Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen
Abstract
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Full text
Manske, Alexandra Article Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen Industrielle Beziehungen Provided in Cooperation with: Verlag Barbara Budrich Suggested Citation: Manske, Alexandra (2016) : Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen, Industrielle Beziehungen, ISSN 1862-0035, Rainer Hampp Verlag, Mering, Vol. 23, Iss. 4, pp. 498-516, https://doi.org/10.1688/IndB-2016-04-Manske , https://www.budrich-journals.de/index.php/indbez/article/view/26475 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/196056 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske ISSN (print) 0943-2779, ISSN (internet) 1862-0035 © Rainer Hampp Verlag, www.Hampp-Verlag.de Alexandra Manske* Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen** Zusammenfassung – Der vorliegende Beitrag untersucht Arbeitsverhältnisse der Kulturund Kreativberufe. Es gibt einige empirische Anhaltspunkte, dass sich hier eine neue Stufe der Flexibilisierung von Arbeit vollzieht, die als Erwerbshybridisierung zu beschreiben ist. Die Frage ist, unter welchen beschäftigungsund arbeitspolitischen Bedingungen und in welchen empirischen Formen sie auftritt sowie welche Arbeitswirklichkeiten sich damit verbinden. Argumentiert wird, dass die Aufteilung von Erwerbsformen nach sozialversicherungspflichtig versus selbständig nur mehr zu kurz greift und dass sich in den Kulturberufen hybride Arbeitsverhältnisse entwickeln, die sich als Grenzgänge zwischen Erwerbsformen und Arbeitsverhältnissen manifestieren. Exemplarisch diskutiert wird dieses Problem am Beispiel der Designbranche. Empirische Basis ist eine umfassende, qualitative Studie über künstlerischkreative Arbeit im arbeitsgesellschaftlichen Strukturwandel, die eine Feldstudie von zwei Feldern der Designbranche umfasst: Kommunikationsund Modedesign. Deutlich wird an diesem Beispiel, dass sich das Phänomen der Erwerbshybridisierung korrespondierend mit der institutionellen Umwelt ausbildet, dass es daher zu strukturell differenzierten Grenzgängen kommt und dass damit Herausforderungen für die Interessenpolitik im Kulturbereich verbunden sind. Between worlds: Hybrid employment in the cultural industries Abstract – This article examines labour relations in the creative industries. There is some empirical evidence to suggest that a new level of work flexibility is emerging in the creative industries, which can be described as employment hybridisation. The question is which labour conditions and industrial relations lead to hybrid employment patterns and which work realities are connected with them. I will argue that in the cultural industries hybrid employment patterns evolve that occur as boundaries between self-employment and employed working conditions. This argument is illustrated with examples from the design industry. The empirical basis is a comprehensive, qualitative study of artistic and creative work, including a field study of two fields in the design industry: communications and fashion design. It is clear from this example that the phenomenon of employment hybridisation corresponds with the institutional environment. Thus, there are structurally differentiated border crossings. Finally, this poses a challenge for industrial relations in the cultural sector. Key words: cultural industries, self-employment, labour relations, precarious work, hybrid employment (JEL: J49, J59, J81, Z11) ___________________________________________________________________ * Alexandra Manske, Jg. 1969, Vertretungsprofessorin für Arbeit, Organisation, Innovation an der Universität Hamburg, Welckerstr. 8, D – 20354 Hamburg. E-Mail: [email protected]. ** Artikel eingegangen: 6.4.2016 revidierte Fassung akzeptiert nach doppelt-blindem Begutachtungsverfahren: 27.9.2016.
