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Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen

Artmann, Elisabeth,Bernhard, Sarah,Oberfichtner, Michael

Abstract

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Full text

Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah; Oberfichtner, Michael Research Report Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen IAB-Forschungsbericht, No. 9/2023 Provided in Cooperation with: Institute for Employment Research (IAB) Suggested Citation: Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah; Oberfichtner, Michael (2023) : Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen, IAB-Forschungsbericht, No. 9/2023, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, https://doi.org/10.48720/IAB.FB.2309 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/280090 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de IAB-FORSCHUNGSBERICHT Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 9|2023 Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen Elisabeth Artmann, Sarah Bernhard, Michael Oberfichtner ISSN 2195-2655 Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen Elisabeth Artmann (IAB) Sarah Bernhard (IAB), Michael Oberfichtner (IAB, FAU Erlangen-Nürnberg) In der Reihe IAB-Forschungsberichte werden empirische Analysen und Projektberichte größeren Umfangs, vielfach mit stark daten- und methodenbezogenen Inhalten, publiziert. The IAB Research Reports (IAB-Forschungsberichte) series publishes larger-scale empirical analyses and project reports, often with heavily data- and method-related content. In aller Kürze • Der von 2005 bis 2010 gewährte Zuschlag zum Arbeitslosengeld II sollte, genau wie heute die Karenzzeit im Bürgergeld, einen sanfteren und weniger abrupten Übergang aus dem Arbeitslosengeld-Bezug in das häufig geringere Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung als Stufenmodell gestalten. • Den Zuschlag konnten Personen beziehen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs in die Grundsicherung übergingen. Um den Zuschlag zu bekommen, war im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug anzugeben und nachzuweisen. Im zweiten Jahr nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs wurde der Zuschlag halbiert. • Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht- Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen. Mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigten Alleinlebenden bekamen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht. • Zuschlagberechtigte ohne Schulabschluss hatten eine um 2 Prozentpunkte geringere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu beziehen. Personen ohne beruflichen Abschluss hatten eine 4 Prozentpunkte geringere Wahrscheinlichkeit als Personen mit Hochschulabschluss. Bei Zuschlagberechtigten ausländischer Herkunft war die Wahrscheinlichkeit etwa 3 Prozentpunkte niedriger. • Zuschlagberechtigte erhielten in kommunalen Jobcentern den Zuschlag mit einer um 3 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit als Personen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. • Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, um die Inanspruchnahme zu verbessern. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. • Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen. Inhalt In aller Kürze ............................................................................................................................ 2 Inhalt ........................................................................................................................................ 4 Zusammenfassung ................................................................................................................... 5 Summary .................................................................................................................................. 6 Danksagung .............................................................................................................................. 8 1 Langzeitbezug von Leistungen als Stufenprozess ............................................................... 9 2 Stolpersteine bei der Ermittlung der Höhe der Grundsicherungsleistung ......................... 10 3 Bezug des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II .................................................................... 11 4 Vorgehen beim Vergleich der Zuschlagberechtigung mit der Inanspruchnahme ............... 12 5 Ergebnisse zur (Nicht-)Inanspruchnahme des Zuschlags .................................................. 13 6 Diskussion ........................................................................................................................ 15 7 Fazit ................................................................................................................................. 17 8 Literatur ........................................................................................................................... 