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Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit

Riebel, Volker

Abstract

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Riebel, Volker Article Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Riebel, Volker (1984) : Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit, Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 104, Iss. 5, pp. 515-538, https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291587 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit Auswirkungen einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf das individuelle Arbeitsangebot Von Volker Riebel Die Diskussion um die Arbeitszeitverkürzung als Instrument zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit wird fast ausschließlich über zu erwartende Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeit geführt, nicht aber über mögliche Anpassungsreaktionen der betroffenen Arbeitsanbieter. Zunehmende empirische Bedeutung gewinnt die Partizipation an der Schattenwirtschaft durch die Ausübung nebenberuflicher Schwarzarbeit. Im Einkommen-Freizeit- Modell wird am Beispiel einer Reduktion der Wochenarbeitszeit der Zusammenhang zwischen einer Arbeitszeitverkürzung und dem individuellen Angebot von Schwarzarbeit untersucht, die als Problem der Zeitallokation interpretiert wird. 1. Zur Aktualität der Problemstellung Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und der ungünstigen Arbeitsmarktperspektiven der kommenden Jahre ist das Für und Wider einer Verkürzung der Arbeitszeit als probates Mittel zur Lösung des Beschäftigungsproblems zum dominierenden Thema der wirtschaftspolitischen Diskussion geworden. Ohne auf die inzwischen zahlreichen Modelle der Arbeitszedtflexibilisierung — seien sie nun chronometrischer, chronologischer oder chronometrisch-chronologischer Art1 — und der normierten Arbeitszeitverkürzung einzugehen, ihre spezifischen ökonomischen und gesellschaftlichen Implikationen herauszustellen und abzuwägen2, fällt doch auf, daß sich insbesondere die Diskussion der Arbeitszeitverkürzung als Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit 1 Eine chronometrische Arbeitszeitflexibilisierung überwindet das starre System der genormten Dauer der Arbeitszeit und räumt individuell frei wählbare Unter- bzw. Uberschreitungen bestimmter Standardzeiten ein (Teilzeitarbeit, flexible Pensionierung). Modelle zur chronologischen Arbeitsflexibilisierung richten sich prinzipiell nicht gegen die Dauer der Arbeitszeit, sondern schlagen Alternativen zur Verteilung derselben vor (gleitender Arbeitstag, gleitende Arbeitswoche). Mixta composita aus den beiden Flexibilisierungsformen brechen die gegebene Arbeitszeitordnung hinsichtlich Länge und Lage der Arbeitszeit auf (Job Sharing, Jahresarbeitszeitvertrag, Sabbatical). 2 Einen Uberblick über alternative Arbeitszeitregelungen verschaffen Teriet (1976) und Schanz (1982). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 516 Volker Riebel fast ausschließlich auf Überlegungen zu möglichen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeit beschränkt. Das verwundert, wird doch der beschäftigungspolitische Erfolg einer Arbeitszeitverkürzung nicht allein vom Verhalten der Unternehmen, sondern auch von den Anpassungsreaktionen der Arbeitnehmer bestimmt3. Denn ein durch Arbeitszeitverkürzungen induziertes steigendes Arbeitsangebot vermag den angestrebten Rückgang der Arbeitslosigkeit ebenso zu verhindern wie etwa induzierte Rationalisierungsinvestitionen. Neben einer vermehrten Ableistung von Überstunden, deren praktische Realisierung allerdings auf Widerstand bei den Gewerkschaften stoßen dürfte, können Anpassungsreaktionen in Form einer Aufnahme von Nebenerwerbstätigkeiten oder von Aktivitäten in der Schattenwirtschaft auftreten4. Da in der Privatwirtschaft Nebentätigkeiten in der Regel arbeitsvertraglich untersagt und im öffentsichen Dienst zunehmend erschwert werden, bleibt als Anpassungsmöglichkeit die Partizipation an der Schatten Wirtschaft durch die Ausübung nebenberuflicher Schwarzarbeit. In diesem Licht gewinnt der Zusammenhang zwischen Arbeitszeitverkürzung und Arbeitsangebot zusätzlich an Bedeutung, denn die Schwarzarbeit als — was den gesamtwirtschaftlichen Stellenwert angeht — herausragender Bestandteil der Schattenwirtschaft ist seit langem ein weitverbreitetes und neuerdings vieldiskutiertes ökonomisches Phänomen in den Volkswirtschaften der Industrieländer5. 