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Was hat die Reform der Minijobs bewirkt? Erfahrungen nach einem Jahr

Fertig, Michael,Kluve, Jochen,Scheuer, Markus

Abstract

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Full text

Fertig, Michael; Kluve, Jochen; Scheuer, Markus Book Was hat die Reform der Minijobs bewirkt? Erfahrungen nach einem Jahr RWI Schriften, No. 77 Provided in Cooperation with: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen Suggested Citation: Fertig, Michael; Kluve, Jochen; Scheuer, Markus (2005) : Was hat die Reform der Minijobs bewirkt? Erfahrungen nach einem Jahr, RWI Schriften, No. 77, ISBN 978-3-428-51798-5, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-51798-5 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/150034 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Erfahrungen nach einem Jahr Heft 77 Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Vorstand: Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Ph.D. (Präsident), Prof. Dr. Thomas K. Bauer Prof. Dr. Wim Kösters Verwaltungsrat: Dr. Eberhard Heinke (Vorsitzender); Dr. Dietmar Kuhnt, Dr. Henning Osthues-Albrecht, Reinhold Schulte (stellv. Vorsitzende); Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Manfred Breuer, Christoph Dänzer-Vanotti, Dr. Hans Georg Fabritius, Prof. Dr. Harald B. Giesel, Karl-Heinz Herlitschke, Dr. Thomas Köster, Hartmut Krebs, Tillmann Neinhaus, Dr. Günter Sandermann, Dr. Gerd Willamowski Forschungsbeirat: Prof. David Card, Ph.D., Prof. Dr. Clemens Fuest, Prof. Dr. Walter Krämer, Prof. Dr. Michael Lechner, Prof. Dr. Till Requate, Prof. Nina Smith, Ph.D., Prof. Dr. Harald Uhlig, Prof. Dr. Josef Zweimüller Ehrenmitglieder des RWI Essen Heinrich Frommknecht, Prof. Dr. Paul Klemmer RWI : Schriften Heft 77 Schriftleitung: Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Ph.D. Redaktionelle Bearbeitung: Joachim Schmidt Michael Fertig, Jochen Kluve und Markus Scheuer Was hat die Reform der Minijobs bewirkt? RWI : Schriften Heft 77 Michael Fertig, Jochen Kluve und Markus Scheuer RW I ESSEN asdfghjk Duncker & Humblot ´ Berlin Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar. Alle Rechte vorbehalten ©2005 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Fotoprint: Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin Printed in Germany ISSN 0720-7212 ISBN 3-428-11798-0 Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 Internet: http://www.duncker-humblot.de Vorwort Viel wird über die „Hartz-Reformen“ und ihre Effekte spekuliert,aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen der Hartz-Reformen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, so besteht doch mittlerweile die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für solche Reformkomponenten,die bereits seit geraumer Zeit umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei den Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft gesetzt worden war. Die vorliegende Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse der Auswirkungen der Neuregelungen im Bereich der Minijobs.Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das vor einiger Zeit als Heft 74 der RWI : Schriften veröffentlich worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform von 2003 sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln. Dazu wurden auf der Basis einer schriftlichen Befragung von 10 000 Personen umfangreiche Hintergrundinformationen erhoben. Der Gesamtrücklauf belief sich auf 2 451 Fragebögen. Mit Hilfe dieser Daten wurden umfassende statistisch-ökonometrische Analysen durchgeführt, um zu Erkenntnissen hinsichtlich der Zusammensetzung des Bestandes und des Zuflusses an Beschäftigten in Minijobs zu gelangen. Die Ergebnisse dieser Analysen liefern ein gemischtes Bild hinsichtlich des Erfolgs der Reform der Minijobs. So wurde das Ziel, die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu steigern, zwar erreicht, jedoch sind erhebliche Zweifel angebracht, ob Minijobs für Arbeitslose tatsächlich als eine „Brücke“ in ein nichtgeringfügiges Beschäftigungsverhältnis dienen können. Um die Brückenfunktion der Minijobs zu stärken,wird daher ein Reformvorschlag unterbreitet („Erweiterter Minijob für Arbeitslose“), der eine zeitlich befristete Erhöhung der Einkommensgrenze für Minijobs für seit mindestens sechs Monaten arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldete Personen vorsieht, wobei gleichzeitig die Anrechnungsregelungen für Hinzuverdienste bei Leistungsbezug generöser gestaltet werden sollen. Zur Abrundung werden zudem die Arbeitsmarktwirkungen sowie die „Kosten“ des Reformvorschlags abgeschätzt. Mit der Durchführung dieser Untersuchungen war das RWI Essen im März 2004 von der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft beauftragt worden. Die Proktleitung lag in den Händen von Dr.Michael Fertig.Die Autoren danken Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Dr. Ulrich Roppel, Prof. Dr. Christoph M. Schmidt,Thorsten Vennebusch und Uwe Werner für die Bereitstellung der Daten und für kritische Anmerkungen und Diskussionen bei der Erstellung der Studie. Essen, November 2004 Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Christoph M. Schmidt 6 Vorwort Schaubild 18: Personen,die ein weiteres Beschäftigungsverhältnishaben . . . . 63 Schaubild 19: Verteilung der weiteren Beschäftigungsverhältnisse . . . . . . . . 64 Schaubild 20: Art der Beschäftigung unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Schaubild 21: Unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs arbeitslose und arbeitsuchende Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schaubild 22: Personen, die seit April 2003 keinen anderen Minijob ausgeübt haben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schaubild 23: Budgetrestriktion im konventionellen Wohlfahrtsystem ohne finanzielle Anreize . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Schaubild 24: Budgetrestriktion im konventionellen Wohlfahrtsystem mit finanziellen Anreizen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Verzeichnis der Übersichten Übersicht 1: Beschreibung der Variablen aus dem SOEP . . . . . . . . . . . . 124 Übersicht 2: Beschreibung der Variablen aus der Befragung von Beschäftigten in Minijobs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 13Verzeichnis der Übersichten Problemstellung und Aufbau der Arbeit Hier wird zunächst der institutionelle Hintergrund der Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (sog. Minijobs) dargestellt. Anschließend werden das Erkenntnisinteresse erläutert und ein Überblick über die gewählte Vorgehensweise gegeben. 1. Institutioneller Hintergrund Im Zuge der Umsetzung der von der so genannten Hartz-Kommission vorgelegten Konzepte zur Reform des Arbeitsmarktes (Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 2002: 163–165) durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl 1: 4621) sind am 1. April 2003 umfassende Änderungen hinsichtlich des Beitrags- und Meldeverfahrens für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Kraft getreten.Bedingt durch das parlamentarische Verfahren und die Notwendigkeit eines Kompromisses mit der Bundesratsmehrheit weicht die Neuregelung nicht unerheblich von der ursprünglichen Konzeption ab,die die Minijob-Regelung der Beschäftigungsförderung in Privathaushalten vorbehalten und die Freigrenze dafür mit 500 ¤ statt 400 ¤ angesetzt hatte. Dafür wurden wesentliche Elemente des von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vorgelegten Entwurfs zu einem „Kleine-Jobs-Gesetz“ übernommen (Deutscher Bundestag 2002). Die Kernelemente der in Kraft getretenen Vorschriften zur Behandlung von Minijobs sind demnach (Bundesknappschaft 2003; BMGS 2003): –Bis 400 ¤ (statt bisher 325 ¤) bleiben Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer1steuer- und sozialabgabenfrei. Die Arbeitszeitbegrenzung auf 15 Wochenstunden ist aufgehoben. –Der Minijob ist für Arbeitnehmer abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben in Höhe von regelmäßig 25 %. Davon werden 12 % an die 1Begriffe wie Arbeitnehmer, -geber usw. sind im Folgenden als geschlechtsneutrale Formulierung zu verstehen. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und 11 % an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichtet,wenn der Beschäftigte in der GKV versichert ist (auch für Familienversicherte). Die restlichen 2 % entfallen auf einheitliche Pauschalsteuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern). –Für Minijobs in privaten Haushalten gilt eine geringere Pauschalabgabe (12 %). Davon werden5%andieGRVund5%andieGKVabgeführt, falls der Beschäftigte in der GKV versichert ist (auch für Familienversicherte). 2% sind wiederum einheitliche Pauschalsteuern; anstelle dessen kann die Lohnsteuer auch – wie bisher – nach der Lohnsteuerkarte erhoben werden. –Minijobs im haushaltsnahen Bereich werden steuerlich gefördert: Arbeitgeber können 10 % ihrer Aufwendungen, maximal 510 ¤ pro Jahr von der Steuerschuld abziehen. Wer in seinem Privathaushalt einen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann 12 % seiner Aufwendungen, maximal 2 400 ¤ im Jahr von seiner Steuerschuld abziehen. Wer haushaltsnahe Dienstleistungen nachfragt, die durch ein Unternehmen ausgeführt oder eine Agentur vermittelt werden, kann 20 % seiner Aufwendungen, maximal 600 ¤ im Jahr von der Steuerschuld abziehen. Die steuerliche Förderung kann erstmals für im Jahr 2003 geleistete Aufwendungen in Anspruch genommen werden. –Aus den Rentenversicherungsbeiträgen stehen den Beschäftigten im Alter entsprechende Leistungen in Form eines Rentenzuschlags zu.Darüber hinaus entstehen ihnen Vorteile bei der Erfüllung der Wartezeit. Der Arbeitnehmer hat weiterhin die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur GRV (12% bzw. 5 %) auf den vollen Beitrag von derzeit 19,5 % aufzustocken. Damit werden volle Leistungsansprüche in der GRV, also auch Ansprüche auf Rehabilitation und den Schutz bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Wartezeitmonate für vorzeitige Altersrenten erworben. –Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden, ohne dass diese durch Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig wird. Auch für diese Gruppe gilt die Pauschalierung. –Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aus und erfüllt deshalb die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Feststellung durch die Einzugsstelle oder einen Träger der Rentenversicherung ein. Somit werden Beitragsnachforderungen zu Lasten des Arbeitgebers für zurückliegende Zeiten ausgeschlossen. Der Arbeitgeber haftet nicht mehr, wenn der geringfügig Beschäftigte ver- 16 Problemstellung und Aufbau der ArbeitProblemstellung und Aufbau der Arbeit schweigt, dass er weiteren geringfügigen Beschäftigungen oder einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht. –Für die Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung ist jetzt das laufende Kalenderjahr relevant. Vorher war es der zurückliegende Jahreszeitraum, wodurch es immer wieder zu Fehlbeurteilungen kam. –Für Arbeitslose sollen Anreize auch zur Aufnahme eines gering entlohnten Beschäftigungsverhältnisses geschaffen werden. Deshalb wird die Anrechnung des zusätzlichen Einkommens großzügiger gehandhabt. Der Freibetrag steigt auf 20 % des Zusatzeinkommens, mindestens jedoch auf 165 ¤ zuzüglich Werbungskosten. Dies hat zur Konsequenz, dass Arbeitslose durchschnittlich ca. 200 ¤ im Monat hinzu verdienen können. Die Bundesknappschaft wurde als zentrale Stelle für die Annahme der Meldungen sowie den Einzug der Beiträge und der einheitlichen Pauschalsteuer bestimmt. Damit wird der Absicht des Gesetzgebers Rechnung getragen, Bürokratie abzubauen und durch die Vereinfachungen im Melde- und Einzugsverfahren eine Kostenentlastung der Wirtschaft herbeizuführen. Statt bisher mehrere Hundert Finanzämter und Krankenkassen haben die Arbeitgeber nur noch einen einzigen Ansprechpartner. 2. Aufgabenstellung und Überblick über die Untersuchung Die vorliegende Untersuchung beinhaltet eine Analyse der Auswirkungen der Minijobs auf die Sozialversicherung, insbesondere der Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform vom 1. April 2003,sowie eine Ermittlung des Handlungsbedarfs.Dazu werden in einem ersten Schritt im Rahmen eines detaillierten Literaturüberblicks die Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und die damit verbundenen Ziele in einen wirtschaftstheoretischen Rahmen eingeordnet.Hierbei wird auch auf ex ante-Abschätzungen der zu erwartenden Effekte der Reform eingegangen. Als Ergänzung zu den empirischen Untersuchungen auf Basis einer eigens hierfür durchgeführten Befragung von Beschäftigten in Minijobs wird im zweiten Kapitel mit Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) ein umfassendes Portrait des gesamten Niedriglohnsektors in Deutschland erstellt. Die empirischen Analysen orientieren sich an folgenden Leitfragen: –Wie haben sich Umfang und Struktur der Beschäftigung im Niedriglohnbereich entwickelt? –In welchen Tätigkeits- und Qualifikationssegmenten findet diese statt? –Welche sozio-ökonomischen Charakteristika und Arbeitsmarktvorgeschichte weisen Beschäftigte im Niedriglohnbereich auf? 172. Aufgabenstellung und Überblick über die Untersuchung –Existiert eine hinreichend hohe Dynamik der Beschäftigung im Niedriglohnbereich, d.h. stellt die Aufnahme eines gering entlohnten Beschäftigungsverhältnisses ein „Sprungbrett“ für besser bezahlte Tätigkeiten dar oder eher eine „Sackgasse“? Dieses Portrait und die Befragungsergebnisse bilden die beiden Säulen für die Ermittlung des wirtschaftspolitischen Handlungsbedarfs (viertes Kapitel). Eine eigene Datenerhebung unter den Beschäftigten in Minijobs war für die Beantwortung der aufgezeigten Fragen unabdingbar, da der Datenbestand der Minijob-Zentrale – bedingt durch das Meldeverfahren – derzeit für alle dort gemeldeten Arbeitnehmer nur die folgenden Informationen umfasst: –Wirtschaftszweig des Arbeitgebers; –Geschlecht; –Nationalität; –Alter; –Personengruppenschlüssel. Daraus lässt sich jedoch beispielsweise nicht erkennen, welche Tätigkeit die Beschäftigten in Minijobs vor dessen Aufnahme ausgeübt haben oder ob sie noch ein weiteres Beschäftigungsverhältnis ausüben. Ferner stellt die Minijob-Zentrale keine über die genannten Daten hinausgehenden Informationen zu den demographischen und sozio-ökonomischen Charakteristika der Beschäftigten in Minijobs zur Verfügung. Zur Schließung dieser Datenlücken wurde daher in Abstimmung mit der Minijob-Zentrale ein Fragebogen erstellt und an eine Zufallsstichprobe von Beschäftigten in Minijobs versandt (drittes Kapitel und Anhang). Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden, wurden folgende Informationen erhoben: –Sozio-ökonomische Charakteristika der Arbeitnehmer; –Charakteristika des ausgeübten Minijobs; –Charakteristika des Arbeitsmarktstatus vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs; –Charakteristika des Arbeitsmarktstatus vor der Reform der Minijobs; –Charakteristika des derzeitigen Arbeitsmarktstatus. Die eingehenden Fragebögen wurden in einer Datenbank erfasst,um eine statistische Auswertung zu ermöglichen.Diese empirischen Analysen dienen der Untersuchung der Auswirkungen der Minijobs auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung und orientieren sich an folgenden Leitfragen: 18 Problemstellung und Aufbau der Arbeit –Aus welchen Quellen setzt sich der Zufluss in Minijobs zusammen? –Gibt es Anzeichen dafür,dass nicht-geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs umgewandelt werden? –Werden Minijobs als „Brückenfunktion“ in den Arbeitsmarkt betrachtet? –Stellen Minijobs Hinzuverdienstmöglichkeiten für Geringverdiener dar? –Welche Qualifikationsstruktur und Arbeitsmarktvorgeschichte weisen Beschäftigte in Minijobs auf? –Existieren hierbei Unterschiede zwischen Männern und Frauen bzw.Deutschen und Nicht-Deutsche? –Wie viele geringfügig Beschäftigte nehmen die Aufstockung der Rentenbeiträge in Anspruch? –Wie haben sich Bezahlung und Arbeitszeit bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen verändert? Die Ergebnisse dieser Analysen wurden in tabellarischer (drittes Kapitel,Anhang) als auch in graphischer Form (drittes Kapitel) zusammengefasst. Abschließend werden die Ergebnisse der vorangegangenen Arbeitsschritte verbunden, um zu Erkenntnissen hinsichtlich des wirtschaftpolitischen Handlungsbedarfs zu gelangen. Hierbei werden u.a. folgende Fragen erörtert: –Für welche Personengruppen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse besonders attraktiv? –Mit welchen Perspektiven werden diese Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen und können sich diese Perspektiven tatsächlich materialisieren? –Durch welche Maßnahmen kann die Attraktivität von Minijobs weiter gesteigert werden? –Braucht die deutsche Volkswirtschaft einen stärker ausgebauten Niedriglohnbereich? –Falls ja,durch welche Regelungen lässt sich ein solcher Ausbau erreichen? Mit Hilfe dieser Untersuchungen sind erstmals empirisch fundierte Aussagen zu den Auswirkungen einzelner Teilaspekte der Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse möglich.Hierbei muss betont werden,dass es sich lediglich um eine erste Momentaufnahme aus dem Frühjahr 2004, also etwa ein Jahr nach der Reform, handelt. Für eine Beurteilung der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Reform sind weitergehende Analysen notwendig. Diese sollten neben Beschäftigten in Minijobs auch die Befragung einer Vergleichsgruppe anderweitig bzw. nicht beschäftigter Arbeitnehmer vorsehen. 192. Aufgabenstellung und Überblick über die Untersuchung Erstes Kapitel Literaturüberblick und theoretischer Hintergrund In diesem Kapitel werden zunächst die Ziele der Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse dargestellt und anschließend ein Überblick über den Stand der relevanten Literatur und über vorliegende ex ante-Evaluation gegeben. 1. Ziele der Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse Durch die Neuregelung der Behandlung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse werden zentrale Probleme des Arbeitsmarktes berührt. Die Reform soll einen Beitrag leisten zur: –Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Niedriglohnsektor durch die flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei Erhalt der sozialen Absicherung durch Einbeziehung in die GRV (Deutscher Bundestag 2003: 2), –Integration von Arbeitslosen durch Anreiz zur Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, die in eine nicht geringfügige Beschäftigung mündet (Brückenfunktion; BMWA 2003: 26), und –Eindämmung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vor allem in Privathaushalten (Deutscher Bundestag 2003: 4). Neben diesen grundsätzlichen Zielen soll mit der Neuregelung auch der heftigen Kritik aus der Wirtschaft am Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März 1999 (BGBl. 1: 388) Rechnung getragen werden, das die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter verbessern und Missbrauch stärker bekämpfen sollte (Rudolph 1999),zumindest zunächst aber vor allem zu einem spürbaren Rückgang dieser Art von Beschäftigungsmöglichkeiten geführt hatte (Apel et al.1999).Man könnte insofern von einer „Kehrtwendung“ von einer Politik der „mittelfristigen Eindämmung“ zu einer der Erweiterung der Möglichkeiten geringfügiger Beschäftigung sprechen (Funk 2003; Koch, Bäcker 2003: 95). Insbesondere das Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag im Dezember 2002 führte zu einer weitergehenden Öffnung der Regelungen zu Minijobs, die den Empfehlungen der Hartz-Kommission folgend im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur auf Haushaltsdienstleistungen beschränkt bleiben sollten. Der schließlich erzielte Kompromiss übernahm wesentliche Elemente des von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfs zum „Kleine-Jobs-Gesetz“ ohne die Einschränkungen auf Dienstleistungen in Privathaushalten. 2. Theoretischer Hintergrund Die Umgestaltung der Regelungen für die Behandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse wirft erneut Fragen zu Lösungsmöglichkeiten für eines der hartnäckigsten Probleme des Arbeitsmarkts auf: Wie kann es gelingen, ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten für diejenigen Personen zu schaffen, deren Produktivität stark unterdurchschnittlich ist? In der Regel ist dies mit geringer Qualifikation verknüpft. In diesem Sinne verstand auch die Hartz-Kommission die Stoßrichtung der von ihr erarbeiteten Vorschläge: „Die ‚Ich- und Familien-AG’ sowie die ‚Mini-Jobs’ bieten einen attraktiven Rahmen für die Erbringung der Dienstleistungen. Es gibt auch ein Recht auf einfache Arbeit.Viele Menschen wollen oder können nicht weiter qualifiziert werden.“ (Kommission 2002: 41). In der Tat ist die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten die höchste aller Personengruppen und liegt derzeit bei rund 35 %. Selbst bei hohem Wirtschaftswachstum, wie es Ende der achtziger oder in den neunziger Jahren in der Bundesrepublik erzielt werden konnte, ging die Beschäftigung in dieser Personengruppe zurück (Reinberg, Hummel 2003; 2002). In ähnlicher Weise gilt dies für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Hollederer 2003). Neben regionalen Faktoren sind auch die Dauer der Arbeitslosigkeit, die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht des Arbeitsuchenden entscheidend bei der Bestimmung der Übergangswahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit (Brixy et al. 2002; Schmidt 2000). Doch es sind nicht nur diese in der Person der Betroffenen liegenden Faktoren, die eine Beschäftigung erschweren. Auch die Ausgestaltung des Systems der sozialen Sicherung dürfte hierzu einen nicht unerheblichen Beitrag leisten. Zum einen kann der auf dem Arbeitsmarkt erzielbare Lohn so niedrig sein,dass es sich für Bezieher von Lohnersatzleistungen,Sozialhilfe oder sonstigen Sozialtransfers nicht lohnt, sich ernsthaft um eine Beschäftigung zu bemühen.Schneider et al.