Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus
Abstract
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Full text
Stein, Ulrike Research Report Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus IMK Policy Brief, No. 189 Provided in Cooperation with: Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation Suggested Citation: Stein, Ulrike (2025) : Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus, IMK Policy Brief, No. 189, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/318432 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
POLICY BRIEF STÄRKUNG DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG UND STABILISIERUNG DES RENTENNIVEAUS Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Finanzausschusses des SchleswigHolsteinischen Landtags zum Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW Ulrike Stein IMK Policy Brief Nr. 189 · April 2025
1 28.03.2025 An Christian Dirschauer (Vorsitzender des Finanzausschusses) Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Finanzausschusses des SchleswigHolsteinischen Landtags zum Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW zu „Private Altersvorsorge stärken!“ zum Thema „Sichere und stabile Renten“ (Drucksache 20/2899 vom 30. Januar 2025). Dr. Ulrike Stein Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK, der Hans-Böckler-Stiftung
2 1. Ausgangslage Der nun verstärkt einsetzende Renteneintritt der Babyboomer-Generation hat die Diskussion um die Zukunft und Tragfähigkeit der gesetzlichen Rente noch weiter verschärft. Mit dem Rentenpaket II wollte die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP das gesetzliche Rentensystem stabilisieren. Durch das Scheitern der Koalition konnte es nicht mehr verabschiedet werden. Die Dringlichkeit der Frage wie der zukünftige Lebensstandard im Alter gesichert werden soll, bleibt bestehen. Grundsätzlich gibt es konträre Ansätze, wie die Altersversorgung langfristig stabilisiert werden soll. Während die Fraktion der FDP einseitig auf die Stärkung der privaten Vorsorge setzt (Drucksache 20/2859), verfolgen die Antragstellenden der Fraktionen der SPD und SSW (Drucksache 20/2899) einen umfassenderen Ansatz. Ihr Fokus liegt dabei insbesondere auf der Stärkung der ersten Säule der Alterssicherung und damit auf einer Stärkung des gesetzlichen Rentensystems. Die Fraktionen der SPD und SSW fordern daher in ihrem Antrag zum Thema „Sichere und stabile Renten“, das Rentenniveau und die Beitragssätze stabil zu halten und die Regelaltersgrenze nicht anzuheben. Sie begrüßen daher die Reformvorschläge des nicht mehr verabschiedeten Rentenpakets II zur Stabilisierung des Rentenniveaus und setzen sich dafür ein, dass die Rentnerinnen und Rentner auch zukünftig am gesellschaftlichen Wohlstandsfortschritt partizipieren, indem die Entwicklung der Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt bleibt. Ebenso soll das gesetzliche Rentensystem langfristig ein Solidarsystem für alle Erwerbstätigen werden. Ergänzend befürworten sie eine Förderung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Tarifverträgen und eine Förderung der private Altersvorsorge – insbesondere für Beziehende von kleinen und mittleren Einkommen, die bisher nur in geringem Maße davon profitieren. Darüber hinaus werden faire Löhne als Grundvoraussetzung für gute Renten im Alter gesehen. Daher soll der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 15 Euro angehoben werden. Das Ziel dieser Stellungnahme ist es, Handlungsoptionen zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentensystems mit sicheren und stabilen Renten aufzuzeigen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und den unterschiedlichen Präferenzen der verschiedenen Generationen. 2. Das gesetzliche Rentensystem: Mechanismen, Kenngrößen und Status Quo Das gesetzliche Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren, sodass die Einnahmen der Rentenversicherung innerhalb eines Jahres ausreichen müssen, um die Ausgaben der
3 Rentenversicherung im selben Zeitraum zu decken.1 Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen (oder umgekehrt), dann führt die Rentenanpassungsformel dazu, dass der Beitragssatz, die Bundeszuschüsse und der aktuelle Rentenwert – der dann das Sicherungsniveau vor Steuern festlegt – so angepasst werden müssen, dass die Einnahmen und Ausgaben wieder im Gleichgewicht sind. Wenn der Gesetzgeber Änderungen an einem dieser drei Stellschrauben – dem Beitragssatz, den Bundeszuschüssen oder dem Sicherungsniveau – vornimmt, setzt dies die Rentenanpassungsformel teilweise außer Kraft. Infolgedessen können nur die verbleibenden beiden Stellschrauben angepasst werden. Mit dem Inkrafttreten des „Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsund - Stabilisierungsgesetz“ aus dem Jahr 2018 wurde eine doppelte Haltelinie eingeführt: Die Festschreibung des Sicherungsniveaus auf 48 % vor Steuern und eine Beitragssatzbegrenzung mit einer Untergrenze von 18,6 % und einer Obergrenze von 20 %. Erst bei der Rentenanpassung 2024 griff zum ersten Mal die Niveauschutzklausel, die ein Absinken des Sicherungsniveaus auf unter 48 % verhinderte. Dank der guten Arbeitsmarktentwicklung