Smash the Paywalls: Workflows und Werkzeuge für den grünen Weg des Open Access
Abstract
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Blasetti, Alessandro et al. Article — Published Version Smash the Paywalls: Workflows und Werkzeuge für den grünen Weg des Open Access Informationspraxis Provided in Cooperation with: WZB Berlin Social Science Center Suggested Citation: Blasetti, Alessandro et al. (2019) : Smash the Paywalls: Workflows und Werkzeuge für den grünen Weg des Open Access, Informationspraxis, ISSN 2297-3249, Universitätsbibliothek Heidelberg, Heidelberg, Vol. 5, Iss. 1, pp. 1-37, https://doi.org/10.11588/ip.2019.1.52671 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/196181 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Smash the Paywalls: Workflows und Werkzeuge für den grünen Weg des Open Access Alessandro Blasetti, Sandra Golda, Dominic Göhring, Steffi Grimm, Nadin Kroll, Denise Sievers, Michaela Voigt DOI: https://doi.org/10.11588/ip.2019.1.52671 Zusammenfassung Der Beitrag diskutiert Bedeutung, praktisches Potenzial und konkrete Herausforderungen von bibliothekarischen Serviceangeboten für den grünen Weg des Open Access. Er adressiert Einrichtungen, die einen Zweitveröffentlichungsservice aufbzw. ausbauen wollen und präsentiert mögliche Workflows und Werkzeuge. Im Fokus stehen Möglichkeiten der Gewinnung von Autor*innen und der Akquise von Publikationsdaten, rechtliche Grundlagen für Zweitveröffentlichungen sowie die einzelnen Schritte hin zu einer Zweitveröffentlichung. Zudem werden Hinweise für die Automatisierung von einzelnen Prozessengegeben.DemBeitragangehängtsindsechs Checklisten,dieimAlltagherangezogenwerdenkönnen. Schlüsselwörter Open Access, Grüner Weg, Zweitveröffentlichung, Service, Workflow Smash the Paywalls: Workflows and Tools for Green Open Access Abstract The article discusses the significance, practical potential and concrete challenges of services offered by libraries in the field of Green Open Access. It addresses institutions that wish to set up or expand a selfarchiving service and presents possible workflows and tools for the daily routine. The article focuses on measures for the acquisition of authors and publication data, the legal basis for self-archiving and measures for different steps of archiving. In addition, hints are given for the possible automation of individual processes. Six checklists are attached to the article which can be used in the daily routine of a self-archiving service. Keywords Green Open Access, Self-archiving, Service, Workflow cb Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) 1 Hintergrund und Motivation Wissenschaftler*innen publizieren in Journals und bei Verlagen, die für ihre akademische Laufbahn und Disziplin von Bedeutung sind. Auswahlkriterien wie der Journal Impact Factor, das Standing in der eigenen Fachcommunity und der thematische Fokus spielen wie der Druck des traditionellen Evaluationssystems eine dominante Rolle. Demgegenüber wird die Frage der freien Zugänglichkeit einer Publikation oft nicht oder nur am Rande reflektiert (Graaf 2017: 100f.). Vielfach führt dies zu einer Closed-AccessPublikation, obwohl der oder die Wissenschaftler*in Open Access (OA) gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt ist (Dallmeier-Tiessen et al. 2011). Die Praxis zeigt, dass Open Access aufseiten der Forschung nichtseltenmitdemoftkostenpflichtigengoldenenWeginVerbindunggebrachtwird.Der(entgeltfreie) grüne Weg der Zweitveröffentlichung ist dagegen vielen unbekannt, was angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung des Open Access äußerst bedauerlich ist (Herb 2018; Brembs 2016; Van Noorden 2013). Und selbst wenn Wissenschaftler*innen bereits den grünen Weg beschreiten, indem sie Beiträge über arXiv.org oder andere Preprint-Server zur Verfügung stellen, fehlt oftmals das Bewusstsein dafür, dass mit der Zugänglichmachung von Preprints bereits eine Form von Open Access umgesetzt wird und dass es darüber hinaus Möglichkeiten für die freie Verbreitung von Closed-Access-Veröffentlichungen gibt. Der Begriff Zweitveröffentlichung meint in diesem Artikel eine parallele Veröffentlichung, die zusätzlich zur Closed-Access-Publikation auf einem Repositorium erfolgt. Repositorien garantieren Interoperabilität und die langfristige Archivierung von Dokumenten, die durch die Bereitstellung auf persönlichen oder institutionellen Websites bzw. in sozialen Netzwerken wie ResearchGate nicht gewährleistet ist.1 Das Recht auf die Open-Access-Zweitveröffentlichung bestimmter wissenschaftlicher Fachbeiträge ist in Deutschland gesetzlich verankert und für Zeitschriftenartikel ab 2014 „unabdingbar“. Auch gestatten mittlerweile so gut wie alle großen Wissenschaftsverlage ihren Autor*innen die Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenartikeln.Allerdingsunterscheiden sichdiespezifischen Auflagen je nachVerlag im Hinblick auf Version (Preprint, Postprint, Verlagsversion)2, Zeitpunkt und Ort der Zweitveröffentlichung sowie ggf. eine Begleitphrase zur Angabe der Quelle der Erstveröffentlichung. Da jedoch das Abtreten exklusiver Nutzungsrechte durch die Autor*innen an den Verlag noch immer der Regelfall ist, müssen die Rechtsgrundlagen vor einer Zweitveröffentlichung auf vorhandene Spielräume und die jeweiligen Bedingungen für die praktische Umsetzung geprüft werden. Für Autor*innen bedeutet dies im Alltag – nicht zuletzt aufgrund des allgegenwärtigen Zeitmangels oder fehlender Kenntnisse der rechtlichen Aspekte – große Hürden. VielerortssindesdieBibliotheken,diesichfürdieStärkungdesOA-GedankensanForschungseinrichtungen stark machen. Sie betreiben Repositorien und Zeitschriftenserver, betreuen OA-Publikationsfonds, haben Universitätsverlage gegründet und bieten Schulungen zu Open Access und urheberrechtlichen Fragen an. Kurz gesagt, für wissenschaftliche Bibliotheken sind forschungsnahe Dienstleistungen im Bereich des Publizierens und eine umfassende Aufklärungsarbeit zu Open Access ein immer wichtigeres Betätigungsfeld. Im besten Fall ergibt sich durch Beratungsgespräche aufseiten von Wissenschaft1Einen Überblick über die Repositorienlandschaft bietet das Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR), siehe http://v2.sherpa.ac.uk/opendoar/. Bekannte Fachrepositorien sind arXiv (für Physik, Mathematik, Informatik, Biologie, Finanzwissenschaft und Statistik, siehe https://arxiv.org/), EconStor (für Wirtschaftswissenschaften, siehe https://www.econstor.eu/) bzw. PubMedCentral (für Medizin, Biologie und angrenzende Gebiete, siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/). 2Grundsätzlich zu unterscheiden sind drei Versionen: das eingereichte Manuskript (Preprint), das akzeptierte Manuskript (Postprint) und die publizierte Version (Verlagsversion). Verlage verwenden mitunter andere Formulierungen für diese Versionen, Expert*innen unterscheiden zudem weitere Fassungen, vgl. National Information Standards Organization 2008. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 2
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) ler*innen der Wunsch, (Closed-Access-)Publikationen frei verfügbar zu machen. Wissenschaftliche Bibliotheken könnenundsolltenhieransetzenundimkleinenodergroßenRahmenDienstleistungenrund um Zweitveröffentlichungen anbieten. Dazu gehört die Konzipierung und Etablierung des Services, die Schulung von Mitarbeiter*innen und die kontinuierliche Entwicklung von Geschäftsgängen für die Bearbeitung von Publikationslisten und Metadaten, die Rechteprüfung sowie die einzelnen Schritte bis zur Veröffentlichung auf einem Repositorium. An dieser Stelle soll nicht der Eindruck entstehen, es gäbe bisher keine Services dieser Art. Im Gegenteil, an zahlreichen Einrichtungen finden Wissenschaftler*innen in der Bibliothek kompetente Ansprechpartner*innen und konkrete Hilfe bei der Umsetzung des grünen Weges.3Es fehlt auch nicht an Fachbeiträgen oder FAQs zu urheberrechtlichen Aspekten der Zweitveröffentlichung.4Dennoch scheint es einen Mangel an praxisnahen Handreichungen oder gar Arbeitsanleitungen zu geben: Was genau ist zu tun, wenn eine Autorin eine Publikationsliste zur Prüfung einreicht? Wie geht man bei einer Rechteprüfung eigentlich vor? Was kann man tun, wenn ausgehend von einer Internetrecherche die Rechteprüfung nicht abgeschlossen werden kann? Und wie kann man die vielen kleinteiligen Schritte möglichst ressourcenschonend gestalten? Um zu diesen und ähnlichen, sehr praktischen Fragen in einen fachlichen Austausch zu treten, wurde im Rahmen des 107. Bibliothekstages in Berlin ein „Hands-on-Lab Zweitveröffentlichungen“ angeboten, an dem neben dem Organisationsteam 31 Personen teilnahmen. Der Hintergrund der Teilnehmer*innen und das Vorhandensein von Zweitveröffentlichungsservices an den verschiedenen Einrichtungen ist im Anhang dokumentiert (vgl. Dokumentation des Hands-on-Labs). Das Lab wurde organisiert von sechs Vertreter*innen aus Berliner Einrichtungen, die sich zu diesem Zweck und in dieser Konstellation zum ersten Mal zusammenfanden. Nach einem kurzen Impulsvortrag wurde an drei Tischen für je 30 Minuten in rotierenden Gruppen diskutiert. Die Vortragsfolien sowie das unterstützende Handout sind online verfügbar (Blasetti et al. 2018), dervorliegendeBeitragergänztdiehierdiskutiertenAspekte.DieAutor*innenhoffen,damitEinrichtungen unterstützen zu können, die auf der Suche nach einem „How to“ für die Ausgestaltung eines Services für Zweitveröffentlichungen sind. Der Beitrag erhebt nicht den Anspruch, die rechtlichen Grundlagen und etwaigen Detailfragen erschöpfend zu diskutieren – vielmehr soll er eine grundlegende Orientierung für den Aufund Ausbau bibliothekarischer Services bieten. Gleichzeitig ist dieser Beitrag auch ein Appell an Bibliotheken: Helfen Sie Ihren Wissenschaftler*innen – werden Sie (noch) aktiv(er) im Bereich 3Siehe etwa die auf der Seite des Open Library Badge unter „Open-Access-Potenziale aufdecken“ verlinkten Beispiele: https://badge.openbiblio.eu/best-practices/. 