Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche?
Abstract
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Full text
Tietz, Andreas; Bockelmann, Leo Article Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? Raumforschung und Raumordnung / Spatial Research and Planning Provided in Cooperation with: Leibniz-Forschungsnetzwerk "R – Räumliches Wissen für Gesellschaft und Umwelt | Spatial Knowledge for Society and Environment" Suggested Citation: Tietz, Andreas; Bockelmann, Leo (2025) : Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche?, Raumforschung und Raumordnung / Spatial Research and Planning, ISSN 1869-4179, oekom verlag, München, Vol. 83, Iss. 4, pp. 302-320, https://doi.org/10.14512/rur.3088 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/327141 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
rur.oekom.de https://doi.org/10.14512/rur.3088 FORSCHUNGSBEITRAG RESEARCH ARTICLE OPEN ACCESS Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? Andreas Tietz , Leo Bockelmann Received: 12 December 2024 Accepted: 6 May 2025 Published online: 3 July 2025 Zusammenfassung Die Transformation zu globaler Nachhaltigkeit erzeugt einen erheblichen Flächenanspruch und bedarf daher fundierten Wissens um Landeigentumsstrukturen, über die in Deutschland bislang jedoch weitgehend Unkenntnis herrscht. Erstmals wurde nun eine Untersuchung von Eigentumsdaten aus dem Liegenschaftskataster in einer bundesweiten, breit gestreuten Gemeindestichprobe vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen eine große Vielfalt der Eigentumsstrukturen, sowohl bei der Verteilung nach Eigentumskategorien als auch im Hinblick auf regionale Unterschiede. Das Landeigentum ist generell breit gestreut und gleichzeitig sehr ungleich verteilt. Das meiste Land gehört nichtlandwirtschaftlich tätigen, natürlichen Personen, diegrößten individuellenEigentümersind aberzumeist landwirtschaftliche Unternehmen und Gebietskörperschaften. Dabei lassen die Konzentrationsraten des Eigentums keine marktbeherrschenden Stellungen einzelner Eigentümerinnen erkennen. Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse die Notwendigkeit der Berücksichtigung lokaler Spezifika sowie die hohe Bedeutung sozialer Faktoren für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Andreas Tietz, Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Deutschland [email protected] Dr. Leo Bockelmann, Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Deutschland [email protected] © 2025 by the author(s); licensee oekom. This Open Access article is published under a Creative Commons Attribution 4.0 International Licence (CC BY). Schlüsselwörter: Landeigentum Eigentumsverteilung Landwirtschaftsfläche Landnutzungswandel Analysis of Land Ownership Structures in Germany: Who Owns the Agricultural Land? Abstract The transition towards global sustainability generates substantial land demand, necessitating comprehensive knowledge of land ownership structures to inform decision-making processes. However, in Germany, there is largely a lack of understanding regarding these structures. For the first time, an investigation into ownership data from the cadastral register has been conducted for agricultural land in a widespread random sample of municipalities all over Germany, aiming to bridge this gap. This analysis revealed a high diversity in ownership structures regarding both categorical distribution and regional differences. Land ownership is generally widely dispersed but simultaneously highly unequal. Most land belongs to non-agricultural natural persons. However, the largest individual owners are typically agricultural enterprises and administrative bodies. The concentration rates of ownership do not indicate market-dominant positions held by individual owners. Overall, the results emphasize the necessity of considering local specifics and the high significance of social factors in achieving sustainability goals. Keywords: Land ownership Distribution of property Farmland Land use change 1 Einleitung Angesichts des Ausmaßes und der Dynamik globaler Megatrends muss der Wandel hin zu globaler Nachhaltigkeit eine große Transformation werden, die aufgrund des notwendi302 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320
Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? gen Umfangs vielfältige Flächennutzungskonkurrenzen verursacht (vgl. WBGU 2011). Mannigfaltige Zielpapiere, Strategien und Legislativvorschläge im Kontext dieser Transformation verdeutlichen einen erheblichen Flächenanspruch, welcher in erster Linie Flächen außerhalb der Siedlungsstrukturen und damit vor allem landwirtschaftliche Flächen betrifft. Diese nimmt in Deutschland mit etwa 51% der Bodenfläche nicht nur den größten Teil ein (Osterburg/ Ackermann/Böhm et al. 2023: 3), sondern ist rechtlich auch weniger vor Umnutzung geschützt als die Waldfläche (Gömann/Weingarten 2018: 1338) und andere Arten von Freiflächen wie Moor oder Heide, die zumeist unter Naturschutz stehen. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Umwandlung von Landwirtschaftsflächen politisch kaum hinterfragt, erst seit den 1980er-Jahren setzt ein Umdenken ein, das den Boden als nicht vermehrbare, essenzielle Lebensund Wirtschaftsgrundlage begreift (Deutscher Bundestag 1986: 27–28). Praktisch schlägt sich dies in Zielen wie der Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme nieder (Bundesregierung 2021: 272–276), die bislang allerdings nur bedingt erreicht werden. Allein zwischen 1992 und 2018 wurden 1,35 Mio. Hektar Agrarfläche umgewidmet, vor allem für Siedlungsund Verkehrszwecke (Jungehülsing 2020: 25). 