Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Schmölders, Günter (wissenschaftl. Ltg.): Das Selbstbild der Verbände. Empirische Erhebung über die Verhaltensweisen der Verbände in ihrer Bedeutung für die wirtschaftspolitische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland
Abstract
EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.
Full text
Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.) Book Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Schmölders, Günter (wissenschaftl. Ltg.): Das Selbstbild der Verbände. Empirische Erhebung über die Verhaltensweisen der Verbände in ihrer Bedeutung für die wirtschaftspolitische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 38 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.) (1965) : Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Schmölders, Günter (wissenschaftl. Ltg.): Das Selbstbild der Verbände. Empirische Erhebung über die Verhaltensweisen der Verbände in ihrer Bedeutung für die wirtschaftspolitische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 38, ISBN 978-3-428-41400-0, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285432 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Schriften des Vereins für Socialpolitik Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 38 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
SCHRIFTEN DES VEREINS FtJR SOCIALPOLITIK Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 38 Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik Herausgegeben von Prof. Dr. A. Predöhl und Prof. Dr. G. Weippert VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1965 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Das Selbstbild der Verbände Empirische Erhebung über die Verhaltensweisen der Verbände in ihrer Bedeutung für die wirtschaftspolitische Willens bildung in der Bundesrepublik Deutschland Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Günter Schmölders VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1965 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Der TabellenteilS. 159-376 - wurde gedruckt mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Alle Rechte vorbehalten © 1965 Duncker & Humblot, Berlin 41 Gedruckt 1965 bei Berliner Buchdruckerei Union GmbH., Berlin 61 Printed in Germany OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Geleitwort der Herausgeber Von einer kleinen Arbeitsgruppe innerhalb des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften - Verein für Socialpolitik wurde unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Seraphim, dem damaligen Leiter dieses Ausschusses, die Frage diskutiert, ob es nicht dringlich sei, die Interessenverbände der Wirtschaft hinsichtlich ihres Einflusses auf die Öffentliche Meinung, auf die politischen Parteien, auf Legislative und Exekutive einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Eine Reihe von Umständen hatte damals zu Veröffentlichungen geführt, in denen die Verbände ganz überwiegend als Störenfriede sowohl der Demokratie wie des wirtschaftspolitischen Konzepts der Bundesrepublik erschienen. Die Auffassung dieser Arbeitsgruppe ging dahin, daß der Versuch gemacht werden müsse, zu einem vorurteilslosen, keinesfalls aber unkritischen Bild von den Aufgaben und Handlungen der Interessenverbände der Wirtschaft zu gelangen. Denn wenn auch nicht in Abrede zu stellen ist, daß die Aktivitäten dieser Verbände und zumal die von ihnen zum Einsatz gebrachten Methoden sowohl dem klassischen Bild der Demokratie wie insbesondere auch dem wirtschaftspolitischen Ordnungsbild unserer Bundesrepublik nicht selten kräftig widerstreiten, so läßt sich andererseits doch zeigen, daß den Interessenverbänden der Wirtschaft, zumal in ihrer Eigenschaft als Selbsthilfeorganisationen, höchst wichtige, ja originäre Ordnungsfunktionen zukommen, die aus dem Wirtschaftsleben unserer Zeit, aber auch aus unserem politischen Leben nicht mehr weggedacht werden können. Rasch zeigte sich, daß man sich vor einer mehrschichtigen Aufgabe befand, wollte man die mit den Interessenverbänden gegebene wirtschaftspolitische und gesamtpolitische Problematik in den Griff bekommen. Fest stand auch, daß man es bei einer Entstehungsgeschichte der Verbände nicht bewenden lassen dürfe. Prinzipielles Angehen des Verhältnisses von Verbandshandeln und jeweiliger ordnungspolitischer Konzeption des Staates erschien als unumgänglich. Aber damit nicht genug. Sollte sich die Divergenz von faktischem Verbandshandeln und normiertem ordnungspolitischem System wirklich als unaufhebbar erweisen, so dürfte auch der Aufgabe nicht ausgewichen werden, das Leitbild der staatlichen Ordnungspolitik auf seinen Realitätscharakter hin zu überprüfen, also etwa auszumachen. ob es nicht ideologische OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
VI Geleitwort der Herausgeber Momente sind, zu deren Lasten jene Divergenz von Verbandshandeln und Ordnungspolitik geht. Damit aber stand man unvermeidbar vor dem Problem einer realistischen Theorie der Wirtschaftspolitik. Schon in den ersten Vorerörterungen war man sich aber im klaren, daß selbst bei tieferem Eindringen in die Probleme mit abschließenden Ergebnissen nicht zu rechnen sei, doch durfte man die Hoffnung hegen, zur Klärung der Verbandsproblematik unter den verschiedensten Aspekten einiges beizutragen. Die Vorschläge jener Arbeitsgruppe wurden vom Wirtschaftspolitischen Ausschuß der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften gebilligt und bildeten von 1960 ab, zunächst unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. H.-J. Seraphim, der dieses Vorhaben mit der ihm eigenen Initiative bis zu seinem tödlichen Unfall im August 1962 förderte, so dann unter dem Vorsitz des Linksunterzeichneten, mehrere Jahre hindurch das Arbeitsprogramm dieses Ausschusses. Im Namen der Verfasser der einzelnen Bände, aber auch in ihrem eigenen Namen danken die Herausgeber den Mitgliedern dieses Ausschusses für die anregenden Diskussionen auf den einzelnen Arbeitstagungen anläßlich der Vorlage von Teilergebnissen in Referatform. Das Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse unter dem Obertitel "Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik" im Rahmen der Schriften des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Neue Folge, in einer Reihe von Einzelbänden vorgelegt werden, sah, wie schon angedeutet, von Anfang an verschiedene Untersuchungen vor, die unter der Leitung des jeweiligen Verfassers oder Herausgebers von einzelnen Arbeitsgruppen durchgeführt wurden. Die Namen der wissenschaftlichen Mitarbeiter sind im Vorwort der Einzelbände aufgeführt. Die Frage nach den gesellschaftlichen und ökonomischen Voraussetzungen der Entstehung der Interessenverbände war ebenso zu stellen wie die Frage nach den Erscheinungsweisen, dem strukturellen Aufbau und den Funktionen der einzelnen Verbände, wobei den "Außenfunktionen", die in dem Bilde, das sich die Öffentlichkeit von den Verbänden macht, in der Regel vorherrschen, ebenso das Augenmerk zu schenken war wie den "Innenfunktionen", die, wenigstens fallweise, also nach Zeit und Umständen, in der Verbandstätigkeit in den Vordergrund treten. Neben dieser sowohl historischen wie morphologisch-strukturellen, vor allem aber auch funktionsgeschichtlichen Betrachtungsweise, die bis in die Gegenwart reicht, durfte aber auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftsverfassung nicht fehlen, schon darum nicht, weil in der relativ kurzen Geschichte des modernen Verbändewesens - legt man OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Geleitwort der Herausgeber VII deutsche Verhältnisse zugrunde - der Gestaltungswille und die Aktivität der Verbände sich innerhalb recht verschiedener Wirtschaftsordnungen bekundete. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen heraus erwies es sich als notwendig, die Zeit von 1933 bis 1945 gesondert zu untersuchen. In höchst unterschiedlicher Weise werden innerhalb dieses Zeitraumes bisher autonome, selbstbestimmte Verbände zu weitgehend oder gänzlich fremdbestimmten Verbänden. Überdies blieben - wie in so vielen anderen Bereichen auch in dem des Verbändewesens - die Erfahrungen innerhalb des Nationalsozialismus nicht ohne Bedeutung für den Neuaufbau der Verbände. Die Untersuchung des Verbändewesens wäre nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften unvollständig gewesen, hätte man es unterlassen zu erkunden, wie die Verbände selbst ihre Rolle in der Wettbewerbswirtschaft und der Parteiendemokratie sehen. Daß die Ermittlung dieses "Selbstbildes" auf die Methode des Interviews und des Fragebogens verwiesen war, liegt nahe. Die Zusammensetzung des volkswirtschaftspolitischen Ausschusses bot die Möglichkeit, das Forschungsvorhaben nicht auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik beschränken zu müssen. Die "wirtschaftspolitische Mitbestimmung der Interessenverbände" (Th. Pütz) bei der wirtschaftspolitischen Willensbildung innerhalb der Republik Österreich, mitsamt den mannigfachen Querverbindungen zwischen den Interessenverbänden (einschließlich Kammern), den beiden Großparteien und der Koalitionsregierung gewähren unter den verschiedensten Aspekten wesentliche Einblicke. Zudem tritt an dem österreichischen Beispiel ein Phänomen des Verbandshandelns mit Deutlichkeit hervor - hier jedoch abweichend vom Regelfall in institutionalisierter Form -, das auch sonst das entfaltete Verbändewesen in hohem Maße charakterisiert: der organisierte Interessenausgleich. Aufgabe des Schlußberichtes wird es sein, die in den einzelnen Ergebnisberichten gewonnenen Einblicke aufzugreifen und nach Möglichkeit unter mehreren Aspekten theoretisch weiterzuführen. Ausblicke auf eine Theorie des Interessenverbandes werden sich ebenso ergeben wie Ausblicke auf die Theorie der Volkswirtschaftspolitik wie auf die sozialökonomische Theorie überhaupt. Vorgesehen sind folgende Bände, die in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden: 1. Georg Weippert, Entstehung, Struktur und Funktion der Verbände. 2. Ingeborg Esenwein-Rothe, Die Wirtschaftsverbände von 1933 bis 1945. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
2 Einleitung müssen 3• Theoretische Ansätze wie die Theorie der Gegenkräfte von Galbraith4, welche auf die gesamte Verbandsproblematik abzielen, sind dagegen noch sehr wenig entwickelt und überprüft. Die Lösung der wirtschaftspolitischen Problematik der Verbände ist in erster Linie ein Anliegen unserer heutigen Wirtschaftspolitik, wie es immer wieder in den Aufsätzen und Reden Ludwig Erhards zum Ausdruck kommt 5• Es gibt zwar Lösungsvorschläge wie die Stärkung von Gegenkräften oder die Institutionalisierung des Verbandseinflusses; alle diese Vorschläge lassen sich aber erst beurteilen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Hypothesen mit Hilfe empirischer Ergebnisse ausreichend geprüft sind, was bis jetzt noch nicht der Fall ist. Die bisherigen empirischen Untersuchungen sind vorwiegend Einzelfallstudien und beschränken sich auf einzelne Verbände bzw. Verbandsgruppen oder auf die Entstehung einzelner Gesetze. Zur Überprüfung vieler der bisher aufgestellten Hypothesen sind aber Ergebnisse von allen wichtigen Verbänden erforderlich, die man nur durch eine Befragung erhalten kann. Gegen eine Befragung von Verbänden könnte man einwenden, daß die Befragten möglicherweise nicht immer den Tatsachen entsprechend antworten oder höchstwahrscheinlich eigene Bewertungen in ihre Antworten einfließen lassen. Ein solcher Einwand trifft aber nicht die Befragungsmethode und ihre Anwendbarkeit bei Verbänden; er wäre nur bei einer unkritischen Interpretation der Antworten berechtigt. Natürlich müssen wir bei jeder Befragung damit rechnen, daß in den Antworten zum Teil Tatsachen, zum Teil aber auch nur Vorstellungen von Tatsachen und von Verhaltensweisen zum Ausdruck kommen, die sehr stark von der Selbsteinschätzung und vom Selbstverständnis der Befragten, hier also der Verbandsgeschäftsführer, abhängen. Daraus ergibt sich zunächst nur ein einseitiges Bild der Tatsachen, das in sozialpsychologischen Untersuchungen von Gruppen als "Selbstbild" bezeichnet wird 6• Obwohl ein solches Selbstbild je nach dem Inhalt der Frage in den Arltworten verschieden stark zum Ausdruck kommt, dürfen wir seinen Einfluß in keinem Fall von vornherein ausschließen; dies gilt sogar für Fragen nach unproblematisch erscheinenden zahlenmäßigen Angaben wie dem Gründungsjahr, der Mitgliederzahl und dem Organisationsgrad. Eine durch das Selbstbild bedingte Verfälschung dürfte bei solchen Antworten jedoch sehr selten sein; sie konnte bei unserer Befragung nur 3 Günter Schmölders, Geldpolitik, Tübingen und Zürich 1962, S. 260 ff. 4 John Kenneth Galbraith: Der amerikanische Kapitalismus im Gleichgewicht der Wirtschaftskräfte (Deutsche Ausgabe), Stuttgart - Wien - Zürich 1956. 6 Ludwig Erhard: Wohlstand für Alle, Düsseldorf 1957; Deutsche Wirtschaftspolitik - Der Weg zur Sozialen Marktwirtschaft -, Düsseldorf - Wien - Frankfurt am Main 1002. 6 Vgl. Pet er Hojstätter: Gruppendynamik -Die Kritik der Massenpsychologie -, Hamburg 1957, S. 98 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Einleitung 3 in einem Fall festgestellt werden. Fragt man die Verbände aber beispielsweise nach ihrem Einsatz für das Gemeinwohl, so kann man in diesem Fall den Antworten zunächst nur das Selbstbild entnehmen; jede Schlußfolgerung auf den tatsächlichen Einsatz für das Gemeinwohl erfordert eine kritische Interpretation der Antworten, die durch den Vergleich verschiedener Verbandsgruppen und mit Hilfe von Antworten auf andere Fragen, gegebenenfalls sogar mit Hilfe von entsprechenden Korrelationen durchgeführt werden kann. Nicht immer wird es möglich sein, aus dem Selbstbild der Verbände Erkenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse abzuleiten. Gerade dann und auch bei anderen Antworten kann es jedoch vorkommen, daß das Selbstbild viel wichtiger als eine Aussage über die tatsächlichen Verhältnisse ist. Zur Beurteilung des Interessenausgleichs beispielsweise sind die von den Verbandsgeschäftsführern auf Grund ihres Selbstbildes wahrgenommenen Interessengegensätze oft beinahe wichtiger als die tatsächlich vorhandenen; umgekehrt kann das Selbstbild Interessengegensätze widerspiegeln, die in dieser Form kaum noch vorhanden oder durch andere Aspekte in Wirklichkeit bereits überholt sind. Die methodischen Probleme, wie sie bei unserer Befragung der Verbände aufgetreten sind und praktische Lösungen erforderten, sind im ersten Kapitel kurz geschildert; die folgenden Kapitel sind den Ergebnissen der Befragung gewidmet. Angefangen mit der Selbstdarstellung der Aufgaben der Verbände und ihrem Programm, die einen ersten, meist noch recht vagen Eindruck von den in einem Verband vertretenen Interessen bieten, geht das Selbstbild mit den Antworten auf die Frage nach der Vertretung des Gemeinwohls und nach der Einstellung zur sozialen Marktwirtschaft ins Konkrete und ins Einzelne; allerdings darf aber aus dem allgemeinen Bekenntnis zur Geldstabilität wohl kaum so ohne weiteres auf eine echte Bereitschaft der Verbände geschlossen werden, aus diesem Bekenntnis auch immer die entsprechenden, für die einzelnen Gruppen doch mitunter recht harten Konsequenzen zu ziehen. Anschließend wird die Bildung der Verbandsinteressen, die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzung mit anderen Verbänden und endlich der Einfluß der Verbände auf die Staatsorgane behandelt; auch hierbei ist zunächst das Selbstbild der Verbände über ihre Erfolge herangezogen und kritisch ausgewertet worden. Es versteht sich von selbst, daß dabei Schweigsamkeit nicht mit Untätigkeit, Bescheidenheit nicht mit Erfolglosigkeit und vornehme Zurückhaltung nicht mit dem Verzicht auf Geltendmachung der Verbandsinteressen verwechselt werden darf; eher ist in vielen Fällen das Gegenteil anzunehmen. Dem Textteil folgt ein ausführlicher Tabellenteil, der neben den Fragebogen mit den Ergebnissen auch die Begleitschreiben an die einzelnen Verbandsgruppen enthält; die im Textteil angegebenen Hin1· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
4 Einleitung weise (Seitenzahlen und Nummern der Fragen) beziehen sich auf den Tabellenteil. Die Durchführung der Befragung und die Auswertung des Zahlenmaterials lagen in den Händen von Dr. Kar! Otto Hondrich, Dr. Günter Petzold und Dr. Felix Sand. Die Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (Verein für Socialpolitik) ist ihnen dafür zu Dank verpflichtet. Köln, im Oktober 1965 Günter Schmölders OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Erstes Kapitel Die Befragung der Verbände I. Der Verlauf der Befragungsaktion Bei einer Befragung der Verbände nach ihrem Selbstbild tauchen neben den methodischen Problemen jeder derartigen Befragung einige Besonderheiten auf. Der heterogene Aufbau des Verbandswesens erschwert sowohl die Auswahl der Verbände, die befragt werden sollen, als auch die Anwendung eines einheitlichen Fragebogens für alle Verbandsgruppen. Da viele Verbände in Spitzenverbänden zusammengeschlossen sind, erschien es ratsam, die Befragung der Mitgliedsverbände mit diesen Spitzenverbänden zu besprechen. Die ersten Kontakte wurden im Juni 1960 mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Industrieund Handelstag (DIHT) aufgenommen, deren Geschäftsführer sich bereit erklärten, das Forschungsvorhaben des Wirtschaftspolitischen Ausschusses des" Vereins für Socialpolitik" zu unterstützen. Die nächste Aufgabe bestand in der Ausarbeitung eines Interviewleitfadens, der als Grundlage für ausführliche Gespräche mit den erwähnten drei Spitzenverbänden und der Handwerkskammer Köln im November und Dezember 1960 diente. Bis zum August 1961 fanden weitere Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, der Industriegewerkschaft MetalP und dem Deutschen Bauernverband statt. Mit diesen informativen Gesprächen verfolgten wir drei Absichten. Erstens sollten die betreffenden Verbände die uns interessierenden Fra1 Die beiden Gewerkschaften wurden ausgewählt, weil man sie als besonders typisch für die gegensätzlichen Strömungen innerhalb der DGB-Gewerkschaften ansehen kann. Neben einem Interview auf Grund unseres Leitfadens wurden auch die Möglichkeiten größerer Einzelfallstudien diskutiert, die wir als Ergänzung zu unserer Befragung in Form von Diplomarbeiten durchführen lassen wollten. Auf Anregung und mit Unterstützung der IG Bau-SteineErden und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie entstand eine solche Einzelfallstudie über die ganzjährige Bautätigkeit (Schmatolla: Der Weg zur ganzjährigen Bautätigkeit -Die Zusammenarbeit von Interessenverbänden zur Lösung einer wirtschaftspolitischenAufgabe-Kölner Diplomarbeit, Wintersemester 1962.163). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
6 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände gen ausführlich beantworten; die Protokolle dieser Gespräche zählen daher zu den Befragungsergebnissen, bleiben aber wegen der fehlenden Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der anschließenden schriftlichen Befragung bei der quantitativen Auswertung unberücksichtigt. Zweitens bildeten diese Gespräche einen Test für den Interviewleitfaden, der von Gespräch zu Gespräch verbessert wurde und der schließlich auch die Grundlage für den Entwurf des Fragebogens für eine größere schriftliche Befragung bot. Drittens diskutierten wir mit den Verbänden die Möglichkeit, schriftliche Befragungen ihrer Mitgliedsverbände durchzuführen; dabei war vor allem die gemeinsame Ausarbeitung geeigneter Fragebogen und die Unterstützung der Befragungsaktion durch ein Begleitschreiben der Spitzenverbände vorgesehen, die zusammen mit unseren Begleitschreiben und dem Fragebogen an die Mitgliederverbände versandt werden sollten. Die erste dieser schriftlichen Befragungen richtete sich an die 39 Mitgliedsverbände des BDI. Sie ist als Leitstudie anzusehen. In Zusammenarbeit mit dem BDI wurde ein Fragebogen mit vorwiegend offenen Fragen aufgestellt und im Juli 1961 an die Industrieverbände versandt. Im Oktober 1961 fanden im Zusammenhang mit der schriftlichen Befragung Gespräche beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und beim Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten statt, in denen auch ausführlich die Möglichkeiten größerer Einzelfallstudien diskutiert wurden 2• Nach zwei Mahnungen hatten bis zum Ende des Jahres 1961 80 Ofo der Industrieverbände den Fragebogen beantwortet; im März 1962 war die Auswertung dieser ersten schriftlichen Befragung fertiggestellt. Auf Grund der Ergebnisse der Leitstudie entwarfen wir einen neuen Fragebogen mit vorwiegend geschlossenen Fragen für die Befragung aller übrigen Verbandsgruppen. Die Fragen über die Zusammenarbeit der Verbände mit den Staatsorganen hatten in der Leitstudie keine ausreichenden Ergebnisse erbracht; in den neuen Fragebogen nahmen wir deshalb darüber zusätzliche Fragen auf, bei deren Formulierung Informationen aus Gesprächen mit einem Vertreter eines Bundesministeriums und mit den Sekretären eines Bundestagsund Bundesratsausschusses im April bzw. Juni 19623 verwertet wurden. Diesen Fragebogenentwurf erhielten Mitte Juli 1962 die BDA, der DGB, die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und der Gesamtverband des Deutschen Großund Außenhandels und Anfang August der DIHT und 2 Dieses Thema hatten wir bereits in den schon erwähnten Gesprächen mit der IG Bau-Steine-Erden und der IG Metall angeschnitten. 3 Diese Gespräche mit der "Gegenseite" sollten ursprünglich nur der Anfang einer größeren Befragung sein, in der wir die Ergebnisse der Verbandsbefragung ergänzen wollten. Die Befragung der Verbände erwies sich aber dann als ein so umfangreiches Forschungsvorhaben, daß wir auf eine darüber hinausgehende Ausweitung der Befragung verzichten mußten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
I. Der Verlauf der Befragungsaktion 7 der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), mit der Bitte, die Formulierung der Fragen mit uns zu besprechen und eine schriftliche Befragung ihrer Mitgliedsverbände durch ein Begleitschreiben zu unterstützen. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und der Gesamtverband des Deutschen Großund Außenhandels waren zuerst zu den erforderlichen Besprechungen bereit; Ende September 1962 konnte daher der in der Besprechung überarbeitete Fragebogen an die Fachverbände des Einzelund Großhandels versandt werden. Dieselbe Fassung des Fragebogens erhielten neben den Mitgliedsverbänden der beidenSpitzenverbände des Handels zur gleichen Zeit auch weitere Verbände des Handels, der Banken, der Versicherungen, der Energieund Verkehrswirtschaft, der freien Berufe und verschiedener anderer kleinerer Wirtschaftszweige; es handelt sich hier um zahlenmäßig kleinere Gruppen von Verbänden, bei denen eine vorbereitende Besprechung mit dem Spitzenverband entfiel, weil entweder kein Spitzenverband vorhanden war oder die Verbände zwar selbst einige Funktionen von Spitzenverbänden ausübten, aber für eine schriftliche Befragung nur sie und nicht ihre Mitgliedsverbände in Betracht kamen. Diese erste Fassung des Fragebogens, die vorwiegend aus den Ergebnissen der Leitstudie bei den Industrieverbänden entstand, ist auf Wirtschaftsverbände zugeschnitten; für die Kammern, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften waren daher Abänderungen des Fragebogens erforderlich. Die Wünsche der Spitzenverbände über den Umfang und die Art dieser Abänderungen und unsere Bemühungen um die Aufrechterhaltung der Vergleichbarkeit konnten manchmal erst nach wiederholten Verhandlungen zur übereinstimmung gebracht werden, weswegen sich die Durchführung der Befragung zum Teil sehr verzögerte. Mitte November erhielten die Industrieund Handelskammern und die Handwerkskammern den unter Berücksichtigung der Besprechungen mit dem DIHT und dem ZDH aufgestellten "Kammerfragebogen". Auch die Landwirtschaftskammern versuchten wir mit Hilfe dieses Kammerfragebogens in die Befragung einzubeziehen. Die Fragen über die Kontakte mit den Staatsorganen, die im Fragebogen für die Wirtschaftsverbände fast ausschließlich für die Kontakte mit den Bundesministerien und dem Bundestag formuliert wurden, mußten wegen der mehr regionalen Bedeutung der Kammern für die entsprechenden Institutionen der Länder und Gemeinden abgeändert werden. Mit den gleichen Abänderungen stellten wir einen Fragebogen für die Landesverbände auf, der den Landesverbänden der Landwirtschaft, des Einzelhandels und des Großhandels zugesandt wurde. Die Besprechung mit dem ZDH hatte nicht nur die Aufstellung eines Kammerfragebogens, sondern auch die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
8 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Befragung der Handwerksfachverbände zum Gegenstand; diese erhielten auch noch Mitte November den Fragebogen für Wirtschaftsverbände. In den Fragebogen für die Arbeitgeberverbände wurden auf Anregung der BDA einige zusätzliche Fragen über die Tarifpolitik eingefügt. Da wir gleichzeitig Bundesfachverbände, überfachliche Landesverbände und Landesfachverbände anschrieben, sind die Fragen über die Kontakte mit den Institutionen des Bundes und diejenigen über die Kontakte mit den Institutionen der Länder in einem einheitlichen Fragebogen zusammengefaßt worden. Bis Anfang Januar 1963 waren neben den Arbeitgeberverbänden auch noch einige landwirtschaftliche Fachverbände in die Befragungsaktion einbezogen. Mit dem DGB kamen die Besprechungen erst im Januar 1963 zum Abschluß; die Verzögerung war hauptsächlich durch den DGB-Kongreß im Oktober 1962 bedingt . Der Fragebogen für die Gewerkschaften entsprach hinsichtlich des Aufbaus und des Inhalts dem Fragebogen für die Arbeitgeberverbände; auf Wunsch des DGB wurden allerdings einige offene Fragen weggelassen. Trotz der Abstimmung des Fragebogens auf die Besonderheiten der verschiedenen Verbandsgruppen fanden einige Verbände den Fragebogen für ihre Verhältnisse nicht zutreffend. In den meisten dieser Fälle führten wir die Befragung mündlich durch, wobei wir uns streng an den für die schriftliche Befragung ausgearbeiteten Fragebogen hielten, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht zu gefährden. Vorwiegend handelte es sich bei den mündlich befragten Verbänden darum, daß spezielle Probleme des jeweiligen Verbandes ohne zusätzliche Kommentare etwas schwer in die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten eingeordnet werden konnten. Ein weiterer Grund für den Wunsch nach einer mündlichen Befragung war die Ansicht einiger Verbandsgeschäftsführer, daß sie dabei Zeit einsparen könnten. Vom Oktober 1962 bis zum Januar 1963 wurden folgende Verbände mündlich befragt: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln Deutscher Städtetag, Köln 4 Verband der Privaten Bausparkassen, Bonn Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands, Bad Godesberg 4 Hier handelte es sich um eine Vorbesprechung für die schriftlichen Beantwortungen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städtebundes und des Deutschen Gemeindetages, zu der sich der Deutsche Städtetag als federführender Verband für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anbot. Bei der schriftlichen Beantwortung einigten sich diese vier Verbände bei den meisten Fragen auf gemeinsame Antworten, die wir bei der Auszählung als jeweils vier gleiche Antworten berücksichtigten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die Auswahl der Verbände Bundesverband der Steuerbevollmächtigten, Bonn Bundesverband der Innungskrankenkassen, Köln Bundesverband des Deutschen Weinhandels, Bad Godesberg Union der leitenden Angestellten, Essen Bundesverband der Deutschen Zahnärzte, Kölns Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kölns Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels, Köln Großhandelsverband des Lackund Farbenfaches, Düsseldorf DGB-Landesbezirk N ordrheinWestfalen, Düsseldorf 6 9 Von diesen 14 Verbänden gehören 10 den kleineren Verbandsgruppen an, bei denen keine Vorbesprechung mit einem Spitzenverband stattfand. Die Verbände aller Gruppen wurden jeweils rund sechs Wochen nach der Versendung der Fragebogen gemahnt, soweit bis dahin noch keine Beantwortung vorlag. Da sich die Ausarbeitung der Beantwortung bei einem Teil der Verbände sehr lange hinzog, begannen wir mit der endgültigen Versendung des Fragebogens. Trotzdem konnten dabei die Beantwortungen folgender Verbände nicht mehr berücksichtigt werden 7: Deutsches Beamtenkartell, Bad Godesberg Schutzgemeinschaft verdrängter Staatsdiener, Bad Godesberg Landesverband des Niedersächsischen Landvolkes, Hannover Pfälzische Bauernund Winzerschaft, Kaiserslautern 11. Die Auswahl der Verbände 1. VerbandsbegrijJ, Verbandstypen und Abgrenzungsprobleme Die wissenschaftliche Diskussion über den Verbandsbegriff, die Verbandstypologien und die Abgrenzungsprobleme bietet viele Anhaltspunkte für die Lösung der methodischen Probleme, die sich bei der Auswahl von Verbänden für eine Befragung ergeben. In seiner Untersuchung über die zentralen Begriffe der Verbandsforschung kommt Breitling zu folgenden Ergebnissen: "Pressure group, lobby, politische Gruppen bestimmen den Gegenstand im Hinblick auf 5 Der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sind durch Personalunion und Bürogemeinschaft verbunden. In einer längeren Besprechung mit einigen Vertretern dieser gemeinsamen Organisation wurden daher für beide Verbände unsere Fragen beantwortet. 6 Dem Interview folgte noch eine schriftliche Beantwortung, die sich aber mit dem Protokoll des Interviews vollkommen deckte. 7 Dies gilt nur für die allgemeine quantitative Auswertung; bei besonderen Auszählungen und bei der Analyse einzelner Antworten sind auch die Antworten dieser Verbände berücksichtigt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
10 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände die Wirkungsweise (funktionell); Interessengruppe im Hinblick auf das Wesen, seine Bestimmung (materiell); Organisation und Verband im Hinblick auf den Aufbau (strukturell) "8. Die wissenschaftliche Diskussion liefert also mehrere Begriffe und es entsteht die Frage, ob "Verband" für unsere empirische Untersuchung der geeignete zentrale Begriff ist. Breitlings Zuordnung bringt keine klare Beantwortung unserer Frage, da wir wegen der verschiedenartigen hier zu prüfenden Hypothesen keinen der drei genannten Aspekte von vornherein in den Vordergrund stellen können. Breitling erwähnt aber auch einige Argumente, welche die Verwendung des Begriffes "Verband" für diejenige Art der Zusammenschlüsse nahelegen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland untersuchen wollen. Der Begriff "Organisation" ist dafür nicht ausreichend, denn einen Informationsdienst oder eine Unterstützungskasse kann man auch schon als Organisation bezeichnen; dasselbe gilt für den Begriff "Gruppe" und damit auch für die zusammengesetzten Begriffe "politische Gruppe" und "Interessengruppe", da zu den Gruppen auch nicht-organisierte Zusammenschlüsse gehören und diese beim Ausmaß der verbandsmäßigen Organisation der Bevölkerung in Europa keine Chance haben, politischen Einfluß zu gewinnenD. Ein weiteres Argument Breitlings ist für unsere empirische Untersuchung noch wichtiger. "Verband ist kein Kunstwort, kein synthetischer Begriff, sondern ein Wort aus der Sprache des Alltags. Zum Unterschied von "pressure group", Interessengruppe und "lobby" enthält es keinen abwertenden Sinn, denn es ist keine Bezeichnung, mit der andere, Außenstehende den Gegenstand qualifiziert haben, sondern ein Eigenname. "Verband" ist von vornherein wertneutral und muß im wissenschaftlichen Gebrauch nicht erst vor seiner schlechten Bedeutung geschützt werden 10 • Ein Begriff, der in der Alltagssprache und als Eigenname verwendet wird, erleichtert eine empirische Untersuchung auch deshalb, weil er bei der Formulierung von Fragen ohne nähere Erklärung anwendbar ist und bei der Auswertung und Interpretation der Antworten nicht umgedeutet werden mußll. 8 Rupert Breitling: Die zentralen Begriffe der Verbandsforschung - Pressure groups, Interessengruppen, Verbände - in: Politische Vierteljahresschrift, 1. Jahrgang, Heft 1, Oktober 1960, S. 72. U Rupert Breitling: Die zentralen Begriffe der Verbandsforschung, a.a.O., S.65f. 10 Rupert Breitling: Die zentralen Begriffe der Verbandsforschung, a.a.O., S.67. 11 Aus demselben Grund werden die verschiedenen Verbandsgruppen nach den gebräuchlichen Eigennamen bezeichnet: Wirtschaftsverbände (Industrieverbände, Einzelhandelsverbände, Großhandelsverbände, Handwerksverbände, Berufsverbände usw.), Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern (Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, LandwirtschaftskamOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die Auswahl der Verbände 11 Aus dem Hinweis auf die Verwendung als Eigenname ergibt sich ein erster Ansatz für eine operationale Definition: Verbände sind jene Art von Zusammenschlüssen, die sich selbst als Verbände bezeichnen. Diese Definition ist zu einfach, weil für denselben Gegenstand auch andere Bezeichnungen wie Verein, Vereinigung, Bund, Gemeinschaft usw. als Eigennamen dienen und weil nicht alle als Verband bezeichneten Zusammenschlüsse für die Wirtschaftspolitik bedeutsam sind. Solche Ergänzungen zu der einfachen operationalen Definition sind aber in Adressensammlungen von Verbänden berücksichtigt, so daß wir solche Adressensammlungen für die Auswahl der Verbände zugrunde legen können 12• Die nicht seltenen Versuche, Typologien der Verbände zu entwickeln, weisen auf den heterogenen Aufbau des Verbandswesens hin, der eine Aufteilung der Gesamtzahl der Verbände in verschiedenen Gruppen jeweils vergleichbarer Verbände erfordert, damit eine Quantifizierung der Ergebnisse sinnvoll wird. Die Typologien gliedern die Gesamtzahl der Verbände auf jeweils ganz verschiedene Weise auf: Autonome Verbände und Zwangsverbände, Marktverbände und wirtschaftspolitische Verbände, Firmenverbände und Verbände von Erwerbspersonen und schließlich die Auf teilung nach Art und Ursache der Verbandsmacht 13 • Um alle wichtigen Unterschiede zwischen Verbänden bei der Befragung berücksichtigen zu können, wird mern usw.). "Verband" dient als zentraler Begriff, obwohl Kammern und Gewerkschaften üblicherweise nicht als Verbände bezeichnet werden. Zu Mißverständnissen führt die Verwendung der Begriffe "Wirtschaftsverband" und "wirtschaftspolitischer Verband" für alle Verbände, da diese Begriffe meist eine engere Bedeutung haben. Die Hervorhebung der wirtschaftspolitischen Bedeutsamkeit, die mit solchen Begriffen angestrebt wird, erreicht man auch nicht mit dem Begriff "Interessenverband", da der Begriff "Interesse" vieldeutig ist (vgl. Beat Huber: Der Begriff des Interesses in den Sozialwissenschaften, Winterthur 1958). 12 Bei der Auswahl der Verbände für die Befragung richteten wir uns zunächst nach dem Abschnitt "Wirtschafts-Organisationen und -Verbände" (ohne Berücksichtigung der technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen) in Georg Paulini (Bearbeiter): HeUer der Wirtschaft -Verbände, Behörden, Organisationen -, Darmstadt -Essen -Berlin - Haarlem -Wien 1962, S. 45 ff.; zur Ergänzung und zum Vergleich dienten die Abschnitte "Kommunale Verbände", "Wirtschaft", "Sozialpartner und Berufsorganisationen", "Geschädigten-Interessenverbände", "Sonstige zentrale Organisationen" und "Presse, Funk, Fernsehen, Film, Verlag, Buchhandel" in Albert Oeckl (Hrsg.): Taschenbuch des öffentlichen Lebens 1962 -Bundesrepublik -, 12. Jahrgang, Bonn 1962, S. 113 ff., S. 205 ff. und S. 375 ff. 13 Vgl. Wilhelm Meinhold: Wirtschaftspolitischer Pluralismus und die Aufgaben der Koordinierung von Zielen und Mitteln, in: Probleme der Willensbildung und der wirtschaftspolitischen Führung (Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge Band 19), Berlin 1959, S. 125 ff.; Josua Werner: Die Wirtschaftsverbände in der Marktwirtschaft, Zürich und st. Gallen 1957, S. 19 ff.; Rupert Breitling: Die Verbände in der Bundesrepublik - Ihre Arten und ihre politische Wirkungsweise -, Meisenheim am Glan 1955, S. 8 ff.; Joseph H. Kaiser: Die Repräsentation organisierter Interessen, Berlin 1956, S. 83 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
