Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung: Herausforderungen am Beispiel dreier nordhessischer Energieversorgungsunternehmen
Abstract
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Full text
Kinkel, Kaya Research Report Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung: Herausforderungen am Beispiel dreier nordhessischer Energieversorgungsunternehmen Wuppertaler Studienarbeiten zur nachhaltigen Entwicklung, No. 8 Provided in Cooperation with: Wuppertal Institute for Climate, Environment and Energy Suggested Citation: Kinkel, Kaya (2014) : Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung: Herausforderungen am Beispiel dreier nordhessischer Energieversorgungsunternehmen, Wuppertaler Studienarbeiten zur nachhaltigen Entwicklung, No. 8, ISBN 978-3-929944-95-2, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:wup4-opus-56373 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/144870 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/
Nr. 8 · Oktober 2014 ISBN 978-3-929944-95-2 Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Wuppertaler Studienarbeiten zur nachhaltigen Entwicklung Kaya Kinkel Herausforderungen am Beispiel dreier nordhessischer Energieversorgungsunternehmen
Herausgeber: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Döppersberg 19 42103 Wuppertal www.wupperinst.org Autorin: Kaya Kinkel [email protected] Diese Masterarbeit ist in Zusammenarbeit des Wuppertal Instituts mit der Universität Kassel im Masterstudiengang „Nachhaltiges Wirtschaften“ entstanden. Wuppertaler Studienarbeiten zur nachhaltigen Entwicklung Das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie erforscht und entwickelt Leitbilder, Strategien und Instrumente für Übergänge zu einer nachhaltigen Entwicklung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Im Zentrum stehen Ressourcen-, Klima- und Energieherausforderungen in ihren Wechselwirkungen mit Wirtschaft und Gesellschaft. Die Analyse und Induzierung von Innovationen zur Entkopplung von Naturverbrauch und Wohlstandsentwicklung bilden einen Schwerpunkt seiner Forschung. In dieser Reihe werden herausragende wissenschaftliche Diplom-, Master- oder Staatsexamensarbeiten publiziert, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsforschung am Wuppertal Institut entstanden. Die Arbeiten wurden hier in Kooperation mit Hochschulen betreut, von den Universitäten angenommen und hervorragend bewertet. Das Wuppertal Institut versteht die Veröffentlichung als wissenschaftliche Vertiefung des gesellschaftlichen Diskurses um den Übergang in eine nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise. Die Texte dieser Publikation stehen unter der Creative Commons Namensnennung – nicht-kommerziell – keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de
Die Texte dieser Publikation stehen unter der Creative Commons Namensnennung – nicht-kommerziell – keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de Vorwort Die Volksentscheide in Hamburg und Berlin haben im Herbst 2013 das Thema Rekommunalisierung ins Blickfeld der Medien gerückt. Doch auch abseits der Metropolen Hamburg und Berlin gilt: Die Energielandschaft in Deutschland ist von einer Stadtwerke-Gründungswelle gekennzeichnet. Nachdem eine in den 1990er Jahren eingetretene Entwicklung zur Privatisierung von staatlichen und kommunalen Dienstleistungen nicht zu den erhofften Ergebnissen führte, sind vielerorts Ernüchterungen und Enttäuschungen erkennbar. Das Zeitfenster zwischen 2010 und 2015, in dem etwa 8.000 der insgesamt rund 14.000 Konzessionen im Strombereich auslaufen, wird in vielen Gemeinden pro-aktiv genutzt, um dem Primat der Politik durch die Gründung eigener Stadt- bzw. Gemeindewerke und die Erlangung der Konzession wieder mehr Geltung zu verschaffen. Im Ergebnis gab es bis Ende 2012 insgesamt fast 200 kommunale Netzübernahmen und über 70 Stadtwerke-Neugründungen. Es ist offensichtlich, dass viele Kommunen mit dem Auslaufen der Konzessionsverträge auch die grundsätzliche Diskussion darüber verbinden, ob mit der Neuvergabe der Konzession ein erster Schritt in Richtung (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgung gegangen werden soll. Das von Frau Kinkel ausgewählte Thema ist somit von hoher politischer Relevanz und Aktualität. Wissenschaftlich besonders interessant ist, dass nach der Privatisierungswelle der 1990er Jahre nun eine Gegenbewegung einsetzt, die einen für die Energiewirtschaft bedeutsamen Transformationsprozess beschreibt. Die vorliegende Arbeit untersucht Rekommunalisierungsprozesse am Beispiel von drei nordhessischen Energieversorgungsunternehmen. Ziel der Master-Arbeit ist die Untersuchung von Gründen, Herausforderungen und Besonderheiten in Rekommunalisierungsprozessen in Nordhessen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen wählte Frau Kinkel ein qualitatives Vorgehen. Mithilfe von leitfadengestützten Experten-Interviews (die sie mit politischen und gesellschaftlichen Akteuren führte) wurden Informationen erhoben, die außerhalb des bekannten Wissens liegen. Bei der thematischen Problembeschreibung, der Darstellung des Untersuchungsansatzes sowie bei den Interviews und den gewählten Methoden zur Auswertung (bis hin zur Ergebnisdarstellung) zeigt die vorgelegte Arbeit eine sehr gute Qualität. Damit gelingt es Frau Kinkel anhand ausgewählter Praxisbeispiele den o.g. Transformationsprozess vertiefend zu analysieren und gewissermaßen „hinter die Kulissen“ zu schauen. Das eher sperrige Thema „Konzessionsvertrag“ wird so lebendig dargestellt und in einem direkten Zusammenhang zur Rekommunalisierung gesetzt. Die Relevanz des Themas für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien ergibt sich vor allem aus der Bedeutung der Verteilnetze für den Klimaschutz, die zu Recht oft als „Rückgrat der Energiewende“ bezeichnet werden. Immerhin wird 97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien in die Verteilnetze eingespeist. Der Zustand bzw. die technischen Möglichkeiten auf der Verteilnetzebene sind damit einer der kritischen Erfolgsfaktoren der Energiewende, denen eine besondere Beachtung geschenkt werden muss. Anhand konkreter Praxisbeispiele aus Nordhessen zeigt Frau Kinkel, welche politischen Gründe zur Rekommunalisierung beigetragen haben und welche Hemmnisse bei der Umsetzung eintreten können. Es gelingt ihr dabei auch, die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und verständlich darzustellen. Eine großflächige Transformation auf der Verteilnetzebene kann nur gelingen, wenn sie den politischen Entscheidungsträgern in den Städten und Gemeinden näher gebracht wird. Die mit der Rekommunalisierung verbundenen Chancen und Möglichkeiten aber auch mögliche Hemmnisse und Probleme müssen daher ehrlich analysiert werden. Frau Kinkel greift in ihrer Masterarbeit somit ein wichtiges Thema der Transformationsdebatte auf und es gelingt ihr ein besseres Verständnis zu den dabei laufenden Prozessen zu vermitteln. Dr. Kurt Berlo und Oliver Wagner Projektleiter in der Forschungsgruppe 2, Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik i
Kurzbeschreibung Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung – Herausforderungen am Beispiel dreier nordhessischer Energieversorgungsunternehmen Die elektrische Energieversorgung von Kommunen wird nach einer Privatisierungswelle Ende der 1990er Jahren mehr und mehr wieder in kommunale Hand zurückgeholt und Kommunen entdecken Chancen und Möglichkeiten, die sich dadurch ergeben. In Nordhessen ist ein Trend der Rekommunalisierung erkennbar durch die Neugründung von Stadt- und Gemeindewerken zur Elektrizitätsversorgung oder deren Weiterentwicklung. Dieser Prozess wird unter anderem durch die Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel angetrieben, die als Partner die Kommunen insbesondere beim Rückkauf der Stromnetze, der Gründung von eigenen Stadtwerken und dem Vertrieb von Energieprodukten unterstützen. Gleichzeitig ist seit Mitte Dezember 2013 der Energieversorger E.ON Mitte AG von den nordhessischen und südniedersächsischen Landkreisen (zurück)gekauft und als Energie aus der Mitte GmbH & Co. KG (EAM) wieder in kommunaler Hand. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen untersucht die vorliegende Arbeit den Prozess der Rekommunalisierung der Energieversorgung in Nordhessen und beschreibt die damit verbundenen Herausforderungen für die Kommunen. Am Beispiel von drei Kommunalwerken in Nordhessen wird die Fragestellung untersucht, wie der Prozess der Rekommunalisierung gestaltet werden kann und welche Teilprozesse wie Netzrückkauf, Vertrieb und Erzeugung mit welchen Herausforderungen verbunden sind. Auch die Frage, welche Bedeutung die Rekommunalisierung von E.ON Mitte AG hat, wird untersucht. Um möglichst viel Wissen über die Rekommunalisierungsvorgänge von beteiligten Personen zu erlangen, wurde das Erhebungsverfahren der leitfadengestützten Experteninterviews ausgewählt. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgte mit der Methodik Grounded Theory. Abstract Remunicipalization of the electrical energy supply – Challenges that become evident taking three North-Hessian power companies as examples After a wave of privatizations at the end of the 1990s, the electrical power supply of municipalities in Germany is progressively being returned into public hands. Consequently, municipalities discover chances and possibilities which arise with remunicipalization. In North-Hessian this becomes evident by the new foundation of municipal utilities for energy supply and their development . Furthermore, this process is reinforced by the Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel, which supports municipalities in repurchasing power grids, in founding own (local) utilities and in building up their own energy distribution. At the same time, the energy provider E.ON Mitte AG is bought by the North-Hessian and South-Lower Saxony counties and a public company at regional level called “Energie aus der Mitte GmbH & Co. KG”. The present master thesis analyzes the process of remunicipalization of energy supply in North-Hessian and characterizes the involved challenges for municipalities. Taking the examples of three public services in North-Hessian, it is explored how the process of remunicipalization can be designed and to what extend subordinate processes are linked to certain challenges. The thesis also examines the significance of the remunicipalization of E.ON Mitte AG. In order to gather enough information on the processes of remunicipalization, the author used expert interviews. The method grounded theory helped to analyze the collected data. ii
Danksagung Zunächst möchte ich mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die mich während der Anfertigung dieser Masterarbeit unterstützt und motiviert haben. Ganz besonders gilt dieser Dank meinen Ansprechpartnern in der Abteilung „Kommunale Kooperation“ bei der Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel, Roland Heibert, Mathias Scheller und Lothar Baum, die mir einen umfassenden Einblick in die Prozesse gaben. Vielen Dank auch an meinen Betreuer, Prof. Dr. Vajen, der die Kooperation mit der Städtische Werke Aktiengesellschaft ermöglichte und mir größtmöglichen Freiraum für das Umsetzen meiner eigenen Ideen gab. Oliver Wagner vom Wuppertal Institut bin ich für fachliche und wissenschaftliche Unterstützung und die konstruktive Kritik dankbar. Grundlage für die Arbeit waren die Interviews, die ohne die Experten nicht durchführbar sind. Ihnen danke ich herzlich für die Zeit, die sie sich genommen haben. Besonders gilt mein Dank meiner Mutter und meiner Tante, die in zahlreichen Stunden Korrektur gelesen haben. Dankbar bin ich meiner Mutter außerdem dafür, dass sie auf Schwächen hinwies, immer wieder zeigen konnte, wo noch Erklärungsbedarf bestand und ertrug, dass ich in Gesprächen der letzten drei Monate immer wieder auf diese Arbeit zurückkam. Nicht zuletzt danke ich meinem Freund, Michael, der mich in jeder Phase meines Studiums mit unendlicher Geduld unterstützt hat, so auch während der Entstehung dieser Arbeit. Danke.
! ! !! ! ! "! Inhaltsverzeichnis Danksagung .............................................................................................................1 Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................2 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................5 Tabellenverzeichnis .................................................................................................6 Abkürzungsverzeichnis ...........................................................................................7 1. Einleitung und Hintergrund: Trend zur Rekommunalisierung der Energieversorgung ...................................................................................................8 2. Rekommunalisierung – Definition und Abgrenzung .....................................11 2.1. Historie: Energieversorgung zwischen Privatisierung und Rekommunalisierung .........................................................................................11 2.2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung von Rekommunalisierung .........13 2.3. Motivation und Gründe für die Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung .............................................................................................15 3. Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorgungsunternehmen ......21 3.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Gesellschaftsformen von kommunalen Energieversorgungsunternehmen .................................................21 3.2. Besondere Rahmenbedingungen in Nordhessen .....................................25 4. Rechtliche (ordnungspolitische) Vorgaben für kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen ..........................................................30 4.1. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Grundlage für den Netzbetrieb ..30 4.2. Vorgaben durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) .....................32 4.3. Ordnungspolitische Unsicherheiten bei Rekommunalisierungsvorhaben 35 5. Geschäftsfelder / Wertschöpfungsketten von Energieversorgungsunternehmen ..........................................................................38 5.1. Netzrückkauf als Grundlage für die Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung .........................................................................38 5.2. Stromvertrieb ..........................................................................................42
! ! !! ! ! #! 5.3. Einstieg in die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien ..................44 6. Zwischenfazit .................................................................................................47 7. Vorstellung der Methode ................................................................................49 7.1. Auswahl der Methode .............................................................................49 7.2. Durchführung der Experteninterviews ....................................................51 7.3. Vorgehen im Forschungsprozess ............................................................52 7.4. Reflexion der Methode ...........................................................................54 8. Rolle und Motivation der Städtische Werke AG, Kassel ...............................55 9. Kurzvorstellung der untersuchten kommunalen Energieversorgungsunternehmen ..........................................................................57 9.1. Niestetal Netz GmbH ..............................................................................57 9.2. Gemeindewerk Kaufungen GmbH und Co. KG .....................................59 9.3. Fulda-Eder Energie GmbH und Co. KG .................................................60 10. Ergebnisse aus den untersuchten Gründungsprozessen in Nordhessen ......65 10.1. Motivation und Anstoß zur Rekommunalisierung im Untersuchungsgebiet ..........................................................................................65 10.2. Identifizierte Herausforderungen bei Rekommunalisierungen im Untersuchungsgebiet ..........................................................................................70 10.3. Besonderheiten der untersuchten Rekommunalisierungsprozesse ......75 11. Bedeutung der Rekommunalisierung von E.ON Mitte AG und Energie Region Kassel GmbH & Co. KG...........................................................................84 12. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit ..............................................88 Literaturverzeichnis ...............................................................................................95 Anhang .................................................................................................................101 Anhang 1: Auflistung der Interviewpartner .....................................................101 Anhang 2: Interviewfragebogen für die drei Beispielsprozesse ......................102 Anhang 3: Interviewfragebogen zu EAM GmbH & Co. KG und Energie Region Kassel GmbH & Co. KG .................................................................................106
! ! !! ! ! $! Anhang 4: Kategoriensystem mit Anzahl der zugeordneten Codes ................111 Ehrenwörtliche Erklärung ....................................................................................117!
! **! 2. Rekommunalisierung – Definition und Abgrenzung Um das betrachtete Thema abgrenzen und definieren zu können, wird in den anschließenden Unterkapiteln zunächst auf die Grundbedeutung von Rekommunalisierung eingegangen. Dazu gehört die historische Entwicklung, in der die Energieversorgung im Spannungsfeld zwischen Privatisierung und Kommunalisierung stand. Anschließend erfolgen Begriffsbestimmung und Definition von Rekommunalisierung sowie ein Überblick über Tätigkeiten der Daseinsvorsorge in staatlicher und privater Hand. Im dritten Unterkapitel werden die Gründe zur Rekommunalisierung der Energieversorgung dargelegt. 2.1. Historie: Energieversorgung zwischen Privatisierung und Rekommunalisierung Historisch betrachtet gehört die elektrische Energieversorgung seit Beginn der Industrialisierung, welche die Zentralisierung der Energieversorgung (von Wind- und Wasserrädern zu Kraftwerken) mit sich brachte, zum Grundversorgungsauftrag in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daraus entstand nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine technische Infrastruktur in öffentlich-rechtlicher Hand, die unter anderen die Wasserversorgung- und -entsorgung, Abfallentsorgung, den Personennahverkehr und die Energieversorgung umfasste. Mit der stärkeren Akzentuierung der Wettbewerbsgesellschaft Mitte des 20. Jahrhunderts, insbesondere durch Margaret Thatcher und Ronald Reagan, gewann die neoliberale Idee von Märkten an Einfluss. Durch den damit verbundenen Vorrang privaten Eigentums vor dem Staat kam es zu Privatisierungen von Staatsbetrieben und der Liberalisierung der Finanzmärkte, die in der Lehman-Insolvenz 2007 mündeten (Kaden, 2013). Zunächst unter dem Argument der Reduzierung des staatlichen Einflusses kam es seit 1959 zu Teilprivatisierungen und seit der deutschen Wiedervereinigung und Beginn der Globalisierung immer stärker zur Privatisierung von öffentlichen Institutionen (Erdmeier, 1998, S. 110). Im Zuge dieser Privatisierungswelle veräußerten zahlreiche Kommunen, Städte, Bundesländer und auch die Bundesrepublik ihre Versorgungseinrichtungen an private Unternehmen, vor allem mit der Begründung höherer Kosteneffizienz in privatwirtschaftlichen
! *"! Unternehmen (Beispiel: Deutsche Post, Kliniken, Wasserbetriebe, Personenbeförderung). Die Privatisierung netzgebundener Infrastruktur wie der Energieversorgungsnetze, aber auch Telekommunikation und Bahn, setzte Ende der 1990er Jahre ein. Die Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen steht laut einer Studie von Ernst & Young aus dem Jahr 2007 nach kommunalem Immobilienbestand und Wohnungsbaugesellschaften mit rund 27 Prozent an dritter Stelle (Janetschek, 2007, S. 4). Dabei wurden Stadtwerke oder Beteiligungen ganz oder teilweise verkauft, wie beispielsweise die Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland, ein Energieversorgungsunternehmen in Händen der Landkreise und Kommunen Nordhessens und Südniedersachsens, das 2002 mehrheitlich an die E.ON Energie AG verkauft wurde, und in E.ON Mitte AG umbenannt wurde (Pinto, 2002). Prognostiziert wurde damals, dass am Ende der Privatisierungswelle lediglich zwischen 15 und 20 öffentliche Energieversorger von ursprünglich 700 übrigbleiben würden. Parallel zu dem Verkauf von Stadtwerken lief die Privatisierung der Energieversorgungsnetze: Bereits die erste Version des Energiewirtschaftsgesetzes aus dem Jahr 1935 sah vor, dass Gemeinden den Energieversorgern Wegerecht gewähren, damit diese die Versorgungsleitungen über öffentliche Verkehrswege und gemeindliche Grundstücke verlegen können (Konzession). Hierfür entrichtet das Energieversorgungsunternehmen Abgaben an die Gemeinde, die Konzessionsabgaben. Die Höhe der Konzessionsabgaben wurde erstmals über die Konzessionsabgabenordnungen von 1941 für die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser geregelt: Sie wurde nach Gemeindegröße gestaffelt und umsatzabhängig gestaltet. Die heutigen Konzessionsabgaben richten sich nach der Höhe der durchgeleiteten Kilowattstunden und werden in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas vom 09.01.1992 geregelt (von Hammerstein & von Hoff, 2013, S. 7 ff.). Für Wasser gilt weiterhin die Konzessionsabgabenverordnung von 1941. Ausgelöst durch die Klage einer Gemeinde wurde 1980 das regulierende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dahingehend novelliert, dass erstmals eine maximale Laufzeit von Konzessionsverträgen festlegt wurde (4. Novelle).
