzuzeigen, welche konzeptionellen Möglichkeiten zur Förderung bzw. Realisierung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft bestehen. Die folgende Aufzählung der konzeptionellen Möglichkeiten beschränkt sich zunächst auf die reine Darstellung möglicher Förderungsmaßnahmen, ohne die einzelnen Maßnahmen an dieser Stelle näher zu bewerten. Dabei werden auch Vorschläge berücksichtigt, die in der Diskussion der Beteiligten, d.h. der Tarifpartner und des Gesetzgebers, eine Rolle spielen bzw. gespielt haben. Entsprechend der Gliederung des Kapitels 2.4. wird zwischen gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Maßnahmen unterschieden. Gesetzliche Maßnahmen: Eine Glättung des Baugeschehens läßt sich vor allem durch gesetzliche Restriktionen erreichen, die das Baugeschehen im Zeitablauf beeinflussen. Zu nennen sind hier beispielsweise sogenannte Baustoppgesetze, die die Bautätigkeit durch einen generellen oder partiellen Baustopp steuem. 193 Aber auch die im Ausland zeitweise eingeführte Baubeginnsteuerung194 ermöglicht eine zeitlich gezielte Steuerung des Baugeschehens und kann schließlich eine kontinuierliche Bautätigkeit bewirken. 193 vgl. beispielsweise Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8.6.1962 bis zum 31.12.1973. 194 In Schweden wurde die Baubeginnsteuerung wieder aufgehoben, da sie nicht die gewünschten Erfolge gebracht hat und das Verfahren als zu schwerfllllig angesehen wurde, vgl. Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Bau- und Wohnforschung: Möglichkeiten zur Verstetigung der Baunachfrage durch Konjunkturprogramme, S. 70.
2. KAPITEL 61 Zu den nicht derart restriktiven gesetzlichen Maßnahmen gehören die folgenden Vorschläge, die sich im Zeitablauf aus der Diskussion um die jeweils bestehenden gesetzlichen Förderungsmaßnahmen ergeben haben: Vorschlag des Ifo-Instituts aus dem Jahr 1967: 195 Bei diesem Vorschlag des Ifo-Instituts sollen die Betriebe zwischen SWG und PWF wählen können. Entscheiden sie sich für die PWF erhalten sie Zuschüsse, die während des Winters gestaffelt sind und sich nach der Lohnsumme richten (November: 10%, Dezember:20%, Januar:30%, Februar:30%, März:15% der jeweiligen Lohnsumme). Finanziert werden sollen diese Zuschüsse über einen Fonds, der seine Mittel einerseits von der BA (in etwa der Höhe des SWG, das die BA durch die PWF einspart) und andererseits von den Bauherren ( ca. l % des Umsatzes aller Bauten) bezieht. Modifizierung der Produktiven Winterbauförderung: 196 Die Vorschläge zur Änderung der PWF betreffen primär die Förderungssätze für WG, IKZ und MKZ. Durch eine Anhebung dieser Förderungssätze soll der Anreiz zum Winterbau insgesamt verstärkt werden. Die bisherige Regelung bei den IKZ197 bewirkt eine Konzentration und Begünstigung der Großunternehmen, daher sollen Kleinbetriebe mit einem deutlich höheren Prozentsatz bezuschußt werden, um so der mittelständischen Struktur der Baubranche gerecht zu werden. Modifizierung der SWG-Regelung: Die Änderungen der SWG-Regelung betreffen vor allem deren Höhe und Bezugsdauer. Bei der Höhe des SWG geht es primär darum, das Verhältnis von Arbeitslohn zum SWG bzw. Arbeitslosengeld neu zu überdenken. 198 Bezüglich der Bezugsdauer gab es -unter Hinweis auf die Witterungsverhältnisse -Überlegungen, den Schlechwetterzeitraum auf die Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. April auszudehnen. 199 195 vgl. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, Optimaler Winterbau, S. 120ff. 196 vgl. Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Bau- und Wohnforschung: Saisonale Verstetigung der Bautätigkeit, S.33ff. 197 vgl. o. V., Mehrkostenzuschüsse für die kalten Monate, in: Handelsblatt vom 6.12.1984, S.23. 198 Hierzu erklärt das Ifo-Institut in einem Gutachten über den Winterbau: " ... das beste Argument gegenüber den Arbeitern wäre der garantiert höhere Verdienst bei durchgehender Arbeit", vgl. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, Optimaler Winterbau, S.75. 199 vgl. o. V., Drei Jahre Schlechtwetterregelung, in: Das Baugewerbe, 43. Jg., Nr.!, 1963, S.12ff.
62 2. KAPITEL Tarifvertragliche Maßnahmen: Ausgehend von dem Grundsatz, " ... daß das, was die Beteiligten selber regeln können, nicht vom Staat durch ein Gesetz verlangt werden soll",200 beschreiben die folgenden Maßnahmen beispielhaft die Möglichkeiten, die die Tarifpartner durch Änderungen in ihren Tarifverträgen haben, um einen größeren Beitrag zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu leisten. Diese tarifvertraglichen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung beinhalten vor allem verschiedene Arbeitszeitreglungen: Zweimonatige Arbeitsruhe im Winter:201 In den Monaten Januar und Februar wird nicht gearbeitet, da in diesen Monaten die höchsten Ausfalltagewerke zu verzeichnen sind. Die regelmäßige Arbeitszeit von März bis Dezember beträgt 48 Wochenstunden, d.h. die etwa 320 Ausfallstunden der Monate Januar und Februar würden lediglich "vorverlegt". Verlängerter Lohnausgleichszeitraum:202 Einführung einer über den Lohnausgleichszeitraum hinausgehenden "Ruhezeit" (z.B. um 6 Arbeitstage), die je nach Zahl der dazwischenliegenden Sonn- und Feiertage bis zum 12. Januar andauern könnte. Als Ausgleich dafür müßten die Arbeitnehmer auf eine weitere Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit verzichten. Unterschiedliche Arbeitszeiten für Sommer und Winter: Eine diesbezügliche tarifvertragliche Regelung bestand bereits in den Jahren 1965 bis 1969. 203 Damals betrug die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 42 Stunden. In der Schlechtwetterzeit vom 1. November bis 31. März aber nur 40 Stunden. Seit 1. Oktober 1969204 galt einheitlich die 40 Stundenwoche (heute 39). Urlaubsregelung: Auslöser dieser zu diskutierenden Maßnahme ist die Tatsache, daß in den baugünstigsten Monaten des Jahres (Juli, August) ein deutlicher Rück- 200 vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vom 27. November 1958, S.2860. 201 vgl. Sehlieder, E., Lösungsvorschlag zum Winterbauproblem: Winterpause am Bau -dafür längere Arbeitszeit im Sommer, in: Baumarkt, 69. Jg., Nr.46, 1970, S.2263ff. 202 vgl. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Winterbauförderung, S. 78. 203 vgl. §3 BRTV-Bau vom 31.März 1965. 204 vgl. Änderungstarifvertrag vom 20. August 1969.
2. KAPITEL 63 gang der Bautätigkeit durch die sommerliche Urlaubszeit zu verzeichnen ist. Durch eine entsprechende tarifvertragliche Vereinbarung könnte die Urlaubszeit ganz oder teilweise in die Schlechtwetterzeit gelegt werden und damit die kontinuierliche Bautätigkeit bzw. ganzjährige Beschäftigung gefördert werden. Sonstige Maßnahmen: Die ganzjährige Beschäftigung bzw. kontinuierliche Bautätigkeit wird grundsätzlich durch die staatlichen Ziele der Konjunkturpolitik -wonach im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum anzustreben sind205 -unterstützt. Um die ganzjährige Beschäftigung zu erreichen, liegt es daher nahe zu versuchen, durch gezielte antizyklische Veränderungen der öffentlichen Ausgaben und/oder Einnahmen, die Entwicklung in der Bauwirtschaft entsprechend zu beeinflussen und schließlich zu stabilisieren. Hierunter sind diejenigen wirtschaftspolitischen Bemühungen zu verstehen, die auf eine Verstetigung der bauwirtschaftlichen Nachfrage zielen. So kann beispielsweise die öffentliche Hand als Träger der Baupolitik die Nachfrage nach Bauleistungen, durch eine stärkere antizyklische Auftragsvergabe, gleichmäßiger auf das Jahr verteilen. Desweiteren können die Verhaltensweisen der privaten Bauherren durch gezielte steuerpolitische Maßnahmen indirekt beeinflußt werden. Daher können auch steuerpolitische Instrumente die winterliche Bautätigkeit und damit die ganzjährige Beschäftigung positiv beeinflussen. 206 Eine abschließende Beurteilung der konzeptionellen Möglichkeiten und die Diskussion der tatsächlich relevanten Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft erfolgt im Anschluß an die Ergebnisse der Wirkungsanalyse im Rahmen des vierten Kapitels. 205 vgl. §1 StWG. 206 vgl. Seewald, 0., Beitrag zur Frage der Verstetigung öffentlicher Bauinvestitionen, in: Schriftenreihe des Bundesminsiters für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, S.60, Hamburg, 1977.
64 2. KAPITEL 2.4. Zeitlicher Abriß der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung Die folgenden Ausführungen befassen sich eingehend mit der geschichtlichen Entwicklung zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Hierbei werden die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen im Zeitablauf beschrieben und bestimmten Zeiträumen, die sich insbesondere durch die gesetzlichen Regelungen ergeben, zugeordnet. Diese charakteristischen Förderungszeiträume bilden schließlich die Basis zur Analyse der Wirkungen der getroffenen Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung des dritten Kapitels. Wie bereits in der Einführung erwähnt, läßt die Geschichte der Bestrebungen und Maßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft erst in den 50er Jahren ernsthafte Bemühungen erkennen, die winterliche Arbeitspause zu überwinden. Während bis dahin eine fast ausschließlich repressive Folgebekämpfung der Saisonarbeitslosigkeit im Vordergrund gestanden hatte, trat nun an deren Stelle eine verstärkt präventive Bekämpfung. 201 Erste Bemühungen gehen hier auf das Jahr 1950 zurück, als von der Bundesregierung ein ständiger "Interministerieller Arbeitsausschuß Bauwirtschaft"208 ins Leben gerufen wurde. Ihm gehörten die am Baugeschehen besonders interessierten Bundesministerien und der Bundesrechnungshof an. Dieser wurde u.a. mit der Aufgabe betraut, die Probleme der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft bzw. des kontinuierlichen Bauens zu studieren, weil man sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht im klaren war, inwieweit ein Bauen in der witterungsungünstigen Jahreszeit überhaupt möglich, geschweige denn zweckmäßig und erforderlich sei. Um diese Frage beantworten zu können, mußten ausführliche Informationen beschafft werden, die dann die Ausgangsbasis für die zu treffenden Maßnahmen bilden sollten.209 207 vgl. Weddigen, W., Die Behandlung der saisonalen Arbeitslosigkeit im Rahmen des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit, S. l llf. 208 vgl. Schattenberg, H. H., Öffentlicher Bauherr und kontinuierliche Bautätigkeit, S.284f. 209 vgl. Kranz, G., Die Problematik der Winterarl>eitslosigkeit in der Bauwirtschaft und die Bemühungen um die Lösung des Problems, S.23ff.
2. KAPITEL 65 2.4. l. Gesetzliche Regelungen Bevor mit der Beschreibung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft begonnen wird, soll der davor liegende Zeitraum ("Vorher" 1954-59) betrachtet werden. Er ist frei von gesetzlichen Förderungsmaßnahmen und liefert somit ein gutes Vergleichskriterium im Rahmen der Wirkungsanalyse. 2.4.l.l. 1954-59: Der Zeitraum "Vorher" Ab Mitte der 50er Jahre befaßten sich auch die BA VA V, das Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft, die IG Bau-Steine-Erden und die Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft mit der Problematik zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Neben zahlreichen Werbemaßnahmen für den Winterbau,210 Studienreisen von Vertretern der Tarifvertragsparteien, 211 Erstellung von Gutachten durch die Bundesregierung212 und statistischen Sondererhebungen der BA VA V über Ausmaß und Verlauf der Saisonarbeitslosigkeit der Bauarbeiter,213 dienten die sogenannten Versuchs- und Vergleichsbauten als wichtiges Mittel zur Informationsbeschaffung. 214 Für diese Bauten übernahm der Staat die Kosten, um zu gewährleisten, daß die gewonnenen Erkenntnisse laufend veröffentlicht und allen interessierten Stellen zugänglich gemacht wurden. 215 210 In Broschüren und Zeitschriften sowie auf Vortragsveranstaltungen wurde für den Winterbau geworben. Außerdem gab es 1959 eine Wanderausstellung "Bauen im Winter", die in allen größeren Städten des Bundesgebietes umfassend über die Möglichkeit des Bauens im Winter unterrichtete. 211 vgl. hierzu vor allem Schleicher, E., Winterbau -Eine Tagung und eine Reise, und o. V., Der Winterbau in Schweden, S.3. 212 Beispielhaft zu erwähnen ist hier das Gutachten über "Die Ursachen des hohen Ausschlags der Arbeitslosigkeit im Winter", das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums im Dezember 1955 vom lfo-Institut erstellt wurde. Es ging allerdings auf die eigentlichen Ursachen noch zu wenig ein und bot daher keine Ansatzpunkte für eine Lösung des Problems der kontinuierlichen Bautätigkeit. Weitere Gutachten sind das von Weddigen über "Die Behandlung der saisonalen Arbeitslosigkeit im Rahmen des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit" und die "Rothenfelser Denkschrift", die sich primär mit einer Neuordnung der sozialen Leistungen befaßte. 213 vgl. auch das Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung: Die wirkliche Größe der Saisonarbeitslosigkeit festgestellt, S. 15S6f. und Die Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe, S. l 793f. 214 vgl. Schepsky, J., Erfahrungen aus den Winterbauten der Jahre 1955/59, S.190ff. 215 Arunerkung: Eine Publizierung irgendwelcher technischer oder wirtschaftlicher Erfahrungen von Seiten der Privatfirmen wäre nicht zu erwarten gewesen.
66 2. KAPITEL Zur Erforschung der speziellen Winterbauprobleme -insbesondere der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen -wurde schließlich im April des Jahres 1955 beim Bundesministerium für Wohnungsbau die Einsetzung eines Ausschusses für das "Bauen im Winter" beschlossen.216 Auf Initiative dieses Ausschusses wurden in den Wintermonaten im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnungsbau die oben genannten Versuchs- und Vergleichsbauten errichtet, die vornehmlich zwei Aufgaben hatten. Einerseits galt es zu erkunden, welche technischen Hilfsmittel und Organisationsmöglichkeiten bei welchen Temperaturen am vorteilhaftesten einzusetzen waren. Andererseits sollte geklärt werden, welche wirtschafts- und sozialpolitischen Folgerungen -insbesondere in gesetzlicher Hinsicht -sich mit Hilfe der an diesen Baustellen gewonnenen Erfahrungen ziehen ließen. Der Beweis, daß es technisch möglich ist, auch während der Wintermonate zu bauen, wurde schon bald erbracht. 217 Die lebhaften, vielfach kontrovers geführten Diskussionen dieser Jahre, an denen sich Sozialpolitiker, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaftler und Fachleute der Arbeitsverwaltung gleichermaßen beteiligten, kamen zu dem Ergebnis, daß das Bauen im Winter volkswirtschaftlich notwendig sei und eine "Schlechtwetterregelung" gefunden werden müßte. 218 Dennoch mißlang der Versuch, eine brauchbare Regelung für das Bundesgebiet, im Rahmen der großen Novelle von 1956 zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (A VA VG), zu schaffen. Erfolgversprechender war die im November 1958 vom Bundesministerium für Wohnungsbau veröffentlichte Diskussionsvorschrift "Erwägungen zum Winterbau",219 die wesentliche mit der winterlichen Bautätigkeit zusammenhängende Probleme untersuchte und Lösungsvorschläge lieferte, die großenteils in den später getroffenen gesetzlichen Regelungen Berücksichtigung fanden. Die Ergebnisse der Untersuchungen haben nach Ansicht von Kranz " ... wesentlich zur Klärung der Sachlage und gewisser Voraussetzungen, die bei künftigen administrativen, gesetzgeberischen und tarifvertraglichen Maßnahmen zu beobachten waren, beigetragen und erreicht, daß 216 vgl. Steinbiss, M., Untersuchungen über Winterarbeiten im Hochbau und Ergebnisse der vergleichenden Bauforschung, S.38ff. 21 7 Anmerkung: Durch Anwendung der verschiedenen Schutzvorkehrungen lassen sich die Arbeiten im Winter in der Regel bereits mit verhältnismäßig einfachen Mitteln weiterführen, vgl. hierzu BT-Drucks. IV/643, S.6 und Kap. 3.1.3. Schutzmaßnahmen, S.98ff. 218 vgl. Kranz, G., Der Weg zum Gesetzentwurf über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, S.23ff. 219 Hauptausschuß "Bauen im Winter", Erwägungen zum Winterbau, Diskussionsvorschrift.
2. KAPITEL 67 sich die verantwortlichen Stellen nunmehr zur Änderung der von allen Seiten als unerwünscht bezeichneten Situation auf die noch nicht geklärten weiteren Fragen konzentrieren konnten. "220 Die bislang aufgezählten Aktivitäten der Beteiligten zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft belegen deutlich, daß man es sich mit der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Förderungsmaßnahmen nicht leicht gemacht hat. Mittlerweile herrschte, wie wenig später im Bericht der Bundesregierung zum Ausdruck kam, " ... Übereinstimmung darüber, daß die Abkehr vom traditionellen bauwirtschaftlichen Produktionsrhythmus nicht über eine marktwirtschaftliche Automatik (z.B. winterliche Fixkostenbelastung, niedrigere Winterpreise) erreicht werden kann, sondern daß mindestens als Übergangslösung materielle Anreize für alle Beteiligten, also befristete Winterbauförderungsmaßnahmen, wirtschaftspolitisch gutzuheißen sind. "221 2.4.1.2. 1960-68: Das zweite Änderungsgesetz zum AVAVG Ausgangspunkt für die Behandlung des Winterbauproblems im Bundestag war die Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. Juni 1958. Hierin wurde die Bundesregierung nach ihren Maßnahmen befragt, " ... um den Schwankungen in der Beschäftigung der Bauwirtschaft mit dem Ziel entgegenzuwirken, eine ausgeglichene ganzjährige Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft zu erreichen".222 Am 27. November 1958 faßte der Bundestag einen einstimmig angenommenen Antrag aller Fraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, bis zum 31. Mai 1959 ein Gesamtprogramm aller möglicheiweise geeigneten Maßnahmen zur Förderung der kontinuierlichen Bautätigkeit vorzulegen. 223 Dieser Aufforderung kam die Bundesregierung mit ihrem Bericht über die "Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft"224 vom 29. Juni 1959 nach. Ein Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft wurde schließlich am 29. August 1959 dem Bundestag vorge- 220 Kranz, G., Winterbau. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, S.6. 221 BT-Drucks. IV/643, S.8. 222 BT-Drucks. III/495. 223 Deutscher Bundestag, 3.Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vom 27. November 1958, S.2823ff. und o.V., Die Bundestagsdebatte, in: Die Bauwirtschaft, S. l IOOff. 224 BT-Drucks. Ill/1240.
68 2. KAPITEL legt. Erst mit diesem Zweiten Änderungsgesetz zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung,225 das nach seiner Verkündung am 7. Dezember 1959 rückwirkend zum 1. Dezember 1959 in Kraft trat, gelang der Versuch des Deutschen Bundestages, das Winterbauproblem mit gesetzgeberischen Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Hierbei ist anzumerken, daß das Zustandekommen des Gesetzes erst durch die im Herbst 1959 abgeschlossenen Tarifverträge in der Bauwirtschaft möglich geworden war.226 Unter der Bezeichnung "Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" wurden erstmals besondere, auf den Winterbau bezogene Vorschriften in das A VA VG eingefügt. 227 Sie sahen vor, daß Bauherren, Bauunternehmen und Bauarbeitern Leistungen aus Mitteln der BA VA V gewährt werden konnten. Damit sollten Anreize gegeben werden, die Bauarbeiten auch während der witterungsungünstigen Wintermonate aufzunehmen oder fortzusetzen. Im Vordergrund dieser Förderungsmaßnahmen stand dabei die Gewährung des sogenannten Schlechtwettergeldes (SWG), das für Tage, an denen aus zwingenden Witterungsgründen die Arbeiten auf dem Bau nicht fortgesetzt werden konnten, die Lohnausfälle der Bauarbeiter teilweise ausgeglichen wurden. Die Einführung entsprechender Vorschriften erwies sich als erforderlich, weil nach dem bis dahin geltenden Recht die Bestimmungen über Lohnausfallvergütung -vor- nehmlich Kurzarbeitergeld -auf die Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft nicht anwendbar waren, und Arbeitslosengeld nur an Arbeitslose, also von ihrem Betrieb entlassene Arbeitnehmer, bezahlt wurde. Durch das Schlechtwettergeld, das nur während der Schlechtwetterzeit vom 1. November bis 31. März gewährt wird, erhielten die Arbeitnehmer des Baugewerbes nun einen Rechtsanspruch gegen die BA VA V auch für solche Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis zwar fortbesteht, aber aus Witterungsgründen Lohnausfälle eintreten. Für die Bauarbeiter war diese Regelung insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sie auch nach den tariflichen Bestimmungen bisher keinen Lohnanspruch hatten, wenn die Arbeit infolge ungünstiger Witterung unmöglich geworden war. Man spricht daher auch von der Lohnersatzfunktion des Schlechtwettergeldes. 228 225 AVAVG vom 7.Dezember 1959, BGBl.l S.705. 226 vgl. auch Kap. 2.4.2. Tarivertragliche Leistungen und Regelungen, S.74ff. 227 vgl. Unterabschnitt C des 4. Abschnittes des AVAVG (§§143a bis 143n) und zur ausführlichen Erläuterung auch Anhang I, S.243. 228 vgl. Heberer, 0./Kuhn, A./Wagner, H.-G., Kwzarbeitergeld/Winterbauftlrderung, S.85.
2. KAPITEL 75 Die Reaktionen der Tarifpartner der Bauwirtschaft auf diese Forderungen des Gesetzgebers zeigten sich in den im Herbst 1959 getroffenen Tarifabschlüssen, in denen die Voraussetzungen für das Zweite Änderungsgesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen wurden. Dies sind im einzelnen: Bundesrahmentarifvertrag (BRTV): Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Baugewerbe vom 20. August 1959 legte fest, daß eine witterungsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der gesetzlichen Schlechtwetterzeit ( 1. November bis 31. März) mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig sein sollte. 265 Damit wurde der ersten gesetzlichen Forderung für die Voraussetzung des Bezuges von SWG entsprochen. Im Verlauf der Zeit wurden die tarifvertraglichen Regelungen zwar des öfteren geändert, blieben aber dem Sinn nach stets gleich. TV Lohnausgleich: Die zweite Voraussetzung des Gesetzgebers für den SWG-Bezug, nämlich einen Ausgleich für den Lohnausfall im Zeitraum 25. Dezember bis 1. Januar zu schaffen,266 wurde durch den "Tarifvertrag zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperiode (TV Lohnausgleich)" vom 20. August 1959 garantiert. Hiermit wurde anstelle der bislang geleisteten finanziellen Beihilfen, nunmehr für die Weihnachtswoche einschließlich des Neujahrstages (sog. Ausgleichszeitraum), ein Lohnausgleich gezahlt. 267 Damit war auch die zweite Forderung des Gesetzgebers erfüllt. Diesen Lohnausgleich, wie auch die anderen tarifvertraglich festgelegten Leistungen an Urlaub, Winterausgleichszahlung, Berufsbildungskostenerstattung und Zusatzversorgung erbringen die Sozialkassen des Baugewerbes268 als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien in der Bauwirtschaft (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe und TV Lohnausgleich). Anspruch auf Lohnausgleich hat jeder Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, wenn er so- 265 vgl. §12. Nr. 2 BRTV: Kündigungsausschluß. 266 Durch den Änderungs-TV vom 27. Januar 1975 wurde der Ausgleichszeitraum um einen Tag erweitert und beginnt ab der Leistungsperiode 1975/76 schon am 24. Dezember. 267 vgl. Geerling, C., Der neue Tarifvertrag zur Förderung der Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse im Winter, S.855ff. 268 Dies sind die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK), die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. (UKB) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau).