18 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Tabelle 1 Die zahlenmäßige Stärke der befragten Verbandsgruppen Verbandstyp und Wirtschaftsbereich: Wirtschaftsverbände ... Industrie ............. . Handwerk ............ . Großhandel ........... . Einzelhandel .......... . Vertreter und Makler .. Banken ............... . Versicherungen ....... . Verkehr .............. . Fremdenverkehr ...... . Sonstige Gewerbe ..... . Landwirtschaft ........ . Freie Berufe ......... . Genossenschaften Kommunale Verbände .. Kriegsgeschädigte und Vertriebene ......... . Aligemeine Interessen .. Kammern ............. . Industrie und Handel .. Handwerk ............ . Landwirtschaft ....... . Freie Berufe .......... . Arbeitgeberverbände .. Bauindustrie .......... . Bekleidungsindustrie .. . Bergbau .............. . Chemische Industrie ... . Metallindustrie ....... . Nahrung und Genußmittel ........ . Papierindustrie ....... . Textilindustrie ........ . Sonstige Industrien Sonstige Gewerbe ..... . Gewerkschaften ....... . Insgesamt ............ . Bundesfachverbände Mitgliedsverbände 158 39 35 43 33 8 41 1 1 5 1 1 1 2 1 16 12 16 215 Sonst. Verbände 127 4 7 7 6 8 11 5 5 19 3 25 4 5 8 10 5 5 3 2 7 142 Regionale Verbände über- . fachlich Fachllch: 40 11 13 16 139 81 45 13 14 9 202 18 11 7 88 14 14 5 11 5 6 16 8 9 106 Insgesamt 343 43 35 61 64 6 8 11 5 5 26 27 25 4 5 8 10 144 81 45 13 5 146 15 15 10 12 7 7 18 9 25 14 32 665 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die Auswahl der Verbände 19 Die im Vergleich zum Handel geringe Zahl der Industrieverbände 26 wird durch die große Zahl der Arbeitgeberverbände ausgeglichen, die gleichzeitig die Funktion eines Wirtschaftsverbandes für die Industrie wahrnehmen. Im Bereich der freien Berufe wurden nur fünf Zusammenschlüsse von Kammern auf Bundesebene befragt27. Diese kleine Gruppe konnten wir bei der Auswertung nicht berücksichtigen, weil drei Beantwortungen ausblieben. Von den zwei eingegangenen Beantwortungen war eine für die Gruppe der Berufsverbände verwertbar 28 , die zweite wurde bei der Auszählung weggelassen. Die Landesfachverbände der Arbeitgeber sind ausschließlich aus dem Bereich der Industrie gewählt. In den übrigen Bereichen wie beispielsweise im Handel werden die Funktionen des Arbeitgeberverbandes nebenbei von den entsprechenden Landesverbänden ausgeübt, die wir, soweit sie von Bedeutung sind, bereits als Wirtschaftsverbände befragt haben. Die sonstigen Bundesfachverbände sind entweder dem Spitzenverband ihres Bereichs nicht angeschlossen 29 ) oder haben in ihrem Bereich keinen Spitzenverband 30• Da wir als Spitzenverband nur solche Zusammenschlüsse betrachten, die eine größere Zahl (ca. 20) von Bundesfachverbänden vereinigen, gibt es unter den sonstigen Bundesfachverbänden auch einige, die einer übergeordneten Organisation, meist allerdings nur einer losen Arbeitsgemeinschaft angeschlossen sind 31 • Die Einbeziehung von Landesfachverbänden im Einzelhandel und in einem der sonstigen Gewerbe geschah auf Wunsch der diesen Landesfachverbänden übergeordneten Verbände, die unter unsere ursprüngliche Auswahl fielen. Da wir damit von unseren Kriterien abweichen würden, sind die Beantwortungen dieser Landesfachverbände in der quantitativen Auswertung nicht enthalten. 4. Der heterogene Aufbau des Verbandswesens und das Problem der Quantifizierung der Ergebnisse Gegen eine Quantifizierung der Ergebnisse aus einer Befragung der Verbände kann man einwenden, daß die Verbände viel zu unterschiedlich 26 Für die Auswahl der Industrieverbände entstanden zusätzliche Probleme, weil wir bei ihnen unsere Leitstudien durchführten. 21 Die einzelnen Kammern sind in den Adressenverzeichnissen nicht enthalten. 28 Diese Kammerorganisation nahm auch Verbandsfunktionen wahr; autonome Verbände in diesem Bereich sind dagegen unbedeutend. 29 Industrie, Großund Einzelhandel, Landwirtschaft, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. 30 Alle Bereiche der Wirtschaftsverbände, in denen kein Mitgliedsverband aufgeführt ist. 31 Im Bereich der Versicherungen, der Landwirtschaft, der freien Berufe, der kommunalen Verbände und der Gewerkschaften. 2' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
20 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände sind, um mit Hilfe von Prozentangaben, bei deren Errechnung Verband gleich Verband gesetzt wird, zu sinnvollen Aussagen zu kommen. Noch problematischer wäre es, die unterschiedliche Bedeutung der Verbände mit Hilfe irgend eines Maßstabes zu berücksichtigen, weil jeder Maßstab mehr oder weniger willkürlich sein müßte. Zur Verdeutlichung dieses Problems diene ein Beispiel, in dem eine nach mehreren Merkmalen übertrieben heterogene Gruppe von zehn Verbänden konstruiert wurde: BDI, Vereinigung der Briefmarkenhändler Bremen und Umgebung, Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter, DIHT, Landwirtschaftskammer Rheinland, Handwerkskammer Coburg, Industriegewerkschaft Metall, Zentralverband Deutscher Schornsteinfegergesellen, Verbrauchsvereinigung Stuttgart und Verband der früheren Obstmühlen. Eine Quantifizierung der Antworten auf die Frage nach einem über die Mitgliederinteressen hinausgehenden Einsatz für die staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik möge ergeben, daß nur 20 % der Verbände sich für die staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik einsetzen. Dieser Prozentsatz kann sehr verschiedene Bedeutung haben. Wir müssen zunächst davon ausgehen, daß von den aufgezählten Verbänden der BDI, der DIHT und die Industriegewerkschaft Metall für die Beantwortung der Frage nach dem Einsatz für die staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik eine viel größere Bedeutung als die übrigen Verbände haben. Würden die positiven Antworten auf diese drei Verbände entfallen, so müßte man wohl ein Ergebnis von mehr als 20 % verbuchen, hätten dagegen zwei der übrigen Verbände positiv geantwortet, so wäre ein Ergebnis von 1 % noch viel zu hoch. Eine solche Gewichtung ist jedoch mit großen Unsicherheiten belastet und müßte bei jeder Frage anders vorgenommen werden. Eine Quantifizierung der Ergebnisse ist nur dann sinnvoll, wenn es gelingt, Gruppen vergleichbarer Verbände zu bilden. Die errechneten Prozentsätze gelten zwar zunächst nur für die einzelnen Gruppen; wenn aber die Ergebnisse von Gruppe zu Gruppe nicht variieren und somit von den typologischen Unterschieden zwischen den Verbandsgruppen unabhängig sind, können sie für alle Verbände verallgemeinert werden. Schon unsere Auswahl von 665 aus den ca. 5000 Verbänden kann man als Bildung einer Gruppe vergleichbarer Verbände ansehen, denn diese 665 Verbände sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wirtschaftspolitik vergleichbar; es fehlen sowohl die sehr zahlreichen, für die Wirtschaftspolitik unbedeutenden Verbände als auch die wenigen Spitzenverbände mit überdurchschnittlich großer Bedeutung S2• Trotzdem müssen, 32 Wegen ihrer überdurchschnittlichen großen Bedeutung wurden die Spitzenverbände der Industrie, des Handwerks, des Großund Einzelhandels, der Landwirtschaft, der Kammern, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht in die schriftliche Befragung einbezogen, sondern größtenteils mündlich befragt, weil wir auf diese Weise besser auf die speziellen Probleme der SpitOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die Auswahl der Verbände 21 um eine Vergleichbarkeit bei den meisten der einzelnen Fragen zu erreichen, diese 665 Verbände entsprechend den typologischen Unterschieden noch in sehr viele Gruppen aufgeteilt werden. Eine solche Auf teilung hatten wir bereits bei der Betrachtung der zahlenmäßigen Stärke der befragten Verbandsgruppen vorgenommen. Diese Auf teilung liefert uns zwar auf jeden Fall Gruppen mit sehr gut vergleichbaren Verbänden, aber die meisten der Gruppen sind für eine Quantifizierung der Ergebnisse zu schwach besetzt, besonders da sich die Zahlen für die befragten Verbände bei einer durchschnittlichen Antwortquote von knapp über 50 Ofo noch auf die Hälfte verringern, um die jetzt als Ausgangsbasis dienenden Zahlen für die Beantwortungen zu erhalten. Bei der Bildung von Verbandsgruppen für eine Auswertung muß daher ein Kompromiß gefunden werden zwischen Gruppen mit zwar sehr gut vergleichbaren, aber dadurch gleichzeitig nur wenigen Ver~änden und zahlenmäßig stark besetzten Gruppen, die aber wiederum zu verschiedenartige Verbände in sich vereinigen (vgl. Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Die Aufteilung in Wirtschaftsverbände, Kammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bleibt bestehen, weil zwischen ihnen die größten typologischen Unterschiede vorliegen. Diese vier Verbandsgruppen erhielten daher auch jeweils besondere Fassungen des Fragebogens, was ein weiterer Grund für die Beibehaltung der Auf teilung für die Auswertung ist. Die im Rahmen der Leitstudie befragten Industrieverbände mußten ebenfalls wegen des andersartigen Fragebogens gesondert ausgewertet werden. Bei der Aufteilung der Wirtschaftsverbände bildeten wir zunächst drei größere Gruppen homogener Verbände: Die fachlichen Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels sind hinsichtlich der Merkmale "Fachverband", "Bundesverband", "Mitgliedsverband" und "Zugehörigkeit zum selben Wirtschaftsbereich" gut vergleichbar. Als weitere größere Gruppe bot sich der Bereich der freien Berufe an. In den übrigen Wirtschaftsbereichen war die jeweilige Zahl der Beantwortungen zu klein, um eigene Gruppen zu bilden. Aus verschiedenen dieser Bereiche konnten dagegen Verbände herausgezogen werden, deren Mitglieder zum Teil oder vollständig öffentlich-rechtliche Körperschaften sind oder die selbst in Form der öffe!ltlich-rechtlichen Körperschaft organisiert sind; diese Verbände bildeten noch die relativ große Gruppe "Öffentlicher Sektor". Die zenverbände eingehen und umfangreichere Informationen erhalten konnten. Die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Spitzenverbänden sind mit den Ergebnissen aus der schriftlichen Befragung schwer vergleichbar und wurden daher in der quantitativen Auswertung nicht berücksichtigt. Sie sind jedoch erwähnt, soweit sie sich von den Ergebnissen der schriftlichen Befragung wesentlich unterscheiden oder dieselben ergänzen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
22 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Tabelle2 Die Bildung von Verbandsgruppen für die quantitative Auswertung der Beantwortungen Gesamtzahl der Beantwortungen .......................... . Fachliche Mitgliedsverbände des BDI (Leitstudie) ........... . Wirtschaftsverbände ....................................... . Fachliche Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels ..................... . Fachliche Mitgliedsverbände der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels ................................. . Fachliche Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ................................... . Bundesfachverbände der freien Berufe ..................... . Bundesfachverbände des "öffentlichen Sektors" ............. . Landesverbände des Großhandels, des Einzelhandels und der Landwirtschaft .......................................... . Bundesfachverbände der sonstigen Bereiche ............... . Kammern ................................................. . Handwerkskammern ...................................... . Industrieund Handelskammern ........................... . Landwirtschaftskammern ................................. . Arbeitgeberverbände Bundesfachverbiinde ...................................... . überfachliche Landesverbände ............................. . Landesfachverbände ....................................... . Gewerkschaften ........................................... . DGB-Gewerkschaften ..................................... . DGB-Landesbezirke ....................................... . Sonstige Gewerkschaften .................................. . Nicht quantitativ ausgewertete Beantwortungen ........... . 355 31 177 31 21 19 16 18 16 56 40 25 9 6 72 25 11 36 15 8 3 4 20 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
UI. Die Entwicklung des Fragebogens durch die Leitstudie 23 Gruppe "Sonstige Bereiche" bleibt zwar immer noch die größte; eine weitere Aufteilung ist aber nicht sinnvoll, da in jedem Bereich weniger als 10 Beantwortungen vorliegen. In dieser Restgruppe sind auch die Nichtmitglieds"-Verbände 33 des Großund Einzelhandels enthalten, die nicht zu den Gruppen der Mitgliedsverbände dieser Wirtschaftsbereiche hinzugenommen wurden, um neben der Auf teilung nach Wirtschaftsbereichen auch die Unterscheidung "Mitgliedsverbände - Nichtmitgliedsverbände" genügend zu berücksichtigen. Auch die Unterscheidung "Landesverbände - Bundesverbände", die sich bei den Wirtschaftsverbänden zusätzlich noch mit der Unterscheidung "überfachliche Verbände - Fachverbände" deckt, sollte der Aufteilung nach Wirtschaftsbereichen nicht untergeordnet werden; die Landesverbände des Großund Einzelhandels faßten wir damit nicht mit den Bundesfachverbänden dieser Bereiche, sondern mit einigen regionalen Bauernverbänden zu einer eigenen Gruppe "Landesverbände" zusammen. Dadurch ergaben allerdings die Verbände der Landwirtschaft keine besondere Gruppe, weil die wenigen Antworten aus diesem Bereich sich noch auf Landesund Bundesverbände verteilten. Die Nachteile einer solchen Entscheidung für die Gruppenbildung können dadurch ausgeglichen werden, daß für einzelne Fragen, bei denen sich die Nachteile sehr stark auswirken würden, in besonderen Auswertungen geeignetere Verbandsgruppen gebildet werden. Bei den Kammern gab es nur eine Möglichkeit der Auf teilung: Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern 34; dabei mußten wir allerdings für die Gruppen "Industrieund Handelskammern" und "Landwirtschaftskammern" sehr kleine Zahlen in Kauf nehmen. Die Auf teilung der Arbeitgeberverbände in Bundesfachverbände, überfachliche Landesverbände und Landesfachverbände führte zu befriedigend hohen Gruppenbesetzungen. Bei den Gewerkschaften hielten wir die Unterschiede zwischen DGB-Gewerkschaften, DGB-Landesbezirken und übrigen Gewerkschaften für so wichtig, daß wir trotz der verschwindend kleinen Zahlen noch eine entsprechende Aufgliederung vornahmen. IH. Die Entwicklung des Fragebogens durch die Leitstudie 1. Das Problem der Auswahl der Verbände für die Leitstudie Das übliche Verfahren, für die Leitstudie und die Hauptbefragung jeweils eine repräsentative Stichprobe auszuwählen, konnten wir bei unserer Befragung der Verbände nicht anwenden. 33 Erläuterungen s. S. 12 und S. 19. 34 Von den Bundeszusammenschlüssen der Kammern der freien Berufe erhielten wir nur 2 Beantwortungen, die nicht gesondert ausgewertet wurden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
24 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Bei den bisherigen Erörterungen über die Auswahl der Verbände kamen wir zu dem Ergebnis, daß für unsere Problemstellung nur eine bestimmte Art von Verbänden befragt werden kann. Diese Verbände mußten allerdings vollzählig in die Befragung einbezogen werden, weil sonst eine quantitative Auswertung der Beantwortungen bei den vielen typologischen Unterschieden überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Bei einer Vollerhebung gehen die für die Leitstudien ausgewählten Verbände für die Hauptbefragung verloren, wenn eine zweimalige Befragung wie in unserem Falle nicht zumutbar ist. Man könnte für die Leitstudie eine repräsentative Stichprobe bestimmen, um damit auch die Ausfälle für die Hauptbefragung gleichmäßig zu verteilen. Bei einer solchen Stichprobe für die Leitstudie wäre aber fast jenes übertriebene Beispiel einer Zusammenfassung von ganz verschiedenartigen Verbänden zustande gekommen, die keine quantitative Auswertung zuläßt 35• Wir wählten daher als Gruppe mit vergleichbaren Verbänden die Mitgliedsverbände des BDI für die Leitstudie aus; dadurch konnten wir auch schon für die Leitstudie die Unterstützung eines Spitzenverbandes erlangen. Dieses Verfahren hat allerdings zwei Nachteile. Die Erfahrungen aus der Leitstudie haben nur für einen bestimmten Verbandstyp volle Gültigkeit, können für sehr andersartige Verbandstypen lediglich teilweise verwertet werden und reichen daher für die Hauptbefragung nicht ganz aus. Dieser Nachteil war aber durch die Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden aller wichtigen Verbandsgruppen leicht auszugleichen. Ein größeres Problem bildete der Ausfall der ganzen Gruppe der Industrieverbände bei der Hauptbefragung. Soweit die Fragen der Leitstudie in der Hauptbefragung nicht wesentlich verändert wurden und daher eine Zusammenfassung der Ergebnisse möglich war, kam der Ausfall nicht zur Auswirkung. Bei vielen und besonders bei einigen wichtigen Fragen stand jedoch von vornherein fest, daß sich die Ergebnisse nicht zusammenfassen lassen würden. Wir bemühten uns daher, auch bei der Hauptbefragung Industrieverbände einzubeziehen, indem wir diejenigen BDIMitgliedsverbände im Rahmen der Hauptbefragung noch einmal anschrieben, die bei der Leitstudie nicht geantwortet hatten; außerdem hatten sehr viele Arbeitgeberverbände auch in ihrer Funktion als Wirtschaftsverband der Industrie geantwortet. Auf diese Weise ist die Industrie auch in der Hauptfrage mit 35 Beantwortungen 36 als stärkste Verbandsgruppe vertreten. 35 Vgl. den Abschnitt "Der heterogene Aufbau des Verbandswesens und das Problem der Quantifizierung der Ergebnisse." 88 13 Bundesfachverbände, 3 überfachliche Landesverbände und 19 Landesfachverbände. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Die Entwicklung des Fragebogens durch die Leitstudie 25 2. Inhalt und Aufbau des Fragebogens und seine Veränderungen Die Grundlage für den Inhalt des Fragebogens bildet ein Hypothesenschema, das der Unterscheidung zwischen einem inneren und äußeren Zweckkreis der Verbände 37 entspricht. "Als Ausgangspunkt dient die Hypothese, daß ein Interessenverband um so mehr Macht (also Chance, seinen Willen durchzusetzen) hat, 1. je leichter seine Interessen nach außen vertretbar, 2. je leichter sie nach innen organisierbar sind. Diese Arbeitshypothesen können folgendermaßen aufgeklärt werden: 1. Interessen sind um so leichter nach außen vertretbar, a) je allgemeiner sie in der Öffentlichkeit anerkannt sind (je mehr die Verbandsideologie mit der Gesellschaftsideologie korrespondiert), b) je mehr der sie vertretende Verband legitimiert erscheint (was u. a. auch mit dem Alter des Verbandes zusammenhängt), c) je geschickter die Funktionäre, d) je besser die Öffentlichkeitsarbeit, e) je enger die personellen Beziehungen zu wirtschaftspolitischen Schlüsselstellungen (Parteien, Parlament, Exekutive), f) je größer die finanziellen Mittel, g) je größer die Mitgliederzahl, h) je stärker das Gruppenbewußtsein unter den Mitgliedern und die Verbundenheit mit der Verbandsspitze, i) je schwächer die verbandlichen Gegenkräfte und j) je besser die Interessen organisiert sind. 2. Interessen sind um so leichter organisierbar, a) je mehr Bedeutung ihnen die Interessierten beimessen, b) je kleiner der Kreis der Interessierten (Gegensatz zu 1 g), c) je stärker die verbandlichen Gegenkräfte (Gegensatz zu 1 i) sind. Im übrigen gilt hier das unter 1 c, 1 d, 1 f und insbesondere 1 h Erwähnte. Der Zusammenhang zwischen den Arbeitshypothesen 1) und 2) wird insbesondere durch den Punkt 1 j) gekennzeichnet. Mit Nachdruck wird darauf aufmerksam gemacht, daß diese Arbeitshypothesen nur einen Rohbau darstellen, in dem noch viele Querverbindungen und Verfeinerungen aufzuzeigen sind. Die hier dargelegte Aufschlüsselung hat lediglich den Zweck, diejenigen Punkte aufzuweisen, an denen unsere Untersuchung ansetzen muß"38. 37 Vgl. Josua Werner: Die Wirtschaftsverbände in der Marktwirtschaft, a.a.O., S. 44 ff. 38 Hans Georg Schachtschabel: Bericht über die bisherige Arbeit zur Verbandsenquete anläßlich der Tagung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses des Vereins für Socialpolitik in Salzburg am 27. bis 29. April 1961, S. 3 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
26 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Für jede der Hypothesen wurden im Fragebogen für die Leitstudie 39 eine oder mehrere Fragen formuliert. An den Anfang des Fragebogens stellten wir eine Frage über die Hauptaufgaben des Verbandes. Die positive Färbung des Wortes "Aufgabe" sollte die Bereitschaft zur Beantwortung erhöhen. Daran ließen sich zwei Fragen über das wichtige Problem des Einsatzes für das Allgemeinwohl anschließen. Die Fragen über die Interessenvertretung nach außen füllen reichlich die erste Hälfte des Fragebogens. Sie beginnen mit dem Problem der Entstehung von Gesetzentwürfen und Vorschlägen und beschäftigen sich dann mit der Interessenvertretung gegenüber den Staatsorganen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit. In der zweiten Hälfte des Fragebogens folgen die Fragen über die Organisierbarkeit der Interessen und die Willensbildung innerhalb des Verbandes. Bei den Fragen über die Interessenvertretung waren wir von der Hypothese ausgegangen, daß Interessen um so leichter nach außen vertreten werden können, je enger die personellen Beziehungen der Verbände zu wirtschaftspolitischen Schlüsselstellungen (Parteien, Parlament, Exekutive) sind. Diese personellen Beziehungen dürften aber schwer zu erfragen sein; unsere Fragen in der Leitstudie knüpften an die weitgehend nachprüfbaren Tatbestände der gleichzeitigen Tätigkeit derselben Personen im Verband und in Staatsorganen und des Uberwechselns vom einen zum anderen an. Die meisten dieser Fragen brachten keine aufschlußreichen Ergebnisse und wurden daher bei der Hauptbefragung weggelassen. So sind bei 87 % der Industrieverbände keine Angestellten Staatsbeamte geworden (S.170, Nr.10); zwar beschäftigen 52% der Industrieverbände ehemalige Beamte, aber es handelt sich dabei oft nur um die Referendarzeit der Juristen (S. 170, Nr. 11). Auch die Frage über die gleichzeitige Tätigkeit der Angestellten und Mitgliedern von Verbänden im Bundestag bzw. im Landtag oder in einem kommunalen Parlament wurde überwiegend verneint; dabei ergaben sich aber deutliche Unterschiede zwischen Angestellten und Mitgliedern von Verbänden und zum Teil auch zwischen Bundestag, Landtagen und kommunalen Parlamenten (S. 170, Nr. 12), so daß es ratsam erschien, diese Frage beizuhalten. Dagegen ließen wir die Anschlußfrage über die parlamentarischen Ausschüsse in der Hauptbefragung weg, da sie nur von 10 % der Industrieverbände positiv beantwortet worden war (S. 170, Nr. 13). 52 % der Industrieverbände sind in öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften nicht vertreten; auf die entsprechende Frage (S. 171, Nr. 16) verzichteten wir in der Hauptbefragung mit Ausnahme der Befragung der 39 Zu den Veränderungen dieses Fragebogens vgl. den Abschnitt "Verhandlungen mit dem BDI über den Fragebogen für die Leitstudie". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Die Entwicklung des Fragebogens durch die Leitstudie 27 Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, bei denen diese Frage nach den Besprechungen mit der BDA und dem DGB befriedigende Ergebnisse versprach. Die Antworten auf die Anschlußfrage über die Möglichkeiten, Verbandsauffassungen in den Selbstverwaltungskörperschaften durchzusetzen, waren so vielfältig und so wenig informativ (S. 171, Nr. 17), daß sich die Anschlußfrage für die weiteren Befragungen überhaupt nicht mehr lohnte. Die personellen Beziehungen der Verbände zu wirschaftspolitischen Schlüsselbeziehungen sind also kein geeigneter Ansatzpunkt für die Untersuchung der Interessenvertretung gegenüber den Staatsorganen, womit nichts über die allgemeine Bedeutung solcher personellen Beziehungen ausgesagt werden soll. über die Interessenvertretung mußten wir in der Hauptbefragung mit Hilfe anderer Fragen Informationen erlangen. Wir formulierten daher neue Fragen über die Verteilung der Mitarbeit der Verbände auf die einzelnen Ministerien bzw. Parlamentsausschüsse und über die Möglichkeiten der Verbände, Informationen über die Gesetzgebung zu erlangen und auf sie Einfluß auszuüben (S. 204, Nr. 24 ff.)40. Die Frage über die Art der vom Verband bearbeiteten Gesetze und Gesetzentwürfe in der Leitstudie (S. 168, Nr.4) teilten wir auf zwei Fragen auf und bezogen sie gleich darauf, inwieweit ein bestimmter Gesetzentwurf des Verbandes oder seine Stellungnahme zu einem Gesetz beim Ministerium bzw. beim Parlamentsausschuß berücksichtigt wurde (S. 208, Nr. 30 und S. 216, Nr. 38). Die Fragen über die Ausarbeitung der Verbandsstellungnahmen und über die Initiativen dazu ergaben keine klaren Differenzierungen (S. 168, Nr. 5 und S. 169, Nr. 8) und wurden daher in der Hauptbefragung weggelassen. Das Problem der Organisierbarkeit der Interessen haben wir in der Hauptbefragung mit drei neuen Fragen aufgegriffen, welche die Ansichten der Verbandsgeschäftsführer über die Motive gegen und für eine Organisation im Verband und über die Organisierbarkeit der Interessen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen behandeln (S. 186, Nr. 6, Nr. 7 und S. 188, Nr. 8); eine wenig ergiebige Frage der Leitstudie über die Mitgliederwerbung entfiel dadurch (S. 174, Nr. 29). Auch zur Untersuchung der innerverbandlichen Willensbildung formulierten wir zusätzliche Fragen, die sich besonders mit dem Problem der Interessengegensätze beschäftigten (S. 192, Nr. 12, Nr. 13; S. 193, Nr. 14; S. 194, Nr. 15). Außerdem ergänzten wir die Frage über den Einsatz für das Gemeinwohl durch eine umfangreiche Frage über die Einstellung zur Sozialen Marktwirtschaft. 40 Die Anregungen zu diesen Fragen bekamen wir durch Gespräche mit einem Vertreter eines Bundesministeriums und mit den Sekretären eines Bundestagsund eines Bundesratsausschusses. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
34 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Unser Gesprächspartner war ein Vertreter der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels; in diesem Gespräch wurde der Fragebogen noch am ausführlichsten behandelt. Es ging dabei aber nicht um die Streichung oder Neuaufnahme von Fragen, sondern ausschließlich um die Verbesserung einiger noch mißverständlicher Formulierungen. Beim Gesamtverband des Deutschen Großund Außenhandels und beim Deutschen Bauernverband sprachen wir nur über die Auswahl der zu befragenden Mitgliedsverbände; diese beiden Spitzenverbände hatten hinsichtlich des Fragebogens keine Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche. Die Befragung der Handwerksfachverbände erörterten wir beim Zentralverband des Deutschen Handwerks gleichzeitig mit der Befragung der Handwerkskammern; die Probleme, welche sich dabei ergaben, lassen sich im nächsten Abschnitt über den Kammerfragebogen besser darstellen. Ursprünglich hatten wir die Absicht, einen einheitlichen Fragebogen für alle Verbandsgruppen aufzustellen. Der Fragebogen, mit dem wir die Wirtschaftsverbände befragten, ist daher nicht vollkommen auf diese zugeschnitten, sondern er enthält auch Fragen und Antwortmöglichkeiten, die vorwiegend für die Kammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gedacht waren. In den Verhandlungen mit dem DIHT, dem ZDH, der BDA und dem DGB stellte sich aber heraus, daß unser Plan mit dem einheitlichen Fragebogen nicht verwirklicht werden konnte. Wenn wir Kammern und Gewerkschaften als Verbände angesprochen hätten, wäre schon dadurch die Antwortbereitschaft kleiner gewesen. Diese und ähnliche Abstimmungen in der Formulierung und die Änderung von Fragen, welche auf die weiteren Verbandsgruppen in der ursprünglichen Form offensichtlich nicht zutreffen 4 4, müssen hier nicht im einzelnen erörtert werden. Infolge der Verhandlungen mit dem DIHT, der BDA und dem DGB ergaben sich allerdings auch einige Veränderungen des Fragebogens, die mit einer Abstimmung auf die Besonderheiten der entsprechenden Verbandsgruppen nicht vollständig zu erklären sind und die daher in den folgenden Abschnitten behandelt werden sollen. 4. Die Auseinandersetzungen über den Fragebogen tür die Kammern Wenn wir schon für die Kammern einen eigenen Fragebogen aufstellen mußten, so wollten wir diesen Fragebogen wenigstens für alle Kammern verwenden. Das Hauptproblem bildete dabei die Abstimmung der Änderungswünsche des DIHT mit denen des ZDH. Das Resultat der ersten 44 Beispielsweise kann man die Kammern wegen der Zwangsmitgliedschaft nicht nach dem Organisationsgrad fragen; bei den Fragen über die Kontakte mit den Staatsorganen mußte der regional beschränkte Aktionsbereich der Kammern, der Landesorganisationen der BDA und des DGB und auch der Wirtschaftsverbände berücksichtigt werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Die Veränderungen des Fragebogens 35 Verhandlung mit dem ZDH bestand in relativ unwesentlichen Veränderungen, die sich auf die Formulierung und die Reihenfolge der Fragen bezogen. Darauf folgte die Besprechung beim DIHT, in der wir an Hand der schriftlich ausgearbeiteten Anregungen des DIHT eine Reihe von Änderungen diskutierten, die größtenteils zwar auch die Formulierung von Fragen oder einzelne Antwortmöglichkeiten, zum Teil aber auch die Struktur der Fragen betrafen. Für die Frage über die Einstellung zur Sozialen Marktwirtschaft (S. 229, Nr. 43; S. 264, Nr. 43) hatte der DIHT folgende Änderungswünsche: "Die Antwortmöglichkeiten ,Anerkennung des Leitbildes; es sollte noch besser verwirklicht werden' und ,Anerkennung des Leitbildes; es wird zur Zeit aber zu stark durchgesetzt' lassen sich je nach dem Ausgangspunkt der Befragten vertauschen, weil das einheitliche Leitbild als Voraussetzung keineswegs von allen einheitlich interpretiert wird. Man kann beispielsweise in einer forcierten Sozialgesetzgebung eine bessere Verwirklichung des Leitbildes sehen, aber auch eine zu starke Durchsetzung. Die Fragen sind deshalb in dieser Form verfehlt, Die Frage zu Wettbewerb und Kartellgesetzgebung sollte getrennt werden, so wie schon das Problem der vertikalen Preisbindung gesondert ausgewiesen wird. Insbesondere muß die Problematik marktbeherrschender Unternehmen und damit die Konzentration als Sonderpunkt erwähnt werden."45 Bei der Formulierung der Frage zur Sozialen Marktwirtschaft war uns klar, daß wir die Einstellungen der Verbände zur Sozialen Marktwirtschaft nicht allein durch die Vorgabe eines als Skala aufzufassenden Antwortkatalogs erfragen konnten, da nicht feststeht, was vom Befragten unter Sozialer Marktwirtschaft verstanden wird; der hinreichend genaue Inhalt dieses Begriffs oder dieser Konzeption kann in einer kurzen Frageformulierung nicht übermittelt werden, ganz abgesehen davon, daß dieser Inhalt in einigen Punkten noch nicht einmal vollkommen geklärt oder im Wandel begriffen ist 46• Es lag daher nahe, die Einstufung der Verbände in der Einstellungsskala von diesen selbst deuten zu lassen. Zu diesem Zweck war die Einstellungsskala als Katalog der wichtigsten Prinzipien und Ziele bzw, Probleme der Sozialen Marktwirtschaft beigefügt. Auf Grund unseres Hinweises, daß die Einstellungsskala und der Katalog der Einzelpunkte in dieser Weise zusammengehören, war der DIHT mit der Struktur der Frage einverstanden; die Änderungswünsche 45 Schriftlich ausgearbeitete Bemerkungen des DIHT zum Kammerfragebogen vom 23. Oktober 1962, S. 4. 46 Es ist daher unerheblich, ob man bei der Formulierung der Einstellungsskala nur das Schlagwort "Soziale Marktwirtschaft" verwendet, einen Unterschied zwischen Leitbilder und Verwirklichung macht oder auf das Leitbild der Neoliberalen oder der Bundesregierung hinweist; die Unklarheiten werden nicht beseitigt. Unsere Unterscheidung zwischen Leitbild und Verwirklichung hatte lediglich den Zweck, eine weitergehende Differenzierung der Einstellungen zu erreichen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
36 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände des DIHT hinsichtlich des Katalogs der Einzelpunkte konnten berücksichtigt werden, da sie den wesentlichen Gehalt der Frage nicht berührten. Einen ebenfalls grundsätzlichen Einwand machte der DIHT zur Frage über das Gemeinwohl (S. 196, Nr. 20; S. 246, Nr. 20): "Der Gegensatz zwischen den Mitgliederinteressen im engeren Sinne und der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik ist abwegig. Die Kammern nehmen laufend zur staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik Stellung, wobei sie sich: allerdings nicht immer für die gerade von der Bundesregierung verfolgten Ziele einsetzen. Die Antwortmöglichkeit c: ,Kein (wesentlicher) Unterschied zwischen Mitgliederinteressen und Erfordernissen staatlicher Wirtschaftspolitik' enthält die Prämisse, daß die jeweilige staatliche Wirtschaftspolitik auch jeweils die richtige Wirtschaftspolitik ist. Erst auf dieser Grundlage kann sich überhaupt die Frage nach dem Unterschied zwischen Mitgliederinteressen und den (objektiv notwendigen) Erfordernissen staatlicher Wirtschaftspolitik ergeben. Die Gesamtfrage muß umfonnuliert werden, um diesen Wertungsgesichtspunkt zu eliminieren und es ganz klar auf die Unterstützung der derzeitigen Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung abzustellen. Außerdem muß eine doppelte Antwortmöglichkeit vorgesehen werden, nämlich für diese Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung oder dagegen."47 Mit dieser Stellungnahme schreibt der DIHT den Industrieund Handelskammern die Fähigkeiten zu, sich nicht nur für die derzeitige Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, sondern auch für eine richtige Wirtschaftspolitik einsetzen zu können, wenn die derzeitige Wirtschaftspolitik als falsch erkannt wird. Dagegen ist der Einwand der Gemeinwohlideologie möglich, wie er sehr oft gegen die Fachverbände erhoben wird. Allerdings muß man im Vergleich zu Fachverbänden beachten, daß die Industrieund Handelskammern nicht spezielle Brancheninteressen, sondern infolge der Zusammenfassung aller Branchen der Industrie und des Handels schon sehr allgemeine Interessen vertreten, die sich tendenziell durchaus schon dem Gesamtinteresse der Volkswirtschaft nähern bzw. schon eher mit ihm identisch sein können. Da man die Stellungnahme des DIHT also nicht einfach als Gemeinwohlideologie zurückweisen konnte, gingen wir auf seinen Änderungsvorschlag ein; einerseits war dadurch zwar die Vergleichbarkeit der Antworten von Kammern und Verbänden aufgehoben, andererseits versprach aber die neue Struktur der Frage sehr aufschlußreiche Ergebnisse. Da wir für alle Kammern einen einheitlichen Fragebogen verwenden wollten und da hinsichtlich der Frage über das Gemeinwohl bei den Handwerkskammern ähnliche Verhältnisse wie bei den Industrieund Handelskammern vorliegen, übernahmen wir die vom DIHT angeregte 47 Schriftlich ausgearbeitete Bemerkungen des DIHT zum Kammerfragebogen vom 23. Oktober 1962, S. 4. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Die Veränderungen des Fragebogens 37 Änderung zu dieser Frage auch für die Handwerkskammern. Außerdem fügten wir im Fragebogen für die Handwerkskammern und für die Handwerksfachverbände neben einigen zusätzlichen Antwortmöglichkeiten bei verschiedenen Fragen auch eine eigene Frage über die Kreishandwerkerschaften ein (S. 231, Nr. 46; S. 266, Nr. 46), um über diese Besonderheit im Bereich der Handwerksorganisation Informationen zu erlangen. Wir nahmen auf Grund der bisherigen Besprechungen an, daß der ZDH mit diesen Änderungen einverstanden ist, und bemühten uns deshalb nicht um eine besondere Besprechung dieser Änderungen; auch die Abwicklung der Befragung sollte nicht verzögert werden. Unerwarteterweise war man beim ZDH mit den erwähnten Änderungen nicht einverstanden; eine Stellungnahme für oder vor allem gegen die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung sei hochpolitisch; außerdem wäre die organisatorische Stellung der Kreishandwerkerschaften in unseren Frageformulierungen nicht richtig erfaßt. Der ZDH teilte seine Einwände gegen unsere Änderungen nicht nur uns, sondern gleichzeitig allen Handwerkskammern und Handwerksfachverbänden mit, was zu einer häufigen Nichtbeantwortung unseres Fragebogens führen konnte. Wir mußten daher die Änderungen doch noch mit dem ZDH besprechen; auch das Ergebnis dieser Besprechung teilte der ZDH den Handwerkskammern und Handwerksfachverbänden mit, wobei er zu den einzelnen Fragen folgende Hinweise gab: ,,1. Zu Frage 20: Während wir der Formulierung dieser Frage in dem Fragebogen für Verbände seinerzeit zugestimmt hatten, war die Frage für die Handwerkskammern nachträglich so umformuliert worden, daß ihr Sinn nach unserer Auffassung mißverständlich wurde. Wir haben jetzt geklärt, daß als Antwort nicht ein wirtschaftsund soziaZpolitisches ,Bekenntnis' für oder gegen die Bundesregierung erwartet wird, wie der Wortlaut der Frage vermuten lassen könnte, sondern lediglich die Aufzählung konkreter Vorhaben der Bundesregierung, die entweder durch die Handwerkskammern unterstützt werden oder gegen die Einwendungen geltend gemacht werden mußten. Für das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut kommt es darauf an, aus dem Befragungsergebnis zwei Gesichtspunkte herauslesen zu können. Dabei handelt es sich einmal um die Intensität des Einsatzes auf wirtschaftsund sozialpolitischem Gebiet, zum anderen um die Richtung dieses Einsatzes. Unter diesen Voraussetzungen ist u. E. gegen eine Beantwortung durch die Handwerkskammern und Fachverbände nicht mehr einzuwenden. 2. Zu den Fragen NT. 27, 28 und 32 im Fragebogen für die Handwerkskammern In der mit uns abgestimmten Formulierung dieser Frage waren die Kreishandwerkerschaften noch nicht erwähnt. Die nachträgliche Änderung ließ erkennen, daß von einer unzutreffenden Beurteilung des Organisationsverhältnisses von Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften ausgegangen wurde. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut hat nunmehr klargestellt, daß die Antworten der Handwerkskammern keinesfalls solche OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