3 Eine empirisch ausgerichtete Studie zu diesem Problemkreis liefern Galler und Wagner (1983). 4 Reaktionen der Nichterwerbstätigen auf eine Arbeitszeitverkürzung sind ebenfalls denkbar. Sie kann — und dies gilt ebenso für Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung — generell die Attraktivität einer Erwerbstätigkeit erhöhen. Sofern die Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich erfolgt, dürfte das verminderte Familieneinkommen insbesondere bisher nichterwerbstätige Ehefrauen zu einem Arbeitsangebot bewegen. 5 Die Schattenwirtschaft umfaßt im weitesten Sinne jene ökonomischen Aktivitäten, die von der offiziellen Statistik nicht erfaßt werden, obwohl sie zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen, also auch Tätigkeiten wie Hausarbeit, Eigenfertigung, Selbstversorgung und Nachbarschaftshilfe. Die Schattenwirtschaft im engeren Sinne, häufig durch den auf moralisch zweifelhafte, „halblegale", ja sogar kriminelle Handlungen hinweisenden Begriff „Untergrundwirtschaft" beschrieben, beinhaltet hauptsächlich alle auf monetäre Einkommenserzielung gerichteten Tätigkeiten, die der Besteuerung unter Mißachtung gesetzlicher Vorschriften zu entgehen suchen. Innerhalb dieser Grauzone nimmt die Schwarzarbeit nach Umfang und Bedeutung eine Sonderstellung ein. Einzelne Schätzungen für die Bundesrepublik veranschlagen allein den Beitrag der Schwarzarbeit auf bis zu 10 % des amtlich ausgewiesenen Bruttosozialprodukts. Eine Ubersicht über begriffliche und inhaltliche Aspekte der noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindlichen Theorie der Schattenwirtschaft gibt Cassel (1982), vgl. auch Riebel (1983), 3 ff. Eine neuere Zusammenstellung diverser Ansätze zur quantitativen Messung schattenwirtschaftlicher Aktivitäten liefern Pommerehne und Frey (1982). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 517 Die folgende theoretische Analyse untersucht den Zusammenhang zwischen einer Arbeitszeitverkürzung, konkret einer generellen Verkürzung der Wochena/rbeitzeit, und dem individuellen Arbeitsangebot eines nebenberuflichen Schwarzarbeiters. Der mikroökonomische Zugang mit Hilfe des haushaltstheoretischen Instrumentariums liefert gleichzeitig theoretisch fundierte Aussagen bezüglich der im Rahmen der Diskussion um Arbeitszeitflexibilisierungen erhobenen Forderung nach mehr Zeitsouveränität. 2. Standardisierte Arbeitszeiten und individuelles Arbeitsangebot Die neoklassische Theorie des individuellen Arbeitsangebots6 unterstellt, das Individuum könne über die Allokation der verfügbaren Zeit auf Arbeitszeit -und Freizeit 'autonom bestimmen. Zwar trifft die Annahme uneingeschränkter Zeitsouveränität auf die Angehörigen der freien Berufe unmittelbar zu, doch unterliegt die große Masse der unselbständig Beschäftigten — Arbeiter, Angestellte und Beamte — in aller Regel einem »kollektivvertraglich ausgehandelten Arbeitszeitstandard7. Neben der eher als Ausnahme aufzufassenden Möglichkeit, daß die nutzenmaximale Arbeitszeitbereitschaft gerade mit dem Standard übereinstimmt — der tarifvertraglich vereinbarte Standard drückt allenfalls die durchschnittliche Arbeitszeitbereitschaft aller Arbeitsanbieter aus —, sind prinzipiell zwei alternative Auswirkungen einer normierten Arbeitszeit auf das Individuum denkbar: — die standardisierte Arbeitszeit liegt unter der nutzenmaximalen; d.h. das Individuum weist eine höhere Arbeitszeitbereitschaft auf, als der Standard erfordert; — die standardisierte Arbeitszeit übertrifft die nutzenmaximale; d.h. das Individuum weist eine geringere Arbeitszeitbereitschaft auf, als der Standard verlangt. Der erste Arbeitsanbietertypus kann offenbar als Einkommenspräferent, der zweite hingegen als Freizeitpräferent bezeichnet werden8. Normierte Arbeitszeiten hindern Arbeitnehmer an der Realisierung « Die neoklassische Arbeitsangebotstheorie, auch als Einkommen-Freizeit- Ansatz bezeichnet, geht zurück auf Robbins (1930). 