Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität
Abstract
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Full text
Michaelis, Jochen Article Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Michaelis, Jochen (1989) : Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität, Kredit und Kapital, ISSN 0023-4591, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 22, Iss. 4, pp. 453-469, https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/293151 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität Ein Beitrag zum Ricardianischen Äquivalenztheorem Von Jochen Michaelis, Hamburg I. Zur Problemstellung Seit den Zeiten eines Adam Smith sind die makroökonomischen Effekte der Staatsverschuldung ein Hauptgegenstand der finanztheoretischen Literatur. Einen Kristallisationspunkt dieser Diskussion bildet das Ricardianische Äquivalenztheorem, das die Irrelevanz der Finanzierungsform gegebener Staatskäufe postuliert: Ändert der Staat das Finanzierungsmix gegebener Staatskäufe zugunsten der Staatsverschuldung, so stehen der kurzfristigen Steuersenkung langfristig Steuererhöhungen gegenüber, die zur Finanzierung der Zinszahlungen notwendig werden. Bei vollständiger Antizipation dieser zukünftigen Steuererhöhungen bleibt die Nettovermögensposition der Individuen durch die Ausgabe der Staatsschuldpapiere unberührt; sie erhöhen im Ausmaß der zusätzlichen Staatsverschuldung (= kurzfristige Steuersenkung) ihre Ersparnis; so daß reale ökonomische Größen durch die geänderte Finanzierungsstruktur nicht tangiert werden. Dieses Argumentationsschema basiert indes auf der Annahme eines unendlichen Planungshorizonts seitens der Individuen. Unter Hinweis auf diese Restriktion wurde das Äquivalenztheorem meist abgelehnt (vgl. Buchanan (1958), aber auch Ricardo (1821) selbst). Eine erhebliche Belebung erfuhr die Diskussion durch die Arbeit von Barro (1974), der durch die Berücksichtigung eines Vererbungsmotivs den scheinbaren Widerspruch zwischen der endlichen Lebensdauer eines Individuums und der Annahme eines unendlichen Planungshorizonts auflöste. Wie von Barro gezeigt, impliziert ein wirksames Vererbungsmotiv die Gültigkeit des Äquivalenztheorems. Die Individuen konterkarieren in diesem Fall durch ein entsprechend angepaßtes Vererbungsverhalten die realen Effekte einer geänderten Finanzierungsstruktur. Von der Existenz eines Vererbungsmotivs darf indes nicht zwangsläufig auf die Existenz von Vererbungen geschlossen werden. Bei entsprechend 30 Kredit und Kapital 4/1989 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
454 Jochen Michaelis schwacher Ausprägung können die Opportunitätskosten der Vererbung in Form des Konsumverzichts des Erblassers dominieren, so daß es zur sogenannten Randlösung (trotz Vererbungsmotiv treten keine Vererbungen auf) kommt. Trotz der Fülle der Literatur zum Äquivalenztheorem ist nach wie vor ungeklärt, unter welchen Bedingungen das Vererbungsmotiv wirksam ist. Diese Fragestellung ist zwar Gegenstand verschiedener in der jüngsten Vergangenheit erschienener Arbeiten (vgl. Weil (1987), Kimball (1987), Abel (1987)), jedoch ist ihnen als gemeinsamer Schwachpunkt vorzuhalten, daß sie sich stets auf ein Modell ohne Staat und damit ohne Staatsverschuldung beschränken. Die Autoren können zwar hinreichende Bedingungen für ein wirksames Vererbungsmotiv ableiten, ihre Schlußfolgerungen bezüglich der Gültigkeit des Äquivalenztheorems sind indes unzulässig, da die staatlichen Aktionsparameter, und dabei insbesondere das Ausmaß der Staatsverschuldung selbst, dieses Kriterium beeinflussen. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an, die Antworten auf folgende Fragen liefern will: - Inwieweit determiniert der Staat das Wirksamwerden des Vererbungsmotivs? - Kann der Staat trotz Vererbungsmotiv via Staatsverschuldung die Goldene Regel der Kapitalakkumulation ansteuern, die - wie zu zeigen sein wird - eine notwendige Bedingung für den wohlfahrtsmaximalen (paretooptimalen) Steady-State darstellt? - Welches Aussehen hat die optimale Finanzpolitik des Staates, und inwieweit wird sie vom Vererbungsmotiv beeinflußt? Entsprechend diesen Fragestellungen strukturiert sich der Gang der Analyse. Den Ausgangspunkt bildet eine detaillierte Darlegung des individuellen Nutzenmaximierungskalküls bezüglich der Vererbung (Kap. II. 1.). Im Anschluß an die Beschreibung der Eigenschaften des Steady-State mit positiven Vererbungen (Kap. II. 2.) wird in Kapitel III. eine notwendige und hinreichende Bedingung für das Wirksamwerden des Vererbungsmotivs entwickelt. Diese Bedingung liefert zudem den Schlüssel für die in Kapitel IV. erfolgende Ableitung der optimalen Finanzpolitik des Staates. II. Das Modell Grundlage der Analyse bildet das Modell überlappender Generationen, wie es von Barro in einer um das Vererbungsmotiv erweiterten Version des OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität 455 Diamond-Modells (1965) konzipiert wurde. Im Unterschied zu Barro wird hier eine wachsende Wirtschaft betrachtet. 1. Das individuelle Nutzenmaximierungs-Kalkül Die im folgenden vorgestellte Untersuchung des individuellen Nutzenmaximierungs-Kalküls basiert in ihren Grundzügen auf derjenigen von Carmichael (1979). Jede Generation setzt sich aus identischen Individuen zusammen, deren Leben in zwei gleichlange Perioden unterteilt wird: in die Arbeits- und die Ruhestandsperiode. Das Nutzenniveau ut eines zu Beginn der Periode t geborenen Individuums wird durch den Konsum der beiden Lebensabschnitte und durch das Nutzenniveau der unmittelbaren Nachfahren (ut + 1) determiniert: (1) ut = u(c\,c2 t) +—-— Ut + 1] Q>0. 1 + P Die Funktion u sei zweimal stetig differenzierbar mit positiven und abnehmenden Grenznutzen. c\ und c? bezeichnen den Konsum in der Arbeits- bzw. der Ruhestandsperiode; g steht für den interpersonellen Diskontfaktor. Da in ut + i das Nutzenniveau der Generation t + 2 (ut + 2), in dieses wieder ut + 3 eingeht usw., entsteht für ein Individuum trotz der endlichen Lebensdauer von zwei Perioden ein unendlicher Planungshorizont. Die Individuen maximieren (1) unter ihrer Budgetrestriktion. In der Arbeitsperiode bietet ein Individuum lohnsatzunabhängig eine Einheit Arbeit an und erhält dafür den Lohnsatz wt. Nach Abzug der Arbeitseinkommensteuer1 rwt (r = Arbeitseinkommensteuersatz) teilt es das Nettoarbeitseinkommen (1 - r)wt in den Konsum c\ und die Ersparnis st auf. Die Ersparnis erfolgt in Form von Käufen privater und staatlicher Wertpapiere, die wegen der unterstellten Laufzeit von einer Periode in der Periode t + 1 getilgt und zum Zinssatz rt + i verzinst werden. Diese Zahlungen fließen dem sich nunmehr in der Ruhestandsperiode befindenden Individuum zu. Zudem erhält das Individuum zu Beginn der Ruhestandsperiode von der Generation t - 1 eine Erbschaft in Höhe von qt-i, die infolge der Verzinsung - die Vererbung erfolgt ebenfalls in Form von Wertpapieren - die Ressourcen des Individuums um (1 + rt + i)qt-i erhöht. Die verzinste Ersparnis plus die eigene Erbnahme verwendet das Individuum für den eigenen Ruhestandskonsum c2 t sowie für die Vererbung an die Generation t + 1. Unter- 1 Die detaillierte Modellierung des Staates erfolgt in Kapitel II. 2. 30* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