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske 499 1. Einleitung Ist der „Trend zur Selbständigkeit gebrochen“ (Brenke 2015: 791), seitdem (solo-) selbständige Arbeit in Deutschland zurück geht? Zumindest für den Kulturund Kreativbereich scheint diese Annahme etwas gewagt. Denn während offenbar die Notgründungen als Reaktion auf sozialrechtliche Re-Regulierungen abnehmen, ist ein entsprechend großer Einfluss von institutionellen Fördermaßnahmen auf selbständige Arbeit im Kulturund Kreativbereich bislang nicht festzustellen (Söndermann 2014: 40). Diese Relation sagt jedoch noch nichts über die Dynamiken von selbständiger Arbeit in diesem Bereich der Arbeitswelt aus. Denn es gibt einige empirische Anhaltspunkte, dass sich im Kulturund Kreativbereich eine neue Stufe der Flexibilisierung von Arbeit vollzieht (Manske 2015, 2016). Sie steht im Zusammenhang mit einer seit den 1990er Jahren zunehmend marktorientierten Steuerungslogik, die sich auf Ebene der Arbeitsverhältnisse in einer Projektifizierung, Prekarisierung und Ökonomisierung zeigt und exemplarisch an der Zunahme solo-selbständiger Arbeit deutlich wird. Dabei verdichten sich die Anzeichen, dass dahinter oftmals Pendelexistenzen stecken, die zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit schwanken und somit zu Grenzgänger_innen zwischen Erwerbsformen und Arbeitsverhältnissen werden (Fachinger 2014). Diese Entwicklung wird als Ausdruck einer Erwerbshybridisierung beschrieben (Bögenhold/Fachinger 2012). Im Folgenden stellt sich die Frage, unter welchen beschäftigungsund arbeitspolitischen Bedingungen es zu dieser Erwerbshybridisierung kommt, in welchen empirischen Formen sie auftritt und welche Arbeitswirklichkeiten sich damit verbinden. Exemplarisch herangezogen wird zu diesem Zweck die Designbranche, in der zwar der Selbständigen-Anteil deutlich schneller gewachsen ist als die vergleichbare Zahl der Selbständigen in der Gesamtwirtschaft. Stellenweise liegt er bei bis zu 70 Prozent (Söndermann 2012). Auch hier ist jedoch zu fragen, ob die empirischen Verhältnisse nicht deutlich heterogener sind und selbständige Arbeit vielmehr auch Grenzgänge zwischen verschiedenen Arbeitsund Beschäftigungsformen impliziert. Argumentiert wird, dass die Aufteilung von Erwerbsformen nach sozialversicherungspflichtig versus selbständig nur mehr zu kurz greift und dass sich in den Kulturberufen hybride Arbeitsverhältnisse manifestieren, die als Grenzgänge zwischen Erwerbsformen, Arbeitsverhältnissen, sowie zwischen Erwerbsfeldern auftreten. Damit wird gewissermaßen eine dritte Gruppe von Kulturberufler_innen in den Blick genommen, die sich dauerhaft weder in die eine oder andere Form einfügt, sondern deren strukturelle Grenzen verschiebt und sich daher als dauermobile Arbeitskraft präsentiert. Die These wird in folgenden Schritten diskutiert. Zunächst wird die methodische Anlage der Studie skizziert, die diesem Beitrag zugrunde liegt (2.). Sodann wird der empirische Trend zur Erwerbshybridisierung im Kulturund Kreativbereich geschildert (3.). Anschließend werden die beschäftigungsund arbeitspolitischen Charakteristika der Designbranche vorgestellt und hybride Arbeitsverhältnisse empirisch illustriert (4.). Das Fazit resümiert die Befunde und benennt offene Fragen (5.).
500 Alexandra Manske: Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen 2. Vorgehen und Methode Die vorliegenden Ausführungen bilden den Ausschnitt einer Studie über künstlerischkreative Arbeit im arbeitsgesellschaftlichen Wandel, die die Autorin im Rahmen verschiedener Projektkontexte, gefördert von BMBF und HBS, im Zeitraum 2007-2014 durchgeführt hat (Manske 2016). Bestandteil dessen war eine qualitative, soziologische Feldanalyse der Designbranche in Anlehnung an Bourdieu (1997). Die empirische Analyse zeigte, dass die Designbranche aus unterschiedlich ausdifferenzierten Subfeldern besteht (Söndermann 2009). Erforderlich wurde somit eine methodische Differenzierung, die sich in Fortführung sowie Erweiterung des Forschungsstandes auf freiberuflich Erwerbstätige in der Kommunikationsdesignund Modebranche konzentriert. Die Dokumentenanalyse zeige auch, dass die verfügbaren Kulturwirtschaftsberichte sowie Berufsstatistiken nicht kongruent und die Berufsund Tätigkeitsbegriffe nicht einheitlich definiert sind, sodass die Angaben stark interpretationsbedürftig sind. 1 Die Feldlogiken und -dynamiken ließen sich daher am aussagekräftigsten qualitativ erschließen. Verschiedene, methodische Verfahren kamen dabei zum Einsatz – Interviews mit Akteur_innen, Expertengespräche, Dokumentenanalysen, teilnehmende Feldbeobachtungen, sowie eine Intensivfallstudie zur Sozialordnung in einer Designagentur (Manske/Brunsen 2016). Es wurden 55 Akteur_inneninterviews und „authentische Gespräche“ (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2010: 143) mit Beschäftigten aus Kulturund Kreativberufen, vornehmlich mit solo-selbständigen (Modeund Kommunikations-)Designer_innen erhoben, sowie 16 systematische Expert_innengespräche z.B. aus Berufsverbänden geführt. Die Auswertungsstrategie folge im Kern den Grundlagen der Grounded Theory (Strauss/Corbin 1996) sowie in Anlehnung an die dokumentarische Methode (Bohnsack 2010). Valides Wissen über die spezifischen Strukturen und Bedingungen des Untersuchungsfeldes wurde so auf verschiedenen Wegen generiert. Untersuchungsort war mit Berlin ein sozialräumlicher Zusammenhang, in dem sich der Kulturund Kreativbereich wie in einem Brennglas beobachten lässt. Denn zum einen hat sich die Designbranche in den letzten Jahren von ihren ursprünglichen Knotenpunkten im Rhein-Main-Gebiet sowie Hamburg zunehmend nach Berlin verlagert (Thiel 2005). Zum anderen hat diese Stadt mit knapp 9 % der Erwerbstätigen den höchsten Anteil an Kulturbeschäftigten und in dieser Hinsicht folglich eine her1 Der Monitoring-Bericht des BmWi subsumiert unter „Designwirtschaft“ sieben Subbranchen: Werbebranche, Grafikund Kommunikationsdesign, Schmuckund Industrie-, Produktund Modedesign, Interior Design und Innenarchitektur, Fotografie (Bertschek/ Ohnemus/Erdsiek/Kimpeler/Rammer/Schulze Schleithoff/Shala 2014: 71). Söndermann (2012) folgt dem International Standard Classification of Occupations (ISCO) in der Version des Jahres 2008. Der Arbeitsmarkt Kultur (Schulz/Zimmermann/Hufnagel 2013) folgt der Berufsklassifikation des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1992 (KldB 1992). In einer Sonderauswertung des Mikrozensus nach der Klassifikation der Berufe des Statistischen Bundesamtes (KldB 2010), wird dagegen von „technischen Mediengestaltern“ als Synonym für Kommunikationsdesigner_innen gesprochen (Liersch/Asef 2015: 16). Modearbeit verbirgt sich in diesem Bericht als Residualkategorie hinter der Berufsklassifikation 933 (Kunsthandwerk und Bildende Kunst).
