Benin - 1996
Abstract
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Full text
Kohnert, Dirk Book Part — Accepted Manuscript (Postprint) Benin - 1996 Suggested Citation: Kohnert, Dirk (1997) : Benin - 1996, In: Hofmeier, Rolf (Ed.): Afrika-Jahrbuch 1996: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika südlich der Sahara, Leske + Budrich, Opladen, pp. 94-99 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/301814 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
1 Author's version of : "Benin", in: Hofmeier, Rolf (ed.): Afrika-Jahrbuch - 1996. Institut für Afrika-Kunde, Hamburg / Leske u. Budrich, Opladen, 1997: 94 – 99 Benin - 1996 Fläche: 112.622 km², Einwohner: 5,5 Mio., Hauptstadt: Porto Novo (Regierungssitz: Cotonou), Amtssprache: Französisch, Lebenserwartung: 48, Alphabetisierungsrate: 34%, HDI 0,332, Rang 30, Wechselkurs: $ 1 = 490 F CFA, Pro-Kopf-Einkommen: 370 $ , BSP: $ 1954 Mio. , Anteil am BIP: 36% - 13% - 51%, Hauptexportprodukte: Baumwolle 44%, Erdöl 5%, Staats- und Regierungschef: Nicéphore Soglo (bis 3.4.); Mathieu Kérékou (ab 4.4.), Größere Regierungsparteien: Parti du Renouveau Démocratique (PRD), Parti Sociale-Démocrate (PSD), Front d'Action pour le Renouveau et le Développement (FARD-Alafia), Notre Cause Commune (NCC), Union pour la Démocratie et la Solidarité (UDS); Oppositionspartei: Renaissance du Bénin (RB). Das Beniner Demokratie-Modell wurde durch die zweiten Präsidentschaftswahlen nach 1989 einer erneuten Bewährungsprobe unterzogen, die es mit einem demokratisch legitimierten Regierungswechsel erfolgreich bestand; die aufrechte und unabhängige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes hatte daran einen maßgeblichen Anteil. Die Rückkehr des ehemaligen "marxistischen" Militärmachthabers Kérékou durch demokratisch legitimierte Wahlen erregte internationale Aufmerksamkeit bzw. Irritation und wurde insbesondere von den alten und neuen Militärdiktatoren Afrikas mit Genugtuung begrüßt. Innenpolitik Mit den Präsidentschaftswahlen im März wurde das Demokratisierungs-Modell Benin einer weiteren Bewährungsprobe ausgesetzt. Ende Januar gab Mathieu Kérékou seine erneute Kandidatur für das höchste Staatsamt bekannt. Er hatte während seiner 17- jährigen Amtszeit als Staatspräsident eines weitgehend durch ihn geprägten "marxistischsozialistischen" Regimes (1972-89) das Land bis zum wirtschaftlichen und politschen Bankerott regiert, wurde 1990 durch die souveräne Beniner Nationalkonferenz zum Abdanken gezwungen und erlitt auch bei den ersten demokratischen Präsidentschaftswahlen nach der Wende (1991) gegenüber seinem Wiedersacher Soglo ein empfindliche Niederlage. Danach hatte Kérékou sich weitgehend aus der Politik zurückgezogen und als elder statesman profiliert. Der Wahlkampf zeigte nun allerdings, wie brüchig der Konsens der politischen Elite jeglicher politischer Ausrichtung über demokratische Grundsätze, wie das Prinzip der Gewaltenteilung, immer noch war. Bereits im Vorfeld der Wahlen setzte Staatspräsident Soglo alles daran, die Trümpfe für seinen erhofften Wahlsieg nicht aus der
2 Hand zu geben. Altpräsident Maurice Kouandété, der 1969 für kurze Zeit das höchste Staatsamt Benins bekleidet hatte, ein enger Weggefährte Kérékous, wurde wegen eines angeblichen Umsturzversuches im Februar 1996 inhaftiert. Trotz des Verdiktes des Verfassungsgerichtshofs, daß diese Inhaftierung gegen die Verfassung verstoße, blieb Kouandété bis nach den Wahlen in Haft. Als sich nach dem zweiten Wahlgang (18.3.) abzeichnete, daß Kérékou die Wahl gewonnen hatte, setzte Soglo zudem alles daran, das Wahlergebnis nachträglich zu revidieren. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtes, dem die Aufgabe oblag, in Zusammenarbeit mit der Wahlkommission das Wahlergebnis zu überprüfen und offiziell zu verkünden, wurden massiv unter Druck gesetzt. Die Skala repressiver Maßnahmen reichte von Vorhaltungen und Vorladungen von Verfassungsrichtern durch den Staatspräsidenten bis hin zu politisch motivierten Attentatsdrohungen sowie einem Attentat auf einen Verfassungsrichter. Soglo focht das Wahlergebnis wegen angeblicher massiver Wahlfälschungen an und verlangte, daß im Falle der Anerkennung des Wahlergebnisses das höchste Gericht ihm, seiner Familie und seinen politischen Freunden Amnestie und Schutz gegen alle möglichen Arten zivil- und strafrechtlicher Verfolgung garantiere, anderenfalls drohe dem Lande ein Bürgerkrieg, unter dem jeder zu leiden habe. Gemäß glaubwürdigen Angaben ausländischer Diplomaten erwog Soglo direkt nach dem 2. Wahlgang sogar ernsthaft, die Wahlen zu annullieren, den Ausnahmezustand über das Land zu verhängen und Neuwahlen für einen späteren Zeitpunkt anzukündigen. Von dem Vorhaben konnte Soglo angeblich nur durch Druck des deutschen und amerikanischen Botschafters, d.h. der zwei wichtigsten Geberländer neben Frankreich, abgehalten werden. Während Soglo im ersten Wahlgang noch von allen sieben Kandidaten noch die meisten Stimmen auf sich vereinigte, unterlag er in der Stichwahl mit 47,5 zu 52,5% seinem Widersacher Kérékou. Die Wahlbeteiligung lag mit 87,8 und 77,6 % im ersten und zweiten Wahlgang relativ hoch. Wie bei den vorangegangenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen spielten ethnische Affilität und Regionalismus eine entscheidende Rolle für das Wahlverhalten. Kérékou gewann in seiner nördlichen Heimatprovinz Atacora 93% der Stimmen und in der zweiten Nordprovinz, Borgou, ebenfalls 85%. Soglo profitierte in seiner Heimat, der Provinz Zou, mit 80% und in der südlichen Atlantik-Provinz (inklusive Cotonou) mit 70% ebenfalls vom "Heimspielbonus". Anders als bei den Präsidentschaftswahlen von 1991 war der Abstand der beiden Hauptkontrahenten bereits in der ersten Wahlrunde (3.3.) relativ knapp (35,7 zu 33,9%; gegenüber 36 zu 27% 1991 in der 1. Wahlrunde und 67 zu 33% in der 2. Wahlrunde 1991). Entscheidend war aber dieses Mal, daß übrige Bewerber um das Präsidentenamt sich - anders als 1991 - bei der Stichwahl nicht neutral verhielten, sondern für Kérékou aussprachen. Auf diese Weise gelang es Kérékou durch geschickte Wahltaktik die Stimmen der Wähler Houngbédjis (Führer der PRD, Parti du Renouveau Démocratique; 19,7% im ersten Wahlgang) und Amoussous (Führer der PSD; 7,8%) auf seine Seite zu ziehen. Houngbédjis Votum spielte somit das Zünglein an der Waage; sein Einsatz als "Königsmacher" für Kérékou war um so überraschender, als er unter dem sozialistischen Regime Kérékous politisch verfolgt, 1975 verhaftet und zum Tode
3 verurteilt worden war, und es ihm nur durch Flucht aus dem Gefängnis ins politische Exil nach Gabun, Senegal und Frankreich gelungen war, dieser Strafe zu entkommen; erst 1989 kehrte er nach einem Amnestieerlaß für politisch Verfolgte wieder nach Benin zurück. Den Wahlsieg Kérékous interpretierten in- und ausländische Wahlbeobachter in erster Linie als eine Wahl gegen Soglo. Die Bevölkerung lastete ihm insbesondere seinen Einsatz für die CFA-Abwertung (1994) und die Strukturanpassunsprogramme der Weltbank an, die sich besonders auf die ärmeren Schichten der Bevölkerung negative auswirkten; Soglo galt im Gegensatz zu Kérékou zudem als unnahbar gegenüber lokalen Ratgebern. Auch die Führer lokaler christlicher Kirchen schlugen sich spätestens nach dem ersten Wahlgang auf die Seite Kérékous, der in aller Stille von einem vehementen Verfechter der Ideen des Marxismus zum bekennenden Christen einer der puritanischen Zweige der protestantischen