! *#! Hintergrund des Gesetzgebers war die Intention, „wenigstens im Zwanzigjahresturnus Wettbewerb unter den Stromversorgern um Versorgungsgebiete zu ermöglichen“ (Bundesgerichtshof, 1999). Da aufgrund dieses Gesetzes die damals unbegrenzt laufenden Konzessionsverträge neu verfasst werden mussten, nutzten schon einige wenige Kommunen die Chance, die Energieversorgung zurück in kommunale Hand zu holen (Beispiel: Stadtwerke Witzenhausen GmbH). Gründungsaktivitäten für Stadt- und Gemeindewerke finden heute überwiegend in den alten Bundesländern statt. In der ehemaligen DDR wurde bereits durch den „Stromvergleich“ 1992 ein Gründungs- und Rekommunalisierungsschub ausgelöst1. Die Ende der 1980er und Anfang der 1990er neu verhandelten und mit 20-jähriger Vertragslaufzeit geschlossenen Konzessionsverträge mit den Altkonzessionären begannen ab 2010 auszulaufen, wodurch eine zweite Welle der Rekommunalisierung ausgelöst wurde. Die Anzahl der auslaufenden Konzessionen zwischen 2010 und 2015 wird auf etwa 8.000 der rund 14.000 Konzessionen geschätzt (Berlo & Wagner, 2013 (a)). Das Auslaufen der Konzessionen fällt zeitlich zusammen mit dem gesellschaftspolitischen Ziel der Energiewende und dem dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien, wodurch viele Kommunen motiviert sind, die Energieversorgung wieder in eigene Hände zu nehmen. 2.2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung von Rekommunalisierung Der Begriff „Rekommunalisierung“ kommt aus dem Lateinischen und setzt sich zusammen aus dem Präfix „re“, das für „zurück“ oder „wieder“ steht, und „commune“ (lat. „Gemeinde“). Rekommunalisieren kann also sinngemäß als „zurückführen in gemeindliche Hoheit“ übersetzt werden. In diesem Sinn wird der Begriff besonders in Bezug auf die Energieversorgung häufig genutzt. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 1 Im Zuge der Integration der DDR in die BRD sollten regionale Energieversorgungsunternehmen, in die die ehemaligen Stadtwerke integriert worden waren, zunächst an die westdeutschen Stromkonzerne verkauft werden. Auf Druck von ost- und westdeutschen Bürgermeistern und Ministerien schlug das Bundesverfassungsgericht einen Vergleich vor, der einen Anspruch der
! *$! In der wissenschaftlichen Anwendung existieren unterschiedliche Definitionen des Begriffs Rekommunalisierung, die sich auf verschiedene Bereiche beziehen. Grundsätzlich werden darunter die Rückübernahme von Versorgungsgeschäften, die bisher von Dritten durchgeführt wurden, sowie die Übertragung dieser auf einen kommunalen Aufgabenträger verstanden. Dies zeigt auch eine Umfrage unter 140 Kommunen, bei der 92 Prozent unter Rekommunalisierung die „Rückübertragung von bereits privatisierten, ehemals öffentlich erstellten Leistungen“ verstehen. 28 Prozent zählen auch die Neugründung öffentlicher Unternehmen zu Rekommunalisierung und 26 Prozent die Vergabe von Konzessionen an öffentliche Unternehmen (Institut für den öffentlichen Sektor, 2011, S. 7). Ähnliche Unterscheidungen trifft auch das Deutsche Institut für Urbanistik, das zu Rekommunalisierung neben dem Wiederaufgreifen von Aufgaben durch einen Verwaltungsträger auch die Rückübertragung operativer Dienstleistungen oder die Überführung von Kapitalgesellschaften in öffentlichrechtliche Organisationsformen zählt. Dabei legt der Begriff nicht fest, wie stark der kommunale Einfluss bei einer Rekommunalisierung ist, sondern deutet nur auf einen Prozess hin, bei dem die beteiligte Kommune am Ende mehr Einfluss hat als vorher. In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff in seiner grundsätzlichen Definition verwendet und impliziert die Rückübertragung von privatisierten Leistungen in den Aufgabenbereich der Kommune. Rekommunalisierung bezieht sich auf alle ehemals öffentlichen, nunmehr privatisierten Bereiche und nicht ausschließlich auf die Energieversorgung. Auch im Bereich der Wasser-/Abwasserversorgung gibt es Beispiele für eine Rekommunalisierung, wie den Rückkauf der Stuttgarter Wasserversorgung, der 2010 durch Bürgerbegehren einer Bürgerinitiative erfolgte, nachdem die Versorgung 2002 mit Verkauf an die Stuttgarter Neckarwerke privatisiert worden war (Stuttgarter Wasserforum, 2014). Seltener wurden im öffentlichen Personennahverkehr Anteile an privatwirtschaftliche Anteilseigner veräußert. Eine Ausnahme bildet hier die Kieler Verkehrs-GmbH (KVG), die 2005 Anteile in Höhe von 49 Prozent an die
! *%! Norddeutsche Busbeteiligungsgesellschaft veräußerte und diese 2009 zurückkaufte. Im Bereich der Abfallversorgung ist der Trend zur Privatisierung nicht so hoch, wie eine empirische Studie der Heinrich-Böll-Stiftung belegt. Jedoch muss hier differenziert werden zwischen der Ausgliederung von Teilaufgaben wie beispielsweise dem Einsammeln von Müll, was häufiger outgesourct wird, und dem Betrieb von Mülldeponien (bis 2005, dann Ablagerungsverbot für nicht vorbehandelte Abfälle) oder der Verwertung von Abfall (Opphard, Pohl, & Utz, 2010). Rekommunalisierung in der Energieversorgung ist aufgrund der historischen Entwicklung des rechtlichen Rahmens, dem energiepolitischen Rahmen der Energiewende sowie den aktuell auslaufenden Konzessionsverträgen ein starker Trend in Deutschland. Viele Kommunen nehmen die auslaufenden Konzessionsverträge zum Anlass, nicht nur die Verteilernetze zurück in kommunale Hand zu holen, sondern auch weitere Geschäftsfelder der Energieversorgung wie die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und den Stromvertrieb zu erschließen. Der Einstieg in die unterschiedlichen Geschäftsfelder ist zwar rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander zu betrachten, jedoch ist die Neugründung oder der Ausbau von vorhandenen Stadtwerken hierfür häufig der Ausgangspunkt. Der Ausbau von Stadtwerken bezieht sich auf Einrichtungen, die vorher beispielsweise für Wasser-/Abwasserbetrieb oder den Betrieb der kommunalen Bäder verantwortlich waren und um die Geschäftsfelder der elektrischen Energieversorgung oder der Gasversorgung erweitert werden. Die Gründe für den Rückkauf der Netze und den Wiedereinstieg in die Energieversorgung aus kommunaler Sicht sind vielfältig und werden im folgenden Kapitel näher erläutert. 2.3. Motivation und Gründe für die Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung Die Gründe für die Rekommunalisierung der Energieversorgung sind zahlreich und wurden in den letzten Jahren hinreichend untersucht (vgl. beispielsweise Libbe, 2011; Deutsche Bank, 2013). Die Ergebnisse zeigen, dass das
! *&! Zusammenspiel vieler Faktoren einen positiven Rahmen für Rekommunalisierung bildet. Zunächst ist das Auslaufen der 20-jährigen Konzessionsverträge eine der Hauptursachen, warum sich Kommunen mit dem Rückkauf der Verteilernetze beschäftigen. Neben den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben durch das GWB sehen die energierechtlichen Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass die Konzessionsverträge verlängert werden können, jedoch höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren (vgl. § 46 Abs. 2, S. 1 EnWG). Viele Kommunen, die eine neue Vertragslaufzeit anstreben, setzen jedoch ein 5-jährigens Sonderkündigungsrecht in den Verträgen mit privaten Energieversorgungsunternehmen fest. Für den Fall, dass die Verträge nach Ablauf nicht verlängert werden, ist nach § 46 Abs. 2, S. 2 EnWG „der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen“. Ausgelöst durch die Möglichkeiten des Rückkaufs der Stromverteilungsnetze wird auch der Einstieg in die Energieerzeugung und den Energievertrieb von vielen Kommunen bei einer Rekommunalisierung in Betracht gezogen. Laut einer Studie des Instituts für den öffentlichen Sektor (S. 9) ist in erster Linie die Wahrung und Rückgewinnung des kommunalen politischen Einflusses auf die Energieversorgung sowie die zielgenaue Steuerung ein Grund. Hierzu gehört auch der Wunsch, die regionale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern (regionale Wertschöpfung). Weiterhin relevant für eine Rekommunalisierung ist die Möglichkeit, durch die Energieversorgung Einnahmen zu generieren, Effizienzvorteile auszuschöpfen und eine Quersubventionierung finanzschwacher Haushaltsbereiche zu erreichen. Der steuerliche Querverbund ermöglicht eine Verrechnung gewinnbringender Tätigkeiten mit defizitären Tätigkeiten einer Kommune. Vielerorts können nur so wichtige Aufgaben und eine sozialkulturelle Infrastruktur finanziert werden, wie etwa der Betrieb von Bädern oder der öffentliche Personennahverkehr. Auch gemeinwohlorientierte Ziele wie das lokale
! *'! Erreichen der Energiewende, möglichst niedrige Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger und ökologische Ziele spielen für die Entscheidung eine Rolle (Institut für den öffentlichen Sektor, 2011). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof am 17.12.2013 entschieden hat, dass die Auswahl des Neukonzessionärs in einem diskriminierungsfreien Verfahren zu erfolgen hat und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (KZR 66/12; KZR 65/12) (vgl. Kapitel 4.3.). Nicht zu vernachlässigen ist auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Rekommunalisierung und die herrschende öffentliche Meinung gegen weitere Privatisierung. Insbesondere in der Energieversorgung wurde deutlich, dass große Energieversorger in den letzten Jahren immer höhere Gewinne erwirtschaften konnten und der Strompreis für Privathaushalte weiter anstieg. Eine forsa- Umfrage aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Schluss, dass weitere Privatisierungen immer kritischer gesehen werden und die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger mit Privatisierungen eher negativ als positiv sind (Güllner, 2008). Stadtwerke genießen höheres Vertrauen in der Gesellschaft als Großunternehmen und haben auch in der Regel eine größere Bürgernähe, da Ansprechpartner und Servicebüros vor Ort sind (vgl. Abbildung 1).
! *(! Abbildung 1: Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung (Quelle: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH 2009 http://www.vku-saar.de/assets/files/presse/infomaterial/Emnid- Umfrage%20Energie.pdf) Aufgrund dieser Bürgernähe erkennen viele Stadtwerke auch die besondere Verantwortung, die sie gegenüber ihren Kunden haben, die sie mit den Grundbedürfnissen Strom und Gas beliefern, und probieren Alternativen zur Stromsperre, wenn ein Kunde die Rechnung nicht zahlen kann. Durch Versuche mit Prepaidgeräten und intelligenten Zählern sowie Beratungs- und Förderprogramme wie dem Stromsparcheck unterstützen Stadtwerke Verbraucher und sichern so ihre eigene Akzeptanz (Kopatz, 2013). Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Rekommunalisierung begründen, wurde zu Beginn des Kapitels bereits eingegangen. Weitere relevante Rahmenbedingungen sind die energiepolitischen Ziele, die für Deutschland und Europa festgelegt wurden. Der Anteil erneuerbarer Energien soll laut Beschluss der Bundesregierung bis zum Jahr 2035 mindestens 55 Prozent des Strommixes betragen, bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 50 Prozent und der CO2- Ausstoß um 80 Prozent gesenkt werden (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 2013). Diese Ziele, insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien, müssen vorrangig auf lokaler Ebene umgesetzt werden und führen zu einer Veränderung der Energieversorgung von zentralen Großkraftwerken zu dezentralen Energieanlagen, mit denen sich Regionen bzw. Siedlungseinheiten selbst versorgen. Die Strukturveränderung hat Auswirkungen
! *)! auf alle Kommunen, was auch die Motivation verstärkt, den Prozess der Energiewende in kommunalen Strukturen selbst mitzugestalten. Viele Kommunen haben eigene, teilweise sehr ambitionierte Klimaschutzziele definiert, beispielsweise nehmen über 130 Kommunen an dem Projekt „100% Erneuerbare- Energie-Regionen“, des Instituts für dezentrale Energietechnologie teil (IdE, 2014). Eine weitere fördernde Rahmenbedingung für die Rekommunalisierung ist das durch den niedrigen Leitzins von 0,25 Prozent bedingte historisch niedrige Zinsniveau, zu denen Kommunen Finanzierungen erhalten, z.B. über das KfW- Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 2014). Zwar existiert keine vollständige und aktuelle Auflistung der in den letzten Jahren gegründeten kommunalen Energieversorgungsunternehmen, jedoch sprechen verschiedene Experten, unter anderem Jens Libbe vom Deutschen Institut für Urbanisierung, von einer „Stadtwerke-Gründungswelle“ (Libbe, Hanke, & Verbücheln, 2011). Nach Recherchen des Wuppertal Instituts (2013) wurden seit 2005 72 Stadt- und Gemeindewerke neu gegründet, über 95 Prozent in den alten Bundesländern, die in regionale Cluster eingeteilt werden können (Berlo & Wagner, 2013 (a)). Bisher wurde das Eigentum der Netze für diese Unternehmungen als notwendige Ausgangslage gesehen. Inwieweit das tatsächlich der Fall ist und ob Rekommunalisierungen nicht auch ohne Netzeigentum erfolgreich sind, wurde bisher nicht hinreichend untersucht. Deshalb ist die Frage offen, wie weit der Rückkauf der Netze notwendig ist, um die Ziele einer Rekommunalisierung zu erreichen. Zwar nennt der Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene die Verteilnetze „das Rückgrat der Energiewende vor Ort“ (CDU/CSU, SPD , 2013). Angesichts des hohen finanziellen Aufwandes und des Risikos langwieriger und eventueller juristischer Auseinandersetzungen, die mit dem Prozess des Netzrückkaufes einhergehen, könnte eine Rekommunalisierung sich auch nur auf andere Geschäftsfelder von Stadtwerken, insbesondere Erzeugung und Vertrieb von Energie beschränken, zumal der Einstieg in diese Geschäftsfelder rechtlich unabhängig von einem Netzrückkauf ist. Ziele wie energiepolitischer Einfluss,
! "+! niedrige Energiepreise, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Arbeitsplätze könnten auch ohne den Besitz der Netze erreicht werden. Mehr noch: Der Netzbetreiber hat keinerlei Einfluss darauf, wie viel Strom aus erneuerbaren Energien durch sein Netz fließt. In dem stark reglementierten Netzbetrieb geht es vorrangig darum, die Qualität und Höhe der Investitionen zu steuern. Um Ziele wie Energiewende und Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunalpolitischer Ebene voranzutreiben, ist der Einstieg in die Erzeugung und der Handel mit Energie möglicherweise eher geeignet (Kunze, 2012, S. 102). Hermann Scheer, einer der Initiatoren des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, schreibt Stadtwerken und kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Energiewende zu: „Eine Rekommunalisierung früher veräußerter Stadtwerke und Netzrückkäufe oder die Gründung neuer Stadtwerke sind elementare Voraussetzungen für eine schnelle Energiewende, für eine produktive Energienutzung mit Netzsynergien und damit für eine insgesamt produktivere Versorgungsstruktur“ (Scheer, 2010, S. 200). Zusammenfassend kann der Trend zur Rekommunalisierung als Ergebnis vieler Faktoren gesehen werden, ausgehend vom Auslaufen der Konzessionsverträge in vielen Kommunen. Kommunale wirtschaftliche Betätigung steht jedoch in einem besonderen Spannungsfeld zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Interessen, auf die im folgenden Kapitel eingegangen werden soll.
! "'! Abbildung 3: Das Netzgebiet der neuen EAM GmbH & Co. KG (Quelle: HNA 20.05.2014, S. 6) Auch der Bereich erneuerbare Energien sowie der Bau und Betrieb von Blockheizkraftwerken und Energiedienstleistungen gehören zum Portfolio der E.ON Mitte AG, die ab dem 01.06.2014 wieder EAM GmbH & Co. KG heißt. Nicht zum Verkauf stand E.ON Mitte Vertrieb GmbH, weshalb die EAM in Zukunft einen eigenständigen Vertrieb aufbauen will (Walk, 2014). Diese Entwicklung hat auf Rekommunalisierungsvorhaben in Nordhessen einen nicht unerheblichen Einfluss: Der Altkonzessionär, von dem die Netze übernommen werden, ist jetzt in Händen der Landkreise, was gemeinhin als „kommunale Familie“ bezeichnet wird (Kreise sind Gemeindeverbände, die ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung verwalten, Art. 137 Hessische Verfassung (HV), § 1 Hessische Landkreisordnung (HKO)). Der Aufbau eines weiteren Vertriebes bedeutet daher mehr Wettbewerb und Konkurrenz – nun auch innerhalb der „kommunalen Familie“ – in einem ohnehin schon stark umkämpften Markt.
