Leistungsbezug im Saarland: Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie
Abstract
EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.
Full text
Wydra-Somaggio, Gabriele Research Report Leistungsbezug im Saarland: Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie IAB-Regional. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland, No. 2/2022 Provided in Cooperation with: Institute for Employment Research (IAB) Suggested Citation: Wydra-Somaggio, Gabriele (2022) : Leistungsbezug im Saarland: Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie, IAB- Regional. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland, No. 2/2022, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, https://doi.org/10.48720/IAB.RERPS.2202 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/262177 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
IAB-REGIONAL Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz 2|2022 IAB Rheinland-Pfalz-Saarland Leistungsbezug im Saarland – Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie Gabriele Wydra-Somaggio ISSN 2195-2655 ISSN 1861-1540
Leis tungsbezug im Saarland – Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona -Pandemie Gabriele Wydra -Somaggio (IAB Rheinland-Pfalz-Saarland) IAB - Regional berichtet über die Forschungsergebnisse des Regionalen Forschungsnetzes des IAB. Schwerpunktmäßig werden die regionalen Unterschiede in Wirtschaft und Arbeitsmarkt – unter Beachtung lokaler Besonderheiten – untersucht. IAB-Regional erscheint in loser Folge in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und wendet sich an Wissenschaft und Praxis.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ................................................................................................................... 4 1 Einleitung ........................................................................................................................... 5 2 Beschreibung des Sozialgesetzbuches II ............................................................................. 6 3 Entwicklungen im SGB II-Leistungsbezug vor der Corona-Pandemie im Saarland ............... 7 3.1 Langfristige Entwicklungen im SGB II-Leistungsbezug ...................................................... 7 3.2 Nettozugangsrate im SGB II-Leistungsbezug bis 2019 ....................................................... 9 4 Folgen der Corona-Pandemie im SGB II-Leistungsbezug im Saarland ............................... 14 4.1 Entwicklungen im Leistungsbezug während der Corona-Pandemie ............................... 14 4.2 Trendabweichung im SGB II-Leistungsbezug durch die Corona-Pandemie .................... 18 4.3 Regionale Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den SGB II-Leistungsbezug im Saarland ............................................................................................................................. 23 5 Fazit ................................................................................................................................. 27 Literatur ................................................................................................................................. 30 Anhang ................................................................................................................................... 33 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ 35 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ 35 Anhangsverzeichnis ................................................................................................................ 35
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 4 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen im Saarland von der Corona-Pandemie betroffen sind. Keywords Corona-Pandemie, Entwicklung, Grundsicherungsbezug, Saarland Danksagung Ich danke Oliver Ludewig und Anne Otto für ihre Hinweise und hilfreichen Kommentare. Insbesondere möchte ich Birgit Carl für die Unterstützung bei den Abbildungen und die redaktionelle Überarbeitung danken.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 5 1 Einleitung Nach der Finanzkrise profitierte der Arbeitsmarkt in Deutschland über eine sehr lange Zeit von einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Zahl der Arbeitslosen in Westdeutschland ging von 2010 bis 2019 um 30 Prozent zurück. Dabei sank die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II oder Grundsicherung) im Vergleich zum Sozialgesetzbuches III (SGB III oder Arbeitslosenversicherung) deutlich stärker (Brenke 2018). Dennoch waren nicht alle Arbeitsmarktbereiche und Personengruppen von diesen Entwicklungen gleichermaßen begünstigt: Die Zahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung ging nach der Finanzkrise weniger deutlich zurück als im SGB III (Bruckmeier et al. 2015; Brenke 2018). Insbesondere für die Gruppe der nicht arbeitslosen Hilfebedürftigen, die also entweder einer Erwerbstätigkeit nachgingen, eine Ausbildung oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen besuchten, Pflegeverpflichtungen im Privaten nachgingen oder arbeitsunfähig waren, war die Entwicklung der Arbeitsmarktsituation nach der Finanzkrise ungünstiger (Lietzmann 2016) und verharrt seitdem auf einem Niveau von vier Millionen für Deutschland. Mit der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und dem Lockdown in vielen Bereichen kam die Wirtschaft teilweise zum Erliegen. Dennoch wirkte sich der Rückgang der Wirtschaftsleistung, vor allem auch dank der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, kaum auf die Arbeitslosigkeit aus. Die Arbeitslosenzahl stieg in Deutschland während des ersten Lockdowns zwischen März und Juni 2020 um 518 Tsd. auf 2,8 Mio. Arbeitslose (+1,1 %). Vor allem im SGB III-Bereich, der kurzfristigen Schwankungen eher unterworfen ist als der Leistungsbezug, waren die Folgen der Pandemie zu spüren. Wenngleich sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zunächst weniger stark auf die Grundsicherung auswirkten, erhielten vor allem Personen vermehrt SGB II-Leistungen, die in mehr oder weniger prekären Arbeitsmarktbereichen, wie beispielsweise der Gastronomie oder in Kultur und Messe/Veranstaltungen tätig waren. Aber auch Selbstständige spürten die Folgen der Pandemie, da sie während des Lockdowns ihren Beschäftigungsumfang