4Nicht unerwähnt bleiben sollen beispielhaft die folgenden Materialien: – Faulder et al. 2018. Handreichung zur strategischen Konzeption eines Repositoriums. Besonders zu empfehlen sind die Abschnitte bzgl. Infrastructure/Interoperability (S. 33ff.), Metadata Design (S.39ff.), Outreach (S. 45ff.), Rights Management (S. 53ff.) und Understanding Applicable Copyright Law (S. 57ff.). – Rele; Young 2017. Die Privathochschule Loyola Marymount University bietet einen Zweitveröffentlichungsservice für ihre Hochschulangehörigen und entwickelte in diesem Kontext einen automatisierten Prozess für die Rechteklärung. Die Präsentation gibt einen Einblick in Workflows und Tools. – Holmberg Runsten 2017. Das Tutorial erläutert, wie OpenRefine und die API von Unpaywall genutzt werden können, um Informationen über OA-Publikationen zu sammeln. Unpaywall sammelt Daten via DOAJ, Crossref, BASE und PMID, was für die Identifizierung von OA-Artikeln einer Institution hilfreich sein kann. – Söllner; Mittermaier 2016. Praxishandbuch zu Open Access. Besonders zu empfehlen sind die Beiträge Standards und Best Practices im Kontext von Open Access (1g), Förderung von Open Access über institutionelle Infrastrukturen, insbesondere Repositorien (2h), Repositoriensoftware (6b) und die Rolle der Metadaten – Indexierung und Sicherung der Auffindbarkeit (6g). – Thomas; Stadler 2015. Präsentiert wird ein Workflow zur Identifizierung von Publikationen, die aufgrund einer Allianzoder Nationallizenz zweitveröffentlicht werden können. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 3
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Zweitveröffentlichungen! Denn einen OA-Grün-Service anzubieten bedeutet nicht, per se „mit einem Bein im Gefängnis“ zu stehen, sondern vielmehr einen zentralen Beitrag zur Erhöhung des OA-Anteils der Publikationen der „eigenen“ Wissenschaftler*innen zu leisten. Auch ist für eine legale Zweitveröffentlichung kein Bitten bei Verlagen notwendig: Vielmehr können die de facto vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sei es auf Basis von bestehenden Verlagspolicies, des gesetzlich verankerten Zweitverwertungsrechts oder von OA-Rechten, die im Rahmen von Lizenzverträgen verhandelt wurden. Der Beitrag fokussiert Möglichkeiten für die Zweitveröffentlichung neuerer Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften bzw. Sammelwerken. Für die Zweitveröffentlichung von Monografien oder Sammelwerken fehlt bisher die Rechtsgrundlage. Der Beitrag richtet sich primär an Bibliothekar*innen aus dem deutschsprachigen Raum – mit einer Einschränkung: Der Abschnitt „Rechteprüfung: gesetzlich verankerte Rechte“ diskutiert die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland. Zudem fokussiert der Abschnitt „Rechteprüfung: OA-Rechte aus Lizenzverträgen“ die für Deutschland wichtigste Regelung – womöglich gibt es in Österreich und der Schweiz vergleichbare Verträge. 2 Grundlagen Um eine Zweitveröffentlichung vorzunehmen, sind für Bibliotheken, vereinfacht dargestellt, die folgenden Aspekte zentral: – Der Kontakt zu Autor*innen ist zu koordinieren, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Publikationslisten, Volltextakquise und Rechteübertragung an die Repositorienbetreiber. – Die rechtlichen Bedingungen einer Zweitveröffentlichung sind zu prüfen. Dies kann unter Umständen auch den Kontakt mit Verlagen beinhalten, um die (Rück-)Einräumung entsprechender Nutzungsrechte an die Autor*innen zu erreichen. – Für den Nachweis im Repositorium und eine gute Auffindbarkeit müssen Metadaten akquiriert werden. In diesem Kontext sind ggf. auch Verlagsanforderungen zu berücksichtigen, die im Zuge der Rechteprüfung identifiziert wurden. – Um neben dem reinen Nachweis im Repositorium auch den Volltextzugriff sicherzustellen, muss eine passende Datei beschafft werden. Je nach Anforderung des Repositorienbetreibers an die formale Qualität der Datei sind ggf. Nachbearbeitungen bzw. Konvertierungen in ein geeignetes Format erforderlich. – Eine Dokumentation für die (Teil-)Schritte 1 bis 4 ist zu empfehlen. Wie kann ein ansprechender und zugleich funktionsfähiger Service für den grünen Weg aussehen? Wer sich die Fachliteratur rund um das Thema Zweitveröffentlichung regelmäßig zu Gemüte führt, wird die Antwort erahnen: Es kommt darauf an. Denn ein „Full Service“ ist ebenso denkbar wie die Unterstützung bei einzelnen Aspekten, etwa bei der Rechteprüfung, Dateibearbeitung oder Anmeldung im Repositorium. Gleichwohl ist auch eine allgemeine Beratung zu urheberrechtlichen Fragen und Zweitveröffentlichungen in das Spektrum Zweitveröffentlichungsservice einzuordnen. Ein Service kann also nach dem Motto „Alles kann, nichts muss“ unterschiedliche Formen annehmen. Wie umfänglich dieser letztlich ausgestaltet ist, hängt maßgeblich davon ab, welche lokalen Voraussetzungen an einer Einrichtung im Hinblick auf Ressourcen und Infrastruktur gegeben sind. Die folgenden Fragen sollte jede Einrichtung für sich beantworten, um den für sie leistbaren Serviceumfang bestimmen zu können (siehe auch die Leitfragen in Checkliste 1 im Anhang). –Welche Personalressourcen sind für Open-Access-Services vorhanden? –Welche Expertise liegt vor, lässt sich aufbauen oder weiterentwickeln? Blasetti et al.: Smash the Paywalls 4
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) –WelcheSchwerpunktewerdeninder eigenenEinrichtunggesetzt:LiegtderFokus derOA-Aktivitätenaufdem goldenen oder grünen Weg – oder werden diese gleichwertig behandelt? –Welche OA-Infrastrukturen und -Services sollen konkret angeboten werden? Es kann ratsam sein, hierfür zunächst das Publikationsverhalten der Autor*innen der eigenen Einrichtungzuanalysieren,umpassgenaue Servicesanzubietenundeinemaßgebliche Erhöhung desOA-Anteils erzielen zu können. Eine Folge könnte sein, die bisherige interne Ressourcenverteilung für verschiedene OA-Services anzupassen. Monitoring, Analyse und eventuelle Neuausrichtung sollten regelmäßig erfolgen, um dem steten Wandel des Publikationsverhaltens gerecht zu werden. Ein Full Service erfordert ausreichend Personalstunden. Sind hingegen nur geringe Personalkapazitäten vorhanden, ist es ratsamer, den Fokus auf Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikator*innen in den Instituten, Arbeitsgruppen o.Ä. zu setzen. Es lohnt sich zudem die Frage zu stellen, inwiefern Kapazitäten von studentischen Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen, Referendar*innen oder Auszubildenden eingebunden werden können, um die mitunter kleinteiligen und zeitaufwändigen Arbeiten in einem größeren Team zu verteilen. –Welche Infrastruktur im Bereich Publikationsmanagement gibt es an der eigenen Einrichtung? Sofern eine Bibliografie oder ein Forschungsinformationssystem vorhanden sind, empfiehlt es sich, die Optionen für den Datenexport für die Rechteprüfung bzw. die direkte Datenübernahme in das Zielrepositorium zu prüfen.5An einigen Einrichtungen sind Bibliografie und Repositorium ein integriertes System, was den Schritt der Metadatenakquise erheblich vereinfacht. Dies leitet zu der Frage über, welches Repositorium für Zweitveröffentlichungen genutzt werden soll: –Gibt es ein institutionelles Repositorium, betrieben an der eigenen Einrichtung oder gehostet bei einem externen Anbieter? –Wenn ja, mit welcher Software wird dieses Repositorium betrieben? Viele gängige Repositorysoftwarelösungen bieten verschiedene Optionen für den Datenimport, neben Anmeldemasken fürEinzelpublikationenhäufigauchImportschnittstellenoderandereOptionenfürden Batchimport. Wird bisher kein „eigenes“ Repositorium betrieben, kann eine Zweitveröffentlichung auf Fachrepositorien oder institutionsübergreifenden Repositorien wie Zenodo erfolgen. Ist der Aufbau eines institutionellen Repositoriums geplant, sollten besonders bei geringen Personalkapazitäten Angebote Dritter geprüft werden. Möglich ist etwa, Absprachen mit dem Betreiber eines Repositoriums zu treffen, um einen institutionellen Bereich für die eigene Einrichtung anzulegen.6 3 Zweitveröffentlichung in der Praxis Wie eingangs erwähnt: Ein Zweitveröffentlichungsservice sollte nach den lokalen Bedürfnissen und Ressourcen einer Institution ausgerichtet werden. Im Folgenden werden die vier grundlegenden Bereiche der Zweitveröffentlichung vorgestellt (3.1 Projektund Metadatenakquise, 3.2 Rechtlicher Rahmen, 3.3 Rechteprüfung und 3.4 Vorbereitung der Publikation). 5Wie ein Zweitveröffentlichungsworkflow für ein integriertes System von Bibliografie/Repositorium aussehen kann, hat Regine Tobias auf dem Deutschen Bibliothekartag 2018 für das Beispiel KIT vorgestellt (Tobias 2018). 6Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung nutzt z. B. das Fachrepositorium EconStor, siehe http://hdl.handle.net/10419/43893. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 5
