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Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften

Pohle, Wolfgang

Abstract

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Full text

Pohle, Wolfgang Article Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Pohle, Wolfgang (1964) : Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 84, Iss. 2, pp. 175-190, https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291047 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Wenn über Konzentration gesprochen werden «oll, müssen wir zunächst einmal die Gesprächsgrundlage vollkommen erhellen: Was verstehen wir unter „Konzentration"? Das ist die erste Frage, die es ®u beantworten gilt. Konzentration können wir einmal sehen als einen Zustand, in dem, wie es in der Regierungserklärung vorn 29. Oktober 1957 heißt, bei immer zahlreicheren „Großbetrieben das Volk aus einer kleinen Schicht von Herrschern über die Wirtschaft und einer großen Klasse von Abhängigen besteht", und zum anderen als einen wirtschaftlichen Vorgiang im Zeitablauf, bei dem die Verfügungsunacht über Unternehmungen und Betriebe in die Hände von immer weniger Verfügungsberechtigten übergeht. Konzentration als Problem im wirtschaftlichen Sinne ist fast ausschließlich eine Frage der Marktstellung. Solange ein Unternehmen als Anbieter und Nachfrager in funktionsfähigem Wettbewerb steht, mag es zunächst wachsen, bis es die optimale Betriebsund Unternehmensgröße erreicht hat. Daß dieses Optimum auf die Dauer nicht überschritten wird, ist eine der segensreichen Wirkungen des Wettbewerbs. Erlangt es aber mit Erreichung ider optimalen Größe die Fähigkeit, auf bestimmten Märkten monopolistische Praktiken anzuwenden, muß sich die Gesellschaft mit dem Phänomen der wirtschaftlichen Macht auseinandersetzen, wenn sie nicht hinnehmen will, daß über wachsende Optima durch Ausschaltung des Wettbewerbs die Marktwirtschaft gefährdet wird. Gefahren der Konzentration Nicht nur wirtschiaftlidie, sondern auch gesellschaftliche Nachteile und Gefahren gehen von einer vermachteten Wirtschaft aus. Die Öffentlichkeit ist sich dessen instinktiv bewußt. * Zwei Vorträge, gehalten vor der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin in Zusammenwirken mit dem Sender Freies Berlin am 5. 2.1964. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 176 Eberhard Günther Viele sind sicher der Ansicht, daß in der Entwicklung unserer Gesellschaft der „kleine Mann" zwischen den Mühlsteinen des Big Business und der Gewerkschaften zerrieben wird. Wir haben damit etwas gesagt, was in der Erörterung über wirtschaftliche Macht häufig sichtbar wird. Die öffentliche Meinung zeigt die Tendenz, diese Dinge unter den Aspekten zu sehen, die leicht zu erfassen sind, nämlich, daß sich viel Geld in den Händen und unter der Kontrolle einiger weniger reicher Leute befindet und daß alles, was diese Großunternehmer tun, entweder durch Vereinbarungen oder sogenannte gentleman's agreements oder durch Anwendung von Gewalt oder Zwang vor sich geht. Weiter sehen wir, daß ein gut Teil der Kritik am wirtschaftlich Mächtigen aus trüben Quellen stammt, in denen der Neid und die Mißgunst oder sogar die generelle Einstellung gegen Kapitalismus und Gewinixstreben beheimatet sind. Lassen Sie uns einmal in der gebotenen Kürze die Gefaihren im einzelnen betrachten: Grundlage unserer Überlegungen ist unser Wirtschaftssystem: eine freie, demokratische Ordnung, die auf Wettbewerb als Grundelement beruht, in der wir aber die Möglichkeit staatlichen Eingriffs zur Erfüllung sozialer Forderungen vorsehen, die sich durch Wettbewerb nicht verwirklichen lassen. Wir setzen Antriebsund Steuerfunktion des Wettbewerbs bewußt ein. Er ist das sicherste, gerechteste