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Das Geheimnis der Organisation. Aus dem Nachlaß

Eulenbur, Franz

Abstract

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Eulenbur, Franz Article Das Geheimnis der Organisation. Aus dem Nachlaß Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Eulenbur, Franz (1952) : Das Geheimnis der Organisation. Aus dem Nachlaß, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 72, Iss. 2, pp. 1-33, https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290746 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Folgen und Grenzen der Organisation Aus dein Nachlaß Von F ranz Eulen b u r g - Berlin Inhaltsverzeichnis: i. Wesen und Begriff der Organisation — II. Arten und Formen der Organisation — III. Bedingungen und Voraussetzungen der Organisation : A. Sachliche Voraussetzungen B. Subjektive (persönliche) Voraussetzungen — C. Berufliche Eignung — IV. Zwecke und Folgen der Organisation: A. Unmittelbare Zwecksetzung — B. Wirkungen und Folgen der Organisation — V. Grenzen der Organisation: A. Nebenwirkungen — B. Das Unorganisierbare — Schluß: Das Geheimnis der Organisation. I. Wesen uud Begriff der Organisation (Die Frage nach dem Was) Seit vor einem Jahrhundert Louis Blanc unter dem Titel „Organisation du Travail" das Stichwort in die Öffentlichkeit warf, hat es sehr weite Kreise gezogen. Der Begriff war nicht von ihm selbst erfunden, sondern stammte von Saint-Simon, der auf so manchem Gebiete der große Anreger gewesen ist. Was Blanc wollte, war die Ersetzung des „schrankenlosen Wettbewerbes", der ihm, wie manchem anderen, Schuld an dem Elend der Massen zu sein schien, durch eine geregelte Ordnung der Arbeit, eben durch deren „Organisation". Es ist übrigens das gleiche Jahr, in dem Friedrich List sein „Nationales System der politischen Ökonomie" veröffentlichte! Der praktische Versuch des französischen Verfassers, eine Organisation wenigstens der Arbeitsämter zu schaffen, scheiterte freilich damals an der Unerfahrenheit und dem inneren Widerstreben der Regierenden. Aber auch ohnedies hätte sie das erhoffte Wunder nicht zu schaffen vermocht. Die Ursache des Übels war gar nicht getroffen und die Fragestellung viel zu eng — stand man doch erst am Anfang der industriellen Entwicklung. Was umfaßt nun der Ausdruck „Organisation" eigentlich? Schlechthin alles scheint organisierbar und organisationsfähig — Personen wie Schmollert Jahrbuch LXXII, 2 1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 2 Franz Eulenburg [130 Sachen, Gesundheit, Armenfürsorge, bildende Kunst, Verwaltung, Handwerk, Landwirtschaft, Sport, Parteien, Musik, Reisen, um nur einige Beispiele herauszugreifen. Wo es sich um Zusammenfassung bestimmter Personen oder um sachliche Dinge handelt, überall ist das Zauberwort am Platze. Im Laufe der Zeit ist es so vielfach verwendet und dadurch so farblos geworden, daß man sich alles oder nichts darunter vorstellen kann. Was macht also ihr „Wesen" aus, wie man jetzt, ihre „Natur", wie man früher sagte? Wie kann das Wort begrifflich so gefaßt werden, daß es in seinen mannigfachen Anwendungen sinnvoll wird? Der Zusammenhang mit dem „Organ" ist schon etymologisch gegeben. In seiner ursprünglichen Fassung bedeutet es freilich* soviel wie Werkzeug, ohne daß schon ein Bezug auf den Körper darin enthalten wäre. Es ist aber früh ein Begriffswandel eingetreten. Organ wird nunmehr als Glied, als Teil eines größeren Ganzen betrachtet, und zwar sind es vorwiegend Lebewesen, die über solche Organe bzw. Werkzeuge verfügen. Organ und Ganzheit bedingen also einander! Wir nennen letztere darum „Organismus"; dieser ist ein Gefüge von mehreren Organen, die alle ihre besonderen Funktionen haben: es stellt eine natürliche „Organisation" dar. Wesenhaft ist, daß jedes „Organ" immer bestimmte Teilfunktionen zu übernehmen hat — mag es von Anfang an zur Übernahme gewisser Aufgaben geschaffen, mag es erst später durch Teilung aus einer Einheit entstanden sein. So ist bei den niederen Tieren vom Gastrula-Typ die Haupthöhlung zugleich Nahrungsaufnahme und Verdauungsapparat, während bei den höheren eine Spezialisierung von Mund, Magen, Schlund und Gedärm stattfindet: die Funktionen sind also geteilt und besonderen Organen zugewiesen. Organbildung ist mithin zugleich Differenzierung an sich zusammenhängender Funktionen. Nun ist freilich, wenn man von „Organisation" spricht, überwiegend der Gedanke an einen Organismus vergessen, mindestens wird die Beziehung nicht mehr bewußt, selbst wenn sie im Unbewußten zugrunde liegen mag. Das ergibt sich schon aus der Gegenüberstellung von organisch und mechanisch, die man so gern verwendet. Zuweilen wird dem natürlichen Organismus die künstliche Organisation gegenübergestellt. Was ist also das Gemeinsame, wenn man von „Organisation" spricht? Was macht sein reales Wesen, seine Natur, was macht logisch seinen Begriff aus? Was „meinen" wir, wenn wir von Organisation sprechen? Dabei begnügen wir uns mit einer vorläufigen Charakterisierung, indem wir versuchen, das Gemeinsame, Wesentliche festzustellen. Es ist die Zusammenfassung verschiedener Teile zu einer ideellen Einheit! Das ist das Entscheidende: Glieder einer Einheit OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 131] Das Geheimnis der Organisation 3 und deren Zusammenfassung zu sein (man bezeichnet sie oft als „Integrierung"), und zwar gerade Zusammenfassung dauernder Art. Bedeutsam ist, daß es sich dabei gerade um dauernde Verknüpfung von Personen oder Gütern handelt, also nicht um das flüchtige Zusammenstehen, etwa der Reisenden auf einem Schiffe oder um die Versammlung von Wählern, die nachher wieder auseinander gehen. Organisation heißt sonach: zusammenfassende Ordnung getrennterGlieder zu einerneuenEinheit. Sie ist immer Sache unseres Willens und zweckbewußten Handelns. Jede künstliche Organisation befolgt einen bestimmten Zweck, den sie erfüllen soll. Da aber Willenshandlungen stets auf äußere Zwecke gerichtet sein müssen, so erübrigt sich der Zusatz „zweckbewußt". Er versteht sich bei allen gewollten und geschaffenen Sachen von selbst und ist darum immer mitgesetzt. Von der Herkunft aus dem Organischen wird dabei bewußt abgesehen, mag sie auch im Hintergrunde stehen. „Gliedhafte Ordnung" wird immer dann eine Notwendigkeit, wenn die neue Einheit eine gewisse Größe übersteigt. Wenige Menschen braudien keine Organisation, aber hundert, mehr noch tausend haben eine solche notwendig, falls etwas Gemeinsames zwischen ihnen vorhanden ist, das geordnet in Erscheinung treten soll. Dadurch entsteht eben gliedhafte Zusammenfassung. Am nächsten verwandt der Organisation erscheint die „Ordnung" bzw. Anordnung (Disposition), wie denn S o m b a r t von der „Ordnung des Wirtschaftslebens" spricht und darunter dessen Organisation versteht. Diese neue Ordnung ist immer mehr als die Summe der Teile, ist etwas Selbständiges, wie der Wald ein neues Kollektivum darstellt, das mehr als die Summe der Bäume ist. Sie ist den einzelnen Gliedern übergeordnet und stellt darum etwas „Eigenartiges" dar. Machen wir uns an einigen Beispielen deutlich, was das besagt. Überschauen wir primo vistu die großen Anwendungsgebiete, so ist von altersher immer das Heer das bedeutsamste Beispiel