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) 3.1 Projektund Metadatenakquise 3.1.1 Entwicklung und Bekanntmachung des Services Nachdem der Zweitveröffentlichungsservice einer Forschungseinrichtung konzipiert wurde, geht es zunächst um Maßnahmen zu dessen Bekanntmachung bzw. zur Gewinnung von Autor*innen für die Inanspruchnahme des Angebots (Faulder et al. 2018: 45) – sei es für umfassende Publikationslisten oder einzelne Veröffentlichungen. Das tatsächliche Interesse an einem Zweitveröffentlichungsservice kann im Vorfeld nur schwer abgeschätzt werden und hängt letztlich auch vom Umfang des Angebots ab: Je mehr Unterstützung angeboten wird, desto größer ist erfahrungsgemäß das Interesse. Im Idealfall kann eine Bibliothek einen festen Stamm von Autor*innen aufbauen, der sich langfristig an der Realisierung des grünen Weges beteiligt, oder gar alle Neuerscheinungen systematisch zweitveröffentlicht. Checkliste 2 im Anhang gibt einen Überblick über verschiedene Informationswege, die von den das Lab organisierenden Einrichtungen in der Praxis herangezogen werden; ergänzend sind Vorund Nachteile aufgeführt. Erfolg bzw. positiver Rücklauf variieren je nach Informationsangebot. Sinnvoll erscheint eine ausführlicheDarstellung desServicesaufder eigenen Website, auf dasinSocial-Media-Kanälen,Druckmaterialien und E-Mails verwiesen werden kann. Als sehr effektiv hat sich der unmittelbare Kontakt zu Autor*innen erwiesen, etwa im Rahmen einer allgemeinen OA-Beratung (am Telefon, im persönlichen Gespräch, per E-Mail) oder bei Workshops und Vorträgen. Aufkommende Fragen rund um das Thema Zweitveröffentlichung können so problemlos besprochen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fachspezifika und besondere Bedingungen zu berücksichtigen. Vor allem im Kontext von Publikationsfonds sollte parallel zur Antragstellung über den grünen Weg aufgeklärt werden: Die Nichtfinanzierung von Artikeln in hybriden Journals als Förderkriterium vieler Fonds ist mit der Chance verbunden, für die kostenfreie ZweitveröffentlichungzuwerbenunddamitinvielenEinzelfälleneineunnötigeunddoppelteHaushaltsbelastung für die eigene Forschungseinrichtung zu vermeiden. Ebenfalls bewährt hat sich die Strategie, Autor*innen über institutionelle Forschungsinformationssysteme zu akquirieren. Diese dienen der Erfassung der Publikationstätigkeit einer wissenschaftlichen Einrichtung und können beispielsweise im Formular für bibliografischeMetadaten die Pflichtangabeintegrieren,obeineZweitveröffentlichungdes publizierten Artikels gewünscht ist oder nicht (so etwas wird z.B. am Wisenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) umgesetzt). An dieser Stelle eine Anmerkung zur Kommunikation mit Autor*innen (Cirasella 2017): Viele Bibliotheken haben moralische und finanzielle Argumente im Hinterkopf, wenn es um OA-Beratung an der eigenen Institution geht. Die Perspektive der Wissenschaft aber ist durch den zeitlich eng getakteten Lehrund Forschungsalltag beeinflusst, so dass Argumente wie die Steigerung der Sichtbarkeit, erhöhte Zitationsraten, Zweitveröffentlichungen als kostenloser OA-Weg für (ggf. kostenpflichtige) Closed-AccessPublikationen und wenig Eigenaufwand ausschlaggebend für die Inanspruchnahme eines OA-Services sind. Vor allem die Berücksichtigung von Open Access in Berufungsverfahren und in der Leistungsbewertung dürfte künftig eine Rolle in der Argumentation spielen. 3.1.2 Metadatenakquise Einen umfassenden und detaillierten Überblick zu Möglichkeiten der Metadatenakquise zu geben, ist an dieser Stelle unmöglich – zu divers sind die lokalen Infrastrukturen der verschiedenen Forschungseinrichtungen.Im Folgenden soll entlang eines kurzen Fragenkatalogs stichwortartig ein Blick auf mögliche Ansätze gegeben werden. Ergänzend sei auf den Abschnitt 4 Gedanken zur Automatisierung verwiesen, der Schnittstellen und Werkzeuge wie SWORD, Crossref, Unpaywall und OpenRefine diskutiert. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 6
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Wie erhält die Bibliothek Kenntnis von Publikationen, die zweitveröffentlicht werden sollen? – Hochschulbibliografie oder Forschungsinformationssystem – kontinuierlicheMeldung neuer Publikationen durcheinen Lehrstuhl, im bestenFall inForm strukturierter Angaben, alternativ Publikationsliste auf der Website des Lehrstuhls – Alerts in Zitationsund Literaturdatenbanken wie Web of Science oder Scopus – Anmeldung der Metadaten im Repositorium durch Autor*in Welche Metadaten der Erstveröffentlichung sind für die anschließende Rechteprüfung wichtig? – Beteiligte Autor*innen bzw. in der Publikation angegebene Affiliation(en) – DOI (sofern vorhanden; andernfalls: URN, handle, PURL, URL) – Titel der Publikation – Titel der Zeitschrift, des Sammelwerkes oder der Konferenz – ISSN bzw. ISBN (sofern vorhanden) – Verlag – Datum der Veröffentlichung Wie können die Metadaten für die Publikation angereichert werden? – Nachnutzung von Metadaten aus Hochschulbibliografie, Forschungsinformationssystem oder externen Zitationsund Literaturdatenbanken (via standardisierter Dateiformate wie z.B. BibTeX, RIS) – Daten aus Crossref (sofern DOI vorhanden) – manuelle Anreicherung 3.2 Rechtlicher Rahmen Bei der Übernahme eines Manuskripts lassen sich Verlage traditionell ausschließliche Nutzungsrechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung einräumen. Dadurch werden Autor*innen qua Vertrag bei der weiteren Nutzung der eigenen Publikation eingeschränkt. Die Prüfung, obeineZweitveröffentlichungmöglichist,wirdimFolgendenals„Rechteprüfung“bzw.„Rechteklärung“ bezeichnet; sie ist zentraler Bestandteil eines Zweitveröffentlichungsservices (siehe 3.3). Daneben ist eine Vereinbarung zwischen Autor*in und Repositoriumbetreiber erforderlich, diese wird im Folgenden als „Rechteübertragung an den Betreiber“ oder „Deposit-Lizenz“ bezeichnet (auch „Autorenvereinbarung“, „Einverständniserklärung“ oder „Veröffentlichungsvertrag“ genannt). Dass rechtliche Bedenken für Autor*innen ein zentraler Hinderungsgrund für die Wahrnehmung von Zweitveröffentlichungsrechten sind, zeigt u.a. die Studie von Morais, Borrell-Damian 2018. Es scheint, als würden die Bedenken auch für Bibliotheken ein bedeutsames Hindernis darstellen, wenn es darum geht,UnterstützungsangebotefürWissenschaftler*innenzuetablieren:RechtlicheAspektesindeinzentralesundwiederkehrendesThemaauf OA-Fachtagungenund in -Fachpublikationen.Doch sind sie größtenteils übergeordneter Natur und betreffen eher die Organisation eines Repositoriums und damit verbundene, einrichtungsspezifische Entscheidungen. In Checkliste 4 im Anhang findet sich ein Überblick der zu klärenden Fragen für die rechtlichen Rahmenbedingungen. 3.2.1 Risikoeinschätzung und Haftung Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Autor*innen dem Rat von Bibliothekar*innen vertrauen und entsprechendhandeln – unabhängig davon, wiehäufigbetontwird,dass es sich bei einerBeratungdurch bibliothekarisches Fachpersonal grundsätzlich nicht um eine verbindliche Rechtsberatung handelt. Zudem ist zu beachten, dass Repositorienbetreiber für die von ihnen bereitgestellten Inhalte (mit)verantBlasetti et al.: Smash the Paywalls 7