456 Jochen Michaelis stellt man eine Bevölkerungswachstumsrate von n, so hat jedes Individuum 1 + 71 Nachfahren. Jedes Individuum der Generation t plant eine Vererbung von (1 + n)qt, wobei jeder der 1 + n Nachfahren eine Erbschaft qt erhält. Die Budgetrestriktionen der Arbeitsperiode [(1 - r)wt - c\ = st] und der Ruhestandsperiode [(1 + rt + 1)st + (1 + rt+i)qt-i = c? + (1 + n)qt lassen sich wie folgt zusammenfassen: (2) [(l-T)t^ - cj + <?,_,] (1 +ri+1) - (1 + n)qt = c? . Die mittels der Lagrange-Methode vorgenommene Maximierung von (1) unter der Nebenbedingung (2) liefert als Bedingungen 1. Ordnung für ein Nutzenmaximum: 8 ut dut (3) —r = (i + r« +1) 8 c\ v 8 c? 8 ut Sut (4) < (1 + n) — ; wenn < , dann qt = 0 . 8 qt 8 c? Gemäß (3) ist die Allokation des Konsums über den Lebenszyklus optimal, wenn die Grenzrate der Substitution von c\ durch c? der Rate 1 + rt + 1 entspricht. Eine alternative Interpretation von (3) besagt, daß im Nutzenmaximum die marginale Zeitpräferenzrate, definiert als (8 ut/B c})/(8 ut/d c?) - 1, gleich dem Zinssatz rt + ! ist. Die Bedingung (4) determiniert die optimale Vererbung qt. Erhöht das Individuum die Vererbung an jeden Nachfahren um eine Einheit, muß es in der Ruhestandsperiode einen Konsumverzicht von 1 + n leisten, der mit einer Nutzeneinbuße von (1 + n) 8 ut/d c? einhergeht. Die vermehrte Vererbung steigert auf der anderen Seite die Ressourcen und damit das Nutzenniveau jedes Nachfahren. Da ut +1 Bestandteil von ut ist, steigt durch die erhöhte Vererbung auch das Nutzenniveau der vererbenden Generation t. Im Nutzenmaximum stimmen der Nutzenverlust aus dem Konsumverzicht und der Nutzenzuwachs aus der erhöhten Vererbung (8 ut/d qt) überein. Das Vererben von Schulden (negative Vererbung) sei ausgeschlossen2. Gibt es keinen positiven gf-Wert, der (4) mit dem Gleichheitszeichen erfüllt, ist das Vererbungsmotiv zu schwach ausgeprägt, um positive Vererbungen zu induzieren. In (4) kommt dann das Ungleichheitszeichen zum Zuge, und 2 Ein sich in der Ruhestandsperiode befindendes Individuum wird keinen Kredit erhalten, da es in der Folgeperiode die Zins- und Tilgungszahlungen nicht leisten kann. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität 457 es gilt die Randlösung qt = 0. Im folgenden sei jedoch zunächst von einem wirksamen Vererbungsmotiv ausgegangen. Auf das Greifen bzw. Nichtgreifen dieser Nichtnegativitätsbedingung wird unten noch detailliert eingegangen. Um die optimale Vererbung zu bestimmen, muß die vererbende Generation t eine Vorstellung darüber entwickeln, wie Generation t + 1 die Erbschaft verwendet. Letzterer stehen hierfür folgende Möglichkeiten offen: Erhöhung von c\ und/oder Erhöhung von c\ und/oder Erhöhung der Vererbung an Generation t + 2. Verhält sich Generation t + 1 bei dieser Aufteilung nutzenmaximierend, beläuft sich ihr Grenznutzen der Erbnahme 3wt+i/3q( auf (Herleitung im Anhang): But + i 3ut + i (5) = (1 + rt + 2) 3 qt 3 c? + i Antizipiert Generation t dieses Verhalten, läßt sich nunmehr ihr Grenznutzen der Vererbung 8 ut/d qt bestimmen. Hierzu ist zunächst die Nutzensteigerung von Generation t + 1 mit dem interpersonellen Diskontfaktor g abzudiskontieren - dut 1 dut +1 (6) = 3 qt 1 + e 3 qt - und anschließend (5) in (6) zu substituieren. Setzt man das Ergebnis in (4) ein, erhält man mit 1 + rt + 2 3 ut+1 3 ut (7) — • — = (1 + n) 1 + 9 3 ci +! 3 d eine Formulierung der Optimalitätsbedingung (4), in der der durch die Vererbung hervorgerufene Zielkonflikt zwischen der Nutzenstiftung aus eigenem Konsum oder Konsum durch die nachfolgende Generation besonders deutlich zutage tritt. Sofern der linke Term von (7) größer (kleiner) als der rechte ist, ist es für Generation t nutzensteigernd, die geplante Vererbung zu erhöhen (zu senken). 2. Das Wachstumsgleichgewicht In einer Periode t leben zwei Generationen; Nt Individuen der jungen Generation und Nt _ i Individuen der alten Generation. Die Erwerbsbevölkerung und damit auch die Gesamtbevölkerung wachse mit der exogenen Rate n: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
