Die Sicherung des Arbeitsplatzes. Lohntheoretische und arbeitsmarktpolitische Beiträge
Abstract
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Full text
Herder-Dorneich, Philipp (Ed.) Book Die Sicherung des Arbeitsplatzes. Lohntheoretische und arbeitsmarktpolitische Beiträge Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 104 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Herder-Dorneich, Philipp (Ed.) (1979) : Die Sicherung des Arbeitsplatzes. Lohntheoretische und arbeitsmarktpolitische Beiträge, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 104, ISBN 978-3-428-44509-7, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285524 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
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Schriften des Vereins für Socialpolitik Gesellschaft für Wirtschafts· und Sozialwissenschaften Neue Folge Band 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
SCHRIFTEN DES VEREINS FVR SOCIALPOLITIK Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Neue Folge Band 104 Die Simerung des Arbeitsplatzes DUNCKER & HUMBLOT I BERLIN OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Sicherung des Arbeitsplatzes Lohntheoretische und arbeitsmarktpolitische Beiträge Von Hermann Albeck, Viola Gräfin von Bethusy-Huc, Anton Burghardt, Gerhard Kleinhenz, Jürgen Kühl, Dieter Mertens, Wolfram Mieth, Gertraude Mild-Horke, Jürgen Zerche Herausgegeben von Philipp Herder-Dorneich DUNCKER & HUMBLOT I BERLIN OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Alle Rechte vorbehalten @ 1979 DuncKer & Humblot, Berlln 41 Gedruckt 1979 bei Berliner Buchdruckerei Union GmbH., Berlin 61 Prlnted in Germany ISBN 3 428 04509 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vorwort Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich auf seiner Tagung im September 1978 in Bad Honnef mit aktuellen Problemen des Arbeitsmarktes auseinandergesetzt. Der vorliegende Band stellt die Referate vor, die auf diesem Symposium diskutiert worden sind und im darauf folgenden Halbjahr von den Autoren überarbeitet wurden. Die Manuskripte wurden im wesentlichen im Januar dieses Jahres abgeschlossen. Die Aufgabe, die Referate herauszugeben, fiel mir als dem derzeitigen Vorsitzenden des Ausschusses zu. Dieser Pflicht bin ich gerne nachgekommen. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Referate mit der Si:cherung des Arbeitsplatzes. Zu d1esem Themenkomplex enthält der Band sowohl Beiträge, d1e sich mit der neueren Forschung in Einzelbereichen des Arbeitsmarktes (Tarifauseinandersetzung, Lohntheorie, Beschäftigung, Recht auf Arbeit, GewerkschaftstheoriJe) auseinandersetzen, als auch Beiträge, die den Arbeitsmarkt als Ganzes (aktuel!J.e Diskussion, österreichischer Arbeitsmarkt) betrachten. Der Schwerpunkt liegt dabei jeweils auf der ökonomischen BetrachtungsweiJse. Denjenigen, die mir bei der Drucklegung dieser Schrift behilflich waren, möchte ich für ihre Arbeit herzlich danken, insbesondere Herrn Dipl.-Kfm. V. Leienbach, der den Korrekturgang betreute. Philipp Herder-Dorneich, Köln OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
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Grußwort an Oswald von Nell-Breuning zu seinem Ausscheiden aus dem Ausschuß für Sozialpolitik Am 16. Februar 1968 wurde der Ausschuß für Sozialpolitik wieder gegründet. Horst Sanmann hatte damals eine Reihe von Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Sozialpolitik tätig waren, sowie hervorragende Praktiker aus dem Bereich dier Sozialpolitik zur ersten Sitzung des sich damit neu konstituierenden Ausschusses eingeladen. Oswald von Nell-Breuning war als eines der wenig,en Mitglieder des früheren Ausschusses für Sozialpolitik von Anfang an wieder dabei. In seiner ruhigen und verbindlichen Art hatte Nell-Bl'euning sich wieder für die Arbeit des neuen Ausschusses zur Verfügung gestellt und damit eine Anknüpfung an die früheren Erfahrungen ermöglicht. Der Ausschuß hat sich in seinen von nun an kontinu~erlich folgenden Jahrestagungen langsam erweitert und sich immer wi,eder den klassischen Themen der Soz.ialpolitik zugewandt. Dabei ist deutlich geworden, wie umfassend das Gebiet der SozialpoIitik und wie vielfältig die Zugänge zur SozialpolLtiklehre sind. Nell-Breuning war kern Bereich und kein methodischer Ansatzpunkt fremd. Wenn die Situation auszuufern drohte, hat er uns mit manch -ebenso treffender wie trockener Bemerkung zur Sache zurückgebracht. Nun hat er, aus Altersgründen, seine Mi,tgliedischaft im Ausschuß niedergelegt. Es soll an dieser Stelle niiCht das Lebenswerk von Nell-Breu- ning gewürdigt werden. Dies ist bereits in eilner gewichtigen Flestschrift geschehen, drl!e Achinger, Preller und Walraff zu seinem 75. Geburtstag herausgaben. Die Mitglieder des Ausschusses für Sozialpolitik wol1en Nell-Breuning nun zu seinem Ausscheiden aus dem Ausschuß mit herzlichem Dank für seine MitW1irkung dieses Grußwort entbieten. Für den Ausschuß für Sozialpolitik des Vereins für Socirupolitik auf seiner Jahrestagung am 20./21. September 1979 in Passau als derzeitiger Ausschußvorsitzender Philipp Herder-Dorneich OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
14 Hermann Albeck mer so ein, daß der Markt "geräumt" wird, d. h. kein Angebots- oder Nachfrageüberschuß existiert. Tatsächlich enthält die Phillips-Relation jedoch eine positive Arbeitslosenquote, also einen Angebotsüberschuß, und mit diesem Angebotsüberschuß sind nicht etwa negative, sondern positive Geldlohnänderungen verknüpft. Lipse y8 und Hansen 9 haben gezeigt, daß es dafür eine einfache markttheoretische Erklärung gibt, wenn man die Tatsache unvollständiger Information und Mobilität berücksichtigt. Beide gehen zunächst vom einfachen neoklassischen Modell eines vollkommenen Marktes für Arbeitsleistungen aus, wie es in Skizze 2 dargestellt ist. r t s -(0-5) (0-5) ~ -- -- -1- ---- _. ------- I 0 I b B Skizze 2 Skizze 3 Bei lo sind geplante Nachfrage D und geplantes Angebot S gleich groß; bei lt herrscht ein Angebotsüberschuß, bei l2 ein Nachfrageüberschuß, und in beiden Fällen führt die Konkurrenz von Anbietern bzw. Nachfragern dazu, daß der Marktlohn sich ändert. Es gilt also eine Lohnanpassungsfunktion vom Walras-Typ 8 R. G. Lipsey, The Relation between Unemployment and the Rate of Change of Money Wage Rates in the United Kingdom (1862 -1957): A Further Analysis, in: Economica, Vo1. 27 (1960), pp. 1 - 31. 11 B. Hansen, Excess Demand, Unemployment, Vacancies, and Wages, in: The Quarterly Journal of Economics, Vol. 84 (1970), pp. 1 - 23. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 15 (2) i = k (D - S) + ia, k = konstant, in die Hansen die autonome Lohnsteigerung la aufnimmt, um jene Einflüsse auf den Geldlohn darzustellen, die auch ohne Nachfragesog wirksam sind, etwa eine an Inflation und Produktivitätsfortschritt orientierte Lohnpolitik der Gewerkschaften (vgl. Skizze 3). Entscheidend ist der Übergang von der (theoretischen) Überschußnachfrage zur (statistischen) Arbeitslosenquote. Es wird jetzt berücksichtigt, daß die beobachtbaren Arbeitsmärkte immer mehr oder weniger unvollkommen sind, sei es, weil sich die Arbeitskräfte in ihren Leistungsmerkmalen und die Arbeitsplätze in ihren Anforderungsprofilen unterscheiden, sei es, weil das Wissen um vorhandene Arbeitskräfte bzw. Arbeitsplätze unvollständig ist, so daß es Zeit braucht, neue Arbeitsplätze zu finden bzw. zu besetzen. Praktisch heißt das, daß es auch im "Marktgleichgewicht" D = S Arbeitslose U gibt; ihre Zahl ist nur gleich groß wie die der offenen Stellen V. Um diese friktionelle Arbeitslosigkeit ist in Skizze 2 die tatsächliche Beschäftigung b also kleiner als bo. Mit steigendem Nachfragesog V -U wird es nun immer leichter, einen Arbeitsplatz zu finden, so daß die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit abnimmt; Lipsey und Hansen unterstellen, daß dies den Verlauf der friktionellen Arbeitslosigkeit bestimmt, also nicht durch eine gleichzeitige Zunahme der Arbeitsplatzwechsler kompensiert wird. Konkret geht Hansen von der Hyperbelgleichung (3) u·v = h 10 aus, deren graphisches Bild in Skizze 4 wiedergegeben ist. Auf der Winkelhalbierenden ist D = S bzw. u = v, d. h. die Zahl der Arbeitslosen entspricht der Zahl der offenen Stellen, links davon haben wir Situationen des Nachfrageüberhangs, rechts davon Situationen des Nachfragedefizits. Je größer bei gegebener Arbeitsnachfrage die Zahl der arbeitsplatzsuchenden Personen und/oder die durchschnittliche Suchzeit ist, um so größer ist das Produkt u . v = h und um so weiter liegt die Kurve vom Koordinatenursprung entfernt; h ist also ni,chts anderes als ein Parameter für das Ausmaß friktioneller Arbeitslosigkeit. Man kann die Aussagen von Skizze 4 mit dem ursprünglichenMarktmodell kombinieren und erhält dann eine Kurve der tatsächlichen Beschäftigung EE' (Skizze 5). Die Differenz zwischen Nachfragekurve und EE' -Kurve bezeichnet die beim jeweiligen Lohnsatz bestehenden offenen Stellen, die Differenz zwischen Angebots-Kurve und EE' -Kurve die beim jeweiligen Lohnsatz vorhandene Arbeitslosenzahl: 10 U = U/B, v = V/B, B = Beschäftigte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
16 v Hermann Albeck E v<u (D Pol ------ ------f--t-----I--7<,. o I I I I v=u Skizze 4 u Skizze 5 s o B Setzt man für D - S die Differenz v -u, erhält man analog aus (3) und (4) die Beziehung . 1 . (4) l = k . h . u -k . U + la , also eine Phillips-Relation (Skizze 5). Form und Lage dieser Kurve hängen ab - von der Flexibilität der Geldlöhne in bezug auf die Überschußnachfrage (k) - vom Ausmaß der spontanen Lohnerhöhungen (la) - von der Lage der uv-Kurve, die den Grad "strukturellen Ungleichgewicllts" auf dem Arbeitsmarkt anzeigt (h). Was sind die Hauptpunkte der Erklärung? Der typisch nichtlineare Phillips-Zusammenhang wird gewonnen aus der Annahme eines nichtlinearen Zusammenhangs zwischen Überschußnachfrage und Arbeitslosenquote, und begründet wird diese Annahme damit, daß es auf allen beobachteten Arbeitsmärkten Friktionen gibt. In den Worten von Hansen: In einer gegebenen kurzen Periode gibt es immer Arbeitgeber, die nicht genügend Arbeitskräfte finden, um ihre Nachfrage vollständig zu befriedigen, obwohl das Gesamtangebot auf den einzelnen Teilmärkten die Gesamtnachfrage überschreitet; und es gibt immer einige Arbeitsuchende, die keinen Arbeitsplatz bekommen, obwohl es eine mehr als genügende Zahl von Arbeitsplätzen gibt, um das Gesamtangebot zu OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 17 beschäftigen. Die Friktionen selbst werden aber nicht näher erklärt, und es bleibt offen, inwieweit es sich um freiwillige oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit handelt. Erklärt wird auch nicht, wie es zu "spontanen" Lohnerhöhungen kommt; Hansen sagt hier nur, daß man dies als Aus- Huß der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften deuten könne. Das gesamte Erklärungsmodell hat deshalb zwei wichtige exogene, d. h. nicht erklärte Bestandteile: die spontanen Lohnerhöhungen und den Friktionsparameter h bzw. die dahinter stehenden Charakteristika der Arbeitsmärkte. 111. Ebenso wie Lipsey und Hansen gehen die Vertreter der "Neuen Mikroökonomik" von der Walrasschen Fiktion vollständiger Information ab; anders als diese berücksichtigen sie aber ausdrücklich die Konsequenzen für das einzelwirtschaftliche Entscheidungsverhalten: Die Wirtschaftssubjekte "bilden Erwartungen über den Zustand der Wirtschaft - in räumlicher und zeitlicller Hinsicht - und maximieren im Hinblick auf diese eingebildete Welt"l1; dabei kommt es zu Lernprozessen, die die Bewegung der Geldlöhne beeinflussen. Die Entwicklungslinie dieser neuen neoklassischen Argumentationsweise setzt im wesentlichen ein mit einigen 1970 von Edmund S. Phelps herausgegebenen Beiträgen 12 ; sie läuft dann im Rahmen der Phillipsdiskussion über die vor allem von Friedman und Phelps verfochtene Hypothese einer "natürlichen" Arbeitslosenrate, und sie endet vorläufig in der sogenannten Theorie rationaler Erwartungen, die Mitte der siebziger Jahre in die konjunkturtheoretische und stabilitätspolitische Diskussion gebracht worden ist. Ich werde versuchen, die lohntheoretischen Implikationen dieser neuen neoklassischen Argumentationsweise an drei Beispielen herauszuarbeiten. 1. Das Suchmodell von C. C. HoltlS Holt geht davon aus, daß Änderungen des Geldlohnniveaus auf dreifache Weise zustandekommen können: 1. Durch Lohnänderungen, die bisher arbeitslose Personen an einem neuen Arbeitsplatz im Vergleich 11 E. S. Phelps et al. (Eds.), Microeconomic Foundations of Employment and Inflation Theory, London u. a. 1970, p. 22 (eigene übersetzung). 12 E. S. Phelps et al. (Eds.), Microoeconomic Foundations of Employment and Inflation Theory, London u. a. 1970. Zu den wichtigsten Vorläufern gehören E. S. Phelps, Phillips Curves, Expectations of Inflation, and Optimal Employment over Time, in: Economica, N. S. Vol. 34 (1967); derselbe, Money Wage Dynamics and Labour Market Equilibrium, in: Journal of Political Economy, Vol. 76 (1968). 13 C. C. Holt, Job Search, Phillips' Wage Relation and Union Influence: Theory and Evidence, in: E. S. Phelps et al. (Eds.), Microeconomic Foundations ... , a.a.O., pp. 53 -123. 2 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltlk 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
18 Hermann Albeck zu ihrem früheren Arbeitsplatz realisieren, 2. durch Lohnänderungen, die bisher beschäftigte Personen bei einem Arbeitsplatzwechsel realisieren, 3. durch Lohnänderungen am Arbeitsplatz. Die Phillips-Kurve kommt nach ihm dadurch zustande, daß die Arbeitnehmer nach Arbeitsplätzen suchen, deren Nettonutzen größer ist als der des bisherigen Arbeitsplatzes, daß diese Suche aber wegen der ungenügenden Markttransparenz Kosten verursacht, die mit der Dauer der (Such-)Arbeitslosigkeit steigen, so daß das Anspruchsniveau der suchenden und zugleich arbeitslosen Arbeitnehmer im Zeitablauf nach unten angepaßt wird. Konstituierend für den Phillips-Zusammenhang ist also die Lohnänderung (1.); sie wird von Holt folgendermaßen abgeleitet: Das Lohnanspruchsniveau eines suchenden und arbeitslosen Arbeitnehmers i sei gegeben durch W Wt + T (i) = Wt (i) . Ai . :,.,: T • e - D iT • T t + T , wobei Wt + T = Lohnanspruchsniveau im Zeitpunkt t + T (t = Zeitpunkt des Beginns der Sucharbeitslosigkeit, T = Zeitraum der Sucharbeitslosigkeit) Wt zuletzt bezogener Lohn Ai anfängliches Anspruchsniveau (z. B. 1,2) W Geldlohnniveau (Zeitindices vergleiche Erläuterungen zu w) Dj Abnahmerate des Anspruchsniveaus rt + T Zufallsvariable, die die nichtspezifizierten Einflüsse auf das Anspruchsniveau verkörpern soll. Das Anspruchsniveau unterliegt also zwei systematischen Einflüssen: Es steigt mit der Zunahme des Geldlohnniveaus und fällt mit zunehmender Dauer der Sucharbeitslosigkeit. Entscheidend für die Argumentation von Holt ist das letztere; setzt man die Steigerungsrate des Geldlohnniveaus mit null und den Mittelwert der Zufallsvariablen r mit eins an, so läßt sich der entsprechende Zusammenhang graphisch darstellen (vgl. Skizze 6, Seite 19). Skizze 6 zeigt, wie der Lohnanspruch im Zeitablauf nach unten angepaßt wird; sie sagt jedoch noch nichts über den tatsächlich gezahlten Lohn und damit über die realisierte Lohnänderung. Den übergang vom beanspruchten Lohn Wt+T zum gebotenen und dann auch tatsächlich gezahlten Lohn Zt+T erhält Holt durch eine einfache Entscheidungsregel: Der Arbeitnehmer gibt die Suche auf, wenn der gebotene Lohn mindestens so hoch ist wie der beanspruchte: (6) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 19 Wtf A~ --- -- -- - - -- _Ä,« =~- - - -l- I '«'~------I------ -------1 1 .'1; ---- I I -'-'-'~'_._._.-.- , T T Skizze 6 Skizze 7 Durch Anwendung der Entscheidungsregel läßt sich aus der Kurve des beanspruchten die Kurve des tatsächlichen Lohnsatzes ableiten (vgl. Skizze 7); aggregiert man die individuellen Verhaltensfunktionen und formuliert man das ganze in Än~erungsraten, so erhält man die durchschnittliche Lohnänderungsrate (1) als .. InA (7) I=W-D+- T - . Weil die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit T definiert ist als Zahl der Arbeitslosen Ü dividiert durch die Zahl der kündigenden -- also zwecks Suche arbeitslos werdenden - Arbeitnehmer F, läßt sich (7) auch schreiben als .. F (8) I = W - D + In Au' Die Lohnsteigerung ist ceteris paribus um so größer, je höher das Anspruchsniveau anfangs fixiert wird, je zögernder die Ansprüche zurückgenommen werden, je größer die Fluktuation, also hier die Neigung zur Arbeitslosigkeit zwecks Arbeitsplatzsuche ist und - je weniger Arbeitslose vorhanden sind. Die Gleichung (8) begründet damit einen Phillips-Zusammenhang; er kommt auch zum Tragen, wenn man die 14 Holt formuliert hier It+T (i) = B· Wt+T (i); B ist eine Zufallsvariable mit einem Wert größer als Eins, weil -so Holt -die Arbeitgeber in der Regel höhere Löhne anbieten, als von den Arbeitnehmern beansprucht wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
20 Hermann Albeck hier allein diskutierte Lohnänderung (1.) mit den von Holt zusätzlich analysierten Lohnänderungen (2.) und (3.) zusammenfaßt. Bereits in dem Ansatz von Holt zeigen sich wesentliche Stärken, aber :mch Schwächen des lohntheoretischen Konzepts der "Neuen Mikroökonomik" . Die größte Stärke ist sicherlich die konsistente entscheidungstheoretische Basis, von der aus argumentiert wird: Der Phillips-Zusam- menhang ergibt sich, weil die Wirtschaftssubjekte ihre Nettoposition - hier: Nettovorteile der Beschäftigung - verbessern wollen, dies wegen der mangelnden Transparenz des Arbeitsmarktes am besten via Sucharbeitslosigkeit tun zu können glauben und im Verlauf der Suche dann die ursprünglichen Erwartungen - hier: Ansprüche - an die Realitäten angepaßt werden. Für eine spezifische Stärke des Holtschen Ansatzes halte ich auch noch, daß hier das strenge neoklassische Nutzenkalkül durch die realistischere Theorie des Anspruchsniveaus ersetzt wird. Als entscheidende Schwäche des theoretischen Konzepts muß gelten, daß Arbeitslosigkeit nur als freiwillige Arbeitslosigkeit interpretierbar ist, ein etwa aus strukturellen, konjunkturellen oder saisonalen Gründen erzwungenes Defizit an Arbeitsplätzen also von der Theorie nicht erfaßt wird; da man gleichzeitig einräumt, daß eine Arbeitsplatzsuche vom ungekündigten Arbeitsplatz aus die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers stärkt 15, muß der durch "full time-search" erreichbare Informationsvorteil offenbar sehr hoch eingeschätzt werden. Weil das wiederum nur vorstellbar ist, wenn das System der Arbeitsvermittlung nicht effizient organisiert ist, hängt die Erklärungskraft des Ansatzes ganz wesentlich von den konkreten Organisationsmerkmalen einer Volkswirtschaft ab. 2. Die Rolle der Inflationserwartungen (natural rate-hypothesis) Während bei Holt der Lernprozeß in der Weise abläuft, daß ursprüngliche Lohnansprüche im Verlauf der Suche nach und nach zurückgenommen werden, gehen Phel ps16 und Friedman 11 eher von einem gegebenen Reallohnanspruch aus und fragen, ob und wie die Marktteilnehmer auf eine inflatorische Entwicklung reagieren und wie sich dadurch die Geldlöhne (und die Beschäftigung) verändern. 15 So z. B. Holt, Job Search, ... , a.a.O., p.66. 16 Die ersten Arbeiten sind E. S. Phelps, Phillips Curves ... ders., Money Wage Dynamies ... , a.a.O. 11 Erstmals M. Friedman, What Price Guideposts? in: G. P. Schulz, R. Z. Aliber (Eds.), Guidelines, Informal Controls and the Market PI ace, Chicago 1966, pp. 17 -39. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 21 Den Anstoß zu dieser Frage gab die von Samuelson und Solow in die Diskussion gebrachte modifizierte Phillips-Kurve, eine Beziehung zwischen InflationsratE! p und Arbeitslosenquote U, abgeleitet aus der Phillips-Kurve mit Hilfe der einfachen makroökonomischen Preisänderungsgleichung (9) wobei h trendmäßiger Produktivitätsfortschritt (vgl. Skizze 8 für h = 3vH): p p ,\ :, : " 3 -- - --- ~ =_h - - --- -0 - -- -- - -0 ", Hu,p;l --------~----~----~ u u Skizze 8 Skizze 9 In der modifizierten Phillips-Kurve steckt die Hypothese, man könne die Beschäftigung auf Kosten der Geldwertstabilität dauerhaft steigern. Eben dies halten Friedman, Phelps und andere für eine Illusion, und sie begründen ihre Ansicht wie folgt18: Über Geldlohnänderungen wird auf der Basis von Inflationserwartungen entschieden; eine Phillips-Kurve gilt deshalb nur für eine gegebene erwartete Inflationsrate pe, z, B. p,e = 3 vH, Angenommen, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage steige unerwartet, Dann werden die Produzenten dies zumindest teilweise als spezielle Mehrnachfrage nach ihrem Produkt ansehen und ihre Produktionspläne aufstocken, um spä- 18 Ich halte mich hier im wesentlichen an die Argumentation von M. Friedman, Price Theory, Chicago 1976, ch, 12; derselbe, Inflation and Unemployment: The New Dimensions of Politics, Institute of Economic Affairs 1977. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
22 Hermann Albeck ter zu einem höheren als dem ursprünglich erwarteten Marktpreis verkaufen zu können; gleichzeitig werden sie versuchen, mit höheren Löhnen zusätzliche Arbeitskräfte anzuwerben. Denn der Reallohn, mit dem sie angesichts der jetzt zu erwartenden Preise für ihre speziellen Produkte rechnen können, ist gesunken, und das bedeutet nicllts anderes, als daß sich Mehrbeschäftigung lohnt (Illusion 1). Für die Arbeitnehmer sieht die Sache anders aus; sie interessiert nicht, wieviel sie von den selbst hergestellten Produkten kaufen können, sondern nur, wieviel sie von allen Produkten kaufen können. Allgemeine Preis änderungen werden aber in aller Regel langsamer wahrgenommen als Preisänderungen bei jenen Produkten, die man selbst produziert bzw. verkauft; deshalb werten die Arbeitsanbieter die gebotenen höheren Geldlöhne als höhere Reallöhne, und sie reagieren darauf normal, nämlich mit mehr Angebot (Illusion 2). Mehr Nachfrage und mehr Angebot ergeben mehr Beschäftigung; in Skizze 9 bewegen wir uns auf der Kurve i (U, pf) von .t-l nach B, d. h. die höhere Geldlohnsteigerung l2 senkt die Arbeitslosenquote von UN auf UK. Gleichzeiti~ (oder. mit einer gewissen Verzögerung) steigt die Inflationsrate von Pt auf P"2. Aber das ist kein Dauerzustand. Bleiben die Zuwachsraten von Gesamtnachfrage und Preisniveau höher, passen sich die Erwartungen der Realität an: Die Arbeitgeber sehen, daß "ihr" Reallohn nicllt gesunken ist, reduzieren also ihre Nachfrage auf den alten Stand (Desillusion 1); die Arbeitnehmer sehen, daß ihr Reallohn doch nicht gestiegen ist, reduzieren deshalb ihr Angebot auf den alten Stand (Desillusion 2). Die Arbeitslosenquote geht auf U N zurück. Zu der jetzt korrekt erwarteten Inflationsrate V2 gehört eine neue Phillips-Kurve i (U, V;), die um die Differenz l2 - lt über der alten verläuft. Wollte man mit einer expansiven Geldpolitik die Arbeitslosenquote erneut senken, so ginge das wiederum nur, wenn die zusätzliche Expansion der Güternachfrage die beschriebenen Anpassungsprozesse auslöst, wenn also die tatsächliche Inflationsrate erneut unterschätzt wird. Weil Erfahrungen die Erwartungen prägen, wird das wieder nur vorübergehend sein; langfristig tendiert die Arbeitslosenquote immer zu U N, der "natürlichen Arbeitslosenrate", die dem Zustand korrekter Inflationserwartungen entspricltt19• Sie hängt allein ab von "realen" Faktoren, etwa der Effektivität der Arbeitsmärkte, dem Wettbewerbsgrad, den Arbeitshemmnissen oder Arbeitsanreizen ete., ist also auch nur über eine Änderung dieser Faktoren dauerhaft zu beeinflussen. 19 Das gilt auch dann, wenn die Inflationsrate überschätzt wird und es deshalb zu "zu hohen" Reallöhnen kommt. Die modifizierte Phillips-Kurve nimmt dann sogar eine positive Steigung an - allerdings wieder nur kurzfristig, d. h. bis zur Erwartungskorrektur. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 23 Mit ihrer Attacke gegen die Phillips-Relation präsentieren Friedman und Phelps im Grunde nichts anderes als die bekannte Lohn-Preis- (oder Preis-Lohn-)Spirale; sie hat jetzt nur ein neues, erwartungstheoretisches Gewand. Das zeigt sich sofort, wenn wir unsere ursprüngliche Phillips-Gleichung (1) so umschreiben (10) i = E • p,e + ß . h + I' . 1/U , daß die Lohnsteigerungen an die erwarteten Preissteigerungen nach Maßgabe des Anpassungskoeffizienten 13 angepaßt werden. Die Lohnkostensteigerungen werden gemäß einer Preisänderungsgleichung (11) p = ~ . <i - h) + ... in den Verkaufspreisen weitergewälzt. Aus der Kombination von (10) und (11) erhalten wir (12) p = ~. [(e· pe +ß· h + y/U) - h] + Wichtig ist hier nur der Preisterm: Wenn die Phillips-Kurve stabil sein soll, muß es eine im Zeitablauf konstante Inflationsrate Pt = p·t-t =-~ ••• = p geben, die wegen der erfahrungsorientierten Erwartungsbildung auch korrekt erwartet wird; aus (12) läßt sich deshalb als Gleichgewichtslösung ableiten (13) - ~ . p = -- {(y/U) -h (1 -ß)} 1- ~E Eine Änderung von U ist offenbar nur dann mit einer (neuen) stabilen Inflationsrate verbunden, wenn n· 13 < 1, also entweder die Inflationsrate nicht voll in die Lohnsteigerungen eingeht oder die Lohnkostensteigerungen nicht voll überwälzt werden; ist n· 13 = 1, müssen sich bei einer durch monetäre Expansionen ausgelösten Senkung von U Lohn- und Preissteigerungen gegenseitig endlos treiben. Das Argument ist stichhaltig. In bezug auf die Phillips-Kurve bleibt zu beachten, daß es im Rahmen der Bedingung n . 13 = 1 20 nur gilt für Steigerungen des Lohnniveaus, die über den Produktivitätsfortschritt hinaus gehen oder - allgemeiner - die nicht mehr "kostenniveauneutral" sind 21 • Ob der Prozeß der Lohnanpassung allerdings so ab- 20 Empirische Tests dieser langfristig gemeinten Hypothese sind außerordentlich schwer durchzuführen. Ein Beispiel dafür bietet neuerdings W. Franz, Eine empirische überprüfung des Konzepts der "natürlichen Arbeitslosenquote" für die Bundesrepublik Deutschland, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 134 (1978), S. 442 -463. 21 Die lohnpolitische Auswertung des Ansatzes von Friedmann und Phelps führt zum Konzept der kostenniveauneutralen Lohnpolitik. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