76 2. KAPITEL wohl zu Beginn als auch am Ende des Ausgleichszeitraumes in einem Arbeitsverhältnis steht und im laufenden Kalenderjahr mehr als 13 Wochen gearbeitet hat.269 Schachtmeister und Poliere haben ebenso wie kaufmännische Angestellte und Lehrlinge keinen Anspruch auf Leistungen der Lohnausgleichskasse. Die Höhe des Lohnausgleichs ergibt sich aus der dem TV Lohnausgleich anliegenden Lohnausgleich-Tabelle. Sie ist von der Höhe des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes abhängig und zwar von dem Bruttostundenverdienst den der Arbeitnehmer während des vor dem Ausgleichszeitraum liegenden letzten Lohnabrechnungszeitraumes, der mindestens 4 Wochen umfassen muß, erzielt hat. Im Gegensatz zum SWG und WG ist die Lohnausgleichspauschale als laufender Arbeitslohn zu behandeln und demzufolge lohnsteuerptlichtig. Die Sozialkassenbeiträge werden von den Arbeitgebern mit einem monatlich abzuführenden Gesamtbetrag in Prozent von der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes (in den alten Bundesländern: 20%, im Beitrittsgebiet: 14,9% der Bruttolohnsumme, §§ 24, 48 VTV) getragen. 2.4.3. Sonstige Maßnahmen Um der Vollständigkeit zu genügen, sollen noch auszugsweise einige Maßnahmen, ohne sie im Detail zu beschreiben, zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft skizziert werden, die weder in die Kategorie der gesetzlichen noch in die der tariflichen Regelungen fallen. Zu nennen sind insbesondere einige Ausschüsse, die sich vor allem in den Jahren vor und kurz nach der Einführung des Zweiten Änderungsgesetzes zum A VA VG gebildet haben und sich mit der Winterbauproblematik befaßten. Im einzelnen sind dies:270 -Interministerieller Arbeitsausschuß Bauwirtschaft (IAB) -Hauptausschuß "Bauen im Winter" -Ausschuß "Kontinuierliches Bauen -Bauen im Winter" -Baukoordinierungsausschüsse resp. Winterbauausschüsse 269 gemäß §3 Nr. 2 TV-Lohnausgleich. 270 vgl. Bundesbaublatt, 4.Jg., Heft 11, 1955, S.546ff. und Bundesbaublatt, 8.Jg., Heft 9, 1959, S.475ff.
2. KAPITEL 77 Obwohl diese Ausschüsse unterschiedliche Themenkomplexe untersuchten, so war doch ihre Zielsetzung, nämlich den gesetzgebenden Organen Informationsmaterial für die gesetzgeberische Arbeit zu liefern, meistens gleich. Eine weitere Gemeinsamkeit der Ausschüsse bestand in der Einbeziehung aller am Winterbau Beteiligten (wie z.B. Tarifvertragsparteien, Bundesressorts, Forschungsinstitute und Wohnungsbauverbände). Dadurch wurde gewährleistet, daß die Themen nicht einseitig, sondern aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden konnten. Als eine entscheidende Aufgabe der Ausschüsse wurde die Verlagerung von Bauaufträgen in die witterungsungünstige Jahreszeit angesehen.271 Im Zusammenhang damit trat ein weiteres Problem, nämlich das der gleichmäßigen Vergabe der Bauaufträge während des Kalenderjahres, hervor. Zur Bekämpfung von Überhitzungserscheinungen standen den Ausschüssen jedoch keine exekutiven Befugnisse zu, so daß sie auf den guten Willen und die freiwillige Mitarbeit der Beteiligten angewiesen waren. Dies hatte zur Folge, daß die Verbesserung der Auftragsvergabe bereits in der Winterbaudebatte des Deutschen Bundestages vom 27. November 1958 zu einem einstimmigen Entschluß aller Fraktionen führte, in dem der Bundestag die Bundesregierung ersuchte, "auf Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß entsprechend der Praxis im öffentlich geförderten Wohnungsbau auch die von Ländern und Gemeinden zum Einsatz gelangenden Mittel im Hoch- und Tiefbau so rechtzeitig bereitgestellt werden, daß eine kontinuierliche Planung und Bautätigkeit gefördert wird. "272 Bezugnehmend auf dieses Ersuchen des Bundestages legte die Bundesregierung in ihrem am 29. Juni 1959 veröffentlichten Bericht ein Aktionsprogramm vor, das im wesentlichen aus den folgenden Punkten bestand:273 -Zusammenlegung von Haushalts- und Kalenderjahr274 Diese immer wieder gestellte Forderung der Tarifvertragsparteien wurde von der Bundesregierung erstmals für das Jahr 1961 beschlossen. Auf diese Weise sollte die Voraussetzung für eine frühzeitige Vergabe der Baugelder und damit zugleich für eine geordnete Bauplanung geschaffen werden. 275 271 vgl. insbesondere die sog. Koordinierungsausschüsse. 272 Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vorn 27. November 1958, Anlage 3 (Umdruck 189), S.2877. 273 vgl. BT-Drucks. IIVl211, S.7f. 274 Anmerkung: Ursprünglich begann das Haushaltsjahr am 1. April und endete mit dem 31. März.
78 2. KAPITEL -Antizyklische Auftragsvergabe der öffentlichen Bautätigkeit Noch vor Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zum A VA VG wurden die Vertreter aller öffentlichen Bauträger im Oktober 1959 zu einer Aussprache über das Thema Winterbau nach Bonn eingeladen. Das Ergebnis dieser Diskussion -verbunden mit dem Kabinettsbeschluß vom 9. März 1960 -waren die Forderungen, einerseits Bauaufträge antizyklisch zu vergeben und andererseits öffentliche Haushaltsmittel so einzusetzen, daß 30% der öffentlichen Bauausführung in den Monaten November bis März erfolgte.276 -Maßnahmen zur Verbesserung der Verhältnisse auf dem Baumarkt Dieser Beschluß vom 8. November 1962, der am 24. April 1963 neugefaßt und ergänzt wurde, befaßte sich großenteils mit der Förderung der kontinuierlichen Bautätigkeit. Voraussetzung sollte die Aufstellung mehrjähriger öffentlicher Bauprogramme sein, die von den jeweiligen Bundesressorts für ihre Bereiche für die folgenden beiden Jahre aufgestellt und bei den Haushaltsvoranschlägen berücksichtigt werden sollten. Der Verwirklichung dieser Programmpunkte kommt insofern eine erhebliche Bedeutung zu, weil die öffentliche Hand am gesamten Bauvolumen maßgeblich beteiligt ist. 277 Aus dieser Tatsache läßt sich ableiten, daß eine Realisierung der oben beschriebenen Punkte die kontinuierliche Bautätigkeit entscheidend fördern könnte. Zu den Bemühungen, das Problem der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft auf internationaler Ebene zu lösen, läßt sich feststellen, daß schon frühzeitig eine Reihe von Initiativen ergriffen wurden. Hierbei handelte es sich primär um die Erarbeitung und Veröffentlichung von allgemeinen Richtlinien zum Winterbau. 278 Da die Aktivitäten all dieser Gremien aber über unverbindliche Vorschläge nicht hinausgingen, soll eine ausführliche Darstellung hier unterbleiben. 275 vgl. Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr vom 29. Dezember 1959, BGBI. I, S.832. 276 vgl. BT-Drucks. IV/643, S.8. 277 vgl. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, Bauwirtschaft und öffentliche Hand -Partner am Baumarkt, S.29 und von Monschaw, B., Perspektiven für das deutsche Baugewerbe, Teil 1: Bauwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft, S.35 und auch Abbildung 8, S.43. 278 vgl. Internationale Arbeitsorganisation, Entschließung Nr. 26 über die Verringerung der jahreszeitlich bedingten Arbeitslosigkeit im Baugewerbe.
2. KAPITEL 79 Die vielfachen psychologischen Hemmnisse bei Unternehmern, Arbeitnehmern und Bauherren, die einer Ausdehnung der Bautätigkeit im Winter entgegenstehen, wurden bereits erwähnt. 279 Im Rahmen dieser Arbeit soll jedoch der Schwerpunkt auf der Bewertung der dargestellten gesetzlichen und tariflichen Regelungen liegen, weil diese größtenteils objektiv quantifizierbar und somit hinsichtlich wirtschafts- und sozialpolitischer Wirksamkeit analysierbar sind. 2.5. Vorstellungen. der Beteiligten von den Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung Nach der aufgezeigten geschichtlichen Entwicklung ist es die Aufgabe dieses Kapitels, die Zielvorstellungen der Beteiligten280 von einer "Ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" darzustellen. Aufgrund unterschiedlicher Interessenvertretungen -ins- besondere bei den Tarifpartnern -kann es nicht verwundern, daß die Vorstellungen bezüglich notwendiger Förderungsmaßnahmen teilweise stark differieren. Welche Zielvorstellungen im einzelnen von den Beteiligten wann und mit welchen Begründungen verfolgt wurden, versuchen die folgenden Ausführungen zu verdeutlichen. Hierbei kommt es dem Verfasser vor allem darauf an, die im Zeitablauf gesetzten Schwerpunkte in der Förderung aufzuzeigen, um die getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Wirkungsanalyse entsprechend beurteilen zu können. 2.5.1. Ziele des Gesetzgebers Zu Anfang werden die Zielvorstellungen des Gesetzgebers aufgezeigt, die den weitaus größten Teil der in Kapitel 2.3. beschriebenen Förderungsmaßnahmen für sich beanspruchen. Die Vermutung, daß sich in den jetzt rund 30 Jahren, in denen die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage gefördert wurde, die Förderungsprioritäten durchaus gewandelt haben und neue hinzugetreten sind, wird insbesondere durch die im zeitlichen Abriß beschriebenen Gesetzesänderungen bekräftigt. Daher ist aufzuzeigen, von welchen Zielvorstellungen man bei Einführung des A VA VG ausging; warum das A VA VG durch das AFG ersetzt wurde, dem schon 279 vgl. hierzu Kap. L3. Problemstellung, S.30 und Kap. 2.2.2.1. Marktbedingte Saisonschwankungen, S.54-56. 280 Hinweis: Beteiligte sind hier die Tarifvertragsparteien, d.h. die Arbeitgeberverbände des Baugewerbes und die IG Bau-Steine-Erden, sowie der Gesetzgeber (Bundesregierung).
80 2. KAPITEL bald die Winterbaunovelle folgte und welche Gründe schließlich zur Aussetzung der Förderung von IKZ und MKZ führten. 2.5.1.1. AVAVG Insbesondere die Arbeitslosenversicherung im Baugewerbe 281 war immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen. So forderte der damalige Bundesminister für Arbeit, Anton Storch, diesbezüglich eine Neuregelung mit folgenden Zielen:282 Sozialpolitisch: Stabilisierung der Beschäftigung und wirtschaftliche Absicherung der Bauarbeiter bei Arbeitsausfall. Arbeitsmarktpolitisch: Eindämmung der Abwanderungstendenzen und damit Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in der Bauwirtschaft sowie Eindämmung der Abneigung gegen die Bauberufe beim Nachwuchs durch stabilere Beschäftigung und regelmäßigeres Einkommen. Wirtschaftspolitisch: Steigerung der Baukapazität und gleichmäßigere Beschäftigung bei den Baustoff- und Zulieferungsindustrien durch bessere Ausnutzung der technisch möglichen Bauzeit. Wie die Ausführungen des Bundesministers für Arbeit zeigen, sollte eine Änderung bzw. Ergänzung des A V AVG nicht etwa nur auf eine Beseitigung der saisonalen Arbeitslosigkeit ausgerichtet sein. 283 Diese Ansichten spiegeln sich auch im Bericht der 281 Hinweis: Wie bereits erwähnt, hatten die Arbeitnehmer des Baugewerbes vor Inkrafttreten des A VA VG keinen Lohnanspruch, wenn die Arbeit infolge ungünstiger Witterung ausfiel und das Arbeitsverhältnis fortbestand, vgl. hierzu auch Kap. 2.4.1.2. Das zweite Änderungsgesetz zum A VA VG, S.67ff 282 vgl. auch Weddigen, W., Die Behandlung der saisonalen Arbeitslosigkeit im Rahmen des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit, Sozialpolitische Schriften, Heft 8, Berlin 1957, S.82. 283 Arunerkung: Obwohl der 4.Abschnitt des AVAVG, der die Winterbauförderungsmaßnahmen beinhaltet (§§143a-n), mit "Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit" überschrieben ist, darf hier nicht -wie verschiedene Autoren dies tun -darauf geschlossen werden, daß es dem Gesetzgeber lediglich auf die Vermeidung von Saisonarbeitslosigkeit ankam und er alle anderen Aspekte außer acht ließ, vgl. hierzu beispielsweise Gerland, E., Die sozialen, volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Schlechtwetter-Regelung im Baugewerbe, Diss. Frankfurt,/Main, S.13.
2. KAPITEL 81 Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft wieder, in dem es heißt:284 "Die Bundesregierung bekennt sich aus volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen zum Gedanken der kontinuierlichen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und ist gewillt, alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Verwirklichung dieses Gedankens zu nutzen. Ganzjahresbau und Winterbau bedeuten eine Abkehr von der bisherigen Übung im Bauwesen. Die Bemühungen der Bundesregierung sind darauf gerichtet, sofort einen nachhaltigen Einbruch in die bisherigen Gewohnheiten zu erzielen und eine kontinuierliche Bautätigkeit zu verwirklichen. "285 Inwieweit der Gesetzgeber aber tatsächlich volkswirtschaftliche Zielsetzungen hatte, läßt sich insbesondere durch die folgenden Aussagen in Zweifel stellen: - " ... zu keiner Zeit der Bemühungen um die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft war daran gedacht, daß Jahresbauvolumen auszuweiten. "286 - " ... man könnte mit der vorhandenen Kapazität, die auf die Jahresspitze im Sommer abgestellt ist, bei Beschäftigung durch das ganze Jahr hindurch ein wesentlich höheres Bauvolumen bewältigen. "287 - " ... das Bauvolumen könnte bei gleichmäßigerer Verteilung der Bauarbeiten über das Jahr mit einer wesentlich geringeren Kapazität bewältigt werden. "288 - " ... winterliche Bautätigkeit als Möglichkeit zur Steigerung des Sozialproduktes"289 - " ... Steigerung des Bauvolumens ist konjunkturpolitisch von großer Bedeutung. "290 284 vgl. BT-Drucks. IIl/1211, S.2. 285 Anmerkung: Dieses Zitat unterstützt die These, daß der Gesetzgeber den Beschäftigungsbegriff nicht nur sozialpolitisch verstand, sondern die Produktionsseite durchaus mit einbeziehen wollte, vgl. auch Kap. LU. Ganzjährige Beschäftigung, S.3ff. 286 Äußerung des Referenten für Winterbaufragen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Kranz, G., Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Förderung des Winterbaues, in: Bundesarbeitsblatt, II.Jg., Nr.8, 1960, S.276ff. 287 Begründung Georg Lebers (SPD) zur Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft; vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vom 27. November 1958, S.2838. 288 Aussage Georg Lebers (SPD); vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 5 L Sitzung vom 27. November 1958, S.2838. 289 Auffasung des Abgeordneten Weimer (CDU/CSU); vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vom 27. November 1958, S.2862. 290 Auffasung des Abgeordneten Deist (SPD); vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 51. Sitzung vom 27. November 1958, S.2858.
82 2. KAPITEL Die hier aufgeführten Zitate belegen die Meinungsvielfalt sowohl bei Vertretern der Regierung als auch bei denen der Opposition. Unbestritten ist allerdings die Tatsache, daß die Ausweitung des Jahresbauvolumens zum damaligen Zeitpunkt kein Hauptzweck des Winterbaues darstellen sollte. Vielmehr ging es im wesentlichen darum, die " ... anomale Situation auf dem Baumarkt -mit Überzeitarbeit im Sommer und Arbeitsruhe im Winter -zu beseitigen und durch eine gleichmäßige Bautätigkeit zu ersetzen. " 291 Diese Aussage findet sich auch in ähnlicher Form im Bericht des Ausschusses für Arbeit zum Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Dort heißt es: "Das Kernstück dieses Gesetzentwurfs ist darauf gerichtet, den Saisoncharakter des Baugewerbes zu überwinden und wichtige Voraussetzungen zu schaffen, die geeignet sind, eine ganzjährige, ausgeglichene Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft zu erreichen. "292 Mit den Worten der Präsidenten der BA VA V, Anton Sabel, ergeben sich die folgenden Zielvorstellungen:293 -Verstärkung der winterlichen Bautätigkeit, um Überhitzungserscheinungen auf dem Baumarkt während der Sommermonate zu vermeiden. -Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe bei gleichzeitiger Verringerung der Fluktuation der Arbeitskräfte. -Verbesserung der Relation zwischen den Beitragszahlungen der Bauwirtschaft an die Bundesanstalt und deren Leistungen. 294 Bezüglich der Rangfolge läßt sich nach Aussage des damaligen Bundesarbeitsministers Katzer feststellen, daß die in das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingefügten Vorschriften, über die Förderung der ganzjährigen Be- 291 vgl. hierzu BT-Drucks. IIV1211, S.3 und BT-Drucks. IIV1240, S.10: "Die Bundesregierung hat mehnnals darauf hingewiesen, daß die in der Bauwirtschaft in besonderem Maße festzustellende Ableistung von Überzeitarl>eit in den Sommermonaten wegen der schädlichen Auswirkungen für den einzelnen Bauarbeiter selbst wie aber auch für die Gesamtlage der Bauwirtschaft eingeschränkt werden muß." 292 vgl. Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Drucksache 1294. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG, vom 16. Oktober 1959, S.1. 293 vgl. Sabel, A., Reformwünsche zur Arbeitslosenversicherung, in: Arbeit und Sozialpolitik, 18. Jg., Nr.3, 1964, S.67ff. und BT-Drucks. IIVl240, S.10. 294 vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Schlechtwettergeld, Bonn, den 23. Juni 1959, Nr.109, S.1103.
2. KAPITEL 83 schäftigung in der Bauwirtschaft, in erster Linie sozial- und arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgten.295 2.5.1.2. AFG In der regierungsamtlichen Begründung zum Entwurf des AFG wird die Forderung erhoben, daß " ... die Bundesanstalt in Zukunft erheblich stärker als bisher zu Vollbeschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum beitragen kann." 296 Vor diesem Hintergrund, ist insbesondere § 1 AFG zu sehen, der ausdrücklich drei Ziele nennt, die mit Hilfe dieses Gesetzes erreicht werden sollen: -Erreichung und Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsstandes -Verbesserung der Beschäftigtenstruktur -Förderung des Wirtschaftswachstums Ähnlich äußert sich auch Erwin Schönfelder, der in einem Vergleich von AFG zu A VA VG feststellt, daß der " ... § 1 AFG in seiner Auswirkung weit über den bisherigen §38 AVAVG hinausgeht. Er beinhaltet den Übergang von bloßer Arbeitsmarktpolitik zu umfassender Beschäftigungspolitik mit weit gesteckten wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitischen Zielen. " 297 Welche neue Zielsetzung bezüglich der Winterbauförderung mit Einführung des Arbeitsförderungsgesetzes verfolgt wurde, zeigt u.a. ein Aufsatz des damaligen Fachreferenten für Winterbaufragen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Günter Kranz. Er forderte eine wertschaffende Winterbauförderung mit der Begründung, daß in jedem Winter durchschnittlich 30 Millionen Tagewerke ausfielen, die es zusätzlich zum normalen Produktionsvolumen mit Arbeit auszufüllen gelte. 298 In diesem Zusammenhang, ist das o.g. Ziel des §1 AFG "Förderung des Wirtschaftswachstums" -soweit es sich auf die Winterbauförderung bezieht -zu .interpretieren, als 295 vgl. hierzu Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 14. Sitzung vom 13. Januar 1966, S.529ff. 296 vgl BT-Drucks. V/2291, S.53. 297 vgl. Schönfelder, E., Das Arbeitsflirderungsgesetz • Instrument der Beschäftigungspolitik, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 20.Jg., Heft 6, 1969, S.157ff. 298 vgl Kranz, G., Der Winterbau im Widerstreit der Meinungen, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 15.Jg., Heft 12, 1964, S.281ff.
84 2. KAPITEL "Steigerung des Sozialproduktes mittels Ausweitung des Jahresbauvolumens. Neben diesem wirtschaftspolitischen Ziel steht die sozialpolitische Zielsetzung, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. "299 Ihre eindeutige Fixierung findet diese wirtschaftspolitische Zielsetzung schließlich in der sogenannten Produktiven Winterbauförderung (PWF) der §§82-87 AFG, die schon durch ihren Titel keinen Zweifel am Förderungsschwerpunkt aufkommen läßt. Im Vergleich zum A V AVG haben insbesondere der Förderungsumfang und -ansatz eine grundsätzlich neuartige Form.300 In der Bundestagsdrucksache V/2291 heißt es sogar, die PWF sei "ausschließlich produktionsorientiert". 301 Ein weiterer Unterschied in der Zielsetzung beider Gesetze zeigt sich darin, daß der Gedanke, präventiv tätig zu werden, im AFG stärker in den Vordergrund tritt. 302 Dieser Gedanke wird auch durch die Änderungen der eher passiven Bezeichnungen von "Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" und "Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" in die aktiveren Titel "Arbeitsförderungsgesetz" bzw. "Bundesanstalt für Arbeit" vermittelt.303 Zusammenfassend läßt sich daher festhalten, daß das AFG - im Gegensatz zum sozialpolitischen Charakter des A VA VG -wie die Ausführungen gezeigt haben, den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen Vorrang einräumt. 2.5.1.3. Winterbaunovelle Das AFG von 1969 änderte zwar einiges an den Vorschriften über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, behielt aber im wesentlichen das konsumtiv orientierte, versicherungsrechtliche System des alten A VA VG bei. Die 299 vgl. Schmidt, R., Neue Vorschriften über die Winterbauförderung, in: Bundesarbeitsblatt, 20.Jg., Nr.6, 1969, S.346ff. 3 oo Hinweis: Bezüglich des Förderungswnfanges werden im AFG alle Bauten und nicht mehr nur der öffentlich soziale Wohnungsbau gefördert. Bezüglich des Förderungsansatzes werden jetzt durch Mehrkostenzuschüsse (MKZ) erstmalig produktionsorientierte Anreize gegeben, vgl. auch Kap. 2.4.1.3. 1969.71: Das Aibeitsförderungsgesetz, S.70ff. 301 vgl. BT-Drucks. V/2291, S.60. 302 vgl. o. V., Vollbeschäftigung durch Aibeitsförderung sichern helfen, in: Sozialpolitische Information, l.Jg., Nr.5, 1967, S.lff.:"Aibeitslosigkeit verhindern helfen und nicht erst tätig zu werden, wenn die Arbeitslosigkeit bereits eingetreten ist." 303 vgl. Schmidt, F., Wandlung der deutschen Aibeitslosenversicherung?, in: Aibeit, Beruf und Aibeitslosenhilfe, 19.Jg., Heft 2, 1968, S.37ff.
2. KAPITEL 91 " ... Dreh- und Angelpunkt dieser Tarifpolitik ist das ganzjährig gesicherte Einkommen. Die IG Bau fordert daher: Ein ganzjährig gesichertes Einkommen, gesicherte Arbeitsplätze und ganzjährige Beschäftigung. "334 - " ... unter dem ganzjährig gesicherten Einkommen verstehen wir eine Regelung, die unter dem Strich dazu führt, daß Bauarbeitnehmer mindestens ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen erzielen können, wie es im Industriedurchschnitt erreicht wird. "335 - " .. .insbesondere die öffentliche Hand hat bei ihren Bauvorhaben gesamtwirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die IG Bau fordert deshalb eine verstärkte öffentliche Bautätigkeit im Winter. "336 - " ... eine auf hohem Niveau verstetigte Bautätigkeit durch politische Entscheidungen und wirtschaftliche Anreize systematisch zu fördern. " 337 " ... die Schaffung neuer Anreize für das ganzjährige Bauen sind sowohl volkswirtschaftlich als auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. So begründet der IG Bau Vorsitzende Bruno Köbele eine Initiative seiner Gewerkschaft, die er in den Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept "Bauberufe 2000" stellte. Daher läge eine ganzjährige Bauproduktion im Verbund mit einem systematischen Winterbau im gemeinsamen Interesse von Staat, Bau-Arbeitgebern und Bau-Arbeit- nehmern. "338 - " ... die Kosten des winterbedingten Arbeitsausfalles betragen mindestens 2 Milliarden DM in der westdeutschen Bauwirtschaft. Diese setzen sich zusammen aus vom !.April bis 3 !.Oktober infolge ungünstiger Witterung eingetretenen Lohnausflllle einen jährlichen Abgeltungsbetrag von damals 190,- DM. 33 4 vgl. o.V., Bawubeit muß sich immer lohnen -im Sommer und im Winter, in: Der Grundstein, Ausgabe 2/89, S.2 und Rudolf Spemer, IG Bau fordert gesichertes Jahreseinkommen, in: Bau- Markt, 70.Jg., Nr.3, 1971, S.63ff. . 335 IG Bau-Steine-Erden, Rahmenkonzept zur Durchsetzung eines "Ganzjährig gesicherten Einkommens" für Bauarbeiter, Abteilung Tarifpolitik, Frankfurt, 13. Juni 1989 336 vgl. IG Bau-Steine-Erden, Verstärkte Winterbautätigkeit bei öffentlichen Bauvorhaben, Frankfurt/Main, 12.Februar 1991. 337 vgl. IG Bau-Steine-Erden, Abteilung Bundesvorsitzender, Rundschreiben Nr.22/1992, Konzeption zur Überwindung der Engpässe im Wohnungsbau durch ganzjährige Bautätigkeit/Winterbau, S.3. 338 vgl. Abteilung Bundesvorsitzender Nr.49/92, BSE-Extern, Verstetigte Bautätigkeit, 3. August 1992.