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) wortlich sind (Hartmann et al. 2011: 15ff., 81f., 90). Wird die Rechtmäßigkeit einer Zweitveröffentlichung angezweifelt, so sind diese für Verlage die primären Ansprechpartner. Schadensersatzansprüche sind allerdings i.d.R. nicht zu befürchten. Erfahrungsgemäß kommen im ungünstigsten Fall sogenannte „take down notices“ ins Spiel und der Zugriff auf einen Volltext muss ggf. gesperrt werden (Hartmann et al. 2011: 16). Selbstverständlich sollten Rechteprüfungen sorgfältig durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert werden. Es ist zu empfehlen, im Vorfeld generelle Haftungsrisiken mit der Leitungsebene der für den Zweitveröffentlichungsservice verantwortlichen Institution zu diskutieren (s. auch Faulder et al. 2018: 55f.): Was ist das Worst-Case-Szenario? Was ist konkret zu tun, wenn ein Rechteinhaber die Sperrung eines Volltextes verlangt – d. h. wer ist verantwortlich, a) zu prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist und b) eine mögliche Sperrung vorzunehmen? Eindeutige Handlungsanweisungen geben Mitarbeiter*innen, die einen Zweitveröffentlichungsservice betreuen, Sicherheit. Gleichzeitig sollte Autor*innen gegenüber kommuniziert werden, bei wem die Haftung liegt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Interesse an Zweitveröffentlichungen steigt, wenn eine Institution die rechtliche Verantwortung übernimmt. Entsprechend empfehlenswert ist es, die Rechtevereinbarung (Deposit-Lizenz) um eine Erläuterung dieses Sachverhalts zu ergänzen.7 3.2.2 Rechteübertragung an den Betreiber Um eine Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium einstellen zu können, muss neben der Einhaltung der rechtlichen Bedingungen eine Rechteübertragung zugunsten des Repositorienbetreibers stattfinden (Deposit-Lizenz). Hierbei übertragen Autor*innen i.d.R. ein einfaches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für ihre Publikationen. Sofern die Bibliothek nicht selbst das Repositorium betreibt, kann alternativ eine formale Vereinbarung zwischen Autor*in und Bibliothek sowie Bibliothek und Repositorienbetreiber genutzt werden. Auf eine Deposit-Lizenz kann formal verzichtet werden, wenn der Betreiber sich auf eine andere vertragliche Grundlage berufen kann; hier sind insbesondere Rechte für die Allgemeinheit, die sich etwa aus einer Creative-Commons-Lizenz ergeben, und Lizenzverträge mit OA-Komponente (insbesondere Allianzund Nationallizenzen) zu nennen. Im Rahmen von Allianzund Nationallizenzen wurden in einigen Fällen OA-Rechte für die lizenznehmenden Institutionen verhandelt, d.h. Verlage räumen den Institutionen direkt Rechte zur Zweitveröffentlichung ein. Formal kann eine Zweitveröffentlichung dann ohne Zustimmung der Autor*innen vorgenommen werden. Ob diese dennoch über eine Zweitveröffentlichung informiert werden sollten, ist in der jeweiligen Einrichtung zu entscheiden.8 Die Übertragung von Nutzungsrechten in Form einer Deposit-Lizenz findet auf vielfältige Weise statt. In der Praxis werden u.a. folgende Varianten der Rechteübertragung umgesetzt: in Papierform mit Originalunterschrift, Checkboxen im Webformular oder Zustimmung per E-Mail. Eine Schriftform ist nicht zwingend notwendig, im Zweifel obliegt jedoch dem Repositoriumbetreiber die Beweispflicht, dass die notwendigen Rechte übertragen wurden (Hartmann et al. 2011: 10, 58). Für Empfehlungen zur Ausgestaltung einer Deposit-Lizenz siehe Müller et al. 2016: 19ff. sowie Hartmann et al. 2011: 11, 55 ff., 67f. 7Als Beispiel hierfür die Formulierung aus der Deposit-Lizenz der TU Berlin: „Hinweis für Open-Access-Zweitveröffentlichungen: Sofern die Prüfung der urheberrechtlichen Voraussetzungen durch die Universitätsbibliothek erfolgt, entfällt der Abschnitt zur Freistellung von Ansprüchen Dritter.“ vgl. http://www.ub.tu-berlin.de/fileadmin/pdf/Verlag/UV_deposit_lizenz_publikationen_de.pdf. Am WZB gibt es ebenso eine Haftungsfreistellung für Autor*innen. 8An der TU Berlin wurden 2016 Autor*innen bei der erstmaligen Wahrnehmung der OA-Rechte aus einer Allianz-Lizenz vorab kontaktiert und die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt. Von über 100 Angeschriebenen hat niemand Widerspruch eingelegt (Voigt 2016), so dass in Folgejahren auf ein Anschreiben vorab verzichtet wurde. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 8
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Rn23. Wandtke et al. 2014 stellen fest, dass „die Neuregelung andernfalls leer liefe, denn der Beitrag in der zweitveröffentlichten Form wäre nicht mehr zitierfähig“. Handelt es sich hingegen um eine Printpublikation, kann eine Digitalisierung19 in Betracht gezogen werden. Dies setzt eine technische Ausstattung an Hardund Software (Scanner, Scanund OCR-Software) sowie geschultes Personal voraus. Um ein adäquates Ergebnis zu erhalten, sind entsprechendes KnowHow und mehrere aufwändige Arbeitsschritte nötig. Je nach Anforderung des Repositoriumbetreibers sollte die zu veröffentlichende Datei eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu zählen formale Anforderungen wie PDF-Lesezeichen oder ausgefüllte Dokumenteigenschaften, aber auch technische Eigenschaften wie vollständig eingebettete Schriften und Farben sowie Barrierefreiheit. Empfehlenswert im Sinne der Langzeitarchivierung ist die Veröffentlichung von PDF-Dateien nach PDF/Abzw. PDF/UA-Standard, um den freien Zugriff langfristig gewähren zu können. UnterUmständensindhierfürNachbearbeitungenundKonvertierungenerforderlich.PDF-Prüfwerkzeuge wie der pdfaPilot von Callas oder das von Acrobat Pro mitgelieferte Pre-Flight-Tool können hierfür eingesetzt werden. 3.4.2 Berücksichtigung von Verlagsanforderungen Eine Zweitveröffentlichung ist zumeist an bestimmte Bedingungen der Verlage geknüpft, sofern es sich nichtumdieAnwendungdesZweitveröffentlichungsrechtsbzw.dieNutzungvonOA-RechtenausAllianzund Nationallizenzen handelt. Viele Verlage schreiben die Einbindung einer spezifischen Phrase, die Einhaltung eines Embargos sowie die Nennung der Erstveröffentlichung vor. Die genauen Bedingungen hierfür werden im Rahmen der Rechteprüfung ermittelt. Eine vorgegebene Verlagsphrase enthält häufig einen Hinweis auf das Copyright und eine vollständige bibliografische Angabe der Erstveröffentlichung inklusive deren DOI. Es ist empfehlenswert, die Phrase gut sichtbar in die Datei des Volltextes einzufügen. Zusätzlich kann sie in den maschinenlesbaren Dokumenteigenschaften der PDF-Datei und in den Metadaten im Repositorium hinterlegt werden. Die DOI der Erstveröffentlichung sollte auch auf der Landing Page des Repositoriums (Metadatenseite) angezeigt werden. Einetransparente undnutzungsfreundlicheLösung fürPre-und Postprints ist dieergänzendeErstellung eines Titelblattes, das vor dem Volltext in die PDF-Datei eingebunden wird.20 Dieses hat den Vorteil, dass die Datei der Quelle zugeordnet werden kann, auch wenn der Zugriff nicht über die grafische Oberfläche des Repositoriums erfolgt. Neben den bibliografischen Angaben und der Verlagsphrase sollte auf dem Titelblatt eine Angabe zur Dateiversion gemacht werden, so dass Nutzer*innen kommuniziert wird, dass es sich um einen Preoder Postprint handelt. Zusätzlich kann ein Zitationsvorschlag sinnvoll sein. Bei einem Embargo handelt es sich um eine Sperrfrist, nach deren Ablauf eine Zweitveröffentlichung erfolgen kann. Ein Embargo wird in vielen Fällen von Verlagen festgelegt, um sich die Exklusivität der Publikation nach der Veröffentlichung für einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Gängige Zeiträume für die Zweitveröffentlichung von Postprints über Repositorien auf der Grundlage von Verlagspolicies sind 12 bis 24 Monate, in den Geistesund Sozialwissenschaften bis zu 36 Monate. Im Falle der gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrechte sowie von Allianz-Lizenzen beträgt die Embargofrist ein Jahr. Um das Ende der Sperrfrist zu bestimmen, muss das Datum der Erstveröffentlichung ermittelt und um den Embargozeitraum erweitert werden. Erst danach darf der Volltext über das Repositorium frei zugänglich gemacht werden. 19Arbeitsschritte und Probleme bei der Digitalisierung siehe http://wiki.bildungsserver.de/pedocs/index.php/Digitalisierung. 20Beispiele für eine Zweitveröffentlichung mit eingebundenem Titelblatt siehe https://doi.org/10.14279/depositonce-5434 und http://hdl.handle.net/10419/162939. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 15