stark einschränken mussten. In der Regel haben sie keine Ansprüche auf SGB III-Leistungen, weil sie selten Sozialversicherungsbeiträge zahlen und somit im Falle eines Ausfalls des Erwerbseinkommens lediglich Zugang zu den SGB II-Leistungen erhalten (vgl. Kritikos/Graeber/Seebauer 2020). Ebenso erhalten auch Personen, die aus dem Niedriglohnbereich in die Arbeitslosigkeit eintreten, Grundsicherungsleistungen, weil sie aufgrund des geringen Verdienstes nur ALG I-Zahlungen unterhalb des Existenzminimums erhalten. Durch die Pandemie sind Personengruppen innerhalb der Grundsicherung unterschiedlich betroffen. Dies kann die Struktur auch innerhalb des SGB II verändern. Beschäftigungsmöglichkeiten fallen weg, wodurch sich Bezugsdauern verlängern. Ebenso wechselten Personen innerhalb des SGB II aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Arbeitslosigkeit, weil diese aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr stattfinden konnten. Infolgedessen ist davon auszugehen, dass Folgen der Corona-Pandemie auch in der Grundsicherung sichtbar sind. Daher liegt das besondere Interesse dieses Berichts in der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Grundsicherung hat und ob die Trends in der Vergangenheit durch die Corona-Pandemie kurzfristig unterbrochen worden sind. Dies zeigen wir anhand der Situation im Saarland auf.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 6 In diesem Bericht werden zunächst die langfristigen Entwicklungen der Strukturen im SGB II- Leistungsbezug im Saarland zwischen 2007 und 2019 skizziert (Kapitel 3). Danach folgt die Darstellung der kurzfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Leistungsbezug für das Saarland (Kapitel 4). Die Folgen der Corona-Pandemie werden anhand einer Trendberechnung für die unterschiedlichen Personengruppen im SGB II sowie des Corona-Effekts für das Jahr 2020 für den SGB II-Leistungsbezug in den saarländischen Kreisen beschrieben. Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und beschreibt die Herausforderungen. 2 Beschreibung des Sozialgesetzbuches II Wie in anderen Ländern der EU ist auch in Deutschland die sozialstaatliche Unterstützung während Phasen von Erwerbslosigkeit in einem zweistufigen Sicherungssystem organisiert. Dieses setzt sich aus der Arbeitslosenversicherung, die im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt ist, und der steuerfinanzierten bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zusammen. Während Leistungsberechtigte des SGB III Versicherungsleistungen in Form des Arbeitslosengeld I (ALG I) in Höhe von 60 Prozent (67 % für Familien) des letzten Nettolohnes erhalten, bemisst sich die Höhe der Grundsicherung, die die monetäre Leistung im SGB II darstellt, nach dem Anspruch der Bedarfsgemeinschaft. Die Grundsicherung besteht aus drei Leistungskomponenten, den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, den Kosten der Unterkunft sowie einem etwaigen Mehrbedarf. Hinzu kommt noch die Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung (Obermeier/Oschmiansky/Kühn 2020). Ansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn die Höhe des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit, aus anderen Einkommensquellen oder aus Vermögen einschließlich der Hilfe anderer nicht ausreicht, um den individuellen und den Bedarf der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu decken. Entscheidende Faktoren sind damit nicht nur die Höhe der Einkommen, sondern auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Der Regelbedarf wird gemäß dem Ergebnis der Bedürftigkeitsprüfung ausbezahlt. Der Rechtskreis des SGB II regelt die Leistungsansprüche einer sehr heterogenen Gruppe (Hohmeyer/Lietzmann 2020). Es wird zwischen erwerbsfähigen und nicht-erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unterschieden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in der Regel Personen zwischen 15 und 64 Jahre und grundsätzlich in der Lage, eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche aufzunehmen. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehen, wenn … 1. … der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III erloschen ist, also in der Regel dann, wenn die Arbeitslosigkeitsphase länger als 12 Monate andauert. Nach diesem Zeitraum werden Personen als Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug geführt, wodurch sie Leistungen des SGB II erhalten. 2. … der Lohn der letzten Beschäftigung zu niedrig war, und daher kein Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung besteht (Bruckmeier/Schnitzlein 2009; Seibert et al. 2017), wie bspw. bei geringfügig Beschäftigten oder Auszubildenden. 3. … nicht oder nicht ausreichend lange einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen worden ist, wie bspw. bei Selbstständigen oder sozialversicherungspflichtig
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 7 Beschäftigten mit kurzen Beschäftigungsphasen.1 Diese Personen sind je nach Branche stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängig und entsprechend einem höheren Risiko ausgesetzt, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen. 4. … Arbeitslosenversicherungsleistungen mit Leistungen der Grundsicherung aufgestockt werden, weil die Höhe des ALG I zur Bewältigung des Alltags nicht ausreicht. 5. … einer ungeförderten Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, deren Entlohnung aber nicht zur Bewältigung des Alltags ausreicht, und sie ihren Lohn ergänzen müssen. Nichterwerbsfähige Personen sind meist Kinder unter 15 Jahren und Erwachsene, die aufgrund von bspw. gesundheitlichen Einschränkungen nicht arbeitsfähig sind. Diese werden in den Statistiken ebenfalls erfasst, weil die SGB II-Leistungen reine Bedürftigkeitsprüfungen auf Grundlage des Haushaltseinkommens und -vermögens sind. Diese Prüfungen richten sich an bedürftige Haushalte mit mindestens einer Person im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Die Höhe der Hilfe wird nach der Anzahl der bedürftigen Personen im Haushalt festgelegt. Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Saarland betrifft dies ungefähr 72 Prozent aller SGB II-Leistungsberechtigten. Für die Auswertungen liegen die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie die Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zugrunde. 