92 2. KAPITEL dem SWG (1990/91: rund 870 Millionen), winterbedingter Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Steuerausfällen sowie Ausfällen an Sozialversicherungsbeiträgen, die auch durch die hohe Überstundenzahl im Sommer nicht ausgeglichen werden. "339 Die Ausführungen haben den Umfang vorhandener Zielvorstellungen der Beteiligten bezüglich der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft aufgezeigt. Vor allem aus den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten läßt sich erklären, daß sowohl sozial- und wirtschaftspolitische als auch betriebswirtschaftliche Zielsetzungen verfolgt wurden. Es bleibt dennoch festzuhalten, daß trotz des umfassenden Zielkataloges mit seinen unterschiedlichen Schwerpunkten die jeweils beschlossenen Förderungsmaßnahmen als das Werk aller Beteiligten angesehen werden müssen. Wie eng die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten gewesen ist, belegt beispielsweise die gesetzliche Forderung nach Einführung eines witterungsbedingten Kündigungsschutzes und Lohnausgleiches als Voraussetzung des Zweiten Änderungsgesetzes zum A VA VG, der die Tarifpartner mit entsprechenden Tarifabschlüssen im Herbst 1959 Folge leisteten.34° Aber auch der umgekehrte Fall, d.h. der Einfluß der Tarifpartner auf den Gesetzgeber, darf nicht unterschätzt werden. Dies zeigt sich insbesondere in der aktuellen Diskussion um die Streichung des SWG. So wurde bereits Beschlossenes -auf Druck der Organisationen -stufenweise wieder rückgängig gemacht. Insgesamt läßt sich die Diskussion um die Ziele zur ganzjährigen Beschäftigung mit einem Zitat von Georg Leber am besten charakterisieren: "Durch eine erfreuliche, sachliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung, den Arbeitgeberverbänden und der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden ist es gelungen, tarifvertragliche, gesetzliche und wirtschaftspolitische Voraussetzungen für eine Überwindung des althergebrachten Saisoncharakters der Bautätigkeit zu schaffen ... ". 3 41 3 39 vgl. IG Bau-Steine-Erden für Verstärkte Wintelbautätigkeit, Frankfurt/Main, 26. August 1992. 340 BRTV und TV Lohnausgleich vom 20. August 1959, vgl. hierzu Kap. 2.4.2. Tarifvertragliche Leistungen und Regelungen, S.75. 341 vgl. Leber, G., !.Vorsitzender der IG Bau-Steine-Erden, Bauen ohne Winterpause, S.2, in: Der Querschnitt, 1959.
2. KAPITEL 93 Aufgrund der Tatsache, daß die jeweiligen Förderungsmaßnahmen nicht als das Werk eines einzelnen angesehen werden können, hat das Zitat von Georg Leber aus dem Jahr 1959 -d.h. zu Beginn der Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft -seine Gültigkeit auch für alle weiteren getroffenen Förderungsmaßnahmen. Faßt man das zweite Kapitel an dieser Stelle zusammen, so haben insbesondere die ausführliche Darstellung der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen in Abschnitt 2.4. und die Diskussion der Zielvorstellungen der Beteiligten in Abschnitt 2.5. verdeutlicht, daß die Saisonbewegungen und deren Problematik für die Bauwirtschaft in Deutschland von großer Bedeutung sein müssen.
94 3. KAPITEL KAPITEL 3 3. Wirkungsanalyse Im Rahmen der nun folgenden Wirkungsanalyse soll einerseits der Umfang der Saisonschwankungen wirtschaftlicher Bewegungsgrößen aufgezeigt und andererseits die Wirkungen der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung auf die Saisonschwankungen analysiert werden. Aufgrund der im Zeitablauf getroffenen gesetzlichen Förderungsmaßnahmen werden sogenannte charakteristische Förderungszeiträume gebildet, die getrennt untersucht und vergleichend bewertet werden können. Dies sind die Zeiträume: -1954-59 -1960-68 -1969-71 -1972-85 -1986-92 Zunächst werden jedoch, in den folgenden Abschnitten 3.1. und 3.2., die mit der Untersuchung verbundenen Einschränkungen bzw. die für die Analyse notwendigen Untersuchungskriterien aufgezeigt. Ziel und Aufgabe der Wirkungsanalyse ist es, die genannten Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft auf ihre Effektivität hin zu untersuchen. Wie der zeitliche Abriß und die Zielvorstellungen der Beteiligten von den Förderungsmaßnahmen gezeigt haben, muß das Problem unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden. Im Rahmen der Wirkungsanalyse müssen deshalb sozialpolitische, volks- und betriebswirtschaftliche sowie finanzpolitische Kriterien berücksichtigt werden. Dieser Kriterienkatalog, der als Maßstab für die Beurteilung der Förderungsmaßnahmen dienen soll, wird im Anschluß an den folgenden Abschnitt "Einschränkungen in der Untersuchung" definiert.
3. KAPITEL 95 3.1. Einschränkungen in der Untersuchung Bevor damit begonnen werden kann, die Wirkungen einzelner Maßnahmen auf die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu analysieren, müssen die mit der Untersuchung verbundenen Einschränkungen aufgezeigt und deren Bedeutungsumfang für die Analyse festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um die folgenden Punkte: - Statistik -Technik des Winterbaues -Schutzmaßnahmen Witterungsbedingungen Berechnungsmethode -Sonstige 3.1.1. Statistik Dem zur Verfügung stehenden statistischen Zahlenmaterial kommt für die Beurteilung der Förderungsmaßnahmen eine wichtige Rolle zu. In der Bauwirtschaft sind dies vor allem die Erhebungen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe.342 Sie dienen im wesentlichen der Beurteilung der Betriebs- und Beschäftigtenstruktur dieser Wirtschaftsbereiche und werden jeweils zur Jahresmitte durchgeführt.343 Die Erhebungen im einzelnen: Totalerhebung im Bauhauptgewerbe: Sie wird seit mehr als drei Jahrzehnten im fiüheren Bundesgebiet344 durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 1991 sind in diese Erhebung auch die Betriebe der fünf neuen Bundesländer und von Berlin-Ost einbezogen. Sie erfaßt alle bauhauptgewerblichen Betriebe 345 von Unternehmen 342 Ab Berichtsjahr 1976 liegt den Erhebungen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe die Systematik der Wirtschaftszweige in der Fassung für die Statistik im Produzierenden Gewerbe (SYPRO) zugrunde. Die Zuordnung der Erhebungseinheiten zu den einzelnen Wirtschaftszweigen des Baugewerbes erfolgt nach dem Schwerpunkt der baugewerblichen Tätigkeit. 343 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.); Beschäftigung, Umsatz und Gerätebestand der Betriebe im Baugewerbe 1992, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe, Reihe 5.L 344 Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland bis zum 3.10.1990 einschließlich Berlin-West 345 Anmerkung: Zur Erhebungseinheit "Betrieb" zählen hier die örtlichen Einheiten mit eigenem Bau- bzw. Lohnbüro (in der Regel nicht die Baustellen), die nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Bauleistungen für den Markt erbringen, unabhängig davon, ob es sich um
96 3. KAPITEL des Bauhauptgewerbes, des übrigen produzierenden Gewerbes, anderer Wirtschaftsbereiche sowie die Arbeitsgemeinschaften des Bauhauptgewerbes, soweit sich die Tätigkeit auf das Inland bezieht. Totalergebnisse für das frühere Bundesgebiet liegen seit 1960 vor. Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe: Sie wurde im Zuge der Neuordnung der Statistik im produzierenden Gewerbe346 im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin-West neu eingeführt. Ab dem Berichtsjahr 1991 sind in diese Erhebung auch die Betriebe der fünf neuen Bundesländer und von Berlin-Ost einbezogen. Sie erfaßt alle handwerklichen und nichthandwerklichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und des übrigen produzierenden Gewerbes mit 10 Beschäftigten und mehr. Hinzu kommen die Arbeitsgemeinschaften sowie auch Betriebe mit Schwerpunkt im Ausbaugewerbe, die mindestens 10 Personen beschäftigen, jedoch zu Unternehmen außerhalb des produzierenden Gewerbes gehören. Ergebnisse der jährlichen Erhebung im Ausbaugewerbe wurden für das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) erstmalig für 1978 veröffentlicht. Die vorliegende Wirkungsanalyse beschränkt sich im wesentlichen auf das Bauhauptgewerbe, da für das Ausbaugewerbe, wie beschrieben, die entsprechenden Statistiken nicht vollständig zur Verfügung stehen. Diese Einschränkung spielt aus zweierlei Gründen aber nur eine untergeordnete Rolle und ist daher durchaus legitim. Einerseits umfaßt das Bauhauptgewerbe ohnehin den größten Teil der Beschäftigten und des baugewerblichen Produktionsvolumens, 347 andererseits sind die Wirtschaftszweige des Ausbaugewerbes nicht ursächlich verantwortlich für die Saisonbewegungen in der Bauwirtschaft. Es handelt sich hierbei fast ausschließlich um nachgelagerte Tätigkeitsbereiche des Bauhauptgewerbes, deren Einsatz erst ab einem gewissen Baufortschritt - je nach Wirtschaftszweig -erforderlich bzw. möglich wird.348 handwerkliche oder nichthandwerkliche Einheiten handelt. Infolge seiner kleingewerblichen Struktur wird ein Teil der Betriebe im Ausbaugewerbe nicht erfaßt. Angaben über die Gesamtzahl der Betriebe im Ausbaugewerbe, wie sie im früheren Bundesgebiet durch die Arbeitsstättenzählung 1987 erfaßt worden sind, liegen für die neuen Länder nicht vor. 346 Ab Berichtsjahr 1976. 347 vgl. Abbildung 2 und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Baustatistisches Jahrbuch 1992, S.60. 348 Hinweis: z.B. Maler- und Lackierergewerbe, Tapetenkleberei, Pakett- und Fliesenlegerei und andere, vgl hierzu auch Abbildung 1: Wirtschaftszweige des Ausbaugewerbes.
3. KAPITEL 97 3.1.2. Technik des Winterbaues An dieser Stelle ist zu klären, inwieweit der Winterbau überhaupt technisch durchführbar ist und wenn ja, mit welchen Schutzmaßnahmen bzw. bis zu welchen Witterungsbedingungen. Der Winterbau ist technisch längst kein Problem mehr.349 Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeits- und Baubetriebswissenschaft Leonberg aus dem Jahr 1978, die mögliche Winterbau- und Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Witterungsbedingungen gegenüberstellt und bewertet.350 Auch andere Autoren betrachten die Frage nach der Technik des Winterbaues bereits als gelöst. 351 Das heißt, über die Technik des Winterbaues ist bereits so viel bekannt, daß " ... jedes Bauvorhaben, dessen kontinuierliche Baudurchführung als sinnvoll anzusehen ist, mit Hilfe von Winterbauschutzmaßnahmen auch durchgeführt werden kann. Eine langjährige Erfahrung steht hier zur Verfügung."352 Ähnlich argumentiert auch Hampe, der den Nachweis, daß das Bauen im Winter technisch möglich ist, bereits durch eine größere Anzahl von Demonstrativbaumaßnahmen in den 50er und 70er Jahren als erbracht ansieht. Heute erlaubt die Technik die Errichtung von Bauwerken aller Art bei fast jeder Witterung und der sogenannte Winterbau ist nur ein technisches Hilfsmittel, um den Bauvorgang kontinuierlich betreiben zu können.353 Nach der Art, wie Baustellen wetterunabhänig eingerichtet werden, unterscheidet man zwischen Schlechtwetterbau und Frostbau: Schlechtwetterbau: Hierunter versteht man die Ausführung von Bauleistungen in der winterlichen Jahreszeit unter Witterungsbedingungen, die nur Maßnahmen geringeren Umfanges zum Schutz der Arbeiten gegen die Einwirkung von Kälte, Nässe und Schnee erfordern. 349 Ausnahme: Bezüglich der technischen Möglichkeiten für den Winteri>au ist der reine Straßenbau, bei dem der Winteri>au technisch nicht sinnvoll wäre, auszuklammern; vgl. hierzu Röthig, H., Das kontinuierliche Bauen mit Hilfe von Winteri>au-Schutzmaßnahmen, S.1516. 350 vgl. Schönberg, G./Dobler, M./Werthwein, R., Untersuchungen über Winterbauschutzmaßnahmen; Die Wirtschaftlichkeit wird positiv beeinflußt, S.13. 351 vgl. o.V., Wer rechnet baut auch im Winter. Bessere Kapazitätsauslastung durch Kontinuität, S.2152; Frank, P .. Winteri>au -Anforderungen und Bewertungskriterien, S.42 und Pause, H., Die Folgen winterbed.ingter Produktionsausfälle im Bauhauptgewerbe, S.2. 352 vgl. Röthig, H., Interessante Daten aus dem Winteri>au-Bereich/Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung, S.33. 353 vgl. Hampe, K.-H., Winteri>au-Techn.ik, S.7.
98 3. KAPITEL Frostbau: Ausführungen von Bauleistungen unter Witterungsbedingungen, bei denen die Weiterführung der Arbeiten zusätzliche Maßnahmen, insbesondere gegen die Einwirkungen des Frostes erfordert. Bei beiden Ausführungsformen werden Schutzvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen zur Winterfestmachung der Baustellen und Ausführung der Bauarbeiten während der Winter- und Schlechtwetterperiode getroffen.354 Welche Maßnahmen im einzelnen getroffen werden können und wie sie sich voneinander unterscheiden, zeigt das folgende Kapitel. 3.1.3. Schutzmaßnahmen Die Vielzahl von technischen Hilfsmitteln, die zur Verfügung stehen -sogenannte Winterbauschutzmaßnahmen -haben die Grenzen des auf technische Ursachen zurückzuführenden Produktionsstopps sehr weit hinausgeschoben. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die winterliche Bauarbeiten ermöglichen, weil sie Arbeitsplätze, Arbeitsvorgänge, Baustoffe und Bauteile vor den Witterungseinflüssen schützen. Nach Schutzart und Schutzumfang werden heute Einzel-, Teil-, Voll- und kombinierter Schutz unterschieden, die Hampe wie folgt beschreibt:355 Einzelschutz: Winterbauschutzmaßnahme kleineren Umfanges, durch welche Arbeitsplätze, Materiallager, Aufbereitungs- und andere Anlagen so geschützt werden, daß die Arbeiten fortgeführt werden können (z.B. Schutz der Betonmischanlage, Aufheizen des Wassers, beheizbare Materiallager und Kiesboxen, Schutz von frisch betonierten Bauteilen, Schutz vor Wasserhaltungsanlagen, Windschutzwände, Schweißzelte etc.). Teilschutz: Winterbauschutzmaßnahme die erreicht wird, wenn -die Außenwandöffilungen des Rohbaues abgedichtet werden, und das Dach bzw. die oberste Geschoßdecke abgedeckt sind. Die Innenräume des Rohbaues sind durch eine mobile Beheizungsanlage oder durch die zum Bauobjekt gehöri- 354 vgl. Eyerich, J./Lenz, J./Witschel, K., Einsparungen beim Bauen im Winter, S.44-45. 355 vgl. Hampe, K.-H., Winterbau-Technologie, Planung/Vergabe/Ausführung, S.48ff.
3. KAPITEL 99 ge endgültige Heizung so zu beheizen, daß sämtliche Innenausbauarbeiten in der Winterzeit ausgeführt werden können. -Teile der Bauleistung (z.B. Fertigung von Bauwerkseinzelteilen, Vorrichtungen von Schalungselementen, Bewehrungs- oder Stahlteilen, Spannbetongliedern usw.) getrennt vom Bauwerk oder außerhalb der Baustelle unter Bedingungen des Voll- oder Teilschutzes hergestellt werden können. Vollschutz: Winterbauschutzmaßnahme, die das Bauwerk oder Teile des Bauwerkes vollständig umhüllt. Die Umhüllung (Winterbauschutzhalle, Zelte oder ähnliches) ist so gestaltet, daß die für die Winterbauzeit vorgesehenen Bauleistungen kontinuierlich fortgeführt werden können. Der Innenraum muß beheizbar sein. Bei Bauten oder Teilen von Bauten, die ganz oder teilweise in offener Baugrube ausgeführt werden, ist der Vollschutz auch dann gegeben, wenn durch eine obere Abdeckung und durch Querschürzen in der Baugrube ein beheizbarer Arbeitsraum geschaffen wird (z.B. U-Bahn-Bau, Kanalisationsbau, Kellerbauteile). Bei Winterbauschutzhallen, Zeiten oder Umhüllungen müssen Teile der Außenhaut lichtdurchlässig sein. Zur Winterbauschutzhalle gehört eine der Raumgröße und der Außenhaut entsprechend dimensionierte Beheizungsanlage. Kombinierter Schutz: Winterbauschutzmaßnahme, die aus Elementen des Teil- und Vollschutzes besteht. Beim kombinierten Schutz wird nur ein Teil des zu erstellenden Bauwerks geschützt. Ist das Wetter ungünstig, wird insgesamt in dem geschütztem Teil gearbeitet. Bei günstigem Wetter hingegen wird im ungeschützten Bereich gearbeitet. Von den hier beschriebenen Schutzmaßnahmen werden die verschiedenen Elemente des Einzelschutzes am häufigsten auf den Baustellen angewendet.356 Bei der Entscheidung, ob Bauleistungen im Winter unter Einzel-, Teil-, Vollschutz oder kombiniertem Schutz durchgeführt werden sollen, spielt neben den Witterungsbedingungen sicherlich auch die Investitionsbereitschaft des Betriebes eine Rolle. Unabhängig davon ist die Kenntnis der mit den verschiedenen Schutzmaßnahmen verbundenen Vor- und Nachteile unerläßlich, um eine optimale Auswahl für das einzelne Bauobjekt zu treffen. Auf die entsprechende Diskussion kann hier verzichtet werden, weil sie letztendlich zu dem zu erwartenden Ergebnis führen würde, daß Teil- und Einzelschutz- 356 vgl. Harnpe, K.-H., Winterbau-Technologie, Planung/Vergabe/Ausführung, S.50.
100 3. KAPITEL maßnahmen gegenüber Vollschutzmaßnahmen zwar geringere Kosten aufweisen, aber eine Unterbrechung der Bauarbeiten nicht ausschließen können.357 Die Unterbrechung der Bauarbeiten wird nach Aussage des Bauforschungs- und Beratungsinstituts Beidatsch durch die Anwendung von Vollschutzmaßnahmen vermieden. Auf diese Weise entstehen auch keine Ausfalltage und kein SWG.358 Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Institut für Arbeits- und Baubetriebswissenschaft, daß in seinem Forschungsvorhaben fünf Winterbaustellen mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen vergleichend untersuchte.359 Wie die entsprechenden Fallbeispiele der Untersuchung zeigen, hat es bei den Ausbauarbeiten -trotz nur geringfügiger Schutzmaßnahmen -keinen Arbeitsausfall in der Förderungszeit gegeben,360 weil " ... ein fertiger Rohbau361 für eine kontinuierliche Weiterführung der Bauarbeiten in der Schlechtwetterzeit die billigste Wetterschutzhalle darstellt. "362 Bei den Rohbauarbeiten hingegen hängt der Arbeitsausfall eindeutig vom Umfang der gewählten Schutzmaßnahmen ab, daß heißt, eine kontinuierliche Weiterführung der Rohbauarbeiten bei jedem Wetter ist nur durch den Einsatz von Winterschutzhallen (Vollschutz) gewährleistet. 363 Diese Erkenntnis, daß der Vollschutz - im Gegensatz zum Teilschutz -die Ausfalltage auf ein Minimum reduziert, führt zu der Schlußfolgerung, daß die technische 357 vgl. hierzu ausführlich Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bau und Wohnforschung, Winterbau-Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Witterungsbedingungen, Heft 04.043, Bonn, 1978, S.99. 358 vgl. Bauforschungs- und Beratungsinstitut Beidatsch, Der Einfluß des Winterwetters auf die Bautätigkeit im Wohnungsbau und die kostenmäßigen Auswirkungen für die Bauwirtschaft Winter 1967/1968, S.614. 359 vgl. Schönberg, G./Dobler, M./Werthwein, R., Untersuchungen über Winterbauschutzrnaßnahmen; Die Wirtschaftlichkeit wird positiv beeinflußt, S.131I. 360 Anmerkung: Diese Tatsache unterstützt die These des Verfassers, daß das Ausbaugewerbe in einem wesentlich geringeren Maße von Witterungseinflüssen betroffen ist, als das die Rohbauarbeiten durchführende Bauhauptgewerbe. 361 Hinweis: Nach Fertigstellung des Rohbaues wird mit dem Ausbau begonnen. 362 Ergebnis einer Repräsentativuntersuchung des Bauforschungs- und Beratungsinstituts Beidatsch über den Einfluß des Winterwetters auf die Bautätigkeit im Wohnungsbau und die kostenmäßigen Auswirkungen für die Bauwirtschaft Winter 1967/1968, S.614. 363 So sind beispielsweise beim Bau der Lagerhalle in Tailfingen (Süddeutschland) unter Teilschutz 33 Arbeitstage in der Förderungszeit ausgefallen, während der Bau des Wohnblocks in München unter Vollschutz keine Ausfalltage in der Förderungszeit zu verzeichnen hatte; vgl. hierzu Schönberg, G./Dobler, M./Werthwein, R., Untersuchungen über Winterbauschutzrnaßnahmen; Die Wirtschaftlichkeit wird positiv beeinflußt, S.131I. und Bauforschungs- und Beratungsinstitut Beidatsch, Der Einfluß des Winterwetters auf die Bautätigkeit im Wohnungsbau und die kostenmäßigen Auswirkungen für die Bauwirtschaft Winter 1967/1968, S.614.
3. KAPITEL 107 3.1.5. Zur Berechnung der Saisonschwankungen Die Probleme in der Bauwirtschaft -d.h. insbesondere diejenigen bezüglich ausgeglichener Beschäftigung und kontinuierlicher Produktion -sind wie bereits dargelegt, auf ausgeprägte Wirtschaftsbewegungen, die sogenannten Saisonschwankungen, zurückzuführen. 380 Diese gilt es nun zu quantifizieren. Daher soll an dieser Stelle ein Verfahren ausgewählt werden, mit dem eine möglichst exakte statistische Erfassung der "reinen" Saisonbewegung einer ökonomischen Zeitreihe ermöglicht wird. Die folgende kurze Abhandlung über die Zeitreihenanalyse verfolgt dabei nicht das Ziel, die methodischen Grundlagen und Konzepte bzw. numerische Unterschiede verschiedener Verfahren zur Saisonbereinigung vergleichend zu analysieren; oder herauszufinden, welches Verfahren wohl die "wahre" Saisonkomponente am "besten" schätzt. Selbst Institutionen wie Wirtschaftsforschungsinstitute, Statistisches Bundesamt usw. arbeiten immer noch mit unterschiedlichen Verfahren, die u.U zu erheblich divergierenden Schlüssen kommen.381 Vielmehr soll hier nur die Grundproblematik der Saisonbereinigung aufgezeigt werden, um zu verdeutlichen, daß mit einer derartigen Analyse unweigerlich gewisse Einschränkungen verbunden sind. 382 3.1.5.1. Exkurs: Zeitreihenanalyse Insbesondere bei ökonomischen Zeitreihen findet man langfristige Veränderungen oder eine sich jährlich wiederholende Saisonfigur. 383 Für diese ökonomischen Zeitreihen wurden daher Modelle entwickelt, die versuchen sollen die einzelnen Gegebenhei- 380 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2. Saisonbewegungen wid deren Problematik für die Bauwirtschaft, S.50ff. 381 Anmerkung: Diese Tatsache witerstützt das weit verbreitete Vorurteil, daß man mit Statistik schließlich alles beweisen kann, vgl. hierzu auch Stier, W., Konstruktion wid Einsatz von Digitalfiltern zur Analyse wid Prognose ökonomischer Zeitreihen, Forschwigsbericht Nr. 2760 des Landes Nordrhein-Westfalen, Bochum, 1978. 382 vgl. hierzu auch Birkenfeld, W., Methoden zur Analyse von kurzen Zeitreihen, S.7: Er sieht eine gravierende Schwäche vor allem in dem Mangel an "nicht-asymptotischen Aussagen" über die verwendeten Schätzfunktionen, Basel/Stuttgart, 1977. 383 So ist beispielsweise die Zahl der Arbeitslosen im Winter regelmäßig größer als im Sommer, ebenso hängt der Stromverbrauch von der Jahreszeit ab.
