Benin - 1997
Abstract
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Full text
Kohnert, Dirk Book Part — Accepted Manuscript (Postprint) Benin - 1997 Suggested Citation: Kohnert, Dirk (1998) : Benin - 1997, In: Hofmeier, Rolf (Ed.): Afrika-Jahrbuch 1997: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika südlich der Sahara, Leske + Budrich, Opladen, pp. 91-95 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/301815 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
1 Author's version of : "Benin", in: Hofmeier, Rolf (ed.): Afrika-Jahrbuch - 1997. Institut für Afrika-Kunde, Hamburg / Leske u. Budrich, Opladen, 1998: 91 – 95 Benin - 1997 Fläche: 112.622 km², Einwohner: 5,6 Mio., Hauptstadt: Porto Novo (Regierungssitz: Cotonou), Amtssprache: Französisch, Lebenserwartung: 55, Alphabetisierungsrate: 36%, HDI 0,332, Rang 30, Wechselkurs: $ 1 = 598,81 F CFA, Pro-Kopf-Einkommen: 350 $ , BSP: $ 2000 Mio., Anteil am BIP: 38% - 14% - 49%, Hauptexportprodukte: Baumwolle 50%, Erdöl 5%, Staatsund Regierungschef: Mathieu Kérékou, Regierungsparteien: Parti du Renouveau Démocratique (PRD), Parti Social-Démocrate (PSD), Front d'Action pour le Renouveau et le Développement (FARD-Alafia), Notre Cause Commune (NCC), Union pour la Démocratie et la Solidarité (UDS); Oppositionsparteien: Renaissance du Bénin (RB). Im Januar führte die Abschaffung des vodun-Feiertages durch Kérékou als ‚Relikt des Feudalismus‘ und wegen angeblicher Unvereinbarkeit mit dem christlichen Glauben, zu dem der Staatspräsident im Vorjahr übergetreten war, zu einer Kontroverse des Staatspräsidenten mit dem Parlament und dem Verfassungsgericht. Letzteres annullierte die Entscheidung und betonte den Schutz der Religionsfreiheit als originäre Aufgabe des Staates. Drei Monate später kam es erneut zur Konfrontation mit der Regierung über ein Amnestiegesetz, daß im Vorjahr gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet worden war und vom Verfassungsgericht ebenfalls annulliert wurde. Die Zulassung privater Rundfunk und Fernsehstationen sowie das im August verabschiedete neue Pressegesetz machte dem staatlichen Rundfunktund Fernsehmonopol ein Ende. Außenpolitisch profitierte die Regierung weiterhin von der „Demokratisierungs-Prämie“ der Geber von Entwicklungshilfe. Die Gewerkschaften entwickelten sich nach einer langjährigen Konsolidierungsphase wieder zu einer der mächtigsten außerparlamentarischen Interessenvertretungen. Innenpolitik Zu Jahresbeginn entzündete sich erneut ein schon lange schwelender Konflikt zwischen dem Staatspräsidenten und Vertretern des Vodun. Der aus dem Norden des Landes stammende Kérékou galt schon während seiner 17jährigen Amtszeit als Staatschef eines sozialistischen Benin (1972-89) als vehementer Gegner der „Relikte des Feudalismus“, zu denen er augenscheinlich auch religiös-magische Glaubenssysteme wie den Vodun zählte. Am 8.1. gab der Ministerrat bekannt, daß der 10. Januar, der noch unter der Regierung Soglo per Gesetzesvorlage (Dez. 1995) als offizieller staatlicher Feiertag des Vodun eingesetzt worden war, mit sofortiger Wirkung abgeschafft sei. Da der Vodun zumindest im Süden des Landes eine große und einflußreiche Anhängerschaft besaß, führte dieses Dekret zu einer