2020 betrug die landwirtschaftliche Fläche insgesamt etwa 18,1 Mio. Hektar (Osterburg/Ackermann/Böhm et al. 2023: 3). Entsprechend ist räumliche Planung von hoher Relevanz, um den Ausgleich verschiedener Nutzungsansprüche mit langfristiger Perspektive zu koordinieren und eine nachhaltige Landnutzung sicherzustellen (WBGU 2011: 248). Dabei kann die öffentliche Hand zwar Flächen für einen Nutzungszweck ausweisen, um im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung nach§1Abs.5S.1BauGB 1„eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung“ zu gewährleisten. Über den praktischen Zugriff entscheiden jedoch letztlich die Eigentümer. Die Große Transformation kann also nur im Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure umgesetzt werden und vor Ort entstehen mitunter komplexe Governance-Situationen (Knieling/Koch/Kruse et al. 2021: 188). Während eine Umwidmung für Siedlung und Verkehr in der Regel eine erhebliche Wertsteigerung verursacht, kollidiert gemeinwohlorientierte Flächennutzungsplanung spätestens dann mit divergierenden Interessen privater Eigentümerinnen, wenn die Umnutzung mit einem Wertverlust der 1Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist. Fläche einhergeht (Thiel 2001). Dies betrifft beispielsweise Extensivierungsmaßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren und Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, welche eine landwirtschaftliche Nutzung langfristig einschränken oder ausschließen. Gleichzeitig würde die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung des Anteils ökologischen Landbaus auf 30% bis 2030 (2020: 10,3%) mit einer geringeren Flächenproduktivität einhergehen (BMEL 2024: 14). In Zeiten zunehmender Knappheit verfügbarer Fläche zur Befriedigung vielfältiger Flächennutzungsansprüche gewinnt daher das Wissen um die Eigentumsverhältnisse landwirtschaftlichen Bodens in mehrfacher Hinsicht erheblich an Bedeutung. So ist die Flächenverfügbarkeit und -aktivierung entscheidend für eine rasche Umsetzung notwendiger flächenintensiver Maßnahmen. Aus planerischer Sicht ist vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien und flankierender Infrastrukturen wie Leitungen und Speicher als Treiber der räumlichen Transformation zu verstehen (Hofmeister/ Warner 2021: 18). Hervorzuheben ist insbesondere die Freiflächen-Photovoltaik: Da das Potenzial für deren Entwicklung auf Konversionsflächen weitgehend erschöpft ist, wird zukünftig eine verstärkte Inanspruchnahme von Ackerland zum Erreichen der Ausbauziele notwendig sein (Böhm 2022). Wird der Ausbaupfad des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Photovoltaik bis 2030 und ein Anteil von 50% Freiflächen-Photovoltaik zugrunde gelegt, ergibt sich daraus ein zusätzlicher Flächenbedarf von 104.300 Hektar (ha), was etwa 40 Hektar Flächenneuinanspruchnahme pro Tag entspricht (zum Vergleich: für Windenergie 11.800 Hektar bzw. etwa 4 Hektar pro Tag (Osterburg/Ackermann/ Böhm et al. 2023: 36, 40)). Gerade bei kleinteiligen Eigentumsverhältnissen erfolgt der Ausbau der FreiflächenPhotovoltaik mitunter stärker entlang der Eigentumsstrukturen als entlang planerisch abgewogener Maßgaben. Ferner ist nicht zuletzt in Anknüpfung an Debatten um raumund energiebezogene Gerechtigkeit Wissen über Landeigentum relevant, um zu verstehen, wer in welchem Umfang an der potenziell steigenden Wertschöpfung auf den Flächen partizipiert (Eichenauer 2023). Beispielsweise können Pachtzahlungen von über 100.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr ein Viertel bis ein Drittel der Betriebskosten ausmachen (Ellerhorst/Lüers/Wallasch 2024: 26–27). Angesichts fehlender fundierter Daten zu Landeigentumsstrukturen ist unklar, in welchem Umfang die Erlöse vor Ort verbleiben. Dies ist sowohl für die Akzeptanz von Vorhaben als auch die projektbezogene und weitergehende Entscheidungsgewalt relevant. Wer Bodeneigentum hat, kann einerseits finanziell an der Entwicklung partizipieren und andererseits Einfluss auf die konkrete Umsetzung nehmen. Hervorzuheben ist zudem, dass drei Viertel der Windenergieanlagen und zwei Drittel der Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320 303
A. Tietz, L. Bockelmann Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage installiert sind (Weingarten/Bockelmann/Fick 2023:2). Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Auswirkungen verstärkte außerlandwirtschaftliche Nutzungen auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt haben. Laut Agrarstrukturerhebung 2023 (Statistisches Bundesamt 2024b) befinden sich nur 38,3% der Flächen im Eigentum der sie bewirtschaftenden Betriebe und 60,0% sind gepachtet, 1,7% sind unentgeltlich überlassen. Bis etwa 2007 wiesen die landwirtschaftlichen Pachtpreise in Deutschland eine relative Stagnation auf und sind seitdem stark angestiegen (Tietz 2022: 54). Gründe für die Preissteigerungen sind neben Produktivitätssteigerungen unter anderem das niedrige Zinsniveau in den 2010er-Jahren, das Ackerboden als stabile Wertanlage attraktiv machte, und die gestiegene Wertschöpfung durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Pachtgebote von etwa 2.500 Euro pro Hektar für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen stellen eine vielfache Steigerung der von Ackerbaubetrieben durchschnittlich erzielten Grundrente von 270 Euro pro Hektar dar (Böhm/de Witte/Plaas 2022: 18). Damit ist eine Verpachtung an die Betreiber solcher Anlagen für Flächeneigentümer ungleich attraktiver als eine landwirtschaftliche Nutzung. Eng verknüpft mit außerlandwirtschaftlichen Nutzungen sind zudem Fragen nach der Bedeutung außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Unter dem Stichwort Land Grabbing erfahren im Hinblick auf die ostdeutschen Bundesländer mögliche Konzentrationstendenzen landwirtschaftlichen Flächenbesitzes durch nichtlandwirtschaftliche Investoren in den vergangenen Jahren eine steigende Aufmerksamkeit (Bunkus/ Theesfeld 2018). Grundsätzlich bedarf der Kauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grundstückverkehrsgesetz2 (GrdstVG) zwar einer behördlichen Genehmigung. Diese kann unter anderem versagt werden, wenn Nichtlandwirte Agrarflächen erwerben, welche jedoch ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt. Die Regelung greift allerdings nicht, wenn eine Kapitalgesellschaft, die selbst Landeigentum hat, über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen (sogenannter Share Deal) insgesamt oder teilweise die Eigentümerin wechselt (Forstner/Tietz 2013). Auf diese Weise können ohne eine staatliche Regulierungsoption Unternehmensverbünde mit Verfügungsmacht über umfangreiches Agrarland entstehen (Tietz 2015). Bei Akteuren, die primär wegen der Flächensicherung zur Nutzung für erneuerbare Energien 2Grundstückverkehrsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist. in landwirtschaftliche Betriebe investieren, wird weitergehend von Green Grabbing gesprochen (Müller/Pampus 2023). Die Vermeidung marktbeherrschender Stellungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt hat sich daher zu einem bundesund landespolitischen Ziel entwickelt. Mehrere Bundesländer haben Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, in denen eine Eigentumsund/oder Bewirtschaftungskonzentration als Versagungsgrund für einen Kauf implementiert werden sollte, die allerdings bislang nicht in Kraft getreten sind. In mitunter emotional geführten Diskussionen um die Einflussnahme externer Akteure auf dem Bodenmarkt (Maurin 2020; van Bebber 2023) kann fundiertes Wissen um Landeigentum einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten. Parallel wird die ,Bodenfrage‘ heute als Schlüsselthema der Stadtentwicklung behandelt, da Bodenpreise einen erheblichen Anteil an steigenden Immobilienund Mietpreisen haben. Allein zwischen 2010 und 2020 stiegen die Preise für Baulandgrundstücke um 102% (Maier/Friesecke 2022: 129). Daher setzen immer mehr Gemeinden eine aktive Bodenpolitik zur Sicherung einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten räumlichen Entwicklung um (Pätzold/Frölich von Bodelschwingh/Bunzel 2023: 31). Allerdings sind kaum Daten über Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien vorhanden, weshalb in jüngster Zeit vermehrt Anstrengungen unternommen werden, Transparenz über Immobilieneigentum herzustellen (Trautvetter 2020; Simons/Schmidt 2021). Damit hat sich die Verteilung von Landeigentum sowohl in urbanen als auch ruralen Räumen zu einer entscheidenden Frage für das Erreichen ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit entwickelt. Während die Notwendigkeit fundierter Kenntnisse über die Eigentumsverhältnisse von Landwirtschaftsflächen also deutlich wird, ist das tatsächliche Wissen darüber äußerst lückenhaft. Mangels verfügbarer Daten existieren in Deutschland keine Statistiken über die Verteilung von Landeigentum. Zwar überwiegt im konkreten Planungsfall das begründete Interesse an Eigentümerinformationen bestimmter Flächen das Recht auf Schutz persönlicher Daten; Informationen in einem größeren Gebiet werden aus Datenschutzgründen in der Regel aber nicht herausgegeben. Auch liegen kaum wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema vor. Einen frühen Versuch stellt die Arbeit von Duwendag und Epping (1974) dar, die aber letztlich auf eine Abschätzung des Eigentums der öffentlichen Hand beschränkt blieb. Der Mangel an Kenntnis zur Bodeneigentumsverteilung bestand 2001 unverändert fort (Behrens 2001). Ebendiese Kenntnisund Forschungslücke adressiert das hier vorgestellte Vorhaben und fragt grundlegend nach der Verteilung landwirtschaftlichen Bodeneigentums auf verschiedene Kategorien von Eigentümerinnen in Deutschland, nach 304 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320
Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? der Breite der Verteilung und möglichen Tendenzen einer Eigentumskonzentration sowie nach möglichen Schlussfolgerungen für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Das Vorhaben geht auf die politische Debatte um die Schaffung einer Bodenund Eigentumsstatistik für landund forstwirtschaftliche Flächen auf Bundesebene zurück (Deutscher Bundestag 2018). Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde auf der Grundlage einer Pilotuntersuchung zur Entwicklung und Erprobung einer Methode zur Auswertung von Grundbuchdaten eine breitere Erhebung zur Schaffung statistisch belastbarer Ergebnisse durchgeführt (Tietz/ Neumann/Volkenand 2021; Tietz/Hubertus 2024). Dieser Beitrag stellt die Kernergebnisse des Vorhabens vor und ordnet sie mit dem Schwerpunkt auf die Aspekte einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung in einen breiteren Kontext ein. Die Frage „Wem gehört die Landwirtschaftsfläche?