38 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Tätigkeiten von Kreishandwerkerschaften einschließen sollen, welche die Kreishandwerkerschaften in eigener Entschließung ausgeübt haben. Eine Berücksichtigung der Kontakte, welche die Kreishandwerkerschaften mit den Landesministerien bzw. Gemeindeverwaltungen sowie Landtagsund Gemeinderatsausschüssen gehabt haben, soll bei der Beantwortung nur erfolgen, wenn eine Kreishandwerkerschaft ausnahmsweise auf Wunsch einer Handwerkskammer für diese Handwerkskammer in deren Namen und an deren Stelle tätig geworden ist. Gegen eine Beantwortung der Fragen Nr. 27,28 und 32 in diesem Sinne, bei dem es also ausschließlich auf Tätigkeiten der Handwerkskammer oder durch Kreishandwerkerschaften im Namen der Handwerkskammer ankommt, haben wir nichts mehr einzuwenden. 3. Zu Frage 46: Bei dieser ohne Abstimmung mit uns in den Fragebogen aufgenommenen Frage sind wir nach wie vor der Meinung, daß sie rein organisationsinterne Verhältnisse betrifft und für das mit der Verbandsenquete angestrebte Ziel unnötig ist. Da die Möglichkeit des Vergleichs der Befragungsergebnisse aller Wirtschaftsbereiche bzw. Kammerorganisationen durch die Nichtbeantwortung dieser nur das Handwerk betreffenden Frage nicht gefährdet wird, schadet es nichts, wenn von einer Beantwortung abgesehen wird."48 5. Abänderungen und Ergänzungen im Fragebogen tür die Arbeitgeberverbände Die Abänderungen im Fragebogen für die Arbeitgeberverbände betrafen vorwiegend Verbesserungen und Anpassungen von Formulierungen, wodurch mögliche Mißverständnisse ausgeschlossen werden sollten. Statt der Frage über die Gegenverbände (S. 202, Nr. 23), welche für die Arbeitgeberverbände zu allgemein formuliert ist, um neue Ergebnisse zu liefern, wurden einige spezielle Fragen über die tarifpolitischen Auseinandersetzungen in den Fragebogen aufgenommen (S.287, Nr. 23 ff.). In den Gesprächen mit den Vertretern der BDA diskutierten wir ausführlich die beiden Fragen, zu denen schon der DIHT grundsätzliche Änderungsvorschläge vorgebracht hatte. Folgender Einwand wurde über die Frage zum Gemeinwohl geltend gemacht (S.196, Nr. 20; S. 284, Nr. 20). "Es ist zu befürchten, daß die Fragestellung zu verzerrten Ergebnissen führt, da die Auffassungen und subjektiven Wertungen über das, was über den engeren Bereich der Mitgliederinteressen hinausgeht, wie auch über Begriff und Inhalt einer allgemeinen Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik stark auseinandergehen. Im übrigen ist zweifelhaft, ob es sinnvoll ist, hier speziell auf eine staatliche Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik abzustellen, zweifelhaft deshalb, weil die staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik gar nicht ohne weiteres erfaßbar und definierbar ist (was ist staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik?), ferner, weil die staatliche Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik nicht die einzig mögliche, keinesfalls immer die im allgemeinen Interesse beste ist, 48 Schreiben des ZDH an die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern und Zentralfachverbände des Handwerks vom 23. Januar 1963, S. 2 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Die Veränderungen des Fragebogens 39 namentlich, wenn man an die ,Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik' denkt, die vor irgendwelchen Wahlen betrieben wird. Die Frage müßte daher, wenn überhaupt, nicht auf die staatliche, sondern auf eine allgemeine Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik abgestellt sein. Das, was die Enquete herausfinden will, ließe sich wahrscheinlich besser feststellen, wenn man einfach die Frage stellte: ,Wozu haben Sie in der letzten Zeit Stellungnahmen abgegeben? Haben Sie Stellungnahmen auch zu allgemeinen Fragen abgegeben, wenn ja, zu welchen Fragen?'."'9 Die Formulierung der Frage über die Soziale Marktwirtschaft (S. 229, Nr. 43; S. 309, Nr. 51) lehnte die BDA mit folgender Begründung ab: "Die Frage erscheint unklar und gibt zu manchen Zweifeln Anlaß. Was ist Soziale Marktwirtschaft? Bei dem Versuch einer Konkretisierung der Antworten scheint vieles durcheinander zu laufen. Es wird vorgeschlagen, die Frage völlig offenzulassen und keinerlei Hinweise auf die Antworten zu geben. u50 Mit dem Hinweis auf die Bedeutung der Vergleichbarkeit mit den anderen Fragebogen konnten wir letzten Endes erreichen, daß die beiden Fragen auch für die Arbeitgeberverbände beibehalten werden konnten, während die Bedenken der BDA bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt wurden. 6. Der reduzierte Fragebogen für die Gewerkschaften Wegen des DGB-Kongresses im Oktober 1962 und der dadurch bedingten Umorganisation im DGB kam eine endgültige Verhandlung mit dem DGB über den Fragebogen der Gewerkschaften im Januar 1963, erst fünf Monate nach unserer ersten Kontaktaufnahme, zustande. Da wir nach dieser Verzögerung an einer schnellen Abwicklung der Befragung interessiert waren, mußten wir die Änderungsvorschläge des DGB weitgehend akzeptieren, um eine noch größere Verzögerung zu vermeiden, die bei wiederholten Verhandlungen entstanden wäre. Einige Formulierungen mußten den Verhältnissen bei den Gewerkschaften angepaßt werden; die Frage über die Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung der Mitglieder (S. 195, Nr.16) entfiel bei den Gewerkschaften. Einige der offenen Fragen (S.188, Nr. 8; S. 194, Nr. 15; S. 200, Nr. 21; S. 287, Nr.23) wurden vom DGB gestrichen, weil sie nach Ansicht des DGB nicht beantwortet werden könnten oder weil die Beantwortung bereits in den Publikationen der Gewerkschaften enthalten sei. Wie der DIHT und die BDA kritisierte auch der DGB die Frage über die Soziale Marktwirtschaft. Wir mußten 49 Schriftlicher Vermerk der BDA über interne Besprechungen des Frag~ bogens vom 29.130. Oktober 1962, S. 2 f. 50 Schriftlicher Vermerk der BDA über interne Besprechungen des Fragebogens vom 29./30. Oktober 1962, S. 5. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
40 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände uns mit der Streichung des Begriffs "Soziale Marktwirtschaft" und der Einstellungsskala abfinden und konnten lediglich den Katalog der Einzelpunkte erweitern (S. 229, Nr. 43; S. 345, Nr.46); die Vergleichsmöglichkeiten mit den anderen Verbandsgruppen ging dadurch für diese Frage verloren. v. Die Repräsentanz der Ergebnisse 1. Die Antwortquoten Da die von uns befragten Verbände sich auf zum Teil sehr unterschiedliche Verbandstypen verteilen, müssen bei einer Quantifizierung der Ergebnisse für die einzelnen Verbandstypen Gruppen gebildet werden, um die Abhängigkeit der für alle Verbände errechneten Ergebnisse von den typologischen Unterschieden nachprüfen zu können. Bei der Beurteilung der Repräsentanz der Ergebnisse mit Hilfe der Antwortquoten muß man daher von den einzelnen Verbandstypen ausgehen. Wichtiger als die Antwortquote für alle Verbände zusammen sind bei dieser Beurteilung der Repräsentanz der Ergebnisse die Höhe der einzelnen Antwortquoten und die Unterschiede zwischen den Antwortquoten. Ist beispielsweise die Antwortquote für eine der Verbandsgruppen extrem niedrig, so wirkt sich dies nicht nur für diese Verbandsgruppe aus, sondern auch für jede Zusammenfassung von Ergebnissen verschiedener Gruppen, in der die Verbandsgruppe mit der niedrigen Antwortquote enthalten ist. Wir hatten versucht, Kriterien für die wirtschaftspolitische Bedeutung der Verbände zu erarbeiten und mit Hilfe dieser Kriterien die Verbände für die Befragung ausgewählt. Jede Verbandsgruppe ist somit repräsentativ, d. h. mit der Zahl der in ihrem Bereich wirtschaftspolitisch bedeutsamen Verbände vertreten. Soweit nun die Antwortquoten verschieden ausfallen, sind auch die Verbandsgruppen mit verschiedener Repräsentanz vertreten. Bei einer Zusammenfassung von Verbandsgruppen müßten daher zum Ausgleich verschiedener Antwortquoten die Ergebnisse der Verbandsgruppen mit den niedrigen Antwortquoten mit einem größeren Gewicht versehen werden; dies ist aber nicht möglich, weil gerade bei den Verbandsgruppen mit niedrigen Antwortquoten die Ergebnisse am stärksten von den bei einer hundertprozentigen Beantwortung zu erwartenden Ergebnissen abweichen können und diese möglichen Fehler bei einer stärkeren Berücksichtigung der Ergebnisse wesentlich vergrößert würden. Unterschiedliche Antwortquoten für die einzelnen Verbandsgruppen müssen aber die repräsentative Vertretung dieser Verbandsgruppen nicht unbedingt verschlechtern. Wenn nämlich vorwiegend diejenigen VerOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
V. Die Repräsentanz der Ergebnisse 41 bände nicht geantwortet haben, welche für die Wirtschaftspolitik im Vergleich zu den übrigen befragten Verbänden weniger bedeutsam sind, würde die repräsentative Vertretung einzelner Verbandsgruppen durch unterschiedliche Antwortquoten sogar noch verbessert. Auch eine niedrige Gesamtquote, d. h. eine niedrige Antwortquote für alle Verbände zusammen bzw. ein niedriger gewogener Durchschnitt der einzelnen Antwortquoten würde die Repräsentanz der Ergebnisse nicht wesentlich beein trächtigen. Wir haben die Antwortquoten einmal unter Berücksichtigung aller möglichen Verbandstypen sehr weitgehend, zum anderen entsprechend der Gruppenbildung für die quantitative Auswertung weniger weitgehend aufgegliedert (vgl. Tabelle 3 und 4 auf den folgenden Seiten). In drei Fällen einigten sich jeweils die Verbände einer ganzen Gruppe, den Fragebogen nicht zu beantworten; bei diesen Gruppen erreichte daher die Antwortquote nur einen sehr niedrigen Wert auf Grund der Beantwortungen von Außenseitern, die sich nicht an den Beschluß hielten 51 • So ergibt sich die deutlichste Abweichung nach unten, d. h. die niedrigste Antwortquote für die größte Gruppe bei den Industrieund Handelskammern. Die anderen zwei Fälle betreffen die papiererzeugende und die Papier und Pappe verarbeitende Industrie 52• Nimmt man diese Gruppen aus der Zusammenfassung heraus, so erhöht sich die Gesamtquote von 53 % auf 61 Ufo. Dieser bereinigte Wert ist sowohl für die durchschnittliche Höhe der einzelnen Antwortquote als auch für die Beurteilung der Abweichungen aussagefähiger. Geht man von 61 % aus und berücksichtigt die Verbands gruppen, von denen wenigstens zehn Verbände befragt wurden und deren Antwortquote wenigstens 10 % vom Durchschnitt abweicht, so ergeben sich diejenigen Verbandsgruppen, deren Antwortquoten besonderer Beachtung bedürfen (vgl. Tabelle 5 auf Seite 44). Je größer eine Verbandsgruppe ist, desto mehr wirkt sich eine Abweichung der Antwortquote bei der Zusammenfassung von Ergebnissen verschiedener Verbandsgruppen aus. Um die Bedeutung der Abweichungen einzelner Antwortquoten für solche Zusammenfassungen beurteilen zu können, haben wir die zahlenmäßige Größe der einzelnen Verbandsgruppen in einem Index berücksichtigt, der als Produkt aus der Zahl der befragten Verbände einer Gruppe und der Höhe der Abweichung der Antwortquote errechnet wurde. Die Ergebnisse von Verbandsgruppen mit positiven Indexwerten sind einerseits für die betreffende Gruppe besonders aussagefähig, werden andererseits aber bei Zusammenfassungen zu stark berücksichtigt. Dadurch entsteht allerdings nur dann ein 51 Vgl. dazu den Abschnitt "Die Gründe für die Zusammenarbeit mit den Spi tzen verbänden". 52 Beide sind in Tabelle 3 in der Gruppe "Papierindustrie" zusammengefaßt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
42 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Tabelle3 Die Antwortquoten bei den einzelnen Verbandsgruppen (I) Verbandstyp und Wirtschaftsbereich: Wirtschaftsverbände ... Industrie ............. . Handwerk ............ . Großhandel ........... . Einzelhandel .......... . Vertreter und Makler .. Banken ............... . Versicherungen ....... . Verkehr .............. . Fremdenverkehr ...... . Sonstige Gewerbe ..... . Landwirtschaft ........ . Freie Berufe ......... . Genossenschaften ..... . Kommunale Verbände .. Kriegsgeschädigte und Vertriebene ......... . Allgemeine Interessen .. Kammern .............. I Industrie und Handel .. Handwerk ............. Landwirtschaft ........ Freie Berufe .......... . Bundesfachverbände Mitglieds-I Sonstige verbände I Verbände B A Qa) B A Q 153110 70 1127 81 641 39 34 87 35 19 54 43 31 72 33 21 64 8 5 63 4 1 25 7 2 39 7 4 57 6 2 33 8 6 75 11 8 73 5 3 60 5 2 40 19 15 79 3 1 33 25 16 64 4 4100 5 4 80 8 6 75 10 7 70 5 2 40 Regionale Verbände überI Insgesamt fachlich I Fachlich BAQ BAQ BA Q 40 20 50 1 18 15 831343226 66 11 13 16 81 45 13 8 73 5 38 11 8 73 7 7 100 7 43 43 35 81 35 19 54 61 41 67 64 38 59 6 2 33 8 6 75 11 8 73 5 3 60 5 2 40 26 22 90 27 13 48 25 16 64 4 4 100 5 4 80 8 6 75 10 7 70 . 1144 42 29 9 11 81 9 11 25 56 45 25 56 6 46 13 6 46 . 5 2 40 Arbeitgeberverbände .. I 41 23 561 3 2 671 14 11 79188 36 41 1146 72 49 Bauindustrie ........... 1 14 8 57 15 8 53 Bekleidungsindustrie '" 1 14 4 29 15 4 27 Bergbau ............... 5 5 100 5 3 60 10 8 80 Chemische Industrie .... 1 1 100 11 7 64 12 8 67 Metallindustrie ........ 1 1 100 1 1 100 5 4 80 7 6 86 Nahrung und Genußmittel ......... 1 6 3 50 7 3 43 Papierindustrie ........ 2 2 100 16 2 13 18 4 22 Textilindustrie ......... 1 1 100 8 3 38 9 4 44 Sonstige Industrien .... 16 6 38 9 2 22 25 8 32 Sonstige Gewerbe ...... 12 7 58 2 I 50 14 8 57 Gewerkschaften ........ I 16 8 50 1 7 4 57 1 9 3 331 . 1 32 15 47 Insgesamt ......... o. o. /215141 661 142 89 631202 74 371106 51 481665355 53 a) B = Zahl der Befragten; A = Zahl der Beantwortungen; Q = Antwortquoten in 'I •. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
v. Die Repräsentanz der Ergebnisse 43 Tabelle 4 Die Antwortquoten bei den einzelnen Verbandsgruppen (11) Fachliche Mitgliedsverbände des BDI (Leitstudie) ..................... . Wirtschaftsverbände .............. . Fachliche Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels ....... . Fachliche Mitgliedsverbände der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels ................... . Fachliche Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ..................... . Bundesfachverbände der freien Berufe .......................... . Bundesfachverbände des "öffentlichen Sektors" ................. . Landesverbände des Großhandels, des Einzelhandels und der Landwirtschaft ....................... . Bundesfachverbände der sonstigen Bereiche ........................ . Kammern ......................... . Handwerkskammern .............. . Industrieund Handelskammern ... . Landwirtschaftskammern ......... . Arbeitgeberverbände Bundesfachverbände überfachliche Landesverbände ..... . Landesfachverbände .............. . Gewerkschaften ................... . DGB-Gewerkschaften ............. . DGB-Landesbezirke ............... . Sonstige Bereiche ................. . Nicht quantitativ ausgewertete Beantwortungen ................ . Insgesamt ........................ . Zahl der Befragten 39 280 43 33 35 25 26 32 86 139 45 81 13 146 44 14 88 32 16 9 7 29 665 Zahl der Beantwortungen 31 177 31 21 19 16 18 16 56 40 25 9 6 72 25 11 36 15 8 3 4 20 355 Antwortquote in vH 79 63 72 64 54 64 69 50 65 29 56 11 46 49 57 79 41 47 50 33 57 69 53 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
50 1. Kapitel: Die Befragung der Verbände Einschränkungen der Repräsentanz der Ergebnisse müssen nur für zwei Verbandsgruppen gemacht werden. Die Industrieund Handelskammern sind wegen ihrer extrem niedrigen Antwortquote von 11 0/0 zu wenig vertreten, die Gewerkschaften wegen der Beschränkungen bei der Auswahl, zu denen auch noch eine etwas niedrige Antwortquote hinzukommt, ebenfalls. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Zweites Kapitel Die Interessen und die Aufgaben der Verbände I. Das Selbst bild von den Interessen und den Aufgaben Eine Untersuchung der Verbandsinteressen ist besonders deshalb wichtig, weil damit ein Beitrag zur Problematik der vorhandenen oder fehlenden übereinstimmung der Verbandsinteressen mit dem Gemeinwohl geleistet werden kann. Der schwer faßbare Begriff des Gemeinwohls muß dabei weitgehend durch einzelne wirtschaftspolitische Ziele und Prinzipien der Wirtschaftsordnung ersetzt werden. Zusammen mit den Interessen sind die Aufgaben der Verbände zu untersuchen. Dies geschieht nicht etwa nur, um eine Analogie zu den Zielen und Mitteln der Wirtschaftspolitik herzustellen; die Untersuchung der Verbandsaufgaben dient vielmehr vor allem der Erkenntnis der Verbandsinteressen, die selbst in den meisten Fällen nicht oder nicht hinreichend genau festgelegt sind. Das Grundsatzprogramm des DGB bildet hier eine Ausnahme; Programme mit konkret formulierten Zielen, an denen die Verbandsinteressen abgelesen werden können, sind besonders bei Fachverbänden eine Seltenheit. Die in den Satzungen enthaltenen Ziele stellen oft nur Leerformeln dar. Es müßte also gerade durch eine Befragung möglich sein, ausreichende Informationen über die Verbandsinteressen mit Hilfe von mehr oder weniger direkten Fragen über diese Interessen und durch Fragen über die Aufgaben der Verbände zu beschaffen. Bei solchen Fragen, die auf die Interessen und Aufgaben der Verbände und möglicherweise noch auf die übereinstimmung der Verbandsinteressen mit dem Gemeinwohl abzielen, besteht jedoch die Gefahr, daß die Antworten der Verbände sehr stark von ihrem Selbstbild gefärbt sind. Man kann sogar annehmen, daß in Antworten auf direkte Fragen nach der übereinstimmung von Verbandsinteressen und Gemeinwohl nur das Selbstbild zum Ausdruck kommt. Das Selbstbild der Verbände ist also bei der Untersuchung der Verbandsinteressen kritisch zu interpretieren. Um eine Grundlage für die kritische Interpretation des Selbstbildes der Verbände von ihrem Einsatz für das Gemeinwohl zu gewinnen, werden wir zunächst die Verbandsinteressen als solche untersuchen; relativ leicht lassen sich die in Programmen und Zielen langfristig fixier4· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
52 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände ten Verbandsinteressen erkennen, während die nicht fixierten Interessen dm'ch mehr oder weniger direkte Fragen, vor allem durch die Frage nach dem Aufgabenbereich, erschlossen werden können. 11. Die langfristige Fixierung der Verbandsinteressen in Programmen 1. Das Grundsatzprogramm des DGB Im Grundsatzprogramm des DGB von 1948 und im Aktionsprogramm des DGB von 1955 sind mehr oder weniger umfassende, aber auf jeden Fall konkrete Ziele formuliert. Mit seinem Grundsatzprogramm schwebte dem DGB vor: "eine Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien, der Banken und der Versicherungen, eine demokratisch kontrollierte Planwirtschaft und eine betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung in allen Zweigen der Wirtschaft und der Verwaltung"1. In seinem Aktionsprogramm forderte der DGB kürzere Arbeitszeit, höhere Löhne und Gehälter, größere soziale Sicherheit, gesicherte Mitbestimmung und verbesserten Arbeitsschutz 2• Während in den Zielen des Grundsatzprogramms das Interesse an der Ausdehnung und Steigerung der Verbandsmacht deutlich sichtbar wird, geht es dem DGB in seinem Aktionsprogramm vorwiegend um die Maximierung des Einkommensanteils und um die Existenzsicherung. Man muß allerdings die Frage aufwerfen, ob in diesen Zielen die wirklichen Interessen des DGB und der Gewerkschaften zum Ausdruck kommen, d. h., ob die Verwirklichung dieser Ziele oder irgendwelcher anderer Ziele mit den größten Bemühungen angestrebt wird, denn - und das gilt vor allem für das Grundsatzprogramm von i948 - "das Programm ist kein ,papierener Papst'. Häufig trifft man auf das Mißverständnis, das Programm mit einer Gesetzgebung gleichzusetzen. Die Fragp, ob das Programm in Kraft ist oder nicht, kann man daher auch nicht wie beispielsweise bei einem Gesetz mit ja oder nein beantworten. Das Programm legt nur die große Richtung fest, innerhalb derer es sich der Entwicklung entsprechend wandeln muß"3. Solche Wandlungen sind die Ergänzung des Grundsatzprogramms durch ein Aktionsprogramm und die jetzige Änderung des Grundsatzprogramms. Eine Rangfolge der Interessen entsteht durch die Unterscheidung von Nahund Fernzielen. Die Forderungen des Grundsatzprogramms von 1949 waren zunächst Nahziele, weil der DGB an ihre schnelle Verwirk1 Otto Brenner: Referat Aktionsprogramm des DGB, in: Protokoll des 4. ordentlichen Bundeskongresses des DGB im Hamburg vom 1. bis 6. Oktober 1956, S. 347. 2 DGB: Geschäftsbericht 1954-1955, S. 74 ff. a Protokoll unseres Gesprächs mit Vertretern des DGB vom 15. Juni 1961, 5.6. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
11. Die langfristige Fixierung der Verbandsinteressen in Programmen 53 lichung glaubte; erst als sich herausstellte, daß diese Forderungen wegen der erfolgreichen Entwicklung der Marktwirtschaft auf kürzere Zeit hin nicht durchzusetzen sind, wurden sie zu Fernzielen; die Stelle der Nahziele nehmen jetzt die Forderungen des Aktionsprogrammes ein 4• Inwieweit bestimmen die Forderungen des Grundsatzprogrammes als Fernziele die Tätigkeit der Gewerkschaften und inwieweit sind sie daher als Interessen der Gewerkschaft anzusehen? Beim DGB unterscheidet man zwischen ,,1. Aufgaben aus Tagesereignissen, z. B. die Konzentrationsaktion bei Mannesmann, die eine Reihe Aktivitäten auslöste, und 2. Tätigkeiten und Aufgaben aus grundsätzlicher programmatischer Haltung. Beide können kollidieren. Langfristig verfolgen die Gewerkschaften eine gewisse Lenkung der Wirtschaft durch die leichte Hand; in ihrer praktischen Wirtschaftspolitik taten sie aber alles zur Unterstützung der Marktwirtschaft; sie waren fellow-travellers für das Kartellgesetz. Dann gibt es aber auch wieder kurzfristige Ereignisse wie die Kohlenkrise, die die Gewerkschaften zwingen, gegen den Wettbewerb Stellung zu nehmen. Hierin kann man wieder ein Durchbrechen eines langfristigen Zieles sehen"5. Ob die Forderungen des Grundsatzprogrammes von 1949 heute noch gültig sind, "ist eine sehr schwierige Frage. Es gibt hier eine Meinungsverschiedenheit in den Gewerkschaften, die nicht so sehr die Punkte selbst, sondern deren Charakter betrifft; sind diese Punkte als Ziele oder als Instrumente, z. B. für die Vollbeschäftigung anzusehen? Bis zur Stunde gibt es dazu keine eindeutige Stellungnahme und es ist fraglich, ob es eine solche in Zukunft geben wird"6. Die folgende Stellungnahme der IG Metall zu dieser Frage zeigt, daß einerseits das vorrangige Interesse der Gewerkschaft in der Lohnerhöhung, also in der Maximierung des Einkommensanteils besteht, daß aber andererseits das Interesse an der Neuordnung der Wirtschaft, von der sich die Gewerkschaften einen Machtzuwachs versprechen, immer noch bestehen bleibt: "Die drei Forderungen des Grundsatzprogramms werden noch vertreten. Auch im Wirtschaftsministerium gibt es einige Leute, die etwas für eine Planung sind; ein Beispiel hierfür ist die Forderung nach aktiver Konjunkturpolitik. Hier treffen also, abseits von der Ideologie, zum Teil die Meinung der Regierung und die der Gewerkschaften zusammen. Die Forderungen des Grundsatzprogrammes haben mehr theoretischen Charakter und bilden einen ausgesprochenen Gegensatz zur Meinung der 4 Vgl. Otto Brenner: Referat Aktionsprogramm des DGB, a.a.O., 8. 346 ff. S Protokoll unseres Gesprächs mit Vertretern des DGB vom 15. Juni 1961, 8.2. 6 Protokoll unseres Gesprächs mit Vertretern des DGB vom 15. Juni 1961, 8.4. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
54 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Regierung, zur öffentlichen Meinung und zur ökonomischen Theorie. Die Veränderung der Wirtschaftsordnung ist nicht sehr aktuell, da im Augenblick nicht an eine Durchsetzung gedacht werden kann. Durch die Entwicklung befinden sich die Gewerkschaften hinsichtlich des Grundsatzprogranuns in der Defensive. Schon 1945 waren die Aussichten auf eine Neuordnung gering, denn die Vorstellungen der Besatzungsmächte, die auch einen Gegensatz zu gewerkschaftlichen Ansichten darstellen, hatten entscheidenden Einfluß. Zwar war der weitere Gang der Entwicklung nicht gerade vorgezeichnet, aber durch die Festigung der kapitalistischen Struktur trat die Frage der Neuordnung vollkommen in den Hintergrund. So verschob sich das Interesse mehr auf das Gebiet der Lohnpolitik und die Regelung der Arbeitsbedingungen. Schließlich ist es auch gleichgültig, ob die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung oder eine Gewinnbeteiligung durchsetzt: sie bekommt, was ihr zugestanden wird; eine Durchsetzung weiterer Forderungen wäre nur bei einer Änderung der Wirtschafts struktur möglich. Die IG Metall ist der Auffassung, daß das Grundsatzprogramm im wesentlichen beibehalten werden muß; die Möglichkeit zur Durchsetzung dieser Auffassung beimDGB-Kongreß läßt sich nach denMitgliederzahlen ausrechnen."7 Demgegenüber hält die IG Bau-Steine-Erden nicht in diesem Ausmaß am Grundsatzprogramm fest. Bei ihr sind "Sozialisierungsvorstellungen in den Hintergrund getreten; es besteht grundsätzlich die Auffassung, daß die Marktwirtschaft befriedigende Ergebnisse bringt, und so gibt es keine Probleme hinsichtlich der Wirtschaftsordnung ... In der Satzung war früher ein Passus, die Gewerkschaft erstrebt die Sozialisierung der Bauwirtschaft; diese Formulierung ist ungefähr 1957 herausgenommen worden"B. Haben somit die Forderungen des Grundsatzprogramms gegenüber den Interessen an der Maximierung des Einkommensanteils an Bedeutung verloren, so sind es doch gerade das Vorhandensein und die Aufrechterhaltung eines Grundsatzprogramms mit einer Reihe von Zielen, wodurch sich die Gewerkschaften von den übrigen Verbänden unterscheiden möchten und auch tatsächlich unterscheiden. Ein Vertreter des DGB "hat immer wieder argumentiert, daß der DGB und die Gewerkschaften unmöglich als Interessenverbände weder wie der BDI noch wie die BDA angesehen werden können, sondern aus der geschichtlichen Herkunft her ist immer noch ein missionarischer Aspekt vorhanden, wobei man sich nicht davon täuschen lassen darf, daß die Gewerkschaften heute nur noch vielfach als Interessenorganisation gelten. Jener Aspekt sucht nur neue Ausdrucksformen ... Immer besteht ein Unterschied zwischen Tagespolitik und weiterreichenden Zielen; nie geben sich die Gewerkschaften mit der Tagespolitik allein zufrieden ... Die BDA hat 7 Protokoll unseres Gesprächs mit Vertretern der IG Metall vom 18. Juli 1961, S. 1. 8 Protokoll unseres Gesprächs mit einem Vertreter der IG Bau-SteineErden vom 18. Juli 1961, S. 1 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
11. Die langfristige Fixierung der Verbandsinteressen in Programmen 55 nicht das Problem mit den Programmen; sie hat nur ein einfaches Ziel: Gewinnmaximierung" 9. 2. Die "Programme" der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft Die Aufstellung von Programmen oder gar von Grundsatzprogrammen hat bei den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft bei weitem nicht die Bedeutung wie beim DGB; selbst wenn von einem Spitzenverband ein Programm formuliert wird, ist es auf eine zeitlich begrenzte Situation, einen Teilbereich der Wirtschaft oder gar auf ein einzelnes Gesetzgebungsvorhaben beschränkt. Die Festlegung einer Reihe von Zielen kommt dabei nicht so klar zum Ausdruck wie in den Programmen des DGB. So ist beispielsweise das "Arbeitsprogramm des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels e. V. für die IV. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages" von vornherein zeitlich begrenzt und nach den einzelnen Bereichen der Wirtschaftspolitik aufgeteilt lO • Den Stellungnahmen zur Wirtschafts-, Agrar-, Finanz-, Wettbewerbs-, Verkehrsund Sozialpolitik ist nicht eine Reihe gemeinsamer Ziele vorangestellt bzw. sind diese Stellungnahmen im Text des Programmes nicht aus einer Reihe solcher Ziele abgeleitet. Trotzdem werden diese Stellungnahmen aus einer Reihe oder sogar aus einer Rangfolge von Interessen hervorgegangen sein, aber die Rangfolge der Interessen ist schwieriger zu erkennen, wenn die den Stellungnahmen zugrundeliegenden gemeinsamen Ziele nicht ausdrücklich genannt sind l1 . Im Bereich der Finanzpolitik fordert der Großhandel sechs Steueränderungen, in denen trotz der beigefügten gesamtwirtschaftlichen Argumente das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteil genau so deutlich wie in den Zielen des Aktionsprogrammes des DGB zum Ausdruck kommt. Die Stellungnahme zur Finanzpolitik ist aber nur eine von insgesamt acht; inwieweit die übrigen Forderungen wie beispielsweise diejenigen an die künftige Gestaltung des Wettbewerbs auch dem 9 Protokoll unseres Gesprächs mit Vertretern des DGB vom 15. Juni 1961, S. 5 f. 10 Im folgenden nach dem Arbeitsprogramm des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels e. V. für die IV. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, S. 3 ff. 11 Zu einem ähnlichen Ergebnis käme man bei der Analyse eines nicht veröffentlichten Programms des BDI, das zu Beginn der IV. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die "Schwerpunkte künftiger BDI-Arbeit" fixierte. Hier werden aber wenigstens in einer Präambel einige allgemeine Ziele vorangestellt: die "bewährten Grundsätze freier und sozialer Marktwirtschaft", nämlich Produktions steigerung, Bildung von breit gestreutem Eigentum und harmonische Gliederung von großer, mittlerer und kleiner Industrie, schließlich auch die Erhaltung der Geldwertstabilität und die Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums (BDI: Schwerpunkte künftiger BDI-Arbeit, S. 2). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
56 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Interesse der Maximierung des Einkommensanteils oder anderen Interessen dienen sollen, läßt sich aus dem Programm nicht mit Sicherheit ableiten. Eines der Anliegen des Großhandels für die erste Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist "die positive Förderung des Leistungswettbewerbes durch eine wesentlich erleichterte Aufstellung von Wettbewerbsregeln. Solche Verhaltensregeln dürfen nicht nur die bereits durch Gesetzgebung und Rechtsprechung festgelegten Grundsätze aufnehmen, sondern sollten darüber hinausgehend auch Richtlinien für lauteres Konkurrenzverhalten des Gewerbetreibenden des entsprechenden Wirtschaftsbereichs geben und Diskriminierungsverbote aufstellen dürfen"12. Aus einer solchen Regelung des Wettbewerbs kann man das Interesse an der Existenzsicherung ableiten, denn das Risiko für das einzelne Großhandelsunternehmen ist nicht mehr so groß, wenn es auf den Großhandel zugeschnittene Wettbewerbsregeln gibt, an die sich das einzelne Großhandelsunternehmen ohne große Schwierigkeiten halten kann und die es gleichzeitig vor Wettbewerbsmethoden von Unternehmen anderer Vertriebsformen schützen. Aus den Wettbewerbsregeln ist aber auch das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils ableitbar, wenn man davon ausgeht, daß der Großhandel gerade bei dem von ihm angestrebten Leistungswettbewerb sich eine beträchtliche Gewinnsteigerung verspricht. Man könnte sogar in in der Forderung nach Regeln für einen Leistungswettbewerb kein Gruppeninteresse des Großhandels, sondern den Einsatz für das Gemeinwohl, in diesem Fall für die Verbesserung des Wettbewerbs zugunsten der Verbraucher sehen. 3. Die Programme und Ziele der Fachverbände Die Möglichkeiten, die Verbandsinteressen aus Programmen abzuleiten, sind bei den Fachverbänden noch begrenzter als bei den Spitzenverbänden, denn Programme von Fachverbänden sind eine Seltenheit. Unter den im Rahmen der schriftlichen Befragung angeforderten Verbandspublikationen war nur ein einziges allgemeineres Programm, das Grundsatzprogramm des Deutschen Papierund Pappengroßhandels 13 . Das Interesse an der Existenzsicherung wird aus folgenden Feststellungen und Forderungen dieses Programms ersichtlich: "Ein leistungsfähiger Papiergroßhandel ist für eine umfassende, bedarfsgerechte Versorgung der Wirtschaft mit Papier und Pappe notwendig." 12 Arbeitsprogramm des Gesamtverbandes des Deutschen Großund Außenhandels e.V. für die IV. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, S.23. 13 Im folgenden nach Bundesverband des Deutschen Papiergroßhandels e.V.: Jahresbericht 1959, S. 15 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
11. Die langfristige Fixierung der Verbandsinteressen in Programmen 57 "Nur seine Absatzorganisation vermag den differenzierten Bedarf der Abnehmer größter und kleinster Liefermengen zugleich zu befriedigen. Deshalb ist, soweit dadurch der Funktionsbereich des Papiergroßhandels bemüht wird, ein Direktvertrieb der Fabriken mit einer sinnvollen Arbeitsteilung im Markt unvereinbar." "Der Papiergroßhandel wünscht den mittelständischen Charakter seiner Unternehmen zu bewahren." "Die Marktleistung des Papiergroßhandels ist unteilbar. Die Ausgliederung einzelner seiner Großhandelsfunktion ist damit grundsätzlich nicht vereinbar." Aus anderen Forderungen geht das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils hervor: "Der Papiergroßhandel sieht es als sein Recht an, Marktanteile zurückzugewinnen, die er durch Planund Kriegswirtschaft und durch kriegsbedingte Kapitalverluste eingebüßt hat." "Zur Förderung eines auf notengerechte Kalkulation beruhenden Wettbewerbs beansprucht der Papiergroßhandel einen angemessenen Funktionsrabatt." Daneben gibt es Teile des Programms wie die Bejahung eines fairen Leistungsund Preiswettbewerbs, aus denen sich die Interessen nicht eindeutig ableiten lassen. Die Satzungen der Verbände enthalten noch viel weniger Hinweise auf die Art der Interessen als die Programme. Als Ziel oder Zweck des Verbandes ist in der Satzung immer nur die Förderung und die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder genannt; eine nähere Beschreibung dieser Interessen fehlt; lediglich die Aufgaben, welche zur wirksamen Interessenvertretung durchgeführt werden müssen, werden in einigen Satzungen aufgezählt 14• Eine Ausnahme bilden die Satzungen der Gewerkschaften, in denen die Forderungen des Grundsatzprogrammes und des Aktionsprogramms des DGB zum Teil enthalten sind, so daß hier aus den Satzungen die Interessen in ähnlicher Weise abgeleitet werden können wie aus den Programmen. 4. Die nicht fixierten Verbandsinteressen Bei einer Untersuchung von Verbandsprogrammen lassen sich zwar das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils und das Interesse an der Existenzsicherung nachweisen; diese beiden Interessen bestehen aber nicht allein, sondern neben einer größeren Zahl anderer Interessen, und bei der Seltenheit der Verbandsprogramme ist es nicht 14 Bei einer Auszählung dieser Aufgaben käme man zu einem ähnlichen Ergebnis, wie es in den Antworten auf unsere Frage nach dem Aufgabenbereich bereits wesentlich vollständiger vorliegt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