2 Kontroverse des Staatpräsidenten mit dem Parlament und Verfassungsgericht. Die Parlamentarier setzten am 12.8. den Feiertag per Gesetz wieder ein; kurz zuvor (am 7.7.) hatte das Verfassungsgericht auf Anrufung durch die Regierung entschieden, daß die Festsetzung gesetzlicher Feiertage zum Aufgabenbereich der Legislative gehörte, und das Dekret zur Abschaffung des Vodun-Feiertages daher nichtig ist. Gleichzeitig unterstrich das höchste Gericht die laïzistische Rolle des Staates und betonte in einer weiteren Gerichtsentscheidung hinsichtlich Übergriffen von Führern des Vodun gegenüber Anhängern christlichen Glaubens (in Pobè und Zè), daß es verfassungsgemäße Aufgabe des Staates sei, die Religionsfreiheit effektiv zu gewährleisten. Diese Rechtsprechung war auch als versteckte Warnung an die Adresse Kérékous zu interpretieren, der - getreu seinem Totem, dem Chamäleon - vom Animisten, Marxisten und Atheisten über den Islam und Katholizismus im April 1996 zum engagierten Anhänger einer amerikanischen protestantisch-apostolischen Sekte „Youth with a mission“ konvertierte, deren Glauben er nun mit der gleichen Vehemenz propagierte wie zwanzig Jahre zuvor den MarxismusLeninismus. Bereits bei seiner Amtseinführung (4.4.96) hatte dies zu einer Konfrontation mit dem Verfassungsgericht geführt, als letzteres ihn zwang, den Amtseid zu wiederholen, weil er vorsätzlich Passagen zur Ehrung traditioneller Religionen ausgelassen hatte. Seitdem ließ er nichts unversucht, um sein Volk zum richtigen Glauben zu bekehren. So forderte er seine Minister auf, sich ihrer Amulette zu entledigen, ließ sie während der Präsentation des Regierungsprogramms am 15.5. aus seiner Bibel zitieren und regte eine Fortbildungsveranstaltung für Minister und Parlamentarier durch den Gründer der Sekte, Loren Cunningham an. Die Verfassungsrichter unter Vorsitz Elisabeth Poignons dokumentierten ihre unabhängige Stellung wie schon unter der Regierung Soglo durch eine wachsam kritischkonstruktive höchstrichterliche Rechtsprechung auch in anderen Fragen. Am 4.7. annullierten sie ein Regierungsdekret vom 24.4. über die Aussetzung einer Verordnung aus den letzten Amtstagen der Regierung Soglo über die personelle Besetzung des Obersten Gerichtshofes; folglich konnten die am 2.4.96 von Soglo eingesetzten und zwischenzeitlich suspendierten obersten Richter ihr Amt wieder antreten. Drei Monate später kam es erneut zur Konfrontation mit der Regierung über ein Amnestiegesetz, daß am 3.9. gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet worden war. Von der Amnestie sollten alle Personen profitieren, die ab 1990 gegen die innere Staatssicherheit gerichtete Aktionen begangen hatten oder anderer Vergehen während der Präsidentschaftswahlen von 1990 und 1996, bzw. Pressevergehen während der Amtszeit der Regierung Soglo beschuldigt wurden. Effektiv sollte das Gesetz insbesondere einem kleinen Kreis von ca. 30 militanten Anhängern Kérékous, überwiegend Militärs aus dem Norden unter der Führung des Hauptmann Pascal Tawes, Straffreiheit garantieren. Tawes war 1994 wegen eines fehlgeschlagenen Putschversuchs in Abwesenheit verurteilt worden, er hatte zuvor ins benachbarte Togo fliehen können; weitere Soldaten und Zivilpersonen hatten wegen eines Raketenanschlags auf das neue internationale Konferenzzentrum in Cotonou in der Nacht vom 14./15.9.96 während des 11. Frankophonie-Gipfels vor Gericht gestanden. Nach dem Amnestieerlaß
