Regionalentwicklung im Spannungsfeld von Naturpark Saar-Hunsrück und Nationalpark Hunsrück-Hochwald
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Liesen, Jörg; Weber, Friedericke Book Part Regionalentwicklung im Spannungsfeld von Naturpark Saar-Hunsrück und Nationalpark Hunsrück-Hochwald Provided in Cooperation with: ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft Suggested Citation: Liesen, Jörg; Weber, Friedericke (2018) : Regionalentwicklung im Spannungsfeld von Naturpark Saar-Hunsrück und Nationalpark Hunsrück-Hochwald, In: Weber, Florian Weber, Friedericke Jenal, Corinna (Ed.): Wohin des Weges? Regionalentwicklung in Grossschutzgebieten, ISBN 978-3-88838-411-0, Verlag der ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover, pp. 122-150, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0156-4110077 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/177881 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
Die ARL ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft Liesen, Jörg; Weber, Friedericke Regionalentwicklung im Spannungsfeld von Naturpark Saar-Hunsrück und Nationalpark Hunsrück-Hochwald URN: urn:nbn:de:0156-4110077 CC-Lizenz: BY-ND 3.0 Deutschland S. 122 bis 150 Aus: Weber, Florian; Weber, Friedericke; Jenal, Corinna (Hrsg.): Wohin des Weges? Regionalentwicklung in Großschutzgebieten Hannover 2018 Arbeitsberichte der ARL 21
122 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN Jörg Liesen, Friedericke Weber REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK SAAR-HUNSRÜCK UND NATIONALPARK HUNSRÜCK-HOCHWALD Gliederung 1 Einführung 2 Nationale und internationale Verpflichtungen sowie Strukturen von Großschutzgebieten 2.1 Einführung: Handlungsfelder von Naturparken, Biosphärenreservaten und Nationalparken 2.2 Nationalparke – Aufgaben und Ziele 2.3 Naturparke – Aufgaben und Ziele 2.3.1 Naturparke – Gesetzliche Grundlagen und heterogene Strukturen 2.3.2 Naturparke – Finanzierung und Personal 2.4 Vergleich der Finanzund Personalausstattung von Nationalund Naturparken 2.5 Zusammenfassender Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Nationalund Naturparken 3 Nachhaltige Regionalentwicklung in Naturund Nationalparken 4 Der Nationalpark im Naturpark: Ein Blick auf die länderübergreifenden Großschutzgebiete Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Naturpark Saar-Hunsrück 4.1 Lage, Größe und Organisation des Nationalparks Hunsrück-Hochwald 4.2 Ziele und Aufgaben des Nationalparks Hunsrück-Hochwald 4.3 Ziele und Aufgaben des Naturparks Saar-Hunsrück 4.4 Vergleichende Übersicht: Nachhaltige Regionalentwicklung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald und im Naturpark Saar-Hunsrück 5 Ansätze einer Zusammenarbeit von Naturund Nationalparken im Hinblick auf ein funktionales Schutzgebietssystem 6 Fazit und Ausblick: Gleiche Aufgaben als Chance in der Zusammenarbeit des Nationalparks Hunsrück-Hochwald und des Naturparks Saar-Hunsrück Literatur Kurzfassung Mit der Errichtung des länderübergreifenden, gemeinsamen Nationalparks Hunsrück-Hochwald der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland innerhalb des länderübergreifenden Naturparks Saar-Hunsrück im Frühjahr 2015 sind zahlreiche Herausforderungen der Abstimmung, Kooperation und der Arbeitsweisen, insbesondere im Rahmen der Regionalentwicklung, auf die Verwaltungen und das Management der beiden Großschutzgebiete zugekommen, die angesichts zum Teil divergierender und auch sich überschneidender Aufgaben sowie sehr unterschiedlicher personeller und finanzieller Ausstattung in Zukunft im Rahmen eines funktionierenden Schutzgebietssystems gelöst werden müssen/sollten. Insbesondere im Hinblick auf die Aufgabener-
123REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK weiterung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald um Regionalentwicklung auch außerhalb der Nationalparkfläche, in der sogenannten Nationalparkregion, bedarf es einer Betrachtung der Regionalentwicklung und der politischen Zielsetzungen für ein funktionierendes Schutzgebietssystem – Aspekte, denen der Artikel nachgeht. Schlüsselwörter Regionalentwicklung – Naturpark – Nationalpark – Herausforderungen Regional development in the field of tension between the Nature Park Saar-Hunsrück and the National Park Hunsrück-Hochwald Abstract The cross-state National Park Hunsrück-Hochwald is shared between the federal states of Rheinland-Pfalz and Saarland and was established within the cross-state Saar-Hunsrück Nature Park in spring 2015. This situation presents the administration and management of the two large-scale protected areas with many challenges in terms of coordination, cooperation and modes of operation, particularly in the context of regional development. There is both divergence between and overlapping of tasks, and great variations in the human resources and finance available. This situation must/should be tackled within the structure of a functioning protected area system. Particularly in light of the extension of the responsibilities of the Hunsrück-Hochwald National Park to include regional development outside the territory of the national park, in the so-called national park region, it is necessary to consider regional development and policy objectives to achieve a functional protected area system – this paper investigates these issues. Keywords Regional development – nature park – national park – challenges 1 Einführung Ende Mai 2015 wurde der länderübergreifende Nationalpark Hunsrück-Hochwald offiziell eröffnet. Der Nationalpark ist der erste in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Insgesamt hat der Nationalpark eine Fläche von knapp über 10.000 Hektar (100km2). Diese Fläche des Nationalparks Hunsrück-Hochwald liegt vollständig innerhalb der Gebietskulisse des Naturparks Saar-Hunsrück. Letzterer, der ebenfalls länderübergreifend arbeitet, weist eine Fläche von 2.055km2 auf und wurde 1980 gegründet. Damit liegen auf engstem Raum zwei Großschutzgebiete direkt ,übereinander‘ und teilen sich dieselbe Fläche. Allein aufgrund dieser Flächenüberschneidung des Nationalparks und Naturparks stellt sich ganz grundsätzlich die Frage, welche Aufgaben und Ziele die beiden Schutzgebiete verfolgen und ob sich die Aufgaben ähneln oder voneinander abgrenzen. Ein erster Blick auf die Internetseite des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (2016) zeigt dessen Ziele, die in den Bereichen ,Umwelt schützen‘, ,Forschung‘, ,Umwelt bildet‘ und ,Region entwickeln‘ liegen. Auch der Naturpark Saar-Hunsrück deckt sehr ähnliche Aufgabenfelder ab. Seine Schwerpunkte liegen im Naturund Landschaftsschutz, in Erholung und Tourismus sowie in der Regionalent-