108 3. KAPITEL ten zu berücksichtigen. Sie gehen dabei -wie bereits erwähnt384 -von den folgenden vier Komponenten aus:385 -Der Trend, das ist eine langfristige systematische Veränderung des mittleren Niveaus der Zeitreihe. -Die Konjunkturkomponente, die eine mehrjährige, nicht notwendig regelmäßige Schwankung darstellt. Die Saison, das ist eine jahreszeitlich bedingte Schwankungskomponente, die sich relativ unverändert jedes Jahr wiederholt. -Die Restkomponente, die die nicht zu klärenden Einflüsse oder Störungen zusammenfaßt. Entscheidend für die statistische Analyse einer ökonomischen Zeitreihe ist es nun, inwieweit es gelingen kann, die Saisonschwankungen zu isolieren. Dafür müßte man die Zeitreihe zunächst in ihre Bewegungskomponenten zerlegen und die unerwünschten Einflußgrößen, d.h. die Trendkomponente, die Konjunkturkomponente und die Restkomponente, eliminieren.386 Dies setzt allerdings die Kenntnis des jeweiligen Einflusses sämtlicher Bewegungskomponenten voraus, um den tatsächlichen Saisoneinfluß als Residuum zu erhalten, was wiederum aufgrund des lneinandergreifens und sich gegenseitig Beeinflussens der einzelnen Komponenten unmöglich wird. 387 Die Vielzahl von Verfahren zur Saisonbereinigung, die dafür zur Verfügung stehen, stützten sich häufig auf Computerprogramme, die dem Benutzer ein Sortiment diverser Varianten offerieren. 388 Hierdurch werden einerseits flexible Approximationen an 384 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2.1. Saisonschwankung, S.50-53. 385 vgl. Schlingen, R./Streitberg, B., Zeitreihenanalyse, S.9, München, 1991. 386 vgl. Leiner, B., Einführung in die Zeitreihenanalyse, S.6. 387 Hierin liegt ein zentraler Kritikpunkt an den "Komponentenmodellen" als Basis für Saisonbereinigungsverfahren, da sie bei der Auswahl von Funktionen bzw. Filtern zur Eliminierung der Komponenten willkürlich vorgehen, vgl. hierzu Schlingen, R./Streitberg, B., Zeitreihenanalyse, S.68, München, 1991. 388 Zu nennen sind insbesondere das Census XI 1-, das ASA-11- und das Berliner Verfahren, die eine Mischung aus lokalen und globalen Modellansätzen darstellen und im allgemeinen zahlreiche kaum durchschaubare Iterationszyklen durchlaufen, vgl. hierzu insbesondere Schlingen, R./Streitberg, B., Zeitreihenanalyse, S.68, München, 1991.
3. KAPITEL 109 die jeweiligen zu betrachtenden Zeitreihen ermöglicht, doch andererseits geht in der Fülle der Varianten der modellmäßige Überblick verloren.389 Alle entwickelten und praktizierten Saisonbereinigungsverfahren werden auch nach wie vor, insbesondere bezüglich ihrer methodischen Grundlagen, kritischen Analysen unterworfen. Außerdem ist man sich in der Notwendigkeit derartiger Bereinigungen für die Lösung konkreter Probleme der Wirtschaftsforschung und -politik durchaus einig, dennoch gehen die Meinungen darüber, wie die jeweiligen Vor- und Nachteile einzelner Verfahren zu bewerten bzw. ob sie als solche überhaupt zu erkennen sind, teilweise erheblich auseinander.390 Die unterschiedlichen statistischen Methoden mit denen die einzelnen Komponenten gegeneinander abgegrenzt und isoliert analysiert werden, dürfen aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß die Verfahren alle der Gemeinsamkeit unterworfen sind, zur Berechnung von Saisonschwankungen die Monatswerte einer Reihe aufeinanderfolgender Jahre zu benötigen; denn " ... nur dadurch gleichen sich Sonderbewegungen und einmalige sowie zufällige Einflüsse einigermaßen aus. "391 Die Ausführungen haben gezeigt, daß jede als Saisonschwankung bezeichnete Wirtschaftsbewegung mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet ist und eine exakte statistische Erfassung der "reinen" Saisonbewegung unmöglich ist. Dennoch will der Verfasser das im nächsten Kapitel beschriebene Phasendurchschnittsverfahren als Berechnungsgrundlage für die Wirkungsanalyse verwenden, da sich durchaus Rückschlüsse über die Struktur und die Intensität -d.h. einerseits über die Verteilung der saisonmäßigen Hoch- und Tiefpunkte und andererseits über die Ausschlagsweite - der Saisonschwankungen ziehen lassen. 389 vgl. Leiner, B., Einführung in die Zeitreihenanalyse, S.54, München, 1991. 390 vgl. Stier. W., Konstruktion und Einsatz von Digitalfiltern zur Analyse und Prognose ökonomischer Zeitreihen, S.38ff. 391 vgl. Kellerer, H., Statistik im modernen Wirtschafts- und Sozialleben, S.100.
110 3. KAPITEL 3.1.5.2. Das Phasendurchschnittsverfahren Das Vorgehen beim Phasendurchschnittsverfahren 392 läßt sich im wesentlichen in die folgenden Schritte unterteilen. In einem ersten Schritt werden für alle Monatswerte393 sogenannte Phasendurchschnitte (MD) gebildet, die sich aus dem arithmetischen Mittel aller Beobachtungen (B) gleichen Monats ergeben. Man bildet also z.B. für den Phasendurchschnitt des Monats Januar die Summe aller Januarwerte und dividiert diese durch ihre Anzahl. Bei einer Zeitreihe, in der für eine bestimmte Anzahl von Jahren (J) die Beobachtungen für alle Monate (M) vorliegen, stehen daher, entsprechend der Anzahl von Jahren multipliziert mit den Monaten, Daten zur Verfügung. Im zweiten Schritt berechnet man den Gesamtdurchschnitt aller Beobachtungswerte, d.h. man summiert die Phasendurchschnitte der Monate und dividiert diese anschließend durch ihre Anzahl. Im Anschluß daran werden dann die Phasendurchschnitte in bezug auf den Gesamtdurchschnitt -durch die Bildung von sogenannten Saisonfaktoren (SF) oder auch Saisonindexziffern -relativiert. Man dividiert dabei z.B. den Januardurchschnitt durch den Gesamtdurchschnitt und verfährt entsprechend mit den anderen Monatsdurchschnitten. Durch diese Relativierung erhält man die Saisonfaktoren (SF), die je nach Ausgangswerten vom Durchschnittswert 1 mehr oder weniger stark abweichen können. Sind die Januarwerte beispielsweise überdurchschnittlich groß, so ist der entsprechende Saisonfaktor > 1. Sind sie überdurchschnittlich klein, so ist er < 1. Schließlich können noch in einem weiteren Schritt die Beobachtungen durch die zugehörige Saisonindexziffer dividiert werden, um somit den saisonbereinigten Wert zu erhalten. Im Rahmen der Analyse der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft werden die folgenden Berechnungsschritte des Phasendurchschnittsverfahrens durchgeführt: 1. Summe für einen Monat aus den Beobachtungen aller Jahre bilden. 2. Summe durch die Anzahl der Jahre teilen • Phasendurchschnitt (MD). 3. Summierung der Phasendurchschnitte für alle Monate. 392 vgl. hierzu ausführlich Leiner, B., Einführung in die Zeitreihenanalyse, S.54ff. 3 93 Anmerkung: Dies gilt entsprechend auch für Quartalsdaten.
3. KAPITEL 111 4. Phasensummendurchschnitt durch die Anzahl der Monate teilen • Gesamtdurchschnitt (JD). 5. Bildung der Verhätnisse von Phasendurchschnitt zu Gesamtdurchschnitt • Saisonfaktor (SF). Die auf diese Weise gewonnenen Saisonfaktoren stellen natürlich keinesfalls die "reine" Saisonschwankung dar, die zu eliminieren unmöglich ist.394 Aber auch andere Saisonbereinigungsverfahren sind mit Einschränkungen verbunden und bieten keinen Ansatz, die nicht saisonbedingten Einflüsse gänzlich auszuschalten. Aufgrund der Regelmäßigkeit des baugewerblichen Produktionsablaufes, insbesondere des Beschäftigungsverlaufes, bei dem sich zyklische und außergewöhnliche Ursachen in verhältnismäßig engen Grenzen halten, erscheint das Phasendurchschnittsverfahren für die Wirkungsanalyse dieser Arbeit durchaus geeignet.395 3.1.6. Sonstige Einschränkungen Eine weitere Einschränkung, die mit der Analyse der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft verbunden ist, liegt in der Tatsache, daß sich die Ergebnisse der Wirkungsanalyse nur auf das frühere Bundesgebiet beziehen, weil die entsprechenden Statistiken erstmals für das Jahr 1991 gesamtdeutsche Ergebnisse mit der Unterteilung früheres Bundesgebiet, neue Bundesländer und Berlin-Ost liefern. 396 Diese Einschränkung gilt allerdings nur für die im dritten Kapitel durchgeführte ex-post-Analyse der getroffenen Förderungsmaßnahmen. Im Rahmen der Diskussion alternativer Maßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung des vierten Kapitels werden die neuen Bundesländer mit einbezogen. Dies gilt insbesondere für den Ansatz eines Tarifinodells in Kapitel 4.4. Im Zusammenhang mit den bereits erwähnten Bemühungen das Problem der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft auf internationaler Ebene zu lösen, 397 wird 394 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2. L Saisonschwankung, S.50lf. 395 Diese Auflfassung vertritt auch Donner, weil die Genauigkeit des Phasendurchschnittsverfahrens (:Monatsdurchschnittsverfahren) den anderen Methoden in nichts nachstehe und zudem den Vorteil besitze, besonders anschaulich und rechentechnisch einfach zu sein, vgl. Donner, 0., Die Saisonschwankungen als Problem der Konjunkturforschung, S.30lf. 396 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch 1992, Vorwort. 397 vgl. Kap. 2.4.3. Sonstige Maßnahmen, S. 76lf.
112 3. KAPITEL immer wieder das Vorbild Schweden angeführt.398 Der Verfasser vertritt allerdings die Ansicht, daß ein sinnvoller Vergleich der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft zwischen Deutschland und anderen Ländern -beispielsweise Schweden - nur dann möglich wäre, wenn die entsprechenden Bauwirtschaften dieser Länder einschließlich ihrer Winterbauförderung -sofern vorhanden -und sonstiger Rahmenbedingungen, wie z.B. Witterungsverhältnisse, genauso umfangreich analysiert würden, wie das im Rahmen dieser Arbeit für die Bundesrepublik Deutschland geschieht. Eine bloße Analyse der veröffentlichten Literatur ist hierfür nicht ausreichend, zumal die dort aufgeführten Maßnahmen auch in Deutschland bereits bekannt bzw. schon getroffen worden sind. 399 Daher muß ein internationaler Vergleich zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft im Rahmen dieser Arbeit unterbleiben. 3.1.7. Zusammenfassung der Einschränkungen Faßt man an dieser Stelle alle beschriebenen Einschränkungen stichpunktartig zusammen, so ergeben sich die folgenden Punkte: -Die Analysen des statistischen Zahlenmaterials beziehen sich hauptsächlich auf das Bauhauptgewerbe. Bei Abweichungen wird entsprechend darauf hingewiesen. -Die Analyse der Auswirkungen von witterungsbedingten Einflüssen auf die ganzjährige Beschäftigung bzw. kontinuierliche Bautätigkeit beschränkt sich auf Witterungsdaten von sieben Städten. Diese verteilen sich jedoch geographisch auf die gesamten alten Bundesländer. -Die Technik des Winterbaues gilt als gelöst, d.h. insbesondere bei der Anwendung von Vollschutzmaßnahmen steht einer kontinuierlichen Bauausführung von der technischen Seite her nichts im Wege. 398 vgl. o. V., Auch in Deutschland soll rund ums Jahr gebaut werden, in: FAZ, vom 16. Februar 1993 und Brännström, A., Neue Chancen für den Winternau, S.20ff, in: Baugewerbe, Heft 24, 1990. 399 vgl. beispielsweise FAZ vom 16.02.93, Winterbau in Schweden ist selbstverständlich und Brännström, A., Neue Chancen für den Winterbau, S.20ff. in: Baugewerbe, Heft 24, 1990.
3. KAPITEL 113 -Auf einen Vergleich der Winterbauförderungsmaßnahmen mit anderen Ländern wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet. -Die neuen Bundesländer können im Rahmen der Wirkungsanalyse des dritten Kapitels noch nicht berücksichtigt werden. In die Diskussion über künftige Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im vierten Kapitel, werden sie jedoch mit einbezogen. Das folgende Kapitel definiert die Kriterien, anhand derer die Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft beurteilt werden sollen. 3.2. Formulierung der Untersuchungskriterien aus den Zielvorstellungen Die Diskussion über die Zielvorstellungen der Beteiligten von den Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschafl:400 hat gezeigt, daß diese Zielvorstellungen sehr unterschiedlicher Natur sind. So haben sich die Ziele in den rund 30 Jahren seit Einführung erster gesetzlicher Regelungen mit dem Zweiten Änderungsgesetz zum A VA VG von 1959 bis heute nicht nur geändert, sondern neue Ziele sind hinzugetreten oder die Rangfolge hat gewechselt. Es wäre demnach unzulässig, die Auswirkungen der Förderungsmaßnahmen von 1959 bis 1992 an einem Zielsystem zu messen, das auf den aktuellen Zielvorstellungen der Beteiligten basiert. Andererseits erscheint es nicht sinnvoll, für jeden charakteristischen Förderungszeitraum eigene Untersuchungskriterien aufzustellen, denn hierdurch würde die Vergleichbarkeit der Förderungszeiträume erheblich eingeschränkt werden. Diese Auffassung wird nach Ansicht des Verfassers auch dadurch bestätigt, daß trotz der ausführlichen Diskussion der Zielvorstellungen in Abschnitt 2.5. sich keine exakten Abgrenzungen der Ziele zwischen den Zeiträumen definieren lassen und die angestrebten Ziele der Beteiligten in einzelnen Förderungszeiträumen teilweise widersprüchlich waren. So forderte man beispielsweise im Rahmen der Förderungsmaßnahmen von 1959 sowohl die Steigerung des Bauvolumens als auch dessen Begrenzung. Desweiteren sollte die kontinuierliche Bautätigkeit mit allen Mitteln verwirk- 4 oo vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.5. Vorstellungen der Beteiligten von den Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung, S.79ff.
114 3. KAPITEL licht werden,401 dennoch schuf man die SWG-Regelung in Verbindung mit der Einführung des tariflichen Lohnausgleichszeitraumes. 402 Aufgrund der Tatsache, daß schon bei der Einführung der Förderungsmaßnahmen auch produktive Zielvorstellungen eine Rolle gespielt haben und der genannten Schwierigkeiten bezüglich der Zuordnung der Zielvorstellungen auf die einzelnen Förderungszeiträume, möchte der Verfasser einen möglichst umfassenden Kriterienkatalog erstellen. Anhand dieses Kriterienkataloges werden dann alle Förderungszeiträume gleichermaßen untersucht, um einerseits die Vergleichbarkeit nicht einzuschränken und andererseits aber auch unbeabsichtigte Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Bewegungsgrößen erkennen zu können. Der Verfasser unterscheidet dabei zwischen quantitativen und qualitativen Zielvorstellungen der Beteiligten, wobei erstere unter den Primärkriterien und letztere unter den Sekundärkriterien zusammengefaßt werden. 3.2. l. Primärkriterien Anhand der hier aufgeführten Primärkriterien sollen die Wirkungen der getroffenen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft auf die einzelnen Zeiträume untersucht und auch quantifiziert werden. Für die Quantifizierung ist es erforderlich, auf monatlich erhobene Daten zurückgreifen zu können. 403 Daher werden folgende Untersuchungskriterien bestimmt: Arbeitsmarktpolitische Kriterien: -Beseitigung der Saisonarbeitslosigkeit -Stabilisierung der Beschäftigung, d.h. gleichmäßigere Beschäftigung auf hohem Niveau Wirtschaftspolitische Kriterien: -Verstärkung der winterlichen Bautätigkeit -Erhöhung des Jahresbauvolumens insgesamt 401 vgl. BT.-Drucks. IIVl211, S.2. 4o2 vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.5.1.1. AVAVG, S.80-83. 403 vgl. Kap. 3.3. Ergebnisse der Wirkungsanalyse, S.116.
3. KAPITEL 115 -VeIWirklichung der kontinuierlichen Bautätigkeit, d.h. Verringerung der bauwirtschaftlichen Produktionsschwankungen Einkommenspolitische Kriterien: -Verstetigung des Bauarbeitereinkommens -Erhöhung des Bauarbeitereinkommens Die Wirkungen der Förderungsmaßnahmen in finanzpolitischer Hinsicht -insbeson- dere die geforderte Verbesserung der Relation zwischen Beitragszahlungen der Bauwirtschaft an die Bundesanstalt für Arbeit und deren Leistungen sowie die Erhöhung des Steueraufkommens -stehen zwar in ihrer Bedeutung hinter den sozial- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zurück; sie dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Daher werden die fiskalischen Effekte der Förderungsmaßnahmen, die sich erst im Anschluß an die Ergebnisse der Wirkungsanalyse quantifizieren lassen, im vierten Kapitel untersucht. 3.2.2. Sekundärkriterien Unter den Sekundärkriterien werden die qualitativen Effekte der Förderungsmaßnahmen zusammengefaßt. Diese sind größtenteils als Folgeerscheinungen, der Auswirkungen von Förderungsmaßnahmen auf die Primärkriterien, anzusehen. Aufgrund der Zielvorstellungen des Abschnitts 2.5. ergeben sich die folgenden Sekundärkriterien: -Image- und Attraktivitätsverbesserung des Bauarbeiterberufes -Verbesserung des sozialen Status der Bauarbeiter -Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Baugewerbe -Beseitigung des Nachwuchsmangels an Lehrlingen Anhand der genannten Primär- und Sekundärkriterien, die sich vor allem aus den Zielvorstellungen der Beteiligten ergeben haben, wird die Tragweite des Problems der "Ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" deutlich. Im Abschnitt 3.3. werden nun die Wirkungen der getroffenen Förderungsmaßnahmen auf einzelne Primärkriterien analysiert.
116 3. KAPITEL 3.3. Ergebnisse der Wirkungsanalyse Um das Ausmaß der Saisonschwankungen in der Bauwirtschaft -unter Berücksichtigung der entsprechenden Einschränkungen -zu ennitteln, wird das verfügbare statistische Zahlenmaterial analysiert. Hierbei dient insbesondere die sogenannte Bauberichterstattung der Analyse, die in selbständigen Erhebungen die Bereiche Bauhaupt- und Ausbaugewerbe in der Abgrenzung der Systematik der Wirtschaftszweige (SYPRO) erfaßt. Zu diesen monatlichen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe erhobenen Berichten melden die Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sowie alle Arbeitsgemeinschaften die erforderlichen Daten. Diese Daten werden dann im Bauhauptgewerbe -mit Ausnahme der gemeldeten Auftragseingänge und Auftragsbestände -auf Ergebnisse für alle Betriebe aufgeschätzt. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der jährlichen Totalerhebung im Bauhauptgewerbe. Eine entsprechende Aufschätzung der im Ausbaugewerbe erhobenen Daten erfolgt nicht. 404 Dadurch erklärt sich auch die gemachte Einschränkung auf das Bauhauptgewerbe in der Analyse des statistischen Zahlenmaterials. 405 Für die Analyse der quantitativen Effekte der Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, bezüglich der getroffenen Primär- und Sekundärkriterien ist es wichtig, auf monatlich erhobene Daten zurückgreifen zu können. Hierfür stehen folgende statistische Erhebungen zur Verfügung: -Arbeitslose in den Bauberufen -Beschäftigte im Bauhauptgewerbe -Geleistete Arbeitsstunden im Bauhauptgewerbe -Index der Nettoproduktion im Bauhauptgewerbe -Bruttolohnsummen im Bauhauptgewerbe In der Vorgehensweise zur Ennittlung der quantitativen Effekte werden die statistischen Daten entsprechend den gewählten "charakteristischen Förderungszeiträumen" zusammengefaßt und nacheinander - mit Hilfe des Phasendurchschnittsverfahrens - im Zeitablauf analysiert. 406 4o4 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.); Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, August 1992, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe, Einzelveröffentlichungen. 4 05 vgl. auch Kap. 3 .1. Einschränkungen in der Untersuchung, S. 95ff. 406 vgl. Kap. 2.4. Zeitlicher Abriß der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung, S.64ff.
3. KAPITEL Jahr März 1986 345 .515 1987 334 . 791 1988 296.692 1989 217 .452 1990 156.399 1991 137.848 1992 1 32 .066 MO 231.638 179.278 1 51.866 169. 274 147.512 156.277 138.098 127. 73 1 113. 555 102.300 93.506 90.224 86.225 98.354 98.480 131.9 20 11 8.463 227 .672 225 .414 195.691 157.194 127. 393 124.064 136.261 170.627 23 1.131 2 111.530 200 . 406 168 . 7116 12 3. 826 110. 006 1 14 . 786 SF 1, 40 0,80 0, 72 1, 03 &®@ i !ill W 1) Klassifizierung der Berufsgruppe Bauberufe: 44 (Maurer, Betonbauer), 45 (Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer), 46 (Straßen- und Tiefbauer), 47 (Bauhilfsarbeiter), 48/49 (Bau- und Raumausstatter, Polsterer) und 51 (Maler, Lackierer und verwandte Berufe). 2) Berechnung des Jahresdurchschnittes: 1/4 x (Dezember des Vorjahres/2 + März +Juni+ September+ Dezember des Berichtjahres/2) Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Baustatistisches Jahrbuch 1992, S.43 und Bundesanstalt für Arbeit, ANBA, Ergebnisse der Arbeitsstatistik, l 986ff. 123 Ein Vergleich der Arbeitslosenzahlen in den Bauberufen -getrennt nach Förderungszeiträumen -läßt unschwer erkennen, daß mit dem Inkrafttreten gesetzlicher Winterbauförderungsmaßnahmen die negative Entwicklung der Saisonarbeitslosigkeit nicht nur gestoppt werden konnte, sondern sogar ein deutlicher Rückgang in der Arbeitslosenzahl der Bauarbeiter zu beobachten ist. So erreicht die Arbeitslosigkeit bereits im Dezember 1959, also dem Monat, in dem die Förderungsmaßnahmen erstmals wirksam wurden, mit nur 130.196 Arbeitslosen einen bislang für diesen Monat nie dagewesenen Tiefstand;417 und das, obwohl die Maßnahmen gar nicht mehr voll zur Geltung kommen konnten, da sie erst am 7. Dezember 1959 veröffentlicht wurden. Dieser Trend in der Abnahme der Arbeitslosigkeit spiegelt sich zunächst auch in den jährlichen Durchschnittswerten wieder. Für den Zeitraum 1954-1959 liegt dieser Wert noch bei 179.668 Arbeitslosen und sinkt dann in 1960-1968 auf durchschnittlich 37.943 Arbeitslose.418 Dies ist eine Abnahme um fast 80% bzw. auf ein Fünftel des ursprünglichen Durchschnittswertes. Auch der Zeitraum 1969-1971 setzt diese be- 417 vgl. hierzu auch Abbildung 16, der bis dahin niedrigste Stand lag bei 285.214 Arbeitslosen im Jahr 1954. 418 vgl. Abbildung 16 und 19.
124 3. KAPITEL gonnene Entwicklung fort und erreicht mit durchschnittlich 21.498 Arbeitslosen das Minimum aller untersuchten Zeiträume. Ab 1972 kehrt sich diese positive Entwicklung allerdings wieder um und die Arbeitslosenzahlen steigen von 62. 788 ( 1972-81 )419 über 223.752 (1982-85) auf 165.456 (1986-92) durchschnittliche Arbeitslose in den Bauberufen an. 420 Parallel dazu erhöht sich auch die Gesamtarbeitslosigkeit wieder deutlich und zwar insbesondere in der Zeit von 1980 bis 1985, wo sie von knapp 900.000 auf2,3 Millionen Arbeitslose ansteigt.421 Insofern liegt die Vermutung nahe, daß während dieser Zeit konjunkturelle Einflüsse erheblich zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Bauberufen beigetragen haben. Die Wirkungen auf die Verminderung der saisonalen Arbeitslosigkeit lassen sich anhand der Durchschnittszahlen für die Zeit nach 1972 nur schwer erkennen. Diese wird erst sichtbar, wenn die Entwicklung der Saisonausschläge der Arbeitslosen in den Bauberufen nach Förderungszeiträumen vergleichend gegenübergestellt wird, wie die Abbildungen 24 bis 27 belegen. Schon der erste Zeitraum von 1960-1968 nach Einführung der gesetzlichen Regelungen zeigt eine Verringerung des Saisonausschlages um 81 % gegenüber des Zeitraumes 1954-1959 auf 122.624.422 Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ergebnisse der Jahre 1960 und 1961 noch durch gewisse Anpassungseffekte beeinflußt wurden und sich die Verhältnisse erst von 1962 an stabilisierten. Gegen Ende des "Förderungszeitraumes" änderte sich allerdings diese positive Entwicklung mit dem Beginn der ersten Baurezession, die sich schon im Jahr 1966 bemerkbar machte und etwa bis Mitte 1968 anhielt. 423 419 Hinweis: Für die Jahre 1976 und 1977 wurden die Arbeitslosen nur in den Monaten Dezember bis März, sowie Juni und September erhoben. Daher werden diese beiden Jahre in den Berechnungen nicht berücksichtigt; vgl. Abbildung 21, S.122. 420 Anmerkung: Bezüglich der Vergleichbarkeit der Arbeitslosenzahlen muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß die Arbeitslosen in den Bauberufen seit 1982 nur noch Quartalsweise erhoben werden und daher nur noch 4 statt der bis dahin 12 Wene für die Analyse zur Verfügung stehen. 421 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch 1992 für die Bundesrepublik Deutschland, S.127. 422 vgl. Abbildungen 17 und 24. 423 Anmerkung: Hier zeigt sich der Einfluß von Konjunkturschwankungen auf den Verlauf der Saisonbewegungen, vgl. auch Kap. 2.1.3. Baukottjunkturelle Entwicklung und Prognose, S.42ff.