58 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände möglich, über die Bedeutung der einzelnen Interessen quantitative Aussagen zu machen . . Bei dem Versuch, solche quantitativen Aussagen aus den Antworten im Fragebogen abzuleiten, sind zwei Probleme zu beachten. Einmal ist es oft schwer zu entscheiden, inwieweit einzelne Forderungen und Verhaltensweisen der Verbände einem bestimmten Interesse zuzurechnen sind. So resultiert beispielsweise die Forderung nach höheren Löhnen und Gehältern im Aktionsprogramm des DGB eindeutig aus dem Interesse an der Maximierung des Einkommenanteils, während die Forderung nach kürzerer Arbeitszeit auch unter Berücksichtigung des gleichzeitig geforderten vollen Lohnausgleichs nicht vollständig aus dem Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils zu erklären ist. Das zweite Problem für die empirische Untersuchung besteht in den polemischen Vorwürfen, die mit dem Interesse an der Maximierung des Einkommsanteils und zum Teil auch mit anderen Interessen verbunden sind, so daß die Antworten der Verbände auf direkte Fragen nach diesen Interessen oft nur eine Reaktion auf die damit verbundene Polemik darstellen. Auf direkte Fragen nach den Verbandsinteressen mußten wir daher verzichten; in den Fragen über die Organisierbarkeit der Interessen ließen sich aber einige Antwortmöglichkeiten einschieben, die indirekt zum Problem der Verbandsinteressen etwas aussagen. Wir gehen dabei von der Annahme aus, daß die mit einer größeren Polemik verbundenen Verbandsinteressen noch einigermaßen vollständig angegeben werden, wenn sie auf die Motive der Mitglieder für den Beitritt zum Verband projiziert werden können. Unter den Antwortmöglichkeiten auf die Frage nach den Beitrittsmotiven entsprechen zwei den bisher diskutierten Verbandsinteressen: Die "Chance höheren Lohns, Einkommens bzw. Gewinns" wurde von 12 %, der "Schutz in Krisenzeiten" von 36 o/u aller Verbände angegeben. Damit wäre das Interesse an der Existenzsicherung wesentlich häufiger als das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils anzutreffen und beide Interessen wären im Vergleich zu den übrigen Interessen, die den viel häufiger genannten Beitrittsmotiven entsprechen (S. 354, Nr. II 7), nicht sehr bedeutend. Für beide Antwortmöglichkeiten ergeben sich Abweichungen vom Durchschnitt, welche das bisherige Ergebnis ergänzen und zum Teil korrigieren. Bei keinem einzigen der 72 Arbeitgeberverbände soll die "Chance höheren Einkommens bzw. Gewinns" ein Beitrittsmotiv für die Mitglieder sein (S. 276, Nr. 7). Trotzdem kann man das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils auch bei den Arbeitgeberverbänden nicht völlig ausschließen, selbst wenn die Ergebnisse der Tarifverhandlungen die Angaben der Arbeitgeberverbände glaubhaft zu machen scheinen. Da die Löhne nominell meist erhöht werden oder zumindest OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die langfristige Fixierung der Verbandsinteressen in Programmen 59 gleichbleiben, aber niemals sinken, scheint eine Erhöhung des Gewinns durch die Tarifpolitik der Arbeitgeberverbände gar nicht möglich zu sein. Die Arbeitgeberverbände versuchen daher von vornherein nur, ihnen zu hoch erscheinende Lohnforderungen abzuwehren. Daß dies dennoch infolge gleichzeitiger beträchtlicher Produktivitätsoder Preissteigerungen zur Vergrößerung des Gewinns beiträgt, kann leicht übersehen werden. Durch diese besonderen Verhältnisse bei den Arbeitgeberverbänden ist der Prozentsatz für die ,,.Chance höheren Einkommens bzw. Gewinns" bei diesen und damit auch bei allen Verbänden zu niedrig. Das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils ist zwar bei den Handwerksund Landwirtschaftskammern im selben Ausmaß wie bei den Wirtschaftsverbänden vorhanden; es fehlt dagegen bei den Industrie-undHandelskammern (S. 239, Nr. 8). Wenn man dieses Ergebnis trotz der wenigen Beantwortungen von Industrieund Handelskammern und Landwirtschaftskammern als repräsentativ betrachtet, so spielt hier der Kampf um den Anteil der eigenen Gruppe am Volkseigentum offensichtlich eine geringere Rolle als bei den übrigen Kammern. Eine Erklärung dafür bietet die im Vergleich zu den übrigen Kammern und auch zu den Wirtschaftsverbänden sehr heterogene Zusammensetzung der Mitglieder der Industrieund Handelskammern. Bei den DGB-Gewerkschaften wäre wegen der Betonung der Lohnforderungen in Programmen und Satzungen ein höherer Wert als 25 Ofo für die "Chance höheren Einkommens" zu erwarten; neben der geringen Zahl von acht Beantwortungen sind hier die hohen Prozentsätze für die zusätzlichen Antwortmöglichkeiten "Mitwirkung in der Tarifpolitik" (88 Ofo) und "Unterstützung bei Kampfmaßnahmen" (75 Ofo) zu beachten, in denen das Interesse an Maximierung des Einkommensanteils auch zum Ausdruck kommt (S. 319, Nr. 7). Den Rekord erreichen die Berufsverbände, von denen 50 Ofo die" Chance höheren Lohns, Einkommens bzw. Gewinns" als Beitrittsmotiv erwähnen (S. 187, Nr. 7). Eine gesonderte Auszählung der sieben Beantwortungen der Landesverbände des Deutschen Bauernverbandes ergibt für diese sogar einen noch höheren Wert, nämlich 57 Ofo. Das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils wird also immerhin bei einigen Verbandsgruppen von einem größeren Teil der Verbände angegeben. Dafür, daß die Antworten der übrigen Verbandsgruppen die Polemik und die Hypothese über das Vorwiegen dieses Interesses nicht bestätigen, können drei Gründe maßgebend sein: Entweder ist das Interesse an der Maximierung des Einkommensanteils wirklich nicht sehr bedeutend oder es kommt in der Verbandsarbeit nur nicht zahlenmäßig zum Ausdruck und wird daher vielleicht nicht einmal bewußt oder es wird OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
66 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände dividuelle Beratung der Mitglieder viel häufiger als bei den übrigen Wirtschaftsverbänden als Hauptaufgabe angekreuzt. Mit internen Interessengegensätzen und mit Gegenverbänden muß man sich bei den Handwerksverbänden auffallend selten beschäftigen. Die Interessenvertretung gegenüber Ministerien und Parlament ist bei allen Verbänden der Freien Berufe Hauptaufgabe, während dies durchschnittlich nur bei drei von vier Verbänden der Fall ist. Im übrigen unterscheiden sich die Berufsverbände durch ihren hohen Prozentsatz für die "Anderen Aufgaben". Es handelt sich dabei genauso oft um Bemühungen für die Sicherstellung bzw. Erhöhung des Anteils am Volkseinkommen wie um die nicht interessengebundene Mitarbeit an gemeinnützigen Aufgaben. Für die Verbände des öffentlichen Sektors sind die Öffentlichkeitsarbeit und die Auseinandersetzungen mit Gegenverbänden besonders wichtig. Die häufigeren Auseinandersetzungen mit Gegenverbänden kann man mit der verschärften Konkurrenzsituation erklären, in der die öffentlichen Betriebe gegenüber den Unternehmen der privaten Wirtschaft stehen oder in die sie sich bewußt stellen. Bei den Landesverbänden kommen übrigens fast keine internen Interessengegensätze vor, die ausgeglichen werden müssen. Da es sich hier um Verbände handelt, welche viel mehr Branchen vereinigen als die verschiedenen Gruppen der Bundesfachverbände, wären an sich gerade bei den Landesverbänden häufige Interessengegensätze zu erwarten. Einleuchtend ist dagegen, daß die Landesverbände noch mehr als die Bundesverbände auf die Zusammenarbeit im Spitzenverband angewiesen sind; da die Wirtschaftspolitik überwiegend Bundesangelegenheit ist, müssen sich die Landesverbände auf jeden Fall untereinander abstimmen, was bei den Bundesverbänden der einzelnen Branchen eines Wirtschaftsbereiches wie des Einzelhandels oder Handwerks nicht immer erforderlich ist. Wegen des regional beschränkten Wirkungskreises der Landesverbände arbeiten diese kaum in den europäischen Verbandszusammenschlüssen mit. Der nähere Kontakt zu den Firmen ist der Grund für die Bedeutung der individuellen Beratung der Mitglieder. 3. Die zusätzlichen Aufgaben der Kammern Bei der Befragung der Kammern wurden wir von den Industrieund Handelskammern und den Landwirtschaftskammern bzw. deren Spitzenverbänden besonders zur Begründung der mangelnden Beteiligung an der Befragung darauf hingewiesen, daß sich die Kammern sehr stark von den Verbänden unterscheiden. Dieser typologische UnterOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Der Aufgabenbereich der Verbände 67 schied müßte sich vor allem in der Rangfolge der Hauptaufgaben bemerkbar machen, welche für die Kammern aber keine starke Veränderung aufweist (S. 362, Nr. II 19): Abgekürzte Bezeichnung der Aufgabe Kammern Alle Verbände Durchführung der Berufsausbildung ...... 88 Ofo 39 Ufo Individuelle Beratung der Mitglieder 78 Ofo 63 Ufo Gutachten für Gerichte und Behörden .... 73 Ofo Interessenvertretung ..................... 68 Ofo 710f0 Öffentlichkeitsarbeit ...................... 63 Ofo 62 Ufo Unterrichtung der Mitglieder ............. 58 Ufo 81 Ufo Zusammenarbeit im Spitzenverband ...... 55 Ufo 60 Ufo Die fünf allgemeinen Hauptaufgaben werden auch von den Kammern wahrgenommen, wobei lediglich die individuelle Beratung der Mitglieder eine etwas größere und die Unterrichtung der Mitglieder eine etwas geringfügigere Häufigkeit aufweist. Daß die Durchführung der Berufsausbildung, die im Gesamtdurchschnitt nicht zu den häufigsten Hauptaufgaben gehört, bei den Kammern die häufigste Hauptaufgabe darstellt, ist keine große Besonderheit, denn bei den Gewerkschaften erreicht diese Aufgabe dieselbe Häufigkeit wie bei den Kammern. Die infolge der Besprechungen mit dem DIHT für die Kammern neu aufgenommene Antworthäufigkeit "Gutachten für Gerichte und Behörden" wurde so häufig wie die fünf allgemeinen Hauptaufgaben angekreuzt; diese Gutachtertätigkeit ist somit neben der Durchführung der Ausbildungskurse eine der typischen Kammeraufgaben. Neben diesen nicht sehr bedeutenden Veränderungen in der Rangfolge der Hauptaufgaben kommen bei den Kammern einige nicht im Antwortkatalog enthaltene Aufgaben vor. So erwähnt eine Industrieund Handelskammer unter "Anderen Aufgaben": "Förderung bzw. Mitträgerschaft von Schulen: Leibniz-Akademie, Werbeverkaufsfachschule; Meisterkurse der Industrie, Fachkurse (Tarife im Verkehr), Auftragsstelle Niedersachsens (Beratungsstelle für öffentliches Auftragswesen), Bürgschaftsgemeinschaften für den Mittelstand, Einigungsämter, Verbindungsstelle Landwirtschaft -gewerbliche Wirtschaft." Eine weitere Industrieund Handelskammer nennt vier zusätzliche Hauptaufgaben: ,,1. Förderung von Maßnahmen zur Standortund Strukturverbesserung des Kammerbezirks. 2. Sicherung der Lebensfähigkeit von städtischen Einkaufszentren. 5* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
68 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände 3. Förderung der Einschaltung der Mitgliedsflrmen in das öffentliche Auftragswesen. 4. Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen." Die Hypothese, daß die internen Interessengegensätze mit der Zahl der in einem Verband zusammengefaßten Branchen wachsen, hatte sich bei den regionalen Wirtschaftsverbänden nicht bestätigt; für die Kammern jedoch trifft sie zu. Lediglich bei den Landwirtschaftskammern sind interne Interessengegensätze nicht überdurchschnittlich häufig, weil hier auch nicht viele unterschiedliche Branchen vereinigt sind. Die Behauptungen über die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Kammern und übrigen Verbänden sind am ehesten noch bei den Landwirtschaftskammern gerechtfertigt, soweit dies auf Grund der wenigen Beantwortungen von zwei der drei Kammergruppen nachweisbar ist. Häufige Hauptaufgaben sind bei den Landwirtschaftskammern lediglich die Durchführung der Berufsausbildung und die individuelle Beratung der Mitglieder. Die Zusammenarbeit im Spitzenverband, die Interessenvertretung, die Öffentlichkeitsarbeit und besonders die Unterrichtung der Mitglieder sind als Hauptaufgaben unbedeutend. 4. Die Arbeitgeberverbände als Arbeitsmarktkartelle Bei der Abgrenzung der Verbände von den Kartellen hatten wir die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die als Tarifpartner eigentlich Kartelle auf dem Arbeitsmarkt sind, unter die Verbände eingereiht. Einmal haben sie auch als Arbeitsmarktkartelle mehr gesamtwirtschaftliche Auswirkungen als die übrigen Kartelle, zum anderen wirken sie an der Gesetzgebung mit. Im Gegensatz zu den Gewerkschaften kommt bei den Arbeitgeberverbänden die Priorität der Tarifpolitik vor der Mitwirkung an der Gesetzgebung klar zum Ausdruck, so daß für sie die Bezeichnung "Arbeitsmarktkartelle" auch eher zutrifft. Darüber hinaus weist die Rangfolge der Hauptaufgaben bei den Arbeitgeberverbänden aber keine wesentlichen Veränderungen auf (S.362, Nr. II 19): Abgekürzte Bezeichnung der Aufgabe Unterrichtung der Mitglieder ............ . Individuelle Beratung der Mitglieder .... . Abschluß von Tarifverträgen ............ . Zusammenarbeit im Spitzenverband ..... . Interessenvertretung .................... . Öffentlichkeitsarbeit .................... . Arbeitgeberverbände 96010 82010 82010 72010 54010 51010 Alle Verbände 810f0 63010 60 Ofo 71010 62 Ofo OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IIr. Der Aufgabenbereich der Verbände 69 Nur 24 Ofo der Arbeitgeberverbände geben die "Auseinandersetzung mit Verbänden, die entgegengesetzte Interessen vertreten" als Hauptaufgabe an, während es bei den Wirtschaftsverbänden 37 Ofo sind. Im Hinblick auf die oft harten Tarifverhandlungen muß dieser Prozentsatz zu niedrig sein. Man könnte dies damit erklären, daß die Gewerkschaften von den Befragten nicht zu den Verbänden gezählt wurden; für die Gewerkschaften, welche nicht vor dieser Begriffsschwierigkeit standen, liegen die Prozentsätze für Hauptund Nebenaufgaben wesentlich höher. Eine weitere Erklärung, welche wir bereits zur Interpretation des aus allen Gruppen zusammengefaßten Ergebnisses über die Gegenverbände heranzogen, bietet die Neigung, Interessengegensätze und Auseinandersetzungen nicht so stark herauszustellen. Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden wird nämlich fast von allen Arbeitgeberverbänden als Hauptoder Nebenaufgabe genannt. Die weitere Aufgliederung der Arbeitgeberverbände ergibt nur für die überfachlichen Landesverbände einige erwähnenswerte Abweichungen. So haben hier wie bei den vergleichbaren regionalen Wirtschaftsverbänden die internen Interessengegensätze eine geringe Bedeutung, obwohl wegen der Zusammenfassung vieler verschiedenartiger Branchen gerade das Gegenteil zu erwarten wäre. Im übrigen zeichnen sich die überfachlichen Landesverbände durch eine Konzentration auf eine beschränkte Zahl von Hauptaufgaben aus: Unterrichtung und individuelle Beratung der Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit im Spitzenverband und mit anderen Verbänden, Interessenvertretung und Mitarbeit in Selbstverwaltungskörperschaften werden von allen Verbänden, Abschluß von Tarifverträgen und Durchführung von Ausbildungskursen von gut der Hälfte der Verbände als Hauptaufgabe angekreuzt, während weitere Angaben besonders in der Spalte für Nebenaufgaben im Vergleich zu allen übrigen Verbandsgruppen sehr selten gemacht wurden. 5. Der Mitbestimmungsdrang der Gewerkschaften Zieht man wie bisher die von der reichlichen Hälfte der Verbände angekreuzten Hauptaufgaben in die Rangfolge der häufigen Hauptaufgaben ein, so wird für die Gewerkschaften die Liste am längsten (S. 362, Nr. II 19). (Siehe umstehende Tabelle) Auffallend sind bei den Gewerkschaften die Bemühungen um die Mitglieder: Alle Gewerkschaften sehen die individuelle Beratung ihrer Mitglieder als Hauptaufgabe an, und auch die Durchführung von Ausbildungskursen gehört zu den häufigen Hauptaufgaben. Diese Bemühungen um die Mitglieder sind verständlich, da die Gewerkschaften im Vergleich zu anderen Verbandsgruppen niedrigere OrganisationsOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
70 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Abgekürzte Bezeichnung der Aufgabe Interessenvertretung .................... . Individuelle Beratung der Mitglieder .... . Öffentlichkeitsarbeit ..................... . Durchführung von Ausbildungskursen ... . Unterrichtung der Mitglieder ........... . Zusammenarbeit mit anderen GewerkGewerkschaften 100 0 /0 100 Ofo 87 Ofo 87 Ofo 73 Ofo schaften und Verbänden ............... 67 Ofo Mitarbeit in Selbstverwaltungskörperschaften .............................. . Zusammenarbeit im Spitzenverband ..... . Abschluß von Tarifverträgen ............ . 67 % 67 % 60 % Alle Verbände 71% 63 Ofo 62 Ofo 39 Ofo 810f0 20 Ofo 60 Ofo grade aufweisen (S. 353, Nr. II 5). Noch wichtiger als diese Bemühungen um die Mitglieder ist jedoch der Mitbestimmungsdrang der Gewerkschaften; die Mitarbeit in Selbstverwaltungskörperschaften kann man als die typische Hauptaufgabe der Gewerkschaften ansehen. Außerdem wurde von den DGB-Gewerkschaften unter den "Anderen Aufgaben" vorwiegend die Mitbestimmung bzw. ihre Erweiterung genannt. IV. Der Einsatz der Verbände für das Gemeinwohl 1. Obereinstimmung und Unterschiede zwischen den Verbandsinteressen und dem Gemeinwohl Die Untersuchung der Verbandsaufgaben führte zu dem Ergebnis, daß die Aktivität der Verbände sich nicht nur nach außen richtet, die Aufgaben der Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit nicht allein im Vordergrund stehen und die Verbände daher nicht grundsätzlich als "pressure groups" charakterisiert werden können, sondern daß auch Aufgaben im Innenverhältnis wie die Unterrichtung und die individuelle Beratung der Mitglieder eine große Bedeutung haben und daß insbesondere die Selbsthilfefunktion von den Verbänden in beträchtlichem Umfang wahrgenommen wird. Lediglich der Interessenausgleich wird nicht in dem Ausmaß praktiziert, wie es auf Grund mancher positiver Äußerungen über das Verbandswesen zu erwarten wäre. Aus dieser Verteilung der Verbandsaufgaben kann man auch ohne Kenntnis der jeweils vertretenen Interessen die Schlußfolgerung ziehen, daß die Verbandsaktivität sich weder grundsätzlich gegen das OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Der Einsatz der Verbände für das Gemeinwohl 71 Gemeinwohl richtet noch mit ihm vollkommen übereinstimmt. Mit dieser Schlußfolgerung werden also lediglich die extremen Hypothesen über das Verbandswesen widerlegt. Eine ähnliche Tendenz weisen die folgenden Ergebnisse über den Einsatz der Verbände für das Gemeinwohl auf. Mit zwei Fragen haben wir die Gemeinwohlproblematik direkt aufgegriffen: Die Verbände sollten selbst über die Stärke ihres Einsatzes für das Gemeinwohl Auskunft geben und anschließend dazu Beispiele nennen. Den Begriff des Gemeinwohls ersetzten wir durch die Formulierung "staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik", um die Vieldeutigkeit wenigstens etwas einzuschränken. Vor der Interpretation der von den Verbänden selbst vorgenommenen Einschätzung ihres Einsatzes, die wir zunächst nur als Selbstbild auffassen können, werden wir die übereinstimmung und Unterschiede zwischen den Verbandsinteressen bzw. Mitgliederinteressen und dem Gemeinwohl bzw. der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik mit Hilfe von Beispielen untersuchen, um. anschließend das Selbstbild auch kritisch interpretieren zu können. Die Frage nach den Beispielen zielte auf einen Gegensatz ab: "Nennen Sie uns bitte dazu Fälle, bei denen Mitgliederinteressen und Erfordernisse staatlicher Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik ziemlich übereinstimmten (unter A), und solche, bei denen Sie sich über die Mitgliederinteressen hinausgehend für die staatliche Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik einsetzten (unter B)" (S. 200, Nr. 21; S. 285, Nr. 21). Wir verwendeten bei dieser Frage wie auch bei der später darzustellenden zweiten Frage zum Problem des Gemeinwohls den Begriff "MitgliederinteressenC< statt des Begriffs "Verbandsinteressen", um Mißverständnisse auszuschließen. Man kann zwar einen Unterschied zwischen Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen machen, aber für unsere empirische Untersuchung dürften besonders bei diesem Problem diese Unterscheidung und die Verwendung des Begriffs "Verbandsinteressen" von Nachteil sein. Wenn sich die Verbände nämlich über die Mitgliederinteressen hinausgehend für das Gemeinwohl einsetzen, so können die einen darin auch eine Abweichung von den Verbandsinteressen sehen, die dann den Mitgliederinteressen ganz oder ziemlich gleich sind, die anderen dagegen werden gerade die von den Mitgliederinteressen abweichenden und mit dem Gemeinwohl übereinstimmenden Interessen als eigentliche Verbandsinteressen bezeichnen. Um solche Mißverständnisse auszuschließen, haben wir den Begriff "Mitgliederinteressen" für die Frageformulierung vorgezogen und werden jetzt die Einfachheit halber diese Mitgliederinteressen mit den Verbandsinteressen gleichsetzen. Als erstes Ergebnis ist hervorzuheben, daß die Verbände selbst nicht beurteilen können, inwieweit bei ihrem Einsatz für das Gemeinwohl OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
72 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände die Verbandsinteressen bzw. Mitgliederinteressen mit dem Gemeinwohl bzw. der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik übereinstimmen. In zahlreichen Fällen konnten die Beispiele nämlich nicht entsprechend der von uns geforderten Unterscheidung aufgeteilt werden, sondern sie wurden für beide Rubriken (A und B) zusammen angegeben. Eine weitere Bestätigung für die Unsicherheit der Verbände bei dieser Beurteilung ergibt sich dadurch, daß sehr viele Beispiele nicht wesentlich häufiger in die eine oder andere Rubrik eingereiht wurden. Dies kann man zwar auch damit begründen, daß einzelne Verbandsaktivitäten wie die Unterstützung der Sozialen Marktwirtschaft oder der Einsatz für die Geldwertstabilität bei einem Verband mit den eigenen Interessen übereinstimmen und beim anderen Verband darüber hinausgehen; diese Begründung reicht aber nicht aus, denn jene fast gleichen Prozentzahlen lassen sich auch bis in die einzelnen Verbandsgruppen verfolgen, bei denen die eigenen Interessen nicht mehr wesentlich verschieden sein dürften. Die Unsicherheit zeigt sich beispielsweise bei drei Verbänden der Kreditinstitute hinsichtlich des Einsatzes für die Geldwertstabilität. Dieser stimmt beim ersten Verband mit den Mitgliederinteressen überein, beim zweiten Verband geht er darüber hinaus, und beim dritten Verband trifft beides zu. Wie ist die Unsicherheit der Verbände zu erklären? Man kann wohl annehmen, daß die Verbände ihre eigenen Interessen noch einigermaßen richtig einschätzen. Die Unsicherheit liegt somit in der Beurteilung des Gemeinwohls bzw. der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik und kann auch zu der den Verbänden oft vorgeworfenen Verdeckungsideologie führen. Von der Beurteilung hängt es aber ab, inwieweit man in den Angaben der Verbände über die Stärke ihres Einsatzes für das Gemeinwohl eine Aussage über die Wirklichkeit sehen kann. Wir wollen daher diese Fähigkeit zur Beurteilung des Gemeinwohls mit Hilfe einiger Beispiele näher untersuchen. Allgemein formulierte Beispiele wie die Unterstützung der Sozialen Marktwirtschaft, des Wettbewerbs und der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Geldwertstabilität zeigen zwar eine klare übereinstimmung mit der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik, lassen aber offen, was der Verband im einzelnen für diese Unterstützung unternimmt; solche allgemeinen Beispiele kann man daher auch nur als Lippenbekenntnis betrachten. Bei einem Fachverband des Großhandels führt die Bejahung der Wettbewerbswirtschaft zum "Verzicht auf wettbewerbsbeschränkende Verbandszusammenschlüsse", was über ein Lippenbekenntnis hinausgeht, falls dieser Verzicht wirklich vorliegt. Ein Landesverband des Großhandels erwähnt die "Aufklärung der Mitglieder über die Notwendigkeit sie belastender sozialpolitischer gesetzlicher Regelungen". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Der Einsatz der Verbände für das Gemeinwohl 73 ein Unternehmerverband, der keine speziellen Brancheninteressen vertritt, die "Aufklärung der Mitglieder über den wirklichen Sinn der Mitbestimmung". In allen drei Fällen geht die Verbandstätigkeit eindeutig über die engeren Mitgliederinteressen hinaus oder richtet sich sogar gegen die Mitgliederinteressen und müßte schon deshalb mit dem Gemeinwohl weitgehend übereinstimmen. Ein Handwerksverband nennt sogar die "Aufklärung über vom Handwerk mißbilligter sozialpolitischer Gesetze wie Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Die Schlußfolgerung, daß eine gegen bestimmte Einzeloder Gruppeninteressen gerichtete Verbandstätigkeit mit dem Gemejnwohl überein· stimmt, ist nicht ganz zwingend. Es ist aber viel wahrscheinlicher, daß solche Beispiele über die Verbandstätigkeit eher der Wirklichkeit entsprechen als jene allgemeinen Beispiele, die vielleicht oft nur Lippenbekenntnisse sind. Die Bemühungen gegen die Durchsetzung von Gruppeninteressen sind noch glaubhafter, wenn sich die Verbände nicht gegen die Interessen anderer Gruppen bzw. Verbände einsetzen. So bemüht sich beispielsweise ein Fachverband des Großhandels um "Preisstabilität bei der Industrie". Ein Einzelhandelsverband behauptet sogar, daß die Gruppeninteressen von der Bundesregierung geteilt werden; er bemüht sich um die "Vereitelung privater Industrieabsprachen in Form internationaler Kartelle, die der Exportselbstbeschränkung größerer ausländischer Anbieter dienen sollten und von der Bundesregierung gefördert w~rden (Japan)". Ein Berufsverband setzt sich für die staatliche Wirtschaftsund Sozialpolitik deshalb nicht ein, weil er für sich dabei keine Möglichkeit sieht, dem Gemeinwohl zu dienen; er gibt dafür folgende Begründung: "Es ist nicht abzustreiten, daß jeder Wirtschaftszweig und Berufsstand aus der staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik Vorteile im Sinne einer Verbreiterung der Existenzgrundlage gezogen hat. Wenn trotzdem kein EiIHlatz im Sinne dieser Politik erfolgte, so liegt das daran, daß diese Wirtschaftsund Sozialpolitik andererseits kaum Spielraum läßt für die dienende Funktion der Leistung unseres Berufszweiges innerhalb der Sozialstruktur. Immer wieder müssen die Fachleute auf den Gebieten der Raumordnung und Landesplanung erleben, wie ihre Erkenntnisse und Erfahrungen, die in Entwicklungsund Landschaftsplänen ihren Niederschlag finden, durch einseitige Interessen von Wirtschaftsunternehmen zum Spiegelbild reinen Profitdenkens werden, obwohl die politischen Gremien die Einsichten der Planer teilen." Der Einsatz für das Gemeinwohl ist auch dann wahrscheinlich, wenn eigene Interessen und Gemeinwohl tatsächlich übereinstimmen. Bei den Arbeitgeberverbänden kommt dies sogar in der Häufigkeit der Beispiele einigermaßen zum Ausdruck. Die Beispiele "Errichtung eines Gutachtergremiums", "Unterstützung der Sozialen Marktwirtschaft", "Geldwertstabilität" und "Tarifund Sozialpolitik allgemein" wurden nur OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
74 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände oder vorwiegend in der Rubrik "übereinstimmung zwischen Mitgliederinteressen und staatlicher Wirtschaftsund Sozialpolitik" eingereiht (S. 285, Nr. 21). Es ist aber kaum nachzuweisen, ob die Arbeitgeberverbände in diesen Fällen immer im Sinne des Gemeinwohls handeln bzw. ob ihre Interessen immer mit dem Gemeinwohl übereinstimmen oder ob dies nur der Fall ist, wenn es um die Abwehr der gewerkschaftlichen Lohnforderungen geht. Dagegen kann man mit größerer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß die Interessen der Banken und Versicherungen grundsätzlich mit dem Ziel der Geldwertstabilität übereinstimmen. Ein Verband der Versicherungswirtschaft bestätigt dies, wenn er die "Erhaltung der Kaufkraft der Währung" und die "Erhaltung der privaten Daseinsfürsorge" erwähnt. Ein weiterer Verband der Versicherungswirtschaft gibt eine ausführlichere Begründung: "Bei allen Bemühungen in der letzten Zeit -in Tarifverhandlungen und mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit -, die Löhne und Gehälter möglichst im Rahmen des volkswirtschaftlichen Produktionszuwachses zu halten, glauben wir unseren Mitgliedern ebenso wie der Gesamtwirtschaft zu dienen, da das Interesse der Versicherungswirtschaft hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Kaufkraft unserer Währung sich mit dem der Gesamtwirtschaft deckt." Die Untersuchung der Beispiele, welche die Verbände für ihren Einsatz für das Gemeinwohl nannten, führt also zu dem Ergebnis, daß einerseits eine Unsicherheit in der Beurteilung des Gemeinwohls, die Gefahr der Verdeckungsideologie und die Möglichkeit von reinen Lippenbekenntnissen bestehen, daß andererseits aber auch vielfach ein tatsächlicher Einsatz für das Gemeinwohl angenommen werden kann, wenn Verbandsinteressen und Gemeinwohl übereinstimmen oder wenn sich die Verbände auch gegen die Durchsetzung von Gruppeninteressen wenden. 2. Das Selbstbild der Verbände von ihrem Einsatz für das Gemeinwohl Die von den Verbänden angegebenen Beispiele zu ihrem Einsatz für das Gemeinwohl haben nur die möglichen Formen gezeigt, in denen der von den Verbänden behauptete Einsatz für das Gemeinwohl abläuft. Inwieweit kann man nun diesen Einsatz quantitativ erfassen? Wir haben die Verbände direkt nach diesem Einsatz gefragt und dabei Antworten vorgegeben, die Stärke und Art dieser Verbandstätigkeit erfassen sollten (S. 196, Nr.20; S.284, Nr.20; S. 323, Nr.17; S. 361, Nr. II 20). Wir waren uns von vornherein darüber klar, daß wir auf eine solche direkte Frage Antworten erhalten, die zunächst nur das Selbstbild der Verbände von ihrem Einsatz für das Gemeinwohl widerspiegeln und daß es einer schwierigen Interpretation bedarf, den wirklichen Einsatz OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Der Einsatz der Verbände für das Gemeinwohl 75 aus diesen Antworten abzulesen. Wir müssen uns daher erst einmal mit jenem Selbstbild beschäftigen. Die vorgegebenen Antworten sind nur zum Teil Alternativen bzw. gehören nur zum Teil einer eindimensionalen Skala an: "Häufiger und starker Einsatz", "Einsatz, wenn erforderlich", "Kein oder wenig Einsatz". Die Antworten "Aufgabe des Spitzenverbandes" und "Kein (wesentlicher) Unterschied zwischen Mitgliederinteressen und Erfordernissen staatlicher Wirtschaftsund Sozialpolitik" kann man als weitere Alternativen oder als zusätzliche, vom Einsatz unabhängige Antwortmöglichkeiten betrachten. Es kamen daher in beschränktem Umfang Mehrfachnennungen vor. Nur 17 % aller Verbände behaupten, daß sie sich häufig für das Gemeinwohl einsetzen, während 10 % offen ihr Desinteresse am Gemeinwohl zugeben. Die Kategorie "Einsatz, wenn erforderlich" zog den größten Teil der Verbände, nämlich 41 Ufo, an; einmal ist es der bei jeder Abstufung bevorzugte Mittelweg zwischen den bereits erwähnten Extremen, zum anderen gibt die Formulierung "wenn erforderlich" dem Befragten das Gefühl, genug getan zu haben, wobei etliche dieser Verbände das Erfordernis in Wirklichkeit so auffassen wie ein Verband der Verkehrswirtschaft, der seine Antwort mit den Worten kommentierte: "Soweit Mitgliederinteressen es erfordern, Einschaltung in die Auseinandersetzungen über staatliche Verkehrspolitik." Der Vertreter dieses Verbandes hatte anscheinend bei der Beantwortung die im Fragetext enthaltene Formulierung "über die engeren Mitgliederinteressen hinausgehend" bereits wieder vergessen. Der beachtliche Anteil von 27 Ufo schiebt die Gemeinwohlverpflichtung auf den Spitzenverband ab; 14 Ufo aller Verbände stellen die Behauptung auf, daß ihre Interessen weitgehend mit dem Gemeinwohl übereinstimmen. Schon das Selbstbild der Verbände von ihrem Einsatz für das Gemeinwohl sieht also nicht besonders günstig aus, wenn man von der Annahme ausgeht, daß sich alle Verbände für das Gemeinwohl einsetzen müssen. Ist diese Annahme aber gerechtfertigt oder könnte man kleineren Fachverbänden nicht zugestehen, daß sie sich ihre Gemeinwohlverpflichtung von ihrem Spitzenverband abnehmen lassen? Die Beantwortung der Frage hängt weitgehend davon ab, inwieweit der Spitzenverband dann jener vergrößerten Gemeinwohlverpflichtung nachkommt. Da die Vertreter der Fachverbände oft auch in den Gremien ihres Spitzenverbandes dessen Politik mitbestimmen, erscheint eine Entlastung der Fachverbände von der Gemeinwohlverpflichtung in größerem Umfang auf jeden Fall bedenklich, denn jene Vertreter der Fachverbände werden in ihrer Eigenschaft als Vertreter des Spitzenverbandes nicht grundsätzlich anders handeln. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
82 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Tabelle 6 Die Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft stellungnahme der Verbände Anerkennung der Geldwertstabilität, soweit geldpolitisch:e Maßnahmen sich mit eigenen Interessen vereinbaren lassen ..................... Anerkennung der Geldwertstabilität, auch wenn der eigene Wirtschaftsbereich durch geldpolitische Maßnahmen geschädigt wird ......... Einschränkung der Tarifautonomie bei Gefährdung der Geldwertstabilität ............................. Schärferer Wettbewerb und eine entsprech'ende Kartellgesetzgebung Preisbindung der 2. Hand .......... Abschaffung aller bestehenden Subventionen .................... Beschränkung der Subventionen auf Strukturverbesserungsmaßnahmen Ausdehnung der Sozialleistungen ... Stärkere Steuerprogression ......... Andere Gesichtspunkte zur Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft Keine Angabe ...................... "Bessere Verwirklichung" 153 Verbände dafür dagegen 52% 4% 48% 11 % 48% 10% 30% 14% 26% 16% 19% 20% 53% 8% 5% 48% 20% 32% 18% 1% "Zu starke Durchsetzung" 52 Verbände dafür dagegen 49% 6% 40% 2% 60% 6% 15% 60% 40% 11 % 21 % 15% 32% 11 % 2% 60% 6% 45% 23% 1% der Sozialen Marktwirtschaft fordern, sind überwiegend für einen schärferen Wettbewerb und eine entsprechende Kartellgesetzgebung; Verbände, welchen die Soziale Marktwirtschaft zu stark durchgesetzt scheint, sind überwiegend gegen den schärferen Wettbewerb. Soweit das allgemeine Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft nur in der Anerkennung des Leitbildes zum Ausdruck kommt und zugleich die zu starke Durchsetzung des Leitbildes beklagt wird, ist das Bekenntnis lediglich als Selbstbild aufzufassen, denn 60 % dieser Verbände sind gegen einen schärferen Wettbewerb und damit gegen die Verwirklichung des Grundprinzips der Sozialen Marktwirtschaft. Soweit dagegen das Bekenntnis in der Forderung nach einer besseren Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft besteht, stimmt das Selbstbild mit einer verhaltensrelevanten positiven Einstellung zur Sozialen Marktwirtschaft größtenteils überein. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