(2002a) legen beispielsweise dar,dass das deutsche System der sozialen Mindestsicherung insbesondere in Form der Sozialhilfe ernst zu nehmende negative Anreize zur Erwerbsaufnahme setzt.Die Motivation zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist für Transferbezieher umso gerin- 212. Theoretischer Hintergrund ger, je mehr des von ihnen zu erzielenden Markteinkommens auf den Anspruch an Sozialtransfers angerechnet wird. Die Autoren bezeichnen dies als „Sozialstaatsfalle“ (Schneider et al. 2002a: 161). Ein Weg zur Überwindung dieser beiden Arten von Beschäftigungshindernissen – den personenbezogenen und den im Sozialsystem begründeten – wurde in den letzten Jahren in der arbeitsmarktpolitischen Praxis durch die direkte Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Niedriglohnsektor z.B. mit Kombilohnmodellen beschritten (Jahn,Wiedemann 2003).Dabei wurden entweder die Angebots-, die Nachfrage- oder beide Seiten des Arbeitsmarktes durch finanzielle Unterstützung gefördert (Schneider et al.2002b).Die positiven Wirkungen solcher Programme,von denen das bekannteste das „Mainzer Modell“ ist, blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück (FES 2003). Die im Niedriglohnsegment angesiedelten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die von der Schaffung der Minijobs betroffen sind, haben allerdings einen – zumindest historisch gesehen – entgegengesetzten Hintergrund.Diese Regelung wurde in der Zeit des akuten Arbeitskräftemangels eingeführt, als selbst die eigens dafür angeworbenen Gastarbeiter den Arbeitskräftebedarf nicht vollständig decken konnten. Deshalb wurde versucht, Arbeitskräftereserven bei Erwerbstätigen in ihrer Freizeit und bei nichterwerbstätigen Hausfrauen, Rentnern, Schülern und Studenten (sog. Arbeitsmarktreserve) durch eine Steigerung der Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu mobilisieren. Dies geschah angesichts noch nicht knapper Kassen bei den Sozialversicherungen durch die Gewährung von Sozialversicherungsfreiheit für geringfügige Beschäftigung bis zu einer gesetzlich geregelten Grenze für diese Hinzuverdienste. Hinsichtlich der dadurch nicht erworbenen Ansprüche auf Leistungen entstanden kaum Nachteile,da die damaligen Minijobber in aller Regel entweder durch ihre Hauptbeschäftigung,durch die Familienversicherung oder als Rentner und Studenten anderweitig abgesichert waren (Schöb, Weimann 2003: 115–116). Insbesondere in den neunziger Jahren gewann die geringfügige Beschäftigung erheblich an Bedeutung, wobei allerdings die Angaben über deren absolute Höhe je nach Quelle nicht unbeträchtlich voneinander abweichen (Rudolph 2003:1).Das Problem war jedoch,dass sich Tendenzen abzeichneten,reguläre, d.h.sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse in geringfügige Arbeitsplätze aufzuspalten.Dies wurde als regelungsinduzierte „Flucht aus der Sozialversicherung“ interpretiert, der durch die Neuregelung des Jahres 1999 entgegengewirkt werden sollte (Arntz et al. 2003a: 5). Diese Absicht wurde im Jahr 2002 mit den Vorschlägen der Hartz-Kommis- sion relativiert, die die erneute Entlastung geringfügiger Beschäftigungsver- 22 Erstes Kapitel: Literaturüberblick und theoretischer Hintergrund ein detailliertes Tax-Benefit-Mikrosimulationsmodell. Angesichts des komplexen deutschen Steuer- und Transfersystems, insbesondere der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten und der Bedürfnisprüfung bei der Gewährung von Sozialhilfe,erachten die Autoren eine detaillierte Spezifizierung der Budgetrestriktion des Haushalts als entscheidend für die Analyse der Anreizeffekte von Subventionen auf Sozialabgaben. Die Arbeitsangebotsentscheidung der Haushaltsmitglieder modellieren Steiner/Wrohlich (2004) mit dem Household Utility-Modell,das auf der Annahme beruht,dass beide Ehegatten gemeinsam eine Nutzenfunktion maximieren, welche die Faktoren Freizeit der Individuen und Haushaltseinkommen enthält. Die Simulationsergebnisse bestätigen ebenfalls weitgehend die theoretischen Erwartungen. Die wahrscheinlichen Beschäftigungseffekte der Reform erweisen sich als gering. Die Zunahme der Erwerbsbeteiligung insgesamt wird auf maximal 50 000 Personen bzw.36 000 Vollzeitäquivalenten geschätzt.Dieser relativ geringe Effekt wird jedoch nach den Berechnungen von Steiner/ Wrohlich (2004) durch eine Verringerung der Arbeitsstunden von bereits beschäftigten Arbeitnehmern überkompensiert. Wiederum in Vollzeitäquivalenten gerechnet überwiegt dieser Effekt, so dass sie auf einen leicht negativen Beschäftigungseffekt der Reform kommen. Wie Arntz et al. (2003b) haben Steiner/Wrohlich (2004) in ihre Analyse nur hauptberufliche Arbeitskräfte einbezogen. Deshalb merken sie an, dass sie vermutlich die Arbeitsmarktwirkungen der Reform sowohl in personeller als auch arbeitszeitlicher Hinsicht unterschätzen. Die Autoren halten jedoch daran fest, dass sie eine Neuregelung, welche die Beschäftigung regulärer Arbeitnehmer verringert und die von Rentnern und Studenten ausweitet, im Hinblick auf die Lösung der Beschäftigungsprobleme nicht als erfolgversprechend einschätzen. 293. Ex ante-Evaluation Zweites Kapitel Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Zur Beurteilung der Entwicklung der Minijobs ist es sinnvoll, diese in den Kontext der Beschäftigung im Niedriglohnbereich über die letzten Jahrzehnte einzuordnen.In diesem Kapitel wird anhand von Daten des SOEP ein statistisches Portrait des Niedriglohnsektors dargestellt. Zunächst wird der zugrundeliegende Datensatz erläutert, dann die Niedriglohnschwelle abgeschätzt. Abschnitt 3 beschäftigt sich mit der Inzidenz niedrig entlohnter Beschäftigung. Abschnitt 4 mit deren Dynamik und Abschnitt 5 mit den Determinanten. 1. Das Sozio-Ökonomische Panel Das SOEP ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung privater Haushalte in Deutschland.Die Daten werden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erhoben und verwaltet. Die Befragung wird im jährlichen Rhythmus bei denselben Personen und Familien durchgeführt. Die erste Erhebung fand 1984 für Westdeutschland statt.Im Juni 1990 – noch vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion – wurde die Studie auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgeweitet. Zur adäquaten Erfassung des gesellschaftlichen Wandels wurden in verschiedenen Jahren zusätzliche Stichproben individuell in die laufende Erhebung integriert, wie die „Zuwanderer-Stichprobe“ in den Jahren 1994/95. Die Daten des SOEP sollen es ermöglichen, politische und gesellschaftliche Veränderungen zu beobachten und zu analysieren.Der Datensatz gibt sowohl Auskunft über objektive Lebensbedingungen als auch über subjektiv wahrgenommene Lebensqualität, über den Wandel in verschiedenen Lebensbereichen und über die Abhängigkeiten,die zwischen verschiedenen Lebensbereichen und deren Veränderungen existieren. Das SOEP zeichnet sich beispielsweise durch das Längsschnittdesign (Panelcharakter), den Haushaltskontext (Befragung aller erwachsenen Haushaltsmitglieder) und die Möglichkeit innerdeutscher Vergleiche aus1. Das Themenspektrum deckt kontinuierlich Informationen ab zu u.a. Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Erwerbs- und Familienbiographien, Erwerbsbeteiligung und berufliche Mobilität, Einkommensverläufe, Gesundheit, gesellschaftliche Partizipation, Lebenszufriedenheit, etc. Der Mikro-Da- tensatz des SOEP wird in anonymisierter Form Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt; SOEP-Daten werden von zahlreichen Wissenschaftlern, auch außerhalb Deutschlands, verwendet. Sie gelten als vorbildhaft für die Ausgestaltung und Detailfülle eines nationalen Haushaltspanels. So ist das SOEP durch hohe Stabilität charakterisiert. 1984 beteiligten sich im „SOEP-West“ 5 921 Haushalte mit 12 290 erfolgreich befragten Personen an der Erhebung; nach 19 Wellen im Jahre 2002 verbleiben davon noch immer 3 889 Haushalte mit 7 175 Personen. Im „SOEP-Ost“ wurden 1990 2 179 Haushalte mit 4 453 Personen befragt, wovon 2002 noch 3 466 Personen in 1 818 Haushalten Teil der Stichprobe waren. 2. Niedriglohnschwelle Die hier verwendeten Daten des SOEP erfassen insgesamt 271 983 Beobachtungen von 42 153 Personen über die 19 Befragungswellen von 1984 bis 2002. Aus den Daten zu Arbeitszeit und Entlohnung lässt sich für jedes Jahr eine „Niedriglohnschwelle“ berechnen. Diese ist hier definiert als 60 % des Medianstundenlohns aller Beschäftigten in einem bestimmten Jahr. Personen, deren Stundenlohn unter oder auf dieser Schwelle liegt, werden als niedriglohnbeschäftigt bezeichnet; Personen, deren Stundenlohn darüber liegt, als hochlohnbeschäftigt.Der Stundenlohn errechnet sich aus dem Quotienten aus Entlohnung pro Arbeitstag (erhobenes monatliches Bruttoeinkommen, dividiert durch 21 Arbeitstage) und Arbeitszeit pro Arbeitstag (erhobene Wochenarbeitszeit dividiert durch 5 Arbeitstage, wobei die tatsächlich geleistete Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte ersetzt, falls erstere größer ist). Die so definierte Niedriglohnschwelle ist in Tabelle 1 sowie Schaubild 1 dargestellt.Die Berechnung erfolgt in Euro, eine Preisbereinigung erfolgt auf Basis des Jahres 2000. Die Niedriglohnschwelle zeigt (seit 1984) einen klar ansteigenden Trend; er wird nur durch einen starken Abfall im Jahr 1990 unterbrochen. Dieser erklärt sich durch die Erweiterung der Datenbasis um Personen aus Ostdeutschland, deren Löhne zu diesem Zeitpunkt erheblich unter den westdeutschen lagen. Mitte der neunziger Jahre hat die Niedriglohnschwelle 312. Niedriglohnschwelle 1Ausführliche Informationen zum SOEP sind auf dessen Homepage erhältlich; www.diw.de/ deutsch/sop/index.html. das Niveau von 1989 wieder erreicht und setzt den langfristigen Anstieg fort. Auffallend ist ebenso der relativ starke Anstieg im Jahr 2002, dem Jahr der Einführung des Euro. 32 Zweites Kapitel: Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Niedriglohnschwelle: 60 % des Medianstundenlohnes 1984 bis 2002; Basisjahr der Preisbereinigung: 2000; in ¤ Jahr Niedriglohnschwelle 1984 5,92 1985 5,92 1986 6,05 1987 6,29 1988 6,44 1989 6,49 1990 4,84 1991 5,45 1992 5,94 1993 6,30 1994 6,40 1995 6,52 1996 6,70 1997 6,67 1998 6,75 1999 6,69 2000 6,96 2001 6,96 2002 7,53 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. Tabelle 1 Niedriglohnschwelle: 60 % des Medianstundenlohnes 1984 bis 2002; Basisjahr 2000, in ¤ 8,0 8,0 7,5 7,5 5,0 5,0 5,5 5,5 6,0 6,0 6,5 6,5 7,0 7,0 4,5 4,5 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 Schaubild 1 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. 3. Inzidenz der Niedriglohnbeschäftigung Im Folgenden wird der Niedriglohnsektor in Deutschland anhand der Inzidenz und Dynamik von Beschäftigung beschrieben. Zuerst ist von Interesse, wie sich der Anteil der Niedriglohnan allen Beschäftigten verändert hat und ob es für bestimmte Teilgruppen (Männer und Frauen, Deutsche und Nicht-Deutsche, West und Ost) Unterschiede gibt. Tabelle 2 zeigt einen tendenziell stetigen Anstieg des Anteils der Niedriglohnbeschäftigten von ungefähr 13 % im Jahr 1984 bis nahezu 17 % im Jahr 2002. Durchbrochen wird dieser Verlauf durch einen kurzfristigen,sehr starken Anstieg im Jahr 1990.Dieser erklärt sich – konsistent mit der Niedriglohnschwelle – durch das Hinzukommen der ostdeutschen Stichprobe:Sie verringerte einerseits die Niedriglohnschwelle; andererseits hatten ostdeutsche Arbeitnehmer eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, unterhalb einer gesamtdeutsch berechneten Niedriglohnschwelle entlohnt zu werden. Dieses Bild zeigt sich auch deutlich bei einer Differenzierung nach West- und Ostdeutschland. Aufgrund der gesunkenen Schwelle liegt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Westdeutschland 1990 nur noch bei 7,4 % (im Vergleich zu 12,5 % im Jahr 1989), während dieser Anteil in Ostdeutschland fast 50 % beträgt. Eine tendenzielle Angleichung findet Mitte der neunziger 333. Inzidenz der Niedriglohnbeschäftigung Anteil der Niedriglohnan allen Beschäftigten 1984 bis 2002; in % Insgesamt Männer Frauen Deutsche Nicht- Deutsche West- Ost- Deutschland 1984 13,26 8,13 21,88 13,90 11,78 – – 1985 12,91 8,64 19,73 13,26 12,00 – – 1986 12,84 8,42 19,89 13,44 11,30 – – 1987 13,40 9,22 19,94 14,04 11,72 – – 1988 13,65 8,90 20,95 14,22 12,14 – – 1989 12,46 8,06 19,11 12,98 11,13 – – 1990 22,65 17,54 29,41 25,97 6,92 7,40 48,24 1991 17,13 12,27 23,66 18,91 9,50 9,16 33,67 1992 14,52 10,69 19,76 15,84 8,93 9,04 27,34 1993 15,56 11,68 20,76 16,32 12,30 10,43 28,31 1994 13,79 10,02 18,82 14,34 11,22 9,64 24,37 1995 14,84 10,78 20,25 15,13 13,41 10,94 25,25 1996 14,54 10,86 19,38 15,11 11,53 10,92 24,34 1997 14,47 10,38 19,84 15,06 11,09 10,92 23,93 1998 14,14 11,00 18,28 14,43 12,17 10,38 24,84 1999 14,52 11,03 18,98 15,08 10,31 10,87 24,68 2000 14,80 10,84 19,79 14,86 14,24 11,53 25,77 2001 16,13 11,81 21,39 16,42 13,16 12,76 27,18 2002 16,84 12,21 22,37 16,81 17,12 13,66 28,38 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. Tabelle 2 Jahre statt; ein substantieller Unterschied zwischen dem Anteil in West- und Ostdeutschland bleibt allerdings bestehen. So ist dieser Anteil in Westdeutschland 2002 mit 13,66 % kaum höher als 20 Jahre zuvor; in Ostdeutschland sind es aber auch 2002 noch 28,38 %. Persistente Unterschiede zeigen sich auch zwischen Männern und Frauen. Beide Zeitreihen sind in gleicher Weise von dem Bruch des Jahres 1990 betroffen, jedoch auf unterschiedlichem Niveau. Während der Anteil der niedriglohnbeschäftigten Männer von 1984 bis 2002 leicht ansteigt von ungefähr 8 % auf ungefähr 12 %, liegt er bei den Frauen um durchschnittlich 10 %- Punkte höher und über diese zwei Jahrzehnte betrachtet relativ gleich bleibend bei ungefähr 20 %. Vergleichbare Unterschiede sind zwischen deutschen und nicht-deutschen Arbeitnehmern nicht festzustellen. Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung liegt für Nicht-Deutsche nur einmal – 2002 mit 17,1 % – über dem der Deutschen (16,8 %), zu allen anderen Zeitpunkten darunter, wobei die Differenz meist ungefähr 2 %-Punkte beträgt. Ausnahme ist der Zeitraum 1990 bis ungefähr 1994, von dem der Anteil der niedriglohnbeschäftigten Deutschen deutlich höher ist. Dies ist dadurch zu erklären, dass durch die Erweiterung um die Stichprobe „SOEP-Ost“ vornehmlich deutsche Arbeitnehmer in die Daten aufgenommen wurden. Aufgrund der niedrigeren Löhne in Ostdeutschland stieg die Wahrscheinlichkeit für deutsche Arbeitnehmer (im Osten), unterhalb der Niedriglohnschwelle zu liegen, während diese Wahrscheinlichkeit für die nahezu unveränderte Population der Nicht- Deutschen im SOEP (im Westen) deutlich sank. 34 Zweites Kapitel: Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Austrittsrate aus Niedriglohnbeschäftigung in anderen Arbeitsmarktstatus 1 1984 bis 2001; in % 60 60 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 0 0 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 Hochlohnbeschäftigung Inaktivität Arbeitslosigkeit Schaubild 2 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. 4. Dynamik der Niedriglohnbeschäftigung Aufbauend auf die Inzidenz der Niedriglohnbeschäftigung ist deren Dynamik von Interesse.Im folgenden werden insbesondere die Eintritts- und Austrittsraten in bzw.aus Niedriglohnbeschäftigung untersucht.Das Hauptaugenmerk liegt hierbei einerseits wiederum auf der Berücksichtigung demographischer Untergruppen (Männer und Frauen,Deutsche und Nicht-Deutsche,West und Ost). Andererseits wird untersucht, in welchen Arbeitsmarktstatus die Austritte bzw. aus welchem die Eintritte erfolgen. Schaubild 2 stellt für die gesamte Stichprobe die Austrittsraten in Hochlohnbeschäftigung,Arbeitslosigkeit und Inaktivität („Stille Reserve“) dar.Hierbei wird die Austrittsrate berechnet als jener Anteil der in einem bestimmten Jahr 354. Dynamik der Niedriglohnbeschäftigung Austrittsrate aus Niedriglohnbeschäftigung in anderen Arbeitsmarktstatus – nach Geschlecht 1 1984 bis 2001; in % 60 60 60 60 10 10 10 10 20 20 20 20 30 30 30 30 40 40 40 40 50 50 50 50 0 0 0 0 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 Hochlohnbeschäftigung Hochlohnbeschäftigung Inaktivität Arbeitslosigkeit Männer Frauen Inaktivität Arbeitslosigkeit Schaubild 3 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. (z.B. 1984) unterhalb der Niedriglohnschwelle Beschäftigten, die im nachfolgenden Jahr (z.B. 1985) den Arbeitsmarktstatus gewechselt haben. Schaubild 3 zeigt diese Raten für Männer und Frauen getrennt. Die Austrittsraten in Hochlohnbeschäftigung weisen einen klaren Trend nach unten auf.Während 1984 bis 1985 diese Austrittsrate für die Gesamtstichprobe bei ungefähr 35 % liegt (Männer 29,6 %,Frauen 37,8 %),ist sie in den Jahren 2001 bis 2002 auf unter 24 % für beide Geschlechter gesunken.Für Frauen ist der relative Rückgang demnach ausgeprägter. Auch hier zeigt sich der Bruch zu Beginn der neunziger Jahre, da es – wie erläutert – durch Hinzunahme der Stichprobe „SOEP-Ost“ für westdeutsche Arbeitnehmer deutlich wahrscheinlicher wurde, von einem Jahr auf das andere von unterhalb der Niedriglohnschwelle nach oben „auszutreten“. 36 Zweites Kapitel: Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Austrittsrate aus Niedriglohnbeschäftigung in anderen Arbeitsmarktstatus – nach Regionen 1 1984 bis 2001; in % 60 60 60 60 10 10 10 10 20 20 20 20 30 30 30 30 40 40 40 40 50 50 50 50 0 0 0 0 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 Hochlohnbeschäftigung Hochlohnbeschäftigung Inaktivität Arbeitslosigkeit Westdeutschland Ostdeutschland Inaktivität Arbeitslosigkeit Schaubild 4 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. Generell sind die Profile für Männer und Frauen ähnlich. Austrittsraten sowohl in Arbeitslosigkeit als auch in Inaktivität sind relativ niedrig und zeigen wenig Variation; sie liegen für Arbeitslosigkeit bei ungefähr 6 %, für Inaktivität bei ungefähr 8 %. Austritte in Hochlohnbeschäftigung sind somit relativ gesehen wesentlich häufiger. Schaubild 4 zeigt die Austrittsraten getrennt für West- und Ostdeutschland. Der absteigende Trend der Austrittsrate in Hochlohnbeschäftigung scheint im Osten stärker ausgeprägt als im Westen: Im Westen sinkt die Rate von 34,6 % im Jahr 1984/85 auf 26,7 % im Jahr 2001/02, während sie im Osten von 35,7 % (1990/91) auf 17,4 % (2001/02) zurückgeht. Darüber hinaus sind im Westen die Austrittsraten in Arbeitslosigkeit sehr gering und niedriger als die in 37 Austrittsrate aus Niedriglohnbeschäftigung in anderen Arbeitsmarktstatus – nach Staatsangehörigkeit 1 1984 bis 2001; in % 60 60 60 60 10 10 10 10 20 20 20 20 30 30 30 30 40 40 40 40 50 50 50 50 0 0 0 0 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 Hochlohnbeschäftigung Hochlohnbeschäftigung Inaktivität Arbeitslosigkeit Deutsche Nicht-Deutsche Inaktivität Arbeitslosigkeit Schaubild 5 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP. 4. Dynamik der Niedriglohnbeschäftigung Inaktivität. In Ostdeutschland ist dies umgekehrt, die Austrittsraten in Arbeitslosigkeit liegen durchgängig über denen in Inaktivität. Schaubild 5 stratifiziert die Austrittsraten nach Staatsangehörigkeit. Für Deutsche und Nicht-Deutsche zeigen sich ähnliche Profile, die damit weitgehend der Gesamtstichprobe entsprechen.Bei Nicht-Deutschen sind die jährlichen Schwankungen in den Austrittsraten stärker ausgeprägt. Ergänzend zu den Austrittsraten werden im Folgenden Eintrittsraten in Niedriglohnbeschäftigung berechnet. Schaubild 6 zeigt für die Gesamtstichprobe die Eintrittsraten aus Hochlohnbeschäftigung, aus Arbeitslosigkeit und aus Inaktivität. Hierbei wird die Eintrittsrate berechnet als jener Anteil der in einem bestimmten Jahr (z.B. 1985) unterhalb der Niedriglohnschwelle Beschäftigten, die sich im vorangegangenen Jahr (z.B. 1984) in einem anderen Arbeitsmarkstatus befanden. Die Verläufe stellen sich für Männer und Frauen (Schaubild 7), und somit auch für die Gesamtstichprobe, sehr ähnlich dar. Bei Betrachtung der Eintrittsraten aus Hochlohnbeschäftigung ist der mehrfach beschriebene Bruch des Jahres 1990 als starker Rückgang erkennbar – dies ist gewissermaßen das Spiegelbild zur Austrittsrate: Hier wurde es durch Hinzunahme der Stichprobe „SOEP-Ost“ für westdeutsche Arbeitnehmer unwahrscheinlicher, von Hochin Niedriglohnbeschäftigung „einzutreten“,da die westdeutschen Löhne nach der Wiedervereinigung mit geringerer Wahrscheinlichkeit unter der Niedriglohnschwelle lagen. 38 Zweites Kapitel: Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Eintrittsrate in Niedriglohnbeschäftigung aus anderem Arbeitsmarktstatus 1 1985 bis 2002; in % 40 40 10 10 20 20 30 30 0 0 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Hochlohnbeschäftigung Inaktivität Arbeitslosigkeit Schaubild 6 Eigene Berechnungen nach Angaben in des SOEP. 455. Determinanten der Niedriglohnbeschäftigung Tabelle 4 Bestimmungsfaktoren der Beschäftigung im Niedriglohnbereich vs. Arbeitslosigkeit: Ergebnisse eines Probit-Modells 1985 bis 2002 Variable 1985 1989 1992 1997 2002 marginaler Effekt t-Wert marginaler Effekt t-Wert marginaler Effekt t-Wert marginaler Effekt t-Wert marginaler Effekt t-Wert Alter –0,0652 –8,26 –0,0405 –4,68 –0,0241 –3,51 –0,0495 –7,45 –0,0378 –8,68 Alter Quadrat 0,0008 7,58 0,0004 3,57 0,0002 2,09 0,0005 5,79 0,0004 6,95 Geschlecht 0,1336 4,44 0,1094 3,37 –0,0133 –0,52 0,1114 4,37 0,1119 6,39 Deutsch 0,1874 5,57 0,1468 3,82 0,2550 6,03 0,2832 7,63 0,1855 5,64 Schwerbehindert –0,2234 –3,60 –0,2174 –3,25 –0,1570 –2,81 –0,1710 –3,03 –0,0779 –2,39 Verheiratet 0,1271 3,17 0,1060 2,61 0,0010 0,03 0,0546 1,66 0,1431 6,32 Mittlere Schulbildung 0,0945 1,40 0,0721 0,94 0,2583 2,59 0,0678 1,05 0,1892 4,34 Gehobene Schulbildung 0,0143 0,14 0,0717 0,71 0,2131 1,91 0,1435 1,74 0,2253 5,00 Lehre –0,2482 –3,41 –0,2007 –2,33 –0,3315 –3,34 –0,1578 –2,40 –0,3088 –7,01 Fachschulabschluss –0,0355 –0,41 –0,1902 –1,86 –0,2239 –1,93 –0,0895 –1,16 –0,2440 –4,61 Sonstige Ausbildung –0,0457 –0,48 –0,0960 –0,82 –0,4058 –3,39 –0,2269 –2,70 –0,3338 –4,31 Hochschulabschluss –0,0189 –0,15 –0,0851 –0,55 –0,3979 –3,08 –0,2100 –2,25 –0,3735 –5,95 Partner arbeitslos –0,2814 –3,43 –0,4417 –3,51 –0,1627 –3,79 –0,1132 –2,46 –0,2182 –6,11 Partner inaktiv –0,2386 –4,22 –0,2324 –3,89 –0,1151 –2,47 –0,2134 –5,02 –0,1896 –6,34 West – – – – 0,0237 0,74 –0,0374 –1,30 0,0284 1,52 N = 1.307 N = 998 N = 1.892 N = 1.951 N = 3.298 Eigene Berechnungen nach Angaben des SOEP.– Alle Spezifikationen der Tabelle enthalten Indikatorvariablen für den Wirtschaftszweig.– Kursiv:marginale Effekt signifikant bei mindestens 95 %. gung relativ zur Arbeitslosigkeit zusammenhängt.Falls ein Partner vorhanden ist, zeigt sich konsistent, dass dessen eigene Arbeitslosigkeit oder Inaktivität die Wahrscheinlichkeit signifikant verringert, selbst in Niedriglohnbeschäftigung (statt Arbeitslosigkeit) zu sein. Für die meisten der fünf Zeitpunkte ist auch bei diesen Schätzungen kein wesentlicher Einfluss der Schulbildung zu ermitteln. Ausnahmen sind die Jahre 1992 – positiver Einfluss der mittleren Schulbildung – und insbesondere 2002. Letztere Schätzung zeigt einen signifikant positiven Einfluss sowohl der mittleren als auch der gehobenen im Verhältnis zur geringen Schulbildung auf die Wahrscheinlichkeit der Niedriglohnbeschäftigung relativ zur Arbeitslosigkeit. Die Schätzergebnisse zur Berufsausbildung sind ebenfalls nicht einheitlich. Die frühen Wellen (1985, 1989) zeigen keinen klaren Zusammenhang.In den späteren Wellen wird der Einfluss zunehmend stärker,und die Schätzung für das Jahr 2002 ergibt, dass eine Lehre bzw. ein Hochschulabschluss die Wahrscheinlichkeit der Niedriglohnbeschäftigung relativ zur Arbeitslosigkeit um ungefähr 30 % bzw. 37 % verringert. 