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Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren

Bock, Vera; Bruns, Lucia; Jänicke, Christin; Kopke, Christoph; Lehnert, Esther; Mildenberger, Helene

Abstract

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Full text

Bock, Vera (Ed.) et al. Book — Published Version Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren Provided in Cooperation with: WZB Berlin Social Science Center Suggested Citation: Bock, Vera (Ed.) et al. (2023) : Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren, ISBN 978-3-7799-7295-2, Beltz Juventa, Weinheim, https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/produkte/details/49896- jugendarbeit-polizei-und-rechte-jugendliche-in-den-1990er-jahren.html This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/318280 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren 2 / 154 3 / 154 Vero Bock | Lucia Bruns | Christin Jänicke | Christoph Kopke | Esther Lehnert | Helene Mildenberger (Hrsg.) Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren 4 / 154 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Der Text dieser Publikation wird unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0) veröffentlicht. Den vollständigen Lizenztext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de. Verwertung, die den Rahmen der CC BY-NC-ND 4.0 Lizenz überschreitet, ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Bearbeitung und Übersetzungen des Werkes. 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Auflage 2023 © 2023 Beltz Juventa in der Verlagsgruppe Beltz · Weinheim Basel Werderstraße 10, 69469 Weinheim Einige Rechte vorbehalten Druck und Bindung: Beltz Grafische Betriebe, Bad Langensalza Beltz Grafische Betriebe ist ein klimaneutrales Unternehmen (ID 15985-2104-100) Printed in Germany Weitere Informationen zu unseren Autor:innen und Titeln finden Sie unter: www.beltz.de Das Forschungsprojekt „Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche“ (JUPORE) an der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin wurde gefördert durch das Institut für angewandte Forschung Berlin (IFAF). Kooperationspartner*innen: Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus; Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien, Universität Potsdam; Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung; Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung. 5 / 154 5 Inhalt Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren. Ergebnisse und Perspektiven Vero Bock, Lucia Bruns, Christin Jänicke, Christoph Kopke, Esther Lehnert und Helene Mildenberger 7 I. Forschungsergebnisse „Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren“ 29 „Ja, klar haben wir versagt!“ Polizeilicher Umgang mit jugendlichem Rechtsextremismus in den 1990er Jahren Christin Jänicke und Helene Mildenberger 30 „Bei mir haben sich auch die härtesten Nazis im Liebeskummer ausgeheult“. Genderreflektierende und antisemitismuskritische Perspektiven auf den sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen Anfang der 1990er Jahre Vero Bock, Lucia Bruns und Esther Lehnert 51 II. Antisemitismus, Rassismus und rechte Gewalt. Interdisziplinäre Perspektiven auf die 1990er Jahre in Ostdeutschland 71 Kontextbedingungen des Rechtsextremismus und rechter (Jugend-)Gewalt in Ostdeutschland zu Beginn der 1990er – eine Zeitreise Ursula Birsl 72 Perspektiven auf die Wahrnehmung extrem rechter Frauen in Forschung und Praxis der 1990er Jahre. Ein Plädoyer für die Differenzkategorie Ost/West und Intersektionen Heike Radvan 88 Erklärungspotenziale rassismuskritischer Polizeiforschung Fiona Schmidt 97 6 / 154 6 III. Jugendarbeit und Polizei revisited. Wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Erkenntnisse für die Gegenwart 105 Hundert Jahre Erziehung zu Gewalt und Hass. Zur Kontinuität rechtsextremer Jugendarbeit in Deutschland Gideon Botsch 106 Der NSU-Komplex in der Geschichtswerkstatt Erinnerungspolitische Ansätze in der Arbeit mit Jugendlichen zur Aufarbeitung von Zeitgeschehen in der ostdeutschen Transformationsgesellschaft mit Bezug zur Jugendhilfe der 1990er Jahre Danilo Starosta 118 Gender Gap in der Rechtsextremismusprävention: Debatten, Ansätze und Ausblick Judith Rahner 125 Polizei im Umbruch – Politische Aktions- und Reaktionsformen auf den Rechtsextremismus seit 1990 Hans-Gerd Jaschke 134 Multiperspektivische und intersektionale Perspektiven auf die ‚Baseballschlägerjahre‘ – Erinnerungspolitisches Gedenken der Initiative Cottbus 92 Miriam Friz Trzeciak und Stefanie Lindner für die Initiative Cottbus 92 142 Autor*innenverzeichnis 151 7 / 154 7 Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren Ergebnisse und Perspektiven Vero Bock, Lucia Bruns, Christin Jänicke, Christoph Kopke, Esther Lehnert und Helene Mildenberger Das Projekt Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren (JUPORE) an der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) Berlin und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin beschäftigte sich in den Jahren2020 bis 2022 mit dem polizeilichen und sozialpädagogischen Handeln gegenüber rechten Jugendlichen Anfang der 1990er Jahre in Berlin und Brandenburg. Wenn MarceloP.1 über den Herrentag1990 spricht, wandert sein Blick in die Ferne und seine Augen werden traurig. Es ist der Tag, an dem der Industrieschweißer einem rechten Übergriff in Cottbus nur knapp entgeht. Er und sein Freundeskreis– alle Vertragsarbeiter*innen, viele davon ebenfalls schwarz– richten ihre Tagesplanung, ihre Wege, ihre Freizeitgestaltung danach aus, möglichen Übergriffen zu entgehen und bloß niemanden zu provozieren. Besonders gefährlich ist die Disco. Ein Freund von Marcelo wurde dort von einer jungen Frau mit einem Stöckelschuh verprügelt, „man konnte danach sogar Löcher sehen!“, erinnert er sich (B5). Als wir Marcelo im Rahmen des Forschungsprojektes im Herbst2021 interviewen, ist es für uns als Forschende immer noch spürbar, wie präsent die alltägliche rechte Gewalt im Leben von Betroffenen auch Jahrzehnte später noch ist. Die Jahre nach dem politischen und gesellschaftlichen Umbruch1989/90 und die damit verbundenen politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen waren einschneidend. Die Zeit war geprägt von rassistischen und rechten Ausschreitungen und Gewalttaten und stellten insbesondere für migrantisches und jüdisches Leben eine „gewaltvolle Zäsur“ dar (Lierke/Perinelli2020). Erinnert sei an Hoyerswerda1991, Rostock-Lichtenhagen1992, Solingen1993 sowie die Vielzahl der Todesopfer rechter Gewalt allein in den frühen 1990er Jahren. Mancherorts dominierten rechte Jugendkulturen die Straßen und schufen Angsträume für Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten. Aus der Perspektive eines ehemals rechten Jugendlichen, den wir interviewten, wird die Straßendominanz dieser Zeit deutlich: 1 Name geändert, Interview B5 8 / 154 14 Nähe zur Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der Normannenstraße– viele Mitarbeiter*innen des DDR-Geheimdienstes. Dies könnten ein Teil einer Erklärung für die demografische Struktur des Bezirks sein (größte Altersgruppe war die der ‚Kriegskinder‘). Der Bahnhof Lichtenberg ist schon zu DDR-Zeiten ein wichtiger subkultureller Ort gewesen, zudem befand sich auf dem Gelände der Erlöserkirche in Rummelsburg der Jugendclub Pro-Fi-Keller, in dem unterschiedliche Jugendkulturen (Skins, Rocker, Punks, Fußballfans des verfeindeten FC Union und des ehemaligen Stasi-VereinsBFC Dynamo) sich an unterschiedlichen Abenden treffen konnten (vgl. Zürn1993, S. 54; vgl. Luzar et al. 2006, S. 12). Der Fall der Mauer und die Begleiterscheinungen der Transformationsgesellschaft beschleunigten gesellschaftliche Krisenprozesse. Die Jugendlichen rund um den Bahnhof Lichtenberg, die bereits vorab mit großen Problemen zu kämpfen hatten, waren zur Wendezeit mit steigender Jugendarbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit und tragischen Erwerbsbiografien der eigenen Eltern (viele davon ehemalige Stasi-Mitarbeiter*innen) konfrontiert. Der gesellschaftliche Transformationsprozess in Lichtenberg wurde zeitgleich von einem sich verfestigenden neonazistischen Milieu geprägt; so galt der Bezirk Lichtenberg unter geografischen und sozialstrukturellen Gesichtspunkten als ein geeigneter Ort für neonazistische Gruppierungen aus dem Westen, um neue Anhänger*innen anzuwerben und ein rechtes Milieu in Ostberlin zu verankern. Insbesondere im Weitlingkiez wohnten bereits Funktionsträger der rechtsextremen Szene, zudem war das Quartier, abgeschirmt durch zwei Bahngleise, territorial überschaubar und schien dadurch auch für gewalttätige Auseinandersetzungen gut geeignet (Luzar et al. 2006, S. 12). Rechte Strukturen und Gefährdung Schon vor der Wende stellte Ostberlin, als Hauptstadt der DDR, einen zentralen Ort rechter Milieubildung dar. Mit der sogenannten Nationalen Alternative (NA) war am 31.01.1990 die erste rechtsextreme Partei in der DDR in Berlin- Lichtenberg gegründet worden. Die Gründungsmitglieder Frank Lutz und Andre Riechert waren an dem rechtsextremen Überfall auf ein Konzert mit den Bands Element of Crime und Die Firma in der Zionskirche am 17.10.1987 beteiligt2. Fast alle Funktionär*innen der NA wuchsen im Bezirk auf und „ihre Väter waren 2 Dieser Überfall wird in der Rechtsextremismusforschung als „Zäsur in der Wahrnehmung des Rechtsradikalismus in der DDR bezeichnet“ (Wagner2014, S. 132), da fortan die Existenz rechtsradikaler Strukturen durch den selbsternannten antifaschistischen Staat auch öffentlich nicht mehr zu leugnen war (vgl. ebd.). 15 / 154 15 unter anderem Journalisten, Intendanten, hauptamtliche SED-Funktionäre und Stasi-Mitarbeiter“ (Luzar et al. 2006, S. 13). Eine besondere Strahlkraft für die rechte Szene ging vor allem von dem rechten ‚Hausprojekt‘ in der Weitlingstr. 122 aus. Das Gebäude war den jungen Neonazis vom Bezirk angeboten worden, um die Nähe zu linken Hausbesetzungen zu vermeiden. Durch die Bürgerinitiative Wohnraumsanierung/WOSAN, einer eigens gegründeten Struktur der NA, konnte sogar ein geregeltes Mietverhältnis (Vertragsunterzeichnung: 20. April1990) ermöglicht werden. Der Bezirk entwickelte sich zum Anlaufpunkt für Rechtsextreme und Sympathisant*innen aus dem ganzen Bundesgebiet.3 In der Literatur wird auf die Situation am Bahnhof Lichtenberg hingewiesen, die nach der ‚Wende‘ fortan auch von wohnungslosen Migrant*innen geprägt war. Vor allem Rumän*innen aus Osteuropa, die über keine feste Unterkunft verfügten, strandeten an dem damals wichtigen Umsteigebahnhof auf der Suche nach einem sicheren Wohnort. Viele öffentlichen Plätze und Straßenzüge waren in Lichtenberg als Angsträume bekannt und wurden von potenziell Betroffenen rechter Gewalt bewusst gemieden. In der Gegend rund um die Weitlingstraße und dem Bahnhof Lichtenberg kam es immer wieder zu Angriffen auf schwarze Deutsche, ehemalige Vertragsarbeiter*innen, Migrant*innen, Punks und nicht-rechte Jugendlichen (vgl. Luzar et al. 2006, S. 17). Cottbus Auch Cottbus blieb nach 1989/90 von einem umfassenden Strukturwandel nicht verschont. Während in der DDR die Textilindustrie sowie die Energiegewinnung durch Braunkohlereviere in der Lausitz einen wichtigen Teil der Wirtschaft ausmachten, verwandelte sich die Stadt nach 1990 zu einem Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Verwaltungszentrum. Bevölkerungsstruktur Im Jahr1990 lebten über 125.000 Menschen in der Stadt im Süden des heutigen Landes Brandenburg. Der Zenit der Bevölkerungsentwicklung ist im Wendejahr erreicht, fortan sinkt die Zahl der Einwohner*innen in den 1990er Jahren kontinuierlich auf um die 100.000. Cottbus verlor innerhalb von acht Jahren ca. 3 Auch die Täter des grausamen Mordes an der 32-jährigen Beate Fischer im Juli1994 lernten sich hier kennen (vgl. Feldmann et al. 2018, S. 99 [unter Verwendung des Pseudonyms „Erika Meister“ für die Betroffene]). 16 / 154 16 9 % aller Einwohner*innen; davon anteilig mehr Frauen als Männer (Stadtverwaltung Cottbus 2018). Die kreisfreie Stadt blieb nach der Landeshauptstadt Potsdam dennoch die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes. Eine hohe und in der Tendenz steigende Arbeitslosigkeit prägte die Region nach der Wende: während im Jahr1998 der Bundesdurchschnitt bei 10,9 % lag, befand sich die Arbeitslosenquote in Cottbus bei 18,14 %. (Bundesagentur für Arbeit2004). Neben der Textilindustrie entwickelte sich in Cottbus im 20. Jahrhundert die Energiegewinnung als ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Besonders die Lausitzer Braunkohlereviere südlich der Stadt stellten für die DDR-Industrie eine wichtige Energiequelle dar. Doch nach 1990 brachen sowohl die ohnehin schon schwindende Textilindustrie als auch die kohleverarbeitende Industrie zusammen (Stadt Cottbus2019). Der Strukturwandel im Zusammenhang mit der Energiewende ist bis heute weiterhin ein aktuelles Thema der Region. Um dem Niedergang der Industrie und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegenzuwirken, gründete das Land Brandenburg am 15. Juli1991 die Brandenburgische Technische Universität (BTU Cottbus). Rechte Strukturen und Gefährdung Auch Cottbus war und ist als Hotspot rechter Aktivitäten bekannt. Besonders berüchtigt für rechte Hegemonie waren in den 1990ern die Stadtteile Sandow und das von Großwohnsiedlungen geprägte Sachsendorf. Bereits in den 1980er Jahren hatten sich verschiedene subkulturelle Szenen entwickelt, von denen einige mit rechten Ideologien sympathisierten. Auch gab es erste Ansätze organisierter rechter Strukturen, wie die Kameradschaft Cottbus. Im Dezember1989 wurden die Kameradschaften Cottbus und Dresden zu Ortsverbänden der rechtsextremen Kleinstpartei Deutschen Alternative. Die Deutsche Alternative war im Mai1989 in Bremen gegründet worden. Unter Beteiligung der Führungselite der bundesdeutschen Neonazis fand im Juli1990 der erste ordentliche Parteitag der Partei mit 120 Teilnehmenden in Kiekebusch bei Cottbus statt. Maßgeblich beteiligt war Frank Hübner, der 1985 nach einer mehrmonatigen Haftstrafe durch die Bundesrepublik freigekauft worden war und 1989/90 nach Cottbus zurückkehrte. Der Mitte20-Jährige wurde 1991 nach dem Tod des Parteigründers und seinem politischen Ziehvater Michael Kühnen Bundesvorsitzender der Deutschen Alternative und baute die Kleinstpartei in Cottbus auf. „Mit sozialen Parolen, geschickter Jugendarbeit und militanter Aktivität sind die Neonazis von der ‚Deutschen Alternative‘ vor allem durch jugendlichen Zulauf in Cottbus drittstärkste Mitgliederpartei geworden“ (DerSPIEGEL 1992). Nach zeitgenössischen Angaben, sollen der Deutschen Alternative in Cottbus und Umgebung bis zu 200 Mitglieder angehört haben mit einem noch etwas stärkerem Umfeld (vgl. Angermann2021, 17 / 154 17 S. 84). Als „neonazistische Erlebnis- und Tatgemeinschaft“ (ebd., S. 87) kann ihre Rolle in der damaligen rechten Szene Cottbus kaum unterschätzt werden. Vermehrt kam es seit 1989 zu rechten und rassistischen Angriffen auf linke, alternative, nicht-rechte Jugendliche und Migrant*innen. Auch Vorfälle, denen antipolnische Ressentiments bzw. antislawischer Rassismus zugrunde lagen, waren seit den 1980ern immer wieder an der Tagesordnung (Wagner2014, S. 161). So randalierten am 24. August1991 etwa 120 Rechte in Cottbus. Sie zertrümmerten Fensterscheiben, Autos und schlugen einen Mann, der mit Schädelfraktur ins Krankenhaus geliefert werden musste, versuchten Geld zu erpressen und griffen ein Einsatzfahrzeug der Polizei an; so heißt es in der Polizeimeldung (LR 1991). Einen weiteren Höhepunkt rechter Gewalt bildeten die pogromartigen Ausschreitungen in Cottbus-Sachsendorf: Vom 28. bis 31. August1992 griffen mehrere hundert Neonazis, organisiert mit Funkgeräten und bewaffnet mit Steinen und Molotow-Cocktails, eine Unterkunft für Asylsuchende an (siehe Beitrag der Initiative Cottbus ’92 in diesem Band). Neben vereinzelten Versuchen der Stadtgesellschaft, sich mit der Thematik rechter Gefährdung auseinanderzusetzen, wie z. B. einem Runden Tisch für Gewaltlosigkeit oder dem Versuch eine Befriedung der Jugendszenen durch ein Fußballturnier zwischen rechten und linken Gruppen im Jahr1991, gab es Anfang der 1990er Jahre keine nennenswerten Akteur*innen in der Stadt, die sich der Bedrohung durch extrem Rechte Strukturen und Personen annahmen. Einzelne Akteure der Stadtverwaltung sowie der Jugendarbeit versuchten die rechten Jugendlichen ‚von der Straße zu holen‘. Trotz zahlreicher Vorfälle rechter und rassistischer Angriffe blieb Tenor in der Stadtgesellschaft jedoch: Gewalt ist das Problem, unabhängig der Ideologien und Motive der Angreifenden (beispielhaft ist dies in einer von Maybrit Illner und Jan Carpentier moderierten ORB-Talk- show Mittendrin aus dem Jahr1991 zu beobachten). Es waren vorrangig linke, alternative Jugendliche, die als Betroffene und/oder antifaschistisch Organisierte gegen die rechte Dominanz vorgingen. Forschungsdesign und Methoden In unserer Studie haben wir uns einer Methodentriangulation bedient. Hierbei verfolgten wir das Ziel, das damalige sozialpädagogische und polizeiliche Handeln möglichst umfassend und multiperspektivisch zu rekonstruieren. Den untersuchten Sozialräumen in Berlin und Brandenburg haben wir uns anhand von ethnografischen Begehungen und dem damaligen Fachdiskurs anhand einer Literaturanalyse genähert. Auf Basis dessen haben wir problemzentrierte (leitfadengestützte) Interviews (PZI) nach Witzel(2000) mit u. a. ehemaligen Fachkräften der Jugendarbeit und Polizei durchgeführt. Des Weiteren haben wir Expert*in- nen aus der wissenschaftlichen Begleitung, damalige AgAG-Berater*innen, 18 / 154 18 Engagierte aus der Zivilgesellschaft, Journalist*innen, die über jugendlichen Rechtsextremismus in den untersuchten Sozialräumen Anfang der 1990er berichtet haben, einen ehemaligen Angehörigen der rechtsextremen Jugendkultur in einem Sozialraum und Betroffene rechter Gewalt interviewt. Zusätzlich haben wir diverse Hintergrundgespräche geführt. Bei der Auswahl unserer Interviewpartner*innen konnten wir auf unsere Netzwerke innerhalb von Sozialer Arbeit, Polizei und Zivilgesellschaft zurückgreifen. Außerdem haben uns diese weitere für uns interessante Kontakte vermittelt (Schneeballsystem). Zusätzliche Interviewpartner*innen wurden aufgrund von Veröffentlichungen angesprochen. Insbesondere vor dem Hintergrund unserer geschlechterreflektierten und rassismus- und antisemitismuskritischen Perspektiven haben wir gezielt nach Frauen und Betroffenen rechter Gewalt als Interviewpartner*innen gesucht. Der Einbezug von rassismus- und antisemitismuskritischen Perspektiven geschah auch durch spezifische Fragen in den Interviewleitfäden, der Auswahl von Interviewpartner*innen und in der Auswertung. Das konzeptuelle Ziel der problemzentrierten Interviewführung besteht darin, der subjektiven Sichtweise des Gesprächsgegenübers auf das individuelle Handeln im Kontext gesellschaftlicher Realitäten möglichst unvoreingenommen gegenüber zu treten (vgl. Witzel2000, S. 1). Das „induktiv-deduktive Wechselspiel“ (ebd.) entwickelte sich aus der Methodologie der Grounded Theory, wobei das PZI die These vertritt, dass Forschende zwangsläufig ein wie auch immer geartetes Vorwissen zu ihrem Forschungsgegenstand mitbringen, das als (transparentgemachte) erkenntnisleitende Einfassung dienen kann (vgl. ebd.). Die Relevanzsetzung hinsichtlich der Thematik wird dabei dem*der Befragten überlassen und der Narrationsfluss durch eher dialogische Fragen angeregt. Zentral hierbei sind Problemzentrierung, Gegenstandsorientierung und Prozessorientierung. Letztere bezieht sich auf den gesamten Forschungsverlauf. Der Kommunikationsprozess verläuft emphatisch und akzeptierend und fokussiert die Rekonstruktion von Orientierungen und Handlungen. So kann bei den Interviewpartner*innen Vertrauen und Offenheit entstehen, weil sie sich in ihrer Problemsicht ernst genommen fühlen. Dieses Vertrauensverhältnis fördert die Erinnerungsfähigkeit und motiviert zur Selbstreflexion. Indem die Befragten ihre Problemsicht ‚ungeschützt‘ in Kooperation mit der Interviewer*in entfalten, entwickeln sie im Laufe des Gesprächs immer wieder neue Aspekte zum gleichen Thema, Korrekturen an vorangegangenen Aussagen, (gewünschte) Redundanzen, und Widersprüchlichkeiten (ebd. 3). Alle Interviews wurden von zwei Beteiligten unseres Forschungsteams geführt. Im Nachgang hatten wir so die Möglichkeit uns über das Interview, die Stimmung, Irritationen, zentrale Aspekte, Widersprüche und Herausforderungen auszutauschen, um diese Überlegungen dann in reflexiven Memos festzuhalten. Die Interviews wurden vollständig transkribiert und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Uwe Kuckartz(2018) ausgewertet. Die Kategorienbildung 19 / 154 19 erfolgte deduktiv (entlang der Leitfäden) und induktiv aus dem Material heraus. Die Interviewleitfäden waren jeweils professionsspezifisch an der Sozialen Arbeit oder an der Polizei orientiert. Zentral für die Auswertung war auch, diese in den zeithistorischen Kontext zu setzen, und die damaligen gesellschaftliche Bedingungen, Herausforderungen und sich daraus ergebende Überforderungen sowie den damals verbreiteten Forschungsstand einzubeziehen. Das erhobene Datenmaterial ermöglichte die Rekonstruktion des sozialpädagogischen und polizeilichen Handelns, welches über 30 Jahre zurück liegt. Bei einer quellenkritischen Betrachtung des Materials eröffnen sich vielfältige Fragen zu möglichen Effekten und Schlussfolgerungen auf die vollzogenen Interpretationen. Bei der Rekonstruktion des Handelns handelt es sich um eine Rückschau von Expert*innen aus Polizei, Sozialer Arbeit und Zivilgesellschaft, um Erinnerungen auf den eigenen sozialpädagogischen oder polizeilichen Umgang mit rechten Jugendlichen. Es lässt sich durch die Interpretationen nicht sagen, ob es sich bei der Rückbetrachtung auf das eigene Handeln um wahre oder falsche Erinnerungen handelt, und ob die Darstellung des eigenen Handelns eins zu eins übermittelt wird. Harald Welzer merkt dazu an, dass „Zeitzeugeninterviews nicht als Quelle dafür zu betrachten [sind], wie etwas gewesen ist, sondern wie etwas von heute aus als vergangenes Ereignis wahrgenommen wird.“ (Welzer2012, S. 258). Es geht somit nicht um die Suche nach der historischen Wahrheit. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Erzählungen über Verzerrungen, Beschönigungen und bewusste Leerstellen verfügen können. Die Erzählung von Zeitzeugen– und als solche sind auch die damaligen Fachkräfte und Polizist*innen zu betrachten– sind demnach als Konstruktionen zu behandeln, in denen „ein Erzähler seine Auffassung von Vergangenheit einem Zuhörer zu vermitteln versucht.“ (ebd., S. 258). Der soziale und kommunikative Kontext sowie die Adressat*innen formen die Erzählung der Vergangenheit mit und müssen dementsprechend Eingang finden in die Interpretation des Gesagten. Insbesondere im Kontext der Fachdebatten über den Umgang mit rechten Jugendlichen und mit rechter Gewalt, die seit den 1990er Jahren kontrovers und zuweilen sehr emotional geführt werden, ist das kein trivialer Hinweis. Es ist davon auszugehen, dass die Erinnerungen einem eigenen Interpretationsprozess unterliegen, der durch die Fachdebatten und der gegenwärtigen Haltung, die wiederum Auswirkungen auf die eigene Fachlichkeit hat, betrachtet werden muss. Die Erinnerungen von Zeitzeug*innen müssen als „vermittelte Erinnerungen“ (ebd., S. 248) behandelt werden, sind Material über „das Fortwirken von Geschichte in aktuellen sozialen Prozessen“ (ebd., S. 248). Mit diesem Einwurf wird ersichtlich, dass dem Blick zurück auf das eigene Handeln, welcher durch die Interviews geleistet wird, vielfältige Deutungen und Interpretationen über die Gegenwart entnommen werden können. Wenn wir das damalige Handeln unter genderreflektierenden bzw. antisemitismus- und rassismuskritischen Perspektiven betrachten, eröffnet sich also ein Interpretationsraum über die Gegenwart. Daran anknüpfend ist zu fragen, wie in der Gegenwart die Relevanz 20 / 154 20 der Kategorie Geschlecht im sozialpädagogischen und polizeilichen Handeln mit rechten Jugendlichen konstruiert wird, inwiefern hier antisemitische und rassistische Stereotypisierungen, Deutungen und Narrative wirkmächtig sind und ob der Blick zurück über reflexive Momente verfügt. Zentral für unsere Forschung ist der Einbezug von genderreflektierenden und antisemitismus- und rassismuskritischen Perspektiven. Die Relevanz der Kategorie Geschlecht im Rechtsextremismus erfuhr erst ab den frühen 1990er Jahren– und damit parallel zum Zeitpunkt des betrachteten Handelns– im Fachdiskurs zögerliche Verbreitung. Genderreflektierende Perspektiven, die sich dezidiert auf das sozialpädagogische Handeln mit rechten Jugendlichen richteten, sind dem damaligen Fachdiskurs nur in ausgewählten Artikeln zu entnehmen. Für den Fachdiskurs innerhalb der Profession Polizei liegen für den von uns untersuchten Zeitraum weder rassismus-, antisemitismuskritische noch genderreflektierende Perspektiven vor. Im Forschungsprozess, und hier insbesondere gegenüber unseren Interviewpartner*innen, haben wir diese Perspektiven immer transparent gemacht. Unser Forschungsteam bestand aus fünf Frauen (vier davon deutlich jünger als ein Großteil der von uns befragten Personen) und einem Mann. Der größere Teil der Interviews wurden von je zwei Frauen, eine Reihe von Interviews wurden gemischtgeschlechtlich durchgeführt. Auffällig hier– und gut in den Memos dokumentiert– war, dass ungeachtet davon, dass wir in der Konzeption der gemischtgeschlechtlichen Interviewsettings bewusst die jeweilige Frau als verantwortlich für die Gesprächsführung vorgesehen hatten, der männliche Projektleiter als der eigentliche Gesprächspartner wahrgenommen wurde. Zusätzlich zu diesem Verhalten, gaben einige der männlichen Interviewpersonen den jüngeren Frauen ungefragt Tipps für ihre weiteren Berufswege. Fragen zu Mädchen und Frauen in der damaligen rechten Szene waren Bestandteil aller Interviewleitfäden. Diese wurde in unserer Wahrnehmung in den meisten Fällen pflichtschuldig beantwortet. Da sich jedoch, bis auf ganz wenige Ausnahmen, im Weiteren nicht mehr auf Mädchen und Frauen bezogen wurde, sondern vielmehr von ‚den Jugendlichen‘ gesprochen wurde (was sich auf unsere Nachfrage in der Regel auf männliche Jugendliche oder junge Männer bezog), müssen wir davon ausgehen, dass weibliche Perspektiven kaum eine Rolle gespielt haben– auch nicht in der Erinnerung. Vielmehr wird in den Erzählungen vieler männlicher Interviewpartner ein männliches Netzwerk erinnert: Frauen kommen hier kaum als Zielgruppe des professionellen Handelns vor. Außerdem wird sich, ungeachtet davon, dass unsere männlichen Interviewpartner auch weibliche Kolleginnen hatten, an diese auch nicht erinnert. Mehr noch fällt eine durchweg positive Erinnerung an andere Männer: als Kollegen, Zielgruppe und geschätzte Experten aus der Wissenschaft, auf. In der gemeinsamen Reflexion der Interviews nahmen wir diese Erinnerungen als Konstruktion einer ‚Boygroup‘ und damit als Konstruktion eines homosozialen männlichen