V. Die Einstellung der Verbände zur Sozialen Marktwirtschaft 83 Die Stellungnahmen zur Preisbindung der 2. Hand stehen mit dem bisherigen Bild im Einklang. Die Verfechter der Preisbindung finden sich zum größeren Teil unter den Gegnern des schärferen Wettbewerbs und unter den Verbänden, denen das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft zu stark durchgesetzt wird. In den übrigen Stellungnahmen unterscheiden sich die Verbände, welche eine bessere Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft fordern, von der anderen Verbands gruppe, die eine zu starke Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft angibt, nur unwesentlich: sie treten nicht so stark für die Anerkennung der Geldwertstabilität ein, sind eher für die Beschränkung der Subventionen auf Strukturverbesserungsmaßnahmen als für ihre Abschaffung, nehmen nicht ganz so eindeutig gegen eine Ausdehnung der Sozialleistungen Stellung und akzeptieren zu einem beachtlichen Teil auch eine stärkere Steuerprogression. Mit diesen Stellungnahmen und besonders mit ihrer Einstellung zum Wettbewerb weist diese Verbands gruppe nach, daß ihrer positiven Einstufung hinsichtlich der Sozialen Marktwirtschaft auch in allen Einzelpunkten Stellungnahmen entsprechen, die in groben Umrissen mit der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft im Einklang stehen. Die Antworten auf die Frage über die Soziale Marktwirtschaft sind mit dem Nachweis der Beziehungen zwischen allgemeinen und speziellen Einstellungen noch nicht erschöpfend interpretiert; auch die speziellen Stellungnahmen zu den Problemen der Geldwertstabilität, des Wettbewerbs und der Verteilung des Volkseinkommens sind vorerst nur als Selbstbild aufzufassen und müssen daher im einzelnen noch kritisch interpretiert werden. 2. Das Bekenntnis zur Geldwertstabilität Die Geldwertstabilität wird wie das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ohne Ausnahme von den Verbänden anerkannt. Soweit bei der Befragung zur Geldwertstabilität Stellung genommen wurde, ist eine völlige Ablehnung überhaupt nicht zu finden. Die wenigen Verbände, die die Geldwertstabilität in einem Fall als allgemeinverbindliches Ziel relativieren, erkennen sie gleichzeitig in dem anderen Fall voll an. Auch in der Bereitschaft zur Einschränkung der Tarifautonomie bei Gefährdung der Geldwertstabilität zeigt sich die deutliche Anerkennung; bei den Arbeitgeberverbänden dürfte man dabei in erster Linie an eine Unterstützung bei der Abwehr hoher gewerkschaftlicher Forderungen gedacht haben; die Stellungnahmen der Gewerkschaften zu diesem Punkt wären wahrscheinlich anders ausgefallen, wenn wir die Frage auch bei ihnen in der gleichen Form hätten beibehalten können. Tatsächlich plädieren die Gewerkschaften zu 100 % für die Tarifautonomie; die 6* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
84 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Geldwertstabilität soll jedoch vorwiegend durch die Notenbankpolitik, durch Sperrmaßnahmen der öffentlichen Haushalte und durch Einfluß auf die Zahlungsbilanz verwirklicht werden; eine Befolgung von Maßhalteappellen lehnen die meisten Gewerkschaften dagegen ab. Zwischen der eindeutigen Anerkennung der Geldwertstabilität und den Bemühungen der Verbände, den Anteil am Volkseinkommen für die eigene Gruppe zu verteidigen oder zu erhöhen, besteht ein Widerspruch: "Die Häufigkeit und Einstimmigkeit dieser Beteuerungen weckt den Verdacht, daß es sich dabei um bloße Lippenbekenntnisse und gängige Stereotype der öffentlichen Meinung handelt"19. Die Anerkennung der Geldwertstabilität seitens der Verbände läßt sich sehr weitgehend abstufen, wenn man die verschiedenen Kombinationen der Stellungnahmen berücksichtigt; in der Kombination "Anerkennung der Geldwertstabilität, auch wenn der eigene Wirtschaftsbereich durch geldpolitische Maßnahmen geschädigt wird = dafür" - "Anerkennung der Geldwertstabilität, soweit geldpolitische Maßnahmen sich mit den eigenen Interessen vereinbaren lassen = dagegen" erreicht die Anerkennung einen besonders positiven Ausdruck, während bei einer Kombination mit umgekehrten Stellungnahmen das Gegenteil der Fall ist. Schließlich lassen sich zum Vergleich noch die Verbände heranziehen, welche die Geldwertstabilität als Beispiel zu ihrem Einsatz für das Gemeinwohl angaben (S. 200, Nr. 21; S.247, Nr. 21; S. 285, Nr.21). WirtKamArbeitZusamschaftsgeberverbände mern verbände men Geldwertstabilität als Beispiel 7% 8% 7% 7% Anerkennung der Geldwertstabilität Nur gegen eigene Interessen .. 3% 5% 4% 3% Nicht interessenbedingt ...... 27 % 28 % 24 % 27 % Teils interessenbedingt ....... 12 % 10 % 18 % 13 % Interessenbedingt ............ 25 % 27 % 22 % 25 % Sehr interessen bedingt ....... 2% 17 % 7% 5% Keine Angabe ................ 31 % 13 % 25 % 27 % 100 % 100 % 100 % 100 % Obwohl bei der geschlossenen Frage 73 % der Verbände die Geldwertstabilität anerkennen und die restlichen sie nicht ablehnen, sondern sich lediglich nicht äußern, geben bei der offenen Frage nur 7 % der Ver19 Günter Schmölders, Geldpolitik, Tübingen und Zürich 1962, S.271. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
V. Die Einstellung der Verbände zur Sozialen Marktwirtschaft 85 bände die Geldwertstabilität spontan als Beispiel an. Schon daraus läßt sich ableiten, daß jene einstimmige Anerkennung bei einigen Stimmenthaltungen sehr vorsichtig bewertet werden muß. Die Abstufung nach der Interessenbedingtheit führt zu einem ähnlichen Ergebnis; nur bei 30 0 10 der Verbände ist die Anerkennung nicht interessenbedingt und nur 3 Ofo bringen dies besonders stark zum Ausdruck. Schließlich könnte man noch bezweifeln, ob es gerade diese 300/~ der Verbände sind, deren Wirtschaftsbereiche tatsächlich durch geldpolitische Maßnahmen geschädigt werden. 3. Die Befürworter und Gegner des Wettbewerbs Bei den Stellungnahmen für einen schärferen Wettbewerb liegt nicht der Verdacht eines Lippenbekenntnisses nahe, denn es handelt sich hier um 22 Ofo der Verbände und man kann annehmen, daß sich die Mitglieder dieses kleinen Teils der Verbände von einem schärferen Wettbewerb Vorteile versprechen. Allerdings erklären sich auch nur 19 Ofo der Verbände als Gegner des Wettbewerbs, so daß sich der größere Teil der Verbände zu diesem Punkt überhaupt nicht geäußert hat. Aus der relativ geringen Zahl der Stellungnahmen kann man aber nicht schließen, daß die Entscheidung für oder gegen einen schärferen Wettbewerb mit Vorliebe vermieden wird, denn die Häufigkeiten der Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des ganzen Katalogs schwanken zwischen 34 Ofo und 50 %. Der große Umfang des Katalogs hatte zur Folge, daß in den meisten Fällen jeweils nur einzelne Punkte für eine Stellungnahme herausgesucht wurden. Beim Problem der Geldwertstabilität trat dieser Tatbestand nicht so stark in Erscheinung, weil wir hier zwei von den insgesamt drei Punkten zusammenfaßten, wodurch sich die Häufigkeit der Stellungnahmen auf 73 Ofo erhöhte. Die Befürworter des Wettbewerbs haben bei den Einzelhandelsund Berufsverbänden, bei den Handwerkskammern und bei den überfachlichen Landesverbänden der Arbeitgeber, die Gegner des Wettbewerbs bei den Großhandelsverbänden, den Industrieund Handelskammern und den Landesfachverbänden der Arbeitgeber das übergewicht. Man könnte dies mit Hilfe der Betriebsgröße erklären: In Wirtschaftsbereichen mit Kleinbetrieben besteht ein größeres Interesse am Wettbewerb als in Wirtschaftsbereichen mit Großbetrieben. Kleinere Betriebe überwiegen im Handwerk und Einzelhandel und bei der Zusammenfassung aller Branchen in überfachlichen Verbänden; ob die Verbände der "Freien Berufe" bei der Beantwortung vom eigenen Bereich ausgingen, ist fraglich. Die Stellungnahmen der Großhandelsverbände kann man weniger mit der Betriebsgröße begründen, sondern für sie dürfte das Aufkommen neuer Vertriebsformen entscheidend sein. Die LandesfachOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
86 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände verbände der Arbeitgeber vertreten die im Vergleich zu den übrigen Bereichen größeren Betriebe der Industrie; dasselbe gilt zum Teil für die Industrieund Handelskammern. Die Interessen der kleineren Betriebe am Wettbewerb lassen sich mit Hilfe der Stellungnahmen des Handwerks näher charakterisieren. Die Möglichkeit "Schärferer Wettbewerb und eine entsprechende Kartellgesetzgebung" wurde von ebenso vielen Handwerksfachverbänden bejaht wie auch abgelehnt. Für die Kammern war nur die "Schärfere Kartellgesetzgebung" vorgegeben, für die sich die Handwerkskammern in großer Mehrheit aussprachen. Die zusätzliche Antwort "Maßnahmen gegen marktbeherrschende Unternehmen" wurde von fast allen Handwerkskammern angekreuzt. Soweit also die Verschärfung des Wettbewerbs vor allem die großen Betriebe betrifft, setzen sich die Vertreter des Handwerks stark dafür ein; wenn der schärfere Wettbewerb aber auch die Handwerksbetriebe selbst treffen kann, was die für die Handwerksfachverbände vorgegebene Antwort nicht ausschloß, steht man im Handwerk dem Wettbewerb nicht so positiv gegenüber. Zwischen den Stellungnahmen zum schärferen Wettbewerb und denen zur Preisbindung der 2. Hand besteht ein zu erwartender Zusammenhang: Die Gegner des Wettbewerbs setzen sich mehr für die Preisbindung ein als für die Befürworter des Wettbewerbs. Dieser Zusammenhang zeigt sich auch bei den einzelnen Verbänden; ungefähr die Hälfte der Stellungnahmen für oder gegen die Preisbindung sind gleichzeitig mit Stellungnahmen gegen oder für den Wettbewerb abgegeben. Die einzige Ausnahme bilden die Landesfachverbände der Arbeitgeber; hier kommen die Stellungnahmen gegen den Wettbewerb aus Bereichen der Industrie wie dem Bergbau und der Textilindustrie, die mit der Preisbindung nichts zu tun haben. 4. Die interessenbedingten Einstellungen zur Einkommenverteilung Aus den Stellungnahmen zu den Subventionen, den Sozialleistungen und der Steuerprogression lassen sich die Einstellungen der Verbände zur Verteilung des Volkseinkommens ableiten. Diese Einstellungen sind vollkommen interessenbedingt und daher nur selten als Lippenbekenntnisse zu interpretieren, denn alle Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Verbandsgruppen können aus der Interessenlage heraus erklärt werden. Ähnlich wie zum Problem der Geldwertstabilität hatten wir auch zur Frage der Subventionen zwei Antworten formuliert: ihre völlige Abschaffung und die Beschränkung auf Strukturverbesserungsmaßnahmen. Allerdings sind hier die Stellungnahmen gegen die Abschaffung oder Beschränkung der Subventionen nicht immer mit gleichzeitigen StelOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
V. Die Einstellung der Verbände zur Sozialen Marktwirtschaft 87 lungnahmen für den jeweiligen anderen Punkt verbunden. Der Anteil dieser Befürworter der Subventionen an der Gesamtzahl der Verbände beträgt 60 /0. Es sind fast ausschließlich die Verbände der Subventionsempfänger, zum großen Teil die Verbände der Landwirtschaft, so daß diese Einstellung mit den Interessen vollkommen übereinstimmt. Sehr viele Verbandsgruppen sind mit schwacher Mehrheit für die Abschaffung der Subventionen und mit großer Mehrheit für die Beschränkung der Subventionen auf Strukturverbesserungsmaßnahmen. Gegen die Abschaffung sind die Kammern, vor allem die Industrieund Handelskammern, die überfachlichen Landesverbände der Arbeitgeber und die Wirtschaftsverbände der Gruppe "Sonstige Bereiche". In der letzten Gruppe konzentrieren sich die Befürworter der Subventionen, vor allem die Verbände der Landwirtschaft; zum Teil gilt dies auch für die Landesfachverbände der Arbeitgeber. Die Kammern und die überfachlichen Landesverbände der Arbeitgeber vertreten jeweils die Interessen vieler Branchen, unter denen meist mindestens eine Branche mit den Subventionsempfängern sein wird, auf die Rücksicht genommen werden muß. Man könnte allerdings auch die Abschaffung aller bestehenden Subventionen nicht als wünschenswertes wirtschaftspolitisches Ziel oder Mittel betrachten und den Kammern und überfachlichen Landesverbänden der Arbeitgeber eine bessere volkswirtschaftliche Einsicht als den Fachverbänden zuschreiben; nur ist dann die Grenze zwischen den Bemühungen um wirtschaftspolitisch richtige Entscheidungen und der Ideologie der Verbände schwer zu ziehen. Ob die Stellungnahmen der Subventionsgegner im selben Ausmaß interessenbedingt sind wie diejenigen der Subventionsbefürworter, ist fraglich. Ein größerer Teil dieser Subventionsgegner wird sich nur deshalb für die Abschaffung oder Beschränkung der Subventionen ausgesprochen haben, weil bei den Mitgliedern der betreffenden Verbände überhaupt kein Anlaß für Subventionen vorliegt, die Antwort von den eigenen Interessen nicht berührt wird und ein Lippenbekenntnis nichts kostet. In allen Verbandsgruppen, mit Ausnahme der Landwirtschaftskammern, deren Ergebnis wegen der geringen Zahl der Beantwortungen bedeutungslos ist, ist die Ablehnung einer Ausdehnung der Sozialleistungen sehr stark ausgeprägt. Dies gilt vor allem für die Arbeitgeberverbände, denn von einer Ausdehnung der Sozialleistungen sind in erster Linie die Arbeitgeberinteressen betroffen. Die Gewerkschaften, denen die Frage über die Soziale Marktwirtschaft in abgewandelter Form gestellt wurde, plädieren ebenso interessenbedingt für die Ausdehnung der Sozialleistungen, welche vorwiegend durch eine Erweiterung der gesetzlichen Ansprüche erreicht werden soll. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
88 2. Kapitel: Die Interessen und die Aufgaben der Verbände Auch die Stellungnahmen zur stärkeren Steuerprogression sind vollkommen interessenbedingt. Die DGB-Gewerkschaften sind dafür, die übrigen Gewerkschaften dagegen, weil sie auch vielfach die Interessen der Angestellten und Beamten mit hohem Einkommen vertreten. Auf der Arbeitgeberseite nehmen nur die Handwerkskammern und Handwerksfachverbände öfter für als gegen die stärkere Steuerprogression Stellung; um Mißverständnisse auszuschließen, sind dabei Kommentare wie "unter Schonung des mittelständischen Einkommens" und "nur auf die größten Einkommen" hinzugefügt. Die übrigen Verbandsgruppen der Arbeitgeberseite lehnen die stärkere Steuerprogression überwiegend ab. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Drittes Kapitel Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes I. Die Interessen der Wirtschaftssubjekte, die Mitgliederinteressen und die Verbandsinteressen Obwohl man die Bildung der Interessen innerhalb eines Verbandes vor allem als soziologisches und sozialpsychologisches Problem ansehen kann, muß auch eine wirtschaftspolitisch orientierte Untersuchung zumindest einige Fragen dieses Problemkreises einschließen; eine einfache Gleichsetzung der Interessen der Wirtschaftssubjekte mit den Verbandsinteressen wäre eine für die wirtschaftspolitische Problematik der Verbände zu einfache Annahme. Da die meisten Wirtschaftszweige unserer Gesellschaft nicht vollkommen organisiert sind, besteht immer die Möglichkeit einer Diskrepanz zwischen den Interessen der nichtorganisierten Wirtschaftsubjekie eines bestimmten Wirtschaftszweiges und den Interessen der Mitglieder des entsprechenden Verbandes. Dadurch taucht einmal die Frage auf, ob ein Verband mit einem Organisationsgrad unter 100 % überhaupt berechtigt ist, die Interessen des ganzen Wirtschaftszweiges zu vertreten; ein weiteres Problem ergibt sich aus dem Tatbestand, daß einzelne Interessen in unserer Gesellschaft überhaupt nicht oder nur sehr schwer organisierbar sind. Wegen solcher ungleicher Chancen könnte man die Berechtigung des ganzen Verbandswesens anzweifeln; aber auch ohne die Einführung von Werturteilen ist dieser Tatbestand bedenklich, denn die nicht organisierten Interessen können die Funktionsfähigkeit und die Gleichgewichtsverhältnisse des Verbandssystems gefährden. Die erste Frage aus dem Problemkreis der Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes betrifft also die Organisierbarkeit der Interessen. Die weiteren Fragen ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen den Mitgliederinteressen und den Verbandsinteressen. Die Zusammenfassung einer größeren Zahl von Wirtschaftssubjekten zu einer handlungsfähigen Einheit macht die Delegation der Entscheidungsbefugnis an Führungsorgane notwendig. Die Demokratie im Verband muß sich zwar nicht wie im Staat auf die Wahl der Führungsorgane beschränken, sie kann sich aber auch nicht auf alle Entscheidungen ausdehnen. Dieser OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
90 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes Tatbestand zieht bedeutende Konsequenzen nach sich. Durch die Entscheidungsfreiheit können die Aktionen des Verbandes einseitig von Funktionärsinteressen oder von den Interessen einer in den Führungsorganen stark vertretenen Mitgliedergruppe beeinflußt werden. Somit sind die Regelung der innerverbandlichen Willensbildung und die Mitwirkung der Mitglieder an der Bildung der Verbandsinteressen näher zu untersuchen. Das wichtigste Problem bei der Bildung der Verbandsinteressen besteht darin, wie die unter den Mitgliedern vorhandenen Interessengegensätze und der dadurch erforderliche Interessenausgleich durch den Verband beeinflußt werden können. Man kann nicht aus den in einem Wirtschaftszweig vorhandenen Interessengegensätzen und dem daraus vielleicht ableitbaren Interessenausgleich die Verbandsinteressen bestimmen, ohne die Faktoren zu berücksichtigen, die mit der Verbandsorganisation und den Funktionärsinteressen zusammenhängen. über die Interessenausgleichsfunktion der Verbände läßt sich nur etwas aussagen, wenn man die Verbände über die von ihnen wahrgenommenen Interessengegensätze und den daraufhin praktizierten Interessenausgleich befragt. Allerdings ist auch dabei zu beachten, daß die Antworten zunächst nur das Selbstbild der Verbände widerspiegeln und daher kritisch interpretiert werden müssen. 11. Die Organisierbarkeit der Interessen 1. Stand und Entwicklung des Organisationsgrades Das Problem der Organisierbarkeit der Interessen betrifft sowohl die Verbände als auch, zumindest im selben Ausmaß, die zu Organisierenden, also die Verbandsmitglieder und die Nichtorganisierten. Eine Befragung der Verbände liefert demnach zur Lösung dieses Problems kein ausreichendes Material, sondern müßte durch eine Befragung der Verbandsmitglieder und der Nichtorganisierten ergänzt werden. Ein brauchbarer Maßstab zur Feststellung der Organisierbarkeit der Interessen ist der Organisationsgrad, das Verhältnis der Mitgliederzahl des Verbandes zur Größe des vom Verband beanspruchten Organisationsbereiches. Wir werden uns zunächst mit Hilfe des von den Verbänden angegebenen Organisationsgrades einen überblick über die aktuelle Problematik hinsichtlich der Organisierbarkeit der Interessen verschaffen, dabei gleichzeitig nach Faktoren suchen, von denen die Organisierbarkeit der Interessen abhängt, und die Untersuchung dieser Faktoren dann mit Hilfe der Antworten auf weitere Fragen fortsetzen. Die Häufigkeitsverteilung für die GesamtzahP der Verbände, die mit den Häufigkeitsverteilungen für die Wirtschaftsverbände und für die 1 Es fehlen hierbei allerdings die Kammern, bei denen die Frage nach dem Organisationsgrad infolge der Zwangsmitgliedschaft entfiel. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
Ir. Die Organisierbarkeit der Interessen 91 Arbeitgeberverbände ziemlich genau übereinstimmt, zeigt ein deutliches Ansteigen zur hundertprozentigen Organisation hin (S. 352, Nr. II 5). 40 % aller Verbände geben einen Organisationsgrad von 90 % und mehr an, 75 % aller Verbände einen Organisationsgrad von 60 % und mehr. Für eine Untersuchung der Faktoren, von denen die Organisierbarkeit der Interessen abhängt, sind die Abweichungen von diesen durchschnittlichen Werten aufschlußreich. 67 % der Verbände des "Öffentlichen Sektors" sind zu 100 Ofo organisiert. Der Grund dafür ist in den meisten dieser Fälle die Zwangsmitgliedschaft; dasselbe gilt auch für einige Verbände der "Freien Berufe" (S. 185, Nr. 5). Abgesehen von diesen Sonderfällen weisen überdurchschnittlich viele Verbände der Industrie und des Handwerks einen hohen Organisationsgrad auf (S. 174, Nr. 28; S. 185, Nr. 5); demgegenüber hat die Mehrzahl der Berufsverbände und der Gewerkschaften einen auffallend niedrigen Organisationsgrad zwischen 0 Ofo und 60 Ofo (S. 185, Nr.5; S.317, Nr.5). Eine naheliegende Erklärung, die allerdings für die Handwerksverbände nicht zutrifft, bietet die Zahl der Mitglieder; sie ist bei den Industrieverbänden relativ klein, bei den Berufsverbänden und Gewerkschaften dagegen relativ groß (S.174, Nr. 27; S.184, Nr. 4; S. 317, Nr. 4; S. 352, Nr. II 4). Da die Mitgliederzahl aber wiederum von der Abgrenzung des Organisationsbereiches abhängt, deuten sich als entscheidende Faktoren diejenigen an, welche die Bildung von Gruppen überhaupt und von hinreichend kleinen Gruppen beeinflussen. Auf solche Faktoren weisen einige Berufsverbände hin, die ihren niedrigen Organisationsgrad mit der stark ausgeprägten Individualität der freiberuflich Tätigen und mit deren schlechten Erfaßbarkeit wegen der weiten Streuung der Wohnsitze erklären. Bei den Gewerkschaften sind es vor allem die nur vorübergehend tätigen Arbeitnehmer wie beispielsweise Ehefrauen und ausländische Arbeitskräfte, welche sich nicht in ausreichendem Umfang mit der Gruppe identifizieren und daher einen niedrigen Organisationsgrad bewirken. Betrachtet man insbesondere diejenigen Verbände, welche nicht spezielle Fachinteressen, sondern allgemeine Interessen und damit auch zahlenmäßig größere Gruppen vertreten, so zeigt sich schließlich sehr deutlich, daß der Organisationsgrad um so niedriger ist, je allgemeiner die Interessen, dagegen um so höher, je spezieller die zu vertretenden gemeinsamen Interessen sind. Die Arbeitgeberverbände wurden zusätzlich nach dem Organisationsgrad befragt, wie er sich auf Grund der Beschäftigtenzahl errechnet. Dieser Wert ist fast bei der Hälfte der Arbeitgeberverbände höher als der Organisationsgrad nach der Zahl der Betriebe und nur in Ausnahmefällen niedriger (S. 274, Nr. 5). Somit setzen sich die Nichtorganisierten vorwiegend aus kleineren Betrieben zusammen. Dies ist auch bei OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
98 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes Die zweite Möglichkeit der Beteiligung der Mitglieder an der Willensbildung im Vorstand ist eine indirekte: Die Mitgliederversammlung hat durch Wahl und Entlastung des Vorstandes eine Kontrollmöglichkeit. Die Wahlperiode beträgt daher in der Regel nur zwei Jahre. Länge der Wahlperiode für den Vorstand 1 Jahr .............................................. . 2 Jahre 3Jahre ............................................. . 4Jahre ............................................. . 5 und mehr Jahre ................................... . 150 Verbände (lt. Satzung) 19 % 44 % 29 % 7% 1% 100 % Da der Vorstand aus Mitgliedern bzw. Vertretern der Mitgliedsfirmen besteht, kann er sich nicht dauernd mit den Verbandsangelegenheiten beschäftigen, sondern überträgt die Führung der laufenden Geschäfte einem Geschäftsführer, der eine mehr oder weniger große Geschäftsstelle zu leiten hat. Eine aktive Beteiligung weiterer Mitglieder an der innerverbandlichen Willensbildung ist dann möglich, wenn neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand noch andere Organe eingerichtet werden. So ist meist zwischen dem Vorstand und der Mitgliederversammlung ein erweiterter Vorstand, Beirat oder Verwaltungsrat eingeschaltet, der beispielsweise Revisionsarbeiten leistet und Mitgliedsbeiträge festsetzt und bei einigen Verbänden in besonderen Fällen die Rechte der Mitgliederversammlung wahrnehmen kann. Außerdem bestehen bei einem Teil der Verbände Ausschüsse, die vorwiegend beratende Aufgaben zu erfüllen haben. 2. Die wirtschaftliche Bedeutung der Mitglieder und ihr Einfluß auf die Willensbildung Bei einem großen Teil der Verbände, in denen Unternehmen organisiert sind, haben die Mitglieder eine unterschiedliche wirtschaftliche Bedeutung, die sich am Umsatz, an der Beschäftigungszahl oder an der Lohnsumme messen läßt. Für die innerverbandliche Willensbildung ist daher entscheidend, wie sie durch die wirtschaftliche Bedeutung der Mitglieder beeinflußt wird. Die Verbandsorganisation kann bei diesem Problem unberücksichtigt bleiben. Bei direkter Mitgliedschaft der Firmen macht sich der Einfluß der wirtschaftlichen Bedeutung der Mitglieder unmittelbar bemerkbar. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IH. Die Regelung der innerverbandlichen Willensbildung 99 Soweit nur fachliche oder regionale Mitgliedsverbände im Verband organisiert sind, wird die unterschiedliche Bedeutung dieser Mitgliedsverbände im Prinzip nach den gleichen Kriterien berücksichtigt, die bei der direkten Mitgliedschaft Verwendung finden. Der Einfluß der wirtschaftlichen Bedeutung der Mitglieder auf die Willensbildung läßt sich in erster Linie an der Regelung der Abstimmung in der Mitgliederversammlung ablesen. Nach den Satzungen überwiegt die Gleichberechtigung aller Mitglieder bei der Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Kriterien für das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung Mitgliederzahl (Gleichberechtigung) .................. . Mitgliederzahl in Mitgliedsverbänden (Gleichberechtigung) .............................. . Beschäftigtenzahl der Mitgliedsfirmen ............... . Beitragshöhe . .' ...................................... . Umsatz der Mitgliedsfirmen ......................... . Lohnsumme der Mitgliedsfirmen ..................... . Andere Kriterien (z. B. bestimmte Mitgliederzahl für jede Fachrichtung) ................................ . 150 Verbände (lt. Satzung) 48 0 /0 18 % 10 % 5% 3% 2% 14 % Diese Ergebnisse aus den Satzungen sind aus zwei Gründen für unser Problem noch nicht aussagefähig. Einmal kennen wir den Prozentsatz der Verbände nicht, deren Mitglieder eine unterschiedliche wirtschaftliche Bedeutung haben; zum anderen ist die Mitgliederversammlung nur eines der Verbandsorgane, und die durch die Abstimmung erreichte Willensbildung kann durch die Tätigkeit der anderen Verbandsorgane modifiziert werden. Wir hatten aber versucht, diese Gesichtspunkte im Antwortkatalog zu einer Frage über das Verhalten des Verbandes bei der Willensbildung zu berücksichtigen (S. 175, Nr. 33; S.195, Nr.16; S. 244, Nr. 17; S. 282, Nr. 16; S. 359, Nr. II/16). Die gleiche wirtschaftliche Bedeutung aller Mitglieder ist am ehesten bei den Gewerkschaften anzutreffen; für sie entfiel daher diese Frage. Von den übrigen Verbänden haben nur 6 % die ungefähr gleiche wirtschaftliche Bedeutung ihrer Mitglieder angegeben. Während dieser Tatbestand bei den Industrieverbänden und Arbeitgeberverbänden überhaupt nicht vorkommt, ist er bei den Berufsverbänden, den Landwirtschaftskammern und den Handwerksfachverbänden besonders häufig, erreicht aber in keinem Fall eine Häufigkeit von 20 %. Obwohl also nur bei einem ganz kleinen Teil der Verbände die Mitglieder die ungefähr gleiche wirtschaftliche Bedeutung haben, sind 7* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
100 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes bei fast zwei Dritteln der Wirtschaftsund Arbeitgeberverbände - für die Kammern dürfte der Anteil noch höher liegen - die Mitglieder satzungsgemäß gleichberechtigt. Nach der Satzung haben somit die größeren Firmen in den Verbänden oft nicht das Gewicht, das ihnen auf Grund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zukommt. Etwaige Vorteile der größeren Firmen, die beispielsweise eher einen Mitarbeiter für die Verbandsarbeit zur Verfügung stellen können, gleichen sich dadurch aus. Die satzungsgemäße Gleichberechtigung kommt allerdings nicht in allen Fällen zur Auswirkung. Bei 29 % der Verbände ist sie zwar vorhanden, aber bei 18 % setzen sich trotzdem inoffiziell die wirtschaftlich stärkeren Mitglieder besser durch, während bei den übrigen 11 Ofo schwächere Mitglieder besonders berücksichtigt werden. 3. Die Sanktionen der Verbände Die Regelung der innerverbandlichen Willensbildung erfordert auch Möglichkeiten, die Beschlüsse erfolgreich durchzuführen, d. h. die Mitglieder veranlassen zu können, sich an die Beschlüsse zu halten. Eine in den Verbandssatzungen häufig erwähnte Sanktion gegenüber den Mitgliedern ist der Ausschluß aus dem Verband. Gründe für den Ausschluß Verletzung der Satzung (z. B. Schädigung des Verbandes ........................................ . Nichtbezahlung der Beiträge ......................... . Andere Gründe (z. B. Nichteinhaltung der Berufsgrundsätze) ................................. . Keine Angabe über den Ausschluß ................... . (Summe infolge Mehrfachnennung über 100 0/0) •..•.••• 150 Verbände (lt. Satzung) 86 0 /0 73 Ofo 210f0 12 Ofo 192 Ofo Der Ausschluß aus dem Verband oder dessen Androhung wurden von den meisten Verbänden als Sanktion für den Fall angegeben, daß Mitglieder gemeinsame Beschlüsse nicht beachten (S. 177, Nr. 38; S. 196, Nr.17; S.282, Nr.17; S.322, Nr. 14; S.359, Nr. II/17). Der Ausschluß ist also eine für die Verbände bedeutende Sanktion, auch wenn dies aus den Formulierungen in den Satzungen nicht ohne weiteres ableitbar ist, da sie die Nichtbeachtung gemeinsamer Beschlüsse nicht als besonderen Ausschlußgrund enthalten. Der Ausschluß kann aber von den Verbänden nicht gegenüber einer größeren Zahl von Mitgliedern OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Mitwirkung der Mitglieder an innerverbandlicher Willensbildung 101 oder beliebig häufig als Sanktion angewandt werden, weil die Verbände an einem hohen Organisationsgrad interessiert sind und sein müssen. Man wird es daher zunächst immer mit Zureden und Aussprechen versuchen. Diese wahrscheinlich nicht immer so wirksame Sanktion ist die einzige, die mit gleicher Häufigkeit wie der Ausschluß angegeben wurde. Nur 10 % der Verbände nennen noch den Einsatz eines Schiedsgerichts oder einer Schlichtungsstelle als Sanktion. Diese Antworten bestätigen die Angaben einiger Industrieverbände, die bei der offenen Frage in der Leitstudie darauf hinwiesen, daß die Verbände in allgemeinen wenig Maßnahmen gegen Mitglieder ergreifen können, die gemeinsame Beschlüsse nicht beachten. IV. Die Mitwirkung der Mitglieder an der innerverbandlichen Willensbildung 1. Das Ausmaß der aktiven Beteiligung der Mitglieder Wir haben bisher die Regelung der innerverbandlichen Willensbildung und damit die Grenzen untersucht, innerhalb derer sich die Bildung der Interessen im Verband vollziehen kann. Wie die Interessenund Willensbildung innerhalb jener Grenzen abläuft, ergibt sich aus der Untersuchung der aktiven Beteiligung der Mitglieder, der Kommunikationswege und des Interessenausgleichs. Das Ausmaß der aktiven Beteiligung der Mitglieder an der Verbandsarbeit versuchten wir durch eine Skala mit vier Einstufungsmöglichkeiten zu messen (S.175, Nr. 31; S.191, Nr.10; S.240, Nr.ll; S. 278, Nr.10; S. 319, Nr. 9; S. 356, Nr. II/lO). Die Antworten verteilen sich erwartun~s gemäß: In der Zusammenfassung (S.356, Nr. II/10) entfallen 86 % auf die beiden mittleren Kategorien "Im allgemeinen reges Interesse" und "Nur ein Teil der Mitglieder ist besonders aktiv", von denen die erstere mit 53 % bevorzugt wurde, weil sie mehr als Normalfall formuliert ist. Die Aussagekraft solcher Einstufungen darf nicht überschätzt werden, da sie auch sehr stark von der Konstruktion der Einstufungsskala abhängt. Die Frage über die aktive Mitwirkung der Mitglieder an der Verbandsarbeit war in der Leitstudie den Industrieverbänden offen gestellt worden. Die nachträgliche Kategorisierung ergab die ersten drei Einstufungen der den übrigen Verbandsgruppen vorgegebenen Skala. Durch das Hinzufügen der vierten Kategorie "Interesse ist gering" erhält die Kategorie "Nur ein Teil der Mitglieder ist besonders aktiv" eine Mittelstellung 6• Sie wurde bei fast allen Verbandsgruppen häufiger 6 Wir wollten vermeiden, daß diese inhaltlich nicht als Extrem aufzufassende Kategorie wegen der Außenstellung zu wenig angekreuzt wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
102 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes als bei den Industrieverbänden genannt, was sowohl auf typologische Unterschiede zwischen den Verbandsgruppen als auch auf die Konstruktion der Einstufungsskala zurückgeführt werden kann. Trotz der möglichen Abhängigkeit der Antworten von der Konstruktion der Einstufungsskala ist beachtlich, daß bei einem Drittel der Verbände nur ein Teil der Mitglieder besonders aktiv ist. Unabhängig von der Konstruktion der Einstellungsskala sind die Ergebnisse, die sich aus den unterschiedlichen Antwortverteilungen in den einzelnen Verbandsgruppen ableiten lassen und die jenes erste Ergebnis ergänzen. Die auf einen Teil der Mitglieder beschränkte Aktivität ist bei den Kammern und Gewerkschaften besonders häufig anzutreffen. Eine Erklärung könnte man darin sehen, daß sowohl bei den Kammern als auch bei den Gewerkschaften die Mitgliederzahl im Vergleich zu den übrigen Verbänden sehr groß ist (S. 352, Nr. II/4) und die aktive Beteiligung mit wachsender Mitgliederzahl nachläßt. Für die Kammern ließe sich auch noch die Zwangsmitgliedschaft als Grund für die geringere Aktivität der Mitglieder anführen. Auch die unterschiedliche Mitgliederaktivität in den verschiedenen Gruppen der Wirtschaftsverbände kann man großenteils mit Hilfe der Mitgliederzahlen erklären; zusätzlich ist noch die mit der Mitgliederzahl meist gleichzeitig variierende durchschnittliche Unternehmensoder Betriebsgröße der Mitglieder zu beachten: Bei großen Mitgliederzahlen handelt es sich vorwiegend um kleine Firmen und umgekehrt. Der relativ starken Mitgliederaktivität bei den Verbänden des "Öffentlichen Sektors" und bei den Industrieverbänden, soweit deren Antworten auf die offene Frage hier zum Vergleich herangezogen werden können, entsprechen relativ kleine Mitgliederzahlen (S. 174, Nr. 27; S. 184, Nr. 4), der relativ geringen Mitgliederaktivität bei den Einzelhandelsverbänden, den Berufsverbänden und den Landesverbänden dagegen relativ große Mitgliederzahlen. Für die Landesverbände, welche die geringste Mitgliederaktivität unter den Wirtschaftsverbänden aufweisen, dürfte ein weiterer Grund sein, daß ihre Mitglieder gleichzeitig in Fachverbänden organisiert sind und die Mitgliedschaft im Fachverband meist als wichtiger angesehen wird. Die geringe Mitgliederaktivität bei den Großhandelsverbänden, welche sich besonders aus der Verteilung der Antworten auf die extremen Kategorien ergibt, läßt sich nicht mit Hilfe der Mitgliederzahlen erklären. Dasselbe gilt für die starke Mitgliederaktivität bei den Handwerksverbänden, der auch eine etwas stärkere Mitgliederaktivität der Handwerkskammern gegenüber den Industrieund Handelskammern entspricht. Ähnlich wie hier bei der Mitgliederaktivität reicht die Mitgliederzahl bzw. Betriebsgröße zur Erklärung des hohen OrganisationsOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Mitwirkung der Mitglieder an innerverbandlicher Willensbildung 103 grades der Handwerksverbände nicht aus. Beide Ergebnisse können jedoch in Zusammenhang gebracht werden und bestätigen sich gegenseitig, denn Organisationsgrad und Mitgliederaktivität hängen weitgehend von gemeinsamen Faktoren ab. Wie die überfachlichen Landesverbände in der Gruppe der Wirtschaftsverbände weisen auch die überfachlichen Landesverbände der Arbeitgeber eine geringe Mitgliederaktivität auf; von den Bundesfachverbänden der Arbeitgeber ist mit auffallend großer Häufigkeit die Kategorie "im allgemeinen reges Interesse" angekreuzt worden, was sowohl durch die tatsächlichen Verhältnisse als auch durch eine besondere Vorsicht bei der Beantwortun~ bedingt sein kann. 2. Die Unterrichtung der Mitglieder durch den Verband Das Ergebnis, daß bei einem Drittel der Verbände nur ein Teil der Mitglieder besonders aktiv ist, wird auch von der Verbandsorganisation her verständlich. Neben der Mitgliederversammlung, an der sich alle Mitglieder beteiligen können, gibt es Organe wie den Vorstand und die Ausschüsse, in denen nur ein geringer Teil der Mitglieder vertreten ist. Es muß nun untersucht werden, welche Bedeutung diese Organe und andere Kontaktmöglichkeiten als Kommunikationswege zwischen den Mitgliedern und der Verbandsgeschäftsführung haben. Eine erste Voraussetzung für die Mitwirkung der Mitglieder an der innerverbandlichen Willensbildung ist die Unterrichtung der Mitglieder über die vorzubereitenden Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Erklärungen zur Wirtschaftsund Sozialpolitik und über die Auffassung, welche sich die Verbandsgeschäftsführung darüber gebildet hat. Die Antworten auf eine Frage über die Kommunikationswege bei dieser Unterrichtung zeigen, daß häufiger alle Mitglieder als nur ein Teil unterrichtet werden (S.168, Nr. 7; S.197, Nr.18; S.244, Nr. 18; S.284, Nr. 18; S. 323, Nr. 15; S. 360, Nr. HIl8). Betrachtet man die regelmäßigen Kontakte allein oder die regelmäßigen Kontakte und die Kontakte in wichtigen Ausnahmefällen zusammen, so gibt es einerseits drei bedeutende Kommunikationswege zu allen Mitgliedern, nämlich Rundschreiben an alle Mitglieder, die Mitgliederversammlung und die Fachpresse oder das Mitteilungsblatt, andererseits zwei bedeutende Kommunikationswege zu einem bestimmten Teil der Mitglieder, die Vorstandssitzung und die ständigen Ausschüsse oder Arbeitskreise. Dieses Ergebnis gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Verbandsgruppen. Unbedeutend sind bei den Handwerkskammern die ständigen Ausschüsse, bei allen Kammern die Rundschreiben an alle Mitglieder, bei den Arbeitgeberverbänden die Fachpresse und bei den DGB-Gewerkschaften die Rundschreiben an alle Mitglieder. Das Ergebnis von der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