46 Zweites Kapitel: Der Niedriglohnsektor in Deutschland – ein statistisches Porträt Drittes Kapitel Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung In diesem Kapitel werden das Design und die Ergebnisse der Befragung von Beschäftigten in Minijobs vorgestellt. Abschnitt 1 erläutert den Aufbau und die Durchführung der Erhebung. In Abschnitt 2 wird die für Auswertungszwecke zur Verfügung stehende Stichprobe mit bekannten Merkmalen der Grundgesamtheit verglichen, um zu einer Abschätzung der Repräsentativität zu gelangen. Die Ergebnisse der Auswertung finden sich in Abschnitt 3. 1. Design und Durchführung der Erhebung Für die Befragung von Beschäftigten in Minijobs wurden aus dem Datenbestand der Minijob-Zentrale im März 2004 insgesamt 10 000 Individuen (Brut- to-Stichprobe) per Zufall ausgewählt. Hierbei wurde ein over-sampling von Individuen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Beschäftigten in Privathaushalten vorgenommen, um in der Netto-Stichprobe eine angemessene Fallzahl solcher Individuen sicherzustellen. Aus den Datenbeständen der Minijob-Zentrale lagen für die Brutto-Stichpro- be folgende Informationen vor und wurden für Auswertungszwecke zur Verfügung gestellt: –Alter, –Geschlecht, –Staatsangehörigkeit, –Wirtschaftszweig, –Arbeitgeber in West- oder Ostdeutschland, –Personengruppenschlüssel. Das Merkmal Personengruppenschlüssel kommt dadurch zustande, dass sich durch die Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse der Bestand an Beschäftigten in Minijobs aus mehreren Personengruppen zusammensetzt. Nach § 8 SGB IV kann ein Beschäftigungsverhältnis nämlich aus zwei Gründen geringfügig sein (Bundesknappschaft 2003): 1. aufgrund der Höhe des Arbeitsentgelts (sog.geringfügig entlohnte Beschäftigung) und 2. aufgrund der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (sog. kurzfristige Beschäftigung). Sofern das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 ¤ nicht überschreitet, liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Zu beachten ist hierbei, dass sich diese Definition auf das monatliche Einkommen bezieht und von der geleisteten Arbeitszeit unabhängig ist. Es ist daher durchaus möglich, dass sog.geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn einhergehen, der überdurchschnittlich hoch ist (Abschnitt 3.2). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor,wenn diese im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage oder im voraus vertraglich begrenzt ist. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverhältnisse,deren Arbeitsentgelt 400 ¤ im Monat überschreitet.Beide Personengruppen müssen bei der Minijob-Zentrale an- und ggf. abgemeldet werden. Diese Meldungen werden für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich und für mit Haushaltsscheckverfahren gemeldete Personen getrennt erfasst. Der für die Ziehung der Stichprobe zugrundeliegende Bestand an Beschäftigten in Minijobs zum 31. März 2004 setzte sich wie in Tabelle 5 dargestellt zusammen (Bundesknappschaft 2004). An alle Personen der Brutto-Stichprobe wurde Anfang April 2004 ein zweiseitiger Fragebogen versandt, mit dessen Hilfe die Informationen aus dem Datenbestand der Minijob-Zentrale ergänzt werden sollten (Anhang). Folgende Informationen wurden erhoben: –demographische und sozio-ökonomische Charakteristika (z.B. Schul- und Berufsabschluss, familiäre Situation, Lebensumfeld u.ä.), –Charakteristika des gegenwärtigen Minijobs (z.B. Anzahl an Minijobs, Stundenlohn, durchschnittliche Arbeitszeit u.ä.), –Beweggründe für die Aufnahme des Minijobs und berufliche Perspektive, –Arbeitsmarktsituation vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs, –Arbeitsmarktsituation im März 2003,d.h.direkt vor der Reform geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Zur Erhöhung des Rücklaufs wurde Mitte April 2004 eine einmalige Erinnerungsaktion durchgeführt. Der Gesamtrücklauf und damit der Umfang der Netto-Stichprobe belief sich auf 2 451 Fragebögen;dies entspricht 24,51 % der versendeten Fragebögen. Erfreulicherweise ist die Antwortrate bei den ein- 48 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung zelnen Fragen in der Netto-Stichprobe sehr hoch. Mit anderen Worten, item non-response (d.h.fehlende Antworten zu einzelnen Fragen) ist mit einer einzigen Ausnahme sehr niedrig: Bei der Frage nach der beruflichen Perspektive hat beinahe die Hälfte aller Personen in der Netto-Stichprobe nicht geantwortet. 2. Repräsentativität der Stichprobe Mit Hilfe der in den Datenbeständen der Minijob-Zentrale gespeicherten Informationen zur Gesamtheit aller Beschäftigten in Minijobs ist es möglich,die Netto-Stichprobe anhand einiger Merkmale mit der Grundgesamtheit zu vergleichen und somit zu Erkenntnissen über deren Repräsentativität zu gelangen.In Tabelle 6 wird die Verteilung der Merkmale Geschlecht,Staatsangehörigkeit, Altersgruppe und Personengruppe in der Grundgesamtheit (Bundesknappschaft 2004) der in der Netto-Stichprobe gegenübergestellt. Es wird ersichtlich, dass Frauen in der Netto-Stichprobe deutlich überrepräsentiert sind.Trotz des over-samplings sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit spürbar unterrepräsentiert, wohingegen das over-sampling von Beschäftigten in Privathaushalten dazu geführt hat, dass diese Arbeitnehmer extrem überrepräsentiert sind. Hinsichtlich der Verteilung der Netto-Stich- probe über die Altersgruppen zeigt sich, dass jüngere im Vergleich zu älteren Arbeitnehmer leicht unterrepräsentiert sind. Diese Unterschiede in einigen der beobachtbaren Charakteristika der Netto- Stichprobe macht es notwendig, alle deskriptiven Auswertungen der Netto- Stichprobe auch differenziert nach den Merkmalen Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Personengruppe vorzunehmen. In den multivariaten Analyseansätzen des Abschnitts 3 wird dem durch die Kontrolle um diese Charakteristika Rechnung getragen. 49 Bestand an geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen 2004 Art West- Ost- Insgesamt Deutschland Geringfügig entlohnt 5 785 208 959 421 6 744 629 Kurzfristig 683 192 176 979 860 171 Geringfügig in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren) 44 848 4 166 49 014 Insgesamt 6 513 248 1 140 566 7 653 814 Nach Angaben in Bundesknappschaft 2004. Tabelle 5 2. Repräsentativität der Stichprobe 3. Ergebnisse der Erhebung Im Folgenden werden die Ergebnisse der Auswertung der (Netto-)Stichprobe dargestellt. In Abschnitt 3.1 wird zunächst die Struktur der Gruppe der Beschäftigten in Minijobs hinsichtlich beobachtbarer demographischer und sozio-ökonomischer Charakteristika untersucht. In Abschnitt 3.2 findet sich die Analyse der Charakteristika des/der aktuell ausgeübten Minijobs. Abschnitt 3.3 und 3.4 stellen die Ergebnisse zu den Fragen über die Tätigkeit der Befragten unmittelbar vor ihrem/ihren derzeitigen Minijob(s) sowie im März 2003,d.h.unmittelbar vor der Reform,dar.Abschnitt 3.5 enthält die Ergebnisse des Vergleichs von vor der Reform ausgeübten Minijobs mit dem/den derzeit ausgeübten.In Abchnitt 3.6 wird schließlich auf die von den Befragten genannten Beweggründe für die Aufnahme eines Minijobs sowie ihre beruflichen Pläne innerhalb des nächsten Jahres eingegangen. 3.1 Demographische und sozio-ökonomische Charakteristika der Beschäftigten in Minijobs Ziel dieses Abschnitts ist es, herauszufinden, welche Personen Minijobs ausüben und ob sich deren beobachtbare Charakteristika für bestimmte Gruppen unterscheiden. Hierfür wurden ergänzend zu den Daten der Minijob- Zentrale folgende Charakteristika erfragt und ausgewertet (differenziert 50 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Vergleich der Netto-Stichprobe mit der Grundgesamtheit Charakteristikum1Grundgesamtheit2Netto-Stichprobe absolut Anteil in % absolut Anteil in % Geschlecht Männer 2 271 911 35,75 640 29,37 Frauen 4 082 580 64,25 1 539 70,63 Staatsangehörigkeit Deutsche 5 653 676 88,97 2 032 93,21 Nicht-Deutsche 700 815 11,03 148 6,79 Altersgruppe bis unter 25 1 156 388 18,20 280 12,51 25 bis unter 35 1 115 293 17,55 295 13,18 35 bis unter 45 1 435 502 22,59 510 22,79 45 bis unter 55 1 057 810 16,65 426 19,03 55 bis unter 65 866 998 13,64 430 19,21 65 und älter 722 500 11,37 297 13,27 Personengruppe Gewerblicher Bereich 5 470 127 99,22 2 180 89,16 Haushaltsscheckverfahren 43 194 0,78 265 10,84 Eigene Berechnungen;Grundgesamtheit nach Bundesknappschaft 2004.– 1Alle Angaben für geringfügig entlohnte Beschäftigte im gewerblichen Bereich, außer Angaben zur Personengruppe. Tabelle 6 nach gewerblichen Minijobs vs. Haushaltsscheckverfahren, Frauen vs. Männer, Deutsche vs. Nicht-Deutsche, Ostvs. Westdeutschland)1: –Schulabschluss, –Berufsabschluss, –familiäre Situation, d.h. Familienstand, Arbeitsmarktstatus des Lebenspartners (sofern vorhanden) und Anzahl der Kinder im Haushalt, –Lebensumfeld, d.h. Anzahl der Einwohner der Stadt, in der der Befragte lebt, –Migrationshintergrund, d.h. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Aussiedler und Deutsche, die in Deutschland geboren wurden, –andere Charakteristika: Geschlecht, Alter, Behinderung, Ostvs. Westdeutschland und Bezug staatlicher Transferleistungen. Alle Auswertungen finden sich in Tabelle 30 im Anhang. Im Folgenden werden ausgewählte Ergebnisse präsentiert. Tabelle 7 zeigt die Verteilung der erhobenen Charakteristika; es wird deutlich, dass rund die Hälfte aller Befragten höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen2, wohingegen der Anteil der Personen mit (Fach-)Hochschulreife eher gering ist. Beinahe 75 % aller Befragten verfügen allerdings über einen beruflichen Abschluss, wobei die Mehrheit eine gewerbliche oder kaufmännische Lehre abgeschlossen hat. Das Qualifikationsniveau der Beschäftigten in Minijobs mag also nicht sehr hoch sein, es handelt sich bei dieser Personengruppe aber keineswegs um Arbeitnehmer, denen jegliche Qualifikation fehlt. Des weiteren wird ersichtlich, dass rund 72 % aller Beschäftigten in Minijobs verheiratet und etwas weniger als 20 % alleinstehend sind.Etwas mehr als die Hälfte aller Befragten gab an, mit Kindern unter 15 Jahren im Haushalt zu leben.Hinsichtlich des für die Entscheidung,einen Minijob aufzunehmen,unter Umständen sehr wichtigen Erwerbsstatus des Lebenspartners zeigt sich, dass rund zwei Drittel aller nicht-alleinstehenden Personen über einen erwerbstätigen Lebenspartner verfügen, wohingegen nur bei etwas mehr als7%der Partner arbeitslos ist. Die Mehrheit der Befragten lebt in eher ländlich geprägten Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern,etwas weniger als ein Viertel in einer Stadt mit über 100 000 Einwohnern.Da in ländlichen Gegenden das Angebot an Arbeitsplätzen erfahrungsgemäß niedriger ist als in einem eher städtischen Umfeld,dürfte diese Verteilung etwas überraschend sein. 513. Ergebnisse der Erhebung 1Eine Beschreibung der Variablen findet sich in Übersicht 2 im Anhang. 2Insgesamt 92 der Befragten gaben an, über keinen Schulabschluss zu verfügen. Dies entspricht 3,75 % aller Personen, die diese Frage beantwortet haben. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Migrationshintergrundes der Befragten ist festzuhalten, dass Aussiedler mit weniger als 6 % die kleinste Gruppe unter den Beschäftigten in Minijobs stellen. Mit rund 7,5 % sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil in Minijobs unterrepräsentiert. Rund 7 % der Befragten gaben an,anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt zu sein. Frauen sind, wie dargestellt, in Minijobs weit überrepräsentiert, 52 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Demographische und sozio-ökonomische Charakteristika der Befragten in Minijobs Gesamte Stichprobe Absolut Anteil in %1 Schulabschluss Hauptschule und weniger 1 123 49,51 Mittlere Reife 745 32,85 (Fach-)Hochschulreife 377 16,62 Anderer 62 2,73 Berufsabschluss Keine Berufsausbildung 554 25,78 Lehre 935 43,51 (Berufs-)Fachschule 397 18,47 (Fach-)Hochschule 173 8,05 Anderer 157 7,31 Familiäre Situation Verheiratet 1 635 72,06 Alleinlebend 436 19,22 Nicht verheiratet, zusammenlebend 198 8,73 Keine Kinder im Haushalt 1 102 44,96 Partner erwerbstätig 1 005 66,07 Partner arbeitslos 113 7,43 Partner inaktiv 403 26,50 Lebensumfeld Ländliche Gegend 907 40,71 Kleinstädtische Gegend 787 35,32 Städtische Gegend 534 23,97 Migrationshintergrund Aussiedler 136 5,56 Nicht-Deutsche 182 7,43 Deutsche in Deutschland geboren 2 133 87,20 Andere demographische Charakteristika Behinderung 153 6,87 Frau 1 788 73,13 Ostdeutschland 237 9,67 Bezug von Transferleistungen 598 26,47 Durchschnittsalter 46,36 – Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf die gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 7 wohingegen Personen aus Ostdeutschland mit weniger als 10 % nur einen sehr geringen Teil der Stichprobe ausmachen. Mehr als ein Viertel aller Befragten gab darüber hinaus an,staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld/-hilfe, Rente/Pension, Sozialhilfe u.ä. zu beziehen. Das Durchschnittsalter aller Befragten beläuft sich auf rund 46 Jahre. Eine differenzierte Auswertung dieser Informationen nach den Merkmalen gewerblicher Minijob vs. Haushaltsscheckverfahren, Frauen vs. Männer, Deutsche vs. Nicht-Deutsche und Ostvs. Westdeutschland fördert einige bemerkenswerte Unterschiede zu Tage. Schaubild 10 gibt die Verteilung der Schulabschlüsse für die differenzierte Auswertung wider. Hieraus wird deutlich, dass Beschäftigte in Privathaushalten im Schnitt über einen deutlich niedrigeren Schulabschluss verfügen als Beschäftigte im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus zeigt sich, dass bei Männern die niedrigste und die höchste Kategorie stärker vertreten ist als bei Frauen. Das gleiche Phänomen zeigt sich im Vergleich von Deutschen und Nicht-Deutschen;letztere verfügen in stärkerem Maße über einen sehr niedrigen oder sehr hohen Schulabschluss. Schließlich legt der Vergleich zwischen Beschäftigten in Ost- und Westdeutschland den Schluss nahe, dass die schulische Ausbildung der Beschäftigten in Minijobs in Ostdeutschland höher ist. Ein hierzu recht ähnliches Bild ergibt sich für die Verteilung der beruflichen Ausbildung (Schaubild 11). Unter den Beschäftigten in Privathaushalten sind 53 S chulabschluss der Be f ragten i nM i n ij obs in % 70 70 60 60 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 0 0 Hauptschule und weniger Mittlere Reife (Fach-) Hochschulreife anderer Schulabschluss gewerblich Männer Ostdeutschland Privathaushalt Deutsche Westdeutschland Frauen Nicht-Deutsche Schaubild 10 Eigene Erhebungen. 3. Ergebnisse der Erhebung Personen mit keinem Berufsabschluss deutlich stärker vertreten. Insgesamt ist die berufliche Ausbildung von geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten niedriger als die im gewerblichen Bereich. Männliche Beschäftigte in Minijobs weisen im Vergleich zu Frauen höhere Berufsabschlüsse auf; sie sind in den beiden niedrigsten Abschlusskategorien seltener und in den beiden höchsten Kategorien stärker vertreten. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Vergleich von Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Deutsche haben seltener keinen Berufsabschluss und sind auch weniger stark in der Gruppe der (Fach-)Hochschulabsolventen vertreten. Ferner haben geringfügig Beschäftigte in Ostdeutschland im Schnitt einen höheren Berufsabschluss als solche in Westdeutschland. Schaubild 12 zeigt die Ergebnisse zu den Fragen zur familiären Situation der Beschäftigten in Minijobs. Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind häufiger verheiratet und seltener alleinlebend als im gewerblichen Bereich. Hinsichtlich der anderen Charakteristika der familiären Situation unterscheiden sich diese beiden Gruppen praktisch nicht. Wesentlich deutlichere Unterschiede fördert der Vergleich von Frauen und Männern zu Tage. Männliche Beschäftigte in Minijobs sind seltener verheiratet als weibliche.Dafür ist der Anteil an Männern,die unverheiratet mit ihrem Lebenspartner zusammenleben oder alleinstehend sind,deutlich höher als bei 54 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Beru f sabschluss der Be f ragten in % 60 60 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 0 0 keine Berufsausbildung Lehre (Berufs-) Fachschule anderer Berufsabschluss (Fach-) Hochschule gewerblich Männer Ostdeutschland Privathaushalt Deutsche Westdeutschland Frauen Nicht-Deutsche Schaubild 11 Eigene Erhebungen. 61 Ausübung des ersten Minijobs seit 2003 oder 2004 Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Nicht-Deutsche Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 0 102030405060 Schaubild 14 Eigene Erhebungen. Beschä f t i gte i nM i n ij obs m i te i nem S tundenlohn von 8 ¤ oder mehr Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 0 102030405060 Nicht-Deutsche Schaubild 15 Eigene Erhebungen. 3. Ergebnisse der Erhebung Der stärkste Unterschied wird im Vergleich der beiden Teile Deutschlands sichtbar.Rund 53 % der Beschäftigten in Westdeutschland verdienen 8 ¤ oder mehr in der Stunde. Dagegen beträgt der Anteil an Minijobbern in dieser Bezahlungskategorie in Ostdeutschland nur rund 16 %. Deutliche Unterschiede offenbaren sich auch für die Anzahl der gegenwärtig ausgeübten Minijobs (Schaubild 16). Der Anteil mit gegenwärtig zwei oder mehr Minijobs ist bei Beschäftigten im Privathaushalt mit über 17 % beinahe dreimal so hoch wie im gewerblichen Bereich. Frauen sind im Vergleich zu Männern in der Gruppe der Mehrfach-Minijobber ebenso häufiger vertreten wie Nicht-Deutsche verglichen mit Deutschen. Hingegen ist der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland eher wenig ausgeprägt. In Schaubild 17 wird für die Teilstichproben der Anteil der Personen,die in ihrem ersten Minijob durchschnittlich mehr als 60 Stunden im Monat arbeiten, dargestellt. Hierbei fällt erneut auf, dass vor allem nicht-deutsche Arbeitnehmer verglichen mit Deutschen und Minijobber in Ost- und Westdeutschland deutlich häufiger in der höchsten Arbeitszeitkategorie vertreten sind. Der Unterschied zwischen Frauen und Männern ist bei weitem weniger stark und der zwischen geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und solchen in Privathaushalten nicht nennenswert. 62 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Personen m i tzwe i oder mehr M i n ij obs Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 024 8610121614 18 Nicht-Deutsche Schaubild 16 Eigene Erhebungen. 63 Personen, d i edurchschn i ttl i ch mehr als 60 S tunden i mMonatarbe i ten Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 012 435678 Nicht-Deutsche Schaubild 17 Eigene Erhebungen. Personen, d i ee i nwe i teres Beschä f t i gungsverhältn i shaben Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 0 5 10 2015 25 Nicht-Deutsche Schaubild 18 Eigene Erhebungen. 3. Ergebnisse der Erhebung Schaubild 18 veranschaulicht die Verteilung der Personen, die ein weiteres Beschäftigungsverhältnis haben. Mit Ausnahme des Vergleichs zwischen West- und Ostdeutschland treten merkliche Unterschiede zwischen allen Gruppen zu Tage. Am deutlichsten sichtbar ist dies für die beiden Geschlechter:Während bei den männlichen Minijobbern mehr als 23 % ein weiteres Beschäftigungsverhältnis ausüben, beträgt dieser Anteil bei den Frauen nur etwas mehr als 13 %.Ähnlich stark ausgeprägt ist der Unterschied zwischen Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten.Etwas geringer, aber immer noch erheblich, fällt der Unterschied zwischen Nicht-Deutschen und Deutschen aus. Für diejenigen Personen, die ein weiteres Beschäftigungsverhältnis ausüben, wird in Schaubild 19 dessen Art dargestellt.Wenig überraschend sind Männer sehr viel stärker als Frauen vollzeitbeschäftigt, wohingegen dies bei Teilzeitbeschäftigungen genau umgekehrt ist.Ebenso zu erwarten gewesen sein dürf- 64 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Verte i lung der we i teren Beschä f t i gungsverhältn i sse Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 010 3020 706040 50 80 Vollzeit Teilzeit Selbstständig Nicht-Deutsche Schaubild 19 Eigene Erhebungen. te der sehr hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten unter den Minijobbern in Privathaushalten,während der hohe Anteil an teilzeitbeschäftigten Personen unter den Nicht-Deutschen eher überraschend ist. Schließlich ist der Anteil der Selbständigen in allen Gruppen ähnlich niedrig. Zusammengefasst lässt sich aus den Ergebnissen dieses Abschnitts festhalten, dass trotz der Möglichkeit, mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig auszuüben, die überwiegende Mehrheit der geringfügig Beschäftigten nur einen Minijob besitzt.Ein hoher Anteil der im März 2004 geringfügig Beschäftigten übt seinen Minijob erst seit dem Jahr 2003 aus. Etwa die Hälfte aller Minijobber erzielt dabei einen Stundenlohn von 8 ¤ oder mehr und fällt damit nicht in den Niedriglohnbereich,wie er im zweiten Kapitel detailliert beschrieben wurde. Des Weiteren macht nur ein sehr geringer Teil der geringfügig Beschäftigten von der Möglichkeit zur freiwilligen Aufstockung der Rentenbeiträge Gebrauch. Diese Option erscheint vor allem für Beschäftigte in Privathaushalten, verheiratete Arbeitnehmer und für Minijobber unter 55 Jahren interessant zu sein. Schließlich ist deutlich geworden, dass sich die Charakteristika des derzeit ausgeübten Minijobs für unterschiedliche Personengruppen bisweilen stark unterscheiden. 3.3 Tätigkeit vor dem derzeitigen Minijob In diesem Abschnitt werden die Resultate zur Tätigkeit der geringfügig Beschäftigten unmittelbar vor Aufnahme ihres/ihrer derzeitigen Minijobs präsentiert. Dies dient zusammen mit den nachfolgenden Ausführungen zur Tätigkeit vor der Reform der Minijobs der Beantwortung der Frage,aus welchen Quellen sich der Zufluss an geringfügig Beschäftigten seit der Reform im April 2003 speist und wie sich die Stabilität der Beschäftigungssituation in Minijobs seitdem entwickelt hat.Zu diesem Zweck wurden folgende Informationen erfragt und ausgewertet (wiederum differenziert nach den genannten Teilstichproben): –Arbeitsmarktsituation unmittelbar vor Aufnahme des derzeitigen Minijobs; –Minijob; –sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem monatlichen Einkommen bis 800 ¤; –sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem monatlichen Einkommen über 800 ¤; –selbständig; –arbeitslos gemeldet; –arbeitsuchend aber nicht arbeitslos gemeldet; –Schüler/Student/Auszubildender; 653. Ergebnisse der Erhebung –arbeitsunfähig; –Hausfrau/-mann; –Elternzeit; –Rentner/Pensionär; –Für Arbeitslose/Arbeitsuchende: –Beginn der Arbeitslosigkeit/Arbeitsuche; –Grund der Beendigung des letzten Beschäftigungsverhältnisses; –Anzahl der Minijobs seit April 2003 (Reform der Minijobs); –Grund der Aufgabe eines früheren Minijobs; Antwortmöglichkeiten –attraktiveren Minijob gefunden; –nicht-geringfügige Beschäftigung gefunden; –um Familie/Kinder gekümmert; –um Schule/Studium/Ausbildung gekümmert; –die Hoffnung auf eine nicht-geringfügige Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber hat sich nicht erfüllt; –Arbeitgeber hat gekündigt; –Bezahlung war zu gering; –Minijob war zu zeitaufwendig; –sonstige Gründe. Im oberen Teil von Tabelle 10 findet sich die Verteilung der Antworten (Mehrfachantworten möglich) zur Frage nach der Arbeitsmarktsituation unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs. Beinahe 14 % der Befragten übten vor ihrem derzeitigen Minijob ebenfalls ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aus.Etwas mehr als 27 % gaben an,erwerbstätig gewesen zu sein, wobei ein nicht unbedeutender Anteil eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen bis 800 ¤ ausgeübt hat.Aus dieser Gruppe von Arbeitnehmern,die seit den Hartz-Reformen im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge als sog.