Raums war. 21 / 154 21 Leerstellen und weitere Forschungsperspektiven Die politische Sozialisation rechter und rechtsextremer Jugendlicher in den 1990er Jahren erfolgte in einem politischen Klima, das deutlich von rechten und rassistischen Übergriffen und der Konsolidierung eines spezifischen gesellschaftlichen Milieus geprägt wurde. Unsere Forschung zeigt, dass das politische Klima der 1990er Jahre nicht ohne die Geschichte der DDR und unter Einbezug der komplexen Bedingungen der Transformationsgesellschaft verstanden werden kann. Das Weiterwirken von aus der DDR (bewusst und unbewusst) übernommenen bzw. tradierten Wissensbeständen, Erziehungsstilen und Handlungslogiken, ist in diesem Zusammenhang kaum betrachtet und wenig beforscht worden. Hier ist weitere Forschung im Bereich der Jugendarbeit und der Polizei notwendig. Ansatzpunkte für weitere Beschäftigungen könnte hier die Jugendhilfe und Pädagogik der DDR im Umgang mit rechten Jugendlichen darstellen, in denen das auf den sowjetischen Pädagogen Makarenko zurückgehende Prinzip der „Kollektiverziehung“ (Mannschatz 1970) zentrale Bedeutung einnimmt. Hier wurde die Erziehung des Menschen zur sozialistischen Persönlichkeit sowie die Fürsorge/Soziale Arbeit für vulnerable Personen in die Verantwortung des gesellschaftlichen Kollektivs gelegt (Kuhlmann2013, S. 116). Dessen Folgen bekamen in erster Linie diejenigen zu spüren, die mit dem Stigma der Abweichung und des „Asozialen“ markiert wurden (Radvan2019, S. 5). Neben Punks und „Gruftis“ wurden auch rechte Jugendliche als „deviant“ kategorisiert oder des „Rowdytums“ bezichtigt (Wagner2014, S. 309). Ihnen drohte Unterbringungen in Heimen, Jugendwerkhöfen und Inhaftierungen (Kuhlmann2013, S. 119). Neben diesen staatlichen Zwangsmaßnahmen existierten auch widerständige Praxen der Sozialpädagogik, vornehmlich in Kreisen der Kirche (Radvan2019, S. 185). Für das Feld der Polizei ist erkennbar, dass es hinsichtlich des Umgangs mit Rechtsextremismus für die ehemalige Volkspolizei wenige Erfahrungen gab: In der DDR lagen politische Tatbestände in der Regel nicht in der Zuständigkeit der Polizei, sondern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Schon in der DDR entstanden einzelne Forschungsarbeiten zum Rechtsextremismus aus kriminologischer Sicht (Fittkau1990, anknüpfend an Forschungen von Niederländer1989). Spätere Arbeiten widmeten sich zwar dem Blick des MfS auf den Rechtsextremismus (u. a.Süß1993/2000; Förster2018; Voigtländer2019), der polizeiliche Umgang wurde bisher jedoch kaum gesondert betrachtet. Unbeleuchtet bleibt, wie sich das– insbesondere durch den Rowdy-Paragrafen geprägte– Verständnis des Rechtsextremismus in der DDR auf das polizeiliche Handeln in der ostdeutschen Transformationsgesellschaft auswirkte. Zudem ist offen, welche Bedeutung Ost- und Westnarrative in der Rekonstruktion des polizeilichen Umgangs mit Rechtsextremismus in der Umbruchszeit konkret hatten. Kann von einer „Blaupause West“ im Sinne von Steffen Mau ausgegangen werden, in der Konzepte „wie im Kopiervorgang“ übernommen wurden (Mau2019, S. 135)? Welche Erfahrung 22 / 154 22 von Ossifiziierung (Heft2018) haben die Zusammenarbeit möglicherweise verstellt und inwiefern wird das Narrativ eines Braunen Ostens, dass Rechtsextremismus als „Sonderfall Ost“ (Quent2015) versteht, reproduziert? Für den theoretischen Zugang zum empirischen Material wurde ein Schwerpunkt auf genderreflektierende sowie rassismus-, antisemitismuskritische Perspektiven gelegt. Uns war es wichtig das marginalisierte Wissen von Betroffenengruppen in die Rekonstruktion des polizeilichen und sozialpädagogischen Umgangs aktiv einzubeziehen, sodass gezielt Interviews mit Betroffenen rassistischer und rechter Gewalt geführt wurden. Gleichzeitig werden bei einer kritischen Betrachtung der Forschungsergebnisse intersektionale Forschungsdesiderata deutlich, die die unterschiedlichen Interdependenzen von Differenzkategorien in den Blick nehmen. Bezüglich einer antisemitismuskritischen Betrachtung des Forschungsschwerpunktes lässt sich feststellen, dass die rechten und rechtsextremen Inszenierungen innerhalb rechter Jugendkulturen Anfang der 1990er Jahre von einer enormen NS-Verherrlichung geprägt waren, der ein offener Antisemitismus zugrunde liegt. Daran anknüpfend müssten daher verstärkt antisemitismuskritische Perspektiven in den Blick genommen werden, die den polizeilichen und sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen und damit auch den Umgang mit antisemitischen Selbstinszenierungen dieser Jugendlichen rekonstruieren. Bei der selbstreflexiven Betrachtung des Forschungsverlaufs werden zudem eigene Leerstellen im Hinblick auf die methodische Umsetzung der Forschung sichtbar. So wurden quantitativ weniger Frauen im Rahmen unserer Forschung befragt, somit dominieren männliche Perspektiven, Erzählungen und Deutungen das empirische Material. Da sich diese Tendenz schon zu Beginn der Forschung abzeichnete, wurde im Rahmen der Interviews (und innerhalb der jeweiligen Professionen und Felder) sehr spezifisch nach Frauen gefragt, dieses Ungleichgewicht konnte jedoch auch mit einer großen Sensibilität nicht eingeholt werden. Zu den Beiträgen Der vorliegende Band präsentiert Ergebnisse des Forschungsprojektes „Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren“: Ein Teil der hier publizierten Ergebnisse wurde erstmals auf der Abschlusstagung des Projektes am 24. März2022 an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorgestellt. Erweitert sind diese Ergebnisse durch Beiträge aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Der Sammelband ist in drei Kapitel geteilt: Den Beginn machen die beiden zentralen Beiträge des Forschungsteams zu den Ergebnissen des ProjektesJUPORE. Zunächst stellen Christin Jänicke und Helene Mildenberger vor, was die Polizei in den 1990er Jahren unter jugendlichem Rechtsextremismus verstand und 23 / 154 23 welche Strukturen und Konzepte sie entwickelte, um dem Problem entgegenzuwirken. Anschließend betrachten Vero Bock, Lucia Bruns und Esther Lehnert den sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen anhand genderreflektierender und antisemitismuskritischer Perspektiven, wobei Fragen zur Ausgestaltung der Beziehungsarbeit und den Umgang mit Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen eine zentrale Rolle einnehmen. Im zweiten Kapitel „Antisemitismus, Rassismus und rechte Gewalt. Interdisziplinäre Perspektiven auf die 1990er Jahre in Ostdeutschland“ werden die Forschungsergebnisse durch weitere zeithistorische Beiträge gerahmt. In ihrem Beitrag „Kontextbedingungen des Rechtsextremismus und rechter (Jugend-)Gewalt in Ostdeutschland zu Beginn der 1990er– eine Zeitreise“ untersucht Ursula Birsl die Kontextbedingungen der spezifischen Ausformung rassistischer Gewalt in der Transformationsgesellschaft und geht dafür genauer auf die politische Kultur der DDR sowie den gesellschaftlichen Strukturwandel seit den 1970er Jahren ein. Heike Radvan untersucht die Leerstelle Geschlecht– insbesondere die Fehlwahrnehmung von Mädchen in der Jugendarbeit und Ostsozialisation im sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen. Fiona Schmidt geht in ihrem Beitrag darauf ein, welche Erklärungspotenziale sich aus rassismuskritischen Forschungsperspektiven zu Polizei, insbesondere zu institutionellem Rassismus und Polizei, ergeben. Dem Blick in die Gegenwart widmet sich das dritte Kapitel mit Diskussionsbeiträgen unter dem Titel „Jugendarbeit und Polizei revisited. Wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Erkenntnisse für die Gegenwart“. Im Beitrag von Gideon Botsch steht die „Nationale Jugendarbeit“ im Zentrum der Analyse. Danilo Starosta schaut auf das Konzept der Geschichtswerkstätten im Kontext des NSU und der Jugendarbeit in Sachsen. Auch Judith Rahner widmet sich der Kinder- und Jugendarbeit, wirft jedoch den Blick auf die Bedeutung von Geschlecht in der Praxis. Wie sich der polizeiliche Umgang mit Rechtsextremismus seit 1990 verändert, zeichnet Hans-Gerd Jaschke anhand von vier Aktions- und Reaktionsformen auf. Den Abschluss des Bandes stellt der Beitrag der Initiative Cottbus ’92 dar: Sie stellt ihr erinnerungspolitisches Engagement zu den rassistischen Pogromen in Cottbus-Sachsendorf1992 vor. Danksagung Die Vielzahl von Perspektiven und Beiträgen ermöglichen es, die verschiedenen Facetten des Umgangs mit jugendlichem Rechtsextremismus in den 1990er Jahren und der Bedeutung für die Praxis der Polizei und Sozialen Arbeit heute zu beleuchten. Das dieses Buch zustande gekommen ist, ist zuallererst Verdienst aller mitwirkenden Autor*innen. Bei Ihnen möchte wir uns für die treffenden Analysen und anregenden Diskussionen bedanken. Wesentlich für die Analysen 24 / 154 30 „Ja, klar haben wir versagt!“ Polizeilicher Umgang mit jugendlichem Rechtsextremismus in den 1990er Jahren Christin Jänicke und Helene Mildenberger Im August1992 waren die Stadtteile Rostock-Lichtenhagen und Cottbus-Sach- sendorf Schauplätze schwerer rassistischer Ausschreitungen. Für die Polizei waren es schwierige Einsätze: eine unübersichtliche Lage, diffuse politische Signale, unzureichende Ausstattung und fehlendes Wissen über das ‚polizeiliche Gegenüber‘1 stellten die Polizei vor Herausforderungen. Die Welle rechter Gewalt zu Beginn der 1990er Jahre konnte die Polizei nicht unter Kontrolle bringen, sodass Betroffene und Beobachter*innen zu dem Schluss kamen: Die Polizei war nicht präsent. 30 Jahre sind inzwischen vergangen. Die Erinnerung an die Gewalt der 1990er Jahre ist nicht nur aufgrund der wiederkehrenden Jahrestage aktuell; die Analyse polizeilichen und gesellschaftlichen Handelns der damaligen Zeit führt auch in die Gegenwart. Im Zuge der Aufarbeitung der Ermittlungen zur rassistischen Anschlags- und Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds wurde vielfach auf eine fehlerhafte polizeiliche Analyse im Feld Rechtsextremismus hingewiesen (DeutscherBT 2013). Deutlich war vom Versagen der Sicherheitsbehörden die Rede. Dies lenkte den Blick auf Kontinuitätslinien im Umgang mit jugendlichem Rechtsextremismus in den 1990er Jahren (Frevel/Sturm2015; Kopke 2016). Auch heute wird durch rassistische Polizeigewalt, rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Polizei und die rechtsterroristischen Anschläge in Halle2019 und Hanau2020 deutlich, dass Rechtsextremismus und Rassismus Dauerthemen für die Polizei sind. Der vorliegende Beitrag präsentiert Erkenntnisse zum polizeilichen Umgang mit jugendlichem Rechtsextremismus, die im Rahmen des Forschungsprojektes Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendlichen in den 1990er Jahren erarbeitet wurden. Er konzentriert sich auf die aufgeworfene Kritik am polizeilichen Handeln und dem Vorwurf des Versagens. Entlang der Forschungsfragen wird die Bedeutung des gesellschaftlichen Umbruchs zu Beginn der 1990er Jahre analysiert und nach Strategien und Konzepten im Umgang mit rechten Jugendlichen gesucht. 1 Der Begriff „Polizeiliches Gegenüber“ wird in der Polizeipraxis genutzt und beschreibt die Personen, die von polizeilichem Handeln betroffen sind– etwa bei Kontrollen, Versammlungen oder anderen Einsätzen. Der Kriminologe Michael Jasch meint, dass damit „potenziell die gesamte Gesellschaft außerhalb der Strafverfolgungsorgane, tendenziell aber die üblichen, sozial randständigen Verdächtigen gemeint sind […].“ (2019, S. 243). 31 / 154 31 Zudem wird untersucht, wie die Polizei ihr ‚Gegenüber‘ konstruierte und dies die Wahrnehmung und Analyse des jugendlichen Rechtsextremismus innerhalb der Institution prägte. Der Fokus liegt auf den untersuchten Ländern Berlin und Brandenburg, insbesondere dem Ostberliner Stadtbezirk Lichtenberg und der ehemaligen DDR-Bezirkshauptstadt Cottbus, die in den 1990er Jahren Schwerpunkte rechter Gewalt und Organisierung waren2. Forschungsstand: Polizeilicher Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus Mit Blick auf den Forschungsstand wird deutlich, dass bereits in den 1990er Jahren eine Fehlwahrnehmung und mangelhafte Betrachtung von Rechtsextremismus und Rassismus in der Wissenschaft und der Polizei diskutiert wurde. Zwar sind Großereignisse wie Rostock-Lichtenhagen vielseitig aus journalistischer, aktivistischer und wissenschaftlicher Perspektive betrachtet worden; die Forschung zum polizeilichen Handeln und dem Umgang mit (jugendlichem) Rechtsextremismus, abseits von konkreten Einsätzen, weist jedoch große Lücken auf. Zur Polizei in Berlin und Brandenburg gibt es nur vereinzelte wissenschaftliche Veröffentlichungen. Bekannt ist, dass sich die Polizei Anfang der 1990er Jahre in ganz Ostdeutschland in einem institutionellen Umbauprozess befand. Die ehemalige Volkspolizei der DDR wurde aufgelöst und Länderpolizeien nach bundesrepublikanischen Vorbildern aufgebaut: Strukturen, Gesetze und Positionen veränderten sich und verunsicherten die ehemaligen Volkspolizist*innen. Dabei musste nicht nur die Polizei als Organisation umgebaut werden, sondern auch jene demokratischen Institutionen, die für die Neustrukturierung verantwortlich waren. Der Politikwissenschaftler Werner Reutter nannte es einen „doppelten Institutionalisierungsprozess“ (Reutter2016, S. 188). Hans-Gerd Jaschke wies bereits 1994 auf die Bedeutung des Umbruchsprozesses für die Polizei hin. Aufgrund des politischen, strukturellen und personellen Umbaus bezeichnete der Politikwissenschaftler die Polizei als eine „verunsicherte Institution“ (Jaschke1994a). Die frühen 1990er Jahre beschrieb er als eine Zeit, in der das Gewaltmonopol staatlicher Institutionen ‚auf der Straße‘ zeitweise außer Kraft gesetzt war. Gleichzeitig sei die Polizei während dieser Zeit mit gesteigerten Erwartungen von Politik und Gesellschaft konfrontiert gewesen: Als für öffentliche Sicherheit zuständige Institution sollte sie das gefährdete Image des Wirtschaftsstandorts Deutschland retten (vgl. ebd., S. 306). Jaschke beobachtete dabei auch, dass politische Gewalt von rechts vor 1990 kein bedeutendes Thema für die bundesdeutsche Polizei war; historisch gewachsen 2 Die untersuchten Sozialräume sind in der Einleitung dieses Bandes ausführlicher erläutert. 32 / 154 32 und verfestigt war hingegen die polizeiliche Annahme, der Feind stehe links (vgl. ebd., S. 326). Dem öffentlichen Vorwurf, die Polizei sei auf dem rechten Auge blind, sollte nun durch ein hartes Durchgreifen ‚gegen rechts‘, zum Beispiel durch konsequente Strafverfolgung und erhöhte polizeiliche Präsenz entgegengewirkt werden (vgl. ebd., S. 309). Und tatsächlich lässt sich ab 1992 ein Aktionismus beobachten, der zahlreiche Ermittlungen, Durchsetzung von Vereinsverboten und Gründungen von Sondereinheiten umfasste (vgl. Jaschke1994b, S. 302). Frühzeitig wies auch der Kriminalist Bernd Wagner auf den Rechtsextremismus hin (Wagner1990; 2014). Wagner, der sowohl in der DDR und der vereinigten BRD in der Kriminalpolizei tätig war, beobachte bereits in den 1980er Jahre eine sich entwickelnde neonazistische Organisierung. Er arbeitete mit der Soziologin Loni Niederländer und anderen Wissenschaftler*innen an der Erforschung rechter Straftäter in der DDR (Niederländer1989; Fittkau1990). Sie diskutierten über geeignete Analysebegriffe: ‚Rowdytum‘ als Rechtsbegriff im DDR-Strafgesetzbuch, ‚Faschismus‘ wie in der DDR, oder ‚Rechtsextremismus‘, wie in der Politikwissenschaft der BRD üblich. Stark war zu Beginn der 1990er Jahre von ‚Jugendgewalt‘ bzw. ‚Jugendgruppengewalt‘ die Rede. Der Pädagoge Stefan Dierbach problematisiert, dass dadurch die politische Dimension rechter Gewalt übersehen wurde: „Innerhalb der Ursachenforschung scheint ein Konsens darüber zu bestehen, dass es sich bei rechtsmotivierten Tätern hauptsächlich um desorientierte Jugendliche handelt, welche diese Form der Gewalt allein deshalb anwenden, weil sie dadurch Probleme kompensieren, deren Ursachen in den gesellschaftlichen Bedingungen des Aufwachsens wurzeln“ (Dierbach2010, S. 7). In Bezug auf die rassistischen Ausschreitungen und Angriffen auf Schwarze, People of Color, Sinti*zze, Rom*nja und Menschen aus Osteuropa wurden in dieser Zeit unterkomplex und irreführend sowohl in der gesellschaftlichen Debatte als auch in wissenschaftlichen Diskursen vorrangig die Begriffe ‚Fremdenfeindlichkeit‘ oder ‚Ausländerfeindlichkeit‘ genutzt. Die Verwendung dieser Formulierungen verweisen auf Handlungslogiken der Polizei: Die eingeschriebene Wir-Ihr- Unterscheidung führt nicht nur zu einer ‚Fremd‘-Markierung von rassifizierten und migrantisierten Personen; es ist auch davon auszugehen, dass diese Unterscheidungspraktiken Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln hatten. Nicht ohne Grund wurde in den 1990ern eine Debatte geführt, die auf rassistische Vorfälle und (strukturellen) Rassismus in der Organisation der Polizei selbst aufmerksam machte: Angestoßen durch das Öffentlichmachen der rassistischen Polizeigewalt, die Ausschreitungen von Rostock und die tödlichen Brandanschläge gab es einen Ruf nach wissenschaftlichen Untersuchungen von Einstellungen in der Polizei (vgl. Hunold/Wegner2020, S. 28). Daraufhin folgten Veröffentlichungen zu ‚fremdenfeindlicher Gewalt‘ sowie Möglichkeiten 33 / 154 33 und Grenzen polizeilicher Intervention von der Polizeiführungsakademie (PFA) (Murck/Schmalzl/Zimmermann 1993), zum bei der PFA angesiedelten Forschungsprojekt „Polizei im Umgang mit Fremden“ von Bornewasser, Eckert und Willems (1996), welches vornehmlich Belastungssituationen im Arbeitsalltag untersuchte, sowie zu Fremdenfeindlichkeit in der Polizei (Jaschke1996; Backes et al. 1997). Quellenmaterial und Interviewpartner*innen Hinsichtlich der Rekonstruktion des polizeilichen Umgangs mit rechten Jugendlichen wurde auf verschiedene Quellen zurückgegriffen. Neben den bereits genannten wissenschaftlichen Arbeiten wurden ebenso Innenansichten aus der Polizei, in Form von Berichten und Selbstdarstellungen insbesondere der spezifisch eingerichteten Arbeitsgruppen und Sondereinheiten herangezogen. Da es für die untersuchten Regionen Berlin und Brandenburg bisher an entsprechenden wissenschaftlichen Analysen fehlte, wurden problemzentrierte Interviews mit Polizist*innen der Schutz- und Kriminalpolizei geführt: von der höheren und mittleren Führungsebene, mit Mitarbeiter*innen von Sondereinheiten und Arbeitsgruppen bis hin zu Beamt*innen, die im Streifendienst tätig waren. Die geführten Interviews wurden als Dokumente der Zeitgeschichte im Sinne einer Oral-History-Forschung ausgelegt (Wierling2003). Für die Interpretation subjektiver Erzählungen und damit verbundenen Deutungen in Bezug auf die Rekonstruktion des Forschungsgegenstandes ist eine kritische Reflexion der geführten Interviews unerlässlich, da es sich um Erinnerungen an Ereignisse und Verläufe handelte, die um die 30 Jahre zurück liegen. Seither hat sich die Polizei und auch die Polizeiforschung verändert. Nicht auszuschließen ist, dass die Erinnerungen nicht nur verzerrt sind, sondern auch soziale Erwünschtheit, das Image der Polizei und auch der Umstand, dass wir mit unterschiedlich stark engagierten Polizist*innen gesprochen haben, die Interviewsituationen prägten. Aus diesem Grund wurden darüber hinaus Interviews mit Betroffenen rechter Gewalt und kritischen Beobachter*innen geführt sowie journalistische und aktivistische Veröffentlichungen als Quellen in die Analyse einbezogen. Dies war notwendig, um einem rassismuskritischen Anspruch3 gerecht zu werden und die Perspektiven derer einzubeziehen, deren Erfahrungswissen erst in den letzten Jahren unter dem Schlagwort ‚Baseballschlägerjahre‘ sichtbar geworden war und in der wissenschaftlichen Analyse des Rechtsextremismus bisher wenig Betrachtung gefunden hat. 3 Zum Potenzial rassismuskritischer Polizeiforschung siehe den Beitrag von Fiona Schmidt in diesem Band sowie im Sammelband Hunold/Singelnstein2022. 34 / 154 34 Ergebnisse: Polizeiliches Versagen in Zeiten des Umbruchs Durch die Auswertung der Interviews und der Dokumente lässt sich ein komplexes Bild aus ambivalenten und teils gegensätzlichen Erfahrungen und Narrativen rekonstruieren. Die aufgeworfene Kritik am polizeilichen Handeln kam nicht nur von Beobachter*innen und Betroffenen rechter Gewalt, sondern im Rückblick auch von Interviewpartner*innen aus der Polizei selbst, die hier ein Versagen zu Beginn der 1990er Jahre ausmachten. Ein ehemaliger Polizist sagte deutlich: „Ja, klar haben wir versagt“ (P8)4. Nahezu einig waren sich diese, dass die Gründe des Versagens sowohl in einer Unterschätzung des Ausmaßes des Problems als auch der Gewaltbereitschaft lagen (vgl. P10). Ein weiterer Interviewpartner beschrieb den polizeilichen Umgang mit Rechtsextremismus wie folgt: „es waren UNVORSTELLBAR harte ZEITEN. Und nur so kann ich mir erklären, dass man [zwar] nicht auf dem rechten AugeBLIND war, aber dass man einfach sich nicht drum kümmerte. Es war natürlich ein FEHLER. Man hätte sie [die Rechtsextremen] ins Visier nehmen müssen.“ (P4)5 Der Interviewpartner rahmte das polizeiliche Handeln durch seinen Einschub „es waren unvorstellbar harte Zeiten“ in einen zeithistorischen Kontext. In diesem und in anderen Interviews wurde deutlich, dass der historische Hintergrund der Umbruchssituation insbesondere in Ostdeutschland für die Frage nach dem Umgang mit jugendlichem Rechtsextremismus für die Polizei von Bedeutung war und als Erklärung für ihr Versagen fungierte. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes weisen auf ein komplexes Ursachenkonglomerat für das polizeiliche Versagen hin. Deutlich geworden ist, dass die gesellschaftliche und institutionelle Transformation zwar Einfluss auf das polizeiliche Handeln hatte, jedoch nicht als alleinige Erklärung fungieren kann. Vielmehr ist aus Sicht der Autorinnen die Betonung auf den gesellschaftlichen Umbruch als Entlastungs- und Ausweichstrategie zu interpretieren, die eine Entpolitisierung und systematische Unterschätzung des jugendlichen Rechtsextremismus in dieser Zeit verschleierte. Dementsprechend werden im Folgenden zunächst die Erfahrungen der Interviewten genauer beleuchtet. Anschließend werden zum einen die Sondereinheiten und politischen Konzepte sowie zum anderen die Wahrnehmung und Analyse des jugendlichen Rechtsextremismus aus Perspektive der Polizei betrachtet. An diesen beiden Punkten wird ersichtlich, wie erstens strukturelle Fragen und zweitens begriffliche und analytische 4 Bei den Quellen mit den Bezeichnungen B1, P1, usw. handelt es sich um Interviews, die 2021 im Rahmen des Forschungsprojektes entstanden sind. Eine Aufschlüsselung findet sich am Ende des Beitrages. 5 Hervorhebung durch Großbuchstaben stellen die Betonung des Interviewpartners dar. 35 / 154 35 Ungenauigkeiten zur Fehlwahrnehmung und unzureichenden Bearbeitung des Problems beigetragen haben. Umbruchserfahrungen der Interviewten Die Rekonstruktion des polizeilichen Handelns in der Umbruchszeit verweist auf drei zentrale Narrative, die das Versagen der Polizei erklären sollen: Die schwierige Personalsituation, neue Erfahrungen in Ost- bzw. Westdeutschland und mangelnde Infrastruktur. Das Erleben des Umbruchs war für West- und Ostdeutsche unterschiedlich und wurde in den Interviews mit Berliner Polizist*innen häufiger thematisiert als in Brandenburg, vermutlich aufgrund des stärkeren Austausches zwischen Ost- und Westpolizist*innen. Der Aufbau der neuen Strukturen wurde von der Bundesrepublik durch Landespartnerschaften forciert. Brandenburg wurde das Partnerland Nordrhein-Westfalen zugeteilt, und in Berlin fusionierte die Ost- und Westberliner Polizei zu einer Hauptstadt-Polizei6. Die Erzählungen im Rahmen der Interviews changierten zwischen der Hoffnung auf neue Möglichkeiten und Veränderungen, die als spannend erlebt wurden und Erfahrungen von Belastungen und Brüchen. Die ehemaligen Volkspolizist*innen mussten sich zunächst mit den neuen rechtlichen Regelungen, einem neuen Wertesystem und einer neuen politischen Ordnung vertraut machen. Sta- si-Überprüfungen und Neubewerbungen brachten weitere Unsicherheiten und Brüche in der Erwerbs- und/ oder Bildungsbiografie mit sich. 1990 mussten sich alle Polizist*innen neu auf (ihre) Stellen bewerben. Die Personalsituation brachte die Polizeiführungen in eine „Zwangslage“ (P9) und eine „hochgradige Unsicherheit“ (P10). Nicht alle konnten übernommen werden. Leitungspositionen wurden oftmals durch Westbeamt*innen ersetzt, denen von Ostpolizist*innen nachgesagt wurde, sie seien „dritte Wahl“ (P8) und nur wegen der Aufstiegsmöglichkeiten in den Osten gegangen (vgl. P11). Das Land Brandenburg setze beim Neuaufbau der Polizei darauf, auch die Erfahrungen der Ostdeutschen einzubeziehen, und beschloss zivile, politische Führungen für die sechs neu gegründeten Polizeipräsidien einzusetzen. Zwischen den ost- und westdeutschen Kolleg*innen, so ließ sich aus den Interviews herausarbeiten, sei es in der Regel kollegial verlaufen. Allerdings wurde auch von Herabwürdigungen der Ostdeutschen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen berichtet. Hinsichtlich der Analyse des Rechtsextremismus war man sich in Ost und West nicht einig: Nur wenige, wie Uta Leichsenring, damalige Polizeipräsidentin von Eberswalde, erkannten schon während des Um- bzw. Aufbaus der Polizei, dass eines der drängendsten Probleme die „Jugendgruppengewalt im Allgemeinen wie der rechtsextremistischen Gewalt im Besonderen“ 6 Ausführlich zur Transformation der Volkspolizei: Haselow2000; Hoffmann2009. 