und wirksamste Mittel der Wirtschaf tslenkung. Ohne die Antriebskraft des Wettbewerbs werden Unternehmer verschlafen, bequem und untüchtig, und ein englischer Wissenschaftler hat einmal gesagt, der größte Monopolgewinn ist ein ruhiges Leben. Und so ist es. Denn eine monopolistische Marktstellung verschafft ¡den Unternehmen relative Sicherheit und kann zu übermäßiger wie auch zu unzureichender Investition und damit zu einem Mangel an Rationalität in Produktion und Verteilung führen. Hinzutreten können absinkende Risikobereitschaft und damit Hemmung des technischen Fortschritts. Als Folge der unwirtschaftlichen Ausnutzung des Kapitals steigen die Grenizikoisten und damit auch von der Kostenseite her die Preise. Künstliche Verknappung der Angebotsmenge verschlechtert und verteuert die Versorgung, und das Nichtausnutzen von aufgekauften oder entwickelten Patenten hemmt den technischen Fortschritt. Einschüchterung, Zwang, Exkhisiwerträge, Diskriminierung und Boykott können angewandt werden und hindern andere Unternehmen, auf monopolistischen Märkten Fuß z>u fassen oder Fuß zu behalten. Diese Vorgänge gefährden die optimale volkswirtschaftliche Versorgung, von den soziologischen Folgen einmal ganz abgesehen. Gewiß kann man dieser Argumentation gegenüber mit Recht einwenden, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften 177 daß sich besonders augenblicklich alle unsere Märkte im Fluß befinden, daß sie interdependent sind und daß alle Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb mit anderen Produkten und anderen Dienstleistungen stehen und daß aus diesem Grunde die ökonomische Gefahr der Konzentration weit überbewertet sei. Nun wird man nicht ernsthaft behaupten können, daß der Kinderwagen mit der Reise nach Teneriffa im Wettbewerb steht. Dennoch bringt uns der Einwand zum Ausgangspunkt unserer Betrachtungen, nämlich izu dem großen Gesichtspunkt, unter dem wir die Konzentration untersuchen: dem Wohlergehen unseres Landes als Ganzem, der Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen, demokratischen, sozialen Ordnung. Unter diesem Gesichtspunkt werden also — wie es der Gesetzgeber im § 22 GWB vorgesehen hat — alle Umstände Berücksichtigung finden, alle Pros und Contras: die Wirkung .auf den Wettbewerb ebenso wie die Vorteile tder Größe, die Pionierleistung ebenso wie die ökonomische und soiziale Leistung, aber auch mangelnde Leistungsfähigkeit, Ausbeutung, wettbewerbbeschränkende Praktiken und politische Bedeutung der Marktmacht. Wenden wir uns einen kurzen Augenblick der Entstehung von Verfügungsmacht im Zeitablauf, dem Konzentration9prozeß im eigentlichen Sinne, zu. Komzentrationsprozesse sind die Folge bestimmter menschlicher Verhaltensweisen und nicht naturbedingte Zwangsläufigkeiten; deshalb ist es möglich, den Konzentrationsprozeß durch Einwirkung auf die menschliche Verhaltensweise in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen. Die These Edgar Salins, nach der die technische Entwicklung fortlaufend zu einer Erhöhung der optimalen Betriebsgröße führt und Konzentration somit zwangsläufig, unentrinnbar und schicksalhaft ist, ist damit zwar noch nicht widerlegt, aber sie ist insofern relativiert, als es möglich ist, im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft notfalls auch auf die Erreichung der optimalen Betriebsgröße dann zu verzichten, wenn sie unausweichlich zur Marktbeherrschung führt. Sobald die in einer staatlichen Gemeinschaft lebenden Menschen erkannt ihaben, wieviel die Verhinderung der Machtbildung für die Volkswirtschaft beideutet, können sie den Wirtschaftsprozeß entsprechend steuern, ohne dabei den technischen Fortschritt oder die nationale Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb entscheidend zu