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15 Jahre Elterngeld: Auswirkungen und Reformoptionen

Wrohlich, Katharina,Zucco, Aline

Abstract

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Full text

Wrohlich, Katharina; Zucco, Aline Working Paper 15 Jahre Elterngeld: Auswirkungen und Reformoptionen Working Paper Forschungsförderung, No. 281 Provided in Cooperation with: The Hans Böckler Foundation Suggested Citation: Wrohlich, Katharina; Zucco, Aline (2023) : 15 Jahre Elterngeld: Auswirkungen und Reformoptionen, Working Paper Forschungsförderung, No. 281, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/271040 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Zahlreiche empirische Studien haben gezeigt, dass dessen Ziele insofern erreicht wurden, als sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes erhöht hat. Wir zeigen zudem, dass das Elterngeld den Verdienst von Müttern positiv beeinflusst hat. Das Elterngeld beinhaltet also das Potenzial, Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt zu reduzieren. Dieses Potenzial kann jedoch noch ausgebaut werden, etwa durch eine Erhöhung der Zahl der Partnermonate. Prof. Dr. Katharina Wrohlich leitet die Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und ist Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität Potsdam. E-Mail: [email protected]e Dr. Aline Zucco war wissenschaftliche Mitarbeiterin im Referat für Verteilungsanalyse und -politik am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI). Sie arbeitet jetzt als Data Scientist für die Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe. © 2023 by Hans-Böckler-Stiftung Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf www.boeckler.de „15 Jahre Elterngeld“ von Katharina Wrohlich und Aline Zucco ist lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (BY). Diese Lizenz erlaubt unter Voraussetzung der Namensnennung des Urhebers die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung des Materials in jedem Format oder Medium für beliebige Zwecke, auch kommerziell. (Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/de/legalcode) Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z. B. von Schaubildern, Abbildungen, Fotos und Textauszügen erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber. ISSN 2509-2359 WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 3 Inhalt Zusammenfassung ................................................................................. 5 1. Einleitung ........................................................................................... 6 2. Finanzielle Auswirkungen des Elterngeldes ........................................ 8 3. Empirische Vorgehensweise ............................................................ 10 4. Datengrundlage ................................................................................ 12 5. Ergebnisse der empirischen Analyse ................................................ 13 5.1. Auswirkungen des Elterngeldes auf die Dauer der Erwerbsunterbrechung von Frauen .................................................. 13 5.2. Folgen des Elterngeldes auf die Löhne von Müttern ................. 14 6. Schlussfolgerungen und politische Reformoptionen ......................... 18 Literatur ................................................................................................ 20 WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 4 Abbildungen Abbildung 1: Änderung der Leistungsbezüge durch die Reform nach Einkommen der Mutter (exemplarisch) .............................................. 8 Abbildung 2: Darstellung der Treatment- und Kontrollgruppen ............. 10 Abbildung 3: Effekte der Elterngeldreform auf den Tageslohn von Müttern mit geringem und hohem Einkommen ................................. 15 Abbildung 4: Anteil der Väter mit Elterngeldbezug, 2006–2019 ............ 