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Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen

Buhl, Hans Ulrich,Faisst, Ulrich,Pfaller, Ralph

Abstract

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Full text

Buhl, Hans Ulrich; Faisst, Ulrich; Pfaller, Ralph Article Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Buhl, Hans Ulrich; Faisst, Ulrich; Pfaller, Ralph (2007) : Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen, Kredit und Kapital, ISSN 1865-5734, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 40, Iss. 1, pp. 17-57, https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/293562 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Einleitung Das Privileg der Studierenden, Hochschulbildung unentgeltlich zu erhalten, wird in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 ist der Weg frei für die Erhebung von Studiengebühren, die in naher Zukunft circa 1,5 Millionen Studierende in Deutschland betreffen wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Bundesländer, bei Erhebung von Studiengebühren gleichzeitig für sozialverträgliche Darlehensangebote an ihre Studierenden zu sorgen. Diese Darlehen sind jedoch mit Risiken verbunden, weil Studierende in der Regel keine Sicherheiten bieten können. Daher muss mit erheblichen Ausfällen ± von geschätzten 10% bis 20% des Darlehensvolumens 2 ± gerechnet werden. Ziel des Beitrags ist es zu analysieren, wie diese Ausfälle mithilfe axiomatisch fundierter Modelle auf die Hochschulen verteilt werden können und welche Implikationen daraus folgen. Der Beitrag gliedert sich wie folgt: Nach einer Vorstellung der Rahmenbedingungen von Studiengebühren im Abschnitt II werden in Abschnitt III Anforderungen an eine faire Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen formuliert. Darauf aufbauend werden in Abschnitt IV verschiedene Modelle entwickelt und insbesondere folgende Forschungsfragen untersucht: · Forschungsfrage 1 Wie soll ein Modell zur Allokation der Ausfälle gestaltet sein, wenn die erwarteten Ausfälle eigenverantwortlich gedeckt werden sollen? Zur Beantwortung dieser Frage wird in einem ¹Marktmodellª untersucht, wie jede Hochschule die Ausfälle ihrer Studierenden eigenverantwortlich in anteilsgerechter Höhe tragen kann. Kredit und Kapital 1/2007 Kredit und Kapital, 40. Jahrgang, Heft 1, Seiten 17±57 Abhandlungen 1Vgl. Bundesverfassungsgericht (2005). 2Vgl. Hinrichsen/Luckert (2005), S. 34, eigene Untersuchungen in Braunwarth et al. (2005). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 · Forschungsfrage 2 Wie soll ein Modell zur Allokation der Ausfälle gestaltet sein, wenn die erwarteten Ausfälle von allen Hochschulen vollständig kollektiv getragen werden sollen? Als Lösung dazu kann ein ¹Sozialismusmodellª dienen, in dem die Hochschulen die Ausfälle aller Studierenden vollständig untereinander ausgleichen. Dieses Vorgehen ist bereits in Bayern und Nordrhein-Westfalen in Gesetzentwürfen verankert und in allen weiteren Studiengebühren erhebenden Bundesländern geplant. · Forschungsfrage 3 Wie soll ein Modell zur Allokation der Ausfälle gestaltet sein, damit der Grad der Umverteilung zwischen den Hochschulen politisch frei bestimmbar ist? Hierzu wird ein ¹Lenkungsmodellª entwickelt, das auf Basis axiomatisch fundierter Anforderungen eine faire Umverteilungsfunktion ableitet, welche eine Kombination von Markt- und Sozialismusmodell ermöglicht. Schlieûlich werden die aus diesen Modellen resultierenden Implikationen und Anreizwirkungen auf die Hochschulen und deren Ausbildungsqualität sowie das längerfristige Studiengangangebot diskutiert. Im abschlieûenden Abschnitt V wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf weitergehende Forschungsfragen gegeben. II. Rahmenbedingungen der Studiengebührenfinanzierung Im Folgenden werden einige Rahmenbedingungen erörtert, die im Zuge der Studiengebührenfinanzierung berücksichtigt werden müssen. 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Markt Auf dem Weg zu einer wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft kommt den Studiengebühren eine bedeutende Rolle zu. 3 Was in anderen führenden Volkswirtschaften wie den USA, Australien oder Groûbritannien längst üblich ist, wird daher künftig auch in den von der Union regierten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen zum Regelfall werden. 4 Wie in Tabelle 1 dargestellt, wollen bereits acht der 16 Bundesländer Studiengebühren einführen, darunter die fünf mit der gröûten Anzahl an Studierenden. Kredit und Kapital 1/2007 3Vgl. Klodt (2005), S. 11. 4Vgl. Fricke (2005), S. 86. 18 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Tabelle 1 Überblick über Bundesländer und Anzahl der von der Einführung von Studiengebühren betroffenen Studierenden 5 Bundesland Einführung geplant? Zeitpunkt Anzahl der Studierenden Baden-Württemberg Ja SS 2007 239.794 Bayern Ja SS 2007 249.131 Bremen Ja WS 2006/07 6 34.553 Hamburg Ja WS 2006/07 69.737 Hessen Ja WS 2007/08 160.026 Niedersachsen Ja WS 2006/07 154.722 Nordrhein-Westfalen Ja WS 2006/07 466.302 Saarland Ja WS 2007/08 19.335 Anzahl künftiger Studiengebührenzahler 1.376.324 Brandenburg Unentschieden 41.036 Sachsen Unentschieden 106.552 Schleswig-Holstein Unentschieden 46.157 Anzahl potenzieller künftiger Studiengebührenzahler 1.570.069 Berlin Nein 141.010 Mecklenburg-Vorpommern Nein 34.983 Sachsen-Anhalt Nein 52.439 Thüringen Nein 48.683 Rheinland-Pfalz Nein 99.138 Anzahl aller Studierenden in Deutschland 1.963.598 Kredit und Kapital 1/2007 5Daten aus van Bebber (2005) in Verbindung mit BMBF (2005), S. 20, Zahlen für das Wintersemester 2004/05; Entscheidungsstand in den Bundesländern nach Pressemitteilungen der Landesregierungen bzw. Medienberichten; eigene Berechnung. 6Bremen will Studiengebühren lediglich für Nicht-Landeskinder einführen. Für die Berechnung der Anzahl der Studiengebührenzahler wird angenommen, 50% der Bremer Studenten seien Landeskinder. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 19 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Derzeit steht als Einstieg ein Betrag von 500 Euro pro Semester zur Diskussion, der sich nach einer Schätzung des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung in den Folgejahren auf 2.500 Euro erhöhen könnte. 7 Die rund 1,5 Millionen betroffenen Studierenden in Deutschland finanzieren ihr Studium gegenwärtig gröûtenteils durch Zuschüsse der Eltern, eigenen Verdienst oder BAföG-Darlehen. 8 Wenn künftig neben den Lebenshaltungskosten auch Studiengebühren finanziert werden müssen, steigt ihr Kapitalbedarf und damit die Notwendigkeit der Erschlieûung zusätzlicher Finanzierungsmittel und Finanzierungsquellen. Dabei wird von einem jährlichen Finanzierungsvolumen 9 von rund 500 Millionen Euro ausgegangen. 10 Um die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 11 geforderte Sozialverträglichkeit der Studiengebühren zu gewährleisten, muss den Studierenden daher die Möglichkeit gegeben werden, die Studiengebühren erst nach Beendigung des Studiums zu bezahlen. In den Bundesländern werden Darlehensangebote zur Finanzierung der Studiengebühren bereits entwickelt. 2. Ausfälle von Darlehen zur Studiengebührenfinanzierung Bei der Vergabe von Darlehen zur Studiengebührenfinanzierung ist zu beachten, dass die studentische Zielgruppe in der Regel keine Sicherheiten aufweisen kann. Daher stellt sich die Frage, ob das nach Studienabschluss erzielte Einkommen ausreicht, um die Rückzahlungsraten bezahlen zu können. 