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Schule während der Corona-Pandemie. Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld [Editorial]

Fickermann, Detlef,Edelstein, Benjamin

Abstract

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Fickermann, Detlef; Edelstein, Benjamin Article — Published Version Schule während der Corona-Pandemie. Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld [Editorial] DDS – Die Deutsche Schule Provided in Cooperation with: WZB Berlin Social Science Center Suggested Citation: Fickermann, Detlef; Edelstein, Benjamin (2021) : Schule während der CoronaPandemie. Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld [Editorial], DDS – Die Deutsche Schule, ISSN 0939-0138, Waxmann, Münster, Iss. Beiheft 17, pp. 7-30, https://doi.org/10.31244/9783830993315.01 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/229911 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Beiheft (2021) Schooling during the Corona Pandemic New Results and an Overview of a Dynamic Field of Research Mit dem zweiten Beiheft zum Th ema „Schule und Corona“ verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen erstens Forschungsbefunde vorstellen, die zum Zeitpunkt der Veröff entlichung des ersten Beiheft es am 15. Juni 2020 (Fickermann & Edelstein, 2020a) noch nicht vorlagen. Entsprechend ergänzt der erste Teil dieses Beiheft es die im vorausgehenden Heft erschienenen Beiträge um drei weitere, die den Stand der Forschung zu „Schule und Corona“ in einigen wichtigen Punkten erweitern. Zweitens – und hier liegt die ursprüngliche Motivation für ein zweites Beiheft zur Th ematik – wollen wir Forschungsaktivitäten dokumentieren, die sich den pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs, dem „Fernunterricht“ (zur Begriffl ichkeit siehe Fickermann & Edelstein, 2020b, S. 23) und seinen mit Präsenzunterricht kombinierten Varianten (Hybridunterricht) widmen, um auf diesem Wege eine Informationsgrundlage für thematisch Interessierte aus Wissenschaft , Politik, (Bildungs-)Administration und (Bildungs-)Praxis bereitzustellen. Denn die Corona-Pandemie führte nicht nur im medizinischen Bereich und in der Impfstoff entwicklung, sondern auch hinsichtlich ihrer möglichen sozialen und wirtschaft lichen Folgen zu einer solchen Menge an Forschungsaktivitäten, dass es mittlerweile selbst für Kenner*innen der Materie kaum mehr möglich ist, den Überblick zu behalten. Der auf die Institution Schule bezogene Teilbereich dieser Forschungsaktivitäten steht mithin im Fokus des zweiten Teils dieses Beiheft es. Zunächst aktualisieren wir jedoch im ersten Abschnitt des vorliegenden Editorials die von uns im ersten Beiheft (ebd., S. 10 ff .) dargestellte Chronologie der die Schulschließungen und schrittweisen Wiedereröff nungen betreff enden politischen Entscheidungsprozesse auf der Bundesebene, um dann nochmals kurz auf die damit verbundenen politischen Machtdynamiken (ebd., S. 14 f.) einzugehen. Politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pandemie wurden und werden häufi g eng mit Daten zum Infektionsgeschehen verknüpft . Im dritten Abschnitt gehen wir deshalb kurz auf die Frage ein, ob die vorhandenen Daten als Grundlage für zum Teil ja sehr weitreichende politische Entscheidungen geeignet und ausreichend sind, und Schule während der Corona-Pandemie Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld EDITORIAL Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 8DDS, 17. Beiheft (2021) thematisieren mögliche Versäumnisse bei der rechtzeitigen Schaff ung einer aussagekräft igen Datenbasis. Schließlich geben wir zum Abschluss des Editorials im vierten Abschnitt einen kurzen Überblick über die einzelnen Beiträge des Beiheft es. 1 Kurze Chronologie der politischen Entscheidungen zu den Schulen von Anfang Juni 2020 bis Anfang Januar 2021 auf der Bundesebene Unsere Chronologie1 im Editorial des ersten Corona-Beiheft es endete am 2. Juni 2020. Die für die Schulen zuständigen Minister*innen und Senator*innen der Länder (im Folgenden: die Kultusminister*innen) verabredeten an diesem Tag, so schnell wie möglich zum Regelbetrieb an den Schulen zurückkehren zu wollen. Die Ständige Konferenz der Kultusminister*innen (KMK) sei sich einig, so ihre Präsidentin Stefanie Hubig in einer Pressemitteilung am 5. Juni 2020: „Unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung. Und dieses Recht kann am besten in einem möglichst normalen Schulbetrieb umgesetzt werden“ (KMK, 2020a). Die nach der Sitzung am 2. Juni 2020 entstandene Beschlussfassung hat erst mit etwas Verzögerung die Zustimmung aller Minister*innen in einem sogenannten Umlaufverfahren gefunden. Währenddessen hatten jedoch schon zahlreiche Länder die Schulöff nungen verkündet. In ihrer regulären Plenartagung am 18. Juni 2020 bekräft igte die KMK ihr Bestreben, alle Schüler*innen spätestens nach den Sommerferien wieder in einem regulären Schulbetrieb, nach geltender Stundentafel in den Schulen vor Ort und in ihrem Klassenverband oder in einer festen Lerngruppe zu unterrichten. Hierfür müsse die Abstandsregelung von 1,5 Metern entfallen, sofern es das Infektionsgeschehen zulasse. Ferner solle bei den Prüfungen und Abschlüssen im Schuljahr 2020/2021 die inhaltliche Gestaltung des Schuljahres beachtet