30 Hermann Albeck Punkt herauszuarbeiten, auf den es hier ankommt, und daß diese Annahmen natürlich modifiziert werden können 36• Schließlich mag es gute Gründe dafür geben, viele Arbeitnehmer als risikoscheuer anzusehen als das Gros der Arbeitgeber, etwa deshalb, weil sie stärker auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind und weil sie ihr Arbeitsvermögen tatsächlich oder vermeintlich weniger diversifizieren können. Eine derartige Asymmetrie in den Präferenzen müßte sich dann wohl auch auf dem Arbeitsmarkt auswirken 37 ; insofern greift das ABC-Modell einen wichtigen Erklärungsfaktor für das Verhalten der Arbeitsmarktteilnehmer auf, der in den anderen Erklärungsansätzen bisher vernachlässigt worden ist. Andererseits muß man sehen, daß das Erklärungsziel doch nicht so eindeutig erreicht ist: Zum einen werden in den referierten Ansätzen nicht starre Geldlöhne, sondern starre Reallöhne erklärt, ohne daß die darin implizierte Gleichläufigkeit von Geldlöhnen und Preisen begründet wird. Zum andern schließen die betrachteten Festlohnkontrakte für den Arbeitnehmer von vornherein das Risiko nicht aus, bei schlechter Absatzlage entlassen zu werden; die Kontrakttheorie muß hier unterstellen, daß der Arbeitnehmer damit einverstanden war, mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit später entlassen zu werden. Ist er dann "unfreiwillig" arbeitslos, wenn dieser Fall eintritt? Ex ante, d. h. vom Vertragsabschluß her betrachtet sicherlich nicht, denn sonst würde er ihm gar nicht zugestimmt haben; ex post möglicherweise, obwohl dann nach der zeitlichen Konsistenz der Bewertung zu fragen wäre. Griffiger als die Fiktion impliziter Kontrakte wäre für viele Fälle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit wohl die Annahme, daß Arbeitnehmer oftmals gar keine andere Möglichkeit sehen, als riskante Jobs anzunehmen; damit kommen wieder Informations- und Handlungsbeschränkungen ins Blickfeld, die in anderen Theorieansätzen eine zentrale Rolle spielen 38• V. Der Einfluß der Gewerkschaften auf die Geldlöhne ist in der jüngeren lohntheoretischen Diskussion vermutlich etwas zu kurz gekommen. 36 Die verschiedenen bisherigen Modifikationen sind zusammengestellt bei J. Ramser. 37 Der sorgfältige Beobachter und Analytiker Mars hall hat bereits auf derartige Auswirkungen hingewiesen: "Unsicherheit ... hat ... nur für sehr wenige einen besonderen Reiz, für viele dagegen '" wirkt sie abschreckend. Und in der Regel hat ein bescheidener, aber sicherer Erfolg eine größere Anziehungskraft als die Erwartung eines unsicheren Erfolges von gleichem aktuellen Wert." A. Marshall, Handbuch der Volkswirtschaftslehre,!. Band, Stuttgart-Berlin 1905, S. 547 (übersetzt nach der 4. Auflage der "Principles"). 38 Hier zeigt sich wieder, daß die verschiedenen lohntheoretischen Ansätze häufig nicht konkurrieren, sondern sieh ergänzen, weil sie verschiedene Aspekte eines komplexen Zusammenhangs betrachten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 31 Grundsätzlich wird dieser Einfluß auf zweifache Weise analysiert: Erstens in den Bargaining-Theorien 39• Sie befassen sich mit dem Verhandlungsprozeß selbst, mit den Strategien und Taktiken, die von der einen und/oder von der anderen Seite her gesehen optimal ist; dabei wird regelmäßig von bestimmten Annahmen über die Präferenzen, die Handlungsalternativen und die Kenntnis der Handlungsfolgen bei den Tarifvertragsparteien ausgegangen. Obwohl spätestens seit den fünfziger Jahren relativ umfassende und auch stochastisch formulierte Modelle vorliegen und seit den sechziger Jahren auch dynamische Ansätze existieren, besteht eine gemeinsame Schwäche fast aller Bargaining-Theo- rien bis heute darin, daß ihr empirischer Gehalt kaum getestet ist. Insbesondere fehlen empirisch gehaltvolle Aussagen darüber, wie eine bestimmte ökonomische Umwelt in Tariflohnänderungen transformiert wird, welchen Einfluß dabei verschiedene Organisationsformen der Arbeitsmarktverbände und der Tarifverhandlungen, verschiedene politische Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen sowie verschiedene rechtliche und soziale Regelungen haben. Die zweite Forschungsrichtung ergänzt die Bargaining-Theorien. Sie läßt den Verhandlungsprozeß selbst außer acht, betrachtet ihn gleichsamals "black box", und konzentriert sich auf eben diese Frage, wie die Tariflöhne auf Änderungen der ökonomischen Umwelt reagieren und welche Rolle dabei institutionelle, politische und auch soziologische Faktoren spielen. Die allgemeine Methode besteht darin, bestimmte Wirkungshypothesen zu formulieren, in Lohnänderungsgleichungen zu formalisieren und diese Gleichungen dann anhand des verfügbaren statistischen Materials zu schätzen. Für unsere Frage ist die zweite Forschungsrichtung die interessantere. Sie hat gezeigt, daß sich der Einfluß der Gewerkschaften auf die Geldlöhne in zwei Richtungen geltend machen kann: - Erstens in der Lohnstruktur. Eine für die USA getestete Hypothese lautet hier, daß organisierte Arbeitnehmer durch ihren Zusammenschluß einen Lohnvorteil erreichen, der mit steigendem Organisationsgrad zunächst progressiv, dann degressiv zuimmt, ab einem bestimmten Organisationsgrad aber nicht mehr zu steigern ist 40• Auf den ersten Blick scheint das den Standardaussagen der Preistheorie zu entsprechen, Gewerkschaften könnten durch die Monopolisierung des Arbeitsangebots nur einen einmaligen Lohnvorteil erlangen, aber keinen andauernden Lohnkosten- 39 Vgl. dazu die übersicht bei B. Keller, Theorien der Kollektivverhandlungen, Berlin 1974. 40 Vgl. S. Rosen, Trade Union Power, Threat-Effects, and the Extent of Organization, in: Review of Economic Studies, Vol. 36 (1969). Auf weitere Lohnstruktureinflüsse wird hier nicht eingegangen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
32 Hermann Albeck druck und damit Infiationseinfluß ausüben. - Zweitens im Lohnniveau. Die allgemeine Hypothese, die zugleich die Aussage der Preistheorie in Frage stellt, lautet hier, daß es auf organisierten Arbeitsmärkten Lohninterdependenzen gibt, die dafür sorgen, daß sich die in einer Firma oder einer Branche durchgesetzten Lohnsteigerungen auf andere Firmen und Branchen übertragen und so einen gesamtwirtschaftlichen Lohnkostendruck und Inflationsschub bewirken können, der nicht einmalig, sondern dauerhaft ist. Ich greife im folgenden exemplarisch drei Ansätze heraus, um Methoden und Ergebnisse dieser Spielart lohntheoretischer Forschung sichtbar machen: die bereits in den sechziger Jahren durchgeführten Untersuchungen von Eckstein und Wilson sowie von Hines und eine 1976 vorgelegte Studie von Flanagan. 1. Die bisher bekannteste Untersuchung von Lohninterdependenzen auf organisierten Arbeitsmärkten stammt von Eckstein und Wilson (EW)41. Sie formulieren und testen zwei ökonomische und drei "institutionelle" Hypothesen: (a) Lohnsätze werden in Kollektivverhandlungen festgelegt (institutionell), (b) Güter- und Arbeitsmarktfaktoren beeinflussen die Lohnbildung (ökonomisch), (c) der größte Teil der Lohnsatzänderungen läßt sich mit den zwei Variablen "Profit" und "Arbeitslosenquote" erklären (ökonomisch), (d) die Lohnbildung in einer Gruppe der Schwerindustrie ist interdependent (institutionell), (e) Löhne werden in Lohnrunden festgelegt (institutionell). Auf die Ableitung der Hypothesen wird hier nicht eingegangen; interessanter und aufschlußreicher ist, wie sie getestet werden. Zunächst formulieren EW eine allgemeine Schätzgleichung des Typs (16) mit lt = Steigerungsrate der Stundenverdienste in der Lohnperiode t, Pt = Profitrate in der "Profitperiode" t, Ut = durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Lohnperiode t. Damit sind die ökonomischen Hypothesen formalisiert und überprüfbar. Um die institutionellen Hypothesen überprüfen zu können, werden zehn regional konzentrierte Industrien statistisch abgegrenzt, in denen starke, politisch verbundene Gewerkschaften existieren, enge Lieferverflechtungen herrschen und artgleiche Arbeitsverrichtungen bestehen, so daß mit Lohnintel'dependenzen zu rechnen ist; für diese "key group" werden dann Lohnrunden in der Weise identifiziert, daß für die von 41 Vgl. O. Eckstein - Th. A. WUson, Determination of Money Wages in American Industry, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 76 (1962), pp. 379 -414. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 33 1948 -1960 abgeschlossenen Tarifverträge (Laufzeiten von 1- 4 Jahren) die zeitliche Häufung von Abschlüssen und (gleicher) inhaltlicher Merkmale festgestellt und dann die Zeitspanne zwischen zwei gleichsam "starken" Häufungen als Lohnrunde bzw. Lohnperiode definiert wird. Auf diese Weise entstehen von Dezember 1948 bis Dezember 1960 fünf Runden = Perioden t, von denen die kürzeste ein Jahr und die längste vier Jahre umfaßt. Mit den statistischen Daten aus diesen Perioden erhalten EW folgende Lohnänderungsgleichung für die "key group" (17) Wt = - 5,74 + 0,73· Pt -0,56 Ut, R2 = 0,9975, (0,98) (0,04) (0,06) die die tatsächliche Lohnsteigerungsrate im Untersuchungszeitraum sehr gut nachzeichnet. Die Verfasser stützen das Ergebnis ab, indem sie die Lohnbewegung jeder einzelnen Industrie einmal auf die Profitrate und Arbeitslosenrate der jeweiligen Industrie, das andere Mal auf die Profitrate und Arbeitslosenrate der gesamten Schlüselgruppe beziehen; die Gruppenvariablen liefern eindeutig bessere Ergebnisse, d. h. der Lohn- Lohn-Zusammenhang überspielt den Einfluß unterschiedlicher ökonomischer Bedingungen. Ein vergleichbares Ergebnis zeigt sich auch für Industrien außerhalb der Schlüselgruppe: Wenn neben der industriespezifischen Profitrate und Arbeitslosenrate die Lohnveränderung in der Schlüsselgruppe als erklärende Variable angesetzt wird, werden die Ergebnisse klar besser. Das Ergebnis ist für den Betrachter der lohnpolitischen Szenerie einleuchtend. Die Analyse hat bei der Abgr,enzung der Perioden aber vermutlich einen schwachen Punkt: Ein wesentliches Kriterium für die Bildung von "Lohnrunden" ist die Häufung gleicher Vertragsmerkmale, also wohl auch gleicher Lohnabschlüsse; wenn die Lohnrunden aber mit Lohnsteigerungen erklärt werden, ist die Erklärung von Lohnsteigerungen mit Lohnrunden vorprogrammiert 42 • Hinzu kommt, daß die "Profitperiode" im allgemeinen nur die Hälfte bis zwei Drittel der Lohnperiode umfaßt; begründet wird das damit, daß die im Verhandlungszeitpunkt gegebenen und erwarteten Profite das Verhandlungsergebnis beeinflussen. Daß aber deshalb die Profitperiode kleiner als die Lohnperiode und gerade um so viel kleiner als die Lohnperiode ausfallen muß, leuchtet nicht ein; eher dürfte die Suche nach dem besten statistischen "fit" den Ausschlag gegeben haben. Aufs Ganze gesehen 42 Wenn die Lohnbewegung zeitlich differenzierter ist und die Rundenbildung deshalb an anderen Kriterien orientiert werden muß, müßte die Erklärungskraft des Ansatzes sinken. Möglicherweise liegt hier der Grund dafür, warum Eckstein in einer späteren Analyse mit dem Lohnrundenkonzept weniger gut zurecht kam. Vgl. O. Eckstein, Money Wage Determination Revisited, in: Review of Economic Studies, Vol. 35 (1968). 3 Schriften d. Vereins f, Socialpolit!k 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
34 Hermann Albeck wird dadurch der allgemeine Nachweis von Lohn-Spillovers aber kaum berührt. 2. Vor kurzem hat Flanagan 43 eine Untersuchung vorgelegt, die die Studie EW insofern ergänzt, als nicht nur Lohninterdependenzen innerhalb des organisierten Sektors, sondern auch zwischen organisiertem und nichtorganisiertem Sektor analysiert werden 44 • Flanagan führt zunächst als Gründe für Lohninterdependenzen an - bei den Firmen den Wettbewerb um Arbeitskräfte (veränderte Lohnrelationen verändern die relative Attraktivität als Arbeitgeber), die Ausweitung tarifvertraglicher Regelungen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer, um deren drohende Organisierung abzuwenden (sog. Droheffekt), ferner die Tatsache, daß es für viele kleinere Firmen außerhalb des organisierten Sektors kostengünstiger ist, Löhne und Lohnbewegungen einfach zu imitieren; - bei den Gewerkschaften die von den Mitgliedern favorisierte Verteilungsnorm, daß es gerecht sei, für gleiche Arbeit den gleichen Lohn zu zahlen und für ungleiche Arbeit die bestehenden Lohndifferentiale beizubehalten. Die Untersuchung konzentriert sich auf die gewerkschaftliche Verteilungsnorm. Diese wird formalisiert als Zielvariable RW* = gewünschter "Relativlohn" und als erklärende Größe in folgende Lohnänderungsgleichung eingesetzt: (18) Die Differenz zwischen gewünschtem und tatsächlichem Relativlohn (RW) mißt eine Art "Lohnrückstand", also ein Verteilungsungleichgewicht; entsprechend mißt aa, welcher Teil eines anfänglichen Lohnrückstands in die Tariflohnsteigerungen W~ eingeht, genauer: durch Tarifvertragsabschlüse in t beseitigt wird 45• Schwierigkeiten bereitet die Tatsache, daß RW* nicht beobachtbar ist. Flanagan unterstellt hier, RW* sei im Untersuchungszeitraum konstant geblieben; er interpretiert des- 43 Vgl. R. J. Flanagan, Wage Interdependence in Unionized Labor Markets, in: Brookings Papers on Economic Activity, 1976, pp. 635 - 673 (Comments and Discussion: pp. 674 -681). 44 Die Struktur des US-amerikanischen Arbeitsmarktes erlaubt es, zwischen organisierten und nichtorganisierten Bereichen zu unterscheiden. In Volkswirtschaften mit einem höheren gewerkschaftlichen Organisationsgrad und zentralisierten Gewerkschaften dürfte das schwer fallen. 45 Das Untersuchungsmaterial von Flanagan enthält ganz überwiegend mehrjährige Tarifverträge, in denen bereits künftige Lohnsteigerungen festgelegt sind. Von dem Verteilungsmotiv können nur die beim Vertrags abschluß festgelegten Lohnsteigerungen beeinflußt werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 35 halb Änderungen von RW als Änderungen des Lohnruckstands. Für die Schätzung wird deshalb die Regression (19) Wr = (ao + a3 RWj) + al· Ui-1 + a..2· 1>t-1 -a3· RW t_1 angesetzt, und die wichtige Relativlohnvariable wird folgendermaßen spezifiziert: (20) WU RW = ---wt.100 = (log Wu -log Wi) ·100 . Dabei bezeichnet W" den durchschnittlichen Tariflohn im (organisierten) Industriebereich; Wi den Durchschnittslohn in dem Bereich, der jeweils zum Vergleich herangezogen wird 46• Da in der Untersuchungsperiode 1960 -1975 ganz überwiegend mehrjährige Tarifverträge galten, werden bei den Tariflohnsteigerungen wu zwei Formen unterschieden: die "current wage increases", das sind die Lohnsteigerungen, über die im und für das Jahr des Vertragsabschlusses entschieden wurde, und die "effective wage increases", in denen auch die vertraglich bereits vereinbarten Lohnanpassungen enthalten sind. Die Schätzungen liefern für die Spillover-Variablen folgende Ergebnisse: Jede von Ihnen erscheint mit einem Koeffizienten, der statistisch signifikant ist und das erwartete Vorzeichen hat; die statistischen Qualitäten der Regressionen, die die Relativlohnvariablen enthalten, sind durchweg besser als jene ohne Relativlohnvariablen. Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild: - Die "current wage increases" in der Industrie holen rund 40 v. H. bis 50 v. H. des "Lohnruckstands" auf, der während der Laufzeit der Tarifverträge gegenüber dem nichtorganisierten Industriebereich eingetreten ist. Gegenüber der Tariflohnentwicklung in den anderen organisierten Wirtschaftsbereichen sind sie weniger reagibel; sie kompensieren nur ein knappes Sechstel der jeweils eingetretenen Positionsverschlechterung. - Bei den "effective wage increases" ist das Ergebnis erwartungsgemäß weniger ausgeprägt; immerhin ergibt sich ein ähnliches Muster für die Relativlohn-Koeffizienten, d. h. die Tariflöhne in der Industrie passen sich am stärksten der Lohnentwicklung im nichtorganisierten Bereich der Industrie an. 46 Verglichen wird 1. mit dem Lohn der Nichtorganisierten im Industriebereich, 2. mit dem Tariflohn der Organisierten außerhalb des Industriebereichs, 3. mit dem Tariflohn der Organisierten in der Bauwirtschaft, 4. mit den Tarifgehältern bestimmter Berufsgruppen im öffentlichen Sektor. Vgl. Flanagan, p. 651. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
36 Hermann Albeck Flanagan sieht damit die naive Hypothese als falsifiziert an, Lohnabschlüsse in einem Sektor würden von anderen Sektoren einfach übernommen; er hält aber die Hypothese für bestätigt, daß es deutliche Prozesse der Lohnnachahmung gibt. Bei diesen Prozessen zeigt sich ein deutliches Lohnführer-Nachfolger-Muster: Die Löhne im nichtorganisierten Industriebereich, die mindestens in jährlichen Abständen neu fix.iert werden, eilen den Löhnen im organisierten Industriebereich voraus, und die letzteren passen sich beim Neuabschluß der mehrjährigen Tarifverträge mehr oder weniger erfolgreich an. Neben diesen Spillover-Resultaten fallen noch einige andere interessante Ergebnisse ab. So zeigt sich, daß die Löhne im nichtorganisierten Industriebereich stärker auf Änderungen der Arbeitsmarktlage reagieren als die "effective wage increases", daß aber diese unterschiedliche Reagibilität praktisch allein eine Folge der längerfristigen Tarifverträge ist; denn die "current wages" reagieren ähnlich sensibel auf die Unterbeschäftigungsvariable wie die Löhne der Nichtorganisierten. Das Ergebnis mag für den US-amerikanischen Arbeitsmarkt typisch sein. Man muß sich allerdings fragen, ob es möglich ist, Lohninterdependenzen mit derart hochaggregierten Daten zu testen. Offenbar hat auch Flanagan hier gewisse Zweifel; zumindest analysiert er mit der gleichen Methode auch noch eine Reihe von einzelnen Tarifverträgen und greift dabei nur die Tariflöhne für ungelernte Arbeiter heraus. Als Relativlohn erscheint nun das Verhältnis des Lohns eines ungelernten Arbeiters im Sektor i zum Lohn eines ungelernten Arbeiters im Sektor j, und erklärt wird die zeitlich nachgelagerte Tariflohnsteigerung im Sektor i. Die Resultate der Regressionsanalysen sind weit weniger eindeutig als vorher; nur wenige der geschätzten Beziehungen sind statistisch signifikant, und manche Koeffizienten sind zu klein, um ökonomisch bedeutsam sein zu können. Einiges weist darauf hin, daß Relativlohnänderungen am ehesten noch einen Einfluß haben bei Verträgen, die von einer einzigen Gewerkschaft ausgehandelt werden, z. B. der Stahlarbeitergewerkschaft oder der Automobilarbeitergewerkschaft. Damit ist das Ergebnis für die Imitationshypothese weit weniger günstig als bei der Analyse der größeren Aggregate; allerdings kann das auch daran liegen, daß der Stichprobenumfang wegen der Mehrjahresverträge relativ klein ist. Gegen den Ansatz von Flanagan lassen sich einige weitere Einwände erheben. So sind in der Schätzgleichung die Markteinflüsse zweimal repräsentiert, nämlich in der Arbeitslosenquote und im Relativlohn, denn der letztere ist ja marktreagibel; es entsteht also das Problem der Multikollinearität, und die Diagnose von Imitationsvorgängen ist nicht mehr eindeutig möglich. überdies haben die festgestellten Spillovers vom OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Entwicklungslinien der neueren lohntheoretischen Diskussion 37 nichtorganisierten auf den organisierten Industriebereich möglicherweise gar nichts mit Relativlohnzielen zu tun, sondern sind bloß Reflex der Tatsache, daß beim Abschluß mehrjähriger Tadrifverträge jene Markteinflüsse nachträglich berücksichtigt werden, die sich während der Laufzeit der Verträge aufgestaut haben, die aber im nichtorganisierten Bereich bereits in Lohnsteigerungen umgesetzt worden sind 47• 3. Während bei den SpillQver-Analysen der Gewerkschaftseinfluß nur indirekt in Art und Intensität der ökonomischen Variablenbeziehungen zum Ausdruck kommt, zielen zwei Studien von Hines 48 darauf ab, gewerkschaftliche "Militanz" als separaten Einflußfaktor der Geldlohndynamik nachzuweisen. Die grundlegende Hypothese lautet, daß das gewerkschaftliche Durchsetzungsvermögen - der Druck auf die Tariflöhne - direkt vom Grad der gewerkschaftlichen Kampfbereitschaft abhängt und dieser mit Änderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades korreliert ist, sei es, weil aggressive Gewerkschaftler eine intensive Mitgliederwerbung betreiben und so den Organisationsgrad erhöhen, sei es, weil ein höherer Organisationsgrad die Lohnkonkurrenz der nichtorganisierten Arbeitnehmer mindert und dadurch die Gewerkschaftsposition in Lohnverhandlungen bessert. Hines nimmt deshalb die Änderung des Organisationsgrads L1 Tals Näherungsvari:able für die (nicht meßbare) Intensität des gewerkschaftlichen Lohndrucks. Die Hypothese wird in der zweiten, detaillierteren Studie für zwölf Branchen getestet, und zwar werden insgesamt vier Regressionssätze benutzt49, in denen die Lohnsatzsteigerungen der Branche i alternativ erklärt werden mit -Arbeitslosigkeit, Profitsituation und Änderung des Organisationsgrads in der gleichen Branche und Periode -Arbeitslosigkeit, Profitsituation und Organisationsgradsänderung in der Gesamtwirtschaft - Arbeitslosigkeit und Änderung des Organisationsgrads in Branche i sowie Geldlohnsteigerung im lohnführenden Sektor - einer Mischung aus Variablen der Branche i, der Lohnsteigerungen des lohnführenden Sektors und der gesamtwirtschaftlichen Profitsituation. 47 Vgl. dazu den Diskussionsbeitrag von Hall und die Antwort von Flanagan, in: Flanagan, pp. 679 -80. 48 Vgl. A. G. Hines, Trade Unions and Wage Inflation in the Uni ted Kingdom 1893 -1961, in: Review of Economic Studies, Vol. 31 (1964); derselbe, Wage Inflation in the United Kingdom 1948 -62. A Disaggregated Study, in: Econ. Journ., Vol. 79 (1969), pp. 66 -89. 49 Hines arbeitet alternativ mit vier bzw. fünf Regressionsgleichungen, in denen die erklärenden Variablen jeweils anders spezifiziert sind. Vgl. Hines 1969, pp. 74 -82. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
38 Hermann Albeck Das Testergebnis ist zwar weniger eindeutig als bei der ersten Studie mit gesamtwirtschaftlichen Aggregaten, es zeigt aber, daß zumindest in jenen Branchen, die als Lohnführer anzusehen sind, die Organisationsvariable einen großen Teil der Lohnsatzsteigerungen signifikant erklären kann, und daß darüber hinaus noch in sechs weiteren Branchen signifikante Resultate erzielbar sind. Spielen ökonomische Einflüsse also doch nicht die dominierende Rolle, die ihnen die traditionelle Lohntheorie zuweist? Oder ist etwa .1 T seinerseits von ökonomischen Einflüssen bestimmt? Hines geht die- ~er Frage selbst nach. Erstens könnte die umgekehrte Kausalbeziehung l-+ T gelten, nämlich dann, wenn überdurchschnittliche Lohnsteigerungen einer Branche bei den dortigen Gewerkschaften einen Mitgliederzulauf bewirken (und umgekehrt); weil das Zeit braucht, müßte dann allerdings L1 Tt = j(it -'t) gelten, und das widerspricht den Daten 50 • Zweitens sollte man annehmen, daß die Intensität des Lohndrucks selbst von ökonomischen Faktoren abhängt, etwa dem Ausmaß der Arbeitslosigkeit oder von der Höhe der Gewinne oder von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten 51• Tatsächlicl1läßt sich aus den Daten von Hines ein gewisser Einfluß der beiden zuletzt genannten Faktoren ablesen, insbesondere der Lebenshaltungskosten; für die Arbeitslosenquote gilt das aber nicht, d. h. im Untersuchungszeitraum scheinen die beobachteten Änderungen des Organisationsgrads ziemlich unabhängig von der jeweiligen Beschäftigungslage gewesen zu sein. Insgesamt bleibt also Raum für die Einführung verhaltensbestimmender Einflüsse organisatorischer, politischer und soziologischer Art. Damit ergibt sich eine interessante Nahtstelle zu Forschungsansätzen der entsprechenden Nachbardisziplinen, in denen derartige Einflüsse neuerdings verstärkt analysiert werden 52 • 50 Vgl. Hines 1969, Appendix A. Hines prüft zusätzlich noch, ob sein Ergebnis von der Definition der statistischen Aggregate und von Änderungen in ihrer Struktur abhängt; keines von beiden trifft zu. 51 LI T ist auch noch vom erreichten Organisationsgrad T abhängig; je gröger T, um so schwerer fällt eine weitere Steigerung. 52 Etwa die bisher vor allem von Soziologen und Politologen betriebene international vergleichende Streikforschung, die in jüngster Zeit einige bemerkenswerte quantitative Analysen gebracht hat. Vgl. D. H. Hibbs jr., On the Political Economy of Long-Run Trends in Strike Activity, in: British Journal of Political Science, Vol. 8 (1978), pp. 153 -175; derselbe, Industrial Conflict in Advanced Industrial Societies, in: American Political Science Review, Vol. LXX (1976), pp. 1033 -1058; D. Snyder, Institutional Setting and Industrial Conflict: Comparative Analyses of France, ltaly and the United States, in: American Sociological Review, Vol. 40 (1975), pp. 259 - 278. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Aktuelle arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht Von Dieter Mertens, Erlangen und Jürgen Kühl, Röttenbach 1. Aspekte für eine Diskussion 1.1 Zum gegenwärtigen Diskussionsstand Die Entwicklung der Diskussion über Theorien, Konzepte und Rezepte zur Wiederherstellung von Vollbeschäftigung verläuft seit einiger Zeit chaotisch. Das politische Diskussionschaos spiegelt eine tiefgreifende Unsicherheit hinsichtlich der Anwendung des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Theoriekanons und Politikinstrumentariums in einer konkreten Ungleichg€wichtsphase unter einer konkreten Herausforderung. Nahezu jeder politisch relevante Einzelvorschlag 1 kann sich auf wissenschaftsseitig€ Befürwortung berufen. Die Situation der einschlägigen Lehrgebäud€ ist nicht unähnlich derjenigen zu Beginn der Weltwirtschaftskrise von 1929 -1930, in der ebenfalls neben der unbeirrbaren Argumentation mit - damals -"klassischen" Konzepten eine Fülle von Einzelrezepten erdacht und diskutiert wurde, die theoretisch nicht fundiert, oder zumindest isoliert, waren. Aus dieser Diskussionslage half erst eine "Neue Wirtschaftslehre" heraus, die auf der Grundlage einer neuen Krisentheorie unorthodoxe Lösungsstrategien jenseits aller gehandhabten Rezepte entwarf. Die tatsächliche Konfusion zwischen Wissenschaft und Politik ist infolge dieses Paradigmenwechsels, der mit einer analogen politischen Wendung in einigen Schlüsselvolkswirtschaften zusammentraf, niemals aufgearbeitet worden. (Massive Staatsaktivitäten, die sich mit der Keynessch:en Konzeption vertrugen, erstickten die auch damals heftige und verzweigte Debatte um Arbeitszeitverkürzungen 2 als Gleichgewichtsstrategie.) 1 Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (J. Kühl, A. G. Paul, D. Blunk): überlegungen II zu einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik, Nürnberg 1978. Dort wird versucht, auf einer Maßnahmenebene in acht Aktionsbereichen die Fülle der Lösungsvorschläge für die Beschäftigungsaufgabe zusammenhängend aufzuarbeiten. Ebenda S. 54 - 58 finden sich Zusammenstellungen der wichtigsten Vorschläge der politischen Parteien und der Tarifparteien sowie der Wissenschaft. 2 Die Diskussion um die Arbeitszeitverkürzung als Forderung im Kontext der beschäftigungspolitischen Debatte der 30er Jahre wird aufgearbeitet OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
46 Dieter Mertens und Jürgen Kühl schließlich - in den 90er Jahren -Vollbeschäftigung (und noch später wohl erneut überforderung des heimischen Angebots). Eine politische Präferenz für das Vollbeschäftigungsziel ist mit einer wirtschaftspolitischen Grundlinie, die in dieser Größenordnung Verstetigung anstrebt, also nur dann vereinbar, wenn eine Frist von 15 - 20 Jahren bis zur Zielrealisierung als akzeptabel angesehen wird. Die Frage ist also, auf welche Dauer eine faktisch erhebliche Unterbeschäftigung (darin auch: hohe Arbeitslosigkeit) gerade noch als konsistent zu erklärter Vollbeschäftigungspolitik angesehen werden kann. Wird die ganze Spanne der demographischen Welle von 15 Jahren als zu lang für attentistische Strategien angesehen, so müssen politische Anstrengungen unternommen werden, um das Wirtschaftswachstum zu "verunstetigen" (zu "entstabilisieren"), wenn das Ziel ernstgenommen wird. Die Unstetigkeit müßte um so größer sein, je rascher das Ziel erreicht werden soll. (Die Realisierung binnen eines Jahres würde einen einmaligen Wachstumssprung von etwa 10 % erfordern; übrigens keine utopische Größenordnung, wie die Erfahrung von 1968 zeigt. Die Realisierung bis 1983 bedingt ein Wachstum von je 6 % über 4 Jahre. Entsprechend lassen sich die Wachstumserfordernisse für andere Realisierungsfristen ermitteln.) Aber auch alle angebotsorientierten Ansätze z. B. der Arbeitszeitpolitik kommen, wegen des Dimensionierungs- und wegen des Reversibilitätsaspektes, nicht ohne Fristenerörterung aus. In der mangelnden Fristendebatte liegt demnach die vierte Unklarheit. (5) Nicht eindeutig ist auch das aktuelle Krisenverlaufs-Verständnis an sich. Am leichtesten haben es hier noch die "Strukturalisten", welche nicht nur den Konjunkturzyklus, sondern auch jede andere Verlaufsvorstellung zyklischer Provenienz (vom demographischen bis zum Innovationszyklus) zugunsten von Trendbruch-Erklärungen verwerfen. Hier gibt es dann keinen "natürlichen" Verlauf - samt Selbstheilung -, sondern ohne tiefe politische Eingriffe in das Entscheidungsgefüge keine Erholungsaussichten, sondern nur Verschlimmerungen. Die Mainstream-Okonomie, deren Modelle an sich den Zyklus generieren oder zugrundelegen (wobei dieser Zyklus nur wegen der gesellschaftlichen Schäden, die er schafft und hinterläßt, nicht hingenommen werden darf), steht vor einem erheblichen Dilemma: Einmal ist - u. a. wegen der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffgepflogenheiten bzw. -bereitschaften - der klassische Konjunkturzyklus nicht mehr als Regelfall zu erwarten (hierin sind sich wohl Neoklassiker, Alt- und Neukeynesianer, Monetaristen und neue Rationalisten einig), wobei die Perspektive durch die lange demographische Welle hinsicht- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 47 lich des Beschäftigungsgrades nur noch kompliziert wird. Auch zeigt das Beharrungsvermögen der Millionenarbeitslosigkeit, daß eine auf die Beschäftigung übergreifende "Selbstheilung" über die früher beobachtete 4 - 5-Jahresdauer eines vollen Zyklus nicht geschieht. Andererseits sind die politischen Instrumente (Darlehens- und Zuschußpflicht des Bundes nach § 187 AFG, Art. 115 GG) so angelegt oder werden zumindest so interpretiert, als ob nur ein- bis zweijährige Rezessionseinbrüche (eine Art "Konjunkturpanne") zu beheben wären. Die politisch wie auch unter Fachleuten so populäre Verwerfung der keynesianischen Rezeptur geht ja vor allem auf die Vorstellung zurück, daß diese nicht über längere Zeiträume hinweg angewendet werden könne. Es wird unterstellt, daß die ganze keynesianische Argumentation, das Einwirkungsmodell, nur in " Normalzyklen" (nach dem Minimalfrist-Muster der Krise von 1966/68) gelte und daß ein erheblich defizitärer öffentlicher Haushalt in jedem Fall bereits im ersten Jahr seiner Wirkung nicht nur den Schrumpfungsprozeß der Produktion sichtbar aufhalten, sondern sogar die Arbeitslosigkeit deutlich reduzieren müsse - anderenfalls habe er als beschäftigungspolitisches Instrument "versagt". Dabei wird eine solche Fülle von Nebenbedingungen ausgeklammert, daß man diese "Erfahrungsmaßstäbe" wohl als reines Mißverständnis im Evaluationsbereich wirtschaftspolitischer Erörterungen ansehen muß. Im Prinzip wird wohl eine (para)-keynesia- nische Modellbehandlung auch für wesentlich tiefere und länger andauernde Gleichgewichtsstörungen, als sie 1967 vorlag, vertretbar sein. Hier, im unausgereiften Verständnis von der Art des "natürlichen" Krisenablaufs (mit seinen konjunkturellen, technologischen, demographischen und Fehlsteuerungskomponenten) liegt die fünfte Unklarheit. (6) Die eigentliche Beschäftigungsfrage, bezogen auf die Arbeitslosigkeit, löst in aller Regel Finanzierungserörterungen aus. Darunter sind überwiegend solche, die gesamtfiskalisch sinnlos sind, nämlich einmal solche, die nur unter institutionsseparatistischen Hypothesen Sinn geben (z. B. wenn der Belastung eines Unternskus die Entlastung eines anderen entspricht) und so dann solche, die keinerlei finanzierungspolitischen Sinn haben, wenn nämlich Be- und Entlastung innerhalb desselben Budgets sich die Waage halten, wie es - cum grano salis - beim Stellenplansplitting oder bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Fall ist. Obwohl diese Zusammenhänge inzwischen weithin bekannt sind l 4, wird die Finanzierungsfrage mit einer solchen Hartnäckigkeit gegen 14 Vgl. L. Reyher: Beschäftigungspolitische Alternativen zu hoher Arbeitslosigkeit - Vergleichende Kostenerwägungen zu unterschiedlichen Instru- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