“ führt weit über Besitzverhältnisse hinaus und berührt eine Vielzahl aktueller Debatten der räumlichen Planung und ländlichen Entwicklung. Nachfolgend werden zunächst die verwendeten Datengrundlagen und die Methoden der Datenaufbereitung beschrieben (Kapitel 2), bevor in Kapitel 3 die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts dargestellt werden. Die Diskussion in Kapitel 4 greift vier wesentliche Aspekte der Landeigentumsverteilung auf: Zuerst werden die historisch bedingten Ost-West-Unterschiede erläutert, anschließend werden Implikationen für die bodenpolitischen Ziele „breit gestreutes Eigentum“ und „Vermeidung marktbeherrschender Stellungen“ aufgezeigt und SchlussfolgerunTabelle 1 Flächengröße und Ländlichkeit der Stichprobengemeinden nach Bundesland (n = 10.009) Bundesland Anzahl Gemeinden Landwirtschaftsfläche (LN, in ha) Anzahl Gemeinden nach Ländlichkeita insgesamt je Gemeinde Anteil Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche sehr ländlich eher ländlich nicht ländlich Schleswig-Holstein 44 43.374 986 68,1% 20 20 4 Niedersachsen 31 117.275 3.783 62,8% 20 10 1 Nordrhein-Westfalen 14 69.653 4.975 47,0% 3 7 4 Hessen 21 37.209 1.772 39,5% 11 6 4 Rheinland-Pfalz 80 32.428 405 45,4% 50 26 4 Bayern 97 133.176 1.373 51,6% 62 31 4 Brandenburg 17 59.804 3.518 47,6% 3 14 – Mecklenburg-Vorpommern 30 58.995 1.967 54,0% 24 6 – Sachsen 19 39.922 2.101 58,5% – 19 – Sachsen-Anhalt 7 50.012 7.145 60,3% 4 3 – Thüringen 27 34.113 1.263 52,8% 20 7 – Insgesamt 387 675.961 1.747 51,3 % b217 149 21 aLändlichkeit der Gemeinden gemäß Thünen-Typologie ländlicher Räume nach Küpper (2016) bDie Gesamtfläche der untersuchten Gemeinden beträgt in der Summe 1,27 Mio. Hektar. gen für die Ziele der nachhaltigen Transformation abgeleitet. 2 Daten und Methoden Grundlage der Untersuchung waren die Eigentümerdaten aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Dem Ziel der Untersuchung entsprechend wurden ausschließlich Daten von Flurstücken der Nutzungsart Landwirtschaftsfläche (LN) untersucht, die von den Bundesländern für eine von den Verfassern vorgegebene Gemeindestichprobe zur Verfügung gestellt wurden. An der Untersuchung waren alle Flächenländer mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Saarland beteiligt. 2.1 Stichprobenziehung Die Stichprobenziehung erfolgte unter der durch Datenschutzvorgaben bedingten Restriktion, maximal vier Prozent der Landwirtschaftsfläche der Bundesländer zu untersuchen. Eine hohe Repräsentativität wurde mit einer Zufallsauswahl aus möglichst allen Gemeinden bei einer möglichst breiten räumlichen Streuung angestrebt. Hierfür wurden aus der Grundgesamtheit von bundesweit 10.989 Gemeinden (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023) nur 59 Gemeinden aus einer Pilotuntersuchung (Tietz/Neumann/ Volkenand 2021), gemeindefreie Gebiete sowie alle Gemeinden ohne Landwirtschaftsfläche ausgeschlossen. Aus den verbleibenden Gemeinden wurden weiterhin die 5% Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320 305
A. Tietz, L. Bockelmann Gemeinden mit der geringsten Landwirtschaftsfläche (< 126 ha LN) ausgeschlossen. Somit verblieben 10.009 Gemeinden (einschließlich derer aus den letztlich nicht beteiligten Ländern) als Grundgesamtheit für die Stichprobenziehung. Dabei handelt es sich um eine nach Kreiszugehörigkeit geschichtete Zufallsstichprobe, bei der aus jedem Kreis eine oder mehrere Gemeinden gezogen wurden, bis vier Prozent der Landwirtschaftsfläche des jeweiligen Landes erreicht waren. Die gezogene Gemeindestichprobe umfasst 387 Gemeinden aus elf Bundesländern (vgl. Tabelle 1).3 Die Zahl und Flächengröße der Gemeinden pro Bundesland ist geprägt durch länderspezifische Verwaltungsstrukturen mit sehr großen Gemeinden (z.B. in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen) und andererseits sehr kleinteiligen Strukturen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. 2.2 Aufbereitung und Konsolidierung der Eigentümerdaten Die originäre Quelle für Eigentumsrechte an Grundstücken ist das Grundbuch, das nach dem Prinzip des Realfoliums aufgebaut ist, das heißt flurstücksbezogen im Gegensatz zum Personalfolium (Wieling/Finkenauer 2020: 341). Allerdings wird keine eindeutige Identifikationsnummer aufgenommen und Änderungen finden nur auf Antrag der Eigentümerin kostenpflichtig statt, sodass Eigentümer mit unterschiedlichen Daten registriert sein können, wenn Land zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurde. Das Grundbuch wird in elektronischer Form geführt und regelmäßig mit den Informationen im ALKIS abgeglichen und wechselseitig aktualisiert. Das ALKIS ist das bundesweit einheitliche Geobasisinformationssystem, das unter anderem als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke für den Eigentumsnachweis dient.4 Voraussetzung einer auf individuelle Eigentümerinnen bezogenen Auswertung ist die Konsolidierung der Eigentumsdaten. Hierfür wurden zunächst die Flurstücke im Gemeinschaftseigentum auf die beteiligten Eigentümer flächenanteilig aufgeteilt. Anschließend wurden sämtliche Eigentümerinnen weitgehend automatisiert einer von neun möglichen Eigentümerkategorien zugeordnet. Dabei wurde eine selbst erstellte Liste von Stichwörtern bzw. Zeichenfolgen verwendet, die auf eine bestimmte Kategorie hindeuten. 