! "(! Nach der Übernahme der E.ON Mitte AG durch die Landkreise ist geplant, den konzessionsgebenden Städten und Gemeinden in der Region eine Beteiligung an der EAM zu ermöglichen. Dieser Prozess soll im Herbst 2014 abgeschlossen sein. Nach Angaben des Vorstandes haben bisher 130 Kommunen ihr Interesse bekundet (Wewetzer & Pinto, 2014, S. 7). Einige Kommunen stehen der Beteiligung kritisch gegenüber, wie beispielsweise die Gemeinde Neuental im Schwalm-Eder-Kreis, die als Schutzschirmkommune die Einlage von 180.000 Euro und das Beraterhonorar von 8.000 Euro nicht aufbringen kann (HNA, 09.05.2014). Von Seiten der Landkreise werden vielerorts die gemeindlichen Rekommunalisierungsvorhaben kritisiert und mit dem Aufbau von Doppelstrukturen argumentiert. Konkrete Auswirkungen der Rekommunalisierung von E.ON Mitte AG auf die Rekommunalisierungsvorhaben der Gemeinden sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Um von den Erwartungen der Kommunen ein Bild zu erhalten, wird im Rahmen der Experteninterviews auf die Bedeutung der Rekommunalisierung von E.ON Mitte AG eingegangen (die Auswertung erfolgte in Kapitel 11). Eine weitere Möglichkeit für Kommunen in Nordhessen, ihren Einfluss im Energiebereich zu stärken, ist die Beteiligung an der ERK. Dieses Versorgungswerk wurde 2012 als GmbH & Co. KG gegründet und verbindet die Konzessionsverträge der 17 beteiligten Kommunen, die ihre Netze vollständig in die Gesellschaft einbringen und mit 51 Prozent über die Energie-Region Kassel Beteiligungs-GmbH & Co. KG an der ERK beteiligt sind. Die restlichen 49 Prozent entfallen auf die E.ON Mitte AG bzw. nach Übernahme auf die EAM, die auch gleichzeitig Pächterin des Netzes ist. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über Fremdkapital, weshalb die Rendite aus dem Netzbetrieb zur Kredittilgung dient, wodurch die Netze nach 20 Jahren zu 51 Prozent den beteiligten Kommunen gehören (V1, 27). Unsicher ist bislang, wie die ERK auch in den Stromvertrieb einsteigen möchte, da es vor dem Hintergrund der rekommunalisierten EAM Bestrebungen gibt, einen gemeinsamen Vertrieb aufzubauen, um nicht in Konkurrenz zu treten. Voraussichtlich wollen sich auch
! ")! die ERK-Kommunen mit Anteilen an der EAM beteiligen. Da sie durch das Gesellschaftskonstrukt mit der Beteiligung-GmbH gemeinsam mit EAM an der ERK beteiligt sind, steht ihnen nur noch ein verminderter Teil der Anteile der EAM zu, den andere in Abhängigkeit von ihrer Netzgröße erhalten, die über eine Konzession an die EAM vergeben ist. Zusammenfassend ergeben sich für Kommunen durch rechtliche Rahmenbedingungen und existierende Strukturen bei der Rekommunalisierung der Energieversorgung in Nordhessen drei Möglichkeiten: 1. der Aufbau eines eigenen Stadtwerkes evtl. in Kooperation mit einem strategischen Partner, beispielsweise der Städtische Werke AG, Kassel 2. der Beitritt zur Energie Region Kassel BeteiligungsGmbH & Co. KG (ERK) 3. der Erwerb von Anteilen an der EAM. Als vierte Möglichkeit kann die Konzession wieder vollständig an ein externes Energieversorgungsunternehmen vergeben werden. Dies zählt allerdings nicht als Rekommunalisierungsvorhaben, da kein größerer Einfluss der Kommune auf die Energieversorgung zu erwarten ist als vorher. Im folgenden Kapitel wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die bei einer Rekommunalisierung berücksichtigt werden müssen.
! #+! 4. Rechtliche (ordnungspolitische) Vorgaben für kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen Ein kommunales Unternehmen ist in einen komplexen ordnungspolitischen Rahmen eingebettet: Je nach gewählter Rechtsform sind unterschiedliche steuerliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben relevant. Hinzu kommen Rahmenbedingungen auf den verschiedenen gesetzlichen Ebenen der EU, des Bundes, der Länder und der kommunalen Ebene. Ist das Unternehmen im energiewirtschaftlichen Bereich aktiv, muss es darüber hinaus noch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Energiemarktes beachten. Im Folgenden wird näher auf das EnWG eingegangen und mit Blick auf die qualitative Untersuchung der drei ausgewählten Stadtwerke der spezielle Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung analysiert. 4.1. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Grundlage für den Netzbetrieb Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz EnWG, enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Markt und zur Verteilung leitungsgebundener Energie. Der Zweck des Gesetzes ist eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ (§ 1 Abs. 1 EnWG). Das EnWG trat in seiner Ursprungsfassung 1935 in Kraft und ermöglichte damals die Bildung von Gebietsmonopolen, indem die Stadtwerke mit den Kommunen Konzessionsverträge schlossen und Stromverbraucher ausschließlich von den jeweiligen Stadtwerken des Gebietes Strom nachfragen konnten (Senke, 2003, S. 154). Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte durch die EG-Richtlinie zum Energiebinnenmarkt 1998 wurden diese Demarkationsverträge verboten und es musste ein diskriminierungsfreier Netzzugang auch anderen Stromanbietern ermöglicht werden. Die Weiterentwicklung des EnWG durch die zweite Novelle im Jahr 2005 brachte neue Änderungen, um den Wettbewerb im Energiesektor weiter zu fördern und dadurch niedrige Preise für den Endverbraucher zu bewirken. Ziel war es vor allem, die natürlichen Monopole aufzubrechen, die sich in Form von großen Energieversorgungsunternehmen gebildet hatten, die auf allen
! #*! Stufen der Elektrizitätsversorgung (Produktion, Transport und Vertrieb) tätig waren und damit nicht unerhebliche Wettbewerbsvorteile realisieren konnten. Um diesen Vorteil in vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen3 aufzulösen und einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu fördern, musste der Netzbetrieb ab Juli 2007 von anderen Unternehmensbereichen gesellschaftsrechtlich entflechtet werden (Eickhof & Holzer, 2006, S. 269 ff.). Nach §§ 6 bis 10 e EnWG muss das sogenannte „Unbundling“ (Entflechtung) durchgeführt, d. h. der Netzbetrieb in Energieversorgungsunternehmen von anderen Wettbewerbssparten getrennt werden. Die rechtliche Entflechtung (§ 7 Abs. 1 EnWG, 2005) schreibt eine gesellschaftsrechtliche Trennung vor, mit dem der Verteilernetzbetreiber unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgungsunternehmen ist. Mit einer sogenannten De-minimis-Klausel werden kleinere Unternehmen mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden teilweise von dem rechtlichen Entflechtungsgebot ausgenommen, um Aufwand und Ziel der Entflechtung im Verhältnis zu halten (§ 7 Abs. 2 EnWG). Durch die operationelle Entflechtung in § 7a EnWG sollen Netzbetreiber auch organisatorisch hinsichtlich der Organisationsstruktur und dem Personaleinsatz von anderen Wettbewerbssparten getrennt und unabhängig sein. Damit vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen keine Informationsvorsprünge vor anderen haben, ist in § 6 EnWG die informationelle Entflechtung festgelegt. Damit verbunden ist die buchhalterische Entflechtung, die eine vertrauliche Behandlung der netzrelevanten Daten im Verteilernetzunternehmen festlegt (§ 6 a EnWG). Diese Vorgaben gelten auch für kommunale Energieversorgungsunternehmen, und der damit verbundene organisatorische Aufwand und die Kosten der Entflechtung müssen bei Rekommunalisierungsvorhaben bedacht werden. Das EnWG regelt darüber hinaus die Gestaltung der Wegenutzungsverträge und Konzessionsvergabeverfahren, wodurch es direkte Auswirkungen auf die Kommunen hat. Laut § 46 Abs. 1, S. 1 EnWG haben Gemeinden „ihre !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! #!Vertikal integrierte EVU ist in § 3 Nr. 38 EnWG definiert als: „Ein im Elektrizitäts- oder Gasbereich tätiges Unternehmen (…)[das] eine der Funktionen Übertragung oder Verteilung und mindestens eine der Funktionen Erzeugung oder Vertrieb von Elektrizität (…) wahrnimmt. (§ 3 Nr. 38 EnWG)!
! #"! öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen (…) diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen“. Weiterhin wird die Begrenzung der Konzessionsverträge auf eine Laufzeit von 20 Jahren festgelegt, damit sichergestellt ist, dass es mindestens alle 20 Jahre zu einem Wettbewerb um die Konzessionen kommt (§ 46 Abs. 2, S. 1, 2005). Selbiger Abschnitt ermöglicht den Kommunen nach dem Auslaufen der Konzessionsverträge, diese entweder mit dem Altkonzessionär auf 20 Jahre zu verlängern oder neu zu vergeben (§ 46 Abs. 2, S. 2). Wird der Vertrag nach Ablauf nicht verlängert, so muss der Altkonzessionär die Anlagen „dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung (…) übereignen“ (§ 46 Abs. 2 S. 2). Relevant für die Rekommunalisierung ist außerdem § 46 Abs. 3 EnWG, der eine Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger bzw. im Amtsblatt der europäischen Union zwei Jahre vor Auslaufen der Konzessionen festlegt. Auf die Rahmenbedingungen für Ausschreibungen der Konzessionen wird in Kapitel 5.1. näher eingegangen, wo die verschiedenen Möglichkeiten für den Netzrückkauf skizziert sind. Im folgenden Kapitel geht es um die besonderen Vorgaben für die energiewirtschaftliche Betätigung von Kommunen in Hessen, die sich insbesondere aus der Hessischen Gemeindeordnung ergeben. 4.2. Vorgaben durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) Neben ordnungspolitischen Vorgaben auf Bundesebene sind auch landesrechtliche Gesetze für die Rekommunalisierung relevant, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. Der verfassungsrechtliche Rahmen ist in Art. 28 Abs. 2 GG festgelegt, wodurch den Gemeinden das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung zugesprochen wird sowie das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Damit ist den Kommunen auch überlassen, in welcher Form sie ihre Aufgaben wahrnehmen.
! ##! In Hessen beschränkt § 121 der HGO in der Fassung vom 7. März 2005 mit einer sogenannten Schrankentrias zwischen öffentlichem Zweck, dem Verhältnis zwischen Leistungsfähigkeit und Bedarf sowie dem Verhältnis zur Privatwirtschaft die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Hiernach darf sich die Gemeinde nur wirtschaftlich betätigen, wenn „1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt, 2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und 3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“ (strikter Subsidaritätsvorbehalt, § 121 HGO, 2005). Politisches Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einzuschränken, damit sie nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten können. Im Zuge der HGO-Novelle 2012 räumt der Gesetzgeber in Absatz 1a Ausnahmen ein und ermöglicht Kommunen beschränkten Handlungsspielraum in energiewirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern. Demnach dürfen sich Gemeinden auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung gewonnener thermischer Energie wirtschaftlich betätigen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Betätigung innerhalb des Gemeindegebietes oder in einem (nicht näher definierten) regionalen Umfeld stattfindet und private Dritte beteiligt sind. Auch die wirtschaftliche Beteiligung der Einwohner soll ermöglicht werden. Gemeinden dürfen deshalb nicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten (§ 121 Abs. 1a HGO, 2005). Der hinzugefügte Absatz 1a in § 121 HGO deklariert entsprechend die Ausnahmen, in denen der Kommune eine wirtschaftliche Betätigung unabhängig vom Subsidiaritätsprinzip „Privat vor Staat“ erlaubt ist, und ermöglicht durch das Aufweichen der strengen Nachrangigkeit (§ 121 Abs. 1, Nr. 3) die kommunalwirtschaftliche Betätigung in Energieprojekten. Explizit nicht genannt ist die Verteilung von Strom und Gas ggf. aus erneuerbaren Energien, die nach wie vor unter Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 fällt und bei der damit der Grundsatz der strengen Subsidarität „Privat vor Staat“ gilt (Risch & Schweitzer, 2012, S. 177).
! #$! Das Bundesland Hessen hat damit eine der restriktivsten Gemeindeordnungen in ganz Deutschland und erschwert den kommunalen Stadtwerken die Beteiligung an der Energiewende enorm. Da in den letzten 15 Jahren CDU und FDP in Hessen regierten und aus dem Grundverständnis der FDP wirtschaftliche Aufgaben eher in private als in staatliche Hand gehören, wurden die Vorgaben für wirtschaftliche Betätigung im Laufe der Jahre immer restriktiver. Ähnlich lief es in Nordrhein- Westfalen, wo die von der CDU/FDP Regierung begrenzten Möglichkeiten der Kommune zur eigenen wirtschaftlichen Betätigung nach rot-grüner Regierungsübernahme im Jahr 2010 wieder erweitert wurden (Landtag Nordrhein- Westfalen, 2010, S. 688). Streitbar ist hier auch der Begriff des öffentlichen Zweckes, da nicht rechtssicher (höchstrichterlich) geklärt ist, ob Energieversorgung zum öffentlichen Zweck gehört oder nicht. Einige Bundesländer nehmen deshalb bei wirtschaftlicher Betätigung im Bereich der Energieversorgung immer einen öffentlichen Zweck an und ermöglichen so Rechts- und Investitionssicherheit (Reck, 2012). Trotz der Lockerung des strengen Subsidaritätsprinzips wird durch die Einführung weiterer strikter Vorgaben die kommunalwirtschaftliche Betätigung im Energiebereich die Betätigung nur in einem engen Organisationsrahmen zugelassen, bei dem hundertprozentig kommunale Modelle nicht möglich sind. Insbesondere das Örtlichkeitsprinzip, also die Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung im Energiebereich auf das Gemeindegebiet, ist vor dem Hintergrund eines liberalisierten EU-Binnenmarktes nur schwer nachvollziehbar. Einerseits müssen kommunale Unternehmen sich in diesen Märkten als Wettbewerber verhalten und sich aufgrund des Beihilfe-und Vergaberechts auf Konzessionen ihrer Gemeinde bewerben wie privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Andererseits sind Stadtwerke – zumindest in Hessen – durch Vorgaben der Gemeindeordnung in ihrem wirtschaftlichen Handeln stark eingeschränkt und dürfen nur unter Vorbehalt des öffentlichen Zwecks, des Örtlichkeitsprinzips und der Subsidaritätsklausel tätig werden. In diesem Fall wird von vielen Verbänden ein rechtssicherer und fairer Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gefordert (Verband komunaler Unternehmen e.V., VKU, 2013).
! #%! Die schwarz-grüne Landesregierung, die seit Januar 2014 in Hessen regiert, strebt eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung an, durch die Kommunen auch im Bereich der Energieverteilung ohne privatwirtschaftlichen Partner tätig werden dürfen. Der konkrete Gesetzesentwurf (Drucksache 19/250) vom 25.03.2014 sieht vor, §121 Abs. 1a HGO dahingehend zu ändern, dass auch die Verteilung von elektrischer Energie vom Subsidaritätsprinzip ausgenommen und die Notwendigkeit der Einbeziehung eines privaten Dritten nicht mehr gegeben ist (Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen, 2014). Kommunen müssen nach diesem Entwurf nicht mehr nachweisen, dass sie die Betätigung besser können als Dritte. Weiterhin gelten aber die Bedingungen der Betätigung innerhalb des Gemeindegebietes, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zur Leistungsfähigkeit der Kommune. Geplant ist, dass das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft tritt. Die besondere Stellung der Kommunen in Deutschland findet sich auf europarechtlicher Ebene nicht wieder, was beispielsweise bei den Verhandlungen zur Richtlinie Wasserprivatisierung deutlich wurde. 4.3. Ordnungspolitische Unsicherheiten bei Rekommunalisierungsvorhaben Trotz, oder gerade wegen der umfangreichen und umfassenden ordnungspolitischen Vorgaben für kommunale Energieversorgungsunternehmen ergeben sich viele rechtliche Unsicherheiten, die bei einer Rekommunalisierung in Hessen bedacht werden müssen. Auf der Ebene der Europäischen Union ergibt sich ein Konflikt mit der besonderen Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Europarechtlich ist von Kommunen die Anpassung an die Energiemarktliberalisierung gefordert, und es gilt das Beihilfe- und Vergaberecht ebenso wie für private Unternehmen, andererseits gelten Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Betätigung. Verschiedene kommunale Verbände fordern ein Anpassen des Kommunalrechts an das Europarecht. Die aktuelle Entwicklung des Europarechts geht jedoch eher in eine andere Richtung und tendiert zu einer stärkeren Berücksichtigung der besonderen Stellung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland (Libbe, Hanke, & Verbücheln, 2011, S. 17 f.).
! #&! Wollen Kommunen ihre Stromversorgung rekommunalisieren, so müssen dennoch die vergaberechtlichen Kriterien eingehalten werden. Das bedeutet, dass durch ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren der Netzbetrieb durch die Gemeinde ausgeschrieben werden muss und nicht automatisch in einer Inhouse-Vergabe an das eigene Energieversorgungsunternehmen vergeben werden darf (Hellermann, 2013). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Entscheidung vom 17.12.2013 bestätigt (KZR 66/12; 65/12). Geltend für eine solche Ausschreibung sind in erster Linie netzrelevante Kriterien wie das Niveau der Netzentgelte und die Effizienz. Erst zweitrangig dürfen weitere Auswahlkriterien festgelegt werden (Bundesgerichtshof, 2013). Durch diese Entscheidung werden zwar die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen eingeschränkt, jedoch soll sie mehr Klarheit in eine unsichere Rechtslage bringen. Unklar ist nach wie vor, wie weit diese Ausschreibungsregelungen auch rückwirkend für vergangene Vergabeverfahren vor 2011 bindend sind. Da besonders kleine Kommunen bei der Neugründung eines Stadtwerkes oft einen erfahrenen strategischen Partner zur Unterstützung benötigen, wurde in der Vergangenheit häufig die Suche nach diesem Partner mit der Ausschreibung der Konzession verbunden (Berlo & Wagner, 2013 (a)). Dieses muss laut dem Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof (KZR 66/12; 65/12) das Transparenzgebot beachten und in erster Linie netzrelevante Kriterien berücksichtigen. Eigene wirtschaftliche Interessen dürfen nur zweitrangig relevant sein. (Steinbeck & Templin, 2013). Dies gilt auch für die zweite Stufe des sog. zweistufigen Verfahrens, bei dem in einem ersten Schritt ein strategischer Partner zur Gründung des Stadtwerkes gesucht wird und sich das neu gegründete Stadtwerk dann auf die zweite Ausschreibung, der Konzession der Netze, bewirbt, bei dem es mit anderen Bewerbern gleichgestellt ist. Rechtlich unklar sind auch die Rahmenbedingungen für die Übertragung der Netze vom Altkonzessionär auf den Neukonzessionär, was vor allem mit finanziellen Risiken für letzteren verbunden ist, da die Verfahren langwierig und kostenintensiv werden können ! für neu gegründete Stadtwerke ein erhebliches Risiko.