48 Dieter Mertens und Jürgen Kühl einen großen Teil von Instrumenten - mit Erfolg - ins Feld geführt, daß gefragt werden muß, ob in der Aufrechterhaltung vergüteter Arbeitslosigkeit eine andere wirtschafts-, finanz- oder sozialpolitische Qualität liegt als im Zielkanon der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik an sich unterstellt ist. Wenn die Verwendung gleicher öffentlicher Mittel für (humanere) Alternativrollen (Rente, Bildung, Teilzeitbeschäftigung usw.) für dieselben Personen verweigert wird, für die vergütete Arbeitslosigkeit die akute Rolle ist, so liegen in der Bewertung von Arbeitslosigkeit offenbar zusätzliche Komponenten, die politisches Verhalten beeinflussen, obwohl sie politisch nicht expliziert werden. Eine andere, aber noch unbefriedigendere Erklärung läge darin, daß nicht nur Budgetisolationismus, sondern darüber hinaus sogar die Starrheit der Auslegung und Verwaltung von Einzeltiteln inzwischen gesellschaftliche Konstanten von solcher Effektivität sind, daß sie die politische Zielverfolgung verhindern können. (Bei der Bundesanstalt für Arbeit sind nicht einmal die Ausgaben für Leistungen an Arbeitslose und die Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die gleiche P,ersonengruppe gegenseitig deckungsfähig.) Auf jeden Fall liegt hier eine bedeutende, weitere, sechste Unklarheit politischer Willensgebarung und gesellschaftswissenschaftlicher Problemdurchdringung. Es fehlt an realistischen Konzepten und Verfahren einer Budgetausgleichspolitik innerhalb und zwischen den Haushalten, die von Arbeitslosigkeit finanziell betroffen sind oder profitieren. 1.4 Vorbemerkungen zur kategorialen Diskussion der Beschäftigungspolitik Die wirtschafts- und sozialtheoretische Bearbeitung des vorliegenden Materials an Maßnahmekatalogen im Bereich der Beschäftigungspolitik erfordert in erster Linie den Versuch einer über die ordnende Registrierung hinausreichenden theoriebezogenen Katalogisierung politischer Strategien. So kann die Grundlage für zumindest eine technokratische, instrumentelle Politikberatung ~legt werden. Bislang vorliegende Inventare beziehen sich zumeist auf eher vordergründige Ordnungsaspekte: Globalsteuerung versus selektive Maßnahmen, direkte versus indirekte Lenkung, Ressortkompetenz (Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Bildungspolitik), Gestaltungskompetenz (Staat, Sozialversicherung, Tarifpartner), Marktseite des Eingriffs (Angebot, Nachfrage), menten der Arbeitsmarktpolitik, in: WS I-Mitteilungen 2, 1975, S. 63 ff. Bundesanstalt für Arbeit: überlegungen II, S. 35 - 38. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 49 oder gar auf eine Sortierung des Politik-Interesses nach betroffenen Gruppen, Regionen, Branchen usw. Eine theoriebezogene Ordnung erfordert dagegen, daß der Rahmen des gegebenen theoretischen Kanons herangezogen und jedes politische Instrument nicht nur auf seine isolierte Tauglichkeit, sondern u. a. auch auf seine theoretische Verträglichkeit mit vorherrschenden Erklärungs- und Steuerungsmodellen untersucht wird, um ihm dann in diesem Rahmen Stelle und Rang zuweisen zu können (einschließlich der Kategorie der diagnostischen oder instrumentellen Innovation, der Non-Orthodoxie). Das heißt, es interessiert in dem nachfolgenden Versuch eines Ordnungsbeitrages die Zuordnung von Lösungsvorstellungen zu a) Typen der Krisendiagnose und b) therapeutischen Zielrichtungen, Ansatzpunkten und Wirkungsvorstellungen. Zu jedem Lösungsvorschlag gehört (explizit oder implizit) eine passende Antwort auf die Vorfrage: Worin liegt die Störung? und eine passende Antwort auf die weitere Vorfrage: wo ist der primäre Ansatzpunkt für die Therapie? Insbesondere in den zahlreichen Fällen, in denen diese Vorfragen nicht explizit beantwortet (vielleicht oft nicht einmal bewußt) sind, vermag ein theoriebezogener Ordnungsversuch die Frage nach der Schlüssigkeit zwischen Diagnosen, Wirkungsmodell und Maßnahmenvorschlag zu klären. Es wird sich dabei herausstellen, daß den zahlreichen, kunterbunt scheinenden, instrumentellen Ansätzen, die die aktuelle Diskussion beleben, nur wenige Grunddiagnosen und Wirkungsmodelle zugrunde liegen. Weiter zeigt sich, daß hinsichtlich der Diagnose und des Modells zuweilen Identitäten für sehr verschiedenartige und ideologisch überaus kontrovers diskutierte Instrumente vorliegen. Dies deutet darauf hin, daß zielfremde (darunter auch, aber nicht nur ideologische) Nebendeutungen oder -bedeutungen arbeitsmarktpolitischer Instrumente einen großen Teil aktueller Strategiedebatten beherrschen, auch dort, wo diagnostische oder wirkungsbezogene Differenzen geltend gemacht werden. Unser Erkenntnisinteresse ist also primär ein kategoriales, und zwar im Hinblick: auf die zugrundeliegenden Erklärungs- und Steuerungsphilosophien der Beschäftigungspolitik, und unsere Absicht, damit einen Beitrag zur Rationalisierung der Diskussion vorzubereiten. 4 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltlk 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
50 Dieter Mertens und Jürgen Kühl 2. Kategorien beschäftigungspoIitischer Instrumente Nachfolgend werden mehrere Diagnose-Therapie-Kombinationen erörtert, die anhand der übersicht 1 überschaubar gemacht werden. 2.1 Diagnose: Fehleinschätzung - Therapie: Änderung des Darstellungskonzepts Aus diesen Betrachtungen sind rein "kosmetische" Ansätze zur Verringerung der (statistisch ausgewiesenen) Arbeitslosenzahl auszuklammern. Reine Zahlenmanipulation liegt dann vor, wenn durch gesetzliche (definitorische) oder statistische Änderungen eine Änderung der ausgewiesenen Indikatoren erreicht werden soll, ohne daß die zugrundeliegenden Sachverhalte geändert sind. "Kosmetik" in diesem Sinne wäre die Beschränkung der Arbeitslosenstatistik auf Leistungsempfänger oder ein Gewichtungsverfahren (für "Zweitverdiener" oder für teilzeitarbeitsuchende Arbeitslose) mit dem Ziel, bestimmte Gruppen von Arbeitslosen nur teilweise in die Statistik eingehen zu lassen. Die Beschäftigungslage wird durch solche Änderungen nicht beeinflußt, nur die Optik. Dagegen liegt keine rein kosmetische Korrektur vor, wenn bestimmte Gruppen von Arbeitslosen unter gleichzeitigem Angebot von Alternativrollen (beispielsweise: Rentner) aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen (beispielsweise: 59jährige mit Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und ohne Arbeitsbereitschaft). Ebenfalls unter die Kategorie rein optischer Problembewältigung fallen Korrekturen an den Maßstäben für "Vollbeschäftigung" bzw. "hohe Beschäftigung". Soweit dabei der Indikator "registrierte Arbeitslosigkeit" eine Rolle spielt, wird zum Beispiel immer wieder darüber diskutiert, ob dieses Ziel nicht zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Richtgrößen bedeuten müsse: einmal eine Anlehnung an früher erreichte Minimalgrößen der Arbeitslosigkeit, ein andermal eine großzügigere Setzung (2°/o?, 30 /o?). Es ist darauf aufmerksam zu machen, daß derartige Variationen der politischen Zielkonkretisierung im Hinblick auf die tatsächliche Beschäftigungslage nichts bedeuten. Während es sich im ersten Fall um kosmetische Ansätze der statistischen Optik handelt, liegen bei den letztgenannten Korrekturvorschlägen kosmetische Ansätze der normativen Optik vor. Allen kosmetischen Korrekturansätzen liegt im Grunde eine Situationsdiagnose zugrunde, die auf das Urteil "Fehleinschätzung" hinausläuft. Vertreter kosmetischer Reparaturen unterstellen, daß die Lage wegen statistischer oder normativer Fehleinschätzungen falsch beurteilt wird, und daß eigentlich ein Ungleichgewicht, das Therapie erforderte, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
": übersicht 1: Kategorien beschäftigungspolitischer Ansätze Diagnose 1. Fehleinschätzung: Vorhandene und erwartbare Unterauslastung des Arbeitspotentials wird durch statistisch,e und/oder normative Beurteilungen falsch eingeschätzt. 2. Arbeitsplatzdefizit: Mangel an technischen Möglichkeiten zur Kombination von Arbeit und Kapital, verursacht durch ein langjähriges Defizit an Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei anhaltender Rationalisierung. Auslastung des Kapitals voll gegeben, zumindest aber so hoch, daß produktionsstrukturelle Gründe eine höhere Auslastung behindern. 3. Ungleichgewicht zwischen Angebot von und Nachfrage nach Jahresarbeitskräften: Der flachere Wachstumspfad (Umwelt, Ressourcen, Stabilitätsziel, Bedarfssättigung, Innovationsdefizit, Wachstumsqualität) a:bsorbiert gerade den Produktivitätsgewinn, aber nicht die unausgelastete und die hinzukommende Arbeitskraft. Therapie 1. Anderung des Darstellungskonzeptes: Durch gesetzliche oder statistische Änderungen w,ird die ausgewiesene Arbeitslosigkeit vermindert, ohne daß die Arbeitsmarktsachverhalte sich änderten (z. B. nur Leistungsempfänger in der Arbeitslosenstatistik, Gewichtungsverfahren bei gruppenspezüischer Arbeitslosigkeit) Quantitative, qualitative oder zeitliche Verschiebung der politischen Maßstäbe für einen hohen Beschäftigungsstand. 2. Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen (Angebotspolitik): Direkte und indirekte Investitions- und Gewinnsubventionen, welche die private Investitionstätigkeit und -bereitschaft erhöhen sollen; Verbesserung der mittelfristigen Renditeerwartungen durch Steuer- und Abschreibungserleichterungen sowie staatliche Risikoabsicherung (Innovations-, Betriebsgründungs-, Forschungssubventionen). Alle diese Investitionssubventionen sollen das diagnostizierte Arbeitsplatzdefizit beheben. Öffentliche Investitionen stehen dagegen in deutlichem Zusammenhang mit einem Nachfra:gedefizit. 3. Behebung der Unterauslastung sämtlicher Produktionsfaktoren durch Schließung der Angebots-Nachfrage-Lücke > 8- ~. .... '" S Q> '"! :a: ~ .... fii' g. ~ S! '" 2 '" '" o· ::l ~ 5· 8 N .g .... g. ~ '"! UJ g: .... ~ .... OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Diagnose 3.1 Spezifische Sicht: überangebot. 3.2 Spezifische Sicht: Unternachfrage. Therapie 3.1 Angebotsreduktion: Anpassung der Zahl der Arbeitskontrakte an das Arbeitsplatzangebot 3.1.1 Absolute, relative Reallohnsenkung (vor oder nach Steuern! Beiträgen) führen zur Senkung des Kräfteangebots (z. B. durch Entmutigung, Verdrängung). 3.1.2 Angebot attraktiver Alternativrollen zur Arbeit (niedrigere Altersgrenze, längere Bildungszeiten, Babyjahr für junge Eltern, Sabbaticals); Abwanderungsförderung für Ausländer 3.1.3 Dirigistische Arbeitsverbote, z. B. für Ausländer, Rentner, Jugendliche, Zweit- und NebenerweI"bsverhältnisse. 3.2 Nachfragesteigerung nach Arbeitskräften: Anpassung der Zahl der Arbeitskontrakte an die Zahl der Arbeitsanbieter 3.2.1 Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage a) Privater Verbrauch: Einkommenssubventionen; mehr, höhere Transfereinkommen; Senkung von Einkommens,- Verbrauchssteuern, Bei trä'gen b) Staatsverbrauch: Erweiterung der Haushaltslinien, der Finanzierungsspielräume; globale und selektive Ausgabenprogramme; Einstellungs- und Ausbildungsprogramme mit z. T. neuen Aufgaben c) öffentHche Investitionen (Private Inve:stitionen folgen einer ge:samtwirtschaftlichen Nachfrageerhöhung, sind aber kein unmittelbarer Ansatzpunkt) d) Lagerbildung : Lagersubventionen e) E~port (Oberschuß) : Direkte Subventionen, Lieferbindun- ,gen, Importrestriktionen, Außenwirtschaftspolitik. 3.2.2 Arbeitszeitreduktion zur Einbeziehung von mehr Arbeitswilligen in das Be:schäftigungssystem ('bei unverändertem Arbeitsvolumen) a) Verkürzung der Wochenarbeitszeit b) Urlaubsverlängerung, Bildungsurlaub c) Sabbaticals, Mutterschutz u. a. Langzeitpausen d) Kurzarbeit nach AFG e) Neue Teilzeitangebote C1I ~ t:t ~ ~ i '" [ .... s::: aa (D p p:: s::: g OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Diagnose 4. Profildiskrepanzen zwischen Arbeitskräften und Arbeitsplätzen Therapie f) Arbeitsplatz-Teilung g) Zwillings arbeitsplätze h) gleitende Einmündungen und Ausmündungen in das und aus dem Beschäftigungssystem 3.2.3 ProduImävitätsdrosselung ibewngt bei unveränderter Endnachfrage Zusatzbedarf an Arbeitskräften a) Rationalisierungsstops, -auflagen, -besteuerung b) Beschäfti'gungJSauflagen c) Produktionsvorschriften 4. Profilanpassungen a) bei Arbeitnehmern (Mobilität, Konzessionsbereitschaft, Fortbildung, Umschulung) b) bei Arbeitsplätzen c) übernahme der betrieblichen Anpassungskosten durch den Staat. Wenn sie als Therapie angesehen werden, liegt die Diagnose Unternachfrage und die Therapie Exportsteigerung (über Verbes'serung der Kostenrelationen zum Ausland) vor. Kostenverschiebungen dieser Art unterscheiden sich prinzipiell also nicht von anderen Kostensubventionen zum Zwecke der Verbesserung der unternehmerischen Stückkostenkalkulation. "Strukturelle Arbeitslosigkeit" oder "strukturelle Ursachen" für die Verfehlung des Vollbeschäftigungsziels beziehen sich auf diese Diagnose- und Therapie-Kategorie. ~ (1) ~ i .... .... rn B- (1) t::I ~ rn rn g' (1) p S' g N i g' ~ (1) '1 rn ~ CJ1 ~ OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
54 Dieter Mertens und Jürgen Kühl gar nicht oder bei weitem nicht in dem Umfang gegeben sei, wie es die Therapiediskussion voraussetzt. 2.2 Diagnose: Arbeitsplatzdefizit - Therapie: arbeitsplatzscltaffende Maßnahmen (Angebotspolitik) Ein Teil der Diskussion wird beherrscht von der Vorstellung, daß nicht so sehr nachfrageseitige Defizite die Unterbeschäftigung des Faktors Arbeit verursacht haben als vielmehr der Mangel an technischen Möglichkeiten zur Kombination der Faktoren Arbeit und Kapital, verursacht durch ein langjähriges Defizit an Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei anhaltend hohen Rationalisierungsinvestitionen. Nach dieser Vorstellung ließe sich von der Nachfrage nach Gütern und Diensten her Vollbeschäftigung sichern, jedoch mangele es an den technischen Kapazitäten, die dazu erforderlich sind. Wenn diese Auffassung zutrifft, liegt gleichzeitig Unterauslastung des Faktors Arbeit und Vollauslastung des Faktors Kapital vor. Allerdings läßt sich die Diagnose auch dann noch halten, wenn Auslastungsgrade des Faktors Kapital vorliegen, die zwar nicht Höchstauslastung bedeuten, wohl aber Annäherung an ein Ausnutzungsniveau, das nur noch aus strukturellen Gründen von der Höchstauslastung aller Kapitalressourcen abweicht und unter anderen Umständen bereits wieder Schübe von Erweiterungsinvestitionen ausgelöst hat. Die logische Konsequenz aus dieser Diagnose ist eine Therapie, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im technischen Sinne bezweckt. Sie um faßt alle diejenigen Instrumente, mit welchen die Investitionsfähigkeit und die Investitionsbereitschaft von Staat und Unternehmen direkt stimuliert werden soll. Zur Stimulierung der Investitionsfähigkeit rechnen vor allem Maßnahmen, welche den Finanzierungsspielraum der Investoren erweitern, also jede Subvention der Gewinne. Sie bewirken aber allein noch keine Investitionsmehrung. Weil der Angelpunkt bei dieser Diagnose in der Förderung der Investitionsbereitschaft gesehen wird, liegt das Augenmerk der Vertreter dieser Diagnose vor allem bei Maßnahmen, welche die Bestimmungsfaktoren der Investitionsneigung, also insbesondere die mittelfristigen Renditeerwartungen beeinflussen; mit den zwei Hauptbereichen: Mittelfristige Steuerentlastung der Unternehmen (einschließlich Verbesserung der Abschreibungsregelungen) und Übernahme von Wagnissen durch den Staat (Innovations-, Grundungs-, Forschungssubventionen). Direkte und indirekte Investitionssubventionen bedeuten immer auch eine Gewinnsubvention. Als solche vertrügen sie sich auch mit der Diagnose Nachfragemangel und der Therapie Nachfragestützung, in diesem Fall über die Unternehmerausgaben, allerdings nur dann, wenn OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 55 auf reine Mitnehmereffekte (also keine Änderung der Investitionsneigung) spekuliert wird und demnach die Verbrauchsausgaben der Unternehmer anvisiert werden. Dies scheint uns, auch angesichts der hohen Sparquote bei den in Frage kommenden Einkommensschichten und der Unsicherheit der Inlandsverwendung zusätzlicher Einkommen, eine weithergeholte Ableitung. Wahrscheinlicher ist, daß in jedem Fall solcher Subventionen, welche die Investitionsbereitschaft zu erhöhen vermöchten, auch tatsächlich nur dieser Effekt bezweckt wird. Dabei wäre es nicht folgerichtig, die Investitionsausgaben der Unternehmen als Steuergröße der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage bei der Diagnose Nachfragemangel einsetzen zu wollen. Denn wenn diese Diagnose vertreten wird, wird gleichzeitig Unterauslastung aller, also auch der technischen, Kapazitäten unterstellt, eine Konstellation, in der Investitionen, welche die technischen Kapazitäten noch erhöhen, mit keinem Mittel ausgelöst werden können. Investitionen zur Kapazitätsausweitung folgen einer gesamtwirtschaftlichen Nachfrageerhöhung, sie sind keine von der Gesamtnachfragesituation unabhängige Nachfragekategorie, keine Endnachfrage. Die Möglichkeit, daß durch Investitionsförderung primär Rationalisierungsinvestitionen ausgelöst werden sollen, kann ausgeschlossen werden. Niemand schlägt dies vor. Im Gegenteil: angesichts der gegebenen und erwarteten Beschäftigungslage wird ausschließlich erörtert, ob und wie gegebenenfalls Rationalisierungsinvestitionen von einer investitionsfördernden Maßnahme ausgeschlossen werden sollen. Es verbleibt also nur ein enger, logischer Bezug zwischen der Therapie Investitionssubvention und der Diagnose Arbeitsplatzdefizit. In zwei weiteren Ableitungen ist (globale) Investitionsförderung auch unter dem Kapazitätseffekt vertretbar, wenn und obwohl der aktuelle Bezug (global) fehlt: Einmal, wenn künftigen Kapazitätsdefiziten, die bei anhaltend geringer Investitionsneigung drohen, vorgebeugt werden soll, und zum anderen, wenn kurzfristige Terminverschiebungen oder Verstetigungen der Investitionstätigkeit bewirkt werden sollen. Ist das letztere der Zweck, werden die Maßnahmen stets eng befristet sein. Die Förderung öffentlicher Investitionen steht dagegen in der Regel deutlich im Zusammenhang mit der Diagnose Nachfragedefizit. Allerdings sind auch Fälle (gezielter) Förderung öffentlicher Investitionen im produktiven Bereich öffentlicher Aktivität denkbar, dieser Ansatzpunkt spielt aber gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland keine explizite Rolle. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
62 Dieter Mertens und Jürgen Kühl Sind die Grenzen der betrieblichen Anpassungsspielräume durch die Technologie, den Produktionsapparat und die Kostenstruktur bereits so eng gezogen, daß Anpassungen an Endnachfrageschwankungen und Strukturwandel immer mehr über die Zahl der Beschäftigten und die Arbeitsstunden laufen? Oder wird die Beschäftigung in Form stabiler Stammbelegschaften mit internen Umsetzungen und Umqualifizierungen künftig kennzeichnend für die Arbeitsmarktstrukturen sein, weil z. B. die Such-, Rekrutierungs-, Auswahl-, Einarbeitungs- und Weiterqualifizierungskosten einerseits, die Kosten der Entlassung, "Sozialauswahl", Abfindung und Sozialpläne andererseits überproportional gestiegen sind? Nimmt die betriebliche Bindung der Arbeitnehmer durch betriebsspezifische Qualifizierungen, typische Ausbildungs- und Aufstiegswege, längerfristigere Arbeitsverträge, besondere Zugehörigkeitsgefühle usw. künftig zu? Oder ist es im Hinblick auf innerbetriebliche Qualifizierungen so, daß gerade in der Rezession die vorher üblichen Qualifizierungen und Aufstiege im Betrieb weniger werden? Welche Rolle spielen dabei steigende durchschnittliche Betriebsgrößen und die wirtschaftliche Konzentration? Sind die betrieblichen Teilarbeitsmärkte künftig derart geschlossen, daß ein großer Teil der darin befindlichen Erwerbstätigen zwar mit einem Risiko der Bindung an einen Betrieb, dafür aber mit stabilen Beschäftigungsverhältnissen versehen ist, alle Außenstehenden jedoch nicht (wieder) hineingelangen können? Welche neuen Typen von Arbeitsmärkten und Beschäftigungsverhältnissen sind für die Problem gruppen des Arbeitsmarktes erkennbar 18? Von Vertretern des Segmentationsansatzes 19 wird mit der Diagnose, betriebszentrierte Arbeitsmarktsegmentation beeinträchtige die unmittelbare zeitliche und sachliche Parallelität von Entwicklungen auf Güter- und Arbeitsmärkten und damit sowohl den Konjunkturablauf selbst als auch die Wirksamkeit der Globalsteuerung, eine kurzfristige und eine langfristige Therapie vorgeschlagen 20 • Kurzfristig soll durch Maßnahmen, welche die Betriebsbindung der Arbeitnehmer reduzieren und welche die genannten Risiken und Kosten der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte (Lohnkostenzuschüsse, marginale Beschäftigungsprämien) vermindern, erreicht werden, daß der verengte Korridor globaler, inflationsneutraler Nachfragestimulierung 18 Vgl. die Veröffentlichungen zum IAB-ISF-Kontaktseminar 1978 eh. Brinkmann, J. Kühl, R. Schultz- Wild, W. Sengenberger (Hrsg.): Arbeitsmarktsegmentation. Theorie und Therapie im Licht der empirischen Befunde, in: Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 33, 1979. 19 B. Lutz: Wirtschaftliche Entwicklung, betriebliche Interessen und Arbeitsmarktsegmentation, München, Februar 1978, Vervielfältigung. 20 B. Lutz: Wirtschaftliche Entwicklung, S. 78 - 83. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 63 wieder weiter wird. Die Verminderung der Betriebsbindung wird über die Beseitigung von Rechtsnormen als möglich gesehen, die - bei aller Problematik - einer Entlassung und freiwilligem Betriebswechsel entgegenstehen. Langfristig ist vor allem das System beruflicher Erst- und Weiterqualifizierung gefordert, das Interesse der Betriebe am Aufbau und Ausbau betriebsspezifischer Qualifikationen zu vermindern und diese soweit wie möglich transferierbar zu machen (durch eine begrenzte Anzahl von "Grundberufen mit aktueller und potentieller Poly valenz, eine Minimierung des Anteils der Ungelernten pro Jahrgang, Weiterbildung, gleiche Qualifikationsanforderungen an Vorgesetzte wie sie ihre Untergebenen erfüllen). Die Vorbereitungs-, Implementations- und Auswirkungszeit einer bildungspolitischen Innovation der Arbeitsmarktstruktur wird dabei nicht verkannt. Darüber hinausgehend sind noch generelle Diagnose-Therapie-Deu- tungsmuster entwickelt worden 21 • Sie gehen von einer groben Einteilung des Arbeitskräftepotentials in beschäftigungsstabile und instabile Gruppen aus, die in ihren Dispositionsmöglichkeiten, ob, wann, für welche Dauer, wem und wo sie ihre Arbeitskraft anbieten, beeinträchtigt sind, da sie vergangene, aktuelle oder zukünftige Reserverollen als Alternative zur Erwerbsarbeit haben oder beachten müssen (z. B. berufstätige Mütter, rückkehrwillige Ausländer, Rentenberechtigte, Beschäftigte auf verlängerten Werkbänken, in abgelegenen Zweigbetrie·· ben, Teilzeitbeschäftigte auf unteren Rängen, Behinderte, Berufsunfähige, Ältere, Saison-, Aushilfskräfte, Heimarbeiter, Nebenerwerbslandwirte, berufsschulpflichtige Jungarbeiter und -angestellte, jüngere Arbeitnehmerinnen, die sich auf eine mögliche "Familienpause" orientieren usw.). Als Beleg für diese These kann gelten, daß über ein Drittel aller Vermittlungen Jahr für Jahr in Beschäftigung bis zu sieben Kalendertagen führen (1978: 809900); ferner: der Abbau der Ausländerbeschäftigung um 626000 Personen 1973 -1977; die 1977 erreichte Teilzeitquote von knapp 22 % der Arbeitnehmerinnen, die Ausdehnung zeitlich befristeter Arbeitsverhältnisse und der Arbeitnehmerüberlassung usw. Insbesondere bei einem Angebotsmangel an Arbeitsstellen, aber auch bei "normalem" Anpassungsbedarf an Beschäftigungsschwankungen, wird diesen Gruppen die übernahme dieser Reserverolle als "üblich", 21 Projektgruppe Arbeitsmarktpolitik / C. Offe (Hrsg.): Opfer des Arbeitsmarktes. Zur Theorie der strukturierten Arbeitslosigkeit, Neuwied und Darmstadt 1977, S. 32 ff. Zum Marginalisierungs- bzw. Aussiebungseffekt vgl. auch D. Freiburghaus: Dynamik der Arbeitslosigkeit -Untersuchung von Umschlagprozeß und Dauerverteilung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland 1966 -1977, Dissertation, Berlin 1978, S. 49 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