„Midijobs“ gesondert behandelt werden, gaben nur rund 30 % an, auch im März 2004 noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben. Darüber hinaus waren rund 15 % der derzeit in Minijobs Beschäftigten unmittelbar vor Aufnahme des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos oder arbeitsuchend, wohingegen ein deutlich höherer Anteil nicht am Arbeitsmarkt partizipierte. Zu letzterer Gruppe gehören vor allem Hausfrauen/ -männer und Rentner/Pensionäre, aber auch Personen, die sich in der Ausbildung befanden oder sich der Erziehung ihrer Kinder widmeten. Unter den arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen befindet sich ein sehr hoher Anteil von Langzeitarbeitslosen. Nur rund 23 % der unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs Arbeitslosen und Arbeitsuchenden haben ihr letztes Beschäftigungsverhältnis in den Jahren 2003 oder 2004 verlo- 66 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung 67 Tätigkeit der Befragten unmittelbar vor dem/den derzeitigen Minijob(s) Gesamte Stichprobe absolut Anteil in %1 Arbeitsmarktsituation unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs2 Minijob 310 13,86 Sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Einkommen bis 800 ¤ 197 8,81 über 800 ¤ 362 16,18 Selbständig 54 2,41 Arbeitslos gemeldet 257 11,49 Arbeitsuchend aber nicht arbeitslos gemeldet 83 3,71 Schüler/Student/Auszubildender 294 13,14 Arbeitsunfähig 22 0,98 Hausfrau/mann 675 30,17 Elternzeit 246 11,00 Rentner/Pensionär 278 12,43 Für Arbeitslose/Arbeitsuchende: Arbeitslos bzw. arbeitsuchend seit: 1994 und früher 44 12,65 1995 9 2,59 1996 16 4,60 1997 16 4,60 1998 20 5,75 1999 30 8,62 2000 32 9,20 2001 40 11,49 2002 61 17,53 2003 66 18,97 2004 14 4,02 Grund für die Beendigung des letzten Beschäftigungsverhältnisses Kündigung durch Arbeitgeber 182 26,49 Eigene Kündigung 183 26,64 Gegenseitiges Einvernehmen 113 16,45 Ende der Befristung 70 10,19 Betriebsschließung 139 20,23 Anzahl andere Minijobs seit April 2003 Kein 1 884 85,83 Andere Minijobs 311 14,17 davon: ein 245 78,78 zwei 45 14,47 drei 12 3,86 vier und mehr 9 2,89 Grund für Aufgabe eines früheren Minijobs2 Attraktiveren Minijob gefunden 179 34,16 Nicht-geringfügige Beschäftigung gefunden 19 3,63 Um Familie/Kinder gekümmert 131 25,00 Um Schule/Studium/Ausbildung gekümmert 48 9,16 Hoffnung auf eine nicht-geringfügige Beschäftigung bei gleichem Arbeitgeber hat sich nicht erfüllt 24 4,58 Arbeitgeber hat gekündigt 74 14,12 Bezahlung zu gering 92 17,56 Zeitaufwand zu groß 61 11,64 Sonstige Gründe 80 15,27 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. – 2Mehrfach- antworten möglich. Tabelle 10 3. Ergebnisse der Erhebung ren.Hinsichtlich der Gründe für dessen Beendigung halten sich eigene Kündigungen und Kündigungen durch den Arbeitgeber in etwa die Waage.Mit über 20 % hat ein recht hoher Anteil sein letztes Beschäftigungsverhältnis allerdings auch durch Betriebsschließung verloren. Im unteren Teil von Tabelle 10 sind die Antworten auf die Frage dargestellt, ob und ggf.wie viele andere Minijobs eine Person seit April 2003,also seit der Reform der Minijobs, ausgeübt hat. Hieraus wird deutlich, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sehr stabil zu sein scheinen: Mehr als 85 % der derzeitigen Minijobber haben seit April 2003 keinen anderen Minijob ausgeübt, und von all denjenigen Personen, die seit der Reform schon ein anderes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis inne hatten, gaben rund 79 % an, nur einen anderen Minijob gehabt zu haben. Als Hauptgründe für die Aufgabe eines früheren Minijobs nannten die Befragten vor allem, einen attraktiveren Minijob gefunden zu haben. Häufig geäußert wurde auch, dass sich die Befragten um ihre Familie bzw. Kinder gekümmert haben und dass die Bezahlung des Minijobs zu gering war. Die Aufnahme einer nicht-geringfügigen Beschäftigung wurde als Grund am seltensten genannt. Einen ähnlich niedrigen Anteil erhielt die Antwortmöglichkeit, dass sich die Hoffnung auf eine nicht-geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nicht erfüllt hat. Schaubild 20 veranschaulicht die Verteilung der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs über die Teilstichproben.Beschäftigte in Privathaushalten waren im Vergleich zu solchen im gewerblichen Bereich häufiger geringfügig beschäftigt und übten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen bis 800 ¤ aus. Männer waren im Vergleich zu Frauen deutlich stärker sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem Einkommen über 800 ¤ und hatten deutlich seltener bereits zuvor einen Minijob. Demgegenüber fördert der Vergleich von Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit ebensowenig starke Unterschiede zu Tage wie der von Beschäftigten in West- und Ostdeutschland. Schaubild 21 stellt den Anteil der unmittelbar vor der Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen dar. Auffallend ist der krasse Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland: In Ostdeutschland gaben mehr als 35 % der Befragten an, unmittelbar vor Aufnahme ihres Minijobs arbeitslos oder arbeitsuchend gewesen zu sein,wohingegen dieser Anteil in Westdeutschland nur rund 13 % beträgt. Ebenfalls deutliche Unterschiede ergibt der Vergleich von Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit.Während rund 25 % der Nicht-Deutschen angaben,zuvor arbeitslos oder arbeitsuchend gewesen zu sein,liegt dieser An- 68 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung teil unter den Deutschen nur bei knapp 15 %.Demgegenüber sind die Unterschiede zwischen Frauen und Männern sowie Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten relativ gering. In Schaubild 22 findet sich die Verteilung der Personen, die seit der Reform kein anderes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt haben. Nennenswerte Unterschiede sind vor allem im Vergleich von geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten zu finden. Hierbei scheint die Stabilität der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gewerblichen Bereich deutlich höher zu sein als in Privathaushalten. Ebenfalls deutliche Unterschiede offenbaren sich im Vergleich von Männern und Frau- en. In der Gruppe der männlichen Minijobber ist der Anteil derer, die seit April 2003 keinen anderen Minijob ausgeübt haben, deutlich höher als unter 69 A rt der Beschä f t i gung unm i ttelbar vor A u f nahme des / der derze i t i gen M i n ij obs Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 05 1510 20 25 30 Minijob sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem Einkommen bis 800 ¤ sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem Einkommen über 800 ¤ Nicht-Deutsche Schaubild 20 Eigene Erhebungen. 3. Ergebnisse der Erhebung 70 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Unm i ttelbar vor A u f nahme des / der derze i t i gen M i n ij obs arbe i tslose und arbe i tsuchende Arbeitnehmer Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 05 1510 353020 25 40 Nicht-Deutsche Schaubild 21 Eigene Erhebungen. Eigene Erhebungen. Personen, d i ese i t A pr i l2003ke i nen anderen M i n ij ob ausgeübt haben Anteil in % Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckverfahren Ostdeutschland Deutsche Männer Frauen Westdeutschland 76 78 80 888682 84 90 Nicht-Deutsche Schaubild 22 hierbei wiederum verschiedene demographische und sozio-ökonomische Charakteristika der Befragten simultan berücksichtigt (Übersicht 2). In Tabelle 15 werden die Schätzergebnisse dargestellt.Daraus wird ersichtlich,dass Minijobber mit einem (Fach-)Hochschulabschluss (unter sonst gleichen Umständen) eine um 25 % höhere Wahrscheinlichkeit als Arbeitnehmer mit einem Hauptschulabschluss (oder weniger) aufweisen, einen Anstieg ihres Stundenlohnes anzugeben. Beschäftigte in Minijobs, deren Lebenspartner arbeitslos ist, haben verglichen mit Arbeitnehmer, deren Partner nicht am Arbeitsmarkt partizipiert, unter sonst gleichen Umständen eine um mehr als 44 % höhere Wahrscheinlichkeit, einen Rückgang ihrer Bezahlung erfahren zu haben. Alle anderen demographischen und sozio-ökonomischen Charakteristika können keinen statistisch signifikanten Beitrag zur Erklärung der Veränderung der Stundenlöhne leisten. Bei der Veränderung der Arbeitszeit legen die Ergebnisse den Schluss nahe, dass höherqualifizierte Arbeitnehmer, d.h. solche mit einem (Fach-)Hoch- 77 Schätzergebnisse eines geordneten Probit-Modells für die abhängigen Variablen „Veränderung des Stundenlohns“ und „Veränderung der Arbeitszeit“ Veränderung des Stundenlohns Veränderung der Arbeitszeit Koeffizient t-Wert Koeffizient t-Wert 1 227 Beobachtungen 1 230 Beobachtungen Mittlere Reife 0,0886 0,99 0,1324 1,50 (Fach-) Hochschulreife 0,2500 1,99** 0,2295 1,81* Anderer Schulabschluss 0,1577 0,67 0,0299 0,12 Lehre 0,0418 0,44 0,1007 1,06 (Berufs-) Fachschule –0,0546 –0,46 0,0437 0,37 (Fach-) Hochschule –0,0965 –0,57 0,0315 0,18 Anderer Berufsabschluss –0,0702 –0,46 0,3704 2,46** Bezug Transferleistungen 0,0452 0,43 –0,0519 –0,50 Alter 0,0086 0,43 –0,0018 –0,09 Alter Quadrat –0,0001 –0,39 0,0000 –0,12 Nicht-Deutsche –0,1853 –1,10 –0,1436 –0,87 Aussiedler –0,1734 –1,00 0,1164 0,66 Alleinlebend 0,0204 0,16 –0,1070 –0,85 Nicht verheiratet, zusammenlebend –0,0405 –0,22 –0,2615 –1,44 Partner erwerbstätig 0,0280 0,26 0,1864 1,72* Partner arbeitslos –0,4426 –2,49** 0,5641 3,19** Behinderung –0,1542 –0,99 –0,2506 –1,62 Ostdeutschland –0,0475 –0,34 –0,2788 –2,02** Gewerblicher Minijob 0,0872 0,74 0,0831 0,71 Frau 0,1345 1,32 0,0510 0,50 Eigene Erhebungen. – *Statistisch signifikant bei 90 %, ** bei 95 % Signifikanzniveau. Tabelle 15 3. Ergebnisse der Erhebung schulabschluss,im Vergleich zu Beschäftigten mit einem Hauptschulabschluss (oder weniger) einen statistisch schwach signifikanten Anstieg ihrer Arbeitszeit hinnehmen mussten. Arbeitnehmer, deren Lebenspartner arbeitslos ist, haben unter sonst gleichen Umständen eine um rund 56 % höhere Wahrscheinlichkeit, einen Anstieg ihrer Arbeitszeit anzugeben als vergleichbare Arbeitnehmer mit einem nicht am Arbeitsmarkt partizipierenden Partner. Darüber hinaus weisen die Schätzergebnisse darauf hin, dass geringfügig Beschäftigte in Ostdeutschland eine (unter sonst gleichen Umständen) um ca. 28 % niedrigere Wahrscheinlichkeit aufweisen, längere Arbeitszeiten in Kauf nehmen zu müssen, als Minijobber in Westdeutschland. Zusammenfassend lässt sich festhalten,dass es durch die Reform der Minijobs offenbar weder bei der Bezahlung geringfügig Beschäftigter noch bei deren durchschnittlicher monatlicher Arbeitszeit zu starken Veränderungen gekommen ist.Lediglich höherqualifizierte Arbeitnehmer und Beschäftigte, deren Partner nicht am Arbeitsmarkt partizipiert, erfuhren einen statistisch signifikanten Anstieg ihres Stundenlohns. Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ist vor allem bei Minijobbern mit arbeitslosen Lebenspartnern und geringfügig Beschäftigten in Westdeutschland statistisch signifikant gestiegen. 3.6 Beweggründe für die Aufnahme eines Minijobs und berufliche Perspektive Im abschließenden Abschnitt des vierten Kapitels wird auf die von den Befragten genannten Beweggründe für die Aufnahme eines Minijobs sowie ihre beruflichen Pläne innerhalb des nächsten Jahres eingegangen.Hierfür wurden folgende Informationen erfragt (differenziert wie oben beschrieben): –Beweggründe für die Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs; Antwortmöglichkeiten –Hoffnung, dadurch eine nicht-geringfügige Beschäftigung zu finden; –kein anderes Beschäftigungsverhältnis gefunden; –wegen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; –als Hinzuverdienstmöglichkeit. –Berufliche Perspektive innerhalb des nächsten Jahres;Antwortmöglichkeiten –suche nach einem nicht-geringfügigen Beschäftigungsverhältnis; –möchte ausschließlich geringfügig beschäftigt sein; –Wechsel in den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem Berufsleben; –sonstiges. In Tabelle 16 sind die Antworten der Befragten zu diesen beiden Themenkomplexen dargestellt, in Tabelle 35 im Anhang die für die Teilstichproben. Die wenigsten Personen nehmen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse primär deshalb auf, weil sie sich dadurch eine nicht-geringfügige Beschäfti- 78 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung gung erhoffen. Minijobs werden also in den seltensten Fällen als eine mögliche Brücke in den regulären Arbeitsmarkt betrachtet. Dennoch will beinahe ein Viertel aller Befragten innerhalb des nächsten Jahres nach einer nicht-ge- ringfügigen Beschäftigung suchen. Die Mehrheit aller Befragten betrachtet Minijobs primär als Hinzuverdienstmöglichkeit und möchte ausschließlich in Minijobs beschäftigt bleiben. Um zu untersuchen,ob sich die Motive und die berufliche Perspektive der Befragten signifikant für einzelne Personengruppen unterscheiden, wurde auch hier ein multivariater Ansatz gewählt. Die abhängigen (zu erklärenden) Variablen sind (getrennt voneinander): –„Beweggründe für Aufnahme des Minijobs“: Diese Variable nimmt den Wert 1 an, wenn eine Person angab,ihren Minijob aufgenommen zu haben, weil sie sich erhofft, dadurch ein nicht-geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zu finden.Sie nimmt den Wert 2 an für Individuen,die angaben,kein anderes Beschäftigungsverhältnis gefunden zu haben. Sie nimmt den Wert 3 an, wenn eine Person ihren Minijob wegen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgenommen hat,und den Wert 4 für Individu- en, die den Minijob lediglich als Hinzuverdienstmöglichkeit betrachten. –„Berufliche Perspektive“: Diese Variable nimmt den Wert 1 an, wenn eine Person angab, innerhalb des nächsten Jahres nach einem nicht-geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnis zu suchen. Sie nimmt den Wert 2 an für Individuen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sein möchten. Sie nimmt den Wert 3 an für Personen,die aus dem Berufsleben ausscheiden möchten, und den Wert 4 für Individuen, die eine andere berufliche Perspektive genannt haben. 79 Beweggründe der Befragten für die Aufnahme des/der Minijobs und berufliche Perspektive Gesamte Stichprobe Absolut Anteil in %1 Beweggründe für Aufnahme des/der Minijobs Hoffnung auf nicht-geringfügige – – Beschäftigung 148 7,08 keine andere Beschäftigung gefunden 313 14,97 bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf 512 24,49 Hinzuverdienstmöglichkeit 1 118 53,47 Berufliche Perspektive innerhalb des nächsten Jahres suche nach nicht-geringfügiger Beschäftigung 327 24,55 ausschließlich Minijob(s) 703 52,78 Ausscheiden aus Berufsleben 112 8,41 sonstige Gründe 190 14,26 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf die alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 16 3. Ergebnisse der Erhebung Da diese beiden abhängigen Variablen zwar kategorial, aber nicht geordnet sind, wurde als ein Schätzverfahren hier ein multinomiales Logit-Modell gewählt. In diesem Modell wurden wiederum unterschiedliche demographische und sozio-ökonomische Charakteristika als unabhängige (erklärende) Variablen benutzt.Die Ergebnisse der Schätzung dieses Modells für die beiden Ergebnisgrößen finden sie in Tabelle 17. Bei der Interpretation muss beachtet werden,dass die Schätzergebnisse für jeden Wert der Ergebnisgröße immer in Abweichung zu der jeweiligen Referenzkategorie zu sehen sind.Für die Analyse der Beweggründe für die Aufnahme eines Minijobs ist diese Referenzkategorie das Motiv „Hinzuverdienstmöglichkeit“ (Ergebnisvariable 4). Die Schätzergebnisse zum Beweggrund „Hoffnung auf nicht-geringfügige Beschäftigung“ (Ergebnisvariable = 1) legen den Schluss nahe, dass Arbeitnehmer mit einem mittleren Schulabschluss und solche mit einem anderen Schulabschluss eine statistisch signifikant höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen,ihren Minijob in der Hoffnung auf eine nicht-geringfügige Beschäftigung anstatt primär als Hinzuverdienstmöglichkeit aufgenommen zu haben als Personen mit einem Hauptschulabschluss (oder weniger). Des Weiteren haben Beschäftigte in Minijobs, die Transferleistungen beziehen, ebenfalls signifikant stärker dieses Motiv anstelle des Hinzuverdienstmotivs genannt als Personen ohne Leistungsbezug. Ferner rückt dieses Motiv mit zunehmendem Alter der Befragten stärker in den Vordergrund,wobei dies für ältere Arbeitnehmer/innen an Bedeutung verliert. Die Schätzergebnisse weisen ebenfalls darauf hin, dass insbesondere Nicht-Deutsche und Aussiedler Minijobs sehr viel stärker als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt denn als Hinzuverdienstmöglichkeit betrachten als in Deutschland geborene Deutsche. Ähnliches gilt für Beschäftigte in Minijobs, deren Lebenspartner arbeitslos ist. Auch diese Personengruppe neigt eher dazu, Minijobs als ein Sprungbrett zu betrachten, als Arbeitnehmer, deren Partner nicht am Arbeitsmarkt partizipiert.Schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Beschäftigte weisen dagegen eine statistisch signifikant niedrigere Wahrscheinlichkeit auf,dieses Motiv anstelle des Hinzuverdienstmotivs anzugeben, als Personen ohne Behinderung. Bezüglich Ergebnisvariable 2 wird ersichtlich, dass Beschäftigte mit (Fach-) Hochschulreife eine statistisch signifikant niedrigere Wahrscheinlichkeit aufweisen, anzugeben, dass sie ihren Minijob aufgenommen haben, da sie keine andere Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden haben. Diese Gruppe neigt sehr viel stärker dazu, das Hinzuverdienstmotiv zu betonen, als Personen mit einem Hauptschulabschluss (oder weniger).Gleiches gilt für Beschäftigte mit einem Minijob im gewerblichen Bereich.Auch beim „Keine-Alternative-Mo- tiv“ stellt man fest, dass dieses mit zunehmendem Alter gegenüber dem Hinzuverdienstmotiv in den Vordergrund rückt, bei älteren Arbeitnehmern je- 80 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung 81 Schätzergebnisse eines multinomialen Logit-Modells für die abhängigen Variablen „Beweggründe für Aufnahme des Minijobs“ und „Berufliche Perspektiven“ Koeffizient t-Wert Koeffizient t-Wert Koeffizient t-Wert Beweggründe für Aufnahme des Minijobs Ergebnisvariable = 1 Ergebnisvariable = 2 Ergebnisvariable = 3 Mittlere Reife 0,5814 2,33** –0,2140 –1,13 0,1762 1,03 (Fach-) Hochschulreife –0,0697 –0,19 –0,9814 –3,44** –0,0918 –0,38 Anderer Schulabschluss 1,1819 2,21** 0,4691 1,12 –0,6927 –1,30 Lehre 0,3469 1,24 –0,1953 –0,98 0,0660 0,35 (Berufs-) Fachschule –0,1902 –0,55 –0,1644 –0,68 0,1065 0,46 (Fach-) Hochschule 0,8345 1,94* 0,4065 1,15 0,8582 2,42** Anderer Berufsabschluss 0,2072 0,51 –0,1603 –0,49 0,0342 0,12 Bezug Transferleistungen 1,2343 4,68** 0,1837 0,89 –0,3962 –1,55 Alter 0,4565 6,04** 0,2338 5,29** 0,1724 3,43** Alter Quadrat –0,0054 –6,46** –0,0029 –5,96** –0,0023 –4,06** Ausländer 1,3358 3,99** 0,6427 2,31** –0,8695 –2,41** Aussiedler 0,9061 2,17** 0,9231 2,85** –0,2923 –0,84 Alleinlebend 0,3242 0,84 0,0076 0,03 –1,3653 –4,06** Nicht verheiratet, zusammenlebend –0,5186 –0,95 0,3238 0,97 –0,6994 –1,89* Partner erwerbstätig 0,5663 1,58 –0,0513 –0,22 0,7921 3,40** Partner arbeitslos 1,5104 3,53** 0,3492 1,03 –0,0261 –0,06 Behinderung –2,1608 –2,10** 0,3602 1,21 –0,3129 –0,81 Neue Bundesländer 0,1651 0,49 0,8125 3,27** –0,8211 –2,35** Frau 0,2074 0,78 0,7434 3,56** 2,2232 7,38** Gewerblicher Minijob 0,2402 0,61 –0,4805 –2,04** –0,1532 –0,66 Konstante –12,4407 –0,07** –5,3480 –5,44** –5,4499 –4,82** Berufliche Perspektiven Ergebnisvariable=1 Ergebnisvariable=3 Ergebnisvariable=4 Mittlere Reife 0,2905 1,35 0,0802 0,24 0,3237 1,21 (Fach-) Hochschulreife 0,0820 0,28 –0,4207 –0,57 0,7787 2,46** Anderer Schulabschluss 1,8284 3,18** 0,7658 0,62 1,6232 2,61** Lehre 0,4088 1,68* 0,3591 0,97 1,0086 3,33** (Berufs-) Fachschule 0,3024 1,04 0,1137 0,26 0,9491 2,77** (Fach-) Hochschule 0,9797 2,61** –0,2594 –0,33 0,6418 1,44 Anderer Berufsabschluss 0,2858 0,77 –1,4614 –1,31 1,3651 3,38** Bezug Transferleistungen 1,4750 5,89** 0,0394 0,12 0,5139 1,76* Alter 0,3475 5,87** 1,7773 4,14** –0,0428 –0,80 Alter Quadrat –0,0046 –6,65** –0,0141 –4,03** 0,0001 0,11 Ausländer 0,7100 2,21** –0,6041 –0,76 0,4813 1,16 Aussiedler 0,2857 0,77 1,5301 2,02** –0,2697 –0,46 Alleinlebend 1,1016 3,12** 0,1940 0,49 0,6278 1,72* Nicht verheiratet, zusammenlebend 0,9436 2,37** –0,7974 –0,68 0,5607 1,32 Partner erwerbstätig 0,0458 0,14 –0,3585 –0,98 –0,1522 –0,46 Partner arbeitslos 0,5073 1,13 0,1524 0,26 0,3320 0,61 Behinderung –2,9506 –3,53** –0,0457 –0,11 –0,3340 –0,72 Neue Bundesländer 0,8550 2,65** 1,0376 2,57** 0,2460 0,62 Frau –0,5867 –2,22** –0,9307 –2,78** –1,2114 –4,55** Gewerblicher Minijob –0,0166 –0,06 –0,2327 –0,55 0,0370 0,09 Konstante –7,2903 –5,94** –56,0497 –4,26** –0,2233 –0,19 Eigene Berechnungen. – Ergebnisvariable 4 bzw. 2 sind Referenzkategorie. – *Statistisch signifikant bei 90 %. – ** bei 95 % Signifikanzniveau. Anzahl der Beobachtungen: 1 614. Tabelle 17 3. Ergebnisse der Erhebung doch zunehmend an Bedeutung verliert. Des Weiteren wird in Ostdeutschland die fehlende Alternative im Vergleich zum Hinzuverdienstmotiv statistisch signifikant stärker betont als in Westdeutschland. Vergleichbares gilt unter sonst gleichen Umständen für Frauen gegenüber Männern. Schließlich deuten die Schätzergebnisse zur Ergebnisvariable 3 darauf hin, dass Beschäftigte in Minijobs mit einem (Fach-)Hochschulabschluss verglichen mit Personen ohne Berufsabschluss und Frauen verglichen mit Männern stärker die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betonen als die Möglichkeit, durch den Minijob einen Hinzuverdienst zu erzielen. Das Motiv der Vereinbarkeit spielt bei Alleinlebenden naturgemäß eine untergeordnete Rolle. Auch Nicht-Deutsche und Beschäftigte in Ostdeutschland neigen dazu, diesem Motiv eine geringere Bedeutung beizumessen als dem Hinzuverdienstmotiv. Bei den Schätzergebnissen für die abhängige Variable „Berufliche Perspekti- ve“ dient als Referenzkategorie der Wunsch ausschließlich geringfügig beschäftigt sein zu wollen. Die Schätzergebnisse zu Ergebnisvariable 1 weisen darauf hin, dass Beschäftigte in Minijobs mit einem anderen Schulabschluss als den genannten und (Fach-)Hochschulabsolventen eine statistisch signifikant höhere Neigung haben, die berufliche Perspektive „Suche nach einer nicht-geringfügigen Beschäftigung“ denn „Beschäftigung ausschließlich in Minijob(s)“ zu wählen, als Personen mit einem Hauptschul- (oder weniger) bzw. Personen ohne beruflichen Abschluss. Für Bezieher von Transferleistungen, Nicht-Deutscher und Arbeitnehmer in Ostdeutschland steht diese Perspektive im Vergleich zum ausschließlichen Verbleib in Minijobs ebenso stärker im Vordergrund als für Beschäftigte ohne staatliche Unterstützung,Deutsche und Arbeitnehmer in Westdeutschland. Dem gegenüber neigen Frauen stärker als Männer dazu, die Perspektive „Verbleib in Minijob(s)“ gegenüber der Perspektive „Suche nach einer nicht-geringfügigen Beschäftigung“ zu betonen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte (oder gleichgestellten) in Minijobs gegenüber Nicht-Behinderten. Mit zunehmendem Alter rückt diese Perspektive wiederum eher in den Vordergrund, verliert aber dann für ältere Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Schätzergebnisse für Ergebnisvariable 3 legen den Schluss nahe, dass bei Aussiedlern und geringfügig Beschäftigten in Ostdeutschland die Perspektive „Ausscheiden aus dem Berufsleben“ gegenüber dem „Verbleib in Minijob(s)“ von größerer Bedeutung ist als bei in Deutschland geborenen Deutschen und Minijobbern in Westdeutschland. Frauen neigen hingegen eher dazu als Männer, diese Perspektive als untergeordnet einzuschätzen. Naturgemäß wird mit zunehmendem Alter das Ausscheiden aus dem Berufsleben im Vergleich zum 82 Drittes Kapitel: Beschäftigte in Minijobs – Design und Ergebnisse der Befragung Verbleib in Minijob(s) relevanter und ist für geringfügig Beschäftigte, die bereits in den Ruhestand übergetreten sind nicht mehr von Belang. Schließlich verdeutlichen die Schätzungen zu Ergebnisvariable 4, dass vor allem höherqualifizierte Minijobber dazu neigen,anderen beruflichen Perspektiven eine höhere Bedeutung beizumessen, als dem ausschließlichen Verbleib in Minijob(s). Bei Frauen ist dies im Vergleich zu Männern genau umgekehrt: Diese neigen eher dazu, die Perspektive „Ausschließlicher Verbleib in Minijob(s)“ denn andere berufliche Perspektiven anzugeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Minijobs von den Beschäftigten nur selten als eine mögliche Brücke in den regulären Arbeitsmarkt betrachtet werden. Hierbei neigen vor allem Aussiedler, Nicht-Deutsche, Personen, die staatliche Transferleistungen beziehen, und solche, deren Lebenspartner arbeitslos ist, am ehesten dazu, mit der Aufnahme eines Minijobs die Hoffnung auf ein nicht-geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zu verbinden. Trotz dieser eher pessimistischen Einschätzung der Brückenfunktion von Minijobs ist gleichwohl ein beträchtlicher Teil der Beschäftigten in Minijobs auf der Suche nach einem nicht-geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Dabei handelt es sich vorwiegend um Personen, die über eine höhere Qualifikation verfügen, sowie um Bezieher von Transferleistungen,Nicht-Deutsche,nicht Verheiratete und geringfügig Beschäftigte in Ostdeutschland. Demgegenüber neigen Frauen und schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Personen eher dazu, ihre berufliche Zukunft ausschließlich in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu sehen. 