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Aktuelle Repository-Software bietet standardmäßig eine Embargofunktion an. Hierbei sind bis zum Ablauf der Sperrfrist lediglich die Metadaten der Publikation öffentlich sichtbar, erst mit Ablauf des Stichtags ist der Volltext abrufbar. Sollte eine Embargofunktion nicht vorhanden sein, bietet sich als Alternative die Dokumentierung solcher Publikationen und ein manuelles Freischalten nach der Sperrfrist an. 3.4.3 Metadatenaufbereitung und Veröffentlichung Bei der Anmeldung von Einzelbeiträgen auf einem Repositorium werden die Metadaten i.d.R. von den Autor*innen übermittelt, indem vorgegebene Felder im Einreichungsformular ausgefüllt werden. Dies kann in Abhängigkeit der Personalund Zeitkapazität als Serviceleistung von Bibliotheken übernommen werden. Welche Metadaten obligatorisch und welche fakultativ sind, hängt vom Publikationstyp bzw. von den Anforderungen und den verwendeten Standards der jeweiligen Einrichtung ab.21 Eine Einrichtung sollte sich darauf verständigen, welche Metadaten im Einreichungsformular als Pflichtfelder gekennzeichnet sind. Im Zuge der Veröffentlichung sollten diese Felder nach der Einreichung hinsichtlich Genauigkeit, Konsistenz, Konformität und Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls nach Rücksprache mit der/dem Autor*in aufbereitet werden. Folgende Metadaten sollten bei einer Zweitveröffentlichung in das Repositorium aufgenommen werden: – Angaben zur Erstveröffentlichung: Bibliografische Angaben inklusive Sprache und Klassifikation, Abstract und Schlagwörter – Angaben zur Zweitveröffentlichung: Version, Standard-Nutzungsbedingungen für Volltext (ggf. Creative-Commons-Lizenz, sofern zulässig bzw. erforderlich) Eine erhebliche Arbeitserleichterung gegenüber der Einzelanmeldung bietet schließlich die Möglichkeit des Massenimports von Metadaten, durch den neue Datensätze z.B. über eine CSVoder Excel-Datei eingespeist werden. Mit wenig Aufwand können so ganze Publikationslisten auf dem Repositorium veröffentlicht werden. Im Anschluss an den Upload und die Korrekturgänge muss abschließend die Volltextdatei manuell beigefügt werden. 4 Gedanken zur Automatisierung 4.1 DeepGreen OA-Rechte aus Allianzund Nationallizenzen wurden bereits an mehreren Stellen thematisiert. Diese Option bleibt bis heute vielfach ungenutzt – so die Ergebnisse einer Umfrage der Bayerischen Staatsbibliothek aus dem Jahr 2013 (Putnings; Rusch 2016). Die Umfrageergebnisse waren ein Grundstein für das DFG-geförderte Projekt DeepGreen, welches zum Ziel hat, eine vertragskonforme, automatisierte Ablieferung von Metadaten und Volltexten von Verlagen an Repositorien zu realisieren. In der ersten Förderphase (01.01.2016–31.12.2017) lag der Fokus auf dem Aufbau eines Prototypen für die sog. Datendrehscheibe: Verlage liefern Daten an die Datendrehscheibe, welche Affiliationsdaten der Artikel analysiert und infolge dem jeweiligen Profil der berechtigten Institution zuordnet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Zeitschriften, die Teil einer Allianz-Lizenz sind. Der Aufbau des Prototyps konnte mit Ende der ersten Projektphase erfolgreich abgeschlossen werden; die Integration der am Projekt beteiligten Repositorien ist bisher prototypisch umgesetzt. In der zweiten Projektphase, welche von der DFG für weitere zwei Jahre gefördert wird und die im August 2018 startet, gilt es neben der Ausweitung der Lizenzmodelle und 21Anforderungen an Metadaten finden sich im DINI-Zertifikat (Müller et al. 2016, S. 48ff.). Empfehlenswert ist zudem das von DINI herausgegebene Gemeinsame Vokabular, welches das Ziel hat, Metadaten von Repositorien zu standardisieren (DINI, Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren 2010). Blasetti et al.: Smash the Paywalls 16
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) abnehmenden Repositorien vor allem ein geeignetes Betriebsund Geschäftsmodell zu entwickeln. Auf der Projektwebseite22 bzw. über den Twitteraccount @oa_DeepGreen kann man sich über den jeweils aktuellen Projektstand informieren. Im Vereinigten Königreich wurde mit dem JISC Publications Router ein System entwickelt, welches den Grundprinzipienvon DeepGreenähnelt.23 NachAnbindungandenRouterkönnenRepositorienbetreiber Daten direkt beziehen; eine Anbindung deutscher Repositorien ist jedoch nicht möglich. Das DeepGreenProjekt steht mit Verantwortlichen des JISC Publications Routers im Austausch. 4.2 Schnittstellen und Werkzeuge Was, wenn man nicht auf den produktiven Start von DeepGreen warten kann oder will, um den Bereich Zweitveröffentlichungen zu stärken? Einige Prozesse können mehr oder weniger aus dem Stand (teil-)automatisiert werden. Dabei ist Verschiedenes denkbar; die konkrete Umsetzung lässt sich aber nur schwer vorgeben, da sie abhängig von lokalen Gegebenheiten der vorhandenen Infrastruktur und den de facto angebotenen Services im Bereich Zweitveröffentlichungen ist. Im Folgenden werden Anregungen gegeben, welche niedrigschwelligen Werkzeuge bzw. Services besonders geeignet sind. Für Hinweise, wie der Repositoryworkflow mithilfe von Zotero, SHERPA/RoMEO und Unpaywall unterstützt werden kann, siehe Sergiadis; Reynolds 2018. 4.2.1 Schnittstellen Für viele Repositoriensysteme gibt es inzwischen Importschnittstellen, welche die direkte DatenübernahmeindasRepositoriumerleichtern:Technischumgesetztwirddiesi.d.R.überdasSWORD-Protokoll. SWORD steht für „Simple Web-service Offering Repository Deposit“24 und bildet das Gegenstück zum Protokoll OAI-PMH, über das Repositorien Metadaten in standardisierten Formaten zur Nachnutzung zur Verfügung stellen. Einige OA-Verlage bieten im Kontext von Rahmenverträgen die Anbindung des jeweiligen Repositoriums via SWORD an.25 Eine dezentrale Anbindung der Repositorien via SWORD an einzelne Verlage dürfte gegenüber einer zentralisierten Plattform wie DeepGreen Mehraufwand bedeuten, kann aber bis zur Fertigstellung des DeepGreen-Services eine Alternative zur Automatisierung von Prozessen sein. Dabei ist zu bedenken, dass eine SWORD-Anbindung technisch implementiert werden muss und IT-Ressourcen aufseiten des Repositorienbetreibers bzw. der hostenden Institution bedarf. Sind diese Ressourcen vorhanden, ist das Vorgehen unbedingt zu empfehlen, da es nachhaltig und zeitsparend ist. Im Folgenden werden einige Hinweise gegeben, wie (Teil-)Prozesse automatisiert werden können, ohne dass am Repositorium Änderungen vorgenommen werden müssen. Zahlreiche Services bieten Programmierschnittstellen an, über die auf Daten zugegriffen werden kann. SostelltSHERPA/RoMEOnebenderRecherchenachVerlagspoliciesaufderWebseiteeineREST-Schnittstelle zur Verfügung. Die Nutzung ist kostenfrei, jedoch muss zunächst ein API-Key, eine Nutzerkennung, registriert werden. Die Dokumentation der Schnittstelle und Hinweise zur Registrierung sind auf der Webseite zu finden.26 Crossref ist eine Agentur, über welche die meisten Verlage DOIs für ihre Publikationen registrieren. Um die von den Verlagen gelieferten Metadaten abzufragen, kann ebenfalls eine REST-Schnittstelle genutzt 22DeepGreen, siehe https://deepgreen.kobv.de/de/deepgreen/. 23JISC Publications Router, siehe https://pubrouter.jisc.ac.uk/. 24SWORD, siehe http://swordapp.org/. 25Eine SWORD-Anbindung bieten etwa MDPI, siehe http://www.mdpi.com/about/ioap, und Hindawi, siehe https://about.hindawi.com/institutions/claim/, an. 26SHERPA/RoMEO: Webseite siehe http://sherpa.ac.uk/romeo/; Schnittstelle siehe http://www.sherpa.ac.uk/romeo/apimanual.php. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 17
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) werden. Die Nutzung ist kostenfrei, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es gibt eine ausführliche Dokumentation der Schnittstelle sowie verschiedene Hilfeseiten, auf denen die in Crossref verfügbaren Dokumententypen und (Pflicht-)Felder erläutert werden.27 Unpaywall ist ein Webservice, um auf Basis einer DOI den OA-Status einer Publikation zu ermitteln: Wurde ein Artikel in einer OA-Zeitschrift publiziert? Ist ein Artikel unter einer freien Lizenz auf der Verlagswebseite erschienen? Gibt es bereits frei zugängliche Versionen eines Artikels über Repositorien (ggf. sogar unter einer freien Lizenz)? Diese und ähnliche Fragen können mithilfe von Unpaywall-Daten beantwortet werden. Der Dienst stellt verschiedene Einstiege in den Datenpool zur Verfügung: Mithilfe des sog. Simple Query Tool ist eine Batchverarbeitung von bis zu 10.000 DOIs möglich. Die Ergebnisse werden in Form einer CSV-Datei per E-Mail zugestellt, wobei nur ein Teil des Unpaywall-Datensatzes zur jeweiligen DOI enthalten ist. Zugang zum gesamten Datensatz liefert die REST-Schnittstelle. Die Nutzung ist für bis zu 100.000 Abfragen am Tag frei. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, jedoch soll bei jeder Abfrage die E-Mail-Adresse übermittelt werden. Eine Dokumentation der Unpaywall-Datenfelder ist ebenfalls online verfügbar.28 4.2.2 OpenRefine OpenRefine ist eine Open-Source-Software für die Transformation und Aggregation von Daten. Ist OpenRefine lokal installiert, kann über eine graphische Oberfläche gearbeitet werden: Nach Programmstart öffnet sich ein Browserfenster, über das Befehle ausgeführt werden können. Es gibt zahlreiche Anleitungen, die den Einstieg in die Software erleichtern (vgl. etwa das FAQ auf GitHub bzw. die Einführung von Verborgh; De Wilde 2013). Besonders erwähnenswert sind die Tutorials bei Library Carpentry sowie eine Artikelreihe bei HistHub.29 ImHinblickaufZweitveröffentlichungenkannOpenRefineinsbesonderefürdieAbfragevonWebschnittstellen eingesetzt werden, ohne dass dafür Programmierkenntnisse erforderlich sind. Folgende Einsatzgebiete sind u.a. denkbar: Crossref: Um ausgehend von einer Liste mit DOIs Metadaten zu den Publikationen zu akquirieren, kann Crossref abgefragt werden. Die Schnittstelle gibt Daten im JSON-Format zurück, die anschließend in verschiedene Spalten überführt werden können. Dies bietet sich an, wenn das Zielrepositorium einen Import von Metadaten bzw. das Anlegen neuer Datensätze über eine CSV-Datei o. Ä. ermöglicht. SHERPA/RoMEO:Liegt die Publikationslistein einem tabellarischen Format vorundenthält ISSNs, kann auf Basis der ISSN eine Abfrage an die SHERPA/RoMEO-Schnittstelle gestellt werden. Daten werden im XML-Format zurückgegeben. Die Anleitung von Galvan 2016 zeigt Schritt für Schritt, wie man mit OpenRefine einzelne XML-Felder in verschiedene Spalten überführen kann. So erübrigt sich der manuelle Aufruf der Website von SHERPA/RoMEO pro ISSN und kann besonders bei umfangreichen Publikationslisten mit vielen verschiedenen Zeitschriften eine große Zeitersparnis bedeuten. 