3 Entwicklungen im SGB II-Leistungsbezug vor der Corona-Pandemie im Saarland Zunächst wird der Fokus auf die Langfristbetrachtung gelegt. Diese umfasst die Jahre 2007 bis 2019 und endet daher im Jahr vor der Corona-Pandemie. Ziel ist es, für das Saarland längerfristigen Entwicklungen abzubilden und die Entwicklungen innerhalb des SGB II unter wirtschaftlichen Wachstumsbedingungen aufzuzeigen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die langfristige Entwicklung der Zusammensetzung des SGB II und welche Personengruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der vorherrschenden Arbeitsmarktsituation profitiert hat und welche nicht. 3.1 Langfristige Entwicklungen im SGB II-Leistungsbezug Abbildung 1 zeigt, dass im Saarland die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 2007 und 2019 von knapp 63 Tsd. auf ungefähr 59 Tsd. Personen zurückging (-6,3 %), vorwiegend in den Jahren nach der Finanzkrise (2011 und 2012). Ungefähr ein Drittel der Leistungsberechtigten konnten 2007 eine Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit aufnehmen. Dieser Anteil sank bis 2019 auf ungefähr 21 Prozent. Der Anteil der arbeitslosen SGB II-Beziehenden, die eine Ausbildung aufnahmen, verdoppelte sich in diesem Zeitraum nahezu (von 15 % in 2007 auf ungefähr 30 % in 2019). Der Anteil der Arbeitslosen, die in den Status der Nichterwerbstätigkeit übergingen, nahm von 37 Prozent leicht auf 39 Prozent zu. Somit ist der Teil der arbeitslosen Leistungsberechtigen, 1 Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I ist dann erfüllt, wenn in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 8 die dem Arbeitsmarkt nicht mehr direkt zur Verfügung stehen, gestiegen. Nach 2012 war die Entwicklung im SGB II von zwei gegenläufigen Effekten bestimmt: Die günstigen Arbeitsmarktbedingungen wirkten sich weiterhin positiv auf die Grundsicherung aus. Diesem Effekt stand aber die hohe Zuwanderung der Jahre 2015 und 2016 entgegen, die den Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten bremste. Vor allem verstärkte sich seit 2015 der Zugang von Menschen aus Kriegs- und Krisenländern und führte zwischen September 2016 und September 2017 zu einem vorübergehenden Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt (Brücker et al. 2018). Die insgesamt positive Entwicklung lässt sich auf den Rückgang der arbeitslosen Leistungsberechtigten von 28,7 Tsd. im Jahr 2007 auf 22 Tsd. im Jahr 2019 zurückführen (-23 %). Der Bestand an Langzeitarbeitslosen reduzierte sich mit knapp 40 Prozent hier wiederum deutlich stärker als derjenige der Personen mit weniger als 12 Monaten in Arbeitslosigkeit (-6 %) und den nicht arbeitslosen Leistungsberechtigte (-8 %).2 Dies wirkte sich auch auf die Struktur der arbeitslosen Leistungsberechtigten aus. Waren 2007 noch die Hälfte aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Erwerbstätigkeit, belief sich dieser Anteil im Jahr 2019 auf 39 Prozent. Insgesamt betrachtet überwogen im SGB II damit Leistungsberechtigte mit langen Bezugsdauern. Dies verdeutlicht weiterhin den Anteil der Leistungsberechtigten, die im Dezember 2019 seit mehr als zwei Jahren SGB II-Leistungen erhielten. Dieser lag bei 64 Prozent aller Langzeitberechtigten (Bruckmeier/Hohmeyer/Lietzmann 2021). Die Gründe für die positiven Entwicklungen sind vielfältig. Einerseits liegt es daran, dass Übergangsraten von der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit gerade unter denjenigen stiegen, die kurz vor dem Übergang zum langfristigen Leistungsbezug standen, also, dass weniger Personen aus dem SGB III-Bereich in den SGB II-Bereich übergingen. Andererseits stiegen mit der Einführung des SGB II und den damit verbundenen gesunkenen Leistungsansprüchen, die nunmehr gerade so zur Deckung der Grundbedürfnisse ausreichen, die Anreize zur Arbeitsaufnahme (siehe für einen Überblick Hochmuth et al. 2021). Ende 2018 ging die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch deshalb zurück, weil vermehrt Zugewanderte aus dem Jahr 2015 in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten (Brücker et al. 2018). Dieser rückläufige Trend setzte sich bis zum Frühjahr 2020 fort. Dabei sank der Bestand an Leistungsberechtigten, die mehr als 12 Monate arbeitslos waren, überdurchschnittlich stark. 2 2019 gingen 22 Prozent der Langzeitarbeitslosen in Bildungsmaßnahmen über oder der weitaus größere Teil in Nichterwerbstätigkeit (52 %). Diese Anteile stiegen jeweils gegenüber 2007 um 10 bzw. 5 Prozentpunkte.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 15 Abbildung 4: Status der eLb und deren Entwicklung Saarland, 2019, Jan. bis Nov. 2020, 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 2019 01/2020 02/2020 03/2020 04/2020 05/2020 06/2020 07/2020 08/2020 09/2020 10/2020 11/2020 Personen im Leistungsbezug <12 Monate arbeitslos Personen im Leistungsbezug >=12 Monate arbeitslos nicht arbeitslose Personen im Leistungsbezug Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021, eigene Berechnungen. © IAB Die Auswirkungen der Corona-Pandemie veränderten auch die Struktur der Grundsicherung für das Saarland (Abbildung 4). Insbesondere stieg die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II über die gesamten betrachteten Monate im Durchschnitt um 22 Prozent. Diese Veränderung entsprach dem bundesdeutschen Wert (22,1 %). Dabei nahm zwischen Januar und Mai die Zahl der Personen, die länger als zwölf Monate im SGB II-Leistungsbezug waren, mit 12 Prozent deutlich stärker zu als zwischen Mai und November (9 %). Die Folgen der Pandemie waren für die Personen, die zu Beginn des ersten Lockdowns bereits arbeitslos waren, nachhaltiger. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Bestand in 2020 stark verändert. Bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 stieg der Bestand an Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat um ungefähr 4 Prozent und erhöhte sich bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat auf 29 Prozent. 3 Es scheint, als ob sie am wenigsten von der Arbeitsmarkterholung nach der Öffnung im Sommer und Herbst profitierten. Der Anteil der Leistungsberechtigten mit weniger als zwölf Monaten in Arbeitslosigkeit im SGB II-Leistungsbezug über den gesamten Zeitraum stieg ebenfalls, allerdings weniger stark als jener der Langzeitarbeitslosen (11,7 %). 