104 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes bevorzugten Unterrichtung aller Mitglieder wird durch die erwähnten Ausnahmen nur unwesentlich eingeschränkt. Es wird dagegen noch dadurch bestätigt, daß das Rundschreiben an alle Mitglieder der bedeutendste unter den fünf Kommunikationswegen ist, was sich nicht nur aus der Zusammenfassung für alle Verbände, sondern besonders auch aus den Antworten der Industrieverbände auf die offene Frage in der Leitstudie ergibt. Bei den Kammern und DGB-Gewerkschaften nimmt die Fachpresse diese Vorzugsstellung ein. 3. Die Feststellung der Mitgliederinteressen durch den Verband Eine weitere Voraussetzung für die Mitwirkung der Mitglieder an der innerverbandlichen Willensbildung ist die Feststellung ihrer Interessen bzw. Meinungen hinsichtlich der Stellungnahmen oder der Erklärungen zur Wirtschaftsund Sozialpolitik. Da aber drei Kommunikationswege, nämlich die Vorstandssitzung, die ständigen Ausschüsse und Arbeitskreise und die Kontakte zu einzelnen Mitgliedern, die als Experten gelten, sich auf einen Teil der Mitglieder beschränken, während nur die Mitgliederversammlung und die Umfragen ihre Gesamtzahl erfassen, dehnt sich diese Feststellung häufig nur auf einen begrenzten Kreis der Mitglieder aus (S. 168, Nr. 6; S. 190, Nr. 9; S.240, Nr. 10; S. 278, Nr.9; S.320, Nr.8; S.355, Nr. II/9). Das Ergebnis, daß vielfach nur von einem Teil der Mitglieder die Meinung über Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Erklärungen zur Wirtschaftsund Sozialpolitik eingeholt wird, kommt in der Abstufung der fünf Kommunikationswege noch deutlicher zum Ausdruck. Die Vorstandssitzung und die ständigen Ausschüsse wurden am häufigsten angegeben, während Ad-hoc-Ausschüsse als sechster Kommunikationsweg fast die Bedeutung der Umfragen bei allen Mitgliedern erreichen. Lediglich bei den Arbeitgeberverbänden, Industrieverbänden und Industrieund Handelskammern haben die Umfragen eine ähnlich große Bedeutung wie die Vorstandssitzung und die Ausschüsse. v. Der innerverbandliche Interessenausgleich 1. Die innerverbandlichen Interessengegensätze und ihre Ursachen Das Problem, inwieweit Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen übereinstimmen, haben wir bisher vorwiegend unter dem Aspekt behandelt, ob alle Mitglieder oder nur ein Teil derselben an der innerverbandlichen Willensbildung mitwirken. Wenn die Interessen aller Mitglieder weitgehend die gleichen sind, ist es unerheblich, wie groß OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
v. Der innerverbandliche Interessenausgleich 105 der Teil der Mitglieder ist, der sich aktiv an der Verbandsarbeit beteiligt und für die Berücksichtigung jener für alle Mitglieder gemeinsamen Interessen sorgt. In diesem Fall werden Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen ziemlich übereinstimmen, denn andere Faktoren, wie beispielsweise die Funktionärsinteressen, hätten gegenüber jenen gemeinsamen Mitgliederinteressen wenig Einfluß auf die Verbandspolitik. Bestehen echte Gegensätze, so ist der Kreis der aktiv mitwirkenden Mitglieder für die Bildung der Zielvorstellungen im Verband sehr entscheidend. Je nach der Beteiligung können die Interessen einer der Mitgliedergruppen, zwischen denen Unterschiede in den wirtschaftspolitischen Wünschen bestehen, oder die zwischen den Mitgliedergruppen ausgehandelten Zielkompromisse zu Verbandsinteressen werden. Bei unausgeglichenen Gegensätzen dürften ausnahmsweise auch die Funktionärsinteressen einen gewissen Einfluß auf die Meinungsbildung im Verband gewinnen, denn die Aufgabe des Interessenausgleichs obliegt häufig dem Verbandsgeschäftsführer. Die Interessengegensätze und der Interessenausgleich sind daher die wichtigsten Probleme bei der Bildung einer gemeinsamen Zielvorstellung im Verband. Es geht vor allem um die Frage, ob durch den innerverbandlichen Interessenausgleich die Interessen und Forderungen einzelner Mitglieder oder Mitgliedergruppen schon wesentlich eingeschränkt werden. Zur Beantwortung dieser wichtigen Frage ist zu klären, welche Interessengegensätze überhaupt bestehen und welche Ursachen sie haben, welchen Umfang die Interessengegensätze annehmen und in welchen Organen sie hauptsächlich auftreten und wie sich schließlich der Verband verhält, wenn Interessengegensätze vorliegen. Entsprechend den Unterschieden im Aufgabenbereich sind die Interessengegensätze bei den einzelnen Verbandsgruppen sehr verschieden, was besonders deutlich aus den Antworten auf die Frage nach typischen Beispielen für Interessengegensätze hervorgeht (S.194, Nr.15; S.243, Nr. 16; S.281, Nr. 15). Das einzige Beispiel, das fast bei allen Gruppen der Wirtschaftsverbände auftaucht, ist der Wettbewerb bei Branchenüberschneidungen. Von den Verbänden des Handels, also von den Großhandelsfachverbänden, den Einzelhandelsfachverbänden, den Landesverbänden des Großund Einzelhandels und einigen Handelsverbänden der Gruppe "Sonstige Bereiche" wurden Rabatte, Spannen und Boni, Betriebsgröße und Konzentration, das Verhältnis von Einzelhandel und Großhandel und die Beziehungen zwischen Import und Export als typische Beispiele für Interessengegensätze angegeben. Alle diese Beispiele hängen ziemlich unmittelbar mit dem Wettbewerb der Verbandsmitglieder auf den Bezugsund Absatzmärkten zusammen; die gemeinsame Ursache für solche Interessengegensätze ist also die von den Mitgliedern angestrebte OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
106 3. Kapitel: Die Bildung der Interessen innerhalb des Verbandes Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition, die für die einen in einer Verschärfung, für die anderen in einer Ausschaltung oder Einschränkung des Wettbewerbs bestehen kann. Beispiele wie Beitragsfragen, die nicht oder kaum mit dem Wettbewerb in Beziehung stehen, sind sehr selten erwähnt worden. Auch Interessengegensätze bei tarüund sozialpolitischen Fragen, die für die Handwerksfachverbände und Landesverbände von Bedeutung sind, können mit der Wettbewerbssituation in Verbindung gebracht werden, was an Beispielen zweier Arbeitgeberverbände noch nachzuweisen ist. Die verschiedenen Interessengegensätze können bei einem allerdings kleinen Teil der Verbände auch sehr gehäuft auftreten. Eine ganze Reihe von Beispielen wurden von einem Großhandelsverband und einem Industrieverband angegeben: "Unsere Mitgliedsfinnen sind ihrer Größe und ihrer Struktur nach sehr heterogen. Hinzu kommt die Strukturwandlung im Handel ... Es gibt mancherlei Konfliktstoffe ... als Stichworte seien nur genannt: Die Ringbildung im Großhandel, die Zweistufigkeit vieler Unternehmen (Großhandel und Einzelhandel in einer einzigen Finna) , die aus der unterschiedlichen Betätigung (Spezialist, Sortimenter) herrührenden Divergenzen bezüglich der Rabattsysteme, Traditionsfragen bezüglich des Einkaufs und Verkaufs und vieles andere mehr." "Die Interessenlage unserer Mitglieder ist höchst unterschiedlich. Wir vereinigen ... Lieferanten und Abnehmer, konkurrierende Rohstoffgruppen, große, mittlere und kleinere Unternehmungen, Aktiengesellschaften und Einzelunternehmen, einstufige und mehrstufige Betriebe. Von dieser unterschiedlichen Interessenlage muß man bei fast jeder Meinungsbildung ... ausgehen." Die Verschiedenheit der Interessengegensätze bei den einzelnen Verbandsgruppen läßt sich auch im Bereich der Kammern nachweisen (S.243, Nr.16). So wurden, mit Ausnahme der Steuerfragen, von den Handwerkskammern jeweils andere Beispiele für Interessengegensätze als von den Industrieund Handelskammern angegeben. Die bei den Handwerkskammern öfter vorkommenden Interessengegensätze bezüglich der Abgrenzung der Handwerksbereiche stehen wiederum mit dem Wettbewerb der Mitglieder in Beziehung. Mehrere Industrieund Handelskammern nannten dagegen ein nicht mit dem Wettbewerb direkt zusammenhängendes Beispiel für Interessengegensätze, nämlich die Landesplanung und Raumordnung. Bei rund 40 o /f} der Arbeitgeberverbände bestehen Interessengegensätze in der Tarifpolitik (S. 281, Nr. 15). Ausführlichere Beispiele zweier Arbeitgeberverbände zeigen, daß es sich dabei um die Wettbewerbsposition der Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt handelt, die im ersten Fall wegen der Kostenstruktur, im zweiten Fall wegen der Kostenstruktur und der Betriebsgröße auch mit der Wettbewerbsposition der Unternehmen auf den Absatzmärkten in Beziehung steht. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
V. Der innerverbandliche Interessenausgleich 107 "Da sowohl die Ertragslage als auch der Lohnanteil an den Gesamtkosten in den Betrieben unseres Verbandsbereiches (infolge der weitgespannten Fertigungsprogramme vom Großmaschinenbau über Elektroindustrie bis zur Feinmechanik) strukturell und temporär recht unterschiedlich sind, muß beispielsweise bei Lohnverhandlungen immer ein Komprorniß gefunden werden, der für den ungünstig liegenden Industriezweig noch tragbar ist." "Meinungsverschiedenheiten über die Abschlüsse mit den Gewerkschaften sind sehr oft zwischen größeren und kleineren Unternehmen festzustellen. Bei den kleineren will man hartnäckiger sein, weil hier eine Streikgefahr nicht so sehr befürchtet wird." Die Mehrzahl der Antworten auf die Frage nach den Beispielen für Interessengegensätze bezieht sich also mehr oder weniger auf den Wettbewerb unter den Mitgliedsfirmen, wobei die Wettbewerbspositionen wiederum von Faktoren wie der Betriebsgröße, der Betriebsart, der Rechtsform usw. abhängen. Welche von diesen und anderen Faktoren als Ursachen für Interessengegensätze bzw. Meinungsverschiedenheiten von Bedeutung sind, geht aus den Antworten auf eine geschlossene Frage nach den Gründen für die Meinungsverschiedenheiten hervor (S.192, Nr. 13; S.241, Nr.14; S.279, Nr.13; S.321, Nr.12; S.357, Nr. II/13). Soweit in den Verbänden Firmen mit unterschiedlicher Betriebsgröße organisiert sind, ist diese unterschiedliche Betriebsgröße in den meisten Fällen die Ursache von Interessengegensätzen. So haben 72 % der Einzelhandelsverbände, 67 % der Industrieund Handelskammern, 64 Ofo der Landesfachverbände der industriellen Arbeitgeber, 62 Ofo der Großhandelsverbände und 53 Ofo der Handwerksverbände die unterschiedliche Betriebsgröße als Grund für Meinungsverschiedenheiten zwischen ihren Mitgliedern angegeben. Der zweithäufigste Grund ist die Vereinigung mehrerer verschiedenartiger Branchen im Verband, wobei die Häufigkeit mit zunehmender Heterogenität der Mitgliederstruktur ansteigt. Bei den Wirtschaftsfachverbänden und den fachlichen Arbeitgeberverbänden liegt sie zwischen 16 Ofo und 39 0/0, bei den regionalen überfachlichen Wirtschaftsverbänden erreicht sie 50 Ofo, bei den Handwerkskammern 56 Ofo, bei den Industrieund Handelskammern 89 Ofo und bei den regionalen überfachlichen Arbeitgeberverbänden 91 %. Auch 53 Ofo der Gewerkschaften haben die Vereinigung von Arbeitnehmern aus mehreren verschiedenartigen Branchen als Grund für die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihren Mitgliedern angegeben. Von den übrigen Gründen für die Meinungsverschiedenheiten sind nur zwei und diese auch nur in einzelnen Verbandsgruppen von Bedeutung; 33 Ofo der Landesfachverbände der Arbeitgeber und 40 Ofo der Bundesfachverbände der Arbeitgeber nannten die unterschiedliche Betriebsart, 36 Ofo der überfachlichen Landesverbände der Arbeitgeber das unterschiedliche Beitragsaufkommen der Mitgliederverbände. Der in manchen Verbandsgruppen hohe Prozentsatz für "Andere Gründe" ist nicht beOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
114 4. Kapitel: Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen arbeit und der Auseinandersetzungen zwischen den Verbänden vergleichbar als mit der Willensbildung innerhalb der Verbände, die Firmen und Personen als Mitglieder haben. Ebenso wie bei der Untersuchung der innerverbandlichen Willensbildung sind die Interessengegensätze und der Interessenausgleich auch bei der zwischenverbandlichen Willensbildung das wichtigste Problem. Da für die Verbandsbildung die übereinstimmung der Mitgliederinteressen entscheidend ist, müßten die Interessengegensätze zwischen den Verbänden häufiger und größer als innerhalb der Verbände sein; die Interessengegensätze in den Spitzenverbänden dürften hinsichtlich der Häufigkeit und der Bedeutung eine Mittelstellung einnehmen. Ein erstes Ergebnis zu diesen Hypothesen liefern die Antworten auf die Frage nach den Aufgaben des Verbandes (S. 167, Nr. 1; S. 198, Nr. 19; S.245, Nr.19; S.283, Nr. 19; S.324, Nr. 16; S.362, Nr. II/19). 19 % aller Verbände haben den "Ausgleich interner Interessengegensätze " , 31 0 /0 aller Verbände die "Auseinandersetzungen mit Verbänden, die entgegengesetzte Interessen vertreten" als Hauptaufgabe genannt. Interessengegensätze zwischen Verbänden sind also tatsächlich häufiger als innerverbandliche Interessengegensätze, doch dieser Unterschied in der Häufigkeit ist nicht sehr groß. Immerhin läßt er sich auch bei den meisten Verbandsgruppen nachweisen; nur bei den Landesfachverbänden der Arbeitgeber sind beide Arten der Interessengegensätze gleich häufig. Daß bei den Kammern die internen Interessengegensätze überwiegen, läßt sich aus der heterogenen Mitgliederstruktur der Kammern leicht erklären. Zwar wird unter den Hauptaufgaben die "Zusammenarbeit im Spitzenverband" viel häufiger als die Auseinandersetzungen mit Gegenverbänden angegeben; aber aus diesen Antworten kann man nicht die Häufigkeit der Interessengegensätze im Spitzenverband ableiten. Andererseits wird die Hypothese über die Häufigkeit der Interessengegensätze in den Spitzenverbänden auch nicht widerlegt. Hinsichtlich des Problems der Interessengegensätze und des Interessenausgleichs zwischen den Verbänden sind in den einzelnen Verbandsgruppen jeweils verschiedene Aspekte von Bedeutung. Für die Mitgliedsverbände von Spitzenverbänden stellt sich das Problem in ähnlicher Weise für die innerverbandliche Willensbildung; die Fragen nach der Häufigkeit der Interessengegensätze und nach der Wahrscheinlichkeit eines Interessenausgleichs stehen im Vordergrund. Allerdings besteht die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs für die Mitgliedsverbände von Spitzenverbänden nicht im gleichen Ausmaß wie auf den unteren Stufen der Verbandsorganisation, da diese Mitgliedsverbände eher die Möglichkeit haben, ihre Interessen außerhalb des Spitzenverbandes direkt gegenüber den Organen des Staates zu vertreten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
H. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Verbänden 115 Bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung steht es den Verbänden, die nicht einem gemeinsamen Spitzenverband angehören, vollkommen frei, ob sie ihre Interessengegensätze aus eigener Initiative ausgleichen oder diese Aufgabe den Organen des Staates überlassen. Bevor dieses Problem in Angriff genommen werden kann, ist die Frage zu klären, mit welcher Häufigkeit überhaupt Kontakte zwischen den Verbänden bestehen, d. h. wie häufig sie zusammenarbeiten und wie häufig dabei Interessengegensätze auftreten. Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind in der Tarifpolitik aufeinander angewiesen. Wir können von der Annahme ausgehen, daß hier in reichlichem Umfang Interessengegensätze vorhanden sind und die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs besteht, selbst wenn sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu Lasten Dritter, meist zu Lasten der Verbraucher, zu einigen versuchen. Das Hauptproblem in der Tarifpolitik liegt darin, ob die Tarifpartner ohne Streiks und Aussperrungen überhaupt zu einer Einigung kommen. 11. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Verbänden in ihrem Spitzenverband 1. Die Interessengegensätze und der Interessenausgleich im Spitzenverband über die Interessengegensätze im Spitzenverband hatten wir keine eigene Frage gestellt, weil dafür bereits aus den Antworten auf die Fragen nach den Gegenverbänden und nach dem Interessenausgleich im Spitzenverband genügend Anhaltspunkte zu erwarten waren. Die Großhandelsverbände, die Einzelhandelsverbände und die Handwerkskammern nannten unter den Gegenverbänden oder den Verbänden mit von Fall zu Fall entgegengesetzten Interessen verschiedene andere Verbandsgruppen bzw. deren Verbände häufiger als die anderen Mitgliedsverbände ihres Spitzenverbandes; bei den Handwerksverbänden und Industrieund Handelskammern ist es genau umgekehrt, doch wurden die anderen Mitgliedsverbände nicht häufiger als die Verbände aller anderen Gruppen zusammen erwähnt (S. 202 f., Nr. 23; S. 249 f., Nr. 23). Dieser Vergleich ist zwar nur für die hier angeführten Gruppen mit Mitgliedsverbänden möglich, aber es zeigt schon, daß Interessengegensätze in Spitzenverbänden weniger Bedeutung als die übrigen Interessengegensätze haben und auch überhaupt relativ selten sind. Bei diesem Ergebnis ist jedoch zu beachten, daß die Verbände wahrscheinlich ähnlich wie die innerverbandlichen Interessengegensätze auch die zwischenverbandlichen Interessengegensätze auf eine direkte Frage hin nicht in dem Umfang angeben, wie sie tatsächlich vorhanden sind. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
116 4. Kapitel: Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen Auf die Frage nach dem Interessenausgleich im Spitzenverband wurden dagegen sehr häufig Antworten angekreuzt, aus denen man auf das Vorhandensein von Interessengegensätzen schließen kann (S. 206, Nr. 27; S. 227, Nr. 38; S. 261, Nr. 38; S. 294, Nr. 31; S. 330, Nr. 26; S. 364, Nr. IIa/27). Die Frage nach dem Interessenausgleich im Spitzenverband läßt sich gut mit der Frage nach den Verhaltensweisen der Verbände bei innerverbandlichen Interessengegensätzen vergleichen (S. 364, Nr. IIa/27; S. 358, Nr. II/14). Die Kompromisse wurden auf beide Fragen von jeweils 43 % der Verbände genannt 1• Da sich der Interessenausgleich im Spitzenverbandaber auch noch in der von 25% der Mitgliedsverbände angekreuzten Antwort "Ab und zu sind Abstriche nötig" bemerkbar macht, hat der Interessenausgleich im Spitzenverband doch eine größere Bedeutung als auf den unteren Stufen der Verbandsorganisation. Diese größere Bedeutung darf allerdings nicht überschätzt werden, denn 21 % der Mitgliedsverbände können ihre Stellungnahmen meist vollständig, also ohne Interessenausgleich, im Spitzenverband durchsetzen, und weitere 12 % gaben eine der drei seltener genannten Antworten, die auch keinen Interessenausgleich zum Inhalt haben. Der Kompromiß als ausgeprägte Form des Interessenausgleichs ist somit häufiger anzutreffen als der weniger wirksame Ausgleich in Form der ab und zu erforderlichen Abstriche an den Forderungen, der weniger wirksame Interessenausgleich wiederum häufiger als die meist vollständige Durchsetzung der Stellungnahmen der Mitgliedsverbände. Diese Häufigkeitsabstufung gilt ganz oder teilweise für fast alle Verbandsgruppen; nur bei den regionalen überfachlichen Wirtschaftsund Arbeitgeberverbänden überwiegt die meist vollständige Durchsetzung der Stellungnahmen. 2. Der Spitzenverband als Instrument der Interessenvertretung Einige Kommentare zur Frage nach dem Interessenausgleich im Spitzenverband geben eine Erklärung dafür, daß die Interessengegensätze nicht allzu groß sein können. Die meist vollständige Durchsetzung der Stellungnahmen im Spitzenverband begründet ein Verband damit, daß es sich um allgemeine Interessen des Wirtschaftszweiges handelt, bei denen keine Interessengegensätze bestehen; ein anderer Verband weist darauf hin, daß er als Mitgliedsverband in fachlichen Fragen allein kompetent und zuständig sei. Für einen Großhandelsverband ist der 1 Für diesen Vergleich und auch für andere Betrachtungen sind bei den Antworten auf die Frage nach dem Interessenausgleich im Spitzenverband die Prozentsätze für die Wirtschaftsverbände auf Bundesebene um neun Zehntel und diejenigen für alle Verbände um knapp ein Drittel zu erhöhen, weil als Basis nur Mitgliedsverbände von Spitzenverbänden in Betracht kommen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
II. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Verbänden 117 Spitzenverband bedeutungslos, denn dieser "vertritt gut die allgemeinen Interessen; in rein fachlichen Fragen ist er keine Hilfe". Schon bei der groben Auf teilung in allgemeine und fachliche Interessen fällt auf, daß sich die Aktivität der Spitzenverbände nicht vom Aufgabenbereich her bestimmen läßt. In zwei Fällen beschränkt sich der Spitzenverband auf allgemeine Interessen, in einem Fall dehnt er seine Aktivität auch auf Fachfragen aus, für die er nicht einmal für kompetent gehalten wird. Wir hatten den Mitgliedsverbänden die Frage gestellt, in welchen Fällen sie sich direkt an ein Ministerium wenden und in welchen Fällen sie ihre Stellungnahmen zunächst ihrem Spitzenverband zuleiten. Direkte oder indirekte Kontakte mit den Ministerien häufen sich nicht für bestimmte Aufgabengebiete, sondern verteilen sich ziemlich unabhängig vom Aufgabenbereich (S.205, Nr. 26; vgl. auch S. 227, Nr. 37; S. 293, Nr. 30; S. 329, Nr. 25). Man kann dies nur damit erklären, daß sich die Mitgliedsverbände immer dann an ihren Spitzenverband wenden, wenn sie sich davon einen Erfolg versprechen, ihn somit als geeignetes Instrument der Interessenvertretung betrachten. Es steht ihnen ja auch der direkte Weg zu den Organen des Staates offen, den sie immer dann gehen, wenn im Spitzenverband zu große Interessengegensätze zu erwarten sind oder wenn sich der Spitzenverband zu wenig für die speziellen Belange eines Mitgliedsverbandes einzusetzen verspricht. Viele Verbände werden auch öfters das zweigleisige Verfahren in Erwägung ziehen, um auf jeden Fall zum Ziel zu kommen. Wir hatten den Spitzenverband in verschiedenen Fragen über die Zusammenarbeit der Verbände mit den Staatsorganen berücksichtigt; zum Teil waren die vorgegebenen Antworten so formuliert, daß die Zwischenschaltung des Spitzenverbandes eine Einschränkung darstellt, daß also die Mitgliedsverbände auf ihren Spitzenverband angewiesen sind; in anderen Antworten kam zum Ausdruck, daß der Spitzenverband eine Möglichkeit neben anderen ist, also sein Charakter als Instrument der Interessenvertretung. Dabei ergibt sich für die fachlichen Mitgliedsverbände auf Bundesebene (89 Wirtschaftsverbände, 24 Arbeitgeberverbände, 9 Gewerkschaften) umstehendes Bild vom Spitzenverband 1• Der Spitzenverband wird also sehr oft genannt, wenn er als zusätzliches Instrument der Interessenvertretung dient; er wird nicht so häufig erwähnt, wenn er die einzige Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Ministerien darstellt. Daß Mitgliedsverbände für die Kontakte zu den Staatsorganen auf ihren Spitzenverband nicht angewiesen sind, wird auch durch die viel größere Häufigkeit der direkten Kontakte gegenüber den indirekten Kontakten über den Spitzenverband bestätigt (S.207, Nr.28; S.365, Nr. IIa/28; S.258, Nr.34; S.369, Nr. IIa/34). 1 Die Ergebnisse sind von S. 361 f., Nr. IIa/24 und Nr. IIa/25; S.366, Nr. IIal 31; S. 371 f., Nr. IIa/37 und IIa/39 entnommen; die Prozentsätze wurden um ca. sechs Zehntel erhöht, um nur Mitgliedsverbände als Basis zu haben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
118 4. Kapitel: Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen Bild vom Spitzenverband Lediglich indirekter Kontakt über den Spitzenverband zu den Bundestagsausschüssen ..................... . Selten unmittelbare Aufforderung von den Ministerien zur Mitarbeit, da diese sich bevorzugt an die Spitzenverbände wenden .......................... . Auch Einschaltung des Spitzenverbandes zur Bekanntmachung der eigenen Stellungnahmen in den Plenarsitzungen des Bundestages ......................... . Auch die Unterstützung durch: den Spitzenverband dient als Maßnahme bei anfänglichem Mißerfolg in Ministerien ....................................... . Auch der Spitzenverband ist Informationsquelle über die Arbeit in den Ministerien ...................... . 122 Verbände 14 Ofo 24 Ofo 45 Ofo 610f0 85 Ofo III. Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzung zwischen den Verbänden bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung 1. Die Zusammenarbeit der Verbände außerhalb des Spitzenverbandes Der Spitzenverband ist nicht die einzige Möglichkeit einer Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen Verbänden. Neben den Spitzenverbänden gibt es viele Arbeitsgemeinschaften, welche die gleichen oder ähnliche Funktionen wie die Spitzenverbände wahrnehmen. Sie unterscheiden sich von den Spitzenverbänden oft dadurch, daß sie sich auf einen Teil der Funktionen eines Spitzenverbandes beschränken, daß sie nicht über eine so große Zahl hauptamtlicher Angestellter verfügen und daß sie gegenüber den angeschlossenen Verbänden weniger Macht innehaben. Die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden wird vielfach auch durch Bürogemeinschaften und Personalunion gefördert. "Bei den 600 bis 700 Verbänden, die mittelbar Mitglieder der BDA und sehr stark dezentralisiert sind, gibt es Geschäftsführer für 8, 9, 10 Verbände zusammen"2. Außerdem sind manchmal die unteren Stufen der Verbandsorganisationen so aufgebaut, daß sich geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit, zum Teil aber auch Probleme für die beteiligten Verbände ergeben. Dies gilt beispielsweise für die Handwerkskammern und Handwerksfachverbände hinsichtlich der Kreishandwerkerschaften (S. 222, Zusatzfrage; S. 266, Nr.46). In der Leitstudie hatten wir die Industrieverbände nach der Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Beispielen für diese Zusammenarbeit befragt (S. 171, Nr.15). Aus dem allgemein gehaltenen Teil der 2 Protokoll unseres Gespräches mit Vertretern der BDA am 21. Dezember 1960, S.10. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Zusammenarbeit und Auseinandersetzung zwischen Verbänden 119 Antworten ergibt sich, daß bei 36 % der Industrieverbände die Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften oder Ausschüssen institutionalisiert ist und daß weitere 42 Ufo auch ohne Institutionalisierung häufige Kontakte zu anderen Verbänden haben. Bei 78 Ufo der Industrieverbände ist also die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden sehr ausgeprägt, während 16 % nur von Fall zu Fall und 3 % selten Kontakte zu anderen Verbänden haben. Als Beispiele wurden oft Verbände erwähnt, in welchen die Abnehmer oder Lieferanten der jeweiligen Mitgliedsfirmen organisiert sind. Die Befragten nannten diese Verbände zum Teil aber nicht mit Namen, sondern bezeichneten sie als "Verbände der Abnehmer" oder "Verbände der Lieferanten", so daß eine Kategorisierung nach den in der Hauptbefragung gebildeten Gruppen der Großhandelsverbände, Einzelhandelsverbände usw. nicht möglich war. In der Hauptbefragung forderten wir daher die befragten Verbände auf, statt der Beispiele die Namen der Verbände zu nennen, mit denen sie zusammenarbeiten (S.201, Nr.22; S. 248, Nr. 22; S.286, Nr. 22; S. 325, Nr. 18). Da allgemeine Bemerkungen über die Art und Häufigkeit der Zusammenarbeit in der Hauptbefragung sehr selten vorkamen, kann das Ausmaß der Zusammenarbeit nur an den Prozentzahlen für "keine Angabe" abgelesen werden. "Keine Angabe" bedeutet bei der hier vorliegenden Frageformulierung meistens soviel wie keine oder nur seltene Zusammenarbeit mit anderen Verbänden. Bemerkungen wie "kein" oder "entfällt" wurden daher auch in die Kategorie "keine Angabe" eingeordnet. In den meisten Verbandsgruppen entspricht das Ausmaß der Zusammenarbeit demjenigen der Industrieverbände, d. h. nur bei jeweils ca. 20 Ufo ist eine Zusammenarbeit mit anderen Verbänden selten oder überhaupt nicht vorhanden. Nicht so häufig ist die Zusammenarbeit bei den Einzelhandelsverbänden, den Landesfachverbänden der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden der "Sonstigen Bereiche"; den Einzelhandelsverbänden fehlen die Verbände der Abnehmer, da die Verbraucher nicht so gut wie andere Wirtschaftsgruppen organisiert sind; auf unteren Organisationsstufen wie bei den Landesfachverbänden der Arbeitgeber wird sich die Zusammenarbeit mehr auf den Spitzenverband beschränken; unter den Verbänden der "sonstigen Bereiche" sind relativ viele, die hinsichtlich ihrer Interessen wenig Gemeinsamkeiten mit anderen Verbänden haben. Die Häufigkeit, mit der bestimmte Verbandsgruppen von den Verbänden anderer Gruppen als Beispiel für die Zusammenarbeit genannt werden, hängt sehr stark von der Zahl der Verbände ab, die es in jener Verbandsgruppe gibt. So wurde die zahlenmäßig sehr große Gruppe der Industrieverbände von vielen Gruppen der Wirtschaftsverbände jeweils am häufigsten erwähnt. Ein weiterer Grund für die Häufigkeit der ZuOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
120 4. Kapitel: Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen sammenarbeit ist die Gemeinsamkeit der Interessen; Verbände der eigenen Gruppe müßten daher häufiger als Verbände anderer Gruppen angegeben werden. Es ist jedoch zu beachten, daß die Zusammenarbeit mit den Verbänden der eigenen Gruppe großenteils im Spitzenverband stattfindet und daß nach dieser Zusammenarbeit hier nicht gefragt war. Wenn es jedoch in einer Gruppe keinen Spitzenverband gibt oder der Spitzenverband nicht alle Verbände der Gruppe erfaßt bzw. nicht sehr bedeutend ist, wurden die Verbände der eigenen Gruppe als Beispiel für die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden sehr häufig genannt. Dies zeigt sich bei den Verbänden der "Freien Berufe" und des "Öffentlichen Sektors" am deutlichsten. Aus den Antworten der Kammern geht hervor, daß die Handwerkskammern die Industrieund Handelskammern als Beispiel für die Zusammenarbeit nannten, die Industrieund Handelskammern jedoch nicht die Handwerkskammern. Ein ähnlicher Fall ergab sich bei den Tarifpartnern; die Gewerkschaften erwähnten die Arbeitgeberverbände, die Arbeitgeberverbände aber nicht die Gewerkschaften. Dieser Fall könnte allerdings damit erklärt werden, daß die Arbeitgeberverbände den Gewerkschaften als Antwort vorgegeben waren 3, den Arbeitgeberverbänden jedoch wie den übrigen Verbandsgruppen die Frage offen gestellt worden war. 2. Die Interessengegensätze und die Auseinandersetzungen zwischen den Verbänden Nach der Theorie der Gegenkräfte von Galbraith "wird der private Wirtschaftseinfiuß durch die Gegenkraft jener in Zaum gehalten, die ihm unterworfen sind. Ersterer erzeugt letztere"4. Die Gültigkeit der in dieser Form aufgestellten Theorie wurde bereits durch unsere Ergebnisse über die Organisierbarkeit der Interessen eingeschränkt. Ein solcher Macht-Gegenmacht-Mechanismus setzt außerdem voraus, daß zwischen den Verbänden Interessengegensätze bestehen, die zu Auseinandersetzungen und schließlich zu einem Interessenausgleich führen, denn nur auf diese Weise würde der sich in den Verbänden manifestierende "private Wirtschaftseinfiuß" in Zaum gehalten. Die bisher erwähnten Ergebnisse über die Interessengegensätze zwischen den Verbänden zeigen schon, daß diese Interessengegensätze nicht sehr groß und häufig sind und daß daher die Theorie der Gegenkräfte nur mit wesentlichen Einschränkungen Gültigkeit besitzt. 3 Infolge der Besprechung des Fragebogens für die Gewerkschaften mit Vertretern des DGB wurde bei dieser Gruppe die Form der geschlossenen Frage verwendet. 4 John Kenneth Gatbraith: Der amerikanische Kapitalismus im Gleichgewicht der Wirtschaftskräfte, 8tuttgart-Wien-Zürich', Deutsche Ausgabe 1956, 8.127. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IH. Zusammenarbeit und Auseinandersetzung zwischen Verbänden 121 Nach den Antworten auf die Frage über die Gegenverbände in der Leitstudie haben nur 100/0 der Industrieverbände häufig Gegensätze zu anderen Verbänden; bei 48 % der Industrieverbände treten solche Gegensätze von Fall zu Fall auf und bei 35 % selten oder überhaupt nicht (S. 171, Nr. 18). Die Abstufung von häufigen und fallweisen Gegensätzen haben wir bei der Hauptbefragung in die Frage eingearbeitet (S. 202 f., Nr. 23; S. 249 f., Nr. 23). Das Ergebnis bleibt ungefähr gleich; rund 25 Ofo der Verbände nannten häufige Interessengegensätze bzw. "Gegenverbände" und rund 50 °/G fallweise Gegensätze. Die "Auseinandersetzungen mit Verbänden, die entgegengesetzte Interessen vertreten" ist zwar für 31 GIG der Verbände eine Hauptaufgabe und für 22 GIG eine Nebenaufgabe; sie gehört dafür aber für 47 GIG der Verbände überhaupt nicht zum Aufgabenbereich (S. 362, Nr. IIiI9). Alle Versuche, die Interessengegensätze quantitativ zu erfassen, führen also zum selben Ergebnis. Nur wenige Verbände haben Gegenverbände; der Anteil schwankt jeweils nach dem angewandten Maßstab zwischen 10 G/o und 310/0. Ungefähr die Hälfte der Verbände hat zwar Interessengegensätze, aber diese Interessengegensätze treten nur von Fall zu Fall auf oder sind nicht sehr bedeutend. Beachtlich ist schließlich der Anteil von rund einem Drittel der Verbände, die überhaupt keine Interessengegensätze angeben. In diesem Ergebnis kommt allerdings ähnlich wie in den Ergebnissen über die innerverbandlichen Interessengegensätze nur das Selbstbild der Verbände zum Ausdruck. Bei den mündlich durchgeführten Befragungen machten wir vereinzelt die Erfahrung, daß die Befragten andere Verbände trotz der als stark empfundenen Gegensätze nicht als Gegenverbände bezeichnen wollten, um diese Verbände nicht zu verärgern und den Kontakt mit ihnen dadurch nicht zu erschweren. Selbst wenn aber die tatsächlichen Interessengegensätze etwa größer und häufiger als die angegebenen sind, bleibt dies für den Interessenausgleich ohne Bedeutung, denn die Verbände sind dann bestrebt, diese Interessengegensätze möglichst nicht oder nicht so stark zur Auswirkung kommen zu lassen; dadurch fehlt auch die Voraussetzung für einen Interessenausgleich. überhaupt ist der Interessenausgleich weit weniger die notwendige Konsequenz von zwischenverbandlichen Interessengegensätzen, als dies bei innerverbandlichen Interessengegensätzen und vielleicht auch noch bei Interessengegensätzen im Spitzenverband der Fall ist. "Ein gemeinsames Vorgehen mit Organisationen, die entgegengesetzte Interessen vertreten, wird zunächst immer versucht werden. Erst dann, wenn ein gemeinsames Vorgehen scheitert, wird man die Interessenwahrung allein vornehmen müssen. "5 5 Antwort eines Industrieverbandes auf eine nur in der Leitstudie gestellte Frage (S. 172, Nr. 19). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