behindern. Denn nicht auf die Beihinderung der optimalen Betriebsgröße werden die Eingriffe hinauslaufen, sondern auf die Beschränkung der horizontalen, vertikalen und diagonalen Unternehme nsverflechtungen. Nicht im wachsenden Optimum der Betriebsgrößen liegen die Gefahren, sondern in der konzernierten Verfügungs12 Schmollers Jahrbuch 4g2, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 178 Eberhard Günther macht über die Betriebe, von denen jeder für sich allein trotz optimaler Betriebsgröße keineswegs in der Lage wäre, Marktbeherrschung auszuüben. Das Schicksal »des Wettbewerbs ist wesentlich für die Beurteilung von Komzentrationsvorgängen. An diesem Punkt werden die Grundlagen «unserer marktwirtschaftlichen Ordnung berührt. Sicher ist richtig, daß Korazentrationsoder Verschmelzungsvorgänge aus den verschiedensten Gründen erfolgen: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes. Erleichterung im Zugang zu Märkten, Beseitigung von Überschußkapazitäten, Deckung größerer Bedürfnisse; finanzielle Gründe und auch manchmal f>amilienrechtliche Gründe können dafür maßgeblich sein. Immer aber wird bei unserer Betrachtung die Frage im Vordergrund stehen müssen, ob der Konzentrationsvorgang zur Monopolisierung des Marktes führt, ob Marktbeherrschung erreicht wird. Die Meinung, daß Marktbeherrschung sich im Wettbewerb immer wieder auflöst und die Konkurrenz den Aufstieg und Abstieg der Unternehmer selbständig regelt, vereinfacht die Tatbestände in unzulässiger Weise. Folgt man Volkmar Muthesius in seinem „Gespenst der wirtschaftlichen Macht"1, so gibt es keine wirtschaftliche Macht außer der, die vom Staat ausgeht und von ihm entliehen wurde. Wirtschaftliche Macht ist für ihn ein Scheinproblem, ein Gespenst unid eine Zwangsvorstellung, die sich in ein Nichts auflöst, wenn man die staatlichen Privilegien beseitigt. Diese These widerspricht den Erfahrungen des wirtschaftlichen Lebens. Versteht man nach Max Weber unter Macht die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen2, so ist es absurd, anzunehmen, diaß in der Wirtschaft diese Macht nur dann angewandt würde, wenn sie vom Staat verliehen wurde. Wettbewerb kann sicherlich auch marktbeherrschende Stellungen in Teilbereichen »der Wirtschaft entstehen lassen. Ob er auf die Dauer die Aufrechterhaltung einer isolchen Stellung ermöglicht, mag fraglich sein (technischer Fortschritt, Ausdehnung der Märkte, Abbau der zwischenstaatlichen Hindernisse), aber schon eine vorübergehende Marktbeherrschung kann, je verbreiteter sie in einer Wirtschaft zugelassen wird, zu beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Schäden (Inflationsursache, leistungsfremde Einkommensverteilung, soziale Ungerechtigkeit) führen. War bisher von den ökonomischen Nachteilen der Konzentration die Rede, so kommt den gesellschaftspolitischen Wirkungen eine ebenso starke Bedeutung zu. 1 Volkmar Muthesius: „Das Gespenst der wirtschaftlichen Macht." Frankfurt 1960. S.9. 2 Max Weber: „Gesellschaft und Wirtschaft." II. Band. IV. Auflage. Tübingen 1956. S. 531. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften 179 Wettbewerb ist nicht nur unter wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten -zu sehen. Wettbewerb ist auch (gesellschaftspolitisches Instrument, er ist Ausfluß und ökonomischer Ausdruck der individuellen Freiheit. Das Vorhandensein eines freien, den Wettbewerb tragenden Mittelstandes ist in jeder entwickelten Volkswirtschaft Grundpfeiler der marktwirtschaftlichen Ordnung. Eine Verminderung der rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen gefährdet nicht nur die freiheitliche Wirtschafts Ordnung, sondern zugleich auch die Gesellschaftsordnung als solche. Für einen breiten Bereich der Wirtschaft, von (den sogenannten Leitungsmonopolen (Elektrizität, Gas, Wasser) einmal abgesehen, bedeutet Konzentration die Gefährdung der „Mitte", der Selbständigen mit kleinen und mittleren Einkommen, mit Eigentum, Verantwortung unid den Eigenschaften, oíhne die eine freie und geordnete Gesellschaft auf die Dauer nicht existieren kann. So gesehen kann die Konzentration mit Wilhelm Röpke als ,^die eigentliche Sozialkrankheit unserer Zeit"3 bezeichnet werden. Fragt man, wie dem Konzentrationsproblem im einzelnen begegnet werden kann, so bieten sich allgemeine wirtschaftspolitische neben speziellen wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen an. Es ist erforderlich, -die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf das Ziel /der Vermeidung der Konzentration zu koordinieren. Wir sehen zum Beispiel, daß in der Bundesrepublik das Steuerund Gesellschaftsrecht die Konzentration fördert. Die deutsche Allphasen^Bruttoiimsatzsteuer wird im Rahmen der Harmonisierung der Steuerpolitik in der EWG wohl durch die Nettoumsatzsteuer ersetzt werden. Die Allphasen-Bruttouimsatzsteuer ist es zur Zeit vor allem, die eine starke Konizentrationstendenz auslöst. Je mehr Wirtschaftsstufen ein vertikal konzentriertes Unternehmen in sich vereinigt, um so größer ist durch die Reduzierung der Zahl steuerpflichtiger Tatbestände seine Ersparnis an Umsatzsteuer. Gleichfalls konzentrationsfördernde Wirkungen hat das Organschaf tsprivileg, weil dadurch unter bestimmten Voraussetzungen Umsätze zwischen K o nize munter nehmen umsatzsteuerfrei bleiben. Audi das Patentrecht enthält durch das Ausschließlichkeitsrecht Möglichkeiten zur monopolistischen Beherrschung eines Marktes, ebenso wie das geltende Aktienrecht Möglichkeiten, ja Anreize zur Konzentration von Verfüigungsmacht enthält. 3 Vgl. Wilhelm Röpke: „Marktwirtschaft." In: Die Ausspradie (1961). Heft 1, S. 24. 12 * OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 180 Eberhard Günther Es erscheint weiter notwendig, die Konzentrationsvorgänge erst einmal in dem nötigen Umfang sichtbar izu machen, zum Beispiel durch Verpflichtung der Konzerne, ihre sachlichen und personellen B et eiligungsverh äl tnisse ioiff enzulegen. Bei einer Änderung des GmbH-Rechts sollte idie GmbH wegen ihrer fehlenden Publizitätspflicht nicht mehr als Holding-Gesellschaft Verwendung finden. Zur Konzentrationsabwehr träigt ebenso eine konsequente Liberalisierung des Außenhandels in der freien Welt bei. Neben diesen indirekten Maßnahmen kann in einer entwickelten Volkswirtschaft kaum auf eine speziell gegen Marktbeherrschung gerichtete Wettbewerbsgesetzgebung verzichtet werden. Es ist interessant zu wissen, daß abgesehen von der belgischen Gesetzgebung, die das Problem des Monopols in der Wirtschaftsordnung schon in den dreißiger Jahren erkannte und zu behandeln versucht, im vergangenen Jahr zwei Untersuchungen der britischen Konservativen Partei erschienen sind, nämlich die Studie eines Komitees der CPC (des sogenannten Butler comittees) „Monopoly and the Public Interest" und „Moffiopolies and Mergers", eine Studie der Bow Group innerhalb der britischen Konservativen Partei; beide Studien kommen zu dem Ergebnis, daß die Zeit der Vernachlässigung des Problems, so wie es in der englischen und in der gesamten europäischen Gesetzgebung geschehen ist, vorbei sein muß. Ohne den Wettbewerb als Selbstzweck anzusehen, wird in beiden Studien festgestellt, daß — im übrigen trotz Erlasses des Monopoly and Restrictive Practices Act von 1948 und der Modernisierung dieses Gesetzes im Jahre 1956 — die britische Wirtschaft eher unter izu wenig als unter zu viel Wettbewerb gelitten habe und ¡daß die Konizentrationsfrage zumindest eine potentiell schwerwiegende ist. B/eide Studien sind