64 Dieter Mertens und Jürgen Kühl verpflichtend, dauerhaft zumutbar, soziokulturell sanktioniert und teilweise finanziell abgesichert auferlegt. Für sie ist der (freiwillige?) Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Nicht-Erwerbstätigkeit der "Regelstatus", der mangels geringem eigenem und gewerkschaftlichem Organisationsgrad und mangels gleichberechtigter Vertretung durch Mitwirkungsorgane bei Entlassungen vergleichsweise leicht und wiederholt "normal" durchgesetzt wird. Dieser Gruppierung entspricht (ursächlich oder reagierend?), die Bereitstellung und Besetzung von Arbeitsplätzen und deren Struktur. Die Gruppe verursacht nur geringe Rekrutierungs- und Entlassungskosten im weitesten Sinne, sie trifft nur auf geringe Hortungsbereitschaft, sie erlaubt preiswert rasche Reaktionen auf Produktions- und Absatzschwankungen. Die Zugehörigen stehen untereinander unter einem starken Substitutionsdruck. Ihre hohe und schnelle Arbeitsmarktumschichtung vollzieht sich im Zuge eines beträchtlichen Austauschbedarfs der Betriebe, der in mehrfachen Selektionsprozessen bei Einstellungen und Entlassungen gedeckt wird. Geringen betrieblichen Fluktuationskosten stehen hohe volkswirtschaftliche Verluste gegenüber. Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik reagiert therapeutisch auf dieses Entsprechungsverhältnis zwischen Arbeitskräfte- und Beschäftigungsstruktur mit einem Bündel aus Eingliederungs- und Ausgliederungsstrategien, die sich instrumentell und finanziell stark auf die bezeichneten Gruppen richten. Unter die Ausgliederungspolitik fällt die Gesamtheit der staatlichen Gesetze, Einrichtungen und Maßnahmen, die mit einer Vielfalt von Bestimmungen (Anreize oder Sanktionen) regeln, wer unter welchen Bedingungen, von welchem Zeitpunkt an für welche Dauer mit welchen Statusrechten und materiellen Grundlagen außerhalb von Arbeitsverhältnissen zu existieren gezwungen oder berechtigt ist. Der "Ausnahmestatus" von Kranken, Arbeitslosen, Rentnern, Erwerbsunfähigen usw. ist genau festgelegt. Arbeitsschutz und soziale Sicherung sorgen für die Erhaltung des Arbeitsvermögens bzw. für eine finanzielle Grundsicherung. Arbeitsverbote ergehen an Kinder, illegale Ausländer usw. Die aktive Eingliederung von Arbeitsuchenden umfaßt alle arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Angebotsbedingungen der Arbeitskräfte so zu verändern, daß von Auflösung bedrohte Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben bzw. sonst nicht zustandekommende doch entstehen. Folglich sind Therapien mit Anreizen für Bildung, Fortbildung und Umschulung sowie Weiterbildung, für berufliche, regionale und sektorale Mobilitätsförderung, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 65 für Einstellung, Einarbeitung und Probebeschäftigung und für Kurzarbeit, Mehrarbeitsausgleich, die Humanisierung der Arbeit usw. verbunden. Sanktionsähnliche Maßnahmen sind Kündigungsschutzregeln, Beschäftigungspflicht und -auflagen, Höchstarbeitszeiten und Arbeitsschutz. Angebotsseitige Sanktionen werden in der wiederholten Neufassung der Zumutbarkeitsregeln für anspruchsberechtigte Leistungsempfänger der Arbeitslosenversicherung und in erzwungenen Erweiterungen der Anpassungs- und Konzessionsbereitschaft von Arbeitsuchenden gesehen. Diese Therapievariante wird als aktuell bevorzugt bezeichnet (Offe). Die Strategien der Ein- und Ausgliederung setzen vornehmlich bei Angebot und Nachfrage auf instabilen Teilarbeitsmärkten an. Förderungspräferenzen haben bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Ungelernte, Frauen, Ältere, Langfristarbeitslose, Behinderte, Teilzeitbeschäftigte usw. Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die Erstqualifizierung von Un- und Angelernten, auf das Nachholen fehlender Abschlüsse, auf Arbeitslose und Frauen. Durch laufende Umschichtungen der Arbeitslosigkeit soll eine Verfestigung um einen nur noch schwer abbaubaren Kern verhindert werden. Offe!! faßt die der wiedergegebenen Diagnose zugrunde liegende Therapiekonzeption so zusammen: "Den Mengeneffekt, mit dessen reibungsloser Durchsetzung sonst nicht gerechnet werden könnte, bewerkstelligt die staatliche Arbeitsmarktpolitik durch Ausgliederung, d. h. durch Konzentrierung der Beschäftigungsrisiken auf die Gruppen, denen sie in Ansehung ihrer gesellschaftspolitischen Widerstandspotentiale noch am leichtesten zugemutet werden können. Der Preiseffekt, also die Senkung des durchschnittlichen Lohnsatzes bei Überangebot, bewerkstelligt die staatliche Arbeitsmarktpolitik durch Zwangsmittel, die, sozusagen am Operationsfeld der gewerkschaftlichen Tarifpolitik vorbei, auf die Arbeitslosen einwirken und sie zur übernahme von unattraktiven und relativ geringer entlohnten Arbeitsverhältnissen nötigen. In beiden Fällen tragen die Arbeitnehmer die Kosten der Anpassung; die staatliche Arbeitsmarktpolitik spezifiziert lediglich, welche Kategorien von Arbeitnehmern welche Kosten zu welchen Anteilen übernehmen." Bei diesem Ansatz wird deutlich, wie der Zusammenhang von Maßnahmen der Angebotsreduktion, der Arbeitszeitverkürzung, der partiellen Beschäftigungssteigerungen und der Profilanpassungen gesehen werden kann. Insofern deutet sich hier ein übergang zu umgreifenden 22 C. Offe: Opfer des Arbeitsmarktes, S.59. 5 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltik 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
66 Dieter Mertens und Jürgen Kühl Kategoriesystemen an. Der Gedanke mit den Alternativrollen ist in einigen Therapievorschlägen dahin gewendet, daß allen Erwerbspersonen solche Alternativen in freier Wahl, z. B. durch Flexibilisierung des Erwerbsstatus, der Arbeitszeiten und der Subsistenzform eröffnet werden sollten, wobei entsprechende Optionen zu schützen wären. 3. Weitere Zugangsmöglirhkeiten zur systematischen Erörterung von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik Bei der Erörterung der Segmentarisierungs- und Strukturalisierungskonzepte zeigte sich das Bestreben ihrer Verfechter, die Entstehungs- und Strukturierungsprozesse von Arbeitsangebot und -nach- frage, deren Zusammentreffen auf (Informations-)Arbeitsmärkten, die betrieblichen Aktionen (und Reaktionen), welche Arbeits- und Ausbildungsplätze einrichten, anbieten, besetzen, ändern und aufheben, und die staatliche Arbeitsmarktpolitik gemeinsam zu berücksichtigen, um so zu einer Gesamtschau von Erwerbsarbeit und Arbeitspolitik zu gelangen. Es gibt allerdings noch immer keine befriedigende Partial- oder gar Gesamttheorie von erklärungsfähigen Sachverhalten, Entwicklungen und Strukturen gesellschaftlicher Arbeitsmarktrealität unter Einschluß ihrer Beeinflussungsinstanzen. Gerade die zentralen Prozesse, die zu Beschäftigung bzw. Erwerbslosigkeit führen, und die dahinterstehenden Entscheidungen der Betriebe/Verwaltungen, die über Einrichtung, Angebot, Besetzung, Veränderung und Untergang von Arbeits- und Ausbildungsplätzen verfügen, sind noch nicht genügend geklärt. Es fehlt ebenfalls eine integrierte Theorie über die Entstehung von Arbeitskraft- und Arbeitsplatzangeboten, über die Allokation und die flexible Abstimmung ihrer Profile, über die Verteilung der Risiken und Chancen von Erwerbsarbeit einschließlich ihrer Ergebnisse und über die Stabilisierung der Beschäftigung auf hohem Stand bei ständiger Verbesserung der Beschäftigungsstruktur. Derartige Theoriegerüste erlaubten eine systematische Strategiedebatte, sie liegen aber nicht vor. Abschließend soll daher neben den bereits erörterten Ansätzen auf weitere Zugangsmöglichkeiten zu einer Diskussion arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischer Strategien kurz eingegangen werden: (1) Eine begrifflich-kategoriale Systematisierung von Aktionsfeldern der Arbeitspolitik (2) Funktionalistische, systemanalytische Ansätze einschließlich Interessentableaus, Scenarien OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 67 (3) Krisentheoretische Ansätze (hier nur der Vollständigkeit halber angeführt 2a) (4) Konzeptionelle Ansätze, die eine Gesamtpolitik für Vollbeschäftigung und berufliche Bildung vorschlagen. Unser Darstellungsinteresse in diesem Beitrag bleibt zu zeigen, auf welchen Wegen die Strategiediskussion geführt werden könnte, und nicht, wie die Lösung der Beschäftigungsaufgabe aussehen müßte. 3.1 Systematisierung von Aktionsfeldem der Arbeitspolitik In der übersicht 2 sind Eingriffsstellen einer Arbeitspolitik i. w. S. systematisiert und mit dem Bestreben nach Vollständigkeit und gedanklicher Ordnung ihrer Bestandteile sowie ihrer Abfolge und Stellung zueinander aufgezeichnet. Die pragmatische und kategoriale Aufzählung gründet sich nicht auf Einzeltheorien oder Theoriegerüste. Sie abstrahiert sowohl von Diagnose-Therapie-überlegungen als auch vom Instrumentarium, Ziel- und Mittelkatalog praktizierter Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Die Systematisierung geht auf ein Bezugssystem für Ansätze einer Theorie der erwerbswirtschaftlichen und kontrahierten Arbeit 24 zurück. Sie erlaubt, die Komplexität des Bedingungsgefüges von Erwerbsarbeit und der zugehörigen Eingriffstellen darzusrellen, indem die der Entstehung und marktmäßigen Zusammenführung von Arbeitsangebot und -nachfrage vor- und nachgelagerten Prozesse, insbesondere die betrieblichen Arbeits-, Lern- und Produktionsvorgänge einbezogen sind. Durch die Benennung der Zuständigkeiten (öffentliche Instanzen, Tarifparteien, Betriebe/Verwaltungen, Personen) und Entscheidungsträger, durch die Festlegung der Soll- und Ist-Werte der zugehörigen Steuerungsgrößen und durch die Beschreibung des Beeinfiussungsablaufs könnte eine arbeitspolitische Systemanalyse weiteren Strategieerörterungen zugrundegelegt werden. Erste Anwendungsversuche 25 zeigen, daß derartige Einordnungsraster geeignet sind, die Hauptaktionsbereiche und die "weißen Aktionsfelder" praktizierter Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auszuweisen und damit Art und Zielrichtung aktueller Strategien zu ermitreln. 23 G. Jortzig, M. Weg: Zur Diskussion von Krise und Krisenpolitik in der herrschenden ökonomischen Theorie, in: WSI-Mitteilungen 3, 1978, S. 160 ff. 24 J. Kühl, L. Pusse, B. Teriet, E. Ulrich: Bezugssystem für Ansätze einer Theorie der erwerbswirtschaftlichen und kontrahierten Arbeit, in: MittAB 4, 1975, S. 287 ff. 25 J. Kühl: Arbeitsmarktpolitik bei mittelfristigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzdefiziten, in: WSI-Mitteilungen 2, 1976, S. 58 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vb ersieht 2: Systematisierung von Aktionsfeldema) der Arbeitspolitik I. Arbeitskraftpoutik II. Arbeitsplatzpolitik 1. Bevölkerungs- und Wandel. Technologie, Innovations- und rungspolitik Investitionspol1tik 2. Qual1f1kationserwerb, Auszubil- 2. Qual1flkatlonsanforderungen dende (Qual1fikationspolitik) (Qual1fikationspol1tik) 3. Arbeitskraftprofile 3. Arbeitsplatzprofile 4. Arbeitszeitpolitik ........ 4. Betriebszeitenpol1tik (mit und in der Zeit) 5. Erwerbsneigung und -beteili- 5. Beschäftigungsneigung und -ent- gung (Erwerbsquotenpolitik) schluß (Einstellungspol1tik) 6. Flexib1l1täten bei Profilen und 6. Flexlbll1täten bei Profilen und Erwerbsneigung (Flexibilitäts- Beschäftigungsneigung politik) (Flexibll1tätspol1tik) 7. Zulässigkeit von Arbeitskräften 7. Zulässigkeit von Arbeitsplätzen (Arbeitserlaubnispol1tlk) 8. Akzeptanz als Arbeitskraft 8. Akzeptanz als Arbeitsplatz, Zumutbarkeit ! t IV. Arbeitsmarktpol1tik 1. AM-Ordnungspol1tik: Arbeitsmarktverfassung, Rechtsnormen, Instanzen und Kompetenzen, Tarifparteien und -politik 2. AM-Prozeßpolitik: Allokationspolitik Personen/Plätze; verteilung von Erwerbschancen 3. AM-Ausglelchspol1tik: Eingliederung in das Beschäftigungssystem, Ausgl1ederung aus dem ArbeitskräftepotentIal 4. AM-Strukturpolitik: AM-Formen und -Verhaltensweisen, Teilarbeitsmärkte, AM-Segmentierungen ~ i I ........ +- 111. Betriebliche und öffentliche Ausbildungs-, weiterbildungs-, Umschulungspolitik 1. Betriebliche und öffentliche Qualifikationspolitik 2. Profilelemente von Bildungsplätzen 3. AusbIldungsneigung 4. Flexibilitäten im Profil von Bildungsplätzen 5. Zulässlgkeit von Bildungsplätzen 6. Akzeptanz als Bildungsplatz ! V. Ausbildungsmarktpol1tik 1. Ordnungspolitik 2. Prozeßpolitik 3. Ausgleichspol1t1k, Ausbildungsalternativen 4. Strukturpolitik ! CI) 00 t::::1 ro' .... ro "1 ~ "1 ~ [ Co.< ~: ~ ~ ~: g OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
1 i 1 VI. Beeinflussung von Produktions-, Arbeits- und betrieblichen Lernprozessen 1. Beschäftigungspolitik: Hohe Auslastung des potentiellen Arbeitsvolumens, Stabilisierung eines hohen Beschäftigungsstandes 2. Verbesserung der sektoralen, regionalen, beruflichen Beschäftigungsstruktur: Abbau und Vermeidung unterwertiger Beschäftigung, Ausweitung und Sicherung vollwertiger Beschäftigung 3. Erwerbstätigenpolitik: Politik der Arbeitsbedingungen, Humanisierung, Beteiligungen, Qualifizierung, Erhaltung des Arbeitsvermögens 4. Innerbetriebliche .. Arbeitsmarkt"-Pol1tik: Einstellungen, Entlassungen, Umsetzungen; Qualifikation, Auf- und Abstieg, Gratifikationen i VII. SchutzpolItIk (z. B. für Persönlichkeit, Gesundheit, Arbeitsvermögen, Beschäftigung, Einkommen) 1. SChutz bel Entstehungsprozessen von Angeboten an Personen, Arbeits- und Lernplätzen 2. Schutz bei Marktzugang und In Marktprozessen 3. Schutz bei Produktions-, Arbelts~ und betrieblichen Lernprozessen a) Zur Systematik von EIngriffstellen vgl. J. Kühl, L. Pusse, B. Terlet, E. Ulrlch: Bezugssystem für Ansätze einer Theorie der erwerbswirtschaftlichen und kontrahierten Arbeit, in: MittAB 4, 1975. > alB . ..... Ul 3 $ll .... ~ & :::: CJl g. (1) S? CJl a CJl CJl o' ::s (1) ::s s· 8 ::s N (1) ~ o' ::s ~ (1) .... Ul ~ 0') ce OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
70 Dieter Mertens und Jürgen Kühl 3.2 Ausblick auf weitere Ansätze Die Aufzählung von Aktionsfeldern kann als ein System analytisch definierter Arbeitsmarktkonten einschließlich ihrer Einwirkungsmöglichkeiten verstanden werden. In diese Richtung zielen mehrere Grundlagenarbeiten 26, die einmal zusammengefaßt und theoretisch aufgearbeitet werden müßten. Derartige systemanalytische Ansätze lassen sich bereits mit Ergebnissen der Arbeitsmarkt-Konten-Forschung und der Arbeitskräftegesamtrechnung des lAB empirisch anfüllen. Eine weitere Vorgehensweise setzt bei der Frage an, ob alle für Vollbeschäftigung verantwortlichen Instanzen, Betriebe und Verwaltungen und Tarifparteien ein relevantes Interesse an einem hohen, stabilen Beschäftigungsstand haben können, ob dieses Interesse gleichzeitig und gleich stark ist oder nicht. Während z. B. bei Großbetrieben das Interesse an elastischen Arbeitsmärkten für unverzügliche, preiswerte und problemlose Auswahl und Rekrutierung von Arbeitskraft vorherrschen mag, kann bei Klein-, Mittel- und Grenzbetrieben das bei hohem Beschäftigungsstand leichter erfüllte Interesse an Substanz- und Bestandserhaltung das Interesse an Rekrutierungsreserven, ungehinderter beschäftigungsmäßiger Anpassung usw. überwiegen. Hier helfen auch Segmentarisierungsargumente über das Verhältnis von stabilen Großbetrieben zu abhängigen Betrieben, welche deren Instabilitäten der Beschäftigungs-, Auftrags- und Absatzlage auffangen müssen. Ein Ansatz für die Forschung böte sich dann in Form von Interessentableaus 27 an, in denen die Interessenlage und die zugehörigen Realisierungsstrategien z. B. nur zu der Frage offengelegt werden, ob den Interessenten weniger, unverändert hohe, eine andere, stets umgeschichtete oder gar mehr Arbeitslosigkeit nützen. Derartige Interessentableaus könnten auch für andere Arbeitsmarktsachverhalte und auf deren zukünftige Entwicklung angewandt werden und dann zu inter- 26 Vgl. D. Mertens: Der Arbeitsmarkt als System von Angebot und Nachfrage, in: MittAB 3, 1973, S. 229 ff., G. Schmid: Steuerungssysteme des Arbeitsmarktes - Vergleich von Frankreich, Großbritannien, Schweden, DDR und Sowjetunion mit der Bundesrepublik Deutschland - Schriftenreihe der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, Bd.84, Göttingen 1975, S. 9 - 42. Derselbe: Zur Konzeption einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, in: M. Bolle (Hrsg.): Arbeitsmarkttheorie und Arbeitsmarktpolitik, Opladen 1976, S. 165 bis 185. 27 Vgl. die Anwendung dieses Verfahrens auf das Niveau der Ausländerbeschäftigung vor dem Anwerbestopp vom November 1973 bei J. Kühl: Die Bedeutung der ausländischen Arbeitnehmer für die Bundesrepublik Deutschland, in der Goldmann-Reihe "Soziale Probleme", Band 4, München 1976, S. 37 - 41. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsmarktpolitische Diskussionen in konzeptioneller Sicht 71 essenbezogenen "Scenarien" verdichtet werden, die allerdings erst sinnvoll werden, wenn sie neben den kurzfristigen auch die objektiven langfristigen Interessenaspekte einbeziehen. Schließlich könnte eine konkrete Strategiedebatte bei bereits vorliegenden Konzeptionen 28 für Vollbeschäftigung und berufliche Bildung ansetzen. Ausgangspunkt wären Erörterungen zu den eingangs genannten Unklarheiten. Ferner wäre das Verhältnis der Strategieteile zueinander (Zielkonflikte, komplementär, subsidiär, automatisch eingreifend usw.) zu klären. Gibt es in allen beteiligten Aktionsfeldern Planung, Steuerung und Kontrolle der Prozeßabläufe, oder ist dies nicht möglich, unerwünscht oder gar hinderlich? Wie sind Zuständigkeit, Kooperation, Regelungstyp, Dezentralisation, Partizipation aller Beteiligten usw. geregelt? Wie sehen Kosten und Kostenträgerschaft, Finanzierung und Budgetausgleich aus? Welche Implementationsprobleme haften an den Strategien? Reichen die vorhandenen Konsensbildungsinstanzen und -wege aus oder benötigen wir neue Verhandlungssysteme? Führt das heuristische Hilfsmittel einer Debatte um einen Arbeitsgesamtplan 29 weiter? Die vorgeführten Zugangsmöglichkeiten zu einer Strategiedebatte sind nicht alle gleich weit entwickelt und setzen z. T. umfangreiche Vor- und Grundlagenarbeiten voraus. Allerdings dienen sie auch der Offenheit und Voraussetzungslosigkeit der Erörterung arbeitsmarktpolitischer Fragen in Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft. 28 z. B. die folgenden Beiträge zu Vollbeschäftigungsstrategien: Prognos AG: Politische, soziale sowie wirtschaftliche Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Lösung der Probleme von Strukturkrise und längerfristiger Arbeitslosigkeit, Basel 1976 (unveröffentlichtes Gutachten). Prognos AG: Potentielle strukturelle Ungleichgewichte zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990, Basel 1976. DIW: Eine mittelfristige Strategie zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung, in DIW-Wochenbericht 17/78 vom 13.4.1978; Bundesanstalt für Arbeit: überlegungen H. In der Diskussion um Strategien hat die letzte Veröffentlichung eine andere Qualität, da sie eine gemeinsame Inventur zur Lagediagnose und eine abgestimmte Diskussionsgrundlage des Therapiekonzeptes von Arbeitsmarktforschung und -verwaltung sowie der die Bundesanstalt tragenden Selbstverwaltung mit Vertretern der Tarifparteien und der öffentlichen Hand darstellt. 29 Vgl. den Beitrag zur Jahrestagung 1978 der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - Verein für Socialpolitik von J. Kühl: Ein Arbeitsgesamtplan für Vollbeschäftigung binnen fünf Jahren -Erst.e vorläufige überlegungen, die Veröffentlichung erfolgt im Tagungsband dctr o. a. Veranstaltung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
78 Gerhard Kleinhenz verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern würde auch nach offenbar überwiegender Rechtsauffassung nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung der Staatsorgane führen oder als Grundsatz der Verfassungsauslegung verwendet werden können. Ein solcher Programmsatz über die Gewährleistung eines "Rechts auf Arbeit" würde aber doch schon politische Ansprüche an und Verpflichtungen für die Staatsorgane begründen können l6 • Die Einführung eines objektiv-öffentlichen "Rechts auf Arbeit" würde zwar einen für die Staatsorgane bindenden Auftrag zur positiven Förderung der Arbeitsbedingungen darstellen (vergleichbar dem Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG), der jedoch auch nur durch eine sehr weitgehende Konkretisierung in der einfachen Gesetzgebung oder durch entsprechende Ausführungsgesetze vollziehbares Recht werden würde. Als Auftrag an Gesetzgeber und Regierung bleibt ein solches objektiv-öffentliches "Recht auf Arbeit" - vergleichbar der Verantwortung des Staates für ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht nach § 1 des Stabilitätsgesetzes -so lange nur ein relativ unverbindliches Programm, wie seine Verwirklichung faktisch, wirtschaftlich und politisch begrenzt oder mit Ungewißheit und Risiko behaftet ist. Die Bedeutung eines "Rechts auf Arbeit" liegt auch bei diesen beiden Formen der verfassungsmäßigen Verankerung jenseits der rechtlichen Vollziehbarkeit in der Möglichkeit, politische Ansprüche und Verpflichtungen, z. B. in Form der Forderung nach permanenter Priorität für eine aktive Vollbeschäftigungspolitik17, zu begründen. In der Regel wird in der gegenwärtigen Diskussion bei der Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" an die verfassungsmäßige Verankerung eines sozialen Grundrechts gedacht, das einzelnen einen einklagbaren subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf Beschaffung eines Arbeitsplatzes gibt. Im Gegensatz zu den Grundfreiheiten und insbesondere zur Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG, die den Staat zur Unterlassung wesentlicher Eingriffe in die entsprechende Handlungsfreiheit der Individuen verpflichten, sind bei den sozialen, einen Leistungsanspruch vermittelnden Grundrechten auch 15 "Jeder Deutsche hat, unbeschadet seiner persönlichen Freiheit, die sittliche pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt. Das Nähere wird durch besondere Reichsgesetze bestimmt." 16 Vgl. Brunner: Die Problematik der sozialen Grundrechte. S. 9. -Vgl. auch Rath: Die Garantie des Rechts auf Arbeit. S. 83 ff. 17 Vgl. EngeZen-Kefer: Beschäftigungspolitik. S. 276 ff. - DGB: Anträge und Entschließungen zum 11. ordentlichen Bundeskongreß in Hamburg 1978. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 79 die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs relevantt 8• Für die Verwirklichung eines sozialen Grundrechts auf Arbeit ergeben sich dann zunächst allgemeine Grenzen aus der "Knappheit der Anspruchsobjekte" , d. h. der überhaupt realisierbaren Arbeitsmöglichkeiten, und aus dem jeweiligen Stand der technischen, ökonomischen und sozialen Entwicklung, so daß ein justiziabler Rechtsanspruch erst durch nähere konkrete Bestimmung und historische Relativierung (vermutlich in der einfachen Gesetzgebung) möglieh wäre. Ohne diese Konkretisierung würde ein "Grundrecht auf Arbeit" auch nicht über die ethisch-politisch verpflichtende Staatszielbestimmung und programmatische Ausrichtung der gesetzlichen Ausgestaltung unserer Gesellschaftsordnung durch das Sozialstaatsgebot nach Art. 20 Abs. 1 GG hinausgehen und insofern die Forderung eines "Rechts auf Arbeit" überflüssig sein. Läßt man hier dahingestellt, ob in der Gegenwart hinreichende Gründe dafür gegeben sind, die Zurückhaltung des Verfassungsgebers gegenüber einer Ausfüllung des Sozialstaatsgebots durch konkrete soziale Grundrechte aufzuheben, dann ist für die folgende wirtschafts- und sozialpolitische Analyse der Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" die konkrete Ausgestaltung eines solchen sozialen "Grundrechts auf Arbeit" entscheidend. Dabei kommt es vor allem a) auf die unmittelbare oder nur ersatzweise Geltung eines Rechtsanspruchs auf die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes (z. B. bei langdauernder Arbeitslosigkeit), b) auf die Absolutheit oder Relativierung des Anspruchs in bezug auf die Arbeitsaufgabe, die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie c) auf den Kreis der durch das "Recht auf Arbeit" Verpflichteten (Anspruchsgegner) an 19• Die folgende Analyse braucht sich nicht an solchen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines "Rechts auf Arbeit" zu orientieren, die schon prima facie nicht mit unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung zu vereinbaren sind. Ein absolutes "Recht auf Arbeit", das weder in bezug auf die spezifische berufliche Qualifikation des Betroffenen die erwünschten Standort-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen eingeschränkt und zudem über den Staat hinaus mit Drittwirkung auch gegenüber einzelnen Arbeitgebern ausgestattet ist, würde nicht nur -wie in der ca. 150 Jahre dauernden Diskussion über ein "Recht auf 18 Vgl. Georg Brunner: Die Problematik der sozialen Grundrechte. S. 12 ff. 19 Vgl. Lohmann: Zur rechtlichen Vereinbarkeit und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Rechts auf Arbeit. S. 188 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
80 Gerhard Kleinhenz Arbeit" oft gezeigt wurde 20 - mit den grundlegenden individuellen Freiheitsrechten, insbesondere der Gewerbefreiheit sowie dem Recht zur Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl und der Freizügigkeit, unvereinbar sein. Ein so ausgestaltetes "Recht auf Arbeit" würde im Grenzfall auch nur über eine individuelle Arbeitspflicht, wie sie die Verfassungen sozialistischer Länder, z. B. der DDR, als Einheit mit dem individuellen "Recht auf Arbeit" vorsehen, verwirklicht werden können. Letztlich könnte ein solches "Recht auf Arbeit" (selbst auf einem eingeschränkten Anspruchsniveau) sogar die Anwendung von Arbeitszwang begründen, weil selbst die Staatsorgane in einer Zentralverwaltungswirtschaft nicht beliebig über die denkbaren Anspruchsobjekte aus einem extremtypisch formulierten "Recht auf Arbeit" tatsächlich verfügen können. Die folgenden überlegungen sind ausgerichtet auf einen weitgehend konkretisierten - nach Ansicht seines Urhebers mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden -Vorschlag für die Ausgestaltung eines "Rechts auf Arbeit" in der neueren Literatur von Lohmann 2 1, nach dem ein "Recht auf Arbeit" im Rahmen des "wirtschaftlich Möglichen" zu realisieren wäre durch die Verpflichtung des Staates - zu Vollbeschäftigungspolitik - zur Verstärkung des Bestandsschutzes für Arbeitsverhältnisse durch ökonomische Anreize oder schließlich auch durch Entlassungsverbote, - zu Arbeitsbeschaffung für Arbeitslose durch ökonomische Anreize (z. B. Lohnkostenzuschüsse) und durch Einstellungsverpflichtungen für längerfristig Arbeitslose (vergleichbar dem Schwerbeschädigtengesetz) sowie - zu einem eigenen staatlichen Arbeitsplatzangebot wertschaffender Beschäftigungsmöglichkeiten für in der Regel " einfache " Arbeit 22 zu tariflichen Entlohnungsbedingungen 23• Auch diese Konkretisierung eines "Rechts auf Arbeit" bleibt durch die Beschränkung auf das "wirtschaftlich Mögliche" ein nicht justi- 20 Vgl. Rath: Die Garantie des Rechts auf Arbeit. S. 24 ff. 21 Lohmann: Zur rechtlichen Vereinbarkeit und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Rechts auf Arbeit. Insbes. S. 206 ff. 22 Mit der Forderung nach "angemessener" Arbeit geht z. B. Engelen-Kefer darüber hinaus. Vgl. Engeten-Kefer: Beschäftigungspolitik. S. 276 ff. 23 Vgl. zu dieser Forderung -allerdings auf spezielle Problemgruppen des Arbeitsmarktes bezogen - Bent Anderson: Work or Support. An Economic and Social Analysis of Substitute Permanent Employment. Paris 1966. -Nets Anderson: The Right to Work. (1889) Reprint Westport 1973. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 81 ziabler Programmsatz. Weder sind die faktischen Interdependenzen zwischen den Teilzielen für die Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts voll bekannt und jeweils mit Sicherheit bestimmbar noch würde ein für Zwecke der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gesetzlich festgelegtes Budget insgesamt eine für die Auslegung eines subjektivöffentlichen "Rechts auf Arbeit" relevante Beschränkung des "wirtschaftlich Möglichen" darstellen; zudem bliebe auch die jeweilige Struktur der Mittelverwendung im Rahmen dieses Budgets noch offen. Von dieser rechtlichen Problematik abgesehen kann die dargestellte Konkretisierung eines "Rechts auf Arbeit" doch als Vorschlag für eine verfassungsmäßige Verankerung einer entsprechenden Zielbestimmung und einer Maxime für den Mitteleinsatz der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik der folgenden Analyse zugrunde gelegt werden. B. Ziel- und Ordnungskonformität eines "Rechts auf Arbeit" Zur Vereinfachung der hier nicht in ihren vielseitigen Aspekten durchführbaren Analyse der Ziel- und Ordnungskonformität eines "Rechts auf Arbeit" wird davon ausgegangen, daß für den Bereich der abhängigen Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogen soziale und marktwirtschaftliche Ordnung kennzeichnend ist, für die das "Subsidiaritätsprinzip" als fundamentales Gestaltungs- und Kompetenzverteilungsprinzip gelten kann. Im Anschluß an die Interpretation von Oswald von Nell-Breuning 24 wäre nach diesem Prinzip die Verantwortung staatlicher Organe auf notwendige Vorleistungen für die individuelle Entfaltungsfreiheit ausgerichtet und im übrigen der Selbstverantwortung der betroffenen Gruppen oder Individuen Vorrang eingeräumt, soweit nicht wiederum die ersatzweise staatliche Verantwortung für die Sicherung menschenwürdiger Existenzbedingungen ,eingreift. Der Verfasser vermutet, daß mit einem "Recht auf Arbeit" in der gekennzeichneten Konkretisierung gegenüber der bisherigen Ausgestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik eine entscheidende Veränderung dieses Gestaltungsprinzips und der daraus abgeleiteten konkreten Ziele gegeben wäre. Dieser Vermutung soll hier erstens für den Bereich der Tarifautonomie der Sozialpartner und zweitens für die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nachgegangen werden. Auf der Ebene des "Quasi-Marktes"25 der Beziehungen zwischen den kollektiven Arbeitsmarktparteien ergibt sich aus der Konkretisierung 24 Vgl. Oswald von Nell-Breuning: Solidarität und Subsidiarität im Raume von Sozialpolitik und Sozialreform. In: E. Boettcher (Hrsg.): Sozialpolitik und Sozialreform. Tübingen 1957. S. 213 ff., S. 221 f. 211 In Analogie zu dem Begriff "pseudo-market" bei Jan Pen: The Wage Rate under Collective Bargaining. Cambridge/Mass. 1959. S.37. 6 Schritten d. Vereins f. Soclalpolltlk 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