3Daneben hat sich auch der Stadtstaat Hamburg an der Untersuchung beteiligt. Die zur Verfügung gestellten ALKIS-Daten ländlich geprägter Gemarkungen umfassen mehr als 4% der hamburgischen Landwirtschaftsfläche und werden deshalb in diesem Beitrag nicht berücksichtigt. 4https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/ Liegenschaftskataster/ (05.05.2025). Die automatische Kategorisierung wurde (außer für natürliche Personen) manuell überprüft und damit einhergehend iterativ verbessert. Im folgenden Schritt wurden die so kategorisierten Einträge mithilfe von Fuzzy String Matching-Algorithmen auf identische Eigentümerinnen überprüft. Die Algorithmen vergleichen die Eigentümerdaten nach Kategorien getrennt und berechnen anhand der Levenshtein-Distanz5, wie ähnlich sich jeweils zwei Zeichenfolgen sind, das heißt, wie wahrscheinlich zwei Einträge identisch sind. Diese Prozedur wurde dreimal mit jeweils geänderten Selektionsbedingungen durchgeführt und die aufgezeigten Übereinstimmungen mittels einer Sichtkontrolle bestätigt oder verworfen. Identische Eigentümerinnen wurden in einem Datensatz vereinigt und deren Eigentumsfläche addiert. Die so konsolidierte Eigentümerliste wird als Aggregationsstufe 1 (Agg_1) bezeichnet. Sie enthält insgesamt 230.421 individuelle Eigentümerinnen, das ist im Vergleich zur Ursprungsliste mit 306.219 Einträgen eine Reduktion um 24,8%. 2.3 Bestimmung wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit Für die Bildung der Aggregationsstufe 2 (Agg_2) wurde die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit individueller Eigentümerinnen ermittelt und diese entsprechend zusammengeführt. Unter diese Bedingung fallen einerseits Familienangehörige in gemeinsamen Haushalten. Diese wurden automatisiert anhand übereinstimmender Nachnamen (einschließlich Teilen von Doppelnamen) und Anschriften erkannt und zusammengeführt. Zwar werden Familienangehörige ohne gemeinsamen Nachnamen bei dieser Vorgehensweise nicht erkannt, der dadurch entstehende Fehler ist aber sehr gering, da aktuell nach wie vor eine große Mehrheit der Ehepaare in Deutschland gemeinsame Ehenamen oder Doppelnamen führt (Rosar 2021). Personen und Unternehmen werden als wirtschaftlich zusammengehörig betrachtet, wenn eine Person bzw. Familie oder ein Unternehmen die Kapitalmehrheit an einem anderen Unternehmen besitzt bzw. wenn mehrere Unternehmen auf denoder dieselben Mehrheitseigentümer zurückzuführen sind. Die wirtschaftlichen Verflechtungen wurden mittels einer Einzelfallrecherche (Tietz 2021) nach Unternehmensnamen im elektronischen Handelsbzw. Genossenschaftsregister6ermittelt. Die als zusammengehörig erkannten Unternehmen und Personen wurden aggregiert und in 5https://github.com/seatgeek/thefuzz (05.05.2025). 6https://justiz.de/onlinedienste/registerportal_der_laender/ index.php (05.05.2025). 306 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320
Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? Tabelle 2 Verteilung der Landwirtschaftsfläche auf Eigentümerkategorien der Aggregationsstufe 1 Eigentümerkategorie Flächeneigentum Anteil in den Gemeinden in ha in Prozent Zahl der Gemeinden Median Maximum Standardabweichung Bund 4.073 0,6 252 0,0% 18,5% 1,7% BVVG 3.177 0,5 62 0,0% 22,1% 1,5% Land 14.635 2,2 336 0,4% 30,3% 3,8% Kommune 26.274 3,9 386 2,8% 51,0% 6,5% Religionsgemeinschaft 15.761 2,3 334 1,3% 21,3% 2,4% Naturschutz 2.879 0,4 158 0,0% 34,5% 2,3% Zweckverband 6.516 1,0 288 0,1% 17,7% 2,1% Zwischensumme Gebietsund sonstige Körperschaften 73.315 10,8 387 8,1% 65,3% 9,5% Natürliche Person 541.045 80,0 387 87,8% 99,7% 14,8% Unternehmen 61.120 9,1 362 1,9% 74,3% 10,5% Unbekannt 481 0,1 208 0,0% 5,1% 0,3% der Aggregationsstufe 2 als Unternehmen kategorisiert, mit Ausnahme von Unternehmen im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand, die den entsprechenden Körperschaften in der Aggregationsstufe 1 zugeordnet wurden. Die Liste der zusammengeführten Eigentümerinnen in der Aggregationsstufe 2 umfasst 196.898 Eigentümergruppen, das entspricht einer Reduktion der Eigentümerinnenzahl um nochmals 14,5% im Vergleich zur Aggregationsstufe 1. 2.4 Identifizierung landwirtschaftlicher Betriebe Über die Aggregationsstufe 2 wurde darüber hinaus ermittelt, ob die Eigentümer(gruppen) die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen Betriebs aufweisen. Als Indikator dienten die flächenbezogenen EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe, deren Empfänger mit Namen und Betriebssitz, wenngleich ohne genaue Anschrift, im Internet veröffentlicht werden.7Vollständige Adressdaten, die einen Abgleich mit den ALKIS-Eigentümerdaten erleichtern, wurden wegen Bedenken des Datenschutzes nur von sechs der beteiligten Bundesländer zur Verfügung gestellt. Die Identifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wurde im ersten Schritt mit Fuzzy String Matching-Algorithmen durchgeführt und anschließend durch manuellen Abgleich aller Empfänger von Direktzahlungen über mehr als fünf Hektar mit den ALKIS-Eigentümerinnen ergänzt. Für die Klassifizierung landwirtschaftlich aktiver natürlicher Personen – die in der Aggregationsstufe 2 als landwirtschaftliche Familienbetriebe bezeichnet werden – war die hinreichen7https://www.agrarzahlungen.de/ (05.05.2025). de Bedingung, dass Nachname und Anschrift eines Direktzahlungsempfängers mit denen eines ALKIS-Eigentümers übereinstimmen. Unternehmen wurden als landwirtschaftlich eingestuft, wenn Name und Anschrift des Fördermittelempfängers mit der einer ALKIS-Eigentümerin oder eines Eigentümers der Kapitalmehrheit des Unternehmens übereinstimmen, wobei kleinere Abweichungen bei den Unternehmensnamen toleriert wurden. 