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IMK Inflationsmonitor. Inflation in Deutschland und im Euroraum nähern sich weiter der 2-Prozent-Marke: Zinssenkung überfällig

Dullien, Sebastian,Tober, Silke

Abstract

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Full text

Dullien, Sebastian; Tober, Silke Research Report IMK Inflationsmonitor. Inflation in Deutschland und im Euroraum nähern sich weiter der 2-Prozent-Marke: Zinssenkung überfällig IMK Policy Brief, No. 165 Provided in Cooperation with: Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation Suggested Citation: Dullien, Sebastian; Tober, Silke (2024) : IMK Inflationsmonitor. Inflation in Deutschland und im Euroraum nähern sich weiter der 2-Prozent-Marke: Zinssenkung überfällig, IMK Policy Brief, No. 165, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/289809 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Ähnliches gilt für die auf Basis des harmonisierten Verbraucherpreisindex berechnete Inflationsrate, die die Europäische Zentralbank (EZB) besonders im Fokus hat und die aufgrund der anderen Zusammensetzung des Warenkorbs und der jährlichen Anpassung der Gewichte aktuell etwas höher ausfällt als die VPI-Inflation. Nach 3,1 % im Januar 2024 lag die HVPI-Inflation für Deutschland im Februar 2024 bei 2,7 % und damit etwas höher als im Euroraum insgesamt (2,6 %). Die Inflationsraten für unterschiedliche Haushaltstypen in verschiedenen Einkommensklassen bewegten sich im Februar 2024 innerhalb einer Spanne von 1,6 % und 2,6 %. Sie lagen dabei überwiegend unter der VPI-Inflation. Grund ist, dass die haushaltsspezifischen Inflationsraten mit Gewichten aus der Einkommensund Verbrauchsstichprobe errechnet werden und das Gewicht der nunmehr billiger werdenden Haushaltsenergie im Verbraucherpreisindex seit der Revision Anfang 2023 deutlich geringer ist. Vor einem Jahr hatte die Spanne der haushaltsspezifischen Inflationsraten 2,5 Prozentpunkte betragen. Damals hatten zudem einkommensschwache Haushalte – wie durchgängig von Anfang 2022 bis August 2023 – die höchsten Inflationsraten zu verzeichnen, da sich Nahrungsmittel und Haushaltsenergie als Güter des Grundbedarfs besonders stark verteuerten. Im Februar 2024 war die Inflationsrate für Haushalte mit hohem Einkommen am höchsten. Angesichts der zügig sinkenden Inflation hat die EZB jüngst ihre Inflationsprognose zum wiederholten Mal nach unten revidiert. Zugleich hat die EZB ihre Prognose für das geldpolitisch gedämpfte Wirtschaftswachstum herabgesetzt. Eine Verringerung des Restriktionsgrades der Geldpolitik ist mittlerweile überfällig. 1 Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor, [email protected] Dr. Silke Tober, Referatsleitung Geldpolitik, [email protected] Seite 2 von 12 Energiepreise sinken weiter, Kernrate unverändert Die Inflationsrate in Deutschland lag im Februar 2024 mit 2,5 % mehr als 6 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2023 (8,7 %). Auch die für die Europäische Zentralbank entscheidende HVPI-Inflation ist in Deutschland deutlich von 9,3 % vor einem Jahr auf 2,7 % gesunken. Die Kernrate war in beiden Fällen mit 3,2 % bzw. 3,5 % zwar noch hoch, aber deutlich geringer als vor einem Jahr, als sie jeweils 5,4 % betrug (Abbildung 1). Die Preise für Haushaltsenergie und Kraftstoffe sind in den vergangenen 12 Monaten um 3,6 % bzw. 0,4 % gefallen; im Februar 2023 waren sie um 32,2 % bzw. 3,2 % gestiegen. Auch der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken hat sich deutlich auf 1,6 % abgekühlt, verglichen mit 20,7 % im Februar 2023. Die Inflation und auch die Kerninflation wären im Februar 2024 niedriger ausgefallen, wenn zu Jahresbeginn nicht mehrere staatliche Maßnahmen die Abschwächung gebremst hätten, insbesondere die starke Erhöhung des CO2-Preises, die vorzeitige Beendigung der Energiepreisbremsen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen im Gastgewerbe. Die Erhöhung des CO2-Preises zu Jahresbeginn – um 15 Euro auf 45 Euro je Tonne – dürfte die Inflationsrate durch die Verteuerung von Kraftstoffen, Erdgas und Heizöl um 0,2 Prozentpunkte erhöht haben. Das vorzeitige Ende der Preisbremsen dürfte ebenfalls einen erhöhenden Effekt von etwa 0,2 Prozentpunkten gehabt haben, wobei dieser Effekt Monat für Monat abnimmt, da teure Strom-, Erdgasund Fernwärmeverträge auslaufen und durch billigere ersetzt werden.2 Abbildung 1: Inflation und Kerninflation in Deutschland Januar 2015 – Februar 2024 Veränderungen der Indizes gegenüber Vorjahresmonat, in % Quellen: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des IMK. Die Wirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen, die in Gaststätten verzehrt werden, bleibt demgegenüber das ganze Jahr wirksam und erhöht die Inflation rechnerisch um 0,2 2 Dabei ist der Preis für Fernwärme im Februar 2024 sogar erneut gestiegen (0,2 %), nach 17,3 % gegenüber dem Vormonat im Januar 2024 und lag zuletzt um 21,7 % höher als ein Jahr zuvor. 2,5 3,2 2,7 3,5 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Verbraucherpreisindex (VPI) VPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) HVPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Inflationsziel der EZB Seite 3 von 12 Prozentpunkte. Da das Gewicht von Gaststättendienstleistungen im HVPI höher ist, ist der Effekt bei der HVPI-Inflation mit 0,3 Prozentpunkten höher.3 Dasselbe gilt für die VPI-Kernrate, während die HVPI-Kernrate um 0,4 Prozentpunkte höher ausfällt. Die verzögerte Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung dürfte ein Grund dafür sein, dass die Kerninflationsrate im Februar nicht gesunken ist. Aufgrund der seit Spätsommer 2022 deutlich gesunkenen Energiepreise (Abbildung 2) sinken mit Verzögerung auch die Erdgasund Strompreise. Grund für die Verzögerung sind die für Haushalte in Deutschland üblichen längerfristigen Verträge mit den Versorgungsunternehmen. Da die geringeren Stromund Gaspreise die Produktionskosten senken, wirken sie indirekt auch dämpfend auf die Kernrate. Abbildung 2: Internationale Energieund Agrarrohstoffpreise Index 2018=100, Januar 2018 – Februar 2024 Quellen: EZB; FAO, Macrobond; U.S. Energy Information Administration; Berechnungen des IMK. Entsprechend begann der Verbraucherpreis für Erdgas im September 2023 gegenüber dem Vormonat zu sinken und wäre ohne die Erhöhung des CO2-Preises und das Ende der Preisbremse auch im Januar 2024 gefallen. Nach dem Anstieg im Januar 2024 ging er dann zwar im Februar auf Monatsbasis zurück (-0,8 %), aber von höherem Niveau aus und überstieg das Niveau von Februar 2023 noch um 0,5 %.4 Da der Preis für Neuabschlüsse laut Verivox5 im Februar 2024 mit durchschnittlich 6,9 ct/kWh deutlich unter dem impliziten Preis des Verbraucherpreisindex von rund 12 ct/kWh lag6 und seither um weitere 0,3 ct/kWh gefallen ist, werden 3 Berechnet unter der Annahme, dass Getränke, die durchgängig dem normalen Mehrwertsteuersatz unterlagen, 30 % der Gaststättendienstleistungen ausmachen, und dass 60 % der Speisen in FastfoodRestaurants (Tillar 2023) und 10 % der Speisen in Restaurants und Kantinen nicht vor Ort gegessen werden und damit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. 