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IMK Inflationsmonitor: Inflationsunterschiede zwischen Haushalten im April 2023 deutlich geringer, Haushaltsenergie verteuert sich weiterhin am stärksten

Dullien, Sebastian,Tober, Silke

Abstract

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Full text

Dullien, Sebastian; Tober, Silke Research Report IMK Inflationsmonitor: Inflationsunterschiede zwischen Haushalten im April 2023 deutlich geringer, Haushaltsenergie verteuert sich weiterhin am stärksten IMK Policy Brief, No. 150 Provided in Cooperation with: Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation Suggested Citation: Dullien, Sebastian; Tober, Silke (2023) : IMK Inflationsmonitor: Inflationsunterschiede zwischen Haushalten im April 2023 deutlich geringer, Haushaltsenergie verteuert sich weiterhin am stärksten, IMK Policy Brief, No. 150, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/274576 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Am stärksten verteuerte sich Erdgas (46,3 %), gefolgt von Strom (15,4), während Heizöl nach einem deutlichen Rückgang im Vormonat um 3,1 % teurer war als im April 2022. Energie insgesamt verteuerte sich nur um 6,8 %, weil Kraftstoffe merklich billiger waren als ein Jahr zuvor. Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke nahmen um 16,8 % zu, trugen aber wegen ihres höheren Gewichts am Warenkorb mit 2,4 Prozentpunkten mehr als doppelt so stark wie die Haushaltsenergie zur Inflationsrate bei (1,1 Prozentpunkte). Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel blieb unverändert bei 5,8 %. Da der Anteil von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie an den Konsumausgaben stark einkommensabhängig ist und in beiden Fällen die Preissteigerungsrate abgenommen hat, hat sich auch die Spanne der haushaltsspezifischen Teuerungsraten verringert. Sie beträgt nun 1,9 Prozentpunkte nach 2,4 Prozentpunkten im März 2023 und 3,1 Prozentpunkten auf ihrem Höhepunkt im Oktober 2022. Einkommensschwache Alleinlebende, die nur wenig von den rückläufigen Kraftstoffpreisen profitierten, hatten mit Abstand die höchste Inflationsrate (8,1 % nach 8,7 % im März 2023), einkommensstarke Alleinlebende mit 6,2 % die niedrigste (März 2023: 6,3 %). Die zusammengefasste Belastung durch die Preise von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie weist weiterhin ausgeprägte Unterschiede auf. Sie reicht von 2,2 Prozentpunkten Inflationsbeitrag im Falle von einkommensstarken Alleinlebenden (März 2023: 2,5 Prozentpunkte) bis 5,5 Prozentpunkte bei einkommensschwachen Alleinlebenden (März 2023: 6,2 Prozentpunkte). 1 Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor, [email protected] Dr. Silke Tober, Referatsleitung Geldpolitik, [email protected] Seite 2 von 10 Preisschübe bei Energie ebben ab Die massiven Preisschübe bei den internationalen Preisen für Erdgas, Rohöl und Agrarrohstoffen im vergangenen Jahr haben sich mittlerweile vollständig zurückgebildet. Die preissenkenden Effekte bei Kraftstoffen und Heizöl schlagen sich zeitnah im Verbraucherpreisindex nieder. Demgegenüber bewirken langfristige Verträge bei Erdgas und Strom eine erhebliche Zeitverzögerung bei der Transmission. Schwerer noch wiegt, dass der Börsenpreis für Erdgas in Europa bereits Anfang 2022 mehr als vier Mal so teuer war wie im Jahr 2019 und trotz des jüngsten Preisrückgangs noch rund drei Mal so teuer ist. Mit einem deutlichen Rückgang der Preise unter die von den Energiepreisbremsen gesetzten aktuellen Niveaus ist unter den aktuellen geopolitischen Bedingungen nicht zu rechnen. Zwar wird der Preisanstieg im Laufe des Jahres zunehmend aus der Inflationsberechnung herausfallen, die Belastung durch die höheren Preise wird aber fortbestehen. Ähnliches gilt für Strom, da Erdgas zur Erzeugung von Strom verwendet wird und dort aufgrund des so genannten „Merit Order“-Prinzips die teuerste jeweils noch marktfähige Produktionsart den Preis