3 Ergebnisse Zentrale Ergebnisse der deskriptiven statistischen Analyse von Eigentumsstrukturen werden nachfolgend zunächst auf der Ebene der individuellen Eigentümerinnen (Agg_1) und anschließend auf der Ebene der wirtschaftlich zusammengehörigen Personen und Unternehmen (Agg_2) vorgestellt. 3.1 Verteilung auf Kategorien der Aggregationsstufe 1 Die Verteilung des Landeigentums auf Eigentümerkategorien der Aggregationsstufe 1 stellt Tabelle 2dar. Der mit 80,0% weitaus größte Anteil der Landwirtschaftsfläche in der Gemeindestichprobe gehört demnach natürlichen Personen. 9,1% der Landwirtschaftsfläche sind der Kategorie Unternehmen zugeordnet, unter die alle Rechtsformen privatwirtschaftlicher Kapitalund Personengesellschaften fallen. 10,8% der Fläche entfallen auf Gebietsund sonstige Körperschaften, darunter der größte Anteil (3,8%) auf die Kommunen einschließlich kommunaler Unternehmen. Den Religionsgemeinschaften, das sind fast ausschließlich die evangelische und die katholische Kirche, gehören 2,3% der untersuchten Fläche, den Bundesländern einschließlich landeseigener Unternehmen 2,2%. Neben dem Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320 307
A. Tietz, L. Bockelmann Bund einschließlich bundeseigener Unternehmen (0,6% der Landwirtschaftsfläche) wird separat mit 0,5% der Landwirtschaftsfläche die Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH (BVVG) ausgewiesen, die im Auftrag des Bundes die Verwaltung und Privatisierung von ehemals enteigneten Flächen in den ostdeutschen Bundesländern durchführt. Auf Naturschutzvereine, -verbände und -stiftungen, die als solche dem Namen nach erkennbar sind, entfallen 0,4% der Landwirtschaftsfläche. Allen sonstigen Körperschaften, Vereinen und Stiftungen (hier als Zweckverbände bezeichnet) sind 1,0% der Landwirtschaftsfläche zugeordnet. Bezogen auf einzelne Stichprobengemeinden sind die Unterschiede in der Verteilung sehr groß, was in Tabelle 2sowohl an den Medianen erkennbar ist, die zumeist deutlich niedriger als die Gesamtdurchschnitte sind, als auch an den hohen Werten der Standardabweichung. Bestimmten Kategorien von Körperschaften oder Unternehmen sind in wenigen Gemeinden weit überdurchschnittliche Flächenanteile zugeordnet, in anderen Gemeinden teils überhaupt keine Fläche. Nur natürliche Personen sind durchweg in allen 387 Gemeinden als Eigentümerinnen aufgeführt. Mit 221.356 Individuen sind mehr als 96% der identifizierten Eigentümer natürliche Personen. Die durchschnittliche Größe ihres Flächeneigentums beträgt 2,4 Hektar Landwirtschaftsfläche (vgl. Tabelle 3). Dem größten Teil dieser Eigentümerinnen sind jedoch nur marginale Flächen von weniger als 0,5 Hektar zugeordnet. Schließt man diese Eigentümer aus der Berechnung aus, so reduziert sich die Zahl der natürlichen Personen auf 85.057. Die ihnen zugeordnete Gesamtfläche sinkt geringfügig auf 522.527 Hektar und die Durchschnittsgröße steigt auf 6,1 Hektar Landwirtschaftsfläche pro Person. Tabelle 3 Zahl der Eigentümer und durchschnittliche Flächenausstattung Eigentümerkategorie Eigentümer Landwirtschaftsfläche Anzahl Anteil ha Anteil Landwirtschaftsfläche (ha) pro Eigentümer Alle Eigentümer Gebiets-/sonstige Körperschaften 4.335 1,9% 73.315 10,8% 16,9 Natürliche Person 221.356 96,1% 541.045 80,0% 2,4 Unternehmen 3.921 1,7% 61.120 9,0% 15,6 Unbekannt 809 0,4% 481 0,1% 0,6 Summe 230.421 100,0% 675.961 100,0% 2,9 Eigentümer > 0,5 ha LN Gebiets-/sonstige Körperschaften 2.948 3,3% 73.110 11,1% 24,8 Natürliche Person 85.057 94,0% 522.527 79,5% 6,1 Unternehmen 2.321 2,6% 60.880 9,3% 26,2 Unbekannt 160 0,2% 417 0,1% 2,6 Summe 90.486 100,0% 656.934 100,0% 7,3 Tabelle 4 Flächenanteile nach Wohn-/Unternehmenssitz privater Eigentümer Bundesland Flächenanteil der Eigentümer mit Wohnsitz in: Gemeinde (Land-) Kreis Bundesland Deutschland Ausland SchleswigHolstein 56,7% 83,0% 91,1% 99,7% 0,3% Niedersachsen 77,0% 86,4% 95,5% 99,7% 0,3% NordrheinWestfalen 79,0% 85,6% 93,8% 99,7% 0,3% Hessen 71,3% 84,8% 92,6% 99,6% 0,4% RheinlandPfalz 56,7% 79,4% 91,2% 99,3% 0,7% Bayern 77,7% 90,0% 98,5% 99,8% 0,2% Brandenburg 58,4% 72,1% 77,6% 99,3% 0,7% Mecklenburg-Vorpommern 45,3% 68,0% 73,2% 99,3% 0,7% Sachsen 58,2% 75,5% 85,6% 99,6% 0,4% SachsenAnhalt 63,4% 74,7% 78,8% 99,7% 0,3% Thüringen 52,4% 74,5% 81,3% 99,4% 0,6% Insgesamt 67,9% 81,7% 89,5% 99,6% 0,4% davon: Ehemaliges Bundesgebiet 74,5% 86,6% 95,1% 99,7% 3,7% Ostdeutsche Länder 55,6% 72,7% 78,8% 99,5% 1,4% 308 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320
Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? 3.2 Regionale Zuordnung der Eigentümer Auf der Ebene der Aggregationsstufe 1 wurde das private Flächeneigentum nach dem Wohn-/Unternehmenssitz der Eigentümerinnen ausgewertet. Tabelle 4zeigt, dass ein recht hoher Anteil von durchschnittlich 67,9% der untersuchten Fläche einer ALKIS-Eigentümerin mit Sitz in derselben Gemeinde gehört, der die Fläche zugeordnet ist. Dabei bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern des ehemaligen Bundesgebiets (74,5% im arithmetischen Mittel) sowie den ostdeutschen Bundesländern (55,6%). DarüTabelle 5 Verteilung der Landwirtschaftsfläche auf Eigentümerkategorien der Aggregationsstufe 2 Flächeneigentum Anteil in den GemeindenEigentümerkategorie in ha in Prozent Zahl der Gemeinden Median Maximum Standardabweichung Gebietsund sonstige Körperschaften 73.315 10,8 387 8,2% 65,3% 9,5% Nichtlandwirtschaftliches Unternehmen 17.327 2,6 348 0,9% 48,0% 3,9% Nichtlandwirtschaftliche natürliche Person/ Familie 306.497 45,3 387 48,8% 91,2% 15,2% Landwirtschaftlicher Familienbetrieb 223.028 33,0 387 34,1% 92,6% 18,3% Landwirtschaftliches Unternehmen 55.312 8,2 221 0,2% 69,0% 10,5% Unbekannt 481 0,1 194 0,0% 5,1% 0,3% Abbildung 1 Flächenanteile nach Eigentümerkategorien in der Aggregationsstufe 2 ber hinaus spiegeln länderbezogene Unterschiede auch die Kommunalstrukturen wider, das heißt, Länder mit größeren Gemeinden (wie Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen) weisen tendenziell höhere Flächenanteile von Ortsansässigen auf als Länder mit kleinen Gemeinden wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz. Dieser Unterschied besteht bei den Eigentümern mit Sitz im selben Landkreis nicht, während der Ost-West-Unterschied auch hier erkennbar ist. Auch bei den Eigentümern mit Sitz im selben Bundesland ist der Anteil im ehemaligen Bundesgebiet mit 95,1% wesentlich höher als in den ostdeutschen BundesRaumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320 309
A. Tietz, L. Bockelmann erneuerbaren Energien zu erzielenden Bodenrenten attraktiv für eine Verpachtung sind und damit ein bedeutender Anreiz für Eigentümer besteht, ihre Flächen für solche Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Dabei kann vor allem für das ehemalige Bundesgebiet angenommen werden, dass die so erzielten Pachteinnahmen zu nennenswerten Teilen in den Gemeinden verbleiben, in denen die Wertschöpfung stattfindet. Gleichzeitig kann die lokal verwurzelte Eigentumsstruktur eine Chance für eine aktive Mitgestaltung von Projekten darstellen. Für die planerische Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien verdeutlichen die kleinteiligen Eigentumsstrukturen die Notwendigkeit einer übergeordneten und langfristig gedachten Flächenausweisung. Während dies bei der Windenergienutzung mit der Ausweisung in Regionalplänen bereits Praxis ist, findet bei der in der Breite flächenwirksameren Freiflächen-Photovoltaik eine Steuerung überwiegend auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung statt. Meist werden vorhabenbezogene Bebauungspläne für Flächen aufgestellt, nachdem sich Investoren den Zugriff bei Landeigentümern gesichert haben. Zwar haben die Kommunen die Planungshoheit, jedoch sehen sie sich gerade in ländlichen Regionen aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen kaum oder gar nicht in der Lage, strategische Planungen zu betreiben, und entscheiden oft situativ. Angesichts der umfangreichen Ausbauziele und des gestiegenen Drucks auf Agrarflächen sollte daher eine stärkere überörtliche Planung als Grundlage der Standortentwicklung für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen betrieben und Gemeinden zur besseren Nutzung ihres Gestaltungsspielraums befähigt werden (SRLE 2024: 4–5), um einen angemessenen und vorausschauenden Interessenausgleich zu ermöglichen. Neben der Aufstellung interkommunaler Standortkonzepte ist auf formeller Ebene eine stärkere Steuerung über die Regionalplanung denkbar (ARL 2022: 7–12). Darüber hinaus bedarf es weitergehender Auseinandersetzungen damit, welche Auswirkungen die Eigentumsverteilung auf lokale Sozialund Machtstrukturen hat. Vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren insbesondere diejenigen, welche (oft seit Generationen) durch Landeigentum privilegiert sind, und es ist zu fragen, wie sich die potenzielle Verstärkung von Vermögensund sozialen Ungleichheiten auswirkt. Gerade in Regionen mit weniger guter sozioökonomischer Lage ist eine kritische Betrachtung notwendig, inwiefern die Entwicklung in erster Linie bestehende Unterschiede noch weiter verstärkt, während substanzielle Probleme vieler Menschen bestehen bleiben (Haubner/ Laufenberg/Boemke 2022: 258–259). Angesichts der stärkeren Eigentumskonzentration drängt sich vor allem in puncto Ostdeutschland die Frage nach der Akzeptanz von Veränderungen auf, die nur durch wenige ortsansässige Eigentümerinnen direkt beeinflussbar sind. Wenn an Orten lediglich Erzeugungsanlagen konzentriert sind, von denen kaum lokale Akteure profitieren, kann dies bestehende regionale Ungleichheiten verstärken und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmen zuwiderlaufen (Rodríguez-Pose/ Bartalucci 2024: 350–352). Während die finanzielle Attraktivität erneuerbarer Energien für Landeigentümer offensichtlich ist, müssen für extensive Maßnahmen großflächig unterstützende Bedingungen geschaffen werden. Ökonomische Anreize sind zentraler Bestandteil solcher Ansätze, zumal hier von politischer Seite durch die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Vielfalt an Einflussmöglichkeiten besteht und bereits genutzt wird. Andererseits wird angesichts des notwendigen Umfangs – bis 2030 wird mit einem Mehrbedarf von 0,2 Mio. Hektar im Vergleich zu 2021 allein für die Etablierung von Agrargehölzen gerechnet (Osterburg/Ackermann/Böhm et al. 2023: 49) – deren Akzeptanz zunehmend in den Fokus rücken. Untersuchungen zu Agrarumweltmaßnahmen zeigen, dass nicht nur ökonomische, sondern auch zahlreiche weitere externe und interne Faktoren wie das soziale Umfeld und Alter oder Bildung Einfluss auf