weitgehender Organisation gewesen. Es zeigt stets zweckhaft gegliederte Ordnung, nicht nur der Waffengattungen, sondern auch solche der Personen nach ihrem Rang, der automatisch aufrechterhalten wird. Jeder Rang ist mit bestimmten Funktionen verknüpft, die das Ganze stützen und bewegungsfähig machen: von der autoritären Spitze herab bis zum letzten Glied des gemeinen Soldaten. Diese von außen aufgezwungene feste Organisation besteht als Dauereinrichtung in ganz verschiedener Art, um im Falle der Notwendigkeit sofort einzugreifen. Ein zweites Beispiel, das immer als Muster einer strengen Organisation gilt, ist die katholische Kirche mit ihrem hierarchischen Aufbau, ihrer Gliederung bis in die letzte Persönlichkeit hinab. Auch hier die autoritäre Spitze und die Unterordnung der einzelnen Teile, 1* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 4 Franz Eulènbùrg [132 um den Zweck des Ganzen zu ermöglichen — die Herrschaft über die Geister der Menschen. „Kirche" schlechthin bedeutet Organisation der Religion, von der Verfassung, Kultus und Dogma die wesentlichen Stücke ausmachen. Es ist bedeutsam und grundlegend, daß bloßer Glaube, „Religion" an sich wirkungslos und ohnmächtig bleibt, wenn nicht sehr früh eine Organisation sich ihrer bemächtigt, sie stützt und fortbildet. „Kirche" kann darum als „organisierte Religion" bezeichnet werden, die auch cler einzelne letzthin braucht, um der Religion selbst teilhaftig zu werden. Sachlich erstreckt sich ihre Organisation einerseits bis an das Einzelleben jedes Dorfbewohners, andererseits auf viele Länder und weite Gebiete. Sie hat ausgegliederte Organe entwickelt— im Schulwesen, in Jugendvereinen, in Krankenanstalten, in Erziehungsinstituten, in der Armenpflege. Die Zahl der angeschlossenen Verbände („Organe") ist sehr groß: eine gewaltige Organisation der Macht, wenn auch Mittel und Waffen überwiegend geistiger Art sind. Ein Beispiel ganz anderer Herkunft stellt der Verkehr dar, vornehmlich der Nachrichtenverkehr. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf er einzelner Glieder, die aus allen möglichen Orten stammen, über Länder und Meere zerstreut sind und bis in die kleinsten Poren hinabgehen. Er bedarf aber auch des dauernden Ineinandergreifens und Zusammenfassens der getrennten Teile. Er ist also eine anders geartete „Organisation" als die bisher betrachteten. Hier kann durchaus Freiheit im einzelnen bestehen. Das bloße Selbstinteresse ist imstande, ein solches Zusammenarbeiten und Ineinandergreifen der einzelnen Teile herbeizuführen. Scheinbar handeln diese ganz individuell aus eigennützigen Beweggründen, ohne auf das Ganze Rücksicht zu nehmen. Trotzdem kommt eine große Organisation heraus, die dauernd neu sich bildet, gelegentlich Einzelglieder abstößt, neue heranzieht und trotzdem reibungslos funktioniert. Die Eigentümlichkeit des Vorgangs besteht darin, daß er nicht bewußt vonstatten geht, von vornherein kein übergeordneter Zweck gegeben ist, sondern daß rein individualistische Ziele das treibende Agens darstellen und doch eine Gesamtordnung herauskommt. „Dauernd" sind hier nicht so sehr die Einrichtungen selbst als vielmehr das Funktionieren der freien Organisation. Das eben kann als Wesen eines Organismus angesehen werden, daß die Teile so funktionieren, als ob der Zweck beabsichtigt wäre. Diese Ähnlichkeit rechtfertigt die Herkunft des Wortes aus der Biologie. Drei Beispiele sehr verschiedener Herkunft und Tragweite, die die Mannigfaltigkeit dessen, was durch den Begriff ausgedrückt wird, verdeutlichen und aus dem Abstrakten in das Konkrete führen. Wenn die Frage nach dem „Was" damit vorläufig umrissen ist — denn Wesen, Natur, Begriff können nicht amAnfang einer Untersuchung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 133] Das Geheimnis der Organisation & stehen, sondern erst am Schluß, als Ergebnis der Betrachtung — so bleiben vier Fragen zu erörtern: a) die Frage nach dem „W i e", d. i. die Frage nach der Art und den Formen, in denen Organisationen auftreten; b) die Frage nach dem ..Woh e r", d. i. die Frage nach den Bedingungen und Voraussetzungen ihrer Möglichkeit; c) die Frage nach dem „W o z u;i. d. i. die Frage nach den Zwecken und Folgen; d) die Frage nach dem „W i e w e i t", d. i. die Frage nach den Grenzen, damit sie sinnvoll werden. Mit diesen vier Fragen scheint die wesentlichste Problematik umrissen zu sein. Schrifttum Der Bedeutung der Organisation entspricht das Schrifttum in keiner Weise. Freilich finden sich Hinweise dieser und jener Art in allen Handund Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre, viel weniger in denen der Soziologie und der Staatslehre. Überwiegend handelt es sich hierbei um Organisation der Arbeiter, auch um die industriellen Verbände. Das ist jedoch nur ein sehr schmaler und im Grunde zufälliger Ausschnitt aus dem Problemkreis. Man sollte annehmen, daß die Lehre eine Grundlage der Staatswissenschaft überhaupt sein müsse, daß auch die Soziologie sich dieses dankbaren Gegenstandes in umfassender Weise angenommen hätte. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dabei erfreut sich das Wort weitestgehender Anwendung und erobert sich immer neue Gebiete. Wenn es jedoch von wissenschaftlicher Seite geschieht, dann ist in erster Linie die privatrechtliche Seite gemeint, wo das Wort fast ganz mit dem Begriff Verband sich deckt, neuerdings auch die betriebliche Seite, obwohl beides in keiner Weise der Sache gerecht wird. Ganz unserem Thema gewidmet ist das Werk des österreichischen Juristen und zeitweiligen Justizministers FranzKlein, das kurz vor dem ersten Weltkriege erschien: „Das Organisationswesen der Gegenwart"1. Das Buch ist ganz auf das private Verbandswesen abgestellt. Der Verfasser findet, daß im Mittelalter das Genossenschaftswesen, in der Gegenwart der „Verein" das charakteristische Gebilde darstelle. Vorgebildet im vegetativen Leben, ist die Organisation eine bestimmte Denkart geworden. Fünf Motive sind für ihr Entstehen bedeutsam: 1 Franz Klein, Das Organisationswesen der Gegenwart. 1913. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 6 Franz Eulenburg [134 „Kraftsteigerung, Arbeitsteilung, Konkurrenzmüdigkeit, Gewinnstreben und Wirtschaftlichkeit sowie Verhältnis zu den Massen". Offenbar gehen hier ganz verschiedene Gesichtspunkte durcheinander. Jedenfalls müssen natürliche und gesellschaftliche Prädispositionen für das Entstehen von Vereinigungen vorhanden sein. Sie lagen vorgebildet in dem „Denken nach Zwecken". Die Unterscheidung von Personenund Kapitalzusammenschlüssen gilt in weiterem Sinne für die Organisation überhaupt. Politik ist die Kunst zweckmäßiger Verwendung irgendwelcher Mittel zur Erreichung von Erfolgen in staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dingen: sie aber bedarf unter allen Umständen einer Organisation. Klein hat mit seiner Untersuchung keinen Nachfolger gefunden. Von nationalökonomischer Seite ist schon sehr früh Albert Schäffle2 in seinem „Sozialen System der politischen Ökonomie", in dem so mannigfache Anregungen sich finden, den Problemen nähergetreten; später nochmals ausführlich in seinem nachgelassenen Werke „Abriß der Soziologie"3. Der zweite Band des ersten Werkes „Der Organismus der Volkswirtschaft" bringt