124 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN wicklung. Ein Novum in Deutschland ist die zusätzlich gesetzlich festgelegte sogenannte Nationalparkregion, die als Gebietskulisse zum Teil im Naturpark, zum Teil außerhalb des Naturparks liegt (siehe Abb. 2 sowie auch Kabelitz in diesem Band). Aufgrund der Ähnlichkeit dieser Aufgaben kann davon ausgegangen werden, dass die Zusammenarbeit von Nationalund Naturpark nicht immer reibungslos funktioniert. Dieser Artikel fokussiert die Fragestellung, wie die Potenziale der beiden Großschutzgebiete genutzt werden können, um die Weiterentwicklung der beiden Gebiete gezielt zu fördern und aufeinander abzustimmen. Ausgehend von den generellen Aufgaben und Zielen der Nationalund Naturparke werden die spezifischen Ziele der beiden Großschutzgebiete beleuchtet. Inwieweit überschneiden sich ihre Aufgaben und Ziele beziehungsweise grenzen sie sich voneinander ab? Welche Chancen und Potenziale ergeben sich dadurch? 2 Nationale und internationale Verpflichtungen sowie Strukturen von Großschutzgebieten 2.1 Einführung: Handlungsfelder von Naturparken, Biosphärenreservaten und Nationalparken Die verschiedenen Großschutzgebiete – Naturparke, Biosphärenreservate und Nationalparke – (§§ 24-27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009)) bilden ein Schutzgebietssystem, zu dessen Aufbau und Management sich Deutschland verpflichtet hat. Mehr als 190 Staaten, darunter Deutschland, verabschiedeten 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity (CBD) 1992). Darin verdeutlicht Artikel 8, dass „effektiv gemanagte und ökologisch repräsentative, nationale und regionale Schutzgebietssysteme“ zentral für die Bemühungen um den Erhalt der biologischen Vielfalt sind. Im Jahr 2004, auf der 7. CBD-Vertragsstaatenkonferenz in Kuala Lumpur, wurde ein umfangreiches ,Arbeitsprogramm für Schutzgebiete der CBD‘ beschlossen. Der Aufbau beziehungsweise die Stärkung von Schutzgebietssystemen ist darin entsprechend als Aufgabe benannt. Das Arbeitsprogramm ist für alle Vertragsstaaten verbindlich. Weitere nationale Verpflichtungen hinsichtlich der Schutzgebiete sind durch den Bund festgelegt (BMU 2007). Ergänzend haben der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN), seit 1963 der Dachverband der Naturparke in Deutschland, und EUROPARC Deutschland e. V. Leitbilder, Aufgaben und Ziele für die drei Großschutzgebietskategorien entwickelt. Die Leitbilder verdeutlichen die Funktion der jeweiligen Großschutzgebietskategorie und helfen, zugehörige Aufgabenfelder und einzelne Maßnahmen zu definieren. Aus den Leitbildern ergeben sich für die jeweilige Kategorie spezifische Funktionen und Handlungsfelder (EUROPARC Deutschland e. V. 2013). Alle drei Kategorien können zusammen die Handlungsfelder abbilden, die einem gemeinsamen, umfassenden Schutz der biologischen Vielfalt einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung dienen. Die Leitbilder sind für alle drei unterschiedlich, haben aber auch weite Überschneidungsbereiche (siehe dazu Tab. 1 sowie Weber/Weber/Jenal und Tobias in diesem Band): Während Nationalparke mit ihrem Motto ,Natur Natur sein lassen‘ eine Wildnisentwicklung forcieren, ist bei Naturparken und Biosphärenreservaten der Mensch mit der Natur Handlungs-
125REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK maxime (dazu auch Kühne 2010, Weber 2013: 27 ff. sowie Kühne in diesem Band). Ebenfalls wird in beiden Gebieten eine ,nachhaltige Entwicklung‘ angestrebt. Während in Naturparken die Aufgabe der nachhaltigen Regionalentwicklung gesetzlich verankert ist, wird diese beispielsweise für Nationalparke allgemein sowie auch konkret im Nationalpark Hunsrück-Hochwald zwar häufig als zentral genannt (siehe EUROPARC Deutschland e. V. 2013; Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: Präambel), gesetzlich vorgeschrieben ist sie aber nicht. In Nationalparken wird der Naturschutz als regionaler Entwicklungsfaktor verstanden. Großschutzgebiete Nationalparke Naturparke Biosphärenreservate Ausgangssituation Naturund Kulturlandschaft, IUCN-Kriterien selten erreicht Naturund Kulturlandschaft Naturund Kulturlandschaft Ziele und Unterziele Natur Natur sein lassen (Wildnis) Harmonisches Miteinander von Mensch und Natur Modellregionen für ein ausgeglichenes Verhältnis von Mensch und Natur 1. Bewahrung der eigengesetzlichen Natur 1. Erhalt und Entwicklung von Landschaft und Natur 1. Bewahrung und Entwicklung von Kulturlandschaften 2. Einblicke in die Werkstatt Natur 2. Förderung und Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung 2. Bewahrung von Lebensräumen 3. Von der Natur lernen (Forschung) 3. Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus sowie Erholungsvorsorge 3. Nachhaltige Regionalentwicklung 4. Naturschutz als regionaler Entwicklungsfaktor 4. Entwicklung von Angeboten zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit 4. Anschauungsbeispiele für Bildung und Wissenschaft Tab. 1: Zentrale Aufgaben und Ziele von Nationalparken, Naturparken und Biosphärenreservaten / Quelle: Verändert nach EUROPARC Deutschland e. V. 2005, 2013: 7