die Akzeptanz solcher Maßnahmen und schlussendlich die Mitwirkung von Landwirten daran haben (Klebl/Feindt/Piorr 2024). Entscheidungsprozesse sind sehr individuell, hängen stark von den lokalen Rahmenbedingungen ab und werden nicht zuletzt von der Haltung weiterer lokaler Akteure beeinflusst. Daher ist auch die potenzielle Bedeutung sozialer Konsequenzen bei Flächennutzungsänderungen zu berücksichtigen, insbesondere wenn Eigentümerinnen und Pächter im selben räumlichen Umfeld leben. Stehen beispielsweise lokale Landwirtinnen und Landwirte einer Umwidmung der von ihnen bewirtschafteten Flächen skeptisch gegenüber, kann dies auf die Entscheidungen lokaler Landeigentümer andere Auswirkungen haben als auf ortsfremde Akteure oder Unternehmen. Eine Beschränkung von Maßnahmen der Flächenaktivierung auf ökonomische Aspekte bildet daher die Komplexität lokaler Governance-Prozesse nicht ausreichend ab. Vielmehr wird an der breit gestreuten und lokal verwurzelten Eigentumsstruktur deutlich, dass landwirtschaftliche Flächen oft über Generationen vererbt werden und damit ideelle Werte und Traditionen verbunden sind, weshalb diese nur selten veräußert werden (vgl. Kapitel 4.2). Mit dem Konzept der relational values rücken solche historisch gewachsenen Mensch-Natur-Beziehungen in den Mittelpunkt, beispielsweise der hohe kulturelle und historische Wert von kultivierten Moorlandschaften für die dort lebenden Menschen (Lees/Carmenta/Condliffe et al. 2023). Ein besseres Verständnis dieser Bindungen entlang verschiedener Akteursgruppen kann letztlich Flächennutzungskonflikten vor316 Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (2025) 83/4: 302–320
Untersuchung von Landeigentumsstrukturen in Deutschland: Wem gehört die Landwirtschaftsfläche? beugen, zumal sich die ausschlaggebenden Werte für die Bindung bei diesem Beispiel mitunter kaum zwischen den derzeitigen Landbewirtschaftenden und der sonstigen Bevölkerung unterscheiden (Heindorf/Schüler/Plieninger 2024: 1200). Das öffentliche Bodeneigentum macht dagegen nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Stichprobe aus, wodurch die Rolle staatlicher und kommunaler Akteure bezüglich einer möglichen Flächenaktivierung begrenzt bleibt. Dennoch sind 10,8% und damit etwa 1,95 Mio. Hektar eine insgesamt nicht zu unterschätzende Flächenkulisse. Allerdings sollte differenziert betrachtet werden, inwiefern gerade diese Flächen vorrangig einer gemeinwohlorientierten Nutzung im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeitsziele zugeführt werden können. Dabei müssen jedoch grundlegende Belange wie die Bodengüte und die Lage der jeweiligen Flächen berücksichtigt werden. 5Fazit Dieser Beitrag hat Landeigentumsstrukturen in Deutschland auf der Grundlage einer Gemeindestichprobe untersucht und sie im Hinblick auf eine nachhaltige räumliche Entwicklung in einen breiteren Kontext eingeordnet. Eine solche Kontextualisierung macht deutlich, dass die Frage nach Landeigentum weit über Besitzverhältnisse hinausgeht und ein umfassender zusätzlicher Forschungsbedarf besteht, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele. Grundsätzlich hängt deren Erreichen erheblich von der Flächenverfügbarkeit ab, weshalb Wissen um die Eigentumsverhältnisse und das Verständnis um die Perspektive von Landeigentümern von großem Interesse ist. Das Eigentum an Landwirtschaftsfläche kann für Eigentümerinnen mit vielfältigem Nutzen verbunden sein. Dies umfasst neben der Möglichkeit, Einkommen aus der landwirtschaftlichen Nutzung oder der Verpachtung zu erzielen, auch die Option einer zukünftigen Nutzung oder Umnutzung sowie die Wertstabilität als Vermögensbestandteil. Dazu kommen bei privaten Bodeneigentümern emotionale und soziale Nutzenkomponenten wie familiäre Tradition, Nachbarschaftsbeziehungen oder Prestige. Daher können Maßnahmen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele nicht auf ökonomische Aspekte begrenzt bleiben, sondern müssen auch soziale Faktoren betrachten. Die Perspektive der Landeigentümerinnen zu berücksichtigen ist unerlässlich, sollen Vorhaben zur Nachhaltigkeitstransformation gelingen. Zugleich sollten zukünftig die sozialen Auswirkungen unterschiedlicher Besitzverhältnisse auf das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen, unter anderem bezüglich Machtstrukturen und Aspekten der Teilhabe, vertiefend betrachtet werden. Die aufgezeigte Vielfalt der Eigentumsstrukturen in regionaler Hinsicht wie auch bei den Akteuren zeigt, dass hierzu eine differenzierte Herangehensweise erforderlich ist. Bislang fehlen zudem Grundlagen einer fundierteren Bewertung möglicher Konzentrationstendenzen, da bestehende Konzepte die Besonderheiten landwirtschaftlicher Bodenmärkte nur teilweise berücksichtigen können. Gleichzeitig wirft das Wissen um die Verteilung von Landeigentumsstrukturen weitere Fragen nach den (lokalen) Ausgangsbedingungen und Auswirkungen der Nachhaltigkeitstransformation auf. Weitergehend ist daher eine räumlich feinkörnigere Auseinandersetzung mit regional unterschiedlichen Eigentumskonstellationen notwendig, beispielsweise deren mögliche Zusammenhänge mit dem Ausbau erneuerbarer Energien oder der Erschließung von Bauland im Umland von Metropolen. Competing Interests The authors declare no competing interests. Acknowledgement We would like to thank two anonymous reviewers for their helpful comments. 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