36 / 154 36 (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg2012, S. 15) sein werde. Bernd Wagner erinnerte sich, dass die bundesrepublikanische Polizei „viel zu zart“ gegen rechte Täter*innen vorgegangen sei (Joswig2022). Obwohl Wagner seine Westkolleg*innen auf die wachsende rechte Gewalt hinwies, wurde das Rechtsextremismus-Problem nicht ernstgenommen: „Die sagten: ‚Der Ostklub übertreibt alles“‘ (ebd.). Auch ein ehemaliger Volkspolizist, der eng mit Wagner arbeitete, bestätigte im Interview mit den Autorinnen, dass die ostdeutsche Expertise ignoriert wurde (vgl. P8). Allerdings sei hier betont, dass es sich bei den besagten Personen um einzelne ostdeutsche Polizeiangehörige handelte. Zudem kann die Nicht-Wahrnehmung des (jugendlichen) Rechtsextremismus mitnichten auf ein Problem der Westpolizei reduziert werden, auch im Osten war die Problemwahrnehmung unzureichend, wie später in diesem Beitrag ausgeführt wird. Als Erklärung für fehlende oder unzureichende polizeiliche Präsenz bei rechten Übergriffen und Ereignissen wurde nicht zuletzt zudem auf mangelnde technische und personelle Ausstattung hingewiesen. Angesichts dessen, dass zumindest im ländlichen Raum Brandenburgs nicht nur die Polizei mit Infrastrukturproblemen konfrontiert ist– und das unabhängig von der Umbruchszeit– ist dieses Argument nicht von der Hand zu weisen. In den Erzählungen unserer Interviewpartner*innen wurde deutlich, dass kleine Erfolge, wie etwa die Verhinderung der Ausweitung von Gewalt, Festnahmen oder Ermittlungserfolge herausgestellt wurden. In der Reflexion wies ein Polizist zudem daraufhin, dass diese nicht allein auf das polizeiliche Handeln zurückgeführt werden könnten: „Glück gehörte dazu“ (P3, vgl. auch P1). Darüber hinaus wurde auf spätere als positiv wahrgenommene Entwicklungen verwiesen. Schlüsselmoment Rostock-Lichtenhagen Diese angesprochenen ‚positiven‘ Entwicklungen waren vor allem ab 1992 sichtbar. Es setzte ein Prozess ein, in dessen Verlauf die Bekämpfung des Rechtsextremismus in Zusammenarbeit mit Politik und Zivilgesellschaft eine immer größere Bedeutung innerhalb der Polizei erlangen sollte (Botsch/Kopke2010). Ausschlaggebend waren die beinahe täglichen rassistischen Ausschreitungen im Sommer1992. Als ein zentrales Schlüsselmoment für die Polizei wurde das rassistische Pogrom in Rostock-Lichtenhagen im August benannt– auch für die Polizei in Berlin und Brandenburg. Über Tage wüteten Anwohner*innen und Angereiste vor der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und dem Wohnheim der ehemaligen vietnamesischen Vertragsarbeiter*innen, riefen rassistische Parolen und setzten das Wohnhaus in Brand. Die Polizei versagte angesichts des Pogroms. Nur wenige Tage danach fanden ähnliche Ereignisse statt, unter anderem in Cottbus: Vom28. bis 31. August1992 griffen mehrere hundert Rechte teilweise mit Brandsätzen die Unterkunft für Geflüchtete in Cottbus-Sachsendorf an. Zwar wurde der Einsatz in einem 37 / 154 37 Tagesspiegel-Artikel als „kopflos und unabgestimmt“ beschrieben und auch von Seiten der Einsatzkräfte die mangelnde technische Ausstattung beklagt, die noch aus DDR-Zeiten stamme (vgl. Wendler1992, S. 3); dennoch werteten die von uns interviewten Polizist*innen den Einsatz im Rückblick insgesamt als Erfolg (vgl. P1; P9)7. Denn im Gegensatz zu Rostock-Lichtenhagen habe die Polizei hier eingegriffen und damit die Unterkunft und deren Bewohner*innen geschützt, wie ein am Einsatz beteiligter Polizist aus Cottbus erinnert: „Wir waren mit dem Staatsschutz gut aufgestellt. Wir wussten auch, dass es die Planung gab, das Asylheim in Sachsendorf anzugreifen […] Festnahmen gab es ohne Ende und es wurde da auch richtig polizeilich agiert, das kann ich sagen, […] weil klar war, sowas wie in Lichtenhagen darf es bei uns nicht geben. […] Das wir es nicht verhindern konnten nachher, dass dann auch Molotowcocktails fliegen, usw. […] Aber die Festnahmen waren immer da, die polizeiliche, die staatliche Reaktion war da. Relativ schnell nach Lichtenhagen– auf sowas wartet ja dann ein Polizist– kam ziemlich schnell die klare Ansage vom Land, glaube Ziel8 war das damals, der auch gesagt hat, ‚wir haben ein Problem mit Rechtsextremismus“‘ (P1). Deutlich wird: Die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen bleiben nicht nur den dort anwesenden Polizist*innen im Bewusstsein. In der Erinnerung konstruiert sich eine kausale Erzählung des polizeilichen Handelns als Reaktion auf das Pogrom. Ein Polizist aus Cottbus berichtete, wie sich die Erinnerungen an die brennenden Asylbewerberheime, bei denen die Polizei teilweise tags und nachts im Einsatz war, „eingebrannt“ hatte (P3)9. Bereits im November1992 war der damalige BrandenburgerLKA-Chef Axel Lüdders überzeugt: „Wenn Rostock ein Gutes gebracht hat, dann den Umstand, dass die Polizei hier in Brandenburg so sensibilisiert wurde, dass sich so etwas in dieser Form nicht wiederholen kann“ (Gast1992). Das Versagen der Polizei angesichts der rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen wird also zum Schlüsselereignis, nicht nur für polizeiliches, sondern auch politisches Handeln. Denn auch auf politischer Ebene wird der Kampf gegen Rechtsextremismus als evident anerkannt. Doch das „Polizeidebakel von Rostock“ (Diederichs1993a) veränderte die innenpolitische Entwicklung der Bundesrepublik auch nachhaltig in eine andere Richtung: 1993 beschloss die Bundesregierung mit dem sogenannten Asylkompromiss das Grundrecht auf 7 Ausführlicher zu den Ausschreitungen in Cottbus-Sachsendorf1992 schreiben Miriam Friz Trzeciak und Stefanie Lindner für die Initiative Cottbus92 in ihrem Beitrag in diesem Band. Weitere Einblicke in unsere Forschung am Beispiel Cottbus siehe Jänicke/Bruns2021. 8 Alwin Ziel, SPD-Politiker und von 1990 bis 1999 Innenminister des Landes Brandenburg. 9 Es muss jedoch auch beachtet werden, dass Asylunterkünfte nicht nur als Schutzobjekte wahrgenommen wurden: ein Berliner Polizist umschreibt die Heime eher als ein Ort polizeilicher Maßnahmen, aus denen heraus Straftaten passieren, anstatt als potenzielle Ziele rassistischer Angriffe (vgl. P7). 38 / 154 38 Asyl massiv einzuschränken. Nach Ansicht des Historikers Patrice Poutrus ist dies einer der wenigen Verfassungskonflikte, die „zu einer vergleichbaren, bis in die Gegenwart anhaltenden politischen Mobilisierung und polarisierten Auseinandersetzung geführt [hat]“ (Poutrus2019, S. 11). Für Poutrus ist die Auseinandersetzung um Flucht und Asyl von Anfang an ein zentraler Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte (ebd., S. 12 f.). Strukturfragen: Sondereinheiten gegen rechts Als Reaktion auf die Gewaltwellen der frühen 1990er Jahre wurden polizeiliche Sondereinheiten gegen rechte Gewalt ins Leben gerufen. Teilweise mit zeitlichem Vorlauf: In Sachsen wurde bereits im Sommer1991 die Soko Rex gegründet; auch bildeten sich unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Arbeitsgruppen, die die Bedeutung der Pogrome von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen für die rassistische Mobilisierung erkannten. 1992 folgten daraufhin die Soko Extrem in Mecklenburg-Vorpommern und die Soko ReGa in Brandenburg (siehe Tabelle1). Nicht nur in ostdeutschen, auch in anderen Bundesländern entstanden Sonderkommissionen und polizeiliche Arbeitsgruppen. Die eingerichteten Sondereinheiten standen jedoch in der Kritik: „In den meisten Fällen handelt es sich dabei jedoch um nicht sehr viel mehr als reinen Aktionismus“, urteilte Otto Diederichs(1993b, S. 59). Tabelle 1 Übersicht Sonderkommissionen und -einheiten gegen rechtsextremistische Straftaten (Ausschnitt), (nach Kant/Pütter 2001, S. 40) Bezeichnung Gründung Baden-Württemberg Sonderermittlungsgruppen (SEG) 11/1992 Berlin Sonderermittlungsgruppe politisch motivierte Straßengewalt (PMS) 12/1992 Brandenburg Sonderkommission gegen rechtsorientierte Gewalt (Soko Rega) 11/1992–1995 Mobile Einsatzeinheit gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit (MEGA) 1/1998 Mecklenburg-Vorpommern Soko EXTREM 1992 Mofreg (Mobiles Fahndungskommando gegen rechte Gewalt) 1997 Nordrhein-Westfalen Ermittlungsgruppen Fremdenfeindliche Straftaten (EG FFS) 10/1992 Sachsen Sonderkommission Rechtsextremismus (Soko REX) 7/1991 Mobile Einsatz- und Fahndungsgruppen (MEFG) 8/1997 39 / 154 39 Brandenburg: Von Jugendgewalt zu rechter Gewalt und zurück Mit der Zunahme der Gewalttaten stieg insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern der Druck tätig zu werden. Im Land Brandenburg wurde aus einer Arbeitsgruppe zu rechtsorientierter Gewalt aus dem Jahr1991 im Folgejahr auf Erlass des Innenministeriums die Sonderkommission gegen rechtsorientierte und fremdenfeindliche Gewalt, kurz Soko ReGa, gegründet. Der damalige brandenburgische Innenminister Alwin Ziel forderte: „den Rechtsextremisten keine Chance im Land Brandenburg!“ (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg1993, S. 5). Auch in einem Konzeptpapier zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Neonazismus und der Fremdenfeindlichkeit durch die Polizei des Landes Brandenburg“ (o. A. 1995) setzte man auf eine klare politische Botschaft. So heißt es dort, die Polizei sei Teil einer gesamtgesellschaftlichen Strategie der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt (vgl. ebd., S. 3) und „lehnt rechtsextremistisches Gedankengut ab. Dieser Haltung muss das Auftreten der Polizei bei Kontakten mit Rechtsextremisten entsprechen“ (ebd., S. 7). Auffällig ist die Trennung des polizeilichen Gegenübers in „überzeugte und ideologisch verfestige Neonazis, die ihre Aktionen organisiert, arbeitsteilig und verdeckt von langer Hand vorbereiten“ (ebd., S. 2), gegen die sich in Folge auch die Arbeit der Polizei richtete und „orientierungsschwache, z. T. gewaltbereite Jugendliche, die bereits mit anderen Motivationen abweichendes Verhalten zeigen“ (ebd.). Letztere wurden im Papier nicht weiter erwähnt. Die Soko ReGa bestand aus sechs Sonderkommissionen, die fünf Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt zugeordnet waren. Während die an die Polizeipräsidien angegliederten Polizist*innen für die Aktivitäten von gewaltbereiten Gruppen und Einzeltätern zuständig waren, konzentrierte sich die Arbeitsgruppe rechtsorientierte Gewalt beim LKA auf Nachrichtensammlung und Sonderauswertung (o. A. 1995, S. 16 f.). Um Hinweise auf ‚rechtsorientierte Gewalt‘ zu bündeln wurde eine Telefonnummer eingerichtet, unter der das LKA zu erreichen war: 03301 882288 (ebd., S. 25). Die Nummer des ReGa-Telefon bedient sich dabei der Zahlencodes der extremen Rechten: Die Zahl88 steht für den achten Buchstaben des Alphabets (HH) und damit für den von Neonazis häufig genutzten Ausruf ‚Heil Hitler‘; 22 als BB vermutlich für Brandenburg (siehe Abb. 1). 1993 gingen die rechten Straf- und Gewalttaten im Land Brandenburg allmählich zurück. Dieser Umstand war Anlass dafür, im Oktober1993 die Zuständigkeit der SoKo ReGa auf Jugendgruppengewalt auszuweiten (ebd., S. 24). Die Arbeit zum Rechtsextremismus wurde den jeweiligen Polizeipräsidien überlassen. Mit einem erneuten Anstieg der Straf- und Gewalttaten ab 1996/1997 änderte sich abermals die Stoßrichtung politischen und polizeilichen Handelns. Ab1998 initiierte das Land Brandenburg mit dem Handlungskonzept Tolerantes Brandenburg landesweit ein offensiveres Vorgehen gegen Rechtextremismus. Dies spiegelte sich auch in der polizeilichen Arbeit wider: Während die Soko Rega sich zuvor vor allem auf Strafverfolgung konzentriert hatte und Ermittlungen bündelte, sollte die neu 40 / 154 46 Gesellschaftliche Machtverhältnisse und Opferperspektive Sowohl in der Reduktion auf organisierte extreme Rechte als auch auf desorientierte, unpolitische Jugendliche wurden Macht- und Ordnungsstrukturen, die die Gesellschaft und institutionellen Praxen prägen, ausgeblendet bzw. nicht als Problem erkannt. Deutlich wurde dies vor allem bei der Betrachtung von Rassismus, der durchgängig unterkomplex als ‚Fremdenfeindlichkeit‘/‚Ausländerfeindlichkeit‘ verstanden wurde. Rassismus ist zwar als Teil extrem rechter Ideologie zu verstehen, weist aber sowohl auf Einstellungsals auch struktureller bzw. institutioneller Ebene weit über einen vermeintlich rechten Rand hinaus. Dies in die Analyse einzubeziehen, wäre nicht nur für die Erfassung rechter Straf- und Gewalttaten notwendig gewesen, sondern auch um Abwertungen, Ausgrenzung und Diskriminierungen durch und von Kolleg*innen zu erkennen. Denn auch in unserem Interviewmaterial fanden sich rassistische Zuschreibungen wieder. Außerdem wird deutlich, dass in der polizeilichen Arbeit die Perspektive der Täter*innen im Mittelpunkt stand: Als Maß galt der Grad der Organisierung, welcher mit der Ideologie der Täter*innen gleichgesetzt wurde. Der Analyse fehlte eine Berücksichtigung der Wahl der Opfer und der Perspektive der Betroffenen rechter Gewalt. Diese wäre jedoch notwendig, um die Spezifik rechter Gewalt adäquat erfassen zu können. Die Einteilung in jung, unorganisiert und demnach ‚unpolitisch‘ auf der einen Seite und organisiert und ideologisch und demnach ‚politisch‘ auf der anderen Seite konstruierte einen Gegensatz, der der polizeilichen Praxis und der gesellschaftlichen Realität nicht entsprach und die oft fließenden Übergänge verdeckte. Außerdem widerspricht diese Darstellung Forschungen, die analysieren, dass bei rechten Gewalttaten nicht zwingend geschlossene Weltbilder vorzufinden sind. Vielmehr sind es Versatzstücke von Feindbildern und verschiedenen Elementen, welche die Ungleichwertigkeitsvorstellungen begründen (Kopke/Schultz2015; Feldmann et. al 2018). Diese Einteilung in vermeintlich unpolitische Jugendgewalt und politische und organisierte Neonazis hat somit einer Praxis Vorschub geleistet, in der rechte und rassistische Taten von nicht-organi- sierten Jugendlichen schwerer als solche erkannt wurden, was zu einer Verharmlosung und Entpolitisierung eher spontaner Gewalt führt. Die Diskussion um die Bedeutung und richtige Einordnung von Motiven ist seit Jahren Teil der Auseinandersetzung zwischen Polizei, Opferberatungen und Wissenschaft (Jänicke2021; Porath/Fröschner2021). Fazit: „Das ist zum Glück gut gegangen“? Zusammenfassend wird deutlich, dass die Umbruchserfahrungen für die Erklärung polizeilichen Versagens bedeutsam sind. Nachgezeichnet wurde zudem, dass die Wahrnehmung des jugendkulturell geprägten ostdeutschen 47 / 154 47 Rechtsextremismus als ‚Spielart‘ von ‚Extremismus‘ oder als bloße ‚Jugendgewalt‘ und Begleiterscheinungen gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse zur Entpolitisierung und Verharmlosung des jugendlichen Rechtsextremismus führten und für die Erklärung des polizeilichen Versagens wesentlich sind. In der Diskussion der Polizei spiegeln sich auch die damaligen wissenschaftlichen Diskurse um Wilhelm Heitmeyers Desintegrationstheorem11 in den 1990er Jahren wider. Die Entwicklung der 1990er Jahre zeigt, dass sich hier einiges im Feld getan hat. Im Verlauf der 1990er und mit Beginn der 2000er Jahre veränderte sich das polizeiliche Handeln: Die Analyse wurde geschärft, eine Veränderung der Erfassung politisch motivierter Gewalt setzte ein, neue Konzepte wie bspw. die MEGA entstanden oder wurden weiterentwickelt, eine stärkere Thematisierung in der Aus- und Fortbildung fand statt. Politik, Zivilgesellschaft und Polizei institutionalisierten den Austausch, und Konsequenzen wurden aus dem Versagen der 1990er Jahre12 gezogen. Die unterschiedlichen Deutungen und Bewertungen des ‚Versagens‘ durch die interviewten Polizist*innen können hier nicht ausgeführt werden. Für den vorliegenden Beitrag war zentral, wie das Versagen und die Kritik der Abwesenheit der Polizei im Hinblick auf polizeiliche Strukturen, Konzepte und Prämissen sowie vor dem Hintergrund der Umbruchssituation einzuordnen sind. Auf die Frage etwa, wie die mangelnde Präsenz der Polizei bei rechten Aktivitäten und rassistischen Angriffen zu erklären sei, allein auf fehlende Ausstattung hinzuweisen, zeugt nicht nur von einer unzureichenden Analyse, sondern auch von Empathielosigkeit gegenüber den Betroffenen und der Technisierung eines eigentlich als politisch und gesellschaftlich zu verstehenden Problems. In der Gesamtschau der Entwicklungen kann nicht, wie es in den Interviews anklingt, davon die Rede sein, dass es trotz des Versagens ‚zum Glück gut gegangen sei‘. Seit1990 werden in der offiziellen Statistik der Innenministerien bundesweit 109 Todesopfer rechter Gewalt aufgeführt (DeutscherBT 2020); zivilgesellschaftliche Stellen zählen über 200 Todesopfer rechter Gewalt, davon mindestens 23 in Brandenburg (Opferperspektive2022) und mindestens neun in Berlin (Feldmann et al. 201813) sowie hunderte Betroffene rechter Gewalttaten. Nach drei Jahrzehnten ist dies eine „furchtbare Bilanz“ (Kleffner2021, S. 26) angesichts der Alltäglichkeit rechter Gewalt und Kontinuitäten rechten Terrors in Deutschland. Insbesondere die Gewaltwellen gegen Geflüchtete in den Jahren2015/ 2016 und die Aktualität von Rechtsterrorismus bundesweit 11 Siehe Einleitung dieses Bandes. 12 Zu den Konsequenzen aus der NSU-Aufarbeitung im Land Brandenburg siehe Kopke/Lorenz2017. 13 In Berlin gibt es diverse zivilgesellschaftliche Initiativen, die an Todesopfer rechter Gewalt in ihren Bezirken erinnern. Darunter Fälle, die von der wissenschaftlichen Studie der Technischen Universität Berlin (Feldmann et al. 2018) nicht gezählt wurden. 48 / 154 48 haben gezeigt, wieviel von Seiten der Polizei, der Politik und Zivilgesellschaft zu tun bleibt. Literatur Backes, Otto/Biek, Thomas/Dollase, Rainer/Heitmeyer, Wilhelm/Meyer, Jörg/Spona, Dagmar/Wilkening, Frank(1997): Risikokonstellationen im Polizeialltag. 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Wilhelm Heitmeyer(1987) war ein zentraler Akteur in der damaligen Rechtsextremismusforschung, die wiederum unmittelbaren Einfluss auf das Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit und die damit einhergehende Fachdebatte hatte. Die Erziehungswissenschaftlerin Birgit Rommelspacher problematisierte die geschlechtertheoretischen Leerstellen in der Theoretisierung rechtsextremer Orientierungen und deren Auswirkungen auf sozialpädagogische Praxen. Zudem kritisierte sie die täterfokussierende Ausrichtung von Jugendarbeit: „Außen vor bleiben die Mädchen und auf der anderen Seite die Opfer der Verfolgung […]. Indem das ganze Bemühen sich auf gewaltbereite deutsche Jugendliche konzentriert, werden diese in gewisser Weise in ihrem Verhalten bestärkt und in ihrer Position aufgewertet, so daß zu fragen ist, ob nicht allein damit rassistische und sexistische Strukturen verfestigt werden.“ (Rommelspacher1993, S. 206) Der Fokus richtete sich hierbei vor allem auf männliche und gewalttätige Personen und auch wenn Rechtsextremismus einseitig als männliches Problem begriffen wurde, erfolgte keine dezidierte geschlechtertheoretische Auseinandersetzung (vgl. Birsl1994, S. 42). Zudem wurden Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt im damaligen Fachdiskurs kaum als Zielgruppe sozialpädagogischen Handelns adressiert (Rommelspacher1993). Daran anknüpfend nimmt dieser Artikel den sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen Anfang der 1990er Jahre in den Fokus. Die Orientierung am Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit wird dabei ebenso untersucht, wie das 52 / 154 52 Fehlen genderreflektierender und antisemitismuskritischer Perspektiven1, sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für das fachliche Handeln. Von Interesse ist, wie Fragen zu Geschlecht und Männlichkeit retrospektiv von ehemaligen Fachkräften verhandelt werden und welche aktuellen Deutungen von Antisemitismus sich im Sprechen über vergangene sozialpädagogische Praxen rekonstruieren lassen. In den Ausführungen zur akzeptierenden Jugendarbeit werden von Franz Josef Krafeld (1992, S. 41) und seinem Team vier methodische Prämissen in ihrer Bedeutsamkeit markiert. Neben der Akzeptanz der Cliquen, dem Angebot sozialer Räume, der Einmischung in die Lebenswelt, ist dies vor allem die Beziehungsarbeit und hierbei insbesondere der Umgang mit Grenzen. Achim Schröder(2021, S. 1155) beschreibt Beziehungsarbeit als „all jene Aktivitäten und Bemühungen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines personalen Kontakts eingebracht werden“. In der Offenen Jugendarbeit spielt die Beziehung zwischen Sozialarbeiter*in und Nutzer*in eine übergeordnete Rolle, da der Praxisalltag von Freiwilligkeit geprägt ist. Dies gilt umso mehr, zieht man Überlegungen zu Offenheit und Halt (Böhnisch/Rudolph/Wolf1998) in Betracht und vergegenwärtigt sich den haltgebenden Charakter, der die Offene Jugendarbeit prägen sollte (Schröder2021, S. 1157). Trotzdem kann Beziehungsarbeit, will sie als professionelle Arbeit gelten, weder von den inhaltlichen Aspekten der Arbeit mit den Jugendlichen getrennt noch zum Selbstzweck verabsolutiert werden. Beziehungsarbeit ist bedingt durch die Grenzen, die wir benötigen, um uns als eigenständige Individuen zu erfahren (vgl. ebd., S. 1156). Im Folgenden wird der in der Beziehungsarbeit immanente Umgang mit Grenzen, Grenzüberschreitungen und Grenzverletzungen im empirischen Material betrachtet und anhand des Konzeptes der akzeptierenden Jugendarbeit sowie genderreflektierender und antisemitismuskritischer Perspektiven interpretiert. Als empirisches Material fungieren mehrere Passagen eines problemzentrierten Interviews mit einer ehemaligen männlichen Fachkraft aus Berlin-Lichten- berg (nachfolgend F1), die Anfang der 1990er Jahre mit rechten Jugendlichen gearbeitet hat. An diesem Interview werden beispielhaft genderreflektierende und antisemitismuskritische Überlegungen entfaltet, wobei gleichzeitig die Begrenztheit generalisierender Schlussfolgerungen reflektiert wird. Anhand der Rückbetrachtung der damaligen Fachkraft an die eigene Arbeit mit rechten Jugendlichen wird die Bedeutung normativer Geschlechterkonstruktionen und 1 Rassismuskritische sowie intersektionale Perspektiven stellen in diesem Artikel eine Leerstelle dar. Die Schwerpunktsetzung auf Antisemitismus resultiert aus dem empirischen Material und der an späterer Stelle im Text beschriebenen Begegnung der Jugendlichen mit einer Shoah-Überlebenden. 53 / 154 53 geschlechterstereotyper Zuschreibungen diskutiert. Zudem werden die Erinnerungen an das sozialpädagogische Handeln unter antisemitismuskritischen Perspektiven, anhand der Beschreibung eines Zeitzeuginnen-Gesprächs, betrachtet. Die Erinnerungen kontrastieren wir mit dem Transkript eines Dokumentarfilms, der diese Begegnung aufnahm. Fachdiskurs Jugendarbeit mit rechten Jugendlichen Im Jahr1992 initiierte Jugendministerin Angela Merkel als Reaktion auf rechte Ausschreitungen das Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG), das wissenschaftlich begleitet und dokumentiert wurde (Bohn/Münchmeier1997, Böhnisch/Fritz/Seifert1997). Das AgAG sollte einerseits die eskalierende rechte Gewalt begrenzen und gleichzeitig fehlende Jugendarbeitsstrukturen in der ehemaligen DDR aufbauen.2 An der Hochschule Bremen entstand in den 1980ern aus einem Praxisprojekt von Franz Josef Krafeld die akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Jugendcliquen. Die Praxiserfahrungen von fünf Studierenden wurde in einem aufwändigen Prozess aufgearbeitet und systematisiert (zur Konzeptentwicklung: Krafeld1996). Der akzeptierende Ansatz wurde dabei von der Drogenarbeit auf rechte Skincliquen übertragen. Als einziges Konzept zum Umgang mit rechten Jugendlichen in Westdeutschland prägte es auch die Ausgestaltung des AgAG, ohne jedoch auf die Spezifika in Ostdeutschland hin modifiziert zu werden. Die Praxisdominanz des akzeptierenden Ansatzes wurde von Anfang an durch eine kontroverse Fachdebatte gesäumt. Kritische Stimmen bezweifelten vor allem die Sinnhaftigkeit eines Konzeptes aus dem Bereich der Abhängigkeitserkrankungen für das Phänomen rechter Gewalt. Weiterhin waren vor allem Grenzen in Bezug auf Ideologien der Ungleichwertigkeit, aber auch szenespezifischen Herausforderungen Gegenstand der Debatte (vgl. Scherr1992; Leif1992; Bohn/ Fuchs/Kreft1997). Hierbei wurde nicht nur die Übertragung des Ansatzes (der für urbane westdeutsche Räume entwickelt worden war) auf die ostdeutschen Gebiete mit teilweise hegemonialer rechter Jugendkultur moniert, die Kritik richtete sich zudem gegen die Grundannahmen und inhaltliche Ausrichtung der akzeptierenden Arbeit als solche. Als zentral für das im AgAG erkennbare Verständnis von Rechtsextremismus gilt vor allem das Desintegrationstheorem von Wilhelm Heitmeyer(1994), welches die zugrunde liegende inhaltliche Analyse 2 Diese waren in der DDR vor allem über die SED-Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ) an die jeweiligen (Ausbildungs-)Betriebe angegliedert. Zudem gab es sozialdiakonisch geführte Jugendclubs in kirchlicher Trägerschaft, die sich auch subkulturell geprägten Jugendlichen zuwandten (vgl. Radvan2019). 54 / 154 54 des Programms dezidiert prägte (Bruns2019, S. 15). Die (fachliche und außerdisziplinäre) Kritik bezog sich besonders auf den ausschließlich auf Jugendliche gerichteten Blick, der das Phänomen der rechten Gewalt nicht gesamtgesellschaftlich wahrnahm und es damit entpolitisierte (Weber1999). Auch außerhalb des Fachdiskurses wurde die „Glatzenpflege auf Staatskosten“ (Drieschner1993) mitunter kritisch betrachtet. Nur wenige Autor*innen der Fachdebatte (Leiprecht1990; Rommelspacher1993) benannten Täterfokussierung und fehlende Genderreflexion explizit. Holzkamp/Rommelspacher(1991) legten ausführlich dar, dass Rechtsextremismus kein männliches Phänomen ist. Hierbei benannten sie auch explizit die imaginierte weiße weibliche Überlegenheit als Einstiegsmotivation in die gewaltvoll-sexistische Szene, die bisherige Abwertungserfahrungen überschreiben helfen sollte. Gertrud Siller(1993) und Ursula Birsl(1994) schlossen weitere analytischen Lücken des Fachdiskurses. In der konkreten Ausgestaltung des AgAG wurden weibliche Jugendliche explizit als Zielgruppe benannt (vgl. Behn1995). Lutzebäck/Schaar/Storm(1995) beschrieben zudem die Rolle von Mädchen in rechten Jugendgruppen. Eine umfassende genderreflektierende Betrachtung, die auch unter männlichkeitstheoretischen Gesichtspunkten auf das AgAG blickt, findet sich nicht. Pingel/Rieker(2002) verwiesen darauf, dass sich die Auseinandersetzung mit Geschlechterbildern in konzeptionellen Überlegungen zur Arbeit mit rechten Jugendlichen widerspiegeln sollte, da sie einen lebensweltlichen Einfluss auf die Zielgruppe hat. Michaela Köttig(2004) stellte erstmals rechte Mädchen in den Fokus empirischer Forschung und befragte sie zu ihrer Biografie und den Erfahrungen in einer rechten Clique. Claus et al. (2010) rückten rechte Männlichkeiten in den Fokus, zudem setzten sich zwei Sammelbände (Amadeu Antonio Stiftung/Radvan2013; Hechler/Stuve2015) dezidiert mit geschlechterreflektierender Rechtsextremismusprävention bzw. Pädagogik auseinander und Lehnert/ Radvan(2016) untersuchten u. a. das Phänomen rechter weiblicher Fachkräfte in pädagogischen Settings. Infolge der kritischen Auseinandersetzung mit der akzeptierenden Arbeit entwickelte Krafeld(2000) den Ansatz der gerechtigkeitsorientierten Jugendarbeit aus dem Vorgängerkonzept. Die Bundesprogramme, die auf das AgAG folgten, bezogen explizit die Förderung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Prozesse in die Prävention rechter Gewalt ein. Für den Umgang mit rechten Jugendlichen wurden Grenzen ausgearbeitet und Qualitätsstandards benannt (Verein für demokratische Kultur Berlin/Mobile Beratung2006). Zudem benannte Albert Scherr(2012) die Bedeutung postmigrantischer Perspektiven als elementar für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, und Lucia Bruns(2019) beleuchtete den Zusammenhang fehlender Grenzziehung in Bezug auf die Entstehung des NSU-Komplexes. Heute beziehen sich Konzeptionen selten dezidiert auf die akzeptierende Jugendarbeit, die Prämissen und Erklärungsweisen, die prägend für diesen Ansatz 55 / 154 55 waren, sind jedoch noch in der pädagogischen Arbeit zu finden (vgl. Stützel2013, S. 227). Auch in der Tertiärprävention finden sich inhaltliche Versatzstücke (vgl. Glaser/Lehnert2016). Kritisiert wird hier die Deutung rechter Ideologie als gesellschaftliches Randphänomen, welches einer ‚Deradikalisierung‘ bedarf. Dabei fallen, im Sinne der doppelten Unsichtbarkeit (vgl. Lehnert2013), wiederum Frauen und Mädchen durchs Raster, da rechte Weiblichkeitsperformances oft weder radikal noch gewaltvoll wirken (und mit Begriffen aus der Terrorismusbekämpfung nicht gefasst werden können). Schuhmacher/Zimmermann(2022, S. 58) plädieren für die Schaffung demokratischer Erfahrungsräume und benennen explizit die Notwendigkeit einer auseinandersetzungsorientierten Jugendarbeit. Hierbei könne es auch notwendig sein, dem Bild einer Jugendarbeit als gesellschaftlichem Reparaturbetrieb– und somit auch den Deutungsweisen bestimmter demokratischer Akteur*innen vor Ort– zu widersprechen, um so die Jugendlichen bei der Wiederaneignung ihrer Umwelt (Hans Thiersch3 folgend) zu unterstützen. Methodische Anmerkungen und Quellen Auf Basis unserer Literaturrecherche haben wir leitfadengestützte, problemzentrierte Expert*inneninterviews geführt und diese anschließend anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Uwe Kuckartz(2018) interpretiert. Der Leitfaden behandelte in erster Linie Fragen zur Zielgruppe, zu verwendeten Methoden und Konzepten sowie Herausforderungen der Arbeit und wurde den Befragten vorab zur Verfügung gestellt. Erwähnten die Befragten von sich aus keine weiblichen Nutzerinnen, wurde explizit nach der Anwesenheit von Mädchen gefragt. Bei den untersuchten Jugendclubs handelte es sich um Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Berlin und Brandenburg, die mit Mitteln des AgAG finanziert wurden. Zudem haben wir das Transkript eines Dokumentarfilms über einen Jugendclub in einem von uns untersuchten Sozialraum in unsere Analyse einbezogen. Aus forschungsethischen Gründen der Anonymisierung wird auf eine detaillierte Beschreibung der untersuchten Jugendclubs und den interviewten Fachkräften bewusst verzichtet. Auch deshalb, weil es nicht darum geht, sich am individuellen Umgang einzelner Fachkräfte abzuarbeiten oder ihr (Nicht-) Handeln in eine monokausale Beziehung zur Entstehung oder Verfestigung rechtsextremer Szenen zu setzen, sondern vielmehr darum den zeithistorischen Kontext und den damaligen Fachdiskurs in die Interpretation einzubeziehen. 