im 2. Hauptabschnitt eine ausführliche Darstellung der „Organisation der Volkswirtschaft" (§§ 199 bis 238). Er behandelt die spekulative (d. h. kapitalistische, privatwirtschaftliche) Organisation, worunter Konkurrenz, Kapital als Vermögen der spekulativen volkswirtschaftlichen Verbindung, ferner die Lehre von den Unternehmungsformen sowie „die volkswirtschaftliche Regulierung des spekulativen Tauschmechanismus" fällt, sodann die öffentliche Organisation der Volkswirtschaft und die der freien Hingebung. Der kürzere Abriß der Soziologie von 1901, den Karl Bücher herausgegeben hat, enthält eine eigene Organisationslehre. Sie bringt eine Darstellung von den „Veranstaltungen" und ihren Funktionen, wobei solche für immaterielle und für materielle Zwecke unterschieden werden. Was Schäffle auszeichnet, ist die Anwendung des Orgar nisationsgedankens auf sämtliche gesellschaftlichen Erscheinungen. Seine Disposition ist freilich nicht eben glücklich. Neben dem Volksbewußtsein wird die Organisation der Macht, der Technik, der Wirtschaftsführung, der Werbung, der Raumund Zeitbeherrschung behandelt. Seine Unterscheidung der Formen berührt sich in mehreren Punkten mit der unseren. Es sind mancherlei fruchtbare Gedanken, aber wie zumeist bei Schäffle nicht scharf genug formuliert und darum nicht einprägsam. Es ist auch der Grund, warum dieser fruchtbare Denker nur geringen Einfluß auf Mitund Nachwelt ausgeübt hat. 2 Albert Schäffle, Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft. 1873. 3 Albert Schäffle, Abriß der Soziologie, herausgegeben von Karl Bücher. 1906, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 135] Das Geheimnis der Organisation 7 Bei anderen Soziologen, wie Ratzenhofer und F r e y e r, finden wir den Gegenstand nicht einmal erwähnt, von Wiese und E i s 1 e r bringen nur Überschriften dessen, was Schäffle ausführlich dargestellt hat. Auch Miiller-Lyer, der in seiner „Zähmung der Nornen" auf sie eingeht4, ist wenig ertragreich. Er denkt an Organisation der Welt und internationale Organisation wie Schiedsgericht, Bundesparlament u. ä. So hebt sich Schäffle sehr vorteilhaft von seinen Nachfolgern ab. Und da auch das „Handwörterbuch der Soziologie"5 keinen Beitrag zu unseren Problemen liefert, bleibt Schäffle von den Soziologen der einzige namhafte Vertreter, der sich ernsthaft und einsichtsvoll mit dem Problem abgegeben hat. Es gibt indessen ein theoretisches Werk der Nationalökonomie, das die Organisation an hervorragender Stelle behandelt und sie sogar als vierten Produktionsfaktor neben Boden, Arbeit und Kapital in den Vordergrund rückt. Es ist Alfred Marshall's „Handbuch der Volkswirtschaftslehre"6. Er behandelt darin: Arbeitsteilung und Spezialisation, Konzentration der Industrie, gewerbliche Großbetriebe, vor allem geschäftliche Leitung der Unternehmungen. Die Organisation hat nur ein einziges Ziel: nämlich die Leistungsfähigkeit im Gewerbe zu erhöhen. Dem dienen nicht schon die vereinzelten Produktionsfaktoren, sondern gerade ihre Vereinigung zu einer größeren Einheit, die sich dann wieder gliedert. Erscheint diese Darstellung des Problems auch nicht als ausreichend, so ist doch Marshall der einzige, für den die Organisation die Bedeutung eines eigenen Produktionsfaktors hat. Allerdings denkt er im wesentlichen privatwirtschaftlich und kümmert sich nicht um Gesamtorganisation irgendwelcher Art. Man ist aber seinem Beispiele nicht gefolgt. Sieht man sich die großen Handund Lehrbücher von Conrad, Philippovich, Schmoller, Wagner, Ad. Weber daraufhin an, so behandeln sie unter dem Stichwort in der Hauptsache nur die privaten Verbände, besonders die Arbeiterorganisationen, die schon Brentano als Gilden der Gegenwart bezeichnete. Ausführlich verbreitet sich Philippovich7 im 2. Abschnitt des 1. Bandes über die Organisation der Volkswirtschaft. Sie ist ihm „dauernde Verbindung der einzelnen Wirtschaftseinheiten zu einer höheren Ordnung". Dabei sind zu unterscheiden unter den Wirtschaftsprinzipien 4 Miiller-Lyer, Die Zähmung der Nornen. 1. Teil. 1933. 5 Handwörterbuch der Soziologie, herausgegeben von Alfred Vierkandt. 1931, erwähnt nicht einmal das Stichwort. 6 Alfred Marschall, Handbuch der Volkswirtschaftslehre, Deutsche Ausgabe. 1905. 7 Eugen von Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. I. Band, 1920, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 8 Franz Eulenburg [136 das verkehrswirtschaftliche, das auf freiem Vertrag beruht, und das gemeinwirtschaftliche, das von oben angewandt wird. Regelung, d. i. Organisation, ist dabei immer vorhanden, mag sie auf Freiheit, mag sie auf Obrigkeit und Satzung beruhen. Für Philippovich bedeutet sie also eine Einrichtung aller Wirtschaft überhaupt. Damit hat er der Universalbetrachtung den Weg geöffnet. Eingehender behandelt er dann die Organisation der Produktion und des Erwerbs. Darunter versteht er die Unternehmungsformen (Einzelunternehmung, A.-G., genossenschaftliche, öffentliche sowie große und kleine Unternehmungen). Natürlich werden die Arbeiterverbände nicht vergessen. Ausführlich verbreitet sich auch Gustav Schmoller8 in seinem „Grundriß der Volkswirtschaftslehre" über die „gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft". Es ist durchaus das, was wir mit unserem Stichwort meinen. Schmoller versteht darunter einmal die dauernde Verknüpfung von Personen und Gütern, unter denen er Familienwirtschaft, Geschlechtsverbände und Gebietskörperschaften auseinanderhält (auch Siedlungsund Wohnweisen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Arbeitsteilung gehören dazu), andererseits die zentralistische Organisation großer Gebiete der Produktion durch Kartelle u. a. Eine kommunistische Organisation der Volkswirtschaft hält er für unmöglich, dagegen bringt er Verständnis der organisatorischen Bedeutung der modernen Technik entgegen. Zweifelsohne ist Schmoller weitsichtiger als seine Vorgänger und sieht das Problem unter großen, umfassenden Gesichtspunkten. In diesem Zusammenhang wäre dreier Werke zu gedenken, die die Organisation überhaupt in den Mittelpunkt eines weit gefaßten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systemes stellen. Zunächst Johann P 1 e n g e Für ihn ist Organisation das Prinzip der modernen Staatswirtschaft überhaupt, es muß darum unter großem Gesichtspunkt betrachtet werden. Aber Plenges Gedanke ist Programm geblieben. Über eine Einleitung, die er in drei Vorträgen über „Das Wesen der Organisation" niedergelegt hat, ist er nicht hinausgekommen. „Grundlagen der Organisation" behandelt das Buch von Rolf Erdmann10, das wesentlich eine Programmschrift darstellt. Organisation ist ihm der Inbegriff der Maßnahmen, die sich mit der zielstrebenden Regelung der Verhältnisse von Mensch zu Mensch oder von Mensch zu Gegenständen befassen. Es werden jedoch nur die wirtschaftlichen Organisationen ins Auge gefaßt. Dabei kennt Erdmann den Unterschied 8 Gustav S c h in o 1 1 e r Grundriß (1er allgemeinen A^olkswirtschaftslehre. 1904. 9 J o h a n n P 1 e n g c . Drei Vorlesungen über die allgemeine Organisationslehre. 1914. 10 Rolf E r (1 m a n n , Grundlagen der Organisationslehre. 1921. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 143] Das Geheimnis der Organisation 15 Beide Formen bedingen einander ebenso wie Differenzierung und Integrierung. 