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske 501 ausgehobene Bedeutung (Liersch/Asef 2015: 17). Um deren spezifische Standortbedingungen zu beschreiben, hat sich das Schlagwort von „arm, aber sexy“ eingebürgert (Manske/Merkel 2008) – angesprochen ist damit der hohe Anteil an selbständigen, unterdurchschnittlich verdienenden Kulturarbeiter_innen, die es vermehrt seit dem Mauerfall nach Berlin zieht (Manske 2016). Der Artikel atmet ein Stück „Berliner Luft“, da neben überregionalen, strukturellen Entwicklungen von Kulturarbeit regional spezifische Branchenverhältnisse erläutert werden. Zugleich wird damit der historischen Tatsache Rechnung getragen, dass sich Künstler und Kreative vorzugsweise in Großstädten und insbesondere in Berlin ansiedeln (Mundelius 2009; Simmel 2006). Man könnte daher einwenden, dass die Aussagekraft der empirischen Befunde eingeschränkt ist. Zudem weisen auch beispielsweise Hamburg, Köln oder München spezifische Standortbedingungen auf, die gesondert zu untersuchen wären (vgl. Kreativwirtschaftsbericht Hamburg 2012: 128ff.). Dass dies aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt ist, deutet sicherlich gewisse Grenzen unserer Untersuchung und weiteren Forschungsbedarf an. Allerdings ist der ökonomische Strukturwandel und der politische Status als Hauptstadt mit einer Privatisierung des städtischen Raums, mit einem starken Kostenauftrieb für private und gewerbliche Mieten, sowie schließlich mit einer Neuordnung des städtischen Möglichkeitsraums für Künstler und Kreative verbunden (Häußermann/Läpple/Siebel 2008: 279ff.; Holm 2011). So treten in Berlin inzwischen Phänomene hervor, die dessen Besonderheit ein Stück weit einebnen. Bevor auf die Designbranche fokussiert wird, wird zunächst mit Sekundärdaten die These unterfüttert, dass sich im Kulturbereich ein hybrider Arbeitstypus herauskristallisiert, der durch Grenzgänge zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit geprägt ist. 3. Erwerbshybridisierungen Der Kulturund Kreativbereich zeichnet sich seit jeher durch flexible Arbeitsund Beschäftigungsverhältnisse sowie durch einen hohen Anteil selbständiger Arbeit aus (Haak/Schmid 2001). Anstelle von wohlfahrtsstaatlich regulierten Tätigkeitsund Arbeitsfeldern sowie institutionell geregelten Berufszugängen finden sich Erwerbsmuster, die gemessen an klassischen Normalitätsvorstellungen erwerbsbiografische Unsicherheit implizieren (Betzelt 2006).2 Insbesondere diese Abweichungen von der sogenannten Normalarbeit sind es, die den Kulturund Kreativbereich vor dem Hintergrund des Strukturwandels von Arbeit seit den 1990er Jahren als ein Modellfall für künftige Arbeitsund Erwerbsformen erscheinen ließen, insbesondere in Bezug auf die stark anwachsende Gruppe der Solo-Selbständigen (Dietrich 1998). 2 Die Kulturberufe gehören zu den Freien Berufen. Freiberufler sind, sofern sie alleine arbeiten, definitionsgemaß Solo-Selbstandige (Mai/Marder-Puch 2013: 483). Deshalb werden selbständige Kulturarbeiter_innen gemeinhin als „freiberuflich“ bezeichnet. Allerdings ist das nur bedingt richtig. Definiert man den professionellen Beruf als hochqualifiziert und ständisch eingehegt, trifft erstes Kriterium weitgehend zu. Ständisch eingehegt ist künstlerisch-kreative Arbeit jedoch in der Regel nicht (Müller-Jentsch 2012: 85).
