Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik
Abstract
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Full text
Karl, Helmut; Klemmer, Paul Book — Digitized Version Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, No. 50 Provided in Cooperation with: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen Suggested Citation: Karl, Helmut; Klemmer, Paul (1990) : Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik, Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, No. 50, ISBN 978-3-428-46940-6, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-46940-6 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/161957 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
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HELMUT KARL · PAUL KLEMMER Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik
SCHRIFTENREIHE DES RHEINISCH-WESTFÄLISCHEN INSTITUTS FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG ESSEN NEUE FOLGE HEFT 50
Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik Von Helmut Karl und Paul Klemmer Duncker & Humblot · Berlin
CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Karl, Helmut: Einbeziehung von Umweltindikatoren in die Regionalpolitik / von Helmut Karl u. Paul Klemmer. — Berlin: Duncker u. Humblot, 1990 (Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen; N. F., H. 50) ISBN 3-428-06940-4 NE: Klemmer, Paul:; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (Essen): Schriftenreihe des RheinischWestfälischen ... Alle Rechte vorbehalten © 1990 Duncker & Humblot GmbH, Berlin 41 Fotoprint: Werner Hildebrand, Berlin 65 Printed in Germany ISSN 0720-7212 ISBN 3-428-06940-4
Vorwort Die zunehmende Berücksichtigung umweltpolitischer Aspekte in fast allen Politikfeldem führt gegenwärtig zur Forderung, in die Auswahl der Fördergebiete für die Zwecke der regionalen Wirtschaftspolitik auch Umweltüberlegungen mit einfließen zu lassen. Zumindest erscheint vielen der Gedanke naheliegend, das regionale Diagnosesystem, welches zur Auswahl der Fördergebiete verwendet wird, um die Umweltdimension zu erweitern. Die Frage jedoch, ob eine derartige Erweiterung sinnvoll und praktisch überhaupt möglich ist, wird noch sehr kontrovers beantwortet. Insofern liegt es nahe, den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu diesem Themenkomplex klärend zusammenzufassen, um hieraus Schlußfolgerungen zu ziehen. Dies soll im Rahmen dieser Untersuchung, die im Auftrag des Senators für Wirtschaft und Außenhandel der Freien Stadt Bremen erstellt wurde, geschehen. Gegenstand der nachstehenden Ausarbeitung ist somit eine kritische Analyse der Möglichkeiten und Erfordernisse, Umweltaspekte in die Ziele und insbesondere Bewertungsmaßstäbe der Regionalpolitik zu integrieren. Hierbei wird auch der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls in welcher Form Umweltindikatoren bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) im Jahre 1991 Berücksichtigung finden sollen. Essen, Mai 1990 Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Prof. Dr. Paul Klemmer
Räume mit Umweltqualitätsdefiziten gefördert. Vermutlich würden hiervon die altindustriellen Ballungsräume profitieren, weil sie neben ungünstigen wirtschaftlichen Strukturen zumeist auch hohe Umweltbelastungen aufweisen. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Umweltindikatoren regional gebundene Umweltfunktionen verdeutlichen sollen, die zugunsten der gesamten Gesellschaft zu erhalten bzw. zu pflegen wären. Solche Überlegungen treten in den Vordergrund, wenn die sog. "Vorrangfunktionen" angesprochen werden5. Sie spielten schon bei der Beratung des Entwurfs einer Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Rolle und kreisten damals um das Stichwort "regionalisierter Immissionsschutz"6. Dort wollte man einzelnen Regionen (sog. Reinluftgebieten) restriktive Immissionsgrenzwerte zuweisen, um ihre spezifischen Umweltfunktionen besser wahren zu können. Diese Regionalisierung des Immissionsschutzes scheiterte damals u.a. an dem Argument, dies verstoße gegen Ziele der Raumordnung. Möglicherweise kommt die gleiche Diskussion jetzt im Zusammenhang mit der Regionalpolitik erneut auf. Wie sich eine stärker umweltpolitisch ausgerichtete Gemeinschaftsaufgabe auf die Förderkulisse auswirken wird, hängt somit in starkem Maße von den Inhalten der Umweltindikatoren sowie den Schlußfolgerungen ab, die man mit diesen Indikatoren verbindet. Dies soll an dieser Stelle nicht näher analysiert werden. Hier liegt ein empirischer Forschungsbedarf vor, der innerhalb der vorliegenden Arbeit nicht befriedigt werden kann. Hier geht es vielmehr um die Beantwortung der Fragen, ob überhaupt umweltpolitische Aufgaben der Gemeinschaftsaufgabe zugeordnet werden sollen (erstes Kapitel), welche Probleme sich ergeben, wenn Umweltqualitätsindikatoren als Zielund Förderkriterien den Gesamtindikator der Gemeinschaftsaufgabe erweitern (zweites Kapitel), ob ein um die "umweltnahe" Infrastruktur erweiterter Infrastrukturindikator oder eine stärkere Gewichtung der bereits heute durch ihn erfaßten "umweltnahen" Entsorgungseinrichtungen sinnvoll erscheint (drittes Kapitel) und welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn externe Umweltleistungen von Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" internalisiert werden sollen (viertes Kapitel). Schließlich wird im Rahmen einer Zusammenfassung auf alternative Wege zur Abstimmung und Koordination von Regionalund Umweltpolitik hingewiesen. Vgl. F. Vorholz, Ökologische Vorranggebiete - Funktionen und Folgeprobleme. Frankfurt u.a. 1984; T. Geyer, Regionale Vorrangkonzepte für Freiraumfunktionen - Methodische Fundierung und planungspraktische Umsetzung. (Werkstattbericht, Nr. 13.) Kaiserslautern 1987. Vgl. die Zusammenfassung der Diskussion in Regionalisierter Immissionsschutz? "Informationen zur Raumentwicklung", Bonn, Jg. 1980, S. 475ff. 13
Erstes Kapitel Umweltanliegen und Konzept der Gemeinschaftsaufgabe 11 Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 1. Konzeption der Gemeinschaftsaufgabe Bevor darüber reflektiert wird, wie und welche Umweltindikatoren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe berücksichtigt werden könnten, soll zunächst geprüft werden, ob es überhaupt ratsam ist, der Gemeinschaftsaufgabe umweltpolitische Funktionen zuzuweisen. Um diese Frage zu beantworten, ist es nützlich, sich ihre Grundkonzeption in Erinnerung zu rufen. Diese Gemeinschaftsaufgabe hat den Charakter einer allokativen räumlichen Ausgleichspolitik, die wirtschaftliche Disparitäten ausgleichen und gleichzeitig eine effizientere Ausschöpfung divergierender regionaler Entwicklungspotentiale erreichen möchte1. Sie steht somit "im Spannungsverhältnis von Ausgleichsund Wachstumsziel"2, wobei zumeist unterstellt wird, "daß diese Zielsetzungen zueinander eher in Komplementaritätsals in Konfliktbeziehungen stehen"3. Mit Nachdruck muß auch betont werden, daß der regionalen Struktuipolitik im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung nur eine nachgeordnete Funktion zukommen soll4. So hat das Förderanreizsystem der Regionalpolitik primär den Charakter einer induzierenden finanziellen Hilfestellung, die zwar auf das räumliche Rentabilitätsgefälle privatwirtschaftlicher Investitionen einwirkt, aber einmaliger Natur ist5 und das Entscheidungsrisiko bei den Kommunen bzw. den UnterVgl. P. Klemmer [VI], Regionalpolitik nicht überfordern. "Wirtschaftsdienst", Hamburg, Jg. 67 (1987), S. 380, bzw. P. Klemmer [V], S. 9. D. E wringmann u.a., Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" unter veränderten Rahmenbedingungen. (Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten, Band 55.) Berlin 1986, S. 20. F. Tetsch, Anpassung des Förderinstrumentariums der Gemeinschaftsaufgabe an die veränderten regionalwirtschaftlichen Bedingungen. Hintergründe und Beschlüsse, Neuorientierung der regionalen Wirtschaftspolitik? "Informationen zur Raumentwicklung", Jg. 1986, S. 783. Vgl. hierzu und zum folgenden P. Klemmer [V], S. 10. Keine Dauersubventionen. 14
nehmern beläßt. Die förderungspolitisch induzierten Aktivitäten müssen sich mit anderen Worten den regionalen Marktgegebenheiten stellen und sollen ohne weitere Hilfestellungen überleben. Wenn darum in bestimmten Gebieten das sog. "Antragsecho"6 privater Investoren ausbleibt, ist dies noch kein Beleg für mangelnde Lenkungseffizienz der Regionalpolitik, sondern möglicherweise ein Indiz für tiefergehende Standortnachteile, die ohne Dauersubventionen nicht zu überwinden sind. Aus diesem Grunde ist es immer noch berechtigt, die praktische Regionalpolitik als räumliche Kapitalmobilisierungspolitik zu bezeichnen, die zwar zugunsten bestimmter Regionen (Fördergebiete) interveniert, aber keine den Marktkräften entgegenstehenden Strukturen schaffen möchte. Insofern ist es auch berechtigt, eine derartige regionale Strukturpolitik noch als marktkonform zu bezeichnen. Daraus ergeben sich, was das Verhältnis zur Umweltpolitik betrifft, bereits hier gewisse Konsequenzen. So ist darauf hinzuweisen, daß regionale Umweltengpässe, die sich in einem regionalen Preisgefälle (z.B. Boden-, Wasseroder Energiepreise) oder in regional divergierenden Genehmigungsanforderungen niederschlagen, bereits im jetzigen System regionaler Wirtschaftspolitik Berücksichtigung finden. Insofern bestünde eigentlich kein spezifischer Bedarf an Umweltindikatoren zur Verdeutlichung regionaler Umweltengpässe. Es würde ausreichen, die Engpaßsituationen vor Ort preiswirksam werden zu lassen oder in der örtlichen Genehmigungspraxis zu berücksichtigen. Des weiteren wird bereits hier sichtbar, daß man die Regionalpolitik als Vehikel zur Durchsetzung anderer Politikanliegen (etwa der Umweltpolitik) nicht überfordern oder überfrachten darf. Dies würde zwangsläufig den Ruf nach Erhöhung ihrer Lenkungseffizienz verstärken und zu einer anderen ordnungspolitischen Einstufung führen. Nach diesen grundsätzlichen Vorbemerkungen ist nach der Vorgehensweise der Rahmenplanung zu fragen. So soll gemäß § 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe die Rahmenplanung dazu dienen, Regionen zu unterstützen7, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt und deren Wirtschaftszweige durch Sektoren dominiert werden, die vom Strukturwandel betroffen sind. Umweltpolitische Ziele spielen bei der Auswahl der Gebiete bzw. der Förderung höchstens eine untergeordnete Rolle. So sieht der momentan gültige 17. RahmenEine Förderung wird nur auf Antrag gewährt Vgl. Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6.10.1969. In: H. Eberstein (Hrsg.), Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung. 2. Aufl., Köln 1971/1988, Abschnitt 1 Π D, S. Iff. 15