3 Das von Hans Thiersch (vgl. 2020: 113) entwickelte Konzept der Lebensweltorientierung strebt eine doppelte Anerkennung der Alltagswelt der Adressat*innen an: Sowohl die Realitäten des täglichen Lebens, wie auch deren emanzipatorische Potenziale werden als gegeben angenommen. Den Fachkräften kommt hierbei eine unterstützende Rolle bei der Erfahrung eines „gelingenderen Lebens“ zu (ebd.). 56 / 154 62 der Fachkraft greifbar werde (vgl. ebd., S. 495). Trotzdem fällt aus heutiger Perspektive auf, dass damit Strafbarkeit per se keinen Anlass zur Grenzziehung zu geben scheint, sondern erst das subjektive Unbehagen von sozialarbeiterischer Seite einen Grund zum Einschreiten darstellt. Die rechten Jugendlichen treffen auf Ruth Klüger – fehlende Grenzziehungen und antisemitismuskritische Perspektiven Die Frage nach den Grenzen der Akzeptanz stellt sich auch im Zuge einer (zufällig dokumentierten10) Begegnung zwischen den Jugendlichen des von uns untersuchten Clubs in Lichtenberg und der Shoah-Überlebenden Ruth Klüger. Diese war auf Initiative von Gertrud Hardtmann, Professorin für Sozialpädagogik, zum Bildungsurlaub des Jugendclubs eingeladen worden, um im Rahmen eines Zeitzeuginnen-Gespräches von ihrer Gefangenschaft in Auschwitz zu berichten. Im Rahmen des Interviews fragen wir die ehemalige Fachkraft nach den Erinnerungen an diese Begegnung. Direkt betont sie, dass sie dem Treffen gegenüber kritisch eingestellt war: „Das war nicht mein Einfall mit Ruth Klüger. Das hätte ich mir niemals gewagt, in meinen Bildungsurlaub ne Jüdin einzuladen“ (F1 2021, S. 33–35). Die Zweifel über Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit sei- en jedoch von Getrud Hardtmann aus dem Weg geräumt worden. Weiter führt die Fachkraft aus, dass im Vorhinein ausgemacht gewesen sei, dass Ruth Klüger im gemeinsamen Gespräch mit den Jugendlichen von ihrer Zeit in Auschwitz berichtet. Die Fachkraft erinnert sich an die, ihrer Einschätzung nach „profanen Fragen“ (ebd., S. 185), die seitens der Jugendlichen an die Zeitzeugin gestellt werden: „Wie war denn das in Auschwitz? […] Was gab’s denn zu essen? […] Welche Kohle wurde zum Verbrennen der Leichen benutzt?“ (ebd., S. 185). Das Gespräch sei jedoch total schief gegangen, so die Fachkraft, denn Ruth Klüger habe sich nicht an die Absprache gehalten, sondern vielmehr Gegenfragen gestellt, die sie wie folgt wiedergibt: „Ja, was wollt ihr über Auschwitz wissen? Ihr habt doch alles bei David Irving11 gelesen, diesem Idioten. Ihr wisst ja alles. Also da müssen wir gar nicht drüber reden“ (ebd., S. 185–190). Die Reaktion der Jugendlichen ordnet die Fachkraft folgendermaßen ein: „Da fühlten die sich sofort und aus meiner Sicht mit Recht total provoziert. Ausgemacht war, sie soll über Auschwitz reden, wollte sie ja auch, ne, war ausgemacht. Und die fing an die zu provozieren“ (ebd.). 10 Die Dokumentarfilmerin Gerlinde Böhm drehte zu der Zeit für das ZDF im Club, ein Transkript des Films liegt vor (vgl. Behn et al. 1995, S. 73 ff.). 11 David Irving ist ein Holocaust-Leugner aus England. Zur Bedeutung von Irving für die rechtsextreme Szene vgl. Fischer/Lorenz2015, S. 95. 63 / 154 63 Bei der Erinnerung der Fachkraft ist auffällig, dass Ruth Klüger nicht als individuelle Person mit einer eigenen Geschichte und Biografie erscheint, sondern als Figur, die ‚das Jüdische‘ repräsentiert. Dies wird deutlich, wenn die Fachkraft davon spricht, dass sie sich niemals gewagt hätte „ne Jüdin“ (ebd., S. 33–35) in den Bildungsurlaub einzuladen. Welche Projektionen mit dem Bild ‚der Jüdin‘ einhergehen, wird in dem Satz nicht weiter ausgeführt. An anderer Stelle kann in der Erinnerung die Projektion einer ‚provozierenden‘, jüdischen Zeitzeugin rekonstruiert werden, die für das Scheitern des Gesprächs verantwortlich gemacht wird. Die Jugendlichen erscheinen im Kontrast dazu als Opfer der Situation, als harmlose Teilnehmer*innen mit ‚banalen‘ Fragen. Auch die Fachkraft selbst sieht sich nicht in der Verantwortung für die Begegnung, sondern eher als unschuldig in diese Situation gedrängt. Aus einer antisemitismustheoretischen Perspektive dokumentiert sich an dieser Stelle der Mechanismus der Täter-Opfer-Umkehr, der in der Forschung dem sekundären Antisemitismus zugeordnet wird (vgl. Hegener2019, S. 139). Bei diesem „Schuld-Abwehr-Antisemitismus“ (ebd.) wird die historische Täter-Opfer-Figuration umgekehrt, die Deutschen werden zum eigentlichen Opfer der Geschichte gemacht. Es ist ein unbewusster, psychodynamischer Prozess, indem die historische Schuld der nichtjüdischen, deutschen Nation abgewehrt und auf ‚die Juden‘ projiziert wird: „Wenn Schuld, und gemeint sind hier sowohl reale Schuld als auch von den Eltern oder Großeltern ‚entlehnte Schuldgefühle‘, nicht anerkannt werden kann, wird sie, das ist zumindest eine Möglichkeit, auf einen Menschen oder eine Gruppe von Menschen, die Juden, projiziert, und diese Menschen werden mit dieser Schuld identifiziert.“ (ebd., S. 141). In der Erinnerung der Fachkraft ist es Ruth Klüger, die sich einem ‚richtigen‘ Dialog verweigert, sie ist die Schuldige für das Scheitern der Begegnung. Die Jugendlichen werden rückblickend mit ihrem ‚echten‘ Interesse an der Zeitzeugin hervorgehoben, die jedoch unfairerweise bloßgestellt worden seien. In der Rückschau schlägt sich die Fachkraft auf die Seite ‚ihrer‘ Jugendlichen und verteidigt rückblickend deren Verhalten. Es findet in der Erinnerung zwar eine Auseinandersetzung mit dem (historischen) Antisemitismus und der Shoah statt, in dieser vordergründigen ‚Auseinandersetzung‘ zeigt sich jedoch gleichzeitig die Verweigerung der Reflexion. Die Fachkraft deutet zwar das Zeitzeuginnengespräch retrospektiv als problematische Begegnung, gleichzeitig wird jedoch eine Figur ‚der Jüdin‘ konstruiert, die verantwortlich gemacht wird für das Scheitern des Dialogs und an andere Stelle sogar für die Ideologie der Jugendlichen: „Das war sehr problematisch. Ich war auch immer kritisch gegenüber diesen Israel-Fahr- ten. Also mit diesen Jugendlichen nach Israel zu fahren und dort Vorurteile eher noch zu befördern, wenn man so einen orthodoxen Juden sieht, hier mit seinen Kräusellöckchen, 64 / 154 64 ne, und einem Hut. Also dasdas ist noch nicht so weit, dass die das Verstehen oder dass diedie haben doch keine Empathie für irgendwas. Die haben Vorurteile. Und mit Ruth Klüger, das würde ich so, das war nicht mein Wunsch.“ (F1 2021, S. 185–190) Erwähnt wird hier zwar auch eine Empathielosigkeit der Jugendlichen, im gleichen Atemzug lassen sich jedoch beim Sprechen entpolitisierende, entmündigende und infantilisierende Umschreibungen der Jugendlichen („das ist noch nicht so weit, dass die das Verstehen“) sowie Elemente antisemitischer Bildsprache („Kräusellöckchen“) entdecken. Die Jugendliche werden nicht als mündige Subjekte umschrieben, mit bewussten Entscheidungen, Verhaltensweisen und politischen Positionierungen. Zudem wird hier erneut eine Schuld auf Jüdinnen und Juden projiziert, die aufgrund ihrer bloßen Existenz für (verstärkte) ‚Vorurteile‘ der Jugendlichen verantwortlich gemacht werden. Die Begegnung zwischen Ruth Klüger und den rechten Jugendlichen ist damals filmisch begleitet worden. Interessant ist diese Quelle für die Interpretation der Erinnerungen der Fachkraft, die im Rahmen des Interviews generiert wurden. Wie bereits erläutert geht es nicht darum, die vollzogene Rückbetrachtung als wahr oder falsch zu beurteilen. Vielmehr stellt sich hier die Frage, welche weiteren Deutungsangebote über das damalige sozialpädagogische Handeln durch die Kontrastierung mit dem Transkript entstehen. Von Interesse ist dies, da im Transkriptauszug der Filmaufnahmen sehr deutlich ein übergriffiges Verhalten der Jugendlichen (im folgenden DennisC. und Lars) gegenüber Ruth Klüger dokumentiert ist: [Gertrud Hardtmann:] „Aber wir haben natürlich auch Fragen, so ganz uneigennützig sind wir nicht hier. Ruth: Mich würde z. B. interessieren, ob ihr irgendwelche Juden kennt. Denn es ist mir unverständlich, daß in Deutschland derartig viel über Juden geredet wird, wo es doch fast keine mehr gibt. Und je weniger es zu geben scheint, desto mehr Macht wird ihnen zugesprochen […]. DennisC.: Ich denke, du sollst uns was über Auschwitz erzählen? Ruth: Ich weiß nicht, was ich über Auschwitz erzählen soll, das ihr nicht schon wißt. Das war ein Vernichtungslager und man hat Glück gehabt, wenn man rausgekommen ist. […] Lars: Alles. DennisC.: Erzählen Sie was über die Auschwitzlüge und Irving und so. Ob es wirklich Gaskammern und ZyklonB und so gab. 65 / 154 65 Ruth: Ob es Gaskammern gab oder nicht, diese Frage stellt sich mir nicht. Meine Familie ist dort ermordet worden. DennisC.: Du mußt es uns jetzt erzählen– wir waren nicht da! Ich kenne die Leute nicht persönlich. Ich weiß nicht, wer da ermordet wurde oder ob da überhaupt wer ermordet wurde– wir wollen das jetzt hören!“ (Behn et al. 1995, S. 74 [Herv.& Rechtschreibung i. O.]) Im kurzen Auszug wird erkennbar, dass die Jugendlichen völlig unempathisch auf die Überlebende und ihre Fragen reagieren. Ruth Klüger adressiert die rechten Jugendlichen mit einer offenen Frage nach Kontakten zu jüdischen Menschen. Dies scheint Grund genug zu sein, um bei den Jugendlichen heftige Ablehnungsreaktionen auszulösen, bei dem ihr antisemitisches Menschenbild erkennbar wird. Diese Reaktion stellt keine Zufälligkeit dar, sondern veranschaulicht ihr rechtsextremes Weltbild: „Jüd_innen werden von Neonazis als lebender Vorwurf konstruiert, die den Deutschen die NS-Verbrechen permanent vor Augen halten […] (Lohl2014, S. 187). Ganz direkt adressieren die Jugendlichen Ruth Klüger mit ihrer rechtsextremen Ideologie, wobei nicht nur die Verwendung des Terminus „Auschwitzlüge“12, sondern auch die nachfolgenden ‚Fragen‘ von DennisC. mit Bezugnahme auf Irving die Verharmlosung bzw. Leugnung des Holocausts sehr nahekommt. Schlussbetrachtung: Genderreflektierende und antisemitismuskritische Perspektiven auf fehlende Bearbeitung von Grenzüberschreitungen Im Blick des Jugendarbeiters zurück auf das fachliche Handeln Anfang der 1990er Jahre werden Fragen zu Grenzüberschreitungen und Grenzverletzungen der Jugendlichen kaum reflexiv verhandelt. Anhand genderreflektierender und antisemitismuskritischer Perspektiven können diese fehlenden Grenzziehungen theoretisiert und im Kontext (potenzieller) Auswirkungen auf das fachliche Handeln diskutiert werden. Die von uns formulierten Forschungsergebnisse speisen sich aus einem Interview mit einer ehemaligen Fachkraft. Für unabdingbar gestaltet sich an dieser Stelle die Markierung der Begrenztheit generalisierender Aussagen. Wie es sich damals konkret in anderen Jugendclubs gestaltete, die mit rechten Jugendlichen gearbeitet haben, können wir auf Grundlage unseres Materials nicht sagen. Im Kontrast dazu ist es jedoch möglich Überlegungen zu formulieren, die die 12 Zur problematischen Verwendung des Begriffs „Auschwitzlüge“: „Der Begriff der ‚Auschwitzlüge‘, der sich im Alltagsgebrauch eingebürgert hat, obwohl er etwas Falsches suggeriert, ist auf Thies Christophersen zurückzuführen. Korrekter wäre die Bezeichnung der ‚Auschwitz-Leugnung‘– so gesehen haben die Leugner hier einen Erfolg zu verbuchen.“ (Fischer/Lorenz2015, S. 93) 66 / 154 66 Auswirkungen eines Fehlens genderreflektierender und antisemitismuskritischer im sozialpädagogischen Handeln mit rechten Jugendlichen diskutieren. Dies wird beispielhaft anhand des Materials und der Lektüre einschlägiger Geschlechter- und Antisemitismustheorie vollzogen. Bei der Betrachtung des Materials wird deutlich, dass sich nur sehr wenige Erinnerungen offenbaren, in denen die Jugendlichen offensichtlich grenzüberschreitendes Verhalten an den Tag legten. Diese Momente werden rückblickend, anders als im Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit, nicht als Herausforderungen für das fachliche Handeln und die Ausgestaltung einer Beziehungsarbeit benannt. Die Erinnerung an die Begegnung zwischen Ruth Klüger und den rechten Jugendlichen veranschaulicht dies auf eindringliche Art und Weise. Die Fachkraft deutet zwar das Gespräch rückblickend als problematische Begegnung, der Grund dafür wird jedoch einseitig im Verhalten der Überlebenden gesehen. Mit einer antisemitismuskritischen Lesart wird in der Erinnerung der Fachkraft die Figur einer ‚provokanten und schuldigen Jüdin‘, personifiziert in Ruth Klüger, konstruiert, die für das Scheitern der Begegnung verantwortlich gemacht wird. Anhand des Mechanismus der Täter-Opfer-Umkehr wird erkennbar, dass die Fachkraft die Jugendlichen (und sich eingeschlossen) als Opfer der Situation begreift. An ein grenzüberschreitendes Verhalten der Jugendlichen gegenüber Ruth Klüger erinnert sich die Fachkraft nicht. Obwohl im Transkript ersichtlich wird, dass der Holocaust durch die Jugendlichen infrage gestellt wird, ist auf Grundlage unseres Materials nicht zu klären, ob die damalige Einschätzung der Fachkraft von der retrospektiven abweicht. Es ist denkbar, dass der im Interview vermittelte Eindruck von nicht übergriffigen Jugendlichen von einem starken Opfernarrativ überlagert wird. Letzteres wäre aus einer sozialpädagogischen Perspektive deshalb problematisch, weil hierüber direkt an die Ideologie der rechten Jugendlichen angeknüpft werden kann. So wird innerhalb der Rechtsextremismusforschung auf die Bedeutsamkeit der Täter-Opfer-Umkehr im neonazistischen Weltbild hingewiesen, das bis in die Gegenwart Gültigkeit besitzt (vgl. Lohl2014, S. 186). Das Postulat der Akzeptanz, welches immer wieder von der Fachkraft verbalisiert wird und mit dem Bild der ‚vernachlässigten rechten Jugendlichen‘ einhergeht, trifft an dieser Stelle auf den deutschen ‚Opfermythos‘. Diese Problematik wird jedoch durch die Fachkraft nicht benannt, geschweige denn als Herausforderung der eigenen Arbeit reflektiert. Es ist anzunehmen, dass diese fehlende antisemitismuskritische Sensibilisierung Auswirkungen auf die direkte Arbeit mit rechten Jugendlichen hat. Ihrer Haltung wird keine Reibungsfläche geboten, die Jugendlichen erfahren in ihrer Ideologie und in ihren Äußerungen einen positiven Resonanzraum und werden in ihrer rechten Opfer-Selbststilisierung bestärkt. Erinnert werden sollte daran, dass in der Arbeit mit rechten Jugendlichen, deren Lebenswelt konstitutiv Gewalt, Ausgrenzung und Regelverletzungen beherbergt, das Ausklammern von Grenzüberschreitungen aus der Beziehungsgestaltung nochmal eine stärkere Brisanz besitzt. Dabei ist zu fragen, inwieweit diese fehlende 67 / 154 67 Benennung von Grenzen und Grenzüberschreitungen vergeschlechtlichten Logiken, Markierungen und Sanktionierungen unterliegt. Bei der Betrachtung von Grenzverletzungen aus der Perspektive der kritischen Männlichkeitsforschung wird ersichtlich, dass die Überschreitung von Grenzen Männlichkeitskonstruktionen immanent ist. Damit einher geht die Abwertung von Frauen und allem weiblich Konnotiertem. Frauen fungieren für die Herstellung von Männlichkeit vor allem als Spiegel. Das Bild „der Zuschauerin“ (Bourdieu1997, S. 203) findet sich in der Erzählung der Fachkraft über die weiblichen Besucherinnen, die nicht als Jugendliche gesehen werden, die ein politisches Interesse besitzen oder gar als politische Akteurinnen auftreten, sondern– wie oftmals im Kontext der extremen Rechten– als Freundinnen der männlichen Besucher (vgl. F1 2021, S. 43). Gleichzeitig wird deutlich, dass die Erinnerungen an die Jugendlichen durch normierte Vorstellungen von Geschlecht und Männlichkeit („die Lady“ vs. der „starke Beschützer“ (vgl. ebd., S. 115) geprägt sind. Wie in fast durchgehend allen Interviews, die wir mit ehemaligen Fachkräften13 aus den von uns untersuchten Sozialräumen geführt haben, wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die eigene Arbeit erst auf direkte Nachfrage hin formuliert. Es zeigt sich, dass bei den Ausführungen der Fachkraft zu den jugendlichen Besucher*innen stillschweigend von männlichen Personen ausgegangen, dies jedoch in der Zielgruppenbeschreibung nicht thematisiert wird. In der Erinnerung ist der Jugendclub somit ein männlicher Raum. Dies hat eine Unsichtbarmachung bzw. Nicht-Adressierung von Mädchen und Frauen zur Folge und bedeutet, dass der Jugendclub männliche homo-soziale Vergemeinschaftungspraxen ermöglichen kann. Es ist naheliegend, dass bei einer fehlenden Auseinandersetzung mit der Kategorie Geschlecht und den vollzogenen geschlechterstereotypen Zuschreibungen die Grenzüberschreitungen von männlichen Jugendlichen einer Naturalisierung unterliegt. Das Bild des heranwachsenden Mannes, der ‚über die Stränge schlägt‘ und ‚seine Grenzen austestet‘ gehören zu den klassischen Zuschreibungen adoleszenter Männer und erfahren im Kontext Rechtsextremismus eine besondere Wirkmächtigkeit. Die fehlende Bearbeitung der Kategorie Geschlecht und die dabei vollzogene Stärkung identitärer Männlichkeitsanforderungen im fachlichen Handeln kann dabei eine geschlechtsfestschreibende Auswirkung haben. Diese steht in Abgrenzung zu genderreflektierenden Ansätzen in der Arbeit mit rechten Jugendlichen (vgl. Fachstelle Gender und Rechtsextremismus2012). Vorstellungen hegemonialer Männlichkeiten im Rechtsextremismus, wie das Bild des soldatischen Mannes, werden so nicht dekonstruiert, sondern erfahren eine wirkmächtige Tradierung. Im Umkehrschluss kommt es dabei nicht zu einer Begrenzung, vielmehr ist von einer Verfestigung und Stärkung rechter und rechtsextremer Ideologiefragmente auszugehen. 13 Wir haben vorrangig mit Männern gesprochen. Es gab jedoch auch weibliche Fachkräfte. Die wenigen Frauen, deren Kontakt wir ermitteln konnten, meldeten sich auf unsere Anfrage nicht oder standen für ein Gespräch nicht bereit. 68 / 154 68 Literatur Amadeu Antonio Stiftung& Radvan, Heike (Hrsg.) (2013): Gender und Rechtsextremismusprävention. Berlin: Metropol. Behn, Sabine(1995): Mädchenarbeit und geschlechtsspezifische Arbeit im Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt. In: Engel, Monika/Menke, Barbara (Hrsg.): Weibliche Lebenswelten– gewaltlos? Analysen und Praxisbeiträge für die Mädchen- und Frauenarbeit im Bereich Rechtsextremismus, Rassismus, Gewalt. Münster: Agenda, S. 163–169. Behn, Sabine/Böhm, Gerlinde/Heitmann, Helmut/Steger, Peter(1995): Glatzen, Cliquen und ein Club. Interviews und Gespräche aus einem Film über die Arbeit mit rechten Jugendlichen. Berlin: IFFJ. Birsl, Ursula(1994): Rechtsextremismus: weiblich-männlich? Rechtsextremistische Orientierungen im Geschlechtervergleich. Zeitschrift für Frauenforschung, 12, H. 1–2, S. 42–63. 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Diese Neuausrichtung folgte einem Beschluss des VIII. Parteitags der SED 1971 zur „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“8. Allerdings führten die Tendenzen zu mehr Einkommensgleichheit und Egalität in den Lebenslagen zu einem sozialen Fahrstuhleffekt ‚nach unten‘, der vor allem zulasten der Arbeiter*innen verlief, aber auch unter Akademiker*innen Kritik auslöste, da die sozialen Unterschiede und der eigene Status sich nicht in den Einkommensverhältnissen abbildeten (vgl. ebd.; Geißler2008, S. 85 ff.). Vorausgegangen war ein Schwenk der SED hin zu einem sogenannten wissenschaftlich-technischen Fortschritt sowie zu der Vorstellung einer formierten Gesellschaft, die von der Kybernetik und Systemtheorie getragen war. Mit der neuen „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ wurde die Hinwendung zu einer technokratischen Politik intensiviert, indem vermeintlich wissenschaftlich begründete Entscheidungs- und Steuerungsprozesse weiter zentralisiert sowie Freiheitsgrade auf lokaler und betrieblicher Ebene weiter eingeschränkt wurden. Hierdurch wurden gleichfalls Forderungen nach Liberalisierungen stillgelegt, die immer wieder auch in den eigenen Reihen der SED erhoben wurden (vgl. Glaeßner1999, S. 42, 48). Welche Auswirkungen die technokratische Politik im zentristischen Staat und die Neuausrichtung in der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik auf die Klassen- und Milieu-Struktur in der späten Phase der DDR hatte, ließ sich nach der ‚Wende‘ nicht mehr so ohne weiteres aufarbeiten. Das zentrale Problem war, dass keine ausdifferenzierten Statistiken vorlagen, um die Sozialstruktur im Zeitverlauf zu rekonstruieren. Ein Grund war die diffuse oder genauer: ideologisch überformte Definition von ‚Arbeiterklasse‘. Denn die ‚Arbeiterklasse‘ war „nach dem offiziellen Selbstverständnis der DDR ‚jene politische und soziale Kraft, die im Bündnis mit anderen Werktätigen den Sozialismus durch ihre revolutionäre Tat gestaltet“‘ (Geißler2008, S. 195). Zur ‚Arbeiterklasse‘ zählten sowohl Arbeiter*innen als auch Angestellte in unterschiedlichen beruflichen Positionen, die Grenze etwa zu Intellektuellen, zur sog Intelligenz aus akademisch gebildeten Schichten 8 In der gebotenen Kürze kann hier nicht auf die einzelnen Entwicklungsphasen, Krisen und Reformvorhaben in der DDR-Geschichte sowie deren Hintergründe eingegangen werden. Einen sehr guten Ein- und Überblick bietet der Beitrag von Gert-Joachim Glaeßner von 1999. 79 / 154 79 blieb unklar. Zur ‚Arbeiterklasse‘ zählten damit in der Konsequenz ungefähr drei Viertel der Erwerbstätigen (vgl. ebd.). Deshalb versuchte die SINUS-Lebensstil- milieuforschung, über qualitative und quantitative Erhebungen1990 und 1991 zumindest die Mentalitätsmilieus zu erfassen, wie sie sich zum Ende der DDR ausgebildet hatten. In der Abbildung 1 sind diese in ihrer vertikalen habituellen Klassenstrukturierung eingeordnet (hierzu Vester et al. 1993, S. 62). Abbildung 1: Lebensweltliche Sozialmilieus in Ostdeutschland 1990 Habitus modernisiert 17 % (W 20 %) teilmodernisiert 8 % (W 45 %) traditional 75 % (W 35 %) Oberklassen- Habitus 32 % (W 19 %) Linksintellektuell-alternati- ves Milieu 7 % (ALT 2 %) Bürgerlichhumanistisch. Milieu 10 % (KON 8 %) Rationalistisch-tech- nokratisch. Milieu 6 % (TEC 9 %) Status- u. karriereorient. Milieu 9 % (AUF 24 %) Mittelklassen-Habitus 28 % (W 59 %) Subkulturelles Milieu 5 % (HED 13 %) Kleinbürgerlich-materialistisches Milieu 23 % (KLB 22 %) Arbeiter- Habitus 40 % (W 22 %) Hedonistisches Arbeitermilieu 5 % (NEA 5 %) Traditionsloses Arbeitermilieu 8 % (TLO 12 %) Traditionsverwurzeltes Arbeiter- und Bauernmilieu 27 % (TRA 5 %) Quelle: Vester et al. 1993, S. 62. Die Anordnung der Milieus entsprechen den SINUS-Lebensstilmilieus, die dem Konzept des sozialen Raums und des Habitus der Klassenfraktionen nach Pierre Bourdieu folgen und 1990 zunächst qualitativ sowie dann 1991 quantitativ von Ulrich Becker, Horst Becker und Walter Ruhland erhoben wurden (vgl. ebda.). Die Kürzel und Prozentangaben in den Klammern dokumentieren annähernd vergleichbare Lebensstilmilieus in Westdeutschland (vgl. ebd.). Legende: W: Westdeutschland, ALT: Alternatives Milieu, HED: Hedonistisches Milieu, NEA: Neues Arbeitnehmermilieu, TLO: Traditionsloses Arbeitnehmermilieu, KON: Konservatives gehobenes Milieu, TEC: Technokratischliberales Milieu, AUF: Aufstiegsorientiertes Milieu, KLB: Kleinbürgerliches Milieu, TRA: Traditionelles Arbeitermilieu (vgl. ebd., S. 16). Des Weiteren haben Vester et al. den ostdeutschen Mentalitätsmilieus annähernd vergleichbare Lebensstilmilieus Westdeutschlands zugeordnet, um Differenzen im Ost-West-Vergleich einschätzen zu können (ebd.). Sie sehen das Gefüge sozialer Ungleichheit in Westdeutschland, „seit den Öffnungen des sozialen Raums in den 1960er Jahren, wesentlich durch eine meritokratische Dynamik mitstrukturiert, auch wenn durch zunehmende Schließungen die Privilegienschere sich wieder weitet, so daß die Klassenspaltung zwischen 80 / 154 80 Arbeitnehmern und Kapital und die Unterschichtung durch benachteiligte Zugehörigkeitsgruppen wieder zunehmen“ (ebd., S. 63). Eine solche meritokratische Dynamik war hingegen in der DDR aufgrund von zwei Mechanismen blockiert: zum einen durch die Orientierung am „sowjetischen Stahlmodell“ (ebd.) die dazu führte, diversifizierte und qualifizierte „Wirtschaftstraditionen ostdeutscher Regionen“ (ebd.) zu kappen. Zum anderen verhinderte die oben geschilderte technokratische Politik und Zentralisierung der Macht-, Wirtschafts- und Sozialpolitik mit deren sozialen Fahrstuhleffekt nach ‚nach unten‘ seit Ende der 1970er und mit zunehmender Dynamik zu Beginn der1980er Jahre eine generationale soziale Aufstiegsmobilität etwa durch Bildung. Eine solche begann bereits in den sechziger Jahren und kam in den achtziger Jahren fast komplett zum Erliegen. Dazu gehörte ebenfalls die „soziale Schließung der Universitäten“ (Geißler2008, S. 265 ff.), mit der sich in die ‚Nomenklatura‘ Aufgestiegene gegenüber Aufstiegswilligen unterer sozialer Milieus abschotteten und gleichzeitig ein zentrales Versprechen der „sozialistischen Demokratie“ brachen: die ‚proportionale Rekrutierung‘ der ‚Intelligenz‘ (vgl. hierzu ebd., S. 267). Nach der Sozialstrukturanalyse von Rainer Geißler waren Frauen von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen betroffen, die vergleichbar zu denen in der Bundesrepublik waren: „Die Chancen von Frauen auf sozialen Aufstieg oder Statuserhalt waren schlechter als diejenigen von Männern, ihre Gefährdung durch sozialen Abstieg größer. Benachteiligungen in der beruflichen Generationenmobilität konnten durch den Heiratsmarkt, der in der DDR ebenfalls schichttypische Strukturen aufwies, nicht ausgeglichen werden“ (ebd.). Dennoch: Gezielte Förderung von Frauen in der Bildung und Arbeitswelt sowie durch eigene