werden (KMK, 2020b). Um mögliche Lernrückstände aufzuholen, beabsichtigten alle Länder, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Digitalisierung des Lehrens und Lernens sollte, aufbauend auf den in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen, weiter vorangetrieben und die für den Distanzunterricht benötigten, verlässlichen und rechtlich sicheren Kommunikationsinstrumente und Lernplattformen sollten weiter ausgebaut werden. Um soziale Disparitäten zu vermeiden und Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, sollte besonderes Augenmerk auf den Zugang aller Schüler*innen zu digitalen Unterrichtsformen sowie auf spezifi sche Angebote für Kinder und Jugendliche gelegt werden, die zusätzliche Unterstützung benötigen würden. Mit Blick auf das Schuljahr 1 Vorgestellt werden die gemeinsamen Beschlüsse zum Schulbereich von Bund und Ländern sowie die der Länder innerhalb der KMK an Hand der jeweiligen Pressemitteilungen. Beschlüsse einzelner Länder zum Schulbereich werden in der Chronologie ebenso wenig aufgeführt wie Reaktionen von Interessensgruppen oder der Öff entlichkeit auf die getroff enen Beschlüsse. Schule während der Corona-Pandemie 9 DDS, 17. Beiheft (2021) 2020/2021 würden sich die Länder rechtzeitig auf einen gemeinsamen Rahmen für aktuali sierte Schutzund Hygienemaßnahmen verständigen, die dem Arbeitsschutz Rech nung trügen. Dies könne auch bedeuten, dass in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens die Wochen-, Tagesund Unterrichtsabläufe insgesamt oder regional angepasst würden. Einen solchen Rahmen für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen verabschiedete die KMK dann am 14. Juli 2020 (KMK, 2020c und d) und legte am 1. September 2020 noch einmal gewisse Modifi zierungen vor (KMK, 2020f und g). Am 5. August 2020 veröff entlichte die Nationale Akademie der Wissenschaft en Leopoldina ihre fünft e Ad-hoc-Stellungnahme zur Corona-Pandemie („Für ein krisenresistentes Bildungssystem“) und benannte darin sieben Handlungsfelder: 1) Aufrechterhaltung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen; 2) Entwicklung von Konzepten zur Verzahnung von Präsenzund Distanzlernen; 3) Bereitstellung einer geeigneten, sicheren und datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur; 4) Unterstützung pädagogischer Fachund Lehrkräft e beim professionellen Einsatz digitaler Medien; 5) Stärkung der Kooperation und Kommunikation mit Eltern und Familien; 6) Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernund Leistungsrückständen; 7) Stärkung der Wissensund Informationsbasis. Für die empfohlenen Schritte würden zusätzliche Ressourcen benötigt, so die Expert*innen, seien doch in den umfangreichen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie bislang vergleichsweise geringe Investitionen in Bildung und die zukünft igen Bildungschancen der jetzt betroff enen Generation enthalten (Leopoldina, 2020a und b). Am gleichen Tag äußerte sich die KMK-Präsidentin Hubig: Die Länder seien gut vorbereitet. Viele Empfehlungen der Leopoldina entsprächen dem von der KMK beschlossenen Rahmen für Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen, auf dem wiederum die Konzepte in den einzelnen Ländern fußten. Schüler*innen hätten ein Recht auf Bildung, und dieses lasse sich am besten in der Schule verwirklichen. Auch darin seien sich KMK und Leopoldina einig. Bei dem Ziel, zum Schuljahresbeginn so weit wie möglich in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, sei klar, dass das Recht auf Bildung mit dem Gesundheitsschutz in Einklang gebracht werden müsse (KMK, 2020e). Um sich über die Herausforderungen des Schulsystems in der Corona-Pandemie auszu tauschen, trafen sich am 13. August 2020 Bundeskanzlerin Merkel, Bundesbildungs ministerin Karliczek und die SPD-Vorsitzende Esken informell mit einigen Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 10 DDS, 17. Beiheft (2021) Kultusminister*innen der Länder. Dabei bestand Einigkeit über das gemeinsame Ziel, erneute komplette und fl ächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas möglichst zu vermeiden. Schnellstmöglich sollten alle Schulen einen Breitband-Anschluss erhalten, Schüler*innen zu Hause ein bezahlbarer Zugang zum Internet ermöglicht und Lehrer*innen mit Endgeräten ausgestattet werden. Vereinbart wurde ferner, diese Form des Austauschs mit allen Kultusminister*innen fortzusetzen (Bundesregierung, 2020a). Im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regie rungschefi nnen und -chefs der Länder am 27. August 2020 Eckpunkte zur Beibehaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen, zu Test-, Quarantäneund Nachverfolgungsregimen, zum Umgang mit Reiserückkehrer*innen und Veranstal tungen sowie zu wirtschaft lichen und sozialen Hilfsmaßnahmen. Sie betonten die Be deu tung eines geregelten Schulbetriebs für die Bildungschancen der nachwachsenden Generation und bekräft igten ihren Willen, Hygienekonzepte auf der Grundlage der Cluster-Strategie so auszugestalten, dass Schulschließungen und weit greifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für eine breite Akzeptanz der Hygienevorschrift en im Schulbetrieb seien in der Kultus ministerkonferenz vereinbarte und bundesweit vergleichbare Maßstäbe erforderlich. Bund und Länder