502 Alexandra Manske: Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen Zunächst wurde im Vergleich zum tradierten Modell regulierter Industriearbeit konstatiert, dass die „neuen Selbständigen“ (Bögenhold/Leicht 2000) den Marktrisiken vergleichsweise unmittelbar ausgesetzt sind, da sie oftmals nicht nur ohne Betriebskapital agieren, sondern auch in einem semi-abhängigen Verhältnis zu ihren Auftraggebern stehen (Betzelt 2006). Deren Soziallage wurde schon früh als hybride Selbständigkeit gedeutet und von einem hybriden Regulationstypus gesprochen (Egbringhoff 2007; Gottschall/Betzelt 2003). Explizit um Grenzgänge zwischen Erwerbsformen und Arbeitsverhältnissen ging es dabei jedoch noch nicht. Im Zentrum der Betrachtungen standen vielfach Gründungsmotive zwischen einer Ökonomie der Not vs. Selbstverwirklichung (Bögenhold/Staber 1990) und die wohlfahrtsstaatliche Regulierung von selbständiger Arbeit im Kulturbereich. Dabei rieben sich die Diskussionen vorrangig an der Frage von Subjektivierungs-, Entgrenzungsund Vermarktlichungsprozessen der Arbeitswelt (Gottschall/Voß 2003; Voß/Pongratz 1998; Sauer 2010). Egbringhoff (2007) beispielsweise definiert hybride Muster von Selbständigkeit als „Selbständigkeit auf Zeit“ (ebd.: 345) und damit als eine formal abgegrenzte, zeitliche Abfolge von abhängiger und selbständiger Arbeit. Im Hinblick auf die wohlfahrtsstaatliche Regulierung konstatieren Gottschall/Betzelt (2003) einen „hybriden“ Regulationsmodus von freiberuflich Beschäftigten der Fernsehund Medienbranche, die als „feste Freie“ angestellt und begrenzt in das Betriebsgeschehen integriert waren (Gottschall 1999). Auf kollektiver Ebene sei die hybride Regulierung von Arbeit statt durch traditionelle Interessenpolitik eher durch Berufsverbände mit geringer Regulationsmacht gekennzeichnet (Betzelt 2006: 87). Eine Entsprechung fand diese Diagnose im Diskussionskontext über „Industrielle Beziehungen“ (Müller-Jentsch 2007), wonach in „Gründerunternehmen der neuen Wissensund Dienstleistungsökonomie“ (Schmierl 2001: 440) eine Abnahme traditioneller Interessenvertretung durch das Aufkommen projektbezogener, individueller und informeller Formen der Interessenartikulation und -vermittlung stattfinde. Konstatiert wurde ein Trend zur „Diversifizierung der Arbeitsund Organisationsformen“ (Heidenreich/Töpsch 1998: 14) und eine „Hybridisierung der industriellen Beziehungen“ (Schmierl 2006), nämlich eine Erosion traditioneller Interessenvertretung, Restrukturierungsbemühungen von Kollektivakteuren und grundlegend neue Formen der Interessenartikulation, die stärker marktorientiert als arbeitspolitisch ausgerichtet sind (Vogl 2008). Im Kern haben diese Analysen gezeigt, dass sich die Dichotomie der industriegesellschaftlichen Arbeitswelt entlang des Antagonismus von Kapital vs. Arbeit bzw. Unternehmer vs. Arbeitnehmer durch den Formwandel von Selbständigkeit partiell in Auflösung befindet. Sie lieferten darüber hinaus die Erkenntnis, dass sich in dem stark expandierenden Bereich der künstlerisch-kreativen Arbeit eine spezifische Arbeitswirklichkeit etabliert hat, die sowohl die Arbeitsverhältnisse als auch die industriellen Beziehungen in Bewegung bringt und sich traditionellen Strukturmustern weitgehend entzieht (Manske/Schnell 2010). Dass die Arbeitsund Sozialverhältnisse womöglich stärker flexibilisiert sind, als zunächst mit dem Fokus auf Solo-Selbständigkeit angenommen wurde, lassen jüngere Untersuchungen vermuten. Denn der marktgetriebene Wandlungsdruck auf den öffentlichen Kulturund Medienbetrieb, die Umwandlung von Kulturinstitutionen in
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske 503 GmbHs, sowie die Outscourcingund Restrukturierungsprozesse von privatwirtschaftlich organisierten Kreativbranchen haben die Herausbildung einer projektgeprägten Bewährungsordnung forciert, was mit einer Zunahme von selbständiger Arbeit, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und „Projektkarrieren“ korrespondiert (Apitzsch 2010; Bertschek et al. 2016; Haak 2008; Koppetsch 2006; Loacker 2010; Raunig 2007). Hinzu kommt, dass sich der künstlerisch-kreative Arbeitsmarkt durch eine wachsende Verkopplung von öffentlichen und privatwirtschaftlich organisierten Arbeitsund Beschäftigungsverhältnissen auszeichnet, wie Ebert, Gnad, NittDrießelmann, Sivers, Stiller, Wagner