4 Einschließlich der Betriebskosten von Zentralheizungen. Betrachtet man nur die Haushalte mit eigenem Gasanschluss, betrug die Preisänderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat im Februar 2024 -7,5 %. Die Monatsrate war für beide Teilkomponenten im Februar 2024 identisch. 5 Vgl. https://www.verivox.de/gas/gaspreise/. 6 Eine präzise Bezifferung ist nicht möglich, da die Energiepreisund Verbraucherpreisstatistiken des Statistischen Bundesamts nicht übereinstimmen. 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erdgas (TTF, EUR) Erdgas (Henry Hub, USD) Nahrungsmittelpreisindex (FAO, USD) Elektrizität (EEX DE/LU, EUR) Rohöl (Brent, EUR) Seite 4 von 12 die Gaspreise bis weit in das laufende Jahr hinein merklich dämpfend wirken, allerdings mit Ausnahme des Monats April, da die dann greifende Mehrwertsteuererhöhung den angelegten Preisrückgang überkompensieren dürfte. Strom war im Februar 2024 um 7,9 % billiger als ein Jahr zuvor und um 0,6 % billiger als im Januar 2024. Der Preis bei neuen Verträgen lag laut Verivox im Februar 2024 bei 25,6 ct/kWh7 verglichen mit dem im Verbraucherpreisindex impliziten Preis von etwa 41 ct/kWh. Der Preis bei Neuverträgen für Strom lag damit um rund 7 % über dem Niveau von 2019 (abzüglich der damaligen EEG-Umlage in Höhe von 6,4 ct/kWh) und der für Erdgas um reichlich 10 %, was grob mit den aktuellen Börsenpreisen für Erdgas und Strom in Einklang steht, die das Niveau von 2018 im Fall von Erdgas um 25 % und im Fall von Strom um 17 % übersteigen. Anhaltende Abschwächung der Preisdynamik Der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken hat sich im Februar 2024 weiter verlangsamt (1,6 % nach 4,2 % im Januar 2024 und 21,2 % im März 2023). Dabei hatten nur noch 24 der 168 Produkte in der Kategorie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ zweistellige Preissteigerungsraten, ein Jahr zuvor waren es 146. Zugleich stieg die Zahl der Nahrungsmittel mit einer Teuerungsrate von 2 % oder darunter von 3 auf 65. Von diesen Produkten hatten 42 in den vergangenen zwölf Monaten sogar Preisrückgänge zu verzeichnen, besonders stark Gurken (-35,4 %), Kopfund Eisbergsalat (-24,7 %), Tomaten (-22,7 %), Sonnenblumenöl und Ähnliches (-21,0 %), Mais, Auberginen und Kürbisse (-17,3 %), Paprika (-17,2 %), tiefgefrorenes Obst (-11,5 %) und Vollmilch (-10,9 %). Dass die Kernrate im Februar 2024 nicht gesunken ist, sondern bei 3,2 % verharrte,8 dürfte insbesondere an der verzögerten Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen im Gastgewerbe liegen. Gaststättendienstleistungen waren um 6,8 % teurer als ein Jahr zuvor und waren damit 28,8 % teurer als im Vorpandemiejahr 2019. Die Preise für Gaststättendienstleistungen sind seit Mitte 2020 ununterbrochen gestiegen, obwohl die Zusatzbelastungen durch die Pandemie entfallen und die Energiepreise deutlich gesunken sind, zuletzt gegenüber Januar 2024 um 0,8 %. Auch andere staatlich beeinflusste Preise in der Kernrate stiegen stark überdurchschnittlich gegenüber dem Vorjahresmonat, beispielsweise Verwaltungsgebühren (8,4 %), Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (7,2 %) und stationäre Gesundheitsleistungen (6,1 %). Darüber hinaus legten die Preise von Pauschalreisen um 6,5 % zu, von Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur der Wohnungen um 7,8 % und von Versicherungsdienstleistungen für private Verkehrsmittel um 20,8 %. Letzteres wiederum ist teilweise dem starken Anstieg der Fahrzeugpreise geschuldet (4,4 % gegenüber Februar 2023 und 24,7 % seit 2019) und den steigenden Preisen für die Fahrzeugwartung und -reparatur (7,1 % gegenüber Februar 2023 und 29 % seit 2019). Bei zahlreichen anderen Gütern und Dienstleistungen fielen die Preisanstiege geringer aus als im Januar 2024 und als auf ihrem jeweiligen Höhepunkt, beispielsweise bei Möbeln und 7 Vgl. https://www.verivox.de/strom/strompreise/. 8 Die von Destatis veröffentlichte Kernrate in Höhe von 3,4 % im Februar 2024 lässt neben Energie nur Nahrungsmittel im engeren Sinne unberücksichtigt, während hier in Einklang mit Eurostat Nahrungsmittel im weiten Sinne und damit einschließlich von Getränken und Tabakwaren herausgerechnet werden. Seite 5 von 12 anderem Haushaltszubehör (1,7 %, nach 2,5 % im Januar 2024 und 9,8 % im Dezember 2022), bei elektrischen Geräten für die Körperpflege (2,3 %, nach 3,0 % im Januar 2024 und 8,7 % im Juli 2023), bei Verbrauchsgütern für die Körperpflege (3,2 %, nach 4,0 % im Januar 2024 und 15,1 % im Februar 2023), bei Veterinärdienstleistungen (0 % wie im Januar 2024, nach 23,6 % im November 2023 und 37,5 % in den Monaten davor) und bei Unterkünften (4,4 % nach 5,0 % im Januar 2024 und 9,7 % im März 2023). Deutlich verbilligten sich zudem weiterhin der öffentliche Nahverkehr (-22,3 %), Computer (-9,5 %) und Flugreisen (-1,5 %). Inflationsunterschiede zwischen den Haushaltsgruppen gering Im monatlichen IMK Inflationsmonitor wird seit Anfang 2022 anhand von haushaltsspezifischen Inflationsraten untersucht, wie sich die hohen Preisschocks seit Mitte 2021 auf unterschiedliche Haushaltsgruppen auswirken (Dullien/Tober 2024a-b; Dullien/Tober 2023a-i; Tober 2023). Die haushaltsspezifischen Inflationsraten werden wie die Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes als Veränderung der gewichteten Verbraucherpreise zum Vorjahresmonat berechnet. Während allerdings bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten weiterhin die Einkommensund Verbrauchsstichprobe die Grundlage für die Ausgabenanteile bildet, berechnet das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex seit 2023 auf Grundlage von Gewichten, die primär aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgeleitet werden (Statistisches Bundesamt 2023, Dullien und Tober 2023b). Abbildung 3 zeigt die auf der Grundlage von 30 Ausgabenpositionen berechneten haushaltsspezifischen Inflationsraten und die Beiträge von zwölf zusammengefassten Ausgabenpositionen zur jeweiligen Inflationsrate der neun repräsentativen Haushaltsgruppen sowie für die Verbraucherpreisinflation insgesamt.9 Die haushaltspezifischen Inflationsraten stellen exemplarisch repräsentative Haushaltsgruppen für verschiedene Haushaltstypen mittleren Einkommens dar sowie jene am unteren und oberen Rand. Dabei handelt es sich jeweils um Durchschnittshaushalte, also weder Haushalte mit Ölheizung, Gasheizung, Kohleofen oder Wärmepumpe noch Haushalte, die die Mobilität primär mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Verkehr, dem Kleinwagen oder dem SUV bestreiten oder Haushalte, die überwiegend tierische Nahrungsmittel essen, Vegetarier sind oder vegan leben. Stattdessen fließen in die Teuerungsrate der durchschnittliche Verbrauch von Öl, Gas, Kohle und Strom ein ebenso wie die durchschnittlichen Ausgaben