waren die Einnahmen der Rentenversicherung in den letzten Jahren so hoch, sodass die Haltelinie für die Beitragssatzobergrenze nicht überschritten wurde und die Rentenbeitragssätze stabil geblieben sind. Ohne die Beitragssatzuntergrenze hätte der Rentenbeitrag im Jahr 2019 nach der Rentenanpassungsformel sogar auf 18,3 % abgesenkt werden müssen. Der Gesetzgeber hat die Untergrenze bewusst eingezogen, um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung stabil bleibt und genügend Rücklagen gebildet werden. Hätten beispielsweise beide Haltelinien – Sicherungsniveau und Beitragssatzobergrenze – gegriffen, wären zusätzliche Steuermittel vonnöten gewesen, die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu decken. Eine weitere Stellschraube, die nicht durch die Rentenanpassungsformel bestimmt wird, aber im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt ist das Renteneintrittsalter. Es gibt einige Stimmen, die fordern das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Dabei ist die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre noch voll im Gange. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze jährlich angehoben. Erst im Jahr 2031 wird der Prozess abgeschlossen sein. Ohne Anhebung der Regelaltersgrenze hätte sich der Altenquotient, gemessen als Verhältnis der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und mehr zu jenen im Alter von 20 bis einschließlich 64 Jahren, von 2011 bis 2031 von 33,9 % auf 46,1 % erhöht. Durch den Anstieg der Regelaltersgrenze ist allerdings der Altenquotient im Alter von 67 Jahren und mehr zu jenen im Alter von 20 bis einschließlich 66 Jahren die relevante Vergleichsgröße. Dieser beträgt im Jahr 2031 nach den Vorausberechnungen der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nur 38,5 %. Das 1 Eine kleine Abweichung ist möglich. Um unerwartete Schwankungen, auch unterjährig ausgleichen zu können, verfügt die Deutsche Rentenversicherung über eine Nachhaltigkeitsrücklage, die sich am Jahresende in der Spannbreite von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben bewegen muss.
4 bedeutet durch die Anhebung der Regelaltersgrenze wurde schon mehr als 60 % des demografisch bedingten Alterungsprozesses in diesem Zeitraum aufgefangen. Obwohl auch die Bundeszuschüsse Teil der Rentenanpassungsformel sind und es feste Regeln gibt, wie sich die Bundeszuschüsse im zeitlichen Verlauf entwickeln und fortgeschrieben werden sollten, nimmt sich der Gesetzgeber das Recht heraus, davon abzuweichen und per Gesetz Änderungen bei den Bundeszuschüssen zu beschließen. Werden Bundeszuschüsse gekürzt, müssen die Beitragssätze angehoben werden oder es fällt das Sicherungsniveau. Im Falle eines konstanten Sicherungsniveaus führt ein Kürzen der Bundeszuschüsse zwangsläufig zu einem höheren Beitragssatz. Dass die Kürzung der Bundeszuschüsse kein Einzelfall ist, zeigt die Tatsache, dass die Bundesregierung zur Sanierung des Haushalts die Bundeszuschüsse seit 2022 bereits vier Mal gekürzt hat. Für die Jahre 2022-2027 belaufen sich die Kürzungen auf insgesamt 9 Mrd. Euro.2 3. Rentenpaket II: wesentliche Reformvorschläge Mit dem Rentenpaket II strebte die Ampelkoalition an, das gesetzliche Rentensystem zu stabilisieren. Die beiden Hauptpunkte waren die Festschreibung des Sicherungsniveaus und die Einführung eines Generationenkapitals. Damit hätte sie in einer der oben benannten Stellschrauben – dem Sicherungsniveau – eingegriffen. Hierfür sollte die bis zum 1. Juli 2025 befristete Regelung zur Sicherung des Mindestsicherungsniveaus von 48 % vor Steuern bis zum 1. Juli 2039 verlängert werden. Vorausberechnungen des BMAS (2024) zeigen jedoch, dass die Regelung das Sicherungsniveau sogar bis mindestens 2045 bei 48 % vor Steuern gehalten hätte (Abbildung 1b). Mit der Gesetzesänderung wäre auch die bisherige Beitragsobergrenze von 20 % abgeschafft worden. Die seit 2019 geltende Beitragssatzuntergrenze von 18,6 % wäre jedoch bis 2036 bestehen geblieben. Diese Beitragssatzuntergrenze würde ohnehin nicht mehr greifen, da absehbar ist, dass der Beitragssatz in Zukunft steigen wird. Laut BMAS (2024) würde der Beitragssatz ohne gesetzliche Änderungen bis ins Jahr 2045 auf 21,3 % steigen (Abbildung 1a), während das Sicherungsniveaus auf 44,9 % (Abbildung 1b) sinkt. Die Festschreibung des Sicherungsniveaus auf 48 % würde zu einem etwas stärken Anstieg des Beitragssatzes auf 22,7 % führen. 2 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2022 und dem Rentenanpassungsund ErwerbsminderungsrentenBestandsverbesserungsgesetz im Jahr 2022 wurden die vereinbarten Sonderzahlungen in Höhe von jährlich 500 Mio. Euro (zuzüglich Dynamisierung) für die Jahre 2022-2025 abgeschafft. Mit den Haushaltsfinanzierungsgesetzen für die Jahre 2023 und 2024 wurde der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 pro Jahr um 1,2 Mrd. Euro gekürzt. Eine weitere Bundeszuschusskürzung erfolgte mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 mit der Kürzung des Erhöhungsbeitrags zum zusätzlichen Bundeszuschuss für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro. Für eine Übersicht der gesetzlichen Änderungen siehe Steffen (2024).