12 Zur Beantwortung ist eine Reihe von Einflussfaktoren auf das Ausfallrisiko in Betracht zu ziehen. Dazu zählen Studienabbruch, Länge der Übergangsphase in die reguläre Erwerbstätigkeit sowie Arbeitslosigkeit. 13 Ein Blick auf die Absolventenzahlen zeigt ein erschreckendes Bild. Von 100 Studienanfängern erreichen im Mittel nur 60 einen Abschluss im angestrebten Studienfach. 14 Dabei ergeben sich groûe Unterschiede zwi- Kredit und Kapital 1/2007 7Vgl. Handelsblatt (2005), S. 19. 8Vgl. Issersted et al. (2004), S. 161 ff. 9Das Finanzierungsvolumen entfällt auf Studiengebühren und Lebenshaltungskosten. 10 Vgl. Handelsblatt (2005), S. 19. 11 Vgl. Bundesverfassungsgericht (2005). 12 Vgl. Hollweg (2005), S. 32. 13 Daneben sind allgemein bekannte Risiken wie Berufsunfähigkeit und Tod für den Ausfall von Rückzahlungen zu beachten. Diese können jedoch abgesichert werden, vgl. Hollweg (2005), S. 33 f. 14 Ohne Berücksichtigung von Zugängen durch Wechsler in das Studienfach. 20 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 schen verschiedenen Studienfächern. Während beispielsweise im Fachbereich Medizin 88 von 100 Studienanfängern ihr Studium erfolgreich beenden, liegt die Absolventenquote bei den Sprach- und Kulturwissenschaften bei lediglich 27 von 100. 15 Allerdings ist zu beachten, dass nicht jeder Studienabbruch zu einem Ausfall der Rückzahlungen führen muss, da rund 42% der Studienabbrecher direkt in einen Beruf einsteigen und weitere 40% eine andere qualifizierende Ausbildung wählen. 16 Auch der Übergang in die reguläre Erwerbstätigkeit ist als Risikofaktor von Bedeutung. Während Fachhochschulabsolventen bereits nach zwölf Monaten zu rund 80% regulär erwerbstätig sind, dauert es bei Universitätsabsolventen im Durchschnitt etwa drei Jahre, bis diese Schwelle erreicht ist ± mit erheblichen Unterschieden zwischen verschiedenen Studienfächern. 17 Trotz teilweise langer Übergangszeiten haben Akademiker Arbeitsmarktstudien zufolge relativ gute bis sehr gute Berufschancen, sodass der Faktor Arbeitslosigkeit zu überschaubaren Ausfallrisiken führt. 18 Schlieûlich ist die Einkommensstreuung zwischen Absolventen verschiedener Studiengänge zu beachten. Aufgrund der genannten Faktoren werden die Ausfälle, wie einleitend erwähnt, auf 10% bis 20% des Darlehensvolumens möglicher Studienkredite geschätzt. 3. Mögliche Träger der Ausfallrisiken Zur Sicherung der Ausfälle von Studiengebührendarlehen kommen grundsätzlich alle am Kreditvergabeprozess beteiligten Gruppen in Betracht: der Studierende selbst beziehungsweise dessen Eltern, Banken, der Staat oder die Hochschulen. Jedoch kann die Ausfallsicherung vom Studierenden selbst oder dessen Eltern kaum übernommen werden. Gerade bedürftige Studierende, die auf die Darlehensfinanzierung der Studiengebühren angewiesen sind, haben kein Vermögen, das als Sicherheit dienen kann. Ebenso können die Eltern sozial schwacher Familien keine Ausfallsicherung übernehmen. Zudem sollte auch Studierenden mit gestörtem Verhältnis zu ihren Eltern ein adäquates Darlehensangebot unterbreitet werden können. Kredit und Kapital 1/2007 15 Vgl. Heublich et al. (2002), S. 37, Braunwarth et al. (2005). 16 Vgl. Hollweg (2005), S. 32. 17 Vgl. Kerst/Minsk (2004), S. 9 ff. Die Übergangszeit überbrücken viele Absolventen arbeitslos, mit Referendariatszeiten, Praktika beziehungsweise sonstigen Übergangstätigkeiten oder Weiterbildung. Dabei reicht das erzielte Einkommen kaum aus, um für die Rückzahlung eines Darlehens aufzukommen. 18 Vgl. Hollweg (2005), S. 32. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 21 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Die Übernahme des Ausfallrisikos durch wertorientiert geführte Banken würde zwangsläufig zu risikoadjustierten Darlehenskonditionen in Abhängigkeit der Einkommenserwartung der Studierenden sowie eventueller Bürgschaften führen. Eine Selektion der Studierenden nach Kriterien wie beispielsweise dem gewählten Studienfach liegt aufgrund der damit in Verbindung stehenden unterschiedlichen Ausfall- und Einkommenserwartungen nahe, 19 widerspricht aber der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sozialverträglichkeit. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und dem Streben nach konsolidierten Haushalten ist auch seitens des Staates wenig Gestaltungsspielraum für die Ausfallsicherung gegeben. Überdies sollte Studiengebührenfinanzierung keine ungewollte Belastung der Allgemeinheit der Steuerzahler darstellen. Daher muss die Ausfallsicherung durch Hochschulen übernommen werden. Die Hochschulen beeinflussen die Ausbildungsqualität durch die Lehrinhalte, die zur Verfügung gestellten Ausbildungskapazitäten, die Auswahl der Studierenden sowie deren Betreuung während des Studiums und die Vermittlung von Praktika. Diese Faktoren zielen darauf ab, den vom Markt geforderten Bedarf an Arbeitskräften besser zu decken. Folglich ist die Ausbildungsqualität einer Hochschule beziehungsweise eines Studiengangs von entscheidender Bedeutung für dessen Marktfähigkeit, welche wiederum die Einkommenserwartung der Absolventen bestimmt. Die studiengangspezifische Verteilung der Einkommenserwartung lässt auf das Ausfallrisiko des Darlehens in der Rückzahlungsphase schlieûen. Wir gehen deshalb von der Hypothese aus, dass die oben genannten ± von der Hochschule beeinflussbaren ± Faktoren von maûgeblicher Bedeutung für das Ausfallrisiko sind. Verantwortliche auf Ebene der Hochschulen, Fakultäten und Studiengänge können somit direkten Einfluss auf die später zu erwartenden Ausfälle nehmen. 4. Kreditvergabeprozess Die Abwicklung der Kreditvergabe sollte durch Banken erfolgen, da sie im Gegensatz zu den Hochschulen über das erforderliche Prozess- Know-how verfügen. Wenn der Staat die Kreditvergabe an Studierende zur Finanzierung der Studiengebühren durch seine Förderbanken unterstützen möchte, 20 treten die Banken lediglich als kontoführende Institu- Kredit und Kapital 1/2007 19 Vgl. Hinrichsen/Luckert (2005), S. 34 f. 22 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 tion auf, während die Kredite über die Förderbanken der Studiengebühren erhebenden Bundesländer (wie beispielsweise die LfA Förderbank Bayern oder die NRW.BANK) finanziert und verbucht werden. Abbildung 1 stellt den Kreditvergabeprozess dar. Dabei ist auch die Einbindung der Förderbanken angedeutet. Demnach vergeben Banken jeweils zu Beginn eines Studiensemesters einen (Teil-)Kredit in Höhe der Studiengebühren an die Studierenden, die den Betrag an die Hochschulen abführen. Nach Beendigung des Studiums zahlen die Studierenden das Darlehen in regelmäûigen Raten an die Banken zurück. Die Hochschulen verwenden einen Teil der Studiengebühren zur Ausfallsicherung, indem sie bis zum Ende des Studiums durch Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds einen Kapitalstock aufbauen, aus dem die erwarteten Ausfälle aller Studierenden gedeckt werden. Somit werden Ausfälle durch Kapitaldeckung bedient und nicht im Umlageverfahren. Der Staat ist zugleich Träger der staatlichen Hochschulen und der Förderbanken. Aufgrund der hervorragenden Bonität des Staates entfällt damit die gemäû Basel II geforderte regulatorische Eigenkapitalunterlegung. 