4 Zudem zeigt sich eine sehr dynamische Entwicklung. Die Zahl der Kurzzeitarbeitslosen im SGB II stieg zwischen Januar und Mai, also zu Beginn der Corona-Pandemie und während des ersten Lockdowns kurzzeitig mit 18,5 Prozent stärker an. Die Veränderung im Frühsommer lag damit deutlich höher als diejenige der Langzeitarbeitslosen. Allerdings sank mit der Beendigung des Lockdowns die 3 Im Vergleich hierzu veränderte sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zum Dezember 2020 mit knapp 1 Prozent gegenüber Dezember 2019 kaum. Die höchste Veränderung in der Corona Pandemie gab es im August 2020 mit 2 Prozent. 4 Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Kurzzeitarbeitslosigkeit auf 12 Monate ist die Entwicklung weniger dynamisch.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 16 Zahl der Leistungsberechtigten, die nur kurz arbeitslos waren, fast ebenso stark wie sie angestiegen war (-19 %). Dabei handelt es sich nicht nur um Personen, die zu Beginn der Pandemie dem Bereich des SGB II zugegangen sind, sondern es wechselten auch innerhalb der Grundsicherung mehr Personen in den SGB II-Status arbeitslos, beispielsweise aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder aus ungeförderter Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus kommen nach Bruckmeier/Hohmeyer/Lietzmann (2021) die geringeren Abgangschancen von arbeitslosen Leistungsberechtigten dadurch zustande, dass die Unternehmen pandemiebedingt deutlich weniger einstellten und weniger Beschäftigungsmöglichkeiten boten. So hat die Corona-Pandemie vor allem die Arbeitslosen getroffen, die vor der Krise bereits einige Zeit ohne Erwerbstätigkeit waren.5 Durch den Lockdown und das weltweite Herunterfahren der wirtschaftlichen Tätigkeit in der Industrie, aber vor allem auch in der Gastronomie und im kulturellen Bereich und den Ausfall von Messe- und Großveranstaltungen, haben sich die Chancen auf eine Arbeitsmarktintegration für bestimmte Personengruppen schlagartig verschlechtert. Auch wenn im Sommer mit den Öffnungen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche das Wachstum wieder an Fahrt aufnahm, reduzierten Unternehmen vorwiegend die Kurzarbeit, anstatt Neueinstellungen vorzunehmen. Zusätzliche Arbeitsplätze wurden auch aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und des bevorstehenden Winters in geringerem Umfang geschaffen. So fielen Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose weg, die unter Nicht-Pandemiebedingungen gute Chancen gehabt hätten, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen und die nunmehr längerfristig ohne Beschäftigung bleiben dürften. Denn Arbeitslosigkeit selbst ist ein Hindernis für eine Arbeitsaufnahme (in Gartner/Weber 2021), da das Wissen in einem Beruf veraltet, wenn dieser länger nicht ausgeübt wird. Die Qualifikationen und der Wissensstand werden zudem schneller obsolet, auch weil die Corona-Pandemie die Digitalisierung in der Arbeitswelt beschleunigte und dadurch vermehrt digitale Kompetenzen nachgefragt werden (Wydra- Somaggio/Otto 2020). Schließlich hatte die Pandemie kaum Auswirkungen auf die Zahl der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten. Hier ging die Zahl über den gesamten Betrachtungszeitraum sogar um knapp drei Prozent zurück. Vor allem sank deren Zahl in der zweiten Hälfte des Jahres 2020, nachdem auch während des ersten Lockdowns die Zahl der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten leicht gestiegen ist. Dies liegt möglicherweise daran, dass es pandemiebedingt innerhalb des SGB II-Leistungsbezugs zu Verschiebungen kam (Abbildung 5). 5 Vor allem die Zahl der Arbeitslosen, die eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, ging im März und April deutlich zurück. Ebenso deutlich war der Rückgang bei dem Anteil, der in Bildungsmaßnahmen abgegangen sind. Der Anteil der Arbeitslosen, die Bildungsmaßnahmen besuchten, stieg im Jahresverlauf wieder, aber erreicht selbst im November gerade so das Vorkrisenniveau.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 17 Abbildung 5: Status der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigte im SGB II Saarland, Januar bis November 2020, Anteile in Prozent 23,3 23,5 23,2 21,4 20,4 20,3 20,1 20,2 21,0 21,4 21,4 21,2 21,3 21,8 23,5 24,0 24,2 23,8 23,8 23,5 23,0 23,0 17,7 17,5 17,5 18,4 18,8 18,8 18,7 18,1 18,3 18,5 18,5 13,9 13,7 13,8 14,4 14,6 14,8 14,9 15,0 14,5 14,6 14,7 10,6 11,0 10,7 8,7 8,7 8,4 8,8 8,8 9,2 9,0 9,3 8,4 8,4 8,3 8,7 8,8 8,8 8,9 8,6 8,5 8,6 8,7 4,9 4,7 4,7 4,9 4,7 4,7 4,8 5,6 5,0 4,9 4,4 01/2020 02/2020 03/2020 04/2020 05/2020 06/2020 07/2020 08/2020 09/2020 10/2020 11/2020 arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ungeförderte Erwerbstätigkeit Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung Erziehung, Haushalt, Pflege Arbeitsunfähigkeit Sonderregelungen für Ältere sonstiges/ unbekannt Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021, eigene Berechnungen. © IAB Aufgrund der Kontaktbeschränkungen nahmen weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil. So ging im Saarland die Zahl der Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ab März 2020 drastisch zurück, wobei der Rückgang aber mit einiger Verzögerung eintraf. Im März waren noch 8. 238 Leistungsberechtigte (23,4 %) in einer Maßnahme. Im April 2020 ging die Zahl um ca. 900Personen auf 21,4 Prozent und im Mai nochmal um knapp 400 Personen auf 20,4 Prozent zurück. Im Vergleich zu 2019 waren dies vier Prozentpunkte weniger. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen fielen Präsenzveranstaltungen auch bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus. Das Niveau vor der Pandemie wurde auch im November nicht wieder erreicht. Vermutlich wurden begonnene Maßnahmen auch nach Beginn des ersten Lockdowns noch zu Ende geführt, aber keine bzw. weniger neue Maßnahmenangebote unterbreitet. So pendelte sich der Anteil der Leistungsberechtigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen über den Sommer bis in den Herbst hinein bei ungefähr 20 Prozent ein. Erst zum zweiten Lockdown stieg dieser Anteil wieder leicht. Demgegenüber stieg die Zahl der Erwerbstätigen, die SGB II-Leistungen bezogen, um ungefähr 2 Prozentpunkte im 2020 an. Waren es im Januar noch 21,2 Prozent nicht arbeitslose Leistungsberechtigte in Erwerbstätigkeit lag der Anteil im November bei 23 Prozent. Gründe könnten darin liegen, dass weniger Überstunden geleistet wurden, die in der Regel entlohnt werden, Betriebe vermehrt in Kurzarbeit geschickt haben oder aber auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft arbeitslos wurden, weshalb eine Ergänzung des Einkommens mit Grundsicherungsleistungen notwendig wurde. Kaum Veränderungen brachte die Corona-