Kirche konvertierte; damit stellte er ein weiteres Mal seine schon legendäre Wandlungsfähigkeit unter Beweis, die ihm im Volksmund den Namen "Caméléon" eintrug. Der katholische Bischof von Cotonou, M. de Souza, als Präsident der Nationalkonferenz von 1990 und des Hohen Rates eine der Leitfiguren des Beniner Demokratie-Modells, erklärte noch vor der Stichwahl in Zeitungsinterviews, daß Staatspräsident Soglo die Beschlüsse der Nationalkonferenz von 1990 weder dem Wortlaut noch dem Geiste nach respektiert habe und Korruption sowie Vetternwirtschaft der politischen Klasse während Soglos Amtszeit gegenüber der Regierungszeit Kérékous (1972-89) noch zugenommen habe. Die traditonellen Herrscher und religiösen Führer bewahrten gegenüber den konkurrierenden Kandidaten zunächst eine abwartende Stellung, und ließen sich von beiden umwerben. Soglo besaß zumindest die Zustimmung der Führer des Vodun im Süden des Landes, nicht zuletzt weil er noch im Januar (11.1.) den Vodun als Volksreligion neben der christlichen Kirche und dem Islam staatlich anerkannte, was viele Beniner als unfaire Wahlkampfbeeinflussung ansahen. Demgegenüber hatte der sozialistische Staat unter Leitung Kérékous - ohne durchschlagenden Erfolg - in den siebziger Jahren durch gelenkte landesweite politische Hexenjagd im Rahmen des "Kampfes gegen Relikte des Feudalismus" den Einfluß traditioneller Führer (Fetischeure, Landadel etc.) auszumerzen versucht. Auch bei seinem Amtsantritt (4.4.) sowie in Gesprächen mit dem französischen Staatschef Chirac im Oktober in Paris verhehlte Kérékou nicht, daß er den Vodun als diabolische gegen das Volk gerichtete Kraft versteht, dessen Einfluß er zurückdrängen gedenke. Trotzdem unterstützte die Mehrheit der traditonellen Führer schließlich ziemlich unverhüllt die Wahl Kérékous, indem sie sich für den "Vertreter der Armen" aussprachen, und damit einen Slogan aufgriffen, unter dem Kérékou seinen Wahlkampf führte. Das am 23.3. bekanntgebebene vorläufige Wahlergebnis, das Soglo vor dem Verfassungsgericht wegen angeblicher massiver Wahlfälschungen angefochten hatte, wurde am 1.4 durch das Verfassungsgericht bestätigt, nicht ohne ausdrücklich die illegitimen Einflußversuche Soglos und Anderer zwecks Revision des Wahlergebnisses (inklusive Putschplänen und Attentatsdrohungen gegenüber Verfassungsrichtern) entschieden zurückzuweisen. 2% der Stimmen wurden als ungültig erklärt; damit lag der Anteil der
4 ungültigen Stimmen signifikant niedriger als in der ersten Wahlrunde (23%). Kérékou, am 4.4. offiziell als neuer Staatschef installiert, gab am 8.4. die Zusammensetzung seiner neuen Regierung bekannt: Mit der Schaffung eines in der Verfassung nicht vorgesehen Posten eines Ministerpräsidenten belohnte er den Rechtsanwalt Adrien Houngbédji, den ehemaligen Parlamenstpräsidenten und Wiedersacher Soglos in der ersten Regierung nach der Wende sowie Führer der zweitstärksten Partei im Parlament (PRD mit 19 Abgeordneten), dessen Votum die Wiederwahl Kérékous ermöglicht hatte. Diese Besetzung war nicht unumstritten, wurde jedoch später vom Verfassungsgericht abgesegnet. Die drei Schlüsselministerien, Verteidigung, Inneres und Außenbeziehungen, gingen an sogenannte "Souveränitäts- Minister" (ministre délégué à la presidence), die direkt dem Staatschef unterstellt waren. Alle drei Minister waren alte Vertraute Kérékous: Piere Osho, Außenminister, und Théophile N' Dah, ehemaliger Polizeichef und jetziger Innenminister, hatten bereits als Directeur du Cabinet, in der sozialistischen Ära für den Staatschef gerarbeitet; Séverin Adjovi, Führer der RDL (Rassemblement des démocrates libéraux pour la réconstruction nationale - Vivoten) der zum Verteidigungsminister ernannt wurde, hatte als einer der