! $#! strengen Restriktionen des Schrankentrias § 121 HGO in den Stromvertrieb einsteigen. Der Strommarkt ist seit Beginn der Liberalisierung 1998 stark gewachsen und die Zahl der Stromanbieter nimmt stetig zu, was zu einem entsprechend intensiven Wettbewerb führt. Haushaltskunden konnten im Jahr 2012 aus durchschnittlich 72 Stromanbietern je Netzgebiet wählen. (Bundesnetzagentur, 2013, S. 21). Die Wechselbereitschaft der Kunden stieg zwischen 2006 bis zum Jahr 2010, wo über 3 Mio. Letztverbraucher ihre Anbieter gewechselt haben, insbesondere in Zeiten hoher Primärenergiepreise (bdew. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., 2012, S. 126). Seit 2012 ist die Wechselbereitschaft leicht rückläufig, Gründe sind unter anderem Insolvenzen von unseriösen Anbietern wie der TelDaFax-Gruppe. 2,8 Mio. Letztverbraucher, die gewechselt haben, deuten aber noch immer auf einen starken Wettbewerb hin. Energieversorgungsunternehmen müssen sich im Stromvertrieb auf diesen Wettbewerb einstellen. Ziel vieler neu gegründeter Stadtwerke ist es, möglichst schnell den Status Grundversorger zu erreichen, was nach § 36 Abs. 1, S. 1 EnWG dasjenige Unternehmen ist, welches im Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Dieser wird für drei Jahre festgelegt und bekommt die Aufgabe übertragen, zu den veröffentlichten Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Grundversorger beliefern trotz hoher Wechselbereitschaft noch immer rund 80 Prozent aller Haushalte im Netzgebiet. Aus der Historie ergibt sich, dass E.ON Energie Deutschland GmbH (ehemals E.ON Mitte Vertrieb GmbH) größter Grundversorger in Nordhessen ist. Darüber hinaus gibt es einzelne Stadtwerke wie die Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel und weitere kommunale Energieversorgungsunternehmen, die bereits vor der Liberalisierung als Energieversorger tätig waren und in ihrem Versorgungsgebiet heute noch Grundversorger sind. Weiterhin ist beim Einstieg in den Stromvertrieb die buchhalterische, gesellschaftsrechtliche und informatorische Trennung von Netzbetrieb und Stromvertrieb zu beachten (vgl. Kapitel 4.1.).
! $$! 5.3. Einstieg in die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien Der Erzeugungsbereich ist ein weiteres Geschäftsfeld von Stadtwerken, wobei der Fokus auf der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien und dem Ausbau von Gaskraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung liegt. Insgesamt betrugen die kommunalen Kraftwerkskapazitäten im Jahr 2012 knapp 12 GW Leistung, wovon 12 Prozent durch erneuerbare Energien bereitgestellt wurden (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Erzeugungskapazität der kommunalen Unternehmen 2012 nach installierter Netto- Engpassleistung (Quelle: VKU (2012) http://www.vku.de/grafiken-statistiken/energie.html) In Nordhessen existieren durch die Ausweisung der Windvorrangflächen momentan gute Rahmenbedingungen, um in die Erzeugung mit Windkraftanlagen einzusteigen, was aber abschließend erst nach Verabschiedung des neuen EEG hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Rendite der Standorte beurteilt werden kann. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit verhältnismäßig hohen Investitionskosten verbunden, insbesondere für den Bau von Windkraftanlagen sind diese für kleine Stadtwerke teilweise schwer aufzubringen. Aus diesem Grund ist ein Partner zur Projektierung von Windkraftanlagen und zur Streuung des Anfangsrisikos oftmals unumgänglich, da das Know-how und die Mitarbeiter noch fehlen. Förderlich wirken sich aber auf den Einstieg in die Stromerzeugung die gut planbaren und vorhersehbaren Renditen aus, die durch das EEG gegeben
! $%! sind, auch am Kapitalmarkt erhalten kommunale Stadtwerke günstige Konditionen zum Einstieg in die Stromerzeugung (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 2014). Stadtwerke besitzen durch ihre dezentrale Struktur und den Vorteil gegenüber Großkonzernen, besser verankert zu sein, und erfahren dadurch mehr Akzeptanz beim Bau von erneuerbaren Energien in der Region. Darüber hinaus besitzen sie einen Überblick über die Bedarfsstrukturen. Auch hier spielt das Argument der regionalen Wertschöpfung eine große Rolle. Da der Netzrückkauf eine für die Bevölkerung eher unsichtbare Rekommunalisierung ist, sind der Einstieg in die Stromerzeugung und der Vertrieb umso wichtiger, damit sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Stadtwerk identifizieren können. Das gesellschaftliche Ziel, eine Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen, wird am ehesten auf lokaler Ebene erreicht. Die sichtbarste Art der erneuerbaren Energien, die Errichtung von Windkraftanlagen, kann dazu führen, dass die Kommune und das Stadtwerk als umweltfreundlich wahrgenommen werden, kann sich dadurch von anderen Gemeinden und Energieerzeugern abgrenzen und bei weiterem Ausbau zu einer Unabhängigkeit in der Energieversorgung führen. Ein Hindernis für den Einstieg in die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien ist die momentane Unsicherheit bezüglich der Reform des EEG. Die Gesetzesentwürfe geben keine Investitionssicherheit und Reformvorhaben bezüglich Offshore-Windkraftanlagen könnten Projekte in den nordhessischen Mittelgebirgsregionen unwirtschaftlich machen, weshalb die eher vorsichtig wirtschaftenden Kommunen momentan eine eher abwartende Rolle einnehmen. Eine schnelle Reform des EEG und die angemessene Anpassung der Windkraftförderbedingungen sind für den weiteren Ausbau und die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien von Stadtwerken wichtig. Trotz Energiewende entschieden sich einige Stadtwerke insbesondere im Ruhrgebiet in den letzten Jahren auch für Beteiligungen an konventionellen Stromerzeugungsprojekten, vor allem Stein- und Braunkohlekraftwerke. Projekte wie das Kohlekraftwerk „Gekko“, das nach dreijähriger Verzögerung Anfang 2014 ans Netz gegangen ist, bringen hohe Anfangsverluste für die 22 beteiligten
! $&! Stadtwerke und auch langfristig ist nicht klar, ob sich die Investition rechnet (Firnhaber, 2014).
! $'! 6. Zwischenfazit Rekommunalisierung der Energieversorgung ist angesichts der auslaufenden Konzessionsverträge ein viel diskutiertes Thema in Deutschland. Immer mehr Kommunen prüfen den Rückkauf der Stromverteilungsnetze als Grundlage für eine Rekommunalisierung und wollen darauf basierend auch in die Geschäftsfelder Stromvertrieb und Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien einsteigen. Jedoch sind die Risiken einer Rekommunalisierung vorher kritisch zu prüfen. Insbesondere das EnWG und die unzureichenden rechtlichen Regelungen zum Rückkauf der Netze bringen finanzielle Risiken mit sich, die von den teilweise verschuldeten Kommunen alleine nicht zu bewältigen sind. Aus diesem Grund teilen sich Gemeinden und Städte das Risiko häufig mit einem strategischen Partner, der durch ein Konzessionsvergabeverfahren gesucht wird. In Hessen stehen die Kommunen bei Rekommunalisierungsprojekten darüber hinaus noch vor dem besonderen Anspruch der HGO, die eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nur sehr beschränkt zulässt. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung könnte diese Beschränkungen teilweise aufheben. Zusammenfassend können sich durch die Rekommunalisierung der Energieversorgung erhebliche Chancen für die Kommunen ergeben: Finanzielle Vorteile, das Erreichen energiepolitischer Ziele vor Ort, Umsetzung gesellschaftlicher Vorstellungen, Mitwirken an der Energieversorgung und einer Demokratisierung der Energieversorgung. Der Rekommunalisierung muss allerdings angesichts der potenziellen Risiken eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller Vorteile und Nachteile vorausgehen, da Kommunen als öffentliche Institutionen bei wirtschaftlichen Unternehmungen eine besondere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung haben. Für den empirischen Teil ist insbesondere interessant, aus welchen Gründen die Rekommunalisierung in den untersuchten Beispielsprojekten umgesetzt werden soll und welche Herausforderungen dabei auftreten. Darüber hinaus werden die Prozesse und die Organisation der Rekommunalisierung in den Projekten genauer
! $(! dargelegt und untersucht, welche Rahmenbedingungen auf regionaler und nationaler Ebene eine Rolle spielen. Vor dem Hintergrund verschiedener Rekommunalisierungsprozesse in Nordhessen wird außerdem die Bedeutung der rekommunalisierten E.ON Mitte AG (jetzt EAM GmbH & Co. KG) sowie der Energie Region Kassel erforscht.
! $)! 7. Vorstellung der Methode Die folgenden Kapitel geben einen Überblick über die angewandte wissenschaftliche qualitative Forschungsmethode und den Forschungsprozess. Hierzu wird zunächst die Methode mit Vor- und Nachteilen vorgestellt, ihre Anwendung erläutert und ein Überblick über den Forschungsprozess gegeben. Anschließend wird auf die Art der Informationserhebung mittels Experteninterviews eingegangen sowie die Auswertungsmethode der Kodierung mit Hilfe eines Analyseprogramms vorgestellt. Eine Reflexion der Methode beendet das Kapitel. 7.1. Auswahl der Methode Ziel der Arbeit ist die Untersuchung von Gründen, Herausforderungen und Besonderheiten in Rekommunalisierungsprozessen in Nordhessen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde nach Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Forschungsmethoden eine methodologische Positionierung für ein qualitatives Vorgehen gewählt. Im Gegensatz zu quantitativen Methoden zum Verifizieren oder Falsifizieren von Annahmen durch statistische Erhebungen werden bei der qualitativen Methode Informationen erhoben, die außerhalb des bekannten Wissens liegen. Der explorative Charakter von qualitativen Untersuchungen führt zu einer grundsätzlichen Informationsbeschaffung und der Generierung von Ideen und Annahmen über einen Forschungsbereich. Eine Offenheit bezüglich unerwarteter Informationen oder Umständen und die offene Analyse und Interpretation ist für qualitative Methoden unerlässlich. Grundlegend für die Arbeit am vorliegenden Forschungsbereich (Untersuchungsraum Nordhessen) ist das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit von Rekommunalisierungsprozessen generell. Darüber hinaus müssen Herausforderungen, Gründe und Besonderheiten in diesem speziellen Untersuchungsraum herausgefiltert werden. Bestehende Studien konnten deshalb nur begrenzt als Grundlage für die Forschung dienen. Die Auswahl der drei Beispielprojekte ergibt zwar eine sehr kleine Stichprobe, die jedoch zum aktuellen Zeitpunkt neben der Rekommunalisierung der E.ON Mitte AG und der ERK die einzigen laufenden Rekommunalisierungsbestrebungen sind
! %+! und deshalb exemplarisch für zukünftige Rekommunalisierungen in Nordhessen stehen können. Um möglichst viel Wissen über die Rekommunalisierungsvorgänge von beteiligten Personen zu erlangen, wurde das Erhebungsverfahren der leitfadengestützten Experteninterviews ausgewählt. Die verhältnismäßig offene Form der Interviewführung ermöglicht das Fokussieren und Nachfragen auf bestimmte angesprochene Sachverhalte und eröffnet dem Interviewer die Möglichkeit, auf die unterschiedlichen Schwerpunkte des Interviewten einzugehen. Die Autorin erstellte für die Experten, die in Verbindung mit den drei Beispiel-Rekommunalisierungsprozessen in neun Kommunen des nördlichen Schwalm-Eder Kreises, Niestetal und Kaufungen standen (vgl. Anhang 1), ein leitfadengestütztes Interview (vgl. Anhang 2). Für Personen, die in Bezug zur ERK oder der Rekommunalisierung der EAM stehen, wurden andere Fragen erarbeitet (vgl. Anhang 3). Aufgrund der erhobenen Daten bietet sich die Methode der Grounded Theory als beste Auswertungsmethode an. Hierbei werden mit Hilfe von Kodierungen, die entsprechenden Textstellen zugeordnet sind, grundsätzliche und abstraktere Konzepte erstellt, die zu einer Theorie weiterentwickelt werden können. Tabelle 1 verdeutlicht den Prozess und die einzelnen Schritte bis zur Auswahl der Methode. Im folgenden Kapitel wird dann die praktische Umsetzung der Forschung beschrieben. Tabelle 1: Prozess der Methodenauswahl (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Przyborski, Wohlrab-Sahr (2008), S. 15) Formulierung des Erkenntnisinteresses und der Fragestellung Ziel: Herausforderungen/Gründe/Besonderheiten in nordhessischen Rekommunalisierungsprozessen Methodologische Positionierung Qualitatives Vorgehen Bestimmung des Forschungsfeldes Untersuchung von drei RK-Projekten in Nordhessen Wahl des Erhebungsverfahrens Experteninterviews mit politischen und gesellschaftlichen Akteuren der Beispielprojekte Wahl der Auswertungsmethode Kodierung / Grounded Theory
! %*! 7.2. Durchführung der Experteninterviews Die Auswahl der Interviewpartner erfolgte teilweise auf Vorschlag der Abteilung „Kommunale Kooperationen“ der STW, die auch in Form eines Anschreibens die erste Ansprache übernahmen. Die weitere Kontaktaufnahme erfolgte über die Autorin, die wenige Tage nach Versenden der Anschreiben telefonisch Kontakt zu den Experten aufnahm, um einen Termin zu vereinbaren. Alle angeschriebenen Experten erklärten sich bereit, als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen. Teilweise ergaben sich in den Interviews Hinweise auf weitere Gesprächspartner, die ergänzend befragt wurden. Dem Vorschlag der Interviewpartner durch die Städtische Werke gingen ausführliche Gespräche voraus, in denen das Ziel der Arbeit konkretisiert und die Anforderungen an die Experten geklärt wurde. Nach Deeke (1995) könnte man als Experten „diejenigen Personen bezeichnen, die in Hinblick auf einen interessierenden Sachverhalt als „Sachverständige“ in besonderer Weise kompetent sind“ (Deeke, 1995, S. 7-8). Zusätzlich zu dieser Anforderung des Sachverstandes an die gewählten Experten war die Bereitschaft, als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen, ein Kriterium. Darüber hinaus wurde die spätere Verwendung der gesammelten Experten-Informationen lange diskutiert, mit dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund der Veröffentlichung dieser Arbeit nur Experten interviewt werden sollten, deren Aussagen auch rechtlich gesehen unbedenklich verwendet werden konnten, ohne damit mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen, die im Zuge der Netzrückkaufs nicht ausgeschlossen sind, zu beeinflussen. Der Hintergrund der Interviewpartner war vielfältig (vgl. Abbildung 7): Neben politischen Akteuren, die den Rekommunalisierungsprozess in einem der drei untersuchten Beispielprojekte entweder als Bürgermeister mit angestoßen hatten, in Ausschüssen begleiteten oder auf anderen Ebenen (ERK oder EAM) mit dem Thema Rekommunalisierung in Nordhessen in Kontakt kamen, wurden vor allem die Geschäftsführer der untersuchten Kommunalwerke interviewt. Weitere Interviewpartner sind auf andere Art in die Rekommunalisierungsprozesse involviert, entweder als Vorstand der beteiligten Energiegenossenschaften, als Klimaschutzmanager der Gemeinde oder durch die STW.
%" Abbildung 7: Zusammensetzung der Interviewpartner (Quelle: Eigene Darstellung) Die Interviews wurden immer in den Büroräumen der Interviewpartner durchgeführt und dauerten in der Regel rund 60 Minuten. Da insbesondere das Thema d es Netzrückkaufs sensibe l sein kann, wurden die Interviews den Interviewpartnern nach der Transkription zugeschickt, um eine Überprüfung auf rechtlich sensible Aussagen zu ermöglichen. Alle Aussagen wurden bestätigt . Die Gespräche wurden mit einem Diktierg erät aufgenommen, v on den 12 Interviews wurden zehn transkribiert . D ie Interviews wurden anonymisiert. 7.3. Vorgehen im Forschungsprozess Qualitative Auswertungsmethoden sind im Gegensatz zu quantitativen Erhebungen und Auswertungen weniger standardisiert und l iefern aus diesem Grund auch weniger Sicherheit hinsichtlich der Ergebnisse. Vor diesem Hintergrund liegt die Stärke qualitativer Auswertungsmethoden eher in der Ableitung von Hypothesen als in deren Überprüfung. Für den vorliegenden Untersuchungsraum Nor dhessen und die Fragestellungen der Herausforderungen, Gründe und Besonderheiten in Rekommunalisierungs - prozessen wurde die qualitative Methodik ausgewählt, da bisher noch keine Untersuchungen über den speziellen Raum Nordhessen existieren, dieser aber auf grund vielfältiger Rekommunalisierungsbestrebungen auf unterschiedlichen aufgrund vielfältiger Rekommunalisierungsbestrebungen auf unterschiedlichen auf Ebenen besonders interessant ist. !" #" $" %&'())*+'*,-&+."/*0"1+,*023*45(0,+*0" K2.H@<L.1M@525! I7/9N.H@25!,C;2-5! O73.N=2!E2;29/9=;2!