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 18 Pandemie für Leistungsberechtigte, die sich in Ausbildung befanden. Dieser Teil des Leistungsbezugs blieb, wie die anderen Bereiche, nahezu unberührt. 4.2 Trendabweichung im SGB II-Leistungsbezug durch die Corona- Pandemie Die Verbindung zwischen Lang- und Kurzfristbetrachtung kann anhand einer Trendberechnung veranschaulicht werden. Vergangene Entwicklungen werden hier fortgeschrieben unter der Annahme, dass vorherrschende Rahmenbedingungen, die vor der Pandemie galten, sich nicht ändern. Verglichen wird diese Trendfortschreibung mit der tatsächlichen Entwicklung, die von der Corona-Pandemie geprägt ist. Die Abweichungen beziehen sich auf die Veränderungen des Bestands der verschiedenen Gruppen im SGB II-Leistungsbezug jeweils zum Vorjahresmonat. Diese Veränderungen werden dann für das Jahr 2020 fortgeschrieben, und den tatsächlichen Bestandszahlen gegenübergestellt. Weil sich bereits 2018 und 2019 die positiven Wirkungen der Arbeitsmarktreformen und der günstigen Wirtschaftsbedingungen nach der Finanz- und Wirtschaftskrise abschwächten, wird der Trend dieser Jahre vor der Corona-Pandemie fortgeschrieben. Abbildung 6 zeigt die tatsächliche Entwicklung des Bestands im SGB II im Jahr 2020 (blaue Linie) sowie die Trendfortschreibung auf Basis der Entwicklung der letzten zwei Jahre, die ohne Corona möglicherweise eingetreten wäre (grüne Linie), wenn sich unabhängig von Corona auch die anderen Rahmenbedingungen, welche auf das SGB II wirken sich nicht verändert hätten.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 19 Abbildung 6: Abweichung der Veränderung des Bestands im Leistungsbezug insgesamt zum 2-Jahrestrend Saarland, 2022, Angaben in Prozentpunkten -8,0 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 Entwicklung des Bestands an erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden Trend Abweichung vom Trend April -Dezember 2020 (Zähltag nach Corona) ca. +4 %-Punkte Abweichung vom Trend April -Juni 2020 (Zähltag nach Corona) ca. +7 %-Punkte Abweichung vom Trend Januar-März 2020 (Zähltag vor Corona) ca. +2 %-Punkte Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021, eigene Berechnungen. © IAB Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II hätte sich nach der Trendfortschreibung weiter reduziert (Abbildung 6). Die Linie zeigt die Veränderung des Bestands zu den jeweiligen Vorjahresmonaten im 2-Jahres-Trend an und hätte sich im Jahr 2020 in allen Monaten weiter reduzierend auf den Bestand des SGB II ausgewirkt. Jedoch deutet der ansteigende Verlauf dieser Linie auch auf eine Abschwächung des Trends hin. Das heißt, der Rückgang im Bestand hätte sich auch ohne Corona verlangsamt. Dennoch bleibt die Trendfortschreibung für das gesamte Jahr 2020 unter der tatsächlichen Bestandveränderung. Bereits vor dem ersten Lockdown in den Monaten Januar bis März wäre der Bestand weniger stark als in den Vorjahren zurückgegangen. Ab April wäre unter Nicht-Coronabedingungen der Bestand an Leistungsberechtigten weiter gesunken. Tatsächlich ist der Bestand im SGB II aber, bedingt unter anderem durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, gestiegen. Entsprechend ist die Trendabweichung für die Monate zwischen April und Juni mit 7 Prozentpunkten relativ hoch und sank zum Ende des Jahres 2020 wieder auf 4 Prozentpunkte. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sich die tatsächliche Entwicklung auch ohne die Corona- Pandemie ungünstiger entwickelt hätte, wie die geringere Veränderung vor März 2020 zeigt. Daher ist ein Teil der Abweichung auch auf Faktoren, die nicht in Zusammenhang mit Maßnahmen zu Eindämmung der Corona-Pandemie stehen, zurückzuführen. Die Trendabweichung fällt zum Ende des Jahres 2020 einerseits wieder geringer als im Frühsommer
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 20 aus, weil Leistungsberechtigte von der Erholung des Arbeitsmarktes nach den Öffnungen im Sommer profitierten, andererseits hätte sich aber die Situation im SGB II nach der Trendberechnung auch ohne Corona verschlechtert. Diese Bestandveränderung wird durch den Corona-Effekt untermauert, der die Entwicklungen bei den Nettozugängen in den Leistungsbezug im Jahr 2020 dem Jahr 2019 gegenübergestellt und Abweichungen zwischen den beiden Zeiträumen aufgezeigt.6 Dieser war im April 2020 besonders stark, in diesem Monat sind dem SGB II-Bereich deutlich mehr Personen zugegangen als im Vorjahrsmonat (siehe Abbildung A 1). Insgesamt waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie auch im SGB II-Leistungsbezug sehr deutlich sichtbar, auch wenn sie sich auf das Frühjahr 2020 konzentrierten, also auf den Zeitraum des ersten Lockdowns. Werden nun die Personen nach den Lebenslagen innerhalb des SGB II-Leistungsbezugs genauer betrachtet, lässt sich feststellen, dass die Abweichung vom bisherigen Trend für die arbeitslosen Leistungsberechtigten, die weniger als 12 Monate ohne Beschäftigung waren, in der ersten Hälfte des Jahres 2020 überdurchschnittlich hoch war. 6 Hierfür wird die Entwicklung der Zu- und Abgänge der Arbeitslosen in und aus dem Leistungsbezug in den Monaten Januar bis Dezember 2020 mit den entsprechenden Vorjahren verglichen. Für den Corona-Effekt wird im ersten Schritt für jeden der Monate im Jahr 2020 und 2019 die Nettozugangsrate berechnet. Hierbei wird der Saldo der Zu- und Abgänge ins Verhältnis zu den abhängigen Erwerbspersonen gesetzt und mit 1.000 multipliziert. Schließlich wird die Differenz der Nettozugangsraten 2020 und 2019 gebildet. Dieser Vorjahresvergleich ist wichtig, um für saisonale Effekte zu kontrollieren.