5 Abbildung 1: Entwicklung der wichtigsten Kenngrößen der allgemeinen Rentenversicherung a) Beitragssatz b) Sicherungsniveau Anmerkung: GR = Geltendes Recht, RP II = Rentenpaket II, RP II+ = Rentenpaket II inklusive Maßnahmen des Generationenkapitals Quellen: BMAS (2024); eigene Darstellung. Der zweite zentrale Punkt des Rentenpakets II sah den Einstieg in eine kapitalgedeckte Aktienrente vor. Ziel war es, durch den Aufbau eines Generationenkapitals bis zum Jahr 2036 ein Fondsvolumen aufzubauen, dessen Aktienerträge ab diesem Zeitpunkt die Beitragszahlenden entlasten sollten. Diese Maßnahme hätte jedoch nur zu einer geringen Entlastung von 0,3 bis 0,4 Beitragssatzpunkten geführt (Abbildung 1a), sofern der Plan wie angedacht aufgegangen wäre. Dies war jedoch keinesfalls sicher, da das Vorhaben schuldenfinanziert gewesen wäre, eine relativ kurze Laufzeit gehabt hätte und hohe Renditen erforderlich gewesen wären, damit die „Zins-Wette“ aufgegangen wäre. Das ganze Konzept war von vornherein mit hohem Risiko behaftet. 4. Handlungsoptionen Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Einnahmenund Ausgabenseite der Rentenversicherung zu beeinflussen. Neben den direkten Stellschrauben des Gesetzgebers – die Anpassung des Beitragssatzes, des Sicherungsniveaus, des Renteneintrittsalters oder der Bundeszuschüsse – existieren auch eine Reihe weiterer Faktoren, die auf die Entwicklung der Beitragseinnahmen und Rentenausgaben wirken. Im Folgenden werden einige dieser Einflussfaktoren und Stellschrauben näher betrachtet. 4.1. Einnahmenseite der Rentenversicherung stärken Entscheidend für die Stabilität und Stärkung der Einnahmenseite der Rentenversicherung ist neben der Anzahl der Beitragszahlenden auch die Höhe der durchschnittlich entrichteten Rentenbeiträge
6 sowie die Bundeszuschüsse bzw. Bundesmittel. Der Kreis der Beitragszahlenden setzt sich derzeit aus den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zusammen. Der demografische Wandel wirkt sich negativ auf ihre Anzahl aus. Um diese Entwicklung entgegenzuwirken, ist es entscheidend, weitere Potentiale auf dem Arbeitsmarkt zu aktivieren und zu nutzen. Zudem kann die Zahl der Beitragszahlenden durch einen Ausbau der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung erweitert werden. Für die Höhe der durchschnittlichen Rentenbeiträge spielen neben der Einkommenshöhe auch der Rentenbeitragssatz eine Rolle. 4.1.1. Den Arbeitsmarkt fit machen und Potentiale nutzen Eine gute Einnahmenentwicklung der Rentenversicherung ist an eine gute Arbeitsmarktperformanz gekoppelt. So wurde neben der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze ein Teil der demografischen Alterung durch die gute Arbeitsmarktentwicklung und der daraus resultierenden höheren Einnahmen der Rentenversicherung kompensiert. Es bestehen aber noch weitere Potentiale sowohl die Erwerbsbeteiligung als auch die -intensität zu erhöhen, die nicht nur helfen würden den Fachkräftemangel abzufedern, sondern auch dazu beitragen die Einnahmenbasis der gesetzlichen Rentenversicherung weiter zu stärken. Neben guten Löhnen ist eine gute und nachhaltige Beschäftigungsentwicklung entscheidend, die sich durch eine hohe Erwerbsbeteiligung, eine niedrige Arbeitslosigkeit und gute Arbeitsbedingungen, die ein langes und gesundes Arbeiten ermöglichen, ausdrückt. In Dullien et al. (2025) wurden Handlungsempfehlungen aufgezeigt, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes erfolgreich zu begegnen. 4.1.1.1. Stärkung der Tarifbindung Der beste Garant für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ist das deutsche Tarifvertragssystem. In der Vergangenheit hat es wesentlich zum Erfolg der deutschen Wirtschaft beigetragen. Allerdings befindet es sich in einem schleichenden Erosionsprozess. Die Tarifbindung ist seit Mitte der 1990er Jahre rückläufig und liegt inzwischen unter 50 %. Gleichzeitig hat in dieser Zeit sowohl die Lohnungleichheit als auch der Niedriglohnsektor deutlich zugenommen. Deshalb ist eine nachhaltige Stärkung der Tarifbindung von zentraler Bedeutung. Bislang sind politische Maßnahmen, die das System der kollektiven Beziehungen wieder nachhaltig gestärkt haben, allerdings ausgeblieben. Dabei gibt es eine Reihe von effektiven Möglichkeiten, wie die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung, die Einführung eines Bundestariftreugesetz oder auch die Stärkung der Arbeitgeberverbände als Tarifparteien.3 3 Weitere Punkte siehe im Aufruf „Tarifautonomie schafft faire Arbeit, fördert soziale Gerechtigkeit und sichert demokratische Teilhabe Für eine Stärkung der Tarifbindung“, https://www.boeckler.de/pdf/aufruf_wissenschaftler_innen_fuer_die_staerkung_der_tarifbindung.pdf.