reichsten Unternehmer des Landes den Präsidentschaftswahlkampf für Kérékou geleitet. Das Finanzministerium erhielt Moïse Mensah, Präsident der ARC (Alliance pour un renouveau civique), ein alter Freund Soglos und Mitarbeiter dessen alter Regierung, der gute Beziehungen zum IWF und der Weltbank besaß. Das einflußreiche Planungsministerium, dem unter anderem die Korrdination der Entwicklungshilfe obliegt, erhielt Albert Tévoèdjre, Vorsitzender der Partei Notre Cause Commune (NCC), dem gute Beziehungen zu den Gebern nachgesagt wurden. In der neuen Regierung war mit der Mediziprofessorin Marina Massoungbodji, die das Gesundheits- und Frauenministerium übernahm, nur eine einzige Frau vertreten. Gegenüber der Regierung Soglos wurde das Kabinett um zwei Posten verkleinert. Bei der Besetzung der insgesamt 17 Ministerien (exclusive Premierminister) von denen vier an die PRD Houngbédjis gingen, spielte auch Proporzdenken gemäß der regional-ethnischen Verteilung von Einflußsphären eine unverkennbare Rolle. Jede Provinz wurde mit zwei Ministerposten bedacht, mit der Ausnahme des süd-westlichen Departements Ouémé, aus dem 6 Minister sowie der Ministerpräsident selbst stammten, was vermutlich nicht zuletzt ein Zugeständnis an Houngbédji als "Königsmacher" war. Der Staatschef ernannte außerdem offiziell mehrere persönliche Berater, unter anderem den Alt-Staatspräsidenten Emile Derlin Zinsou; ob diese als Gegengewicht zu dem Kérékou durch die Koalitionsvereinbarungen aufgezwungenen Kabinet oder als ergänzende Ratgeber anzusehen waren, blieb eine offene Frage. Die aus 8 Parteien bestehende Regierungskoalition besaß im Parlament mit über 50 von 83 Sitzen eine komfortable Mehrheit. Allerdings war die Koalition sehr fragil, da sie ihre Existenz hauptsächlich einem kurzfristig eingegangenen Wahlkampfbündnis gegen Soglo verdankte, und nicht durch gemeinsame Programmpunkte inhaltlich zusammengeschweißt war. Houngbédji, der vermutlich darauf gesetzt hatte, daß Kérékou nach dem Wahlsieg eine Verfassungsänderung befürworten würde, um Houngbédjis Stellung als Ministerpräsident zu festigen, sah sich in seinen Hoffnungen bald getäuscht. Schon einen Monat nach seinem Amtsantritt kam es zur
5 ersten Konfrontation zwischen Staats- und Ministerpräsident: Kérékou machte Houngbédji unmißverständlich klar, daß allein der Staatspräsident Regierungschef sei und daß Houngbédji allenfalls die Koordination der Regierungsaktivitäten obliege. Weitere Querelen führten dazu, daß Houngbédji, der Führer der stärksten Regierungsfraktion (RPD), sich im Laufe des Jahres zunehmend von seinen Koalitionspartnern marginalisiert fühlte; im November kündigte er seine Regierungskoalition mit der Kérékou nahestehenden FARD- Alafia auf und bildete mit den 19 Abgeordneten seiner PRD eine eigene parlamentarische Gruppe im Regierungslager. Die von der Verfassung in Artikel 52 vorgeschriebene Offenlegung des Vermögens der Regierungsmitglieder zum Beginn und zum Ende ihres Mandates wurde zwar nicht von allen Ministern gleichermaßen ernst genommen. Immerhin war das neue Kabinett das erste in der Geschichte Benins, das dieser verfassungsmäßigen Forderung am 06.5. zumindest der Form nach Genüge tat. Kérékous Vorgänger Soglo hatte den Art. 52 der Verfassung in dieser Hinsicht auch bei Beendigung seines Regierungsmandates einfach ingnoriert. Daß der Staatschef und alle seine Minister tatsächlich ihr gesamtes Auslandsvermögen offenlegten wurde von ausländischen Beobachtern vielfach bezweifelt, in weiten Kreisen der Bevölkerung genoß der Staatschef aber zumindest auf Grund seiner öffentlich demonstrierten nahezu asketischen Lebensweise das Ansehen eines unbestechlichen, ganz seinen Idealen und dem Wohle des Volkes gewidmeten Landesvaters. Bald