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 21 Abbildung 7: Abweichung des Bestands im Leistungsbezug für Arbeitslose <12 Monate vom 2-Jahrestrend Saarland, 2020, Angaben in Prozentpunkten -10,0 -5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 Entwicklung des Bestands an arbeitslosen Leistungsbeziehenden Trend Abweichung vom Trend April -Dezember 2020 (Zähltag nach Corona) ca. -2 %-Punkte Abweichung vom Trend April -Juni 2020 (Zähltag nach Corona) ca. +19 %-Punkte Abweichung vom Trend Januar-März 2020 (Zähltag vor Corona) ca. 0 %-Punkte Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2021, eigene Berechnungen. © IAB Bis März 2020 entwickelte sich die tatsächliche Zahl der arbeitslosen Leistungsberechtigten, die weniger als 12 Monate ohne Arbeit waren, zwar deutlich besser als nach der Trendfortschreibung zu erwarten gewesen wäre. Der Bestand an kurzzeitig arbeitslosen Personen im SGB II reduzierte sich in den ersten drei Monaten im Jahr 2020 sogar. Ab April schnellte die Zahl aber sehr deutlich nach oben und wich vom Trend um 19 Prozentpunkte ab. Vor allem Personen, die in durch die Schließungen betroffenen Wirtschaftsbereichen beschäftigt waren, meldeten sich arbeitslos. Da es sich meist um Personen in Niedriglohnbereichen, wie dem Gastgewerbe und Handel, handelt, entstand häufig ein SGB II Leistungsanspruch. Die Trendabweichung wurde ab Juni wieder geringer und belief sich gegen Ende des Jahres auf nur noch knapp 2 Prozentpunkte. Das heißt, dass sich der Bestand an kurzfristig Arbeitslosen nach der Dynamik in den Vormonaten wieder gemäß dem erwarteten Trend entwickelte. Mit der Öffnung und der Arbeitsmarkterholung konnten sie wieder schnell aus dem Leistungsbezug in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Betroffenheit auf die kurzzeitige Arbeitslosigkeit war groß, aber dauerte nur während des ersten Lockdowns an. Die Situation für Personen, die weniger als 12 Monate ohne Arbeit waren, entspannte sich mit der Öffnung in vielen Wirtschaftsbereichen während des Sommers wieder. Ein anderes Bild zeigt sich für Personen, die mehr als ein Jahr ohne Arbeit waren, also die Langzeitarbeitslosen. Deren Situation verschlechterte sich weiter zunehmend, da eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten weggefallen war. Auch unter Nicht-Pandemiebedingungen hätten
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 22 sie Schwierigkeiten gehabt, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da aufgrund der langen Erwerbslosigkeit Wissen veraltet war, aber unter Umständen auch andere Gründe eine Arbeitsaufnahme verhinderten. Abbildung 8: Trendberechnung für die Veränderung des Bestands im Leistungsbezug für Langzeitarbeitslose Saarland, 2020, Angaben in Prozentpunkten -30,0 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 Entwicklung des Bestands an langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden Trend Abweichung vom Trend April -Dezember 2020 (Zähltag nach Corona) ca. +12 %-Punkte Abweichung vom Trend April -Juni 2020 (Zähltag nach Corona) ca. +33 %-Punkte Abweichung vom Trend Januar-März 2020 (Zähltag vor Corona) ca. +19 %-Punkte Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021, eigene Berechnungen. © IAB Die Trendabweichung betrug bis März 2020 19 Prozentpunkte. Das heißt, dass sich bereits vor den Monaten des Einsatzes der Maßnahmen gegen die Pandemie der Bestand an Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum ungünstiger entwickelte. Diese Differenz vergrößerte sich im April sprunghaft und nahm im weiteren Jahresverlauf jedoch ab, auch weil der Anstieg der Zahl an Langzeitarbeitslosen im Trend an Fahrt aufgenommen hätte. Die Trendabweichung des Bestands an Langzeitarbeitslosen erreichte ab Juni eine Größe von 33 Prozentpunkten. Die Abweichung ging bis zum Ende des Jahres 2020 auf 12 Prozentpunkte. Im Vergleich zu den Vorjahren verdeutlicht sich noch einmal, dass die Langzeitarbeitslosen durch die Krise stark betroffen waren und wohl längerfristig auch die Folgen zu tragen haben.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 23 4.3 Regionale Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den SGB II- Leistungsbezug im Saarland Die allgemeine Trendabweichung bescheinigt deutliche Auswirkungen auf die Entwicklungen im SGB II. Welche Personengruppen und Kreise nun kurzfristig besonders betroffen waren, soll der durchschnittlich für das Jahr 2020 berechnete Corona-Effekt aufzeigen. Hierfür wird eine Ein-Jahres-Abweichung der Bestandsveränderung für einzelne Personengruppen und Regionen berechnet. Corona-Effekt nach Personengruppen Tabelle 2 zeigt den Corona-Effekt für den SGB II-Leistungsbezug für das Saarland je 1.000 Erwerbspersonen. Der kumulierte Gesamteffekt der Monate April bis Dezember 2020 bringt zum Ausdruck, wie groß die Auswirkungen der Pandemie auf die Veränderung des Arbeitslosenbestandes im SGB II für die Monate April bis Dezember des Jahres 2020 im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum des Jahres 2019 waren. Tabelle 2 stellt den Corona-Effekt, der für die Monate April bis Dezember 2020 kumuliert wurden, dar. Tabelle 2: Gesamt Corona-Effekt 2020 im SGB II-Leistungsbezug nach Merkmalen Saarland, 2020 Saarland Westdeutschland Corona-Effekt 3,3 4,0 soziodemografische Merkmale Männer 3,4 4,2 Frauen 3,2 3,9 Unter 25 Jahre -4,5 2,9 25 bis 54 Jahre 4,2 4,6 55 Jahr und älter 3,1 2,8 deutsch 3,4 3,1 Ausländer 10,4 10,4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2021, eigene Berechnungen. © IAB Der Corona Effekt im Saarland für die Monate April bis Dezember 2020 lag bei 3,3 Personen zusätzlich im SGB II-Bezug je 1.000 Erwerbspersonen und war relativ moderat im Vergleich zum Corona-Effekt bei der Arbeitslosigkeit im SGB III-Bereich, der für April bis September 2020 4,0 betrug (siehe Faißt/Hamann/Jahn 2021). Der Gesamteffekt, der nach soziodemografischen Merkmalen berechnet wurde, zeigt im Großen und Ganzen keine Auffälligkeiten auf. Zwar waren pandemiebedingt jene Wirtschaftszweige am stärksten betroffen, die vorwiegend Frauen beschäftigten, allerdings mit unterschiedlichen Folgen. Stieg in den systemrelevanten Berufen, wie bspw. in Berufen des Lebensmittelhandels und des Pflege- und Sozialbereiches vor allem die Arbeitsintensität (siehe auch Otto et al. 2021), was sich positiv auf Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkte, wurden Beschäftigte im Bereich des Gastgewerbes und in den anderen Bereichen des Einzelhandels je länger der Lockdown andauerte, in Kurzarbeit geschickt oder entlassen.