bestimmt. Abbildung 1 veranschaulicht die deutliche Beruhigung auf den internationalen Energieund Rohstoffmärkten. So lag der Euro-Preis von Rohöl der Sorte Brent im April 2023 um 20 % niedriger als ein Jahr zuvor, übertraf aber das Niveau von 2019 noch um 34 %. Die internationalen Nahrungsmittelpreise lagen ebenfalls um 20 % unter dem Vorjahresniveau, aber um 33 % höher als im Jahr 2019. Die deutschen Börsenpreise für Erdgas, die im Verlauf des vergangenen Jahres am stärksten gestiegen waren, lagen im April 2023 um 58 % niedriger als im April 2022, übertrafen dabei allerdings das Niveau von 2019 noch um 195 %. Verglichen mit Januar 2022 war der Euro-Preis von Rohöl um 0,9 % höher, während die internationalen Nahrungsmittelpreise um 6,2 % niedriger lagen und der Börsenpreis für Erdgas sogar um 45,7 %. Abbildung 1: Internationale Energieund Agrarrohstoffpreise Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat, in %, Januar 2014 – April 2023 Quellen: EZB; FAO, Macrobond; U.S. Energy Information Administration; Berechnungen des IMK. -100 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Erdgas (NCGI, EUR) Rohöl (Brent, EUR) Nahrungsmittelpreisindex (FAO, USD) Seite 3 von 10 Haushaltsspezifische Teuerungsraten nähern sich bei Rückgang der Inflation auf 7,2 % etwas weiter an Die Inflationsrate lag im April 2023 mit 7,2 % nur geringfügig niedriger als im Vormonat (7,4 %). Die Vorjahresänderungsrate der Energiepreise (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) im deutschen Verbraucherpreisindex lag im April 2023 bei 6,8 % (März 2023: 3,5 %). Gegenüber dem Vormonat erhöhten sich die Preise für Energie um 0,7 %, wobei die Preise für Haushaltsenergie konstant blieben, während die Kraftstoffpreise um 1,6 % anzogen. Dabei stieg der Preis für Erdgas trotz der Gaspreisbremse gegenüber März 2023 um 1,0 %, während sich Strom und Heizöl um 0,1 bzw. 3,3 % verbilligten. Gegenüber April 2022 verteuerte sich Erdgas mit 46,3 % besonders stark, während Strom um 15,4 % teurer wurde und Heizöl um 3,1 %.2 Die Preise für Kraftund Schmierstoffe lagen im April 2023 – wie bereits im März 2023 – unter dem Niveau des Vorjahresmonats, und zwar um 9,4 % (März 2023: -16 %). Damit überschritten sie aber das Niveau von Anfang 2022 noch um 6,9 %. Der Anstieg der Nahrungsmittelpreise schwächte sich auf 17,2 % ab (März 2023: 22,3 %). Gegenüber März 2023 verringerten sich die Nahrungsmittelpreise um 0,8 %, was angesichts eines üblichen Preisanstiegs in einem April mit Ostern nach Angaben der Deutschen Bundesbank einem saisonbereinigten Rückgang um 1,5 % gegenüber dem Vormonat entsprach. Es war der erste Rückgang der Nahrungsmittelpreise seit Oktober 2021, in saisonbereinigter Betrachtung sogar seit Juni 2021. Abbildung 2: Inflation und Kerninflation in Deutschland Veränderungen der Indizes gegenüber Vorjahresmonat in %, Januar 2019 – April 2023 Quelle: Statistisches Bundesamt. 2 Einschließlich der Betriebskosten von Zentralheizungen. Betrachtet man nur die Haushalte mit eigenem Gasanschluss bzw. eigener Ölheizung betrug die Preisänderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat im April 2023 33,8 % bei Erdgas und -21,8 % bei Heizöl. Kohlebriketts, die ein verschwindend geringes Gewicht haben, verteuerten sich um 79,5 %. 7,2 5,8 2,0 -1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Verbraucherpreisindex (VPI) VPI ohne Energie und Nahrungsmittel Inflationsziel der EZB Seite 4 von 10 Die Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie verharrte bei ihrem im März erreichten Höchststand von 5,8 %. Unter den Güterarten der Kernrate zogen die Preise von Flugreisen (31,7 %), Pauschalreisen (10,4 %), Artikel für die Körperpflege (10,7 %), Ausgaben rund um Haustiere (16,8 %) sowie Reparaturund Instandhaltungsdienstleistungen (beispielsweise Elektround Heizungsarbeiten um 15 % bzw. 17,7 %) besonders stark an, aber auch Gaststättenund Beherbergungsdienstleistungen (9,8 %) und alkoholfreie