21 Die Einsparungen durch verbesserte Refinanzierungskonditionen sowie die Risikoträgerschaft der Hochschulen über den Ausfallsiche- Kredit und Kapital 1/2007 STUDIERENDE FÖRDERBANKEN HOCHSCHULEN Ausfallsicherungsfonds verwendbare Gebühren Uni2 Uni3 Uni1 Uni2 Uni3 Uni1 Kreditvergabe Rückzahlung Rückzahlung bei Ausfall Studiengebühren STAAT Träger Träger BANKEN (Re-)Finanzierung STUDIERENDE FÖRDERBANKEN HOCHSCHULEN Ausfallsicherungsfonds verwendbare Gebühren Uni2 Uni3 Uni1 Uni2 Uni3 Uni1 Kreditvergabe Rückzahlung Rückzahlung bei Ausfall StudiengebührenStudiengebühren STAAT Träger Träger BANKEN (Re-)Finanzierung Abbildung 1: Der Kreditvergabeprozess 20 Das ist beispielsweise gemäû Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (2005) und Bayerische Staatskanzlei (2005), S. 4, in Bayern vorgesehen. In anderen Bundesländern ist mit ähnlichen Regelungen zu rechnen. 21 Vgl. Baseler Ausschuss (2004), S. 47 f. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 23 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 rungsfonds können an Studierende einheitlich weitergegeben werden, um so vergünstigte und somit sozialverträglichere Darlehen zu ermöglichen. 22 Im Folgenden sollen nun Anforderungen an eine faire Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen definiert werden (Abschnitt III) sowie darauf aufbauend unterschiedliche Modelle entwickelt und deren Implikationen untersucht werden (Abschnitt IV). 23 III. Anforderungen an die Modelle zur Allokation der Ausfälle In Bundesländern, die zukünftig Studiengebühren erheben, müssen die Ausfälle von Studiengebührendarlehen voraussichtlich durch die Hochschulen getragen werden. So ist in Bayern und NRW geplant, dass die Hochschulen einen Teil der vereinnahmten Studiengebühren in einen Ausfallsicherungsfonds einzahlen müssen. 24 Dieser Vorgang wird im Folgenden als Ausfalldeckung bezeichnet. Kredit und Kapital 1/2007 22 Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über die KfW Förderbank Bildungskredite nach den Kriterien des BAföG (2004) an. Zusätzlich dazu hat die KfW Förderbank im Auftrag des BMBF ab dem 01. April 2006 das ¹KfW Studienkreditprogrammª angekündigt. Dieses soll auch für Studierende, die nicht denhartenKriteriendesBAföG (2004) entsprechen, die Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten zu einem günstigen Zinssatz von 5%±5,5% ermöglichen (vgl. KfW Förderbank (2006) und Pache/Marschall (2006)). Die Kreditvergabe erfolgt über Kreditinstitute und Studentenwerke als Vertriebspartner. Obwohl dieses Programm lediglich das Ziel verfolgt, Studierenden die Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten zu erleichtern, dürfte es von den Studierenden teilweise auch zur Finanzierung von Studiengebühren genutzt werden. 23 Nicht betrachtet werden im Rahmen dieses Beitrags allgemeine Fragen des Hochschulmanagements (vgl. beispielsweise Müller-Böling/Fedrowitz (1998) oder Backes-Gellner/Schmidtke (2003)) sowie spezifische Fragen z.B. der Leistungsmessung an Hochschulen (vgl. beispielsweise Fabel et al. (2002) oder Leszcensky (2003)), einer anreizkompatiblen Organisationsstruktur und Mittelverteilung an Hochschulen (vgl. beispielsweise Fabel/Demougin (2006), Leszcensky/Orr (2004)) oder des Wettbewerbs zwischen Hochschulen (vgl. z.B. Rey (2001), Fraja/Iossa (2002)). 24 So ist beispielsweise in Bayern laut einem Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (2005) geplant, dass die Hochschulen 10% der vereinnahmten Studiengebühren in einen Ausfallsicherungsfonds einzahlen müssen. In Nordrhein-Westfa- len ist vorgesehen, dass die Hochschulen sogar 20% der Studiengebühren an einen Ausfallsicherungsfonds abführen (vgl. Gesetzentwurf der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung (2005)). Einen alternativen Weg beschreitet Baden-Württemberg mit einem nachträglichen Umlageverfahren nach der Anzahl der Studierenden (vgl. Gesetzblatt in Baden-Württemberg (2005)). In den weiteren Bundesländern 24 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 für eine erste näherungsweise Schätzung der Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default EaD), der Ausfallwahrscheinlichkeit pro Kreditnehmer und Periode (Probability of Default PD) sowie der Verlustquote (Loss Given Default LGD) an den jeweiligen Hochschulen bzw. Fachrichtungen dienen. 39 Aus diesen Schätzungen lassen sich die jeweils zu erwartenden Ausfälle (Expected Losses EL) durch folgendes Produkt berechnen: 40 EL EaD PD LGD5 Die jeweiligen Parameter könnten für Studienabbrecher (Abr), Studienfachwechsler (W) und reguläre Absolventen (Reg) getrennt betrachtet werden, da beispielsweise die Erwerbslosigkeitsquoten sowie die beobachtbare mittlere Dauer bis zum Beginn einer Erwerbstätigkeit zwischen den drei Gruppen stark voneinander abweichen. 41 Im Folgenden werden diese jedoch vereinfachend zusammengefasst. Das bedeutet, es gibt für jede Hochschule i1;...;nund jedes Hochschulabgangssemester s1;...;müber die gesamte Rückzahlungsphase zu den Zeitpunkten ts;...;Tÿ1 jeweils ein PDs t;iund LGDs t;i. Somit gilt für die erwarteten Ausfälle ELs t;ider Hochschulabgänger in Semester san Hochschule izum Zeitpunkt t: ELs t;iEaDs tPDs t;iLGDs t;i EaDs tPDs;Abr t;iLGDs;Abr t;iPDs;W t;iLGDs;W t;iPDs;Reg t;iLGDs;Reg t;i  6 Zur Ermittlung der barwertigen erwarteten Ausfälle ELs;0 ivon Hochschulabgängern, welche die Hochschule iin Semester sverlassen, werden die erwarteten Ausfälle zu Beginn jeder Periode in der Rückzahlungsphase abgezinst aufsummiert: ELs;0 iX Tÿ1 ts EaDs tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  t 7 Kredit und Kapital 1/2007 39 Eine mögliche Herangehensweise zur Schätzung erwarteter Ausfälle stellt Braunwarth et al. (2005), S. 13 ff., ausführlich vor. 40 Vgl. Deutsche Bundesbank (2002), S. 55. 41 Gleiches gilt für die Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten unterschiedlicher Studiengänge, vgl. Braunwarth et al. (2005). Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 31 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Mit der Methodik aus den Gleichungen (5), (6) und (7) werden die erwarteten Ausfälle des repräsentativen Studienanfängers in den drei folgenden Modellen ermittelt. 3. Marktmodell Im Marktmodell wird aufgezeigt, wie jede Hochschule eigenverantwortlich die Allokation der Ausfälle ihrer Studierenden übernehmen kann. Dabei wird eine Antwort auf Forschungsfrage 1 gegeben: Wie soll ein Modell zur Allokation der Ausfälle gestaltet sein, wenn erwartete Ausfälle eigenverantwortlich gedeckt werden sollen? a) Allokation der Ausfälle im Marktmodell (A6) Im Marktmodell soll jede Hochschule die erwarteten Ausfälle ihrer eigenen Hochschulabgänger selbst tragen. 42 Um die in (A6) angenommene eigenverantwortliche Ausfalldeckung in anteilsgerechter Höhe zu gewährleisten, zahlen Hochschulen in jedem Studiensemester, das ein Studierender vor dem Hochschulabgang absolviert hat, einen Teil des erwarteten Ausfalls seiner Rückzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds ein. 43 Dazu wird das gesamte Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren SG zunächst in vTeilkredite zerlegt, deren Auszahlung jeweils zu Semesterbeginn erfolgt. Die Rückzahlung aller vDarlehen beginnt zeitgleich zum Zeitpunkt s.DieRückzahlungsrate RZ t wird derart auf alle Teilkredite verteilt, dass alle sTeilkredite eine Rückzahlungsphase identischer Länge aufweisen. Auf den Teilkredit aus Semester ventfällt zum Zeitpunkt tentsprechend die Teilrückzahlungsrate rzv t. So lässt sich die erwartete Höhe der Forderung bei Ausfall eines in Semester vvergebenen Teilkredits EaDs;v tfür Studierende jedes Hochschulabgangssemesters szum Zeitpunkt termitteln. Nachfolgende Abbildung 5 zeigt die anfallenden Cashflows aus Sicht des Kreditnehmers. Kredit und Kapital 1/2007 42 Zusätzlich wird angenommen: Eine Inanspruchnahme des Darlehens erfolgt durch die Studierenden erst nach Zulassung zum Studium. Dies ist notwendig, um eine Diskriminierung der darlehensfinanzierten Studierenden zu vermeiden. 