7 4.1.1.2. Mindestlohn Dies allein reicht allerdings nicht aus. Der gesetzliche Mindestlohn ergänzt das Tarifvertragssystem und leistet als gesetzliche Lohnuntergrenze einen wichtigen Beitrag für gute Löhne in Deutschland. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurde ein weiteres Ausfranzen der Löhne nach unten verhindert. Die Lohnungleichheit und der Niedriglohnsektor sind seitdem zurückgegangen. Neben dem Mindestlohn ist das auch auf die Lohnpolitik der Gewerkschaften zurückzuführen, die seit einigen Jahren verstärkt auf pauschale Mindestzahlungen setzen, die prozentual bei den unteren Lohngruppen zu höheren Lohnsteigerungen führen als bei höheren Lohngruppen. (Grabka 2025, S. 106). Über die richtige Höhe und eine angemessene jährliche Anpassung des Mindestlohns wird gerungen. So liefern Lübker et al. (2025) eine aktuelle Einordnung und Begründung für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro basierend auf einem Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten wie ihn die Europäische Mindestlohnrichtlinie (Europäisches Parlament/ Rat 2022, S. 38) und auch die neue Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission als Kriterium zur Orientierung bei der Festsetzung des Mindestlohns vorsehen. 4.1.1.3. Ausschöpfen von heimischen Beschäftigungspotentialen Um die Folgen des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Verschärfung der Arbeitsknappheit aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer abzumildern, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Es müssen heimische Beschäftigungspotentiale erschlossen und besser genutzt werden. Potentiale liegen vor allem in einem weiteren Anstieg der Erwerbsquoten der Frauen (hier insbesondere bei Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) und Älteren, bei der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten sowie bei der hohen Zahl an Personen ohne Berufsoder Hochschulabschluss. Neben dem Schaffen der entsprechenden Rahmenbedingungen für eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren sowohl entlang der extensiven (Arbeitsmarktpartizipation) als auch der intensiven Marge (Arbeitsstunden), können zusätzliche steuerfinanzierte finanzielle Anreize sinnvoll sein. Für weitere Details siehe Dullien et al. (2025, S. 14-15). Weitere Potentiale gibt es bei der hohen Anzahl an jungen Menschen, die ohne Schulabschluss bzw. ohne Berufsoder Studienabschluss sind. Derzeit haben mehr als 10 % der 18 bis 24-Jährigen höchstens einen mittleren Schulabschluss (Lindner und Tiefensee 2024). 2,9 Millionen Personen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren sind nicht formal durch einen Berufsoder Studienabschluss qualifiziert (bibb 2024). Personen ohne Berufsabschluss haben traditionell überdurchschnittlich hohe Erwerbslosenquoten und überdurchschnittlich niedrige Erwerbsquoten. Deutschland kann es sich angesichts der bestehenden Herausforderungen nicht leisten, einen so großen Personenkreis zurückzulassen und deren Potenziale für den Arbeitsmarkt nicht zu nutzen. 4.1.1.4. Gezielte Arbeitsmigration Allein einheimische Potentiale werden aber nicht ausreichen, um den bestehenden und zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken. Daher bedarf es einer gesteuerten Arbeitsmigration.