Getränke (13,5 %) verteuerten sich deutlich. Hohe Preissteigerungen ziehen sich weiterhin durch alle Güterarten mit der Ausnahme von Post und Telekommunikation (-0,2 %). Nahrungsmittelpreise dominieren im April 2023 erneut die Inflationsunterschiede zwischen den Haushaltsgruppen Im monatlichen IMK Inflationsmonitor wird seit Anfang 2022 anhand von haushaltsspezifischen Inflationsraten untersucht, wie sich die anhaltend hohen Preisschocks auf unterschiedliche Haushaltsgruppen auswirken (Tober 2022a,b; Dullien/Tober 2022a-i; Endres/Tober 2022; Dullien/Tober 2023a-c; Tober 2023). Diese werden wie die Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes als Veränderung der gewichteten Verbraucherpreise zum Vorjahresmonat berechnet. Während allerdings bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten weiterhin die Einkommensund Verbrauchsstichprobe die Grundlage für die Ausgabenanteile bildet, berechnet das Statistische Bundesamt seit diesem Jahr den Verbraucherpreisindex auf Grundlage von Gewichten, die primär aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgeleitet werden (Statistisches Bundesamt 2023, Dullien und Tober 2023b). Abbildung 3 zeigt die auf der Grundlage von 30 Ausgabenpositionen berechneten haushaltsspezifischen Inflationsraten und die Beiträge von 12 zusammengefassten Ausgabenpositionen zur jeweiligen Inflationsrate der neun repräsentativen Haushaltsgruppen sowie für die Verbraucherpreisinflation insgesamt.3 Die Spanne der haushaltsspezifischen Teuerungsraten hat sich im April 2023 auf 1,9 Prozentpunkte verringert, nach 2,4 Prozentpunkten im März 2023 und 3,1 Prozentpunkten auf ihrem Höhepunkt im Oktober 2022. Ausschlaggebend hierfür war, dass die Preise für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren mit 2,4 Prozentpunkten etwas weniger stark zur Inflation beitrugen als im März 2023 (2,8 Prozentpunkte), während der Beitrag von Haushaltsenergie bei 1,1 Prozentpunkten verharrte und Kraftstoffe den zweiten Monat in Folge einen negativen Inflationsbeitrag lieferten (-0,4 Prozentpunkte). Die höchste Teuerungsrate von 8,1 % verzeichneten im April 2023 einkommensschwache Alleinlebende (März 2023: 8,7 %). Die niedrigste Teuerungsrate von 6,2 % hatten – wie bereits seit 3 Die 30 Ausgabenpositionen sind in Tabelle 2 des Anhangs wiedergegeben. Die 12 Untergruppen weichen von den 12 Abteilungen des Verbraucherpreisindex ab, um die besonders einflussreichen Gütergruppen gezielt auszuweisen. Entsprechend wurde die Haushaltsenergie aus der Abteilung 4 (Wohnen) herausgelöst und die Kraftund Schmierstoffe aus der Abteilung 7 (Verkehr). Mit dem Ziel der Übersichtlichkeit wurden dann Abteilungen 1 und 2 in die Untergruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusammengefasst und das Bildungswesen (Abteilung 10) mit einem Gewicht von durchschnittlich 0,9 % am Warenkorb und einer aktuell unauffälligen Preisentwicklung der Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) zugeschlagen. Seite 5 von 10 Februar 2022 – Alleinlebende mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro (Abbildung 1). Für einkommensschwache Paare mit zwei Kindern lag die Inflationsrate bei 7,6 %, für Alleinerziehende mit einem Kind und mittlerem Einkommen bei 7,3 %, während sie bei Familien mit höherem Einkommen 7,0 % betrug. Betrachtet man nur die Teuerung der Ausgabenkategorien „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren“ und „Haushaltsenergie“, zeigen sich noch deutlichere Belastungsunterschiede zwischen den Haushaltsgruppen. Einkommensschwache Alleinlebende verzeichneten im April 2023 einen zusammengefassten Inflationsbeitrag von 5,5 Prozentpunkten (März 2023: 6,2 %), verglichen mit 2,2 Prozentpunkten im Falle von einkommensstarken Alleinlebenden; einkommensschwache Paare mit zwei Kindern einen Beitrag von 5,2 Prozentpunkten, verglichen mit 3,9 Prozentpunkten im Fall der Familie im mittleren Einkommensbereich (Tabelle 1).4 Abbildung 3: Haushaltsspezifische Inflationsraten und Inflationsbeiträge im April 20231 in % bzw. Prozentpunkten 1 Mehrere Angaben der „Paare mit 2 Kindern (2.000-2.600 €)“ sind laut Statistischem Bundesamt wegen einer geringen Zahl von Haushalten, die Angaben gemacht haben, sehr unsicher. Eine Darstellung der Methodik findet sich in Tober (2022a). Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. 4 Der Warenkorb, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt, repräsentiert den Durchschnitt aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Gewichte einzelner Güter am Warenkorb unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Haushalten, beispielsweise zwischen einem Ein-Personen-Haushalt und einem Paarhaushalt mit Kindern sowie zwischen Menschen mit mittlerem oder hohem Einkommen und solchen mit geringem Einkommen. Zur Berechnung der Warenkorbanteile für ausgewählte Haushaltsgruppen wird die Einkommensund Verbrauchsstichprobe 2018 verwendet (Tober 2022a). 0,5 0,6 0,7 0,6 0,7 0,6 0,8 0,7 0,7 0,7 1,1 1,9 1,3 1,0 1,3 1,6 2,4 1,7 1,5 1,0 2,4 3,3 2,6 2,1 2,1 2,4 3,1 2,2 2,0 1,2 -0,4 -0,6 -0,6 -0,5 -0,5 -0,6 -0,2 -0,4 -0,5 -0,4 0,8 0,6 0,7 0,8 0,8 0,6 0,4 0,6 0,7 0,8 0,7 0,5 0,7 0,8 0,9 0,8 0,4 0,7 0,8 0,8 0,5 0,3 0,5 0,7 0,7 0,5 0,4 0,5 0,6 0,7 0,7 0,4 0,4 0,4 0,3 0,5 0,4 0,4 0,4 0,4 7,2 7,6 7,0 6,8 7,1 7,2 8,1 7,1 6,9 6,2 -1,2 0,0 1,2 2,4 3,6 4,8 6,0 7,2 8,4 Verbraucherpreisindex Paare, 2 Kinder 2000-2600€ Paare, 2 Kinder 3600-5000€ Paare, 2 Kinder ≥5000€ Paare 3600-5000€ Alleinerziehende, 1 K 2000-2600€ Alleinlebende <900€ Alleinlebende 1500-2000€ Alleinlebende 2000-2600€ Alleinlebende ≥5000€ Mieten, Nebenkosten, Wohnungsinstandhaltung Haushaltsenergie Nahrungsmittel, Getränke, Tabak Nachrichtenübermittlung Kraftund Schmierstoffe für Fahrzeuge Verkehr ohne Kraftund Schmierstoffe Bekleidung und Schuhe Freizeit und Kultur Gaststättenund Übernachtungsdienstleistungen Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände Gesundheitspflege Andere Dienstleistungen, Bildungswesen Inflationsrate Seite 6 von 10 Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren trugen mit 3,3 Prozentpunkten zur haushaltsspezifischen Inflationsrate des einkommensschwachen Paarhaushalts mit Kindern bei, verglichen mit 2,1 Prozentpunkten bei einkommensstarken Familien und 1,2 Prozentpunkten bei einkommensstarken Alleinlebenden (Abbildung 3). Einkommensschwache Alleinlebende verzeichneten einen Inflationsbeitrag von 3,1 Prozentpunkten, da der Anteil von Nahrungsmitteln an ihrem Warenkorb deutlich höher ist als bei einkommensstarken Alleinlebenden. Gegenüber dem Vorjahresmonat stiegen die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im April 2023 um 16,8 % (März 2023: 21,5 %), während sich alkoholische Getränke und Tabakwaren wie im Vormonat um 9,0 % verteuerten. Haushaltsenergie verteuerte sich gegenüber April 2022 um 21,1 % und schlug sich wie im März 2023 mit einem Beitrag von 1,1 Prozentpunkten im Anstieg der Verbraucherpreise nieder. Abbildung 3 und Tabelle 1 zeigen, dass Haushaltsenergie bei einkommensarmen Alleinlebenden im April 2023 einen um 1,4 Prozentpunkte höheren Inflationsbeitrag lieferte als bei einkommensreichen Alleinlebenden. Eine überdurchschnittliche Belastung erfuhren auch Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen (1,9 Prozentpunkte), während für reiche Paarhaushalte mit zwei Kindern der Inflationsbeitrag von Haushaltsenergie bei 1,0 Prozentpunkten lag (Abbildung 3). Tabelle 1: Ausgewählte haushaltsspezifische Inflationsbeiträge im April 2023 Inflationsbeiträge in Prozentpunkten Paar, 2 Kinder 2.000–2.600 € Paar, 2 Kinder 3.600–5.000 € Alleinlebende < 900 € Alleinlebende ≥ 5.000 € Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 3,3 2,6 3,1 1,2 Miete, Nebenkosten, Instandhaltung 0,6 0,7 0,8 0,7 Haushaltsenergie 1,9 1,3 2,4 1,0 Kraftund Schmierstoffe -0,6 -0,6 -0,2 -0,4 Verkehr ohne Kraftstoffe 0,6 0,7 0,4 0,8 Freizeit und Kultur 0,5 0,7 0,4 0,8 Gastgewerbe 