833. Ergebnisse der Erhebung Viertes Kapitel Zwischenfazit und wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen In diesem Kapitel werden zunächst die zentralen Befunde zusammengefasst, dann wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen gezogen. 1. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 1.1 Niedriglohnsektor in Deutschland Der empirischen Analyse der Veränderung der Minijobs wurde ein statistisches Portrait des Niedriglohnsektors vorangestellt. Dieses basiert auf Daten des SOEP. Die verwendeten Daten erfassen insgesamt 271 983 Beobachtungen von 42 153 Personen über 19 Befragungswellen von 1984 bis 2002 für Westdeutschland und von 1990 bis 2002 für Ostdeutschland. Zentrale Größe des statistischen Portraits ist die Untergliederung in Niedrig- und Hochlohnbeschäftigte. Niedriglohnbeschäftigt ist derjenige, dessen Stundenlohn in einem bestimmten Jahr kleiner oder gleich der Niedriglohnschwelle, definiert als 60 % des Medianstundenlohnes, ist. Über den Beobachtungszeitraum 1984 bis 2002 zeigt diese Niedriglohnschwelle – abgesehen von einem Bruch kurz nach der Wiedervereinigung – einen klar ansteigenden Trend. 1984 lag sie bei 5,92 ¤ (preisbereinigt mit Basisjahr 2000), 2002 bei 7,53 ¤. Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen Erwerbstätigen zeigt einen tendenziell stetigen Anstieg von ungefähr 13 % auf 17 %. Die Anteile unterscheiden sich jedoch je nach demographischen Gruppen deutlich; Während der Anteil bei Männern im Durchschnitt des gesamten Zeitraums von 1984 bis 2002 bei 10,9 % liegt,sind es bei Frauen 20,9 % – eine Differenz,die konsistent über den Beobachtungszeitraum auftritt. Die Unterschiede zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen sind weniger ausgeprägt (mit 15,9 % bzw.11,6 %), bei jeweils geringen Volatilitäten. Interessant ist hierbei, dass der Anteil bei den Nicht-Deutschen im Jahr 2002 mit 17,1 % erstmals über jenem der Deutschen (16,8 %) liegt.Nachhaltige Unterschiede zeigen sich zwischen Erwerbs- tätigen in West- und Ostdeutschland. Trotz stetiger Verringerung der Differenz seit der Wiedervereinigung ist im Jahre 2002 der Anteil im Osten mit 29 % mehr als doppelt so groß wie im Westen mit 11,6 %. Hinsichtlich der Dynamik wurden Austrittsraten aus sowie Eintrittsraten in Niedriglohnbeschäftigung untersucht. Berücksichtigt wurden als Destinationen im Folgenden bzw. Ausgangspunkte im vorangegangenen Jahr die Arbeitsmarktzustände „hochlohnbeschäftigt“, „arbeitslos“ und „inaktiv“. Hier- bei zeigt sich für die Austrittsraten in Hochlohnbeschäftigung ein klarer negativer Trend: Während 1984/85 diese Austrittsrate für die Gesamtstichprobe bei ungefähr 35 % liegt (Männer 29,6 %, Frauen 37,8 %), ist sie 2001/02 auf unter 24 % für beide Geschlechter gesunken. Austrittsraten sowohl in Arbeitslosigkeit als auch in Inaktivität sind relativ niedrig und zeigen wenig Variation;sie liegen für Arbeitslosigkeit bei ungefähr 6 %, für Inaktivität bei ungefähr 8 %. Generell sind die Austrittsraten aus Niedrigin Hochlohnbeschäftigung höher als die Eintrittsraten aus Hochin Niedriglohnbeschäftigung, was einer eher positiv zu wertenden Dynamik entspräche. Allerdings sind die Austrittsraten in Hochlohnbeschäftigung im Zeitablauf deutlich zurückgegangen, während die Eintrittsraten aus Hochlohnbeschäftigung ungeachtet einiger Volatilität tendenziell auf gleichem Niveau – bei ungefähr 25 % für Männer wie Frauen – verblieben sind. Damit liegt im Jahresübergang 2001/02 die Eintritts- erstmals über der Austrittsrate.Allerdings spielen bei den Eintrittsraten ein Wechsel aus Inaktivität in Niedriglohnbeschäftigung eine größere Rolle, mit einem Durchschnitt von ungefähr 14 % über den ganzen Zeitraum gesehen. Eintritte aus Arbeitslosigkeit haben auch hier eine nur geringe Bedeutung. Nach Beschreibung von Inzidenz und Dynamik der Niedriglohnbeschäftigung wurde untersucht, welche individuellen sozio-ökonomischen Charakteristika mit der Tatsache,als Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich tätig zu sein, korreliert sind. Diese Fragestellung hat zwei Dimensionen: (1) Welche Charakteristika sind Bestimmungsfaktoren der Niedrigrelativ zur Hochlohnbeschäftigung, und (2) welche Charakteristika sind Bestimmungsfaktoren der Niedriglohnbeschäftigung relativ zur Arbeitslosigkeit? Diese beiden Analysen basieren auf Querschnittsregressionen unter Verwendung der SOEP-Wellen aus den Jahren 1984, 1989, 1992, 1997 und 2002. Zur ersten Frage ergibt sich, dass erwerbstätige Frauen eine höhere Wahrscheinlichkeit als Männer haben, im Niedriglohnsektor tätig zu sein.Das gleiche scheint auch für Deutsche relativ zu Nicht-Deutschen gültig zu sein. Eine wesentliche Rolle scheint der Arbeitsmarktstatus des Partners zu spielen,falls ein solcher vorhanden ist. Relativ zu einem berufstätigen Partner haben Personen mit inaktivem Partner eine geringere Wahrscheinlichkeit, im Niedrig- 851. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse lohnbereich beschäftigt zu sein. Dies könnte einer klassischen Arbeitsteilung des Haushalts in erwerbstätig und Hausarbeit entsprechen. Nicht eindeutig dagegen ist der Effekt des Vorhandenseins eines arbeitslosen Partners. Während die Schulbildung keinen nennenswerten Einfluss zu haben scheint, verringert eine abgeschlossene Berufsausbildung für Erwerbstätige die Wahrscheinlichkeit,im Niedriglohnsektor beschäftigt zu sein,deutlich.Insbesondere für die Zeitpunkte 1997 und 2002 zeigen sich hier substantielle Effekte. So mindert beispielsweise ein Hochschulabschluss die Wahrscheinlichkeit der Beschäftigung im Niedriglohnsektor um fast 10 % im Jahr 1997 bzw. um rund 15 % im Jahr 2002. Auch zur zweiten Frage deutet vieles darauf hin, dass Frauen eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit als Männer haben, im Niedriglohnbereich tätig zu sein, relativ zur Arbeitslosigkeit. Konsistent zeigt sich auch eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit für Deutsche als für Nicht-Deutsche; sie ist für Deutsche bis zu 28 % höher. Hinsichtlich des Familienstandes ergeben sich aussagekräftige Resultate für die Jahre 1985,1989 und 2002,die vermuten lassen, dass das Zusammenleben mit einem Partner mit einer höheren solchen Wahrscheinlichkeit zusammenhängt. Falls ein Partner vorhanden ist, verringert dessen Arbeitslosigkeit oder Inaktivität die Wahrscheinlichkeit signifikant,selbst in Niedriglohnbeschäftigung (statt in Arbeitslosigkeit) zu sein.Für die meisten der fünf Zeitpunkte ist auch bei dieser Frage kein signifikanter Einfluss der Schulbildung zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Berufsausbildung sind ebenfalls nicht einheitlich: Die frühen Wellen (1985, 1989) zeigen keinen klaren Zusammenhang auf,in den späteren wird der Einfluss stärker, und gemäß der Schätzung für das Jahr 2002 verringert eine Lehre bzw. ein Hochschulabschluss die Wahrscheinlichkeit der Niedriglohnbeschäftigung relativ zur Arbeitslosigkeit um ungefähr 30 % bzw. 37 %. 1.2 Beschäftigte in Minijobs Für die Analyse der Arbeitsmarktsituation von gegenwärtig in Minijobs beschäftigten Arbeitnehmern wurde eine schriftliche Befragung von Personen durchgeführt, die bei der Minijob-Zentrale im März 2004 gemeldet waren. Insgesamt wurden aus diesem Datenbestand 10 000 Individuen (Brutto-Stich- probe) per Zufall ausgewählt. Hierbei wurde ein over-sampling von Individu- en ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Beschäftigten in Privathaushalten vorgenommen, um in der Netto-Stichprobe deren angemessene Fallzahl sicherzustellen. Aus den Datenbeständen der Minijob-Zentrale lagen für die Brutto-Stichpro- be Informationen vor und wurden für Auswertungszwecke zur Verfügung gestellt. An alle Personen der Brutto-Stichprobe wurde Anfang April 2004 ein Fragebogen versandt, mit dessen Hilfe die Informationen aus dem Datenbe- 86 Viertes Kapitel: Zwischenfazit und wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen Fünftes Kapitel Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Der hier vorgelegte Reformvorschlag eines erweiterten Minijobs für Arbeitslose sieht eine zeitlich begrenzte, relativ generöse Subventionierung der Aufnahme eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses durch arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldete Personen vor. Er wird im Folgenden detailliert erläutert (Abschnitt 3), zudem werden Abschätzungen hinsichtlich seiner Arbeitsmarkteffekte und der zu erwartenden Kosten bzw. Erträge angeboten (Abschnitt 4). Zuvor wird in Abschnitt 1 die Wirkungsweise finanzieller Anreizprogramme im Wohlfahrtsstaat erläutert, anschließend die Bestandteile und Resultate des kanadischen Self-Sufficiency Program (SSP), an dessen Lehren sich der Reformvorschlag orientiert,zusammengefasst (Abschnitt 2). 1. Finanzielle Anreize im Wohlfahrtssystem1 Die grundlegende Problematik finanzieller Anreize im Wohlfahrtssystem lässt sich anhand von Schaubild 23 illustrieren,das die Budgetrestriktion einer individuellen Person im konventionellen Wohlfahrtssystem ohne finanziellem Anreizprogramm darstellt. Die Abszisse erfasst ihre monatlichen Arbeitsstunden, die Ordinate gibt das monatliche Einkommen an. Der Einfachheit halber wird angenommen, dass die Person keine andere Einkommensquelle außer Transferleistungen oder Arbeitseinkommen hat. In dieser abstrakten Darstellung wird des Weiteren davon ausgegangen, dass die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden bei konstantem Stundenlohn ¤wfrei wählbar ist, dass für Personen ohne Arbeitseinkommen Transferleistungen in Höhe von ¤Gverfügbar sind und dass diese Transferleistungen für jeden Euro, der aus anderen Einkommensquellen als der Transferleistung erzielt wird, um ¤tgekürzt werden.Im vorliegenden Fall ist die ausschließlich betrachtete Einkommensquelle das mögliche Arbeitseinkommen.Der Parameter tist dabei nichts anderes als ein impliziter Steuersatz. 1Dieser Abschnitt folgt zum großen Teil der Darstellung in Card 2000, Teil II. In Schaubild 23 ist t= 1, d.h. jeder zusätzliche Euro Arbeitseinkommen reduziert die Transferleistungen um 1 ¤, wird also vollständig gegengerechnet2. Wenn demnach das Arbeitseinkommen der Person ¤Gübersteigt, erhält sie keine Transferleistungen mehr. Im Falle eines Stundenlohns von ¤wwird dieser „break even“-Punkt bei h1=G/wArbeitsstunden pro Monat erreicht. Er ist umso größer,je geringer der Lohn,den die betreffende Person auf dem Arbeitsmarkt erzielen kann, und je höher das Transfereinkommen ist. Die kritische Eigenschaft dieser Budgetrestriktion ist der flache Teil des Einkommens bis zu Punkt h1:Egal ob die Person nur eine oder knapp unter h1Ar- beitsstunden anbietet, das Gesamteinkommen bleibt immer gleich. Ganz offensichtlich schafft der vollständige Abzug (benefit reduction rate) einen deutlichen negativen Anreiz (disincentive) zur Arbeitsaufnahme, und man würde nicht erwarten,dass Transferempfänger unter diesem Wohlfahrtsregime überhaupt eine Tätigkeit aufnehmen. Diese Vorhersage zeigte sich tatsächlich in der empirischen Evidenz aus den USA in den achtziger und neunziger Jahren. Ökonomen in den USA haben daher argumentiert, dass eine einfache Veränderung der Anrechnung von Arbeitseinkünften bei der Festlegung der Transferleistungen die Beschäftigungsrate der Transferleistungsempfänger erhöhen und das Einkommen der Beschäftigten im Niedrigeinkommensbereich (working poor) ergänzen kann: Diese Veränderung besteht in der Senkung der Abzugsrate auf unter 100 % (also t< 1), um einen finanziellen Anreiz zur 94 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Budgetrestriktion im konventionellen Wohlfahrtsystem ohne finanzielle Anreize monatliches Einkommen G h1monatliche Arbeitsstunden Steigung = Stundenlohn (w) Schaubild 23 2Dies war beispielsweise bei dem amerikanischen AFDC (Aid to Families with Dependent Children) Programm in den achtziger und neunziger Jahren der Fall; Card 2000. Arbeitsaufnahme zu schaffen. Von jedem erzielten Arbeitseinkommen verbleibt dann wenigstens ein gewisser Teil bei dem Arbeitnehmer. Dieses Verfahren ist der Standard der Negative Income Tax. Der Effekt dieses veränderten Systems auf die Budgetrestriktion der einzelnen Person ist in Schaubild 24 dargestellt.In diesem Falle beziehen Individuen weiterhin Transferleistungen, bis zu dem Punkt, an dem ihr Einkommen eine festgelegte Schwelle übersteigt. Allerdings liegt diese Schwelle im Vergleich zum System ohne finanzielle Anreize höher. Bei einem konstanten Stundenlohn wist der „break even“-Punkt der Arbeitsstunden bei h2=G/terreicht,das entsprechende „break even“-Einkommen ist ¤G/t. Die Person hat also einen Anreiz, ihre monatlichen Arbeitsstunden (und damit ihr monatliches Einkommen) zu erhöhen. Somit ist in Schaubild 24 h2deutlich größer als h1. Ein Wohlfahrtssystem mit einer Abzugsrate kleiner 1 kann auch als Lohnergänzungsregime dargestellt werden: Ein Individuum mit Einkommen ¤hw unterhalb des Schwelleneinkommens ¤G/t erhält anteilige Lohnergänzungszahlungen in Höhe der Differenz zwischen ¤hw und dem „break even“-Einkommen ¤G/t, wobei jeweils ein Anteil von tvom Staat beigesteuert wird. Je höher das Arbeitseinkommen, desto niedriger fällt die Lohnergänzungsleistung aus, aber desto näher ist das Arbeitseinkommen am „break even“-Einkommen. Das Senken der Abzugsrate hat potenziell wichtige Anreizeffekte auf zwei unterschiedliche Personengruppen im Niedriglohnbereich: Die erste Gruppe sind diejenigen, die bereits ohne die Einführung eines finanziellen Anreizsystems Transferleistungen empfangen, die „Bisherigen Empfänger“. Ihr Ar- 95 Budgetrestriktion im konventionellen Wohlfahrtsystem mit finanziellen Anreizen monatliches Einkommen G h1h2monatliche Arbeitsstunden Steigung = Stundenlohn (w) Steigung = w(1-t) Break-even = G/t Schaubild 24 1. Finanzielle Anreize im Wohlfahrtssystem beitseinkommen bzw. ihr Arbeitseinsatz sind gering,er liegt grundsätzlich unter h1. In einem Wohlfahrtssystem mit einer Abzugsrate von 100 % arbeitet der Grossteil der „Bisherigen Empfänger“ überhaupt nicht.Für diese Gruppe entsteht durch das Streichen des flachen Bereichs der Budgetrestriktion (Schaubild 24) ein eindeutig positiver Arbeitsanreiz: Durch die Aufnahme einer Arbeit können sie erstmals etwas hinzuverdienen. Für jene Minderheit der „Bisherigen Empfänger“, die bereits arbeiten, entsteht durch die mit der Senkung der Abzugsrate verbundene Erhöhung des Nettolohns zwar ein Anreiz, mehr zu arbeiten, durch die Erhöhung des Einkommens aber auch ein Anreiz,weniger zu arbeiten.3Da die Höhe dieses Einkommenseffekts aber proportional der Einkünfte in Abwesenheit des Anreizsystems ist und da die meisten arbeitenden Transferleistungsempfänger niedrige Einkommen haben,kann man davon ausgehen,dass der positive Arbeitsanreiz durch die effektive Lohnerhöhung bedeutender ist. Die zweite Personengruppe,deren Verhalten durch die Einführung eines Anreizsystems potenziell beeinflusst wird, besteht aus jenen, die nicht Transferempfänger waren und mehr als das Transferzahlungsminimum Gverdienten, die aber potenzielle Transferempfänger werden, wenn das „break-even“-Ein- kommensniveau auf G/terhöht wird.Diese Gruppe wird von Mitnahmeeffekten des Anreizsystems betroffen.Auch hier ist es sinnvoll,zwei Untergruppen zu unterscheiden.Die erste besteht aus Personen,die vor der Reform weniger als das neue „break-even“-Einkommen G/t verdienten: im Falle keiner Verhaltensänderung wird diese Gruppe automatisch berechtigt, Transferleistungen zu erhalten. Die Senkung der Abzugsrate hat einen eindeutig negativen Effekt auf die Arbeitsanreize dieser Gruppe, da ihr Grenzlohn sinkt (von w auf w(1–t)) und ihr Einkommen steigt. Die zweite Untergruppe mit Mitnahmeeffekten besteht aus denjenigen Personen, die wenig mehr als das neue „break-even“-Einkommen verdienten: manche von ihnen könnten ihre Zahl an Arbeitsstunden senken und dadurch in das Transfersystem „einsteigen“. Die Größe dieser Gruppe hängt von der Arbeitsangebotselastizität ab, die empirische Evidenz beispielsweise des Seattle-Denver Negative Income Tax Experiment“ zeigt aber, dass sie relativ klein sein dürfte (Ashenfelter 1983). Trotz gewichtiger Argumente gegen Wohlfahrtssysteme mit einer Abzugsrate von 100 % kommen diese häufig vor. Der Hauptgrund liegt wohl in den Kos- 96 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose 3Auch wenn man angesichts einer 100 %igen Besteuerung ihres Einkommens erwarten würde, dass nur sehr wenige Personen arbeiten, gibt es in der Realität doch einige Personen in dieser Situation. Arbeitende Transferempfänger könnten beispielsweise in Teilzeit arbeiten, in der Hoffnung,dass daraus eine dauerhafte Vollzeitbeschäftigung entsteht. Zudem gibt es andere Vorzüge des Transferbezugs – z.B.subventionierte Kinderbetreuung oder Wohngeld –,die in der einfachen Budgetanalyse in Schaubild 23 und 24 nicht berücksichtigt werden. ten: Das Senken der Abzugsrate erhöht den „break even“-Punkt und erweitert den Transferleistungsanspruch auf eine größere Zahl von Personen im Niedriglohnbereich, was – sofern keine weitreichenden Verhaltensänderungen ausgelöst werden (s.u.) – wiederum die Zahl der Transferempfänger und die Kosten des Anreizprogramms erhöht. Weist die Einkommensverteilung die Form einer Glockenkurve auf, können die Mitnahmeeffekte, die mit einem Anreizprogramm einhergehen, im Verhältnis zur Zahl der Transferempfänger im Regime mit einer Abzugsrate von 100 % relativ groß sein (Card 2000). Darüber hinaus kann ein Anreizprogramm dazu führen, dass die Gesamtarbeitsstunden und das Gesamteinkommen im Niedriglohnbereich sinken, wenn die windfall beneficiaries4angesichts der erhöhten Transferbezugsmöglichkeiten ihre Einkommen reduzieren, um Anspruch auf die Förderung zu haben.Dies ist insbesondere dann der Fall,wenn der Anteil der windfall beneficiaries relativ zu den incentivized, d.h. wirklich vom Anreiz betroffenen, Begünstigten groß ist. Solch ein „perverser Effekt“ (Card 2000) wurde tatsächlich bei den Negative Income Tax Experiments gefunden (z.B. Robins 1985). Daraufhin wurde in den USA (auch durch Kostendruck und politischen Stimmungswandel; Card 2000) das AFDC-Programm dergestalt reformiert, dass Anreizelemente gestrichen und die Abzugsrate von 67 % auf 100 % erhöht wurden. „Ironischerweise“ (Card 2000) wurde die darauf folgende niedrige Beschäftigungsrate unter Transferempfängern als Beweis für das Versagen des Wohlfahrtssystems angesehen, was den Reformdruck für die neunziger Jahre erhöhte. Insgesamt hat es somit in den USA in den letzten zwei Jahrzehnten verschiedene Antworten auf das zentrale Politikproblem gegeben, wie man einerseits die Arbeitsanreize für Niedriglohnbeschäftigte (insbesondere allein erziehende Eltern) erhöht, andererseits aber Größe und Kostenaufwand des Wohlfahrtssystems in Grenzen halten kann. Eine erste Antwort ist beispielsweise eine Einschränkung des Anspruchs auf Transferleistungen durch obligatorische Anforderungen an Arbeitsuche oder Arbeitsaufnahme oder die zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer. Derartige Elemente sind ein vieldiskutierter Bestandteil der US-Wohlfahrtsreform von 1996 und ein wesentlicher Indikator eines Wandels in der Wohlfahrtsphilosophie von einem „Anspruchs-“ oder „Anrechtssystem“ hin zu einem „Ermessenssystem“, das dem einzelnen Arbeits- und Sozialamtsmitarbeiter deutlichen Spielraum darin lässt, individuelle Transferempfänger zu belohnen oder zu bestrafen. 