3. KAPITEL 125 1960 238.522 5.482 233.040 1 961 130.033 4 .181 125.852 1962 50.864 2.250 48.614 1963 109. 45 7 3.882 105.575 1964 86 .609 4.596 82.013 1965 78. 510 3.840 74.670 1966 88. 203 6.394 8 1. 809 1967 210.842 30 .354 180. 488 1968 179.948 8.397 171.551 Durc.,..,hnllt 130.332 7.708 122.624 Quelle: Eigene Berechnungen aus Abbildung 19. Jahr Maximum Minimum Dlflarenz 1969 101.915 3.124 98.791 1970 72.649 2.749 69.900 1971 60.869 4. 457 56 .412 Durc~nltt 78. 478 3.443 76.034 Quelle: Eigene Berechnungen aus Abbildung 20. Abbildung: 26 m 1 iim1 1i ·:w :::; : :;:: • ··: : -:.· .'. ·. f.·.·•:-:.- .l . Gfflt i l ~ Jahr Maximum Minimum Dl"9Nnz 1972 72.914 6.761 66 .1 53 1973 76.284 6.081 70.203 1974 136.954 28. 541 108.413 1975 211.716 60.572 151.144 1976 178.789 36 . 11 4 142.675 1977 151 .082 37 . 35 0 11 3.732 1978 142.259 3 0. 428 111. 831 1979 128.740 21 .158 107.582 1980 113.322 29.770 83.552 1981 192. 641 62.077 130.564 19 82 256.114 148.977 107.137 19 83 303.197 151.735 151.462 1984 293.666 174.735 11 8. 931 1985 362.608 185.2 83 177. 325 Durc.,..,hnltt 187.163 69.970 ···· · 111.193 Quelle: Eigene Berechnungen aus Abbildungen 21 und 22.
126 3. KAPITEL Nach Beendigung der Rezessionsphase 1969 ergeben sich dann wieder Werte, die innerhalb der Differenzen liegen, wie sie für die Zeit zwischen 1962 und 1965 angeführt wurden. Diese Trendwende, zu einer erneut positiven Entwicklung, wird unterstützt durch eine Periode des "Bau-Booms" zu BegiM der 70er Jahre, wie auch die Ergebnisse der Saisonausschläge von 1972 und 1973 bestätigen.424 Die zweite Baurezession (1973-1975) verlief dann parallel mit der bislang schärfsten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ließ die Arbeitslosenzahlen wieder stark ansteigen. Begleitet von einem nachhaltigen Rückgang des öffentlichen Bauvolumens, folgte schließlich zu Beginn der 80er Jahre die dritte und einschneidendste Baurezession, die sich unter Einschluß einer Stagnationsphase bis 198 7 fortsetzte. 425 Auch wenn einzelne Saisonausschläge diese konjunkturellen Einflüsse teilweise widerspiegeln, so liegen die Werte insgesamt noch erheblich unter dem Höchststand der Arbeitslosigkeit vor Inkrafttreten der Winterbauförderung. 426 Abbildung: 27 Jahr Maximum Minimum D1119renz 1986 345.515 151.866 193.649 1987 334. 791 147.512 187.279 1988 296.692 138.098 158.594 1989 217.452 113.555 103.897 1990 156.399 93.506 62.893 1991 137.848 86 .225 51 .623 1992 132.066 98.354 33.712 Durchachnltt 231.638 118.446 113.092 Quelle: Eigene Berechnungen aus Abbildung 23. Aufgrund der gemachten Feststellungen, erscheint eine Analyse des statistischen Zahlenmaterials der Jahre, die durch starke konjunkturelle Einflüsse427 beeinflußt sind nicht unbedingt sinnvoll, weil hier die Konjunkturschwankungen die Saisonschwankungen zu sehr überlagern. Zwar läßt sich, wie bereits dargelegt wurde, die "reine" Saisonbewegung ohnehin nicht elirninieren;428 daß heißt aber keineswegs, daß die 424 vgl. auch Kap. 2.1.3. Baukonjunkturelle Entwicklung und Prognose, S.42ff. 425 vgl. auch Abbildung 7: Reale Veränderungen von Bauvolumen und BSP zum Vorjahr in %, S.43. 426 vgl. Abbildung 17. 427 Insbesondere die genannten Rezessions- und Boomphasen, vgl. auch Kap. 3.3.1.3. Erklärungsmöglichkeiten, S.132ff. 428 vgl. Kap. 3.1.5.1. Exkurs: Zeitreihenanalyse, S.107ff.
3. KAPITEL 127 Jahre, in denen die Saisonkomponente einen im Vergleich zum sonstigen Beobachtungszeitraum geringeren Einfluß auf die Zeitreihe ausübt, bei der Analyse gänzlich unberücksichtigt bleiben dürfen. Die folgende Abbildung der Saisonfaktoren der Arbeitslosen in den Bauberufen faßt die gewonnenen Erkenntnisse -getrennt nach Förderungszeiträumen -noch einmal zusammen. Abbildung: 28 · wW "'. i~lii tilt 1iiti {l aßll1lllmI ~I ! Zeitraum 1954-1959 1960-1968 1969-1971 1972-1981 1982-1985 1986-1992 Januar 3, 34 3, 33 3,65 1,97 F~bruar 3,24 2,93 3,22 1,94 Miin. 1, 43 1,44 1,78 1,37 1,16 1,40 April 0, 50 0,64 0, 45 0,84 Mal 0, 31 0,44 0, 24 0,68 Juni 0,24 0,32 0 ,1 9 0,62 0,74 0,80 Juli 0,19 0,26 0 ,1 7 0,52 Au1ust 0,16 0,23 0,17 0, 50 S. pt,mber 0,14 0,21 0,17 0, 56 0 ,81 0,72 Oktober 0,15 0,23 0,20 0,60 November 0,42 0,42 0,40 0,85 Dezember 1, 88 1,56 1, 37 1, 56 1, 33 1,03 JD 1, 00 1,00 1,00 1,00 1,00 1, 00 SA 3,20 3,1 2 3, 48 1,47 (0,59) (0, 68) Quelle: Abbildungen 16, 19 bis 23. Läßt man hier den Zeitraum 1969-1971 außer acht, 429 so ist festzustellen, daß sich die Saisonfaktoren aller Monate von Zeitraum zu Zeitraum mehr und mehr dem Idealwert von 1,00 nähern. Diese Entwicklung spiegeln auch die Saisonausschläge wider, die sich kontinuierlich und ganz besonders mit Einführung der Winterbaunovelle, von 3,20 über 3,12 auf 1,47 verringert haben, was einen Rückgang von insgesamt 55% bedeutet. 430 Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, daß die sich hinter dem Saisonausschlag verbergende absolute Zahl der Arbeitslosigkeit, von durchschnittlich 650.000 Arbeitslosen im Zeitraum 1954-1959, auf durchschnittlich .etwa 120.000 Arbeitslose in den Zeiträumen nach Einführung der Förderungsmaßnahmen zurückgegangen ist. 429 Anmerkung: Auf die Schwierigkeiten bei der Analyse dieses Zeitraumes wurde bereits mehrfach hingewiesen (z.B. 3 Jahre, relativ ungünstige Witterungsverhältnisse). 430 Anmerkung: Aufgrund der fehlenden monatlichen Erhebungen lassen sich die Saisonausschläge ab 1982 nur noch Quartalsweise bilden und können daher nicht mit den vorherigen Ergebnissen verglichen werden. Dennoch bestätigen die vorhandenen Monatsdaten den beschriebenen Trend.
128 3. KAPITEL Es bleibt daher abschließend festzuhalten, daß die Hoffnungen, die der Gesetzgeber und die Sozialpartner des Baugewerbes in die Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft setzten -soweit es die Saisonarbeitslosigkeit betrifft -sich weitgehend erfüllt haben. 431 3.3.1.2. Wirkungen auf die Beschäftigtenzahlen Um die Wirkungen der Förderungsmaßnahmen auf die Beschäftigtenzahlen zu ermitteln, wird die Entwicklung der Beschäftigung im Bauhauptgewerbe in den folgenden Abbildungen dargestellt. Abbildung 29 J,w Ju- ,,._ Min Ap.U M~ Jw,J JuB2) A•glll1 Sq,lcnb<, -N9Vcmln' ,,,.....,,. Jl) , ... 521.636 513 . 902 884 . 38 1 975 . 882 1.038 . 937 1.083 . 517 1.118 . 977 1.142 . 884 1.157 . 988 1.152 . 068 1.107 . 523 948.479 1711 . 341 , ... 657 . 152 600 . 669 902.491 1.136 . 101 1.200 . 695 1.230 . 882 1.256 . 067 1.262 . 122 1.253 . 568 1.239 . 723 1.197 . 381 1.016.910 l.111Ul2 , ... 834 . 621 440 . 128 997 . 479 1.194 . 712 1.250.548 1.263 . 371 1.271.706 1.257 . 989 1.237 . 049 1. 216 . 261 1.139. 188 898 . 283 1.1113.446 1057 708 . 396 892 . 889 1.012 . 807 1.129 . 733 1.159.305 1.149 . 980 1.178 . 153 1.181.325 1.167 . 941 1. 171 . 804 1.144 . 460 833.134 1.1116.177 , ... 668 . 1113 108 . 545 884 . 058 1. 110 . 545 1.111.016 1.196 . 4111 1.231.462 1.228.799 1. 230 . 690 1. 223 . 488 1.1 38 . 042 1. 11 1 11 . 889 1.070 . 116 11,rl 786 . 823 861 . 053 1.147 . 442 1.24/i . 563 1.262 . 949 1.295 . 569 1.300 . 986 1.292.329 1.287 . 314 1.273 . 462 1. 242 . 958 1.171.138 1.171- MD Ml.107 IIUU 171.110 U:12.1111 1.1111.262 1.2111.122 1.221.3211 1.227.171 l.222A211 1.21U02 1.171.112 171.111 1.07Ul3 SF 0,66 0,82 0,91 1,06 1, 10 1,12 t,14 1,14 1, 14 1.13 1,00 0,91 1, 00 1) Beschäftigte sind hier alle am Monatsende im Betrieb Tätigen Facharbeiter einschließlich Poliere und Meister, Fachwerker und Werker, Helfer und Hilfsarbeiter sowie gewerblich Auszubildende 2) Ab Juli 1959 einschließlich Saarland 3) Dezember 1959: Beeinflußt durch den Beginn der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Zahlen aus der Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, 1955-1960 Ähnlich der Entwicklung bei den Arbeitslosenzahlen unterliegen auch die Beschäftigtenzahlen im Bauhauptgewerbe -wie ein Blick auf die Abbildung 29 zeigt -Jahr für Jahr nahezu gleichen Schwankungen. Nach dem Tiefstand im Januar/Februar steigt die Beschäftigung mit Beginn des Frühjahres (MärzJApril) steil an und erreicht ihren Höhepunkt in der Zeit von Juli bis September. Danach fällt sie zunächst langsam ab (Oktober/November), bis im Dezember der erste starke Einbruch erfolgt. Die Intensi- 4 31 vgl. auch BT-Drucks. IV/643, S.9 und Krämer, K., Der Winterbau, S.140f.
3. KAPITEL 129 tät der Schwankungen wird durch die Tatsache verdeutlicht, daß die Zahl der Beschäftigten dieses förderungsfreien Zeitraumes um etwa 45%432 zwischen dem Minimum zu Beginn des Jahres und dem Maximum der Monate Juli bis September differiert. JUII' JaH• F•naar Min Aprtl J ... Jull Aup n Sepfemba O"-- N.,....,_ [k-.lMr JD , ... 1.069 . 182 1. 060 . 668 1. 193 . 569 1.237 . 559 1. 263 .701 1.268.436 1.292.273 1.281.809 1.261 . 961 1.239 . <4<9 1.227 . 720 1. 178 . 102 1.213.701 , .. , 1.100 . 525 1.152 . 675 1.223 . 869 1.254 . 333 1. 267 . 879 1.290 . 951 1. 315 . 196 1. 308 . 173 1. 291.749 1.284 . 526 1. 268 . 609 1. 224 . 790 1.- , ... 1. 190 . 939 1. 203 . 131 1. 262 . 381 1.319 . 454 1. 950 . 966 1. 363 . 922 1. 398 . 332 1.389 . 042 1.374.508 1.368 . 164 1. 343 . 948 1.287 . 543 1.321.0U ,..,,, 1. 295 . 338 1.221.289 1.361.'89 1.448 . 846 1. '89 . 609 1. 501 . 768 1. 515 . 282 1. 507 . 018 1.488 . 412 1.473 .8 15 1.448 . 640 , ... 1.321 . 202 1. 339 . 364 1.409 . 793 1.486 . 918 1. S02 .m 1.520 . 595 1. 525 .3 12 1.515 . 615 1.504 . 346 1.480 . 876 1.45 1. 363 , ... 1. 323 . 686 1. 312 . 774 1.414 . 280 1. 4 78.206 1. 494 . 261 1. 505 . 795 1. 512.952 1. 513 . 761 1.502.803 1.482409 1. 44 7. 095 1.383 . 360 1M7.11J •- 1.317 . 655 1.360 . 494 1.443 . 749 1.473 . 538 1. 480 . 031 1. 484 . 717 1. 47 5. 110 1. 468 . 829 1.451.144 1.42 1. 795 1. 370 . 937 1.285 . 915 U1UII ,_ 1. 166.1 s1 1.140 . 278 1. 219 . 592 1. 260 . 063 1.282 . 166 1. 298 . 764 1.31 2.193 1. 329 . 631 1.328.085 1.329.145 1. 313 . 668 1.260 . 212 1. au1i , ... 1.193 . 110 1.196 . 685 1.238 . 829 1.287 . 798 1. 306 . 533 1. 315 . 641 1.333 . 984 1.340 . 248 1.334 . 308 1.334 . 693 1. 316 . 912 1.274 . 734 1. 217 . 719 MD 1.210.121 1. 211 . 7111 1.307 . AIZ 1.380 . 7• 1.31UID 1.31US7 1. UJl7 1.- 1.313.031 1.fflAa 1.310111 1, 217.911 1.:M1.ID1 SF 0, 97 1,01 1,03 1,04 1,06 1,06 1,04 1,03 1, 01 1) Beschäftigte sind hier alle am Monatsende im Betrieb Tätigen Facharbeiter einschließlich Poliere und Meister, Fachwerker und Werker, Helfer und Hilfsarbeiter sowie gewerblich Auszubildende 2) Ab 1963 einschließlich Berlin (West) Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 4: Produzierendes Gewerbe: Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1963-1970. Wie ein Vergleich der Abbildungen 29 und 30 zeigt, haben sich die Beschäftigtenzahlen im Bauhauptgewerbe bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen weitgehend stabilisiert. Dies verdeutlicht die Schwankungsbreite der Saisonfaktoren, die auf 0, 15 zurückgegangen ist;434 d.h. die Schwankungen in den Beschäftigtenzahlen betragen nur noch etwa 14% während des ganzen Jahres. Ob dieser Trend weiter fortgesetzt werden konnte, zeigen die folgenden Abbildungen 31 bis 33. 432 Berechnet aus dem Verhältnis der Saisonfaktoren (SF) 0,62 bzw. 0,65 zu 1,14. 433 Hinweis: Eine im Jahr 1961 durchgeführte Arbeitsstättenzählung brachte das Ergebnis, daß die Beschäftigtenzahl für das Bauhauptgewerbe um etwa 2% zu niedrig angesetzt war. Daher ist die Vergleichbarkeit des Zahlenmaterials von 1962 an mit den Zahlen der Vorjahre eingeschränkt; vgl. auch Wirtschaft und Statistik, 2/1963, S. I 02fI. 434 vgl. auch Abbildung 34, S.131.
130 3. KAPITEL Abbildung 3 1 ,.., , .. ... ....... .. ... A,... .... , ... '"" Aupst September - N,w„w .,_..,. JD 1111 1.215 . 761 1.201.040 1.25 7. 125 1.3 11.570 1. 330 . 246 1. 34 1. 650 1.353 . 689 1. 351.209 1.34-1.636 1.329.083 1. 308.092 1. 26& .m 1.311UC17 1170 1.206 . 82:l 1.199 . 884 1.262 . 450 1. 322 . 688 1. 342 . 984 1. 362 . 467 1.379 . "47 1. 380 . 621 1. 31aoo 1. 359 . 623 1. 338 . 498 1.302.923 1.311 . MI 1071 1.238 . 710 1. 233 . 524 1.308 . 307 1. 350 . 299 1. 360 . 666 1. 367 . 078 1.373 . 30 1 1. 378 . 276 1.371.907 1. 355 . 003 1. 327 . 580 1.283 .1 75 1- 110 1.220.CII 1.211A) I.Z!U tl 1-1• U.14.132 U17 .0II 1.aa1 2 Ulll.011 I.Mta U47.- 1-721 IJkffl 1.311.131 SF 0,113 0,92 0,97 1, 01 1,02 1,03 1,04 1,04 1,04 1,o2 1,01 0, 111 1, 00 1) Beschäftigte sind hier Facharbeiter, Fachwerker und Werker sowie Gewerblich Auszubildende Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 4: Produzierendes Gewerbe: Ausgewählte Zahlen für die Bauwinschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1970-1974. Abbildung: 32 ,_ ,_ ....... Min A .... "" , ... , .. A ..... """"'"" - Nw- _..,. JD 1m 1.190 . 187 1.212.356 1.306 . 503 1. 032 . 432 1. 343 . 069 1. 352 . 19 7 1.354 . 184 1 .360.243 1.351 . 15 1 1. 336 . 505 1.322 . 231 1. 287 . 853 u1ua 1173 1. 221 . 669 1.212 . 595 1.m . 054 1 .307.267 1. 321.043 1. 323 . 882 1.328 . 346 1. 321.161 1.307 . 504 1. 286.229 1. 254.549 1. 202205 1.2111.213 1074 1.137 . 737 1.115 . 230 1.150 . 239 1 .1 62.583 1. 160 . 262 1. 154 . 237 1.156 . 687 1. 148.228 1.137 . 311 1.119 . 387 1.0'6. 992 1.() 45 . 784 1. 131 . 131 1175 976 . 503 943 . 994 976 . 363 1.002.m 1. 009 . 717 1. 019 . 184 1.032 . 992 1. 038 . 607 1.043 . 06 1 1.027. 152 1. 010 . 690 984 . 290 I.GOU41 1179 932 . 737 913 . 066 967 . 695 995 . 386 1. 007 . 396 1. 016 . 046 1.01 9. 688 1. 031.288 1.029 . 564 1.023 . 066 1.009 . 228 983 . 038 - 1f77 893 . 572 885.262 937 . 9n 947 . 414 950 .6 13 962 . 630 954 . 613 970 . 688 973 .500 959 . 33 1 946 . 369 926 . 140 M2.333 1171 898 . 979 894 . 975 949 . 054 975 . 794 985 . 972 1. 008 . 828 1, 001.404 1 .020 . 069 1.025.290 1. 018.790 1.011 . 583 995 . 274 112.IN 1171 949 . 513 941.754 1.005 . 480 1.023.800 1. 034 . 462 1.046 . 008 1.047 . 242 1. 061.448 1.063.522 1.060.200 1.047 . 845 1 .034.708 1.021.333 1000 994 , 062 995 . 299 1.042 . 262 1.053 . 606 1. 055 . 789 1. 062 . 846 1.059.371 1.068 . 78 1 1.073 . 200 1.059 .02 4 1. 045 . 684 1 .023.430 1.MU.17 1111 975 . 933 958 . 066 1.010 . 480 1.025 . 947 1. 027 . 159 1. 032 . 688 1. 028 . 091 \J)34 . 887 1.031.4 17 1.009 . 409 987 . 217 956 . 153 1.CI0l.312 1112 979 . 667 857 . 815 915 .7 19 943 . 581 950 . 821 963 . 518 963 . 444 974 . 726 9n . 525 954 .G 934 . 710 904 . 356 134.110 1N5 820 . 313 800 . 509 854 . 480 103 . 420 92 1. 928 838 . 587 945 . 508 866 . 473 973 . -4 16 958 . 353 944 . 685 918. 466 t12.17 1 1N4 834 . 094 819 . 256 977 . 638 906 . 232 920 . 396 924 . 340 931.350 942350 939.737 920 . 085 90 1. 821 874 .1 57 •.211 1N5 78 1. 256 739 . 403 m . 914 823 . 218 837 . 256 847 . 274 856 . 542 866 . 794 870 , 608 859 . 990 844 . 26& 816 . 456 llllMI 110 - ... w ,._ 1.02U11 1.037.Nt 1.011.NI 1.IMUll 1.017.111 UIU73 1.042.213 1.0Uloll -.UI 1.021.270 BF 0 ,IM 0,03 0,91 1, 01 1,o2 1,02 1,03 1,04 1,03 1 ,02 1,00 0,111 1,00 1) Beschäftigte sind hier Facharbeiter, Fachwerker und Werker sowie Gewerblich Auszubildende Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 4: Produzierendes Gewerbe: Ausgewählte Zahlen für die Bauwinschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1973-1987.
3. KAPITEL 131 .1• J_,. F...,._,. Min. AtN11 .... , ... 1NI 746. 431 714.768 743.363 806. 511 821.222 833. 1129 843. g()7 863.167 866. 1143 844.938 832.108 80ll.ll64 808.774 1N7 732.446 6!Xl.288 740.525 7114.525 80ll. !I08 816. 841 824.516 832.377 832.806 820.114g 811 . 6!12 7g1.~6 792.321 ,_,, 723.m 703. 6114 125_g57 118.816 1gs.216 soo.2&g 804.826 813.436 813.146 803.060 1~ .433 77g_434 111.011 1- 752.830 746.232 771.528 7g1 _ ga:? 800.616 806.722 812.047 821 .046 821.461 815.g68 815.146 804.368 71NS.677 1NO 771 .83ö 768.083 807.J2g 820.568 828.6gß 833.637 841 .532 850.334 851.ig7 347_g1g 843.573 833.248 124.837 1881 802.156 785. gs& 822.828 844_4go 84g_352 863.826 863. ~g - .780 872.802 855.446 861.128 34g_532 846.1og 1002 816.112 803.827 842.g19 854.001 ug_B54 854. ng = .428 875.035 878.204 870.026 863.200 851 .363 864.1oe SF 0,IM 0,92 0,ta 1,00 1,01 1,02 1,03 1,°' 1,M 1,03 1,02 1,00 1,00 1) Beschäftigte sind hier Fachart>eiter, Fachwerker und Werker sowie Gewerblich Auszubildende 2) Ab 1988 Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung von 1987 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 4: Produzierendes Gewerbe: Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1987-1992. Um die erreichten Ergebnisse zu verdeutlichen, zeigt die folgende Abbildung die Gegenüberstellung der Saisonfaktoren der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe nach Förderungszeiträumen. Abbildun : 34 7.eltrawn 1954-1959 1960-1968 1969-1971 1972-1986 1986-1992 Jan..,. 0,65 0,90 0,93 0,94 0,94 Februar 0,62 0,91 0,92 0,93 0,92 Min 0,91 0,97 0,97 0,98 0,96 April 1,05 1,02 1,01 1, 01 1,00 Mal 1,10 1,03 1,02 1,02 1, 01 Juni 1,12 1,04 1,03 1,02 1,02 J..U 1,14 1,05 1,04 1,03 1,03 Aucust 1,14 1,05 1,04 1,04 1,04 S.pt,mber 1,14 1,04 1,04 1,03 1,04 Oldober 1,13 1,03 1,02 1,02 1,03 No"mtber 1,09 1,01 1, 01 1,00 1,02 De: umber 0,91 0,97 0,98 0,98 1,00 JD 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 SA 0,52 0,15 0,12 0,11 0,12 Quelle: Abbildungen 29 bis 33. Es zeigt sich, wie bereits erwähnt, daß das Ausmaß der Schwankungsbreite zwischen höchstem und niedrigstem Beschäftigtenstand, schon mit Einführung der ersten Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, entschei-
132 3. KAPITEL dend verringert werden konnte. Betrug der Saisonausschlag in der "förderungsfreien" Zeit noch 0,52, so ist er mit der Einführung des SWG um über 70% auf 0, 15 gefallen. Dieses Ergebnis ist um so höher zu bewerten, weil der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer -die bekanntlich im Winter häufig in ihre Heimatländer zurückkehren und damit die Beschäftigtenzahlen während dieser Zeit negativ beeinflussen -an den Gesamtbeschäftigten im Baugewerbe in den 60er und zu Beginn der 70er Jahre, stark angestiegen ist. 435 Mit Einführung der Winterbaunovelle konnte der Saisonausschlag nochmals um fast 30% reduziert werden, so daß die Beschäftigtenzahlen im gesamten Jahresverlauf nur noch minimale Schwankungen (0, 11) aufweisen. Welche der Maßnahmen für diesen Erfolg verantwortlich sind, versucht das folgende Kapitel zu klären. 3.3.1.3. Erklärungsmöglichkeiten In den beiden vorangegangenen Abschnitten wurden anhand der Entwicklung der Arbeitslosen- und der Beschäftigtenzahlen aufgezeigt, daß die arbeitsmarktpolitischen Effekte insgesamt als sehr positiv zu bezeichnen sind. Es stellt sich daher nun die Frage, ob die Arbeitsmarktsituation in der Bauwirtschaft durch die getroffenen Förderungsmaßnahmen entscheidend beeinflußt wurde, oder ob auch andere Einflüsse eine wichtige Rolle gespielt haben. Betrachtet man zuerst die Arbeitslosenzahlen der Zeiträume 1954-1959 und 1960- 1968 (Abbildung 16 und 19), so fällt bei der näheren Analyse auf, daß sich die Arbeitslosigkeit nicht nur in den Förderungsmonaten (November bis März), sondern auch während der übrigen Zeit (April bis Oktober) von Jahr zu Jahr kontinuierlich verringert hat.436 Im September beispielsweise, der im allgemeinen durch den niedrigsten Arbeitslosenstand innerhalb des Jahres gekennzeichnet ist, sank die Arbeitslosenzahl von 8.979 (1959) auf 5.482 (1960) im ersten "Förderungsjahr". Obwohl der September -wie bereits erwähnt437 -kein Förderungsmonat ist, setzte sich die Ab- 435 Der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer an den Beschäftigten im Baugewerbe ist kontinuierlich von 3,6% (1960) auf ein Maximum von I 9,6% ( 1972) gestiegen; vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Hrsg.), Baustatistisches Jahrbuch 1976, S.55-56. 436 Anmerkung: Dies gilt nur für die Zeiten, in denen die Saisonschwankungen nicht durch besonders starke Konjunkturschwankungen überlagert werden, d.h. die Zeiten der Rezession bleiben unberücksichtigt, vgl. auch 2.1.3. Baukonjunkturelle Entwicklung und Prognose, S.42ff. 437 vgl. Anhang II, S.245 und Anhang III, S.247.