! %)! Wassernetzes bestehen Kenntnisse über den Aufwand von leitungsgebundenen Einrichtungen (V11, 68). Die Gemeinde Niestetal ist bereits durch ein Klimaschutzkonzept und die Umsetzung von Maßnahmen durch einen Klimaschutzmanager sehr aktiv. Es werden beispielsweise Förderprogramme zur privaten Gebäudesanierung angeboten sowie Energieeffizienzpotenziale im Bereich der Beleuchtung erhoben. In Zusammenarbeit mit dem Projekt „Solarcampus“ der Universität Kassel möchte die Gemeinde weitere Energieeffizienzmaßnahmen identifizieren und umsetzen. Diese Vielzahl an Klimaschutzaktivitäten sollen gemeinsam mit den bestehenden Betriebszweigen nach Wunsch der politischen Akteure gebündelt werden, um gleichzeitig eine Entschlackung der Verwaltung zu erreichen. Konkrete Planungen hierzu bestehen allerdings noch nicht. 9.2. Gemeindewerk Kaufungen GmbH und Co. KG In der Gemeinde Kaufungen, die östlich an Kassel angrenzt, liefen die Konzessionsverträge ebenfalls im Jahr 2011 aus. Schon 2008/2009 hat sich Kaufungen zusammen mit den anderen Gemeinden des Landkreises Kassel für eine gemeinsame Ausschreibung der Konzessionen mit gleichzeitiger Gründung eines Versorgungswerkes entschieden. Eine vorangegangene, gemeinsame Machbarkeitsstudie der 26 Gemeinden belegte die Wirtschaftlichkeit des geplanten Versorgungswerkes. Nachdem die E.ON Mitte AG diese Ausschreibung gewann, gab es im Gemeindeparlament Kaufungen eine ausführliche Diskussion, ob man dem geplanten Versorgungswerk beitreten würde oder nicht. Nach mehreren Sitzungen und Abstimmungen entschieden sich die Gemeindevertreter gegen den Beitritt zum Versorgungswerk, hauptsächlich aufgrund der Ausrichtung der E.ON Mitte AG, die Teil eines Atomkonzerns war, mit dem die Gemeinde Kaufungen keine Verbindung eingehen wollte. Die Folge war eine alleinige, neue Ausschreibung der Konzession in Verbindung mit der Suche nach einem strategischen Partner zur Gründung eines Gemeindewerkes. Der Energieausschuss der Gemeinde erarbeitete eigene Kriterien, nach denen Bewerbungen gewichtet wurden, wonach die STW das beste Angebot abgab. Die Gemeindewerk Kaufungen GmbH & Co. KG wurde am 15. Januar 2014 gegründet, zu diesem Zeitpunkt hielten die STW 99 Prozent und die Gemeinde
! &+! Kaufungen zunächst nur ein Prozent an dem Gemeindewerk Kaufungen GmbH & Co. KG. Auch in diesem Modell ist die STW bereit, ihre Anteile bis zu einer Sperrminorität von 25,1 Prozent an die Gemeinde abzutreten, jedoch wird sie das Hauptrisiko bei dem Erwerb der Netze von Altkonzessionär E.ON Mitte AG tragen. Auch in diesem Fall beinhaltet der zu zahlende Kaufpreis einen nach der Konzessionsabgabenverordnung anzusetzenden Risikoaufschlag. Nach Rückkauf des Stromnetzes soll es an die Städtische Werke Netz + Service GmbH verpachtet werden, so dass es keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Unbundling- Vorgabe durch das EnWG gibt. Von Seiten der politischen Akteure ist langfristig gesehen ein Aufstocken der Anteile auf über 50 Prozent gewünscht (V8, 50), jedoch ist dies abhängig von der finanziellen Situation der Gemeinde, die in den letzten Jahren defizitär war und damit einen genehmigungspflichtigen Haushalt hatte (V8, 44). Über das von den STW angebotene Provisionsmodell (vgl. Kapitel 8) werden Losse-Strom, Losse-Energie und Losse-Gas, benannt nach dem Fluss durch Kaufungen, angeboten. So soll eine höhere Identifikation mit dem „eigenen“ Gemeindewerk und dessen Produkte erfolgen. Eine maßgebliche Rolle im Stromvertrieb möchte auch die Genossenschaft übernehmen, die für ihre akquirierten Kunden einen Teil der Provision erhalten wird (V8, 62). Bisher existieren noch keine konkreten Pläne für den Einstieg in die Stromerzeugung, es geht primär um den Erwerb der Netze und den Stromverkauf. Dennoch ist der Gesellschaftszweck bewusst offengelassen, um diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt frei treffen zu können. Die Gemeinde Kaufungen hat die Möglichkeit, sich an der Windpark Söhrewald/Niestetal GmbH & Co. KG zu beteiligen, was allerdings unabhängig von dem gegründeten Gemeindewerk zu betrachten ist. 9.3. Fulda-Eder Energie GmbH und Co. KG Das Regionalwerk FEE ist ein Projekt von neun Kommunen im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis: Edermünde, Gudensberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen, Niedenstein und Spangenberg (vgl. Abbildung 9).
&* Abbildung 9: Die neun Kommunen der Fulda-Eder Energie GmbH & Co. KG (Quelle: www.fulda-eder-energie.de) Auslöser für die Überlegungen der Ko mmunen zum Abschluss neuer Konzessionsverträge und der Gründung eines Regionalwerkes war das Angebot neuer Konzessionsverträ ge von E.ON Mitte AG im Jahr 2009 im Energiebeirat. Der Energiebeirat war der durch den Energieversorger E.ON Mitte AG initiierte Be irat , in dem alle konzessionsgebenden Kommunen im Schwalm - Eder - Kreis vertreten waren. Die neuen Konzessionsverträge, wiederum mit langen Laufzeiten , sollten laut E.ON Mitte AG bedenkenlos zu unterschreiben sein und den Kommunen wurde zu m Abschluss der Vert räge geraten. Da dieses Gremium unter Beteiligung der E.ON Mitte AG keine neutrale Diskussions - und Entscheidungsbasis darstellte, entschieden sich die Kommunen zur Gründung einer Energiekommission auf Ebene des Landkreises. Ziel war es , die 2011 auslaufen den Konzessionsverträge ergebnisoffen ohne den Altkonzessionär zu diskutieren. Die 25 Städte und Gemeinden , die im Schwalm - Eder - Kreis von diesem Thema betroffen waren , einigten sich auf eine gemeinsame Ausschreibung der Konzessionen, um ein höheres Gewicht für die kommunale Verhandlungsseite zu erlangen ( V5 , 51). Die Angebote auf die ausgeschriebenen Konzessionen verdeutlichten, dass es Alternativen zum Abschluss der Konzessionsverträge gab. Einige Energieversorgungsgesellschaften boten den Kommunen konkre t auch die
! &"! Gründung von Kommunalwerken als Nebenangebot an (V5, 51). In weiteren Gesprächen zwischen den Kommunen und den Anbietern kristallisierte sich immer deutlicher eine Zusammenarbeit zwischen den eingangs genannten neun Kommunen heraus mit dem Ziel,eine eigene Gesellschaft zur Stromversorgung mit einem strategischen Partner zu gründen. In einem zweistufigen Ausschreibungsverfahren erfolgte zunächst die Suche nach einem strategischen Partner zur Gründung eines Regionalwerks. Diese Ausschreibung gewann die STW. Gemeinsam mit den STW gründeten die neun Kommunen dann im September 2013 die Fulda-Eder Energie GmbH & Co. KG. Im November 2013 veröffentlichten die Kommunen nochmals das Auslaufen der Stromkonzessionsverträge im elektronischen Bundesanzeiger, Angebote konnten bis Februar 2014 schriftlich eingereicht werden. Die endgültige Entscheidung der Konzessionsvergabe der Kommunen wird für Juli 2014 erwartet. Die im Jahr 2013 gegründete FEE hat sich ebenfalls auf diese ausgeschriebenen Konzessionen beworben. Tabelle 2: Zeitlicher Ablauf der Entwicklung des Regionalwerks Fulda-Eder Energie 2008/09 Angebot E.ON Mitte AG: neuer Konzessionsvertrag im Energiebeirat 2009 Energiebeirat wird (unter Ausschluss der E.ON Mitte AG) zu Energiekommission 2009 Erste Ausschreibungen der 25 Kommunen zur Vergabe der Konzessionen 2009 Herauskristallisierung: Gründung Regionalwerk 2011 Auslaufen der Konzessionsverträge 2013 Zweite Ausschreibung der 9 Kommunen: Suche strategischer Partner zur Gründung eines Regionalwerkes 2013 Gründung der FEE
! &#! 2014 Dritte Ausschreibung (Zweite Konzessionsausschreibung) der Kommunen: Vergabe der Konzessionen bis 30.06.2014 Die FEE wurde am 3. September 2013 von den neun Kommunen und der STW gegründet. Die Kommunen halten 60 Prozent der Anteile der FEE und die STW 40 Prozent, da die kommunale Dominanz bei Unternehmensentscheidungen durch die Gesellschafterversammlung von Anfang an gegeben sein sollte (V5, 51). Die Städtischen Werke ermöglichen das Abschmelzen der eigenen Anteile bis auf 25,1 Prozent. Um die rechtlichen Vorgaben aus dem EnWG umzusetzen (Unbundling), sollen bei Erlangung der Konzessionen die Netze vom Altkonzessionär E.ON Mitte AG bzw. der neuen EAM durch die FEE erworben und anschließend direkt weiterverpachtet werden. Für dieses Vorhaben wird die NSG eine separate Netzgesellschaft, die sog. Fulda-Eder Netz GmbH als hundertprozentige Tochter gründen (F1, 30), welche dann letztendlich den Netzbetrieb realisieren wird. Dieses Gesellschaftskonstrukt ermöglicht ein rechtskonformes, wirtschaftliches und unkompliziertes Herauslösen dieser Netzgesellschaft, falls eine spätere Übernahme durch die FEE gewünscht ist. Neben dem Betrieb der Stromverteilnetze wird außerdem angestrebt, die vorhandenen Erdgasnetze zu betreiben. Die Netzübernahme hat zwar oberste Priorität, dennoch wird bereits parallel an einem Aufbau des Strom- und Erdgasvertriebs gearbeitet. Über das Provisionsmodell wird Strom und Erdgas der STW im Gebiet der FEE als eigenes Produkt vermarktet. Die FEE erhält von der STW eine Provision und die Garantie, diese geworbenen Stromkunden (Voraussetzung ist die Zustimmung der einzelnen Kunden) an die FEE zu übertragen, sobald ein komplett eigener Stromvertrieb aufgebaut wurde (V3, 69). Es besteht der Anspruch, im Gebiet der Gesellschafterkommunen mit der FEE auch Grundversorger zu werden. Mit einem Teil des Erlöses aus dem Stromverkauf sollen soziale Projekte gefördert werden. Darüber hinaus wird die FEE im Rahmen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auch die regionale Wirtschaft fördern,
! &$! Arbeitsplätze in der Region erhalten und schaffen und somit auch auf diesem Weg die Wertschöpfung in der Region erhöhen. Konkrete Pläne zum Einstieg in die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien sind in der Entwicklung. Dieses Geschäftsfeld soll mittel- bis langfristig deutlich ausgebaut werden. Das neue Regionalwerk soll darüber hinaus als Plattform für weitere Interkommunale Kooperationen dienen.
! &%! 10. Ergebnisse aus den untersuchten Gründungsprozessen in Nordhessen Die Ergebnisse der Experteninterviews werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt. Hierbei wird, wie in der Forschungsfrage auch, unterschieden nach Motivation und Anstoß zur Rekommunalisierung und den identifizierten Herausforderungen. Da viele Aussagen und Informationen spezifisch den drei untersuchten Rekommunalisierungsprojekten zugeordnet werden, geht das dritte Unterkapitel auf die Besonderheiten der jeweiligen Projekte ein. 10.1. Motivation und Anstoß zur Rekommunalisierung im Untersuchungsgebiet Motivation zur Rekommunalisierung In den durchgeführten Experteninterviews wurden zunächst die Motivationen und Gründe zur Rekommunalisierung abgefragt. Hierbei wurde deutlich, dass sich diese im Wesentlichen mit den aus der Literatur erarbeiteten Gründen aus Kapitel 2.3. überschneiden, darüber hinaus aber noch weitere Motive aufgeführt werden. Deutlich wurde, dass die finanzielle Bedeutung sowie die politische Einflussnahme die beiden wesentlichen Gründe für Rekommunalisierung sind. Finanzielle Gründe spielen vor allem vor dem Hintergrund der generierten Wertschöpfung vor Ort eine große Rolle, die dadurch entstehen soll, dass die Energieerzeugung und der Netzbetrieb Arbeitsplätze schaffen und Gewinne generiert werden können, die „hier bleiben“ (V8, 37) und nicht in andere Regionen oder Länder abfließen. „Also wir wollen dass das was hier an Energie produziert wird und was an Wertschöpfung durch den Energiebereich entsteht, dass das auch im Ort bzw. in der Region bleibt“ (V8, 37). Oftmals wurde der Vergleich zu dem Altkonzessionär E.ON Mitte aufgeführt, der die Netze in Nordhessen bewirtschaftet, den Gewinn aber an den E.ON-Konzern mit Sitz in Düsseldorf abführt, der somit „in die Kassen irgendwelcher weitentfernten Großkonzerne fließt“ (V4, 11). Auch wenn Klarheit darüber herrscht, dass die Gewinne aufgrund des stark reglementierten Netzbereichs „nicht besonders groß sind“ (V4, 11), besteht
! &&! dennoch die Hoffnung, mit diesen Geldern Aufgaben zu finanzieren, die vor dem Hintergrund defizitärer Kommunalhaushalte immer schwieriger zu bewältigen sind. „Das ist umso interessanter, je mehr wir natürlich defizitäre Haushalte haben und damit kämpfen müssen, dass wir (...) Einnahmerückgänge haben, dass wir Kosten senken müssen, dass wir Haushaltskonsolidierung betreiben müssen“ (V8, 38). „(…) das sind natürlich Gelder, die die Kommunen gut gebrauchen können und für diese Aufgaben, die sie haben, einsetzen können, die ja in vielen Bereichen Zuschussbedarfe haben. z.B. auch solche Dinge wie Kinderbetreuung, das ist ja ein sehr großer Zuschussbedarf bei jeder Kommune, der in den letzten Jahren auch ständig sehr groß gestiegen ist“ (V4, 15). Neben der finanziellen Bedeutung wurde die politische Einflussnahme auf die Energieversorgung als wichtiger Grund für die Rekommunalisierung genannt. Hierbei geht es einerseits um die Einflussnahme bezüglich gesellschaftspolitischer Ziele, wie dem Erreichen der Energiewende und der Umsetzung von Idealen, wie die zukünftige Energieversorgung aussehen sollte: „(…) wir wollen in einem wirtschaftlich gut tragbaren Verbund was für die Energiewende zur Versorgung der Region tun“ (V5, 46). Dazu gehört nach Meinung der meisten Experten eine Energieerzeugung, die dezentral ist, aus erneuerbaren Energien besteht und die Kommune langfristig gesehen möglichst autark versorgen kann (V10, 37; V6, 23). Ein weiteres Ideal, welches besonders in Kaufungen häufig zur Sprache kam, ist die Demokratisierung der Energieversorgung, die eng mit den Zielen der Energiewende zusammenhängt. „(…) die Energiewende erfordert einfach, dass wir viel mehr öffentliche Steuerung in diesen Bereich hineinbekommen, dass wir Dezentralisierung haben, sowohl beim Netzbetrieb, als auch bei der Energieerzeugung. Und darüber auch eine Demokratisierung in diesem Bereich stattfindet“ (V8, 53). Die Relevanz des Netzausbaus für das Gelingen der Energiewende und die damit verbundenen Investitionen ist den interviewten Experten bewusst. „Aber die Kommunen hatten bislang in den letzten Jahren in Bezug auf die Stromnetze und auf die Energieerzeugung die jetzt natürlich aufgrund der
! &'! technischen Entwicklung, Windenergie, Photovoltaik, viel, viel größeren Stellenwert hat als noch vor 5, 10 oder gar 20 Jahren“ (V5, 20). Sie wird als Ansatzpunkt gesehen, die erneuerbaren Energien stärker in den Vordergrund zu rücken, gleichzeitig im Verbund mit Netzausbau auch vor Ort wieder erneuerbaren Strom zu verbrauchen um dadurch weniger auf Verbund- und Überlandleitungen angewiesen zu sein (V10, 35). Diese Diskussion der Stromautarkie gewinnt gerade aufgrund der bereits geplanten 380kV- Stromleitung Wahle-Mecklar und der noch in Planung befindlichen SuedLink- Stromtrasse an Bedeutung und wird auch für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort als wichtig eingestuft (V11, 44; V10, 37). Direkte Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zur Steigerung von Akzeptanz ist für Niestetal und Kaufungen ein weiterer Schritt. Hierfür werden die lokalen Energiegenossenschaften als wichtiger Anteilseigner gesehen. „Wir wollen ja einen Schritt weiter gehen, die Bevölkerung soll ja partizipieren, dass wir auch ein Stück weit für Verständnis sorgen in der - so ist ja der Grundgedanke - für manche Maßnahmen, die man macht“ (V11, 64). Die häufig genannte politische Einflussnahme bezieht sich nicht nur auf das Mitwirken an dem Erreichen von ideellen Zielen, die in den letzten Absätzen geschildert wurden. Besonders wichtig ist die „Herrschaft über die Netze“ (V11, 15) aus kommunaler Sicht, um autonom Entscheidungen treffen zu können. Die Energieversorgung spielt neben der Telekommunikation eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung von Baugebieten und Gewerbegebieten (V11, 15). Hier besteht der Wunsch der Gemeinden, Einfluss auf die Qualität zu nehmen. Zwar existiert beispielsweise für Neubaugebiete eine Anschlusspflicht für Netzbetreiber, in welcher Qualität und innerhalb welchen Zeitraums diese erfolgen soll, ist jedoch dem Netzbetreiber überlassen (V8, 33-35). Im Wettbewerb um attraktive Wohn- und Gewerbeflächen nimmt die Herrschaft über die Infrastrukturentwicklung eine wichtige Rolle ein. „(…) die Mitsprache, wie seine Netze demnächst aussehen (...) auch damit verbunden, die Bürger die dort leben zu angemessenen Preisen versorgen zu können, wichtig“ (V7, 14).