und Wedemeider (2012) am Beispiel der Verflechtung des öffentlichen und privaten Fernsehund Rundfunkbetriebs untereinander sowie mit der Filmindustrie zeigen. Darin zeichnen sich wechselnde Beschäftigungsformen und rasche Stellungswechsel ab, etwa eine projektbestimmte Mitarbeit als Free Lancer bis hin zu auf Dauer angelegten, temporären Beschäftigungsverhältnissen, etwa als eine neue, lose Form von „festen Freien“ (mit kleineren Aufträgen nebenbei) oder Scheinselbstständige (ohne weitere Auftraggeber).3 Wenn vor diesem Hintergrund eine Erwerbshybridisierung konstatiert wird, dann werden hier damit in einem radikal etymologischen Sinne soziale Dinge, Sachverhalte oder Formen bezeichnet, die nicht eindeutig zu klassifizieren sind, weil sie aus einer praktischen Vermischung verschiedener Entitäten oder Fragmenten bestehen.4 Dies umfasst diskontinuierlich episodische sowie synchron kombinierte Arbeitsund Beschäftigungsverhältnisse. Ein solch hybrider Erwerbsstatus, der sowohl Erwerbsformen als auch –felder überbrückt, tritt sowohl in den klassischen Kunstdisziplinen, etwa im Bereich der Darstellenden Künste, dem Journalismus wie aber auch in überwiegend privatwirtschaftlich organisierten Kreativarbeitsmärkten auf (Bögenhold/Fachinger 2012; Keuchel 2009; Krause 2010). Heute existiert demnach „eine dritte Gruppe, die sowohl freiberuflich als auch über Zeitverträge (...) abhängig beschäftigt ist“ (Keuchel 2009: 1), und sich insofern „zwischen den Welten“ (ebd.: 2) bewegt. Besonders davon betroffen ist die steigende Anzahl jener mit labilem Erwerbsstatus, die zwar überwiegend selbständig, aber je nach Auftragslage abhängig beschäftigt arbeiten oder auf mehrere Einkommensquellen angewiesen sind – im Feld des Journalismus beispielsweise betrifft das mindestens 17 Prozent der Selbständigen (Bögenhold/Fachinger 2012: 11f.). 5 Obgleich allgemein die Einkommen der Kultur3 Nach Euteneuer (2011) lässt sich zwischen „Freelancern“ und „Selbständigen“ dergestalt unterscheiden, dass Freelancer auf der Basis stabiler Beziehungen zu einem oder wenigen Arbeitgebern versuchen, ein passables Einkommen zu erzielen und daher überwiegend betriebsnah arbeiten. Selbstandige dagegen suchen sich „berufliche Autonomiespielraume zur ›freien‹ Berufsausubung zu erarbeiten.“ (ebd.: 126). 4 Etymologisch entstammt der Begriff der Naturkunde und wurde von Plinius dem Älteren in seiner Naturalis historia eingeführt, um das tierische Resultat einer Überkreuzung von Haustieren zu etikettieren (Warren 1884). 5 Die Entgrenzung von Erwerbsformen ist nicht zuletzt für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden problematisch, da das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) seit seiner Installierung im Jahr 1981 von einem durchgehend selbständigen Erwerbsstatus ausgeht (Manske 2013).
504 Alexandra Manske: Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen berufe einer hohen Schwankungsbreite zwischen den einzelnen Teilsegmenten unterliegen, liegen sie insgesamt unter dem Durchschnitt des Verdienstes von Personen mit gleichem Bildungsniveau aus anderen Branchen (Schulz/Zimmermann/Hufnagel 2013). 37,5 Prozent aller Erwerbstätigen im Kulturund Kreativbereich werden im Monitoring-Bericht des BmWi als geringfügige Erwerbstätige klassifiziert, sind demnach entweder auf Minijob-Basis beschäftigt oder bleiben mit ihrem selbständig erwirtschafteten Einkommen unterhalb der Umsatzsteuergrenze (Bertschek et al. 2016). Es drängt sich daher die Annahme auf, dass die hier betrachteten Grenzgänge nicht individuell erwünscht sind, sondern vielmehr aus einer Ökonomie der Not resultieren, die durch materiell prekäre Soziallagen entsteht (vgl. Bögenhold/Fachinger 2012: 8f.). Sie stellen insofern gewissermaßen die soziale Praxis einer Erwerbshybridisierung dar. Auf der arbeitsorganisatorischen Ebene meint Hybridisierung indes eine Kombination aus unterschiedlichen arbeitsorganisatorischen Versatzstücken und eine sequenzielle oder zeitgleiche Mischung von verschiedenen Erwerbsformen (vgl. Eichmann/Schiffbänker 2008: 9). Beruhend auf der Einschätzung von Berufsfachverbänden ist davon auszugehen, dass etwa ein Drittel aller Akteur_innen im Kulturbereich einen hybriden Erwerbsstatus hat (Keuchel 2009; Krause 2010). Damit wird die bisherige Aufteilung von Arbeitsverhältnissen