7 Zwar verfügt das Individuum auch bei normierten Arbeitszeiten über gewisse Variationsmöglichkeiten. So kann es durch unbezahlten Urlaub seine Arbeitszeit verringern. Schwieriger durchzusetzen — weil mit Sanktionen behaftet — sind dagegen Absentismus, häufiges Zuspätkommen bzw. Zufrühgehen oder das Einlegen längerer Pausen am Arbeitsplatz. Überstundenarbeit bietet dagegen eine Möglichkeit zur Ausdehnung der Arbeitszeit. 8 Die beiden Begriffe wurden von Moses (1962) geprägt, der von „income prefferrers" und „leisure preferrers spricht. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 518 Volker Riebel der optimalen Zeitallokation entsprechend ihrer Präferenzstrukturen. Die Individuen werden zu Optionsempfängern der ihnen auferlegten Arbeitszeit-Lohnsatz-Kombination. Die charakteristische Angebotssituation eines Einkommenspräferenten veranschaulicht das Einkommen- Freizeit-Modell in Abb. 1: Y Die Lohngerade BW] beschreibe den herrschenden Reallohnsatz Zi, der Abschnitt BA das arbeitszeitunabhängige Besitzeinkommen9. Die Linie SS kennzeichnet den Ar.beitszeitstandard von AS Wochenstunden. Die insgesamt verfügibare Zeit beträgt OA Stunden; da als Untersuchungsperiode der Zeitraum von einer Woche gewählt wurde, sind dies 168 Stunden. Die Einkommenspräferenz des Individuums äußert sich darin, daß es bei dieser Arbeitszeit-Lohnsatz-Kombination bereit ist, Freizeit zugunsten von mehr Realeinkommen aufzugeben. Der Lohnsatz ist betragsmäßig größer als die Grenzrate der Substitution 9 Besitzeinkommen in diesem Sinne sind alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Renten), die dem Individuum neben seinem Arbeitsentgelt zufließen. Unter diese Einkommenskategorie wäre auch das Einkommen des Ehepartners zu subsumieren. Stackelberg (1942), 268, weist in diesem Zusammenhang ebenso auf den Ernteertrag hin, den ein Hobbygärtner in seinem Schrebergarten erwirtschaftet. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 519 von Realeinkommen durch Freizeit bei Erfüllung des Standards in Di. Man erkennt unmittelbar, daß der Einkommenspräferent durch die normierte Arbeitszeit eine Nutzeneinbuße erleidet, denn sein Nutzenmaximum realisiert er in C\ aiuf einer höher indizierten Indifferenzkurve. Dort bietet er SC\ Arbeitsstunden mehr an, als ihm der Standard zugesteht, und er fragt ein um C\" Di" Einheiten höheres Realeinkommen nach, als er bei Erfüllung des Standards erzielt10. Bei gegebenem Arbeitszeitstandard und konstantem Besitzeinkommen beschert eine Lohnsatzerhöhung dem Einkommenspräferenten ein besseres Versorgungsniveiau. Steigt der Lohnsatz z. B. auf Ibw2, gelangt das Individuum in DQ auf eine höher gelegene Indifferenzkurve: Bei gleichem Freizeitkonsum ist sein Realeinkommen gestiegen. Allerdings steht sich das Individuum gegenüber dem korrespondierenden Nutzenmaximum in C2 auf I3 bei uneingeschränkter Zeitsouveränität schlechter. Die Angebotssituation eines Freizeitpräferenten ist in Abb. 2 dargestellt. Formales Erkennungsmerkmal eines Einkommenspräferenten ist, daß seine Lohn-Tauschkurve BL die Linie des Arbeitszeitstandards schneidet, und daß gleichzeitig die maßgebliche Lohngerade die Lohn-Tauschkurve — von A aus gesehen — jenseits von SS schneidet. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 520 Volker Riebel Wie der Einkommenspräferent erfährt der Freizeitpräferent durch den Arbeitszeitstandard eine Verschlechterung seines Versorgungsndveaus im Vergleich zur uneingeschränkten Zeitsouveränität. Die nutzenmaximale Versorgumgslage beim herrschenden Lohnsatz Idw\ beschreibt Ci, die Aufteilung der verfügbaren Zeit in AC\ Arbeitsstunden und CV 0 Stunden Freizeit isit die optimale Zeitallokation. Der Standard verlangt jedoch eine um C{ S Stunden längere Arbeitszeit. Da in Di die marginale Substitutionsrate den Lohnsatz betragsmäßig übersteigt, könnte das Individuum sein Versorgungsniveau verbessern, sofern es Realeinkommen gegen mehr Freizeit eintauschen dürfte. Die charakteristische Eigenschaft eines Freizeitpräferenten besteht offenbar darin, daß es keinen Lohnsatz gibt, zu dem er freiwillig bereit wäre, die Arbeitszeitnorm zu erfüllen11. Statt dessen wird er seine Freizeitvorliebe — falls möglich — durchzusetzen versuchen, indem er seine Leistuingsabgabe in quantitativer Hinsicht —durch Absentismus, häufiges Zuspätkommen usw. —, aber auch in qualitativer Hinsicht — der Volksmund kennt den Begriff „lau malochen" — zu