82 Gerhard Kleinhenz des "Rechts auf Arbeit" eine Möglichkeit der Inkonformität - durch die vorgesehene Tarifentlohnung bei der ersatzweisen staatlichen Arbeitsplatzbeschaffung und - durch die verfassungsmäßige Verankerung einer Vollbeschäftigungsgarantie. Eine Tarifentlohnung bei ersatzweise für (längerfristig) Arbeitslose zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen stellt zunächst eine über die Existenzsicherung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung oder im Rahmen der Sozialhilfe hinausgehende Form staatlicher Mindestlohnbestimmung dar. Damit wäre formal eine Einschränkung der Tarifautonomie in bezug auf eine Revision der einmal erreichten Arbeits- und Lohnbedingungen gegeben. Diese Problematik kann auch nicht durch den Hinweis auf die faktisch unwahrscheinliche Zurücknahme jeweils erreichter Tarifbedingungen und auf die - in der Regel nur im konjunkturellen Aufschwung gegebene - Existenz einer "Lohn-gap" und "Lohn-drift" im Verhältnis von Effektivlöhnen zu Tariflöhnen ausgeräumt werden. (Wenn die Entlohnung im Rahmen der Arbeitsbeschaffung potentiell auch sinkenden Tariflöhnen folgen würde, so wäre durch diese Ausgestaltung des "Rechts auf Arbeit" doch noch materiell eine zusätzliche Erschwernis für eine solche, möglicherweise den Tarifparteien einmal angebracht erscheinende Tarifpolitik gegeben.) Durch die verfassungsmäßige Verpflichtung des Staates zu Vollbeschäftigungspolitik würde den Tarifpartnern die Verantwortung für die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Kollektivvereinbarungen weitgehend abgenommen. Dadurch könnte die schon bisher durch die Lohnführerschaft von Gewerkschaften florierender Industriezweige und hochindustrialisierter Regionen aufgrund gesamtwirtschaftlich formulierter und verbreiteter Anspruchsniveaus beeinträchtigte Flexibilität der kollektiven Lohnbildung vermutlich entscheidend eingeschränkt werden. Gesamtwirtschaftliche Anpassungen des realen Faktorpreisverhältnisses an veränderte Knappheitsverhältnisse der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital könnten verstärkt über die Veränderung des Preisniveaus auf Dritte abzuwälzen versucht und dadurch (im einzelnen noch nicht voll bekannte, aber) meist sozial unerwünschte Umverteilungseffekte ausgelöst werden. Die Verwirklichung eines "Rechts auf Arbeit" mit der Verpflichtung des Staates zu konsequenter Vollbeschäftigungspolitik müßte so letztlich für die Tarifautonomie als relativ freiheitlichem Ordnungsinstrument für den Arbeitsmarkt der sozialen Marktwirtschaft eine erneute Abwägung ihrer Funktionen des Machtausgleichs zwischen den Arbeitsmarktparteien und des Arbeitnehmerschutzes einerseits mit den Funktionen der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 83 Eröffnung beruflicher Entfaltungsf~eiheit und der Wahrung anderer Ziele des Gemeinwohls andererseits erforderlich machen. Das "Recht auf Arbeit" könnte eine Gemeinwohlbindung der Tarifautonomie und konkrete Einschränkungen (z. B. durch ein Differenzierungsgebot und ein Verbot von Effektivklauseln bzw. eine Sicherung von Mindestspielräumen für Einzelvereinbarungen) angezeigt sein lassen. Auf der Ebene der Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erscheinen bei der gekennzeichneten Ausgestaltung eines "Rechts auf Arbeit" (neben der dargestellten Einschränkung des Spielraums für eine Differenzierung der Einzelarbeitsverträge) vor allem die nicht auf ökonomischen Anreizsystemen beruhenden Beschränkungen der Unternehmen bei Entlassungen und die Einstellungsverpflichtungen als problematisch. Eine derart weitgehende Sozialbindung der Handlungsfreiheit der Arbeitgeber dürfte nach der als geltend unterstellten Interpr,etation des Subsidiaritätsprinzips zunächst nicht als Teil des allgemeinen Arbeitnehmerschutzes begründet werden können, d. h. nicht für "Normalarbeitnehmer" , die zwar aktuell von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind, aber im übrigen keiner besonderen dauerhaften Einschränkung ihrer Leistungsfähigkeit unterliegen, wie z. B. Schwerbehinderte. Selbst für die gegenwärtigen Problemgruppen des Arbeitsmarktes, für ältere Arbeitnehmer, jugendliche Berufsanfänger, Frauen und gering qualifizierte Arbeitnehmer, dürften Entlassungsverbote oder für längerfristig Arbeitslose Einstellungsgebote kaum als "sozial-adäquate" Einschränkung der individuellen Arbeitsvertragsfreiheit und der Selbstverantwortlichkeit interpretiert werden können. Lediglich für besondere Gruppen von dauerhaft in ihrer Gesundheit oder beruflichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigten Arbeitnehmern erscheinen diese Elemente des Rechts auf Arbeit den unterstellten Zielen und Ordnungsprinzipien konform 26• Eine weitere grundlegende Möglichkeit der teleologischen Analyse eines "Rechts auf Arbeit" ergibt sich, wenn man zur Vereinfachung nur für die Arbeitnehmer in Grundzügen einen (auch nicht-wirtschaft- liche Aspekte umfassenden) "Kosten-Nutzen-Vergleich" der gegebenen Arbeitsmarktordnung ohne und mit einem "Recht auf Arbeit" vornimmt und Wohlfahrtssteigerung für die Arbeitnehmer als Ziel der Wirtschaftspolitik bzw. Verbesserung der Lebenslage der Arbeitnehmer als Ziel der Sozialpolitik unterstellt. Der Ausgestaltung des "Rechts auf Arbeit" und den unterschiedlichen Lebensbedingungen der Arbeitnehmer entsprechend müßte dieser "Kosten-Nutzen-Vergleich" differenziert werden für die Arbeiter im allgemeinen, für die Beschäf- 26 Vgl. auch Anderson: Work or Support. 6' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
84 Gerhard Kleinhenz tigten und für die noch nicht oder vorübergehend nicht Beschäftigten (Arbeitslosen). Bei der Betrachtung für die Arbeitnehmer insgesamt können als Kosten (oder Nutzenentgang) infolge der Verwirklichung des "Rechts auf Arbeit" Wohlfahrtsverluste bzw. verminderte gesamtwirtschaftliche Produktivitätssteigerungen und damit entsprechende Einschränkungen auch der Lohnerhöhungsspielräume vermutet werden. Ursache dieser Wohlfahrts einbußen sind Fehlallokationen der Arbeitskräfte, die schon aufgrund des eingeschränkten Spielraumes für differenzierte Einzelarbeitsverträge, verstärkt durch die subventionierte Verhinderung von Entlassungen oder Subventionierung der Arbeitsplatzbeschaffung, vor allem aber durch Entlassungsverbote und Einstellungsgebote zu erwarten sind. Zudem bieten diese Bestandteile eines konkretisierten "Rechts auf Arbeit" vielfältige Manipulationsmöglichkeiten und erfordern daher einen hohen Kontrollaufwand bzw. enthalten die Möglichkeit ungerechter Verteilung der Begünstigungen und Belastungen 21• Für die beschäftigten Arbeitnehmer kann der in der Konkretisierung des "Rechts auf Arbeit" enthaltene verstärkte Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse (das formal von einem "Recht auf Arbeit" unabhängige "Recht am Arbeitsplatz") zwar Mobilitätszwänge mindern aber auch Tendenzen zur Gewöhnung an eine "unterwertige Beschäftigung" verstärken und damit dazu führen, daß Aufstiegs-, Einkommens- und Selbstverwirklichungschancen in der Arbeit nicht wahrgenommen werden. Für die nicht beschäftigten Arbeitnehmer (für bisher noch. nicht beschäftigte, neu ins Erwerbsleben eintretende, z. B. Jugendliche und Frauen, und für vorübergehend nicht beschäftigte Arbeitslose) wird der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert und eine Tendenz zur Ausbildung eines "sekundären", "diskriminierten" Arbeitsmarktes der Nichtbeschäftigten begünstigt. - Einmal erschwert die Verstärkung oder strengere Auslegung des Kündigungsschutzes aufgrund eines "Rechts auf Arbeit" kurzfristige Anpassungen der Beschäftigung und Freisetzungen und damit die laufende Umschichtung der Belegschaft. 21 Vgl. Johannes Hackmann, Harald Keiter: Lohnkostenzuschüsse nach dem "Programm zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei Stabilität" vom 12.12.1974 in theoretischer Sicht. In: Finanzarchiv, N.F. Bd.34 (1975176), S. 329 ff. - Vgl. auch Egon Görgens: Strategien zur Bekämpfung nicht konjunktureller Arbeitslosigkeit. In: O.Issing (Hrsg.): Aktuelle Probleme der Arbeitslosigkeit. Berlin 1978. S. 201 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 85 - Daneben wird bei konjunkturell steigender Nachfrage der Bedarf für eine Beschäftigungsausweitung reduziert oder werden NeueinsteIlungen hinausgeschoben, durch Leiharheitnehmer substituiert und mit größerer Vorsicht vorgenommen. Dadurch dürfte sich vermutlich die Marktspaltung und die Benachteiligung der Nichtbeschäftigten verstärken, die sich schon allgemein daraus ergibt 28 , daß eine zuverlässige Beurteilung der insgesamt geforderten Qualifikationen und Erfahrungen des Arbeitnehmers eher bei interner Rekrutierung oder bei der Einstellung eines in einem vertrauenswürdigen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers möglich erscheint als bei externer Rekrutierung eines bisher noch nicht Beschäftigten (z. B. eines Jugendlichen) oder eines länger nicht Beschäftigten (z. B. eines langfristig Arbeitslosen oder einer um den Wiedereintritt ins Arbeitsleben bemühten Frau). Für die Arbeitslosen könnte sich ein weiterer Nutzenentgang mit der Einführung eines "Rechts auf Arbeit" aus der dann auftretenden Konkurrenzsituation zu dem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe aus der Arbeitslosenversicherung ergeben. Der Anspruch des Arbeitslosen auf Einkommenssicherung im Falle der Arbeitslosigkeit kann zwar im Rahmen einer auf alle Arbeitnehmer ausgerichteten aktiven Arbeitsmarktpolitik als nachrangig gegenüber beschäftigungspolitischer Vorsorge und individueller Berufsförderung angesehen werden. Die Bedeutung dieses Anspruchs für die Lebenslage des einzelnen Arbeitnehmers liegt jedoch gerade darin, ihn im Falle der Arbeitslosigkeit von dem Druck zur übernahme einer bei gegebener Qualifikation nicht zumutbaren Beschäftigung zu befreien und ihn dadurch gegen sozialen, insbesondere gegen beruflichen Abstieg abzusichern. Auf der Grundlage eines "Rechts auf Arbeit" in der oben dargestellten Konkretisierung wird gerade diese Absicherung gegen beruflichen Abstieg gefährdet, die auch in der Neufassung des Begriffs "zumutbare Beschäftigung" im AFG29 (zwar relativiert aber doch) erhalten geblieben ist, wenn sie auch in der jüngsten populären Diskussion der Arbeitsmarktprobleme oft leichtfertig außer acht gelassen wurde. Aus Knappheitsgründen und Gerechtigkeitserwägungen würde vermutlich keine freie Wahl zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld ohne Arbeitsleistung und der übernahme eines im Extremfall staatlich geschaffenen, wertschaffenden, aber mit Arheitsleid und -leistung verbundenen Arbeitsplatzes eingeräumt werden können. Durch das er- 28 Vgl. Gerhard Kleinhenz: Verfassung und Struktur der Arbeitsmärkte in marktwirtschaftlichen Systemen. In: H. Lampert (Hrsg.): Arbeitsmarktpolitik. Stuttgart, New York 1979. 29 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. 6. 1969 in der Fassung des 4. Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12.12.1977. § 103 Abs. 1 a. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
86 Gerhard Kleinhenz satzweise Angebot "einfacher Arbeitsplätze" der staatlichen Arbeitsplatzbeschaffung im Rahmen eines "Rechts auf Arbeit" würde vielen Arbeitslosen eine "unterwertige Beschäftigung" zugemutet werden und damit letztlich für alle Arbeitnehmer die Absicherung des erreichten (relativen) sozialen Status gefährdet. Schließlich ist noch die Bedeutung eines "Rechts auf Arbeit" für die Lebenslagen derjenigen Arbeitslosen zu betrachten, die im äußersten Fall aufgrund der ersatzweisen staatlichen Arbeitsplatzbeschaffung einen Arbeitsplatz und damit die Möglichkeit zu eigener Existenzsicherung wieder erhalten würden. Solche "Not-Arbeitsplätze" müßten in der Regel (auch wenn sie sehr nahe an zumutbare Beschäftigung heranreichen könnten) "unterwertige Beschäftigung" darstellen, da sie von vorübergehendem Charakter und damit meist ohne Aufstiegschancen wären und zudem geringere Möglichkeiten der Ausbildung anderweitig nutzbarer Qualifikationen und Erfahrungen beinhalten würden. Gerade für Problemgruppen des Arbeitsmarktes in der Gegenwart, die ungelernten Jungarbeiter und die älteren Arbeitnehmer (soweit sie noch nicht unmittelbar vor der Altersgrenze stehen), könnte mit wachsender Dauer der Beschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz Gewöhnung und Resignation den Anreiz zur Arbeitsplatzsuche auf dem "freien" Arbeitsmarkt vermindern. Bei den Arbeitgebern könnte sich ein Vorurteil in bezug auf die letztlich ja oft erst im Arbeitsvollzug zutreffend einschätzbare Leistungsfähigkeit dieser Arbeitnehmergruppen verf.estigen und zu einer Stigmatisierung führen, die die Wiedereingliederung dieser Arbeitnehmergruppen zusätzlich erschweren und damit tendenziell die Anzahl der nicht mehr frei vermittelbaren, vom "öffentlichen Arbeitsdienst" aufzufangenden Arbeitnehmer ausweiten könnte. Als mögliche Nutzen der Einführung eines "Rechts auf Arbeit" in der konkretisierten Form bleiben dann einmal die finanziellen Entlastungen bei den Parafisci der Sozialversicherung, die jedoch gleichwertig zusätzliche Belastungen bei anderen staatlichen und kommunalen Haushalten darstellen, sowie die Möglichkeiten der Ausweitung der staatlichen Infrastruktur und der sozialen Dienstleistungsangebote 30• Auch wenn man zeigen kann, daß der Unterstützungsaufwand für einen Arbeitslosen kaum höher ist als der Aufwand für eine entsprechende Arbeitsplatzbeschaffung im öffentlichen Bereich, ist zu berücksichtigen, daß sich dabei ein Anteil öffentlicher oder öffentlich gebundener Einkommensbildung und -verwendung ergibt, für dessen 30 Vgl. Bert Rürup: Plädoyer für eine expansive Personalpolitik des Staates zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung. In: H. MaTkmann, D. B. SimmeTt (Hrsg.): Krise der Wirtschaftspolitik. Köln 1978. S. 435 ff. insbes. S. 446 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 87 Finanzierung sich insgesamt mittelfristig und langfristig unverkennbar enge Grenzen aus der (tatsächlichen und jeweils noch konsensfähigen) Belastbarkeit der Bürger durch Abgaben vermuten lassen. Daneben bleibt schließlich die Möglichkeit eines "Rechts auf Arbeit", zur überwindung der "sozialpsychologischen" Probleme, insbesondere bei langdauernder Arbeitslosigkeit, beizutragen, die sich in der modernen Industriegesellschaft für den einzelnen aus der weitgehenden Ausrichtung der gesellschaftlichen Bewertungen und Statuszuweisungen an der Stellung im Erwerbsleben (z. B. im Gegensatz zur Hausarbeit) und mit einer starken Abhängigkeit der Sozialbezüge vom Arbeitsleben ergeben. Von diesen für den Betroffenen und in ihren Auswirkungen auf soziale Institutionen (z. B. die Familie) und Einstellungen (z. B. Leistungsmotivation) nicht gering einzuschätzenden Gefährdungen der Lebenslage ist jedoch trotz des hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit aufgrund der noch immer hohen Fluktuation bei den Arbeitslosen nur ein relativ geringer Teil betroffen, der allerdings mit zunehmender Dauer der Rezession angestiegen ist 31 • Auch für diese Probleme erscheinen jedoch die berufsfördernden Maßnahmen einer aktiven Arheitsmarktpolitik geeigneter als ein subsidiäres staatliches Angebot "einfacher Arbeit". C. "Recht auf Arbeit" als Mittel zur Minderung der gegenwärtigen Arbeitsmarktprobleme? Die nun aufzunehmende Analyse der aktuellen beschäftigungspolitischen Problematik der Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" setzt zunächst wenigstens einige Hinweise auf die zugrundeliegende Erklärung des Zustandekommens, die Diagnose der gegenwärtigen Beschäftigungssituation und die Einschätzung der weiteren Beschäftigungsentwicklung voraus. Die Empfehlungen für und die Forderungen nach einem "Recht auf Arbeit" finden sich überwiegend in Verbindung mit Erklärungsmustern der Arbeitsmarktkrise in der Bundesrepublik, - die entweder die mittelfristig zu erwartende Beschäftigungsentwicklung sehr pessimistisch einschätzen und daher vor allem in der "gerechten Verteilung" der knappen Arbeitsplätze und der Lasten der Arbeitslosigkeit (z. B. auch durch Arbeitszeitverkürzung) die Hauptaufgabe sehen 32 31 Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): überlegungen II zu einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik. Nürnberg 1978, S.26. -Vgl. auch Franz Egle: Dauer, Häufigkeit und Abbau der Arbeitslosigkeit. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 11. Jg. (1978), S. 7 ff. In dieser Zunahme der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit zeigen sich insbesondere die Vermittlungsprobleme bei längerfristig Arbeitslosen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
94 Gerhard Kleinhenz 1. Neben einem stärkeren Beitrag zur Nachfrageexpansion könnten die öffentlichen Haushalte, insbesondere kommunale Einrichtungen, sowie die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige und private Anstaltshaushalte) direkt vor allem Ausbildungsaber auch Arbeitsplatzreserven erschließen. 2. In allen (privaten und öffentlichen) Wirtschaftsbereichen könnten verstärkt Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten entwickelt werden, um einerseits die Nachfrage von Frauen nach Teilzeitbeschäftigung zu befriedigen und um andererseits durch erhöhte Wahlmöglichkeiten in bezug auf die Arbeitszeit eine zusätzliche Entlastung des Arbeitsmarktes zu ermöglichen, wenn z. B. in Haushalten mit zwei voll erwerbstätigen Personen von beiden eine Teilzeitbeschäftigung gewählt wird. Entsprechend könnte durch eine Tarifpolitik gruppenspezifisch differenzierter Arbeitszeitverkürzung (z. B. bei besonders belastenden Arbeitsplätzen, bei Schichtarbeit oder für ältere Arbeitnehmer) eine für die Qualität der Arbeit bedeutsame Verringerung des Arbeitsangebots erreicht werden. Schließlich könnten im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen sowie durch die Initiative einzelner Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Verbesserung der Arbeitsplatz- und Arbeitsumweltqualität 41 verstärkt auch da wahrgenommen werden, wo eine Konkurrenzbeziehung zwischen der "Humanisierung der Arbeitswelt" und der Arbeitsproduktivität vermutet wird. Die Wahrnelunung dieser Möglichkeiten würde den vermuteten Interessen vieler Arbeitnehmer entgegenkommen, insoweit zusätzliche Freiheitsgrade (für die Tarifparteien und) für die Arbeitnehmer eröffnen und im Maße ihrer Inanspruchnahme auch zu einer Verknappung des Arbeitsangebots führen. 3. Der freiwillige Arbeitsplatzw.echsel könnte zunächst innerbetrieblich und durch entsprechende Verfahren der Transparenzverbesserung und der Mobilitätsförderung unterstützt auch innerhalb der einer Kammer oder einem Industrieverband angehörenden Unternehmen (oder im Gesamtbereich einer Behörde bzw. eines öffentlichen Arbeitgebers) forciert werden. Dadurch könnte zur Beseitigung struktureller Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt beigetragen werden, indem qualifizierten, "unterwertig beschäftigten" Arbeitskräften entsprechende Stellen angeboten und im Falle der Annahme die Einstellung von geringer qualifizierten Arbeitslosen ermöglicht würde. Für die Durchführung einer solchen Politik dürften ebenso wie für die Tarifpolitik zur Absicherung rationalisie- 47 Vgl. nur Gerhard Kleinhenz: "Qualität der Arbeit" als Ziel der Sozialpolitik. In: H. Lampert (Hrsg.): Neue Dimensionen der Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1975. S. 29 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" 95 rungsgefährdeter Arbeitsplätze 48 neue Formen einer verstärkt kooperativ orientierten Tarifpolitik und einer zwischen den Tarifparteien, den Arbeitsämtern und den Unternehmen koordinierten überbetrieblichen Arbeitskräftepolitik erforderlich sein ("Arbeitsmarktkonferenzen "). 4. Durch die verbreitete Einrichtung von Einarbeitungsgruppen könnten Unqualifizierten gegebenenfalls formale Qualifikationsmöglichkeiten aufgrund von Erfahrung vermittelt und Beschäftigungschancen eröffnet werden, deren Einstellungschancen als Arbeitslose sonst sehr gering wären. Zudem könnten durch solche Einarbeitungsgruppen die mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit bedeutsamer werdenden Wiedereingliederungsprobleme infolge einer Stigmatisierung der Betroffenen gemindert werden. 5. Die Möglichkeiten der Gründung selbständiger Existenzen, z. B. für Angehörige von handwerklichen und gewerblichen Berufen sowie für Hochschulabgänger der Ingenieurwissenschaften, der WiSo- Fachrichtungen und der Lehrämter könnten durch Verbände, Genossenschaften, Gewerkschaften, Arbeitsbehörden und regionale Wirtschaftsämter gefördert und unterstützt werden. 6. Für eine tarifv,ertraglich, steuerlich und sozial versicherungs rechtlich geregelte, weitgehend teilbare Beschäftigung für gering qualifizierte (und nur sehr bedingt qualifizierbare) Arbeitnehmer und "geschützte" Arbeitnehmergruppen könnten die Haushalte verstärkt geöffnet werden 49• 7. Einem Grundgedanken der Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" entsprechend könnte eine Wahlmöglichkeit für langfristig Arbeitslose geschaffen werden, (soweit die Voraussetzungen für berufliche Bildungsmaßnahmen nicht gegeben sind) vorübergehend auch "unterwertige" Beschäftigung, z. B. im Bereich der sozialen Dienste, anzunehmen und weiterhin der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, wodurch sich der Anspruch auf Arbeitsloseneinkommen nach der Höhe und der Bezugsdauer verbessern könnte. 48 Vgl. hierzu auch den Beitrag von Viola von Bethusy-Huc in diesem Band. 49 Die hier angesprochenen Möglichkeiten mögen zwar unter Verweis auf den "Arbeitsdienst" der nationalsozialistischen Zeit als "Scheinalternativen" zu einem Recht auf Arbeit abgewertet werden (vgl. Udo Achten: Schein alternativen zum Recht auf Arbeit. In: Ders. u. a.: Recht auf Arbeit -eine politische Herausforderung. S. 45 ff.), wenn man sie aber nicht als generelles Mittel versteht, dürfte man ihre sozialpolitische Bedeutung nicht leugnen können. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
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Arbeitsplatzsicherung als ein "neues" Thema in der Tarifauseinandersetzung Von Viola Gräfin von Bethusy-Huc, Münster I. Zur Geschichte der gewerkschaftlichen SchutzpoIitik Der ständige technische und organisatorische Fortschritt einerseits und die wirtschaftliche Stagnation andererseits haben zu einer erheblichen strukturellen Arbeitslosigkeit geführt, weil die durch den technischen Fortschritt freigesetzten Arbeitskräfte l nicht mehr - wie noch bis in den 60er Jahren - weitgehend in anderen Bereichen der Wirtschaft beschäftigt werden können 2• Allerdings ist das Problem keineswegs neu. Bereits in den 50er Jahren wurden in den USA eine ganze Reihe von Tarifverträgen mit mehr oder weniger exzessiven Rationalisierungsschutzabkommen vereinbart 3 ,4. Etwa zur gleichen Zeit wurde ein Kongressausschuß5 zur Untersuchung der Auswirkungen der Automatisierung auf die Wirtschaft eingesetzt. Dies zeigt, welche Bedeutung dem Thema "Arbeitsplatzsicherung in der Tarifauseinandersetzung" seitens der Amerikaner bereits damals beigemessen wurde. Dieses Problem ist in der Bundesrepublik Deutschland erst in allerjüngster Zeit in das öffentliche Bewußtsein gerückt, als anläßlich der Lohnrunde 1978 sowohl in der Metallals auch in der Druckindustrie umfangreiche Rationalisierungs- 1 Zum Begriff der Freisetzung siehe z. B. "Freisetzung von Arbeitskräften durch Steigerung der Arbeitsproduktivität", in: Materialien aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Erlangen 1970, Nr. 19. S.2. 2 Hier wird die Unterscheidung zwischen Umsetzen im eigenen Betrieb und Einstellung in andere Unternehmungen nicht weiter verfolgt. 3 Das bekannteste Beispiel ist die vielzitierte Vereinbarung zwischen den Eisenbahngesellschaften und den Eisenbahnergewerkschaften über die Besetzung des Führerstandes in Diesel- und E-Loks mit einem zweiten Mann an Stelle des Heizers. 4 Vgl. zu den Tarifverträgen in den USA: Deutsches Industrieinstitut: Auswirkungen der Automation auf das Tarifvertragswesen in USA. Zusammengestellt von Hildegard Waschke (Maschinenschrift), außerdem den Bericht von Biedenkopf: "Unternehmer und Gewerkschaft (1961). 5 Das "Subcommittee on Economic Stabilisation of the Joint Congressional Committee on the Economic Report" wurde 1955 eingesetzt. 7 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