nach seinem Regierungsantritt ließ Kérékou praktisch alle Anhänger Soglos in politischen Schlüsselstellungen, einschließlich der politischen Beamten und der Führer von Staatsbetrieben durch Vertraute seiner Wahl ersetzen. Dadurch gab er Befürchtungen einer Rückkehr zur "sozialistischen Ära Kérékou" neue Nahrung, zumal Mitarbeiter der Alten Garde wichtige Beraterposten einnahmen, wie z. B. im August die Ernennung Gado Guiriguissous, eines früheren Ministers und Politbüromitgliedes der ehemaligen sozialistischen Einheitspartei (PRTB) zum technischen Berater für Erziehungsfragen oder die Besetzung des Postens der Territorialverwaltung mit einem weiteren ehemaigen RPTB- Baron, Ousmane Batoko, zeigte. Die weitere Entwicklung zeigte jedoch, daß damit nicht eine Rükkehr zum "Marxismus-Beninismus" angelegt wurde, sondern eher das alte Übel klientelisticher Bindungen und dem dadurch bedingten Zwang der Belohnung von Anhängern mit politischen und ökonomichen Pfründen zum Ausdruck kam. Nicht von ungefähr stellten die Bekämpfung vonb Korruption und Klientelwirtschaft denn auch ein zentrales Thema auf der Nationalkonferenz für Wirtschaftsfragen im Dezember (9.-14.12.) sowie bei der generellen Bestandsaufnahme des Justizsystems im November dar. Die generelle Bestandsaufnahme des Beniner Justizwesens (4.-7.11.) bestätigte, daß das System des afrikanischen Kommandostaates auch vor dem Rechtswesen nicht halt machte. Die obersten Richter stellten eine tiefgreifende Krise der Justiz fest, die
6 zusammenfassend durch drei Grundübel gekennzeichnet war: Erstens, eine unzureichend abgesicherte Gewaltenteilung; der Justizapparat wurde als verlängerter Arm der staatlichen Exekutive mißbraucht. Zweitens, das Zivil- und Strafrecht, das noch weitgehend auf dem Code Civil Français bzw. dem kolonialen Code Bouvenet von 1930 beruhte, entsprach nicht den soziokulturellen Eigenheiten Benins und dem tradierten Gewohnheitsrecht. Drittens, die Mehrheit der Richter wurde aus der Staatsverwaltung übernommen; sie galten als inkompetent, abhängig, despotisch und korrupt. Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Beniner Justizministeriums zur Vorbereitung der Etats Généraux, durchgeführt unter ca. 4.000 Bürgern, gab es faktisch eine Klassen-Justiz; sie war gespalten in eine Rechtsprechung für die Reichen und Mächtigen und eine für die Armen und Schwachen. Symptomatisch dafür war, daß 65% der Befragten die Rechtsprechung ihres Landes nicht für gerecht hielten; 77% wußten nicht, welche Funktion ein Richter hat; 55% kannten nicht die Rolle eines Verteidigers. Diese erstaunlich offene Bestandsaufnahme war unter den vorherrschenden soziokulturellen Rahmenbedingungen aber, auch angesichts der mutigen unabhängigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes (s.o.), als Stärke des Beniner Rechtsstaates zu werten. Positiv zu Buche schlug ebenfalls, daß nach Ansicht internationaler Beobachter es in Benin schon seit Jahren keine nennenswerte politische Verfolgung gibt. Anfang Juli erließ Kérékou auf Drängen internationaler Menschenrechtsorganisationen eine Generalamnestie für ca. 1.500 Gefangene, nicht weil es sich hierbei um politische Gefangene handelte, sondern weil - wie in vielen LLDCs die Gefängnisse maßlos überfüllt und selbst Untersuchungsgefangene oft jahrelang unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt waren. Nach jahrelanger Verzögerung um das heiß umstrittene bereits in der Verfassung von 1990 festgeschriebene Dezentralisierungsgebot beschloß der Ministerrat am 17.7. umfangreiche Durchführungsgesetze und leitete sie dem Parlament zur Abstimmung zu, mit der allerdings erst im Frühjahr 1997 zu rechnen ist. Dementsprechend wurden auch die zunächst von April auf November