berufliche Leistungen ermöglichte es ihnen, Positionen im „oberen Viertel der Gesellschaft“ (ebd.) zu erreichen– unabhängig vom Heiratsmarkt. Es war eine Chancenstruktur, die aber im Zuge der beruflichen Transformation nach 1989/90 wegbrach. Die neue Industriepolitik ab den 1970er Jahren zielte auf sogenannte moderne Schlüsselindustrien, die ausgebaut wurden. Infolgedessen verschlechterten sich in den 1980er Jahren die Arbeitsbedingungen insbesondere in den traditionellen Wirtschaftszweigen der Schwer- und Grundstoffindustrie sowie im Maschinenbau (vgl. Hofmann/Rink 2006, S. 268 f.). Die Vernachlässigung dieser Wirtschaftszweige „raubte den Arbeitern in diesen Betrieben sukzessive die Respektabilität. Damit untergrub das System freilich langfristig seine eigene Legitimität, die zwar von den Arbeitern 81 / 154 81 nicht mehr (wie noch 1953) und noch nicht wieder (wie dann 1989) grundlegend in Zweifel gezogen, dafür aber stillschweigend aufgekündigt wurde“ (ebd., S. 269). Die Soziologen Michael Hofmann und Dieter Rink sehen in dieser Entwicklung die Ursachen dafür, dass vor allem unter Jüngeren in den Arbeiter*innenmilieus sich zunehmend Verunsicherung und Skepsis hinsichtlich der eigenen Berufsperspektiven zu beobachten waren und familiäre Traditionslinien zum eigenen Milieu und zu dessen Arbeiterethos abrissen. Beide Autoren vermuten, dass hierdurch vor allem das „Traditionslose Arbeitermilieu“ anwuchs und im Verhältnis zum „Traditionsverwurzelten Arbeitermilieu“ an Bedeutung gewann (vgl. ebd.; siehe Abb. 1). Es entstand eine neue Konfliktlinie, die in der Endphase der DDR noch durch Disziplinierung des ‚Traditionslosen Arbeitermilieus‘ durch Facharbeiter*innen des ‚Traditionsverwurzelten Arbeitermilieus‘ am Arbeitsplatz kanalisiert wurde, aber nach 1989/90 aufbrach (vgl. ebd., S. 273; hierzu Kapitel „DieDDR als Sonderfall“). Auf der Grundlage der Befunde aus der Milieuforschung kann angenommen werden, dass die rechten Jugendkulturen in der DDR vorrangig in dem weiter anwachsenden ‚Traditionslosen Arbeitermilieu‘ entstanden sind. Dafür spricht, dass sich Angehörige dieses Milieus nach der ‚Wende‘ dann auch den extrem rechten Organisationen und Parteien zuwandten, die in Westdeutschland eher ein Schattendasein führten und für sich in den Neuen Bundesländern neue Chancen witterten. Die jugendlichen ‚Traditionslosen‘ knüpften dabei an Erfahrungen in der DDR an, in der ihre rechte Gruppenbildung zunehmend als Bedrohung wahrgenommen wurde– nun aber nicht mehr als gegenkulturelle, sondern als subkulturelle Szenen. Wahltaktisch eigneten sich „vor allem die rechtsradikalen Parteien als Drohkulisse. Zumal die Kader und Politiker der DVU bzw. der NPD oft merkwürdige, wechselhafte Karrieren und Existenzen besitzen, die eine lebensweltliche Nähe zu den traditionslosen Arbeitern aufweisen“ (Hofmann/Rink2006, S. 276). In diesem wahltaktischen Verhalten und in der Hinwendung zu völkischnationalistischen Akteur*innen Westdeutschlands dockten die ‚Traditionslosen‘ augenscheinlich gleichfalls an dem Denkhorizont an, den die hegemoniale kulturelle Ordnung des DDR-Regimes zur Verfügung gestellt hatte. Es ist des Weiteren zu vermuten, dass genau aus diesem Umfeld auch die pogromartigen Angriffe auf die Unterkünfte von Vertragsarbeiter*innen und Geflüchtete erfolgten– zumindest deuten die Geschichte und die Entwicklung von Hoyerswerda im Lausitzer Kohlerevier daraufhin. Hier entstand ab 1955 an der nördlichen Stadtgrenze, in der Gemeinde Schwarze Pumpe, das größte Braunkohlekombinat der DDR. Zählte Hoyerswerda nach dem Zweiten Weltkrieg nur knapp 7.000 Einwohner*innen, so war die Bevölkerung bis 1981 sprunghaft auf 72.000 Menschen angewachsen. Es war ein Zuzug vor allem von jungen Familien. Hoyerswerda galt zeitweilig als kinderreichste Stadt des Landes. Für die Arbeiter*innen wurde jenseits der historischen Ostgrenze der Stadt eine neue 82 / 154 82 Plattenbaugroßsiedlung errichtet, in der auch die Vertragsarbeiter*innen lebten, die 1991 von ihren Nachbar*innen überfallen wurden (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, o. A. 2021, o. S.). Die bereits erwähnte Dokumentation des MDR von 2021 zu den Pogromen in der Stadt verdichtet die Einschätzung, dass die jugendlichen Gewaltbereiten und Gewalttätigen in der Tat eher dem ‚Traditionslosen Milieu‘ zuzurechnen waren, die gleich zu Beginn der Transition besonders von Betriebsschließungen, der Deindustrialisierung und von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Damit waren den Erfahrungen eines sukzessiven Verlustes von Respektabilität in DDR nun Erfahrungen eines abrupten Entzugs von Lebenschancen und Anerkennung gewichen. Zuvor hatte sich die politische Machtelite der DDR durch soziale Abschließung, Entzug von Respektabilität der sie tragenden traditionsverwurzelten Arbeiter*innenmilieus in der Schwerindustrie sowie fehlender sozialer Differenzierungen in Teilen der von ihr definierten ‚Arbeiterklasse‘ selbst delegitimiert. Das politische System, dem die DDR dann beigetreten war, konnte den Erwartungen ganzer Milieus nicht gerecht werden und in der Frühphase des ‚Einheitsprozesses‘ keine Legitimität aufbauen. Die DDR als Sonderfall: Der „Kollaps“ eines Regimes sui generis und seine unmittelbaren kulturellen Folgen Die an preußischen ‚Tugenden‘ und Traditionen des Nationalsozialismus anknüpfenden obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen von Staatsführung verschmolzen mit einem Leninismus, wie er in der Zeit des Stalinismus als Herrschaftsmethode entwickelt wurde und mit technokratischer Politik (vgl. Glaeßner1999, S. 49). In der der letzten Phase des DDR-Regimes kann so von einem technokratischen Obrigkeitsstaat preußisch-leninistischer Prägung und damit von einem autoritären Staat sui generis gesprochen werden. Am Ende ihrer Existenz präsentierte sich die DDR als ein erstarrter, aber wankender autoritärer Staat, in dem reformorientierte Bürgerrechtsgruppen keine Chance hatten. Die Massenproteste machten dem Regime den endgültigen Garaus (hierzu Merkel2010, S. 253 ff.9). Der rasante Zusammenbruch des politischen Systems der DDR, der von Wolfgang Merkel aus transformationstheoretischer Sicht als „Kollaps“ und „Sonderfall“ beschrieben wird (ebd., S. 353), dürfte darüber hinaus auf das Fehlen eines staatsstabilisierenden ‚nation buildings‘ zurückgeführt werden, wie im ersten Abschnitt angesprochen wurde. Verstärkt wurde der Effekt der Vorstellung einer ‚geteilten, aber historisch unteilbaren Nation‘ dadurch, dass in den Alltagswahrnehmungen die Verhältnisse in der DDR immer auch relational zu 9 Vgl. zur Bedeutung vor allem von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Legitimitätsressource autoritärer Regime Pickel2010. 83 / 154 83 denen in der Bunderepublik bewertet wurden, auch wenn die „Maßstäbe für die Beurteilung der eigenen Gesellschaft gleichsam von außen importiert wurden“ (Glaeßner1999, S. 53). Nach Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli1990 und erst recht nach dem Beitritt der DDR als fünf neue Bundesländer zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes am 3.Oktober desselben Jahres veränderten sich diese Maßstäbe für die Bewertung der eigenen Lebensverhältnisse rasant– nun waren sie nicht mehr importiert, sondern desillusionierend. Grit Lemke schildert die Situation von 1990/91 für Hoyerswerda in der MDR- Dokumentation treffend folgendermaßen: „Da war kaum die Wende gewesen, da haben die schon angefangen, die Kokerei abzubauen. Und das war tatsächlich der Betriebsteil mit der jüngsten Belegschaft. Und die waren dann alle arbeitslos […]. Die ganze Stadt hat in diesem Rhythmus [des Schichtbetriebs, U. B.] gelebt, wie in so einem ständigen Herzschlag. Der hat dann mit der Wende abrupt aufgehört. Es war wirklich so: Da hat das Herz aufgehört zu schlagen. Als die Schichtbusse aufgehört haben zu fahren, da hat dieser Rhythmus ausgesetzt“ (MDR 2021). Damit brach die bisherige Lebenswelt abrupt zusammen, wovon nachhaltig das ‚Traditionslose Milieu‘ nicht nur in Hoyerswerda betroffen war. Es war gleichfalls eine „unglaublich rasante Verdrängung aus der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Viele ältere traditionsverwurzelten Arbeiter glitten [hingegen zunächst, U. B.] in eine abgesicherte Unauffälligkeit über. Zwar können sie heute in manchem (sanierten) Plattenbauviertel die Deutungshoheit behaupten; insgesamt leben sie jedoch zurückgezogen, oft frustriert, in einer Art ‚Persistenzkonstellation“‘ (Hofmann/Rink2006, S. 270). Die traditionsverwurzelten Arbeiter*innen erlebten ihre Prekarisierung später als die ‚Traditionslosen‘, und zwar im Verlauf der 1990er Jahren, als ihre ‚Karrieren‘ in Arbeitsbeschaffungs- und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen endeten, die häufig nicht in einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt führten oder nur in eine Beschäftigung weit unterhalb der vormals höher bewerteten Qualifikation in der DDR mündeten. Sie erlebten eine Umwertung ihres Qualifikations- und Berufsstatus sowie soziale Unsicherheit. Sie blieben durchaus Mitglieder einer Gewerkschaft, sahen sich durch diese jedoch nicht vertreten (vgl. ebd., S. 273; Andretta/Baethge1996). Es ist nicht auszuschließen, dass sich in Ostdeutschland der überproportional hohe Anteil an Wähler*innen, die bei Wahlen einer extrem rechten Partei ihre Stimme gaben, sich nicht nur aus dem Milieu der ‚Traditionslosen‘, sondern auch diesem Milieu der ‚Traditionsverwurzelten‘ rekrutierte. Auffällig ist nämlich, dass erst Ende der 1990er Jahren 84 / 154 84 Parteien wie die DVU und NPD höhere Wahlergebnisse bei Bundestagswahlen in Ostdeutschland erzielen konnten als in Westdeutschland. Selbst die dahindarbende NPD schaffte es, nach der Jahrtausendwende Mandate in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zu erringen (Stöss2010, S. 84, 86), also in einer Zeitspanne, in der sich der innere Rückzug von Angehörigen des ‚Traditionsverwurzelten Milieus‘ vollzogen hatte10. All dies muss allerdings hypothetisch bleiben, da in Wahlanalysen nur grobe soziodemografische Daten erhoben werden und in Einstellungsuntersuchungen keine, die auf die hier herangezogenen Lebensstilmilieus bezogen werden könnten. Die Konfliktlinie zwischen den ‚Traditionslosen‘ und dem ‚Traditionsverwurzeltem Milieu‘ brach direkt nach der ‚Wende‘ auf. Denn dadurch, dass die ‚Traditionslosen‘ die ersten waren, die von Massenentlassung betroffen waren, häufig ohne Sozialplan oder Abfindungen und weitere Perspektive, und die ‚Traditionsverwurzelten‘ anfangs noch in halbwegs abgesicherten Verhältnissen leben konnten, wurde „die paternalistisch überformte Konfliktlinie zwischen den Arbeitermilieus“ reaktiviert. „Dies sorgte für viel böses Blut“ (ebd., S. 274)– insbesondere in den Arbeiter*innensiedlungen der Kohlereviere. Die ehemaligen Kolleg*innen waren kein Bezugspunkt mehr. Gleichzeitig war es eine „Befreiung der Traditionslosen aus der lebensweltlichen Disziplinierung durch die traditionellen Facharbeiter“ (ebd., S. 275). Und es wurden Feinbilder aus der letzten Phase der DDR wiederbelebt (vgl. ebd., S. 274): das ‚Establishment‘, womit nun das neue politische System, die liberale Demokratie sowie die Marktwirtschaft adressiert wurden, aber auch wieder die Vertragsarbeiter*innen und neu die Asylsuchenden. Ihnen gegenüber ging es um die Verteidigung von Respektabilität– auch schon in Zeiten der DDR. So schilderte der ehemalige Vertragsarbeiter David Macou in der MDR-Dokumentation, wie er von Kollegen immer wieder am Arbeitsplatz rassistisch angesprochen wurde. Ein junger Erwachsener und Nachbar bezeichnete die Eingewanderten und Geflüchteten während der Pogrome als „Viecher“. Hier bestätigte sich die Kontinuität von rassistischen, enthumanisierenden Haltungen, wie sie sich in der Vergangenheit kulturell eingeschrieben hatten (hierzu auch Stöss2010, S. 220 f.). So jugendkulturell, wenig organisiert sich der Rechtsextremismus in der DDR etablierte, so subkulturell und bewegungsförmig entwickelte er sich in Ostdeutschland weiter. Die Subkulturen aus DDR-Faschos-, Skinhead- und Hooliganszenen erfuhren nach 1990 starken Zulauf. Diese Subkulturen waren nicht durchgängig ideologisch gefestigt, sondern vorrangig rassistisch und ausgeprägt systemfeindlich orientiert und öffneten ein Einfallstor für westdeutsche 10 Dass dieser Rückzug nicht das gesamte Milieu erfasste, sondern dessen Angehörige sehr unterschiedliche Anpassungs- und Abwehrstrategien im Umgang mit den Transformationserfahrungen entwickelt hatten, die wiederum in habituelle Verhaltens- und Reaktionsweisen eingewoben wurden, zeigt die Studie von Segert und Zierke(1997, S. 98 ff.). 85 / 154 85 Akteur*innen, die in der ‚Wiedervereinigung‘ Morgenluft witterten, da sie in Westdeutschland nicht hinreichend auf Resonanz stießen (vgl. Botsch 2016, S. 60 ff.; Stöss2010, S. 102). Dies betrifft neben der völkisch-nationalistischen Ausrichtung insbesondere ihre ‚Systemfeindlichkeit‘, die in Ostdeutschland in den extrem rechten Skinhead- sowie Neonazi-Szenen stärker Widerhall fanden (vgl. Stöss2010, S. 105). Neben bundesländerübergreifenden Organisierungen, die durch westdeutsche Akteur*innen dominiert waren, formierten sich in Ostdeutschland vielfach regionale Gruppen (vgl. ebd., S. 111). Diese regionale Ausrichtung im extrem rechten Spektrum knüpfte am „kleindeutschen Regionalismus“ (Frei et al. 2019, S. 64) an, der von der SED mit all seinen landsmannschaftlichen Ritualen forciert wurde, um identitätspolitisch ‚Heimatgefühle‘ zu aktivieren, die eine „Versöhnung zwischen politischem System und Alltagsleben“ (Glaeßner1999, S. 53) ermöglichen sollte. Damit sollte die fehlende Integrationskraft eines Nationalbewusstseins kompensiert werden. Fazit Die Kontextbedingungen des Rechtsextremismus und rechter (Jugend-)Gewalt zu Beginn der 1990er in Ostdeutschland waren von Kontinuitäten aus der Geschichte der DDR geprägt, die durch die Umbrüche direkt nach der ‚Wende‘ zu eruptiven rassistischen Gewaltausbrüchen wie in Hoyerswerda und zu einer im Vergleich zu Westdeutschland spezifischen Struktur des extrem rechten Spektrums führten: Dieses Spektrum war und ist noch heute vornehmlich am ‚kleindeutschen Regionalismus‘ orientiert und subkulturell ausgerichtet. Die zum Teil diffuse Sinnstiftungsproduktion der extrem rechten Szenen in der DDR wie auch in Ostdeutschland nach der ‚Vereinigung‘ war in den Denkhorizont eingebettet, der durch die hegemoniale kulturelle Ordnung der DDR mit ihrem ethnisch aufgeladenen Konzept von Nation und ihrem israelbezogenen Antisemitismus als Opportunitätsstruktur zur Verfügung gestellt worden war. Es war ein nichtintendierter Nebeneffekt, dem ‚unvollendeten Nationalstaat‘ und den umfassenden Legitimationskrisen des technokratischen Obrigkeitsstaates sui generis sowie seiner politischen Machtelite ein identitätspolitisches Korrektiv entgegenzustellen. Es war zugleich das Ergebnis eines tradierten Nationenverständnisses und eines unreflektierten, ideologisch überformten Antisemitismus, wie er in der Doktrin einer ‚antifaschistisch-demokratischen Umwälzung‘ eingewoben war. Schlussendlich bleibt, dass der Rechtsextremismus und die eruptive rassistische Gewalt kurz nach der ‚Wende‘ ohne die Geschichte der DDR nicht zu erklären sind– weder strukturell noch politisch-kulturell. Dies gilt bis heute. Das ethnisch aufgeladene Konzept von Nation ist an den völkischen Nationalismus anschlussfähig, der durch westdeutsche Akteure ab 1990 ‚importiert‘ wurde und gegenwärtig vom ‚Höcke-Flügel‘ der AfD erfolgreich vertreten wird. 86 / 154 86 Literatur Andretta, Gabriele/Baethge, Martin(1996): Zwischen zwei Welten: berufliche Transformationsbiographien in den neuen Bundesländern. In: Clausen, Lars (Hrsg.): Gesellschaften im Umbruch: Verhandlungen des 27. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Halle an der Saale1995. Frankfurt am Main: Campus, S. 706–721. Birsl, Ursula(1994): Rechtsextremismus: weiblich– männlich? Eine Fallstudie. Opladen: Leske+ Budrich. Botsch, Gideon(2016): „Nationale Opposition“ in der demokratischen Gesellschaft. Zur Geschichte der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland. In: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS, S. 43–82. 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Es bedarf einer Analyse der DDR-Geschichte und des Weiteren geschlechterreflektierender Perspektiven, die auch den partiellen Emanzipationsfortschritt aus der DDR mitdenken. Weitergehend wäre es sinnvoll, Intersektionen von Geschlecht und Ost/West, ebenso wie von Ost/West und Klasse, von Antisemitismus8 und Rassismus zu erforschen. Hierzu bedarf es weiterer Theoretisierungen und systematischer Überlegungen für empirische Forschung. Literatur Amadeu Antonio Stiftung/Radvan, Heike(2013): Gender und Rechtsextremismusprävention. Berlin: Metropol Verlag. Antifaschistisches Frauennetzwerk/Forschungsnetzwerk Frauen und Rechtsextremismus (Hrsg.) (2005): Braune Schwestern? Feministische Analysen zu Frauen in der extremen Rechten. Münster: Unrast. Behn, Sabine(1995): Mädchenarbeit und geschlechtsspezifische Arbeit im Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt. In: Engel, Monika/Menke, Barbara (Hrsg.): Weibliche Lebenswelten– gewaltlos? 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Auch die Polizeieinsätze während dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle2019 und dem rassistischen Anschlag in Hanau2020 sowie die weltweiten Proteste der Bewegung Black Lives Matter seit 2020 haben zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit Rassismus durch die Polizei geführt (z. B.Initiative19. Februar2022). Unter anderem werden in dem Zusammenhang rassistische polizeiliche Praxen und Gewaltausübung bis hin zu Todesfällen von rassifizierten1 Personen in staatlichem Gewahrsam kritisiert (vgl. Death In Custody2022). Darüber hinaus werden immer wieder Fälle rechter Chatgruppen und Strukturen innerhalb der Polizei bekannt (z. B.Meisner/Kleffner2019). Die vorgebrachte Kritik führte zu kontroversen wissenschaftlichen und politischen Debatten über (institutionellen) Rassismus in der deutschen Polizei, und rief innerpolizeiliche und sicherheitspolitische Widerstände und Abwehr hervor (vgl. Heidemann2020). Dabei wird oft das Argument bemüht, es handele sich jeweils um ‚Einzelfälle‘. Doch der Blick auf Rassismus als Problem einzelner Fälle rassistischer Individuen verhindert tiefergehende Analysen. Diese Fälle gibt es, aber der alleinige Fokus auf sie verengt das Verständnis von Rassismus und verhindert Auseinandersetzungen damit, wie Rassismus durch die Polizei reproduziert wird (vgl. Ahmed2012, S. 44). Vielmehr deuten die genannten und weitere Beispiele auf ein kontinuierliches und institutionelles Problem von Rassismus durch die Polizei hin. Um also zu verstehen, wie Rassismus auf gesellschaftlicher Ebene und ihren unterschiedlichen Teilbereichen– von Politik, Bildungswesen, Arbeitsmarkt bis hin zu staatlichen Behörden, wie der Polizei– aufrechterhalten und reproduziert 1 „Rassifiziert“ wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass es Zuschreibungsprozesse sind, die Personen durch rassistische Zuschreibungen zu ‚Anderen‘ machen. 98 / 154 98 wird, bedarf es auch rassismuskritischer Forschung zu und Perspektiven auf Polizei/-arbeit. Rassismuskritisch bedeutet in dem Fall, Rassismus als gesellschaftliches (Ungleichheits- und Herrschafts-)Verhältnis zu verstehen und damit eine gesellschaftskritische Perspektive auf Rassismus einzunehmen (vgl. Bojadžijev et al. 2019, S. 61.). Das impliziert die Abkehr von engen, sozialpsychologischen Verständnissen von Rassismus, die diesen als verengt als Vorteil, als Ausdruck eines geschlossenen (rechten) Weltbildes oder nur als ‚absichtlich‘ diskriminierende Handlungen fassen– und damit als individuelles Phänomen oder Problem einzelner Personen. Ein breiteres Verständnis von Rassismus als gesellschaftliches Verhältnis ermöglicht es hingegen, Rassismus als „ein dynamisches Feld [zu verstehen], in dem politische Ideologien, Staatshandeln, institutionelle Regeln, kulturelle Codes, ökonomische Strategien, sozialpsychologische Einstellungen und verkörperte Routinen unter den Bedingungen sozialer Ungleichheit auf lokaler, nationaler und transnationaler Ebene zusammenfinden“ (Bojadžijev et al. 2019, S. 61). Rassismuskritische Perspektiven widmen sich also Rassismus in unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen und Formen auf individueller Mikro-, organisationaler Meso- und gesellschaftlicher Makro-Ebene sowie deren Zusammenhängen.2 Dabei ist die Rolle von unterschiedlichen privaten wie staatlichen Organisationen an der Schnittstelle von individueller und gesellschaftlicher Ebene für die Reproduktion gesellschaftlicher Verhältnisse bedeutsam. Damit ist die Untersuchung der Polizei als staatliche Organisation und ‚Hüterin des Gewaltmonopols‘ mit weitreichenden rechtsstaatlichen Befugnissen, Kompetenzen und Ressourcen unabdingbar. In diesem Beitrag werde ich mich daran anschließend mit der Frage beschäftigen, welche Erklärungspotenziale sich aus rassismuskritischen Forschungsperspektiven auf Polizei und insbesondere zu institutionellem Rassismus und Polizei ergeben. Im Folgenden werde ich exemplarisch ausführen, dass Begrifflichkeiten und Fragestellungen rassismuskritischer Forschung dazu beitragen können, die Art und Weise zu verstehen, wie Rassismus in der Polizei wirkt und durch sie reproduziert wird. Dafür werde ich nach der Darstellung des Forschungsstandes zu Rassismus und Polizei in Deutschland Fragestellungen rassismuskritischer Forschung zu Polizei sowie das Konzept des institutionellen Rassismus vorstellen. Forschungsstand zu Polizei und Rassismus in Deutschland In den 1990er Jahren wurde vor allem einstellungsbezogene und sozialpsychologische Forschung zu ‚Fremdenfeindlichkeit‘ in der Polizei betrieben (vgl. Hunold/ Wegner2020). Wie eingangs ausgeführt, wird insbesondere seit der Selbstenttarnung 2 Einen Vorschlag für diese Anwendung auf die Polizei machen Thurn/Aden/Bosch2021, S. 52 f. 99 / 154 99 des NSU und weiteren Vorfällen verstärkt zu Polizei und Rassismus geforscht (vgl. z. B.Feltes/Plank2021; Hunold/Singelnstein2022). Jüngere empirische Untersuchungen z. B. zu Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen stellen fest, dass vor allem People of Colour anteilig betrachtet häufiger aufgrund von Personenkontrollen mit der Polizei in Kontakt kamen und zudem von schwereren psychischen Folgen berichteten als weiße3 Personen (vgl. Abdul-Rahman/Espín Grau/ Singelnstein2021). Es handele sich dabei um ein „strukturelles Problem […], da sowohl die Entstehung von Erfahrungswissen und verräumlichtem Polizeihandeln als auch unbewusste Stereotype keine zufälligen Erscheinungen bei einzelnen Beamt*innen sind, sondern (auch) aus den Strukturen der Organisation Polizei entstehen“ (ebd., S. 7). In einer Untersuchung zu behördlichen Wissensbeständen wird festgehalten, „dass institutioneller Rassismus sowohl im Rückgriff auf bestehende rassistische Wissensbestände als auch in der Produktion von ‚neuem‘ rassistischen ‚Wissen“‘ in der Polizei und weiteren Behörden zu Tage trete (Graevskaia/Menke/Rumpel2022, S. 13). Empirische Polizeiforschung ist bislang aber auf einzelne polizeiliche Arbeitsbereiche oder -praxen sowie einzelne Regionen beschränkt. Es bestehen also weiterhin „immense Forschungsbedarfe“ (Hunold/ Wegner2020, S. 32) in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, zu den Mechanismen und Effekten von Rassismus in der Polizei insgesamt sowie zu einzelnen Bundes- und Landesbehörden und spezifischen Arbeitsbereichen und -praxen, wie z. B. bei kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeiten4. Da polizeiliche Statistiken, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik, keine geeigneten Daten zur Erhebung und Untersuchung von Rassismus durch polizeiliches Handeln liefern, müssen Erhebungen zu den Erfahrungen von Betroffenen (z. B.Aikins et al. 2021, S. 120 ff.) ausgeweitet, mit Ressourcen ausgestattet und verstetigt werden. Ansätze rassismuskritischer Perspektiven auf Polizei Rassismuskritische Perspektiven auf Polizei eröffnen auch den Blick auf die gesellschaftliche Funktion von Polizei. Derin und Singelnstein(2022) zeigen auf, dass die Polizei mit der Funktion der Durchsetzung und Absicherung bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse betraut ist, was rassistische Ungleichheits- und Machtverhältnisse mit einschließt. Zum Ausdruck kommt dies in der „differentiellen Funktionslogik“ von Polizei (Loick2018, S. 11), die einen differentiellen Umgang der Polizei mit unterschiedlichen Teilen der Bevölkerung nach sich 3 Weiß beschreibt keine Hautfarbe, sondern die rassifizierenden Kategorisierungen, die weißen Personen materielle wie immaterielle Ressourcen und Privilegien zuweisen. Das Adjektiv weiß dient in der kursiven Form also der Beschreibung der oft unbenannten Norm innerhalb rassistischer gesellschaftlicher Verhältnisse. 4 Diese Forschungslücke greife ich in meinem Dissertationsprojekt zu institutionellem Rassismus in polizeilichen Ermittlungen anhand des NSU-Komplexes auf. 100 / 154 100 zieht: „Die Sicherheit und Ordnung, welche die Polizei garantiert, ist nicht die ihrige– sie selbst erscheinen dieser Ordnung als Probleme, Störenfriede oder Eindringlinge“ (ebd., S. 10). Das macht die Polizei zu einer Organisation mit einem hohen Diskriminierungspotenzial. Indem Rassismus als gesellschaftliches Verhältnis verstanden wird, eröffnen rassismuskritische Perspektiven den Blick auf die Absicherung rassistischer gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Privilegien, die mit der Stigmatisierung und Kriminalisierung rassifizierter Personen-/Gruppen einhergeht. Gleichzeitig ist die Polizei als Behörde der Exekutive stark verrechtlicht und an grund- und rechtsstaatliche Maßstäbe, wie das Diskriminierungsverbot und das Gleichbehandlungsgebot, gebunden. Doch der Blick muss über bestehende formale Regeln hinausgehen: Racial Profiling, die polizeiliche Kontrollpraxis anhand rassistischer Zuschreibungen ist zwar rechtlich untersagt (vgl. Cremer 2017), trotzdem treten diese Fälle in der Praxis auf. Das verweist darauf, dass die Art und Weise der Anwendung formaler Regeln von ihrem Gehalt abweichen oder auch in Konflikt dazu stehen kann. Diese Erkenntnisse machen es notwendig, sich von der Vorstellung der Polizei als ‚neutraler‘ Organisation zu verabschieden, da die rechtliche Verpflichtung zu Neutralität und Gleichbehandlung nicht einfach mit dem realen Ist-Zustand und der Praxis gleichgesetzt werden kann. Daraus folgt die Notwendigkeit von Untersuchungen informaler Regeln und Normen sowie Routinen, die die polizeiliche Praxis neben dem formalen Regelwerk prägen. Fragestellungen und Forschungsfelder Rassismuskritische Perspektiven zeichnen sich nicht über gemeinsame Theorien aus, vielmehr einen sie bestimmte Fragestellungen (vgl. Bojadžijev et al. 2019, S. 65). Das ist zunächst die Frage, wie die Polizei durch ihr Handeln zur Aufrechterhaltung und Reproduktion gesellschaftlicher rassistischer Verhältnisse beiträgt. Welche Auswirkungen entfaltet polizeiliche Praxis, wie Ermittlungen, auf das Leben der Betroffenen in psychologischer, gesundheitlicher oder finanzieller Hinsicht? Daran schließen weitere Fragen an, die auch die Wechselwirkungen zwischen individueller, institutioneller und struktureller Ebene adressieren: Inwiefern lassen sich rassistische Wissensbestände und Kategorisierungen in polizeilichen Wissensbeständen, Erfassungssystemen, Arbeitsbegriffen oder Arbeitskonzepten wiederfinden? Wie beeinflussen sie polizeiliche Arbeit und Handlungspraxen? Durch welche Mechanismen entstehen durch die Anwendung vermeintlich neutraler Regeln, Normen und Verfahren rassistische Effekte? Aber auch mit Blick auf das Zusammenwirken der individuellen und organisationalen Ebene: Welche rassistischen Einstellungsmuster zeigen sich innerhalb der Polizei insgesamt? Wie werden diese durch die Organisation begünstigt und wie entwickeln sie sich im Laufe der beruflichen Sozialisation? 