18 IAB-Forschungsbericht 9|2023 5 Zusammenfassung Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeldin den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. IAB-Forschungsbericht 9|2023 6 Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen. Summary With the citizen's benefit scheme (Bürgergeld), a one-year grace period has been introduced: In the first year of receiving the citizen's benefit, the job centre does not have to check the adequacy of housing costs and higher personal assets may be kept without deductions in the benefits. As a result, the citizen's benefit is more generous for some people in the first year, cushioning them against social hardship. With the same aim people who transitioned from unemployment benefit to unemployment benefit II received a temporary supplement to their benefits for up to two years after the end of their unemployment benefit receipt. This supplement was available until the end of 2010, when it was abolished as part of cost-saving measures. In order to receive the supplement, the previous receipt of unemployment benefit had to be declared and documented in the application for unemployment benefit II. The supplement amounted to two-thirds of the difference between the previous unemployment benefit (plus housing benefit, if applicable) and unemployment benefit II. In the first year after the end of unemployment benefit receipt, it was limited to 160 euro for single persons and 320 euro for couples plus 60 euro per child; in the second year, the supplement and the limits were halved. IAB-Forschungsbericht 9|2023 7 Between 2007 and 2010, 3 to 5 percent of all persons able to work and receiving unemployment benefit II received the supplement to unemployment benefit II (as of 30 June). With an average of about 110 euro in these years, the supplement corresponded to about 16 percent of the recipients’ total benefits. The comparatively small share of all recipients of unemployment benefit II who received the supplement is due to the supplement being targeted at people transitioning from unemployment benefit to unemployment benefit II. Among those who transitioned between the two benefit schemes within 300 days and were potentially eligible for the full supplement, almost 60 percent received it in addition to unemployment benefit II. Immediately after the transition to unemployment benefit II, the supplement amounted on average to about 150 euro, i.e. more than one fifth of the total benefit including housing and heating costs. For its recipients, the supplement thus constituted a substantial part of their income. For persons living alone, the non-take-up of the supplement can be analysed on the basis of administrative data, as eligibility for the supplement can be validly determined on the basis of the previous unemployment benefit. For larger households, determining the eligibility for the supplement is more complex and prone to error. Among those living alone, at least 17 percent of those entitled to the supplement to unemployment benefit II did not receive it. Entitled persons with lower educational and vocational qualifications and those of foreign origin were less likely to receive the supplement. People registered at municipal job centres were more likely to receive the supplement than people who were registered at job centres run jointly by the municipality and the Federal Employment Agency. Possible reasons for this are different administrative procedures in municipal job centres and in job centres run jointly with the Federal Employment Agency. Different responsibilities with regard to financing between municipalities and the federal government could also play a role. Incomplete take-up of basic subsistence benefits can have negative individual and social consequences: Poverty may worsen, even in the long term, and the welfare state may be perceived as ineffective, which could ultimately also affect social cohesion. The problem is exacerbated by the fact that vulnerable groups in particular often do not take up the supplement. Social administrations could systematically take measures to improve take-up. These include information campaigns in several languages, target-group-specific applications in plain German as well as in other important languages, transparent calculation of benefits by well-equipped and qualified staff, support services in the case of incomplete applications and missing documents, and options for digital plausibility checks when calculating benefits. While the application for and calculation of the supplement was rather demanding for entitled persons and for the job centres, it remains to be seen to what extent the grace period introduced with the citizen's benefit scheme is easier to administer and how the take-up of the grace period evolves. IAB-Forschungsbericht 9|2023 8 Danksagung Wir danken Kerstin Bruckmeier und der