43 Im Rahmen dieses Beitrags soll eine anteilsgerechte Allokation der Ausfälle gemäû Annahme A6 betrachtet werden. Auf eine darüber hinausgehende Analyse einer verursachungsgerechten Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen und dabei möglicherweise bestehende Zuordnungsprobleme, die insbesondere bei Studiengangwechslern prinzipiell vorhanden sein können, wird zur Vereinfachung verzichtet (vgl. Annahme A1). 32 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Fällt ein Kreditnehmer zum Zeitpunkt tsaus, so gelten die gemäû (A5) exogen gegebene Ausfallwahrscheinlichkeit PDs tund die Verlustquote LGDs tfür alle vergebenen Teilkredite gleichermaûen. Lediglich die entsprechende Ausfallhöhe der Teilkredite EaDs;v tist unterschiedlich. Um eine eigenverantwortliche Ausfallsicherung in anteilsgerechter Höhe zu ermöglichen, wird zu Beginn des Semesters v1;...;mpro kreditfinanziertem Studierenden jeweils eine Einzahlung in den Ausfallsicherungsfonds getätigt, welche die erwarteten Ausfälle des zu Beginn des Semesters van den gemäû (A2) repräsentativen darlehensfinanzierten Studienanfänger vergebenen Teilkredits deckt. Allgemein gilt für diese zu tätigende Einzahlung rv;Markt iin Semester van Hochschule i: rv;Markt iEaDsv;v tvPDv v;iLGDv v;i 1icalc  v1ÿvEaDv;v v1PDv v1;iLGDv v1;i 1icalc  v2ÿv... EaDv;v Tÿ1PDv Tÿ1;iLGDv Tÿ1;i 1icalc  TÿvEaDv1;v v1PDv1 v1;iLGDv1 v1;i 1icalc  v2ÿv... EaDv1;v Tÿ1PDv1 Tÿ1;iLGDv1 Tÿ1;i 1icalc  Tÿv ...EaDm;v Tÿ1PDm Tÿ1;iLGDm Tÿ1;i 1icalc  TÿvX m svX Tÿ1 ts EaDs;v tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  t1ÿv 8 Damit muss Hochschule izu Beginn des Semesters vinsgesamt eine Summe in Höhe von Rv;Markt ifür alle darlehensfinanzierten Studierenden in den Ausfallsicherungsfonds einzahlen. 44 Kredit und Kapital 1/2007 Semester v s ... 2 1 Zeitpunkt t SG 0 1 ... s-1 s s+1 ... T-1 SG SG SG RZs+1 zum Zeitpunkt t=s+1 In Semester 2 vergebener Teilkredit s s rz ... s rz 2 s rz 1 s rz s 1s rz + ... 1s rz + 2 1s rz + 1 1s rz + 2 ... rz ... ... rz s ... rz 1 ... rz s 1T rz − ... 1T rz − 2 1T rz − 1 1T rz − Semester v s ... 2 1 Zeitpunkt t SG 0 1 ... s-1 s s+1 ... T-1 SG SG SG RZs+1 zum Zeitpunkt t=s+1 In Semester 2 vergebener Teilkredit s s rz ... s rz 2 s rz 1 s rz s 1s rz + ... 1s rz + 2 1s rz + 1 1s rz + 2 ... rz ... ... rz s ... rz 1 ... rz s 1T rz − ... 1T rz − 2 1T rz − 1 1T rz − Abbildung 5: Cashflows der Teilkredite aus Sicht des Kreditnehmers Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 33 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Rv;Markt irv;Markt iX1 iX m svX Tÿ1 ts EaDs;v tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  t1ÿvX1 i 45 9 Werden die Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds wie in Gleichung (9) beschrieben getätigt, so ist gewährleistet, dass die erwarteten Ausfälle bereits vor dem Zeitpunkt ihres Auftretens als Kapitalstock vorliegen. Somit weist der Ausfallsicherungsfonds im Erwartungswert zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo auf. b) Implikationen des Marktmodells Die Anwendung des Marktmodells bringt eine Reihe von Implikationen für die Hochschulen mit sich, die im Folgenden kurz dargestellt werden. ·Anreizwirkung: Wenn die Hochschulen eine Zielfunktion verfolgen, wie beispielsweise die Maximierung der Einnahmen aus Studiengebühren abzüglich der Verwaltungsausgaben sowie der Ausgaben zur Deckung der anteilsgerecht zu tragenden Ausfälle, dann bestehen Anreize zur Steigerung der Ausbildungsqualität. Im Marktmodell werden Kredit und Kapital 1/2007 44 Dabei werden alle erwarteten Ausfälle der in Semester vvergebenen Teilkredite in der Rückzahlungsphase (zu den Zeitpunkten s;...;Tÿ1) für alle Studierenden aufsummiert, welche die Hochschule iin den Semestern v;...;mverlassen. 45 Alternativ zum Marktmodell in (9) könnten die Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds auch in Abhängigkeit der Anzahl aller Studierenden einer Hochschule i(gewichtet mit den erwarteten Ausfällen pro Teilkredit eines Darlehensnehmers an der jeweiligen Hochschule i) vorgenommen werden: Hochschule i müsste dann zu Beginn des Semesters vEinzahlungen in Höhe von Rv;Markt iX n j1X m svX Tÿ1 ts EaDs;v tPDs t;jLGDs t;j 1icalc  t1ÿvX1 j ! P m svP Tÿ1 ts EaDs;v tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  t1ÿv  Zv i P n j1P m svP Tÿ1 ts EaDs;v tPDs t;jLGDs t;j 1icalc  t1ÿvZv j  in den Ausfallsicherungsfonds leisten. Dabei beschreibt der erste Faktor die erwarteten Ausfälle der in Semester vvergebenen Teilkredite an allen Hochschulen. Der zweite Faktor dient als Gewichtungsfaktor für den Anteil der von der Hochschule izu tragenden Ausfälle. Als Gewichtungsfaktor wird das Verhältnis einerseits aus dem Produkt der erwarteten Ausfälle pro Teilkredit eines Darlehensnehmers an einer Hochschule imultipliziert mit der Anzahl der Studierenden im Semester van der Hochschule i(im Zähler des Bruchs), andererseits aus der Summe über alle Hochschulen jaus diesem Produkt der erwarteten Ausfälle pro Teilkredit eines Darlehensnehmers an einer Hochschule jmultipliziert mit der Anzahl der Studierenden im Semester van der Hochschule j(im Nenner des Bruchs) herangezogen. Auch diese angepasste Formel würde den geforderten axiomatischen Eigenschaften E1±E3 genügen. Auf weitere Ausführungen soll im Weiteren jedoch verzichtet werden, da (9) im Vergleich zu dieser Formel eine transparentere und realitätsnähere Abbildung der Ausfälle im Rahmen eines Marktmodells ermöglicht. 34 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Hochschulen dazu gezwungen, die von ihren Studierenden verursachten Ausfälle in anteilsgerechter Höhe durch entsprechende Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds bei Erhalt der Studiengebühren zu decken. Dabei gilt: Je besser die Ausbildungsqualität einer Hochschule ist, desto geringer fallen ihre erwarteten Ausfälle aus. Bei schlechter Ausbildungsqualität, die zu entsprechend hohen Ausfällen in der Rückzahlungsphase führt, verursacht die Einführung von Studiengebühren hohe Rückstellungen für die Ausfallsicherung. ·Verantwortliche Ebene: Je detaillierter die Ausfälle verteilt werden, desto eher spüren einzelne Verantwortliche die Auswirkung der von ihnen zu vertretenden Ausbildungsqualität. Um die Anreizwirkung des Marktmodells zu verstärken, könnte die Allokation der Ausfälle daher ± anstatt auf Ebene der Hochschulen ± auch auf Ebene der Fakultäten oder Studiengänge erfolgen. Eine Zuordnung gar auf Ebene von einzelnen Dozenten gemäû ihren (Creditpoint-)Lehranteilen wäre zudem denkbar und würde die individuelle Anreizwirkung weiter verstärken. Durch die Kopplung der Professorenpensionen an die anteiligen Ausfälle könnte dem Problem Rechnung getragen werden, dass die Ausfälle erst Jahre später nach ihrer Verursachung zutage treten. Natürlich wäre eine solche Zuordnung auf die Dozenten nach Lehranteilen nicht im Einzelfall kausal begründbar und würde