plan lediglich eine Abstimmung mit den Zielen der Umweltpolitik vor und nimmt keine Spezifikation regionaler Umweltgüteziele vor8. Die im Planungsausschuß getroffenen Vereinbarungen über die Kriterien, die zur Fördergebietsabgrenzung herangezogen werden, geben zusammen mit den Rahmenplänen Auskunft über die konkret verfolgten Ziele der Regionalpolitik. Angesichts der Tatsache, daß bei der Gebietsauswahl bisher vor allem Einkommensund Arbeitsmarktkriterien sowie ein Infrastrukturindikator im Vordergrund standen9, trifft es zu, daß es der praktischen regionalen Wirtschaftspolitik bisher primär um den Abbau von interregionalen Disparitäten in bezug auf quantitative und qualitative Arbeitsmarkttatbestände sowie die wirtschaftliche Infrastruktur ging. Dies verband sich mit der Erwartung, daß über die förderungsbedingte Erhaltung bzw. Aufstockung der (hochwertigen) Arbeitsplätze gleichzeitig auch ein Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum geleistet werden könnte. Für die so konkretisierten Ziele der regionalen Wirtschaftspolitik bot es sich an, Arbeitsmärkte als Diagnoseund Fördergebiete zu wählen10. Sie wurden auf der Basis von Berufspendlerverflechtungsdaten des Jahres 1970 abgegrenzt und partiell politisch modifiziert; sie werden zur Zeit aktualisiert. Den Rahmenplänen liegt darum gegenwärtig immer noch ein Raster von 179 gemeindescharf abgegrenzten Diagnoseeinheiten zugrunde. Diese Diagnoseeinheiten werden mit einer Reihe von Selektionskriterien konfrontiert, die helfen sollen, die förderwürdigen Räume aus der Gesamtheit der 179 Arbeitsmarktregionen herauszusieben. Bei der letzten Selektion wurden ein Arbeitsmarktindikator in Gestalt einer über mehrere Jahre hinweg erfaßten regionalen Arbeitslosenquote, zwei Einkommensindikatoren, das waren die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten je Einwohner sowie die Bruttolohnund -gehaltsumme je beschäftigten Arbeitnehmer, und ein Infrastrukturindikator verwendet. Bei dieser Vorgehensweise wurden umweltpolitische Belange lediglich in Verbindung mit dem Infrastrukturindikator angesprochen. Letzterer versucht nämlich auch die Ausstattung von Regionen mit technischen Entsorgungseinrichtungen zu quantifizieren11. Soweit die wirtschaftsnahe Infrastruktur darum Einrichtungen bereitstellt, die Emissionen zurückhalten (etwa Kläranlagen) oder aufbereiten, gibt Vgl. 17. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1988 bis 1991 (1992). In: H. Eberstein (Hrsg.), Abschnitt 2 Π D, S. 6ff. Vgl. P. Klemmer [I], , S. 69ff.; P. Klemmer [VII], Reform der regionalen Wirtschaftspolitik. "Wirtschaftsdienst", Jg. 65 (1985), S. 290ff.; F. Tetsch, S. 78Iff. Vgl. P. Klemmer [VHI], unter Mitarbeit von B. Bremicker, Abgrenzung von Fördergebieten. Bochum 1983. Vgl. P. Klemmer [IX], Umweltschutz und Bautätigkeit. "Ifo-Schnelldienst", München, Jg. 40 (1987), Heft 20, S. 23. 16
es schon Verknüpfungspunkte zur Umweltpolitik12. Sie schlagen sich auch in den Förderrichtlinien nieder. So bietet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Möglichkeiten, Infrastrukturmaßnahmen des Umweltschutzes zu fördern, wenn sie die Wasserversorgung, Abwasserund Abfallentsorgung betreffen13. Im übrigen dominieren im Infrastrukturindikator wirtschaftsnahe Infrastrukturgrößen wie14 Energieversorgung, Verkehrserschließung, Erschließung von Industriegeländen, Energieversorgungsanlagen, Fremdenverkehrseinrichtungen, wobei der Begriff "wirtschaftsnah" von vielen Autoren restriktiv interpretiert wird15. 2. Zur Begründung der Forderungen nach einer umweltpolitischen Ergänzung der regionalen Wirtschaftspolitik 2.1. Umweltund regionalpolitische Ziele Die Ergänzung der Regionalpolitik um ein "umweltpolitisches Standbein" könnte einmal mit den bestehenden Verflechtungen zwischen beiden Politikbereichen begründet werden. Neben der Verknüpfung über die Infrastruktur - auf die im dritten Kapitel näher eingegangen wird - gibt es z.B. zwischen den Zielen und Mitteln der Umweltund regionalen Wirtschaftspolitik weitere Anknüpfung sund Kontaktpunkte. So will die praktische Regionalpolitik primär wirtschaftliche Disparitäten ausgleichen, indem sie in entwicklungsschwachen Räumen Wachstumsimpulse setzt. Das Ausgleichsziel kann hierbei als Oberziel einer regionalpolitischen Zielhierarchie aufgefaßt werden. Das regionale Wachstumsanliegen16 übernimmt dann die Rolle eines Zwischenziels17 und besitzt damit weitgehend instrumentellen Charakter. Vgl. K. Stahl, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Rahmenplan). In: H. Eberstein (Hrsg.), Abschnitt 1 ΠΙ Β, S. 15. Vgl. § 1 Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; HJ\ Sander, Umweltschutz. In: H. Eberstein (Hrsg.), Abschnitt Vm B, S. 83. Vgl. D. Schmidt, Das Verfahren zur Gewährung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In: H. Eberstein (Hrsg.), Abschnitt IC, S. 76. Vgl. D. Schmidt, S. 78. Abbau der Disparitäten über die Induzierung von Wachstumsprozessen in den Fördergebieten. Vgl. M. Streit, Theorie der Wirtschaftspolitik. 3. Aufl., Düsseldorf 1983, S. 133ff. 17
Verglichen mit dieser Regionalpolitik hat die Umweltpolitik eine anders aufgebaute Zielstruktur. Ihr komplexes Oberziel dient einmal dem Schutz bzw. der Steigerung der menschlichen Gesundheit bzw. des menschlichen Wohlbefindens und zum anderen dem Schutz der "Natur an sich". Das erste Teilziel baut auf der anthropogenen oder anthropozentrischen Begründung des Umweltschutzes auf, die zweite auf einem von Nutzenüberlegungen abgekoppelten Eigenrecht der Natur. Auf eine ausführliche Diskussion der verschiedenen Begründungsversuche soll hier verzichtet werden. Um die Verknüpfungspunkte zwischen Regionalund Umweltpolitik aufzuzeigen, reicht es aus, vom ersten Teilziel auszugehen. Das so charakterisierte Oberziel soll über eine Konservierung der Ressourcenqualität und ihre effiziente Nutzung realisiert werden. Das Effizienzanliegen zielt hierbei darauf ab, das Nutzungspotential von Ressourcen in jene Richtungen zu lenken, die den höchsten Nutzen stiften. Das Konservierungsanliegen möchte hingegen eine Mindestqualität ubiquitärer Ressourcen und Umweltgüter, die lediglich an bestimmten Standorten vorkommen, sichern. Es berücksichtigt außerdem intertemporale Gerechtigkeitsvorstellungen. Effizienzund Konservierungsziele besitzen somit in der Umweltpolitik instrumentellen Charakter. Andererseits ist das Effizienzziel aber auch ein Zwischenziel des Wunsches nach wirtschaftlichem Wachstum, denn effizienter Ressourceneinsatz erweitert die Produktionsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft. Die Zielstrukturen der beiden Politikbereiche fallen insbesondere in Hinblick auf die Oberziele nicht zusammen. Während sich die Regionalpolitik auf den Abbau wirtschaftlicher Disparitäten durch Induzierung regionaler Wachstumsprozesse konzentriert, will Umweltpolitik Umweltqualität zugunsten der menschlichen Gesellschaft bzw. der "Natur an sich" schützen. Positive Überschneidungen liegen auf der Ebene der Zwischenziele vor, wenn sparsamer und effizienter Ressourceneinsatz nicht nur die Entwicklungschancen erhöht, sondern auch dem Konservierungsanliegen dient, da Ressourcenvergeudung verhindert wird. Eine Integration von Regionalund Umweltpolitik könnte theoretisch notwendig werden, wenn sich ihre Zwischenziele und Instrumente positiv oder negativ überschneiden. Zielkonflikte oder ausgeprägte Zielharmonie drücken hierbei Vernetzungen zwischen den beiden Politikbereichen aus und deuten auf einen grundsätzlichen Koordinationsund Integrationsbedarf hin18. Wird die Umweltpolitik aktiv Vgl. R. Frey, Begründung einer stärkeren Dezentralisierung politischer Entscheidungen aus der ökonomischen Theorie des Föderalismus. In: F. Schuster (Hrsg.) [Π], Dezentralisierung des poli18
bzw. versucht die Regionalpolitik regionales Wachstum zu induzieren, können in der Realität wechselseitige Nebenwirkungen auftreten. Die Frage ist, ob diese Überschneidungen bzw. die Zielund Zwischenzielbeziehungen ausreichen19, um sie auch ressortoder fachpolitikmäßig unter einem Dach zusammenzufassen. Da die regionalwirtschaftliche Entwicklung von Umweltgütern und Ressourcen mitbestimmt wird, sind sich regionale Wirtschaftsund Umweltpolitik nicht völlig fremd. Umweltgüter können, wie bereits betont wurde, die Rolle eines Entwicklungsengpasses und einer Einkommensquelle übernehmen. So ist Umweltqualität oft ein Nadelöhr regionalen Wachstums. Z.B. verschärfen die kontaminierten Böden und Industriebrachen den Flächenengpaß in altindustriellen Regionen. Ihre Regenerierung verbessert die Umweltversorgung dieser Regionen und kommt sowohl einem Umweltschutzals auch einem Wachstumsund Entwicklungsanliegen entgegen20. Wenn Restriktionen von Seiten der natürlichen Umwelt Entwicklungsprozesse behindern, schlägt sich dies auch in den Förderindikatoren der Gemeinschaftsaufgabe nieder. Umweltrestriktionen wirken wie Engpässe bei der Faktorausstattung, der Lage, dem Agglomerationsgrad usw. Das Ergebnis macht sich in einem regionalen Entwicklungsrückstand bemerkbar. Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" reflektiert diese Defizite mit Hilfe ihrer Förderindikatoren und stellt im Förderfall Mittel bereit, ohne deren Verwendungsrichtung jedoch zu präjudizieren. Wenn Investitionen im Bereich des technischen Umweltschutzes hohe regionale Entwicklungsbeiträge in Aussicht stellen, werden die Akteure im kommunalen bzw. privaten Sektor das Förderangebot annehmen. Ohne explizite Umweltorientierung vermag die Regionalförderung darum umweltrelevante Entwicklungsengpässe zu beseitigen. Natürliche Ressourcen sind auch häufig Quelle regionalen Wohlstands, weil sie regionsexterne Einkommen (Tourismus, Naherholung usw.) auf ihren Standort lenken. Die Pflege interregional nachgefragter Naturraumpotentiale muß folglich auch in der Wachstumsund ausgleichsorientierten regionalen Wirtschaftsförderung kein Fremdkörper sein. Die Gemeinschaftsaufgabe trägt dem Rechnung, indem auch Investitionen gefördert werden, die auf den Umweltbereich zurückwirken und regionsexterne Nachfrage binden. Soweit sich folglich Umweltund Regionalpolitik auf der Ebene der Zwischenziele positiv berühren, ergibt sich kein expliziter Integrationsbedarf. Anders sieht es tischen Handelns, Band I. (Forschungsberichte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Band 3.) St. Augustin 1979, S. 24ff. Vgl. auchD. Ewringmann u.a., S. 166f. Vgl. P. Klemmer [X], Reaktivierung kontaminierter Standorte und Strukturpolitik. In: ENTSORGA eGmbH (Hrsg.), Altlastensanierung und Entsorgungswirtschaft. (Entsorga-Schriften, Band 4.) Frankfurt 1988, S. 102ff.; Micheel, B., Mobilisierungshemmnisse bei der Revitalisierung kontaminierter Industrieund Gewerbebrachen. In: H.-L. Jessberger (Hrsg.), Erkundung und Sarnierung von Altlasten. Rotterdam 1989, S. 37ff. 19
möglicherweise aus, wenn sich Konflikte zwischen Einkommensund Umweltzielen einstellen. 22. Zielkonflikte Der praktischen Regionalpolitik sind Zielkonflikte nicht fremd. Bisher beschränkten sie sich vor allem auf Elemente oder Teilanliegen des Einkommensziels. So werden quantitative und qualitative Arbeitsmarktanliegen auf der Basis des aggregierten Zielindikators abgewogen. Aufgrund der ökonomischen Zusammenhänge zwischen beiden Zielsetzungen kann dort nicht von völlig substituierbaren Beziehungen, sondern eher von peripher substituierbaren ausgegangen werden. Während sich diese Konflikte auf Subziele im Rahmen des generellen Arbeitsmarktanliegens konzentrieren, würden mit einer hinzutretenden umweltpolitischen Orientierung der Regionalpolitik qualitativ andere Zielkonflikte ausgelöst, induzieren doch einkommensschaffende Wirtschaftsaktivitäten zumeist in der einen oder anderen Form zusätzliche Umweltbelastungen21. Der Wunsch nach ausgeglichenen oder mindestens zu erhaltenden Umweltqualitäten im Raum ist deshalb nicht immer als Subziel des Einkommensanliegens anzusehen. Da zwischen Umweltqualitätszielen und (monetären) Einkommenszielen ausgeprägte Zielkonflikte bestehen, sind kompliziertere Substitutionsentscheidungen zu fällen. Sie werden notwendig, wenn22 im ländlichen Raum die Biotopsicherung die Palette der Möglichkeiten der Flächennutzung einschränkt23, touristische Aktivitäten zugunsten des Umweltschutzes zurückstehen sollen oder die Ausdehnung von Gewerbeflächen mit Raumansprüchen des Naturschutzes konkurriert. Während sich die regionale Wirtschaftspolitik heute avif die Verbesserung der quantitativen und qualitativen Arbeitsmarktbedingungen in den Fördergebieten konzentriert und dabei allerdings auch Restriktionen des Umweltschutzes zu beachten hat, müßte in Zukunft innerhalb der Regionalpolitik noch explizit zwischen Einkommensund Umweltzielen abgewogen werden24. Vgl. auch D. Ewringmann u.a., S. 206ff. Für externe Leistungen von Regionen vgl. das vierte Kapitel. Vgl. auch H. Karl, Stadtund Regionalentwicklung unter dem Einfluß neuer wasserwirtschaftlicher Technologien. Bochum 1990. Vgl. P. Klemmer [XI], Räumliche Auswirkungen der Umweltschutzpolitik. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.) [TV], Umweltvorsorge durch Raumordnung. Referate und Diskussionsberichte anläßlich der Wissenschaftlichen Plenarsitzung 1983 in Wiesbaden. (Forschungsund Sitzungsberichte, Band 158.) Hannover 1984, S. 25f.; P. Klemmer [ΙΠ], S.ólff. 20
Um zu einer annähernd konsistenten Zielhierarchie zu gelangen, müßte eine Präferenzfunktion existieren, die Umweltund Einkommensziele bewertet und Informationen über die Substitutionsbeziehungen liefert25. Sie müßte beispielsweise darüber informieren, in welchem Umfang eine Minderung des Regionaleinkommens zugunsten einer verbesserten Umweltqualität akzeptiert werden kann. Eine solche Funktion kann wohl diktatorisch formuliert werden, aber es erscheint illusionär, einen Modus zu formulieren, der auf den Bewertungsentscheidungen der Bevölkerung beruht und diese widerspiegelt26. Dies scheitert bereits daran, daß die dafür notwendigen Informationsvoraussetzungen nicht erfüllbar sind und die Regionalpolitik überfordem. Die Zielkonflikte zwischen Umweltqualität und wirtschaftlicher Entwicklung dokumentieren die sachlichen Unterschiede zwischen beiden Oberzielen der Politikbereiche. Ihre Spannweite ist zu groß, um als Zielkonflikt innerhalb einer Fachpolitik entschieden werden zu können. Gerade um die Substitutionsund Rivalitätsbeziehungen zu erkennen, kann es sinnvoll sein, Abwägungsentscheidungen nicht innerhalb eines Ressorts zu treffen, sondern "konkurrierende" Einrichtungen zu schaffen, die innerhalb bestimmter Restriktionen27 selbstverantwortlich aktiv werden. Dies setzt voraus, daß die politischen Organe über Zielkonflikte entscheiden und anschließend Restriktionen sowie Rahmenbedingungen für die einzelnen Fachpolitiken setzen. Dieser Argumentation könnte entgegengehalten werden, daß schließlich auch eine politisch vermittelte Abstimmung zwischen den Ressorts Umweltund Regionalpolitik nicht auf der Basis einer Präferenzfunktion beruht. Dies ist zutreffend, aber spinnt man den Gedanken weiter, könnte die fehlende Präferenzfunktion zum Anlaß genommen werden, jegliche raumwirksame Politik (etwa Sozial-, Agrar-, Industrieund Technologiepolitik) unter dem Dach der Regionalpolitik oder regionalen Wirtschaftspolitik zu koordinieren. Einem solchen Vorhaben stehen die Nachteile der einseitigen Kompentenzzentralisierung gegenüber, wie sie von der ökonomischen Theorie der Politik und des Föderalismus aufgezeigt werden28. Sie bestehen etwa in Machtvorsprüngen dieser Bürokratie gegenüber anderen Verwaltungen und Politikern, Kontrollproblemen, geringeren Sanktionsmöglichkeiten von Seiten des Wählers, da Verwaltungen keinem zeitlich begrenzten Mandat unterliegen. 25 Vgl. P. Klemmer [XI], S. 26. 26 Vgl. auch F. Dudenhöfer, Mehrheitswahl - Entscheidungen über Umweltnutzungen. Frankfurt u.a. 1983, bzw. K. Zimmermann, Umweltpolitik und Verteilung. Köln 1981. 27 Vgl. das fünfte Kapitel. 28 Vgl. R. Frey, S. 3 Iff. 21
Somit stellt eine getrennte Gestaltung von Fachpolitiken eher die Chance in Aussicht, daß Präferenzen der Wohnbevölkerung oder zumindest die von der Exekutive gewählten Bewertungsverfahren aufgedeckt werden. 23. Regionale Dimension Neben sich überschneidenden Zielsetzungen sind beide Politikbereiche miteinander vernetzt, weil sie gemeinsam in sich überlappenden Raumausschnitten agieren. Ein Beispiel dafür sind alte Industrieregionen. Ihre Wachstumsschwäche und Umweltgütedefizite haben die regionale Strukturund Umweltpolitik auf den Plan gerufen29. Aber auch im ländlichen Raum treffen Regionalund Umweltpolitik aufeinander. Zum einen ist der ländliche Raum in Hinblick auf eine gleichgewichtige Einkommensentwicklung Förderobjekt der regionalen Wirtschaftspolitik, zum anderen ruft die landwirtschaftliche Flächennutzung zahlreiche Umweltund Naturschutzprobleme hervor, die für diesen Raumtyp kennzeichnend sind30. Soweit Umweltund Regionalpolitik innerhalb eines Raumausschnittes agieren, ergibt sich analog zu den übrigen raumwirksamen Politikbereichen ein Abstimmungsbedarf. Da aber, wie später noch ausführlicher dargelegt wird, beide Politikbereiche mit verschieden abgegrenzten Räumen arbeiten, scheitert eine Integration im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe vermutlich bereits an der völlig unterschiedlich ausfallenden Regionalisierung31. Faßt man die Argumente zusammen, ergibt sich aus den bestehenden Überschneidungen und Affinitäten noch kein zwingender Grund, Umweltund Regionalpolitik unter dem Dach der Regionalpolitik zusammenzufassen. Die sachliche Verknüpfung der Aufgabenstellung von Regionalund Umweltpolitik reicht wohl nur aus, um einen allgemeinen Abstimmungsbedarf zwischen beiden Politikbereichen zu begründen. Soweit die Regionalpolitik negativ auf das Umweltziel bzw. die Umweltpolitik negativ auf die regionalen Arbeitsmarktanliegen wirken, können regionale umweltpolitische Restriktionen Rahmenbedingungen schaffen, die Konflikte eher minimieren und beide Bereiche so aufeinander abstimmen, daß weder die umweltpolitischen noch die regionalpolitischen Anliegen ressortintern "verbogen" werden. Wie bereits betont wurde, wird den umweltpolitischen Restriktionen dann am besten Rechnung getragen, wenn sie in Form ökonomischer Signale, das sind in der 29 Vgl. etwa D. Ewringmann u.a., S. 171; H. Zimmermann, Ökonomische Anreizinstrumente in der Umweltpolitik - Einsatzbegründung, Formen sowie die Wirkungen in verschiedenen Typen von Verdichtungsgebieten. (RUFIS-Beiträge, Nr. 4/1984.) Bochum 1984, S. 47ff.; F. Feddersen und R. Krück, unter Leitung von K.-H. Hansmeyer, Der Einfluß der Umweltpolitik auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Ballungsräumen. (Schriften der Gesellschaft für Regionale Strukturpolitik, Band 11.) Bonn 1982; P. Klemmer [XU], Defizite im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr. "Idee Ruhr", Dortmund, Jg. 4 (1988), S. 18ff. 30 Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [I], Umweltprobleme der Landwirtschaft. Sondergutachten, März 1985. Stuttgart und Mainz 1985. 31 Vgl. zweites Kapitel, Abschnitt 3.3. 22