verringern trachtet. Wie unschwer in der Abbildung zu erkennen ist, gelangt auch der Freizeitpräferent auf ein höheres Versorgungsniveau, wenn ceteris paribus der Lohnsatz steigt. Über die Verbreitung von Einkommens- und Freizeitpräferenz geben neuere Repräsentativerhebungen Auskunft, die nach den Arbeitszeitwünschen vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer unter dem ausdrücklichen Hinweis fragen, daß individuelle Arbeitszeitverkürzungen Verzicht auf Einkommen bedeuten, also keinen Lohnausgleich bescheren. Als Ausgangspunkt dieser neuen Forschungsrichtung in der empirischen Arbeitsmarkttheorie ist die vom Bundesinstitut für Berufsbildung und vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gemeinsam veranstaltete Befragung aus dem Jahre 1979 hervorzuheben12. u Formal kommt diese Eigenschaft dadurch zum Ausdruck, daß es keinen Schnittpunkt der Lohn-Tauschkurve mit der Linie des Arbeitszeitstandards gibt. Entweder nähert sich BL asymptotisch SS an, oder BL biegt sich vor SS zurück — denn der Gesamteffekt einer Lohnsatzerhöhung auf das individuelle Arbeitsangebot ist bekanntlich imbestimmt, da Einkommens- und Substitutionseffekt einander gegengerichtet sind. An dieser Stelle wollen wir auf die Möglichkeit einer Ecklösung hinweisen, wenn nämlich im Punkt B die marginale Substitutionsrate absolut größer oder gleich dem Reallohnsatz ist. In diesem Fall gibt sich das Individuum mit seinem Besitzeinkommen zufrieden und bietet keine Arbeit an. Zur Behandlung des daraus resultierenden Phänomens der Schwarzarbeit bei Empfängern staatlicher Unterstützungsleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe u. ä.) vgl. Riebel (1983)), 96 ff. 12 Vgl. Henninges (1979) und Mertens (1979). Befragt wurden insgesamt 2000 deutsche Erwerbstätige, und zwar je 10 aus den 200 am stärksten besetzten Berufen. Im Erhebungszeitraum von Februar bis März 1979 wurden ausschließlich abhängig Beschäftigte interviewt, die 40 Stunden und mehr pro Woche arbeiteten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 521 Tabelle 1 zeigt, daß die Freizeitpräferenten zwar in der Mehrzahl sind, doch ist der Anteil der Einkommenspräferenten beachtlich. Tabelle 1™ Arbeitszeitbereitschaft vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer — in % Gewünschte Arbeitszeit gesamt männlich weiblich weniger als 20 Stunden 1,0 0,9 1,3 20 bis unter 25 Stunden 3,1 1,2 9,3 25 bis unter 30 Stunden 3,1 1,7 7,5 30 bis unter 35 Stunden 15,5 10,1 20,6 35 bis unter 40 Stunden 42,2 47,3 37,7 40 Stunden und mehr 35,1 38,8 23,6 Detailliertere Untersiichuingsergebniisse im Rahmen dieser Studie deuten darauf hin, daß die Arbeitszeitwünsche eng mit dem beruflichen Status — damit indirekt mit der Höhe des Einkommens —, dem Lebensalter und dem familiären Status verknüpft sind14. Nachfolgende Erhebungen haben die Resultate im wesentlichen bestätigt, wenn auch in Einzelpuinkten Abweichungen auftreten. Diese können allerdings durch zum Teil recht unterschiedliche Fragenformulierungen erklärt werden, wie auch die mittlerweile einhergegangene Politisierung des Arbeitszeitthemas eine wichtige Rolle spielen dürfte15. Ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des arbeitsmarktpolitischen Potentials für individuell gewünschte Reduktionen der Arbeitszeit muß aber auf der anderen Seite davon ausgegangen werden, daß eine generelle Verkürzung der Wochenarbeitszeit längst nicht allen Arbeitnehmern entgegenkommt. 13 Die zugrundeliegende Frage lautete: „Es wird vermutet, manche vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (Frauen und Männer) würden Teilzeitarbeit (bei entsprechend geringerem Einkommen) vorziehen, wenn sie die Möglichkeit hätten. Wie ist das bei Ihnen: Welche wöchentliche Arbeitszeit würden Sie wählen, wenn es nur nach Ihnen ginge?". Vgl. Mertens (1979), 266. 