122 4. Kapitel: Die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen Die Antworten auf die Frage nach den Gegenverbänden vermitteln uns nicht nur einen Eindruck vom allgemeinen Ausmaß der Interessengegensätze, sondern sie geben uns auch Anhaltspunkte für die Struktur der Interessengegensätze. Die einzelnen Gruppen der Wirtschaftsverbände haben alle mit ungefähr derselben Häufigkeit Interessengegensätze angegeben; etwaige Abweichungen in der Antworthäufigkeit treten auf beide hier in Betracht kommende Fragen hin nicht auf (S. 198, Nr. 19; S. 202, Nr. 23). Dadurch wird ersichtlich, daß die Interessengegensätze sich mit wenigen Ausnahmen in derselben Häufigkeitsrangfolge auf die verschiedenen Verbandsgruppen verteilen wie die Zusammenarbeit. Nur den Genossenschaften bzw. deren Verbänden und den Gewerkschaften wird häufiger die Rolle der Gegenverbände zugesprochen. Relativ häufige und große Interessengegensätze bestehen zwischen Landesverbänden und Gewerkschaften, zwischen Einzelhandelsund Industrieverbänden, innerhalb der Verbände der "Freien Berufe" und innerhalb der Handwerksverbände. Die Kammern weisen noch weniger Interessengegensätze mit anderen Verbänden bzw. Kammern auf als die Wirtschaftsverbände. Bei den Landwirtschaftskammern fehlen diese Gegensätze völlig; die Industrieund Handelskammern erwähnen nur fallweise Gegensätze, aber keine Gegenverbände; eine mit den Gegensätzen der Wirtschaftsverbände vergleichbare Bedeutung erreichen lediglich die von den Handwerkskammern angegebenen Gegensätze mit dem DGB und den Industrieund Handelskammern (S. 294 f., Nr.23). Interessengegensätze mit den Gewerkschaften und dem DGB sind größer und häufiger als mit anderen Verbänden, wie aus den wenigen Anhaltspunkten über die Struktur der Interessengegensätze hervorgeht. Meistens handelt es sich dabei um tarifpolitische Auseinandersetzungen, nicht um die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Dieses vorauszusehende Ergebnis macht es notwendig, die Probleme der tarifpolitischen Auseinandersetzungen anschließend in einem eigenen Abschnitt zu behandeln 6• IV. Die tarifpolitischen Auseinandersetzungen 1. Arbeitskampf und Partnerschaft Aus seiner Theorie der Gegenkräfte hat Galbraith ein wirtschaftspolitisches Leitbild abgeleitet: soweit Gegenkräfte noch nicht vorhanden sind, soweit also seine Theorie nicht zutrifft, müssen die Gegenkräfte 8 Wir haben auf die Frage nach den Gegenverbänden bei den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften verzichtet und sie durch spezielle Fragen über die tarifpolitischen Auseinandersetzungen ersetzt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Die tarifpolitischen Auseinandersetzungen 123 durch wirtschaftspolitische Maßnahmen des Staates gefördert werden 7• Dieses Leitbild könnte man auch als Schlußfolgerung aus unseren bisherigen Ergebnissen akzeptieren; da Interessengegensätze nicht häufig und groß genug sind und die Funktion der Gegenverbände daher nur unvollkommen wahrgenommen wird, müßten auf irgendeine Weise die Gegenverbände gefördert werden. Die Vervollkommnung des Machtgleichgewichts muß aber nicht unbedingt zu einer Verbesserung des Interessenausgleichs führen, sondern sie kann auch größere Konflikte mit gewaltsamen Auseinandersetzungen auslösen. Besonders in den tarifpolitischen Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften tritt dieses Problem immer wieder auf; Interessengegensätze sind hier meistens im ausreichenden Umfang vorhanden, doch bringen diese Interessengegensätze oft die Gefahr von Streiks und Aussperrungen mit sich. Bei der Regelung solcher Auseinandersetzungen ist außerdem immer fraglich, inwieweit ein Interessenausgleich stattfindet, denn oft werden auch jene besonders von E. Küng kritisierten "Verträge zu Lasten Dritter"8 geschlossen. Die Einstellungen der Arbeitgeberverbände zur Tarifpolitik werden öfter mit den Schlagworten "Klassenkampf" und "Partnerschaft" charakterisiert. Die Industriegewerkschaft Metall gilt als Prototyp für den Klassenkampf, die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden als Prototyp für die Partnerschaft. Diese Gegenüberstellung benützten wir für die Formulierung einer Frage nach den geeigneten Verhaltensweisen der Tarifpartner (S. 287, Nr. 23), die wir allerdings nur den Arbeitgeberverbänden stellen konnten, weil die Vertreter des DGB die Frage für die Gewerkschaften nicht geeignet hielten. 18 Ofo der Arbeitgeberverbände befürworten die Partnerschaft ohne Einschränkungen, 6 °/0 sprechen sich für scharfe Auseinandersetzungen wie in der Metallindustrie aus. Die Befürworter der scharfen Auseinandersetzungen sind nur Bundesfachverbände, die Befürworter der Partnerschaft dagegen vorwiegend Landesfachverbände; es ist allerdings zu beachten, daß der Anteil der regionalen Verbände der Bauwirtschaft an diesen Landesfachverbänden etwa 30 Ufo beträgt. Die restlichen 59 0 /f} der Arbeitgeberverbände, die zu der Gegenüberstellung "Klassenkampf - Partnerschaft" eine Meinung äußerten, entfallen auf eine oder mehrere Kategorien, in denen eine Befürwortung der Partnerschaft mit gewissen Einschränkungen zum Ausdruck kommt. Diese Einschränkungen haben mehr oder weniger immer die Wahrung der eigenen Interessen zum Inhalt; dabei wird die Wichtigkeit der 7 John Kenneth Galbraith: Der amerikanische Kapitalismus im Gleichgewicht der Wirtschaftskräfte, a.a.O., 8. 149 fi. S Emil Küng: Wirtschaftspolitische Gegenwartsfragen, Zürich und 8t. Gallen 1962, 8. 229 fi. und 232 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
130 5. Kapitel: Der Einfluß der Verbände auf die staatsorgane eine Antwortmöglichkeit, die folgendermaßen formuliert worden wäre, keine befriedigenden Ergebnisse gebracht hätte: "Inoffizielle Unterrichtung durch Beamte und Angestellte durch Indiskretionen." Bei der vorliegenden Formulierung der Alternative "Durch Beamte und Angestellte der Ministerien" läßt sich nicht zwingend eine Aussage über etwaige außerhalb der Legalität verlaufende Wege der Information machen, zumal die Verbände, die die Kategorie "Durch Beamte und Angestellte der Ministerien" bejahen, auch die Antwortmöglichkeit "Die Ministerien unterrichten den Verband offiziell" ankreuzten. Lediglich 5,6 % der Verbände, die eine Unterrichtung durch Beamte und Angestellte zugaben, erwähnten nichts von einer offiziellen Unterrichtung durch die Ministerien. Bei der die Landesministerien betreffenden Frage betrug der vergleichende Prozentsatz dagegen nur 2,1 0/0• Im ganzen wurde die offizielle Unterrichtung durch die Bundesministerien etwa doppelt so oft angekreuzt wie die Alternative "Durch Beamte und Angestellte". Nur Bundesverbände WirtArbeitGewerkZusammenschaftsgeberschaften fassung verbände verbände Die Ministerien unterrichten den Verband offiziell und fordern Material und Stellungnahmen an .......... 69 Ofo 64 Ofo 58 Ofo 67 Ofo Durch Beamte und Angestellte der Ministerien .... ...... 35 Ofo 36 Ofo 25 Ofo 35 Ofo Durch nahestehende Bundestagsabgeord. .. 35 Ofo 28 Ofo 75 Ofo 36 Ofo Die Kategorie "Durch nahestehende Bundestagsabgeordnete" hält sich im Rahmen der ihr vorausgehenden Antwortmöglichkeit, nur daß bei der Gruppe Gewerkschaften der überraschend hohe Prozentsatz von 75 Ofo auffällt. Die Gründe dafür sind, daß besonders viele Bundestagsabgeordnete den Gewerkschaften nahestehen oder daß die Gewerkschaften den Meinungsaustausch mit den Abgeordneten besonders pflegen oder es treffen beide Möglichkeiten zu. Bei der letzten Kategorie "Andere Möglichkeiten " erwähnten vier Verbände die Bundesdrucksachen, je einer die Lobbyisten, die Verbindungsstelle in Bonn, den Herstellerverband, Anfragen an die jeweils zuständigen nachgeordneten Behörden. Ein Verband führte wörtlich aus: "Enger Konnex zu der einen oder anderen politischen Partei, wobei in unserem Falle bemerkenswert ist, daß der Vorsitzende unseres Verbandes dem erweiterten Präsidium der eDU angehört, LandtagsOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
1. Die Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien 131 abgeordneter ist und auch hier und da in staatlichen Institutionen tätig ist." 2. Häufigkeit der Kontakte zwischen Bundesministerien und Verbänden Auf die Häufigkeit der Kontakte zwischen Bundesministerien und Verbänden geht die Frage ein: "Werden Sie von den Bundesministerien selten oder oft zur Mitarbeit aufgefordert?" (S. 204, Nr. 25; S. 291, Nr. 29; S. 329, Nr. 24; S. 364, Nr. IIa/25). Bei der Häufigkeit der Kontakte zu den verschiedensten Ministerien war es freilich unmöglich, eine genaue Zahl zu erfragen, wie oft die Ministerien an die Verbände herangetreten sind. So mußten allgemeinere Alternativen zur Unterscheidung dienen, wie "überhaupt nicht", "selten", "häufig" ... Bei der Interpretation der Alternative c "Selten unmittelbar, da sich die Ministerien bevorzugt an die Spitzenverbände wenden" zeigten die Prozentzahlen noch einmal das Problem auf, das im vorherigen Kapitel behandelt wurde, daß bei den sozialpolitischen Verbänden die Spitzenverbände BDA und DGB stärker zur Mitarbeit in den Ministerien herangezogen werden, weil die Gesetzentwürfe allgemeinerer Natur sind als bei Wirtschaftsverbänden, wo oft nur ein Bundesfachverband direkt betroffen ist. c) Selten unmittelbar, da sieh die Ministerien bevorzugt an die Spitzen verbände wenden ............ . Wirtschaftsverbände 12 Ofo Nur Bundesverbände Arbeitgeberverbände 32 Ofo GewerkZusammensehaften fassung 25 Ofo 15 Ofo Am häufigsten wurden die Alternativen "Lediglich in wichtigen Fällen" und "Häufig" angekreuzt, und zwar von allen Verbandsgruppen vergleichbar oft. Dagegen empfanden 15 % der Bundesverbände, daß die Ministerien zu selten zur Mitarbeit auffordern, und 3 % der Verbände auf Bundesebene gaben an, überhaupt nicht von den Ministerien zur Mitarbeit aufgefordert zu werden. Geht man diesen Zahlen im einzelnen nach, so zeigt sich, daß die Belange der betreffenden Gewerkschaft, die nicht zur Mitarbeit aufgefordert wurde, überwiegend durch Landesministerien geregelt werden. Die anderen fünf Verbände haben jedoch, obwohl sie nicht von den Ministerien zur Mitarbeit aufgefordert werden, direkten oder indirekten Kontakt zur Ministerialbürokratie, sei es, weil sie selbst oder ihr Spitzenverband die Initiative ergreifen. 9· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
132 5. Kapitel: Der Einfluß der Verbände auf die Staatsorgane Eine andere Frage, die insbesondere auf die einzelnen Ministerien eingeht und zeigt, welche Bundesministerien besonders häufig für eine Zusammenarbeit mit den Verbänden in Betracht kommen, lautet "Mit welchen Bundesministerien hat bzw. hatte Ihr Verband irgendwelchen Kontakt (schriftlich, telefonisch usw.) entweder direkt oder indirekt, d. h. über den Spitzenverband?" (S. 207, Nr. 28; S. 296, Nr.33; S. 331, Nr.28; S.365, Nr. IIa/28). Die Unterscheidung, wieviel Verbände direkte oder indirekte Kontakte zu den Ministerien haben, ist für die Fragestellung, welche Ministerien die meisten Kontakte haben, unerheblich; die Prozentzahlen. die sich für direkte bzw. indirekte Kontakte ergaben, wurden deshalb bei nachfolgender Tabelle addiert. Folgende sechs Ministerien hatten die meisten Kontakte mit den einzelnen Verbandsgruppen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wirtsehaftsministerium ........ Finanzministerium Ministerium für Arbeit und Sozialordnung ............ Justizministerium Innenministerium '" Verteidigungsministerium ......... Wirtschaftsverbände 97 Ufo 82 Ufo 53 Ufo 50 Ufo 46 Ufo 43 Ufo Nur Bundesverbände Arbeitgeberverbände 96 Ufo 84 Ufo 84 Ufo 40 Ufo 48% 64 Ufo GewerkZusammensehaften fassung 75 Ufo 95 Ufo 84 Ufo 82 Ufo 100 Ufo 60 Ufo 50 Ufo 48 Ufo 92 Ufo 47 Ufo 50 Ufo 46 Ufo 3. Initiative für die Zusammenarbeit zwischen Bundesministerien und Verbänden Die Initiative für eine Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Verbänden kann von drei Seiten ausgehen. Erstens von den Ministerien selbst, die die einzelnen Verbände zur Mitarbeit auffordern, zweitens von den Spitzenverbänden, die gebündelte Interessen ihrer Mitgliedsverbände vertreten, und drittens können die einzelnen Verbände selbst die Initiative zur direkten Zusammenarbeit mit den Bundesministerien ergreifen. Ob die Verbände sich direkt oder indirekt unter Einschaltung ihres Spitzenverbandes oder einer anderen übergeordneten Institution an die einzelnen Ministerien wenden, hängt davon ab, inwieweit sie ihre Stellungnahmen und Ansichten bei ihrem Spitzenverband durchsetzen können. Gelingt es den einzelnen Verbänden nicht, ihre Ansicht bei ihrem Spitzenverband durchzusetzen, oder ist die Gesetzesmaterie OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
1. Die Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien 133 zu speziell, als daß sie in den größeren Kompetenzbereich eines Spitzenverbandes fällt, so richten sich die Verbände direkt an die Ministerien, denen die Aufgabe des Interessenausgleichs zufällt, die in diesen Fällen um so größer ist, als ein Ausgleich auf der Ebene der Spitzenverbändeo nicht stattgefunden hat. Um dieses Problem zu durchleuchten, wurden den Verbänden Fragen vorgelegt, inwieweit sie sich gegenüber ihren Spitzenverbänden durchsetzen können und wann sie direkt bzw. indirekt über den Spitzenverband Initiative bei den Bundesministerien entwickeln. Die Frage, ob die Bundesministerien die Initiative zur Zusammenarbeit selbst ergreifen, lautet: "Werden Sie von den Bundesministerien selten oder oft zur Mitarbeit aufgefordert?" (S. 204, Nr. 25; S. 291, Nr. 29; S. 364, Nr. IIa/25). Die Antworten auf diese Frage wurden im Zusammenhang, wie häufig die Kontakte zwischen Bundesministerien und Verbänden sind, bereits im vorigen Kapitel interpretiert. Eine andere Frage bezieht sich spezieller darauf, von welcher Seite aus die Initiative ergriffen wird: "In welchem Umfang ergreifen Sie bzw. Ihre Spitzenverband gegenüber den Ministerien selbst die Initiative zu Stellungnahmen?" (S. 206, Nr. 29; S. 295, Nr. 32; S. 330, Nr. 27; S. 366, Nr. IIa/29). Die letzte Frage bot drei Möglichkeiten der Beantwortung für die Verbände: a) Fast nur Stellungnahmen aus eigener Initiative. b) Eigene Initiative und angeforderte Stellungnahmen sind ungefähr gleichbedeutend. c) Fast nur angeforderte Stellungnahmen. 66 % der Verbände gaben an, daß eigene Initiative und angeforderte Stellungnahmen ungefähr gleichbedeutend sind. Bei den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften ist das Verhältnis der Alternativen "Fast nur Stellungnahmen aus eigener Initiative" und "Fast nur angeforderte Stellungnahmen" bei den Wirtschaftsverbänden 20 % zu 2 Ufo und bei den Gewerkschaften 25 Ufo zu 8 Ufo, während bei den Arbeitgebern nur 4 Ufo die Alternative "Fast nur Stellungnahmen aus eigener Initiative" und 32 % "Fast nur angeforderte Stellungnahmen" ankreuzten. Betrachtet man die Ergebnisse der überfachlichen Landesverbände und Landesfachverbände der Arbeitgeber, so verstärkt sich dieser Unterschied; hier ergriffen von sich allein aus nur 2 Ufo die Initiative, wurden dagegen zu 43 Ufo von den Bundesministerien angesprochen. Die bei allen Verbandsgruppen durchgehend hohe Prozentzahl für die Alternative "Eigene Initiative und angeforderte Stellungnahmen sind ungefähr gleichbedeutend" ist unter Berücksichtigung der Antworthäufigkeit der vorherigen und nachfolgenden Alternativen zu würdigen, da angenommen werden muß, daß ein befragter Verband eher geneigt ist, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
134 5. Kapitel: Der Einfluß der Verbände auf die staatsorgane sich für eine Antwort zu entscheiden, die in der Mitte liegt. Um so mehr gewinnen damit die Antworten an Bedeutung, die die erste oder letzte Alternative bejahten. Bei einer vergleichenden Interpretation der Fragen "Werden Sie von den Bundesministerien selten oder oft zur Mitarbeit angefordert?" und "In welchem Umfang ergreifen Sie bzw. Ihr Spitzenverband gegenüber den Ministerien selbst die Initiative zu Stellungnahmen?" stellt man weitgehend eine übereinstimmung in den Ergebnissen fest, wenn man je zwei Alternativen zusammenfaßt und gegenüberstellt, von der ersten Frage "Lediglich in wichtigen Fällen" und "Häufig", von der zweiten Frage "Eigene Initiative und angeforderte Stellungnahmen sind ungefähr gleichbedeutend" und "Fast nur angeforderte Stellungnahmen". Die Prozentzahlen belaufen sich bei der Zusammenfassung aller Ergebnisse auf 75 Ofo bzw. 72°/(). Drei Viertel aller antwortenden Verbände bestätigen somit, von den Ministerien zur Mitarbeit aufgefordert zu werden, wie aus beiden Fragen gleichlautend hervorgeht, wobei die Arbeitgeberverbände häufiger aufgefordert werden, als daß sie selbst die Initiative ergreifen. Bei den Verbandsgruppen der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften überwiegt die Eigeninitiative die der Bundesministerien. Die Frage, ob die Verbände direkt oder indirekt über ihren Spitzenverband mit den Bundesministerien zusammenarbeiten, hängt weitgehend davon ab, in welchem Umfang sie ihre Ansichten beim Spitzenverband durchsetzen können. Daneben ist entscheidend, welcher Art die Materie ist, die gemeinsam mit den Ministerien bearbeitet werden soll. Den Verbänden wurde folgende Frage gestellt: "Wieweit können Sie Ihre Stellungnahme beim Spitzenverband durchsetzen?" (S. 206, Nr. 27; S. 227, Nr. 38; S. 261, Nr. 38; S.294, Nr.31; S.330, Nr.26; S.364, Nr. IIa/27). Die ersten drei Alternativen dieser Frage wurden durchweg von allen Verbandsgruppen am häufigsten genannt. Dabei bedeutet eine Bejahung einer der drei ersten Kategorien, daß in diesem Fall der Weg für eine Stellungnahme über den Spitzenverband gegenüber den Bundesministerien frei ist, ob man sich mit seiner Stellungnahme voll und ganz durchsetzen kann, man nur gelegentlich Abstriche hinzunehmen hat oder aber eine Kompromißlösung erreicht. Am auffallendsten sind die Beantwortungen für die Alternative a) "Meist vollständig", wenn man die Prozentwerte durch die einzelnen Verbandsgruppen hindurch vergleicht. Sinnvoller können nur Verbände gegenübergestellt werden, die einen Spitzenverband haben. Aus diesem Grunde bleiben die Gruppen "Freie Berufe", "Öffentlicher Sektor" und "Sonstige Bereiche" bei den Wirtschaftsverbänden auf Bundesebene unberücksichtigt. Die Prozentwerte in den einzelnen Verbandsgruppen für die Alternative "Meist vollständiges Durchsetzen der eigenen Stellungnahme beim Spitzenverband" lauten wie folgt: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
I. Die Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien 135 Wirtschaftsverbände (Bund) Ofo Großhandel, Einzelhandel, Handwerk ....................... 20 Ofo Wirtschaftsverbände (Land) ................................ 50 Ofo Kammern .................................................. 18 0 /0 Bundesfachverbände der Arbeitgeber ....................... 20 Ofo überfachliche Landesvereinigungen der Arbeitgeber ......... 46 Ofo Landesfachverbände der Arbeitgeber ....................... 6 Ofo DGB-Gewerkschaften ...................................... 38 Ofo Am größten ist der Unterschied der Prozentsätze in der Gruppe Wirtschaftsverbände zwischen den Verbänden auf Bundesund Landesebene (20 Ofo zu 50 Ofo). Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß die Landesverbände stärker auf ihren jeweiligen Spitzenverband angewiesen sind, wollen sie ihrerseits die Initiative gegenüber den Staatsorganen ergreifen, denn nach § 23 GGO der B Min II, S. 3, sind Verbände, deren Wirkungskreis sich nicht über das gesamte Bundesgebiet erstreckt, im allgemeinen nicht zur Mitarbeit in den Ministerien heranzuziehen. Derselbe Tatbestand wird sichtbar, wenn man die Werte der Bundesfachverbände der Arbeitgeber und der überfachlichen Landesvereinigungen der Arbeitgeber gegenüberstellt (20 Ofo zu 46 Ofo). Auch hier können die Bundesfachverbände wie die Wirtschaftsverbände auf Bundesebene sich dann direkt an die Bundesministerien ohne Einschaltung des Spitzenverbandes wenden, wenn es zu Interessengegensätzen mit dem Spitzenverband kommt. Andererseits bedarf der Prozentsatz von 6 Ofo bei den Landesfachverbänden der Arbeitgeber der überprüfung. Zieht man die Frage über die Aufgabe der Verbände (S.283, Nr. 19) mit zur Interpretation heran, so erkennt man den Grund, warum die Landesfachverbände nicht so sehr auf eine Abstimmung mit der BDA angewiesen sind, wie die überfachlichen Landesvereinigungen der Arbeitgeber. Die Hauptaufgabe der Landesfachverbände ist zu 100 Ofo der Abschluß von Tarifverträgen und nur zu 44 % die Interessenvertretun~ gegenüber Ministerien und Parlament, während die überfachlichen Landesverbände die Interessenvertretung gegenüber Staatsorganen zu 91 Ofo als ihre Hauptaufgabe ansehen und der Abschluß von Tarifverträgen nur zu 55 Ofo in ihren Aufgabenbereich fällt. Welcher Art die Kontakte der Verbände zu den Ministerien im einzelnen sind, beantwortet folgende Frage: "Mit welchen Bundesministerien OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
136 5. Kapitel: Der Einfluß der Verbände auf die Staatsorgane hat bzw. hatte Ihr Verband irgendwelchen Kontakt (schriftlich, telefonisch usw.) entweder direkt oder indirekt, d. h. über den Spitzenverband?" (S.207, Nr.28; S.296, Nr. 33; S.331, Nr.28; S.365, Nr. IIa/28). Bei dieser Frage war den Bundesverbänden eine vollständige Liste aller Ministerien vorgegeben. Aus der zusammenfassenden Tabelle ergibt sich, daß im Durchschnitt jeder Bundesverband sechs direkte Kontakte zu den Ministerien angab (600 0 /0) und zwei indirekte Kontakte (200 Ufo). Die Anzahl der direkten Kontakte überwiegt die Zahl der indirekten Kontakte selbst dann, wenn man berücksichtigt, daß viele Verbände aus den Gruppen "Freie Berufe", "Öffentlicher Sektor" und "Sonstige Bereiche" bei den Wirtschaftsverbänden keine Spitzenverbände haben. Eliminiert man diesen Umstand, so erhält man für die Bundesverbände, die Spitzenverbände haben, Werte von 443 Ufo für direkte und 249 Ufo für indirekte Kontakte. Bei den Verbänden auf Landesebene ergibt sich folgende Tabelle: direkt indirekt DGB-Landesbezirke ........................... . 266 0 /0 299 "/0 überfachliche Landesverbände der Arbeitgeber .. 244 % 353 % Landesfachverbände der Arbeitgeber ........... . 152 % 405 Ufo Landesverbände der Gruppe Wirtschaftsverbände 19 % 62 %1 Kammern ..................................... . 53 % 580101 Sind bei den Verbänden die Angaben über die indirekten Kontakte in allen Fällen häufiger als die über direkte, so überrascht dennoch das Ausmaß der direkten Kontakte der Verbände auf Landesebene gegenüber den Bundesministerien. Zumindest ist hier ein gewisser Gegensatz zu der Geschäftsordnung zu erkennen: § 23, S. 3 "Verbände, deren Wirkungskreis sich nicht über das gesamte Bundesgebiet erstreckt, sind im allgemeinen nicht heranzuziehen". 1 Bei der Gruppe der Landesverbände und Kammern lautete die Frage: "Mit welchen Institutionen arbeitet Ihr Verband vorwiegend zusammen, entweder direkt oder indirekt, d. h. über den Spitzenverband einerseits oder über Untergliederungen Ihres Verbandes andererseits?" (S. 222, Nr. 24; S. 250, Nr. 24). Als Antwortmöglichkeit war u. a. vorgegeben worden "Bundesministerien". Aus diesem Grunde sind die Prozentzahlen absolut kleiner; es interessiert an dieser Tabelle lediglich das Verhältnis der Prozentzahlen zueinander innerhalb derselben Verbandsgruppe. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
1. Die Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien 137 Das vorliegende Problem verdeutlichen die Antworten der Fragen "Nennen Sie uns bitte Fälle, in denen Sie sich mit Ihrer Stellungnahme direkt an eines der Bundesministerien gewandt haben, und solche, in denen Sie Ihre Stellungnahme zunächst dem Spitzenverband oder einer anderen übergeordneten Verbands organisation zugeleitet haben!" (S.205, Nr.26), "Nennen Sie uns bitte einen (oder mehrere) typischen Fall für die direkte Zusammenarbeit"! (S. 227, Nr. 37; S. 261, Nr. 37), "Nennen Sie uns bitte Fälle, in denen Sie sich mit Ihrer Stellungnahme an eines der B und e s ministerien oder eines der L a n des ministerien direkt gewandt haben!" (S.293, Nr.30; S.329, Nr.25). Die Prozentzahl der Verbände, die zu diesen Fragen keine Angaben machten, schwankt zwischen 22 % und 100 %. Insgesamt beantworteten etwa die Hälfte der Verbände diese speziellen Fragen nicht. Lediglich bei der Gruppe Wirtschaftsverbände auf Bundesebene ist ein Vergleich möglich, bei welcher Materie die Verbände sich direkt bzw. indirekt an die Bundesministerien gewandt haben. Allen anderen Verbänden wurden nicht die Fragen nach den Beispielen für indirekte Stellungnahmen gegenüber den Bundesministerien vorgelegt, da bei diesen Verbandsgruppen auch die Kontakte zu den Organen auf Länderund Kommunalebene erfragt werden sollten. Anderenfalls hätte der Fragebogen ein zu großes Ausmaß angenommen. Bei der Auswertung der Ergebnisse dieser und vergleichbarer Fragen wurden die einzelnen Antworten in Kategorien zusammengefaßt und der Häufigkeit entsprechend in Kategorienlisten geordnet. So nannten in der Gruppe der Wirtschaftsverbände die meisten Befragten Steuerfragen als Beispiel für indirekte wie für direkte Kontakte. In den Gruppen Arbeitgeberund Arbeitnehmerverbände wurden in überwiegender Zahl Beispiele aus dem Bereich sozialpolitischer Fragen und Fragen der Arbeitszeit genannt. Bei den Kammern waren die Antworten zu heterogen, als daß die Bildung einer größeren Kategorienliste sinnvoll erschien. Bei den Handwerkskammern bezogen sich die genannten typischen Fälle für eine direkte Zusammenarbeit mit den Bundesmini-- sterien auf Fragen der Bewilligung von Bundesmitteln für Gewerbeförderungszwecke, bei den Industrieund Handelskammern standen als Beispiele EWG-Fragen, Zonenrandgebietsfragen und Fragen, die sich mit der Eingliederung des Saarlandes befassen. Die Landwirtschaftskammern nannten keine Beispiele für die direkte Zusammenarbeit. 4. Die Erfolge der Verbände bei den Bundesministerien Inwieweit den Interventionen der Verbände bei den Bundesministerien Erfolg beschieden ist, sollte folgende Frage klären, die den OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
138 5. Kapitel: Der Einfluß der Verbände auf die staatsorgane Gruppen Wirtschaftsverbände auf Bundesebene, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gestellt wurde: "Nennen Sie uns bitte je einen Fall (ohne mehrere), in dem Ihre Stellungnahme vom Bundesministerium wie folgt berücksichtigt wurde! A) Vollständig: B) Zum Teil: C) Nicht:" (S. 208, Nr. 30; S. 297, Nr. 35; S. 333, Nr.30). Die Anzahl der Fragebogen, in denen diese offene Frage nicht beantwortet wurde, war im Vergleich zu den Fragen, in denen Kategorien und Alternativen vorgegeben waren, hoch, wie aus den Prozentwerten bei der Kategorie "Keine Angabe" hervorgeht. Die genannten Beispiele waren von Verbandsgruppe zu Verbandsgruppe so verschieden, daß für jede Gruppe einzeln eigene Schlagworte zu Kategorienlisten aufgestellt wurden. Dabei war die Heterogenität der Antworten auch innerhalb der einzelnen Gruppen der Verbände so groß, daß einige Beispiele in den Kategorien "Spezielle, den Verband betreffende Gesetze und Verordnungen", "Spezielle Branchenfragen", "Sonstige Fälle" zusammengefaßt wurden. Diese Kategorien bedürfen der Erläuterung. Bei der Verbandsgruppe Wirtschaftsverbände sind in der Kategorie "Sonstige Fälle" u. a. folgende Beispiele enthalten: EWG-Fragen, Fragen, die den Grünen Plan betreffen, Verwirklichung von Forschungsvorhaben. In der Kategorie "Spezielle (den Verband betreffende) Gesetze und Verordnungen" wurden zusammengefaßt: Stellungnahmen der Verbände zum Berufsausübungsgesetz, zum Strafgesetzbuch, zur Urheberrechtsreform, zu den Behördenrabatten (S.208, Nr.30). Bei den Arbeitgeberverbänden wurden folgende Beispiele als "Spezielle Branchenfragen" zusammengefaßt: Anpassungsbeihilfe nach Art. 56 Montanuniongesetz, Abrechnungskontrolle im gewerblichen Güternahverkehr, Bundesseuchengesetz, Außenwirtschaftsgesetz, Stahlnovelle, Demontageschadensregelung, Strahlenschutzvorschriften usw. (S. 297, Nr. 35). Bei den Gewerkschaften sind Stellungnahmen zum Berliner Steuerpräferenzgesetz, zur Frage der Abfindung für stillgelegte Betriebe, zur Reinhaltung der Wasserstraßen und zum Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung in der Kategorie "Sonstige wirtschaftliche Fragen" zusammengefaßt. Hat ein Verband mit seinen Stellungnahmen beim Bundesministerium keinen Erfolg, so wird er in den meisten Fällen versuchen, durch andere geeignete Maßnahmen seine Meinung durchzusetzen. Auf diesen Tatbestand geht die Frage ein "Was tun Sie, wenn Ihre Stellungnahme beim Ministerium nicht (genügend) berücksichtigt wurde?" (S. 209, Nr. 31; S.299, Nr.37; S.334, Nr.31; S.366, Nr. IIa/31). Den Verbänden war zur Beantwortung dieser Frage eine fast vollständige Kategorienliste aller Möglichkeiten vorgegeben. Die Bundesverbände der Gruppe WirtOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
I. Die Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien 139 schaftsverbände und der Gruppe Gewerkschaften gaben darüber hinaus als andere Möglichkeit an: "Einflußnahme durch unseren auf politischem Gebiet tätigen Präsidenten"; "Durchführung von Musterprozessen in Ausnahmefällen"; "Initiativanträge durch nahestehende Mitglieder des Bundestages"; "Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Presse, Protestkundgebungen, Flugblätter und Plakate". Die Bundesverbände der Gruppe Wirtschaftsverbände und Arbeitgeber kreuzten im Durchschnitt vier Maßnahmen an, die ergriffen werden, wenn ihre Stellungnahmen beim Ministerium nicht genügend berücksichtigt werden, bei den Gewerkschaften liegt die entsprechende Zahl bei sieben; als häufigste Maßnahme wurde die Antwortmöglichkeit "Beim Ministerium verstärkt intervenieren" angegeben. An zweiter Stelle wurde die Möglichkeit genannt, andere Verbände mit ähnlichen Interessen zur Aktivität aufzufordern. Es folgen die Möglichkeiten "Stellungnahmen an den Bundestagsausschuß senden", "Nahestehende Abgeordnete bitten, die Argumente des Verbandes in den Plenarsitzungen vorzutragen" und "Unterrichtung der Öffentlichkeit". Betrachtet man jedoch nur die Prozentwerte der Zusammenfassung (S.366, Nr. IIa/31), so ergibt sich dadurch allein kein aussagefähiges Bild. In der Basiszahl zur Errechnung der Prozentwerte wurden alle Bundesverbände addiert. Dadurch, daß die Zahl der Bundesverbände in der Gruppe Wirtschaftsverbände die Zahlen der Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark übersteigt, sind die Prozentwerte der Zusammenfassung für die sozialpolitischen Verbandsgruppen nicht relevant. So steht bei den Bundesverbänden der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Spitzenverband um Unterstützung zu bitten, an erster Stelle. Bei den Gewerkschaften steht diese Möglichkeit an dritter Stelle, während diese Antwort bei den Wirtschaftsverbänden nur zu 31 °/0 gegeben wurde und somit erst an siebenter Stelle rangiert. Im Anschluß an diese geschlossene Frage wurde von den Verbänden ein Beispiel erbeten, aus dem der Erfolg oder auch Mißerfolg der angekreuzten Maßnahmen hervorgeht. über 70 0 10 machten zu dieser Frage keine Angabe, weitere 20 010 nannten lediglich ein Beispiel, ohne anzugeben, ob dieses Beispiel für einen Erfolg oder Mißerfolg stehen sollte. Werte für die Kategorien "Beispiel für Erfolg" und "Beispiel für Mißerfolg" sind demzufolge sehr gering. Bei den Gewerkschaften wurden als Erfolge bestimmte Tarifverträge (Besoldungen), Arbeitszeitregelungen durch Gesetz (StVZO) angegeben, die durch Warnstreiks bzw. Aktionen (Igel) errungen wurden, ebenso konnte das Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes beschleunigt und der 1. Entwurf der Regierung zur Reform der Krankenversicherung geändert werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
242 IH. Befragung der Kammern 15. Wie verhält sich Ihre Kammer gegenüber Meinungsverschiedenheiten bzw. Interessengegensätzen, die z. B. bei der Abfassung einer gemeinsamen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf auftreten? Meinungsverschiedenheiten verlieren an Gewicht, wenn die Mitglieder von der Kammer über das umstrittene Problem ausführlich informiert werden ..................................... . Eingehende Beratungen führen in der Regel zu einer Annäherung der Standpunkte .......... . Es kommt zu Kompromissen, bei denen besonders die extre~~m Forderungen eingeschränkt werden mussen ............................. . Die Interessen der Mehrheit werden vertreten .. Die Auffassung der Minderheit wird in der Stellungnahme erwähnt ..................... . Bei Interessengegensätzen wird eine Kombination der verschiedenartigen Forderungen nach, außen vertreten, wobei sich die Kammer für die in der gemeinsamen Forderung unberücksichtigten Interessen gesondert einsetzt .................. . Die Kammer vertritt nur gemeinsame Interessen der Mitglieder, bei Interessengegensätzen verhält sie sich passiv ....................... . Bei Interessengegensätzen legt die Kammer ihren Mitgliedern nahe, ihre Interessen außerhalb der Kammer zu vertreten ....................... . Interessengegensätze sind so unbedeutend, daß sich keine Verhaltensweise zur Lösung entwickelt hat .............................. . Andere Möglichkeiten ......................... . Keine Angabe ................................ . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) ZusamHWK lliK LWK menfassung 52 78 83 63 56 89 50 63 32 44 17 33 24 33 17 25 24 67 17 33 11 3 8 11 17 10 12 8 20 11 17 18 4 3 232 344 218 259 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 243 16. Nennen Sie uns bitte aus Ihrer Kammerarbeit ein typisches Beispiel (oder mehrere) für Meinungsverschiedenheiten bzw. Interessengegensätze und deren Lösung! Beispiele: Abgrenzung der Handwerksbereiche ........... . Lehrlingsausbildung und Erziehungsbeihilfe ... . Steuerfragen .................................. . Sozialpolitische Fragen ........................ . Ausnahmegenehmigungen für Handwerksrolle .. Landesplanung und Raumordnung ............. . Preisbindung der 2. Hand ..................... . Ladenschlußgesetz ............................ . Verkehrsfragen ............................... . Öffentliche Kredite ........................... . Wettbewerbsfragen ........................... . Genossenschaftsgesetz ......................... . Wasserwirtschaftsfragen ....................... . Belegschaftshandel ............................ . Gesetz über Geschäftsraummieten ............. . Verteilung der Sitze im Vorstand .............. . Beitragsfragen ................................ . Sonstiges (spezielle Kammerprobleme) ......... . Keine Meinungsverschiedenheiten aufgetreten .. Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 0 /0) Art der Lösung: Kompromißlösung .............................. Lösung durch Beratung und Information ........ Lösung durch Mehrheitsbeschluß ............... Andere Lösungsmöglichkeiten ••••••••••• 0 •••••• Lösung ohne Angabe des Lösungsweges 0 •••••••• Keine Lösung erzielt •••••••••••••••••• 0 •••••••• Keine Lösung zum genannten Problem angegeben Keine Angabe .................................. 16· Zu samHWK IHK LWK menfassung 32 24 8 12 12 22 33 22 22 11 11 11 11 11 11 11 17 20 15 10 10 8 8 5 5 3 3 3 3 3 3 3 4 3 4 3 8 44 15 4 17 5 28 11 66 30 136 231 100 158 Zu samHWK IHK LWK menfassung 16 22 17 18 12 7 8 11 17 10 4 11 4 4 3 4 3 24 45 25 28 11 66 30 100 100 100 100 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