971. Finanzielle Anreize im Wohlfahrtssystem 4Der Begriff der windfall beneficiaries ist im Deutschen schwer kompakt auszudrücken;hierunter sind diejenigen Personen zu verstehen, deren Verhalten sich durch die Förderung nicht oder kaum ändert, die aber dennoch von der Förderung betroffen sind, indem sie gewissermaßen die Förderung ausnutzen (können) bzw.absichtlich oder auch unabsichtlich von der Förderung profitieren. Dies generiert den Mitnahmeeffekt der Maßnahme. Eine zweite Antwort liegt in der Schaffung finanzieller Anreize außerhalb des traditionellen Wohlfahrtssystems. Ein Beispiel dafür ist der Earned Income Tax Credit (EITC), eine variable Einkommenssubvention, die als erstattungsfähige Einkommensteuergutschrift gezahlt wird (z.B.Eissa,Liebman 1996).In Kombination mit den konventionellen Wohlfahrtszahlungen generiert der EITC eine individuelle Budgetrestriktion, die durch verschiedene effektive Abzugsraten für unterschiedliche Einkommensklassen zwar etwas komplizierter, der in Schaubild 24 dargestellten jedoch grundsätzlich ähnlich ist (Blank et al. 2000). Das EITC Programm wird aber nicht als „Wohlfahrtsprogramm“ angesehen, so dass die Größe des betroffenen bzw. begünstigten Personenkreises sowie die Kosten des Programms nicht die gleiche Aufmerksamkeit erhalten, wie es für eine Kombination aus EITC und Wohlfahrtssystem der Fall wäre.Die Ausgaben für EITC sind mittlerweile drei- bis viermal so hoch wie die für traditionelle Transferleistungen (Card 2000). Die Evidenz zu EITC zeigt, dass dadurch die Beschäftigung allein stehender Mütter signifikant gestiegen ist (z.B. Eissa, Liebman 1996). Card (2000) vermutet, dass ein Grossteil des starken Rückgangs an Transferempfängern in den USA seit Mitte der neunziger Jahre dem EITC-Programm zugeschrieben werden kann und weniger der Reform des Transfersystems. Eine dritte Antwort ist das Zuschneiden bzw.Abzielen der Anreizprogramme auf bestimmte Problemgruppen anstelle aller Personen im Niedriglohnbereich. Das kanadische Self Sufficiency Project (SSP) ist ein Beispiel dafür. Es beinhaltet eine auf drei Jahre begrenzte Einkommensergänzung – äquivalent zu einem Wohlfahrtssystem mit einer Abzugsrate von 50 % – für Personen, die davor mindestens ein Jahr lang Transferleistungen empfangen haben. Da die meisten Langzeitempfänger von Transferleistungen ohne Anreize in Transferabhängigkeit verbleiben würden, gibt es nur relativ wenige windfall beneficiaries dieses Programms, zumindest in den ersten Monaten nach Anspruchseintritt. Alternativ muss jede Person, die einen Anspruch erhalten möchte,mindestens ein Jahr lang Transferleistungen empfangen haben.Wie in Abschnitt 2 weiter ausgeführt, zeigen die Ergebnisse des SSP, dass diese Einstiegsbarriere die Zahl der windfall beneficiaries sehr stark begrenzt. Zusätzlich zur Beschränkung des Anspruchs auf Langzeitempfänger von Transferleistungen müssen Personen mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten, um den Einkommensbonus des SSP zu erhalten. Im Verhältnis zu einem uneingeschränkten Anreizprogramm hat dies zwei Effekte:Zum einen werden negative Arbeitsangebotseffekte unter den windfall beneficiaries wesentlich eingegrenzt (dies war ein Hauptproblem,das den Erfolg der Negative Income Tax Experiments vereitelte). Tatsächlich müssen einzelne, die im Fall eines uneingeschränkten Programms windfall beneficiaries wären, ihre Arbeitsstunden erhöhen, um die Anspruchsberechtigung zu erreichen. 98 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Zum anderen begrenzt das Vollarbeitszeiterfordernis die Größe des Programms, da nur diejenigen von dem finanziellen Anreiz betroffen werden,die eine Vollzeitarbeit finden und behalten können. Obwohl also das Vollarbeitszeiterfordernis verhindern kann, dass ein finanzielles Anreizprogramm das Arbeitsangebot verringert,führt es möglicherweise zu einem Anstieg der Zahl der Transferempfänger,die in Reaktion auf das Programm ihr Arbeitsangebot erhöhen, relativ zur Zahl der windfall beneficiaries, die Transferleistungen empfangen können, ohne ihre Arbeitsanstrengung zu erhöhen. Dieses Verhältnis ist ein wesentlicher Bestimmungsfaktor der Nettokosten des Anreizprogramms für den Staat,da windfall beneficiaries die Kosten erhöhen,die incentivized Transferempfänger aber die Kosten verringern. 2. Das kanadische SSP – Bestandteile und Resultate Aus der beschriebenen nordamerikanischen Erfahrung mit finanziellen Anreizprogrammen lässt sich folgendes schließen: (i) Ohne finanzielle Anreize werden selbst im besten Fall nur wenige Transferleistungsempfänger dazu veranlasst,eine Arbeit aufzunehmen. Stattdessen besteht ein klarer,individuell rationaler Anlass, weiterhin Transfers zu beziehen. (ii) Erfahrungen mit den Negative Income Tax Experiments zeigen,dass ein Senken der Abzugsrate zu nicht eindeutigen,insbesondere aber zu potenziell negativen Effekten führen kann.Dies hängt insbesondere von der Höhe der Abzugsrate ab sowie von der Anzahl der windfall beneficiaries. Hinsichtlich ersterer scheint es schwer vorstellbar, dass eine Abzugsrate von bis zu 85 % – wie im Rahmen der AL- G II-Regelung vorgesehen – es vermag, für eine Vielzahl von ALG-II Empfängern einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. (iii) Hinsichtlich der konkreten Gestaltung finanzieller Anreizprogramme erscheint eine Fokussierung sinnvoll. Dies wird im Folgenden anhand der Erfahrungen mit dem kanadischen SSP ausführlicher dargestellt. Während der siebziger und achtziger Jahre kam es in Kanada zu einem starken Anstieg der Transferzahlungen an Familien mit niedrigem Einkommen. Ebenso wie in den USA wurde das Wohlfahrtssystem als ein System kritisiert, das von einer Arbeitsaufnahme abhält und Langzeitabhängigkeit von Transferleistungen hervorruft.Daher wurde das SSP als konsequenter Test entworfen,ob stärkere finanzielle Anreize die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Transferempfängern erhöhen und ihren Leistungsbezug senken. Hauptziel der Politikmaßnahme, finanzielle Anreizstrukturen im Wohlfahrtssystem zu etablieren, ist es, Arbeit lohnender zu machen als Transferabhängigkeit. Mit dem SSP erhält eine Person, die eine Vollzeitbeschäftigung annimmt und keine Transferleistungen mehr bezieht,eine Lohnergänzungszahlung in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen Arbeitseinkommen und einem „break even“-Einkommen,das deutlich über der normalen Höhe der Transferleistun- 992. Das kanadische SSP – Bestandteile und Resultate gen liegt (Card 2000). Die Lohnergänzung wird für maximal drei Jahre gewährt.Kurzfristig erhöht das SSP die finanzielle Belohnung einer Arbeitsaufnahme deutlich. Langfristig hoffen die Befürworter des SSP, dass die gesammelte Arbeitsmarkterfahrung die Arbeitsmarktchancen erhöht oder dass die Geförderten durch die Beschäftigung Gefallen an mehr Arbeit finden (Card 2000). Die Hauptergebnisse des SSP sind – neben einer Vielzahl zwischenzeitlicher und ergänzender Publikationen – in zwei Abschlussberichten (Michalopoulos et al. 2002; Ford et al. 2003) von der Social Research and Demonstration Corporation (SRDC) veröffentlicht worden. SRDC ist eine gemeinnützige Institution mit der Aufgabe, sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln, im Experiment zu untersuchen und nach strengen Maßstäben zu evaluieren, mit dem übergeordneten Ziel, das „Wohlbefinden aller Kanadier zu verbessern“ (z.B. Ford et al.2003).Hierzu generiert SRDC stichhaltige empirische Evidenz,um politische Entscheidungsträger und Fachleute informieren zu können, welche Politikmaßnahmen hinsichtlich der Kosten für den Staat, der Programmteilnehmer und der Gesellschaft insgesamt effektiv und effizient sind. Das SSP wurde in zwei getrennten Experimenten durchgeführt. In der Recipient Study (Michalopoulos et al. 2002) waren Personen betroffen, die bereits seit mindestens einem Jahr Transferleistungen erhielten. Die Studie untersucht somit den Effekt der Einführung eines solchen Programms und versucht, seine Wirksamkeit hinsichtlich der schwierigen politischen Aufgabe zu analysieren, Transferbezug bei Personen zu reduzieren, die bereits seit langer Zeit solche Leistungen erhalten.Im zweiten Experiment,der Applicant Study (Ford at al. 2003) wurden Personen, die gerade den Transferbezug beginnen, über die Existenz des Anreizprogramms und ihre Möglichkeit, nach Ablauf eines Jahres in Transferbezug am SSP teilzunehmen, informiert. Diese Studie untersucht somit den Effekt eines bereits laufenden Programms. Beide Studien basieren auf einem langfristig angelegten sozialwissenschaftlichen Experiment, jeweils mit randomisierten Teilnehmer- und Kontrollgruppen. Dieses Studiendesign macht die Ergebnisse besonders stichhaltig. Der Stichprobenumfang der Recipient Study betrug ungefähr 6 000,die der Applicant Study ungefähr 3 300 Personen. 2.1 Recipient Study Das SSP beinhaltet eine temporäre Lohnergänzungszahlung an Langzeitempfänger von Transferleistungen in British Columbia und New Brunswick.Um die Effekte des Programms frei von überlagernden Einflüssen bewerten zu können,musste sichergestellt werden,dass man sowohl Informationen zu solchen Leistungsempfängern sammelt, die von der Maßnahme betroffen sind, als auch zu solchen, die dieses Programm nicht berührt. Gleichzeitig sollten 100 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose diese Beobachtungen aus dem gleichen Umfeld stammen,und die Gruppe der Teilnehmer sollte sich hinsichtlich individueller Eigenschaften nicht von der der Nicht-Teilnehmer unterscheiden. Diese Voraussetzung ist in experimentellen Evaluationsstudien, die in Nordamerika im Gegensatz zu Europa üblich sind (Kluve, Schmidt 2002), durch die zufallsgesteuerte individuelle Aufnahme in das bzw. den Ausschluss aus dem Programm geschaffen. Eine derartige Randomisierung bietet auch die Basis für die Evaluation des SSP. Die Auswahl der Programmgruppen der Recipient Study fand zwischen 1992 und 1995 statt; Teilnehmer- und Kontrollgruppe wurden bis fünf Jahre nach der Randomisierung regelmäßig interviewt. Die Lohnergänzungszahlung besteht aus einem monatlichen Transfer für allein erziehende Eltern, die mindestens seit einem Jahr Transferempfänger sind und diese Transferunterstützung zu Gunsten von Vollzeitarbeit aufgeben. Die Lohnergänzung wird zusätzlich zum Einkommen für maximal drei Jahre gezahlt, unter der Bedingung, dass die Person in Vollzeitarbeit und ohne Transferbezug verbleibt. Kernelemente des SSP sind: –Erfordernis von Vollzeitarbeit: Lohnergänzungszahlungen gehen nur an anspruchsberechtigte allein erziehende Eltern, die mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten und keine herkömmlichen Transferleistungen erhalten. –Finanzieller Anreiz: Die Lohnergänzung entspricht der Hälfte (d.h. Abzugsrate von 50 %) der Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen der Person und einer „Einkommensschwelle“ (ca. 30 000 $ in New Brunswick und 37 000 $ in British Columbia). Andere Einkommensquellen wie Kindergeld oder Einkommen anderer Familienmitglieder werden nicht eingerechnet. Die Lohnergänzung verdoppelte ungefähr das Einkommen vieler betroffenen Personen im Niedriglohnbereich (Michalopoulos et al. 2002). –Anspruchszeit:Eine Person hat nach Eintritt in den Anspruch ein Jahr lang Zeit,eine Vollzeitbeschäftigung zu finden und die Lohnergänzung zu erhalten.Nach Ablauf des Jahres erlischt der Anspruch auf die Lohnergänzung. –Lohnergänzungszahlung: Diese wird für maximal drei Jahre nach Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung gewährt, wenn die Person in der Beschäftigung verbleibt und keine konventionellen Transferleistungen erhält. –Freiwilligkeit: Es ist für niemand obligatorisch, an dem Lohnergänzungsprogramm teilzunehmen. Auch diejenigen, die Lohnergänzungen erhalten, können jederzeit zu konventionellem Transferbezug zurückwechseln, vorausgesetzt, sie geben die Lohnergänzung auf und haben einen Rechtsanspruch auf Transferleistungen. Im Verhältnis zum herkömmlichen Transferbezug ist das SSP relativ großzügig,da es die Abzugsrate halbiert und das Basisniveau des Transferbezugs (G) 1012. Das kanadische SSP – Bestandteile und Resultate erhöht. Zum Beispiel konnte eine allein stehende Mutter mit einem Kind in New Brunswick 1994 eine Transferleistung (G)von maximal 712 $ erhalten; die Abzugsrate betrug 100 % (bei einer unangetasteten Hinzuverdienstmöglichkeit von 200 $). Das SSP dagegen entsprach einem Wohlfahrtssystem mit G= 1 250 $ und einer Abzugsrate von 50 %. Hätte diese Frau im „normalen“ Wohlfahrtssystem eine Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn aufgenommen,hätte sie ein Bruttoeinkommen von 867 $ erzielt,also nur 36 $ zusätzlich pro Woche bei 40 Stunden Arbeitszeit. Im SSP-Programm hätte sie dagegen Anspruch auf eine Lohnergänzung in Höhe von 817 $ gehabt, was den Einkommensvorteil von Arbeit relativ zu bloßem Transferbezug auf über 225 $ pro Woche erhöht (Card 2000). Die Ergebnisse der Recipient Study zeigen, dass das SSP Vollzeitbeschäftigung und Einkommen erhöhen und Armut reduzieren konnte. Die wesentlichen Ergebnisse der Recipient Study sind (Michalopoulos et al. 2002): –36 % der Langzeitempfänger von Transferleistungen, denen SSP angeboten wurde,arbeiteten Vollzeit und nahmen die Lohnergänzungszahlung an. Dazu mussten die Mitglieder der Teilnehmergruppe innerhalb von einem Jahr nach Studienbeginn eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Lohnergänzung war 22 Monate (bei einem Anspruch von drei Jahren), die durchschnittliche Höhe 18 000 $. –Das SSP erhöhte Einkommen und Beschäftigung und reduzierte Armut und Transferabhängigkeit. Bereits ein Jahr nach Beginn des Programms waren Teilnehmer mit doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit vollzeitbeschäftigt wie Personen in der Kontrollgruppe – ein Effekt,der zum Großteil über die weitere Programmdauer anhielt. So erzielten Teilnehmer durchschnittlich 3 400 $ (20 %9 mehr als Personen in der Kontrollgruppe. –Die langfristigen Effekte des SSP auf Beschäftigung und Einkommen nach Ablauf der Programmdauer waren relativ gering. Die Programmdauer betrug drei Jahre. Vier Jahre nach Studienbeginn betrug die Beschäftigungsrate der Programmgruppe 41,2 %,die der Kontrollgruppe 36,8 %,nach fünf Jahren 41,8 % bzw. 41,9 % (Michalopoulos et al. 2002: Tabelle ES.1). Dies bedeutet, dass die Teilnehmer zwar schneller in Beschäftigung kamen. Das langfristige Beschäftigungsniveau der beiden Gruppen unterschied sich allerdings nicht signifikant. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Programmteilnehmer durch das SSP Arbeitserfahrung sammelten und dass ihre Familien während der Programmdauer ein deutlich höheres Einkommen aufwiesen. –Letzteres mag mit ein Grund dafür sein,dass Grundschulkinder von Eltern in der Programmgruppe bessere Leistungen zeigten als jene der Vergleichsgruppe. 102 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Wechsel des Arbeitgebers wird der Scheck mitgenommen und kann, sofern die Anspruchsfrist von 24 Monaten noch nicht erschöpft ist, bei einem anderen Unternehmen eingelöst werden. Eine Kontrolle dieses Verfahrens kann im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger stattfinden. Das vorgeschlagene Scheckverfahren hält den Verwaltungsaufwand bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Agenturbezirken in engen Grenzen. Dort muss lediglich zentral vermerkt werden,dass einer bestimmten Person ein Erweiterter Minijob-Scheck ausgestellt wurde, so dass sie nicht (z.B. nach einem Umzug) in einem weiteren Agenturbezirk erneut eine Ausstellung beantragen kann. Die Frage nach der adäquaten Höhe des Anreizes ist a priori ebenso schwer zu beantworten wie die nach den konkreten Arbeitsmarktwirkungen. Hierzu müssen die Erfahrungen mit einer solchen Reform abgewartet werden. Die Durchführung eines solchen Versuchs sollte daher zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt sein,innerhalb dessen eine umfassende Evaluation stattfinden muss, um die Wirkung dieser Politikmaßnahme zu ermitteln und herauszufinden, inwieweit nicht-intendierte Effekte, z.B. Mitnahmeeffekte, aufgetreten sind. Gleichwohl ist es möglich, ex ante Abschätzungen der Wirkungen anzugeben. Diese sind im Folgenden dargestellt, müssen jedoch aufgrund nicht voraussehbarer Unsicherheitsfaktoren mit Zurückhaltung interpretiert werden. Den Hintergrund hierfür bilden die Ausführungen in Abschnitt 1 und 2. 3.2 Erwartete Arbeitsmarkteffekte, Kosten und Erträge In diesem Abschnitt werden vorsichtige Abschätzungen der zu erwartenden Arbeitsmarkteffekte und Kosten des Reformvorschlags dargestellt. Diese 109 Vergleich des erweiterten Minijobs mit der derzeitigen Regelung in ¤ Verdienst im Minijob 200 300 400 500 600 700 800 Derzeitiger Freibetrag für ALG-Bezieher 165 165 165 165 165 165 165 ALG II-Bezieher 30 45 60 90 120 150 180 Freibetrag in erweitertem Minijob 200 250 300 350 400 450 500 Mehrverdienst für ALG I-Bezieher 35 85 135 185 235 285 335 ALG II-Bezieher 170 205 240 260 280 300 320 Eigene Berechnungen. Tabelle 19 3. Der erweiterte Minijob für Arbeitslose müssen notwendigerweise zurückhaltend sein, da der Vorschlag auf eine Verhaltensänderung bei der Zielgruppe abzielt und deren quantitative Dimension ex ante nur sehr schwer vorhersagbar ist;in Deutschland fehlt ein historisches Vorbild, das als Vergleichsmaßstab dienen könnte. 3.2.1 Erwartete Arbeitsmarkteffekte Aus der Befragung von Beschäftigten in Minijobs ging hervor, dass im April 2004 rund 6 % der derzeitigen Minijobber gleichzeitig Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen. Weit mehr als 90 % waren im April 2004 bereits mehr als sechs Monate arbeitslos.Auf die Grundgesamtheit von etwa 7,5 Mill. Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hochgerechnet entspricht dies etwa 450 000.Die Gruppe der Personen, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, umfasst derzeit ca. 2,5 Mill. (Eckwerte des Arbeitsmarktes August 2004). Sofern die bereits in einem Minijob beschäftigten Leistungsbezieher trotz der veränderten Anrechnungsregelung ab 2005 ihr geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beibehalten,bedeutet dies,dass die Zielgruppe des Reformvorschlags etwas mehr als 2 Mill. Personen umfasst. Die Erfahrungen aus dem kanadischen SSP legen nahe, dass eine generöse Lohnsubvention selbst bei einer Zielgruppe, deren Arbeitsmarktperspektive wenig erfreulich erscheint, in der Lage sein kann, innerhalb von zwei bis drei Jahren bis zu einem Drittel der Berechtigten zu erreichen. Im Fall des erweiterten Minijobs für Arbeitslose würde dies bedeuten, dass bis zu 660 000 Personen ihr Verhalten aufgrund des gestiegenen Anreizes ändern und in Zukunft in einem Minijob tätig sein könnten. Hierdurch würde sich die Zahl der Leistungsempfänger unter den geringfügig Beschäftigten auf ca. 1,1 Mill. erhöhen. Tendenziell dürften die Flexibilität und berufliche Mobilität nordamerikanischer Arbeitnehmer im Vergleich zu deutschen eher hoch sein. Geht man davon aus, dass sich beides in Deutschland auch durch die im Zuge der Hartz- Reformen vorgenommenen Änderungen im Leistungsbezug nicht grundlegend ändert,und berücksichtigt man die derzeit eher verhaltenen wirtschaftlichen Aussichten, dann erscheint es dennoch realistisch, dass etwa 25 % der Zielgruppe durch den Anreiz zur Aufnahme eines Minijobs erreicht wird. Dies entspricht etwa 500 000 Personen,die durch die Förderung neu in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eintreten. Selbst wenn der Anteil der Erreichten aus der Zielgruppe nur 15 % betrüge,entspräche dies immer noch rund 300 000 Personen. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle, die einen erweiterten Minijob ausüben, spätestens nach Ablauf der Förderung ein nicht-geringfügiges Beschäftigungsverhältnis finden. Da jedoch die Förderung an die Aufnahme eines Be- 110 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose schäftigungsverhältnisses im ersten Arbeitsmarkt geknüpft ist und durch die im Zuge der Hartz-Reformen durchgeführten Veränderungen im Leistungsrecht ceteris paribus der Reservationslohn arbeitsloser Arbeitnehmer sinken dürfte, kann man realistischerweise erwarten, dass innerhalb von drei Jahren rund ein Drittel der in einem erweiterten Minijob beschäftigten Personen ein nicht-geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, mit dessen Hilfe sie nicht mehr auf Entgeltersatzleistungen angewiesen sind. Dies bedeutet, dass sich die Zahl der Arbeitslosen um 285 000 bis 385 000 Personen verringern würde. Tabelle 20 stellt unterschiedliche Szenarien zu den zu erwartenden (Brutto-)Arbeitsmarkteffekten dar. Eine Verringerung der Zahl der Arbeitslosen um 300 000 Personen entspräche derzeit einem Rückgang der Arbeitslosenquote von etwa 10,5 % auf rund 9,8 %. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Bruttoeffekte; es ist nicht ausgeschlossen,dass ein Teil dieser Personen auch ohne die Lohnsubvention – z.B. durch Eigeninitiative oder aufgrund einer anderweitigen Förderung – im betrachteten Zeitraum ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gefunden hätte. Nur diejenigen Arbeitnehmer, die aufgrund der Förderung ein solches Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben – die also kausale Erfolgsfälle darstellen –, können als Nettoentlastung des Arbeitsmarkts gezählt werden. Bei der Zielgruppe der Reform handelt es sich allerdings um Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind. Darüber hinaus wird unter diesen Personen aller Voraussicht nach ein erheblicher Teil sein, der eine Arbeitslosigkeitsdauer von einem Jahr oder mehr aufweist. Erfahrungsgemäß verringert sich die Chance von Langzeitarbeitslosen, ohne staatliche Hilfe eine Beschäftigung zu finden, mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Daher erscheint es durchaus plausibel, dass nur ein geringer Teil der Personen, die aus einem erweiterten Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übergetreten sind, diesen Übergang auch ohne die Lohnsub- 111 Mittelfristig erwartete Bruttoarbeitsmarkteffekte der vorgeschlagenen Reform Anteil der Personen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, in % Anzahl der Personen in einem erweitertem Minijob1 750 000 950 000 1 100 000 15 112 500 142 500 165 000 20 150 000 190 000 220 000 25 187 500 237 500 275 000 30 225 000 285 000 330 000 35 262 500 332 500 385 000 Eigene Berechnungen. – 1Unterstellt sind jeweils 450 000 bislang in einem Minijob beschäftigte Leistungsempfänger zuzüglich 300 000, 500 000 bzw. 650 000 neu hinzukommender Arbeitnehmer. Tabelle 20 3. Der erweiterte Minijob für Arbeitslose vention geschafft hätten.In Tabelle 21 werden verschiedene Szenarien dargestellt, aus denen die Nettoentlastung des Arbeitsmarkts in Abhängigkeit vom Anteil der kausalen Erfolgsfälle hervorgeht. Geht man davon aus,dass etwa 20 % der rund 300 000 Personen,die aus einem erweiterten Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übergetreten sind, dies auch ohne die Förderung geschafft hätten,entspräche dies einer Nettoentlastung des Arbeitsmarkts um etwa 240 000 Arbeitslose in drei Jahren. Mit anderen Worten, durch die Einführung eines erweiterten Minijobs für Arbeitslose würde bei einem Anteil von 80 % kausaler Erfolgsfälle die derzeitige Arbeitslosenquote von 10,5 % auf 9,9 % sinken. Selbst bei einem Anteil von nur 50 % an kausalen Erfolgsfällen würde der Arbeitsmarkt netto um 150 000 Personen entlastet. Diese vorsichtige Abschätzung der zu erwartenden Nettoarbeitsmarkteffekte macht deutlich, dass die eingangs erwähnte realistische Sichtweise zu den Möglichkeiten und Grenzen der Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen angebracht ist. Durch eine solche Reform kann aller Voraussicht nach die Arbeitslosigkeit weder beseitigt noch auf ein Niveau reduziert werden, dass in der Öffentlichkeit gemeinhin als erträglich betrachtet würde.Die Reform könnte jedoch einen signifikanten Beitrag zur Entlastung des Arbeitsmarkts leisten und würde dabei aller Voraussicht nach den Staatshaushalt nicht belasten. Die in den folgenden Abschnitten dargestellten Abschätzungen der Kosten geben Anlass zur Hoffnung,dass der erweiterte Minijob sich selbst finanziert oder sogar in der Lage ist,zu einer Entlastung öffentlicher Haushalte beizutragen. 