3 kehrten Tawes und seine Getreuen wieder nach Benin zurück, wo sie Generalstabschef Oberst Gandonou Kodja empfing und ihnen eine ehrenvolle Reintegration in die Armee in Aussicht stellte. Die Annullierung des Amnestiegesetzes durch das Verfassungsgericht am 24.10. stellte die Betroffenen nun vor eine schwierige Situation. Kodja wurde kurz darauf wegen Unterschlagung und einem gestörten Vertrauensverhätnis zum Verteidigungsminister Sévérin Adjovi in den Ruhestand versetzt; neuer Stabschef wurde Oberst Félicien Dos Santos, der 1996 geholfen hatte, einen Putschversuch zugunsten des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Soglo in letzter Minute abzuwenden. Schließlich bemängelte das Verfassungsgericht am 29.4. auch gravierende formale Fehler an den am 28.2. in erster Lesung verabschiedeten Gesetzen über die Zulassung privater Rundfunk und Fernsehstationen sowie dem neuen Pressegesetz, bei letztem allerdings, ohne auf den von Journalistenverbänden vehement kritisierten, zum Teil repressiven Inhalt des Gesetzes einzugehen. Die revidierten Gesetze wurden am 11.8. in zweiter Lesung verabschiedet. Nach siebenjährigen zähen Beratungen nahm mit der Zulassung von 15 privaten Radiosendern und einer privaten Fernsehstation in Cotonou durch die nationale Medienkommission (HAAC) am 15.11. das seit der Unabhängigkeit (1960) bestehende staatliche Rundfunkund Fernsehmonopol ein Ende. Drei der vergebenen Radiofrequenzen entfielen an religiöse (je eine katholische, protestantische und islamische) und vier an weitere nichtkommerzielle kommunitäre Radiostationen. Bis zum Jahresende nahmen allerdings nur der Fernsehsender (21.12.) sowie zwei Radios ihren Betrieb auf; die übrigen müßten bis zum 15.5.98 folgen, sonst drohte Lizenzentzug. Am 4.8. beschloß das Parlament in erster Lesung ein Rahmengesetz zur Raumordnung, das den sich seit Jahren verzögerten administrativen und politischen Dezentralisierungsprozeß vorantreiben sollte. Demgemäß wird das Land zukünftig in 12 statt bisher sechs Departements aufgeteilt; die sich benachteiligt glaubenden Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen (besonders in Ouidah, einem Zentrum des Vodun) wehrten sich gegen die administrative Neuordnung mit Proteststürmen. Gegen Ende der Sitzungsperiode des Parlaments waren das Rahmengesetz sowie zwei der vier Ausführungsgesetze zur Raumordnung beraten worden; eine endgültige Verabschiedung war für Januar 1998 geplant; erst danach können die seit langem vorgesehenen Kommunalwahlen stattfinden. Nach der generellen Bestandsaufnahme der Probleme in Politik, Gesellschaft, Justiz und Wirtschaft durch Vertreter aller gesellschaftlich und politisch relevanten Kräfte in den vergangenen Jahren (Etats Généraux) hielt auch das Militär Etats Généraux de la Defense ab (14. - 18.7.). Durch die beträchtliche Reduzierung der Rolle des Militärs im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse der Nationalkonferenz von 1991 (Abbau sozialistischer Doktrinen hinsichtlich der Verflechtung von Politik und Militär, Reduzierung der Personalstärke, Auslagerung von Funktionen an die Polizei etc.) sowie neuer Aufgaben auf dem Gebiet inter-afrikanischer Krisenprävention galt es eine neue Militärdoktrin zu