244 ur. Befragung der Kammern 17. Tragen Sie bei der Meinungsbildung in Ihrer Kammer der unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung Ihrer Mitglieder Rechnung? a) Alle Unternehmen haben ungefähr die gleiche wirtschaftliche Bedeutung ................... . b) Die Unternehmen haben eine unterschiedlich hohe Stimmzahl (als Index dient z. B. Beschäftigtenzahl) .......................... . c) Trotz unterschiedlicher wirtschaftlicher Bedeutung sind alle Unternehmen satzungsgemäß und tatsächlich gleichberechtigt ............. . d) Satzungsgemäß sind alle Mitglieder gleichberechtigt, inoffiziell setzen sich wirtschaftliche stärkere Mitglieder besser durch ....... . e) Wirtschaftlich schwächere Mitglieder werden besonders berücksichtigt .................... . f) Es kommt auf das Gewicht der Argumente an, nicht auf die Zahl der Stimmen und die wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmen ..... . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 0 /0) ZusamHWK IHK LWK menfassung 4 11 17 8 66 10 72 78 33 68 8 17 8 16 33 15 56 89 55 4 33 8 160 178 199 172 18. Wie unterrichten Sie Ihre Mitglieder von Ihrer Auffassung, die Sie bei Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Erklärungen zur Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik haben? ZusamHWK IHK LWK menfassung R Aa) R A R A R A Vollversammlung ............... 76 24 78 33 17 17 68 25 Vorstands si tzung ................ 84 8 67 44 50 75 15 Ständige Ausschüsse und Arbeitskreise ................. 16 16 78 22 33 33 15 Ad-hoc-Ausschüsse .............. 4 33 22 10 5 Rundschreiben an alle Mitglieder 16 20 22 11 15 15 Fachpresse, Mitteilungsblatt ..... 76 24 100 22 66 17 80 23 Andere Möglichkeiten ........... 36 8 22 11 28 8 Keine Angabe ................... 4 44 22 17 66 5 43 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 0/0) .. 312 144 400 187 183 100 314 149 a) R = Regel A = in wichtigen Ausnahmefällen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 245 19. Die Aufgaben einer Kammer sind zwar weitgehend durch Gesetz vorgeschrieben. Unabhängig davon dürften sich aber in der Praxis gewisse Schwerpunkte ergeben. Versuchen Sie bitte, im folgenden Katalog Ihren Aufgabenbereich abzugrenzen! Unterrichtung der Mitglieder über die wirtschaftspolitische bzw. sozialpolitische Entwicklung (im Bezirk und allgemein ......... . Individuelle Beratung und Betreuung der Mitglieder (z. B. technisch, betriebswirtschaftlich, wirtschaftsrechtlich, steuerrechtlich, arbeitsrechtlich, auch Vertretung vor Gerichten) ..... Ratschläge für überbetriebliche Rationalisierung (z. B. Normfragen) ...................... . Durchführung von Ausstellungen und Messen .................. . Gemeinschaftswerbung ......... . Durchführung der Berufsausbildung (Lehrlingsrolle, Prüfungswesen) ....................... . Anregungen und Angebote für die Freizeitgestaltung (z. B. Erholungsheime) ............. . Öffentlichkeitsarbeit für das Verständnis der Interessenlage .... Ausgleich interner Interessengegensätze ................... . Zusammenarbeit im Spitzenverband ...................... . Auseinandersetzungen mit Kammern und Verbänden, die entgegengesetzte Interessen vertreten ..................... . Gutachten für Gerichte und Behörden .................... . Mitarbeit in Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Sozialversicherung ................. . Interessenvertretung gegenüber Ministerien und Parlament .... Mitarbeit in europäischen Verbandszusammenschlüssen ..... . Wissenschaftliche Grundlagenforschung (eigene Institute, Finanzierung von Forschungsaufträgen) .................... . Andere Aufgaben .............. . Keine Angabe .................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 0 /0) HWK 56 24 84 4 48 16 12 48 8 16 88 4 20 64 12 32 40 64 24 24 32 72 12 16 32 64 12 12 8 4 20 24 4 8 12 684 336 IHK 89 11 67 22 44 56 44 22 89 89 11 33 22 55 11 44 100 22 100 11 56 11 33 56 11 755 354 LWK 17 66 33 33 50 83 17 33 33 17 66 33 50 17 17 33 17 17 17 17 33 17 17 383 350 Zusammenfassung 58 18 78 8 45 28 8 48 5 15 88 3 13 63 15 28 35 55 25 18 30 73 15 13 28 68 10 13 20 5 23 33 3 8 13 662 347 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
246 !II. Befragung der Kammern 20. Die Kammern nehmen laufend zur staatlichen Wirtschaftsund Sozialpolitik Stellung, wobei sie sich allerdings nicht immer für die gerade von der Bundesregierung verfolgten Ziele einsetzen. Inwieweit hat sich Ihre Kammer für oder/und gegen die derzeitige Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung eingesetzt? Häufiger und starker Einsatz ... . Einsatz, wenn erforderlich ..... . Aufgabe des Spitzenverbandes .. Kein oder wenig Einsatz ....... . Kein (wesentlicher) Unterschied zwischen eigenen Stellungnahmen und Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung .................... . Keine Angabe ................. . HWK für geg. 16 52 44 8 8 20 68 32 4 IHK für geg. 78 33 33 11 44 22 LWK für geg. 17 17 17 66 Zusammenfassung für geg. 10 50 35 3 13 18 13 53 28 5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 247 21. Nennen Sie uns bitte dazu Fälle, bei denen Sie sich für die Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung einsetzten (unter A), und solche, bei denen Sie sich dagegen einsetzten (unter B)! A: ...............•......................................................•........................................... B: .................................................................................................................. . Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber ....... . Kindergeldkassengesetz ......... . Kindergeldaufbringung durch den Bund .................... . Neuregelung der Krankenversicherung ................. . Altersversorgung des Handwerks Jugendarbeitsschutzgesetz ...... . Mittelstandspolitische Maßnahmen Wohlfahrtsstaatsdenken ........ . Soziale Marktwirtschaft ........ . EWG-Politik ................... . Einkommen-, Gewerbeund Umsatzsteuerreform .......... . Reform des Kartellgesetzes ..... . Verkehrspolitik ................ . Regionaler Wirtschaftsausgleich .. Aufwertung der D-Mark ....... . Steuersenkungsmaßnahmen ..... . Steuerund Sozialpolitik berücksichtigt zu sehr die Großbetriebe Entwicklungshilfepolitik ........ . Grüner Plan ................... . Sozialpolitischer Lastenausgleich Gesetz über Vermögensbildung des Arbeitnehmers ........... . Begabtenförderungswerk ....... . Handwerksordnung ............. . Einzelhandelsgesetz ............ . Betriebshandel ................. . Maßhalteappelle ............... . Baustoppgesetz ................. . Aufhebung der Preisbindung ... . Sonstige Probleme ............. . Keine Angabe .................. . HWK A B 8 68 20 16 4 8 8 8 8 16 20 8 4 4 16 8 4 4 4 8 4 8 4 4 4 24 8 IHK A B 11 22 33 11 22 33 22 33 11 22 22 11 11 33 22 22 56 LWK A B 33 33 67 83 Zusammenfassung A B 5 43 15 10 3 5 5 5 5 15 8 8 13 5 8 8 5 10 3 5 10 5 5 5 3 3 3 5 3 3 3 5 3 3 10 5 30 30 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 Ufo) •• 160 140 220 177 100 116 164 154 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
248 III. Befragung der Kammern 22. Kommt es vor, daß Sie sich mit Vertretern anderer Kammern und Verbände - die Zusammenarbeit im Rahmen der Spitzenorganisation ausgenommen -zusammensetzen, um z. B. gemeinsame Stellungnahmen zu erarbeiten? Nennen Sie uns bitte Namen der Kammern und Verbände und der Arbeitsgemeinschaften oder Ausschüsse, in denen die Zusammenarbeit stattfindet: Handwerkskammer ........................... . Industrieund Handelskammer ................ . Landwirtschaftskammer ....................... . Kammern des gleichen Landes ................. . Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern im eigenen Land ............................ . Arbeitsgemeinschaften der IHK eines anderen Landes .................................... .. Handwerkskammertag eines anderen Landes ... . Verkehrsverbände ............................. . Einzelhandelsverbände ........................ . Großhandelsverbände ......................... . Fachverbände des Handwerks ................. . Landwirtschaftsverbände ...................... . Landkreisverband ............................. . Handwerkerverband .......................... . Gaststättenverband ........................... . Arbeitgeberverbände .......................... . Handelsvertreterverband ...................... . Verband steuerberatender Berufe ............. . Fachverband der Industrie ..................... . Landesverband der Industrie .................. . Genossenschaftsverband ....................... . Sonstige IHK-Zusammenschlüsse .............. . Sonstige Arbeitsgemeinschaften ............... . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ofo) ZusamHWK IHK LWK menfassung 40 8 32 20 32 8 12 4 8 4 4 4 4 4 33 67 33 44 22 22 11 11 11 11 11 33 33 33 17 5 38 5 40 13 8 20 15 13 8 5 5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 56 13 16 78 28 12 33 13 212 410 149 256 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 249 23. Gibt es Kammern und Verbände, deren Bestrebungen den Ihren häufig entgegengesetzt sind? Nennen Sie uns bitte möglicherweise mit kurzer Angabe der umstrittenen Probleme Kammern und Verbände, mit denen Sie häufig Gegensätze haben und die Sie deshalb als Ihre "Gegenverbände" ansehen (unter A), und solche Kammern und Verbände, mit denen Sie von Fall zu Fall Gegensätze haben (unter B)! A: ............... _ ...................................................... _ .......................................... . B: ................................................................................................................... . ZusamVerbände und Kammern HWK IHK LWK menfassung A B A B A B A B DGB •••••••••••••• 0 ••••••••••••• 28 12 11 18 10 Industrieund Handelskammern 12 20 33 8 20 Genossenschaften ............... 12 8 Gewerbeverbände •••••••••••• 0 •• 8 5 Handwerkskammern ............ 22 5 Landwirtschaftskammern ........ 4 3 AOK-Verband ••••• 0 •••••••• •••• 4 3 Verband der Gewerbelehrer ..... 4 3 Einzelhandelsverband ........... 4 3 Landesinnungsverbände ......... 4 3 Landwirtschaftliche Verbände ... 4 3 Hotelund Gaststättenverband .. 11 3 Verkehrsgewerbe ••••••• 0 ••••••• 11 3 Keine Angabe .................. 60 44 100 44 100 100 77 55 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 %) .. 100 120 100 132 100 100 103 127 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
250 !II. Befragung der Kammern Genannte Gegensätze: Abgrenzung: HandwerkIndustrie; Handwerk-Handel 4 20 22 3 18 Berufsausbildungsfragen ........ 12 8 11 8 .8 Handelsregistersachen ........... 4 4 11 3 5 Beitragsfragen .................. 4 8 3 5 Lohnund sozialpolitische Fragen 8 5 Probleme des Genossenschaftswesens ••••••••••• 0 ••••••••••• 8 5 Wettbewerbsfragen ............. 8 5 Vollzug der Handwerksordnung .. 4 3 Paritätische Besetzung der Kammer ...................... 4 3 Errichtung von Innungskrankenkassen ........................ 4 3 Handwerksorganisationsfragen ... 4 3 Landesplanung .................. 11 3 Verkehrsfragen ................. 11 3 Sonstige Probleme .............. 56 12 Keine Angabe .................. 76 60 100 44 100 100 87 65 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 0 /0) .. 108 132 100 166 100 100 109 141 24. Mit welchen Institutionen arbeitet Ihre Kammer vorwiegend zusammen, entweder direkt oder indirekt, d. h. über den Spitzenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft? Bundesministerien ............. . Bundestag (auch Ausschüsse) ... . Bundesrat (auch Ausschüsse) ... . Landesministerien .............. . Landtag (auch Ausschüsse) ..... . Gemeindeverwaltung ........... . Gemeinderat ................... . Andere Institutionen ........... . Keine Angabe ................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 Ufo) •• ZusamHWK IHK LWK menfassung dir. ind. dir. ind. dir. ind. dir. ind. 56 48 20 52 20 32 96 20 40 48 96 4 40 4 32 4 16 67 78 33 67 11 67 100 67 22 100 44 11 44 11 17 66 100 33 17 17 50 34 53 58 20 48 15 35 98 13 45 35 .85 3 38 5 383 18 400 228 466 256 234 100 392 218 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 251 Die folgenden Fragen beziehen sich nur auf die Institutionen der Länder und Gemeinden. Kreuzen Sie bitte je nach dem Schwerpunkt Ihrer Zusammenarbeit in der Spalte für das Land oder in der für die Gemeinde oder in beiden die vorgegebenen Antworten an. Fragen über die Institutionen des Bundes finden Sie anschließend. 25. Auf welche Weise bekommen Sie Informationen über die laufende oder geplante Arbeit in den Landesministerien bzw. in den Gemeindeverwaltungen? ZusamHWK !HK LWK menfassung L. G.a) L. G. L. G. L. G. Durch offizielle Unterrichtung und Anforderung von Stellungnahmen ....................... 80 64 100 78 100 33 88 63 Durch Beamte und Angestellte .. 36 24 56 33 33 17 40 25 Durch nahestehende Abgeordnete 60 28 56 44 33 17 55 30 Durch die Presse ................ 76 52 78 67 50 17 73 50 Durch den Spitzenverband ...... 72 20 33 17 55 13 Durch die Landesarbeitsgemeinscha.ft ......................... 76 16 67 63 10 Durch die Zweigstelle/Kreishandwerkerschaft ............. 60 67 53 Information ist unvollständig und mangelhaft .................... 4 22 11 5 5 Andere Möglichkeiten •••••••• 0 •• 8 17 8 Keine Angabe ................... 12 11 66 20 (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 0 /0) 408 280 412 311 250 150 387 269 a) L = Land G = Gemeinde. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
258 III. Befragung der Kammern 34. Nennen Sie bitte je einen Fall (oder mehrere), in dem Ihre Stellungnahme vom Landtagsausschuß wie folgt berücksichtigt wurde! A) Vollständig: B) Zum Teil: .......................................................................................................................... . C) Nicht: HWK IHK LWK Zusammenfassung A B C A B C A B C A B C Ausbildungsfragen 8 8 11 22 8 10 Landesbauordnung ... 4 12 4 11 11 3 10 5 Gewerbeförderung 12 4 8 3 Zinsverbilligungsfragen ......... 12 4 8 3 Bewilligung von Zuschüssen 4 17 5 Wassergesetz .... 4 11 22 3 8 Handwerksordnung ....... 8 5 Sonstige Probleme 12 4 44 22 11 10 13 5 Keine Angabe .... 56 68 88 44 44 78 83 100 100 58 68 87 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 %) 104 108 100 110 121 100 100 100 100 108 112 100 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IH. Befragung der Kammern 259 35. Nennen Sie bitte je einen Fall (oder mehrere), in dem Ihre Stellungnahme vom Gemeinderatsausschuß wie folgt berücksichtigt wurde: A) Vollständig: ........................................................... _ ...................................................... . B) Zum Teil: .......................................................................................................................... .. C) Nicht: Bauleitund Flächennutzungspläne Gewerbesteuerfragen ........ . Abschaffung der Getränkesteuer . Andere Steuern und Abgaben .. Verkehrspolitische Fragen ........ . Gewerbefragen .,. Haushaltsfragen .. Gebührenordnung für Schlachthöfe HWK ABC 484 8 4 8 4 8 8 4 8 Sonstige Probleme 12 4 8 Keine Angabe ... . 68 68 88 (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 0/0) 112 104 100 IHK ABC 11 11 11 22 11 22 11 22 11 LWK ABC 17 Zusammenfassung ABC 583 835 5 5 3 3 3 10 5 5 5 3 22 22 17 15 8 5 67 67 67 83 83 100 70 70 85 122 133 122 100 100 100 114 112 106 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
260 II!. Befragung der Kammern 36. Auf welche Weise werden Ihre Stellungnahmen in den Plenarsitzungen des Landtagsbzw. Gemeinderats bekannt? Zusendung von Stellungnahmen an alle Abgeordnete ......... . Zusendung von Stellungnahmen an einen ausgewählten Kreis von Abgeordneten ........... . Besprechung mit einem (oder mehreren) der Kammer nahestehenden Abgeordneten ..... . Durch Angestellte oder Mitglieder der Kammer, die gleichzeitig Abgeordnete sind ............ . Besprechung mit einer der Fraktionen bzw. dem für die Fraktionsmeinung zuständigen Abgeordneten ............... . Durch Einschaltung der Landesarbeitsgemeinschaft bzw. Zweigstelle/Kreishandwerkerschaft ................. . Andere Möglichkeiten ......... . Keine Angabe ................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 Ufo) a) L = Land G = Gemeinde. HWK L. G.a) 20 4 56 24 80 40 20 16 32 12 60 28 4 12 4 40 276 176 ZusamIHK LWK menfassung L. G. L. G. L. G. 33 22 20 8 56 56 50 33 55 33 67 33 66 17 75 35 22 22 50 25 15 22 33 17 28 15 33 11 17 45 23 3 8 11 50 3 35 233 188 183 117 254 172 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 261 37. In welcher Form arbeiten Sie mit Bundesministerien, Bundestag und Bundesrat zusammen? HWK !HK a) Ausschließlich über den Spitzenverband ...... 28 11 b) Vorwiegend über den Spitzenverband ........ 44 44 c) Zum Teil über den Spitzenverband, zum Teil direkt ....................................... 40 56 d) Vorwiegend direkt ... 'Oe ....... 'O ....................... 4 11 Keine Angabe .................................. (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) 116 122 ZusamLWK menfassung 17 23 50 45 33 43 5 17 3 117 119 Nennen Sie uns bitte einen (oder mehrere) typischen Fall für die direkte Zusammenarbeit! Typischer Fall genannt ..................................... 72 78 62 Keine Angabe .................................. 28 22 100 38 100 100 100 100 38. Wieweit können Sie Ihre Stellungnahmen beim Spitzenverband durchsetzen? ZusamHWK IHK LWK menfassung a) Meist vollständig ..................................... 16 11 33 18 b) Ab und zu sind Abstriche nötig .............. 40 22 33 35 c) Es kommt meist zu Kompromissen .......... 32 78 33 43 d) Bei Interessengegensätzen wird vorwiegend auf eine gemeinsame Stellungnahme verzichtet 17 3 e) Bei Interessengegensätzen wenden wir uns meist direkt ans Ministerium ................ 8 17 8 f) Häufig ist unsere Kammer mit ihrer Stellungnahme in der Minderheit .................... Keine Angabe .................................. 20 17 15 (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) 116 111 150 122 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
262 III. Befragung der Kammern 39. Wie viele Angestellte Ihrer Kammer und wie viele Mitglieder Ihrer Kammer sind gleichzeitig Abgeordnete im Bundestag, in Landtagen oder in kommunalen Parlamenten? HWK IHK LWK Zusammenfassung B L Ka) B L K B L K B L K Angestellte a) Keiner ........ 32 28 20 11 33 22 50 50 33 30 33 22 b) 1 .............. 4 24 22 11 3 5 18 c) 2 und mehr, einige ......... 8 11 17 10 d) 10 und mehr, viele .......... e) Zahl unbekannt 17 3 Keine Angabe .... 64 72 48 89 45 56 50 50 33 67 62 47 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Mitglieder a) Keines •• 0 •••••• 12 8 4 22 22 13 10 3 b) 1 .............. 24 32 4 34 33 27 20 3 c) 2 und mehr, einige ........ 28 20 22 56 11 33 83 17 10 43 17 d) 10 und mehr, viele .......... 24 56 17 50 3 35 e) Zahl unbekannt 28 11 20 Keine Angabe .... 64 32 20 22 22 22 17 17 33 47 27 22 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 a) B = Bund L = Land K = Kommunen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 263 40. An der Zusammenarbeit zwischen Ministerien, Verwaltung und Gesetzgebung einerseits und Kammern und Verbänden andererseits wird kritisiert, daß sie geheim bleibt und daß deshalb nicht zu erkennen ist, von wem im einzelnen die Initiative bei einem Gesetzesentwurf ausgegangen ist. Welchen der bekannten Verbesserungsvorschläge würden Sie zustimmen? Häufigere öffentliche Hearings .. Wirtschaftsrat mit nur beratender Funktion ................ . Wirtschaftsrat für Beratung und Gesetzesinitiative ............. . Einführung der amerikanischen Lobby-Gesetzgebung .......... . Ausführlichere Begründung der Gesetzesentwürfe seitens der Regierung, aus der die Kammerund Verbandsinitiative hervorHWK B. L.b) 8 4 12 8 8 IHK B. L. 11 11 ZusamLWK menfassung B. L. B. L. 3 3 5 3 8 5 5 geht ......................... . 24 20 33 33 17 17 25 23 Beifügung der Stellungnahmen der Kammern und Verbände als Anlagen zu den Gesetzesentwürfen ................... . 44 40 11 11 17 17 33 30 Keine derartige Änderung ..... . 12 12 56 56 20 20 Keine Angabe ................. . 12 24 83 83 20 28 (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 %) •••••••• 120 108 111 111 117 117 119 112 b) B = Bund L = Land. 41. Bei welcher Partei finden Sie am ehesten Verständnis für Ihre Anliegen oder welche Partei verfolgt ähnliche Ziele wie Ihre Kammer? a) CDU/CSU .................................. . b) SPD ....................................... . c) FDP ....................................... . d) Zum Teil CDU, zum Teil FDP ............. . e) Zum Teil CDU, zum Teil SPD ............. . f) Zum Teil SPD, zum Teil FDP ............. . g) Kein derartiger Schwerpunkt ............... . h) Andere Partei .............................. . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 °/0) HWK 8 4 32 8 24 36 112 Zu sam- !HK LWK menfassung 5 3 11 17 25 11 8 45 50 33 33 33 35 100 100 109 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
264 III. Befragung der Kammern 42. Welche Kontakte hat Ihre Kammer mit den politischen Parteien? Informationsmaterial wird den Parteien zur Verfügung gestellt, auf Wunsch erfolgen Stellungnahmen ............................. . Beratung und Stellungnahmen (auch) aus eigener Initiative ................................... . Ständig guter Kontakt, Vertreter in (Ausschüssen der) Parteien ................................ . Finanzielle Unterstützung ..................... . Mithilfe bei der Aufstellung von Wahllisten ... . Kontakt beschränkt sich auf einzelne Abgeordnete oder Gruppen von Abgeordneten ........... . Keinerlei Kontakt ............................. . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehriachnennungen über 100 0/0) Zu samHWK IHK LWK menfassung 64 32 40 8 52 4 44 11 22 89 33 33 33 50 17 17 55 28 35 5 60 5 3 200 166 183 191 43. Welche Einstellung hat man in Ihrer Kammer zur Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft, die das Leitbild der Wirtschaftsund Sozialpolitik der Regierung ist? Zu samHWK IHK LWK menfassung a) Anerkennung des Leitbildes; es sollte noch besser verwirklicht werden ................. . 84 67 50 74 b) Anerkennung des Leitbildes; mit gegenwärtiger Verwirklichung einverstanden .......... . 4 33 10 c) Anerkennung des Leitbildes; es wird zur Zeit aber zu stark durchgesetzt ................. . 8 5 d) Ablehnung des Leitbildes .................. . e) Keine Meinung ............................ . 17 3 Keine Angabe ................................. . 4 33 8 100 100 100 100 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
III. Befragung der Kammern 265 Im einzelnen HWK IHK LWK Zusammenfassung Anerkennung der Geldwertstabilität, soweit geldpolitische Maßnahmen sich mit den eigenen Interessen vereinbaren " :;l .... os 'C 1IiI ... bO os 'C .. 1IiI :;l ... .... bO os os 'C 'C lassen ....................... . 60 33 22 66 55 5 Anerkennung der Geldwertstabilität, auch wenn der eigene Wirtschafts bereich durch geldpolitische Maßnahmen geschädigt wird .................... . Schärfere Kartellgesetzgebung Maßnahmen gegen marktbeherrschende Unternehmen und Konzentration ........... . Preisbindung der 2. Hand ..... . Abschaffung aller bestehenden Subventionen ................ . Beschränkung der Subventionen auf Strukturverbesserungsmaßnahmen ................. . Ausdehnung der Sozialleistungen Stärkere Steuerprogression ..... Andere Gesichtspunkte zur Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft ................... . Keine Angabe ................. . 36 16 67 68 8 92 89 32 16 89 16 28 11 84 67 8 68 32 20 11 24 4 33 17 17 40 20 56 17 43 20 17 80 17 43 10 56 33 13 35 22 17 17 70 8 56 17 8 55 56 17 25 25 22 17 23 33 8 44. Welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit benützt Ihre Kammer? Geschäftsberichte .............................. . Eigene Zeitschriften ........................... . Broschüren, kleinere Abhandlungen ........... . Bücher, Nachschlagewerke, Lehrmittel ......... . Pressebeiträge und -konferenzen .............. . Funk und Fernsehen ......................... . Filme ......................................... . Ausstellungen ................................. . Ausbildungskurse ............................. . Unterstützung von Schulen .................... . Inserate ...................................... . Andere Möglichkeiten ......................... . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) Zu samHWK IHK LWK menfassung 88 78 84 100 36 56 4 22 92 100 48 100 24 11 68 22 80 89 60 56 20 4 44 608 678 66 83 100 90 66 45 17 10 83 93 83 65 66 18 83 60 83 83 83 63 13 13 730 636 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
266 III. Befragung der Kammern 45. Wie ist Ihrer Ansicht nach die Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber dem Verbandswesen und den Kammern und gegenüber Ihrer Kammer? a) Positiv: Verbände und Kammern werden als notwendig und legitim anerkannt ...... . b) Nicht negativ: Es läßt sich nichts Nachteiliges feststellen c) Neutral bis indifferent: Was Verbände und Kammern tun, ist gleichgültig .............. . d) Kritisch: Vorherrschend ist meist sachliche Kritik ....... . e) Negativ: Polemische Kritik, Angriffe und Ablehnung ..... f) Keine einheitliche Einstellung g) Keine einheitliche Einstellung, da Kammer zu klein ....... . Keine Angabe ................. . (Summe infolge MehrfachHWK A Ba) 64 76 28 20 4 4 4 4 8 !HK A B 56 78 11 33 33 11 LWK A B 66 83 17 17 17 17 33 17 Zusammenfassung A B 63 78 23 15 3 3 3 10 10 10 8 nennungen über 100 %) ...... . 108 104 111 111 116 151 112 114 a) A = Kammer und Verbandswesen B= Eigene Kammer. 46. Die Kreishandwerkerschaften führen einerseits Aufgaben der Handwerkskammern aus und übernehmen andererseits die Geschäftsführung für die Innungen, so daß auf dieser Organisationsstufe Kammerfunktionen und Verbandsfunktionen gleichzeitig von einer Stelle wahrgenommen werden. Nennen Sie uns bitte die Gründe für diese organisatorische Regelung und die Vorund Nachteile, die sich für Ihre Handwerkskammer daraus ergeben! Nur für Handwerkskammern HWK Kreishandwerkerschaft ist Mittler zwischen Innungen und Kammer 24 Innungen sind oft zu klein für eine eigene Geschäftsstelle ........ 16 Stärkung des Gedankens der Selbstverwaltung der Wirtschaft .... 12 Kreishandwerkerschaften erfüllen Aufgaben nach der Handwerksordnung ....................................................... 12 Organisatorische Entlastung der Kammern ........................ 8 Kreishandwerkerschaft ist nur die Vertretung des gesamten Handwerks ................................................. . . . . 8 Keine derartige Regelung vorhanden (Bayern, Hamburg) .......... B Keine Angabe .................................................... 36 (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 %) 124 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IH. Befragung der Kammern 267 47. Da dieser Fragebogen für alle Kammern verwendet wird, sind sicherlich einige spezielle Probleme Ihrer Kammer nicht zur Sprache gekommen. Wir bitten Sie daher, noch kurz über die wichtigsten Probleme dieser Art zu berichten! ZusamHWK IHK LWK menfassung Problem genannt .............................. 36 44 17 35 Kein Problem genannt ......................... 64 56 83 65 100 100 100 100 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
274 IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 5. Wieviel Prozent aller Unternehmen bzw. Betriebe haben Sie (direkt oder über Ihre Mitgliedsverbände) in dem von Ihnen vertretenen Wirtschaftsbereich erfaßt, wie hoch ist also der Organisationsgrad? Heute bzw. nach den letzten Feststellungen ........ .. .............. 0/0 Kurz nach der Wiederbzw. Neugründung (nach 1945) ................ 0/0 Wie hoch ist heute der Organisationsgrad nach: der Beschäftigtenzahl. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . .. .............. 0/0 Stand des Organisationsgrades 0%-19 0 /0 •••••• 20 0f0-39 0/0 •••••• 40 0/0--49 0/0 ..... . 50 0f0-59 Ofo •••••• 60 0f0-69 Ofo ••.••• 70 0f0-79 Ofo •••..• 80 0f0-89 Ofo •••••• 90 0f0-99 °/0 ..... . 100 Ofo •••••••••••• Keine Angabe .... Bundesfach-V. F H Ba) 4 4 8 4 4 4 8 20 4 12 12 4 8 24 4 20 32 12 16 16 48 16 16 überfachl. Landes-V. F H B 9 9 9 9 27 9 18 18 18 36 64 37 37 Landesfach-V. F H B 3 3 3 868 6 14 8 8 14 6 31 38 53 14 11 8 30 11 17 Zusammenfassung F H B 1 1 4 3 4 1 1 8 10 4 4 15 10 6 13 14 17 29 43 13 11 10 42 17 19 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 a) F = früher H = heute } nach der Zahl der Betriebe B = Organisationsgrad nach: der Beschäftigtenzahl (heute). Entwicklung des Organisationsgrades Steigend ....................................... Gleichbleibend ................................. Fallend •••••••••••••••••••••••••••••••••••• 0 ••• Keine Vergleichsmöglichkeitena) ................ überLanBunfachl. desZusamdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung 28 27 28 28 20 19 16 4 9 22 14 48 64 31 42 100 100 100 100 a) Keine Vergleichsmöglichkeit ergab sich bei denjenigen Verbänden, die unvollständige Angaben machten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 275 Vergleich des Organisationsgrades nach der Beschäftigtenzahl mit dem Organisationsgrad nach der Zahl der Betriebe Organisa tionsgrad nach Beschäftigtenzahl: höher •••••••••••••••••••••••• 0 ••••••••••••••• gleich •••••••••••••••••••••••••••••••• 0 ••••••• niedriger •••••••••••••••••••••••••••• 0 •••••••• Keine Vergleichsmöglichkeitena) ................ überLanBunfach!. desZusamdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung 48 46 42 45 24 18 28 25 8 4 28 36 22 26 100 100 100 100 a) Keine Vergleichsmöglichkeit ergab sich bei denjenigen Verbänden, die unvollständige Angaben machten. 6. Aus welchen Gründen sind Unternehmen bzw. Betriebe in Ihrem Verband oder in Ihren Mitgliedsverbänden noch nicht organisiert? BunüberLanZusamfachl. desdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung Fehlende übereinstimmung mit Verbandszielen .. 4 18 3 6 Der Beitrag wird als zu hohe Belastung angesehen 12 46 31 26 Der Verband hat zu wenig (sichtbare) Erfolge ... 6 3 Unorganisierte sind zu weit verstreut .......... 12 9 14 13 Eigeninitiative wird vorgezogen •••••••• 00 •••••• 12 18 14 14 Zugehörigkeitsgefühl zum Verband der Gruppe fehlt ••••••••••••• 0 ••••••••••••••••••••••••••• 28 64 50 45 Der Verbandserfolg fällt auch Unorganisierten zu 36 46 50 45 Andere Gründe ••••••• 0 •••••••••••••• 00 •••••••• 44 18 31 33 Keine Angabe .................................. 24 9 14 17 172 228 213 202 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
276 IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 7. Welche Motive mögen wohl bei den Unternehmen bzw. Betrieben für den Beitritt zum Verband bzw. zu Ihren Mitgliedsverbänden in erster Linie maßgebend gewesen sein? (Denken Sie bitte an die Verbandsgründung und die letzten Zugänge!) Mitwirkung in der Tarifpolitik ................. . Wirtschaftspolitisches Informationsbedürfnis ... . Sozialpolitisches Informationsbedürfnis ........ . Individuelle Hilfe in technischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Fragen ........................... . Teilnahme an Ausbildungskursen .............. . Beteiligung an Gemeinschaftswerbung, Ausstellungen und Messen .......................... . Chance höheren Einkommens bzw. Gewinns ... . Schutz in Krisenzeiten ......................... . Interessen anderer Gruppen waren schon gut organisiert .................................. . Möglichkeiten, im Verband eine Funktion zu übernehmen ................................. . Gesellschaftliche Kontakte ..................... . Andere Motive ................................ . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 0/0) überLanBunfach!. desZusamdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung 76 100 48 27 88 100 68 100 12 18 8 9 24 73 20 4 18 12 9 70 50 86 83 20 42 11 3 3 6 76 46 89 81 17 4 40 13 1 6 8 360 454 374 381 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 277 8. Wie würden Sie die Organisierbarkeit der Interessen in Ihrem Bereich im Vergleich zu anderen Verbandsbereichen beurteilen? Nennen Sie uns bitte einen oder mehrere Verbandsbereiche oder Verbände, deren Interessen leichter oder schwerer organisierbar sind! Leichter organisierbar: ............................................................................................................................... . Schwerer organisierbar: ........................................................................................................................... . Die Einstufung der Verbandsgruppen und Interessen nach der Organisierbarkeit Verbandsgruppen Einzelhandel ................... . Industrie ....................... . Handwerk ..................... . Landwirtschaft ................. . Gewerkschaften ................ . Großhandel .................... . Freie Berufe ................... . Verbraucher ................... . Sonstige ....................... . Interessen bzw. Begründungen Homogene Interessen und Ziele .. Heterogene Interessen und Ziele Bereiche mit vielen oder kleinen Betrieben .................... . Bereiche mit wenigen oder großen Betrieben ............. . Kleine Industrieund Wirtschafts bereiche ............... . Fachverbände .................. . Wirtschaftliche Interessen ...... . Andere Branchen .............. . Sonstiges ....................... . Kann man nicht beurteilen, weiß nicht ................... . Keine Angabe .................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen auch über 100 0 /0) a) L = leichter S = schwerer. Bun .. desfach .. V. L Sa) 16 4 12 4 8 12 4 12 4 4 4 4 4 16 36 4 4 52 36 100 140 Uberfach!. Landes-V. L S 9 9 9 9 18 9 18 18 55 55 109 100 LandesfachV. L S 14 6 3 3 6 3 25 6 8 6 3 8 8 3 3 6 14 14 31 50 108 112 Zusammenfassung L S 13 4 4 3 4 13 7 14 7 6 6 1 1 1 1 1 11 17 1 3 4 11 11 42 46 105 118 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
278 IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 9. Wie stellen Sie die Meinung Ihrer Mitglieder fest, wenn Sie zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen, Erklärungen zur Wirtschaftsbzw. Sozialpolitik abgeben oder Tarifverträge abschließen? BunüberLanZusarnfach!. desdesLanfachrnenfach-V. des-V. V. fassung r Aa) r A r A r A Vorstandssitzung ................ 60 48 73 36 70 36 67 40 Ständige Ausschüsse u. Arbeitskreise .................. 80 28 82 9 56 8 68 15 Ad-hoc-Ausschüsse .............. 20 48 36 36 17 44 21 45 Kontakt zu einzelnen Mitgliedern, die jeweils als Experten gelten 48 16 46 9 44 31 46 22 Mitgliederversammlung ......... 52 16 27 27 33 42 43 31 Umfragen bei allen Mitgliedern .. 48 40 55 36 31 58 53 49 Anfragen in der Fachpresse oder oder im Mitteilungsblatt ...... 4 9 9 3 3 3 Andere Möglichkeiten ........... 4 27 6 8 Keine Angabe .................. 28 27 3 11 1 20 (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ofo) ....... 316 224 355 189 260 233 310 225 a) r = regelmäßig A = wichtige Ausnahmefälle. 10. Treten Ihre Mitglieder verhältnismäßig oft mit Stellungnahmen, Anregungen, Forderungen usw. an Sie heran oder ist ihr Interesse an der Verbandsarbeit gering? a) Interesse ist sehr lebhaft, fast zu groß ...... b) Im allgemeinen reges Interesse .............. c) Nur ein Teil der Mitglieder ist besonders aktiv d) Interesse ist gering .......................... Keine Angabe .................................. überLanBunfachl. desZusarndesLanfachrnenfach-V. des-V. V. fassung 8 9 3 6 80 36 58 63 12 55 33 29 3 1 3 1 100 100 100 100 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
IV. Befragung der Arbeitgeberverbände 279 11. Verbandsgeschäftsführer (-vorsitzende) stehen immer wieder vor der Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern zu schlichten. Welchen Raum nimmt diese Aufgabe in Ihrer eigenen Tätigkeit ein? BunüberLanZusamfachl. desdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung a) Nimmt viel Zeit in Anspruch ............... . 8 9 4 b) Kommt gelegentlich vor .................... . 32 36 42 3.8 c) Kommt sehr selten vor ..................... . 60 55 58 58 Keine Angabe ................................. . 100 100 100 100 12. In welch'en Organen Ihres Verbandes treten Meinungsverschiedenheiten hauptsächlich auf? In der Mitgliederbzw. Delegiertenversammlung In Ausschüssen und Arbeitskreisen ............. Im Vorstand ••••••••• 0 ••••••••••••••••••••••••• In Form von Anträgen an die Geschäftsführung In Verhandlungen vor der Schlichtungsstelle oder dem Schiedsgericht ........................... Andere Organe ................................ Keine Angabe .................................. (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) überLanBunfachl. desZusamdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung 28 36 14 22 56 46 44 49 36 36 11 24 28 64 33 36 3 1 4 6 4 4 9 11 8 156 191 122 144 13. Welche Gründe sind in erster Linie für die Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihren Mitgliedern maßgebend? Der Verband vereinigt mehrere verschiedenartige Branchen ................................... . Unterschiedliches Einkommen (Gewinn) der Mitglieder .................................. . Unterschiedliches Beitragsaufkommen der Mitgliedsverbände ........................... . Eine Minderheit fühlt sich immer benachteiligt .. Unterschiedliche Betriebsart (z. B. lohnoder kapitalintensiv) ............................. . Unterschiedliche Betriebsgröße ................ . Unterschiedliche Rechtsform ................... . Andere Gründe ............................... . Keine Angabe ................................. . (Summe infolge Mehrfachnennungen über 100 Ufo) überLanBunfachI. desZusamdesLanfachmenfach-V. des-V. V. fassung 36 91 39 46 12 6 7 4 36 7 9 1 40 27 39 38 44 36 64 53 498 7 24 18 22 22 8118 172 226 189 189 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41400-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:51
[Document text truncated for crawler view.]