16 WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 5 Zusammenfassung Mehr als 15 Jahre nach der Einführung des Elterngeldes erfreut sich diese Familienleistung in der Bevölkerung großer Beliebtheit. Das Elterngeld fungiert als Lohnersatzleistung zugunsten eines finanziellen „Schonraums“ für die Familie im ersten Lebensjahr und ermöglicht die wirtschaftliche Selbstständigkeit beider Elternteile. Auch soll Elterngeld die Erwerbstätigkeit von Müttern fördern und Anreize für Väter setzen, sich aktiver an der Betreuung der Kinder zu beteiligen. Unerforscht allerdings ist bis jetzt allerdings, wie sich die Elternzeit auf die Löhne von Müttern auswirkt. Auf Basis des Datensatzes der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird dazu ein Kausalmodell berechnet. Im Sample enthalten sind aller Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deren erstes Kind im ersten Quartal 2006 bzw. 2007 oder im vierten Quartal 2005 bzw. 2006 geboren wurde. Die Befunde zeigen, dass das Elterngeld ein großes Potenzial für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern und in weiterer Folge für die Höhe des Erwerbseinkommens von Müttern hat. Allerdings – auch das machen die Befunde deutlich – wird dieses Potenzial noch nicht ganz ausgeschöpft. Bislang teilt sich der überwiegende Teil der Paare die Elternzeit noch sehr traditionell auf: Die Mutter bezieht das Elterngeld für zwölf Monate, der Vater für zwei Monate. Die empirische Analyse zeigt zudem, dass die Tagesverdienste von Müttern aufgrund des Elterngeldes gestiegen sind. Vermutlich ist dies auf die stärkere Beteiligung von Vätern an der Elternzeit zurückzuführen. Elterngeld beinhaltet damit insgesamt große Potenziale zur Verringerung geschlechterspezifischer Ungleichheiten am Arbeitsmarkt. Diese Potenziale können jedoch verbessert ausgeschöpft werden, z. B. durch eine Erhöhung von Partnermonaten. WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 6 1. Einleitung Vor mehr als 15 Jahren wurde das Elterngeld eingeführt, es hat für alle ab dem 1.1.2007 geborenen Kinder das bis dahin geltende Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung ausgestaltet und in den meisten Fällen monatlich deutlich großzügiger als es das Erziehungsgeld war. Gleichzeitig wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 14 Monate verkürzt (siehe Kasten). Eine weitere wichtige Neuerung waren die sogenannten Partnermonate: Zwei der maximal 14 Monate stehen jedem Elternteil individuell zu und sind nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Mit dem Elterngeld verfolgte die Familienpolitik gleich mehrere Ziele. Zum einen sollte durch die großzügigere Ausgestaltung als Lohnersatzleistung ein finanzieller „Schonraum“ für die Familie im ersten Lebensjahr gewährt werden. Zweitens sollte das Elterngeld beiden Elternteilen die eigene wirtschaftliche Selbstständigkeit ermöglichen. Drittens sollte die Erwerbstätigkeit von Müttern gefördert werden. Als viertes hatte das Elterngeld auch eine explizit gleichstellungspolitische Zielsetzung: Durch die Ausgestaltung als Lohnersatzleistung und die Einführung der Partnermonate sollten die Anreize für Väter erhöht werden, sich aktiver an der Betreuung der Kinder zu beteiligen. 1 Zwölf Jahre nach Einführung des Elterngeldes wurde das Elterngeld mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus weiterentwickelt. Seit 2015 kann der Bezug von Elterngeld verlängert werden, wenn der betreffende Elternteil gleichzeitig in Teilzeit erwerbstätig ist („Elterngeld Plus“). Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld Plus beziehen, verlängert sich die maximale Bezugsdauer um die sogenannten Partnerschaftsbonus-Monate. Damit soll ein Anreiz für eine gleichmäßigere Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern gefördert werden. Mehr als 15 Jahre nach der Einführung des Elterngeldes erfreut sich diese Familienleistung in der Bevölkerung großer Beliebtheit (Institut für Demoskopie Allensbach 2018). Aber hat die Familienpolitik mit diesem Instrument die selbstgesteckten Ziele im Bereich der Gleichstellungspolitik erreicht? Die bisherige Forschung deutet darauf hin, dass dies mit dem Elterngeld zu großen Teilen gelungen ist. Die Erwerbsbeteiligung von Müttern ist im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zwar zurückgegangen, aber im zweiten Jahr gestiegen (Bergemann und Riphahn 2011, 2015; Geyer, Haan und Wrohlich 2015; Kluve und Schmitz 2018; Kluve und 1 Eine ausführliche Diskussion der Entstehungsgeschichte des Elterngeldes und seiner Zielsetzung findet sich z. B. in Bujard (2013) und in Huebener et al. (2016). WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 7 Tamm 2013; Welteke und Wrohlich 2019). Außerdem haben sich auch mittelfristig die Arbeitsbedingungen für Mütter verbessert, insbesondere für diejenigen mit hohem Einkommen (Kluve und Schmitz 2018). Unerforscht allerdings ist bis jetzt allerdings, wie sich die Elternzeit auf die Löhne von Müttern auswirkt. Diese Frage soll in diesem Beitrag beantwortet werden. Was ist das Elterngeld? Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld ist als Einkommensersatzleistung konzipiert. Die Ersatzrate hängt vom monatlichen Nettoerwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes ab. Elternteile mit höheren Erwerbseinkommen (ab 1240 Euro netto pro Monat) erhalten 65 Prozent, für Eltern mit niedrigeren Erwerbseinkommen steigt die Lohnersatzrate auf bis zu 100 Prozent an. Das monatliche Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Den Mindestbetrag erhalten auch jene Elternteile, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten. Die Bezugsdauer des Elterngeldes (seit 2005 „Basiselterngeld“ genannt) beträgt maximal 14 Monate, wobei zwei Monate davon jedem Elternteil individuell zustehen, d. h. sie sind nicht von einem Elternteil auf den anderen übertragbar („Partnermonate“; Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende). Abgesehen davon können die 14 Monate individuell zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Im Jahr 2015 wurden das „ElterngeldPlus“ und die „Partnerschaftsbonusmonate“ eingeführt. Beides zielte darauf ab, stärkere Anreize für eine Teilzeiterwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs zu setzen: ElterngeldPlus-Monate sind halbe Basiselterngeldmonate, die aber doppelt so lange bezogen werden können, wenn sie mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert werden. Die Bezugsdauer, die sich im Fall von ElterngeldPlus also maximal auf 28 Monate verlängert, kann noch weiter erhöht werden, wenn zusätzlich zum ElterngeldPlus auch der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen wird. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil, sofern beide Elternteile in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten (mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche). Die soll einen Anreiz zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen beiden Elternteilen schaffen. WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 8 2. Finanzielle Auswirkungen des Elterngeldes Die Einführung des Elterngeldes hat die finanziellen Rahmenbedingungen während der Elternzeit für viele Mütter stark verändert. Je nach Höhe des Einkommens sind die Anreize für eine längere Elternzeit gestiegen oder gesunken, wie beispielhaft anhand von Abbildung 1 erklärt wird. Für Mütter mit hohem Netto-Erwerbseinkommen vor Geburt des Kindes und hohem Haushalts-Nettoeinkommen hat sich der Anreiz, im ersten Lebensjahr die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, stark erhöht: Diese Frauen erhalten ein relativ hohes monatliches Elterngeld, zudem hatten sie in den meisten Fällen keinen Anspruch auf das Erziehungsgeld, da nur Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 30.000 Euro anspruchsberechtigt waren. Abbildung 1 zeigt die finanziellen Leistungen unter dem Erziehungsgeld (bis 31.12.2006) und unter dem Elterngeld (ab dem 1.1.2007) für eine Mutter mit einem Nettoeinkommen vor Geburt von 3000 Euro pro Monat (hohes Einkommen) sowie für eine Mutter mit einem monatlichen Einkommen von 1000 Euro (geringes Einkommen). Abbildung 1: Änderung der Leistungsbezüge durch die Reform nach Einkommen der Mutter (exemplarisch) Quelle: eigene Darstellung WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 15 steigende Löhne. Ein sehr ähnlicher Effekt wurde im Übrigen auch bei Frauen mit mittleren Einkommen gefunden. Deutlich andere Befunde zeigen sich für Mütter mit hohem Einkommen: Bei dieser Gruppe von Frauen führte das Elterngeld ab dem zweiten Jahr nach der Geburt durchgängig zu höheren Löhnen. Die Einführung des Elterngeldes hat somit in dieser Gruppe zu einer Erhöhung der Tagesverdienste von etwa zwei Prozent geführt. Diese Effekte lassen sich bis zu neun Jahre nach Geburt des Kindes beobachten. Für diese Gruppe von Müttern waren keine oder negative Effekte der Reform auf die Erwerbsbeteiligung zu beobachten, sodass die Befunde sich nicht durch eine höhere Erwerbsbeteiligung erklären lassen. Im