2. Innerhalb jener Kategorien können wir weitere Formen unterscheiden, die Verschiedenheit des Aufbaues wie des Zweckes einschließen. Zunächst der Unterschied zwischen horizontaler und vertikaler Organisation. Bei der horizontalen werden Glieder derselben Stufe gleichzeitig zusammengefaßt; das ist bei dem Unternehmerverband, der Innung wie der zentralen Verwaltung gleichmäßig der Fall, deren einzelne Ressorts koordiniert sind. Hier überall besteht ein gleichzeitiges Nebeneinander von Gliedern, die in ihrer Vereinigung eine höhere Einheit, ein neues Gebilde darstellen. Organisation kann aber auch vertikal aufgebaut sein. Das bedeutet einerseits Unterordnung der einzelnen Gebiete untereinander, andererseits Aufstieg von unten zu einer obersten Spitze. Heer und katholische Kirche sind Beispiele vertikaler Gliederung: hierarchische Ordnung, wobei die obere Stufe wohl mehr Rechte, aber auch mehr Aufgaben und Pflichten hat. Der Unterschied betrifft den ganzen Aufbau des Gebildes selbst. Horizontale Organisation ist im allgemeinen eine genossenschaftliche, eben Gleichordnung und Gleichberechtigung der Glieder, die vertikale dagegen eine herrschaftliche (autoritäre). Sie beruht auf Unterordnung unter die nächst höhere, auf Überordnung über die nächst untere Stufe. Rangordnung und Gleichordnung sind kontradiktorische Gegensätze. Mitglied eines Verbandes, eines Ausschusses dort, untergeordnetes Glied einer hierarchischen Ordnung hier. Vertikale Gliederung beruht auf Herrschaft. Ihr Wesen macht Gehorchen auf der einen, Befehlen auf der anderen Seite aus. Sie ist überall dort zu finden, wo äußere Macht und Gewalt die Anordnungen treffen. Darum zuerst im Heer, das notwendig eine straffe Zusammenfassung der Kräfte braucht. Jede öffentliche Organisation nimmt herrschaftliche Formen an. Das besagt freilich nicht, daß äußerer Zwang allein schon genügt, um auf die Dauer den Zusammenhalt zu sichern. Es müssen vielmehr innere Billigung und Zustimmung der Glieder, Einsicht in die Notwendigkeit der Unterordnung, vor allem in die des Vorgehens selbst sich damit verbinden. Ohne diese feste innerliche Bindung hält sich Herrschaft nicht oder doch nur vorübergehend. Dort, wo dieser innere Halt nicht von vornherein gegeben ist, wird versucht, ihn nachträglich zu gewinnen — durch Überredung, Propaganda, Belohnung und Empfehlung oder Heiligung, da Furcht, Bestrafung, Verfemung allein diesen Kitt nicht zu geben vermögen. Wir haben damit schon an sich zwei wichtige Unterschiede berührt, die uns nachher noch beschäftigen werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 16 Kranz Eulen bürg [144 Umgekehrt die horizontale, die auf Gleichberechtigung der Mitglieder beruht. Sie ist im wesentlichen ein Erzeugnis der neueren Zeit. Das ganze vielgestaltete Verbandswesen beruht seinem Wesen nach auf freiwilligem Zusammenschluß der Teilnehmer. Zwar „führt" eine Persönlichkeit, aber es ist freiwillige Unterordnung, K ü r w i 11 e nach dem Sprachgebrauch von Tönnies2. Im Privatrecht ist das Verbandswesen besonders ausgebildet: Gleichheit der Stellung ist Voraussetzung, wenn Unterordnung, dann freiwillige, wie die Fürsten im Trojanischen Kriege sich dem Agamemnon unterordnen oder wie im Ministerrat der Älteste den Vorsitz führt und die anderen sich ihm unterordnen. Das Kollegialsystem ist eine sehr verbreitete Form dieser Organisation, das Lehrerkollegium ein Prototyp dafür. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann die Spitze gewisse Zwangsbefugnisse erhalten. Ein solches ^Gremium wird überall dort bevorzugt, wo man die Herrschaft fürchtet'*. Jemand wird mit der Führung beauftragt, ohne schon Herrschaftsgewalt auszuüben. Es stellt echte Organisation mit nachfolgender Teilung der Funktionen und Schaffung gleichgeordneter Organe dar. Ein mehrgliedriges Direktorium ist „kollegial14 organisiert, die Schriftleiter einer Zeitung pflegen es gleichfalls zu sein. Ein solches Gremium kennt sehr wohl horizontale Arbeitsgliederung unter gleichgeordneten Personen, unter Umständen weitgehende Verzweigung verschiedener Organe. Das Kartell ist horizontal, der Trust vertikal geordnet. 3. Schon bei den eben betrachteten Arten sind wir der Unterscheidung in herrschaftliche und genossenschaftliche Organisationen begegnet. Bei ihrer grundlegenden Wichtigkeit verweilen wir etwas länger. A. Die herrschaftliche, autoritäre Form an sich bildet das Heer, die älteste und sicherlich verbreitetste4. Hier besteht strammste Unterordnung, auf Befehl und Gehorchen abgestellt: scharfe Trennung der Glieder, die außerordentlich weit geht — ganz scharf Gemeine und Offizierskorps getrennt, zwischen denen freilich Unteroffiziere und Feldwebel sich einschieben. Schon im Altertum bildete das Heer Muster eines herrschaftlichen Aufbaus, dem die provinzielle VerFerdinand T ö n n i e s , Gemeinschaft und Gesellschaft. 6. Auflage. 1921. •S. 131 ff. F e r d i n a n d T ö un i e s , Einführung in die Soziologie. 1931. T. hat sieh mehrfach sehr energisch um unser Problem bemüht und es mannigfach berührt, ohne es direkt zu behandeln. 3 So ausgesprochen im Athen der Solonischen Verfassung, wo der Archonl Eponymos den Vorsitz führte, der ßasileus die religiöse Betreuung, der Polemareh die Anführung im Kriege hatte, die Nomotheten die Ausführung der Gesetze überwachten. 4 Eine Übersicht über die Organisation der deutschen Wehrmacht, allerdings nur über die militärische Seite, gibt „Jahrbuch der Wehrmacht". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 145] Das Geheimnis der Organisation 17 waltung wie die katholische Kirche später gefolgt sind0. Dabei kann die Spitze selbst ein kollegiales Gremium bilden, das die einzelnen Mitglieder als gleich betrachtet. Trennung zwischen Kriegsherr und oberstem Heerführer ist möglich, aber nicht notwendig, war es nicht bei Cäsar oder Friedrich dem Großen, nicht bei den älteren Völkern, sondern ist erst ein Erzeugnis späterer Arbeitsteilung. Andererseits sind die einzelnen Waffengattungen einander koordiniert, auch die neu hinzugekommenen der Marine, Luftwaffe, Panzer in ihren verschiedenen Formierungen. Stehen deren Führer in einem kollegialen Gremium nebeneinander, so herrscht sonst strenge Subordination. Hat doch ein modernes Heer größte Mengen von Organen nötig — Waffen-, Bekleidungs-, Verpflegungs-, Munitions-, Nachrichten-, Verkehrsämter und viele andere, deren reibungsloses Funktionieren Bedingung ist. Diese verschiedenen Organe werden hierarchisch einzelnen Dienststellen untergeordnet und ergeben erst in ihrer Gesamtheit die eigentliche Wehrmacht. Dadurch scheidet zwar Selbständigkeit des einzelnen, aber auch Willkür aus. Diese Organisation ist ganz auf Strafgewalt, Rückversetzung, Degradierung, Ausstoßung aufgebaut; andererseits vermögen Beförderung, Auszeichnung, Ehrungen, Disziplin die natürliche Autorität zu erhöhen. Das Heer wird immer das Muster einer straff autoritären Organisation sein. B. Anders aufgebaut ist die zweite Herrschaftsorganisation, die katholische Kirche. Von der Spitze durch Kardinalkollegium, Erzbischöfe, Bischöfe, Prälaten, Geistliche, Vikare geht die Rangordnung hinab. Wie beim Offizierkorps ist ein Aufsteigen, wenn auch nicht mit gleicher Stetigkeit durchgeführt. Scharfe Trennung der Geistlichen, die die Weihe empfangen haben, von der Laienwelt ist freilich Voraussetzung. Äußerer Zwang, der früher durchaus vorhanden war, kann dagegen fehlen. Ausstoßung aus der Kirche wirkt auf die Gläubigen als höchste Strafe, bedeutet sie doch den kirchlichen Tod. In früherer Zeit gesellten sich dazu Exkommunikation, Bann, Interdikt für Herrscher, Städte, Staaten. Aber auch die Todesstrafe für Andersgläubige war Jahrhunderte hindurch im Schwang. Erst mit dem Sinken des Machtanspruchs und Einflusses der Kirche ist hierin ein Wandel eingetreten. Indessen ist für die Gläubigen der geistliche Zwang noch immer sehr stark. Den obersten Stellen untersteht eine Reihe von nachund untergeordneten Organen: Armen-, Alters-, Waisen-, Kranken-, Kinder-, Schwesternfürsorge, dazu Kirchenausschmückung, Wöchnerinnenheime, Jugendvereine usf. Allenthalben herrscht hier Unterordnung. Der einDarüber grundlegend: Pustel de Co u langes, Der antike Staat, deutsch. 