! &(! Besonders politische Akteure betonen die Energieversorgung als ursprüngliche Aufgabe der Kommune, die als Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger betrieben werden muss. „Wir sind der Meinung, dass das eine Aufgabe ist, die hier die Kommune sehr gut wahrnehmen kann und auch so wahrnehmen kann, dass es eben für die Bürger am günstigsten ist“ (V4, 11). Synergieeffekte können durch den Betrieb der Wasser-/Abwassernetze, der Stromnetze und des Straßennetzes auftreten, da Bauarbeiten effizient aufeinander abgestimmt werden und dadurch in vielen Bauprojekten Kosten gespart werden können (V4, 13). Anstoß zur Rekommunalisierung Der Anlass in den untersuchten Projekten, über eine Rekommunalisierung nachzudenken, war überwiegend das Auslaufen der Konzessionsverträge in 2011. Durch die Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger nach § 46 Abs. 3 EnWG sind Kommunen gezwungen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Vielerorts wurde diese Situation als einmalige Chance gesehen, konkret darüber zu diskutieren, ob und in welcher Form eine Rekommunalisierung umzusetzen wäre (V6, 43; V4, 23; V5, 11). Das Auslaufen der Verträge allein war jedoch in den seltensten Fällen alleiniger Grund für die Entscheidung, ein eigenes Energieversorgungsunternehmen zu gründen. Die Antworten ergaben, dass eine oder mehrere Personen, bestenfalls aus einem politischen Umfeld, notwendig waren, um das Thema über Jahre immer wieder zur Diskussion zu bringen und voran zu treiben (V5, 33; V11, 24). Oft waren das in den untersuchten Energieversorgungsunternehmen die Bürgermeister der Gemeinden oder die politischen Gruppierungen in der Gemeindevertretung. Ein fördernder Rahmen war durch den gesellschaftlichen Umdenkungsprozess gegeben sowie den allgemeinen Trend zur Rekommunalisierung – oder zumindest gegen weitere Privatisierung. Das Atomreaktorunglück in Fukushima im März 2011 und die darauf beschlossene Energiewende mit Ausstieg aus der Kernenergie im Herbst 2011 waren weitere fördernde Rahmenbedingungen (V8, 23; V6, 34; M2, 23). In die öffentlichen Diskussionen schalteten sich auch verschiedene Interessengruppen ein, die dazu beitrugen, die öffentliche Meinung
! '%! Energiesektor und anderen Bereichen und damit auch Dezentralisierungstendenzen zu verhindern. Das müsste eigentlich dringend geändert werden“ (V8, 124). Besonders politische Akteure wünschen sich eine freiere unternehmerische Tätigkeit am Energiemarkt, die nicht mit dem nächsten Regierungswechsel wieder rückgängig gemacht wird (V11, 117). Um den Rekommunalisierungsprozess voran zu treiben sind außerdem eine hohe Akzeptanz des neuen Energieversorgers und ein schnelles Wechseln zu dem regionalen Stromanbieter gewünscht (V10, 109). 10.3. Besonderheiten der untersuchten Rekommunalisierungsprozesse Die drei untersuchten kommunalen Energieversorgungsunternehmen weisen im Gründungsprozess zwar viele Gemeinsamkeiten auf, unterscheiden sich jedoch auch in einigen Punkten. In diesem Kapitel sollen einerseits die Besonderheiten der Rekommunalisierungsprozesse dargestellt werden, die kommunalwerksspezifisch auftreten und andererseits bei allen untersuchten Rekommunalisierungsprozessen beobachtet wurden. Fulda-Eder Energie GmbH & Co. KG Die FEE als gegründetes Regionalwerk aus mehreren Kommunen ist von der Struktur wenig vergleichbar mit der Niestetal Netz GmbH und den Gemeindewerken Kaufungen. Interessant ist hier der Anstoß zur Rekommunalisierung und Gründung eines Regionalwerkes, der in gewisser Weise erst durch die Bewerbungen auf die erste gemeinsame Ausschreibung der Konzessionen initiiert wurde. Bei dieser reinen Konzessionsausschreibung von Bewerbern wurden Geschäftsmodelle vorgeschlagen, die eine stärkere Mitbestimmung der Kommunen beinhaltete: Somit trug dieser Vorgang maßgeblich zur Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Gründung eines eigenen Regionalwerks bei. „Und als dann im Jahr 2009 sich (…) Energieversorgungsunternehmen auf diesen neuen Konzessionsvertrag beworben haben, wurde eigentlich auch klar, es gibt wirklich auch noch weitere Alternativen zum Abschluss eines Konzessionsvertrages, nämlich mindestens drei (…)
! '&! Energieversorgungsgesellschaften hatten den Kommunen konkret angeboten, auch über die Gründung eines Stadtwerkes nachzudenken und das - ich will es mal so bezeichnen - als Nebenangebot hier mit aufgenommen (…)“ (V5, 51). „Und aus diesem Prozess heraus hat sich dann die Gründung einer eigenen Gesellschaft herauskristallisiert, (…) und konkret wurde ja ein Partner gesucht, um diese neue Energieversorgungsgesellschaft zu gründen, und für diese Partnerschaft wurden gewisse Kriterien festgelegt“ (V5, 51). Besonderheiten gibt es bei der FEE aufgrund der Struktur mit mehreren Kommunen. Das hat zwar einerseits Vorteile bezüglich des Netzbetriebes, der ja „schon eine gewisse Größe (benötigt) um wirtschaftlich arbeiten zu können“ (V4, 81). Andererseits zieht ein solches Verbundprojekt einen hohen Abstimmungsprozess nach sich, da auch die Fraktionen im Parlament in alle Entscheidungen, zumindest in der Gründungsphase, einbezogen werden mussten. Bei einem speziellen Thema wie dem Energierecht müssen die Fraktionen auch noch mit entsprechenden Informationen ausgestattet werden, „damit auch eine qualifizierte Entscheidung getroffen werden kann“ (V5, 89). Der hohe Abstimmungsaufwand wird von allen Beteiligten positiv gesehen, da die geführten Diskussionen von allen als Mehrwert gesehen werden: „Und je mehr kommunale Träger dort sind, die eine vernünftige Meinung haben, umso besser sind die Diskussionen am Ende“ (V3, 144). Bereits im Ausschreibungsprozess zeigte sich der hohe Aufwand. In einem zweistufigen Verfahren wurde zunächst der strategische Partner zur Regionalwerksgründung ausgesucht und anschließend wurde eine zweite Ausschreibung zur Konzessionsvergabe getätigt, auf die sich die FEE bewarb. Diese Entscheidung musste vorher in einer Gesellschafterversammlung getroffen werden, in der wiederum die Bürgermeister der konzessionsausschreibenden Kommunen stimmberechtigt waren. Um das Verfahren rechtssicher zu gestalten, durfte jeweils der Bürgermeister der konzessionsgebenden Gemeinde nicht mit abstimmen. „Somit mussten wir neun Beschlüsse fassen, jeder einzelne Beschluss war immer unter Ausschluss der dort quasi Eigentümer, der aktuellen Konzessionsvergabekommune“ (V3, 77).
! ''! Dieses aufwändigere zweistufige Verfahren zur Konzessionsvergabe ist gleichzeitig eine weitere Besonderheit der FEE. Es müssen alle Kommunen gesonderte Beschlüsse fassen, die die Konzession der jeweiligen Städte und Gemeinden an das eigene Regionalwerk vergeben. Das Risiko besteht dabei, dass eine oder mehrere Städte oder Gemeinden ihre Konzession nicht an das eigene Regionalwerk vergeben, da andere Angebote wirtschaftlicher sind. „Das wäre äußerst bedauerlich. Würde das Ganze nicht zum Fall bringen, also eine Kommune (…)“ (V3, 85). Bei einer größeren Kommune wäre es kritischer, da die Struktur der FEE auf eine gewisse Größe ausgelegt ist. Die interviewten Experten zeigten sich jedoch alle zuversichtlich, dass die Fulda-Eder Energie aufgrund des kommunalfreundlichen Angebotes von allen Kommunen ausgewählt wird (V3, 85). Das gegründete Regionalwerk stellt neben der gemeinsamen Energieversorgung auch eine Plattform für den Ausbau weiterer interkommunaler Kooperationen dar und wirkt nach Meinung der Experten förderlich für weitere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. „Das ist eigentlich auch das Schöne dabei, dass so eine Kooperation, die eigentlich aus der Situation mit den Konzessionsverträgen entstanden ist, eigentlich auch zu einem guten oder noch besseren Zusammenhalt der kommunalen Familie im Schwalm-Eder Kreis geführt hat“ (V5, 109). „Natürlich kann so eine wichtige strategische Zusammenarbeit und so ein Prozess wie er jetzt bei der Gründung der FEE stattgefunden hat, dazu beitragen, dass das Klima innerhalb der Kommunen dafür weiter verbessert ist, künftig auch noch andere interkommunale Projekte zusammen zu starten“ (V4, 87). Möglich ist dabei beispielsweise die gemeinsame Entwicklung von Windenergieprojekten, die Instandhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes oder die Zusammenarbeit im Bereich Bauhof oder Schwimmbädern zwischen einzelnen Kommunen. Besonders vorteilhaft für die Gründung des Regionalwerkes ist bei dem Rückkauf netzgebundener Infrastruktur natürlicherweise die nachbarschaftliche Lage aller neun beteiligten Kommunen. Theoretisch könnten sich aber noch mehr Kommunen an das Regionalwerk anschließen, es gibt keine Besonderheiten, die
! '(! diese neun Kommunen besonders befähigt, ein Regionalwerk zu gründen. Anfangs war die Kommune Felsberg noch involviert, die aufgrund ihrer Lage ein weiteres Bindeglied zwischen Melsungen und Gudensberg darstellte. In Felsberg entschied sich jedoch die Stadtverordnetenversammlung dafür, den bisherigen Konzessionsvertrag mit der E.ON Mitte zu verlängern. Die Größe der Fulda-Eder Energie mit rund 65.000 Haushalten im Netzgebiet führt auch dazu, dass hier ein anderer Ansatzpunkt als in Niestetal und Kaufungen verfolgt wird. In dieser Größe ist ein Netz eher wirtschaftlich zu betreiben als in kleineren Verbünden, was die Kommunen der FEE dazu motiviert, die Netze des Regionalwerks langfristig selbstständig zu betreiben und Einfluss auf das operative Geschäft zu nehmen (V4, 39). Niestetal Netz GmbH Niestetal und Kaufungen waren Kommunen, die vor der eigenen Rekommunalisierung an dem Prozess der Gründung der ERK beteiligt waren (vgl. Kapitel 11). Niestetal entschied aufgrund der unzureichenden Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen des Versorgungswerks, ein eigenständiges Verfahren zur Vergabe der Konzessionen durchzuführen und erwog in diesem Zusammenhang auch potentielle Kooperationsmodelle, die eine kommunale Beteiligung ermöglichen. Die Besonderheit an dem Niestetaler Modell ist die Einbringung des Gasnetzes im Ortsteil Sandershausen, was zur Folge hat, dass die gegründete Niestetal Netz GmbH bereits über Sachkapital verfügt. Ein weiteres Charakteristikum bei der Gesellschaftsgründung in Niestetal ist die Einbindung von Niestetaler Bürgerinnen und Bürgern durch die Niestetaler Energiegenossenschaft DEiN eG. Die Anfang 2013 gegründete Genossenschaft zählt mittlerweile über 150 Mitglieder und hat wie viele Energiegenossenschaften das Problem, dass nach der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Projekte für Energiegenossenschaften begrenzt sind. Den politischen Akteuren in Niestetal liegt viel daran, dass „man versucht, möglichst viele Gruppen von Anfang an einzubinden“ (V11, 130), möglichst über die direkte Beteiligung in einer Genossenschaft. Trotzdem ist die Genossenschaft beim Gründungsprozess noch nicht involviert, da es das „Verfahren auch nicht verkomplizieren“ soll
! ')! (V11, 123). Später sollen dann Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden, so dass die Genossenschaftsmitglieder „Teil des Ganzen werden können – bis zu gewissen Grenzen“ (V11, 123). Möglich ist beispielsweise eine Drittelung der Anteile zwischen der STW, der Energiegenossenschaft und der Gemeinde Niestetal. Die Genossenschaft würde gerne schneller eine wichtige Rolle spielen, die politischen Akteure wollen nicht zu schnell Anteile und Möglichkeiten zur Generierung von Einnahmen aus der Hand geben. Der Diskussionsprozess dahingehend ist noch nicht abgeschlossen. (V10, 68; V11, 123) Bezüglich der Beteiligung von Genossenschaften wurde zwar in den Projekten Niestetal und Kaufungen eine grundsätzliche Offenheit von Seiten der politischen Akteure deutlich, jedoch zeigte sich auch eine gewisse Zurückhaltung, die darauf zurückzuführen sein könnte, dass der Anteil, der an die Genossenschaft geht, eine potenzielle Einnahmequelle abgibt, die der Gemeinde andernfalls direkt zugutekäme. „Wir haben - hatte ich schon gesagt - die entsprechenden Türchen eingebaut, dass die Genossen Teil des Ganzen werden können - bis zu gewissen Grenzen, wie jeder andere auch“ (V11, 123). „Die Genossenschaft will dann ja auch stärker einsteigen. Und dann müssen wir gucken, mit wie viel Prozent die dann einsteigen wollen“ (V8, 50). „Also nicht nur die Genossenschaft soll leben, sondern ja auch das Gemeindewerk und insofern muss es da einen fairen Ausgleich geben, dass beide davon profitieren können“ (V8, 70). Trotzdem betonen alle politischen Akteure die Notwendigkeit, die Bürgerbeteiligung über die Genossenschaft zu ermöglichen, und die Chance, die sich durch die Beteiligung auch hinsichtlich Vertrieb und Akzeptanz des Gemeindewerks bietet. „Ich glaube, dass die [die Genossenschaften, Anm. d. Autorin] ein wichtiger Motor sind, auch dass eine Identifikation in der Bevölkerung mit dem Gemeindewerk entsteht, "unser Gemeindewerk", "unser Strom", unsere Versorgung usw. Und deshalb sollen die dann auch ruhig was von haben“ (V8, 66).
! (+! Klarheit besteht darüber, dass eine Kommune nicht in der Lage ist, sofort zu 100 Prozent die Aufgaben eines Energieversorgers zu übernehmen und dafür einen kompetenten Partner benötigt (V11, 15, 62). Die Niestetal Netz GmbH ist das jüngste der drei untersuchten Unternehmen und bislang stark auf den Rückkauf der Netze fokussiert. Bei dem Gespräch mit den Experten wurde deutlich, dass die Akteure vor Ort durch den langen Planungs- und Diskussionsprozess, der in der Gemeinde seit ca. 2010 läuft, eine Vorsicht entwickelt haben, die sich z.B. in der Anmerkung zu weiteren Geschäftsfeldern des Niestetaler Energieversorgungsunternehmens äußert: „Ich muss das wirklich in der Möglichkeitsform ausdrücken. Ich glaube das erst, wenn wir richtig am Start sind. Wir reden hier über einen Prozess, der läuft jetzt über mehrere Jahre. Zwischendurch hatten wir mal die Geschwindigkeit verloren, und dann hat man wieder Geschwindigkeit - ich bin jetzt im Moment mal vorsichtig. Jetzt warten wir erst mal ab, dass das läuft“ (V11, 60). Relevant für den Rekommunalisierungsprozess schätzen Akteure auch den Firmensitz des Wechselrichterherstellers SMA Solar Technology AG in Niestetal ein. Durch das Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort wird die Energiewende positiv wahrgenommen, und es herrscht ein anderes Gedankengut (V11, 31). Dies hat den Prozess positiv beeinflusst, jedoch ist die Rekommunalisierungsdebatte zu abstrakt, als dass ein gesellschaftlicher Druck aufgebaut werden könnte (V11, 107). Die Experten kommen zu dem Schluss, dass SMA durchaus positive Rahmenbedingungen für eine Rekommunalisierung schafft und den Prozess argumentativ erleichtert, weil „man gefühlt relativ schnell bei dem Punkt Geld war“ (V11, 29) und der Vorteil der regionalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien direkt vor Ort spürbar ist. „Wir haben auch viele SMA-Mitarbeiter hier im Ort wohnen aber auch in dem ganzen Sog der Entwicklung des Unternehmens was Positives - also je nach dem wo man steht - verändert. Es wird anders wahrgenommen, es wird halt auch wirklich wahrgenommen als Wirtschaftsfaktor“ (V11, 31). Niestetal ist darüber hinaus insofern interessant für die Gründung einer Netzgesellschaft, als das Gemeindegebiet mit zwei Ortsteilen räumlich sehr eng
! (*! miteinander verwoben ist und durch Industrieunternehmen, unter anderem die Produktionsstätte von SMA, relativ gute Stromabnahmezahlen hat. Synergieeffekte würden sich durch diese Produktionsstätten auch ergeben. (V10, 106) Niestetal ist aktiv im Bereich Klimaschutz, hat einen Klimaschutzmanager und betätigt sich in vielfältiger Art und Weise, um die eigens gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Laut Aussagen der politischen Akteure war sogar, anders als erwartet, nicht der Rekommunalisierungsgedanke aus der Klimaschutzdebatte entstanden, sondern umgekehrt: „Und ich gehe sogar mal so weit, dass die Diskussion über die Rekommunalisierung der Netze bei uns dazu geführt hat, dass wir uns stärker noch dem Klimaschutz zugewandt haben - das ist sozusagen ein positives Abfallprodukt aus dieser Diskussion. Dadurch haben wir beispielsweise auch unseren Klimaschutzmanager eingestellt“ (V11, 19). Besonders signifikant für Niestetal ist die Geschlossenheit der Gemeindevertreter hinsichtlich der Energiewende-Aktivitäten im Ort. Laut Experte gibt es nur einheitliche Beschlüsse zum Thema „Niestetaler Energiewende“ und das Gesprächsklima zwischen den unterschiedlichen Parteien ist sehr gut (V11, 27). Gemeindewerk Kaufungen GmbH & Co. KG Kaufungen war, wie Niestetal, ebenfalls bei der gemeinsamen Ausschreibung zur Gründung des Versorgungswerkes ERK beteiligt, entschied sich dann jedoch dafür, die gemeinsame Ausschreibung aufzuheben und ein eigenständiges Gemeindewerk zu gründen. Dies war aber, wie in Niestetal, nicht auf die begrenzten Einflussmöglichkeiten der einzelnen Kommune auf Entscheidungen der Versorgungswerkes zurückzuführen. „Dass man, wenn man alleine das macht, mehr Einfluss hat und dass man dann auch von dem Profit mehr hat, (…). Dieses Bewusstsein war da, ja überall. Das ist auch diskutiert worden. Das habe ich aber nie als ein ausschlaggebendes Argument für das Nein gehört“ (V8, 97). „Gegen das Grundmodell Versorgungswerk hat es hier jetzt nicht irgendeine grundsätzliche Ablehnung gegeben. Das Ausschlaggebende war diese Atomgeschichte mit EON“ (V8, 99).