126 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN Um zu verdeutlichen, welche Leitbilder und Aufgaben die Nationalparke und Naturparke erfüllen beziehungsweise erfüllen sollen, werden nun im Folgenden die beiden Großschutzgebietskategorien detailliert erläutert. 2.2 Nationalparke – Aufgaben und Ziele Nationalparke sind weltweit die ältesten und zugleich bekanntesten Schutzgebiete. Der älteste Nationalpark ist der Yosemite-Nationalpark in den USA. Im Jahr 1970 wurde der erste deutsche Nationalpark im Bayerischen Wald ausgewiesen (Job 2010: 75, 79). Nach den international anerkannten Kategorien der IUCN ist ein Nationalpark ein Schutzgebiet der Kategorie II, das hauptsächlich zur Sicherung großflächiger natürlicher und naturnaher Gebiete und großräumiger ökologischer Prozesse eingerichtet wird (Prozess-Schutz). Es soll die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern, gleichzeitig aber auch Naturerfahrungs-, Forschungs-, Bildungsund Erholungsangebote fördern (IUCN 2016). Das Motto ,Natur Natur sein lassen‘ ist Handlungsleitbild der Nationalparkarbeit. Nationalparke sind „einheitlich zu schützende Gebiete“, die unter anderem „großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind“ und „sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden“ (§ 24 BNatSchG). Es gibt in Deutschland derzeit 16 Nationalparke, die zusammen ca. 0,6 % des terrestrischen Bundesgebietes bedecken. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Wirtschaftliche Nutzungen der natürlichen Ressourcen durch Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Jagd oder Fischerei sind folglich weitgehend auszuschließen beziehungsweise nur unter strikten Vorgaben der Naturschutzbehörden möglich (Scherfose/Ricken 2011). Die Ausweisung von Nationalparken erfolgt durch die Länder und vor allem auf Flächen, die Eigentum der Länder sind. Insbesondere große Waldgebiete (zum Beispiel die Nationalparke Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Kellerwald-Edersee, Harz) und Küstenregionen (Wattenmeer-Nationalparke) sind als Nationalparke ausgewiesen worden. Träger der Nationalparke sind immer die Länder, die sowohl die Finanzierung als auch das Personal für Nationalparke stellen. Die meisten der bestehenden deutschen Nationalparke sind derzeit noch ,Entwicklungs-Nationalparke‘, das heißt, sie erfüllen erst in Teilen die Kriterien für eine großflächige, ungestörte Naturentwicklung. Um die internationalen Richtlinien der IUCN zu erfüllen, müssen mindestens drei Viertel der Fläche eines Schutzgebietes seinem Hauptziel entsprechend verwaltet werden. Nach EUROPARC und IUCN bedeutet dies für Nationalparke, dass sie auf 75 % ihrer Fläche einem weitgehend naturnahen Zustand entsprechen müssen und keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen (Dudley 2008; EUROPARC Deutschland e. V. 2008). Das Gebiet muss außerdem großflächig genug sein, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu umfassen. Für Nationalparke in Deutschland wird eine Mindestgröße von 10.000ha empfohlen, die jedoch nicht von allen deutschen Nationalparken erreicht wird. Die Zonierung (Kernzone, Entwicklungszone, Pflegezone) in den verschiedenen Nationalparken variiert sowohl in ihrer Bezeichnung als auch in der Ausdeh-
127REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK nung. Der Kernzonenanteil der bisherigen Nationalparke variiert zwischen 22 % (Nationalpark Unteres Odertal) und 94 % (Nationalpark Hainich) (BfN 2015; EUROPARC Deutschland e. V. 2011; Scherfose 2009). Seit 2009 führt EUROPARC Deutschland eine Evaluierung der Nationalparke durch, die eine Überprüfung der Managementqualität aller deutschen Nationalparke vorsieht. Die Evaluierung soll beleuchten, inwieweit vorab definierte Standards in den Gebieten schon erfüllt sind und Hinweise geben, in welchen Bereichen die Nationalparke sich noch verbessern können. Die Evaluierung erfolgt auf freiwilliger Basis (EUROPARC Deutschland 2012). 2.3 Naturparke – Aufgaben und Ziele Seit 1956 gibt es Naturparke in Deutschland. Naturparke sind „großräumige Kulturlandschaften“ von „besondere[r] Eigenart und Schönheit“ (VDN 2016), die als Großschutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 27 BNatSchG) und den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen geschützt und von den Bundesländern ausgewiesen sind. Naturparke werden, im Gegensatz zu Nationalparken, neben Landesflächen auch auf Flächen im Eigentum von Kommunen oder im Privateigentum ausgewiesen. Heute gibt es in Deutschland über einhundert Naturparke, die zusammen rund ein Viertel der Landesfläche (ca. 27 %) einnehmen (Stand Januar 2016). Zu ihren Aufgaben gehört es, Naturerlebnisund Umweltbildungsangebote zu entwickeln, Natur und Landschaft zu schützen, Erholungsmöglichkeiten für die Menschen zu bieten sowie einen nachhaltigen Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung zu unterstützen (dazu Abb. 1). Diese Aufgaben nehmen sie gemeinsam mit ihren Partner(inne)n aus den Landkreisen, Städten und Gemeinden, der Landund Forstwirtschaft, dem Naturschutz, touristischen Leistungsträgern und dem Handwerk in der Region wahr und beziehen die Bevölkerung in ihre Arbeit ein (Liesen 2013, 2015; Liesen/Coch 2015). Seit der Ausweisung des ersten Naturparks haben sich die Aufgaben der Naturparke über den Naturund Landschaftsschutz und die Erholungsvorsorge hinaus stark erweitert. Sie sind heute ein modernes Instrument, das Mensch und Natur gleichermaßen dient und die Kooperation in den Regionen und die (Weiter-)Entwicklung von Kulturlandschaften in den Mittelpunkt stellt. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfaltige Nutzung geprägten Landschaft sowie ihrer Artenund Biotopvielfalt und sollen ,Modell-Landschaften‘ für die Entwicklung ländlicher Regionen sein (Porzelt/Liesen 2012; Stoll-Kleemann 2016; Toepfer 1956; Weber 2013: 40 ff.). Zu diesem Zweck wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Darüber hinaus sind Naturparke „besonders dazu geeignet […], eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern“ (§ 27 BNatSchG). Auf der Grundlage von § 2 Abs. 6 BNatSchG sind Naturparke zusätzlich noch dazu befähigt, Umweltbildungsarbeit zu leisten sowie nach § 3 Abs. 4 BNatSchG für Landschaftspflegeaufgaben geeignet (siehe Abb. 1).