4 entwickeln; außerdem wurden Problemlösungen für eine Rehabilitation der militärischen Infrastruktur des Landes sowie die schlechte Moral der Truppe diskutiert. Durch Neugründung von acht weiteren Parteien nahm die Zersplitterung der Parteienlandschaft auf über 48 offiziell registrierte Parteien weiter zu. Die Partei des Planungsministers Albert Tévoèdjrè, Notre Cause Commune (NCC), spaltete sich in zwei verfeindete Flügel und stürzte damit in eine tiefe Krise. Gleichzeitig wurden etablierte Oppositionsparteien, wie die Renaissance du Bénin (RB) des ehemaligen Staatspräsidenten Soglo durch die Abwanderung von 12 Abgeordneten in andere Parteien geschwächt. Auch die PRD des Ministerpräsidenten mußte den Austritt eines Abgeordneten verkraften und verfügte damit nur noch über 18 Sitze im Parlament; dies fiel um so mehr ins Gewicht, als sich im Laufe des Jahres immer deutlicher abzeichnete, daß Kérékou seine Koalitionsabsprachen mit Houngbedji nicht honorierte, sondern über den Ministerpräsidenten hinweg regierte. Unter dem zunehmenden Profilierungsdruck im Hinblick auf die nächsten Wahlen näherten sich die Regierungspartei Houngbedjis (PRD) und die Oppositionspartei des ehemaligen Regierungschefs Soglo (RB) im zweiten Halbjahr zusehends aneinander an. Hinsichtlich der Menschenrechtslage galt Benin im afrikanischen Raum als Vorbild; es wurde international als Rechtsstaat anerkannt, die grundlegenden Menschenrechte wurden gewahrt. Amnesty International forderte allerdings im Rahmen einer weltweiten Kampagne die Beniner Regierung und das Parlament auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Außenpolitik Der 1990 von Benin als einem der ersten afrikanischen Länder erfolgreich eingeleitete Demokratisierungsprozeß hatte einen beträchtlichen Zufluß an Entwicklungshilfe bewirkt; in den Jahren 1985 bis 1995 erhielt Benin insgesamt knapp F CFA 900 Mrd.; die Staatsverschuldung stieg im gleichen Zeitraum von 267 auf 687 Mrd. F CFA. Benin hing somit am Tropf der Entwicklungshilfe, die allerdings bisher, nicht zuletzt wegen schlechter Regierungsführung, weitgehend ineffektiv verpuffte. Hauptengpaß war weniger der Mangel an Mitteln sondern an guten Projekten (eingeschränkte Absorptionskapazität). Das Kabinett beschloß daher am 24.7. Maßnahmen, die eine effektivere Nutzung der Hilfe sichern, und einer zweckentfremdeten Nutzung für bestimmte Parteien oder Personen vorbeugen sollten. Auch im Berichtsjahr konnte Benin von einer „Demokratisierungs-Prämie“ profitieren; ausländische Geber sagten Hilfe in Höhe von umgerechnet über DM 500 Mio. zu; allein die EU schloß am 6.3. ein fünfjähriges Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit im Werte von ECU 120,5 Mio ab, von denen sie bereits in der ersten Tranche 70% zur Verfügung stellte. Vom 24.-29.8. informierte sich eine Delegation des Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (AwZ) des deutschen Bundestages über das „Demokratisierungs-Modell“ Benin; vom 25.-27.11. fanden in Cotonou die 10. deutschen Regierungskonsultationen statt;
5 für den Zweijahreszeitraum 1996/97 hatte Deutschland bereits im Vorjahr insgesamt DM 74 Mio. zugesagt. Weitere Hilfeabkommen verschiedener Geber zur Verbesserung der Infrastruktur ergaben Zusagen von rund F CFA 47 Mrd. F (141 Mio. DM). Deutschland erließ außerdem im Rahmen der Vereinbarungen des Pariser Club am 10.6. 