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Beteiligung an beruflicher Bildung: Indikatoren und Quoten im Überblick

Dionisius, Regina; Niemann, Moritz

Abstract

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Full text

Dionisius, Regina (Ed.); Niemann, Moritz (Ed.) Research Report Beteiligung an beruflicher Bildung: Indikatoren und Quoten im Überblick BIBB Fachbeiträge zur beruflichen Bildung Provided in Cooperation with: Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB), Bonn Suggested Citation: Dionisius, Regina (Ed.); Niemann, Moritz (Ed.) (2024) : Beteiligung an beruflicher Bildung: Indikatoren und Quoten im Überblick, BIBB Fachbeiträge zur beruflichen Bildung, ISBN 978-3-96208-484-4, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/305213 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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BIBB FACHBEITRÄGE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG Beteiligung an berufl icher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick 2024 Regina Dionisius | Moritz Niemann (Hrsg.) BIBB FACHBEITRÄGE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG In der (Aus-)Bildungsberichterstattung, z. B. im Berufsbildungsbericht oder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht, werden die aktuell bedeutenden bildungspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen in der Berufsausbildung anhand von aussagekräftigen Indikatoren dargestellt und interpretiert. Diese Indikatoren basieren auf (amtlichen) Daten und Statistiken. Sie variieren in ihrer Konstruktion und Aussagekraft. Die vorliegende Publikation stellt die zentralen, in der Bildungsberichterstattung genutzten Indikatoren vor. Hierzu zählen Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung, zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, zur Berufsausbildungsbeteiligung, zur Effi zienz der dualen Berufsausbildung und zur Reichweite der Berufsausbildung. Ziel ist es, die jeweiligen Berechnungsmethoden der einzelnen Indikatoren transparent zu machen und damit über ihre Reichweite und Erklärungskraft zu informieren. Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116 53113 Bonn Telefon +49 228 107-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: [email protected] ISBN 978-3-8474-2833-6 Beteiligung an berufl icher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick BIBB FACHBEITRÄGE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG Regina Dionisius | Moritz Niemann (Hrsg.) Beteiligung an beruflicher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick 2024 Impressum Zitiervorschlag: Dionisius, Regina; Niemann, Moritz (Hrsg.): Beteiligung an beruflicher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick. 2024. 2.Aufl. Bonn 2024. URL: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/ de/19712 2. Auflage 2024 Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116 53113 Bonn Internet: www.bibb.de Publikationsmanagement: Stabsstelle „Publikationen und wissenschaftliche Informationsdienste“ E-Mail: [email protected] www.bibb.de/veroeffentlichungen Herstellung und Vertrieb: Verlag Barbara Budrich Stauffenbergstraße 7 51379 Leverkusen Internet: www.budrich.de E-Mail: [email protected] Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt das BIBB keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Lizenzierung: Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen – 4.0 International). Weitere Informationen zu Creative Commons und Open Access finden Sie unter www.bibb.de/oa. ISBN 978-3-8474-2833-6 (Print) ISBN 978-3-96208-484-4 (Open Access) urn:nbn:de:0035-1113-8 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier 3 Vorwort Seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Indikatorenpapiers im Jahr 2012 haben sich die bildungspolitische Landschaft und Diskussion weiterentwickelt. Vor gut zehn Jahren standen Themen wie der Abbau des Übergangsbereichs sowie dessen bessere Verzahnung mit der dualen Berufsausbildung, der Trend zur Höherqualifizierung sowie die Steigerung der Attraktivität der dualen Berufsausbildung im Fokus. Inzwischen haben weitere Themen an Relevanz gewonnen. Die aktuellen politischen Debatten sind beispielsweise von der Behebung des Fachkräftemangels, der Integration von Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund in Ausbildung sowie den Passungsproblemen am Ausbildungsstellenmarkt geprägt. Die bedeutenden bildungspolitischen Herausforderungen werden in der Bildungsberichterstattung aufgegriffen und – wenn möglich – datengestützt aufbereitet. Hierfür bedarf es aussagekräftiger Datengrundlagen. Auf Basis von diesen (amtlichen) Daten werden verschiedene Indikatoren, Quoten und Orientierungsgrößen berechnet, um Entwicklungen in der beruflichen Bildung darzustellen. Die Indikatoren variieren jedoch in ihrer Konstruktion und Aussagekraft, selbst wenn sie sich auf ähnliche Fragestellungen beziehen. Die in diesem Papier dargestellten Indikatorenbeschreibungen sollen Hintergrundinformationen zu den zentralen Indikatoren und Quoten geben, die regelmäßig in der Berufsbildungsberichterstattung, insbesondere im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung und im BIBB-Datenreport, verwendet werden. Ziel ist es, die Berechnungsmethoden der einzelnen Indikatoren transparent zu machen und damit über ihre Reichweite und Erklärungskraft zu informieren. Adressiert ist dieses Papier insbesondere an Leser/-innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis, die sich intensiver mit der Interpretation von Bildungsindikatoren befassen und die Indikatorenbeschreibungen als Grundlage ihres Handelns nutzen möchten. Bonn, im Juli 2024 Prof. Dr. Hubert Ertl Forschungsdirektor und Ständiger Vertreter des Präsidenten des BIBB ▶ 4 ▶ Hubert Ertl Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Regina Dionisius, Amelie Illiger 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3 Indikatoren zur relativen Bedeutung von Angeboten der beruflichen Ausbildung . . . 24 Sabine Mohr 4 Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Alexander Christ 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt . . . . . . . . . . . . 35 Robyn Schmidt 6 Indikatoren zur Berufsausbildungs beteiligung der Wohnbevölkerung an derdualen Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Alexandra Uhly 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Michael Kalinowski 8 Indikatoren zur Reichweite derBerufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Kapitelund Autorenübersicht 5 ▶ Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kapitelund Autorenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) . . . . . . . . . . . . . . . 10 2 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2 .3 Junge Menschen im Ausbildungsgeschehen (Auge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2 .4 Junge Menschen in formaler Bildung (FormBild) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2 .5 Relative Bedeutung der Sektoren des Ausbildungsgeschehens . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3 Indikatoren zur relativen Bedeutung von Angeboten der beruflichen Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3 .3 Relative Bedeutung der Wege zur Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4 Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 .3 Ausbildungsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4 .4 Ausbildungsbetriebsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt . . . . . . . 35 5 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5 .3 Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5 .4 Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten (AQI) . . . . . . . . . . . . . . . 38 5 .5 Erfolglose Marktteilnahmen: Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen (AubA) . . . . . . . 40 5 .6 Erfolglose Marktteilnahmen: Anteil suchender Bewerber/-innen an der Ausbildungsplatznachfrage (AsuB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 5 .7 Index Passungsprobleme (IP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 5 .8 Bewerbereinmündungsquote (BEQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 5 .9 Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 6Inhaltsverzeichnis 6 Indikatoren zur Berufsausbildungs beteiligung der Wohnbevölkerung anderdualen Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 6 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 6 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 6 .3 Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 6 .4 Ausbildungsanfängerquote (AAQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 6 .5 Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 7 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 7 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 7 .3 Vertragslösungsquoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 7 .4 Erfolgsquoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 8 Indikatoren zur Reichweite derBerufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 8 .1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 8 .2 Vertiefende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 8 .3 Junge Menschen ohne Berufsabschluss (nicht formal Qualifizierte nfQ) . . . . . . . . . . 90 Verzeichnis der Autorinnen und Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 7 Abkürzungsverzeichnis AAQ Ausbildungsanfängerquote AbsQ Absolventenquote ANR Angebots-Nachfrage-Relation AQ Ausbildungsbeteiligungsquote AQI Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten AV Ausbildungsverträge BA Bundesagentur für Arbeit BBiG Berufsbildungsgesetz BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung EQI Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten HwO Handwerksordnung iABE Integrierte Ausbildungsberichterstattung KJHG Kinderund Jugendhilfegesetz LQ Lösungsquote nfQ Nicht formal Qualifizierte PfleA Pflegeausbildungsstatistik SGB Sozialgesetzbuch ▶ 14 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) Hinweise zur Güte desIndikators Inhaltliche Grenzen Der Indikator spiegelt die Teilhabe am (Aus-)Bildungsgeschehen wider. Konten außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens, z.B. branchenund unternehmensspezifische Berufsausbildung sowie die Berufsausbildungsvorbereitung nach §1Abs.2 und 68ff. BBiG oder die Jugendberufshilfe (§13Abs.2 Kinderund Jugendhilfegesetz – KJHG), werden nicht berücksichtigt, weil derzeit keine belastbaren Daten zur Verfügung stehen. Auch die Teilhabe an besonderen Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung (BA) wird aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem Bildungsbericht Deutschland sowie zur Vermeidung von Doppelzählungen nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass sich ein Großteil der Jugendlichen – insbesondere in den jüngeren Altersklassen – noch in Allgemeinbildung (SEK I) befindet. Mit steigendem Alter wächst der Anteil der jungen Menschen, die über eine abgeschlossene Qualifizierung verfügen. Grenzen der Datenbasis Die iABE greift auf Daten unterschiedlicher Quellen zurück, die zum Teil unterschiedliche Stichtage verwenden. Hierdurch kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass junge Erwachsene in unterschiedlichen Konten gezählt und bei den Bestandszahlen doppelt erfasst werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass es zu einer Untererfassung (Nichtzählung) kommt (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Beispielsweise werden Jugendliche zweimal gezählt, wenn sie sich im Oktober in einer dualen Berufsausbildung befinden, diese abbrechen und im Dezember desselben Jahres eine Einstiegsqualifizierung (EQ) starten: im Konto duale Berufsausbildung und im Konto EQ. Außerdem werden Jugendliche nicht erfasst, die sich im Januar in einer EQ befinden und diese im Juni abschließen, weil der Stichtag für EQ-Maßnahmen am Jahresende liegt. Grenzen der Berechnung Die Quote kann dadurch verzerrt werden, dass junge Menschen mit Wohnsitz im Ausland als Bestand im Zähler erfasst werden, nicht aber im Nenner. 5 Da die iABE den Wohnort der jungen Menschen im Ausbildungsgeschehen nicht erfasst, können Pendlerbewegungen nicht berücksichtigt werden. Pendler/-innen können die Quote für einzelne Regionen verzerren, denn sie werden als Teil des Ausbildungsgeschehens am Lernort gezählt, bezüglich der Wohnbevölkerung jedoch am Ort des Hauptwohnsitzes. Die Quote wird nur auf Ebene der Bundesländer berechnet. 6 Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Wer wird gezählt? Im sogenannten „Bestand“ werden junge Menschen erfasst, ▶die ihre Qualifikation gerade erst begonnen haben (z.B. 1. Ausbildungsjahr), ▶die sich bereits einige Zeit in Qualifizierung befinden (z.B. 2. Ausbildungsjahr) und ▶die beinahe am Ende ihrer Qualifizierung stehen (z.B. 3. Ausbildungsjahr). Wer wird nicht gezählt? Es werden Personen nicht gezählt, ▶die Bildungsangebote außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens wahrnehmen (vgl. Hinweise zur Güte des Indikators), ▶die nicht in die gewählte Altersgruppe 7 fallen und ▶die aufgrund der Stichtagszählung nicht erfasst werden (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). 5 Hierbei wird es sich vermutlich um ein begrenztes Phänomen handeln (so argumentieren auch Uhly/Gericke 2010, S.3). 6 Ebenso Uhly/Gericke 2010, S.4. 7 Um die Altersgruppen vollständig abzubilden, müssen immer auch die Sektoren außerhalb des Ausbildungsgeschehens berücksichtigt werden. 2.3 Junge Menschen im Ausbildungsgeschehen (Auge) 15 Hat die Dauer der Qualifizierung einen Einfluss auf den Indikator? Aufgrund der Stichtagszählung werden alle jungen Menschen in der Regel (vgl. Stichtage) nur einmal erfasst, sowohl diejenigen, die an einer mehrjährigen Qualifikation teilnehmen (z.B. duale Berufsausbildung), als auch diejenigen, die sich in unterjährigen Maßnahmen befinden (z.B. EQ). Wie ist sichergestellt, dass junge Menschen in unterjährigen Maßnahmen erfasst werden? Da das Ausbildungsjahr im September beginnt und bis Dezember auch die unvermittelten Ausbildungsplatzbewerber/-innen alternativ eingemündet sein sollten, wurde der Stichtag für Maßnahmen der BA am Jahresende gewählt. Die Wahrscheinlichkeit der Untererfassung (Nichtzählung) ist hierdurch als gering einzustufen (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen? ▶Demografische Schwankungen sind kontrolliert, da der Bezug immer auf die Alterskohorten in der Wohnbevölkerung hergestellt wird. Sich verändernde Bevölkerungsstrukturen fließen demnach immer direkt in die Berechnung mit ein. ▶Durch die Fokussierung auf eine Altersgruppe (z.B. 15bis 19Jährige oder 20bis 24-Jährige) können demografische Ereignisse (z.B. Fluchtmigration) jedoch einbzw. ausgeblendet werden. Können Bildungsverläufe dargestellt werden? Bildungsverläufe können nicht dargestellt werden. Hierfür sind personenbezogene Individualdaten in Verbindung mit einer Identifikationsnummer erforderlich. Zentrale Veröffentlichungen Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023. – URL: http://datenreport.bibb.de/ Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Destatis) (Hrsg.): Qualitätsund Ergebnisbericht – Integrierte Ausbildungsberichterstattung. Wiesbaden 2011 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Anfänger, Teilnehmer und Absolventen im Ausbildungsgeschehen nach Sektoren/Konten und Ländern – 2021. Wiesbaden 2022 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistischer Bericht: Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Daten – Berichtsjahr 2022. Wiesbaden 2023 ▶Veröffentlichung der Daten zum Berichtsjahr: im Dezember des Folgejahres ▶Veröffentlichung des Indikators zum Berichtsjahr: mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht ( http://datenreport.bibb.de/ ) und der iABE-Homepage ( www.bibb.de/iABE ). 16 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) 2.4 Junge Menschen in formaler Bildung (FormBild) Name Junge Menschen im formaler Bildung – FormBild Definition Der Indikator misst den Anteil der Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die sich in formaler Bildung befinden, in Relation zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Die Daten für die Berechnung des Indikators basieren auf der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) und werden jährlich im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht sowie auf der Homepage www.bibb.de/iABE veröffentlicht. Der Indikator kann für Politik und Praxis als Anhaltspunkt für eine Versorgung der jungen Bevölkerung mit formalen Bildungsangeboten dienen. Zweck des Indikators Der Indikator ▶zeigt an, wie groß der Anteil der jungen Menschen (im jeweiligen Alter) ist, die sich in formaler Bildung befinden, ▶beschreibt unterschiedliche Personengruppen innerhalb der formalen Bildung, woraus sich möglicher Förderbedarf ableiten lässt, und ▶beschreibt vergangene und aktuelle Entwicklungen. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2021 befinden sich ▶89,2Prozent der Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 19 Jahren, ▶50,7Prozent der Wohnbevölkerung im Alter von 20 bis 24 Jahren, ▶68,4Prozent der Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 24 Jahren und ▶71,5Prozent der Wohnbevölkerung im Alter von 19 Jahren in formaler Bildung. Datenstand 02.02.2023 Bezugsgrößen Zähler: Personen (Bestände) in formaler Bildung, z.B. im Alter von 15 bis 19 Jahren: ▶Berufsausbildung, ▶Integration in Berufsausbildung (Übergangsbereich), ▶Hochschulreife, ▶Studium, ▶Sekundarstufe I und ▶Weiterbildung Nenner: Personen im Alter von 15 bis 19 Jahren in der Wohnbevölkerung Anmerkung zur Bezugsgröße: Der Indikator kann entweder pro Altersjahr (z.B. 19-Jährige) oder gruppiert (z.B. 15bis 19-Jährige) berechnet werden. Während sich im Alter von 14 Jahren noch nahezu alle Jugendlichen in der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen befinden, beginnen die ersten Jugendlichen mit 15 Jahren eine Qualifizierung. Deshalb wird das Alter 15 Jahre als Untergrenze der Überlegungen miteinbezogen. Im Alter von 19 Jahren haben nahezu alle Jugendlichen die Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen verlassen. Deshalb steht die Altersgruppe der 15bis 19-Jährigen bei vielen Bildungsberichterstattungen im Fokus, z.B. der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“, und ist somit international anschlussfähig. Berechnungsformel × 100 Jugendliche in formaler Bildung (15 bis 19 Jahre) Wohnbevölkerung (15 bis 19 Jahre) 2.4 Junge Menschen in formaler Bildung (FormBild) 17 Mögliche Differenzierungen ▶Berichtsjahr (ab 2005) ▶Alter (15–29 Jahre) ▶Geschlecht ▶Sektor ▶Konto Datenquellen integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE): ▶Statistik Berufliche Schulen (Destatis) ▶Personalstandstatistik (Destatis) ▶Förderstatistik (BA) ▶Statistik Allgemeinbildende Schulen (Destatis) ▶Hochschulstatistik (Destatis) ▶Bevölkerungsfortschreibung (Destatis) ▶Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV (Destatis) Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist stichtagsbezogen. Die Stichtage variieren zwischen den (Bildungs-) Konten, je nach Datenquelle. Auch innerhalb der Konten, welche durch die „Statistik Berufliche Schulen“ abgebildet werden, variieren die Stichtage. 8 Die Stichtage aller genutzten Statistiken liegen in der zweiten Jahreshälfte (vgl. Destatis 2011, S.40). Durch die unterschiedlichen Stichtage kann es sowohl zu Übererfassung (Mehrfachzählung) als auch zu Untererfassung (Nichtzählung) kommen (siehe Hinweise zur Güte des Indikators). Brüche in der Zeitreihe Durch die Einführung der Pflegeausbildungsstatistik (PfleA) werden in einigen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) seit dem Berichtsjahr 2020 keine Daten mehr zu den Schülerinnen und Schülern in der neuen Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann in den Schulen des Gesundheitswesens erfasst. Implikationen für das Berichtsjahr 2022 Im aktuellen Statistischen Bericht: iABE – Vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2022 wurde das GES-Konto in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen um die aktuellen Daten der PfleA 2022 (zur/zum Pflegefachfrau/-mann) ergänzt. Für Sachsen-Anhalt wurden Vorjahresdaten der PfleA 2021 genutzt. Zu beachten ist, dass in der aktuellen Veröffentlichung der iABE „Schnellmeldung“/Statistischer Bericht Daten im GES-Konto auf Basis der PfleA rückwirkend korrigiert wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Merkmale Staatsangehörigkeit (ausländisch/ deutsch) sowie schulische Vorbildung für die PfleA-Daten nicht vorliegen. Für die Jahre 2022 und rückwirkend 2021 wurde im Statistischen Bericht 2022 für die PfleA-Daten eine Schätzung der ausländischen Anfänger/-innen (auch nach Geschlecht) für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt auf Basis der verfügbaren Informationen der übrigen Länder vorgenommen. Auswertungen zur schulischen Vorbildung beziehen sich weiterhin nur auf die Länder mit vollständigen Daten. Die Daten zu den Beständen wurden für das GES-Konto zum Teil geschätzt (zum Schätzverfahren siehe www.bibb.de/iABE) . Weitere Informationen sind im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 (Kapitel A4, Methodenkasten „Hinweise zu den Daten der iABE“) zu finden. 8 Der Erhebungsstichtag liegt je nach Bundesland zwischen Ende September und Anfang November. 