128 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN Abb. 1: Aufgaben und Leistungen deutscher Naturparke / Quelle: Vom Verband Deutscher Naturparke zum Abdruck zur Verfügung gestellt (VDN 2012)
135REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK 4 Der Nationalpark im Naturpark: Ein Blick auf die länderübergreifenden Großschutzgebiete Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Naturpark Saar-Hunsrück 4.1 Lage, Größe und Organisation des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist ein länderübergreifender Nationalpark in Rheinland-Pfalz und im Saarland und liegt vollständig im Naturpark Saar-Hunsrück (siehe Abb. 2). Im Jahr 2014 brachten die beiden Landesregierungen Zustimmungsgesetze zu dem einvernehmlich ausgearbeiteten Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Nationalparkgesetz) ein (Amtsblatt Saarland 2015; Gesetzund Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 2015). Bereits 2013 hatten die meisten Gemeinden im Gebiet dem vorgelegten Konzept zugestimmt. Im Mai 2015 wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald offiziell eröffnet (Klein/Schrenk/Stipp et al. 2015; Nationalpark Hunsrück-Hochwald 2015a). Der Nationalpark umfasst 10.230 Hektar im Bereich der westlichen Höhenlagen des Hunsrücks. Von der Gesamtfläche liegen etwa 986 Hektar im Saarland. Während der Naturpark Saar-Hunsrück mit 205.522 Hektar Fläche den Nationalpark umschließt, macht der Nationalpark knapp 5 % der Fläche des Naturparks aus (GeoPortal Saarland 2015; Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2015). Der Naturpark kommt mit 6,6 Personalstellen seiner Aufgabenerfüllung nach (Stand 2016). Hingegen soll das Personal des Nationalparks auf bis zu 60 Personen aufgestockt werden (Nationalpark Hunsrück-Hochwald 2015b; Naturpark Saar-Hunsrück, telefonische Auskunft 2015). Dies bedeutet eine Personalausstattung von knapp 60 Personalstellen für 100km2 im Nationalpark und 0,3 Personalstellen für 100km2 im Naturpark. Ebenfalls wurde eine Nationalparkregion ausgewiesen, die sich um den Nationalpark Hunsrück-Hochwald erstreckt. Auch andere Nationalparke haben eine sogenannte Nationalparkregion. Zum Teil schließen sich auch Kommunen, die an einen Nationalpark angrenzen, aus touristischen Marketinggründen zu einer Nationalparkregion zusammen, wie zum Beispiel im Naturpark und Nationalpark Bayerischer Wald3 oder im Schwarzwald4. Hierbei wird ,Nationalparkregion‘ allerdings nicht als gesetzlich definierter Begriff verwendet. Mit der Ausweisung einer Nationalparkregion im Nationalpark Hunsrück-Hochwald durch den Staatsvertrag wird bundesweit Neuland beschritten (Klein/Schrenk/Stipp et al. 2015): Die Nationalparkregion wird durch die Verbandsgemeinden und Gemeinden bestimmt, die ganz oder nur teilweise im Nationalpark liegen. Zudem können auch Gemeinden Teil der Nationalparkregion werden, die an Gemeinden angrenzen, die innerhalb des Nationalparks liegen (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 4) (siehe Abb. 2). Laut der Antwort des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz auf die kleine Anfrage der Opposition 2015 können, wie im Staatsvertrag vereinbart, infrastrukturelle, touristische und sonstige Maßnahmen auch zu einer nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion beitragen (Landtag Rheinland-Pfalz 2015). Damit 3 www.ferienregion-nationalpark.de. 4 www.nationalparkregion-schwarzwald.org.