67% der bilateralen Schulden in Höhe von DM 8,6 Mio.; Frankreich hatte bereits am 4.3. die Streichung von F CFA 20,59 Mrd. bilateraler Schulden sowie eine Umschuldung für weitere 21,69 Mrd. bekanntgegeben. Drei neue Hilfeabkommen im Gesamtwert von FF 12,5 Mio. unterzeichnete die französische Regierung bereits einen Monat vorher, gefolgt von einem F CFA-Kredit von 1,8 Mrd. zur Renovierung und Ausweitung des Elektrizitätswerkes von Parakou Mitte April. Im Juli bewilligt Frankreich FF 5 Mio. im Rahmen eines zweijährigen Programmes zum Ausbau der Polizei und Gendarmerie, um die Sicherheitskräfte für die Bekämpfung der auch in Benin deutlichen Kriminalitätszunahme zu rüsten. In einer populistischen Maßnahme zur Eindämmung der Kriminalität im Süden des Landes nahmen Polizei und Gendarmerie im Juni über 700 illegale Immigranten (sans papiers) aus anderen westafrikanischen Ländern fest und wiesen sie aus. Auf dem Gebiet militärischer Zusammenarbeit gelang es Frankreich und den benachbarten Ländern zunehmend, Benin in inter-afrikanische Truppen zur Konfliktvermeidung einzubeziehen. Im März fanden an der togoischen Grenze bei Nangbéto gemeinsame Manöver Frankreichs, Togos und Burkina Fasos zum Training in Konfliktprävention und humanitären Einsätzen statt. Im Mai beteiligte sich Benin zum ersten Mal mit einem Kontingent von 250 Soldaten an einem ECOMOG-Einsatz in Liberia; die Kosten des Einsatzes ($ 1,6) hatte Dänemark übernommen. Zum mächtigen Nachbarn Nigeria bestand das seit langem zwiespältige Verhältnis fort. Kérékou nutzte die Gelegenheit seiner Teilnahme am 20. ECOWAS-Gipfel in der nigerianischen Hauptstadt Abuja im August, um sein Verhältnis zu Militärdiktator Abacha zu festigen, der Kérékou im vorjährigen Präsidentschaftswahlkampf mit $ 1 Mio. gegen seinen Widersacher Soglo unterstützt haben soll. Abacha hatte im Dezember des Vorjahres angesichts zunehmender außenpolitischer Isolierung und neuer Avancen der Pariser Regierung, die gerne in die Bresche springen wollte, in Aussicht gestellt, Französisch als zweite obligatorische Fremdsprache in den Schulen Nigerias einzuführen. Der Beniner Planungsminister Tévoédjre, der sich die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf seine Fahnen geschrieben hatte, verkündete daraufhin Anfang Januar stolz, daß verschiedene nigerianische Bundesstaaten in Aussicht gestellt hätten, mindestens 20.000 arbeitslose Lehrer aus Benin einzustellen; diese Versprechen erwiesen sich jedoch bald als Utopie. Im ersten Halbjahr nahmen die latenten Spannungen zwischen beiden Ländern wieder zu, weil das AbachaRegime vermutete, daß gewaltbereite Gruppen der nigerianischen Opposition, die angeblich in Lagos mehrere Bombenattentate verübt hatten, ebenso wie ein Radiosender der Exilopposition von beninischem Boden aus operierten und die Regierung in Cotonou nichts dagegen unternehme. Außerdem fühlte sich Abacha düpiert als Frankreich zwischen Cotonou und der nigerianischen Grenze einen starken UKW-Sender installierte, der den
6 Empfang von Radio France International in Lagos ab Januar 1998 ermöglichen wird, das zuvor dem französischen Sender die Senderechte in Nigeria verweigert hatte. Im Juli weilte Abacha zu einem Staatsbesuch in Cotonou, u.a. um sich Kérékous Unterstützung des von Nigeria geleiteten ECOMOG-Einsatzes in Liberia und Sierra Leone zu sichern. Die diplomatischen Beziehungen kühlten sich im August weiter ab, als der Präsidentin des Beniner Verfassungsgerichtes, Elisabeth Poignon, die Einreise nach Lagos verwehrt wurde, wo sie den Preis einer in Lagos ansässigen Menschenrechtsorganisation verliehen bekommen sollte. Von den 1993 nach