101 / 154 101 Daraus lassen sich Forschungsfelder rassismuskritischer Perspektiven auf Polizei ableiten (vgl. ebd., S. 67–69): So z. B. intersektionale Verschränkungen unterschiedlicher gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse, wie dem Zusammenwirken von Geschlechterverhältnissen, Klassismus und Rassismus. Auch die Untersuchung der historischen Entwicklung aktueller Formen von Rassismus, wie antiziganistischer, antislawischer, antimuslimischer oder anti-Schwarzer Rassismus, stellen ein Forschungsfeld dar. Nicht zuletzt fordern rassismuskritische Perspektiven die ‚Deutungshoheit‘ der Polizei heraus, indem die Erfahrungen von Betroffenen rassistischer Polizeipraxen als relevanter Wissensbestand anerkannt wird und mit der polizeilichen Perspektive kontrastiert werden kann. Dies betrifft auch für den Bereich des polizeilichen Umgangs mit rechten und rassistischen Straftaten. Dabei rückt in dem Zusammenhang zum einen die unzureichende Erfassung, Gefahreneinschätzung und Präventivmaßnahmen bei rechten Straftaten oder auch „[p]olizeiliche (Nicht-)Verfolgungsmuster“ als Forschungsfeld in den Blick (Melter2017, S. 593). Zum anderen ist der polizeiliche Umgang mit Geschädigten und Zeug*innen zu betrachten und dessen Auswirkungen in psychologischer, gesundheitlicher oder finanzieller Hinsicht. Die Ermittlungen zum NSU-Komplex können hier exemplarisch angeführt werden. Organisationssoziologische Analysen versuchen, die erfolglosen Ermittlungen zum NSU-Komplex durch unzureichende oder mangelhafte organisationale Ressourcen, Kompetenzen und Kommunikation innerhalb der Polizei zu erklären (z. B.Dosdall2019), können aber nicht zufriedenstellend beantworten, wieso über Jahre hinweg erfolglose Ermittlungsansätze gegen die Geschädigten und Angehörigen verfolgt wurden. Aus rassismuskritischer Perspektive lassen sich hingegen deutlich die rassistischen Zuschreibungen erkennen, die für die Ermittlungsansätze zu Organisierter Kriminalität, Drogenhandel oder Prostitution vielfach handlungsleitend waren. Gegenteilige Hinweise der Betroffenen und andere Ermittlungshypothesen wurden nicht ausgiebig verfolgt. Unter anderem spricht der UN-Ausschuss gegen Rassismus dabei von Hinweisen auf institutionellen Rassismus in der Polizei in Deutschland (vgl. UN-CERD 2015). Verbindende Konzepte am Beispiel institutioneller Rassismus In wissenschaftlichen wie politischen Auseinandersetzungen mit Rassismus in der Polizei wird häufig mit dem Konzept des institutionellen Rassismus gearbeitet. Allerdings wird das Konzept nicht einheitlich und zum Teil in veralteten oder verkürzten Auslegungen verwendet. Dies macht es erforderlich, zu klären, was mit institutionellem Rassismus gemeint ist. Während institutioneller Rassismus in einem engen Verständnis als rassistische Diskriminierung durch private oder staatliche Institutionen (im Sinne von Organisationen) verstanden wird, sind andere Verständnisse umfassender: So beschreibt institutioneller 102 / 154 102 Rassismus dann, „dass rassistische Denk- und Handlungsweisen […] in der Organisation des gesellschaftlichen Zusammenlebens verortet sind“ und „Subjekte mit ›ethnischer‹ und ›rassischer‹ Identität hervorbringt“, die „systematisch entrechtet“ und bei der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen benachteiligt werden (Bojadžijev2013, S. 148). Mit dem Konzept rücken Institutionen– wissenssoziologisch verstanden– als kollektive Regelsysteme und Normen sowie daraus resultierende, regelhafte und routinisierte Denk- und Handlungsmuster in den Fokus (vgl. Abels2019, S. 119). Eine zentrale Annahme ist dabei, dass institutioneller Rassismus auch unabhängig von rassistischen Einstellungen oder Absichten einzelner Personen wirkmächtig ist und reproduziert wird. Es geht also um scheinbar selbstverständliche, routinisierte Denk- und Handlungspraxen, die im Zusammenhang mit gesellschaftlich verbreiteten rassistischen Zuschreibungen stehen. Greift man die zentralen Punkte der unterschiedlichen Verständnisse auf, ergibt sich zum einen ein analytischer Fokus auf die organisationale Mesoebene, die aber mit Blick auf ihre prägende Rolle auf individuelle Praxen ihrer Mitglieder sowie ihrer gesellschaftlichen Funktion kontextualisiert werden muss. Zum anderen ergibt sich die Perspektive auf die Rolle von Institutionen als vermeintlich neutralen, formale wie informale Regelsysteme, Normen und Wissensbestände, die polizeiliche Arbeit– auch unbewusst– beeinflussen und prägen. Zusammenfassend kann das Konzept des institutionellen Rassismus helfen, Effekte und Mechanismen rassistischer Polizeiarbeit zu identifiziert und zu kontextualisieren. Doch dafür braucht es neben qualitativer Forschung empirische Daten, die rassistische Effekte auch statistisch messbar machen. Bislang sind es vor allem Chroniken und Fallsammlungen zivilgesellschaftlicher Initiativen oder Opferberatungsstellen, die Hinweise auf rassistische Effekte von Polizeiarbeit und entsprechende Forschungsbedarfe geben. So werden beispielsweise in einer Chronik zu Todesfällen in staatlichem Gewahrsam (vgl. Death In Custody2022) sowie einer Chronik zu polizeilichen Todesschüssen Informationen zu den getöteten Personen sowie den jeweiligen Begleitumständen gesammelt, die in der offiziellen Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht aufgeführt sind (vgl. CILIP 2022). Erst mit diesen Informationen kann untersucht werden, inwiefern dabei rassistische Effekte zu beobachten sind und z. B.Schwarze, People of Colour und migrantische Personen ein erhöhtes Risiko haben, durch polizeilichen Schusswaffengebrauch oder in staatlichem Gewahrsam ums Leben zu kommen. Dabei gibt es Hinweise darauf, dass für den polizeilichen Umgang mit und Gefahreneinschätzungen zu Personen intersektionale Verschränkungen von Rassismus mit Geschlecht, Migrationsstatus und psychischer Gesundheit bedeutsam sind (Bruce-Jones2021, S. 66, 71). Nicht-staat- liche Chroniken von Todesopfern rechter Gewalt zeigen zudem Diskrepanzen zu den staatlich anerkannten Fällen auf (vgl. Amadeu-Antonio-Stiftung2021). So können Defizite in der polizeilichen Erfassung von und Unstimmigkeiten in 103 / 154 103 Ermittlungen zu rechten und rassistischen Tötungsdelikten aufgedeckt werden. So lange offizielle Statistiken keine geeigneten Informationen liefern, rassistische Effekte von Polizeiarbeit zu untersuchen, ist rassismuskritische Forschung zu Polizei also auf nicht-staatliche Daten und Erhebungen angewiesen. Fazit Die anfangs genannten Auseinandersetzungen mit Rassismus und Polizei zeigen bereits, dass sich das Thema nicht durch das Verurteilen und Aussortieren von ‚Einzelfällen‘ erledigen lässt. Rassismuskritische Perspektiven auf die Polizei helfen dabei, die Reproduktion von Rassismus in und durch die Polizei in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu verstehen und damit ein individualisierendes Verständnis von Rassismus zu überwinden. So kann rassismuskritische Forschung dazu beitragen, Mechanismen und Effekte rassistisch diskriminierender Denk- und Handlungspraxen von Polizei zu identifiziert und Auseinandersetzungen über Problemlösungen zugänglich zu machen. Somit können rassismuskritische Perspektiven auf und Forschung zu Polizei auch für die Polizei selbst konstruktiv sein: Indem sie dazu beitragen, rassistische Effekte von Polizeiarbeit und damit rechtsstaatliche und demokratische Defizite zu erkennen, besser zu verstehen und ihnen entgegenzuwirken. Entscheidend ist dabei die (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit den institutionellen Rahmenbedingungen und Merkmalen der Polizei als Organisation, die zu rassistischen Effekten von polizeilichem Handeln führen können. Literatur Abdul-Rahman, Laila/Espín Grau, Hannah/Singelnstein, Tobias(2020): Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung. kviapol.rub.de/index.php/inhalte/ zweiter-zwischenbericht (Abfrage: 07.08.2022). Abels, Heinz(2019): Einführung in die Soziologie. Wiesbaden: Springer Fachmedien. Ahmed, Sara(2012): On Being Included: Racism and Diversity in Institutional Life. Durham/London: Combined Academic Publ. Aikins, Muna AnNisa/Bremberger, Teresa/Aikins, Joshua Kwesi/Gyamerah, Daniel/Yıldırım- Caliman, Deniz(2021): Afrozensus2020. afrozensus.de/ (Abfrage: 07.08.2022). Amadeu-Antonio-Stiftung(2021): Todesopfer rechter Gewalt. Diskrepanz bleibt weiter bestehen. www.amadeu-antonio-stiftung.de/rassismus/todesopfer-rechter-gewalt. (Abfrage: 25.10.2022). Bojadžijev, Manuela/Braun, Katherine/Opratko, Benjamin/Liebig, Manuel (2019): Rassismusforschung in Deutschland. In: Dürr, Tina/Becker, Reiner (Hrsg.): Leerstelle Rassismus? Analysen und Handlungsmöglichkeiten nach dem NSU. Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag, S. 59–73. Bojadžijev, Manuela(2013): Wer von Rassismus nicht reden will. Eine Reflektion zur aktuellen Bedeutung von Rassismus und seiner Analyse. In: Schmincke, Imke/Siri, Jasmin (Hrsg.): NSU-Terror: Ermittlungen am rechten Abgrund. Bielefeld: Transcript, S. 145–154. Bozay, Kemal/Aslan, Bahar/Mangitay, Orhan/Özfirat, Funda (Hrsg.) (2016): Die haben gedacht, wir waren das: MigrantInnen über rechten Terror und Rassismus. Köln: PapyRossa. 104 / 154 110 Führerschulungen durchführte, beispielsweise Neuauflagen der Schriften von Dietrich Klagges erwerben.3 Dieser1971 verstorbenen Lehrer und nationalsozialistische Politiker war wegen seiner Beteiligung an zahlreichen nationalsozialistischen Morden und Verbrechen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Rechtsextreme Verlage publizierten einschlägige Texte, darunter die Erinnerungen des Reichsjugendführers Artur Axmann(1999) und anderer früherer Aktivist*innen der nationalsozialistischen Jugendarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen der ‚Erlebnisgeneration‘ früherer Nationalsozialist*innen und der ‚Bekenntnisgeneration‘ jüngerer Rechtsextremist*innen wird besonders deutlich beim Verlag Askania. Hier initiierte Herbert Taege, der nach ersten Erfahrungen in der Bündischen Jugend zum HJ-Jungbannführer aufgestiegen war, seit den frühen 1980ern eine Studiensammlung für Zeitgeschichte und Jugendforschung. Mitherausgeber der Schriftenreihe war zunächst der knapp zwanzig Jahre jüngere Heiko Möhring, der um 1970 zur Führungsgruppe des BHJ gehört hatte. Der Verleger Taege bemühte sich besonders darum, die Überlieferung der HJ zu tradieren. So edierte er die apologetische Darstellung Die Hitler-Jugend und ihr Selbstverständnis im Spiegel ihrer Aufgabengebiete. Herausgeberin war die promovierte Jugendpsychologin und vormalige Reichsreferentin für den BDM beim Reichsjugendführer, Jutta Rüdiger. Noch in hohem Alter stand die 2001 verstorbene Rüdiger in Kontakt zu rechtsextremen Jugendverbänden und unterstützte deren Traditionspflege (vgl. Hering2005; Gundlach2013). Bei diesen Bezugnahmen handelte es sich nicht einfach um die retrospektive Aneignung vergangener Phänomene, sondern um eine lebendige Traditionslinie, die zwar Wandlungsprozesse und Zäsuren aufweist, aber nie vollständig abgerissen ist. Innerhalb der rechtsextremen Jugendverbände ist man sich dieser Tatsache deutlich bewusst. Der Prozess ist allerdings insofern schwer zu fassen, als hier im Wesentlichen eine Tradierung im Handlungsvollzug vorliegt, eine Weitergabe durch eingespielte Habitusformen (vgl. Bourdieu2015) beziehungsweise ‚performative Praktiken‘. Da indes die äußeren Voraussetzungen für rechtsextreme Jugendarbeit nach 1945 sowohl gegenüber der Weimarer Republik als auch gegenüber dem Nationalsozialismus einer radikalen Veränderung unterlagen, mussten die Akteure dieser ‚braunen Pädagogik‘ über die Jahrzehnte erhebliche Modifikationen erbringen. Diese betrafen die Klärung ihres Verhältnisses zum demokratischen Staat (vgl. dazu Botsch2014), beeinflussten aber auch die Praktiken, Methoden und Konzepte der Erziehungsarbeit. Die doppelte Bezugnahme auf die ‚freie‘ Jugendbewegung (Wandervogel, Bündische) einerseits, die HJ andererseits schuf den Rahmen für flexible Anpassungsleistungen. 3 Zu sehen im Dokumentarfilm Wotans Erben. Rechtsradikale Jugend in der Bundesrepublik, Rolf Bringmann/Dirk Gerhard, D 1977, ab ca. min. 18:00 https://www.youtube.com/ watch?v=k98rAErKsJk (Abfrage: 13.08.2022). 111 / 154 111 Pädagogische Praktiken und Konzepte Die verschiedenen beschriebenen Phänomene lassen unterschiedliche pädagogische Selbstverständnisse, Konzepte und Praktiken erkennen. Der Wandervogel verfügte über kein eigenständig ausformuliertes Erziehungskonzept, und entsprechend den romantisch-irrationalistischen Einflüssen auf die Bewegung wurde eine systematische Reflektion darüber bewusst abgelehnt. Der bevorzugte Ort für Erziehung war die Wanderfahrt. Die Bewegung war zunächst auf die Bedürfnisse männlicher Jugendlicher ausgerichtet, doch setzten Mädchen bald ihre Beteiligung durch und bildeten erste eigenständige Gruppen. Auf dem Höhepunkt der Bewegung vor dem Ersten Weltkrieg verstärkten sich reformpädagogische Einflussnahmen, die eine Erziehung in der ‚pädagogischen Provinz‘ anstrebten. In der „Meißnerformel“ von 1913 erklärten Vertreter*innen der Bewegung anstelle eines eigentlichen pädagogischen Konzepts den Anspruch, „aus eigener Bestimmung, vor eigener Verantwortung, mit innerer Wahrhaftigkeit ihr Leben“ zu gestalten (Mittelstraß1919, S. 12). Anders sah es mit der in Großbritannien entstandenen Pfadfinderbewegung aus, die bereits 1909 Deutschland erreichte (vgl. Conze/Witte2012; Witte/Niekrenz2013; Witte2015). Ungeachtet ihrer Wurzeln in Militarismus und Kolonialimperialismus (vgl. Botsch2015) erzielte die boy-scouts-education tendenziell eine Abkehr von vormilitärischer Ausbildung im engeren Sinne und eine Zivilisierung der pädagogischen Praxis. Mädchen organisierten sich bald geschlechtergetrennt in einem eigenständigen Zweig der Bewegung als girl guides. Für die Entwicklung der– trotz vielfältiger Anpassungen bis heute erfolgreichen– ‚Pfadfindermethode‘ hatte deren Schöpfer Robert Baden Powell verschiedene reformpädagogische Elemente der progressive education adaptiert und kombiniert, in der Praxis erprobt und daraus modellhaft eine Methode entwickelt (vgl. Werle2015). Anders als Wandervogel und Freideutsche Jugend, die jugendliche Autonomie beanspruchten und dabei einen elitären Anspruch vertraten, zielte die boy-scouts-education auf den verantwortlichen citizen, der sich umfassend einbringt– ausgehend von der unmittelbaren Community über die gesellschaftliche Verantwortungsübernahme im nationalen Rahmen bis zur internationalen Gemeinschaft der Pfadfinder*innen, ja der Weltgesellschaft. Das schließt eine bewusste Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Erwachsenen ein. Grundprinzipien sind eine pädagogische Arbeit, die das Kind mit seinen Bedürfnissen in seiner Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt rücken soll.4 Daher bildet Freiwilligkeit die Grundlage– in einem verbindlichen Rahmen, den ‚Pfadfinderregeln‘, zu denen man sich symbolisch durch das ‚Pfadfinderversprechen‘ 4 In der Praxis konnte das verschiedene Formen des Machtmissbrauchs durch ältere Gruppenleiter und Erwachsene, bis hin zu Systemen sexuellen Missbrauchs dennoch nicht verhindern. 112 / 154 112 bekennt. Grundprinzip ist learning by doing innerhalb eines ‚symbolischen Rahmens‘, bevorzugt in der Natur. Die Pfadfinder*innen durchlaufen dabei mehrere altersgerechte ‚Stufen‘ im Rahmen einer kleinen Gruppe Gleichaltriger (‚Patrol‘– in Deutschland: ‚Sippe‘). Ort dieser Pädagogik ist neben der regelmäßigen Gruppenstunde (in Deutschland: ‚Heimabend‘) das Camp beziehungsweise Lager. Vor allem in diesem Rahmen organisiert Pfadfindererziehung ein „Bildungsmoratorium“ (Witte2012, S. 91 ff.). Im Prozess des Zusammenwachsens von Pfadfinder- und Wandervogel-Be- wegung adaptierte die Bündische Jugend Prinzipien und Praktiken von beiden Vorgängerströmungen und verwarf gleichzeitig andere. Vom Wandervogel übernahm man– in Abgrenzung zur Jugendpflege im demokratischen Verfassungsstaat, den die Bünde immanent oder offen ablehnten– den Anspruch der „eigenen Bestimmung“ und überhöhte ihn zum „inneren Erlebnis“ (Mau1978), das gegen alle Rationalisierungsversuche abgeschirmt wurde. Die bündische Praxis lässt sich weder als ‚pädagogische Provinz‘, noch als Bildungsmoratorium beschreiben. Sie stellte eine eigene Art von „Liminalität“ dar (Eckert2008, S. 30 ff.), mit der ein ausgeprägt elitäres Sendungsbewusstsein einherging. Anders als die britische Boy-Scouts-Bewegung es angestrebt hatte, blieben die Bünde weitestgehend bürgerlich bestimmt und ließen sich selten auf eine Öffnung gegenüber anderen Sozialschichten ein; sie rekrutierten ihre Mitglieder im lokalen Rahmen nach dem Prinzip der „Sympathieauslese“ (Hellfeld1987, S. 33), wobei die einzelnen Führer*innen erhebliche Machtpotenziale über ihre Gruppen entfalten konnten. Bündische Gruppen führten zwar auch Wanderfahrten durch, die ihren Charakter als ‚freie Fahrt‘ aber zunehmend verloren (vgl. Weinrich2013), während das Lager– stationär, durchgeplant und organisiert– an Bedeutung gewann. Mit diesen Konzepten konnten weder Wandervogel noch Pfadfinder noch Bündische Jugend die Bedürfnisse erfüllen, die der Nationalsozialismus als Massenbewegung faschistischen Typs an Jugendarbeit stellte. Nachdem die NSDAP zur Macht gelangt war, ging es ihr in ihrer Jugendarbeit um Massenerfassung, Ausrichtung und Aktivierung. Jugendliche mussten kontrolliert, Autonomiebestrebungen abgetötet werden. Sie waren auf die Imagination einer ‚Volksgemeinschaft‘ zu verpflichten, die mit ihren Fahnen und Symbolen an die Stelle eines spielerischen ‚symbolischen Rahmens‘ trat. Jugend wurde zwar durchaus als Schwellenzustand verstanden, für ein Moratorium sollte aber kein Platz gelassen werden: Insofern wies Krieck den Gedanken einer „abgelösten ‚pädagogischen‘ Insel“ (zit. n.Hafeneger/Fritz1993, S. 18) ausdrücklich zurück. Jugend wurde bürokratisch erfasst, nach dem Territorialprinzip und einer starren Struktur organisiert, weltanschaulich ‚ausgerichtet‘ und mobilisiert. An Stelle von freiwilliger Selbstverpflichtung trat der ‚Dienst‘, ab 1939 in Form einer ‚Dienstpflicht‘. Freie Fahrten waren schwer zu kontrollieren: Zum typischen Erziehungsinstrument der HJ wurde das Lager (vgl. Patel2003). Nach Geschlechtern getrennt, wurden die Jugendlichen für einen bestimmten Zeitraum dem Einfluss von Elternhaus, 113 / 154 113 Kirche, Schule und Freundeskreis entzogen und einem durchorganisierten System unterworfen, in dem sie Verhaltensweisen militärischer Unterordnung einüben sollten. Freizeit war kaum oder gar nicht vorgesehen. Sport und Leibesertüchtigung nahmen einen großen Teil der Zeit ein, wobei stets der Gedanke des ‚Leistungswettkampfes‘ dominierte. Doch darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Organisation dieser Lager– mit Abstrichen– durchaus professionell ausgestaltet wurde. Insofern wies der HJ-Dienst für viele Jugendliche auch attraktive Seiten auf, insbesondere dann, wenn sie sich im Rahmen von Konkurrenz und Hierarchie profilieren konnten. Das gilt auch für weibliche Angehörige des BDM. Als anders gelagert erwiesen sich die Handlungsbedingungen, aber auch die Funktionen, die eine ‚braune Erziehung‘ nach dem ‚Zusammenbruch‘ von 1945 bestimmten. Zunehmend ging es darum, eine rechtsextreme Gegenkultur gegen den demokratischen Staat und die pluralistische Gesellschaft zu etablieren. Das bedeutete, Räume zu organisieren, in denen Kinder und Jugendliche gegen die Verlockungen dieser Gesellschaft und die Ordnungspolitik dieses Staates imprägniert werden konnten. Dabei bedienten sich die einschlägigen Akteure flexibel aus dem Erfahrungsschatz und dem Repertoire an Praktiken, die historisch zur Verfügung standen, und entwickelten teilweise auch neue Ansätze. Wiederum spielte dabei das Lager eine herausgehobene Rolle. Auch in der Praxis der rechtsextremen Verbände war es weder ‚Bildungsmoratorium‘ noch ‚pädagogische Provinz‘. Der Rahmen des Lagers erlaubte indes, die Jugendlichen für eine eng begrenzte Zeit aus dem Rahmen der demokratisch verfassten schulischen und außerschulischen Jugend- und Bildungsarbeit herauszulösen und in eine Gegenwelt einzustellen, in der antidemokratische und antipluralistische Praktiken erprobt werden konnten. Überlieferte Materialien zur Programmgestaltung und äußeren Form derartiger Lager unterstreichen den Eindruck, dass die HJ das Vorbild blieb. Beispielsweise bestimmten das Lagerleben eines typischen Wiking-Jugend-Lagers Apelle, sportliche Leistungswettkämpfe und andere Pflichtveranstaltungen– Freizeit war nicht vorgesehen.5 Der ‚totale‘ Zugriff auf die Jugendlichen, der im Mittelpunkt der HJ-Pädagogik gestanden hatte, wurde hier fortgeschrieben. In den 1970er und 1980er Jahren, die eine Krisen-, aber auch Übergangsphase des bundesdeutschen Rechtsextremismus darstellen (vgl. Botsch2016), durchlief die rechtsextreme Jugendarbeit erneut einen markanten Wandel. Maßgeblich waren zwei miteinander verknüpfte Prozesse. Erstens musste die rechtsextreme Szene die Hoffnung aufgeben, dass die bundesdeutsche Demokratie nur eine Übergangsperiode darstelle, die bald unter der Mitwirkung einer rechtsextremen 5 Vgl. z. B.Archiv der deutschen Jugendbewegung, Burg Ludwigstein (AdJB), Sammlung „Junge Bünde“, Nr. 22: Rechtsradikale Gruppen: 14. Pfingsttreffen nationaler Jugend in Kleinsachsenheim, 1968. 114 / 154 114 Massenbewegung überwunden werden würde. Und zweitens waren es gerade ‚jugendbewegte‘ Rechtsextremist*innen, die den sich ankündigenden Wandel Deutschlands zum Einwanderungsland mit radikalen rassistischen Konzepten beantworten.6 Schon weil sich das rechtsextreme Rekrutierungspotenzial unter jungen Menschen zunehmend vom bürgerlichen Mittelstand wegbewegte und vor allem in proletarischen und subproletarischen Milieus zu finden war, traten die starren Disziplinierungsmethoden der HJ nach und nach in den Hintergrund, ohne gänzlich zu verschwinden. Sowohl beim BHJ als auch bei der Wiking-Jugend setzen seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre konfliktreiche Prozesse ein, in denen eine– wenn auch oberflächliche und politisch motivierte– erneute Aneignung ‚bündischer‘ Traditionen erkennbar ist. Für die rechtsextremen Jugendverbände lagen die Vorteile auf der Hand. Wo sie sich sowohl gegenüber der Mehrheitsgesellschaft als auch innerhalb des rechtsextremen Milieus als gesinnungsfeste Elite abzugrenzen suchten, wuchs die Attraktivität bündischer Traditionen erheblich. Parallel dazu, und in einer gewissen Spannung zur bündischen Tradition, waren es gerade die Jugendverbände– und deren Führungspersonal, sobald es ins Erwachsenenalter eintrat–, die über die Jugendphase hinaus nach neuen Formen der Vergemeinschaftung suchten. Angesichts der Aussichtslosigkeit, Demokratie und pluralistische Gesellschaft auf politischem Wege zu überwinden, und angesichts der als Bedrohung wahrgenommenen Zuwanderung ging es zunehmend darum, die ‚biologische Substanz‘ des ‚deutschen Volkstums‘ zu bewahren. Daher galt es, schon in der Jugendphase entsprechende Lebensperspektiven zu habitualisieren und Geschlechterrollen einzuüben. Die Geschlechtertrennung wurde aufrechterhalten, zugleich aber auch Räume geschaffen zur Anbahnung ‚gesunder‘ Beziehungen, die kinderreiche Familien versprachen. Zugleich suchten die Jugendverbände nach Formen und Wegen, über das Jugendalter hinaus einen engen Zusammenhalt zu gewährleisten. Sie bemühten sich, die Traditionen völkischer Landsiedlungsbewegung wie der Artamanen wiederzubeleben. Angehörige der Jugendverbände reisten wiederholt nach Nord- und Südamerika sowie ins südliche Afrika, um herauszufinden, ob die Abschottungspraktiken dort lebender deutschstämmiger Kolonisten (z. B. Amish, Hutterer) als Vorbild neuer Landsiedlungen dienen könnten. Hierin deutet sich schon ein dritter Aspekt an: Die Umwandlung reiner Jugendbünde in mehrgenerationelle Familienverbände. Vorbilder gab es sowohl in jugendbewegten ‚Lebensbünden‘, als auch in der SS, 6 Der Anteil, den Vertreter*innen sowohl der ‚alten‘ Jugendbewegung (z. B. über den „Überbündischen Kreis“) als auch der später gegründeten Jugendverbände, einschließlich der Jungen Nationaldemokraten, an der Radikalisierung der ‚Ausländerfeindlichkeit‘ zum rassistischen Volkstod-Syndrom nahmen (vgl. Botsch/Kopke2018), ist erheblich, kann an dieser Stelle aber nicht dargestellt werden. Die in der Jungen- und Mädchenarbeit der Jugendverbände angelegte antifeministische Orientierung darf dabei nicht übersehen werden (vgl. Weber2012). 115 / 154 115 von Heinrich Himmler definiert als „nationalsozialistischer, soldatischer Orden nordisch bestimmter Männer und als eine geschworene Gemeinschaft ihrer Sippen“ (Himmler o. J., S. 9).7 Deuten diese Tendenzen auf den ersten Blick eine Abwendung von der Gesellschaft und einen Rückzug in vorpolitische, lebensweltliche Residuen an, so darf doch die politische Dimension ‚brauner Pädagogik‘ nicht übersehen werden. Erstens dient diese Erziehungs- und Jugendarbeit weiterhin der Erzeugung und Verfestigung politisch und rassistisch motivierter Feindbilder– sie ist Erziehung zum Hass. Und es ist, zweitens, auch Erziehung zur Tat: ein aktivistisches Element ist stets erkennbar. In dieser Hinsicht sind die Jugendverbände nach wie vor deutlich stärker an der Hitler-Jugend ausgerichtet, mit ihrer sehr klaren ‚soldatischen‘ und rassistischen Handlungsorientierung, als an den Bünden der 1920er Jahre, deren ‚Tat‘-Bekenntnisse unbestimmte, vage und deutungsoffene Phrasen blieben. Drittens bedeutet rechtsextreme Jugenderziehung in sämtlichen einschlägigen Verbänden immer eine unmittelbare Vorbereitung auf Gewaltanwendung– auch dort, wo nicht mehr klassischer Wehrsport betrieben wird. Über die gesamte Existenz der Bundesrepublik hinweg haben Menschen, die im rechtsextremen Basismilieus eine ‚braune Erziehung‘ durchlaufen haben, als gesinnungsfeste organisatorische Kerne, Angehörige eingespielter Netzwerke und erfahrene Aktivist*innen eine zentrale Rolle gespielt. Diese ist bis heute nicht gebrochen und macht sich bis hinein in die jüngste Ausprägung des rechtsextremen Lagers bemerkbar: In den Netzwerken der ‚Neuen Rechten‘, in aktivistischen Gruppen wie der Identitären Bewegung, in den neonazistischen ParteienNPD und DerIII. Weg– aber auch in der AfD, wo sie insbesondere im entschieden rechtsextremen Parteiflügel präsent sind. Schon dieser Umstand legt nahe, die ‚braune Pädagogik‘ nicht als romantische Spielwiese Ewiggestriger abzutun, sondern ihre Wirkung sehr ernst zu nehmen. Literatur Axmann, Artur(1999): Hitlerjugend. „Das kann doch nicht das Ende sein“. 