Gegenteil: Wegen der längeren Erwerbsunterbrechungen würde man vielmehr vermuten, dass die Löhne bei Frauen mit hohem Einkommen durch die Einführung des Elterngeldes sinken müssten. Abbildung 3: Effekte der Elterngeldreform auf den Tageslohn von Müttern mit geringem und hohem Einkommen Quelle: IEB 1976–2016, eigene Berechnungen Anmerkungen: Der Graph visualisiert den kausalen Effekt der Reform und die jeweiligen 95-Prozent-Konfidenzintervalle. Angesichts dieser Ergebnisse stellt sich die Frage, wie sich die positiven Lohneffekte bei den gutverdienenden Müttern erklären lassen. Da die Daten nur Informationen zu den Tageslöhnen bieten, wäre eine erste Vermutung, dass Mütter, die das Elterngeld beziehen, in einem höheren Stundenumfang aus der Elternzeit auf den Arbeitsmarkt zurückkehren. Um diese Hypothese zu prüfen, wurden auf Basis des Mikrozensus die WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 16 Wochenstunden der Elterngeldmit denen der Erziehungsgeldbezieherinnen verglichen. Dabei lassen sich jedoch keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Gruppen feststellen, sodass die positiven Lohneffekte wohl nicht im Erwerbsumfang begründet liegen. 3 Eine weitere Erklärung könnte im veränderten Verhalten der Väter liegen: Die Einführung des Elterngelds und der Partnermonate bewirkte einen deutlichen Anstieg in der Nutzung von Elternzeit durch Väter. Unmittelbar nach Einführung des Elterngeldes und der damit verbundenen Partnermonate stieg der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, auf gut 15 Prozent an. Das vorher gültige Erziehungsgeld bezogen nur etwa 4 Prozent der Väter. In den darauffolgenden Jahren stieg der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, weiter kontinuierlich an und betrug zuletzt bereits deutlich über 40 Prozent (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Anteil der Väter mit Elterngeldbezug, 2006–2019 Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes Wie Auswertungen auf Basis des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) zeigen, waren es in den ersten Jahren des Elterngeldes vor allem Väter mit Partnerinnen mit universitärem Bildungsabschluss, demnach wahrscheinlich auch mit hohem Einkommen, die Elternzeit genommen haben (Frodermann, Wrohlich und Zucco 2022). Geht man davon aus, dass das 3 Ausführliche Tabellen zu den Ergebnissen auf Basis des Mikrozensus und des SOEP finden sich in Frodermann, Wrohlich und Zucco 2022. 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 17 stärkere Engagement der Väter die Produktivität der Mütter am Arbeitsplatz erhöht hat, könnte das eine Erklärung für die positiven Lohneffekte sein. Mit den in Deutschland vorhandenen Daten lässt sich diese Hypothese empirisch derzeit nicht untersuchen, jedoch wurde in anderen Ländern ein solcher Zusammenhang gefunden: In empirischen Studien für Dänemark wurde gezeigt, dass stärkere Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter die Löhne von Müttern erhöht hat (Andersen 2018; Druedahl, Ejrnæs und Jørgensen 2019). Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass Väter, die in Elternzeit waren, auch nach der Elternzeit mehr Sorgearbeit übernehmen (z. B. Patnaik 2019; Schober 2014; Tamm 2019). Somit ist es möglich, dass die Einführung der Partnermonate beim Elterngeld den Wiedereinstieg von Müttern in den Arbeitsmarkt erleichtert hat und die Beteiligung von Vätern an der Elternzeit auch längerfristige durch eine Entlastung bei der Sorgearbeit zu einer höheren Arbeitsproduktivität von Müttern führt. So ließe sich auch erklären, warum die positiven Lohneffekte in den ersten Jahren des Wiedereinstiegs am größten sind und über die Zeit abnehmen. Zusammengefasst bedeuten die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen, dass das Elterngeld mit einigen positiven Effekten bezüglich der Erwerbstätigkeit und den Erwerbseinkommen von Frauen einhergeht – vor allem aber von Frauen mit hohen Einkommen. Durch das Elterngeld erhalten sie eine höhere finanzielle Leistung im ersten Lebensjahr des Kindes und haben trotz längerer Erwerbsunterbrechungen mittel- und langfristig höhere Löhne. Mütter mit niedrigen bis mittleren Einkommen kehren durch das Elterngeld schneller auf den Arbeitsmarkt zurück, weswegen auch ihre Löhne mittelfristig steigen. Dieser