18 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) Hinweise zur Güte desIndikators Inhaltliche Grenzen Der Indikator spiegelt die Teilhabe an formaler Bildung wider. Konten außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens, z.B. branchenund unternehmensspezifische Berufsausbildung sowie die Berufsausbildungsvorbereitung nach §1Abs.2 und 68ff. BBiG oder die Jugendberufshilfe (§13Abs.2 KJHG), werden nicht berücksichtigt, weil derzeit keine belastbaren Daten zur Verfügung stehen. Auch die Teilhabe an besonderen Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung(BA) wird aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem Bildungsbericht Deutschland sowie zur Vermeidung von Doppelzählungen nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass sich ein Großteil der Jugendlichen – insbesondere in den jüngeren Altersklassen – noch in Allgemeinbildung (SEK I) befindet. Mit steigendem Alter wächst der Anteil der jungen Menschen, die über eine abgeschlossene Qualifizierung verfügen. Grenzen der Datenbasis Die iABE greift auf Daten unterschiedlicher Quellen zurück, die zum Teil unterschiedliche Stichtage verwenden. Hierdurch kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass junge Erwachsene in unterschiedlichen Konten gezählt und bei den Bestandszahlen doppelt erfasst werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass es zu einer Untererfassung (Nichtzählung) kommt (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Beispielsweise werden Jugendliche zweimal gezählt, wenn sie sich im Oktober in einer dualen Berufsausbildung befinden, diese abbrechen und im Dezember desselben Jahres eine Einstiegsqualifizierung (EQ) starten: im Konto duale Berufsausbildung und im Konto EQ. Außerdem werden Jugendliche nicht erfasst, die sich im Januar in einer EQ befinden und diese im Juni abschließen, weil der Stichtag für EQ-Maßnahmen am Jahresende liegt. Grenzen der Berechnung Die Quote kann dadurch verzerrt werden, dass junge Menschen mit Wohnsitz im Ausland als Bestand im Zähler erfasst werden, nicht aber im Nenner. 9 Da die iABE den Wohnort der jungen Menschen im Ausbildungsgeschehen nicht erfasst, können Pendlerbewegungen nicht berücksichtigt werden. Pendler/-innen können die Quote für einzelne Regionen verzerren, denn sie werden als Teil des Ausbildungsgeschehens am Lernort gezählt, bei der Wohnbevölkerung jedoch am Ort des Hauptwohnsitzes. Deshalb wird die Quote auf Ebene der Bundesländer nicht berechnet. 10 Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Wer wird gezählt? Im sogenannten „Bestand“ werden junge Menschen erfasst, ▶die ihre Qualifikation gerade erst begonnen haben (z.B. 1. Ausbildungsjahr), ▶die sich bereits einige Zeit in Qualifizierung befinden (z.B. 2. Ausbildungsjahr) und ▶die beinahe am Ende ihrer Qualifizierung stehen (z.B. 3. Ausbildungsjahr). Wer wird nicht gezählt? Es werden Personen nicht gezählt, ▶die Bildungsangebote außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens wahrnehmen (vgl. Hinweise zur Güte des Indikators), ▶die nicht in die gewählte Altersgruppe 11 fallen und ▶die aufgrund der Stichtagszählung nicht erfasst werden (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). 9 Hierbei wird es sich vermutlich um ein begrenztes Phänomen handeln (so argumentieren auch Uhly/Gericke 2010, S.3). 10 Ebenso Uhly/Gericke 2010, S.4. 11 Um die Altersgruppen vollständig abzubilden, müssen immer auch die Sektoren außerhalb des Ausbildungsgeschehens berücksichtigt werden. 2.4 Junge Menschen in formaler Bildung (FormBild) 19 Hat die Dauer der Qualifizierung einen Einfluss auf den Indikator? Aufgrund der Stichtagszählung werden alle jungen Menschen in der Regel (vgl. Stichtage) nur einmal erfasst, sowohl diejenigen, die an einer mehrjährigen Qualifikation teilnehmen (z.B. duale Berufsausbildung), als auch diejenigen, die sich in unterjährigen Maßnahmen befinden (z.B. EQ). Wie ist sichergestellt, dass junge Menschen in unterjährigen Maßnahmen erfasst werden? Da das Ausbildungsjahr im September beginnt und bis Dezember auch die unversorgten Ausbildungsplatzbewerber/-innen alternativ eingemündet sein sollten, wurde der Stichtag für Maßnahmen der BA am Jahresende gewählt. Die Wahrscheinlichkeit der Untererfassung (Nichtzählung) ist hierdurch als gering einzustufen (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen? Demografische Schwankungen sind kontrolliert, da der Bezug immer auf die Alterskohorten in der Wohnbevölkerung hergestellt wird. Sich verändernde Bevölkerungsstrukturen fließen demnach immer direkt in die Berechnung mit ein. Durch die Fokussierung auf eine Altersgruppe (z.B. 15bis 19-Jährige oder 20bis 24-Jährige) können demografische Ereignisse (z.B. Fluchtmigration) jedoch einbzw. ausgeblendet werden. Können Bildungsverläufe dargestellt werden? Bildungsverläufe können nicht dargestellt werden. Hierfür sind personenbezogene Individualdaten in Verbindung mit einer Identifikationsnummer erforderlich. Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023. URL: http://datenreport.bibb.de/ Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Destatis) (Hrsg.): Qualitätsund Ergebnisbericht – Integrierte Ausbildungsberichterstattung. Wiesbaden 2011 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Anfänger, Teilnehmer und Absolventen im Ausbildungsgeschehen nach Sektoren/Konten und Ländern – 2021. Wiesbaden 2022 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistischer Bericht: Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Daten – Berichtsjahr 2022. Wiesbaden 2023 ▶Veröffentlichung der Daten zum Berichtsjahr: im Dezember des Folgejahres ▶Veröffentlichung des Indikators zum Berichtsjahr: mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht ( http://datenreport.bibb.de/ ) und der iABE-Homepage ( www.bibb.de/iABE ). 20 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) 2.5 Relative Bedeutung der Sektoren des Ausbildungsgeschehens Name Relative Bedeutung der Sektoren des Ausbildungsgeschehens Definition Der Indikator misst den Anteil der Anfänger/-innen des jeweiligen Bildungssektors, gemessen an allen Anfängerinnen und Anfängern des (Aus-)Bildungsgeschehens. Die Daten für die Berechnung des Indikators basieren auf der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) und werden jährlich im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht sowie auf der Homepage www.bibb.de/iABE veröffentlicht. Der Indikator liefert für Politik und Praxis Anhaltspunkte für bildungspolitischen Handlungsbedarf. Die Angebote der verschiedenen Bildungssektoren entwickeln sich nicht unabhängig voneinander; daher ist es erforderlich, das gesamte (Aus-)Bildungsgeschehen in den Blick zu nehmen. Zweck des Indikators Der Indikator ▶gibt an, wie groß die Bedeutung der Sektoren Berufsausbildung, Integration in Berufsausbildung (Übergangsbereich), Erwerb der Hochschulreife und Studium für das Ausbildungsgeschehen ist, ▶beschreibt unterschiedliche Anfängergruppen (z.B. männlich/weiblich, ohne Hauptschulabschluss, deutsch/nicht deutsch) in den Sektoren des Ausbildungsgeschehens, woraus sich möglicher Förderbedarf ableiten lässt, und ▶beschreibt vergangene und aktuelle Entwicklungen. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahre 2022 verteilen sich die Anfänger/-innen im Ausbildungsgeschehen wie folgt auf die Sektoren: ▶36,2 Prozent Berufsausbildung, ▶12,7 Prozent Integration in Berufsausbildung (Übergangsbereich), ▶25,6 Prozent Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und ▶25,4 Prozent Studium. Datenstand 20.03.2023 Bezugsgrößen Zähler: Anfänger/-innen des jeweiligen Sektors ▶Berufsausbildung, ▶Integration in Berufsausbildung (Übergangsbereich), ▶Hochschulreife und ▶Studium Nenner: Summe aller Anfänger/-innen im Ausbildungsgeschehen Berechnungsformel × 100 Anfänger/-innen des jeweiligen Sektors Summe aller Anfänger/-innen im Ausbildungsgeschehen Mögliche Differenzierungen ▶Berichtsjahr (ab 2005) ▶Geburtsjahr ▶Geschlecht ▶Konto ▶Bundesland ▶Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht deutsch) ▶Staatsangehörigkeit/Geschlecht ▶Vorbildung (höchster allgemeinbildender Abschluss) ▶Vorbildung/Geschlecht ▶Vorbildung/Nationalität/Geschlecht Hinweis: Da die iABE auf Aggregatdaten zurückgreift, sind nur die oben genannten Merkmalskombinationen auswertbar. 2.5 Relative Bedeutung der Sektoren des Ausbildungsgeschehens 21 Datenquellen integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE): ▶Statistik Berufliche Schulen (Destatis) ▶Personalstandstatistik (Destatis) ▶Förderstatistik (BA) ▶Statistik Allgemeinbildende Schulen (Destatis) ▶Hochschulstatistik (Destatis) ▶Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV (Destatis) Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist stichtagsbezogen. Die Stichtage variieren zwischen den (Bildungs-) Konten, je nach Datenquelle. Auch innerhalb der Konten, welche durch die „Statistik Berufliche Schulen“ abgebildet werden, variieren die Stichtage. 12 Die Stichtage aller genutzten Statistiken liegen in der zweiten Jahreshälfte (vgl. Destatis 2011, S.40). Durch die unterschiedlichen Stichtage kann es sowohl zu Übererfassung (Mehrfachzählung) als auch zu Untererfassung (Nichtzählung) kommen (siehe Hinweise zur Güte des Indikators). Brüche in der Zeitreihe Durch die Einführung der Pflegeausbildungsstatistik (PfleA) werden in einigen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) seit dem Berichtsjahr 2020 keine Daten mehr zu den Schülerinnen und Schülern in der neuen Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann in den Schulen des Gesundheitswesens erfasst. Implikationen für das Berichtsjahr 2022 Im aktuellen Statistischen Bericht: iABE – Vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2022 wurde das GES-Konto in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen um die aktuellen Daten der PfleA 2022 (zur/zum Pflegefachfrau/-mann) ergänzt. Für Sachsen-Anhalt wurden Vorjahresdaten der PfleA 2021 genutzt. Z u beachten ist, dass in der aktuellen Veröffentlichung der iABE „Schnellmeldung“/Statistischer Bericht Daten im GES-Konto auf Basis der PfleA rückwirkend korrigiert wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Merkmale Staatsangehörigkeit (ausländisch/ deutsch) sowie schulische Vorbildung für die PfleA-Daten nicht vorliegen. Für die Jahre 2022 und rückwirkend 2021 wurde im Statistischen Bericht 2022 für die PfleA-Daten eine Schätzung der ausländischen Anfänger/-innen (auch nach Geschlecht) für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt auf Basis der verfügbaren Informationen der übrigen Länder vorgenommen. Auswertungen zur schulischen Vorbildung beziehen sich weiterhin nur auf die Länder mit vollständigen Daten. Die Daten zu den Beständen wurden für das GES-Konto zum Teil geschätzt (zum Schätzverfahren siehe www.bibb.de/iABE) . Weitere Informationen sind im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 (Kapitel A4, Methodenkasten „Hinweise zu den Daten der iABE“) zu finden. Hinweise zur Güte desIndikators Inhaltliche Grenzen Der Indikator spiegelt die (realisierte) Nachfrage in den Bildungssektoren des (Aus-) Bildungsgeschehens wider. Konten außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens wie z.B. branchenund unternehmensspezifische Berufsausbildung sowie die Berufsausbildungsvorbereitung nach §1Abs.2 und §68ff. BBiG oder die Jugendberufshilfe (§13Abs.2 KJHG) werden nicht berücksichtigt, weil derzeit keine belastbaren Daten zur Verfügung stehen. Auch die Teilhabe an besonderen Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung (BA) wird aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem Bildungsbericht Deutschland sowie zur Vermeidung von Doppelzählungen nicht berücksichtigt. 12 Der Erhebungsstichtag liegt je nach Bundesland zwischen Ende September und Anfang November. 22 2 Indikatoren zur Bildungsbeteiligung (Gesamtbetrachtung) Grenzen der Datenbasis Die iABE greift auf Daten unterschiedlicher Quellen zurück, in denen sich sowohl die Stichtage als auch die Anfängerdefinitionen unterscheiden (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Unter dem Begriff „Anfänger/-innen“ werden in der „Statistik Berufliche Schulen“ in der Regel Schüler/-innen zusammengefasst, die zum ersten Mal in dieser Schulform unterrichtet werden oder die erste Klassenstufe besuchen. Ab dem Jahr 2009 wurde die Definition vereinheitlicht, Anfänger/-innen sind seither in der Regel Schüler/-innen, die zum ersten Mal in der Schulform unterrichtet werden (Statistik Berufliche Schulen). Als Anfänger/-innen in der Sekundarstufe II gelten Schüler/-innen, die die elfte Klassenstufe an Gymnasien, integrierten Gesamtschulen und Waldorfschulen oder die Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen (Statistik Allgemeinbildende Schulen). Weiterhin umfasst die Zahl der Anfänger/-innen Auszubildende zur Beamtin/zum Beamten im mittleren Dienst (halbierte Jahreszahl des Bestandes, Personalstandstatistik) sowie Studienanfänger/-innen im ersten Hochschulsemester im Berichtsjahr (Hochschulstatistik). Für die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Förderstatistik) wird stellvertretend der Bestand am Jahresende genutzt, weil für die unterjährigen Maßnahmen davon ausgegangen werden kann, dass gilt: Eintritte = Bestände = Austritte. Da das Ausbildungsjahr im September beginnt und bis Dezember auch die unvermittelten Ausbildungsplatzbewerber/-innen alternativ eingemündet sein sollten, wurde der Stichtag für Maßnahmen der BA am Jahresende gewählt (Destatis 2011, S. 71). Durch die unterschiedlichen Stichtage kann es sowohl zu Übererfassungen (Mehrfachzählungen) als auch zur Untererfassungen (Nichtzählung) kommen (vgl. Stichtag/Betrachtungszeitraum). Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Wer wird gezählt? Es werden altersunabhängig alle Anfänger/-innen erfasst, die eine Qualifizierung beginnen, unabhängig davon, wie lange diese Qualifizierung dauert. Wer wird nicht gezählt? Anfänger/-innen, die Bildungsangebote außerhalb des (Aus-)Bildungsgeschehens wahrnehmen (vgl. Hinweise zur Güte des Indikators). Hat die Dauer der Qualifizierung einen Einfluss auf den Indikator? Aufgrund der Stichtagszählung werden alle jungen Menschen in der Regel (vgl. Stichtag) nur einmal erfasst − sowohl diejenigen, die an einer mehrjährigen Qualifikation teilnehmen (z.B. duale Berufsausbildung), als auch diejenigen, die sich in unterjährigen Maßnahmen befinden (z.B. EQ). Wie wird sichergestellt, dass junge Menschen in unterjährigen Maßnahmen erfasst werden? Da das Ausbildungsjahr im September beginnt und bis Dezember auch die unvermittelten Ausbildungsplatzbewerber/-innen alternativ eingemündet sein sollten, wurde der Stichtag für Maßnahmen der BA am Jahresende gewählt. Die Wahrscheinlichkeit der Untererfassung (Nichtzählung) ist hierdurch als gering einzustufen. Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen? Bei der altersunabhängigen Betrachtung werden alle Anfänger/-innen eines Bildungssektors in Relation zur Summe der Anfänger/-innen im gesamten Ausbildungsgeschehen gesetzt. Hierdurch wird der Indikator durch schwankende Anfängerzahlen beeinflusst, die beispielsweise durch doppelte Abiturjahrgänge oder einen Bevölkerungsrückgang verursacht sein können. Können Bildungsverläufe dargestellt werden? Bildungsverläufe können nicht dargestellt werden. Hierfür sind personenbezogene Individualdaten in Verbindung mit einer Identifikationsnummer erforderlich. 2.5 Relative Bedeutung der Sektoren des Ausbildungsgeschehens 23 Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023. URL: http://datenreport.bibb.de/ (Stand: 27.03.2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Destatis) (Hrsg.): Qualitätsund Ergebnisbericht – Integrierte Ausbildungsberichterstattung. Wiesbaden 2011 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Anfänger, Teilnehmer und Absolventen im Ausbildungsgeschehen nach Sektoren/Konten und Ländern – 2021. Wiesbaden 2022 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistischer Bericht: Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Daten – Berichtsjahr 2022. Wiesbaden 2023 ▶V eröffentlichung der vorläufigen Eckdaten zum Berichtsjahr: im März des Folgejahres. ▶Veröffentlichungen der endgültigen, differenzierten Daten zum Berichtsjahr:im Dezember des Folgejahres. ▶Veröffentlichung des Indikators zum Berichtsjahr: im April des Folgejahres im BIBBDatenreport zum Berufsbildungsbericht ( http://datenreport.bibb.de/ ) und der iABE-Homepage ( www.bibb.de/iABE ). 30 4 Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist stichtagsbezogen (31.12.) und spiegelt die Situation am Ende des Berichtsjahres wider. Brüche in der Zeitreihe Die Statistik der BA hat am 28. August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik rückwirkend bis zum Jahr 1999 durchgeführt. Die Revision ist das Ergebnis einer modernisierten Datenaufbereitung mit genaueren Ergebnissen und zusätzlichen Inhalten für diese Statistik und beinhaltet u.a. eine umfassendere Abgrenzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie eine verbesserte Zuordnung zur Beschäftigungsart. Hinweise zur Güte desIndikators Die Beschäftigungsstatistik basiert auf dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und stellt insgesamt eine valide Basis für statistische Berechnungen dar. Gegenüber Stichprobenerhebungen haben Auswertungen der Beschäftigungsstatistik den Vorteil, Aussagen über die Grundgesamtheit aller Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu ermöglichen. Damit kann auf Hochrechnungen und die Berechnung von Schätzintervallen verzichtet werden. Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben werden zu einem großen Teil durch Prüfverfahren garantiert. Dennoch gibt es Versichertenkonten, die unvollständig sind. Dies führt dazu, dass für einige Merkmale nicht zuordenbare bzw. keine Angaben vorhanden sind (Bundesagentur für Arbeit 2022). Bei der Interpretation ist Folgendes zu beachten: ▶Der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten verändert sich im Laufe eines Jahres. Der gewählte Stichtag Ende Dezember ermöglicht deshalb keine Aussagen über die durchschnittliche Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft innerhalb eines Jahres (Jacobebbinghaus/Mohrenweiser/Zwick 2008); ▶Die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung umfassen auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen (z.B. Gesundheitsund Krankenpfleger/-in etc.), deren Ausbildungsgänge nicht den Bestimmungen des BBiG oder der HwO unterliegen. Dies führt zu einer leichten Verzerrung der Bestandszahlen, wenn der Indikator für die Abbildung des Ausbildungsgeschehens (rein) in der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO herangezogen wird. ▶Bei der Berechnung der Ausbildungsquote werden die Beschäftigten aller Betriebe berücksichtigt. Unter den Betrieben, die zum Stichtag keine Auszubildenden beschäftigten, befinden sich dabei auch solche Betriebe, die keine Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HwO haben. Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Wer wird gezählt? Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden über die Personengruppenschlüssel 102, 121, 122, 141 und 144 gemeldet. Dies sind Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis den Regelungen des BBiG oder der HwO unterliegt bzw. die eine Berufsausbildung auf unter Bundesflagge fahrenden Seeschiffen der Kauffahrteischifffahrt absolvieren. Aufgrund von relativ weit gefassten Zuordnungskriterien enthalten die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen, deren Ausbildung nicht durch das BBiG geregelt ist, sowie Meldungen zu Auszubildenden, die einen Vertrag mit einer außerbetrieblichen Einrichtung abgeschlossen haben. Diese Zählweise führt dazu, dass die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung im engen Sinne systematisch leicht überschätzt wird. Wer wird nicht gezählt? Nicht gezählt werden Erwerbstätige, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen . 4.3 Ausbildungsquote 31 Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Grundlagen: Qualitätsbericht – Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Nürnberg, Mai 2022 Eckelt, Marcus; Mohr, Sabine; Gerhards, Christian; Burkard, Claudia: Rückgang der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung: Gründe und Unterstützungsmaßnahmen mit Fokus auf Kleinstbetriebe. Bonn 2020 Jacobebbinghaus, Peter; Mohrenweiser, Jens; Zwick, Thomas: Wie kann die durchschnittliche Ausbildungsquote in Deutschland korrekt gemessen werden? (ZEW Discussion Papers). Mannheim 2008 Mohr, Sabine: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung − Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023, S. 195–198 Troltsch, Klaus; Walden, Günter: Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft: Welche Indikatoren stehen zur Verfügung? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 43 (2014) 3, S. 4–5. URL: https://www.bwp-zeitschrift.de/dienst/publikationen/ de/7277 (Stand: 27.03.2024) Troltsch, Klaus; Walden, Günter: Beschäftigungssystem dominiert zunehmend Ausbildungsstellenmarkt. Zur Responsivität des dualen Ausbildungssystems. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 36 (2007) 4, S. 5–9. URL: https://www.bwpzeitschrift.de/dienst/publikationen/de/1247 (Stand: 27.03.2024) 32 4 Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung 4.4 Ausbildungsbetriebsquote Name Ausbildungsbetriebsquote Definition Der Indikator zeigt an, wie groß der Anteil ausbildender Betriebe an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist. Der Indikator kann für Menschen aus Politik und Praxis als Anhaltspunkt für die Beteiligung der Wirtschaft an der beruflichen Ausbildung der jungen Bevölkerung dienen. Zweck des Indikators Der Indikator zeigt an, wie hoch der Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einzelnen Wirtschaftszweigen oder in Betrieben unterschiedlicher Größe ausfällt. Er bildet einen Maßstab, um die Beteiligung privater und öffentlicher Betriebe an der beruflichen Ausbildung Jugendlicher und deren Entwicklung zu beurteilen. Im Zeitverlauf gibt der Indikator damit Hinweise auf Veränderungen. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2021 bildeten von den insgesamt 2,2 Millionen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 417.000 Betriebe aus. Dies entspricht einer Ausbildungsbetriebsquote von 19,1 Prozent. Nach Betriebsgrößenklassen unterschieden, beträgt die Ausbildungsbetriebsquote (in Prozent): in Kleinstbetrieben gesamt 10,3 mit 1 bis 4 Beschäftigten 6,0 mit 5 bis 9 Beschäftigten 24,7 in Kleinbetrieben 42,0 mit 10 bis 19 Beschäftigten 37,5 mit 20 bis 49 Beschäftigten 48,6 in Mittleren Betrieben 65,2 mit 50 bis 99 Beschäftigten 61,7 mit 100 bis 249 Beschäftigten 70,9 in Großbetrieben 81,5 mit 250 bis 499 Beschäftigten 79,1 mit 500 und mehr Beschäftigten 85,5 Insgesamt 19,1 Datenstand 31.12.2021 Bezugsgrößen Zähler: Anzahl der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung nach den Personengruppenschlüsseln 102, 121, 122, 141 und 144 der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Nenner: Anzahl aller Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Berechnungsformel × 100 Bestand an Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung Bestand an Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Mögliche Differenzierungen ▶Berichtsjahr ▶Betriebsgrößenklassen ▶aggregierte Wirtschaftszweige (WZ 2008) ▶aggregierte Berufsgruppen (KldB 2010) ▶Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturbezirke) Datenquellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Beschäftigungsstatistik ist seit dem 1. Januar 1998 das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) vom 24.März 1997 (BGBl. I S. 594) in der Fassung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen. Die BA ist gemäß § 281 damit beauftragt, auf der Grundlage der Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Sozialversicherung – (SGB IV vom 23. Dezember 1976 [BGBl. I S. 3845]) eine Statistik über Beschäftigung zu erstellen. 4.4 Ausbildungsbetriebsquote 33 Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist stichtagsbezogen (31.12.) und spiegelt die Situation am Ende des Berichtsjahres wider. Brüche in der Zeitreihe Die Statistik der BA hat am 28. August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik rückwirkend bis zum Jahr 1999 durchgeführt. Die Revision ist das Ergebnis einer modernisierten Datenaufbereitung mit genaueren Ergebnissen und zusätzlichen Inhalten für diese Statistik und beinhaltet u.a. eine umfassendere Abgrenzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie eine verbesserte Zuordnung zur Beschäftigungsart. Hinweise zur Güte desIndikators Die Beschäftigungsstatistik basiert auf dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und stellt insgesamt eine valide Basis für statistische Berechnungen dar. Gegenüber Stichprobenerhebungen haben Auswertungen der Beschäftigungsstatistik den Vorteil, Aussagen über die Grundgesamtheit aller Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu ermöglichen. Damit kann auf Hochrechnungen und die Berechnung von Schätzintervallen verzichtet werden. Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben werden zu einem großen Teil durch Prüfverfahren garantiert. Dennoch gibt es Versichertenkonten, die unvollständig sind. Dies führt dazu, dass für einige Merkmale nicht zuordenbare bzw. keine Angaben vorhanden sind (Bundesagentur für Arbeit 2022). Bei der Interpretation ist Folgendes zu beachten: ▶Der Anteil der Ausbildungsbetriebe verändert sich im Laufe eines Jahres. Der gewählte Stichtag Ende Dezember ermöglicht daher keine Aussagen über die durchschnittliche Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft innerhalb eines Jahres. ▶Die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung umfassen auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen (z.B. Gesundheitsund Krankenpfleger/-in), deren Ausbildungsgänge nicht den Bestimmungen des BBiG oder der HwO unterliegen. Dies führt zu einer leichten Verzerrung der Bestandszahlen, wenn der Indikator für die Abbildung des Ausbildungsgeschehens (rein) in der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO herangezogen wird. ▶Bei der Berechnung der Ausbildungsbetriebsquote werden auch sämtliche am Stichtag nicht ausbildenden Betriebe berücksichtigt, ungeachtet der Tatsache, dass ein erheblicher Teil dieser Betriebe keine Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HwO hat. ▶Die Ausbildungsbetriebsquote erlaubt keinen Rückschluss auf den quantitativen Umfang der Ausbildung in den ausbildenden Betrieben und sollte daher grundsätzlich im Kontext der Ausbildungsquote betrachtet werden. Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Wer wird gezählt? Gezählt werden alle Betriebsstätten in Deutschland mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmer/-innen gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden über die Personengruppenschlüssel 102, 121, 122, 141 und 144 gemeldet. Dies sind Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis den Regelungen des BBiG oder der HwO unterliegt bzw. die eine Berufsausbildung auf unter Bundesflagge fahrenden Seeschiffen der Kauffahrteischifffahrt absolvieren. Aufgrund von relativ weit gefassten Zuordnungskriterien enthalten die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen, deren Ausbildung nicht durch das BBiG geregelt ist, sowie Meldungen zu Auszubildenden, die einen Vertrag mit einer außerbetrieblichen Einrichtung abgeschlossen haben. Diese Zählweise führt dazu, dass die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung im engen Sinne systematisch leicht überschätzt wird. Wer wird nicht gezählt? Nicht gezählt werden Betriebsstätten, die ausschließlich Erwerbstätige beschäftigen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. 34 4 Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Grundlagen: Qualitätsbericht – Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Nürnberg, Mai 2022 Eckelt, Marcus; Mohr, Sabine; Gerhards, Christian; Burkard, Claudia: Rückgang der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung: Gründe und Unterstützungsmaßnahmen mit Fokus auf Kleinstbetriebe. Bonn 2020 Jacobebbinghaus, Peter; Mohrenweiser, Jens; Zwick, Thomas: Wie kann die durchschnittliche Ausbildungsquote in Deutschland korrekt gemessen werden? (ZEW Discussion Papers). Mannheim 2008 M ohr, Sabine: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung – Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023, S. 195–198 Troltsch, Klaus; Walden, Günter: Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft: Welche Indikatoren stehen zur Verfügung? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 43 (2014) 3, S. 4–5. URL: https://www.bwp-zeitschrift.de/dienst/publikationen/ de/7277 (Stand: 27.03.2024) Troltsch, Klaus; Walden, Günter: Beschäftigungssystem dominiert zunehmend Ausbildungsstellenmarkt. Zur Responsivität des dualen Ausbildungssystems. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 36 (2007) 4, S. 5–9. URL: https://www.bwpzeitschrift.de/dienst/publikationen/de/1247 (Stand: 27.03.2024) 35 Alexander Christ 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt 5.1 Einleitung Zur Steuerung bildungspolitischer Handlungsfelder ist es unerlässlich, zuverlässige Daten zu haben. Im Bereich der beruflichen Bildung wurde bereits in den 1970er-Jahren im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes der gesetzliche Grundstein für eine Beobachtung des Ausbildungsstellenmarktes gelegt. Im Bestreben nach Transparenz für die an der Gestaltung der beruflichen Bildung beteiligten Hauptakteure aus Wirtschaft und Politik fand die Beobachtung der Entwicklung des Angebots an und der Nachfrage nach Ausbildungsstellen in den Folgejahren mit § 86 Einzug in das novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2005.1 Auf Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung führt das BIBB die Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September durch und legt jährlich Mitte Dezember die Ausbildungsmarktbilanz vor. Zur Berechnung von Angebot und Nachfrage werden die Daten der BIBB-Erhebung mit den Daten aus der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft. Auf der Grundlage dieser Verknüpfung wird u.a. die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) gebildet, über deren Entwicklung seit 1977 im Berufsbildungsbericht Auskunft gegeben wird. In diesem Kapitel werden jene Indikatoren dargestellt, die aus den Daten der BIBB-Erhebung zum 30. September sowie den Daten der Ausbildungsmarktstatistik der BA hervorgehen und die die Verhältnisse auf dem Ausbildungsstellenmarkt beleuchten. Die Indikatoren geben Informationen zum Ausbildungsgeschehen aus verschiedenen Blickwinkeln und sind in diesem Kapitel wie folgt untergliedert: ▶ Indikatoren zu Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsstellenmarkt, ▶ Indikatoren zur Passung auf dem Ausbildungsstellenmarkt und ▶ Indikatoren zur Einmündung in Ausbildung. 5.2 Vertiefende Literatur Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Der Ausbildungsmarkt. Nürnberg 2022 Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Arbeitsmarkt in Zahlen. Ausbildungsstellenmarkt: Bewerber und Berufsausbildungsstellen. Deutschland. September 2010. Nürnberg 2010 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht 1977. Bonn 1977 Christ, Alexander; Schuss, Eric; Milde, Bettina; Granath, Ralf-Olaf: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2022. Analysen auf Basis der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30.September. Bonn 2023 1 Zur historischen Entwicklung der gesetzlichen Grundlage siehe Flemming/Granath (2016). ▶ 36 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf: BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September. Zentrale Datenquelle für die Ausbildungsmarktbilanz. Einführung in die Erhebung. Bonn 2016 Ulrich, Joachim Gerd : Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt: Ursachen und Lösungsansätze. Kapitel 5.2.1.4 – 214. Ergänzungslieferung vom März 2019. In: Dietl, Stefan; Schmidt, Hermann; Weiss, Reinhold; Wittwer, Wolfgang (Hrsg.): Ausbilder-Handbuch. Köln 2019 Ulrich, Joachim Gerd; Uhly, Alexandra; Gericke, Naomi: Wie hoch ist die Quote der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung aufnehmen? Indikatoren zur Bildungsbeteiligung. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 40 (2011) 1, S. 41–43 5.3 Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) Name Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) Definition Die Angebots-Nachfrage-Relation betrachtet das Verhältnis zwischen der Zahl der Ausbildungsangebote und der Zahl der Ausbildungs-platznachfrager/-innen auf dem Ausbildungsmarkt in einem Berichtsjahr mit Stichtag 30. September. Das so ermittelte Verhältnis sagt aus, wie viele Ausbildungsplatzangebote rechnerisch in einem Berichtsjahr auf 100 Ausbildungsnachfragende entfallen. Zweck des Indikators Die ANR stellt den offiziellen Indikator dar, um auf Basis amtlicher Daten jahresaktuell die Ausbildungsmarktverhältnisse von Angebot und Nachfrage abzuschätzen und diese mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. Der Indikator gilt als Gradmesser zur Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen. Vor diesem Hintergrund wird über die ANR sowohl im Berufsbildungsbericht und Datenreport zum Berufsbildungsbericht als auch im Nationalen Bildungsbericht informiert (§ 86 BBiG). Ergebnisdarstellung des Indikators Im Berichtsjahr 2022 entfielen 101,6 Ausbildungsplatzangebote auf 100 Ausbildungsnachfragende. Bezugsgrößen Zähler: Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote im Berichtsjahr Sie wird ermittelt, indem zur Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen hinzugerechnet wird, die auch noch am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30. September) unbesetzt sind (vgl. § 86 des BBiG). Nenner: Die Zahl der Ausbildungsplatznachfragenden im Berichtsjahr (variiert je nach Berechnungsformel, siehe „Berechnungsformel“) Diese Zahl wird ermittelt, indem zur Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen hinzugerechnet wird, die auch noch am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30.September) weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen und daher weiterhin als ausbildungsinteressiert bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind (vgl.§86BBiG). Berechnungsformel × 100 Ausbildungsplatzangebote Ausbildungsplatznachfragende Varianten bei der Berechnung des Nenners: Bis 2007 wurden bei der Berechnung der ANR zu den „suchenden“ Bewerberinnen und Bewerbern nur jene gezählt, die zum Stichtag 30. September ohne jegliche alternative Verbleibsmöglichkeit wie z.B. den Beginn eines Praktikums oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme dastanden. Bei der „klassischen“ Angebots-Nachfrage-Relation bleiben Bewerber/-innen, die aus einer dieser alternativen Verbleibe heraus weitersuchen, trotz ihres unvermindert aufrechterhaltenen Ausbildungsinteresses unberücksichtigt. 5.3 Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) 37 Seit 2007 kann dieses Validitätsdefizit mit der Berechnungsweise der „erweiterten“ Angebots-Nachfrage-Relation (eANR) aufgehoben werden. Im Nenner sind alle zum 30. September noch suchenden Bewerber/-innen berücksichtigt, also auch jene, die zumindest über eine alternative Verbleibsmöglichkeit verfügen, aber weiterhin ihren Vermittlungswunsch in Ausbildung aufrechterhalten haben. Mögliche Differenzierungen ▶nach „betrieblichen“ (= überwiegend betrieblich finanzierten) und „außerbetrieblichen“ (= überwiegend öffentlich finanzierten) Ausbildungsplatzangeboten (detaillierte Informationen zur Finanzierungsformsiehe Flemming/Granath 2016, S. 12f.) ▶nach Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturbezirke) ▶nach Berufsgruppen und Berufen ▶nach jeweiligen Kombinationen (zu beachten: „Hinweise zur Güte des Indikators“) Datenquellen ▶Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote und der Ausbildungsplatznachfrager/-innen lässt sich den Internetseiten der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Berufsausbildungsverträge zum 30. September entnehmen: https://www.bibb.de/ de/167595.php (Stand: 27.03.2024). Diese enthalten nicht nur Informationen zur Zahl der neuen Ausbildungsverträge, sondern auch zur Höhe des Ausbildungsplatzangebots und der Ausbildungsplatznachfrage. ▶Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit : https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/ Ausbildungsmarkt-Nav.html (Stand: 27.03.2024) Stichtag/ Betrachtungszeitraum ▶Stichtag: 30. September Der Indikator spiegelt die Situation in einem konkreten Berichtsjahr wider (beginnend am 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September). Brüche in der Zeitreihe ▶seit 2007 Differenzierung zwischen „klassischer“ und „erweiterter“ Angebots-Nachfrage-Relation (eANR) ▶ab 2009 Merkmal „Finanzierungsform“ (In der BIBB-Erhebung zum 30.09. wird seit 2009 die Finanzierungsform für die Ausbildungsverträge mit regulärer oder verkürzter Ausbildungsdauer erfasst, die „überwiegend öffentlich finanziert“ werden (detaillierte Informationen zur Finanzierungsform siehe Flemming/Granath 2016, S. 12f.)). Hinweise zur Güte desIndikators Grenzen der Berechnung: ▶Pendlerbewegungen nehmen auf die Ausprägungen des Indikators Einfluss. Denn die Ausbildungsplatzangebote bzw. die neuen Ausbildungsverträge sind dem Betriebsort und nicht dem Wohnort zugeordnet, die registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen dagegen dem Wohnort. Kommt es zu Abweichungen zwischen Betriebsort und Wohnort, werden die ANR-Werte für jene Regionen zu hoch eingeschätzt, in denen es mehr Ausals Einpendler/-innen gibt. Umgekehrtes gilt für Regionen mit einem Einpendlerüberschuss. ▶Zu beachten ist, dass in die Berechnung der unterschiedlichen ANR jeweils nur solche unbesetzten Stellen und noch suchenden Bewerber/-innen erfasst sind, die der BA auch gemeldet wurden. ▶Bei Auswertungen auf Regionaloder Einzelberufsebene kann die ANR aus datenschutzrechtlichen Gründen bei einer Fallzahl kleiner als drei nicht berechnet werden. Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Bei der Interpretation der ANR ist zu berücksichtigen, dass die Indikatoren die im Berichtsjahr wirksam gewordene Ausbildungsplatznachfrage unterschätzen. Dies hängt mit dem späten Stichtag der Bilanzierung zusammen (30. September). An diesem Tag ist das neue Ausbildungsjahr bereits mehrere Wochen alt, und viele erfolglose Bewerber/-innen haben ihren Ausbildungswunsch zu diesem Zeitpunkt längst aufgegeben bzw. auf das nächste Jahr verschoben. Auf dieses Problem wurde bereits im Berufsbildungsbericht 1977 verwiesen (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1977, S. 24). 38 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt Zentrale Veröffentlichungen ▶jährlich, im Dezember erscheinender Fachbeitrag zur Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt: https://www.bibb.de/de/168852.php (Stand: 27.03.2024) ▶jährlicher Beitrag im Berufsbildungsbericht ( https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/strategie-und-zusammenarbeit/der-berufsbildungsbericht/der-berufsbildungsbericht.html ) und im BIBB Datenreport zum Berufsbildungsbericht ( https://www.bibb.de/datenreport/de/175452.php ) Aktuelle Veröffentlichungen Christ, Alexander; Schuss, Eric; Milde, Bettina; Granath, Ralf-Olaf: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2022. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ de/168852.php (Stand: 27.03.2024) 5.4 Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten (AQI) Name Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten (AQI) Definition Die Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten betrachtet das Verhältnis zwischen der Zahl der Ausbildungsangebote und der Zahl der Personen, die im Laufe des Berichtsjahres als ausbildungsinteressierte Personen institutionell erfasst werden in einem Berichtsjahr mit Stichtag 30. September. Das so ermittelte Verhältnis sagt aus, wie viele Ausbildungsplatzangebote rechnerisch in einem Berichtsjahr auf 100 Ausbildungsinteressierte entfallen. Zweck des Indikators Die Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten (AQI) erweitert den Indikator (ANR) auf der Nachfrageseite um die Gruppe der erfolglosen Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die sich für eine Alternative entschieden haben (z.B. erneuter Schulbesuch, Studium, Erwerbstätigkeit, berufsvorbereitende Maßnahme) und am 30. September nicht mehr oder vorerst nicht mehr nach einer Berufsausbildungsstelle suchen. Ergebnisdarstellung des Indikators Rechnerisch stehen 2022 jeweils 100 Ausbildungsinteressierten 77,8 Ausbildungsangebote gegenüber. Bezugsgrößen Zähler: Zahl der Ausbildungsplatzangebote im Berichtsjahr (Stichtag 30. September): Sie wird ermittelt, indem zur Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen, die auch noch am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30. September) unbesetzt sind, hinzugerechnet wird. Nenner: Alle in einem Berichtsjahr institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen: Hierzu zählen alle Personen, die ▶entweder einen neuen Ausbildungsvertrag abschlossen (der zum Ende des Berichtsjahres auch noch bestand) ▶oder aber, obgleich nicht in Berufsausbildung eingemündet, zumindest als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) registriert waren. Besonderheit des Nenners: Per definitionem sind im Nenner nur ausbildungsinteressierte Jugendliche und junge Erwachsene zu finden, deren Berufseignung (und damit auch „Ausbildungsreife“) offiziell als ausreichend eingestuft wurde – entweder durch die Beratungsund Vermittlungsdienste oder durch die Betriebe, welche die Jugendlichen einstellten. Berechnungsformel × 100 Ausbildungsplatzangebote neue Ausbildungsverträge + Bewerber/-innen, die nicht in Ausbildung einmünden Die Zahl der Bewerber/-innen, die nicht in eine Ausbildung einmündeten, ergibt sich, indem von der Gesamtzahl aller gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen die Zahl der Bewerber/-innen, die nach der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu den „einmündenden Bewerbern und Bewerberinnen“ gezählt werden, abgezogen wird. 5.4 Angebotsquote zugunsten der Ausbildungsinteressierten (AQI) 39 Mögliche Differenzierungen ▶nach „betrieblichen“ (= überwiegend betrieblich finanzierten) und „außerbetrieblichen“ (= überwiegend öffentlich finanzierten) Ausbildungsplatzangeboten (detaillierte Informationen zur Finanzierungsform siehe Flemming/Granath 2016, S. 12f.) ▶nach Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturbezirke) ▶nach Berufsgruppen und Berufen ▶nach jeweiligen Kombinationen (zu beachten: „Hinweise zur Güte des Indikators“) Datenquellen ▶Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote und der Ausbildungsplatznachfrager/-innen lässt sich den Internetseiten der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Berufsausbildungsverträge zum 30. September ( https://www.bibb.de/de/167595.php ) entnehmen. Diese enthalten nicht nur Informationen zur Zahl der neuen Ausbildungsverträge, sondern auch zur Höhe des Ausbildungsplatzangebots und der Ausbildungsplatznachfrage. ▶Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit ( https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/ Ausbildungsmarkt-Nav.html ) Stichtag/ Betrachtungszeitraum ▶Stichtag: 30. September Der Indikator spiegelt die Situation in einem konkreten Berichtsjahr wider (beginnend am 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September). Brüche in der Zeitreihe ▶ab 2009 Merkmal „Finanzierungsform“ (In der BIBB-Erhebung zum 30. September wird seit 2009 die Finanzierungsform für die Ausbildungsverträge mit regulärer oder verkürzter Ausbildungsdauer erfasst, die „überwiegend öffentlich finanziert“ werden (detaillierte Informationen zur Finanzierungsform siehe Flemming/Granath 2016, S. 12f.)). Hinweise zur Güte desIndikators ▶Die AQI eignet sich als leicht zu regionalisierende Variable, um im Rahmen wissenschaftlicher Analysen die Ausbildungsmarktverhältnisse für die ausbildungsinteressierten Jugendlichen relativ valide abzubilden. ▶Die AQI steht in einem mehr oder weniger engen statistischen Verhältnis zur EQI, von der sie sich nur durch die unterschiedliche Ausprägung im Zähler unterscheidet, wobei die AQI im Zähler auf den Ausbildungsangeboten und in der EQI auf den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen basiert (EQI = Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten siehe Kapitel 5.9). Grenzen der Berechnung: ▶Pendlerbewegungen nehmen auf die Ausprägungen des Indikators Einfluss. Denn die Ausbildungsplatzangebote bzw. die neuen Ausbildungsverträge sind dem Betriebsort und nicht dem Wohnort zugeordnet, die registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen dagegen nach Wohnort. Kommt es zu Abweichungen zwischen Betriebsort und Wohnort, werden die Angebotsquoten für jene Regionen zu hoch eingeschätzt, in denen es mehr Ausals Einpendler/-innen gibt. Umgekehrtes gilt für Regionen mit einem Einpendlerüberschuss. Die statistischen Verzerrungen sind aber von begrenztem Ausmaß. ▶Die Zahl der nicht einmündenden Bewerber/-innen (als Teil des Nenners) ergibt sich durch Abzug der einmündenden Bewerber/-innen von der Gesamtzahl aller gemeldeten Bewerber/-innen. Da aber zu den nicht einmündenden Bewerberinnen und Bewerbern auch unbekannt Verbliebene gerechnet werden, ist nicht auszuschließen, dass hierunter auch Personen zu finden sind, die faktisch (und ohne die BA davon in Kenntnis zu setzen) eine Berufsausbildung beginnen konnten. Umgekehrt ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der einmündenden Bewerber/-innen nicht mit den Bewerberinnen und Bewerbern mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gleichgesetzt werden kann, da sie keinen Vertrag unterschreiben (schulische Ausbildung in BBiG-Berufen) oder aber die begonnene Berufsausbildung bereits in der Probezeit abbrechen. Darüber hinaus gibt es auch Bewerber/-innen, die sich aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis auf eine andere Ausbildungsstelle bewerben. 46 5 Indikatoren zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt 5.9 Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) Name Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) Definition Der Indikator „Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten“ (EQI) misst den Anteil der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen, die in einem Berichtsjahr einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, an allen institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen in einem Berichtsjahr (Stichtag 30. September). Zweck des Indikators Die Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) bietet einen geeigneten Ansatz, um auf Basis amtlicher Daten jahresaktuell den faktischen Beteiligungsgrad ausbildungsinteressierter Jugendlicher am dualen System abzuschätzen und diesen mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Berichtsjahr 2022 mündeten 68,0 Prozent der ausbildungsinteressierten Personen in eine Berufsausbildung ein. Bezugsgrößen Zähler: Ausbildungsverträge, die im Berichtsjahr (Anfang Oktober des Vorjahres bis 30. September) neu abgeschlossen wurden und zum Ende des Berichtsjahres noch bestehen Nenner: Alle in einem Berichtsjahr (Anfang Oktober des Vorjahres bis 30. September) institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen: Hierzu zählen alle Personen, die ▶entweder einen neuen Ausbildungsvertrag abschlossen haben (der zum Ende des Berichtsjahres auch noch bestand) ▶oder aber zumindest als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) registriert waren. Berechnungsformel Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lässt sich aus der BIBB-Erhebung zum 30. September entnehmen. Die Zahl der Bewerber/-innen, die nicht in eine Ausbildung einmündeten, ergibt sich, indem von der Gesamtzahl aller gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen die Zahl der Bewerber/-innen abgezogen wird, die nach der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu den „einmündenden Bewerberinnen und Bewerbern“ gezählt werden. × 100 neue Ausbildungsverträge neue Ausbildungsverträge + Bewerber/-innen, die nicht in Ausbildung einmündeten Mögliche Differenzierungen ▶nach „betrieblichen“ (= überwiegend betrieblich finanzierten) und „außerbetrieblichen“ (= überwiegend öffentlich finanzierten) Ausbildungsplatzangeboten (detaillierte Informationen zur Finanzierungsform siehe Flemming/Granath 2016, S. 12f.) ▶nach Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturbezirke) ▶nach Berufsgruppen und Berufen ▶nach jeweiligen Kombinationen (zu beachten: „Hinweise zur Güte des Indikators“) Datenquellen ▶Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote und der Ausbildungsplatznachfrager/-innen lässt sich den Internetseiten der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Berufsausbildungsverträge zum 30. September entnehmen: https://www.bibb.de/ de/167595.php . Diese enthalten nicht nur Informationen zur Zahl der neuen Ausbildungsverträge, sondern auch zur Höhe des Ausbildungsplatzangebots und der Ausbildungsplatznachfrage. ▶Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/ Ausbildungsmarkt-Nav.html 5.9 Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) 47 Stichtag/ Betrachtungszeitraum ▶Stichtag: 30. September Der Indikator spiegelt die Situation in einem konkreten Berichtsjahr wider (beginnend am 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September). Brüche in der Zeitreihe ▶ab 2009 Merkmal „Finanzierungsform“ (In der BIBB-Erhebung zum 30.09 wird seit 2009 die Finanzierungsform für die Ausbildungsverträge mit regulärer oder verkürzter Ausbildungsdauer erfasst, die „überwiegend öffentlich finanziert“ werden.) Hinweise zur Güte des Indikators Die EQI eignet sich als leicht zu regionalisierende Variable, um im Rahmen wissenschaftlicher Analysen relativ valide die Versorgungsund Beteiligungslagen von ausbildungsinteressierten Jugendlichen abzubilden. Grenzen der Berechnung: Pendlerbewegungen können die Ausprägungen des Indikators verzerren. Denn die neuen Ausbildungsverträge sind nach dem Betriebsort und nicht nach dem Wohnort zugeordnet, die registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen dagegen nach dem Wohnort. Kommt es zu Abweichungen zwischen Betriebsort und Wohnort, werden die Beteiligungsquoten für jene Regionen zu niedrig eingeschätzt, in denen es mehr Ausals Einpendler/-innen gibt. Umgekehrtes gilt für Regionen mit einem Einpendlerüberschuss. Die Quote bezieht sich auf alle jungen Menschen, die sich im Laufe des Berichtsjahres ausbildungsinteressiert gezeigt haben. Zum Stichtag 30. September hat allerdings ein Teil der im Laufe des Jahres gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen seinen Vermittlungswunsch aufgegeben (z.B. weil sich diese Personen im Laufe des Berichtsjahres umorientiert und für ein Studium oder eine schulrechtlich geregelte Ausbildung entschieden haben) bzw. ist unbekannt verblieben. Daraus kann sich insofern auch eine Doppelzählung ergeben, als sich unter den unbekannt Verbliebenen auch Bewerber/-innen befinden dürften, die tatsächlich eine Ausbildung aufgenommen haben. Darüber hinaus gibt es Bewerber/-innen, die sich aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis heraus beworben haben. Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Per definitionem sind im Nenner nur ausbildungsinteressierte Jugendliche und junge Erwachsene zu finden, deren Berufseignung (und damit auch „Ausbildungsreife“) offiziell als ausreichend eingestuft wurde – entweder durch die Beratungsund Vermittlungsdienste oder aber durch die Betriebe, welche die Jugendlichen einstellten. Zentrale Veröffentlichungen Gericke, Naomi; Uhly, Alexandra; Ulrich, Joachim Gerd: Wie hoch ist die Quote der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung aufnehmen? Indikatoren zur Bildungsbeteiligung. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 40 (2011) 1, S.41–43. URL : https://www.bwp-zeitschrift.de/dienst/publikationen/de/6592 (Stand:27.03.2024) Aktuelle Veröffentlichungen ▶jährlich, im Dezember erscheinender Fachbeitrag zur Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt: https://www.bibb.de/de/168852.php ▶jährlicher Beitrag im Berufsbildungsbericht: https://www.bmbf.de/bmbf/de/ bildung/berufliche-bildung/strategie-und-zusammenarbeit/der-berufsbildungsbericht/der-berufsbildungsbericht.html ▶und im BIBB Datenreport zum Berufsbildungsbericht: https://www.bibb.de/ datenreport/de/175452.php 48 Robyn Schmidt 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an derdualen Berufsausbildung 6.1 Einleitung Wie groß ist der Anteil in der Wohnbevölkerung, der einen dualen Ausbildungsvertrag nach BBiG bzw. HwO abschließt?1 Welche quantitative Bedeutung hat die duale Berufsausbildung, und wie unterscheidet sich die Integrationsleistung des dualen Systems hierbei hinsichtlich verschiedener Personengruppen? Wie viel Prozent in der Wohnbevölkerung schließen nicht nur einen Ausbildungsvertrag ab, sondern absolvieren die Ausbildung auch erfolgreich? Verändern sich die Anteile im Zeitverlauf? Zu diesen Fragen nach der Höhe der Bildungsbeteiligung lassen sich auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum Stichtag 31.12.; im Folgenden kurz: Berufsbildungsstatistik) sowie der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes verschiedene Indikatoren berechnen. Diese geben rechnerische Anteile „synthetischer Alterskohorten“ (Scharfe 2010, S.552) an, bei denen das jeweils zu beschreibende Ereignis zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Biografie der betrachteten Personengruppe eintritt. Die individuellen Unterschiede bei den Übergangszeiten zu diesem Ereignis werden ausgeblendet. Zur Berechnung wird ein sogenanntes Quotensummenverfahren2 angewandt, bei dem Einzelquoten für einzelne Altersjahrgänge an der entsprechenden Wohnbevölkerung gebildet und zu einer Gesamtquote summiert werden. 6.1.1 Berechnung nach dem Quotensummenverfahren Da die Berufsbildungsstatistik für die Auszubildenden das Abgangsjahr von der allgemeinbildenden Schule nicht erhebt, kann der Anteil der Einmündungen innerhalb einer Schulabgangskohorte nicht ermittelt werden. Die Berufsbildungsstatistik erfasst mit den Ausbildungsverträgen jedoch das Geburtsjahr der Auszubildenden. Da auch in der Bevölkerungsfortschreibung einzelne Altersjahrgänge differenziert werden, kann der Anteil an Personen in der Wohnbevölkerung, die eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) beginnen oder auch erfolgreich beenden, ermittelt werden. Dabei wird keine „einfache Quote“ berechnet, denn es soll der jeweilige Anteil an der Wohnbevölkerung ermittelt werden, unabhängig davon, wann das Ereignis in der Biografie eintritt. Würde man beispielsweise den Anteil der 20-Jährigen in der Wohnbevölkerung ermitteln, die im aktuellen Berichtsjahr eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) an1 Hierunter fallen die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) staatlich anerkannten Ausbildungsberufe, die Ausbildungsberufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung sowie die ehemaligen Ausbildungsberufe in Erprobung. 2 Nach dem Quotensummenverfahren wird gemäß den internationalen Konventionen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der internationalen und nationalen Bildungsberichterstattung auch die Studienanfängerquote berechnet (vgl. hierzu auch Scharfe 2010). ▶ 6.1 Einleitung 49 fangen, blieben Ereignisse in der Vergangenheit oder Zukunft unberücksichtigt: Einige der im Berichtsjahr 20-Jährigen werden erst im darauffolgenden Jahr eine duale Berufsausbildung anfangen, andere haben dies bereits im Vorjahr getan. Die Bedeutung des dualen Systems, bezogen auf diesen Jahrgang in der Wohnbevölkerung, würde unterschätzt werden. Würde man alle Ausbildungsanfänger/-innen auf die Wohnbevölkerung beziehen, bliebe das Problem der Wahl der genauen Bezugsgröße, also die Frage, welche Altersgruppen verwendet werden sollen. Deshalb werden Teilquoten je Altersjahrgang berechnet und zu einer Gesamtquote summiert. Wieso werden die Teilquoten summiert? Folgende Überlegung kann bei jeder beliebigen Altersgruppe beginnen, sie dient der Darstellung der Berechnungslogik: Zunächst wird die Quote der im Berichtsjahr 20-Jährigen berechnet, also z.B. die Teilquote aus Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern des dualen Systems im Alter von 20 Jahren und der Wohnbevölkerung im Alter von 20 Jahren. Einige der im Berichtsjahr 20-Jährigen der Wohnbevölkerung werden erst im kommenden Jahr eine duale Berufsausbildung beginnen, einige taten dies bereits im Vorjahr. Als rechnerische Stellvertreter für diese werden die Teilquoten der aktuell 21-Jährigen, 22-Jährigen, …, 19-Jährigen, 18-Jährigen etc. herangezogen. Diese Einzelquoten werden anschließend zu einer Gesamtquote summiert und ergeben den gewünschten Indikator. Zu interpretieren ist dieser dann als Anteil der Wohnbevölkerung, bei dem das betrachtete Ereignis irgendwann einmal in der Biografie eintritt. Das BIBB wendet das Quotensummenverfahren für das aktuelle Berichtsjahr und nicht retrospektiv an. Generell ist es möglich, dass ein Quotensummenverfahren eine Gesamtquote überhöht. Dies geschieht allerdings nur dann, wenn das betrachtete Ereignis im Laufe der Biografie mehrfach auftritt und auf Basis der verwendeten Daten nicht sichergestellt werden kann, dass nur das erstmalige Auftreten in die Berechnung aufgenommen wird. Ist dies der Fall, führen wiederholte Ereignisse im gleichen Berichtsjahr zu direkten Mehrfachzählungen von Personen. Außerdem können sich die Stellvertretereffekte wie indirekte Mehrfachzählungen auswirken. Gesamtquoten überhöhen dann den Anteil der Wohnbevölkerung, bei dem irgendwann im Lebensverlauf das entsprechende Ereignis auftritt. Bezüglich der im Folgenden vorgestellten Beteiligungsquoten im dualen System (Ausbildungsanfängerquote, Ausbildungsbeteiligungsquote und Absolventenquote) sind Mehrfachzählungen der gleichen Person innerhalb eines Berichtsjahres mit der der Ausbildungsanfängerbzw. Ausbildungsbeteiligungsquoten zugrunde liegenden Neuabschlussdefinition3 ausgeschlossen, und mit Blick auf die Absolventenquote werden mehrere erfolgreiche Abschlussprüfungen in einem Kalenderjahr faktisch kaum vorliegen. Über die Stellvertretereffekte könnten die auf Basis von Neuabschlüssen berechnete Aus3 Ausbildungsanfänger/-innen des dualen Systems werden als Teilgruppe der Neuabschlüsse ermittelt. Neuabschlüsse sind im Rahmen der Berufsbildungsstatistik definiert als „in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragene Berufsausbildungsverträge, bei denen der Ausbildungsvertrag im Berichtsjahr begonnen hat und am 31.12. noch besteht.“ Zwischen den Berichtsjahren 2007 und 2020 hatte das Statistische Bundesamt die Definition leicht geändert, dann aber 2021 wieder die frühere Definition eingeführt (siehe hierzu Schmidt/Uhly 2022 und https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf). Mit der zwischenzeitlich geltenden geringfügigen Definitionsänderung waren Mehrfachzählungen von einzelnen Personen als Neuabschluss im gleichen Berichtsjahr nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Allerdings kann angenommen werden, dass der Anteil derjenigen, die im gleichen Kalenderjahr einen Vertrag abschließen, durch erfolgreiche Prüfung beenden und erneut einen Vertrag abschließen, sehr gering ausfällt. Die Ausbildungsanfängerquote (AAQ) wird mit der Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen als Teilgruppe der Neuabschlüsse berechnet und ist somit auch von der Neuabschlussdefinition beeinflusst. In Veröffentlichungen ab dem Jahr 2023 wird die AAQ der vergangenen Jahre rückwirkend mithilfe der neuen Neuabschlussdefinition berechnet und ausgewiesen, um konsistente Zeitreihen zu gewährleisten. Deshalb können Ausbildungsanfängerquoten vergangener Berichtsjahre in Veröffentlichungen ab 2023 leicht von jenen in Veröffentlichungen vor 2023 abweichen. 50 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an der dualen Berufsausbildung bildungsbeteiligungsquote und eine auf Basis von erworbenen Berufsabschlüssen im dualen System berechnete Absolventenquote jedoch deutlich überhöht werden, da dieselbe Person in ihrer Biografie mehrfach (in unterschiedlichen Jahren) sowohl einen Ausbildungsvertrag neuabschließen als auch eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen kann. Um solche Überhöhungen zu vermeiden, dürfen bei der Berechnung der Teilquoten nur solche Auszubildende im dualen System gezählt werden, bei denen das jeweilige Ereignis erstmals auftritt. Mit der Revision der Berufsbildungsstatistik durch Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23.03.2005, die im Jahr 2007 in Kraft trat, wurde dies ermöglicht: Die neue Ausbildungsanfängerquote wird im Gegensatz zur alten Ausbildungsbeteiligungsquote nicht mehr mit allen Neuabschlüssen im Berichtsjahr, sondern mit den (Erst-)Anfängern und (Erst-) Anfängerinnen einer dualen Berufsausbildung berechnet und die Absolventenquote nicht mit allen erfolgreichen Berufsabschlüssen im dualen System im Berichtsjahr, sondern nur mit denjenigen, die erstmals einen Berufsabschluss im dualen System erwerben. 6.1.2 Neukonzeptionen und erweiterte Analysemöglichkeiten: Bedeutung der revidierten Berufsbildungsstatistik für die Indikatorik der Bildungsbeteiligung Bis zum Berichtsjahr 2008 berechnete das BIBB auf Basis der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge der Berufsbildungsstatistik Ausbildungsbeteiligungsquoten. Diese wurden auf Basis der bis 2006 vorliegenden Aggregatdatenkonzeption der Berufsbildungsstatistik entwickelt. Problematisch war hierbei jedoch, dass es nicht möglich war, nur die Auszubildenden mit Neuabschluss zu zählen, die nicht in den Jahren zuvor schon einmal einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen hatten. Die Zählgröße Neuabschluss ist jedoch nicht mit Ausbildungsanfängerinnen/-anfängern gleichzusetzen. Ausbildungsverträge werden auch dann neu abgeschlossen, wenn sogenannte Anschlussverträge vorliegen (bei denen nach Abschluss einer dualen Berufsausbildung in einem der zweijährigen Berufe die Ausbildung in einem weiteren Ausbildungsberuf fortgeführt wird) oder wenn nach Abschluss einer dualen Berufsausbildung noch eine Zweitausbildung begonnen wird. Schließlich schließt auch ein Teil derjenigen mit vorzeitiger Lösung eines Ausbildungsvertrages erneut einen Ausbildungsvertrag ab (bei Wechsel des Ausbildungsbetriebs und/oder des Ausbildungsberufs). Somit überschätzte die Ausbildungsbeteiligungsquote den Anteil der Wohnbevölkerung, der eine Ausbildung erstmalig begann. Ein weiteres Problem der Aggregatstatistik war, dass bis 2006 die notwendigen Altersangaben zu den Auszubildenden nicht differenziert nach unterschiedlichen Personenmerkmalen vorlagen. Altersangaben lagen lediglich für die Neuabschlüsse insgesamt vor, jedoch nicht differenziert für Männer und Frauen oder Deutsche. Quoten für einzelne Personengruppen konnten daher nicht nach dem Quotensummenverfahren berechnet werden. Außerdem lagen mit der Aggregatstatistik auch keine Altersangaben zu den Absolventinnen und Absolventen des dualen Systems vor. Eine entsprechende Absolventenquote konnte somit nicht berechnet werden. Mit Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23.03.2005 erfolgte eine weitgehende Revision der Berufsbildungsstatistik, die zum 01.04.2007 in Kraft trat. Diese betraf neben der Erweiterung des Merkmalskatalogs die Umstellung von einer Aggregatdatenauf eine Einzeldatenerfassung und erweitert die Analysemöglichkeiten auf Basis dieser Daten erheblich. Die ausbildungsvertragsbezogenen Einzeldaten erlauben die Kombination aller erfassten Merkmale im Rahmen der Auswertung. Beispielsweise können Neuabschlüsse und Absolventenzahlen seit 2007 nach allen erfassten Merkmalen getrennt berechnet werden (auch getrennt nach Alter für alle einzelnen Personengruppen). Entsprechend konnten auch die auf Basis der Berufsbildungsstatistik berechneten Indikatoren weiterentwickelt werden. 