98 Viola Gräfin von Bethusy-Huc schutzabkommen vereinbart bzw. gefordert wurden, denen empfindliche Streiks vorausgegangen waren. In der Bundesrepublik ist in der Vergangenheit von Rationalisierungsschutzabkommen nur relativ zurückhaltend Gebrauch gemacht worden. So wurde z. B. im graphischen Gewerbe 1968 eine Verlängerung der Kündigungsfristen und Ausgleichszahlungen vereinbart. Außerdem wurden die Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob Entlassungen durch Umsetzung, Berufswechsel oder andere geeignete Maßnahmen verhindert werden könnten 6• Von der früheren Zurückhaltung kann allerdings angesichts der jüngsten Forderungen der Gewerkschaften der Metall- und Druckindustrie keine Rede mehr sein. Die neuen Vorstellungen der Gewerkschaften sind nämlich dazu geeignet, den Rationalisierungsprozeß selbst erheblich einzuengen oder sogar wirtschaftlich uninteressant zu machen, weil die Substitition der Arbeit durch Kapital verhindert bzw. erschwert werden soll. So sieht z. B. der Tarifvertrag der Druck-Industrie "über die Einführung und Anwendung rechengesteuerter Textsysteme" vom 20.3.1978 die Erhaltung der Position von Setzern vor, die durch das Lichtsatzverfahren gefährdet ist. Dies geschieht dadurch, daß die Ausführung von Fotosatzarbeiten, die auch angelernte Arbeitskräfte durchführen können, für mindestens 8 Jahre nach der Einführung der neuen Technik ausschließlich den Fachkräften (Setzern) vorbehalten bleiben solF. Noch wesentlich weiter gingen allerdings die Forderungen der IG- Metall, die einen vollständigen Bruch der bisherigen tariflichen Schutzpolitik auch dieser Gewerkschaft darstellt. Sie verlangte eine totale Besitzstandsgarantie, nämlich ein individuelles Abgruppierungsverbot für Arbeitnehmer sowie eine kollektive Absicherung des durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsniveaus eines Betriebes 8• Diese Forderung hätte zu einer Blockade der Substitution von Arbeit durch Kapital in der Branche und damit zu einer Blockade technischer Innovationen geführt 9• Die Probleme, die heute in der Metall- und Druckindustrie vor aller Öffentlichkeit diskutiert und mit Hilfe von Schutz abkommen für die 6 Vgl. Rationalisierungsschutzabkommen im graphischen Gewerbe sowie in der Metallindustrie, abgedruckt RdA 1968, S. 222 f., S. 261 f. und RdA 1976 S. 255, S. 322 f. 7 Vgl. § 2 des Tarifvertrags sowie Zachert, GewMH 1977, S. 287 f. 8 Maßstab für die kollektive Lohnsicherung sollte die sogen. Sicherungskennzahl sein, die vierteljährlich zu ermitteln wäre. Vgl. auch Argumente zur Metall-Lohnrunde '78, Nr. 7,2. Aufl., Hrsg. Gesamtmetall. 9 Der schließlich ausgehandelte Tarifvertrag der Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden "Zur Sicherung der Eingruppierung und zur Verdienstsicherung bei Abgruppierung" vom 1. 4. 1978 erfüllte diese gewerkschaftlichen Forderungen im wesentlichen jedoch nicht. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsplatzsicherung als "neues" Thema in Tarifauseinandersetzung 99 betroffenen Arbeitnehmer aus der Welt geschafft w.erden sollen, sind in den vergangenen 20 Jahren auch in anderen Branchen und Wirtschaftszweigen aufgetreten, dort aber mit marktwirtschaftlichen und sozialpolitischen Methoden gelöst worden. So konnten Arbeitnehmer der Landwirtschaft und des Bergbaus, deren Arheitsplätze aus wirtschaftlichen Gründen verlorengingen, im allgemeinen ohne große Schwierigkeiten in anderen Wirtschaftszweigen entsprechende und angemessene Arbeitsplätze finden. Eine stützende öffentliche Sozialpolitik z. B. mit Hilfe von "Knappschaftsausfalleistungen"10, "Umschulungsleistungen"l1, vorgezogenen Altersrenten 12 und anderen Anreizen trug allerdings dazu bei, diesen Umsetzungsprozeß von Arbeitskräften zu erleichtern und zu beschleunigen. Diese Entwicklung zeigt, daß die gesamtwirtschaftliche Konstellation sowie die öffentliche Umverteilungspolitik wesentlich mitbestimmend für die unmittelbaren Auswirkungen sind, die von technologischen Innovationen größeren Ausmaßes ausgehen und die allgemein mit "Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen" bezeichnet werden. 11. Instrumente zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung Welche gesamtwirtschaftlichen Voraussetzungen müssen also gegeben sein, um Vollbeschäftigung auch bei strukturellen Umschichtungen in der Wirtschaft zu garantieren? Diese Frage muß deswegen vordringlich beantwortet werden, weil eine ausreichende Nachfrage nach dem Faktor Arbeit, gemessen an den vorhandenen Arbeitskräften, die Bedingung dafür darstellt, freigesetzte Arbeitnehmer reibungslos wieder in den Arbeitsprozeß einzuschleusen, sei es durch Aufnahme in andere Wirtschaftszweige, sei es durch Umsetzung innerhalb der bisherigen Branche in andere Betriebe oder durch Umschulung im eigenen Betrieb l3 • Die Nachfrage nach Arbeitskräften hängt nun aber in erster Linie von der Auftragslage der Industrie im Bereich der Investitions- und Konsumgüter sowie von der Kaufkraft der Konsumenten und der Exportfähigkeit der Wirtschaft ab, wobei sich die verschiedenen Größen natürlich wechselseitig bedingen. 10 Viola v. Bethusy-Huc, Das Sozialleistungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Aufl., Tübingen 1976, S. 207 sowie BGBl. I, 1966, S. 482. 11 Bethusy-Huc, ebd., S. 174 ff. sowie BGBl. I, 1969, S. 582. 12 Bethusy-Huc, ebd., S. 208 sowie BGBl. I, 1972, S. 1972. 13 FTiedTich EbeTling, Die sozialen Auswirkungen des technischen Fortschritts, in: Arbeits- und Sozialpolitik, Düsseldorf, Jg.26, 1971, Nr.1. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
100 Viola Gräfin von Bethusy-Huc So unterschiedlicher Meinung die Experten über die Entwicklung dieser verschiedenen volkswirtschaftlichen Globalgrößen auch sind: In der Beurteilung der Arbeitsmarktentwicklung herrscht weitgehende Einigkeit. Denn selbst im Fall eines mittelintensiven konjunkturellen Aufschwungs dürfte eine deutliche Verminderung der Arbeitslosigkeit zur Zeit nicht eintreten. Heute werden nämlich auf dem Arbeitsmarkt die konjunkturellen Probleme durch strukturelle Schwierigkeiten erheblich verstärkt, die sich daraus ergeben, daß sich der Arbeitsmarkt den wirtschaftsstrukturellen Erfordernissen nicht flexibel genug anzupassen vermag. Die sehr ernst zu nehmende Gefahr eines langfristig hohen Arbeitslosenpotentials führt zu immer neuen und zum Teil recht abenteuerlichen Id€en zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit. So vertreten radikale Systemkritiker zum Beispiel die Ansicht, die westliche Welt habe die spätkapitalistische Phase im Marxschen Sinn nunmehr erreicht, die eben durch eine langfristig hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet sei. Bei dieser Argumentation wird jedoch Wesentliches verkannt. Entgegen den langfristigen Voraussagen von Karl Marx ist weder eine Verelendung der Massen, noch eine Steigerung der Profitquote als zwangsläufige Voraussetzung für die Massenarbeitslosigkeit der sogenannten spätkapitalistischen Phase wirklich eingetreten. Vielmehr sind die realen Masseneinkommen langfristig permanent gestiegen: die Lohnquote ist außerdem auf Kosten der Profitquote vergrößert worden. Aus diesem Grunde spricht alles dafür, daß es sich um ein befristetes "systemimmanentes" Phänomen handelt, das nicht durch Systemmodifikation, sondern durch den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente angegangen werden muß14. Das Phänomen der Arbeitslosigkeit hat seine Entsprechung in einer relativ geringen gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote. Es wird auch von niemandem bestritten, daß die seit Beginn der 70er Jahre andauernde erhebliche Investitionsschwäche der deutschen Wirtschaft der maßgebliche Grund dafür ist, daß die Bundesrepublik Deutschland eine Rezession großen Ausmaßes erlebt. Natürlich spielen auch außenwirtschaftliche Faktoren innerhalb des Komplexes der Ursachen eine bedeutende Rolle. Die Tatsache aber, daß die Exporteinbrüche erheblich später erfolgten als die Investitionsrezession, zeigt, daß es sich hier mehr um mittelbar und eher verschärfend als verursachend wirkende Vorgänge handelt. Daß die Investitionsschwäche im wesentlichen einerseits durch die Lohnpolitik der Gewerkschaften 15, andererseits durch 14 Horst Sanders: Gefährdet die Automation Arbeitsplätze?, in: Die Neue Ordnung in Kirche, Staat, Gesellschaft, Kultur. Paderborn, Jg.1976, Heft 3, S.193. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsplatzsicherung als "neues" Thema in Tarifauseinandersetzung 101 die hohen steuerlichen Belastungen der Unternehmungen und Betriebe vom Staat verursacht worden ist l6 , wird indirekt auch von Regierungsseite anerkannt, indem eingestanden wird, daß zur Sicherung eines nachhaltigen Aufschwungs die Gewinne der Unternehmungen für die Belebung der Investitionstätigkeit wieder steigen müßten, und indem sie steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen wie z. B. des begrenzten Verlustrücktrags vorbereitet. Die Ankurbelung der Investitionstätigkeit durch eine Politik steigender Gewinne und sinkender Kosten bei stabilem Geldwert wird also als Mittel der Wahl zur Verbesserung der konjunkturellen Situation und damit auch der Vollbeschäftigung angesehen. Hier werden nun aber von seiten der Arbeitnehmerorganisationen erhebliche Vorbehalte gemacht; fürchten diese doch, daß es zu einem weiteren Verlust von Arbeitsplätzen kommt 17• Ist diese Befürchtung gerechtfertigt? Bei punktueller wie auch bei isolierter Betrachtungsweise kann man ohne viel Mühe den Verlust von Arbeitsplätzen nachweisen. Denn durch den Einsatz von - gemessen am vorhandenen Maschinenpark - leistungsfähigeren Maschinen werden punktuell Arbeitskräfte eingespart, falls der Produktionsausstoß unverändert bleibt. Diese Betrachtungsweise berücksichtigt aber weder die beim Investitionsgüter- Hersteller anfallenden zusätzlichen Beschäftigungseffekte noch die tendenzielle Beschäftigungsstabilisierung durch produktivere und damit auch wettbewerbsfähigere Arbeitsplätze l8 • Deswegen wäre gerade unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungspolitik ein Verzicht auf produktionssteigernde Investitionen kein Ausweg. Ein solches Vorgehen hieße, um des unzulänglich und höchstens befristet gelingenden Versuches willen, einen Teil der nicht mehr "wettbewerbsfähigen" Arbeitsplätze zu retten, sie aber bei den betroffenen Unternehmen wenig später in ihrer Gesamtheit zur Disposition zu stellen. Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit ist also durch eine wachstumsfreundliche 15 Die Deutsche Industrie hat innerhalb der sechs größten westlichen Exportländer mit den höchsten Arbeitskosten zu produzieren. Vgl. iw-trends, hrsg. v. Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln 1977, Nr. I, S. 26 ff. und Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für 1978, S. 39. 16 1976 betrugen die Lohnnebenkosten erstmals mehr als 60 Ofo der Lohngrundkosten. Vgl. Horst Sanders, a.a.O., S. 195. 17 Vgl. hierzu Günter Friedrichs, Technischer Wandel und Beschäftigung, in: Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen, Villingen, Schwenningen 1977. 18 Natürlich kann auch im gesamtwirtschaftlichen Kontext eine produktivitätsindizierte Arbeitslosigkeit auftreten, wenn gesamtwirtschaftlich die Produktivitätssteigerung das Wachstum der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage übersteigt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
102 Viola Gräfin von Bethusy-Huc Wirtschaftspolitik in Verbindung mit einer beschäftigungs- und leistungsgerechten Tarifpolitik zu bekämpfen. Wie schon erwähnt, werden die konjunkturellen Probleme durch strukturelle Anpassungsschwierigkeiten überlagert und sogar potenziert. Dies zeigt sich daran, daß Arbeitslosigkeit keineswegs alle Wirtschaftszweige gleichmäßig trifft; sie steigt in denjenigen Branchen überproportional an, deren Produkte langfristig nicht mehr so stark nachgefragt werden. Das aber heißt, daß zur Behebung struktureller Arbeitslosigkeit in erster Linie und vor allen Dingen solche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die eine organische "Gesundschrumpfung" der betroffenen Wirtschaftszweige zulassen und es deren Arbeitnehmern ermöglichen oder erleichtern, in zukunftsträchtigere Wachstumsbranchen überzuwechseln. Eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik, eine beschäftigungs- und leistungsgerechte Tarifpolitik sowie sozialpolitische Maßnahmen zur Förderung der Mobilität 19 sind also die wichtigsten Instrumente zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung. 111. Lösungsvorschläge der Gewerkschaften? Während die allgemeine Wirtschaftspolitik sowie die soziale Absicherung der Arbeitnehmer Aufgaben des Staates sind, liegt die Tarifpolitik ausschließlich und unbestritten in den Händen der Tarifparteien. Es ist aber zu fragen, ob Vereinbarungen über die Sicherung von Arbeitsplätzen in Tarifverträgen oder sonstige wirtschafts- und tarifpolitische Konzepte gegen die Arbeitslosigkeit problemkonforme Lösungen ermöglichen. Bevor auf diese Frage eingegangen wird, ist es zweckmäßig darauf zu verweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland -wie wohl in keinem anderen Land -eine Vielzahl von gesetzlichen Sozialleistungen gewährt werden 20, die teilweise aus Zwangsbeiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Quasi-Steuern), teilweise aus dem Steueraufkommen und teilweise von den Unternehmungen finanziert werden. 19 "Mobilität" wird hier sowohl in bezug auf räumliche wie auch in bezug auf inhaltliche Mobilität verstanden. 20 Dazu gehören z. B. Abfindungen bei Entlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz und nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe nach dem AVA VG, Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Maßnahmen zur Berufsförderung, Fortbildung, Umschulung und Rehabilitation, Vorgezogene Altersruhegelder usw., vgl. Bethusy-Huc, a.a.O. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsplatzsicherung als "neues" Thema in Tarifauseinandersetzung 103 Jeder isolierte Lösungsversuch, gleichgültig ob er an den Rationalisierungsinvestitionen unmittelbar oder an dem zur Verfügung stehenden Arbeitsvolumen ansetzt, bedeutet ein Kurieren an den Symptomen und vernachlässigt damit zwangsläufig die eigentlichen Ursachen des gestörten Gleichgewichts zwischen Investitionen und Beschäftigung. Was die Investitionen angeht, so meinen die Gewerkschaften - erstens - diesen vor allem mit dem Konzept der Investitionslenkung, einer vorausschauenden Strukturpolitik und den dazugehörigen Lenkungsmechanismen beikommen zu können 21 • Dieser Ansatz geht allerdings aufgrund seiner systemverändernden Substanz bereits über die isolierte Zielrichtung hinaus und wird daher hier nicht weiter diskutiert 22• Der Vorschlag, Rationalisierungsinvestitionen zwar nicht zu stoppen, sie aber einer sozial adäquaten Kontrolle und Steuerung, erforderlichenfalls einer zeitlichen Streckung zu unterziehen, kommt einer Investitionslenkung relativ nahe, Rationalisierungsmaßnahmen dürfen danach erst dann eingeleitet w,erden, wenn die sozialen Folgen für die Arbeitnehmer abzusehen und befriedigend gelöst sind 23• In diesem Zusammenhang wird auch die Sicherstellung der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern gefordert, deren Arbeitsplätze durch Rationalisierungsmaßnahmen bedroht werden. Derartige Bestimmungen scheinen aber eher den entgegengesetzten als den erwünschten Effekt hervorzubringen. Eine willkürliche Strekkung der Rationalisierung und eine pauschale Garantie von Arbeitsplätzen durch Weiterbeschäftigung sind mit einer mehr oder weniger dynamischen Wirtschaft unvereinbar. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung, in der die Unternehmen das Absatzrisiko tragen und tragen müssen, muß ihnen auch die Anpassungsflexibilität, d. h. die Konsolidierungsmöglichkeit erhalten bleiben. In dem Maße, in dem dies verhindert oder erschwert wird, wird auch die überlebensfähigkeit der Unternehmen gefährdet. Es ist daher in vielen Fällen nichts anderes möglich und wirtschaftlich vertretbar, als zugunsten einer dann insgesamt wettbewerbsfähigeren Unternehmenssubstanz und somit auch Arbeitsplatzsicherheit, die nicht mehr wettbewerbsfähigen Teile des Unternehmens "wegzurationalisieren". Das kann jedoch bei fehlender Beschäftigungskompensation (in anderen Teilen des Unternehmens) zum 21 Vgl. hierzu Rudolj Kuda, Wirtschafts- und tarifpolitische Konzepte gegen die Arbeitslosigkeit, in: Frankfurter Hefte, 1975, Heft 11 insbes. S. 21 f. 22 Vgl. hierzu Investitionslenkung. Bedrohung der Marktwirtschaft, in: DIV-Sachbuchreihe, Nr.6, Köln 1975. 23 Vgl. Siegjried Balduin, Gewerkschaftliche Politik zur Einflußnahme auf Arbeitsbedingungen und Beschäftigung, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, Nr.6, 1977, S. 350 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
110 Viola Gräfin von Bethusy-Huc hierdurch einen Ausgleich für Steuersenkungen oder zusätzliche Staatsausgaben nicht nur "wahrscheinlich möglich" macht, sondern sicherstellt. Dies kann durch Umstrukturierung der Staatsausgaben und schließlich durch die Senkung von Steuern und Staatsausgaben geschehen 37• Eine weitere wichtige Möglichkeit, das wirtschaftliche Wachstum mit Hilfe finanzpolitischer Mittel anzuregen und damit die Beschäftigung zu erhöhen, ist die verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen. Auch diese Maßnahmen können - und dies wird von gewerkschaftlicher Seite in diesem Zusammenhang zuweilen kritisch angemerkt - in Einzelfällen Arbeitsplätze vernichten. Gesamtwirtschaftlich muß dies aber nicht ohne weiteres angenommen werden, weil arbeitssparende Technologien, die im Inland entwickelt und eingesetzt werden, auch unmittelbar die Beschäftigung erhöhen können, wenn sie in Form von Investitionsgütern exportiert werden 38• Einmal sollten hier mit Hilfe direkter Projektförderung solche Bereiche berücksichtigt werden, in denen hohe volkswirtschaftliche Erträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden können; zum anderen wäre die indirekte Förderung aller Sach- und Personalaufwendungen für die Produkt- und Produktionsverfahrensforschung in Form von Prämien oder Steuergutschriften das geeignete Instrument für eine in die Breite wirkende Technologiepolitik. Weiterhin müßten andere Investitionshemmnisse zumindest in Frage gestellt werden, so z. B. eine große Zahl staatlicher Reglementierungen und Auflagen, denn diese behindern in vielen Fällen auch die Schaffung neuer Arbeisplätze. Zum Teil sind diese Auflagen Alternativen für steuerliche oder steuerähnliche Abgaben, und oft wirken sie wie ertragsunabhängige Steuern, d. h. sie erzeugen Kosten, die die Produktion unabhängig von deren Erfolg belasten und teilweise auch den internationalen Wettbewerb zumindest erschweren. Auflagen dieser Art - z. B. im Interesse des Umweltschutzes - sind gewiß erforderlich; sie sollten aber immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden 39• Eine Ausweitung der Beschäftigung durch eine Stimulierung der Investitionsnachfrage löst noch nicht die Probleme jener Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz durch Rationalisierungsmaßnahmen verloren haben. Die Lösung dieser Probleme fällt aber in einer wachsenden Wirtschaft wesentlich leichter. Da dann nämlich insgesamt gesehen ge- 37 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Zur Wirtschaftslage im Juni 1978, Sondergutachten vom 19. 6. 1978 (Hektrograf. Manuskript), S. 16 ff., Ziffer 21 ff. 38 Ebd., S. 18 f. Ziffer 24 f. 39 Ebd., S. 24, Ziffer 30. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Arbeitsplatzsicherung als "neues" 'rhema in Tarifauseinandersetzung 111 nügend Arbeitsplätze vorhanden sind, müßte es den Arbeitnehmern mit geeigneten sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen möglich oder relativ leicht sein, sich auf einem neuen Arbeitsplatz einzuarbeiten, ohne daß sie wesentliche Einbußen in ihrem Wohlstandsniveau hinzunehmen brauchten. Das sozialpolitische Instrumentarium dafür steht zur Verfügung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
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Lohnanstieg und~Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft· Von Wolfram Mieth, Regensburg I. Die Sachgemäßheit des Modells einer offenen Wirtschaft Die wissenschaftliche Diskussion des Zusammenhangs von Lohnanstieg und Beschäftigung, die in den letzten Jahren wieder sehr lebhaft geworden ist, verwendet oft das Modell einer geschlossenen Volkswirtschaft. Manchmal wird das damit begründet, daß die Berücksichtigung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei diesem Problem von keiner besonderen Bedeutung sei, zumal in dem heutigen Weltwährungssystem freier Wechselkurse, öfter findet man nicht einmal diesen Hinweis. Dahinter steht wohl die Meinung, daß man die "grundlegenden" Zusammenhänge herausfinden kann, auch wenn man von den Komplikationen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen abstrahiert, ja vielleicht gerade dann um so besser erkennen kann. Diese Meinung könnte sich auf Keynes berufen, dessen "allgemeine" Theorie eine Theorie der geschlossenen Wi:rtschaft ist. Sie scheint auch moralisch gerechtfertigt, da Vollbeschäftigungspolitik durch mehr Exporte und weniger Importe in einer Welt, in der überall Arbeitsplätze fehlen, global nicht weiterhilft (wenigstens nicht in der ersten Runde). Und geht man nicht methodisch genauso vor, wenn man das Konjunkturgeschehen in einer Volkswirtschaft analysiert, ohne sich auf die konjunkturellen Abläufe in ihren einzelnen Regionen und ihr Zusammenspiel einzulassen? Gegen diese weit verbreitete Meinung lassen sich zwei Einwendungen erheben. Zunächst kann man einfach auf die Tatsache hinweisen, daß enge und vielfältige internationale Wirtschaftsbeziehungen ein Charakteristikum der entwickelten Industriestaaten der westli!chen Welt sind. Eine Analyse des Zusammenhangs von Lohnanstieg und Beschäftigung, die davon abstrahiert, müßte sich wenigstens vergewissern, daß dadurch Wesentliches nicht verloren geht. Zum anderen kann eine Untersuchung des Zusammenhangs von Lohnanstieg und Beschäftigung im Modell * Hermann Albeck, Winfried Vogt und Joachim Genosko bin ich für ihre Hinweise auf Fehler in einer früheren Fassung des mathematischen Anhangs dankbar. Alle verbliebenen Fehler sind dem Verfasser zuzurechnen. 8 Schriften d. Vereins f. Socialpolltik 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
114 Wolfram Mieth einer geschlossenen Wirtschaft nicht als eine kurzfristige Theorie betrachtet werden, wie eS die Konjunkturtheorie sein sollte 1• Man arbeitet hier nämlich mit der Vorstellung, daß die von der binnenwirtschaftlichen Entwicklung ausgelösten Veränderungen im Ausland auf die eigene Volkswirtschaft zurückwirken, man daher wegen der weltwirtschaftlichen Interdependenz das Konjunkturproblem im Weltmaßstab untersuchen könne und damit in einem geschlossenen System. Von der binnenwirtschaftlichen Entwicklung ausgelöste Veränderungen im Ausland brauchen jedoch im Durchschnitt viel länger, bis sie wieder auf die eigene Volkswirtschaft zurückwirken, als Impulse, die sich im Inland fortpflanzen. Außerdem sind Übertragungen wirtschaftlicher Impulse von Land zu Land leicht hemmenden Interventionen ausgesetzt, so daß die erwarteten Rückwirkungen auf das Inland auch auf längere Sicht ganz ausbleiben können oder wenigstens unberechenbarer sind als die üblichen Multiplikatorprozesse. Ergebnisse, die anhand eines Modells einer geschlossenen Wirtschaft gefunden werden, sind daher eher als langfristige Tendenz zu interpretieren, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offene und stark in die internationale Arbeitsteilung integrierte Volkswirtschaften sind!. Bei der folgenden Untersuchung ist prinzipiell zwischen einer Welt mit festen und mit freien Wechselkursen zu unterscheiden. 11. Zusammenhang bei festen Wechselkursen Wie Lohnerhöhungen bei einer offenen Volkswirtschaft den Beschäftigungsgrad beeinflussen, ist für eine Welt mit festen Wechselkursen mit Hilfe des Zwei-Sektoren-Modells erklärbar, das von O. Aukrust für die norwegische Wirtschaftsplanung und von R. Courbis für die französische Wirtschaftsplanung entwickelt worden ist. Eine bekannte Be- 3chreibung dieses Denkansatzes und seiner Ergebnisse für die schwedische Volkswirtschaft ist gemeinsam von Volkswirten des schwedischen Gewerkschaftsbundes und Arbeitgeberverbandes verfaßt worden und liegt in englischer Übersetzung vor. Die Volkswirtschaft wird hier in 1 Ob der im folgenden dargestellte alternative theoretische Ansatz mehr kurzfristige oder langfristige Zusammenhänge erfaßt, ist allerdings strittig. Die kurzfristigen Zusammenhänge scheinen aber bedeutsam genug zu sein, daß man diesen Ansatz für konjunkturtheoretische Fragestellungen verwenden kann. 2 Der Sachverständigenrat weist in seinem letzten Jahresgutachten Denkansätze zurück, die von Modellen einer geschlossenen Volkswirtschaft ausgehen (Jahresgutachten 1977/78, Deutscher Bundestag, Drucksache 811221, Ziff. 239). Aber die Jahresgutachten des Sachverständigenrats enthalten in den letzten Jahren genug überlegungen, die fragwürdig werden, wenn man das Modell einer offenen Wirtschaft annimmt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 115 zwei Sektoren geteilt; einen Sektor, der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, sei es als Hersteller von Exportprodukten, sei es, weil er von Importen bedrängt wird; und einen vor dem internationalen Wettbewerb geschützten Sektor. Dem Wettbewerbssektor wird die gewerbliche Wirtschaft zugerechnet, dem geschützten Sektor die Bauwirtschaft, Dienstleistungen, Handel und öffentlicher Sektor, Verkehrs- und Versorgungs unternehmen und oft auch die Landwirtschaft, eventuell einschließlich eines geschützten Teils der N ahrungsmittelindustrie 4• Ehe die Analyse auf dieser Basis fortgeführt wird, sollte man den Wirklichkeitsgehalt dieses Ansatzes zur Debatte stellen. Die Trennungslinie zwischen den zwei Sektoren kann selbstverständlich auch etwas anders gezogen werden; wahrscheinlich ist inzwischen ein Teil der Bauwirtschaft dem Wettbewerbssektor zuzurechnen; auch Dienstleistungen und Verkehrsunternehmen stehen in Teilbereichen zunehmend in internationaler Konkurrenz. Andererseits gibt es im kleingewerblichen Bereich wohl auch noch geschützte Winkel. Da die Transport- und Kommunikationskosten seit langem dahin tendieren, relativ zu sinken, ist zu erwarten, daß der Wettbewerbssektor allmählich mehr Bereiche erfaßt. Die wichtigere Frage ist, ob die Weltmärkte für gewerbliche Güter und aufgrund der tatsächlichen oder potentiellen Importkonkurrenz auch die einheimischen Märkte für gewerbliche Güter wirklich Wettbewerbsmärkte sind. Obwohl diese empirische Frage für die Richtigkeit der folgenden Überlegungen von zentraler Bedeutung ist, ist es hier nicht möglich, dies ausführlich zu belegen. Es gibt wahrscheinlich, abgesehen von sehr speziellen Marktstudien, nicht viele Untersuchungen über die internationale Wettbewerbsintensität. Eine umfassendere Studie ist diejenige von Hague, Oakeshott und Strain über das Preisbildungsverhalten von neunzehn britischen Firmen aus verschiedenen Branchen im Weltmarkt, die das Problem dadurch zu erhellen vermag, daß die Preise der britischen Produkte vor und nach der Abwertung des britischen Pfunds verglichen werden. Die Studie bestätigt die Stärke des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt bei Industrieerzeugnissen, gerade auch in der Mehrzahl der Fälle, wo ein vom Untersuchungsansatz (der sich nicht mit dem hier interessierenden Aspekt deckt) nicht erwartetes Preisverhalten festgestellt wurde 5• Die 3 G. Edgren, K.-O. Faxen and C.-E. Odhner: Wage Formation and the Economy, London 1973. 4 Ebenda, S. 93; D. Liggins: National Economic Planning in France, Farnborough, 1975, S. 93 f. 6 D. C. Hague, W. E. F. Oakeshott and A. A. Strain: Devaluation and Pricing Decisions. A Case Study Approach, London 1974. S' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