nicht der Meinung, daß die Vorzüge des Monopols die Gefahren der Herabsetzung des Wettbewerbs überwiegen. Und wir stimmen völlig mit der englischen Konservativen Partei üiberein, wenn in ihren Untersuchungen gesagt ist, daß wenn erst einmal eine Monopolstellung geschaffen ist, es dann zu spät ist, eine wirksame Abhilfe zu schaffen. Die vorhin erwähnten indirekten Maßnahmen sind zwar geeignet, die Konzentration zu hemmen, aber die Erkenntnis, daß Unternehmenswachstum sich organisch aufgrund echten Leistungswettbewerbs vollziehen oder ein Unternehmenszusammenschluß ¡selbst dann, wenn er zur Marktbeherrschung führt, aus Rationalisierungsgründen dennoch gesamtwirtschaftlich wünschenswert sein kann, erfordert nicht nur eine staatliche Kontrolle des Prozesses, sondern auch Eingriffsmöglichkeiten vor der Entstehung von Machtstellungen und Überwachung und Mißbrauchsaufsicht dort, wo das Entstehen von MachtOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften 181 Positionen nicht verhindert werden kann. Somit können bei der wettbewerbsrechtlichien Regelung grundsätzlich zwei Wege unterschieden werden: a) ¡die Verhinderung der Bildung von Marktmiacht und b) Verhinderung des Mißbrauch« der Marktmacht. a) Für eine Verbot Siegelung bezüglich der Bildung marktbeherrschender Unternehmen liegen nur in USA ausreichende Erfahrungen vor. Entstehen derartige Unternehmen »dennoch, so kann nach amerikanischem Recht Aufspaltung oder Entflechtung angeordnet werden. Der Montanunion-Vertrag macht in Art. 66 alle Unternehmenszusammenschlüsse genehmigungspflichtig, wobei die Genehmigung zu versagen ist, wenn der Zusammenschluß auf einem bedeutenden Teil des Marktes izu einer Bestimmung ider Preise, zur Kontrolle der Produktion un)d Verteilung oder einer Verhinderung wirklichen Wettbewerbs führen würde. Der EWG-Vertrag und das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in seiner gelteniden Form bieten dagegen keine Möglichkeit, gegen die Entstehung marktbeherrschender Unternehmen vorzugehen. Wie sich immer wieder gezeigt hat, genügt es zur Sicherung der freiheitlichen Grundlagen unserer Wirtschaft aber nicht, nachträglich Mißbräuche einer derartigen Stellung zu verfolgen, sondern es ist notwendig, Marktbeherrschungen von vornherein zu vermeiden. b) Bei bereits bestehenden Machtstellungen stellt sich das Problem ähnlich. Sicherlich gibt es unvermeidbare Monopolstellungen, bei denen der Mißbrauchseingriff als einziges Mittel des Gesellschaftsschutzes übrig bleibt; in anderen Fällen aber sollte uns die innere Folgerichtigkeit unserer wirtschaftlichen Ordnung dazu zwingen, die Möglichkeit der Auflösung wirtschaftlicher Machtstellungen, das Wiederfunktionsfähigmachen der Märkte, nicht außer Betracht zu lassen. Bisher wird in Europa (mit Ausnahme der erwähnten belgischen Gesetzgebung, bald wohl auch der englischen Gesetzgebung) nur die Mißbrauchsaufsicht angewandt. Sie ist auch in Art. 66 des Montanunion-Vertrages, in Art. 86 des EWG-Vertrages und in § 22 GWB festgelegt. Art. 86 EWG-Vertrag verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Im § 22 GWB ist der Eingriff auf mißbräuchliche Verhaltensweisen in Verträgen (Preise, Geschäftsbedingungen und Kopplungsverkäufe) begrenzt. Hier wird eine allgemeine Mißbrauchsklausel notwendig sein, die wenigstens die Möglichkeit für intensivere Mißbrauchsaufsicht eröffnet. Auch dann noch wird sie deshalb schwach bleiben, weil Tatbestandsermittlung, Beweisführung und endgültige Abstellung des Mißbrauche oft mehrere Jahre dauern, während derer OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 182 Wolfgang Pohle das Ziel der mißbräuchlichen Verhaltensweise oft schon erreicht sein kann. Die sich ausweitenden Märkte führen bereits jetzt zu einem