der jeweiligen Haushaltsgruppe für verschiedene Nahrungsund Verkehrsmittel. Die Haushalte am unteren Rand haben überwiegend Anspruch auf monetäre Sozialleistungen. Sofern sie dabei Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (also EmpfängerInnen von Bürgergeld, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung), hatten sie 2022 eine spürbar geringere Inflationsbelastung als vergleichbare 9 Die 30 Ausgabenpositionen sind in Tabelle 2 des Anhangs wiedergegeben. Die 12Untergruppen weichen von den 12 Abteilungen des Verbraucherpreisindex ab, um die besonders einflussreichen Gütergruppen gezielt auszuweisen. Entsprechend wurde die Haushaltsenergie aus der Abteilung 4 (Wohnen) herausgelöst und die Kraftund Schmierstoffe aus der Abteilung 7 (Verkehr). Mit dem Ziel der Übersichtlichkeit wurden dann Abteilungen 1 und 2 in die Untergruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusammengefasst und das Bildungswesen (Abteilung 10) mit einem Gewicht von durchschnittlich 0,9 % am Warenkorb und einer aktuell unauffälligen Preisentwicklung der Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) zugeschlagen. Seite 6 von 12 Haushalte ohne soziale Leistungen, da die massiv verteuerten Ölund Gasrechnungen vom Staat beglichen wurden. Im Jahr 2023 war dies weniger ausgeprägt, da sich Haushaltsenergie weniger stark verteuerte und zum Ende des Jahres sogar billiger wurde, während die Nahrungsmittelpreise im Jahresdurchschnitt abermals merklich zulegten und die Strompreise, die auch von Leistungsbeziehenden zu tragen sind, deutlich anstiegen. Im Februar 2024 verzeichneten einkommensschwache Alleinlebende die niedrigste Teuerungsrate (1,6 %), gefolgt von einkommensschwachen Familien (1,8 %); die höchste Teuerungsrate hatten einkommensstarke Alleinlebende und Familien mit hohem Einkommen (2,6 %). Die Inflationsraten der anderen Haushaltsgruppen lagen zwischen 2,1 % und 2,5 % (Abbildung 3). Die Spanne der Teuerungsraten betrug damit 1,0 Prozentpunkte. Im Oktober 2022 hatte sie mit 3,1 Prozentpunkten ihr Maximum erreicht. Abbildung 3: Haushaltsspezifische Inflationsraten und Inflationsbeiträge im Februar 2024 in % bzw. Prozentpunkten, Jahresrate VPI: Verbraucherpreisindex, HVPI: Harmonisierter Verbraucherpreisindex Inflationsbeiträge beim HVPI berechnet als Ribe-Beiträge nach Eurostat (2018). Mehrere Angaben der „Paare mit 2 Kindern (2.000-2.600 €)“ sind laut Statistischem Bundesamt wegen einer geringen Zahl von Haushalten, die Angaben gemacht haben, sehr unsicher. Eine Darstellung der Methodik findet sich in Tober (2022a). Quelle: Eurostat, Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. Die Preissteigerungsrate von „Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren“ lag mit 2,5 % nur wenig über dem Inflationsziel der EZB und lieferte bei einkommensschwachen Alleinlebenden einen nur leicht überhöhten Inflationsbeitrag von 0,5 Prozentpunkten verglichen mit 0,2 0,5 0,3 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,8 0,7 0,7 0,6 -0,2 -0,2 -0,4 -0,3 -0,2 -0,3 -0,3 -0,5 -0,3 -0,3 -0,2 0,4 0,5 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5 0,3 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,1 -0,1 0,1 0,2 0,3 0,3 0,4 0,2 0,3 0,4 0,5 0,4 0,2 0,4 0,4 0,4 0,3 0,5 0,2 0,3 0,5 0,4 0,3 0,3 0,3 0,4 0,50,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 0,6 0,6 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 2,5 2,7 1,8 2,3 2,6 2,5 2,1 1,6 2,1 2,2 2,6 -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 