6.1 Einleitung 51 Für die hier vorgestellten Indikatoren ist dabei von besonderer Bedeutung, dass aufgrund der Ausweitung der Merkmale zur vorherigen Berufsausbildung der Auszubildenden Anfänger/ -innen und Erstabsolventinnen bzw. Erstabsolventen ermittelt werden können, sodass eine Überhöhung der Gesamtquoten durch Mehrfachzählungen von Personen weitgehend vermieden werden kann. Aufgrund der beschriebenen Vorteile der Berechnung von Beteiligungsquoten mit Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern statt Neuabschlüssen als Zählgröße wurde im Berichtsjahr 2009 zusätzlich zur Ausbildungsbeteiligungsquote die Ausbildungsanfängerquote eingeführt. Die Ausbildungsanfängerquote ist als Indikator zur Ausbildungsbeteiligung aufgrund der Vermeidung von Überhöhung durch Mehrfachzählung der Ausbildungsbeteiligungsquote vorzuziehen. Die Ausbildungsbeteiligungsquote wird nur noch für langfristige Zeitvergleiche, die die Jahre vor 2009 einschließen, verwendet. Ab dem Berichtsjahr 2009 war es möglich, auch eine Absolventenquote mithilfe der Zahl der Erstabsolventinnen und zu Erstabsolventen berechnen und auszuweisen. Sie dient als Indikator für den Anteil der Wohnbevölkerung, d.h. für diejenigen Personen, die im Laufe ihres Lebens eine duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO erfolgreich abschließen (also einen Berufsabschluss als Auszubildende des dualen Systems erwerben). Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 12.12.2019 (in Kraft getreten am 01.01.2020) führte zu einer weiteren Revision der Berufsbildungsstatistik. Für die ab dem Jahr 2021 begonnenen Ausbildungsverträge wird erstmals auch das Merkmal „Wohnort der Auszubildenden bei Vertragsabschluss“ erhoben. Zuvor wurde nur der Ort der Ausbildungsstätte bzw. das Bundesland des erhebenden Statistischen Landesamtes (welches in der Regel mit dem Bundesland der Ausbildungsstätte übereinstimmen sollte) erfasst. Deshalb wurden bei der regional differenzierten Berechnung der Ausbildungsanfängerquote (beispielsweise nach Ost-/Westdeutschland) bis einschließlich Berichtsjahr 2021 Ausbildungsanfänger/-innen nicht nach ihrem Wohnort, sondern nach dem Bundesland des erhebenden Statistischen Landesamtes zugeordnet. Dies entspricht nicht der regionalen Zuordnung der Bevölkerung, bei der der Wohnort ausschlaggebend ist. Dementsprechend verzerren Pendlerbewegungen die Quote bei regionalen Differenzierungen, da Anfänger/-innen, die ihren Erstwohnsitz nicht im Bundesland des Ausbildungsorts haben, bei den Anfängerzahlen für eine andere Region gezählt wurden als bei der Wohnbevölkerung. Deshalb berechnete das BIBB die Quote bis einschließlich Berichtsjahr 2021 einzig für das gesamte Bundesgebiet und in regionaler Differenzierung nur für Ostund Westdeutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder gar Landkreise oder Gemeinden. Ab Berichtsjahr 2022 erfolgt die regionale Zuordnung der Ausbildungsanfänger/-innen zur Berechnung regional differenzierter Ausbildungsanfängerquoten über den Wohnort, sodass sich die Zuordnungskriterien von Zähler und Nenner entsprechen. Dadurch werden potenzielle Verzerrungen durch Pendlerbewegungen deutlich verringert4 und auch tiefergehende regionale Differenzierungen der Ausbildungsanfängerquote sind möglich. In Zukunft (frühestens ab Berichtsjahr 2024, ggf. später) erfolgt auch für die Absolventenquote (AbsQ) die regionale Zuordnung der Erstabsolventinnen und Erstabsolventen über den Wohnort. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn das Merkmal des Wohnorts für alle in die Berechnung einbezogenen Erstabsolventinnen und Erstabsolventen erfasst ist. Da der Wohnort erst für Verträge ab Beginn 2021 vorliegt, wird das frühestens ab Berichtsjahr 2024 der Fall sein. 4 Sie sind jedoch nicht ganz auszuschließen, da nicht sicher ist, dass der bei Vertragsabschluss angegebene Wohnort dem bei Ausbildungsbeginn entspricht. 52 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an der dualen Berufsausbildung Tabelle 1: Neuund Weiterentwicklung der Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ), Ausbildungsanfängerquote (AAQ) und Absolventenquote (AbsQ) nach der Revision der Berufsbildungsstatistik 2007 Berichtsjahr AQ für Neuabschlüsse insgesamt nachdem Quotensumme nverfahren AQ für differenzierte Personengruppen nach dem einfachen Quotenverfahren Berechnung der AQ für differenzierte Personengruppen nach dem Quotensummenverfahren AAQ AbsQ Bis 2006 X X - - - 2007 X X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (eingeführt) - - 2008 X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (in Entwicklung) - Ab 2009 X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für langfristige Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X X Ab 2022 X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (Differenzierung nach Bundesländern neu möglich) X Frühestens 2024 X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (nur für Zeitreihen noch fortgeführt) X (Differenzierung nach Bundesländern möglich) X (Differenzierung nach Bundesländern neu möglich) 6.2 Vertiefende Literatur Scharfe, Simone: Einfluss doppelter Abiturientenjahrgänge auf die Entwicklung der Studienanfängerquote. In: Wirtschaft und Statistik (2010) 6, S. 552–560 6.3 Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) 53 6.3 Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) Name Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) Definition Die Ausbildungbeteiligungsquote ist definiert als Anteil der Wohnbevölkerung, der eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) beginnt. Dabei wird nicht berücksichtigt, in welchem Alter dies erfolgt und wie lange der Übergang von der allgemeinbildenden Schule bis zur Berufsausbildung dauert. Genauer wird mit der Ausbildungsbeteiligungquote der rechnerische Anteil einer (synthetischen) Alterskohorte in der Wohnbevölkerung ermittelt, der einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließt. Der Indikator kann nur als grobe Schätzgröße für den Anteil (einer Alterskohorte) der Wohnbevölkerung, der einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließt, betrachtet werden. Zweck des Indikators Der Indikator ▶beschreibt die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung und ▶gibt Hinweise darauf, wie gut verschiedene Personengruppen in die duale Berufsausbildung integriert sind. Achtung: Für Betrachtungen der Berichtsjahre nach 2008 sollte dieser Indikator in der Regel nicht mehr verwendet werden. Lediglich für längere Zeitvergleiche, die die Jahre vor 2008 einschließen, kann er noch erforderlich sein. Ab Berichtsjahr 2009 verwendet das BIBB stattdessen die Ausbildungsanfängerquote (AAQ), da diese die durch mehrfache Abschlüsse von Ausbildungsverträgen derselben Person in der Bildungsbiografie bedingte Überschätzung der Ausbildungsbeteiligung vermeidet. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2008* ergab sich ein rechnerischer Anteil von 64,6 Prozent der Wohnbevölkerung, der einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschloss. * Für das Berichtsjahr 2009 wurden AQ und AAQ berechnet, sodass das Ausmaß der Überschätzung durch die AQ deutlich wird (siehe hierzu die Zusatztabelle „Ausbildungsbeteiligungsquote und Ausbildungsanfängerquote 2009“ ( https://www.bibb.de/ dokumente/xls/a21_dazubi_zusatztabellen_aq_aaq_berichtsjahr_2009.xls ) in DAZUBI-Online). Bezugsgrößen Für Neuabschlüsse insgesamt in allen Berichtsjahren und für weitere Differenzierungen (Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer/-innen) ab Berichtsjahr 2007 gilt: Zähler: Auszubildende mit Neuabschluss, differenziert nach Alter Nenner: Wohnbevölkerung, differenziert nach Alter Anmerkung zur Bezugsgröße: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag stellen nicht zwingend Ausbildungsanfänger/-innen dar, da Ausbildungsverträge auch bei Berufsoder Betriebswechsel neu abgeschlossen werden. Dementsprechend können einzelne Personen mehrfach gezählt werden, wenn sie im Betrachtungszeitraum mehr als einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen haben. Für die Auszubildenden mit Neuabschluss im Zähler werden die Auszubildenden im Alter von maximal 16 und mindestens 24 Jahren jeweils zur unteren und oberen „Grenzgruppe“ zusammengefasst (die Teilquote der 16-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Auszubildenden mit Neuabschluss im Alter von 16 Jahren und jünger; die Teilquote der 24-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Auszubildenden mit Neuabschluss im Alter von 24 Jahren und älter). Für die Zahl der Wohnbevölkerung im Nenner werden in den Grenzgruppen keine Zusammenfassungen vorgenommen: Die Teilquote der 16-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Wohnbevölkerung nur im Alter von 16 Jahren (nicht jünger) und die Teilquote der 24-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen nur im Alter von 24 Jahren (nicht älter). 54 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an der dualen Berufsausbildung Berechnungsformel × 100AQ = Auszubildende mit Neuabschluss i Wohnbevölkerung i i= 24 (24 und älter) i= 16 (16 und jünger) i = Alter Auszubildende mit Neuabschluss im Alter von „16 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „24 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 je Teilquoten ein. Auf Basis der Aggregatdaten der Berufsbildungsstatistik (bis Berichtsjahr 2006) lagen Altersangaben nur für die Neuabschlüsse insgesamt vor. In den Differenzierungen nach den Personengruppen von Auszubildenden (Männer und Frauen sowie deutsche und ausländische Auszubildende) fehlte die Altersangabe. Deshalb konnte für die weitere Personendifferenzierung nur eine ungenauere Berechnungsweise mit folgender Berechnungsformel erfolgen. AQ = Auszubildendenbestand Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis unter 21 Jahren Der Auszubildendenbestand ist dabei der Bestand an Auszubildenden des dualen Systems (BBiG/HwO) zum Stichtag 31.12. Personen, die zwar im Kalenderjahr irgendwann Auszubildende waren, dies jedoch am 31.12. des Berichtsjahres nicht mehr sind, werden bei der Auszubildendenbestandszahl nicht einbezogen. Hinweis: In der Formel wird durch drei Altersjahrgänge (18 bis unter 21 Jahren) dividiert, da angenommen wird, dass auch im Bestand im Durchschnitt drei Ausbildungsjahrgänge enthalten sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis unter 21 Jahren im Wesentlichen die ausbildungsrelevanten Jahrgänge abbildet. Die im Nenner verwendeten Altersjahrgänge der Wohnbevölkerung wurden im Jahr 2006 nach oben angepasst (siehe hierzu Uhly 2006). Mögliche Differenzierungen ▶Berichtsjahre ▶Geschlecht (vor 2007 nur mit alternativer Berechnungsweise) ▶Staatsbürgerschaft (Deutschland/Ausland) (vor 2007 nur mit alternativer Berechnungsweise) ▶West-/Ostdeutschland Datenquellen ▶Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.) ▶Bevölkerungsfortschreibung (Destatis) Stichtag/ Betrachtungszeitraum Stichtag: 31.12. ▶neu abgeschlossene Ausbildungsverträge des Kalenderjahres, die bis zum 31.12. nicht gelöst wurden; Wohnbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres ▶für die Differenzierung nach Personengruppen: Auszubildendenbestand am 31.12. und Wohnbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres Brüche in der Zeitreihe Die Bevölkerungsdaten ergeben sich jeweils durch Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des aktuellen Zensus. Dieser fand zuletzt 2011 statt. Dementsprechend hat sich die Fortschreibungsbasis von den Jahren ab 2011 zu den Jahren vor 2011 verändert, wodurch es zu einem leichten, methodisch bedingten Bruch der Zeitreihen bei den Bevölkerungsdaten von 2010 zu 2011 kommen kann. Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai) relevant. Bis einschließlich Berichtsjahr 2006 konnte die Ausbildungsbeteiligungsquote differenziert nach Personengruppen (Geschlecht und Staatsbürgerschaft) nur näherungsweise berechnet werden, da für Neuabschlüsse keine nach Personenmerkmalen differenzierten Altersangaben vorlagen. Stattdessen musste auf Angaben zum Auszubildendenbestand zurückgegriffen werden (siehe Berechnungsformel). Mit dem Auszubildendenbestand wurde statt einer Teilquotensumme eine einfache Quote berechnet, indem die 6.3 Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ) 55 Gesamtzahl der differenzierten Auszubildenden (also beispielsweise deutsche/ausländische Auszubildende) in Relation zur Zahl der Wohnbevölkerung in drei ausbildungsrelevanten Altersjahrgängen gesetzt wurde. Bis einschließlich Berichtsjahr 2005 wurde dafür zunächst die Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 18 Jahren verwendet. Ab Berichtsjahr 2006 wurden die verwendeten Altersjahrgänge angepasst und die Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis unter 21 Jahren eingesetzt, da sich diese als die ausbildungsrelevanteren Jahrgänge herausstellten. Außerdem wurden für die ausländische Wohnbevölkerung die Daten der Bevölkerungsfortschreibung anstelle des Ausländerzentralregisters verwendet. Mit der Revision der Berufsbildungsstatistik (in Kraft ab 01.04.2007) wurde die Statistik von einer Aggregatdatenauf eine Einzeldatenerfassung umgestellt, sodass alle erfassten Merkmale (u. a. also auch Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft) und Zählgrößen (also u. a. Auszubildendenbestand, Neuabschlüsse oder Absolventinnen/Absolventen) frei kombinierbar sind. Seitdem ist die exakte Berechnung der AQ mittels des Quotensummenverfahrens nicht nur für alle Auszubildenden mit Neuabschluss insgesamt, sondern auch für die Auszubildenden mit Neuabschluss differenziert nach einzelnen Personenmerkmalen wie Geschlecht und Staatsbürgerschaft möglich. Diese exakter berechnete Ausbildungsbeteiligungsquote für einzelne Personengruppen wird seit Berichtsjahr 2008 ausgewiesen (aber nur noch für Vergleiche im längerfristigen Zeitverlauf verwendet, da die AQ bereits durch die Ausbildungsanfängerquote [AAQ] als bessere rechnerische Quote der Ausbildungsbeteiligung ersetzt wurde). Die als einfache Quoten berechneten AQs sind nicht mit den AQs nach Teilquotensummen vergleichbar und weichen teilweise erheblich voneinander ab. In den Berichtsjahren 2007 bis 2020 galt eine leicht andere Neuabschlussdefinition als vor 2007 bzw. ab 2021. Die AQ wurde jedoch bislang nicht rückwirkend mit der neuen Definition neu berechnet, da die ältere Berechnungsweise der AQ im Wesentlichen nur mit den früheren Aggregatdaten erfolgte. Hinweise zur Güte desIndikators Für Betrachtungen der Berichtsjahre nach 2008 sollte dieser Indikator nicht verwendet werden, sondern lediglich für längere Zeitvergleiche, die die Jahre vor 2008 einschließen. Ab Berichtsjahr 2009 verwendet das BIBB stattdessen die Ausbildungsanfängerquote (AAQ), da diese die durch mehrfache Abschlüsse von Ausbildungsverträgen derselben Person in der Bildungsbiografie bedingte Überschätzung der Ausbildungsbeteiligung vermeidet und somit einen besseren Indikator für die Schätzung der Ausbildungsbeteiligung Jugendlicher darstellt. Der Indikator liegt mit gut einem Jahr Zeitverzug vor. Da für vor dem Jahr 2021 begonnene Ausbildungsverträge der Wohnort der Auszubildenden nicht erhoben wurde, wurden bei der regional differenzierten Berechnung der Ausbildungsbeteiligungsquote Auszubildende mit Neuabschlüssen nicht nach ihrem Wohnort, sondern nach dem Ort ihrer Ausbildungsstätte (gemäß des erhebenden Statistischen Landesamtes) zugeordnet. Dies entspricht nicht der regionalen Zuordnung der Bevölkerung, bei der der Wohnort ausschlaggebend ist. Dementsprechend folgte die regionale Zuordnung von Zähler und Nenner unterschiedlichen Kriterien und Pendlerbewegungen, die bei Ausbildungsbeginn vor 2021 aufgrund des fehlenden Wohnorts nicht berücksichtigt werden konnten, verzerrten die Quote bei regionalen Differenzierungen. Die Verzerrung resultierte daraus, dass Auszubildende mit Neuabschlüssen, deren Erstwohnsitz nicht dem Ausbildungsort entspricht, bei den Neuabschlusszahlen für eine andere Region gezählt wurden als bei der Wohnbevölkerung. Für Regionen mit einer hohen Anzahl an Einpendlern (Auspendlern) unter den Ausbildungsanfängerinnen bzw. Ausbildungsanfängern wurde die AQ deshalb überschätzt (unterschätzt). Daher berechnete das BIBB die Quote ausschließlich für das gesamte Bundesgebiet und in regionaler Differenzierung nur für Ostund Westdeutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder gar Gemeinden. Zur Berechnung der AQ werden Neuabschlusszahlen – keine Anfängerzahlen – verwendet. Da Personen im Laufe der Bildungsbiografie mehrfach Ausbildungsverträge neu abschließen können, überschätzt dieser Indikator den Anteil der Personen in der 62 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an der dualen Berufsausbildung Veröffentlichung des Indikators durch das BIBB zum Berichtsjahr: mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April/Mai im Berufsbildungsbericht bzw. im Datenreport zum Berufsbildungsbericht im Kapitel „Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System“. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php (Stand: 27.03.2024) 6.5 Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) Name Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) Definition Die Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) ist definiert als der Anteil der Wohnbevölkerung, der eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) mit Ausbildungsvertrag erfolgreich absolviert hat. Dabei wird nicht berücksichtigt, in welchem Alter dies erfolgt und wie lange die Berufsausbildung dauert. Genauer wird mit der AbsQ der rechnerische Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung ermittelt, der erstmals eine duale Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO mit Ausbildungsvertrag absolviert. Die AbsQ dient somit als Indikator als Indikator für den Anteil der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO absolvieren bzw. als Auszubildende einen Berufsabschluss im dualen System erwerben. Zweck des Indikators Der Indikator ▶beschreibt die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung; ▶gibt Hinweise darauf, wie gut verschiedene Personengruppen in die duale Berufsausbildung integriert sind. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2021 ergab sich ein rechnerischer Anteil von ▶40,1 Prozent der Wohnbevölkerung, ▶44,4 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung, ▶18,6 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung, ▶41,4 Prozent der westdeutschen Wohnbevölkerung, ▶32,9 Prozent der ostdeutschen Wohnbevölkerung, die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen (bzw. mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses beenden). Datenstand 24.05.2023 Bezugsgrößen Zähler: Erstabsolventinnen und Erstabsolventen im dualen System differenziert nach Alter Nenner: Wohnbevölkerung differenziert nach Alter Anmerkung zur Bezugsgröße: Im Zähler gehen nur Personen in die Berechnung ein, die erstmals eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen („Erstabsolventinnen/-absolventen“). Nicht gezählt werden Absolventinnen/Absolventen, die in der Vergangenheit schon einmal eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) erfolgreich beendet hatten. Dadurch werden Mehrfachzählungen von Personen und damit eine Überschätzung der Quote vermieden. Aus pragmatischen Gründen werden im Zähler für die Erstabsolventinnen/-absolventen die Personen im Alter von maximal 19 und mindestens 27 Jahren jeweils zur unteren und oberen „Grenzgruppe“ zusammengefasst (die Teilquote der 19-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Erstabsolventinnen/-absolventen im Alter von 19 Jahren und jünger; die Teilquote der 27-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Erstabsolventinnen/ -absolventen im Alter von 27 Jahren und älter). Für die Zahl der Wohnbevölkerung im Nenner werden in den Grenzgruppen keine Zusammenfassungen vorgenommen: Die Teilquote der 19-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Wohnbevölkerung nur im Alter von 19 Jahren (nicht jünger), und die Teilquote 6.5 Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) 63 der 27-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen nur im Alter von 27 Jahren (nicht älter). Durch dieses Verfahren gehen alle Altersjahrgänge der Erstabsolventinnen/-absolventen in die Berechnung ein, die Anzahl der Teilquoten ist jedoch begrenzt. Für die Älteren sowie Jüngeren wird die Teilquote nicht mit der exakten Wohnbevölkerungskohorte berechnet. Da die überwiegende Mehrheit der Absolventinnen/Absolventen aber im Alter von 19 bis 27 Jahren ist, führt dies zu keinen größeren Verzerrungen. Zudem könnte eine zu große Anzahl an Teilquoten aufgrund von Rundungsfehlern die Gesamtquote auch tendenziell überhöhen. Die Wahl der Altersgrenzen orientiert sich an der Vorgehensweise der Berechnung der Ausbildungsanfängerquote (AAQ) – zeitversetzt um drei Jahre (was der Ausbildungsdauer der meisten Ausbildungsordnungen entspricht) – sowie an der Altersverteilung der Absolventinnen/Absolventen. Berechnungsformel Die AbsQ wird mit dem Quotensummenverfahren ermittelt: Je Altersjahrgang werden zunächst Teilquoten aus Erstabsolventinnen/-absolventen und Wohnbevölkerung berechnet und dann summiert. × 100 AbsQ = Erstabsolvent/-innen i Wohnbevölkerung i i= 27 (und älter) i= 19 (und jünger) i = Alter Zur Vereinfachung werden Erstabsolventinnen/-absolventen im Alter von „19 und jünger“ in der unteren und jene im Alter von „27 und älter“ in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 19 bis 27 Jahren je Teilquoten ein. Mögliche Differenzierungen ▶Berichtsjahre ▶Geschlecht ▶Staatsbürgerschaft (Deutschland/Ausland) ▶West-/Ostdeutschland (eine Differenzierung nach einzelnen Bundesländern ist erst möglich, wenn auch für alle Erstabsolventinnen/-absolventen der Wohnort erhoben wird) Datenquellen ▶Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.) ▶Bevölkerungsfortschreibung (Destatis) Stichtag/ Betrachtungszeitraum Stichtag: 31.12. ▶alle erfolgreichen Abschlussprüfungen des Kalenderjahres ohne Vorliegen einer zuvor erfolgreich abgeschlossenen dualen Berufsausbildung ▶Wohnbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres Brüche in der Zeitreihe Die Bevölkerungsdaten ergeben sich jeweils durch Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des aktuellen Zensus. Dieser fand zuletzt 2011 statt. Dementsprechend hat sich die Fortschreibungsbasis von den Jahren ab 2011 zu den Jahren vor 2011 verändert, wodurch es zu einem leichten, methodisch bedingten Bruch der Zeitreihen bei den Bevölkerungsdaten von 2010 zu 2011 kommen kann. Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai) relevant. Bei regionaler Differenzierung der Ausbildungsabsolventenquote erfolgt die regionale Zuordnung der Bezugsgröße im Nenner (die Wohnbevölkerung) über den Wohnort (Hauptwohnsitz). Im Gegensatz dazu wurden die Absolventinnen und Absolventen (Nenner) über das erhebende Statistische Landesamt (das in der Regel dem Land des Orts der Ausbildungsstätte entspricht) einer Region zugeordnet. Eine Zuordnung über den Wohnort der Absolventinnen und Absolventen ist derzeit noch nicht möglich. Erst seit den ab dem Jahr 2021 begonnenen Ausbildungsverträgen erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Wohnort der Auszubildenden. Bis diese Information für alle 64 6 Indikatoren zur Berufsausbildungsbeteiligung der Wohnbevölkerung an der dualen Berufsausbildung Erstabsolventinnen und -absolventen vorliegt, vergehen noch einige Jahre. Erst dann kann auch die Zählgröße im Zähler (die Erstabsolventinnen/-absolventen) entsprechend der Bezugsgröße im Nenner (Bevölkerung) hergestellt werden. Diese Umstellung wird jedoch frühestens für das Berichtsjahr 2024 erfolgen. Gegebenenfalls erfolgt die Umstellung, abhängig von der Datenlage, auch erst später. Dann kann die Absolventenquote für einzelne Bundesländer angegeben werden. Sobald die Umstellung erfolgt ist, kann es zu einem kleinen methodischen Sprung in der Zeitreihe kommen und regional differenzierte Ausbildungsabsolventenquoten in Veröffentlichungen können ab dem Umstellungsjahr leicht von vorherigen Veröffentlichungen abweichen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst. Dieser kann vom Wohnort zum Zeitpunkt des Erreichens des Berufsabschlusses abweichen. Hinweise zur Güte desIndikators Der Indikator liegt mit gut einem Jahr Zeitverzug vor. Da die Berufsbildungsstatistik derzeit den Wohnort der Absolventinnen/Absolventen noch nicht vollständig erhebt, werden bei der regional differenzierten Berechnung der Ausbildungsabsolventenquote (derzeit neben Gesamtdeutschland noch Ostund Westdeutschland getrennt) Erstabsolventinnen und Erstabsolventen nicht nach ihrem Wohnort, sondern gemäß dem erhebenden Statistischen Landesamt zugeordnet (dies entspricht in der Regel dem Ort ihrer Ausbildungsstätte). Dies entspricht nicht der regionalen Zuordnung der Bevölkerung, bei der der Wohnort (Erstwohnsitz) ausschlaggebend ist. Dementsprechend können Pendlerbewegungen die Quote bei regionalen Differenzierungen verzerren. Die Verzerrung resultiert daraus, dass Absolventinnen und Absolventen, die ihren Erstwohnsitz nicht am Ausbildungsort haben, bei den Absolventenzahlen für eine andere Region gezählt werden als bei der Wohnbevölkerung. Für Regionen mit einer hohen Anzahl an Einpendlern und Einpendlerinnen (Auspendlern und Auspendlerinnen)unter den Ausbildungsabsolventen wird die AbsQ deshalb überschätzt (unterschätzt). Deshalb berechnet das BIBB die Quote bisher einzig für das gesamte Bundesgebiet und in regionaler Differenzierung nur für Ostund Westdeutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder gar Gemeinden. In Zukunft (frühestens ab Berichtsjahr 2024, ggf. später) erfolgt die regionale Zuordnung der Erstabsolventinnen und Erstabsolventen ebenfalls über den Wohnort, sodass sich die Zuordnungskriterien von Zähler und Nenner eher entsprechen und Verzerrungen durch Pendlerbewegungen vermieden werden. Eine Verzerrung kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, da die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden bei Vertragsabschluss erhebt. Dieser muss nicht unbedingt dem Wohnort bei Erreichen des Berufsabschlusses entsprechen. Sonstige Interpretationshinweise (häufig gestellte Fragen) Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen? Demografische Schwankungen sind kontrolliert, da der Bezug immer auf die Alterskohorten in der aktuellen Wohnbevölkerung hergestellt wird. Sich verändernde Bevölkerungsstrukturen fließen demnach immer direkt in die Berechnung mit ein. Lässt sich aus Ausbildungsanfängerquote (AAQ) und Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) der Drop-out im dualen System schätzen? Anhand der Differenz zwischen der Absolventenquote und der Ausbildungsanfängerquote (siehe Indikator Ausbildungsanfängerquote – Abschnitt 7.3) lässt sich die Größe des Drop-outs im dualen System bemessen. Hierzu kann die Absolventenquote des aktuellen Berichtsjahres (t) mit der Anfängerquote (z.B. aus dem Jahr t-3) verglichen werden. Auf diese Weise kann jedoch nur eine ungefähre Abschätzung des Drop-outs erfolgen, da die faktische Ausbildungsdauer deutlich variiert. Zudem können starke Sprünge/Veränderungen der Bevölkerungszahl diesen Vergleich erheblich verzerren und sollten dann nicht vorgenommen werden. Insbesondere für ausländische Auszubildende sollte ein solcher Vergleich nicht erfolgen. 6.5 Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) 65 Welchen Effekt haben sprunghafte Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl? Üblicherweise erfolgen Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl nicht sprunghaft. Sonderentwicklungen, beispielsweise der starke Anstieg der ausländischen Wohnbevölkerung im Zuge der großen Anzahl Geflüchteter im Jahr 2015 (insbesondere derjenigen im ausbildungsrelevanten Alter), können aber auch sprunghaft zu starken Veränderungen (im Beispiel deutlicher Rückgang der AbsQ der Ausländer/-innen) führen. Bei der Bewertung des Rückgangs der Ausbildungsabsolventenquote ausländischer Auszubildender z.B. im Jahr 2015 muss berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus bereits mit der melderechtlichen Erfassung zur Wohnbevölkerung gezählt werden, wiederum unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wurde, ob Bleibeaussichten bestehen, und bis Oktober 2015 auch unabhängig von einer Mindestaufenthaltsdauer. Insofern sind hierbei auch Personen erfasst, bei denen ein (unmittelbares) Erreichen des Berufsabschlusses in der dualen Berufsausbildung in der Regel nicht möglich ist (siehe hierzu auch den Indikator Ausbildungsanfängerquote ausländischer Auszubildender (AAQ)). Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Uhly, Alexandra; Schmidt, Robyn: Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2023, Kapitel A5.8. URL: https:// www.bibb.de/datenreport/de/index.php (Stand: 27.03.2024) Veröffentlichung des Indikator zum Berichtsjahr: mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April im Berufsbildungsbericht bzw. im Datenreport zum Berufsbildungsbericht im Kapitel „Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System“. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php (Stand:27.03.2024) 66 Alexandra Uhly 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung 7.1 Einleitung Woran lässt sich der Erfolg bzw. die Effizienz des dualen Systems festmachen? Eine wichtige Rolle spielt die Stabilität der Ausbildungsverhältnisse im dualen System. Verbleiben Personen, die in eine betriebliche Ausbildung eingemündet sind, in dem angetretenen Ausbildungsverhältnis, kann dies als eine effektive Ausschöpfung der eingesetzten Ressourcen beider Vertragsseiten interpretiert werden. Vertragslösungen können in der Regel als ein Misserfolgsindikator betrachtet werden (vgl. Uhly/Gericke 2011), auch wenn sie nicht gänzlich vermeidbar sind und in einigen Fällen auch notwendig und sinnvoll sein können. Denn sie bedeuten meist einen Ressourcenverlust (für alle Beteiligten) und können stark demotivierende Effekte zur Folge haben. Hinsichtlich der Funktion des dualen Systems zur beruflichen Qualifizierung von Personen zeigen sich dessen Effektivität und Leistungsfähigkeit weiterhin auch in dem Maße, in dem es erfolgreiche Absolventinnen/Absolventen hervorbringt. Nur die Auszubildenden, die die angetretene Abschlussprüfung im dualen System bestehen und einen Berufsabschluss erlangen, stehen Gesellschaft und Arbeitsmarkt als qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. In beiden Fällen – Vertragslösung und Prüfungsmisserfolg – ist ein gewisser Drop-out nicht gänzlich vermeidbar, dennoch ist das Ziel der Minimierung von Misserfolg und Ineffizienz plausibel. Hinsichtlich dieser Indikatoren können erhebliche Unterschiede im Zeitverlauf, nach Berufen oder Personenmerkmalen festgestellt werden, die es näher zu analysieren gilt. Gemäß der Mehrdimensionalität des Konzepts „Leistungsfähigkeit“ lässt sich diese in verschiedenen Indikatoren abbilden. Stabilität und Effizienz der Ausbildung lassen sich hierbei an dem Anteil vorzeitig gelöster Verträge und dem Prüfungserfolg unter den Abschlussprüfungen festmachen. Zur Berechnung dieser Indikatoren kann auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (im Folgenden kurz: Berufsbildungsstatistik) zurückgegriffen werden. Es handelt sich hierbei um eine jährlich erfolgende Totalerhebung, die vielfältige Daten zu den Auszubildenden in den dualen Ausbildungsberufen nach BBiG bzw. HwO enthält.1 Auswertungen nach berufsstrukturellen, personenbezogenen und regionalen Zusammenhängen sowie weiteren Merkmalen sind auf Basis dieser Statistik möglich. 7.1.1 Stabilität des Ausbildungsverlaufs: vorzeitige Vertragslösungen In der Berufsbildungsstatistik werden vorzeitige Vertragslösungen erfasst. Zu unterscheiden sind sie von gänzlichen Ausbildungsabbrüchen, da auch reine Betriebsoder Berufswechsel zu einer Vertragslösung führen können. Ob es sich im Einzelfall um eine Konfliktsituation handelt, lässt sich nicht sagen, denn die Gründe werden in der Berufsbildungsstatistik nicht erhoben. Ebenso wird nicht erfasst, welche Seite den Vertrag löst. Auch wenn demzufolge nicht 1 Hierunter fallen die nach BBiG bzw. HwO staatlich anerkannten Ausbildungsberufe, Ausbildungsberufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung sowie ehemalige Ausbildungsberufe in Erprobung. ▶ 7.1 Einleitung 67 immer zu erschließen ist, welche Bedeutung diese Vertragslösung für die beteiligten Seiten hat, können vergleichende Beobachtungen des Vertragslösungsgeschehens im Zeitverlauf, zwischen Regionen, Berufsoder Personengruppen dennoch eine wichtige Einschätzung geben und einen möglichen Analyseund Handlungsbedarf anzeigen. Als Indikator werden „Lösungsquoten“ auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge berechnet. Eine Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass sich für den aktuellen Neuabschlussjahrgang prospektiv nicht exakt ermitteln lässt, wie hoch der endgültige Anteil der gelösten Verträge sein wird, da ein Teil der Verträge des aktuellen Jahrgangs begonnener Ausbildungsverträge erst in der Zukunft gelöst wird. Im aktuellen Berichtsjahr werden Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, die im aktuellen oder in früheren Jahren begonnen hatten. Da die Zahl der begonnenen Verträge in den verschiedenen Berichtsjahren variiert, ist es wichtig, dass die Zahl der Vertragslösungen mit der richtigen Bezugsgröße in Relation gesetzt wird. Die passende Bezugsgröße ist in diesem Fall die Zahl der begonnenen Verträge des Jahres, in dem der aktuell gelöste Vertrag begonnen hatte. Hierbei wird ein Quotensummenverfahren („Schichtenmodell“) angewandt: Es werden Teilquoten für die verschiedenen Beginnjahre der aktuell gelösten Verträge ermittelt und zu einer Gesamtquote aufsummiert. Diese Quote kann als Näherungswert für den Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an allen im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträgen interpretiert werden. Die Teilquoten der aktuell gelösten Verträge, die in früheren Jahren begonnen hatten, können als stellvertretend für künftige Vertragslösungen des aktuellen Beginnjahrgangs betrachtet werden. Beispielsweise kann der rechnerische Anteil der 2021 gelösten Verträge, die 2020 begonnen hatten, an den 2020 begonnenen Verträgen (eine Teilquote des Schichtenmodells) als stellvertretende Teilquote für den Anteil der 2021 begonnenen Verträge, die 2022 noch gelöst werden (was zum Datenstand im Berichtsjahr 2021 noch unbekannt ist), betrachtet werden. 7.1.2 Erwerb qualifizierter Berufsabschlüsse: Erfolgreich bestandene Prüfungen Die Berufsbildungsstatistik erfasst zum einen, wie viele Abschlussprüfungen von Auszubildenden in einem Kalenderjahr durchgeführt wurden und inwieweit es sich bei den durchgeführten Abschlussprüfungen um Erstoder Wiederholungsprüfungen handelt. Erfasst wird damit die Anzahl der Prüfungsfälle. Zum anderen beinhaltet die Statistik Angaben zum Resultat der Abschlussprüfungen. Dabei werden allerdings keine Noten berücksichtigt, sondern es wird nur erhoben, ob die Prüfungen bestanden, nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden2 wurden. Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik von Aggregatauf Einzeldatenerhebung geht aus der Berufsbildungsstatistik auch hervor, wie viele Personen im Berichtsjahr an Abschlussprüfungen teilgenommen haben. Anhand der Daten lassen sich unterschiedliche Erfolgsquoten ermitteln, die Hinweise darauf geben, mit welcher Effektivität respektive Effizienz qualifizierte Berufsabschlüsse im dualen System erworben werden. Die auf Basis aller durchgeführten Abschlussprüfungen der Auszubildenden berechnete Erfolgsquote (EQ I) berücksichtigt das Volumen an Prüfungen, das hinter den erworbenen qualifizierten Berufsabschlüssen steht. Die auf Basis aller Prüfungsteilnehmer/-innen ermittelte Erfolgsquote (EQ II) gibt Auskunft darüber, in welchem Ausmaß die Ausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet wird, unabhängig davon, ob der Berufsabschluss im ersten oder in einem Wiederholungsversuch erworben wird. Schließlich verweist die auf Basis der Teilnahmen am ersten Versuch (Erstprüfung) bestimmte Erfolgs2 Endgültig nicht bestanden bedeutet, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, die Prüfung nach Nichtbestehen zu wiederholen. 68 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung quote (EQEP) darauf, zu welchem Anteil die Ausbildung unmittelbar mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet wird. 7.1.3 Neukonzeptionen und erweiterte Analysemöglichkeiten: Bedeutung der revidierten Berufsbildungsstatistik für die Indikatorik bezüglich der Effizienz und Stabilität von Ausbildungsverhältnissen im dualen System Mit Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23. März 2005 erfolgte eine weitgehende Revision der Berufsbildungsstatistik, die zum 1. April 2007 in Kraft trat. Durch die hierdurch bewirkte Umstellung von einer Aggregatdatenerfassung auf eine Einzeldatenerfassung und die Erfassung neuer Merkmale standen seither Daten zur Verfügung, die wichtige Verbesserungen für die Indikatorik auch in Bezug auf die Stabilität und Effizienz des dualen Systems ermöglichten. Ein Teil der früheren Indikatoren wird aufgrund der besseren Berechnungen für Zeitreihenvergleiche fortgeführt. Im Wesentlichen werden die früheren Berechnungen jedoch durch die neuen Indikatoren abgelöst. Für einen vollständigen Überblick werden nachfolgend die Lösungsund Erfolgsquoten mit entsprechenden Anmerkungen jeweils auf Basis der Einzeldatenerfassung sowie auf Basis der früheren Aggregatdatenerfassung ausgewiesen. Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 12. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 1. Januar 2020) führte zu einer weiteren Revision der Berufsbildungsstatistik. Die Revision umfasste im Wesentlichen die Modifikation bestehender Merkmale und die Einführung neuer Variablen (z. B. vertragliche Ausbildungsvergütung, duales Studium). Dies führte nicht zu einer grundsätzlichen Neukonzeption der Indikatoren zu Vertragslösungen oder Prüfungen, erweiterte allerdings sowohl die Differenzierungsmöglichkeiten als auch die Möglichkeiten für Zusammenhangsanalysen. 7.2 Vertiefende Literatur Uhly, Alexandra; Gericke, Naomi: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011. Bonn 2011, S. 179–187 7.3 Vertragslösungsquoten 69 7.3 Vertragslösungsquoten 7.3.1 (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (Lösungquoteneu, LQneu) Definition Die Vertragslösungsquote (Lösungsquote, LQ) ist definiert als der Anteil der begonnenen Ausbildungsverhältnisse des dualen Systems (BBiG/HwO), der vorzeitig, also vor Ablauf der Ausbildungsdauer, gelöst wird. Mit vorzeitiger Vertragslösung ist nicht die vorzeitige Beendigung der Ausbildung durch Bestehen der Abschlussprüfung gemeint (§ 21 Abs. 2 BBiG). Nicht erfasst sind vorzeitige Vertragslösungen vor Antritt der dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO), da die Berufsbildungsstatistik insgesamt nur angetretene Ausbildungsverhältnisse erfasst. Zweck des Indikators ▶Indikator zum Erfolg/zur Effizienz des dualen Systems ▶zeigt Unterschiede im Vertragslösungsrisiko im Zeitverlauf, zwischen Berufen, Berufsgruppierungen, Regionen, zwischen Personengruppen und allen anderen Erfassungsmerkmalen der Berufsbildungsstatistik Anmerkung zu den Begriffen „Effizienz“ und „Erfolg“: Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass Vertragslösungen möglichst gering ausfallen sollten. In einem gewissen Maße sind sie allerdings unvermeidbar, zudem können sie durchaus effizient sein oder einen Erfolg darstellen und müssen nicht notwendigerweise mit einem Konflikt bzw. einer Benachteiligung einhergehen (eine vorzeitige Vertragslösung kann bei nicht optimaler Passung von Auszubildender/Auszubildendem und Ausbildungsplatz, die nicht immer vor Vertragsbeginn feststellbar ist, für beide Seiten sinnvoll sein; Vertragslösungen können zudem auch aufgrund eines Wechsels von einem öffentlich finanzierten zu einem betrieblich finanzierten Ausbildungsverhältnis auftreten und durchaus als Erfolg gewertet werden). Ergebnisdarstellung des Indikators Im Berichtsjahr 2021 wurden bundesweit 141.207 Ausbildungsverträge vor Ablauf der Ausbildungsdauer vorzeitig gelöst. Für das Berichtsjahr 2021 betrug der rechnerische Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an allen begonnenen Ausbildungsverträgen 26,7 Prozent. Bezugsgrößen Berechnungsweise seit Berichtsjahr 2009 (zuvor siehe Lösungsquote alte Berechnungsweise, LQ alt ) Teilquoten jeweils mit Zähler: vorzeitig gelöste Verträge im aktuellen Berichtsjahr nach dem „Beginnjahr“ differenziert (Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr: Jahr 0 ) Nenner: Ausbildungsverträge mit Beginn im jeweiligen Jahr (Daten aus dem jeweiligen Berichtsjahr: Jahr 0 bis Jahr -3 bzw. bis Jahr -2 für Berichtsjahr 2009) Anmerkung zur Bezugsgröße: Ausbildungsverträge können in jedem Ausbildungsjahr (1., 2., 3. oder 4. Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden, dennoch ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Lösungen demzufolge in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden zu setzen. Denn die meisten Lösungen erfolgen frühzeitig. Im Gesamtbestand sind daher nur noch diejenigen Auszubildenden der Vorjahre enthalten, deren Ausbildungsverträge eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb würde die Berechnung der Lösungsquote auf Basis von Bestandszahlen den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge unterschätzen. 70 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung Berechnungsformel Lösungsquote nach dem „neuen Schichtenmodell“ (Quotensummenverfahren) seit 2009: Da die Anzahl der „begonnenen Verträge“ erst ab dem Berichtsjahr 2007 ermittelt werden kann, können zum Berichtsjahr 2009 nur maximal drei Teilquoten berechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden wie zuvor mit der früheren LQ-Berechnung wieder vier Teilquoten berechnet. Mehr als vier Teilquoten werden aus methodischen und pragmatischen Überlegungen auch künftig nicht unterschieden. 