Lebensraumfunktion umschrieben werden, die in der einen oder anderen Weise ausgenutzt werden, um Produktionsund Konsumwünsche von Menschen zu befriedigen. Der Hinweis auf die Regelungsund Lebensraumfunktion deutet hier bereits an, daß eine anthropozentrische Orientierung nicht damit gleichbedeutend sein muß, die Ansprüche niederer Spezies und Pflanzen auszublenden19. Dies verbietet sich bereits insofern, als anthropogene Nutzung auch auf sie angewiesen ist, vermögen sie doch z.B. Schadstoffe in Gewässern und Böden abzubauen. Die ökonomische Theorie des Naturschutzes hat außerdem gezeigt, daß den Tierund Pflanzenarten ein Optionswert zukommt, d.h. daß sie knapp und nützlich sind und es eine Reihe von ökonomischen Motiven gibt, die Regelungsund Lebensraumfunktion zugunsten von Arten zu schützen20. Es finden sich somit gute Gründe, den Begriff "anthropozentrisch" nicht zu eng auszulegen und neben den Nutzungsinteressen der Menschen auch die Lebensraumansprüche von Tierund Pflanzenarten zu berücksichtigen21. Vor dem Hintergrund völüg allgemein angegebener Produktionsund Konsumnutzungen kann die Güte von Luft, Boden und Wasser konkret an ihrer Fähigkeit gemessen werden, Produktions-, Konsumptionsund Lebensraumansprüche zu befriedigen sowie Regelungsfunktionen auszuüben. Die Güteaussage hängt hierbei davon ab, ob die beobachtbaren Eigenschaften von Luft, Wasser und Boden und den Stoffkreisläufen zwischen ihnen die gewünschte Verwendung erlauben oder nicht. Der Güteaussage liegt somit ein bestimmtes Wertund Zielsystem zugrunde. Es ist zwar als solches wissenschaftlich nicht begründbar, ist aber notwendig, um aus der Vielzahl beobachtbarer Eigenschaften von Umweltgütem die relevanten überhaupt selektieren zu können. Gleichzeitig besteht ein weiterer Vorteil eines solchen Ansatzes darin, die Güteaussagen nachprüfund objektivierbar zu machen, weil das Zielund Wertsystem expliziert werden muß22. Bei einem subjektiv gefärbten Gütebegriff bereitet es vor allem Probleme zu entscheiden, welche Konsum-, Produktionsund Lebensraumansprüche im Rahmen der regionalen Umweltberichterstattung aufgenommen und wie sie gewichtet werden sollen. Letzteres ist insbesondere für konkurrierende Nutzungsanliegen von Bedeutung. Die einer Qualitätsbeurteilung zugrundezulegenden Nutzungsinteressen können sich zum Beispiel aus den politischen Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung ergeben23. Hierbei sollten die konkurrierenden Ansprüche zunächst einmal gleichberechtigt behandelt werden, um zu nutzungsunabhängigen, generellen Gütekriterien zu gelangen. Es wird deshalb weitgehend auf eine Bewertung und Gewichtung der einzelnen Nutzungsinteressen verzichtet, weil im 19 Vgl. P. Klemmer [XIV], Ökonomie und Ökologie. Bochum 1987, S. 4ff. 20 Vgl. U. Hampicke, Naturschutz als ökonomisches Problem. "Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht", Jg. 10 (1987), S. 157ff. 21 Vgl. dazu etwa S. Sumerer, Die Prüfung der Umweltverträglichkeit als ein Problem einer neuen Umweltethik. "Zeitschrift für angewandte Umweltforschung", Jg. 1 (1988), S. 151ff. 22 Vgl. H. Karl, P. Klemmer und B. Micheel, S. 5ff. 23 Vgl. etwa die Beiträge in Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.) [Π]. 29
Schaubild Transformationsfunktion Konservierung Λ Ρ A 0 Verschmutzung ι D Ζ Erläuterungen vgl. Text. RWI ESSEN Polyvalenzgrad von Ressourcen ein für die Regionalentwicklung besonderes Gütemerkmal gesehen wird. Polyvalenz bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Ressource fähig ist, mehrere konkurrierende Nutzungen zu befriedigen, ohne daß ihre Umlenkung in die eine oder andere Verwendungsrichtung mit prohibitiv hohen Umrüstkosten (Sanierungsund Reinigungskosten u. ä.) verbunden ist. Statt von Polyvalenz kann auch von nutzungsunabhängigen Güteanforderungen oder von Querschnittsindikatoren24 gesprochen werden25. Dazu werden nutzungsunabhängige Mindestgütewerte vorgegeben, die sicherstellen sollen, daß ein Querschnitt verschiedener Nutzungen realisierbar bleibt und nicht an prohibitiv hohen Kosten scheitert. Schaubild 2 verdeutlicht beispielhaft und vereinfachend den angesprochenen Zusammenhang für zwei konkurrierende Nutzungsinteressen an einer Ressource. Das Stoffaufnahmevolumen von Luft, Wasser und Boden kann konserviert oder zu Deponierung von Stoffen genutzt werden. Im Grenzfall wird die Ressource völlig konserviert (OP), wenn sie nicht mit Stoffdepositionen belastet wird. Alternativ wäre es denkbar, das Stoffaufnahmepotential (OZ) völlig auszuschöpfen und Konservierungsinteressen zu negieren. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen spricht hier vom allgemeinen Gütezustand. Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [Π], Umweltprobleme des Rheins. Sondergutachten, Marz 1976. Stuttgart und Mainz 1976, S. 51. Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [HI], Umweltgutachten 1987. Stuttgart und Mainz 1987, S. 267. 30
Auf der Geraden in Schaubild 2 liegen die maximal möglichen Kombinationen zwischen Verschmutzung und Reinhaltung. Da die zunehmende Nutzung des Deponievolumens bzw. der Ressourcenqualität in einer Verwendungsrichtung nur zu Lasten der anderen gehen kann, hat die Restriktionsgerade einen fallenden Verlauf. Querschnittsorientierte Mindestgütestandards zielen darauf ab, nur solche Kombinationen konkurrierender Nutzungen zuzulassen, die weder die eine noch die andere Verwendungsrichtung völlig in Frage stellen. Ein Verschmutzungsgrad über OD hinaus wäre z.B. auszuschließen, wenn man die Mindestgüte in Höhe von OA sichern will. Querschnittsorientierte Mindeststandards schützen den Ressourcenzugang und sollen die Polyvalenzeigenschaften im Interesse aller Ressourcennutzer bewahren: Oft ist ein präventiver Ressourcenschutz kostengünstiger als die nachträgliche Sanierung. Die in Schaubild 3 dargestellte Phase prohibitiv hoch ansteigender Sanierungsund Umwidmungskosten kann vermieden werden26. Zum Schutz vor prohibitiv hohen Umwidmungskosten (OE) und zur Sicherung gegenüber den Risiken, die aus einer irreversiblen Qualitätsminderung27 resultieren, können etwa Mindestgütenormen bzw. Nutzungsbeschränkungen in Höhe von OC sinnvoll sein. Ein recht hoher Polyvalenzgrad bietet mehr Sicherheit28 gegenüber der Gefahr, daß im Zuge einer einseitigen Ressourcennutzung Wasser, Boden und Luft irreversibel geschädigt werden und die Umwidmungskosten steil ansteigen (vgl. Schaubild 3). Ressourcenpolyvalenz sichert somit für die Zukunft Optionen und bietet quasi einen Versicherungsschutz. Da ein Querschnitt verschiedener Umweltnutzungen berücksichtigt und die Polyvalenz als Gütekriterium angeführt wird, deckt sich der Qualitätsbegriff der regionalen Umweltberichterstattung nicht exakt mit den Gütevorstellungen einzelner Wirtschaftssubjekte. Ein Emittent mag beispielsweise gegenüber dem Erholungsweit eines Gewässers völlig gleichgültig sein. Sein Gütebegriff konzentriert sich lediglich auf seine spezielle Gewässemutzung. Die Umweltberichterstattung baut zwar auf individuellen Nutzungsinteressen eines Emittenten auf, aber sie berücksichtigt in viel stärkerem Maße auch die Wünsche anderer Wirtschaftssubjekte. Weil sie im Interesse aller versucht, eine Mindestgüte bzw. -polyvalenz zu schützen, kann sich das von ihr reflektierte Nutzungsspektrum nicht mit dem eines jeden einzelnen Wirtschaftssubjekts decken. Vgl. in diesem Zusammenhang auch L. Wicke, Der ökonomische Wert der Umwelt. "Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht", Jg. 10 (1987), S. 109ff. Zum Risikoaspekt vgl. H. Siebert, Economics of the Environment. 2nd Ed., Berlin und Heidelberg 1987, S. 22Iff.; H. Karl, Ökonomie öffentlicher Risiken in Marktwirtschaften. "Wist - Wirtschaftswissenschaftliches Studium", München und Frankfurt, Jg. 16 (1987), S. 217ff. Vgl. auch K. Arrow und A.C. Fisher, Naturerhaltung, Unsicherheit und Irreversibilität In: R. Osteikamp u.a. (Hrsg.), Umweltökonomik. Königstein 1982, S. 184ff. 31
Schaubild Umwidmungskostenfunktion Umwidniungskosten 4 E Κ 0 Verschmutzung Erläuterungen vgl. Text. RWI ESSEN Die Qualität der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden allein informiert aber noch nicht abschließend über die regionale Umweltqualität. So sind die Tierund Pflanzenarten in ihren Entwicklung sund Lebensmöglichkeiten entscheidend von der Qualität der Umweltmedien abhängig. Verändert sich die Qualität und damit die Umweltund Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen, reagieren die Populationen mehr oder weniger schnell und empfindlich. Gerade um die direkten Wirkungen möglicher Qualitätsänderungen zu reflektieren, kann es daher vorteilhaft sein, den Artenbestand und seine Entwicklung als Indikator für Umweltgüte heranzuziehen29. Eine Analyse der räumlichen Umweltqualität steht möglicherweise vor einem "Datenfriedhofder die Frage nach einer Informationsverdichtung aufwirft. Hinsichtlich einzelner Umweltmedien ist diese Aufgabe weitgehend identisch mit dem Problem, verschiedene konkurrierende Gütevorstellungen miteinander zu kombinieren30. Angesichts der Komplexität der Umweltbedingungen und der Unsicherheit über die Bedeutung einzelner Gefährdungstatbestände und ihrer Folgewirkungen kann ein aussagekräftiger Gesamtindikator für Luft, Boden und Wasser derzeit kaum gebildet werden. Sofern der naturwissenschaftliche HypothesenvorVgl. auch W. Odzuck, Umweltbelastungen. Stuttgart 1982, S. 296f. Vgl. J. Jennen und K. Zimmermann, Ein Ansatz zur Konstruktion eines Umweltgesamtindikators. Entwicklungsmöglichkeiten und Grenzen. "Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik", Stuttgart, Band 129 (1977/78), S. 148ff. 13. Aggregationsprobleme 32