14 Die private Altersvorsorge unterscheidet sich nicht nur in der Finanzierung von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch grundlegend in den Risiken, die sie abdeckt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mehr und umfassendere Risken abgedeckt. Dazu zählen unter anderem das Risiko von Erwerbsminderung, die Absicherung von Hinterbliebenen, anrechenbare Zeiten für Kindererziehung, Pflegezeiten, Arbeitslosigkeit sowie der Schutz vor Langlebigkeit. „Die bisherige Erfahrung mit der Teilprivatisierung der gesetzlichen Rente zeigt, dass die ursprünglichen Versprechen weder hinsichtlich der Leistungsfähigkeit noch der Generationsgerechtigkeit erfüllt werden.“ (Zwiener et al. 2020, S. 9) Falls die private Altersvorsorge gestärkt und gefördert werden soll, muss dies unter strengen Auflagen erfolgen, um Fehler aus der Vergangenheit zu vermeiden. Gefördert werden dürfen nur transparente Produkte, die eine verlässliche Rendite bieten und gleichzeitig nur geringe Kosten verursachen. Zudem sollte die Förderung gezielt Beziehende von kleinen und mittleren Einkommen unterstützen, die bisher nur in geringem Maße davon profitieren. Andernfalls wären die staatlichen Gelder besser in der gesetzlichen Altersvorsoge investiert. Weitere Leistungskürzungen sind angesichts des kontinuierlich sinkenden Sicherungsniveaus keine sinnvolle Lösung. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus würde unweigerlich dazu führen, dass noch mehr Menschen in die Grundsicherung im Alter abgleiten. Bereits jetzt erhalten fast 4 % der Personen über der Altersgrenze Grundsicherung im Alter – 2003 waren es nur 1,7 %.5 Ein weiteres Absenken des Sicherungsniveaus würde nicht nur die Altersarmut verschärfen, sondern auch die Kosten an eine andere Stelle verschieben – mit weitreichenden sozialen und finanziellen Konsequenzen. 5. Was tun zur Stabilisierung des Rentensystems? Einnahmenbasis stärken oder Rentenausgaben kürzen In Kapitel 4 wurden Handlungsoptionen vorgestellt, die sowohl die Einkommensseite der Rentenversicherung stärken als auch die Ausgabenseite der Rentenversicherung stabilisieren könnten. Daher stellt sich nun die Frage, welche Lösung am besten geeignet ist, um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Dies betrifft nicht nur die sich verändernde Altersstruktur in Deutschland, sondern auch den kontinuierlichen Anstieg der Lebenserwartung (mit Ausnahme in der Zeit der Corona-Pandemie), was bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner immer länger Rentenzahlungen erhalten werden. Um die Belastungen der Rentenversicherung durch die steigende Lebenserwartung abzufedern, gibt es zwei Möglichkeiten, falls eine Senkung des Sicherungsniveaus nicht in Betracht 5 Daten für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter gibt es in den Tabellen 22151 der Datenbank Destatis.
15 gezogen werden soll. Entweder man erhöht den Beitrag während der Erwerbsphase, sodass bei gleichbleibender Dauer der Erwerbsphase mehr gespart wird, um einen längeren Zeitraum des Rentenbezugs zu finanzieren. Oder man spart den gleichen Betrag wie zuvor, verlängert jedoch die Erwerbsphase etwas, sodass der Beitrag ausreicht, um die gleichen Leistungen während einer kürzeren Rentenphase zu finanzieren. Wichtig ist, dass diese Logik für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen zutrifft, unabhängig davon, ob diese kapitalgedeckt oder umlagefinanziert sind. Im Prinzip bedeutet dies, dass bei konstantem Sicherungsniveau eine steigende Lebenserwartung entweder mit einem höheren Rentenbeitragssatz oder einer Anhebung der Regelaltersgrenze einhergehen muss. Die Präferenzen der Erwerbstätigen sprechen jedoch klar für eine Erhöhung der Rentenbeiträge und gegen eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze. Eine umfangreiche Befragung zeigt, dass sich 75 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für höhere Rentenbeiträge aussprechen, damit die Renten zukünftig nicht schlechter ausfallen und zumindest auf heutigem Niveau verharren. 12 % der Befragten wären sogar bereit noch höhere Beiträge zu zahlen, damit die Renten im Vergleich zu heute besser ausfallen (Arbeitnehmerkammer Bremen et al. 2025). 