4. KAPITEL 235 der Wintermonate arbeitet, sich materiell bessersteht als der Arbeitslose. "756 Hier geht es vor allem darum, die Differenz zwischen Arbeitslosen- bzw. Schlechtwettergeld und dem Arbeitslohn zu vergrößern. 757 Außerdem soll die Bereitschaft der Bauarbeiter, unter den erschwerten Witterungsbedingungen zu arbeiten, gesondert honoriert werden. Analog zu den in §6 BRTV aufgeführten Erschwerniszuschlägen, wäre auch an einen tarifvertraglich vereinbarten Lohnzuschlag für Winterarbeit zu denken. 758 Inwieweit eine Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung, d.h. beispielsweise der Ausbau der geltenden tariflichen Regelungen bezüglich der Wochenarbeitszeit oder eine Ausdehnung des Ausgleichszeitraumes von jetzt 2 auf 12 Monate759 sowie andere tarifvertragliche Möglichkeiten tatsächlich erforderlich werden, um die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern, soll im Rahmen des Abschnitts 4.4. aufgezeigt werden. 4.3. Sonstige Alternativmaßnahmen Neben den bereits in Abschnitt 2.3. und Abschnitt 2.4.3. genannten Maßnahmen,760 die weder in die Kategorie der gesetzlichen noch in die der tariflichen Regelungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung fallen, sollen an dieser Stelle der Vollständigkeit halber einige weitere Alternativmaßnahmen angeführt werden. Aufgrund der Tatsache, daß der Schwerpunkt dieser Arbeit vor allem in der Analyse gesetzlicher und tariflicher Förderungsmaßnahmen bestanden hat, da diese größtenteils quantifizierbar waren, beschränkt sich die folgende Aufzählung auf eine bloße Darstellung dieser sonstigen Alternativmaßnahmen: 756 vgl. Kranz, G., Die Problematik der Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft und die Bemühungen um die Lösung des Problems, S.29. 757 vgl. auch die Ergebnisse im Rahmen des Kap. 4. L L L Einkommenseffekte, S.207ff 758 vgl. auch Kap. 4. 1.2. L Wintergeld, S.228. 759 vgl. §3 Arbeitszeit, Abs. L L Allgemeine Regelung BRTV. 760 Hinweis: An dieser Stelle, ist noch der Vorschlag einer Produktiven Winterbauförderung des Ifo-Instituts aus dem Jahr 1967 (vgl. Kap. 2.3, S.61) zu erwähnen. Dieser Vorschlag, der eigentlich den gesetzlichen Alternativmaßnahmen zuzuordnen ist, wurde aufgrund seiner pauschalierten Zuschüsse und der Finanzierung von Anfang an abgelehnt. Der Aufwand der BA, der in dieser Zeit " ... weit über das hinausging, was der SWG-Regelung ursprünglich zugedacht war" (vgl. Kap. 4.Ll.2. Fiskalische Effekte, S.218), wäre aufgrund des Vorschlages nicht verringert worden.
236 4. KAPITEL -Verbesserte Arbeitsbedingungen: In Anlehnung an die im Rahmen der Winterbaunovelle eingeführte Arbeitsschutz-Verordnung für Winterbaustellen muß eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Arbeitsplatzbedingungen fortgeführt werden. Bei allen diesbezüglichen Überlegungen muß der Bauarbeiter im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Auf diese Weise können Aversionen gegen die winterliche Bautätigkeit abgebaut werden und sozialer und technischer Fortschritt sich gegenseitig ergänzen. 761 -Koordinierung der öffentlichen Auftragsvergabe: Hier geht es primär um die immer wieder gestellte Forderung an die öffentliche Hand, ihre Bautätigkeit besser zu koordinieren. In diesem Zusammenhang wird vor allem eine stärkere antizyklische Auftragsvergabe gefordert, bei der entsprechend mehr Winterbauaufträge ausgeschrieben werden. Dabei wird jedoch allzuoft vergessen, daß es sich bei der sog. "öffentlichen Hand" um eine Vielzahl von Stellen handelt, die an der Vergabe beteiligt sind. Desweiteren fehlen dem Bund für seine Bauvorhaben letztendlich die rechtlichen Möglichkeiten zur Koordinierung. 762 Dickert fordert daher die Einführung einer "Obersten Baubehörde" die das " .. Durcheinander der Kompetenzen in der öffentlichen Vergabepolitik" reduziert. 763 -Erstellung von Winterbauleistungsverzeichnissen: Entsprechend der Vorgehensweise in Schweden sollen unter Verwendung von sog. Winterbauleistungsverzeichnissen frühzeitig winterliche Bauobjekte ausgeschrieben werden. Diese Leistungsverzeichnisse, mit ihren Angaben über Baustandort und Bauart sowie zu verwendende Baustoffe, sind bindender Bestandteil des Bauauftrages. Als weitere Maßnahmen können noch eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend dem niederländischen Vorbild der Informationszentralen764 oder die Einführung eines speziellen Winterbau-Wetterdienstes angeführt werden. Die hier aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung 761 vgl. o.V., "Mitten im Sommer: Winterbau vorbereiten!", und "Macht die Baustellen rechtzeitig winterfest!", in: Der Grundstein, 17.Jg., Nr.17 (19), 1966, S.3 (4). 762 So stellt die Bundesregierung in ihrem Winterbau-Bericht 1974 fest, daß " ... aufgrund fehlender rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen keine Möglichkeit einer winterbaugerechten Baukoordinierung besteht," vgl. BT-Drucks. 7/3508, S.6 und Art.109 GG (Finanzhoheit der Länder). 763 vgl. Dickert, D., Oberste Baubehörde in Niedersachsen: Ein Beitrag zur Reform der staatlichen Bauverwaltung, in: Bau-Markt, 69.Jg., Nr.26, 1970, S.1309f. 764 vgl. Ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung, Optimaler Winterbau, S.63.
4. KAPITEL 237 in der Bauwirtschaft tragen vor allem dazu bei, die vielfach vorhandenen psychologischen Hemmnisse zu verringern, die einer Winterbautätigkeit bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bauherren entgegenstehen.765 4.4. Fazit und Tarifmodellansatz Den Abschluß der Arbeit bildet eine Zusammenfassung aller im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse über die von 1960 bis 1992 getroffenen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Zusätzlich werden einige Vorschläge für künftige tarifliche Regelungen aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der Zielvorstellungen nach Abschnitt 2.5. und den entsprechenden Ergebnissen der Wirkungsanalyse des Abschnitts 3.3. sowie den Ergebnissen der "Zahlungen/Stunden-Rechnung" des Abschnitts 4. I. lassen sich folgende Schlußfolgerungen für die einzelnen Förderungsmaßnahmen ziehen: -Die SWG-Regelung hat maßgeblich zur Verschlechterung der kontinuierlichen Bautätigkeit beigetragen, d.h. die Differenz der geleisteten Arbeitsstunden zwischen "Sommer" und "Winter" ist mit ihrer Einführung um etwa eine Arbeitsstunde je Beschäftigten und Arbeitstag angestiegen. Der Aufwand der BA für das Baugewerbe hat sich aufgrund der Einführung der SWG-Regelung ebenfalls deutlich erhöht. Zusätzlich dazu beigetragen haben die Höhe -von 1967 bis 1976 lag das SWG über dem Arbeitslosengeld -und auch die Berechnungsmethode des SWG. Der sozialpolitische Erfolg der SWG-Regelung liegt in der Verbesserung der materiellen Sicherheit des Bauarbeiters. Die Beseitigung der Saisonarbeitslosigkeit dagegen ist vornehmlich ein statistischer Erfolg, der in einer Verlagerung der Arbeitslosigkeit von den Arbeitsämtern in die Betriebe besteht. Aufgrund der kontinuierlichen Verringerung der witterungsbedingten Ausfallstunden je Bauarbeiter auf durchschnittlich 85,0 Ausfallstunden pro Schlechtwetterzeit im Zeitraum 1986- 1992, ist die Streichung der SWG-Regelung in Verbindung mit tariflichen Neuregelungen zu befürworten. -Der im Zusammenhang mit der SWG-Regelung eingeführte Lohnausgleichszeitraum in der Zeit vom 25. Dezember bis I. Januar wirkt den produktionsorientierten Zielsetzungen einer kontinuierlichen Bautätigkeit entgegen. Der meßbare so- 765 vgl. auch Kap. 2.2.2.1. Marktbedingte Saisonschwankungen, S.54-56.
238 4. KAPITEL zialpolitische Erfolg liegt in der Verbesserung der Einkommenssituation des Bauarbeiters aufgrund des pauschalen Lohnausgleichs. -Mit den Zuschüssen und Darlehen an Bauherren und Bauunternehmern im Rahmen der Förderung nach §143 AVAVG (Zeitraum 1960-68), die in der witterungsungünstigen Jahreszeit bauen wollten, konnten die produktionsorientierten Zielsetzungen nicht verwirklicht werden. Die Ursachen liegen vor allem in der Unverbindlichkeit dieser Förderungsmaßnahmen -d.h. kein Rechtsanspruch -und der Tatsache, daß primär die Bauherren (44,2 Mio. DM) und nicht die Winterbaumehrkosten der Bauunternehmer (12,4 Mio. DM) bezuschußt wurden. Ähnlich negative Erfahrungen sind im Förderungszeitraum 1969-71 zu verzeichnen, obwohl erstmalig produktionsorientierte Zuschüsse mit Rechtsansprüchen für die Unternehmen in Form der PWF des AFG gewährt wurden. In dieser Zeit haben sich jedoch die Saisonschwankungen im Produktionsbereich nicht verringert, sondern weiter verstärkt, wie der Anstieg der Arbeitsstundendifferenz zwischen "Sommer" und "Winter" bewiesen hat. Die Entwicklung im Förderungszeitraum 1969-71 wird allerdings auch von negativen Einflüssen der SWG-Regelung überlagert. -Mit der Einführung der Winterbaunovelle zum AFG vom 19. Mai 1972 haben sich die Verhältnisse bezüglich der Verwirklichung der genannten Zielvorstellungen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft kontinuierlich verbessert. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf die bereits mehrfach gestellte Forderung zurückzuführen, die Arbeitgeber an den Kosten der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung zu beteiligen. Die hierfür eingeführte WB-Umlage, die von der Bauwirtschaft für die Leistungen WG, IKZ und MKZ aufgebracht wird, hat nicht nur die Ausgaben der BA reduziert, sondern auch ein Umdenken zu produktionsorientierten Zielsetzungen ausgelöst. -Das seit 1972 unverändert gezahlte WG hat vor allem eine Verstetigung und Erhöhung der Bauarbeitereinkommen bewirkt. Nach Ansicht des Verfassers ist das WG durch die Kopplung an die geleistete Arbeitsstunde im wesentlichen für die positive Entwicklung bezüglich der kontinuierlichen Bautätigkeit verantwortlich. -Von den IKZ und MKZ sind nach Ansicht des Verfassers durchaus positive produktionsorientierte Effekte ausgegangen. Die IKZ werden jedoch der mittelständi-
4. KAPITEL 239 sehen Struktur des Baugewerbes nicht gerecht und begünstigen die Großunternehmen. Problematisch bei den MKZ ist die sinnvolle Differenzierung der Förderungssätze. Aufgrund der ermittelten Ergebnisse des Förderungszeitraumes 1986- 92, in der beide Förderungsmaßnahmen ausgesetzt wurden und keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der kontinuierlichen Bautätigkeit bzw. ganzjährigen Beschäftigung festgestellt werden konnte, erweisen sich beide Förderungsmaßnahmen letztendlich als überflüssig. Aufgrund der Tatsache, daß es sich bei den Berechnungen in dieser Arbeit um Durchschnittsrechnungen handelte, konnte auf extreme Witterungsverhältnisse einzelner Regionen, die entsprechende Differenzen bei den durchschnittlich ermittelten Ausfallstunden je Bauarbeiter bewirken können, keine Rücksicht genommen werden. Gleiches gilt für diejenigen Bauzweige (Straßenbau, wasserwirtschaftlicher Tiefbau), die nach Ansicht der Baubeteiligten für den Winterbau relativ ungeeignet erscheinen. Derartige Sonderregelungen müssen den Tarifpartnern überlassen bleiben. Die Tarifvertragsparteien haben in der sog. "Leipziger-Erklärung" vom 10. März 1994 vereinbart, unmittelbar nach den Tarifabschlüssen 1994 mit den Verhandlungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen und die Möglichkeiten seiner Verstetigung sowie über bauspezifische Lösungen der Wochen- und Jahresarbeitszeit zu beginnen.766 Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden jedoch von den Tarifpartnern noch keine " ... konkreten Modelle zur tariflichen Regelung eines ganzjährigen Einkommens vorgelegt. "767 Die folgenden Ausführungen sollen daher vor allem mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen Arbeitszeit und Förderung stichpunktartig aufzeigen. Dabei werden die im Rahmen dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und ermittelten Ergebnisse bezüglich der Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft berücksichtigt. 766 vgl. Kap. 1.4. Zielsetzwtg, S.32. 767 o. V., IG Bau kritisien Illegalität wtd Werkvenräge: Auf dem 16. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Bau in Dresden wurde in der Debatle zwt1 Geschäftsbericht kritisien, daß man es bisher versäumt hätte, " ... konkrete Modelle zur tariflichen Regelwtg eines ganzjährigen Einkommens vorzulegen. In der JG Bau konnte bislang offenkwtdig kein Konsens erreicht werden, wie ein solcher Tarifvenrag gestaltet werden soll. Eine Mehrheit plädien dafür, daß der gesamte WillefWlgsausfall von den Sozialkassen des Bangewerbes kompensien werden müsse .... Eine Minderheit der Gewerkschaft sähe es lieber, wenn eine Jahresarbeitszeit vereinban uürde, die allerdings Obergrenzen der wöchentlichen Arbeitszeit wtd entsprechende Ausgleichszeiträume festlegen sollte," in: FAZ vom II. Oktober 1994.
240 4. KAPITEL Tarifmodellansatz: -Streichung der SWG-Regelung nur in Verbindung mit tariflichen Regelungen.768 -Streichung des TV Lohnausgleich. -Erhöhung des WG auf 4,- DM (lohnsteuerfrei) je geleisteter Arbeitsstunde in der Förderungszeit. -Urlaubsverlegung in die witterungsungünstigste Zeit, d.h. in die Monate Januar und Februar. 769 Aufgrund der ermittelten Ergebnisse des Förderungszeitraumes 1986-92 -durch- schnittlich 85,0 bzw. 87,7 witterungsbedingte Ausfallstunden je Bauarbeiter und Schlechtwetterzeit770 -wird in dem folgenden Vorschlag einer tariflichen Lösung von 90 SWG-Ausfallstunden ausgegangen, die im Falle einer Streichung der SWG- Regelung kompensiert werden müssen. Mit einer entsprechenden Urlaubsregelung würde ein Teil der Ausfallstunden kompensiert, wie die in Abbildung 79 getroffenen Annahmen aufzeigen: Arbeilsausfall Verteilung der Gerundete Ausfallstunden Monat aacb Monaten 90 Ausfall• Ausfallstunden bei 15 Tagen In ¾1) stunden2) Urlaub November 10 9 8 Deumber 15 13,5 11 Januar 30 27 30 23 Februar 30 27 30 23 Min 15 13 ,5 11 1) Die Prozentzahlen entsprechen in etwa der Verteilung der Ausfalltagewerke im Baugewerbe auf die Monate November bis März, vgl. Anhang IV, Abbildungen 80 bis 83. 2) Verteilung der Ausfallstunden entsprechend der prozentualen Anteile. 768 Anmerkung: In der Diskussion unt die SWG-Regelung wird häufig von einer "ersatzlosen" Streichung des SWG gesprochen (vgl. z.B. Hujer, R./Hassel, G., Gesamtwirtschaftliche Folgen einer Streichung des Schlechtwettergeldes, S.29.) Hierunter muß die "ersatzlose" Streichung bezüglich der Förderungsmaßnahmen des Gesetzgebers verstanden werden. Eine "ersatzlose" Streichung des SWG ohne entsprechende tarifliche Regelungen würde die Arbeitnehnter aufgrund der bestehenden Tarifverträge einseitig benachteiligen. Daher betrachtet der Verfasser die Streichung des SWG immer im Zusammenhang mit tariflichen Änderungen, entsprechend der "Leipziger Erklärung". 769 vgl. Anhang IV, S.257-258. ?70 vgl. Abbildung 71, S.198 und Abbildung 74, S.208.
4. KAPITEL 241 Die Abbildung 79 zeigt in der Spalte "2" die rein rechnerisch ermittelte Verteilung der 90 Ausfallstunden auf die Monate der Schlechtwetterzeit. Der Verfasser geht weiterhin davon aus, daß die Ausfallstunden pro Ausfalltag in den Monaten Januar und Februar höher sind als in den übrigen Monaten. Daher werden die rechnerisch ermittelten SWG-Ausfallstundenje Monat entsprechend auf- bzw. abgerundet (Spalte "3").771 Bei einer Urlaubsverlegung von drei Wochen in die Monate Januar oder Februar würden also rein statistisch 23 SWG-Ausfallstunden kompensiert.772 Für eine weitere Kompensation der Ausfallstunden schlägt der Verfasser eine Änderung der tariflichen Wochenarbeitszeit vor, d.h. eine Erhöhung der tariflichen Wochenarbeitszeit in den Monaten März bis November um 1 Stunde auf 40 Wochenarbeitsstunden. Von Dezember bis März bleibt die tarifliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden bestehen. Die Erhöhung der tariflichen Wochenarbeitszeit für den Zeitraum von 9 Monaten - d.h. 39 Wochen -um 1 Stunde, bewirkt eine weitere Reduzierung der Ausfallstunden um zusätzliche 39 Stunden. Mit beiden hier aufgezeigten Maßnahmen, d.h. der Urlaubsverlegung und der Erhöhung der tariflichen Wochenarbeitszeit um I Stunde von März bis November, haben sich die SWG-Ausfallstunden um insgesamt 62 von anfangs 90 auf noch verbleibende 28 Ausfallstunden reduziert. Der Verfasser geht jedoch davon aus, daß bei einer gleichzeitigen Erhöhung des WG auf 4,- DM je geleisteter Arbeitsstunde sich diese restlichen 28 SWG-Ausfallstunden automatisch weiter verringern, weil ein ähnlicher produktionsorientierter Effekt eintritt, wie der, der bei Einführung des WG im Jahr 1972 einen deutlichen Rückgang in den Ausfallstunden je Bauarbeiter ausgelöst hat.773 Für den Fall noch verbleibender Ausfallstunden werden die bestehenden tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit angewendet, d.h. die ausgefallenen Arbeitsstunden durch Witterungseinflüsse können innerhalb von 24 Werktagen nachgeholt werden. Die Finanzierung des erhöhten WG obliegt den Arbeitgebern im Rahmen der WB- Umlage. Vergleicht man dazu die geleisteten Zahlungen an Lohnausgleich und WG im 771 Anmerkung: Über die Verteilung der Ausfallstunden je Ausfalltag in der Schlechtwetterzeit gibt es keine statistischen Erhebungen. Aufgrund der normalerweise ungünstigeren Witterungsverhältnisse in den Monaten Januar und Februar erscheint diese Vorgehensweise gerechtfertigt. 772 Ermittlung des Ausfallstundenanteils aus dem Verhältnis von Urlaubstagen zu Arbeitstagen des Monats. 773 vgl. Abbildung 71, S.198 und Abbildung 74, S.208.
242 4. KAPITEL Durchschnitt des Zeitraumes 1986-92 so ist nur ein geringfügiger Unterschied festzustellen. An WG ergeben sich durchschnittlich 660 Mio. DM und an Lohnausgleich 645 Mio. DM.77 4 Daraus ist zu schließen, daß die Arbeitgeber aufgrund dieser Umverteilung finanziell nicht stärker belastet werden. Hinzu kommt, daß ihnen jetzt, im Vergleich zum Lohnausgleich, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung steht. Betrachtet man abschließend die Einkommenseffekte der Arbeitnehmer, so ist festzustellen, daß sich das Bauarbeitereinkommen wesentlich erhöht. Die noch bestehende Regelung mit SWG, Lohnausgleich, Lohnausfall und WG führte im Zeitraum 1986-92 zu einem durchschnittlichen Einkommensergebnis von 1.145 DM.775 Bei der Streichung der SWG-Regelung und einer Verdopplung des WG würde sich ein durchschnittliches Einkommensergebnis von 1.764 DM ergeben.776 Dieser positive Einkommenseffekt ist allerdings etwas zu relativieren, da angenommen werden kann, daß einige der Ausfallstunden im Rahmen der SWG-Regelung nachgeholt worden sind. Die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse über die Förderungsmaßnahmen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft haben aufgezeigt, daß mit der Einführung der Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten der PWF in Form der WB-Umlage eine von konjunkturellen Einflüssen weitgehend unabhängige kontinuierliche Reduzierung der Ausfallstunden festgestellt werden konnte. Die Ansätze möglicher tariflicher Änderungen, die sich auch auf die neuen Bundesländer übertragen lassen, haben daher eine entsprechend produktionsorientierte Ausrichtung. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Baubedarfs nach Abschnitt 2.1.3. für Gesamtdeutschland vertritt der Verfasser die Ansicht, daß mit der dargestellten Lösung der Ausfallstundenproblematik (Urlaubsverlegung, Differenzierung der Wochenarbeitszeit) eine Möglichkeit zur Verstetigung und Erhöhung der Bauarbeitereinkommen, zur Verbesserung der kontinuierlichen Bautätigkeit und zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung aufgezeigt worden ist. 774 Der Durchschnitt von 660 Mio. DM für das WG errechnet sich aus dem Zeitraum 1986-92 ohne Berücksichtigung des Zeitraum 1992/93, vgl. Abbildung 70, S.194. 775 vgl. Abbildung 78, S.226. 776 Berechnet aus der Verdopplung des durchschnittlichen WG je Beschäftigten ( 1986-92) von 881,93 DM, vgl. Abbildung 78, S.226.
ANHANG I 243 I. Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorschriften von 1960-68 Die folgenden Beschreibungen und Erläuterungen der gesetzlichen Vorschriften geben einen Überblick über die umfassenden Neuerungen der Förderung in der Bauwirtschaft. Hierbei erhoffte sich der Gesetzgeber durch die Einbeziehung aller am Baugeschehen unmittelbar Beteiligten in die Förderung, die Beseitigung der saisonalen Beschäftigungsschwankungen. Die Förderungsmaßnahmen des AVAVG im einzelnen:777 § 143 a: Förderung der Bauherren Bauherren, die in der witterungsungünstigen Jahreszeit bauen wollten, konnten Zuschüsse oder Darlehen von der BAVAV erhalten. Auf diese Förderung bestand allerdings kein Rechtsanspruch. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zuschüsse an private Bauherren (öffentliche Bauherren erhielten keine Förderung) war die vom !.Dezember bis 31.März angefallene Bruttolohnsumme. Die Förderung stieg im Zeitraum 1959/60-67/68 von 7,5% im Winter 1959/60, über 10,5% auf schließlich 11% in 1967/68 der angefallenen Bruttolohnsumme an. Förderungswürdig waren nur Bauten des öffentlich sozialen Wohnungsbaues und zwar dann, wenn Bauherr und Bauunternehmer vertragliche Vereinbarungen über Winterbauschutzvorkehrungen getroffen hatten. § 143 b: Förderung der Unternehmen des Baugewerbes Hierbei handelt es sich ebenfalls um Leistungen ohne Rechtsanspruch, die dem Bauunternehmer auf Antrag Zuschüsse -später auch zinsgünstige Darlehen -für die für den Winterbau notwendigen Maschinen und Geräte (z.B. Heizaggregate, Dampferzeuger) sowie Abdeckungsmaterial (Zeltplanen, Folien etc.) gewährten. § 143 c: Förderung der Arbeitnehmer des Baugewerbes Auch auf diese Leistungen bestand kein Rechtsanspruch. Sie wurden nur dann von der Bundesanstalt gewährt, wenn der Arbeitgeber sie nicht übernahm. Im einzelnen bewilligte die Bundesanstalt den Arbeitnehmern des Baugewerbes Darlehen oder Zinszuschüsse zur Beschaffung von Schutzkleidung für die Schlechtwetterzeit, desweiteren eine Trennungsbeihilfe für die Arbeitnehmer, die infolge auswärtiger 777 vgl. Unterabschnitt C des 4. Abschnittes des AVAVG (§§143a bis 143n).