rat in ausgewählten Teilbereichen jedoch eine Aggregation von Einzelaussagen zuläßt, stellen sich stets zwei Grundfragen31: Wie sollen die Einzelaussagen verknüpft werden, und mit welchem Gewicht sollen die einzelnen Indikatoren in die Gesamtaussage eingehen? Bei der Verknüpfung kann im wesentlichen zwischen additiver und multiplikativer Verknüpfung unterschieden werden. Dabei unterstellt die additive Verknüpfung eine totale Austauschbarkeit der Einzelaussagen. Sofern die einzelnen Elemente nicht vollständig substituierbar sind, verdeckt eine additive Verknüpfung möglicherweise die Tatsache, daß erhebliche Defizite in Teilbereichen der Umweltqualität durch besonders positive Merkmalsausprägungen in anderen Teilbereichen kompensiert oder gar überkompensiert werden. Daher ist es sinnvoll, sofern die Einzelaussagen nicht vollständig substituierbar sind, auf eine multiplikative Verknüpfung zurückzugreifen. Diese Verknüpfungsart unterstellt eine begrenzte Austauschbarkeit der Güteaussagen. Soweit für einzelne Umweltmedien Gesamtindikatoren gebildet werden, sollte man daher eine multiplikative Verknüpfung bevorzugen. Dazu können zunächst für die konkurrierenden Nutzungen die nicht substituierbaren Gütemerkmale als Einzelindikatoren enumerativ aufgeführt werden. Ihnen werden Mindestgütegrenzwerte zugeordnet. Sie geben Mindestnormen vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Umweltmedium für bestimmte Nutzungen tauglich ist. Daran anschließend ist zu prüfen, um wieviel Prozent die Einzelindikatoren oberoder unterhalb des Mindestgütewertes liegen. Um unerwünschte Substitutionen zu vermeiden, dürfen nur Güteüberschüsse oder -defizite zusammengefaßt werden. Auf eine Saldierung der beiden Größen ist zu verzichten, da fehlende Substitutionsbeziehungen vorausgesetzt werden. Auf dieser Basis können schließlich drei Gütestufen, die selbst wiederum näher differenzierbar sind, gebildet werden32 (vgl. Übersicht 1). Eine Ressource wird der Stufe 1 zugeordnet, wenn bereits ein Mindestgütekriterium nicht realisiert wird. Die Gütestufe 1 kann, ohne daß unerwünschte Kompensationseffekte auftreten, noch weiter differenziert werden. Dazu werden die Gütedefizite summiert und ausgewiesen. Das Gütedefizit gibt an, um wieviel Prozent insgesamt die Einzelgrenzwerte überschritten werden. Die Gütestufe 2 gilt, sobald sämtliche Grenzwerte der Mindestgüte erreicht werden. Die Gütestufe 3 ergibt sich, wenn alle Kriterien erfüllt sind und einige Mindestgütevorgaben übertroffen werden. Güteüberschüsse und -defizite werden als prozentuale Abweichungen der beobachteten Einzelmerkmale (Yit*) vom Mindestgütewert (Yj) dargestellt (1) (Y^* ' Ymin) ' 100 = Yi, i = 1,..., n. Vgl. auch F.W.v. Bornes, Zur Konstruktion von Umweltindizes. "Allgemeines Statistisches Archiv", Göttingen, Band 59 (1975), S. 41ff. Vgl. auch H. Karl, P. Klemmer und B. Micheel, S. 9. 33
Übersicht 1 Umweltgütestufen 1. Stufe: Fehlende Mindestgüte l.a.-Stufe: OvH < Gütewert < 40 vH l.b.-Stufe: 40 vH < Gütewert < 100 vH l.c.-Stufe: 100 vH < Gütewert 2. Stufe: Mindestgüte 3. Stufe: Mindestgüteüberschuß 3.a.-Stufe: 0 vH < Gütewert < 40 vH 3.b.-Stufe: 40 vH < Güteweit < 100 vH 3.c.-Stufe: 100 vH < Gütewert RWLJ E S S e Ν J Die Gütestufen und ihre Differenzierung entlang der Mindestgüteüberschüsse und -defizite können als Gesamtindikatoren interpretiert werden, die Qualitätsaussagen in Hinblick auf die Ressourcenpolyvalenz formulieren. Die fehlende Saldierung von Güteüberund -unterdeckung hinsichtlich der Einzelindikatoren entspricht der Intention einer Mindestgütebeurteilung. Diese will Eigenschaften angeben, welche mindestens und unbedingt erfüllt sein müssen, damit das Umweltgut für die verschiedenen Nutzungen tauglich ist und einen gewünschten Polyvalenzgrad behält. Die Gütestufung läßt sich schließlich einfach in eine kardinale Skala transformieren. Setzt man etwa die erfüllte Mindestgüte (Gütestufe 2) gleich 100 und zieht - ohne Berücksichtigung der möglichen Überschüsse bei Einzelbeobachtungsmerkmalen - die prozentualen Gütedefizite ab bzw. addiert - vorausgesetzt die Einzelindikatoren werden ansonsten überall erreicht - die Überschüsse der Gütestufe 3, ergeben sich für den interregionalen Vergleich dimensionslose Ziffern für die Boden-, Luft-, Wasserund Lebensraumgüte (Xt). Sie erlauben die Reihung von Regionen entlang der jeweils realisierten Umweltqualität. Die Rechenvorschriften für die Bildung des Indikators Xt lassen sich somit für i Mindestgütemerkmale (Yj) einer Ressource zusammenfassen (2)Xt = f(Yi);t=l,...,n,i = l,...,m, (3) Xt = 100, wenn Y { = 100 für i = 1,..., m, (4) Xt > 100, wenn Y { = 100 für i = 1,..., m-k und Yt > 100 für i = m-k+1,..., m, (5) Xt < 100, wenn Yt = 100 für i = 1,..., m-k und Yj< 100füri = m-k+1,..., m. 34
Die vier Indikatoren (Xt) zur Luft- (Xl), Wasser- (Xw), Boden- (Xg) und Lebensraumgüte (Xlr) können zu einem Gesamtindikator (G) zusammengefaßt werden. Da er die Grundlage für einen interregionalen Vergleich der Gesamtumweltgüte abgeben kann, wird er im Abschnitt 3 dieses Kapitels näher vorgestellt. 1.4. Räumliche Beobachtungsebene Umweltberichterstattung und deren Indikatorensysteme dürfen aus einer Reihe von Gründen räumliche Zusammenhänge nicht ausblenden33: Die als schutzwürdig empfundenen Umweltpotentiale sowie die Ursachen der Umweltbelastung streuen in räumlicher Hinsicht. So sind z.B. Wasservorräte, Waldbestände oder Boden mit spezifischen Güteeigenschaften ebenso wie der Schadstoffausstoß in die Luft oder Schwermetalldepositionen im Boden räumlich höchst unterschiedlich verteilt. Die Produktion von "Umweltgütem" unterliegt regionalen Produktionsgesetzmäßigkeiten34. So weicht die Kraft zur selbständigen Regeneration der Umweltressourcen in Abhängigkeit von der topographischen Situation, der Siedlungsstruktur und Lage, dem Klima, der Luftumwälzung, der Art der Ökosysteme usw. regional erheblich voneinander ab. Die Umweltpräferenzen der Bevölkerung können regional divergieren. Schließlich besitzt die Umweltbelastung aufgrund von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen einen regionalen Bezug. So ist die räumliche Wirkungsreichweite von Emissionen in hohem Maße regional begrenzt, wobei die Diffusionsfähigkeit der Medien etwa in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Luftumwälzung räumlich voneinander abweicht. Es entstehen somit regionale Umweltverflechtungskomplexe, die Ausdruck einer engen wechselseitigen Verflechtung von Schadstoffquellen und räumlichen Belastungsoder Wirkungsreichweiten sind35. Vor diesem Hintergrund erfordert sowohl die Diagnose als auch die Bekämpfung der Umweltbelastung in hohem Maße eine regionale Betrachtungsweise. Dabei bedeutet Regionalisierung eine flächendeckende Aufteilung eines Gesamtraumes Vgl. auch P. Klemmer [XI]; D. Ewringmann u.a., S. 166f.; W. Benkert, Die raumwirtschaftliche Dimension der Umweltnutzung. Berlin 1981; K. Zimmermann und P. Nijkamp, Umweltschutz und regionale Entwicklungspolitik - Konzepte, Inkonsistenzen und integrative Ansätze. In: D. Fürst, P. Nijkamp und K. Zimmermann (Hrsg.), Umwelt, Raum, Politik. Ansätze einer Integration von Umweltschutz, Raumplanung und Entwicklungspolitik. Berlin 1986, S. 41. Vgl. P. Klemmer [XV], Zwischenbilanz der Bodenschutzpolitik. (Orientierungen, Heft 25.) Bonn, 1985, S. 20ff., bzw. H. Kiemstedt, Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Umsetzung des Bodenschutzes in der räumlichen Planung. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.) [Vm], Bodenschutz als Aufgabe der Landesund Regionalplanung. (Arbeitsmaterial, Band 129.) Hannover 1987, S. 5ff. Vgl. P. Klemmer [XVI], Umweltpolitik als Bestandteil der Raumordnungspolitik, Unterschiede in der Verteilung der Bodengüte - Unterschiede in der Belastbarkeit "Der Bürger im Staat", Stuttgart, Jg. 31 (1981), S. 218ff. 35
in Gebietseinheiten, bei der jeder Raumpunkt eine Zuordnung erfährt und sich die Grenzen benachbarter Regionen decken müssen36. Sie dient den Zwecken einer vergleichenden Bewertung, der Formulierung und Durchführung spezieller Handlungsprogramme sowie der nachfolgenden Erfolgskontrolle. Somit handelt es sich um eine grundlegende Aufgabe jeder räumlich orientierten Umweltpolitik, die von weitreichender Bedeutung für alle nachfolgenden Schritte ist: Je nach Größe und Zuschnitt der räumlichen Beobachtungseinheiten ergeben sich andere Diagnoseergebnisse, die jeweils andere Handlungsnotwendigkeiten nahelegen. In der Literatur unterscheidet man zwischen Regionalisierungsversuchen, die dem Homogenitätsprinzip folgen, und solchen, die die Verflechtung der verschiedenen Raumpunkte miteinander hervorheben37. Beide werden im Rahmen der regionalen Umweltberichterstattung benötigt. Die ersteren bezeichnet man als homogene, die letzteren als funktionale Gebietseinheiten: Homogene Umweltregionen sind Ausschnitte, die jene Raumpunkte zu einer Gebietseinheit zusammenfassen, die bezüglich eines oder mehrerer Beobachtungstatbestände, etwa der Schwefeldioxidbelastung, gleiche oder weitgehend ähnliche Merkmalsausprägungen aufweisen. Naturräumliche Gliederungen beruhen ebenfalls auf dem Homogenitätsprinzip. Funktionale Regionen enthalten hingegen nur solche benachbarten Raumpunkte, die über einzelne oder mehrere Stromgrößen besonders intensiv miteinander verflochten sind. Funktionale Umweltregionen sind beispielsweise solche Gebietseinheiten, die aufgrund einer engen wechselseitigen Verflechtung von Schadstoffquellen und räumlichen Belastungsund Wirkungsbereichen abgegrenzt werden. Solche Emissions-Immissions-Verflechtungsbereiche eignen sich in besonderem Maße für die Diagnose und Bekämpfung der Umweltbelastung, da sie die räumlichen Wirkungsbereiche von Schadstoffquellen, aber auch von umweltpolitischen Instrumenten widerspiegeln. Diese Hinweise machen bereits deutlich, daß in Abhängigkeit von den EmissionsImmissions-Zusammenhängen vielfältige räumliche Umwelt-Diagnoseeinheiten unterschieden werden müssen. Sie decken sich keineswegs mit den Aibeitsmarktregionen, wie sie zur Bewertung regionaler Arbeitsmarktbedingungen in der Regionalpolitik verwendet wurden. Auf diese Problematik wird später noch näher eingegangen. 30 Vgl. D. Fürst, P. Klemmer und K. Zimmermann, S. 14ff. 37 Vgl. D. Fürst, P. Klemmer und K. Zimmermann, S. 14£f.; D. Meinke, Neuere Ansätze zur Bildung von Regionen. "Raumforschung und Raumordnung", Braunschweig, Jg. 28 (1970), S. Iff. 36