136 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN können also im weitesten Sinne vielfältige Maßnahmen in der Nationalparkregion gefördert werden, die den politischen Entscheidungsträgern entgegenkommen, außerhalb der Nationalparkregion hingegen nicht. Abb. 2: Lage des Nationalparks Hunsrück-Hochwald im Naturpark Saar-Hunsrück / Quelle: Karte erstellt durch Tobias Sontheim 2016 auf Basis von LANIS Rheinland-Pfalz sowie Projektbüro Saar-HunsrückSteig o. J. 4.2 Ziele und Aufgaben des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Im Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind die Ziele des Nationalparks Hunsrück-Hochwald festgesetzt. In der Präambel des Staatsvertrags wird darauf abgehoben, dass der Nationalpark in Zusammenarbeit mit dem Naturpark die „Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensund Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, vor allem der gewerblichen Wirtschaft, der nachhaltigen Landund
137REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK Forstwirtschaft sowie des nachhaltigen Tourismus“ berücksichtigt. Darüber hinaus hat der Nationalpark eine besondere Verpflichtung hinsichtlich der „Bildung und Forschung“, des „Umweltwissens und -bewusstseins“ der „Kulturgeschichte“ sowie der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 3). Ebenso soll in der gesamten Nationalparkregion eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden, um unter anderem auf den demographischen Wandel zu reagieren (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 3). Dabei soll die Regionalentwicklung den „Schutzzweck des Nationalparks unterstützen“ und ihm nicht zuwiderlaufen (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 36). Der Nationalpark gliedert sich in eine Naturund eine Pflegezone. Während in der Naturzone eine natürliche Entwicklung (Wildnisentwicklung) Hauptziel ist, ist die Pflegezone zur „Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile“ zentral (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 5 f.). Solange es der Schutzzweck des Nationalparks zulässt, sollen im Nationalpark die „Lebensräume heimischer Tierund Pflanzenarten erhalten und entwickelt“ werden sowie die „Eigenart, landschaftliche Schönheit, Ruhe und Ungestörtheit […] bewahrt, entwickelt und wiederhergestellt [werden]“. Darüber hinaus sollen die „kulturhistorisch[en] und naturgeschichtlich[en] […] Denkmale“ erhalten werden sowie das Gebiet zu Zwecken der Erholung und Bildung „barrierefrei zugänglich“ gemacht werden (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 7). Die Einrichtung des Nationalparks soll in der Nationalparkregion, die sich auch auf die Gemeinden erstreckt, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Nationalparks und zum Teil auch außerhalb des Naturparks befinden, durch infrastrukturelle, touristische und sonstige Maßnahmen auch zu einer nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion beitragen. Hierzu zählt insbesondere: „1 die nachhaltige Dorfund Stadtinnenraumentwicklung zu unterstützen, 2 die interkommunale und regionale Zusammenarbeit zu stärken, 3 bei der Weiterentwicklung umweltverträglicher, innovativer Mobilität mitzuwirken, 4 an der Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten, insbesondere einer nachhaltigen Landund Forstwirtschaft sowie eines naturnahen Tourismus, mitzuwirken und 5 den Nationalpark zu einem bedeutenden Imageträger der Region zu machen und dabei die kulturhistorische Bedeutung und Heimatidentität zu berücksichtigen“ (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 7). Die nachhaltige Entwicklung der Nationalparkregion wird vor allem touristisch begründet (siehe dazu ausführlich in Klein/Schrenk/Stipp etal. 2015). Mit der Auswei-
138 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN sung von Großschutzgebieten würden allgemein Erwartungen an eine regionale Entwicklung in deren Umfeld verbunden. Nationalparke würden damit zu einem Anziehungspunkt für Besucher(innen) werden, der in die Region ausstrahlen würde (Reverman/Petermann 2003). Laut Klein, Schrenk, Stipp etal. (2015) greift § 5 diese Erwartung auf und zeigt die wichtigsten Handlungsfelder für eine nachhaltige regionale Entwicklung. Die Vorschrift des § 5 brächte des Weiteren den Willen der Landkreise und Kommunen für eine nachhaltige Regionalentwicklung und die Bereitschaft der beiden Länder, diesen Prozess zu unterstützen, zum Ausdruck (Klein/Schrenk/Stipp etal. 2015; MULEWF 2013). Die ,Schutzgebietskategorie Nationalpark‘ ist in der Bevölkerung weitgehend positiv besetzt. Somit bietet sich den Fremdenverkehrsgemeinden in oder in der Nähe von Großschutzgebieten die Chance, ein entsprechendes touristisches Profil zu entwickeln (Revermann/Petermann 2003). Dort wird es erforderlich sein, die Bedingungen der für die nachhaltige Entwicklung notwendigen Infrastruktur, touristischer Angebote sowie der guten Erreichbarkeit zu verbessern. Zu beachten sei laut Klein, Schrenk, Stipp etal. (2015), dass die Nationalparkregion in besonderem Maße vom demographischen Wandel mit einhergehender Strukturschwäche und Kaufkraftverlusten geprägt sei. Die Nationalparkregion solle daher besonders bei Programmen, die der Entwicklung des ländlichen Raumes dienen, unter Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien und -systematiken sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel priorisiert werden. Die mit der Entwicklung der Nationalparkregion verfolgten Ansätze sollten zudem Modellcharakter für andere ländliche Räume haben, die vor vergleichbaren Herausforderungen stünden (Klein/Schrenk/Stipp etal. 2015). Laut Klein, Schrenk, Stipp etal. (2015) regelt §20 des Staatsvertrags die Aufgaben des Nationalparkamtes; das beinhaltet den Aufgabenbereich der Verwaltung des Nationalparks bzw. des Nationalparkgebiets. Ausdrücklich jedoch nicht die Verwaltung der gesamten Nationalparkregion (Klein/ Schrenk/Stipp etal. 2015). Das Nationalparkamt hätte zwar den gesetzlichen Auftrag, die nachhaltige Entwicklung der Nationalparkregion zu unterstützen. Die Regionalentwicklung sei jedoch eine über die eigentliche Parkverwaltung hinausgehende gemeinsame Aufgabe der Landesregierungen, der Kommunen vor Ort sowie der betroffenen Bürger(innen). Explizit wird hier betont, dass Doppelstrukturen zu bestehenden Entscheidungsgremien, Netzwerken und Behördenzuständigkeiten mit der Einrichtung einer kommunalen Nationalparkversammlung nicht geschaffen werden sollen. 4.3 Ziele und Aufgaben des Naturparks Saar-Hunsrück Für den Naturpark Saar-Hunsrück sind die Aufgaben und Ziele aus dem Bundesund Landesnaturschutzgesetz maßgeblich. Da das aktuelle LNatSchG von Rheinland-Pfalz keine konkreten Aufgaben für die Naturparke vorsieht (§ 13 LNatSchG 2015), sind die Aufgaben aus dem BNatSchG § 27 verbindlich. Demnach sollen Naturparke in den Bereichen Erholung und nachhaltiger Tourismus aktiv werden, sich im Bereich der „Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Artenund Biotopvielfalt“ engagieren, eine „dauerhaft umweltgerechte Landnutzung anstreben“ und die nachhaltige Regionalentwicklung fördern (§ 27 BNatSchG). In Rheinland-Pfalz werden die Aufgaben über die Naturpark-Handlungsprogramme konkretisiert, die alle zehn Jahre fortzuschreiben sind
139REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK und von der obersten Naturschutzbehörde gebilligt werden (LNatSchG 2015). Im Handlungsprogramm des Naturparks Saar-Hunsrück sind sieben Handlungsschwerpunkte festgelegt (Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2012: 1-7, siehe Tab. 4). Handlungsschwerpunkt Beispielmaßnahmen 1. Angebote für Bildung und Information zu Natur und Landschaft Naturund Erlebnisangebote, Regionales Naturpark-Forum, Naturpark-Akademie, Lernorte in der Natur, … 2. Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt Waldbauliche Maßnahmen, Leitfaden Lebensräume, Quartiersicherung Fledermäuse, Biotopsicherung RotmilanHabitate, … 3. Projekte zur naturnahen und naturverträglichen Erholung Nachhaltiges Besucherlenkungskonzept, barrierefreie Naturerlebnisangebote, … 4. Mitwirkung bei Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung Offenhaltung Bachtäler, Bienenweiden, … 5. Initiativen zugunsten des nachhaltigen Tourismus Aktionswochen „Schutz durch Genuss“, … 6. Initiierung dauerhaft umweltgerechter Landnutzungen Förderung des Lebensraums Streuobstwiese, … 7. Moderation einer nachhaltigen Regionalentwicklung Umweltfreundliche Fortbewegung im Naturpark, nachwachsende Rohstoffe, … Tab. 4: Handlungsschwerpunkte des Handlungsprogramms des Naturparks Saar-Hunsrück / Quelle: Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2012: 1 ff. Darüber hinaus sind in der Satzung des Naturparks verschiedene Aufgaben vorgesehen. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Naturpark-Vereins darin, die „Natur und Landschaft im Naturpark zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln“ (Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2007: 1). Zudem sollen die „Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Naturgüter, die heimische Tierund Pflanzenwelt“ als „Lebensgrundlage“ für die Menschen und als Grundlage für die „Erholung in Natur und Landschaft“ gesichert werden. Hierzu sollen unter anderem Konzepte erarbeitet werden, pflegerische Maßnahmen mit den zuständigen Behörden, Verbänden und Akteuren durchgeführt und Naturparkeinrichtungen für die Erholung realisiert werden. Darüber hinaus ist der Naturpark in der Erhaltung von Kulturlandschaften sowie von geschützten und schützenswerten Bauund Bodendenkmäler aktiv. Ebenfalls ist es Ziel, Informationsund Bildungsarbeit für den Naturpark durchzuführen.
140 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN 4.4 Vergleichende Übersicht: Nachhaltige Regionalentwicklung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald und im Naturpark Saar-Hunsrück Im Folgenden werden die Aspekte verglichen, die der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und der Naturpark Saar-Hunsrück unter der Aufgabe der nachhaltigen Regionalentwicklung verstehen (siehe hierzu auch Tab. 5). Für diesen Zweck werden die Inhalte der nachhaltigen Regionalentwicklung, die im Staatsvertrag für die Nationalparkregion vorgesehen sind (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014), mit den Handlungsschwerpunkten des Naturparks aus dem Naturpark-Handlungsprogramm verglichen (Naturpark Saar-Hunsrück e.V. 2012). Es handelt sich entsprechend um eine Annäherung und einen Vergleich anhand von öffentlich zugänglichen Dokumenten. Im Staatsvertrag des Nationalparks Hunsrück-Hochwald werden für die Nationalparkregion fünf Handlungsfelder der nachhaltigen Regionalentwicklung explizit angeführt (siehe Kapitel 4.2). Diese beziehen sich auf die Dorfund Stadtinnenraumentwicklung, die Stärkung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit, die Mitwirkung bei einer umweltfreundlichen Mobilität, die Weiterentwicklung von regionalen Wertschöpfungsketten bei Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus sowie den Ausbau des Nationalparks zu dem Imageträger in der Region (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 7). Werden nun diese konkreten Aufgaben des Nationalparks mit dem Handlungsschwerpunkt ,Moderation einer nachhaltigen Regionalentwicklung‘ des Naturparks verglichen, werden die Themenfelder der umweltfreundlichen Mobilität sowie die nachhaltige Landwirtschaft auch durch den Naturpark bearbeitet. Ebenfalls werden im Naturpark Projekte zum Thema naturnahe Erholung beziehungsweise nachhaltiger Tourismus umgesetzt – im Naturpark-Handlungsprogramm jeweils als einzelne Handlungsschwerpunkte aufgeführt (siehe Tab. 4). Diese beiden Aufgaben sind unter anderem im BNatSchG § 27 den Naturparken gesetzlich vorgeschrieben und auch durch den Verband Deutscher Naturparke als Aufgabe definiert. Eine weitere Aufgabe, die im Nationalpark unter den Oberbegriff der nachhaltigen Regionalentwicklung gestellt wird, ist die Entwicklung des Gebietes zu einem wichtigen Imageträger der Region, bei dem die „kulturhistorische Bedeutung“ des Gebiets hervorgehoben wird (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 7). Dies wird im Handlungsprogramm des Naturparks nicht explizit erwähnt. In der Satzung des Naturpark-Vereins wird hierauf in Ansätzen Bezug genommen: Der Naturpark soll bei der „Erhaltung von historischen Kulturlandschaften“ sowie bei dem Schutz von Baudenkmälern mitwirken (Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2007: 2). Dass der Naturpark als Imageträger zur ,Identität‘ beitragen soll, wird zwar weder im Handlungsprogramm noch der Satzung des Naturparks explizit erwähnt, ist aber im Leitbild des Naturparks verankert (Naturpark Saar-Hunsrück 2014). Eine weitere Aufgabe, die beide Großschutzgebiete verfolgen, ist die der Umweltbildung. Gerade bei der Aufgabe der Umweltbildung wird im Staatsvertrag des Nationalparks darauf Bezug genommen, dass sich die „Bildungsund Naturerlebnisangebote im Nationalpark“ mit denen des Naturparks ergänzen sollen (Land Rheinland-Pfalz/ Saarland 2014: 12). Konkurrenzen zwischen Nationalund Naturpark sind hier nicht auszuschließen.
141REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK Aufgaben in der Nationalparkregion des Nationalparks Hunsrück-Hochwald im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung Aufgaben Naturpark Saar-Hunsrück aus dem Naturpark-Handlungsprogramm, Handlungsschwerpunkt 7: „Moderation einer nachhaltigen Regionalentwicklung“ Weitere Handlungsschwerpunkte des Naturpark Saar-Hunsrück aus dem Naturpark-Handlungsprogramm (siehe dazu auch Tabelle 4) Aufgaben nach dem Verband Deutscher Naturparke (VDN) (siehe die vier Aufgabensäulen Abbildung 1) Unterstützung der nachhaltigen Dorfund Stadtinnenraumentwicklung Stärkung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit Naturparke als Impulsgeber und Moderatoren, Netzwerker und regionale Plattform Mitwirkung bei der Weiterentwicklung umweltverträglicher, innovativer Mobilität Umweltfreundliche Fortbewegung im Naturpark Saar-Hunsrück Nachhaltige Regionalentwicklung: Ausbau umweltverträglicher Mobilität Mitwirkung an der Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten, insbesondere einer nachhaltigen Landund Forstwirtschaft Initiierung von Einsatzfeldern nachwachsender Rohstoffe Initiierung dauerhaft umweltgerechter Landnutzung (Handlungsschwerpunkt 6) Nachhaltige Regionalentwicklung u.a. durch Vermarktung regionaler Produkte, Etablierung von Regionalmarken, Stärkung von Partnerbetrieben Weiterentwicklung des naturnahen nachhaltigen Tourismus unter Berücksichtigung von regionalen Wertschöpfungsketten Projekte zur naturnahen und naturverträglichen Erholung (Handlungsschwerpunkt 3)/Initiativen zugunsten des nachhaltigen Tourismus (Handlungsschwerpunkt 5) Erholung und nachhaltiger Tourismus u.a. durch zielgruppenorientierte Angebote, Bereitstellung von Infrastruktur, Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern und Organisationen
142 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN Aufgaben in der Nationalparkregion des Nationalparks Hunsrück-Hochwald im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung Aufgaben Naturpark Saar-Hunsrück aus dem Naturpark-Handlungsprogramm, Handlungsschwerpunkt 7: „Moderation einer nachhaltigen Regionalentwicklung“ Weitere Handlungsschwerpunkte des Naturpark Saar-Hunsrück aus dem Naturpark-Handlungsprogramm (siehe dazu auch Tabelle 4) Aufgaben nach dem Verband Deutscher Naturparke (VDN) (siehe die vier Aufgabensäulen Abbildung 1) Den Nationalpark unter Berücksichtigung der kulturhistorischen Bedeutung und der Heimatidentität zu einem bedeutenden Imageträger der Region zu machen Naturpark-Satzung: Bezug auf Kulturdenkmäler Nachhaltige Regionalentwicklung: Stärkung der regionalen Identität u.a. durch Umweltbildung und Kommunikation Barrierefreiheit (das Nationalpark-Gebiet für Erholung und Bildung barrierefrei gestalten) Barrierefreie Naturerlebnisangebote (Handlungsschwerpunkt 3: Projekte zur naturnahen und naturverträglichen Erholung) Erholung und nachhaltiger Tourismus: Zielgruppenorientierung und Barrierefreiheit Tab. 5: Vergleichende Übersicht zur nachhaltigen Regionalentwicklung / Quelle: Eigene Zusammenstellung auf Basis von Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014 und Naturpark Saar-Hunsrück e. V. 2012 Um eine nachhaltige Entwicklung in der Nationalparkregion zu verfolgen, ist zudem der Umgang mit dem demographischen Wandel explizit als Aufgabe im Staatsvertrag genannt (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 37). Der Naturpark hat als Pendant kein explizites Handlungsfeld in seinem Handlungsprogramm ausgewiesen. Es zeigt sich also, dass fast alle Aufgaben, die der Nationalpark unter den Aspekt der nachhaltigen Regionalentwicklung fasst, ebenfalls Aufgaben des Naturparks sind – insbesondere Umweltbildung, naturnaher Tourismus und umweltfreundliche Mobilität. Lediglich bei der Unterstützung der „nachhaltige[n] Dorfund Stadtinnenraumentwicklung“, bei der Stärkung der „interkommunale[n] und regionale[n] Zusammenarbeit“ (Land Rheinland-Pfalz/Saarland 2014: 7) und dem Umgang mit dem demographischen Wandel hat der Naturpark in seinem Handlungsprogramm keinen expliziten Schwerpunkt gesetzt. Da der Naturpark nach seiner Naturparkverordnung aus dem Jahr 1980 ohnehin keine Flächen „mit baulicher Nutzung“ bzw. „bebaute[ ] Ortsteile“ umfasst (Landesverordnung ,Naturpark Saar-Hunsrück‘ 1980: § 1), kann dieses The-