27Crossref: Dokumentation der Schnittstelle siehe http://api.crossref.org/; Schemadokumentation siehe https://support.crossref.org/hc/en-us/categories/201744683-Metadata-and-Schema. 28Unpaywall: Simple Query Tool siehe https://unpaywall.org/products/simple-query-tool, REST-Schnittstelle siehe https://unpaywall.org/products/api, Dokumentation Datenfelder siehe https://unpaywall.org/data-format. 29OpenRefine: – Download siehe http://openrefine.org. – FAQ auf GitHub siehe https://github.com/OpenRefine/OpenRefine/wiki/FAQ. – Tutorials bei Library Carpentry siehe https://librarycarpentry.github.io/lc-open-refine/. – Artikelreihe bei HistHub siehe https://histhub.ch/cat/net/blog/openrefine/. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 18
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Unpaywall: Liegt eine Liste von DOIs vor, für die man den bisherigen OA-Status ermitteln möchte (Beispiele: Preprint auf arXiv.org, Postprint über PubMed Central oder anderes Repositorium verfügbar), kann die REST-Schnittstelle von Unpaywall abgefragt werden. Holmberg Runsten 2017 hat dafür eine Anleitung erstellt. Dabei ist zu beachten, dass sich diese auf die Vorgängerversion bezieht: Gestartet wurde Unpaywall unter dem Namen oaDOI. Zudem wurde das Datenmodell erweitert, so dass die Anleitung nicht mehr 1:1 gültig ist. Die Adaption der erforderlichen Befehle sollte jedoch auch Personen ohne Programmierkenntnisse problemlos möglich sein. Zeitkanninsbesondereeingespartwerden,wennverschiedeneAbfragenkombiniertwerden:AusCrossrefMetadaten kann – sofern vorhanden – die ISSN extrahiert werden, welche dann für eine anschließende Anfrage an SHERPA/RoMEO genutzt wird. Zudem ist zu erwarten, dass die Recherche nach OA-Rechten aus Allianzbzw. Nationallizenz maßgeblich vereinfacht wird durch Abschluss des DFG-geförderten Projektes OA-EZB.30 Ziel des Projektes war es, Angaben zu OA-Rechten in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) zu verankern und auch eine freie Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. 4.2.3 CrossCite CrossCite ist ein gemeinsamer Service der vier DOI-Registrierungsagenturen Crossref, DataCite, mEDRA und ISTIC. Über die Webseite https://crosscite.org/ können auf Basis von DOIs Zitationen erzeugt werden, wobei zahlreiche Zitierstile sowie Gebietsschemas (Sprache und Land) ausgewählt werden können. Wofür ist dies nützlich? In der Regel ist bei einer Zweitveröffentlichung ein Hinweis auf die Originalveröffentlichung erforderlich. Geht man davon aus, dass die meisten Zugriffe auf Volltexte nicht über die Landing Page des Repositoriums erfolgen (O’Brien et al. 2017, Poynder 2014), sondern Direktaufrufe aus Suchmaschinentreffern sind, empfiehlt es sich den Hinweis auf die Originalveröffentlichung auch im Volltext unterzubringen – entweder durch Erstellung einer Titelseite oder durch Einbindung im Kopf oder Fuß der ersten Seite. Zudem sehen einige Repositorien ein eigenes Feld für die Referenz der Originalveröffentlichung vor. Mit der Nutzung von Crosscite kann der Formatierungsaufwand für eine einheitliche Zitation reduziert werden. 5 Fazit Die Diskussionen während des Hands-on-Labs machten deutlich, dass die meisten Teilnehmenden mit dem gängigen OA-Vokabular vertraut sind und sich viele Einrichtungen im Bereich des grünen Wegs engagieren, auch wenn eher selten ein „Full Service“ für Zweitveröffentlichungen angeboten wird. Zweitveröffentlichungsservices können und sollten abhängig von vorhandenen Ressourcen unterschiedliche Formen annehmen. Denn letztlich führt jegliche Unterstützung für Autor*innen, die über die Bereitstellung einer Repositorieninfrastruktur hinausgeht, zu einer Positionierung der Bibliothek als Ansprechpartnerin für Fragen rund um das (OA-)Publizieren und ist mit einem Kompetenzaufbau für die Mitarbeiter*innen verbunden. Wissenschaftler*innen nehmen diese Unterstützung dankbar an, so die Erfahrungen aus dem Berufsalltag der Teilnehmenden und Autor*innen. Neben den Schwierigkeiten, einen Zweitveröffentlichungsservice an der eigenen Einrichtung bekannt zu machen und Projekte zu akquirieren, wurde während des Labs vor allem die Unsicherheit von Bibliothekar*innen hinsichtlich der eigenen Rechtskompetenz thematisiert. Dabei ist anzuerkennen, dass die rechtlichenGrundlagen füreineZweitveröffentlichunginderAuslegunghäufigkompliziertsind.Gleich30Für mehr Informationen zum Projekt „OA-EZB: Open-Access-Services der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek“ siehe https://www.uni-regensburg.de/bibliothek/projekte/oa-ezb/index.html. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 19
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) zeitig sind diese ohne juristisches Fachstudium durch Lektüre und Austausch mit Kolleg*innen einfach anzueignen (Bartlakowski 2018: S. 11ff., 138ff.). Rechtskommentare können nützlich bei Verständnisund Auslegungsfragen zum deutschen Urheberrechtsgesetz sein, sind in der Praxis von Zweitveröffentlichungsservices aber eher überfordernd als hilfreich. Während des Labs wurde daher mehrfach betont, dass es zahlreiche andere praktische Informationsquellen gibt, die bei der Klärung fachlicher Fragen helfen können. Gemeint sind vor allem Mailinglisten bzw. Foren31, die den direkten Austausch mit Kolleg*innen ermöglichen. So verständlich der oft formulierte Wunsch nach Rechtssicherheit auch ist, im Rahmen von Zweitveröffentlichungsservices sind Bibliotheken regelmäßig mit Interpretationsspielräumen konfrontiert. Zugleich sind damit Chancen verbunden, indem „mit gesetzlichen Unsicherheiten behaftete Fragen als Gestaltungsaufgabe und Freiräume begriffen werden“ (Hartmann 2013). Es liegt letztlich an den Bibliotheken selbst, sich dieser Freiheiten bewusst zu werden, Initiative zu ergreifen und bestehende Spielräume zu nutzen (Hartmann 2013). Im Rahmen des Labs wurde in diesem Zusammenhang mehrfach die BedeutungderRisikobereitschaftvonLeitungenformuliert:DerHandlungsspielraumvonOA-Bibliothekar*innen sollte mit der jeweiligen Leitungsebene abgestimmt werden. Gleichzeitig hängt von deren Einstellung und dem gewährten Gestaltungsspielraum ab, wie erfolgreich sich ein Zweitveröffentlichungsservice an einer Einrichtung etablieren kann. Denn klare Grundsätze und eine transparente Formulierung der Risikobereitschaft schaffen Handlungsfähigkeit für die Mitarbeiter*innen und sind essentiell, um die Quote an Zweitveröffentlichungen wesentlich zu steigern. Für die zuständigen Mitarbeiter*innen bleibt die Aufgabe, sich intensiv mit der Thematik auseinander zu setzen, sich mit Kolleg*innen anderer Einrichtungen abzustimmen und Geschäftsgänge für die Rechteprüfung zu entwickeln. Dabei sollten gerade im Kontext von Zweitveröffentlichungen die zahlreich vorhandenen Möglichkeiten zur Automatisierung integriert werden. 31Nützliche Informationsquellen für Fachaustausch: 1. Plattform open-access.net mit zahlreichen Hilfeseiten: https://open-access.net/ 2. Mailinglisten – IPOA-Forum – Expertenforum für die Informationsplattform Open Access: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum – DINI Repositorymanagement: https://dini.de/ag/e-pub/#c233 – GOAL – Global Open Access List: http://mailman.ecs.soton.ac.uk/mailman/listinfo/goal 3. Foren – Academia Stackexchange: https://academia.stackexchange.com (siehe z.B. Einträge zu „self-archiving“ https://academia.stackexchange.com/search?q=self-archiving) – Reddit – Open Access: https://www.reddit.com/r/OpenAccess/ – SPARC OA Forum: https://groups.google.com/a/arl.org/forum/#!forum/sparc-oaforum – SPARC Author Rights Forum (Mitgliedschaft muss beantragt werden): https://groups.google.com/a/arl.org/forum/#!forum/sparc-arforum. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 20