2. Güteindikatoren für Wasser, Luft, Boden 2.1. Wassergüte Unter Qualität oder Güte von Gewässern kann ihre Eignung für bestimmte Zwecke verstanden werden38. Sie stellt sich ein, wenn Gewässer ganz bestimmte Funktionen erfüllen, die für den Menschen oder den Natuihaushalt nützlich sind. Auf der Basis klar umrissener Nutzungsinteressen lassen sich jene Zustandsmerkmale herausgreifen, mit deren Hilfe Gewässergüte oder -qualität gemessen werden kann. Diese Funktionen oder Leistungen von Gewässern im Naturhaushalt und für den Menschen lassen sich in Anlehnung an die Literatur vereinfachend mit fünf Funktionen umschreiben: Die Lebensraumfunktion trägt der Gewässemutzung durch zahlreiche Tierund Pflanzenarten Rechnung39. Die Regelungsfunktion beschreibt die Rolle der Gewässer im Rahmen des Naturhaushalts. Sie reicht von der biologischen Selbstreinigung und Schadstoffdeposition bis hin zur Ableitung von Regenund Hochwasser. Die Produktionsfunktion wird aktiviert, wenn Wasser als Brauchwasser und Inputfaktor produktive Leistungen erbringt40. Die Trinkwasserversorgungsfunktion beschreibt die Aufgaben eines Gewässers im Rahmen der öffentlichen und privaten Wasserversorgung. Die Erholungsfunktion wird angesprochen, sobald Gewässer und ihre Ufer Raum für Sportund Freizeitaktivitäten bieten. Es existieren zahlreiche spezielle Gütenormen, die Wasserqualität beurteilen; insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung liegen umfangreiche Regelwerke vor41. Aber auch hinsichtlich der ökologischen Gewässerbewertung gibt es inzwischen richtungsweisende Arbeiten42. Vgl. etwa D. Ruchay, Gewässergüte - Gewässerzustand, von der Beschreibung zur Beurteilung. In: Gewässerschutz und Abwasserreinigung als komplexe Aufgabe - Was ist möglich und was ist machbar? (Gewässerschutz, Wasser, Abwasser, Band 69.) Aachen 1985, S. 291. Vgl. dazu H. Bick, Ökologie der Gewässer. In: H. Bick u.a. (Hrsg.), Angewandte Ökologie, Mensch und Umwelt, Band 1. Stuttgart und New York 1984, S. 169; W. Pflug, Die nutzungsbezogene Gewässerzustandsbeschreibung aus der Sicht von Ökologie, Naturschutz und Landschaftspflege. In: Oswald-Schulze-Stiftung (Hrsg.), Gewässergüte und Bewirtschaftungsplanung, Symposium am 4. und 5. September 1984 in Aachen. (Gewässerschutz, Wasser, Abwasser, Band 73.) Aachen 1985, S. 95ff. Vgl. G. Ortner, Nutzungsbezogene Gewässerzustandsbeschreibung für die energiewirtschaftliche Nutzung. In: Oswald-Schulze-Stiftung (Hrsg.), S. 149ff. Vgl. Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung) vom 31.1.1975; DVGW-Arbeitsblatt 151, Eignung von Oberflächengewässern als Rohstoff für die Trinkwasserversorgung. Frankfurt 1975. Vgl. Landesanstalt für Ökologie (LÖLF), Landesamt für Wasser und Abfall (LWA)(Hrsg.), Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässern. Teil I, Bewertungsverfahren, Teil Π, Grundlagen für das Bewertungsverfahren. Essen 1985, S. 7ff. 37
Übersicht Mindestgüteanforderungen für Fließgewässer Parameter Mindestgüte Temperatur, in eCels. 25-28 Sauerstoff, in mg/1 >4 pH-Wert, in mg/1 6-9 Ammonium, in mg/1 <1 BSB-5, in mg/1 <7 CSB, in mg/1 <20 Phosphor, in mg/1 <0,4 Eisen, in mg/1 <2 Zink, in mg/1 <1 Kupfer, in mg/1 <0,005 Chrom, in mg/1 <0,07 Nickel, in mg/1 <0,05 Vgl. V. Sieckmann, S. 88. RWI ESSEN Werden für Querschnittsindikatoren Beobachtungsmerkmale ausgewählt, muß dem Tatbestand Rechnung getragen werden, daß mehrere Gewässemutzungen gleichzeitig zu berücksichtigen sind Es sind repräsentative Zustandsmerkmale zu selektieren, die der Option zugunsten einer polyvalenten Ressourcennutzung gerecht werden. Welche Beobachtungsmerkmale es im einzelnen sind, die auf der Basis der oben skizzierten Kriterien zusammengefaßt werden müßten, kann weder von der Raumplanung noch von der Wirtschaftswissenschaft allein entschieden werden. Insofern soll die nachfolgende Erörterung von Mindestgütevorschriften lediglich Anregungen für Ergänzungen und Reformansätze liefern. Ein "endgültiger" Katalog von Mindestgüteanforderungen kann jedoch erst am Ende einer interdisziplinären Erörterung stehen. In ihrem Rahmen kann die Wirtschaftswissenschaft ökonomische Überlegungen zur Selektion von Beobachtungsmerkmalen liefern. Sicher scheint jedoch, daß im Gegensatz zum Saprobienindex nicht allein die biologische Selbstreinigungsfähigkeit eines Gewässers als Zustandsmerkmal erfaßt werden darf43. Ein Gewässergüteindikator ist vielmehr um Beobachtungsmerkmale zu ergänzen, die etwa aus der Sicht der Trinkwasserversorgung größere Bedeutung besitzen. In diese Richtung bewegen sich z.B. die Mindestgüteanforderungen für Oberflächengewässer des Landes Nordihein-Westfalen (vgl. Übersicht 2). 43 Vgl. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.) [H], S. 118f. 38
mit Umweltbelastungen einher57. Dies wird zum Anlaß genommen, etwa Siedlungsflächen (Wohn-, Verkehrs-, Gewerbeflächen) zusammenzufassen und in Beziehung zur Gesamtfläche zu setzen. Außerdem werden Freiflächenindikatoren entwickelt, die den Anteil der Freiflächen an der Gesamtfläche angeben58. Diese aggregierten Anteilsgrößen geben natürlich nur erste grobe Informationen über die vermutlichen Belastungen des Bodens und der Umwelt an einem Standort. Häufig indizieren Flächenindikatoren aufgrund ihres groben Aggregationsrasters über die Umweltund Bodengüte nicht zutreffend und führen in die Irre, weil59 die aktuelle Flächennutzung die bereits in der Vergangenheit eingetretenen Belastungen oft verdeckt (Altlastenstandorte), aufgrund einer weniger strengen Kausalität zwischen Beobachtungsmerkmal und Qualitätsaussage im Einzelfall der Zusammenhang zwischen Flächennutzung und Bodensowie Umweltbelastung (Umweltentlastung) nicht zutreffend sein muß: Der Anteil der Siedlungsfläche oder der Freifläche an der Gesamtfläche einer Region ist beispielsweise ein zu grober Indikator für Belastungen. So sind etwa die Eingriffe in den Naturhaushalt im Zuge einer aufgelokkerten oder verdichteten Bebauung nicht ohne weiteres vergleichbar. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Räche informiert zwar über Freiflächen, aber er berücksichtigt nicht, daß im Rahmen der intensiven Landwirtschaft von ihr einschneidende Belastungen von Lebensräumen für Tierund Pflanzenarten ausgehen können. Flächennutzungsindikatoren müssen deshalb aufgrund ihres groben Rasters zumindest weitergehend differenziert werden, indem etwa zwischen Ackerund Grünflächen, konzentrierter und aufgelockerter Bebauung usw. differenziert wird60. Außerdem müßten Flächen mit ganz bestimmten Lebensraumeigenarten gesondert registriert werden, indem Anteile der - Wald-, Feucht-, (Moore, Auen, Feuchtwiesen usw.) und Trockenflächen an der Gesamtfläche als Gütebeobachtungsmerkmal aufgenommen werden61. In diesem Sinne sieht die "Interministerielle Arbeitsgruppe Bodenschutz" ' Selbst Waldflächen verzeichnen Schadstoffeinträge und Bodenverdichtungen. Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [ΙΠ], S. 184. 58 Vgl. D. Räch, S. 29ff.; Minister für Landesund Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Landesentwicklungsplan ΙΠ, Entwurf. Düsseldorf 1984, S. 5ff. 59 Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [ΠΙ], S. 562ff. 60 So auch Prognos AG (Hrsg.), S. 41ff. 61 Vgl. H. Karl, P. Klemmer und B. Micheel, S. 86ff. 45
Übersicht Bodengütestufen 1. Stufe: Fehlende Bodenmindestgüte l.a.-Stufe: OvH < XB < 40 vH l.b.-Stufe: 40 vH < XB < 10 vH l.c.-Stufe: 100 vH < XB 2. Stufe: Bodenmindestgüte 3. Stufe: Bodenmindestgüteüberschuß 3.a.-Stufe: 0 vH < XB < 40 vH 3.b.-Stufe: 40 vH < XB < 100 vH 3.c.-Stufe: 100 vH < XB RWI in den folgenden Nutzungstypen der Flächennutzungsstatistik Ansatzpunkte, um die "naturnahen" Flächen zu bilanzieren62: - Waldflächen, Wasserflächen, Moor, Abbauland, Heide, Unland. Im Hinblick auf ihre Indikatorenfunktion haben diese Flächenanteile gegenüber globalen und undifferenzierten Siedlungsund Freiflächenindikatoren eine Reihe von Vorteilen. Es werden nur Flächen aggregiert, die mit eher positiven Umweltwirkungen verbunden sind, während Freiund Siedlungsflächenindikatoren Raumanteile mit Nutzungen zusammenfaßten, die unterschiedlich positiv und negativ auf die Umweltqualität wirken. Der Indikator "naturnahe Rächen" ist deshalb eindeutiger inteipretierbar und aussagekräftiger63. Bei Flächennutzungsindikatoren fällt es jedoch äußerst schwer, Mindestgütenormen vorzugeben. Die Fähigkeit der Beobachtungsmerkmale (Rächenanteile), Qualitäten zu indizieren, ist aufgrund der groben Aggregationsraster schwach ausgeprägt. Wenn lediglich Rächenanteile gebildet werden, die über Elemente von Umweltqualität und Polyvalenz zweifelsfrei informieren, kommen wohl nur natur62 Vgl. Interministerielle Arbeitsgruppe Bodenschutz (Hrsg.), Abschlußbericht der Untergruppe IV (Flächennutzung): Flächennutzungen und Bodenschutz. "Informationen zur Raumentwicklung", Jg. 1985, S. 150ff.; K. Bürger, Entwicklung von Natur und Landschaft. "Informationen zur Raumentwicklung", Jg. 1987, S. 48ff. 63 Probleme können allerdings etwa bei den Wasserflächen auftreten. 46