Benin geflohenen ca. 156.000 togoischen Flüchtlingen waren die meisten inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) betreute das Hilfswerk Ende 1997 noch 1.653 togoische Flüchtlinge; weitere 3.000 lebten außerhalb offizieller Betreuungsnetzwerke. Hinzu kamen 1.080 nigerianische Flüchtlinge, die überwiegend in einem Lager nahe Comè lebten und zu den Ogoni zählten, die nach der extra-legalen Hinrichtung ihres Repräsentanten Ken SaroWiwa im November 1995 ins benachbarte Benin geflüchtet waren. Insgesamt betreute der UNHCR in Benin 3.713 ausländische Flüchtlinge. Sozio-ökonomische Entwicklung Die Gewerkschaften entwickelten sich nach einer langjährigen Konsolidierungsphase unter der Regierung Soglo (1991-96) - trotz weiterer Zersplitterung durch die Gründung eines fünften gewerkschaftlichen Dachverbandes (Collectif des Organisations Syndicales Indépendantes, COSI) von Lehrern und Arbeitern im Gesundheitsbereich am 24.3. - wieder zu einer der mächtigsten außerparlamentarischen Interessenvertretungen. Es kam wiederholt zum Kräftemessen zwischen Gewerkschaften, Parlament und Regierung. Verschiedene Streiks zwangen den Ministerpräsidenten im April - gegen die Abmachungen mit dem IWF (+3%) - eine Anhebung des staatlich garantierten Mindestlohns um 8% auf mtl. F CFA 21.924 ($ 38) zuzugestehen. Ende des Jahres kam es anläßlich des Haushaltsgesetzes 1998 zur Konfrontation mit Parlament und Regierung, weil ein Passus im Gesetzentwurf die leistungsbezogene Entlohnung für Angestellte des Öffentlichen Dienstes statt der bisherigen altersbezogenen automatischen Höhergruppierung einzuführen suchte; nach Warnstreiks Ende November und Anfang Dezember (25./26.11.; 1.-3.12.; 9.-10.12.) sah sich das Parlament genötigt, den Passus zu streichen. Vom 25.-29.4. ließ die Regierung einen Zensus der Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes durchführen, u. a. um „Geisterarbeiter“ aus den Gehaltslisten zu eliminieren und die Personalausgaben durch eine zentrale Erfassung sowie einheitliche Behandlung aller Funktionäre (vor dem Zensus auf 32.000 geschätzt) zu reduzieren. Der Staat, der offiziell seit 1986 einen Einstellungsstop verfügt hatte, betrieb aber angesichts des gewerkschaftlichen Drucks keinen weiteren Stellenabbau, sondern stellte trotz gegenteiliger Empfehlungen des Strukturanpassungsabkommens mit dem IWF im ersten Semester wieder 8.000 Personen ein.
7 Das war zwar angesichts von jährlich ca. 80.000 Arbeitssuchenden und der relativ hohen Rate der Arbeitslosigkeit (4,7%) und Unterbeschäftigung (21,1%; gem. UNDP-Erhebung vom 10.4. für 1996) nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, führte aber zu einer weiteren Verschärfung der Haushaltslage. Insofern war es verständlich, daß sich die Regierung gegen die Empfehlungen der internationalen Geber zur Privatisierung von Staatsbetrieben stemmte. Statt der mit den Gebern vereinbarten 75%igen Privatisierung der staatlichen Treibstoffversorgungsunternehmen (Sonacop) verkaufte die Regierung im Juni nur 25% ihrer Anteile. Die Weltbank warnte daraufhin, daß weitere Verzögerungen der Privatisierung besonders in der Baumwollund Treibstoffvermarktung sowie der Telekommunikation zu einer Aussetzung der Überweisungen im Rahmen des im August 1996 ausgehandelten erweiterten Strukturanpassungsabkommens (ESAF, SDR 27,18 Mio., auszahlbar in 6 Tranchen) führen würden, was