5.1. Wie wirkt sich die Stabilisierung des Rentenniveaus aus? Zentrales Element des nicht mehr zustande gekommenen Rentenpakets II war die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 % ohne eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze nach 2031. Als Konsequenz hätten die beiden anderen Stellschrauben der Rentenanpassungsformel (siehe Abschnitt 2) – die Beitragssätze (Abbildung 2) und die Bundeszuschüsse – etwas stärker steigen müssen als ohne Stabilisierung des Rentenniveaus. Gerade diese steigenden Beitragsätze und Bundeszuschüsse standen stark in der Kritik, wie unter anderem aus den Stellungnahmen zur Anhörung im Deutschen Bundestag hervorging. Die BDA (2024) betonte, dass vor allem die jüngeren und zukünftigen Generationen die Last tragen müssten. Der Bundesrechnungshof (2024) warnte vor einer starken Belastung der Beitragszahlenden und kritisierte die steigenden finanziellen Verpflichtungen des Staates. Besonders die Benachteiligung der jungen Generationen wurde als zentraler Kritikpunkt des Rentenpakets II angeführt. All diese Kritik basierte jedoch nicht auf belastbaren empirischen Arbeiten. Das IMK hat dies zum Anlass genommen, um mit einem neuen, an der HTW Berlin entwickelten und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten dynamischen Rentenversicherungsmodell (DyReMo) zu analysieren, wer die Gewinner und Verlierer des Rentenpakets II sind. Ziel war es, die Diskussion auf eine sachliche, faktenbasierte Ebene zu bringen und auf Basis fundierter Modellrechnungen die tatsächlichen Auswirkungen des Rentenpakets für zukünftige Generationen transparent darzustellen. In der Simulation wurden die im Gesetzesentwurf geplanten Änderungen vom Rentenpakte II implementiert und mit einem Referenzszenario verglichen, das sich aus
16 geltendem Recht ableitet. Die vollständigen Simulationsergebnisse sowie eine kurze Modellbeschreibung sind in Domingues Semeano et al. (2025) zu finden. Abbildung 4 zeigt die Entwicklung des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus für den Zeitraum der Jahre 2024 bis einschließlich 2070. 6 Demnach geht die Stabilisierung des Sicherungsniveaus mit einem Anstieg des Beitragssatzes um 1,6 Prozentpunkte einher, wobei dieser Abstand zwischen 2050 und 2070 konstant bleibt. Dafür ist das Sicherungsniveau ab dem Jahr 2035 dauerhaft um mehr als drei Prozentpunkte höher. Abbildung 4: Simulationsergebnisse der wichtigsten Kenngrößen der allgemeinen Rentenversicherung mit dem DyReMo a) Beitragssatz b) Sicherungsniveau Anmerkung: GR = Geltendes Recht, Rentenpaket II + GK = Rentenpaket II inklusive Maßnahmen des Generationenkapitals Quellen: BMAS (2024); Simulationsergebnisse aus Domingues Semeano et al. (2025). Neben der Entwicklung der wichtigsten Kenngrößen der Rentenversicherung ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, wie hoch die Nettobelastungen der Versicherten einzelner Generationen ausfallen. Daher wurde mit dem DyReMo durchgerechnet, wie die zusätzlichen Beitragszahlungen in Relation zu den voraussichtlich zukünftigen höheren Rentenzahlungen sein werden. Entgegen der Kritik und einigen pessimistischen Prognosen zeigen die Projektionen, dass in allen untersuchten Fällen die künftigen Auszahlungen aus der Rentenversicherung deutlich stärker steigen würden als die Einnahmen. Daher wären die jüngeren Generationen keineswegs die Verlierer einer solchen Rentenreform. 6 Die Simulationsergebnisse des Modells liegen nahe an den Schätzungen des BMAS (2024) überein.
17 Um mögliche Verteilungseffekte zwischen den Generationen zu analysieren, wurden in Abbildung 5 für alle Geburtsjahrgänge zwischen 1940 und 2010 die kumulierten Veränderungen der Einzahlungen und Auszahlungen berechnet. „Die Ergebnisse zeigen, dass durch das Rentenpaket II für alle Geburtsjahrgänge die Auszahlungen aus der Rentenversicherung stärker gestiegen wären als die Einnahmen, sowohl absolut in Euro (Abbildung 5a und b) als auch prozentual (Abbildung 5c und d). Abbildung 6 zeigt, dass die kumulierten zu erwarteten Auszahlungen der Rentenversicherung über die gesamte Lebenszeit für alle hier betrachteten Geburtsjahrgänge von Männern (Abbildung 6a und b) und Frauen (Abbildung 6c und d) höher wären, wenn das Rentenpaket implementiert werden würde.“ (Domingues Semeano et al., S. 10) Abbildung 5: Veränderungen der Einund Auszahlungen in die Rentenversicherung durch das Rentenpaket II über die Lebenszeit, nach Geburtsjahr a) Männer, in € b) Frauen, in € c) Männer, in % d) Frauen, in % Anmerkung: Jeder einzelne Balken stellt eine spezifische Geburtskohorte dar und gibt für diese die Differenz zwischen den kumulierten nominalen Einbzw. Auszahlungen im Szenario mit Rentenpaket II im Vergleich zum Basisszenario über ihre Lebenszeit hinweg an. Quelle: Abbildung 2 in Domingues Semeano et al. (2025). 0 50,000 100,000 150,000 200,000 250,000 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Einzahlungen Auszahlungen 0 50,000 100,000 150,000 200,000 250,000 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Einzahlungen Auszahlungen 0 2 4 6 8 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Einzahlungen Auszahlungen 0 2 4 6 8 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Einzahlungen Auszahlungen