14 Vgl. Henninges (1979), 271 f. Verstärktes Interesse an einer Verringerung der 40-Stunden-Woche scheinen insbesondere all jene Arbeitnehmer zu haben, die folgende Merkmale aufweisen: unter 25 Jahre alt, kinderlos; sofern verheiratet, Ehepartner berufstätig; niedrige berufliche Stellung; vergleichsweise geringes Monatseinkommen. Eher an einer Arbeitszeitverlängerung interessiert sind scheinbar Arbeitnehmer zwischen 45 und 55 Jahre die verheiratet sind und Kinder haben, wobei die Ehepartner im Haushalt tätig ist, die relativ hohe berufliche Positionen innehaben und ein hohes Einkommen beziehen. is Eine Zusammenstellung neuester Befragungsergebnisse geben Galler und Wagner (1983), 330 ff. 33 Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1984/5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 522 Volker Riebel 3. Arbeitszeitverkürzung und individuelles Angebot von Schwarzarbeit Der in der öffentlichen Diskussion oftmals vermutete Uirsache-Wi<rkung-Zusammenbang zwischen Arbeitszeitverkürzung und schattenwirtschaftlichen Aktivitäten16 läßt sich im Einkommen-Freizeit-Modell aufzeigen, wenn vom Vorhandensein individueller Einkommens- bzw. Freizeitprä'ferenz ausgegangen wird und Schwarzarbeit als Korrektiv für unerfüllte Arbeitszeitwünsche interpretiert wird17. Y Wie Abb. 3 zeigt, bietet ein Einkommenspräferent erst dann Schwarzarbeit an, wenn der Lohnsatz für Schwarzarbeit eine bestimmte iß Vgl. beispielsweise Gutowski (1983), 263. 17 Vgl. zu diesem Ansatz Riebel (1983), 54 ff. Es muß allerdings ausgeschlossen sein, daß das Individuum die Ausübung von Schwarzarbeit wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit für moralisch verwerflich hält und deshalb kategorisch ablehnt. Eine derart strikte Abwehrhaltung dürfte trotz erheblicher publizistischer Bemühungen der Betroffenen — Interessenverbände des Handwerks, Finanzministerium und Arbeits- und Sozialministerium, Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger — ohnehin selten anzutreffen sein, genießt doch die Schwarzarbeit bei Anbietern und Nachfragern, aber auch bei Unbeteiligten, nach wie vor das Ansehen eines „Kavaliersdelikts". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 529 Y Abb. 5 angebotenen Stunden am gesamten Arbeitsangebot gestiegen, gerade um Si S2 von Si C4 auf Sg Ca' Stunden. ls < (1 - 0 h Der nebenberufliche Schwarzarbeiter erfährt eine Verschlechterung seines bisherigen Versorgungsniveaus, wie die Anpassung von C\ nach ¿1 zeigt. Er vermehrt sein gesamtes Arbeitsianigebot um C1' C\ Stunden, weil sein Schwarziarbeit sangebot um einen größeren Betrag zunimmt, als die Arbeitszeitnorm reduziert wurde. Dagegen nimmt seine Einkommensnachfrage um C\ ¿1" ab. ls > (1 - 0 lR Der Schwarzarbeiter erzielt einen Nutzenzuwachs, wie aus der Bewegung von C3 nach C3 ersichtlich ist, denn er hat seine Einkommensmachfrage um ¿3" C% Einheiten erhöht und gleichzeitig sein gesamtes Arbeitsamigebot um C3 C& Stunden verringert. Aber er OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 530 Volker Riebel bietet im neuen Nutzenmaximum mehr Schwarzarbeit als vorher an, statt Si Cz nun S2 C3' Stunden. Das Angebotsverhalten eines Freizeitpräfierenten unterscheidet sich prinzipiell nicht von dem einies Einkommenspräferenten. Jedoch kann bei einer hinreichend stark dosierten Arbeitszeitverkürzung der besondere Fall eintreten, daß der ehemalige Freizeitpräfierent zum Einkommenspräferenten wird, der jetzt auch dann Schwarzarbeit anbietet, wenn der Schwarzarbeitslohnsatz niedriger als der reguläre Nettolohnsatz ist. Abb. 6 zeigt diesen Sonderfall: Y Im Ausgangszustand kann der Freizeitpräferent sein Versorgungsniveau durch Schwarzarbeit nicht steigern, denn der Schwarzarbeitslohnsatz low ist niedriger als der Betrag der Grenzrate der Substitution bei Erfüllung des Arbeitszeitstandards. Die Arbeitszeitverkürzung von ASi auf AS2 Wochenstunden zwingt das Individuum, auf Realeinkommen zugunsten von mehr Freizeit zu verzichten; offenbar ist der Betrag der marginalen Substitutionsrate bei Erfüllung der neuen Arbeitszeit- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 531 norm jetzt kleiner als zuvor27. Das nun als Einkommenspräferent auftretende Individuum bietet S2 C2 Stunden Schwarzarbeit an; durch die Arbeitszeitverkürzung ist es zum nebenberuflichen Schwarzarbeiter geworden. Im folgenden soll das individuelle Angebotsverhalten bei einer Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich untersucht werden. Die Bestimmungsgleichung des regulären verfügbaren Einkommens lautet: (17) Yr = W + (1 — t) Zä TN . Damit das Individuum nach der Arbeitszeitverkürzung sein bisheriges Realeinkommen verdient, muß der reguläre Reallohnsatz um den Betrag (18) dlR=--^-dTA™ RN steigen. Vorausgesetzt