verschobenen Kommunalwahlen weiter hinausgezögert und finden nunmehr vermutlich erst 1998 statt. Die Parteienlandschaft ist mit über 80 Parteien nach wie vor heillos zersplittert. Der ehemaligen Regierungspartei Rénaissance du Bénin (RB), mit 21 Abgeordneten, die größte Partei im Parlament, gelang es nach dem Schock der Wahlniederlage erst mit der Rückkehr Soglos aus dem Ausland im August wieder Fuß zu fassen. Für eine inhaltlich systematische parlamentarische Oppositionsarbeit fehlt angesichts des o.g. Klientelsystems nach wie vor eine ausreichende Grundlage. Die Aufgabe der Opposition nehmen eher die unabhängige Presse und die vier unabhängigen Gewerkschaftsverbände (s.u.) wahr. Außenpolitik
7 Die alten und neuen Militärdiktatoren Afrikas (z.B. Togos, Nigerias, Zaires und Nigers) begrüßten die Wiederwahl des ehemaligen Militärmachthabers Kérékou lebhaft, vermutlich weil sie sich dadurch eine Konsolidierung ihrer eigenen Position erhofften. Brigadegeneral Baré Maïnassara, der kurz vorher durch einen Putsch die demokratisch gewählte Regierung im benachbarten Niger abgelöst hatte, war einer der ersten, die dem neuen Beniner Staatschef zu seinem Sieg noch vor dessen offizieller Bestätigung gratulierten. Dagegen hatte Soglo noch am 15.2. die Sitzung der von Eyadéma geleiteten westafrikanischen Regionalorganisation Conseil de l' Entente in Kara (Nord-Togo) boykottiert, weil letztere das neue Militärregime im Niger anerkannt hatte. Soglo war tief enttäuscht über die mangelnde Unterstützung seiner Präsidentschaftskandidatur durch Frankreich. Paris hatte Soglos enge Verbindungen zu Washington und den Bretton Woods Institutionen mit zunehmenden Mißtrauen beobachtet und mehr auf Houngbédji, einem der Frankophonie verbundenen ehemaligen ENA-Schüler, und Kérékou gesetzt. Noch vor der Stichwahl am 18.3 hatte Soglo seinen Schwiegersohn und Staatsminister für Verteidigung, Désiré Viéyra, nach Paris entsandt, um für mehr Unterstützung zu werben; Viéyra kehrt jedoch unverrichteter Dinge von seinen Gesprächen mit Chirac zurück. Gleich nach seinem Amtsantritt führte Kérékou Antrittsbesuche bei seinen wichtigsten Nachbarn Nigeria und Togo (18. u. 20.4.) und kurz darauf in Burkina Faso und Niger (3.5.) durch. Auch am OAU-Gipfel in Kamerun (Juli) und FAO-Gipfeltreffen in Rom (11.-17.11.) nahm der Staatschef teil. Während Kérékous Staatsbesuch in Paris (7.-10.10.) wurde der augenscheinlich zur Marktwirtschaft und zur pluralistischen Demokratie bekehrte Staatschef mit großen Ehren empfangen und der Vorbildcharakter des Beniner Demokratiemodells gebührend herausgestrichen. Zur Bekämpfung der zunehmenden Kriminalität in den größeren Städten griff die Regierung zu einer umstritten populistischen Maßnahme: im September wies sie ca. 1.200 angeblich illegale Immigranten, überwiegend aus Nigeria und Ghana, aus. Die Beziehungen zur Militärdiktatur Nigerias waren im ersten Halbjahr einer Belastung durch einen zunehmenden Zustrom von Ogoni-Asylbewerbern und -Flüchtlingen (ca. 1.000) ausgesetzt, die in einem Lager in Comé nahe der nigerianischen Grenze untergebracht wurden. Der größte Teil der nach Benin geflüchteten Togoer ist inzwischen in die Heimat zurückgekehrt. In Benin lebten nach Angaben des UNHCR vom Juni noch 16.358 togoische Flüchtlinge von denen ca. 5-10.000 wegen begründeter Angst vor politischer Verfolgung noch nicht zurückkehren konnten. Der Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Elisabeth Pognon, verlieh die Deutsche Afrika Stiftung des deutschen Bundestages in Anerkennung ihres unerschrockenen persönlichen Einsatzes zur Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz und der Demokratie Benins am 25.11. in Bonn den seit 1993 jährlich verliehenen Afrika-Preis.