3.2.2 Erwartete Kosten und Erträge Für die Abschätzung der zu erwartenden Kosten sind grundsätzlich folgende Komponenten zu berücksichtigen: 112 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Mittelfristig erwartete Nettoarbeitsmarkteffekte der vorgeschlagenen Reform Anteil der kausalen Erfolgsfälle, in % Anzahl der Übergänge aus einem erweitertem Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 190 000 237 500 285 000 332 500 30 57 000 71 250 85 500 99 750 40 76 000 95 000 114 000 133 000 50 95 000 118 750 142 500 166 250 60 114 000 142 500 171 000 199 500 70 133 000 166 250 199 500 232 750 80 152 000 190 000 228 000 266 000 90 171 000 213 750 256 500 299 250 Eigene Berechnungen. Tabelle 21 1. Aller Voraussicht nach werden die derzeit in einem Minijob beschäftigten arbeitslosen Leistungsbezieher vollständig in das neue System übergehen. Da bei ihnen derzeit im Prinzip ein Teil des Einkommens auf den Leistungsbezug angerechnet wird, impliziert dies wegen der kulanteren Anrechnungsregeln im erweiterten Minijob tendenziell Mehrausgaben der Arbeitslosenversicherung. 2. Durch den generösen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses werden Personen aus der Zielgruppe (seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet) einen Minijob aufnehmen (incentivized workers). Bei diesen fallen auch im Rahmen der großzügigen Anrechnungsregeln tendenziell Einsparungen bei Entgeltersatzleistungen an, sofern sie mehr als 200 ¤ in ihrem Minijob verdienen. 3. Es besteht die Gefahr, dass durch den erweiterten Minijob für Arbeitslose, der ja prinzipiell Verdienstmöglichkeiten bis 800 ¤ eröffnet,existierende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Bereich von 400 bis 800 ¤ (Midijobs) in erweiterte Minijobs umgewandelt werden. Die von einer solchen Umwandlung Betroffenen dürfen aufgrund der Anspruchsvoraussetzung (Arbeitslosigkeitsmeldung von mindestens sechs Monaten) nicht direkt in einem erweiterten Minijob tätig sein. Daher ist bei der Kostenabschätzung zu berücksichtigen, dass die betroffenen Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit wechseln werden und dabei einen Anspruch auf ALG I bzw. ALG II haben. Darüber hinaus entstünden Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungsträgern durch den Wegfall der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. 4. Durch den Übergang von Arbeitnehmern, die einen erweiterten Minijob ausüben,in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fallen Einsparungen bei Entgeltersatzleistungen sowie höhere Einnahmen bei Steuern (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) sowie bei den Sozialversicherungsträgern an. Hier muss wiederum berücksichtigt werden, dass nicht alle Übertritte aus einem erweiterten Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kausale Erfolgsfälle der Reform sind. Des weiteren fallen grundsätzlich Kosten für die Administration der Maßnahme an. Diese dürften angesichts des vorgeschlagenen Scheck-Verfahrens jedoch vernachlässigbar gering sein. Schließlich müsste auch berücksichtigt werden,dass sowohl Personen,die in einem erweiterten Minijob tätig sind,als auch vor allem diejenigen, die hierdurch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, einen Beitrag zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion leisten und über eine höhere Kaufkraft als bisher verfügen. Da diese Effekte jedoch nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird dieser positive Effekt für die Kostenabschätzungen ebenfalls vernachlässigt.Für die übrigen vier Kosten- bzw. Einnahmenkomponenten werden im Folgenden vorsichtige Abschätzungen angeboten. Hierbei werden – wann immer nötig – 1133. Der erweiterte Minijob für Arbeitslose grundsätzlich eher konservative Annahmen getroffen,die tendenziell zu einer höheren Belastung der Staatskassen führen würden. Hierdurch soll verhindert werden,dass die tatsächlichen Kosten des Reformvorschlags unterschätzt werden. Ein zentraler Punkt bei der Kostenschätzung ist die Zahl der windfall beneficiaries,also wie viele Personen aus der Zielgruppe auch ohne die Förderung in einem Mini- oder Midijob mit gleicher oder nur geringfügig kleinerer Stundenzahl beschäftigt wären. Aus der Befragung ergab sich, dass etwa6%der derzeitigen geringfügig Beschäftigten gleichzeitig Entgeltersatzleistungen beziehen. Eine diesbezügliche Auswertung des SOEP ergab, dass weniger als 1 % der im Jahr 2002 arbeitslos Gemeldeten eine Nebentätigkeit mit einem monatlichen Verdienst zwischen 400 und 800 ¤ ausübten. Durch die im Rahmen der Hartz-Reformen vorgenommenen Änderungen im Leistungsrecht könnte sich der Anteil an Arbeitslosen in Mini- oder Midijobs erhöhen.Hier- bei muss jedoch beachtet werden,dass die geplanten Regelungen zur Anrechnung von Nebenverdiensten auf den Leistungsbezug eher restriktiv sind und somit eine starke Ausweitung des Arbeitsangebots dieser Personengruppe wohl nicht erwarten lassen. Ein zweiter zentraler Punkt stellt das Ausmaß dar, in dem sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in erweiterte Minijobs für Arbeitslose umgewandelt werden.Die im Rahmen der Befragung ermittelten Indizien für eine derartige Umwandlung durch die Reform des Jahres 2003 lassen diese Gefahr zunächst als sehr real erscheinen.Ein genauerer Blick offenbart jedoch, dass im Falle des erweiterten Minijobs für Arbeitslose das Risiko einer solchen Umwandlung in großem Umfang recht gering ist. Dies liegt zunächst einmal daran, dass der Reformvorschlag keinen direkten finanziellen Anreiz für Unternehmen dazu beinhaltet. Tabelle 22 verdeutlicht, dass die Übertragung der Pauschalabgabe aus der derzeitigen Minijobregelung auf den Bereich von Arbeitsentgelten bis 800 ¤ dazu führt, dass die Unternehmen zunächst etwas höhere Beiträge entrichten müssen. Diese zusätzliche monatliche Belastung pro Person in einem erweiterten Minijob schwankt zwischen 20 und 32 ¤.Sie dürfte jedoch durch den geringeren Verwaltungsaufwand für das betroffene Beschäftigungsverhältnis (Reduktion der Bürokratiekosten) kompensiert werden. Dieser Zusammenhang trifft in ähnlicher Weise auf die Reform der Minijobs aus dem Jahre 2003 zu. Im Unterschied dazu ist es aber im Rahmen des Reformvorschlags nicht möglich,solche Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern zu besetzen, die bereits anderweitig beschäftigt sind, da der erweiterte Minijob nur für arbeitslos gemeldete Personen zugänglich ist. Hierdurch entstünden einem Unternehmen, das über eine Umwandlung eines Midijobs in einen erweiterten Minijob nachdenkt,zusätzliche und aller Voraussicht nach nicht un- 114 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose erhebliche Transaktionskosten, da es neben der Kündigung des existierenden Beschäftigungsverhältnisses noch für einen Ersatzarbeitnehmer sorgen muss und zwar aus einer Gruppe von Personen, über deren Produktivität eine vergleichsweise hohe Unsicherheit besteht und die für die vorgesehene Beschäftigung auch nur maximal zwei Jahre zur Verfügung stehen. Aufgrund des fehlenden finanziellen Anreizes zur Umwandlung bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse sowie der zusätzlichen Transaktionskosten hierfür ist deshalb nicht zu erwarten, dass es in großem Umfang zu Umwandlungen kommen wird. Dennoch werden im Folgenden unterschiedliche Szenarien hierzu angeboten, um ggf. eine Abschätzung der dann entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden Abschätzungen für die einzelnen Kostenkomponenten unter der Annahme vorgestellt, dass der erweiterte Minijob für Arbeitslose zum 1. Januar 2005 eingeführt wird. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass zu diesem Zeitpunkt auch die im Rahmen der Hartz-Reformen durchgeführten Änderungen im Leistungsrecht wirksam werden.Daher kann der derzeitige Ist-Zustand, über den Informationen vorliegen, nur bedingt fortgeschrieben werden. Insbesondere muss bei den Annahmen hinsichtlich Verhaltensänderungen arbeitsloser Arbeitnehmer berücksichtigt werden,dass diese zum Teil auch durch die Hartz-Reformen ausgelöst werden könnten. Kostenkomponente 1: Übergang der derzeit in einem Minijob beschäftigten Leistungsbezieher Für die erste Kostenkomponente, welche die Mehrbelastung der Arbeitslosenversicherung umfasst,die durch den vollständigen Übergang vor derzeit in einem Minijob beschäftigten arbeitslosen Arbeitnehmer in einen erweiterten Minijob entsteht, sind folgende Informationen zum Ist-Zustand aus der Befragung von Minijobbern von Bedeutung: 115 Mehrbelastung der Sozialversicherungsträger durch Umwandlung von Midijobs in erweiterte Minijobs für Arbeitslose in ¤/Person und Monat Verdienst in der Gleitzone (Midijob) 500 600 700 800 Bemessungsentgelt in Gleitzone 379 519 660 800 Sozialversicherungsbeitrag 159 218 277 336 Arbeitgeberanteil 105 126 147 168 Arbeitnehmeranteil 54 92 130 168 Arbeitgeberpauschale in erweitertem Minijob 125 150 175 200 Mehreinnahmen der SV-Träger durch AG-Beitrag 20 24 28 32 Nettoeinnahmen für SV-Träger –34 –68 –102 –136 Eigene Berechnungen. Tabelle 22 3. Der erweiterte Minijob für Arbeitslose –Rund 6 % von ihnen beziehen Arbeitslosengeld oder -hilfe;auf die Grundgesamtheit aller in einem Minijob Beschäftigten hochgerechnet sind dies etwa 450 000 Personen. –Der Anteil der Arbeitslosengeldbezieher beträgt etwa 38 %,der Anteil der Arbeitslosenhilfebezieher rund 62 %. –Der durchschnittliche Monatsverdienst arbeitsloser Minijobber beläuft sich auf etwa 165 ¤.Dies bedeutet,dass für den typischen arbeitslosen Minijobber keine Anrechnung auf den Leistungsbezug erfolgt, da der Freibetrag nicht überschritten wird. –Der durchschnittliche Monatsverdienst im Minijob für Bezieher von Arbeitslosengeld beträgt knapp 170 ¤. –Der Anteil der Arbeitslosengeldbezieher,die mehr als 165 ¤ verdienen, beläuft sich auf rund 21 %. Sie verdienen durchschnittlich 270 ¤ pro Monat. –Der durchschnittliche Monatsverdienst in einem Minijob für Bezieher von Arbeitslosenhilfe beträgt 160 ¤. Für die Kosten des Übergangs dieser Personengruppe in einen erweiterten Minijob,der sich annahmegemäß im Jahr 2005 vollzieht,werden folgende Annahmen getroffen, welche die Informationen zum Ist-Zustand berücksichtigt, diese aber aus den genanntenGründen nicht einfach fortschreibt: –Anzahl an derzeitigen Minijobbern, die in einen erweiterten Minijob übergehen:450 000,davon 279 000 ALG II- (75 %) und 171 000 ALG I-Bezieher (25 %). –25 % der ALG I-Bezieher (42 750) üben einen Minijob mit mehr als 165 ¤ Verdienst aus. Sie haben einen Durchschnittsverdienst von 300 ¤ pro Monat,so dass im alten Regelungskontext 135 ¤ auf den Leistungsbezug angerechnet werden. Die restlichen 128 250 ALG I-Bezieher üben einen Minijob mit bis zu 165 ¤ Verdienst aus, bleiben also auch im existierenden Anrechnungssystem im Rahmen des Freibetrags. –Die 279 000 ALG II-Bezieher üben einen Minijob mit 200 ¤ Monatsverdienst aus und bekämen – sofern sie diesen trotz der hohen Anrechnung weiterhin ausübten – hiervon zukünftig 170 ¤ auf den Leistungsbezug angerechnet.Diese Annahme ist sicherlich nicht vollkommen realistisch,da dieser Personenkreis durch den Übergang von Arbeitslosenhilfe in ALG II und die damit verbundene restriktivere Anrechnung statt rund 165 ¤ pro Monat dann nur noch 30 ¤ netto als Hinzuverdienst behalten dürfte. Insofern stellt diese Annahme hinsichtlich der Kosten des Reformvorschlags eher ein worst case-Szenario dar. In Tabelle 23 werden die monatlichen Mehr- bzw. Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung zusammengefasst, die durch den vollständigen Über- 116 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose gang dieser Personengruppe in einen erweiterten Minijob für Arbeitslose entstehen. Diese sind eine Aggregation der individuellen monatlichen Mehr- bzw. Mindereinnahmen, die in Tabelle 37 und 39 im Anhang dargestellt sind. Es ist sicherlich realistisch anzunehmen, dass die betroffenen Personen ihre geleistete Zahl an Arbeitsstunden nicht einschränken werden, sondern, zum Teil sogar spürbar ausweiten; dies wird ebenfalls berücksichtigt. Für den Verdienst in einem erweiterten Minijob wurde daher die Verteilung in der zweiten Spalte von Tabelle 23 angenommen. Die Spalten vier, fünf und sechs der Tabelle geben die monatlichen Mehr- bzw. Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung unter den getroffenen Annahmen und für unterschiedlich hohe Anteile von windfall beneficiaries an. Es zeigt sich, dass die Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung, die durch die großzügigere Anrechnung von Nebenverdiensten auf den Leistungsbezug entstehen, umso höher sind, je weniger Personen durch die kulantere Anrechnung ihr Arbeitsangebot erhöhen. Für den Fall, dass 35 % der 117 Mehr- (+) bzw. Mindereinnahmen (–) der Arbeitslosenversicherung durch den Übergang der derzeit in einem Minijob beschäftigten Arbeitslosen in einen erweiterten Minijob in ¤/Monat Anteil in % Anzahl Anteil der windfall beneficiaries, in % 100 0 10 ALG I-Bezieher – 171 000 – – – ALG I-Bezieher mit 300 ¤-Minijob 0,25 42 750 – – – Erweiterter Minijob: Verdienst 300 ¤ 0,35 14 963 –1 271 813 – – Verdienst 400 ¤ 0,30 12 825 – –448 875 –878 513 Verdienst 500 ¤ 0,20 8 550 – 128 250 –158 175 Verdienst 600 ¤ 0,10 4 275 – 277 875 91 913 Verdienst 700 ¤ 0,05 2 138 – 245 813 131 456 ALG I-Bezieher mit 165 ¤-Minijob 0,75 128 250 – – – Erweiterter Minijob: Verdienst 200 ¤ 0,30 38 475 0 – – Verdienst 300 ¤ 0,25 32 063 – 1 603 125 1 170 281 Verdienst 400 ¤ 0,20 25 650 – 2 565 000 1 962 225 Verdienst 500 ¤ 0,15 19 238 – 2 885 625 2 241 169 Verdienst 600 ¤ 0,05 6 413 – 1 282 500 1 003 556 Verdienst 700 ¤ 0,05 6 413 – 1 603 125 1 260 056 ALG II-Bezieher mit 200 ¤-Minijob 1 279 000 – – – Erweiterter Minijob: Verdienst 200 ¤ 0,30 83 700 –14 229 000 – – Verdienst 300 ¤ 0,25 69 750 – –8 370 000 –10 148 625 Verdienst 400 ¤ 0,20 55 800 – –3 906 000 –5 803 200 Verdienst 500 ¤ 0,15 41 850 – –837 000 –2 134 350 Verdienst 600 ¤ 0,08 22 320 – 669 600 –401 760 Verdienst 700 ¤ 0,02 5 580 – 446 400 139 500 Insgesamt – – –15 500 813 –1 854 563 –11 524 466 Eigene Berechnungen. Aggregation aus den Anhangtabellen, deshalb nicht gerundet. Tabelle 23 3. Der erweiterte Minijob für Arbeitslose ALG I-Bezieher, die zuvor 300 ¤ verdient haben, weiterhin mit diesem Verdienst tätig sind, müsste die Arbeitslosenversicherung auf 1,27 Mill. ¤/Monat verzichten. Die Mehr- bzw. Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung hängen wie erwähnt entscheidend davon ab, wie viele Personen dies auch ohne die zusätzliche Förderung getan hätten (windfall beneficiaries). Angesichts der Tatsache, dass derzeit nur rund 20 % der arbeitslosen Minijobber mehr als 165 ¤ verdienen und sie ab 2005 auch bei einer Ausweitung ihres Verdienstes nur 165 ¤ behalten dürften,ist ein Anteil von 10 % windfall beneficiaries wohl als realistische Obergrenze anzusehen. Für die derzeitigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe, die zukünftig ALG II beziehen werden und die annahmegemäß derzeit in einem Minijob mit durchschnittlich 200 ¤ Monatsverdienst tätig sind, stellt sich ganz grundsätzlich die Frage, wie viele bei einer Umsetzung der Anrechnungsregelungen für ALG II-Bezieher noch in einem Minijob tätig wären. Für diese Personen, die 165 ¤ anrechnungsfrei hinzuverdienen durften, werden in Zukunft bei einem Nebeneinkommen von 200 ¤ in einem Minijob nur noch 30 ¤ anrechnungsfrei bleiben.Wenn sie dennoch ihr Arbeitsangebot aufrecht erhalten und es unter ihnen im Rahmen der vorgeschlagenen Förderung tatsächlich einen Anteil von 10 % windfall beneficiaries gibt (was kaum realistisch erscheint),dann beliefen sich die entsprechenden Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung auf insgesamt etwas mehr als 27 Mill. ¤ monatlich. Dieser Betrag reduziert sich erheblich, wenn man diese recht konservativen Annahmen lockert. Kostenkomponente 2: Neu hinzu kommende Beschäftigte in einen erweiterten Minijob Hinsichtlich der Mehr- und Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung, die durch die neu hinzukommenden Personen in einen erweiterten Minijob entstehen,ist zunächst eine Vorstellung über die Größe der Zielgruppe erforderlich. Tabelle 24 stellt die Zahl der Arbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit dar; im September 2003 waren rund 2,4 Mill. Personen seit mindestens 118 Fünftes Kapitel: Ein Reformvorschlag – der erweiterte Minijob für Arbeitslose Arbeitslose nach Dauer der Arbeitslosigkeit Stand: September 2003 Anzahl Anteil in % Insgesamt 4 206 836 100,0 unter 1 Monat 465 119 11,1 1 Monat bis unter 3 Monate 728 302 17,3 3 Monate bis unter 6 Monate 615 644 14,6 6 Monate bis unter 1 Jahr 867 302 20,6 1 Jahr bis unter 2 Jahre 785 534 18,7 2 Jahre und länger 744 935 17,7 Eckwerte des Arbeitsmarktes, August 2004. Tabelle 24 Anhang 125 Beschreibung der Variablen aus der Befragung von Beschäftigten in Minijobs Variablenname Beschreibung Ergebnisvariablen Aufnahme Minijob nach Reform Indikatorvariable: 1 für Individuen, die im März 2003 nicht geringfügig beschäftigt waren; 0 für Individuen, die im März 2003 geringfügig beschäftigt waren. Veränderung des Stundenlohns Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren Stundenlohn im Vergleich zu März 2003 gesunken ist; 2 für Individuen, deren Stundenlohn ungefähr gleich geblieben ist; 3 für Individuen, deren Stundenlohn gestiegen ist Veränderung der Arbeitszeit Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren durchschnittliche Arbeitszeit im Vergleich zu März 2003 gesunken ist; 2 für Individuen deren durchschnittliche Arbeitszeit ungefähr gleich geblieben ist; 3 für Individuen, deren durchschnittliche Arbeitszeit gestiegen ist Berufliche Perspektive Indikatorvariable: 1 für Individuen, die nach einem nicht-geringfügigen Beschäftigungsverhältnis suchen; 2 für Individuen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sein möchten; 3 für Individuen, die aus dem Berufsleben ausscheiden möchten; 4 für Individuen, die eine andere berufliche Perspektive genannt haben Beweggründe für Aufnahme des Minijobs Indikatorvariable: 1 für Individuen, die ihren Minijob aufgenommen haben, weil sie hoffen, dadurch eine nichtgeringfügige Beschäftigung zu finden; 2 für Individuen, die kein anderes Beschäftigungsverhältnis gefunden haben; 3 für Individuen, die dies wegen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan haben; 4 für Individuen, die den Minijob als Hinzuverdienstmöglichkeit betrachten Aufstockung Rentenbeiträge Indikatorvariable: 1 für Individuen, die von der Möglichkeit ihre Rentenbeiträge aufzustocken Gebrauch machen; 0 für Individuen, die dies nicht tun Arbeitsmarktstatus vor Reform der Minijobs Arbeitslos/arbeitsuchend vor Reform Indikatorvariable: 1 für Individuen, die im März 2003 beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet waren oder die arbeitsuchend aber nicht arbeitslos gemeldet waren; 0 sonst Nicht-Partizipation vor Reform Indikatorvariable: 1 für Individuen, die im März 2003 Schüler/Student/Auszubildender, arbeitsunfähig, Hausfrau bzw. Hausmann oder Rentner/Pensionär waren; 0 sonst Erwerbstätig vor Reform Indikatorvariable: 1 für Individuen, die im März 2003 sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbständig waren oder sich in Elternzeit befanden; 0 sonst Demographische und sozio-ökonomische Charakteristika Frau Indikatorvariable: 1 für Frauen; 0 sonst Ostdeutschland Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren Unternehmen in Ostdeutschland (inkl. Berlin) liegt; 0 sonst Gewerblicher Minijob Indikatorvariable: 1 für Individuen, die nicht mit Haushaltsscheckverfahren gemeldet sind; 0 sonst Alter Alter des Individuums in Jahren Alter Quadrat Quadriertes Alter des Individuums Aussiedler Indikatorvariable: 1 für Aussiedler; 0 sonst Nicht-Deutsche Indikatorvariable: 1 für Individuen ohne deutsche Staatsbürgerschaft; 0 sonst Deutsche in Deutschland geboren Indikatorvariable: 1 für Individuen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nicht Aussiedler sind; 0 sonst Behinderung Indikatorvariable: 1 für Individuen, die anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt sind; 0 sonst Verheiratet Indikatorvariable: 1 für Individuen, die verheiratet sind; 0 sonst Alleinlebend Indikatorvariable: 1 für Individuen, die alleinlebend sind; 0 sonst Nicht verheiratet, zusammenlebend Indikatorvariable: 1 für Individuen, die nicht verheiratet sind, aber in einer häuslichen Gemeinschaft leben; 0 sonst Keine Kinder im HH Indikatorvariable: 1 für Individuen, bei denen keine Kinder im Haushalt leben; 0 sonst Partner erwerbstätig Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren Lebenspartner erwerbstätig ist; 0 sonst Partner arbeitslos Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren Lebenspartner arbeitslos ist; 0 sonst Übersicht 2 126 Anhang Beschreibung der Variablen aus der Befragung von Beschäftigten in Minijobs Variablenname Beschreibung Partner inaktiv Indikatorvariable: 1 für Individuen, deren Lebenspartner nicht am Arbeitsmarkt partizipiert; 0 sonst Bezug Transferleistungen Indikatorvariable: 1 für Individuen, die staatliche Transferleistungen beziehen; 0 sonst Ländliche Gegend Indikatorvariable: 1 für Individuen, die in einer Stadt mit bis zu 10 000 Einwohnern leben; 0 sonst Kleinstädtische Gegend Indikatorvariable: 1 für Individuen, die in einer Stadt mit 10 000 bis 100 000 Einwohnern leben; 0 sonst Städtische Gegend Indikatorvariable: 1 für Individuen, die in einer Stadt mit über 100 000 Einwohnern leben; 0 sonst Hauptschule und weniger Indikatorvariable: 1 für Individuen, die keinen Schulabschluss oder B103 einen Hauptschulabschluss haben; 0 sonst Mittlere Reife Indikatorvariable: 1 für Individuen, die die mittlere Reife oder einen POS-Abschluss besitzen; 0 sonst (Fach-)Hochschulreife