beabsichtigten, ihre Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lernund Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schüler*innen und Lehrkräft e zu intensivieren. Handlungsfelder seien dabei insbesondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Lehrkräft en mit digitalen Endgeräten, verlässliche Lösungen für die digitale Kommunikation und die Stärkung der digitalen Kompetenzen aller am Lernprozess Beteiligten. Der Bund werde die Länder u. a. mit einem Sofortausstattungsprogramm in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen. Der Ausbau der Breitbandanbindung solle weiter forciert werden, um bestehende Lücken in der Anbindung von Schulen schnellstmöglich schließen zu können (Bundesregierung, 2020b). Am 21. September 2020, acht Tage vor dem nächsten Treff en der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefi nnen und Regierungschefs (am 29. September 2020), trafen sich die Bundeskanzlerin, die Bundesbildungsministerin, der Chef des Bundeskanzler amts und die SPD-Vorsitzende Esken vorab ein weiteres Mal mit Kultusminister*innen – diesmal mit allen –, um über Maßnahmen zur Stärkung des Schulsystems in der Corona-Pandemie zu beraten. Die Bundesregierung bekannte sich dabei zu ihrer Verantwortung, die Länder nicht nur bei der grundsätzlichen Aufgabe der Digitalisierung von Schulen zu unterstützen, sondern darüber hinaus auch Maßnahmen zu ergreifen bzw. sich an Maßnahmen zu beteiligen, die Schulen, Lernenden und Lehrkräft en zügig neue und zukunft weisende Formen des digital gestützten Lernens ermöglichen. Die Gesprächsteilnehmer*innen identifi zierten folgende Handlungsstränge: Schule während der Corona-Pandemie 11 DDS, 17. Beiheft (2021) 1) ein von der KMK erarbeiteter einheitlicher Rahmen für die schulischen Infektionsschutzmaßnahmen; 2) ein zügiger weiterer Ausbau der Glasfaser-Internetanbindung für alle Schulen; 3) die Ausstattung aller Lehrkräft e und – bei Bedarf – von Schüler*innen mit geeigneten Endgeräten, beides aus Mitteln des vom Bund um zweimal 500 Millionen Euro erweiterten „Digitalpakts Schule“; 4) die Beteiligung des Bundes an der Ausbildung und Finanzierung technischer Administrator*innen der digitalen Infrastruktur der Schulen in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro; 5) die Bildung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten, die die Schulen vor Ort bei Medienkonzepten und digitalen Schul entwicklungsplänen beraten sollen; 6) eine schrittweise Entwicklung einer Bildungsplattform durch den Bund, u. a. zur Vernetzung der bestehenden Systeme der Länder; 7) die Bereitstellung qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsmedien, insbesondere Open Educational Resources, und die Entwicklung intelligenter tutorieller Systeme (Bundesregierung, 2020c). In einer Presseerklärung am gleichen Tag erklärte KMK-Präsidentin Hubig, dass der Bildungsföderalismus auch bei einer engeren Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung unangetastet bleibe. Dabei begrüßte sie ausdrücklich die Bereitschaft der Bundesregierung, noch in diesem Jahr die Beschaff ung von Endgeräten für Lehrkräft e zu ermöglichen. Die kurz vor dem Abschluss stehende Vereinbarung zur Finanzierung schulischer IT-Administrator*innen schließe den Kreis der Vereinbarungen von Bund und Ländern, die darauf ausgerichtet seien, Bildungseinrichtungen digital weiter zu stärken und auszustatten (KMK, 2020h). Für den 23. September 2020 lud die KMK zu einem Fachgespräch zum Th ema Lüft ungs hygiene, um auf Grundlage wissenschaft licher Expertise darüber beraten zu können, wie der Schulbetrieb in der beginnenden kühleren Jahreszeit unter Wahrung des Infektionsschutzes aufrechterhalten werden könne (ebd.). In ihrer Videoschaltkonferenz am 29. September 2020 kamen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefi nnen und -chefs der Länder zu der Einschätzung, Deutschland habe die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund bisher gut bewältigt. Die allgemein geltenden Abstandsund Hygienemaßnahmen in Verbindung mit einem konsequenten Testund Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hätten sich bewährt und die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange auf sehr niedrigem Niveau gehalten. Da die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen seit Ende Juli in Deutschland – u. a. bedingt durch Reiserückkehrer*innen – jedoch wieder ansteige, gelte es nun, das innerdeutsche Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 12 DDS, 17. Beiheft (2021) Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Ziel müsse es dabei u. a. sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin off en zu halten. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordere, könne im Einzelfall auch in den Schulen und Betreuungseinrichtungen eine Maskenpfl icht im Unterricht helfen, den Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung habe in der kalten Jahreszeit aber das regelmäßige Lüft en. Im Falle einer auft retenden Infektion genüge es, das Cluster des bzw. der Betroff enen zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Zudem sei für Schulkinder mit Krankheitssymptomen in der Herbstund Winterzeit eine Teststrategie erforderlich, die genau defi niere, wann eine Testung sinnvoll sei, und die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbinde, dass möglichst keine Fehlzeiten entstünden (Bundesregierung, 2020d). Am 15. Oktober 2020 teilte die KMK mit, das Umweltbundesamt (UBA) habe für sie eine Handreichung zum richtigen Lüft en in Schulen erarbeitet. Kern der Empfehlungen sei es, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten und in den Pausenzeiten mit weit geöff neten Fenstern zu lüft en (KMK, 2020i; Umweltbundesamt, 2020). Vor dem Hintergrund des sich dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens tauschten sich die Kultusminister*innen am 23. Oktober 2020 in einer Videokonferenz erneut über die Corona-Pandemie und die in bzw. für Schulen zu ergreifenden Maßnahmen aus. Sie bekräft igten abermals, dass das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen am besten im Präsenzunterricht in der Schule verwirklicht werden könne und Schulen als Orte auch des sozialen Miteinanders von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen seien. Die im Rahmenplan vereinbarten Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen leisteten einen wichtigen und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Laut aktuellen Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts, den vorliegenden Studien und in Anbetracht der Erfahrungen an den Schulen selbst seien Schüler*innen keine Treiber der Pandemie. Vielmehr würden Infektionen oft mals von Erwachsenen von außen in die Schulen hineingetragen. Da sich die Infektionszahlen in den Schulen derzeit bundesweit im Promillebereich bewegten, seien Schulen somit im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als sichere Orte anzusehen. Die Länder entschieden unter Abwägung des Kindeswohls auf Basis einer Analyse der Infektionslage über passgenaue Maßnahmen für ihre Schulen und bezögen dabei die Empfehlungen des RKI sowie die von führenden Wissenschaft ler*innen und wissenschaft lichen Fachverbänden ein, etwa der Deutschen Akademie für Kinderund Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinderund Jugendärzte e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (KMK, 2020j und k). Schule während der Corona-Pandemie 13 DDS, 17. Beiheft (2021) Da das Infektionsgeschehen mit exponentieller Dynamik in fast allen Regionen Deutsch lands zunahm, vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regie rungschefi nnen und -chefs der Länder im Rahmen einer weiteren Video konferenz am 28. Oktober 2020 eine Reihe von zunächst bis Ende November befristeten Maßnahmen. Proklamiertes Ziel dieser Maßnahmen war es, die Zahl der Neuinfektionen auf eine nach verfolgbare Größenordnung von wöchentlich unter 50 pro 100.000 Einwohner zu senken, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich ge öff net bleiben und andererseits weitreichende Beschränkungen von persönlichen Kontakten und wirtschaft lichen Tätigkeiten in der Weihnachtszeit vermieden werden könnten. Schulen und Kindergärten sollten unter Hygieneaufl agen geöff net bleiben. Nach Ablauf von zwei Wochen würden sich die Bundeskanzlerin und die Regierungs chefi nnen und -chefs der Länder erneut beraten, das durch den so genannten „Lockdown light“ Erreichte beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen (Bundesregierung, 2020e). Das Bekenntnis der Bundeskanzlerin und der Regierungschefi nnen und -chefs zum weiteren Off enhalten der Schulen wurde von der KMK am 29. Oktober 2020 begrüßt (KMK, 2020l). In einer weiteren Videoschaltkonferenz am 16. November 2020 besprachen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefi nnen und -chefs der Länder den Stand des Infek tionsgeschehens. Die Zahl der Infi zierten sei trotz des am 28. Oktober 2020 beschlossenen „Lockdown light“ von 520.000 Ende Oktober in nur zwei Wochen um rund 50 Prozent auf 780.000 angestiegen, und die Zahl der COVID-19-Intensivpatient*innen in deutschen Krankenhäusern habe im gleichen Zeitraum sogar um 70 Prozent zugenommen. Die Dynamik der Neuinfektionen sei zwar gebremst worden, aber eine Trendumkehr könne bisher noch nicht verzeichnet werden. Da sich nicht präzise vorhersagen lasse, inwieweit die bisher getroff enen Maßnahmen ausreichten, um die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, vereinbarten die Gesprächsteilnehmer*innen, am 25. November vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu diskutieren und zu entscheiden. Ziel der Strategie von Bund und Ländern sei es, eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter wieder zu ermöglich und die Testkapazitäten nicht zu überfordern. Maßstab hierfür sei eine Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – wie auch im neuen Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes festgelegt. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie würden weitere Indikatoren, wie der R-Wert oder die Verdopplungszeit, genutzt. Bund und Länder beabsichtigten, auf ihrer nächsten Konferenz zu beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich in Hotspots reduziert werden können (Bundesregierung, 2020f). Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 14 DDS, 17. Beiheft (2021) Zur Vorbereitung der Beratung der Regierungschefi nnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 25. November 2020 begrüßte die KMK in einem Beschluss vom 20. November 2020 abermals die Entscheidung von Bund und Ländern zum Off enhalten der Schulen sowie zum Präsenzunterricht. Sie gehe davon aus, dass Schulen in der Regel keine „Hotspots“ seien, aber in Hotspots liegen könnten. Befi nde sich eine Schule in einem Hotspot-Gebiet, seien alle Maßnahmen je nach Infektions lage möglichst auf einzelne Schulen zu beziehen und zu befristen. Über die Art der zu ergreifenden Maßnahmen werde auf Landesebene entschieden. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 solle grundsätzlich Präsenzunterricht stattfi nden. Über die bisherigen Maßnahmen des aktualisierten Rahmens für Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen (KMK, 2020g) hinaus beschloss die KMK, weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Infektionsabwehr von Schulen in Hotspots zu ergreifen. Hierzu gehören • die Verpfl ichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände, im Unterricht der gymnasialen Oberstufe und der berufsbildenden Schulen und in einem zweiten Schritt auch in der Sekundarstufe I; • eine über die bisherigen Regelungen hinausgehende Möglichkeit, in der Sekun darstufe I im Wahlpfl icht-, Wahlund AG-Bereich sowie bei Förderangeboten feste Lern gruppen/Kohorten zu bilden; • rollierender Präsenzunterricht (Hybridunterricht) in verkleinerten Lerngruppen ab Jahrgangsstufe 11 und im zweiten Schritt in der Sekundarstufe I der betroff enen Schulen; • eine mögliche Staff elung des Unterrichtsbeginns, um die Infektionsgefahr im öffentlichen Nahverkehr zu reduzieren. Schüler*innenfahrten und internationaler Austausch sollten entfallen. Die Schulen sollten ferner ihrerseits so weit wie möglich zur Nachverfolgung von Infektionsketten beitragen, und nach Zulassung eines Corona-Impfstoff es solle das schulische Personal vorrangig ein Impfangebot erhalten (KMK, 2020m). Zur Verbesserung der empirischen Entscheidungsgrundlagen wolle die KMK selbst regel mäßig, zunächst wöchentlich, Daten aller Länder zum Infektionsgeschehen in Schulen zusammenstellen, die bislang in den Ländern erhobenen Daten zum Pandemie geschehen auswerten lassen und, soweit erforderlich, auf die Weiterentwicklung der Datenerhebung hinwirken (ebd.). Die ersten Daten zum Infektionsgeschehen (in der 46. Kalenderwoche) veröff entlichte die KMK offi ziell am 27. November 2020 (KMK, 2020o und p). Die KMK habe ferner eine Metastudie zur Auswertung bisheriger einschlägiger Studien zu Schulen, Schüler*innen, Lehrkräft en und allem weiteren Personal an Schulen sowie eine Studie zum Vergleich der Infektionsrisiken des Schulbetriebes mit Schule während der Corona-Pandemie 21 DDS, 17. Beiheft (2021) • Auch in Baden-Württemberg deuten sich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kultusministerin Eisenmann und dem Ministerpräsidenten Kretschmann an. Eisenmann hatte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 14. Dezember 2020 gesagt, sie gehe davon aus und werbe sehr dafür, dass Kitas und Grundschulen in jedem Fall wieder in Präsenz öff nen und man auch Klasse 5, 6 und 7 sowie die Abschlussklassen im Blick haben müsse – unabhängig von den Inzidenzzahlen. Obwohl auch andere Kultusminister*innen zu diesem Zeitpunkt ähnliche Positionen vertraten, relativierte Kretschmann die Aussagen sofort, indem er am selben Tag betonte, dass keine Entscheidungen unabhängig von den Infektionszahlen getroff en würden. Kretschmann und Eisenmann sind direkte Konkurrenten bei der im März 2021 anstehenden Landtagswahl. Rolle der jeweiligen Regierungsparteien und der jeweiligen Opposition Eine letzte Beobachtung soll diesen Abschnitt abschließen. Über nahezu alle Länder hinweg lässt sich feststellen, dass die die Regierung tragenden Parteien die Regierungsentscheidungen, wenn auch manchmal mit Grummeln, mittragen und dass die jeweiligen Oppositionsparteien sie meist ablehnen – und zwar unabhängig von den jeweiligen Regierungskoalitionen. So kommt es oft dazu, dass eine Partei in dem einen Land, in dem sie an der Regierung beteiligt ist, Entscheidungen mitträgt, die sie in einem anderen Land als Oppositionspartei mehr oder weniger ablehnt oder als unzureichend bezeichnet. 3 Datengrundlagen für politische Entscheidungen Kennzahlen zur Beurteilung des Infektionsgeschehens Zur Beurteilung des Infektionsgeschehens werden unterschiedliche Kennzahlen verwendet. Während zu Beginn der Pandemie die Entwicklung des sogenannten R-Wertes im Mittelpunkt stand, ist es nun stärker die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, ergänzt um Angaben über die zur Verfügung stehenden Intensivbetten und deren Auslastung. Der R-Wert ist eine Schätzung, wie viele Personen im Durchschnitt von einer infi - zierten Person angesteckt werden. Die Schätzung basiert auf einem statistischen Verfahren, das die Entwicklung der Fallzahlen nach Erkrankungsbeginn darstellt und für die letzten Tage auch prognostiziert.2 Diese Prognose ist mit Unsicherheit behaft et, die sich auch in den zum R-Wert angegebenen Unsicherheitsintervallen spiegelt. Um tägliche Schwankungen auszugleichen, wird der R-Wert für einen Zeitraum von vier 2 Für weitere Informationen zur Methode sowie Beispielrechnungen und aktuelle Zahlen siehe https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html und www.rki.de/covid19-nowcasting. Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 22 DDS, 17. Beiheft (2021) oder sieben Tagen berechnet. In Abhängigkeit vom Eingang der Meldungen der Zahl der Neuinfi zierten kann der R-Wert für zurückliegende Tage angepasst und damit ggf. nach oben oder unten korrigiert werden. Ein R-Wert von über 1 bedeutet, dass ein Infi zierter im Schnitt mehr als eine Person neu infi ziert, d. h., das Infektionsgeschehen ggf. exponentiell zunimmt. Die 7-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfi zierten pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen an. Die an das Robert-Koch-Institut (RKI) von den Gesundheitsämtern übermittelten Angaben zu den Neuinfi zierten und die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden – nach Bundesland und Landkreisen – grafi sch und tagesaktuell in einem Dashboard des RKI dargestellt (siehe https://corona.rki.de). Eine tagesaktuelle Tabelle nach Bundesländern ist auch unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen abrufb ar. Excel-Tabellen aller vom RKI berichteten Fälle, Todesfälle und Inzidenzen seit Beginn der Pandemie sind unter www.rki.de/covid-19 verfügbar. Abweichende Darstellungen bei der 7-Tage-Inzidenz Die 7-Tage-Inzidenz wird nicht nur vom RKI berechnet, sondern teilweise auch von den örtlichen Gesundheitsämtern und von (über-)regionalen Zeitungen.Dabei kann es zu erheblichen Abweichungen kommen. Der Grund hierfür liegt im Wesent lichen an den jeweils zugrunde gelegten Daten. Das RKI kann nur die von den Gesundheitsämtern übermittelten und manchmal nachträglich noch korrigierten Daten verwenden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen, sei es, weil am Wochenende oder an Feiertagen von einigen Gesundheitsämtern keine Daten übermittelt werden, sei es, weil technische Probleme die Datenübermittlung erschweren. Erst seit Anfang des Jahres 2021 sind die Gesundheitsämter verpfl ichtet, die Daten elektronisch zu übermitteln. Im Regelfall verfügen die Gesundheitsämter deshalb über aktuellere Zahlen. Die Zeitungen verwenden teils selbst bei den Gesundheitsämtern erfragte Daten, teils greifen sie auf von der Johns Hopkins University zusammengestellte Daten (https://co ronavirus.jhu.edu/map.html) zurück, teils berichten sie die RKI-Daten. Die unterschiedlichen Datenlagen zur 7-Tage-Inzidenz stellen insofern ein erhebliches Problem dar, als mit der Inzidenz im Rahmen der von Bund und Ländern beschlossenen sogenannten Clusterstrategie weitreichende Folgen für die regionale Eindämmung des Infektionsgeschehens verbunden sind. Daten zum Infektionsgeschehen in Schulen In der Debatte über mögliche Schulschließungen und das Angebot von Fernund/ oder Hybridunterricht spielen das Infektionsgeschehen in den Schulen und die mit einem Schulbesuch verbundene Infektionsgefahr für die Schüler*innen, die Lehrkräft e und das sonstige in Schulen tätige Personal eine große Rolle. Die wissenschaft lichen Befunde dazu waren von Beginn an uneinheitlich und in Folge dessen umstritten. Schule während der Corona-Pandemie 23 DDS, 17. Beiheft (2021) Hinzu kommt eine ausgesprochen schlechte und insbesondere regional, aber auch überregional sehr heterogene Datenlage. Daher ist es ist in hohem Maße erstaunlich, dass die KMK erst Ende Oktober 2020 beschlossen hat, selbst Daten zum Infektionsgeschehen an Schulen zusammenzustellen und auswerten zu lassen (KMK, 2020l). Die ersten Daten zum Infektionsgeschehen (in der 46. Kalenderwoche) veröff entlichte die KMK am 27. November 2020 (KMK, 2020o). Unter der Adresse https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/ schulstatistik/schulstatistische-informationen-zur-covid-19-pandemie.html können die wöchentlich veröff entlichten Daten heruntergeladen werden. Auff ällig sind die umfangreichen Fußnoten zu den bereitgestellten Daten, die nur den Schluss zulassen: Die Daten der Länder sind untereinander nur bedingt vergleichbar. Am 24. November 2020 teilte die KMK mit, sie habe eine Metastudie zur Auswertung einschlägiger Corona-bezogener Studien zu Schulen, Schüler*innen, Lehrkräft en und allem weiteren Personal an Schulen sowie eine Studie zum Vergleich der Infek tionsrisiken des Schulbetriebes mit den Infektionsrisiken von Schulbeteiligten in anderen Lebensbereichen in Auft rag gegeben (KMK, 2020m und n). Dies ist natürlich begrüßenswert. Angesichts der immensen Bedeutung, die dem Infektionsgeschehen in Schulen und dem Grad der Infektiosität von Schüler*innen für Entscheidungen zur Gestaltung des Schulbetriebes während der Pandemie zukommt, sind der sehr späte Beschluss zur länderübergreifenden Datenerfassung, die fehlende Vergleichbarkeit der Daten und die späte Entscheidung zur Untersuchung der Infektionsrisiken in Schulen im Vergleich zu anderen Lebensbereichen allerdings schwer nachvollziehbar. Evaluation eingeleiteter Maßnahmen als Grundlage für Folgeentscheidungen Den Pressemitteilungen zu den verschiedenen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefi nnen und -chefs ist sinngemäß zu entnehmen, dass vor dem jeweils nächsten Treff en die Wirkung der beschlossenen Maßnahmen überprüft und auf dieser Basis über Folgemaßnahmen entschieden werden soll. Im Sinne evidenzbasierten Regierungshandelns ist das zweifelsohne eine richtige Entscheidung. Um so unverständlicher ist