auch tatsächlich geschah; bis Dezember waren außer der ersten Tranche von SDR 4,5 Mio. keine weiteren Überweisungen mehr erfolgt. Am 31.12. verabschiedete das Parlament den Haushalt 1998, der durch ein gegenüber dem Vorjahr um 2,2% gewachsenes Defizit von F CFA 114 Mrd. gekennzeichnet war; das Defizit sollte durch Entwicklungshilfe (54 Mrd.), externe Kredite (40 Mrd.) und ein noch auszuhandelndes 3. Strukturanpassungsabkommen mit dem IWF (19 Mrd.) gedeckt werden. Die Personalausgaben (43% der Staatsausgaben 1997) sollten um 5,4% steigen, um die Einstellung weiterer Lehrer und Angestellter im Gesundheitsdienst zu finanzieren; andererseits verpflichtete sich Kérékou in seiner Budgetrede am 30.12. aber, die staatlichen Personalausgaben 1998 auf 40% zu begrenzen. Für die öffentlichen Investitionen (überwiegend zum Ausbau der Infrastruktur; 33% für Erziehung und Gesundheit) war ein Anstieg um 16% auf F CFA 125 Mrd. geplant. Diese Budgetplanung erschien vor dem Hintergrund der Wirtschaftsprognosen sehr optimistisch, denn die Regierung sagte Ende des Jahres einen Einbruch im realen Wirschaftswachstum voraus (0,2%, statt durchschnittlich 4,3% in den letzten fünf Jahren). Hauptverantwortlich dafür war wahrscheinlich der unerwartet scharfe Produktionsrückgang des wichtigsten Exportproduktes, der Baumwolle, sowohl in Qualität als auch in Quantität. Obwohl die Regierung zugesagt hatte, die Ankaufpreise von 165 auf 200 F CFA pro Kilo zu erhöhen, führte die Erntesaison 1996/97 nicht zur erwarteten Steigerung auf 450.000 t., sondern zu einem unerwartet scharfen Produktionsrückgang auf 230.000 t. gegenüber 350.000 t. in der Vorsaison. Verantwortlich dafür waren neben klimatischen Ursachen Mißmanagement der staatlichen Vermarktungsgesellschaft Société Nationale pour la Promotion Agricole (SONAPRA), deren Direktor im November im Zuge einer groß angelegten Anti-Korruptionskampage entlassen wurde, ebenso wie die Chefs von vier weiteren staatlichen Einrichtungen (autonome Hafenbehörde von Cotonou, Sonacop, Wasserund Stromversorgung(SBEE), Schatzamt des Finanzministeriums). Dirk Kohnert
8 Chronologie Benin 1997 28.2. Verabschiedung des neuen Medienund restriktiven Pressegesetz; am 29.4. vom Verfassungsgericht zurückgewiesen 6.3. EU-Entwicklungshilfezusage über ECU 120,5 für fünf Jahre März gemeinsame Militärmanöver „Nangbéto 97“ mit Togo, Burkina Faso und Frankreich 24.3. Gründung eines 5. Dachverbandes Beniner Gewerkschaften (COSI) 14.-25.4. Zensus des Personals im Öffentlichen Dienst 10.4. Anhebung des staatlich garantierten Mindestlohn um 8% nach Streiks 4.7. Verfassungsgericht annulliert Dekret zur Absetzung der Richter des Obersten Gerichtshofs 7.7. Verfassungsgericht verteidigt Religionsfreiheit gegenüber Übergriffen radikaler Vodun-Chefs 14.-18.7. Generelle Bestandsaufnahme der Armee (Etats généraux de la defense) 4.8. Gesetz zur territorialen Neuordnung (Départements von 6 auf 12 aufgestockt) 11.8. Verabschiedung der revidierten Medienu. Pressegesetze 12.8. Wiedereinsetzung des 10.1. als gesetzlichen Feiertag des Vodun durch das Parlament 14.10. Verfassungsgericht annulliert ein am 3.9. verabschiedetes Amnestiegesetz für politische Straftaten 15.11. Vergabe von 15 Radiou. eine Fernsehlizenz an private Sender durch nationale Medienbehörde 25.11. Warnstreik gegen die Einführung leistungsbezogener Entlohnung im öffentlichen Dienst