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Literatur Arbeitsgruppen „Nationale Lizenzierung“ und „Open Access“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen (2012). Open-Access-RechteinAllianz-und Nationallizenzen: eine Handreichung für Repository-Manager, Bibliothekare und Autoren.https://doi.org/10.2 312/allianzoa.004. Arbeitsgruppe Rechtliche Rahmenbedingungen der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen (2015). „FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht“. https://doi.org/10.2312/ALLIANZOA.022. Baldwin, Julie; Pinfield, Stephen (2018). „The UK Scholarly Communication Licence: Attempting to Cut through the Gordian Knot of the Complexities of Funder Mandates, Publisher Embargoes and Researcher Caution in Achieving Open Access“. Publications 6, Nr. 3: 31. https://doi.org/10.3390/publications6030 031. Bartlakowski,Katja;Talke,Armin; Steinhauer, Eric W.(2010).Bibliotheksurheberrecht:einLehrbuchfürPraxis und Ausbildung. Bock + Herchen. Blasetti, Alessandro; Golda, Sandra; Grimm, Steffi; Kroll, Nadin; Sievers, Denise; Voigt, Michaela (2018). „Hands-on-LabZweitveröffentlichungen,Hands-on-Labselfarchiving“.107.DeutscherBibliothekartag,Berlin, 2018. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-33286. Bolick, Josh (2018). „Exploiting Elsevier’s CC License Requirement to Subvert Embargo“. Journal of Copyright in Education & Librarianship 2, Nr. 1. https://doi.org/10.17161/jcel.v2i1.7162. Brembs, Björn (2016). How gold open access make things worse. Björn Brembs Blog, April 2016. http: //bjoern.brembs.net/2016/04/how-gold-open-access-may-make-things-worse/. Cirasella, Jill (2017). „Open access outreach: SMASH vs. Suasion“. College & Research Libraries News 78, Nr. 6: 323. https://doi.org/10.5860/crln.78.6.323. Dallmeier-Tiessen et al. (2011). „Highlights from the SOAP project survey – What scientists think about open access“. https://arxiv.org/abs/1101.5260. Galvan,Angela(2016).„GatheringIRSeedDatawithOpenRefineandSHERPA/RoMEO“.AngelaFixesThings (Blog), 27. April 2016. https://asgalvan.com/2016/04/27/gathering-ir-seed-data-with-openrefine-an d-sherparomeo/. Graaf, Maurits van der (2017). „Financial And Administrative Issues Around Article Publication Costs For Open Access“. Knowledge Exchange, Juni 2017. https://doi.org/10.5281/zenodo.438030. Herb, Ulrich (2018). „Open Access and Symbolic Gift Giving“. In: Schöpfel; Herb (Hrsg.): Open Divide? Critical Studies on Open Access, Litwin Books, 69–81. https://doi.org/10.5281/zenodo.1206377. Faulder, Erin et al. (2018). „Cornell University Library Repository Principles and Strategies Handbook“. Report. Cornell University Library, März 2018. http://hdl.handle.net/1813/57034. Hartmann, Thomas (2013). „Mantra Rechtssicherheit“. LIBREAS. Library Ideas, Nr. 22. http://nbn-resolv ing.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208904. Hartmann, Thomas; Di Rosa, Elena; Djordjevic, Valie (2011). „Zur urheberrechtlichen Gestaltung von Repositorien: Handreichung für Universitäten, Forschungszentren und andere Bildungseinrichtungen“. Humboldt-Universität zu Berlin, Projekt IUWIS, 2011. http://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-00 0F-88F6-9. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 21
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Holmberg Runsten, John (2017). „Collecting Open Access information using OpenRefine and the oaDOI API“. http://www.libraryworkflowexchange.org/2017/07/06/collecting-open-access-information-us ing-openrefine-and-the-oadoi-api/. Morais, Rita; Borrell-Damian, Lidia (2018). „Open Access 2016-2017 EUA Survey Results“. European University Association, Februar 2018. https://eua.eu/resources/publications/324:open-access-in-europe an-universities-results-from-the-2016-2017-eua-institutional-survey.html. Müller, Uwe et al. (2016). „DINI-Zertifikat für Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2016 [Oktober 2016]“. Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI), 6. Oktober 2016. https://doi.org/ 10.18452/1503. National Information Standards Organization (2018). „Journal Article Versions (JAV): Recommendations of the NISO/ALPSP JAV Technical Working Group (NISO RP-8-2008)“. https://www.niso.org/publicati ons/niso-rp-8-2008-jav. O’Brien, Patrick et al. (2017). „RAMP – the Repository Analytics and Metrics Portal: A Prototype Web Service That Accurately Counts Item Downloads from Institutional Repositories“. Library Hi Tech 35, Nr. 1: 144–158. https://doi.org/10.1108/LHT-11-2016-0122. Poynder, Richard (2014). „Open and Shut?: Interview with Kathleen Shearer, Executive Director of the Confederation of Open Access Repositories“. Open and Shut? (Blog), 4. Mai 2014. https://poynder.blogsp ot.com/2014/05/interview-with-kathleen-shearer.html. Putnings, Markus; Rusch, Beate (2016). „DeepGreen – Entwicklung eines rechtssicheren Workflows zur effizienten Umsetzung der Open-Access-Komponente in den Allianz-Lizenzen für die Wissenschaft“. obib. Das offene Bibliotheksjournal 3, Nr. 4: 110–118. https://doi.org/10.5282/o-bib/2016H4S110-119. Rele, Shilpa; Young, Jessea (2017). „Using Automated Workflows to Grow Your Institutional Repository“. LMU Librarian Publications & Presentations, März 2017. http://digitalcommons.lmu.edu/librarian_pubs/ 41. Sergiadis,Ashley;Reynolds,Ethan(2018).„SustainingWorkflowsandBudget:UsingZotero,SHERPA/RoMEO, andUnpaywalltoInputFacultyWorks“.OpenRepositories2018Conference,2018. https://dc.etsu.edu/etsuworks/2418. Söllner,Konstanze;Mittermaier,Bernhard(Hrsg.)(2017).„PraxishandbuchOpen Access“. Berlin, Boston: De Gruyter Saur. https://doi.org/10.1515/9783110494068. Thomas, Linda; Stadler, Heike (2015). „Workflow zur Identifizierung von Publikationen für die Zweitveröffentlichung“. Bibliotheksdienst 50, Nr. 1: 62–68. https://doi.org/10.1515/bd-2016-0006. Tobias, Regine (2018). „Die Quote kommt – Einwerbung von Open-Access-Publikationen durch nutzernahe Workflows im Repository“. 107. Deutscher Bibliothekartag, Berlin, 2018. https://nbn-resolving.org/urn: nbn:de:0290-opus4-35961. Van Noorden, Richard (2013). „Open Access – The true cost of science publishing“. Nature 495: 426–429. https://doi.org/10.1038/495426a. Verborgh, Ruben;DeWilde,Max(2013). UsingOpenRefine:TheEssentialOpenRefineGuideThatTakesYoufrom Data Analysis and Error Fixing to Linking Your Dataset to the Web. Community Experience Distilled. Birmingham: Packt Publ, 2013. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 22
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Voigt, Michaela (2016). „Von A wie Artikel recherchieren bis U wie Upload im Repository: Umsetzung von OA-Rechten aus Allianz-Lizenzen an der TU Berlin“. German DSpace User Group Meeting, 2016. https: //doi.org/10.5281/zenodo.322574. Wandtke, Artur-Axel; Bullinger, Winfried (2014). Praxiskommentar zum Urheberrecht. 4. Aufl. München: Beck, 2014. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 23
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Anhang Dokumentation des Hands-on-Labs Die Diskussionen während des Hands-on-Labs haben gezeigt, dass es gegenwärtig kein Patentrezept für grüneOA-Servicesgibt.ZuBeginnderArbeitandenThementischenwurdendieTeilnehmer*innengebeten, zu notieren, ob an ihrer Einrichtung ein Zweitveröffentlichungsservice vorhanden bzw. in Planung ist (siehe Tab. 1): Zweitveröffentlichungsservice ist Anzahl ... vorhanden 13 ... in Planung 12 ... nicht vorhanden 3 Keine Angabe 3 Gesamt 31 Tabelle 1: Angaben der Teilnehmer*innen des Hands-on-Labs Zweitveröffentlichungen auf die Frage, ob an ihrer Einrichtung ein Zweitveröffentlichungsservice vorhanden bzw. in Planung ist. An dem Lab nahmen überwiegend Vertreter*innen aus Universitäten (14) bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen (11) teil, doch auch Bibliothekar*innen an Fachhochschulen (3) und anderen Institutionen (2) wollten sich informieren. Viele der im Lab vertretenen Einrichtungen bieten ihren Autor*innen bereits Unterstützung an (siehe Tab. 2), wobei die weiteren Gespräche zeigten, dass die Services durchaus heterogen gestaltet sind. Art der Einrichtung ZV-Service vorhanden ZV-Service geplant Universität 8 4 Außeruniv. Forschungseinrichtung 5 4 Fachhochschule – 1 Universität + Außeruniv. Forschungseinrichtung – 1 Andere – 2 Gesamt 13 12 Tabelle 2: Angaben der Teilnehmer*innen des Hands-on-Labs Zweitveröffentlichungen auf die Frage, ob an ihrer Einrichtung ein Zweitveröffentlichungsservice vorhanden bzw. in Planung ist – aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 24