VPI HVPI Paare, 2 Kinder 2000-2600€ Paare, 2 Kinder 3600-5000€ Paare, 2 Kinder ≥5000€ Paare 3600-5000€ Alleinerziehende, 1 K 2000-2600€ Alleinlebende <900€ Alleinlebende 1500-2000€ Alleinlebende 2000-2600€ Alleinlebende ≥5000€ Mieten, Nebenkosten, Wohnungsinstandhaltung Haushaltsenergie Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Nachrichtenübermittlung Kraftund Schmierstoffe für Fahrzeuge Verkehr ohne Kraftund Schmierstoffe Bekleidung und Schuhe Freizeit und Kultur Gaststättenund Übernachtungsdienstleistungen Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände Gesundheitspflege Andere Dienstleistungen, Bildungswesen Inflationsrate Seite 7 von 12 Prozentpunkten bei einkommensstarken Alleinlebenden. Der Unterschied bei den Inflationsbeiträgen ist darauf zurückzuführen, dass das Gewicht von Gütern des Grundbedarfs mit steigendem Einkommen sinkt. Einkommensschwache Paare mit zwei Kindern hatten im Februar 2024 einen Inflationsbeitrag der weit gefassten Nahrungsmittel von 0,4 Prozentpunkten, im Fall der Familie im mittleren Einkommensbereich waren es 0,3 Prozentpunkte (Tabelle 2, Abbildung 3).10 Gegenüber dem Vorjahresmonat stiegen die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Februar 2024 um 1,6 % (Januar 2024: 4,2 %), während sich alkoholische Getränke und Tabakwaren um 6,1 % verteuerten (Januar 2024: 6,2 %). Tabelle 2: Ausgewählte haushaltsspezifische Inflationsbeiträge im Februar 2024 Inflationsbeiträge in Prozentpunkten Paar, 2 Kinder 2.000–2.600 € Paar, 2 Kinder 3.600–5.000 € Alleinlebende < 900 € Alleinlebende ≥ 5.000 € Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 0,4 0,3 0,5 0,2 Miete, Nebenkosten, Instandhaltung 0,6 0,6 0,8 0,6 Haushaltsenergie -0,4 -0,3 -0,5 -0,2 Kraftund Schmierstoffe 0,0 0,0 0,0 -0,1 Verkehr ohne Kraftstoffe 0,1 0,3 -0,1 0,3 Freizeit und Kultur 0,2 0,3 0,2 0,4 Gastgewerbe 0,2 0,3 0,3 0,5 Übrige Konsumausgaben 0,6 0,7 0,4 0,8 Inflationsrate in % 1,8 2,3 1,6 2,6 Die Inflationsbeiträge summieren sich gegebenenfalls rundungsbedingt nicht zur Inflationsrate oder zu den Summen im Text. Quellen: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des IMK. Haushaltsenergie war trotz der Beendigung der Preisbremsen und des erhöhten CO2-Preises 3,6 % preiswerter als ein Jahr zuvor. Der negative Inflationsbeitrag war bei einkommensschwachen Alleinlebenden mit -0,5 Prozentpunkten mehr als doppelt so hoch wie bei einkommensstarken Alleinlebenden. Die Preise für Strom sanken um 7,9 %, während die Preise für Erdgas um 0,5 % stiegen.11 Heizöl verbilligte sich wie bereits in den Vormonaten deutlich um 9,6 % (Januar 2024: -14,3 %). 10 Der Warenkorb, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt, repräsentiert den Durchschnitt aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Gewichte einzelner Güter am Warenkorb unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Haushalten, beispielsweise zwischen einem Ein-Personen-Haushalt und einem Paarhaushalt mit Kindern sowie zwischen Menschen mit mittlerem oder hohem Einkommen und solchen mit geringem Einkommen. Zur Berechnung der Warenkorbanteile für ausgewählte Haushaltsgruppen wird die Einkommensund Verbrauchsstichprobe 2018 verwendet (Tober 2022a). 11 Einschließlich der Betriebskosten von Zentralheizungen. Betrachtet man nur die Haushalte mit eigenem Gasanschluss bzw. eigener Ölheizung, betrug die Preisänderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat im Februar 2024 -7,5 % bei Erdgas und 2,2 % bei Heizöl.