nahe Flächen als Beobachtungsmerkmale in Frage. Auf sie bezieht sich auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen. Er schlägt als Mindestgütenorm vor, in agrarisch und urban-industriell intensiv genutzten Räumen durchschnittlich mindestens 10 vH der Landesfläche fiir naturbetonte Bereiche zu reservieren64. Zu den naturbetonten Bereichen können die bereits erwähnten Sonderstandorte, extensiv genutzte Agrarflächen, Naturschutzparks usw. gehören. Auf eine weitergehende Vorgabe zur Siedlungsund Flächennutzungsstruktur verzichtet er. Läßt man Indikatoren zur Bodenstruktur zunächst noch außer acht, bestimmen die Beobachtungsmerkmale zum Schadstoffhaushalt, zu naturnahen Flächenanteilen den Güteindikator. Auf ihrer Grundlage können zwar Bodengütestufen errechnet werden, aber weite Bereiche von Bodenund Flächenqualität bleiben damit noch ausgeblendet, wenn etwa Schadstoffgrenzwerte lediglich für die Schwermetallbelastung vorliegen. 2.4. Lebens raumgüte Neben den qualitativen Entwicklungen bei den Umweltmedien informiert der regionale Artenbestand über die Lebensraumbedingungen für Tierund Pflanzenarten. Die Bestandsbzw. Aussterberate von Tierund Pflanzenarten kann hier wichtige Informationen liefern. Sinnvoller erscheint es jedoch, die ökologische Bedeutung der Tierund Pflanzenarten für die Regionen als Gewichtungsfaktoren zu berücksichtigen65. In diesem Zusammenhang treten ähnliche Probleme wie bei den Flächenindikatoren auf. Es ist wohl kaum möglich, eine Mindestausstattung von Tierund Pflanzenarten für alle Regionen vorzugeben, da deren Lebensräume nicht gleichverteilt und an Standortbesonderheiten gebunden sind. Insofern scheiden hier Mindestgütewerte weitgehend aus, und es wäre denkbar, die positiven oder negativen Veränderungen des (ökologisch bedeutsamen) Bestandes an Tierund Pflanzenarten als Indikator für die Lebensraumgüte zu nutzen. Für einen interregionalen Vergleich könnte ein konstanter Artenbestand (Wachstumsrate gleich Null) gleich Hundert gesetzt und die Zuwachsbzw. Abnahmerate addiert bzw. subtrahiert werden. Die sich ergebenden dimensionslosen Zahlen können die Basis für eine Rangfolgebildung von Regionen abgeben. Aufgrund der natürlichen Lebensraumdivergenzen müßte zuvor aber sichergestellt werden, daß nur vergleichbare Gebiete diagnostiziert werden. Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [ΠΙ], S. 159. Vgl. Der Rat von Sachverständigen fiir Umweltfragen (Hrsg.) [DI], S. 127, sowie U. Hampicke, Die volkswirtschaftlichen Kosten des Naturschutzes in Berlin. Berlin 1985. 47
Übersicht Lebensraumgüte 1. Stufe: Abnehmender Artenbestand 2. Stufe: Konstanter Artenbestand 3. Stufe: Expandierender Artenbestand RWlj ESSEN! 3. Integrationsproblem: Einbau von Umweltindikatoren in das Indikatorensystem der regionalpolitischen Gemeinschaftsaufgabe 3.1. Aggrega tionsprobleme Aggregationsund Gewichtungsprobleme ergeben sich auf zwei Ebenen. Zum einen müssen Umweltindikatoren mit den übrigen Indikatoren der Gemeinschaftsaufgabe kombiniert und gewichtet werden. Zum anderen kann daran gedacht werden, statt die Urteile zur Boden-, Luft-, Wasserund Lebensraumgüte als Einzelindikatoren dem Förderindikator zuzufügen, einen Umweltgesamtindikator zu bilden. Dabei kann das Verfahren der Standardisierung von Einzelvariablen angewandt werden, das bereits heute von der Gemeinschaftsaufgabe genutzt wird66. Dabei wird für jeden Indikator die Abweichung einer Region vom Mittelwert errechnet. Diese Abweichungen werden anschließend in Einheiten der Standardabweichung übersetzt, um die so standardisierten Einzelkriterien (additiv) zu einem Gesamtindikator zusammenzufassen. Dabei kompensieren sich Güteüberschüsse und -defizite für Luft-, Wasser-, Bodenund Lebensraumindikatoren. Insofern müßte man evtl. auf die Standardisierung verzichten und die additive Zusammenfassung durch eine multiplikative ersetzen67. Übernimmt man hingegen die Methodik der querschnittsorientierten Mindestgüteindikatoren, lassen sich ohne unerwünschte Substitutionswirkungen Gesamtaussagen zur regionalen Umweltqualität ableiten: Die Aussagen zur Boden-, Luft-, Wasserund Lebensraumgüte beruhen auf einer Nominalskala (Mindestgüte erreicht, nicht erreicht, übertroffen), der Indexwerte zugeordnet werden. Auf ihrer Basis lassen sich die Einzelbereiche für Umweltqualität und schließlich auch Regionen vergleichen. Für eine Region gibt Übersicht 8 eine Zusammenstellung möglicher Ergebnisse. 66 Vgl. P. Klemmer [\ΊΠ], S. 76ff. Bei Variablen mit stark diveigierendem Variationskoeffizienten ist die Standardisierung aber nicht diagnoseneutral. Dieses gravierende Problem kann an dieser Stelle aber nicht näher vertieft werden. 67 Vgl. P. Klemmer [I], S. 89. 48
Übersicht Gütewerte für Luft-, Boden-, Wasserund Lebensraumqualität Güte-Luft Boden Wasser Lebensraum stufe 1 Xl = 90 2 XB = 100 Xlr = 100 3 Xw= 110 RW1 |E5SCN Offensichtlich besteht auch hier das Hauptproblem erneut darin, unerwünschte Substitutionen zu vermeiden, indem Überschüsse und Defizite der Einzelindikatoren (X() miteinander aufgerechnet werden. Stuft man den Gesamtindikator Umweltqualität erneut auf der Basis einer Nominalskala ab, können drei Gütestufen unterschieden werden: Realisiert eine Regionen für alle vier Bereiche die Mindestgüte (Indexwert = 400), wird sie der Gesamtgütestufe Π zugeordnet. Erreicht eine Region bereits bei einem Einzelindikator die Mindestgüte (= 100) nicht, wird sie automatisch der Stufe I (= fehlende regionale Mindestqualität) zugeordnet. Vom Indexwert für die Gesamtmindestgüte (= 400) werden die Defizite subtrahiert. Erreicht eine Region immer die Mindestgüte, übertrifft sie diese aber in einem Bereich, wird sie in Gesamtgütestufe ΠΙ eingruppiert, und der Indexwert der Mindestgüte (= 400) wird um den Überschuß ergänzt. Für die in Übersicht 8 aufgeführten Werte ergibt sich Gesamtgütestufe I mit einem Indexwert von 390. Würde die Luftgüte den Indexwert 100 ereichen, ergäbe sich Gütestufe ΠΙ mit einem Indexweit von 410. Auf der Basis der Gesamtindexwerte könnten die Regionen nach ihrer Gesamtumweltqualität gereiht werden. Die Rechenvorschrift für den Gesamtindikator (G) läßt sich dabei wie folgt zusammenfassen68 68 Im vorliegenden Fall wäre Χ(=1 etwa die Bodenqualität (XB), Χ^ Wasserqualität (X^)» Xt=3 die Luitqualität (Xl>, X^ die Lebensraumqualität (Xlr) usw. Bei den hier konkret abgegrenzten Beobachtungsbereichen gilt Xt = Xw + Xg + Xl + Xlr· 49
(6) G = f (Xt), t = 1,..., η, (7) G = Σ Xt, wenn Xt > Xt>min für t= 1,n, (8) G= nXXt,min+ Σ Xt, t=l t=n-k+l wenn Xt > X t min für t = 1,n-k, und Xt < X t T n\n für t = n-k+1,n. Ist ein Umweltindikator gebildet, setzt sich ein modifizierter Förderindex der Gemeinschaftsaufgabe aus wirtschaftlichen und umweltorientierten Indikatoren zusammen. Der bisherige Gesamtindikator könnte jetzt additiv oder multiplikativ um Umweltgüteurteile ergänzt werden. Hinsichtlich des heute gültigen Gesamtindikators hat die additive Verknüpfung den gravierenden Nachteil, daß sie völlige Austauschbarkeit der Zielgrößen Einkommen und Beschäftigung unterstellt69. Diese Annahme wird allerdings noch problematischer, wenn nicht nur Einkommensund Beschäftigungsziele als untereinander austauschbar, sondern auch mit dem Umweltziel substituierbar angesehen werden. Somit kommt zwischen den wirtschaftlichen und umweltpolitischen Zielgruppen wohl eine multiplikative Verknüpfung in Frage70. 3.2. Interkorrelative Beziehungen zwischen den Indikatoren Interkorrelative Verknüpfungen stellen sich zwischen den Umweltindikatoren sowie zwischen ihnen und den Einkommensindikatoren ein. Da bei den Umweltindikatoren Mindestgüteüberschüsse und -defizite nicht aufgerechnet werden, kann zunächst von einer Gleichgewichtung der Luft-, Boden-, Wasserund Lebensraumgüte ausgegangen werden. Sie wird jedoch durch interkorrelative Beziehungen zwischen den Indikatoren in Frage gestellt. Korrelieren etwa Lebensraumgüte und Bodenindikatoren stark miteinander, könnte dies zu einem Übergewicht dieser beiden Beobachtungsmerkmale für Umweltgüte führen. Die interkorrelativen Beziehungen müßten empirisch überprüft werden, um Verzerrungen auszuschließen71. Vgl. P. Klemmer [XV111J, Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Zwischenbilanz einer Erscheinungsform des kooperativen Föderalismus. Bochum 1986, S. 46. Vgl. P. Klemmer [VIII], S. 135. Vgl. P. Klemmer [Vm], S. 122ff. Siehe auch H.-F. Eckey und K. Wehrt, Das Gewichtungsproblem der Förderindikatoren in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". (RUHS-Beiträge, Nr. 7.) Bochum 1983. 50
Unabhängig davon, wie über die Verknüpfung der Indikatorengruppen entschieden wird, sind interkorrelative Beziehungen zwischen ihnen bedeutend. Sie sind zum einen zwischen den wirtschaftlichen, zum anderen auch zwischen ökologischen Indikatoren relevant. Wenn etwa die Lebensraumfunktion mit der Qualität der übrigen Medien korreliert, wird ihr Gewicht in der Zielfunktion unterstrichen, weil die Umweltvariablen voneinander nicht unabhängig sind. Zum anderen werden interkorrelative Beziehungen virulent, da die Variablen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Umweltqualität voneinander nicht unabhängig sind. Sobald Umweltressourcen einen maßgeblichen Einfluß auf die regionale Wirtschaftsentwicklung ausüben, weil sie Engpaßfaktor oder Einkommensquelle sind, existieren interkorrelative Beziehungen, die die Gewichte der einzelnen Zielgrößen des Indikators verschieben können. 33. Regionalisierungsproblem Regionalisierung möchte die regionalen Gesetzmäßigkeiten, die die Umweltqualität und Einkommensentwicklung prägen, aufdecken72. Dazu werden benachbarte Raumpunkte aggregiert, die Ähnlichkeiten oder intensive Interdependenzen aufweisen73. Regionalisierungsprobleme werfen wohl die größten Barrieren auf, wenn Regionalund Umweltpolitik miteinander verbunden werden sollen, denn die Zusammenfassung benachbarter Raumpunkte beruht auf verschiedenen Kriterien: Die Regionalpolitik gliedert die Fläche in Arbeitsmarktregionen, da sie im Hinblick auf das Ausgleichsund Wachstumsanliegen das räumliche Zusammenspiel der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital erfassen möchte74. Arbeitsmarktregionen sind jedoch für umweltpolitische Zwecke ungeeignet und verzerren die Diagnose der räumlichen Umweltqualität. Im Rahmen der Umweltpolitik werden hingegen räumliche Diagnoseeinheiten bevorzugt, die auf der Basis von naturräumlichen Landschaftseinheiten (Waldfläche, Biotopfläche, Gewässerlinie) oder Emissions-Immissions-Verflechtungen gebildet werden. Wirtschaftsund Umweltregionen stimmen somit nicht überein. Werden Umweltgüteindikatoren auf Arbeitsmarktregionen bezogen, wird das Diagnoseergebnis verzerrt und der Einsatz der Instrumente fehlgeleitet. Erstreckt sich beispielsweise eine Emissions-Immissions-Verflechtung auf die Arbeitsmarktregionen A und B, führt eine Regionalisierung auf Basis von Pendlerverflechtungen fehl, wenn etwa Β sämtliche Emissionen der Region A empfängt und ihre Umweltqualitätswerte deshalb negativ ausfallen. Dies signalisiert in Β umweltpolitischen Handlungsbedarf, etwa in Gestalt von Investitionszuschüssen für Reinhaltungstechnologien, Vgl. D. Fürst, P. Klemmer und K. Zimmermann, S. 14ff. Vgl H. Siebert, Die Anwendung der Mengentheorie für die Abgrenzung von Regionen. In: P. Sedlacek (Hrsg.), Regionalisierungsverfahren. Darmstadt 1978, S. 124ff. Vgl. D. Fürst, P. Klemmer und K. Zimmermann, S. 16; P. Klemmer [Vm], S. 22. 51