244 ANHANG I Beschäftigung einen getrennten Haushalt führen mußten und schließlich Fahrtkostenzuschüsse für Heimfahrten des Arbeitnehmers an seinen Hauptwohnsitz. §§ 143 d-n: Schlechtwettergeldregelung (SWG-Regelung) für Bauarbeiter Im Gegensatz zu den drei erstgenannten Leistungen bestand und besteht für das SWG ein Rechtsanspruch. Dieses erhält der Bauarbeiter von der Bundesanstalt immer dann, wenn er, ohne aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden zu sein, aufgrund von Witterungsumständen seine Arbeit nicht aufnehmen kann und daher einen Lohnausfall erleidet. Das SWG unterscheidet sich vom Arbeitslosengeld in den folgenden Punkten: -Der Arbeitnehmer muß, um SWG zu erhalten, in einem Arbeitsverhältnis stehen (im Gegensatz zum Arbeitslosengeld). -Das SWG kann nur für die Zeit gewährt werden, in der zwingende witterungsbedingte Gründe die Arbeit unmöglich machen. 778 -Die Berechnung und die Auszahlung des SWG erfolgt durch den Arbeitgeber, der seine Ausgaben erst nachträglich von der Bundesanstalt erstattet bekommt. -Die Höhe des SWG lag etwas über dem Arbeitslosengeld. Erst seit Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976 sind Arbeitslosen- und Schlechtwettergeld gleich hoch. -Das SWG wird ausschließlich in der sogenannten Schlechtwetterzeit vom 1. November bis 31. März gezahlt. In der Finanzierung unterscheiden sich Arbeitslosen- und Schlechtwettergeld nicht voneinander. Sie erfolgte durch die Beiträge aller bei der BA VA V versicherten Personen. 778 Anmerkung: Eine Definition der zwingenden Witterungsgründe wird in Kap. 3.1.4. Witterungsbedingungen, S.10 !ff. gegeben.
ANHANG III 251 Hochbau Rohbau 2,50DM (1,50 DM) Ausbau l,00DM (0,60 DM) Tiefbau Erschließungsarbeiten im Straßenbau 3,60DM (2,70 DM) Brückenbauten 3,20DM (2,70 DM) offener Tunnel- und Untergrundbahnbau 2,00 DM (1,20 DM) Ausbau 1,00DM (0,60DM) Sonstige Arbeiten 2,00DM (1,20 DM) Anmerkung: In Klammem bisherige Förderungssätze. Wintergeld (WG) gern.§ 80 Abs.l AFG: Das Wintergeld ist, wie bereits erwähnt, eine völlig neuartige Leistung an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes. Laut offizieller Begründung sollen damit die Mehraufwendungen, die die Arbeitsleistung in der witterungsungünstigen Jahreszeit für die Bauarbeiter mit sich bringt, pauschal abgegolten werden. 815 Durch die Wintergeld-Regelung wird einerseits die Einkommenslage der Bauarbeiter während der Wintermonate verbessert und somit ein Beitrag zu der von der Gewerkschaft geforderten materiellen Absicherung geleistet. Andererseits werden durch das Vergrößern der Differenz zwischen Nettoeinkommen und SWG dem Arbeitnehmer verstärkte Anreize zur Weiterarbeit bei ungünstiger Witterung gegeben.816 Voraussetzung für die Gewährung von WG ist: WG wird nur in der Förderungszeit gewährt. Ausgenommen ist der Lohnausgleichszeitraum vom 24. Dezember bis 1. Januar. 817 -Nur Arbeitnehmer, die in Betrieben des Baugewerbes beschäftigt sind, können WG beanspruchen.8 18 814 vgl. "Verordnung über die Förderungssätze für den Mehrkostenzuschuß der Produktiven Winterbauförderung (Förderungssätze-Verordnung)" vom 16. Juli 1973. 815 BT-Drucks. VI/3261, S.4. 816 vgl. Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen, Ganzjähriges Bauen -Winterbau, Rundschreiben vom 6. Juli 1972, S. 439f. 8! 7 vgl. Kap. 2.4.2. Tarifvertragliche Leistungen und Regelungen: Lohnausgleichsregelung in der Bauwirtschaft, S.74ff. 818 Betriebe, die nach der Baubetriebe-VO zur Winterbauförderung zugelassen sind.
252 ANHANG III - WG erhalten nur Arbeiter, nicht aber Angestellte (Schachtmeister, Poliere)819 oder Lehrlinge. Die Arbeiter müssen auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sein und bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall Anspruch auf SWG haben_ 820 -WG wird nur für in der Förderungszeit geleistete Arbeitsstunden, also auch für Überstunden, nicht aber für Zeiten des Urlaubs, der Krankheit etc. gewährt_ 821 -Die Höhe des WG beträgt 2,- DM je geleisteter Arbeitsstunde. Das WG ist lohnsteuerfrei, 822 weil es sich um eine Sozialleistung der BA handelt, die nicht als Lohnbestandteil (kein Entgelt i. S. der Sozialversicherung) anzusehen ist. 823 -WG wird auf Antrag des Arbeitgebers oder Betriebsrates, der spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Sch!echtwetterzeit zu stellen ist, an diesen zur Auszahlung an die Arbeitnehmer überwiesen. Sonstige Leistungen an Arbeitnehmer des Baugewerbes, 824 wie die Trennungsbeihilfe und der Fahrtkostenzuschuß sind mit Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976 ersatzlos gestrichen worden. 825 819 Gemäß "Tarifvertrag über einen Wintergeldausgleich für die Poliere und Schachtmeister des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" vom 23. November 1972 i.d.F vom 8. Oktober 1976 erhalten jedoch Poliere und Schachtmeister in den Monaten Dezember, Januar und Februar zusätzlich zu ihrem Monatsgehalt einen sog. Winterausgleich in Höhe von 175,- DM brutto. 820 vgl. Bundesanstalt für Arbeit, RdErl.346/72. 821 Hinweis: Förderungszeit ( 1. Dezember bis 31. März) und Schlechtwetterzeit ( 1. November bis 31. März). 822 §80 Abs.! AFG. 823 §3 Ziff. 2 EStG i. V.m. §6 Nr. l LStDV. 824 vgl. §80 Abs. 2 AFG, die hier aufgeführten Leistungen stimmen im wesentlichen mit den früheren §143 c AVAVG bzw. §89 AFG a.F. überein. 825 Die Zuschüsse für Arbeitsausrüstung, wie sie das AFG von 1969 noch vorgesehen hatte, waren schon mit Inkrafttreten der Winterbaunovelle entfallen. Danach ist die Arbeitsausrüstung aJs "einfache Schutzvorrichtung" im Sinne des §84 Abs.2 Nr. l AFG vom Arbeitgeber zu stellen.
ANHANG III 253 §§ 83 -89: Schlechtwettergeld Wenn auch das SWG dem Willen des Gesetzgebers gemäß "nunmehr als subsidiäre Winterbau-Förderungsleistung erscheint"826 und daher gliederungsmäßig hinter die Vorschriften über die PWF gerückt ist, dürfte ihm dennoch im Rahmen der Förderungsmaßnahmen weiterhin entscheidende Bedeutung zukommen. Der folgende Überblick über die jetztige SWG-Regelung, die in ihren Grundzügen gleichgeblieben ist, zeigt auch die vorhandenen Detailänderungen auf 827 Zur Gewährung von SWG gelten die folgenden Voraussetzungen: -SWG wird nur bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall auf Baustellen in der Schlechtwetterzeit (01.11.-31.03.) und nur in Betrieben des Baugewerbes, in denen nach der Baubetriebe-Verordnung die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist, gewährt. 828 -Die Gewährung von SWG ist zulässig, wenn der Arbeitsausfall ausschließlich durch zwingende Witterungsgründe829 verursacht ist, und an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde der regelmäßigen betriebsüblichen Arbeitszeit innerhalb der tariflichen Arbeitszeit ausfällt. Die Ausfallstunde kann sich auch aus Teilzeiten zusammensetzen. 830 -Anspruchsvoraussetzung des Arbeitnehmers ist, 831 daß er bei Beginn des Arbeitsausfalles auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz als Arbeiter in einer die Beitragspflicht begründeten Beschäftigung steht832 und infolge des Arbeits- 826 BT-Drucks. VI/2689, S.10. 827 vgl. §§143 d-n AVAVG bzw. §§74-81 AFG a.F. 828 vgl. §83 AFG 829 §84 Abs. l AFG. Anmerkung: Zwingende Witterungsgründe werden nach §84 Abs.2 AFG definiert als "atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost, usw.) oder deren Folgeerscheinungen (z.B. unpassierbares Gelände), die so stark auftreten müssen, daß eine Weiterarbeit technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar oder für den Arbeitnehmer unzwnutbar ist. Zur Beurteilung der Frage, wann zwingende Witterungsgründe i.S. von §84 Abs.2 AFG im einzelnen vorliegen vgl. Kap. 3.1.4. Witterungsbedingungen, S.!Olff. 830 vgl. §84 Abs.! Nr.2 AFG. Diese Regelung ist neu. Vorher mußte ein voller Arbeitstag ausfallen. 831 vgl. §85 AFG. 832 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die im Sinne des § 168 Abs. l AFG beitragspflichtig zur BA sind, d.h. keine Poliere und Schachtmeister.
254 ANHANG III ausfalles für die Ausfallstunde kein Arbeitsentgelt bezieht833 oder arbeitsunfähig infolge von Erkrankung ist und Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.834 -Die Höhe des SWG8 35 richtet sich nach dem Bemessungsentgelt. Für Arbeitnehmer, die ohne den Arbeitsausfall Zeitlohn (Stundenlohn) erhalten hätten, ist der tariflich oder vertraglich vereinbarte Brutto-Stundenlohn zugrunde zu legen. Hinzu kommen bestimmte Zuschläge (z.B. Mehrarbeits- und Erschwerniszuschläge) sofern sie regelmäßig gezahlt worden sind. Für Arbeitnehmer, die ohne den Ausfall Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, ist das Arbeitsentgelt ohne Mehrarbeitszuschläge zugrunde zu legen, das in den letzten mindestens 13 Wochen vor dem ersten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit durchschnittlich in der Arbeitsstunde erzielt wurde. 836 Desweiteren hängt die Höhe einerseits von der maßgeblichen Leistungsgruppe (A-E) ab, die sich aus der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse (1- VI) zum jeweils maßgeblichen Abrechnungszeitraum ergibt und andererseits vom Leistungssatz (1 oder 2). Für Arbeitnehmer beträgt das zu gewährende SWG aufgrund des errechneten durchschnittlichen Stundenlohnes, ebenso wie das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, 68% des sonst zu erzielenden Nettolohnes (Leistungssatz 1). Für die übrigen Arbeitnehmer sind es 63% des Nettolohnes (Leistungssatz 2). 837 Die Berechnung des SWG erfolgt durch Multiplikation mit der Zahl der wegen Schlechtwetters innerhalb der tariflichen Arbeitszeit ausgefallenen Arbeitsstunden. 838 Überstunden bleiben demnach unberücksichtigt. 833 Zu den Ausnahmen vgl. §85 Abs.! Nr.2 AFG. 834 Anmerkung: Für Urlaubszeiten, gesetzliche Feiertage etc., d.h. für Zeiten in denen ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht wird kein SWG gewährt. 835 vgl. §86 AFG, der an die Stelle des §143g AVAVG bzw. §77 AFG a.F. getreten ist. 836 In BT-Drucks. VI/2689, S.9 heißt es hierzu in der Begründung zu §86 Abs.2 AFG: "Es hat sich herausgestellt, daß das Arbeitsentgelt, daß Akkordarbeiter im letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum vor dem ersten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit erzielen (bisherige Bemessungsgrundlage), häufig nicht typisch für ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt ist." 837 Anhand der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung jeweils für ein Kalenderjahr aufgestellten Verordnung über Leistungssätze (SWG-Tabelle) ist abzulesen welcher SWG-Be- trag dem Arbeitnehmer pro Ausfallstunde zusteht. 838 gemäß §3 Nr. 1.1 BRTV zur Zeit 39 Stunden.
ANHANG III 255 -Ein Zuschlag zu dem sich aus der Tabelle ergebenden SWG wurde bis zum Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes gewährt. 839 Er betrug 0,30 DM pro Ausfallstunde. 840 Mit dieser Höherstellung des SWG im Vergleich zum Arbeitslosengeld sollten die größeren finanziellen Belastungen der Bauarbeitnehmer durch deren Anwesenheitspflicht auf der Baustelle ausgeglichen werden. -Das SWG ist wie das WG eine Sozialleistung der BA und daher nicht lohnsteuerpflichtig. 841 Das Verfahren, daß der Arbeitgeber bei Erstattung der Anzeige sowie bei der Antragstellung auf Gewährung und Auszahlung des SWG zu beachten hat, regelt §88 AFG. Auf seine verfahrensrechtlichen Vorschriften, d.h. formale Fragen hinsichtlich Inhalt und Form der Anzeige, soll hier nicht näher eingegangen werden. Abschließend soll an dieser Stelle kurz auf die schon genannte Winterbau-Umlage- Verordnung842 eingegangen werden, mit der der Gesetzgeber einer seit vielen Jahren von der Bundesanstalt gestellten Forderung gefolgt war, die Arbeitgeber an den Leistungen, die die BA für das Baugewerbe aufzubringen hat, zu beteiligen. 843 Dabei soll die Beteiligung so festgelegt werden, daß sie mindestens die Leistungen (ohne Verwaltungskosten) für MKZ und WG deckt (ab 1982 auch für die IKZ). Die Winterbau- Umlage-Verordnung regelt neben der Höhe der Umlage auch die Zahlungs- und Abführungsmodalitäten. Im einzelnen gilt: Winterbau-Umlage (WB-Umlage): -Die Höhe der Umlage bemißt sich nach einem Prozentsatz der lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslöhne der Arbeiter in Betrieben, in denen die ganzjährige Beschäftigung durch Leistungen der Produktiven Winterbauförderung zu fördern ist. Dieser Prozentsatz wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung festgelegt. 844 Er beträgt z.Z. 2% (bis 31. Dezember 1975 waren es 4% Arbeitgeberumlage, bis 31. Dezember 1986 3% und ab 1. Januar 1987 2%). 839 vgl. §86 Abs. 1 AFG. 840 Anmerkung: Davor waren es 5% des jeweils geltenden Bundesecklohnes. 841 §3 Ziff. 2 EStG i.V.m. §6 Nr. 1 LStDV. 842 §186 a Abs. 3 AFG. 843 Begründet durch die Tatsache, daß die Leistungen der BA an die Bauwirtschaft die Beitragseinnahmen aus diesem Wirtschaftszweig um ein Mehrfaches überschreiten. 844 Gemäß §1 Winterbau-Umlage-Verordnung.
256 ANHANG III -Die Umlage wird jeweils am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den der Lohn zu zahlen ist. 84' Für den Einzug der Umlagebeträge nutzen die Arbeitgeber im Regelfall die gemeinsame Einrichtung ihres Wirtschaftszweiges, die sogenannte Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes in Wiesbaden. Dadurch werden Verwaltungskosten gespart, die sonst bei einer direkt geleisteten Zahlung an das Landesarbeitsamt anfallen würden. Die Winterbau-Umlage ist von den Arbeitgebern des Baugewerbes im Wege der Selbstveranlagung (Meldung und Zahlung), d.h. ohne vorherige besondere Aufforderung, zu entrichten. 845 §3 der Winterbau-Umlage-Verordnung.
ANHANG IV 257 IV. Witterungsbedingter Arbeitsausfall nach Ausfalltagewerken Die folgenden Abbildungen 80 bis 83 zeigen die Entwicklung der "Zahl der angezeigten witterungsbedingten Ausfalltagewerke" auf Als Ausfalltagewerk gilt ein Tag, an dem aus Witterungsgründen für eine Person mindestens eine Stunde der Arbeitszeit ausgefallen ist. Die Ausfallstunde kann sich aus Teilzeiten zusammensetzen. Entsprechend der vorgehensweise in dieser Arbeit wird diese von der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der Winterbauförderungsberichte geführte Statistik nach Förderungszeiträumen getrennt. Ausfalltagewerke im Baugewerbe (in 1000) Zeitraum November Deumb<r Januar Februar Min Inss esamt 1959/60 0,0 579,1 5796,4 4941 ,1 606,9 11923,5 1960/ 61 202,5 1912,3 7542,8 2064,4 445,5 12167,5 1961/62 1172,1 5363,0 7645,1 8358,3 8684,4 31222,9 1962/63 2080,2 6801,4 2246 1, 0 21190,8 8175,7 60709,1 1963/64 1074,7 7791 ,4 1 40 17, 1 7293,5 7346,9 37523,6 1964/65 982,1 2741 ,0 7188,1 12070,8 9543,5 32525,5 1965/66 5907,7 3136,0 13502,8 4697,0 2987,9 30231,4 1966/67 1414,8 2407,1 652 1, 5 4548,5 1176,4 16068,3 1967/68 1164,2 6645,8 10835,8 5408,5 3929,5 27983,8 1968/69 721,6 5273,5 8706,8 13532,7 6414,2 34648,8 Durchl<bnltt 1636,6 4266,1 10421,7 8410,6 4931,1 29600,4 o/o 6,4 14,4 36,3 28,6 16,4 100,0 Ausfalltagewerke im Baugewerbe (in 1000) Zeitraum Novemlter Deumb<r Jmuar Februar Min lnsJ<SIIDII 1968/69 721 ,6 5273,5 8706,8 13532,7 6414,2 34648,8 1969nO 2354,1 12273,4 14797,4 13203,4 9089,2 51717,5 197Dn1 1536,5 2609,3 12441 ,8 490 1, 0 10283,5 31772, 1 1s11n2 4066,4 1381 ,9 10110,4 5735,5 1646,3 22940,5 - 211111,7 6384,6 11614,1 9343,2 6868,3 3621111,7 o/o 6,2 16,3 32,6 26,6 19,4 100,0
258 ANHANG IV Ausfalltagewerke im Baugewerbe (in 1000) Zeitraum NovemNr Deumber Januar Februar März Inscnamt 1911n2 4066,4 1381 ,9 101 10,4 5735,5 1646,3 22940,5 1972n3 2326,1 1248,5 6251 ,3 6115,2 2957,0 18898,1 1973/74 4302,5 7748,2 4611 ,5 3059,7 2187,9 21909,8 1974n5 1882,5 3584,2 3192,4 3397,6 3173,3 15230,0 1975n6 2031,6 3336,1 7385,3 7890,5 3649,2 24292,7 1976/77 1763,0 4389,7 8023,2 4755,9 2274,3 21206,1 1977rT8 3720,0 3252,0 6024,7 10132,1 2996,5 26125,3 1978/79 946,6 5974,5 15428,6 10847,8 4724,8 37922,3 1979/80 1998,8 2914,7 11184,3 4390,7 2485,5 22974,0 1980/81 2878,7 8527,3 11669,8 9359,3 4241,9 36677,0 1981/82 2655,4 8109,5 9748,3 5403,7 2648,0 28564,9 1982/83 833,4 2359,4 3438,1 6269,7 1942,9 14843,5 1983/84 1097,2 4636,5 5116,3 5135,4 1788,1 17773,5 1984/85 699,0 864,3 7444,8 5369,7 2438,6 16816,4 1985/86 3709,2 1424,3 4593,8 6159,6 2493,1 18380,0 Durcmcbnltt 2327,4 3983,4 7614,9 8268,2 2776,6 22970,3 % 10,1 17,3 33,2 27,3 12,1 100,0 Ausfalltagewerke im Baugewerbe (in 1000) Zeitraum Novemlter Deumber Januar Febnaar Min lm.....,.t 1985/86 3709,2 1424,3 4593,8 6159,6 2493,1 18380,0 1986/87 336,6 966,4 6800,2 5257,8 5123,9 18484,9 1987/88 964,4 2195,0 2004,5 3205,3 4146,6 12515,8 1988/89 2266,2 2229,9 1157,4 1414,3 1381,8 8449,6 1989/90 938,1 2588,9 2629,1 2293,7 1137,9 9587,7 1990/91 1471 ,0 3397,4 3659,3 8436,6 854,5 17818,8 1991/92 1294,5 3103,9 4127,1 4052,7 1800,8 14379,0 -1668,6 2272,3 3667,3 4402,9 2419,6 14230,8 % 11,0 16,0 26,1 30,9 17,0 100,0
LITERATURVERZEICHNIS XIX LITERATURVERZEICHNIS Adamy / Steffen: Finanzierungsprobleme des Sozialstaates in der Beschäftigungskrise. Sozialpolitik zwischen solidarischer Sicherung und marktkonformer Funktionalität, Regensburg, 1989 Anderson, Oskar: Trend, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, hrsg. von Erwin von Beckerath, Stuttgart/Tübingen/Göttingen, 1956-1965, S.405-408 Angermann, Oswald: Zur Neuberechnung der Produktions- und Produktivitätsindizes im Produzierenden Gewerbe auf Basis 1985, in: Wirtschaft und Statistik, 3/1988, S. 182ff. Antiker, Markus: Unternehmung und Saisonschwankungen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Erfassung und Auswertung durch das Rechnungswesen, Diss., Zürich, 1950 Arbeitsschutz-Verordnung für Winterbaustellen: Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März, vom 1. August 1968 (BGBI. I, S.901 f.) i.d.F. der "Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Bauarbeiten in der Zeit vom 1. November bis 31. März", vom 23. Juli 1974 (BGBI. 1, S. 1569) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBI. I, S. 729 ff.) Aule, Olgred: Was hält der Bauarbeiter vom Winterbau?, in: Das Baugewerbe, 56.Jg., Nr.9, 1972, S.20ff. Ausschuß "Kontinuierliches Bauen -Bauen im Winter", in: Bundesbaublatt, 8.Jg.; Heft 9, 1959 Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard: Sozialpolitik und soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland, Band 1 : Arbeit, Einkommen, Qualifikation, 2. Aufl., Köln, 1989 Bäcker, G. / Wetzmüller, R.: Materielle Sicherung durch Arbeits- und Sozialeinkommen -Strukturelle Veränderungen und verteilungspolitische Konsequenzen, in: Perspektiven der Vollbeschäftigung, S.23ff, WSI-Studie 58, Köln, 1987 Batelle-Institut: Untersuchung der Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einer vermehrten Winterbautätigkeit; Frankfurt am Main, Juli 1967 Baubetriebe-Verordnung: Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist, vom 19. Juli 1972 (BGBI. I,
XX LITERATURVERZEICHNIS S:1257ff.) i.d.F. der ersten Verordnung zur Änderung der Baubetriebe-VO vom 30. April 1975 (BGBI. I, S. 1056) Baukoordinierungsausschüsse, in: Bundesbaublatt, 8.Jg. Heft 9, 1959 Beckerath, Erwin von (Hrsg.): "Wirtschaftspolitik", in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Bd. 12, Stuttgart, 1965. Beckermann, Thomas: Die Bauwirtschaft, in: Schriftenreihe des Rheinisch-Westfä- lischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen, Heft 36, Berlin, 1976 Beidatsch, Alfred: Der Einfluß des Winterwetters auf die Bautätigkeit im Wohnungsbau und die kostenmäßigen Auswirkungen für die Bauwirtschaft Winter 1967/1968, in: Bau und Bauindustrie, Heft 10, 1968 Bellingen, Knut: Die Effektivität der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, Diss., Köln, 1975 Betriebswirtschaftliches Institut der Westdeutschen Bauindustrie: Bauunternehmen und Baumarkt in der Statistik. Stand und Probleme, Düsseldorf, 1969, S.17 Bibliographisches Institut (Hrsg.): Duden, Bd. 7: Etymologie, Mannheim 1963, S.305 Bieback. K.J.: Das Sozialleistungssystem in der Krise, in: Zeitschrift für Sozialreform, 10-12/1985 Bieback. K.J.: Die Sozialversicherung und ihre Finanzierung, Frankfurt, 1986 BitTar, M.: Die Kosten der Fluktuation, in: Der Arbeitgeber, 11.Jg., Heft 10, 1959, S.293ff. Bihn, Willi R.: Kurzfiistige Indexziffern der Bauproduktion, Diss., Heidelberg, 1961, S.107 Birkenfeld, Wolfgang: Methode zur Analyse von kurzen Zeitreihen, Basel/Stuttgart, 1977, S.7 Blüm, Norbert: Bericht über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Winterbauförderung) nach dem Arbeitsförderungsgesetz, in: Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung an den Vorsitzenden des Bundestags-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Werner Dörflinger, vom 12. Juni 1992 Böhler, Hermann: Zur Winterbautenninologie, in: Der Querschnitt, 5.Jg., Nr.10, 1961, S.298f Böhler, Hermann: Zur Beurteilung von Winterbau-Förderungsmaßnahmen. Was sagt uns das Ifo-Gutachten?, in: Architekt und Ingenieur, 16.Jg., Heft 2, 1965, S.33.