in einerseits freiberuflich und andererseits sozialversicherungspflichtig empirisch ungenau, weil sie die Arbeitswirklichkeit im Kulturbereich nicht mehr realistisch abbildet. Vielmehr wird damit eine historische Stufe der sozialen, räumlichen, zeitlichen, aber auch inhaltlichen Flexibilisierung von Arbeit greifbar (Kratzer 2013: 187), die sich auf der Ebene der Organisation von Arbeit in synchronen oder episodischen Kombinationen von selbständiger und abhängiger Arbeit darstellt und daher Statuswechsel zwischen verschiedenen Arbeitsund Beschäftigungsformen impliziert (Fachinger 2014: 125). Diese hybriden Arbeitsverhältnisse sind zum einen von Mehrfachbeschäftigungen zu unterscheiden, da letztere ausschließlich auf der zeitgleichen Kombination verschiedener sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten beruhen (Hoier/Ritz/Strahl2016: 6). Zum anderen sind sie nicht ohne weiteres identisch mit der Situation von Beschäftigten im Niedriglohnbereich, die auf Basis von Minijobs, befristeten (auch selbständigen) Tätigkeiten und Leiharbeitsverhältnissen keine dauerhafte und insofern statussichere Position auf dem Arbeitsmarkt erreichen (Grimm/Hirseland/Vogel 2013: 265). Während solche Karrieren „zwischen Zugang und Ausschluss vom Erwerbsleben“ schwanken (ebd.: 250) und ein Resultat veränderter arbeitsmarktrechtlicher Regularien sind (Knuth/Kaps 2014), reflektieren die hier betrachteten Grenzgänge zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit im Kulturbereich zwar keinen vergleichbaren Strukturbruch, sondern den prozessualen, marktgetriebenen Strukturwandel von Arbeit, der offenbar in den Kulturberufen eine neue Erwerbsgruppe hervorgebracht hat. Diese Gruppe schwankt nicht zwischen Zugang und Ausschluss vom Erwerbsleben; sie verschiebt deren strukturelle Grenzen. 4. Grenzgänge in der Designbranche Bis hierhin wurde deutlich, dass die Erwerbsformen in den Kulturberufen nicht nur entweder selbständig oder abhängig beschäftigt organisiert sind, sondern dass eine dritte Gruppe von Erwerbstätigen existiert, die zwischen Erwerbsformen und Arbeits-
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske 505 verhältnissen pendelt oder diese synchron ausführt. Nachfolgend werden am Beispiel der Designbranche die beschäftigungsund interessenpolitischen Bedingungen genauer in den Blick genommen, unter denen sich solche Grenzgänge vollziehen. Unsere empirischen Untersuchungen zeigen weitergehend, dass Grenzgänge mit dem jeweiligen, institutionellen Umfeld korrespondieren und daher in unterschiedlichen Formen auftreten. So pendeln Kommunikationsdesigner_innen beispielsweise zu einem wesentlich höheren Anteil zwischen selbständiger und abhängiger Arbeit, sind vielfach als Freelancer und insofern als projektgeprägte Zulieferer tätig. Modedesigner_innen dagegen kombinieren, meist auf einem deutlich prekären Niveau, selbständige Arbeit in den verschiedensten Schattierungen und pendeln sehr viel weniger zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit, woraus strukturell unterschiedliche Grenzgänge resultieren. Diese differenzierten Grenzgänge in der Designbranche gilt es nun in groben Strichen zu skizzieren. 4.1 Arbeitsverhältnisse Die Designbranche ist eines der stärksten Beschäftigungsfelder innerhalb der Kulturberufe. Die Anzahl ihrer Erwerbstätigen lag laut Monitoring-Bericht zu den wirtschaftlichen Eckdaten der Kulturund Kreativwirtschaft im Jahr 2014 bundesweit bei 137.959 Erwerbstätigen, davon 81.617 abhängig Beschäftigte. Zudem waren in 2014 bundesweit 65.392 Designer_innen (auch) auf Basis eines Mini-Jobs beschäftigt (Bertschek et al. 2016: 139). Seit 2009 sind die Erwerbstätigenzahlen um gut 12.500 Erwerbstätige angewachsen (ebd.: 145). Eine Sonderauswertung des Mikrozensus weist deutlich höhere Zahlen aus. Sie ergibt, dass der Beruf Technische Mediengestaltung (entspricht Kommunikationsdesign) im Jahr 2013 196.000 Erwerbstätige und Kunsthandwerk/Bildende Kunst (worunter Modedesign subsummiert wird) 55.000 Erwerbstätige aufweist (Liersch/Asef 2015: 17). Wenngleich die Angaben schwanken, wird übereinstimmend ein großes Wachstum der Erwerbstätigenzahlen konstatiert. Auswertungen zur Entwicklung der Versichertenzahl in der Künstlersozialkasse (KSK) von Schulz (2016) zeigen beispielsweise, dass sich die Anzahl von in der KSK