0,3 0,5 0,4 0,7 Übrige Konsumausgaben 1,0 1,2 0,8 1,4 Inflationsrate in % 7,6 7,0 8,1 6,2 Die Inflationsbeiträge summieren sich gegebenenfalls rundungsbedingt nicht zur Inflationsrate oder zu Summen im Text. Quellen: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des IMK. Mit einem Preisrückgang um 9,3 % lieferten Kraftund Schmierstoffe im April 2023 einen negativen Inflationsbeitrag von 0,4 Prozentpunkten. Hiervon profitierten einkommensschwache Ein-Personen-Haushalte am wenigsten, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen am stärksten. Seite 7 von 10 Die Position Mieten, Nebenkosten und Wohnungsinstandhaltung schlug sich im April 2023 wie in den Monaten zuvor mit einem Inflationsbeitrag von 0,6 bis 0,8 Prozentpunkten nieder. Dabei fällt Wohnungsinstandhaltung bei einkommensstarken Alleinlebenden stärker ins Gewicht, so dass der weiterhin hohe Preisanstieg (11,0 %) das geringere Gewicht der Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkosten kompensiert, die um 2,2 % teurer wurde. Der Kauf von Fahrzeugen in der Untergruppe Verkehr fiel für Haushalte mit geringem Nettoeinkommen sowie Alleinerziehende mit einem Kind kaum ins Gewicht. Für einkommensstarke Alleinlebende lag der Inflationsbeitrag wie im Verbraucherpreisindex insgesamt bei 0,3 Prozentpunkten, während Paare mit Kindern und hohem Einkommen sowie Paare mittleren Einkommens überdurchschnittlich belastet wurden (0,4 Prozentpunkte). Die Teuerung bei Fahrzeugen hat sich mit 6,4 % im April 2023 erneut etwas abgeschwächt (März 2023: 6,7 %). Dabei bleiben die Preise für Neuwagen gegenüber dem Vormonat unverändert – nach einem Anstieg um 1,0 % im März 2023 –, während die Preise von Gebrauchtwagen wie im Vormonat um 0,5 % anzogen. Dagegen verbilligten sich Fahrräder gegenüber dem Vormonat um 0,7 %. Pauschalreisen, in der Untergruppe Freizeit, verzeichneten im April 2023 mit 10,4 % 2023 erneut einen außergewöhnlich kräftigten Anstieg und schlugen überwiegend mit 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten nieder, nur bei den beiden einkommensschwachen Haushalten war der Effekt minimal.5 Energieund Nahrungsmittelpreise sowie Kernrate abwärtsgerichtet Die Inflationsrate im April 2023 war trotz der Energiepreisbremsen und stark gefallener globaler Energiepreise mit 7,2 % noch sehr hoch und vor allem aufgrund von Basiseffekten geringer als in den Monaten zuvor. Allerdings könnte nun der Höhepunkt bei der Kerninflation erreicht worden sein, deren Entwicklung überwiegend durch die zahlreichen drastischen Preisschocks seit Mitte 2021 geprägt ist. Insbesondere die Energiepreise verteuern direkt und indirekt die Produktionsund Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen. Infolge von Preisschocks im Bereich Energie und Nahrungsmittel im vergangenen Jahr ist es weiterhin schwierig, saisonale und andere temporäre Effekte bei den Preisänderungen zu identifizieren. Angesichts des massiven Anstiegs der Verbraucherpreise seit Frühjahr 2022 dürften die Preisschocks aber mittlerweile weitgehend in der Kernrate enthalten sein, sodass bei hinreichendem Wettbewerb in den kommenden Monaten Entspannung und teilweise auch Preisrückgänge zu erwarten wären. Dies gilt umso mehr, als die fortschreitende Auflösung noch vorhandener Lieferengpässe und eine Verringerung der teilweise überhöhten Gewinnmargen die Wirkung der etwas stärkeren Lohnentwicklung kompensieren dürften. 5 Seit der Revision des Verbraucherpreisindex Anfang 2023 sind die Preisausschläge bei Pauschalreisen deutlich schwächer als zuvor, sodass der Anstieg im März von 12,8 % der höchste innerhalb des revidierten Zeitraums bis 2020 ist. Im Verbraucherpreisindex der Basis 2015 waren die Steigerungsraten im Jahr 2022 in den Monaten Januar (17,1 %), April (14,4) und Juni (16,7 %) deutlich höher. Laut Destatis ist die Erfassung nun genauer, insbesondere dadurch, dass Transaktionsdaten verwendet werden statt wie zuvor Angebotspreise (Destatis 2023).