Forschungsgruppe Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt (GAMA) am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für hilfreiche Kommentare. IAB-Forschungsbericht 9|2023 15 Tabelle 3: Marginale Effekte auf die Feststellung der Zuschlagberechtigung im Jobcenter Marg. Eff. Sig. Anteil Durchschnittswahrscheinlichkeit in % 83,0 weiblich -2,2 *** 24 ausländische Herkunft -3,2 *** 13 schwerbehindert 1,2 * 7 Schulabschluss (Referenz: kein Abschluss) bis mittlerer Schulabschluss 1,7 * 75 (Fach-) Hochschulreife 2,4 ** 19 Beruflicher Abschluss (Referenz: kein Abschluss) Berufsausbildung 2,1 *** 82 Hochschulabschluss 4,3 *** 8 Anforderungsniveau im letzten Beruf (Referenz: Hilfstätigkeiten) fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 0,6 73 komplexe Tätigkeiten 1,8 + 4 hoch komplexe Tätigkeiten 1,0 6 Alter in Jahren (Referenz: unter 25) 25 bis 39 4,3 *** 40 40 bis 55 5,2 *** 47 ab 56 7,5 *** 10 kommunales Jobcenter 3,4 ** 12 Anzahl der Personen 99.810 Anmerkungen: Zuschlagberechtigte Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit einem Übergang vom Arbeitslosengeldin den Grundsicherungs-Bezug innerhalb der ersten 300 Tage nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs zwischen Januar 2007 und August 2010. Marginale Effekte in Prozentpunkten, Sig.: Signifikanzniveau +=5 %, *= 1 %, **=0,1 %, ***=0,01 %, Anteil: Anteilswert von Personen mit einem bestimmten Merkmal in der Analysestichprobe in Prozent. Marginale Effekte aus einem Probit-Selektions-Modell mit folgenden zusätzlichen Variablen (Effekte hier nicht aufgeführt): Individualmerkmale (fehlende Werte für Schulabschluss, Beruflicher Abschluss und Anforderungsniveau im letzten Beruf), individuelle Arbeitsmarkthistorie (geschätzte Zuschlaghöhe, geschätzte Restdauer des Zuschlagbezugs, Berufssegment und Wirtschaftszweig der letzten Beschäftigung, kumulierte Dauern im Vorjahr und im 5-Jahresintervall davor für Beschäftigung, Ausbildung, Minijob, Arbeitslosengeld-, Grundsicherungsbezug, Arbeitslosigkeit und in verschiedenen Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik), Kreismerkmale (Siedlungsstruktur; Quote von Arbeitslosen, Beschäftigten, Selbstständigen und Studierenden; Bruttoinlandsprodukt; Zuzugs- und Fortzugsrate; Industrie-, Dienstleistungsquote) sowie Jahres- und Monatsindikatoren für den Beginn des Grundsicherungsbezugs. Quelle: IAB-Prozessdaten (IEB, LHG, LST), eigene Berechnungen. © IAB. 6 Diskussion Der geschätzte Anteil von 17 Prozent der alleinstehenden Zuschlagberechtigten, die den Zuschlag nicht bekommen haben, ist aus den folgenden Gründen als konservative Schätzung, d.h. als Untergrenze zu interpretieren: (1) Da der vorherige Wohngeldbezug in den Daten nicht abgebildet ist, ist die Gruppe der Zuschlagberechtigten tatsächlich wohl etwas größer. Damit ergäbe sich ggf. auch ein höherer Anteil von Zuschlagberechtigten ohne Zuschlag. Im Analysezeitraum zwischen 2007 und 2010 bezogen zwischen 38 und 83 Tausend Arbeitslose Wohngeld (jeweils zum 31.12., Statistisches Bundesamt, 2023). (2) Die Höhe der Grundsicherungsleistung festzulegen, ist für Ein-Personen-Haushalte weniger komplex als für Haushalte mit mehreren Personen. Denn es sind vergleichsweise weniger Angaben im Antrag und weniger Nachweise nötig. Damit ergibt sich für die Analysestichprobe von Ein-Personen- Haushalten eine geringere Fehleranfälligkeit bei der Festsetzung der Höhe der Grundsicherungsleistungen und ggf. eine geringere Wahrscheinlichkeit, eine IAB-Forschungsbericht 9|2023 16 Zuschlagberechtigung fälschlich nicht festgestellt zu haben. Andererseits finden Bruckmeier und Wiemers (2012) bei Haushalten mit kleinen Kindern eine höhere Inanspruchnahme von Leistungen aus der Grundsicherung, was auf eine höhere Inanspruchnahme des Zuschlags hinweisen könnte. (3) Bei einem Zugang in die Grundsicherung im zweiten Jahr nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs besteht nur Anspruch auf den halbierten Zuschlag. Deshalb besteht für die Zuschlagberechtigten in diesem Fall ein geringerer finanzieller Anreiz, die Nachweispflichten zu erfüllen, um den Zuschlag tatsächlich zu erhalten. Zudem kann es den Anspruchberechtigten bei einem längeren Zeitraum seit Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs möglicherweise schwerer fallen, alle nötigen Nachweise beizubringen. Übertragen auf die Gesamtheit aller zuschlagberechtigten Bedarfsgemeinschaften, wäre es demnach plausibel von einem höheren Anteil an Zuschlagberechtigten ohne Zuschlag als 17 Prozent auszugehen. Die Selektionsanalyse konstatierte bspw. unter Zuschlagberechtigten mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solchen mit ausländischer Herkunft schlechtere Chancen den Zuschlag zu bekommen. Hier zeigt sich ein in der internationalen wissenschaftlichen Literatur zum Thema non-take-up, also Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen theoretisch diskutierter und empirisch nachgewiesener Zusammenhang: Bürokratische Hürden