458 Jochen Michaelis (8) Nt = (1 + n) Nt~i . Die Unternehmen produzieren mittels Kapitel Kt und Arbeit Nt ein homogenes Gut Yt. Die Technologie sei charakterisiert durch eine linear-homo- gene Produktionsfunktion vom Cobb-Douglas-Typ: Yt = K?N? mit a, ß> 0 und a + ß = 1. In der Pro-Kopf-Version3 erhält man (9) yt = f(kt) = k? , wobei yt das Pro-Kopf-Einkommen und kt die Kapitalintensität bezeichnen. Das Gewinnmaximierungsverhalten der Unternehmen in Verbindung mit der vollständigen Konkurrenz auf allen Märkten impliziert eine Entlohnung der Produktionsfaktoren gemäß ihrer Grenzproduktivität: (10) wt = f(kt) - ktf'(kt) = ßkS (11) rt = f'(kt) = a k~tß. Bei der staatlichen Budgetrestriktion konzentrieren wir uns auf die Einnahmenseite, da für unser Anliegen die Kenntnis der Differentialwirkungen der Kreditim Vergleich zur Steuerfinanzierung gegebener Staatsausgaben ausreichend ist4. In einer Periode t gibt der Staat Dt + i Wertpapiere mit einperiodiger Laufzeit aus. Die Bruttokreditaufnahme Dt + 1 dient der Tilgung der in der Vorperiode aufgenommenen Kredite Dt sowie der Finanzierung der darauf zu entrichtenden Zinszahlungen rtDt. Das Budgetdefizit (Nettokreditaufnahme) Bty definiert als Differenz aus Bruttokreditaufnahme und Tilgungszahlungen, sei ein konstanter Bruchteil des Einkommens: Bt: = Dt + i - Dt = b Yt (b = Kreditaufnahmesatz). Da im Steady-State der Schuldenstand mit der Rate n wächst (Dt+ i = (1 + n) Dt), gilt Bt = n Dt und wegen Bt = b Yt auch Dt = (b/n) Yt. Ist der Zinssatz größer als die Wachstumsrate, müssen zur Finanzierung eines Teils der Zinszahlungen Steuern herangezogen werden. Zur Vermeidung von Substitutionseffekten soll dies über eine Arbeitseinkommensteuer Tt = rwtNt geschehen. Gilt hingegen r < n, erhält die junge Generation einen Transfer (r ist in diesem Fall negativ). Die staatliche Budgetrestriktion Dt + i + Tt = Dt + rt Dt hat unter Beachtung der genannten Verhaltens- 3 In dieser Arbeit bezieht sich die Angabe „Pro-Kopf" auf die junge Generation; exakterweise müßte es daher stets „Pro-Erwerbstätigen" heißen. 4 Die hier nicht explizit modellierten Staatsausgaben seien konsumtiver Natur und über eine Arbeitseinkommensteuer finanziert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität 459 funktionell sowie von wtNt = ß Yt und r = a/v im Steady-State5 folgendes Aussehen: ab (12) b + ß T = . n v Dabei bezeichnet v : = Kt/Yt den Kapitalkoeffizienten. Das temporäre (gesamtwirtschaftliche) Gleichgewicht einer Periode wird unter Ausnutzung des Walras'-Gesetzes durch das Gleichgewicht auf dem Kapitalmarkt wiedergegeben. Während sich das Kapitalangebot aus der Ersparnis der jungen Generation St = stNt und aus den geplanten Vererbungen (1 + n) qt- i Nt _ i der alten Generation zusammensetzt, findet man auf der Kapitalnachfrageseite den Staat mit der Bruttokreditaufnahme Dt + i sowie die Unternehmen, die den Kapitalstock der Folgeperiode Kt +1 finanzieren müssen: stNt + (1 + n) qt _ i Nt - i = Kt + 1 + Dt+i. Im Steady- State und in Pro-Kopf-Größen erhält man b (1 + n) (13) s + q = (l + n)/c + y . n Um die Steady-State-Eigenschaften der betrachteten Wirtschaft zu ermitteln, kehren wir zu Gleichung (7) zurück. Im Steady-State ist der Grenznutzen des Ruhestandskonsums für alle Generationen gleich, zudem ist der Zinssatz konstant. Damit vereinfacht sich (7) zu 1 + r (14) = 1 + n , 1 + 0 woraus wegen r = a/v sofort der gleichgewichtige Kapitalkoeffizient a (15) v = n + g + ng folgt. Da (14) lediglich die Steady-State-Schreibweise der Optimalitätsbedingung (4) darstellt, ist die Kapitalbildung in der Wirtschaft durch die Wahl der optimalen Vererbung schon eindeutig bestimmt. Die Gleichgewichtsbedingung für den Kapitalmarkt (13) braucht für die Ermittlung von (15) nicht herangezogen zu werden. Wie aus (14) ersichtlich, ist ein Steady-State mit positiven Vererbungen stets durch die Relation r> n gekennzeichnet. Es handelt sich also um einen 5 Steady-State-Werte sind durch das Weglassen des Zeitindexes t gekennzeichnet, da sie für alle Perioden t konstant sind. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