116 Wolfram Mieth Studie zeigt, daß die Konkurrenz auf den Weltmärkten für Industriegüter im allgemeinen die Form oligopolistischer oder monopolistischer Konkurrenz aufweist, weniger die Form der vollkommenen Konkurrenz, obschon es auch diese in Annäherung zu geben scheint 6• Von Einfluß ist außerdem, ob die Kaufverträge aufgrund von Ausschreibungen zustande kommen. Selbstverständlich ist der Preis auch niich.t der einzige Wettbewerbsparameter, sondern Lieferfristen, Kreditbedingungen, Fakturierungswährung 7 u. a. können den Nachteil höherer Preise aufwiegen. Schließlicl1 zerfällt der Weltmarkt für viele Industriegüter aufgrund der Transportkosten und Zölle in Teilmärkte. Wie die genannte Untersuchung zeigt, sind alle diese realistischen Unterscheidungen mit der These, daß der gewerbliche Sektor im allgemeinen auf Märkten verkaufen muß, auf denen erheblicher Wettbewerb herrscht, vereinbar. Die wenigen Ausnahmen betreffen einzelne Güter im Gütersortiment einer Firma, die einen technischen Vorsprung aufweisen und daher für den Augenblick dem Unternehmen mehr preispolitische Bewegungsfreiheit einräumen, außerdem gewisse Markenartikel mit besonders geringer Substitutionskonkurrenz (Schallplatten, Bücl1er, Filme, Pharmazeutika, die Pariser Mode u. ä.). Marktmacht aufgrund einer weltweiten Preisführerrolle ist anscheinend selten. Wenn der gewerbliche Sektor einer Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb steht, läßt sich für diesen Sektor die Beschäftigungswirkung einer Lohnerhöhung bei festen Wechselkursrelationen (das Wechselkurssystem der westlichen Welt bis März 1973) eindeutig feststellen. In dem Wettbewerbssektor des Zwei-Sektoren-Modells wird der Spielraum für Lohn- und Gewinnerhöhungen durch die Summe des Produktivitätsanstiegs und der Inflationsrate der Weltmarktpreise bestimmt. Da die bran:chenmäßige Lohnstruktur national und international ziemlich konstant isV', selbst längerfristig sich nur langsam verändert, gilt diese Aussage nicht nur für den gesamten gewerblichen Sektor, sondern auch für einzelne Branchen. Wenn die Lohnsteigerungsraten im Wettbewerbssektor höher liegen als die Summe von Weltinflationsrate und Produktivitätsanstieg, geht das zu Lasten des Gewinns. Waren die Gewinne im Ausgangszeitpunkt 6 Siehe den Hinweis auf Prof. Hagues Erfahrungen in den British Price Commissions, ebenda, S. 198. 7 Die Fakturierungsgewährung gewinnt bei freien Wechselkursen im internationalen Wettbewerb an Bedeutung. Vgl. S. P. Magee: U. S. Import Prices in the Currency-Contract Period, Brookings Papers on Economic Activity, 1974, S. 117 ff. and A. Lukac: Bei neuen Kontrakten wächst die Scheu vor DM-Verpflichtungen, Handelsblatt v. 26. 4. 1978. 8 Kurzfristig, im Jahr zu Jahr Vergleich, können größere Abweichungen vorkommen wegen unterschiedlicher Termine für Tariflohnabschlüsse. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 117 nicht überhöht, führt die Gewinnschmälerung mindestens langfristig, meistens schon auf kurze Sicht zu einem Beschäftigungsrückgang. Wenn umgekehrt die Lohnerhöhungen niedriger ausfallen als der Lohnerhöhungsspielraum anzeigt, führt dies im Wettbewerbssektor wegen der internationalen Verflechtung der Märkte in der Regel nicht zu einem Preisrückgang, sondern zu höheren Gewinnen und zunehmender Beschäftigung. Die Beschäftigung wird über das Exportvolumen und das Importvolumen einschließlich der Rückwirkungen auf die Investitionstätigkeit im Inland und über den Saldo der Direktinvestitionen beeinflußt. Es handelt sich um einen rein kostenorientierten Substitutionsmechanismus 9 zwischen inländischem und ausländischem Güterangebot, der sowohl auf den Exportmärkten als auch auf den Binnenmärkten wirksam ist und die Wachstumschancen international verteilt. Der potentielle Umfang einer solchen Kostensubstitution des Angebots hängt von den objektiven Möglichkeiten und von der subjektiven Bereitschaft ab, d. h. von der Organisation der Weltwirtschaft und der Weltmarktorientierung der Firmen 10 , für das einzelne Land aber auch von der Offenheit seiner Außenwirtschaftspolitik, von seiner geographischen Lage, seiner Güterangebotsstruktur bzw. Faktorausstattung und anderem mehr. Die Beziehung zwischen Lohnanstieg und Beschäftigung ist im Wettbewerbssektor eine ganz eindeutige. Hierbei wird allerdings vorausgesetzt, daß die Produktionskosten in einer Volkswirtschaft nicllt das Weltmarktpreisniveau beeinflussen. Es ist die bekannte Annahme des kleinen Landes. Entfällt ein erheblicher Teil des Welthandelsvolumens auf ein einzelnes Land, würde, vorausgesetzt, daß die Löhne sich ziemlich gleichmäßig innerhalb einer Volkswirtschaft oder auch schon einer Branche erhöhen, eine Beeinflussung des Weltmarktpreisniveaus durch die Lohnerhöhungsrate dieses Landes möglich. Das gilt auch dann, wenn die einzelnen Weltmärkte Wettbewerbsmärkte sind. Es gibt dann zwar kein einzelnes Unternehmen, das auf dem Weltmarkt eine Preis führerrolle durchsetzen kann, wohl aber eine Gruppe von Unternehmen, die im gleichen Lande produzieren, deren gleichzeitiges Handeln das Preisniveau auf dem Weltmarkt ändert. Solche Gleichzeitigkeit kann durch eine Lohnerhöhungsrunde hergestellt werden, wie das Theorem der geknickten Preis-Ab satz-Funktion des Oligopolisten zeigt. Ob eine einzelne Branche eines Landes auf dem Weltmarkt so eine Vormachtstellung innehat, wäre im einzelnen Fall zu prüfen. Es dürften Ausnahmen 9 Siehe Anhang, Gleichung (8). 10 Die langfristig sinkenden Transportkosten und Kommunikationskosten verändern beide genannten Einfiußfaktoren und vergrößern die Elastizität der Kostensubstitution des Angebots. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
118 Wolfram Mieth sein. In der Regel gilt der Satz, daß in dem Sektor der Volkswirtschaft, der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, unter den Bedingungen des festen Wechselkurses Lohnhöhe und Zahl der Arbeitsplätze negativ korrelieren. Es handelt si.eh auch um einen Zusammenhang, dem bereits auf kurze Sicht Bedeutung zukommt. Die Bes.ehäftigungswirkung ist zwar langfristig größer als kurzfristig, vor allem, weil jede Investition von der Planung bis zur Fertigstellung Zeit braucht und erst dann die durch die Investition entstandenen neuen Arbeitsplätze besetzt werden können. Doch verändert bereits die Durchführung der Investition die Beschäftigung, soweit der Standort der Investitionsanlage einen Einfluß darauf hat, ob die Investitionsgüter im Inland oder im Ausland gekauft werden und von inländischen oder ausländischen Firmen installiert werden; für ein entwickeltes Industrieland ist das anzunehmen. Außerdem darf nicht übersehen werden, daß die internationalen Standortsumsch.i.ehtungen des Güterangebots nicht nur das Ergebnis von unternehmerischen Standorts- und Investitionsentscheidungen sind, die stets Zeit brauchen, sondern ebenso das Ergebnis von internationalem Wettbewerb, der kurzfristig den Auslastungsgrad der vorhandenen Produktionskapazitäten verändert. Weltweite Vollbeschäftigung einer Branche, was kurzfristig eine Substitution verhindern würde, ist wohl eine Ausnahme. Wie sieht das Ergebnis aber für die Gesamtwirtschaft aus? Könnte der geschützte Sektor einen lohnkosteninduzierten Rückgang der Arbeitsplätze im Wettbewerbssektor ausgleichen? Dies hängt von vier weiteren Struktur- und Verhaltenskoeffizienten abU: von der Einkommenselastizität der Nachfrage na.eh Gütern des geschützten Sektors; von dem Verhältnis der Arbeitsproduktivität in beiden Sektoren; von der Elastizität der Nachfragesubstitution zwis.ehen Gütern des Wettbewerbssektors und Gütern des geschützten Sektors; schließlich davon, wie sich die Arbeitsplätze der Volkswirtschaft im Ausgangszeitpunkt auf Wettbewerbssektor und geschützten Sektor verteilen 12• Solange der Lohnanstieg die volkswirtschaftliche Reallohnsumme erhöht, entsteht durch den Lohnanstieg neue Nachfrage im geschützten 11 In der folgenden Analyse wird wie bisher die Zahlungsbilanzproblematik ausgeklammert. Lohnerhöhungen im Wettbewerbssektor, die den oben definierten Lohnerhöhungsspielraum überschreiten, führen tendenziell zu einer defizitären Leistungs- und Zahlungsbilanz. Von daher könnte dem Tempo des Lohnanstiegs bzw. der Wahrung der Vollbeschäftigung eine Grenze gesetzt sein. Es sei hier angenommen, daß die Entwicklung nicht aus Zahlungsbilanzgründen gebremst werden muß. 12 Vgl. zu den folgenden Ausführungen die mathematische Modellformulierung im Anhang. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 119 Sektor. Nun steigen mit den Nominallohnraten im Modell der offenen Wirtschaft bei festen Wechselkursen immer; wenn auch geringer, die Reallöhne, da das Preisniveau im Wettbewerbssektor von der Entwicklung der Nominallöhne im Inland nicht berührt wird 13 • Folglich muß durch den Lohnanstieg die Nachfrage nach Gütern des geschützten Sektors zunehmen, solange die Lohnerhöhung nicht einen so starken Rückgang der Gesamtbeschäftigung verursacht, daß die volkswirtschaftliche Reallohnsumme nicht mehr steigt; die Nachfrage wird bei gegebener Erhöhung der Reallohnsumme dabei um so stärker zunehmen, je höher die Einkommenselastizität der Nachfrage nach Gütern des geschützten Sektors ist. Da der geschützte Sektor überwiegend Dienstleistungsbranchen umfaßt, ist anzunehmen, daß die Einkommenselastizität der Nachfrage nach den Gütern dieses Sektors höher ist als diejenige nach Gütern des Wettbewerbssektors und erheblich über eins liegt14• D1e Struktur der Einkommenselastizitäten der Nachfrage begünstigt also die Ersetzung der im Wettbewerbssektor verlorengehenden Arbeitsplätze durch neue Arbeitsplätze im geschützten Sektor 15• Dasselbe läßt sich von dem Verhältnis der Arbeitsproduktivität zwischen diesen beiden Sektoren sagen. Im Durchschnitt ist die Arbeitsproduktivität im Wettbewerbssektor höher als im geschützten Sektor und ebenfalls der jährliche weitere Zuwachs an Arbeitsproduktivität, was wohl nicht nur technisch bedingt, sondern auch eine Folge davon ist, daß der eine Sektor dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, der andere nicht. Das bedeutet, daß eine zusätzliche DM, für Güter im geschützten Sektor ausgegeben, mehr Arbeitsplatz schafft also eine DM, für Güter des Wettbewerbssektors ausgegeben. Insofern erleichtert die zurückgebliebene Arbeitsproduktivität im Dienstleistungsbereich, für sich betrachtet, ebenfalls die Entstehung von Ersatzarbeitsplätzen im Ausgleich für die im Wettbewerbssektor verschwindenden Arbeitsplätze. Diese Aussage gilt jedoch, wie die nächste überlegung zeigt, nur eingeschränkt. 13 Siehe Anhang, Gleichungen (3) bis (5). 14 Eine Berechnung der Differenz der beiden Einkommenselastizitäten an Hand einer Querschnittsanalyse des Verbrauchs privater Haushalte wurde für die Bundesrepublik Deutschland für 1969 versucht und ergab - allerdings bei etwas anderer Abgrenzung der beiden Sektoren und ohne Berücksichtigung der Güter und Dienstleistungen, die der Staat bereitstellt -eine Differenz von 0,22 zugunsten der Güter des geschützten Sektors; s. H. Dicke und B. Heitger: Beschäftigungschancen in der Bundesrepublik Deutschland- Internationaler Sektor versus Binnensektor, Die Weltwirtschaft, 1977, Heft 1, S. 101. 1S Diese Aussage dürfte mit steigendem Lebensstandard immer mehr Bedeutung gewinnen, da anzunehmen ist, daß die Differenz der Einkommenselastizitäten mit steigendem Lebensstandard größer wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
126 Wolfram Mieth nehmen, daß sich einseitigere Erwartungen herausbilden und sich dadurch der Anpassungsprozeß der Erwartungen beschleunigt. Es genügt bereits, wenn IX = 1, d. h. der Kassakurs den Terminkurs bestimmt, daß zins induzierte Kapitalbewegungen in einem System flexibler Wechselkurse nicht mehr in der Lage sind, die Kursdifferenz (den SwaP1:latz) zu erweitern; die Folge ist dann bereits hier die sich selbst bestätigende Wechselkursentwicklung, d. h. über längere Zeit unterbewertete und überbewertete Währungen 28• Wenn sich gar die Erwartungen auf die Veränderungsraten des Wechselkurses hin umorientieren, so daß W:+ 1 = IX Wt + (1 - IX) tOt -1 t + 1, ... hier Perioden werden häufig Situationen eintreten, in denen der erwartete Wechselkurs den Gleichgewichtswechselkurs, der den realwirtschaftlichen und geldpolitischen Bedingungen entsprechen würde, verfehlt. Länger anhaltende über- oder Unterbewertungen sind dann sehr wahrscheinlich. Dieser Zustand kann zwar nicht ewig anhalten, ohne daß die enttäuschten Erwartungen reagieren. Inzwischen schafft die über- und Unterbewertung aber Fakten. Die Inflationsrate wird in dem Land mit der überbewerteten Währung noch weiter heruntergedrückt und in dem Land mit der unterbewerteten Währung noch weiter erhöht. Dadurch werden zwar über- und Unterbewertung abgebaut, gleichzeitig aber durch die damit einhergehende Veränderung des Reallohns die Ungleichgewichtssituation am Arbeitsmarkt im Wettbewerbssektor verstärkt 2t • 28 Siehe Jahresgutachten des Sachverständigenrates 1975/76, Zif. 422. 29 Das spekulative Vorauseilen der Wechselkurse gegenüber den realen Gegebenheiten, wenn sich bei freier Wechselkursbildung überwiegende Erwartungen herausbilden, und die Frage, wie und wie weit dadurch die Anpassung anderer volkswirtschaftlicher Variablen an die übertreibende Wechselkursveränderung beschleunigt oder erzwungen wird, wurde nach dem 1. Weltkrieg im Zusammenhang mit den Inflationen jener Zeit, der Kaufkraftparitätentheorie Cassels und der Kursentwicklung des französischen Francs ausführlich diskutiert. Siehe E. Küng: Die Selbstregulierung der Zahlungsbilanz, St. Gallen 1948, S. 242 ff.; G. Haberler: Der internationale Handel, Berlin 1933, S. 26 ff.; von der älteren Literatur ist aufschlußreich J. W. Angell: The Theory of International Prices, Cambridge, Mass. 1926, S. 187 ff. und S. 194 ff.; C. Rist: Die Deflation, Berlin 1925, v. a. S. 96 ff.; A. A. Young: War Debts, External and Internal, Foreign Affairs, 2. 1923/24, S. 403 ff. Diese ältere Diskussion betont die Sensibilität der Devisenmärkte und den überragenden Einfluß psychologischer Faktoren. Rist spricht sogar von der Machtlosigkeit der währungspolitischen Instanz. Die in Deutschland übliche Behandlung der Inflation von 1919 bis 1923 mit dem Begriffspaar Zahlungsbilanztheorie und Inflationstheorie vergröbert die Problematik und unterschätzt diese Seite des Problems. Dasselbe galt wohl für die uneingeschränkten Befürworter des flexiblen Wechselkurses in den vergangenen Jahren. Das Meinungsbild ändert sich aber langsam, siehe Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 46. Jahresbericht 1975176, S. 30; Witteveens Abschiedsrede vom IWF, Handelsblatt, 8. 6. 1978. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 127 Bei flexiblen Wechselkursen unter Berücksichtigung der Erwartungen ergibt sich also: Solange eine verzögerte Anpassung der Erwartung die Wechselkursanpassung verlangsamt, entsteht daraus für ein Land, dessen Währung tendenziell aufwertet, ein Beschäftigungsvorteil im Wettbewerbssektor; die Währung bleibt relativ unterbewertet. Wenn sich aber mit der Zeit wegen anhaltender Aufwertungstendenz die Erwartungen bezüglich dieser Währung vereinheitlichen und die meisten auf eine weitere Aufwertungstendenz setzen, geht dieser Vorteil verloren und verwandelt sich in einen Nachteil, wenn die Erwartungen die Wirklichkeit überholen. Umgekehrt verläuft die Entwicklung bei Ländern mit einer Abwertungstendenz. Welche Folgerungen ergeben sich aus der oben beschriebenen Sachlage eines durch Erwartungen bedingten falschen Wechselkurses für die Lohnpolitik und für die Geldpolitik? Den folgenden Überlegungen liegt der Fall zugrunde, daß die Beschäftigungslage im Wettbewerbssektor sich aufgrund einer zu weit gehenden Aufwertungstendenz der eigenen Währung verschlechtert. Beginnen wir mit der lohnpolitischen Seite des Problems. Man könnte auf den ersten Blick vermuten, daß dadurch die These widerlegt wird, daß es bei freien Wechselkursen keine übermäßigen Lohnerhöhungen geben könne. Dieser Schluß wäre jedoch zu einfach. Denn hinter dieser These steht ja die Meinung, daß übermäßige Lohnerhöhungen durch entsprechende Wechselkursanpassungen korrigiert würden und daher von dem Tempo des Lohnanstiegs kein nachhaltiger Beschäftigungsrückgang im Wettbewerbssektor hervorgerufen werden kann. Hier geht es aber um den Fall, daß erwartungsbedingt ein zu niedriger Wechselkurs vorliegt, weil die Erwartungen die tatsächliche Entwicklung vorwegnehmen. Ein geringerer Lohnanstieg würde unter diesen Umständen die Beschäftigung im Wettbewerbssektor nur dann erhöhen, wenn dadurch die Erwartungen und damit die Kursentwicklung nicht oder nicht nennenswert beeinflußt wird. Dafür spricht allerdings einiges. In der Tagesdiskussion über die vermutliche Entwicklung von Wechselkursrelationen stehen nicht die Lohnerhöhungsraten, sondern andere Größen im Vordergrund wie Geldmengenwachstum, Inflationsrate, Leistungsbilanz- und Zahlungsbilanzüberschüsse und -defizite oder Haushaltsdefizite, Größen, die in keinem oder in einem verzögerten Zusammenhang mit der Lohnerhöhungsrate stehen. Auf diese Weise könnte die Lohnzurückhaltung die Erwartungen auf den Devisenmärkten gewissermaßen unterlaufen. Zu einer ähnlichen Schlußfolgerung käme man, wenn man davon ausgeht, daß die Wechselkurserwartungen stark von vergangenen Trends bestimmt sind. Tatsächlich spricht in einer solchen von Erwartungen blockierten Wechselkurssituation viel OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
128 Wolfram Mieth für eine Lohnpolitik im Wettbewerbssektor, die vom Trend nach unten abweicht 30 . Gegen eine überbewertete Währung könnte die Zentral bank ankämpfen, indem sie Devisen ankauft. Sie würde damit das reine Prinzip des flexiblen Wechselkurses verlassen. Der Ankauf von Devisen hätte zur Folge, daß (1) der Kassakurs der ausländischen Währung in einheimischer Währung steigt und (2) die inländische Geldmenge steigt und damit der inländische Zinssatz sinkt. Ob und in welcher Richtung dadurch internationale Kapitalbewegungen des Portfoliotyps ausgelöst werden, bleibt offen; denn sowohl der Swapsatz sinkt, wenn man davon ausgeht, daß der - durch Erwartungen überhöhte - Terminkurs dem Kassakurs nicht folgt, als auch die Zinsdifferenz zwischen In- und Ausland sinkt 31 . Wenn aber die Zentralbank die inländischen Geldzuflüsse bei dieser Operation durch andere Maßnahmen neutralisiert, so daß keine Zinssenkung im Inland eintritt, erzeugt sie dadurch die Tendenz zum Kapitalimport. Denn nun steht einem niedrigeren Swapsatz eine unveränderte Dilferenz zwischen in- und ausländischen Zinssätzen gegenüber, die solange zusätzliche Kapitalimporte induziert, bis der Kassakurs der ausländischen Währung soweit gesunken ist, daß der Swapsatz der ursprünglichen Zinsdilferenz zwischen In- und Ausland wieder entspricl1.t. Der ausgelöste Kapitalimport hätte damit die Maßnahmen der Zentralbank gegen den überhöhten Wechselkurs zunichte gemacht. Ob eine Zentralbank überhaupt gegen einen überhöhten Wechselkurs erfolgreich sein kann, ist strittig. Verfestigte Erwartungen können, besonders im monetären Bereich, bestimmte Preise buchstäblich "einfrieren"32. Trotzdem zeigen die obigen Überlegungen eine Schwäche einer vorangekündigten Geldmengenpolitik, wenn die Vorankündigung zur rücksichtslosen Durcl1.führung verleitet 33 . Außerdem machen sie deutlich, daß eine Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Lohn- 30 Eine Lohnpolitik, die den Erwartungstrend nach oben durchbricht, könnte ebenfalls erfolgreich sein, wenn dadurch eine neue Einschätzung des künftigen Wechselkurses zustande kommt und überhöhte Erwartungen verschwinden. Um den guten Ruf der DM zu zerstören, müßte man heute aber zu einer Schocktherapie greifen, deren Nebenwirkungen auch im Beschäftigungsbereich selbst unberechenbar wären. 31 Siehe oben Anm. 24. 32 Siehe J. M. Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money, London 1936, S. 172. 33 Eine Empfehlung des Sachverständigenrats im Jahresgutachten 1977/78, Zif. 175. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich stellt in ihrem letzten Jahresbericht (48. 1977/78, S. 57 ff.) dagegen die die Sachlage richtiger einschätzende Frage, ob es nicht besser wäre, geldpolitisch den Wechselkurs zu stabilisieren und nicht die Geldmenge. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 129 anstieg und Beschäftigung im Wettbewerbssektor unter freien Wechselkursen bei Mitberücksichtigung der Erwartungen abermals bei dem Problem der Priorität von Geldpolitik und Lohnpolitik, von Preisstabilität und Vollbeschäftigung mündet. Fassen wir zusammen: In einem System freier Wechselkurse ist der strikte Zusammenhang zwischen Lohnanstieg und internationalem Konkurrenzdruck auf den Wettbewerbssektor einer Volkswirtschaft nicht mehr gegeben. Bei entsprechender anpassender Geldpolitik könnte eine Verschiebung der Kostenrelation zwischen inländischen und ausländischen Herstellern durch steigende inländische Lohnkosten vielleicht nicht für jede einzelne Branche, aber insgesamt vermieden werden. Durch Geldmengenpolitik und Interventionen am Devisenmarkt könnte die Zentralbank aber auch nach beiden Seiten eine aktive Rolle spielen, nämlich bei gegebenem Lohnanstieg die Beschäftigungslage im Wettbewerbssektor gegenüber dem Zeitpunkt vor der Lohnerhöhung verbessern oder verschlechtern, vorausgesetzt, daß der Wechselkurs nicht durch Erwartungen ungewöhnlich stark fixiert ist. Die Entwicklung der Beschäftigung im Wettbewerbssektor ist aber nicht dasselbe wie diejenige der Gesamtbeschäftigung in einer Volkswirtschaft. Bezieht man die Arbeitsplätze im geschützten Sektor in die Betrachtung ein, kommt man zu ähnlichen Überlegungen wie im System fester Wechselkurse: dieselben Koeffizienten und ihr Zusammenwirken entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Lohnanstieg die Arbeitsplätze dort vermehrt. Dabei tritt nur folgendes neue Problem dazu: Je mehr die Geldpolitik die negativen Wirkungen eines starken Lohnanstiegs auf die Beschäftigung im Wettbewerbssektor über die Wechselkursveränderung abfängt, desto weniger vermag eine Nominallohnerhöhung zu einer Reallohnerhöhung zu werden 34; je weniger Arbeitsplätze also durch Lohnerhöhungen im Wettbewerbssektor vernichtet werden, desto weniger neue Arbeitsplätze können diese Lohnerhöhungen im geschützten Sektor schaffen. Geldpolitik wird hier zugleich Strukturpolitik; sie bestimmt mit die Entwicklung der Anteile des Wettbewerbssektors und des geschützten Sektors. Wie die Beschäftigung in der Volkswirtschaft sich per Saldo entwickelt, ist jedoch von den empirischen Werten der Koeffizienten abhängig. 34 Auch der durch Aufwertungserwartungen spekulativ überhöhte Wechselkurs wirkt nicht so eindeutig auf die Gesamtbeschäftigung wie auf diejenige im Wettbewerbssektor. 9 Schriften d. Vereins f. Soclalpolitlk 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
130 Wolfram Mieth IV. Einige Anmerkungen zur Lage der BundesrepubIik Deutschland Der Wechselkurs der DM ist heute nur noclt gegenüber den Währungen des Europäischen Währungsverbundes festgelegt und gegenüber dem Österreichischen Schilling, weil die Österreichische Zentral bank diesen in einem festen Wechselkursverhältnis zur DM hält. Der Anteil dieser Ländergruppe an der westdeutschen Handels-, Reise- und Transportbilanz betrug 1976 ca. 28 {I/o. Wenn man den Osthandel ausklammert, der politischer und planwirtschaftlicher Unberechenbarkeit ausgesetzt ist, so bleiben etwa 2/ 3 der westdeutschen Leistungsbilanz, die im Austausch mit Ländern, deren Wechselkurse zur DM flexibel sind, abgewickelt werden. Die überlegungen zu dem Zusammenhang von Lohnanstieg und Beschäftigung unter der Bedingung fester Wechselkurse sind daher nacl1 wie vor nocl1 aktuell, wenn auch nicht mehr ausschlaggebend. In der öffentlichen Diskussion wird das manchmal übersehen. Eine weitere wichtige Frage wäre, ob man die Bundesrepublik Deutschland noch zu den theoretisch sogenannten kleinen Ländern rechnen kann, für die der oben entwickelte Denkansatz mit einem internationalen Wettbewerbssektor entwickelt worden ist. Die Autoren der genannten schwedischen Studie zählen sie ausdrücklich zu den kleinen Ländern im Sinne dieser Theorie, während sie für die USA wegen ihrer Größe Vorbehalte machen 35• Tatsächlich ist der große Anteil der deutschen Industrie am Welthandel in Industriegütern nicht unbedingt ein Zeichen von Marktrnacht, aber bestimmt ein Zeichen für die Weltmarktabhängigkeit. Der große deutsche Anteil ist durch die ganz ungewöhnliche Vielfältigkeit der deutschen Exportstruktur mitbedingt und weniger durch eine besondere deutscl1e überlegenheit auf einzelnen Gütermärkten. Schließlich wäre die Frage zu stellen, ob die DM gegenüber den Währungen, die in keinem festen Kursverhältnis zu ihr stehen, heute überbewertet ist. Das läßt sich bekanntlich nur als Durchschnittsaussage feststellen. Wahrscheinlich gehört die DM heute zu den überbewerteten Währungen, während sie noch 1974 wegen der vorangegangenen Ölpreissteigerungen zu den Währungen zu rechnen war, über deren zukünftige Kursentwicklung sich keine einhellige Meinung bilden konnte und deren Kurs daher mehr einer adaptiven Erwartungsbildung folgte. 115 Edgren, Faxen und Odhner, a.a.O., S. 20. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 131 Anhang. Mathematische Ableitung des Zusammenhangs von Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft bei festen Wechselkursen 36 B bezeichnet die Nachfrage nach Arbeitskräften (Beschäftigung), L das Lohnniveau, P das Preisniveau, X die Produktivität, Z die nachgefragte Produktmenge und Z' die hergestellte Produktmenge. Die Indices w und g bezeichnen den Wettbewerbssektor bzw. den geschützten Sektor der Volkswirtschaft, die hochgestellten Indices i und a Inland und Ausland (alle nicht so bezeichneten Größen sind inländische) (X und (1 - (X) das Gewicht der beiden Sektoren w und g im Ausgangszeitpunkt der Betrachtung, in Arbeitsplätzen gemessen, (x' und (1 - (X') dasselbe, in Umsätzen gemessen. Es ist zweckmäßig, das Modell in Veränderungsraten zu formulieren, wobei der kleine Buchstabe die Veränderungsrate bezeichnet, also z. B. I die Lohnsteigerungsrate. Die folgende Gleicllung zeigt die zugrundeliegende Problematik (1) Ist die Gleichung gleich 0, so heißt das, daß der Rückgang der Beschäftigung im w-Sektor durch die Zunahme der Beschäftigung im g-Sektor ausgeglichen wird; hierbei wird angenommen, daß bw negativ ist, d. h., daß lw> (pw + xw ), die Lohnsteigerung im Wettbewerbssektor also höher ausfällt als die Summe von Weltinflationsrate und Produktivitätsfortschritt im Wettbewerbssektor der Volkswirtschaft. Bleibt die Lohnsteigerung unter diesem Wert, wird bw positiv und damit mit Sicherheit auch das Gesamtergebnis; die Beschäftigung in der Volkswirtschaft würde zunehmen. Die Gesamtbesclläftigung kann aber auch zunehmen, wenn bw negativ ist, nämlich wenn das zweite Glied der Gleichung positiv ist und den Beschäftigungsrückgang im w-Sektor überkompensiert. Die Rolle der Gewichtsrelation der beiden Sektoren dabei ist unmittelbar einsichtig. Zu untersuchen wäre, wie ein Lohnanstieg bw und bg beeinflußt. 86 Die folgenden überlegungen übernehmen Anregungen aus dem Aufsatz von K. Lancaster: Productivity-Geared Wage PoUcies, Economica, N. S., 25. 1958, S. 199 ff., insoweit auch Lancaster ein Zwei-Sektoren-Modell in Veränderungs raten eIltwickelt. Ein Hinweis auf den Aufsatz von W. H. Branson und J. Myhrman: Inflation in Open Economies: Supply-Determined versus Demand-Determined Models (in: Inflation in Small Countries. Lecture Notes in Economics and Mathematical Systems, 119. BerUn u. a. 1976) erreichte mich zu spät, als daß ich ihn noch verarbeiten konnte. 9· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
132 Wolfram Mieth Es sei angenommen, daß (2) (3) (4) (5) (6a) (6b) lw = 19 = l Pw = Pw Pg = l -xg P = (X' Pw + (1 - -x') Pg = 0/ Pw + (1 - IX') (l -Xg) Die Annahme, daß die Löhne innerhalb einer Volkswirtschaft relativ gleichmäßig steigen, zum mindesten, daß kein systematischer Unterschied zwischen den Lohnsteigerungsraten im Wettbewerbssektor und im geschützten Sektor besteht, ist plausibel. Die Preissteigerungsrate im Wettbewerbssektor ist für die Volkswirtschaft dem Modell gemäß exogen vorgegeben. Die Preissteigerungsrate im geschützten Sektor ergibt sich aus der Differenz zwischen Lohnanstieg und Produktivitätsanstieg; es wird also angenommen, daß Lohnerhöhungen im geschützten Sektor nicht den Gewinn vermindern. Der gesamtwirtschaftliche Prei~anstieg ist ein gewogener Index der beiden Preissteigerungsraten. Die Annahme, daß die Produktivitätszuwachsraten in beiden Sektoren exogen bestimmt sind, ist eine Vereinfachung, die sicherlich diskutabel ist. Dahinter stecken mehrere Aspekte. Zum einen werden damit die Einflüsse auf die Produktivitätsentwicklung vernachlässigt, die von kurzfristigen, vor allem konjunkturellen Schwankungen des Auslastungsgrades der Produktionsanlagen ausgehen. Dies scheint mir kein wesentlicher Mangel des Ansatzes zu sein, obgleich man dies bei Verwendung des Modells in Zeiten kurzfristiger Unterauslastung beachten muß37. Zum anderen wird mit dieser Annahme aber auch ein Einfluß des Lohnanstiegs auf die Produktivitätsentwicklung über die Änderung des Kapitalkoeffizienten ausgeschlossen, eine Vereinfachung, die an späterer Stelle noch einmal bedacht werden muß. Die Veränderung der Beschäftigung im Wettbewerbssektor ist bestimmt durch (7) Wovon hängt nun die Veränderungsrate der im Inland hergestellten Produktmenge im Wettbewerbssektor z~ ab? Offensichtlich von der 37 Auch Skalenerträge werden hier vereinfachend nicht berücksichtigt, sondern linear-homogene Produktiunsfunktionen vorausgesetzt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 133 weltweiten Wachstumsrate der Produktion im Wettbewerbssektor3 8 und von der Substitutionselastizität zwischen inländischem und ausländischem Güterangebot auf den Binnenmärkten und Exportmärkten, die hier in folgender Weise definiert sei: (8) (J mißt die relative internationale Standortverschiebung der Produktion von Wettbewerbsgütern aufgrund einer relativen Verschiebung der Kosten, die hier vereinfacht nur mit den Lohnkosten und der Produktivität erfaßt ist. Marshalls Vorschlag, sie positiv zu formulieren, wird übernommen. Da die Veränderungsraten, um die es in dieser Analyse geht, im allgemeinen nicht groß sein können (Jahresraten vorausgesetzt), kann man die vereinfachende Rechenregel anwenden, daß die proportionale Veränderung eines Produktes gleich sei der Summe der proportionalen Veränderung seiner Faktoren und daß die proportionale Veränderung eines Quotienten gleich sei der proportionalen Veränderung des Zählers minus die proportionale Veränderung des Nenners. Dann kann man auch schreiben (8') z~- z~ IJ = - ---.,::---~--- (li - x~) -(la - x~) (9) z;~ = Z;: -IJ [(li - x~) -(la - x~)] Der erste Term der rechten Seite der Gleichung (9), z;: , läßt siro als exogen bestimmter Trendwert uminterpretieren. Er stellt dann die Wachstumsrate der Produktion im Wettbewerbssektor im Ausland dar. Da in dem hier betrachteten Modell die Annahme des kleinen Landes gemacht wird, kann man näherungsweise diese Wachstumsrate mit derjenigen des Wettbewerbssektors der Welt gleichsetzen. Auch die Exogenität des Trendterms läßt sich mit der Annahme des kleinen Landes begründen. Die Gleichung (9) wäre dann so zu schreiben 38 Bei dem Begriff Wettbewerbssektor der Welt ist zu beachten, daß er von einem einzelnen Land aus gesehen definiert ist, also die Offenheit dieses Landes widerspiegelt. Diese globale Größe ist also vom Standort des Betrachters abhängig und keine international objektive Größe. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