143REGIONALENTWICKLUNG IM SPANNUNGSFELD VON NATURPARK UND NATIONALPARK ma nicht durch den Naturpark bearbeitet werden. Dies trifft auch auf die Aufgabe der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit zu, die der Naturpark zumindest in seinem Handlungsprogramm nicht verfolgt. Während der Nationalpark die Aufgabe der regionalen Entwicklung über den Staatsvertrag, aber nicht über das Bundesnaturschutzgesetz definiert erhalten hat, ist die Aufgabe der nachhaltigen Regionalentwicklung für Naturparke explizit im Bundesnaturschutzgesetz verankert (§ 27 BNatSchG). Die – schematisch vereinfacht – ,klare‘ Trennung von Aufgaben der Großschutzgebiete Nationalparke und Naturparke eines ,Natur Natur sein lassen‘ versus Verbindung aus ,Schützen und Nutzen‘ (Weber 2013: 206) verwischt hier immer stärker. So wie sich im Laufe der Zeit das Aufgabenspektrum der Naturparke verändert und weiterentwickelt hat, ergeben sich auch Verschiebungen in den Aufgabenfeldern von Nationalparken, hier explizit dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der auch im Bereich der regionalen Entwicklung jenseits von ,Naturschutz‘ aktiv wird. Dies hat gleichzeitig zur Folge, dass Unterscheidungen weniger deutlich ausfallen – nur, dass eben Nationalparke eine deutlich bessere finanzielle Grundausstattung erhalten (dazu auch Weber/Weber 2015). Für die Bevölkerung, aber auch für politische Vertreter, sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der beiden Großschutzgebiete nicht immer deutlich – gerade auch durch die hier so markanten Flächenüberschneidungen (dazu allgemein auch Chilla/Kühne/Weber et al. 2015). Bei der Eröffnung des Nationalparks an Pfingsten 2015 sprach Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beispielsweise von der Bedeutung des ,Naturparks‘, meinte allerdings den neuen ,Nationalpark‘. Im Hinblick auf insgesamt ,klamme öffentliche Kassen‘ sind beide Großschutzgebiete gezwungen, sich gegenüber der Politik als relevant für die regionale Entwicklung zu positionieren. Bisher konnte der Naturpark Saar-Hunsrück sich das Feld der nachhaltigen Regionalentwicklung auf die Fahnen schreiben, auf dem nun auch der Nationalpark aktiv wird. Dies führt automatisch entweder zu Konflikten oder zu der Notwendigkeit, Aufgaben und Vorgehensweisen abzustimmen. Unklarheiten bei Zuständigkeiten oder Aufgabenüberschneidungen können kaum ausbleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, inwieweit die Zielsetzungen und Aufgaben, die die beiden Schutzgebiete verfolgen, aufeinander abgestimmt werden können beziehungsweise müssten, um Potenziale gemeinsam zu nutzen. 5 Ansätze einer Zusammenarbeit von Naturund Nationalparken im Hinblick auf ein funktionales Schutzgebietssystem Einen Anhaltspunkt, wie die Zusammenarbeit zwischen Naturund Nationalparken effektiv gestaltet werden könnte, bietet die von EUROPARC Deutschland e. V. veröffentlichte Studie ,Bündnisse für die Natur‘ (2013). Es gibt nach EUROPARC unterschiedliche Projekte, die auf einer guten Zusammenarbeit zwischen Nationalund Naturparken fußen. Beispiele für solche Kooperationen von Großschutzgebieten sind (nach EUROPARC Deutschland e. V. 2013):
144 21 _ WOHIN DES WEGES? REGIONALENTWICKLUNG IN GROSSSCHUTZGEBIETEN > Nationalpark und Naturpark in der Eifel: Entwicklung und Vernetzung barrierefreier Angebote > Nationalpark und Naturpark im Kellerwald: Naturschutzgroßprojekt Kellerwald-Region, u. a. Entwicklung der ,Arche-Region Kellerwald‘ (Landschaftspflege, Tourismus etc.): gemeinsamer Veranstaltungskalender EUROPARC Deutschland untersuchte die Zusammenarbeit unterschiedlicher Großschutzgebietssysteme und hat dabei ,funktionierende‘ Beispiele zusammengetragen, die hierfür nötigen Voraussetzungen ermittelt, aber auch Schwierigkeiten und Hürden bei einer Zusammenarbeit verschiedener Großschutzgebiete festgestellt (EUROPARC Deutschland e. V. 2013: 16). Folgende interne Voraussetzungen scheinen unter anderem für eine systematische Vernetzung zweier Großschutzgebiete zu einem gemeinsamen funktionalen Schutzgebietssystem nötig zu sein (nach EUROPARC Deutschland e. V. 2013: 16): > Die „Erwartungen der Beteiligten im Vorfeld klären und ggf. anpassen“ (EUROPARC Deutschland e. V. 2013: 16). Hierzu sind ein regelmäßiger Austausch und eine Kooperation der Verwaltungen/Geschäftsstellen nötig. > Die personellen und finanziellen Kapazitäten der Partner müssen berücksichtigt werden. > Gemeinsame Ziele sollten bestimmt und Handlungsfelder der Zusammenarbeit festgelegt werden. > Klare Zuständigkeiten und direkte Ansprechpartner(innen) sollten geregelt werden (‚Faktor Mensch‘). > Eine regelmäßige Reflexion und Evaluation der Zusammenarbeit kann zur besseren Prozess-Steuerung und Nutzung von Synergien beitragen. EUROPARC Deutschland zieht unter anderem als Fazit aus der Studie ,Bündnisse für die Natur‘, dass die Qualität, aber auch die Quantität der Zusammenarbeit von Großschutzgebieten von finanziellen und personellen Ressourcen und von den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen abhängig ist. Der wichtigste Faktor im Positiven wie auch im Negativen sei dabei die ,Ressource Mensch‘ und seine Bereitschaft zur Vernetzung und zur Kooperation. Eine Reihe von flankierenden Maßnahmen könne diesen Faktor aber stabilisieren und positive Ansätze fördern. Nahezu unüberwindbare Grenzen würden sich allerdings insbesondere dort zeigen, wo unterfinanzierte und unterbesetzte Großschutzgebiets-Verwaltungsstellen vor einer Vielzahl von Aufgaben stehen, die sich im Missverhältnis zur Ausstattung befinden. Ohne eine Änderung der Rahmenbedingungen müssten viele gute Kooperationsansätze auf der Strecke bleiben.