! ("! Ausschlaggebend war vielmehr die Tatsache, dass mit der E.ON Mitte AG ein Unternehmen die Ausschreibung gewann, welches Atomkraftwerke betrieb, und deshalb eine Zusammenarbeit für die Mehrheit der Parlamentsmitglieder nicht in Frage kam. Dies ist auch damit zu erklären, dass die Bevölkerungsstruktur in Kaufungen zu einem hohen Prozentsatz aus Menschen besteht, die sehr umweltbewusst, ökologisch aufgeklärt und politisch interessiert sind (V8, 102). Das zeigt sich auch durch zwei Lebensgemeinschaften die in der Gemeinde existieren, in denen andere Formen des Zusammenlebens und des Wirtschaftens praktiziert werden und wo ein hohes energiepolitisches Interesse besteht (V6, 97; V8, 102). Diese waren auch prägend für die Gründung der Energiegenossenschaft, die sich nach dem Reaktorunfall Fukushima in 2011 mit dem Ziel der Demokratisierung der Energieversorgung gründete. Auffallend in Kaufungen ist der häufige Bezug der eigenen energiepolitischen Aktivitäten auf die Energiepolitik der Bundes- oder globalen Ebene, wodurch das aufgeklärte Selbstverständnis der Beteiligten besonders deutlich wird. Globale Ereignisse werden schnell in lokales Handeln umgesetzt, worauf die Gründung der Genossenschaft aufgrund des Unglücks in Fukushima hindeutet, sowie das häufig erwähnte Ziel der Demokratisierung der Energieversorgung, mit dem nicht nur die Genossenschaft argumentiert, sondern auch die politischen Akteure. „Und darüber auch eine Demokratisierung in diesem Bereich stattfindet“ (V8, 35). Förderlich für die Gründung eines Gemeindewerkes sahen viele Experten auch die Tatsache, dass vor der Gebietsreform 1970 bereits in Oberkaufungen ein eigenes Gemeindewerk existierte, welches allerdings zu klein für beide Kaufunger Ortsteile war und deshalb an die damalige Elektrizität Aktiengesellschaft Mitteldeutschland verkauft wurde (V6, 97; V8, 39). Der Verkaufserlös ist noch heute als Sondervermögen deklariert, woraus Vereine gefördert werden, Fachwerksanierungen und der Einbau von PV-Anlagen in Eigenheimen mit zinslosen Darlehen unterstützt werden (V8, 39). Einige Bewohner können sich an das frühere Gemeindewerk erinnern, andere assoziieren vermutlich dieses durch die Verwendung des Sondervermögens mit einer positiven Entwicklung.
! (#! Die Energiegenossenschaft Kaufungen nimmt insbesondere in Bezug auf den Vertrieb von Produkten des Gemeindewerkes eine wichtige Rolle ein, da sie durch 140 Mitglieder bereits über einen Grundstock an potenziellen Stromkunden verfügt und darüber hinaus die Genossenschaftsmitglieder als Multiplikatoren dienen (V8, 66).
! ($! 11. Bedeutung der Rekommunalisierung von E.ON Mitte AG und Energie Region Kassel GmbH & Co. KG Um die Forschungsfrage zu beantworten, welche Bedeutung die Rekommunalisierung der E.ON Mitte AG sowie die Gründung der ERK für die drei untersuchten Rekommunalisierungsprozesse in Niestetal, Kaufungen und der FEE haben, wurde diese Thematik bei den Experteninterviews angesprochen. Um außerdem ein Bild davon zu erhalten, wie die Beteiligung der konzessionsgebenden Gemeinden an der EAM erfolgen soll und wie die ERK aufgestellt ist, wurde zu jedem Projekt jeweils ein Experte befragt. Bewertung der EAM GmbH & Co. KG als Rekommunalisierung Die EAM bietet den beteiligten Kommunen einzeln kaum Mitspracherecht, da die Höhe der Anteile sich für eine einzelne Kommune im Bereich unter einem Prozent bewegt, abhängig von der Größe des Netzgebietes. Daher können Kommunen nur Einfluss nehmen, wenn sie sich verbünden und gemeinsam Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung anstreben. Da die Landkreise jedoch immer den Mehrheitsanteil von 51 Prozent an der EAM behalten wollen, sind tatsächliche Veränderungen nur durch Absprachen mit den Landkreisen zu erreichen. Hier setzt die Kritik an, die viele Interviewpartner an der EAM üben. Dies sei keine Rekommunalisierung, die alle Kriterien erfüllt. Zwar bleibe die Wertschöpfung wieder überwiegend in der Region, jedoch ist durch die Größe des Netzgebietes das Wesen eines Regionalversorgers nicht gegeben (V1, 130). Auch die begrenzten Einflussmöglichkeiten, die trotzdem mit einem hohen Kapitalaufwand verbunden sind, haben für die meisten Interviewpartner nicht den Charakter einer Rekommunalisierung, sondern sind eher mit dem Erwerb eines Aktienpaketes vergleichbar (V4, 58). Bedeutung der EAM GmbH & Co. KG für die untersuchten Rekommunalisierungsprojekte Die Rekommunalisierung der E.ON Mitte AG begann, nachdem die Kommunen Niestetal und Kaufungen und im nördlichen Schwalm-Eder-Kreis ihre Prozesse bereits gestartet hatten. Aus diesem Grund stellte sich bei keinem Projekt die Frage, ob die Beteiligung an der EAM einer eigenen Rekommunalisierung vorzuziehen ist.
! )*! nicht gesehen wurden, weshalb die Gründung eines eigenen Kommunalwerkes angestrebt wurde. Die Fulda-Eder Energie will als einziges der drei untersuchten Initiativen langfristig auch das operative Geschäft übernehmen, was durch die Größenvorteile möglich ist. Tabelle 6: Besonderheiten der untersuchten Rekommunalisierungsprojekte Kaufungen Abspaltung von ERK aufgrund von Atomkonzern E.ON Mitte AG Hoher Anteil umweltbewusster Menschen, Lebensgemeinschaften Häufiger Hinweis auf Demokratisierung der Energieversorgung Gemeindewerk existierte früher bereits Bedeutung der Genossenschaft Niestetal Abspaltung von ERK aufgrund von unzureichenden Einflussmöglichkeiten Sofortige Einbringung des Gasnetzes Einbeziehung der Genossenschaft Wechselwirkungen durch Firmensitz SMA Klimaschutz durch Rekommunalisierungsdebatte an Bedeutung gewonnen Einstimmigkeit der Beschlüsse Fulda-Eder Energie Anstoß zur Gründung „von außen“ Größenvorteile durch Regionalwerk Aufwand durch Zusammenschluss der Kommunen (positiv bewertet) FEE als Plattform für Interkommunale Zusammenarbeit Die Untersuchung der Gründe, Herausforderungen und Besonderheiten bei Kommunalwerksgründung im Raum Nordhessen lieferte neben bereits bekannten Informationen auch viele Aspekte, die in der wissenschaftlichen Diskussion über Rekommunalisierung noch keine Rolle spielten.
! )"! Fazit Als Fazit lässt sich sagen, dass die Strukturen außerhalb des Kommunalwerks eine hohe Relevanz besitzen und es wurde deutlich, dass Rekommunalisierungen auf der Ebene der Städte und Gemeinden vor allem von äußeren Rahmenbedingungen bestimmt werden. Rechtliche und politische Unsicherheiten wirken sich stark hemmend auf Projekte aus, da es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu hohem finanziellem Aufwand kommen kann. Ein klar definierter Gegenspieler in Form eines Großkonzerns erleichtert die argumentative Vorgehensweise vor Ort und führt zu höherer Akzeptanz der Rekommunalisierung. Argumente wie Wertschöpfung vor Ort, Arbeitsplätze und Mitgestaltungsrecht, teilweise auch die Abgrenzung von Atomkonzernen waren ausschlaggebend für die Rekommunalisierung. Hätte das kommunale Konstrukt der jetzigen EAM schon existiert, wäre es in einigen Projekten nie zu der Diskussion über eine Kommunalwerksgründung gekommen. Deutlich wurde auch die Relevanz der Städtischen Werke Kassel, die diesen Prozess maßgeblich vorangetrieben haben und ohne welche die jetzigen Strukturen nicht so ausgeprägt wären, wie sie sind. Die Geschäftsausweitung der STW in diesem Zusammenhang und die Erlangung von Einfluss außerhalb des vorhandenen Netzbetriebs kann dabei aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden: Einerseits wird das Ziel der gesteigerten Wertschöpfung verfolgt, von dem die Städtischen Werke Kassel, aber auch die Stadt Kassel profitieren. Da die STW aber gleichzeitig ein Unternehmen in kommunaler Hand ist, werden strategische Unternehmensentscheidungen nicht allein vom Vorstand getroffen, sondern müssen durch die parlamentarischen Gremien der Stadt Kassel. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass nicht nur strategische und betriebswirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch kommunalpolitische, die unter Berücksichtigung kommunaler Interesse der Kooperationskommunen getroffen werden. In der EAM werden solche Diskussionen nicht über die parlamentarischen Strukturen der Landkreise geführt, sondern in einem eigens gegründeten Konsortialausschuss, der zumindest bisher noch intransparent und wenig demokratisch legitimiert wirkt, da die dort entscheidenden Landräte ohne parlamentarische Kontrolle auch eigene Interessen verfolgen könnten.
! )#! Die Rekommunalisierungsprozesse in Nordhessen, insbesondere die untersuchten Prozesse in Niestetal, Kaufungen und dem Fulda-Eder Gebiet haben den Effekt, dass es zu einer starken Bewusstseinsbildung bezüglich regionaler Wertschöpfung kommt. Viel mehr Menschen wurden in die Diskussion und Entscheidungsfindung einbezogen. Durch die starke Einbindung der politischen Akteure und die transparente Informationspolitik kommt es zu einem Schneeballeffekt, der insbesondere für ländliche Regionen wichtig ist, da er die Bewusstseinsbildung über regionale Entwicklung und regionale Wertschöpfung fördert und auch auf andere Bereiche außerhalb der Energieversorgung übertragen werden kann. Dagegen entstehen allerdings durch die Einbindung aller politischen Akteure in allen Prozessen hohe Transaktionskosten, die viel Aufwand für die Kommunen und den Kooperationspartner STW bedeuten. Ausblick Die Elektrizitätsversorgung der Städte und Kommunen ist in einem sehr dynamischen Wandel und viele Prozesse befinden sich gerade erst am Anfang, so dass nur schwer vorauszusehen ist, wie der Strommarkt in Nordhessen in 10 oder 20 Jahren strukturiert sein wird. Bei der Entwicklung muss differenziert werden zwischen Netzbetrieb, Stromvertrieb und Erzeugung. Insbesondere im Bereich Netzbetrieb ist es denkbar, dass die zergliederten Netzstrukturen, die zum jetzigen Zeitpunkt entstehen, mittelfristig wieder in einen größeren kommunalen Netzverbund zusammengeführt werden. Die jetzt gegründeten Kommunalwerke hätten dann eine starke Verhandlungsmacht und strategische Vorteile, weil sie den Prozess bereits selbst in die Hand genommen haben. Unabhängig von späteren Entwicklungen haben sie bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Rekommunalisierung der Energieversorgung geleistet. Im Vertrieb könnten sich die verschiedenen kommunalen Vertriebsunternehmen, die derzeit in Nordhessen in der Entstehungsphase sind, auf die Gründung eines gemeinsamen Back-Office einigen, in dem der Handel an der Strombörse und übergeordnete Verwaltungsangelegenheiten anzusiedeln sind. Auf lokaler Ebene könnten dann individuelle und lokale Stromprodukte angeboten werden, die einen wertvollen Beitrag zur regionalen Identitätsbildung leisten. Kerngedanke ist dabei,
! )$! dass die kommunalen Unternehmen zum Stromvertrieb sich nicht überregionale Konkurrenz machen, sondern durch Kooperation wichtige Synergieeffekte erzielen könnten. Der Forschungsprozess bezüglich der Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung im Untersuchungsraum Nordhessen ist mit Abschluss dieser Arbeit noch nicht abgeschlossen, eine weitere Untersuchung nach einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren wäre sinnvoll um zu prüfen, wie sich die Prozesse tatsächlich entwickelt haben.
! )%! ! Literaturverzeichnis Abel, T., & Bräuning, D. (2012). Stadtwerke : Grundlagen, Rahmenbedingungen, Führung und Betrieb. Baden-Baden. Ambrosius, G., & Schaefer, C. (2012). Renaissance öffentlicher Wirtschaft : Bestandsaufnahme - Kontexte - Perspektiven. Baden-Baden. bdew. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (2012). Wettbewerb 2012 - Wo steht der deutsche Energiemarkt? Berlin. Abgerufen am 30. April 2014 von https://www.bdew.de/internet.nsf/id/8CF41C4A9D744B5DC1257AAD00 5326D9/$file/121023-BDEW-Wettbewerb-Dt-Energiemarkt-longVersion- WEB.pdf Becker Büttner Held (BBH). (2013). Der Energieblog. Wie die Energiewende von der politischen Wende profitieren kann. Abgerufen am 21. Mai 2014 von http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wie-die-energiewende- von-der-politischen-wende-profitieren-kann/ Berlo, K., & Wagner, O. (2013 (a)). Stadtwerke-Neugründungen und Rekommunalisierungen - Energieversorgung in kommunaler Verantwortung. Wuppertal. Berlo, K., & Wagner, O. (2013). Auslaufende Konzessionsverträge für Stromnetze. Strategien überregionaler Energieversorgungsunternehmen zur Besitzstandswahrung auf der Verteilnetzebene. Wuppertal. Böge, S. (1992). Erfassung und Bewertung von Transportvorgängen: Die produktbezogene Transportkettenanalyse. Dortmund. Brandmeyer, P. (2013). Kommunen unter Strom: Rekommunalisierung in Zeiten der Energiewende. Verwaltung und Management, 2013(6), S. 313-323. Bräuninger, M., Kruse, S., & Wolf, A. (2014). Stromtransport in Deutschland: Rahmenbedingungen und Perspektiven. Abgerufen am 14. Mai 2014 von http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Partnerpublikationen/ HSH/2014_04_08_HSH_HWWI_Stromnetze.pdf Bremeier, W., Brinckmann, H., & Killian, W. (2006). Public Governance kommunaler Unternehmen. Düsseldorf. Bundesanzeiger. (2012). Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 Satz 1 EnWG. (Veröffentlichung: 26.04.2012) der Gemeinde Niestetal. Abgerufen am 22. April 2014 von https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid =2079d84ed9de3c67b67533d2f1e3c61b&page.navid=detailsearchlisttodet ailsearchdetail&fts_search_list.selected=45c5de1e270b0a44&fts_search_li st.destHistoryId=56929
! )&! ! Bundesgerichtshof, lexetius. (1999). lexetius: BGH-Urteil vom 16.11.1999. Abgerufen am 30. April 2014 von http://lexetius.com/1999,1141 Bundesgerichtshof. (1999). Mitteilung der Pressestelle: Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs zum Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz. Von http://archiv.jura.unisaarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/zivil/bgh9321.html abgerufen Bundesgerichtshof. (2013). Bundesgerichtshof zur Vergabe von Stromkonzessionen durch die Gemeinden. Abgerufen am 07. April 2014 von http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&S ort=3&nr=66266&pos=0&anz=206 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI). (2013). Energiewende auf Erfolgskurs. Abgerufen am 16. März 2014 von http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/energiewende-auf- erfolgskurs,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf Bundesnetzagentur. (2011). "Smart Grid" und "Smart Market". Abgerufen am 03. März 2014 von http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiet e/Energie/Unternehmen_Institutionen/NetzzugangUndMesswesen/SmartG ridEckpunktepapier/SmartGridPapierpdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Bundesnetzagentur. (2013). Monitoringbericht 2013. Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 35 EnWG. Bonn. Abgerufen am 14. April 2014 von http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Ene rgie-Monitoring-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=6 CDU/CSU, SPD . (2013). Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Berlin. Abgerufen am 26. Mai 2014 von https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag. pdf Deeke, A. (1995). Experteninterviews - ein methodologisches und forschungspraktisches Problem. In A. Deeke, C. Brinkmann, & B. Völkel (Hrsg.), Experteninterviews in der Arbeitsmarktforschung: Diskussionsbeiträge zu methodischen Fragen und praktischen Erfahrungen. Nürnberg, S. 7-22 Deutsche Bank. (August 2013). Rekommunalisierung in Zeiten der Energiewende – ein Modell mit Zukunft? Frankfurt. Abgerufen am 10. März 2016 von http://www.firmenkunden.deutschebank.de/docs/DB_Studie_Rekommunalisierung_08_2013.pdf Eickhof, N., & Holzer, V. L. (01. April 2006). Das neue Energiewirtschaftsgesetz - Regelungen für einen erweiterten Zielkatalog. Wirtschaftsdienst, 86(4), S. 268-276. doi:10.1007/s10273-006-0507-y
! )'! ! Einhellig, L., & Kohl, I. (2010). ENERGIEPOLITIK Rekommunalisierung in der Energieversorgung: Zwischen Daseinsvorsorge und Wettbewerb. Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 60. Jg. Heft 12 S. 26-30. Enquete-Kommission Wachstum, W. L. (2013). Schlussbericht der Enquete- Kommission. Deutscher Bundestag, Berlin. Erdmeier, P. (1998). Die Privatisierung von Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin seit der Wiedervereinigung. Ausdruck wirtschaftspolitischer Neubesinnung oder finanzpolitischen Zwangs? Berlin. Abgerufen am 04. April 2014 von http://www.diss.fuberlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000000348 Firnhaber, G. (2014). Rückkehr der Stadtwerke. Revier Manager (01/2014), S. 14- 16. Fischedick, M. (2010). Jeder für sich oder einer für alle. In Kraftwerke für Jedermann - Chancen und Herausforderungen einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung (S. 8-11). Berlin. Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen. (25. März 2014). Drucksache 19/250 Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Wiesbaden. Abgerufen am 25. März 2014 von http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/00250.pdf Franken, M., & Weinhold, N. (2009). Rückkehr der Regionalmächte. Neue Energie (10), S. 20-29. Friedrich-Ebert-Stiftung. (2004). Wegbeschreibung für die kommunale Praxis - Die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde. Bonn. Abgerufen am 24. März 2014 von http://www.feskommunalakademie.de/_data/KB_Wirtschaftliche_Unternehmen_der_Ge meinde.pdf Fulda-Eder Energie (2014) Wir über uns. Abgerufen am 15.04.2014 http://www.fulda-eder-energie.de/unternehmen/regionalerenergieversorger/ Gläser, J., & Laudel, G. (2004). Experteninterviews und quelitative Inhaltsanalyse. Wiesbaden. Güllner, M. (2008). Privatisierung staatlicher Leistungen - was wollen die Bürger? Abgerufen am 16. März 2014 von http://www.bsbd.de/pdf/080114_guellner.pdf Hellermann, J. (2013). Zulässige Krieterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen. Bielefeld. Hessisch-Niedersächsische Allgemeine, HNA. (09.05.2014). Beitritt zur EAM scheint zu teuer: Gemeindevorstand lehnt Beteiligung ab. HNA. Abgerufen am 2014. Mai 15 von http://www.hna.de/lokales/fritzlarhomberg/beitritt-scheint-teuer-3542811.html
! )(! ! IdE. (2014). 100 Prozent Erneuerbare-Energie-Regionen. Abgerufen am 14. Mai 2014 von http://100ee.deenet.org/ Institut für den öffentlichen Sektor. (2011). Rekommunalisierung in der Energieversorgung. (I. f. Sektor, Hrsg.) Public Governance. Zeitschrift für öffentliches Management (Frühjahr 2011), S. 6-11. Janetschek, M. (2007). Privatisierungen und ÖPP als Ausweg? Kommunalfinanzen unter Durck - Handlungsoptionen für Kommunen. Frankfurt/M., Hessen. Abgerufen am 06. März 2014 von http://www.pppverein.de/res/vortraege/Kommunenstudie_2007.pdf Kaden, W. (2013). Thatchers Wirtschaftspolitik: Die knallharte Kapitalistin. Spiegel Online. Abgerufen am 21. Mai 2014 von http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/margaret-thatchers- wirtschaftspolitik-a-893229.html Karg, M. (2010). Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz intelligenter Zähler. Datenschutz und Datensicherheit - DuD, 365-372. doi:10.1007/s11623-010-0108-1 Koalitionsvertrag CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen 2014 - 2019. (2013). Verlässlich Gestalten - Perspektiven eröffnen. Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 19. Wahlperiode des hessischen Landtags 2014 - 2019. Wiesbaden. Abgerufen am 21. März 2014 von http://www.gruenehessen.de/partei/files/2014/02/HE_Koalitionsvertrag_2014-2018_final.pdf Kopatz, M. (2013). Energiewende. Aber fair! Wie sich die Energiewende sozial tragfähig gestalten lässt. München. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2014). IKK - Kommunale Energieversorgung. Abgerufen am 14. Mai 2014 von https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche- Einrichtungen/Kommunale- Energieversorgung/Finanzierungsangebote/kommunale- Energieversorgung-Kommunen-%28203%29/ Kunze, S. (2012). Konzessionsverträge - Handlungsoptionen für Kommunen. In H. Bauer, C. Büchner, L. Hajasch, & L. Hajasch (Hrsg.), KWI Schriften 6 - Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge (S. 99 - 109). Potsdam. Landtag Nordrhein-Westfalen. (28. Dezember 2010). Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 14. Mai 2014 von http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/X MMGVB1038.pdf?von=688&bis=690 Leipzig, Universität. (2012). Die Energiewende und deren Herausforderungen für die Stadtwerke. Leipzig.