134 Wolfram Mieth (9') Je nachdem, ob dann der Klammerausdruck auf der rechten Seite der Gleichung (9') kleiner oder größer Null, ist auch z~ ~ z;:, wobei 0 die Stärke der Wirkung auf z~ mitbestimmt. Setzt man (9') in (7) ein, erhält man für die Wachstumsrate der Beschäftigung im Wettbewerbssektor des Inlandes (10) = z;: + 0 (fa - x~ - li) + (0 -1) x~ Der erste Term macht deutlich, daß der kurzfristig oft wichtigste Einfluß auf das (inländische) bw die Weltwachstumsrate der Produktion im Wettbewerbssektor ist, die das einzelne (kleine) Land kaum beeinflussen kann. Der zweite und dritte Term korrigiert diese Trendgröße, indem der Einfluß der Entwicklung der relativen Kosten zwischen Inland und Ausland und der Produktivitätsentwicklung miteinbezogen wird. Bemerkenswert ist, daß je nachdem, ob 0 ~ 1 ist, der Produktivitätsfortschritt im Wettbewerbssektor Arbeitsplätze im Wettbewerbssektor vernichtet oder schafft. Die Veränderung der Beschäftigung im geschützten Sektor ist bestimmt durch (11) Da beim geschützten Sektor, von kurzfristigen, vorübergehenden Ungleichgewichten abgesehen, davon ausgegangen werden kann, daß Z ~ = Zg, kann man auch schreiben (11') Die Veränderungsrate der Nachfrage nach Gütern des geschützten Sektors Zg hängt von drei Momenten ab, der Einkommenselastizität der Nachfrage nach Gütern dieses Sektors, der Veränderung des Realeinkommens und der Preiselastizität der Nachfragesubstitution zwischen Gütern des Wettbewerbssektors und des geschützten Sektors. Der Einfachheit halber sei angenommen, daß die Veränderung des Reallohneinkommens und des realen Volkseinkommens jeweils gleich sind, so daß (l -p) die Veränderung des Realeinkommens mißt. Die Veränderung der Nachfrage nach Gütern des geschützten Sektors auf Grund einer Veränderung des Realeinkommens würde dann wiedergegeben dur.ch (12) 1 Zg = YJyg (l - p) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft 135 wobei 1Jyg die Einkommenselastizität der Nachfrage nach Gütern des geschützten Sektors bezeichnet und z~ den Teil der Nachfrageveränderung, der aus der Einkommenssteigerung resultiert. Die Preiselastizität der Nachfragesubstitution zwischen Gütern des Wettbewerbssektors und des geschützten Sektors sei definiert (13) wobei Marshalls Vorschlag, sie positiv zu formulieren, wiederum übernommen wird; oder vereinfacht geschrieben (13') Daraus folgt unter Verwendung von (4) (14) z; bezei.chnet den Teil der Nachfrageveränderung, der durch eine Veränderung des Preisverhältnisses zwischen den Gütern der beiden Sektoren hervorgerufen wird. Ist der Klammerausdruck Null oder s = 0, so wird keine Verschiebung der Nachfrage stattfinden, also auch das zweite Glied auf der rechten Seite der Gleichung (14) Null sein und damit auch z;. Bei dem zweiten Term handelt es sich offenbar um eine dämpfende Korrekturgröße zu dem ersten Term. Da nämlich die Elastizität der Substitution unter der Annahme abgeleitet wird, daß das Einkommen konstant ist, d. h., daß mit den Preisverschiebungen kein Einkommenseffekt verbunden ist, müssen die Vorzeichen von z~ und z; unterscl1ied- lich sein. Daraus läßt sich schließen, daß z;o die Wirkung des ersten Terms auf z; abschwächt. Leider lassen sich die beiden theoretischen Konstrukte z! und z; nicht eindeutig zu Zg verknüpfen, so daß eine implizite Schreibweise gewählt werden muß. Trotzdem lassen sich an dem Ergebnis die Zusammenhänge zwischen Lohnanstieg und Beschäftigung im geschützten Sektor verdeutlichen. Es sei also (15) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
142 Jürgen Zerche Produktionskapazität das entscheidende übel. Sie empfehlen daher eine Ausdehnung staatlicher und privater Nachfrage 11• An dieser Stelle - Ausdehnung privater Nachfrage - setzt die gewerkschaftliche Forderung nach "Steigerung der Massenkaufkraft durch Lohnerhöhung" an l2 ; - die Vertreter einer dritten Position nehmen eine Zwischenstellung ein; sie betonen die Notwendigkeit, daß einerseits auf Grund einer ausgewogenen Lohnkostenentwicklung Güter rentabel produziert werden müssen, andererseits aber diese Güter auf dem Markt auf entsprechende Nachfrage treffen müssen l3 • Die erste Ansicht dominiert ohne Zweifel die gegenwärtige wirtschaftspolitische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihr sind vorkeynessche, neo klassische Gedankengänge wieder aktuell geworden. Anderereits mehren sich gerade in den letzten Jahren die Versuche der Gewerkschaften und gewerkschaftlich orientierter Ökonomen, diese zentrale Stellung, die damit der Lohnpolitik zugewiesen wird, durch alternative Deutung der aktuellen Wirtschaftslage in Frage zu stellen. Im folgenden soll ein überblick über diese Versuche gegeben werden. Dabei kann die Problemstellung in folgende zwei Teilfragen unterteilt werden 14 : 1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Reallohnhöhe und der Beschäftigungsmenge? 2. Können die Tarifpartner, hier besonders die Gewerkschaften, die ja ihre Tarifverhandlungen um Geldlöhne führen, einen Einfluß auf die Reallöhne ausüben? 11 Hier wäre vor allem zu nennen die sog. Memorandumgruppe mit ihren Gegengutachten, z. B. Vorschläge zur Beendigung der Massenarbeitslosigkeit, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 5177, S. 625 - 645 und E. Kowalski, Deus Pigouvianus ex Ökonomachina? oder: Gleicher Rang für die Nachfrage, in: Konjunkturpolitik 1178, S.1 - 15. 12 Vgl. Vorschläge des DGB zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung, o. O. o. J., Abschnitt 1.4. 13 Hier sind vor allem zu erwähnen: M. Teschner, Zum Einfluß der Lohn- und Gewinnentwicklung auf die Beschäftigung, in: Konjunkturpolitik 1/77, S. 67 ff. und Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Aktuelle Probleme der Beschäftigungspolitik, in: Bulletin der Bundesregierung Nr.120 vom 29.1.1977, S. 1100 ff. Vgl. auch AReport to the OECD by a Group of Independant Experts (Paul McCrecken, Guido Carli, Herbert Giersch u. a.) Towards Full Employment and Price Stability 1977, S. 17: "the aim should be an expension of demand some what greather than the growth of potential supply." 14 Vgl. B. Gahlen, Zur Verantwortung der Lohnpolitik für die Vollbeschäftigung, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1978, 11. Jg. H.3, S. 281 - 288, hier 282. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vollbeschäftigung und Verteilung im Konflikt 143 Es wird skizzenhaft dargestellt, wie die traditionellen neoklassischen und keynesianischen Theorien diese beiden Fragen beantworten. Danach wird die gegenwärtig gegen den neoklassischen Ansatz vorgebrachte Kritik nachgezeichnet; daran anschließend werden einige alternative Deutungsversuche und darauf aufbauende Therapievorschläge vorgestellt. Doch zunächst soll anhand einiger wichtiger ökonomischer Daten die gegenwärtige wirtschaftliche Situation umrissen werden. 2. Bemerkungen zur aktuellen Wirtschaftslage Im Jahre 1970 hat HenscheP5 die Zielvorstellungen des DGB zur Lohn- und Umverteilungspolitik der siebziger Jahre in einem programmatischen Artikel konkretisiert l6 • Es gelte im Rahmen einer autonomen verteilungspolitischen Zielsetzung l7 , den nach Meinung des DGB seit 1967 eingetretenen Lohnrückstand auszugleichen; zu diesem Zwecke müsse sichergestellt werden, daß die Lohneinkommen im Zeitraum 1970 -1974 stärker steigen als die Gewinneinkommen l8 • Seit 1960 ist die Lohnquote, die den Anteil der Lohneinkommen am gesamten Volkseinkommen angibt, von 60,4 Prozent auf 72,1 Prozent angestiegen (vgl. Tab. 1)19; auch bei Berücksichtigung von Veränderungen in der Struktur der Erwerbstätigen (bereinigte Lohnquote) ist ein - wenn auch geringerer - Anstieg festzustellen 20 . Da die Lohnquote als eine sehr problematische verteilungstheoretische Maßgröße angesehen werden muß21, soll hier auch die vom Sach- 15 Zu diesem Zeitpunkt war Henschel in der Hauptabteilung Wirtschaft des DGB-Bundesvorstandes tätig. 16 Vgl. R. Henschel, Die wirtschaftspolitischen Aufgaben der siebziger Jahre, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 8/70, S. 449 ff. 17 Vgl. R. Henschel, S.450. 18 Vgl. R. Henschel, S. 451. Im folgenden wird vereinfachend angenommen, daß die Verbesserung der Verteilungssituation in der ersten Hälfte der siebziger Jahre auf den Erfolg einer sich an dieser Zielsetzung orientierenden gewerkschaftlichen Lohnpolitik zurückgeführt werden kann. 19 Vgl. SVR 1977178, S.81. 20 Roloff kommt bei einer Berücksichtigung staatlicher Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge) zu dem Ergebnis, daß die Nettolohnquote seit 1960 von 43,3 Ofo auf 41,1 Ufo gefallen sei. Vgl. O. Rolott, Theorie und Praxis der Besteuerung, Opladen 1978, S. 246. 21 Markmann und Henschel nennen folgende Gründe, warum die Lohnquote keinerlei genauen Aussagen über die Einkommensverteilung zulasse: - nicht alle Determinanten der Lohnquote gehen in die amtliche Statistik ein: so werden der durchschnittliche nominale Stundenlohn je Beschäftigten, die jährliche Arbeitszeit in Stunden je abhängig Beschäftigten ebenso wenig berücksichtigt wie z. B. die Entwicklung der Kapitalproduktivität OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
144 Jürgen Zerche Tabelle 1 Die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung Anteil der Jahr Lohnquote Arbeitnehmer an den Er~rbstatsächlicha) bereinigtb) tätigen 1960 W,4 60,4 77,2 1961 62,7 62,1 78,0 1962 64,1 62,8 78,8 1963 65,1 63,2 79,5 1964 64,8 62,3 80,3 1965 65,6 62,6 80,9 1966 66,6 63,3 81,2 1967 66,4 63,2 81,1 1968 64,8 61,3 81,6 1969 66,1 61,8 82,5 1970 67,8 62,7 83,4 1971 69,1 63,6 83,9 1972 69,5 63,8 84,2 1973 70,7 64,6 84,5 1974 72,6 66,3 84,5 1975 72,8 66,5 84,5 1976 71,2 64,8 84,9 1977c) 72,1 65,2 85,3 a) Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit in vH des Volkseinkommens. b) Lohnquote bei konstant gehaltenem Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen im Jahre 1960. c) Eigene Schätzung. QueUe: SVR 77/78, S. 81. verständigenrat benutzte Methode zur Analyse der Einkommensposition der Arbeitnehmer, die auf die Veränderung der Reallohnposition abstellt, hinzugezogen werden 22• - Konzentrationstendenzen in der Wirtschaft können zu einem rechnerischen Anstieg der Lohnquote führen, ohne daß die Gewinne, die zur Finanzierung von Investitionsvorhaben zur Verfügung stehen, sinken. Vgl. H. Markmann, Wirtschaftliche Bestimmungsgründe der Lohnbildung aus der Sicht der Gewerkschaften, in: H. Arndt (Hrsg.): Lohnpolitik und Einkommensverteilung, Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. Bd.51, Berlin 1964, S. 756 ff. und R. Henschel, Die Krise der Wirtschaftspolitik - die Sicht der Gewerkschaften, in: H. Markmann / D. B. Simmert (Hrsg.): Die Krise der Wirtschaftspolitik, Köln 1978, S. 122. 22 Zur Berechnung der Reallohnposition vgl. SVR 1977178, S. 214 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vollbeschäftigung und Verteilung im Konflikt 145 Aus dem oberen Diagramm in Abb. 1 ist zu entnehmen, daß sich die Reallohnposition der Arbeitnehmer seit 1968 - mit Ausnahme eines leichten Rückgangs im Jahre 1972 -bis 1975 kontinuierlich verbessert hat 23• Ab 1970 ist - wie aus dem unteren Diagramm in Abb. 1 ersichtlich -die Arbeitslosenquote leicht, ab 1973 sprunghaft angestiegen 24• Sie hat im November des Jahres 1974 einen Höchststand von knapp fünf Prozent erreicht und sich seitdem auf einem Niveau von jahresdurchschnittlich vier Prozent verfestigt. ABBILDUNG 1 REALLOHNPOSI TION DER ARBEITNEHMER 1962::100 r.... ~ "- / - '-.J ARBEITSLOSENQUOTE r- I V I'\. ,-1 -- f-I '-I--' I I I I I I I I I I I I 62 65 70 74 77 115 110 105 100 95 v. H. 5 4 3 2 1 o In absoluten Zahlen bedeutet dies für die Jahre 1975 bis 1977 rd. 1 Million registrierte Arbeitslose. Hinzu kommt noch eine stille Reserve von Nichtbeschäftigten, die sich nicht arbeitslos gemeldet haben; diese stille Reserve kann mit 400 000 bis 500 000 Personen veranschlagt werden 25• 23 Vgl. SVR 77178, S.139. 24 Ebenda. 25 Vgl. Ifo-Schnelldienst, H. 18/19, 1978, S. 10 f. 10 Schriften d. Vereins t. Socialpolitik 104 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
146 Jürgen Zerche Die Arbeitslosigkeit betrifft nicht alle Arbeitsuchenden gleichmäßig, vielmehr sind drei Gruppen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosenquote auszumachen 26: - die Arbeitslosenquote für Frauen lag 1977 mit 5,7 Prozent bedeutend höher als die Arbeitslosenquote der Männer mit nur drei Prozent, - die Arbeitslosenquote für Arbeitsuchende ohne abgeschlossene Berufsausbildung betrug 1977 6,6 Prozent verglichen mit einer durchsclmittlichen Arbeitslosenquote von vier Prozent, - ältere Arbeitnehmer sind ebenfalls stärker von Arbeitslosigkeit betroffen; die Arbeitslosenquote für die Altersgruppe von 55 bis unter 60 Jahre betrug 1977 5,6 Prozent. 3. Die Begründung eines Zielkonftiktes zwischen Lohnhöhe und Beschäftigung In diesem Absclmitt soll skizzenhaft verdeutlicht werden, wie mit der neoklassischen und der keynesianischen Theorie ein Konflikt zwischen Reallohnerhöhung und Vollbeschäftigung begründet werden kann 21•28• Die neoklassische Theorie behandelt das Geschehen auf dem Arbeitsmarkt in Analogie zu dem Geschehen auf den Gütermärkten. Ebenso wie auf diesen Märkten bildet der Preis (Reallohn) den zentralen Steuerungsmechanismus zur Anpassung von Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften. Das Angebot an Arbeit ist in der neoklassischen Theorie bestimmt durch eine Entscheidung über die Auf teilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf Arbeits- und Freizeit nach Maßgabe der Entlohnung pro Zeiteinheit 29 • Mit steigendem Lohnsatz wird vermehrt Arbeit angeboten, da die Opportunitätskosten der Freizeit steigen, d. h. Arbeit attraktiver wird. 28 Vgl. Uo-Schnelldienst, S.23. 21 Eine ausführliche Darstellung findet sich in: J. Zerche, Arbeitsökonomik, Kap. VI, Band 2006 der Sammlung Göschen, Berlin, New York 1979. 28 Dabei wird von jeglicher außenwirtschaftlichen Aktivität abgesehen. Zur Einbeziehung der außenwirtschaftlichen Verflechtung in die Analyse der Zusammenhänge von Löhnen und Beschäftigung vgl. den Beitrag von W. Mieth, Lohnanstieg und Beschäftigung in einer offenen Wirtschaft, in diesem Band. 29 Vgl. hierzu z. B. A. Woll, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Berlinl Frankfurt a. M. 1969, S. 215 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vollbeschäftigung und Verteilung im Konflikt 147 Die Nachfrage nach Arbeit ist ihrerseits bestimmt durch die Grenzproduktivität des Faktors Arbeit. Legt man als Produktionsbedingung einer Unternehmung - oder einer gesamten Volkswirtschaft - eine neoklassische Produktionsfunktion zugrunde, sinkt mit steigendem Arbeitseinsatz das Grenzprodukt des Faktors Arbeit. Ein gewinnmaximierendes Unternehmen ist unter diesen Umständen zu einer Ausdehnung der Beschäftigung nur bei einem entsprechend geringeren Lohnsatz bereit: Die Nachfrage nach Arbeit geht mit steigendem Reallohnsatz zurück 30 • Konstruiert man nun Arbeitsangebots- und Arbeitsnachfragekurven, d. h. stellt man alle Arbeitsmengen fest, die bei alternativen Reallohnsätzen angeboten bzw. nachgefragt werden, so ergibt sich im Schnittpunkt dieser beider Kurven ein Gleichgewicht bei Vollbeschäftigung. Der Versuch, eine Reallohnerhöhung bei Konstanz des Arbeitseinsatzes (Beschäftigung) erreichen zu wollen, muß mißlingen 31 : die nachgefragte Arbeitsmenge geht zurück, die Einkommensverbesserung der weiterhin Beschäftigten geht zu Lasten eines Teils der Arbeitnehmer, derjenigen nämlich, die auf Grund der Reallohnerhöhung freigesetzt werden. Arbeitslosigkeit ist nach dieser Vorstellung stets verbunden mit einem Reallohnsatz, der über dem Vollbeschäftigung sichernden Gleichgewichtsniveau liegt 32• Veränderungen der Nominallöhne sind für die neoklassische Theorie gleichbedeutend mit Veränderungen der Reallöhne, da die gesamtwirtschaftliche Nachfrage als unabhängig von Lohnsatzveränderungen gesehen wird. Aus diesem Grunde können Nominallohnsenkungen zurückführen zum Gleichgewicht bei Vollbeschäftigung. Die keynesianische Theorie mit der ihr eigenen Betonung des volkswirtschaftlichen Kreislaufgeschehens stellt ab auf das Problem einer ausreichend hohen effektiven Gesamtnachfrage, die eine Vollbeschäftigung aller Produktionsfaktoren sichern kann. Nach Keynes bestimmt die effektive Nachfrage den Umfang der Produktion; der Umfang der Produktion seinerseits bestimmt bei gegebener technischer Ausstattung das Beschäftigungsniveau. Allerdings reicht eine ausreichende effektive Gesamtnachfrage allein nicht aus 33; die bei 30 Vgl. hierzu A. Woll, S. 207 ff. 31 Dies kann dargestellt werden als eine Linksverschiebung der Arbeitsangebotskurve. 32 Vgl. z. B. B. A. C. Pigou, Unemployment, London 1913, S.51. Cl ••• unemployment is wholly caused by maladjustment between wage rates and demand (for labour)." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
148 Jürgen Zerche Vollbeschäftigung produzierten Güter müssen nicht nur auf dem Markt abgesetzt werden, sondern auch rentabel hergestellt werden können. Auch in der keynesianischen Theorie ist das Reallohnniveau nicht irrelevant für die Beschäftigungssituation: liegen die Reallöhne über dem Gleichgewichtswert, ergibt sich auch in der keynesianischen Theorie Arbeitslosigkeit 34• Deckt sich dieses Ergebnis auch mit der neoklassischen Theorie, so unterscheidet sich Keynes von dieser über den Einfluß der Nominallöhne auf die Reallöhne. Keynes und seine Nachfolger schätzen die Möglichkeit, über die Nominallöhne Einfluß auf die Reallöhne nehmen zu können, äußerst pessimistisch ein. Sie sehen die Gefahr, daß sinkenden Geldlöhne zu sinkender Nachfrage und damit zu sinkenden Güterpreisen führen. Dies kann im Extremfall bedeuten, daß Nominallohnveränderungen die Reallöhne unberührt lassen 35 • Zusammenfassend kann also festgehalten werden, daß sowohl neoklassische als auch keynesianische Theorie eine inverse Beziehung zwischen Reallöhnen und Beschäftigung kennen. Beide Theorien unterscheiden sich unter diesem Aspekt nur in der Sicht des Zusammenhangs von Nominal- und Reallöhnen. In der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Debatte wird der Sachverständigenrat - vor allem auf Grund seiner Gutachten der letzten Jahre 36 - von bestimmten Positionen her dem neoklassischen Ansatz zugerechnet 37• Diese Zuordnung soll anhand einiger Textstellen aus seinem letzten Gutachten verdeutlicht werden, denn die Gewerkschaften und gewerkschaftlich orientierte Ökonomen beziehen sich zumeist auf die Analysen und Empfehlungen des Sachverständigenrates. Der oben skizzierte Denkansatz der neoklassischen Analyse bildet den Hintergrund für die folgenden Aussagen bzw. Empfehlungen des Sachverständigenra tes. So schreibt der Sachverständigenrat: "Es gibt immer ein Lohnniveau, bei dem Vollbeschäftigung möglich ist"38, und "richtiger wäre es, sie 83 Vgl. J. M. Keynes, The General Theory of Employment, Interest and Money, London 1960, S. 29. 34 Ebenda. 35 Vgl. hierzu S. 12 f. des vorliegenden Beitrages. 36 Vgl. hierzu z. B. SVR 75/76, 76/77 und 77/78. 37 Vgl. z. B. H. Baisch, Kritik der Sachverständigenratskonzeption, in: H. Markmann / D. B. Simmert (Hrsg.): Krise der Wirtschaftspolitik, Köln 1978, S. 57 - 73 und R. Hickel, Die Sünde der Weisen -Rückfall auf die einzelwirtschaftliche Basis, in: Frankfurter Rundschau vom 26.11.1977, S.3. Inwieweit eine derartige Zuordnung berechtigt ist, soll hier nicht diskutiert werden. 88 SVR 77/78, Ziff. 288. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vollbeschäftigung und Verteilung im Konflikt 149 (die Arbeitslosigkeit J. Z.) als Arbeitslosigkeit auf Grund eines zu hohen Lohnniveaus zu erkennen"31I. Und an anderer Stelle mit aller Deutlichkeit: "Ein mehr als nur zeitweiliges überangebot am Arbeitsmarkt muß also mit einem zu hohen Lohn zu tun haben 40 ." Ausgehend von der Diagnose eines zu hohen Lohnniveaus und zu geringer aktueller bzw. erwarteter Gewinne empfiehlt der Sachverständigenrat eine Strategie der Lohnzurückhaltung: "Die tariflichen Stundenverdienste werden 1978 nur um so viel erhöht, wie das Produktionsergebnis je Stunde steigen wird 41 ." Wird dieser Empfehlung gefolgt, so erwartet der Sachverständigenrat, daß steigende Unternehmergewinne zu steigenden Investitionen und diese wiederum zu steigender Beschäftigung führen werden (sog. Lohn -In vesti tionshypothese). 4. Die Auseinandersetzung um die neoklassische Begründung eines Zielkonfliktes Von seiten der Gewerkschaften und gewerkschaftlich orientierter Ökonomen wird die Auseinandersetzung mit der neoklassischen Ableitung eines Zielkonfliktes auf drei Ebenen betrieben 42 : - das theoretische Gerüst der Neoklassik wird kritisiert; - die Argumentationskette, Lohnzurückhaltung führe über höhere Gewinne zu steigenden Investitionen, die eine erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften nach sich zögen, wird - bezogen auf die aktuelle Wirtschaftslage - in Frage gestellt; - die Möglichkeit, über Nominallohnveränderungen auf die Reallöhne einwirken zu können, wird bestritten. Auf der ersten Ebene werden vor allem folgende neoklassische Thesen kritisiert 43 : 39 SVR 1975176, Ziff.317. 40 SVR 1977178, Ziff. 297. 41 SVR 1977178, Ziff.357. 42 Eine vierte Ebene, auf der die Gewerkschaften den Sachverständigenrat der Apologetik bezichtigen und die These aufstellen, der Sachverständigenrat verletze seinen gesetzlichen Auftrag, indem er konkrete Handlungsvorschläge entwerfe, soll hier nicht behandelt werden. Vgl. hierzu A. Pfeiffer, Der Sachverständigenrat hat seinen Gesetzesauftrag verletzt, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 1178, S. 1 - 6. 43 Vgl. zu folgendem: J. Priewe, Die beschäftigungstheoretische und politische Konzeption des Sachverständigenrates in seinem Jahresgutachten OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
150 Jürgen Zerche (a) zwischen Reallöhnen, Einkommensverteilung und Beschäftigung bestehe ein enger kausaler, aber empirisch verdeckter und zeitlich verzögerter Zusammenhang. Hier kann auf v. d. Lippe hingewiesen werden, der mit Hilfe der Spektralanalyse die Lohninvestitionshypothese untersucht und zu dem Ergebnis kommt, daß es in aller Regel nicht zulässig sein dürfte, wirtschaftspolitische Empfehlungen allein auf der Grundlage einer einfachen Kausalkette abzugeben 44• (b) Die Investitionsquote weise eine hohe Elastizität in bezug auf das Reallohnniveau und die Lohnquote aus. Dem wird entgegengehalten, daß Gewinne nicht die einzige Bestimmungsgröße in der unternehmerischen Investitionsfunktion seien 419 • Es wird darauf hingewiesen, daß eine ungleiche Verteilung der Gewinne zugunsten hochkonzentrierter Bereiche der Wirtschaft zu Verzerrungen in der Investitionsstruktur führe, da Großunternehmen Gewinne nicht in dem Maße wie kleinere Unternehmen zu beschäftigungswirksamen Investitionen verwenden würden 46 • Weiterhin wird dieser These entgegengehalten, daß Investitionen sowohl aus Fremdals auch aus Eigenmitteln gespeist werden könnten, die Unternehmen aber verstärkt Finanzinvestitionen den Realinvestitionen vorziehen, da erstere in der jetzigen wirtschaftlichen Situation eine höhere Rentabilität aufweisen. Darüber hinaus wird auf die gestiegene Investitionsproduktivität verwiesen, durch die Investitionsquoten, wie sie am Anfang der siebziger Jahre für eine weitere Ausdehnung der Produktion erforderlich waren, unnötig erscheinen47• (c) Die Entwicklung der Kapitalintensität sei hinsichtlich des Lohnniveaus elastisch. Dies impliziere eine gewisse Flexibilität in der Entwicklung des Kapitalkoeffizienten, wobei die relativen Faktorpreise seinen Trend bestimmen. Diesem Argument wird entgegengehalten, daß zum einen der technische Fortschritt zum großen 1975176, in: WSI-Mitteilungen 9176, S.513 und ders.: Neoklassische und Keynesianische Theorien der Beschäftigung, in: Markmann / D. B. Simmert (Hrsg.): Krise der Wirtschaftspolitik, Köln 1978, S. 455 -472. 44 Vgl. P. von der Lippe, Beschäftigungswirkung durch Umverteilung?, in: WSI-Mitteilungen 8/77, S. 505 ff. 45 Vgl. G. Jortzig / M. Weg, Zur Diskussion von Krisen und Krisenpolitik in der herrschenden ökonomischen Theorie, in: WSI-Mitteilungen 3178, S. 160 bis 174. 46 Vgl. hierzu auch H. Schui, Stagnation als Folge zunehmend differenzierter Profitraten, in: Konjunkturpolitik 1178, S. 16 -36. 47 Vgl. H. Küchle / R. Jordan, Investitionsentwicklung und Krise 1974/5, in: WSI-Mitteilungen 12177, S. 737 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28
Vollbeschäftigung und Verteilung im Konflikt 151 Teil unabhängig von der Entwicklung der Lohnkosten sich durchsetzt 48 und zum anderen dieser Fortschritt im wesentlichen arbeitssparend ist. Dies bedeutet, daß mit einer weiteren Steigerung der Kapitalintensität zu rechnen ist 49• (d) Das marktwirtschaftliche System tendiere aus immanenten Anpassungsmechanismen heraus zur Vollbeschäftigung. Das Gleichgewicht werde nur durch nicht marktkonforme, d. h. überhöhte Reallöhne und deren inflationäre Folgewirkungen destabilisiert. Dieser These werden alternative theoretische Positionen entgegengestellt, wie z. B. die Keynessche Theorie, die ein stabiles Unterbeschäftigungsgleichgewicht kenn1;5°. (e) Der Funktionsmechanismus der Arbeitsmärkte entspreche uneingeschränkt dem Funktionsmechanismus in Produktmärkten. Diese Analogie von Güter- und Faktormärkten wird bestritten. Hierbei stützt sich die Kritik am neoklassischen Arbeitsmarktmodell auf abweichende empirische Untersuchungen und Analysen jüngeren Datums, wie sie z. B. von Lutz I Sengenberger vorgenommen worden sind'51. In diesen Analysen werden vor allem folgende neoklassische Modellprämissen überprüft: - die Annahme eines lohnelastischen Arbeitskräfte- und Arbeitspla tzangebotes, - die Annahme eines homogenen Arbeitskräfte- und Arbeitsplatzangebotes, - die Annahme, sowohl Anbieter als auch Nachfrager von Arbeitskräften verfügten über vollständige Information (Transparenz der Arbeitsmärkte), - die Annahme, Informations- und Mobilitätskosten seien gleich Null, - die Annahme einer vollständigen regionalen und sektoralen Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. 48 Vgl. WS I-Mitteilungen 1/78, S. 5 und auch den Sachverständigenrat selbst: SVR 77/78, Ziff.258. 49 Vgl. WSI-Mitteilungen 1/78, S. 6 und Priewe, S. 522. 50 Vgl. Priewe, S. 514. Den Ungleichgewichtsaspekt der Keynesschen Analyse versuchen herauszuarbeiten z. B. R. J. Barro, H. I. Grossmann, Money, Employment and Inflation, Cambridge 1976. Vgl. auch R. Pethig, Gütermarktkonstellationen und Erwartungen als Determinanten des Zusammenhangs zwischen Lohnhöhe und Beschäftigung, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1978, 11. Jg., H.3, S. 337 - 343, und R. Pohl, Löhne und Beschäftigung im Ungleichgewicht, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1978, 11. Jg., H.3, S. 344 - 351. 61 B. Lutz / W. SengenbeTgeT, Arbeitsmarktstrukturen und öffentliche Arbeitsmarktpolitik, Göttingen 1974, W. SengenbeTgeT, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktstruktur, in: WS I-Mitteilungen 4/77, S. 213 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44509-7 | Generated on 2023-01-16 12:55:28