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 24 Aufgrund dieser gegenläufigen Effekte waren Frauen während des ersten Lockdowns nicht stärker von den Schließungen betroffen als Männer, weshalb sich sowohl der kumulierte als auch die monatlichen geschlechtsspezifischen Corona-Effekte jeweils kaum voneinander unterscheiden (siehe hierzu Anhang Abbildung A 2). Bei der Betrachtung des Corona-Effektes nach Altersgruppen sind geringfügige Unterschiede während den ersten Monaten der Corona- Pandemie im März und April zu erkennen, wobei Personen unter 25 Jahren mit -4,5 sogar einen negativen Corona-Effekt hatten. Dieser Effekt wurde vor allem von der günstigen Situation dieser Altersgruppe ab September getrieben (im Anhang Abbildung A 3), mit dem Beginn des neuen (Aus-)Bildungsjahres. Die Zahl der Personen der unter 25 Jahren in 2020 ist gegenüber 2019 zurückgegangen. Den größten Corona-Effekt weist die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 25 und 54 Jahren mit 4,2 je 1.000 Erwerbspersonen auf, die auch in den meisten Monaten des Jahres am stärksten von Auswirkungen der Pandemie betroffen waren. Schließlich sticht aber vor allem der große Corona-Effekt für das Merkmal Nationalität hervor, der mit 10,4 je 1.000 Erwerbspersonen deutlich über dem Durschnitt lag. Damit fällt dieser für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mehr als dreimal so hoch aus wie für Personen mit deutscher Nationalität. Auch schwankt der unterjährige Corona-Effekt für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stärker als für jene mit deutscher Staatsangehörigkeit (siehe Anhang Abbildung A 4). Selbst für Personen mit Migrationshintergrund, die also ebenso ausländischer wie deutscher Staatsangehörigkeit sein können, stieg die Arbeitslosigkeit durch die Corona-Pandemie deutlich an (Brücker et al. 2021). Vor allem ab April kamen die Neuzugänge aus dem Gastgewerbe (16 % an allen SGB II-Zugängen), die aufgrund des Lockdowns in ihrem Bereich ohne Beschäftigung waren und wo der Anteil an ausländischen Beschäftigten auch überdurchschnittlich hoch ist. Zudem sind die Gehälter in diesem Bereich typischerweise niedrig, sodass häufig zur Existenzsicherung Leistungsansprüche auf der gesetzlichen Grundlage des SGB II zusätzlich zum Arbeitslosengeld bestehen. Corona-Effekt nach Kreisen Zwar war das Saarland im Vergleich zu den anderen Bundesländern weniger stark von der Corona-Pandemie betroffen, sowohl was die Arbeitslosigkeit insgesamt (siehe Böhme et al 2020) als auch die Veränderungen für den Leistungsbezug betrifft. Die Karte zeigt aber recht deutlich, dass die Corona-Pandemie die saarländischen Kreise zum Teil sehr stark getroffen hat (Abbildung 9).
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 31 Bruckmeier, Kerstin; Lietzmann, Torsten; Rothe Thomas; Saile Anna-Theresa (2015): Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II: Langer Leistungsbezug ist nicht gleich Langzeitarbeitslosigkeit. IAB-Kurzbericht 20/2015, Nürnberg. Bruckmeier, Kerstin; Schnitzlein, Daniel D. (2009): Der Übergang von Arbeitslosenhilfeempfängern in das SGB II. In: eine empirische Analyse anhand von Befragungsdaten In: Sozialer Fortschritt, Jg. 58, H.1, online erschienen im 2009, 1-9. Grienberger, Katharina; Hohmeyer, Katrin; Zabel, Cordula (2021): Erwerbslose in der Grundsicherung: Welche Faktoren begünstigen die Aufnahme stabiler Beschäftigungsverhältnisse? In: IAB-Forum H. 13.01.2021, online erschienen im 2021. [URL: https://www.iab-forum.de/erwerbslose-in-der-grundsicherung-welche-faktoren- beguenstigen-die-aufnahme-stabiler-beschaeftigungsverhaeltnisse/] (abgerufen am 13.06.2022) Faißt, Christian; Hamann, Silke; Jahn, Daniel (2021): Der coronabedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Baden-Württemberg 01/2021, Nürnberg, 30 S. Gartner, Hermann; Weber, Enzo (2021): Ohne Einstellungsschub wird sich die Arbeitslosigkeit verfestigen. In: Makronom, 22.04.2021. Hochmuth, Brigitte; Kohlbrecher, Britta; Merkl, Christian; Gartner, Hermann (2021): Hartz IV and the decline of German unemployment: A macroeconomic evaluation. CESifo working paper 8933, München. Hohmeyer, Katrin; Kopf, Eva (2015): Pflegende in Arbeitslosengeld-II-Haushalten: Wie Leistungsbezieher Pflege und Arbeitsuche vereinbaren. IAB-Kurzbericht 05/2015. Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten (2020): Persistence of welfare receipt and unemployment in Germany. In: Determinants and duration dependence. In: Journal of social policy, Jg. 49, H. 2, online erschienen im 2020, 299-322. Kritikos, Alexander S.; Graeber, Daniel; Seebauer, Johannes (2020): Corona-Pandemie wird zur Krise für Selbständige. DIW aktuell Nr. 47 — 12. Juni 2020 Lietzmann, Thorsten (2016): Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit: Definitionen, Quantitäten, Strukturen. WSI Mitteilungen 5/2016, S.334-343. Obermeier, Tim; Oschmiansky, Frank; Kühn, Jürgern (2020): Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII). [URL: https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/317313/leistungen-der- grundsicherung#:~:text=Die%20Leistungen%20der%20Grundsicherung%20setzen%20sich% 20im%20Wesentlichen,Ende%202011%20in%20geringem%20Umfang%20in%20der%20Rent enversicherung] (abgerufen am 20.12.2021) Otto, Anne; Fuchs, Michaela; Wydra-Somaggio, Gabriele; Stabler, Jochen (2021): Systemrelevante Berufe und das Potenzial für Homeoffice: Eine geschlechtsspezifische Bestandsaufnahme für Rheinland-Pfalz. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2021.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 32 Schludi, Martin (2021): IAB-Prognose 2021/2022: Der Arbeitsmarkt ist auf Erholungskurs, In: IAB- Forum 4. Oktober 2021, https://www.iab-forum.de/iab-prognose-2021-2022-der- arbeitsmarkt-ist-auf-erholungskurs/, Abrufdatum: 4. Oktober 2021 Seibert, Holger; Wiethölter, Doris; Schwengler, Barbara (2021): Beschäftigungsentwicklung von Helfertätigkeiten: Starker Einbruch in der Corona-Krise. IAB-Kurzbericht 16/2021, Nürnberg. Seibert, Holger; Wurdack, Anja; Bruckmeier, Kerstin; Graf, Tobias; Lietzmann, Torsten (2017): Typische Verlaufsmuster beim Grundsicherungsbezug: Für einige Dauerzustand, für andere nur eine Episode. IAB-Kurzbericht 04/2017. Wydra-Somaggio, Gabriele; Otto, Anne (2020): Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit im Saarland. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2020, Nürnberg.