Indikatorvariable: 1 für Individuen, die die (Fach-)Hochschulreife oder einen EOS-Abschluss besitzen; 0 sonst Anderer Schulabschluss Indikatorvariable: 1 für Individuen, die einen anderen Schulabschluss als die zuvor genannten haben; 0 sonst Keine Berufsausbildung Indikatorvariable: 1 für Individuen, die keinen Berufsabschluss haben; 0 sonst Lehre Indikatorvariable: 1 für Individuen, die eine gewerbliche oder kaufmännische Lehre haben; 0 sonst (Berufs-)Fachschule Indikatorvariable: 1 für Individuen, die eine (Berufs-)Fachschule besucht haben; 0 sonst (Fach-)Hochschule Indikatorvariable: 1 für Individuen, die einen (Fach-)Hochschulabschluss haben; 0 sonst Anderer Berufsabschluss Indikatorvariable: 1 für Individuen, die einen anderen Berufsabschluss als die zuvor genannten haben; 0 sonst Forts. Übersicht 2 Anhang 127 Demographische und sozio-ökonomische Charakteristika der Befragten in Minijobs Anteil in %1 Gewerblicher Minijob Haushalts- scheck verfahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deutsche Ost- West- Deutschland Schulabschluss Hauptschule und weniger 47,18 69,26 48,22 53,23 49,07 55,15 29,58 51,58 Mittlere Reife 33,89 24,18 35,99 24,21 33,76 21,21 51,64 30,90 (Fach-)Hochschulreife 17,69 7,38 14,95 21,06 16,36 20,00 17,84 16,50 Anderer Schulabschluss 2,82 2,05 2,95 2,16 2,57 4,85 1,41 2,87 Berufsabschluss Keine Berufsausbildung 24,56 36,24 26,59 23,64 23,62 52,83 12,44 27,22 Lehre 44,31 36,68 44,97 39,58 45,13 23,27 30,14 44,95 (Berufs-)Fachschule 18,65 16,16 16,73 22,94 18,99 11,95 36,36 16,55 (Fach-)Hochschule 8,41 5,24 6,30 12,96 7,84 10,69 17,22 7,06 Anderer Berufsabschluss 7,37 6,99 7,63 6,48 7,54 4,40 6,70 7,37 Familiäre Situation Verheiratet 71,44 77,64 75,50 62,87 72,18 70,59 60,56 73,25 Alleinlebend 19,14 19,51 17,68 23,27 19,29 18,24 30,05 18,09 Nicht verheiratet, zusammenlebend 9,42 2,85 6,82 13,86 8,53 11,18 9,39 8,66 Keine Kinder im Haushalt 44,77 45,66 39,37 59,82 45,39 39,56 56,12 43,77 Partner erwerbstätig 50,11 49,53 57,94 28,20 50,51 43,05 37,24 51,32 Partner arbeitslos 5,58 6,07 5,70 5,45 5,21 10,60 12,76 4,85 Partner inaktiv 44,31 44,40 36,36 66,35 44,28 46,35 50,00 43,83 Lebensumfeld Ländliche Gegend 40,17 45,61 41,88 37,72 41,77 27,16 47,85 39,97 Kleinstädtische Gegend 35,51 33,78 35,53 34,64 35,24 36,42 33,97 35,46 Städtische Gegend 24,32 20,61 22,59 27,64 22,99 36,42 18,18 24,57 Migrationshintergrund Aussiedler 6,79 6,79 5,70 5,18 5,99 – 0,84 7,90 Nicht-Deutsche 5,41 10,57 7,55 6,39 – – 2,95 6,07 Deutsche in Deutschland geboren 87,80 82,64 86,74 88,43 94,01 – 96,20 86,24 Andere demographische Charakteristika Behinderung 6,84 7,23 4,58 13,36 7,09 4,14 9,68 6,57 Frau 70,63 93,58 – – 72,88 76,27 65,40 73,96 Ostdeutschland 10,41 3,77 8,67 12,48 10,14 3,85 – – Bezug Transferleistungen 26,64 24,05 19,45 45,07 26,77 22,75 61,29 22,77 Durchschnittsalter 45,77 51,17 45,38 49,00 46,85 40,02 49,33 46,04 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 30 128 Anhang Charakteristika des aktuellen Minijobs der Befragten Anteil in %1 Gewerblicher Minijob Haushalts- scheck verfahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deutsche Ost- West- Deutschland Anzahl der aktuellen Minijobs Ein 93,62 82,45 91,63 94,67 92,55 90,17 93,67 92,23 Zwei 5,65 13,47 7,08 4,85 6,47 7,51 3,62 6,86 Drei 0,43 2,86 0,88 0,16 0,61 1,73 1,81 0,57 Vier und mehr 0,29 1,22 0,41 0,32 0,37 0,58 0,90 0,33 Erster Minijob seit 1994 und früher 10,94 8,48 12,01 6,94 11,23 3,92 6,32 11,13 1995 1,71 1,79 1,76 1,60 1,85 – 1,58 1,73 1996 1,76 1,79 1,82 1,60 1,85 0,65 1,05 1,83 1997 2,70 2,23 2,96 1,96 2,74 1,96 2,11 2,75 1998 3,48 3,57 3,77 2,67 3,49 3,27 2,11 3,61 1999 7,16 13,39 8,43 6,05 7,98 5,23 8,42 7,73 2000 8,35 8,04 8,36 8,19 8,33 7,84 7,37 8,39 2001 10,32 10,71 10,25 10,68 10,48 9,15 10,00 10,42 2002 14,63 12,95 14,09 15,48 14,37 15,03 22,11 13,68 2003 33,51 31,25 31,38 38,43 32,63 41,83 31,05 33,50 2004 5,45 5,80 5,16 6,41 5,04 11,11 7,89 5,24 Stundenlohn des ersten Minijobs in ¤ bis unter 5 4,34 0,95 3,14 6,38 3,89 5,07 27,98 1,76 5 bis unter 6 9,13 9,05 8,19 11,80 9,03 10,14 30,36 7,14 6 bis unter 7 17,53 10,48 16,85 16,63 16,22 23,91 16,67 16,76 7 bis unter 8 20,18 21,90 21,62 16,63 20,54 17,39 8,93 21,37 8 bis unter 9 16,85 28,10 18,69 16,25 17,95 20,29 7,14 19,12 9 bis unter 10 8,06 7,62 8,46 6,77 8,22 5,07 1,79 8,57 10 bis unter 11 12,85 15,71 13,03 13,54 13,08 15,22 5,36 13,96 11 bis unter 12 2,14 0,95 2,05 1,93 2,11 0,72 – 2,20 12 bis unter 13 3,49 3,33 3,48 3,48 3,62 1,45 – 3,79 13 und mehr 5,41 1,90 4,50 6,58 5,35 0,72 1,79 5,33 Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Stunden bis 15 18,64 28,94 18,47 23,51 19,68 21,05 20,11 19,74 16 bis 30 32,65 38,30 33,78 32,01 33,77 26,97 28,80 33,71 31 bis 40 24,33 16,60 24,60 20,25 23,45 24,34 18,48 23,99 41 bis 50 14,69 7,66 13,28 15,55 13,79 15,13 15,22 13,76 51 bis 60 6,27 4,68 6,20 5,79 6,14 5,26 10,87 5,63 Über 60 3,42 3,83 3,67 2,89 3,17 7,24 6,52 3,17 Weiteres Beschäftigungsverhältnis neben Minijob Keine 82,97 91,70 86,53 76,62 84,31 78,70 85,58 83,72 Weitere Beschäftigung 17,03 8,30 13,47 23,38 15,69 21,30 14,42 16,28 davon: Vollzeit 50,99 33,33 31,58 78,38 52,05 28,57 41,94 50,58 Teilzeit 39,72 66,67 57,89 15,54 39,47 60,00 48,39 40,75 Selbständig 9,30 – 10,53 6,08 8,48 11,43 9,68 8,67 Freiwillige Aufstockung der Rentenbeiträge Ja 9,17 14,66 10,91 6,46 10,11 5,63 7,54 10,01 Nein 71,20 66,81 69,97 72,89 71,52 60,00 68,34 70,90 Kenne die Möglichkeit nicht 19,64 18,53 19,12 20,65 18,37 34,38 24,12 19,09 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 31 Anhang 129 Tätigkeit der Befragten unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs Anteil in %1 Gewerb- licher Minijob Haushaltsscheck verfahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deut- sche Ost- West- Deutschland Arbeitsmarktsituation unmittelbar vor Aufnahme des/der derzeitigen Minijobs1 Minijob 12,58 24,49 16,39 6,74 13,50 18,40 9,31 14,31 Sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Einkommen bis 800 ¤ 8,30 13,06 10,59 3,80 8,78 9,20 10,78 8,61 über 800 ¤ 17,26 7,35 11,92 28,15 16,54 11,66 16,67 16,13 Selbständig 2,47 2,04 1,69 4,49 2,46 1,84 2,94 2,36 Arbeitslos gemeldet 11,22 13,06 11,13 12,26 11,33 13,50 33,33 9,30 Arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos gemeldet 3,52 5,31 4,48 1,55 3,13 11,04 1,96 3,89 Schüler/Student/Auszubildender 14,49 2,04 9,56 23,32 12,87 16,56 13,24 13,13 Arbeitsunfähig 0,96 1,22 0,60 2,07 1,01 0,61 1,47 0,93 Hausfrau/-mann 27,83 48,98 40,47 0,86 29,94 33,13 6,37 32,56 Elternzeit 11,32 8,57 14,76 0,35 11,19 8,59 2,94 11,81 Rentner/Pensionär 13,03 7,76 5,44 32,30 12,97 5,52 21,57 11,51 Für Arbeitslose/Arbeitsuchende: Arbeitslos bzw. arbeitsuchend seit: 1994 und früher 9,77 35,00 15,46 5,94 12,16 17,14 17,27 11,23 1995 2,28 5,00 2,85 1,98 2,88 – 1,23 3,00 1996 4,23 7,50 5,28 2,97 4,79 2,86 2,47 5,24 1997 4,89 2,50 3,66 6,93 5,11 – 6,17 4,12 1998 6,19 2,50 6,50 3,96 6,07 2,86 8,64 4,87 1999 8,14 12,50 8,54 8,91 8,95 5,71 17,28 5,99 2000 9,12 7,50 7,32 12,87 9,58 5,71 7,41 9,74 2001 12,38 5,00 11,38 11,88 12,14 5,71 7,41 12,73 2002 17,92 15,00 16,26 20,79 16,93 22,86 16,05 17,98 2003 20,52 7,50 18,70 19,80 17,57 31,43 13,58 20,60 2004 4,56 – 4,07 3,96 3,83 5,71 2,47 4,49 Grund für die Beendigung des letzten Beschäftigungsverhältnisses Kündigung durch Arbeitgeber 26,29 28,92 25,59 29,71 25,60 35,48 41,67 23,66 Eigene Kündigung 27,95 15,66 31,69 11,43 26,56 27,42 8,33 30,05 Gegenseitiges Einvernehmen 15,64 21,69 16,34 16,00 17,28 8,06 9,26 17,79 Ende der Befristung 10,65 7,23 9,06 13,71 9,44 17,74 16,67 8,98 Betriebsschließung 19,47 26,51 17,32 29,14 21,12 11,29 24,07 19,52 Anzahl andere Minijobs seit April 2003 Keine 86,57 79,13 84,58 89,16 85,71 87,35 86,76 85,74 Andere Minijobs 13,43 20,87 15,42 10,84 14,29 12,65 13,24 14,26 davon: ein 77,32 88,10 78,01 81,43 78,20 86,36 76,00 79,02 zwei 14,87 61,04 15,77 10,00 14,88 9,09 4,00 15,38 drei 4,46 – 2,90 7,14 4,15 – 12,00 3,15 vier und mehr 3,35 – 3,32 1,43 2,77 4,55 8,00 2,45 Grund für Aufgabe eines früheren Minijobs2 Attraktiveren Minijob gefunden 33,33 – 33,80 35,71 34,93 25,58 26,47 34,69 Nicht-geringfügige Beschäftigung gefunden 4,25 100,00 3,76 3,06 3,33 6,98 8,82 3,27 Um Familie/Kinder gekümmert 23,27 35,06 29,11 7,14 24,74 27,91 2,94 26,53 Um Schule/Studium/Ausbildung gekümmert 9,84 5,19 7,28 17,35 8,52 16,28 14,71 8,78 Hoffnung auf eine nicht-geringfü- gige Beschäftigung bei gleichem Arbeitgeber hat sich nicht erfüllt 4,70 3,90 4,23 6,12 4,57 4,65 11,76 4,08 Arbeitgeber hat gekündigt 14,09 14,29 14,79 11,22 14,76 6,98 23,53 13,47 Bezahlung zu gering 18,12 14,29 16,43 22,45 17,05 23,26 20,59 17,35 Zeitaufwand zu groß 11,6,3 11,69 10,80 15,31 11,64 11,63 2,94 12,24 Sonstige Gründe 15,44 14,29 14,08 20,41 14,76 20,93 26,47 14,49 Eigene Erhebung. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. – 2Mehrfachant- worten möglich. Tabelle 32 130 Anhang Tätigkeit der Befragten vor Reform der Minijobs Anteil in %1 Gewerblicher Minijob Haushaltsscheck verfahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deut- sche Ost- West- Deutschland Arbeitsmarktsituation im März 2003 (vor Reform der Minijobs)2 Minijob 62,10 74,38 68,70 48,63 64,02 55,56 52,15 64,57 Sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit Einkommen bis 800 ¤ 4,64 7,85 5,86 2,56 4,79 7,41 7,66 4,70 über 800 ¤ 10,94 2,48 6,96 18,60 10,11 9,26 7,18 10,34 Selbständig 1,41 0,41 0,98 2,22 1,31 1,23 0,96 1,34 Arbeitslos gemeldet 7,66 8,68 7,44 8,70 7,64 9,26 24,40 6,04 Arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos gemeldet 1,51 4,13 2,26 0,51 1,40 6,79 1,44 1,83 Schüler/Student/Auszubildender 11,59 2,07 7,93 17,92 10,25 14,81 10,53 10,59 Arbeitsunfähig 0,50 – 0,31 0,85 0,44 0,62 0,48 0,45 Hausfrau/-mann 9,98 23,14 15,19 0,85 10,98 16,67 1,44 12,42 Elternzeit 4,69 2,89 5,92 0,51 4,50 4,32 1,91 4,75 Rentner/Pensionär 13,00 9,09 6,10 30,55 13,15 5,56 23,44 11,48 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. – 2Mehrfach- antworten möglich. Tabelle 33 Stundenlohn und monatliche Beschäftigung der Befragten im Vergleich zu früheren Minijobs Anteil in %1 Gewerblicher Minijob Haushaltsscheckver- fahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deut- sche Ost- West- Deutschland Stundenlohn gesunken 7,48 4,55 7,51 5,85 6,72 12,75 5,67 7,24 ungefähr gleich 78,33 84,85 77,54 84,31 79,30 75,49 87,23 78,28 gestiegen 14,18 10,61 14,94 9,84 13,97 11,76 7,09 14,48 Anzahl der Beobachtungen 1,417 198 1,238 376 1,517 102 141 1,478 Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit gesunken 8,51 8,29 9,06 6,61 8,45 8,57 9,15 8,40 ungefähr gleich 77,85 82,38 76,21 85,45 78,34 80,00 86,62 77,66 gestiegen 13,64 9,33 14,72 7,94 13,21 11,43 4,23 13,95 Anzahl der Beobachtungen 1,422 193 1,236 378 1,514 105 142 1,477 Eigene Erhebungen. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 34 Anhang 131 Beweggründe der Befragten für die Aufnahme eines Minijobs und berufliche Perspektive Anteil in %1 Gewerblicher Minijob Haushaltsscheck verfahren Frauen Männer Deutsche Nicht- Deut- sche Ost- West- Deutschland Beweggründe für Aufnahme des/der Minijobs Hoffnung auf nicht-gering- fügige Beschäftigung 7,20 6,17 7,07 7,14 6,32 17,12 10,71 6,70 keine andere Beschäftigung gefunden 14,25 20,70 16,46 10,53 14,04 27,40 25,00 13,93 bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf 24,19 27,31 31,70 3,38 25,24 14,38 7,65 26,23 Hinzuverdienstmöglichkeit 54,35 45,81 44,76 78,95 54,40 41,10 56,63 53,14 Anzahl der Beobachtungen 1,860 227 1,555 532 1,945 146 196 1,895 Berufliche Perspektive innerhalb des nächsten Jahres Suche nach nicht-geringfügige, Beschäftigung 24,55 23,72 25,49 21,04 23,37 37,96 40,94 22,82 ausschließlich Minijob(s) 51,92 60,26 56,67 40,13 53,51 44,44 29,92 55,19 ausscheiden aus Berufsleben 8,10 10,26 6,27 15,53 8,82 3,70 15,75 7,63 sonstige 15,43 5,77 11,57 23,30 14,30 13,89 13,39 14,36 Anzahl der Beobachtungen 1,173 156 1,020 309 1,224 108 127 1,205 Eigene Erhebung. – 1Bezogen auf alle gültigen Antworten zur jeweiligen Frage. Tabelle 35 132 Anhang Mehr- (+) bzw. Mindereinnahmen (–) der Arbeitslosenversicherung pro Bezieher von ALG I in erweitertem Minijob, der zuvor keinen Minijob ausübte1 in ¤/Monat Anteil der windfall beneficaries, in % 0 1020304050 Verdienst: 300 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 50 36,5 23 9,5 -4 –17,5 700 50 36,5 23 9,5 -4 –17,5 800 50 36,5 23 9,5 -4 –17,5 900 50 38 26 14 2 –10 1 000 50 40 30 20 10 0 1 100 50 42 34 26 18 10 1 200 50 44 38 32 26 20 Verdienst: 400 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 100 76,5 53 29,5 6 –17,5 700 100 76,5 53 29,5 6 –17,5 800 100 76,5 53 29,5 6 –17,5 900 100 78 56 34 12 –10 1 000 100 80 60 40 20 0 1 100 100 82 64 46 28 10 1 200 100 84 68 52 36 20 Verdienst: 500 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 150 116,5 83 49,5 16 –17,5 700 150 116,5 83 49,5 16 –17,5 800 150 116,5 83 49,5 16 –17,5 900 150 118 86 54 22 –10 1 000 150 120 90 60 30 0 1 100 150 122 94 66 38 10 1 200 150 124 98 72 46 20 Verdienst: 600 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 200 156,5 113 69,5 26 –17,5 700 200 156,5 113 69,5 26 –17,5 800 200 156,5 113 69,5 26 –17,5 900 200 158 116 74 32 –10 1 000 200 160 120 80 40 0 1 100 200 162 124 86 48 10 1 200 200 164 128 92 56 20 Verdienst: 700 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 250 196,5 143 89,5 36 –17,5 700 250 196,5 143 89,5 36 –17,5 800 250 196,5 143 89,5 36 –17,5 900 250 198 146 94 42 –10 1 000 250 200 150 100 50 0 1 100 250 202 154 106 58 10 1 200 250 204 158 112 66 20 Verdienst: 800 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 300 236,5 173 109,5 46 –17,5 700 300 236,5 173 109,5 46 –17,5 800 300 236,5 173 109,5 46 –17,5 900 300 238 176 114 52 –10 1 000 300 240 180 120 60 0 1 100 300 242 184 126 68 10 1 200 300 244 188 132 76 20 Eigene Berechnungen. – 1Anrechnungsregelung: 50 % bei monatlichem Verdienst über 200 ¤. – 220 %-Regelung, ansonsten gelten pauschal 165 ¤ als Freibetrag. Tabelle 36 Anhang 133 Mehr- (+) bzw. Mindereinnahmen (–) der Arbeitslosenversicherung pro Bezieher von ALG I in erweitertem Minijob, der zuvor einen Minijob mit 300 ¤ Verdienst ausübte1 in ¤/Monat Anteil der windfall beneficaries, in % 0 1020304050 Verdienst: 300 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 –85––––– 700 –85––––– 800 –85––––– 900 –70––––– 1 000 –50––––– 1 100 –30––––– 1 200 –10––––– Verdienst: 400 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 –35 –68,5 –102 –135,5 –169 –202,5 700 –35 –68,5 –102 –135,5 –169 –202,5 800 –35 –68,5 –102 –135,5 –169 –202,5 900 –20 –53,5 –87 –120,5 –154 –187,5 1 000 0 –33,5 –67 –100,5 –134 –167,5 1 100 20 –13,5 –47 –80,5 –114 –147,5 1 200 40 6,5 –27 –60,5 –94 –127,5 Verdienst: 500 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 15 –18,5 –52 –85,5 –119 –152,5 700 15 –18,5 –52 –85,5 –119 –152,5 800 15 –18,5 –52 –85,5 –119 –152,5 900 30 –3,5 –37 –70,5 –104 –137,5 1 000 50 16,5 –17 –50,5 –84 –117,5 1 100 70 36,5 3 –30,5 –64 –97,5 1 200 90 56,5 23 –10,5 –44 –77,5 Verdienst: 600 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 65 21,5 –22 –65,5 –109 –152,5 700 65 21,5 –22 –65,5 –109 –152,5 800 65 21,5 –22 –65,5 –109 –152,5 900 80 36,5 –7 –50,5 –94 –137,5 1 000 100 56,5 13 –30,5 –74 –117,5 1 100 120 76,5 33 –10,5 –54 –97,5 1 200 140 96,5 53 9,5 –34 –77,5 Verdienst: 700 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 115 61,5 8 –45,5 –99 –152,5 700 115 61,5 8 –45,5 –99 –152,5 800 115 61,5 8 –45,5 –99 –152,5 900 130 76,5 23 –30,5 –84 –137,5 1 000 150 96,5 43 –10,5 –64 –117,5 1 100 170 116,5 63 9,5 –44 –97,5 1 200 190 136,5 83 29,5 –24 –77,5 Verdienst: 800 ¤ Arbeitslosengeldanspruch2 600 165 101,5 38 –25,5 –89 –152,5 700 165 101,5 38 –25,5 –89 –152,5 800 165 101,5 38 –25,5 –89 –152,5 900 180 116,5 53 –10,5 –74 –137,5 1 000 200 136,5 73 9,5 –54 –117,5 1 100 220 156,5 93 29,5 –34 –97,5 1 200 240 176,5 113 49,5 –14 –77,5 Eigene Berechnungen. – 1Anrechnungsregelung: 50 % bei monatlichem Verdienst über 200 ¤. – 220 %-Regelung, ansonsten gelten pauschal 165 ¤ als Freibetrag. Tabelle 37 134 Anhang Mehr- (+) bzw. Mindereinnahmen (–) der Arbeitslosenversicherung pro Bezieher von ALG II in erweitertem Minijob, der zuvor einen Minijob mit 200 ¤ Verdienst ausübte in ¤/Monat Verdienst in Minijob Hartz IV Regelung Anrechnungsvariante I Anteil der windfall beneficaries, in % Freibetrag Anrechnung Freibetrag Anrechnung 0 102030 40 50100 200 30 170 200 0 –170 300 45 255 250 50 –120 –145,5 –171 –196,5 –222 –247,5 – 400 60 340 300 100 –70 –104 –138 –172 –206 –240 – 500 90 310 350 150 –20 –51 –82 –113 –144 –175 – 600 120 480 400 200 30 –18 –66 –114 –162 –210 – 700 150 550 450 250 80 25 –30 –85 –140 –195 – 800 180 620 500 300 130 68 6 –56 –118 –180 – Eigene Berechnungen. Tabelle 39 Mehr- (+) bzw. Mindereinnahmen (–) der Arbeitslosenversicherung pro Bezieher von ALG II in erweitertem Minijob, der zuvor keinen Minijob ausübte in ¤/Monat Verdienst in Minijob Hartz IV Regelung Erweiterter Minijob Anteil der windfall beneficaries, in % Freibetrag Anrechnung Freibetrag Anrechnung 0 1020304050 300 45 255 250 50 50 24,5 –1 –26,5 –52 –77,5 400 60 340 300 100 100 66 32 –2 –36 –70 500 90 410 350 150 150 109 68 27 –14 –55 600 120 480 400 200 200 152 104 56 8 –40 700 150 550 450 250 250 195 140 85 30 –25 800 180 620 500 300 300 238 176 114 52 –10 Eigene Berechnungen. Tabelle 38 Steiner, V. (2000), Können durch einkommensbezogene Transfers an Arbeitnehmer die Arbeitsanreize gestärkt werden? Eine ökonometrische Analyse für Deutschland. Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 33: 385–395. Steiner, V. and J. Jacobebbinghaus (2003), Reforming Social Welfare as We Know It? A Microsimulation Study for Germany. Berlin. Internet: www.fu-berlin.de/wifo/ forschung/social-reform.pdf vom 28. Juni 2004. Steiner, V. and K. Wrohlich (2003), Household Taxation, Income Splitting and Labor Supply Incentives. A Microsimulation Study for Germany. Berlin. Internet: www.fu-berlin.de/wifo/forschung/splitting.pdf vom 28. Juni 2004. Steiner, V. and K. Wrohlich (2004), Work Incentives and Labor Supply effects of the „Mini-Jobs Reform“ in Germany. Berlin. Internet: www.wiwi.juberlin.de/wt2/bena/ paper/Minijobs-Paper–vsp.pdf vom 28. Juni 2004. Weinkopf, C.(2003),Minijobs und Gleitzone – Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? IAT-Report 2003–05. IAT, Gelsenkirchen. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), Die Hartz-Reformen – ein Beitrag zur Lösung des Beschäftigungsproblems? BMWA Dokumentation 518. BMWA, Berlin. Literaturverzeichnis 141 Sachregister Abhängige Variable 60, 72, 74, 82 Alter 16, 42, 44, 59, 80, 124f. Anreizeffekte 29, 95 Anreize im Wohlfahrtssystem 93 Applicant Study 100, 103 Arbeitgeber 15ff., 23, 27f., 47, 66, 68, 87, 92, 107, 109, 129 Arbeitsentgelt 48, 107, 114, 119 Arbeitslosenhilfeempfänger 25 Arbeitslosenquote 21, 111f., 140 Arbeitslosigkeit 21, 26f., 35, 37f., 39f., 44, 46, 66, 73, 85f., 91f., 111ff., 124, 138ff. Arbeitsmarkt –effekte 93, 109f., 112 –probleme 27, 138 –situation 48, 55, 65f., 71f., 86f., 129f. –status 18, 35, 42, 51, 73ff., 85, 89 –vorgeschichte 19 –wirkungen 29, 109 Arbeitszeit 19, 31, 48, 58f., 75ff., 89, 108, 125, 128 Arbeitszeitbegrenzung 15 Aufstockungsoption 59, 60 Ausbildung 42, 44, 53f., 66 Austrittsraten 35ff., 85 Bargeldansatz 23 Basisjahr 31f., 84 Berufsabschluss 48, 51f., 54, 73, 75, 77, 82, 87, 89, 126f. Beschäftigungs- -effekt 24, 28ff. -hindernis 22 -probleme 29 -verhältnis 15ff., 22ff., 47ff., 57ff., 64ff., 72ff., 83, 87ff., 92f., 106, 110ff., 125ff., 138 Brückenfunktion 19f., 25, 83, 90f. Brutto-Stichprobe 47f., 86 Bundesknappschaft 15, 17, 27, 48ff., 138 Charakteristika 17f., 41ff., 52, 54, 56ff., 65, 73f., 77, 80, 87f., 125, 127f. – demographische 18, 35, 48, 50, 52, 56f., 73f., 77, 80, 84, 87, 125, 127 – sozio-ökonomische 17f., 48, 50, 52, 73f., 77, 80, 85, 125, 127 Einkommensobergrenze 106 Eintrittsraten 38ff., 85 EITC 98 Erklärende Variable 42, 44, 59 Erweiterter Minijob 106ff., 120 Fachschulabschluss 44, 124 Familien-AG 21, 23, 25 Familienstand 42, 44, 51, 55, 72, 75, 86, 89 Freigrenze 15, 27 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 15f., 19, 65, 68, 71, 74, 78, 88f. Geringqualifizierte 21, 25f., 57, 87, 138, 140 Geschlecht 21, 60 Gewerblicher Bereich 50 Grundgesamtheit 47, 49, 50, 110, 116 GSOEP 28 Hartz-Kommission 15, 21, 22ff., 140 Hauptbeschäftigung 16, 22, 25f. Haushaltsscheckverfahren 48f., 50ff., 125, 130 Heterogenität 57, 71, 87, 89 Hinzuverdienstmöglichkeit 19, 78ff., 92, 102, 108, 125, 131 Hinzuverdienstmotiv 80, 82 Hochlohnbeschäftigte 84 Hochlohnbeschäftigung 35ff., 85 Household Utility-Modell 29, 138, 141 Humankapital 57, 87 Ich-AG 23 Illegale Beschäftigung 23 Inaktivität 35, 37ff., 85f., 124 Inzidenz 30, 32, 35, 41, 85 Item non-response 87 Kleine-Job-Gesetz 15, 21, 138 Langzeitarbeitslose 66, 71, 89, 111 Lebensumfeld 48, 51 Lehre 31, 44, 51f., 74, 77, 86, 93, 105, 124, 126f., 140 Logit-Modell, Multinomiales 80 Lohnniveau 40 Mainzer Modell 22 Marginale Effekte 42, 59 Medianstundenlohn 31, 32, 59, 84, 124 Midi-Jobs 28, 137, 139, 140 Migrationshintergrund 51f., 75, 89, 127 Mikrosimulationsmodell 28ff. Mindestsicherung 21 Mini-Job 21, 23, 27, 137ff., 141 Minijob-Zentrale 18, 47ff., 86, 107, 138 Mitnahmeeffekte 96f., 105f., 109 Mulitvariater Ansatz 59, 72, 79 Multivariate Analyseansätze 49 Nebenerwerbsmöglichkeiten 27 Nebenerwerbstätigkeit 27f. Negative Income Tax 95ff., 137, 140 Netto-Stichprobe 47ff., 50, 86f. Nicht-Partizipation 73f., 91, 125 Niedriglohnbeschäftigte 33f., 84, 97 Niedriglohnschwelle 30ff., 40, 59, 84 Niedriglohnsektor 17, 20, 22, 30, 32ff., 40, 42, 44, 46, 59, 84f., 90, 139 Over-sampling 47, 49, 86 Pauschalabgabe 15f., 23, 114 Personengruppenschlüssel 18, 47, 87 Privathaushalte 15, 20f., 23, 47, 49, 53f., 56, 59, 60, 62, 64f., 68f., 86, 88, 90 Probit-Modell 60, 72, 74, 76 Probit-Modell, geordnetes 76 Qualifikationsniveau 51 Querschnittregression 42, 85 Recipient Study 100ff. Reform des Arbeitsmarktes 15 Repräsentativität 47, 49 Schattenwirtschaft 23ff., 139f. Schulabschluss 44, 46, 51ff., 73f., 77f., 80, 82, 86, 124, 126f. Schulbildung 42, 44, 46, 86, 124 Schwarzarbeit 20, 23ff., 27, 90, 138f., 140 Self-Sufficient Program (SSP) 93, 98f., 100ff., 110 Simulationsstudien 28 Sozio-Ökonomisches-Panel (SOEP) 17, 30ff., 40ff. SOEP-Ost 31, 34, 36, 38, 40 Sozialhilfe 21, 53, 140 Sozialhilfeempfänger 25, 28 Sozialtransfer 21 Sozialversicherungspflichtig 16, 24, 65ff., 68, 71ff., 88, 90f., 111ff., 120ff., 125, 129f. Staatsangehörigkeit 21, 38, 40, 47, 49, 50ff., 57, 60, 68, 86ff., 124 Stichprobe 30f., 33ff., 40, 47ff., 52f., 57f., 72, 76, 79, 100 Stundenlohn 31, 48, 59, 60, 65, 75ff., 78, 84, 87ff., 93ff., 108, 124f. Tax-Benefit-Mikrosimulationsmodell 29 Transferleistungen 23, 51ff., 56f., 73f., 80, 82f., 87ff., 90, 93ff., 100ff., 126f. Versicherungspflicht 16, 25ff. Vollbeschäftigung 25, 140 Wirtschaftszweig 18, 47, 87, 124 Sachregister 143