daher Diskussionen über deren Fairness auslösen. Die Festlegung der Ebene, welche die Verantwortung für die Deckung der Ausfälle übernehmen soll, ist eine hochschulpolitische Entscheidung. ·Maûnahmen zur Qualitätsverbesserung: Durch die Anreizwirkung des Marktmodells werden Hochschulen dazu angeregt, Maûnahmen wie ein marktgerechtes Lehrangebot, die Verbesserung der Studienberatung, eine möglichst treffsichere Auswahl der Studierenden, die Verkürzung der Studiendauer oder die Vermittlung von Praktika und praxisrelevanten Zusatzqualifikationen bis hin zu Career Placement Centern durchzuführen, um ihre Ausbildungsqualität zu steigern. Diese Maûnahmen zielen darauf ab, dem vom Markt geforderten Ausbildungsanspruch an die Absolventen gerecht zu werden, um den Studierenden den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern und ihr verfügbares Einkommen in der Rückzahlungsphase der Darlehen zu erhöhen. Wie Erfahrungswerte aus den Vereinigten Staaten illustrieren, kann beispielsweise auch die ¹Investitionª in einen Studienberater, der Studierende motiviert und dabei hilft, schneller und erfolgreicher zum Studienabschluss zu kommen, direkte Auswirkungen auf Berufschancen und Einkommenserwartungen der Absolventen haben und so zu Kredit und Kapital 1/2007 Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 35 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 einer Verringerung der Ausfälle von Studiengebührendarlehen führen. 46 Obwohl die Auswirkungen einer solchen Maûnahme sicherlich für eine Hochschule nicht in jedem Fall auf Basis von Benchmarks anderer Hochschulen und Expertenmeinungen genau geschätzt und abgegrenzt werden können, sollte sich dennoch die so erfolgte Verbesserung in der Ausbildungsqualität unmittelbar in den Prognosen für die später zu erwartenden Ausfälle niederschlagen und so zu einer unmittelbaren Verringerung der Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds führen. ·Neue Studienprogramme: Überdies wird das Marktmodell dazu führen, dass Hochschulen Studienprogramme mit geringen Abbrecherquoten etablieren, in denen leistungsfähige und nachgefragte Absolventen ausgebildet werden, um das Ausfallrisiko zu reduzieren. Da aber nicht jeder Studierende das Leistungsniveau erzielen kann, das wettbewerbsorientierte Hochschulen als Maûstab für ihre Absolventen fordern, müsste bereits vor Studienbeginn eine möglichst treffsichere Auswahl mit entsprechenden Zulassungsbeschränkungen getroffen werden. Damit wird es zwischen den Hochschulen zum Wettbewerb um die besten Abiturienten beziehungsweise zukünftigen Studierenden kommen. c) Beispiel zum Marktmodell 47 Beim Vergleich dreier Hochschulen lassen sich die Implikationen des Marktmodells illustrieren. Dazu wird ein stark vereinfachtes Beispiel vorgestellt. Die drei Hochschulen bieten jeweils ausschlieûlich einen Masterstudiengang im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich an, dessen Regelstudienzeit von vier Semestern von allen Absolventen ± jedoch nicht von den Studienabbrechern und Studienfachwechslern ± des hier betrachteten Anfängerjahrgangs an der jeweiligen Hochschule eingehalten wird. Zwischen den drei Hochschulen gibt es erhebliche Unterschiede in der Ausbildungsqualität, die zu unterschiedlichen Berufschancen und Einkommenserwartungen der Absolventen führen und sich daher entsprechend in den Ausfallwahrscheinlichkeiten widerspiegeln. Dabei ist Uni 1 eine qualitativ schlechte Hochschule mit entsprechend hohen Ausfall- Kredit und Kapital 1/2007 46 Vgl. Hollweg (2005). 47 Die Inputdaten für das Beispiel sind in Anhang 1 (einzusehen unter http:// www.wi-if.de/Publikationen) ausführlicher dargestellt. 36 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 wahrscheinlichkeiten PD der Studierenden. Ihre Ausfallwahrscheinlichkeiten liegen kumuliert bei 32%, das heiût, fast jeder dritte Darlehensnehmer fällt zu einem Zeitpunkt in der Rückzahlungsphase aus. Uni 2 ist eine qualitativ mittelmäûige Hochschule mit 16% kumulierter Ausfallwahrscheinlichkeit in der Rückzahlungsphase. Schlieûlich ist Uni 3 eine qualitativ gute Hochschule. Nur 8% ihrer Studierenden fallen in der Rückzahlungsphase aus. Die Verlustquote LGD beträgt an jeder der drei Hochschulen 80% für alle darlehensfinanzierten Studierenden, deren Darlehen im Laufe der Rückzahlungsphase ausfallen. An den Hochschulen sind jeweils Studiengebühren von 500 Euro pro Semester zu entrichten. Die Verzinsung jDdes Darlehens liegt bei 3% pro Periode, während sich das Kapital im Ausfallsicherungsfonds im selben Zeitraum mit 2% verzinst. Tabelle 2 zeigt, wie viel die Hochschulen pro darlehensfinanziertem Studienanfänger in den vier Studiensemestern zurücklegen müssen. Tabelle 2 Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds pro darlehensfinanziertem Studienanfänger eines Jahrgangs im Marktmodell 48 Marktmodell ± Einzahlungen pro Kreditnehmer t= 0123 Barwert der Einzahlungen Semester1234 Uni 1 105,97 88,94 68,10 30,19 287,07 Uni 2 52,99 44,47 34,05 15,09 143,54 Uni 3 26,49 22,24 17,03 7,55 71,77 Der Barwert der Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds entspricht für jede Hochschule jeweils dem Barwert der von ihren Studierenden verursachten erwarteten Ausfälle für t0. Entsprechend ihrer Ausbildungsqualität leistet Uni 1 pro darlehensfinanziertem Studienanfänger bereits mit dem Erhalt der ersten Studiengebühren 105,97 Euro Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds. Insgesamt muss sie auf- Kredit und Kapital 1/2007 48 Den Ergebnissen liegt eine EaD-Ermittlung zugrunde, die der Schuldhöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht und damit den eigentlichen EaD nur näherungsweise abbildet. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 37 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 grund der verhältnismäûig hohen Ausfälle mit barwertigen 287,07 Euro pro darlehensfinanziertem Studienanfänger die höchsten Einzahlungen entrichten. Demgegenüber beschränkt sich die Höhe der barwertigen Einzahlungen an Uni 3 mit 71,77 Euro pro darlehensfinanziertem Studienanfänger des betrachteten Jahrgangs auf ein Viertel dieses Betrags. 4. Sozialismusmodell Im Sozialismusmodell wird dargestellt, wie die Hochschulen i1;...;n die Allokation der Ausfälle aller Studierenden vollständig kollektiv übernehmen können. Dabei wird eine Antwort auf Forschungsfrage 2 gegeben: Wie soll ein Modell zur Allokation der Ausfälle gestaltet sein, wenn erwartete Ausfälle von allen Hochschulen vollständig kollektiv getragen werden sollen? a) Allokation der Ausfälle im Sozialismusmodell (A7) Im Sozialismusmodell sollen die erwarteten Ausfälle aller Studierenden (in Relation zur Anzahl der Studierenden in den jeweiligen Studiensemestern) gleich auf alle Hochschulen i 1;...;nverteilt werden. 49 Aus (A7) folgt, dass die erwarteten Ausfälle vollständig kollektiv getragen werden. Jede Hochschule zahlt in jedem Studiensemester einen gleich hohen Betrag pro Studierendem zur Ausfalldeckung in den Ausfallsicherungsfonds ein, unabhängig davon, wie groû der Anteil der darlehensfinanzierten Studierenden unter den insgesamt Studierenden an der jeweiligen Hochschule ist. Damit ist gewährleistet, dass keine Hochschule aufgrund eines zufällig hohen Anteils an darlehensfinanzierten Studierenden einen Nachteil erleidet. 50 Dieses Vorgehen stellt die gröûtmögliche Gleichstellung der Hochschulen im Hinblick auf die Ausfallsicherung dar und ist von allen Studiengebühren erhebenden Bundesländern in ähnlicher Form geplant. 