8 Sozioökonomische Entwicklung Der "Budget-Krieg" um die Verabschiedung des Haushaltes 1996 (FCFA 254 Mrd., Defizit von 83,9 Mrd., gedeckt durch Anleihen (38,9), Entwicklungshilfe (35 Mrd.) und PAS III (10 Mrd.)) und die von der Regierung und dem IWF geforderte Privatisierung der staatliche Erdölgesellschaft SONACOP sowie die von der Opposition geforderte Erhöhung der Baumwollankaufspreise lebte im Januar wieder auf. Nach dreimaligen Abstimmungsniederlagen der Regierungspartei (RD) Soglos verabschiedete der Staatschef den Haushalt gemäß Art. 66 der Verfassung per Dekret; ohne die Verabschiedung des Haushaltes wäre die Ratifizierung des dritten Strukturanpassungsprogrammes (PAS III) des IWF zur Konsolidierung der Staatsfinanzen und zur Förderung der Infrastruktur sowie zur Bekämpfung der Armut am 31.1. ebenfalls per Dekret nicht möglich gewesen; das von der Opposition angerufene Verfassungsgericht erklärte diese Maßnahme als rechtens. Nach kontroversen Verhandlungen im Juli mit der neuen Regierung um die von der internationalen Gebergemeinschaft geforderten Privatisierung der Kraftstoff- und Baumwollvermarktung billigte der IWF am 28.8. einen neuen Entwicklungskredit (Enhanced Structural Adjustment Facility, ESAF), der für die nächsten 3 Jahre (1997-99) bis zu $ 39,6 Mio vorsieht. Die Unterzeichnung sowie die von der Regierung am 27.7. zugestandene Privatisierung der SONACOP öffnete das Tor für neue Entwicklungskredite anderer Geber: zum ersten Mal bewilligte Japan einen Strukturanpassungskredit ($ 38 Mio); die Weltbank gab einen $ 33 Mio Kredit zur Finanzierung von Projekten zur Gesundheits- und Geburtenregelung. Als Ergebnis der Regierungsverhandlungen mit Deutschland am 25.-27.9. in Bonn wurden insgesamt DM 74 Mio für zwei Jahre (1996/97) zugesagt. Wichtigster bilateraler Geber ist nach wie vor Frankreich. Ein Umschuldungsabkommen durch den Pariser Club im November führte zur Annullierung von 67% der bilateralen öffentlichen Verschuldung (FCFA 127 Mrd. von 709 Mrd.). Der dem Parlament am 28.10. vorgelegte Haushaltsentwurf 1997 sieht Ausgaben in Höhe von FCFA 295 Mrd. bei einem Defizit von 111,5 Mrd. oder 38%, das nur durch Fremdfinanzierung im Rahmen des PAS III gedeckt ist. Die starke Abhängigkeit des Landes von der Entwicklungszusammenarbeit wurde auch dadurch deutlich, daß 81% der im Staatshaushalt 97 vorgesehenen Investitionen (FCFA 100,8 Mrd.) vom Ausland finanziert werden sollen. Das prognostizierte Wachstum des BIP liegt mit ca. 5,5% deutlich über dem Bevölkerungswachstum (3,2%); die Inflationsrate wurde offiziell mit ca. 5% angegeben, liegt aber nach IWF-Angaben eher bei 14% und trifft insbesondere die ärmeren Bevölkerungschichten relativ stärk. Am Abend vor dem Unabhängigkeitstag (1.8.) kündigte Kérékou sein bereits im Wahlkampf versprochenes und von der Bevölkerung dringend erwartetes Beschäftigungsprogramm an, das die Schaffung von 16.000 neuen Stellen (vor allem im Öffentlichen Dienst; im Gesundheits- und Ausbildungssektor sowie durch die Rehabilitierung der verlassenen Staatsfarmen) bis zum Jahresende vorsah. Die