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Checkliste 4: Zu klärende Fragen für Rechteübertragung an Betreiber 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann eine Zweitveröffentlichung vorgenommen werden? – Deposit-Lizenz für Einzelpublikation(en) – Pauschalvereinbarung – Creative-Commons-Lizenz – Sonderrechte aus Lizenzverträgen (z.B. OA-Rechte aus Allianzund Nationallizenzen) Empfehlungen: 1. Pauschalvereinbarung kann Aufwand aufseiten von Autor*innen und Betreiber stark reduzieren; ein Kündigungsrecht muss vorgesehen werden. 2. Wahrnehmung von OA-Rechten für Institution aus Allianzund Nationallizenzen reduziert Aufwand aufseiten von Autor*innen und Betreiber stark. Quelle: Hartmann et al. 2011; Arbeitsgruppen „Nationale Lizenzierung“ und „Open Access“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen 2012 2. Wie positioniert sich die Bibliothek bzw. der Repositorienbetreiber in Haftungsfragen? Empfehlung: Haftungsfreistellung für Autor*innen Quelle: Hartmann et al. 2011 3. Wie ist bei der Rechteprüfung für Beiträge mit mehreren Autor*innen zu verfahren? Von wem wird Zustimmung eingeholt? – Angehörige der eigenen Institution – Korrespondenzautor*in – Alle Autor*innen Empfehlung: Festlegung des Verfahrens nach Risikoabschätzung aufseiten des Betreibers Quelle: Arbeitsgruppe Rechtliche Rahmenbedingungen der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen 2015: Frage 4 4. In welcher Form werden dem Betreiber Rechte übertragen? – Papierform mit Originalunterschrift – Checkboxen im Webformular – Zustimmung per E-Mail Empfehlung: Identifikation eines Verfahrens, das 1. mit Blick auf die lokalen Voraussetzungen technisch umsetzbar ist 2. einen „zumutbaren“ Aufwand für Autor*innen und Betreiber bedeutet 3. Nachvollziehbarkeit der Zustimmung sicherstellt Quelle:Vgl.Müller etal.2016:M.4-7(„DieBeauftragungderbzw. ZustimmungzurZweitveröffentlichung soll in einer Form erfolgen, die durch andere nachvollzogen und deren Integrität durch den Betreiber mit zumutbarem Aufwand verifiziert werden kann (z.B. durch eine Deposit Licence, Authentifizierung im Repositorium und Zustimmung zur Rechteübertragung, dokumentierten E-Mail-Verkehr).“) Blasetti et al.: Smash the Paywalls 31
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Checkliste 5: Rechtsgrundlagen für die Zweitveröffentlichungen Rechtsgrundlage Vorteile Nachteile CC-Lizenz (infolge anderer ZV, z.B. durch Elsevier Sharing Policy oder UK-SCL) – unmittelbare Rechtssicherheit – keine Vorgaben zu beachten bzgl. Version, Phrasen, Embargo usw. – Zeitaufwand Identifikation Verlagsvertrag – unmittelbare Rechtssicherheit – Verfügbarkeit? – zusätzlicher Kontakt mit Autor*innen – Bedingungen ggf. restriktiver als bei anderen Rechtsgrundlagen – Einzelfallprüfung §§38(1), (2) UrhG (DE) – Verlagsversion – Einheitliche Handhabung (Embargofrist, keine zusätzlichen Phrasen) – Freie Lizenz darf vergeben werden – zusätzlicher Kontakt mit Autor*innen – Einzelfallprüfung §§38(4) UrhG (DE) – gilt unabhängig von Regelung in Verlagsvertrag („Unabdingbarkeit“) – einheitliche Handhabung (Embargofrist, Quellenangabe der Erstveröffentlichung) – gilt nur für 2014ff. erschienene wiss. Zeitschriftenartikel – Anwendbarkeit des § auf welche Fälle (periodisches Erscheinen, „öffentlich gefördert“)? – Bedingungen ggf. restriktiver als bei anderen Rechtsgrundlagen – offene Auslegungsfragen OA-Rechte aus Allianzoder Nationallizenz – unmittelbare Rechtssicherheit – OA-Rechte meist auch für Institution – i.d.R. „großzügiger“ in Bezug auf Embargo + Version als andere Rechtsgrundlagen – nicht für alle Verlage vorhanden – Zeitaufwand Identifikation Fortsetzung auf nächster Seite Blasetti et al.: Smash the Paywalls 32
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Checkliste 5 – Fortsetzung von vorhergehender Seite Rechtsgrundlage Vorteile Nachteile Allgemeine Verlagspolicy – allgemein verbreitet – dank SHERPA/RoMEO leicht zu recherchieren (dank Schnittstelle Einbindung in Repositorium oder Forschungsinformationssystem möglich) – Bedingungen ggf. „großzügiger“ als bei anderen Rechtsgrundlagen – Zeitaufwand bei Prüfung + Dokumentation – kein einheitliches Vorgehen möglichaufgrund Vielfalt verschiedener Vorgaben Rechteeinholung bei Verlag – unmittelbare Rechtssicherheit – ggf. permissiver in Hinblick auf zulässige Version – Zeitaufwand – abhängig von Zustimmung Verlag Blasetti et al.: Smash the Paywalls 33
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Checkliste 6: Schematischer Ablauf einer Rechteprüfung Rechteprüfung für Zeitschriftenartikel Im Folgenden wird der mögliche Ablauf einer Rechteprüfung für Zeitschriftenartikel beschrieben. Dabei müssen nicht alle Punkte berücksichtigt werden – ganz praktisch kann die Rechteprüfung beendet werden, sobald eine rechtliche Grundlage für die anvisierte Zweitveröffentlichung gefunden ist. Um jedoch die günstigsten Konditionen identifizieren zu können, sollten alle Punkte durchlaufen werden. 1. Vorprüfung: Gibt es eine Zweitveröffentlichung in einem anderen Repositorium?→Quelle: Unpaywall, DOAI, BASE, CORE, Google Scholar (vgl. Checkliste 3 im Anhang) – Falls ja: Steht diese unter CC-Lizenz? →Übernahme ins eigene Repositorium 2. Prüfung: Liegen Allianzoder Nationallizenzen mit OA-Komponente vor? – Wurde eine Allianzoder Nationallizenz für diesen Verlag abgeschlossen? →Quelle: Excel-Liste unter https://www.nationallizenzen.de/open-access/open-access-rechte.xls/view – Ist die Zeitschrift Teil des Vertrags? →Quelle: Nachweis in Zeitschriftendatenbank (ZDB) oder Elektronischer Zeitschriftenbibliothek (EZB) – Gibt es OA-Rechte für den gesuchten Jahrgang? →Quelle: Excel-Liste unter https://www.national lizenzen.de/open-access/open-access-rechte.xls/view 3. Falls Punkte 1 + 2 mit „nein“ beantwortet wurden: Nachfrage bei Autor*in, ob eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde – Falls nein →Zweitveröffentlichungsrecht nach §38(1) UrhG anwendbar (Verlagsversion zwölf Monate nach Erscheinen, Vergabe einer CC-Lizenz möglich) – Falls ja: Prüfung des Vertrags – Falls unklar bzw. keine OA-Rechte in Vertrag festgelegt: a) Ist das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht (§38(4) UrhG: akzeptiertes Manuskript zwölf Monate nach Erscheinen) in diesem Fall anwendbar? →Hilfe: FAQ unter https://doi.org/10.2312/ALLIANZOA.022 b) Gibt es eine allgemeine Verlagspolicy?→Quelle: SHERPA/RoMEO (Achtung: Verifikation der Angaben erforderlich), ggf. eigene Recherche auf Verlagswebseite. 4. Falls Rechteprüfung bis hier nicht zum Erfolg führte: Verlag anschreiben, um Rechte für Zweitveröffentlichung einzuholen →Werkzeug: Musteranschreiben. 5. Abwägung, welche der identifizierten rechtlichen Grundlagen die günstigsten Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung darstellt. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 34
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Rechteprüfung für Beiträge in Sammelbänden Im Folgenden wird der mögliche Ablauf einer Rechteprüfung für einen Beitrag in einem Sammelband beschrieben – auch hier könnte die Rechteprüfung beendet werden, sobald eine rechtliche Grundlage für die anvisierte Zweitveröffentlichung gefunden wurde (s.o.). 1. Vorprüfung: Gibt es eine Zweitveröffentlichung in einem anderen Repositorium?→Quelle: Unpaywall, DOAI, BASE, CORE, Google Scholar (vgl. Checkliste 3 im Anhang) – Falls ja: Steht diese unter CC-Lizenz? →Übernahme ins eigene Repositorium. 2. Rechteprüfung: a) Nachfrage bei Autor*in, ob eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. – Falls nein →Zweitveröffentlichungsrecht nach §38(2) UrhG anwendbar. – Falls ja: Prüfung des Vertrages. b) Gibt es eine allgemeine Verlagspolicy?→Quelle: SHERPA/RoMEO (Achtung: Verifikation der Angaben erforderlich), ggf. eigene Recherche auf Verlagswebseite. 3. Falls Rechteprüfung bis hier nicht zum Erfolg führte: Verlag bzw. Herausgeber*innen anschreiben, um Rechte für Zweitveröffentlichung einzuholen →Werkzeug: Musteranschreiben. 4. Abwägung,welchederbisheridentifiziertenrechtlichenGrundlagendiegünstigsten Bedingungen für die Zweitveröffentlichung darstellt. Blasetti et al.: Smash the Paywalls 35
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) AutorInnen Alessandro BLASETTI Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abt. Wissenschaftliche Information Reichpietschufer 50 D-10785 Berlin https://wzb.eu/ [email protected] ORCiD: https://orcid.org/0000-0001-7527-3634 Sandra GOLDA Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsbibliothek Unter den Linden 6 D-10099 Berlin https://www.ub.hu-berlin.de/ [email protected] ORCiD: https://orcid.org/0000-0002-0672-1963 Dominic GÖHRING Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsbibliothek Unter den Linden 6 D-10099 Berlin https://www.ub.hu-berlin.de/ [email protected] ORCiD: https://orcid.org/0000-0002-2832-6497 Steffi GRIMM Charité – Universitätsmedizin Berlin, Medizinische Bibliothek Augustenburger Platz 1 D-13353 Berlin https://bibliothek.charite.de/ [email protected] ORCiD: https://orcid.org/0000-0001-5055-9492 (zur Zeit der Entstehung des Artikels: Technische Universität Berlin, Universitätsbibliothek) Nadin KROLL Freie Universität Berlin, Universitätsbibliothek Garystraße 39 D-14195 Berlin https://www.fu-berlin.de/sites/ub [email protected] Denise SIEVERS Freie Universität Berlin, Universitätsbibliothek Garystraße 39 D-14195 Berlin https://www.fu-berlin.de/sites/ub siev[email protected] Blasetti et al.: Smash the Paywalls 36
Informationspraxis Bd. 5, Nr. 1 (2019) Michaela VOIGT Technische Universität Berlin, Universitätsbibliothek Fasanenstr. 88 D-10623 Berlin http://www.ub.tu-berlin.de/ michaela.v[email protected] ORCiD: https://orcid.org/0000-0001-9486-3189 Blasetti et al.: Smash the Paywalls 37