obwohl die eigentliche Belastungsquelle in Region A zu suchen ist und hier die Instrumente eingesetzt werden müßten. Als zusätzliches Problem ist zu beachten, daß die Gemeinschaftsaufgabe bisher mit einem einzigen Regionstyp auskommt, die Umweltpolitik hingegen für Luft-, Boden-, Wasserund Lebensraummerkmale individuelle Raumabgrenzungen benötigt75. Lassen sich Güteaussagen für die Luft-, Wasser-, Bodenund Lebensraumqualität auf Arbeitsmarktregionen beziehen? Für den Faktor Boden scheiden horizontale Emissions-Immissions-Verflechtungen aus, da die Schadstoffe mit dem Eintritt in das Medium weitgehend immobilisiert werden. Soweit sie mobil sind, wandern sie in die Nahrungsmittelkette ab, verlassen über Pflanzen bzw. Grundwasser den Boden. Räumliche Besonderheiten in der Stoffimmobilisierung ergeben sich aus der unterschiedlichen Verteüung der Bodentypen und der Flächennutzung sowie der unterschiedlichen Bedeutung der Bodenfunktionen76. Geht man jedoch von punktuellen Emissions-Immissions-Beziehungen aus, können erste Bodenqualitätsaussagen auf die Räche von Arbeitsmarktregionen bezogen werden. Die Streuung der Einzelwerte ist aber zu berücksichtigen. Bei Gewässern ist ein Bezug auf Arbeitsmarktregionen erheblich schwerer oder gar nicht mehr möglich. Nimmt man nicht den gesamten Verlauf des Gewässerkörpers als naturräumliche Einheit, ergeben sich räumliche Besonderheiten in der Schadststoffbelastung eines Gewässers aus der Emissions-Immissions-Verflechtung. Ihre räumliche Ausbreitung hängt von der Fließgeschwindigkeit, dem Wasserstand, dem Gefälle, der Emittentenverteilung entlang des Gewässerverlaufs usw. ab, um nur einige wichtige Determinanten zu nennen. Werden Gewässergüteaussagen zunächst auf die Gewässerfläche der Arbeitsmarktregion bezogen, treten Verzerrungen auf77, wenn die Immissionspunkte innerhalb (außerhalb), die Emissionspunkte aber außerhalb (innerhalb) der Arbeitsmarktregion liegen. Die über die Gemeinschaftsaufgabe laufenden Mittel würden in die falschen Räume gelenkt. Auch bei der Luftgüte treten räumliche Besonderheiten nur zutage, wenn Emissions-Immissions-Verflechtungen reflektiert werden. Da sich deren Grenzen nicht an denen von Arbeitsmarktregionen orientieren, bleiben Luftgüteaussagen bezogen auf Arbeitsmarktregionen ungenau. Bei der Diagnose der Lebensraumqualität ist zwischen Tierund Pflanzenarten zu unterscheiden. Neben naturräumlichen Gliederungen, die sich ebenfalls nicht an Arbeitsmarktregionen orientieren, kommen ansonsten für den Bereich der Tierarten Regionalisierungen auf der Basis von deren "Pendlerbewegungen" in Frage. Sie ergeben sich aus dem Raumund Flächenbedarf der 75 Vgl. P. Klemmer [ΠΙ], S. 32; H. Karl, Exklusive Nutzungsund Veifügungsrechte an Umweltgütern als Instrument für eine umweltschonende Landwirtschaft (Beiträge zur Strukturund Konjunkturforschung, Band 25.) Bochum 1986, S. 176ff. 76 Vgl. P. Klemmer [XIX], Verstärkung kommunaler Umweltpolitik. "Der Landkreis", Stuttgart, Jg. 55 (1985), S. 373. 77 Vgl. H. Karl und P. Klemmer [Π], S. 143. 52
Tiere. Werden sie nicht berücksichtigt, kommt es zu willkürlichen Raumteilungen, soweit die Arbeitsmarktregion eine Lebensraumregion zerschneidet. Zusätzliche Probleme können auftreten, wenn der Flächenbedarf der verschiedenen wertvollen Arten divergiert. Faßt man die Überlegungen zusammen, werden die Umweltgüteaussagen vor allem für Luft-, Wasserund Lebensraumqualität durch ihre Zuordnung zu Arbeitsmarktregionen verfälscht. Infolgedessen würde die Umweltpolitik der Gemeinschaftsaufgabe zu einer räumlichen Fehlallokation der Mittel führen, sobald sie das Ziel verfolgt, die Umweltqualität in den Förderregionen zu verbessern.
Drittes Kapitel Umwelttatbestände und Infrastrukturindikator Der Infrastrukturindikator mißt regionale Disparitäten im Bereich der wirtschaftsund haushaltsnahen sowie sozialen (Wohnungsund Gesundheitsversorgung) Infrastruktur. Von ihm werden die Verkehrs-, Energie-, Ausbildungsund Umweltinfrastrukturen erfaßt. Für die standardisierten Einzelindikatoren wird das geometrische Mittel gebildet, das als Gesamtindikator für die Infrastruktur den Förderindikator der Gemeinschaftsaufgabe ergänzt1. Der Infrastrukturindikator war schon in der Vergangenheit berechtigter Kritik ausgesetzt, da Infrastruktur eine Instrumentvariable und deshalb in der Zielfunktion deplaciert ist. Da sich die Leistungsabgabe von Infrastruktureinrichtungen nicht auf Arbeitsmärkte beschränkt, Infrastrukturelemente außerdem häufig regionale und interregionale Funktionen gleichzeitig wahrnehmen, verfälscht die Zurechnung auf Arbeitsmarktregionen den Ausstattungsvergleich zwischen den Teilräumen2. Der Infrastrukturindikator ist primär auf die sozioökonomische Infrastruktur, d.h. die haushaltsund wirtschaftsnahe Infrastruktur ausgerichtet3. Seine Werte interessieren die Reginonalpolitik zum einen, wenn sie Entwicklungspotentiale quantifizieren möchte. Diese hängen auch von der "natürlichen" und umweltnahen technischen Infrastruktur ab. So schätzte etwa Biehl das wasserwirtschaftliche Immissionspotential einer Region in Abhängigkeit von Gewässerabfluß, Gewässerlänge und durchschnittlicher Gewässerqualität4. Er stellt sogenannte Quasi-Produktionsfunktionen5 auf, bei denen das Bruttoinlandsprodukt direkt vom ImmisVgl. P. Klemmer [Vili], S. 76ff. Vgl. P. Klemmer [VIE], S. 82f. Vgl. D. Biehl u.a., Bestimmungsgründe des regionalen Entwicklungspotentials. (Kieler Studien, Band 133.) Tübingen 1977, S. 103ff. Vgl. R. Adlung u.a., Konzeption und Instrumente einer potentialorientierten Regionalpolitik. Kiel 1977, S. lOOff. Vgl. B. Bremicker, P. Klemmer und A. Ortmeyer, Analyse der regionalen Produktionsgesetzmäßigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland. (Schriftenreihe der Gesellschaft für Regionale Strukturentwicklung, Band 9.) Bonn 1982, S. 4ff. 54
Mindestqualitäten regionalisiert werden könnten und damit den räumlich ungleich verteilten ökologischen Potentialen Rechnung getragen werden kann2. Umgekehrt wird die Regionalpolitik eine entwicklungskonforme Umweltpolitik fordern, die keine künstlichen Barrieren schafft3. Ein solcher Ansatz verzichtet auf die explizite Integration ökologischer Ziele im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, ohne dabei jedoch die Verknüpfung zwischen beiden Politikbereichen auszublenden. Gleichzeitig kann sich die regionale Wirtschaftspolitik auf ihre Wachstumsund Entwicklungsorientierung zugunsten des Abbaus wirtschaftlicher Disparitäten konzentrieren, wobei auch von ihr geförderte Investitionen die umweltpolitischen Rahmenbedingungen zum Ressourcenschutz, Artenerhalt usw. respektieren müssen. Soll die Umweltqualität direkt gemessen werden, müssen geeignete Indikatoren gefunden werden. Zwar können querschnittsorientierte oder nutzungsunabhängige Indikatoren als Gütekriterien für einzelne Umweltmedien und Lebensräume gebildet werden, aber es stellen sich zahlreiche Engpässe bei der Datenverfügbarkeit ein, so daß in der Praxis mit rudimentären und unzureichenden Mindestgütewerten gerechnet werden muß, eine Reihe von Einzelindikatoren, etwa Flächenanteilswerte, sind methodisch noch nicht ausgereift4, ökologische Besonderheiten in einzelnen Regionen lassen sich nur äußerst schwer berücksichtigen, eine Einbeziehung von Umweltqualitätsaspekten in den Zielkatalog der Regionalpolitik würde eine Neuformulierung der Zielfunktion der regionalpolitischen Gemeinschaftsaufgabe erfordern, wobei insbesondere die völlige Austauschbarkeit der Einzelindikatoren aufgehoben werden müßte, interkorrelative Beziehung werden diagnosemindernd wirksam, Arbeitsmarktregionen und Abgrenzungen auf naturräumlicher Basis oder der Grundlage von Emissions-Immissions-Verflechtungen sind inkompatibel. Das zuletzt aufgeführte Regionalisierungsproblem stellt sich gleichfalls dem Versuch entgegen, über den Infrastrukturindikator oder über die Erfassung externer Leistungen bzw. Nachteile Umweltzusammenhänge zu erfassen. Soweit der Infrastrukturindikator extensiv um die umweltrelevante Infrastruktur erweitert oder zusätzlich gewichtet würde, bliebe die Schwierigkeit bestehen, daß Vgl. H. Karl und P. Klemmer [I], S. 169ff. Vgl. P. Klemmer [XX], Institutionelle Hemmnisse und wirtschaftlicher Niedergang altindustrieller Regionen. In: HJ. Müller (Hrsg.), Determinanten der räumlichen Entwicklung. (Schriften des Vereins für Socialpolitik, NP. Band 131.) Berlin 1983, S. 75ff. Vgl. J. Jennen und K. Zimmermann, S. 150ff.; Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Hrsg.) [TV], Umweltgutachten 1974. Stuttgart und Mainz 1974, Ziffer 832ff. 61
der Indikator nicht sinnvoll interpretiert werden kann, wenn er regional divergierende Umweltqualität anzeigen soll, das Umweltanliegen dann lediglich additiv in der Zielfunktion der Gemeinschaftsaufgabe zur Geltung käme. Soweit externe Leistungen bzw. Nachteile in der Gemeinschaftsaufgabe Berücksichtigung finden sollen, stellt sich hier neben dem Regionalisierungsproblem die Schwierigkeit, daß alternative Internalisierungswege möglicherweise geringere Transaktionskosten kennen, erhebliche Bewertungsund Erfassungsprobleme ungelöst sind. Summa summarum scheint ein "ökologisches Standbein" die Stabilität und Effizienz der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht zu erhöhen. Beiden Politikbereichen ist eher geholfen, wenn Rahmenbedingungen für eine wirtschaftsverträgliche Umweltpolitik und eine umweltverträgliche Regionalpolitik formuliert werden. Sie tragen dem Abstimmungsbedarf Rechnung und überfrachten Politikbereiche nicht mit Zielkonflikten.
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