18 Abbildung 6: Erwartete Einund Auszahlungen in die Rentenversicherung über die gesamte Lebenszeit, nach Geburtsjahr a) Männer, ohne Rentenpaket II, in Mio. € b) Männer, mit Rentenpaket II, in Mio. € c) Frauen, ohne Rentenpaket II, in Mio. € d) Frauen, mit Rentenpaket II, in Mio. € Einzahlungen nur Altersrente Einzahlungen gesamt Auszahlungen Altersrente Anmerkung: Den Unterschied zwischen den Einzahlungen "gesamt" und "nur Altersrente" bildet der Korrekturfaktor (siehe Text im Abschnitt "Implizite Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung" in Domingues Semeano et al. 2025). Quelle: Abbildung 3 in Domingues Semeano et al. (2025). 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010
19 Insgesamt zeigen die Simulationsergebnisse in Domingues Semeano et al. (2025), dass die These, nach der eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 % und die damit verbundenen Beitragserhöhung jüngere Generationen benachteiligen würden, empirisch nicht haltbar ist. Tatsächlich würden alle betrachteten Geburtskohorten (1940-2010) von solch einer Maßnahme profitieren, da die erwarteten Rentenzahlungen die geleisteten Beiträge übersteigen. Darüber hinaus trägt die Stabilisierung des Rentenniveaus zur langfristigen Leistungsfähigkeit des Rentensystems bei. Ein zusätzlicher positiver Effekt besteht darin, dass durch die Stabilisierung des Sicherungsniveaus der Renten die Einnahmen der Krankenund Pflegeversicherung ebenfalls steigen würden, was auch zur Stabilisierung dieser Sozialversicherungszweige beitragen würde. 6. Ergänzende betriebliche und private Altersvorsorge Eine ergänzende Förderung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Tarifverträgen und eine Förderung der private Altersvorsorge – insbesondere für Beziehende von kleinen und mittleren Einkommen, die bisher nur in geringem Maße davon profitieren – kann je nach Ausgestaltung eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Altersvorsorgesystem sein, solange sie nicht die erste Säule der gesetzlichen Rentenversicherung schwächt. 7. Fazit Die Fraktionen der SPD und SSW fordern in ihrem Antrag „Sichere und stabile Renten“, das Rentenniveau und die Beitragssätze stabil zu halten und die Regelaltersgrenze nicht anzuheben. In der vorliegenden Stellungnahme wurden verschiedene Handlungsoptionen aufgezeigt, wie das gelingen kann, jedoch wird keine Maßnahme allein in der Lage sein die demografischen Herausforderungen zu bewältigen. Nur ein Maßnahmenbündel kann die Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft abmildern. Es wird nicht gelingen, gleichzeitig das Rentenniveau und die Beitragssätze stabil zu halten sowie die Regelaltersgrenze nicht anzuheben. Dies könnte nur erreicht werden, wenn die höheren Ausgaben der Rentenversicherung durch Steuern finanziert würden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und den anderen großen Herausforderungen, vor denen wir angesichts der sozial-ökologischen Transformation und den geopolitischen Entwicklungen stehen, erscheint das wenig realistisch. Es bestehen keine Spielräume, die Ausgaben der Rentenversicherung zu senken, ohne das System der sozialen Sicherung massiv zu schwächen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und dem stark gesunkenen Sicherungsniveau wurden den heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern bereits einiges abverlangt. Wichtig bei der Ausgabenentwicklung der deutschen Rentenversicherung ist im Blick zu behalten, dass ihr durch den Gesetzgeber nicht noch mehr versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet werden – wie möglicherweise durch die aktuell diskutierte Mütterrente III – die voraussichtlich allein von den Beiträgen der
20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu finanzieren sind, sondern, dass weitere nicht von Beiträgen gedeckten Leistungen zukünftig vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Im Gegensatz dazu bietet die Stabilisierung der Einnahmen der Rentenversicherung einen größeren Spielraum. Vor allem der Arbeitsmarkt spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Wichtig ist eine positive Arbeitsmarktentwicklung mit einem hohen Beschäftigungsniveau und guten Löhnen, so wie es in den letzten Jahren in Deutschland der Fall war. Denn dies ist ein Garant für stabile Einnahmen bei der Rentenversicherung. Es gilt weiterhin daran zu arbeiten und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die noch ungenutzten Potentiale auf dem Arbeitsmarkt aktiviert werden und das Tarifvertragssystem so zu stabilisieren und zu stärken, dass faire und gute Löhne bezahlt und gute Arbeitsbedingungen gewährt werden. Ebenso hat auch der Mindestlohn dazu beigetragen, die Lohneinkommen am unteren Rand der Verteilung spürbar zu erhöhen und zu stabilisieren. Eine Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf perspektivisch alle Erwerbstätige, würde die gesetzliche Rentensystem weiter stabilisieren und für mehr Gerechtigkeit in der Altersvorsorge sorgen. Wichtig ist, dass Rentnerinnen und Rentner auch zukünftig am gesellschaftlichen Wohlstandsfortschritt partizipieren, indem die Entwicklung der Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt bleibt. Zur