LITERATUR VERZEICHNIS XXVII Hujer, Reinhard / Hassei, Gerd: Gesamtwirtschaftliche Folgen einer Streichung des Schlechtwettergeldes im Baugewerbe, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt/Main, 1994 Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Die konjunkturelle Schüsselstellung der Bauwirtschaft, in: Wirtschaftskonjunktur, 10. Jg., Heft 4, München, 1958, S. 17ff Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Winterbauförderung, Gutachten, München 1964 Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Bauwirtschaft und öffentliche Hand -Partner am Baumarkt, Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, München 1965 Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Volkswirtschaftliche Ausstrahlungen der Bauwirtschaft, Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, München 1967. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Optimaler Winterbau, München, 1968. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Rationalisierung aus der Sicht der Baubeteiligten, Gutachten, München, 1976. Ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung: Rationalisierung aus der Sicht der Baubeteiligten, in: ifo-Schnelldienst 18/87, München, 1987 Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Baubedarf-Perspektive bis 2000, Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie von Karin Behring, München, 1989. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Baubedarf in den neuen Bundesländern bis 2005 von Erich Gluch, ifo studien zur Bauwirtschaft 18, München, 1992 IG Bau-Steine-Erden: Arbeitsprogramm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft, abgedruckt in: Bau-Markt, 68.Jg., Nr.46, 1969, 2454f IG Bau-Steine-Erden: Rahmenkonzept zur Durchsetzung eines "Ganzjährig gesicherten Einkommens" für Bauarbeiter, Abteilung Tarifpolitik, Frankfurt 13. Juni 1989 IG Bau-Steine-Erden: Verstärkte Winterbautätigkeit bei öffentlichen Bauvorhaben, Frankfurt/Main, 12. Februar 1991 IG Bau-Steine-Erden: Der Angriff auf das Schlechtwettergeld, Daten/Fakten/Auswirkungen, Mitteilung des Bundesvorstandes, S.15 Institut für Arbeits- und Baubetriebswissenschaft (ifA): Betriebswirtschaftlicher Nutzen des Winterbaues, Anhang, Januar 1984 Interministerieller Arbeitsausschuß Bauwirtschaft (IAB), in: Bundesbaublatt, 4.Jg., Heft 11, 1955
XXVIII LITERATURVERZEICHNIS Karthaus/Müller: Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, Text und Erläuterung BRTV, 3.Auflage, 1991 Kellerer, Hans: Statistik im modernen Wirtschafts- und Sozialleben, Hamburg/ Reinbek, 1960 Kießling, Achim: Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Bauunternehmungen beim Bauen mit und ohne Winterpause, in: Rationeller Bauen, Heft 10, S.27-30, September 1972 Kießling, Achim: Winterbau steigert die Wirtschaftlichkeit, in: Das Baugewerbe, Heft 21, 1973, S.33 Kießling, Achim: Winterbau lohnt sich -Wirtschaftlichkeit spielt die wichtigste Rolle, in: Beratende Ingenieure, Heft 12, 1974, S.4 Kieselbach/Wacker (Hrsg.): Individuelle und gesellschaftliche Kosten der Arbeitslosigkeit, Weinheim/Basel, 1985 Kirner, W. / Guicciardi, R. / MenkhotT, H. / Zinkhahn, W.: Enquete über die Bauwirtschaft, i.A. des Bundesministers für Wirtschaft, Stuttgart 1973, S. 727ff Knechtel, Erhard: Das sozialpolitische Rahmenprogramm der Bauindustrie, in: Die Bauwirtschaft, 24.Jg., Heft 23, 1970, S.709ff. Knechtel, Erhard: Geplanter Wegfall des Schlechtwettergeldes im Baugewerbe, Hauptverband der Bauindustrie, 1994 Köbele, Bruno: Konzeption zur Überwindung der Engpässe im Wohnungsbau durch ganzjährige Bautätigkeit/Winterbau, in: Rundschreiben Nr.22/1992 der IG Bau- Steine-Erden, Abteilung Bundesvorsitzender, S.3 KondratietT, Nikolaj Dimitrievic: Die langen Wellen der Konjunktur, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik, Tübingen 1926, S.573-609. Kosiol, Erich (Hrsg.): Handwörterbuch des Rechnungswesens, 2.Aufl., Stuttgart, Poeschel Verlag, 1981 Krämer, Klaus: Der Winterbau; Gesamt- und einzelwirtschaftliche sowie soziale Probleme seiner Förderung zur Ausschaltung der saisonalen Produktionsschwankungen im Baugewerbe Westdeutschlands, Diss., Essen, 1967 Kranz, Günter: Die Problematik der Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft und die Bemühungen um die Lösung des Problems, in: Bundesarbeitsblatt, 10.Jg., 1959 Kranz, Günter: Der Weg zum Gesetzentwurf über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 10.Jg., Heft 7, 1959 Kranz, Günter: Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Förderung des Winterbaues, in: Bundesarbeitsblatt, 11.Jg., Nr.8, 1960, S.276ff.
LITERATUR VERZEICHNIS XXIX Kranz, Günter: Die jüngsten Bemühungen um ein kontinuierliches ganzjähriges Bauen (einschließlich Winterbau), in: Bundesarbeitsblatt, 12.Jg., Nr.3, 1961 Kranz, Günter: Der Winterbau im Widerstreit der Meinungen, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 15.Jg., Heft 12, 1964, S.28lff Kranz, Günter: Produktive Winterbauförderung und Zulassung von Betrieben des Baugewerbes zum Schlechtwettergeld, in: Die Bauwirtschaft, 23. Jg., H.48, 1969 Kranz, Günter: Die wirtschaftliche Notwendigkeit des Bauens im Winter, in: Straßenbau-Technik, 24.Jg., Nr.22, 1971, S.1413 Kranz, Günter: Winterbau. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, Handkommentar, 4. Aufl., St. Augustin, Stand: 14. Lieferung, Januar, 1977 Kranz, Günter: Der Winterbau bleibt die Chance, in: Bautechnik 10/80, S.92. Krebs, Heinrich: Arbeitsförderungsgesetz (AFG), Kommentar, Bonn/Bad Godesberg, Mai 1976 Kresling, Hans: Bauwirtschaft, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Bd. l, Stuttgart-Tübingen-Göttingen 1965, S. 687ff Küchler, Wilhelm: Schlechtwettergeld darf nicht gestrichen werden, in: Bauwirtschaft, 47.Jg., Juli 1993, S.51 Lampert, Heinz: Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin/Heidelberg, 1985 Leber, Georg: Bauen ohne Winterpause, in: Der Querschnitt, 1959 Leber, Georg: Ganzjähriges Bauen aus sozialer Sicht, in: Der Grundstein, 10.Jg., Nr.13, 28. Juni 1959, S.3 Leiner, Bernd: Einführung in die Zeitreihenanalyse, 2. Aufl., München, 1986 Meffert, Heribert: Marketing, 7. Aufl., Wiesbaden, 1986, S.222 Mellerowicz, Konrad: Beschäftigungspolitik, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. völlig neu bearb. Auflage, Bd. 1, Stuttgart, 1956, Sp. 719ff Mellerowicz, K.: Kosten und Kostenrechnung, Bd. l: Theorie der Kostenrechnung, 4. Aufl., Berlin 1963, S.310 Mellerowicz, Konrad: Kosten und Kostenrechnung, Bd.2: Verfahren, Teil 1: Allgemeine Fragen der Kostenrechnung und Betriebsabrechnung, 5. Aufl., Berlin/New York, 1974. Monschaw, Bernd von: Perspektiven für das deutsche Baugewerbe, Teil 1: Bauwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft, Untersuchung des lfo-lnstituts für Wirtschaftsforschung im Auftrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V., München 1970 Nolte, Roland: Eine Chance zum Überleben. Winterbau verbessert Rentabilität und Wirtschaftlichkeit, in: Bauwirtschaft, Heft 41, S.1409-1410, 1984
XXX LITERATUR VERZEICHNIS o.V.: Die Bundestagsdebatte, in: Die Bauwirtschaft, 12.Jg., Heft 49, 1958 o. V.: Das erreichte Deine Gewerkschaft für Dich. Zumutbarkeit in der Winterperiode, in: Der Grundstein, 10.Jg., Nr.24, 29. November 1959, S.4ff o.V.: Winterbau -nur ein statistischer Erfolg, in: Der Arbeitgeber, 12.Jg., Heft 5, 1960, S.103f o.V.: An der Schwelle des Winters 1961/62, in: Die Bauwirtschaft, 15. Jg., Heft 43, 1961, S.1105 o.V.: Jetzt schon vorsorgen!, in: Die Bauwirtschaft, 17.Jg., Heft 13, 1963, S.364 o.V.: Drei Jahre Schlechtwettergeld, in: Das Baugewerbe, 43.Jg., Nr.!, 1963, S.12ff o.V.: "Mitten im Sommer: Winterbau vorbereiten!", in: Der Grundstein, 17.Jg., Nr.17, 1966, S.3 o.V.: "Macht die Baustellen rechtzeitig winterfest!", in: Der Grundstein, 17.Jg., Nr.19, 1966, S.4 o.V.: Produktive Winterbauförderung statt Schlechtwettergeld, in: Straßenbau-Tech- nik, 19.Jg., Nr.21, 1966 o.V.: Vollbeschäftigung durch Arbeitsförderung sichern helfen, in: Sozialpolitische Information, !.Jg., Nr.5, 1967, S. lff o. V.: Wer rechnet, baut auch im Winter. Bessere Kapazitätsauslatung durch Kontinuität, in: Baumarkt, Heft 46, S.2152-2154, 1971 o. V.: Mehrkosten-Zuschüsse für die kalten Monate, in: Handelsblatt vom 6.12.1984 o.V.: Winterbau -eine Frage der Wirtschaftlichkeit, in: Bauwirtschaft, Heft 37, S.1323, 1986 o.V.: Bauarbeit muß sich immer lohnen - im Sommer und im Winter, in: Der Grundstein, Ausgabe 2/89, S.2 o.V.: Auch in Deutschland soll rund ums Jahr gebaut werden, in: FAZ vom 16. Februar 1993 o.V.: Winterbau in Schweden ist selbstverständlich, in: FAZ vom 16. Februar 1993 o.V.: IG Bau mobilisiert gegen Streichung des Schlechtwettergeldes, in FAZ vom 13. Juli 1994 o.V.: IG Bau kritisiert Illegalität und Werkverträge, in: FAZ vom 11. Oktober 1994 Patsch, M.: Prinzipien und Formen sozialer Sicherung in nichtindustriellen Gesellschaften, Berlin, 1983 Pause, Hans: Argumente zur wirtschaftspolitischen Situation der Bauwirtschaft, in: Sonderdienst Bauindustrie, Folge 9, 1975, S.7 (227)ff Pause, Hans: Die Folgen winterbedingter Produktionsausfälle im Bauhauptgewerbe, im Auftrag der Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie, Betriebswirtschaftliches Institut der Westdeutschen Bauindustrie GmbH, Düsseldorf, 1979, S.2
LITERATUR VERZEICHNIS XXXI Pesch, Heinz Josef: Finanzplanung in Saisonindustrien, Diss. Köln, 1955 Petz: Lohnausgleich bei Arbeitsausfall im Winter, in: Bundesbaublatt, 4. Jg., Heft 11, 1955, S. 511ff Preiser, E.: Wirtschaftspolitik heute, 6. Aufl., München, 1978 Rationalisierungs-Gemeinschaft Bauwesen im RKW (Hrsg.): Optimaler Winterbau, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau, Frankfurt/Main, 1967 Rationalisierungs-Gemeinschaft Bauwesen im RKW (Hrsg.): Der betriebswirtschaftliche Nutzen des Winterbaues, Merkblatt 69, Eschborn, Juli 1984, S.5ff Rentenversicherungs-Änderungsgesetz: Gesetz zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften vom 9. Juni 1965, BGBI.I, S.476ff Riebet, Paul: Die Elastizität des Betriebes, Köln/Opladen, 1954 Riester, Friedrich: Die Verhütung und Überwindung saisonaler Arbeitslosigkeit, insbesondere im Baugewerbe, als arbeitsmarktpolitische Aufgabe, Diss. Köln, 1959 Robl/Brocksiepe: Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Einnahmen und Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit, in: Rundschreiben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes vom 26. Juli 1993, S.2. Rocholl, E.: Im Blickfeld der Bauwirtschaft, in: Das Baugewerbe, 45.Jg., Nr.2, 1965, S.53ff Rösinger, Friedrich: Die Frage der Saisonschwankungen im Bauwesen, Diss. Erlangen, 1958 Röthig, Horst: Winterbau auf neuen Wegen, in: Straßenbau-Technik, 25. Jg., Nr.20, 1972 Röthig, Horst: Interessante Daten aus dem Winterbau-Bereich, in: Magazin/Winterbau, Baugewerbe 20/80, S.33ff Röthig, Horst: Das kontinuierliche Bauen mit Hilfe von Winterbau-Schutzmaßnah- men (Teil 1), in: Baumarkt, Heft 22, 1980, S.1512-1516 Röthig, Horst: Das kontinuierliche Bauen mit Hilfe von Winterbau-Schutzmaßnah- men (Teil 2), in: Baumarkt, Heft 23, 1980, S.1571-1574 Röthig, Horst: Baurationalisierung: Frostige Zeiten für den Winterbau, in: Baumarkt, Nr.12, 1986, S.634-635 Ruckgaber, Helmut: Probleme der sozialen Sicherheit im Baugewerbe unter besonderer Berücksichtigung der winterlichen Arbeitslosigkeit, Diss., Mannheim 1965, S.23 Saam, Wolfgang: Kritik an Streichung des Schlechtwettergeldes, in: Baugewerbe, Heft 15-16, August 1993, S.10
XXXII LITERATURVERZEICHNIS Sabel, Anton: Winterarbeit in der Bauwirtschaft, in: Bau-Markt, 57.Jg., Nr.48, 1958, S.1689f Sabel, Anton: Winterbau und Schlechtwettergeld aus der Sicht der BAVAV, 1963 Sabel, Anton: Reformwünsche zur Arbeitslosenversicherung, in: Arbeit und Sozialpolitik, 18. Jg, Nr.3, 1964, S.67ff. Sabel, Anton: Zur Erhöhung des Schlechtwettergeldes, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 19. Jg, Heft 1, 1968, S.20. Sartorius, Rolf: Die arbeitspolitische Problematik des saisonabhängigen Berufes unter besonderer Berücksichtigung der Größenordnungen in Rheinland-Pfalz, Diss., Mainz 1954, S.59 Schäfer, Erich/ Knoblich, Hans: Grundlagen der Marktforschung, 5. Aufl., Stuttgart 1978 Schäfer, Erich: Der Industriebetrieb, 2. Aufl., Wiesbaden, 1978 Schattenberg, Horst Henner: Öffentlicher Bauherr und kontinuierliche Bautätigkeit, in: Bau und Bauindustrie, 12. Jg., Nr.! 1, 1959, S.284f Schepsky, Johannes: Erfahrungen aus den Winterbauten der Jahre 1955/59, in: Bundesbaublatt, 9. Jg., Heft 4, 1960 Schiekel, Horst: Arbeitsförderungsgesetz (AFG), Kommentar, Percha/Kempfenhausen, Oktober 1970 Schleicher, Eugen: Ratgeber für das Bauen im Winter, Berlin/Wiesbaden, 1956 Schleicher, Eugen: Winterbau -Eine Tagung und eine Reise, in: Die Bauwirtschaft, 10.Jg., Heft 23, 1956 Schleicher, Eugen: Ist das Thema Winterbau noch aktuell?, in: Bau-Markt, 57.Jg., Nr.42, 1958 Schleicher, Eugen: Der Winterbau und der Bauunternehmer, in: Das Baugewerbe, 45.Jg., Nr.5, 1965, S.272ff. Schleicher, Eugen: Kostenennittlung von Winterbauarbeiten, Heft 1 der Schriftenreihe der Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen, 2. Aufl., Berlin, Köln, Frankfurt/Main 1972 Sehlieder, Ernst: Den Bauunternehmen wird zuviel zugemutet -Noch kann vom wirtschaftlichen Erfolg des Winterbaues nicht die Rede sein, in: bau-zentralblatt, Nr.! 1, November 1968, S.4 Sehlieder, Ernst: Lösungsvorschlag zum Winterbauproblem: Winterpause am Bau - dafür längere Arbeitszeit im Sommer, in: Baumarkt, 69.Jg., Nr.46, 1970, S.2263ff. Schlittgen, Rainer/ Streitberg, Bernd: Zeitreihenanalyse, 4. unveränd. Aufl., München/Wien/Oldenbourg, 1991
LITERATUR VERZEICHNIS XXXIII Schmidbauer, H: Allokation, technischer Fortschritt und Wettbewerbspolitik, Tübingen 1974, S.127-129. Schmidt, Friedrich: Wandlung der deutschen Arbeitslosenversicherung?, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 19.Jg., Heft 2, 1968, S.37ff. Schmidt, Robert: Neue Vorschriften über die Winterbauförderung, in: Bundesarbeitsblatt, 20.Jg., Nr.6, 1969, S.346ff. Schmidt, Robert: Der Winterbau lebt; Winterbaubericht 1984/85; in: Bundesarbeitsblatt 2/1986, S.8ff. Schmidt, Robert: Geringfügig behindert; Winterbau 1987 /88, in: Bundesarbeitsblatt 3/1989 Schmidt, Robert: Im konjunkturellen Aufwind; Winterbau 1988/89, in: Bundesarbeitsblatt 2/1990 Schmidt, Robert: Die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft -eine Hilfe der Arbeitsförderung für Bauarbeiter, in: Wege zur Sozialversicherung, 46.Jahrgang, Heft 10, Oktober 1992, Asgard Verlag, Sankt Augustin Schneider, Gottfried: Der Winterbau als sozialpolitischer Erfolg, in: Die Bauwirtschaft, 17.Jg., Heft 46, 1963, S.1417ff. Schneider, Hans Karl: Struktur und volkswirtschaftliche Bedeutung der Bauwirtschaft, in: Der Baumarkt. Beiträge und Untersuchungen des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Band 67, Münster/Westf. 1967, S.7ff. Schönberg, G. / Dobler, M. / Werthwein, R.: Die Wirtschaftlichkeit wird positiv beeinflußt. Untersuchung über Winterbauschutzmaßnahrnen, in: Hoch- und Tiefbau, Heft l 0, 1978, S.13-16 Schönfelder, Erwin: Das Arbeitsförderungsgesetz -Instrument der Beschäftigungspolitik, in: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, 20.Jg., Heft 6, S. l57ff. Schreiben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und der IG Bau-Steine-Erden vom l. Febru- ar 1972: An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestag, Herrn Prof. Dr. E. Sehellenberg, Drucksache VI/2689, S.2. Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Bau- und Wohnforschung: Winterbau-Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Witterungsbedingungen, Heft 04.043, Bonn, 1978, S.99 Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Bau- und Wohnforschung: Saisonale Verstetigung der Bautätigkeit, Heft 04.040, Bonn, 1978
XXXIV LITERATUR VERZEICHNIS Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Bau- und Wohnforschung: Möglichkeiten zur Verstetigung der Baunachfrage durch Konjunkturprogramme, Heft 04.062, Bonn, 1980 Schultz, Karl Heinz: Die Ökonomik des Saisonbetriebes, Diss., Nürnberg, 1953, S. l Schumpeter, Joseph Alois: Konjunkturzyklen, Bd. l, Göttingen, 1961 Schwarzfischer, J.: "Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Sozialpolitik" in: Betriebliche Sozialpolitik und soziale Betriebspolitik", Olten, 1962, S.53 Seewald, 0.: Beitrag zur Frage der Verstetigung öffentlicher Bauinvestitionen, in: Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, S.60, Hamburg, 1977. Semler, Rudolph: Laßt uns nicht von Winterbau sprechen, in: Berliner Bauwirtschaft, 9. Jg., Nr.23, 1958, S.477f Sommer, Michael: Winterbau -Kriterium ist die Wirtschaftlichkeit, in: bau-zen- tralblatt, Heft 21, 1981, S.82 Sperner, Rudolf: IG Bau fordert gesichertes Jahreseinkommen, in: Bau-Markt, 70.Jg., Nr.3, 1971, S.63ff. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Zahlen aus der Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, 1955-1960 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaft und Statistik, 2/1963, S.102ff. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1961-1970, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1970-1974, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1973-1987, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Ergebnisse der monatlichen Bauberichterstattung für Betriebe, Dezember und Jahr 1987-1993, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Konten und Standardtabellen 1979, S.185. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, August 1992, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe, Einzelveröffentlichungen
LITERATURVERZEICHNIS XXXV Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Beschäftigung, Umsatz und Gerätebestand der Betriebe im Baugewerbe 1992, in: Fachserie 4 Produzierendes Gewerbe, Reihe 5.1., 1993 Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch 1992 für die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden, 1993 Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1.2, Konten und Standardtabellen, Vorbericht 1993 Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Produktion ausgewählter industrieller Erzeugnisse, Index der industriellen Produktion, Fachserie D, Reihe 2 Steinbiss, Mai: Untersuchungen über Winterarbeiten im Hochbau und Ergebnisse der vergleichenden Bauforschung, in: Der Querschnitt, 5. Spezialheft: Bauen ohne Winterpause, Frankfurt/Main, 1960 Stier, Winfried: Konstruktion und Einsatz von Digitalfiltern zur Analyse und Prognose ökonomischer Zeitreihen, Forschungsbericht Nr.2760 des Landes Nordrhein-Westfalen, Bochum, 1978 Streit, M.E.: Theorie der Wirtschaftspolitik, Düsseldorf 1979, S.26-38 Strohm, Wolfgang: Zur Aussage der Indizes der Nettoproduktion für das produzierende Gewerbe -Möglichkeiten und Grenzen, in: Wirtschaft und Statistik, 1/1985, S.2 !ff. Strohm, Wolfgang: Zur Frage der Kalenderbereinigung von Zeitreihen, in: Wirtschaft und Statistik, 6/1986, S.421 ff. Strube, E.: Kostenremanenz und Beschäftigungsschwankungen, in: Zeitschrift für handelswissenschaftlicheForschung, 30.Jg., Heft 10, 1963, S.505ff. Tennstedt, F.: Sozialgeschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Göttingen, 1981, S.47ff. Teschke, Frank: Kostenreduzierung durch Winterbau bei bereits gedeckten Fixkosten, S.103, in: Bauwirtschaft, Heft 4, Januar 1980 Tönnies, F.: Die Entwicklung der sozialen Frage, Leipzig, 1907, S.7 Unkelbach, Ludwig: Gesetzliche Schlechtwettergeldregelung, in: Die Bauwirtschaft, 14.Jg., H.46, 1960 van Gries, Hans-Alo: Die Auswirkungen der Saisonschwankungen im Wohnungsbau auf die Gesamtwirtschaft. Eine Multiplikatoranalyse, Schriften des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft an der Universität Köln, Tübingen, 1960 Vittali, Walter: Saisonschwankungen im Baugewerbe und ihre Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, Diss., München, 1931, S.21 Vosgerau, Hans-Jürgen: Konjunkturtheorie, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, hrsg. von Willi Albers, Stuttgart, 1977-1982, S.478-507
XXXVI LITERATUR VERZEICHNIS Walper, Karl Heinz: Bauen im Winter, Taschenbuch des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung e. V., Bd.12, Bonn 1970 Weber, Helmut Kurt: Industriebetriebslehre, Berlin, 1985 Weddigen, Walter: Die Behandlung der saisonalen Arbeitslosigkeit im Rahmen des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit, Sozialpolitische Schriften, Heft 8, Berlin, 195 7 Werner, Karl: Der Beitrag des Baugewerbes zum Sozialprodukt, in: Die Bauwirtschaft, 17.Jg., Heft 50, 1963, S.156 lff Widmaier, H.P.: Klassifikation sozialpolitischer Bedürfhisse, in: Sozialpolitik im Wohlfahrtsstaat, Hamburg, 1976 Willeke, Eduard: "Arbeitslosigkeit. (1) Allgemeines", in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Band 1, Stuttgart -Tübingen -Göttingen 1956, S.305ff Willeke, Rainer: Möglichkeiten zur Verstetigung der Baunachfrage durch Konjunkturprogramme, in: Schriftenreihe des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn, 1980, S. 11. Winterbau-Anordnung: Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft vom 4. Juli 1972 (ANBA, 20. Jg., Nr.9, 1972, S.51 lff.) i.d.F. der 1. Änderungs- AO vom 18. Dezember 1975 (Rd.Erl. der BA 61/76, S.338) und der 2.Änderungs- AO vom 15. Juni 1976 (ANBA, 24. Jg., Nr.9, 1976, S.869) Winterbau-Umlageverordnung: Verordnung über die Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Produktive Winterbauförderung vom 13. Juli 1972 (BGBI. I, S. l 102f) i.d.F. der Verordnung zur Änderung der Winterbauumlage-VO vom 30. April 1975 (BGBI. I, S.1102f) Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes, Offenbach. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (Hrsg.): Winterbau 73/74, Grundlage/Möglichkeiten/Kosten, ZDB-Schriften, Heft 5, S.17, Bonn, 1973 Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (Hrsg.): Baujahr '92, Jahrbuch des Deutschen Baugewerbes, Ausgabe 1993, Band 43