3. Auflage. Koblenz: Siegfried Bublies. Botsch, Gideon(2012): Deutsche Jugendbewegung. In: Benz, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus, Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Bd. 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen. Berlin: De Gruyter Saur, S. 152–154. Botsch, Gideon(2014): „Nur der Freiheit…?“ Jugendbewegung und Nationale Opposition. In: Botsch, Gideon/Haverkamp, Josef (Hrsg.): Jugendbewegung, Antisemitismus und rechtsradikale Politik. Vom „Freideutschen Jugendtag“ bis zur Gegenwart. De Gruyter: Berlin, S. 242–261. Botsch, Gideon (2015): Zwischen Nationalismus und Weltpfadfinderbewegung. Zum schwierigen Erbe der Pfadfinder in Deutschland. In: Witte, MatthiasD. (Hrsg.): Pfadfinden weltweit. Die Internationalität der Pfadfindergemeinschaft in der Diskussion. Wiesbaden: SpringerVS, S. 35–47. 7 Für die Wiking Jugend vgl. Meyer/Rabe1979, S. 194 ff. 116 / 154 116 Botsch, Gideon(2016): ‚Nationale Opposition‘ in der demokratischen Gesellschaft. Zur Geschichte der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland. In: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden: Springer VS, S. 43–82. Botsch, Gideon/Kopke, Christoph(2018): Der „Volkstod“. Zur Kontinuität einer extrem rechten Paranoia. In: Lang, Juliane/Peters, Ulrich (Hrsg.): Antifeminismus in Bewegung. Aktuelle Debatten um Geschlecht und sexuelle Vielfalt. Hamburg: Marta Press, S. 63–90. Bourdieu, Pierre(2015): Entwurf einer Theorie der Praxis. Auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft. 4. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Brandenburg, Hans-Christian(1982): Die Geschichte der HJ.Wege und Irrwege einer Generation. 2. Aufl. 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Für mich als ausgewiesenem Kenner rechter Bewegungen, Szenen und Milieus in Sachsen war das eine Zäsur, ein Paradigmenwechsel in der eigenen Arbeit zu diesen Themen, ohne Alternative. Warum hatte ich den NSU nicht wahrgenommen, obwohl dessen drei zentrale Figuren von 1998 bis 2011 quasi ‚vor meiner Nase‘ in Chemnitz und Zwickau wohnten? Ich musste mir eingestehen, den in der Berichterstattung mancher Medien und durch staatliche Behörden lange vertretenen Narrativen zu den Morden des NSU einfach geglaubt zu haben. Wie viele andere hatte auch ich geglaubt, dass die Täter*innenschaft in der ‚türkischen Community‘ selbst zu verorten sein müsse. Bereits2006 waren aber in Dortmund und Kassel die Betroffenen des NSU-Terrors auf die Straße gegangen und hatten gefordert: „Kein10. Opfer!“ (Offener Prozess2006) Der schon damals zutreffenden Vermutung der migrantischen Community, bei den Täter*innen müsse es sich um Nazis handeln, hatte ich nicht ausreichend Glauben geschenkt. DerZEIT-Journalist Johannes Radke fasst angesichts der auf 2011 folgenden Jahre der Aufarbeitung der größten rechtsterroristischen Mordserie in der Bundesrepublik treffend zusammen: „Die Ereignisse werden zum Wendepunkt im Umgang mit rechter Gewalt und der militanten Naziszene“ (Radke2013, o. S.). DieNSU-Morde markierten einen Wendepunkt im Umgang mit rechter Gewalt sowie für die Betrachtung der sozialpädagogischen Arbeit mit rechten Jugendlichen in den 1990er Jahren.1 Besonders die kontrovers geführte Debatte um 1 Siehe hierzu ausführlich Bock/Bruns/Lehnert in diesem Band. 119 / 154 119 das Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt2 sollte von Akteur*innen der Jugendarbeit neu geführt werden. 2013 schrieb ich im Praxisbuch des Kulturbüro Sachsen e . V.: „Die zugegebenermaßen hohe Aktivität der beteiligten Jugendlichen wurde auch von den Sozialarbeiter_innen positiv bewertet und anerkannt […] Die aktiven Nazis, auch wenn sie bereits in den 1990er Jahren von den Sozialarbeiter_innen als rechte Szene erkannt waren, lieferten keinen Rechtfertigungsstreit der eigenen Arbeit […] Mit einigen Jahren Abstand lässt sich feststellen, dass der von den Sozialarbeiter_innen gepflegte und durchaus ambitionierte Umgang mit den Akteur_innen der Clubs die dort Aktiven der rechten Szene weder in ihren Einstellungen noch in ihrem Verhalten […] verändert haben. In einzelnen Fällen bilden die damaligen Kernaktiven der Clubs bis heute das logistische und ideelle Netz der rechten Szenen vor Ort.“ (Starosta2013, S. 187 f.) Diese Jugendlichen der 1990er Jahre beschreiben Heike Kleffner und Anna Spangenberg exemplarisch für Brandenburg in ihrem Buch „Generation Hoyerswerda“ (Kleffner/Spangenberg2016) als die sich radikalisierende Neonaziszene. In diesen Jahren konstituierten sich zahllose Peergroups als gewaltbereite neonazistische Kameradschaften. Diese Beschreibung ist gleichsam gültig für rechte Jugendliche in den weiteren vier neuen Bundesländern. Damals pflegten weite Teile einer ganzen Generation Jugendlicher das Bild von sich selbst, ‚rechts‘ zu sein. Dies traf auf in der (erwachsenen) Mehrheitsgesellschaft weit verbreitete rassistische Ressentiments, vor allem gegenüber den durch die DDR ins Land geholten sogenannten Vertragsarbeiter*innen. Die öffentliche Meinung prägten die Annahmen, die ehemaligen Kolleg*innen aus den sozialistischen Bruderländern profitierten von der deutschen Wiedervereinigung und bereicherten sich durch kriminelle Machenschaften. Stereotypisierung und Stigmatisierung von als Ausländer- und Migrant*innen markierten Minderheiten verstärkten wiederum die rassistische und nationalistische Verfasstheit der ohnehin schon gewaltbereiten jugendlichen Szenen und Milieus. Orte der Jugendarbeit der 1990er Jahre wie zum Beispiel das Piccolo in Chemnitz, der Winzerclub in Jena oder der Judith-Auer-Club in Berlin wurden zu Kristallisationspunkten und Gelegenheitsorten für neonazistische Inszenierung von Jugendlichen. Glaubt man Landser Gründungsmitglied SörenB., begann die Karriere der neonazistischen Band im ehemaligen Judith-Auer-Club in Berlin-Lichtenberg, wo ein Sozialarbeiter sein Schlagzeug zur Verfügung stellte (Kleffner2003, o. S.). Die politische Selbstorganisation von Jugendlichen in Hooligan- und Skinheadgruppen machte es den 2 Dieses Programm wurde 1992 als ein mit Bundesmitteln gefördertes Modellprojekt in den neuen Bundesländern eingerichtet, mit dem Ziel, gewaltbereite Jugendliche in Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe einzubinden. 120 / 154 126 der extremen Rechten, sowie Funktion, Strategien und die Anschlussfähigkeit an die Gesamtgesellschaft kurz skizziert, bevor Ansätze und Debatten der geschlechterreflektierenden Rechtsextremismusprävention dargestellt werden und die Geschlechterdimension in den Förderprogrammen zu Rechtsextremismus skizziert werden. Abschließend wird ein Ausblick auf eine resiliente geschlechterreflektierende Rechtsextremismusprävention gegeben. Die Rolle von Geschlecht im Rechtsextremismus Einige Studien und Veröffentlichungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, wie es gehen kann und beschäftigten sich explizit mit dem Verhältnis von Geschlecht und Rechtsextremismus. Dabei wurde zunächst die Rolle von Mädchen und Frauen im Rechtsextremismus beleuchtet. Die Bezüge liegen insbesondere in der feministischen Auseinandersetzung über den Historikerinnenstreit(1989–1992), in dem sich kontrovers mit Fragen von Täterinnenschaft und weiblichen Beteiligungsformen im Nationalsozialismus auseinandergesetzt wurde (vgl. u. a.Dubslaff2022: 5). Anfang der 90er Jahre folgten sozialwissenschaftliche Arbeiten, die sich mit Biografien, Narrativen, Funktionen, Lebenslagen und Hinwendungsprozessen extrem rechter Frauen beschäftigten (u. a. Holzkamp/Rommelspacher1991; Birsl1992; Bitzan1997; Köttig1997). Klar wird in den Studien, dass Frauen oder Mädchen an menschenverachtenden, gewaltvollen und demokratiegefährdenden Handlungen ebenso aktiv beteiligt sein können wie Jungen oder Männer. Frauen kommt innerhalb rechter Gruppierungen unter Umständen eine spezielle, weiblich konnotierte Rolle zu– eine Position, in der Geschlecht bewusst oder unbewusst zur Durchsetzung der ideologischen Ziele eingesetzt und instrumentalisiert wird. Auch Männlichkeit ist konstitutiv für den Rechtsextremismus. Lange Zeit wurde zwar Rechtsextremismus unhinterfragt als ‚männliches Problem‘ wahrgenommen, spezifische Funktionsweisen und das Verhältnis von allgemeinen und gesellschaftlich etablierten Männlichkeitskonstruktionen und Rechtsextremismus wurden jedoch nicht in eine Analyse und die Entwicklung von Präventionsansätzen einbezogen (vgl. u. a. Overdieck 2013: 105). Der Zusammenhang von Männlichkeitskonstruktionen und Rechtsextremismus wurde sehr vereinzelt in den 1990er Jahren von Möller erwähnt (u. a.Möller1993) und erstmalig in 2010 in einem Sammelband systematisch aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet (Claus/Lehnert/Müller2010). Die Kategorie Geschlecht spielt innerhalb rechtsextremer Lebenswelten eine signifikante Rolle. Es gilt eine Orientierung an traditionellen Geschlechterrollen: „das dichotome, patriarchale Geschlechterverhältnis [stellt] im Rechtsextremismus die Ordnungsinstanz nach innen dar und her“ (Lehnert2010: 89). Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Positionen werden qua Geschlecht zugeordnet. Rechtsextreme Bewegungen 127 / 154 127 verfolgen also ein differenztheoretisches und biologistisches Modell. So dienen die Bilder soldatischer Männlichkeit, einer naturgegebenen ‚Wehrhaftigkeit‘ und dem Beschützerdasein einer Erfüllung der gesamtgesellschaftlich gestellten Anforderungen. Die Männlichkeitsvorstellungen im Rechtsextremismus und einhergehende Versprechen ‚männlich zu sein‘ bzw. ‚sein zu dürfen‘ können wichtige Einstiegsmotive für Jungen und Männer darstellen. Diese spezifischen Vorstellungen von Männlichkeit bieten Jungen und Männern die Möglichkeit, ihren Hegemonie- und Dominanzansprüchen gerecht zu werden. Die Identifikationsangebote für Frauen in rechten Bewegungen sind divers, und die Motivation und Attraktivität, sich reaktionären oder rechten Bewegung anzuschließen, vielfältig: Aufwertung der Mutterrolle, gesteigerter Nationalismus und Rassismus, das Reklamieren von Etabliertenvorrechten (‚Ich war zuerst hier, also stehen mir mehr Rechte zu‘), Politikverdrossenheit und Hass auf politisch Andersdenkende oder ‚die da oben‘. Sie suchen nach einfachen Antworten in einer komplexer werdenden Welt bzw. nach Vereindeutigung sich ausdifferenzierender Geschlechterrollen (z. B. die Sehnsucht nach eindeutigen Rollen als Mann oder Frau). Frau- en spielen in rechten Bewegungen eine wichtige Rolle– auch und gerade beim Transportieren ideologischer Ziele und geschlechterpolitischer Themen. Sie verleihen antifeministischen oder sexistischen Argumentationen Gewicht– nach dem Motto: ‚Wenn die das sogar als Frau sagt…‘, sie geben rechten Bewegungen ein weibliches, vermeintlich friedfertiges Gesicht und machen sie damit ganz wesentlich anschlussfähig zur gesellschaftlichen Mitte. Vergeschlechtlichte Funktionen, Strategien und Rollen gilt es in der Präventions- und Forschungsarbeit zu berücksichtigen. Rechtsextremismusprävention zwischen geschlechterblinder und -reflektierender Praxis: Ansätze und Debatten Die Fehldeutungen und geschlechterblinden Wahrnehmungen von Rechtsextremismus schlagen sich– wenig überraschend– auch in Ansätzen der Präventionsarbeit und pädagogischen Konzepten nieder. Dies trifft sowohl auf Ansätze der Primärprävention oder zur Stärkung einer demokratischen Alltagskultur zu, als auch auf politische Bildung und Diversity-Ansätze oder Sekundärprävention und pädagogisches Arbeiten mit rechtsaffinen Jugendlichen, sowie auf Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen oder ausstiegswilligen Rechtsextremist*innen (vgl. Rieker2009). In der Präventionsarbeit haben sich verschiedene Ansätze der geschlechterreflektierenden Rechtsextremismusprävention entwickelt, die sich zwar nicht in der Breite der Präventionslandschaft finden, aber von einigen Akteur*innen und Fachberatungsstellen seit vielen Jahren erfolgreich entwickelt und umgesetzt werden. Die Ansätze tragen 128 / 154 128 den unterschiedlichen Bedeutungsebenen der Kategorie Geschlecht im Rechtsextremismus Rechnung und werden im Folgenden kurz skizziert1: Ansätze der feministischen parteilichen Mädchenarbeit, die es bereits seit den 1970er Jahren gibt, zielen auf die Stärkung und Sichtbarmachung von Lebenswelten von Mädchen und Frauen ab. Damit soll die Hierarchisierung von Geschlechterverhältnissen deutlich gemacht und bekämpft werden. Relevant ist allerdings, dass auch hier Mädchen mit ihren menschenfeindlichen Ideologien ernst genommen werden. Eine von Sexismus oder sexualisierter Gewalt betroffene junge Frau kann trotzdem rassistisch sein oder Verschwörungsmythen reproduzieren. Dies gilt es, nicht im Sinne einer falsch verstandenen Parteilichkeit auszublenden. Ein Pendant bieten Ansätze der kritischen Jungen- und Männerarbeit innerhalb geschlechterreflektierender Pädagogik, die vor allem die Reflexion gesellschaftlicher Rollenzuschreibungen an Männlichkeit und die Abgrenzung bzw. Abwertung zu Weiblichkeit reflektieren und überwinden. Jenseits von starren Männlichkeitsformen sollen die Vielfalt von Männlichkeiten sichtbar und erlebbar werden (Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e. V. 2020). In dekonstruktivistischen Ansätzen in koedukativ-pädagogischen Settings wird sich kritisch mit der Kategorie Geschlecht auseinandergesetzt. Starre Geschlechtervorstellungen und Zwänge sollen hinterfragt und reflektiert werden. Da rigide Geschlechtervorstellungen im Rechtsextremismus als ‚richtiger Mann‘ oder ‚deutsches Mädchen‘ zentral sind, ist eine Infragestellung von Frauen- und Männerrollen im pädagogischen Handeln bereits ein wichtiges Instrument zur Prävention von Rechtsextremismus. Zugleich wird mit diesen Ansätzen darauf abgezielt, dass eine vergeschlechtlichte Abwertung (‚Du heulst wie ein Mädchen‘) oder Aufwertung (Anerkennung über die ‚fürsorgliche Ehefrau‘) entgegengewirkt werden kann (vgl. Hechler/Stuve2015: 50). Antisexistische, intersektionale oder geschlechterpluralisierende Ansätze können ebenfalls ein wichtiger Präventionsansatz sein (Laumann2013). In diesen Ansätzen wird an die Lebenswelt von Jugendlichen und vor allem ihrer Widersprüchlichkeit und Komplexität angeknüpft und Gewohntes reflektiert. Ziel ist es, jenseits von vermeintlich einfachen und vereindeutigenden Antworten Vielfalt und Diversität aufzuzeigen, sowie Einschränkungen bei Hinwendung zu rigiden Geschlechterrollen deutlich zu machen. In der Präventionsarbeit– vor allem mit Jungen– sind auch essentialisierende und damit ausdrücklich nicht geschlechterreflektierende Ansätze verbreitet. Sie setzen auf Vereindeutigung von Geschlecht und geschlechtlicher Identität und sind eher darauf ausgerichtet, Gewalt– die männlich konnotiert ist– zu unterbinden. Sie setzen auf und appellieren an ein 1 Für die Zusammenstellung und einen Überblick über geschlechterreflektierende Konzepte und Ansätze danke ich Anna Blume Böttcher. Die Ausarbeitungen sollen zusammen mit einer Befragung der Fachpraxis zum Stand der Implementierung geschlechterreflektierender Rechtsextremismusprävention Anfang2023 bei der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung erscheinen. 129 / 154 129 gutes Verhalten im ‚Mannsein‘. Identität als Mann oder Frau wird als ‚natürlich‘ gesehen und in abenteuer- und erlebnispädagogischen Settings über körperliche Betätigung adressiert und gefördert.2 Geschlechterdimension in den Förderprogrammen zu Rechtsextremismus Die (fehlende) Implementierung der oben skizzierten geschlechterreflektierenden Ansätze in die Breite der Rechtsextremismusprävention ist (auch) Ergebnis einer fehlenden Geschlechterdimension in den Förderprogrammen. Rechtsextremismusprävention wird seit den 1990er Jahren staatlich z. B. in den Bundesprogrammen Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG), Civitas oder Entimon gefördert. Diese Bundesprogramme und durch sie geförderte Projekte fokussierten implizit oder explizit geschlechts- und klassenspezifisch: männliche, junge, eher ‚bildungsferne‘ und gewaltbereite Rechtsextreme (vgl. Laumann2014: 58). Geschlechterreflektierende Ansätze sind erst ab den 2010er Jahren in den Bundesprogrammen3 gegen Rechtsextremismus explizit berücksichtigt und gefördert worden.4 Die kritische oder explizite Einbeziehung von Geschlecht in die Rechtsextremismusprävention ist im nachfolgenden Bundesprogramm ab 2015 nicht fortgeführt worden, darüber können auch die wenigen geförderte Projekte, die auch Geschlecht in ihre Konzeption einbeziehen, nicht hinwegtäuschen. Sie arbeiten also nicht wegen, sondern trotz Förderpolitik geschlechterreflexiv. Es ist nicht verwunderlich, dass eine fehlende Geschlechterperspektive auch in der Evaluation des Bundesprogramms deutlich wird und festgestellt wird, dass damit die „Impulsgebende Wirkungen für die Akteure“ (Deutsches Jugendinstitut2015: 116) ausblieb. Die nachfolgende Umstrukturierung der Bundesprogramme ab 2020 bedeutete dann einen weiteren Kompetenzabbau für das 2 vgl. Positionspapier der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung(2013): Fachstelle Gender und Rechtsextremismus beendet Zusammenarbeit mit Manne e. V.Online unter: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/fachstelle-gender- und-rechtsextremismus-beendet-zusammenarbeit-mit-manne-ev-stellungnahme-7653/ [Abfrage: 17.05.2022]. 3 Eine Ausnahme stellt die Förderung von Mädchenarbeit im ersten Bundesprogramm AgAG dar. Nach Auslaufen der Projektförderung ist es jedoch zu keiner Verstetigung in der Arbeit mit rechten Mädchen gekommen. 4 Erfolgreich umgesetzt wurden sie beispielweise in den Modellprojekten „Rollenwechsel“ von Miteinander– Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V. oder „Mut vor Ort“ von der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF) Sachsen e. V oder „Männlichkeit(en) und Rechtsextremismus“ von Dissens– Institut für Forschung und Bildung. In diesen Projekten standen eine geschlechtsspezifische Sozialisation und eine kritische Einbeziehung von ‚Geschlecht‘ als Querschnitt im Fokus oder die Sensibilisierung von Fachkräften der Jugendhilfe für geschlechtsspezifische Dimensionen. 130 / 154 130 Themenfeld Antifeminismus, Sexismus und Gleichstellungsfeindschaft im wichtigsten bundesweiten Förderinstrument gegen Rechtsextremismus.5 Welche Auswirkungen dieser Rollback in Sachen Geschlechterreflexion und das Fehlen von Geschlechterthemen in den Ausschreibungen des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus auf die Fachpraxis hat, hat die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus in einer quantitativen Befragung unter allen im Bereich Rechtsextremismus geförderten Modellprojekten abgefragt. Aus einer vorläufigen Auswertung dieser Befragung geht hervor, dass dennoch von einigen Akteur*innen in der Praxis versucht wird, geschlechterreflektierende Ansätze in die Präventionsarbeit zu berücksichtigen (vgl. Amadeu Antonio Stiftung/Mönig i. E.). In der Selbstwahrnehmung der Träger und befragten Kolleg*innen ist ein grundlegendes Wissen über die Verknüpfung von starren Geschlechtervorstellungen und rechtsextremistischer Ideologie grundsätzlich vorhanden. Grundlage der Präventionsarbeit scheint vor allem die Reflexion und Hinterfragung starrer Rollenbilder zu sein (vgl. ebd.). Allerdings wird noch zu klären sein, inwiefern das in der Befragung genannte theoretische Wissen auch tatsächlich Eingang in die Praxis findet? Oder inwiefern bei der Beantwortung des Fragebogens sozial erwünschte Antworten gegeben wurden? Auffällig oft blieben die Antworten nach der konkreten Ausgestaltung geschlechterreflektierender Ansätze in der Befragung unbeantwortet. Augenfällig ist ebenfalls, dass eine konkrete Adressierung von Sexismus oder Antifeminismus mit entsprechenden methodischen Ansätzen bisher in weiten Teilen zu fehlen scheint. Oder dass die Frage nach geschlechterreflektierenden Ansätzen nur mit der paritätischen Besetzung des Teams beantwortet wurde und dass queere Lebensrealitäten in keinem befragten Projekt genannt wurden. Als große Herausforderung wurde die Erreichung weiblicher Zielgruppen in der Distanzierungsarbeit genannt. Die Befragung zeigt, dass in der Fachpraxis das Wissen zu geschlechterreflektierenden Ansätzen vorhanden ist, aber die praktische Umsetzung noch Unterstützung braucht (vgl. ebd.). Ausblick für eine resiliente geschlechterreflektierende Rechtsextremismusprävention Eine wirksame geschlechterreflektierende Rechtsextremismusprävention sowie eine solidarische Unterstützung für Betroffene rechter Gewalt muss die vergeschlechtlichte Fehlwahrnehmung in der Analyse und bei Vorkehrungen auf sämtlichen gesellschaftlichen Feldern berücksichtigen. Folgende Punkte sind eine überarbeitete und gekürzte Zusammenstellung aus meinem Buch 5 Dies ist in einem offenen Brief an die damalige Familienministerin Franziska Giffey kritisiert worden: www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2019/10/Gendermatters-Offener-Brief.pdf (Abfrage: 05.08.2022). 131 / 154 131 „Praxishandbuch Resilienz in der Jugendarbeit. Widerstandsfähigkeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit“ (Rahner2020). Da es um ganz grundsätzliche Auseinandersetzungen in der Praxis und um das Feld Geschlecht geht, ist es notwendig, eher systemisch und langfristig die Geschlechterreflexion in der Präventionsarbeit zu denken. Es geht um eine Transformation der Rechtsextremismusprävention und deren Implementierung in Handlungsfeldern wie Jugendarbeit, Sicherheitsbehörden oder im digitalen Raum und nicht um einzelne Projekte speziell für die Bedürfnisse von Mädchen. Zur Professionalisierung sind diverse protektive Faktoren und reflexive Fragestellungen gut, die kombiniert wirksam werden können. Warum interessieren sich junge Frauen und junge Männer jeweils für rechtsextreme Ideologien? Wie werden sie dabei speziell als Mädchen oder Jungen angesprochen? Was wird ihnen als Mann oder Frau versprochen? Warum fühlen sich Menschen in ihrer ‚Männlichkeit‘ oder ‚Weiblichkeit‘ in einer modernen Welt ausgeschlossen oder angegriffen? Wie schaffen es Rechtsextreme, über Geschlechterthemen Anschluss an die Breite der Gesellschaft zu finden? Wie verbinden transfeindliche Narrative die rechtsextreme Blase mit feministischen Kreisen? Voraussetzung für eine geschlechterreflektierende pädagogische Haltung ist die Orientierung an einer demokratischen und damit auch geschlechtergerechten Alltagskultur sowie deren Vermittlung und deren Vorleben. Dazu gehört zunächst eine selbstreflexive Haltung zu eigenen Orientierungen, zur biografischen Entstehung und zu eigenen Leerstellen zu entwickeln. Das schließt eine reflexive Haltung zu Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie Heteronormativität und dem Hinterfragen binärer Geschlechterordnung mit ein. Spiegelbild für eine solche reflexive Haltung ist eine nichtdiskriminierende und geschlechtergerechte Sprache. Die Reflexion und eigene Haltung drücken sich am deutlichsten in einer verlässlichen Positionierung der Multiplikator*innen bei sexistischen, homosexuellenfeindlichen oder anderen diskriminierenden Sprüchen und Handlungen aus. Eine Sensibilisierung für die Geschlechterhierarchie, die extrem rechten Ideologien zugrunde liegt, und das Wissen um Positionierungen und Rollen von Frauen und Männer in extrem rechten Gruppierungen ist dringend notwendig. Denn die Ziele und Vorstellungen von Männlichkeit und das Streben nach hegemonialer/überlegener Männlichkeit werden in rechtsextremen Gruppierungen notfalls auch mit Gewalt durchgesetzt. Wenn weiße, nicht-jüdische, heterosexuelle Jungen und junge Männer sich qua Geburt auch noch einer höherwertigen gesellschaftlichen Stufe zugehörig fühlen (und das ist Grundlage rechtsextremer Ideologien)– im Gegensatz zu Schwulen, Frauen, Migrant*innen– dann ist das für die Prävention eine echte Herausforderung. Denn es gibt für diese jungen Männer erst einmal keinen Anlass und keine intrinsische Motivation, sich mit der vermeintlichen oder realen gesellschaftlichen Überlegenheit auseinanderzusetzen und diese ggf. aufzugeben, da sie davon profitieren. Pädagogische Methoden 132 / 154 132 und Ansätze sollten darauf abzielen, eigene gesellschaftliche Positionen und gesellschaftliche Privilegien zu reflektieren, junge Männer damit zu konfrontieren oder zu irritieren. Auch sollten diese ‚gesellschaftlichen Versprechungen‘ infrage gestellt werden, denn sie müssen ja auch hergestellt, durchgesetzt und gesichert werden. Dieser Prozess bedeutet für Jungen auch ständigen Druck, Konkurrenz und Durchsetzungsvermögen. Eine kritische Reflexion von Hierarchien rechtsextremer Männlichkeiten ist ebenfalls angezeigt, denn diese bedeutet auch für die allermeisten Jungen und Männer Unterordnung. Nötig ist ein rekonstruktiver Blick auf mögliche Funktionen menschenfeindlicher Einstellungen für die Jugendlichen und Handlungsstrategien im Umgang damit (z. B.Irritation, Konfrontation). Dies kann auch mit Ansätzen einer dekonstruktiven Pädagogik hilfreich sein– zum Hinterfragen essentialisierender Konstruktionen in Bezug auf die Kategorie Geschlecht. Hinzu kommt das Erlebbar- und Erfahrbarmachen von vielfaltspädagogischen Ansätzen. Vergeschlechtlichte Sozialisationsbedingungen können mit mädchen- oder jungenuntypischen Angeboten hinterfragt werden. Die Klassiker sind dann immer Fußball für Mädchen, aber was ist eigentlich mit Nailstyling für Jungen? Oder Krafttraining für Mädchen und Yoga für Jungen? Klimaaktivismus für Jungen und Mädchen im Jugendparlament? Dazu gehören dann ebenso geschlechtsspezifische Angebote, um Geschlechterrollenerwartungen in geschützten Räumen zu hinterfragen sowie koedukative Maßnahmen und Angebote, um gemeinsam an emanzipativen Rollenverständnissen zu arbeiten und diese zu leben. Zudem braucht es mehr männlichkeitskritische Jungenarbeit. Jungenarbeit ist nicht Jungenarbeit, nur weil ein Angebot ausschließlich von Jungen genutzt wird– oder weil es für sie gemacht wurde, weil sie diejenigen sind, die im Jugendtreff am lautesten Krawall machen, oder weil sie erfolgreich alle Mädchen aus dem Angebot verdrängt haben. Jungenarbeit ist, wenn sie bewusst konzeptioniert ist und männlichkeitskritische und geschlechterreflektierende Interventionsstrategien in die Konzeption einbezieht. Für die Präventionsarbeit ist abschließend festzustellen: Eine geschlechterreflektierende Pädagogik kann nicht die Rechtsextremismusprävention ersetzen, aber die Rechtsextremismusprävention ist ohne geschlechterreflektierende Ansätze unwirksam. Literatur Amadeu Antonio Stiftung/Mönig, Alina (i. E.): Stand der Implementierung geschlechterreflektierender Rechtsextremismusprävention in der Praxis. Berlin. Birsl, Ursula(1992): Frauen und Rechtsextremismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 3–4/92, 10.1., S. 22–30. Bitzan, Renate(1997): Rechte Frauen. Skingirls, Walküren und feine Damen. Berlin: Elefanten Press. Buderus, Andreas(1998): Fünf Jahre Glatzenpflege auf Staatskosten: Jugendarbeit zwischen Politik und Pädagogik. Bonn: Pahl-Rugenstein. Claus, Robert/Lehnert, Esther/Müller, Yves (Hrsg.) (2010): Was ein rechter Mann ist. Berlin: Dietz. Dubslaff, Valerie(2022): Deutschland ist auch Frauensache. 