positive Lohneffekt verschwindet aber ab dem fünften Jahr nach der Geburt. Eine mögliche Erklärung, warum sich gerade Frauen mit hohen Einkommen die längere Erwerbsunterbrechung positiv auf ihren Lohn auswirkt, könnten die Partnermonate sein: Die zunehmende Beteiligung von Vätern an der Elternzeit könnte sich demnach positiv auf die Erwerbseinkommen von Müttern auswirken. WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 18 6. Schlussfolgerungen und politische Reformoptionen Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das Elterngeld ein großes Potenzial für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern und in weiterer Folge für die Erwerbseinkommen von Müttern hat. Allerdings – auch das machen die Befunde deutlich – wird dieses Potenzial noch nicht ganz ausgeschöpft. Auch wenn gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist, dass auch Väter Elternzeit nehmen (Unterhofer, Welteke und Wrohlich 2017) teilt sich der überwiegende Teil der Paare die Elternzeit bislang noch sehr traditionell auf: Die Mutter bezieht das Elterngeld für zwölf Monate, der Vater für zwei Monate (Samtleben, Wrohlich und Zucco 2019). Allerdings wirkt das Elterngeld besonders erfolgreich auf die Gleichverteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit, wenn jedes der beiden Elternteile zumindest für eine gewisse Zeit allein mit dem Kind ist (Bünning 2015). Aus diesem Grund ist es aus gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten sinnvoll, die bezahlten Elternzeiten so zu gestalten, dass genau diese Anreize entstehen. Viele Studien raten daher, die Partnermonate auszubauen (u. a. Samtleben, Wrohlich und Zucco 2021; Lott et al. 2022). Konkrete Empfehlungen gibt es auch seitens des Sachverständigenrates des 9. Familienberichts (BMFSFJ 2021). Eine Möglichkeit, die eine längere Inanspruchnahme der Elternzeit der Väter bewirken könnte und auch vom Sachverständigenrat des 9. Familienberichts vorgeschlagen wird, ist die „Dynamisierung der Einkommensersatzleistung“ (BMFSFJ 2021, S. 427). Gemeint ist damit, dass beide Elternteile für sieben Monate (davon drei exklusiv an jedes Elternteil) Elterngeld in Höhe von 80 Prozent ihres Netto-Erwerbseinkommens beziehen können; danach sinkt die Lohnersatzrate des Elterngeldes auf 50 % (für maximal vier Monate). Das bedeutet, dass das gemeinsame Elterngeld am höchsten wäre, wenn beide Elternteile sieben Monate in Elternzeit wären, denn die Lohnersatzrate läge in diesem Fall durchschnittlich bei 80 % für beide Elternteile. Aber selbst bei einer asymmetrischen Aufteilung von z. B. elf Monaten (Frau) und drei Monaten (Mann) läge die Lohnersatzleistung mit 69 Prozent (Frau) und 80 Prozent (Mann) höher als heute. Durch die Erhöhung der Partnermonate von zwei auf drei Monate sowie dynamischer Lohnersatzraten birgt dieser Ansatz großes gleichstellungspolitisches Potenzial. Neben diesen Veränderungen zum Ausbau der Partnermonate, wäre es zudem sinnvoll – auch im Anbetracht der aktuellen Inflationsentwick- WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 19 lung – die Mindest- und Höchstbeträge anzupassen. Der 9. Familienbericht der Bundesregierung schlägt dabei einen Mindestbetrag von 360 Euro bzw. einen Höchstbetrag 2.016 Euro (gemäß der Preise von 2020) anzuheben. Auch könnte die Anhebung des Höchstbetrags Väter dazu motivieren, längere Elternzeiten zu nehmen (Samtleben, Wrohlich und Zucco 2019). Wie die empirischen Ergebnisse der hier vorgestellten Analyse zeigen, hat eine höhere Beteiligung der Väter an der Elternzeit und die damit verbundene gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern das Potenzial, Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt, insbesondere auch den Gender Pay Gap, zu verringern. WROHLICH/ZUCCO: 15 JAHRE ELTERNGELD | 20 Literatur Andersen, Signe Hald (2018): Paternity Leave and the Motherhood Penalty: New Causal Evidence. In: Journal of Marriage and Family, Jg. 80, H. 10, S. 1125–1143. Baker, Michael / Milligan, Kevin (2008): How Does Job Protected Maternity Leave Affect Mothers’ Employment? In: Journal of Labor Economics, Jg. 26, H. 4, S. 655–691. Baum, Charles / Ruhm, Christopher (2016): The Effects of Paid Family Leave in California on Labor Market Outcomes. 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