2009 LQ neu = vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr t begonnene AV im Jahr t = vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr begonnene AV im Jahr + vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr −1 begonnene AV im Jahr −1 + vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr −2 oder früher begonnene AV im Jahr −2 Ab 2010 LQ neu = vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr t begonnene AV im Jahr t −3 = vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr begonnene AV im Jahr + vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr −1 begonnene AV im Jahr −1 + vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr −2 begonnene AV im Jahr −2 + vorzeitig gelöste AV im Jahr mit Beginn im Jahr −3 oder früher begonnene AV im Jahr −3 LQ: Lösungsquote; AV: Ausbildungsverträge; Jahr 0 : aktuelles Berichtsjahr; Jahr –1 : Vorjahr; Jahr –2 : Vorvorjahr; Jahr –3 : Vorvorvorjahr; Ausnahme: im Zähler werden für die letzte Teilquote alle Lösungen mit Vertragsbeginn im Vorvorvorjahr (bzw. für 2009 im Vorvorjahr) oder früher einbezogen (nicht nur die mit Beginn im Jahr –3 [bzw. im Jahr -2 ]) 7.3 Vertragslösungsquoten 71 Mögliche Differenzierungen ▶Einzelberufe oder Berufsgruppierungen Einschränkungen: Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird ab dem Aufhebungsjahr keine Lösungsquote ausgewiesen (Gefahr von Artefakten). Außerdem kann die Lösungsquote nur für die Zusammenfassung von Fachrichtungen eines Berufs und nicht für einzelne Fachrichtungen berechnet werden (siehe hierzu Hinweise zur Güte des Indikators und auch Erläuterungen unter https://www.bibb.de/dokumente/ pdf/dazubi_daten.pdf [Stand: 12.05.2023]). ▶Region (für die regelmäßige Berichterstattung sind derzeit die Bundesländer zuständig; Sonderanalysen möglich: z.B. Differenzierung nach Stadt-Land-Regionstypen siehe Schmidt/Uhly 2023) ▶Zeitpunkt (z.B. Lösungsquote innerhalb der Probezeit und nach der Probezeit) ▶Grundsätzlich sind Differenzierungen nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik und jeweiligen Kombinationen möglich (siehe §88 BBiG; z.B. nach Geschlecht, allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit usw.). Allerdings ergeben sich Verzerrungen, wenn fehlende Angaben zu den Merkmalen im Zeitverlauf schwanken. Datenquelle Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder Stichtag/ Betrachtungszeitraum Zähler: im Kalenderjahr (bis spätestens 31.12.) gelöste Ausbildungsverträge Nenner: im aktuellen Kalenderjahr und in früheren Kalenderjahren begonnene Ausbildungsverträge Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr gelöste Verträge aus unterschiedlichen Beginnkohorten stammen und die Zahl der begonnenen Verträge von Jahr zu Jahr variiert, werden die Vertragslösungen des Berichtsjahres auf die dem jeweiligen Beginnjahr entsprechenden begonnenen Verträge bezogen. Brüche in Zeitreihen Werte vor und nach 2007 können aufgrund weitreichender Umstellungen in der Berufsbildungsstatistik nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Ab 2009 kann die verbesserte Berechnungsweise erfolgen (zunächst nur mit drei Teilquoten), ab 2010 wieder mit vier Teilquoten. Für 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme keine Lösungsdaten veröffentlicht. Hinweise zur Güte desIndikators Der Indikator liefert eine gute näherungsweise Berechnung des Anteils der Ausbildungsverträge eines „Beginnjahrgangs“, die vorzeitig gelöst werden. Zu beachten ist, dass Verzerrungen insbesondere dann resultieren können, a) wenn sich das Vertragslösungsgeschehen zwischen den einzelnen „Beginnjahrgängen“ stark unterscheidet, b) wenn Meldungen zur Berufsbildungsstatistik hinsichtlich der Merkmale Ausbildungsberuf (inkl. Fachrichtung), Jahr des Vertragsbeginns, Jahr der Vertragslösung nicht valide oder reliabel sind, c) wenn es sich um sehr gering besetzte Ausbildungsberufe handelt, d) wenn Berufe nach einer Modernisierung neue Berufsbezeichnungen und/oder Berufsschlüssel erhalten, unter denen sie gemeldet werden (Problem: Beginn des Vertrags im Vorgängerberuf gemeldet, Vertragslösung später im Nachfolgerberuf gemeldet), e) bei Lösungsquoten differenziert nach weiteren Variablen: wenn fehlende Werte zu diesen Variablen über die Jahre schwanken. Zu a): Veränderungen von Jahr zu Jahr werden in der Regel überschaubar sein. Dann verzerren die „Stellvertretergrößen“ die Lösungsquote nicht. Deutlichere Veränderungen ergeben sich eher im Verlauf größerer Zeiträume. Dennoch können bei einzelnen Berufen auch innerhalb weniger Jahre Sprünge auftreten. 78 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung Berufen berechnet werden. Wenn z.B. Verträge bei Vertragsbeginn ohne Fachrichtungsangabe des Berufs gemeldet wurden, aber bei Vertragslösung die Angabe der Fachrichtung fehlte, würden nach Fachrichtungen differenzierte Lösungsquoten verzerrt sein (es würde durch eine zu geringe Zahl an begonnenen Verträgen dividiert). Außerdem wurden vor 1993 nicht bzw. nicht für alle Berufe die Lösungen in der Probezeit gesondert gemeldet. Die Neuabschlüsse können die Anzahl der begonnenen Verträge deutlich unterschätzen, sodass für die Fälle, bei denen Probezeitlösungen nicht hinzugerechnet werden können, eine Überschätzung der Lösungsquote vorliegt (da durch eine zu geringe Anzahl begonnener Verträge dividiert wird). Zu d): Die Lösungsquoten werden für Fälle mit weniger als 20 begonnenen Verträgen (Neuabschlüsse + Lösungen in der Probezeit) nicht berechnet. Zu e): Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird keine Lösungsquote veröffentlicht. Insbesondere in den ersten Jahren nach Modernisierungen und für längere Zeitreihen ist es sinnvoll, die Lösungsquote für die Zusammenfassung aus Beruf und Vorgänger zu betrachten (auch diese werden in DAZUBI-Online veröffentlicht). ▶Bei neuen Ausbildungsberufen ist zu beachten, dass die Lösungsquote in den ersten Jahren üblicherweise steigt. Es ist zu beachten, dass im ersten Jahr des Bestehens eines Berufs aufgrund des begrenzten Beobachtungszeitraums nur vergleichsweise frühe Lösungen beobachtet werden (die meisten Ausbildungsverträge beginnen im August/September; bis zum 31.12. gehen nur die Lösungen ein, die wenige Monate nach Beginn der Ausbildung auftreten). In den kommenden Jahren können dann erstmals auch später (im Ausbildungsverlauf) erfolgende Lösungen beobachtet werden. ▶Grundsätzlich sind die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik aufgrund weitreichender Neuerungen vor und ab 2007 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Zudem wurde die Berechnung des Indikators modifiziert, da auf Basis der 2007 eingeführten Einzeldaten Verbesserungen möglich wurden. Für das Berichtsjahr 2009 ist ein Vergleich der Lösungsquoten der einzelnen Ausbildungsberufe und Berufsgruppen nach früherer und neuer Berechnungsweise im „Online-Datensystem DAZUBI“ eingestellt – URL: https://www.bibb.de/dazubi/zusatztabellen (Stand:09.05.2023). Weitere Hinweise zur Lösungsquote und zu Meldeproblemen in einzelnen Berichtsjahren sind den Erläuterungen in DAZUBI-Online unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf und https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ dazubi_berichtsjahre.pdf (Stand: 09.05.2023) zu entnehmen. Sonstige Interpretationshinweise Der Indikator gibt nicht die Quote der Ausbildungsabbrüche im dualen System an, denn ein Großteil der Personen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab und scheidet folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus (siehe hierzu auch BIBB-Datenreport 2023 [Kapitel A5.6]). Nicht erhoben wird, welche Vertragsseite den Vertrag gelöst hat und aus welchen Gründen die Lösung erfolgte. Diese sind vielfältig (z.B. Betriebsschließung, Ausbildungsbetriebswechsel, Wechsel von einem überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnis in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, Berufswechsel, Wechsel in ein Hochschulstudium, gänzlicher Ausbildungsabbruch). Hinweis zur Interpretation: Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend für diese diejenigen Verträge herangezogen, die in früheren Jahren begannen und im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurden. Somit kann die Lösungsquote als ein Näherungswert für den Anteil der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden. Wie ist eine Vertragslösungsquote von 21,5 Prozent im Berichtsjahr 2008 zu interpretieren? Näherungsweise 21,5 Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge des Berichtsjahres 7.3 Vertragslösungsquoten 79 2008 werden vor dem vereinbarten Vertragsende gelöst (wurden 2008 gelöst oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren noch gelöst). Warum wird als Bezugsgröße nicht die Bestandszahl verwendet? Da die Ausbildungsverträge in jedem Ausbildungsjahr (1., 2., 3. oder 4. Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden können, sollte dann nicht die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden gesetzt werden? Eine Berechnung auf Basis von Bestandszahlen ist kaum zu interpretieren (Lösungen eines Jahres dividiert durch den Auszubildendenbestand eines Jahres). Es fließen mehrere Jahrgänge ein, gemessen wird dann der Anteil der Lösungen für alle in den letzten ca. vier) Jahren begonnenen Ausbildungsverträge, die zwar nicht schon bis zum Vorjahr, aber im aktuellen Jahr gelöst werden. Ein so berechneter Indikator würde auch das Risiko einer Vertragslösung unterschätzen; da die meisten Lösungen im Ausbildungsverlauf früh erfolgen (ca. zwei Drittel aller Vertragslösungen fallen in die ersten zwölf Monate nach Ausbildungsbeginn), sind im Bestand aus den Vorjahren nur noch diejenigen Auszubildenden enthalten, deren Ausbildungsverträge eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb ist es sinnvoll, die Lösungsquote auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge zu ermitteln. Wichtig ist dabei allerdings, dass man die Lösungen jeweils auf die begonnenen Ausbildungsverträge des entsprechenden „Beginnjahrgangs“ setzt. Warum wird bei der Berechnungsformel das Schichtenmodell (ein Quotensummenverfahren) angewandt? Will man den Anteil an begonnenen Ausbildungsverträgen ermitteln, die vorzeitig gelöst werden, kann man das für den aktuellen Jahrgang ex ante nicht genau berechnen. Denn einige Verträge wurden zwar noch nicht vorzeitig gelöst, eine Lösung wird jedoch vor dem vereinbarten Ende des Vertrags noch erfolgen. Stellvertretend für die Verträge, die 2008 begannen, bis zum 31. Dezember 2008 noch nicht gelöst wurden, aber 2009 noch gelöst werden, kann man die Verträge heranziehen, die 2007 begannen und 2008 gelöst wurden. Für die 2008 begonnenen Ausbildungsverträge, die 2010 gelöst werden, kann man analog diejenigen, die 2006 begannen und 2008 gelöst wurden, verwenden usw. Warum wird die Vertragslösungsquote nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Ausbildungsberufen berechnet? Wenn die Lösung eines Vertrags unter einem anderen Erhebungsberuf bzw. einer anderen Fachrichtungsangabe gemeldet wird als der Vertragsbeginn, führt die Berechnung nach dem Quotensummenverfahren zu Artefakten, da auf Datenmeldungen aus mehreren Jahren zurückgegriffen wird. Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Uhly, Alexandra: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2021. Bonn 2021, Kapitel A5.6. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php (Stand: 09.05.2023) Herget, Hermann: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Bonn 2010, Kapitel A5.7. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php (Stand: 09.05.2023) Hinweis: Seit Ausgabe 2011 wird eine neue Berechnungsweise angewandt, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor wurde eine frühere Berechnungsweise eingesetzt, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert wurde. Ausgabe 2021 enthält zuletzt eine Zeitreihe mit den Lösungsquoten ab 1993 (bis 2008 frühere Berechnungsweise). Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datensystem DAZUBI – Datenblätter, Zeitreihen und Zusatztabellen mit Lösungsquoten. URL: https://www.bibb.de/DAZUBI (Stand: 09.05.2023) 80 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung Hinweis: jährlich aktualisiert („Datenblätter“ und „Zeitreihen“, die nach Berufen und Ländern differenziert abgerufen werden können, enthalten sowohl die frühere als auch die neue Berechnungsweise; die „Zusatztabellen“ enthalten die neue Berechnungsweise, eine „Zusatztabelle“ aus dem Berichtsjahr 2009 enthält zudem eine Gegenüberstellung beider Berechnungsweisen.) Uhly, Alexandra: Zu Problemen der Berechnung einer Abbruchquote für die duale Berufsausbildung. Alternative Kalkulationen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Bonn 2014. URL: https://www. bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_methodenpapier_abbruchquote_ jan-2014.pdf (Stand: 09.05.2023) Uhly, Alexandra; Beicht, Ursula: Indikatoren rund um den Themenkomplex Vertragslösungen/Ausbildungsabbruch. Bonn 2013. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_indikatoren-vertragsloesungen-und-nicht-erfolgreich-beendete-ausbildung_juli-2013.pdf (Stand: 09.05.2023) 7.4 Erfolgsquoten 7.4.1 Erfolgsquote I (EQ I) – teilnahmebezogene Erfolgsquote Definition Der Indikator misst, wie viele der im Berichtsjahr erfolgten Abschlussprüfungen von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung (nach Berufsbildungsgesetz [BBiG] bzw. Handwerksordnung [HwO]) erfolgreich waren, also zum Erwerb eines Berufsabschlusses führten. Zweck des Indikators Der Indikator ▶zeigt je Berichtsjahr an, wie groß der Anteil der bestandenen Abschlussprüfungen von Auszubildenden an allen durchgeführten Abschlussprüfungen von Auszubildenden (einschließlich der Wiederholungsprüfungen) ist bzw. wie viele der Abschlussprüfungen zu einem qualifizierten Berufsabschluss führten; ▶ermöglicht Vergleiche im Zeitverlauf und zwischen verschiedenen Berufen, Zuständigkeitsbereichen u.a.m.; ▶kann zur Abschätzung des Erfolgs der Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung herangezogen werden. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2021 waren 88,6 Prozent aller durchgeführten Abschlussprüfungen von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung (nach BBiG bzw. HwO) erfolgreich, führten also im Berichtsjahr zu einem Berufsabschluss. Bezugsgrößen Zähler: Anzahl der im Berichtsjahr bestandenen Abschlussprüfungen von Auszubildenden Nenner: Anzahl aller im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen von Auszubildenden, einschließlich der Wiederholungsprüfungen (= Prüfungsfälle) Anmerkung zur Bezugsgröße: Im Nenner steht damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen, nicht die der Prüfungsteilnehmer/-innen. Sowohl für Zähler als auch Nenner gilt: Externenzulassungen zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) und Umschulungsprüfungen sind seit 2007 nicht einbezogen; zuvor waren Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen enthalten, im Handwerk auch Umschulungsprüfungen. 7.4 Erfolgsquoten 81 Berechnungsformel je Berichtsjahr: × 100 EQ I = Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen Anzahl aller Prüfungsteilnahmen wobei Prüfungen = Abschlussprüfungen (es werden keine Teilbzw. Zwischenprüfungen erhoben); ab 2007 nur Prüfungen der Auszubildenden (zuvor auch Externenzulassungen und im Handwerk auch Umschulungsprüfungen) Mögliche Differenzierungen Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden die Prüfungsdaten in der Berufsbildungsstatistik als Aggregatdaten erfasst, wodurch sich die Differenzierungsmöglichkeiten im Wesentlichen auf die Merkmale ▶Berichtsjahr (ab 1977 alte Bundesländer [Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 03.10.1990, ab 1991 mit Berlin-Ost; ab 1992 für die neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 03.10.1990]), ▶Geschlecht, ▶Zuständigkeitsbereich, ▶Region (u.a. Ost/West; Bundesland) und ▶Erhebungsberufe (und darüber gebildete Aggregate) beschränkten. Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten bestehen umfassende Differenzierungsmöglichkeiten nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik (vgl.§88 Abs. 1 Satz 1 BBiG). So sind etwa auch Differenzierungen nach allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit, dualem Studium möglich. Derzeit konzentrieren sich die regelmäßig veröffentlichten Differenzierungen allerdings noch weitgehend auf die bisherigen Merkmale. Datenquellen Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder Stichtag/Betrachtungszeitraum Der Indikator ist zeitraumbezogen und spiegelt die Situation in einem bestimmten Berichtsjahr wider, wobei das Berichtsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Brüche in Zeitreihen Werte vor und ab dem Berichtsjahr 2007 sind nicht unmittelbar vergleichbar. Für das Berichtsjahr 2007 wurden keine Prüfungsdaten der Berufsbildungsstatistik veröffentlicht. Im Berichtsjahr 2008 und 2009 wurde die Anzahl der Abschlussprüfungen tendenziell untererfasst und die EQ I damit tendenziell überhöht. (Details hierzu siehe „Hinweise zur Güte des Indikators“) Hinweise zur Güte desIndikators Es ist zu beachten, dass es sich bei der EQ I um einen teilnahmebezogenen, nicht um einen teilnehmerbezogenen Indikator handelt, d.h., bei Wiederholungsprüfungen können Auszubildende in einem Kalenderjahr mehrfach gezählt werden; beispielsweise dann, wenn sie im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer ebenfalls im Berichtsjahr nicht bestandenen Prüfung teilnehmen. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden alle Prüfungsteilnahmen einer Person im Kalenderjahr gezählt, d.h., es wurden bis zu zwei Wiederholungsprüfungen erfasst. Nach der Umstellung auf eine Einzeldatenerhebung wurde in den Berichtsjahren 2007 bis 2009 je Person nur noch maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung pro Berichtsjahr erfasst. Damit wurde die Zahl der Prüfungsfälle zwischen den Berichtsjahren 2007 und 2009 unterschätzt und die EQ I fiel tendenziell höher aus. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden wieder alle Wiederholungsprüfungen erfasst. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bis zum Berichtsjahr 2006 zu den Teilnahmen an Abschlussprüfungen auch die Teilnahmen an sogenannten Externenzulassungen und im Handwerk die Umschulungsprüfungen gezählt wurden. Erst seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf eine Einzeldatenerhebung werden „sonstige Prüfungen“, zu denen auch die Externenzulassungen und Umschulungsprüfungen gehören, getrennt erfasst (§ 88 Abs. 1 Satz 2); sie sind daher nicht mehr bei den Abschlussprüfungen der Auszubildenden enthalten. 82 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung In einzelnen Jahren können für einzelne Berufe, Bereiche und meldende Stellen Meldefehler auftreten. Eine Dokumentation solcher Datenauffälligkeiten (auch fehlende Prüfungsmeldungen) ist in DAZUBI-Online unter den Erläuterungen „Hinweise zu den einzelnen Berichtsjahren“ ( https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf ) zu finden. Eine gewichtige Einschränkung der Aussagekraft des Indikators besteht allerdings darin, dass man lediglich Prüfungsteilnahmen betrachten und keine Aussage darüber treffen kann, wie hoch der Anteil der erfolgreichen Abschlussprüfungen an allen Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern ist. Es wird lediglich erfasst, wie viele Abschlussprüfungen bestanden wurden. Wenn Auszubildende nie oder nicht an allen möglichen Prüfungen teilnehmen und nicht bestanden haben, wird dies mit der Berufsbildungsstatistik nicht sichtbar. Der Ausbildungsvertrag ist befristet, und nach Beendigung sowie bei Nichtteilnahme an einer Abschlussprüfung taucht der Vertrag in der Statistik nicht mehr auf. Die fehlende Möglichkeit, eine Quote zum Anteil der bestandenen Prüfungen für alle Anfänger/-innen zu berechnen, ist dadurch begründet, dass keine Individualbzw. keine Verlaufsdaten vorliegen. Solange keine Personennummer vorliegt, die die Verknüpfung von Datenmeldungen aus verschiedenen Verträgen und Berichtsjahren erlaubt, kann dies nicht ermittelt werden. Sonstige Interpretationshinweise Die EQ I kann grundsätzlich Werte zwischen null Prozent und 100 Prozent annehmen. Ist eine EQ I von 100 Prozent möglich? Grundsätzlich kann die EQ I den Wert von 100 Prozent annehmen. Dafür müsste die Zahl der Prüfungsteilnahmen gleich der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen sein, von denen alle die Prüfung erfolgreich ablegen. Dies ist also lediglich dann der Fall, wenn alle Auszubildenden in einem Berichtsjahr nur an einem Prüfungsversuch teilnehmen und mit diesem auch bestehen. Abgleich mit ähnlichen Indikatoren: Im Unterschied zur EQ II wird keine personenbezogene Quote berechnet, sondern eine prüfungsteilnahmebezogene Quote. Nicht ermittelt wird der Anteil der Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung, die erfolgreich einen Abschluss im dualen System (BBiG/HwO) erreichen. Da mit der Berufsbildungsstatistik keine Individualdaten vorliegen bzw. keine Verlaufsstatistik vorliegt, kann dies nicht ermittelt werden. Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datensystem DAZUBI. URL: https://www. bibb.de/DAZUBI (Stand: 27.04.2023) Hinweis: Im Datensystem DAZUBI wird die EQ I bei den „Datenblättern“ je dualem Ausbildungsberuf (BBiG/HwO) bzw. Berufsgruppierung und Bundesland jährlich aktualisiert. Bei den „Zeitreihen“ sind die Absolutzahlen, mit denen die EQ I berechnet werden kann, zu finden. Außerdem sind in DAZUBI auch „Zusatztabellen“ zu finden, die auch die EQ I enthalten, z.B. „Die 25 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe mit ausgewählten Indikatoren zur dualen Berufsausbildung“. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Erläuterungen zum Datensystem Auszubildende (DAZUBI) – Auszubildenden-Daten, Berufsmerkmale und Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ dazubi_daten.pdf (Stand: 27.04.2023) Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Erläuterungen zum Datensystem Auszubildende (DAZUBI) – Hinweise zu den einzelnen Berichtsjahren. URL: https://www. bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf (Stand: 27.04.2023) Uhly, Alexandra: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/ index.php (Stand: 27.04.2023) Hinweis: Seit Ausgabe 2011 wird eine neue Berechnungsweise angewandt, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor wurde eine frühere Berechnungsweise eingesetzt, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert war. 7.4 Erfolgsquoten 83 Uhly, Alexandra: Ausbildungsverlauf unter Pandemiebedingungen: vorzeitige Vertragslösungen und Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2020; deskriptive Analysen auf Basis der Berufsbildungsstatistik. Version 1.0. Bonn 2021. URL: https://res.bibb.de/vet-repository_779603 (Stand: 27.04.2023) 7.4.2 Erfolgsquote II (EQ II) – teilnehmerbezogene Erfolgsquote Definition Der Indikator misst, wie viele der prüfungsteilnehmenden Auszubildenden im Berichtsjahr die Abschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung (nach Berufsbildungsgesetz [BBiG] bzw. Handwerksordnung [HwO]) bestanden, also den Berufsabschluss erwarben. Zweck des Indikators Der Indikator ▶gibt je Berichtsjahr an, wie groß der Anteil der prüfungsteilnehmenden Auszubildenden im dualen System mit bestandener Abschlussprüfung an allen Prüfungsteilnehmenden im dualen System ist (inProzent). Es wird also angegeben, wie hoch der Anteil der Prüfungsteilnehmenden ausfällt, die im Berichtsjahr bestanden haben; wobei es unerheblich ist, ob sie die Prüfung im ersten Versuch oder beim Wiederholungsversuch bestanden haben bzw. einen qualifizierten Berufsabschluss erwarben; ▶ermöglicht Vergleiche im Zeitverlauf und zwischen verschiedenen Berufen, Zuständigkeitsbereichen u.Ä.; ▶kann zur Abschätzung des Erfolgs der Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung herangezogen werden; ▶kann zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit in der dualen Berufsausbildung herangezogen werden. Ergebnisdarstellung des Indikators Im Jahr 2021 absolvierten 91,5 Prozent aller teilnehmenden Auszubildenden die Abschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung (nach BBiG bzw. HwO) erfolgreich. Bezugsgrößen Zähler: Anzahl der im Berichtsjahr bestandenen Abschlussprüfungen von Auszubildenden des dualen Systems (BBiG/HwO) Nenner: bis 2006: Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen des dualen Systems (BBiG/HwO) abzüglich der Anzahl der Wiederholungsprüfungen im Berichtsjahr seit 2007: Anzahl der an Abschlussprüfungen teilnehmenden Auszubildenden des dualen Systems (BBiG/HwO) im Berichtsjahr Anmerkung zur Bezugsgröße: Zähler: Die Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen ist identisch mit der Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmenden (Auszubildenden). Nenner: Bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 von Aggregatauf Einzeldaten konnte die Anzahl der Prüfungsteilnehmenden nur näherungsweise ermittelt werden, indem die Anzahl aller Prüfungen um die Zahl der Wiederholungsprüfungen korrigiert wurde. Denn bis 2006 wurden mit den Aggregatdaten der Berufsbildungsstatistik ausschließlich die Prüfungsteilnahmen (Prüfungsfälle) erfasst. Damit bestand die Möglichkeit, dass Prüfungsteilnehmende mehrfach gezählt wurden, etwa dann, wenn sie im Berichtsjahr an (bis zu zwei) Wiederholungsprüfungen zu einer ebenfalls im Berichtsjahr nicht bestandenen Prüfung teilgenommen hatten. Durch die Korrektur der Gesamtzahl der Prüfungsteilnahmen um die Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen wird versucht, Mehrfachzählungen auszugleichen. Der resultierende Wert ist allerdings nur ein Näherungswert für die Anzahl der Prüfungsteilnehmenden, weil aus der Aggregatstatistik nicht hervorgeht, ob einzelne Personen a) im Berichtsjahr ein oder zwei Wiederholungsprüfungen oder b) im Berichtsjahr nur eine Wiederholungsprüfung zu einer im Vorjahr stattgefundenen Erstprüfung oder c) im Berichtsjahr eine Erstund 84 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung eine Wiederholungsprüfung abgelegt haben. Nur für den letzteren Fall führte die Korrektur (Abschlussprüfungen – Wiederholungsprüfungen) zu einem korrekten Wert. Ab dem Berichtsjahr 2007 ist eine solche Korrektur nicht mehr erforderlich, weil sich nun die Zahl der Prüfungsteilnehmenden direkt ausweisen lässt. Genauer: Die Anzahl der Verträge mit mindestens einer Abschlussprüfung kann ermittelt werden. Es kann angenommen werden, dass dies weitgehend mit der Personenanzahl übereinstimmt, da nicht davon auszugehen ist, dass eine größere Anzahl von Personen innerhalb eines Berichtsjahres mit zwei verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Sowohl für Zähler als auch Nenner gilt: Externenzulassungen zur Abschlussprüfung (§ 45 (2) BBiG) und Umschulungsprüfungen sind seit 2007 nicht einbezogen, sie werden gesondert erfasst (§ 88 (1) Satz 2); zuvor waren Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen enthalten, im Handwerk auch Umschulungsprüfungen. Berechnungsformel bis 2006 je Berichtsjahr: × 100 Frühere EQ II = Zahl der bestandenen Prüfungen Zahl aller Prüfungsteilnahmen – Zahl der Wiederholungsprüfungen wobei Prüfungen = Abschlussprüfungen (es werden keine Teilbzw. Zwischenprüfungen erhoben) seit 2007 je Berichtsjahr: × 100EQ II = Anahl der bestandenen Prüfungen von Auszubildenden Anzahl aller prüfungsteilnehmenden Auszubildenden wobei Prüfungen = Abschlussprüfungen von Auszubildenden (es werden keine Teilbzw. Zwischenprüfungen erhoben) und Prüfungsteilnehmende = prüfungsteilnehmende Auszubildende des dualen Systems (BBiG/HwO) Mögliche Differenzierungen Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden die Prüfungsdaten in der Berufsbildungsstatistik als Aggregatdaten erfasst, wodurch sich die Differenzierungsmöglichkeiten im Wesentlichen auf die Merkmale ▶Berichtsjahr (ab 1977 alte Bundesländer [Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 03.10.1990, ab 1991 mit Berlin-Ost; ab 1992 für die neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 03.10.1990]), ▶Geschlecht, ▶Zuständigkeitsbereich, ▶Region (u.a. Ost/West; Bundesland) und ▶Erhebungsberufe (und darüber gebildete Aggregate) beschränkten. Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten bestehen umfassende Differenzierungsmöglichkeiten nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik (vgl. §88 Abs. 1 BBiG). So sind etwa auch Differenzierungen nach allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit, dualem Studium möglich. Insbesondere kann seither auch die Erfolgsquote für die Erst-, Zweitoder Drittprüfungen ausgewiesen werden (siehe auch Indikator Erfolgsquote Erstprüfung). Datenquelle Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist zeitraumbezogen und spiegelt die Situation in einem bestimmten Berichtsjahr wider, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. 7.4 Erfolgsquoten 85 Brüche in Zeitreihen Werte vor und ab dem Berichtsjahr 2007 sind nicht unmittelbar vergleichbar, insbesondere, da vor 2007 auch die Externenzulassungen und im Handwerk auch die Umschulungsprüfungen enthalten waren. Außerdem sind sie nicht unmittelbar vergleichbar, weil die Berechnungsweise erst nach dem Berichtsjahr 2007 verbessert werden konnte. Für das Berichtsjahr 2007 wurden keine Prüfungsdaten der Berufsbildungsstatistik veröffentlicht. (Details hierzu siehe „Hinweise zur Güte des Indikators“) Hinweise zur Güte desIndikators Es ist zu beachten, dass es sich bei der EQ II um einen teilnehmerbezogenen Indikator handelt. Bis zum Berichtsjahr 2006 konnte dies nur näherungsweise ermittelt werden, da die Anzahl der Abschlussprüfungen und nicht die der Prüfungsteilnehmenden erhoben wurde. Mit der Differenz „Abschlussprüfungen – Wiederholungsprüfungen“ konnte die Anzahl der Teilnehmenden nur näherungsweise ermittelt werden (s. o. Bezugsgrößen). Ferner ist zu berücksichtigen, dass bis zum Berichtsjahr 2006 zu den Teilnahmen an Abschlussprüfungen auch die Teilnahmen an sogenannten Externenzulassungen und im Handwerk die Umschulungsprüfungen gezählt wurden. Erst seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf eine Einzeldatenerhebung wurden „sonstige Prüfungen“, zu denen auch die Externenzulassungen und Umschulungsprüfungen gehören, getrennt erfasst; sie sind daher nicht mehr bei den Abschlussprüfungen der Auszubildenden enthalten. Erst seit der Umstellung auf die Einzeldatenerhebung kann die Anzahl der Prüfungsteilnehmenden (mit sehr geringer Unschärfe) ermittelt werden (s. o. Bezugsgrößen). In einzelnen Jahren können für einzelne Berufe, Bereiche und meldende Stellen Meldefehler auftreten. Eine Dokumentation solcher Datenauffälligkeiten (auch fehlende Prüfungsmeldungen) ist in DAZUBI-Online unter den Erläuterungen „Hinweise zu den einzelnen Berichtsjahren“ ( https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf ) zu finden. Eine gewichtige Einschränkung der Aussagekraft des Indikators besteht allerdings darin, dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie hoch der Anteil der Ausbildungsanfänger/-innen ist, die eine Abschlussprüfung bestehen. Es wird lediglich erfasst, wie viele der Teilnehmenden bestehen. Wenn Auszubildende nie oder nicht an allen möglichen Prüfungen teilnehmen und nicht bestanden haben, wird dies mit der Berufsbildungsstatistik nicht sichtbar. Der Ausbildungsvertrag ist befristet, und nach Beendigung sowie bei Nichtteilnahme an einer Abschlussprüfung taucht der Vertrag in der Statistik nicht mehr auf. Ein Vergleich von Absolventenzahlen eines Jahres mit der Anzahl der Anfänger/-innen aus Vorjahren ist außerdem problematisch, da sich die Ausbildungsdauern nicht nur nach Ausbildungsordnung unterscheiden, sondern auch individuell. Die fehlende Möglichkeit, eine Quote zum Anteil der Anfänger/-innen, die die Abschlussprüfung bestehen, zu berechnen, ist dadurch begründet, dass keine Individualbzw. Verlaufsdaten vorliegen. Solange keine Personennummer vorliegt, die die Verknüpfung von Datenmeldungen aus verschiedenen Verträgen und Berichtsjahren erlaubt, kann dies nicht ermittelt werden, und die Erfolgsquote gibt lediglich den Erfolg der Prüfungsteilnehmenden an. Sonstige Interpretationshinweise Die EQ II kann Werte von null Prozent bis 100 Prozent annehmen. Abgleich mit ähnlichen Indikatoren: Im Unterschied zur EQ I wird eine personenbezogene Quote und keine auf Prüfungsfälle bezogene Quote berechnet. Nicht ermittelt wird der Anteil der Anfänger/-innen einer dualen Berufsausbildung, die erfolgreich einen Abschluss im dualen System (BBiG/HwO) erreichen. Da mit der Berufsbildungsstatistik keine Individualdaten bzw. keine Verlaufsstatistik vorliegt, kann dies nicht ermittelt werden. 86 7 Indikatoren zur Effizienz der dualen Berufsausbildung Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datensystem DAZUBI. URL: https://www. bibb.de/DAZUBI (Stand: 27.04.2023) Hinweis: Im Datensystem DAZUBI wird die EQ I bei den „Datenblättern“ je dualem Ausbildungsberuf (BBiG/HwO) bzw. Berufsgruppierung und Bundesland jährlich aktualisiert. Bei den „Zeitreihen“ sind die Absolutzahlen, mit denen die EQ I berechnet werden kann, zu finden. Außerdem sind in DAZUBI auch „Zusatztabellen“ zu finden, die auch die EQ I enthalten, z.B. „Die 25 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe mit ausgewählten Indikatoren zur dualen Berufsausbildung“. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Erläuterungen zum Datensystem Auszubildende (DAZUBI) – Auszubildenden-Daten, Berufsmerkmale und Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ dazubi_daten.pdf (Stand: 27.04.2023) Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Erläuterungen zum Datensystem Auszubildende (DAZUBI) – Hinweise zu den einzelnen Berichtsjahren. URL: https://www. bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf (Stand: 27.04.2023) Uhly, Alexandra: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/ index.php (Stand: 27.04.2023) Hinweis: Seit Ausgabe 2011 wird eine neue Berechnungsweise angewandt, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor wurde eine frühere Berechnungsweise eingesetzt, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert war. Uhly, Alexandra: Ausbildungsverlauf unter Pandemiebedingungen: vorzeitige Vertragslösungen und Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2020; deskriptive Analysen auf Basis der Berufsbildungsstatistik. Version 1.0. Bonn 2021. URL: https://res.bibb.de/vet-repository_779603 (Stand: 27.04.2023) 7.4.3 Erfolgsquote für Erstprüfungen (EQEP) Definition Der Indikator misst, wie viele der prüfungsteilnehmenden Auszubildenden im Berichtsjahr die erste Abschlussprüfung in einem Beruf des dualen Systems (nach Berufsbildungsgesetz [BBiG] bzw. Handwerksordnung [HwO]) bestanden haben, also mit dem ersten Prüfungsversuch den Berufsabschluss erwarben. Erstprüfungen sind Abschlussprüfungen, die keine Wiederholungsprüfungen sind. Es muss sich nicht um die erste Abschlussprüfung einer Person im dualen System handeln, aber um eine Erstprüfung im jeweiligen Beruf. Zweck des Indikators Der Indikator ▶gibt an, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die die Abschlussprüfung in einem Beruf bereits im ersten Versuch (Erstprüfung) bestehen; ▶weist aus, inwieweit die Ausbildung in einem Beruf unmittelbar zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt; ▶kann zur Abschätzung des Erfolgs der Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung herangezogen werden; ▶kann zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit der dualen Berufsausbildung herangezogen werden. Ergebnisdarstellung des Indikators ▶Im Jahr 2021 erwarben 90,7 Prozent aller Auszubildenden, die im Berichtsjahr an einer Erstprüfung teilnahmen, im ersten Versuch den Berufsabschluss in der dualen Berufsausbildung (nach BBiG bzw. HwO). 7.4 Erfolgsquoten 87 Bezugsgrößen Zähler: Anzahl der im Berichtsjahr bestandenen Erstprüfungen von Auszubildenden des dualen Systems (BBiG/HwO) Nenner: Anzahl der Erstprüfungen von Auszubildenden des dualen Systems (BBiG/HwO) im Berichtsjahr Anmerkung zu den Bezugsgrößen: Bei der Betrachtung der Erstprüfungen stimmt die Anzahl der Prüfungen mit der Anzahl der Prüfungsteilnehmenden überein (an einer Erstprüfung in einem Beruf kann nicht mehrfach teilgenommen werden). Die Zahl der Ausbildungsverträge mit gemeldeter Erstprüfung entspricht der Zahl der Auszubildenden mit gemeldeter Erstprüfung, da Auszubildende innerhalb eines Berichtsjahres nicht mit zwei verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Erstprüfung teilnehmen (dies wäre theoretisch zwar möglich, aber nur in Ausnahmefällen). Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen (§ 45 Abs. 2 BBiG) und Umschulungsprüfungen sind sowohl im Zähler als auch im Nenner nicht einbezogen, sie werden gesondert erfasst (§ 88 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Berechnungsformel je Berichtsjahr: × 100EQ EP = Anzahl der bestandenen Erstprüfungen von Auszubildenden Anzahl aller an der Erstprüfung teilnehmenden Auszubildenden wobei Prüfungen = Abschlussprüfungen (es werden keine Teilbzw. Zwischenprüfungen erhoben) und Auszubildende: Ausbildungsverträge des dualen Systems (BBiG/HwO), die mit einer Erstprüfung im Berichtsjahr gemeldet wurden Mögliche Differenzierungen Da die Erstprüfungserfolgsquote erst seit der Umstellung auf Einzeldaten ermittelt werden kann, sind prinzipiell seit 2008 entsprechende Auswertungen und Differenzierungen nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik möglich (vgl. § 88 BBiG). So sind etwa auch Differenzierungen nach allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit, Geschlecht möglich. Nur die Erstprüfungen (nicht die Wiederholungsprüfungen) können auch nach der Zulassungsart (regulär/vorzeitig) differenziert werden. Datenquelle Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder Stichtag/ Betrachtungszeitraum Der Indikator ist zeitraumbezogen und spiegelt die Situation in einem bestimmten Berichtsjahr wider, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Brüche in Zeitreihen Die Berechnung ist erst seit 2008 möglich. Für das Berichtsjahr 2007 wurden keine Prüfungsdaten der Berufsbildungsstatistik veröffentlicht. (Details hierzu siehe „Hinweise zur Güte des Indikators“) Hinweise zur Güte desIndikators Die Berechnung der EQ EP wurde erstmals für das Berichtsjahr 2009 (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2011) vorgenommen. Damals wurde in Einzelfällen auch bei der Erstprüfung „endgültig nicht bestanden“ gemeldet. Diese Fälle wurden für die Berechnung als „nicht bestandene Erstprüfungen“ behandelt, obwohl letztendlich nicht zu entscheiden ist, ob die Prüfungsart oder der Prüfungserfolg korrekt oder falsch erfasst wurde. In einzelnen Jahren können für einzelne Berufe, Bereiche und meldende Stellen Meldefehler auftreten. Eine Dokumentation solcher Datenauffälligkeiten (auch fehlende Prüfungsmeldungen) ist in DAZUBI-Online unter den Erläuterungen „Hinweise zu den einzelnen Berichtsjahren“ ( https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf ) zu finden. 94 ▶ Abstract In der (Aus-)Bildungsberichterstattung, z.B. im Berufsbildungsbericht oder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht, werden die aktuell bedeutenden bildungspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen in der Berufsausbildung anhand von aussagekräftigen Indikatoren dargestellt und interpretiert. Diese Indikatoren basieren auf (amtlichen) Daten und Statistiken. Sie variieren in ihrer Konstruktion und Aussagekraft. Die vorliegende Publikation stellt die zentralen, in der Bildungsberichterstattung genutzten Indikatoren vor. Hierzu zählen Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung, zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, zur Berufsausbildungsbeteiligung, zur Effizienz der dualen Berufsausbildung und zur Reichweite der Berufsausbildung. Ziel ist es, die jeweiligen Berechnungsmethoden der einzelnen Indikatoren transparent zu machen und damit über ihre Reichweite und Erklärungskraft zu informieren. In der (Aus-)Bildungsberichterstattung, z. B. im Berufsbildungsbericht oder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht, werden die aktuell bedeutenden bildungspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen in der Berufsausbildung anhand von aussagekräftigen Indikatoren dargestellt und interpretiert. Diese Indikatoren basieren auf (amtlichen) Daten und Statistiken. Sie variieren in ihrer Konstruktion und Aussagekraft. Die vorliegende Publikation stellt die zentralen, in der Bildungsberichterstattung genutzten Indikatoren vor. Hierzu zählen Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung, zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, zur Berufsausbildungsbeteiligung, zur Effi zienz der dualen Berufsausbildung und zur Reichweite der Berufsausbildung. Ziel ist es, die jeweiligen Berechnungsmethoden der einzelnen Indikatoren transparent zu machen und damit über ihre Reichweite und Erklärungskraft zu informieren. Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116 53113 Bonn Telefon +49 228 107-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: [email protected] 9783847 428763 ISBN 978-3-8474-2833-6 Beteiligung an berufl icher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick 2024 Regina Dionisius | Moritz Niemann (Hrsg.) BIBB FACHBEITRÄGE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG In der (Aus-)Bildungsberichterstattung, z. B. im Berufsbildungsbericht oder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht, werden die aktuell bedeutenden bildungspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen in der Berufsausbildung anhand von aussagekräftigen Indikatoren dargestellt und interpretiert. Diese Indikatoren basieren auf (amtlichen) Daten und Statistiken. Sie variieren in ihrer Konstruktion und Aussagekraft. Die vorliegende Publikation stellt die zentralen, in der Bildungsberichterstattung genutzten Indikatoren vor. Hierzu zählen Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung, zu den Verhältnissen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, zur Berufsausbildungsbeteiligung, zur Effi zienz der dualen Berufsausbildung und zur Reichweite der Berufsausbildung. Ziel ist es, die jeweiligen Berechnungsmethoden der einzelnen Indikatoren transparent zu machen und damit über ihre Reichweite und Erklärungskraft zu informieren. Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116 53113 Bonn Telefon +49 228 107-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: [email protected] ISBN 978-3-8474-2833-6 Beteiligung an berufl icher Bildung – Indikatoren und Quoten im Überblick