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B. die Anwendung von Polizei- und Versammlungsrecht bei Demonstrationen oder auch des Strafrechts und der Strafprozessordnung bei politisch motivierten Straftaten. Polizeikulturelle Regeln sind die ungeschriebenen Normen des polizeilichen Handelns, die auf der „Cop Culture“ (Behr2000) basieren. Zu den politischen Regeln, auf denen hier der Schwerpunkt liegt, gehören Vorgaben der Innenbehörden als Dienstherren der Polizei. Sie setzen die verbindlichen Schwerpunkte. Ihnen obliegt es, die Organisierte Kriminalität, den Drogenhandel oder auch Wohnungseinbrüche zu den wichtigsten Aufgaben zu erklären, in die dann besonders viel Personal und Material investiert wird. So hat etwa die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) schon vor ihrem Amtsantritt die Bekämpfung des Rechtsextremismus zum Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt (dpa 2021). Im Rückblick waren die Hauptthemen in der Auseinandersetzung mit politischem Extremismus unterschiedlich: In den Nachkriegsjahrzehnten dominierte die Bekämpfung des Linksextremismus, nach „Nine-Eleven“ 2001, dem terroristischen Anschlag auf die New Yorker Twin Towers, des militanten Islamismus. Betrachtet man den Zeitraum seit der Wende1989/90, so lassen sich vier verschiedene politische Aktions- und Reaktionsformen auf den Rechtsextremismus herausarbeiten. Sie folgen nicht nacheinander, sondern sie sind miteinander verwoben, wobei sich jedoch durchaus dominante Formen identifizieren lassen. Das Defensivmuster: Ignorieren, Herunterspielen, Verharmlosen, Unterschätzen Das Ignorieren, Herunterspielen und Verharmlosen des Rechtsextremismus hat in Deutschland eine Tradition, die sich zurückverfolgen lässt bis Ende der 1940er Jahre. In Westdeutschland fand die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit nur zögerlich statt, Verdrängen und die „Unfähigkeit zu trauern“ (Mitscherlich1967) wurden erst seit den 1960er Jahren allmählich abgelöst durch Annäherungen an den Holocaust. Im Bereich des politischen Extremismus lag der polizeiliche 135 / 154 135 Schwerpunkt im Nachkriegsdeutschland bis zur Wende– mehr oder weniger ausgeprägt– eindeutig auf dem Bereich Linksextremismus. Der Systemkonflikt zwischen dem kommunistischen Ostblock und dem kapitalistisch-demokrati- schen Westen führte zur stetigen Bekämpfung des linken Extremismus in Westdeutschland, grundiert von einer antikommunistischen Grundhaltung in weiten Teilen der Bevölkerung. In der DDR hingegen schien das Thema Rechtsextremismus– oder auch in der DDR-Terminologie „Neofaschismus“– aus anderen, nämlich ideologischen Gründen unbedeutend, denn der Antifaschismus wurde zur Staatsdoktrin erklärt und der „Neofaschismus“ existierte offiziell gar nicht.1 In den ersten Jahren nach der Wende wurde organisierter Rechtsextremismus von den Innen-, Sicherheits- und Polizeibehörden diesen Traditionen folgend heruntergespielt, ignoriert und verharmlost. In den Verfassungsschutzberichten, Presseerklärungen der Innenbehörden und Schwerpunktsetzungen der Polizei spielte Rechtsextremismus kaum eine bedeutende Rolle. DieNPD war zur Splitterpartei geschmolzen, die Republikaner verloren an Bedeutung und vor allem die Polizei in den neuen Bundesländern hatte mit dem Aufbau von polizeilichen Strukturen alle Hände voll zu tun. Militante Ausschreitungen von rechts wurden von den Sicherheitsbehörden häufig abgetan mit dem Verweis auf das Verhalten von „Einzeltätern“. Herausragendes Beispiel ist der rechtsterroristische Anschlag auf das Münchener Oktoberfest am 26. September1980 mit 13 Toten, darunter der Attentäter Gundolf Köhler und 68 Schwerverletzten. Köhler war zeitweilig Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann und der Wiking Jugend, doch die polizeilichen Ermittler fanden keinerlei Hinweise auf Mitwisser und Mittäter.2 Das Defensivmuster setzte ein Reaktionsmuster fort, das in Westdeutschland über Jahrzehnte Praxis war mit Ausnahme des Aufstiegs der NPD in sieben Landtage zwischen 1966 und 1971. Es kam nun nach der Wende hinzu, dass militante Aktionen von Neonazis geeignet waren, das Ansehen von Städten und Gemeinden vor allem in Ostdeutschland zu beschädigen und damit auch dringend benötigte Investitionen ausbleiben könnten. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus folgte daher auch standortpolitischen Gegebenheiten, sodass Bürgermeister und Innenbehörden kein Interesse daran haben konnten, durch besonders aktive Maßnahmen gegen rechts die Kommunen in den öffentlichen Fokus zu rücken. Das sollte sich im Laufe der 1990er Jahre ändern, denn Rostock, Solingen und Hoyerswerda wurden zu Symbolen rechtsextremer militanter Ausschreitungen, die breite, auch internationale Aufmerksamkeit erreichten. Dreißig Jahre nach der Wende ist das Defensivmodell selber in die Defensive geraten. Anhaltende Wahlerfolge einer rechtsextremen Partei (AfD), eine starke, gewaltbereite rechtsextreme Szene und rechte Terroranschläge in Kassel, Halle und Hanau lassen die Einzeltätertheorie als Verharmlosungsinstrument obsolet 1 Zum Antifaschismus als Staatsdoktrin in der DDR vgl. Wagner2014 (S. 25 ff.) 2 Kritisch dazu: Chaussy2020 136 / 154 142 Multiperspektivische und intersektionale Perspektiven auf die ‚Baseballschlägerjahre‘ – Erinnerungspolitisches Gedenken der Initiative Cottbus 92 Miriam Friz Trzeciak und Stefanie Lindner für die Initiative Cottbus 92 Die Initiative Cottbus92 hat sich zur Aufgabe gemacht, die pogromartigen Angriffe auf eine Geflüchtetenunterkunft im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf im August1992 aufzuarbeiten, um eine intersektionale und an die Betroffenen anschließende Perspektive des erinnerungspolitischen Gedenkens anzustoßen.1 Im Folgenden geben wir einen Überblick über die konkreten Geschehnisse, den sozialen und politischen Kontext der ‚Baseballschlägerjahre‘, das zugrundeliegende Verständnis einer intersektionalen Gedenkpolitik sowie bisherigen Aktivitäten und Herausforderungen. Das Ereignis Zwei Jahre nach dem Mauerfall und drei Tage nach dem Pogrom in Rostock- Lichtenhagen im August1992 griffen vom 29.08.1992 bis zum 31.08.1992 ca. 150 bis 200 Menschen die Geflüchtetenunterkunft im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf an. Viele der ca. 1000 Bewohner*innen kamen aus Rumänien. Die Angreifenden waren stadtbekannte und angereiste Neonazis und Cottbuser*innen, die bisher nicht mit extrem rechten2 Strukturen assoziiert wurden. Sie bewaffneten sich mit Messern und Steinen, warfen Brandsätze und bedrohten die Feuerwehr bei den 1 Der Text ist aus kollektiven Denk-, Diskussions- und Schreibprozessen entstanden. Daran beteiligt waren Onna Buchholt, Katharina König, Christian Obermüller, Manuel Peters, Heike Radvan, Ina Schäfer, Martin Vesely und Rixxa Wendland. 2 Wir nutzen den Begriff ‚extrem rechts‘ in Abgrenzung zu einem Verständnis, das eine Gleichsetzung rechter und linker ‚Extreme‘ in der Gesellschaft propagiert und somit die Auswirkung der ideologischen Inhalte außer Acht lässt (kritisch dazu Berendsen/Rhein/Uhlig2019). Wir subsumieren jegliche Form von Ungleichwertigkeitsideologien darunter und grenzen uns von einem Begriffsverständnis ab, welches diese als ein Phänomen radikaler und organisierter Rechtsextremer ansieht. Gewalt und Zustimmung zur Gewalt ist für uns in einer Konstruktion von Ungleichwertigkeit originär angelegt. Ideologien der Ungleichwertigkeit und daran anschließende Haltungen finden sich in weiten Teilen der Gesellschaft. 143 / 154 143 Löscharbeiten. Ein Journalist, der die Geschehnisse fotografisch dokumentiert hatte, wurde von Neonazis brutal überfallen, schwer verletzt und das Fotomaterial vernichtet. Linke Jugendliche wurden vor dem Jugendclub Gladhouse bedroht und mit Molotowcocktails angegriffen. Der Polizei gelang es, die Unterkunft in Sachsendorf durchgängig zu schützen und die Angreifenden zurückzudrängen. Die300 Polizist*innen aus Brandenburg, deren Schutzausrüstung für derartige Situationen unzureichend war (vgl. Wendler1992a), sowie aus Nordrhein-Westfalen verhinderten, dass die Angreifenden in die Unterkunft eindringen konnten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die mehrtägigen Angriffe schwerwiegende Folgen für die Betroffenen hatten. Neben möglichen (Re-)Traumatisierungen durch die Gewalteskalation und damit einhergehenden psychischen Folgen hatten die Betroffenen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu umfassenden Unterstützungsangeboten oder konnten den Wohnort problemlos wechseln. Viele der medialen Darstellungen entpolitisierten die gewaltvollen Geschehnisse. Begrifflichkeiten wie „Cottbuser Krawall“ oder „Randale“ (Wendler1992b; Geis1992; dpa 1992) suggerierten, dass es sich um Momente eines politischen Aufbegehrens handelte, dessen Form lediglich unangemessen war und trivialisierten damit die extrem rechten und rassistischen3 Motivationen der Täter*in- nen. Die Bewohner*innen der Unterkunft kamen in den meisten Berichten nicht zu Wort und die Darstellung ihrer Lebenssituation fehlte. Die pogromartigen Angriffe können weder als ortsspezifisches Phänomen einer ehemaligen DDR-Bezirkshauptstadt, noch– im größeren Kontext– auf die neuen Bundesländer begrenzt werden. In der gesamten BRD kam es in den 1990er Jahren zu massiven Formen extrem rechter und rassistisch motivierter Gewalt (vgl. Archiv für Sozialpolitik1993 und 1994). Auch individualisierende Deutungen, wie die Äußerung des damaligen Brandenburger Ministerpräsidenten, der die Angreifer*innen in Cottbus als „[s]ensibelste, tief enttäuschte und verunsicherte Menschen“ (Geis1992, o. S.) bezeichnete, verzerren die soziale Realität. Schließlich erfolgten die Angriffe weder spontan noch losgelöst von der langen Geschichte, welche die Prozesse der Rassialisierung und des Rassismus im heutigen Deutschland haben. Die Ereignisse im August1992 in Sachsendorf können ferner als Ausdruck einer transregional agierenden extrem rechten Szene in der Bundesrepublik verstanden werden. Mitglieder dieser Netzwerke hatten sich regional und überregional organisiert. Zentrale Kader der Cottbuser Neonaziszene, die 1983 als politische Gefangene von der BRD ‚freigekauft‘ worden waren, kehrten nach der 3 Wir verstehen Rassismus ebenso wie andere Ungleichwertigkeit generierende Denkmuster als Teil extrem rechter Ideologien. Allerdings beschränken sich rassistische Diskurse und Praktiken nicht auf das Feld des Rechtsextremismus, rassialisierende Formen der sozialen Hierarchisierung und Differenzierung sind auf allen gesellschaftlichen Ebenen vorhanden (Linnemann et al. 2013). 144 / 154 144 ‚Wiedervereinigung‘ gut vernetzt in die Herkunftsregion zurück. Ihre Aktivitäten zum Aufbau extrem rechter Strukturen waren bereits früh in der Region spürbar. So hatten 1991 im Anschluss an die sogenannten Bürgerdialoge zur Ausländerfrage Neonazis eine Geflüchtetenunterkunft in Cottbus-Schmellwitz angegriffen (vgl. Antifaschistisches Infoblatt 2019). Am 24.08.1992 verübten Jugendliche einen Brandanschlag auf das Geflüchtetenheim in Schwarze Pumpe im damaligen Kreis Spremberg bei Cottbus. Zeitgleich zu den pogromartigen Angriffen in Sachsendorf erfolgten im August und September1992 rassistisch motivierte Gewalt- und Straftaten in Lübbenau, Spremberg, Vetschau und Lübben (vgl. Archiv für Sozialpolitik1993). Ministerpräsident Manfred Stolpe initiierte am 02.09.1992 ein Bürger*innen- gespräch in Cottbus-Sachsendorf. Dabei bot er dem Führungskader der Deutschen Alternative (DA), die im Dezember1992 verboten wurde, eine Plattform. In der Hoffnung, politische Lösungen herbeizuführen, insistierte Stolpe auf Dialog (Geis1992), während der verantwortliche Polizeipräsident Jürgen Lüth den DA- Kader aufforderte „seinen Einfluss geltend zu machen, damit es nicht erneut zu Ausschreitungen komm[e]“ (Wendler1992b, o. S.). Stolpe kündigte den Cottbuser Bürger*innen ein härteres Durchgreifen gegen Gewalttäter an. Zugleich spekulierte er, ob nicht auch das Recht auf Asyl „strenger angewendet“ (Geis1992, o. S.) werden müsse. Letztendlich wurden 40 Ermittlungsverfahren gegen organisierte Neonazis aus den alten und neuen Bundesländern, sowie gegen Personen, die bisher nicht der organisierten Szene zugerechnet wurden, eingeleitet (Tagesspiegel1992, o. S.). Kontext ‚Baseballschlägerjahre‘ Die Angriffe in Cottbus waren kein singuläres Ereignis. Sie fanden kurz nach dem Beitritt der DDR in die BRD statt– in einer spezifischen Gemengelage der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Transformation. Nicht nur Geflüchtete und Migrant*innen, sondern auch jüdische Menschen, politische Gegner*innen, jugendliche Angehöriger linksalternativer Szenen sowie LGBTI*Q+ wurden in den 1990er-Jahren Opfer extrem rechter Gewalttaten. Massive Bedrohungen, Verfolgung, Hetzjagden und Morde gehörten in vielen Teilen Ostdeutschlands zum Alltag. Jene Zeit ist unter dem Schlagwort ‚Baseballschlägerjahre‘ in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand politischer und sozialwissenschaftlicher Auseinandersetzung geworden. Unter ‚Baseballschlägerjahre‘ wird die damalige rassistische, extrem rechte und maskuline Gewalteskalation vor einer (realen und imaginierten) Kulisse der Arbeits- und Perspektivlosigkeit nach dem Systemwechsel diskutiert. Allerdings ist sie nicht systematisch, hinsichtlich der jeweiligen (Vor-) Geschichten, Ereignisse, Akteur*innen, Effekte sowie in ihrem Nachwirken, aufgearbeitet. Auch wurde sie noch nicht vor dem spezifischen Hintergrund der 145 / 154 145 Dynamiken einer Rassialisierung und sozialen Hierarchisierung im Kontext der postkolonialen, postnationalsozialistischen und postsozialistischen Gesellschaft betrachtet. Die Jahre rund um die ‚Wiedervereinigung‘ waren bundesweit von einer Renationalisierung, einer Stärkung homogenisierender und essentialisierender Vorstellungen von Mehrheitsgesellschaft und „Dominanzkultur“4 (Rommelspacher1995), sowie einer Atmosphäre öffentlicher Gewalt und rassistischem Terror geprägt (vgl. Walgenbach2002). Jedoch gab es auch vor den 1990er Jahren in der DDR– wie auch in der BRD– rassistische Formen der Ausgrenzung und Gewalt sowie extrem rechte Organisierungen und Strukturen. Mit den 30-jährigen Jubiläen zur ‚friedlichen Revolution‘ und zur ‚Wiedervereinigung‘ sind die Prozesse der Transformation hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gegenwart stärker Ausgangspunkt politischer und medialer Debatten geworden. Sichtbar wird, dass auch heute in Debatten um soziale Teilhabe rassistische und migrationsfeindliche Denkmuster mobilisiert werden. So findet sich in Cottbus eine Melange extrem rechter Bewegungen (bspw. Zukunft Heimat und Bürger für Bürgerrechte) und der AfD, als Partei im Stadtparlament, die mit einer äußerst gewaltbereiten Rocker- und Hooliganszene vernetzt sind. Über das Narrativ einer vermeintlich homogenen und bedrohten Mehrheitsgesellschaft versuchen diese Akteur*innen in den Diskurs über ‚die Ostdeutschen‘ zu intervenieren und die lokale Einwanderungsgeschichte unsichtbar zu machen (Botsch/Schulze2018; kritisch dazu Poutrus/Warda2022). Erinnerungspolitische Wendung: Betroffene als Hauptzeug*innen des Geschehenen Mit unserem Projekt wollen wir dazu beitragen, extrem rechte und andere Formen rassistischer (Dis)Kontinuitäten sowie Praktiken des antirassistischen Widerstandes in Cottbus sichtbar zu machen. Zentral ist, andere, bisher wenig repräsentierte Perspektiven zu Wort kommen zu lassen. Auch wenn die Thematisierung der sogenannten Baseballschlägerjahre wichtige Impulse für die Analyse extrem rechter Gewalt im ostdeutschen Kontext in den 1990er lieferte, so steht der Prozess der Aufarbeitung noch am Anfang. Insgesamt dominieren, wenngleich unmarkiert, dominanzgesellschaftliche Perspektiven. Viele Erzählungen knüpfen an das Deutungsmuster des ‚Braunen Osten‘ (kritisch 4 Mit dem Begriff der Dominanzkultur beschreibt Birgit Rommelspacher(1995) die Strukturiertheit der (deutschen) Gesellschaft als patriarchal und rassistisch. Die diskursdominierende Perspektive ist eine weiße und männliche, die auch von jenen reproduziert wird, die diesen Kategorien nicht entsprechen. In Abgrenzung zum Begriff der „Mehrheitsgesellschaft“ macht Rommelspacher deutlich, dass diese Machtposition im Diskurs nicht aus einer tatsächlichen Mehrheit heraus entsteht, sondern sich über Machtstrukturen generiert. 146 / 154 146 dazu Heft2018) an. Dabei wird zwar extrem rechte Gewalt problematisiert, jedoch die quantitative, soziale sowie historische Spezifik des ostdeutschen Kontextes– und in seinen Beziehungen zum ‚Westen‘– ausgeblendet. So werden Rassismus und damit einhergehende Kontinuitäten undifferenziert in einer homogen imaginierten ostdeutschen Mehrheitsgesellschaft verortet, während westdeutsche Kontexte sich als progressiver und toleranter darstellen können. Weiter bedienen viele Darstellungen über extrem rechte Gewalt in Ostdeutschland der 1990er Jahre eine täter*innenfokussierte Perspektive. Kommen Betroffene der ‚Baseballschlägerjahre‘ zu Wort, sind es insbesondere männliche, weiße und heterosexuelle Erzähler, die diese Zeit als jugendliche Angehörige linkalternativer Szenen erlebten. In der Aufarbeitung bleiben Stimmen von Juden*Jüdinnen, LGBTI*Q oder BIPoC tendenziell außen vor (vgl. Lierke/Perinelli2020; Piesche2020). Im öffentlichen Diskurs wird extrem rechte und rassistische Gewalt häufig scharf verurteilt, jedoch– mit Verweis auf eine demokratische und vermeintlich ‚offene Gesellschaft‘– in der Vergangenheit oder an den vermeintlichen Rändern der Gesellschaft verortet. Gleichzeit weisen die etablierten Formen der Erinnerungskultur in Deutschland den Betroffenen größtenteils eine passive Rolle zu (vgl. Czollek2018). Ein Beispiel dafür sind Ibrahim Arslan und seine Familie, die sich beim offiziellen Gedenken der Stadt Mölln zum rassistischen Mordanschlag1992 als Betroffene nicht ernst genommen sahen. Als kritischen Gegenentwurf und Möglichkeit des selbstbestimmten Gedenkens initiierten sie die Möllner Rede im Exil (Arslan2019; Arslan/Collette2020). Das TribunalNSU- Komplex auflösen ist ein weiterer Versuch von Überlebenden, Betroffenen und Angehörigen rassistischer Anschläge sowie deren Unterstützer*innen, ein Gedenken und Erinnern in ihrem Sinne zu etablieren (NSU Tribunal o. J.; AktionsbündnisNSU-Komplex auflösen 2021). Anschließend an diese multiperspektivischen und antirassistischen Formen der Erinnerungspolitik wollen wir in unserem Projekt verschiedene Gruppen von Betroffenen sowie deren Widerstand gegen extrem rechte Gewalt in den 1990er Jahren in Cottbus sichtbar machen. Dabei nehmen wir eine intersektionale Perspektive ein und betrachten Macht- und Herrschaftsverhältnisse hinsichtlich ihrer jeweiligen Verflochtenheit. Wir verstehen Rassismus als ein grundsätzliches, strukturierendes Hierarchiemerkmal der Dominanzgesellschaft, das nicht an einen vermeintlich extremen rechten Rand verschoben werden kann. Die Geschehnisse rund um den August1992 in Cottbus und Umgebung aus intersektionaler Perspektive aufzuarbeiten, bedeutet, die Erfahrungen von Menschen mit unterschiedlichen Positionierungen hinsichtlich Generationen, Geschlecht/Sexualität oder Migrationserbe/-geschichte sichtbar zu machen. Wie Ibrahim Arslan, Überlebender des rassistischen Brandanschlages in Mölln, fordert, 147 / 154 147 gilt es die Betroffenen zu den „Hauptzeug*innen des Geschehenen“ (Arslan2019, o. S.) zu machen. Herausforderungen und bisherige Arbeit Die Perspektive der Betroffenen der pogromartigen Ausschreitungen in Cottbus- Sachsendorf1992 haben bisher keinen Eingang in das kollektive Gedächtnis der Stadt gefunden. Die Sichtweisen der Betroffenen sind kaum dokumentiert und somit für die (spätere) Auseinandersetzungen im Rahmen von Erinnerungs- und Gedenkarbeit nicht vorhanden. Um dies kritisch aufzuarbeiten, haben wir begonnen, Archivmaterial zu sichten, Zeitzeug*innen aufzusuchen, Gespräche zu führen und uns mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft sowie Kulturschaffenden zu vernetzen. U. a. haben wir eine Kooperation mit ehemaligen Vertragsarbeitenden aus Mosambik aufgebaut, die zu DDR-Zeiten in Cottbus lebten. Weiter arbeiten wir mit antirassistischen Gruppen in Cottbus wie dem Geflüchtetennetzwerk zusammen. Um einen öffentlichen Reflexions- und Diskussionsraum zu schaffen, haben wir im Sommer2022 in den Räumlichkeiten des Cottbuser Stadtmuseums eine Veranstaltungsreihe organisiert. Dabei fand ein Austausch mit der Initiative Pogrom91 aus Hoyerswerda zu deren erinnerungspolitischer Arbeit statt. Die Forscherinnen Christin Jänicke und Lucia Bruns gaben Einblicke in die Ergebnisse des Projektes Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren (dieser Tagungsband). Albino Forquilha, der aus Mosambik als Schüler an die Schule der Freundschaft nach Staßfurt in Sachsen-Anhalt gekommen war und öfter Cottbus besuchte hatte, erzählte von seinen Erfahrungen der rassistischen Gewalt und Ausgrenzung in der DDR. Heute ist Albino in Mosambik Teil einer Bewegung, die Gerechtigkeit für die damaligen Vertragsarbeiter*innen und Schüler*innen in der DDR fordert. Abschließend diskutierten die Cottbusser*innen Frances Kutscher, Mitgründerin des Vereins Solibabys e. V, und Bachir Alahli, Mitglied des Geflüchtetennetzwerkes Cottbus, mit Katharina Warda, Autorin und Soziologin mit den Arbeitsschwerpunkten Rassismus, Punk und Ostdeutschland, über Erfahrungen und Umgang mit Rassismus in der Stadt. Eine wichtige Rolle spielten zudem Fragen des antirassistischen Widerstandes aus migrantischer und migrantisierter Perspektive in Ostdeutschland. Erinnerungspolitik, die mit den Betroffenen arbeiten will, braucht viel Vertrauen und damit Zeit. Einerseits haben wir von Zeitzeug*innen und Aktivist*innen positive Rückmeldungen und Unterstützung erfahren. Andererseits begegnen uns einige Akteur*innen auch mit Ablehnung und Misstrauen. Die Gründe hierfür sind vielfältig; so haben die oben skizzierten Debatten über Rechtsextremismus in Ostdeutschland in den letzten dreißig Jahren auch zu 148 / 154 148 einer Situation beigetragen, die bei einigen Akteur*innen Besorgnis über eine pauschalisierende Verurteilung der Stadt Cottbus und ihrer Bewohner*innen durch Außenstehende hervorruft. Diese Befürchtungen können einer differenzierten Auseinandersetzung mit den Ereignissen im August1992 und einer intersektional gedachten Erinnerungspolitik im Weg stehen. Insgesamt ist es notwendig, Raum für verschiedene Perspektiven zu geben und sich auf die Deutungen der Betroffenen einzulassen– auch wenn diese mit eigenen Bildern, Vorstellungen und politischen Einordnungen in Konflikt geraten können. Zudem spielt die Stadtpolitik eine wichtige Rolle. Auch wenn wir als unabhängige Aktivist*innen arbeiten, macht es einen großen Unterschied, ob die Stadtpolitik unsere Arbeit unterstützt oder blockiert. Die Frage, wer und wessen Gedenken in der städtischen Erinnerungskultur sichtbar gemacht wird und als „betrauerbar“ (Butler2020) gilt, verweist auf grundlegende Möglichkeiten der sozialen Teilhabe und Zugehörigkeit. Es ist unsere Forderung, dass stadtpolitische Erinnerungskultur so gestaltet wird, dass die Betroffenen von extrem rechter und (anderen Formen) rassistischer Gewalt darin als betrauerbare Subjekte betrachtet werden, anstatt sie in der dominanzkulturellen Logik unsichtbar zu machen. Nicht zuletzt können darüber Gegennarrative zu Ungleichwertigkeit generierenden und homogenisierenden Deutungsmustern innerhalb der Stadtgesellschaft geschaffen werden. Ausblick Wir verorten unsere erinnerungspolitischen Suchbewegungen innerhalb der komplexen und widersprüchlichen Kämpfe um Erinnerung und Zugehörigkeit im Kontext einer postkolonialen, postnationalsozialistischen und postsozialistischen Gesellschaft (El-Tayeb2016). Zugleich richten wir unseren Blick auf die lokale Ebene, um angesichts der komplexen sozialen und politischen Gemengelage in Cottbus besser verstehen zu können, wie verschiedene Verhältnisse und Prozesse der rassistischen Ausgrenzung und Gewalt bis heute zur traurigen Realität in der Stadt gehören. Zum30. Jahrestag der pogromartigen Angriffe auf die Geflüchtetenunterkunft in Cottbus-Sachsendorf haben wir eine Gedenkveranstaltung durchgeführt, die wir zusammen mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in der Stadt organisiert haben. Derzeit fragen wir uns, wie eine Verstetigung des Gedenkens an die pogromartigen Ausschreitungen in Cottbus-Sachsendorf im August1992 gestaltet werden kann. Wir arbeiten an einer Wanderausstellung, die unser gesammeltes Wissen sichtbar machen und eine Grundlage zur weiteren Auseinandersetzung bieten soll. Es ist uns wichtig, eine kontinuierliche Form des Gedenkens zu schaffen, die verschiedene Perspektiven auf Erinnerung beinhaltet und sich auch einer Auseinandersetzung mit den aktuellen Verhältnissen nicht 149 / 154 149 verschließt: Wir hoffen, dass es uns gelingt, eine Form des Gedenkens und Erinnerns zu schaffen, das die Betroffenen zu den ‚Hauptzeug*innen des Geschehenen‘ macht. Literatur Aktionsbündnis ‚NSU-Komplex auflösen‘ (Hrsg.) (2021): Tribunale– „NSU-Komplex auflösen“. Berlin und Hamburg: AssoziationA. 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Professor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, Leiter der Emil Julius Gumbel-Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus des Moses Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien, Potsdam. Lucia Bruns, Erziehungswissenschaftlerin, M. A., war wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren“ an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Promoviert über die Entstehungsgeschichte des NSU-Komplexes im Kontext der Jugendarbeit der 1990er Jahre, Forschungsschwerpunkte: Jugendarbeit und Rechtsextremismus, Diversitätsbewusste Sozialpädagogik, Rechtsextremismus- und Geschlechterforschung. Christin Jänicke, Sozialwissenschaftlerin, M. A., war wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „Jugendarbeit, Polizei und rechte Jugendliche in den 1990er Jahren“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Ist Doktorandin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Forschungsschwerpunkte: Extreme Rechte, Rechte Gewalt und Polizei, Zivilgesellschaft in Ostdeutschland. Hans-Gerd Jaschke, Politikwissenschaftler, Dr. phil. habil., bis 2018 Professor für Politikwissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Forschungsschwerpunkte: Politischer Extremismus, Politik der Inneren Sicherheit, Entwicklung der Polizei. Christoph Kopke, Politikwissenschaftler, Dr. phil., Professor für Politikwissenschaft und Zeitgeschichte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement. Forschungsschwerpunkte: Nationalsozialismus und Rechtsextremismus. 152 / 154