1907. Daß die Verfassung der katholischen Kirche der römischen nachgebildet ist, wurde öfters hervorgehoben. Schmollere Jahrbuch LXXII, 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 iä Franz Ëulenburg [146 zelne Geistliche empfängt die Weisung von der oberen Instanz, der er nicht widersprechen kann, es jedenfalls auch innerlich nicht tut. Wie ein Zweifel an den Dogmen ausgeschlossen erscheint, so ein Abweichen von der vorgeschriebenen Norm. Gleichwohl besteht demokratisches Aufsteigen der Personen, so daß der einfache Vikar in der Hierarchie die höchsten Stellen erhalten kann. An sich ein eigentümliches System herrschaftlicher Organisation, aufs feinste durchgearbeitet, dabei gänzlich auf Zustimmung zu den kirchlichen Satzungen beruhend. Kein Zweifel, daß ursprünglich die Übertragung staatlichen Zwanges auf kirchliche Organe entscheidend mitgewirkt hat, ja ohne diese sich die Macht der katholischen Kirche gar nicht durchgesetzt hätte6. Nachdem sie einmal stabilisiert war, besteht die kirchliche Organisation selbständig fort. Seit der Spaltung hat die Inanspruchnahme staatlicher Mittel wesentlich nachgelassen. Die Macht der Kirche bleibt auf das Innerliche eingestellt. Alles das gilt nur innerhalb der römisch-katholischen Kirche, nicht aber für die evangelische. C. Auf andere Weise kommt das Herrschaftsprinzip in der Organisation der Verwaltung zur Geltung. Auch sie beruht deutlich auf Unterordnung. Man spricht von nachgeordneten Instanzen, die die von oben erfolgten Anweisungen auszuführen haben, z. T. in direkter Nachahmung römisch-katholischer Einrichtungen. Wesentlich ist die Verantwortlichkeit. Sie wird allein von der obersten Stelle getragen: Ministerium bzw. Gouverneur, in den Provinzen der Regierungspräsident, für die Städte der Oberbürgermeister. Die anderen Instanzen sind deren Organe. Durch ihre Unterschrift tragen sie allerdings eine Teilverantwortung (Kompetenz). Übertretungen werden geahndet durch Strafversetzung, Suspension, vorzeitige Pensionierung, Entlassung. Der Beamtencharakter gibt den Personen inneren Halt und äußere Haltung. Die Organisation wird oft eine sehr verzweigte sein. Als Beispiel diene die Finanzverwaltung: Finanzminister, Staatssekretär, Ministerialdirektor, vortragende Räte, Finanzräte, dazu Oberfinanzämter, die wieder in sich geteilt sind nach einzelnen Steuerarten wie sonstigen Einnahmen (Staatsbetriebe, Abgaben, Strafgelder, Zölle); bei jedem Finanzamt ein großer Stab von Unterbeamten, deren Aufgaben im einzelnen festgelegt sind. Dazu eine Menge von Sachverständigen, Revisoren, Kassierern, Rechnungsräten bis zu den Schreibgehilfen herunter. Die Durchführung einer solchen komplizierten, bis ins einzelne gehenden Organisation ist für das Funktionieren des ganzen Finanzsystems unerläßlich. 6 Die Mitwirkung des Staates in der Ausübung und Durchsetzung der kirchlichen Autorität zeigt sich deutlich in der ältesten Kirchengeschichte; dazu etwa A n e r : Kirchengeschichte, I. Altertum, 1929. S. 67 ff, S. 98. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 147] Das Geheimnis der Organisation Je komplizierter die Verwaltung, je größer der Aufgabenkreis und das Gebiet, das erfaßt werden soll, um so mehr wird die Organisation ausgebaut. So sehr man sich öfter dagegen wehrt, so bleibt doch eine weitverzweigte Verwaltung, deren Ineinandergreifen erst das Funktionieren sichert, für einen großen Volkskörper unvermeidlich. Umständlichkeit, Schreibarbeit, Verantwortungslosigkeit der einzelnen Glieder sind als „Bürokratismus" verschrien. Jedes Glied schiebt immer die nächste Instanz vor, um nicht selbst eine Entscheidung zu treffen. Bei der Vermannigfachung der Aufgaben und dem Wachsen von Volk und Raum ist sie indessen nicht zu umgehen. Bürokratisierung mit nachgeordneten Instanzen, Unterordnung, Verantwortlichkeit allein der Spitze werden je länger je mehr selbstverständlich7. D. Nun bleibt freilich bürokratische Verwaltung nicht nur Domäne des Staates, vielmehr ist sie jedem größeren Organismus, jedem größeren Betriebe eigen. Auch eine private Eisenbahngesellschaft, ein privater Rüstungsbetrieb muß im Innern ineinandergreifende Organisation aufweisen. Zwischen Spitze und unteren Gliedern schiebt sich auch hier eine Menge von Zwischeninstanzen ein. Der Chef verhandelt nur mit dem Abteilungsleiter, mit diesem z. T. schriftlich. Diese geben Aufträge, Anordnungen, Kundgebungen an die unteren Stellen weiter, bis auch hier wieder neue Instanzen sich einstellen und das Ganze eine bürokratische Verwaltung wird. Sie unterscheidet sich nur durch die kaufmännische Spitze von der staatlichen. Das patriarchalische Verhältnis hört mit der Vergrößerung dés Betriebes ebenso auf wie die persönliche Führung mit den einzelnen Gliedern. Mit Größerwerden des Umfanges, Zunahme der Apparatur und der sachlichen Produktionsmittel, also mit Durchsetzung des kapitalistischen Sektors setzt eine weitgehende Organisation ein. Durchgliederung und zweckmäßige Anordnung der Teile werden unerläßlich, um reibungslosen Verlauf zu erreichen. Eine mehr oder weniger bürokratische Verwaltung wird nötig. Wie oben hervorgehoben, ist der Begriff der Organisation fast eine Domäne der Betriebswirtschaftslehre geworden — nicht nur durch den Zusammenschluß privater Unternehmer zu Verbänden, sondern mehr noch durch die Verbindung persönlicher und sachlicher Mittel innerhalb des Betriebes selbst. Es verdient vermerkt zu werden, daß Adam Smith sein berühmtes Beispiel der Stecknadelherstellung der innerlichen Betriebsorganisation einer mittleren Fabrik entnommen hat. Arbeitsteilung bedeutet Teilung der Funktionen innerhalb eines Betriebes. Wie er zugibt, werden in kleineren Betrieben die siebzehn verschiedenen Beschäftigungen zur Herstellung einer Stecknadel häufig zusammengefaßt, 7 Franz Eulen bürg, Allgemeine Volkswirtschaftspolitik, 1938. 2* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 20 Franz Éulenburg [148 um an Personal zu sparen. Der ganze Taylorismus setzt Organisation an Stelle der Persönlichkeit*. Diese Einrichtung des Betriebes ist eine herrschaftliche. Sie geht von der obersten Leitung aus, die Anordnungen und Weisungen zu treffen hat und an untergeordnete Organe weitergibt. Beginnt doch die Herrschaft schon mit Aufbringung des Betriebskapitals, der Verwendung der Produktionsmittel und Richtungsart der Herstellung, vermögen doch neue Erfindungen das reibungslose Funktionieren zu stören. Schnelle Anpassungsfähigkeit wird darum in hohem Maße verlangt. Besteht das Wesen der Herrschaft in der Verantwortlichkeit, so trifft das gerade auf den Unternehmer zu. Die „Kameradschaft" mag groß sein, um gedeihliches Zusammenarbeiten und Vertrauen zur Leitung zu gewährleisten, die Verantwortung kann nur der Unternehmer selbst tragen, auf dem auch das Risiko lastet. Worum handelt es sich in dieser betrieblichen Organisation? Um zweckmäßige Teilung der Funktionen. Ein Bank betrieh weist beispielsweise folgende Abteilungen auf9: I. Direktion (Sekretariat, Archiv, Auskunftei, Verwaltungs-, Personal-, Rechts-, Revisionsabteilung), II. Oberbuchhalterei, III. Kontokorrent-, IV. Korrespondenz-, V. Verkehrsabteilung mit zehn Unterabteilungen. Jede von diesen hat wiederum weitere Organe, so daß eine höchst komplizierte Organisation sich herausstellt. Anders zerfällt in einem großen Industrieuntern e h m e n allein die kaufmännische Abteilung in zahlreiche Unterabteilungen — Einkauf, Buchführung, Verkauf, Finanzen, Beschaffungs-, Steuer-, Personalabteilung, Lagerhaltung, Werbung, Kasse; evtl. kommt noch Schiedsrichter und ähnliches hinzu; die Personalabteilung sieht Arbeitsbeschaffung besonders der gelernten Arbeiter, Hilfspersonal, Lehrlingswesen, Vorund Werkmeister, Abgrenzung ihrer Kompetenzen und ähnliches vor. Ein Produktionsbetrieb10 ist noch weiter gegliedert: technische und wissenschaftliche Abteilungen, Laboratorien, Herstellungsmethoden, Materialprüfung. Montage usf. sind einzurichten. Dazu kommt die Verkaufsfürsorge mit ihrer dauernden Werbung. Das alles gipfelt in der verantwortungsvollen Leitung, der die einzelnen Glieder unterstehen. 8 Friedrich v. CottL, Wirtschaft und Tcchnik, G.il.S. 1. S.MI IT., S. 160. der diese Seite richtig hervorhebt. F r i e d r i c Ii L c i t 11 e r , Bankbetrieb und Bankgeschäfte. 192"). F r i e d r i c h Leitncr, Die Kontrolle, 1939, S. 22 ff. 10 Beispiel der Abteilungen eines Industriebetriebes: 1. Zeichenbüro. 2. Kaufmännische Abteilung, 3. Rohstofflager, 4. Verbrauchsahteilung, 5. Werbeableitung. 6. Personalabteilung, 7. Verrechnungsabteilung, 8. Drucksachen, 9. Formen und Entwürfe, 10. Produktionsmittel, IL Finanzabteilung, 12. Preiskalkulation, 13. Lohnbüro, 14. Steuerabteilung, 15. Soziale Fürsorge, 16. Erneuerungsabteilung. 17. Kaäse. 18. Buchführung. 19. Korrespondenz, 20. technische Abteilung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 149] Das Geheimnis der Organisation 21 Wesentlich für den Betrieb ist die Verbindung sachlicher Mittel mit den Arbeitenden: erfordert doch die Kombination von Sachkapital und Personengruppen dauernde Aufmerksamkeit. Nicht minder die Versorgung der Arbeiter mit Betriebsmitteln wie schließlich die Finanzierung des Unternehmens. Hier ist wirklich weit ausgreifende Organisation nach allen Richtungen notwendig11. Letzthin bedeutet eben herrschaftliche Organisation Zusammenfassen und Ineinandergreifen getrennter Glieder zu einer höheren Einheit, die ihrerseits wieder eine partielle oder totale sein kann. Daß sie im Betriebe ausgesprochen herrschaftliche Formen annimmt, versteht sich nach dem vorangehenden von selbst. E. Nach alledem erscheint der Bereich der herrschaftlichen Organisation so weitgehend, daß darüber die genossenschaftliche Form zurücktritt. Das ist jedoch mitnichten der Fall. Ihr Wesen macht Gleichordnung und Gleichberechtigung der Teilnehmer aus. Zunächst fällt darunter das ganze private Verbandswesen überhaupt. Genossenschaften sind ihre adäquate, sehr verbreitete Form. Sie können wirtschaftlicher Natur sein — Unternehmer-, Kapital-, ArbeitnehmerGewerkschaften), Handwerkerverbände, solche der Beamten, der kaufmännischen und technischen Angestellten, neuerdings auch der geistigen Arbeiter, die erst sehr spät zur Verbandsbildung gekommen sind, nicht zu vergessen die Bauernverbände. Genossenschaftliche Formen können aber ebenso ideelle Zwecke verfolgen; wie Wohltätigkeits-, Gesangs-, Sport-, wissenschaftliche Vereine, die neuerdings alle üppig ins Kraut geschossen sind. Zum Teil sind diese Verbindungen sehr lockerer Natur und bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Leben des Individuums. Typus dafür sind die Konsumgenossenschaften, die Mitglieder nur sehr schwach halten und durch jederzeitigen Austritt recht schwankender Art sind. Andererseits die Gewerkschaften, die versuchen, durch besondere Einrichtungen, wie Krankenund Begräbniskasse, Stellennachweis, Fachzeitschrift, die Mitglieder stärker an sich zu fesseln und auch in Zeiten der Krise bei der Stange zu halten. Aus der großen Verschiedenartigkeit solcher Organisationen geht schon hervor, daß sie sich immer nur auf gewisse Bezirke menschlicher Tätigkeit beziehen, daß darum das einzelne Individuum sehr verschiedenen Verbänden angehören kann: beruflich zum Wirtschaftsverband, persönlich zum Gesangverein, Sportverein, außerdem noch zu einem Wohltätigkeitsund Sparvereiii, evtl. zur Baugenossenschaft, dazu Begräbniskasse, evtl. zu einem Kriegerverein, möglicherweise einer religiösen Gemeinschaft und natürlich einer politischen Partei, und die 11 Carl B r i n k m a n n . Umformung der kapitalistischen Gesellschaft im G.ri.S. JX 1, S. 10 ff., spricht von „Organisation <ler Finanzierung", was fehl am Platze ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 22 Franz Eulenburg [150 Frau noch zur Konsumgenossenschaft. Alle diese verschiedenen Vereine, Verbände, Genossenschaften brauchen sich gar nicht zu überschneiden. Betreffen sie doch immer nur einzelne Teilbetätigungen des Mannes. Unser Unglücklicher würde nicht weniger als elf Organisationen angehören und natürlich für jede einen Mitgliedsbeitrag, wenn nicht sogar einen Teil seiner Zeit opfern müssen. Der Bereich dieser genossenschaftlichen Organisation ist nicht erschöpfbar, wie denn wirklich solche Verbände außerordentlich üppig ins Kraut geschossen sind. Das Mutterland der „Vereinsmeierei" auf genossenschaftlicher Grundlage ist jedenfalls Deutschland. Einige Besonderheiten bleiben noch zu beachten. a) Der Zusammenschluß erfolgt überwiegend freiwillig. Ist es doch charakteristisch für die Arbeiterverbände, daß sie nur einen Teil, häufig nicht einmal den überwiegenden, erfassen. Das gleiche gilt von den Unternehmer-, Gegenseitigkeits-, Deichverbänden u. ä. Zweckmäßigerweise schließt sich die Mehrzahl der Betroffenen an, aber keinesfalls ist es Bedingung. Jederzeitiger Austritt aus dem Verbände ist möglich; damit erlischt Bindung und Pflichtenkreis. Vielfach bedeutet das Vorzug und Stärke: gerade durch die Freiwilligkeit erlangen diese Verbände größere Anpassungsfähigkeit an veränderte Verhältnisse. Ein freies Kartell wird neuen Bindungen und Umgestaltungen leichter gerecht werden als eine Zwangsorganisation. Nachteil und Schwäche sind es, daß die Outsiders die Wirksamkeit eines Verbandes matt setzen können. Bei einzelnen Kartellen ist es wiederholt der Fall gewesen. b) Ein Umstand kommt diesen Genossenschaften zustatten, um ihnen einen größeren Einfluß zu gewährleisten. Das