51 Alternativ wäre es prinzipiell auch für das Sozialismusmodell analog zum Marktmodell denkbar, dieses von der Kredit und Kapital 1/2007 49 Dabei handelt es sich um eine politische Vorgabe, vgl. Burtscheidt (2005). 50 Daher besteht im Sozialismusmodell unabhängig von Fuûnote 42 kein Anreiz für die Hochschulen, den Anteil ihrer darlehensfinanzierten Studierenden möglichst gering zu halten. 51 Eine solche Regelung wurde beispielsweise am 25.10.2005 vom bayerischen Ministerrat beschlossen und soll zum Sommersemester 2007 umgesetzt werden, vgl. Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag (2005),S. 7. 38 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Anzahl der darlehensfinanzierten Studierenden an der jeweiligen Hochschule abhängig zu machen. Um jedoch das Sozialismusmodell möglichst realitätsnah zu gestalten, soll diese Alternative im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Der Barwert der erwarteten Ausfälle aller darlehensfinanzierten Studierenden EL0 Gesamt ist das Produkt aus den erwarteten Ausfällen des repräsentativen darlehensfinanzierten Studienanfängers an Hochschule i und der Anzahl der darlehensfinanzierten Studienanfänger X1 i. 52 EL0 Gesamt X n i1X m s1X Tÿ1 ts ELs t;i 1icalc  t ! X1 i ! X n i1X m s1X Tÿ1 ts EaDs tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  tX1 i ! 10 In den Berechnungen zum Sozialismusmodell setzt sich der EaDs taus der Summe aller vergebenen Teilkredite für Hochschulabgänger in Semester szum Zeitpunkt tzusammen, sodass gilt: X s v1 EaDs;v tEaDs t 11 Nun bezahlt jede Hochschule i1;...;npro Studierendem im jeweiligen Studiensemester v1;...;mden Gleichverteilungsanteil d in den Ausfallsicherungsfonds ein, der sich pro Periode mit Zins i calc verzinst. Die barwertige Summe aller Einzahlungen muss den barwertigen erwarteten Ausfällen aus Gleichung (10) ± jeweils bezogen auf t0±entsprechen, um die gestellte Anforderung (E1) zu erfüllen. Somit muss gelten: EL0 Gesamt dX n i1 Z1 id 1icalc  X n i1 Z2 i...d 1icalc  mÿ1X n i1 Zm idX m v1P n i1Zv i 1icalc  vÿ1 12 Aus den beiden Gleichungen (11) und (12) erhält man: dX m v1P n i1Zv i 1icalc  vÿ1X n i1X m s1X Tÿ1 ts EaDs tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  tX1 i ! 13 Kredit und Kapital 1/2007 52 Dabei werden alle erwarteten Ausfälle in der Rückzahlungsphase ts;s1;...;Tÿ1für die Hochschulabgänger aller Semester s1;...;man allen Hochschulen i1;...;naufsummiert und mit i calc abgezinst. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Aus Formel (13) kann der Gleichverteilungsanteil dwie folgt berechnet werden. dEL0 Gesamt P m v1P n i1 Zv i 1icalc  vÿ1 X n i1X m s1X Tÿ1 ts EaDs tPDs t;iLGDs t;i 1icalc  tX1 i ! 1 P n i1P m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 14 Hochschule imuss im Sozialismusmodell zu Beginn des Semesters v (zum Zeitpunkt vÿ1) eine Einzahlung in Höhe von Rv;Soz ifür alle Studiengebührenzahler Zv ileisten, die sich gemäû (A7) wie folgt berechnen lässt: Rv;Soz idZv iX n j1X m s1X Tÿ1 ts EaDs tPDs t;jLGDs t;j 1icalc  tX1 j ! Zv i P n j1P m u1 Zu j 1icalc  uÿ1 15 Somit erfolgt die Belastung der Hochschulen im Sozialismusmodell ± im Gegensatz zum Marktmodell ± in Abhängigkeit der Anzahl aller Studierenden. b) Implikationen des Sozialismusmodells Die Anwendung des Sozialismusmodells bringt eine Reihe von Implikationen für die Hochschulen mit sich, die im Folgenden kurz dargestellt werden. ·Subventionskultur: Im Sozialismusmodell gleichen die Hochschulen (gemäû der politischen Vorgabe abhängig von ihren Studierendenzahlen) ihre Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds zur Deckung der erwarteten Ausfälle über den Gleichverteilungsanteil dvollständig aus. Also werden die Hochschulen unabhängig von der Qualität ihrer Ausbildung zu jeweils gleichen Teilen an der Ausfallsicherung beteiligt. Eine Veränderung der Ausbildungsqualität einer einzelnen Hochschule beziehungsweise eines einzelnen Studiengangs oder eines einzelnen Dozenten wirkt sich somit kaum auf ihre Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds aus. Folglich werden im Sozialismusmodell qualitativ schlechte Studiengänge von qualitativ guten Studiengängen subventioniert. Zudem werden die Hochschulen an den Ausfällen von Studiengebührendarlehen unabhängig von deren Inanspruchnahme durch ihre Studierenden beteiligt. Kredit und Kapital 1/2007 40 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 gen (E1) bis (E3) erfüllt, ist es zur fairen Allokation der Ausfälle geeignet. c) Implikationen des Lenkungsmodells Die Anwendung des Lenkungsmodells bringt eine Reihe von Implikationen für die Hochschulen mit sich, die im Folgenden kurz dargestellt werden. ·Auswirkungen einer Veränderung der Ausbildungsqualität (und damit der erwarteten Ausfälle) auf die eigene Hochschule: Es gilt für den Barwert der Einzahlungen R0 iin den Ausfallsicherungsfonds an Hochschule i: R0 iEL0 i1ÿccP m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 0 B B B @ 1 C C C A X j6i EL0 jcP m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 ;20 wobei EL0 iwieder den Barwert der erwarteten Ausfälle an Hochschule iin t0 bezeichnet. Da die ¹abgezinstenª Studierendenzahlen P m v1 Zv i 1icalc  vÿ1der Hochschule iein Teil der gesamten ¹abgezinstenª Studierendenzahlen P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1aller an der Ausfalldeckung beteiligten Hochschulen sind, muss Ungleichung (21) gelten, wenn Hochschule imindestens einen Studienanfänger im betrachteten Jahrgang hat. 61 0<P m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 121 Kredit und Kapital 1/2007 61 Der Grenzfall P m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 1 ergibt sich, falls keine weitere Hochschule (auûer i) an der Ausfalldeckung beteiligt ist. Dann ist 1 ÿccP m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 1. Hochschule imüsste demnach ihre erwarteten Ausfälle vollständig selbst tragen, sodass R0;Markt iR0;Soz i. Eine Verringerung beziehungsweise Steigerung von EL0 i wirkt sich dabei in voller Höhe auf Hochschule iaus. Dasselbe Ergebnis erhält man, wenn der Umverteilungsgrad c= 0 gewählt wird. In beiden Fällen findet keine kollektive Ausfalldeckung statt. Das entspricht der Idee des Marktmodells. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 47 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Aus Ungleichung (21) lässt sich Ungleichung (22) folgern: 0<1ÿccP m v1 Zv i 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 1f  ur c20;1  22 Steigen (sinken) die barwertigen erwarteten Ausfälle EL0 ian Hochschule i, so erhöht (verringert) sich der Barwert ihrer Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds im Lenkungsmodell, und zwar umso stärker, je kleiner cgewählt wird. Andererseits wird die Auswirkung auf die verursachende Hochschule imit zunehmendem cgeringer, sodass der Anreiz zur Verminderung der Ausfälle durch die Verbesserung der Ausbildungsqualität abnimmt. Jedoch wird eine Hochschule iselbst im Sozialismusmodell mit c1 von einer Verringerung der barwertigen erwarteten Ausfälle ihrer Studierenden noch geringfügig profitieren (beziehungsweise bei einer Verschlechterung geringfügig darunter leiden), und zwar umso stärker, je mehr Studierende sie in Relation zur gesamten Studierendenanzahl aller Hochschulen hat. ·Auswirkungen einer Veränderung der Ausbildungsqualität (und damit der erwarteten Ausfälle) der Hochschule i auf eine andere Hochschule k6 i: Es gilt für den Barwert der Einzahlungen R0 kin den Ausfallsicherungsfonds an Hochschule k: R0 k1ÿc  EL0 kcEL0 iX j6i EL0 j ! P m v1 Zv k 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 23 Der Term cP m v1 Zv k 1icalc  vÿ1 P n j1P m v1 Zv j 1icalc  vÿ1 beschreibt den Grad der Auswirkung einer Veränderung der barwertigen erwarteten Ausfälle EL0 ian Hochschule iauf Hochschule k6 i. Je gröûer die Anzahl der Studierenden an Hochschule kin Relation zur Gesamtanzahl der Studierenden an allen am Lenkungsmodell beteiligten Hochschulen ist und je gröûer der Umverteilungsgrad cgewählt wird, desto gröûer ist die Auswirkung einer Veränderung von EL0 iauf Hochschule k. Ein höherer Wert für cbewirkt somit eine gröûere Abhängigkeit der Hochschulen untereinander. Kredit und Kapital 1/2007 48 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 ·Lenkungseffekte: Im Lenkungsmodell ist jede denkbare Ausprägung zwischen Marktmodell und Sozialismusmodell realisierbar ± die beiden Grenzfälle eingeschlossen. Durch eine geschickte Wahl des Umverteilungsgrads ckönnen hochschulpolitische Entscheidungsträger eine Grundsicherung der Ausfälle aller Hochschulen gewährleisten, ohne jedoch auf die Anreizwirkung zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und zum Angebot marktfähiger Studiengänge verzichten zu müssen. Damit können gewünschte Lenkungseffekte erzielt werden, ohne dass Studiengänge mit geringer Marktfähigkeit ihre Ausfälle vollständig eigenverantwortlich tragen müssen. ·Soziale Marktwirtschaft: Das Lenkungsmodell verwirklicht aufgrund der Kombination aus Wettbewerbselementen (Marktmodell) und sozialen Verteilungselementen (Sozialismusmodell) die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft mit Wettbewerbsprinzip einerseits und Solidaritätsprinzip andererseits. d) Beispiel zum Lenkungsmodell 62 Das in Abschnitt IV.3.c) eingeführte vereinfachte Beispiel soll nun auch das Lenkungsmodell illustrieren. Je nach hochschulpolitischer Zielsetzung kann der Umverteilungsgrad ceinen Wert zwischen 0 und 1 annehmen, wobei c0 dem Marktmodell entspricht und c1demSozia- lismusmodell. Für das Beispiel haben sich die hochschulpolitischen Entscheidungsträger dazu entschieden, zu gleichen Teilen auf die Eigenverantwortung der Hochschulen und die Umverteilung der barwertigen erwarteten Ausfälle zu setzen, um die Vorteile beider Ansätze zu vereinen. Daher setzen sie den Umverteilungsgrad auf c0;5fest.InTabelle 6 ist der Einfluss der hochschulpolitischen Entscheidung auf die zu tätigenden Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds dargestellt. Uni 1 muss barwertig 22.727 Euro zurücklegen, während Uni 3 mit 11.961 Euro eine nur rund halb so hohe Einzahlung in den Ausfallsicherungsfonds leisten muss. Damit deckt die qualitativ gute Uni 3 zwar auch einen Teil der Ausfälle der qualitativ schlechten Uni 1, profitiert jedoch gegenüber dem Sozialismusmodell von der eigenen guten Ausbildungsqualität. Kredit und Kapital 1/2007 62 Siehe Fuûnote 47. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 49 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Tabelle 6 Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds für alle Studierenden des Jahrgangs im Lenkungsmodell (cc =0,5) 63 Lenkungsmodell - Einzahlungen für c=0,5 Differenz zum Marktmodell Differenz zum Sozialismusmodell t=0123 Barwert der Einzahlungen Semester 1 2 3 4 Uni 1 7.828 6.723 5.428 3.280 22.727 ±5.981 5.981 Uni 2 5.178 4.500 3.726 2.525 15.550 1.196 ±1.196 Uni 3 3.854 3.388 2.874 2.148 11.961 4.785 ±4.785 Summe 16.859 14.611 12.028 7.952 50.238 0 0 Abschlieûend illustriert Tabelle 7 das Lenkungsmodell mit variierenden Umverteilungsgraden czwischen c0undc1 und zeigt so die Auswirkungen unterschiedlicher hochschulpolitischer Entscheidungen auf den Barwert der von den Hochschulen zu leistenden Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds. Tabelle 7 Barwert der Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds für alle Studierenden des Jahrgangs im Lenkungsmodell (mit variierendem cc) 64 Lenkungsmodell - Barwert der Einzahlungen c=0 (Markt) 0,25 0,5 0,75 1 (Sozialismus) Uni 1 28.707 25.717 22.727 19.736 16.746 Uni 2 14.354 14.952 15.550 16.148 16.746 Uni 3 7.177 9.569 11.961 14.354 16.746 Summe 50.238 50.238 50.238 50.238 50.238 Kredit und Kapital 1/2007 63 Siehe Fuûnote 48. 64 Siehe Fuûnote 48. 50 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Der Barwert der Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds für c0 (Marktmodell, vgl. Tabelle 4) entspricht den von der jeweiligen Hochschule verursachten barwertigen erwarteten Ausfällen, während bei einem c1 (Sozialismusmodell, vgl. Tabelle 3) jede Hochschule ± unabhängig von ihrer Ausbildungsqualität ± gleichmäûig an den Ausfällen beteiligt wird. Je niedriger der Umverteilungsgrad cgesetzt wird, umso mehr profitiert Uni 3 von ihrer guten Ausbildungsqualität durch entsprechend niedrigere Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds. Umgekehrt gilt: Je höher der Umverteilungsgrad cgewählt wird, desto stärker werden die Ausfälle der qualitativ schlechten Uni 1 von den beiden anderen Hochschulen mitgetragen, insbesondere von der qualitativ guten Uni 3. 6. Kritische Würdigung der Modelle Durch die Festlegung des Umverteilungsgrads cbesitzen hochschulpolitische Entscheidungsträger ein Steuerungsinstrument, mit dem Hochschulen ein Anreiz zur Verbesserung ihrer Ausbildungsqualität gegeben werden kann. Daher kann das entwickelte Lenkungsmodell beim Übergang zu einer wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft eine bedeutende Rolle einnehmen. Allerdings unterliegen alle drei entwickelten Modelle einigen Restriktionen, die im Folgenden kurz zusammengestellt werden. ·Schätzproblematik: Obwohl in Deutschland bislang Erfahrungswerte zu den Ausfällen von Studiengebührendarlehen fehlen, kann dennoch eine Abschätzung der erwarteten Ausfälle von Studiengebührendarlehen auf Basis unterschiedlicher Datenquellen getroffen werden. Neben der Ausbildungsqualität wirken sich jedoch noch weitere Einflussfaktoren wie die konjunkturelle Entwicklung auf die zu erwartenden Ausfälle aus. Daher können die Auswirkungen von Maûnahmen zur Qualitätsverbesserung auf die erwarteten Ausfälle z.T. nur ungenau geschätzt werden. ·Verhältnismäûig geringer Anteil der Studiengebühren an der Gesamtfinanzierung der Hochschulen: Der Einfluss der Modelle auf die Hochschulen relativiert sich mit den geplanten 500 Euro Studiengebühren pro Semester. Die im vorliegenden Beitrag aufgezeigten Effekte werden erst dann in vollem Ausmaû spürbar, wenn durch Studiengebühren ein beträchtlicherer Teil der Hochschulfinanzierung geleistet wird. Kredit und Kapital 1/2007 Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 51 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 ·Nachfrageschwankungen: Des Weiteren ist keines der Modelle eine Lösung für das Problem, dass die Nachfrage nach Absolventen und deren Qualifikation fächerspezifischen Schwankungen unterliegt. Negativ wirkt dabei die Tatsache, dass viele Studierende bei ihrer Studienentscheidung nach dem Abitur ± beziehungsweise zukünftig gegebenenfalls auch nach dem Bachelor ± gerade das Fach wählen, das zu Studienbeginn am stärksten nachgefragt wird. Jahre später, wenn die Hochschulausbildung