selbständig versicherten Designer_innen seit Mitte der 1990er Jahre mindestens verdreifacht hat (ebd.: 169). Materielle vs. Immaterielle Arbeit Die Kommunikationsdesignbranche hat sich als ein Residuum der Werbebrache entwickelt, ist inzwischen aber als eigenständiges Feld zu betrachten (Manske/Brunsen 2016). Es handelt sich um Tätigkeiten, die unter Anwendung von künstlerischen und technischen Mitteln Inhalte verschiedenster Art visuell gestalten, wie etwa die visuelle Gestaltung von z.B. Markenlogos, Internetauftritten oder Visitenkarten. Produkte dieser Wissensarbeit sind daher materieller wie immaterieller Natur. Modearbeit, insbesondere der hier betrachtete Beginn der Wertschöpfungskette, nämlich das Modedesign wird berufsstatistisch dem Kunsthandwerk subsummiert (Liersch/Asef 2015). Deren Produkte materialisieren sich in Kleidungsstücken und entsprechenden Accessoires. Sie wird hier als Arbeitstätigkeit gefasst, die sowohl den Entwurf als auch die Herstellung von Bekleidung und Modeaccessoires beinhaltet und ein handwerklich oder maschinell gefertigtes Kleidungsstück bezeichnet, also etwa
512 Alexandra Manske: Zwischen den Welten: Hybride Arbeitsverhältnisse in den Kulturberufen nicht hinreichend als in sich geschlossene solo-selbständige Erwerbsform charakterisiert ist. Typisch für diese Erwerbsgruppe sind vielmehr dynamische Statuswechsel, infolgedessen die Akteur_innen zu Grenzgänger_innen zwischen Erwerbsformen und Arbeitsverhältnissen werden, die episodisch zwischen selbständiger und abhängig beschäftigter Arbeit schwanken und sich als Grenzgang von selbständiger Arbeit präsentieren. Dabei resultiert diese Form der Selbst-Mobilisierung offenbar aus einer spezifischen Ökonomie der Not, die nicht im herkömmlichen Sinne eine Notgründung meint, um der Arbeitslosigkeit zu entfliehen (vgl. Bögenhold/Staber 1990; Brenke 2015). Vielmehr werden offenbar aufgrund einer materiell prekären Lage hybride Arbeitsverhältnisse kultiviert, um das Feld nicht verlassen zu müssen und ihren gewählten Beruf weiter ausüben zu können. Deutlich wurde, dass sich der Charakter von Grenzgängen in Wechselwirkung mit dem institutionellen Umfeld ausbildet. Im Vergleich der beiden untersuchten Subfelder der Designbranche zeigt sich, dass sich im Feld Kommunikationsdesign zwar selbständige und abhängige Arbeit die Waage halten. Jedoch ist damit kein über die Dauer fester Erwerbsstatus verbunden. Vielmehr wird mit steigender Berufserfahrung ein selbständiger Erwerbsstatus favorisiert, wobei etwa ein Drittel zwischen einem selbständigen und abhängigen Erwerbsstatus zu pendeln scheint und infolgedessen über die Zeit auf Basis eines instabilen Erwerbsstatus agiert. Weiter zeigt der Vergleich, dass die Arbeit von Kommunikationsdesigner_innen stärker in ein institutionalisiertes Gefüge eingewoben ist als Arbeitsverhältnisse in der Modebranche und dass sich daraus strukturell differenzierte Grenzgänge ergeben. Während Modearbeit überwiegend von selbständiger Arbeit geprägt ist, können Kommunikationsdesigner_innen qualifikationsadäquate abhängige Beschäftigungsverhältnisse mit Designagenturen eingehen – und viele tun das auch. Insbesondere zu Beginn der Berufskarriere arbeiten viele Kommunikationsdesigner_innen auf abhängiger Basis, das allerdings nicht immer im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses, sondern auf Praktikumsbasis oder als Minijob. Dagegen sind Arbeitsverhältnisse im Modefeld überwiegend selbständig und armutsgefährdend, abhängige Beschäftigungsverhältnisse oder freie Mitarbeiterverhältnisse sind marginal vorhanden. Selbständige Arbeit in den unterschiedlichsten Konstellationen ist hier die herausragend typische, erwerbswirtschaftliche Existenzform. Zudem ist Projektarbeit in der Modebranche überwiegend auf saisonal bedingte Mitarbeit beschränkt, oftmals unterhalb des Qualifikationsniveaus einer Modedesignerin. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass sich die Einkommensverhältnisse in Berlin im Zeitverlauf laut Kulturund Kreativwirtschaftsindex zugespitzt haben (KKI 2015). Weitere Untersuchungen müssten daher die Reichweite der hier präsentierten, regionalspezifischen Ergebnisse klären. Möglicherweise sind die Verhältnisse in Berlin nach wie vor extremer als in anderen Regionen, wenngleich sie längst nicht mehr so exotisch anmuten wie einige Jahre nach dem Mauerfall. Durch die Hybridisierung von Arbeitsverhältnissen und Erwerbsformen wird der traditionelle Begriff von Interessenpolitik einmal mehr herausgefordert. Der Strukturwandel der industriellen Beziehungen besteht hier vornehmlich darin, dass Berufsverbände zum zentralen interessenpolitischen Akteur geworden sind und dass insbesondere die marktorientierten Netzwerke auf subjektive Zustimmung stoßen. Folgt man