! ))! ! Libbe, J., Hanke, S., & Verbücheln, M. (2011). Rekommunalisierung - eine Bestandsaufnahme. Deutsches Institut für Urbanistik. Menges, R., & Müller-Kirchenbauer, J. (2012). Rekommunalisierung versus Neukonzessionierung der Energieversorgung. Zeitschrift für Energiewirtschaft, 36 (1), S. 51-67. Opphard, K., Pohl, W., & Utz, J. (2010). In- und Outsourcing in der kommunalen Abfallwirtschaft. Berlin. Pinto, J. (2002). Konsortialvertrag über EAM-Anteilsverkauf sichert Standorte und Arbeitsplätze. Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA). Abgerufen am 23. 04 2014 von http://www.is-kassel.org/unser-wasser- kassel/presse/2006/sept2006/2002_eam_anteilsverkauf.htm Przyborski, A., & Wohlrab-Sahr, M. (2008). Qualitative Sozialforschung. Ein Arbeitsbuch. München. Reck, H.-J. (2012). Kommunalrecht darf die Energiewende nicht gefährden. Der Neue Kämmerer, 2012 (1), S. 12. doi:DNKE506C09F76AA3CECA3DA94930861BE98 Risch, B. M., & Schweitzer, S. (2012). Die neue Hessische Gemeindeordnung. Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (5), S. 177-178. Abgerufen am 20. März 2014 von http://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/Aufsatz_LKRZ_12_05.pdf Scheer, H. (2010). Der energethische Imperativ. München. Senke, M. (2003). Elektrizitätslieferverträge nach der Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte im LIchte des europäischen und deutschen Kartellrechts. Berlin. statista. (2012). Eigentümerstruktur der Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Deutschland im Jahr 2012. Abgerufen am 17. März 2014 von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/164228/umfrage/erneuerbareenergien-nach-eigentuemergruppen/ Steinbeck, D., & Templin, W. (2013). Rekommunalisierung "auf der grünen Wiese". Der Neue Kämmerer (4). Stuttgarter Wasserforum. (2014). Hundert Wasser. Abgerufen am 20. Mai 2014 von http://www.hundert-wasser.org/StuttgartWasser.html SUN - StadtwerkeUnion Nordhessen. (2014). SUN - StadtwerkeUnion Nordhessen. Abgerufen am 15. Mai 2014 von http://www.sunstadtwerke.de/kommunale-versorgung-nordhessen/kommunal-regional- dezentral.html TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH. (2009). Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Abgerufen am 14. Mai 2014 von http://www.vku-saar.de/assets/files/presse/infomaterial/Emnid- Umfrage%20Energie.pdf
! *++! ! Verband komunaler Unternehmen e.V., VKU. (2013). Kommunalwirtschaft stärken - Infrastruktur sichern. Wiesbaden. Abgerufen am 21. Mai 2014 von http://www.vku.de/fileadmin/get/?25472/VKU_LG_Broschu%CC%88re_ Hessen_WEB_Ansicht_Einzelseiten.pdf von Hammerstein, C., & von Hoff, S. (2013). Reform des Konzessionsabgabenrechts. Gutachten vorgelegt von Raue LLP. Berlin. Walk, J. (2014). Zurück zu den Wurzeln. Rekommunalisierung: Dreizehn Kommunen aus vier Bundesländern haben den Regionalversorger Eon Mitte übernommen. ZfK-Zeitung für kommunale Wirtschaft, 2014(01), 13. Abgerufen am 03. März 2014 von http://www.wisonet.de/webcgi?START=A60&DOKV_DB=ZGEN&DOKV_NO=ZFKO06 54BA2140B03170B18D13A85C05C21A&DOKV_HS=0&PP=1 Wewetzer, M., & Pinto, J. (2014). Preise noch nicht klar. HNA (20.05.2014), 7.
*+' Rekommunalisierungsprozess der ERK 7. Wie sah der Gründungsprozess der ERK aus? 8. Gesellschaftsform a. Warum zwei Gesellschaften: Beteiligungs GmbH und ERK GmbH? b. Wo ist die Geschäftsführung angesiedelt? c. Welche Vorteile bietet den Kommunen dieses Gesellschaftskonstrukt? d. Wie finanzieren Kommunen den Rückkauf der Netze? e. Ist die Verpachtung der Netze an EON zeitlich begrenzt? Wie lang? f. Was wenn eine Kommune aussteigen will? Nach welchem Zeitraum? Zu welchem Preis? 9. Warum wurde ein einstufiges Verfahren bei der Ausschreibung gewählt? Wie ist die Einschätzung der Rechtssicherheit des Verfahrens? 10. An welchem Punkt stehen Sie momentan? a. Gehören die Netze schon der ERK oder noch den Kommunen? b. Wann war die Gründung der ERK? 11. Inwiefern ist es Rekommunalisierung? - Wie stark ist das Mitbestimmungsrecht der Kommunen? 12. Auf welchen Geschäftsfeldern will die ERK tätig werden? Stromvertrieb? Erzeugung? 13. Wie werden rechtliche Vorgaben durch das Unbundling umgesetzt? 14. Welche Herausforder ungen werden im Gründungsprozess erwartet/mussten bewältigt werden? Rechtliche?
*+( Rekommunalisierung von EON Mitte 15. Welche Veränderungen ergeben sich durch die Rekommunalisierung der EON Mitte? 16. Wie ist das Verhältnis zur EAM? 17. Werden sich die Kommunen der E RK trotzdem noch an der EAM beteiligen? Vorteile für die Gemeinden 18. Welche Vor - und Nachteile bestehen für Gemeinden gegenüber der Modelle 19. Kooperation mit den STW und 20. Beteiligung an der EAM 21. Welche Rolle wollen die Kommunen langfristig als unternehmerisc her Akteur im Bereich der Energieversorgung einnehmen? (Aktiv, Eigentümer, Unternehmer, Beteiligung) 22. Welche Diskrepanzen können zwischen Zielen der ERK und Zielen der Kommunen auftreten?
*+) Fragebogen zur Beteiligung der konzessionsgebenden Kommunen an der EAM AG Name des Interviewten: Datum: Einstieg \ Begrüßung und Vorstell ung \ Zweck und Thema der Masterarbeit \ Hinweis auf Anonymität und Hinweis auf Tonbandgerät Einführung und persönlicher Hintergrund 1. Was ist Ihre Funktion/Aufgabe bei der Beteiligung der konzessionsgebenden Kommunen an der EAM? 2. Seit wann sind Sie in diesem Prozess involviert? Intention und Gründe die Energieversorgung in kommunale Hand zu nehmen 3. Was bedeutet Rekommunalisierung für Sie? Was sind die Gründe für die Rekommunalisierung der elektrischen Energieversorgung? 4. Ist die Beteiligung an der EON Mitte für Sie eine Rekommunalisierung aus Sicht der Kommunen? 5. Ist die Beteiligung an der ERK eine Rekommunalisierung? 6. Warum sollten sich die Kommunen an der EAM beteiligen?
**+ Prozess der Beteiligung der Kommunen an der EAM 7. Wie hoch werden die Anteile sein zu d enen die Kommunen bei der EAM beteiligt sind? Wovon ist die Höhe der Anteile abhängig? 8. Wie stark ist das Mitbestimmungsrecht der Kommunen an der EAM dann? 9. Was passiert wenn eine Kommune im später die Konzession nicht mehr an die EAM gibt, müssen die Anteil e dann verkauft werden? 10. Warum wurden Kommunen die eigene Versorgungswerke gründen, die Beteiligung nicht angeboten? Bedeutung der EAM für Rekommunalisierungsvorhaben in der Region 11. Kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn sich die Kommunen beteiligen, die in Zukunft das Netz von der EAM zurückkaufen wollen? 12. Welche Auswirkungen wird die Rekommunalisierung der E.ON Mitte hinsichtlich Netzrückkauf auf die kommunalen Rekommunalisierungsprozesse haben? 13. Wie bewerten Sie die Rekommunalisierungsbestrebungen d er Kommunen Niestetal und Kaufungen? Ist das notwendig oder werden unnötige Doppelstrukturen geschaffen? 14. Wie bewerten Sie den Zusammenschluss in größeren Versorgungswerken wie der ERK und der FEE? Energie Region Kassel 15. Warum hat sich [die Gemeinde] der ERK angeschlossen? 16. Ist aus Sicht der Gemeinde die Rekommunalisierung hauptsächlich eine Mittel zur Einnahmengenerierung oder geht es vordergründig um das Mitspracherecht über Netze ? 17. Wie ist das Verhältnis zwischen der EAM und der ERK/Gemeindewerken? 18. Wie s tark ist das Mitbestimmungsrecht bei der ERK? 19. Erwarten Sie Schwierigkeiten bei der Aufbringung der notwendigen finanziellen Mittel zum Anteilserwerb?
! ***! ! Anhang 4: Kategoriensystem mit Anzahl der zugeordneten Codes Codesystem [458] Interessante Textstellen [15] Persönlicher Hintergrund [10] Funktion [8] Stadium Beginn Mitarbeit [6] Motivation zur RK [8] Bedeutung RK [1] Partizipation [1] Keine Bedeutung [1] Finanzielle Bedeutung [2] Aufgabe Daseinsvorsorge [3] Einfluss auf energiepolitische Entscheidungen [3] Gründe RK [0] Finanziell [1] Geldanlagemöglichkeit [1] Energiepreise Bürger [1] Finanzieller Vorteil für Kommune [4] Wertschöpfung vor Ort [3] Dezentralität vs. Netzausbau [4] Ideelle Gründe [0] Energiewende [5] Demokratisierung der Energieversorgung [3] Synergieeffekte [1] Auslaufen der Konzessionen [3] Gründe RK für STW [2] Einfluss / Mitgestaltung [5] Anstoß zur RK [4] Ereignisse [4] Parteien/Gemeindeparlament [3] Einfluss Interessensgruppen [3]
! **"! ! Anstoß von BGM [2] Auslaufende Konzessionsverträge [3] Widerstand [1] kaum Widerstand [4] Kommunaler Druck [3] EON Einflussnahme [1] Kommune andere Aufgaben [2] Parteipolitischer Widerstand [3] Finanzielle Bedenken RK [2] Angebot Mitgestaltung STW [1] Auswirkungen RK [1] Prozess des RK-Projektes [11] Pachtmodell [2] Gründung Netzgesellschaft [2] Geschäftsfelder [0] Stromvertrieb [6] Vertrieb über Genossenschaft [3] Kundencenter [2] Unterstützung regionale Wirtschaft [2] Provisionsmodell Stromvertrieb [9] Netzrückkauf [10] Einstieg in Stromerzeugung [5] Windkraft [1] Kommunen eigene Pläne [2] STW als Platzhalter [1] Vorrangflächen [0] Netzeigentum als Voraussetzung [1] keine konkreten Pläne [5] Weitere GF [1] Gasnetz [4] Haushaltsrechtliche Vorgaben [3] Gleiche Frage auch bei EON-Anteilserwerb [2]
! **#! ! Rolle der Kommune langfristig [4] Aufstockung Anteile [6] Einfluss einzelner Kommune begrenzt [1] Stärkung Einfluss operatives Geschäft [2] Operative Tätigkeit Kommune nicht notwendig [3] Eigentum und Einfluss über Gesellschafterversammlung ausreichen [2] Vorangehende Ereignisse [1] Erste Ausschreibung zu ERK [1] Klimaschutzkonzept [1] Diskussion anderer RK-Formen [1] ERK [4] Beteiligung ERK an EAM [1] ERK nicht wenn EAM [1] Bedeutung EAM [1] Vertrieb Erzeugung [1] Prozess ERK [1] Bewertungskriterien [1] Verfahren [1] Investitionen [1] EON [1] Konfliktpotenzial [1] Einflussmöglichkeiten ERK [1] Prozess ERK [1] FEE - Erste Ausschreibung 2009 [3] Gründung Energiekommission [2] Wirtschaftlichkeitsuntersuchung [2] Gesellschaftsform [1] Verteilung Anteile [10] Zeitplan [2] Konzessionsvergabe [1] Ausschreibungsverfahren [2]
! **$! ! Bewertungskriterien [1] Hoher Aufwand Verfahren [1] Hoffnung auf Konzession [2] Wenn eine Kommune nicht zustimmt [1] Einzelne Ausschreibung aller Kommunen [1] Unbundling [4] Gründungsprozess [6] Ausschreibung Suche strategischer Partner [1] Zweistufiger Prozess [1] Einstufiger Prozess [4] Unternehmenskonzept von STW [1] Herausforderungen im Prozess [8] Kenntnisse Komplexität [3] Einbindung Aller [2] Besondere Strukturen [1] Vorteilhaft [3] Strukturen im Ort [6] Regionalplan Windkraft [1] Finanzielle Rahmenbedingungen [2] Rechtliche Rahmenbedingungen [0] Unsicherheiten [2] Restriktionen durch HGO [1] Politische Herausforderungen [2] Herausforderungen Stromvertrieb [2] Herausforderung Wiedererkennung [1] Herausforderung Grundversorger werden [1] Strategie Stomvertrieb [4] Öffentlichkeitsarbeit [2] Netzrückkauf [3] Bewusstsein über Schwierigkeiten [8] Strategie Altkonzessionär [0] Nicht-Anerkennung des Verfahrens [1]
! **%! ! Schwermachen der Kommunen [1] Kompromisslösungen [1] Zeitliche Verzögerung [3] Welche Netze werden gekauft? [3] Erforderliche Datengrundlage [5] Herausforderung Netzbewertung [7] Abschreckende Zahlen [1] Netze als Voraussetzung [4] Rolle der EAM [8] EAM keine richtige RK [1] Beteiligung an EAM [1] Bewusstsein über weniger Einfluss [1] Keine Veränderung erwartet [5] Eigenständigkeit [1] Ungewissheit [2] Einfluss höher gewichtet als finanzieller Vorteil [3] EAM bietet kaum Mitspracherechhe Veränderungen [2] Wirtschaftlichkeit [1] Rechtssicherheit [6] HGO [2] Frühzeitiger Erhalt der Netze [3] EVU-spezifisch [3] Niestetal [1] Einbeziehung Genossenschaft [5] Gedankengut Niestetal [1] Kaufungen [1] Beteiligung Genossenschaft [7] Nachteile [0] Mehr Interessensgruppen [1] Fachliche Laien [1] Vorteile [4] FEE [0]
! **&! ! Besondere Herausforderungen durch mehrere Kommunen [4] Möglichkeiten zur Interkommunalen Zusammenarbeit [3] Größenvorteile bei Regionalwerk [1]