beendet ist und der Bedarf an Arbeitskräften im entsprechenden Bereich nachgelassen hat, gibt es zu viele Absolventen, was sich entsprechend auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten auswirkt. Die erwarteten Ausfälle unterliegen damit einem ¹Schweinezyklusª. Zur Lösung dieses Problems könnte durch zusätzliche Rücklagen ein Grundstock im Ausfallsicherungsfonds gebildet werden, der solche Schwankungen sowie generell Abweichungen vom geschätzten Erwartungswert abfedern kann. Damit würde der langfristigen Planung für Personal und Studienangebote an Hochschulen Rechnung getragen. ·Unzureichende Beteiligung der Hochschulen am Erfolg ihrer Absolventen: Die vorgestellten Modelle sehen lediglich eine Beteiligung der Hochschulen an den Ausfällen von Studiengebührendarlehen vor. Damit sind diese nur am (Downside-)Risiko und nicht an den Chancen beteiligt. Daher bestehen Anreize für die Hochschulen, sich auf die Studiengänge zu konzentrieren, deren Absolventen voraussichtlich ein geringes Ausfallrisiko besitzen, da sie ein sicheres Einkommen erzielen (wie z.B. Beamte). Gleichzeitig bestehen Anreize für die Hochschulen, sich aus Studiengängen zurückzuziehen, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen, selbst wenn deren Absolventen ein höheres durchschnittliches Einkommen erzielen (wie z.B. selbstständige Unternehmer). Volkswirtschaftlich gesehen stellt dies einen problematischen Fehlanreiz dar. Zur Vermeidung derartiger Fehlanreize wäre zu untersuchen, inwieweit die vorgestellten Modelle um eine Beteiligung der Hochschulen am späteren Einkommen ihrer Absolventen erweitert werden können. V. Fazit und Ausblick In der vorliegenden Arbeit wurde schrittweise ein axiomatisch fundiertes Lenkungsmodell entwickelt, mit dem Hochschulen für die Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen in fairer Art und Weise verantwortlich gemacht werden können. Dabei bleibt es den hochschulpoli- Kredit und Kapital 1/2007 52 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 tischen Entscheidungsträgern überlassen, eher auf das Marktmodell und die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen zu setzen oder im Sozialismusmodell eine Gleichstellung aller Hochschulen bezüglich der Ausfalldeckung zu realisieren. Das vorgestellte Lenkungsmodell lässt über die Wahl des Umverteilungsgrads cjede Kombination aus Markt- und Sozialismusmodell zu. In Bezug auf die Einführung von Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren und die Anwendung des Lenkungsmodells zur Allokation der Ausfälle ergeben sich für alle beteiligten Gruppen Gestaltungsempfehlungen, so u.a.: ·FürHochschulen können Investitionen in die Verbesserung der Ausbildungsqualität durch das Lenkungsmodell künftig einem Entscheidungskalkül unterworfen werden. Dazu sind die Auszahlungen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität der Verringerung der Einzahlungen in den Ausfallsicherungsfonds zur Deckung der erwarteten Ausfälle gegenüberzustellen. ·Studierende werden durch die Einführung der Studiengebühren dazu angeregt, das Studium als Investitionsentscheidung zu beurteilen. Dabei werden die Auszahlungen in Form von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten mit dem erwarteten Einkommen beziehungsweise der erwarteten Einkommenssteigerung durch das Studium verglichen. Aus diesen Überlegungen resultiert ein Anspruch der Studierenden auf qualitativ hochwertige Ausbildung, der sich umso stärker ausprägt, je mehr Studiengebühren erhoben werden. Somit wird der Idee der Dienstleister-Kunde-Beziehung zwischen Hochschulen und Studierenden Rechnung getragen. ·DerStaat als Träger der Hochschulen wird entscheiden müssen, ob er mit Einführung der Studiengebühren den Wandel zu einer stärker leistungs- und wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft vollziehen will. Die Anwendung des Lenkungsmodells zur Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen könnte dabei ein bedeutender Baustein sein. 65 Durch eine schrittweise Verkleinerung des Umverteilungsgrads c, beispielsweise beginnend bei c0;9 und endend bei c0;5 oder darunter ± je nachdem, wie viel Eigenverantwortung man den Hochschulen bezüglich der Ausfalldeckung geben will ± könnte ein sanfter Übergang zur Wettbewerbsorientierung realisiert werden, der Kredit und Kapital 1/2007 65 Eine andere Maûnahme müsste im Gegenzug Hochschulen dazu befähigen, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Allokation der Ausfälle von Studiengebührendarlehen 53 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 den Hochschulen eine angemessene Anpassungszeit zur Verbesserung ihrer Ausbildungsqualität einräumt. Unabhängig davon muss dem Entscheidungsträger bewusst sein, dass bei der Entscheidung für eine Umverteilung, das heiût bei c>0, ähnliche Effekte wie beim Länderfinanzausgleich auftreten können. Hochschulen, die unterdurchschnittlich hohe Ausfälle produzieren, werden sich über diejenigen beklagen, die am meisten von der Umverteilung profitieren. Zugleich kann eine solche Umverteilung gesellschaftlich erwünscht sein, um ein breites Bildungsspektrum an Hochschulen zu ermöglichen. ·Fürstaatliche Förderbanken der Bundesländer wird es durch die Risikoträgerschaft der Hochschulen und die Einbindung des Staates möglich, Studierenden sozialverträgliche Darlehenskonditionen zur Studiengebührenfinanzierung anzubieten und dabei Banken als Vertriebskanal zu nutzen. Für Banken eröffnet sich durch die Vergabe von Studienkrediten hierzulande ein neuer Markt und damit der Zugang zu einer attraktiven Zielgruppe. Aus den Modellen und den jeweils aufgezeigten Implikationen ergeben sich weitergehende Forschungsfragen. · Zunächst könnte untersucht werden, wie viel zusätzliche Mittel im Ausfallsicherungsfonds zurückgelegt werden müssten, um die Schwankungen der Ausfälle um ihren Erwartungswert ausreichend abfedern zu können. · Des Weiteren könnte über die Entwicklung eines Scorings für Studienanfänger nachgedacht werden, um die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen zu unterstützen. 66 · Schlieûlich könnten die Modelle erweitert werden, um die Hochschulen nicht nur an den Ausfällen von Studiengebührendarlehen zu beteiligen, sondern zusätzlich auch am späteren Einkommen der Absolventen. 67 Ungeachtet der weitergehenden Forschungsfragen stellen die entwickelten Modelle einen Ausgangspunkt für sinnvolle Handlungsalternativen der hochschulpolitischen Entscheidungsträger dar. Dabei können insbesondere durch das Lenkungsmodell die Prinzipien der sozialen Kredit und Kapital 1/2007 66 Unter Berücksichtigung studiengangspezifischer und allgemeiner Selektionskriterien wäre es für Hochschulen möglich, bereits im Vorfeld hohe Abbrecherquoten und nachfolgend hohe Ausfallraten auszuschlieûen oder zumindest deren Wahrscheinlichkeit erheblich zu reduzieren. 67 Vgl. Ansätze in Rothschild/White (1995) oder Garcia-Penalosa/Wälde (2000). 54 Hans Ulrich Buhl, Ulrich Faisst und Ralph Pfaller OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.40.1.17 | Generated on 2023-01-16 13:24:24 Marktwirtschaft auf dem Weg zu einer wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft umgesetzt werden. Literatur AczØl, Jµnos (1961): Vorlesungen über Funktionalgleichungen und ihre Anwendungen. Birkhäuser, Basel, Stuttgart. ± Backes-Gellner, Uschi/Schmidtke, Corinna (Hrsg.) 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