460 Jochen Michaelis im Phelpschen Sinne unterkapitalisierten Steady-State. Wie läßt sich dieses Resultat plausibel machen? Erhöht ein Individuum die Vererbung an jeden Nachfahren um eine Einheit, muß es in der Ruhestandsperiode einen Konsumverzicht von 1 + n leisten, der mit einer Nutzeneinbuße von (1 + n) 3 ut/S c2 t einhergeht. Die Ressourcen jedes Nachfahren erhöhen sich infolge der Zinszahlungen um 1 + r, so daß sich der Nutzenzuwachs auf (1 + r) 3 ut +i/3 c? +1 beläuft (vgl. (5)). Da die vererbende Generation den Nutzenzuwachs der Nachfahren abdiskontiert, muß als notwendige Bedingung für positive Vererbungen (1 + r) 3 ut +1/3 c2 t + i > (1 + n) 3 ut/3 c\ gelten. Im Steady-State reduziert sich diese Bedingung auf r > n. III. Wann ist das Vererbungsmotiv wirksam? Die bis dato getroffenen Aussagen bezüglich der Eigenschaften des Steady-State basieren auf der Annahme eines wirksamen Vererbungsmotivs. Welche Bedingungen müssen nun aber vorliegen, damit das Vererbungsmotiv auch tatsächlich greift und folglich die Nichtnegativitätsbedingung q > 0 erfüllt ist? Zur hierfür notwendigen Bestimmung der gleichgewichtigen Vererbung q ist die Gleichgewichtsbedingung für den Kapitalmarkt (13) heranzuziehen. Die auf der Kapitalangebotsseite zu findende Ersparnis der jungen Generation führt uns zu deren Konsum/Ersparnis-Entscheidung in der Arbeitsperiode. Aus Vereinfachungsgründen sei im folgenden die Nutzenfunktion (1) durch eine Cobb-Douglas-Funktion spezifiziert: ut = y In c] + <5 In c\ + [1/(1 + g)] ut + i mit y, ö > 0 und y + ö = 1. Die nutzenmaximale Aufteilung des Nettoarbeitseinkommens auf Konsum und Ersparnis kann unter Zugrundelegung dieser Funktion aus der Marginalbedingung (3) in Verbindung mit der Steady-State-Version der individuellen Budgetrestriktion (2) sowie (14) gewonnen werden: y g (16) c1 = y(l - r)w + q 1 + g (17) s = (5(1 - r) w q . l + £> Der durch die Erbnahme bedingte Ressourcenzuwachs in der Ruhestandsperiode fällt mit (1 + r) q größer aus als die Ressourcenminderung infolge der eigenen Vererbung in Höhe von (1 + n) q. Die positive Differenz (r - n) q wird zur Erhöhung von c2 und c1 verwendet. Da die Erbnahme aber erst zu OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
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468 Jochen Michaelis Zusammenfassung Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität Ein Beitrag zum Ricardianischen Äquivalenztheorem Während Barro zwar die Gültigkeit des Ricardianischen Äquivalenztheorems im Fall positiver Vererbungen nachgewiesen hat, konnte er indes kein Kriterium dafür entwickeln, wann das Vererbungsmotiv tatsächlich wirksam wird. Da eine erhöhte Staatsverschuldung von den Individuen mit einer erhöhten Vererbung „beantwortet" wird, ist es evident, daß die Höhe und damit denknotwendig das Auftreten der Vererbungen selbst vom Ausmaß der staatlichen Kreditaufnahme abhängig ist. Unterschreitet die Staats Verschuldung eine bestimmte Grenze, kommt es zur sogenannten Randlösung, d.h. trotz Vererbungsmotiv treten keine Vererbungen auf. Der Staat kann mithin via Staatsverschuldung das Wirksamwerden des Vererbungsmotivs determinieren. Mit anderen Worten, das Ricardianische Äquivalenztheorem ist eine Funktion der Höhe der Staatsverschuldung. Wählt der Staat denjenigen Kreditaufnahmesatz, bei dem die Vererbungen gerade Null werden, kommt es zu einem unterkapitalisierten Steady-State. Um zur Goldenen Regel der Kapitalakkumulation zu gelangen, bedarf es einer Forcierung der Kapitalbildung. Die hierzu notwendige Absenkung der Staatsverschuldung kann wegen der Randlösung nicht durch eine entsprechende Verringerung der Vererbungen konterkariert werden, so daß die Politik den gewünschten Erfolg zeitigt. Da im pareto-optima- len