beschleunigten Wachstum der Unternehmen, in dessen Fo-lge in großer Zahl Konzentrationsvorgänge in Form von Fusionen auftreten werden. Die Entwicklung zu größeren Märkten wird zwar einerseits die Erlangung marktbeherrschender Stellungen erschweren, sie wird aber andererseits die Ungleichgewichtigkeit des deutschen und des EWGWettbewerbs wegen «der verschiedenen Behandlung von Kartellen und von übrigen Zusammenschlüssen noch stärker hervortreten lassen. Soll der Wettbewerb erhalten bleiben, so werden wir, ganz unabhängig von dem Ergebnis <ler von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchung über die Konzentration, auch in unserer Volkswirtschaft, Wirtschaftsund Wettbewerbspolitik stärker auf die Bekämpfung der Gefahren wirtschaftlicher Konzentration ausrichten mÜ9sen' Eberhard Günther, Berlin II. Herr Präsident Günther hat in seinem Referat wettbewerbspolitische Maßnahmen gegen die sogenannte Unternehmenskonzentratio« angeregt. Er geht dabei möglicherweise so weit, eine Entflechtung bestehender Unternehmenseinheiten zu befürworten. Dem liegt die Annahme zugrunde, daß ein Teil unserer Unternehmen zu groß, daß die Steigerung der sogenannten Konzentration als gegeben zu betrachten und die Konzentration »als solche mehr oder weniger gefährlich ist. Das ist die These. Wir können uns jedoch nicht darauf beschränken, diese These auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Denn wir sehen uns gleichzeitig und in zunehmendem Maße der gegensätzlichen Frage gegenübergestellt, ob unsere Unternehmen groß genug sind. Wir müssen uns zunächst fragen, wie es zu dieser Gegensätzlichkeit kommt. Die hauptsächliche Ursache hierfür ist. daß unterschiedliche Bezugsgrößen denkbar sind. Wir können das Phänomen der Unternehmenskonzentration im engen Rahmen der nationalen Volkswirtschaft sehen, im größeren Rahmen des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder sogar unter dem Aspekt der mit der Kennedy-Runde angestrebten weltcwffenen Handelspolitik. Die gewohnte nationale Betrachtungsweise, die in den wirtschaftspolitischen Diskussionen vorherrscht und auf deren Grundlage die Untersuchungen zur Unternehmenskonzentration geführt werden, begegnet erheblichen methodischen und praktischen Zweifeln. Sie unterstellt einen abgegrenzten oder jedenfalls abgrenzbaren nationaOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 Konzentration in entwickelten Volkswirtschaften 189 weniger konzentriertes Oligfoipol umgewandelt. Aus bloßen Mitläufern werden dadurch potentielle Konkurrenten. Neben der Vergrößerung des Unternehmens stellt ein weiteres Mittel zur Sicherung einer starken Marktstellung die Pradu'ktdifferenizierung dar. Sowedt es sich um die Konsumgiiterindiustrie handelt, geht diese Differenzierung meist mit hohen Werbungsund Verkaufsaufwendungen einher, während sie im Produktionsmittelbereich mehr durch eine Abstimmung des Produktionsprogramms mit den Konkurrenten gekennzeichnet ist. In beiden Fällen wird von manchen eine Minderung der Preiskonkurrenz befürchtet. Auch dies Argument wiegt jedoch nicht sehr schwer, weil die nun einmal in der Wirtschaft vorhandene Dynamik fortwährende Überlegungen «hinsichtlich der Produktdifferenzierung erfordert. Wird in einem Jahr ein Produkt stärker forciert, so braucht dies im nächsten Jahr noch lange nicht der Fall zu sein; die Entwicklung bleibt dauernd im Fluß. Neben dem Marktanteil und dem Ausmaß der Produktdifferenizierung stellt das dritte Merkmal der Marktorgianisation die Schwierigkeit des Eintritts eines neuen Konkurrenten in einen Markt dar. Der führenden Oligoipolgruppe ist nun in ihrer Preispolitik schon eine deutliche Schranke gesetzt, wenn der Eintritt des neuen auf keine besonderen Schwierigkeiten stößt. Die führende