verringern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen bei ohnehin benachteiligten Gruppen besonders stark (Brodkin/Majmunder, 2010; Finkelstein/Notowidigdo, 2019). Die vorliegende Analyse erweitert dieses Ergebnis insofern, als das sie aufzeigt, dass nicht nur der Bezug oder Nicht-Bezug von Grundsicherungsleistungen, sondern auch die Höhe der Grundsicherungsleistungen einem solchen Selektionsmechanismus unterliegen kann. Über die Gründe für unvollständige und selektive Inanspruchnahme auf Seiten der Zuschlagberechtigten lässt sich auf Basis der vorliegenden Analyse ebenso nur spekulieren wie über eine mögliche Diskriminierung gegenüber benachteiligten Gruppen. Unvollständige Angaben im Antrag und fehlende Nachweise dürften bei gering qualifizierten Menschen oder solchen mit ausländischer Herkunft vermutlich häufiger vorkommen. Dass die administrative Umsetzung in den Jobcentern eine Rolle für die Gewährung des Zuschlags spielt, zeigt sich im Ergebnis der Selektionsanalyse. Denn auch nach Berücksichtigung eines großen Sets an Individual-, Jobcenter- und Kreismerkmalen verbleibt für Zuschlagberechtigte in kommunalen Jobcentern eine höhere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag bewilligt zu bekommen. Zu den Ursachen lassen sich nur Vermutungen anstellen: Möglicherweise unterscheiden sich die Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern voneinander. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung könnten ggf. ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige oder gänzlich fehlende Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Die Selektion von prekären Gruppen in die unvollständige oder in die Nicht-Inanspruchnahme wirkt dabei verstärkend. IAB-Forschungsbericht 9|2023 17 7 Fazit Was lässt sich nun aus der selektiven und unvollständigen Zahlung des befristeten Zuschlags in der Grundsicherung in den Jahren 2007 bis 2010 lernen? Der Zuschlag sollte, genau wie heute die Karenzzeit im Bürgergeld, einen sanfteren und weniger abrupten Übergang in die geringere Höhe der finanziellen Leistung in der Grundsicherung als Stufenmodell gestalten. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen. Verwaltungsprozesse könnten sich im Rahmen ihrer Weiterentwicklung an aufgezeigten Problemen der unvollständigen und der Nicht-Inanspruchnahme orientieren und systematisch Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Anträge in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, definierte Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. IAB-Forschungsbericht 9|2023 18 Literatur Bhargava, Saurabh; Manoli, Dayanand (2015). Psychological Frictions and the Incomplete Take- Up of Social Benefits: Evidence from an IRS Field Experiment. In: American Economic Review 105 (11), S. 3489–3529. Brodkin, Evelyn Z.; Majmundar, Malay (2010). Administrative Exclusion: Organizations and the Hidden Costs of Welfare Claiming. In: Journal of Public Administration Research and Theory 20 (4), S. 827–848. Bruckmeier, Kerstin; Wiemers, Jürgen (2012). A New Targeting - A New Take-up? Non-take-up of Social Assistance in Germany After Social Policy Reforms. In: Empirical Economics 43 (2), S. 565–580. Bruckmeier, Kerstin; Wiemers, Jürgen (2017). Differences in welfare take-up between immigrants and natives. A microsimulation study. In: International journal of manpower 38 (2), S. 226- 241. Card, David; Lee, David S.; Weber, Andrea (2015). Inference on causal effects in a generalized regression kink design. In: Econometrica 83 (6). S. 2453-2483. Finkelstein, Amy; Notowidigdo, Matthew J. (2019). Take-up and targeting: Experimental Evidence from SNAP. In: Quarterly Journal of Economics 134 (3), S. 1505–1556. Nekoei, Arash; Weber, Andrea (2017). Does Extending Unemployment Benefits Improve Job Quality? In: American Economic Review 107 (2). S. 527-61. Riphahn, Regina T. (2001). Rational Poverty of Poor Rationality? The Take-Up of Social Assistance Benefits. Review of Income and Wealth 47 (3), S. 379–398. Schmieder, Johannes F.; von Wachter, Till; Bender, Stefan (2016). The Effect of Unemployment Benefits and Nonemployment Durations on Wages. In: American Economic Review 106 (3), S. 739-77. Statistisches Bundesamt (2023). Wohngeldstatistik. Haushalte mit Wohngeld: Deutschland, Stichtag, Wohngeldart, Haushaltsgröße, Soziale Stellung des Antragstellers. Nr. 22311-005. Impressum IAB-Forschungsbericht 9|2023 Veröffentlichungsdatum 21. August 2023 Herausgeber Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Nutzungsrechte Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de Bezugsmöglichkeit dieses Dokuments https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb0923.pdf Bezugsmöglichkeit aller Veröffentlichungen der Reihe „IAB-Forschungsbericht“ https://iab.de/publikationen/iab-publikationsreihen/iab-forschungsbericht/ Website https://iab.de ISSN 2195-2655 DOI 10.48720/IAB.FB.2309 Rückfragen zum Inhalt Dr. Sarah Bernhard E-Mail: [email protected]