geschieht dadurch, daß sie eine „K örperschaft des öffentlichen Rechtes" werden, also Rechtsfähigkeit erlangen. In vielen Fällen erstreben es die Verbände, weil eine gewisse Zwangsgewalt z. B. hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge, Ausschluß unbequemer Teilnehmer, Auftreten nach außen, Verbandsfähigkeit durch den Vorsitzenden erwünscht sind. Trotz Erlangen öffentlichen Charakters bleibt die Form gekürter Genossenschaften durchaus gewahrt. c) Besonders erwähnenswert sind die Gesellschaften, bei denen ein Vermögen mit hereinspielt — also A.G., Kommanditgesellschaft, Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, aber auch Kartelle und Syndikate. Sie schützen und vertreten in ganz verschiedener Weise das Interesse des Kapitals, d. h. die hinter ihm stehenden Vermögensbesitzer. Es wäre darum zweckmäßig, sie als „Vermögensgesellschaften auf genossenschaftlicher Basis" odeir als „Vermögensgenossenschaften" zu bezeichnen. Bis zu einem gewissen Grade gehören die Werk-, Deich-, Absatzgenossenschaften in diese Reihe. Hier handelt es sich allemal um OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 151] Das Geheimnis der Organisation 23 Vermögenswerte, die durch Zusammenschluß die gemeinsamen Interessen besser wahrzunehmen vermögen. Die Gesetzgebung hat ihnen überall besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und ihnen die Form ihres Zusammenhaltens im einzelnen vorgeschrieben. Um ein Letztes noch zu erwähnen, so möchten wir die Organisation der evangelischen Kirche nicht übergehen. Auch sie kennt Unterteilung und Gliederung nach einzelnen Aufgaben: Armenfürsorge, Missionswesen, Finanzausschuß, Kirchenmusik, Unterricht, Jungmännerbünde, Elternbeiräte, evtl. Krankenanstalten, Schwesternausbildung u. a. m. Diese Gliederungen sind sehr viel lockerer und leichter auflösbar als in der katholischen Kirche. Sie entbehren des Haltes einer übergeordneten Hierarchie, aber sie stellen doch eine umfassende Organisation an sich dar. Überblickt man die Schar dieser genossenschaftlichen Bildungen, so sind sie im einzelnen zwar nicht so respektabel und durchschlagend wie die herrschaftliche, wohl aber fallen sie nicht nur zahlenmäßig, sondern auch in ihrer Gesamtwirkung erheblich genug ins Gewicht. Die beiden Grundformen, herrschaftliche und genossenschaftliche, haben im Laufe der Geschichte mannigfach gewechselt. Im alten Griechenland standen die Verfassung Spartas auf der einen, die Athens auf der anderen Seite sich diametral gegenüber. Rom war ganz auf dem herrschaftlichen Typus aufgebaut. Ihm folgte die römische Kirche des Mittelalters, die im Grunde eine Fortsetzung Roms mit anderen Zielen darstellt. Jedoch hat das Mittelalter auch die freie genossenschaftliche Form mannigfach ausgebildet, wie das G i e r k e besonders aufschlußreich dargestellt hat12. Das Zeitalter des Absolutismus war wieder entgegengesetzt gerichtet: Kriegführung wie Obrigkeitsstaat beruhten auf Gehorsam, auch in den Einzelheiten der Verwaltung wurde das herrschaftliche Prinzip durchgeführt — in der Justiz, im Schulwesen, im Kirchenregiment. Dann seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts Vordringen des Genossenschaftsgedankens. Auf Freiheit beruhend, schuf es die mannigfachsten Verbände und allenthalben blühende Organisationen. Es ist die Zeit des Liberalismus, neben dem nur Heeresverfassung und Verwaltung die Herrschaftsformen beibehielten. Mit dem Aufkommen der „Masse", dem Durchsetzen des Großbetriebes hat von neuem das Herrschaftssystem mehr und mehr an Ausdehnung und Bedeutung gewonnen. Es scheint in der jüngsten Entwicklung die typische Form der Organisation werden zu sollen, nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern auch sonst. 4. An der Spitze aller Erörterungen müßte eine Auseinandersetzung über natürliche (ursprüngliche) und künstliche 12 Qtto v. Gierke, Deutsches Genossenschaftsrecht, 1868/81. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 24 Franz Eulenburg [152 Organisation stehen, die durch unsere vorläufige Begriffsbestimmung ausgeschlossen erscheint. Wenn Organisation auf zweckbewußtem Handeln beruht, Zusammenschlüsse getrennter Glieder in aller Regel bewußt vorgenommen werden und wir sie auch so erleben, so dürften außerhalb dieses Zweckzusammenhanges gar keine Organisationen entstehen. Dem ist aber nicht so. Vielmehr gibt es von Anfang an Formen, die bestimmte Aufgaben erfüllen, ohne durch bewußte Zwecksetzung und Willenshandlungen geschaffen zu sein, sondern die durchaus im Unbewußten vor sich gehen1 A. Es sind zunächst Organisationen, die auf natürlicher Gliederung irgendwelcher Gemeinschaften beruhen. Dahin gehören in erster Linie solche der Altersund Geschlechtsunterschiede, der Bluts-und familiären Verwandtschaft, aber auch der Verbundenheit des räumlichen Wohnens. Sie alle sind autochton entstanden und können trotzdem oder gerade deswegen in einen Zwcckzusammenhang gestellt werden. Sind es doch mit die ältesten Formen, die noch bis in die Gegenwart hineinragen, unter Umständen sich sogar neu bilden. Dazu gehören: a) F a m i 1 i e n v e r b ä n d e , in denen der Älteste an der Spitze steht und über ein stattliches Gefolge abhängiger Personen verfügen kann. Bäuerliche Großfamilien, wie die südslawische Zadruga, sind verschiedene Namen für gleiche Herkunft, b) Altersklassen, die sich allenthalben zusammenschließen und sich gegeneinander abheben. S c h u r t z hat in ihnen die ursprünglich verbreitetste Form von Gesellschaftsbildung überhaupt entdeckt, c) M ä n n e r b ii n d e , die von vornherein durch das Geschlecht bestimmt sind, vornehmlich als Krieger-, aber auch als Geselligkeitsbünde häufig auftreten und in aller primitiven Gesellschaft eine große Rolle spielen, d) Sippen, die auf Blutsverwandtschaft beruhen und dadurch mit der Familie zusammenhängen; die Gentilverfassung stellt wohl eine der ältesten Formen staatlicher Bildung dar. Im alten Rom war sie vorherrschend, wie schon die 1:1 Die gauze Problematik des „Unbewußten" verdiente eine erneute Durrlidringung, und zwar von den verschiedensten Seilen. Bereits II e r b a r t hatte erkannt, daß es große Bereiche psychischer Tätigkeiten gibt, die sich „unterhalb der Schwelle des Bewußtseins" abspielen, ohne unmittelbar im Bewußtseiiisfeld zum Ausdruck zu gelangen. Seitdem Eduard v. H a r l m a n n mit seinem Jugendwerk „Philosophie des Unbewußten" aus dem Jahre 186-1 den Mut fand, hier eine Breschc zu schlagen, sind mehr als zwei Menschenalter vergangen. Und sehr viel ist auf den verschiedensten Gebieten ans Tageslicht getreten, was in diesen Problemkrcis gehört. Besonders hat die Psyclio-Analyse mancherlei Entdeckungen gemacht. Eine zusammenfassende Darstellung fehlt indessen. Das Büchlein von Herbertz, »Die Psychologie des Unbewußten", ist unzureichend. Jung und Freud handeln natürlich ausführlich darüber, aber doch nur unter sehr bestimmten, einseitigen Gesichtspunkten. Sein Bereich geht jedoch viel weiter, wie gerade die folgenden Ausführungen zeigen werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 159] Das Geheimnis der Organisation 31 steht daneben das persönliche Arbeitsamt, das zur Annahme der Stelle seine Zustimmung geben muß, aber keineswegs die gesamte Arbeitsbeschaffung vermittelt, sondern das hauptsächlich der freien Werbung überläßt. Sonach besteht eine Mannigfaltigkeit der Gestaltungen wie der Interessen. Sie ist in der Kompliziertheit des wirtschaftlichen wie sozialen Lebens begründet. Eine durchorganisierte Wirtschaft, die besonders im Kriege vorwärtsgestoßen wird, bedeutet noch keine berufsständische totale Organisation. So oft dieser Gedanke einer zentralen durchorganisierten Leitung aufgetreten ist und so leicht sich die Formulierung auf dem Papier ausnimmt, so schwierig ist ihre Verwirklichung. 