Abfederung des Effekts der steigenden Lebenserwartung und zur Stabilisierung des Sicherungsniveaus ist ein Anstieg der Rentenbeitragssatzes und der Bundeszuschüsse notwendig. Simulationen mit einem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell (DyReMo) zeigen, dass alle Geburtsjahrgänge zwischen 1940 und 2010 davon profitieren würden. Trotz höherer Beitragszahlungen in der Erwerbsphase, würden die zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen diese übersteigen. Mit den höheren Rentenbeiträgen könnte eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre vermieden werden. Dieses ist im Interesse der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die zu einer überwiegenden Mehrheit bereit wären, für ein zukünftig höheres Sicherungsniveau heute höhere Rentenbeiträge zu entrichten. Des Weiteren wurden die Auswirkungen der Reformvorschläge, die im Rentenpaket II angedacht waren, anhand einer Simulation analysiert. Eine längerfristige Fortschreibung des Sicherungsniveaus auf 48 % wäre mit einem zusätzlichen Beitragsanstieg verbunden. Die Simulationen zeigen, dass die höheren Beitragszahlungen in der Erwerbsphase mit höheren zu erwartenden Rentenzahlungen in der Rentenphase bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter verbunden wären, wovon alle Generationen profitieren würden. Trotz vieler anderslautender Kritik am Rentenpaket II, kann daraus keine Generationenungerechtigkeit abgeleitet werden. Eine Förderung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Tarifverträgen und eine Förderung der private Altersvorsorge – insbesondere für Beziehende von kleinen und mittleren Einkommen, die bisher nur in geringem Maße davon profitieren, kann je nach Ausgestaltung eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Altersvorsorge sein, solange sie nicht die erste Säule der gesetzlichen Rentenversicherung schwächt.
21 Literatur Arbeitnehmerkammer Bremen / Arbeitskammer des Saarlandes / DGB (2025): SozialstaatsRadar 2025: Zentrale Ergebnisse. BDA (2024): Rentenpaket II: Den Preis für den fehlenden politischen Mut zahlen die Jungen. BDA Agenda, 17/2024. bibb – Bundesinstitut für Berufsbildung Hrsg. (2024): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungsund Generationenkapitalgesetz) vom 04.03.2024. Brandt, U. / Freudenberg, C. (2024): Österreichs Rentenpolitik: Vom Nachbarn lernen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 104, H. 10, S. 696–702. Brücker, H. / Kosyakova, Y. / Weber, E. (2024): Steuerrabatt für neu Zugewanderte: Was ist zu erwarten, worauf kommt es an? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 104, H. 9, S. 631–635. Bundesrechnungshof (2024): Bericht nach §88 Absatz 2 BHO zur finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – Auswirkung des Rentenpakets II. Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 6468, 10.9.2924. Deutsche Rentenversicherung (2021): Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2020, Oktober 2021. Berlin. Deutsche Rentenversicherung (2024a): Rentenversicherung in Zeitreihen – Kapitel: „Kenngrößen und Bemessungswerte“. Deutsche Rentenversicherung (2024b): Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Nr. 22, Oktober 2024. Dullien, S. (2024): Die umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutschland ist solider als oft dargestellt. In: ifo Schnelldienst, Jg. 77, H. 12, S. 30-33. Dullien, S. / Bauermann, T. / Herzog-Stein, A. / Paetz, C. / Rietzler, K. / Stein, U. / Stephan, S. / Tober, S. / Watzka, S. (2025): Modell Deutschland neu justieren – Nachfrage und Innovationen stärken. Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2025. IMK Report Nr. 194. Domingues Semeano, J. / Dullien, S. / Logeay, C. / Stein, U. (2025): Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? Simulationsergebnisse für verschiedene Geburtsjahrgänge zum gescheiterten Rentenpaket II der Ampel-Regierung. IMK Policy Brief Nr. 186.
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Impressum Herausgeber Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Telefon +49 211 7778-312, Mail [email protected] Die Reihe „IMK Policy Brief“ ist als unregelmäßig erscheinende Online-Publikation erhältlich über: https://www.imk-boeckler.de/de/imk-policy-brief-15382.htm ISSN 2365-2098 Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz: Namensnennung 4.0 International (CC BY). Diese Lizenz erlaubt unter Voraussetzung der Namensnennung des Urhebers die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung des Materials in jedem Format oder Medium für beliebige Zwecke, auch kommerziell. Den vollständigen Lizenztext finden Sie hier: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de Die Bedingungen der Creative Commons Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z. B. von Abbildungen, Tabellen, Fotos und Textauszügen erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.