wird dabei, daß der Steuer- bzw. Abgabensatz sowie das arbeitszeitunabhäragige Einkommen konstant bleiben29. Substituiert man dlR in den Gleichungen (10.1), (10.2) und (10.3), gelangt man zu den Beziehungen (19.1) dTs = (_ dw + iR Tn dt - Ts dls) • | bm | + dTN • | B811 + UY dl, -1 B311 1*1 dTF = (dW -LRTNdt+ Tsdls)-\ | Bis | - dTN • | B^ | - Uydls • | B32 | 1*1 dY = (— dW + LB Tn dt — TS dls) •iBal + diVlBal + UydVlBagl \B\ 27 Das Indifferenzkurvensystem hat bei der unterstellten Nutzenfunktion die Eigenschaft, daß in vertikaler Richtung nach oben gleichwie in horizontaler Richtung nach links die Steigung der Indifferenzkurven absolut zunimmt. 28 Zu Beziehung (18) gelangt man, wenn man das totale Differential dYR — dW — lR Tn dt + (1 - t) Tn dlR + (1 - t) lR dTN gleich Null setzt. Man sieht gleichzeitig, daß die sich bei der Arbeitszeitverkürzung ergebende Einkommensreduktion alternativ durch eine Erhöhung des arbeitszeitunabhängigen Einkommens — z. B. durch die Gewährung zusätzlicher Sozialleistungen — oder durch eine Steuersenkung ausgeglichen werden kann. Im ersten Fall muß dW = — (1 — i) lR dTN, im zweiten Fall dt = 1 ~ * dtN gelten. TN 28 Im Falle eines progressiven Steuertarifs erzielte das Individuum bei Erfüllung von Bedingung (18) sogar ein höheres Einkommen als vor der Arbeitszeitverkürzung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 532 Volker Riebel Dividiert man Gleichung (19.1) durch dT\, erhält man den Differentialquotienten (20) dTc dTN dYR = 0 dW dTN dt N' dT\ - To dlS \ dTN ) B11 I + I B21 I + V dh dTK B: '31 I I B I der die Anpassung des Schwarzarbeitsangebots ausdrückt. Da sich die Werte von W, t und ls voraussetzuragsgemäß nicht ändern, folgt aus Gleichung (20) (21) dTc _ UTpTF ~ lS UTfY dTN dYR = 0 B <0 Auf eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich reagiert ein nebe nb e ru f lieh e r Schwarziarbeiter offenbar mit der Ausdehnung seines Schwarzarbeitsangebots. Die Anpassung des gesamten Arbeitsangebots wird durch den DifdT ferentialquotienten A dTN chung (19.2) durch dTN dTF beschrieben, den man nach Division von Glei- (22) dTN dYB = 0 dW dT„ IrtN dt dT, + TS dl* dTf, BI2!2 | — Uy dl c dTK 32 | I B I als (23) dTA dTN dYR = 0 h Wtfy ~ h ^yy) B >0 ermittelt. Offensichtlich veranlaßt eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich das Individuum, sein gesiamtes Arbeitsangebot einzuschränken. Über die Anpassung der Realeinkommensmachfrage kann ebenfalls eine eindeutige Aussage gemacht werden. Dividiert man Gleichung (19.3) durch dTN, erhält man schließlich OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 533 dY (24) ls WTFTF ~ ls uTFY) ^ n \B\ dTN dYR = 0 d. h. die Nachfrage nach Gütern steigt. Abb. 7 veranschaulicht die analytisch abgeleiteten Ergebnisse am Beispiel .eines Einkommenspräferenten; dabei sei angenommen, der reguläre Nettolöhnsatz IBD übersteigt den Schwarzarbeitslohnsatz IDW. Da dem Individuum nach erfolgter Arbeitszeitverkürzung um Si S2 Stunden sein bisheriges reguläres Einkommen D" 0 garantiert wird, muß der reguläre Nettolohnsatz auf den Wert lBj) angehoben werden. Y Das neue Nutzenmaximum C liegt gegenüber dem alten C auf einer höher 'indizierten Indifferenzkurve. Das gesamte Arbeitsangebot ist um C' C' Stunden gesunken, jedoch bietet der nebenberufliche Schwarzarbeiter mehr Schwarzarbeit als zuvor an — S2 C' Stunden gegenüber Si C' Stunden. Seine Realeinkommensnachfrage hat er um C" C" Einheiten erhöht. C beschreibt die optimale Zeitallokation, wenn die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verkürzt worden wäre. Offenbar zieht der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 534 Volker Riebel nebenberufliche Schwarzarbeiter aus einer Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich stets den größeren Nutzenzuwachs. Sein gesamtes Arbeitsangebot sowie sein Schwarzarbeitsangebot ist stets geringer, seine Güternachfrage stets höher als bei einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Abschließend zeigt Tabelle 2 die theoretischen Untersiuchungsergebnisse in der Zusammenischiau. Tabelle 2 Die Anpassung eines nebenberuflichen Schwarzarbeiters bei einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit Anpassung des Schwarzarbeitsangebots Anpassung des gesamten Arbeitsangebots Anpassung der Realeinkommens- nachfrage Nutzenände- rung 1. Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich30 Zs < (1 - t) lR 3 Ts 3 Tn < - 1 CD CD <0 3 Y 3 Tn >0 dU <0 ls = (1 - t) 3 Ts = - 1 = 0 3Y = 0 dU — 0 ls = (1 - t) 3 Tn = - 1 3 Tn = 0 E? CD = 0 dU — 0 ls > (1 - t) lR - 1 < 3 Ts <0 3Ta >0 3Y <0 dU > 0 ls > (1 - t) lR - 1 < 3 Tn <0 3 Tn >0 3 Tn <0 dU > 0 2. Arbeitszeitverkürzung mit - 1 < cLTs <0 dTA >0 dY <0 dU > 0 vollem Lohnausgleich - 1 < cLTn <0 dTN >0 cLTN <0 dU > 0 4. Schlußfolgerungen Ausgangspunkt und gleichzeitig Anlaß dieser theoretischen Untersuchung war die Überlegung, daß der arbeitsmarktpolitische Erfolg einer Arbeitszeitverkürzung — präzise formuliert der Einführung der 35-Stunden-Woche — nicht allein durch das Nachfrageverbalten der Unternehmungen bestimmt wird, sondern gleichermaßen davon abhängt, ob und wieweit konterkarierende Angebotsreaktionen der betroffenen Arbeitnehmer auftreten. Von naheliegender Relevanz erschien unter diesem Blickwinkel die Frage nach einer möglichen Partizipation — bzw. eines noch verstärkten Engagements — an der florierenden Schattenwirtscbaft durch die Aufnahme nebenberuflicher Schwarzarbeit. 30 Die beiden letzten Fälle unter 1. treffen unter den genannten Voraussetzungen auch für einen Freizeitpräferenten zu. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 535 Eine Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich bewirkt, daß bisher nebenberuflich schwarzarbeitende Arbeitnehmer — und zwar sowohl Einkommensals auch Freizeitpräfierenten — ihr Angebot von Schwarzarbeit weiter ausdehnen. Bei denjenigen, die bisher ausschließlich einer regulären Beschäftigung .nachgingen, ruft sie unter Umständen ein Angebot von Schwarzarbeit erst hervor. Hervorzuheben ist, daß -eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit — dazu in dem empirisch besonders relevanten Fall, daß der Lohnsatz für Schwarzarbeit niedriger als der reguläre Nettolohnsatz ist — zu einer Ausweitung des gesamten individuellen Arbeitsangebots führen kanin. Die in diesem Fall eintretende Verschlechterung des individuellen Nutzens weist darauf hin, daß -die betroffenen Arbeitnehmer eine Erhöhung ihrer regulären Nettolöhne — und sei es durch eine Reduktion des Steuer- bzw. Abgabensatzes — vorgezogen hätten. Eine Wochenarbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich hat zur Folge, daß bisher schwarzarbeitende Arbeitnehmer zwar ihr gesamtes Arbeitsangebot einschränken, jedoch ihr Schwarzarbeitsangebot ausdehnen. Auch sie vermag Schwarzarbeit bei vorher noch nicht in der Schatten wir tschaft Tätigen erst hervorzurufen. Ohne die -gesamtwirtschaftliche Aussagekraft der aus einem mikroökonomischen Entscheidungsmodell der individuellen Zeitallokation gewonnenen Erkenntnisse zu überschätzen, legen die Untersuchungsergebnisse doch den Schluß nahe, daß ein durchschlagender beschäftigungspolitischer Erfolg der Wochenarbeitszeitverkürzung hinsichtlich der zu erwartenden Reaktion des Arbeitsangebots nicht eintreten wird. Zwar sind der von den Interessenverbänden des Handwerks und neuerdings auch von der Bundesregierung aufgestellten These, Schwarzarbeit verursache — offizielle — Arbeitslosigkeit31, sowie ihrer logischen Umkehrung, daß eine wirksame Eindämmung der Schwarzarbeit unmittelbar eine Zunahme der — regulären — Beschäftigung bedeutet, Vorbehalte entgegenzusetzen52. Denn einerseits wirkt der von den Schwarzarbeitern 'ausgeübte Mehrkonsum an Gütern und Dienstleistungen im gesamtwirtschaftlichen Kreislauf nachfragesteigernd33 und of- 31 Vgl. Zentralverband des deutschen Handwerks (o. J.), 34, sowie Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (1983), 8. 