jedoch, dass bis jetzt keine für solche Evaluationen geeigneten Datengrundlagen geschaff en worden sind. Ebenso wenig nachvollziehbar sind die Terminsetzungen für die jeweiligen Folgetreff en. So war abzusehen, dass das Treff en am 16. November 2020 zu früh stattfand, um die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach den Maßnahmen des sogenannten „Lockdowns light“ beurteilen zu können, wenn man die Inkubationszeit und die Zeit bis zum Auft reten von Symptomen nach einer Infektion berücksichtigt. Ebenso ist der Gesprächstermin am 5. Januar 2021 unglücklich gewählt, da einerseits mögliche Neuinfektionen über Weihnachten und den Jahreswechsel noch nicht vollständig erfasst sein könnten und zudem über die Feiertage hinweg deutlich weniger getestet worden ist. In der Folge ergeben die in der ersten Januarwoche berichteten 7-Tage-Inzidenzen ein möglicherwei- Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 24 DDS, 17. Beiheft (2021) se unrealistisches Bild des tatsächlichen Infektionsgeschehens und sind deshalb für weitreichende Entscheidungen unter Umständen nur bedingt geeignet. Die Diskussion über Folgemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kann so nur auf dem Niveau des Austausches von ggf. interessengeleiteten Meinungen verbleiben. 4 Zu den einzelnen Beiträgen des Beiheft es Die thematischen Beiträge im ersten Teil des vorliegenden Bandes sind als gezielte Ergänzung der im vorangehenden Band (Fickermann & Edelstein, 2020a) versammelten Beiträge angelegt. Alle drei präsentieren empirische Analysen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlagen und die den Stand der Forschung zu „Schule und Corona“ in einigen zentralen Punkten erweitern. Mit ihrem Beitrag „Die Schulschließungen aus Sicht der Eltern“ legen Lena Nusser, Ilka Wolter, Manja Attig und Sina Fackler eine der wenigen empirischen Untersuchungen vor, deren Ergebnisse sich zumindest annäherungsweise auf die gesamtdeutsche Bildungssituation verallgemeinern lassen. Datenbasis ist eine Zusatzerhebung des Nationalen Bildungspanels (NEPS), in der Eltern von Sekundarstufenschüler*innen dazu befragt wurden, wie sich die heimische Lernsituation während der mehrwöchigen Schulschließungen im Frühjahr 2020 darstellte. Neben der Repräsentativität der Daten, die durch eine sorgfältige Gewichtung an bundesdeutschen Bevölkerungsmerk malen sichergestellt wurde, besteht eine Stärke der Untersuchung im längsschnittlichen Design, das es ermöglicht, Hintergrundinformationen etwa zur fami liären Situ ation, zur Lernmotivation und zu den Kompetenzständen der Schüler*in nen aus früheren NEPS-Erhebungen einzubeziehen. Auf Grundlage dieser Daten neh men die Autorinnen vier Aspekte des Distanzlernens in den Blick: die von den Schüler*innen für das Lernen zu Hause aufgewendete Zeit, die (veränderte) Nutzung von Lernangeboten, die Zufriedenheit der Eltern mit der Schule sowie schließlich den in den Hauptfächern erzielten Lernerfolg. Die Bedeutsamkeit der betrachteten Schüler*innenmerkmale variiert dabei je nach Analyse, wobei dem Bildungshintergrund der Familie einzig mit Blick auf die Lernangebotsnutzung eine gewisse Erklärungskraft zukommt. Während sich Nusser et al. bei der Erfassung des Lernerfolgs vorerst auf die elterlichen Einschätzungen stützen müssen, können sich Denise Depping, Markus Lücken, Frank Musekamp und Franziska Th onke dieser Frage für Hamburg erstmalig anhand von Kompetenzdaten nähern. In ihrem Beitrag „Kompetenzstände Hamburger Schüler*innen vor und während der Corona-Pandemie“ skizzieren die Autor*innen zunächst das Hamburger System der KERMIT-Erhebungen, mit denen jährlich in sechs Jahrgangsstufen Kompetenzstände aller Schüler*innen erfasst werden, um anschließend die alternativen Testinstrumente LERNSTAND und FLIP vorzustellen, Schule während der Corona-Pandemie 25 DDS, 17. Beiheft (2021) mit denen während der Pandemiezeit ersatzweise gearbeitet wurde. Ein Vergleich der LERNSTAND-Ergebnisse in den Domänen Deutsch-Leseverstehen und Mathematik der Jahrgänge 4 und 5 mit den korrespondierenden KERMIT-Ergebnissen des vorangehenden regulären Schuljahres ermöglicht es den Autor*innen, abzuschätzen, inwieweit es durch die pandemiebedingten Veränderungen der Schulorganisation zu Lerneinbußen und/oder einer Vergrößerung sozialer Disparitäten im Bildungserwerb gekommen ist. Das Ergebnis des Vergleichs ist überraschend. Entgegen verbreiteter Befürchtungen und entgegen ähnlicher Untersuchungen bei niederländischen und schweizerischen Schüler*innen (Engzell, Frey & Verhagen, 2020; Tomasik, Helbling & Moser, 2020) zeigen sich – jedenfalls für die getesteten Kompetenzdomänen – weder mit Blick auf die durchschnittlichen Kompetenzwerte noch hinsichtlich der Verteilung der Schüler*innenschaft auf die Kompetenzstufen der Bildungsstandards der KMK bedeutsame Unterschiede zwischen den verglichenen Kohorten. Mit dem von Sonja Blum und Ivana Dobrotić verfassten Beitrag „Die Kitaund Schul schließungen in der COVID-19-Pandemie“ verlagert sich der Fokus von den Schulen, Schüler*innen und Eltern auf die Ebene des Nationalstaates. In ihrem politikwissenschaft lich ausgerichteten Beitrag werfen die Autorinnen einen international-vergleichenden Blick auf das Phänomen der pandemiebedingten Schließung und Wiedereröff