Industrielle Beziehungen, 23(4): 498-516 DOI 10.1688/IndB-2016-04-Manske 513 den Ergebnissen unserer Untersuchung, wird vonseiten der Gewerkschaften zu wenig getan, um Einzelkämpfer_innen zu erreichen. Als Konsequenz daraus organisieren sich viele Selbständige nicht primär in traditionellen Strukturen der Interessenvertretung, sondern investieren eher in eine milieuspezifische Netzwerkbildung und schließen sich Berufsverbänden an, sofern es das Budget zulässt. Die teilweise durchaus nicht neuen, aber angesichts einer raumgreifenden Entbetrieblichung bedeutsamer werdenden Organisationsformen verstehen sich mitunter zwar als professionelle Interessenvertretung. Doch sie kranken an der strukturellen Verfasstheit der Branche sowie am mangelnden Organisationsgrad, wie sich etwa an den tarifpolitischen Bemühungen der AGD zeigt. Die Mehrheit der neuen interessenpolitischen Akteure indes sieht sich nicht auf traditionellen Spuren der Interessenpolitik, obwohl sie teilweise einschlägige Forderungen erheben, z.B. im Hinblick auf Honorarfragen, wie etwa die als Zwitterinstitution zwischen Zeitarbeitsagentur und beruflichem Beratungsnetzwerk bezeichnete Personalvermittlungsagentur. Während die Berufsverbände bundesweit agieren, sind viele der marktorientierten Netzwerke regionalspezifisch aktiv. Hier müssten weitere Forschungen abklären, wie sich die Lage in anderen Städten darstellt. Für gewerkschaftliche Organisationen besteht angesichts des Strukturwandels der industriellen Beziehungen im Kulturbereich die Herausforderung darin, von hergebrachten Vorstellungen der Partizipation und Solidarität abzulassen und einen Rahmen zu bestimmen, der angesichts zunehmend unsteter Erwerbsbiografien interessenpolitische Antworten auf die hyperflexiblen Arbeitsverhältnisse geben kann. Welche arbeitsund interessenpolitische Gestaltungskraft die verschiedenen Netzwerke künftig entfalten, ist zurückhaltend zu beurteilen. Nicht absehbar war außerdem, welche Richtung der berufsständische Organisationsbedarf der Erwerbstätigen nimmt. In diesem Zusammenhang wird die Frage zu beantworten sein, inwieweit bereichsübergreifende Allianzen zwischen den unterschiedlichen Koalitionen für die Durchsetzung interessenpolitischer Interessen erwünscht und möglich sind. Zwar würden solche Organisierungsansätze die individualisierten Marktrisiken nicht unmittelbar sozialpolitisch oder arbeitsrechtlich einhegen, aber sie würden zumindest eine Brücke zwischen den diversen Arbeitsund Organisationsformen schlagen. Literatur Apitzsch, B. (2010): Flexible Beschäftigung, neue Abhängigkeiten. Projektarbeitsmärkte und ihre Auswirkungen auf Lebensverläufe. Frankfurt/New York. Artus, I./Böhm, S./Lücking, S./Trinczek, R. (Hg.) (2006): Betriebe ohne Betriebsrat – Informelle Interessenvertretung in Unternehmen. Frankfurt/New York. BDG (2012): Honorarund Gehaltsreport. Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e. V. Berlin. Bertschek, I./Ohnemus, J./Erdsiek, D./Kimpeler, S./Rammer, C./Schulze Schleithoff, S./Shala, E. (2016): Monitoring zu ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kulturund Kreativwirtschaft 2014. Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie (BMWi). Berlin. Betzelt, S. (2006): Flexible Wissensarbeit: AlleindienstleisterInnen zwischen Privileg und Prekarität. ZeSArbeitspapier 3/2006, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen. Bögenhold, D./Fachinger, U. (2012): Hybridität journalistischer Kommunikationsarbeit: Dienstleister im Mediengeschäft und die Entstehung von Mehrfachbeschäftigungen. Discussion Paper 08, Institut für Gerontologie – Ökonomie und Demographischer Wandel. Vechta. Bögenhold, D./Leicht, R. (2000): Neue Selbständigkeit und Entrepreneurship: Moderne Vokabeln und damit verbundene Hoffnungen und Irrtümer. In: WSI-Mitteilungen 12: 779 -787.
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