32 Daß ein sicherlich beträchtlicher Teil der offiziellen Arbeitslosen einer illegalen Beschäftigung nachgeht, sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Es ist deshalb ebenso plausibel, daß Schwarzarbeit nicht Ursache, sondern Folge — offizieller — Arbeitslosigkeit ist. Vgl. Riebel (1983), 96 ff. 33 Den Protagonisten im Kampf gegen die Schwarzarbeit, die auf den Ausfall von Lohn- und Einkommensteuern hinwiesen, kann in diesem Zusammenhang entgegengehalten werden, daß der von den Schwarzarbeitern durchgeführte Mehrkonsum zu einem höheren Umsatz- bzw. Mehrwertsteueraufkommen führt, sofern angenommen wird, die Schwarzarbeitsnachfrager hätten die für Schwarzarbeit aufgewendeten Mittel nicht anderweitig verausgabt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 536 Volker Riebel fenbar in der regulären Wirtschaft beschäftiigungsbelebend. Andererseits benötigen die Schwarzarbeiter — insbesondere in handwerklichen Berufen sowie bei Lehr- und Beratungstätigkeiten — bei ihren Aktivitäten eine zum Teil hohe fachliche Qualifikation, verfügen also über ein Maß von Humankapital, an dem es den Arbeitslosen häufig mangelt. Dennoch wird nicht zu leugnen sein, daß zunehmende Schwarzarbeit der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der regulären Wirtschaft entgegenwirkt und—falls der Zuwachs an Schwarzarbeit mit einer Erhöhung des gesamten Arbeitsangebots einhergeht — bestehende — legale — Arbeitsplätze gefährdet34. Jedenfalls erschwert auf längere Sicht das Entstehen und Etablieren eines zweiten" Arbeitsmarktes den wirtschaftspolitischen Akteuren die angestrebte Rückkehr zur — regulären — Vollbeschäftigung. Erfolgversprechender sowohl als Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit als auch als wirksame — weil ursachenadäquate — Maßnahme zur Eindämmung der Schwarzarbeit erscheinen die eingangs angeführten flexiblen Arbeitszeitmuster. Bei starker Verbreitung von Freizeit- und Einkommenspräferenz auf Seiten der Arbeitnehmer entsprechen sie dem Wunsch nach Zeitsouveränität. Außerdem kommen flexible Arbeitszeitstrukturen, die den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumen, autonomer als bisher über die Verwendung des knappen Gutes Zeit entscheiden zu dürfen, sowie den Unternehmungen ein hohes Maß an Anpassungsflexibilität bieten, nicht niur individuellen, sondern in weiten Bereichen auch betrieblichen Überlegungen entgegen. Zusammenfassung Im Einkommen-Freizeit-Modell wird der Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit und dem individuellen Angebot von Schwarzarbeit untersucht. Bei Vorhandensein von Einkommens- bzw. Freizeitpräferenz wird Schwarzarbeit als Korrektiv für nicht erfüllte Arbeitszeitwünsche interpretiert. Die zu erwartenden Angebotsreaktionen lassen einen beschäftigungspolitschen Erfolg der 35-Stunden-Woche mit und ohne Lohnausgleich zweifelhaft erscheinen. Statt dessen ist mit einem weiteren Anwachsen der Schattenwirtschaft zu rechnen. Erfolgversprechender als Instrument zum Abbau offizieller Arbeitslosigkeit und zur Eindämmung der Schwarzarbeit sind flexible Arbeitszeitmuster, die den Wunsch nach mehr Zeitsouveränität berücksichtgen. 34 in diesem Licht erscheint eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich eher unbedenklicher als eine Reduktion der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, denn die im ersten Fall stets zu erwartende Mehrnachfrage der Schwarzarbeiter nach Gütern und Dienstleistungen kann im gesamtwirtschaftlichen Kreislauf stabilisierend wirken. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.104.5.515 | Generated on 2023-04-04 12:04:22 Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit 537 Summary The traditional income-leisure model serves to demonstrate the connections between a shorter work week and individual supply of moonlighting. Presuming the existence of income respectively leisure preference moonlighting is interpreted as a correction factor for unrealizable wishes regarding working hours. The employment effects of a shorter work week with and without compensating rise of real wages are very dubious with respect to the reactions of individual labour supply. A further growth of shadow economy must be expected instead. More promising as instrument for reducing unemployment and restraining moonlighting seem to be flexible structures of working time considering the wish for more time souvereignty. Literatur Brinkmann, C. (1983) Arbeitszeitpräferenzen: Ein Hinweis auf neue Repräsentivbefragungen. Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 16, 106 - 108. Cassel, D. (1982), Schattenwirtschaft — eine Wachstumsbranche? List Forum 11, 343 - 363. Der Bundesminister für Arbeit und Berufsforschung (Hrsg.) (1983), Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit dürfen nicht sein. Bonn. Galler, H. P. und G. 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