Steady-State mithin keine Vererbungen auftreten, ist die optimale Finanzpolitik unabhängig von der Existenz eines Vererbungsmotivs. Sie ist identisch mit derjenigen im Modell ohne Vererbungsmotiv. Summary Government Debt as a Reason for Lacking Neutrality A Contribution to the Ricardian Equivalence Theorem While Barro did in fact prove the validity of the Ricardian equivalence theorem for making positive bequests, he was, however, in no position to define under what circumstances a motive for bequests actually exists. Since private individuals "respond" to increased government debt by increasing the legacies they hand down, it is evident that the very level and, consequently, actual bequests depend on the level of government borrowing. If the level of government debt falls short of a certain limit, it turns out that - although there is a motive for handing down legacies - actual bequests are not made. This means that government is in a position to determine through the level of its borrowings whether a motive for bequests actually materializes. In other words, the Ricardian equivalence theorem is a function of the level of government borrowing. If government adopts a rate of borrowing that reduces the handing down of legacies to about nil, the result is an undercapitalized steady state. In order to arrive at the golden rule of capital accumulation, there is a need for forced capital formation. It is impossible to counteract the lowering of the level of government borrowing by adequately reducing bequests because of the fact that bequests are actually not made OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25
Staatsverschuldung als Quelle der Nicht-Neutralität 469 in spite of an existing motive therefore, which means that this policy generates the desired results. Since bequests are consequently not made in the pareto-optimal steady state, optimum fiscal policies are independent of an existing motive for making bequests. It is identical with the one contained in the model precluding the motive for making bequests. Résumé La dette publique, source de la non-neutralité Un article sur le théorème d'équivalence de Ricardo Barro a certes prouvé la validité du théorème d'équivalence de Ricardo dans le cas de transmissions positives. Il n'a néanmoins pas pu développer de critère indiquant quand le motif de transmission produit réellement son plein effet. Les individus „répondant" à un accroissement de la dette publique par un augmentation des transmissions, il est évident que l'ampleur et, partant, l'apparition des transmissions mêmes, dépend de l'importance de l'emprunt public. Si la dette publique reste inférieure à une certaine limite, aucune transmission ne se produit malgré le motif de transmission (effet dit marginal). L'Etat peut donc déterminer au moyen de la dette publique quand le motif de transmission produit son plein effet. En d'autres mots, le théorème d'équivalence de Ricardo est une fonction du montant de la dette publique. Si l'Etat choisit un taux d'emprunt pour lequel les transmissions sont nulles, on en arrive à un steady-state sous-capitalisé. Pour atteindre la règle d'or de l'accumulation de capital, il faut forcer la formation de capital. La diminution de la dette publique, nécessaire pour ce faire, ne peut pas être contrecarrée par une réduction correspondante des transmissions à cause de l'effet marginal susmentionné, de sorte que la politique produit le résultat souhaité. Comme il n'y a pas de transmission dans le steady-state optimal de pareto, la politique financière optimale ne dépend pas de l'existence d'un motif de transmission. Elle est identique à celle décrite dans le modèle sans motif de transmission. 31 Kredit und Kapital 4/1989 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.22.4.453 | Generated on 2023-01-16 12:58:25