Gruppe muß dann nämlich ihre Preise unter dem Niveau halten, bei dem ein starker Zustrom neuer Marktteilnehmer einsetzen könnte. Sowohl der tatsächliche Eintritt als auch die Gefahr des potentiellen Eintritts neuer Konkurrenten übt also hier bereits eine Kontrollfunktion aus. — Der Eintritt in einen Markt braucht aber nicht nur durch neugegründete Unternehmungen zu erfolgen; es können sich vielmehr bereits bestehende Unternehmen «inen neuen Produktionszweig angliedern. In diesem Falle wird die branchenmäßige Konzentration ab-, die gesamtwirtschaftliche Konzentration vielleicht zunehmen. Doch führt die Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation hinsichtlich des sogenannten Konzentrationsgrades zu keinem klaren Ergebnis; und es ist deshalb notwendig, die Beurteilung sektoral aufzuteilen. Die Theorie sagt ferner, daß, je stärker die Konzentration fortschreite, desto stärker die Preisbildung am Markt durch innerbetriebliche Verrechnung ersetzt werde. Dies ist nur bedingt richtig und trifft — wenn überhaupt — nur für das Großunternehmen als solches und straff und zentralisiert geleitete Konzerne zu, nicht dagegen fiir Konzerne, die dezentralisiert verwaltet werden und schon aus diesem Grunde die Lenkungsfunktion eines solchen Preismechanismus weder ausüben können noch sie — entgegen vielfach andersgearteten Vorstellungen — tatsächlich ausüben. Dezentralisiert geleitete Unternehmen enthalten sich in der Regel jeglicher Einmischungsbefugnis in die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24 190 Wolfgang Pohle Preispolitik der ihnen angeschlossenen Unternehmen. Man sollte »deshalb nicht durch die Praxis nicht erhärtete Thesen verbreiten und damit den Teufel an die Wand malen, als ob die Lenkungsfunktiom des Preismechanismus, die sich der plan wirtschaftlichen Methode der unmittelbaren Weisung als überlegen -gezeigt hat, verloren ginge und die Wirtschaft sich dem Typ einer zentralen Verwaltungswirtschaft mit freder Konsumwahl nähere. Diese Theorie wird durch die Praxis nicht wahrgehalten. Endlich wird behauptet, daß ein fortgesetzter Konzentratioiisprozeß mit einer ständig größer werdenden Diskrepanz zwischen Eigentum und Verfügungsmacht verbunden sei. Man kann jedoch kaum übersehen, daß die Masse der Kleinaktionäre ungeeignet ist, die G«eschäftspolitik der Unternehmungen mitzubestimmen, wenn man funktionsfähige Gehil-de erhalten und sich nicht in eine heillose Isolierung gegenüber den entsprechenden Gebilden des Auslandes hineinmanövrieren will. Nach meinen eigenen Erfahrungen bestreite ich sehr entschieden, daß mit der Streuung des Eigentums ein potenzierter Machtzuwachs der Viorstände, Aufsichtsräte und Banken ein/hergehen müsse und einhergegangen sei. Alle diese Gremien einschließlich der Großbanken sind — das hat vielfache Erfahrung gezeigt — in der Regel vernünftige Verwalter fremden Vermögens; sie haben obendrein den Vorzug, mit Sachverstand ausgestattet izu sein. Der turnusmäßige Wechsel in den Vorständen durch Erreichung dier Altersgrenze oder «ine gesunde Fluktuation von Gesellschaft <zu Gesellschaft, das Nachwachsen frischer Kräfte, die Auswahl von Nachwuchspersönlichkeiten zeigen, daß die Befürchtungen einer stärkeren Dikrepanz zwischen Eigentum und Verfügungsmacht unberechtigt sind. Aus all dem folgt, daß wir uns hüten sollten, um einer wirtschaftspolitischen Theorie willen Eingriffe in das lebendige Leben der Praxis durch immer stärkere Einschaltung der Bürokratie vorzunehmen, ohne daß bisher der Nachweis geführt worden ist, daß etwa vorgekommene Mißbräuche einen gesetzgeberischen Eingriff dringend erforderlich machen. Wolfgang Pohle, Düsseldorf OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.2.175 | Generated on 2023-04-04 11:35:24