nung von Bildungsund Betreuungseinrichtungen, das sich über Ländergrenzen hinweg keineswegs gleichförmig darstellte. Auf Basis einer Auf arbeitung der Krisenreaktionen in 28 EU-Ländern haben die Autorinnen jüngst einen konzeptionellen Rahmen entwickelt, der verschiedene Modi der Schließung und Wiedereröff nung unterscheidet und diese mit unterschiedlichen nationalen Präventionsstrategien und (konkurrierenden) politischen Zielabwägungen in Beziehung setzt (Blum & Dobrotić, 2020). Diesen konzeptionellen Rahmen stellen sie in ihrem Beitrag nun erstmalig in deutscher Sprache vor und illustrieren die identifi zierten Modi und damit einhergehenden politischen Motivlagen anschließend durch eine Gegenüberstellung der Krisenreaktionen von Deutschland, Österreich, Irland und Slowenien, die hinsichtlich der Schließung und Wiedereröff nung von Bildungsund Betreuungseinrichtungen unterschiedliche Strategien verfolgt haben. Im zweiten Teil des Beiheft es dokumentieren Detlef Fickermann und Benjamin Edelstein Forschungsaktivitäten zum Th ema „Schule und Corona“ an Hand von Projektsteckbriefen, denen einige deskriptive Auswertungen von deren Rahmendaten vorangestellt sind. Ferner weisen sie ergänzend auf Erhebungen von Lehrerverbänden, Elternvereinigungen und sonstigen Organisationen hin. Nach einer kurzen Übersicht über vorhandene, für Corona-bezogene Forschung relevante Datensätze schließt der Beitrag mit einem Blick auf Desiderate und Anregungen für mögliche Initiativen und Aktivitäten zur Forschungsförderung. Das Beiheft endet mit einer von Detlef Fickermann, Britta Volkholz und Benjamin Edelstein erstellten Bibliographie, mit der sie versuchen, einen breiten Überblick über Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein 26 DDS, 17. Beiheft (2021) bis dato publizierte Veröff entlichungen zum Th ema „Schule und Corona“ zu geben. Sie enthält überwiegend Hinweise auf empirische Untersuchungen im Schulbereich, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchgeführt worden sind, sowie Veröff entlichungen, deren Fokus auf der Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit von Eltern mit den zusätzlichen Betreuungsaufgaben liegt, die sich durch die zeitweise entfallenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen ergeben. Ergänzend enthält sie ferner auch einige (internationale) Veröff entlichungen, die sich in vergleichender Perspektive mit dem Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen und den gesundheitlichen Folgen, die eine Infektion für sie haben kann, beschäft igen. Danksagungen Unser herzlicher Dank gilt auch diesmal den beteiligten Autor*innen der drei Beiträge, die in kurzer Zeit ihre Manuskripte erstellt haben, sehr schnell auf unsere Hinweise und Anmerkungen in den Rückmeldungen eingegangen sind und uns zügig überarbeitete Fassungen zur Verfügung gestellt haben. Aus Zeitgründen konnten die von uns erbetenen Manuskripte auch diesmal keinem externen Double-Blind-PeerReview unterzogen werden. Unser Dank gilt deshalb auch den Kolleg*innen aus der Redaktion der DDS, die – soweit es ihre Zeit zuließ – die eingereichten Manuskripte kritisch-konstruktiv gelesen haben. Ihre Kommentare waren sehr hilfreich für unsere Rückmeldungen an die Autor*innen und deren Überarbeitungen der Manuskripte. Unser Dank gilt auch den Projektleiter*innen bzw. Projektmitarbeiter*innen, die unseren Fragebogen zu ihren Projekten ausgefüllt, unsere eventuellen Nachfragen in kürzester Zeit beantwortet und uns auf diese Weise die Datenbasis für die aufgeführten Projektsteckbriefe zur Verfügung gestellt haben. Der Waxmann Verlag hat unsere Idee eines zweiten Beiheft es zum Th ema „Schule und Corona“ erneut engagiert aufgegriff en und unterstützt. Ohne dieses Engagement und die wiederum außerordentliche Flexibilität in den Abläufen wäre es auch diesmal nicht möglich gewesen, das Beiheft in vergleichsweiser kurzer Zeit erscheinen zu lassen. Der Leibniz-Gemeinschaft und dem Wissenschaft szentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) danken wir für die fi nanzielle Förderung, die es ermöglicht, dass das Beiheft kostenlos als E-Book erscheinen kann und damit einer breiteren Öff entlichkeit leicht zugänglich ist. Ohne das außerordentliche Engagement und den unermüdlichen Einsatz von Sylvia Schütze und Monika Palowski-Göpfert, die uns in den vergangenen Wochen, auch an den Feiertagen und Wochenenden, ohne Wenn und Aber unterstützt haben, hätten Schule während der Corona-Pandemie 27 DDS, 17. Beiheft (2021) wir auch dieses Vorhaben in so kurzer Zeit keinesfalls umsetzen können. Ihnen danken wir daher auch diesmal besonders. Detlef Fickermann & Benjamin Edelstein, Kamen/Berlin, den 15.01.2021 https://doi.org/10.31244/9783830993315.01 CC BY-NC-ND 4.0 Literatur und Internetquellen Beltermann, E., Lehmann, H., Meidinger, D., & Wittlich, H. (2020). Hängen AfD-Hochburgen und hohe Coronazahlen zusammen? Tagesspiegel vom 12.12.2020. Zugriff am 02.01.2021. Verfügbar unter: https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/hotspots-und-rechtehaengen-afd-hochburgen-und-corona-hotspots-zusammen/. Blum, S., & Dobrotić, I. (2020). Childcare-Policy Responses in the COVID-19 Pandemic: Unpacking Cross-Country Variation. 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