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 33 Anhang Abbildung A 1: Monatlicher Corona Effekt der Veränderung der Zugänge in Leistungsbezug Saarland, 2020, je 1.000 Erwerbspersonen -2,0 -1,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2021, eigene Berechnungen. © IAB Abbildung A 2: Corona Effekt der Veränderung der Zugänge in Leistungsbezug nach Geschlecht Saarland, 2020, je 1.000 Erwerbspersonen -2,0 -1,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Männer Frauen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2021, eigene Berechnungen. © IAB
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 34 Abbildung A 3: Corona-Effekt für Zugänge nach Alter Saarland, 2020, je 1.000 Erwerbspersonen -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2021, eigene Berechnungen. © IAB Abbildung A 4: Corona-Effekt der Zugänge nach Nationalität Saarland, 2020, je 1.000 Erwerbspersonen -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Deutsche Ausländer Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2021, eigene Berechnungen. © IAB
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 35 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt, der arbeitslosen und der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten ................................... 9 Abbildung 2: Entwicklung der Nettozugangsraten der Arbeitslosen im SGB II nach vorherigem Status ............................................................................................................................. 10 Abbildung 3: Struktur der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II ............................... 13 Abbildung 4: Status der eLb und deren Entwicklung ......................................................................... 15 Abbildung 5: Status der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigte im SGB II ..................................... 17 Abbildung 6: Abweichung der Veränderung des Bestands im Leistungsbezug insgesamt zum 2- Jahrestrend ................................................................................................................... 19 Abbildung 7: Abweichung des Bestands im Leistungsbezug für Arbeitslose <12 Monate vom 2- Jahrestrend ................................................................................................................... 21 Abbildung 8: Trendberechnung für die Veränderung des Bestands im Leistungsbezug für Langzeitarbeitslose ....................................................................................................... 22 Abbildung 9: Corona-Effekt im SGB II-Leistungsbezug nach Kreisen ................................................ 25 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten(eLb) nach Lebenslage .............. 11 Tabelle 2: Gesamt Corona-Effekt 2020 im SGB II-Leistungsbezug nach Merkmalen ................... 23 Tabelle 3: Zusammenhang zwischen Corona-Effekt auf den SGB II-Bereich und der Veränderung der Zahl der geringfügig Beschäftigten in den stark betroffenen Wirtschaftsbereichen und in der Gastronomie............................................................. 26 Anhangsverzeichnis Abbildung A 1: Monatlicher Corona Effekt der Veränderung der Zugänge in Leistungsbezug ............ 33 Abbildung A 2: Corona Effekt der Veränderung der Zugänge in Leistungsbezug nach Geschlecht .... 33 Abbildung A 3: Corona-Effekt für Zugänge nach Alter .......................................................................... 34 Abbildung A 4: Corona-Effekt der Zugänge nach Nationalität ............................................................. 34
IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 36 In der Reihe IAB-Regional Rheinland-Pfalz-Saarland zuletzt erschienen Nummer Autoren Titel 1/2022 Gabriele Wydra-Somaggio Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz – Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie 2/2021 Anne Otto, Michaela Fuchs, Jochen Stabler Systemrelevante Berufe und Homeoffice– Eine Bestandsaufnahme der Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern im Saarland 1/2021 Anne Otto, Michaela Fuchs, Jochen Stabler Systemrelevante Berufe und Homeoffice– Eine Bestandsaufnahme der Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern im Saarland 4/2020 Anne Otto, Antje Weyh, Michaela Fuchs Medizinisch-technische Assistenzberufe – Eine Bestandsaufnahme für den Arbeitsmarkt im Saarland 3/2020 Anne Otto, Antje Weyh, Michaela Fuchs Medizinisch-technische Assistenzberufe – Eine Bestandsaufnahme für den Arbeitsmarkt im Saarland Eine vollständige Liste aller Veröffentlichungen der Reihe „IAB-Regional Rheinland-Pfalz- Saarland“ finden Sie unter: https://www.iab.de/de/publikationen/regional/rheinland-pfalz-saarland.aspx Eine vollständige Liste aller Veröffentlichungen der Reihe „IAB-Regional“ finden Sie unter: https://www.iab.de/de/publikationen/regional.aspx
Impressum IAB-Regional • IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 2|2022 Veröffentlichungsdatum Juni 2022 Herausgeber Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Nutzungsrechte Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de Bezugsmöglichkeit https://doku.iab.de/regional/RPS/2022/regional_rps_0222.pdf Website https:/www.iab.de ISSN 1861-1540 DOI 10.48720/IAB.RERPS.2202 Rückfragen zum Inhalt Gabriele Wydra-Somaggio Telefon 0681 849-268 E-Mail [email protected]