7. Zwei Gegensätze werden endlich für die Frage der wirtschaftlichen Organisation von Bedeutung, die wir antithetisch als privatund gemeinwirtschaftlich gegenüberstellen. Unternehmervereine, private Verbände der Arbeiter, Landwirte, Kreditnehmer u. a. gehören ganz zu den ersteren. Sie als „kapitalistische" zu bezeichnen, scheint fehl am Platze23. Sind doch auch Arbeiterorganisationen als privatwirtschaftliche zu kennzeichnen, da ihr Zusammenschluß zum eigenen Vorteil erstrebt wird. „Kapitalistisch" wären vielmehr nur solche der Unternehmer, der AG., Kartelle u. ä. Andere sind durchaus antikapitalistisch und nehmen öfter gerade aus diesem Gegensatz ihren Ursprung. So sind die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die Verbindungen der Handwerker, aber auch der Angestellten durchaus antikapitalistisch eingestellt. Dabei bleibt es richtig, wie Sombart hervorhebt, daß neben dem Eroberer und Händler gerade der Unternehmer als Organisator sich hervorhebt. Daß er es vermag, macht seine Stärke und Eigenart aus. Es bildet wohl den äußeren Anlaß, warum M a r s h a 11 die Organisation als eigenen Produktionsfaktor glaubt hinstellen zu können. Übrigens rechnet er auch Märkte und Börsen dazu, im Gegensatz zum „unorganisierten Kauf", wie etwa dem für Ziegel, deren Absatz auf nächste Nachbarschaft beschränkt ist. Ihnen allen steht die gemeinwirtschaftliche Organisation gegenüber. Ihr ist Erwerbscharakter zunächst fremd, verfolgt sie doch andere Zwecke. Da sie von einer Gesamtheit — Staat, Gemeinde, Gebietskörperschaft — getragen wird, beruht sie überwiegend auf Zwang. Alle von oben eingerichteten Organisationen der Kammern, Verwaltungsbezirke, Berufsstände, gehen vom gemeinwirtschaftlichen Prinzip aus und haben z. T. verwaltungsmäßige Funktionen. Heer, Post, Kirche, Verkehr, Unterricht, Gesundheitswesen wiei so viele andere gehören dazu. Sie sind nicht auf wirtschaftlichen Erwerb eingestellt, sondern haben es z. T. mit immateriellen Dingen zu tun. Adolph Wagner 23 Carl Brinkmann, Umformung der Gesellschaft, G.d.S. IX 1. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 32 Franz Eülenburjz [160 spricht hier von dem „gemeinwirtschaftlichen Prinzip", das er dem „privatwirtschaftlichen Prinzip" der Marktwirtschaft und dem auf dem Grundsatz der freien Widmung und Stiftung beruhenden „karitativen Prinzip" gegenüberstellt. Innerhalb des gemeinwirtschaftlichen Systems ist wieder zwischen freien Gemeinwirtschaften und Zwangsgemeinwirtschaften zu unterscheiden. Diese decken sich im wesentlichen mit den Organisationen der politischen Gebietskörperschaften. 8. Damit hängt ein letztes Moment zusammen, nämlich das der freien und gelenkten Organisation. Wiederholt ist auf den wesentlichen Unterschied hingewiesen worden, der aus der Entstehung sich ergab: ob sie freiwillig von den Beteiligten selbst zustande gebracht oder ob sie von oben verfügt und eingerichtet werden. Mit ihrer Entstehung hängt ihr weiteres Verhalten zusammen. Die einen werden aus freier Entschließung und durch selbstgeschaffene Satzung mehr oder weniger locker, zuweilen auch mehr oder weniger fest geführt. Die anderen erhalten nicht nur ihre Direktiven von oben, sondern werden in ihrem ganzen Tun mehr oder weniger gelenkt. Auch letztere bleiben dabei Organe der Selbstverwaltung. Aber es ist etwas anderes, ob sie nur sich selbst verantwortlich sind oder ob sie dem Ministerium bzw. einer anderen Instanz die Verantwortung überlassen. Die vollständigen, totalen, unauflösbaren, herrschaftlichen Organisationen gehören überwiegend zu den gelenkten — die genossenschaftlichen, partiellen, unvollständigen, auflösbaren, privaten überwiegend zu den freie n. Die Unterschiede sind sehr weitgehend. Die „gelenkten Organisationen" sind zumeist Organe des Staates. Das gilt von den politischen, noch mehr von den wirtschaftlichen Verbänden. Förderung der Produktion, Zulassung, Preise, Rechnungslegung, zuweilen auch Absatz, werden vorgeschrieben und bestimmt. Oft gibt die Art der steuerlichen Belastung die Handhabe zu dem Vorgehen, zuweilen auch die gesetzliche Abgrenzung der Tätigkeiten voneinander oder die Übertragung bestimmter Aufgaben. Die Kriegswirtschaft aller Länder ist voll von solchen ausführenden Organen staatlicher Tätigkeit. Es können auch bestehenden freien Vereinen bestimmte Aufgaben übertragen werden, so den Gewerkschaften die Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System oder dem Bühnenverein die Unterstützung seiner Mitglieder u. ä. Oder es kann an vorhandene angeknüpft werden, indem ihnen ein weiterer Aufgabenkreis zugewiesen wird. So dem Kaliund Kohlensyndikat die Regelung des Absatzes, also auch des Produktionskontingentes. Oder es werden auch Organisationen neu geschaffen wie die faschistischen Syndikate. Gemeinsam ist ihnen allen die Übertragung bestimmter Pflichten und Aufgaben, die von außen bestimmt werden — eben „gelenkte Organisation". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18 161] Das Geheimnis der Organisation 33 Die neuere Entwicklung geht häufig den Weg, bestehenden Selbstverwaltungskörpern öffentliche Aufgaben zu überweisen. Das ist im Kriege besonders häufig, aber auch im normalen Verlauf der Entwicklung kann diese Richtung sich durchsetzen. In Deutschland waren die „Reichsvereinigungen" dieser Art24 — so hatte die RV-Eisen folgende gemeinwirtschaftliche Funktionen: 1. Rohstofferzeugung, 2. Förderung technischer Verfahren, 3. Zuteilung der Rohund Hilfsstoffe, 4. Regelung des Marktes, 5. Preisgestaltung, 6. Auftragslenkung, 7. Energieverbrauch, 8. Interessenausgleich, 9. Überwachung. Es können noch hinzukommen: Lohnregulierung, Lehrlingsausbildung, Außenhandelsfragen und viele andere. Es gewinnt durchaus den Anschein, als wenn in der neueren Zeit die Lenkung auf Kosten der freien Entwicklung in allen Ländern zunehmen wird. Audi England und die USA scheinen keine Ausnahme zu machen. An sich ist es nicht nötig, alle auftretenden Arten von Organisation in die antithetische Form zu bringen. Sie stellen Idealfälle dar, die „rein" selten vorkommen; es finden sich allenthalben Übergänge und Mischformen, die bald mehr nach der einen, bald mehr nach der anderen Seite sich neigen. Die Gegenüberstellung bleibt indessen ein erwünschtes Hilfsmittel der Erkenntnis. Die hier vorgeführten und in ihrer Bedeutung gewürdigten Formen dürften ziemlich erschöpfend die große Mannigfaltigkeit, in der überhaupt Organisationen auftreten, gezeigt haben. 24 Dazu lehrreich die Satzung der „RV Eisen". Frankfurter Zeitung vom 15. Mai 1943. Schmollers Jahrbuch LXXII, 2 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.72.2.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:18